Alpenrand-Magazin Archiv 2021/07

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Bayerischer
Ministerrat
beschließt Soforthilfen
für Hochwassergeschädigte

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Region Bayern – Die bayerische Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage Hochwassergeschädigter und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Millionen Euro bereit und unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.

Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des bayerischen Finanzministeriums zur Verfügung: Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt, wobei bei Versicherbarkeit ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent erfolgt. Ferner wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt, wobei wiederum bei Versicherbarkeit ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent erfolgt. Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die bayerische Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Bei drohender Existenzgefährdung werden auch Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft  – Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation – gewährt. Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung  – Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet. Man stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird. Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung. Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.

-bsk-

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Trinkwasserversorgung
sicherstellen
Wasserschutzgebiete ausweiten

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Region Bayern – Auf Initiative der grünen Landtagsfraktion fand im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags eine Sachverständigenanhörung zum Thema „Situation des Grundwassers in Bayern“ statt. „Wir wurden von nahezu allen Experten*innen in unseren Ansichten bestärkt, dass die Verbesserung des Grundwasserschutzes zwingend notwendig ist“, so Rosi Steinberger, grüne Landtagsabgeordnete aus Niederbayern und Vorsitzende des Umweltausschusses im bayerischen Landtag.

Gerade in Niederbayern sei dies besonders relevant. So hätten beispielsweise im Landkreis Landshut in den letzten 20 Jahren vier Grundwasserbrunnen des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe wegen zu hoher Grenzwerte geschlossen werden müssen. „Diese Entwicklung ist erschreckend. Daher ist es unabdingbar, bestehende Wasserschutzgebiete auszuweiten und neue Gebiete auszuweisen“, betonte Steinberger. Grundsätzlich sei es aber wichtig, mehr staatliche Vorsorge zu betreiben als teure Nachsorge.

In der Anhörung wurde auch festgestellt, dass in Bayern die Wasserschutzgebiete viel kleiner sind als im Bundesdurchschnitt. Nur zehn Prozent des Wassereinzugsgebiets eines Brunnens zu schützen, sei einfach zu wenig, betonten die Experten. Im Rahmen der Anhörung gab es Hinweise, dass das Merkblatt des Landesamts für Umwelt (LfU) zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten derzeit überabeitet wird. Dies nahm die Abgeordnete Steinberger zum Anlass bei der bayerischen Staatsregierung nachzuhaken. „Wenn ein flächendeckender Grundwasserschutz nicht klappt – was man für bestimmte Regionen insbesondere in Niederbayern einfach annehmen muss – dann können die Wasserschutzgebiete auf das gesamte Einzugsgebiet ausgedehnt werden. Diesen im LfU Merkblatt festgelegten Passus – trotz der Überarbeitung – beizubehalten ist besonders wichtig“, so Steinberger.

-sr-

Kommentar zum Thema
„Trinkwasserversorgung sicherstellen – Wasserschutzgebiete ausweiten“
von Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „UnserWasser Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach“ e.V.:

Diese Forderungen von der bayerischen Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger sind wieder ein Rundumschlag gegen die Grundeigentümer in ganz Bayern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist eine kommunale Grundaufgabe jeder Gemeinde bzw. Stadt! Wir alle wollen – und haben auch überwiegend – sauberes Trinkwasser. „Pauschale Forderungen“ wie, Bayerns Wasserschutzgebiete sind „viel kleiner als im Bundesdurchschnitt; Wasserschutzgebiete ausweiten; Merkblatt des LfU muss hierzu überarbeitet werden“, helfen hier nicht wirklich weiter!

Es wird vergessen, dass bei jedem Wasserschutzgebiet die vorhandene Geologie die Größe der Schutzgebietsfläche beeinflusst. Ob beispielsweise die Lüneburger Heide und das Voralpenland hier als Vergleich angeführt werden können, halte ich schon für sehr fragwürdig! Das Beispiel aus Niederbayern belegt, dass es wohl Grenzwertüberschreitungen bei vier Brunnen gab. Alle anderen Brunnen in Niederbayern waren demnach „sauber“! Die Gründe für die Grenzwertüberschreitungen wurden gefunden. Es hat sich wohl herausgestellt, dass diese Brunnen nicht mehr schützbar waren und deshalb abgeschaltet wurden. Hätte eine Schutzgebietsausweitung geholfen, dann hätte doch der Wasserversorger sicherlich diesen Weg versucht, um die Brunnen weiter nutzen zu können.

Gemäß der Forderung soll im Merkblatt des LfU der Passus „wenn ein flächendeckender Grundwasserschutz nicht erfolgt, können die Wasserschutzgebiete auf das gesamte Einzugsgebiet ausgedehnt werden“ unbedingt behalten werden. Wie soll die Ausdehnung auf das „gesamte Einzugsgebiet“ denn erfolgen? Hier müssen doch wohl die Grundstückseigentümer noch gefragt werden und bei einer entsprechenden Bereitschaft entweder mit Tauschgrundstücken oder mit marktgerechten Preisen entschädigt werden. Was passiert, wenn ein Grundstückseigentümer nicht zustimmt?

In Bayern wächst die Bevölkerung – der Zuzug, nicht nur in die Metropolregionen, ist regional enorm abhängig. München soll beispielsweise in den nächsten zehn Jahren angeblich auf 600 Hektar nur im Nordosten und auf dem Gelände der Bayernkaserne (ca.60 Hektar) um rund 45.000 Einwohner wachsen. Woher kommt hier das entsprechende Trinkwasser? Der bayerische Umweltminister veröffentlichte am 29.10.2020 in den Medien die Nachricht „Weg zum Grundwassernotstand“ und will das Programm „Wasserzukunft Bayern 2050“ auflegen. Das Trinkwasser ist also jetzt schon so knapp, dass auch der bayerische Ministerpräsident von einer Wasserversorgung von Süden in den Norden nachdenkt.

Ich bin jetzt über 25 Jahre an der Basis der Kommunalpolitik tätig, aber bei Baulandausweisungen hört man ganz selten die Frage, ob denn auch genügend Trinkwasser vorhanden ist. Eigentlich sollte nur noch dort gebaut werden dürfen, wo auch genügend Trinkwasser vorhanden ist! Da gerade die ganz großen Städte ihre Wasserversorgung nur allzugerne auf das weitere Umland verlagert haben – beispielsweise München auf die Landkreise Miesbach und Garmisch-Partenkirchen – müssen also die Grundeigentümer und auch die Kommunen in diesen Umlandlandkreisen für das Wachstum in Bayern die Zeche zahlen und enorme Einschränkungen hinnehmen!

Wie ist denn eigentlich hier die Rechtslage für eine Wasserentnahme, die Kommunen nicht „im eigenen Hoheitsterritorium“ vornehmen, sondern ihre Einwohnerinnen und Einwohner durch Fernwasserleitungen versorgen? Der Fall im fränkischen Markt Uehlfeld belegt, dass zu diesem Thema die Gerichte auch gegen Bezirksregierungen entscheiden!

Zurück zu den pauschalen Forderungen der Abgeordneten Rosi Steinberger aus Niederbayern: Bei der Förderung des wichtigsten Lebensmittels „Trinkwasser“ ist jede Quelle und jeder Brunnen eigenständig zu betrachten und zu untersuchen. Die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter im bayerischen Landtag sollten sich mit Weitblick in die Zukunft überlegen, ob es sinnvoll ist, „immer mehr – immer weiter – immer höher“ zu forcieren oder doch lieber auf wirkliche Nachhaltigkeit setzen.

Andreas Hallmannsecker

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DFB-Pokal
künftig gemeinsam
bei ARD und ZDF

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Die Sportrechte-Agentur „SportA GmbH“ hat für ihre Gesellschafter ARD und ZDF vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) umfangreiche audiovisuelle Medienrechte an den Spielen des DFB-Pokals für die Spielzeiten 2022/23 bis 2025/26 zur Ausstrahlung im Free-TV erworben. Neben der Live-Übertragung von insgesamt 15 Live-Spielen pro Spielzeit beinhaltet die Vereinbarung auch weiterhin umfangreiche Nachverwertungsrechte – sowohl fürs klassische Fernsehen als auch für sämtliche digitalen Angebote von ARD und ZDF. Dies ist das bekanntgegebene Ergebnis des vom DFB in den durchgeführten Ausschreibungs- und Auktionsverfahrens.

Dr. Katja Wildermuth, Intendantin des Bayerischen Rundfunks und innerhalb der ARD für Sportrechte zuständig: „Der DFB-Pokal hat unbestritten eine hohe gesellschaftliche Relevanz, auch gerade mit seiner regionalen Ausrichtung – und ist uns daher als ARD mit unserer föderalen Struktur besonders wertvoll. Es ist uns gelungen, einen wirtschaftlich gangbaren Weg zu finden, weiterhin den DFB-Pokal live in den Öffentlich-Rechtlichen abbilden zu können, und zwar über alle Verbreitungswege. Wir freuen uns auf viele spannende Fußball-Momente!“

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut ergänzte: „Der DFB-Pokal live in ARD und ZDF – das ist eine gute Nachricht für alle Fans der Sportart Nummer 1 in Deutschland: Attraktive Live-Spiele im Free-TV, präsentiert von starken öffentlich-rechtlichen Partnern, die ihre Kompetenz gerade bei der Fußball-EM unter Beweis gestellt haben.“

Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der bei den Landesrundfunkanstalten der ARD zuständigen Gremien und des Verwaltungsrates des ZDF.

-ard-

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Video-Guide
für Gehörlose
und Schwerhörige

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Region Starnberg – Rund 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind gehörlos. Das entspricht rund 83.000 Menschen. Weltweit sind es etwa 70 Millionen. Die Deutsche Gebärdensprache gebrauchen in Deutschland rund 200.000 bis 300.000 Menschen ständig oder gelegentlich. Gehörlose können mit Gebärden ebenso viel ausdrücken, beschreiben und über Themen diskutieren, wie Hörende es über Lautsprache tun. Doch noch immer gibt es zu wenige Angebote und Informationen, die in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stehen.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist auch im Kultur- und Freizeitbereich noch nicht selbstverständlich. Im Rahmen des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung des Landkreises Starnberg „Gemeinsam stärker“ sollen möglichst viele Kultur- und Freizeitangebote barrierefrei werden. Um ein solches Angebot reicher ist nun das Kaiserin-Elisabeth-Museum in Possenhofen: Fortan können sich hörgeschädigte oder gehörlose Besucherinnen und Besucher Informationen zu den Ausstellungsstücken über eine App in deutscher Gebärdensprache anzeigen lassen.

Möglich macht das ein neuer Video-Guide, der nun vorgestellt wurde. „Nur durch die Reduzierung von Barrieren und gezielte Schaffung von Angeboten und Gelegenheiten kann erreicht werden, dass das gemeinsame Miteinander von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderung ermöglicht und damit selbstverständlich wird“, erklärte Stefan Frey, Landrat des Landkreises Starnberg. Die Hearonymus-App samt Video-Guide in DGS kann unter www.hearonymus.com/de/kaiserin-elisabeth-museum-possenhofen/ heruntergeladen werden. Der Landkreis Starnberg unterstützt den Guide im Rahmen der Kulturförderung mit 5.000 Euro.

-lasta- Bild: lasta

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Geräuschmindernde
Absorberringe

für Lint-Fahrzeuge
der Bayerischen Regiobahn

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Region Miesbach – Nach erfolgreicher Testphase werden geräuschmindernde Absorberringe in die Räder aller Lint-Fahrzeuge der Bayerischen Regiobahn (BRB) im Oberland eingebaut. Diese sollen für eine deutliche Reduzierung des Quietschens auf den Gleisen sorgen. Der Freistaat zahlt mit 90 Prozent den Löwenanteil, die BRB trägt die verbleibenden zehn Prozent, wie die Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner kürzlich bekannt gab. Sie hatte sich für die Kostenübernahme seitens des Freistaats sehr stark gemacht. „Ich freue mich, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) und das bayerische Verkehrsministerium die Mittel freigeben. Damit ist die letzte Hürde für die Umrüstung genommen“, betonte Aigner. Insgesamt kostet die Maßnahme etwa 1,5 Millionen Euro. Thomas Prechtl, Geschäftsführer der BEG, ist ebenfalls erfreut über diesen Erfolg: „Wir haben uns gemeinsam mit allen Beteiligten für eine tragfähige Lösung stark gemacht und bedanken uns in dem Zusammenhang auch für die große Unterstützung durch Landtagspräsidentin Ilse Aigner.“

Mit den Absorberringen können künftig die unangenehmen Lärmspitzen deutlich reduziert werden, wie auch Testfahrten gezeigt haben. „Wir müssen uns allerdings darüber im Klaren sein“, so Aigner, „dass die Umrüstung dauern wird.“ Dies bestätigt auch der Technische Geschäftsführer der BRB, Arnulf Schuchmann: „Von heute auf morgen geht das nicht, die Absorberringe müssen erst einmal produziert werden. Danach kommt jeweils ein Satz Achsen zum Hersteller, wo die Räder umgerüstet werden. Dann erfolgt der Rücktransport nach Bayern. Dort werden die Achsen mit den neuen Rädern eingebaut.“ Alles erfolge im laufenden Betrieb. Schuchmann rechnet mit rund einem Jahr, bis auch das letzte Fahrzeug umgerüstet ist.

„Auch wenn sie häufig in der Kritik stand, die Verantwortlichen bei der BRB haben im letzten Jahr viel dafür getan, dass die Geräuschentwicklungen vermindert werden“, betonte Aigner und dankte auch für die Unterstützung der Tegernsee-Bahn, die mit dem Einbau der Spurkranzschmieranlage die Quietschgeräusche im Gmunder Bogen reduziert habe. „Alle haben hier an einem Strang gezogen. Mein ausdrücklicher Dank gilt auch Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und der BEG“, resümierte Aigner.

-am- Bild: am

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Modellvorhaben
des experimentellen Wohnungsbaus
in Bayern

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Region Bayern – Wie können Wohngebäude und -quartiere robuster gegenüber den Folgen des Klimawandels werden? Dieser Frage geht der „Experimentelle Wohnungsbau“ im bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in einem neuen Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ nach. In insgesamt zehn Modellprojekten in ganz Bayern werden unterschiedliche Ansätze für den Umgang mit den klimatischen Veränderungen untersucht und erprobt. In Ingolstadt wurde nun der Planungswettbewerb für das erste dieser Modellprojekte entschieden.

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Wie wichtig unsere Initiative ist, zeigen gerade die Wetterereignisse der letzten Wochen und Tage, die Mensch und Natur extrem belasten. Um auch in Zukunft eine hohe Lebensqualität in unseren Wohnquartieren sicherzustellen, sollen mit den Modellprojekten praktische Lösungen für Wohnungen mit hoher Aufenthaltsqualität, für vielfältig und klimarobust gestaltete Freiflächen, für strukturreiche Lebensräume und für wassersensible Gestaltung entwickelt werden. Deshalb fördern wir die Wettbewerbe und die anschließende Realisierung der Wohngebäude mit hohem Mitteleinsatz.“

Das Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung an der Technischen Universität München erarbeitet in einem interdisziplinären Ansatz wissenschaftliche Grundlagen zur nachhaltigen urbanen Klimaanpassung. Umweltminister Thorsten Glauber: „Wir unterstützen unsere Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Die verheerenden Starkregenereignisse der vergangenen Tage zeigen, dass wir den Schutz der Kommunen vor Hochwasser und Sturzflut verstärken müssen. Der Klimawandel ist aber auch mit mehr Hitze und Trockenheit insbesondere in den Städten spürbar. Wir brauchen in den Städten mehr grüne und blaue Infrastruktur. Die bisherigen Forschungsergebnisse des Zentrums Stadtnatur und Klimaanpassung machen deutlich, dass grüne nachhaltige Klimaanpassung in unseren Städten eine Investition in die Zukunft ist, die sich langfristig auszahlt.“

Seit vielen Jahren greifen die Modellvorhaben des „Experimentellen Wohnungsbaus“ vorausschauend zukünftige Themen des Wohnens – wie gesellschaftliche Veränderungen oder klimagerechtes Bauen auf. Gemeinsam mit engagierten Partnern der Wohnungswirtschaft werden diese innovativen Konzepte mit bezahlbaren Wohnungen realisiert. Mit dem neuen Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ verfolgt das bayerische Bauministerium in Kooperation mit dem Umweltministerium das Ziel, die Möglichkeiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im bezahlbaren Wohnungsbau aufzuzeigen. Hierzu zählen der Anstieg der Durchschnittstemperaturen ebenso wie etwa häufigere Starkregenereignisse. Das Modellvorhaben wird von einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltministeriums begleitet.

In Ingolstadt beteiligt sich die „Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt“ GmbH (GWG) mit ihrer Wohnanlage an der Kopernikusstraße am Modellvorhaben und hat nun den ersten Planungswettbewerb aller zehn Modellprojekte in Bayern durchgeführt. Die Planungsaufgabe bestand aus einem Realisierungsteil für den Neubau einer seniorengerechten Wohnanlage anstelle eines Garagenhofs und einem Ideenteil für die Freiflächen des Quartiers. Die GWG Ingolstadt möchte mit dem Neubau das Angebot an barrierefreien Wohnungen im Quartier vergrößern und somit ihren älteren Mieterinnen und Mietern einen möglichst langen Verbleib in gewohnter Umgebung ermöglichen. Im Ideenteil galt es, die Freiflächen des bestehenden Quartiersklimagerecht zu gestalten und gleichzeitig eine große Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu bieten.

Insgesamt haben sich elf Teams aus namhaften Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros der anspruchsvollen Planungsaufgabe angenommen und ihre Vorschläge eingereicht. Unlängst hat die Wettbewerbsjury unter Vorsitz von Thomas Eckert in einer zwölfstündigen Sitzung die Entwürfe beurteilt und die Preise für den Neubau und den Ideenteil vergeben.

-stmb-

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Beschlossene
Novelle
des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes

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Region Bayern – Neuerungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) treten zum 1. August 2021 in Kraft. „Unsere PAG-Novelle steht mit noch klarer definierten Eingriffsbefugnissen und Rechtschutzmöglichkeiten für mehr Bürgerrechte und Transparenz“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch mit Blick auf die Umsetzung der Anregungen der PAG-Kommission und der Vorgaben des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. „Die Bayerische Polizei kann auf dieser Gesetzesgrundlage weiterhin hocheffektiv Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger abwehren und zugleich deren Freiheitsrechte schützen“, so Herrmann.

Ein Schwerpunkt der PAG-Novelle ist die Überarbeitung der Regelungen zur „drohenden Gefahr“ und insbesondere deren Verhältnis zur „konkreten Gefahr“. Es ist nun gesetzlich definiert, wann eine „konkrete Gefahr“ oder eine „drohende Gefahr“ vorliegt. Außerdem geht aus dem Gesetz künftig deutlich hervor, dass die „konkrete Gefahr“ weiterhin der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleibt. Ferner wurden nach Herrmanns Worten die „bedeutenden Rechtsgüter“, zu deren Schutz die Polizei insbesondere beim Vorliegen einer „drohenden Gefahr“ handeln darf, präzisiert und eingeschränkt. Der bayerische Innenminister wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur „drohenden Gefahr“ im vergangenen Jahr mehrfach bestätigt, weitergeführt und den Begriff der „drohenden Gefahr“ selbst verwendet hat. Darüber hinaus sind im Zuge der PAG-Novelle die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren künftig an zentraler Stelle in einem neuen Abschnitt im Gesetz zusammengefasst. So finden sich dort beispielsweise eine Zusammenfassung der gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalte sowie zentrale Regelungen für richterliche Entscheidungen und Rechtsmittel, beispielsweise nun auch zur neu geschaffenen Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht. „Der noch strengere Blick zu Gunsten der Bürgerrechte zeigt sich beispielsweise auch bei DNA-Untersuchungen und der späteren Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen. Hier haben wir zusätzliche gerichtliche Kontrollen verpflichtend eingeführt“, erläuterte Herrmann. Außerdem ist die maximale Gewahrsamsdauer auf höchstens zwei Monate verkürzt worden und bei einem längerfristigen Gewahrsam wird dem Betroffenen vom Gericht von Amts wegen ein Rechtsanwalt bestellt. Darüber hinaus verbessern neue Daten- und Übermittlungssperren den Opferschutz.

Erneut hat der Innenminister klargestellt, dass die auf ausdrückliche Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nun in einem gesonderten neuen PAG-Artikel geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine Verschärfung beinhalten und nur einen besonderen Personenkreis umfassen. „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen finden insbesondere bei gefährdeten Großveranstaltungen statt und betreffen nur Mitarbeiter und Dienstleister. Nicht betroffen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Besucher oder Zuschauer“, verdeutlichte Herrmann. Außerdem führe die Polizei die auf das absolut erforderliche Maß beschränkten Überprüfungen grundsätzlich nur auf Veranlassung von kommunalen Sicherheitsbehörden beziehungsweise auf Wunsch von Veranstaltern und mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter durch. Schon bisher habe die Bayerische Polizei – gestützt auf die polizeiliche Generalklausel – entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfungen übernommen. „Damit soll verhindert werden, dass sich Terroristen oder Kriminelle unerkannt unter die Belegschaft mischen und Zugang zu sensiblen Bereichen des Veranstaltungsortes erhalten“, erklärte Joachim Herrmann. Alle Informationen zur aktuellen PAG-Novelle sind unter www.pag.bayern.de ersichtlich.

-stmi- Bild: am

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Bayerns
Messen
starten wieder ab 1. August

Region Bayern – Der international führende Messestandort Bayern kann wieder durchstarten: Die Pilotmesse „TrendSet“ wurde erfolgreich durchgeführt und mit einem Praxis-Check des Beauftragten für Bürokratieabbau flankiert. Das Rahmenhygienekonzept hat sich bewährt. Damit kann ab 1. August 2021 der Messebetrieb wieder aufgenommen werden. Für die exportorientierte bayerische Wirtschaft ist dies ein wichtiges Signal. Wesentlicher Eckpfeiler für einen sicheren Messebetrieb ist das 3-G-Konzept, das eine Messeteilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete vorsieht. Daneben sollen digitale Registrierungs- und Zutrittssysteme, optimale Belüftung, lückenlose Kontaktnachverfolgung, Flächen- und Kapazitätsmanagement, Besucherlenkung und professionelle Testkonzepte zu einem sicheren Messebetrieb beitragen.

-bsk-

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Vielzahl
von Initiativen,
Maßnahmen
und Projekten
zur Energiewende

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Region Bayern – Anläßlich der Klimaschutz-Regierungserklärung fasst der bayerische Wirtschafts- und Energieminister, Hubert Aiwanger, die Projekte in seinem Ressort zusammen: „Wir wollen die Treibhausgasemissionen durch fossile Energieträger stark reduzieren. Ich setze seit meinem Amtsantritt auf die Erneuerbaren. Im bayerischen Aktionsprogramm Energie ist die Stärkung der erneuerbaren Energien das zentrale Anliegen. Dabei geht es nicht nur um eine Stromwende. Wir müssen die Energiewende auch in den Sektoren Mobilität und Wärme weiter entschlossen vorantreiben. Ein wichtiger Schwerpunkt sind auch Energieeinsparung und -effizienz.“

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Vielzahl
von Initiativen, Maßnahmen und Projekten zur Energiewende auf den Weg gebracht und bereits durchgeführt:
Thema Photovoltaik
Der Ausbau der Photovoltaik (PV) wird stark über die Verbesserung der Rahmenbedingungen vorangetrieben. Bei PV-Dachanlagen hat sich Bayern erfolgreich für ein eigenes Ausschreibungssegment für große Dachanlagen, die Anhebung der Leistungsgrenze für die EEG-Umlagebefreiung kleiner Dachanlagen und eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen eingesetzt. Der Zubau von PV-Freiflächenanlagen soll möglichst auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen oder entlang von Autobahnen und Schienenwegen erfolgen, so dass keine hochwertigen Flächen verloren gehen. In Bayern wurde die maximale Anzahl der Zuschläge für Freiflächenanlagen von bislang 70 auf nun 200 angehoben. Zudem wird der Ausbau der sogenannten „besonderen Solaranlagen“ im Rahmen der bundesweiten Innovationsausschreibungen ermöglicht. Gerade in der sogenannten „Agri-PV“ wird ein großes Potenzial gesehen, einer Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Produktion entgegenzuwirken. Die Flächenkulisse dafür wurde erweitert. Bayern plant hier ein Pilotprojekt. Ferner sollen die Potentiale für Photovoltaik auf staatlichen Dächern in Zukunft bestmöglich ausgeschöpft werden.
Thema PV-Speicher-Programm
Das PV-Speicher-Programm fördert den Ausbau von Dach-PV in Bayern. Es unterstützt die Installation eines Batteriespeichers bei gleichzeitiger Neuinvestition in eine PV-Anlage. Bisher wurden bereits über 50.000 Anlagen gefördert. Dieses Jahr werden dafür 34 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Rund ein Viertel des jährlichen Dach-PV Zubaus in Bayern wird durch das Programm angereizt.
Thema Wind
Die bayerische Windenergieoffensive AUFWIND ist zentrales Instrument von sieben regionalen Windkümmerern. Sie betreuen inzwischen insgesamt 35 geplante Windprojekte mit jeweils mehreren Windrädern unter Beteiligung von 45 Kommunen. Erste Erfolge konnten bereits erreicht werden. Seit Einführung der 10H-Regelung im Jahr 2014 hängt der weitere Windenergieausbau essentiell von der Bauleitplanung der Kommunen ab. Ein wichtiger Baustein für den Ausbau der Windenergie ist eine Reform dieser Abstandregelung. Dies wird ein wesentliches Element, um die Ziele der nächsten Jahre beim Windenergieausbau zu erreichen und Windräder an geeigneten Standorten zu realisieren.
Thema Bioenergie
Bioenergie soll in 2022 mit 10 TWh zur erneuerbaren Stromerzeugung beitragen. Die Wärmeerzeugung aus Biomasse, vor allem mit Holz soll bis 2022 auf einen Anteil von 20 Prozent an der Gesamtwärmeerzeugung steigen. Mit den aktuellen Änderungen im EEG 2021 wird zum Erhalt von bestehenden Biogasanlagen beigetragen. Mit den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz wird die Erzeugung erneuerbarer Wärme unterstützt. Mit der Förderrichtlinie „BioKlima“ erfolgt die Förderung von Biomasseholzheizwerken mit jährlich von 2,5 Mio. Euro. Sie steigern die erneuerbaren Wärmeerzeugung und tragen zum Klimaschutz bei.
Thema Wasserkraft
Die Wasserkraft ist in Bayern knapp hinter der PV die zweitwichtigste erneuerbare Energie. Sie lieferte im Jahre 2019 rund 12 TWh. Die bayerischen Wasserkraftanlagen können rein rechnerisch rund 3.5 Millionen Haushalte mit Strom versorgen. Zur weiteren Unterstützung der Wasserkraft wird ein neues Förderprogramm im Herbst 2021 eingeführt. Zukünftig soll ferner die IHK als Träger öffentlicher Belange für Wasserkraft bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu energiewirtschaftlichen Fragen eingebunden werden.
Thema Geothermie
Bayern ist Vorreiter bei der Nutzung der Tiefengeothermie in Deutschland. Derzeit sind 25 Anlagen zur hydrothermalen Wärme- bzw. Stromversorgung in Betrieb, und zwar mit ca. 320 MW Wärmeleistung und rund 36 MW elektrischer Leistung. Das Potenzial ist aber noch weitaus höher. Eine Potentialanalyse der TU München hat abgeschätzt, dass bis 2050 ca. 25 Prozent des bayerischen Wärmebedarfs über Geothermie gedeckt werden kann. Dazu ist ein Transport von tiefengeothermischer Wärme aus den geothermischen Hotspots in die Verbrauchssenken erforderlich. Die geplante Wärmenetzförderung des Bundes ist dazu ein geeignetes Förderinstrument. Ergänzend dazu wird Bayern eigene Schwerpunkte setzen, um die CO2-freie Wärmeversorgung aus der Tiefengeothermie voranzubringen.
Thema Kraft-Wärme-Kopplung
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Energiepolitik. KWK-Anlagen sind in Ergänzung zu erneuerbaren Energien unverzichtbar für die Versorgungssicherheit im Rahmen der Energiewende. Sie sind dabei sowohl als Brückentechnologie mit fossilem Erdgas als auch CO2-neutral – mit Wasserstoff oder Biomasse betrieben – ein zentrales Element für die Transformation des Energiesystems. Dazu wird die bayerische Energieagentur „LENK“ eine Kampagne zur Mobilisierung von KWK-Akteuren in Weiterentwicklung der KWK-Roadshow entwickeln. Außerdem stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium fünf Millionen Euro aus dem Energieforschungsprogramm für innovative KWK-Projekte zur Verfügung.
Thema Synfuels
Zusammen mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet die „Cleantech in der Luftfahrt“-Gruppe wie die Errichtung einer PTL-Anlage zur Produktion von Kerosin aus erneuerbaren Energien in Bayern ermöglicht werden kann. Für die Errichtung der PTL-Anlage soll die Förderung des Bundesverkehrsministeriums genutzt werden. Für eine Machbarkeitsstudie werden Mittel bereitgestellt, um die Umsetzung zu unterstützen.
Thema Wasserstoff
Die Bayerische Wasserstoffstrategie verankert „grünen Wasserstoff“ als zentrale Säule des Energiesystems der Zukunft und als Schlüssel für Klimaschutz, Innovation und Wertschöpfung. Bayerns Wasserstoffzukunft hat bereits begonnen: Eine verstärkte „Forschungsoffensive Wasserstoff“ treibt die Entwicklung innovativer Wasserstoff-Technologien auf allen Wertschöpfungsstufen voran. Wichtige strategische Meilensteine wurden auch mit der Vorauswahl eines „Technologie-Anwenderzentrums Wasserstoff“ (WTAZ-Pfeffenhausen) und sechs bayerischer Projekte mit europäischen Dimensionen (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) sowie einem siebten IPCEI-Projekt mit Bedeutung für mehrere Bundesländer erreicht. Bund und Land wollen hier mit rund einer Milliarde Euro fördern. Mit dem „Zentrum Wasserstoff.Bayern“ (H2.B) in Nürnberg und einem bayerischen Wasserstoffbündnis verfügt Bayern über ein schlagkräftiges Netzwerk mit mittlerweile über 180 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen – vom innovativen KMU bis hin zum Global Player sowie herausragenden Forschungseinrichtungen.
Thema LENK
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) wurde 2020 gegründet. Sie unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bayerischen Aktionsprogramm Energie, insbesondere auch die Akzeptanzsteigerung für die Energiewende in der Bevölkerung. Neben der Koordinierung der „Windkümmerer“ und der Einführung der „Wasserstoff-Multiplikatoren“, plant die LENK bayernweite Akzeptanz- und Informationskampagnen – beispielsweise zum Thema „Wärmewende“. Die Landesagentur soll sich mit allen Stakeholder im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes vernetzen und fungiert als zentraler Ansprechpartner für Kommunen und Verbände zur Energiewende und Klimaschutz.

-stmwi- Bild: am

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Einigung
zur neuen
Notarztvergütung
in Bayern

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Region Bayern – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Sozialversicherungsträger haben sich nach langen Verhandlungen auf eine neue notärztliche Vergütung in Bayern verständigt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Einigung: „Mit der neuen Entgeltvereinbarung sichern KVB und Kostenträger das hohe Niveau der notärztlichen Versorgung in Bayern auch künftig finanziell. Die deutliche Anhebung der Honorare ist angemessen und würdigt die Leistung der Notärzte.“ In Bayern gibt es derzeit 229 Notarztstandorte.

Die Kostenträger haben das jährliche Volumen für die notärztliche Vergütung nochmals um 20 Prozent auf nunmehr 82 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus wird es künftig auch Zuschläge für die Nacht sowie für Wochenend- und Feiertage geben. Die getroffene Regelung soll das hohe Engagement und die verlässliche Einsatzbereitschaft der bayerischen Notärzte würdigen. Die neue Benutzungsentgeltvereinbarung gilt von Juli 2021 bis Ende 2023 und sieht rückwirkend zum 1. Juli eine höhere einheitliche Grundpauschale von 25,00 Euro je Stunde vor. Hinzu kommen erstmals gestaffelt Zuschläge für die Nacht, an Wochenenden, Feiertagen und an Hohen Feiertagen, also an Ostern, Pfingsten, Weihnachten und zum Jahreswechsel.

-stmi- Bild: am

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Erinnerungsort
gegen Verharmlosung
der SED-Diktatur

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Die Bundesrepublik Deutschland sowie die Freistaaten Bayern und Thüringen werden die Erweiterung des „Deutsch-Deutschen Museums“ in Mödlareuth mit insgesamt zwölf Millionen Euro fördern und damit den Löwenanteil der geplanten Kosten tragen. Das Museum soll künftig die Geschichte der deutschen Teilung und Wiedervereinigung am Beispiel von „Little Berlin“ auf dem Stand der Forschung und digitalgestützt erzählen und so einen Beitrag gegen das Vergessen und das Verharmlosen der SED-Diktatur leisten. Das haben Bayerns Kultusminister Michael Piazolo, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters und Thüringens Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Benjamin-Immanuel Hoff mit ihrer Unterschrift vereinbart. Sie machen damit den Weg frei für einen modernen Erweiterungsbau. Die Gesamtkosten des Museumsprojekts werden auf knapp 15 Millionen Euro geschätzt.

Bayerns Kultusminister Prof. Piazolo: „Seit dem Fall der Mauer sind über 30 Jahre vergangen. Gerade jüngere Menschen können sich nicht vorstellen, dass die SED mitten durch Deutschland und sogar mitten durch einzelne Dörfer auf 1400 Kilometer Länge eine nahezu unüberwindbare Grenze mit Minen und Selbstschusslagen errichten ließ, um das eigene System zu stabilisieren. Viele Menschen haben hier auf dem Weg in die Freiheit ihr Leben verloren. Mödlareuth bietet mit den authentischen Sperranlagen die einmalige Chance, die Teilung Deutschlands mit den gravierenden sozialen Folgen für Familien und Freunde lebendig zu machen.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Erinnerung an das menschenverachtende DDR-Grenzregime muss auch mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Vor allem jungen Menschen eröffnet das „Deutsch-Deutsche Museum“ in Mödlareuth als Gedenk- und Erinnerungsstätte die Möglichkeit, sich in anschaulicher und beklemmender Weise ein Bild von der damaligen tödlichen Grenzsperranlage zu machen. Ich bin überzeugt, dass die beständige Auseinandersetzung mit den Diktaturerfahrungen des 20. Jahrhunderts motivieren kann, für Freiheit und Demokratie einzustehen. Dazu leisten unsere historischen Museen und Gedenkeinrichtungen einen wertvollen Beitrag.“

Thüringens Staatskanzleiminister Prof. Hoff: „In Mödlareuth ist die Widersprüchlichkeit der deutsch-deutschen Teilung unverkennbar deutlich geworden. Wer nicht wie ich in Berlin mit meterhohen Mauern und Stacheldraht großgeworden ist, kann sich eine hohe Betonmauer, die ein kleines Dorf in einen Ost- und einen Westsektor teilt, kaum vorstellen. Über 37 Jahre war es in „Little Berlin“ auf legale Weise nicht möglich, die Grenze zu überwinden, um vom einen in den anderen Ortsteil zu gelangen. Beziehungen, Freundschaften und Familien wurden zerrissen. Die wichtige Gedenkstättenarbeit im thüringisch bayrischen Grenzgebiet fördert die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und besonders das geschichtliche Bewusstsein der jungen Generationen. Dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist, ist eine von vielen Erkenntnissen die man in Mödlareuth erfahren kann.“

Konkret unterstützt der Bund und der Freistaat Bayern die Maßnahme mit jeweils 5,603 Millionen Euro sowie der Freistaat Thüringen mit 800.000 Euro. Die Erweiterung und Neukonzeption des Grenzlandmuseums umfasst die Errichtung eines modernen Erweiterungsbaus für das Museum mit neuer
Dauerausstellung sowie eine bessere Zugänglichkeit des Freigeländes mit der Nachzeichnung des Mauerverlaufs – auch für Menschen mit Behinderung; moderne Themenstationen sowie interaktive Medien zur Vermittlung der Geschichte der Teilung und den Folgen für die Menschen an der innerdeutschen Grenze und den Rückbau nicht authentischer nachträglicher Installationen.

Die Pläne für den Erweiterungsbau und die Außengestaltung hat das Atelier „30 Architekten“ BDA aus Kassel, in Kombination mit den Landschaftsarchitekten „GrünPlan BDLA“ aus Hannover entworfen. Die inhaltliche Gestaltung wird von einem wissenschaftlichen Arbeitskreis mit dem Gestaltungsbüro „frankonzept“ unter Moderation der „Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit“ ausgearbeitet.

Der „Eiserner Vorhang“ teilte das Dorf
Das Dorf Mödlareuth, in dem heute rund 50 Menschen leben, liegt in Bayern und Thüringen – im Drei-Länder-Dreieck Bayern/Thüringen/Sachsen zwischen den Städten Hof, Schleiz und Plauen. Während der Teilung Deutschlands verlief der „Eiserne Vorhang“ mitten durch den Ort. Ähnlich wie in Berlin trennte eine Betonmauer die Menschen im Osten von den Menschen im Westen und damit die Familien beiderseits des Tannbachs. Die von der DDR errichteten Sperranlagen am Tannbach umfassten u.a. eine 700 Meter lange Betonmauer, einen zusätzlichen Sperrzaun und einen Beobachtungsturm. 90 Meter Mauer, über 600 Meter Sperrzaun sowie der Beobachtungsturm sind auf dem Freigelände noch authentisch erhalten und werden künftig das Herzstück des Erinnerungsorts bilden. In der Dauerausstellung im Erweiterungsbau werden Hintergrundinformationen gegeben und historisch seltene Exponate ausgestellt werden.

Das „Deutsch-Deutsche Museum“ in Mödlareuth wurde in den frühen 1990er Jahren in ehrenamtlicher Initiative aufgebaut. Es zeigt die Geschichte der deutschen Teilung und erläutert die politischen, militärischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und alltagsgeschichtlichen Aspekte der Teilung vornehmlich anhand regionaler und lokaler Bezugspunkte. Das Museum befindet sich in der Trägerschaft des Zweckverbands „Deutsch-Deutsches Museum“-Mödlareuth, in dem die Landkreise Hof, Saale-Orla und Vogtlandkreis sowie die Gemeinde Töpen und die Stadt Gefell zusammenarbeiten.

-stmuk-

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Wasserstoffzug
fährt bald im Freistaat
Probebetrieb in Schwaben und Oberbayern

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Region Bayern – Die Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft und Verkehr finanzieren die Durchführung eines Probebetriebs mit einem wasserstoffbetriebenen Zug der „Siemens Mobility“ GmbH im Freistaat. Der zweiteilige Triebzug soll unter anderem auf der Strecke Augsburg – Füssen getestet und ab Mitte 2023 eingesetzt werden. Der Pilotbetrieb im Netz der „Bayerischen Regiobahn“ (BRB) ist auf zunächst 30 Monate angelegt. Der Wasserstoff-Zug wird in dieser Zeit in Augsburg stationiert.

Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer mit Spitzenvertretern von „Siemens Mobility“ und der „Bayerischen Regiobahn“. Hubert Aiwanger freut sich über die Entwicklungspartnerschaft: „Der Zug ist ein weiterer wichtiger Baustein der bayerischen Wasserstoff-Strategie. Mein Ministerium treibt die Forschung, Entwicklung und Anwendung im Bereich der H2-Technologie voran. Wir setzen das Projekt gemeinsam mit den Partnern auf das Gleis, weil wir überzeugt sind, mit Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs leisten zu können. Wir werden in Bayern beweisen, dass mit grünem Wasserstoff Wirtschaft und Klimaschutz unter einen Hut zu bekommen ist.“

Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr erklärte: „Der Freistaat Bayern setzt sich ehrgeizige Klimaziele und will auch im Verkehrssektor eine klare Klimaschutzstrategie umsetzen. Innovative Technologien und grüner Wasserstoff spielen dabei eine besondere Rolle. Wasserstoff birgt ergänzend zur direkten Stromnutzung durch seine vielfältigen und flexiblen Anwendungsbereiche das Potenzial, auch den Bereich des Schienenverkehrs zukünftig vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Ich freue mich, dass der Freistaat diese innovative Technik auf diesem Wege auch im Regelbetrieb testen kann.“

Karl Blaim, Geschäftsführer, „Siemens Mobility“: „Siemens Mobility ist ein führender Anbieter bei der Entwicklung alternativer Antriebe, die gerade im Regionalverkehr, wo es keine elektrifizierten Oberleitungen gibt, erheblich zur Reduzierung von Emissionen beitragen kann. Die Technologiepartnerschaft zwischen „Siemens Mobility“ und dem Land Bayern ermöglicht die Weiterentwicklung des „Mireo Plus H“ für Bayern und unterstützt einen klimafreundlichen Personenverkehr im Land.“ Arnulf Schuchmann, technischer Geschäftsführer der Bayerischen Regiobahn, ergänzte: „Wir haben uns dazu bereiterklärt, die Wasserstofftechnologie zu testen und den Zug der Firma „Siemens Mobility“ im Fahrgastbetrieb zu erproben, weil wir neugierig und offen für alternative Antriebsformen auch im Eisenbahnbereich sind. Innerhalb der „Transdev-Gruppe“, zu der wir gehören, besteht bereits große Erfahrung mit alternativen Antrieben im Busbereich.“ Es sei aber bei Weitem nicht damit getan, den Wasserstoffzug aufs Gleis zu setzen, vielmehr müssten im laufenden Betrieb viele Aspekte beachtet werden. Sicherheitsauflagen müssen umgesetzt werden, Schulung der Mitarbeitenden, die Betankung des Fahrzeugs, die Strecken, auf denen es unterwegs sein soll und viele weitere Aktivitäten haben bereits begonnen.

Der Wasserstoffzug wird auf Basis der Mireo Plus H-Plattform von „Siemens Mobility“ entwickelt. Er soll auf oberleitungsfreien Strecken fahren und hat eine Reichweite von bis zu 800 Kilometern. Die Hauptkomponenten der Wasserstofftraktion sind zwei auf dem Dach montierte Brennstoffzellen. Komplettiert wird das System von Unterflurbatterien neuester Generation der Firma Saft. Das Fahrzeug wird im Frühjahr 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Erste Sonderfahrten in Bayern sind für das Jahr 2023 geplant, bevor das Fahrzeug im Januar 2024 den offiziellen Passagierbetrieb aufnimmt.

Die Entwicklung von alternativen Antrieben im Schienenverkehr ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der „Siemens Mobility“. Das Unternehmen ist Vorreiter in Sachen nachhaltiger Mobilität und wird den erfolgreichen Regionalzug „Mireo“ sowohl als Wasserstoff- als auch als batteriebetriebenen Zug anbieten. Zum Einsatz kommt das Fahrzeug „Mireo Plus H“, jedoch ausgestattet mit einer neuen Generation von Batterien zur Steigerung der Fahrleistungen und damit des Kundenkomforts.

-stmwi- Bild: E.Neureuther

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Die Zukunft
gehört den Mutigen

ZeMobil: Eine nachhaltige
Elektrofahrzeug-Alternative
startet als Crowdfunding-Projekt

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Region Miesbach – Alle reden von Erderwärmung, Luftverschmutzung, Verkehrskollaps, Lärm, Benzinpreis usw.: Derzeit tüftelt Franz Zehendmaier, Kfz- und Zweirad-Mechanikermeister aus Kreuth-Scharling im Landkreis Miesbach, an einer nachhaltigen Elektrofahrzeug-Alternative. Zehendmaier ist stets bestrebt, mit den von Ihm entworfenen und gebauten umweltfreundlichen Rollern, Menschen mit und ohne Handicap eine völlig neue Welt der Mobilität zu erschließen. Der Bundesinnovationspreis für E-Mobilität wurde ihm im Jahre 2010 für einen Tret- und Sitzroller verliehen.

Mit einer kleinen Gruppe von Handwerkern, Meistern, Ingenieuren und Erfindern hat Zehendmaier nun das „ZeMobil“ entwickelt – ein dreirädriges E-Fahrzeug, das praktisch und umweltfreundlich sowohl für gewerbliche als auch private Fahrten bestens geeignet ist. Das „ZeMobil“ ist ein E-Fahrzeug. Es ist sehr platzsparend und es können sogar zwei Personen – auch mit körperlichen Einschränkungen – damit fahren. Ferner kann man es ganz einfach auf einem PKW-Heckträger transportieren. Mit Mofa-Zulassung ist es mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern zugelassen. Ein bequemer, leichter Einstieg und gute Sicht durch eine Art Steh-Sitz-Position machen die Nutzung komfortabel. Das Elektromobil in Leichtbauweise bietet sich unter anderem als privates Alltagsfahrzeug sowie als Transportfahrzeug für Kommunen, im Werksverkehr und ganz umweltbewusst im Tourismusbereich an.

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Für den Tüftler Franz Zehendmaier ist es ein Ziel, mit dem „ZeMobil“ den Verkehr umweltfreundlich zu reduzieren und Mobilität bis ins hohe Alter zu ermöglichen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die überwältigende Nachfrage nach der Vorstellung des Prototypen ermutigte ihn dazu, so schnell wie möglich mit der Produktion zu starten. Für eine entsprechende Produktionsstarthilfe soll eine Crowdfunding-Kampagne mit Schwarmfinanzierung sorgen. Weitere Informationen unter roller-fabrik-tegernsee.de

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-am- Bilder: fz, ak

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Deutschlands
erster
Cyber-Katastrophenfall

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Die Rechner standen weitgehend still: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt hat nach einem Angriff auf seine Verwaltung Deutschlands ersten „Cyber-Katastrophenfall“ ausgerufen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: „Cyber-Angriffe können zu Versorgungsengpässen oder zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten in Kliniken – können sie sogar Menschenleben fordern.“ Minister Eisenreich setzt sich angesichts der Bedrohungslage dafür ein, den strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen zu verbessern und meint: „Es ist Aufgabe des Staates, für Sicherheit in einer zunehmend digitalen Welt zu sorgen. Das Strafrecht muss mit der Digitalisierung Schritt halten. Die bestehenden Strafen bei Angriffen auf IT-Systeme systemrelevanter Einrichtungen müssen verschärft werden.“

Bayern hatte deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht und eine Bundesratsentschließung auf den Weg gebracht. Darin fordert der Freistaat: Härtere Strafen für Taten, die sich auf Daten kritischer Infrastrukturen beziehen. Eisenreich: „In der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie sehr die Gesellschaft auf den störungsfreien Betrieb besonders von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen – z.B. Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation – angewiesen ist. Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson oder die sensiblen Daten eines Krankenhauses oder der Polizei ausspäht. Die Täter sollen in letzterem Fall mit deutlich höheren Freiheitsstrafen bestraft werden können. Bisher liegt die Obergrenze bei drei Jahren. Durch erhöhte Mindeststrafen sollen schwerwiegende Angriffe künftig im Regelfall nicht mehr mit bloßen Geldstrafen geahndet werden. Außerdem soll eine ausdrückliche Strafschärfungsmöglichkeit für Computer-Sabotage mit tödlichem Ausgang in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Eisenreich: „Härtere Strafrahmen reichen nicht aus, wenn die Täter nicht identifiziert werden können.“ Bayern setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung, Online Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung gesetzlich zuzulassen bzw. zu erweitern. Eisenreich abschließend: „Potenzielle Täter müssen abgeschreckt und das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Dafür brauchen unsere Gerichte und Staatsanwälte moderne Gesetze.“

Hintergrund:
Die Strafrahmen der Tatbestände des Cyberstrafrechts in §§ 202a ff. und §§ 303a f. StGB liegen überwiegend im unteren Bereich der Sanktionsmöglichkeiten, selbst wenn es um Daten von kritischen Infrastrukturen geht. Es besteht zudem keine ausdrückliche Möglichkeit, auf schwerwiegende Tatfolgen – wie etwa bei der leichtfertigen Verursachung des Todes eines Menschen infolge des Ausfalls von Beatmungsgeräten – tat- und schuldangemessen reagieren zu können. Eine Verkehrsdatenerhebung nach § 100g StPO ist derzeit bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen nur eingeschränkt möglich; eine Überwachung der Telekommunikation in Form der „Serverüberwachung“ oder eine Online-Durchsuchung sind mangels Vorliegens einer Katalogtat nach § 100a Absatz 2 bzw. § 100b Absatz 2 StPO derzeit gar nicht zulässig.

-stmj- Bild: am

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Artenschutz
leicht gemacht

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Region Bayern – Artenschutz ist für die Menschen in Bayern ein wichtiges Thema, das hat das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 gezeigt. Die gute Nachricht ist: Jeder kann einen Beitrag dazu leisten, Tiere und Pflanzen zu schützen und ihnen passende Lebensräume zu bieten. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer hat jetzt eine Freiluft-Ausstellung eröffnet, die zeigt, wie die Artenvielfalt an Straßen, auf Dächern, an Fassaden und in Gärten gefördert werden kann und wo das Bau- und Verkehrsministerium bereits aktiv ist. Außerdem gibt die Broschüre „Artenschutz leicht gemacht“ Bürgerinnen und Bürgern Tipps für mehr Biodiversität rund um das eigene Haus oder die Wohnung.

Das sogenannte „Versöhnungsgesetz“, das als Antwort auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ verabschiedet wurde, sieht vor, staatseigene Gebäude und zugehörige Freiflächen zukünftig intensiver zu begrünen oder bepflanzen. „Wir gehen mit gutem Beispiel voran. Denn Nachbarschaften mit attraktiven Grün- und Freiflächen sind nicht nur in Zeiten von Corona wichtiger denn je. Artenreiche begrünte Quartiere haben auch positive Effekte für das Stadtklima und das Wohlbefinden der Menschen“, erklärte Bauministerin Schreyer. Insgesamt konnten mit einer ersten Anschubfinanzierung von einer Million Euro bereits 23 bayerische Behördenstandorte Artenschutzmaßnahmen umsetzen. Es entstehen begrünte Dächer u.a. in Kempten, Augsburg, Landshut, Dinkelsbühl und Würzburg sowie begrünte Fassaden am Universitätscampus in Regensburg. Außerdem wurden am Eichamt in Bamberg Feuchtgebiete sowie an vielen weiteren Gebäuden in ganz Bayern Blumenwiesen und Stauden angelegt. Auch entlang von Straßen bieten die Grünflächen Rückzugsorte für viele Insektenarten, die in der Fläche durch die intensive Landnutzung kaum mehr geeignete Lebensräume finden. Denn die Straßenböschungen unterliegen weder einem Nutzungs- und Erholungsdruck, noch müssen sie gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Desweiteren bieten Straßen durch ihre bandartige Struktur die Möglichkeit, bestehende Lebensräume von Pflanzen und Tieren miteinander zu vernetzen. Deshalb hat das bayerische Verkehrsministerium in Abstimmung mit dem bayerischen Umweltministerium ein umfangreiches Konzept erarbeitet, das die Straßenbegleitflächen durch eine optimierte Grünpflege ökologisch aufwerten soll.

-stmb- Bild: am

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Bayern
weitet
Corona-Impfangebote
massiv aus

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Region Bayern – Die bayerische Staatsregierung wird Corona-Impfungen weiter flexibilisieren und die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger weiter steigern. Besonders im Fokus steht dabei die Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen. Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Ferner soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. Man kann sich also auch stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden. Ergänzend sollen vor Ort Sonderimpfaktionen ausgeweitet werden. So sind Impfungen mit mobilen Teams zum Beispiel vor Geschäften, auf Märkten oder bei Sportveranstaltungen möglich. Die Impfzentren können auch „Familiensonntage“ für Eltern und Kinder ab zwölf Jahren anbieten. Ergänzend können die Impfzentren Drive-in-Angebote einrichten.

Ziel ist es, den Impfstoff vor allem mit Hilfe mobiler Teams zu den Menschen zu bringen. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu erreichen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf starke Partner vor Ort. Dazu gehören der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landessportverband, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkstag, der Bundesverband der Systemgastronomie und die Betreiber großer Einkaufszentren, die bei der Umsetzung neuer und unbürokratischer Impfangebote helfen werden. Ergänzend bietet die Staatsregierung Impfaktionen für bestimmte Zielgruppen: Reihenimpfungen für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind schon angelaufen, in Kürze werden Reihenimpfungen für Studierende folgen.

-bsk- Bild: am

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Digitale
Schule

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Region Bayern – In welchen schulischen Bereichen lässt sich die Digitalisierung gewinnbringend einbinden? Welche didaktischen Spielräume eröffnet digitales Lehren und Lehren? Antworten und wertvolle Praxistipps liefern nun die Ergebnisse des Schulversuchs „Digitale Schule 2020“. Bereits im Jahr 2016 hatte die Stiftung „Bildungspakt Bayern“ den Modellversuch initiiert und die einzelnen Modellschulen während der gesamten Laufzeit begleitet. Kultusstaatssekretärin Anna Stolz zeigte sich beeindruckt von den Ergebnissen des Schulversuchs und dankte den Modellschulen für die in der Schulpraxis erprobten Beiträge: „Ob bei der Verwaltung, bei der Elternarbeit, bei Leistungserhebungen oder bei Unterrichtsmethoden – Sie haben im Rahmen des Modellversuchs alle Möglichkeiten und Chancen des digitalen Lehrens und Lernens ausgelotet, erprobt und weiterentwickelt. Damit haben Sie für die gesamte bayerische Schullandschaft wertvolle Pionierarbeit geleistet. Ihre Projekte haben eine Leuchtturmfunktion und tragen dazu bei, dass wir die digitale Bildung noch stärker im Schulalltag verankern können.“

Auch Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ (vbw) lobte den Schulversuch: „Wir haben den Schulversuch „Digitale Schule 2020“ aus Überzeugung als Hauptpartner unterstützt, weil die Entwicklung digitaler Kompetenzen eine Grundvoraussetzung für den späteren beruflichen Erfolg der Schüler und auch für den wirtschaftlichen Erfolg Bayerns darstellt. Der konsequente Ausbau digitaler Infrastruktur in Schulen und die kontinuierliche Qualifizierung der Lehrkräfte sind entscheidend für eine erfolgreiche digitale Bildung. Ziel ist, nach meiner Einschätzung, ein Methodenmix aus Präsenz- und Onlinelernen, in dem beide Formen ihre Stärken ausspielen und sich sinnvoll ergänzen. Jetzt gilt es, den Digitalisierungsschub zu nutzen, damit digitale Inhalte und Methoden in Zukunft selbstverständliche Bestandteile von Lehren und Lernen werden.“

Modellversuch „Digitale Schule 2020“
Aus der Praxis für die Praxis lautet die Zielsetzung des seit 2016 bestehenden Schulversuchs, dessen erste Ergebnisse mittlerweile veröffentlicht sind: Eine Publikation mit Konzepten und Handlungsempfehlungen für erfolgreiche digitale Schulentwicklung ist unter digitaleschule2020.de/impulse einsehbar. Die Broschüre dient bayerischen Schulen als Inspiration, um den Weg zur digitalen Schule qualitätsorientiert zu gestalten. Aber auch Entscheidungsträger in der Bildungsadministration können sich damit einen Überblick verschaffen, wie Digitalisierung im Schulwesen erfolgreich angegangen werden kann. Praxisimpulse finden sich zu den Themen „Lernen mit digitalen Medien“, „Erziehungspartnerschaft unter Einbeziehung digitaler Medien“, „Schulportale als Allround-Talente“ und „Digitale Kompetenz im Kollegium“.

-stmuk-

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Fit for 55:
EU-Strategie
für Klimaschutzziele
Innovationskräfte dürfen nicht durch Bürokratie gehemmt werden

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Die EU-Kommission hat unter dem Titel “Fit for 55” ihre Aktualisierungsvorschläge für die klimaschutzrelevanten EU-Gesetze veröffentlicht. Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Ulrike Müller, erachtet es als zentral, europaweit Innovationskräfte zu mobilisieren, da dieses Ziel die Wirtschaft vor extrem große Herausforderungen stellt. Müller unterstützt das Ziel der Klimaneutralität und in diesem Kontext die notwendige Erhöhung des Ziels für 2030 auf 55 Prozent.

Innovationen nicht durch Bürokratie ausbremsen
Müller begrüßt, dass die Kommission weiterhin auf den Emissionshandel als Kern ihrer Strategie setzt. Allerdings kritisiert sie die bürokratische Umsetzung: “Die Kommission vergibt die Chance, den Dschungel der bisherigen Klimaschutzpolitik auszudünnen. Die Feinsteuerung durch Detailregulierungen bleibt bestehen – und dieser Wust an Vorgaben hemmt Innovation”. Sie nennt als Beispiel das Auto. Für Gebäude und Verkehr soll ein paralleler Emissionshandel geschaffen werden: “Das funktioniert wie in Deutschland und soll die Brennstoffe abdecken. Gleichzeitig sollen aber die spezifischen Reduzierungsziele für PKW beibehalten werden. De facto wird hier ein Verbot des Verbrennungsmotors eingeführt. Diskutiert wird dabei nicht ob, sondern ab wann”, so Müller.

Forststrategie der Kommission
Als Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung engagiert sich Ulrike Müller insbesondere auch in der Waldpolitik. Sie kritisiert, dass die Kommission bei der Festlegung von verbindlichen CO2-Speicherzielen für den Land- und Forstsektor in der sogenannten „LULUCF-Verordnung“ ihr mangelndes Verständnis für die Funktionsweise von Wäldern offenbare. Mit der Annahme des europäischen Klimagesetzes wurden das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die Erhöhung des CO2-Reduzierungsziels für 2030 von 40 Prozent auf 55 Prozent europarechtlich verankert. Dies macht eine Aktualisierung der klimaschutzrelevanten Gesetze notwendig. Das “Fit for 55”-Paket enthält die Vorschläge der Kommission für diese Updates. Ulrike Müller: „Die Waldpolitik zeugt von Unverständnis für Innovation und regionale Bedingungen und die Europäische Kommission überschreitet meiner Meinung nach ihre Befugnisse in der neuen EU-Forststrategie. Ferner reguliert sie den Holzmarkt zu sehr im Detail und zeugt von wenig Verständnis für Innovationen in der Holzverarbeitung.“

Kommission tritt in Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten
„Die von der Kommission vorgeschlagenen gemeinsamen Waldbewirtschaftungspläne und die Neudefinition von nachhaltiger Waldbewirtschaftung würden in der Praxis eine gemeinsame EU Waldpolitik bedeuten. Das ist inakzeptabel. Die Kommission tritt wissentlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein – und das muss gestoppt werden“, so Müller, die Mitglied im Landwirtschaftsausschuss ist. Müller fordert Rat und Parlament auf, dem „Wald-Coup“ der Kommission ein Ende zu setzen. Die klare Linie zur Zuständigkeit fanden beide Gesetzgeber in ihren Positionen zur EU-Forststrategie im vergangenen Jahr. „Es ist erstaunlich, dass die Kommission die Ansichten der Mitgliedstaaten und des Parlaments zur EU-Forststrategie ignoriert, die eindeutig besagen, dass die Forstpolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, da dort das Wissen und das Verständnis für die eigenen Wälder am besten ist. Die Kommission sollte sich daran erinnern, dass ihre Arbeit letztlich auf dem Vertrauen des Parlaments und der Mitgliedsstaaten beruht“, betonte Müller.

Strategie zeugt von geringer Kenntnis des Holzmarkts
Nach Ansicht der Abgeordneten erscheint die Sicht der Kommission auf den Holzmarkt problematisch, wenn die Waldstrategie sehr detailliert auf die Verwendung von Holz eingeht. Müller dazu: ”Die Kommission kann nicht im Namen des Marktes oder der Waldbesitzer über die Verwendung von Holz entscheiden. Es ist gut, in langlebige Holzprodukte zu investieren. Aber die Kommission scheint ein völliges Unverständnis für neue Innovationen in der Bioökonomie zu haben, d.h. für alles, was bereits aus Holznebenprodukten hergestellt wird, wie z.B. Chemikalien, Textilien und Kunststoffersatzstoffe.“ Die Europäische Kommission hat nun die neue Forststrategie der EU veröffentlicht.

-am-

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Olympische
Spiele
in Tokio:
140 Sendestunden im Ersten – 16.000 Sendeplätze im Hörfunk – 1500 Stunden Live-Streaming

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Der Countdown läuft: In wenigen Tagen werden die 32. Olympischen Sommerspiele in Tokio eröffnet. Sie werden in mancher Hinsicht ganz besonders sein: Mit einem Jahr Verspätung, ohne Publikum in den Stadien oder Hallen und mit strengen Corona-Auflagen.

Das Erste berichtet vom 22. Juli bis 8. August in insgesamt rund 140 Sendestunden an neun Tagen im Wechsel mit dem ZDF. Ergänzt wird das umfangreiche Olympia-Paket durch zahlreiche Dokumentationen im Ersten und in der ARD Mediathek. Vom Beginn der Wettkämpfe am frühen Morgen Ortszeit bis zu deren Ende sind ARD-Reporterinnen und -Reporter von Fernsehen, Hörfunk und Online nach Möglichkeit live dabei. Für den ARD-Hörfunk werden die Olympischen Spiele in der japanischen Hauptstadt zum größten Radioereignis des Jahres. Rund 16.000 Sendeplätze in etwa 50 Radioprogrammen sind zu beliefern. Auch das Live-Angebot online ist so umfangreich wie nie. Neben dem „Das-Erste-Livestream“ können die Sportfans im „Livecenter“ erstmals bis zu zehn parallele, webexklusive Livestreams verfolgen. Fast 1500 Stunden umfasst das Livestreaming-Angebot, das auch in der ARD Mediathek zu sehen sein wird. Webexklusive Zusammenfassungen und Berichte runden das Angebot auf den digitalen Plattformen der „Sportschau“ ab.

„Wir freuen uns, dass wir zum ersten Mal ein so umfangreiches Livestream-Angebot umsetzen können – auch wenn es für uns an die Grenzen unserer Möglichkeiten bringt. Die Olympischen Spiele sind vielschichtiger als jedes andere Sportereignis“, so Carsten Flügel, Olympia-Programmchef des Norddeutschen Rundfunks, dem ARD-Federführer für die Übertragungen aus Tokio. Schließlich geht es um 33 Sportarten – mit den Paralympics (vom 24. August bis 5. September) kommen noch einmal 23 dazu. Der Großteil der Olympia-Crew für Das Erste sitzt diesmal nicht vor Ort, sondern in einem Sendezentrum in Mainz, im sogenannten „National Broadcasting Center“, dem Dreh- und Angelpunkt der Übertragungen. Wie schon in Rio 2016 werden Frank Busemann und Julius Brink als ARD-Experten aber vor Ort sein und nicht nur Hintergründe und Expertisen zu ihren Sportarten Leichtathletik und Beachvolleyball liefern, sondern auch als ehemalige Olympia-Teilnehmer ihre Einschätzungen zu anderen Disziplinen einbringen. Kompetente Unterstützung für die Moderatoren Jessy Wellmer und Alexander Bommes. Weitere infos: www.sportschau.de/olympia

-ard-

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Bayerischer
Buchpreis
2021

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Region Bayern – Der erste Preisträger des „Bayerischen Buchpreises 2021“ steht fest: Der Ehrenpreis des Bayerischen Ministerpräsidenten geht in diesem Jahr an Frank Schätzing. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Frank Schätzing ist einer der erfolgreichsten deutschsprachigen Autoren unserer Zeit und ich selbst bin bekennender Fan. Nicht nur Romane, wie sein hervorragendes Meisterwerk „Der Schwarm“ haben die Leser begeistert. Er schafft es, auch in Sachbüchern Themen aufzugreifen, welche die Menschen bewegen. Sein neuestes Werk „Was, wenn wir einfach die Welt retten? Handeln in der Klimakrise“ greift unser drängendstes Zukunftsthema auf. Frank Schätzing gelingt es, Wissenschaft und Science-Fiction dramaturgisch so zu verbinden, dass die Leser jede Seite geradezu verschlingen. Zugleich ist Frank Schätzing eine spannende Persönlichkeit, die sich nicht scheut, klar Position zu beziehen.“

Mit dem „Bayerischen Buchpreis“ werden die besten deutschsprachigen Neuerscheinungen in den Kategorien Sachbuch und Belletristik ausgezeichnet. Darüber hinaus würdigt der Freistaat Bayern mit dem Ehrenpreis des Bayerischen Ministerpräsidenten ein herausragendes publizistisches Gesamtwerk. Der Bayerische Buchpreis wird zum achten Mal vergeben. Der Ehrenpreis ging in den vergangenen Jahren an Silvia Bovenschen (2014), Cornelia Funke (2015), Ruth Klüger (2016), Tomi Ungerer (2017), Christoph Ransmayr (2018), Joachim Meyerhoff (2019) sowie an Harald Lesch (2020).

Die feierliche Preisverleihung findet am 11. November 2021 in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz statt und wird ab 20.05 Uhr live im Radio auf Bayern 2 übertragen. Die unabhängige Jury – bestehend aus Knut Cordsen, Prof. Dr. Rainer Moritz und Sonja Zekri – wählt im Laufe des Abends im Rahmen einer Jury-Sitzung live auf der Bühne die Preisträger in den Kategorien „Sachbuch“ und „Belletristik“ aus jeweils drei nominierten Büchern aus.

Der Bayerische Buchpreis wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern mit Unterstützung der Bayerischen Staatskanzlei vergeben. Weiterhin wird der Bayerische Buchpreis unterstützt von Bayern 2 als Medienpartner und gefördert von der ZEIT Verlagsgruppesowie dem Verein zur Leseförderung.

-bsk-

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Bauanträge
können künftig
digital eingereicht werden

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Bauanträge können beim Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm künftig auch digital eingereicht werden. Landrat Albert Gürtner und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm freuen sich, den Bürgerinnen und Bürgern ab 1. August 2021 ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bauantrags anbieten zu können. Das Landratsamt Pfaffenhofen beteiligt sich mit 14 weiteren bayerischen Landratsämtern seit Herbst 2018 am Pilotprojekt „Digitaler Bauantrag / Digitale Baugenehmigung in Bayern“. Die technische und rechtliche Umsetzung wurde unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt und ist nun für den regulären Betrieb fertig gestellt.

„Das Projekt ist ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Wir sind auch etwas stolz darauf, dass wir daran teilnehmen dürfen. Wir können damit Bauanträge schneller und einfacher bearbeiten und das bedeutet natürlich mehr Service für unsere Bürgerinnen und Bürger“, betonte Gürtner. Nach wie vor gibt es einen hohen Abstimmungsbedarf, sowohl extern mit dem Ministerium und dem Software-Dienstleister, als auch intern mit der hausinternen EDV Abteilung. „Aber die Arbeit im Rahmen dieses Projekts, die neben dem Tagesgeschäft erledigt werden musste, hat sich auf jeden Fall gelohnt. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich hierfür ausdrücklich bedanken möchte, freuen sich, dass es nun bald losgeht und sie dann Bauanträge auch digital bearbeiten können“, so Bauabteilungsleiter Michael Beckmann.

Intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten, führen die Bauherren künftig durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. „Dadurch wird es für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche Unterlagen noch fehlen. Die Bauanträge sollten dadurch vollständiger und die Bearbeitungszeiten geringer werden“, hofft Beckmann. Aber nicht nur für Bauwillige, sondern auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht
er Vorteile in dem Digitalisierungsprozess: „Wir erwarten, dass sich auch bei uns die Bearbeitungszeiten reduzieren werden, da mit dem digitalen Bauantrag auch sofort alle erforderlichen Unterlagen mitgeschickt bzw. hochgeladen werden können. Wäre schön, wenn viele Bürgerinnen und Bürger sowie Planerinnen und Planer von der Möglichkeit eines digitalen Antrags Gebrauch machen würden.“ Selbstverständlich könnten aber auch weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden.

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Landrat Albert Gürtner und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm freuen sich,
ab 1. August 2021 ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bauantrags anbieten zu können.

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Im Zusammenhang mit der Einreichung von Bauanträgen tritt am 1. August 2021 eine weitere Änderung in Kraft: Das Landratsamt wird ab diesem Zeitpunkt Einreichungsbehörde. Das heißt, bei baurechtlichen Verfahren, in denen das Landratsamt die abschließende Entscheidung zu treffen hat – z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen – ist der Antrag, egal ob digital oder in Papierform, direkt beim Landratsamt zu stellen. Michael Beckmann: „Die Gemeinden bleiben natürlich beteiligt und ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen am Landratsamt durch unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Verfahren hinzugezogen.“ Dadurch könnten Anträge nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig durch Gemeinden, Fachstellen und das Landratsamt bearbeitet werden. „Die Verfahren sollten sich dadurch beschleunigen. Während die Gemeinden beispielsweise über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.“, so Beckmann.

Bauherrn und Planer werden daher gebeten, ihre Anträge ab 1. August 2021 beim Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Für Freistellungsverfahren in Papierform sowie Anträge in Papierform, für welche die Gemeinde zuständig ist – z. B. isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für verfahrensfreie Vorhaben – bleibt die Gemeinde Einreichungsbehörde. Für Anträge, bei denen die Stadt Pfaffenhofen im Rahmen der kleinen Delegation zuständig ist, ist die digitale Antragstellung nicht möglich. Hier sind die Anträge weiterhin in Papierform bei der Stadt Pfaffenhofen einzureichen.

-lapaf- Bild: lapaf

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Mehr
Wagniskapital
für Bayern:
Start des ScaleUp-Fonds Bayern und des ScaleUp-Dachfonds Bayern

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung startet zwei ScaleUp-Fonds mit einem Volumen von insgesamt 250 Millionen Euro. Zielgruppe sind Start-ups in der fortgeschrittenen Wachstumsphase, der so genannten „Scale-up“-Phase sowie „Venture Capital-Fonds“, die in bayerische Scale-ups investieren. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Wir sorgen dafür, dass unseren Start-ups nicht die Luft ausgeht. Im weltweiten Vergleich haben es wachstumsorientierte Start-ups aus Deutschland bei der Finanzierung weiterhin nicht leicht. Dieses Geld nehmen wir deshalb gerne in die Hand, um erfolgreiche bayerische Start-ups zu unterstützen. Gerade bei großen Finanzierungsrunden benötigen Unternehmen aus dem Freistaat auch ausländische Investoren. Mit den neuen Fonds wollen wir diese Abhängigkeit verringern und damit auch verhindern, dass bayerisches Know-how ins Ausland verlagert wird.“

Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern: „Um langfristig erfolgreich zu sein, benötigen die zahlreichen aussichtsreichen Start-ups in Bayern nicht nur zu Beginn in ihrer Gründungsphase, sondern auch für ihre kapitalintensive Weiterentwicklung Wagniskapital. Der ScaleUp-Fonds Bayern und der ScaleUp-Dachfonds Bayern sind deshalb äußerst wichtige Instrumente für die Start-up-Förderung im Freistaat. Ich freue mich sehr, dass wir mit den Mitteln aus den Fonds sowohl die jeweiligen Unternehmen als auch die Leistungsfähigkeit des Technologiestandorts Bayern insgesamt stärken können.

Bayern-Kapital-Geschäftsführer Dr. Georg Ried: „Mit dem ScaleUp-Fonds Bayern schafft der Freistaat ein wirksames Instrument, um die Technologieführer Bayerns auf dem Weg zu international agierenden Unternehmen gezielt zu unterstützen. Auch im Bereich besonders chancenreicher, kapitalintensiver Expansionsfinanzierungen können wir nun als leistungsstarker Investitionspartner auftreten.“ Co-Geschäftsführer Roman Huber ergänzt: „Auf diese Weise motivieren wir private Kapitalgeber, sich in entscheidenden Wachstumsphasen an unseren Hightech-Schmieden zu beteiligen und können den Zukunftsstandort Bayern dadurch effektiv und nachhaltig voranzubringen.“

Der mit 200 Millionen Euro größere Teil des Fondsvolumens steht dem ScaleUp-Fonds Bayern für Direktinvestitionen zur Verfügung und wird von Bayern Kapital verwaltet, der 100-prozentigen Tochter der LfA Förderbank Bayern für Venture-Capital-Investments. Mithilfe dieses Fonds können den Innovationsführern des Freistaats Investitionen zwischen 10 und 25 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer bereitgestellt werden. Grundvoraussetzung für eine Beteiligung ist, dass sich ein oder mehrere private Investoren zu gleichen Konditionen engagieren. So haben die Start-ups nicht nur Aussicht auf größere Kapitalvolumina, sondern profitieren auch von der Fachexpertise sowie dem regionalen und internationalen Netzwerk der Investmentpartner.

Weitere 50 Millionen Euro werden von der LfA Förderbank Bayern mit dem ScaleUp-Dachfonds Bayern für gezielte Fonds-in-Fonds-Investments genutzt. Der ScaleUp-Dachfonds Bayern investiert bis zu 10 Millionen Euro in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die sich wiederum an innovativen technologie- und wachstumsorientierten Start-ups aller Branchen in der Expansions- und Wachstumsphase beteiligen. Damit wird die Finanzierung von Unternehmen durch bestehende und neue Fondsmanager weiter gefördert und es werden nachhaltige Anreize gesetzt, mehr Wagniskapital nach Bayern zu holen. Das stärkt die bayerische Venture-Capital-Landschaft, verbessert die Finanzierungschancen für innovative Start-ups und setzt Wachstumsimpulse am Standort.

-stmwi-

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40.000
unbesetzte
Lehrstellen
in Bayern

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Region Bayern – Kurz vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres in Bayern sind viele Lehrstellen bei Industrie- und Handwerksbetrieben noch unbesetzt. In Bayern sind laut Bundesagentur für Arbeit noch über 40.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Gleichzeitig haben 20.824 junge Menschen noch keine Ausbildung oder eine Alternative gefunden. Damit kommen aktuell auf einen jungen Menschen ohne Ausbildungsvertrag zwei freie Berufsausbildungsstellen (1,96) (Stand: 30.06.2021). Es gibt schon zahlreiche Initiativen, um die berufliche Bildung in der Gesellschaft als anerkannten Karriereweg noch stärker zu etablieren. Dieses Ziel verfolgt die Kampagne „Ausbildung macht Eltern stolz“ (www.elternstolz.de). Eine weitere Adresse sich über Ausbildungswege zu informieren, sind die Berufsberatungsangebote der Bundesagentur für Arbeit. Die individuelle Beratung wird von zahlreichen Online-Angebote flankiert, die bei der Berufswahl unterstützen. Mit dem kostenlosen Online-Test „Check-U“ kann man beispielsweise herausfinden, welche Ausbildung zu den eigenen Stärken passt. Weiterführende Informationen sind unter www.sprungbrett-bayern.de, www.lehrstellen-radar.de, www.ihk-lehrstellenboerse.de, www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung ersichtlich.

-stmwi- Bild: am

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Moderne
Sicherheitskontrollen
am Flughafen München

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Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer
hat sich mit Flughafen-Chef Jost Lammers
zum Thema „Sicherheitskontrollen am Flughafen München“ informiert

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Region München – Das Verkehrsaufkommen am Münchner Flughafen steigt wieder. Seit 2019 sind dort Computertomographen (CT) mit modernster Technik im Einsatz, die eine schnellere und komfortablere Abfertigung bei zeitgleicher Erhöhung des Sicherheitsniveaus möglich machen. Im Bereich der Reisegepäck-Kontrolle sind Computertomographen bereits seit einiger Zeit etabliert. Der Freistaat Bayern hat hierfür in den letzten fünf Jahren etwa 38 Millionen Euro am Flughafen München investiert. Auch an der Kontrollstelle für das Handgepäck hat der Freistaat die Technik im Jahr 2019 gemeinsam mit der Sicherheitsgesellschaft SGM und der Betreibergesellschaft des Terminals 2 erfolgreich getestet. Damit wird automatisch und lückenlos nach Sprengstoff gesucht, außerdem entstehen erstmals Röntgenbilder in hochauflösender und voll drehbarer 3D-Ansicht, die einen erheblichen Sicherheitsgewinn für den Luftverkehr bedeuten.

Da auch das Wannenfördersystem vollautomatisch läuft, entspannt sich die Kontrolle für die Passagiere deutlich. „Mit den neuen CT-Geräten müssen Laptops oder Flüssigkeiten nicht mehr unter Zeitdruck ausgepackt und später wieder eingepackt werden“, erklärte die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. Dadurch können mehr Passagiere ihr Gepäck gleichzeitig auf das Band legen, wodurch sich wiederum Wartezeiten verringern. An der neuen Doppelschleuse können pro Stunde bis zu 520 Passagiere abgefertigt werden – eine Steigerung von rund 160 Prozent. Es sollen deshalb in Zukunft weitere moderne Kontrollstellen am Münchner Flughafen eingesetzt werden. Derzeit läuft hierfür das Vergabeverfahren.

Ende 2020 wurde am Flughafen München erstmals eine biometrische Bordkartenkontrolle eingeführt, die den Passagieren einen kontaktlosen Zugang zur Sicherheitskontrolle ermöglicht. Flughafenchef Jost Lammers: „Die biometrischen Zugangskontrollen sind ein Beispiel dafür, wie wir mit Hilfe innovativer Technik die Effizienz und Sicherheit in der Passagierabfertigung kontinuierlich erhöhen. Das hilft uns jetzt dabei, den wieder anziehenden Luftverkehr am Münchner Flughafen zu bewältigen und den Passagieren dabei die gewohnt hohe Service- und Aufenthaltsqualität zu garantieren.“

-stmb- Bild: stmb

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Kinder
erlernen spielend
Alltagskompetenzen

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Region Bayern – Mit einem landesweiten Aktionsprogramm sollen die Kinder in Bayerns Kindertagesstätten spielerisch Alltagskompetenzen erlernen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gab im Katholischen Kindergarten St. Bruder Klaus, in Bayerisch Gmain im Landkreis Berchtesgadener Land, den offiziellen Startschuss für das Kita-Aktionsprogramm „Alles in Ordnung“, das dort bereits seit März 2021 durchgeführt wird. „Unser Ziel ist es, dass die Kinder spielerisch einfache Tätigkeiten im Haushalt erlernen, die sie dann gleich in der Kita und zu Hause anwenden können. Damit wollen wir die Selbständigkeit, aber auch das Selbst- und Verantwortungsbewusstsein fördern. Es ist wunderschön zu sehen, mit welchem ‚Wir-Gefühl‘ die Kinder an die Aufgaben herangehen. Ganz emsig haben sie mir gezeigt, wie sie ein T-Shirt – ordentlich zusammengelegt – im Turnbeutel verstauen oder eine Zimmerpflanze richtig pflegen“, betonte Kaniber.

Die Zeiten, in denen Kinder außerhalb der Familie in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung betreut werden, nehmen immer mehr zu. Damit wächst die Bedeutung dieser Einrichtungen als Lernort. Daher sei es besonders wichtig, sie dabei zu unterstützen, hauswirtschaftliches Handeln für Kinder mit Spiel und Spaß erlebbar zu machen. „Die Vermittlung hauswirtschaftlicher Alltagskompetenzen bei Mädchen und Jungen liegt mir sehr am Herzen. Es ist wichtig, dass die Kleinsten von Anfang an lernen, Nahrungsmittel und Dinge des Alltags wert zu schätzen und achtsam zu behandeln. Auch frühzeitig die Idee von Nachhaltigkeit zu vermitteln ist wichtig“, so die Ministerin.

Das Kita-Aktionsprogramm „Alles in Ordnung“ wurde vom Kompetenzzentrum Hauswirtschaft in Triesdorf entwickelt. Fortbildungen des Kita-Personals, ein dicker Ordner mit Unterlagen und praxisgerechten Anleitungen und Materialien sind neben einem eigens komponierten Lied „Alles in Ordnung“ Teil des Programms. Weitere Informationen: stmelf.bayern.de/allesinordnung

-stmelf- Bild: Judith Schmidhuber

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Bayern
und Oberösterreich
wollen verstärkt
die Vorteile des EU-Binnenmarktes nutzen

Region Bayern / Oberösterreich –  Im März 2021 wurde die bayerisch-oberösterreichische Entbürokratisierungs-Arbeitsgruppe eingesetzt. Nach 100 Tagen zogen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner und Wirtschaftskammerpräsidentin Doris Hummer in München eine Zwischenbilanz. Staatsminister Aiwanger: „Der Donau-Dialog zwischen beiden Ländern trägt erste Früchte. Unsere Länder verbindet mehr als nur die Donau als großer europäischer Strom. Gerade nach der Pandemie ist es wichtig, bürokratische Bremsklötze zu beseitigen, um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erleichtern. Gemeinsam bohren wir die dicken Bürokratie-Bretter auf. Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze müssen nach den Corona-Einschränkungen wieder umfassend vom europäischen Binnenmarkt profitieren können.“

Der oberösterreichische Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner ergänzte: „Mit dem seit Anfang Juni ungehinderten Grenzverkehr erhalten die Unternehmen, insbesondere in der Grenzregion, ihren natürlichen Aktionsradius zurück. Damit geht eine nachhaltige Belebung der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit einher, die für Unternehmen – wie auch für Konsumenten – die schmerzlich vermissten Vorteile aus dem EU-Binnenmarkt zurückbringt. Gerade der Wegfall der Reisefreiheit hat uns deutlich vor Augen geführt, wie hoch die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Bayern und Oberösterreich tatsächlich ist.“

Diese enge Beziehung unterstreicht die Wichtigkeit der bilateralen Arbeitsgruppe. So hat sie konkrete Vorschläge für vereinfachte Regularien und für digitale Entbürokratisierungsschritte erarbeitet. Aiwanger berichtet über die ersten Erfolge der Arbeitsgruppe: „Wir sind froh darüber, dass die Novelle des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes („LSD-BG“) pragmatische Verbesserungen zum Bürokratieabbau eingebracht wurden. Die Gesetzesvorlage sieht nun zum Beispiel eine vereinfachte Bereithaltung der Lohnunterlagen bei kurzfristigen Entsendungen vor.“

Über den ersten gemeinsamen „Etappensieg“ berichtete Doris Hummer, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich: „Da in Österreich im Zuge der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie aktuell gerade das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz novelliert wird, hat man die Gunst der Stunde genutzt und in einer grenzüberschreitenden Arbeitsgruppe, welche heuer etliche Male virtuell tagte, genau analysiert, welche Erleichterungen im Sinne der oberösterreichischen und bayrischen Betriebe sinnvoll und machbar sind. Die wesentlichen Erleichterungen wurden von der Wirtschaftskammer Oberösterreich in die parlamentarische Beschlussfassung eingebracht.“

Aiwanger will über die Arbeitsgruppe weitere Verbesserungen für Handel und Dienstleistungsverkehr ausarbeiten: „So steht beispielsweise der Sachkundennachweis bei den technischen Regeln für die Elektro-Installation auf der Agenda Oberösterreichs. Beide Seiten verständigten sich, dass man nun gemeinsam an einer guten Lösung für die Zukunft arbeitet. Es soll geklärt werden, wie man österreichische Elektriker bei dem in Deutschland geforderten TREI-Qualifikationsnachweis in Zukunft unterstützen und schulen kann.“ Die positiven und zielführenden Pluspunkte des Donau Wirtschaftsdialogs liegen für Achleitner auf der Hand: „Viele Regularien und Hemmnisse nehmen in Brüssel oder in unseren Hauptstädten ihren Ausgang, ohne dass dabei auf die Besonderheiten grenznaher Räume Bedacht genommen wird. Das ist nicht mutwillig oder beabsichtigt, behindert aber oft ganz wesentlich den natürlichen Aktionsradius vieler Oberösterreichischer und bayerischer Dienstleister und Handwerker, wie sich beispielsweise bei den Melde- und Nachweispflichten im Zuge der Entsendung von Mitarbeitern zeigt oder bei den Urlaubskassenverfahren.“

In den Grenzlandkreisen Freyung-Grafenau, Rottal-Inn, Passau, Altötting, Traunstein sowie der Stadt Passau sind über 55.700 IHK-Mitgliedsunternehmen tätig. Oberösterreich ist auch für die 22.439 niederbayerischen Handwerksbetriebe aus unterschiedlichen Gewerken ein wichtiger Absatzmarkt. Neben Handel und Industrie verbindet Oberösterreich und Bayern eine enge Partnerschaft auch im Bereich Tourismus. „Wir müssen den Städtetourismus genauso stärken wie den Konferenz- und Messebereich. Nachhaltige Tourismusprojekte sind wichtige Bestandteile des länderübergreifenden europäischen INTERREG-Programms, die 2022 nach den bereits erfolgreich abgeschlossenen Projekten neu an den Start gehen,“ erklärte Hubert Aiwanger.

Aus der INTERREG-Programmperiode 2021 bis 2027 sind zwei bilaterale Projekte mit dem Schwerpunkt Energie hervorzuheben: Zum einen das Kompetenzzentrum zur Energiespeicherung von der HAW Landshut / FH Oberösterreich. Zum anderen die Entwicklung eines Hochvoltsystems auf Basis von Natrium-Ionen-Batterien dreier Unternehmen aus Bayern und Oberösterreich. Das Projektziel ist die Entwicklung innovativer Speichertechnologie auf Basis von Na-Ionen-Batterien voranzutreiben. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Experten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) und des Bayerischen Handwerkstages (BHT) sowie der Landesregierung und der Wirtschaftskammer aus Oberösterreich zusammen.

-stmwi-

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Aktion
„Bayern schwimmt“
2021

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Region Bayern – Die Wasserwacht-Bayern startete die Aktion „Bayern schwimmt“ 2021 im Freisinger Bad „fresch“, um Kinder, Jugendliche und Eltern sicher durch den Sommer zu bringen. Auf dem virtuellen Lernprogramm stehen u.a. Schwimmtechniken und -abzeichen, die Einschätzung von Gefahren am und im Wasser sowie die Baderegeln. „Kinder und Eltern zu motivieren, schwimmen zu lernen ist eines der Ziele der Kampagne. Ebenso wichtig ist es, sie überhaupt für das Thema Schwimmen und Sicherheit im und am Wasser zu sensibilisieren, und zwar rechtzeitig vor den Sommerferien. Denn die bundesweit ertrunkenen Kinder und Jugendlichen direkt zu Beginn des Sommers sind ein Warnsignal“, so Thomas Huber MdL, Vorsitzender der Wasserwacht-Bayern und ergänzte: „Wir haben Aufholbedarf! Aufgrund der coronabedingten Bäderschließungen ist vielfach der Schulsport ausgefallen. Mit der digitalen Neuauflage von „Bayern schwimmt“ bieten wir eine attraktive und ergänzende Möglichkeit des virtuellen Lernens.“

Die Kampagne für Kinder, Eltern und Lehrkräfte findet zum dritten Mal statt und bekommt auch in diesem Jahr prominente Unterstützung. Landtagspräsidentin Ilse Aigner engagiert sich seit Beginn als Schirmherrin und hat gemeinsam mit Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo und dem Landesvorsitzenden der Wasserwacht Bayern, Thomas Huber, MdL, die Kampagne vorgestellt, die pandemiebedingt erneut online stattfindet. Dazu zählen neben den schriftlichen Inhalten auf der Webseite sieben Video-Tutorials. Ziel ist es, Kinder sicher ans Wasser zu gewöhnen, sie sicher zum Schwimmen zu bringen und sie für Gefahren zu sensibilisieren. Für die kindgerechte Ansprache sorgen ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder der Wasserwacht sowie Julian Janssen, der als „Checker Julian“ aus dem KiKA bekannt ist.

Für Landtagspräsidentin und Schirmherrin Ilse Aigner bedeutet Schwimmen Freiheit: „Auf einem schönen See zu schwimmen, in die Weite zu schauen, sich vom Wasser umspülen zu lassen – das ist für mich einfach Freiheit. Dieses Erleben wünsche ich anderen Menschen ebenfalls. Danke, dass die Wasserwacht hier für die nötigen Grundlagen und die Sicherheit im und am Wasser sorgt.“ Ähnlich sieht es Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, der das große Engagement der Ehrenamtlichen der Wasserwacht hervorhebt und wünscht, „dass möglichst alle Kinder, Schüler und Schülerinnen in Bayern von dieser tollen Aktion profitieren. Die Corona-Pandemie hat vielen Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Schwimmen erschwert. Es ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Eltern, Schule und Verbänden, die Freude und die Sicherheit beim Schwimmen zu vermitteln. Daher war es uns ein wichtiges Anliegen, den Schwimmunterricht in der Schule schnell wieder zu ermöglichen und zusätzliche Schwimmangebote zu machen.“

Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Leonhard Stärk, ergänzte schließlich: „Jetzt zählt, dass wir den Kindern – soweit und solange es die Pandemie zulässt – Normalität ermöglichen, Unbeschwertheit bieten und Freiheit vermitteln. Der beste Ort für Freiheit ist das Wasser. Freiheiten – auch das hat die Pandemie gezeigt – müssen immer mit einem gewissen Schutz und der Sicherheit verbunden sein. Lassen Sie uns also gemeinsam dazu beitragen, dass unsere Kinder in und mit Sicherheit Freiheit genießen dürfen.“

Schwerpunkt der sieben Videos sind in diesem Jahr Freigewässer, denn sie stellen auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer vor zahlreiche und bisweilen lebensbedrohliche Herausforderungen. Umso größer sind die Gefahren für Kinder. Insbesondere nachdem seit Jahren die Schwimmfähigkeit von Grundschülern abgenommen hat. Außerdem schließen immer mehr Schwimmbäder, unabhängig von der Pandemie – und damit zieht es Kinder und Familien in der Badesaison an Seen und Flüsse.

„Bayern schwimmt“ 2021 zeigt außerdem Tutorials für das Seepferdchen und das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze (DSA Bronze), denn nur Letzteres bedeutet, dass ein Kind wirklich sicher schwimmen kann. Beim Seepferdchen müssen Kinder nach einem Sprung vom Beckenrand 25 Meter am Stück Schwimmen können sowie einen Gegenstand aus schultertiefem Wasser holen. Das DSA Bronze erfordert 200 Meter Schwimmen in 15 Minuten, einen Sprung ins Wasser, das Auftauchen eines Gegenstands aus zwei Meter Tiefe sowie die Kenntnis der Baderegeln.

Die ersten vier Videos zu Kampagne, Seepferdchen, DSA Bronze und Schwimmen lernen am See sind online. Demnächst folgen weitere Videos zu den Baderegeln, die sich mit dem eigenen Körper und dem Schwimmen in Flüssen und Seen sowie deren Besonderheiten befassen.

-stmuk- Bild: brk/lgst

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Igel
sind wieder unterwegs:
Mähroboter leider auch

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Um satt zu werden, müssen Igel manchmal mehrere Kilometer zurücklegen. Dabei begegnen ihnen viele Gefahren. Eine davon kommt sehr leise daher: Der Mähroboter! Dieses automatische Gartenwerkzeug ist eine Gefahr für Kleintiere im Garten, verhindern die Entwicklung blühender Artenvielfalt und fördern den Ordnungswahn vieler Gartenbesitzer. Der BUND Naturschutz bittet deshalb um mehr Mut zur Wildnis: Je vielfältiger der Garten gestaltet ist und je mehr insektenfreundliche Pflanzen darin wachsen, umso wohler fühlt sich der Igel.

Wer bereits einen Mähroboter besitzt, sollte die Geräte nur tagsüber arbeiten lassen und längere Zeitintervalle für den Einsatz wählen. Sobald es dämmert, sind jetzt wieder die Igel unterwegs und gehen auf Nahrungssuche. Am liebsten fressen sie nachtaktive Laufkäfer – doch die werden immer weniger. „Manchmal müssen Igel weit laufen um satt zu werden. Da kommen pro Nacht schnell mal drei Kilometer und mehr zusammen“, erklärte Manfred Burger von der BUND Naturschutz Kreisgruppe Miesbach. Der Igel gilt als Insektenfresser, frisst im Frühjahr und Spätherbst aber auch gerne Regenwürmer. Die unglaublich feine Igelnase findet jeden Leckerbissen, auch dort, wo man das Symboltier für naturnahe Gärten nicht vermuten würde – nämlich auf Rasenflächen, die von einem Mähroboter gepflegt werden.

Leiser Tod in der Nacht
Durchqueren Igel einen von Robotern gepflegten Rasen oder gehen dort auf Futtersuche, kann das gefährlich werden. „Igel sind keine Fluchttiere. Nähert sich ein Mähroboter, harren sie aus und warten ab. Einige rollen sich zusammen – doch auch diese Strategie hilft nur großen kräftigen Tieren, die von den Sensoren der automatischen Mäher erkannt werden“, betonte Burger. Kleinere Igel, Lurche und Reptilien werden nicht als Hindernis erkannt und deshalb überrollt, verletzt oder getötet. „Auch, wenn viele Hersteller die Sicherheitsstandards ihrer Roboter-Modelle in den höchsten Tönen loben, bleiben die automatischen Mäher ein großes Risiko für unsere Wildtiere“, erläuterte der Kreisgruppenvorsitzende und bittet deshalb alle Igelfreunde: „Wer nicht auf den Mähroboter verzichten will, sollte die Mähzeiten unbedingt auf den Tag verlegen und vorab gründlich kontrollieren, ob Tiere gefährdet sein könnten. Das gilt auch für den Einsatz anderer motorisierter Gartengeräte – wie Fadenmäher oder Motorsensen – in unübersichtlichen Ecken des Gartens.“

Mut zur Wildnis
Obwohl das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ deutlich gezeigt hat, dass sich die Bevölkerung mehr Artenvielfalt wünscht, sind Blumenwiesen in bayerischen Gärten eher die Ausnahme. Fast überall sieht man normale Rasenflächen. Durch häufiges Mähen verschwinden Kräuter, Wildgräser oder Moose. Knospen werden weggemäht, bevor sie entstehen. Für viele kleine Lebewesen – wie Bienen, Hummeln, Grillen oder Schmetterlinge – bleibt der „Rasen“ eine grüne Wüste. „Insgesamt haben wir in Bayern eine Gartenfläche von 135.000 Hecktar. Eine riesige Fläche, die wir als lebendigen attraktiven Lebensraum oder als langweilige Rasenfläche gestalten können. Es wäre so einfach ein paar Blumen im ansonsten satten Grün zuzulassen und schon hätte man Futter für viele Insekten“, so Burger. Die beste Lösung wäre deshalb, Mut zu etwas mehr Wildnis im Garten zu haben und zunächst durch weniger Mähen der Artenvielfalt eine Chance zu geben. Es gibt immer Ecken im Garten, die man in ein Naturparadies verwandeln kann. Blühränder an den gemähten Rasenflächen, naturnahe heimische Heckenpflanzen, Trockenmauern, Teiche oder Totholzhaufen. „Ein igelfreundlicher Naturgarten mit heimischen Blühpflanzen, Laub- und Reisighaufen zum Verstecken ist ein Paradies – nicht nur für Igel, sondern auch für viele andere Arten. Besonders jetzt dient dichtes Altgras an und unter Sträuchern Igeln oft als Schlafstätte oder auch Jungvögeln als Versteck“, resümierte Naturschützer Burger. Mehr Infos zum Thema „Natürlich gärtnern“ sind unter bund-naturschutz.de ersichtlich.

-bn- Bild: am

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Die zehn besten
Metzgereien
Bayerns

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Region Bayern – Die zehn besten Metzgereien Bayerns hat Ernährungsministerin Michaela Kaniber mit dem Staatsehrenpreis ausgezeichnet. „Bayerns Metzger stehen nicht nur für herausragende Handwerkskunst und regionale Wirtschaftskreisläufe, sondern auch für besondere Qualität, die man schmeckt. Kunden schätzen deren fachkundige Beratung. Die Gewinner können wahrlich stolz auf sich sein. Denn nur wer über fünf Jahre hinweg Spitzenleistungen in der Qualität vollbringt, kann gewinnen! Gleichzeitig haben die Preisträger das in Bayern hohe Qualitätsniveau der bayerischen Metzger nochmals übertroffen“, sagte Ministerin Michaela Kaniber bei der Preisverleihung in ihrem Ministerium. Diese konnte aufgrund von Corona nur im kleinen Rahmen unter strengen Hygieneauflagen stattfinden.

Der Bayerische Staatsehrenpreis für das Metzgerhandwerk wird jährlich in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk verliehen – nunmehr bereits zum neunten Mal. Die Preisträger setzten sich erfolgreich unter 131 Metzgereien und drei Berufsschulen durch, die sich beworben hatten. Die Auswahl der Gewinner basiert auf den jährlichen Qualitätsprüfungen des Fleischerverbands („Metzger Cup“) und der DLG-Prüfung. Die Vergabe der Staatsehrenpreise ist ein Baustein in einem ganzen Maßnahmenbündel zur Förderung des regionalen Metzgerhandwerks. Dazu gehören nicht nur die Förderprogramme Marktstrukturverbesserung und Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio). Der Freistaat baut auch ein Online-Portal für regionale Schlachtstätten auf. Außerdem bündeln die bayerischen Ernährungshandwerker die gemeinsame Imagewerbung unter dem Dach „Deine regionalen Genusshandwerke“. „Wir können uns in Bayern glücklich schätzen, denn mehr als ein Viertel der bundesweiten Metzgereien ist in Bayern angesiedelt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, werben wir bei allen Verbrauchern dafür, die regionalen Metzger vor Ort unterstützen. Regionale Wertschöpfungsketten helfen den Landwirten und Metzgern vor Ort“, so die Ministerin. Im Freistaat gibt es derzeit 3.275 handwerkliche Metzgereien. Deutschlandweit sind es insgesamt 11.671 Fleischer-Fachgeschäfte.

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Die diesjährigen Preisträger:
Metzgerei Meier GmbH & Co. KG aus Nürnberg
Metzgerei Heindl GmbH aus Untergriesbach im Landkreis Passau
Gaßner DER Metzger & Gastromarkt GmbH aus München
Metzgerei Kürmeier GbR aus Brannenburg im Landkreis Rosenheim
Metzgerei Leidl GmbH aus Beilngries im Landkreis Eichstätt
Metzgerei Theodor Luther GmbH aus Neustadt im Landkreis Coburg
Metzgerei Mantel GmbH aus Marktzeuln-Zettlitz im Landkreis Lichtenfels
Metzgerei Nießlbeck GmbH & Co. KG aus Berg bei Neumarkt im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Metzgerei Helmschrott aus Welden im Landkreis Augsburg
und die Häuser GmbH aus Aschaffenburg

-stmelf- Bild: Hauke Seyfarth

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Über 37.000
Realschülerinnen und Realschüler
befinden sich in den Abschlussprüfungen

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Region Bayern – Für über 37 000 bayerische Realschülerinnen und Realschüler hat das Warten nun ein Ende: Die Abschlussprüfungen laufen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zeugnis über den Realschulabschluss. Dieser bildet die Grundlage für eine qualifizierte Berufsausbildung und für die schulische Weiterbildung bis hin zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife.

Vergleichbare und faire Rahmenbedingungen in einem außergewöhnlichen Schuljahr
Die schriftlichen Abschlussprüfungen an den Realschulen finden bis 16. Juli statt. Mit verschiedenen Maßnahmen trägt das Kultusministerium den besonderen Umständen der diesjährigen Prüfung Rechnung und hat vergleichbare und faire Rahmenbedingungen geschaffen. Dazu gehören die Verlegung der Abschlussprüfungen oder auch die Reduzierung der geforderten Leistungsnachweise. Angesichts der pandemiebedingten Beeinträchtigungen wurde außerdem die Prüfungszeit in den schriftlichen Prüfungsfächern verlängert. Um ein Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten, finden die diesjährigen Abschlussprüfungen unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Hygienestandards statt.

Der bayerische Realschulabschluss
Alle bayerischen Realschülerinnen und Realschüler legen die Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie – entsprechend dem Schwerpunkt der gewählten Ausbildungsrichtung – in einem weiteren Fach – wie Physik, Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Französisch, Kunst, Werken, Ernährung und Gesundheit oder Sozialwesen – ab. An einigen Standorten können die Schülerinnen und Schüler die vierte Prüfung auch in Musik, Spanisch, Tschechisch oder Sport absolvieren. Im Rahmen der Bestenförderung können sich Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis auch einem fünften Abschlussprüfungsfach unterziehen. Bereits im Vorfeld wurden in einigen Fächern praktische Prüfungen durchgeführt. Die zentral gestellten Sprechfertigkeitsprüfungen in Englisch, Französisch, Spanisch und Tschechisch fanden ebenso bereits vor Beginn des schriftlichen Prüfungszeitraums statt. In die Abschlussprüfung im Fach Französisch ist das internationale Sprachdiplom „Diplôme d’Études en Langue Française“ (DELF) auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) integriert. Dies ermöglicht den Realschülerinnen und Realschülern, das weltweit anerkannte DELF-Diplom zu erlangen.

Verschiedene Ausbildungsrichtungen an der Realschule
An den bayerischen Realschulen wählen die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 entsprechend ihren Interessen und Begabungen unterschiedliche Ausbildungsrichtungen: In Wahlpflichtfächergruppe I liegt der Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich, in Wahlpflichtfächergruppe II im wirtschaftlich-kaufmännischen und in Wahlpflichtfächergruppe III im fremdsprachlichen sowie musisch-gestaltenden, gesundheitlichen oder sozialen Bereich.

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Netzplanung
im Radverkehr

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern und die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) machen sich für bessere Radverkehrsnetze in Bayern stark: Bei der digitalen 7. Bayerischen Fachtagung Radverkehr haben Expertinnen und Experten über neueste Entwicklungen im Freistaat informiert und Praxisbeispiele aufgezeigt. Die Teilnehmenden der Fachtagung kamen zu dem Schluss, dass es einer systemischen Netzplanung als Grundlage für alle Infrastrukturmaßnahmen im Radverkehr bedarf. Nur so könnten sichere und durchgängige Verbindungen entstehen, die von den Radfahrenden gerne angenommen werden, und die Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen maßgeblich verbessert und weiterentwickelt werden. „Die Routen sollen möglichst dicht sein und tägliche Wegstrecken abdecken, sie müssen auch die Bedürfnisse aller Radfahrender berücksichtigen – wie beispielsweise die von Kindern und älteren Verkehrsteilnehmenden“, sagte Matthias Dießl, Vorsitzender der AGFK Bayern und Landrat des Landkreises Fürth.

Die Verbindungen können Fahrradstraßen, Radwege, Schutzstreifen oder auch Wirtschaftswege umfassen. Wichtig ist jedoch, allgemeingültige Qualitätsstandards festzulegen, Schwachstellen und Lücken in bestehenden Radverkehrsnetzen zu identifizieren und Maßnahmenprogramme aufzustellen und zu priorisieren. Die Verkehrssicherheit, aber auch die Direktheit einer Radverbindung sind dabei zentrale Grundanforderungen. Damit Radfahrerinnen und Radfahrer künftig durchgängig und möglichst direkt zwischen allen bayerischen Städten und Gemeinden unterwegs sein können, konzipiert das bayerische Verkehrsministerium im Zusammenwirken mit den Kommunen ein landesweites Netz für den Alltagsradverkehr – mit einer Länge von knapp 45.000 Kilometern. Derzeit wird der Entwurf mit den Kommunen über eine digitale Plattform abgestimmt. Bereits vorliegende regionale Radverkehrsnetze können dabei integriert werden.

Bei der Fachtagung wurden Beispiele aufgezeigt, wie die Netzplanung auf Landkreisebene sowie in Städten und Gemeinden funktionieren kann. Außerdem können sich die Bürgerinnen und Bürger auch selbst bei der kommunalen Radverkehrsnetz-Planung einbringen: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) stellte sein bundesweites Projekt „Mapathon“ vor, mit Hilfe dessen Bürgerinnen und Bürger ihre Wunschradnetze vor Ort skizzieren und der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorstellen können.

-stmb- Bild: am

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Mobilitätsservice-Zentrale
in neuer Hand

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern und die DB Station&Service AG haben eine Vereinbarung zur Fortführung der Leistungen der „Mobilitätsservice-Zentrale im Schienenpersonennahverkehr“ unterzeichnet. Bislang war dafür DB Vertrieb zuständig. Die DB Station&Service wird diesen Service künftig auf alle Bahnverbindungen in Bayern ausweiten und parallel auch für den Schienenpersonenfernverkehr gewährleisten. Damit haben mobilitätseingeschränkte Fahrgäste künftig einen zentralen Ansprechpartner zur Vorbereitung ihrer Zugreise – egal mit welchen Anbietern sie unterwegs sind. Bei der Mobilitätsservice-Zentrale können mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ihre Zugreise zentral anmelden. Die Mobilitätsservicezentrale gibt die notwendigen Informationen an die verschiedenen beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter und vermittelt Ein-, Um- und Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen. Außerdem berät sie diese Kundengruppe individuell hinsichtlich ihrer Reiseplanung. Im Prinzip arbeitet die Mobilitätsservicezentrale wie ein Call-Center. Die praktische Umsetzung der Hilfen erfolgt durch die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie in größeren Bahnhöfen durch DB Station&Service sowie deren Kooperationspartner wie zum Beispiel soziale Hilfsdienste.

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50 Jahre
Städtebauförderung

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Region Bayern – Seit 50 Jahren hilft die Städtebauförderung in Bayern, das Lebensumfeld der Menschen aufzuwerten und Stadt- und Ortsmitten attraktiver zu gestalten. Im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung in der Allerheiligen-Hofkirche in München würdigten internationale Fachleute diese herausragende Leistung. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer, die als Schirmherrin des Landeswettbewerbs 2021 „Gemeinsam Orte gestalten“ im Rahmen der Veranstaltung auch insgesamt 19 Städte und Gemeinden für ihre gelungene Stadt- und Ortserneuerung auszeichnete, stellte die Bedeutung der Städtebauförderung heraus: „Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte. EU, Bund und Freistaat haben seit 1971 dafür über 6,5 Milliarden Euro ausgegeben und damit in rund 1.200 bayerischen Städten und Gemeinden viele wichtige Projekte angestoßen. Jeder Euro, der hier investiert wurde, hat das Leben der Menschen in Bayern noch ein Stück besser gemacht. Gerade in Zeiten von Corona sind wir mit unserer Erfahrung besonders gefordert, um die bayerischen Innenstädte und Ortskerne neu zu beleben. Dazu habe ich einen Sonderfonds über 100 Millionen Euro gestartet. Die Städtebauförderung ist im Jubiläumsjahr so wichtig und gefragt wie nie“.

Auch Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags würdigten die Bedeutung der Städtebauförderung. Den Bund vertrat Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Unsere Kommunen stehen heute vor enormen Herausforderungen. Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Innenstädte? Müssen sich Nutzungsmodelle verändern, damit die Ortskerne attraktiv bleiben? Wer und was bringt die Menschen dazu, auch in der Zukunft „in die Stadt“ zu gehen? Das sind Fragen, mit denen sich die Städtebauförderung beschäftigt. Der Wettbewerb „Gemeinsam Orte gestalten“ greift sie auf und macht Lösungen und Erfolge bundesweit sichtbar. Davon können Städte und Gemeinden auch über die Grenzen des Freistaats profitieren.“

Zeitgleich mit der Veranstaltung startete eine digitale Ausstellung zum Bayerischen Landeswettbewerb, die unter staedtebaufoerderung.bayern.de/aktuelles besucht werden kann. Sie zeigt die ausgezeichneten Maßnahmen und Erfolge der Städtebauförderung im Jubiläumsjahr. Besucher werden dort u.a. zu fünf digitalen Stadtspaziergängen durch den „Reese Park“ und das „Textilviertel“ in Augsburg, zum „Bürgerhaus Lechner Bräu“ in Baunach, durch das „Bamberger Viertel Sand“ und in die „Ortsmitte von Litzendorf“ eingeladen.

Unter bestellen.bayern.de/shoplink/03500280.htm kann außerdem der Jubiläumsband „50 Jahre Städtebauförderung in Bayern – Gemeinsam Orte gestalten“ kostenlos bezogen werden. Er bietet einen Einblick in die gesellschaftliche und bauliche Reichweite der Städtebauförderung und dokumentiert die positive Entwicklung der Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern. Beispiele aus dem Landeswettbewerb geben Aufschluss über die vielfältige Praxis der städtebaulichen Erneuerung in Bayern.

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Zweifel
an der Rechtmäßigkeit
des „Wasserschutzgebiet-Antrages Uehlfeld“

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Region Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Schreiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Wasserschutzgebiet-Antrages Uehlfeld“ geäußert. Die Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt, selbst Uehlfelderin, vertraut nun darauf, dass die in der Vergangenheit gemachten Fehler des Antrags fachlich ausgemerzt werden. „Die Brunnen, die bereits in Betrieb sind, werden deshalb nicht geschlossen. Eine Schließung wäre auch nicht verantwortungsvoll“, betonte Schmidt.

Nichtsdestotrotz sieht die Abgeordnete, die auch stellvertretende Vorsitzende der Freie Wähler Landtagsfraktion ist, in punkto Trinkwasserversorgung vieles im Argen: „Trinkwasser ist ein hohes Gut und für dieses hohe Gut tragen wir alle gemeinsam Verantwortung.“ Es könne daher nicht angehen, dass Bürger, Landwirte und Gewerbetreibende in Wasserschutzgebieten strengere Auflagen zu tragen haben als anderswo – Auflagen, die auch mit finanziellen Kosten verbunden seien. „Ich will nicht akzeptieren, dass der Schutz dieses Bodenschatzes, auf den wir ja alle angewiesen sind, allein den Menschen vor Ort aufgebürdet wird“, so Gabi Schmidt.

Trinkwasser werde derzeit sehr günstig abgegeben: „Für 1000 Liter zahlen die Menschen gerade einmal zwischen 1,50 und 3 Euro.“ Würde man pro Liter lediglich 0,02 Cent mehr verlangen, könnte man die Kosten gerechter auf alle Nutzer aufteilen und die Wasserversorgung nachhaltiger gestalten.

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Gabi Schmidt:
„Eine Neuregelung der Trinkwasserversorgung ist dringend nötig!“

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Es brauche eine echte Partnerschaft aller, die im Wasserschutzgebiet wohnen oder mit diesem zu tun haben. „Es kann nicht sein, dass mancherorts die Kommunen vor Ort keinerlei Mitspracherecht haben, was die Wasserversorgung angeht. Diese gehört in die Hand der örtlichen Entscheidungsträger“, resümierte Schmidt. Wasserversorgung sei eine kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, der Schutz des Wassers könne daher nicht auf andere Kommunen verschoben werden.

-am- Bild: bgs

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164.000
IT-Geräte
für den Freistaat

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Region Bayern – Der Freistaat modernisiert seine IT-Ausstattung und beschafft zentral für seine Behörden rund 164.000 IT-Geräte – wie Computer, Notebooks und Monitore. Im Rahmen eines EU weiten Vergabeverfahrens erteilte das Bayerische Staatsministerium für Digitales den Zuschlag der ressortübergreifenden Beschaffung in Höhe von insgesamt bis zu 63 Millionen Euro über Rahmenverträge an verschiedene Anbieter. Wichtiger Aspekt bei der Beschaffung war eine Green-IT-Orientierung, beziehungsweise die nachhaltige und effiziente Nutzung von Ressourcen. Der Freistaat bündelt bereits seit 2005 die Beschaffung der IT-Arbeitsplatzausstattung für staatliche Behörden. Die Federführung dafür hat die IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung Staatsministerin Judith Gerlach.

Durch das zentrale Vergabeverfahren im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie lassen sich Einsparungen in Millionenhöhe und auch eine Verbesserung des Ressourcenverbrauchs erzielen. So wurde bei der Ausschreibung beispielsweise vorausgesetzt, dass mögliche verwendete Kunststoffe bei Endgeräten und Verpackung keine halogenhaltigen Polymere enthalten, die Netzteile entsprechende Energiespar-Zertifizierungen aufweisen und auch die Computer selbst nachweislich energieeffizient laufen.

-stmd-

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Schreinerwettbewerb:
„Pure Möbel“
aus heimischem Holz

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Region Bayern – Heimisch, nachhaltig und ästhetisch – Forstministerin Michaela Kaniber hat auch in diesem Jahr die 14 besten bayerischen Schreiner beim Schreinerwettbewerb „Holz aus Bayern“ ausgezeichnet. „Die prämierten Möbel zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig die gestalterischen Möglichkeiten unseres wertvollen Rohstoffes Holz sind. Gleichzeitig demonstrieren sie die Kreativität und das große handwerkliche Können unserer Schreiner“, betonte Kaniber bei der Preisverleihung bei der „Kleinen Gartenschau“ in Lindau.

Der Schreinerwettbewerb „Holz aus Bayern“, den das Forstministerium jedes Jahr gemeinsam mit dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern durchführt, stand heuer unter dem Motto „Pure Möbel“. Die Schreiner konnten sich dabei voll und ganz auf ihren Rohstoff Holz fokussieren und dessen besondere Eigenheiten und Vorzüge zur Geltung bringen. Die ausgezeichneten Stücke sind ganz unterschiedliche und doch funktionale Möbel – vom Lowboard aus der Spessarteiche bis hin zum Couchtisch aus einem wilden Kastanienstamm, der einst in einem Biergarten Schatten gespendet hat.

Ein Preisgeld von je 1.000 Euro erhielten Florian Pfenning Massivholzmöbel aus Schollbrunn (Lkr. Main-Spessart), Schreinerei Hans Aumüller aus Egenhofen (Lkr. Fürstenfeldbruck) und Schreinerei Josef Öttl aus Lenggries (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen). Eine Belobigung in Höhe von jeweils 500 Euro bekamen die Schreinerei Elisabeth Brugglehner aus Jesenwang (Lkr. Fürstenfeldbruck) und die Schreinerei Gerhard Köberlein GmbH & Co. KG aus Fahrenzhausen (Lkr. Freising). Eine Urkunde erhielten Stefan Dosch (HolzRaum) aus Kaltenberg (Lkr. Landsberg a. Lech), Gottfried Stettmer aus Kollnburg (Lkr. Regen), Stefan Opperer aus Rohrdorf (Lkr. Rosenheim), Johannes Schönwälder aus Zorneding (Lkr. Ebersberg), Karl Strotzer aus Erharting (Lkr. Mühldorf a. Inn), Michael Steinberger (Schreinerei Dorfhuber) aus Kienberg (Lkr. Traunstein), Daniel Plaschke (ALFA Renovierung GmbH) aus Roth, Felix Blawert (Innenausbau & Montage) aus Bad Windsheim (Lkr. Neustadt a.d. Aisch) sowie Richard Stanzel (design.s) aus Freising-Pulling.

-stmelf- Bild: Hauke Seyfarth

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Digitales
Berufsbildungsforum

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Region Weilheim-Schongau – Wegen der Pandemie fand das regionale Berufsbildungsforum in diesem Jahr in digitaler Form statt. Die Orientierungsmesse bot drei Monate unter www.berufsbildungsforum.de zahlreiche Informationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Weilheim-Schongau und aus den Nachbarlandkreisen an. Die Onlinemesse für Ausbildungsinteressierte erfuhr großes Interesse: 8965 Klicks wurden bei den virtuellen Messeständen der Aussteller registriert, 6297 Klicks bei Livestreams und in der Mediathek.

Die Kreisentwicklung des Landratsamts Weilheim-Schongau hatte das Hochschulforum „Abi…und was dann?“ seit 2017 und die Job-Messe „Mein Job – Meine Zukunft“ seit 2004 mit dem Arbeitskreis Schule-Wirtschaft, der Sparkasse Oberland und den Kooperationspartnern, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer für München und Oberbayern, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und der Kreishandwerkerschaft Oberland als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Da man die Job-Messe nicht wie im Coronajahr 2020 absagen wollte, wurde diese von vorneherein als Onlinemesse konzipiert. Dazu legte man beide Messen unter dem Format Berufsbildungsforum in einen Auftritt zusammen. Eine Entscheidung, die auch auf Ausbilderseite gut angenommen wurde: 117 Aussteller präsentierten sich auf der Domain. Dazu gehörten 25 namhafte Unternehmen und Organisationen für Ausbildung und Duale Ausbildung, 27 Hochschulen und Uni-
versitäten sowie 64 Unternehmen, Innungen und Ausbildungsorganisationen. In informativer Form wurden Arbeitgeber, Studiengänge und Berufsbilder auf der Plattform vorgestellt, und zwar mit Videos an den virtuellen Messeständen, bei denen man sofort per Mail oder Chat in Verbindung treten konnte. Die Aktionswoche mit Vorträgen und Präsentationen im Livestream fand besonders große Zustimmung unter den Usern. Auch die Zusammenlegung der beiden Messen und die Navigation der Seite wurden positiv bewertet: Die Website war gleichermaßen für PC, Laptop, Handy und Tablet optimiert.

„Ich freue mich sehr, dass das Berufsbildungsforum von unseren jungen Leute wie von den Ausbildern auch in digitaler Form so gut angenommen wurde. Das zeigt uns, wie modern und aufgeschlossen die Menschen in unserem Landkreis gegenüber dem digitalen Zeitalter sind. Zum anderen aber – was mir besonders am Herzen liegt – dass dieses Pandemiejahr für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen kein verlorenes Jahr darstellt und sie ihre Ausbildung oder ihr Studium erfolgreich starten können“, resümierte Landrätin Andrea Jochner-Weiß.

-lawm- Bild: lawm

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Treffen
der neu gewählten
bayerischen Landräte

mit Digitalisierungsministerin Judith Gerlach

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Region Bayern – 55 Top Verwaltungsdienstleistungen sollen in Kürze digital angeboten werden, vieles ist bereits jetzt digital möglich – bis 2023 sollen dann alle Behördengänge digital möglich sein. Corona hat gezeigt, dass Digitalisierung im öffentlichen Bereich ausgebaut werden muss, mit „Sormas“-Programm ist man in der Zwischenzeit in weiten Bereichen zwischen den Gesundheitsämtern
vernetzt. Das Programm „Bayimco“ organisiert die Impfzentren. Es gelte nun die Digitalisierung weiter in Fahrt zu bringen, die Kommunen und Landkreise müssen hier an den wichtigen Schnittstellen die Digitalisierung angehen, dies könne nicht der Staat alleine.

Fördern werde man Digitallotsen und Prozesse. Wichtig sei es in den Bereichen wie der digitalen Bauakte voranzukommen, diese befinde sich derzeit in 15 Behörden im Probebetrieb. Wenn es gelingt Bürger, Planer und Ämter hier zu verbinden würden viele Prozesse beschleunigt. Digitalisierung bringt auch eine Vereinfachung und Zeitgewinn, viele Stellen in den Behörden sind immer schwerer zu besetzen, durch Digitalisierung müsse es gelingen dies auszugleichen um dienstleistungsfähig und modern in den Behörden zu bleiben.

Die bayerischen Landräte sprachen die Herausforderungen an, man brauche Koordinatoren in den Ämtern und eine bestmöglich aufgestellte EDV-Abteilung. Landkreise können hier Koordinierer und zentrale Dienstleister sein, es müsse aber gelingen, Personal und Sachausstattung zu organisieren, was große Anstrengungen und das Mitwirken der Mitarbeiter erfordere. Das Thema „Home-Office“ gelte es auch im öffentlichen Bereich anzubieten, jedoch stoße dies auch an Grenzen, weil es notwendig ist „Bürgerservice“ in den Ämtern zu bieten und auch in vielen Bereichen präsent zu sein.

-am- Bild: latir

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Änderung
des
Glücksspielstaatsvertrags
bewirkt Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS

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Region Bayern – Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind erstmals u. a. auch Spielhallen sowie Gaststätten, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, zum Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende „Spielersperrsystem OASIS“ verpflichtet. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trifft umfangreiche Regelungen zu einem zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystem, das zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht unterhalten wird.

Seit 1. Juli 2021 besteht daher eine Pflicht zum Anschluss an die zentrale Spielersperrdatei. Diese besteht auch bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen, Gaststätten (Schank und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe) und Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, aufgestellt werden. Mit der Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Sperrdatei gehen für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen eine Vielzahl von Pflichten einher und umfassen unter anderem die Durchführung einer Identitätskontrolle und eines Abgleiches mit der Sperrdatei, in Spielhallen -bei jedem Betreten- und im Übrigen, z. B. in Gaststätten, vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts sowie die Sicherstellung, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen. Ferner besteht ein Verbot, auf einen gesperrten Spieler einzuwirken, einen Antrag auf Entsperrung zu stellen oder Vorteile – wie Boni oder Rabatte – für Spieler zu gewähren, deren Spielersperre aufgehoben worden ist.

Mit der Errichtung und Unterhaltung des Spielersperrsystems OASIS ist das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, beauftragt. Dieses stellt auf seiner Website unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis nähere Informationen zum Anschluss und zu technischen Fragen bereit. Seit 1. Juli 2021 wird auf der Website ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem für alle Veranstalter/Automatenaufsteller bereitgestellt. Eine Übergangsregelung stellt klar, dass Spielhallen und Gaststätten die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, von der Pflicht zum Anschluss an OASIS und von der Erfüllung der Verpflichtungen befreit sind, solange und soweit dies technisch noch nicht möglich ist. Längstens gilt diese Befreiung bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

-labgl- Bild: am

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Neue
Lithium-Ionen-
Zellenfabrik

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Region Donau-Ries – Die VARTA AG hat am Standort Nördlingen seine neue Lithium-Ionen-Zellenfabrik eröffnet. Der Neubau, der insgesamt 15.000 Quadratmeter Produktionsfläche auf zwei Stockwerken bietet, wurde im Beisein des Bayerischen Wirtschaftsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger und dem Vorstandsvorsitzen der VARTA AG, Herbert Schein eingeweiht. Aiwanger: „Das Projekt von VARTA zur Industrialisierung der Batteriezellfertigung ist nicht nur ein Fortschritt für den Umweltschutz. Mit dem ganzheitlichen Fabrikkonzept ist es Vorbild für durchgängige Digitalisierung. Eine nachhaltige, klimaneutrale Fertigung von Lithium-Ionen-Batteriezellen liefert einen wichtigen industriepolitischen Beitrag für Deutschlands Zukunft. Neben der Elektromobilität kommen Batterien in immer mehr Anwendungsgebieten zum Einsatz. Es liegt in unserem strategischen Interesse, dass wir bei dieser Schlüsseltechnologie Marktanteile zurückerobern. Dazu braucht Deutschland eine profitable Produktion von Lithium-Ionen-Zellen in einer wettbewerbsfähigen Größenordnung. Mit dem Standort Nördlingen erhält die Region zukunftssichere Arbeitsplätze. Es ist ein gutes Beispiel für die ebenso technologieoffene wie fokussierte Förderpolitik der Bayerischen Staatsregierung.“

Der Neubau ist ein wichtiger Schritt für VARTA im Zuge seiner Wachstumsstrategie. Mit der neuen Fabrik besitzt das Unternehmen nun in Nördlingen eine Produktionsfläche von insgesamt 60.000 Quadratmetern und somit die Infrastruktur für weiteres Wachstum. Neue Kundenaufträge laufen bereits in der Fertigung vor Ort an. Herbert Schein: „Wir befinden uns in einem Technologiewettbewerb. Wer vorne mit dabei sein will, muss immer neue und immer bessere Batterien präsentieren. Das ist genau, was VARTA macht. Die Menschen wollen unabhängig sein. Sie wollen maximale Flexibilität – privat, wie beruflich. Weil das so ist, braucht es Innovationen für mobile, zuverlässige Energie. VARTA liefert sie in Form leistungsfähiger Lithium-Ionen-Zellen für eine breite Palette von Anwendungen.“ Schein betonte ferner, es brauche den politischen Willen und die Vision, Innovationskraft und Technologie in Europa, am Standort Deutschland, zu halten. „Die Batterie ist heute die strategische Zukunftskomponente. Es war eine politische Entscheidung auf höchster Ebene, die Forschung und den Ausbau der Batterietechnologie in Europa zu fördern. Und sie war richtig“, so Schein.

Der dreistöckige Firmenneubau umfasst neben den Produktionsflächen auch das neue VARTA Restaurant für die Mitarbeiter am Standort. Der Neubau, der an die bestehenden Gebäude anschließt, ist unter Aspekten der Klimafreundlichkeit entworfen und gebaut worden. Die Produktion soll in den kommenden zwei Jahren CO2-Neutralität erreichen. Beispielsweise wird die Abwärme der Maschinen für die Klimatisierung des Gebäudes und der Trockenräume der Produktion genutzt.

-stmwi- Bild: stmwi

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Härtere
Strafen
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

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Schnelles Fahren verbinden viele Menschen mit Freiheit. Dieses Gefühl kann aber schnell wieder verschwinden, wenn die überhöhte Geschwindigkeit plötzlich zur Gefahr wird. Im Schnitt stirbt alle neun Stunden ein Mensch bei einem Unfall, der durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurde. 2019 starben 963 Menschen bei den sogenannten Geschwindigkeitsunfällen, 53.687 Menschen wurden verletzt, 13.769 von ihnen schwer. Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Todesfälle in Deutschland. Um diesen Unfällen entgegenzuwirken und das sichere Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurden im neuen Bußgeldkatalog härtere Strafen für das Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit festgelegt. Die Bußgelder für Autofahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden drastisch erhöht. Fast das doppelte zahlen Raser jetzt bei einem Verstoß. Die Fahrverbotsregelungen mit den Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einem möglichen Entzug des Führerscheins bleiben gleich. Es geht also eher an den Geldbeutel als an den Führerschein. Eine Regel, die gleichgeblieben ist: Ab 8 Punkten im Punkteregister in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Seit der neuen Reform gelten Bußgelder und Punkte aber auch für Radfahrer und Fußgänger. Wer also als Radfahrer, beispielsweise in einer Tempo 30-Zone schneller als die erlaubten 30 km/h fährt, muss mit demselben Bußgeld rechnen wie ein Autofahrer. Der Bußgeldkatalog ist bisher noch nicht in Kraft getreten. Spätestens bis zur
Bundestagswahl am 26. September 2021 sollte dies aber geschehen sein.

Innerorts:

Außerorts:

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Legende:
P = Punkt in Flensburg
M FV = Monat(e) Fahrverbot

-lakeh- Grafik: lakeh

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Neue
AELF
Ämterstruktur

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Region Bayern – Zum 1. Juli wurde die bayerische Landwirtschaftsverwaltung neu strukturiert. Aus den bisher 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wurden jetzt 32. Die Verwaltung soll dadurch effizienter und moderner werden. „Wir reagieren damit auf den Wandel in Gesellschaft und Landwirtschaft. Nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich anpassen und neu aufstellen, auch die Verwaltung muss schnell und flexibel sein. Mit den neuen Strukturen wird sie fit für die Zukunft, die Neuaufstellung hilft dabei, die Landwirtschaft wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft zu rücken“, erklärte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Die zum Teil größer gewordenen 32 Ämter werden sich künftig verstärkt den Gemeinwohlthemen wie „Gewässerschutz“, „Tierwohl“ und „Wildlebensräumen“ widmen. Die Beratung zu Unternehmensentwicklung und Innovation sind neben Digitalisierung und Alltagskompetenzen weitere Schwerpunkte. Synergieeffekte sollen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung erhöhen. „Sie bleibt aber weiterhin in der Fläche präsent, das war uns besonders wichtig“, so Kaniber. Die Ämter werden die Kerndienstleistungen „Bildung“, „Beratung“ und „Information“ für Landwirte und die Gesellschaft noch stärker anbieten. Die Behördenleiter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legen, neben den Pflichtaufgaben Förderung und Hoheitsvollzug, regionale Schwerpunktthemen für ihre Dienstgebiete fest. Dies sind beispielsweise aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel, Schutz der natürlichen Ressourcen, regionale Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und Diversifizierung.

Um die Belange der Land- und Hauswirtschaft auf allen Verwaltungsebenen noch besser zu vertreten, wird auch der Bereich Ernährung und Landwirtschaft an den Bezirksregierungen um ein Sachgebiet erweitert. Die nunmehr drei Sachgebiete übernehmen zusätzlich wichtige Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen in den Bereichen berufliche Bildung und Beratung. Ein Schwerpunkt sind Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren der Regierung aus landwirtschaftsfachlicher Sicht. Beim Umwelt-, Natur- und Artenschutz, der Jagd und Fischerei sowie im Hochwasserschutz und im Gewässerschutz bringen sie landwirtschaftliche Belange in die entsprechenden Verfahren ein. Weitere Infos zu den 32 neuen Ämtern sind unter www.stmelf.bayern.de/aemter ersichtlich.

-stmelf-

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Krisendienste
rund um die Uhr
unter kostenfreier Rufnummer erreichbar

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Region Bayern – Seit 1. Juli sind die Krisendienste in Bayern rund um die Uhr telefonisch unter Tel.: 0800 / 655 3000 erreichbar. Schon seit dem 1. März 2021 steht das psychosoziale Beratungs- und Hilfeangebot der Krisendienste in allen sieben bayerischen Bezirken tagsüber unter der kostenfreien zentralen Rufnummer zur Verfügung. Es richtet sich in erster Linie an Menschen in psychischen Notlagen. Die Krisendienste können aber auch von Angehörigen, Bezugspersonen sowie Personen aus dem Lebensumfeld von Menschen in psychischen Krisen in Anspruch genommen werden. Mit den rund um die Uhr erreichbaren Krisendiensten setzen der Freistaat und die Bezirke einen zentralen Auftrag des „Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ um. Die Kosten für den Rund-um-die-Uhr-Betrieb der sieben Leitstellen werden zusätzlich zu den Aufbaukosten vom Freistaat getragen. Die Kosten der mobilen Einsatzteams übernehmen die Bezirke.

Um den bayernweiten Rund-um-die-Uhr-Betrieb zu gewährleisten, wird es während der Nacht Zusammenschlüsse zwischen einzelnen Krisendiensten geben. Dabei haben sich die Krisendienste in den Bezirken Oberfranken, Oberpfalz und Mittelfranken zusammengeschlossen. Auch die Krisendienste in Unterfranken und Schwaben organisieren die nächtliche Erreichbarkeit gemeinschaftlich. Die Leitstellen Niederbayern und Oberbayern werden die Nachtabdeckung jeweils alleine sicherstellen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den Krisendiensten können der Website der bayerischen Krisendienste unter krisendienste.bayern/ entnommen werden.

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…weiter zum Alpenrand-Magazin Archiv-2021-06

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