Unterwegs mit Handicap

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

ich möchte Sie recht herzlich auf der Online-Präsentationsseite von „Unterwegs mit Handicap“ bei Alpenrand-Magazin.de begrüßen. Es freut mich sehr, dass Sie das Themenbild angeklickt haben. Im Themenbild werden Sie künftig Wichtiges und Neues, manchmal Lustiges oder auch Kurioses, frisch aus dem täglichen Leben, erfahren.

Menschen mit Behinderungen treffen den ganzen Tag auf Hindernisse, ob Zuhause, im Beruf, auf der Strasse oder beim Einkaufen. Ohne die hartnäckige Leidenschaft von Betroffenen, das Fehlerhafte im täglichen Leben aufzudecken und zu versuchen, dies an Stellen weiterzuleiten, welche Abhilfe schaffen könnten, wären wir in der Barrierefreiheit noch nicht so weit. Leider ist noch vieles in Punkto „Barrierefreiheit“ zu verbessern, einiges in Planung und manches noch nicht einmal begonnen worden. So ist das umfangreiche Angebot der Handels- und Gewerbetreibenden sowie die zahlreichen Sport- und Freizeitmöglichkeiten oft nicht von Menschen mit Handicap zu nutzen – sei es, weil das Hindernis „Randstein“ oder „Treppe“ das Erreichen der Geschäfte unmöglich macht oder das Angebot des ÖPNV nicht dazu ausgerichtet ist, die Menschen zu ihrem gewünschten Ziel zu befördern.

Wir wollen für Sie, liebe Leserin, lieber Leser, eine Informationsquelle schaffen, die aufzeigt, was aus unterschiedlichen Leidenschaften alles entstehen kann. „Unterwegs mit Handicap“ soll nicht nur den Horizont erweitern, sondern auch das Leben bereichern und neue Ideen fürs Leben wecken. Es soll anregen und an die schönen Dinge des Lebens erinnern, jenseits von Krankheit und Behinderung.

Ich, als ehemaliger Behindertenbeauftragter, möchte Sie nun einladen, unsere Online-Themenpräsentation „Unterwegs mit Handicap“ regelmäßig zu besuchen
und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ihr Anton Grafwallner

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Barrierefreiheit
auch im alpinen Raum
machbar

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Region Tirol – Die Stuibenfälle bewundern, von der Höfener auf die Lechaschauer Alm wandern oder das Frauenschuhgebiet in Elmen erleben: Das und vieles mehr ist im Außerfern auch für mobilitätseingeschränkte Personen möglich. Denn auf Grundlage eines eigenen Konzeptes zum Bau von Wanderwegen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden im Bezirk Reutte laufend rollstuhltaugliche Wanderwege realisiert. So auch auf der Burgenwelt Ehrenberg, wo am Schlosskopf ein circa ein Kilometer langer barrierefreier Themenweg errichtet wurde. Kürzlich wurde das Projekt im Beisein von Tirols Landeshauptmann Anton Mattle vorgestellt und ein Einblick in das Konzept für Wanderwege für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gegeben.

«Die Schönheit unseres Landes soll für alle erlebbar sein. Das Land Tirol fördert und unterstützt viele Maßnahmen im Rahmen des Tiroler Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und trägt damit zur Inklusion, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und zur umfassenden Teilhabe von allen Menschen bei. Die Schaffung von rollstuhltauglichen Wanderwegen und barrierefreien Erholungseinrichtungen ist dabei ein wichtiger Schritt, um auch mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zur Natur und Kultur zu ermöglichen. Auch Familien profitieren, wenn Wanderwege barrierefrei zugänglich sind. Das Außerfern geht dabei als Vorzeigebeispiel voran. Ferner zeigen Projekte wie am Schlosskopf in Reutte, dass Barrierefreiheit auch im alpinen Raum machbar ist», so Mattle.

Konzept mit eigenem Klassifizierungssystem
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Landschaftsdienst des Landes und Verein «die Barrierefreien», entwickelte in Reutte ein neues Klassifizierungssystem für Wanderwege. Dieses System bewertet Wanderwege nach ihrer Zugänglichkeit und teilt Wanderwege in verschiedene Schwierigkeitsgrade ein, und zwar von «leicht» bis «schwer zugänglich». Zusätzlich zur Rollstuhltauglichkeit eines Wanderweges gibt das System Auskunft über Familienfreundlichkeit, Erlebnisfaktor und Wanderkomfort. Beispielsweise wird angegeben, ob barrierefreie Toiletten vorhanden sind oder ob es am Wanderziel einen Kinderspielplatz gibt. Um wichtige Wegparameter – wie Längsneigung oder Wegbreite – zu eruieren, wurde vom Ingenieurkolleg Reutte ein Messrollstuhl entwickelt, der die Daten erfasst und speichert. «Mit der neuen Klassifizierung wird barrierefreies Wandern planbar und sicherer. Gleichzeitig hilft das System als Planungsgrundlage für den Bau und den Erhalt von Wanderwegen. Ziel ist ein umfassendes familien- und rollstuhltaugliches Wanderangebot», erklärte Tirols Landesforstdirektor Josef Fuchs.

Mit dem barrierefreien «Alpengarten Tirol» am Reuttener Hahnenkamm und einem rollstuhltauglichen Wanderweg in der Gemeinde Gramais werden aktuell bereits zwei weitere Projekte umgesetzt. Insgesamt wurden für die acht Projekte rund 471.000 Euro investiert, ein Großteil davon wurde mit 327.000 Euro über Landesförderungen finanziert. Am rollstuhltauglichen Wanderweg zwischen Plansee und Heiterwanger See sind überdies Instandsetzungsmaßnahmen in Planung. Die vier Tourismusverbände im Außerfern planen in einem gemeinsamen Projekt circa 40 bis 60 Wanderwege zertifizieren zu lassen und darauf aufbauend einen Katalog für familienfreundliches und rollstuhltaugliches Wandern herauszugeben.

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Bewusstsein
für architektonische
Barrieren
schärfen

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Region Südtirol – Viele Menschen begegnen auch in Südtirol Hindernissen, die auf unterschiedliche Art schwierig zu überwinden sind. Eine «barrierefreie Umgebung» hingegen ist für alle zugänglich, verringere den sozialen Ausschluss und ermögliche eine Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder. Mit der 22. Ausgabe des «Fiaba Day», dem Nationalen Tag zum Abbau von architektonischen Barrieren wurd am Sonntag, 6. Oktober 2024, auf dieses Thema hingewiesen. „Wenn wir architektonische Barrieren lediglich auf ein Thema, das Menschen mit Behinderungen betrifft, eingrenzen, verkennen wir die Dimension des Ganzen. Wenn wir architektonische Hindernisse abbauen, kommt dies der gesamten Gesellschaft zugute“, ist Südtirols Soziallandesrätin Rosmarie Pamer überzeugt.

Barrierefreiheit ist ein Grundrecht: Damit dieses gewahrt bleibe, müssten die öffentlichen Körperschaften in Südtirol – ebenso wie auf dem gesamten Staatsgebiet, in bestehenden Gebäuden – Barrieren abbauen und bei Neubauten auf barrierefreie Zugänge achten. Mit Adaptierungsplänen werde geprüft, ob Hindernisse vorhanden sind und wie diese beseitigt werden können. «Mittlerweile haben alle Südtiroler Gemeinden einen Adaptierungsplan vorliegen. Nun geht es daran noch bestehende Barrieren abzubauen», so Pamer.

Treppen, Gehsteige oder erschwert passierbare Zugänge beträfen jedoch nicht nur öffentliche Gebäude, sondern seien auch in Privatgebäuden ein Hindernis. Um beim Abbau dieser Barrieren zu unterstützen, vergibt das Land Südtirol Beiträge. Gefördert wird dabei unter anderem der «Einbau von Rampen oder Liftanlagen», die «Anpassung der eigenen Wohnung» oder der «Kauf einer barrierefreien Wohnung.»

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Münchner
Oktoberfest
2024

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Region Bayern – Beim «189. Oktoberfest» wird dieses Jahr 16 Tage lang gefeiert, und zwar vom 21. September bis 6. Oktober. Es ist ein Fest der Landeshauptstadt München. Veranstalter ist das städtische Referat für Arbeit und Wirtschaft. Für die Organisation und Abwicklung der Wiesn ist der Referent für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner, verantwortlich. Den Auftakt bildete der traditionelle Fassanstich durch Oberbürgermeister Dieter Reiter am Samstag, 21. September, um 12:00 Uhr, in der Schottenhamel Festhalle.

Das Festgelände erstreckt sich über eine Fläche von 34,5 Hektar. Zum «Oktoberfest 2024» haben sich insgesamt 927 Betriebe beworben. 470 Betriebe wurden in diesem Jahr zugelassen, darunter 153 aus der Gastronomie, 123 Schaustellergeschäfte, 194 Marktkaufleute sowie mehrere Servicebetriebe. Auf der «Oidn Wiesn» hatten sich dieses Jahr 101 Betriebe beworben. 41 wurden zugelassen, davon 18 gastronomische Betriebe und 23 Schaustellergeschäfte. Auch heuer hält das größte Volksfest der Welt wieder zahlreiche Neuheiten bereit.

Barrierefreiheit auf der Wiesn
Das «Oktoberfest» bietet dieses Jahr zum ersten Mal auf der Website-Unterseite «Barrierefreiheit» individuelle Karten der großen Festzelte an. Diese beinhalten eine Verortung der barrierefreien Zugänge, der behindertengerechten Sitzplätze und auch der barrierefreien Toiletten. Genutzt wird hierfür das System «what3words». Dieses wird bereits von Sicherheitskräften -wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten- zur Ortung und Standortbestimmung genutzt. Das System kann den Oktoberfest-Besuchern auch beim Finden der Trinkwasserbrunnen helfen. Inzwischen gibt es zehn Brunnen mit kostenlosem Trinkwasser auf dem Gelände. Diese befinden sich unter anderem auf der «Oidn Wiesn», an den Toilettenanlagen, am Eingang des «Familienplatzls» und am Wiesn-Eingang am Esperantoplatz. Zusätzlich gibt es auch einen Brunnen beim Weißbierkarussell.

Das große Riesenrad (Straße 5) ist mit dem Signet «Bayern barrierefrei – wir sind dabei» vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sicherheit ausgezeichnet. Das Riesenrad hat eine Rampe, über die man aus eigener Kraft mit dem Rolli oder Rollator bis zu den beiden für Rollstühle geeigneten Gondeln gelangen kann. Die Rampe zum Bahnhofsbereich des Fahrgeschäfts ist normgerecht ausgelegt. Die Autoskooter-Betriebe Distel (Schausteller Straße 1), «Bayern-Crash» (Schaustellerstraße 35), «Skooter Zone» (Schaustellerstraße 17) und der «Zwei-Säulen-Autoskooter» (Straße 5) laden mit einer Rampe und Fahrzeugen mit Handgasbetätigung zum Fahrvergnügen ein. Auch der «Euroscooter» bietet jedem eine Mitmachmöglichkeit (Wirtsbuden Straße 98). Die neue interaktive Erlebnisbahn «Laserpix» bietet barrierefreie Mitfahrten (Schausteller Straße 41), genauso wie der «Wellenflieger» (Schaustellerstraße 37). Auch für Kinder mit Behinderung ist gesorgt: Neben Rampen ist das Karussell «Kindertraumschleife» (Straße 5), zusätzlich mit einem Beckengurt-Rückhaltesystem ausgestattet und es gibt ein Behinderten WC (Straße 5). Doch auch weitere Kindergeschäfte bieten eine barrierefreie Fahrt: Das «Kinderkarussell Kraus» (Straße C), das «Kinderkarussell Bayern-Rallye» (Schaustellerstraße 36), der «Baby Flug» (Schaustellerstraße 30) und die «Kinderschleife Zauberwelt» (Straße 4). Der barrierefreie Zugang zu den Schieß- und Wurfbuden ist je nach Beschaffenheit des Standplatzes durch Rampen gewährleistet. Ist eine niedrige Theke vorhanden, wie in der «Schießhalle Kraus», (Schaustellerstraße 27), kann man auch vom Rollstuhl aus seine Zielsicherheit testen. Aber auch viele weitere Schießbuden ermöglichen barrierefreies Mitmachen.

Der Zugang zu Imbissstand und Bierausschank-Betrieben ist je nach der Beschaffenheit des Standplatzes durch Rampen gewährleistet. Eine niedrige Verkaufstheke wie beim «Zehle Weißbierausschank» (Matthias-Pschorr-Straße 6), der «WIldstubn Renoldi» (Matthias-Pschorr-Straße 58), bei «Ziegler’s Rahmschmankerl» auf der Oidn Wiesn, dem «Schlemmerhaus Kübler-Drager» (Straße C) oder der «Wurstbraterei Rosai» (Matthias-Pschorr-Straße 57) erleichtert Menschen im Rollstuhl den Einkauf. Verschiedene Bierausschank-Betriebe bieten neben Getränken auch eine Behindertentoilette an.
Special für blinde Wiesn-Gäste: Einige Fahrgeschäfte geben ihre Fahrpreise in Blindenschrift an. Ebenso bieten Imbissstände und verschiedene Festbetriebe Speisekarten in Braille-Schrift an.

Alle Festhallen bieten mindestens einen barrierefreien Zugang und sind vertraglich verpflichtet, Rollstuhlfahrerplätze einzurichten. Für die großen Zelte gilt, dass sie mindestens 20 behindertengerechte Plätze im Zelt und 20 im Biergarten anbieten müssen. «Käfer‘s Wiesn-Schänke und Weinzelt » müssen mindestens zehn behindertengerechte Plätze im Zelt und zehn im Biergarten vorhalten. Diese Plätze werden wochentags bis 17:00 Uhr und an den Samstagen und Sonntagen sowie, bis 14:00 Uhr ohne Reservierung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und ihre Begleitperson freigehalten. Nach diesen Zeiten können die Plätze im Festzelt nur für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Ihre Begleitperson reserviert werden. Eine Reservierung bei den Festwirten wird empfohlen. Neben den Festhallen bieten auch die kleinen Wiesn-Zelte ein Kontingent mit Plätzen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer an. Für große wie für kleine Zelte gilt: Wenn die Zelte wegen Überfüllung geschlossen sind, können auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur mit Reservierung eingelassen werden.

Alle 17 große Festhallen sind mit Behinderten-WCs ausgestattet, ebenso die meisten der kleinen Wiesn-Zelte. Die Behinderten-WCs sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die mit dem sogenannten EURO-Schlüssel genutzt werden kann. Eine detailliertere Übersicht der barrierefreien Zugänge zu den Zelten findet sich unter: https://www.oktoberfest.de/informationen/service-fuer-besucher/barrierefreie-zugaenge-zu-den-grossen-wiesnzelten-im-ueberblick

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Wiesn für Familien
Eine gute Gelegenheit für einen Familien-Wiesnbummel sind die zwei «Oktoberfest-Familientage», die an den ersten beiden Dienstagen stattfinden. An diesen Tagen gibt es u.a. ermäßigte Fahr-, Eintritts- und Verkaufspreise.

Öffnungs- und Betriebszeiten des Oktoberfests 2024
Öffnungszeiten der Großbetriebe
Eröffnungstag – Öffnung: 9:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 12:00 – 22:30 Uhr / Musik: 12:00 – 22:30 Uhr
Werktage – Öffnung: 10:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 10:00 – 22:30 Uhr / Musik: 12:00 – 22:30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag – Öffnung: 9:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 9:00 – 22:30 Uhr / Musik: 11:00 – 22:30 Uhr

Öffnungszeiten der Gastronomischen Mittelbetriebe
Eröffnungstag – Öffnung: 9:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 12:00 – 23:00 Uhr / Musik: 12:00 – 23:00 Uhr
Werktage – Öffnung: 10:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 10:00 – 23:00 Uhr / Musik: 12:00 – 23:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag – Öffnung: 9:00 – 23:30 Uhr / Ausschank: 9:00 – 23:00 Uhr / Musik: 11:00 – 23:00 Uhr
Die Schaustellergeschäfte öffnen von Montag bis Donnerstag ab 10:00 Uhr und sind bis 23:30 Uhr geöffnet. Samstags von 9:00 bis 24:00 Uhr, an den Sonntagen und Feiertagen von 9:00 bis 23:30 Uhr.

Die Festzelte auf der «Oidn Wiesn» sind jeden Tag von 10:00 bis 23:30 Uhr geöffnet. Der Ausschank endet um 22:30 Uhr.
Die Schaustellergeschäfte sind von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 23:30 Uhr; freitags, samstags und am Mittwoch (2.10.) von 10:00 bis 24:00 Uhr geöffnet. Sonntags und am Feiertag öffnet die «Oide Wiesn» um 10:00 Uhr und schließt um 23:30 Uhr.

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-lmraw- Bild: Nagy/PAM

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100 Millionen Euro
für barrierefreie
Bahnstationen

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Region Bayern – Mobilität ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ist das nicht selbstverständlich. Aber auch Gepäck oder ein Kinderwagen erschweren die Beweglichkeit und schränken die Mobilität ein. Erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es nun, das bayerische Bahnnetz bis 2028 noch ein Stück barrierefreier und, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, insgesamt 100 weitere Bahnstationen barrierefrei zugänglich zu machen. Der Freistaat werde sein freiwilliges Engagement in Zukunft deswegen ausweiten und für 24 weitere Stationen rund 100 Millionen Euro investieren. Der Bayerische Ministerrat hat diesbezüglich am 16. September 2024 die Umsetzung des «Bayerischen Aktionsprogramms für barrierefreie Stationen» beschlossen. Das Programm umfasst unter anderem die Realisierung von bereits laufenden Maßnahmen, die Umsetzung neuer Projekte sowie die Schaffung eines Planungsvorrats zur Barrierefreiheit gemeinsam mit der DB InfraGO AG.

Mit Stand 26. Oktober 2023 waren in Bayern 515 von 1.066 Bahnhöfen und Haltepunkten barrierefrei ausgebaut. Rund 81 Prozent der Ein- und Aussteiger in Bayern profitierten bereits davon. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, im Laufe der Legislaturperiode insgesamt 100 weitere barrierefreie Stationen im bayerischen Bahnnetz zu schaffen, um dadurch mehr Tempo in den barrierefreien Stationsausbau der Deutschen Bahn in Bayern zu bringen – eine Aufgabe, für die nach dem Grundgesetz eigentlich der Bund zuständig ist.

In Kürze sollen zwei Rahmen- und Planungsvereinbarungen über den Ausbau von 24 Stationen aus allen bayerischen Regierungsbezirken unterzeichnet werden, die von der Förderung profitieren: Beim Hauptbahnhof Fürth und den drei Bahnhöfen in Amberg, Kronach und Pegnitz handelt es sich um vier neue Realisierungsprojekte größerer, verkehrlich wichtiger Stationen, für die schon eine Planung bestand, da es Planungsprojekte aus dem Bayern-Paket II sind. Bei den Stationen in Aschau im Chiemgau, Oberaudorf, Frauenau, Karpfham, Bodenwöhr Nord, Weiherhammer, Pressig-Rothenkirchen, Bad Rodach, Ramsberg, Windsbach, Poppenhausen, Waigolshausen, Gablingen, Wasserburg am Bodensee handele es sich um kleine Bahnstationen im ländlichen Raum mit unter 1.000 Ein- und Aussteigern. Eching, Eichstätt Bahnhof, Neufahrn in Niederbayern, Kulmbach, Weißenburg (Bayern) und Meitingen sind sechs größere, verkehrlich wichtige Stationen. Für sie werde ein Planungsvorrat geschaffen. Ziel sei die Realisierung in der nächsten Legislaturperiode.

-bsr- Bild: bstmb

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Lagebericht
„Diskriminierung in Deutschland“

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Erstmals legen acht Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu «Diskriminierung in Deutschland» vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des «Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes» (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen.

Am Arbeitsplatz sexuell belästigt, bei der Wohnungssuche rassistisch beleidigt, bei der Jobsuche wegen einer Behinderung aussortiert – das deutsche Antidiskriminierungsrecht hilft Menschen in vielen Fällen von Diskriminierung nicht. Das geht aus dem neuen Lagebericht zu Diskriminierung hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den zuständigen Beauftragten alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag vorlegt. „Der Bericht zeigt, dass Menschen besser vor Diskriminierung geschützt werden müssen. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hilft ihnen oft nicht, auch wenn sie eindeutig diskriminiert worden sind. Die Diskriminierungserfahrungen in Deutschland belasten Betroffene und gefährden unsere Demokratie und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, erklärten die Beauftragten.

Im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 wendeten sich rund 20.600 Ratsuchende an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen steige kontinuierlich an. Doch längst nicht alle Fälle werden gemeldet. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. In repräsentativen Untersuchungen berichteten je nach Umfrage 16 bis 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungen.

Fortschritt statt Stillstand
Die Antidiskriminierungspolitik in Deutschland bleibe deutlich hinter EU-Standards zurück. Die Beauftragten, darunter auch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags Eva Högl, kritisierten den unzureichenden Schutz und forderten, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz endlich zu reformieren, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei.

Die Beauftragten fordern zeitnahe Verbesserungen, und zwar Menschen vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen zu schützen. Derzeit seien Bürgerinnen und Bürger nicht überall vor Diskriminierung geschützt. Werden sie etwa auf Ämtern, bei der Polizei oder durch die Justiz benachteiligt, können sie sich nicht dagegen wehren – anders als im Supermarkt oder Restaurant. Das werde der Vorbildfunktion des Staates nicht gerecht. Um auch hier einen effektiven Schutz für Betroffene zu gewährleisten, sollte der Anwendungsbereich auch staatliches Handeln umfassen.

Schutzlücken schließen – Rassismus und Antisemitismus entgegenwirken
Das AGG schütze auch nicht, wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Dadurch entstünden Schutzlücken und begünstigten rassistisch, antisemitisch und antiziganistisch motivierte Benachteiligungen. Um israelbezogene antisemitische Diskriminierungen wirksamer bekämpfen zu können, sollte das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ unter den Schutz des AGG fallen.

Barrieren abbauen und Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz vorbeugen
Die Beauftragten forderten die Bundesregierung ferner auf, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Sie müssten endlich für alle Menschen zugänglich sein. Eine Chance, Barrieren zu überwinden, biete dabei die Digitalisierung. Sie weise jedoch auch neue Diskriminierungsrisiken auf. Besonders Menschen mit Behinderungen und ältere Personen benötigten Diskriminierungsschutz im digitalen Raum. Denn Algorithmen und KI-Systeme träfen in vielen Bereichen automatisierte Entscheidungen, die Diskriminierungen begünstigen könnten. Ein modernes Antidiskriminierungsrecht müsse auch vor den Risiken digitaler Diskriminierung schützen.

„Unser Land steckt in einer Diskriminierungskrise. Millionen von Menschen haben Angst um ihre Zukunft. Angesichts der Wahlerfolge für Rechtsextreme ist es wichtiger denn je, Menschen effektiv vor Hass und Ausgrenzung zu schützen. Es ist Arbeitsverweigerung, wenn die Bundesregierung das nicht tut“, erklärte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus ergänzte: „Wer Diskriminierung und Rassismus erfährt, muss qualifizierte Unterstützung finden, schnell und unkompliziert. Doch schon daran scheitert es oft, denn rund 22 Prozent der Menschen in Deutschland haben selber schon Rassismus erfahren. Auf 920.000 Einwohnerinnen und Einwohner kämen aber durchschnittlich nur eine Vollzeitberaterinnen- oder Vollzeitberaterstelle. Das muss sich ändern. Durch die community-basierte Beratung bauen wir gemeinsam mit den von Rassismus betroffenen Communities Beratungsstrukturen auf – niedrigschwellig, wohnortnah und entsprechend kompetent im Umgang mit verschiedenen Formen von Rassismus. “

„Immer wieder berichten Sinti und Roma von Diskriminierung durch Behörden. Besonders problematisch sind Fälle von zum Teil krass rechtswidrigem Verhalten von Polizisten. Wir können nicht glaubwürdig gegen Rassismus und Antiziganismus vorgehen, solange Beamtinnen und Beamte sich nicht an Recht und Gesetz halten. Betroffene müssen in die Lage versetzt werden, sich effektiv gegen Unrecht zu wehren. Deswegen muss das AGG auf das Handeln staatlicher Stellen ausgedehnt werden“, so Mehmet Daimagüler, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland.

„Im Koalitionsvertrag gibt es mit der geplanten Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich den erkennbaren Willen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen – nun ist dafür höchste Zeit. Der Gesetzgeber muss jetzt verbindliche und einklagbare Normen zur Barrierefreiheit schaffen und die staatliche Durchsetzung regeln. Dies gilt für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum, den Arbeitsmarkt und insbesondere für das Gesundheitswesen“, erläuterte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus erklärte: „Jüdinnen und Juden werden in Deutschland auf die wohl grundsätzlichste Art diskriminiert: Ihre Sicherheit ist im öffentlichen Raum in Gefahr, sodass ihnen eine als jüdisch erkennbare, sichere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben häufig verwehrt bleibt. Von einer schon zuvor prekären Situation hat sich die Lage mit dem Terrorangriff gegen Israel am 7. Oktober 2023 noch drastisch verschlechtert. Als Bundesregierung, aber besonders als gesamte Gesellschaft, müssen wir gegen jede Form antisemitischer Diskriminierung und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorgehen, um unseren demokratischen Werten gerecht zu werden.“

„Trotz vieler Fortschritte bleiben LSBTIQ* eine verwundbare Gruppe, gegen die gerade in Krisenzeiten Ressentiments geschürt werden. Diskriminierung und Gewalt gehören leider nach wie vor zu ihrem Alltag. Diese Angriffe sind oft eingebettet in rechtspopulistische und religiös-fundamentalistische Ideologien. Das Engagement gegen LSBTIQ-Feindlichkeit ist daher eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe“, so Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt / Queer-Beauftragter.

Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten resümierte: „Der Lagebericht zeigt, dass die Bekämpfung von Diskriminierungen eine Daueraufgabe ist. Wir dürfen nicht einfach akzeptieren, dass der tief in der Breite der Gesellschaft verwurzelte Antiziganismus Menschen in ihrem Alltag bedroht und ihnen Chancen nimmt. Beunruhigend ist auch, dass (Spät)-Aussiedlerinnen und (Spät)-Aussiedler zunehmend mit Vorurteilen und falschen Zuschreibungen konfrontiert werden, was in hohem Maße an der mangelnden Kenntnis der besonderen Geschichte dieser Gruppe liegt.“

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Tag
der Demokratie

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Region Baden-Württemberg – Der «Internationale Tag der Demokratie» wurde 2007 von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen. Die UN-Generalversammlung erklärte den 15. September jedes Jahres zum Internationalen Tag der Demokratie, um auf die Bedeutung demokratischer Werte und Prinzipien aufmerksam zu machen. Ziel dieses Tages ist es, das Bewusstsein für Demokratie als universelles Gut zu schärfen und die Bedeutung von Menschenrechten sowie politischer Teilhabe hervorzuheben. Er bietet die Möglichkeit, weltweit über die Herausforderungen und Fortschritte im Bereich der Demokratie nachzudenken und das Engagement für demokratische Prinzipien zu fördern. Der Welttag der Demokratie biete eine Gelegenheit, sich wieder bewusst zu machen, wie zentral demokratische Grundrechte sind. Alle sind dazu aufgerufen, sich aktiv für eine starke Demokratie sowie für eine inklusive und offene Gesellschaft einzusetzen.

Anlässlich des «Welttags der Demokratie» rief die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, dazu auf, die demokratischen Grundwerte zu schützen und zu stärken: „Unsere Demokratie ist nur dann stark, wenn sie alle Menschen gleichermaßen einbezieht. Dies gilt besonders für Menschen mit Behinderungen, wenn sie von gesellschaftlicher Teilhabe vielfach immer noch ausgeschlossen oder nicht respektiert werden. Eine lebendige Demokratie erkennt den Wert jeder einzelnen Person an und stellt sicher, dass niemand zurückgelassen oder benachteiligt wird, und zwar unabhängig von Behinderung, Herkunft und anderen Merkmalen. Inklusion stärkt unsere Demokratie, indem sie Vielfalt selbstverständlich fördert und alle Perspektiven in den demokratischen Prozess einbezieht.“

Der «Tag der Demokratie» biete eine Gelegenheit, sich wieder bewusst zu machen, wie zentral demokratische Grundrechte sind. „Unsere Verfassung basiert auf den Prinzipien der Menschenwürde, der Gleichberechtigung und der Freiheit. Diese Werte müssen Tag für Tag verteidigt werden – insbesondere in Zeiten, in denen sie verstärkt unter Druck geraten“, so Fischer. Alle seien dazu aufgerufen, sich aktiv für eine starke Demokratie sowie für eine inklusive und offene Gesellschaft einzusetzen.

Greifbare Bedrohung für Menschen mit Behinderungen
Die aktuellen politischen Entwicklungen, insbesondere die jüngsten Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen, gäben Anlass zur Sorge um den Fortbestand der Demokratie in Deutschland. Dies nähmen auch Menschen mit Behinderungen und ihre Zugehörigen wahr. „Diese Entwicklungen gefährden nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern stellen eine greifbare Bedrohung für Menschen mit Behinderungen dar“, betonte Fischer.

Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hätten erneut gezeigt, dass rechtspopulistische und extremistische Kräfte zunehmend Zuspruch erhalten. Diese politischen Strömungen seien durch menschenfeindliche und diskriminierende Parolen gekennzeichnet und eine Gefahr für Gesellschaft und Demokratie. Auch der aktuelle Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages zeige, dass die Zunahme von Ausgrenzung und Degradierung selbstverständlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen besonders besorgniserregend sei.“Wer Inklusion als Belastung brandmarkt, Menschen aufgrund ihrer Behinderung verächtlich macht oder ausgrenzt, greift nicht nur einzelne Menschen oder Gruppen an, sondern stellt auch die Menschenwürde und die Grundwerte der Verfassung infrage“, erklärte Fischer.

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes betone: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Grundsatz feiere in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen. Doch statt Fortschritten in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, sei in den letzten Jahren eine Zunahme an Ressentiments und Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen zu beobachten – verstärkt durch die politische Rhetorik, die in Teilen der Gesellschaft salonfähig geworden sei. „Es liegt an uns allen, diese gefährlichen Entwicklungen aufzuhalten und eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch dazugehört und sich frei entfalten kann. Inklusion sorgt für Gerechtigkeit und Teilhabe aller. Lassen Sie uns diesen «Tag der Demokratie» nutzen, um genau dafür einzustehen“, resümierte Simone Fischer.

lbw-

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Inklusion
in Kitas
stärken


Region Baden-Württemberg – Ein Modellversuch des Landes Baden-Württemberg hat wirksame Ansätze zur Unterstützung der Arbeit mit behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kitas untersucht. Das Land bereitet nun die flächendeckende Übernahme des Konzeptes vor. «Inklusion in Kitas» – die Gemeinschaft aller Kinder mit und ohne Behinderung mit ihren jeweiligen Bedürfnissen – sei gelebter Alltag in Baden-Württemberg. Mit einem «Modellversuch Inklusion» (MoVe In) habe man in den vergangenen vier Jahren Erfahrungen gesammelt, wie Kita-Teams bei ihrem Umgang mit Kindern mit Behinderung und ohne Behinderung gestärkt und unterstützt werden können. In acht Stadt- und Landkreisen haben Mitarbeitende des Modellversuchs Inklusion den beteiligten Kita-Teams Prozesse zur Implementierung von Inklusion in der jeweiligen Einrichtung begleitet. Das Forum Frühkindliche Bildung (FFB) hat den Modellversuch konzipiert und evaluiert.

Die Ergebnisse der Evaluation des Modellversuchs liegen jetzt vor. Der Abschlussbericht basiert auf den quantitativen und qualitativen Daten der Kita-Teams. Befragt wurden Kita-Leitungen und pädagogische Fachkräfte. „Die Evaluation des Modellversuchs zeigt, dass unser Ansatz sehr wirksam ist. Es ist sinnvoll, die Teams in den Kitas zu stärken und zu unterstützen. Daher planen wir, das Konzept flächendeckend in ganz Baden-Württemberg auszurollen. Wir wollen in den kommenden Jahren in allen Stadt- und Landkreisen die Prozessbegleitung durch einen Fachdienst Inklusion etablieren und so die inklusive Förderung von allen Kindern nachhaltig unterstützen“, erklärte der Staatssekretär im baden-württembergischen Kultusministerium, Volker Schebesta.

Baden-Württembergs Kultusministerium bereitet aktuell eine flächendeckende Umsetzung des Konzeptes vor. Dafür tagte im Juli erstmals die Begleitgruppe Inklusion, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Trägerverbände, der kommunalen Landesverbände, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), des Forums Frühkindliche Bildung und des Kultusministeriums besteht. Ziel der Arbeit der Begleitgruppe sei es, einen gemeinsamen Rahmen für die Umsetzung zu erarbeiten. Vorhandene Strukturen inklusiver Beratung und Begleitung sollen hierbei berücksichtigt und Doppelstrukturen vermieden werden.

-lbw-

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Paralympioniken
aus Bayern
geben Impulse
für Inklusion im Breitensport

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Unlängst erlosch die Flamme der Paralympics in Paris.
Das Bayerische Sozialministerium fördert den Inklusions- und Breitensport für Menschen mit Behinderung mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro. Hauptzuwendungsempfänger sind der «Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.» (BVS Bayern) und «Special Olympics Bayern» (SOBY). Über den BVS werden in diesem Jahr unter anderem 95 inklusive Sportveranstaltungen organisiert. Ferner nehmedie Anzahl der Vereine, die ihr Sportangebot vor Ort für Menschen mit Behinderung öffnen, kontinuierlich zu. Derzeit beteiligten sich bereits 44 Vereine mit insgesamt 118 inklusiven Sportgruppen an dem Förderprogramm «Erlebte Inklusive Sportschule» (EISs) des Sportverbandes.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte: „Inklusion und Barrierefreiheit sind Daueraufgaben. Dank allen Paralympionikinnen und Paralympioniken, davon 143 aus Deutschland, wird die Strahlkraft des paralympischen Gedankens – Inklusion und Gleichberechtigung – lebendig bleiben. Die Flamme der Inklusion brennt weiter. Die Athletinnen und Athleten, die mit Mut, Entschlossenheit und ihrem unermüdlichen Willen, Hindernisse überwinden, sind ein Vorbild und eine Inspiration für eine inklusive Gesellschaft. Besonders gratuliere ich den bayerischen Medaillenträgerinnen und –trägern.“

Diana Stachowitz, Präsidentin des BVS Bayern, unterstrich: „Die bayerischen Athletinnen und Athleten bei den Paralympischen Spielen in Paris verdeutlichen die Bedeutung einer gezielten Nachwuchsförderung. Wir sind stolz auf diese außergewöhnlichen Leistungen und mit derselben Entschlossenheit werden wir unsere Arbeit fortführen – denn im Sport lassen sich Barrieren zwischen Menschen mit und ohne Behinderung am besten überwinden.“

«SOBY» unterstützt mit dem Projekt «#ZusammenInklusiv» die lokale Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung im Breitensport bei. Dazu gehören unter anderem die Beratung von Athletinnen und Athleten zu regionalen Angeboten und die Vernetzung und Kooperation der Angebote. Erwin Horak, der Präsident von SOBY betonte: „Der Breitensport ist die Basis für den Leistungssport. Wir gratulieren den erfolgreichen bayerischen Paralympics-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern. Sie sind Inspiration und Vorbild für uns alle. Auch die Athletinnen und Athleten von SOBY blickten mit großer Bewunderung und Begeisterung nach Paris. In der großen bayerischen Familie des Behindertensports verfolgen wir alle ein gemeinsames Ziel: Wir wollen mehr Teilhabemöglichkeiten für Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigung, und zwar wohnortnah, barrierefrei und an den persönlichen Wünschen und Vorlieben ausgerichtet.“

Statement:
Wie sagte IPC-Präsident Andrew Parsons bei seiner flammenden Eröffnungsrede bei den Paralympics in Paris in Richtung Staatsoberhäupter „Vive la revolution de l’inclusion!“ „Liberte. Das Recht, frei und ohne Unterdrückung zu leben“ – „Egalite. Jeder Mensch mit einer Behinderung verdient die Möglichkeit, sich zu entfalten und ein Leben ohne Barrieren, ohne Diskriminierung und ohne Ausgrenzung zu führen“ – ‘‘Fraternite. Wir sind eins, aber wir sind nicht gleich. – Wir gehören alle zur selben Familie, der Menschheit.“ Er sehe vor allem abseits des Sports weiter „enorme Hindernisse“ für Menschen mit Behinderung“. Dieser Funke der Inklusionsrevolution sollte auch auf Bayern überspringen – ich bin gespannt ob er nachhaltig bei unseren Politikern, Wirkung zeigt.

Mit sportlichen Grüßen
Anton Grafwallner
Sprecher Multiple Sklerose Kontaktgruppe Tegernseer Tal und Umgebung Gmund am Tegernsee

 

-bstmas-, ag

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Mediales Resümee
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Paralympics 2024

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Am Sonntag, 8. September, endeten die Paralympics 2024 in Paris mit einer noch einmal beeindruckenden und emotionalen Abschlussfeier. Seit Beginn der Spiele am 28. August hatten ARD und ZDF umfassend von den Paralympics berichtet, sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk und in den Online-Angeboten. ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky: „Paris hat die Paralympics zu einem großartigen Sportfest gemacht – wir haben spannende Übertragungen erlebt, zutiefst bewegende Interviews, herausragende Athletinnen und Athleten mit ihren beeindruckenden Geschichten. Von der Eröffnungs- bis zur Schlussfeier waren die Paralympics das beherrschende Thema der ARD-Sport-Berichterstattung in den letzten zwölf Tagen: Neben den Livesendungen im Fernsehen wurde auch in Nachrichten- und Magazinsendungen umfassend berichtet. Darüber hinaus haben wir das Online-Angebot erheblich erweitert und weit mehr als 200 Stunden live im Stream gezeigt.”

ARD und ZDF haben die Paralympics im täglichen Wechsel live und im Rahmen von Highlight-Sendungen am Abend gezeigt. Insgesamt 28,9 Millionen Menschen haben die Übertragungen mit einem Gesamtvolumen von rund 60 Stunden im TV bei ARD und ZDF verfolgt. Damit wurden 36,9 Prozent der Bevölkerung erreicht. Die durchschnittliche Sehbeteiligung bei ARD und ZDF lag bei 1,01 Millionen Menschen und damit bei einem Marktanteil von 10,9 Prozent.

Die meistgesehene Übertragung war die Eröffnungsfeier am 28. August 2024 im ZDF. Rund 2,75 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer schalteten die Sendung ein. Im Ersten war die Abend-Sendestrecke zur Leichtathletik am 4. September am erfolgreichsten: Insgesamt 2,37 Millionen Menschen verfolgten unter anderem, wie Weitspringer Markus Rehm sich seine vierte Goldmedaille in Folge bei den Paralympics sichern konnte.

Das Online-Angebot wurde ebenfalls sehr gut angenommen. In der ARD Mediathek, über die HbbTV-App, auf sportschau.de und in den Online-Angeboten des ZDF wurden insgesamt rund fünf Millionen Streaming-Views verzeichnet. Die „On Demand“-Nutzung der Videos summierte sich auf rund 3,7 Millionen Abrufe. Auch die Hörfunkwellen der ARD haben aus Paris noch umfangreicher als bei den vergangenen Paralympics berichtet, und zwar mit News, Storys, Talks und Live-Reportagen.

Paralympics-Sieger wie Markus Rehm und Taliso Engel standen live und authentisch an der Talkleitung in Paris Rede und Antwort. Gemessen an der Anzahl der aus Paris geführten Reporter-Talks hat sich das Programmvolumen seit den von der Zeitverschiebung her vergleichbaren Paralympics 2012 in London mehr als verdoppelt – auf diesmal rund 330. Der Norddeutsche Rundfunk war der verantwortliche ARD-Sender für die Paralympics 2024.

-ard-

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Toiletten
für Alle

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Region Baden-Württemberg – Das Land Baden-Württemberg stellt erneut bis zu 200.000 Euro für die Einrichtung von öffentlichen Toiletten bereit, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonders schweren Behinderungen ausgerichtet sind. Baden-Württemberg ist bislang das einzige Bundesland, das die Ausstattung der für die Betroffenen so wichtigen „Toiletten für Alle“ fördert. Inzwischen gebe es bereits 85 solcher vom Land geförderten Toilettenanlagen, sechs weitere sind derzeit in Planung beziehungsweise Umsetzung. „Barrierefreiheit hat viele Facetten, geeignete Toiletten für alle Menschen gehören als wichtiger Baustein dazu. Vor wenigen Jahren gab es in Baden-Württemberg noch kaum öffentlich zugängliche Toiletten, in denen beispielsweise Inkontinenzmaterial gewechselt werden konnte. Viele Betroffene verzichteten daher ganz darauf, das Haus für längere Zeit zu verlassen“, erklärte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig.

Um die Situation zu verbessern und damit eine Teilhabe von Menschen mit besonders schweren Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen, fördert Baden-Württemberg seit einigen Jahren die Ausstattung geeigneter Räume als „Toiletten für Alle“. Dazu gehören auch mobile Varianten, die beispielsweise in einem entsprechend ausgestatteten Container bei Veranstaltungen im Freien aufgestellt werden können.

Die Planung zur Ausstattung wird vor Antragstellung mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. abgestimmt und von diesem geprüft. Förderanträge für eine „Toilette für Alle“ können von Gemeinden und Kreisen, öffentlich-rechtlichen oder privaten Organisationen, Vereinen und Trägern von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gestellt werden. Mittlerweile gibt es „Toiletten für Alle“ beispielsweise im Erlebnispark Tripsdrill, im Europa-Park Rust, in den Stadien des VfB Stuttgart und des SC Freiburg, auf der Messe Stuttgart und der Messe Karlsruhe, im Zoologischen Garten in Karlsruhe, auf der Insel Mainau und seit Kurzem im Pfahlbauten Museum in Unteruhldingen.

„Toiletten für Alle“
Zu einer „Toilette für Alle“ gehören eine höhenverstellbare Liege für Erwachsene und ein elektrischer Personen-Lifter, der Personen sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege hebt. Dort liegen sie bequem und hygienisch, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechseln kann. Komplettiert wird die „Toilette für Alle“ durch einen luftdicht verschließbaren Mülleimer. Zu den Betroffenen zählen vor allem Menschen mit angeborenen schweren und mehrfachen Behinderungen, Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma, Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind, Menschen mit Querschnittlähmung sowie ältere Menschen, die schwer pflegebedürftig und/oder dement sind. Angesichts der steigenden Zahl der hochbetagten Menschen kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Betroffenen in Zukunft weiter zunehmen wird.

-bw-

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Inklusionstaxis

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Region Bayern – Spontane Fahrten, ob am Wochenende oder zu später Stunde, sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vielerorts nur schwer möglich. Um jedem die Teilhabe zu ermöglichen und zugleich die Attraktivität für Taxiunternehmen zu steigern, gibt es die Möglichkeit eines einmaligen Zuschusses für den Umbau von Fahrzeugen zu sogenannten „Inklusionstaxis“, bei dem die Kosten vom Landkreis getragen werden. „Bisher gibt es im Landkreis München sechs Inklusionstaxis. Das ist ein guter Anfang, aber noch lange nicht unser Ziel. Die gleichberechtigte Teilhabe aller am täglichen Leben ist eine unabdingbare Notwendigkeit. Mit unserem Förderprogramm bieten wir finanzielle Unterstützung, um Taxiunternehmen unter die Arme zu greifen. Ich appelliere an alle, diese Chance zu nutzen“, betonte Christoph Göbel, Landrat des Landkreises München.

Stellten den Inklusionstaxiservice im Landkreis München vor v.l.:
Andreas Festini Salan, Taxiunternehmer aus Aying; Christoph Göbel, Landrat des Landkreises München;
David Engelhardt, Geschäftsführer des Behindertenbeirats des Landkreises München, mit Assistenz.

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Bereits 2020 hat der Sozialausschuss des Landkreises München ein Förderkonzept verabschiedet, das Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglicht, welches die Inklusionstaxis – Taxis, die rund um die Uhr barrierefrei unterwegs sind – beinhaltet. Diese Taxis werden vom Landkreis gefördert – ohne Rückzahlungsverpflichtung. Weitere Informationen zur Projektförderung: www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi

-lam- Bild: lam

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Tirol
soll Vorreiter
in Sachen Inklusion
und Selbstbestimmung werden

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Region Tirol – Jeder Mensch hat grundlegende Bedürfnisse, die essentiell für ein erfülltes Leben sind. „Wo möchte ich leben?“ „Mit wem möchte ich Zeit verbringen?“ „Wie möchte ich meinen Tag gestalten?“, diese Fragen sollte niemand anders als die Person selbst treffen, so der Grundsatz der Selbstbestimmung. Dieser ist rechtlich in der Behindertenkonvention verankert. Wie es gelingen kann, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können, ist eine Schlüsselherausforderung der Inklusionspolitik – in Tirol genauso wie in anderen Regionen.

Kürzlich begab sich die Tiroler Inklusionslandesrätin Eva Pawlata gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten von Land, Lebenshilfe Tirol und argeSODiT, dem Dachverband der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Tirol, auf eine Studienreise nach Schottland. In der „Royal Society of Edinburgh“ traf sich die Tiroler Delegation mit Andy Kerr, dem ehemaligen schottischen Gesundheitsminister (2004-2007) und derzeitigen Vorsitzenden der Umsetzungsgruppe für faire Arbeit in der Sozialfürsorge der schottischen Regierung. Kerr hatte maßgeblichen Anteil daran, den „Self-Directed Support“ und damit mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen über ihre eigene Unterstützung auf den Weg zu bringen. Im Austausch mit dem führenden Dienstleister „ENABLE Scotland“ in Glasgow konnten vertiefte Einblicke in das System und die Arbeit der schottischen Behindertenhilfe gewonnen werden. Die Erkenntnisse der Studienreise sollen in den Tiroler Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) für die Behindertenhilfe 2025-2032 fließen, an dem aktuell und mit Einbindung aller Stakeholder der Behindertenhilfe – NutzerInnen, Angehörige und DienstleisterInnen – gearbeitet wird.

Von Inklusion profitieren alle
„Inklusion bedeutet, die Bedürfnisse und Entscheidungen einer Person in den Mittelpunkt zu stellen. Damit sind in der Behindertenhilfe zahlreiche Herausforderungen verbunden: Geeigneter Wohnraum wird genauso benötigt wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die entsprechenden Unterstützungsleistungen erbringen. Im Rahmen der Studienreise gewannen wir zahlreiche Einblicke in Wissenschaft, Praxis und Politik der schottischen Behindertenhilfe. So hat sich gezeigt, dass wir uns denselben Fragen und Aufgaben stellen. Das schottische Modell und die Arbeit von ENABLE beweist eindrucksvoll, dass Selbstbestimmung möglich ist und davon schlussendlich alle profitieren“, so Pawlata und verweist darauf, dass durch die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht nur ihre Lebensqualität erhöht, sondern auch ein wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beitrag geleistet werden könne und ergänzte: „Es ist mir ein Anliegen, diesen Grundsatz der Selbstbestimmung auch in Tirol zu verankern, sodass Tirol Vorreiter in Sachen Inklusion und Selbstbestimmung wird. Wir sind in der Tiroler Behindertenhilfe bereits gut aufgestellt, doch erst am Ziel, wenn alle Menschen im Alltag, beim Wohnen, der Arbeit und Freizeit die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Diesen Weg können wir nur gemeinsam gehen und daher freue ich mich auf die Arbeit am Bedarfs- und Entwicklungsplan, mit dem wir erstmals eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Tirol schaffen.“

Ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Die gesetzliche Grundlage für das schottische Inklusionsmodell stellt der „Self-Directed Support Act“ dar – in Tirol ist es das Teilhabegesetz. Um das selbstbestimmte Leben zu ermöglichen, hat Schottland die Art der Unterstützung angepasst: Die großen Anstalten für Menschen mit Behinderungen wurden geschlossen und dort lebende Personen mit der notwendigen Unterstützung in ihre Heimatgemeinden übersiedelt und am Arbeitsmarkt integriert. „Das Persönliche-Assistenz-Modell von ENABLE basiert darauf, das Recht auf selbstbestimmte Unterstützung für jeden Menschen zu verwirklichen. ENABLE übernimmt alle rechtlichen, finanziellen, personellen und technischen Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers, während die Person, für die wir arbeiten, alle Vorteile hat, ihre eigene Assistenz zu beschäftigen und selbst zu entscheiden, was sie jeden Tag tun möchte. Das PA-Modell hat sich als erfolgreich und übertragbar auf eine Reihe von Betreuungsbedürfnissen in Schottland erwiesen“, erklärte Theresa Shearer, CEO von ENABLE.

-lt-

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Bayern
barrierefrei

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Region Bayern – Die Politik für Menschen mit Behinderung sei ein zentrales Thema der Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat bekenne sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Teilhabe, Chancengleichheit und ein selbstbestimmtes Leben habe sozialpolitische Priorität und sei essenziell für die Demokratie. Deswegen setze sich der Freistaat auch in Zukunft dafür ein, sichtbare und unsichtbare Barrieren in Bayern abzubauen und Inklusion zu leben. Allein das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellte umfangreiche staatliche Unterstützung von knapp 275 Millionen Euro direkt für Menschen mit Behinderung und die betreffenden Einrichtungen in Bayern bereit. Mit diesen Mitteln werden beispielweise Einrichtungsträger mit Investitionskostenzuschüssen beim Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt und damit die Bayerischen Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe entlastet. Finanziell unterstützt werden darüber hinaus unter anderem blinde und sehbehinderte Menschen durch ein variantenreiches Blindengeld hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen; ambulante Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Dienste der Offenen Behindertenarbeit und die Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderung; die berufliche Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Breitensport für Menschen mit Behinderung.

Seit sich die Bayerische Staatsregierung vor zehn Jahren das Ziel setzte, den Freistaat barrierefrei zu machen, habe sie mehr als eine Milliarde Euro für das bundesweite Vorzeigeprojekt „Bayern barrierefrei“ zur Verfügung gestellt. Nun ist außerdem die neue Internet-Plattform „einfach finden“ online. Sie macht Angebote der Staatsregierung in Leichter Sprache und in Gebärdensprache leicht zugänglich. Zuvor waren diese auf verschiedenen Internetseiten zu finden. Nun sind alle gesammelt auf einer Seite leicht zu nutzen. Dieses Angebot ist Teil des Programms „Bayern barrierefrei“, mit den Schwerpunkten „barrierefreie Kommunikation“, „digitale Barrierefreiheit“, „Mobilität“, „Bildung“, „staatliche Gebäude mit Publikumsverkehr“, „Fortbildung von Beschäftigten im staatlichen Bereich“ sowie „Gesundheit und Pflege“. Im Lauf der Legislaturperiode strebe die Bayerische Staatsregierung den Einstieg in ein Gehörlosengeld an. Damit sollen die finanziellen Lücken bei den behinderungsbedingten Mehraufwendungen hörbehinderter Menschen abgefedert werden, die nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt seien. Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werde ebenso weiter unterstützt wie die übrigen Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderung in Bayern. Barrierefreiheit habe mit Blick auf den demographischen Wandel auch im Tourismus eine wachsende Bedeutung. Bayern engagiere sich für einen Ausbau der barrierefreien touristischen Angebote und setze dabei auf die Kernbereiche „Information über die Angebote“, „Sensibilisierung“ und „Investitionsförderung“.

Mit dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ werden Informationen über die Barrierefreiheit vor Ort bereitgestellt. 2023 haben sich fünf Regionen zusammengeschlossen, ihre Angebote vernetzt und sich gemeinsam als Region zertifizieren lassen. Aktuell werde an der organisatorischen und inhaltlichen Reform des Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ gearbeitet. Ergänzend gibt es Sensibilisierungs- und Marketingmaßnahmen für Touristiker und Gäste, beispielweise auf der Website erlebe.bayern/urlaub-fuer-alle oder unter tourismus.bayern/barrierefreier-urlaub-in-bayern/

-bsr-

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Zweite
Staatenprüfung
der UN Behindertenrechtskonvention

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Ein zweitägiger interessanter und konstruktiver Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Fachausschuss fand in Genf statt – dieser wurde live im UN Web TV mit Gebärden-, Schriftdolmetscher und Simultandolmetscher auch in deutscher Sprache übertragen. Dabei wurde eine Reihe von Defiziten in der Umsetzung der UN-BRK aufgezeigt. So sei ein erhebliches Ausmaß an Sonderstrukturen in den Bereichen Schulbildung, Wohnen und Arbeitsleben zu erkennen. Außerdem gebe es keine systematische Prüfung und Bewertung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der UN-BRK auf Bundes-, und Länderebene, um frühzeitig den Anpassungsbedarf bei Regelungen zu erkennen. Die Ergebnisse der BRK-Konferenz „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ ist unter Ergebnisse der BRK-Konferenz ersichtlich.

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-ga- Bild: ga

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Digitale
Inklusion

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Region Südtriol – Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde dazu ermächtigt, das „Pnrr-Projekt“ zu unterzeichnen. Damit können die Finanzmittel in Höhe von 684.000 Euro dafür freigegeben werden und bis spätestens Ende des Jahres 2025 das Projekt „Citizien Inclusion“ (Bürger- und Bürgerinnen-Inklusion) umgesetzt werden. Dieses Projekt zum Abbau digitaler Barrieren für Menschen mit Behinderung sei ein Meilenstein im Zuge der Umsetzung des Strategiepapiers „Südtirol Digital 2022-2026“, das die Landesregierung im April 2022 gutgeheißen hat.

Zentraler Punkt dabei ist die Sensibilisierung für Barrieren in der digitalen Welt: Ein breit angelegtes Kursprogramm für Menschen mit Behinderung, Führungskräfte, Entscheidungsträger, Mitarbeitende der Landesverwaltung, Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften und Informatikexperten wird ab kommendem Herbst starten. Das Amt für Personalentwicklung des Landes und des Gemeindenverbands und Einrichtungen aus dem Sozialbereich sollen die Abteilung Informatik bei der Erstellung und Durchführung der Kurse unterstützen. „Allen muss bewusst sein, dass es nicht nur in der realen Welt Barrieren für Menschen mit Behinderung gibt, sondern auch in der digitalen Welt – hier geht es weniger um plastische Hürden denn um visuelle. Wir sprechen beispielsweise von einfacher Sprache und Lesbarkeit, Farbkombinationen, Schriftarten“, erklärte der zuständige Landesrat und Landeshauptmann Kompatscher.

Die Abteilung Informatik ist Träger der Kurse, die Ämter für Personalentwicklung des Landes und des Gemeindenverbands werden die Kurse organisieren. Dem Digitalisierungsbeauftragten Josef T. Hofer obliege es, die Finanzmittel zweckzubinden und unter anderem die Südtirol Informatik AG damit zu beauftragen, Software und Hardware an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu soll zuerst eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden, im Anschluss daran die Technologien und Geräte angepasst werden und schließlich die Zufriedenheit der Nutzer, also der Menschen mit Behinderung, erhoben werden. Ebenso bestehe der ausdrückliche politische Auftrag, die Anzahl der Fehlertypen bei der Benutzeranmeldung von mindestens zwei Diensten der öffentlichen Verwaltung zu halbieren: Als Beispiele im Beschluss der Landesregierung angeführt sind die Anmeldung zur Musikschule, zu den Schulen, die Erstellung der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) oder die Zuschüsse an Unternehmen für Elektromobilität.

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Trotz Handicap
fit für den Beruf

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Region Salzburger Land – Junge Menschen mit Handicap haben im Berufsleben Hürden zu überwinden. In Salzburg-Lehen sorgt eine spezielle Einrichtung mit Fördermaßnahmen und Begleitung dafür, dass Jugendliche mit Beeinträchtigung eine vollwertige Ausbildung für Berufe in der Gärtnerei, in der Tischlerei oder in der Küche erhalten. Das Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS) ist eine Besonderheit in Salzburg. Vom Frühförderkind bis zur ausgelernten Fachkraft mit Gesellenbrief erhalten in der seit mehr als 125 Jahren bestehenden Einrichtung alle mit Handicap auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung.

Landesrätin Daniela Gutschi hat das LZHS beim Tag der offenen Tür besucht. „An dieser einzigartigen Einrichtung werden junge Menschen mit Handicap von klein auf professionell gefördert und für ein selbstständiges Berufsleben fit gemacht. Sie erhalten die Kompetenzen und das Selbstvertrauen, um sich als wertvoller Teil unserer Gesellschaft einzubringen“, so die Landesrätin.

Das Landeszentrum für Hör- und Sehbildung gilt mit derzeit 89 Kindern samt Familien in Betreuung als Kompetenzzentrum für Kinder mit einer Hör- oder Sehbeeinträchtigung. Für die drei Ausbildungsschwerpunkte ist alles auf dem Gelände vorhanden. „Wir haben für jedes Talent die passende Begleitung und geben den jungen Menschen ein Jahr Extrazeit für ihre Lehre. Gedacht sind unsere Ausbildungsplätze für Jugendliche, die eine Hörbeeinträchtigung haben, Lerndefizite aufweisen oder einen speziellen Rahmen benötigen. Sowohl in der Küche als auch in der Tischlerei sind gerade Plätze frei“, erklärte Stefan Mayrhofer, der die Berufsausbildung am LZHS koordiniert.

-ls-

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Deutliche Erhöhung
der Einkommensgrenze
beim Wohnraumanpassungszuschuss

-Leistungsfreies Darlehen in Bayern-

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Region Bayern – Das Land Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des „Bayerischen Wohnungsbauprogramms“ mit einem leistungsfreien Darlehen. Leistungsfrei bedeutet, dass das gewährte Darlehen nach zweckentsprechender Nutzung von mindestens fünf Jahren nicht mehr zurückgezahlt und auch nicht verzinst werden muss.

Es können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) bezeichneten Einkommensgrenzen (bereinigtes Einkommen) nicht übersteigt. Gemäß Art. 11 BayWoFG sind dies für einen Einpersonenhaushalt 28.300 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt 43.200 Euro. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.700 Euro und für jedes zum Haushalt gehörende Kind um weitere 3.200 Euro. Für jeden Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wird gemäß Art. 5 Abs. 2 BayWoFG ein Freibetrag in Höhe von 4.000 EUR abgesetzt. Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenwohnraum oder Mietwohnraum. Erforderlich ist der Nachweis der Behinderung durch den Schwerbehindertenausweis, ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Der Antrag ist einzureichen bei der Anpassung von Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt; von Mietwohnraum bei der Regierung, Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg oder Stadt Nürnberg. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023 Nr. 53) können bei der Anpassung nur die Mehrkosten der behindertengerechten Ausstattung gegenüber einer konventionellen Ausführung (z. B. Dusche/Bad, Waschbecken) gefördert werden. Daneben können auch die Kosten für die dadurch bedingten Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen, die dem Menschen im Hinblick auf seine Behinderung die Nutzung seines Wohnraumes erleichtern (WFB 2023 Nr. 52).
Dazu gehören insbesondere:
Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern – zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer
Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs

-nullbarriere.de-

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Inklusion
von Menschen
mit Behinderungen
im Fokus

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Region Tirol – Kürzlich fand in Klagenfurt die Sozialreferentinnen- und Sozialreferentenkonferenz statt. Ein zentrales Thema dabei war die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. So ging es um die „Persönliche Assistenz“ ebenso wie um den Ansatz „Lohn statt Taschengeld“. In Tirol wird die „Persönliche Assistenz“ nach dem Tiroler Teilhabegesetz für Personen mit körperlichen Behinderungen und/oder Sinnesbehinderungen angeboten: Assistentinnen und Assistenten helfen den Personen bei allen Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst ausführen können. Das Land Tirol hat gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg sowie unter Einbindung der Behindertenverbände eine Förderrichtlinie des Bundes zur „Persönlichen Assistenz“ erarbeitet.

Diese sieht vor, dass jene Bundesländer, die sich an die vereinbarten Kriterien halten, einen Zuschuss des Bundes erhalten. Aktuell ist die Finanzierung bis 2025 gesichert. Im Rahmen der Sozialreferentinnen- und Sozialreferentenkonferenz forderten die Länder eine langfristige Finanzierungszusage des Bundes. Was den Ansatz „Lohn statt Taschengeld“ und die diesbezüglich angekündigte Finanzierung des Bundes betreffe, so begrüßt Soziallandesrätin Eva Pawlata diese. Es brauche jedoch eine bundesweite Lösung und genauere Prüfung von Modellen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung und Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen, so die Länder übereinstimmend. „Ein selbstbestimmtes Leben ist ein zentraler Baustein bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen und dafür angemessen entlohnt zu werden, sondern auch eigenständig entscheiden zu können, wie, wo und mit wem er sie leben möchte. Eine wesentliche Rahmenbedingung hierfür ist die „Persönliche Assistenz“, die neben weiteren mobilen Unterstützungsleistungen dazu beitragen kann, dass eine freie Wahl des Wohnorts möglich ist“, betonte Pawlata.

430.000 Stunden „Persönliche Assistenz“ in Tirol
In Tirol ist der Grundsatz „mobile vor stationären Leistungen“ im Teilhabegesetz verankert und es besteht ein Rechtsanspruch für die „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“. Für die „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ gelten hingegen bundesgesetzliche Vorschriften. Im Vorjahr nahmen tirolweit 550 Personen die „Persönliche Assistenz im Freizeitbereich“ in Anspruch. Für die insgesamt 430.000 Leistungsstunden wurden seitens des Landes rund 19 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder für die „Persönliche Assistenz“. So sollen in ganz Österreich einheitliche Regelungen zum Einsatz kommen und es darüber hinaus auch eine gemeinsame Anlaufstelle für die „Persönliche Assistenz“ in allen Lebensbereichen – also Freizeit und Arbeit – geben.

Tiroler Erfolgsprojekt „mittendrin“ begleitet Menschen mit Behinderungen auf Arbeitsplätze
Um zu erreichen, dass Menschen mit Behinderungen langfristig „Lohn statt Taschengeld“ erhalten, sei seitens des Bundes geplant, inklusive Projekte der Länder mit 36 Millionen Euro zu fördern. In Tirol gibt es bereits seit 2012 das Projekt „mittendrin“, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen und mit hohem Unterstützungsbedarf auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell werden im Rahmen des Projekts tirolweit 120 Menschen mit Behinderungen begleitet, über 80 davon haben bereits einen Arbeitsplatz mit Entlohnung nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag und mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Systempartner von „mittendrin“ sind arbas-Arbeitsassistenz Tirol, Vianova, innovia, Lebenshilfe Tirol, W.I.R, Geschützte WerkstätteIntegrative Betriebe Tirol und Selbstbestimmt Leben. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Tiroler Behindertenhilfe.

-lt-

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Anträge
für KfW-Förderungen
seit 20. Februar wieder möglich

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Wer bauen oder umbauen möchte, kann seit 20. Februar wieder Zuschüsse und KfW-Darlehen für klimafreundliche, altersgerechte oder genossenschaftliche Vorhaben beantragen. Nun können Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für die Zuschussbeträge betragen 25.000 Euro. Egal ob man nur die Türschwelle zum Wohnungseingang absenkt, das ganze Bad saniert oder sich einen Aufzug in das Haus baut: Sobald die Maßnahme der Barrierefreiheit dient oder die Wohnung damit altersgerecht wird, kann die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ von Privatpersonen beantragt werden. Dazu gehören neben privaten Bauherren auch Mieter einer Immobilie. „Das Programm soll dabei helfen, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung müssen“, betonte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz.

Je nachdem, wie groß die getroffenen Maßnahmen sind, fällt auch die Höhe der Förderung aus. Einzelne Baumaßnahmen bekommen KfW-Zuschüsse in der Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro. Wer sein Haus komplett altersgerecht umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 6.250 Euro. Insgesamt hat sich der Etat für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt: In diesem Jahr ist der Fördertopf mit insgesamt 150 Millionen Euro gefüllt. Einen Zuschuss bis zu max. 6.250 Euro erhalten alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum. Weitere Infos: kfw-zuschuss-altersgerecht-umbauen

-nb-

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Schulprofil
Inklusion

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Region Bayern – Inklusion ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Die bayerische Kultusstaatssekretärin Anna Stolz hat ein Ziel vor Augen: „Ich möchte, dass eines Tages das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Heimat nichts Besonderes mehr ist, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wie das gelingen kann, zeigen auch die mittlerweile fast 500 bayerischen Schulen, die das „Schulprofil Inklusion“ tragen.“ 21 von ihnen sind ganz frisch mit Beginn des laufenden Schuljahres neu hinzugekommen.

Die Basis für das „Schulprofil Inklusion“ bildet ein von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitetes inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Profilschulen sind somit ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept des bayerischen Wegs der Inklusion, der Bewährtes erhält und Neues schafft. „Es gibt nicht einen, sondern viele Wege für eine erfolgreiche Inklusion. Dabei ist es wichtig, dass wir im Freistaat nach wie vor unsere Förderschulen haben. Sie sind hochspezialisierte Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Kompetenzzentren für unsere Regelschulen. Gleichzeitig brauchen wir für die Inklusion aber auch neue Strukturen. Ein ganz wichtiger Teil hiervon sind die Profilschulen, die eine enorme
Bereicherung für unsere bunte bayerische Schullandschaft darstellen“, so Stolz.

Das Schulprofil Inklusion ist eine von zahlreichen Maßnahmen und Angeboten des Freistaats. So wurden im Bereich der Inklusion in der laufenden Legislaturperiode 500 zusätzliche Lehrerstellen, knapp 300 neue Stellen für Lehrkräfte der Sonderpädagogik sowie 550 zusätzliche Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen geschaffen. Darüber hinaus hat Bayern die verschiedenen Studienangebote deutlich ausgeweitet und Inklusion als festen Bestandteil der Lehrerbildung etabliert.

-stmuk-

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Deutschland
hat noch viele
Baustellen
bei der Inklusion

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Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sprach anlässlich der zweiten Staatenprüfung bei den Vereinten Nationen, die in Genf stattfanden. In seiner Rede vor dem Ausschuss machte er deutlich, dass die Empfehlungen der Kommission „Maßstab und Richtschnur“ für seine Arbeit seien. Der Behindertenbeauftragte erläuterte in seinem Eingangsstatement: „Neben den teilhabepolitischen Erfolgen seit der Ratifizierung der – in 2009 und insbesondere seit der letzten Staatenprüfung 2015 gibt es noch echte „Baustellen“, beispielsweise in den Bereichen der Barrierefreiheit, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Inklusiven Bildung. Die mangelnde Barrierefreiheit zeigt sich besonders eklatant beim Zugang zum Gesundheitssystem. Insbesondere Arztpraxen und Rehakliniken sind aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung häufig nicht barrierefrei, was oftmals zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen führt. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf Vernunft und Freiwilligkeit zu setzen. Andere Länder machen bereits vor, wie es gehen kann. So gilt in Österreich seit 2016 das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen: Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. In diesem Sinne werde ich mich in die ressortübergreifende „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ regelmäßig und kritisch einbringen. Denn es wäre fatal, wenn diese Chance für mehr Barrierefreiheit wieder nicht entschlossen genutzt wird.“

Für die „Baustelle“ Arbeit führte der Beauftragte aus, dass sich trotz einiger Bemühungen in den letzten Jahren, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die Situation seit 2015 nicht wesentlich geändert habe. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen sei annähernd doppelt so hoch wie die von Menschen ohne Behinderungen und sie seien deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. „Die Weiterentwicklung der Werkstätten ist dringend erforderlich, damit das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt werden kann, nicht nur auf dem Papier steht“, so Dusel.

Mit Blick auf die Inklusive Bildung in Deutschland machte er deutlich, dass gezielte und bundesweite Maßnahmen erforderlich seien, damit Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht weiterhin vom allgemeinen Bildungssystem und damit später vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Bund und Länder müssten hier an einem Strang ziehen. „Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln, zu beteiligen. Nicht gesetzlich geregelt ist, wann und wie die Beteiligung zu erfolgen hat. Das führt dazu, dass die Bundesministerien ihre Beteiligungspflicht teilweise unterschiedlich auslegen. Wirklich zielführend im Sinne der Umsetzung ist eine Beteiligung aber nur, wenn Sie frühzeitig, spätestens gemeinsam mit den anderen Ministerien in der Ressortabstimmung stattfindet. Nur so kann die beauftragte Person die Ministerien wirksam beraten“, erklärte Dusel.

Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) werde der Behindertenbeauftragte voraussichtlich im Februar 2024 eine Konferenz zur Staatenprüfung und den Abschließenden Bemerkungen veranstalten, um darauf hinzuwirken, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Aufgabe gerecht werden, für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, indem sie die Empfehlungen des Ausschusses als Grundlage für konkrete politische und strategische Entscheidungen nehmen. Zu dieser Fachveranstaltung werden der Beauftragte und das DIMR einen Kreis von Entscheiderinnen und Entscheidern aus der Politik sowie Expertinnen und Experten in eigener Sache einladen. Teile der Veranstaltung werden online gestreamt und können von Interessierten mitverfolgt werden.

Der „konstruktive Dialog“ zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss findet am 29. und 30. August 2023 in Genf statt. Hier befragt der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die deutsche Delegation zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die erste Staatenprüfung fand 2015 statt, im gleichen Jahr erschienen die „Abschließenden Bemerkungen“, welche die Ergebnisse dieser ersten Befragung zum Stand der Inklusion in Deutschland zusammenfasst. Basis der Befragung für die Staatenprüfung 2023 sind der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht, den die Bundesregierung 2019 einreichte und 2023 aktualisierte sowie die Parallelberichte der Zivilgesellschaft und des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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Förderzusage
für Werk- und
Förderstätte

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Region Bayern – Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat eine Förderzusage an die „Wendelstein Werkstätten“ übergeben. Die Bayerische Staatsregierung fördert 120 Werkstattplätze und eine Förderstätte mit 24 Plätzen in Rosenheim mit bis zu 6,5 Millionen Euro. Scharf betonte: „Berufliche Inklusion ist der Schlüssel in ein selbstbestimmtes Leben. 120 Menschen mit Behinderung können in der Werkstatt ihre Fähigkeiten voll entfalten. Sie finden Beschäftigung, Anerkennung und soziales Miteinander. Die Produkte, welche die Menschen in den Wendelstein Werkstätten selbst herstellen, werden weltweit erfolgreich vertrieben. Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung erhalten in der Förderstätte die Unterstützung, die sie benötigen. Sie können sich weiterentwickeln, an der Gemeinschaft teilhaben und ihre Freizeit gestalten. Die Werkstätte kann auch ein Sprungbrett zum ersten Arbeitsmarkt sein. Mir ist es wichtig, dass alle in Bayern die Chance auf Teilhabe und Selbstbestimmung haben.“

Die neue Werk- und Förderstätte wird in Rosenheim errichtet. Zu den Wendelstein Werkstätten gehören bereits mehrere anerkannte Werk- und Förderstätten unter der Trägerschaft des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising. Die Werkstätten sind auf drei Standorte in Rosenheim und Raubling verteilt. Die Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten beschäftigt sind, stellen eigene Produkte her – für die es inzwischen weltweit Handelspartner gibt. Außerdem arbeiten sie in verschiedenen Bereichen externen Kunden zu, etwa in der Holz- oder Metallbearbeitung, der Industriemontage oder Lohnverpackung.

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Mehr Inklusion
im Gesundheits-
und Pflegesystem
gefordert

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Behinderungen sind statistisch gesehen ein Phänomen des höheren Lebensalters. In einer älterwerdenden Gesellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, im Lauf des Lebens eine Behinderung zu erwerben. Die Beauftragten von Bund und Ländern halten daher ein grundlegendes Umdenken im Gesundheits- und Pflegebereich für dringend notwendig. Damit Menschen mit Behinderungen jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten wie Menschen ohne Behinderungen, sollte das gesamte Gesundheitssystem barrierefrei ausgestaltet werden. Darüber hinaus seien spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.

Rika Esser, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, misst der zuverlässigen Gewährleistung von häuslicher Intensivpflege eine besondere Bedeutung zu: „Es bestehen trotz der Nachbesserung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) große Bedenken, dass durch die enormen Anforderungen an die Verordnung und Genehmigung so hohe Hürden geschaffen werden, dass die betroffenen Menschen die benötigte Pflege zu Hause nicht mehr beantragen können.“ Daher fordern die Beauftragten, so Rika Esser weiter, eine ausreichende Zahl qualifizierter Medizinerinnen und Mediziner sicherzustellen sowie unnötige Mehrfachbegutachtungen zu vermeiden, bei Menschen mit progressiven Erkrankungen.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fügte hinzu, dass er das vordringlichste Problem im Gesundheitsbereich in der fehlenden Barrierefreiheit von Arztpraxen sieht. „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gibt, in denen es nicht eine einzige barrierefreie gynäkologische Praxis gibt. Die medizinische Versorgung gehört zur Basis der Daseinsvorsorge. Dass Menschen mit Behinderungen hier immer noch ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist eines Landes wie der Bundesrepublik Deutschland unwürdig“, so Dusel. Außerdem sieht Jürgen Dusel großen Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen: „Wenn Kinder ihre Hilfsmittel nicht zeitnah bekommen, schließen sich Zeitfenster, in denen Fähigkeiten aufgebaut und deren Verlust verhindert werden kann. Es ist inakzeptabel, dass Krankenkassen Anträge, die von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als dringend notwendig eingestuft werden, nach Aktenlage ablehnen.“

Helga Seel, die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation , mahnt eine Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit Schwerstverletzungen an. Sie erläuterte dazu, dass viele Patientinnen und Patienten nach einer erfolgreichen Akutbehandlung im Krankenhaus immer noch einen hohen Unterstützungsbedarf hätten, weil sie noch nicht wieder selbstständig essen können. Nach aktueller Definition gelten sie als „noch nicht reha-fähig“. Viele werden deshalb nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen, anstatt in eine Reha-Einrichtung. Daher fordert Seel: „Hochleistungsmedizin braucht Hochleistungsrehabilitation.“

Hintergrund:
Im Mai 2023 kamen in Bad Nauheim die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu ihrem 65. Treffen zusammen. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen.

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Bundestag
lehnte Unionsanträge
zur Barrierefreiheit ab

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 15. Dezember 2023, vier Anträge der Unionsfraktion zum Thema Barrierefreiheit abgelehnt. Ein Antrag mit dem Titel „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum“ wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller und AfD abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde. Ein Antrag mit dem Titel „Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern“ wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Union bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zurückgewiesen.

Eine weitere Vorlage mit dem Titel „Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal verankern“ wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der AfD fand auf Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien ein Unions-Antrag mit dem Titel „Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag“.

SPD hielt Union Untätigkeit vor
Die Union habe in den Zeiten der großen Koalition die Möglichkeit gehabt, die in den Anträgen aufgeführten Punkte gemeinsam mit den Sozialdemokraten umzusetzen, erklärte Takis Mehmet Ali (SPD) zu Beginn der Debatte. Sie seien in den Koalitionsverhandlungen von der SPD aufgerufen aber von der Union durchweg abgelehnt worden. „Kaum ist man in der Opposition, fordert man diese Punkte“, so Mehmet Ali. Das sei nicht richtig, befand er. Die Ampel habe hingegen die Bundesinitiative Barrierefreiheit eingerichtet. Damit werde eine konzeptionelle Grundlage erstellt, um alle Bereiche durchzugehen, und evaluieren zu können, wie ein vollumfänglich barrierefreies Deutschland aufgebaut werden könne. Das gehe, weil die Union nicht an der Regierung beteilig ist. Der SPD-Abgeordnete wies zugleich auf ein „Paradoxon“ bei der Union hin. Man könne nicht auf der einen Seite mehr Barrierefreiheit fordern und auf der anderen Seite das Bürgergeld kürzen wollen. Kürze man das Bürgergeld, kürze man auch Leistungen der Grundsicherung und schränke die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein.

CDU/CSU forderte mehr Bundesmittel
Martina Englhardt-Kopf (CDU/CSU) verwies darauf, dass auch im Verkehrsbereich noch viel zu tun sei, um Barrieren abzubauen. Es gelte, schnell gemeinsam gute Lösungen zu finden, „und nicht permanent darüber zu streiten, was läuft und was nicht läuft“. Englhardt-Kopf ging auf die Situation bei der Deutschen Bahn ein. Es dauere Jahre bis Jahrzehnte, um an den Bahnhöfen Barrierefreiheit herzustellen. In ihrem Wahlkreis sei es an Bahnhöfen schier unmöglich für Rollstuhlfahrer aber auch für Mütter mit Kinderwagen, diese Barrieren zu überwinden. Daran müsse jeden Tag gearbeitet werden, um besser zu werden.

Potenziale sieht die Unionsabgeordnete etwa bei der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Hier könnten bestimmte Bereiche herausgegriffen und schneller genehmigt werden. Dazu brauche es aber auch mehr Bundesmittel. Barrieren, so Englhardt-Kopf abschließend, begännen auch oft in den Köpfen. „Wenn jeder sensibel und offen durch den Alltag geht, gibt es viele Möglichkeiten, wo jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann, um Menschen mit Beeinträchtigungen eine helfende Hand zu reichen“, sagte sie.

Grüne: Mut für ordnungspolitische Vorgaben
Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von Einschränkungen, denen sie sich als Rollstuhlfahrerin ausgesetzt sehe. So sei es ihr eben nicht möglich, mal eben im Plenum des Bundestages an den Platz eines anderen Abgeordneten „zu huschen“, um Wichtiges zu besprechen. „Ich kann das nicht, weil das Plenum darauf nicht ausgelegt ist.“ Dies sei aber nur ein kleines Beispiel, wie der Alltag von Menschen mit Behinderungen durch Barrieren eingeschränkt werde. „Nicht Menschen mit Behinderungen haben Beeinträchtigungen, sondern die Umwelt beeinträchtig uns“, sagte sie. Aeffner forderte daher, Schluss zu machen mit Appellen und Bewusstseinsbildung. Daher habe die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart, die Herstellung der Barrierefreiheit verpflichtend zu regeln. Von einer solchen Verpflichtung sei jedoch in den Anträgen der Union nicht die Rede. Es brauche aber den Mut für ordnungspolitische Vorgaben.

FDP monierte Umsetzungsdefizite
Jens Beeck (FDP) sagte, im Bereich der Personenzentriertheit aus dem Bundesteilhabegesetz gebe es bei einer Vielzahl von Hilfeleistungen, die schon vereinbart seien, „riesige Umsetzungsdefizite“. Das gleiche gelte für den Bereich der Mobilität. Das alles sei auch das Ergebnis der Politik der Vergangenheit, betonte der FDP-Abgeordnete. Was die Union in den Anträgen beklage und fordere, seien Wünsche, „die wir gemeinsam haben“. Die Union übernehme Forderungen aus Anträgen der FDP, die sie in Regierungsverantwortung noch abgelehnt habe, so Beeck. Seine Fraktion, so erinnerte er, habe davor gewarnt, für die Deutsche Bahn Doppelstockzüge „ohne ein einziges barrierefreies Abteil“ zu bestellen. Dies habe die frühere Bundesregierung ignoriert. Nun kämen diese Züge, die dann 30 Jahre auf den Gleisen unterwegs seien. „Das können wir nicht in zwei Jahren, sondern erst in 40 Jahren ausgleichen“, betonte der FDP-Abgeordnete.

Die Anträge im Einzelnen:
Erster Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion fordert mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum. Sie kritisiert in ihrem Antrag die Regierung dafür, das angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit bislang noch nicht realisiert zu haben. Die Bundesregierung kündige zwar an, die legislativen Maßnahmen und Förderaktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit aller Ressorts in eine Bundesinitiative Barrierefreiheit einfließen lassen zu wollen. „Doch es reicht nicht, sich nur mit vorhandenen Aktivitäten zu begnügen. Vielmehr gilt es, gezielter und strukturierter auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv zu gestalten und konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, schrieb die Unionsfraktion. Sie forderte unter anderem, vorhandene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – wie das Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufzustocken und neue aufzulegen, um zum Beispiel nicht barrierefreie Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen. Im Personenbeförderungsgesetz soll ein Abweichen von der Umsetzungsfrist für eine vollständig barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs nur noch möglich sein, wenn die Einhaltung der Frist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus nachvollziehbar guten Gründen nicht notwendig ist. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Taxiverbänden müsse ein Runder Tisch eingesetzt werden, um dort Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots zu entwickeln, schrieben die Abgeordneten.
Zweiter Antrag der Union
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland komplett barrierefrei gestaltet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, gegenüber den zuständigen Ländern darauf hinzuwirken, dass die in Milliardenhöhe vorhandenen Ausgabereste beim ÖPNV für barrierefreie Bahnhöfe zu nutzen, Haushaltsmittel für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ einzuplanen und eine konkrete Umsetzungsperspektive für die Eckpunkte der Bundesinitiative insbesondere im Bereich Mobilität zu entwerfen sowie die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen und mit Haushaltsmitteln zu unterlegen. Ferner müssten gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen vereinbart werden, um die 2013 in Kraft getretene Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, wonach bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV erreicht werden muss, kontrolliert und sanktioniert werden kann. Ebenso müssten verbindliche Vorgaben für die Schaffung von flächendeckenden barrierefreien Haltestellen und das Einsetzen von Haltestellenkatastern entwickelt, an allen Fernbahnhöfen die Präsenzzeiten des Servicepersonals von 6:00 bis 24:00 Uhr eingeführt, Fahrkartenautomaten und digitale Fahrkartenangebote barrierefrei zugänglich gemacht und der barrierefreie Fernverkehr-Fuhrpark schneller ausgebaut werden.
Dritter Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung außerdem dazu auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Das Zertifikat weist barrierefreie Reiseangebote aus. Um die Zahl der angeschlossenen Anbieter zu erhöhen, solle die Bundesregierung nach Forderung der Unionsfraktion in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien des Kennzeichnungssystems hinwirken, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Weiterhin sollen in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickelt werden, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht werden könne, schrieben die Abgeordneten. Außerdem sollten Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Digitalisierung stärker auf barrierefreie Angebote ausgerichtet und das Thema Barrierefreiheit vermehrt in Ausbildungs- und Studiengänge integriert werden.
Vierter Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Auf einen barrierefreien Zugang zu Kultureinrichtungen und -veranstaltungen drängte die Union ebenfalls. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Maßnahmen im Bereich Kultur umzusetzen, gegebenenfalls zu evaluieren und fortzuschreiben. Außerdem solle ein Runder Tisch „Barrierefreie Reise- und Kulturerlebnisse“ unter gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden.

Nach den Vorstellungen der Union solle unter anderem eine Datenbank mit allen barrierearmen und barrierefreien Angebote von Bundeskultureinrichtungen erstellt, ein Leitfaden für die barrierefreie Durchführung von Kulturveranstaltungen aufgelegt und mit geeigneten Förderinstrumenten Barrierefreiheit als Qualitätskriterium zum Standard bei Bundeskultureinrichtungen gemacht und der Kulturpass für 18-Jährige barrierefrei angeboten werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Schlichtungsstelle BGG
legt sechsten
Jahresbericht vor

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Unabhängige Schlichtungsstelle mittlerweile feste Institution:
Mehr als 1000 Anträge eingegangen. Zahl der Verfahren steigt weiter.

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Der sechste Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz „Schlichtungsstelle BGG“ – bezieht sich auf das Jahr 2022. Mehr als 1000 Fälle sind seit Bestehen der Schlichtungsstelle eingegangen. „Die Schlichtungsstelle konnte in den vergangenen sechs Jahren deutliche und sehr konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen. Und es geht weiter voran. Die beständig hohe Zahl von Anträgen zeigt aber auch, dass viele öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem BGG bis heute nicht vollständig nachkommen. Das gilt nach wie vor für den Bereich der baulichen Barrierefreiheit, wie der Evaluationsbericht zur BGG-Reform 2022 gezeigt hat. Das gilt aber vor allem für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viel zu oft sind die Vorschriften der BITV 2.0, die auf Europäischem Recht beruhen, in Deutschland noch „Law in the books“; Gesetze, die von den Behörden nicht oder nicht mit der Dringlichkeit umgesetzt werden, die ihnen gebührt“, erklärte Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Der Tätigkeitsbericht für 2022 zeige erneut leicht ansteigende Antragszahlen. Dies mache deutlich, dass die Schlichtungsstelle einen festen Platz bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefunden habe. So wurde die Schlichtungsstelle 2022 insgesamt 189 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (69%), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (5%), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (6%) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (17 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (2%) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (1%).

2022 konnte bei etwa der Hälfte der zulässigen Anträge (48 %) eine gütliche Einigung erzielt werden. In sechs der insgesamt 49 Verfahren mit gütlicher Einigung wurden die Einigungen durch ein oder mehrere Schlichtungsgespräche oder durch eine Mediation erzielt.

Angesiedelt ist die „Schlichtungsstelle BGG“ beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Weitere Infos: www.schlichtungsstelle-bgg.de

-bdb-

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Ein
Behinderten-
ausweis
für die gesamte EU

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Mobilität, Bildung und Wohnen sind Schlüsselbereiche, in denen Europäer mit Behinderungen von einer Reform profitieren würden, so die EU-Abgeordneten. Die EU sollte eine gemeinsame Definition des Begriffs Behinderung haben und einen Europäischen Behindertenausweis einführen, um den Behindertenstatus in der EU gegenseitig anzuerkennen, argumentieren die Abgeordneten in Brüssel in einer Entschließung, die mit 579 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen und 92 Enthaltungen angenommen wurde.

Weitere Empfehlungen, die von den Abgeordneten angenommen wurden, betreffen eine flexiblere Unterstützung bei Bahnreisen und die Beseitigung physischer und administrativer Hindernisse für das Reisen; Bildungssysteme, die verschiedene Arten von Lernenden und die Bedürfnisse verschiedener Studenten berücksichtigen können; und die Bereitstellung von nicht-institutionalisierten, nicht-abgesonderten Wohnungen für Bürger mit einer Behinderung, damit sie aktiv an ihrer Gemeinschaft teilnehmen können.

Sicherstellung der Zugänglichkeit
Um eine gleichberechtigte Teilhabe an einer Gesellschaft zu ermöglichen, die zunehmend auf digitale Fähigkeiten angewiesen ist, fordert das Europäische Parlament konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Einrichtungen in Gebärdensprache, Blindenschrift und leicht lesbarem Text. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die Gebärdensprachdolmetschung bei sprachbasierten Veranstaltungen eingeführt werden sollte und dass Regierungsgebäude zugänglich sein sollten.

Diskriminierung und Gewalt
Die Parlamentsabgeordneten weisen darauf hin, dass die EU sich stärker auf die Bekämpfung von Gewalt – einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt – und Belästigung konzentrieren müsse, deren Opfer Menschen mit Behinderungen überproportional häufig seien, und dass die Beschäftigungslücke zwischen Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen geschlossen werden muss. Das Parlament fordert den Rat außerdem auf, eine bereichsübergreifende Antidiskriminierungsrichtlinie voranzutreiben, die derzeit auf der Stelle trete.

„Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Leben weiterhin mit zahlreichen Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert. Eines davon ist die fehlende gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was ihre Freizügigkeit enorm einschränkt. Jetzt ist es an der Zeit, auf die Sorgen der Bürger zu reagieren und das Leben von Menschen mit Behinderungen in einem barrierefreien Europa zu verbessern und ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern, frei von Diskriminierung und unter voller Wahrung ihrer Rechte, gleichberechtigt mit anderen“, betonte Alex Agius Saliba von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

Hintergrund
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist 2011 in der EU in Kraft getreten. Gemäß der Konvention hat der Petitionsausschuss eine „Schutzfunktion“, um die Einhaltung der CRPD durch die EU sicherzustellen. Nachdem der Ausschuss Dutzende von Petitionen zu diesen Themen erhalten hatte, verfasste er einen Bericht, in dem die aktuellen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen bewertet wurden.

-ep-

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Das Wirtshaus
im Spessart
Eine musikalische Räuberpistole

Inklusionsveranstaltung für Menschen mit und ohne Handicap

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Region Bayern – Unlängst öffnete sich der Theatervorhang des Jugendstil-Festsaals im renommierten Waitzinger Keller Kulturzentrum Miesbach für eine ganz besondere Veranstaltung: Die Vor-Premiere der Neuproduktion des Musicals „Das Wirtshaus im Spessart“, welches vom Freien Landestheater Bayern (FLTB) präsentiert wurde. Die sogenannte „Vor-Premiere“ ist traditionell dem Gedanken der Inklusion gewidmet, damit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Gelegenheit bekommen, gemeinsam Musiktheater auf hohem Niveau barrierefrei und niederschwellig zu besuchen. …weiterlesen

-am- Bild: am

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Spendenlauf
für Multiple Sklerose-
und Parkinson-Betroffene

-August 2023-

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Beim Zieleinlauf an der Pfarrkirche St. Quirinus in Tegernsee v.l.:
Die Sprecher der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal, Susanne Reiner und Anton Grafwallner
sowie Timo Golowko, Nadine Dümig und Kai Golowko.

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Region Bayern – Unlängst erfolgte ein privates Spendenlauf-Projekt namens „#Trails2 Tegernsee“ bei dem der Initiator, Timo Golowko, eine Strecke von Kiefersfelden bis zum Tegernsee über knapp 50 Kilometer mit mehr als 3.000 Höhenmetern zu Fuß bewältigte. Golowko verfolgt dieses Vorhaben aus Liebe zu Trails, Bergen und seiner Familie. Er möchte mit seiner Aktion auf degenerative Krankheiten wie Multiple Sklerose (MS) und Parkinson aufmerksam machen, die in seiner Familie bereits mehrfach aufgetreten sind und möchte die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit betonen sowie insbesondere MS- und Parkinson-Patienten inspirieren. Die Aktion wurde von der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal und der DMSG-Oberbayern unterstützt.

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Seine Motivation zieht er aus den Erfahrungen seiner Mutter und Cousine, die mit diesen Krankheiten leben. Besonders die Entschlossenheit und Willensstärke seiner Cousine Nadine, die ebenfalls an MS erkrankt ist, beeindruckt ihn. Timo Golowko wurde von seinem Bruder Kai begleitet, der ihn auch mental und fotografisch unterstützte. Das Ziel des Laufs war es, mit seiner Cousine die Ziellinie am Schloßplatz in Tegernsee zu überqueren. Dieses ehrgeizige Vorhaben war eine Hommage an den Kampfgeist seiner Cousine und soll Bewusstsein für degenerative Krankheiten schaffen.

Glücklich über den absolvierten Lauf kam Timo Golowko am Schloßplatz an. „Ich fühle mich sehr gut. Nur die Wege waren noch sehr aufgeweicht vom vergangenen Regen, da war das Laufen dann sehr schwierig. Ansonsten war es aber toll“, erklärte er bei der Ankunft. Nach dem Zieleinlauf traf man sich in der Pfarrkirche St. Quirinus zu einem stillen Dankgebet und anschließend zum geselligen Beisammensein im Bräustüberl Tegernsee.

-am- Bilder: am

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Freundeskreis
Inklusion
feierte
großes Sommerfest

– Juli 2023 –

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Region Bayern – Kürzlich veranstaltete der Verein „Freundeskreis Inklusion Tegernsee e.V.“ (FIT) sein großes Sommerfest in Kreuth. Mit dabei waren auch Sponsoren, Partner, Funktionäre und Helfer. Zugleich wurde das fünf-jährige Bestehen des Inklusionsvereins gefeiert und zwei großzügige Spenden in Höhe von jeweils 10.000 Euro von Alexander Weber von der Zurich-Versicherung und dem Rotary Club Tegernsee bekannt gegeben. Bei ihrer Ansprache begrüßte Christine Göttfried die Anwesenden. Gerührt dankte sie allen Unterstützern, insbesondere auch ihrer Familie, für den Zusammenhalt und ihre Arbeit für den Verein „Freundeskreis Inklussion Tegernsee“. Als erklärtes Vorbild sei für sie der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner immer besonders wichtig gewesen, welchen sie bereits seit 25 Jahren kenne und von dem sie sehr vieles gelernt habe.

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Der FIT kann derzeit auf 120 Mitglieder stolz sein, trägt seit fünf Jahren jährlich den „Göttfried Inklusions Skicup“ am Hirschberg in Kreuth für Menschen mit und ohne Handicap aus und hat hierfür in den vergangenen Jahren mehrere Wintersportgeräte für Menschen mit Handicap angeschafft. Das Vereinsbestreben besteht darin, Freizeitaktivitäten für Menschen mit Handicap und die Inklusion im Tegernseer Tal mehr voranzutreiben und es auch Menschen mit Behinderung möglich zu machen, sportlich dabei sein zu können. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Ballonfahrten mit Ballooning Tegernsee ermöglicht und SUP-Touren mit Rollstuhl in Kooperation mit dem Sailingcenter Bad Wiessee angeboten.

Was noch fehlte, war ein Sportgerät, mit dem es auch möglich ist, in der Bergwelt unterwegs zu sein. Dank der großzügigen Spenden von Alexander Weber von der Zurich-Versicherung und dem Rotary Club Tegernsee konnte der FIT-Verein zwei Cimgo-All-Terrain-Tandemfahrzeuge der Firma Tessier für Abfahrten in den Bergen anschaffen. Die Spezialfahrzeuge eröffnen auch schwerstbehinderten Menschen ein sicheres Bergerlebnis.

Der Rotary Club Tegernsee finanzierte den Erwerb des Tandemfahrzeugs aus seinem Budget für lokale Sozialprojekte. Walter Hagemeier vom Rotary Club wünschte allen, die die Chance haben, mit diesem Fahrzeug zu fahren, unvergessliche Glücksmomente. Auch für Alexander Weber war es eine Herzensangelegenheit, etwas Gutes zu tun. Mit seiner Spende und der damit verbundenen Anschaffung des ersten Cimgo, wollte er dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung tolle Erlebnisse in einer wundervollen Umgebung erleben können.

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Der FIT-Verein nahm das Sommerfest zum Anlass, die jeweilig speziellen Sportgeräte für den Sommer sowie für den Winter zu präsentieren. Zusammen mit weiteren Spenden sowie mit dem Erlös einer Tombola des Inklusionsschirennen war es außerdem möglich, eine Behindertentoilette, eine Garage für die Sportgeräte und eine Verleihstation am Hirschberglift zu bauen. Dort können die Sportgeräte nach digitaler Anmeldung von Gästen und Einheimischen kostenfrei ausgeliehen und bei Bedarf ein Skilehrer gebucht werden. 

Das Sommerfest war ein gelungener und gemeinschaftlicher Abend, ganz im Zeichen der Inklusion. Mit dabei waren unter anderem: Anton Grafwallner, der ehemalige Behindertenbeauftrage des Landkreises Miesbach; Dr. Udo Schlipf, Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee; Alexander Radwan MdB; Josef Bierschneider, Bürgermeister der Gemeinde Kreuth; Johannes Hagn, Bürgermeister der Stadt Tegernsee; Bettina Koch Bauamtsleiterin der Stadt Tegernsee; Georg Kreiter, deutscher Monoski-Fahrer und ehemaliges Mitglied der Nationalmannschaft des DBS; Sepp Kandlinger von den Hirschbergliften, Stephan Eder von der Skischule Tegernsee und dem Sailingcenter Bad Wiessee; Moritz Hardieck, Geschäftsführer Käfer Gut Kaltenbrunn; Lorenza Hardieck, Inhaberin Seehotel Luitpold.

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-am- Bilder: am

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Mit der
„Hoppetosse“
für eine gute Sache unterwegs

– Juli 2023 –

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Region Bayern – Wenn Wasser spritzt, ein Boot auf den Wellen hüpft, Haare im Fahrtwind flattern und lautes Lachen und Jubeln zu hören ist, kann dies nur folgendes sein: Die „Hoppetosse“ des Vereins „Wings for Handicapted e.V.“, flitzte an zwei Tagen wieder im „Doppeltempo“ über den Tegernsee und machte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicap glücklich. Denn egal, wie stark oder schwach der Einzelne ist, bei dieser Aktion in Form einer rasanten Schlauchbootfahrt, kommen alle Teilnehmer gleich schnell voran. Die Kinder und Jugendlichen können erfahren, dass Grenzen überwunden werden können, stärken dadurch ihr Selbstwertgefühl und haben natürlich viel Spaß dabei.

Die „Hoppetosse“ wurde nach dem Schiff von Pippi Langstrumpf, „dem stärksten Mädchen der Welt“ und der wohl berühmtesten Kinderbuchfigur von Astrid Lindgren, benannt. Es lautete kürzlich das Motto: „Mittendrin statt nur dabei“, als die kleinen und großen Abenteurer mutig mit der „Hoppetosse“ den Tegernsee eroberten. Bereits zum fünfzehnten Mal erlebten rund 220 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicap der Lebenshilfe Hausham, von Regens Wagner und den Oberland Werkstätten einen unbeschwerten Tag, den Anton Grafwallner, der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach,  in Kooperation mit der Wasserwacht Gmund und Bad Wiessee, der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wiessee sowie dem Yachtclub Bad Wiessee ermöglichte.

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Freuten sich über die gelungene Veranstaltung v.l.:
Anton Grafwallner, der Initiator der Veranstaltung und Robert Kühn, Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee

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Der Yachthafen in Bad Wiessee war auch dieses Jahr der Treffpunkt für die besondere Veranstaltung, welche bei schönstem Sommerwetter stattfand. Desweiteren präsentierte der Zweiradspezialist Franz Zehendmaier einige Elektro-Roller, was so manchen Besucher zu einer Probefahrt inspirierte. Auch Robert Kühn, Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee, ließ es sich nicht nehmen, persönlich vorbeizuschauen und allen Beteiligten viel Freude und Spaß zu wünschen.

Mit Interesse verfolgte Anton Grafwallner das Geschehen am Yachthafen: „Diese Freude, welche die Kinder, Jugendlichen und die Erwachsenen durch die Hoppetosse haben, verdanke ich auch den Sponsoren wie dem Club Tegernsee, der Oemisch Stiftung und der Auguste Steinfelder Stiftung. Ohne deren finanzielle Unterstützung wäre diese Veranstaltung nicht möglich. Ich bin dieses Jahr sehr zufrieden mit der Veranstaltung, da alles so entspannt abgelaufen ist. Ich freue mich, dass ich Freude schenken konnte!“

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Die Mitglieder des „Club Tegernsee e.V.“ überreichten einen Spendenscheck
in Höhe von stattlichen 2.500 Euro für die Hoppetosse-Veranstaltung

-am- Bilder: am

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Wheelmap
für rollstuhlgerechte Orte

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Anton Grafwallner betont: „Wheelmap ist ein echt innovatives Programm!“

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Die „Wheelmap“ ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Unter www.wheelmap.org kann man ganz leicht Orte finden, eintragen und über ein Ampelsystem bewerten, und zwar weltweit. Die seit 2010 verfügbare Karte soll Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen helfen, ihren Tag planbarer zu gestalten. Aktuell sind über 3,2 Millionen Cafés, Bibliotheken, Schwimmbäder und viele weitere öffentlich zugängliche Orte auf der Wheelmap zu finden. Täglich kommen über 300 neue Einträge hinzu. Die Wheelmap ist auch als kostenlose App für iPhone und Android verfügbar. So kann die Karte unterwegs bequem über das Smartphone genutzt werden. Anton Grafwallner: „Seit einiger Zeit verwende ich die „Wheelmap“ für alle Fragen rund ums „unterwegssein“. Hier kann man unter verschiedenen Möglichkeiten wählen, um ein Ziel zu finden. Wenn ich mich beispielsweise in einer Gaststätte ohne behindertengerechte Toilette befinde, zeigt mir „Wheelmap“ sofort die nächste rollstuhlgerechte Toilette an.“

-am- Bild: am

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Barrierefreie
E-Ladesäulen
für Alle
Statement von Anton Grafwallner

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Region Bayern –Gedankenlosigkeit bei Projektierung, Genehmigung und Finanzierung von E-Ladesäulen“: Ich bin zwar nicht mehr als Behindertenbeauftragter des Landkreises Miesbach tätig, aber wenn öffentliche Bauten und Infrastrukturen nicht barrierefrei, sondern fehlerhaft gestaltet werden, muss ich leider meinen Zeigefinger heben! In Deutschland und auch im Landkreis Miesbach werden derzeit jede Menge E-Ladesäulen gebaut, damit wir bald klimaneutral Auto fahren können. Ab 2030 sollen nur noch E-Autos produziert werden.

Bei diesen Aktivitäten wurden von den politischen und technischen Entscheidungsträgern die Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und kleinwüchsigen Menschen einfach ignoriert. Die Ladesäulen werden oft auf einem Sockel in die „Pampa“ gestellt und Steckdosen sowie die Kartenleser auf eine Höhe von ca. 120-130 Zentimeter montiert. Erstaunlich ist für mich, dass die Behindertenbeauftragten im Bund, den Ländern und in den Landkreisen ebenso die Behindertenverbände nicht dran gedacht haben, dass auch Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrer und kleinwüchsige Menschen in Zukunft auch auf Elektrofahrzeuge angewiesen sein werden und dann den notwendigen Strom tanken müssen.

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Damit Rollstuhlfahrer mit Parkausweis nicht ausgegrenzt werden, sollten alle zukünftigen E-Tankstellen eine Stellplatzbreite von 3,50 Metern haben, die Steckdosen und Kartenleser auf einer Maximalhöhe von ca. 85 Zentimetern angebracht und von drei Seiten anfahrbar sein. Man benötigt somit keine Kennzeichnung für rollstuhlgerechte E-Tankstellen.

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthält keine Vorgaben für ein Modell oder das Aussehen von Ladesäulen. Für ein bundesweit einheitliches Erscheinungsbild wird lediglich eine Bodenmarkierung vorgeschrieben. Es sollte ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, damit die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert Strom nachladen können.

Die meisten der gegenwärtig gebauten E-Tankstellen entsprechen nicht der DIN18040, der Europa Norm EN17210, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch bei der Projektierung neuer Wasserstoff-Tankstellen muss die Barrierefreiheit beachtet werden. Ich hoffe auf eine zeitnahe Lösung des Problems, denn barrierefreie E-Ladesäulen sind für Einheimische, Tagesausflügler und Feriengäste ein wichtiges Argument für die Aufenthaltsqualität in den Regionen und für den Standort Deutschland.

-ag- Bilder: am

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