Gesundheit & Soziales

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Landarztquote
soll erweitert werden

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Region Bayern – Bayern will die Kinder- und Jugendmedizin insbesondere in ländlichen Regionen weiter stärken. Der bayerische Ministerrat beauftragte nun das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes vorzulegen. Perspektivisch soll man in Bayern künftig auch dann ohne Einser-Abitur Medizin studieren können, wenn man sich zur Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin verpflichtet. Bislang war dies im Rahmen der Landarztquote nur bei einer Verpflichtung zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Innere Medizin möglich.

Bayern hat als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2020 die Landarztquote eingeführt. Damit bekommen junge Menschen, die als Hausärztin oder Hausarzt arbeiten wollen, eine zusätzliche Chance für einen der begehrten Medizinstudienplätze. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte, nach dem Studium und einer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten – und zwar in einer Region, die hausärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.

Diese Regelung soll künftig auch für die Kinder- und Jugendmedizin gelten. Hintergrund ist, dass sich auch in diesem Bereich ein Nachwuchsmangel abzeichnet. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention habe bereits mit der Landarztprämie und dem Stipendienprogramm wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Ansiedlung auch von Kinder- und Jugendärzten zu fördern. Die Landarztquote sei sehr erfolgreich – bis zum Wintersemester 2023/2024 haben insgesamt 447 Studierende in diesem Rahmen ihr Studium aufgenommen. Derzeit stehen 5,8 Prozent der Vorabquote für Medizinstudienplätze für die Landarztquote zur Verfügung sowie zusätzlich ein Prozent für die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Aufnahme von Kinder- und Jugendärzten soll innerhalb der bestehenden Vorabquote von 5,8 Prozent erfolgen, d.h. die Quote würde sich zukünftig auf Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin und für Kinder- und Jugendmedizin aufteilen.

-bsr-

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Früherkennungs-
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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte den Weltgesundheitstag am 7. April 2024 unter das Motto „My health, my right“ gestellt. Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hatte diesbezüglich dazu aufgerufen, Vorsorge- und Früherkennungsangebote wahrzunehmen und betonte: „Viele Krankheiten – selbst einige Krebsarten – sind heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Anderen kann durch das Erkennen und Verringern von Risikofaktoren sogar ganz vorgebeugt werden. Vorsorge kann deshalb einen wirksamen Schutz bedeuten. Während die Teilnahmeraten an den wichtigen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen, den sogenannten U Untersuchungen, in der Regel bei weit über 90 Prozent liegen, besteht bei den Erwachsenen noch viel Luft nach oben, wenn es um Vorsorgeuntersuchungen geht. Beim Screening auf Hautkrebs beispielsweise, das ab dem Alter von 35 Jahren empfohlen ist, nahmen in Bayern im Jahr 2021 nur rund 13 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und Männer teil. Für die meisten Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Dazu gehören unter anderem die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs, Brustkrebs, Prostatakrebs und Darmkrebs. Wer sich genauer über die Vorsorgeleistungen informieren möchte, kann sich an seine Krankenkasse wenden.“

Neben den Krebs-Früherkennungsuntersuchungen haben gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf einen „Gesundheits-Check“ zur Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und häufigen Krankheiten wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Nieren oder der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), auch der Impfstatus wird überprüft – in Verbindung mit einer ärztlichen Beratung zur Prävention.

-stmgp-

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Die Sache
mit der
Alterssichtigkeit

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Ein Phänomen, das wirklich jeden irgendwann erwischt, heißt ganz lapidar „Alterssichtigkeit“. Man bemerkt es ganz besonders, wenn „einfach die Arme beim Lesen zu kurz werden!“ Die Alterssichtigkeit schleicht sich langsam, aber unumkehrbar ein und ist ein natürlicher Prozess, dem man jedoch ganz einfach mit einer Vielzahl unterschiedlichster Brillen-Varianten Paroli bieten kann. Meist beginnt es damit, dass morgens die Zeitung nur unter Mühen gelesen werden kann, die Straßennamen auf einem Stadtplan vor dem Auge verschwimmen oder dass beim Knopfannähen der Faden partout nicht durch das Nadelöhr will. Anfangs reicht meist ein einfacher Trick: Arme ausstrecken, zusätzliche Lampe anschalten und schon ist das Sehen wieder etwas besser. Aber diese Lösung ist weder optimal, noch funktioniert sie auf Dauer. Irgendwann sind die Arme „eben doch zu kurz“, um noch scharf sehen zu können.

Das Phänomen der Alterssichtigkeit tritt bei allen Menschen etwa ab dem 40. Lebensjahr auf. Die Ursache ist biologisch begründbar: Damit wir in den unterschiedlichsten Entfernungen scharf sehen können, verändern die Augenlinsen ständig ihre Form. Sie arbeiten wie ein Fotoobjektiv mit Autofocus. Im Lauf des Lebens verlieren sie an Elastizität und die Einstellfähigkeit nimmt ab. Der Autofocus funktioniert nicht mehr für alle Entfernungen, es wird immer unbequemer, in der Nähe gut zu sehen. Nun sollte eine effiziente Lösung her, und zwar in Form von Brillengläsern, welche die fehlende Elastizität für die Nähe ausgleichen.

Eine Variante sind Einstärkenbrillen. Die vorhandene Fehlsichtigkeit wird bei ihnen durch so genannte Einstärkengläser ausgeglichen. Diese Art Brillengläser kennzeichnet sich dadurch aus, dass im ganzen Brillenglas nur eine Stärke vorliegt. Einstärkengläser werden häufig gewählt, wenn zuvor keine Brille getragen wurde. Beim Fassungskauf hat man die Wahl zwischen einer „Halbbrille“ oder einer „ganzen Brille“. Die „ganze Brille“ hat den Vorteil, dass sie eine große Fläche für Blickbewegungen bietet. Aber auch den Nachteil, dass sie abgesetzt werden muss, sobald man etwas in einer anderen Entfernung scharf sehen möchte. Alternativ dazu gibt es Halbbrillen, bei denen über den oberen Rand hinweggeschaut wird. Somit befindet sich für das Sehen in der Ferne kein Brillenglas mehr vor dem Auge. Halbbrillen werden etwas tiefer auf der Nase getragen. Der klare Nachteil beider Varianten besteht darin, dass man die Brille ständig auf- bzw. absetzen und immer bei sich tragen muss. Häufig führt es dazu, dass die Brille nie an dem Ort ist, an dem man sie gerade benötigt und die ständige Suche beginnt.

Wesentlich komfortabler sind deswegen Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtglasbrillen, die ständig getragen werden können. Morgens aufgesetzt und aufgelassen ermöglichen sie gutes Sehen in Ferne und Nähe, sofern bei der Ausmessung, Herstellung und Anpassung alles „stimmte“.

Wenn schon vor dem Einsetzen der Alterssichtigkeit eine Brille getragen wurde, hat man früher häufig eine Bifokal- oder Trifokalbrille verordnet. Diese kennzeichnen sich durch zwei bzw. drei unterschiedliche Stärken im Brillenglas. Mit der Anzahl der verschiedenen Stärken im Brillenglas geht auch die Möglichkeit des guten Sehens in den verschiedenen Entfernungen einher. So wird eine Bifokalbrille beim Sehen in der Ferne und in der Nähe nützen, eine Trifokalbrille zusätzlich noch in einem eng eingegrenzten Bereich zwischen Nähe und Ferne. Heutzutage sehen diese beiden Arten von Brillengläsern eher nostalgisch aus. Das Lesefeld ist im Brillenglas durch eine Trennkante deutlich zu erkennen. Eine modernere und vielseitigere Variante stellen heutzutage Gleitsichtgläser dar. Mit einem unsichtbaren Lesesegment sehen sie wie Einstärkenbrillengläser aus. Die Gläser beinhalten jedoch verschiedene Wirkungen, die nahtlos und ohne Trennkante ineinander übergreifen. Dank besonderer Herstelltechniken findet sich auf der Glasfläche immer ein Bereich, durch den man optimal sehen kann. Die Augen liefern mit Gleitsichtgläsern ein übergangslos scharfes Bild für die verschiedensten Sehentfernungen. Beim Geradeausblick in die Ferne sieht man durch den oberen Teil, mit leicht abgesenktem Blick, beispielsweise den Computermonitor oder den Tacho und durch den unteren Glasbereich alles im Abstand zwischen 30 bis 40 Zentimetern. Aber: Gleitsichtglas ist nicht gleich Gleitsichtglas. Ständig fließen neue Technologien in ein bereits bewährtes Konzept mit ein, die in der Gleitsichtglasentwicklung zu deutlichen Verbesserungen geführt haben. Auf dem jeweiligen Herstellungsstand basieren auch die enormen Preisunterschiede zwischen Gleitsichtbrille und Gleitsichtbrille.

-am- Bild: am

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Zahl
der Grippe-Fälle
gesunken

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Region Bayern – In Bayern zeichnet sich ein baldiges Ende der Grippewelle ab. Bereits seit Mitte Februar sinke in Bayern stetig die Zahl der Grippefälle. Konkret wurden in Bayern für die zwölfte Kalenderwoche nur noch 747 neue Grippefälle durch die Gesundheitsämter an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfasst. In der Vorwoche waren es noch 1.091. In der zehnten Kalenderwoche waren 1.519 Grippefälle gemeldet worden und in der neunten Kalenderwoche sogar 2.164. Der Höhepunkt der Grippewelle wurde in der sechsten Kalenderwoche mit 8.286 Fällen erreicht. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) dauert die Grippewelle zwar noch an – aber ihr Ende zeichnet sich nun ab.

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Teillegalisierung
von Cannabis

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Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) trat zum 1. April 2024 in Kraft. „Der Straftatbestand „Fahruntüchtigkeit im Verkehr“ durch Cannabiskonsum wird in Bayern konsequent verfolgt. Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel – wie Cannabis – nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Darüber hinaus wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen“, erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich.

Das „Konsum-Cannabisgesetz“ sieht neue Ordnungswidrigkeiten und deutlich mehr Straftatbestände vor. „Das neue Gesetz löst bei Polizei und Staatsanwaltschaften einen hohen bürokratischen Aufwand aus. Die Ampelregierung hat ein Gesetz erlassen, ohne die praktische Umsetzbarkeit zu klären. Für die Justiz ist auch die im Gesetz vorgesehene Amnestieregel eine große Belastung sowohl für die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte. Der rückwirkende Straferlass bedeutet für die ohnehin stark geforderten Gerichte und Staatsanwaltschaften einen enormen Mehraufwand“, so Eisenreich. Bundesweit müssen hunderttausende Akten per Hand überprüft werden. „Allein in Bayern sind mehr als 29.000 Akten händisch zu prüfen. Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen umgehend entlassen werden. Die Vollstreckung nicht bezahlter Geldstrafen ist umgehend einzustellen. Noch komplizierter wird es bei Tätern, die gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden. In sogenannten Mischfällen müssen die Strafen von den Gerichten neu verhängt werden“, betonte Eisenreich.

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Darmkrebs-
vorsorge

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Die Darmspiegelung wurde 2002 für Männer und Frauen ab 55 Jahren als Kassenleistung eingeführt und wird seit 2018 für Männer bereits ab 50 Jahren von den Krankenkassen gezahlt. Der Darmkrebsmonat wird seit 2002 jährlich im März von der Felix-Burda-Stiftung, der Stiftung LebensBlicke und dem Netzwerk gegen Darmkrebs e.V. ausgerufen. Krebserkrankungen werden seit 1998 im bayerischen Krebsregister erfasst. Dieses wird seit 2017 in erweiterter Form vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geführt. Ziel ist es, die klinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Regionen zu optimieren, Über- und Unterversorgung vorzubeugen und etwaige epidemiologische Häufungen abzuklären. Weitere Informationen des bayerischen Krebsregisters: www.lgl.bayern.de/gesundheit/krebsregister/auswertung_forschung/datenbank/

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Demenzfonds

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Region Bayern – Das Expertengremium für den „Bayerischen Demenzfonds“ hat weitere Projekte für eine Förderung mit einer Gesamtsumme von über 100.000 Euro ausgewählt. Eine Förderung ist einmalig mit bis zu 15.000 Euro für Fördersäule 1 „Teilhabeangebote“ und mit bis zu 20.000 Euro für Fördersäule 2 „Demenzsensible Kommunen“ möglich. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2024. Förderanträge können jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember eingereicht werden. Ferner können bis jeweils zum 31. Dezember wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen. Die Arbeit sollte einen Bezug zum Freistaat Bayern haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen sein. Der Wissenschaftspreis ist mit 1.000 Euro dotiert. Der Bayerische Demenzfonds finanziert sich aus Spenden und aus Mitteln des Freistaates Bayern.

-stmgp-

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Spatenstich
zum Baubeginn
eines
Abenteuer-
Inklusionsspielplatzes

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Region Miesbach – Nach mehrjährigen Planungen konnte nun endlich der formelle „Spatenstich“ zum Baubeginn eines Abenteuer-Inkusionsspielplatzes, am Nordgraben der Stadt Miesbach, erfolgen. Dieser Abenteuer-Inklusionsspielplatz ist der erste seiner Art im Landkreis Miesbach und dürfte sogar landesweit Vorbildcharakter besitzen. Der Spielplatz ist für Kinder mit und ohne Einschränkungen gedacht und geht über den üblichen Umfang hinaus. Es soll zusätzlich eine abgeschlossene Rückzusmöglichkeit für Mütter mit Babys geschaffen werden.

Zum erfreulichen Anlass des Spatenstichs begrüßte Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, die Mitglieder des Arbeitskreises „Abenteur-Inklusionsspielplatz“, unter anderem Siegfried Faltlhauser, Vorstand des Förderkreises Erholungsgebiete Miesbach e.V.; Rosi Griemert als Kassierin; die Unterstützerinnen Evi Kirchner, Christa Krambach und Beate Hascher; die Stadträte Erhard Pohl und Franz Mayer, die Behindertenbeauftragte der Stadt Miesbach Elisabeth Neuhäusler sowie die Initiatorin Alexandra Braunmiller. Auch die Bayeriche Landtagspräsidentin Ilse Aigner ließ es sich nicht nehmen, bei diesen besonderen Ereignis dabeizusein und gab ihrer Freude ausdruck, dass die Stadt Miesbach dieses Projekt durchziehe und den barrierefreien Spielplatz nun baue.

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Beim Spatenstich v.l.:  Bauunternehmer Heinz Tretter; Förderkreisvorsitzender Siegfried Faltlhauser; Projektleiterin Anita Gasteiger,
Initiatorin Alexandra Braunmiller; Erhard Pohl; Landtagspräsidentin Ilse Aigner; Bürgermeister Gerhard Braunmiller;
die Behindertenbeauftragte Elisabeth Neuhäusler und der 2. Förderkreis-Vorsitzende Stefan Koch.

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Es war jedoch ein langer Weg bis zum Spatenstich. „Aufgrund von Sicherheitsdefiziten wurde der alte, bestehende Spielplatz Anfang 2021 gesperrt. An einem Sommerabend 2021 ist die Idee eines Inklusionsspielplatzes auf der Terrasse im Hause Braunmiller durch meine Frau aufgekommen. Daraufhin wurde von der CSU-Fraktion am 16.09.2021 ein Antrag im Stadtrat zur Errichtung eines Inklusionsspielplatzes am städtischen Grundstück am Nordgraben eingereicht und vom Stadtrat befürwortet“, erklärte Braunmiller.

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Franz Mayer, 3. Bürgermeister der Stadt Miesbach, sorgte beim Spatenstichtermin für das leibliche Wohl

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Im Antrag zu diesem Herzensprojekt stand geschrieben: „In Miesbach gibt es bereits 13 öffentliche Spielplätze im Stadtgebiet, aber noch keinen Inklusionsspielplatz. Kinder lieben Spielplätze, um ausgelassen darauf zu spielen. Doch bieten viele Spielplätze nicht jedem Kind die Möglichkeit dazu. Kinder, beispielsweise mit einer körperlichen Einschränkung, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden auf Spielplätzen oft mit unüberwindbaren Hindernissen konfrontiert – und bleiben so schnell einmal beim Spielen außen vor. Deshalb ist es wichtig, dass Spielplätze barrierefreie Spielgeräte bieten, mit denen sich ausnahmslos alle Kinder beschäftigen können.“ Für den erheblichen Finanzierungsbedarf dieses einzigartigen Projekts sammelte der Arbeitskreis rund 360.000 Euro! Aufgrund dieser unglaublichen und überwältigenden Spendenbereitschaft bedankte sich Vorstand Siegfried Faltlhauser bei allen Geldgebern. Auch Heinz Tretter, Inhaber der weltweit führenden Baufirma für Inklusions-Spielplätze in Lenggries, zeigte sich begeistert und versprach: „Das wird eine gute Sache!“

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Der Entwurf des Abenteuer-Inkusionsspielplatzes

-am- Bilder: am, kt

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Bürgerpreis
2024

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Region Bayern – Unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt! Ehrenamtliches Engagement für Vielfalt, Zusammenhalt und Demokratie“ würdigt die bayerische Volksvertretung mit der Bürgerpreis-Auszeichnung auch 2024 wieder herausragendes, ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Die Auslobung richtet sich mit dem Zusatz „Aus der Vergangenheit lernen – in Generationen denken“ an ehrenamtliche Initiativen, die sich mit großem Engagement der Erinnerungskultur verschreiben und sich generationenübergreifend für die Demokratie einsetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2024.

„Es ist unsere geteilte Verantwortung, eine Gesellschaft zu fördern, die ihre Vergangenheit kennt, aber auch aus ihr lernt. Wir müssen den Stimmen der Zeitzeugen Gehör schenken, den Austausch zwischen den Generationen ermöglichen“, betonte die Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Durch die Würdigung historischer Orte und die lebendige Darstellung von Biografien mache man Geschichte erlebbar und stärke das gemeinsame Bewusstsein. „Eine Gesellschaft, die Vielfalt, Zusammenhalt und Demokratie schätzt, steht stark und vereint gegen Hass und Hetze“, so Aigner.

Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2024 richtet sich insbesondere an ehrenamtliche Initiativen im Bereich Erinnerungskultur, die sich dafür einsetzen, dass sich gewisse Ereignisse aus der Geschichte nicht wiederholen. Ferner steht besonders ehrenamtliches Engagement im Fokus, bei dem sich Menschen den besorgniserregenden Entwicklungen mit aller Kraft entgegenstellen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2024 ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten.

-bla-

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Pflege-SOS

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Region Bayern – Die zentrale Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ für Hinweise auf Missstände in Pflegeheimen arbeite seit ihrem Start vor zwei Jahren sehr erfolgreich. Seit dem 7. März 2022 sei das „Pflege-SOS Bayern“ 1.530 Mal kontaktiert worden. Dabei handele es sich in 853 Fällen um konkrete Beschwerden. Zu der hohen Akzeptanz der Anlaufstelle trage auch bei, dass alle Anrufe vertraulich behandelt werden. Im Fokus der 853 Beschwerden standen beispielsweise die Themen Personal und Personalbesetzung, aber auch die Pflegequalität und die Behandlungspflege. Zur Pflegequalität zählen unter anderem Themen wie mangelnde Körperpflege oder die Ernährungsversorgung. Zu den Beschwerden über die Behandlungspflege gehören beispielsweise, dass Medikamente nicht gegeben werden oder Wunden nicht ausreichend versorgt werden.

Das „Pflege-SOS Bayern“ ist beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) angesiedelt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle haben einen pflegefachlichen Hintergrund. Ihre Aufgaben bestehen aus drei zentralen Schwerpunkten, und zwar einer pflegefachlichen Einschätzung der Beschwerde, der Beratung im Umgang mit der Beschwerde und gegebenenfalls deren Weiterleitung. Das „Pflege-SOS Bayern“ ist montags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 09621 – 966 966 0 sowie per E-Mail an pflege-sos@lfp.bayern.de erreichbar.

-stmgp-

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70 Jahre
Freiwilliges
Soziales Jahr

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Region Bayern – Die Anfänge des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Bayern liegen im Jahr 1954: Die Diakonie forderte damals erstmals junge Frauen auf, ein Jahr der Diakonie zu widmen. Diesem Ruf folgten 25 Frauen. Heute engagieren sich in Bayern jährlich rund 4.000 junge Frauen und Männer beim Freiwilligen Sozialen Jahr. Bayern setzt sich seit Jahrzehnten für die Stärkung und Profilschärfung der Freiwilligendienste ein und unterstützt jährlich mit 1,3 Millionen Euro. Im Bundeshaushalt sind ab 2025 Mittelkürzungen für die Freiwilligendienste vorgesehen. Damit kommt es erneut zu Kürzungen im Sozialwesen. Weitere Informationen unter Freiwilliges Soziales Jahr.

-stmas-

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Bürgerzentrum Miesbach –
Zuständigkeitsübergreifende Problemlösungen

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Region Miesbach – Nach mehrjährigen Gesprächen von Verantwortlichen der Stadt Miesbach, der katholischen und evangelischen Kirche und den Sozialverbänden Caritas und Diakonie sowie Analysen der Wohlfahrts- und Servicestrukturen von Stadt und Landkreis wurde erkannt, dass sich das Anbieterfeld für die Bürgerinnen und Bürger zu komplex und kompliziert gestaltet. So wurde die Idee entwickelt, die städtischen und sozialen Anlaufstellen in einem „Bürgerzentrum“ miteinander zu vernetzen, um Hilfesuchende zielgerichteter durch den Sozial- und Bürokratiedschungel zu lotsen. Damit dies geschehen kann, wurde ein Verein mit einem geplanten Ganztags- und einem Halbtags-Arbeitsplatz geschaffen.

Nun ging das ‚Bürgerzentrum Miesbach‘ seiner Beschlußfähigkeit entgegen. Pfarrer Michael Mannhardt, Dekan des Erzbischöflichen Dekanates Miesbach, wurde zum ersten Vorstand und Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach zum zweiten Vorstand; Anna Porer zur Schriftführerin; Johann Grasser zum Schatzmeister und Erwin Sergel zum Rechnungsprüfer gewählt. Besonders hervorgehoben wurde, dass sich die Gründungsmitglieder als Privatpersonen engagieren, jedoch mit ihren arbeitstechnischen Bereichen und Wissen dem Verein mit Rat und Tat zur Seite stehen. … weiterlesen

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Verbesserter
Online-Wohngeldantrag

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Region Bayern – In nahezu allen bayerischen Wohngeldbehörden können Betroffene nun online Wohngeld beantragen und Unterlagen zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag nachreichen. Viele Mieterinnen und Mieter in Bayern können schon seit Längerem bei ihren Wohngeldbehörden Wohngeld als Mietzuschuss online beantragen. Den Antrag hat das bayerische Bauministerium nun weiterentwickelt. Mit dem neuen Online-Antrag ist auch die Beantragung von Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum oder das digitale Nachreichen von Unterlagen möglich. Nutzer werden in dem dynamischen Online-Formular entsprechend geführt. Es sind nur die Fragen sichtbar und zu beantworten, die ihr Anliegen betreffen und den persönlichen Verhältnissen entsprechen. Darüber hinaus erleichtern auf spezielle Gruppen, wie Personen in Alters- oder Pflegeheimen, zugeschnittene Fragen die Antragstellung.

Mittlerweile bieten 93 der 96 Wohngeldbehörden einen Online-Wohngeldantrag an, 91 davon sogar schon den neuen, erweiterten Antrag. Die noch fehlenden Wohngeldbehörden arbeiten an der Bereitstellung. Wohngeldbehörde ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird. Die Wohngeldbehörden, die den Online Wohngeldantrag anbieten, sind im BayernPortal zu finden.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und entlastet die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Die bayerischen Wohngeldausgaben tragen Bayern und der Bund je zur Hälfte. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurden zum 1. Januar 2023 die Leistungen deutlich verbessert und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Nach der letzten statistischen Erhebung bezogen Ende 2022 in Bayern 57.055 Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag betrug 194 Euro je Haushalt. Es wird erwartet, dass die Zahlen für 2023 nach der Reform durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 deutlich höher liegen. Verlässliche Zahlen liegen frühestens ab Sommer 2024 nach Auswertung der von den Wohngeldbehörden bereitgestellten Angaben zur Wohngeldstatistik 2023 durch das Bayerische Landesamt für Statistik vor.

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94 Millionen Euro
für Kliniken

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Region Traunstein/Berchtesgadener Land – Die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land schnüren für die „Kliniken Südostbayern“ (KSOB) ein einzigartiges Hilfspaket von insgesamt 94 Millionen Euro bis zum Jahr 2027. „Für uns steht fest: Die Kliniken Südostbayern sind von entscheidender Bedeutung für unsere Region. Wir haben mit ihnen einen einzigartigen Standard in medizinischer und pflegerischer Qualität erreicht. Die Kliniken sind unsere wichtigste Einrichtung. Wir stehen deshalb fest hinter ihnen und setzen alles daran, dass sie die kommenden Jahre nicht nur überstehen, sondern gestärkt aus dieser schweren Phase hervorgehen. Deshalb schnüren wir ein in der Geschichte unserer Landkreise einzigartiges Hilfspaket und sichern damit die Liquidität der KSOB. Gleichzeitig positionieren sich unsere Kliniken mit Investitionen von 400 Millionen Euro und einem strategischen Medizin- und Standortkonzept für die Zukunft“, betonte Siegfried Walch, Landrat des Landkreises Traunstein und Aufsichtsratsvorsitzender der Kliniken Südostbayern und Bernhard Kern, Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land und stellvertretender KSOB-Aufsichtsratsvorsitzender.

Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge musste rund die Hälfte der Kliniken in Deutschland bereits 2022 ein negatives Jahresergebnis verzeichnen, 2024 soll dieser Anteil auf rund 78 Prozent steigen. Die DKG warnt deshalb für 2024 vor einer Rekord-Insolvenzwelle. „Die Ampelregierung finanziert deutsche Krankenhäuser bewusst nicht ausreichend und will damit eine Reduktion der Krankenhausbetten über Klinikeninsolvenzen erreichen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach weigert sich, die Folgen höherer Energie- und Materialkosten sowie des Rückgangs der Fallzahlen seit der Corona-Pandemie aufzufangen, obwohl der Bund per Gesetz dafür zuständig wäre“, erklärten Walch und Kern.

Die von der Ampelregierung geplante Reform der Krankenhausfinanzierung – die im Grundsatz sinnvoll und richtig sei – soll allerdings nicht vor 2027 in Kraft treten. Zur Bewältigung der Lage in den Jahren 2024 bis 2027 haben sich die beiden Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land als Gesellschafter vorab auf ein „Hilfspaket“ geeinigt. Die Investitionszuschüsse der Landkreise können befristet bis 2027 in einen allgemeinen Zuschuss umgewandelt werden und ab dem Jahr 2024 bis einschließlich 2027 nach der bisherigen Aufteilung von zwei Drittel durch den Landkreis Traunstein, das entspricht vier Millionen Euro pro Jahr, und ein Drittel durch den Landkreis Berchtesgadener Land, das entspricht zwei Millionen Euro pro Jahr, an die Kliniken Südostbayern AG geleistet werden. Außerdem stellen die Landkreise der KSOB für die Jahre 2024 bis 2027 zusätzlich jeweils fünf Millionen Euro pro Jahr als Zuschüsse zur Verfügung. Ferner bewilligen die Landkreise auch weiterhin Liquiditätshilfen in Form flexibler Darlehen.

Zusammen mit den im Jahr 2023 bewilligten Darlehen – 20 Millionen aus Traunstein und 10 Millionen aus dem Berchtesgadener Land – beträgt das Gesamtvolumen des Hilfspakets bis 2027 insgesamt 94 Millionen Euro. „Das ist in der Geschichte der beiden Landkreise einmalig und zeigt: Wir sind fest entschlossen, vorübergehende Liquiditätsengpässe mit kommunalen Geldern auszugleichen, um auch unseren Mitarbeitern Sicherheit zu geben“, erläuterten die Landräte.

Die Unternehmensstrategie „KSOB 2.0“ stelle sich bereits seit Jahren auf die Herausforderungen für die Kliniken in Deutschland und die bevorstehende Krankenhausreform ein. Zentrales Ziel sei es, die Gesundheitsversorgung in der Region sicherzustellen. „Wie vorausschauend die Unternehmensstrategie 2.0 konzipiert ist, bestätigt die Aussage unserer Wirtschaftsprüfer. Wir haben nicht abgewartet, ob ein „Worst-Case-Szenario“ eintritt, sondern haben bereits die Weichen gestellt, dass wir dafür gewappnet sind. Damit sichern wir die medizinische und pflegerische Qualität in der gesamten Fläche der beiden Landkreise. Und wir stellen sicher, dass trotz Krankenhausreform weder Mitarbeiter noch unsere Region Angst vor Versorgungslücken haben müssen“, so Walch und Kern. Walch betonte abschließend: „In zwei Jahren wird der Freistaat in die Krankenhausplanung einsteigen. Unser Ziel ist es, nicht nur Standorte zu sichern, sondern „der“ Gesundheitsanbieter neben München in Oberbayern zu werden und unser Leistungsportfolio noch weiter auszubauen. Wir wählen in dieser schwierigen Situation nicht den Weg des Kaputtsparens, sondern des bewussten Investierens in moderne Ausstattung und medizinisches und pflegerisches Angebot.“

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Innovative
Demenz-Projekte
gesucht

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Region Bayern – Die Träger innovativer Demenzprojekte können sich derzeit für den „Bayerischen Demenzpreis 2024“ bewerben. In Bayern gebe es viele innovative Projekte, welche die Lebensbedingungen der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen verbessern sowie deren Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben fördern. Die Ausschreibung läuft bis zum 31. März 2024. Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Es werden drei Geldpreise in Höhe von 3.000 Euro (1. Preis), 2.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) verliehen. Darüber hinaus können bis zu drei weitere herausragende Projekte mit einer Anerkennung ausgezeichnet werden. Die Preisverleihung des Bayerischen Demenzpreises 2024 findet voraussichtlich am 7. November 2024 in Regensburg statt.

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20 neue
Förderstättenplätze
für Menschen mit Behinderung

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Region Niederbayern – Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft. Deshalb fördert der Freistaat die Schaffung eines Ersatzbaus mit 20 Förderstättenplätzen in Eggenfelden mit rund zwei Millionen Euro. Die Eggenfeldener Werkstätten St. Rupert errichten einen Ersatzneubau mit 20 Plätzen direkt neben der Altförderstätte. Förderstätten ermöglichen eine regelmäßige Beschäftigung und Betreuung, indem sie Menschen mit schwerer Behinderung fördern, für die ein Besuch in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht oder noch nicht möglich ist. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, und ihre Familien zu entlasten.

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Bayerischer
Integrationspreis
2024

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Region Bayern – Die Ausschreibung für den „Bayerischen Integrationspreis 2024“ ist gestartet. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Integration – Frauen im Fokus“. Bis zum 19. Februar 2024 können sich Vereine und Institutionen sowie auch Einzelpersonen beteiligen, die sich in besonderer Weise um die Integration von Frauen verdient gemacht haben und integrative Strahlkraft ausüben. Die Auszeichnung wird voraussichtlich am 13. Mai 2024 im Bayerischen Landtag verliehen.

Frauen haben im Integrationsprozess eine wichtige Schlüsselfunktion. Besonders Mütter sind Vorbilder und Wegbereiterinnen für ihre Kinder. Besonders wichtig für die Integration ist auch die Teilnahme am Berufsleben, denn Ausbildung und Erwerbstätigkeit sichern eigenes Einkommen, sorgen für Begegnung und Austausch und steigern die eigene Handlungsfähigkeit. Frauenspezifische Integration berührt noch viele weitere Themen, unter anderem das ehrenamtliche Engagement von Migrantinnen, das zum kulturellen Verständnis beiträgt, aber auch das Spannungsverhältnis zwischen einem traditionellen Rollenverständnis in vielen Herkunftsländern und der gleichberechtigten Gesellschaftsform hierzulande. Deshalb richtet sich die diesjährige Ausschreibung des Integrationspreises an Einzelpersonen, Vereine, Institutionen oder Initiativen, die in innovativer Weise die Integration von Frauen in Bayern fördern und sich für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen mit Migrationsgeschichte einsetzen. Bewerben können sich zum Beispiel Vereine, die mit ihren Angeboten speziell Migrantinnen das Ankommen in unserer Gesellschaft erleichtern, oder Institutionen, die Mädchen und junge Frauen mit Migrationsgeschichte bei der schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen.

Der Bayerische Integrationspreis 2024 ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Frauen mit Migrationsgeschichte einzusetzen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury des Bayerischen Integrationsrates.

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Landarztquote
beim Medizinstudium

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Region Bayern – Auch im Jahr 2024 kann in Bayern wieder ohne „Einser-Abitur“ über die bayerische Landarztquote Medizin studiert werden. Die Bewerbungsphase für die Landarztquote startet am 1. Februar 2024. Die Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2024 beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht werden. „Bei der Auswahl der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten kommt es nicht auf die Abiturnote an. Wichtig ist vielmehr die persönliche Eignung, die in einem zweistufigen Verfahren sorgfältig überprüft wird. Von Vorteil sind hierbei eine bereits vorhandene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder ehrenamtliches Engagement zum Beispiel im Rettungsdienst oder bei Wohlfahrtsverbänden. Im Gegenzug zum Erhalt des Medizinstudienplatzes verpflichten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte, nach dem Studium und einer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten, und zwar in einer Region, die hausärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist“, erklärte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach.

Neben den Studienplätzen über die Landarztquote vergibt Bayern auch im Jahr 2024 wieder Studienplätze für Humanmedizin über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD- Quote). Die Bewerbungsrunde für das Wintersemester 2024/2025 startet ebenfalls am 1. Februar 2024. Über die ÖGD-Quote werden Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der ärztlichen Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben. Die Absolventinnen und Absolventen verpflichten sich ebenfalls für zehn Jahre.

Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern im Jahr 2020 die Landarztquote eingeführt. Ein Jahr später folgte die ÖGD-Quote. Mittlerweile studieren über 440 junge Menschen über die Landarztquote sowie 51 im Rahmen der ÖGD-Quote an einer der sieben medizinischen Fakultäten in Bayern Humanmedizin. Die ersten Hausärztinnen und -ärzte werden voraussichtlich im Jahr 2031 ihre Arbeit aufnehmen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung im Flächenstaat Bayern leisten. Die ersten Absolventinnen und Absolventen der ÖGD-Quote werden voraussichtlich im Jahr 2029 ihre Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufnehmen.

Die Auswahl geeigneter Studierender erfolgt sowohl bei der Landarzt- als auch bei der ÖGD-Quote in einem zweistufigen Verfahren. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten ehrenamtlichen Tätigkeit. Für eine Bewerbung müssen nicht unbedingt alle Kriterien erfüllt sein. Interessenten können sich online unter www.landarztquote.bayern.de über die Landarzt- und ÖGD-Quote informieren und für einen Medizinstudienplatz in Bayern bewerben. Das Bewerbungsportal öffnet am 1. Februar 2024 und schließt, trotz des Schaltjahrs, am 28. Februar 2024.

-stmgp-

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Nachbesserungen
beim E-Rezept

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen bei dem zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten „E-Rezept“. „Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts war ein überfälliger Schritt. Denn es ist wichtig, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben. Leider kommt es noch zu Start-Schwierigkeiten und zu Frustration bei den Leistungserbringern sowie den Patientinnen und Patienten. Beispielsweise fehlte bei E-Rezepten in den ersten Tagen nicht selten die elektronische Signatur des ausstellenden Arztes, ohne die das E-Rezept nicht in den Apotheken eingelöst werden kann. Diese Frustration hätte die Bundesregierung vermeiden können, wenn sie die Arztpraxen und Apotheken bei der digitalen Transformation besser unterstützt hätte. Es ist entscheidend, dass die Menschen mitgenommen werden – egal welchen Alters und egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen umfassend über die Chancen und die anstehenden Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen informiert werden, damit Ängste und Bedenken abgebaut werden. Nur so können Digitalisierung und das E-Rezept schlussendlich funktionieren. Das E-Rezept ist ein entscheidendes Instrument, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Dabei ist die Digitalisierung kein Selbstzweck und darf nicht als Zusatzbelastung bei Leistungserbringern und in der Bevölkerung empfunden werden. Bayern fordert deshalb schon lange beim Bund ein Praxiszukunftsgesetz. Damit soll gerade niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geholfen werden, die digitale Transformation wie etwa die Einführung des E-Rezepts finanziell zu bewältigen. Weitere Informationen zum E-Rezept: das e-rezept für deutschland.de

-stmgp-

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Auf den
zweiten Blick

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Region Miesbach – Ein Fotoprojekt der besonderen Kunst, ein Abend der Perspektiven änderte und eine Show voller Überraschungen wurde kürzlich im renommierten Waitzinger Keller Veranstaltungszentrum in Miesbach präsentiert. „AUF DEN ZWEITEN BLICK“ ist ein Kunstprojekt von Thomas Griesbeck und Chrissi Obwexer, das sich Tabuthemen stellt und den Fokus von offensichtlichen Behinderungen ablenkt. Es wird oft gesagt, dass es keinen zweiten ersten Eindruck gibt. Doch das stimmt nicht, wenn man sich die Zeit für einen zweiten Blick nimmt. Dieser „zweite Blick“ kann nämlich oft so beeindruckend sein, dass der erste Eindruck völlig neu bewertet wird. Das Projekt porträtiert Menschen mit Behinderung ohne diese zu betonen und ermöglicht dadurch einen faszinierenden Perspektivenwechsel.

Der Miesbacher Fotograf Thomas Griesbeck, alias Jack, und seine Projektpartnerin Chrissi Obwexer stellten dieses Projekt in einer zweieinhalbstündigen Live-Show vor. Einige der Protagonisten wurden dem Publikum in Interviews auf der Bühne, in Kurzfilmen in zusammenfassenden Porträts und in ihren Fotos vorgestellt.

-am- Bild: Miroslav Velecky

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Förderprogramm
für Maßnahmen
zur ärztlichen Versorgung vor Ort

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat ein neues Förderprogramm für zur ärztlichen Versorgung vor Ort gestartet. Seit dem neuen Jahr können damit kommunale Projekte finanziell unterstützt werden, mit denen die wohnortnahe ärztliche Versorgung gestärkt wird. Das bayerische Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Jahren ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Förderungen auf den Weg gebracht, um angehende Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in den ländlichen Regionen zu gewinnen. Insgesamt hat Bayern seit 2012 für dieses Ziel fast 80 Millionen Euro investiert. Neben den Instrumenten wie der „Landarztprämie“ und „Landarztquote“ wurde nun das neue „Förderprogramm für kommunale Projekte“ gestartet. Im Rahmen des neuen Förderprogramms werden auch Kampagnen zur Gewinnung von Ärzten gefördert sowie Service- und Beratungsangebote der Gemeinden für Ärzte, die sich dort niederlassen möchten. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Gemeinden im ländlichen Raum mit höchstens 20.000 Einwohnern sowie deren Zusammenschlüsse. Ferner können bayerische Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 Einwohnern und höchstens 30.000 Einwohnern in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern Förderanträge stellen.

-stmgp-

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Bayern
barrierefrei

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Region Bayern – Die Politik für Menschen mit Behinderung sei ein zentrales Thema der Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat bekenne sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Teilhabe, Chancengleichheit und ein selbstbestimmtes Leben habe sozialpolitische Priorität und sei essenziell für die Demokratie. Deswegen setze sich der Freistaat auch in Zukunft dafür ein, sichtbare und unsichtbare Barrieren in Bayern abzubauen und Inklusion zu leben. Allein das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellte 2023 umfangreiche staatliche Unterstützung von knapp 275 Millionen Euro direkt für Menschen mit Behinderung und die betreffenden Einrichtungen in Bayern bereit. Mit diesen Mitteln werden beispielweise Einrichtungsträger mit Investitionskostenzuschüssen beim Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt und damit die Bayerischen Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe entlastet. Finanziell unterstützt werden darüber hinaus unter anderem blinde und sehbehinderte Menschen durch ein variantenreiches Blindengeld hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen; ambulante Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Dienste der Offenen Behindertenarbeit und die Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderung; die berufliche Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Breitensport für Menschen mit Behinderung.

Seit sich die Bayerische Staatsregierung vor zehn Jahren das Ziel setzte, den Freistaat barrierefrei zu machen, habe sie mehr als eine Milliarde Euro für das bundesweite Vorzeigeprojekt „Bayern barrierefrei“ zur Verfügung gestellt. Nun ist außerdem die neue Internet-Plattform „einfach finden“ online. Sie macht Angebote der Staatsregierung in Leichter Sprache und in Gebärdensprache leicht zugänglich. Zuvor waren diese auf verschiedenen Internetseiten zu finden. Nun sind alle gesammelt auf einer Seite leicht zu nutzen. Dieses Angebot ist Teil des Programms „Bayern barrierefrei“, mit den Schwerpunkten „barrierefreie Kommunikation“, „digitale Barrierefreiheit“, „Mobilität“, „Bildung“, „staatliche Gebäude mit Publikumsverkehr“, „Fortbildung von Beschäftigten im staatlichen Bereich“ sowie „Gesundheit und Pflege“. Im Lauf der Legislaturperiode strebe die Bayerische Staatsregierung den Einstieg in ein Gehörlosengeld an. Damit sollen die finanziellen Lücken bei den behinderungsbedingten Mehraufwendungen hörbehinderter Menschen abgefedert werden, die nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt seien. Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werde ebenso weiter unterstützt wie die übrigen Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderung in Bayern. Barrierefreiheit habe mit Blick auf den demographischen Wandel auch im Tourismus eine wachsende Bedeutung. Bayern engagiere sich für einen Ausbau der barrierefreien touristischen Angebote und setze dabei auf die Kernbereiche „Information über die Angebote“, „Sensibilisierung“ und „Investitionsförderung“.

Mit dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ werden Informationen über die Barrierefreiheit vor Ort bereitgestellt. 2023 haben sich fünf Regionen zusammengeschlossen, ihre Angebote vernetzt und sich gemeinsam als Region zertifizieren lassen. Aktuell werde an der organisatorischen und inhaltlichen Reform des Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ gearbeitet. Ergänzend gibt es Sensibilisierungs- und Marketingmaßnahmen für Touristiker und Gäste, beispielweise auf der Website erlebe.bayern/urlaub-fuer-alle oder unter tourismus.bayern/barrierefreier-urlaub-in-bayern/

-bsr-

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Vergütung
des Notarztdienstes
wird erhöht

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Region Bayern – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die in Bayern tätigen Sozialversicherungsträger haben sich als zuständige Verhandlungspartner auf eine Anhebung der Vergütung für den Notarztdienst ab dem 1. Januar 2024 geeinigt. Die Gesamtvergütung im Notarztdienst wird laut bayeriscem Innenministerium im Jahr 2024 um 17,6 Prozent und im Jahr 2025 um weitere sieben Prozent steigen. Hierdurch werden finanzielle Anreize für die Übernahme von Notarztdiensten geschaffen. Konkret steige etwa die Grundpauschale der Bereitschaftsvergütung um acht Prozent auf 27,50 Euro pro Stunde im Vergleich zu 2023. Der Nachtzuschlag in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr steige um 200 Prozent auf 7,50 Euro pro Stunde. Auch die Zuschläge für den Notarztdienst an Wochenenden und Feiertagen werden deutlich erhöht. Ebenso die einheitliche leistungsbezogene Einsatzpauschale je behandelten Patienten, die um zwölf Prozent auf 97 Euro ansteige.

-stmi-

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15 Jahre
Präventionsprojekt
HaLT

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Seit 15 Jahren sensibilisiert das Team des Präventionsprojektes „Hart am Limit“ (HaLT) vor allem Jugendliche für das Thema „Riskanter Alkoholkonsum“. Schirmherr ist Landrat Josef Niedermaier, der anlässlich des Jubiläums den am Projekt Beteiligten dankte, aber es auch zum Anlass nahm, an die Aufgabe und die Problematiken zu erinnern. „Mit Blick auf die Tatsache, dass nach wie vor mit Alkohol in unserer Gesellschaft riskant umgegangen wird und der Alkoholkonsum immer wieder drastische Folgen haben kann, muss uns die Präventionsarbeit am Herzen liegen.“

Beim „HaLT-Projekt“ kooperieren die „Caritas Jugendsuchtberatung“, der „Kreisjugendring“ und das Landratsamt mit dem Amt für Jugend und Familie sowie das Gesundheitsamt, in dem die Arbeit koordiniert wird. Zwar sind die Zahlen von Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen deutschlandweit und auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen rückläufig, allerdings ereignet sich Alkoholmissbrauch vielfach im Privaten, schätzungsweise wird nur eine von 2.000 Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen stationär behandelt. Nach wie vor ist Alkohol das häufigste riskant konsumierte Suchtmittel, Mischintoxikationen mit Cannabis nehmen allerdings zu. Seit Beginn des Projekts haben insgesamt 98 Jugendliche im Landkreis ein sogenanntes „HaLT-Sofortinterventionsgespräch“ mit einer HaLT-Fachkraft der Caritas-Jugendsuchtberatung geführt; 66 HaLT Gespräche wurden mit Eltern bzw. einem Elternteil geführt. Jugendliche, die alkoholbedingt auffallen und in Folge dessen mit HaLT in Kontakt kommen, werden zur Reflexion angeleitet.

In der Präventionsarbeit konzentriert sich das HaLT-Team auf konkrete Projekte, die sich an Jugendliche, Eltern aber auch Bezugspersonen in Schule und Vereinen richten. Dazu werden regelmäßig Plakataktionen mit HaLT-Materialien zum Jugendschutz für den Einzelhandel und HaLT-Jugendschutzschulungen in Berufsschulen durchgeführt, aber auch die HaLT-Mappe für Festveranstalter „Fest geplant?! Wegweiser durch den Vorschriftendschungel“ erstellt. 2024 finden weiterhin die von der AOK Bad Tölz geförderten Schulklassenworkshops „Tom & Lisa“ statt. Hier üben Schülerinnen und Schüler bei einer simulierten Geburtstagsparty, wie sie in einer Notsituation richtig handeln. Ein Fokus in der Präventionsarbeit liegt auch 2024 in der Botschaft „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“.

Das HaLT-Team besucht Schulklassen und Gruppen mit einem 90-minütigen Workshop, um diesbezüglich aufzuklären. Die Ausstellung ZERO – www.wenn-schwanger-dann-zero.de – wird erneut vom 19. bis 28. Juni 2024 im Landkreis Station machen, diesmal im Gymnasium Geretsried. Bei einem Vortrag und der Ausstellung „ZERO“ wird erlebnisorientiert und einfühlsam über die Entstehung des Lebens, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, den Umgang mit Alkohol und dessen mögliche dramatische und unheilbare Folgen für das Ungeborene informiert. Im Zentrum der Ausstellung steht ein begehbares Kuppelzelt, das eine Gebärmutter symbolisiert. Man kann die einzelnen Schwangerschaftsmonate aufrufen und die Entwicklungsschritte nachvollziehen. In kurzen Filmen kann die Entwicklung des Kindes von der Eizelle bis zur Geburt verfolgt werden. „Fasi“ – eine Puppe mit den typischen FASD-Merkmalen – lädt dazu ein, den Betroffenen zuzuhören.

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wurde HaLT im Dezember 2007 in Bayern eingeführt. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war im Mai 2008 einer der ersten HaLT-Standorte. Die Broschüre „Alkohol im Jugendalter, Tipps für Eltern“ liegt in den Gemeindeverwaltungen auf. Eine Mappe für Festveranstalter ist unter https://www.lra-toelz.de/suchtpraeventionsprojekt-halt zu finden.

-latöl-

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Beschleunigte
Anerkennung von Ärzten
mit ausländischer Ausbildung

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsministerium will die Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung beschleunigen. Deshalb wurde am 1. Januar 2024 ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet. Bei diesem Pilotprojekt sollen die Möglichkeiten eines Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in den Anerkennungsverfahren ermittelt und erste technische Lösungen erarbeitet werden. Man setze wegen des Fachkräftemangels darauf, dass auf diese Weise die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden und Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung schneller zum Einsatz kommen können. Das Projekt soll Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden.

-stmgp-

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Niederlassungs-
prämie
für Hebammen

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Region Bayern – Die bayerische Niederlassungsprämie für Hebammen wird fortgeführt. Darauf hat die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach kürzlich hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Ich freue mich sehr, dass die bayerische Niederlassungsprämie so gut angenommen wird. Mit dieser unterstützen wir seit 2019 Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern erstmalig oder erneut aufnehmen und sich niederlassen. Die Hebammen erhalten eine einmalige Förderung in Höhe von 5.000 Euro. Im Jahr 2023 konnten wir 153 Prämien auszahlen. Seit 1. September 2019 haben insgesamt 685 Hebammen die Niederlassungsprämie in Anspruch genommen. Insgesamt haben wir dadurch mehr als 3,4 Millionen Euro Starthilfe an Hebammen ausgezahlt. Dieses erfolgreiche Angebot haben wir nun um drei Jahre verlängert.“ Neben der Niederlassungsprämie wird auch der Hebammenbonus sehr gut angenommen. Gerlach erklärte hierzu: „Mit dem Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro unterstützen wir alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Seit der Einführung am 1. September 2018 wurde der Hebammenbonus 5.088 Mal abgerufen. Wir haben unsere Hebammen so mit mehr als 5,08 Millionen Euro gefördert.“ Der Hebammenbonus läuft aktuell noch bis zum 31. Dezember 2024 und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden.

-stmgp-

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KI als
digitaler
Lebensretter

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Region Bayern – Das Bayerische Staatsministerium für Digitales fördert Früherkennung von Herzinfarkten bei Frauen durch Künstliche Intelligenz (KI). Den Bescheid über knapp 200.000 Euro für den Baustein „Big Data Datenauswertung“ im Rahmen von „Frau.Herz.KI – Gerechte Medizin für Frauen“ hat der bayerische Digitalminister Dr. Fabian Mehring bei einem Besuch am Osypka Herzzentrum München übergeben. „Das Projekt beweist, dass Künstliche Intelligenz längst keine abstrakte Theorie mehr ist, sondern bereits einen konkreten Mehrwert für die Menschen schafft. Mit der Förderung legen wir den Grundstein für eine echte Verbesserung der Herzgesundheit von Frauen. Der Einsatz von KI wird dabei vom Science-Fiction-Schreckgespenst zum digitalen Lebensretter“, so Mehring. Projektpartner sind das Klinikum rechts der Isar der TU München, das Osypka Herzzentrum und die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland.

Dr. Eimo Martens vom Klinikum rechts der Isar der TU München: „Die koronare Herzerkrankung ist immer noch eine der häufigsten Erkrankungen in der westlichen Welt und kann im schlimmsten Fall zum Herzinfarkt und zum Tod führen. Gewisse Warnzeichen und Risikofaktoren hierfür sind schon lange bekannt, aber für viele Frauen nicht passend. Mit modernen Technologien sind wir nun in der Lage, geschlechtsspezifische Risikofaktoren zu identifizieren und die Versorgung für alle Geschlechter langfristig zu verbessern!“ Dr. Clemes Jilek, Osypka Herzzentrum München ergänzte: „Frauen sterben heutzutage immer noch häufiger an Herzinfarkt als Männer. Ein Grund dafür ist, dass Frauen nicht die klassischen Symptome eines Herzinfarkts aufweisen und so erst verzögert behandelt werden. Das vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales geförderte Projekt soll die Erkennung von Herzerkrankungen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz verbessern und in einem zweiten Schritt Risikofaktoren einer Durchblutungsstörung am Herzen identifizieren, die bei Frauen typisch sind. Somit helfen wir der Medizin, dass womöglich in naher Zukunft Frauen nicht mehr so häufig an Herzinfarkt sterben müssen.“

Gefördert wird im Projekt der Baustein „Big Data Datenauswertung“. Anhand bestehender Datensätze arbeitet eine KI geschlechterspezifische Unterschiede heraus. Die Ergebnisse können dann zur Entwicklung neuer, diskriminierungsarmer KI-Anwendungen für Frauen eingesetzt werden, beispielsweise einem Software-Tool für Ärztinnen und Ärzte.

-stmd-

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25 Jahre
Ärztliche Leiter
Rettungsdienst

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Region Bayern – Die „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ (ÄLRD) in Bayern feiern 25-jähriges Jubiläum. „Die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst stehen maßgeblich für ein effektives medizinisches Qualitätsmanagement bei der Patientenversorgung und –betreuung“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Nach Herrmanns Worten sei die Funktion der ÄLRD 1998 im Rahmen eines Pilotprojekts in vier Rettungsdienstbereichen erfolgreich getestet und mit Wirkung zum 1. Januar 2009 flächendeckend in Bayern eingeführt geworden. Ihre zentrale Aufgabe sei es, die Einhaltung der Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften sowie landesweit einheitliche Standards bei der Patientenversorgung zu überwachen und sicherzustellen. Auch in weiteren Bereichen übernehmen die ÄLRD wichtige Aufgaben. Sie optimieren beispielsweise fortlaufend die Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst gemeinsam mit den Leitern der Integrierten Leitstellen. Sie begleiten die Fort- und Weiterbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals und beraten fachlich die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Darüber hinaus delegieren die ÄLRD heilkundliche Maßnahmen auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, so dass diese in bestimmten notfallmedizinischen Situationen auch ohne Notarzt sofort handeln können.

In jedem der 25 bayerischen Rettungsdienstbereiche ist mindestens ein ÄLRD bestellt. Auf Ebene der acht Rettungsdienstbezirke unterstützen die Bezirksbeauftragten bei übergreifenden Fragestellungen als Experten bei den verschiedenen Themen der Rettungskette. Koordiniert werde die Arbeit vom Landesbeauftragten, der das notfallmedizinische Qualitätsmanagement landesweit leite.

-stmi-

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Fachberatungs-
stellen
Mimikry und Marikas

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Region München –Der Freistaat Bayern startet erstmalig eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hilfswerk gGmbH und fördert die beiden Fachberatungsstellen „Mimikry“ und „Marikas“ in München mit mehr als 164.000 Euro. Das Projekt ist bereits am 1. November 2023 angelaufen. „Mimikry“ gibt es bereits seit 1988 und richtet sich an weibliche Prostituierte, während sich die Beratungsarbeit von „Marikas“ seit 1994 auf männliche Prostituierte konzentriert. Beide Fachberatungsstellen leisten hier schon seit vielen Jahren herausragende Arbeit. Allen in der Prostitution tätigen Personen wird umfassende Beratung und Unterstützung zu allen prostitutionsspezifischen Themen angeboten. Die Beratung erfolgt niedrigschwellig sowohl vor Ort als auch über aufsuchende Streetwork-Arbeit und ist sowohl anonym und mehrsprachig möglich.

„Der Ausbau von Beratungsangeboten für in der Prostitution tätige Personen in Bayern muss gestärkt werden. Deshalb freut es mich, dass wir in Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen „Mimikry“ und „Marikas“ erstmals auch für den südbayerischen Raum ein überregionales Unterstützungsangebot starten konnten. Der Fokus liegt dabei auf der Etablierung und dem Ausbau von mobilen Beratungsangeboten. Der Ausstieg aus der Prostitution ist immer ein langwieriger Prozess und eine große Herausforderung, der ohne umfassende Hilfestellungen kaum alleine bewältigt werden kann. Einerseits möchten Menschen der oftmals schwierigen und belastenden Lebensweise in der Prostitution entkommen, andererseits gibt es jedoch eine Vielzahl von Faktoren, die einen Ausstieg aus der Prostitution erschweren. Dazu zählen insbesondere soziale Abhängigkeiten vom Milieu und ein fehlendes alternatives Wohn- und Lebensumfeld. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die aktuelle Förderung auch eine Ausstiegswohnung umfasst. Damit steigen die Chancen für eine Neuorientierung deutlich an“, erklärte kürzlich Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf.

-stmas-

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„Freude schenken“:
KlinikClowns
besuchten Kindertagesstätte

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Region Miesbach – Das vergangene Jahr der heilpädagogischen Tagesstätte und Integrativen Kindertagesstätte – für Kinder mit und ohne Behinderung – namens „Villa Kunterbunt“ in Hausham, stand ganz im Zeichen des Mottos „Zirkus“. Gemeinsam mit der Betriebsleitung der Autobahnraststätten in Holzkirchen setze sich die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner, dafür ein, den Kindern zum Jahresende einen Clowns-Besuch zu ermöglichen. Die Geschäftsführung von J+L Nußbaum OHG Autobahn-Raststätten, Holzkirchen, spendete 1.000 Euro zur Finanzierung von KlinikClowns-Besuchen.

Mit dem erklärten Ziel, den Kindern der Lebenshilfe Miesbach besonders in der Adventszeit Freude zu schenken, setzte sich Ilse Aigner persönlich für die Organisation von Besuchen der beliebten KlinikClowns ein. „KlinikClowns e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch die „Visite“ ausgebildeter und pädagogisch geschulter Clowns Kindern, Jugendlichen und auch Senioren trotz des oftmals erschwerten Alltags ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

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Als Patin des Projekts vermittelte Aigner erfolgreich zwischen der Lebenshilfe Miesbach und der Autobahnraststätte Holzkirchen. Nach der symbolischen Scheckübergabe in der „Villa Kunterbunt“ fand gleich die erste „Visite“ der Clowns bei den Kindern in der heilpädagogischen Tagesstätte und integrativen Kindertagesstätte statt.

„Es war berührend zu sehen, wie die Clowns durch ihre humorvolle, aber auch einfühlsame Arbeit mit den Kindern Momente der Leichtigkeit und Ablenkung schaffen. In so strahlende Kinderaugen blicken zu können, ist das wohl größte Weihnachtsgeschenk, das ich mir vorstellen kann“, betonte Ilse Aigner. Abschließend bedankte sie sich nochmals bei Lars Nußbaum und Norbert Graser für die noble Spende, welche dieses schöne Erlebnis ermöglichte.

-am- Bilder: am

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Virtuelle
Kinderklinik

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Region Bayern – In Bayern können ab sofort schneller als bisher freie Krankenhausbetten an Kinder vermittelt werden. Der Vorsitzende des Landesverbands der leitenden Ärzte der bayerischen Kinderkliniken und Koordinator der Fachgruppe virtuelle Kinderklinik, Professor Matthias Keller von der Kinderklinik Dritter Orden Passau, erläuterte: „Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt und gehandelt. Mit dieser telemedizinischen Vernetzung haben wir die Voraussetzungen für ein aktives Belegungsmanagement geschaffen. Darüber hinaus bietet diese Plattform künftig zusätzlich die Möglichkeit, die hochwertige heimatnahe Versorgung von kranken Kindern nachhaltig sicherzustellen, indem in einem zweiten Ausbauschritt ein Netzwerk von Fachexperten virtuell durch telemedizinische Visiten zum Kind kommt. Damit machen wir die Stärken der Digitalisierung für die Kinder nutzbar. Mit der telemedizinischen Vernetzung haben die bayerischen Kinderkliniken nun ein Instrument in der Hand, das sie für direkte Absprachen nutzen können. Das sorgt für eine Entlastung der Kinderklinik-Teams in den Notfallzenten. Gefordert ist aber auch die Bundesregierung. Denn die chronische Unterfinanzierung der Kinderkliniken bleibt ein Riesenproblem, das aktuell durch die generelle Finanzierungslücke aller Kliniken noch verschlimmert wird. Wir müssen verhindern, dass kranke Kinder noch mehr darunter leiden. Deshalb muss die Bundesregierung handeln und die Finanzierung der Kliniken sicherzustellen.“

-stmgp-

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Digitalisierung
in der Pflege

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Region Bayern – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wollen gemeinsam die Digitalisierung in der Pflege vorantreiben und unnötige Bürokratie abbauen. Gerlach betonte anlässlich eines Treffens mit der BRK-Präsidentin Angelika Schorer und der BRK-Landesgeschäftsführerin Dr. Elke Frank: „Die Pflege ist der Inbegriff von Menschlichkeit. Es darf deshalb nicht sein, dass die Pflegekräfte, die täglich so wertvolle Arbeit leisten, einen Großteil davon mit bürokratischen Dokumentationspflichten verschwenden. Wir wollen deshalb die Bürokratie für die Pflegekräfte deutlich abbauen. Wir sind hierbei in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Pflege und auch dem Bayerischen Roten Kreuz. So haben wir das Landesamt für Pflege beauftragt, das Ziel einer schlanken Pflegedokumentation in der Langzeitpflege fachlich zu begleiten. Es hat deshalb in diesem Jahr Besuche in Pflegeeinrichtungen durchgeführt, um überbordende Anforderungen an die Pflegedokumentation zu identifizieren – und direkt die Erfahrungen der Pflegekräfte zu sammeln. Diese wichtigen Rückmeldungen werten wir gerade aus. Ferner bringen wir gemeinsam mit dem Bayerischen Roten Kreuz in einer Pflegeeinrichtung in Buxheim ein Modellprojekt auf den Weg. Hierzu wird es im Januar ein Gespräch mit der Pflegeeinrichtung und dem Bayerischen Roten Kreuz geben, auch hier werden wir das Thema Bürokratieabbau in den Vordergrund stellen.“

Die Präsidentin des BRK, Angelika Schorer, betonte: „Wir erkennen an, dass es in der Pflege, auch zum Schutz der Mitarbeitenden, die Notwendigkeit an Dokumentationen gibt. Uns ist es ein Anliegen, alle Dokumentationsaufwände kritisch zu hinterfragen, auf den Prüfstand zu stellen und an den Stellen, wo es sinnvoll ist, zu entschlacken. Außerdem begrüßen wir die im Koalitionsvertrag vorgesehene enge Verzahnung von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelstrukturen. Pflegende wollen pflegen und sich nicht mit überbordender Administration beschäftigen. Hier brauchen wir wieder eine gesunde Balance zwischen der notwendigen Dokumentation – wie zum Beispiel der Anamnese – und der eigentlichen Pflegetätigkeit. Der Großteil der Arbeitszeit muss wieder der Pflege gewidmet werden können.“

Gerlach unterstrich: „Auch das Thema Digitalisierung in der Pflege treiben wir voran. Darin liegen riesige Chancen. So kann uns Digitalisierung ebenfalls helfen, den zeitlichen Aufwand für Verwaltungsaufgaben der Pflegekräfte zu reduzieren. Damit haben sie mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit – nämlich der Pflege und der menschlichen Zuwendung. Ferner hat die Robotik das Potenzial, künftig Pflegekräfte bei vielen der alltäglichen Aufgaben entlasten zu können. Wir haben ein Kompetenzzentrum „Pflege Digital“ beim Landesamt für Pflege initiiert, um die Digitalisierung gemeinsam mit den Akteuren der Langzeitpflege sowie Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft weiter voranzubringen. Es geht darum, die Digitalisierung in der Pflege zu gestalten und erlebbar zu machen. Vorrangige Aufgabe des Kompetenzzentrums wird zunächst sein, die bayerischen Pflegeeinrichtungen dabei zu unterstützen, sich fristgerecht zum 01.07.2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Technik kann den Menschen in der Pflege nicht ersetzten – aber sie kann helfen, dass Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die persönliche Betreuung haben. Genau das wünschen sich die Menschen in der Pflege, und zwar sowohl die Pflegekräfte als auch die Pflegebedürftigen.“

Die Landesgeschäftsführerin des BRK, Dr. Elke Frank, erklärte: „Die Digitalisierung hält noch nicht in dem Maße Einzug in die Arbeitsabläufe der professionellen Pflege, wie es notwendig und sinnvoll wäre. Das BRK erkennt die Dokumentation in der Pflege als wichtiges Modul der berufs- und schichtübergreifenden Kommunikation an. Neue Möglichkeiten – wie künstliche oder erweiterte Intelligenz – erhalten jedoch noch nicht die notwendige politische Priorität. Die Initiativen, die Staatsministerin Gerlach im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen angestoßen hat, wünschen wir uns in abgewandelter Form auch für den Gesundheitsbereich. Dabei geht es gewiss nicht darum, die Pflegekraft obsolet zu machen – sondern sie für die eigentliche, menschennahe pflegerische Tätigkeit verfügbarer zu machen.“

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Familiengeld
ermöglicht Wahlfreiheit
in der Kindererziehung

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Region Bayern – Seit Einführung des Familiengeldes 2018 wurden bereits mehr als vier Milliarden Euro an Bayerns Familien ausbezahlt. Das Familiengeld wird für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Die Eltern erhalten 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro. Es ist unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung und ermöglicht Eltern so größtmögliche Wahlfreiheit. Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Fragen zum Familiengeld beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Telefonnummer 0931 – 32 0909 29. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr besetzt.

-stmas-

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Im Einsatz
für Kinder
und Jugendliche
seit 1970

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Region Miesbach – Bei der jährlichen Sitzung des Fördervereins Caritas Kinderdorf Irschenberg e.V. unter dem Vorsitz der Bayerischen Landtagspräsidentin, Ilse Aigner, wurden kürzlich von der Mitgliederversammlung der Jahresabschluss 2022 genehmigt und der Vorstand entlastet. Ferner wurden der Finanzbericht für das laufende Jahr und die Haushaltsplanung 2024 vorgestellt und genehmigt. Die neue Dorfleiterin wies in ihrem Bericht auf anstehende Herausforderungen in der Jugendhilfe hin.

Vor über 50 Jahren wurde der Förderverein gegründet, der ausschließlich das Kinderdorf Irschenberg unterstützt. Er ist eine vom Finanzamt München als gemeinnützige Einrichtung zur Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Er sammelt Spendengelder und bestimmt und überwacht deren Verwendung vor Ort. Beim Treffen auf dem Kinderdorfgelände präsentierte Hannes Klapos den Finanzbericht des Schatzmeisters. Während die Zahlen der Mitglieder im Förderverein und damit die Mitgliedsbeiträge in den letzten 20 Jahren kontinuierlich zunahmen, gab es bei den Spendeneinnahmen eine Stagnation trotz einiger Großspenden. Die Prognose im Finanzplan für das laufende Jahr fiel wegen der konjunkturellen Lage etwas zurückhaltend aus, wenngleich die Verantwortlichen auf die Adventszeit als wichtigen Zeitraum für Einzelspenden hoffen. Dennoch konnte die Mitgliederversammlung im Nachtragshaushalt für 2023 den Kauf eines neunsitzigen Kleinbusses als Ersatz für ein in die Jahre gekommenes Fahrzeug genehmigen. Im Haushaltplan 2024 gab es eine Reihe von gleichbleibenden Dauerbeschlüssen für Vereinszwecke, wie Haushaltsgeld, den Ersatz von Geräten, Zeitungsabonnements und einen Zuschuss für die Telefon- und Internetgebühren für Familiengruppen sowie einen Zuschuss für die Wartungskosten der PCs der Kinder und Jugendlichen. Zu den für das nächste Jahr zählenden Einzelbeschlüssen gehörten beispielsweise der Zuschuss für Freizeit- und Ferienmaßnahmen, u.a. die Sanierung der Ritterburg auf dem Spielplatz und die Kirtahutschn. Ferner sollen zwei Roller für die Mobilität der Jugendlichen im Kinderdorf finanziert werden, die unter dem mangelnden Anschluss Irschenbergs an das Netz des ÖPNVs leiden.

Wechsel an der Spitze des Fördervereins
Wolfgang Hodbod, ehemaliger Dorfleiter, der in der Vergangenheit auch Geschäftsführung des Fördervereins innehatte, gab seine Funktion ab. Ilse Aigner dankte ihm für sein erfolgreiches Wirken im Förderverein und unterstützte die Aufnahme Hodbods in den Beirat im kommenden Jahr. Dieser wird traditionell von der ehemaligen Kinderdorfleitung gestellt und wird derzeit von Schwester Henriette begleitet. Als neue Geschäftsführerin wurde die neue Dorfleiterin Pia Klapos gewählt. Sie gab einen Überblick über die zurückliegenden Ereignisse im Kinderdorf und betonte in ihrem Ausblick die angespannte Belegungs- und Personalsituation, der sie mit gezielten Maßnahmen entgegentreten möchte. So möchte sie zum einen die Belegschaft mit Fortbildungsmaßnahmen gezielt weiterqualifizieren und mit dem Austauschprogramm für Mitarbeitende mit der Partnereinrichtung in Griechenland sowie Weiterbildungstagen in Kroatien unterstützen. Zum anderen sollen mit neuen Angeboten für die Belegschaft die Attraktivität des Kinderdorfs als Arbeitgeber optimiert und pädagogische Fachkräfte gewonnen werden.

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Leistungs-
auszeichnungen
der Bergwacht Bayern

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Region Bayern – Kürzlich hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Rahmen einer Feierstunde in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz Leistungsauszeichnungen für besondere Verdienste um die Bergwacht Bayern überreicht. „Die Bayerische Bergwacht ist etwas ganz Besonderes. Sie gehört seit über 100 Jahren fest zu Bayern und ist Teil unserer DNA. Mit ihrem Spezialkönnen rettet sie Menschen unter schwersten Bedingungen aus großer Not und hilft im Katastrophenfall. Die vielen ehrenamtlichen Helfer sind starke Vorbilder für unsere Gesellschaft sowie Vorreiter für den Schutz unserer Natur und Bergwelt“, betonte Söder.

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Gute Pflege
Daheim in Bayern

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Region Bayern – Am 5. Oktober 2023 ist die neue Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ in Kraft getreten, mit der bayerische Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung für Hilfs- und Entlastungsangebote für die Pflege erhalten können. „Um die häusliche Pflege in Bayern weiter zu stärken, stellen wir den Kommunen weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung. Mit unserer neuen Förderrichtlinie bieten wir den Kommunen flexible Möglichkeiten für niedrigschwellige Hilfs- und Entlastungsangebote für die Pflege daheim. Gemeinsam wollen wir so eine zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern schaffen und Angebote für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen entwickeln, die den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen auch wirklich gerecht werden. Die häusliche Pflege ist eine der tragenden Säulen in unserer Pflegestruktur. Denn die meisten Menschen wollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Und das ist nicht nur ein Wunsch: Rund 80 Prozent der derzeit rund 580.000 Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut und versorgt, davon über 273.000 allein durch pflegende Angehörige“, so Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek.

Mit der neuen Förderrichtlinie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ – „GutePflegeFöR“ will das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege daher Impulse für die häusliche Pflege setzen. Anträge können beim Landesamt für Pflege gestellt werden. Die Richtlinie ist unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-485/ ersichtlich.

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Modell-
programm
„MuT-Partner“

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Region Bayern – Zum internationalen Tag der älteren Menschen startete kürzlich das Modellprogramm „MuT-Partner“. Ziel ist es, ältere Menschen fit für digitale Medien und Technik zu machen. Um gezielt im Umgang mit Smartphone, Tablet und Co zu helfen, hat der Freistaat seit 2018 mehr als 630.000 Euro in den Aufbau von „MuT-Punkten“ in Mehrgenerationenhäusern investiert. „MuT-Punkte“ sind Anlaufstellen, die älteren Menschen Beratung und Schulungsangebote zu digitalen Medien und Technik bieten. Die Förderhöhe beträgt pro ausgewähltem Landkreis bis zu 80.000 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren. Insgesamt beteiligen sich derzeit 21 Landkreise an dem Modellprogramm.

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Spendenlauf
für den
Kinderschutzbund

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Die Initiatoren des Spendenlaufs v.l.: Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham;
Kinderarzt Dr. Stefan Razeghi und Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach.

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Region Miesbach – Als der Kinderarzt Dr. Stefan Razeghi die Idee eines Spendenlaufs von Miesbach nach Hausham zugunsten des Kinderschutzbundes Miesbach an die Bürgermeister Dr. Gerhard Braunmiller und Jens Zangenfeind herantrug, zeigten sich beide sofort bereit, das Projekt zu unterstützen. So wurde bei schönstem Oktoberwetter gemeinsam mit Gleichgesinnten vom Rathaus Miesbach bis zur Zentralen Sportanlage in Hausham gelaufen.

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An der Sportanlage wurden die Läufer bereits von weiteren Sportlern erwartet, um sich u.a. im 4 x 200 Meter Staffellauf zu messen. Ein Stand des Kinderschutzbundes informierte über deren Arbeit. Nach den Wettkämpfen wurden die Siegerteams ermittelt und mit gespendeten Preisen geehrt. Die teilnehmenden Initiatoren – Braunmiller, Zangenfeind, Razeghi – zeigten sich vom Verlauf der Veranstaltung begeistert, da diese ohne großen Aufwand ins Leben gerufen sowie erfolgreich durchgeführt wurde und waren sich sicher, dass der Spendenlauf für den Kinderschutzbund Miesbach einen festen Termin im Veranstaltungskalender der Stadt Miesbach und der Gemeinde Hausham erhalten wird.

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Großelterntag

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Region Bayern – Kürzlich feierte man den im Jahr 2019 ausgerufenen Großelterntag. Dieser Tag soll das Engagement der Großeltern für die Gesellschaft, die Familie und die Enkelkinder würdigen. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Omas und Opas nehmen sich gern Zeit für ihre Enkelkinder. Sie sind da und unterstützen liebevoll und mit großem Einsatz wo sie nur können. Großeltern sind das Band zwischen den Generationen. Erfahrungen und Werte werden mit den Enkelkindern geteilt. Der Zusammenhalt und das Miteinander, die unsere Gesellschaft ausmachen und die Solidarität zwischen den Generationen werden gestärkt. Eltern sind besonders dankbar für die oft unersetzbare Unterstützung im Alltag. Familie und Beruf können in vielen Fällen nur so vereinbart werden.“

Der Großelterntag ist in Bayern ein besonderer Tag: An diesem Tag werden Omas und Opas für ihren wertvollen Beitrag, den sie nicht nur in der eigenen Familie, sondern für die ganze Gesellschaft leisten, gewürdigt. Die Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern ist einmalig und besonders wertvoll.

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Landarztquote

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Region Bayern – Die bayerische Landarztquote sei erfolgreich dabei, die medizinische Versorgung auf dem Land zu stärken. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek überreichte kürzlich in Memmingen eine Urkunde an 400. Studentin, die im Rahmen der Bayerischen Landarztquote zum Medizinstudium zugelassen wurde. Er betonte: „Es ist wichtig, mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit auf dem Land zu motivieren. Die bayerische Landarztquote ist dabei von großer Bedeutung.“

Seit der Einführung der Landarztquote zum Wintersemester 2020/2021 wurden mittlerweile vier Bewerbungsverfahren erfolgreich durchgeführt, bei denen jedes Jahr durchschnittlich 115 Studienplätze vergeben werden konnten. In diesem Jahr standen weitere 118 Studienplätze zur Verfügung. Insgesamt kann bisher 443 Studierenden das Medizinstudium im Zuge der Landarztquote ermöglicht werden.

Professor Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), erklärte: „Das LGL vollzieht die Vorgaben des bayerischen Landarztquotengesetzes. Beim Auswahlverfahren für die Zuteilung der vorgesehenen Studienplätze entscheidet nicht die Abiturnote. Erlernte medizinische Berufe, einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit, ein guter Medizinertest und Erfolg in den Auswahlinterviews sind stattdessen wichtig. In den Auswahlinterviews werden die Kandidatinnen und Kandidaten von Landärzten mit typischen Berufssituationen konfrontiert.“

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Förderprogramm
„PflegesoNah“

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Region Bayern – Mit Hilfe des bayerischen Förderprogramms „PflegesoNah“ schreitet der Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur in Bayern weiter voran. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hingewiesen. „Die Menschen werden immer älter und wollen möglichst lange in der vertrauten Umgebung bleiben sowie Gewohnheiten beibehalten können. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diesen Wunsch zu erfüllen und dafür die passenden pflegerischen Strukturen zu schaffen. Wir brauchen deshalb noch mehr Einrichtungen mit vielfältigem und individuellem Angebot.“

Das Förderprogramm „PflegesoNah“ wurde vergangenes Jahr überarbeitet und bis zum Jahr 2026 verlängert. Beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) ist die Umsetzung dieses Förderprogramms angesiedelt. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Gelder können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich. Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/

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Erste Hilfe
in psychischen
Notlagen

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium will erreichen, dass auch in psychischen Notlagen rasch Erste Hilfe geleistet werden kann. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte anlässlich des Internationalen Tages der Ersten Hilfe: „Das bayerische Gesundheitsministerium fördert aktuell das Projekt „Hilfe in seelischer Not – Psychische Gesundheit für Alt und Jung“ mit rund 200.000 Euro. Es freut mich, dass dieses im Oktober 2022 gestartete Projekt sehr gut angenommen wird. Mittlerweile haben bereits über 300 Menschen an den angebotenen Kursen teilgenommen. Wer im direkten Umfeld feststellt, dass sich jemand in einer psychischen Krise befindet und seelischen Beistand benötigt, fühlt sich oftmals verunsichert und hilflos. Hier setzt das neuartige Projekt der Universität Regensburg an, das Erste-Hilfe-Kurse für die seelische Gesundheit entwickelt hat. Den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern werden konkrete Handlungsstrategien an die Hand gegeben, damit sie in seelischen Krisensituationen sicherer und hilfreich reagieren können. Das Erste-Hilfe-Konzept wurde insbesondere für psychische Notlagen von Jugendlichen und älteren Menschen über 60 Jahre entwickelt. Die Kursinhalte sind bewusst auf die jeweiligen Bedürfnisse dieser Zielgruppen und das bayerische Versorgungssystem zugeschnitten. Mit dem Projekt wollen wir die Hemmschwelle der Betroffenen senken, Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Das Projekt, das noch bis zum 31. Oktober 2024 läuft, leiten Prof. Dr. Berthold Langguth und Prof. Dr. Martin Schecklmann vom Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg. Neben der Erstellung der Schulungskonzepte werden dort die Kurse und deren Wirksamkeit evaluiert. Die Evaluierungsergebnisse fließen wiederum in die Überarbeitung der Schulungsmaterialien und Konzepte ein. Projektleiter Prof. Dr. Martin Schecklmann erklärte: „HSN steht nicht nur für unseren Projektnamen, sondern ist gleichzeitig auch unsere Kernbotschaft: Hinschauen, Sprechen und Netzwerken. Was uns dabei von vergleichbaren Projekten unterscheidet, ist der klare Fokus auf Niederschwelligkeit und Flexibilität. Uns ist es besonders wichtig, ein Angebot zu schaffen, dass Angehörige und Bezugspersonen bedarfsgerecht, unkompliziert und zielorientiert unterstützt. Dafür binden wir auch Betroffene eng mit ein und setzen mitunter auf digitales Lernen.“

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Bessere
Rahmenbedingungen
in der ambulanten Pflege

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium setzt sich für bessere Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege ein. Im Rahmen eines Gutachtens, das von der Hochschule Kempten umgesetzt wurde, wurden 28 Experteninterviews geführt und Pflegekräfte von sieben teilnehmenden Pflegediensten bei ihrer Arbeit begleitet. Dabei wurde der Frage nachgegangen: Mit welchen innovativen Möglichkeiten können ambulante Pflegedienste, unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Verbesserungen für Mitarbeitende und Pflegebedürftige erzielen?

In dem Gutachten wurde beispielsweise herausgearbeitet, dass eine zeitbezogene Abrechnung zu bevorzugen sei. Diese habe den großen Vorteil, dass Pflegekräfte bedürfnisorientierter und eigenständiger tätig werden können, da individuelle Absprachen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekräften leichter möglich seien. Hierdurch könne die pflegefachliche Meinung eingebracht und die Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die tagesaktuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Maßgeblich sei somit nicht mehr die Planung von gestern, sondern der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute. Der Handlungsleitfaden gebe anhand der praktischen Erfahrungen von Pflegediensten Hinweise, welche Fallstricke zu beachten seien und welche Voraussetzungen notwendig sind, um angemessen Stundensätze zu verhandeln.

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Spendenlauf
für Multiple Sklerose-
und Parkinson-Betroffene

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Region Bayern – Kürzlich erfolgte ein privates Spendenlauf-Projekt namens „#Trails2 Tegernsee“, bei dem der Initiator, Timo Golowko, eine Strecke von Kiefersfelden bis zum Tegernsee über knapp 50 Kilometer mit mehr als 3.000 Höhenmetern zu Fuß bewältigte. Golowko verfolgt dieses Vorhaben aus Liebe zu Trails, Bergen und seiner Familie. Er möchte mit seiner Aktion auf degenerative Krankheiten wie Multiple Sklerose (MS) und Parkinson aufmerksam machen, die in seiner Familie bereits mehrfach aufgetreten sind und möchte die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit betonen sowie insbesondere MS- und Parkinson-Patienten inspirieren. Die Aktion wurde von der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal und der DMSG-Oberbayern unterstützt.

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München
wird Deutschlands
Medizinstandort Nummer eins

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Region München – Der Freistaat Bayern gründet eine neue strategische Allianz für Spitzenmedizin in München. Unter dem Dach von „M1 – Munich Medicine Alliance“ verbinden künftig die beiden Münchner Exzellenzuniversitäten LMU und TUM, die beiden Universitätsklinika sowie das Helmholtz Zentrum München ihre Kräfte. „Wir verbinden das Beste mit dem Besten und machen München zum bundesweit stärksten Zentrum für Hochschulmedizin, Deutschlands Medizinstandort Nummer eins. Schon heute behandeln die Münchner Universitätsklinika jährlich mehr Patienten als irgendeine andere Universitätsmedizin in Deutschland. München ist Standort für alle acht Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung – das ist einzigartig in Deutschland. Mehr Vernetzung bringt ein Mehr an Qualität, gemeinsame Strukturen bedeuten mehr Produktivität und Translation. Unser Anspruch ist, dass M1 eine Führungsrolle unter den medizinischen Institutionen weltweit einnimmt. Das übergeordnete Ziel ist dabei klar: Herausragende personalisierte Medizin für die Menschen in Bayern und darüber hinaus“, betonte der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume.

Durch „M1 – Munich Medicine Alliance“ könne der Medizinstandort München sein Potential in Forschung und Krankenversorgung noch besser ausschöpfen und international sichtbarer werden. Seit vielen Jahren arbeiten die beiden Münchner Universitäten und die Universitätsklinika in Forschung und Krankenversorgung bereits erfolgreich zusammen. Nahezu alle Forschungsverbünde wie beispielsweise Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche und Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung werden gemeinsam von der Universitätsmedizin München und Helmholtz Munich getragen und bildeten die Basis für die nationale und internationale Sichtbarkeit des Gesundheitsstandorts München. Auch mit Blick auf die gegenwärtig aufgeblühten unternehmerischen Potenziale der BioTech-Szene sei die strategische Allianz M1 ein großer Wurf. Gemeinsame Plattformen sowie Forschungs- und Translationsstrukturen werden sukzessive aufgebaut. Die beteiligten Einrichtungen bleiben jedoch in ihrer Eigenständigkeit bestehen.

-bsr-

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Digitale
Streetworker

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Region Bayern – Einsamkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das Jung und Alt betrifft. Insbesondere auch immer mehr junge Menschen fühlen sich einsam. Einsamkeit darf nicht zu einem Dauerzustand werden und zu sozialer Isolation führen. Junge Menschen in Bayern können sich vertrauensvoll an die „Digitalen Streetworker“ wenden. Die bayernweit tätigen „Digitalen Streetworker“ begegnen jungen Menschen im Netz, begleiten, unterstützen und beraten sie dort. Bei Bedarf können sie auch auf analoge Angebote der Jugendarbeit aufmerksam machen. Mit dem Modellprojekt des Bayerischen Aktionsplans „Jugend“ werden (digitale) Lebenswelten junger Menschen abgebildet und aufgegriffen. Ziele der analogen Streetwork sollen so in die digitale Welt übersetzt werden. Junge Menschen können sich zu allen Lebensbereichen anonym mit den „Digitalen Streetworkern“ austauschen.

-stmas-

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Rechtzeitige
Vorsorge
für den Fall der Fälle

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Region Bayern – Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf mein Konto? Wer wird mich betreuen? Die neu aufgelegte Broschürenreihe des Bayerischen Justizministeriums gibt Antworten auf diese Fragen. „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung – jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren Broschüren erleichtern wir den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge“, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei der Präsentation im Königssaal des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten – mit vielen wichtigen Initiativen. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Die neuen Broschüren enthalten rechtssichere Formulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann. Bei der Vorstellung im Justizpalast sprach Notar a.D. Dr. Andreas Albrecht, Ehrenpräsident der Landesnotarkammer Bayern auch über das Ehegattenvertretungsrecht. Der renommierte Mediziner Prof. Dr. Dr. med. Berend Feddersen, Leiter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Klinikum München der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) referierte darüber, in welchen Situationen eine Patientenverfügung hilft.

Die Bayerische Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 dafür ausgesprochen, die Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen.

Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro), „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro), „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro), „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406- 79916-7, 15,90 Euro) und „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, 23 Euro) sind überall im Buchhandel erhältlich. Zusätzlich sind die Broschüren kostenlos unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.

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Senioren-
mitwirkungsgesetz

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Region Bayern – Kürzlich wurde im Bayerische Landtag das „Seniorenmitwirkungsgesetz“ beschlossen. Seniorenvertretungen gibt es bereits in mehr als 90 Prozent der bayerischen Gemeinden. Diese wertvollen gewachsenen Strukturen stärke man jetzt mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Zusätzlich steht den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das gezielt mit Information und individueller Beratung unterstütze. Als Orientierung wird das bayerische Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der Landesseniorenrat soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern.

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Ausländische
Pflegefachkräfte
können künftig
schneller
in Bayern arbeiten

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Region Bayern – Bayern hat die Weichen dafür gestellt, dass ausländische Pflegefachkräfte künftig schneller Personallücken im Freistaat schließen können. Kürzlich wurde eine entsprechende Drei-Säulen-Strategie für eine „Fast Lane“, also für eine Überholspur durch Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, im berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren sowie durch Maßnahmen zur stärkeren Verzahnung beider Bereiche beschlossen. Das Verfahren im Bereich der Pflegefachkräfte soll als Orientierung für andere Fachkraftbereiche dienen. Damit trage Bayern sowohl dem gestiegenen Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften Rechnung als auch der wachsenden Zahl ausländischer Fachkräfte, die an einer Beschäftigung in Bayern interessiert sind.

Ein Meilenstein sei die Zentralisierung des Anerkennungsverfahren beim Landesamt für Pflege (LfP) zum 1. Juli 2023. Dies sei die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, standardisierte, digitalisierte und zügige Verfahrensabwicklung und ein bedeutender Schritt, um die Attraktivität Bayerns für die dringend benötigten Pflegefachkräfte zu stärken. Bislang sind hierfür die sieben Bezirksregierungen zuständig.

Auch im Verwaltungsvollzug und in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bestehen weitere Beschleunigungspotentiale. Dafür wollen das für das Berufsrecht zuständige Gesundheits- und Pflegeministerium, das für das Aufenthaltsrecht zuständige Innenministerium und das koordinierend für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständige Arbeitsministerium ressortübergreifend Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, Beschleunigungseffekte durch Synergien herbeizuführen.

Mit der „Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) bestehen zwei Stellen bei der Regierung von Mittelfranken, die schon heute eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegeberufe ab 1. Juli 2023 werde dieses Zusammenspiel weiter optimiert. Dies geschehe zum einen durch eine Zentralisierung von beschleunigten Fachkräfteverfahren für Pflegefachkräfte bei der ZSEF und zum anderen durch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen ZSEF, LfP und KuBB, die schon heute zu allen Fragen der Anerkennung berate und so einen wesentlichen Beitrag zu schnellen Anerkennungsverfahren leiste.

-bsr-

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Zahl
der geförderten
Sozialwohnungen
wächst

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Region Bayern – Mehr bezahlbarer Wohnraum für Bayern!: Der Freistaat hat im Jahr 2022 den Bau von insgesamt 3.538 neuen sozial gebundenen Mietwohnungen gefördert. Insgesamt gab es zum 31.12.2022 mehr als 133.000 sozial gebundene Mietwohnungen in Bayern. Der Rückgang des Bestands belegungsgebundener Sozialmietwohnungen konnte in den letzten Jahren bereits deutlich gebremst werden, da der Auslauf von Belegungsbindungen größtenteils durch neue Bindungen im Rahmen der Wohnraumförderung kompensiert werden konnte. Im Jahr 2022 konnten nun 3.538 sozial gebundene Mietwohnungen bewilligt werden und damit mehr, als aus der Bindung gefallen sind.

Um diese Entwicklung zu stärken, plant die bayerische Staatsregierung außerdem, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz wird bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im „Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm“ soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. Damit könnten die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten.

Die Verlängerung der Belegungsbindungen sei einer von vielen Bausteinen des vom Freistaat gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit verbessere man unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen, gebe Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stocke das Kapital der „BayernHeim“ auf, stärke die Innenentwicklung und erweitere die Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau. Ziel sei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

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Trinkwasser
wird knapp

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Region Bayern – Die Auswirkungen von Hitzeperioden, damit einhergehende Dürre- und Starkregenereignisse lasse sich auch an Problemen in der Trinkwasserversorgung ablesen. Dazu wollten die Grünen- Landtagsabgeordnete im Bezirk Niederbayern, Rosi Steinberger und Toni Schuberl, angesichts sinkender Grundwasserstände Auskunft von der Bayerischen Staatsregierung über die Situation der Trinkwasserversorgung in Niederbayern. Die Antwort lege nahe, dass die Kapazitäten bei den Gesundheitsämtern nicht ausreichen, um Störungen in der Wasserversorgung – wie beispielsweise auf Grund von Verkeimungen oder durch hohen Schadstoffgehalt – ausreichend zu dokumentieren.

„Wir fordern ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen. Die Gesundheitsämter und die zuständigen übergeordneten Behörden müssen besser ausgestattet werden, damit eine gesicherte Datenerhebung, Aufbereitung und ein niederschwelliger öffentlicher Zugang zu den Daten gewährleistet werden kann“, erklärte Toni Schuberl. Hierzu hat die Grüne Landtagsfraktion ein zentrales Grundwasserregister für Bayern beantragt. Bisher gebe es keine zentrale Datenbank, die Auskunft darüber gibt, wie viel Grundwasser jährlich etwa für die Nutzung zur Energiegewinnung oder zur landwirtschaftlichen Bewässerung entnommen werde, kritisierten die beiden Landtagsabgeordneten Steinberger und Schuberl. Dabei berufen sie sich auf die Antwort des Umweltministeriums im Rahmen einer aktuellen parlamentarischen Anfrage. „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Auch in Niederbayern sinken die Grundwasserstände und die Nachfrage nach Bewässerung steigt. Wir brauchen dringend zuverlässige Daten, damit wir diesen wertvollen Schatz auch für nachfolgende Generationen sichern können“, betonte Rosi Steinberger.

-sr-

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Pharma-Task-Force
gegen Lieferengpässe
bei Arzneimitteln
eingerichtet

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine „Pharma-Task-Force“ gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln eingerichtet. Bei der Task-Force wirken der Bayerische Apothekerverband sowie Verbände und Firmen der pharmazeutischen Industrie, Pharmagroßhändler und Krankenkassen mit. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. (BAV), erklärte: „Im Durchschnitt wenden Apothekenteams über fünf Stunden pro Woche für das Management von Arzneimittellieferengpässen auf. Lieferengpässe gibt es immer wieder mal, weil ein Produzent ausfällt, aber die Menge und die Länge der Ausfälle ist in den letzten Jahren deutlich dramatischer geworden. So haben viele Anbieter die Produktion von Fiebersaft eingestellt, weil die Herstellung aufgrund des Preisdrucks nicht mehr wirtschaftlich gewesen ist. Gerade bei der Versorgung von Kindern ist das ein unhaltbarer Zustand. Auch Antibiotika sind in den letzten Wochen deutlich schwieriger zu beschaffen. Apothekerinnen und Apotheker setzen alles daran, dass jeder Patient das Arzneimittel erhält, das er braucht. Aber es wird immer schwieriger.“

Maximilian Lernbecher, Apotheker in Dachau und stellvertretender Vorsitzender des BAV, ergänzte: „Leidtragende sind bei diesen Lieferengpässen vor allem die Patienten. Nicht nur, dass viele von ihnen mehrmals mit Apotheken telefonieren und dann weite Wege bei der Rezepteinlösung in Kauf nehmen müssen – sie werden auch verunsichert, was die Arzneimittelversorgung generell in unserem Land angeht. Viele Arzneimittel sind existenziell.”

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Bei uns stehen alle Alarmsignale auf Rot, aber vom Bundesgesundheitsminister hören wir nur vage Ankündigungen hinsichtlich eines Generikagesetzes. Und das Schlimmste ist: Bundesminister Lauterbach verschärft das Problem noch. Die Maßnahmen seines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes werden auch im Bereich der innovativen Arzneimittel am Ende zu noch mehr Verlagerungen in den asiatischen Raum und andere Billiglohnländer führen. So droht eine Abhängigkeitsfalle. Was wir brauchen, sind wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Arzneimittelstandorts Deutschland und eine Wiederaufnahme des Pharma-Dialogs, den die Bundesregierung hat einschlafen lassen. Bayern hat schon im letzten Jahr ein Gutachten beauftragt, das klar Handlungsfelder benennt. Ansatzpunkte sind unter anderem eine gezielte Strukturpolitik, das Setzen von Anreizen und die Diversifizierung von Lieferketten, damit die Pharmaunternehmen Wirkstoffe von verschiedenen Herstellern beziehen können. Außerdem müssen europäische Produktionsstandorte erhalten und deren Ausbau gefördert werden, um die Lieferketten zu verkürzen. Wir müssen unsere Abhängigkeit von Ländern mit Produktionsmonopolen beenden und weniger krisenanfällige Lieferketten schaffen! Diese Ansatzpunkte und weitere Maßnahmen soll die „Pharma-Task-Force“ ausarbeiten. Auch der Bayerische Pharmagipfel im kommenden Frühjahr wird sich damit beschäftigen. Wir werden das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz einbringen. Den Ländern sind in der Umsetzung leider die Hände gebunden. Der Bund und die Europäische Union sind gefordert.“

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Digitalisierung
in den Bereichen
Gesundheit und Pflege

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium treibt die Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor voran. Die Digitalisierung helfe dabei, die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Bayern auch mit dem Zentrum für Telemedizin (ZTM) weiter zu verbessern. Das Zentrum für Telemedizin e.V. mache die Chancen der Digitalisierung für Patienten, für Pflegebedürftige, für Leistungserbringer und für pflegende Angehörige erlebbar. Seit seiner Gründung im Jahr 2012 wurde das Engagement des ZTM mit insgesamt rund fünf Millionen Euro gefördert. Während in den ersten Jahren der Fokus auf dem Einsatz von Telemedizin in Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld lag, engagiert sich der Verein seit 2020 verstärkt für die Nutzung der Chancen von E-Health und E-Care in ganz Bayern. Hierfür organisiert er unter anderem Informationsveranstaltungen im Bereich E-Health, darunter Bürgerforen sowie die virtuelle Fachkonferenz COVID. Ferner betreibt der Verein einen Showroom in Bad Kissingen, der inzwischen auch virtuell besucht werden kann. Das ZTM baue auch nachhaltige Netzwerke über die Sektoren Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Arztpraxis, Krankenhaus, Rehabilitation und Pflegeeinrichtung auf und fördere so die gelebte Vernetzung.

Das Grundprinzip der Telemedizin bestehe darin, dass sich Arzt und Patient nicht zu jedem Kontakt an einem Ort treffen müssen. Stattdessen könne ein Kontakt auch über Telefon beziehungsweise Videokommunikation und die elektronische Übermittelung von Vitaldaten erfolgen. Dadurch spare sich der Arzt und die Patienten Fahrzeiten- und Reisestrapazen. Insbesondere für ältere Patienten im ländlichen Raum könne Telemedizin eine erhebliche Entlastung erzielen.

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Unterkunftskonzepte
für wohnungslos gewordene
Erwachsene

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Region Bayern –Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Mein Anliegen ist es, dass die Menschen überall in Bayern gut leben können, egal welchen Beruf oder welches Einkommen sie haben. Dafür müssen wir so viel wie möglich bauen, um ausreichend Wohnraum für alle zu schaffen“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. Dabei sehen sich öffentliche wie private Bauherren derzeit großen Herausforderungen gegenüber: Corona-Krise, Preissteigerungen oder Lieferkettenprobleme sind nur einige der vielfältigen Probleme, die bewältigt werden müssen. Sorgen bereitet vor diesem Hintergrund die in Stadt und Land gleichermaßen steigende Zahl von obdachlosen Menschen.

Studierende der Technischen Universität München haben sich in Zusammenarbeit mit dem „Katholischen Männerfürsorgeverein München“ e.V. nun mit der Frage befasst, wie Wohnraum für obdachlose Erwachsene aussehen kann. Was, wenn man durch das Raster fällt? Wenn man wohnungslos wird? Für Tage, über Monate oder sogar Jahre? Diese Fragen standen am Anfang eines Semsterentwurfs, bei dem sich Architektin Carmen Wolf, Gastprofessorin am „Department of Architecture“ der TU München, und ihre 15 Studierenden mit dem Thema „Wohnen für wohnungslose Erwachsene“ beschäftigt haben. Die Herausforderung ist dabei nochmals größer als im herkömmlichen Wohnungsbau. Oftmals unverschuldet in Not und Obdachlosigkeit geraten, brauchen viele Betroffene nachhaltige Unterstützung, um den Weg zurück in ein geregeltes Leben finden zu können. Dies spiegelt sich in den Entwürfen der Studierenden wider: Neben der reinen Unterkunft spielen Gemeinschafts- und Sozialräume ebenso eine wichtige Rolle wie Konzepte, die den Kontakt zwischen den Bewohnern und der Nachbarschaft fördern sollen. Unterstützung erhielten die Studierenden vom Katholischen Männerfürsorgeverein München e.V., der seit langem wohnungs- und arbeitslos gewordenen, suchtkranken oder straffällig gewordenen in Bayern hilft.

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Erkrankung
mit dem
Borna-Virus

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Region Mühldorf am Inn – Im westlichen Landkreis Mühldorf ist kürzlich ein Fall einer Erkrankung nach Infektion mit dem äußerst seltenen, aber lebensbedrohlichen „Borna-Virus“ (BoDV-1 – Borna Disease Virus 1) aufgetreten. Bisher sind rund 40 Fälle von „BoDV-1“ Erkrankungen beim Menschen nachgewiesen worden. Aktuell werden jährlich weniger als zehn Fälle für ganz Deutschland gemeldet, eine überwiegende Mehrheit jedoch aus Bayern. Das „BoDV-1“ war ursprünglich als Erreger der Borna’schen Krankheit bei Pferden, Schafen und anderen Säugetieren in Mitteleuropa bekannt. Im Jahr 2018 wurde das Virus erstmalig als Ursache für schwere Gehirnentzündungen -Enzephalitiden- beim Menschen nachgewiesen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch außerhalb von Transplantationen kann nach aktuellem Wissensstand ausgeschlossen werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist darauf hin, dass eine Übertragung nach dem aktuellen Stand der Forschung durch den Kontakt zur Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) und deren Ausscheidungen erfolgen kann. Infizierte Feldspitzmäuse scheiden die Viren unter anderem über Speichel, Urin und Kot aus. Das LGL wie auch andere Fachbehörden empfehlen grundsätzlich, den Kontakt zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen zu vermeiden und einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Lebende oder tote Spitzmäuse sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Sollten Spitzmäuse im häuslichen oder Arbeitsumfeld identifiziert werden, gilt es, ihre Nahrungsquelle herauszufinden und sie ihnen zu entziehen. Spitzmäuse akzeptieren z.B. im Außenbereich angebotenes Hunde- oder Katzenfutter. Auch Komposthaufen oder andere Abfälle können durch das reiche Nahrungsangebot an Insekten für Spitzmäuse interessant sein. Generell sollten Orte, an denen ein Kontakt mit den Ausscheidungen von Spitzmäusen auftreten kann, wenn möglich auch von spielenden Kindern gemieden werden bzw. Arbeiten dort sollten nur unter den entsprechenden Hygiene- bzw. Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Weitere Informationen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borna/index.htm

-lamue-

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Senioren-
mitwirkungsgesetz

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Region Bayern – Das bayerische Sozialministerium bringt das „Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz“ auf den Weg. Das entsprechende Gesetz soll ein Meilenstein bayerischer Seniorenpolitik werden. Damit stärke man bewusst die bewährten vorhandenen Strukturen und man schaffe mit einem „Landesseniorenrat“ ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium. Durch den „Landesseniorenrat“ binde man die älteren Menschen direkt ein – weil ihre Erfahrungen wertvoll seien.

Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese gewachsenen Strukturen will die Bayerische Staatsregierung nun mit dem neuen Gesetz stärken: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibe erhalten und zusätzlich stehe den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung unterstützen könne. Als Orientierung wird das bayerische Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der „Seniorenakademie Bayern“ für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der „Landesseniorenrat“ soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. Es soll nun zeitnah in die Verbändeanhörung gehen.

-stmas-

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Pflege-
stützpunkte
in Bayern

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Region Bayern – In Bayern schreite der Ausbau von Pflegestützpunkten rasch voran. Seit 2019 habe sich die Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern mehr als vervierfacht – das sei eine erfreuliche Entwicklung zum Wohle Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger. Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen für alle Themen rund um die Pflege. Sie informieren, beraten und vernetzen die regionalen pflegerischen Angebote, um eine wohnortnahe und weitgehend passgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Mitarbeitende der Pflegestützpunkte informieren Personen mit Pflegebedarf und ihre Zu- und Angehörigen beispielsweise, wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut oder eine geeignete Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtung beziehungsweise eine vollstationäre Einrichtung der Pflege gefunden werden soll und unterstützen auch bei der Antragstellung. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune können die Pflegestützpunkte ebenfalls bereitstellen.

Konkret ist die Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern seit 2019 von neun auf aktuell 42 Pflegestützpunkte gestiegen. Außerdem befinden sich sechs Pflegestützpunkte im Aufbau – und einige weitere sind in Planung. Für neue Pflegestützpunkte gibt es eine einmalige Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro für Sachkosten. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist eine zusätzliche Förderung von einmalig 3.000 Euro möglich. Bestehende und neue Pflegestützpunkte können ferner eine Förderung für Maßnahmen zur Vernetzung und zum Wissenstransfer von jeweils bis zu 15.000 Euro erhalten. Zusätzlich besteht für Kommunen seit 1. Januar 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung von bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Der Beratungsbedarf nimmt zu: Zum einen steigt die Anzahl der Menschen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf kontinuierlich an. Zum anderen werden die Beratungen aufgrund der strukturellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer. Vor diesem Hintergrund ergänzen die Pflegestützpunkte die bestehende Beratungsstruktur der 110 Fachstellen für pflegende Angehörige. Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es in erster Linie, pflegende Angehörige psychosozial zu beraten, zu entlasten und zu unterstützen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Information und Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie die Vernetzung aller relevanten Akteure unter einem Dach zu bündeln. Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte/

-stmgp-

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Herzinfarkte
in Bayern

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat den ersten umfassenden Bericht „Herzinfarkte in Bayern“ vorgestellt. Dieser enthält die aktuellsten verfügbaren Zahlen und Erkenntnisse über Herzinfarkte, Risikofaktoren und die ambulante sowie stationäre Versorgung in Bayern. Der Bericht widmet sich unter anderem den Auswirkungen der Corona-Pandemie, weil das Coronavirus auch das Herz befallen kann. Zu den möglichen Folgen einer Infektion zählen Entzündungen des Herzmuskelgewebes, die zu Herzinfarkten und Herzversagen führen können. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge könnten Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Bayern trotz Pandemie zeitgerecht medizinisch versorgt werden. Vermehrte Herzinfarkt-Sterbefälle infolge möglicher versäumter Behandlungen liessen sich durch die vorliegenden Daten bisher nicht belegen. Der Bericht zeigt auch, dass die Herzinfarkt-Sterblichkeit in Bayern deutlich zurückging: So starben im Jahr 1980 in Bayern rund 12.400 Menschen über 40 Jahren infolge eines Herzinfarkts, im Jahr 2020 waren es rund 6.400 – obwohl aufgrund des demografischen Wandels heute wesentlich mehr Menschen in der Altersgruppe „40-plus“ sind. Ferner waren in Bayern 30.848 Krankenhausfälle im Jahr 2019 direkt auf einen Herzinfarkt zurückzuführen. Mit knapp 17.000 Fällen entfiel dabei etwas mehr als die Hälfte auf die Altersgruppe zwischen 45 und 74 Jahren, in der Altersgruppe über 75 Jahre waren es rund 13.000 Fälle. Knapp fünf Prozent der Menschen im Alter von 40 bis 79 Jahren hatten laut Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1-Studie) bereits einmal in ihrem Leben einen Herzinfarkt – auf Bayern bezogen wären das rund 300.000 Personen.

Erstmals werden in dem Bericht Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die ersten neun Monate des Jahres 2021 veröffentlicht. Die Zahlen werden kontinuierlich aktualisiert und sind von der KVB inzwischen auch für das vierte Quartal 2021 veröffentlicht worden. Demzufolge zeichnete sich für das Jahr 2021 in Bayern eine stabile Lage bei den ambulanten Patientenzahlen aufgrund eines Herzinfarktes ab, und zwar mit einem nur geringfügigen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Unmittelbare Rückschlüsse auf einen Zusammenhang zwischen der Corona-Pandemie und dem Auftreten akuter Herzinfarkte lasse dies nicht zu.

Den aktuellsten KVB-Zahlen zufolge wurden für das vierte Quartal des vergangenen Jahres 34.160 gesetzlich versicherte Männer in der ambulanten Versorgung mit der Diagnose Herzinfarkt registriert – im vierten Quartal 2020 waren es 33.247. Bei den Frauen stieg die Zahl von 15.206 auf 15.426. Im Vergleich zu 2019 ist die Zahl kontinuierlich angestiegen – 4. Quartal 2019 32.297 ambulante versorgte Männer und 14.737 Frauen. Mehr Fälle in der ambulanten Versorgung sind jedoch nicht als Anstieg des Herzinfarktrisikos in der Bevölkerung zu verstehen.

Fachlich begleitet und bearbeitet wurde der 96-seitige Bericht vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Er ist auch eine Datengrundlage für die diesjährige Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“. Prof. Dr. Manfred Wildner, Leiter des Landesinstituts für Gesundheit am LGL, erklärte: „Wir sehen in Bayern große Fortschritte bei der Prävention und bei der Behandlung von Herzinfarkten. Gleichzeitig bleiben Herzinfarkte für die Zukunft ein zentrales Thema der Bevölkerungsgesundheit, auch als Folge der demografischen Entwicklung und der gestiegenen Lebenserwartung. Denn auch das Risiko für einen Herzinfarkt steigt mit dem Alter. Die mittelfristigen Auswirkungen von Coronainfektionen auf die Herzgesundheit sind ebenfalls noch weiter zu beobachten.“

Die wichtigsten Risikofaktoren für einen Herzinfarkt seien Rauchen, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, Fettleibigkeit, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Alkohol und psychosoziale Belastungen, aber auch Lärm und Feinstaub.  Prof. Dr. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Alle 20 Jahre eine Halbierung der altersbereinigten Sterblichkeit des Herzinfarktes zu beobachten – wie im bayerischen Herzbericht dokumentiert – ist eine großartige Leistung der Herzmedizin und Prävention. Jetzt heißt es, diese Erfolge fortzusetzen. Die Deutsche Herzstiftung möchte gemeinsam mit dem Deutschen Herzzentrum München einen Beitrag leisten durch die Einführung von HerzFit, einer App für alle, die ihr Herz besser kennenlernen und gesünder machen wollen. Die App wird in der Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“ erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt.“

Die Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“ ist Teil des diesjährigen Schwerpunktthemas „Prävention von Herzinfarkten“ im Rahmen des bayerischen Präventionsplans und läuft bis Ende September. Der Präventionsplan wurde 2015 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu unterstützen, gesunde Lebenswelten zu gestalten und die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Die Umsetzung erfolgt zusammen mit den derzeit 129 Partnern im Bündnis für Prävention, der Gesundheitsverwaltung und den Gesundheitsregionen plus. Weitere Informationen sind unter www.stmgp.bayern.de/vorsorge ersichtlich.

-stmgp-

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Medizin-
campus
Niederbayern

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Region Niederbayern – Der bayerische Ministerrat hat die Gründung des „Medizincampus Niederbayern“ beschlossen. Damit setzt die Staatsregierung ein weiteres Vorhaben der „Hightech Agenda Bayern“ um. Gleichzeitig wird mit dem „Medizincampus Niederbayern“ die medizinische Versorgung in allen Landesteilen Bayerns noch besser abgesichert. Dabei hat sich Ausbildung in der Region für die Region bewährt. So wurden in den vergangenen Jahren u.a. mit der neuen Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg und dem „Medizincampus Oberfranken“ zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen. Nun weitet der Freistaat das Angebot weiter aus und stellt mit jährlich rund 110 neuen Vollstudienplätzen die Weichen für den „Medizincampus Niederbayern“. Im Endausbau entstehen damit über 600 neue Studienplätze.

Der erste Teil des Studiums, in dem vor allem grundlagenorientierte und klinisch-theoretische Fächer unterrichtet werden, soll schwerpunktmäßig an der Universität Regensburg stattfinden. Den zweiten Teil des Studiums setzen die Studierenden gleichermaßen an den niederbayerischen Klinikstandorten Deggendorf, Landshut, Passau und Straubing fort. Dort werden auch schon während des ersten Studienabschnitts patientenbezogene, klinische Ausbildungsinhalte gelehrt. Darüber hinaus sind auch die Universität Passau und die TH Deggendorf in die Medizinerausbildung mit eingebunden.

Zukunftsweisende digitale und hybride Lehrformate sichern einen reibungslosen Ablauf des Studiums. Dazu ist ein neues Zentrum für Digitale Medizinausbildung in Passau geplant, mit dem der „Medizincampus Niederbayern“ eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Mit diesem Modell kann von Beginn des Studiums an eine Verzahnung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten gewährleistet werden, die auch in den Reformplänen für die Approbationsordnung für Ärzte vorgesehen ist.

-bsr-

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Pflege
SOS
Bayern

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Region Bayern – Seit 7. März 2022 können sich Betroffene bei Missständen in bayerischen Pflegeheimen an eine neue Anlaufstelle im Landesamt für Pflege (LfP) wenden. Die „Pflege-SOS Bayern“ ist kostenfrei sowohl telefonisch unter 0 96 21 – 966 966 0 als auch schriftlich per E-Mail an pflege-sos@lfp.bayern.de erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien pflegefachlich qualifizierte Expertinnen und Experten. Sie nehmen Anliegen der Pflegebedürftigen, der Zu- und Angehörigen und der Pflegekräfte vertrauensvoll und – wenn gewünscht – auch anonym auf und gäben sie an die richtige Stelle weiter, beispielsweise an die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Ziel des „Pflege-SOS Bayern“ sei es, dass eventuelle Missstände in Pflegeheimen in Bayern noch schneller erkannt und behoben werden können. Auch die übergeordneten Beschwerdestellen bei den sieben bayerischen Regierungen bestehen weiterhin fort. An die vor Ort zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen könne man sich ebenfalls weiterhin wenden. Das „Pflege-SOS Bayern“ ist Teil des Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerium als Konsequenz aus den Vorfällen in einem Augsburger Pflegeheim vorgelegt hatte. Ziel sei es, die Qualitätsentwicklung in der Pflege voranzutreiben. Weitere Informationen zum „Pflege-SOS Bayern“ sind unter www.Pflege-SOS.bayern.de ersichtlich.

-stmgp-

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Tag
der seltenen
Erkrankungen

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Rund 300 Millionen Menschen weltweit sind von einer seltenen Erkrankung betroffen, wobei 72 Prozent der Erkrankungen genetisch bedingt sind. Für die meisten Krankheiten gibt es bis heute keine Heilung oder Therapiemöglichkeiten. Viele der etwa 8.000 als „selten“ eingestuften Erkrankungen gehen mit zum Teil schwerwiegenden körperlichen und geistigen Einschränkungen einher. Therapiemöglichkeiten und Experten sind rar. Das stellt Betroffene und ihre Familien im Alltag vor große Herausforderungen, lässt sie mit ihren Problemen und Sorgen weitgehend allein. Jedes Jahr im Februar machen die Betroffenen daher weltweit gemeinsam auf ihre Anliegen aufmerksam. Sie wünschen sich mehr Forschung, mehr Therapien und Behandlungsmöglichkeiten sowie die Chance auf ein besseres, längeres Leben. Ferner geht es ihnen um gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe. Am 29. Februar 2008 wurde der Aktionstag das erste Mal begangen. Seither schließen sich an und um den „Tag der Seltenen Erkrankungen“ weltweit jedes Jahr immer mehr Menschen zusammen. In den letzten Jahren beteiligen sich Menschen in über 100 Ländern.

Farbe bekennen und so ein Zeichen für Menschen mit seltenen Erkrankungen setzen: Dieses Motto greift die Starnberger „Stiftung Kindness for Kids“, die sich seit fast 20 Jahren für Kinder mit seltenen Erkrankungen engagiert auf und lässt den Starnberger Kulturbahnhof leuchten. Im Rahmen der Aktionswoche zum „Tag der Seltenen Erkrankungen“ beteiligt sich die Stiftung an der internationalen Beleuchtungsaktion „Global Chain of Lights“, bei der weltweit Sehenswürdigkeiten, Monumente und andere Gebäude in den vier Farben des „Rare Disease-Day“-Logos erstrahlen und so ein sichtbares Zeichen für seltene Erkrankungen setzen. Vom Empire State Building bis zum Kolosseum in Rom, über 600 Monumente haben 2021 zum „Tag der Seltenen Erkrankungen“ geleuchtet. Auch in diesem Jahr werden viele Gebäude in den bunten Farben erstrahlen und in der Öffentlichkeit ein Zeichen für betroffene Menschen setzen. In Deutschland werden u.a. die BayArena in Leverkusen, das Sony Center am Potsdamer Platz Berlin, die Bahnhöfe in Stuttgart, Mannheim, Dresden, das Marburger Schloss und viele weitere öffentliche und private Gebäude dabei sein. Starnberg beteiligt sich über die gemeinnützige Stiftung „Kindness for Kids“ erstmalig an der weltweiten Lichteraktion: Am 25. Februar wird der Starnberger Kulturbahnhof ab 17:00 Uhr in bunten Farben erstrahlen. Mit dieser Aktion möchte die ortsansässige Stiftung auf ihre Arbeit für Kinder mit seltenen Erkrankungen aufmerksam machen. Während der Beleuchtungsaktion kann man sich in einem persönlichen Gespräch mit den Stiftungsmitarbeitern über den „Tag der Seltenen Erkrankungen“ und die Arbeit der Stiftung „Kindness for Kids“ informieren.

Seit 19 Jahren engagiert sich „Kindness for Kids“ für Kinder, die an einer seltenen, chronischen, fast immer unheilbaren Krankheit leiden. Die Stiftung veranstaltet deutschlandweit Kinder- und Familienfreizeiten, die auf die speziellen Bedürfnisse der erkrankten Kinder und deren Familien ausgerichtet sind. Seit mehr als einem Jahr wird eine psychosoziale Beratung als Akuthilfe den Kindern und Eltern angeboten, die in der Pandemie besonders belastet sind. Dabei ist es „Kindness for Kids“ eine Herzensangelegenheit, die Lebenssituation erkrankter Kinder sowie ihrer Familien zu verbessern, ihnen Ängste zu nehmen und ihnen in den Freizeiten unbeschwerte Momente voller Lebensfreude zu ermöglichen. Weiterführende Informationen sind unter www.kindness-for-kids.de und www.achse-online.de ersichtlich.

-am-

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Mehr
Verbraucherschutz
beim Trinkwasser

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Unlängst tagte das Expertenkomitee der Europäischen Kommission zur Trinkwasserrichtlinie. Dieser Ausschuss thematisierte eine Beobachtungsliste für potentiell gesundheitsschädliche Substanzen. Es ist davon auszugehen, dass der entsprechende Vorschlag bald inkraft gesetzt werden wird. Die Einführung einer solchen Beobachtungsliste im Gesetz geht maßgeblich auf das Engagement von Ulrike Müller, Mitglied des Europäischen Parlaments, zurück. Als Schattenberichterstatterin ihrer Fraktion hat sie sich in den Beratungen zur Trinkwasserrichtlinie energisch für eine Stärkung des Verbraucherschutzes durch ein solches Instrument eingesetzt.

Mehr Verbraucherschutz, mehr Zukunftsfestigkeit
Entsprechend zufrieden äußerte sich Müller zu den Beratungen und ihrem Verhandlungserfolg für mehr Umwelt- und Verbraucherschutz: “Ich freue mich über den Vorschlag der Kommission. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die praktische Umsetzung der Richtlinie. Mit dieser Liste stärken wir einerseits die Interessen der Verbraucher, andererseits machen wir die Richtlinie fit für die Zukunft.”

Die alte Trinkwasserrichtlinie war 20 Jahre lang inkraft gewesen. Dazu Müller: “Diese Liste macht die Richtlinie zukunftsfest. So kann sie auf neue Entwicklungen und Bedingungen reagieren. Derzeit sind beispielsweise Mikroplastik und hormonwirksame Substanzen wichtige Themen. Was mögliche neue Herausforderungen der Zukunft angeht, ist diese Beobachtungsliste ein elementarer Baustein für die Sicherheit des Trinkwassers. Sie kann flexibel ergänzt werden und wird dabei helfen, potentiell gesundheitsgefährdende Spuren im Trinkwasser gezielt im Blick zu behalten.”

Vertrauen in Trinkwasser stärken
Das Update der alten Gesetzgebung forciert Umwelt- und Verbraucherschutz entscheidend. Die Novelle „Drinking Water Directive 2020/2184“ aktualisiert gesundheitsrelevante Grenzwerte und verbessert die Verbraucherinformation. Das Gesetz beauftragt die Kommission mit der Einrichtung einer Beobachtungsliste für potentiell gesundheitsgefährdende Substanzen bis spätestens zum 12. Januar 2022. Die Europaabgeordnete Ulrike Müller geht davon aus, dass die neue Richtlinie das Vertrauen der Verbraucher in die Trinkwasserqualität stärken wird: “Ambitionierte Regeln für alte Bleileitungen und eine harmonisierte Regulierung von Trinkwasser-Kontaktmaterialien verbessern den Gesundheitsschutz für alle Verbraucher.”

-am-

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Telenotarzt
und
Notfallregister

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Region Bayern – Der Bayerische Ministerrat hat nach Anhörung der betroffenen Verbände grünes Licht zur Novelle des „Bayerischen Rettungsdienstes“ gegeben. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, sei der Gesetzentwurf eingehend mit den entsprechenden Organisationen und Verbänden beraten und abgestimmt: “Wir haben alle Änderungsanliegen eingehend geprüft und – soweit rechtlich möglich – berücksichtigt. Ich freue mich, dass wir nun einen großen Schritt zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat getan haben.” Herrmann dankte den Organisationen für den kritischen aber auch konstruktiven Austausch: „Die Änderungen sind von herausragender Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes. Es ist daher umso wichtiger, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für unsere essentiellen Digitalprojekte “Telenotarzt“ und “Notfallregister” zu schaffen.” Für den Gesetzentwurf mit seinen Kernregelungen gebe es nunmehr eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst Beteiligten. “Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen”, so Herrmann.

Gelöst ist mit dem Gesetzentwurf nunmehr auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. “Wir haben hier insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert. Wir wollen ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften unterstützen. Ich begrüße es sehr, dass wir jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, die einerseits die Anliegen der Hilfsorganisationen berücksichtigt, andererseits aber auch dem Patientenwohl und der bestmöglichen rettungsdienstlichen Versorgung der Bayerischen Bevölkerung gerecht wird”, erklärte der bayerische Innenminister.

-stmi- Bild: am

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