Gesundheit & Soziales

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Landarztquote

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Region Bayern – Die bayerische Landarztquote sei erfolgreich dabei, die medizinische Versorgung auf dem Land zu stärken. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek überreichte kürzlich in Memmingen eine Urkunde an 400. Studentin, die im Rahmen der Bayerischen Landarztquote zum Medizinstudium zugelassen wurde. Er betonte: „Es ist wichtig, mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit auf dem Land zu motivieren. Die bayerische Landarztquote ist dabei von großer Bedeutung.“

Seit der Einführung der Landarztquote zum Wintersemester 2020/2021 wurden mittlerweile vier Bewerbungsverfahren erfolgreich durchgeführt, bei denen jedes Jahr durchschnittlich 115 Studienplätze vergeben werden konnten. In diesem Jahr standen weitere 118 Studienplätze zur Verfügung. Insgesamt kann bisher 443 Studierenden das Medizinstudium im Zuge der Landarztquote ermöglicht werden.

Professor Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), erklärte: „Das LGL vollzieht die Vorgaben des bayerischen Landarztquotengesetzes. Beim Auswahlverfahren für die Zuteilung der vorgesehenen Studienplätze entscheidet nicht die Abiturnote. Erlernte medizinische Berufe, einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit, ein guter Medizinertest und Erfolg in den Auswahlinterviews sind stattdessen wichtig. In den Auswahlinterviews werden die Kandidatinnen und Kandidaten von Landärzten mit typischen Berufssituationen konfrontiert.“

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Förderprogramm
„PflegesoNah“

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Region Bayern – Mit Hilfe des bayerischen Förderprogramms „PflegesoNah“ schreitet der Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur in Bayern weiter voran. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hingewiesen. „Die Menschen werden immer älter und wollen möglichst lange in der vertrauten Umgebung bleiben sowie Gewohnheiten beibehalten können. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diesen Wunsch zu erfüllen und dafür die passenden pflegerischen Strukturen zu schaffen. Wir brauchen deshalb noch mehr Einrichtungen mit vielfältigem und individuellem Angebot.“

Das Förderprogramm „PflegesoNah“ wurde vergangenes Jahr überarbeitet und bis zum Jahr 2026 verlängert. Beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) ist die Umsetzung dieses Förderprogramms angesiedelt. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Gelder können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich. Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/

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Erste Hilfe
in psychischen
Notlagen

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium will erreichen, dass auch in psychischen Notlagen rasch Erste Hilfe geleistet werden kann. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte anlässlich des Internationalen Tages der Ersten Hilfe: „Das bayerische Gesundheitsministerium fördert aktuell das Projekt „Hilfe in seelischer Not – Psychische Gesundheit für Alt und Jung“ mit rund 200.000 Euro. Es freut mich, dass dieses im Oktober 2022 gestartete Projekt sehr gut angenommen wird. Mittlerweile haben bereits über 300 Menschen an den angebotenen Kursen teilgenommen. Wer im direkten Umfeld feststellt, dass sich jemand in einer psychischen Krise befindet und seelischen Beistand benötigt, fühlt sich oftmals verunsichert und hilflos. Hier setzt das neuartige Projekt der Universität Regensburg an, das Erste-Hilfe-Kurse für die seelische Gesundheit entwickelt hat. Den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern werden konkrete Handlungsstrategien an die Hand gegeben, damit sie in seelischen Krisensituationen sicherer und hilfreich reagieren können. Das Erste-Hilfe-Konzept wurde insbesondere für psychische Notlagen von Jugendlichen und älteren Menschen über 60 Jahre entwickelt. Die Kursinhalte sind bewusst auf die jeweiligen Bedürfnisse dieser Zielgruppen und das bayerische Versorgungssystem zugeschnitten. Mit dem Projekt wollen wir die Hemmschwelle der Betroffenen senken, Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Das Projekt, das noch bis zum 31. Oktober 2024 läuft, leiten Prof. Dr. Berthold Langguth und Prof. Dr. Martin Schecklmann vom Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg. Neben der Erstellung der Schulungskonzepte werden dort die Kurse und deren Wirksamkeit evaluiert. Die Evaluierungsergebnisse fließen wiederum in die Überarbeitung der Schulungsmaterialien und Konzepte ein. Projektleiter Prof. Dr. Martin Schecklmann erklärte: „HSN steht nicht nur für unseren Projektnamen, sondern ist gleichzeitig auch unsere Kernbotschaft: Hinschauen, Sprechen und Netzwerken. Was uns dabei von vergleichbaren Projekten unterscheidet, ist der klare Fokus auf Niederschwelligkeit und Flexibilität. Uns ist es besonders wichtig, ein Angebot zu schaffen, dass Angehörige und Bezugspersonen bedarfsgerecht, unkompliziert und zielorientiert unterstützt. Dafür binden wir auch Betroffene eng mit ein und setzen mitunter auf digitales Lernen.“

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Bessere
Rahmenbedingungen
in der ambulanten Pflege

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium setzt sich für bessere Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege ein. Im Rahmen eines Gutachtens, das von der Hochschule Kempten umgesetzt wurde, wurden 28 Experteninterviews geführt und Pflegekräfte von sieben teilnehmenden Pflegediensten bei ihrer Arbeit begleitet. Dabei wurde der Frage nachgegangen: Mit welchen innovativen Möglichkeiten können ambulante Pflegedienste, unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Verbesserungen für Mitarbeitende und Pflegebedürftige erzielen?

In dem Gutachten wurde beispielsweise herausgearbeitet, dass eine zeitbezogene Abrechnung zu bevorzugen sei. Diese habe den großen Vorteil, dass Pflegekräfte bedürfnisorientierter und eigenständiger tätig werden können, da individuelle Absprachen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekräften leichter möglich seien. Hierdurch könne die pflegefachliche Meinung eingebracht und die Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die tagesaktuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Maßgeblich sei somit nicht mehr die Planung von gestern, sondern der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute. Der Handlungsleitfaden gebe anhand der praktischen Erfahrungen von Pflegediensten Hinweise, welche Fallstricke zu beachten seien und welche Voraussetzungen notwendig sind, um angemessen Stundensätze zu verhandeln.

-stmgp-

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Spendenlauf
für Multiple Sklerose-
und Parkinson-Betroffene

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Region Bayern – Kürzlich erfolgte ein privates Spendenlauf-Projekt namens „#Trails2 Tegernsee“, bei dem der Initiator, Timo Golowko, eine Strecke von Kiefersfelden bis zum Tegernsee über knapp 50 Kilometer mit mehr als 3.000 Höhenmetern zu Fuß bewältigte. Golowko verfolgt dieses Vorhaben aus Liebe zu Trails, Bergen und seiner Familie. Er möchte mit seiner Aktion auf degenerative Krankheiten wie Multiple Sklerose (MS) und Parkinson aufmerksam machen, die in seiner Familie bereits mehrfach aufgetreten sind und möchte die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit betonen sowie insbesondere MS- und Parkinson-Patienten inspirieren. Die Aktion wurde von der MS-Kontaktgruppe Tegernseer Tal und der DMSG-Oberbayern unterstützt.

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-am- Bild: am

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Informations-
austausch
zum Thema
Schwangerschafts-

konfliktberatung

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Region Oberland – Im Rahmen seiner Sommertour tauschte sich der Bundestagsabgeordnete Alexander Radwan (CSU) beim Verein „Donum Vitae“ mit dem Bevollmächtigten der Beratungsstelle Garmisch-Partenkirchen Georg Nöscher, sowie deren Leiterin Hedwig Blaschke und der Beraterin Kirsten Bombe-Sponar aus. Auch die Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner nahm in ihrer Funktion als Stimmkreisabgeordnete und gleichzeitig Vorsitzende des Landesverbands „Donum Vitae“ in Bayern e.V. teil.

Radwan wollte sich auch anlässlich der wiederaufkommenden Debatte um die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches und den Schwangerschaftsabbruch im Allgemeinen Informationen bei den Experten und Expertinnen des Vereins einholen. „Donum Vitae“ bietet in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen als einzige Einrichtung neben den Gesundheitsämtern eine staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung nach §219 StGB an. Der Verein ging gegen den Willen der katholischen Kirche vor rund 20 Jahren aus der katholischen Laienbewegung hervor und setzt sich auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Würde von Frau, Mann und Kind ein.

Die Vereinsbevollmächtigten appellierten an Radwan, sich in Berlin für die weitgehende Aufrechterhaltung des Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch einzusetzen. Auch wenn das Vorhaben von Grünen und SPD, den Paragraf 218 abzuschaffen und damit den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht herauszulösen, grundsätzlich verständlich sei, hat Hedwig Blaschke auch ihre Bedenken: „Wir befürchten, dass dann auch die Pflichtberatung für die Schwangeren wegfallen würde. Wir brauchen aber eine ergebnisoffene Beratung, welche die Frauen nicht im Stich lässt.“

Nach eigenen Umfragen von „Donum Vitae“ wären etwa 80 Prozent der Frauen ohne die Pflicht nicht zur Beratung gekommen. 90 bis 95 Prozent hielten die Beratung im Nachhinein aber für hilfreich: Die Beratung biete einen geschützten Raum, um die Situation in Ruhe zu betrachten, gebe wichtige Informationen, individuelle Unterstützung und in vielen Fällen mehr Sicherheit bei der eigenen Entscheidung. Im Allgemeinen sei der Schwangerschaftsabbruch noch immer ein sehr emotionales, mit Stigma behaftetes Thema, bei dem man schnell unter Druck gerate. Ilse Aigner erinnerte an den in den 1990er Jahren getroffenen Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau: „Die Debatte damals war erbittert und der Kompromiss sehr, sehr hart erkämpft. Die gegenwärtige Regelung mit Paragraf 218 hat den Konflikt befriedet und ich halte sie auch 30 Jahre später immer noch für gut.“ Alexander Radwan, der gerade von einer USA-Reise zurückkam und von den radikalen Debatten über die Abtreibung dort berichtete, warnte vor den Folgen einer Abschaffung des Paragrafen 218: „Wird das Pendel in die eine Richtung gestoßen, könnte es noch stärker zurückschlagen. Wir müssen die extreme Polarisierung unbedingt vermeiden.“

Die Beraterinnen von „Donum Vitae“ mahnten an, stattdessen die noch immer vorhandene Stigmatisierung des Themas anzugehen, um das gesellschaftliche Umfeld und die ärztliche Versorgung für betroffene Frauen zu verbessern. Viele Nachwuchsärzte sähen sich in der Schusslinie der gesellschaftlichen Debatte und betroffene Frauen hätten noch immer Schwierigkeiten, an fundierte Informationen zu kommen.

-ra-

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München
wird Deutschlands
Medizinstandort Nummer eins

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Region München – Der Freistaat Bayern gründet eine neue strategische Allianz für Spitzenmedizin in München. Unter dem Dach von „M1 – Munich Medicine Alliance“ verbinden künftig die beiden Münchner Exzellenzuniversitäten LMU und TUM, die beiden Universitätsklinika sowie das Helmholtz Zentrum München ihre Kräfte. „Wir verbinden das Beste mit dem Besten und machen München zum bundesweit stärksten Zentrum für Hochschulmedizin, Deutschlands Medizinstandort Nummer eins. Schon heute behandeln die Münchner Universitätsklinika jährlich mehr Patienten als irgendeine andere Universitätsmedizin in Deutschland. München ist Standort für alle acht Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung – das ist einzigartig in Deutschland. Mehr Vernetzung bringt ein Mehr an Qualität, gemeinsame Strukturen bedeuten mehr Produktivität und Translation. Unser Anspruch ist, dass M1 eine Führungsrolle unter den medizinischen Institutionen weltweit einnimmt. Das übergeordnete Ziel ist dabei klar: Herausragende personalisierte Medizin für die Menschen in Bayern und darüber hinaus“, betonte der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume.

Durch „M1 – Munich Medicine Alliance“ könne der Medizinstandort München sein Potential in Forschung und Krankenversorgung noch besser ausschöpfen und international sichtbarer werden. Seit vielen Jahren arbeiten die beiden Münchner Universitäten und die Universitätsklinika in Forschung und Krankenversorgung bereits erfolgreich zusammen. Nahezu alle Forschungsverbünde wie beispielsweise Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche und Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung werden gemeinsam von der Universitätsmedizin München und Helmholtz Munich getragen und bildeten die Basis für die nationale und internationale Sichtbarkeit des Gesundheitsstandorts München. Auch mit Blick auf die gegenwärtig aufgeblühten unternehmerischen Potenziale der BioTech-Szene sei die strategische Allianz M1 ein großer Wurf. Gemeinsame Plattformen sowie Forschungs- und Translationsstrukturen werden sukzessive aufgebaut. Die beteiligten Einrichtungen bleiben jedoch in ihrer Eigenständigkeit bestehen.

-bsr-

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Kinder
für die Natur
begeistern:
„Tabaluga traf seine Freunde“

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Region Weilheim – Bayerns Natur ist einzigartig. Schon die Kleinsten für die Schönheit der Umwelt zu sensibilisieren, ist ein gemeinsames Anliegen der Peter Maffay Stiftung, des Bayerischen Umweltministeriums, des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz und des Projektteams von „LIFE living Natura 2000“. Das betonten die Teilnehmer der Veranstaltung „Tabaluga trifft seine Freunde“ auf Gut Dietlhofen. Die Peter Maffay Stiftung und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz leisten wertvolle Arbeit: Sie vermitteln u.a. auf spielerische Weise Wissenswertes über heimische Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume.

Peter Maffay, Sänger und „Natura2000-Botschafter“, betonte: „Mit der Natur, nicht gegen sie zu leben. Die Kleinen dafür zu sensibilisieren, darum geht es. Man wird überrascht sein, wie sehr sie dazu bereit sind!“ Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz erklärte: „Wenn Kinder und Jugendliche Natur mit allen Sinnen erleben und erforschen, lernen sie, welchen besonderen Wert die Umwelt hat. Nur was man kennt und schätzt, will man auch schützen. Deshalb setzen wir bereits seit vielen Jahren mit einer Bildung für nachhaltige Entwicklung wichtige Grundlagen für nachhaltiges Handeln. In den erfolgreichen LBV Projekten „Ökokids“ und „Umweltschule in Europa“ erlernen Kinder und Jugendliche Naturschutz sowie Nachhaltigkeit und können diese selber umsetzen.“

Rund 50 Kinder vom „Telos Kindergarten“ in Utting – ausgezeichnet als ÖkoKids-Kita – und der 2. Klasse der Grundschule Pöcking – ausgezeichnet als Umweltschule in Europa – Internationale Nachhaltigkeitsschule – haben beim „Natura 2000-Aktionstag“ mit Peter Maffay mitgemacht: Sie haben auf spielerische Weise den Lebenszyklus von Libellen kennengelernt, verschiedene Tiere im Gewässer entdeckt und Blumen und Insekten auf der Wiese gefunden.

Peter Maffay wurde im März 2023 zum bayerischen „Natura 2000-Botschafter“ ernannt. Die prominenten Botschafter setzen sich in einer landesweiten Kampagne des von der EU-Kommission geförderten Projekts „LIFE living Natura 2000“ für die Bewahrung des heimischen Naturerbes ein. Die Leitung des Projektes liegt bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen.

-stmuv- Bild: strmuv

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Digitale
Streetworker

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Region Bayern – Einsamkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das Jung und Alt betrifft. Insbesondere auch immer mehr junge Menschen fühlen sich einsam. Einsamkeit darf nicht zu einem Dauerzustand werden und zu sozialer Isolation führen. Junge Menschen in Bayern können sich vertrauensvoll an die „Digitalen Streetworker“ wenden. Die bayernweit tätigen „Digitalen Streetworker“ begegnen jungen Menschen im Netz, begleiten, unterstützen und beraten sie dort. Bei Bedarf können sie auch auf analoge Angebote der Jugendarbeit aufmerksam machen. Mit dem Modellprojekt des Bayerischen Aktionsplans „Jugend“ werden (digitale) Lebenswelten junger Menschen abgebildet und aufgegriffen. Ziele der analogen Streetwork sollen so in die digitale Welt übersetzt werden. Junge Menschen können sich zu allen Lebensbereichen anonym mit den „Digitalen Streetworkern“ austauschen.

-stmas-

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Familienpaten
gesucht

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Region Neu-Ulm – Der Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Neu-Ulm bietet im Mai 2023 eine neue Schulung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer an. Wer gerne Zeit mit Kindern verbringt und junge Familien unterstützen und ihnen helfen möchte und eine sinnvolle und bereichernde Tätigkeit für circa drei Stunden in der Woche sucht, für den könnte das „Familienpatenprojekt“ genau das Richtige sein. „Familienpatinnen oder -paten sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten etwa drei Stunden in der Woche eine Familie unterstützen, damit diese ihren Alltag besser meistern kann. Für diese Hilfeleistung erhalten die Patinnen und Paten eine kleine „Aufwandsentschädigung“, erklärte Dr. Hanna Hofmann, die das Projekt beim Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Neu-Ulm vor Ort koordiniert. Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer steht die Koordinatorin als feste Ansprechperson zur Verfügung. Die Familienpatinnen und –paten werden somit während der laufenden Patenschaft mit „ihrer“ Familie nicht allein gelassen: Es finden regelmäßige Teambesprechungen und Fortbildungen statt.

Eingebettet ist das Projekt in das landesweite Netzwerk „Familienpaten Bayern“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wird. In Neu-Ulm kooperiert der ASB Neu-Ulm mit der Stelle KoKi – Frühe Hilfen des Landratsamts Neu-Ulm. Das Projekt läuft nach Auskunft beider Partner erfolgreich. „Gerade jetzt sind Familienpatinnen und -paten eine wertvolle Hilfe auf Zeit“, betonte Hofmann. Um als Familienpatin oder -pate geeignet zu sein, ist keine sozialpädagogische Ausbildung notwendig. Es werden Frauen und Männer gesucht, die über Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit Kindern verfügen, und zwar Mütter, Väter, Omas und Opas und vor allem Menschen, die Freude an dieser Aufgabe haben. Wer sich für das Ehrenamt interessiert, wird darauf in einem sechstätigen Seminar vorbereitet. Die nächste Schulung findet im Mai 2023 statt. Weitere Informationen zu dem landesweiten Projekt sind unter www.familienpaten-bayern.de ersichtlich.

-lanu- Bild: ASB-Neu-Ulm

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Rechtzeitige
Vorsorge
für den Fall der Fälle

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Region Bayern – Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf mein Konto? Wer wird mich betreuen? Die neu aufgelegte Broschürenreihe des Bayerischen Justizministeriums gibt Antworten auf diese Fragen. „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung – jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren Broschüren erleichtern wir den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge“, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei der Präsentation im Königssaal des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten – mit vielen wichtigen Initiativen. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Die neuen Broschüren enthalten rechtssichere Formulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann. Bei der Vorstellung im Justizpalast sprach Notar a.D. Dr. Andreas Albrecht, Ehrenpräsident der Landesnotarkammer Bayern auch über das Ehegattenvertretungsrecht. Der renommierte Mediziner Prof. Dr. Dr. med. Berend Feddersen, Leiter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Klinikum München der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) referierte darüber, in welchen Situationen eine Patientenverfügung hilft.

Die Bayerische Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 dafür ausgesprochen, die Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen.

Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro), „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro), „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro), „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406- 79916-7, 15,90 Euro) und „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, 23 Euro) sind überall im Buchhandel erhältlich. Zusätzlich sind die Broschüren kostenlos unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.

-stmj-

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Senioren-
mitwirkungsgesetz

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Region Bayern – Kürzlich wurde im Bayerische Landtag das „Seniorenmitwirkungsgesetz“ beschlossen. Seniorenvertretungen gibt es bereits in mehr als 90 Prozent der bayerischen Gemeinden. Diese wertvollen gewachsenen Strukturen stärke man jetzt mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Zusätzlich steht den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das gezielt mit Information und individueller Beratung unterstütze. Als Orientierung wird das bayerische Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der Landesseniorenrat soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. Das Gesetz soll zum 1. April 2023 in Kraft treten.

-stmas- Bild: am

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Ende
aller
Corona-Maßnahmen

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Am Samstag, 8. April 2023 endeten die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hingewiesen und betonte: „Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht. In Bayern sind wir schon länger gut damit gefahren, die Eigenverantwortung an die Stelle der staatlichen Anordnung zu setzen. Im Rückblick sind wir alles in allem gut durch die Pandemie gekommen, und zwar dank des großen Einsatzes vieler Menschen in den medizinischen, pflegerischen und betreuerischen Einrichtungen, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Behörden und Ministerien, der Bundeswehr, den Hilfsorganisationen und den vielen Ehrenamtlichen, ebenso wie durch das verständige, zuverlässige und rücksichtsvolle Verhalten der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit Zusammenhalt und Verantwortung haben wir die immensen Herausforderungen der letzten drei Jahre gemeistert. Wir sollten den Erfolg nicht kleinreden, dass in einem echten Kraftakt der Solidarität viele Menschenleben gerettet und die größte Gesundheitskrise seit 100 Jahren gemeistert wurde. In Windeseile wurden Impfstoffe entwickelt und Impfzentren aus dem Boden gestampft. Auch flächendeckende Testmöglichkeiten waren sehr wichtig. Die Pandemiebekämpfung hat Kraft gekostet und teilweise große Belastungen mit sich gebracht – etwa für Kinder und Jugendliche, für ihre Eltern, für Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen und für viele andere. Gleichzeitig dürfen wir die Menschen nicht vergessen, die an Corona gestorben sind oder nach einer Corona-Infektion an Long- oder Post-COVID leiden. Das individuelle Leid verlieren wir nicht aus dem Blick. Und wir machen unsere Hausaufgaben. Natürlich analysieren wir unser Handeln, um daraus für die Zukunft zu lernen. In den kommenden Monaten wollen wir auch eine Bilanz der Pandemie ziehen und dafür auch die Expertinnen und Experten einbinden, die uns beraten und unterstützt haben. Bei den konkreten Maßnahmen sind wir für künftige Pandemien hoffentlich gut aufgestellt. Wir haben ein effizientes Monitoring aufgebaut, das uns auch bei künftigen Infektionsgeschehen helfen kann. Dazu gehört auch ein Abwassermonitoring, das uns ein Bild über Entwicklungen im ganzen Freistaat gibt. Wir haben Hygiene- und Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen entwickelt, auf die wir bei Bedarf schnell wieder zurückgreifen können. Und wir haben ein Pandemiezentrallager eingerichtet und viel über Beschaffung und Bevorratung von Medizinprodukten und Schutzausrüstung gelernt. Bei aller Freude über das Ende der Corona-Maßnahmen und aller Wichtigkeit eines Rückblicks auf die Pandemie sollte aber niemand die aktuellen Probleme aus dem Blick verlieren, die im Gesundheitswesen gelöst werden müssen, allem voran die Krankenhausreform und die Pflegereform.“

-stmgp- Bild: am

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Aufhebung
der bayerischen
Infektions-
schutzmaßnahmen

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Region Bayern – Seit 1. März sind die bayerischen Corona-Einschränkungen der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Allgemeinverfügung Corona Schutzmaßnahmen vollständig außer Kraft getreten. Weiterhin gilt eine bundesrechtlich geregelte FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen. Darüber hinaus können von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen weitergehende Regelungen festgelegt werden.

Die bislang gesetzlich geregelten Testnachweis-Erfordernisse sind seit 1. März vollständig außer Kraft getreten. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist somit grundsätzlich kein Test mehr erforderlich. Gesundheitseinrichtungen können allerdings weiterhin Testnachweispflichten anordnen, etwa wenn es um besonders sensible Bereiche geht. Mit dem außerkrafttreten sämtlicher Testnachweiserfordernisse wird auch die Finanzierung der Bürgertestungen sowie weiterer Testungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung eingestellt. Folglich wurde der Betrieb der Testzentren Ende Februar eingestellt. In ausgewählten Apotheken können weiterhin Schnelltestungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden. Kranke Personen können weiterhin, insofern eine entsprechende Diagnostik erforderlich ist, beim Hausarzt getestet werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen wurde mit Wirkung ab 1. März aufgehoben. Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern sowie in Pflege- sowie Rehabilitationseinrichtungen. Des Weiteren bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Heilpraktikerpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen bestehen. Darüber hinaus können Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Hausrechts eine Maskenpflicht anordnen, etwa wenn es um besonders sensible Bereiche geht.

Bestimmungen für positiv Getestete
Die bislang in Bayern geltenden Bestimmungen für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sind nun vollständig aufgehoben. Seit 1. März entfallen somit alle verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete wie beispielweise ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Damit verbunden ist auch die Inanspruchnahme von Verdienstausfallentschädigungen aufgrund einer Corona-Infektion nicht mehr möglich. Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen können in Hygieneplänen abweichende Regelungen bei einem Ausbruchsgeschehen treffen.

Auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-einer-corona-infektion/#c14445 finden sich Verhaltens- und Hygienetipps bei einem positiven Corona-Test. Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bis einschließlich Freitag, den 7. April 2023. Danach werden auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen vollumfassend außer Kraft gesetzt.

-bsr-

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Ausländische
Pflegefachkräfte
können künftig
schneller
in Bayern arbeiten

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Region Bayern – Bayern hat die Weichen dafür gestellt, dass ausländische Pflegefachkräfte künftig schneller Personallücken im Freistaat schließen können. Kürzlich wurde eine entsprechende Drei-Säulen-Strategie für eine „Fast Lane“, also für eine Überholspur durch Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, im berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren sowie durch Maßnahmen zur stärkeren Verzahnung beider Bereiche beschlossen. Das Verfahren im Bereich der Pflegefachkräfte soll als Orientierung für andere Fachkraftbereiche dienen. Damit trage Bayern sowohl dem gestiegenen Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften Rechnung als auch der wachsenden Zahl ausländischer Fachkräfte, die an einer Beschäftigung in Bayern interessiert sind.

Ein Meilenstein sei die Zentralisierung des Anerkennungsverfahren beim Landesamt für Pflege (LfP) zum 1. Juli 2023. Dies sei die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, standardisierte, digitalisierte und zügige Verfahrensabwicklung und ein bedeutender Schritt, um die Attraktivität Bayerns für die dringend benötigten Pflegefachkräfte zu stärken. Bislang sind hierfür die sieben Bezirksregierungen zuständig.

Auch im Verwaltungsvollzug und in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bestehen weitere Beschleunigungspotentiale. Dafür wollen das für das Berufsrecht zuständige Gesundheits- und Pflegeministerium, das für das Aufenthaltsrecht zuständige Innenministerium und das koordinierend für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständige Arbeitsministerium ressortübergreifend Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, Beschleunigungseffekte durch Synergien herbeizuführen.

Mit der „Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) bestehen zwei Stellen bei der Regierung von Mittelfranken, die schon heute eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegeberufe ab 1. Juli 2023 werde dieses Zusammenspiel weiter optimiert. Dies geschehe zum einen durch eine Zentralisierung von beschleunigten Fachkräfteverfahren für Pflegefachkräfte bei der ZSEF und zum anderen durch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen ZSEF, LfP und KuBB, die schon heute zu allen Fragen der Anerkennung berate und so einen wesentlichen Beitrag zu schnellen Anerkennungsverfahren leiste.

-bsr-

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Härtefallfonds-
Hilfeforderung
für Soziales und Kultur

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Region Bayern –Die gestiegenen Energiekosten können auch in Niederbayern im sozialen und kulturellen Bereich zur existenziellen Bedrohung werden“, stellte Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger (Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz) fest. Der „Härtefallfonds“ mit 1,5 Milliarden Euro des bayerischen Landtags sollte daher dringend auch für diese Bereiche geöffnet werden. „Deshalb fordern wir als Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag in einem Dringlichkeitsantrag, sozialen Institutionen und der Kultur mit einem Betrag von 250 Millionen Euro rasch zu helfen“, betonte Steinberger.

Der Vorstoß scheint zu wirken, wie Steinberger erklärte. Bei der Beratung im Ausschuss in der letzten Woche habe die CSU-Fraktion angekündigt, selbst einen Vorschlag vorzulegen. „Gerade in schwierigen Zeiten brauchen wir soziale Beratung, caritative Einrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe – wie auch unsere kulturellen Angebote mehr denn je. In Niederbayern wird das für viele Einrichtungen eine wichtige Hilfe sein“, so Steinberger.

Der Antrag fordert unter anderem Mittel für Pflegeeinrichtungen, Kleiderkammern und Bahnhofsmissionen. „Auch der Kulturelle Bereich ist stark im Fokus“, so Bezirksrätin Mia Goller und ergänzte: „Die Kulturpolitische Sprecherin Sanne Kurz richtet das Augenmerk insbesondere auf die Kulturschaffenden, die in der Krise in Not geraten sind. Das ist ein wichtiges Zeichen für den Kulturbetrieb in Niederbayern. Egal ob Theater oder Kleinkunstbühne, es ist jetzt Zeit zu helfen.“

Die Grünen betonen, dass sich die Gesellschaft im dritten schwierigen Jahr für die Kultur befinden. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler, Laienmusik und Laientheater, junge Bands, Kinos – viele wüssten nicht mehr, wie sie weitermachen sollen. „Kultur ist Ländersache und die Staatsregierung muss nun dringend handeln“, resümierte Rosi Steinberger.

-sr- Bild: am

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Zahl
der geförderten
Sozialwohnungen
wächst

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Region Bayern – Mehr bezahlbarer Wohnraum für Bayern!: Der Freistaat hat im Jahr 2022 den Bau von insgesamt 3.538 neuen sozial gebundenen Mietwohnungen gefördert. Insgesamt gab es zum 31.12.2022 mehr als 133.000 sozial gebundene Mietwohnungen in Bayern. Der Rückgang des Bestands belegungsgebundener Sozialmietwohnungen konnte in den letzten Jahren bereits deutlich gebremst werden, da der Auslauf von Belegungsbindungen größtenteils durch neue Bindungen im Rahmen der Wohnraumförderung kompensiert werden konnte. Im Jahr 2022 konnten nun 3.538 sozial gebundene Mietwohnungen bewilligt werden und damit mehr, als aus der Bindung gefallen sind.

Um diese Entwicklung zu stärken, plant die bayerische Staatsregierung außerdem, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz wird bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im „Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm“ soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. Damit könnten die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten.

Die Verlängerung der Belegungsbindungen sei einer von vielen Bausteinen des vom Freistaat gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit verbessere man unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen, gebe Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stocke das Kapital der „BayernHeim“ auf, stärke die Innenentwicklung und erweitere die Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau. Ziel sei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

-stmb-

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Integration
von Geflüchteten
im Schuljahr 2023/24

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Region Bayern – Seit rund einem Jahr dauert der russische Angriffskrieg auf die Ukraine an. „Wir setzen unseren Kurs der schulischen Integration der aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen fort. Mit dem „Sprachbad“ in der Grundschule und den „Brückenklassen“ an den weiterführenden Schulen haben wir ein System etabliert, das im laufenden Schuljahr rund 30.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler Schritt für Schritt an das bayerische Schulsystem herangeführt hat. Für das kommende Schuljahr wollen wir angesichts der nach wie vor unsicheren Lage in der Ukraine weiterhin so viel Flexibilität wie möglich. Für die, bei denen das Deutschlernen weiterhin im Vordergrund steht, setzen wir die bewährten Brückenklassen fort. Für Schülerinnen und Schüler in Brückenklassen besteht gleichzeitig die Möglichkeit, in gewissem Umfang am ukrainischen Fernunterricht teilzunehmen und so mit Blick auf eine mögliche Rückkehr weiter Kontakt zur ukrainischen Heimat zu halten. Wer schon so weit ist und gegebenenfalls die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, kann in eine Regelklasse an Mittel-, Wirtschafts-, Realschule oder Gymnasium eintreten“, erklärte der bayerische Kultusminister Michael Piazolo. Damit Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern besser einschätzen können, welcher Weg im bayerischen Schulsystem der geeignetste ist, sprechen die Schulleitungen im Mai 2023 eine Empfehlung für die Schullaufbahn aus und bieten den Eltern und Schülern entsprechende Beratungsangebote an.

Vielfältige Unterrichtsangebote an allen Schularten
Ukrainische Kinder und Jugendliche werden im Freistaat altersspezifisch an das bayerische Schulsystem herangeführt. Da Kinder im Grundschulalter im direkten Kontakt mit Gleichaltrigen am besten Deutsch lernen, geschieht dies an den Grundschulen vornehmlich im Regelunterricht. An den weiterführenden Schularten sind je nach Bedarf und konkreter Situation vor Ort die sogenannten „Brückenklassen“ eingerichtet, die schulartübergreifend konzipiert sind und einen besonderen Schwerpunkt auf Sprachlernangebote legen. Auch der Besuch einer Regelklasse sei möglich – entsprechende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

Die Brückenklassen an den weiterführenden Schularten werden ergänzt durch die bereits länger etablierten, schulartspezifischen Integrationsangebote – wie Deutschklassen an der Mittelschule, SPRINT-Klassen an der Realschule, InGym-Klassen am Gymnasium, die Integrationsvorklassen an Wirtschaftsschule und FOSBOS sowie das Modell der Berufsintegration an den Berufsschulen.

Wachsender Zuzug von Flüchtenden auch aus anderen Ländern
Bereits mit Blick auf das übernächste Schuljahr merkte Piazolo an: „Niemand weiß, wie lange der Krieg in Europa sich noch hinziehen wird und wie viele weitere Kinder und Jugendliche bei uns noch Schutz suchen werden. Gleichzeitig nimmt auch der Zuzug von Flüchtenden aus anderen Regionen nach Bayern wieder zu, die in zusätzlich eingerichteten Integrationsangeboten wie den Deutsch- oder Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden.“

-stmuk-

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Corona-
Selbsttest
ohne Aufsicht

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Region Bayern – Seit dem 10. Februar gelten in Bayern Erleichterungen bei Corona-Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. „Das nach wie vor niedrige Infektionsgeschehen mit der hohen Immunität in der Bevölkerung ermöglicht es, dass wir bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen. Für Besucherinnen und Besucher reicht nun ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Testnachweis einer Teststelle ist nicht mehr erforderlich. Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich im Infektionsschutzgesetz vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen. Bayern hatte bereits bisher wichtige Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen geregelt. Nun gehen wir noch einen Schritt weiter. Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte. Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert“, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Zum Nachweis des negativen Ergebnisses genügt eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Es ist weiterhin möglich, einen Testnachweis einer Teststation vorzulegen. „Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte. Die kostenlosen Testmöglichkeiten nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes laufen derzeit am 28. Februar 2023 aus. Nur bis dahin besteht also ein Anspruch auf kostenlose Tests, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, etwa zum Besuch einer Senioreneinrichtung. Das Bundesministerium für Gesundheit konnte bislang noch nicht verbindlich mitteilen, ob eine Verlängerung erfolgen wird. Wegen dieser ungewissen Rechtslage ist bereits jetzt zu beobachten, dass die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen zurückgehen“, so Holetschek. Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 7. April 2023 verlängert.

-stmgp-

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Trinkwasser
wird knapp

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Region Bayern – Die Auswirkungen von Hitzeperioden, damit einhergehende Dürre- und Starkregenereignisse lasse sich auch an Problemen in der Trinkwasserversorgung ablesen. Dazu wollten die Grünen- Landtagsabgeordnete im Bezirk Niederbayern, Rosi Steinberger und Toni Schuberl, angesichts sinkender Grundwasserstände Auskunft von der Bayerischen Staatsregierung über die Situation der Trinkwasserversorgung in Niederbayern. Die Antwort lege nahe, dass die Kapazitäten bei den Gesundheitsämtern nicht ausreichen, um Störungen in der Wasserversorgung – wie beispielsweise auf Grund von Verkeimungen oder durch hohen Schadstoffgehalt – ausreichend zu dokumentieren.

„Wir fordern ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen. Die Gesundheitsämter und die zuständigen übergeordneten Behörden müssen besser ausgestattet werden, damit eine gesicherte Datenerhebung, Aufbereitung und ein niederschwelliger öffentlicher Zugang zu den Daten gewährleistet werden kann“, erklärte Toni Schuberl. Hierzu hat die Grüne Landtagsfraktion ein zentrales Grundwasserregister für Bayern beantragt. Bisher gebe es keine zentrale Datenbank, die Auskunft darüber gibt, wie viel Grundwasser jährlich etwa für die Nutzung zur Energiegewinnung oder zur landwirtschaftlichen Bewässerung entnommen werde, kritisierten die beiden Landtagsabgeordneten Steinberger und Schuberl. Dabei berufen sie sich auf die Antwort des Umweltministeriums im Rahmen einer aktuellen parlamentarischen Anfrage. „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Auch in Niederbayern sinken die Grundwasserstände und die Nachfrage nach Bewässerung steigt. Wir brauchen dringend zuverlässige Daten, damit wir diesen wertvollen Schatz auch für nachfolgende Generationen sichern können“, betonte Rosi Steinberger.

-sr-

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Pharma-Task-Force
gegen Lieferengpässe
bei Arzneimitteln
eingerichtet

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine „Pharma-Task-Force“ gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln eingerichtet. Bei der Task-Force wirken der Bayerische Apothekerverband sowie Verbände und Firmen der pharmazeutischen Industrie, Pharmagroßhändler und Krankenkassen mit. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. (BAV), erklärte: „Im Durchschnitt wenden Apothekenteams über fünf Stunden pro Woche für das Management von Arzneimittellieferengpässen auf. Lieferengpässe gibt es immer wieder mal, weil ein Produzent ausfällt, aber die Menge und die Länge der Ausfälle ist in den letzten Jahren deutlich dramatischer geworden. So haben viele Anbieter die Produktion von Fiebersaft eingestellt, weil die Herstellung aufgrund des Preisdrucks nicht mehr wirtschaftlich gewesen ist. Gerade bei der Versorgung von Kindern ist das ein unhaltbarer Zustand. Auch Antibiotika sind in den letzten Wochen deutlich schwieriger zu beschaffen. Apothekerinnen und Apotheker setzen alles daran, dass jeder Patient das Arzneimittel erhält, das er braucht. Aber es wird immer schwieriger.“

Maximilian Lernbecher, Apotheker in Dachau und stellvertretender Vorsitzender des BAV, ergänzte: „Leidtragende sind bei diesen Lieferengpässen vor allem die Patienten. Nicht nur, dass viele von ihnen mehrmals mit Apotheken telefonieren und dann weite Wege bei der Rezepteinlösung in Kauf nehmen müssen – sie werden auch verunsichert, was die Arzneimittelversorgung generell in unserem Land angeht. Viele Arzneimittel sind existenziell.”

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Bei uns stehen alle Alarmsignale auf Rot, aber vom Bundesgesundheitsminister hören wir nur vage Ankündigungen hinsichtlich eines Generikagesetzes. Und das Schlimmste ist: Bundesminister Lauterbach verschärft das Problem noch. Die Maßnahmen seines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes werden auch im Bereich der innovativen Arzneimittel am Ende zu noch mehr Verlagerungen in den asiatischen Raum und andere Billiglohnländer führen. So droht eine Abhängigkeitsfalle. Was wir brauchen, sind wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Arzneimittelstandorts Deutschland und eine Wiederaufnahme des Pharma-Dialogs, den die Bundesregierung hat einschlafen lassen. Bayern hat schon im letzten Jahr ein Gutachten beauftragt, das klar Handlungsfelder benennt. Ansatzpunkte sind unter anderem eine gezielte Strukturpolitik, das Setzen von Anreizen und die Diversifizierung von Lieferketten, damit die Pharmaunternehmen Wirkstoffe von verschiedenen Herstellern beziehen können. Außerdem müssen europäische Produktionsstandorte erhalten und deren Ausbau gefördert werden, um die Lieferketten zu verkürzen. Wir müssen unsere Abhängigkeit von Ländern mit Produktionsmonopolen beenden und weniger krisenanfällige Lieferketten schaffen! Diese Ansatzpunkte und weitere Maßnahmen soll die „Pharma-Task-Force“ ausarbeiten. Auch der Bayerische Pharmagipfel im kommenden Frühjahr wird sich damit beschäftigen. Wir werden das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz einbringen. Den Ländern sind in der Umsetzung leider die Hände gebunden. Der Bund und die Europäische Union sind gefordert.“

-stmgp-

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Digitalisierung
in den Bereichen
Gesundheit und Pflege

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium treibt die Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor voran. Die Digitalisierung helfe dabei, die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Bayern auch mit dem Zentrum für Telemedizin (ZTM) weiter zu verbessern. Das Zentrum für Telemedizin e.V. mache die Chancen der Digitalisierung für Patienten, für Pflegebedürftige, für Leistungserbringer und für pflegende Angehörige erlebbar. Seit seiner Gründung im Jahr 2012 wurde das Engagement des ZTM mit insgesamt rund fünf Millionen Euro gefördert. Während in den ersten Jahren der Fokus auf dem Einsatz von Telemedizin in Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld lag, engagiert sich der Verein seit 2020 verstärkt für die Nutzung der Chancen von E-Health und E-Care in ganz Bayern. Hierfür organisiert er unter anderem Informationsveranstaltungen im Bereich E-Health, darunter Bürgerforen sowie die virtuelle Fachkonferenz COVID. Ferner betreibt der Verein einen Showroom in Bad Kissingen, der inzwischen auch virtuell besucht werden kann. Das ZTM baue auch nachhaltige Netzwerke über die Sektoren Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Arztpraxis, Krankenhaus, Rehabilitation und Pflegeeinrichtung auf und fördere so die gelebte Vernetzung.

Das Grundprinzip der Telemedizin bestehe darin, dass sich Arzt und Patient nicht zu jedem Kontakt an einem Ort treffen müssen. Stattdessen könne ein Kontakt auch über Telefon beziehungsweise Videokommunikation und die elektronische Übermittelung von Vitaldaten erfolgen. Dadurch spare sich der Arzt und die Patienten Fahrzeiten- und Reisestrapazen. Insbesondere für ältere Patienten im ländlichen Raum könne Telemedizin eine erhebliche Entlastung erzielen.

-stmgp-

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Unterkunftskonzepte
für wohnungslos gewordene
Erwachsene

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Region Bayern –Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Mein Anliegen ist es, dass die Menschen überall in Bayern gut leben können, egal welchen Beruf oder welches Einkommen sie haben. Dafür müssen wir so viel wie möglich bauen, um ausreichend Wohnraum für alle zu schaffen“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. Dabei sehen sich öffentliche wie private Bauherren derzeit großen Herausforderungen gegenüber: Corona-Krise, Preissteigerungen oder Lieferkettenprobleme sind nur einige der vielfältigen Probleme, die bewältigt werden müssen. Sorgen bereitet vor diesem Hintergrund die in Stadt und Land gleichermaßen steigende Zahl von obdachlosen Menschen.

Studierende der Technischen Universität München haben sich in Zusammenarbeit mit dem „Katholischen Männerfürsorgeverein München“ e.V. nun mit der Frage befasst, wie Wohnraum für obdachlose Erwachsene aussehen kann. Was, wenn man durch das Raster fällt? Wenn man wohnungslos wird? Für Tage, über Monate oder sogar Jahre? Diese Fragen standen am Anfang eines Semsterentwurfs, bei dem sich Architektin Carmen Wolf, Gastprofessorin am „Department of Architecture“ der TU München, und ihre 15 Studierenden mit dem Thema „Wohnen für wohnungslose Erwachsene“ beschäftigt haben. Die Herausforderung ist dabei nochmals größer als im herkömmlichen Wohnungsbau. Oftmals unverschuldet in Not und Obdachlosigkeit geraten, brauchen viele Betroffene nachhaltige Unterstützung, um den Weg zurück in ein geregeltes Leben finden zu können. Dies spiegelt sich in den Entwürfen der Studierenden wider: Neben der reinen Unterkunft spielen Gemeinschafts- und Sozialräume ebenso eine wichtige Rolle wie Konzepte, die den Kontakt zwischen den Bewohnern und der Nachbarschaft fördern sollen. Unterstützung erhielten die Studierenden vom Katholischen Männerfürsorgeverein München e.V., der seit langem wohnungs- und arbeitslos gewordenen, suchtkranken oder straffällig gewordenen in Bayern hilft.

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Integrationspreis
2022

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Region Oberbayern – Die Regierung von Oberbayern lobt zum vierzehnten Mal den Integrationspreis aus. Mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration werden oberbayerische Initiativen mit insgesamt 6.000 Euro ausgezeichnet. Die Initiativen sollen sich in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie für ein interkulturelles Miteinander einsetzen, insbesondere auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei werde an beispielhafte Projekte gedacht, welche die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft förderten und eine Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen könnten. Mit dem Integrationspreis solle das Bewusstsein für Integration weiter gefördert und zur Nachahmung angeregt werden.

Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Auch Kommunen, Landratsämter, kreisfreie Städte oder Ausländerbeiräte, die Integrationsprojekte durchgeführt haben oder durch Aktivitäten die Integration fördern, können ihre Bewerbung einreichen. Das Preisgeld ist für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung zweckgebunden. Die Preisträger werden von einer Jury unter Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, der 30. Juni 2022. Weitere Infos: www.reg-ob.de/Integrationspreis

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Modellprojekt
“Post- und Long-COVID Kurort”

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium treibt die Entwicklung interdisziplinärer Therapieangebote für Patientinnen und Patienten mit einer „Post-COVID-Symptomatik“ weiter voran. Anlässlich der Förderung des Modellprojekts „Post-/Long-COVID Kurort“ in Bad Aibling erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: „Bayern ist Reha-Land Nummer 1. Die Kurorte und Heilbäder gelten als Kompetenzzentren für die Gesundheit. Wir wollen sie deshalb in eine möglichst flächendeckende, bedarfsgerechte und sektorenübergreifende medizinisch-rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten mit „Post- und Long-COVID“ einbeziehen.“ Im Fokus des im Mai 2022 gestarteten Modellprojekts steht u.a. die ambulante, vorrangig neurologische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die unter Corona-Langzeitfolgen leiden. Der Freistaat Bayern unterstützt das Projekt mit bis zu 270.000 Euro.

Beispielsweise der Kurort Bad Aibling will mit seinem umfassenden Angebot einen Beitrag zur Behandlung und zur Wiedererlangung von Teilhabe und Lebensqualität im beruflichen und privaten Leben leisten. Im Rahmen des Modellprojekts wird ein interdisziplinäres Therapieangebot für Patientinnen und Patienten entwickelt, das aus einer Vorortbehandlung über zwei Wochen und anschließender digitaler Weiterbehandlung besteht. Alle Teilnehmenden erhalten Gruppen- und Einzeltherapien an der „Schön Klinik Bad Aibling-Harthausen“ und im Kurort Bad Aibling. In der „Schön Klinik Bad Aibling-Harthausen“ werden Inhalte wie Gangtraining, Balancetraining, Neuropsychologie, Atemtherapie, Gerätetraining und Entspannungstechniken angeboten.

Prof. Dr. med. Klaus Jahn, Studienleiter und Chefarzt für Neurologie in der „Schön Klinik Bad Aibling-Harthausen“ erklärte: „Wir freuen uns sehr, dass wir den Patientinnen und Patienten, die nach einer COVID-Erkrankung unter neurologischen Problemen leiden, ein Angebot machen können. Das Ziel ist die Entwicklung eines Programms, das später vielen weiteren Betroffenen helfen kann. Die Kompetenzen einer neurologischen Fachklinik und des Kurorts Bad Aibling ergänzen sich hierbei ideal.“

Vom Kurort Bad Aibling werden Nordic Walking, Physikalische Therapie, Mooranwendungen und medizinische Trainingstherapie angeboten. Professionell geleitete Selbsthilfegruppen sollen das Angebot ergänzen. Zu Beginn und am Ende der Behandlung werden ärztliche Einzeltermine durchgeführt. Thomas Jahn, Kurdirektor in Bad Aibling unterstrich: „Dass wir die Chance bekommen, uns als moderner Kurort in dieses Modellprojekt einzubringen, freut uns sehr. Gerade mit den kurörtlichen Bausteinen können wir wichtige Komponenten für einen hohen Therapieerfolg beisteuern.“

Für einen nachhaltigen Effekt des Therapieprogramms bekommen die Teilnehmenden nach der zweiwöchigen Therapiephase die Möglichkeit, ihr Training – per App – acht Wochen fortzusetzen. Die individuelle Gesamtstudiendauer beträgt – inklusive einer mehrmonatigen Nachbetreuung und Nachbeobachtung – insgesamt sieben Monate.

„Wir erhoffen uns für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine nachhaltige Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit und der psychischen Stabilität. Die entwickelte Behandlungsmethode soll nach einer erfolgreichen Pilotierung als Modell für die Behandlung von „Post-COVID“ in hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern Bayerns dienen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seit vielen Jahren ein Förderprogramm speziell für hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder aufgelegt, um vor Ort die medizinische Qualität zu steigern. Ich freue mich, dass sich Bad Aibling so engagiert und sich um die unter Post- und Long-COVID leidenden Patienten kümmert“, resümierte Holetschek.

-stmgp-

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Erkrankung
mit dem
Borna-Virus

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Region Mühldorf am Inn – Im westlichen Landkreis Mühldorf ist kürzlich ein Fall einer Erkrankung nach Infektion mit dem äußerst seltenen, aber lebensbedrohlichen „Borna-Virus“ (BoDV-1 – Borna Disease Virus 1) aufgetreten. Bisher sind rund 40 Fälle von „BoDV-1“ Erkrankungen beim Menschen nachgewiesen worden. Aktuell werden jährlich weniger als zehn Fälle für ganz Deutschland gemeldet, eine überwiegende Mehrheit jedoch aus Bayern. Das „BoDV-1“ war ursprünglich als Erreger der Borna’schen Krankheit bei Pferden, Schafen und anderen Säugetieren in Mitteleuropa bekannt. Im Jahr 2018 wurde das Virus erstmalig als Ursache für schwere Gehirnentzündungen -Enzephalitiden- beim Menschen nachgewiesen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch außerhalb von Transplantationen kann nach aktuellem Wissensstand ausgeschlossen werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist darauf hin, dass eine Übertragung nach dem aktuellen Stand der Forschung durch den Kontakt zur Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) und deren Ausscheidungen erfolgen kann. Infizierte Feldspitzmäuse scheiden die Viren unter anderem über Speichel, Urin und Kot aus. Das LGL wie auch andere Fachbehörden empfehlen grundsätzlich, den Kontakt zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen zu vermeiden und einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Lebende oder tote Spitzmäuse sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden. Sollten Spitzmäuse im häuslichen oder Arbeitsumfeld identifiziert werden, gilt es, ihre Nahrungsquelle herauszufinden und sie ihnen zu entziehen. Spitzmäuse akzeptieren z.B. im Außenbereich angebotenes Hunde- oder Katzenfutter. Auch Komposthaufen oder andere Abfälle können durch das reiche Nahrungsangebot an Insekten für Spitzmäuse interessant sein. Generell sollten Orte, an denen ein Kontakt mit den Ausscheidungen von Spitzmäusen auftreten kann, wenn möglich auch von spielenden Kindern gemieden werden bzw. Arbeiten dort sollten nur unter den entsprechenden Hygiene- bzw. Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Weitere Informationen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borna/index.htm

-lamue-

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Senioren-
mitwirkungsgesetz

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Region Bayern – Das bayerische Sozialministerium bringt das „Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz“ auf den Weg. Das entsprechende Gesetz soll ein Meilenstein bayerischer Seniorenpolitik werden. Damit stärke man bewusst die bewährten vorhandenen Strukturen und man schaffe mit einem „Landesseniorenrat“ ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium. Durch den „Landesseniorenrat“ binde man die älteren Menschen direkt ein – weil ihre Erfahrungen wertvoll seien.

Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese gewachsenen Strukturen will die Bayerische Staatsregierung nun mit dem neuen Gesetz stärken: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibe erhalten und zusätzlich stehe den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung unterstützen könne. Als Orientierung wird das bayerische Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der „Seniorenakademie Bayern“ für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der „Landesseniorenrat“ soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. Es soll nun zeitnah in die Verbändeanhörung gehen.

-stmas-

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Pflege-
stützpunkte
in Bayern

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Region Bayern – In Bayern schreite der Ausbau von Pflegestützpunkten rasch voran. Seit 2019 habe sich die Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern mehr als vervierfacht – das sei eine erfreuliche Entwicklung zum Wohle Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger. Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen für alle Themen rund um die Pflege. Sie informieren, beraten und vernetzen die regionalen pflegerischen Angebote, um eine wohnortnahe und weitgehend passgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Mitarbeitende der Pflegestützpunkte informieren Personen mit Pflegebedarf und ihre Zu- und Angehörigen beispielsweise, wenn eine Wohnung barrierefrei umgebaut oder eine geeignete Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtung beziehungsweise eine vollstationäre Einrichtung der Pflege gefunden werden soll und unterstützen auch bei der Antragstellung. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune können die Pflegestützpunkte ebenfalls bereitstellen.

Konkret ist die Zahl der Pflegestützpunkte in Bayern seit 2019 von neun auf aktuell 42 Pflegestützpunkte gestiegen. Außerdem befinden sich sechs Pflegestützpunkte im Aufbau – und einige weitere sind in Planung. Für neue Pflegestützpunkte gibt es eine einmalige Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro für Sachkosten. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist eine zusätzliche Förderung von einmalig 3.000 Euro möglich. Bestehende und neue Pflegestützpunkte können ferner eine Förderung für Maßnahmen zur Vernetzung und zum Wissenstransfer von jeweils bis zu 15.000 Euro erhalten. Zusätzlich besteht für Kommunen seit 1. Januar 2021 die Möglichkeit einer Regelförderung von bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Der Beratungsbedarf nimmt zu: Zum einen steigt die Anzahl der Menschen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf kontinuierlich an. Zum anderen werden die Beratungen aufgrund der strukturellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer. Vor diesem Hintergrund ergänzen die Pflegestützpunkte die bestehende Beratungsstruktur der 110 Fachstellen für pflegende Angehörige. Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es in erster Linie, pflegende Angehörige psychosozial zu beraten, zu entlasten und zu unterstützen. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Information und Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie die Vernetzung aller relevanten Akteure unter einem Dach zu bündeln. Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte/

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Erstes
Tageshospiz
in Niederbayern

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Region Niederbayern – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat anlässlich der Eröffnung des „Adjuvantis Tageshospizes Vilsbiburg“ die Bedeutung innovativer Versorgungsangebote für Schwerstkranke und Sterbende betont. „Vilsbiburg geht mit der Schaffung von acht Tageshospizplätzen neue Wege bei der Versorgung schwerstkranker Menschen. Bisher gab es in Bayern nur in Nürnberg-Mögeldorf ein solches Hospiz. Auch bundesweit gibt es bislang nur wenige vergleichbare Tageshospizangebote. Die Hospizgäste erhalten in Vilsbiburg tagsüber die bestmögliche Betreuung und Pflege durch ein multiprofessionelles Team – und können abends in den Kreis ihrer Familie nach Hause zurückkehren. Tageshospize ermöglichen so Schwerstkranken und Sterbenden die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Kontakt mit anderen Gästen. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger. Angehörige gehen bei der Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden bis zur Grenze ihrer eigenen Belastungsfähigkeit – und oft auch darüber hinaus. Der Aufenthalt im Tageshospiz ermöglicht den pflegenden Familienmitgliedern eine wohlverdiente Auszeit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu deren Gesunderhaltung“, so Holetschek.

Der Freistaat Bayern unterstützt seit Jahren den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert als Investitionskostenförderung die Errichtung von Hospizplätzen sowie Tageshospizplätzen mit einer Summe von 10.000 Euro je neu geschaffenem Platz. Beim Tageshospiz Vilsbiburg handelt sich um ein dreijähriges Modellprojekt. Das Projekt wird wissenschaftlich durch die Universität Regensburg begleitet. Mit der Eröffnung des Vilsbiburger Tageshospizes gibt es in Bayern mittlerweile ein Angebot von 22 stationären Erwachsenen-Hospizen mit 243 Plätzen, einem stationären Kinderhospiz mit acht Plätzen und zwei teilstationären Tageshospizen mit insgesamt 14 Plätzen.

-stmgp-

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Neustart
bei der
Förderung
von Kinderwunschbehandlungen

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Region Bayern – In Bayern sind wieder Antragstellungen auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen möglich. Aufgrund unzureichender Bundesmittel konnten in Bayern seit Oktober 2021 keine Anträge mehr bewilligt werden. Zusätzliche Bundesmittel für neue Bewilligungen stehen voraussichtlich erst im Sommer 2022 zur Verfügung. Nach Antragstellung können zunächst Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Regulär bewilligt wird wieder, sobald zusätzliche Bundesmittel verfügbar sind. Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Mehr Informationen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen sowie der Online-Antrag sind unter Zentrum Bayern Familie und Soziales ersichtlich.

-stmas-

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Herzinfarkte
in Bayern

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat den ersten umfassenden Bericht „Herzinfarkte in Bayern“ vorgestellt. Dieser enthält die aktuellsten verfügbaren Zahlen und Erkenntnisse über Herzinfarkte, Risikofaktoren und die ambulante sowie stationäre Versorgung in Bayern. Der Bericht widmet sich unter anderem den Auswirkungen der Corona-Pandemie, weil das Coronavirus auch das Herz befallen kann. Zu den möglichen Folgen einer Infektion zählen Entzündungen des Herzmuskelgewebes, die zu Herzinfarkten und Herzversagen führen können. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge könnten Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Bayern trotz Pandemie zeitgerecht medizinisch versorgt werden. Vermehrte Herzinfarkt-Sterbefälle infolge möglicher versäumter Behandlungen liessen sich durch die vorliegenden Daten bisher nicht belegen. Der Bericht zeigt auch, dass die Herzinfarkt-Sterblichkeit in Bayern deutlich zurückging: So starben im Jahr 1980 in Bayern rund 12.400 Menschen über 40 Jahren infolge eines Herzinfarkts, im Jahr 2020 waren es rund 6.400 – obwohl aufgrund des demografischen Wandels heute wesentlich mehr Menschen in der Altersgruppe „40-plus“ sind. Ferner waren in Bayern 30.848 Krankenhausfälle im Jahr 2019 direkt auf einen Herzinfarkt zurückzuführen. Mit knapp 17.000 Fällen entfiel dabei etwas mehr als die Hälfte auf die Altersgruppe zwischen 45 und 74 Jahren, in der Altersgruppe über 75 Jahre waren es rund 13.000 Fälle. Knapp fünf Prozent der Menschen im Alter von 40 bis 79 Jahren hatten laut Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1-Studie) bereits einmal in ihrem Leben einen Herzinfarkt – auf Bayern bezogen wären das rund 300.000 Personen.

Erstmals werden in dem Bericht Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die ersten neun Monate des Jahres 2021 veröffentlicht. Die Zahlen werden kontinuierlich aktualisiert und sind von der KVB inzwischen auch für das vierte Quartal 2021 veröffentlicht worden. Demzufolge zeichnete sich für das Jahr 2021 in Bayern eine stabile Lage bei den ambulanten Patientenzahlen aufgrund eines Herzinfarktes ab, und zwar mit einem nur geringfügigen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Unmittelbare Rückschlüsse auf einen Zusammenhang zwischen der Corona-Pandemie und dem Auftreten akuter Herzinfarkte lasse dies nicht zu.

Den aktuellsten KVB-Zahlen zufolge wurden für das vierte Quartal des vergangenen Jahres 34.160 gesetzlich versicherte Männer in der ambulanten Versorgung mit der Diagnose Herzinfarkt registriert – im vierten Quartal 2020 waren es 33.247. Bei den Frauen stieg die Zahl von 15.206 auf 15.426. Im Vergleich zu 2019 ist die Zahl kontinuierlich angestiegen – 4. Quartal 2019 32.297 ambulante versorgte Männer und 14.737 Frauen. Mehr Fälle in der ambulanten Versorgung sind jedoch nicht als Anstieg des Herzinfarktrisikos in der Bevölkerung zu verstehen.

Fachlich begleitet und bearbeitet wurde der 96-seitige Bericht vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Er ist auch eine Datengrundlage für die diesjährige Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“. Prof. Dr. Manfred Wildner, Leiter des Landesinstituts für Gesundheit am LGL, erklärte: „Wir sehen in Bayern große Fortschritte bei der Prävention und bei der Behandlung von Herzinfarkten. Gleichzeitig bleiben Herzinfarkte für die Zukunft ein zentrales Thema der Bevölkerungsgesundheit, auch als Folge der demografischen Entwicklung und der gestiegenen Lebenserwartung. Denn auch das Risiko für einen Herzinfarkt steigt mit dem Alter. Die mittelfristigen Auswirkungen von Coronainfektionen auf die Herzgesundheit sind ebenfalls noch weiter zu beobachten.“

Die wichtigsten Risikofaktoren für einen Herzinfarkt seien Rauchen, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, Fettleibigkeit, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Alkohol und psychosoziale Belastungen, aber auch Lärm und Feinstaub.  Prof. Dr. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Alle 20 Jahre eine Halbierung der altersbereinigten Sterblichkeit des Herzinfarktes zu beobachten – wie im bayerischen Herzbericht dokumentiert – ist eine großartige Leistung der Herzmedizin und Prävention. Jetzt heißt es, diese Erfolge fortzusetzen. Die Deutsche Herzstiftung möchte gemeinsam mit dem Deutschen Herzzentrum München einen Beitrag leisten durch die Einführung von HerzFit, einer App für alle, die ihr Herz besser kennenlernen und gesünder machen wollen. Die App wird in der Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“ erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt.“

Die Kampagne „Hand aufs Herz – Aktiv gegen Herzinfarkt“ ist Teil des diesjährigen Schwerpunktthemas „Prävention von Herzinfarkten“ im Rahmen des bayerischen Präventionsplans und läuft bis Ende September. Der Präventionsplan wurde 2015 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu unterstützen, gesunde Lebenswelten zu gestalten und die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Die Umsetzung erfolgt zusammen mit den derzeit 129 Partnern im Bündnis für Prävention, der Gesundheitsverwaltung und den Gesundheitsregionen plus. Weitere Informationen sind unter www.stmgp.bayern.de/vorsorge ersichtlich.

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Medizin-
campus
Niederbayern

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Region Niederbayern – Der bayerische Ministerrat hat die Gründung des „Medizincampus Niederbayern“ beschlossen. Damit setzt die Staatsregierung ein weiteres Vorhaben der „Hightech Agenda Bayern“ um. Gleichzeitig wird mit dem „Medizincampus Niederbayern“ die medizinische Versorgung in allen Landesteilen Bayerns noch besser abgesichert. Dabei hat sich Ausbildung in der Region für die Region bewährt. So wurden in den vergangenen Jahren u.a. mit der neuen Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg und dem „Medizincampus Oberfranken“ zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen. Nun weitet der Freistaat das Angebot weiter aus und stellt mit jährlich rund 110 neuen Vollstudienplätzen die Weichen für den „Medizincampus Niederbayern“. Im Endausbau entstehen damit über 600 neue Studienplätze.

Der erste Teil des Studiums, in dem vor allem grundlagenorientierte und klinisch-theoretische Fächer unterrichtet werden, soll schwerpunktmäßig an der Universität Regensburg stattfinden. Den zweiten Teil des Studiums setzen die Studierenden gleichermaßen an den niederbayerischen Klinikstandorten Deggendorf, Landshut, Passau und Straubing fort. Dort werden auch schon während des ersten Studienabschnitts patientenbezogene, klinische Ausbildungsinhalte gelehrt. Darüber hinaus sind auch die Universität Passau und die TH Deggendorf in die Medizinerausbildung mit eingebunden.

Zukunftsweisende digitale und hybride Lehrformate sichern einen reibungslosen Ablauf des Studiums. Dazu ist ein neues Zentrum für Digitale Medizinausbildung in Passau geplant, mit dem der „Medizincampus Niederbayern“ eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Mit diesem Modell kann von Beginn des Studiums an eine Verzahnung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten gewährleistet werden, die auch in den Reformplänen für die Approbationsordnung für Ärzte vorgesehen ist.

-bsr-

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Pflege
SOS
Bayern

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Region Bayern – Seit 7. März 2022 können sich Betroffene bei Missständen in bayerischen Pflegeheimen an eine neue Anlaufstelle im Landesamt für Pflege (LfP) wenden. Die „Pflege-SOS Bayern“ ist kostenfrei sowohl telefonisch unter 0 96 21 – 966 966 0 als auch schriftlich per E-Mail an pflege-sos@lfp.bayern.de erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien pflegefachlich qualifizierte Expertinnen und Experten. Sie nehmen Anliegen der Pflegebedürftigen, der Zu- und Angehörigen und der Pflegekräfte vertrauensvoll und – wenn gewünscht – auch anonym auf und gäben sie an die richtige Stelle weiter, beispielsweise an die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Ziel des „Pflege-SOS Bayern“ sei es, dass eventuelle Missstände in Pflegeheimen in Bayern noch schneller erkannt und behoben werden können. Auch die übergeordneten Beschwerdestellen bei den sieben bayerischen Regierungen bestehen weiterhin fort. An die vor Ort zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen könne man sich ebenfalls weiterhin wenden. Das „Pflege-SOS Bayern“ ist Teil des Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerium als Konsequenz aus den Vorfällen in einem Augsburger Pflegeheim vorgelegt hatte. Ziel sei es, die Qualitätsentwicklung in der Pflege voranzutreiben. Weitere Informationen zum „Pflege-SOS Bayern“ sind unter www.Pflege-SOS.bayern.de ersichtlich.

-stmgp-

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Tag
der seltenen
Erkrankungen

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Rund 300 Millionen Menschen weltweit sind von einer seltenen Erkrankung betroffen, wobei 72 Prozent der Erkrankungen genetisch bedingt sind. Für die meisten Krankheiten gibt es bis heute keine Heilung oder Therapiemöglichkeiten. Viele der etwa 8.000 als „selten“ eingestuften Erkrankungen gehen mit zum Teil schwerwiegenden körperlichen und geistigen Einschränkungen einher. Therapiemöglichkeiten und Experten sind rar. Das stellt Betroffene und ihre Familien im Alltag vor große Herausforderungen, lässt sie mit ihren Problemen und Sorgen weitgehend allein. Jedes Jahr im Februar machen die Betroffenen daher weltweit gemeinsam auf ihre Anliegen aufmerksam. Sie wünschen sich mehr Forschung, mehr Therapien und Behandlungsmöglichkeiten sowie die Chance auf ein besseres, längeres Leben. Ferner geht es ihnen um gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe. Am 29. Februar 2008 wurde der Aktionstag das erste Mal begangen. Seither schließen sich an und um den „Tag der Seltenen Erkrankungen“ weltweit jedes Jahr immer mehr Menschen zusammen. In den letzten Jahren beteiligen sich Menschen in über 100 Ländern.

Farbe bekennen und so ein Zeichen für Menschen mit seltenen Erkrankungen setzen: Dieses Motto greift die Starnberger „Stiftung Kindness for Kids“, die sich seit fast 20 Jahren für Kinder mit seltenen Erkrankungen engagiert auf und lässt den Starnberger Kulturbahnhof leuchten. Im Rahmen der Aktionswoche zum „Tag der Seltenen Erkrankungen“ beteiligt sich die Stiftung an der internationalen Beleuchtungsaktion „Global Chain of Lights“, bei der weltweit Sehenswürdigkeiten, Monumente und andere Gebäude in den vier Farben des „Rare Disease-Day“-Logos erstrahlen und so ein sichtbares Zeichen für seltene Erkrankungen setzen. Vom Empire State Building bis zum Kolosseum in Rom, über 600 Monumente haben 2021 zum „Tag der Seltenen Erkrankungen“ geleuchtet. Auch in diesem Jahr werden viele Gebäude in den bunten Farben erstrahlen und in der Öffentlichkeit ein Zeichen für betroffene Menschen setzen. In Deutschland werden u.a. die BayArena in Leverkusen, das Sony Center am Potsdamer Platz Berlin, die Bahnhöfe in Stuttgart, Mannheim, Dresden, das Marburger Schloss und viele weitere öffentliche und private Gebäude dabei sein. Starnberg beteiligt sich über die gemeinnützige Stiftung „Kindness for Kids“ erstmalig an der weltweiten Lichteraktion: Am 25. Februar wird der Starnberger Kulturbahnhof ab 17:00 Uhr in bunten Farben erstrahlen. Mit dieser Aktion möchte die ortsansässige Stiftung auf ihre Arbeit für Kinder mit seltenen Erkrankungen aufmerksam machen. Während der Beleuchtungsaktion kann man sich in einem persönlichen Gespräch mit den Stiftungsmitarbeitern über den „Tag der Seltenen Erkrankungen“ und die Arbeit der Stiftung „Kindness for Kids“ informieren.

Seit 19 Jahren engagiert sich „Kindness for Kids“ für Kinder, die an einer seltenen, chronischen, fast immer unheilbaren Krankheit leiden. Die Stiftung veranstaltet deutschlandweit Kinder- und Familienfreizeiten, die auf die speziellen Bedürfnisse der erkrankten Kinder und deren Familien ausgerichtet sind. Seit mehr als einem Jahr wird eine psychosoziale Beratung als Akuthilfe den Kindern und Eltern angeboten, die in der Pandemie besonders belastet sind. Dabei ist es „Kindness for Kids“ eine Herzensangelegenheit, die Lebenssituation erkrankter Kinder sowie ihrer Familien zu verbessern, ihnen Ängste zu nehmen und ihnen in den Freizeiten unbeschwerte Momente voller Lebensfreude zu ermöglichen. Weiterführende Informationen sind unter www.kindness-for-kids.de und www.achse-online.de ersichtlich.

-am-

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Bessere
Hebammen-
versorgung

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium will die Hebammenversorgung im Freistaat weiter stärken. Die Umsetzung des im Januar 2020 beschlossenen Aktionsprogramms schreitet weiter voran. Anfang 2019 wurde ein „Runder Tisch“ ins Leben gerufen, um gemeinsam an der Verbesserung der Hebammenversorgung zu arbeiten, und zwar über verschiedene politische Ebenen hinweg und zusammen mit betroffenen Institutionen und Verbänden.

Für den Freistaat Bayern ist es wichtig Nachwuchskräfte bei den Hebammen zu fördern. Deshalb wurde die akademische Ausbildung mit Nachdruck unterstützt. Aktuell gibt es 165 Studierenden an den bayerischen Hochschulen, die ersten Abschlüsse wird es im Wintersemester 2022/2023 geben. Der Hebammenbonus stößt auf große Resonanz: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind bislang 3.788 Anträge auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 344 für das Antragsjahr 2021. Über 3,3 Millionen Euro wurden bisher ausgezahlt. Der Bonus wurde im September 2018 für freiberuflich tätige Hebammen eingeführt, die mindestens vier Geburten pro Jahr in Bayern betreuen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes in Bayern weggefallen. Damit können zum Beispiel auch Hebammen unterstützt werden, die zwar in Baden-Württemberg wohnen, aber in Schwaben oder Mittelfranken tätig sind.

Mit dem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ unterstützt Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Die erste Fördersäule des Geburtshilfe-Förderprogramms dient der Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Die zweite Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms hat die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zum Ziel. Mit dieser Säule werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Die Kommunen vor Ort haben zumeist gemeinsam mit den Hebammen innovative und vielseitige Maßnahmen entwickelt, um die geburtshilfliche Hebammenversorgung zu stärken und zu sichern.

Sehr erfolgreich läuft auch die Niederlassungsprämie für Hebammen in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind bereits 430 Anträge für das Gründerpaket eingegangen. Davon alleine 137 im Jahr 2021. Es wurden schon über 1,8 Millionen Euro bislang ausbezahlt. Mit unserer Niederlassungsprämie soll der freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es, wieder mehr Hebammen für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster Linie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeit aufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegs gescheut haben. Schwangere und Mütter wissen allerdings häufig zu wenig über regionale Betreuungsangebote und Hebammenleistungen. Deshalb wurde bei einem früheren Treffen des ‘Runden Tisches’ beschlossen, die entsprechenden Informationen in Form einer leicht verständlichen Broschüre darzustellen. Diese Broschüre wurde nun präsentiert und soll künftig in gynäkologischen Praxen und Kliniken ausliegen. Er enthält die relevantesten Basisinformationen zu den gesetzlichen Hebammenleistungen vor, während und nach Geburt.

Beim virtuellen „Runden Tisch“ nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bayerischen Hebammen Landesverbandes e.V., des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V., des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., der Bayerischen Landesärztekammer, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, des Bayerischen Kultus- und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, des Landkreis-, Städte- und Gemeindetages sowie der Bundeselterninitiative „Mother Hood“ e.V. teil.

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Welt
Lepra Tag

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Der Fund eines Leprafriedhofs in Freiburg sorgte Ende 2021 für Schlagzeilen. „Was für die einen eine historische Entdeckung ist, ist für andere bittere Gegenwart. In industrialisierten Ländern ist Lepra längst ein Thema für die Geschichtsbücher. Doch im Globalen Süden erkranken immer noch Hunderttausende jährlich an dieser Infektionskrankheit, die für Betroffene schwerste Behinderungen, Ausgrenzung und Armut zur Folge haben kann“, stellt Burkard Kömm, Geschäftsführer der DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. anlässlich des 68. Welt-Lepra-Tags fest. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat neue Strategien definiert, um Lepra und weitere vernachlässigte Tropenkrankheiten (NTDs) bis 2030 endlich weltweit auszurotten. „Aber der Kampf gegen armutsassoziierte Krankheiten ist komplex. Um die ambitionierten Ziele trotz knapper Ressourcen zu erreichen, müssen die nationalen und internationalen Akteure noch enger zusammenarbeiten““, so Kömm.

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Vor 65 Jahren hat die DAHW den Kampf gegen Lepra und andere armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten aufgenommen. Viel wurde seitdem erreicht: Die Einführung der „Multi-Drug-Therapy“ (MDT), die von der DAHW in den 1980er-Jahren mitentwickelt wurde, führte zu einer drastischen Reduktion der weltweiten Fallzahlen. In zahlreichen endemischen Ländern baute die DAHW nationale Lepra-Kontrollprogramme mit auf. In den 2010er-Jahren gelang es, die Post-Expositions-Prophylaxe zu entwickeln, mit der sich Angehörige von Lepra-Patientinnen und -Patienten vor einer Übertragung schützen können. Eben diese Erfolge drohen nun, das Problem wieder zu vergrößern. „Je weniger Menschen betroffen sind, desto weniger Aufmerksamkeit erhält eine Krankheit in Wissenschaft und Forschung, aber auch in der Politik. Damit schwindet auch mühsam aufgebautes Wissen und Bewusstsein für die Krankheit bei medizinischem Personal und in den Gesellschaften. Erkrankungen werden nicht oder zu spät erkannt und vermeidbare Behinderungen nehmen wieder zu“, betonte Kömm.

Vernachlässigte Krankheiten – vernachlässigte Menschen
Obwohl Lepra als älteste bekannte Infektionskrankheit der Menschheit gilt, weiß man erstaunlich wenig über sie. Das hat Lepra mit den anderen vernachlässigten Tropenkrankheiten gemeinsam. „Die Übertragungswege der Lepra und die Rolle des tierischen Reservoirs, beispielsweise bei kürzlich entdeckten wildlebenden Schimpansen, ist noch völlig ungeklärt. Es gibt keine einfachen und zuverlässigen Diagnostika, mit denen ungeschultes Gesundheitspersonal Lepra-Patientinnen und -Patienten auch in den einfach ausgestatteten Gesundheitszentren in den ländlichen Gebieten identifizieren können. Und es fehlt an Diagnosemöglichkeiten für eine Lepra-Infektion. Wir müssen auf den Ausbruch der Krankheit warten, bis wir sie eindeutig feststellen können“, erläuterte Kömm. In Verbindung mit der langen Übertragungszeit von bis zu 20 Jahren, der Angst der Betroffenen vor Stigmatisierung, fragilen Gesundheitssystemen und einer – infolge der Corona-Pandemie – zusätzlich unzulänglichen Fallsuche in schwer zugänglichen Regionen werde deutlich.

Keine Zeit für Lippenbekenntnisse
Auch wenn man von dem großen Ziel einer „leprafreien Welt“ mit rund 200.000 Neuerkrankungen pro Jahr noch weit entfernt ist und die COVID-19-Pandemie einige Fortschritte wieder zunichte gemacht hat, gibt es Anlass zur Hoffnung. „Die neue Lepra-Strategie und die neue Roadmap zur Bekämpfung von NTDs, zu denen die Lepra zählt, sorgt für neuen Schwung in der Szene“, berichtet Kömm, der 2020 erneut in den Vorstand der Internationalen Vereinigung der Lepra-Hilfswerke ILEP gewählt wurde. Aber wie die Bemühungen gegen den Klimawandel zeigen, sind ambitionierte Ziele formulieren das eine – wirklich das zu tun, was nötig ist, um sie zu erreichen, das andere. Es dürfe nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Die Strategien sollten mit Personal und Ressourcen unterfüttert werden.

Die ILEP, die Global Partnership for Zero Leprosy (GPZL), United to Combat NTDs (UTC), die WHO, die nationalen Gesundheitsministerien und Kontrollprogramme haben verstanden, dass die bisherigen vertikalen Krankheitsprogramme durch horizontale Gesundheitsdienstleistungen abgelöst werden müssen. Ein gutes Beispiel für einen effektiven Ansatz sind sogenannte Skin-Camps. „Zusammen mit unseren lokalen Partnern und freiwilligen Gesundheitshelferinnen und -helfern bieten wir an mobilen Stationen in endemischen Gemeinden medizinische Versorgung von verschiedenen Hautkrankheiten an – darunter Lepra, Buruli Ulcer oder Lymphatische Filariose. So nutzen wir Synergien und senken zugleich stigmabedingte Hemmschwellen bei Betroffenen“, so Kömm. Synergien böte auch der One-Health-Ansatz: Da die meisten NTDs Zoonosen sind, forciert man die Zusammenarbeit von Human-, Veterinär- und Umweltmedizin. Ferner werde der Austausch in regelmäßigen ILEP-Koordinationsmeetings intensiviert und die GPZL führe in ausgewählten Projektländern Evaluationen durch.

Das Motto des diesjährigen Welttags gegen NTDs, der 2022 auf den Welt-Lepra-Tag fällt, lautet „100% committed“ („100% verpflichtet“). Die Kampagne würdigt die Lebenserfahrungen von Menschen mit Lepra, indem sie ihre ermutigenden Geschichten erzählt und für psychisches Wohlbefinden sowie das Recht auf ein würdevolles Leben frei von krankheitsbedingter Stigmatisierung eintritt.

-am- Bild: dahw

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Jahres-
bilanz
zur Landarztprämie

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Region Bayern – Die vor rund einem Jahr gestartete „Landarztprämie“ des bayerischen Gesundheitsministeriums stößt auf großes Interesse. Bislang sind bayernweit 143 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert worden. Dabei handelte es sich um 79 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 64 Fachärztinnen und Fachärzte – darunter Frauenarztpraxen, Kinderarztpraxen, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Urologinnen und Urologen, Nervenarztpraxen. Unterstützt wird mit der Prämie die Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern.

Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung werden mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro unterstützt, Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit einer Prämie von bis zu 20.000 Euro. Voraussetzung ist dabei zum einen, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; zum anderen dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden.

-stmgp-

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Verschärfte
Kontakt-
beschränkungen
ab 28. Dezember 2021

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Region Bayern – Ab dem 28. Dezember 2021 gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, und zwar auch für Geimpfte und Genesene. Darauf hat eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums hingewiesen. „Ab Dienstag, 28. Dezember, 2021 dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat treffen, die geimpft oder genesen sind. Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin. In Bayern gelten ohnehin schon strengere Maßnahmen, sodass sich für die Menschen im Freistaat nicht allzuviel ändert. So sind die Discotheken und Clubs schon geschlossen, auch große überregionale Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Das Ministerium appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten.“

Ab 28. Dezember gilt: Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung. Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen. Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

Was ist an Silvester verboten und was ist erlaubt?
Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich, und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.

Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von zehn Personen ebenfalls. Tanzveranstaltungen sind untersagt. Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. In Bayern gibt es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete werden von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden festgelegt.

-stmgp-

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Teststrategie
in der
Kindertagesbetreuung
wird verlängert

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Region Bayern – Solange Kinder unter fünf Jahren nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, spielen regelmäßige Testungen von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesbetreuung eine herausragende Rolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die bayerische Staatsregierung verlängert deshalb das Förderprogramm zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung über den Winter hinaus bis zum Ende des Kita-Jahres – am 31. August 2022. Alle Beteiligten erhalten somit eine langfristige Planungssicherheit. Gleichzeitig erhöht Bayern die Flexibilität bei der Einführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung. Durch eine Dezentralisierung der Organisation können nun auch Träger und Gemeinden auf eigenen Wunsch und in eigener Verantwortung Pool-Tests durchführen und erhalten die Kosten pauschal erstattet.

-bsk-

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Wechsel
an der Spitze
des Bayerischen Roten Kreuzes

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Region Bayern – Im Rahmen der 40. Landesversammlung fanden Neuwahlen für die ehrenamtliche Spitze des Bayerischen Roten Kreuzes statt, dabei wurde das Präsidenten- und Vizepräsidentenamt und weitere Ämter des Landesvorstandes neu gewählt. Hierzu wurden im gesamten Freistaat Bayern 23 Wahlurnen aufgestellt und 378 Delegierte des Bayerischen Roten Kreuzes machten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Dabei wurde mit 197 von 378 Stimmen Angelika Schorer, MdL, zur Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes gewählt. Gleichzeitig endet die Amtszeit von Theo Zellner, der nach acht Jahren nicht erneut kandidiert hat. „Mit Angelika Schorer haben die Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes eine erfahrene Rotkreuzlerin mit Herz und Seele, mit langjährigen Erfahrungen an ihre Spitze gewählt“, gratulierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der frisch gewählten Präsidentin. Angelika Schorer engagiere sich bereits seit zwei Jahrzenten auf Kreis- und Bezirksebene.

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„Ich danke für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich sehe es als meinen Auftrag,
auch diejenigen, deren Stimme ich nicht gewinnen konnte, zu überzeugen.
Mein Ziel ist es, den Verband zusammenzuführen. Ich bitte die Delegierten um die Chance,
gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft anzugehen“, so die designierte Präsidentin Angelika Schorer.

-stmi- Bild: brk

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Bessere
Versorgung
mit Krankenhaus-
Intensivbetten

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Region Bayern – Die vierte Welle der Corona-Pandemie stellt die bayerischen Kliniken vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die Belastung der Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat ein Spitzenniveau erreicht. Die bayerische Staatsregierung stärkt deshalb die Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten im Freistaat mit einem Maßnahmenpaket im Umfang von rund 66 Millionen Euro. Ziel ist es, die Kapazitäten zur Behandlung von Intensivpatientinnen und -patienten zu sichern und weitere Kapazitäten zu schaffen.

Viele bayerische Kliniken wären zwar räumlich und apparativ in der Lage, weitere Intensivbetten zu betreiben, können dies aber aufgrund des dafür fehlenden Intensiv-Pflegepersonals sowie Personalnot in anderen Bereichen des Klinikbetriebs aktuell nicht umsetzen. Zur Stärkung der Krankenhausversorgung und zur Unterstützung des Pflegepersonals trifft der Freistaat Maßnahmen: Weitere Krankenhäuser und deren Pflegepersonal werden in die Versorgung eingebunden. Die Kliniken werden aufgefordert, geeignete (Notfall-)Patientinnen und Patienten von den COVID-19-Schwerpunktversorgern aufzunehmen und diese dadurch zu entlasten. Alternativ stellen sie Pflegepersonal für besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung. Die betroffenen Krankenhäuser werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt. Die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen bedarf nach eineinhalb Jahren Pandemie gerade auf dem gegenwärtigen Höhepunkt der vierten Welle besonderer und insbesondere auch monetärer Anerkennung. Gleichzeitig soll damit auch ein Anreiz für die bereits in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte geschaffen werden. Dafür braucht es vor Ort zur jeweiligen Klinik passende Konzepte. Gleichzeitig sollen auch Bedürfnisse aus dem persönlichen Bereich berücksichtigt werden können, beispielsweise bei der Kinderbetreuung. Der Freistaat stellt den Kliniken deshalb Mittel zur Unterstützung des vor Ort besonders belasteten Pflegepersonals zur Verfügung. Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen werden zur Entlastung der Krankenhäuser in die akutstationäre Versorgung eingebunden. Die betroffenen Einrichtungen werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt, die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

Der bayerische Ministerrat ermöglicht ferner den Einsatz von Anästhesisten aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich in bayerischen Krankenhäusern. Zur Finanzierung trifft das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eine Abrechnungsvereinbarung. Auf deren Grundlage können niedergelassene Anästhesisten vorübergehend in Krankenhäusern tätig werden, die Bedarf an einem solchen Einsatz haben.

-bsk-

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Mehr
Verbraucherschutz
beim Trinkwasser

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Unlängst tagte das Expertenkomitee der Europäischen Kommission zur Trinkwasserrichtlinie. Dieser Ausschuss thematisierte eine Beobachtungsliste für potentiell gesundheitsschädliche Substanzen. Es ist davon auszugehen, dass der entsprechende Vorschlag bald inkraft gesetzt werden wird. Die Einführung einer solchen Beobachtungsliste im Gesetz geht maßgeblich auf das Engagement von Ulrike Müller, Mitglied des Europäischen Parlaments, zurück. Als Schattenberichterstatterin ihrer Fraktion hat sie sich in den Beratungen zur Trinkwasserrichtlinie energisch für eine Stärkung des Verbraucherschutzes durch ein solches Instrument eingesetzt.

Mehr Verbraucherschutz, mehr Zukunftsfestigkeit
Entsprechend zufrieden äußerte sich Müller zu den Beratungen und ihrem Verhandlungserfolg für mehr Umwelt- und Verbraucherschutz: “Ich freue mich über den Vorschlag der Kommission. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die praktische Umsetzung der Richtlinie. Mit dieser Liste stärken wir einerseits die Interessen der Verbraucher, andererseits machen wir die Richtlinie fit für die Zukunft.”

Die alte Trinkwasserrichtlinie war 20 Jahre lang inkraft gewesen. Dazu Müller: “Diese Liste macht die Richtlinie zukunftsfest. So kann sie auf neue Entwicklungen und Bedingungen reagieren. Derzeit sind beispielsweise Mikroplastik und hormonwirksame Substanzen wichtige Themen. Was mögliche neue Herausforderungen der Zukunft angeht, ist diese Beobachtungsliste ein elementarer Baustein für die Sicherheit des Trinkwassers. Sie kann flexibel ergänzt werden und wird dabei helfen, potentiell gesundheitsgefährdende Spuren im Trinkwasser gezielt im Blick zu behalten.”

Vertrauen in Trinkwasser stärken
Das Update der alten Gesetzgebung forciert Umwelt- und Verbraucherschutz entscheidend. Die Novelle „Drinking Water Directive 2020/2184“ aktualisiert gesundheitsrelevante Grenzwerte und verbessert die Verbraucherinformation. Das Gesetz beauftragt die Kommission mit der Einrichtung einer Beobachtungsliste für potentiell gesundheitsgefährdende Substanzen bis spätestens zum 12. Januar 2022. Die Europaabgeordnete Ulrike Müller geht davon aus, dass die neue Richtlinie das Vertrauen der Verbraucher in die Trinkwasserqualität stärken wird: “Ambitionierte Regeln für alte Bleileitungen und eine harmonisierte Regulierung von Trinkwasser-Kontaktmaterialien verbessern den Gesundheitsschutz für alle Verbraucher.”

-am-

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Telenotarzt
und
Notfallregister

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Region Bayern – Der Bayerische Ministerrat hat nach Anhörung der betroffenen Verbände grünes Licht zur Novelle des „Bayerischen Rettungsdienstes“ gegeben. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, sei der Gesetzentwurf eingehend mit den entsprechenden Organisationen und Verbänden beraten und abgestimmt: “Wir haben alle Änderungsanliegen eingehend geprüft und – soweit rechtlich möglich – berücksichtigt. Ich freue mich, dass wir nun einen großen Schritt zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat getan haben.” Herrmann dankte den Organisationen für den kritischen aber auch konstruktiven Austausch: „Die Änderungen sind von herausragender Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes. Es ist daher umso wichtiger, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für unsere essentiellen Digitalprojekte “Telenotarzt“ und “Notfallregister” zu schaffen.” Für den Gesetzentwurf mit seinen Kernregelungen gebe es nunmehr eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst Beteiligten. “Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen”, so Herrmann.

Gelöst ist mit dem Gesetzentwurf nunmehr auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. “Wir haben hier insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert. Wir wollen ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften unterstützen. Ich begrüße es sehr, dass wir jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, die einerseits die Anliegen der Hilfsorganisationen berücksichtigt, andererseits aber auch dem Patientenwohl und der bestmöglichen rettungsdienstlichen Versorgung der Bayerischen Bevölkerung gerecht wird”, erklärte der bayerische Innenminister.

-stmi- Bild: am

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Neue
Maßnahmen
zur Bewältigung
der Pandemie

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Region Bayern – Die aktuelle pandemische Situation in Bayern bleibt herausfordernd: Das Infektionsgeschehen erreicht neue Höchststände. In mehreren Regionen droht eine Überlastung des Gesundheitssystems. Die Intensivstationen insbesondere in Südostoberbayern sind an der Belastungsgrenze. Die in Krankenhäusern versorgten COVID-19-Patienten sind zu rund 90 Prozent ungeimpft. Mit dem vorhandenen Impffortschritt ist einiges erreicht. Für regionale Hotspots werden Schwellenwerte und zusätzliche Maßnahmen festgelegt, damit lokal angepasst reagiert werden kann. Falls sich die Situation bayernweit weiter verschlechtert, werden auch landesweite Maßnahmen festgelegt. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleibt nach den aktuellen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November 2021 werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen.

Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom Samstag, 6. November 2021 in folgenden Punkten geändert: Es ist das erklärte Ziel der bayerischen Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Bereits jetzt sind in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler besonders hohe Inzidenzen zu beobachten. Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn – mit Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale „Hotspotregelung“ eingeführt, wobei in Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske, statt medizinischer Gesichtsmaske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregel mit Stoffmaske in der Grundschule und im Übrigen mit medizinischer Maske.

Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind dann nur nach 3G plus zugänglich. Nichtimmunisierte können dann nur mit einem aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G). Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G. Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests für das Personal und Besucher vorsehen.

Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag: Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Die Zugangsregelung „3G“, wobei ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt, gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten – im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben – egal ob es sich um Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen handelt. Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf fünf Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Auf Grund dessen wurde die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens sieben Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich zehn Tage betragen.

Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet.

Der bayerische Ministerrat betonte die Bedeutung der Sicherstellung einer jederzeit verfügbaren Krankenhausversorgung und die Notwendigkeit funktionierender Organisationsstrukturen zur Patientensteuerung gerade in der aktuell erneut dynamischen Phase der Corona-Pandemie. Krankenhäuser und deren Beschäftigte sind durch das erneut hohe Aufkommen an COVID-19-Patienten vor besondere Herausforderungen gestellt. Zur Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile der Krankenhäuser sowie zur besonderen Anerkennung der persönlichen Leistungen der Mitarbeiter wird mit Wirkung vom 1. November 2021 ein sechsmonatiges Hilfsprogramm im Umfang von 35 Millionen Euro aufgelegt: Krankenhäuser erhalten als Ausgleich für ihren besonderen Aufwand pro COVID-19 Patient pro Tag auf der Normalstation 50 Euro und für die Behandlung auf der Intensivstation 100 Euro auf Grundlage der Meldungen im Meldesystem IVENA. Ferner sind mindestens 50 Prozent der Mittel vom Krankenhaus als Bonus an Klinikbeschäftigte – insbesondere Pflegekräfte – weiterzureichen, die durch die andauernde Pandemielage besonders belastet sind. Mit dem Vollzug wird das Landesamt für Pflege beauftragt.

Im Lauf des bisherigen Krisengeschehens hat sich gezeigt, dass bei einer erheblichen Steigerung des Versorgungsbedarfs in Krankenhäusern koordinierende und steuernde Strukturen von besonderer Bedeutung sind. Um jederzeit und flächendeckend handlungsfähige Strukturen zur Verfügung zu haben, wird das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beauftragt, die sofortige landesweite Einsetzung aller Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung sowie der Ärztlichen Bezirkskoordinatoren anzuordnen. Das Gesundheitsministerium wird des Weiteren beauftragt, die Geltungsdauer der Richtlinie zur Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung von Aufgaben zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern (BayMBl. 2020 Nr. 773) bis 31. Dezember 2022 zu verlängern. Die im Jahr 2022 anfallenden Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro werden aus dem „Sonderfonds Corona-Pandemie“ bestritten. Soweit haushaltsrechtliche Regelungen zur Umsetzung erforderlich sind, bleiben diese der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2022 vorbehalten. Mit dem Vollzug bleibt weiterhin das Landesamt für Pflege beauftragt.

-bsk- Bild: am

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Gesundheits-
ministerkonferenz
am Bodensee

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Region Lindau – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat kürzlich in ihrer 94. Hauptkonferenz in Lindau am Bodensee die dramatische Lage in den Krankenhäusern, die äußerst dynamische Corona-Infektionslage in ganz Deutschland und die enorme Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens insgesamt durch COVID-19-Patienten in den Mittelpunkt ihrer Beratungen gestellt.

Die GMK spricht sich dafür aus, dass der Bund einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet. Die Länder sollten aus diesen rechtlichen Rahmenmöglichkeiten diejenigen Maßnahmen auswählen können, die für ein zielgerichtetes Handeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für den Schutz der Bevölkerung regional am besten sind, wie etwa konsequentere Zugangsbeschränkungen und Nachweis- und Kontrollpflichten. Abhängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen kann der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden. Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, erklärte: „Der Ernst der Lage ist allen bewusst. Wie dramatisch die Situation ist und sich auch im Hinblick auf den Herbst entwickeln kann, haben uns auch nochmal ein Intensivmediziner und eine Intensivpflegekraft geschildert. Unser aller Dank gilt auch weiterhin den Pflegekräften und Medizinern, die an und über ihre Grenzen hinaus gehen. Erneut wurde klar, dass wir einheitliche Maßnahmen brauchen, mit denen wir die Pandemie effektiv bekämpfen. So haben wir den Blick noch einmal auf die vulnerablen Gruppen gelegt. Wir schaffen mit dem erweiterten Testkonzept für Personal und Besucher der Pflegeheime unabhängig vom Impfstatus zusätzliche Sicherheit für jene, die besonders geschützt werden müssen. Die GMK hat den Bund aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Länder angepasst an das Infektionsgeschehen falls erforderlich auch für geimpfte Personen eine Testpflicht verordnen können.”

Außerdem sprachen sich die GMK-Teilnehmer, zu denen auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gehörte, dafür aus, Auffrischimpfungen rasch, umfassend und zeitnah voranzutreiben. Bund und Länder gehen davon aus, dass „Booster-Impfungen“, vor allem in Alten- und Pflegeheimen, zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten werden sollen. Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams, zum Einsatz. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen. „Von der Gesundheitsministerkonferenz in Lindau geht ein klares Signal aus: Wir machen Auffrischimpfungen für alle möglich, insbesondere für Ältere, für Vorerkrankte und für medizinisches sowie pflegerisches Personal. Damit wissen alle, die impfen und geimpft werden, was gilt. Boostern soll nicht Ausnahme, sondern Regel werden”, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Aufgrund der sehr angespannten Situation in den Krankenhäusern und der Belegung vieler Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat die GMK den Bund aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Grundlagen für Ausgleichszahlungen zu schaffen und rückwirkend zum 1. November 2021 wieder in Kraft zu setzen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Dass die Krankenhäuser nun finanziell unterstützt werden sollen, ist ein wichtiges Signal. Um die intensivmedizinische Versorgung sicher zu stellen, ist in einigen Krankenhäusern aktuell schon eine Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus erforderlich, weitere Kliniken werden dem in Kürze folgen müssen. Eine solche Maßnahme ist durch eine gezielte finanzielle Ausgleichsregelung zu flankieren. Wir dürfen die Menschen in den Krankenhäusern, egal ob sie dort arbeiten oder behandelt werden, nicht im Stich lassen!”

Die GMK beschloss ferner einstimmig, den Bund aufzufordern, die Bestellung von Impfstoff abzuwandeln. So sollen die Lieferfristen der Impfstoffe von 14 Tagen deutlich verkürzt werden. Dazu wir der Bund gebeten, neue Vereinbarungen mit dem Arzneimittelgroßhandel zu schließen. Zudem wird der Bund aufgefordert, eine Vereinzelung von Impfdosen zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt der GMK-Beratungen war die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Durch die Corona-Pandemie wurde uns allen bewusst, wie wichtig die Bewältigung einer Schadens- und Gefahrenlage ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in dieser schwierigen Zeit eindrucksvoll und tatkräftig gehandelt. Zeitgleich wurde deutlich, dass eine nachhaltige Verstärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens, dringend geboten ist. Dies bezieht sich sowohl auf die personelle Aufstellung, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des ÖGD als auch auf den Grad der Digitalisierung. Deswegen sieht der Pakt für den ÖGD, welcher im September 2020 geschlossen wurde, neben den Mitteln zur Personalisierung, sowie der Steigerung der Attraktivität und Etablierung zukunftsfähiger Strukturen, zusätzlich Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro für das Vorantreiben der technischen und prozessualen Modernisierung des ÖGD vor.“

Vereinbarung der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren:
Das föderale System des öffentlichen Gesundheitsschutzes soll gestärkt werden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass die Impfkampagne für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen weiter ausgebaut werden soll. Die GMK bekräftigt ihre Forderung, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dies macht eine grundlegende Überarbeitung des DRG-Systems unter Beteiligung der Länder vor allem zur Berücksichtigung von Vorhaltekosten erforderlich. Ferner sollen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden. Die Attraktivität des Pflegeberufs ist weiterhin zu steigern sowie insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter zu verbessern. Die ambulante Versorgung soll gestärkt werden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder weisen auf die Erforderlichkeit der Fortführung der Notfallreform durch den Bund hin, um eine bessere Steuerung der Patientenströme in die richtige Versorgungsebene – ambulante Leistungserbringer, Ärztlicher Bereitschaftsdienst oder Notfallambulanz – zu gewährleisten. Die GMK bekräftigt die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ÖGD muss nachhaltig aufgestellt und für künftige Herausforderungen besser gewappnet sein. Die Versorgungssicherheit und Lieferketten sind zu gewährleisten. Die GMK begrüßt die Einrichtung der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) und bittet die Planungen eng mit den Ländern abzustimmen. Die GMK fordert außerdem einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und die Digitalisierung muss vorangetrieben werden. Darüber hinaus möchte die GMK die belegärztliche Versorgung stärken. Ziel ist, dem Rückgang von Belegärzten entgegenzuwirken. So soll die intersektorale Versorgung von Patienten verbessert werden. Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit vor diesem Hintergrund auf, die Angemessenheit der Vergütung belegärztlicher Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen und zu verbessern.

Die Fachminister waren sich einig, dass bei investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr Transparenz zu schaffen ist. Der Bund wird gebeten, eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Ziel ist es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können. Die Gründung von MVZ in kommunaler Trägerschaft soll überdies erleichtert werden.

-stmgp-

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Corona-Infektion
trotz
zweifacher Impfung!

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Region Lindau am Bodensee – Im Landkreis Lindau wurde eine Person, die aus beruflichen Gründen eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer erhalten hatte, positiv auf die britische Virusmutation getestet! Die Erstimpfung erfolgte Ende Januar und die Zweitimpfung Mitte Februar. Die Person weist trotz der Impfung deutliche Symptome der Erkrankung auf, muss derzeit jedoch nicht ärztlich behandelt werden. Um der Sache weiter auf den Grund zu gehen, beteiligt sich die betroffene Person an einer freiwilligen Studie des Robert-Koch- Instituts (RKI). Aktuell befinden sich alle Kontaktpersonen in Quarantäne.

Da sich die hochansteckende britische Virusmutation in der Region Lindau derzeit stark ausbreitet, ruft Landrat Elmar Stegmann alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger zur Vorsicht auf: „Nur durch das konsequente Einhalten der Maßnahmen haben wir eine Chance, einen weiteren Anstieg der dritten Welle abzumildern!“ Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes berichten derzeit von einer „Regelmüdigkeit“ in Bezug auf die Coronamaßnahmen und häufige Diskussionen mit Betroffenen.

Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe:
Laut RKI bieten nach derzeitigem Kenntnisstand die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe eine gute Wirksamkeit, es kann jedoch auch trotz einer COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen. So geht das RKI derzeit davon aus, dass COVID-19-mRNA-Impfstoffe wie BioNTech/Pfizer zumindest beim Wildtyp des SARS-CoV-2-Virus eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95 Prozent haben.

-lali-

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Zwei neue
Zentren
der Gesundheitsforschung

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Region Bayern – Bayern konnte sich in einer Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchsetzen: München ist am Aufbau sowohl des neuen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZP) als auch des neuen Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit (DZKJ) beteiligt. Beide Zentren haben mehrere Partnerstandorte in Deutschland. Wissenschaftsminister Bernd Sibler: „Durch den Zusammenschluss führender wissenschaftlicher Einrichtungen wollen wir den von psychischen Erkrankungen betroffenen Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen noch besser helfen. Bei den neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung soll der Mensch im Vordergrund stehen, und zwar mit dem klaren Ziel verbesserter Prävention, Diagnose und Therapie. Ich bin stolz darauf, dass wir trotz einer großen Anzahl von Bewerbungen die Förderung für zwei Partnerstandorte zu uns nach Bayern holen konnten.“

Mehr als ein Drittel aller Menschen betroffen
In Deutschland leidet mehr als ein Drittel aller Menschen im Laufe des Lebens an einer psychischen Erkrankung. Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen finden deren Besonderheiten heutzutage noch zu selten Beachtung. Daher sind in beiden Bereichen neue Erkenntnisse und technologische Entwicklungen notwendig, um wirksamere Präventions-, Diagnose- und Therapieverfahren zu entwickeln. Dies werden die neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung leisten.

Am Münchner Standort des neuen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZP) sind die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Technische Universität München (TUM), die Universität Augsburg sowie das Max-Planck-Institut für Psychiatrie und das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt der Helmholtz-Gemeinschaft (HGMU) partnerschaftlich beteiligt. Am Standort des Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit (DZKJ) kooperieren ebenfalls die LMU, die TUM und das HGMU sowie das Max-Planck-Institut für Biochemie.

Nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland
Derzeit gibt es bereits sechs Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) zu den Themen Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Infektions-, Lungen- sowie neurodegenerative Erkrankungen. Bayern ist mit dem Standort München an allen Zentren beteiligt. Die DZG verfolgen das Ziel, optimale Forschungsbedingungen zu schaffen, um Volkskrankheiten wirksam zu bekämpfen. Sie setzen auf gemeinsame Forschungsziele, Vernetzung und den Ausbau von Forschungsstrukturen, bündeln fachliche Kompetenzen und führen die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der jeweiligen Disziplinen zusammen. Mit dem Ziel der optimalen Überführung von Forschungsergebnissen in die klinische Praxis (Translation) arbeiten hier Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen partnerschaftlich zusammen.

-stmwk-

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Hausbesuchsdienst
zur Impfung gestartet

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Hausbesuchsdienst zur Impfung -mit zwei Wochen Vorbereitungszeit- ist gestartet: Der ärztliche Koordinator im Landkreis, Dr. Jörg Lohse und die Kreisverwaltungsbehörde haben unter Hochdruck und in Zusammenarbeit mit den Hausärzten dieses Angebot aus dem Boden gestampft. Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, die durch ein starkes körperliches Gebrechen der Pflege bedürfen und aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung das Haus nicht verlassen können, kann damit eine Impfung gegen Covid-19 ermöglicht werden.

Der BRK-Kreisverband „unterstützt“ die Aktion mit einem Fahrzeug und einem Fahrer. Landrat Josef Niedermaier ist froh und dankbar: „Danke an alle, die hier so schnell und unkompliziert zusammengewirkt haben!“ Pro Tour werden am Anfang maximal 20 Patientinnen und Patienten angefahren. Insgesamt geht man von höchstens 220 Personen aus, die in den Kreis derer fallen, die diesen Dienst benötigen.

Hinter dem Hausbesuchsdienst steckt jede Menge an Organisation und Logistik: Meldungen müssen erfasst, Aufklärungs- und Einverständnisbögen im Vorfeld erteilt und Touren personell besetzt und zusammengestellt werden. Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass entsprechend Impfstoff vorhanden ist und verimpft werden kann. Wer durch den Hausbesuchsdienst geimpft wird, wird im Vorfeld noch einmal angerufen und informiert. Damit dies alles funktioniert, wurde in der Kreisverwaltungsbehörde eine spezielle „Task Force“ ins Leben gerufen.

Dr. Jörg Lohse hofft nun, dass der Hausbesuchsdienst gut funktioniert, sagt aber auch: „Wir schauen uns die ersten Touren genau an und sehen dann, ob und wo wir gegebenenfalls nachjustieren müssen.“ Er bittet nochmals darum, den Dienst denen vorzubehalten, die ihn wirklich benötigen. „Wer beispielsweise durch die Hilfe von Angehörigen oder eines Nachbarn die Möglichkeit hat, ins Impfzentrum zu kommen, muss das bitte unbedingt tun“, betont Dr. Lohse.

-labt-

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Welttag
der Niere

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Region Bad Tölz – Der diesjährige Welttag der Niere am 11. März stand unter dem Motto „Lebensqualität mit einer Nierenerkrankung“. Allein in Deutschland hat sich die Zahl der Patienten mit einem Nierensteinleiden innerhalb der letzten zehn Jahre verdreifacht. Auch das Auftreten von Nierenkrebs hat bei Männern in den letzten 30 Jahren kontinuierlich zugenommen.

Prof. Dr. med. Roman Ganzer, Chefarzt der Klinik für Urologie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz anlässlich des Weltnierentages über Symptome, Risikofaktoren und modern Behandlungsoptionen: „Die Nieren dienen neben der Leber der Entgiftung des Körpers, indem sie überflüssige Stoffe aus dem Blutkreislauf entfernen und über den Urin ausscheiden. Sie regulieren gleichzeitig den Blutdruck, den Flüssigkeitshaushalt sowie das Säure-Basen-Gleichgewicht und den Salzgehalt im Körper“.

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Prof. Dr. med. Roman Ganzer mit dem „da Vinci OP-Robotersystem“

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Nierensteine: „Lieber gesund als steinreich!“
Etwa fünf Prozent aller Bundesbürger leiden einmal oder mehrmals im Leben an Harnsteinen. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Steine bilden sich in den Nieren und verursachen dort oft lange Zeit keine Symptome. „Treten Steine jedoch in den Harnleiter über und bleiben dort stecken, kann dies heftige Koliken auslösen“, erklärte Prof. Ganzer. Falls die Steine nicht spontan abgehen, bietet u.a. das „Center of Excellence Urologie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz“ dem Patienten alle verfügbaren modernen operativen Maßnahmen an. Hierzu gehören minimal-invasive Methoden – wie die Ureterorenoskopie (URS) und die Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL), die 3D-Laparoskopie sowie die roboterassistierte Steintherapie mittels „da Vinci OP-Robotersystem“. Im Gegensatz zu früher sind
offen chirurgische Methoden zur Steinbehandlung nicht mehr notwendig.

Nierenkrebs: Einer der häufigsten Tumore in der Urologie
Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts Berlin erkranken pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland etwa 16.500 Menschen an bösartigen Tumoren der Niere und der ableitenden Harnwege. Darunter sind etwa ein Drittel Frauen und zwei Drittel Männer. Wie bei den meisten Krebsarten ist auch beim Nierenkrebs die Entstehungsursache noch unklar. Die Mehrzahl der Nierentumore sind sogenannte Nierenzellkarzinome. Etwa fünf Prozent aller Nierentumoren sind gutartig. Bei bösartigem Nierenkrebs bietet die operative Entfernung im frühen Stadium die einzige Chance auf Langzeitheilung. „Es ist nicht lange her, da wurde bei Nierenkrebsverdacht über einen offenen Schnitt gleich die ganze Niere entnommen. Heute weiß man jedoch, dass bei verminderter Nierenfunktion durch eine verbliebene Niere das Risiko steigt, an Herz-Kreislauferkrankungen zu versterben. Nierenfunktion bedeutet also Leben!“, so der Chefarzt der Urologie.

Prof. Ganzer und sein Team der Urologie sind darauf spezialisiert, mit dem OP-Robotersystem „da Vinci“ über winzig kleine Schnitte nierenerhaltend zu operieren. So konnte in den letzten drei Jahren bei rund 150 Patienten mit größtenteils kompliziert gelegenen Nierentumore durch Nierenteilresektion ein Erhalt des gesunden Nierenanteils erzielt werden. Der Krankenhausaufenthalt beträgt dabei meist nur fünf Tage. „Eine komplette Nierenentfernung wird daher nur noch bei sehr großen Tumoren durchgeführt“, betonte Prof. Ganzer.

-am- Bild: ask

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Hantavirus-
Infektionen
steigen

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Bei Hantavirus-Infektionen in Deutschland schwankt die Fallzahl jährlich stark. Bislang gemeldete Zahlen lassen auf einen Anstieg in diesem Jahr schließen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes wurden in Baden-Württemberg in den ersten sieben Meldewochen bereits 68 Fälle diagnostiziert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nur 13. Beim Robert-Koch-Institut (RKI) lagen in diesem Zeitraum bundesweit 84 Meldungen vor. Neben Baden-Württemberg sind Nordrhein-Westfalen und Bayern betroffen.

Experten vermuten, dass die hohe Verbreitung der Rötelmaus ein Grund für die ansteigenden Fallzahlen ist. Das Centrum für Reisemedizin (CRM) rät dazu, sich bei Garten- und Renovierungsarbeiten, die im Lockdown vermehrt stattfinden, ausreichend zu schützen. Hantaviren werden von Nagetieren – vorzugsweise der Rötel-, Brand- und Gelbhalsmaus – über Speichel, Urin und Kot übertragen. Inhalieren Menschen die getrockneten Überreste in Form von Staub oder gelangen diese an eine verletzte Hautstelle, so ist eine Infektion wahrscheinlich. „Manchmal verläuft die Infektion ohne Symptome. Oft werden auftretende Erkrankungsanzeichen auch verkannt, da sie der Grippe ähneln: Hohes Fieber, Husten, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen. Im schlimmsten Fall schädigt das Virus die Nieren und der Infizierte muss eine Dialyse bekommen“, erklärte Professor Dr. med. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin.

Im Vergleich zu anderen Formen der weltweit vorkommenden Hantaviren verlaufe die Infektion hierzulande jedoch selten tödlich. Die stark schwankenden jährlichen Infektionszahlen – 1.534 Fälle im Jahr 2019 im Vergleich zu 235 Fällen im Jahr 2018 – werden in Zusammenhang mit der Dichte der Nagetierpopulationen gesehen, die das Reservoir für Hantaviren bilden. „Nimmt diese zu, wie aufgrund des guten Nahrungsangebots im letzten Jahr, der sogenannten Buchenmast, steigen auch die Infektionsfälle. Die Zunahme von Aufräum- und Renovierungsarbeiten während des coronabedingten Lockdowns könnte ebenfalls zum Anstieg der Fallzahlen beitragen. In Schuppen, Ställen oder Scheunen kann eine Infektion mit dem Hantavirus stattfinden – überall dort, wo die Rötelmaus sich wohl fühlt“, so Professor Jelinek.

Bisher sei keine Übertragung des hiesigen Virus von Menschen zu Menschen bekannt. Professor Jelinek rät daher, auch bei Keller- und Gartenarbeiten einen Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Eine gründliche Reinigung mit Seife und anschließender Desinfektion von Händen und Gegenständen aus potenziell kontaminiertem Umfeld sei anzuraten. Bei allgemeinen Reinigungsarbeiten sollte zunächst ausreichend gelüftet und anstelle eines Staubsaugers nass gewischt werden. Nahrungsmittel im Keller gehörten für die Aufbewahrung in verschließbare Behälter.

Bei plötzlich auftretenden grippeähnlichen Symptomen sollten Betroffene sich sofort an ihren Hausarzt wenden, der gegebenenfalls über das Blutbild eine Erkrankung mit dem Hanta-Erreger erkennen kann. „Ist beispielsweise die Anzahl der Blutplättchen (Thrombozyten) erniedrigt oder haben sich die Nierenwerte verändert, kann eine Infektion vorliegen“, so Professor Jelinek. Ärzte sind angehalten, eine Hantavirus-Erkrankung dem Gesundheitsamt zu melden.

-crm-

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Demenzfreundliche
Apotheken

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Region Starnberg – Acht Apotheken im Landkreis Starnberg führen nun den Titel „Demenzfreundliche Apotheke“. Ein spezielles Logo macht die Bemühungen und die Aktivitäten der Apotheken zum Thema Demenz nach außen und vor allem für die Betroffenen sichtbar. Sie sind damit nicht nur Anlaufstelle um über Arzneimittel zu informieren, sondern beispielsweise auch um über Präventionsmaßnahmen zu beraten oder bei der Vermittlung von professioneller Unterstützung behilflich zu sein.

In einem Seminar wurden die acht Apotheken-Mitarbeiter für das Thema Demenz sensibilisiert und geschult. Damit sind sie als demenzfreundliche Apotheken Anlaufstellen für unterstützende Beratung. Die Initiative „Demenzfreundliche Kommune“ hat sich dafür eingesetzt, dass die Schulung stattfindet. Petra Fontana von der Fachstelle für Senioren, die sich für die „Initiative Demenzfreundliche Kommune“ einsetzt, sieht in den Demenzfreundlichen Apotheken einen wichtigen weiteren Schritt, um für die betroffenen Menschen eine breite Akzeptanz in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. „Das offene Gespräch ist wichtig und kann mit dazu beitragen, das Thema Demenz aus der Tabuzone zu holen. Die „Demenzfreundlichen Apotheken“ im Landkreis sind bedeutende Partner in unserem Netzwerk Demenzfreundliche Kommune“, so Fontana.

Die meisten Menschen mit Demenz leben zu Hause und werden von ihren Angehörigen betreut. „Viele Angehörige sind sehr stark in die Pflege eingebunden“, betonte Apothekerin Dr. Sonja Mayer, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), die das Projekt „Demenzfreundliche Apotheke“ in den Landkreisen Starnberg und Fürstenfeldbruck leitet. Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen benötigten niedrigschwellige Informationen über Beratungsstellen und Hinweise, wohin sie sich in der oft schwierigen Situation wenden können. Dr. Mayer: „Die wohnortnahen Apotheken sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Gesundheitsfragen; die Apothekerinnen und Apotheker haben oft langjährige Kontakte mit ihren Kundinnen und Kunden.“

Raphael Felber, Inhaber der Raphael Apotheke in Starnberg, erklärte zur Teilnahme am Seminar: „Wir teilnehmenden Apotheken haben uns für das Projekt demenzfreundliche Apotheke entschieden, weil wir uns verpflichten wollen, einen nachhaltigen und unentgeltlichen Beitrag vor Ort zu leisten. Aus eigener Erfahrung und von den Nöten einiger unserer Kundinnen und Kunden wissen wir, dass man zu Beginn einer Demenzerkrankung mit der Situation überfordert ist und nicht weiß, wohin man sich wenden kann. Unsere Funktion ist hier die des Lotsen. Konkret verweisen wir an die Fachstellen sowie an die Beratungsangebote vor Ort und überregional“.

Demenzfreundliche Apotheken im Landkreis Starnberg sind bisher die Marien-Apotheke in Krailling, die St. Vitus-Apotheke, St. Sebastian-Apotheke und VitaPlus-Apotheke in Gilching, die See Apotheke in Herrsching, sowie die Aesculap-Apotheke, Raphael-Apotheke und Ludwigs-Apotheke in Starnberg.

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Petra Fontana von der Fachstelle für Senioren und Apotheker Raphael Felber
präsentieren das Logo „Demenzfreundliche Apotheke“

-lasta- Bild: lasta

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Versorgung
bei akuten Brustschmerzen

Innere Medizin der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz als „Chest Pain Unit“ zertifiziert

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Region Bad Tölz – Brustschmerzen „Chest Pain“ können erste Anzeichen für einen drohenden Herzinfarkt oder andere akut lebensbedrohliche Erkrankungen wie Blutgerinnsel in der Lunge, Einrisse der Hauptschlagader oder Herzrhythmusstörungen sein. Die unverzügliche Diagnostik und Therapie ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die bestmögliche, schnellste Versorgung dieser Patienten ist ein optimales Zusammenspiel von hochspezialisierten Ärzten und Pflegepersonal rund um die Uhr unerlässlich.

Das Team der Inneren Medizin I der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ist darauf bestens vorbereitet und wurde nun von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) als spezialisierte „Chest Pain Unit“ zertifiziert. In der „Chest Pain Unit“ (CPU) der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz werden Patienten mit unklarem Brustschmerz bei Herzinfarkten oder anderen bedrohlichen kardialen Erkrankungen versorgt.

Für die Zertifizierung einer CPU durch die Fachgesellschaft werden besonders anspruchsvolle Vorrausetzungen bezüglich der rund um die Uhr erforderlichen Fachärzte und des speziell ausgebildeten Pflegepersonals, ebenso wie standardisierte Behandlungspläne für zeitkritische kardiologische Erkrankungen und gleichbleibend schnelle Reaktions-, Behandlungs- und Verlegungszeiten sorgfältig geprüft. Für diese hohen Standards bei medizinischen Abläufen, Qualifikation und Ausstattung ist das Team um Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle, Chefarzt Innere Medizin I/Kardiologie, Diabetologie nun von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zertifiziert worden. Die Mitarbeiter der Notaufnahme, der kardiologischen Funktionsdiagnostik und der CPU arbeiten dabei Hand in Hand.

Herzkatheter-Untersuchungen und -Interventionen, transthorakale und transösophageale Echokardiographien, Labordiagnostik und Computertomographien des Brustkorbes und ggf. der Gefäße können ohne Zeitverlust zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden. Fachärzte der beteiligten Disziplinen stehen rund um die Uhr zur Verfügung. „Unser Ziel ist es, einen Herzinfarkt und andere lebensbedrohliche Ursachen für Brustschmerzen schnellstmöglich zu erkennen und zu behandeln, denn internationale Studien zeigen, dass die Prognose von Patienten, die in einer CPU behandelt werden, gegenüber der herkömmlichen Notfallversorgung noch weiter verbessert werden kann“, betonte Chefarzt Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle. Er freut sich daher über die Zertifizierung und bedankt sich ausdrücklich für die gute, fachübergreifende Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, ohne die diese Auszeichnung nicht möglich gewesen wäre.

Die Abteilung für Innere Medizin I bietet bereits seit Jahren eine 24-Stunden Herzkatheter-Bereitschaftsdienst und verfügt zudem seit Anfang 2020 zusätzlich über ein zusätzliches hochmodernes digitales Herzkatheter Labor. Auch auf der kardiologischen Station hat das Team der CPU im Stationsstützpunkt die Vitalparameter der Patienten stets im Blick und kann so im Ernstfall noch schneller reagieren. „Die Zertifizierung zur „Chest Pain Unit“ ist ein weiterer Meilenstein in der Herzinfarkt-Versorgung in der oberbayerischen Region. Vielen Dank an das Team der Inneren Medizin und der interdisziplinären Notaufnahme für die großartige Arbeit“, betonte auch der Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz, Felix Rauschek.

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Das Team der Inneren Medizin I der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz wurde von der
Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)
als spezialisierte „Chest Pain Unit“ zertifiziert.
Stellvertretend für das ganze Team v.l.:
Isabelle Meichssner; Oberarzt Dr. med. Thomas Remp; Stationsleitung Frauke Becker;
Chefarzt Innere I Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle; Jutta Baier-Waschek;
Geschäftsführer Felix Rauschek; Oberärztin Maria Bögl und Stationsärztin Jarmila Mariaková

-am- Bild: ask/ch

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SORMAS
bei allen bayerischen
Gesundheitsämtern installiert

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Region Bayern – Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind in Bayern jetzt alle Gesundheitsämter mit der Software „SORMAS“ (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) ausgestattet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hingewiesen und betonte: „Nun wurde am 76. Gesundheitsamt in Bayern SORMAS bereitgestellt. Somit ist der „Rollout“ dieses bundesweit eingesetzten Systems an allen bayerischen Gesundheitsämtern wie geplant noch abgeschlossen und es steht ein weiteres schlagkräftiges Tool für die Bekämpfung der Corona-Pandemie bereit. Mit dieser Software werden die Gesundheitsämter bei der Identifizierung von Kontaktpersonen unterstützt. Damit ist SORMAS für die bayerischen Gesundheitsämter ein wichtiger Baustein der Containment-Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Über diese browserbasierte Plattform können infizierte Personen und deren Kontaktpersonen von den Gesundheitsämtern einfach erfasst werden. Bayern nimmt unter den Flächenländern – bei dem Ziel eines flächendeckenden bundesweiten Einsatzes, um bei Bedarf datenschutzkonform Daten auch bundesweit zwischen den Gesundheitsbehörden austauschen zu können – eine Vorreiterrolle ein.“

-stmgp-

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Die neue
Landarztprämie
unterstützt
die ersten 13 Praxen

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weiter voran und betonte: „Mit unserer im Januar gestarteten „Landarztprämie“ unterstützen wir jetzt schon 13 Praxen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die entsprechenden Bescheide verschickt, die sich auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke verteilen. Weitere 87 Anträge werden aktuell geprüft. Eine gute und hochwertige ärztliche Versorgung in allen Teilen Bayerns ist für mich ein zentrales Anliegen. Die Coronapandemie zeigt sehr deutlich, wie wichtig dieses Ziel ist. Die Menschen brauchen möglichst kurze Wege zu der Praxis ihres Vertrauens. Mit der „Landarztprämie“ haben wir ein starkes Instrument geschaffen, um die ärztliche Versorgung auch in weniger dicht besiedelten Regionen auf hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen.“

Die bürokratieärmere „Landarztprämienrichtlinie“ ersetzt das bisherige Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum. Holetschek unterstrich: „Grundsätzlich ist für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zuständig. Die bayerische Staatsregierung trägt mit der Landarztprämie aber ebenfalls ihren Teil zu einer guten Versorgung der Menschen in Bayern bei. Wir haben früh erkannt, wo Handlungsbedarf besteht.“

Mit dem Vorgängerprogramm der „Landarztprämie“ hat das Gesundheitsministerium bereits seit 2012 insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen im ländlichen Raum unterstützt. Darunter waren unter anderem 555 Hausärzte und 112 Psychotherapeuten. Die „Landarztprämie“ unterstützt die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern einmalig mit bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten erhalten eine einmalige Förderung von maximal 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Ärztinnen und Ärzte in Gemeinden niederlassen, die nicht mehr als 20.000 Einwohner haben und nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen. In Ausnahmefällen ist ferner sogar die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überversorgten Planungsbereichen möglich – zum Beispiel, wenn durch das LGL ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit festgestellt wurde.

Das bayerische Gesundheitsministerium hat mit einem Stipendienprogramm bereits 270 Medizinstudierende mit 600 Euro im Monat unterstützt, die sich im Gegenzug bereit erklärt haben, nach dem Studium im ländlichen Raum zu arbeiten.

-stmgp-

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Bayerische
Corona-Strategie
– Januar 2021 –

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Region Bayern – Die Corona-Pandemie hat auch im Januar 2021 ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt. Die Intensivstationen sind aufgrund der besonders hohen Infektionszahlen der letzten Wochen nach wie vor an der Grenze des Leistbaren. Zwar beginnt sich bei der Zahl der Neuinfektionen eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Diese kann sich in einigen Wochen auch im Gesundheitssystem auswirken. Der Freistaat Bayern hat mit einer weitreichenden FFP2-Maskenpflicht sowie der nächtlichen Ausgangssperre früher, stärker und konsequenter reagiert als andere. Gleichwohl ist die aktuelle Lage fragil. Neue Virus-Mutationen bergen die Gefahr eines jederzeit möglichen exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen. Zu frühe Lockerungen bei den europäischen Nachbarn haben gezeigt, dass so die Infektionszahlen rasch ansteigen und die errungenen Erfolge bei der Pandemiebekämpfung wieder zunichte gemacht werden.

Das Infektionsgeschehen in der Republik Irland belegt dies mit erschreckender Deutlichkeit. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie heißt es die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter der Zielmarke von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu bringen. Kontakte müssen weiter beschränkt bleiben und der Eintrag von neuen Virusmutationen muss bestmöglich verhindert werden. Gleichzeitig ebnen die zunehmenden Impfungen in absehbarer Zeit den Weg zurück zu mehr Normalität. Der Bund bleibt weiter aufgefordert, schnell Impfstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann in den Impfzentren die Impfkampagne weiter betrieben werden. Sich impfen zu lassen, ist ein Gebot der Vernunft.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der bayerische Ministerrat die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021.

Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die derzeit in Bayern geltende 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung werden bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen: In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal. Im Gottesdienst besteht für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht sowie bei Gottesdiensten, die mehr als zehn Teilnehmer erwarten lassen, eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, sofern keine generellen Absprachen getroffen wurden.

Bayern hält weiterhin an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkreten Örtlichkeiten werden von den Kommunen festgelegt.

Bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits möglich ist; insbesondere FFP2-Maskenpflicht für Abholer, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden.

Schulbetrieb
Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen stattfinden, kann ab dem 1. Februar 2021 Wechselunterricht vorgesehen werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Kontaktreduktion
Die Kontaktreduktion ist neben den begonnenen Impfungen weiterhin das effektivste Mittel bei der Pandemiebekämpfung. Private Zusammenkünfte sind deswegen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Erlaubte Kontaktmöglichkeiten sollen nur in vernünftigem Ausmaß stattfinden. Die Bevölkerung ist zusätzlich dazu aufgerufen, die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontaktpersonen stammen, möglichst konstant und gering zu halten.

Homeoffice
Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens soll deshalb auch dort eine Kontaktreduktion erfolgen. Mit Beschluss vom 6. Januar 2021 richtete der bayerische Ministerrat bereits einen dringenden Appell an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Freistaat als Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Zentrale Voraussetzung für die flächendeckende Nutzung von Homeoffice sind digitalisierte Arbeitsabläufe. Hierbei besteht zum Teil noch erheblicher Investitionsbedarf, der steuerlich durch verbesserte Abschreibungsbedingungen begleitet werden sollte.

Öffentlicher Personennahverkehr
Die durchgängige Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten trägt bereits erheblich zur Reduktion des Fahrgastaufkommens im öffentlichen Nahverkehr bei. Zusätzlich soll auch in den Hauptverkehrszeiten das Pendleraufkommen möglichst entzerrt werden. Durch die Aufrechterhaltung des regulären Vor-Corona-Fahrplanangebots sowie durch den noch stärkeren Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel können weitere Kontakte zwischen den Fahrgästen reduziert und das Einhalten von Abständen ermöglicht werden.

Wirtschaftshilfen
Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt entscheidend von der Gewährung staatlicher Hilfen zur Überbrückung pandemiebedingter Umsatzeinbußen ab. Der bayerische Ministerrat begrüßt die beschlossene weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III, insbesondere die Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie die Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge und der Abschlagszahlungen. Der Bund bleibt aufgefordert, jeweils schnellstmöglich die Abschlagszahlungen zu leisten sowie die Antragsbearbeitung und Auszahlung durch die Länder über die Bereitstellung der entsprechenden Onlineplattform zu ermöglichen.

Europäische Nachbarstaaten
Vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen, besorgniserregenden Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika gilt es, deren Eintrag möglichst zu vermeiden sowie diesen frühzeitig zu erkennen. Der bayerische Ministerrat begrüßt die Anstrengungen des Bundes, auf europäischer Ebene, vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutationen in den Mitgliedstaaten zu erreichen. Sollte sich hier keine kurzfristige Lösung erzielen lassen, könnten Grenzkontrollen ein probates Mittel sein, um die geltenden Regelungen zur Einreise wirksam durchzusetzen.

-bsr-

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Neuer Chefarzt
der Orthopädie und Unfallchirurgie
an der Asklepios-Stadtklinik Bad Tölz


Region Bad Tölz – Dr. med. Harald Rieger ist seit Januar 2021 neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Endoprothetik der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Er ist bereits seit Mai 2019 in Leitender Funktion der Orthopädie der Stadtklinik tätig und wurde nun zum Chefarzt ernannt. „Der Fachbereich hat sich unter der Leitung von Dr. Rieger sehr gut entwickelt. Das gesamte Team leistet hervorragende Arbeit“, betonte Felix Rauschek, Geschäftsführer Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Parallel dazu führt Chefarzt Prof. Dr. med. habil. Peter C. Kreuz den Fachbereich für Sportorthopädie, Arthroskopie und regenerative Gelenkchirurgie.

Dr. med. Harald Rieger ist Facharzt für Chirurgie, Spezielle Unfallchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und verfügt ferner über die Zusatzbezeichnungen „Fußchirurgie und Sportmedizin“. Er hat große Expertise in der konservativen und operativen Behandlung von Knochenbrüchen und Weichteilverletzungen aller Art, der Versorgung von Traumata und Unfallverletzten sowie der Behandlung der fortgeschrittenen Arthrose an Hüfte, Knie und Schulter – durch gelenkerhaltende und gelenkersetzende Eingriffe (Endoprothetik). Als von der Berufsgenossenschaft anerkannter Durchgangsarzt ist Rieger ausserdem zuständig für die Betreuung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen. Der 54-jährige Geretsrieder war vor seinem Engagement am Tölzer Krankenhaus unter anderem Bereichsleiter für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie an der Kreisklinik Wolfratshausen.

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Dr. med. Harald Rieger: „Meine tägliche Arbeit an der Stadtklinik und der Kontakt
mit den Patienten machen mir große Freude. Ein besonderer Dank geht an das gesamte Team
der Unfallchirurgie für die super Unterstützung“.

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Das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz deckt ein umfangreiches Spektrum von der regenerativen Knorpel- und Gelenkchirurgie, Schulterchirurgie, Ellenbogenchirurgie, Hüftchirurgie, Kniechirurgie, Sprunggelenkchirurgie, Kinderorthopädie und -traumatologie, dem künstlichen Gelenkersatz (Endoprothetik), der Unfallchirurgie bis hin zur Handchirurgie und dem Durchgangsarzt-Verfahren ab.

-am- Bild: askbt

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Offene Tuberkulose
bei einem Kind

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Bei einem Kind aus dem Nordlandkreis ist Ende Dezember Tuberkulose nachgewiesen worden. Das Kind ist symptomfrei, befindet sich aber in medizinischer Behandlung. Die Diagnose wurde gestellt, nachdem in einem Rinderbestand das Bakterium nachgewiesen worden war und das Veterinäramt dies dem Gesundheitsamt weitergegeben hatte. Alle Rinder des Bestandes wurden aufgrund einer Vielzahl positiver Fälle vorsichtshalber getötet und unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde nach der ersten Feststellung amtlich gesperrt, so dass weder Fleisch noch Milch als Lebensmittel abgegeben werden konnte.

Im Zuge der Untersuchung der Familie wurden weitere zwei Personen positiv getestet, sie werden ebenfalls medizinisch behandelt. Da im Fall eines Tuberkulosenachweises die Kontaktminuten jedes einzelnen Kontaktes in den drei Monaten vor der Testung addiert werden und geprüft wird, wer auf diese Weise mehr als 40 Stunden Kontakt mit dem Infizierten hatte, wurde die betroffene Realschule Geretsried darüber informiert. Es wurden alle betroffenen Eltern und Lehrer in einer Videokonferenz durch das Gesundheitsamt über die Situation in Kenntnis gesetzt. Die betroffenen Mitschüler und Lehrkräfte des Kindes werden nun sicherheitshalber getestet. Weitere Klassen sind nicht betroffen, da die Kontaktzeit deutlich unterschritten wurde.

Hintergrund Rindertuberkulose:
Die Rindertuberkulose kommt in unseren Breitengraden nur sehr selten vor. Deutschland gilt als amtlich frei von Rindertuberkulose; so ist bisher unklar, wie der Erreger in den Bestand eingeschleppt wurde. Eine Übertragung vom Rind auf dem Menschen ist außerdem sehr ungewöhnlich. Eine Übertragung von Rind zu Rind ist hingegen durchaus möglich. Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf das Bakterium, in der Mehrheit der Fälle bricht die Krankheit aber nicht aus. Falls die Tuberkulose tatsächlich ausbricht, vergeht bis dahin in der Regel längere Zeit. Ansteckend ist sie nur, wenn es sich wie in diesem Fall um eine offene Tuberkulose handelt. Der Nachweis beim Menschen erfolgt über das sogenannte den Auswurf (Sputum), der beispielsweise beim Husten entsteht. Bei dem Kind wurde das Sputum untersucht. Das Bakterium konnte dabei nur kulturell, also angezüchtet, nachgewiesen werden. Es war nicht direkt unter dem Mikroskop sichtbar. Es ist daher von einer geringen Ansteckungsfähigkeit auszugehen.

-labt-

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Medizinische
Versorgung
„smart, regional und sicher“

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Region Neustadt an der Waldnaab – Im Rahmen des digital durchgeführten Zukunftsforums für Ländliche Entwicklung übergab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Förderurkunde für das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen.“ an Landrat Andreas Meier. Die Förderung beträgt auf drei Jahre verteilt bis zu eine Million Euro. Mit Hilfe dieses Modellvorhabens werden die Entwicklung und der Ausbau neuer digitaler Dienste gefördert. Das Ziel ist die Verbesserung der regionalen Daseinsvorsorge, insbesondere in zukunftsrelevanten Bereichen – wie E-Mobilität, Telemedizin und Bildung. Die Chancen der Digitalisierung sollen somit gewinnbringend für die Menschen in ländlichen Räumen verwirklicht.

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
beim Zukunftsforums für Ländliche Entwicklung

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Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab (NEW) hatte sich als einer von bundesweit nur sieben Landkreisen in einer zweistufigen Bewerbungsphase durchgesetzt. NEW plant mit den Fördermitteln in den nächsten drei Jahren ein „digital-analoges Versorgungszentrum“ auf die Beine zu stellen. In ländlichen Regionen – wie der Nordoberpfalz – werden zunehmend angepasste Strategien erforderlich, um Herausforderungen der Gesundheitsversorgung vor Ort bewältigen zu können. Zum demographischen Wandel bei Versorgern und Patienten kommen auch Fragen der Mobilität und Logistik. Im Rahmen des Modellvorhabens plant der Landkreis daher ein digital-analoges Versorgungszentrums NEW aufzubauen, das gut verfügbare und hochqualitative Behandlungen ermöglicht. Konkret bedeutet dies den Aufbau eines physischen Anlaufpunktes vergleichbar einer Arztpraxis vor Ort inklusive der Ausstattung mit professionellen medizintechnischen Geräten, in dem sich Patienten und Ärzte allerdings virtuell begegnen.

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Übergabe der Förderurkunde an Landrat Andreas Meier

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Diese Begegnung kann in zwei Formen erfolgen: Bei der ersten Variante befindet sich der Patient vor Ort im Versorgungszentrum und der Allgemein- oder Facharzt wird per Video zugeschaltet. Die Bedienung der Geräte, die physische Diagnose und Therapie vor Ort erfolgt durch qualifizierte medizinische Fachangestellte, auf welche Teile der ärztlichen Leistung übertragen werden können. Möglich ist in dieser Variante weiterhin, dass der Allgemeinarzt ebenfalls vor Ort anwesend ist, jedoch Fachärzte online zugeschaltet werden, so dass die Untersuchungsergebnisse gemeinsam betrachtet und besprochen werden können.

Bei der Variante 2 sind Haus- oder Fachärzte aus dem vor Ort im Versorgungszentrum. Der zugeschaltete Patient wird per Videosprechstunde betreut. Die Patienten können sich aus ihrem häuslichen Umfeld entweder eigenständig oder mit Unterstützung eines Versorgungsassistenten von zu Hause oder medizinischen Fachangestellten in der Hausarztpraxis zuschalten. Auch eine Zuschaltung aus einer mobilen Praxis – z. B. aus einem Seniorenheim – ist denkbar, bei der Untersuchungen vor Ort durch medizinische Fachangestellte durchgeführt und die Ergebnisse digital und in Echtzeit an den zugeschalteten Arzt übermittelt werden.

Die digitalen Vorhaben in den geförderten Landkreisen besitzen modellhaften Charakter, greifen neu Ideen auf und entwickeln übertragbare Lösungen. Die entwickelten digitalen Dienste sollen miteinander verbunden werden und auch auf andere Landkreise übertragbar sein. Dafür wird eine Plattform entwickelt – ein digitales Ökosystem für ganz Deutschland. Die Landkreise sind sogenannte Pioniere der Digitalisierung, mit ihren Projekten sollen sie anderen ländlichen Regionen als Vorbild dienen, das heißt, wenn sich das digital-analoge Versorgungszentrum bewährt, dann soll es als Vorbild für andere Regionen dienen.

Hintergrund:
Das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt das Modellvorhaben um und ist als Geschäftsstelle des Modellvorhabens auch Ansprechpartner für die Bereitstellung und Abwicklung der Förderung. Das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE setzt die technische Entwicklung, Erprobung und Erforschung der zentralen digitalen Lösungen mit den Modellregionen um und baut eine digitale Plattform „digitales Ökosystem“ auf. Weiter Infos: www.bmel.de/smartelandregionen

-lanew- Bild: bmel

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Eine Million FFP2-Schutzmasken
für pflegende Angehörige

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Region Bayern – Für die pflegenden Angehörigen in Bayern stellt das bayerische Gesundheitsministerium eine Million FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Bayerns Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek betonte: „Ergänzend zu unseren Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in stationären Einrichtungen werden wir verstärkt auch die pflegenden Angehörigen in den Blick nehmen. Rund 76 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern werden zu Hause gepflegt, etwa 47 Prozent der insgesamt rund 400.000 Pflegebedürftigen ausschließlich durch Angehörige. Auch diese Menschen und ihre pflegebedürftigen Angehörigen müssen wir vor einer Infektion mit dem lebensgefährlichen Coronavirus schützen. Deshalb werden wir ab Anfang Januar eine Million FFP2-Masken für pflegende Angehörige verteilen. Keines der bisherigen Programme zur Verteilung von Masken zielt explizit auf diese Menschen ab, welche die wichtige Aufgabe der oft aufopferungsvollen Fürsorge für ihre Familienmitglieder übernehmen. Diese Lücke werden wir schließen. Ein entsprechendes Konzept, wie die Schutzmasken bayernweit an die betroffenen Angehörigen verteilt werden können, wird aktuell erarbeitet.“

Die Schutzmasken stammen aus dem Bestand des Pandemiezentrallagers, das durch Ersatzbeschaffungen wieder entsprechend aufgefüllt wird. Holetschek unterstrich: „Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen und unser Gesundheitssystem stabil zu halten, fordert derzeit unsere ganze Gesellschaft stark heraus. Zu den Menschen, die das besonders betrifft, gehören die vielen pflegenden Angehörigen in Bayern. Ohne ihren Einsatz wäre die Versorgung der etwa 300.000 pflegebedürftigen Menschen, die zuhause leben, nicht zu bewältigen„.

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige weiter ausgebaut. So können Pflegestützpunkte ab 2021 mit bis zu 20.000 Euro jährlich gefördert werden. Sie sind zentrale Anlaufstellen und vernetzen die regional verfügbaren pflegerischen Angebote, um Beratung und Unterstützung aus einer Hand anzubieten. Darüber hinaus fördert der Freistaat ein gut etabliertes und in dieser Form in Deutschland einzigartiges Netz von über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige mit jährlich bis zu 1,6 Mio. Euro. Die Fachstellen für pflegende Angehörige haben die Aufgabe, pflegende Angehörige auch längerfristig bei ihrer oft kräftezehrenden Aufgabe psychosozial zu begleiten, Betreuungs- und Entlastungangebote, wie beispielsweise Helferkreise oder Betreuungsgruppen anzubieten sowie insbesondere auch Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung zu informieren und zu begleiten.

-stmgp-

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Sonderzulassung
für ersten bayerischen
PCR-Corona-Schnelltest

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat den ersten bayerischen Corona-Schnelltest auf PCR-Basis vorgestellt. Gemeinsam mit dem CEO des Unternehmens GNA Biosolutions aus Martinsried bei München, Dr. Federico Bürsgens, präsentierte Aiwanger das Testverfahren mit dem Namen „GNA Octea“. Aiwanger: „Als Wirtschaftsminister habe ich GNA im April 2020 mit der Entwicklung und Validierung eines neuartigen PCR-Schnelltests beauftragt. Jetzt hat das Verfahren eine Sonderzulassung erhalten und kann die bayerische Teststrategie sinnvoll ergänzen. Wir haben uns ein Bezugsrecht für 1000 Testgeräte und eine Million Einzeltests gesichert. Soweit nötig, können wir weitere Tests ordern.“

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat „GNA Octea“ am 23. Dezember eine Sonderzulassung erteilt. Der auf dem PCR-Verfahren basierende Schnelltest hat eine deutlich höhere Zuverlässigkeit als die derzeit häufig genutzten Antigen-Schnelltests, weil er das Erbgut des Erregers nachweist. Mit einer Sensitivität von 96,7 Prozent und einer Spezifität von 100 Prozent erreicht er das hohe Niveau von PCR-Normaltests. „GNA Octea“ braucht vom Rachenabstrich bis zum Testergebnis nur etwa 40 Minuten, wobei 20 Minuten für die Rachenabstriche und Vorbereitungszeit angesetzt sind und weitere 20 Minuten für den eigentlichen Test im Gerät.

Jedes der tragbaren Testgeräte kann acht Proben gleichzeitig auswerten. Dadurch ist eine große Anzahl von Schnelltests innerhalb kürzester Zeit möglich. Die gesamte Apparatur benötigt als mobiles Labor nur die Fläche eines Tisches und kann an beliebigen Orten eingesetzt werden, ohne dass wie bei den üblichen PCR-Tests die Proben erst zu einem Labor transportiert werden müssen. Aiwanger sieht in dieser Entwicklung die Vorteile aller bisherigen Tests in einem Gerät vereint: Sicher, schnell, mobil und günstig. Ein Test soll unter 20 Euro kosten.

GNA-CEO Bürsgens: „Wir sind stolz, innerhalb weniger Monate ein Testsystem entwickelt zu haben, das höchsten Ansprüchen genügt. Unser Verfahren schlägt auch bei kleinen Virusmengen an. Dadurch verbinden wir Zuverlässigkeit mit Schnelligkeit zu einem vergleichsweise günstigen Preis. Der bayerische Wirtschaftsminister hat uns mit der Beauftragung im April die Chance gegeben, unser Verfahren zeitnah zur Marktreife zu bringen.“

Der Schnelltest kann in einer mobilen Laborumgebung eingesetzt werden. Daher soll „GNA Octea“ an Brennpunkten – wie Krankenhäusern, Seniorenheimen und Verkehrsknoten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen – genutzt werden. Ab Mitte Januar wird die Einsatzfähigkeit desTestverfahrens in mehreren Praxistests in bayerischen Kliniken und anderen Einrichtungen wie Schlachthöfen unter Beweis gestellt.

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Bei der Präsentation des ersten bayerischen PCR-Schnelltests v.l.:
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, GNA-CEO Dr. Federico Bürsgens,
GNA-Laborantin Nicole Pill und Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek

stmwi- Bild: E.Neureuther

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Bayern verstärkt Schutz
vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer

Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten
– Verstärkte Kontrollen –

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Region Bayern – Bayern verstärkt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch den Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer. Ein entsprechendes Konzept haben das Gesundheitsministerium und das Innenministerium dem Kabinett vorgestellt. Das Konzept sieht unter anderem eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr Kontrollen im Grenzbereich vor. Außerdem sollen die Gesundheitsämter im Zeitraum bis mindestens 6. Januar 2021 einen besonderen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Quarantänevorschriften legen.

Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt
Konkret ist vorgesehen, dass die Bayerische Polizei und die Bundespolizei im Zeitraum verstärkt Kontrollen im Grenzbereich sowie an Grenzübergängen sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg (Hauptreiserouten) durchführen. Dabei werden die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) und die Ausgangssperre ab 21:00 Uhr überprüft. Außerdem wird auf die Quarantänevorschriften hingewiesen. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt im Grundsatz bereits eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahmeregeln, zum Beispiel für Berufspendler, bleiben unberührt. Unabhängig davon sind alle Pflegekräfte, also auch ausländische, verpflichtet, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen.

Zusätzlich gilt nun zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eine Regelung, nach der alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Vorlage eines negativen Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 72 Stunden nach Einreise verpflichtet werden. Der Test sollte bereits nach Möglichkeit im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern. Ergänzend kann die Testung der Reiserückkehrer in den lokalen Testzentren sowie bei den niedergelassenen Ärzten im Rahmen des Bayerischen Testangebots durchgeführt werden. Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen.

Insgesamt gilt weiter die dringende Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger, von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden zum Schutz der gesamten Bevölkerung konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert.

-bsk-

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Weiteres Impfzentrum
im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

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Bei der Einrichtung des zweiten Impfzentrums
für den Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen v.l.:
Felix Rauschek, Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Bad Tölz;
Dr. med. Heike Kremser, Chefärztin für Allgemein-, Viszeral- und
Minimalinvasive Chirurgie an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz
und Josef Niedermaier, Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – An der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz wurden Computer aufgestellt, Möbel geschleppt und Blumentöpfe drapiert – das zusätzliche Impfzentrum im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist einsatzbereit. Kürzlich wurden die letzten Details zum weiteren Impfzentrum verhandelt, nun ist alles unter Dach und Fach. Die Asklepios Stadtklinik wird die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die Aicher Group wird das Impfzentrum betreiben und auch die mobilen Impfteams stellen. Bei letzteren wird sich auch der Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) engagieren.

„Mit der Asklepios Stadtklinik, dem Kreisverband des BRK und der Aicher Group haben wir drei Partner an Bord, die sich bewährt haben und auf die wir uns verlassen können“, betonte Landrat Josef Niedermaier und ist froh, dass die letzten Hürden zum Impfzentrum in Bad Tölz genommen werden konnten. Die Aicher Group betreibt den Standort, kümmert sich um das Personal und die Organisation des Betriebs. Asklepios überlässt dafür die Räumlichkeiten, die direkt über einen Außenzugang in der Schützenstraße 19 in Bad Tölz barrierefrei erreichbar sind und nicht über die Klinik betreten werden müssen. „Wir sind gerne bereit, vor Ort auf unserem Gelände die Räume zur Verfügung zu stellen und freuen uns das Landratsamt zu unterstützen“, betont der Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz, Felix Rauschek.

Die Idee, an der Asklepios Stadtklinik in Bad Tölz ein weiteres Impfzentrum neben dem an der Kreisklinik zu betreiben, verfolgte Landrat Josef Niedermaier schon als bekannt wurde, dass das Impfen über entsprechende Zentren in den Landkreisen organisiert werden soll. „Mir war sofort klar, wenn wir in kurzer Zeit viele Landkreisbürgerinnen und -bürger impfen wollen, dann ist das nur mit zwei Zentren zu schaffen“, so Niedermaier. Unklar ist jedoch, wann wirklich an den Impfzentren selbst geimpft werden kann. Erste Impfdosen sind seit 27. Dezember verfügbar. Zu Beginn werden im Landkreis nur wenige Impfdosen zur Verfügung stehen, die aber gezielt zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals von Pflegeheimen verimpft werden.

Fest steht, dass nach dem 27. Dezember erst einmal die mobilen Impfteams im Einsatz sein werden. Wann dann tatsächlich auch an den Standorten gemäß der Priorisierungsliste des Bundes geimpft werden kann, ist noch offen. Landrat Josef Niedermaier verspricht: „Alle über 80-Jährigen, die nicht in einem Heim wohnen, werden angeschrieben und informiert, sobald bekannt ist, wann sie sich zum Impfen anmelden können. Noch bitte ich aber um ein wenig Geduld, aber unsere Standorte sind für diesen Tag X bereit.“ Und vorsichtig optimistisch richtet sich dabei sein Blick nach vorne: „So können wir den nächsten Schritt in der Eindämmung der Pandemie machen. Das stimmt mich zuversichtlich für das neue Jahr“, resümierte Josef Niedermaier.

-labt- Bild: labt

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Gründung eines
Pflegestützpunkts
Garmisch-Partenkirchen

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Region Garmisch-Partenkirchen – Bezirkstagspräsident Josef Mederer, der Landrat von Garmisch-Partenkirchen, Anton Speer, und AOK-Direktor Stefan Schackmann haben die Weichen für die Gründung eines Pflegestützpunktes gestellt. Gemeinsam unterzeichneten sie in der Kreisverwaltungsbehörde den erforderlichen Stützpunktvertrag. Dieser wird nun an die weiteren Kranken- und Pflegekassen zur Unterschrift versandt. Ziel ist es, dass der Pflegestützpunkt am 1. Februar 2021 mit seiner Arbeit beginnen kann.

Der formale Beschluss im Kreisausschuss erfolgte am 8. Dezember. Zuvor hatten Landkreis, Bezirk und die Pflege- und Krankenkassen den Stützpunktvertrag verhandelt sowie das Betriebskonzept abgestimmt. Der Landkreis plant, den Pflegestützpunkt im Angestelltenmodell zu betreiben. Er tritt als alleiniger Anstellungs- und Betriebsträger auf. Organisatorisch ist der Stützpunkt der Abteilung Soziales im Landratsamt zugeordnet. Erklärtes Ziel des Pflegestützpunktes ist es, die Beratungsangebote vor Ort zu vernetzen und bestehende Ressourcen zu nutzen.

Dank für die gute Zusammenarbeit
Bezirkstagspräsident Josef Mederer dankte allen Beteiligten für die „sehr gute und reibungslose Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene“ und betonte: „Auf das Ergebnis können wir alle stolz sein. Der Pflegestützpunkt Garmisch-Partenkirchen ist auf der Zielgeraden. Wir haben alle wichtigen Details in Rekordzeit abgestimmt. Am Pflegestützpunkt erhalten die Bürgerinnen und Bürger künftig eine wohnortnahe, neutrale und unabhängige Beratung aus einer Hand. Diese Beratung orientiert sich am Bedarf der ratsuchenden Menschen. Wir als Bezirk beteiligen uns daran finanziell und ergänzend mit einer Vor-Ort-Beratung zu unseren Leistungen in der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Beratung zum Wohl der Menschen im Landkreis.“

„Wir sind froh, dass wir mit dem Pflegestützpunkt nun für die Bevölkerung ein neutrales und unabhängiges Beratungsangebot rund um das Thema Pflege anbieten können. Gerade in unserem Landkreis mit seiner hohen Altersstruktur ist es wichtig, nun einen Anlaufpunkt zu haben, um bei Pflegebedarf kompetent beraten zu werden. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und deren Angehörige, erhalten damit erstmals wohnortnah eine unabhängige, neutrale und umfassende Beratung aus einer Hand. Ziel ist es dabei auch, die Vielzahl von Beratungsangeboten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu vernetzen und die bestehenden Ressourcen zu bündeln. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk und den Kassen verlief reibungslos, so dass wir den Pflegestützpunkt trotz der Corona-Pandemie zügig voranbringen konnten“, so Landrat Anton Speer.

AOK-Direktor Stefan Schackmann erklärte: „Mit dem Pflegestützpunkt in Garmisch-Partenkirchen entsteht ein weiteres Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit, lassen sich jetzt doch Kompetenzen und Beratungsangebote unterschiedlicher Akteure vor Ort zum Wohle der Betroffenen zusammenführen und bündeln. Unsere über zehnjährige Erfahrung in der Pflegeberatung zeigt, dass die starke Nachfrage an qualifizierter Beratung ungebrochen ist. Der neue Pflegestützpunkt hilft dabei, weiterhin eine hohe Beratungsqualität zu den regionalen Angeboten rund um die Pflege zu sichern.“

Gemeinsame Finanzierung und zentraler Standort
Die Kosten für den Pflegestützpunkt übernehmen zu zwei Dritteln die Pflege- und Krankenkassen; das verbleibende Drittel teilen sich jeweils zur Hälfte Landkreis und Bezirk. Der Pflegestützpunkt wird zentral und gut erreichbar im Markt Garmisch-Partenkirchen eingerichtet. Mittelfristig ist geplant, ihn räumlich in das neu entstehende Seniorenzentrum der „LongLeif GaPa“ gGmbh im ehemaligen Finanzamt zu integrieren. Bis zu dessen Fertigstellung wird der Stützpunkt im Landratsamt untergebracht sein.

Weitere Stützpunktverträge in Oberbayern wurden bereits für die Landkreise Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Ingolstadt, Landsberg am Lech, Neuburg an der Donau und Traunstein unterzeichnet. Im Landkreis Dachau ist die Unterzeichnung Anfang des nächsten Jahres geplant.

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Unterzeichneten den Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Pflegestützpunkts in Garmisch-Partenkirchen
und präsentierten das künftige Logo des Pflegestützpunktes v.l.:
AOK-Direktor Stefan Schackmann, Garmisch-Partenkirchens Landrat Anton Speer
und Bezirkstagspräsident Josef Mederer

-lagap- Bild: Wolfgang J. Rotzsche

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Förderung
von Kinderwunschbehandlungen

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Region Bayern – Seit 1. November 2020 werden in Bayern Kinderwunschbehandlungen gefördert. „600 Kinderwunschpaaren wurden in diesen ersten sechs Wochen Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen bewilligt. Es ist mir ein Herzensanliegen, Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen. Mit der finanziellen Unterstützung von bis zu 1.800 Euro ermöglichen wir nun diesen Paaren, sich ihren Herzenswunsch zu erfüllen“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.

Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare – mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern – bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Die Kinderwunschbehandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden.

Förderanträge können bayerische Kinderwunschpaare beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Der Antrag, Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Förderrichtlinien des Freistaats Bayern und des Bundes sind unter ZBFS Bayern abrufbar. Häufige Fragen zu den Kinderwunschbehandlungen, Adressen von Beratungsstellen und Kinderwunschzentren sind auf Familienland Bayern eingestellt. Ein Fördercheck sowie weitere Informationen rund um das Thema Kinderwunsch sind auf dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums abrufbar.

-stmas-

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Lockdown
bis zum 10. Januar 2021
Ausgangssperre in bayerischen Landkreisen und Städten

– Die bestehenden Beschlüsse –

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen

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Region Bayern – In derzeit über 40 bayerischen Landkreisen und Städten gilt von 21:00 bis 5:00 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir forcieren den Kampf gegen das Virus weiter. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung mehrerer Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit soll eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet. Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge. Deshalb sei es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken. Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie.

Es wird u.a. dafür gesorgt, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

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Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder appelliert: „Bleiben Sie zuhause!“

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Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblichmöglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen in form einer Schutzwoche auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Der Einzelhandel – mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels – wird ab dem 16.Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16.Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raumwird vom 16.Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden fener eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategiein allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach §28a Abs. 2 InfSchGspätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließungbetroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-)Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Zusammenhang der weiteren Infektionsentwicklung am 5.Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

-stmpg- Bild: Bundesregierung/Kugler, am

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Impfmaterial-Lieferung
hat begonnen

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium treibt die Vorbereitungen der Corona-Impfzentren weiter voran. Gesundheitsminiterin Huml sagte nach dem Besuch eines Lagers für Impfmaterial im Landkreis Landsberg am Lech: „Nun wird im großen Stil Impfmaterial angeliefert. Derzeit sind in diesem Lager bereits mehr als 2,8 Millionen Spritzen undm 24,9 Millionen Kanülen eingegangen und es werden laufend neue Lieferungen erwartet. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um wie vom Bund gefordert bis Mitte Dezember die Impfzentren vorzubereiten. Das Technische Hilfswerk (THW) unterstützt uns auch in diesem Bereich sehr tatkräftig und Effizient. Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräfte kümmern sich darum, die Pakete mit Material für die einzelnen Landkreise bedarfsgerecht aufzuteilen und dorthin auszuliefern. Sie sind uns damit ein weiteres Mal eine große Hilfe im Kampf gegen die Corona-Pandemie.“

Insgesamt hat das Gesundheitsministerium bereits 40 Ultratiefkühlschränke sowie 34 Millionen Spritzen und 58 Millionen Kanülen bestellt. Weitere Beschaffungsvorgänge laufen noch. Auch der Aufbau der Impfzentren kommt gut voran. Aktuell stehen bereits 93 Standorte fest. Weitere sind in Planung. Mit der aktuell vorgesehenen Kapazität der Impfzentren sind täglich mehr als 30.000 Impfungen möglich. Neben dem Impfmaterial wurde auch eine weitere Tranche von 900.000 Antigen-Schnelltests angeliefert. Auch diese Lieferung wird umgehend nach einem Verteilschlüssel durch das THW konfektioniert und zur Auslieferung vorbereitet. Zeitgleich wurden zu diesem Wareneingang knapp 500.000 Schnelltests parallel an 42 Landrreise und Städte in Bayern ausgeliefert.

-stmgp-

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System
der Patientensteuerung
in der Krankenhausversorgung
an Katastrophenfall angepasst

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Region Bayern – Bayern hat das System der Patientensteuerung in der stationären Versorgung auf die weiterhin steigenden Belegungszahlen in den Krankenhäusern ausgerichtet. Die entsprechende Anpassung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen wurde am Tag der Feststellung des erneuten Katastrophenfalls in Bayern am 9. Dezember veröffentlicht. Sie ist am Donnerstag, 10. Dezember, in Kraft getreten.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Es ist besorgniserregend, dass die Zahl der COVID-19-Erkrankten in den bayerischen Krankenhäusern erheblich ansteigt. Es wichtig, dass wir in unseren Krankenhäusern mit dem Notfallplan Corona-Pandemie die bewährten Organisations- und Entscheidungsstrukturen stärken, die in der Hochphase des Krisengeschehens von März bis Juni 2020 einen in allen Landesteilen geordneten und stets der aktuellen Situation angepassten Krankenhausbetrieb ermöglicht haben. Denn unser Ziel ist es, die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung weiterhin bestmöglich zu gewährleisten.“

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann unterstrich: „Kernstücke sind die Einbeziehung der ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung in die Struktur des Katastrophenschutzes und damit die Herstellung einer straffen Organisationsstruktur mit klaren Weisungsketten sowie eine Erweiterung der Befugnisse der Ärztlichen Leiter. So können sie etwa den vorübergehenden Einsatz von Personal einer Einrichtung in einer anderen Einrichtung anordnen oder Krankenhäusern die Durchführung aufschiebbarer Behandlungen untersagen, damit diese mit ihren Kapazitäten vorrangig zur Versorgung von COVID-19-Patitenten herangezogen werden können.“

„Für die Zeit der Krise gilt eine weitreichende Kooperationspflicht. Krankenhäuser, die zunächst nicht vorrangig mit der Behandlung von Corona-Fällen betraut werden, müssen die anderen Krankenhäuser mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entlasten. Das bedeutet in erster Linie, dass Patienten übernommen werden. Es kann aber auch darum gehen, mit Personal oder Ausstattung zu helfen“, so Huml.

„Darüber hinaus erhalten die Kreisverwaltungsbehörden die Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Personen, die keiner akutstationären Versorgung mehr bedürfen, nicht bis zum Ablauf ihrer Quarantänepflicht im Krankenhaus bleiben müssen und dort wertvolle Kapazitäten binden. Hierzu können geeignete Einrichtungen – u.a. Reha-Einrichtungen – beauftragt werden, Personen aufzunehmen, die zwar nicht mehr akutstationär behandelt werden müssen, bei denen aber die Gefahr einer Erregerübertragung noch nicht auszuschließen ist.“

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am 9. Dezember 2020 gemeinsam mit dem Innenministerium die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern erlassen. Weitere Infos: verkuendung-bayern.de

-stmi-

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Freistaat
bereitet Corona-Impfungen vor

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung bereitet sich intensiv auf den Zeitpunkt vor, ab dem Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus möglich sein werden. Zusammen mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden sollen bis Mitte Dezember in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten flächendeckend Impfzentren eingerichtet werden. Ergänzt werden soll dies durch mobile Impfteams. Die Einrichtung der Impfzentren kommt gut voran. Größtenteils stehen Impfstandorte schon fest oder das Vergabeverfahren ist weit fortgeschritten.

In der Anfangsphase wird ein Corona-Impfstoff nicht flächendeckend für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat deshalb gemeinsam mit der Leopoldina – Nationalen Akademie der Wissenschaften – und dem Deutschen Ethikrat erste Vorschläge für eine Priorisierung getätigt. Sobald weitere Daten zu einzelnen Impfstoffen vorliegen, wird die STIKO eine konkrete Impfempfehlung abgeben.

Das Bayerische Impfkonzept baut auf den bisherigen Vorschlägen der STIKO auf. Vorgesehen ist auf freiwilliger Basis zunächst eine Impfung für besondere Gruppen – wie Menschen hohen Alters und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Weitere Beispiele sind Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Bewohner in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Zu den Gruppen, die mit Priorität geimpft werden sollen, zählen ferner Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko – etwa aufgrund ihres Berufs (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal) sowie Berufsgruppen aus sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur – wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen.

Das für die Corona-Impfungen erforderliche medizinische Personal soll gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) gewonnen werden. Bisher haben sich bereits über 2.500 Vertragsärztinnen und -ärzte bereit erklärt, in Impfzentren oder mobilen Impfteams Impfungen durchzuführen. Die KVB ist bereit, die Einteilung der Ärztinnen und Ärzte zu übernehmen.

Um für eine zweite Welle gut gerüstet zu sein, hatte das Kabinett im Juli dieses Jahres den Aufbau eines strategischen Grundstocks und eines Bayerischen Pandemiezentrallagers beschlossen. Damit stehen dem Freistaat jetzt wichtige Materialreserven zur Verfügung, um auf einen möglichen erhöhten Bedarf schnell reagieren zu können. So befinden sich im Bayerischen Pandemiezentrallager mehrere Millionen Einheiten an Persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere FFP2-Masken, FFP3-Masken und OP-Masken sowie Schutzanzüge und Schutzbrillen.

Teil des strategischen Grundstocks sind auch Beatmungs- und Monitorgeräte, die teilweise dezentral bei den Krankenhäusern vorgehalten werden sollen. Im Zentrallager befinden sich derzeit 486 einsatzfähige Beatmungsgeräte. Hinzu kommen 495 Beatmungsgeräte, die zwar zerlegt, aber kurzfristig aufbaubar sind – und 130 einsatzfähige Monitorgeräte. Die im Zentrallager befindlichen Beatmungs- und Monitorgeräte sollen als Reserve für besondere Ausbruchsereignisse zur Verfügung stehen.

Durch ein kürzlich abgeschlossenes Ausschreibungsverfahren wird der Bestand an Monitorgeräten im Zentrallager um weitere Monitorgeräte erhöht werden. Daneben hat das Bundesministerium für Gesundheit die Lieferung von Beatmungsgeräten und Monitorgeräten angekündigt. Die ersten dieser Monitorgeräte wurden bereits ausgeliefert, weitere sollen in den nächsten Monaten folgen. Diese Geräte sollen bedarfsgerecht an die bayerischen Krankenhäuser ausgeliefert werden. Außerdem wurde der Bestand an dezentralen Beatmungsgeräten in den bayerischen Krankenhäusern durch Direktlieferungen massiv erhöht.

-bsk-

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92 Corona-Impfzentren
bisher bestätigt

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml treibt den Aufbau der Corona-Impfzentren zügig voran: „Bayernweit steht bereits der Standort von 92 Impfzentren fest. Weitere befinden sich in Planung, es handelt sich also um einen Zwischenstand. Mit der aktuell vorgesehenen Kapazität der Impfzentren sind täglich mehr als 30.000 Impfungen möglich. Der Aufbau der Impfzentren kommt sehr gut voran. Ziel ist es, bis Mitte Dezember einsatzbereit zu sein. Ich sehe uns hier auf einem guten Weg. Ich danke den Kreisverwaltungsbehörden, die hier federführend aktiv sind, sowie allen beteiligten Organisationen und Ärztinnen und Ärzten für die enge und konstruktive Zusammenarbeit. Wenn der Impfstoff da ist, wollen wir so schnell es geht mit dem Impfen beginnen. In der Anfangsphase wollen wir daher sieben Tage die Woche impfen. Wann wir konkret mit dem Impfen beginnen können, hängt aber davon ab, wann ein Impfstoff zugelassen und geliefert wird. Wir tun alles dafür, dass wir organisatorisch bis dahin vorbereitet sind. Die Absprache zwischen Bund und Ländern ist klar: Der Bund beschafft den Impfstoff, die Länder kümmern sich um Logistik und Organisation.“

Die Ministerin verwies darauf, dass in der Anfangsphase nicht genügend Impfstoff für einen flächendeckenden Einsatz vorliegen wird. Nach der aktuellen Planung wird zum Beginn der Schwerpunkt auf der Arbeit der mobilen Impfteams liegen, die insbesondere in vollstationäre Pflegeeinrichtungen fahren. Auch in den Impfzentren werden in der Anfangsphase Impfungen nur von berechtigten Personen und nach verbindlicher Terminvereinbarung möglich sein.

-stmgp-

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Fünf Spieler
der „Tölzer Löwen“ positiv getestet

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Region Bad Tölz – Fünf Spieler der „Tölzer Löwen“ des Bad Tölzer-Eishockeyvereins haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Das Team hatte sich testen lassen, nachdem in der Mannschaft des Gegners vom Sonntag positive Fälle aufgetreten waren. Die fünf infizierten Spieler müssen nun in Isolation, 13 weitere Spieler sowie vier Betreuer müssen als Kontaktpersonen 1 in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hatte sich am Donnerstag, nachdem die Testergebnisse bekannt geworden waren, mit allen Spielern in Verbindung gesetzt. Die Kategorisierung des weiteren Personals läuft. Nicht in Quarantäne sind drei Spieler, die im infektiösen Zeitraum nicht anwesend waren sowie die vier Schiedsrichter. Letztere wurden als Kontaktpersonen II eingestuft. Die Quarantäne für die als Kontaktpersonen 1 kategorisierten Spieler endet am 5. Dezember.

-latöl-

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Pflegestützpunkte
können mit bis zu 20.000 Euro
gefördert werden

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige weiter aus. „Die Aufnahme von Pflegestützpunkten in eine Regelförderung ist ein Meilenstein für die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Pflegestützpunkte sind leicht zugängliche Beratungsangebote für alle Themen rund um die Pflege. Sie sind zentrale Anlaufstellen und vernetzen die regional verfügbaren pflegerischen Angebote, um Beratung und Unterstützung aus einer Hand anzubieten“, betonte die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml.

Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke können gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen Pflegestützpunkte einrichten. Um den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten zu unterstützen, können diese ab 2021 mit jährlich bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunkts beteiligen. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.

Bereits seit November 2019 können Pflegestützpunkte eine bisher einmalige Förderung beantragen. Darüber hinaus fördert der Freistaat ein gut etabliertes und in dieser Form in Deutschland einzigartiges Netz von über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige mit jährlich bis zu 1,6 Millionen Euro. Die Fachstellen für pflegende Angehörige haben die Aufgabe, pflegende Angehörige auch längerfristig bei ihrer oft kräftezehrenden Aufgabe psychosozial zu begleiten, Betreuungs- und Entlastungangebote, wie beispielsweise Helferkreise oder Betreuungsgruppen anzubieten sowie insbesondere auch Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung zu informieren und zu begleiten.

Anträge auf Regelförderung für das Jahr 2021 können noch bis 31.12.2020 beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Weitere Informationen: pflegestuetzpunkte.bayern.de

-stmgp-

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Qualitätssiegel
für die Chirurgie
der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz

Region Bad Tölz – Der Fachbereich „Chirurgie“ der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz wurde von der von der Deutschen Herniengesellschaft (DHG) mit dem Qualitätssiegel „Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie“ ausgezeichnet. Unter anderem bei Leisten-, Nabel-, Zwerchfell- oder Narbenbrüchen sind Betroffene in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz damit in den besten Händen. „Herzlichen Glückwunsch an Chefärztin Dr. med. Heike Kremser und das gesamte Team der Chirurgie. Diese Auszeichnung ist eine Anerkennung für die hervorragende Arbeit die der Fachbereich hier täglich leistet“, betonte der Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz, Felix Rauschek.

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Hernienchirurgie und der Europäischen Herniengesellschaft nehmen die Fachärzte der Stadtklinik am nationalen und internationalen wissenschaftlichen Austausch regelmäßig teil. „Unser Ziel ist es, jeden Patienten individuell zu beraten und ihm die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen, so dass eine zügige, schmerzarme und dauerhafte Heilung erreicht wird“, so Dr. med. Heike Kremser, Chefärztin für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Gemeinsam mit dem Leitenden Oberarzt Dr. med. Marc Krumrey, den Oberärzten Hubert Chang, Martin Lang und Raimund Novak sowie dem gesamten Team deckt sie nahezu das gesamte Behandlungsspektrum der Hernienchirurgie ab. 

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Chefärztin Dr. med. Heike Kremser präsentiert das
Qualitätssiegel „Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie“
der Deutschen Herniengesellschaft

-am- Bild: ch

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Ambulante
Vorsorgemaßnahmen
in anerkannten Kurorten
sollen Pflichtleistungen werden

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Region Bayern – Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht eine Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB V) vor. Danach soll die sogenannte „Ambulante Badekur“ von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung umgewandelt werden. Damit wird klargestellt, dass Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf diese wertvollen Vorsorgemaßnahmen haben. Die ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V hatten in den vergangenen Jahren regelmäßige Rückgänge zu verzeichnen.

Gesundheitsbewusstsein, Fitness und Prävention haben in Bayern seit jeher einen besonders hohen Stellenwert. Mit 53 hochprädikatisierten Heilbädern und Kurorten bietet Bayern ein einzigartiges Gesundheitsangebot. Seiner geologischen Vielfalt verdankt Bayern zahlreiche Thermal- und Heilwasserquellen, Mineral- und Solequellen sowie Moore, die zu den unterschiedlichsten Therapiezwecken genutzt werden können.

Bayerns Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek begrüßte die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium, die sogenannte „Ambulante Badekur“ in eine Pflichtleistung umzuwandeln. Der Staatssekretär betonte anlässlich einer Online-Veranstaltung zum Bayerischen Heilbädertag: „Vorsorge und Rehabilitation sind der Schlüssel dafür, dass wir in Zukunft nicht nur älter, sondern vor allem gesünder älter werden können. Bayerische Kurorte und Heilbäder als Zentren nachhaltiger Erholung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Gesundheitsförderung und Prävention müssen noch stärker als bisher ins Blickfeld gerückt werden. In Anbetracht des demografischen Wandels und des Anstiegs der chronischen Erkrankungen ist es von besonderer Bedeutung, die medizinische Vorsorge zu stärken. Dazu muss es uns gelingen, die Lebensverhältnisse gesundheitsgerecht zu gestalten sowie die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken. Sie sollen motiviert werden, ein gesundheitsorientiertes Leben zu führen. Bayern ist Bäderland Nummer 1: Unsere Heilbäder und Kurorte setzen mit modernen, medizinischen Kompetenzzentren für Kur, Reha und Prävention Maßstäbe in der deutschen Gesundheitslandschaft. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte bieten Check-ups und Therapien an, die klassische Kuranwendungen mit hochmodernen Methoden kombinieren. Gleichzeitig können sich die Patienten in einer traditionsreichen und naturnahen Landschaft erholen. Gerade für Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, sind solche Kuren ein echter Gewinn. Die Bayerischen Heilbäder und Kurorte repräsentieren das „gesunde Bayern“ und leisten damit einen herausragenden Beitrag für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.“

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Naloxon-Nasenspray
kann bei Überdosierungen
Leben retten

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Im letzten Jahr starben 650 Menschen an einer Opioidvergiftung. Schätzungen zufolge sind bei Überdosierungen in zwei von drei Fällen jedoch andere Personen anwesend, die helfen könnten und helfen wollen. Im Rahmen des bayerischen Modellprojekts „BayTHN – Take Home – Naloxon in Bayern“ an der Universitätsklinik Regensburg wurden Opioidabhängige, deren Angehörige oder ihnen nah stehende Personen im Umgang mit dem Nasenspray Naloxon unterrichtet. Bisher kam das lebensrettende Medikament unter knapp 500 Schulungsteilnehmern bereits 69 Mal erfolgreich zum Einsatz. Die Wirkung des Nasensprays ist bei richtiger Anwendung schnell und einfach und kann die Wirkung von Opioiden ganz oder vorübergehend aufheben. Das bayerische Gesundheitsministerium fördert das Projekt bis Ende des Jahres mit 330.000 Euro.

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Opioidabhängige sterben viel zu häufig an einem Atemstillstand. Auch wenn die Detailauswertung des Projektes der Bayerischen Staatsregierung noch aussteht, können wir jetzt schon sagen: Naloxon kann Leben retten. Ich werde mich dafür einsetzen, dass es bundesweit solche Schulungen geben wird. Hier muss der Bund auch Geld ausgeben, damit zukünftig weniger Schwerstabhängige an ihrem Drogenkonsum sterben!“

Bayerns Staatssekretär für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, sieht im erfolgreichen Naloxon-Modellprojekt einen wichtigen Baustein zur Verhinderung des Drogentods. „Wir dürfen auch in Corona-Zeiten andere wichtige Aufgaben nie aus dem Blick verlieren. Das bayerische Naloxon-Projekt hat sich seit seinem Start bewährt“, so Holetschek.

Das Projekt läuft seit Oktober 2018 und wird federführend von der Universität Regensburg in Kooperation mit der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Bamberg umgesetzt. Beteiligt sind verschiedene Einrichtungen der bayerischen Suchthilfe an den fünf Standorten Regensburg, München, Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg. Staatssekretär Holetschek betonte: „Mit dem Naloxon-Projekt können wir Opioidabhängige zielgerichtet unterstützen und so einen entscheidenden Schutzfaktor gegen den Drogentod schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Projekte wie dieses fördern. Wir werden in Bayern die Schulungen ausweiten, damit in Zukunft noch mehr Betroffene erreicht werden.“

-stmgp-

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Reform
der Grundsicherung

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Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat als wichtiger Baustein der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt, auch wenn bei vielen Leistungsberechtigten und in Teilen der Gesellschaft weiterhin Vorbehalte bestehen. In einigen Teilbereichen besteht gesetzlicher Änderungsbedarf.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden. Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden.

Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung:

Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker
Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Ich finde es wichtig, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt und weiterentwickelt wird: Die Leistung und Lebensleistung der Menschen muss verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.“

Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag
Beim Vermögens-Grundfreibetrag geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen. Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen. Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“ Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe betonte diesbezüglich: „Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen die Angst nehmen, dass ihre bisherige Lebensleistung bei der Beantragung von „SGB II Leistungen“ nicht berücksichtigt wird. Das Vermögen von Leistungsberechtigten, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder selbstständig waren, muss stärker geschützt werden. Dafür wollen wir den Vermögengrundfreibetrag erhöhen, damit sich Vorsorge und Sparen lohnt. Hierfür müssen nachvollziehbare und gerechte Lösungen gefunden werden.“

Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke
Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr erspartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen. Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Darum sollte der Freibetrag für „Wohneigentum im SGB II“ gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und nicht nur in großen Ballungszentren herrscht vielerorts Wohnungsnot. Auch deshalb sollten Menschen, die ihr erarbeitetes Vermögen in Wohneigentum investiert haben, nicht schlechter gestellt sein.“

Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen
Alle vier Ministerinnen und Minister betonten auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben. Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.

-stmas-

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Keine Kontrolltests
nach Ablauf der Quarantänezeit erforderlich

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Von behördlicher Seite ist kein negativer Coronatest zur Aufhebung einer Quarantäneanordnung vorgesehen. Die Anordnungen werden für Personen ausgesprochen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder in der Kontaktpersonenermittlung eines bestätigten Falls als direkte Kontaktpersonen (Kategorie 1) eingestuft wurden. Die Dauer der Quarantäne richtet sich danach, ob der Infektionszeitraum eingegrenzt werden kann beziehungsweise nach der Dauer einer möglichen Inkubation im Falle von Kontaktpersonen.

In der Regel müssen Betroffene mit einer häuslichen Isolation von rund zwei Wochen rechnen. Anschließend kann aus medizinischer Sicht angenommen werden, dass von diesen Personen kein Ansteckungsrisiko mehr ausgeht. Im Einzelfall ist denkbar, dass je nach Gesundheitszustand eine Verlängerung der Quarantäne veranlasst werden muss. Krankschreibungen haben jedoch stets durch eine Ärztin bzw. einen Arzt zu erfolgen, hierfür ist das Gesundheitsamt ausdrücklich nicht zuständig. Ein abschließender Nachweis der Genesung durch einen Test nach der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt weder eingefordert, noch durchgeführt: Mit Ablauf der Quarantäneanordnung endet der Einflussbereich der Behörde. Für eine Rückkehr der Personen an ihre Arbeitsplätze sind die individuellen, arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Arbeitgeber zu beachten. Vom Arbeitgeber angeordnete und gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests haben bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage.

Wer in Quarantäne Symptome entwickelt, muss zum Hausarzt
Alle Kontaktpersonen, für die das Gesundheitsamt aus Gründen des Infektionsschutzes eine häusliche Quarantäne angeordnet hat und die im Laufe dieser Zeit Erkrankungssymptome entwickeln, sollen sich im Bedarfsfall telefonisch zur Beratung an ihre Hausarztpraxen zu wenden. Die Kriesverwaltungen weisen explizit darauf hin, dass in diesen Fällen unbedingt von einer Fahrt zum Corona-Testzentrum abgesehen werden sollte. Sollte die Hausarztpraxis keinen Test anbieten können, kann dennoch über den Hausarzt eine entsprechende Vermittlung an eine andere Praxis erfolgen.

-laa-

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In Fitnessstudios
darf unter bestimmten Voraussetzungen
trainiert werden

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Region Bayern – Fitnessstudios müssen während des Lockdowns im November nicht vollständig schließen. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) herausgegeben hat. Der BayVGH hat dem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios stattgegeben, der gegen diese allgemeine Regelung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geklagt hatte. Damit ist der Betrieb von Fitnessstudios nicht vollständig untersagt, sondern unter bestimmten Bedingungen möglich.

So kann Individualsport auch im Fitnessstudio ausgeübt werden. Grundsätzlich darf man allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts im Fitnessstudio trainieren. Diese Regelung gilt je Raum. Das heißt, sollte das Studio über mehrere, voneinander abgetrennte Räumlichkeiten verfügen, so kann in diesen jeweils nur allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts trainiert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich die Personen aus den unterschiedlichen Räumlichkeiten nicht untereinander begegnen.

-lanu-

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Wohnortnahe Pflege
ausbauen

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium will das wohnortnahe Pflegeangebot weiter ausbauen und so das Leben in den eigenen vier Wänden länger möglich machen. „Wir gehen davon aus, dass es im Jahr 2050 mehr als 670.000 pflegebedürftige Menschen in Bayern geben wird. Im Vergleich zum Jahr 2017 wäre das ein Zuwachs von 62 Prozent. Auf diese Herausforderung müssen wir uns schon heute vorbereiten. Wir brauchen attraktive Angebote, um trotz Pflegebedarfs möglichst lange auch in der eigenen Wohnung leben zu können“, erklärte die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml.

Dazu richtet das Gesundheitsministerium kürzlich die erste – aufgrund der Corona-Pandemie digitale – „Fachkonferenz Wohnen und Pflege“ aus. „Auch die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig es ist, dezentrale Pflegestrukturen zu schaffen. Die Zukunft der pflegerischen Versorgung liegt im Wohnquartier, in dem Menschen gepflegt werden. Möglichst lange zu Hause zu leben, ist der Wunsch der meisten Menschen. Mit unserer Fachtagung wollen wir über Beispiele aus der Praxis für ein gelungenes Zusammenspiel von Wohnen und Pflege informieren. Dafür haben wir schon viel getan. Für 2020 sind hierfür 60 Millionen Euro im bayerischen Haushalt veranschlagt, um das Förderprogramm zum Ausbau von Pflegeplätzen, „PflegesoNah“, zu unterstützen. Die Nachfrage ist groß: Die Fördermittel waren schon im März verplant. Uns geht es dabei vor allem darum, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Pflegeheime, die sich in den sozialen Nahraum öffnen zu unterstützen. Mehr als 1.100 Pflegeplätze und 3 Begegnungsstätten für Pflegebedürftige konnten wir dieses Jahr bereits fördern“, so Huml. Weitere Informationen: fachkonferenz-wohnenundpflege.bayern.de

-stmgp-

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Rund 800.000 Euro
für bayerischen Forschungsverbund „FOR-COVID“

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Region Bayern – Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat zum Coronavirus SARS-CoV-2 den bayerischen Forschungsverbund FOR-COVID eingerichtet. Dafür stellt der Freistaat rund 800.000 Euro an Fördermitteln für dieses und nächstes Jahr bereit. Beteiligt sind die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg, die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, die Technische Universität (TUM) München, die Universität Regensburg und die Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg sowie das Bundeswehr-Institut für Mikrobiologie in München.

Im Rahmen von neun Projekten erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der kooperierenden Hochschulen Möglichkeiten zur Vorbeugung und zur Vorbereitung auf Epidemien, zur Infektionsprävention, zur aktiven und passiven Immunisierung durch Impfung, zur Verbesserung der antiviralen Therapiemöglichkeiten sowie zum besseren Verständnis der Entstehung und Entwicklung der Krankheit.

Der Forschungsverbund will durch eine bayernweite, interdisziplinäre Kooperation dazu beitragen, die derzeitige Pandemie beherrschbarer zu machen und auf zukünftige ähnliche Krisen besser vorbereitet zu sein und arbeitet auch mit Forschungsgruppen in Sachsen in einem bayerisch-sächsischen Forschungsnetzwerk zu SARS-CoV-2 zusammen. Sprecherin des bayerischen Forschungsverbunds FOR-COVID ist die Virologin Prof. Dr. Ulrike Protzer von der Technischen Universität (TUM) München. Ihre Stellvertreter sind Prof. Dr. Oliver Keppler vom Max-von-Pettenkofer Institut – Virologie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München sowie Prof. Dr. Joerg Vogel vom Institut für Molekulare Infektionsbiologie der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg.

-stmwk-

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Bayern
beschließt schnelle und konsequente Maßnahmen
im Kampf gegen Corona

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Unser Land steht in der Pandemie erneut an einem Scheideweg: Jetzt und in diesen Tagen entscheidet sich, wie Deutschland und der Freistaat Bayern die zweite Infektionswelle überstehen und wie die durch die Pandemie verursachten Gesamtschäden für Leben, Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft so klein wie möglich gehalten werden können“, erklärte der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und ergänzte: „Der bayerische Kurs der Vorsicht und Umsicht, der uns bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie geführt hat, bleibt oberste Maxime: Lieber frühzeitig und entschlossen handeln als zu zögern und zum Getriebenen einer ungebremsten Entwicklung zu werden. Wie schnell die Pandemie sich entwickeln und auch ein gut organisiertes Land an den Rand seiner Leistungsfähigkeit bringen kann, zeigen die aktuellen Zahlen aus anderen Staaten. Handeln wir jetzt entschlossen, so können wir die Schäden begrenzen und mit Optimismus in die Weihnachtstage und das Jahr 2021 gehen. Um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen, sind nicht in erster Linie die staatlichen Anordnungen entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass jede und jeder Einzelne den Ernst der Lage erkennt und sich entsprechend verhält. Es geht nicht um Loyalität gegenüber dem Staat, sondern um Solidarität gegenüber der Gesellschaft und um die Sorge jedes Einzelnen um die Gesundheit aller. Jeder muss sich bewusst sein: Nun kommt es auf sein ganz persönliches Verhalten an. Wir haben aus der Situation im Frühjahr gelernt. Das bedeutet: Trotz starker Beschränkungen wollen wir die Wirtschaft, die bereits während des ersten Lockdowns erheblich getroffen wurde, am Laufen halten sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenlassen. Dies sind wir unseren Kindern schuldig, damit nehmen wir auch auf die Lebenssituation von Familien mit Kindern Rücksicht. Schließlich sollen die ältere Generation und Menschen mit Behinderungen vor Vereinsamung und sozialer Isolation bewahrt werden, ohne deren besonders erforderlichen gesundheitlichen Schutz zu vernachlässigen. Unser Wissen über die Infektionswege, das Virus und über die Wirksamkeit von Maßnahmen hat sich verbessert. Das erlaubt es, jetzt gezielter und selektiver vorzugehen. Vor allem durch erhebliche Einschnitte im Freizeitbereich werden wir persönliche Kontakte massiv reduzieren und so das Infektionsgeschehen abbremsen.“

Grundlegende Beschränkung der Kontakte notwendig
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor diesem Hintergrund am 28. Oktober beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die bayerische Staatsregierung begrüßt dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern und wird die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht umsetzen. Alle Maßnahmen sollen daher auch für Bayern ab 2. November in Kraft treten. Das sind folgende zusätzliche Maßnahmen:

Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.

Geschlossen werden: Messe-, Kongress- und Tagungsveranstaltungen sowie der Freizeit- und Amateursportbetrieb – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche – u.a. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen – z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege – bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt.

Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen – wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen – einschließlich Grundschule – auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22:00 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22:00 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.

Befristung und Evaluierung der Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden ferner bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls erfolgen notwendige Anpassungen.

Bayern begrüßt Finanzhilfen des Bundes für betroffene Branchen
Die bayerische Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro allen von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plant einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen wird nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die bayerische Staatsregierung begrüßt ferner, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche mit der Überbrückungshilfe III verbessern will. Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem will der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten öffnen und anpassen.

Bonus für Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zeigen herausragende Leistungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die bayerische Staatsregierung würdigt diesen engagierten Einsatz nun mit einem Bonus von einmalig 500 Euro. Der Corona-Bonus soll allen mithelfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern, den Regierungen, des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Landesamts für Pflege sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zugutekommen. Insgesamt profitieren davon rund 6.800 Personen. Dafür sind 3,5 Mio. Euro aus dem Corona-Sonderfonds vorgesehen.

Beim Öffentlichen Gesundheitsdienst liegt seit Beginn der Pandemie vor etwa acht Monaten eine der Hauptlasten bei den Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Aufgaben sind vielfältig, umfassend und zeitintensiv. Zum Arbeitsbereich zählen beispielsweise die Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionsketten (Contact Tracing), die Überwachung von Quarantänemaßnahmen und die Beratung bei der Erstellung von Hygienekonzepten.

-bsr-

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Recipharm in Wasserburg
ist an der Entwicklung
eines Corona-Impfstoffes beteiligt

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Region Rosenheim – Corona ist derzeit das alles beherrschende Thema. Das galt auch für den Besuch von Landrat Otto Lederer, Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl und IHK Geschäftsstellenleiter Wolfgang Janhsen beim Pharmaindustrie-Unternehmen Recipharm. In der Hochzeit der Corona-Pandemie im Frühjahr stellten rund zwei Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig am Wochenende Desinfektionsmittel her, die dem Landkreis, Schulen, Vereinen, der Wasserburger Tafel, Ärzten oder Physiotherapeuten kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Auch Mundschutz, Handschuhe und Overalls wurden gespendet. Landrat Lederer bedankte sich für dieses großartige Engagement und Zeichen der Solidarität.

Das Pharmaindustrie-Unternehmen Recipharm will seinen Standort in Wasserburg weiter ausbauen. In einem ersten Schritt ist ein Energiegebäude geplant. Ferner soll das älteste Bestandsgebäude, wenn möglich abgerissen und durch einen Neubau mit identischer Fassadengestaltung ersetzt werden. „Der Standort soll für die kommenden zwei Jahrzehnte“ zukunftsfähig gemacht werden, so Isele. Die Entwicklung der Erweiterungs- und Umbaupläne begann schon vor der Corona-Pandemie. Ihre Realisierung ist aber auch wegen der Pandemie notwendig. Nach Auskunft des Standortleiters unterstützt Recipharm ein Unternehmen, dessen Namen er nicht nennen wollte, bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes. In der letzten Stufe des Zulassungsprozesses soll der Impfstoff in vier Ländern an jeweils 30.000 Personen getestet werden. Zwei Länder davon sind bereits bekannt, nämlich Singapur und Israel.

Mit dem Energiegebäude will Recipharm die Grundversorgung mit Strom sicherstellen und selbst minimalste Stromschwankungen vermeiden. Wie Standortleiter Isele erklärte, können Medikamente, bei deren Herstellung der Strom nur für den Bruchteil einer Sekunde schwankte, nicht verwendet werden. Sie müssen stattdessen entsorgt werden. Sollte der Neubau des Bestandgebäudes nicht möglich sein, will Recipharm eine so genannte „Box in Box-Lösung“ prüfen. Das heißt, ein neues Gebäude wird im entkernten Bestandsgebäude errichtet. Die anstehenden Maßnahmen würden ein Investment von mehreren Millionen Euro bedeuten, wie Standortleiter Michael Isele und Technischer Leiter Robert Fiedler in einem Gespräch mit Landrat Otto Lederer, Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl, den Leiter der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Rosenheim Wolfgang Janhsen, sowie vom Rosenheimer Landratsamt Abteilungsleiterin Nina Mascher und Richard Weißenbacher von der Wirtschaftsförderstelle mitteilten. Der Standort in Wasserburg ist in der Bevölkerung häufig noch als Wasserburger Arzneimittelwerk bekannt. Seit 2010 gehört er zum schwedischen Recipharm-Konzern.

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Beim Ortstermin v.l.: Nina Mascher und Richard Weißenbacher von der Kreisverwaltung Rosenheim, IHK-Geschäftsstellenleiter Wolfgang Janhsen,
Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl, Robert Fiedler (Recipharm), Landrat Otto Lederer und Recipharm-Standortleiter Michael Isele

-laro- Bild: laro

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Neuer Pflegestützpunkt
eingerichtet

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Region Berchtesgadener Land – Beim Älterwerden, insbesondere beim Eintritt eines Pflegefalls, ergeben sich häufig viele und umfangreiche Fragestellungen. Oft sind ältere Menschen mit der täglichen Lebensführung überfordert, sie benötigen Hilfe und Unterstützung. In vielen Fällen wissen sie und ihre Angehörigen nicht, welche Hilfsangebote im Landkreis zur Verfügung stehen und welche Leistungen der Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfe möglich sind. Dabei handelt es sich oft um eine komplexe Bedarfssituation, bei der nicht von Anfang an klar ist, welche Leistungen von welchem Leistungsträger möglich sind und welche Angebote in der Region dazu vorhanden sind.

Im Oktober 2020 wurde in der Kreisverwaltung Berchtesgadener Land ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Die Beratungsstelle bietet fortan eine umfassende und unabhängige Beratung zu allen Themen rund um die Pflege. Betroffene und pflegende Angehörige können sich individuell, vertraulich und kompetent „aus einer Hand“ – insbesondere zu den unterschiedlichen Sozialleistungen und zu den in Frage kommenden Hilfsangeboten – beraten lassen. Zudem findet im Pflegestützpunkt eine Vernetzung der pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote statt.

Der Pflegestützpunkt ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der Pflegestützpunkt derzeit nur telefonisch 0 86 51 – 773 885 oder per E-Mail (caroline-puhlmann@lra-bgl.de) erreichbar. In dringenden Einzelfällen kann eine persönliche Beratung erfolgen.

-labgl-

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Erste
Gesundheits-Apps
per Rezept

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Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßte die Zulassung der ersten beiden Gesundheits-Apps auf Krankenkassenkosten. „Diese Apps auf Rezept sind ein neuer Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Deutschland ist mit einem solchen Angebot weltweit Vorreiter – und das ist gut so. Denn solche digitalen Therapiehilfen werden künftig immer wichtiger. Gerade in Corona-Zeiten können Apps einen Beitrag leisten, die Behandlung zu Hause zu unterstützen und Arztbesuche zu reduzieren. Ich hoffe, dass es künftig noch viel mehr dieser sinnvollen, zertifizierten Gesundheits-Apps gibt“, betonte die Digitalministerin.

Nach Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes konnten die ersten zwei Anwendungen geprüft und zugelassen werden. Die App „Velibra“ bietet online eine Reihe von Übungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie und hilft so, Formen der Angststörung zu bekämpfen. Die Anwendung „Kalmeda“ bietet Tinnituspatienten einen individuellen Therapieplan, etwa durch bestimmte Übungen. Beide Programme können mobil via Smartphone oder an einem stationären Rechner genutzt werden.

-stmd-

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Notwendige
Behandlungen
sollten nicht hinausgezögert werden

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Region Bad Tölz – Die Ärzte der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz warnen vor dem Hintergrund steigender Corona Zahlen erneut davor, dass Patienten mit schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen aus Angst vor einer Corona-Infektion dringend notwendige Klinikbehandlungen vermeiden. Dadurch bringen sie sich mitunter in Lebensgefahr, denn die Grunderkrankung kann im Einzelfall gefährlicher sein als das Risiko einer Corona-Ansteckung. Besonders kritisch sind hier Herzkrankheiten, Schlaganfälle und Krebserkrankungen zu nennen. Auch andere Behandlungen sollten nicht aufgeschoben werden.

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Prof. Rüdiger Ilg und Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stemple warnen vor Behandlungsvermeidungen

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„Bei allen sinnvollen Maßnahmen gegen das Corona-Virus dürfen wir andere schwerwiegende Erkrankungen nicht aus dem Blick verlieren“, betonte Prof. Rüdiger Ilg, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Neurologie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. „Herzinfarkte, Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfälle sind lebensbedrohliche Krankheiten, die eine sofortige Behandlung erfordern“, erklärte Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stemple, Chefarzt der Inneren Medizin I / Kardiologie.

Leider gab es im Zuge der ersten Hochphase der Pandemie im März und April einige Fälle in denen Patienten trotz akuter Erkrankung erst sehr spät in die Klinik kamen, oder sehr spät einen Arzt kontaktierten und damit gravierende Folgen für Ihre Gesundheit riskierten. Grund zur Sorge vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus – im Krankenhaus – besteht nicht. Das Thema Patientensicherheit hat bei Asklepios traditionell oberste Priorität.

In dringenden Fällen sollte man daher auch in Zeiten der Covid-19 Pandemie keine Zeit verlieren und bei entsprechenden Beschwerden, die auf einen Infarkt, Schlaganfall oder andere unter Umständen lebensbedrohliche Erkrankungen hindeuten, unverzüglich einen Arzt kontaktieren. Ferner sollten auch andere Behandlungen nicht aufgeschoben werden. Im Einklang mit den Vorgaben der Behörden bietet u.a. die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz weiterhin ihr gesamtes Behandlungsspektrum an. Auch Sprechstundentermine können regulär vereinbart werden.

-am- Bilder: ch

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Grünes Licht
für Pflegestützpunkt

Region Dachau – Bezirkstagspräsident Josef Mederer und der Landrat des Landkreises Dachau, Stefan Löwl, haben die Weichen für die Gründung eines Pflegestützpunktes gestellt. Sie unterzeichneten den Antrag, mit dem sie das Initiativrecht zur Errichtung eines Pflegestützpunktes ausüben. Ziel ist eine wohnortnahe, umfassende und unabhängige Beratung rund um das Thema Pflege für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Der Bezirk Oberbayern beteiligt sich daran finanziell sowie ergänzend mit einer Vor-Ort-Beratung zu seinen Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege.

Der Bezirk Oberbayern, das Landratsamt Dachau sowie die örtlichen Vertreter der AOK hatten das Betriebskonzept und den Stützpunktvertrag auf kommunaler Ebene abgestimmt. Der Landkreis Dachau wird die Aufgabe zum Betrieb des Pflegestützpunktes an die Genossenschaft zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im Landkreis Dachau eG übertragen. Der Antrag wird an die Kommission Pflegestützpunkte auf Landesebene – zur Genehmigung – gesandt. Nach deren Zustimmung kann die Unterzeichnung des Stützpunktvertrages durch alle beteiligten Träger erfolgen. Namentlich sind dies der Bezirk Oberbayern, der Landkreis Dachau sowie die Kranken- und Pflegekassen.

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Bei der Unterzeichnung des Errichtungsantrags für den Pflegestützpunkt im Landkreis Dachau v.l.:
Stefan Löwl, Landrat des Landkreises Dachau und Josef Mederer, Präsident des Bezirks Oberbayern

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Dank für die gute Zusammenarbeit
„Wie sagt man so schön, was lange währt wird endlich gut. Es freut mich, dass wir in Dachau nach Klärung aller Fragen jetzt das Initiativrecht ausüben können und dem Start des Pflegestützpunktes ein ganzes Stück nähergekommen sind. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Kassen und freuen uns auf die gemeinsame Beratung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger“, so Bezirkstagspräsident Josef Mederer.

„Ich bin froh, dass wir den Prozess, welcher im April 2018 mit einem Antrag im Kreistag begonnen hat, nun endlich zum Abschluss gebracht haben. Mit der bayernweit einmaligen Lösung, den Pflegestützpunkt durch unsere Genossenschaft zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im Landkreis Dachau eG betreiben zu lassen und damit auch eng mit der Gesundheitsregion Plus zu vernetzen, erreichen wir einen wichtigen Mehrwert für die Bevölkerung und die Vernetzung der gesundheitlichen Angebote im Landkreis,“ erklärte Landrat Stefan Löwl.

Der Dachauer Stimmkreisabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath erläuterte: „Heute ist ein guter und wichtiger Tag für unseren Landkreis Dachau. Das Thema Pflege wird immer wichtiger und betrifft immer mehr Menschen im Landkreis. Hierfür braucht es eine Institution, die unabhängig und umfassend über Leistungen und Hilfsangebote berät: Den neuen Pflegestützpunkt, der die Dachauer Fachstelle für pflegende Angehörige ergänzen wird. Ich freue mich, dass der Landkreis die Genossenschaft zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung einbindet, die schon unsere Gesundheitsregion Plus trägt.“

Gemeinsame Trägerschaft
Träger des gemeinsamen Pflegestützpunktes gemäß § 7 c SGB XI sind die Pflege- und Krankenkassen sowie der Landkreis Dachau und der Bezirk Oberbayern. Die Kosten übernehmen zu zwei Dritteln die Pflege- und Krankenkassen; das verbleibende Drittel teilen sich jeweils zur Hälfte Landkreis und Bezirk. Der Pflegestützpunkt wird im sogenannten Angestelltenmodell betrieben.

Beratung aus einer Hand
Erklärtes Ziel des Pflegestützpunktes wird es sein, die Vielzahl von Beratungsangeboten im Landkreis zu vernetzen und bestehende Ressourcen zu nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und deren Angehörige, erhalten damit erstmals wohnortnah eine unabhängige, neutrale und umfassende Beratung aus einer Hand.

Ergänzende Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern
Die Beratung im Pflegestützpunkt wird ergänzt durch wöchentliche Sprechstunden des Bezirks Oberbayern zu den Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege. Diese Vor-Ort-Beratung des Bezirks gibt es bereits in den Landkreisen Ebersberg, Landsberg am Lech und Mühldorf. Bezirkstagspräsident Mederer erklärte: „Unsere Erfahrungen sind vielversprechend. Es kommt gut an, dass wir als Bezirk raus zu den Menschen gehen. Es ist für alle ein großer Gewinn, wenn sie sich wohnortnah und kompetent zu unseren Leistungen in der Eingliederungshilfe und zur Hilfe zur Pflege beraten lassen können.“

-ladah- Bild: ladah

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Augsburger Medizincampus:
Grundsteinlegung
für erste Gebäude
der medizinischen Fakultät

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Region Augsburg – Der Augsburger Medizincampus nimmt weiter Gestalt an: Wissenschaftsminister Bernd Sibler legte zusammen mit der Präsidentin der Universität Augsburg Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel den Grundstein für die ersten Gebäude der medizinischen Fakultät, und zwar für ein Lehrgebäude sowie das Institut für Theoretische Medizin (ITM). Beide Neubauten der medizinischen Fakultät befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum. „Mit dem Medizincampus schaffen wir in Augsburg hervorragende Voraussetzungen für eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis im Medizinstudium. Die moderne Infrastruktur trägt maßgeblich zur Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Lehre bei. Zugleich bauen wir so die Medizinstudienplätze und die Universitätsmedizin im Freistaat weiter aus“, betonte der Minister.

Betreut werden die Bauarbeiten vom Staatlichen Bauamt Augsburg. Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich besonders, dass beim Entwurf des Campus neben der Funktionalität ein besonderer Wert auf eine hohe Aufenthaltsqualität gelegt wurde: „Wir stellen beim Bauen den Menschen in den Mittelpunkt. Wo hart gearbeitet, intensiv gelehrt und geforscht wird, da sollen sich die Menschen auch wohl fühlen. Mit dem neuen Campus bieten wir hierfür genau die richtigen Voraussetzungen“, so Schreyer.

Das neue Lehrgebäude wird für Studentinnen und Studenten in der vorklinischen Ausbildung auf einer rund 6.400 Quadratmetern großen Nutzfläche u. a. Platz für Hörsäle, Seminar- und Praktikumsräume, die Medizinische Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Augsburg sowie für das Dekanat der Medizinischen Fakultät bieten. Das ITM ist als interdisziplinärer Raum für die vorklinischen Lehrstühle und die Forschung im Bereich der systematischen Grundlagenforschung konzipiert. „Fortschritt braucht Austausch und Dialog. Das ITM fördert als Zentrum einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit sowohl die Vernetzung innerhalb als auch außerhalb universitärer Arbeitsgruppen. Die einmalige, offene Gestaltung macht es möglich, dass sich die medizinische Fakultät der Universität Augsburg zum Knotenpunkt für die systematische Grundlagenforschung entwickeln kann“, reümierte Wissenschaftsminister Bernd Sibler.

Der Freistaat investiert in beide Gebäude rund 175 Millionen Euro. Im Wintersemester 2019/2020 begannen die ersten 86 Medizinstudentinnen und -studenten ihr Studium in Augsburg. Im Endausbau werden am sechsten bayerischen Universitätsklinikum rund 1.500 Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner ausgebildet.

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-stmwk-

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„Falsch handelt nur,
wer keine
Erste-Hilfe leistet“

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Bricht ein Mensch plötzlich auf offener Straße zusammen, zählt jede Sekunde. Rettungsdient anrufen und selbst sofort Erste-Hilfe leisten lautet die Devise. Nur jeder Fünfte traut sich überlebensnotwendige Maßnahmen bei Unfallopfern zu! Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Asklepios Gruppe aus dem Jahr 2017. Für die Studie „Erste Hilfe“ wurden von Toluna im Auftrag der Asklepios Kliniken im Juli 2017 bundesweit 1.000 Deutsche ab 18 Jahren, repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland online befragt. Das Ergebnis ist Besorgnis erregend: Zwar glauben zwei Drittel der Befragten, dass sie im Notfall Erste-Hilfe leisten könnten, allerdings würden sich die meisten auf organisatorische und psychologische Unterstützung beschränken: Sie würden den Rettungsdienst alarmieren oder Umstehende um Hilfe bitten und mit dem Verletzten zur Beruhigung sprechen.

Aber: Nur 19 Prozent trauen sich „auf jeden Fall“ zu, eine Herzdruckmassage zu machen, einen Defibrillator würden 20 Prozent sicher nutzen. Der Hauptgrund: Viele der Befragten haben seit Jahren keinen Erste-Hilfe-Kurs mehr absolviert und haben daher Hemmungen im Ernstfall selbst aktiv zu werden.

„Falsch handelt nur, wer keine Erste-Hilfe leistet“
Doch diese Angst ist unbegründet. „Falsch handelt man, wenn man keine Erste-Hilfe leistet. Daher im Ernstfall sofort den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 alarmieren und umgehend mit der Herzdruckmassage beginnen“, betont Oberarzt Raimund Novak, ärztlicher Leiter der operativen Fächer der Notaufnahme der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Der Helfer muss dabei in der Mitte des Brustkorbs mindestens fünf Zentimeter tief drücken und die Bewegung mindestens 100 Mal pro Minute wiederholen. „Suchen Sie die Mitte des Brustkorbs und machen Sie mit dem Handballen ungefähr 100 feste Druckbewegungen pro Minute. Die beste Wirkung erzielen Sie, wenn Sie sich senkrecht mit den Schultern direkt über dem Druckpunkt befinden. Legen Sie zum Drücken beide Hände übereinander und verschränken Sie dabei die Finger. Setzen Sie die Herzdruckmassage solange fort, bis der Notarzt da ist“, so Novak.

Helfer, die in der Wiederbelebung ausgebildet sind, können die Herzdruckmassage mit der Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung kombinieren. Auf 30 Kompressionen folgen hierbei zwei Beatmungen. Wer unsicher ist, sollte sich nur auf die Herzdruckmassage konzentrieren. So sehen es die neuen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) und des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) vor.

Der Defibrillator als zusätzliche Hilfe
Sind mehrere Helfer vor Ort, können die einen mit der Herzdruckmassage als Sofortmaßnahme beginnen, während andere einen mobilen Defibrillator besorgen. Die sind mittelweile an vielen öffentlichen Orten installiert. Mit ihrer Hilfe kann ein Herz, das nicht mehr richtig schlägt, mit einem elektrischen Impuls wieder in Gang gesetzt werden. Sie lassen sich leicht bedienen und sind selbsterklärend. Den Geräten liegt eine Gebrauchsanweisung bei, wo die Elektroden platziert werden müssen. Dann misst das Gerät selbstständig, ob bedrohliche Herzrhythmusstörungen vorliegen und wann die Stromstöße abgegeben werden müssen. Die Herzdruckmassage bleibt aber trotzdem die wichtigste Maßnahme.

-am-

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Inklusionsfachkräfte
mit Zertifikat

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Die Teilnehmer des Inklusionsfachkräftekurses

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Region Tirschenreuth – Kindertagesstätten sind in besonderer Weise Orte, an denen sich unterschiedlichste Kinder und Erwachsene begegnen. Die Menschen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Geschlechts, ihrer sozialen Lage, ihrer Nationalität, ihrer Ethnie, ihres Alters und ihrer körperlichen Verfassung. Diese Dimensionen der Vielfalt werden von einer Inklusiven Pädagogik als Bereicherung anerkannt und als alltäglicher Bestandteil des Zusammenlebens von Kindern und Erwachsenen wertgeschätzt.

Die im Landkreis erstmals angebotene Weiterbildung zur „Fachkraft für Inklusion“ endete kürzlich mit der Zertifikatsübergabe an die insgesamt 22 teilnehmenden Pädagoginnen und Pädagogen. Hinsichtlich der Umsetzung einer inklusiven pädagogischen Handlungspraxis wurden methodische Vorgehens- und Anwendungsweisen erworben und erprobt. Neben der Erarbeitung eines inklusiven Ansatzes stand die professionelle Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern in Bezug auf das individuelle Kind im Mittelpunkt.

Die über 300 Kursstunden, aufgeteilt in sechs Kursblöcke mit je zwei Tagen, waren gefüllt mit Theorie und Selbststudium, Praxiserprobung und Hospitationen sowie Beratung und Intervisionsgruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwarben hierbei ein umfassendes Wissen und grundlegende (Er)-Kenntnisse zu inklusiver pädagogischer Arbeit. Dr. Emmerl betonte in ihren Abschiedsworten den Aufbau einer Vertrauensbeziehung zum Kind als die wichtigste Kernkompetenz der Pädagogen: „Um der Vielfalt von Kindern ein stabiles Fundament für ihr weiteres Leben mitgeben zu können“. Alle Kinder müssen die grundlegende Erfahrung machen, dass sie so angenommen werden wie sie sind. Anhand der Szene mit dem Fuchs, aus dem Buch „Der kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry, entwickelte Dr. Emmerl ihre Gedanken. Übereinstimmend mit dem kleinen Prinzen kommt sie zu dem Schluss: „Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“

Auch Schulrätin Martina Puff gratulierte den Pädagogen. Ein bedeutender Gewinn für die „Inklusive Region Tirschenreuth“ sind die neuen Inklusionsfachkräfte vor allem hinsichtlich einer regionalen Vernetzung sowie bei Kooperationen, wie sie besonders beim Übergang vom Kindergarten zur Schule erforderlich sind.

-latir- Bild: latir

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Bund und Länder
für gemeinsame SARS-Cov2-Strategie

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In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen in weiten Teilen Deutschlands gestiegen, gerade in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Zahl der Kontakte trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder reduziert werden. Wesentliches Elemente der Strategie, um dies zu erreichen, sind u.a. die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln für die gesamte Bevölkerung; die spezifischen Hygienekonzepte für verschiedene Branchen und Einrichtungen; die konsequente Kontaktnachverfolgung zur vollständigen Unterbrechung der Infektionsketten und die zusätzlichen regionalen Beschränkungsmaßnahmen dann, wenn die Kontaktnachverfolgung absehbar aufgrund der hohen Inzidenz nicht mehr vollständig möglich ist.

Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche wird die Kontaktnachverfolgung immer schwieriger. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, spätestens ab dieser Grenze auch mit zusätzlichen geeigneten Beschränkungsmaßnahmen die Neuinfektionszahlen regional wieder zu senken. In Großstädten stellt diese Aufgabe aus vielerlei Gründen eine besondere Herausforderung dar. Deshalb hat Bundeskanzlerin Angela Merkel kürzlich mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen der elf größten Städte in Deutschland besprochen, dass spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche, das Robert-Koch-Institut Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt entsendet. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche, die Bundeswehr Experten auf Bitten der jeweiligen Stadt zur Beratung und Koordinierung benötigter Unterstützungsleistungen des Bundes in die Krisenstäbe der betroffenen Großstadt entsendet, wobei es den Städten wichtig ist, dass die Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung durch die Bundeswehr möglichst durch längerfristig eingesetztes Personal erfolgt und die Rotationszeiten entsprechend verlängert werden.

Die Großstädte ergreifen ihrerseits organisatorische Maßnahmen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst mit geschultem Personal für die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Studierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird mit der Hochschulrektorenkonferenz erörtern, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den Studienerfolg erwachsen.

Kommt es im öffentlichen Gesundheitsdienst einer der Großstädte absehbar oder tatsächlich zu einer Überforderung im Bereich der Kontaktnachverfolgung, soll sie diese Einschätzung auf dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren mitteilen, damit personelle Unterstützung von Bund und Land geleistet werden kann. Spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche werden umgehend besondere Beschränkungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, die Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ggf. die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für Gastronomiebetriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen.

Die Großstädte sollen ihrerseits organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen eine hinreichend hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ordnungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Bund und Länder werden kurzfristig darüber beraten, wie Unterstützung auch durch die Bundespolizei und Länderpolizeien geleistet werden kann.

Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die Großstädte je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden.

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.

-bkin-

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Bayern bereitet
möglichen Impfstoff-Einsatz gegen Covid-19 vor

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Region Bayern – Wirksame Impfungen werden eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie spielen. Die Bayerische Staatsregierung bereitet deshalb intensiv einen möglichen Impfstoff-Einsatz gegen Covid-19 vor. Weltweit laufen derzeit etwa 190 Projekte zur Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen. Die meisten dieser Projekte (152) befinden sich derzeit noch in der präklinischen Entwicklungsphase, d.h. sie werden noch nicht an Menschen getestet. 40 Impfstoffkandidaten werden aktuell im Rahmen von klinischen Studien an Menschen erprobt. Dabei werden 17 klinische Studien (zehn Impfstoffkandidaten) in Phase 3 an einer großen Anzahl von Probanden durchgeführt. Erfolgreiche klinische Studien dieser letzten Prüfphase sind eine Voraussetzung für die Erteilung einer Marktzulassung.

Bei einem entsprechend positiven Verlauf der Studien ist laut Bundesgesundheitsministerium zu erwarten, dass noch bis Ende des Jahres 2020 bzw. zu Beginn des nächsten Jahres erste, auch größere Mengen an Impfdosen in Deutschland zur Verfügung stehen und geimpft werden könnten. Der Freistaat trifft bereits jetzt Vorbereitungen, um nach der Zulassung eines Impfstoffs so schnell wie möglich mit der Impfung der Bevölkerung und vor allem von Risikogruppen beginnen zu können. Zur Vorbereitung von Impfungen in Bayern und zur Erstellung einer erforderlichen Ablaufplanung führt das Bayerische Gesundheitsministerium u. a. mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Gespräche. Nach bisherigem Kenntnisstand werden sich ferner massive Herausforderungen an Logistik und Lagerung stellen. Dazu laufen aktuell intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern.

-stmgp-

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Pflegestützpunkt
für Landkreis Berchtesgadener Land

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Region Berchtesgadener Land – Bezirkstagspräsident Mederer, Landrat Kern und AOK-Direktorin Recksiek unterzeichten einen Stützpunktvertrag: Damit wurde im Landkreis Berchtesgadener Land jetzt der dritte Pflegestützpunkt in Oberbayern auf der Basis des neuen bayerischen Rahmenvertrags auf den Weg gebracht. Ziel dieser Kooperation von Pflege- und Krankenkassen sowie Landkreis und Bezirk Oberbayern ist eine wohnortnahe, umfassende und unabhängige Beratung zu allen Themen rund um die Pflege. Der Bezirk Oberbayern beteiligt sich nicht nur finanziell, sondern auch mit einer Vor-Ort-Beratung zu seinen Leistungen. Nach dem Unterschriftenlauf kann der Pflegestützpunkt seine Arbeit offiziell aufnehmen.

„Die Bündelung des vielfältigen Wissens zum Thema Pflege in einem Pflegestützpunkt ist für die Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn. Es freut mich sehr, dass wir nun einen dritten Pflegestützpunkt in Oberbayern nach neuem Recht errichten können. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Kassen und freuen uns auf die gemeinsame Beratung zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Erfahrungen aus den Landkreisen Ebersberg und Landsberg am Lech sind vielversprechend“, betonte Bezirkstagspräsident Josef Mederer.

Landrat Bernhard Kern, erläuterte, dass bereits die gemeinsame Arbeit und das Zusammenwirken in der Erarbeitung des Stützpunktes und des Stützpunktvertrages hervorragend war. „Diese gute Zusammenarbeit ist ein hervorragendes Zeichen für das eigentliche Ziel des neuen Pflegestützpunkts. Denn die Vielzahl der verschiedenen Beratungsangebote im Berchtesgadener Land zu vernetzen und bestehende Ressourcen zu nutzen, ist für alle Bürgerinnen und Bürger ein enormer Mehrwert: Sie erhalten damit erstmals wohnortnah Hilfe aus einer Hand und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen“, so Landrat Kern.

Gemeinsam Pflegesituation verbessern
AOK-Direktorin Silke Recksiek sagte: „Die AOK bietet mittlerweile seit über zehn Jahren die Pflegeberatung für ihre Versicherten mit großem Erfolg an. Es ist ein wichtiger Schritt, dass dieses Angebot ab jetzt flächendeckend im Landkreis Berchtesgadener Land zur Verfügung steht. In der Vorbereitungszeit waren wir als Krankenkasse vor Ort stets eng eingebunden. Wir sind stolz auf die gute Zusammenarbeit mit Landkreis und Bezirk, die Grundlage für die zügige Errichtung war, und freuen uns, künftig gemeinsam die Pflegesituation im Berchtesgadener Land zu verbessern.“

Der Landkreis Berchtesgadener Land hat den Beschluss zur Errichtung eines Pflegestützpunktes im Juli 2020 gefasst. Rasch wurden daraufhin Stützpunktvertrag und Betriebskonzept abgestimmt. Durch die Übersendung der Unterlagen an die „Kommission Pflegestützpunkte“ wurde das kommunale Initiativrecht ausgeübt. Mit der Unterzeichnung des Stützpunktvertrags kann der Pflegestützpunkt nun errichtet werden.

Gemeinsame Trägerschaft
Die Pflege- und Krankenkassen sowie der Landkreis Berchtesgadener Land und der Bezirk Oberbayern sind gemäß § 7c SGB XI Träger des gemeinsamen Pflegestützpunktes. Die Kosten übernehmen zu zwei Dritteln die Pflege- und Krankenkassen; das verbleibende Drittel teilen sich jeweils zur Hälfte Landkreis und Bezirk. Der Pflegestützpunkt wird im Angestelltenmodell mit dem Landkreis als Anstellungs- und Betriebsträger betrieben. Der Hauptsitz befindet sich in der Kreisverwaltung Berchtesgadener Land in Bad Reichenhall, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Beratung aus einer Hand
Erklärtes Ziel des Pflegestützpunktes ist es, die Vielzahl von Beratungsangeboten im Landkreis Berchtesgadener Land zu vernetzen und bestehende Ressourcen zu nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und deren Angehörige, erhalten damit erstmals wohnortnah eine unabhängige, neutrale und umfassende Beratung „aus einer Hand“. Diese Beratung wird durch wöchentliche Sprechstunden des Bezirks Oberbayern zu den Leistungen für Menschen mit Behinderungen und zur Hilfe zur Pflege ergänzt. Im Rahmen dieser Vor-Ort-Beratung beantwortet der Mitarbeitende des Bezirks, Mathias Weichselgärtner, ab dem 3. November 2020 jeden Mittwoch Fragen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie zur Hilfe zur Pflege.

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Unterzeichneten einen Stützpunktvertrag für das Berchtesgadener Land v.l.:
Bezirksrat Georg Wetzelsperger, AOK-Direktorin Silke Recksiek,
Landrat Bernhard Kern und Bezirkstagspräsident Josef Mederer

-labgl- Bild: labgl

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Pflegefachkräfte der Zukunft
Tölzer Pflege-Azubis starten ihre Ausbildung

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Region Bad Tölz – Beginn eines neuen Lebensabschnitts für 24 junge Frauen und Männer: Am 1. September 2020 haben sie die dreijährige generalistische Pflegeausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann begonnen. In den kommenden drei Jahren stehen für die Pflegefachfrauen und -männer von morgen neben Theorie auch 2.500 Stunden fachpraktische Ausbildung auf dem Programm. Es ist der erste Kurs in dieser ganz neuen Ausbildungsart.

Im Januar 2020 hat das Pflegeberufegesetz die bisher geltenden Kranken- und Altenpflegegesetze abgelöst. Die drei Pflegeberufe „Gesundheits- und Krankenpfleger“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ sowie „Altenpfleger“ wurden zu einem einheitlichen Pflegeberuf zusammengeführt und die Azubis dürfen sich nach der erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung dann Pflegefachfrau/Pflegefachmann nennen. „Für alle gibt es ab diesem Jahr mit dem Ausbildungsstart erstmals eine gemeinsame „generalistische Pflegeausbildung“. Die Auszubildenden lernen zwei Jahre lang gemeinsam und legen einen Schwerpunkt für die praktische Ausbildung fest. Im dritten Jahr können sie dann eine Spezialisierung wählen oder setzen ihre Ausbildung generalistisch fort“, erläuterte Christine Zürr von der Schulleitung der Berufsfachschule für Pflege der Asklepios Krankenpflegeschulen an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Für die 24 Auszubildenden ist der Startschuss für diesen ganz neuen Ausbildungszweig gefallen. „Herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, sie nun in den kommenden drei Jahren auf ihrem Weg zu begleiten“, so Zürr.

Zum Lehrplan gehören u.a. Inhalte rund um das Thema Pflege sowie Anatomie, Psychologie, Recht und Krankheitslehre. Ferner werden die Auszubildenden bereits nach einem Monat zur praktischen Ausbildung in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Außerdem gibt es Einsätze in kooperierenden Einrichtungen, darunter andere Kliniken und Fachkrankenhäuser im Umland, ambulante Pflegedienste und örtliche Pflegeheime. „Der Umbau der Pflegeausbildung wertet das Berufsbild auf, und die Einsatzmöglichkeiten werden vielfältiger.“ Kaum ein Beruf bietet so viele abwechslungsreiche Tätigkeitsbereiche“, erläuterte Zürr. Sie erwartet durch die Zusammenführung der Bereiche Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege positive Synergieeffekte, welche die Ausbildung insgesamt bereichern werden.

„Ich wünsche den Auszubildenden einen guten Start und freue mich sehr, dass sie sich für eine Ausbildung bei uns in Bad Tölz entschieden haben“, betonte der Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz Felix Rauschek bei der offiziellen Begrüßung, bei der neben dem Lehrerteam der Berufsfachschule für Pflege der Asklepios Krankenpflegeschulen an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz auch die Pflegedirektorin der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz Andrea Geisler anwesend war.

-am- Bild: ch

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