Alpenrand-Magazin Archiv 2021/05

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Bayern
schafft
Verkehrsnetz
für Alltagsradler

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Region Bayern – Radfahrerinnen und Radfahrer sollen künftig durchgängig und möglichst direkt zwischen allen bayerischen Städten und Gemeinden unterwegs sein können. Der Freistaat Bayern erstellt dafür ein landesweites Netz für den Alltagsradverkehr, dessen erster Entwurf nun vorliegt. Der Entwurf für das Alltagsradverkehrsnetz umfasst etwa 5.300 Verbindungen mit einer Gesamtlänge von knapp 45.000 Kilometern – das ist mehr als einmal um die Erde.

Derzeit wird der Entwurf mit den entsprechenden Kommunen abgestimmt. Mittels verschiedener Bearbeitungsfunktionen können diese online Änderungswünsche mitteilen und Kommentierungen vornehmen. Bereits vorliegende regionale Radverkehrsnetze können in den Netzentwurf integriert werden. Bis Ende 2021 soll ein abgestimmtes „Radverkehrsnetz Bayern“ vorliegen. Anschließend wird das Radverkehrsnetz vor Ort befahren und noch einmal bewertet. Dabei wird auch die spätere Wegweisung für den Radverkehr geplant. Die Kosten für die Erstaufstellung der Wegweisung und die Anpassung bestehender Beschilderungen übernimmt der Freistaat. Das Radverkehrsnetz dient später als Grundlage für bauliche Maßnahmen.

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Immobilien-
marktbericht
Bayern
2021

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Region Bayern – Alle zwei Jahre erarbeitet der „Obere Gutachterausschuss“ den „Immobilienmarktbericht Bayern“, der eine Übersicht über die Entwicklung des Grundstücksmarkts im Freistaat gibt. Der Immobilienmarkt ist einer der wichtigsten Indikatoren für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft, da hierbei der gesamte Bereich der Bauwirtschaft und des Wohnungsbaus reflektiert wird. Abweichend vom üblichen zweijährigen Turnus hat der Gutachterausschuss auf Wunsch des Freistaats daher auch in diesem Jahr eine Sonderausgabe des Immobilienmarktberichts angefertigt, um frühzeitig mögliche Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Wirtschaft aufzuzeigen.

Für den Immobilienmarktbericht wurden seit Mitte Februar mehr als 600.000 Datensätze gesammelt und ausgewertet. Danach kam es in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2020 zu einem vorrübergehenden Rückgang der Transaktionszahlen im Bereich der Eigentumswohnungen und Eigenheime, der aber im weiteren Verlauf des Jahres bei insgesamt stabilen bis weiter steigenden Preisen wieder aufgeholt werden konnte. Insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus und bei unbebauten Grundstücken hatte die Corona-Krise damit keinen nachhaltigen negativen Effekt.

Differenzierter sieht das Bild im Bereich der Wirtschaftsimmobilien aus. Insbesondere bei Gewerbeimmobilien konnte eine deutliche Zurückhaltung mit meist stagnierenden, zum Teil aber auch rückläufigen Preisen beobachtet werden. Grund für diese im Vergleich zu den Vorjahren verhaltenere Investitionsbereitschaft dürften die Unsicherheiten über die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt sein. Inwieweit sich hier in Zukunft auch die rasant zunehmende Digitalisierung und die damit verbunden erweiterten Möglichkeiten für die Beschäftigung im „Homeoffice“ auswirken werden, wird weiter zu beobachten sein.

Der Immobilienmarktbericht Bayern wird seit 2016 alle zwei Jahre vom „Oberen Gutachterausschuss“ mit Sitz in Landshut erstellt. Der 2015 gegründete Ausschuss setzt sich aus seinem Vorsitzenden und 25 weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen und arbeitet selbständig und unabhängig. Für den diesjährigen Sonderbericht wurden vollständige Meldungen zu Immobiliengeschäften aus allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten verarbeitet und ausgewertet. Der Immobilienmarktbericht ist damit nicht nur ein wichtiger Hinweisgeber zu örtlichen und überörtlichen Entwicklungen für alle Akteure am Immobilienmarkt, sondern auch Grundlage für Entscheidungen politischer Gremien und Entscheidungsträger.

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Europäische
Wasserstoffstrategie

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Kürzlich debattierte das Plenum des Europaparlaments zum Thema „Europäische Wasserstoffstrategie“. Diese enthält Maßnahmen für den Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem und einer klimaneutralen Wirtschaft im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“. Für die Europaabgeordnete Ulrike Müller und die Freien Wähler ist Wasserstoff ein zentraler Baustein, um Klimaneutralität zu erreichen: “Das frühere Ziel einer signifikanten Senkung unserer Emissionen wäre vielleicht auch ohne Wasserstoff gelungen. Aber die gestiegenen Ambitionen hin zur Neutralität sind nach derzeitigem Wissen nicht ohne Wasserstoff zu schaffen. Für den letzten Schritt zur Klimaneutralität ist Wasserstoff unverzichtbar.”

Wasserstoff-Technologie ist bereit für den „Roll-out“
Anlässlich der aktuellen Debatte sagte Ulrike Müller: “Die Wasserstoff-Technologie ist so weit ausgereift, dass wir sie jetzt allmählich hochfahren müssen. Deshalb ist auch die „Europäische Wasserstoffstrategie“ so wichtig: Mit ihr bringen wir den Ausbau einer europäischen Infrastruktur auf den Weg. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für den Schritt zur Wasserstoffwirtschaft in Europa.”

Potential Wasserstoff: Energiepolitischer Megatrend
“Je weiter wir mit der Energiewende kommen, desto klarer wird auch, dass eine Lösung nur mit dem Ausbau erneuerbaren Stroms nicht ausreicht – und hier kommt der Wasserstoff ins Spiel”, erklärte Müller, die den Wasserstoff als energiepolitischen Megatrend der kommenden Jahre einschätzt. Perspektivisch werde CO2-freier „grüner Wasserstoff“ erlauben, auch Sektoren zu dekarbonisieren, in denen nicht ausschließlich auf Strom gesetzt werden kann – insbesondere Stahl, Chemie, Zement u.ä., aber auch der Langstrecken-Schwerlastverkehr sowie die Luft- und Seefahrt. Als Zwischenschritt sei aber auch die Nutzung sogenannten „grauen und blauen Wasserstoffs“ nötig, um die Technologie zum Laufen zu bringen und kurzfristig Emissionen zu senken.

Energiequelle und Speichermedium zugleich
Für Ulrike Müller stellt Wasserstoff das bisher fehlende Teil im komplizierten Puzzle einer erfolgreichen Energiewende in allen Sektoren dar. Sie weist auf seine doppelte Qualität als speicherfähige Energie und zugleich potentieller Energiespeicher hin. Damit Wasserstoff seinen Anteil am zukunftsfähigen Energiemix erfüllen kann, müsse die EU mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. “Internationale Kooperationen helfen uns, eine diversifizierte Versorgung mit grünem Wasserstoff aufzubauen und Exporteuren von fossilen Kraftstoffen eine „grüne Perspektive“ zu geben”, so Müller.

Nachhaltiges Wachstum durch nachhaltige Technologien und Dienstleistungen
Der „Green Deal“ soll das Instrument sein, um die EU-Wirtschaft zur Klimaneutralität zu führen und den Weg dorthin zugleich zu einem wirtschaftlichen Erfolgsmodell zu machen. Müller unterstützt diesen Ansatz: “Für unseren forschungs- und technologiestarken Kontinent bietet dieser auf Innovation angewiesene Prozess große Chancen, Wohlstand langfristig zu sichern. Gleichzeitig können wir der Welt zeigen, dass klima- und umweltfreundliches Wirtschaften mit Wachstum und Wohlstand zusammenpasst.” Nur so könne die EU Schwellenländer überzeugen, sich ebenfalls für den Klimaschutz einzusetzen, prognostiziert die Europaabgeordnete Müller.

Hintergrund: Europäische Wasserstoffstrategie
Im Juli 2020 nahm die EU-Kommission Strategien zu Wasserstoff und zur Integration des Energiesystems an. Bis 2050 will die EU Klimaneutralität erreichen und ihre Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken. Der Energieverbrauch macht einen großen Teil der Treibhausgasemissionen aus. Daher brauchen Branchen, die noch weitestgehend auf fossilen Brennstoffen beruhen, insbesondere Verkehr, Gebäude und Industrie, erneuerbare und CO2-arme Energiequellen.

Eine von zwei Hauptstrategien für die Integration des Energiesystems ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen zur Erzeugung von Wasserstoff, der über lange Zeiträume gespeichert und für die Stromerzeugung genutzt werden kann. Wasserstoff dient auch als industrielle Energiequelle und als Rohstoff für die Herstellung von Stahl, Chemikalien und synthetischen Kraftstoffen für die Verkehrsbranche. Die Wasserstoffstrategie sieht einen schrittweisen Zielpfad vor, um die Entwicklung von sauberem Wasserstoff im Laufe von drei strategischen Phasen bis 2050 zu beschleunigen.

Standpunkt des Europäischen Parlaments
Am 18. März 2021 nahm der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments Initiativberichte zu den beiden Strategien an. Nun sollen die Berichte durch das Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden. Der Bericht über eine europäische Wasserstoffstrategie betont, dass langfristig nur sauberer Wasserstoff zur Klimaneutralität beitragen kann. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anreize für seine Markteinführung und die schleunige Entwicklung einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu setzen. Der Bericht über eine europäische Strategie für die Integration der Energiesysteme betont die entscheidende Bedeutung der Energieeffizienz und die Dringlichkeit von Investitionen in Infrastruktur, Energieverbundnetze und Speicherung.

Glossar: Grüner Wasserstoff
Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei für die Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt. Unabhängig von der gewählten Elektrolysetechnologie erfolgt die Produktion von Wasserstoff CO2-frei, da der eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt.

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Baum-
pflanzaktion
in ganz Bayern

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Region Bayern – Im Rahmen der Aktion „Umweltbildung trägt Früchte“ finden an mehr als 40 Umweltbildungseinrichtungen in ganz Bayern gemeinsame Baumpflanzaktionen statt. Die Pflanzaktion von Bäumen und anderen Pflanzen wird von der „Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Bayern e.V.“ organisiert und soll auf die Bedeutung der Bildung für nachhaltige Entwicklung auch in Corona-Zeiten aufmerksam machen. Das bayerische Umweltministerium unterstützt die Aktion „Umweltbildung trägt Früchte“ und hat die Mitglieder des Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ dazu aufgerufen, sich an der Pflanzaktion zu beteiligen.

In Bayern sind inzwischen 149 Umweltbildungseinrichtungen mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ ausgezeichnet worden. Die Qualitätssiegelträger haben ihre Bildungsschwerpunkte in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz, nachhaltige Lebensstile, Ernährung und Konsum sowie in vielen weiteren Themenfeldern der Nachhaltigkeit. Mit jährlich rund 35.000 Veranstaltungen und mehr als 850.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zählt das Qualitätssiegel inzwischen zu den größten Umweltbildungsnetzwerken in Deutschland. Insgesamt stellt das Umweltministerium 3,8 Millionen Euro jährlich für die Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bayern bereit. Weitere Informationen sind unter www.umweltbildung.bayern.de/bne2030.htm ersichtlich.

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25 Jahre
„Elster“

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Region Bayern –Beeindruckende 28 Millionen Einkommensteuererklärungen, 60 Millionen Steueranmeldungen und 53 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen wurden 2020 bundesweit elektronisch mit „Elster“ übermittelt. Entwickelt und betrieben wird das System durch die bayerische Steuerverwaltung. „Elster“ ist ein digitales bundesweites Erfolgsprojekt – made in Bavaria“, betonte der bayerische Finanzminister Albert Füracker anlässlich des 25-jährigen Jubiläums von „Elster“. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Steuerberater können über das System komplett papierlos mit dem Finanzamt kommunizieren, und zwar von der Abgabe der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des elektronischen Steuerbescheids.

Die elektronische Steuererklärung „Elster“ ist eines der bekanntesten und erfolgreichsten E-Government-Verfahren Deutschlands. Seit der Idee einer elektronischen Einkommensteuererklärung im Jahre 1996 wird das Verfahren in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder entwickelt und im eigenen Rechenzentrum der Steuerverwaltung betrieben. Der Funktionsumfang wird ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst. „Unser Ziel: Wir wollen eine vollständige elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt anbieten! Hier sind wir mit „Elster“ schon sehr weit fortgeschritten und arbeiten weiter an Möglichkeiten der Optimierung!“, so Füracker.

Im Portal „Elster Ihr Online-Finanzamt“ können nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung: Etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden und zu erhalten. Auch der Gesetzgeber hat das große Potenzial der „Elster“-Technik erkannt: Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass die aktiven „Elster“-Nutzerkonten auch für Online-Verfahren außerhalb der Steuerverwaltung verwendet werden können. Das heißt, Unternehmen, sowie Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mit ihren bestehenden „Elster“-Zertifikaten auch in steuerfremden Verwaltungsportalen sicher anmelden, authentisieren und so Leistungen online beantragen. Unternehmen können dabei auch ein Unternehmenskonto für die sichere digitale Kommunikation mit steuerfremden Behörden eröffnen. Erste Verfahren sind bereits umgesetzt – wie z. B. die Authentifizierung zur Beantragung der November- und Dezemberhilfen oder der Forschungszulage für Unternehmen. Weitere Informationen: ELSTER – Die Elektronische Steuererklärung

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Bauplanung
des Auerbergtunnels

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Region Garmisch-Partenkirchen – Die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer spricht sich für einen baldigen Baubeginn des Auerbergtunnels aus: „Die Voraussetzungen für den Bau des Auerbergtunnels liegen vor und sollen zur weiteren Verbesserung der Verkehrssituation auch jetzt genutzt werden. Ein Hinauszögern des Baubeginns würde allein durch die zu erwartenden Baupreissteigerungen zu deutlichen Mehrkosten führen.“ Gleichzeitig setzt sich die Verkehrsministerin dafür ein, dass auch die Planungen für die Ortsumfahrung Garmisch-Partenkirchen – mit Wanktunnel – weiter vorangetrieben werden, um auch dort möglichst bald Baurecht zu erlangen. Schreyer betonte: „Unser Ziel ist nach wie vor, den Wanktunnel möglichst bald nach der Fertigstellung des Auerbergtunnels in Betrieb zu nehmen“.

Der Auerbergtunnel zwischen Eschenlohe und Oberau sowie der Wanktunnel als Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen sind Teil eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Verkehrssituation im Loisachtal. Das Gesamtkonzept wird in mehreren Bausteinen umgesetzt, von denen einige, wie beispielsweise der Tunnel Farchant, auch schon abgeschlossen sind. Aktuell laufen die Bauarbeiten für die Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen mit dem Kramertunnel – im Zuge der B 23 – sowie die Ortsumfahrung Oberau.

Für den Auerbergtunnel liegt seit Ende 2019 unanfechtbares Baurecht vor. Das Bundesverkehrsministerium hat als Baulastträger der Bundesstraßen daraufhin den Bau freigegeben und das Projekt im Frühjahr 2021 in den Haushaltsplan des Bundes eingestellt. „Die Voraussetzungen für einen baldigen Baubeginn des Auerbergtunnels liegen damit vor und wir wollen diese Chance auch nutzen, um für die Verkehrsteilnehmer möglichst bald die dringend erforderlichen Verbesserungen zu schaffen“, so die Verkehrsministerin.

Mit dem Auerbergtunnel und der dann auch fertiggestellten Ortsumfahrung Oberau und dem Kramertunnel wird es möglich sein, ohne eine einzige Ortsdurchfahrt von München über den Fernpass nach Tirol zu fahren. Die Ortsumfahrung Oberau wird im nächsten Jahr dem Verkehr übergeben. Das bietet Synergieeffekte, da nach Abschluss der Bauarbeiten in Oberau das Projektteam den Bau des Auerbergtunnels in bewährter Weise in Angriff nehmen kann. Parallel dazu arbeitet das Staatliche Bauamt Weilheim mit Hochdruck an den Planungen für den Wanktunnel. Derzeit wird der technische Entwurf dafür erstellt, der die Voraussetzung für das anschließende Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts ist.

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Ausstieg
aus der Kernenergie
schreitet voran

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Region Bayern – Das Bayerische Umweltministerium hat die Genehmigung zum Abbau von „Block C“ des KKW Gundremmingen erteilt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Die Genehmigung zum Abbau von „Block C“ ist ein weiterer bedeutender Schritt beim Ausstieg aus der Kernenergie. Ich stehe hinter dem Ausstieg aus Kohle und Kernenergie. An den gesetzlichen Abschaltzeitpunkten wird nicht gerüttelt. Die Energiewende ist der richtige Weg. Der Standort in Gundremmingen soll wieder eine frei nutzbare Fläche werden. Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlage. Die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt steht an erster Stelle.“ Das Bundesumweltministerium hat dem Bescheid des Umweltministeriums zugestimmt. Die Genehmigung wird am 28. Mai offiziell bekannt gemacht und anschließend für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. In den vergangenen vier Jahren sind in Bayern bereits Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Isar 1, Grafenrheinfeld sowie Gundremmingen B genehmigt worden.

Spätestens am 31. Dezember 2021 muss der „Block C“ des Kernkraftwerks Gundremmingen nach den bundesgesetzlichen Vorgaben seinen Leistungsbetrieb beenden. Danach kann unter den gleich hohen Sicherheitsanforderungen mit dem Abbau begonnen werden. RWE hat auf Grundlage des Atomgesetzes bereits am 31. Juli 2019 die Genehmigung für den Abbau des „Blocks C“ beantragt. Der Abbau ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht. Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Weitere Informationen: www.reaktorsicherheit.bayern.de

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Bayerischer
Naturschutzfonds
investiert rund 3,4 Millionen Euro

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Region Bayern – Der Bayerische Naturschutzfonds, ist eine der ältesten und größten Naturschutzstiftungen Deutschlands. Sein Ziel ist die Sicherung der biologischen Vielfalt – vor allem der Schutz stark bedrohter Arten und Lebensgemeinschaften. Dabei spielen der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems, die Förderung einer natürlichen Dynamik bei Wäldern und Gewässern und der Erhalt historischer, regionstypischer Kulturlandschaften eine bedeutende Rolle.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stiftungsrat eine Reihe von Vorhaben auf den Weg gebracht. Bayerns Umweltminister und Stiftungsratsvorsitzender des Naturschutzfonds Thorsten Glauber betonte dazu: „Der Naturschutzfonds trägt in Bayern kraftvoll zu mehr Artenvielfalt bei. Gleichzeitig packt der Fonds neue Herausforderungen an, die durch die Corona-Pandemie verstärkt wurden. Dazu gehört insbesondere die Verstärkung der Gebietsbetreuung im ökologisch hoch sensiblen Alpenraum. Neue Gebietsbetreuerinnen und -betreuer werden mit hoher fachlicher Kompetenz und guter Kommunikation zur Besucherlenkung im Alpenraum beitragen. Allein dafür stehen zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.“ Insgesamt wird der Naturschutzfonds zwölf Projekte mit rund 3,4 Millionen Euro unterstützen.

Ein Highlight entsteht an der schwäbischen Donau: Unter Federführung von „Donautal-Aktiv e.V.“ soll gemeinsam mit der „ARGE Donaumoos e.V.“ ein naturnaher Auwaldkomplex als international bedeutsame Verbundachse entstehen. Durch ökologische Flutungen, die Reaktivierung von Altwassern und Flutmulden sowie rückgebauten Ufern sollen die Standortbedingungen in der Aue verbessert und dadurch die auentypischen Lebensräume entlang der Donau gesichert werden. Das Naturschutzgroßprojekt wird vom Naturschutzfonds mit 750.000 Euro mitfinanziert.

Weitere ausgewählte Förderprojekte und Maßnahmenträger:
Mitfinanzierung eines Flussperlmuschel-Projektes in Südost- und Nordostbayern im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“. Träger: Landkreis Passau, Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Hof. Finanzierungssumme: 460.000 Euro.

Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie des Marktes Nordhalben im Landkreis Kronach. Die Trägergemeinschaft besteht aus Markt Nordhalben, Stiftung Bayerisches Naturerbe und Landesbund für Vogelschutz. Finanzierungssumme: 340.000 Euro.

Machbarkeitsstudie zur Bewirtschaftung von Almflächen und Bergmähwiesen im Landkreis Traunstein. Träger: „Ökomodell Achental e.V.“. Finanzierungssumme: 47.000 Euro.

Aufstockung des Projektes „BiogasBlühfelder“. Die Trägergemeinschaft besteht aus „Agrokraft GmbH“ und „Bund Naturschutz“. Finanzierungssumme: 250.000 Euro.

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84 Millionen Euro
DFG-Förderung

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Region Bayern – Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Technische Universität München (TUM), die Universität Regensburg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) haben zusammen mit ihren Partner-Universitäten acht Sonderforschungsbereiche/Transregio zur Stärkung der Spitzenforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfolgreich beantragt.

Die acht Forschungsvorhaben werden mit insgesamt gut 84 Millionen Euro einschließlich der Programmpauschale von 22 Prozent für die nächsten vier Jahre gefördert. Sowohl drei Neuanträge unter der Leitung der TUM und der FAU konnten punkten, als auch fünf Fortsetzungsanträge unter Leitung bzw. Beteiligung von LMU, TUM, Universität Regensburg und JMU. Diese Entscheidung hat der Bewilligungsausschusses für Sonderforschungsbereiche der DFG in seiner Frühjahrssitzung getroffen. „Jeder bewilligte Antrag ist ein bemerkenswerter Erfolg der beteiligten Hochschulen. Denn die in diesem renommierten DFG-Programm geförderten Projekte bieten auf allerhöchstem Niveau Forschung zu Fragestellungen, die Einfluss auf die Lebensqualität vieler Menschen haben“, betonte der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler.

Die große thematische Bandbreite der geförderten Sonderforschungsbereiche (SFB) mit bayerischer Beteiligung beinhaltet unter anderem Projekte aus der Medizinforschung, der Chemie oder der Physik. Sonderforschungsbereiche werden nach einem strengen Begutachtungsverfahren mit hohen Qualitätsanforderungen vergeben, müssen international sichtbar sein und bedeuten für die Universitäten einen beträchtlichen Zuwachs an Stellen und Mitteln für den jeweiligen Forschungsbereich.

In der Videokonferenz des Bewilligungsausschusses hat die DFG insgesamt elf neue Sonderforschungsbereiche und SFB-Transregio (TRR) für eine erste Förderperiode von zunächst vier Jahren eingerichtet. Der Ausschuss bewilligte außerdem die Verlängerung von 26 SFB/TRR für jeweils eine weitere Förderperiode von vier Jahren. Die nächste Entscheidungssitzung für SFB/TRR findet im November 2021 statt. In ihrem Vorfeld werden insgesamt fünf weitere bayerische Anträge der Universitäten in Bayreuth, Erlangen-Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg von internationalen Experten begutachtet werden.

Breites Themenspektrum der bewilligten Anträge
Unter bayerischer Leitung werden folgende drei SFB bzw. Transregio neu eingerichtet (Titel; antragstellende Universitäten; Sprecher; Fördermittel für bayerische Beteiligte):
TRR 325: „Assembly Controlled Chemical Photocatalysis“ Einrichtungsantrag; TU München, Universität Regensburg; Prof. Dr. Thorsten Bach (TUM); bayerischer Förderanteil 9,5 Mio. Euro
TRR 338: „LETSIMMUN – Lymphozyten Engineering für Therapeutische Synthetische Immunität“. Einrichtungsantrag; TU München, JMU Würzburg, LMU München; Prof. Dr. Dirk Busch (TUM); bayerischer Förderanteil 11,6 Mio. Euro.
SFB 1483: „Empathokinästhetische Sensorik – EmpkinS“ Einrichtungsantrag; FAU Erlangen-Nürnberg; Prof. Dr.-Ing. Martin Vossiek (FAU); bayerischer Förderanteil 11,9 Mio. Euro.

Folgende fünf SFB bzw. Transregio mit bayerischer Beteiligung werden um eine weitere Förderphase verlängert (Titel; antragstellende Universitäten; Sprecher; Fördermittel für bayerische Beteiligte):
TRR 124: „FungiNet: Pathogenic fungi and their human host: Networks of interaction“ (zweiter Folgeantrag) Universität Jena, JMU Würzburg; Prof. Dr. Axel Brakhage (Jena); bayerischer Förderanteil 3,9 Mio. Euro.
TRR 205: „Die Nebenniere: Zentrales Relais in Gesundheit und Krankheit“ (erster Folgeantrag) TU Dresden, JMU Würzburg, LMU München; Prof. Dr. Stefan Bornstein (Dresden); bayerischer Förderanteil 9,2 Mio. Euro.
SFB 1064: „Chromatindynamik“ (zweiter Folgeantrag) LMU München; Prof. Dr. Peter Becker; bayerischer Förderanteil 14,2 Mio. Euro.
SFB 1258: „Neutrinos and Beyond“ (erster Folgeantrag) TU München; Prof.in Dr. Elisa Resconi; bayerischer Förderanteil 12,8 Mio. Euro.
SFB 1277: „Emergent relativistic effects in condensed matter“ (erster Folgeantrag) Universität Regensburg; Prof. Dr. Klaus Richter; bayerischer Förderanteil 11,3 Mio. Euro.

Hintergrundinformation:
Sonderforschungsbereiche sind auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren – in der Regel drei mal vier Jahre – angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über die Grenzen ihrer jeweiligen Fächer, Institute, Fachbereiche und Fakultäten hinweg im Rahmen eines übergreifenden und wissenschaftlich exzellenten Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Der klassische Sonderforschungsbereich wird in der Regel von einer Hochschule beantragt. Der SFB-Transregio (TRR) wird von mehreren – in der Regel bis zu drei – Hochschulen gemeinsam beantragt. Die Förderung ermöglicht eine enge überregionale Kooperation zwischen Hochschulen und den dort Forschenden sowie eine Vernetzung und gemeinsame Nutzung der Ressourcen. Für SFB/TRR stehen im Haushalt der DFG insgesamt jährlich mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung. Die DFG fördert damit ab Juli 2021 insgesamt 282 Sonderforschungsbereiche.

stmwk-

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Klima-
Rechner

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Region Bayern – Welchen Beitrag kann ein landwirtschaftlicher Betrieb zum Klimaschutz beitragen? Wie können die Ziele der Klimaschutzoffensive Bayern erreicht werden? Mit diesen wichtigen Fragen beschäftigt sich das Forschungs- und Umsetzungsprojekt „Klima-Rechner Landwirtschaft“ des bayerischen Landwirtschaftsministeriums. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines im Internet frei zugänglichen Management-Tools, mit dem die Klimawirkung verschiedener Produktionsverfahren ermittelt werden kann. Derzeit ist das erste Verfahren für die Kulturart Hopfen online.

„Wir müssen künftig Landwirtschaft und Klimaschutz noch stärker verbinden und Synergien zwischen beiden Bereichen schaffen. Wenn wir mehr darüber wissen, wie sich die Nahrungsmittelerzeugung auf das Klima auswirkt, können wir sie auch klimafreundlicher machen. Den landwirtschaftlichen Betrieben kommt in der Klimapolitik eine Schlüsselrolle zu, sie sind Betroffene und gleichzeitig Teil der Lösung. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, ihren Betrieb auf ihre Klimawirkung zu analysieren“, erklärte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Nachdem der Klima-Rechner im Hopfenanbau den Anfang markiert hat, folgen in den nächsten Monaten weitere typische Produktionsverfahren aus Pflanzenbau und Tierhaltung, wie beispielsweise für die Milchkuhhaltung und den Winterweizenanbau. „Es ist mir wichtig, dass wir den Landwirtinnen und Landwirten wissenschaftlich fundierte Instrumente zur Standortbestimmung und zur Optimierung in Sachen Klimaschutz an die Hand geben“, so Kaniber.

Das Tool bietet Landwirtschaftsbetreibern eine einfache Möglichkeit, für die betrieblichen Produktionsverfahren einen CO2-Fußabdruck selbst zu ermitteln und klimafreundliche Produktionsweisen zu identifizieren. Zusätzlich werden auch ökonomische Aspekte berücksichtigt. Durch die Integration des Tools in den langjährig bewährten Online-Deckungsbeitragsrechner können in einem Schritt sowohl die Klimawirkung des eigenen Anbaus als auch dessen ökonomische Kennwerte berechnet werden. Diese Kombination ist in Deutschland einzigartig. Damit können Maßnahmen gefunden werden, die eine Reduktion der Emissionen bewirken und gleichzeitig Kosten einsparen. Der Landwirt kann neben der Nutzung seiner eigenen Betriebsdaten auch auf eine langjährige valide Datenbasis mit Standardwerten zurückgreifen, die in dieser Form beispiellos ist. Das Tool ist webbasiert, kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Für Sicherheit ist gesorgt: Die eingegebenen Daten werden weder gespeichert noch weiterverarbeitet. Die Ergebnisse können jedoch vom Anwender zur weiteren Verwendung exportiert werden und er behält somit die Datenhoheit. Das Verfahren zum Hopfen ist unter www.stmelf.bayern.de/idb/hopfen.html abrufbar. Weitere Informationen unter www.lfl.bayern.de/iba

-stmelf- Bild: am

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Gründung
des Instituts
für notfallmedizinische Bildung

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Region Bayern – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Gründung des „Instituts für notfallmedizinische Bildung“ – in Fürth – die Bedeutung von modernen Fortbildungsmöglichkeiten hervorgehoben. „Die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, wie wichtig ein funktionierendes und schlagkräftiges Gesundheitssystem ist. Gut ausgebildetes Fachpersonal ist unverzichtbar. In Bayern sind wir hier bereits sehr gut aufgestellt. Mit dem „Institut für notfallmedizinische Bildung“ entsteht nun ein weiteres wichtiges Angebot zur Fort- und Weiterbildung. Durch modernde und innovative Weiterbildungsmöglichkeiten wird dem rasanten Fortschritt im Gesundheitswesen Rechnung getragen und wir gewährleisten so auch künftig die bestmögliche Versorgung unser Bürger“, so Herrmann.

Das Institut bietet ein breit gefächertes Fortbildungsprogramm für medizinisches Fachpersonal und für das Personal des Rettungsdienstes an. Neben klassischen medizinischen Themen gibt es auch Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz im Notfallwesen sowie zur Deeskalation in Notfallsituationen. Träger des Instituts sind das Klinikum Fürth und die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth. Als Kooperationspartner fungiert die Hochschule Ansbach. Durch eine konzeptionelle Neuausrichtung im Bildungswesen soll ein hochwertiges Angebot an Fort- und Weiterbildung geschaffen werden, das sich an alle Zielgruppen aus Medizin, Pflege, Rettungswesen und der Gefahrenabwehr richtet. Neben einer besseren Vernetzung von Kooperationspartnern sollen auch verstärkt neue Technologien, wie etwa eine virtuelle Patientensimulation, zum Einsatz kommen.

-stmi- Bild: am

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Tourismus-
Saisonstart
in Bayern

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Region Bayern – Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger hat zum Start des Bayerntourismus am 21. Mai die Bundesnotbremse erneut kritisiert. Aiwanger: „Die Regelungen mit dem Inzidenzwert von 100 ohne Ausnahmen sind zu starr und werden der Situation beim Tourismus und im Handel nicht gerecht. Hotels und Tourismusdienstleister haben in Städten und Landkreisen, in denen der Inzidenzwert um die 100 pendelt, keine Planungssicherheit. Wir brauchen flexiblere Regelungen, die den Ländern mehr Spielraum bei der Öffnungsentscheidung lässt. Deswegen muss die Bundesnotbremse zeitnah praxistauglicher angepasst werden und darf über den 30. Juni hinaus nicht verlängert werden. Wenn in einem Landkreis der Inzidenzwert etwa deshalb über 100 steigt, weil in einer abgrenzbaren Familienfeier oder einer Gemeinschaftsunterkunft ein Coronaausbruch zu verzeichnen ist, muss künftig wieder das Gesundheitsamt vor Ort entscheiden können, ob tausende Urlaubsgäste die Heimreise antreten müssen oder ob sie bleiben können. Momentan gibt es aufgrund der praxisfremden Bundesnotbremse keinen Handlungsspielraum. Das ist unakzeptabel!“

Andere europäische Staaten würden den Tourismus mit Hygienekonzepten, aber unabhängig von Inzidenzen öffnen, während die Bundesregierung nach wie vor „im Bremserhäuschen“ sitze und sich an der Bundesnotbremse festklammere, bemängelte Aiwanger und betonte: „Eine inzidenzunabhängige Öffnung des Tourismus wäre auch für Deutschland und Bayern die bessere, weil verlässlichere Alternative. Selbiges gilt für den massiv geschädigten Einzelhandel, der mit den vielen Abstufungen zwischen „Einkauf mit Maske“, „click&meet ohne Test“ und „mit Test“ sowie „click&collect“ einem Regelungswirrwarr mit Vorgaben ausgesetzt ist, die sich durch die starren Inzidenzvorgaben der Bundesnotbremse für die Geschäfte und Kunden teilweise wöchentlich ändern.“

In Bayern öffneten am 21. Mai die Hotels und Beherbergungsbetriebe in mehr als 50 Städten und Landkreisen mit einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz unter 100. Auch zahlreiche touristische Attraktionen öffneten wieder ihre Türen. Aiwanger: „Der 21. Mai ist trotz allem ein guter Tag für den Bayerntourismus. Endlich geht es wieder los! Nach Monaten der Schließungen können unsere Gastgeber wieder das tun, was sie am liebsten machen: Ihre Gäste mit der sprichwörtlichen bayerischen Gastlichkeit verwöhnen!“

Der Minister zeigte sich erfreut, dass Bayern den Weg aus immer weiteren Lockdown-Verlängerungen gefunden hat: „Politik kann nicht immer nur alles einseitig verbieten. Natürlich müssen wir trotz sinkender Infektionszahlen weiter umsichtig bleiben und dürfen nicht übermütig werden. Aber wir dürfen die Geduld der Menschen auch nicht überstrapazieren und müssen wieder Mut zum Leben machen. Gerade für die touristischen Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren die letzten Monate hart und kräftezehrend. Ich freue mich sehr, dass wir diesen Menschen jetzt Perspektiven eröffnen können und mit dem Beginn der Pfingstferien wieder mehr Zuversicht und Lebensfreude in Bayern Einzug halten.“

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Der bayerische Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger bei einer Stippvisite in Garmisch-Partenkirchen

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Aiwanger hat sich bei einem Besuch der Eckbauerbahn in Garmisch-Partenkirchen über die Situation und die Erwartungen der Tourismusanbieter informiert und erklärte: „In den vergangenen Wochen und Tagen sind die Infektionszahlen in vielen bayerischen Regionen deutlich gesunken. Damit steht einem sicheren und unbeschwerten Urlaub in Bayern nichts mehr im Wege. Ich freue mich sehr, dass für die Menschen nach einem halben Jahr Lockdown jetzt endlich wieder mehr Zuversicht und Lebensfreude möglich ist. Lebensfreude muss jetzt wieder anstelle der Corona-Angst treten. Die Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätzen aber auch der Start von Seilbahnen, Seenschifffahrt und touristischen Busreisen sind wichtige Schritte in Richtung Normalität. Pünktlich mit Beginn der Pfingstferien läuten wir eine hoffentlich erfolgreiche Urlaubssaison in Bayern ein. Jetzt müssen zeitnah auch Innengastronomie und Freizeitparks folgen.“

Voraussetzung für den Start in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Die bayerische Tourismusbranche ist ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor und hat sich über die vergangenen Jahrzehnte zu einer Leitökonomie entwickelt, vor allem im ländlichen Raum. Insgesamt gibt es im Freistaat rund 44.000 gastgewerbliche Betriebe. 33 Milliarden Euro haben Touristen vor Corona pro Jahr in Bayern ausgegeben. Damit wird im Freistaat ein Fünftel der touristischen Wertschöpfung in Deutschland erwirtschaftet. 600.000 Menschen in Bayern erzielen ihr Einkommen aus dem Tourismus.

Bayern steht nach Ansicht des Ministers für sicheren Urlaub – gerade in Corona-Zeiten. „Schon im letzten Sommer haben sich unsere Hygienekonzepte hervorragend bewährt. Dort wo es nötig war, haben wir diese überarbeitet, nachgeschärft und vor allem um den wichtigen Bereich der Testungen ergänzt. Wer in Bayern Urlaub macht, kann die schönste Zeit des Jahres ohne Sorgen genießen. Jetzt müssen wir daran arbeiten, die Bundesnotbremse abzuschaffen. Die bayerische Tourismusbranche hat schwierige Lockdown-Monate hinter sich. Durch die Corona-Pandemie wurde der Lebensnerv dieser Branche schwer getroffen. Trotz staatlicher Unterstützung ist die wirtschaftliche Situation in vielen Unternehmen stark angespannt. Zahlreiche Betriebe kämpfen ums Überleben. Daher ist es wichtig und richtig, dass die Branche jetzt wieder loslegen und in den Sommermonaten voll durchstarten kann. Bayern braucht einen starken Tourismus, Bayern muss Tourismusland Nummer eins in Deutschland bleiben!“, resümierte der Minister.

-stmwi- Bilder: am, Elke Neureuther

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Gaufest
und Gaupreisplatteln
des Oberlandler Gauverbandes
fallen auch 2021 aus

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Region Oberland – Lange hatte der Verband noch gehofft und die Entscheidung bis zuletzt hinausgezögert. Aber leider muss nun auch der Oberlandler Gauverband sein für Juli 2021 geplantes Gaufest sowie das Gaupreisplatteln absagen. Beide Veranstaltungen sollten heuer in Valley im Landkreis Miesbach stattfinden. Gauvorstand Schwaiger bedauert die Absagen sehr und hofft, dass sich die Valleyer Trachtler für ein späteres Gaufest erneut um die Ausrichtung bewerben werden.

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Bayern
baut Krankenhausversorgung aus

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Region Bayern – Die Krankenhausversorgung in Bayern wird insbesondere im Bereich der Psychiatrie und der Psychosomatik weiter ausgebaut. Der Krankenhausplanungsausschuss gab grünes Licht für wichtige Anträge. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte: „Wir stellen weitere Weichen für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung und setzen den nachhaltigen, bedarfsgerechten Ausbau fort. Die Beschlüsse betreffen Krankenhäuser sowohl in Städten wie in ländlichen Regionen. Holetschek unterstrich: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, für die Menschen in ganz Bayern eine flächendeckende und hochwertige Krankenhausversorgung zu schaffen. Auffällig ist, dass vor allem in den Bereichen der Psychiatrie und Psychosomatik weiterer Ausbaubedarf besteht. So hat der Krankenhausplanungsausschuss der Aufnahme von zwei neuen Krankenhäusern der Psychosomatischen Medizin in den Krankenhausplan zugestimmt. Klar ist: Dieser Prozess wird auch noch nicht so bald abgeschlossen sein.“

Mit der Kirinus-Klinik am Alpenpark in Bad Wiessee am Tegernsee und der Alpcura Fachklinik Allgäu in Pfronten erhielten gleich zwei neue Kliniken die grundsätzliche Freigabe, um mit zunächst je 18 Betten in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen zu werden. Die Kapazitäten im Bereich der Psychosomatik wurden in der Kirinus-Tageskliniken Schwabing (zwölf teilstationäre Plätze) und Nymphenburg (16 teilstationäre Plätze, in denen Kinder und Jugendliche behandelt werden) sowie die Schön-Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee (zusätzliche 15 vollstationäre Betten) vergrößert. Ebenfalls im Bereich der Psychosomatik wurde die Klinik Angermühle in Deggendorf aus dem vorherigen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen nunmehr als Plankrankenhaus in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern übernommen.

Aber auch in somatischen Krankenhäusern wurden Kapazitäten erweitert und insbesondere weitreichende Bedarfsfeststellungen für Bau- und Investitionsmaßnahmen getroffen. So hat der Krankenhausplanungsausschuss für das Klinikum Ingolstadt einer Bedarfsfeststellung von insgesamt 1.149 Betten und 91 Plätzen zugestimmt (zusammen mit den je 20 Betten zählenden Außenstellen des Bezirks Oberbayern und der St. Elisabeth KJF Klinik Neuburg). Die gemeinsame Bedarfsfeststellung für das Krankenhaus Neuwittelsbach und die Maria-Theresia-Klinik in München wurde von 185 auf 210 Betten und 15 Plätze angehoben. Ebenfalls Bedarfsfeststellungen für Baumaßnahmen erhielten das Klinikum Garmisch-Partenkirchen (415 Betten), das Krankenhaus Naila (165 Betten und zehn Plätze), die Kreisklinik St. Elisabeth Dillingen (200 Betten) sowie die Asklepios Klinik Lindau (110 Betten). In Schwaben werden die Kapazitäten zur Versorgung schwer Schädel-Hirn-Verletzter deutlich ausgebaut (Ichenhausen: zusätzlich 30 Betten; Hopfen am See: weitere sechs Betten).

Erweiterte Versorgungsaufträge erhielten mit der Fachrichtung Haut- und Geschlechtskrankheiten das Klinikum Bamberg sowie mit der Fachrichtung Innere Medizin beschränkt auf die Erbringung minimalinvasiver Herzklappeneingriffe die Schön-Klinik Vogtareuth. Dem Klinikum Ingolstadt, dem Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg und der Klinik Donaustauf wurden schließlich Aufgaben als Traumazentrum, Rheumatologisches Zentrum bzw. Lungenzentrum zugewiesen. Darüber hinaus wurden durch den Krankenhausplanungsausschuss 46 neue akutgeriatrische Betten anerkannt. Ebenso wurde einer Bedarfsfeststellung für zehn Plätze einer akutgeriatischen Tagesklinik an der Klinik Naila zugestimmt. Damit verfügt Bayern über mehr als 2.600 akutgeriatrische Betten sowie acht akutgeriatrische Tageskliniken mit insgesamt 173 Plätzen.

Nach dem Regierungsbezirk Oberbayern wird künftig auch im Regierungsbezirk Mittelfranken erstmals die Möglichkeit der stationsäquivalenten Versorgung von psychiatrischen Patienten in Ansbach eröffnet. Holetschek erläuterte: „Mit den getroffenen Entscheidungen haben wir, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, weitere wichtige Weichen für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung gestellt. Die Kliniken in Bayern bieten Gewähr für eine flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau. Dies hat nicht zuletzt das Pandemiegeschehen eindrucksvoll bestätigt, bei dem die Situation trotz örtlicher Engpässe stets unter Kontrolle war. Die hervorragenden Leistungen der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter verdienen höchste Anerkennung.“

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„Stille Wälder“:
Erster Alpen-Naturfriedhof
in Bayern eröffnet

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Region Mittenwald – Staatsministerin Michaela Kaniber hat den ersten Naturfriedhof der Bayerischen Staatsforsten am Unteren Kranzberg eröffnet. „Seit jeher ist der Wald ein wundervoller Ort der Ruhe und der Kraft. Immer mehr Menschen wünschen sich, an einem solchen Ort inmitten unberührter Natur ihre letzte Ruhe zu finden. Unter dem Dach mächtiger alter Bäume können Hinterbliebene künftig von einem geliebten Menschen Abschied nehmen und im stillen Gedenken innehalten“, so die Ministerin.

In Kooperation mit dem Markt Mittenwald ist der sogenannte „Stille Wald“ der Bayerischen Staatsforsten als erster Naturfriedhof im bayerischen Alpenraum zwischen Schloss Elmau und Schloss Kranzbach entstanden. Auf einer Waldfläche von 31 Hektar kann die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen aus heimischem Holz am Fuße jahrhundertealter Bäume beigesetzt werden. Das Holz der Urnen und die Asche gehen nach einigen Jahren in den natürlichen Kreislauf des Waldes über und werden damit wieder Teil neuen Lebens. Im Lauf der Jahreszeiten schmückt der Wald die Grabplätze auf natürliche Art und Weise immer wieder neu. Auf festen Wegen und Pfaden können Angehörige die Grabplätze erreichen. Ein ansprechend in die Landschaft integrierter Andachtsort aus Holz steht für Trauerfeiern oder zur stillen Besinnung ganzjährig zur Verfügung.

Mit ihrem Projekt der „Stillen Wälder“ tragen die Bayerischen Staatsforsten der zunehmenden Naturverbundenheit vieler Menschen und dem steigenden Bedürfnis nach Bestattung im Wald Rechnung. Ein zweiter Naturfriedhof entsteht aktuell im Markt Schnaittach bei Nürnberg.

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Corona-
Erstimpfungen
bei Haus- und Fachärzten
weiterhin möglich

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Region Bayern – Die Corona-Erstimpfungen werden schwerpunktmäßig durch niedergelassene Haus- und Fachärzte angeboten. Der Fokus der Impfungen in den Impfzentren liegt derzeit auf Zweitimpfungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte: „Wir haben in Bayern ein hohes Tempo bei den Impfungen, inzwischen haben rund 40 Prozent der Menschen im Freistaat eine Erstimpfung erhalten, rund 11 Prozent eine Zweitimpfung und damit den vollen Impfschutz. Das Impftempo bleibt weiter hoch, denn klar ist: Auch Zweitimpfungen sind wichtige Impfungen für den Kampf gegen die Pandemie. Nur sie bieten den vollen Immunschutz. Wir haben früh im Einvernehmen mit dem Bund und analog zu allen anderen Bundesländern auf eine hohe Impfrate an Erstimpfungen gesetzt, um möglichst vielen Menschen schon mit einer ersten Impfung einen guten Schutz vor einem schweren Verlauf einer Covid-Infektion zu geben. Studien zufolge bietet etwa Biontech bereits nach der ersten Impfung einen Schutz von 60 bis 70 Prozent vor einer SARS-CoV-2-Infektion. Gerade in der dritten Welle war dies einer der Erfolgsfaktoren. Auf diese Erstimpfungen muss aber jeweils eine Zweitimpfung folgen. Allein in den Impfzentren stehen in den kommenden vier Wochen mehr als 1,1 Millionen Zweitimpfungen an. Diese bereiten wir mit größter Sorgfalt vor. Gerade in den Kalenderwochen 14 bis 16 wurden in den Impfzentren nahezu ausschließlich Erstimpfungen durchgeführt. Die STIKO hatte den Abstand zwischen den beiden Impfungen mit Biontech von drei auf sechs Wochen verlängert, sodass für Erstimpfungen viele Impfdosen bereitstanden. Diese Chance haben wir ergriffen und konnten vielen Menschen ein erstes Impfangebot machen. Nun müssen diese Impfserien abgeschlossen werden. Auf unser hohes Tempo an Erstimpfungen folgt in festem zeitlichen Abstand ein hohes Tempo an Zweitimpfungen. Damit erhalten viele Menschen in Bayern nicht nur vollen Impfschutz, sondern auch viele Freiheitsrechte zurück.“

-stmgp-

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„Top of Germany“
wieder erreichbar

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Region Garmisch-Partenkirchen – Nach knapp sieben Monaten sind nun wieder Seilbahnfahrten zum höchsten Punkt Deutschlands möglich. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und Garmisch-Partenkirchens Erste Bürgermeisterin Elisabeth Koch haben den Seilbahnbetrieb mit einer gemeinsamen Fahrt zum Gipfel eröffnet. „Die Corona-Pandemie hat uns lange in einem sehr engen Griff gehalten. Ich freue mich sehr, dass die Zahlen den Betrieb von touristischen Verkehrsmitteln – wie Seilbahnen, Ausflugsbussen oder Seenschifffahrt – nun wieder zulassen“, so Schreyer.

Voraussetzung ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100. Außerdem müssen Hygieneregeln eingehalten werden. „Corona ist noch nicht vorbei. Wir müssen weiterhin vorsichtig sein und deshalb sind Maßnahmen – wie Tests, Abstandsregeln und Maskenpflicht – nach wie vor notwendig. Dafür wird man mit einem touristischen Erlebnis entschädigt, das so viele Monate lang nicht mehr möglich war. Ich freue mich daher für alle Familien, Bergfreunde und natürlich auch für die Betreiber. Dass wir den touristischen Verkehr rechtzeitig zu den Pfingstferien wiederaufnehmen können ist ein großer Schritt in Richtung zu wieder mehr Normalität.“

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Zugspitzbesuch v.l.:
Garmisch-Partenkirchens Erste Bürgermeisterin Elisabeth Koch
und die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer
haben den Zugspitz-Seilbahnbetrieb 2021 eröffnet

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„Für uns ist die Wiedereröffnung der Bayerischen Zugspitzbahn natürlich ein sehnlichst herbeigewünschter Termin. „Top of Germany“ ist endlich wieder in Betrieb und eine unserer Top-Destinationen für unsere Einheimischen und Gäste wieder erreichbar. Die lange Schließung war für alle Bergbahnen eine Katastrophe! Umso mehr freuen wir uns und fühlen uns sehr geehrt, dass wir gemeinsam mit der Staatsministerin den Startschuss in eine neue, erfolgreiche Saison geben können“, so Garmisch-Partenkirchens Erste Bürgermeisterin Elisabeth Koch, die zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der Zugspitzbahn ist. Die bayerischen Seilbahnbetreiber hatten bereits im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 mit Unterstützung durch das Verkehrsministerium betriebliche Hygienekonzepte erstellt. Diese hatten sich insbesondere in den Sommermonaten des letzten Jahres bewährt.

-stmb- Bild: stmb

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Breitband-
wegweiser

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Region Bayern –Dank massivem und freiwilligem Engagement des Freistaats sind künftig mehr als 6,3 Millionen bayerische Haushalte mit schnellem Internet versorgt. Die Breitbandförderung ist das erfolgreichste technische Infrastrukturprojekt Bayerns der letzten Jahre. Der Freistaat geht damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, erklärte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei Vorstellung des Abschlussberichts zur Förderung nach der Breitbandrichtlinie (2014 – 2020). Daran knüpft der Freistaat nun mit der Förderung nach der Gigabitrichtlinie nahtlos an.

Bereits mit der bisherigen Breitbandförderung wurden über 1.800 Kommunen 1,2 Milliarden Euro an staatlichen Fördermitteln zugesagt. Die bayerischen Kommunen beteiligen sich mit 300 Millionen Euro. Damit werden über 55.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt. Über 97 Prozent aller bayerischen Haushalte sind bereits mit schnellem Internet versorgt, nach Abschluss der laufenden Projekte werden es über 99 Prozent sein. Bayern als größtes Bundesland belegt damit einen Spitzenplatz unter den Flächenländern und ist gerade bei der Versorgung im ländlichen Raum hervorragend aufgestellt.

„Unser Ziel bleibt, dass Gigabit in jedem Haus im Freistaat ankommt. Mit unserem neuen Informationsportal „Breitbandwegweiser“ wollen wir zu Fragen rund um das Thema Breitband informieren und beraten. Damit erweitern wir die bestehende Beratung der Kommunen um eine Beratung für jedermann!“, so Füracker. Per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular können auch individuelle Fragen gestellt werden. „Unser neuer „Breitbandwegweiser“ hält, was sein Name verspricht: Einfach und direkt leitet er Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu den Antworten auf ihre Fragen rund um den Netzausbau! Das ist ein echter zusätzlicher Service für Alle. Leistungsfähige Breitbandnetze sind die Lebensadern der Gegenwart und Zukunft. Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie geht der Freistaat hier bereits seit 2020 konsequent den nächsten Schritt. Bayern ist damit europaweit Vorreiter bei der Förderung in sogenannten grauen Flecken!“, so Füracker.

Über 600 Gemeinden sind bereits in das neue bayerische Förderverfahren eingestiegen. Der Freistaat beteiligte sich ferner mit einer unbürokratischen Kofinanzierung bei Projekten nach dem neuen Bundesförderprogramm. „Mit der Kombination von Bundesförderung, bayerischer Kofinanzierung und Gigabitrichtlinie haben Bayerns Kommunen auch künftig bundesweit mit Abstand die besten Fördermöglichkeiten“, hielt Füracker abschließend fest. Der Bericht „Digitale Infrastruktur in Bayern 2021“, auch mit regionalen Zahlen und Grafiken, kann unter: www.schnelles-internet-in-bayern.de eingesehen werden.

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Hilfe
für Kleinwaldbesitzer:
Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

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Region Bayern – Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Für Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig. Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Forstbetriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ausnahmeregelungen zu beantragen.

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Neue
Rote Liste
gefährdeter Bienen

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Region Bayern – Zum UN-Weltbienentag hat der Freistaat die aktualisierte „Rote Liste gefährdeter Bienen“ Bayerns fertiggestellt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Wir wollen den Trend der Artenvielfalt in Bayern ins Positive wenden. Dabei sind wir alle gefordert. Die aktuelle Bestandsaufnahme der Bienen in Bayern motiviert zum Artenschutz. Unsere Maßnahmen für noch mehr Artenvielfalt in Bayern laufen auf Hochtouren. Wir wollen Bayern zum Blühen bringen. Dazu wollen wir blühende Bänder durch ganz Bayern ziehen. Rund 35 Millionen Euro werden jährlich für die Umsetzung des „Volksbegehrens Plus“ im Umweltbereich bereitgestellt. Aber auch jeder einzelne kann etwas tun, vom blühenden Garten bis zum insektenfreundlichen Balkon.“ Damit sich möglichst viele Bürger am Artenschutz aktiv beteiligen, stellt das Umweltministerium aktuell 10.000 Saattütchen mit einheimischen Saatgutmischungen kostenfrei zur Verfügung.

Wildbienen sind nach der aktuellen Roten Liste eine überdurchschnittlich gefährdete Tiergruppe. Die Anzahl der in Bayern nachgewiesenen Bienen umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand rund 520 Arten. Insgesamt ist für die Mehrheit der Arten ein Rückgang festzustellen. Die Gefährdungseinschätzung hat sich bei den meisten Arten im Vergleich zur letzten Roten Liste 2003 nicht verändert. Die vorliegende Rote Liste nennt 264 Arten, das sind knapp über 50 Prozent, als gefährdet. Weitere 41 Arten, knapp acht Prozent, stehen auf der Vorwarnliste. 75 Arten, rund 15 Prozent, gelten als häufig bis sehr häufig. Der Arten- und Individuenreichtum ist dabei in Nordbayern größer als im Süden, da Bienen bevorzugt trockenwarme Lebensräume besiedeln.

Aktuelle Maßnahmen für mehr Artenschutz in Bayern ergeben sich insbesondere aus dem „Volksbegehren Plus“. Rund drei Viertel aller Maßnahmen unter der Federführung des Umweltministeriums wurden bereits umgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des kooperativen Naturschutzes, insbesondere des Vertragsnaturschutzes. Im Jahr 2021 werden hier rund 135.000 Hektar Flächen besonders naturverträglich bewirtschaftet – etwa 15.000 Hektar mehr als im Vorjahr. Dies fördert neben Wildbienen auch die Insektenvielfalt insgesamt. Zusätzlich werden derzeit einige weitere Maßnahmen umgesetzt, etwa die Gewässerrandstreifen. Außerdem wurde das Bayerische Artenschutzzentrum am Landesamt für Umwelt (LfU) als Leuchtturmprojekt für die Artenvielfalt eingerichtet.

Im „Blühpakt Bayern“ engagieren sich kontinuierlich mehr Partner für mehr Arten- und Insektenvielfalt. Nach dem Bayerischem Golfverband und dem Landesverband Bayerischer Imker ist noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern der Blühpakt-Allianz beigetreten. Die Roten Listen in Bayern werden vom Artenschutzzentrum am LfU aktualisiert. Neben der Fortschreibung der Roten Listen legt das Artenschutzzentrum Artenhilfsprogramme für bedrohte Tiere und Pflanzen auf.

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Sparkassenfusion
erfolgt zum 1. Januar 2022

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Region Schwaben/Bodensee – Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und die Kreissparkasse Augsburg fusionieren zum 1. Januar 2022. Alle kommunalen Entscheidungs- und Sparkassengremien haben dem Zusammenschluss in insgesamt 11 Abstimmungen zugestimmt. Die Verwaltungsräte und Verbandsversammlungen der beiden Sparkassen hatten bereits Anfang Mai dem Fusionsvertrag ihre Zustimmung erteilt. Somit fusionieren beide Sparkassen zum 1. Januar 2022. „Für den Zusammenschluss gab es überzeugende Argumente. Die Träger haben mit dem politischen Votum die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft beider Sparkassen gestellt: Zwei starke Partner können jetzt zusammengehen“, ist der Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, Landrat Alex Eder, überzeugt.

Die Fusion wird vom Sparkassenverband Bayern befürwortet und unterstützt. Das Fusionsdatum wird der 1. Januar 2022 sein, die technische Fusion wird im 2. Quartal 2022 vollzogen werden. Die neue gemeinsame Sparkasse wird unter dem Namen „Sparkasse Schwaben-Bodensee“ firmieren. „Mit dem Zusammenschluss senden wir ein starkes Signal an die Menschen und mittelständischen Unternehmen in der Region. So entstehen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmenskunden und neue Angebote in der individuellen Vermögensverwaltung“, bringt der Augsburger Landrat Martin Sailer die Vorteile für Kunden auf den Punkt.

Das übergeordnete Ziel für die nun beginnende Integrationsarbeit bleibt es, aus zwei Instituten eine innovative und leistungsstarke Sparkasse zu formen. Zentraler Dienstsitz des Vorstands der neuen Sparkasse wird die Hauptgeschäftsstelle in Memmingen sein. Eine weitere Hauptgeschäftsstelle mit Vorstandspräsenz wird in Augsburg bestehen. Ferner sind weitere Niederlassungen in Lindau, Mindelheim und Schwabmünchen angesiedelt. Vorstandsvorsitzender der neuen Sparkasse wird der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, Thomas Munding. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wird der zukünftige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Augsburg, Horst Schönfeld.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb werden wie bisher in ihren Geschäftsstellen und Marktbereichen eingesetzt. Es wird zu keinen fusionsbedingten Kündigungen kommen. „Wir freuen uns sehr über das klare Signal unserer Träger. Beide Sparkassen können mit dem Zusammenschluss ihre Zukunft jetzt gemeinsam gestalten und sind für die künftigen Herausforderungen noch besser gerüstet“, kommentiert Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim.

„Das positive Feedback unserer Kunden und unserer Mitarbeiter in beiden Häusern werten wir als Vertrauen in die Kernüberlegungen zur Fusion. Gleichzeitig motiviert es uns, die anvisierten Potenziale aus dem Zusammenschluss konsequent zu heben“, formuliert der künftige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Augsburg, Horst Schönfeld, den Anspruch der beiden Partner.

Wesentliche Kennzahlen der neuen Sparkasse Schwaben-Bodensee:
Rang fünf in Bayern, bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS); 110 Geschäftsstellen, davon 62 mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen; 8.692 Millionen Euro durchschnittliche Bilanzsumme; 12.525 Millionen Euro bilanzielles Kundengeschäftsvolumen; 5.734 Millionen Euro Kredite an Nichtbanken; 6.792 Millionen euro Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken; 2.169 Millionen Euro Wertpapiergeschäftsvolumen sowie 1.154 Mitarbeiter, davon 1.029 aktive Beschäftigte.

-am-

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Drohnen
in Naturschutzgebieten

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Region Bayern – Rund 500.000 Drohnen gibt es in Deutschland und die überwiegende Mehrheit davon wird privat genutzt. In der neuen EU-Drohnenverordnung, die zum 01.01.2021 in Kraft trat, ist der Einsatz dieser „fliegenden Augen“ geregelt. Zusätzlich dazu können die Mitgliedsstaaten aber weiterhin auch eigene Vorgaben ergänzen. Wesentlich für die Frage, wo geflogen werden darf, ist die sogenannte Drohnenverordnung, in dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Einsatz von Drohnen in und über Naturschutzgebieten, Nationalparks und FFH-Gebieten generell verbietet. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ändert sich auch die Notwendigkeit von Aufstiegsgenehmigungen. Demnach kann die Genehmigung für den Einsatz einer Drohne in einem Naturschutzgebiet nur im begründeten Einzelfall erteilt werden. Pauschale Genehmigungen sind nicht möglich.

Der Grund für das Verbot ist unter anderem die Tatsache, dass Drohnen wildlebende Tiere beunruhigen und stören können. Gerade zur Vogelbrutzeit besteht bei Drohnenüberflügen eine erhebliche Gefahr für solche Störungen. Für den Drohnenführer sind diese aufgrund der Distanz zum Fluggerät nicht immer wahrnehmbar. Aber auch außerhalb von Naturschutzgebieten sollte man Rücksicht auf die Lebensräume der verschiedenen Tierarten nehmen.

-laaö- Bild: am

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Kurz-Besuch
in München

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Region München – Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat kürzlich Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Staatskanzlei in München empfangen. „Die Stippvisite folgt einer bewährten Tradition: Austausch mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz im Grünen an der Staatskanzlei. Bayern und Österreich sind enge Freunde und Partner. Wir waren beide von Corona schwer betroffen. Jetzt befinden wir uns auf einer langen Zielgeraden. Nun ist auch der kleine Grenzverkehr zwischen Österreich und Bayern – zum Verwandtenbesuch und Einkauf – wieder möglich. Und ab den Pfingstferien öffnet der Tourismus, wo es die Notbremse zulässt. Für die Zeit nach Corona werden wir ein Team zum Austausch von Digitalisierung und Forschung bilden“, betonte Söder.

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-am- Bilder: bsk

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Chancen-Check
für die Generation U27
Corona-Pandemie-Verlierer Nr.1: Ärmere und behinderte Kinder

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Ein aktueller „Chancen-Check“ für die „Generation U27“ ergab: Die Corona-Pandemie hat die soziale Schieflage bei Kindern, Jugendlichen und Familien in Deutschland drastisch verschlimmert. Sie hat zusätzliche Löcher ins soziale Netz gerissen. Wer in Armut oder mit einer Behinderung aufwächst, den treffen die Folgen der Pandemie besonders hart – so das Fazit einer Expertengruppe der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ). Sie hat die Chancen und die Risiken, mit denen junge Menschen in der Pandemie aufwachsen, untersucht und dazu den „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2021“ vorgelegt. Dessen Ergebnisse stellte die AGJ unlängst vor. Anlass ist der „17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag“ (DJHT), den die AGJ vom 18. bis 20. Mai als bundesweit größten Branchen-Gipfel der Kinder- und Jugendhilfe organisiert – zum ersten Mal digital.

Die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche werden ein Schwerpunkt des DJHT sein. Eine Forderung des DJHT: „Post-Corona-Sonderurlaub“ für Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Der DJHT-Monitor macht die Dimension, die Armut bei Minderjährigen hat, deutlich: Jedes fünfte Kind wächst in Armut auf. Mehr als 1,77 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in einer „Hartz-IV-Familie“. „Das Fatale ist, dass die soziale Karriereleiter unten keine Sprossen hat. Wer einmal in Armut – von Hartz IV – lebt, der wird das mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent auch in den nächsten fünf Jahren noch tun“, betonte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und Leiterin der AGJ-Expertengruppe, Prof. Dr. Karin Böllert.

Deutschland habe „ein massives Problem, Kindern und Jugendlichen gleiche Startchancen zu bieten“. Dies habe sich in den vergangenen Monaten noch verschlimmert: „Die Corona-Pandemie hat Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit niedrigen Einkommen deutlich stärker getroffen. „Lockdown“ bedeutet für sie: Leben auf engem Raum, kein digitales Homeschooling, keine Eltern, die im Homeoffice das Lernen intensiv begleiten können“, so Böllert.

Im Fokus der DJHT-Experten: Die mehr als 320.000 unter 25-Jährigen, die schwerbehindert sind. Sie erlebten eine „Härtefall-Situation der Corona-Pandemie“. Ein Großteil von ihnen sei in den vergangenen Monaten von der Außenwelt quasi abgeschnitten. „Man kann auch sagen: Weggeschlossen – Familien und Einrichtungen waren im Schutz-Modus. Und das ganz häufig ohne behindertengerechte IT-Technik. Damit waren oft nicht einmal digitale Kontakte mit anderen möglich“, kritisiert Prof. Karin Böllert. Auch viele Behinderteneinrichtungen und Therapieangebote seien geschlossen oder stark eingeschränkt worden. „Dann waren die Eltern mit ihren behinderten Kindern zu Hause – oftmals isoliert, um das Risiko einer Corona-Infektion zu vermeiden“, erklärte Böllert. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang eine „falsche Impfpriorität“: „Es wird höchste Zeit, dass wir Eltern von behinderten Kindern ein schnelles Impfangebot machen.“

Die Pandemie habe ihre deutlichen Spuren aber auch in der Mitte der Gesellschaft hinterlassen: Junge Menschen seien verunsichert – 45 Prozent haben Angst vor der Zukunft. Ein Drittel aller Familien beklagten mittlerweile Geldsorgen – insbesondere Alleinerziehende. Ferner mache es jungen Menschen enorm zu schaffen, quasi „zwangskaserniert“ zu sein: „Keine Klubs, keine Sporthallen, keine Übungsräume für Bandproben… 

Böllert: „Die Corona-Pandemie hat gerade Jugendlichen die Orte weggenommen, an denen sie ihr Leben sonst selbst in die Hand genommen haben“. Als Hochschullehrerin am Institut für Erziehungswissenschaft warnt sie: „Digital ist nicht sozial.“ Mehr Handy, mehr Tablet, mehr Laptop und PC. Es gibt immer mehr ‚kalte Kontakte‘ „. Ein Drittel der Jugendlichen fühle sich einsam.

Die AGJ spricht sich dafür aus, Kindern, Jugendlichen und Eltern den Ausstieg aus dem „Corona-Modus“ zu erleichtern, sobald dies mit Blick auf das Infektionsgeschehen möglich sei. „Wir brauchen ein ‚Durchatmen für alle‘, ein ‚Kräftetanken für alle‘. Konkret: Einen Post-Corona-Sonderurlaub, welcher aus einem staatlichen Sonderfonds finanziert werden könnte“, resümierte Prof. Karin Böllert.

-am-

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100
Beatmungsgeräte
für Indien

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Bayerns Ministerin für Internationales, Melanie Huml, hat 100 medizinische Beatmungsgeräte aus dem bayerischen Pandemiezentrallager an den indischen Generalkonsul Mohit Yadav übergeben. Die Geräte werden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum für Bund und Länder (GMLZ) auf den Weg gebracht. Huml: „Diese Maßnahme ist ein Akt der Humanität und Solidarität mit einem engen Partner Bayerns, der sich in einer akuten Notlage befindet.“ Generalkonsul Yadav betonte die Wichtigkeit internationaler Partnerschaft und Freundschaft und dankte: „Jedes Leben zählt und jede Geste macht einen Unterschied.“ Jedes der Beatmungsgeräte werde helfen, die zweite Welle in Indien zu bekämpfen.

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Bei der Übergabe der medizinischen Beatmungsgeräte v.l.:
Der indische Generalkonsul Mohit Yadav
und die bayerische Ministerin für Internationales Melanie Huml

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Angesichts der Verschärfung der Pandemielage in Indien und ihrer Auswirkungen auf den weiteren Pandemieverlauf auch in Europa hatte der bayerische Ministerrat beschlossen, 100 nicht benötigte Beatmungsgeräte aus dem Bestand des Freistaats Bayern im Wert von drei Millionen Euro unentgeltlich an die Republik Indien abzugeben. In Indien besteht akuter Bedarf an dieser medizinischen Ausrüstung. Bayern und Indien verbindet traditionell eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auch mit einem breiten kulturellen Austausch verbunden ist.

-bsr- Bild: bsr

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Deutschlands
größtes Elektro-Seenschiff
verstärkt die Flotte
auf dem Starnberger See

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Region Starnberg –Unser neuestes und größtes Elektromotorschiff auf einem deutschen Binnensee sticht in See. Ich wünsche der „BERG“, Ihrer Besatzung und allen Fahrgästen allzeit gute Fahrt und stets eine Handbreit Wasser unter dem Kiel! E-Mobilität hat bei der Bayerischen Seenschifffahrt schon seit 1909 – auf dem Königssee – Tradition. Jetzt können die Fahrgäste auch am Starnberger See die Schönheit der Natur auf absolut umweltfreundliche und sehr geräuscharme Art genießen. Ich freue mich ganz besonders, dass wir die Schiffstaufe feiern können! Mit dem Namen BERG führen wir die lange Tradition fort, dass die Schiffe auf dem Starnberger See den Namen einer der Gemeinden vor Ort tragen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der kirchlichen Segnung und feierlichen Taufe des neuen Elektromotorschiffs. „Es ist schön, dass wir den Dreiklang Klima, Umweltschutz und Tourismus unter einen Hut bringen“, freute sich die Schiffspatin Dr. Ute Eiling-Hütig.

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Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Schiffstaufe

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Neben dem ökologischen Antrieb bietet das Schiff seinen Fahrgästen mit seinem Panoramadeck, WLAN und Aufzug bis hin zur Lademöglichkeit für Elektrofahrräder eine topmoderne Ausstattung. Die Energieversorgung des neuen Schiffs erfolgt über ein Batteriesystem mit einer Leistung von rund 1.600 kWh, das vollständig mit Ökostrom geladen wird. Gebaut wurde es in der Lux-Werft in Niederkassel bei Bonn. Der komplette Innenausbau erfolgte im Hafen der Werft in Starnberg. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH hat rund 5,3 Mio. Euro in das neue Schiff investiert. Die für 300 Personen zugelassene BERG ist mit 35 Metern Länge und 8,20 Metern Breite das größte vollelektrisch betriebene Schiff auf einem Binnensee in Deutschland.

-stmfh- Bild: stmfh

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Biodiversitätszentrum Rhön:
Ideenschmiede
für Natur- und Artenschutz

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Region Rhön-Grabfeld – Das Biodiversitätszentrum Rhön in Bischofsheim entwickelt und erprobt innovative Modellprojekte für die biologische Vielfalt mit bayernweiter Bedeutung. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber informierte sich bei einem Besuch im Landkreis Rhön-Grabfeld vor Ort über die Arbeit des Biodiversitätszentrums und präsentierte eine neue Broschüre zu dem Projekt „Wildbienen in fränkischen Dörfern“. Glauber: „Funktionierende Ökosysteme mit reicher Artenvielfalt sind lebenswichtig. Das Biodiversitätszentrum Rhön ist ein Zentrum für das Leben. Hier wird die biologische Vielfalt unserer Heimat erforscht, erhalten, gefördert und vermittelt. Die einmalige Einrichtung stärkt die Biodiversität bayerischer Mittelgebirgslandschaften. Diese Ideenschmiede ist für die Rhön und ganz Bayern ein weiteres Highlight im Natur- und Artenschutz. Das Biodiversitätszentrum schlägt aber auch eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis und ist ein spannender Lernort für Kinder und Erwachsene. Das aktuelle Wildbienenprojekt entwickelt gemeinsam mit rund 40 fränkischen Dörfern blütenreiche und vielfältige Lebensräume. Das ist gelebter Naturschutz für die Region und darüber hinaus. Rund 390.000 Euro stellen wir für das wegweisende Projekt zur Verfügung.“

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Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber mit der neuen Broschüre „Wildbienen in fränkischen Dörfern“

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Das Biodiversitätszentrum Rhön erarbeitet in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Flächennutzern und Bildungseinrichtungen beispielhafte und übertragbare Modelle zur Lösung regionaler Naturschutzfragen und gilt als zentraler Baustein der „Naturoffensive Bayern“ für mehr Biodiversität im Freistaat. Sein Aufgabenschwerpunkt ist die Stärkung und Entwicklung der Biodiversität bayerischer Mittelgebirgslandschaften, insbesondere der Rhön und ihres Vorlands. Dazu zählen anwendungsorientierte Forschung und Monitoring, die Erarbeitung modellhafter Lösungen für biodiversitätsfördernde Wirtschaftsweisen und Landnutzungen, die Vernetzung mit der Wissenschaft, die Vermittlung von Naturerlebnis und eigene Vorhaben. Das Zentrum arbeitet eng mit dem Bayerischen Artenschutzzentrum zusammen und kooperiert mit der bayerischen Verwaltungsstelle des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön.

-stmuv- Bild: stmuv

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Erstes
bayerisches Landgericht
führt die elektronische Akte ein

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Region Bayern – Die elektronische Akte wird an sechs Pilotgerichten erprobt. Diese sind die Landgerichte Landshut, Regensburg und Coburg, seit Herbst 2019 das Amtsgericht Straubing, seit Sommer 2020 das Amtsgericht Dachau sowie seit diesem Jahr auch das Oberlandesgericht München. Da die Pilotphase an den Landgerichten bereits erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgt nun am Landgericht Ingolstadt die erste Regeleinführung. Ab Montag, 17. Mai, setzt das Gericht bei neuen Zivilverfahren erster Instanz nur noch elektronische Akten ein.

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Testphase voraus, in der nun über 37.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Das Landgericht Ingolstadt setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Die Richterinnen und Richter haben dort seit Jahresbeginn knapp 250 Verhandlungen in Zivilsachen über eine Videokonferenzanlage durchgeführt.

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Bayerische
Grundsteuer

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Region Bayern –Mit der Bayerischen Grundsteuer wird zum ersten Mal eine bedeutende Steuer auf Landesebene geregelt: Einfach, transparent und unbürokratisch. Das ist ein starkes Signal für alle bayerischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen!“, ist die Meinung des bayerischen Finanz- und Heimatministers Albert Füracker.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung den Gesetzentwurf für ein „Bayerisches Grundsteuergesetz“ nach der Anhörung der Verbände beschlossen und dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. „Das bayerische Modell ist von nahezu allen Verbänden mit großer Zustimmung aufgenommen worden. Die Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche ausgerichtet – Steuererhöhungen „durch die Hintertür“, also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben“, so Füracker.

Hintergrundinformationen:
Die Basis der bisherigen, auf Bundesebene geregelten Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuerreform des Bundes sieht nun vor, die Grundsteuer nach dem Grundstückswert zu bemessen. Das erfordert eine Neubewertung sämtlicher Immobilien alle sieben Jahre. Bei steigenden Grundstückspreisen ergeben sich dabei ohne Zutun des Gesetzgebers oder der Gemeinde regelmäßige Steuererhöhungen. Die Bayerische Staatsregierung lehnt einen derartigen Wertbezug entschieden ab. Der Freistaat hat daher die Möglichkeit ergriffen, die Grundsteuer künftig selbst und abweichend vom neuen Bundesmodell zu regeln. Das Bayerische Modell verzichtet auf eine solche Belastungsdynamik und ist damit eine bewusste Entscheidung für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten.

Für über 5 Millionen Objekte in Bayern wird die Grundsteuer ab 2025 nur noch nach den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung bemessen. Dieses Flächenmodell ist unbürokratisch, für Bürger und Unternehmen leicht nachvollziehbar. Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 Prozent gewährt, so dass hier nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind unter anderem für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer.

-stmfh-

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Öffnungsschritte
bei Urlaubshöfen
und Bauernhofgastronomie

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Region Bayern – Sinkende Infektionszahlen und verstärkt greifende Schutzmaßnahmen machen es möglich: Rechtzeitig zu den Pfingstferien können Familien und andere Gäste wieder „Urlaub auf dem Bauernhof“ genießen. Auch die Bauernhofgastronomie sowie Gäste- und Naturführungen werden wieder möglich. „Es ist ein wichtiger Schritt und ein positives Signal für unsere Urlaubs- und Erlebnishöfe, dass sie nun wieder eine Öffnungsperspektive haben. Für die Betriebe kann nun eine lange wirtschaftliche Durststrecke enden. Und für die Gäste rückt der Urlaub in unserer wunderschönen Landschaft wieder in greifbare Nähe“, betonte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Die Öffnung zum 21. Mai kann erfolgen, wenn die Vorgaben der sogenannten „Bundes-Notbremse“ eingehalten werden und auch eine stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt vorliegen. Für die Öffnung hat der Bayerische Ministerrat den Weg bereitet und die Voraussetzungen festgelegt. Wichtigste Neuerung ist das begleitende Testkonzept.

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Voraussetzung ist ein negativer vor maximal 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, POC-Antigentest oder ein Selbsttest der Gäste unter Aufsicht bei Anreise sowie weitere Corona-Tests alle weiteren 48 Stunden während des Aufenthalts. Für Gäste- und Naturführungen ist der Test notwendig, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen noch ausgenommen. Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof mit einem gastronomischen Angebot – auch im Innenbereich – dürfen ausschließlich die eigenen Gäste – bis 22 Uhr – bewirten. Auch die Kur-, Therapie- und Wellnessangebote – beispielsweise Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien – dürfen für die Gäste geöffnet werden.

-stmelf-

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771
neu ausgebildete
bayerische Polizeibeamte

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Region Bayern – Nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zum 1. September 2021 werden nach derzeitigem Stand 700 Polizeimeisterinnen und Polizeimeister den Polizeipräsidien zugeteilt. Zum 1. Oktober 2021 folgen 71 frisch ausgebildete Kommissarinnen und Kommissare, die nach Abschluss des Studiums ihren Dienst bei den Polizeiverbänden antreten werden. „Im Herbst 2021 können wir unsere Polizeidienststellen voraussichtlich mit insgesamt 771 hervorragend ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten verstärken“, kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an. Basis für die Zuteilung an die Polizeipräsidien ist das Stellenverteilungskonzept „Die Bayerische Polizei 2025“. Die Verteilung des neuen Personals auf die einzelnen Dienststellen obliegt den Polizeiverbänden. Bereits mit eingerechnet sind 50 Personalzuteilungen für den Ausbau der Bayerischen Grenzpolizei.

-stmi-

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Bayerischer
Holzmarkt

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Forstministerin Michaela Kaniber haben sich gemeinsam für eine Stärkung der „Wertschöpfungskette Holz“ ausgesprochen. Bei einem Gespräch zum Thema „Holzmarkt“ im Wirtschaftsministerium erklärte Aiwanger: „Holzbau hat Zukunft und ist Klimaschutz, da CO2-Speicher. Bayerns Holzwirtschaft ist gut aufgestellt, muss aber künftig noch besser koordiniert werden. Nachhaltig erwirtschaftetes Nadelholz ist in Bayerns Wäldern in großem Umfang vorhanden. Es ist wichtig, dass Baumaterial Holz verfügbar bleibt und jeder in der Wertschöpfungskette gerecht bezahlt wird, auch der Waldbesitzer. Ich unterstütze die Forderung, dass die aktuelle Einschlagsbeschränkung für Holz dringend entschärft werden muss, wenigstens für Waldbesitzer bis 50 Hektar, um die kleinen Waldbesitzer jetzt nicht vom Holzmarkt mit steigenden Preisen auszuschließen und um den Holznachschub für Sägewerke und Zimmerer zu sichern.“

Auf die Initiative der beiden Ministerien sprachen Aiwanger und Kaniber vor dem Hintergrund gestiegener Schnittholzpreise und Lieferverzögerungen mit Vertretern der Holzbranche – vom Bauhauptgewerbe über die Agrar- und Forstwirtschaft, bis hin zur Säge- und Holzindustrie und zum Handwerk. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit den Beteiligten der Wertschöpfungskette wurde die Zusammenarbeit beim Holzbau besprochen. Kaniber betonte: „Regionale Wertschöpfungsketten können einen wichtigen Beitrag leisten, damit der klimafreundliche Rohstoff Holz wieder da verarbeitet und verbaut wird, wo er gewachsen ist. Ich halte es für dringend notwendig, dass auch unsere Waldbesitzer wieder den Preis erhalten, den ihr Holz verdient hat. Nur so sichern wir den Aufbau klimastabiler Zukunftswälder und die langfristige Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Schon vor Wochen habe ich die Regelung zum Schutz der kleinen Waldbauern beim Bund eingebracht, dort müssen jetzt weitere Schritte folgen.“

Die seit Februar 2021 geltende bayerische Bauordnung wird dem Holzbau weiteren Schub geben, weil der Einsatz von Holz als Baumaterial deutlich erleichtert wird. Um den steigenden Bedarf in Deutschland zu decken, wurde die Produktions- und Verarbeitungskapazitäten der Säge- und Holzindustrie nochmals ausgeweitet. Kaniber appellierte an die Solidarität der Sägeindustrie: „Sie werden diese Abnehmer im Inland auch später wieder brauchen! Es braucht langfristige und verlässliche regionale Lieferketten und faire Preise, sowohl für Bauherren als auch für unsere bayerischen Waldbesitzer!“. Im Jahr 2020 wurden mehr als 25,2 Millionen Kubikmeter Schnittholz produziert und damit ein neuer Produktionsrekord erreicht. Weitere Ausbauten und Erweiterungen seien in den nächsten Jahren geplant.

Die Bayerische Staatsregierung fördert seit 2006 im Rahmen der „Cluster-Offensive Bayern“ das Cluster Forst und Holz. „Das Cluster hat in dieser Zeit mit dem Zukunftsnetzwerk Holzbau die Entwicklung in Bayern entscheidend vorangetrieben“, erklärte Aiwanger. Nach dem Runden Tisch äußerte sich der neue Clustersprecher „Forst und Holz“, Holzbauunternehmer Alexander Gumpp: „Wir brauchen gerade im Baubereich einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bauen mit Holz wird daher unausweichlich die Säule des zukünftigen Bauens sein. Dabei sollten alle aus der Wertschöpfungskette Holz – von der Forstwirtschaft über die Holzindustrie bis hin zum Holzbau – von dieser Entwicklung profitieren. Durch den engen Zusammenhalt im ganzen Cluster und der Weiterentwicklung von Innovationen durch Forschung und Entwicklung werden wir auch die aktuell weltweite hohe Nachfrage nach Bauprodukten erfolgreich meistern.“

Dem Ruf nach Exportzöllen erteilte die Expertenrunde eine Absage. „Bayern profitiert als Exportland von einem freien, fairen und nachhaltigen Welthandel und verlässlichen Rahmenbedingungen. Exportzölle wären gegenüber vielen Handelspartnern, auch nicht zulässig. Derartige Maßnahmen würden als Bumerang zurückkommen und mehr schaden als nutzen. Die Sägewerke müssen die regionalen Handelspartner im Auge haben, Exportverbote sind aber nicht ohne Weiteres durchsetzbar,“ so die Diskussionsteilnehmer.

Der nachhaltige, heimische Rohstoff Holz nehme als Wert- und Werkstoff eine wichtige Rolle in der Bayerischen Bioökonomiestrategie „Zukunft.Bioöokonomie.Bayern“ ein. Aiwanger: „Gerade im Bereich holzbasierte Bioökonomie gibt es große Potenziale für Bayern. Schließlich leistet der Forst- und Holzsektor einen großen Beitrag zum Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsweise und eröffnet neue, innovative Perspektiven. Die Holzverwendung wollen wir steigern und nicht etwa reduzieren. Zusätzlich wollen wir gemeinsam mit dem Landwirtschafts- und Bauministerium die Ergebnisse aus dem Runden Tisch „Klimaschutz durch Bauen mit Holz“ umsetzen.“

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Bayerischer
Digitalpreis
„b.digital“

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Region Bayern – Die Projekte für die Endrunde des Bayerischen Digitalpreises „b.digital“ stehen fest. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt im Internet über die Sieger mit abstimmen. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach freute sich sehr über die Einreichungen: „Schon jetzt ist unser Digitalpreis „b.digital“ ein großer Erfolg für die Inklusion. Die rund 150 eingereichten Projekte zielen alle darauf ab, mit Hilfe der Digitalisierung Barrieren abzubauen und Gräben zu überwinden. Deshalb ist uns die Vorauswahl in der Jury sehr schwergefallen. Wir hätten gerne alle Projekte für die Endrunde nominiert, denn sie alle tragen ihren Teil bei, die digitale Welt ein Stück weiter zu öffnen. Die Teilhabe schreiben wir auch bei der Entscheidung über die Sieger groß und treffen sie deshalb gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Auf der Homepage des Bayerischen Digitalpreises kann jede und jeder für den eigenen Favoriten abstimmen. Der Besuch der Webseite lohnt sich. Dort gibt es viele spannende Ideen zu entdecken, die zeigen, dass Bayern die digitale Teilhabe kräftig anpackt. Stimmen Sie ab und unterstützen Sie Ihren Favoriten!“

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgt je zur Hälfte über ein Internet-Voting und eine Juryentscheidung. Mitglieder der Jury sind neben Staatsministerin Judith Gerlach, der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Holger Kiesel, Ex-Skirennläuferin Maria Höfl-Riesch, die Geschäftsführerin der Initiative „D21“ e.V. Lena-Sophie Müller, der CEO des „Zollhof – Tech Incubators“ Benjamin Bauer sowie der Unternehmer und Mitbegründer der „Bits & Pretzels“ Andreas Bruckschloegl. Die Auszeichnung der Sieger erfolgt voraussichtlich im Sommer.

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Aktuelle
Corona-Strategie
in Bayern

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Region Bayern – Die dritte Welle der Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für erhebliche Infektionszahlen in Bayern und Deutschland. Die Intensivstationen sind immer noch hoch belastet. Gleichwohl sind erste Anzeichen der Besserung erkennbar: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist leicht rückläufig und die Zahl der Impfungen ist deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund gelten die Prinzipien, dass die Infektionszahlen weiter gesenkt werden müssen und die Regelungen der Notbremse deswegen in Kraft bleiben. Ferner sollten Geimpfte und Genesene ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, denn von ihnen gehen weniger Ansteckungsrisiken aus. Erleichterungen für Geimpfte und Genesen erfolgen entlang des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht.

Vor diesem Hintergrund hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die „12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 zu verlängern. Bayern stellt bereits seit dem 6. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab 10. Mai 2021 die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

Ein Eckpfeiler des kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für die nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen.

Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft und besonders schwer von den Corona-Maßnahmen betroffen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ein Tourismusprogramm für die Branche entwickeln. Dabei soll der Schwerpunkt eines befristeten Programms auf Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere aber die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.

Ab 10. Mai 2021 findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht – mit Mindestabstand – oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System. Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht – mit Mindestabstand – oder Wechselunterricht zugelassen.

Die Corona-Pandemie hat zu Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs und zu pandemiebedingten Lernrückständen und psychosozialen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern geführt. Ziel muss es sein, sie im Rahmen eines umfassenden Bildungsmonitorings mit einem breiten und bedarfsgerechten Angebot an Maßnahmen zu unterstützen, um die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu wahren.

Ab 10. Mai werden ferner alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 – unter den bereits für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

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Regeln
für die Öffnung
von Gastronomie,
Hotellerie und Tourismus

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erwartet für den Neustart von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus in Bayern einen Neustart mit klaren Regeln und guten Hygienekonzepten: „Wir werden im Ministerrat ein gutes Regelwerk beschließen. Es wird ein Konzept mit einer Balance aus Schutz und Perspektive werden.“ Diese Eckpunkte des Regelwerkes stehen bereits fest: Grundsätzlich sind Öffnungen möglich, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert in Städten/Landkreisen fünf Tage nacheinander unterhalb von 100 liegt. Öffnungszeitpunkt ist dann der übernächste Tag nach dieser Frist. Sollte der Inzidenzwert die 100 an drei nacheinander folgenden Tagen wieder überschreiten, gelten ab dem übernächsten Tag wieder Regelungen der „Bundesnotbremse“. Die Öffnungsentscheidung gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt.

Testpflichten: Gäste oder Besucher dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder eines aktuellen Selbsttests unter Aufsicht in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Bei längeren Aufenthalten in Beherbergungsbetrieben ist alle 48 Stunden ein Test zu wiederholen, sofern weitere Leistungen – insbesondere gastronomische Angebote – in Anspruch genommen werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte sowie genesene Personen und Kinder bis zum 6. Geburtstag. Soweit nur ein Hausstand an einem Tisch in der Außengastronomie sitzt, ist ebenfalls kein Test erforderlich. Unterschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt stabil die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, entfällt die Testpflicht für touristische Dienstleistungen. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt bestehen.

Gastronomie: Die Außengastronomie in Städten und Landkreisen kann bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 – ab 10.Mai 2021 – wieder öffnen. Sperrstunde ist 22 Uhr.

Hotels: Beherbergungsbetriebe in bayerischen Städten und Landkreisen können bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 – ab dem 21. Mai –  wieder öffnen. Dazu zählen Hotels, Feriendörfer, -wohnungen und -häuser sowie Campingplätze und vergleichbare Einrichtungen. Verpflegung von Gästen ist auch im Innenraum erlaubt. Sperrstunde ist hier ebenfalls 22 Uhr. Auch für Gäste geöffnet sind zum Betrieb gehörende Schwimmbäder, Wellnessbereiche sowie Solarien und Fitnessräume, und zwar im Außen- und Innenbereich. Der Nachweis einer Testung ist bei Ankunft erforderlich sowie bei längeren Aufenthalten – alle 48 Stunden – sofern weitere Leistungen, insbesondere gastronomische Angebote, in Anspruch genommen werden. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetrieben bleibt auch bei einer Inzidenz von unter 50 bestehen.

Touristische Einrichtungen, Dienstleistungen und Thermalanlagen: Seilbahnen, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr sowie touristischer Bahnverkehr, öffnen ab dem 21. Mai 2021. Auch sollen touristische Dienstleistungen – wie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien – zum gleichen Termin wieder zugelassen werden. Ferner öffnen ab dem 21. Mai Thermenanlagen mit medizinisch-therapeutischem Schwerpunkt im Außenbereich.

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Wechsel
bei der
Euregio-ZWK-Präsidentschaft

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Region Zugspitze-Wetterstein-Karwendel – Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bildet zusammen mit den Tiroler Teilregionen „Seefelder Plateau“ und „Bezirk Reutte – Region Außerfern“ einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Raum, in dem nicht selten unterschiedliche wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedingungen aufeinander treffen. Diese Hemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für regionale Kooperationen besser in Einklang zu bringen, ist eine der Hauptaufgaben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Für die kommenden drei Jahre hat nun Seefelds Bürgermeister Werner Frießer die Präsidentschaft der Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel (ZWK) von Anton Speer, Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, übernommen.

„Ich wünsche Werner Frießer viel Erfolg bei der Euregio-Präsidentschaft! Gerade in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, wie wichtig unsere Euregio ist, um die grenzüberschreitenden Kontakte und die gemeinschaftliche Arbeit aufrecht zu erhalten. Die Grenzschließungen waren eine sehr schmerzvolle Erfahrung, denn für uns in der Euregio ist die Grenze zwischen Bayern und Tirol nicht mehr vorhanden“, betonte Speer. Werner Frießer dankte dem scheidenden Präsidenten für die gute Zusammenarbeit und bestärkte, dass er sich für das Zusammenwachsen der Region und für die Weiterentwicklung des Grenzraums einsetzen wird. „Erfreulich ist, dass die Euregios in der neuen Förderperiode mehr Handlungsspielraum erhalten werden. Eine Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Euregio Strategie, in der die regionsspezifischen und grenzüberschreitenden Herausforderungen aufgezeigt werden. Damit will man sicherstellen, dass die Förderprojekte ziel- und bedarfsorientiert einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Grenzregion leisten“, erklärte Frießer.

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Führungswechsel bei der Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel v.l.:
Seefelds Bürgermeister Werner Frießer
hat die ZWK-Präsidentschaft
 von Anton Speer, Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, übernommen

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Mit dem Strategieprozess ist in der Euregio ZWK ein frischer Schwung entstanden und es konnten viele neue Akteure angesprochen und mobilisiert werden. Gemeinsam hat man sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den euregionalen Entwicklungsbedingungen auseinandergesetzt. „Die Euregio Strategie ist kein Plan, der in den folgenden Jahren abgearbeitet werden soll, sondern sie gibt den Orientierungsrahmen für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren vor. Es soll aufgezeigt werden, wie man das grenzüberschreitende Netzwerk weiter stärken und die Kooperation auf eine belastbare und dauerhafte Basis stellen kann“, ergänzte Petra Dolenga, Geschäftsführerin der Euregio ZWK. Ihre Aufgabe wird es sein, die Umsetzung der Strategie zu steuern und potenzielle Projektpartner zu beraten, wie sie für grenzüberschreitende Kooperationen eine EU-Förderung aus dem Interreg-Programm Bayern-Österreich 2021-2027 erhalten können.

-lagap- Bild: lagap

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Internationaler
Tag
der Feuerwehrleute

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Zum diesjährigen „Internationalen Tag der Feuerwehrleute“ hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Feuerwehren im Freistaat ganz besonders für ihr großartiges Engagement gedankt: „Seit mehr als einem Jahr kämpfen wir nun gegen eine nie dagewesene Pandemie. Gerade in diesen Zeiten zeigt sich die enorme Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr. Unsere Blaulichtorganisationen leisten Großartiges trotz der widrigen Bedingungen“, so der Minister und ergänzte: „Ich bin sehr stolz auf unsere rund 314.000 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer! Ein solcher Einsatz für die Gesellschaft ist nicht selbstverständlich.“

Tatsache ist, dass die Pandemie den Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden viel abverlangt und vor große Herausforderungen stellt. Dies gelte beispielsweise bei Ausbildungsveranstaltungen und Lehrgängen, die nicht wie gewohnt in Präsenzform stattfinden konnten. Alternative Ausbildungsformen auch bei der Feuerwehr sind daher wichtiger denn je.

Die Feuerwehrschulen konnten trotz der Beschränkungen durch Corona neben Lehrgängen für Jugendwarte, Aufbaulehrgängen für Kommandanten und weiteren Fachlehrgängen mittlerweile auch 33 Online-Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ anbieten. Seit kurzem konnte auch der Präsenzunterricht in reduzierter Form unter Beachtung strikter Test- und Hygienekonzepte wieder aufgenommen werden. Die Angebote zur Online-Schulung werden dennoch weiterhin fortgeführt.

In Bayern arbeiten im kommunalen Bereich sieben Berufsfeuerwehren mit rund 3.000 hauptamtlichen Feuerwehrkräften und über 7.500 freiwillige Feuerwehren Hand in Hand. Dazu kommen rund 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

-stmi- Bild: am

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Radlland
Bayern

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Region Bayern – Die Internetpräsentation www.radlland.bayern.de ist online: Damit bündelt der Freistaat alle Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs, im Alltags- und im Freizeitradverkehr. So erhalten Radlfans digital, modern und informativ eine übersichtliche Gesamtschau zum Radverkehr in Bayern. „RadlLand Bayern“ umfasst touristische und Freizeitradverkehrsangebote im „Bayernnetz für Radler“, einen Radroutenplaner sowie umfangreiche Fachinformationen zum Radverkehr für jeden Tag.

Das „Bayernnetz für Radler“ richtet sich an Freizeitradler und Fahrradtouristen. Es bietet 125 attraktive Themenrouten mit einer Länge von über 9.000 Kilometern, die ganz Bayern vernetzen. Mit Freischaltung der neuen Webseite steht weiterhin der bayerische „Radroutenplaner“ zur Verfügung. Neben einem Start-Ziel-Routing bietet er verschiedene Streckenalternativen und ermöglicht auch die Planung von Rundtouren. Entlang der Routen werden Sehenswürdigkeiten und andere „Points of Interest“ wie ÖPNV-Verknüpfungspunkte und Beherbergungsbetriebe angezeigt. Ferner können die Nutzer weitere Routendetails – wie Wegelänge, Höhenprofil, Oberflächenbeschaffenheit und die Fahrzeit – abrufen. Berechnete Routen können als Karte einschließlich detaillierter Fahrtanweisungen ausgedruckt oder in die „Bayernnetz für Radler“-App übertragen werden. Zusätzlich steht der zugehörige GPX-Track zum Download zur Verfügung.

stmb- Bild: am

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Interreg-
Projekte

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In einer neuen gemeinsamen Broschüre stellen das bayerische Wirtschaftsministerium und das bayerische Umweltministerium rund 100 erfolgreiche Projekte mit bayerischer Beteiligung der Förderperiode 2014 bis 2020 aus den Interreg V B- Programmräumen Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa und Nordwesteuropa sowie Interreg Europe vor. Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Interreg B- und Interreg Europe-Projekte verbessern für Bayern den Zugang zu wichtigen Märkten, stärken das Verständnis für gemeinsame länderübergreifende Herausforderungen wie etwa den Klimawandel und liefern konkrete Lösungen zu Digitalisierung, Natur- und Klimaschutz, Hochwasserschutz und Wettbewerbsfähigkeit. Allein in den Interreg V B-Programmen Donauraum, Mitteleuropa und Nordwesteuropa sowie Interreg Europe liefen bzw. laufen rund 60 Projekte unter Beteiligung von Partnern aus Bayern mit einem Gesamtvolumen von gut 1,6 Milliarden Euro. Die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern bietet für die bayerische Wirtschaft und für unsere Kommunen, aber auch für die Gesellschaft und die Umwelt einen großen Mehrwert. Unser Dank gilt daher all jenen, die sich hier engagieren und sich mit Partnern aus vielen Nachbarstaaten für ein besseres Miteinander in Europa einsetzen. Wir würden uns freuen, wenn die Kooperationen der abgelaufenen Interreg-Förderperiode Impulse und Inspirationen für künftige Projekte bieten.“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte: „Der Alpenraum ist einzigartig in Europa: In sieben Alpenstaaten leben rund 70 Millionen Menschen. Gleichzeitig sind die Alpen Heimat von mehr als 40.000 Tier- und Pflanzenarten. Der weltweite Klimawandel gefährdet das einzigartige Ökosystem Alpen. Die Temperatur ist in den Alpen in den letzten 100 Jahren mit 1,5 Grad Celsius doppelt so stark gestiegen wie im globalen Durchschnitt. Nur gemeinsam können wir den Klimawandel meistern. Das Programm der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit Alpenraum 2014-2020 ist ein wichtiger Baustein im Umgang mit den grenzübergreifende Herausforderungen Klimawandel und Artenschutz. Rund zwölf Millionen Euro aus dem Programm wurden in Bayern investiert.“

„Interreg“, die Europäische Territoriale Zusammenarbeit, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit über 30 Jahren werden damit staatenübergreifende Vorhaben zur Lösung gemeinsamer europäischer Herausforderungen unterstützt. Das Themenspektrum der Projekte ist vielfältig und reicht von der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Regionen über die Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes, bis hin zu Innovation im Bereich Verkehr. Für die neue EU-Förderperiode 2021 bis 2027 bietet das Bayerische Wirtschaftsministerium Antragstellern aus dem Freistaat auch die Anschubförderung „Start Transnational“ an.

-stmwi- Bild: stmwi

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Unbürokratische
Erlaubnis
für erweiterte
Schankflächen

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Region Bayern – Mit sogenannten „Schanigärten“ – direkt vor einem Gastronomiebetrieb auf öffentlichem Grund liegende Bereiche, in dem Tische zum Essen und Trinken aufgestellt sind – sollen jetzt möglichst viele Gastronomen von der Öffnung der Außengastronomie bei einer Inzidenz von unter hundert profitieren. Die kommunalen Verwaltungen sollen in dieser Saison die Neueinrichtung oder Erweiterung von Freischankflächen rasch genehmigen.

„Zum einen brennen wir darauf, nach über einem halben Jahr Dauerlockdown endlich wieder für unsere Gäste da sein zu dürfen. Zum anderen darf der wirtschaftliche Aspekt nicht unterschätzt werden. Weit über die Hälfte aller gastgewerblichen Betriebe sehen sich aktuell aufgrund der Auswirkungen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht, da hilft jeder zusätzliche Sitzplatz, überlebensnotwendigen Umsatz tätigen zu können. Dabei profitieren Städte und Kommunen gleichermaßen von großzügigen Regelungen. Denn ein florierendes Gastgewerbe ist auch für die kommunale Struktur von großer Bedeutung. So sorgt das Gastgewerbe für mehr Lebensqualität, es beflügelt den regionalen Tourismus und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort“, betonte Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern. Ohne Baugenehmigung können normalerweise nur Freischankflächen bis zu 40 Quadratmeter genehmigt werden. Von diesen Regelungen können die Vollzugsbehörden in dieser Sommersaison Abstand nehmen. Die Außengastronomie kann ab Montag, 10. Mai, bei einer Inzidenz von unter hundert für Gäste – mit einem negativem Test – Reservierung und unter den üblichen Hygienemaßnahmen öffnen.

-stmwi- Bild: am

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Start
des Wettbewerbs
„Exportpreis Bayern“

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Region Bayern – Trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind viele kleine und mittelgroße bayerische Unternehmen auch weiterhin erfolgreich international tätig. Um dieses Engagement sichtbar zu machen, können sich Betriebe – mit bis zu 100 Mitarbeitern – heuer wieder für den „Exportpreis Bayern“ bewerben. Die Sonderausgabe findet unter dem Motto „Erfolgreich in schwierigen Zeiten“ statt. Aufgrund der besonderen Situation wird der Exportpreis dieses Jahr in den Kategorien „Erfolgreiche Auftragsabwicklung, „Gelungene Markterschließung und Kundengewinnung“ sowie „Beachtliche Innovation“ verliehen.

Teilnahmeberechtigt sind bayerische Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten. Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2021 möglich. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen sind online unter www.exportpreis-bayern.de ersichtlich. Jeder Preisträger erhält einen ca. zweiminütigen Kurzfilm über sein Unternehmen und seine Erfolgsgeschichte, der bei der Preisverleihung gezeigt und dem Unternehmen anschließend für Werbezwecke in deutscher und englischer Version überlassen wird.

Am 17. November 2021 ist die Preisverleihung in der Handwerkskammer für München und Oberbayern geplant. Der Exportpreis ist eine gemeinsame Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) sowie der Arbeitsgemeinschaft des Bayerischen Handwerks (BHT) in Zusammenarbeit mit „Bayern International“.

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Neue Broschüre
führt durch das
Stadtarchiv Miesbach

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Stadtarchivarin Barbara Wank mit der neuen Broschüre

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Region Miesbach – Stadtarchivarin Barbara Wank hütet kostbare Schätze. Normalerweise bekommen sie nur Personen zu sehen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das können u.a. amtliche, wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche, rechtliche, unterrichtliche oder publizistische Zwecke oder berechtigte persönliche Belange sein. Deshalb hat sich das Miesbacher Kulturamt entschlossen, ausgewählte Kostbarkeiten durch eine Broschüre der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im 68seitigen Führer wird das älteste Dokument des Stadtarchivs, das Stiftbuch der Herren von Waldeck, angelegt im Jahr 1510, genauso vorgestellt wie das Telegramm zur Stadterhebung Miesbach vom 10. Mai 1918 oder ein Brief von Korporal Wallach (1790-1867) an seine Eltern aus den Befreiungskriegen (1813-1815).

Die neue Broschüre gibt auch Einblicke in den Grafikbestand der Stadt Miesbach, stellt beispielsweise technische Zeichnungen, Werbeplakate, Flurkarten, das Zeitungsarchiv, Familienstandsbögen und Beschlussbücher des Gemeindekollegiums (1869-1919), des Marktgemeinderates (1902-1918) und Stadtratsprotokolle seit 1919 vor. Interessant ist auch die Entstehungsgeschichte des Stadtarchivs, die Archivierungsformen und welche Herausforderungen das Archiv im Zeitalter der Digitalisierung zu bestehen hat.

-am- Bild: Isabella Krobisch

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Ein Platz im Olymp:
Landessieger
bei Schülerwettbewerb
„Alte Sprachen“
stehen fest

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Region Bayern – Homer, Vergil oder doch lieber Cicero? Für die diesjährigen Sieger des Landeswettbewerbs „Alte Sprachen“ steht fest: Die antike Welt ist nach wie vor ein Faszinosum oder um es mit dem griechischen Historiker Thukydides auszudrücken, ein Besitz, den man ein Leben lang behält. Stephan Buchberger (Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering), Emily Hettler (Hans-Carossa-Gymnasium Landshut) und Christopher Koch (Karlsgymnasium München) haben beim 33. Landeswettbewerb Alte Sprachen bravourös unter Beweis gestellt, dass sie versiert antike Texte nicht nur ins Deutsche übersetzen, sondern auch ausdeuten und interpretieren können.

Bayernweit hatten sich im Vorfeld rund 1.000 Oberstufenschülerinnen und -schüler den anspruchsvollen Aufgaben des Landeswettbewerbs gestellt. Die drei Gewinner werden nun der Studienstiftung des Deutschen Volkes zur Aufnahme vorgeschlagen. Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo gratulierte zum großen Erfolg: „Die drei Sieger haben sich durch ihre herausragenden sprachlichen Fähigkeiten und durch ihr großes Wissen in den „Alten Sprachen“ diese Auszeichnung mehr als verdient. Die tollen Leistungen sind für mich auch ein Beweis, dass die Fächer Griechisch und Latein nach wie vor die junge Schülergeneration begeistern. Die Beschäftigung mit der alten Welt ist für unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur spannend, sie gibt ihnen ein wertvolles Orientierungswissen und zeigt klar auf, auf welchen Fundamenten unser heutiges Europa ruht.“

Drei Runden im Landeswettbewerb Alte Sprachen
Am Landeswettbewerb „Alte Sprachen“ können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in der Jahrgangsstufe 11 einen Kurs oder ein Seminar in Latein oder Griechisch belegen. In der ersten Runde stellten die rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre vertieften Sprachkenntnisse und ihre sprachliche Kreativität an lateinischen bzw. griechischen Übersetzungstexten unter Beweis. Die 50 Besten traten dann in der zweiten Runde zu einer Interpretationsklausur an. Im Fach Latein war ein Auszug aus dem römischen Nationalepos, Vergils bedeutender „Äneis“, zu interpretieren. In einer Zusatzaufgabe sollten die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung eines aktuellen Zeitungsartikels Stellung dazu nehmen, ob das Alte Rom ein Vorbild für gelungene Integration sei.

Im Fach Griechisch interpretierten die Schülerinnen und Schüler eine Passage aus Homers berühmter „Odyssee“, in der Odysseus nach 20 Jahren unfreiwilliger Abwesenheit wieder mit seiner geliebten Frau zusammentrifft. Hierauf bezugnehmend sollten die Teilnehmer sich kreativ und vergleichend mit dem modernen Text „Story“ von Max Frisch auseinandersetzen. In der abschließenden dritten Runde wurden die besten zehn Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Kolloquium ins Bayerische Kultusministerium eingeladen, das coronabedingt im Rahmen von Videokonferenzen durchgeführt wurde. Dort beeindruckten sie das Prüfergremium durch ihr breites Wissen und ihre selbstständige Auseinandersetzung nicht nur mit antiken Themen.

-stmuk-

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Novelle
des Bayerischen
Rettungsdienstgesetzes

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Region Bayern – Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes verbessern wir noch einmal den schon hohen Standard bei den rettungsdienstlichen Leistungen und stellen gleichzeitig die Weichen für die Herausforderungen der Zukunft in der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat. Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen. Dennoch müssen wir stets daran arbeiten die Versorgungssituation immer weiter zu verbessern. Es geht schließlich um das Leben und die Gesundheit der Menschen in Bayern“, betonte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Eckpunkte für die Novelle des Bayerischen Rettungsgesetzes.

Das Notfallregister erfasst über die gesamte Rettungskette hinweg Patientendaten und führt sie – unter Beachtung des Datenschutzes – zusammen. Herrmann: „Selbstverständlich nehmen wir den Datenschutz unserer Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst. Uns ist bewusst, dass es sich hier um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt. Wir haben daher alle Belange des Datenschutzes im Rahmen einer umfangreichen Datenschutz-Folgenabschätzung von Experten prüfen lassen.“

Zur Einführung des Telenotarztes betonte der Minister: „Gerade bei stetig steigenden Einsatzzahlen und gleichzeitig angespannten Ressourcen im Rettungsdienst stellen telemedizinische Systeme eine wichtige Unterstützung dar.“ Die Telemedizin ermögliche dem Rettungsdienstpersonal vor Ort schnell auf das Expertenwissen eines Notarztes zuzugreifen, auch wenn dieser nicht persönlich am Einsatzort sei. Die Vorbereitungen für den bayernweiten Einsatz des Telenotarztes laufen auf Hochtouren. Die vorliegende Gesetzesänderung setzt darüber hinaus eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen um. Dieser hatte entschieden, dass eine europaweite Ausschreibung für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. „Alle unsere freiwilligen Hilfsorganisationen in Bayern erfüllen diese Anforderungen. Aber auch private Rettungsdienstunternehmen können zum genannten Kreis zählen, wenn die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen. Auswahlverfahren in Bayern können daher künftig schneller, einfacher und ohne europaweite Ausschreibung durchgeführt werden“, so Herrmann. Der Ministerrat hat am 4. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstes gebilligt.

-stmi-

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Trachten-
wallfahrt
des
Oberlandler Gauverbands
entfällt auch heuer

-Zweite Absage der Wallfahrt nach dem Krieg-

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Trachtenwallfahrt des Oberlandler Gauverbandes im Jahre 2018

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Region Oberland –Im Jahr 1923 zogen 30 der damals 35 Trachtenvereine des Oberlandler Gauverbands und Neuburgler von Vagen, Immergrün Au bei Bad Aibling, Edelweiß von Dettendorf Kematen und der Verein zur Erhaltung der Volkstracht im Leitzachtal von Bayrischzell zur Muttergottes nach Birkenstein. Bei der Wallfahrt wurde vor allem der Gefallenen im Weltkrieg 1914 -1918 gedacht und gebetet. Zur Erinnerung an die 1. Wallfahrt ist an der Südseite der Kapelle ein Tafel angebracht worden, auf dem alle Vereine aufgeführt sind. Die Tafel ist heute noch an der gleichen Stelle. Ab 1933 war es nicht einfach eine Wallfahrt zu machen, da es verboten war, bei Wallfahrten, Fronleichnamsprozessionen und kirchlichen Anlässen Fahnen mitzutragen. 1938 musste der Gauverband aufgelöst werden. 1947 erfolgte dann die 1. Wallfahrt nach dem 2. Weltkrieg. Wieder war eine große Zahl an Gefallenen zu beklagen. Dazu kamen viele Vermisste, von denen man befürchten musste, dass sie ebenfalls nicht mehr am Leben waren.

Bis 1970 konnte die Wallfahrt ohne jegliche Genehmigung ablaufen. Seitdem immer mit Genehmigung des Landratsamtes Miesbach – wobei dies nie ein Problem dargestellt hat. Seit 1970 treffen sich die Wallfahrer an der Schule in Fischbachau und beten von dort hinauf zur Heiligen Muttergottes. Zuvor wurde immer von der Ortschaft Hammer aus gebetet. Nachmittags hatte die Fischbachauer-Blasmusik die Pilger wieder zurück zum Bahnhof der Ortschaft Hammer musikalisch begleitet.

1973 wurde das 50-jährige Bestehen der Wallfahrt besonders herausgestellt. Es war erstmals ein Bischof zu Gast; Weihbischof Schwarzenbeck, der auch 1982 die Wallfahrt hielt. 1990 Weihbischof Matthias Defregger. 2009 zog mit uns Erzbischof Reinhard Marx nach Birkenstein und 2013 Weibischof Wolfgang Bischof“, so Gauvorstand Hans Schwaiger.

„Ich möchte bei allen „vergelts Gott“ sagen die immer dazu beitragen, dass die Wallfahrt so gut und unkompliziert abläuft. Bei Kurat Hans Schweiger von Birkenstein, bei den Schwestern, die alles so schön herrichten und beim Mesner. Bei der Fischbachauer Musi, für die schöne musikalische Umrahmung. Beim Harrasser Sepp, der jahrelang die Geistlichen ausgesucht hat. Bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst. Bei den Böllerschützen Eyrain-Jedling. Ein besonderer Dank geht an den Fischbachauer Trachtenverein für die gute Organisation und an alle Trachtlerinnen und Trachtlern die alle Jahre mit zur Wallfahrt nach Birkenstein gehen, welche auch heuer leider wieder ausfallen muss. Ich hoffe dass die zweite Absage der Wallfahrt eine Ausnahme bleibt und beten wir in aller Stille zu unserer Muttergottes, dass die Epidemie bald ein Ende hat und wir uns bald wieder alle gemeinsam treffen und feiern können!“, betonte Schwaiger.

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Trachtenwallfahrt des Oberlandler Gauverbandes im Jahre 2018

-am- Bilder: am

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Neue
Corona-
Regelungen

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Region Bayern – Soweit das Bundesgesetz oder die BayIfSMV das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verlangen, müssen vollständig geimpfte Menschen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung – also der zweiten Impfung – ab sofort kein negatives Testergebnis mehr vorlegen, wenn die Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgte. Dies gilt jedoch nicht beim Besuch von vollstationären Patienten oder Bewohnern von Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen. Hier müssen auch geimpfte Besucher weiterhin ein negatives Testergebnis vorlegen, um die besonders gefährdeten Personen in diesen Einrichtungen zu schützen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen.

In folgenden Bereichen gilt die Gleichstellung von vollständig geimpften und Personen mit negativem Testnachweis:
Anleitungspersonen bei Sportkursen für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Besucher von zoologischen und botanischen Gärten. Für Kunden beim Frisör und bei der Fußpflege. Click & Meet im Einzelhandel bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150.

Kontaktdatenerfassung
Um die Kontaktnachverfolgung zu verbessern, soll ab sofort immer auch die Anschrift erfasst werden und zusätzlich hierzu eine sichere Kontaktinformation wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Damit wird insbesondere die Rechtsgrundlage für den Einsatz der „Luca-App“ geschaffen, die eine Abfrage und Speicherung der entsprechenden Daten vorsieht, um die Kontaktaufnahmemöglichkeiten der Gesundheitsämter zu verbessern.

Kontaktbeschränkungen
Der bisher geltende Grundsatz, wonach die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierte Betreuungsgemeinschaften bei einer Inzidenz über 100 möglich ist, ist auch im Rahmen der bundesrechtlich geregelten Kontaktbeschränkung im Inzidenzbereich über 100 weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Sportausübung
Kindern unter 14 Jahren wird die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ermöglicht. Etwaige Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, die im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung erfolgen kann, ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. Es erfolgt damit eine Angleichung der Rechtslage an die Bundesnotbremse. Das StMGP hat kürzlich zudem mitgeteilt, dass Wasserskilifte nicht in den Anwendungsbereich der Seilbahnen fallen. Dies bedeutet, dass die Wasserski Sportausübung nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 und 3 der 12. BayIfSMV zulässig ist.

Freizeiteinrichtungen
Solarien und Fitnessstudios zählen nun zu den geschlossenen Freizeiteinrichtungen. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios bei einer Inzidenz über 100 ist auch unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen untersagt. Entsprechend der bisherigen Rechtslage wird dabei den Betreibern von Fitnessstudios erst im Inzidenzbereich unter 100 ein Angebot unter freiem Himmel ermöglicht. Hierbei sind die Vorgaben für die Sportausübung nach § 10 Abs. 1 der 12. BayIfSMV zu beachten.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
Es wird nunmehr die inzidenzunabhängige Öffnung von Ladengeschäften der Dienstleistungsbetriebe körperfernen und der Handwerksbetriebe unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben ermöglicht. Hiermit erfolgt ebenfalls eine Angleichung an die bundesrechtlichen Regelungen. Diese Betriebe haben dabei die gleichen Regelungen, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte einzuhalten.

Die inzidenzabhängigen Schließungsregelungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 bis 7 12. BayIfSMV, einschließlich „Click & Meet“ und „Click & Collect“ gelten entsprechend der bundesrechtlichen Regelung nur noch für Geschäfte mit Handelsangeboten. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin bestehen, sodass nur Friseure und Fußpfleger unter unter Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen öffnen dürfen (FFP2-Maskenpflicht, Negativtest oder Impfnachweis, vorherige Terminvereinbarung und Kontaktdatenerhebung).

Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte werden wieder den Geschäften des täglichen Bedarfs gleichgestellt und dürfen ab sofort inzidenzunabhängig in gleicher Weise und unter den gleichen Voraussetzungen – wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte – öffnen. Auch auf Märkten dürfen ab sofort wieder Pflanzen und Blumen verkauft werden.

To-Go-Angebote in der Gastronomie
Beim Erwerb von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist der Verzehr in der näheren Umgebung des Erwerbsorts nicht gestattet.

Schulische Abschlussprüfungen
Es wird zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, in der Mittagsbetreuung und allen Angeboten der Notbetreuung eine Maskenpflicht während schulischer Abschlussprüfungen eingeführt. Diese ist aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens an Schulen erforderlich, damit gewährleistet ist, dass auch während der Durchführung von Prüfungen das Risiko von Infektionen Aerosolanreicherungen in den Prüfungsräumlichkeiten minimiert wird.

Autokinos
Da die Bundesnotbremse eine Öffnung von Autokinos vorsieht, wird ein entsprechender Betrieb auch in Bayern ermöglicht. Für Besucher gilt außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2 Maskenpflicht und der Betreiber muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist zu beachten.

Öffnung von Außenbereichen
der zoologischen und botanischen Gärten

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 ist nunmehr (wie auf Bundesebene vorgesehen) auch die Öffnung von Außenbereichen der zoologischen und botanischen Gärten zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besucher ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests vorgelegt wird.

Einreise-Quarantäneverordnung
Vollständig geimpfte Personen sind von der Quarantänepflicht nach der EQV nach Einreise/Rückkehr aus einem Risikogebiet ausgenommen. Die Impfung muss durch einen in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und mindestens 15 Tage zurückliegen. Auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ist der Impfnachweis unverzüglich vorzulegen. Akzeptiert werden Impfnachweise in deutscher, englischer oder französischer Sprache. Die Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen gilt jedoch nicht bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

-lagz-

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Aufhebung
der bayernweiten
präventiven Stallpflicht

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Region Bayern – Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Aufgrund dessen wurden die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage angepasst. Derzeit gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und zwölf Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen.

-stmuv-

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Aktuelle
Zahlen
zum Ökoanbau

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen / Miesbach – Der ökologische Landbau in Bayern ist in den letzten zehn Jahren kräftig gewachsen. Das belegt eine Untersuchung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), welche Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber jetzt vorgestellt hat. Danach wurde die Öko-Produktion in Bayern von 2010 bis 2020 verdoppelt. Beispielsweise der Landkreis Miesbach liegt dabei mit aktuell 34 Prozent ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe ganz vorn. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sind es 20 Prozent. „Bio aus der Heimat boomt. Damit wachsen auch die Wertschöpfung und die Wertschätzung bei unseren hochwertigen Produkten. Der Erfolg zeigt, dass das breite Maßnahmenpaket des ehrgeizigen bayerischen Landesprogramms zur Unterstützung des Öko-Landbaus greift“, betonte Ministerin Kaniber.

Das 2012 aufgelegte Programm „BioRegio Bayern 2020“ hatte sich die Verdoppelung der Produktion ökologischer Lebensmittel in Bayern zum Ziel gesetzt. Auch im Dienstgebiet des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen ist der Ökolandbau seit dem Jahr 2010 deutlich angestiegen. Damals bewirtschafteten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen schon 149 Ökobetriebe 5.257 Hektar Fläche. Im Jahr 2020 waren es bereits 211 Betriebe, die 6.696 Hektar Fläche ökologisch bewirtschafteten. Das ist eine Flächensteigerung von 27 Prozent. Im Landkreis Miesbach wurden 2010 6.903 Hektar von 253 Ökobetrieben bewirtschaftet. Der Ökoanteil stieg im Jahr 2020 auf 8.313 Hektar und 337 Betriebe im Landkreis Miesbach an, was einem Öko-Flächenzuwachs von 20 Prozent entspricht.

Das AELF Holzkirchen unterstützt die Umstellung auf den Ökolandbau sowie den Ausbau von Öko-Wertschöpfungsketten: So ist der Ökolandbau seit langem fester Bestandteil sowohl in der Ausbildung in der Landwirtschaftsschule Holzkirchen, den Praxisschulungen der Berufsschüler als auch bei den Lehrgängen der Almakademie. So wird die Motivation für die ökologische Bewirtschaftung beispielsweise auch beim Besuch beim Pionier des „Miesbacher Bioweidekalbs“ von Albert Stürzer in Warngau-Wall geweckt. Hier arbeitet das Amt eng mit der Öko-Modellregion Miesbach sowie mit dem Fachzentrum für Ökolandbau in Ebersberg zusammen. Ab 1. Juli 2021 – mit der „Neuausrichtung der Ämter“ – wird die bisher noch vom Fachzentrum in Ebersberg angebotene Beratung zur Ökoumstellung dann von den Beratungskräften am Landwirtschaftsamt Holzkirchen angeboten.

Mit dem Erreichten will sich die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber aber nicht zufriedengeben. Mit ihrem weiterentwickelten Landesprogramm „BioRegio 2030“ hat sie ein weiteres ambitioniertes Ziel gesetzt, wobei die Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Bayern bis zum Jahre 2030 auf 30 Prozent anwachsen soll. Auch dieses Ziel hat der Landkreis Miesbach jetzt schon mit 32 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche bereits zehn Jahre im voraus erreicht!

-am- Bild: am

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Bargeld
muss erhalten bleiben

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Nicht nur Bares ist Wahres, aber Bargeld muss auch in Zukunft eine zentrale Stütze des Zahlungsverkehrs bleiben! Kontaktlose Bezahlsysteme sind gerade aus Infektionsschutzgründen derzeit eine sinnvolle Alternative. Sie ergänzen das traditionelle Bargeld, dürfen dieses aber nicht ersetzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Wahlfreiheit haben, wie sie bezahlen möchten“, betonte Finanzminister Albert Füracker im Gespräch mit Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, im Rahmen einer Online-Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union. „Wer mit Karte, per App oder online zahlt, muss dies aber ebenfalls sicher und selbstbestimmt tun können. Die fortschreitende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs darf unsere europäische Souveränität nicht gefährden. Der starke europäische Datenschutz muss eingehalten werden und wir dürfen uns nicht von außereuropäischen Zahlungslösungen abhängig machen!“, so Füracker.

Im Markt für digitale Bezahllösungen sind Anbieter aus Staaten außerhalb der EU stark vertreten. Wichtig ist, dass das starke europäische Schutzniveau im Zahlungsverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Insbesondere müssen die EU-Bürger über ihre sensiblen Daten weiter selbst bestimmen können. Überlegungen der EU-Kommission, die Bargeldnutzung einzuschränken, sind daher kritisch zu sehen. Bayern stellt sich klar gegen solche Vorschläge. Auch die Einführung eines digitalen Euros muss wegen der Risiken für die Finanzstabilität und die Geldordnung aufmerksam begleitet werden. „Münzen und Scheine sind direkt und greifbar, sie schützen die Privatsphäre und sind unabhängig von technischer Infrastruktur. Bargeld hat sich in der Vergangenheit als krisenfest erwiesen und hat daher auch im digitalen Zeitalter weiter seine Daseinsberechtigung!“, stellte der bayerische Finanzminister klar.

-stmfh-

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Digitale
Identität

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Region Bayern – Wie kann man in der digitalen Welt nachweisen, wer man ist? Eine mögliche Antwort auf diese Frage bieten sogenannte „selbstbestimmte Identitäten“ (Self-Sovereign Identities SSI) auf Basis der Blockchain-Technologie. Dabei behalten die Nutzerinnen und Nutzer größere Kontrolle darüber, welche persönlichen Daten mit wem geteilt werden und für welche Zwecke.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat zwei konkrete SSI-Praxisanwendungen untersuchen lassen: Die Vermeidung von Steuerausfällen auf Online-Marktplätzen und die identitätsgesicherte Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden. Digitalministerin Judith Gerlach zog eine positive Bilanz dieser Forschungsprojekte: „Je mehr unsere Welt sich digitalisiert, desto wichtiger wird die digitale Identität. Wir wollen uns einerseits so einfach und selbstbestimmt wie möglich im Internet bewegen, dort einkaufen oder den Kontostand checken. Gleichzeitig wollen wir vermeiden, dass jemand anderes sich für uns ausgibt und dort unseren Namen missbraucht oder damit sogar Straftaten begeht. „SSI“ bietet da vielversprechende Ansätze, mit deren Hilfe wir unsere digitale Identität einfach, bequem und sicher quasi in der Brieftasche aufbewahren und darüber bestimmen können.“

Finanzminister Albert Füracker unterstreicht die Bedeutung des Einsatzes neuer Technologien auch für die Bayerische Steuerverwaltung, die mit dem 2019 gegründetem Bayerischen Innovationsnetzwerk (BISt) und einem eigenen Projekt zur „SSI“ beteiligt ist: „Mit dem Bayerischen Innovationsnetzwerk bauen wir unser wichtiges eigenes Know-how in zukunftsträchtigen Digitalisierungsbereichen weiter aus. Wir arbeiten eng mit Wissenschaft und praxisnaher Forschung zusammen und koordinieren spannende Projekte. Ziel ist es, die Chancen und Vorteile innovativer Technologien zu erkennen und mitzugestalten. Damit stellen wir die Weichen für eine auch in Zukunft leistungsstarke und moderne Verwaltung und den bestmöglichen Service für die Bürgerinnen und Bürger!“

Mit Hilfe von „SSI“ verwaltet der Nutzer seine digitale Identität selbst, ohne von einem zentralen Identitätsdienstleister abhängig zu sein. In einer elektronischen Brieftasche („Wallet“) auf einem digitalen Endgerät sammelt er persönliche Identitätsmerkmale wie Adresse, Alter oder Ausweisnummer, die ihm mittels Blockchain-Technologie von vertrauenswürdigen Stellen bestätigt wurden. Mit dieser selbstverwalteten Identität kann sich der Nutzer dann bei digitalen Anwendungen einfach und schnell ausweisen.

Die bayerische Digitalministerin Gerlach betonte: „Wir werden das Zukunftsthema „Self-Sovereign Identities“ weiter intensiv vorantreiben. „SSI“ wird die Nutzung des Internets entscheidend verändern, da es vertrauenswürdige Interaktionen mit digitalen Diensten gewährleistet.“

-stmd-

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Gletscher-
bericht

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Region Bayern – Der Klimawandel trifft die bayerischen Gletscher mit voller Härte. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bei der Vorstellung des aktuellen „Bayerischen Gletscherberichts“. „Unsere Gletscher sind nicht nur Monumente der Erdgeschichte aus Schnee und Eis. Sie sind Fieberthermometer für den Zustand des Klimas. Der Gletscherbericht zeigt klar, dass das ewige Eis immer schneller ausblutet. In rund zehn Jahren haben die bayerischen Gletscher zwei Drittel ihres Volumens verloren. Ihre Fläche ist um rund 36 Fußballfelder und damit über ein Drittel zurückgegangen. Die Tage der Gletscher in Bayern sind gezählt! Und das noch früher, als bisher vermutet. Der letzte bayerische Alpengletscher könnte schon in zehn Jahren verschwunden sein. Unser Ziel muss deshalb lauten: So schnell wie möglich in eine klimaneutrale Zukunft – mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, konkreten Maßnahmen und neuen Ideen.“

Glauber sprach sich dafür aus, die Klimaziele im Bund und in Bayern anzupassen, nachdem aktuell in der EU eine Anhebung der Klimaziele für 2030 beschlossen wurde. Der neue „Bayerische Gletscherbericht“ ist eine Gemeinschaftsarbeit der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (BAdW) und des Bayerischen Umweltministeriums. Akademiepräsident Prof. Dr. Thomas O. Höllmann: „Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit einem Schwerpunkt auf geistes- und naturwissenschaftlichen Langzeitvorhaben ist die BAdW der ideale Ort für methodologisch anspruchsvolle Untersuchungen zu den langfristigen Auswirkungen des Klimawandels. Das BAdW-Vorhaben „Erdmessung und Glaziologie“ bündelt die glaziologische Expertise: Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen nicht nur bayerische und österreichische Gletscher, sondern forschen auch in den Hochgebirgen Zentralasiens. Die nun gemeinsam vorgelegte Publikation basiert auf Analysen, die unter der Leitung des BAdW-Glaziologen Dr. Christoph Mayer durchgeführt wurden. Der Gletscherbericht zeigt, dass die Ergebnisse der Spitzenforschung für eine breite Öffentlichkeit verständlich aufbereitet werden können.“

Das BAdW-Vorhaben unter dem Vorsitzenden des Projektausschusses Prof. Dr. Hans-Peter Bunge wurde vom bayerischen Umweltministerium im Rahmen eines mehrjährigen Vorhabens der angewandten Klimaforschung mit rund 600.000 Euro finanziert. Der „Bayerische Gletscherbericht“ zeigt ein weiteres Mal, welche Bedeutung der Wissenschaft zukommt, den Klimawandel zu erfassen und den Folgen zu begegnen, wie etwa Georisiken in den Alpen. Glauber: „Wir müssen den Klimawandel verstehen, damit wir ihn meistern können. Klimaforschung spielt eine entscheidende Rolle. Wir wollen massiv in die Klimaforschung investieren. Insgesamt fließen im Freistaat aktuell rund 70 Millionen Euro pro Jahr in die Klimaforschung. Diese Summe wollen wir deutlich erhöhen. So sind beispielsweise Ergebnisse aus der Wissenschaft unerlässlich für die Anpassung der Städte an den Klimawandel. Die Speerspitze der Klimaforschung ist die Umweltforschungsstation „Schneefernerhaus“ auf der Zugspitze. Sie liefert europaweit einzigartige Erkenntnisse. Wir werden uns deshalb in Brüssel dafür einsetzen, dass sie zukünftig auch von der Europäischen Union unterstützt wird.“

Die bayerische Staatsregierung hat in die Umweltforschungsstation bereits über zehn Millionen Euro investiert. Weitere Investitionen in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro sind in den nächsten Jahren geplant, um die Forschungsstation fit für die Zukunft zu machen.

BAdW-Glaziologe Dr. Christoph Mayer erläuterte: „Gletscher wirken in vielfältiger Weise auf unseren Lebensraum ein, sei es als Wasserspender in Trockenzeiten oder als wichtiges Element im Klimasystem. Ferner sind Gletscher vor allem als Indikator klimatischer Veränderungen von großer Bedeutung. Auch wenn die Gletscher im bayerischen Alpenraum von der Fläche her eher unbedeutend erscheinen, so stellen sie doch einen essentiellen Bestandteil des Hochgebirgs-Ökosystems dar. Die intensive Beschäftigung mit diesen Eiskörpern zeigt uns wie empfindlich gerade das Hochgebirge auf klimatische Veränderungen reagiert – sie ermöglicht uns aber auch, die Prozesse des Klimawandels deutlich besser zu verstehen. Uns bleibt nicht mehr viel Zeit, diese Chance zu nutzen!“

Fakten aus dem Bayerischen Gletscherbericht:
Aktuell gibt es in den bayerischen Alpen noch fünf Gletscher: Neben dem südlichen noch den nördlichen Schneeferner und den Höllentalferner südlich von Garmisch-Partenkirchen sowie den Blaueis und den Watzmanngletscher im Berchtesgadener Land. Die Gletscher verlieren seit Jahren kontinuierlich große Wassermengen. Allein der nördliche Schneeferner auf der Zugspitze schmilzt alle 30 Sekunden um fast 250 Liter Wasser ab. Die aktuellen Erkenntnisse gehen dahin, dass der letzte bayerische Gletscher bereits Anfang der 2030er verschwunden sein könnte. Bisher ging die Wissenschaft davon aus, dass dies erst gegen Mitte des Jahrhunderts der Fall sein wird. Die Eisreste des südlichen Schneeferner werden bereits in wenigen Jahren abgeschmolzen sein.

Gletscher übernehmen wichtige Aufgaben im Wasserhaushalt, indem sie Gebirgsbäche und Flüsse auch während längerer Trockenperioden im Sommer mit Schmelzwasser versorgen. Dadurch bleiben Ökosysteme erhalten. Außerdem schützen die Eispanzer labile Bergflanken und verhindern so ein Abrutschen.

Ursache für das Gletschersterben ist in erster Linie die weltweite Klimaveränderung, welche mit einem deutlichen Temperaturanstieg verbunden ist. In den Alpen ist der Anstieg mit rund zwei Grad Celsius dabei nahezu doppelt so hoch wie der globale Durchschnittswert. Das Klima auf 3.500 Metern Höhe hat sich an die zuvor 500 Meter tiefer vorherrschenden Verhältnisse angenähert. Auch im Inneren der Berge gibt es Veränderungen: Der Permafrost taut. Geht er verloren, verlieren die Berge zusätzlich an Stabilität. Der „Bayerische Gletscherbericht“ steht ist unter Gletscherbericht ersichtlich.

-stmuv-

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75 Jahre
bayerische
Polizei

Region Bayern – Seit April 1946 sorgt die bayerische Polizei für Sicherheit im Freistaat. „In dieser Zeit hat die bayerische Polizei eine beeindruckende Erfolgsgeschichte geschrieben, kompetent, hochengagiert und bürgernah. Dank niedriger Kriminalitätsraten und hoher Aufklärungsquoten lässt es sich in Bayern seit vielen Jahren deutlich sicherer leben, als anderswo“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum 75-jährigen Jubiläum. Er dankte den mehr als 44.000 Polizeibeschäftigten für ihre hervorragende Arbeit. Um den Vorsprung bei der Inneren Sicherheit weiter auszubauen, plant man, in den kommenden Jahren die Bayerische Polizei mit noch mehr Personal und hochmoderner Ausstattung zu verstärken.

2020 hatte Bayern die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 41 Jahren und gleichzeitig die höchste Aufklärungsquote seit 26 Jahren. Im vergangenen Jahr war die Kriminalitätsbelastung in Bayern mit 4.291 Straftaten pro 100.000 Einwohner bundesweit am niedrigsten und lag erheblich unter dem bundesweiten Durchschnitt mit 6.209. Ebenfalls klar lag Bayern bei der Aufklärungsquote auf dem ersten Platz. Die Bayerische Polizei konnte 2020 66,4 Prozent der Straftaten aufklären. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 57,2 Prozent. Auch im Ranking der deutschen Großstädte über 100.000 Einwohner nahm Bayern 2020 mit Fürth und Erlangen die ersten beiden Plätze in Puncto niedrigste Kriminalitätsbelastung ein. Gleiches gilt für München und Augsburg bei den Großstädten über 200.000 Einwohnern.

Die seit vielen Jahren kontinuierliche Verstärkung der Bayerischen Polizei bezeichnete Herrmann als Erfolgsrezept, das er weiter fortführen will. Bis 2023 erhält die Bayerische Polizei jährlich 500 zusätzliche Stellen, insgesamt also eine Verstärkung um 3.500. Auch die Ausstattung und der Schutz der Polizistinnen und Polizisten ist dem Innenminister ein besonders wichtiges Anliegen. „Das lassen wir uns einiges kosten: Im Sach- und Bauhaushalt der Bayerischen Polizei stehen uns 2021 mehr als 559 Millionen Euro zur Verfügung, gut 60 Prozent mehr als 2013. Mit unserem Programm ‚Mobile Police‘ gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung digitalisierter Streifenwagen und mobiles Einsatzmanagement. Ziel ist es, dass in jedem Streifenwagen ein vollwertiger vernetzter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und jeder Beschäftigte ein dienstliches Smartphone hat“, so Herrmann.

Ein Festakt zum Jubiläum der Bayerischen Polizei ist derzeit pandemiebedingt leider nicht möglich. Daher findet der Auftakt ins Jubiläumsjahr nur digital statt und kann auf den Social Media-Kanälen des bayerischen Innenministeriums abgerufen werden. In den kommenden Wochen und Monaten folgen diverse Angebote im Internet sowie in den sozialen Medien, um die Bayerische Polizei in ihren vielen Facetten und mit Beiträgen aus den verschiedenen Regionen zu präsentieren.

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Standort
für Life Science-
Forschung

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Region Bayern – Der Freistaat fördert den weiteren Ausbau des „Campus Martinsried„, der schon jetzt weltweit als Premium-Standort für „Life Science-Forschung“ mit den Schwerpunkten Humanwissenschaften, Biowissenschaften und medizinorientierte Naturwissenschaften gilt. Das wurde mit der Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ zum „LifeScience-Campus Martinsried“ zwischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, Wissenschaftsminister Bernd Sibler und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger für den Freistaat und dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Prof. Dr. Martin Stratmann bekräftigt.

Mit bis zu 500 Millionen Euro will der Freistaat die Ansiedelung der Max-Planck-Institute für Neurobiologie, Ornithologie und Biochemie in Martinsried unterstützen und damit die interdisziplinäre und interaktive Forschung in den Biowissenschaften am Standort Martinsried weiter vorantreiben. Die modernen Biowissenschaften liefern u.a. die Grundlagen für neue Entwicklungen in der Biotechnologie, Bioökonomie, Biomedizin oder dem Naturschutz.

Auf dem Campus Martinsried/Großhadern befinden sich neben den Max-Planck-Instituten für Biochemie und Neurobiologie auch hochkarätige Einrichtungen der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) wie etwa das Biozentrum, das Biomedizinische Zentrum, das Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung, die Fakultät für Chemie und Pharmazie mit dem Genzentrum und das Universitätsklinikum sowie weltweit agierende Biotechunternehmen. Die LMU betreibt an dem Standort vielfältige zukunftsweisende „Life Science-Verbundforschungsvorhaben“, in die auch Max Planck Gruppen einbezogen sind. Ferner bestehen zwischen LMU und MPG langjährige Kooperationen in der Nachwuchsförderung und der Lehre.

Die Max-Planck-Gesellschaft plant nun – mit Unterstützung des Freistaats – die Max-Planck-Institute für Neurobiologie, Ornithologie und Biochemie auf dem „LifeScience-Campus“ in einem neuen Institut für biologische Intelligenz zusammenzuführen und so die interdisziplinäre Forschungsarbeit weiter auszubauen. Damit verbunden wird auch eine noch stärkere Vernetzung mit bayerischen Universitäten sein. Außerdem ist u.a. eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem von der Staatsregierung geplanten Museum „Biotopia“ angestrebt, um einer breiten Öffentlichkeit Einblicke in die Forschung am „LifeScience-Campus“ zu ermöglichen.

-stmwk-

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Einbürgerungs-
statistik

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Region Bayern – Als starkes Zeichen erfolgreicher Integration hat der bayerische Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann die mehr als 20.000 Einbürgerungen des Jahres 2020 in Bayern bezeichnet. Zwar sei die Zahl der Einbürgerungen in Bayern mit 20.192 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 3,7 Prozent gesunken. „Trotz des leichten Rückgangs liegt die Zahl insgesamt jedoch deutlich über den Zahlen der Vorjahre. 2018 waren es 18.062 und 2017 nur 15.638 Einbürgerungen“, bilanzierte Herrmann bei der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik für den Freistaat.

Der kurzfristige Rückgang stehe zum einen im Zusammenhang mit Corona, denn auch die Einbürgerungsbehörden hätten bei der Bewältigung der pandemiebedingten Notsituation Unterstützung geleistet und so weniger Einbürgerungsanträge bearbeiten können. Zum anderen ist die Zahl der Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern vor dem Hintergrund des Brexit inzwischen wieder zurückgegangen. Die 2020 eingebürgerten Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen nach rund 44 Prozent im Jahr 2019 nunmehr einen Anteil von rund einem Drittel aus. Zu den Hauptherkunftsstaaten aus der EU zählten im vergangenen Jahr Rumänien mit 2.257, Italien mit 942, Polen mit 679, Bulgarien mit 519 und Ungarn mit 506 Eingebürgerten. Hauptherkunftsstaat außerhalb der Europäischen Union war die Türkei mit 1.636 Eingebürgerten. Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und der Kosovo bringen es zusammen auf 1.699 Einbürgerungen. Aus dem Irak kamen 1.487 Eingebürgerte, gefolgt vom „neuen“ Drittstaat Großbritannien mit nunmehr 905.

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BUND
Naturschutz
Lindenpflanzaktion

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Region Miesbach – Am 22. April 1971 wurde die BUND Naturschutz (BN) Kreisgruppe Miesbach gegründet. Die Gründungsversammlung fand im Gasthof Terofal in Schliersee statt. Aus diesem Anlass wurde am 22. April 2021 an der Seestraße, östlich des Schliersee, eine Linde gepflanzt. Dieser Platz wurde gemeinsam mit der Gemeinde Schliersee ausgewählt. Ein Schild beim Baum erinnert an die Gründung der Kreisgruppe.

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Lindenpflanzaktion des BUND Naturschutz v.l.:
Franz Schnitzenbaumer, Bürgermeister der Marktgemeinde Schliersee;
Manfred Burger, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Miesbach
und Richard Mergner, dem Landesvorsitzender des BUND Naturschutz

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Die Pflanzaktion musste Corona-bedingt in kleinem Kreis stattfinden. Neben Richard Mergner, dem Landesvorsitzenden des BUND Naturschutz, waren Franz Schnitzenbaumer, Bürgermeister der Marktgemeinde Schliersee und Alfons Rauch von der BUND Naturschutz-Ortsgruppe Schlierachtal anwesend. Schnitzenbaumer lobte die Arbeit von Verbänden, wie dem BUND Naturschutz, wies auf die Wichtigkeit von Bäumen im Ortsbereich hin und bedankte sich für die Baumspende. Richard Mergner lobte die Arbeit der BN Kreisgruppe Miesbach, die sich von Anfang an sehr kämpferisch und mit hoher Qualität für die Belange der Natur einsetzte. Ob gegen die Erschließungspläne rund um die Rotwand, beim Einsatz gegen eine Müllverbrennungsanlage im Oberland, bei wichtigen Volksentscheiden, dem Kampf gegen Gentechnik und für den ökologischen Landbau: Die BN Kreisgruppe war unter ihren bisher drei Vorsitzenden – Dr. Georg Seitz, Werner Fees und Manfred Burger – immer sehr aktiv. Burger, der derzeitige Vorsitzende der Kreisgruppe Miesbach bedauerte, dass die noch lebenden Gründungsmitglieder leider nicht mit zur Baumpflanzung eingeladen werden konnten. Auch kann derzeit wegen der „Asiatischen Laubholzbockkäfer“-Quarantänezone keine Lindenpflanzung im Bereich der Stadt Miesbach erfolgen. Dies wird die Ortsgruppe Miesbach nachholen, sobald es wieder möglich ist.

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Erinnerungstafel der Baumpflanzaktion

-am- Bild: am

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