Alpenrand-Magazin Archiv 2022/12

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KW 52 – 2022
26.12.2022 – 01.01.2023

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Sendlinger
Mordweihnacht
Reminiszenz
2022

„Lieber bairisch sterben als kaiserlich verderben“

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Region Miesbach – Mit dem Schlachtruf „Lieber bairisch sterben als kaiserlich verderben“, traten am 24. Dezember 1705 meist nur mit Mistgabeln, Sensen und Spiessen ausgerüstete bayerische Männer den gut bewaffneten und ausgebildeten kaiserlichen Soldaten auf dem Schlachtfeld vor den Toren Münchens entgegen, um für das geschundene Volk und ihr geplündertes Vaterland mutig Widerstand zu leisten. Auslöser dieses Wagnisses war die große Not, die wegen der Gräuel des Spanischen Erbfolgekrieges im ganzen Land herrschte. Plünderungen, Brandschatzungen, Vergewaltigungen, Hunger und Unterdrückung waren die ständigen Begleiter des jahrelangen Gerangels um den spanischen Thron. Selbst der österreichische Kaiser Josef I. und seine hochrangigen Minister, konnten die fernen Truppen nicht im Zaum halten. Kriegsentscheidend war jedoch, dass es den bayerischen Kämpfern nicht gelang, ihre Kräfte zu einer gemeinsamen, schlagkräftigen Truppe zusammenzuführen. Daher wurde in der verheerenden Schlacht bei Sendling die bayerische Streitmacht förmlich aufgerieben und die Verteidiger von Freiheit und Frieden wurden gnadenlos von der österreichischen Militärmacht niedergemetzelt. Wer nicht im Kampf fiel wurde gefangen und hingerichtet.

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-am- Bilder: am

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Statistisches
Jahrbuch

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Region Bayern –Bayern kommt gut durch die Krisen. Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich nach der Corona-Pandemie erholt und auch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs können gut abgefedert werden“, lautete die Einschätzung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des „Statistischen Jahrbuchs für Bayern 2022“. Laut Herrmann stieg im ersten Halbjahr 2022 das Bruttoinlandsprodukt in Bayern preisbereinigt um 2,9 Prozent. Hinzu komme, dass Bayern erneut die niedrigste Arbeitslosenquote aller Bundesländer hatte. Mit 3,5 Prozent im Jahr 2021 und mit 3,1 Prozent 2022 sei sie erheblich geringer als die gesamtdeutsche von 5,7 beziehungsweise 5,3 Prozent. „Gleichzeitig hat die Erwerbstätigkeit noch einmal zugenommen und erreicht mit 7,78 Millionen Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2022 neue Rekordwerte. Damit wurden die Werte des Vorpandemiejahres 2019 erstmals wieder übertroffen“, betonte Herrmann.

Auch der Blick auf die weiteren für die Wirtschaft wichtigen Kenngrößen bestätigten den Erholungskurs der bayerischen Wirtschaft. Die bayerische Industrie habe ihr Investitionsvolumen ausgeweitet. 2021 wurden 198 Millionen Euro mehr in den bayerischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes investiert als noch 2020, was einem Plus von 1,6 Prozent auf 12,8 Milliarden Euro entspreche. Die Auslandsumsätze hätten in den ersten zehn Monaten 2022 um über 15 Prozent auf mehr als 190 Milliarden Euro zugenommen und auch im Dienstleistungsbereich sei der Umsatz im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 11 Prozent gestiegen.

Bei den Umsätzen der bayerischen Industrie habe sich in den ersten zehn Monaten des Jahres 2022 ein deutliches Plus zum Vorjahr um 14,7 Prozent auf 337,4 Milliarden Euro gezeigt. Verantwortlich für das hohe nominale Wachstum sind laut Herrmann jedoch vor allem Preissteigerungen, denn das Produktionsvolumen im Freistaat sei in diesem Zeitraum um 2,1 Prozent zurückgegangen. Stark betroffen war hier mit einem kräftigen Minus von 11,2 Prozent die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, was vor allem an den unterbrochenen Lieferketten aufgrund des Ukraine-Kriegs
und dem globalen Mangel an Halbleitern gelegen habe, erklärte Herrmann.

Positive Nachrichten gebe es von der bayerischen Tourismusbranche: Nach den coronabedingten Einbrüchen setze sich der Aufschwung im Tourismus fort.“ Von Januar bis Oktober 2022 vermeldeten die Beherbergungsbetriebe in Bayern spürbare Steigerungen sowohl bei den Gästeankünften um 73,7 Prozent (29,5 Millionen) als auch bei den Übernachtungen um 50,9 Prozent (80,5 Millionen) gegenüber den Werten des Vorjahreszeitraums. Im August konnten die bayerischen Beherbergungsbetriebe sogar mehr Übernachtungen (12,1 Millionen) verbuchen als im bisherigen Rekordjahr 2019 (11,6 Millionen im August 2019). Als sehr erfreulich bezeichnete es Herrmann, dass in diesem Jahr auch wieder deutlich mehr ausländische Gäste nach Bayern kommen: „Hier verzeichnen wir ein Plus von 169 Prozent. Dies zeigt deutlich, dass Bayern ein sehr beliebtes Reiseziel ist und das gilt für alle Regionen des Freistaats“.

Über interessante Entwicklungen konnte Herrmann auch im Bereich der Mobilität berichten: „Der Trend geht zu deutlich mehr Elektroautos.“ Zum Stichtag 1. Januar 2022 sei der Anteil von Hybrid- und Elektrofahrzeugen in Bayerns PKW-Bestand gegenüber dem Vorjahr von 3,0 auf 5,2 Prozent gewachsen. Noch eindrucksvoller hätten sich die Neuzulassungen von Januar bis September 2022 entwickelt: Von insgesamt 388.946 Fahrzeugen war knapp die Hälfte bereits mit alternativen Antriebstechnologien ausgestattet (184.729). Die rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit einem Plus von 19,8 Prozent auf 54.642 PKW den stärksten Zuwachs verzeichnen.

Als wenig erfreulich bezeichnete der bayerische Innenminister den Blick auf die Inflationsrate: „Mit 11 Prozent wurde im Oktober 2022 ein Höchstwert erreicht, der den alten Höchststand aus den 1970er Jahren von 8,2 Prozent bei weitem übertroffen hat. Ursächlich hierfür sind die stark gestiegenen Energiepreise, insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine“, erklärte Herrmann. Die Verbraucherpreise lagen im November im Vergleich zum Vorjahresmonat immer noch um 10,9 Prozent höher.

Dass der Ukraine-Krieg sich auch auf das Leben im Freistaat auswirke, spiegele sich insbesondere in der Bevölkerungsstatistik wider: „Zum 30. September 2022 lebten rund 13,35 Millionen Menschen in Bayern. Das sind 173.619 Menschen mehr als Ende 2021. Knapp 132.000 ukrainischen Kriegsflüchtlingen machten fast 70 Prozent des diesjährigen Wanderungsgewinns aus dem Ausland aus. In den ersten neun Monaten 2022 lag dieser insgesamt bei 192.600 Personen – im Vergleichszeitraum 2021 waren es 41.405. Bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung gab es in diesem Zeitraum hingegen ein Defizit von rund 16.500 (93.577 Geburten, 110.028 Todesfälle). Während 2021 noch 134.300 Kinder geboren wurden – der höchste Wert seit 1991 – lasse sich in den ersten neun Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Geburtenrückgang feststellen (2022: 93.577, 2021: 101.616).

-stmi-

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Erbschaftsteuer-
Freibeträge

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Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert. In den letzten 13 Jahren sind jedoch die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns deutlich gestiegen und haben sich teils verdoppelt oder verdreifacht. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer hätten somit einen großen Teil ihrer Entlastungswirkung eingebüßt. Eine Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge auf politischem bzw. gesetzgeberischem Weg seien bis zuletzt an der Bundesregierung und anderen Ländern gescheitert. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle betreffend die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zu stellen.

Das Aufkommen Bayerns aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 2009 noch knapp eine Milliarde Euro und lag, insbesondere aufgrund der massiven Preisentwicklungen im Immobilienbereich, 2021 bei über 2,5 Milliarden Euro.

-stmfh-

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Künstliche
Intelligenz
im Medizin-
und Pflegebereich

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Region Garmisch-Partenkirchen – Bayern gründet einen „Campus für Forschung und Anwendung von Assistenzrobotik“ im Bereich der Gesundheit und der Pflege. Der Direktor des „Munich Institute of Robotics and Machine Intelligence“ (MIRMI) Prof. Dr. Sami Haddadin kündigte an: „Wir werden in Garmisch-Partenkirchen ein Experimentierfeld für die internationale Forschung und Entwicklung im Bereich der Robotik in der Pflege und Gesundheit etablieren und damit internationale Standards setzen. Wir wollen die Spitzenforschung im Bereich der Geriatronik und Healthcare-Robotik in Garmisch-Partenkirchen weiter stärken und international sichtbarer machen.“

Im Haushaltsentwurf 2023 der bayerischen Staatsregierung sind 14 neue Stellen und 4,74 Millionen Euro für die Verstetigung und den Ausbau der etablierten Geriatronik-Forschung in Garmisch-Partenkirchen vorgesehen. Bei der Geriatronik-Forschung geht es um die Möglichkeiten und Weiterentwicklung von Robotik und modernsten Assistenzsystemen insbesondere im Bereich der Pflege und Gesundheitsversorgung. Das sei eine innovative und einzigartige Perspektive im Gesundheitsland Bayern.

Aus dem in Garmisch-Partenkirchen schon bestehenden KI-Anwendungszentrum der TUM wird durch die Verstetigung und den Ausbau ein integrierter Bildungs- und Forschungscampus mit von externen Partnern betriebenen Pflegeheimen – auch mit betreuten Wohnformen und Pflegeausbildungen. Diese Verschränkung solle den Transfer von Ergebnissen der Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung in die Praxis und Ausbildung ermöglichen und der Forschung zugleich Impulse aus der Anwendung geben.

Die KI-Mission „Robo.Care“ setze auf den TUM Campus in Garmisch-Partenkirchen auf. Zentrale Kl.Robotik-Technologien werde dabei zu alltagstauglichen Anwendungen für den Medizin- und Gesundheitssektor weiterentwickelt. Dabei würden auch Themen wie Datenschutz, sowie soziale und ethische Aspekte in der Mensch-Maschine-Interaktion beachtet. Ermöglicht werden soll Teilhabe und Mobilität für alle Menschen, die Erhaltung der Selbstständigkeit im Alter und im Krankheitsfall, Schutz und Entlastung von Pflegepersonal und die Erhöhung der Resilienz in Pandemiezeiten.

-stmwk-

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Erste
Mobilfunk-
Sendeanlage
aus bayerischem Förderprogramm

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Region Oberfranken – In Rehau – im Landkreis Hof – hat die erste Mobilfunk-Sendeanlage den Betrieb aufgenommen, die mit dem Mobilfunk-Förderprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums gebaut worden ist. Die Anlagen auf dem 50 Meter hohen Mast beseitigten die letzten Funklöcher im ansonsten bereits guten Netz der Stadt Rehau. Telekom und Telefonica senden schon vom Standort, Vodafone will im ersten Quartal 2023 folgen. Rehaus Bürgermeister Michael Abraham: „Ich danke allen am Projekt beteiligten Stellen für die sehr gute, zügige Arbeit, die dazu beiträgt, dass die Netzabdeckung im Gemeindegebiet Rehau nochmals deutlich verbessert wird. Insbesondere danke ich dem Wirtschaftsministerium des Freistaats Bayern für die großzügige Förderung, ohne die das Projekt nicht umsetzbar gewesen wäre“.

„Mit dem Förderprogramm können wir gemeinsam mit der Politik Versorgungslücken in ländlichen Regionen schließen. Darüber hinaus bleibt es wichtig, Abstimmungen zwischen Landesregierung, kommunalen Entscheidern und Mobilfunknetzbetreibern zu beschleunigen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen“, erklärte Driton Emini, Leiter Strategie Mobilfunk Deutsche Telekom und Christian Schilling, Beauftragter für die Landespolitik Bayern bei Vodafone Deutschland ergänzte: „Mobilfunk ist ein Stück Lebensqualität – und zugleich ein wichtiger Infrastrukturfaktor für die heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze ist. Wenn Politik und Netzbetreiber an einem Strang ziehen, dann profitieren viele Millionen Menschen, weil die Zahl der nervigen Funklöcher immer weniger und schnelles Netz immer selbstverständlicher wird. Im Freistaat leistet das Mobilfunk-Förderprogramm einen wichtigen Beitrag. Wir als Vodafone sind beim ersten geförderten Mast mit dabei und machen beim Netzausbau weiter Tempo. Vodafone hat als erster Netzbetreiber seine Ausbauverpflichtungen zur Versorgung der Bevölkerung in allen Bundesländern erfüllt. Daher versorgen wir in Bayern bereits mehr als 98 Prozent der Haushalte mit Mobilfunk-Bandbreiten von 100 oder mehr Megabit pro Sekunde. Und wir investieren weiter massiv in den Ausbau unserer Netze.“

Valentina Daiber, Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei o2 Telefónica erklärte: „Als o2 Telefónica versorgen wir mit unserem o2 Netz nahezu 100 Prozent der Bevölkerung in Bayern mit schnellem Internet. Um die letzten Lücken in entlegenen Gebieten zu schließen, braucht es die gemeinsame Kraftanstrengung von Mobilfunkunternehmen und der öffentlichen Hand. Im Rahmen des Paktes für Digitale Infrastruktur und des landeseigenen Mobilfunkförderprogramms arbeiten wir eng mit der bayerischen Landesregierung zusammen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir unsere Netztechnik an dem Standort in Rehau installiert haben und so unsere Netzabdeckung in dieser Region mit 4G und 5G weiter verbessern“.

Seit dem Start im Herbst 2018 haben über 660 Gemeinden ihr Interesse bekundet. 160 Kommunen haben einen Antrag gestellt, 104 haben einen Förderbescheid erhalten und konnten starten. Es war das erste Förderprogramm dieser Art in Deutschland und Europa.

-stmwi-

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Tausendste
Niederlassungs-
förderung

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Region Bayern – Bayerns Programm zur Stärkung der medizinischen Versorgung auf dem Land habe eine neue Erfolgsmarke erreicht: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek übergab am in Donauwörth den tausendsten Bescheid seit Beginn der Niederlassungsförderung im Jahr 2012. Empfängerin war die Kinderärztin Katharina Ehrenberg. Holetschek betonte: „Ich freue mich, dass unser Angebot der Niederlassungsförderung auf so großes Interesse stößt. Tausend Förderungen in zehn Jahren – das zeigt, dass wir mit unserem Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen auf einem guten Weg sind. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, dass auch in Zukunft eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung sichergestellt ist. Seit dem Jahr 2012 fördern wir die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten. Wir wollen die Entscheidung für eine Tätigkeit auf dem Land erleichtern und die Ärztinnen und Ärzte bei der Niederlassung und dem Aufbau der eigenen Praxis unterstützen. Das ist gelungen, vor allem in Fachrichtungen, die oft händeringend gesucht werden. So sind unter den bisherigen Förderempfängern allein über 700 Hausärzte sowie 34 Kinderärzte. Besonders die aktuelle Lage zeigt, wie wichtig Kinderärztinnen und Kinderärzte sind. Die akute Welle an Erkrankungen stellt dabei nicht nur die Kinderkliniken und -intensivstationen vor große Herausforderungen, sondern gerade auch die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte. Für viele Familien stellen diese die erste Anlaufstelle dar.“

Die bayerische Niederlassungsförderung für Ärztinnen und Ärzte gibt es seit dem Jahr 2012. Sie wurde zum Januar 2021 zur bayerischen Landarztprämie weiterentwickelt. Unterstützt wird damit die Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten der allgemeinen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung, wie Kinderärzten, Frauenärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern, Augenärzten, Chirurgen, Hautärzten, HNO-Ärzten, Nervenärzten, Orthopäden und Urologen mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen; ausserdem dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden.

In den Jahren 2012 bis 2022 standen für das Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Mittel in Höhe von 71,6 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden bisher insgesamt 116 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert. Dabei handelte es sich um 74 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 42 Fachärztinnen und Fachärzte, darunter drei Frauenarztpraxen, sieben Kinderarztpraxen, drei HNO-Arztpraxen, eine Augenarztpraxis, zwei Nervenarztpraxen sowie 26 Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

-stmgp-

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Integrations-
lotsen

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Region Bayern – Die ehrenamtlichen Asyl- und Integrationshelfer in der kreisfreien Stadt Schwabach sowie in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Miesbach können sich über Unterstützung freuen. Sie erhalten ab dem 1. Januar 2023 hauptamtliche Integrationslotsen, die als Partner vor Ort bei der Integrationsarbeit zur Seite stehen können. Der Freistaat fördert das Projekt jeweils mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr. Das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsen“ läuft seit 2018. Nachdem bereits im Jahr 2020 insgesamt 86 Landkreise und kreisfreie Städte gefördert wurden, kamen im Jahr 2021 vier weitere Kommunen hinzu. Um die Integrationslotsinnen und -lotsen aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfs durch die Kriegsflüchtlinge in der Ukraine zu stärken, hat die bayerische Staatsregierung für die Jahre 2022 und 2023 eine ukrainebedingte Sonderförderung auf den Weg gebracht. Die Gesamtförderung wurde um 40.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro je Förderkommune erhöht. Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sind auf kommunaler Ebene tätig. Hier erhalten die Ehrenamtlichen in den Bereichen Asyl und Integration Unterstützung, Informationen und Schulungen.

-stmi-

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Ganztags-
kinderbetreuung

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Region Bayern – Bayern setzt den nächsten Meilenstein für die Betreuung von Grundschulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren und legt ein „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ auf. Der Freistaat erfülle sein Förderversprechen aus der Regierungserklärung vom Sommer 2022: Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schaffen, garantiert der Freistaat eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten. Bayern gebe dafür die Bundesmittel in Höhe von rund 430 Millionen Euro in vollem Umfang an die Kommunen für die Schaffung von bis zu 115.000 neuen Betreuungsplätzen weiter. Zu den bestehenden Fördermitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gewähre Bayern eine zusätzliche, unbürokratische Investitionskostenförderung als Pauschale pro Platz, und zwar 6.000 Euro in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, 3.900 Euro in einer Kombieinrichtung und 3.000 Euro in Angeboten unter Schulaufsicht. Im Vorgriff auf das „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ gebe der Freistaat schon seit August 2022 sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Seitdem könnten Kommunen mit dem Ausbau der zusätzlichen Plätze bereits vor dem Start des „Landesförderprogramms Ganztagsausbau“ beginnen.

-stmas-

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Meister-
fortbildung
soll kostenfrei werden

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt sich für eine kostenlose Fortbildung zum Meister sowie gleichgelagerte Fortbildungen ein. „Der Bund muss dafür sorgen, dass eine Meister-Fortbildung genauso kostenlos wird wie ein Hochschulstudium. Unseren Betrieben fällt es zunehmend schwer, dringend benötigte Fachkräfte zu finden. Das ist im Handwerk nicht anders als in der Industrie und in den Dienstleistungsbetrieben. Deshalb müssen wir ein klares Signal für die berufliche Bildung setzen und vor allem den Weg zum Meister und zu gleichgestellten Fortbildungen attraktiver machen. Keiner, der sich zum Meister fortbilden will, darf an finanziellen Hürden scheitern oder gegenüber der gebührenfreien akademischen Ausbildung benachteiligt werden. Der Meister muss genauso kostenfrei sein wie der Master“, so Aiwanger.

Aiwanger stellte im bayerische Ministerrat eine Bundesratsinitiative vor. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu ändern und für eine kostenfreie Meisterfortbildung zu sorgen. Denn im Vergleich zum weitgehend kostenfreien Hochschulstudium werde die nicht gänzlich kostenfreie berufliche Fortbildung strukturell benachteiligt. Mit dem Meisterbonus von 2.000 Euro wirke Bayern dieser Ungleichbehandlung bereits entgegen. Notwendig sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung. Schließlich belaste der Fachkräftemangel alle Bereiche der Wirtschaft zwischen Alpenrand und Nordseeküste gleichermaßen.

-stmwi-

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Probleme
auf der Bahnstrecke
München – Augsburg

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Region München/Augsburg – Vor dem Hintergrund massiver Zugausfälle bei der Firma „Go-Ahead“ im Großraum Augsburg drängt das bayerische Verkehrsministerium auf eine möglichst rasche Verbesserung der Situation für die Fahrgäste. „Es ist schlichtweg inakzeptabel, dass fabrikneue Schienenfahrzeuge nicht wintertauglich sind und bei Minusgraden auf offener Strecke liegen bleiben“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, führt im Auftrag des Ministers bereits Krisengespräche mit allen Beteiligten.

Die BEG hat „Go-Ahead“ sowie den Fahrzeughersteller Siemens in direkten Gesprächen aufgefordert, alles daran zu setzen, die Probleme so schnell wie möglich zu lösen. Derzeit sind aufgrund von bislang noch nicht abschließend geklärten Mängeln nur rund die Hälfte der insgesamt 56 Fahrzeuge von „Go-Ahead“ einsatzfähig. Die BEG unterstützt „Go-Ahead“ in kurzfristig einberufenen Gesprächen mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Ersatzfahrzeuge für die defekten Siemens-Züge zu beschaffen.

Im Dezember 2018 hatte die BEG den Zuschlag an „Go-Ahead“ im Vergabeverfahren Augsburger Netze -Los 1- erteilt, bei dem das Unternehmen das beste Angebot in Bezug auf Qualität und Preis abgegeben hatte. Die BEG legte im Verfahren die Mindeststandards fest, welche die Züge erfüllen müssen, beispielsweise in Bezug auf Kapazität und Ausstattung. Die Beschaffung der Züge inklusive der Auswahl des Herstellers liegt in der Verantwortung von „Go-Ahead“. Für Verkehrsleistungen, die nicht erbracht werden, erhält „Go-Ahead“ von der BEG keine Zahlungen. Wenn Züge ausfallen, weil Personal fehlt oder Fahrzeuge nicht verfügbar sind, wird zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig. Entsprechend hoch ist der finanzielle Anreiz, einen möglichst störungsfreien Betrieb sicherzustellen. Bereits seit Dezember 2021 ist „Go-Ahead“ in Bayern für die Regionalzuglinien im „E-Netz Allgäu“ zwischen München und Lindau verantwortlich. Dort hat sich der Betrieb nach kleineren Startschwierigkeiten relativ schnell stabilisiert. „Go-Ahead“ fährt dort mit Zügen des Schweizer Herstellers Stadler.

-stmb-

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Gigabit-
förderung

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Region Bayern – Leistungsfähige Netze seien die Lebensader der Zeit und das „Tor zur digitalen Welt“ des gesamten Alltags. Eine moderne digitale Infrastruktur sei Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um eine bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Regionen zu ermöglichen. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeige das Engagement im Rahmen der bayerischen „Gigabitförderung“. Insgesamt über 22,9 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute 13 Kommunen, sechs Schulen und zwei Rathäuser aus ganz Bayern. Damit sollen über 2.500 Adressen mit Glasfaser ausgebaut werden, rund 1.100 Schüler profitieren künftig vom „Gigabitprogramm“.

Bayernweit konnten seit 2018 bereits 3.794 Einrichtungen, davon 2.899 öffentliche Schulen, mit über 106 Millionen Euro gefördert werden. Mit dem bayerischen Förderprogramm „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ könnten alle öffentlichen Schulen im Freistaat direkt an leistungsstarke Glasfaser angebunden werden. 90 Prozent der öffentlichen Schulen sind bereits gigabitfähig versorgt. Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat den Weg geebnet und kann als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet. Bislang sind über 1.240 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: „Gigabit bayernweit bis 2025“.

Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 über zwei Milliarden Euro investiert. Damit werden über 76.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und über den Umfang der Fördergebiete.

-stmfh-

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Erweitertes
Förderangebot
für das 365-Euro-Ticket

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Region Bayern – Künftig sollen noch mehr junge Menschen in Bayern vom „365-Euro-Ticket“ profitieren. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in den Verkehrsräumen rund um die Ballungsräume München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt profitieren bereits jetzt von diesem besonders günstigen Angebot. Der Freistaat trägt dabei zwei Drittel der Mindereinnahmen. Die Region Aschaffenburg und die Landkreise Neu-Ulm und Lindau sollen nun auf dem Weg zur Einführung  unterstützt werden. In der Region Aschaffenburg soll das „365-Euro-Ticket“ für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende durch das Förderangebot des Freistaats zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2023 starten können. In gleicher Weise unterstützt der Freistaat eine Einführung im Landkreis Neu-Ulm. Außerdem soll die Förderung des Freistaats für das Ticket in den bestehenden Regionen bis 2025 verlängert werden.

Der Freistaat hat ferner eine weitere Förderung des 365-Euro-Tickets auch für Verbundraumerweiterungen beschlossen, damit auch die hinzukommenden Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in den Genuss dieser Tickets kommen. Damit profitierten noch mehr junge Menschen von dem Angebot, gerade im ländlichen Raum. Über Verbunderweiterungen entscheiden die Kommunen vor Ort. Dafür erhalten sie die Zusage, dass sich der Freistaat auch in den erweiterten Verbundräumen am 365-Euro-Ticket beteiligen wird. Damit bekommen Regionen wie München und Nürnberg Planungssicherheit für ihre Überlegungen, den MVV und den VGN noch weiter in den ländlichen Raum zu erstrecken.

Der Freistaat setze damit ein klares Signal für das 365-Euro-Ticket, das als sinnvolles Ergänzungsangebot zum geplanten „Deutschlandticket“ erhalten bleibt. Gleichzeitig könne es weiterentwickelt werden, wenn beim „Deutschlandticket“ Klarheit besteht. Noch seien aber beim „Deutschlandticket“ nicht zuletzt bei Abrechnungssystematik und tatsächlichem Nutzerverhalten noch viele Fragen offen. Klar sei aber, dass nicht alle Kunden auf das „Deutschlandticket“ umsteigen werden. Das „365-Euro-Ticket“ behalte gerade für alltäglichen Fahrten und für die soziale Teilhabe junger Menschen im Nahbereich seine Notwendigkeit und Relevanz, und sei ein wichtiges Angebot zur frühzeitigen Bindung junger Menschen an den ÖPNV.

-bsr-

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Umweltschulen
erhalten
internationale
Auszeichnung

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Region Bayern – Insgesamt 624 Schulen aus ganz Bayern wurden in diesem Jahr für ihre umweltbewussten und nachhaltigen Projekte als „Umweltschule in Europa – Internationale Nachhaltigkeitsschule“ ausgezeichnet. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Verleihung der diesjährigen Auszeichnung im Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium in München: „Die Umweltschulen sind wieder auf Erfolgskurs. Noch nie war die Zahl der ausgezeichneten Schulen und das Interesse an der Auszeichnung so hoch wie in diesem Jahr. Fast die Hälfte der ausgezeichneten deutschen Schulen kommt aus Bayern. Das zeigt, dass Umweltbildung in Bayern hohe Priorität hat. Sie ist ein Schlüssel für eine nachhaltige Lebensweise. Den Klimawandel meistern wir nur gemeinsam.“

Das bayerische Umweltministerium fördert das in Kooperation mit dem bayerischen Kultusministerium und dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. durchgeführte Programm in diesem Jahr mit rund 138.000 Euro. Die Auszeichnung wird für ein Jahr verliehen. Weltweit beteiligten sich in diesem Jahr rund 56.000 Schulen in rund 70 Staaten an dem Projekt. Deutschlandweit werden für das Schuljahr 2021/22 insgesamt 1.264 Schulen ausgezeichnet, 624 davon aus ganz Bayern.

-stmuv-

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KW 51 – 2022
19. – 25.12.2022

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Eröffnung
des ersten
digitalen Supermarktes
in Deutschland

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Region München – Nach zwei hybriden Testmärkten in Köln und Berlin – hier konnte der Kunde noch zwischen der digitalen und der analogen Bezahlung an der Kasse wählen – ist der erste autonome „REWE Pick&Go-Markt“ in der Münchner Karlstraße eröffnet worden. Das digitale Einkaufserlebnis ermöglichen künstliche Intelligenz und eine „Pick&Go“-App. So wird beispielsweise das vom Kunden gewogene Obst oder Gemüse sogleich in der digitalen Rechnung der App mit Preis und Gewicht gespeichert. Kameras registrieren, was aus den Regalen genommen wird. In den Regalen sind ferner Gewichtssensoren eingebaut, welche die Entnahme von Produkten registrieren. Das komplette digitale und vernetzte System ermöglicht den autonomen Checkout. Sollten die Kunden Fragen haben, wird es auch im neuen Münchner Geschäft Personal geben, das berät und die Regale befüllt. Die REWE-Gruppe plant nach der Münchner Testphase bald an weiteren Standorten in Deutschland weitere „Pick&Go-Märkte“ zu eröffnen.

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Bei der Eröffnung des ersten vollautonomen Supermarktes in Deutschland v.l.:
Peter Maly (REWE COO), Sarah Popovic (REWE Marktmanagerin)
Hubert Aiwanger (Bayerischer Wirtschaftsminister)
und Elisabeth Promberger (REWE Geschäftsleiterin Region Süd)

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat als erster Kunde den neuen High-Tech-Supermarkt besucht. Bei der Eröffnung des ersten vollautonomen Marktes im Herzen Münchens betonte Aiwanger: „Es freut mich sehr, dass REWE als Standort für seinen ersten vollautonomen Markt „Pick&Go“ den Freistaat Bayern ausgewählt hat. Das innovative Konzept zeigt, wie Digitalisierung im Alltag einen konkreten Mehrwert für den Kunden bietet. Wenn sich das Konzept durchsetzt, könnten Warteschlangen an den Kassen schon bald der Vergangenheit angehören. Bei diesem neuen Konzept steht der Kunde im Fokus. Ich denke, dass kombinierte Kundenerlebnisse aus digitalen und analogen Elementen die Zukunft des Lebensmitteleinzelhandels prägen werden. Die Digitalisierung lässt die Vertriebskanäle immer mehr zusammenwachsen und die Technologien machen persönliche Einkäufe einfacher und deutlich bequemer.“

-stmwi- Bilder: Neureuther

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Termin
für die Landtagswahl
in Bayern

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Region Bayern – Die bayerische Staatsregierung hat nun in einer Ministerratssitzung auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, die nächsten Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 durchzuführen. „Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile erscheint uns dieser Tag als am besten geeignet“, erklärte Herrmann. Er hatte dem Ministerrat bereits am 15. November 2022 den Vorschlag unterbreitet, die nächste Landtagswahl am genannten Termin durchzuführen und hierzu die im Landtag vertretenen Parteien anzuhören. Dem hatte der Ministerrat zugestimmt. Im Rahmen der Anhörung haben die Parteien gegen den Wahltermin keine Einwände erhoben.

Wie Herrmann erläuterte, soll der Wahltermin auf einen Tag gelegt werden, der den Aufwand der Gemeinden für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt und den Bürgern (m/w/d) eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ermöglicht. Insbesondere sollten daher weder wesentliche Teile der Wahlvorbereitung noch der Wahltermin selbst in die Zeit von Schulferien fallen. Das bayerische Innenministerium wird den nunmehr festgesetzten Wahltermin in den kommenden Tagen im Bayerischen Staatsanzeiger amtlich bekannt machen. Die Neuwahl des Landtags muss frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag der letzten Wahl stattfinden. Die letzten Landtags- und Bezirkswahlen fanden am 14. Oktober 2018 statt.

-stmi-

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Finanzämter
wahren
Weihnachtsfrieden

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Region Bayern –Gute Traditionen sind wichtig – erst recht in diesen für alle sehr herausfordernden Zeiten. Mit der Wahrung des „Weihnachtsfriedens“ leisten die Finanzämter auch heuer wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der „stillen Zeit“ als unpassend empfunden werden. Diese Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, betonte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar weiterhin versendet, die Finanzämter werden aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.

-stmfh-

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UN-Weltnaturkonferenz:
Auch Bayern
müsse handeln

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Laubfrosch

Region Bayern – Vom 7. bis 19. Dezember 2022 tagte die UN-Weltnaturkonferenz in Montreal und man sprach u.a. über Maßnahmen um das globale Artensterben zu stoppen. Auch Bayern müsse hier einen Beitrag leisten – das fordern die Landtagsgrünen von der Bayersichen Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag. „Der Erhalt von Ökosystemen ist kein Luxusproblem, sondern Grundlage unseres Wohlstands und überlebenswichtig für uns Menschen. Ohne unsere funktionsfähige, vielfältige und artenreiche Flora und Fauna sind wir Menschen nicht überlebensfähig. Wir sind in vielen Bereichen auf das sensible Netz der Ökosysteme angewiesen. Das reicht von Lebensmitteln und sauberem Wasser über Baustoffe bis hin zu Arzneimitteln“, betonte Rosi Steinberger, grüne Landtagsabgeordnete aus Niederbayern und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag.

Die Landtagsgrünen legen dafür verschiedene Maßnahmen vor, die einen positiven Beitrag leisten könnten. Beispielsweise solle bis 2030 ein Drittel der Fläche Bayerns unter qualitativ hochwertigem Naturschutz stehen, was ein durchaus realistisches Ziel angesichts der bereits bestehenden Schutzgebiete sein könnte. Dafür müssten Schutzgebiete vergrößert und bestehende Verordnungen aktualisiert werden. Außerdem sollten Moore, Feuchtgebiete und Auen, die ihre Funktion als natürlicher Hochwasserschutz verloren haben, wiederhergestellt und begradigte Flüsse und Bäche renaturiert werden. Der Flächenverbrauch sollte verbindlich auf fünf Hektar pro Tag begrenzt, die bayerische Biodiversitätsstrategie aktualisiert und mit verbindlichen Regelungen versehen werden. Um die Fortschritte nachvollziehbar zu machen, solle die Bayerische Staatsregierung regelmäßig Rechenschaft ablegen, so die Forderung der Landtagsgrünen.

„Das Artensterben ist eine weltweite Krise, die immer bedenklichere Ausmaße annimmt. Auch in Bayern gibt es viel zu tun. Es wird Zeit, dass wir es anpacken! Feldlerche und Pfauenauge, Gelbbauchunke und Feldhamster sind Tiere, die unsere Kinder und Enkel auch noch erleben sollen!“, resümierte Rosi Steinberger.

-sr- Bild: am

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Verbund-
übergreifender
eTarif

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Region München/Regensburg – Einfach und komfortabel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein ohne sich Gedanken um das richtige Ticket zu machen: Das Pilotprojekt „SWIPE + RIDE“ des Münchner VerkehrsVerbunds kann nun auch im Regensburger Verkehrsverbund sowie bei Fahrten von einem in den anderen Verbund erprobt werden. „Für die Pilotkundinnen und -kunden beginnt eine neue Zeitrechnung. Am Fahrkartenautomaten zu stehen und nicht zu wissen, welches Ticket am besten ist, ist ab sofort passé. Denn der Fahrpreis wird automatisch nach der Fahrt im Hintergrund berechnet und abgebucht. Genau so muss ein moderner und kundenfreundlicher ÖPNV funktionieren. Deshalb unterstützen wir das Pilotprojekt mit dem Ziel, wertvolle Erkenntnisse für ganz Bayern zu gewinnen“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.

Der Freistaat fördert das Pilotprojekt, das ein Jahr laufen soll, mit mehr als 500.000 Euro. Es ist Teil der ÖPNV-Strategie 2030, mit welcher der Freistaat den ÖPNV in Bayern für die Zukunft aufstellen möchte. Mit dem Projekt „SWIPE + RIDE“ testet der Münchner VerkehrsVerbund (MVV) schon seit Oktober 2020 einen elektronischen Tarif, bei dem der Fahrpreis auf Basis der Entfernung mittels innovativem Check-In/Check-Out-Verfahren über das Smartphone nach der Fahrt automatisch ermittelt wird. Damit sind weder Tarifkenntnisse rund um den eigenen Wohnort, noch am Zielort notwendig.

„Wir freuen uns, dass mit der Förderung des Freistaats die Fahrgäste das Projekt SWIPE + RIDE zum eTarif nun auch über den MVV-Raum hinaus nutzen können. Das Projekt Donau-Isar, bei dem neben der Nutzung im MVV und nun im RVV auch Fahrten von Regensburg nach München und anders herum möglich sind, ist ein erster Schritt hin zu einem landesweiten elektronischen Tarif – und eine tolle Vereinfachung für die Fahrgäste. Und das Projekt zeigt, wie durch gute Zusammenarbeit Synergien zwischen Verbünden gehoben werden können“, so MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch.

Nun wird das Pilotprojekt auf den Regensburger Verkehrsverbund (RVV) ausgeweitet. Ferner sind erstmals auch verbundübergreifende Fahrten möglich. Das heißt die Pilotkundinnen und -kunden können „SWIPE + RIDE“ auch bei Fahrten von einem in den anderen Verbund nutzen. Dafür arbeiten MVV und RVV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio, agilis, Bayerische Regiobahn und Länderbahn zusammen. Mit dem Vorhaben möchte der Freistaat wertvolle Erkenntnisse für ganz Bayern gewinnen, um eine bessere vertriebliche und tarifliche Vernetzung der Räume nach dem Prinzip „Ein Klick – ein Ticket“ zu erreichen.

RVV-Geschäftsführer Kai Müller-Eberstein erklärte: „Während des rund einjährigen Projektzeitraums im RVV können wir Erkenntnisse gewinnen, wie von unseren Fahrgästen ein rein digitales Angebot angenommen wird. Die Möglichkeit, mit diesem Tarif erstmals auch vollständig verbundraumübergreifend zu fahren, unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Verbünden und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem Ziel, die Nutzung von Bus und Bahn für die gemeinsamen Kunden weiter zu vereinfachen.“

Das Angebot richtet sich insbesondere an Gelegenheitsfahrer, für die sich ein dauerhaftes Abo-Modell nicht lohnt. „Aktuell ist mit dem Deutschlandticket viel in Bewegung. Aber wir brauchen auch ein Angebot für diejenigen, die nicht so häufig mit Bus und Bahn fahren. Gerade dann kennen sich die Menschen oft nicht so gut mit der Tarifstruktur aus und wünschen sich einen einfachen Kaufprozess“, so Bernreiter. Weitere Informationen zum Pilotprojekt sind unter www.swipe-ride.de ersichtlich. Dort können sich Pilotkundinnen und -kunden registrieren und dann „SWIPE + RIDE“ im MVV, RVV und auch für Fahrten im ÖPNV zwischen den beiden Verbünden nutzen, sofern Start und Ziel in einem der Verbundräume liegen.

-stmb- Bild: am

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Änderung
des bayerischen
Verfassungsschutzgesetzes

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Region Bayern – Das bayerische Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beschlossen, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das höchste deutsche Gericht hatte am 26. April 2022 die gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen und dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis zum 31. Juli 2023 eingeräumt. „Unser Entwurf stützt sich auf die intensiven Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das Bundesinnenministerium unmittelbar nach dem Urteil initiiert hat. Die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz, die das Gericht im Kern nicht beanstandet hatte, werden damit in verfassungskonformer Weise im Einzelnen gesetzlich ausgestaltet, leider aber auch zu Lasten der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden“, erläuterte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Grundsatzurteil nicht nur unmissverständlich klargestellt, dass der Verfassungsschutz einen wesentlichen Baustein in der wehrhaften Demokratie bilde, zu der sich das Grundgesetz ganz bewusst entschieden habe, sondern auch mehrere Vorschriften des BayVSG für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Unter anderem hatte das Gericht gefordert, die „Beobachtungsbedürftigkeit“ verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach ihrer Dringlichkeit in mehrere Stufen einzuteilen und diese den Befugnissen des Verfassungsschutzes zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel entsprechend ihrer jeweiligen Eingriffstiefe zuzuordnen.

„Der Entwurf sieht jetzt ein fein ausdifferenziertes System zur Bewertung der jeweiligen Bestrebungen vor, das sich eng an den Kriterien orientiert, die das Bundesverfassungsgericht hierfür benannt hat. Entscheidend kommt es auf die Gewaltbereitschaft, das Maß der Abschottung und die gesellschaftliche Wirkmacht der jeweiligen Bestrebung an. Während bei geringer Beobachtungsbedürftigkeit nur Aufklärungsmittel geringer Eingriffstiefe, wie zum Beispiel die punktuelle Ortung eines Handys in Betracht kommen, können bei erheblicher und gesteigerter Beobachtungsbedürftigkeit auch eingriffsintensivere Mittel – wie eine längerfristige Observation oder der Einsatz von Vertrauensleuten – eingesetzt werden“, so Herrmann.

Als „unabhängige Vorabkontrolle“ bei eingriffsintensiveren Maßnahmen sieht der Entwurf künftig die Prüfung durch einen Richter vor, wie sie das Gesetz schon in seiner bisherigen Fassung für die Befugnisse zur Wohnraumüberwachung und zur Online-Datenerhebung vorschreibt. Für die Zusammenarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz mit anderen Behörden bedeutet die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben eine deutliche Einschränkung. „Nachdem das Gericht eine Informationsweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nur bei konkretem Verdacht für eine besonders schwere Straftat zugelassen hat, führt dies künftig dazu, dass der Verfassungsschutz selbst bei Straftaten – wie etwa einer einfachen Köperverletzung, einer Volksverhetzung oder anderen Staatsschutzdelikten – schweigen muss und die Polizei nicht informieren darf. Damit wird die für die Verhinderung von Anschlägen so wichtige Zusammenarbeit nun wieder deutlich erschwert. Wie unter anderem die Untersuchungsausschüsse zum NSU und zu Anis Amri eindeutig gezeigt haben, brauchen wir gerade mehr Informationsaustausch, erläuterte Herrmann.

Die vom bayerischen Kabinett beschlossene Formulierungshilfe wird nun den Regierungsfraktionen zugeleitet und kann von diesen als Änderungsantrag zum bereits im Landtag befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des BayVSG und des bayerischen Datenschutzgesetzes (LT-Drs. 18/21537), mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft umgesetzt werden sollten, eingebracht werden.

-stmi-

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Neue
staatliche
Berufsschule
für Kinderpflege

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Der Freistaat Bayern errichtet zum Schuljahr 2023/24 eine neue staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege im Raum Pfaffenhofen an der Ilm. Sowohl das bayerische Kultus- als auch Finanzministerium untermauern mit der Entscheidung ihren Einsatz für gute Ausbildungsmöglichkeiten in der Kinderpflege und schaffen auch eine wichtige Ausbildungsmöglichkeit für den Raum Pfaffenhofen an der Ilm in Oberbayern. Die Menschen der Region und dem Umland erhalten damit die Möglichkeit, dank der neu errichteten Berufsfachschule künftig auch heimatnah die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Kinderpflegerin“ oder zum „Staatlich anerkannten Kinderpfleger“ zu absolvieren. Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften im Freistaat Bayern werde aufgrund des Bevölkerungszuwachses der letzten Jahre in den kommenden Jahren ansteigen. Der Raum Pfaffenhofen an der Ilm hatte 2021 mit 14,7 Prozent bayernweit den zweithöchsten Geburtenzuwachs im Vergleich zum Vorjahr.

-stmfh-

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Staatsehrenpreis
für die 20 besten
Bäckereien

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern seie stolz auf sein ausgezeichnetes Bäckerhandwerk. Das wurde dadurch sichtbar, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die 20 besten Bäckereien aus ganz Bayern persönlich mit dem „Bayerischen Staatsehrenpreis“ ausgezeichnet hat. Zusammen mit Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger überreichte er die Medaillen und Urkunden bei einem Festakt im Max-Joseph-Saal der Residenz. „Bayerischer Oscar der Bäcker: Nun haben 20 Meisterbetriebe den Staatsehrenpreis für das Bäckerhandwerk erhalten. Herzlichen Glückwunsch! Unser Handwerk liefert täglich hervorragende Lebensmittel. Das ist regionale Qualität und Wertschöpfung pur. Dafür verdienen sie Wertschätzung und Respekt“, betonte Söder.

Grundlage für die begehrte Auszeichnung, die jetzt bereits zum 22. Mal vergeben wurde, sind herausragende Ergebnisse bei den jährlichen Brotprüfungen des Landesinnungsverbands. Die Bewerber müssen über die letzten fünf Jahre hinweg jährlich mindestens fünf verschiedene Brote zur Prüfung erfolgreich eingereicht haben, darunter drei gleichbleibende Brotsorten. Die besten 20 Bäckereien erhalten den Bayerischen Staatsehrenpreis. Insgesamt haben sich in diesem Jahr über 91 Betriebe aus 40 bayerischen Innungen für die Teilnahme am Wettbewerb qualifiziert.

Das bayerische Bäckerhandwerk nimmt im Freistaat eine herausragende Stellung ein: Von den rund 10.000 handwerklichen Betrieben in ganz Deutschland haben über 2.200 Bäckereien und damit jeder fünfte ihren Firmensitz in Bayern. Mit einem Jahresumsatz von fast 3,6 Milliarden Euro zählen die Bäcker im Freistaat zu den wichtigsten Handwerksbranchen.

-stmelf- Bild: Sebastian Widmann

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Vorsorge-
vollmacht,
Patienten-
und Betreuungsverfügung

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Region Bayern – Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf mein Konto? Wer wird mich betreuen? : Eine neu aufgelegte Broschürenreihe gibt Antworten auf diese Fragen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte bei der Präsentation im Münchner Justizpalast: „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung – jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit den neuen Broschüren erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge.“

Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen.“ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Die neuen Broschüren enthalten rechtssichere Formulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann. Bei der Vorstellung im Justizpalast erläuterte Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München, das Thema „Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmung für gesundheitliche Krisensituationen“. Der renommierte Palliativmediziner Prof. Dr. Gian Borasio referierte zum Thema „Ob eine Patientenverfügung noch zeitgemäß ist“.

Die Bayerische Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, alle Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen. Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro), „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro), „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro), „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406-79916-7, ca. 16 Euro) und „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, ca. 23 Euro) sind im Buchhandel erhältlich. Zusätzlich sind die Broschüren kostenlos unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.

-stmj-

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Glasfaser-
förderung
wird verlängert

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Region Bayern – Mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser unterstützt Bayern seit 2018 gezielt öffentliche Einrichtungen beim Glasfaserausbau. Über 500 weitere Einrichtungen haben derzeit ihr Interesse an einer Förderung bekundet oder sind bereits in das Verfahren eingestiegen. Die entsprechende Förderung wird um ein weiteres Jahr – bis zum 31.12.2023 – verlängert.

Schon jetzt seien über 99 Prozent der öffentlichen Schulen mit schnellem Internet (mind. 30 Mbit/s) versorgt. Bayernweit hätten 81 Prozent der öffentlichen Schulen einen Glasfaseranschluss, 90 Prozent der öffentlichen Schulen könnten bereits Gigabitbandbreiten nutzen. Im Rahmen des Förderprogramms „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ haben aktuell 2.893 öffentliche Schulen rund 81 Millionen Euro für den Ausbau von Glasfaseranschlüssen an Schulen erhalten, 15 Prozent der öffentlichen Schulen befinden sich derzeit in der Bauphase. Die Träger von weiteren zwei Prozent der öffentlichen Schulen haben angekündigt, die Förderung des Freistaats nutzen zu wollen oder haben bereits konkrete Maßnahmen angestoßen. Schlussendlich entscheiden die jeweiligen Sachaufwandsträger über den Ausbau.

-stmfh-

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Klimapreis
2023

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Region Bayern – Der Klimawandel stelle die Landwirte, Winzer und Gärtner vor grosse Herausforderungen. Gleichzeitig könnten die Betriebe in vielfältiger Weise aktiv zum Klimaschutz beitragen. Um besonders innovative und wirksame Aktivitäten in diesen Bereichen zu würdigen, lobt das bayerische Landwirtschaftsministerium im kommenden Jahr bereits zum dritten Mal den „Bayerischen Klimapreis“ aus. „Bayerns Landwirte, Winzer und Gärtner sind beim Klimaschutz unglaublich engagiert. Ganz gleich, ob es um Einsparungen von Energie, Emissionen oder Ressourcen geht oder die Erzeugung klimaschützender Produkte – es gibt so viele gelungene Beispiele. Solche Projekte zeigen anderen Kollegen und der ganzen Gesellschaft, wie moderne Landnutzung aussehen kann“, erläuterte Hubert Bittlmayer, Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, das Ziel des Wettbewerbs, der mit insgesamt 16.000 Euro dotiert ist.

Mit einem Sonderpreis werden in diesem Jahr zusätzlich Milchviehbetriebe für eine klimaschonende Wirtschaftsweise prämiert. „Die Milchviehhalter in Bayern erzeugen auf ihren Wiesen und Weiden wertvolles Futter für ihre Tiere. Gleichzeitig liefern sie mit diesem Dauergrünland einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität und den Klimaschutz. Diese Leistungen und interessante Projekte wollen wir mit dem Sonderpreis würdigen“, so Bittlmayer.

Für den „Bayerischen Klimapreis 2023“ können sich Betriebe ab sofort bewerben. Die Vorschläge müssen bis zum 28. Februar 2023 beim Landwirtschaftsministerium in München eingegangen sein. Sie können entweder per Post mit dem Stichwort „Klimapreis“ beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstr. 2, 80539 München, oder per Mail unter klimapreis@stmelf.bayern.de eingereicht werden. Aus den Vorschlägen ermittelt eine Experten-Jury einen oder mehrere Sieger. Den Preisträgern wird im Sommer 2023 die Auszeichnung überreicht. Detaillierte Teilnahmebedingungen und weitere Infos zum Wettbewerb sind unter www.stmelf.bayern.de/klimapreis zu finden.

-stmelf- Bild: am

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Städte-
bauförderung

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Region Bayern – Altlasten und kontaminierte Bausubstanz hemmen die Grundstücksentwicklung. Ein Förderprogramm von Freistaat und EU schaffe Abhilfe. Im Juli hatte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter einen Projektaufruf für Städte, Märkte und Gemeinden gestartet. Jetzt hat er das Ergebnis des Auswahlverfahrens bekanntgegeben. Bernreiter: „Die Resonanz auf unser Förderangebot zeigt, dass viele Kommunen Unterstützung bei der kostenintensiven Sanierung von Brachen und Gebäuden benötigen. Ich freue mich, dass wir dabei helfen können, Flächenressourcen zu erschließen und unsere Städte grüner und gesünder zu machen.“ Militärische Brachen für eine neue Nutzung vorzubereiten, ist eine langwierige und kostspielige Aufgabe für Gemeinden. Ähnliches gilt für Brachflächen, die durch den Strukturwandel in der Textil-, Keramik- oder Glasindustrie entstanden sind. Neben der Sanierung von Brachen ist ein zweiter Förderschwerpunkt des Programms, historische Bausubstanz zu dekontaminieren und damit wieder nutzbar zu machen.

-stmb-

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Digitales
Projekt
„Jugend gemeinsam für Europa“

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Im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft wird eine repräsentative Bürgerbeteiligung junger Menschen in den Grenzregionen durchgeführt, um die grenzübergreifende Jugendbeteiligung zu fördern. Junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren aus den Grenzregionen Deutschlands und der Tschechischen Republik (Karlsbad, Pilsen, Südböhmen) erhalten durch dieses Projekt die Möglichkeit ihre Anregungen und Wünsche zu äußern. Bis zum 15. Februar 2023 können sie in einer Online-Umfrage ihre Prioritäten für ein stärkeres und nachhaltigeres Europa setzen. Ihre Vorstellungen von der Rolle, die grenzüberschreitende Projekte bei der Stärkung Europas spielen können, werden ebenfalls thematisiert.

Realisiert wird das Projekt von dem Verein „Initiative Offene Gesellschaft“ gemeinsam mit den Kooperationspartnern „Make.org“ und „eKairos“. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weitere Informationen: Jugend gemeinsam für Europa

-stmas-

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Grundlegende
Weichenstellung
für die Sportförderung

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Region Bayern – Zum 1. Januar 2023 treten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports neu in Kraft. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Unser Ziel war, die Richtlinien zu verschlanken, unnötige Regelungsinhalte zu streichen und auf eine bessere Anwenderfreundlichkeit zu achten. Mit der Neufassung haben wir die Sportförderung des Freistaates jetzt deutlich entbürokratisiert und den Vollzug der Förderung besonders für die Zuwendungsempfänger spürbar erleichtert.“ Rund 80 Millionen Euro stellt der Freistaat hierfür jährlich bereit. Die bislang noch geltenden Richtlinien stammen aus dem Jahr 2017 und treten mit Ablauf des Jahres außer Kraft. Die bestehenden Förderbereiche bleiben grundsätzlich erhalten.

Eine wesentliche Neuerung wird es im Bereich der Förderung der Dachverbände und der Sportfachverbände geben: Mit der Einführung einer sogenannten „zielorientierten Budgetförderung“ soll künftig ein flexiblerer Mitteleinsatz ermöglicht werden. Herrmann: „Damit passen wir die Sportförderrichtlinien besser an die Bedürfnisse der Verbände an. Die praktische Umsetzung der neuen Fördersystematik haben wir auch mit Vertretern von Dachverbänden und Sportfachverbänden vorab in einem sogenannten Praxis-Check erprobt.“

Die Regelungen zur Vereinspauschale bleiben weitgehend unverändert. Neu eingeführt wird eine erhöhte Gewichtung für behinderte Mitglieder. Die Neufassung der Richtlinien wurde in enger Abstimmung mit den am Fördervollzug beteiligten Behörden, den Dachverbänden des organisierten Sports sowie den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Auch der Landessportbeirat und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung waren intensiv in die Neufassung eingebunden. Die neuen Richtlinien gelten bis zum Ablauf des Jahres 2025.

-stmi-

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Rechts-
gutachten
zum Thema
Cannabis-Legalisierung

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat ein wissenschaftliches Rechtsgutachten zu den umstrittenen Plänen der Bundesregierung für eine Cannabis-Legalisierung in Auftrag gegeben. Holetschek betonte bei einem Symposium zu den Cannabis-Gefahren vor einem Fachpublikum: „Trotz großer Gesundheits-Risiken und rechtlicher Bedenken hält die Ampel-Koalition bislang an ihren Plänen fest. Deswegen habe ich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu klären. Mein Ziel ist es, die Debatte zu versachlichen.“

Mit der Ausarbeitung des Gutachtens ist Professor Dr. Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, beauftragt worden. Holetschek erläuterte: „Professor Wegener ist ein ausgewiesener Experte in diesem Bereich. Seine Einschätzung wird zweifellos eine Bereicherung für die Debatte sein. Das Gutachten wird bis Ende Februar 2023 fertig gestellt.“ Holetschek hatte schon Mitte November in einem Gespräch mit Generaldirektorin Monique Pariat von der zuständigen Generaldirektion Migration und Inneres der EU-Kommission seine rechtlichen Bedenken geäußert und auf ein Veto der EU gegen die Pläne der Bundesregierung gedrungen. Der Minister bekräftigte: „Ich sehe mich nach diesem Treffen in Brüssel in meiner Überzeugung bestätigt, dass die geplante Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition gegen Europarecht verstößt und deswegen keine Chance auf Umsetzung hat. Die EU Kommission sieht nach meinem Eindruck auch keinen Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Mein Eindruck ist, dass die Kommission vor allem den Verkauf von Cannabis europarechtlich problematisch sieht. Das Schengener Durchführungs-Übereinkommen von 1990 sowie der EU-Rahmenbeschluss von 2004 zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels verpflichten Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten insbesondere dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Lediglich ein streng überwachter Handel, welcher der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen. Das beauftragte Gutachten wird diese und weitere Aspekte objektiv ausleuchten. Aufgrund der bisherigen medizinischen Datenlage scheint die EU-Kommission überdies auch nicht überzeugt, dass eine Legalisierung ohne negative gesundheitliche Auswirkungen bliebe.“

Zu dem Symposium im bayerischen Gesundheitsministerium waren rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Apotheker, der Wohlfahrtsverbände, der Ministerien, der Gesundheitsbehörden und der Medien eingeladen. Bei der Podiumsdiskussion sprachen neben dem Minister zahlreiche Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin, der Forschung und der Staatsanwaltschaft.

-stmgp-

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Weichenstellung
für die
Biogasbranche

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Region Bayern – Die bayerische Biogas- und Biomassebranche kann aufatmen: Auf Initiative von Bayern konnten im Gesetzgebungsverfahren bei der Strom- und Gaspreisbremse deutliche Verbesserungen erzielt werden. Kürzlich wurde im Bundestag über die Strom- und Gaspreisbremse abgestimmt. Bayern hat sich dafür eingesetzt, dass Biogas- und Biomasseanlagen weitestgehend von der Erlösobergrenze ausgenommen werden. Bayern hat im engen Schulterschluss mit den Verbänden erreicht, dass der Bezug der 1 MW-Grenze auf Bemessungsleistung festgesetzt wurde. „Dies ist ein Gewinn für uns alle, für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz. So können hohe Betriebskosten aufgefangen werden und die meisten Anlagen werden nicht gezwungen ihre Strom- und Wärmeproduktion aufgrund der Erlösabschöpfung runterzufahren“, erklärte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Wichtig für Aiwanger war auch, dass Sicherheitszuschläge für alle Biomasseanlagen angehoben wurden, um den gestiegenen Beschaffungspreisen Rechnung zu tragen. Wenigsten wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen von zunächst 3 ct/kWh auf 6 ct/kWh, dann auf 7,5 ct/kWh und schlussendlich auf 9 ct/kWh und für Altholzanlagen auf 7 ct/kWh angehoben. Aiwanger: „Dies zeigt eine Einsicht und Würdigung der erneuerbaren Energieanlagen von Seiten des Bundestages. Leider wurde noch nicht ganz verstanden, dass es gerade diese Anlagen sind, die im Winter bei fehlender Sonne und Wind erneuerbare Energie erzeugen. Das ist energiepolitisch unverzichtbar.“ Die Regelungen müssen noch durch EU-Kommission genehmigt werden, bevor dann die Regelung einer Abschöpfung für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.6.2023 in Kraft treten kann.

-stmwi-

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Bund
und Länder
beschließen Änderung
des Regionalisierungsgesetzes

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Der Bundesrat hat dem Achten Gesetz zur Änderung des „Regionalisierungsgesetzes“ zugestimmt. Demnach stellt der Bund den Ländern im Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel wird ab dem Jahr 2023 von 1,8 auf 3,0 Prozent erhöht. Die beschlossene Änderung tritt zum 21. Dezember 2022 in Kraft.

-stmb-

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Wasserstoff-
und Neigetechnik-
Schienenfahrzeuge

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Region Bayern – Flott durch die Kurven: Züge mit Neigetechnik können sich, ähnlich wie ein Motorrad, quasi in Kurven legen und sind so insgesamt schneller unterwegs. Für die Fahrgäste hat das den Vorteil, dass sich die Reisezeit deutlich verkürzt. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Gerade auf den Strecken im Allgäu und in Nordostbayern gibt es keinen adäquaten Ersatz für die Neigetechnik. Mit einem neuen Wasserstoffneigetechnikfahrzeug leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Außerdem wird dieses Fahrzeug barrierefrei sein. Im ländlichen Raum wird Nahverkehr auf der Schiene damit noch attraktiver.“

Züge mit Neigetechnik sind im bayerischen Schienenpersonennahverkehr seit 1992 unterwegs und werden auf etwa 800 Kilometern im Allgäu und in Nordostbayern eingesetzt. Allerdings gibt es mit dem Triebwagen VT 612 deutschlandweit nur einen Fahrzeugtyp mit Neigetechnik, der mit Diesel fährt, nicht barrierefrei ist und auch nicht mehr produziert wird. Die Verkehrsverträge mit Neigetechnik laufen bis 2030 aus. Da die betroffenen Strecken auch bis dahin nicht elektrifiziert sein werden, hat der bayerische Ministerrat nun die Grundsatzentscheidung für eine Fortführung der Neigetechnik getroffen. „Triebwagen ohne Neigetechnik, egal mit welchem Antrieb, sind auf diesen kurvenreichen Strecken keine Alternative. Schon um fünf bis zehn Minuten längere Fahrzeiten würden vor allem im ländlichen Raum dazu führen, dass Fahrgäste ihre Anschlüsse nicht mehr erreichen. Wir wollen aber gerade Bus und Bahn noch attraktiver machen. Deswegen haben wir uns entschieden, auch in Zukunft auf die Neigetechnik zu setzen – unter modernen Vorzeichen“, so Bernreiter.

Auf nicht elektrifizierten Strecken sind konventionelle elektrische Fahrzeuge oder Akku-Hybrid-Züge keine Option. Vielversprechend seien dagegen Wasserstofffahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind – allerdings noch ohne Neigetechnik. Mit der firma Alstom hat ein Hersteller aber bereits Interesse daran signalisiert, einen Wasserstoffzug mit Neigetechnik zu entwickeln. „Ein solches Fahrzeug wäre eine Weltneuheit und mit drei verschiedenen Antrieben gleichzeitig extrem flexibel einsetzbar. Ausschließlich mit Wasserstoff, bei teilweiser Elektrifizierung mit Batteriestrom oder vollständig mit Strom aus der Oberleitung. Das ist besonders wichtig, weil noch nicht alle Strecken im Allgäu und in Nordostbayern elektrifiziert sind, wie etwa die Franken-Sachsen-Magistrale. Entwicklung und Betrieb eines solchen neuen Fahrzeugs sind zwar mit höheren Kosten verbunden, die sich niederschlagen werden. Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr ist uns das aber Wert – schließlich leisten wir damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz“, so Bernreiter.

-stmb-

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Bilderbuch-
start
in den bayerischen
Wintersportregionen

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Region Bayern – Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger freut sich gemeinsam mit den Wintersportregionen über einen gelungenen Start in die Ski-Saison. Nach den tiefen Temperaturen und den Schneefällen der vergangenen Tage erwarten die bayerischen Skigebiete viele Urlauber, Tages- und Wochenenendausflügler auf bestens präparierten Pisten. Aiwanger: „Die Tourismuspolitik Bayerns in den letzten Jahren war richtig. Die Bürger können heimatnah Urlaub machen und Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Tourismusregionen werden gesichert. Wintertourismus in den bayerischen Skigebieten ist nachhaltig und eine erlebnisreiche Abwechslung für Sportler und Familien. Durch das Seilbahn-Förderprogramm investieren wir in eine attraktive, moderne Infrastruktur in den Bergregionen. Liftanlagen werden dank einer Förderquote von bis zu 35 Prozent zunehmend modernisiert und Beschneiungsanlagen optimieren die Schneesicherheit. Inzwischen stammt rund 75 Prozent der Energie, die in den bayerischen Skigebieten genutzt wird, von erneuerbaren Energieträgern. Rund ein Viertel der Pisten wird mit Kunstschnee optimiert. Unser Förderprogramm ist ein großer Erfolg. Tourismus in Bayern ist regional, familienfreundlich und abwechslungsreich.“

Der Freistaat fördert seit 2009 die Modernisierung bestehender Seilbahnen mit bis zu 35 Prozent der Investitionssumme. Zu diesem Zeitpunkt gab es einen erheblichen Investitionsstau bei den Bahnen, der mit Hilfe der Unterstützung seitdem verringert wurde. Ziel der Förderung sei es, den Gästen attraktive Anlagen zur Verfügung zu stellen, eine bessere Zukunftsoption für die Regionen zu schaffen und die Ganzjahresnutzungen zu stärken. Gefördert werden deshalb nur Kabinenbahnen und Sessellifte sowie die ergänzende Infrastruktur. Bei 46 Projekten wurden über die Seilbahn Richtlinie inzwischen Fördermittel in Höhe von 91,1 Millionen Euro bei einer förderfähigen Investitionssumme in Höhe von 323,5 Millionen Euro bewilligt.

-stmwi-

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Klima-
schutzgesetz 2.0

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Region Bayern – Mit dem vom bayerischen Landtag verabschiedeten „Klimaschutzgesetz 2.0“ erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung der Klimapolitik in Bayern. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber: „Das Klimaschutzgesetz 2.0 weist den Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir werden in Bayern den Klimawandel meistern. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz 2.0, den begleitenden Maßnahmen und einer jährlichen Klimamilliarde zur Finanzierung sind wir gut aufgestellt. Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht und geht beim Klimaschutz voran. Unser Ziel ist der klimaneutrale Freistaat bis 2040. Bayern leistet damit eng verschränkt mit Bund und EU seinen Beitrag, die globalen Klimaziele zu erreichen. Der brutale Ukraine-Krieg macht eines klar: Wir müssen neu denken. Wir müssen die Transformation hin zu einer erneuerbaren Volkswirtschaft schaffen. Insbesondere die erneuerbaren Energien sind dabei wichtig. Wer Klimaschutz will, muss den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen.“

Mit dem „Klimaschutzgesetz 2.0“ erfolge eine grundlegende Neuausrichtung der Klimapolitik in Bayern. So schreibt der Entwurf das überragende öffentliche Interesse für alle erneuerbaren Energien fest. Dieser Vorrang solle einen substanziellen Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Ebenfalls im Gesetz vorgesehen ist eine Neuregelung für staatliche Zuwendungen: Alle Förderprogramme müssen zukünftig mit den Klimaschutzzielen abgewogen werden. Daneben sieht das Klimaschutzgesetz beispielsweise auch eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Dächern vor. Für ein effektives Controlling werde ein neuer Koordinierungsstab eingerichtet. Zusätzlich werde es einen jährlichen Bericht zu den Fortschritten geben. Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett bereits ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das rund 150 konkrete Klimaschutzmaßnahmen enthält.

Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist die Klimaneutralität Bayerns bis 2040. In einem Zwischenschritt solle es bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase pro Einwohner um 65 Prozent geben. Bis 2028 sollen die unmittelbare Staatsverwaltung und bereits bis 2023 die Staatskanzlei und die Staatsministerien klimaneutral werden. Das neue Klimaschutzgesetz wird von zahlreichen weiteren Maßnahmen zum Schutz des Klimas flankiert. So hat das Kabinett erst kürzlich beschlossen, 500 Millionen Euro zusätzlich in Energieprojekte zu investieren. „Erneuerbare Energien bedeuten Klimaschutz. Mit massiven Investitionen in Geothermie, Wasserstoff, Windkraft, Photovoltaik und Biomasse werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Freistaat weiter beschleunigen. Wir setzen dabei auf möglichst viele Beteiligte. Klimaschutz ist ein Mitmach-Projekt“, so Glauber. Das neue Klimaschutzgesetz erlaubt dazu den Landkreisen und Bezirken, auch selbst erneuerbare Energien zu erzeugen. Weitere Informationen: Klimaneutrales Bayern 2040

-stmuv-

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KW 50 – 2022
12. – 18.12.2022

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Zukunft
des ÖPNV

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Region Bayern – Zuverlässig, gut vernetzt, klimaschonend – der ÖPNV in Bayern soll für die Zukunft noch besser aufgestellt werden. Damit das gelingt, haben das bayerische Verkehrsministerium und der Zukunftsrat ÖPNV, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Politik, Verkehrsunternehmen und Interessensverbänden, einen gemeinsamen Fahrplan erarbeitet. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat die ÖPNV-Strategie 2030 mit Ebersbergs Landrat Robert Niedergesäß, der Betriebsleiterin von das Stadtwerk.Mobilität Regensburg, Sandra Schönherr, und dem schwäbischen Busunternehmer Josef Brandner vorgestellt.

„Wir wollen die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030 deutlich steigern. In Bayern ziehen alle Beteiligten an einem Strang, damit wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen. Das Deutschlandticket allein wird unsere Herausforderungen nicht lösen. Zwar werden viele Pendlerinnen und Pendler in den Ballungsräumen davon profitieren, sehr viel weniger aber der ländliche Raum. Besser wäre es, das Geld in den Ausbau von Bus und Bahn zu investieren. An erster Stelle brauchen wir eine leistungsfähige Infrastruktur, dann ein attraktives Angebot und schließlich einen angemessenen Tarif mit einfachem Vertrieb. Ein umfassendes und gutes Mobilitätsangebot, das alle Verkehrsmittel einbezieht, ist die Basis für hervorragende Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land“, erklärte Bernreiter.

Startschuss für die Arbeit an der Strategie war der ÖPNV-Gipfel im Jahr 2019. Seitdem haben die Fachleute in fünf Arbeitsgruppen einen Fahrplan mit zahleichen konkreten Maßnahmen entwickelt, der auf der bisherigen Arbeit der Kommunen, Verkehrsunternehmen und Interessensverbände aufbaue. „Neben der deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen wollen wir natürlich auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wenn die von uns beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind, können wir mit einem Rückgang des CO2-Ausstoßes um etwa drei Millionen Tonnen pro Jahr in Bayern rechnen und gehen von einer Verlagerung der Verkehrsleistung von über zwölf Prozent vom Auto zum ÖPNV aus. Allerdings kostet das viel Geld und wir alle wissen, dass wir aktuell vor allem damit zu kämpfen haben, den Status Quo aufrecht zu erhalten. Natürlich wird sich der Freistaat weiter an der Finanzierung des ÖPNV beteiligen. Entscheidend wird aber sein, dass der Bund sich zukünftig mehr zum Ausbau des ÖPNV bekennt, die Regionalisierungsmittel weiter deutlich erhöht und seinen Pflichten nachkommt – wie etwa bei der Digitalisierung des Bahnnetzes, der Elektrifizierung von Bahnstrecken oder der Barrierefreiheit von Bahnstationen“, so Bernreiter.

Die ÖPNV-Strategie 2030 umfasst sechs Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen. Beispiele daraus sind: „Infrastruktur und Fahrzeuge“ – Ausbau und Ertüchtigung der Infrastruktur für Bus und Bahn, Erweiterung der Fahrzeugflotten – zum Beispiel 20.000 Busse bis 2030 im Vergleich zu circa 13.000 derzeit. „Angebot und Vernetzung“ – Anschlussmanagement mit abgestimmten Fahrplänen und möglichst kurzen Umsteige- und Wartezeiten, Ausweitung der Bedienzeiträume und Verdichtung der Taktverkehre. „Tarif, Vertrieb und Kommunikation“ – Etablierung einfacher, durchgängiger Tarife in Bayern, Unkomplizierter Fahrscheinverkauf als Voraussetzung für einfachen Zugang zu Bus und Bahn. „Digitalisierung und Innovation“ – Vernetzung von Verkehrsmitteln und Mobilitätsangeboten für durchgehende Wegeketten, Plattform für Mobilitätsdaten zur Entwicklung von „smart“ vernetzten Angeboten. „Organisation“ – Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im ÖPNV, Unterstützung für Initiativen gegen Fachkräftemangel. „Finanzierung“ – Vereinfachung von Zuweisung und Abruf finanzieller Mittel, Überarbeitung und bei Bedarf Anpassung der Förderprogramme.

-stmb- Bild: laffb

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Bilanz
der
Innenministerkonferenz

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Die Innenministerkonferenz hat nach den Worten ihres Vorsitzenden, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, eine intensive und themenreiche Tagung hinter sich. Im Mittelpunkt standen die Diskussionen über die Flüchtlings- und Asylpolitik sowie die Forderungen der Innenminister nach weiterhin dringend notwendigen Investitionen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Bekräftigt haben die Tagungsteilnehmer, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Straftaten von „Klimaaktivisten“ – wie Nötigungen, Gefährdungen des Straßenverkehrs, Missbrauch von Notrufeinrichtungen und Behinderungen von Hilfeleistungen – zügig und konsequent zu ahnden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und die steigende Zahl von Asylbewerbern aus anderen Ländern – sehen die Innenministerinnen und Innenminister vor allem die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung an ihrer Belastungsgrenze. Herrmann: „Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind am Limit. Wir fordern vom Bund deshalb, sich nicht nur zu seiner finanziellen Verantwortung im Bereich der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu bekennen. Sondern es muss auch weitere konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Länder geben. Wir müssen den Zugang von Flüchtlingen einschließlich der nach wie vor erheblichen, irregulären Sekundärmigration begrenzen.“

Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, eine mögliche Energiemangellage aber auch Ereignisse – wie die verheerenden Hochwasserlagen im Jahr 2021 vor allem an Ahr und Erft – sehen die Innenminister und Innenministerinnen weiterhin dringenden Bedarf, Zivil- und Katastrophenschutz konsequent weiterzuentwickeln und zu stärken. Daher hat die Innenministerkonferenz ihre Forderung aus der Frühjahrskonferenz bekräftigt, dass der Bund innerhalb der nächsten zehn Jahre rund zehn Milliarden Euro für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellen soll. „Wir fordern spätestens ab 2024 ein tragfähiges Konzept, nachdem der Bundeshaushalt im Jahr 2023 Kürzungen statt Mittelsteigerungen vorsieht“, betonte Herrmann. Unbedingt voranbringen will die Innenministerkonferenz auch Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung durch eine flächendeckende Sireneninfrastruktur. Herrmann: „Ein modernes Sirenennetz ist – neben Cell Broadcast – unverzichtbar für eine effektive Warnung der Bevölkerung. Wir sind deshalb übereingekommen, dass das zum Jahresende auslaufende „Sonderförderprogramm Sirenen“ verstetigt und mit erheblichen neuen Mitteln ausgestattet werden muss.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland. Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst – und handeln! Wir stärken die Cybersicherheit, den Schutz kritischer Infrastrukturen und den Bevölkerungsschutz. Wir machen unser Land krisenfester. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erhält im gerade beschlossenen Bundeshaushalt für das nächste Jahr insgesamt 146 neue Stellen und wächst damit um ein Drittel. Auch die Länder sind gefordert, im Bereich klassischer Länderzuständigkeiten massiv zu investieren. Ich habe den Schutz von Frauen an öffentlichen Orten zum Thema der Innenministerkonferenz gemacht. Die große BKA-Dunkelfeldstudie hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Frauen nachts bestimmte Orte meidet, um sich vor Kriminalität zu schützen. Das zeigt: Wir müssen handeln, um Frauen besser zu schützen und die Angst vor Übergriffen zu nehmen. Wir brauchen mehr Präsenz von Sicherheitskräften in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich habe auch dafür geworben, für eine höhere Präsenz der Landespolizeien an kriminalitätsbelasteten Orten zu sorgen und wir brauchen mehr Videoüberwachung an Orten, an denen Straftaten begangen werden. Beim Umgang mit Straftaten von „Klimaaktivisten“ waren wir uns sehr einig. Diese Aktionen zerstören wichtige gesellschaftliche Akzeptanz für den Kampf gegen den Klimawandel. Wenn Straftaten begangen werden und andere Menschen gefährdet werden, ist jede Grenze legitimen Protests überschritten. Die Straftäter müssen konsequent verfolgt werden.“

-stmi-

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Aufhebung
der Befristung
für Hybridsitzungen

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat eine Änderung der Kommunalgesetze beschlossen und die bisher bis Jahresende geltende Befristung für die Möglichkeit von Hybridsitzungen auf kommunaler Ebene aufgehoben. “Bayerns Kommunen können damit auch künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit ihre Gremien unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen. Sie können also auch weiterhin selbst darüber befinden, ob sich die Mitglieder audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben”, teilte Bayerns Innen- und Kommunalstaatssekretär Sandro Kirchner mit.

Die mit Gesetz vom 17. März 2021 eingeführte Regelung für Hybridsitzungen in der Pandemie galt zunächst bis Ende 2022, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, sie zu erproben. “Wir haben zwischenzeitlich gemeinsam mit den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden die Regelungen evaluiert. Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Die Kommunen, die Hybridsitzungen durchführten, möchten aufgrund der Erfahrungen überwiegend auch künftig von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen. Weitere Kommunen, die bislang noch nicht digital tagten, haben angekündigt, Hybridsitzungen künftig zuzulassen”, erklärte Kirchner. Auch künftig muss bei Hybridsitzungen mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Ebenso bleibt es dabei, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind. “Sofern die Sitzungen hybrid stattfinden, kann damit jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt,” erklärte der Staatssekretär. Ferner haben auch weiterhin die Bürger (m/w/d) die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen. Das Gesetz tritt am 16. Dezember 2022 in Kraft.

-stmi-

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Förderprogramme
für regionale
Wasserstoff-Produktion,
Industrieprojekte
und Infrastruktur

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Region Bayern – Bayern macht Tempo beim Ausbau der regionalen Wasserstofferzeugung. Ab 2023 soll die Errichtung von bis zu 50 Elektrolyseanlagen mit einer Mindestleistung von jeweils einem Megawatt mit insgesamt 150 Millionen Euro bezuschusst werden. Für eine optimale Einbindung der Elektrolyseure in das Energiesystem werde aus dem Fördertopf auch die Erstellung von Energiekonzepten in Unternehmen und Kommunen unterstützt. Durch eine grüne Wasserstoffproduktion mit kurzen Transportwegen könne der Freistaat seinen steigenden Wasserstoffbedarf decken und zugleich die Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren.

Der bayerische Ministerrat gab grünes Licht für Bayerns Beteiligung an der Bezuschussung von industriellen Wasserstoffgroßprojekten. Bayern möchte gemeinsam mit dem Bund Projekte fördern, welche die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Wasserstoff abbildeten – von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Nutzung. Die Förderung erfolge im Rahmen so genannter „wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Project of Common European Interest, IPCEI). Die EU-Kommission hatte im Sommer erklärt, dass die Förderung mit den strengen EU-Regeln für Unternehmensbeihilfen vereinbar ist. Die bayerische Staatsregierung werde im nächsten Schritt die Finanzierungsmodalitäten in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund regeln. Anschließend könnten die Unternehmen verbindliche Förderanträge stellen. Ferner gab der bayerische Ministerrat grünes Licht für die Stärkung bestehender Förderprogramme zum Thema „Wasserstoff-Tankstellen“ und „öffentlich zugängliche E-Ladepunkte“. Dafür sollen 30 Millionen Euro im Haushalt 2023 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages bereitgestellt werden.

-bsr-

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Neues
Logistikzentrum
der Bayerischen Polizei

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Region Franken – Das neue Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) in Hof nimmt Fahrt auf. Das LZBP soll voraussichtlich im März 2023 den Betrieb mit zunächst 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen. Dafür wurde in Hof als Zwischenlösung für die Startphase zunächst ein Gebäude angemietet, das Platz für bis zu 60 Mitarbeiter bietet. “Wir werden dann das LZBP schrittweise weiter ausbauen. Dafür werden wir das LZBP vorübergehend in einem Mietobjekt ohne Lagerhaltung und in einem weiteren Schritt an einem zentralen Standort im Raum Hof verknüpft mit einer Zentrallagerstruktur, einer fundierten Qualitätskontrolle und einer leistungsfähigen IT aufbauen, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Es sollen bis zu 200 Arbeitsplätze entstehen. Der Endausbau soll bis 2030 abgeschlossen sein.

Herrmann hob hervor, dass das LZBP einen großen Mehrwert für die Versorgungssicherheit der Bayerischen Polizei bieten werde. Außerdem erwartet der Minister auch Synergien. Im aktuellen Mietgebäude mit rund 1.400 Quadratmetern Bürofläche werde in einem ersten Schritt die Vergabe- und Beschaffungsaufgabe des sogenannten „Streckengeschäfts“ der Polizei zentralisiert, also die Beschaffungen ohne Lagerhaltung. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge, Büromöbel, Papier oder auch Dienstleistungen – wie Gebäudereinigung. Neben Servicekräften für Dienstbetrieb, Personalakquise und EDV-Technik würden für das Beschaffungswesen zahlreiche Fachleute benötigt.

Die Uniformversorgung der Bayerischen Polizei und der Bayerischen Justiz laufe derzeit zentral über das Logistikzentrum in Niedersachsen. Bis auf einige wenige zentrale Beschaffungsfelde – beispielsweise Kfz, Waffen oder Schutzausstattung – und einige verbandsübergreifende Sammelbestellverfahren sei das Beschaffungswesen der Bayerischen Polizei bisher dezentral in insgesamt 13 Beschaffungs- und Vergabestellen der jeweiligen Polizeipräsidien, des Bayerischen Landeskriminalamts sowie des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts organisiert.

-stmi-

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Landesstelle
für
nichtstaatliche Museen

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Region Mittelfranken – Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern wird dauerhaft in Weißenburg untergebracht. Der Bayerische Ministerrat hatte im März 2016 im Rahmen der Heimatstrategie die Verlagerung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen als Außenstelle des Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) beschlossen. Ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bereits seit einigen Jahren in Weißenburg tätig. „Ich bedauere es auf der einen Seite natürlich, dass der Erwerb des Klosterflügels durch den Freistaat Bayern nicht in die Tat umgesetzt wird. Bin aber auf der anderen Seite froh, dass eine Alternativlösung entwickelt wurde. Bei der von ihm in Aussicht gestellten großzügigen finanziellen Förderung durch den Freistaat Bayern und den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages mit der Stadt Weißenburg erscheint es denkbar, dass die Stadt Weißenburg den Umbau des Klosterflügels als Bauherrin selbst übernimmt und dadurch die von allen Beteiligten gewünschte Unterbringung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in diesem stadtbildprägenden Gebäude verwirklicht“, erklärte Weißenburgs Oberbürgermeister Jürgen Schröppel.

Historische Klosteranlage mit hoher kirchen- und baugeschichtlicher Bedeutung
Das Kloster mit Klosterkirche sei Teil des bedeutenden mittelalterlichen Baubestandes der Altstadt von Weißenburg und ein wichtiges Zeugnis für die Stadthistorie. Entstanden im 14. Jahrhundert ist die Anlage ein geschichtlich bedeutender Vertreter der Sakral- und Klosterarchitektur. Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil betonte: „Das Kloster samt Kirche vereint rund 700 Jahre Bau- und Stadtgeschichte. Es ist ein herausragendes historisches Zeugnis von überregionaler künstlerischer Bedeutung. Erst mittelalterlicher Sakralbau, später dann Knabenschule, Kinderheim und Siechenhaus: Jede Nutzung, jede Zeit hat ihre Spuren hinterlassen, die nun ein Fenster in die Vergangenheit der Weißenburgerinnen und Weißenburger öffnen. Es ist wichtig, dass dieser bedeutsame Bau erhalten bleibt und nun die nächsten Schritte dafür gegangen werden“. Vor Beginn der Sanierung wird eine maßgeblich durch das BLfD geförderte Machbarkeitsstudie den Sanierungsaufwand und mögliche Nutzungskonzepte für den Klosterflügel ermitteln. Falls die Machbarkeitsstudie eine anderweitige Nutzung als die Mietlösung durch den Freistaat favorisiere, könne eine Alternativlösung für die Unterbringung der Außenstelle gefunden werden.

-stmk-

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Drei
Leibniz-Preise
für Bayern

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Region Bayern – Drei von insgesamt zehn „Gottfried Wilhelm Leibniz-Preisen“ für das Jahr 2023 gehen nach Bayern: Prof. Dr. Claudia Höbartner, Biochemikerin an der Julius-Maximilians- Universität (JMU), Prof. Dr. Georg Schett, Rheumatologe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), und Prof. Dr. Fabian Theis, Bio- und Medizininformatiker an der Technischen Universität München (TUM), erhalten die mit 2,5 Millionen Euro dotierte Auszeichnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Den „Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis“ verleiht die DFG jährlich seit 1986. Pro Jahr können bis zu zehn Preise vergeben werden. In diesem Jahr wurden der DFG insgesamt 132 Forscher (m/w/d) für diese Auszeichnung vorgeschlagen, die als „deutscher Nobelpreis“ gilt. Ziel des Programms ist es, die Arbeitsbedingungen der Forschenden zu verbessern und ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern. Dafür erhalten sie für einen Zeitraum von sieben Jahren finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro. Ausgezeichnet werden laut DFG Forscher (m/w/d), von denen in Zukunft erwartet werden kann, dass sie durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen die Forschungslandschaft in Deutschland nachhaltig prägen werden.

Bayern liege bei der Anzahl der ausgezeichneten Forscher (m/w/d) im bundesweiten Vergleich aktuell deutlich vorne. Allein seit 2016 sind 20 Leibniz-Preise an Forscher (m/w/d) gegangen, die an bayerischen Forschungseinrichtungen tätig sind.

Informationen zu den Trägern (m/w/d) der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preises 2023:
Prof. Dr. Claudia Höbartner erhält den „Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis“ für ihre Arbeiten in den Gebieten der organischen und biomolekularen Chemie funktionaler Nukleinsäuren. Ihre wegweisende Forschung basiert auf einer Kombination aus kreativen Strategien zur Entdeckung neuer katalytischer Nukleinsäuren, sogenannter Ribozyme und Desoxyribozyme, kombiniert mit der Bestimmung ihrer Strukturen und ihrer Funktionsmechanismen, so der Auswahlausschuss. Ferner setze Höbartner neuartige chemische Verfahren und Elemente der chemischen Biologie zur Synthese und Markierung modifizierter RNA ein, um die biologischen Funktionen von RNA sowie von natürlichen und künstlich erzeugten RNA-Modifikationen zu untersuchen und sichtbar zu machen. Seit 2017 ist Höbartner Lehrstuhlinhaberin für Organische Chemie an der Universität Würzburg. 2016 erhielt sie ausserdem einen „ERC Consolidator Grant“. 2022 wurde sie als Mitglied in die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina aufgenommen.

Georg Schett erhält den Leibniz-Preis für seine herausragenden Forschungsarbeiten auf den Gebieten der Rheumatologie und Osteoimmunologie, mit denen er wichtige grundlagenwissenschaftliche Beiträge geleistet und zugleich innovative Therapien entwickelt hat, um auch schwere Formen von Autoimmunkrankheiten zu heilen. Schett erforschte unter anderem die Rolle von Autoantikörpern bei der Bildung knochenabbauender Zellen in der rheumatoiden Arthritis. Seine Arbeit habe die Denkweise in diesem Bereich maßgeblich verändert und zu einem molekularbasierten Krankheitsverständnis beigetragen. Seit 2006 ist Schett Professor für Innere Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg und Direktor der Medizinischen Klinik 3 – Rheumatologie und Immunologie des Universitätsklinikums
Erlangen. Er ist seit 2021 Mitglied der Leopoldina.

Fabian Theis erhält den Leibniz-Preis für seine Pionierarbeiten in der Analyse, Modellierung und Interpretation genomischer Daten. Er hat neue Methoden zur biomedizinischen Datenanalyse entwickelt, insbesondere für die Einzelzell-Genomik. Zu den jüngsten Entwicklungen der genomischen Revolution gehören Methoden zur RNA-Sequenzierung einzelner Zellen in großen Pools. Theis hat dafür auf der Basis von Methoden der künstlichen Intelligenz Software-Pakete entwickelt, mithilfe derer aus diesen Daten tiefgreifende biomedizinische Einsichten gewonnen werden können. Er wendet dies etwa zum besseren Verständnis der Entwicklungspfade von Zellen, einer verbesserten medizinischen Diagnostik, Risikoermittlung und Therapieentwicklung oder aktuell auch zur Untersuchung der zellulären Veränderungen nach einer SARS-CoV-2-Infektion an. Fabian Theis ist seit 2009 an der TU München tätig. Seit 2013 ist er ferner Direktor des Instituts für „Computational Biology“ am Helmholtz Zentrum München. 2006 erhielt er den „Heinz Maier-Leibnitz-Preis“ der DFG, 2010 einen „ERC Starting Grant“. 2022 wurde er mit einem „ERC Advanced Grant“ ausgezeichnet und als Mitglied in die „European Molecular Biology Organization“ aufgenommen. Weitere Informationen: Gottfried Wilhelm Leibniz-Preise 2023

-stmwk-

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15 Windräder
in drei
Rennsteiggemeinden

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Region Oberfranken – Die Bevölkerung der drei Rennsteiggemeinden Ludwigstadt, Tettau und Steinbach am Wald (Landkreis Kronach) hat sich im Zuge einer Bürgerbefragung mit einer deutlichen Mehrheit von 84,9 Prozent für die Errichtung eines Wind- und Wasserstoffparks ausgesprochen. Mit rund 15 Windrädern handelt es sich um eines der größten Projekte in Bayern. An der Bürgerbefragung nahmen mit 4046 rund 55 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren teil. Davon sprachen sich 3434 Bürgerinnen und Bürger dafür sowie 612 (15,1 Prozent) dagegen aus.

Gestärkt durch die breite Mehrheit für das Projekt möchten die Kommunen jetzt klären, wie sie auch finanziell den größtmöglichen Nutzen für die kommunalen Kassen sichern können. Dafür werden jetzt gemeinsam mit dem möglichen Projektierer verschiedene Modellen diskutiert. Die Gemeinden hatten sich bereits in der Planungsphase erfolgreich um einen „Windkümmerer“ beworben, der seit November aktiv ist. Seine Hauptaufgabe wird jetzt sein, den Windpark im Sinne der Kommunen und der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit der ansässigen Glasindustrie auszulegen. Bei einer Sitzung des regionalen Planungsverbands im Februar 2023 soll dann das Windvorranggebiet festgelegt werden, in dem die 15 Windräder errichtet werden sollen.

-stmwi-

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Abwasser-
Innovationspreis

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Region Niederbayern – Für sein wegweisendes, interkommunales Projekt wurde das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) “Abwasserdienstleistung Donau-Wald” mit dem „Abwasser-Innnovationspreis 2022“ des bayerischen Umweltministeriums ausgezeichnet. Mit der Preisverleihung ist eine Zusage für eine finanzielle Förderung des Projekts in Höhe von bis zu 400.000 Euro verbunden. Im Juli 2021 haben 17 Gemeinden aus den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) “Abwasserdienstleistung Donau-Wald” gegründet. Das gKU bietet den beteiligten Gemeinden Dienstleistungen im Bereich des Kanalbetriebs an und betreut ein Kanalnetz von rund 700 Kilometern Länge für etwa 48.000 Einwohner. Nach dem Baukastenprinzip stellt das gKU den Gemeinden die Leistungen Betrieb und Unterhalt der Kanalnetze, Unterlagen zum Wasserrecht, Bauleitplanung, Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement zur Verfügung. Schwerpunkt der Unterstützung bilden die ressourcenschonende Kanalreinigung, Inspektion und Sanierung mit Hilfe eines speziellen Reinigungs- und TV-Befahrungs-Fahrzeuges.

Der „Abwasser-Innovationspreis“ wird seit dem Jahr 2012 verliehen. Ausgezeichnet werden herausragende Verfahren – beispielsweise der weitergehenden Abwasserreinigung, der Kanalsanierung oder der Energiegewinnung aus Abwasser. Die Ergebnisse der Projekte werden anderen bayerischen Kommunen als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Fördersummen orientieren sich prozentual an den geschätzten Investitionskosten.

In Bayern sorgen über 115.000 Kilometer öffentliche Wasserleitungen für die Trinkwasserversorgung und über 105.000 Kilometer öffentliche Sammelkanäle für die Entsorgung von Abwässern. Rund 2.400 kommunale Kläranlagen in Bayern reinigen im Jahr mehr als 1,8 Milliarden Kubikmeter Abwasser, das entspricht etwa dem Volumen des Ammersees. Der Freistaat hat die Kommunen bei dieser Aufgabe in den letzten 70 Jahren mit Fördermitteln in Höhe von rund neun Milliarden Euro unterstützt.

-stmuv-

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Erneute
Verkehrsblockaden
im Namen des Klimaschutzes

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Region Bayern – In den vergangenen Wochen häuften sich Protestaktionen, bei denen die Aktivisten teils zu drastischen Mitteln griffen. Kürzlich blockierten mehrere Aktivisten eine der Hauptverkehrsadern Bayerns, die Bundesautobahn 9. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich warnt: „Klimaschutz ja. Straftaten nein. In Deutschland darf jeder öffentlich seine Meinung sagen und friedlich und ohne Waffen demonstrieren. Die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht sind ein hohes Gut. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt. Der Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten. Straftaten dürfen nicht hingenommen werden. Blockaden von Flughäfen und Autobahnen haben eine neue Dimension. Die Strafgesetze sind konsequent anzuwenden. Demonstrantinnen und Demonstranten muss klar sein: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden, im Falle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sogar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Jeder darf sich für den Klimaschutz einsetzen und für seine Ziele demonstrieren. Wir sehen inzwischen Radikalisierungstendenzen eines Teils der Aktivisten. Ein Teil der Klimaaktivisten gefährdet die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. So genannte „Klimaaktivisten“, welche die Gesundheit und das Leben anderer Menschen gefährden, sind Kriminelle.“

-stmj-

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Schul-
parlamente
und Schülerparlamente

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Region Bayern – Mehr Demokratieerziehung, mehr Politische Bildung und mehr Schülermitverantwortung – darauf basiert der neue Schulversuch „Schulparlamente und Schülerparlamente stärken“. Bayernweit wirken 25 Schulen mit, um neue Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten von Schulparlamenten bzw. Schülerparlamenten zu erproben. Der zweijährige Schulversuch wird professionell von einem Projektbeirat, einem wissenschaftlichen Beirat und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet. Im Schulversuch selbst werden Wahlverfahren, Aufgaben, Abläufe von Sitzungen und Versammlungen, Möglichkeiten der Selbstorganisation sowie Inhalte der Mitbestimmung erprobt.

Als Beispiele für konkrete Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Schulparlamente bzw. Schülerparlamente kommen etwa die Gestaltung des Pausenhofs, die Handynutzung an der Schule oder die Gestaltung von Aufenthaltsmöglichkeiten im Schulhaus in Frage. Materialien, Good practice-Beispiele und Ergebnisse sollen u. a. im Netzwerk „Schulparlamente und Schülerparlamente stärken“ und im SMV-Portal www.smv.bayern.de veröffentlicht werden.

-stmuk-

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Regionaler
Holzbaupreis

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Region Bayern – Bayern soll bis 2040 klimaneutral sein. Im Klimaprogramm der bayerischen Staatsregierung ist dafür auch das Thema Bauen ein wichtiger Baustein. Eine Möglichkeit zur CO2 Einsparung sei der Baustoff Holz. Mit dem „Regionalen Holzbaupreis“ sei ein attraktiver „Bauherrenpreis“ für Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke im Freistaat auf den Weg gebracht worden. Bewerben können sich auch Träger von staatlich geförderten Schulen und vergleichbare Maßnahmenträger, zum Beispiel Träger von Kindergärten.

Als Bauherren treffen diese u.a. die Entscheidung, ob Projekte in Holz errichtet werden. Holz als klimaverträglicher Baustoff müsse noch mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bauherren der öffentlichen Hand in ihrer Vorbildfunktion sollen mit dem neuen Preis motiviert werden, noch mehr mit Holz zu bauen. Damit sei der „Regionale Holzbaupreis“ eine passende Ergänzung zum bestehenden „Holzbaupreis Bayern“ gemeinsam mit „proHolz Bayern“. Dieser wird auch von der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie dem Landesbeirat Holz Bayern e.V. unterstützt und richtet sich an Architekten und Planer.

Voraussetzung für die Einreichung eines Projekts bei dem neuen „Regionalen Holzbaupreis“ ist die Verwendung von Holz in den tragenden Konstruktionselementen von Gebäuden entsprechend der Definition der Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz. Mit der Prämierung verbunden ist ein Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Je Regierungsbezirk sollen zwei vorbildliche, zwischen 2020 und 2022 fertiggestellte Projekte prämiert werden. Insgesamt werden so rund 140.000 Euro ausgelobt. Weitere Informationen unter www.regionalerholzbaupreis.bayern.de

-bsr-

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Beschleunigter
Ausbau
der Geothermie

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Region Bayern – Die bayerische Staatsregierung schafft aktuell die Grundlagen dafür, die Geothermie in Bayern weiter zu stärken.  Bis 2050 soll in Bayern rund ein Viertel des Wärmebedarfs im Gebäudebereich aus Geothermie gedeckt werden. Um den Ausbau der Geothermie voranzubringen, zeigt der bayerische Geothermie-Atlas konkrete Nutzungspotenziale im Freistaat auf. Anhand der Karten kann ein Projektplaner abschätzen, wo in Bayern günstige Verhältnisse für eine hydrothermale Wärme- oder Stromerzeugung vorliegen und mit welchen Bohrtiefen und Tiefenwasser Temperaturen zu rechnen ist. Daneben sollen insbesondere das Bewusstsein für die Geothermie weiter gestärkt sowie Hemmnisse abgebaut werden. Um fachliche Grundlagen, Vollzug und Kommunikation weiter zu verbessern, wurde am Landesamt für Umwelt (LfU) eine Arbeitsgruppe Geothermie eingerichtet. Experten aus den Bereichen der Wasserwirtschaft, des Staatlichen Geologischen Dienstes, des Ökoenergie-Institut Bayern (ÖIB) und der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) arbeiten hier zu Fragen der Geothermie eng zusammen. In einem weiteren Schritt soll bayernweit auch die Forschung weiter ausgebaut und das Personal verstärkt werden.

Die Nutzung der Geothermie ist oberflächennah und als tiefe Geothermie möglich. Die oberflächennahe Geothermie ist in Bayern nahezu überall, zumindest mit Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörben oder Grundwasser-Wärmepumpen nutzbar. Die Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme für den eigenen Heizbedarf, aber auch zum Kühlen und Klimatisieren sind vielfältig. Je tiefer man in das Innere der Erde vordringt, desto wärmer wird es. In Mitteleuropa nimmt die Temperatur um etwa drei Grad Celsius pro 100 Meter Tiefe zu. Bei der tiefen Geothermie werden beispielsweise Heißwasservorkommen im tieferen Untergrund mit Temperaturen von rund 60 bis über 150 °C genutzt.

-stmuv-

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Bayerns
beste
Schreiner

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Region Bayern – Ihre Werkstücke sind nachhaltig, funktional und ästhetisch – auch in diesem Jahr wurden die zehn besten bayerischen Schreiner beim Wettbewerb „Holz aus Bayern“ ausgezeichnet. Die Preisverleihung übernahm Hubert Bittlmayer, der Amtschef des Forstministeriums, in Vertretung von Forstministerin Michaela Kaniber. „Die prämierten Möbel zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig die gestalterischen Möglichkeiten des klimafreundlichen Rohstoffes Holz sind. Gleichzeitig demonstrieren sie die Leistungsfähigkeit, Kreativität und das große handwerkliche Können der Schreinerbetriebe in Bayern“, so Bittlmayer.

Ein Preisgeld von je 1.000 Euro erhielten die Schreinerei Rudolf Bachhuber aus Pocking im Landkreis Passau; die Schreinerei Hans Aumüller aus Egenhofen im Landkreis Fürstenfeldbruck und die Schreinerei-Werkstätte Müller aus Ampfing im Landkreis Mühldorf. Eine Belobigung in Höhe von jeweils 500 Euro bekamen die Schreinerwerkstätte Schlund aus Neustadt an der Donau im Landkreis Kelheim und die Schreinerei Stefan Dosch aus Geltendorf im Landkreis Landsberg a. Lech. Mit einer Urkunde ausgezeichnet wurden Gottfried Stettmer aus Kollnburg im Landkreis Regen, Stefan Huber aus Lohkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn, Felix Wisgalla aus Aich-Bodenkirchen im Landkreis Landshut, Thomas Koller aus Stulln im Landkreis Schwandorf und Leon Strosche aus München.

Der Schreinerwettbewerb „Holz aus Bayern“, den das Forstministerium jedes Jahr gemeinsam mit dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern durchführt, stand heuer unter dem Motto „Mal Home – mal Office“.

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Tag
der Bildung

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Region Bayern – Die Geburtsstunde des bayerischen Kultusministeriums liegt im Jahr 1847, als König Ludwig I. ein „eigenes Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenheiten“ ins Leben rief. Im Laufe der Jahre kam dann der wichtige Aufgabenbereich des Erziehungs- und Unterrichtswesens hinzu. So ist das Kultusministerium heute die zentrale Instanz, um für über 6.000 Schulen, mehr als 1,6 Millionen Schülerinnen und Schüler und gut 150.000 Lehrkräfte einen reibungslosen Unterrichtsbetrieb unter gleichen Rahmenbedingungen sicherzustellen, Unterrichtsinhalte festzulegen oder Abschlussprüfungen zu organisieren. Hinzu kommen die Erwachsenenbildung, die Erinnerungskultur und die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften in Bayern.

Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo stellt angesichts des Jubiläums und des Tags der Bildung die Bedeutung des bayerischen Bildungsministeriums heraus: „Bildung ist eine der wichtigsten Aufgaben und Kompetenzen der Landespolitik. Man sieht an der Höhe des Bildungsetats von fast 15 Milliarden Euro, wie bedeutungsvoll die Aufgabe des Kultusministeriums ist. Dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft. Unsere Schülerinnen und Schüler in Bayern erhalten damit die besten Bildungschancen. Dass wir junge Menschen fit für ihr späteres Leben machen, Talente fördern und die Entscheidungsträger von morgen zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten erziehen – dies alles macht das Ministerium und das Bildungssystem zu einer tragenden Säule für die Zukunft des Freistaats Bayern.“

Kultusministerium vereint Tradition und Innovation
Im Rückblick auf 175 Jahre zeige sich, so der Minister, dass das Kultusministerium immer schon Kontinuität und Wandel vereint habe: „Das Kultusministerium vereint Tradition und Innovation. Bei der Re-Education nach dem Zweiten Weltkrieg, der Bewältigung von Flüchtlingskrisen, der Einführung neuer Ausbildungszweige, der Kompetenzorientierung in den Lehrplänen, Inklusion, Ganztag, Megathemen – wie Klimaschutz und Digitalisierung – das Kultusministerium setzt bei seinen Antworten auf die jeweils aktuellen bildungspolitischen Fragen und gesellschaftlichen Herausforderungen stets auf beides. Das ist unser Erfolgsrezept für ein starkes bayerisches Bildungssystem.“

Wie sehr sich das öffentliche Interesse an bildungspolitischen Fragen verändert habe, sei beachtlich. „Die Vorstellungen davon, wie und was Schule sein und leisten soll, sind heute viel umfassender als vor 25 oder gar 50 Jahren. Unsere Gesellschaft wandelt sich rasant; gleichzeitig steigen die Anforderungen, wachsen die Aufgaben, die unsere Schulen zu bewältigen haben. Für eine gute, nachhaltige Bildungspolitik ist es von allergrößter Bedeutung, dass es jemanden gibt, der die Ruhe und den Überblick bewahrt, auf Bildungsqualität achtet, aber auch gute Zukunftsakzente setzt“, so Piazolo.

-stmuk-

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Bayerischer
Eisenbahnpreis

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Region Bayern – Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat im Nürnberger „DB Museum“ beim Bayerischen Eisenbahnempfang den Bayerischen Eisenbahnpreis überreicht. Diesjähriger Preisträger ist die „Bayerische Regiobahn“ für ihre Verkehre im Oberlandnetz zwischen München, Lenggries, Tegernsee und Bayrischzell. Der Eisenbahnpreis wird für besondere Qualität im bayerischen Schienenpersonennahverkehr vergeben, dieses Mal für die größte Qualitätsverbesserung während der letzten fünf Jahre. Weitere Sonderpreise gingen gemeinsam an das Bahnhofsmanagement München und die Bahnhofsmission München für ihr Engagement zur Betreuung der am Münchner Hauptbahnhof ankommenden Ukraine-Flüchtlinge sowie posthum an den 2020 verstorbenen Gründer des bayerischen Landesverbandes der Fahrgastinitiative „Pro Bahn“, Dr. Matthias Wiegner. Der zum zweiten Mal vergebene Bayerische Eisenbahnpreis wurde in Form einer „Adler-Medaille“ verliehen, die an die erste Eisenbahnfahrt in Deutschland am 7. Dezember 1835 zwischen Nürnberg und Fürth erinnert.

„Wir würdigen mit der Adler-Medaille besondere Leistungen bei der Service-Qualität im Bahnland Bayern. Denn im Freistaat werden nicht nur die meisten Zugleistungen in Deutschland erbracht, sondern auch andere Spitzenleistungen rund um die Schiene. Mir geht es dabei nicht nur darum, unsere Dauerbrenner an der Qualitätsspitze auszuzeichnen, sondern auch diejenigen, die sich hinterfragen und dann einen großen Sprung nach vorne hinlegen“, erklärte Bernreiter.

Die „Bayerische Regiobahn“, die zum Transdev-Konzern gehört, erhält die Auszeichnung für ihre Leistungen im Oberlandnetz. Für die dort im Auftrag des Freistaats verkehrenden Züge hat das Unternehmen im Qualitätsranking der Bayerischen Eisenbahngesellschaft nicht nur über den Betrachtungszeitraum von fünf Jahren von allen 31 erfassten bayerischen Wettbewerbsnetzen die umfangreichsten Verbesserungen erzielt und steht kurz vor dem Einzug in die Top 10, sondern hat sich seit 2009 mit einer Bewertung von damals -80 auf heute +70 gesteigert. „Das Qualitätsplus im Oberlandnetz ist keine Eintagsfliege und zeigt, dass dahinter System steckt“, so Bernreiter. Aus seiner Sicht ist für den Qualitätssprung auch der ungewöhnliche Tausch der Fahrzeugflotte im Oberlandnetz während der Vertragslauzeit vor rund zwei Jahren ein wichtiger Mosaikstein gewesen.

Die Laudatio bei der Preisverleihung übernahm die Geschäftsführerin der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Bärbel Fuchs. Vor vier Jahren war bei der letztmaligen Verleihung mit dem Bayerischen Eisenbahnpreis die absolut beste Qualität im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewürdigt worden. Der damalige Preisträger „agilis“ mit dem „Dieselnetz Nord“ ist bei diesem Kriterium über die letzten Jahre hinweg betrachtet die Nr. 1 im Freistaat geblieben.

Den Bayerischen Eisenbahnpreis als Sonderauszeichnung haben gemeinsam das Bahnhofsmanagement München der DB Station&Service AG und die Bahnhofsmission München bekommen. Gewürdigt wurde das besondere Engagement und Zusammenspiel beider Organisationen im zurückliegenden Jahr zur Betreuung der vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, für die der Münchner Hauptbahnhof einer der zentralen Orte ist, an denen sie mit dem Zug in Deutschland angekommen sind. „Die beiden Preisträger haben hier erneut unschätzbar viel zur Krisenbewältigung beigetragen und das mit überbordendem Engagement, Organisationsvermögen und vor allem Menschlichkeit. Das ist nicht selbstverständlich und soll auch mit dieser Auszeichnung eine besondere Wertschätzung durch den Freistaat erfahren“, betonte Christian Bernreiter. Die Laudatio bei der Preisverleihung übernahm in Vertretung von Staatsminister Joachim Herrmann der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Karl Michael Scheufele.

Den Bayerische Eisenbahnpreis als Sonderauszeichnung für langjähriges ehrenamtliches Engagement zugunsten eines besseren Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat hat posthum der Weilheimer Dr. Matthias Wiegner erhalten. Wiegner hatte 1990 den Fahrgastverband „Pro Bahn“ in Bayern etabliert und ist Gründungsvorsitzender des Landesverbandes gewesen. Ein Vierteljahrhundert hat er diesen dann an der Spitze geführt und weitere fünf Jahre als 2. Vorsitzender, ehe er 2020 überraschend verstarb. „Dr. Wiegner hat im Freistaat in Sachen Fahrgastanliegen Pionierarbeit geleistet. Ohne das ehrenamtliche Engagement von ihm und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern wäre die bayerische Bahnszene nicht nur viel ärmer, sondern stünde der bayerische SPNV nicht dort, wo er heute ist. Mit Fug und Recht ist er deshalb der erste Preisträger des Bayerischen Eisenbahnpreises, der diese Auszeichnung für sein Lebenswerk erhält“, so Bernreiter. Die Auszeichnung nahmen die langjährige Lebensgefährtin Dr. Wiegners, Dr. Renate Forkel, und der aktuelle „Pro-Bahn“-Landesvorsitzende Dr. Lukas Iffländer entgegen. Die Laudatio bei der Preisverleihung hielt der frühere Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Dr. Johann Niggl.

Der Bayerische Eisenbahnempfang fand nach pandemie-bedingter vierjähriger Unterbrechung mit rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Fahrzeughalle 2 des Nürnberger DB Museums zum nunmehr sechsten Mal statt. Bayerns Innenminister Herrmann hatte diese Veranstaltung 2014, als er auch die Verantwortung für den Verkehrsbereich hatte, aus der Taufe gehoben. Künftig soll er alle zwei Jahre und im Wechsel zwischen Nürnberg und Fürth als Start- und Zielorte der ersten Eisenbahnfahrt in Deutschland stattfinden. Die Adler-Medaille als Bayerischer Eisenbahnpreis wird im Rahmen dieser Veranstaltung verliehen.

-stmb- Bild: Daniel Karmann

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EU-Programm
LEADER

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Im EU-Förderprogramm für den ländlichen Raum namens „LEADER“ stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) für die nächste Förderperiode fest. 70 LAG in ganz Bayern hatten sich über sieben Monate lang intensiv mit der künftigen Entwicklung ihrer Regionen auseinandergesetzt und die Ergebnisse in lokalen Entwicklungsstrategien festgehalten. Auf der Basis dieser Strategien hat nun ein unabhängiges Expertengremium entschieden: Alle dieser 70 Lokalen Aktionsgruppen können in der Periode von 2023 bis 2027 dabei sein. Das hat das für die Ländliche Entwicklung und das LEADER-Programm zuständige Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. Einige müssen allerdings an ihren Strategien noch Nachbesserungen vornehmen. Ferner müssen alle Lokalen Aktionsgruppen noch kurzfristige Nachforderungen der EU erfüllen. Die Lokalen Aktionsgruppen erhalten detaillierte Informationen über das weitere Anerkennungsverfahren. Mit der Auswahl ist nach Angaben des Ministeriums der Grundstein für die Beteiligung an der neuen Förderperiode gelegt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Landwirtschaftsministerium im Frühsommer 2023 den offiziellen Startschuss geben.

Die Lokalen Aktionsgruppen sind Partnerschaften aus Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen, die sich mit viel Zeit und Herzblut als Ideenschmieden für die Weiterentwicklung ihrer Region engagieren. Alle ausgewählten Entwicklungsstrategien erfüllen die besonderen Merkmale des LEADER-Programms. Unter anderem Bürgerengagement, Vernetzung, Innovation und Kooperation. Nach dem Motto des bayerischen Programms „Bürger gestalten ihre Heimat“ entwickeln die Akteure vor Ort kreative Lösungen. Aktueller Schwerpunkt der Strategien ist eine krisenfeste und zukunftsfähige Entwicklung der Region. Im Mittelpunkt stehen die Herausforderungen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschutz und Artenvielfalt, Sicherung der Daseinsvorsorge, regionale Wertschöpfung und sozialer Zusammenhalt.

Ziel des LEADER-Programms ist es insgesamt, ländliche Räume attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Für die neue Förderperiode bis 2027 stehen in Bayern rund 90 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung, das sind im Jahresdurchschnitt rund 50 Prozent mehr als noch im bisherigen Förderzeitraum. Diese EU-Mittel werden vom Freistaat mit Landesmitteln ergänzt.

-stmelf-

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1.600
Privatschulen
im bayerischen Schulsystem
erhalten rund zwei Milliarden Euro

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Region Bayern –Unsere Privatschulen in Bayern sind eine wichtige Ergänzung zu den staatlichen und kommunalen Schulen. In ihrem Spektrum finden sich pädagogisch-erzieherische Angebote ebenso wie konfessionelle Orientierung und klassische reformpädagogische Ausrichtung. Ohne das Engagement der privaten Schulträger wäre ein so facettenreiches Schulsystem wie im Freistaat gar nicht denkbar“, erklärte der bayerische Kultusminister Michael Piazolo bei der Eröffnung des Bundeskongresses des Verbands Deutscher Privatschulverbände in München, der unter dem Motto „Visionen – Digitalisierung – Pädagogik“ stand.

Privatschulen hätten viele Freiheiten, um neue pädagogische Konzepte umzusetzen und böten oft eine ganzheitliche Betreuung – von ausgefeilten Ganztagskonzepten bis hin zu Internaten. Piazolo dankte den Privatschulen für die gute Zusammenarbeit und versicherte: „Privatschulen haben ihren festen Platz im bayerischen Schulsystem.“ Der Freistaat unterstützt die knapp 1.600 bayerischen Privatschulen bei ihrer Bildungsarbeit im laufenden Haushalt mit knapp zwei Milliarden Euro. „Wir haben die staatlichen Leistungen an Privatschulen in den vergangenen Jahren immer wieder angehoben und werden die Privatschulen auch künftig kraftvoll unterstützen“, so Piazolo. In seiner Rede griff der Kultusminister exemplarisch die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens heraus. Hier sind mehr als 500 Schulen in freier Trägerschaft, was die mit Abstand größte Gruppe der Privatschulen in Bayern darstellt. „Durch das Engagement der freien Schulträger ist eine umfassende Ausbildung von Gesundheitsfachkräften gewährleistet, was einen wesentlichen Beitrag gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich darstellt. Für das soziale Miteinander in unserem Land sind diese Fachkräfte unverzichtbar“, resümierte Piazolo. Seit Corona werde tagtäglich vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit der Gesundheitsfachkräfte sei. Darum würden Schule, Ausbildungsstätten und Politik eng zusammenarbeiten, um Pflegeberufe für junge Menschen attraktiv zu machen.

-stmuk-

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KW 49 – 2022
05. – 11.12.2022

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Exportpreis
Bayern
2022

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Region Bayern – Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern und Bayern International den „Exportpreis Bayern 2022“ verliehen. Der Bayerische Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert zeichnete vier mittelständische Unternehmen als Preisträger in den Kategorien Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Genussland aus. Weigert: „Das Exportherz schlägt besonders stark im bayerischen Mittelstand. Der beste Beweis dafür sind die vier diesjährigen Preisträger. Die bayerischen Unternehmen stehen gerade jetzt vor immensen Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, die damit verbundene Energiepreisexplosion, eine historisch hohe Inflationsrate, aber auch gebrochene Lieferketten und fehlende Fachkräfte machen es den Betrieben im Alltag schwer. Umso beeindruckender sind die Leistungen der Gewinner.“

Der Exportpreis wurde zum 15. Mal vergeben. Seit 2007 haben das Bayerische Wirtschaftsministerium und die beteiligten Partner insgesamt 61 Unternehmen mit dem Preis ausgezeichnet. „Der Exportpreis ist eine Anerkennung für den stark international ausgerichteten, erfolgreichen bayerischen Mittelstand. Deshalb zeichnen wir ganz gezielt kleine Unternehmen bis 100 Mitarbeiter aus, die in herausragender Weise und mit Mut, Tatkraft und Flexibilität die Chancen der Globalisierung nutzen. Wir wollen zeigen, dass die Größe eines Unternehmens kein Hindernis ist, erfolgreich Geschäfte im Ausland zu tätigen“, so Weigert. Er selbst sei viel für die bayerische Wirtschaft und mit Unternehmerinnen und Unternehmern auf Delegationsreisen im Ausland unterwegs. „Dabei erlebe ich immer wieder die hohe Wertschätzung, die bayerische Unternehmen als Handelspartner im Ausland genießen. „Made in Bavaria“ ist weltweit ein Inbegriff für führende Spitzentechnologie, höchste Qualität und vollste Kundenzufriedenheit“, betonte der Staatssekretär.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt mittelständische Firmen bei der Erschließung internationaler Märkte mit einem umfangreichen Service. Zu den zahlreichen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung gehören beispielsweise Messebeteiligungen, Delegationsreisen oder das Programm „Go International“, das gezielt kleine und mittlere Unternehmen auf den ersten Internationalisierungsschritten begleitet.

-stmwi-

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Corona
Soforthilfen
Monitoring

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Region Bayern – Wie das bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gab, wurden nun die Erinnerungsschreiben zur Corona-Soforthilfe versendet. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen Post von den Bewilligungsstellen. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben enthält Informationen sowie einen Link und QR-Code zu einer Online Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen abschließen lässt. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München.

Hintergrund:
Bund und der Freistaat Bayern zahlten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro aus, um Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde. Jetzt gelte es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online-Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 könne steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen und Selbständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die drei Monate Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet dazu weitere Informationen und eine Online-Berechnungshilfe unter www.soforthilfecorona.bayern. Das Ergebnis lasse sich in wenigen Schritten und Klicks über die Online-Plattform eintragen. In besonderen Einzelfällen, bei denen ein Unternehmen oder Soloselbständiger den Rückzahlungsbetrag bis zum 30. Juni nicht aufbringen kann, erhalten die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

-stmwi-

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Christkindlmarkt
am Schloss Valley

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Region Miesbach – Am Sonntag, 11. Dezember ist es wieder soweit: In Valley findet ab 13:00 Uhr wieder der Christkindlmarkt im Innenhof des Schlosses statt. Rund 20 Stände freuen sich auf zahlreiche Besucher aus nah und fern. Genau so breit gefächert wie das Publikum ist auch das Angebot der Verkäufer und Aussteller. Von handgearbeiteten Weihnachts- und Dekorationsartikeln bis zum eigentlichen Christbaum gibt es nahezu alles was das Herz zur stadn Zeit begehrt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Da bei einem winterlichen Spaziergang über den Christkindlmarkt ein heißer Glühwein und eine anständige Brotzeit nicht fehlen dürfen, werden die Gäste vor Ort mit warmen Speisen und Getränken versorgt. Außerdem bieten mehrere Stände den Besuchern eine große Auswahl an kleinen Köstlichkeiten, darunter Feuerzangenbowle, heiße Maroni und vieles mehr an.

Damit der Tag zu einem ganz besonderen Erlebnis wird, haben die Mitglieder des Burschenvereins Unterdarching-Laindern in Zusammenarbeit mit den anderen Ortsvereinen ein umfangreiches Rahmenprogramm organisiert. Es wird auch das Trompetenensemble der Unterdarchinger Musi für die Besucher spielen. Für die kleinen Gäste gibt es eine Überraschung: Der Nikolaus besucht ab 15:30 Uhr den Christkindlmarkt und verteilt kleine Geschenke und Leckereien. Eine ganz besondere Atmosphäre verbreitet sich mit Einbruch der Dämmerung. Warm eingepackt lässt es sich dann bei einem heißen Glühwein oder einem kräftigen Weihnachtsbier noch einige Zeit auf dem stimmungsvollen Christkindlmarkt aushalten.

 -am- Bilder: am, Ramona Meisl

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Zahlreiche
Geobasisdaten
künftig kostenfrei
verfügbar

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Region Bayern –Geobasisdaten werden tagtäglich in vielen Bereichen von Bürgern, der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft genutzt. Die bayerische Vermessungsverwaltung erzeugt aktuelle, amtliche Geobasisdaten von höchster Qualität für den ganzen Freistaat. Ein Teil dieses Datenschatzes wird ab Jahresanfang 2023 kostenfrei zur Verfügung stehen“, erklärte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und ergänzte: „Die Daten sind Grundlage für vielfältigste Anwendungsbereiche. Beispielsweise das digitale Geländemodell als Basis für Hochwassersimulationen oder maßstäbliche Luftbilder für Auswertungen in der Land- und Forstwirtschaft. Ein Großteil dieser Daten ist schon jetzt über den kostenfreien BayernAtlas einsehbar. Künftig profitieren Nutzer von erweiterten Anwendungsmöglichkeiten und können viele Produkte auch zur Weiterverarbeitung kostenfrei nutzen.“

Im Zuge der Umsetzung des Datennutzungsgesetzes können Nutzer (m/w/d) bestimmte Produkte der Vermessungsverwaltung ab dem 1. Januar 2023 kostenfrei über das Internet herunterladen. Auch eine Weiterverwendung der freigegebenen Daten für private und kommerzielle Zwecke ist dann erlaubt. Im Rahmen der technischen Umsetzung werde der Umfang der kostenfreien Angebote im Laufe des Jahres 2023 schrittweise weiterwachsen. Ziel sei es, die Daten bis Ende 2023 vollständig digital über Downloadfunktionen, Geodatendienste und Programmierschnittstellen zur Verfügung zu stellen. Zu den freigegebenen Daten zählen unter anderem Verwaltungsgebiete, Digitale Topographische Karten sowie Höhen- und Luftbildinformationen.

-stmfh-

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Kiosk
der Hoffnung

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Region Miesbach – Aus einer Idee kann sich Schönes entwickeln: Ein Beispiel ist der „Kiosk der Hoffnung“, der aus dem Gedicht „Speranza“ von Gianni Rodaris hervorging und in diesem Jahr, nach einer Initiierung von Isabella Krobisch, das erste Mal realisiert wurde. Die Kulturpädagogin Barbara Gerbl erfüllte sich damit einen Traum, Menschen Hoffnung zu geben und diese sogar zu verschenken. Vorausgegangen war ein Schulprojekt, bei dem Kinder von der zweiten bis zur neunten Klasse ihre Gedanken zur Hoffnung bildlich darstellen sollten. So entwickelte sich der Entschluß, und aus einer ausgedienten Weihnachtsbude wurde der bunt bemalte „Kiosk der Hoffnung“.

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Die Initiatorinnen des „Kiosks der Hoffnung“: Die Leiterin des Kulturamts Miesbach, Isabella Krobisch und Kulturpädagogin Barbara Gerbl

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„Im „Kiosk der Hoffnung“ steckt viel Liebe“, erklärte die Kunstpädagogin Gerbl, „Hoffnung ist wie frisch gefallener Schnee, besonders wie Silber, wertvoll wie Gold. Hoffnung kann man verschenken, verschicken oder weiter geben – und Hoffnung hat vielerlei Gesichter“. Wie vielfältig Hoffnung sein kann, kann man bei einem Besuch am Kiosk sehen. Am 8. Dezember führt Barbara Gerbl nochmals zu jeder vollen Stunde, jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr, ein kleines Theaterstück auf, welches über die Entstehung des „Kiosk der Hoffnung“ berichtet und wie man die Hoffnung erhalten kann. Den „Kiosk der Hoffnung“ findet man direkt am Kulturzentrum Waitzinger Keller, Schlierseer Straße 16, 83714 Miesbach.

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Kulturpädagogin Barbara Gerbl bei der „Kiosk der Hoffnung“-Präsentation

-am- Bilder: am

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Innenminister-
konferenz

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Der Schutz kritischer Infrastruktur, der flächendeckende Ausbau des Sirenennetzes in Deutschland, die humane Unterbringung Geflüchteter oder die Neuregelung der Speicherung von IP-Adressen – das waren nur einige der Themen, welche die große Bandbreite der aktuellen Herausforderungen für die Innenpolitik bei der Herbstsitzung der Innenministerkonferenz (IMK) aufzeigten. Der IMK Vorsitzende, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, hat die zentralen Themen der Konferenz vom 30. November bis zum 2. Dezember vorgestellt.

Ein Top-Thema bei der dreitägigen Konferenz war der Schutz kritischer Infrastrukturen, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Deutschland zu gewährleisten. Wesentlich für einen effektiven Bevölkerungsschutz sei, den Betreibern kritischer Infrastrukturen klare rechtliche Verpflichtungen aufzuerlegen und die finanzielle Unterstützung durch den Bund. “Wir haben im Frühjahr vom Bund innerhalb der nächsten zehn Jahre rund zehn Milliarden Euro für einen Stärkungspakt Bevölkerungsschutz gefordert. Diese Forderung werden wir erneuern und den Bund an seine Verantwortung erinnern”, so Herrmann. Das gelte auch für einen finanziellen Beitrag zum Ausbau des Sirenennetzes in Deutschland. “Die im Bundeshaushalt 2023 vorgesehenen 5,5 Millionen Euro für ein künftiges bundesweites Sirenenförderprogramm sind ein schlechter Witz und nicht einmal ansatzweise ausreichend”, kritisierte Herrmann.

Ein weiteres drängendes Thema war die Asyl- und Flüchtlingspolitik: “Die Zugangszahlen haben sich im Vergleich zum letzten Jahr vervielfacht. Die Unterbringungsverwaltungen in Ländern und Kommunen sind am Limit”, betonte der bayerische Innenminister. Der Bund müsse sich klar zu seiner Verantwortung sowohl bei der Flüchtlingsunterbringung als auch bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber bekennen. Herrmann: “Wo bleibt die seit einem Jahr angekündigte Rückführungsoffensive? Wo bleiben die im Koalitionsvertrag versprochenen Abkommen mit den Herkunftsländern abgelehnter Asylbewerber?” Auch die sich derzeit häufenden Proteste von „Klima-Aktivisten“ haben die Innenministerkonferenz beschäftigt. Herrmann bekräftigte, dass sich die Innenministerkonferenz einig ist: “Straftaten wie Hausfriedensbruch, die Blockade von Straßen oder das Beschädigen von Kunstwerken sind kein legitimes Mittel des Protests.”

Die Neuregelung der Speicherung von IP-Adressen stand auch auf dem Tagungsprogramm der Innenminister. “Ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von schweren Straftaten – wie Kinderpornographie und Kindesmissbrauch haben wir nur, wenn IP-Adressen gespeichert werden. Wir brauchen deshalb umgehend eine gesetzliche Neuregelung, welche die vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigten Spielräume konsequent ausnutzt”, erklärte Herrmann.

Zu Fragen im Bereich des Bevölkerungsschutzes und bei der zivilmilitärischen Zusammenarbeit hatte die Innenministerkonferenz den EU- Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, und den Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Carsten Breuer, eingeladen. Außerdem tauschten sich die Innenminister mit der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Dr. h.c. Annette Kurschus insbesondere zur Asyl- und Migrationsthemen aus.

-stmi-

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Nikolausmarkt
in Gmund
am Tegernsee

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Alfons Besel, Bürgermeister der Gemeinde Gmund am Tegernsee, begrüßte den Nikolaus

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Region Miesbach/Tegernseer Tal – Zum traditionellen Nikolausmarkt rund ums Rathaus in Gmund traf man sich am 4. Dezember In der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr. Kulinarisch wurden die Besucher (m/w/d) mit allerlei Schmankerl, wie Glühwein, warmen Gin, Grillfleisch- und Grillwurstsemmeln, Raclette auf Brot, Backfisch, Schokofrüchten und vielem mehr verwöhnt. Außerdem durfte man sich auf Selbstgebasteltes und Kunsthandwerkliches freuen. Musikalisch wurde der Nikolausmarkt von der Blaskapelle Gmund und der Gasteiger Blasmusik begleitet. Die Gemeindebücherei öffnete an diesem Tag ihre Pforten für einen großen Bücherflohmarkt. Tolle Angebote vom Bilderbuch für Kleinkinder bis hin zu Bildbänden und Ratgebern warteten auf Kaufinteressierte.

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-am- Bild: am

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Nur
die Spitze
des Eisbergs

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Region Niederbayern – Die im Juli 2022 bekannt gewordene Illegale Entsorgung von belastetem Bauschutt in einer Kiesgrube in Jederschwing – durch die Firma Karl Bau GmbH – sei nur die Spitze des Eisbergs. Das zeige eine Anfrage der beiden grünen niederbayerischen Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger und Toni Schuberl. Diese wollten nach der Großrazzia bei der Karl Bau GmbH im Juli von der Bayerischen Staatsregierung unter anderem wissen, welche weiteren Unregelmäßigkeiten den Behörden im Zusammenhang mit der Firma bekannt sind. Die Liste sei lang.

„Der Fall Karl Bau GmbH bestätigt leider eindrucksvoll, was schon lange offenkundig ist: Teer gehört nicht in private Hände“, forderte Rosi Steinberger, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag. Die Abgeordnete war bereits im Zuge des Teerskandals von Hutthurm intensiv mit der Thematik befasst. Auch im Fall Karl Bau GmbH gehe es unter anderem um belasteten Teer aus einer Straßensanierung. Werde dieses Material nicht sachgemäß entsorgt, könnten Schadstoffe ausgewaschen werden und die Umgebung schädigen. Genau das sei in der Kiesgrube in Jederschwing in der Gemeinde Eging am See bereits der Fall. Das Grundwasser sei nachgewiesenermaßen erheblich verunreinigt.

„Bayern macht es Betrügern zu einfach. Das praktizierte System der Eigenkontrolle reicht bei krimineller Energie nicht aus. Es braucht engmaschige Kontrollen, um schwarzen Schafen Steine in den Weg zu legen“, erklärte Toni Schuberl. Doch genau die gebe es für Kiesgruben bisher nicht. „Die Rechnung zahlt am Ende die Allgemeinheit“, resümierte Steinberger.

Das ganze Ausmaß der Causa Karl Bau GmbH bleibe weiter im Dunkeln. Sie werde die beiden Landtagsabgeordneten wohl noch länger beschäftigen. Eine weitere Anfrage an die Bayerische Staatsregierung, die sich mit weiteren Vorfällen unter anderem in Oberbayern befassen soll, sei bereits in Arbeit.

-sr-

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Ermittler
durchsuchten
acht Wohnungen in Bayern
beim bundesweiten
“Joint Action Day”

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Region Bayern – Hausdurchsuchungen gegen Hass und Hetze: Beim achten “Joint Action Day” waren Polizei und Justiz erneut bundesweit im Einsatz gegen Hasskriminalität. In Bayern wird dabei gegen acht Beschuldigte ermittelt. Den Beschuldigten werden u. a. Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Die Ermittler sicherten Laptops und Smartphones als Beweismittel. Zur effektiven Bekämpfung von „Hate Speech“ hat die bayerische Justiz ihre Strukturen verstärkt. Das Bayerische Justizministerium hat 2020 Deutschlands ersten „Hate-Speech“-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München und 22 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften in ganz Bayern eingesetzt. Fünf Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten wurden mit verschiedenen Kooperationspartnern etabliert, u.a. mit der baden-württembergischen Meldestelle REspect!, der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern und der Fachstelle “Strong!” zur Beratung und Unterstützung für Opfer „queerfeindlicher Hate Speech“.

-stmj-

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Kultur-
und Tourismus
in Miesbach

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Region Miesbach – Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, führte durch die Sitzung des Kultur- und Tourismusausschußes, welche kürzlich im Veranstaltungszentrum Waitzinger Keller erfolgte. Stadtarchivarin Barbara Wank, berichtete über ihren Besuch des „Schad-Museums“ in Aschaffenburg. Gemeinsam mit Isabella Krobisch, der Leiterin des Kulturamts und der Tourismusförderung sowie Amelie Knaus vom Verwaltungsmanagement, konnte sie dort Werke des gebürtigen Miesbacher Künstlers Christian Schad bewundern. Desweiteren stellte Dr. Braunmiller den fertig gestellten Laufpark zwischen der Gemeinde Hausham und der Stadt Miesbach vor. Interessante Einblicke in das Gastgeberverzeichnis 2023 für den Landkreis Miesbach sowie in das Veranstaltungsprogramm des Waitzinger Keller für die Monate Januar bis März 2023 gab Isabella Krobisch. Denn ab Sonntag, 8. Januar 2023, heißt es wieder „Vorhang auf“, wenn das „Sternschnuppe-Duo“ Margit Sarholz und Werner Meier mit lustigen Liedern die großen und kleinen Besucher bei ihren Abenteuern mitnehmen.

Das umfangreiche Veranstaltungsprogramm des kommenden Jahres bietet anspruchsvolle Unterhaltung mit lustig-ernsthafter Lyrik und intensivem Kabarett, spritzigen Musicals und komischen Opern, Konzerten mit ausdruckstarken Musikvariationen und hinreissenden Darbietungen für Kinder, traumhafte Reiseerzählungen und sehenswerten Ausstellungen.

„Obwohl die Auswirkungen des Lockdowns den Waitzinger Keller in eine Krise stürzte, war es dennoch möglich, die Zeit sinnvoll zu nutzen. So wurde, trotz sparsamen wirtschaftens, in die Licht- und Tontechnik investiert und neue Veranstaltungsformate gesucht, sodass man in eine neue Saison starten könne. Dies alles war aber nur dank der Unterstützung und Vertrauens von seiten des Bürgermeisters und des Stadtrates zu erreichen“, betonte Krobisch. Allerdings gebe es im Jahr 2023 keine Faschingsveranstaltungen, da diese aus Vorsicht wegen der möglichen Auswirkungen des immer noch grasierenden Coronageschehens abgesagt wurden. Bürgermeister Braunmiller bedankte sich beim Team des Waitzinger Kellers, durch deren konstruktive Arbeit sich das Kulturzentrum zu einem echten Juwel in Miesbach entwickelt habe und dementsprechend in die Zukunft geführt werde.

Bei der Rückschau zum Thema „Sommerferienprogramm 2022“ brachte Isabella Krobisch Tatsachen auf den Tisch: „Bei 23 Veranstaltungen und 93 Angeboten konnten, anlassbedingt, nur rund 60 Prozent stattfinden. Diese waren nicht ausgebucht, was auf das veränderte Reiseverhalten der Familien zurückgeführt werde. Auch für das Jahr 2023 sei ein Ferienprogramm geplant“, so Krobisch.

Die Neufassung der „Richtlinie für die Ehrungen beim alljährlichen Neujahrsempfang“ wurde ebenfalls umfangreich erörtert. Hierbei wurde festgelegt, dass neben Institutionen auch Privatpersonen und Vereine einen Vorschlag unterbreiten können, welche Personen aus welchem Anlass oder Verdienst geehrt werden sollten. Diskussionsbedarf entstand bei der Frage der Anzahl der zu Ehrenden.

Einen Antrag, die „NS-Vergangenheit der Stadt Miesbach“ zu erforschen, müsse im Stadtrat erörtert werden. Denn anhand des Beispiels der Stadt Kempten, die ein derartiges Unterfangen – unter professioneller Leitung – beauftragt hatte, entstanden in einem Zeitrahmen von drei Jahren Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro.

-am- Bild: am

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Rund
4,27 Milliarden Euro
Schlüsselzuweisungen
für Bayerns Kommunen

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Region Bayern –Der Freistaat Bayern bleibt sicherer Anker für seine Kommunen – dies zeigt sich auch an der großen finanziellen Unterstützung. Mit einem kommunalen Finanzausgleich von über 11 Milliarden Euro stellt Bayern seinen Kommunen in 2023 so viel Geld zur Verfügung wie noch nie zuvor. Die Schlüsselzuweisungen sind die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich und von enormer finanzieller Bedeutung für die Kommunen. Im Jahr 2023 erhalten die bayerischen Landkreise und Gemeinden Schlüsselzuweisungen von insgesamt rund 4,27 Milliarden Euro und damit rund 267 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Wir stellen so sicher, dass die Kommunen weiterhin ihre Aufgaben erfüllen und kraftvoll in die Zukunft investieren können“, erklärte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen für 2023. Die Gesamtsumme von rund 4,27 Milliarden Euro verteilt sich auf die Gemeinden mit rund 2,73 Milliarden Euro und auf die Landkreise mit rund 1,54 Milliarden Euro.

Die Schlüsselzuweisungen sind eine der zentralen Einnahmequellen der bayerischen Kommunen. Sie mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab und stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Die Gemeinden und Landkreise können sie frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies unterstreiche die kommunale Eigenverantwortung und Selbstverwaltung.

Der kommunale Finanzausgleich erreicht im Jahr 2023 rund 11,16 Milliarden Euro und steigt damit um rund 608 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Neben den Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Landkreise stehen für die Zuweisungen an die Bezirke wieder über 706 Millionen Euro zur Verfügung. Wichtige Schwerpunkte setze der kommunale Finanzausgleich neben der Stärkung der Verwaltungshaushalte auch im Investitionsbereich. So stehe zum Beispiel für die Förderung des kommunalen Hochbaus, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, gut eine Milliarde Euro zur Verfügung.

-stmfh-

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Änderung
des
Rettungsdienstgesetzes

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat eine Änderung des „Bayerischen Rettungsdienstgesetzes“ beschlossen und die rechtliche Grundlage für die Zusammenlegung von „Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ (ZRF) geschaffen. “Mit der neuen Regelung haben wir einen wichtigen Schritt getan um die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche, die Anlass für die Gesetzesänderung waren, zu ermöglichen.Durch die geplante Zusammenlegung werden Synergieeffekte genutzt und so ein effizienter, hoch qualitativer und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz sichergestellt”, erklärte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. Die Gesetzesänderung tritt zum 16. Dezember 2022 in Kraft. Wie der Staatssekretär weiter erläuterte, kann das Innenministerium als oberste Rettungsdienstbehörde mit der neuen Ermächtigungsgrundlage künftig den Übergang aller Aufgaben sowie aller Rechte und Pflichten bei der Neufestsetzung von Rettungsdienstbereichen regeln.

-stmi- Bild: am

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Ausweitung
der Umsatzsteuerpflicht
für die öffentliche Hand
soll nochmals zwei Jahre
aufgeschoben werden

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Die aktuelle Krisensituation treffe die Kommunen und auch den Bereich der Hochschulen hart. Zwei Jahre Aufschub bei der kommenden „Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht“ für die öffentliche Hand sei eine willkommene Erleichterung. „Ärgerlich ist allerdings, dass der Bund erst kurz vor Jahresende eine plötzliche Kehrtwende bei seiner Haltung vollzieht – alle Betroffenen haben bereits sehr aufwändige Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Rechts in die Wege geleitet“, erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker und ergänzte: „Bisher hat das Bundesfinanzministerium vor allem mit seiner sehr strengen Auslegung des EU-Rechts die öffentlichen Einrichtungen bei der Umsetzung vor große Herausforderungen gestellt. Die gewonnenen zwei Jahre Aufschub müssen vom Bundesfinanzministerium jetzt auch genutzt werden, der öffentlichen Hand endlich sinnvolle und praktikable Lösungen an die Hand zu geben. Ziel muss sein, Leistungen der öffentlichen Hand für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des europarechtlich Möglichen nicht unnötig zu verteuern.“

Die Neuregelung des § 2b UStG weitet die Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts deutlich aus. Mit der Stimme Bayerns wurde die verpflichtende Anwendung vom 01.01.2021 auf den 01.01.2023 verschoben, um den Betroffenen Zeit zur Anpassung und ordnungsgemäßen Umsetzung zu geben. Die Bundesregierung bringt nun einen erneuten Aufschub der verpflichtenden Anwendung zum 1. Januar 2025 ins Spiel.

Hintergrund der Anpassung von § 2b UStG ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Gerichte hatten die bisherigen Ausnahmen bei der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts als mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt. Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wird die Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben von der EU-Kommission streng beobachtet. Bisher wurde stets vor harten europarechtlichen Restriktionen gewarnt, nun gibt es scheinbar doch Spielräume.

-stmfh-

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Neu
gewählter
Landesschülerrat

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Region Bayern – Der Landesschülerrat ist eine demokratisch gewählte Vertretung aller Schüler (m/w/d) und seit August 2008 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verankert. Er vertritt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler von Förder-, Mittel-, Real-, Berufs- und Fachoberschulen, Gymnasien sowie Beruflichen Schulen. Bei grundlegenden, die Schüler betreffenden schulischen Angelegenheiten hat der Landesschülerrat das Recht, informiert und angehört zu werden. Außerdem kann er Anregungen und Vorschläge der bayerischen Schüler (m/w/d) an das Kultusministerium richten. Kürzlich wählten 41 bayerische Bezirksschülersprecher (m/w/d) aller weiterführenden Schulen eine neue Schülervertretung auf Landesebene.

Die neuen Landesschülersprecher und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Berufliche Schulen
Landesschülersprecher: Manuel Buchholz, Berufliche Schule B7 Nürnberg;
Stellv. Landesschülersprecherin: Janina Meier, Staatliche Berufsschule II Straubing
Fachoberschulen/Berufsoberschulen
Landesschülersprecher: Jovan Abdusevic, FOSBOS Passau;
Stellv. Landesschülersprecherin: Emily Elstner, FOSBOS Kaufbeuren
Förderschulen
Landesschülersprecher: Alexander Martin, Ernst-Barlach-Schulen München – Private Realschule zur sonderpädagogischen Förderung;
Stellv. Landesschülersprecher: Basel Abo Alzalf, Institut für Hören und Sprache (IFHS) Straubing
Gymnasien
Landesschülersprecher: Heinrich Ritter, Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt;
Stellv. Landesschülersprecherin: Ronja Hartmann, Gabrieli-Gymnasium EichstättMittelschulen
Landesschülersprecher: Hannes Göppl, Markus-Gottwald-Mittelschule Eschenbach
Stellv. Landesschülersprecher: Favour Alile, Mittelschule Krumbach
Realschulen
Landesschülersprecher: Joel Davidt, Staatliche Realschule Elsenfeld
Stellv. Landesschülersprecherin: Katharina Buchner, Gisela-Schulen Passau-Niedernburg Realschule für Mädchen

-stmuk-

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Straf-
verfolgungsstatistik

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Region Bayern – Kürzlich wurde die bayerische Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2021 vorgestellt. Diese wird jährlich vom Landesamt für Statistik erstellt und bildet die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ab. Bayerns Strafgerichte haben demzufolge im vergangenen Jahr rund 109.000 Personen verurteilt. Dabei falle auf, dass im zweiten Jahr der Pandemie die Zahl der Straftaten auf der Straße gesunken sei, Straftaten im Internet hingegen deutlich zugenommen hätten.

Die Verurteilungen 2021 in Zahlen:
Insgesamt sind 109.024 Personen im vergangenen Jahr im Freistaat rechtskräftig verurteilt worden. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es 116.980 und 2019 121.250 Personen. Die Mehrzahl der Verurteilten war männlich, Frauen hatten einen Anteil von 17,2 Prozent. 47.731 nicht-deutsche Täter wurden im Jahr 2021 in Bayern verurteilt, 6,5 Prozent weniger als 2020 (51.030). Der prozentuale Anteil an allen Verurteilten ist mit 43,8 Prozent gleich geblieben (43,6 Prozent in 2020). Ohne Berücksichtigung der Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz, die täterschaftlich überwiegend nur von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen wurden, liegt ihr prozentualer Anteil an den insgesamt Verurteilten bei 41,8 Prozent (41,7 Prozent in 2020). 7.629 Verurteilte waren Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren – 12,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Davon wurden 30,4 Prozent (2.316 Personen) nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

-stmj-

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Arbeitsmarkt-
zahlen

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Region Bayern – Der bayerische Arbeitsmarkt reagierte stabil auf die schwierige konjunkturelle Lage. Die Arbeitslosenquote lag im November bei 3,1 Prozent und stagniert im Vergleich zum Vormonat. Ein saisonüblicher Rückgang der Arbeitslosenquote bleibe aber aus. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten zwischen 2,8 Prozent in Niederbayern und Schwaben und 3,6 Prozent in Mittelfranken und somit überall weit unter dem Bundesdurchschnitt von 5,3 Prozent.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Der bayerische Arbeitsmarkt begegnet dem aktuellen Stresstest noch erfolgreich. Die Unternehmen sind widerstandsfähig und stemmen sich mit aller Kraft gegen die diversen Krisen. Der coronabedingte Aufholprozess scheint jedoch vorüber.“ Die stetigen Belastungen, insbesondere durch die hohen Energiepreise, zeigten aber immer stärker ihre Auswirkungen. In der nächsten Zeit gelte es den Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche tatkräftig beizustehen. „Die Kriegsfolgen rütteln an den Grundfesten der Wirtschaftsstruktur. Wir müssen unser wirtschaftliches Fundament absichern“, betonte Aiwanger. Von entscheidender Bedeutung sei dabei der Erhalt einer wettbewerbsfähigen Produktion. Aiwanger: „Energieintensive Güter, wie beispielsweise in der Chemieindustrie, müssen weiter im Inland produziert werden. Das ist eine Lehre der Pandemie und der gestörten Lieferketten. Industrielle Produktion ist unsere wirtschaftliche Basis und Garant für zukunftsfähige Arbeitsplätze im Freistaat.“

Notwendig sei ein schnelles und angemessenes Handeln durch den Bund. „Die Unternehmen müssen finanziell entlastet und nicht durch neue Reglementierung belastet werden. Jetzt müssen die Weichen für die Energieversorgung der Zukunft gestellt werden. Es sind extrem viel Strom und grüner Wasserstoff nötig, um unseren industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Aufgabe der Bundesregierung ist es, ein bundesweites und mit Europa abgestimmtes Wasserstoffnetz zu schaffen“, so Aiwanger. In Bayern werde bereits kraftvoll in die Wasserstoffzukunft investiert, und Photovoltaik sowie Windenergie gezielt ausgebaut.

-stmwi-

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