Alpenrand-Magazin Archiv 2023/03

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KW 11 – 2023
13. – 19.03.2023

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Internationale
Handwerksmesse
2023

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Region München – Vom 8. bis 12. März 2023 fand die Internationale Handwerksmesse (IHM) 2023 auf dem Messegelände München statt. Die IHM zeigte die ganze Welt des Handwerks. Aussteller aus über 60 Gewerken und Branchen boten Besuchern einen umfassenden Überblick über Leistung, Qualität und Innovationskraft des Handwerks. Zum Messeangebot gehörten mehrere Leistungs- und Sonderschauen, auf denen Handwerker aus verschiedenen Ländern aktuelle Themen, Produktneuheiten und herausragende Arbeiten präsentierten.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte zum „Tag des Handwerks“ für Schulen und Betriebe bei einem Besuch der Messe „Young Generation“ in München ein Online-Portal gestartet. Im Anschluss hatte er an der Eröffnung der Messe „Zukunft Handwerk 2023“ teilgenommen. Bei einem Messerundgang informierte sich Söder an Messeständen der Aussteller. „Bayern stärkt das Handwerk. Wir machen an den Schulen ab jetzt jedes Jahr einen „Tag des Handwerks“. Damit fördern wir den Nachwuchs und das Interesse an praktischen Berufen. Das Handwerk bietet tolle Jobs für verschiedenste Begabungen. „Master“ und „Meister“ sind gleichwertig. Deshalb machen wir als erstes Bundesland die Meisterausbildung kostenfrei, stärken die Berufsbildungszentren und verankern Praktika im Unterricht“, betonte Söder.

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20. Internationales
Bergfilm-Festival
Tegernsee
Filmische Zeitreise
zum runden Geburtstag

Neue Produktionen können nun aus aller Welt eingereicht werden

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Region Tegernsee – Dieses Jahr feiert das Internationale Bergfilm-Festival Tegernsee sein 20-jähriges Bestehen. Was die Zuschauer filmisch beim einzigen offenen Bergfilm-Wettbewerb Deutschlands erwartet, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Noch bis 31. Mai 2023 können nun Filmemacher und Filmemacherinnen aus aller Welt ihre neuesten Produktionen einreichen. Eine internationale Jury zeichnet die Besten aus. In drei Wettbewerbskategorien winken den Siegern neun Preise, dotiert mit insgesamt 10.500 Euro. Neben der Auswahl der besten Filme wird es im Programm des Festivals zum Jubiläum noch einige Besonderheiten geben.

20 Jahre „Bergfilm-Festival Tegernsee“ sind wahrlich ein Grund zum Feiern. „Die Vorbereitungen der Jubiläumsausgabe des Festivals im Herbst laufen auf Hochtouren“, betonte Festivalleiter Michael Pause. Und kündigt an: „Sozusagen als Geschenk an unsere treuen Gäste“ sollen in den Filmsälen neben dem aktuellen Film-Wettbewerb auch „Best-of-Filme“ aus 19 Jahren Bergfilm-Festival Tegernsee zu sehen sein. „Wir freuen uns darauf, mit einer filmischen Zeitreise den Bergfilm und das Kino groß zu feiern“, so Pause. Ein neuer Festival-Trailer werde produziert und einen neuen Ort zur Filmpräsentation werde es anlässlich des runden Geburtstags ebenfalls geben, und zwar ein großes Zelt, aufgestellt auf der Freizeitanlage Point der Stadt Tegernsee.

Das Festival ist immer auch eine Bühne für Begegnungen
Gute Geschichten, mitreißende Bilder, authentische Typen und ein spannender Wettbewerb – beim „20. Internationalen Bergfilm-Festival Tegernsee“ können sich die Gäste wie bislang von der Faszination der Berge, der Kreativität der Filmemacher und seiner Protagonisten beeindrucken lassen. In den verschiedenen Vorführsälen lässt sich die ganze Bandbreite des Genres „moderner Bergfilm“ auf großer Leinwand bestaunen: Der klassische Dokumentarfilm ebenso wie der schräge Kurzfilm oder das packende Dokudrama. Seit der Premiere vor genau 20 Jahren bemüht sich das Organisationsteam, die weltweit besten und interessantesten Filme an den Tegernsee zu holen – und die Menschen hinter den Geschichten. Denn, „Festivals sind immer mehr als nur die Summe ihrer Filme. Gelungen ist ein Festival dann, wenn es auch die Macher und Protagonisten hervortreten lässt – und ihnen eine Bühne für Begegnungen gibt. Das wissen und schätzen die vielen Tausend Zuschauer längst, die zum Bergfilm-Festival an den herbstlichen Tegernsee kommen“, so Michael Pause.

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Neue Produktionen können aus aller Welt eingereicht werden
Noch bis Ende Mai können Filmemacher ihre neuesten Produktionen aus der Welt der Berge einreichen, und zwar in drei Kategorien, in denen sich die Filmer dem Gebirge von verschiedenen thematischen Seiten her annähern. In „Erlebnisraum Berg“, der ersten Kategorie, stehen der Alpinismus und die sportliche Begegnung mit den Bergen im Zentrum. Der beste Film dieser Kategorie erhält den Preis des Deutschen Alpenvereins. Um Landschaftsdarstellungen und Umweltthemen geht es in „Naturraum Berg“, der zweiten Kategorie. Die Filme „Lebensraum Berg“, der dritten Kategorie, befassen sich unter ethnologischen und kulturellen Vorzeichen mit der Begegnung Mensch und Berg.

Der beste Film sämtlicher Kategorien wird mit dem Hauptpreis, dem „Großen Preis der Stadt Tegernsee“ und einem Preisgeld von 3000.- Euro ausgezeichnet. Außerdem erhält der beste Nachwuchsfilmer -hierbei dürfen bei der Fertigstellung des Films Autor oder Regisseur nicht älter als 32 Jahre sein- den nach dem Gründer des Bergfilm-Festivals benannten Otto-Guggenbichler-Preis. Schließlich werden noch Sonderpreise für die „bemerkenswerteste Kameraleistung“, für die Kategorie „besonderer Film“ und der „Bayern2-Publikumspreis“ verliehen.

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Verkehrs-
gespräch
in Tirol

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Region Bayern/Tirol – Rund einen Monat nach den bereits gemeinsamen schriftlichen Appellen an die jeweiligen Bundesministerien kamen Tirols Verkehrslandesrat René Zumtobel und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter erstmals zu einem persönlichen Arbeitsgespräch in Innsbruck zusammen. Im Fokus standen dabei erneut die Herausforderungen in Sachen Verkehr am Brennerkorridor. „Ich freue mich ganz besonders, dass Staatsminister Bernreiter meiner Einladung nach Tirol nachgekommen ist. Uns beide eint das Engagement für konstruktive Lösungen, um endlich eine Entlastung der Straßen und damit für die Bevölkerung dies- und jenseits der Staatsgrenzen zu erreichen und eine Verlagerung auf der Brennerachse voranzutreiben“, erklärte Landesrat Zumtobel. Der bayerische Staatsminister Bernreiter ergänzte: „Die Beziehungen zwischen Bayern und Tirol sind traditionell und vertrauensvoll. Der persönliche Austausch ist der beste Weg, die Zusammenarbeit im Bereich Verkehr weiter zu stärken. Daher bin ich der Einladung nach Tirol sehr gerne gefolgt.“

Inhalt des Gesprächs war naturgemäß auch das im Vorjahr vom Land Südtirol einer Machbarkeitsstudie unterzogene „Slot-System“, von dem sich sowohl Zumtobel als auch Bernreiter wirksame Verbesserungen erhoffen. Bayern will nun gemeinsam mit Tirol und Südtirol ein Konzept erarbeiten. Eine entsprechende Arbeitsgruppe auf Beamtenebene treffe sich bereits regelmäßig. „Dieses Konzept soll gleichzeitig ein Bekenntnis zur Umsetzung sowie ein konkreter Fahrplan zur Realisierung sein. Nicht zuletzt soll damit aber auch Überzeugungsarbeit bei den jeweiligen Bundesregierungen in Berlin, Wien und Rom geleistet werden“, erläuterte Zumtobel und verwies auf die Vorteile: „Das Slot-System bietet eine echte Chance, die Belastungen durch den stetig zunehmenden Transitverkehr für Mensch, Umwelt und nicht zuletzt für die bereits ermüdete Infrastruktur zu reduzieren“. Gleichzeitig erwarten sich Zumtobel und Bernreiter von einem „Slot-System“ auch eine wesentliche Verbesserung für die Wirtschaft, die unter anderem durch bessere Planbarkeit erzielt werden soll. „Ein digitales „Slot-System“ wäre eine echte Alternative zu Maßnahmen wie der Blockabfertigung. Darum freue ich mich sehr über die konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben hier dieselben Interessen“, so Bernreiter.

Doch auch gemeinsame Initiativen zum grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr standen auf der Agenda der beiden Verkehrspolitiker. Eine Verlängerung der „Rosenheimzüge“ bis nach Wörgl wurde im Gespräch ebenso diskutiert wie die Vorteile, die der Ausbau des Brennernordzulaufs auch für den Personenverkehr mit sich bringen könne. Im Nahverkehr arbeite die Euregio Schwaz, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach unter anderem an Verbesserungen des grenzüberschreitenden Busverkehrs über den Achenpass, in der Euregio Inntal Inntal, Chiemsee, Kaisergebirge und Mangfalltal liegen Konzepte zur grenzüberschreitenden Ausweitung der Gültigkeit von VVT-Tickets vor. „Die klimaschonenden Verkehrskonzepte der Euregios haben unsere volle Unterstützung. Aber auch im Fernverkehr wollen wir gemeinsam neue, attraktive Angebote anstreben, um die Verlagerung des touristischen Verkehrs – der insbesondere an den Winterwochenenden eine besondere Herausforderung darstellt – auf nachhaltige und umweltschonende Verkehrsmittel voranzutreiben“, so Zumtobel.

Einig waren sich Landesrat Zumtobel und Staatsminister Bernreiter über die Bedeutung der Zusammenarbeit der gesamten gemeinsamen Alpenregion: „Wenn wir uns geeint konstruktiven Ansätzen widmen, wird es uns gelingen, wirksame und anerkannte Maßnahmen im Sinne der Bevölkerung, der Umwelt, des Klimas und nicht zuletzt auch der Wirtschaft zu erarbeiten und umzusetzen.“ So solle zeitnah ein weiteres Arbeitsgespräch, an dem auch der Südtiroler Verkehrslandesrat teilnehmen werde, folgen.

-stmb-

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Kommunalrechts-
novelle
2023

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Region Bayern –Mit dem nun vom Kabinett im ersten Durchgang gebilligten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften modernisieren wir das Kommunalrecht und passen es praktischen Bedürfnissen an“, erklärte Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Eckpunkte der „Kommunalrechtsnovelle 2023“. „Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen. Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen“, so Herrmann. Dazu gehöre etwa, dass Kommunen ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat“, betonte Herrmann, der an die Kommunen appellierte, diese Ermächtigung auch als Ermunterung zu begreifen. Auch die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte soll ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden.

Die Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den letzten Jahren gestiegen seien. „Die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, senken wir daher von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner“, so Herrmann. Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt hier nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein. „Ferner passen wir auch die Entschädigung für Bezirkstagspräsidenten an, denn diese tragen eine immer größere Verantwortung. Ob Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Heimat oder Umwelt – die Aufgaben der Bezirke sind vielfältig. Hinzu kommt ein Haushalt in Milliardenhöhe sowie riesige Personalkörper mit mehreren tausend Mitarbeitern. Die zunehmende Bedeutung der Bezirke muss sich daher auch in der angemessenen Entschädigung für dieses Ehrenamt widerspiegeln“, erläuterte Herrmann.

Die „Kommunalrechtsnovelle“ sieht eine Reihe von weiteren Änderungen im Kommunalrecht vor: Kommunale Gremien können nicht nur hybrid – also teilweise in Präsenz und teilweise als Videoschalte – tagen, sondern auch einen Livestream ihrer Gremiensitzungen im Internet anbieten und künftig eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Für Herrmann ist das „größtmögliche Bürgerfreundlichkeit, denn interessierte Bürger könnten die Sitzungen kommunaler Gremien so trotz kollidierender beruflicher und familiärer Pflichten
verfolgen. Ferner werden die Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert, um alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen. „Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, verwenden wir die weibliche und männliche Form. So geht Gleichberechtigung und das ganz ohne künstliches Gendern.“

Ein in diesen Zeiten besonders bedeutendes Ziel der Gesetzesnovelle sei die Mitwirkung der Gemeinden an der „Sicherung der Energieversorgung“. Wie der Innenminister erläuterte, solle hierzu die Versorgung mit Strom, Wärme und Gas durch gemeindliche Unternehmen neu geregelt werden. Gemeindliche Unternehmen sollen künftig Energie auch in einer Menge erzeugen dürfen, die den örtlichen Bedarf übersteige. „Indem wir die Energieerzeugung auf eine breitere Grundlage stellen, gewährleisten wir Versorgungssicherheit und machen uns unabhängiger von Energieimporten“, erklärte Herrmann. Außerdem sollen die gemeindlichen Unternehmen mit der Energieversorgung üblicherweise verbundene Tätigkeiten übernehmen dürfen, also beispielsweise Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen sowie die Errichtung und der Betrieb von Ladesäulen, um die Elektromobilität voranzubringen.

Im Bereich des Kommunalwahlrechts gebe es nur geringfügige Änderungen. Laut Herrmann werden mit der Gesetzesnovelle insbesondere kleinere Regelungslücken geschlossen und das Wahlrecht – sofern möglich – an die Vorschriften der staatlichen Wahlen angepasst. Neu sei auch das „Kumulieren bei Mehrheitswahlen“. Künftig können immer bis zu drei Stimmen je Bewerberin oder Bewerber vergeben werden. Bisher war das nicht möglich, wenn nur ein oder kein Wahlvorschlag vorlag.

Ein weiterer Punkt sei die Abschaffung von Sonderregelungen für kleinere Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern. Die Möglichkeit doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlag aufzunehmen, als überhaupt Gemeinderatssitze zur Verfügung stehen, ist nur noch bei Wahlen mit einer einzigen Liste zulässig. Die Möglichkeit, doppelt so viele Stimmen zu vergeben, entfällt hingegen ganz. Gemäß Herrmann werde nun zur geplanten Gesetzesänderung eine Verbandsanhörung durchgeführt.

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Vernissage
im
Kunst- und Kulturhaus

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Region Miesbach – Hocherfreut und sichtlich beeindruckt eröffnete Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham, die Vernissage der Künstlerinnen Ingrid Faltlhauser, Brigitta Fröhler und Monika Hennig im Kunst- und Kulturhaus des Kunstkreises Hausham: „Die verschiedenen künstlerischen Darstellungen und Facetten der Bilder vermitteln Hoffnung und Zuversicht und machen Lust zum Anschauen. Das ist das, was man in der heutigen Zeit dringend benötigt“, betonte er. Auch Elisabeth Leidgschwendner, Kulturreferentin der Gemeinde Hausham, hieß die zahlreichen Besucher der Vernissage herzlich willkommen. Als ausstellende Künstlerinnen zeigen Brigitta Fröhler stimmungsvolle Werke in Acryl und Aquarell, Ingrid Faltlhauser farbgewaltige Fotografien alltäglicher Situationen in Tunesien sowie Monika Hennig beeindruckende Bilder in Pastell und Acryl sowie zwei Objekte aus Papier und Pappe.

Der Kunstkreis Hausham setzt sich aus Kunstschaffende aus dem Oberland zusammen und vereint neben Kunstrichtungen wie Malerei und Bildhauerei, die Fotografie sowie auch das breite Feld des Kunsthandwerks. Aus diesem umfangreichen Spektrum an Schaffenskraft entstehen regelmäßig interessante und sehenswerte Ausstellungen.

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Bei der Vernissage (v.l.): Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham,
die ausstellenden Künstlerinnen Brigitta Fröhler, Monika Hennig und Ingrid Faltlhauser
sowie Elisabeth Leidgschendner, Kulturreferentin der Gemeinde Hausham.

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Der Kunstkreis Hausham trifft sich jeden zweiten Freitag im Monat -um 18:30 Uhr- im Kunst- und Kulturhaus an der Tegernseer Straße 20a in 83734 Hausham. Zu diesen Treffen sind Kunstinteressierte gerne eingeladen. Weitere Informationen zum Kunstkreis Hausham gibt der Vorstand Manfred Priller unter Telefon 08061 – 1450. Die laufende Ausstellung ist bis Sonntag, 19. März 2023 im Kunst- und Kulturhaus Hausham zu sehen.

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Volksbegehren
„Radentscheid Bayern“

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Region Bayern – Am 27. Januar 2023 haben die Initiatoren von „Radentscheid Bayern“ beim bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens eingereicht. Dieses ist auf den Erlass eines bayerischen Radgesetzes und die Änderung weiterer Rechtsvorschriften – u.a. des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – gerichtet. Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Neu-, Um und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen ab. Hierfür müsste der Staat erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Das beantragte Volksbegehren sei daher mit Art. 73 BV unvereinbar, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet. Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber für einzelne Regelungen, die den Bereich des Straßenverkehrsrechts betreffen, keine Gesetzgebungsbefugnis. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung getroffen, sodass für eigene landesrechtliche Regelungen insoweit kein Raum mehr bleibe.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden. Das bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des bayerischen Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein. Ferner fehle dem Landesgesetzgeber für die beabsichtigten straßenverkehrsrechtlichen Regelungen die erforderliche Gesetzgebungskompetenz.

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Unberechtigt
erhobene
Corona-Bußgelder
können zurückgefordert werden

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Region Bayern – Die Bußgelder, die während des Corona-Lockdowns gegen Bürgerinnen und Bürger wegen „Verletzung der Ausgangsbeschränkung“ im Freistaat Bayern verhängt wurden, können zum großen Teil zurückgefordert werden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2022 war die im Zeitraum vom 01. April bis 19. April 2020 geregelte „Ausgangsbeschränkung“ unwirksam. Die für diesen Zeitraum verhängten Bußgelder können nun von den Betroffenen von den zuständigen Behörden zurückgefordert werden. Eine Rückforderung sei jedoch nur möglich, wenn das Bußgeld im genannten Zeitraum verhängt wurde. Ebenso ist dies ausschließlich bei einem Verstoß gegen die unwirksam erklärte Ausgangsbeschränkung (§ 4 Abs.2 und 3 der 1.Bayerischen In-
fektionsschutzmaßnahmenverordnung) gültig. Denn, wenn der oder die Betroffene die Wohnung verlassen hatte, um allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen, war das Bußgeld unrechtmäßig. In allen anderen Fällen werden keine Geldbußen zurückgezahlt. Dazu zählen Fälle, bei denen Bußgelder verhängt wurden, weil Menschen die eigene Wohnung verlassen hatten, um andere Bürgerinnen und Bürger zu treffen oder Partys zu feiern.

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Abgabe
auf
Einwegplastik

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Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen oder Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro. Durch das „Einwegkunststofffondsgesetz“ und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik sind Hersteller künftig in der Pflicht, sich an Entsorgungskosten zu beteiligen. „Endlich beteiligen sich auch die Verpackungsherstellerinnen und -hersteller als Mitverursacher der Müllberge an der Beseitigung des Plastikmülls aus dem öffentlichen Raum“, erklärte die grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag Rosi Steinberger und ergänzte: „Für uns in Niederbayern bedeutet das eine Entlastung unserer kommunalen Entsorgungsunternehmen. Das Geld, das wir vorher für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aufwenden mussten, können wir nun an sinnvolleren Stellen einsetzen, etwa um Initiativen zur Plastikvermeidung fördern oder um die Beschaffung in unseren Kommunen nachhaltiger zu gestalten.“

Das Gesetz sieht vor, dass Verpackungshersteller in einen Fonds einzahlen, welcher vom Umweltbundesamtes verwaltet wird. Die Einnahmen des Fonds werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu finanzieren. Nach ersten Schätzungen bekommen sie bundesweit so mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr zurück.

Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen nachbessern können, erklärte Rosi Steinberger. So werde das Gesetz früher als geplant evaluiert, um mögliche weitere Einwegprodukte in die Regulierung aufzunehmen. Außerdem seien auch der Müll von Feuerwerkskörpern noch nachträglich ins Gesetz aufgenommen und Vereinfachungen für die beteiligten Herstellerinnen und Hersteller durchgesetzt worden. „Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe auf Einwegplastik für weniger Müll. Von weniger Plastikmüll an den Straßenrändern, in Gewässern oder Wäldern profitieren wir alle“, ist sich Rosi Steinberger sicher.

-sr-

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Projekt
„Der kleine Bahnhof“

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Region Bayern – Das bayerische Verkehrsministerium unterstützt die Realisierung eines bundesweiten Bahnhofsprojekts im Großraum München. Die „DB Station&Service AG“ hat vom Freistaat einen Förderbescheid in Höhe von rund 223.000 Euro für den Bau des ökologischen Empfangsgebäudes an der S-Bahn-Station Zorneding im Landkreis München erhalten. Die Mittel stammen aus dem Klimaschutztopf des „Bayerischen Corona-Investitionsprogramms“. „Wir honorieren mit unserer freiwilligen Finanzspritze den neuen klimafreundlichen Weg, den die Deutsche Bahn bei kleineren Bahnhofsgebäuden gehen will. Ich setze darauf, dass im Interesse unserer Umwelt, Fahrgäste und Bahnhofsnutzer so etwas auch vielerorts woanders Schule macht“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Die Gesamtkosten des Neubaus, der bis zum Herbst dieses Jahres fertiggestellt werden soll, betragen rund zwei Millionen Euro.

Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern, freut sich über die Unterstützung durch den Freistaat: „Für die Verkehrswende und für eine Starke Schiene in Bayern sind attraktive Bahnhofsgebäude gerade auch an kleineren Stationen unverzichtbar. Mit dem innovativen nachhaltigen Gebäude aus Holz bieten wir unseren Fahrgästen in Zorneding künftig mehr Komfort und schonen gleichzeitig Klima und Umwelt.“

Das Zornedinger Empfangsgebäude entstehe in Modulbauweise mit vorgefertigter Holzkonstruktion. Bereits beim Bau werde durch den Einsatz natürlicher, nachhaltiger und regionaler Rohstoffe CO2 gespart. Zum klimafreundlichen Betrieb installiere die DB zusätzlich auf dem Bahnhofsdach eine Photovoltaikanlage, die sowohl das Gebäude als auch die Verkehrsstation über einen Stromspeicher versorge. Beheizt und gekühlt wird über eine Wärmepumpe. Zum barrierefreien Ausbaustandard gehöre auch ein behindertengerechtes WC. Neben Grünflächen und neuen Fahrradstellplätzen sei auch eine Außengastronomie vorgesehen. Der Vorplatz wurde durch die Gemeinde Zorneding neu gestaltet.

Die S-Bahn-Station Zorneding liegt an den S-Bahn-Linien Geltendorf – Ebersberg (S4) und Tutzing – Grafing (S6). Sie wird werktäglich von rund 5.700 Ein- und Aussteigern genutzt. Auf der gleichen Strecke plant die Deutsche Bahn mit dem Neubau eines kleinen nachhaltigen Empfangsgebäudes am S-Bahnhof in Haar ein ähnliches weiteres Pilotprojekt, das auch vom Freistaat gefördert werden soll.

Das von der Deutschen Bahn entwickelte Konzept „Der kleine Bahnhof“ steht für eine neue Generation von Bahnhofsgebäuden. Diese sollen klimafreundlich gebaut und betrieben werden. Ferner sollen sie auch die Aufenthaltsqualität an kleineren Bahnhofsstandorten verbessern. Das Zornedinger Bahnhofsprojekt nehme hierfür eine Pionierrolle ein.

-stmb-

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Personal-
zuteilungen
bei der
bayerischen Polizei

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Region Bayern – Stellvertretend für die bayernweite Personalzuteilung an die Verbände der bayerischen Polizei im Frühjahr 2023 hat Innenminister Joachim Herrmann 130 neue Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord begrüßt. Dem Polizeipräsidium stehen 94 Zuteilungen ausgebildeter Kolleginnen und Kollegen zu. Die weiteren Neuzugänge ergeben sich aus Versetzungen von anderen Polizeiverbänden. Insgesamt erhalten die bayerischen Polizeidienststellen im März 706 ausgebildete Polizisten der zweiten Qualifikationsebene (ehemals mittlerer Dienst). Hinzu kommen ab Anfang April 75 neue Polizeikommissare (dritte Qualifikationsebene, ehemals gehobener Dienst). „Nach Abzug der Ruhestands- und Todesfälle haben unsere Polizeidienststellen in diesem Frühjahr insgesamt 275 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten. Das ist ein kräftiges Personalplus für mehr Sicherheit in Bayern, das vor allem der Polizeipräsenz zu Gute kommt“, erklärte Herrmann. Nach Herrmanns Worten seien die hohen Ausbildungszahlen auch den 3.500 zusätzlichen Polizeistellen von 2017 bis 2023 zu verdanken. Mit mehr als 45.000 Stellen in diesem Jahr erreiche die bayerische Polizei einen neuen Rekordwert bei der Stellenzahl. Die Zuteilung der 781 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten im Frühjahr 2023 obliegt den Polizeiverbänden. Bereits mit eingerechnet sind 50 Personalzuteilungen für den Ausbau der bayerischen Grenzpolizei.

-stmi- Bild: stmi

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Änderung
des Pflege-
und Wohnqualitätsgesetzes

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium will den Schutz vor Missständen in Pflegeheimen weiter verbessern.  Der bayerische Ministerrat hat diesbezüglich eine entsprechende Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) gebilligt. Im nächsten Schritt erfolgt die Verbandsanhörung. Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünfpunkteplans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Mit dem Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die FQA Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen kann. Damit könne zielgerichteter und schneller auf Missstände reagiert werden. Ferner soll ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Kontext des Ordnungsrechts gelenkt werden. Künftig sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe der FQA Ereignisse, welche die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich anzeigen müssen. So könne die FQA frühzeitig beratend unterstützen.

Das „PfleWoqG“ regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die besonders schutzbedürftig sind.

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Ressort-
übergreifender
Digitalplan

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Region Bayern – Bayern solle als „Hightech-Standort von Weltrang“ auch bei der digitalen Transformation vorne mitspielen. Die Digitalisierung verändere den Freistaat, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit. Sie betreffe Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche, Landesteile, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur gleichermaßen. Die bayerische Staatsregierung plant nun im Rahmen einer ressortübergreifenden Digitalstrategie allein im Haushalt 2023 Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro in die Digitalisierung und schaffe hierfür über 100 neue Arbeitsstellen. Das bayerische Kabinett hat dazu ein Paket mit rund 200 Maßnahmen beschlossen, mit dem Bayern eine zielgerichtete Transformation in Richtung moderner Digitalstaat vorantreibe. Mit dem „Digitalplan“ baue Bayern seine umfassende Digitalstrategie weiter aus, von der Verabschiedung der „Hightech Agenda“, über die Gründung des ersten eigenständigen Digitalministeriums in Deutschland bis hin zur Verabschiedung des umfassendsten deutschen Digitalgesetzes. Hieran knüpfe der „Digitalplan Bayern“ an. Der „Digitalplan“ wurde von der bayerischen Staatsregierung in engem Austausch mit Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern sowie über 200 Verbänden gemeinsam entwickelt.

80 Prozent der Menschen in Bayern geben an, einen Weiterbildungsbedarf im Bereich Internet, Computer und Smartphone zu haben. Deshalb stoße der bayerische „Digitalplan“ den digitalen Wandel im gesamten Bildungssystem an. Für digitale Einsteiger richte der Freistaat im Rahmen von „Zusammen Digital“ in 30 Kommunen Anlaufstellen für Fragen zu Smartphone und Internet ein. Für die Breite der bayerischen Bevölkerung schaffe der „Digitalplan“ einen Pakt zur Stärkung der digitalen Kompetenzen, in einer Allianz mit führenden Unternehmen aus dem Technologie- und Innovationsbereich mit über 40 Angeboten und Maßnahmen. Den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung stelle der Freistaat mit dem „Digital.Campus Bayern“ eine virtuelle Weiterbildungsmöglichkeit zur Verfügung. Bei der Behördenmodernisierung liege Bayern bundesweit auf Platz 1.

Leistungsfähige und nachhaltige digitale Infrastrukturen in Stadt und Land seien die Grundvoraussetzungen auf dem Weg zur „Gigabit-Gesellschaft“. Der „Pakt Digitale Infrastruktur“ bringe bis 2025 überall in Bayern schnelles und leistungsfähiges Internet in die Städte und aufs Land. Zusätzliche 3,1 Millionen Haushalte erhalten die Möglichkeit einer Glasfaseranbindung. Ferner sollen in Bayern über 2.000 neue Mobilfunkstandorte entstehen. Über 6.400 Masten bekommen ein technologisches Update, um Qualität und Reichweite zu verbessern.

Der „Digitalplan“ bringe Klimaschutz und Digitalisierung zusammen. Mit dem „digitalen Zwilling“ Energie, virtuellen Abbildern von Prozessen oder Abläufen, sollen künftige Entwicklungen, in einem zusammenhängenden System abgebildet werden. Anwendungsfelder hierfür seien beispielsweise der Zuwachs des Elektrizitätsbedarfs durch E-Mobilität und Wärmepumpen.

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KW 10 – 2023
06. – 12.03.2023

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Bayernweiter
Probealarm

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Region Bayern – Ein bayernweit einheitlicher Probealarm erfolgt am Donnerstag, 09. März 2023. Um 10:30 Uhr lösen die Integrierten Leitstellen die gängigen Warn-Apps, unter anderem NINA, BIWAPP und KATWARN, aus und weisen auf den Probealarm hin. Um 11:00 Uhr werden im Vorfeld ausgewählte Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Zusätzlich verschickt das bayerische Staatsministerium des Inneren zentral über das sogenannte Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Warnnachricht an alle Mobiltelefone, die über die technologischen Voraussetzungen verfügen.

Neben dem technischen Check soll der Warntag die Bevölkerung über die verschiedenen Sirenensignale und deren Bedeutung informieren: Feuerwehreinsatzkräfte werden über ein Signal mit drei aufeinanderfolgenden Tönen von je zwölf Sekunden Dauer alarmiert, die jeweils durch zwölf Sekunden Pause unterbrochen sind. Ertönen die Sirenen einmalig, dafür aber für die Dauer von einer Minute und mit einem auf- und abschwellenden Heulton, sollen Bürgerinnen und Bürger dazu veranlasst werden, auf Meldungen in Warn-Apps, Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen zu achten. In diesem Fall ist eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Verzug. Bei Letzterem erfolgt die Entwarnung über einen einminütigen, dann aber gleichbleibenden Heulton.

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BaFin
warnt vor
„Immobilien-Teilverkauf“

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Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen lautet: „Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem ‚Herr im Haus‘ “.

Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun genauer beleuchtet. Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen, und zwar die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch: Ein „Teilverkauf“ ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das künftig an den Miteigentümer der Immobilie gezahlt werden muss, ist erheblich. Wenn man es nicht mehr zahlen kann, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie trägt der ursprüngliche Besitzer meist voll – obwohl es einen Miteigentümer gibt.

Was unter dem Strich herauskommt, zeigt sich erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das zuvor einen Teil der Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Bei ursprünglichen Eigentümer sieht es anders aus: Wie viel Geld man für den Rückkauf aufbringen muss oder wie viel beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten gehen, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu durchschauen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, erklärte Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, so Pötzsch. Die BaFin hat daher auf ihrer Website umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt.

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Derblecken
am Nockherberg
2023

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Region München – Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, weitere Mitglieder der bayerischen Staatsregierung und zahlreiche Gäste haben am 3. März 2023 an der traditionellen Salvator-Probe am Münchner Nockherberg teilgenommen. Sie ist der Auftakt des alljährlichen Salvator-Ausschanks. „Starke Fastenpredigt von Maxi Schafroth mit einem klaren Bekenntnis zur Freiheit. Und eine großartige Leistung beim diesjährigen Singspiel. Auch wenn das Erbe von Stephan Zinner kein einfaches war, hat Thomas Unger seine Feuertaufe sehr gut bestanden!“, betonte Söder.

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Landesweites
Verbot
der Übernachtungssteuer
kommt

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat die Änderung des „Kommunalabgabengesetzes“ beschlossen und damit lokale Übernachtungssteuern ausdrücklich untersagt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte diese Entscheidung: „Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch.“ Kürzlich hatte der Münchner Stadtrat noch die Einführung einer solchen Steuer beschlossen. Hermann: „Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Solch eine Steuer belastet Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie.“

Herrmann wies auch darauf hin, dass eine solche „Übernachtungssteuer“ anderen Steuererleichterungen für das Beherbergungsgewerbe zuwiderlaufen würde: „Der Bundesgesetzgeber hat 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten. Eine Übernachtungssteuer würde das krass konterkarieren.“ Die Landeshauptstadt müsse andere Möglichkeiten finden, um ihre Stadtkasse aufzubessern. „Den Bürgerinnen und Bürgern neue Steuern oder Abgaben aufzubürden, ist der falsche Weg“, betonte der Minister. Die Landeshauptstadt München profitiere ohnehin bereits vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer.

Der von der Landeshauptstadt angekündigten Klage gegen die Gesetzesänderung sieht der Minister äußerst gelassen entgegen: „Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden“, resümierte Herrmann.

-stmi-

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Frühjahrskonzert
der
Woringer
Musikanten

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Region Unterallgäu – Die Woringer Musikanten veranstalten am Samstag, 25. März 2023 -um 20:00 Uhr-  ihr traditionelles Frühjahrskonzert. Unter der Leitung von Dirigent Johann Scheitzeneder präsentieren die rund 40 Musikanten in der Turnhalle in Woringen ein anspruchsvolles Programm, das vom traditionellen Marsch bis hin zu verschiedenen Soli reicht. Weitere Infos: www.woringer-musikanten.de

-wm- Bild: wm

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Neue App
„MeinELSTER+“

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Das Verfahren „ELSTER“ wird in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder im Vorhaben „KONSENS“ entwickelt. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam. Die neue App „MeinELSTER+“ steht ab sofort zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung. Mit Hilfe der App können beispielsweise Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden. Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App gescannt. So können für die Steuererklärung relevante Werte anschließend direkt extrahiert werden. Die App Nutzer können die Belege auch in Kategorien einteilen. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt. Die Kopplung der App „MeinELSTER+“ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich. Die Belege können dadurch auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden. Zeitgleich können bereits als Datei vorliegende Belege – beispielsweise PDF’s ebenfalls direkt in „Mein ELSTER“ unter „Meine Belege“ hochgeladen werden. Der Datenschutz sei jederzeit gewährleistet, das Finanzamt könne auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden. So verkürze sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.

„Mit der neuen App „MeinELSTER+“ kann ab sofort die Steuererklärung noch schneller, komfortabler und einfacher erledigt werden. Jetzt kann jeder seine Belege, beispielsweise für Werbungskosten, schon unter dem Jahr direkt in der App hochladen, sammeln und individuell sortieren. So hat man beim Erledigen der Steuererklärung gleich direkt alles parat und muss nicht die Papierbelege passend zusammensuchen. „MeinELSTER+“ verwahrt alles vollständig digital und sicher“, erklärte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des App-Starts.

Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner: „Mit der „MeinELSTER+“-App gehen Bund und Länder einen wichtigen Schritt, um die Abgabe der Steuererklärung endlich zu vereinfachen. Rechnungen und Belege können jetzt unkompliziert per Handy eingescannt werden. Ich habe aber noch mehr vor. Mein Ziel als Bundesfinanzminister ist die volldigitale Steuererklärung. „Easy Tax“ heißt für mich auch, dass alle beim Staat verfügbaren Daten bereits automatisch den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Ziel steuern wir nun als Nächstes mit Hochdruck an.“

Im Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de können nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung, etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese könnten dann per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden. Weitere Infos: https://www.elster.de

-stmfh-

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Neue Partner
im Technologie-Hub
für die
bayerische Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie

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Region Bayern – Der „Technologie-Hub“ für die bayerische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie komme in der Branche gut an. Bereits über 20 Partner haben sich der Initiative angeschlossen. Das Zentrum ist bei der Innovations- und Wissenstransferagentur Bayern Innovativ angegliedert. „Die neuen Partner sind für unser junges Branchen- und Technologienetzwerk eine große Bereicherung. Inzwischen haben sich schon über 20 Unternehmen und Institutionen unserer deutschlandweit einzigartigen Initiative angeschlossen. Gemeinsam stärken wir Bayerns Position als führender Wehrtechnikstandort. Dafür investieren wir allein in diesem Jahr eine halbe Million Euro“, erklärte der bayerische Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert.

Mit der Gründung des Technologie-Hubs setze die bayerische Staatsregierung ihre konsequente Unterstützung der Branche fort, betonte der Staatssekretär bei einem Netzwerktreffen am Rande der Branchenmesse „Enforce Tac“: „Wir wissen um die strategische und technologische Bedeutung unserer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Die Unternehmen stehen für eine hohe Industriekompetenz und Innovationsdynamik. Beides ist für den Hightech-Standort Bayern unverzichtbar.“

-stmwi-

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Wasserstoff-
Gipfel

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Region Niederbayern – Auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger trafen sich kürzlich in Straubing mehr als 200 Vertreter der Land- und Forstwirtschaft mit Wissenschaftlern und Mitgliedern des Wasserstoffbündnisses Bayern sowie Herstellern von Wasserstofftechnologien. Ein wichtiges Ziel des Wasserstoffgipfels war die Vernetzung aller Akteure. „Wir müssen alle zusammen für den Erfolg der Energiewende kämpfen. Gerade in der Landwirtschaft können wir die großen Flächen gleichzeitig für die Nahrungsmittel- und die Energie-Produktion nutzen, zum Beispiel durch Agri-Photovoltaik. Auch bei der Bioenergie ist die Landwirtschaft ein wichtiger Faktor. Neben der Produktion ist die Speicherung wichtig und das ist die Stärke von Wasserstoff. Der Energieträger kann die im Sommer produzierte Solar-, Bio-, oder Windenergie speichern, damit sie auch im Winter nutzbar wird“, erklärte Aiwanger.

Nach Impulsvorträgen von Dr. Fabian Pfaffenberger (H2.B) und Professor Dr. Jürgen Karl (Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg) und Praxisberichten moderierte Tilmann Schöberl (Bayerischer Rundfunk) eine Podiumsdiskussion mit Staatsminister Aiwanger, Günther Felßner (Bayerischer Bauernverband), Josef Ziegler (Bayerischer Waldbesitzerverband), Leonhard Ost (Bayerischer Maschinenring) und Peter Flierl (BayWa AG). Der Allgäuer Landmaschinenhersteller Fendt präsentierte in Straubing einen mit Wasserstoff betriebenen Prototypen eines Traktors mit einer 100 Kilowatt-Brennstoffzelle.

-stmwi-

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Grundstück
an „Apple“
verkauft

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Region München – Zwischen Hauptbahnhof und Stiglmaierplatz gelegen wird die Firma Apple auf einem rund 7.200 Quadratmeter großen Grundstück ein hochmodernes Gebäude entwickeln und errichten. Die dortige Situierung ist nicht nur wegen der bestehenden Mischung aus Büro-, Gewerbe und Verwaltungsnutzungen ideal, sondern auch auf Grund der Lage in unmittelbarer Nähe zu anderen bereits errichteten oder sich im Bau befindlichen Gebäuden mit Apple-Nutzungen. Das Verkaufsgrundstück wird Bestandteil des europäischen Zentrums für Chip-Entwicklung von Apple in München sein.

Durch das Bekenntnis von Apple zu den höchsten Standards in der nachhaltigen Stadtentwicklung und Architektur werde dieses neue Gebäude einen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung des Quartiers leisten. Von den wirtschaftlichen Effekten dieser Ansiedelung in der Seidlstraße würden in erheblichem Umfang zahlreiche regionalen Partner wie Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institute und Dienstleister sowie das Gemeinwesen profitieren – sie stelle somit nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern vor allem für den Freistaat Bayern insgesamt einen großen Gewinn dar. „Der Freistaat Bayern leistet mit dem Verkauf des staatlichen Grundstücks an der Seidlstraße 15 einen wichtigen Beitrag, die herausragende Stellung Münchens im Bereich der Informationstechnologie weiter zu stärken“, betonte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

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Arbeits-
marktzahlen

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Region Bayern – Auch im Februar 2023 zeigte sich der bayerische Arbeitsmarkt in guter Verfassung. Die Arbeitslosenquote liegt bei 3,6 Prozent – unverändert zum Vormonat Januar und weiterhin auf dem niedrigsten Niveau im Bundesvergleich. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten zwischen 3,1 Prozent in Schwaben und 4,1 Prozent in Niederbayern und somit überall weit unter dem Bundesdurchschnitt von 5,7 Prozent.

-stmwi-

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