Unterwegs mit Handicap

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

ich möchte Sie recht herzlich auf der Online-Präsentationsseite von „Unterwegs mit Handicap“ bei Alpenrand-Magazin.de begrüßen. Es freut mich sehr, dass Sie das Themenbild angeklickt haben. Sicherlich fragen Sie sich, warum wir dieses kreiert haben. Nun: Die Onlineversion „Unterwegs mit Handicap“ ist eine Erweiterung der gleichnamigen Broschüre, die mein Team und ich für den Landkreis Miesbach zusammengestellt haben. Im Themenbild werden Sie künftig Wichtiges und Neues, manchmal Lustiges oder auch Kurioses, frisch aus dem täglichen Leben, erfahren.

Menschen mit Behinderungen treffen den ganzen Tag auf Hindernisse, ob Zuhause, im Beruf, auf der Strasse oder beim Einkaufen. Ohne die hartnäckige Leidenschaft von Betroffenen, das Fehlerhafte im täglichen Leben aufzudecken und zu versuchen, dies an Stellen weiterzuleiten, welche Abhilfe schaffen könnten, wären wir in der Barrierefreiheit noch nicht so weit. Leider ist noch vieles in Punkto „Barrierefreiheit“ zu verbessern, einiges in Planung und manches noch nicht einmal begonnen worden. So ist das umfangreiche Angebot der Handels- und Gewerbetreibenden sowie die zahlreichen Sport- und Freizeitmöglichkeiten oft nicht von Menschen mit Handicap zu nutzen – sei es, weil das Hindernis „Randstein“ oder „Treppe“ das Erreichen der Geschäfte unmöglich macht oder das Angebot des ÖPNV nicht dazu ausgerichtet ist, die Menschen zu ihrem gewünschten Ziel zu befördern.

Wir wollen für Sie, liebe Leserin, lieber Leser, eine Informationsquelle schaffen, die aufzeigt, was aus unterschiedlichen Leidenschaften alles entstehen kann. „Unterwegs mit Handicap“ soll nicht nur den Horizont erweitern, sondern auch das Leben bereichern und neue Ideen fürs Leben wecken. Es soll anregen und an die schönen Dinge des Lebens erinnern, jenseits von Krankheit und Behinderung.

Ich möchte Sie nun einladen, unsere Online-Themenpräsentation „Unterwegs mit Handicap“ regelmäßig zu besuchen
und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ihr Anton Grafwallner

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… weiter zur Broschüre „Unterwegs mit Handicap“

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Zweite
Staatenprüfung
der UN Behindertenrechtskonvention

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Im August 2023 fand ein zweitägiger interessanter und konstruktiver Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Fachausschuss in Genf statt – dieser wurde live im UN Web TV mit Gebärden-, Schriftdolmetscher und Simultandolmetscher auch in deutscher Sprache übertragen. Dabei wurde eine Reihe von Defiziten in der Umsetzung der UN-BRK aufgezeigt. So sei ein erhebliches Ausmaß an Sonderstrukturen in den Bereichen Schulbildung, Wohnen und Arbeitsleben zu erkennen. Außerdem gebe es keine systematische Prüfung und Bewertung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der UN-BRK auf Bundes-, und Länderebene, um frühzeitig den Anpassungsbedarf bei Regelungen zu erkennen. Die Ergebnisse der BRK-Konferenz „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ ist unter Ergebnisse der BRK-Konferenz ersichtlich.

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Das Wirtshaus
im Spessart
Eine musikalische Räuberpistole

Inklusionsveranstaltung für Menschen mit und ohne Handicap

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Region Miesbach – Kürzlich öffnete sich der Theatervorhang des Jugendstil-Festsaals im renommierten Waitzinger Keller Kulturzentrum Miesbach für eine ganz besondere Veranstaltung: Die Vor-Premiere der Neuproduktion des Musicals „Das Wirtshaus im Spessart“, welches vom Freien Landestheater Bayern (FLTB) präsentiert wurde. Die sogenannte „Vor-Premiere“ ist traditionell dem Gedanken der Inklusion gewidmet, damit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Gelegenheit bekommen, gemeinsam Musiktheater auf hohem Niveau barrierefrei und niederschwellig zu besuchen. …weiterlesen

-am- Bild: am

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Anträge
für KfW-Förderungen
seit 20. Februar wieder möglich

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Wer bauen oder umbauen möchte, kann seit 20. Februar wieder Zuschüsse und KfW-Darlehen für klimafreundliche, altersgerechte oder genossenschaftliche Vorhaben beantragen. Nun können Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für die Zuschussbeträge betragen 25.000 Euro. Egal ob man nur die Türschwelle zum Wohnungseingang absenkt, das ganze Bad saniert oder sich einen Aufzug in das Haus baut: Sobald die Maßnahme der Barrierefreiheit dient oder die Wohnung damit altersgerecht wird, kann die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ von Privatpersonen beantragt werden. Dazu gehören neben privaten Bauherren auch Mieter einer Immobilie. „Das Programm soll dabei helfen, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung müssen“, betonte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz.

Je nachdem, wie groß die getroffenen Maßnahmen sind, fällt auch die Höhe der Förderung aus. Einzelne Baumaßnahmen bekommen KfW-Zuschüsse in der Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro. Wer sein Haus komplett altersgerecht umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 6.250 Euro. Insgesamt hat sich der Etat für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt: In diesem Jahr ist der Fördertopf mit insgesamt 150 Millionen Euro gefüllt. Einen Zuschuss bis zu max. 6.250 Euro erhalten alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum. Weitere Infos: kfw-zuschuss-altersgerecht-umbauen

-nb-

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Inklusionsveranstaltung

Das Wirtshaus
im Spessart
Eine musikalische Räuberpistole

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Region Miesbach – Frei nach Motiven des Dichters Wilhelm Hauff entstand 1958 die hocherfolgreiche Kino-Komödie „Das Wirtshaus im Spessart“ mit Liselotte Pulver in der frechen Hosenrolle der Comtesse Franzi. Wiederum frei nach dem Drehbuch von Kurt Hoffmann entstand 1976 das Musical zum Film mit den Melodien von Franz Grothe, der bereits die Musik zum Film geschaffen hatte. Mit eingängigen Ohrwürmern wie „Ach, das könnte schön sein“ oder „Man kann die Liebe nicht erklären“ hat der große deutsche Starkomponist der leichten Muse des 20. Jahrhunderts bis heute entscheidenden Anteil an der Beliebtheit dieses Nostalgie-Musicals. Dass Franz Grothe die letzten Jahrzehnte bis zu seinem Tod 1982 im Landkreis Miesbach gelebt hat und unter Beteiligung auch von Musikern des Freien Landestheaters Bayern seine berühmten Franz-Grothe-Abende in Bad Wiessee gegeben hat, sei nur einer von vielen guten Gründen, ihm die Ehre zu erweisen und sein bestes Musical jetzt auf den Spielplan zu setzen. Am Donnerstag, 7. März 2024 präsentiert das Freie Landestheater Bayern ab 19:00 Uhr – im renommierten Waitzinger Keller Kulturzentrum Miesbach – das Musical „Das Wirtshaus im Spessart“ speziell für Menschen mit Behinderung. Weitere Informationen: www.fltb.de

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-am- Bild: fltb

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Bayern
barrierefrei

Region Bayern – Die Politik für Menschen mit Behinderung sei ein zentrales Thema der Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat bekenne sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Teilhabe, Chancengleichheit und ein selbstbestimmtes Leben habe sozialpolitische Priorität und sei essenziell für die Demokratie. Deswegen setze sich der Freistaat auch in Zukunft dafür ein, sichtbare und unsichtbare Barrieren in Bayern abzubauen und Inklusion zu leben. Allein das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellte 2023 umfangreiche staatliche Unterstützung von knapp 275 Millionen Euro direkt für Menschen mit Behinderung und die betreffenden Einrichtungen in Bayern bereit. Mit diesen Mitteln werden beispielweise Einrichtungsträger mit Investitionskostenzuschüssen beim Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt und damit die Bayerischen Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe entlastet. Finanziell unterstützt werden darüber hinaus unter anderem blinde und sehbehinderte Menschen durch ein variantenreiches Blindengeld hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen; ambulante Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Dienste der Offenen Behindertenarbeit und die Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderung; die berufliche Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Breitensport für Menschen mit Behinderung.

Seit sich die Bayerische Staatsregierung vor zehn Jahren das Ziel setzte, den Freistaat barrierefrei zu machen, habe sie mehr als eine Milliarde Euro für das bundesweite Vorzeigeprojekt „Bayern barrierefrei“ zur Verfügung gestellt. Nun ist außerdem die neue Internet-Plattform „einfach finden“ online. Sie macht Angebote der Staatsregierung in Leichter Sprache und in Gebärdensprache leicht zugänglich. Zuvor waren diese auf verschiedenen Internetseiten zu finden. Nun sind alle gesammelt auf einer Seite leicht zu nutzen. Dieses Angebot ist Teil des Programms „Bayern barrierefrei“, mit den Schwerpunkten „barrierefreie Kommunikation“, „digitale Barrierefreiheit“, „Mobilität“, „Bildung“, „staatliche Gebäude mit Publikumsverkehr“, „Fortbildung von Beschäftigten im staatlichen Bereich“ sowie „Gesundheit und Pflege“. Im Lauf der Legislaturperiode strebe die Bayerische Staatsregierung den Einstieg in ein Gehörlosengeld an. Damit sollen die finanziellen Lücken bei den behinderungsbedingten Mehraufwendungen hörbehinderter Menschen abgefedert werden, die nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt seien. Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werde ebenso weiter unterstützt wie die übrigen Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderung in Bayern. Barrierefreiheit habe mit Blick auf den demographischen Wandel auch im Tourismus eine wachsende Bedeutung. Bayern engagiere sich für einen Ausbau der barrierefreien touristischen Angebote und setze dabei auf die Kernbereiche „Information über die Angebote“, „Sensibilisierung“ und „Investitionsförderung“.

Mit dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ werden Informationen über die Barrierefreiheit vor Ort bereitgestellt. 2023 haben sich fünf Regionen zusammengeschlossen, ihre Angebote vernetzt und sich gemeinsam als Region zertifizieren lassen. Aktuell werde an der organisatorischen und inhaltlichen Reform des Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ gearbeitet. Ergänzend gibt es Sensibilisierungs- und Marketingmaßnahmen für Touristiker und Gäste, beispielweise auf der Website erlebe.bayern/urlaub-fuer-alle oder unter tourismus.bayern/barrierefreier-urlaub-in-bayern/

-bsr-

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Bundestag
lehnte Unionsanträge
zur Barrierefreiheit ab

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 15. Dezember 2023, vier Anträge der Unionsfraktion zum Thema Barrierefreiheit abgelehnt. Ein Antrag mit dem Titel „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum“ wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller und AfD abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde. Ein Antrag mit dem Titel „Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“ wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Union bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zurückgewiesen.

Eine weitere Vorlage mit dem Titel „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal verankern“ wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der AfD fand auf Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien ein Unions-Antrag mit dem Titel „Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag“.

SPD hielt Union Untätigkeit vor
Die Union habe in den Zeiten der großen Koalition die Möglichkeit gehabt, die in den Anträgen aufgeführten Punkte gemeinsam mit den Sozialdemokraten umzusetzen, erklärte Takis Mehmet Ali (SPD) zu Beginn der Debatte. Sie seien in den Koalitionsverhandlungen von der SPD aufgerufen aber von der Union durchweg abgelehnt worden. „Kaum ist man in der Opposition, fordert man diese Punkte“, so Mehmet Ali. Das sei nicht richtig, befand er. Die Ampel habe hingegen die Bundesinitiative Barrierefreiheit eingerichtet. Damit werde eine konzeptionelle Grundlage erstellt, um alle Bereiche durchzugehen, und evaluieren zu können, wie ein vollumfänglich barrierefreies Deutschland aufgebaut werden könne. Das gehe, weil die Union nicht an der Regierung beteilig ist. Der SPD-Abgeordnete wies zugleich auf ein „Paradoxon“ bei der Union hin. Man könne nicht auf der einen Seite mehr Barrierefreiheit fordern und auf der anderen Seite das Bürgergeld kürzen wollen. Kürze man das Bürgergeld, kürze man auch Leistungen der Grundsicherung und schränke die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein.

CDU/CSU forderte mehr Bundesmittel
Martina Englhardt-Kopf (CDU/CSU) verwies darauf, dass auch im Verkehrsbereich noch viel zu tun sei, um Barrieren abzubauen. Es gelte, schnell gemeinsam gute Lösungen zu finden, „und nicht permanent darüber zu streiten, was läuft und was nicht läuft“. Englhardt-Kopf ging auf die Situation bei der Deutschen Bahn ein. Es dauere Jahre bis Jahrzehnte, um an den Bahnhöfen Barrierefreiheit herzustellen. In ihrem Wahlkreis sei es an Bahnhöfen schier unmöglich für Rollstuhlfahrer aber auch für Mütter mit Kinderwagen, diese Barrieren zu überwinden. Daran müsse jeden Tag gearbeitet werden, um besser zu werden.

Potenziale sieht die Unionsabgeordnete etwa bei der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Hier könnten bestimmte Bereiche herausgegriffen und schneller genehmigt werden. Dazu brauche es aber auch mehr Bundesmittel. Barrieren, so Englhardt-Kopf abschließend, begännen auch oft in den Köpfen. „Wenn jeder sensibel und offen durch den Alltag geht, gibt es viele Möglichkeiten, wo jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann, um Menschen mit Beeinträchtigungen eine helfende Hand zu reichen“, sagte sie.

Grüne: Mut für ordnungspolitische Vorgaben
Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von Einschränkungen, denen sie sich als Rollstuhlfahrerin ausgesetzt sehe. So sei es ihr eben nicht möglich, mal eben im Plenum des Bundestages an den Platz eines anderen Abgeordneten „zu huschen“, um Wichtiges zu besprechen. „Ich kann das nicht, weil das Plenum darauf nicht ausgelegt ist.“ Dies sei aber nur ein kleines Beispiel, wie der Alltag von Menschen mit Behinderungen durch Barrieren eingeschränkt werde. „Nicht Menschen mit Behinderungen haben Beeinträchtigungen, sondern die Umwelt beeinträchtig uns“, sagte sie. Aeffner forderte daher, Schluss zu machen mit Appellen und Bewusstseinsbildung. Daher habe die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart, die Herstellung der Barrierefreiheit verpflichtend zu regeln. Von einer solchen Verpflichtung sei jedoch in den Anträgen der Union nicht die Rede. Es brauche aber den Mut für ordnungspolitische Vorgaben.

FDP monierte Umsetzungsdefizite
Jens Beeck (FDP) sagte, im Bereich der Personenzentriertheit aus dem Bundesteilhabegesetz gebe es bei einer Vielzahl von Hilfeleistungen, die schon vereinbart seien, „riesige Umsetzungsdefizite“. Das gleiche gelte für den Bereich der Mobilität. Das alles sei auch das Ergebnis der Politik der Vergangenheit, betonte der FDP-Abgeordnete. Was die Union in den Anträgen beklage und fordere, seien Wünsche, „die wir gemeinsam haben“. Die Union übernehme Forderungen aus Anträgen der FDP, die sie in Regierungsverantwortung noch abgelehnt habe, so Beeck. Seine Fraktion, so erinnerte er, habe davor gewarnt, für die Deutsche Bahn Doppelstockzüge „ohne ein einziges barrierefreies Abteil“ zu bestellen. Dies habe die frühere Bundesregierung ignoriert. Nun kämen diese Züge, die dann 30 Jahre auf den Gleisen unterwegs seien. „Das können wir nicht in zwei Jahren, sondern erst in 40 Jahren ausgleichen“, betonte der FDP-Abgeordnete.

Die Anträge im Einzelnen:
Erster Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion fordert mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum. Sie kritisiert in ihrem Antrag die Regierung dafür, das angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit bislang noch nicht realisiert zu haben. Die Bundesregierung kündige zwar an, die legislativen Maßnahmen und Förderaktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit aller Ressorts in eine Bundesinitiative Barrierefreiheit einfließen lassen zu wollen. „Doch es reicht nicht, sich nur mit vorhandenen Aktivitäten zu begnügen. Vielmehr gilt es, gezielter und strukturierter auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv zu gestalten und konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, schrieb die Unionsfraktion. Sie forderte unter anderem, vorhandene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – wie das Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufzustocken und neue aufzulegen, um zum Beispiel nicht barrierefreie Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen. Im Personenbeförderungsgesetz soll ein Abweichen von der Umsetzungsfrist für eine vollständig barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs nur noch möglich sein, wenn die Einhaltung der Frist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus nachvollziehbar guten Gründen nicht notwendig ist. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Taxiverbänden müsse ein Runder Tisch eingesetzt werden, um dort Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots zu entwickeln, schrieben die Abgeordneten.
Zweiter Antrag der Union
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland komplett barrierefrei gestaltet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, gegenüber den zuständigen Ländern darauf hinzuwirken, dass die in Milliardenhöhe vorhandenen Ausgabereste beim ÖPNV für barrierefreie Bahnhöfe zu nutzen, Haushaltsmittel für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ einzuplanen und eine konkrete Umsetzungsperspektive für die Eckpunkte der Bundesinitiative insbesondere im Bereich Mobilität zu entwerfen sowie die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen und mit Haushaltsmitteln zu unterlegen. Ferner müssten gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen vereinbart werden, um die 2013 in Kraft getretene Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, wonach bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV erreicht werden muss, kontrolliert und sanktioniert werden kann. Ebenso müssten verbindliche Vorgaben für die Schaffung von flächendeckenden barrierefreien Haltestellen und das Einsetzen von Haltestellenkatastern entwickelt, an allen Fernbahnhöfen die Präsenzzeiten des Servicepersonals von 6:00 bis 24:00 Uhr eingeführt, Fahrkartenautomaten und digitale Fahrkartenangebote barrierefrei zugänglich gemacht und der barrierefreie Fernverkehr-Fuhrpark schneller ausgebaut werden.
Dritter Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung außerdem dazu auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Das Zertifikat weist barrierefreie Reiseangebote aus. Um die Zahl der angeschlossenen Anbieter zu erhöhen, solle die Bundesregierung nach Forderung der Unionsfraktion in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien des Kennzeichnungssystems hinwirken, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Weiterhin sollen in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickelt werden, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht werden könne, schrieben die Abgeordneten. Außerdem sollten Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Digitalisierung stärker auf barrierefreie Angebote ausgerichtet und das Thema Barrierefreiheit vermehrt in Ausbildungs- und Studiengänge integriert werden.
Vierter Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Auf einen barrierefreien Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen drängte die Union ebenfalls. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen im Bereich Kultur umzusetzen, gegebenenfalls zu evaluieren und fortzuschreiben. Außerdem solle ein Runder Tisch „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden.

Nach den Vorstellungen der Union solle unter anderem eine Datenbank mit allen barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen erstellt, ein Leitfaden für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen aufgelegt und mit geeigneten Förderinstrumenten Barrierefreiheit als Qualitätskriterium zum Standard bei Bundeskultureinrichtungen gemacht und der Kulturpass für 18-Jährige barrierefrei angeboten werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Deutliche Erhöhung
der Einkommensgrenze
beim Wohnraumanpassungszuschuss

-Leistungsfreies Darlehen in Bayern-

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Region Bayern – Das Land Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des „Bayerischen Wohnungsbauprogramms“ mit einem leistungsfreien Darlehen. Leistungsfrei bedeutet, dass das gewährte Darlehen nach zweckentsprechender Nutzung von mindestens fünf Jahren nicht mehr zurückgezahlt und auch nicht verzinst werden muss.

Es können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) bezeichneten Einkommensgrenzen (bereinigtes Einkommen) nicht übersteigt. Gemäß Art. 11 BayWoFG sind dies für einen Einpersonenhaushalt 28.300 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt 43.200 Euro. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.700 Euro und für jedes zum Haushalt gehörende Kind um weitere 3.200 Euro. Für jeden Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wird gemäß Art. 5 Abs. 2 BayWoFG ein Freibetrag in Höhe von 4.000 EUR abgesetzt. Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenwohnraum oder Mietwohnraum. Erforderlich ist der Nachweis der Behinderung durch den Schwerbehindertenausweis, ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Der Antrag ist einzureichen bei der Anpassung von Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt; von Mietwohnraum bei der Regierung, Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg oder Stadt Nürnberg. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023 Nr. 53) können bei der Anpassung nur die Mehrkosten der behindertengerechten Ausstattung gegenüber einer konventionellen Ausführung (z. B. Dusche/Bad, Waschbecken) gefördert werden. Daneben können auch die Kosten für die dadurch bedingten Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, die dem Menschen im Hinblick auf seine Behinderung die Nutzung seines Wohnraumes erleichtern (WFB 2023 Nr. 52).
Dazu gehören insbesondere:
Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern – zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer
Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs

-nullbarriere.de-

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Schulprofil
Inklusion

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Region Bayern – Inklusion ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Die bayerische Kultusstaatssekretärin Anna Stolz hat ein Ziel vor Augen: „Ich möchte, dass eines Tages das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Heimat nichts Besonderes mehr ist, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wie das gelingen kann, zeigen auch die mittlerweile fast 500 bayerischen Schulen, die das „Schulprofil Inklusion“ tragen.“ 21 von ihnen sind ganz frisch mit Beginn des laufenden Schuljahres neu hinzugekommen.

Die Basis für das „Schulprofil Inklusion“ bildet ein von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitetes inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Profilschulen sind somit ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept des bayerischen Wegs der Inklusion, der Bewährtes erhält und Neues schafft. „Es gibt nicht einen, sondern viele Wege für eine erfolgreiche Inklusion. Dabei ist es wichtig, dass wir im Freistaat nach wie vor unsere Förderschulen haben. Sie sind hochspezialisierte Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Kompetenzzentren für unsere Regelschulen. Gleichzeitig brauchen wir für die Inklusion aber auch neue Strukturen. Ein ganz wichtiger Teil hiervon sind die Profilschulen, die eine enorme
Bereicherung für unsere bunte bayerische Schullandschaft darstellen“, so Stolz.

Das Schulprofil Inklusion ist eine von zahlreichen Maßnahmen und Angeboten des Freistaats. So wurden im Bereich der Inklusion in der laufenden Legislaturperiode 500 zusätzliche Lehrerstellen, knapp 300 neue Stellen für Lehrkräfte der Sonderpädagogik sowie 550 zusätzliche Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen geschaffen. Darüber hinaus hat Bayern die verschiedenen Studienangebote deutlich ausgeweitet und Inklusion als festen Bestandteil der Lehrerbildung etabliert.

-stmuk-

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Deutschland
hat noch viele
Baustellen
bei der Inklusion

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Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sprach anlässlich der zweiten Staatenprüfung bei den Vereinten Nationen, die in Genf stattfanden. In seiner Rede vor dem Ausschuss machte er deutlich, dass die Empfehlungen der Kommission „Maßstab und Richtschnur“ für seine Arbeit seien. Der Behindertenbeauftragte erläuterte in seinem Eingangsstatement: „Neben den teilhabepolitischen Erfolgen seit der Ratifizierung der – in 2009 und insbesondere seit der letzten Staatenprüfung 2015 gibt es noch echte „Baustellen“, beispielsweise in den Bereichen der Barrierefreiheit, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Inklusiven Bildung. Die mangelnde Barrierefreiheit zeigt sich besonders eklatant beim Zugang zum Gesundheitssystem. Insbesondere Arztpraxen und Rehakliniken sind aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung häufig nicht barrierefrei, was oftmals zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen führt. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf Vernunft und Freiwilligkeit zu setzen. Andere Länder machen bereits vor, wie es gehen kann. So gilt in Österreich seit 2016 das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen: Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. In diesem Sinne werde ich mich in die ressortübergreifende „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ regelmäßig und kritisch einbringen. Denn es wäre fatal, wenn diese Chance für mehr Barrierefreiheit wieder nicht entschlossen genutzt wird.“

Für die „Baustelle“ Arbeit führte der Beauftragte aus, dass sich trotz einiger Bemühungen in den letzten Jahren, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die Situation seit 2015 nicht wesentlich geändert habe. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen sei annähernd doppelt so hoch wie die von Menschen ohne Behinderungen und sie seien deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. „Die Weiterentwicklung der Werkstätten ist dringend erforderlich, damit das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt werden kann, nicht nur auf dem Papier steht“, so Dusel.

Mit Blick auf die Inklusive Bildung in Deutschland machte er deutlich, dass gezielte und bundesweite Maßnahmen erforderlich seien, damit Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht weiterhin vom allgemeinen Bildungssystem und damit später vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Bund und Länder müssten hier an einem Strang ziehen. „Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln, zu beteiligen. Nicht gesetzlich geregelt ist, wann und wie die Beteiligung zu erfolgen hat. Das führt dazu, dass die Bundesministerien ihre Beteiligungspflicht teilweise unterschiedlich auslegen. Wirklich zielführend im Sinne der Umsetzung ist eine Beteiligung aber nur, wenn Sie frühzeitig, spätestens gemeinsam mit den anderen Ministerien in der Ressortabstimmung stattfindet. Nur so kann die beauftragte Person die Ministerien wirksam beraten“, erklärte Dusel.

Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) werde der Behindertenbeauftragte voraussichtlich im Februar 2024 eine Konferenz zur Staatenprüfung und den Abschließenden Bemerkungen veranstalten, um darauf hinzuwirken, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Aufgabe gerecht werden, für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, indem sie die Empfehlungen des Ausschusses als Grundlage für konkrete politische und strategische Entscheidungen nehmen. Zu dieser Fachveranstaltung werden der Beauftragte und das DIMR einen Kreis von Entscheiderinnen und Entscheidern aus der Politik sowie Expertinnen und Experten in eigener Sache einladen. Teile der Veranstaltung werden online gestreamt und können von Interessierten mitverfolgt werden.

Der „konstruktive Dialog“ zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss findet am 29. und 30. August 2023 in Genf statt. Hier befragt der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die deutsche Delegation zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die erste Staatenprüfung fand 2015 statt, im gleichen Jahr erschienen die „Abschließenden Bemerkungen“, welche die Ergebnisse dieser ersten Befragung zum Stand der Inklusion in Deutschland zusammenfasst. Basis der Befragung für die Staatenprüfung 2023 sind der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht, den die Bundesregierung 2019 einreichte und 2023 aktualisierte sowie die Parallelberichte der Zivilgesellschaft und des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

-bdb-

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Förderzusage
für Werk- und
Förderstätte

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Region Rosenheim – Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat eine Förderzusage an die „Wendelstein Werkstätten“ übergeben. Die Bayerische Staatsregierung fördert 120 Werkstattplätze und eine Förderstätte mit 24 Plätzen in Rosenheim mit bis zu 6,5 Millionen Euro. Scharf betonte: „Berufliche Inklusion ist der Schlüssel in ein selbstbestimmtes Leben. 120 Menschen mit Behinderung können in der Werkstatt ihre Fähigkeiten voll entfalten. Sie finden Beschäftigung, Anerkennung und soziales Miteinander. Die Produkte, welche die Menschen in den Wendelstein Werkstätten selbst herstellen, werden weltweit erfolgreich vertrieben. Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung erhalten in der Förderstätte die Unterstützung, die sie benötigen. Sie können sich weiterentwickeln, an der Gemeinschaft teilhaben und ihre Freizeit gestalten. Die Werkstätte kann auch ein Sprungbrett zum ersten Arbeitsmarkt sein. Mir ist es wichtig, dass alle in Bayern die Chance auf Teilhabe und Selbstbestimmung haben.“

Die neue Werk- und Förderstätte wird in Rosenheim errichtet. Zu den Wendelstein Werkstätten gehören bereits mehrere anerkannte Werk- und Förderstätten unter der Trägerschaft des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising. Die Werkstätten sind auf drei Standorte in Rosenheim und Raubling verteilt. Die Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten beschäftigt sind, stellen eigene Produkte her – für die es inzwischen weltweit Handelspartner gibt. Außerdem arbeiten sie in verschiedenen Bereichen externen Kunden zu, etwa in der Holz- oder Metallbearbeitung, der Industriemontage oder Lohnverpackung.

-stmas-

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Mehr Inklusion
im Gesundheits-
und Pflegesystem
gefordert

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Behinderungen sind statistisch gesehen ein Phänomen des höheren Lebensalters. In einer älterwerdenden Gesellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, im Lauf des Lebens eine Behinderung zu erwerben. Die Beauftragten von Bund und Ländern halten daher ein grundlegendes Umdenken im Gesundheits- und Pflegebereich für dringend notwendig. Damit Menschen mit Behinderungen jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten wie Menschen ohne Behinderungen, sollte das gesamte Gesundheitssystem barrierefrei ausgestaltet werden. Darüber hinaus seien spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.

Rika Esser, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, misst der zuverlässigen Gewährleistung von häuslicher Intensivpflege eine besondere Bedeutung zu: „Es bestehen trotz der Nachbesserung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) große Bedenken, dass durch die enormen Anforderungen an die Verordnung und Genehmigung so hohe Hürden geschaffen werden, dass die betroffenen Menschen die benötigte Pflege zu Hause nicht mehr beantragen können.“ Daher fordern die Beauftragten, so Rika Esser weiter, eine ausreichende Zahl qualifizierter Medizinerinnen und Mediziner sicherzustellen sowie unnötige Mehrfachbegutachtungen zu vermeiden, bei Menschen mit progressiven Erkrankungen.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fügte hinzu, dass er das vordringlichste Problem im Gesundheitsbereich in der fehlenden Barrierefreiheit von Arztpraxen sieht. „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gibt, in denen es nicht eine einzige barrierefreie gynäkologische Praxis gibt. Die medizinische Versorgung gehört zur Basis der Daseinsvorsorge. Dass Menschen mit Behinderungen hier immer noch ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist eines Landes wie der Bundesrepublik Deutschland unwürdig“, so Dusel. Außerdem sieht Jürgen Dusel großen Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen: „Wenn Kinder ihre Hilfsmittel nicht zeitnah bekommen, schließen sich Zeitfenster, in denen Fähigkeiten aufgebaut und deren Verlust verhindert werden kann. Es ist inakzeptabel, dass Krankenkassen Anträge, die von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als dringend notwendig eingestuft werden, nach Aktenlage ablehnen.“

Helga Seel, die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation , mahnt eine Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit Schwerstverletzungen an. Sie erläuterte dazu, dass viele Patientinnen und Patienten nach einer erfolgreichen Akutbehandlung im Krankenhaus immer noch einen hohen Unterstützungsbedarf hätten, weil sie noch nicht wieder selbstständig essen können. Nach aktueller Definition gelten sie als „noch nicht reha-fähig“. Viele werden deshalb nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen, anstatt in eine Reha-Einrichtung. Daher fordert Seel: „Hochleistungsmedizin braucht Hochleistungsrehabilitation.“

Hintergrund:
Im Mai 2023 kamen in Bad Nauheim die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu ihrem 65. Treffen zusammen. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen.

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Schlichtungsstelle BGG
legt sechsten
Jahresbericht vor

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Unabhängige Schlichtungsstelle mittlerweile feste Institution:
Mehr als 1000 Anträge eingegangen. Zahl der Verfahren steigt weiter.

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Der sechste Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz „Schlichtungsstelle BGG“ – bezieht sich auf das Jahr 2022. Mehr als 1000 Fälle sind seit Bestehen der Schlichtungsstelle eingegangen. „Die Schlichtungsstelle konnte in den vergangenen sechs Jahren deutliche und sehr konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen. Und es geht weiter voran. Die beständig hohe Zahl von Anträgen zeigt aber auch, dass viele öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem BGG bis heute nicht vollständig nachkommen. Das gilt nach wie vor für den Bereich der baulichen Barrierefreiheit, wie der Evaluationsbericht zur BGG-Reform 2022 gezeigt hat. Das gilt aber vor allem für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viel zu oft sind die Vorschriften der BITV 2.0, die auf Europäischem Recht beruhen, in Deutschland noch „Law in the books“; Gesetze, die von den Behörden nicht oder nicht mit der Dringlichkeit umgesetzt werden, die ihnen gebührt“, erklärte Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Der Tätigkeitsbericht für 2022 zeige erneut leicht ansteigende Antragszahlen. Dies mache deutlich, dass die Schlichtungsstelle einen festen Platz bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefunden habe. So wurde die Schlichtungsstelle 2022 insgesamt 189 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (69%), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (5%), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (6%) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (17 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (2%) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (1%).

2022 konnte bei etwa der Hälfte der zulässigen Anträge (48 %) eine gütliche Einigung erzielt werden. In sechs der insgesamt 49 Verfahren mit gütlicher Einigung wurden die Einigungen durch ein oder mehrere Schlichtungsgespräche oder durch eine Mediation erzielt.

Angesiedelt ist die „Schlichtungsstelle BGG“ beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Weitere Infos: www.schlichtungsstelle-bgg.de

-bdb-

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Ein
Behinderten-
ausweis
für die gesamte EU

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Mobilität, Bildung und Wohnen sind Schlüsselbereiche, in denen Europäer mit Behinderungen von einer Reform profitieren würden, so die EU-Abgeordneten. Die EU sollte eine gemeinsame Definition des Begriffs Behinderung haben und einen Europäischen Behindertenausweis einführen, um den Behindertenstatus in der EU gegenseitig anzuerkennen, argumentieren die Abgeordneten in Brüssel in einer Entschließung, die mit 579 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen und 92 Enthaltungen angenommen wurde.

Weitere Empfehlungen, die von den Abgeordneten angenommen wurden, betreffen eine flexiblere Unterstützung bei Bahnreisen und die Beseitigung physischer und administrativer Hindernisse für das Reisen; Bildungssysteme, die verschiedene Arten von Lernenden und die Bedürfnisse verschiedener Studenten berücksichtigen können; und die Bereitstellung von nicht-institutionalisierten, nicht-abgesonderten Wohnungen für Bürger mit einer Behinderung, damit sie aktiv an ihrer Gemeinschaft teilnehmen können.

Sicherstellung der Zugänglichkeit
Um eine gleichberechtigte Teilhabe an einer Gesellschaft zu ermöglichen, die zunehmend auf digitale Fähigkeiten angewiesen ist, fordert das Europäische Parlament konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Einrichtungen in Gebärdensprache, Blindenschrift und leicht lesbarem Text. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die Gebärdensprachdolmetschung bei sprachbasierten Veranstaltungen eingeführt werden sollte und dass Regierungsgebäude zugänglich sein sollten.

Diskriminierung und Gewalt
Die Parlamentsabgeordneten weisen darauf hin, dass die EU sich stärker auf die Bekämpfung von Gewalt – einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt – und Belästigung konzentrieren müsse, deren Opfer Menschen mit Behinderungen überproportional häufig seien, und dass die Beschäftigungslücke zwischen Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen geschlossen werden muss. Das Parlament fordert den Rat außerdem auf, eine bereichsübergreifende Antidiskriminierungsrichtlinie voranzutreiben, die derzeit auf der Stelle trete.

„Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Leben weiterhin mit zahlreichen Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert. Eines davon ist die fehlende gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was ihre Freizügigkeit enorm einschränkt. Jetzt ist es an der Zeit, auf die Sorgen der Bürger zu reagieren und das Leben von Menschen mit Behinderungen in einem barrierefreien Europa zu verbessern und ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern, frei von Diskriminierung und unter voller Wahrung ihrer Rechte, gleichberechtigt mit anderen“, betonte Alex Agius Saliba von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

Hintergrund
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist 2011 in der EU in Kraft getreten. Gemäß der Konvention hat der Petitionsausschuss eine „Schutzfunktion“, um die Einhaltung der CRPD durch die EU sicherzustellen. Nachdem der Ausschuss Dutzende von Petitionen zu diesen Themen erhalten hatte, verfasste er einen Bericht, in dem die aktuellen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen bewertet wurden.

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Spendenlauf
für Multiple Sklerose-
und Parkinson-Betroffene

-August 2023-

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Beim Zieleinlauf an der Pfarrkirche St. Quirinus in Tegernsee v.l.:
Die Sprecher der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal, Susanne Reiner und Anton Grafwallner
sowie Timo Golowko, Nadine Dümig und Kai Golowko.

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Region Bayern – Unlängst erfolgte ein privates Spendenlauf-Projekt namens „#Trails2 Tegernsee“ bei dem der Initiator, Timo Golowko, eine Strecke von Kiefersfelden bis zum Tegernsee über knapp 50 Kilometer mit mehr als 3.000 Höhenmetern zu Fuß bewältigte. Golowko verfolgt dieses Vorhaben aus Liebe zu Trails, Bergen und seiner Familie. Er möchte mit seiner Aktion auf degenerative Krankheiten wie Multiple Sklerose (MS) und Parkinson aufmerksam machen, die in seiner Familie bereits mehrfach aufgetreten sind und möchte die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit betonen sowie insbesondere MS- und Parkinson-Patienten inspirieren. Die Aktion wurde von der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal und der DMSG-Oberbayern unterstützt.

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Seine Motivation zieht er aus den Erfahrungen seiner Mutter und Cousine, die mit diesen Krankheiten leben. Besonders die Entschlossenheit und Willensstärke seiner Cousine Nadine, die ebenfalls an MS erkrankt ist, beeindruckt ihn. Timo Golowko wurde von seinem Bruder Kai begleitet, der ihn auch mental und fotografisch unterstützte. Das Ziel des Laufs war es, mit seiner Cousine die Ziellinie am Schloßplatz in Tegernsee zu überqueren. Dieses ehrgeizige Vorhaben war eine Hommage an den Kampfgeist seiner Cousine und soll Bewusstsein für degenerative Krankheiten schaffen.

Glücklich über den absolvierten Lauf kam Timo Golowko am Schloßplatz an. „Ich fühle mich sehr gut. Nur die Wege waren noch sehr aufgeweicht vom vergangenen Regen, da war das Laufen dann sehr schwierig. Ansonsten war es aber toll“, erklärte er bei der Ankunft. Nach dem Zieleinlauf traf man sich in der Pfarrkirche St. Quirinus zu einem stillen Dankgebet und anschließend zum geselligen Beisammensein im Bräustüberl Tegernsee.

-am- Bilder: am

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Freundeskreis
Inklusion
feierte
großes Sommerfest

– Juli 2023 –

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Region Miesbach – Kürzlich veranstaltete der Verein „Freundeskreis Inklusion Tegernsee e.V.“ (FIT) sein großes Sommerfest in Kreuth. Mit dabei waren auch Sponsoren, Partner, Funktionäre und Helfer. Zugleich wurde das fünf-jährige Bestehen des Inklusionsvereins gefeiert und zwei großzügige Spenden in Höhe von jeweils 10.000 Euro von Alexander Weber von der Zurich-Versicherung und dem Rotary Club Tegernsee bekannt gegeben. Bei ihrer Ansprache begrüßte Christine Göttfried die Anwesenden. Gerührt dankte sie allen Unterstützern, insbesondere auch ihrer Familie, für den Zusammenhalt und ihre Arbeit für den Verein „Freundeskreis Inklussion Tegernsee“. Als erklärtes Vorbild sei für sie der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner immer besonders wichtig gewesen, welchen sie bereits seit 25 Jahren kenne und von dem sie sehr vieles gelernt habe.

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Der FIT kann derzeit auf 120 Mitglieder stolz sein, trägt seit fünf Jahren jährlich den „Göttfried Inklusions Skicup“ am Hirschberg in Kreuth für Menschen mit und ohne Handicap aus und hat hierfür in den vergangenen Jahren mehrere Wintersportgeräte für Menschen mit Handicap angeschafft. Das Vereinsbestreben besteht darin, Freizeitaktivitäten für Menschen mit Handicap und die Inklusion im Tegernseer Tal mehr voranzutreiben und es auch Menschen mit Behinderung möglich zu machen, sportlich dabei sein zu können. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Ballonfahrten mit Ballooning Tegernsee ermöglicht und SUP-Touren mit Rollstuhl in Kooperation mit dem Sailingcenter Bad Wiessee angeboten.

Was noch fehlte, war ein Sportgerät, mit dem es auch möglich ist, in der Bergwelt unterwegs zu sein. Dank der großzügigen Spenden von Alexander Weber von der Zurich-Versicherung und dem Rotary Club Tegernsee konnte der FIT-Verein zwei Cimgo-All-Terrain-Tandemfahrzeuge der Firma Tessier für Abfahrten in den Bergen anschaffen. Die Spezialfahrzeuge eröffnen auch schwerstbehinderten Menschen ein sicheres Bergerlebnis.

Der Rotary Club Tegernsee finanzierte den Erwerb des Tandemfahrzeugs aus seinem Budget für lokale Sozialprojekte. Walter Hagemeier vom Rotary Club wünschte allen, die die Chance haben, mit diesem Fahrzeug zu fahren, unvergessliche Glücksmomente. Auch für Alexander Weber war es eine Herzensangelegenheit, etwas Gutes zu tun. Mit seiner Spende und der damit verbundenen Anschaffung des ersten Cimgo, wollte er dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung tolle Erlebnisse in einer wundervollen Umgebung erleben können.

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Der FIT-Verein nahm das Sommerfest zum Anlass, die jeweilig speziellen Sportgeräte für den Sommer sowie für den Winter zu präsentieren. Zusammen mit weiteren Spenden sowie mit dem Erlös einer Tombola des Inklusionsschirennen war es außerdem möglich, eine Behindertentoilette, eine Garage für die Sportgeräte und eine Verleihstation am Hirschberglift zu bauen. Dort können die Sportgeräte nach digitaler Anmeldung von Gästen und Einheimischen kostenfrei ausgeliehen und bei Bedarf ein Skilehrer gebucht werden. 

Das Sommerfest war ein gelungener und gemeinschaftlicher Abend, ganz im Zeichen der Inklusion. Mit dabei waren unter anderem: Anton Grafwallner, der ehemalige Behindertenbeauftrage des Landkreises Miesbach; Dr. Udo Schlipf, Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee; Alexander Radwan MdB; Josef Bierschneider, Bürgermeister der Gemeinde Kreuth; Johannes Hagn, Bürgermeister der Stadt Tegernsee; Bettina Koch Bauamtsleiterin der Stadt Tegernsee; Georg Kreiter, deutscher Monoski-Fahrer und ehemaliges Mitglied der Nationalmannschaft des DBS; Sepp Kandlinger von den Hirschbergliften, Stephan Eder von der Skischule Tegernsee und dem Sailingcenter Bad Wiessee; Moritz Hardieck, Geschäftsführer Käfer Gut Kaltenbrunn; Lorenza Hardieck, Inhaberin Seehotel Luitpold.

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-am- Bilder: am

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Mit der
„Hoppetosse“
für eine gute Sache unterwegs

– Juli 2023 –

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Region Tegernsee – Wenn Wasser spritzt, ein Boot auf den Wellen hüpft, Haare im Fahrtwind flattern und lautes Lachen und Jubeln zu hören ist, kann dies nur folgendes sein: Die „Hoppetosse“ des Vereins „Wings for Handicapted e.V.“, flitzte an zwei Tagen wieder im „Doppeltempo“ über den Tegernsee und machte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicap glücklich. Denn egal, wie stark oder schwach der Einzelne ist, bei dieser Aktion in Form einer rasanten Schlauchbootfahrt, kommen alle Teilnehmer gleich schnell voran. Die Kinder und Jugendlichen können erfahren, dass Grenzen überwunden werden können, stärken dadurch ihr Selbstwertgefühl und haben natürlich viel Spaß dabei.

Die „Hoppetosse“ wurde nach dem Schiff von Pippi Langstrumpf, „dem stärksten Mädchen der Welt“ und der wohl berühmtesten Kinderbuchfigur von Astrid Lindgren, benannt. Es lautete kürzlich das Motto: „Mittendrin statt nur dabei“, als die kleinen und großen Abenteurer mutig mit der „Hoppetosse“ den Tegernsee eroberten. Bereits zum fünfzehnten Mal erlebten rund 220 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicap der Lebenshilfe Hausham, von Regens Wagner und den Oberland Werkstätten einen unbeschwerten Tag, den Anton Grafwallner, der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach,  in Kooperation mit der Wasserwacht Gmund und Bad Wiessee, der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wiessee sowie dem Yachtclub Bad Wiessee ermöglichte.

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Freuten sich über die gelungene Veranstaltung v.l.:
Anton Grafwallner, der Initiator der Veranstaltung und Robert Kühn, Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee

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Der Yachthafen in Bad Wiessee war auch dieses Jahr der Treffpunkt für die besondere Veranstaltung, welche bei schönstem Sommerwetter stattfand. Desweiteren präsentierte der Zweiradspezialist Franz Zehendmaier einige Elektro-Roller, was so manchen Besucher zu einer Probefahrt inspirierte. Auch Robert Kühn, Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee, ließ es sich nicht nehmen, persönlich vorbeizuschauen und allen Beteiligten viel Freude und Spaß zu wünschen.

Mit Interesse verfolgte Anton Grafwallner das Geschehen am Yachthafen: „Diese Freude, welche die Kinder, Jugendlichen und die Erwachsenen durch die Hoppetosse haben, verdanke ich auch den Sponsoren wie dem Club Tegernsee, der Oemisch Stiftung und der Auguste Steinfelder Stiftung. Ohne deren finanzielle Unterstützung wäre diese Veranstaltung nicht möglich. Ich bin dieses Jahr sehr zufrieden mit der Veranstaltung, da alles so entspannt abgelaufen ist. Ich freue mich, dass ich Freude schenken konnte!“

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Die Mitglieder des „Club Tegernsee e.V.“ überreichten einen Spendenscheck
in Höhe von stattlichen 2.500 Euro für die Hoppetosse-Veranstaltung

-am- Bilder: am

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Wheelmap
für rollstuhlgerechte Orte

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Anton Grafwallner betont: „Wheelmap ist ein echt innovatives Programm!“

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Die „Wheelmap“ ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Unter www.wheelmap.org kann man ganz leicht Orte finden, eintragen und über ein Ampelsystem bewerten, und zwar weltweit. Die seit 2010 verfügbare Karte soll Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen helfen, ihren Tag planbarer zu gestalten. Aktuell sind über 3,2 Millionen Cafés, Bibliotheken, Schwimmbäder und viele weitere öffentlich zugängliche Orte auf der Wheelmap zu finden. Täglich kommen über 300 neue Einträge hinzu. Die Wheelmap ist auch als kostenlose App für iPhone und Android verfügbar. So kann die Karte unterwegs bequem über das Smartphone genutzt werden. Anton Grafwallner: „Seit einiger Zeit verwende ich die „Wheelmap“ für alle Fragen rund ums „unterwegssein“. Hier kann man unter verschiedenen Möglichkeiten wählen, um ein Ziel zu finden. Wenn ich mich beispielsweise in einer Gaststätte ohne behindertengerechte Toilette befinde, zeigt mir „Wheelmap“ sofort die nächste rollstuhlgerechte Toilette an.“

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Barrierefreie
E-Ladesäulen
für Alle
Statement von Anton Grafwallner

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Region Miesbach –Gedankenlosigkeit bei Projektierung, Genehmigung und Finanzierung von E-Ladesäulen“: Ich bin zwar nicht mehr als Behindertenbeauftragter des Landkreises Miesbach tätig, aber wenn öffentliche Bauten und Infrastrukturen nicht barrierefrei, sondern fehlerhaft gestaltet werden, muss ich leider meinen Zeigefinger heben! In Deutschland und auch im Landkreis Miesbach werden derzeit jede Menge E-Ladesäulen gebaut, damit wir bald klimaneutral Auto fahren können. Ab 2030 sollen nur noch E-Autos produziert werden.

Bei diesen Aktivitäten wurden von den politischen und technischen Entscheidungsträgern die Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und kleinwüchsigen Menschen einfach ignoriert. Die Ladesäulen werden oft auf einem Sockel in die „Pampa“ gestellt und Steckdosen sowie die Kartenleser auf eine Höhe von ca. 120-130 Zentimeter montiert. Erstaunlich ist für mich, dass die Behindertenbeauftragten im Bund, den Ländern und in den Landkreisen ebenso die Behindertenverbände nicht dran gedacht haben, dass auch Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und kleinwüchsige Menschen in Zukunft auch auf Elektrofahrzeuge angewiesen sein werden und dann den notwendigen Strom tanken müssen.

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Damit Rollstuhlfahrer mit Parkausweis nicht ausgegrenzt werden, sollten alle zukünftigen E-Tankstellen eine Stellplatzbreite von 3,50 Metern haben, die Steckdosen und Kartenleser auf einer Maximalhöhe von ca. 85 Zentimetern angebracht und von drei Seiten anfahrbar sein. Man benötigt somit keine Kennzeichnung für rollstuhlgerechte E-Tankstellen.

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthält keine Vorgaben für ein Modell oder das Aussehen von Ladesäulen. Für ein bundesweit einheitliches Erscheinungsbild wird lediglich eine Bodenmarkierung vorgeschrieben. Es sollte ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, damit die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert Strom nachladen können.

Die meisten der gegenwärtig gebauten E-Tankstellen entsprechen nicht der DIN18040, der Europa Norm EN17210, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch bei der Projektierung neuer Wasserstoff-Tankstellen muss die Barrierefreiheit beachtet werden. Ich hoffe auf eine zeitnahe Lösung des Problems, denn barrierefreie E-Ladesäulen sind für Einheimische, Tagesausflügler und Feriengäste ein wichtiges Argument für die Aufenthaltsqualität in den Regionen und für den Standort Deutschland.

-ag- Bilder: am

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