Alpenrand-Magazin Archiv 2023/03

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KW 13 – 2023
27.03. – 02.04.2023

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Haberfeldtreiben
Miesbach
2023

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Region Miesbach – Kürzlich zogen wahrlich dunkle Gestalten mit langen weißen Bärten, brennenden Fackeln und viel Radau in der Nacht über den Habererplatz zum Freilichttheaterplatz in Miesbach. Grund war die Notwendigkeit eines Rügegerichts, was im Oberland auch als „Haberfeldtreiben“ bekannt ist. So brachte „im Namen Kaiser Karls vom Unterberg“, der Haberermeister Hannes Probst, kuriose Begebenheiten ans Licht, wie beispielsweise die Sache mit einem Anhänger, dessen Fehlen weder vom Fahrer noch Beifahrer bis zur Ankunft am Ziel bemerkt wurde. Warum und wieso dies passieren konnte, wurde bis heute nicht geklärt!

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-am- Bilder: am

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Mehr
Datenschutz
und Rechtssicherheit
beim Bayerischen Polizeiaufgabengesetz

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat eine Änderung des „Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes“ (PAG) beschlossen und hiermit die Regelungen zur Auskunftspflicht bei Bestandsdaten an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechts angepasst. Bestandsdaten sind personenbezogene Informationen, die Personalien des Nutzers, also Name und Anschrift, aber auch Kontaktmöglichkeiten, wie eine E-Mail-Adresse. Die Telekommunikations- und Telemediendienste-Anbieter erheben diese von ihren Kunden, um beispielsweise Verträge abzuschließen. Solche Daten können der Polizei aber auch zur Abwehr von Gefahren dienen. „Die Bestandsdatenauskunft ist häufig der erste Ansatzpunkt, um vermisste Personen zu finden. Oftmals ist es das entscheidende Puzzleteil, Personen vor dem Schlimmsten zu bewahren, die in einer emotionalen Ausnahmesituation sind und einen Suizid ankündigen“, erklärte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kircher. Weiterhin stellte Kirchner klar: „Mit den Änderungen sind für die bayerische Polizei keine neuen Befugnisse verbunden.“ Vielmehr erfolge mit der neuen Rechtslage mehr Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger. „Wir führen gerade im Interesse des Einzelnen bereits bestehende bayerische Besonderheiten, wie zusätzliche Richtervorbehalte, fort, die hier im Vergleich zur Bundesregelung verschärfend wirken. Für die Polizei bedeutet die Änderung mehr Rechtssicherheit bei der Gefahrenabwehr. Insgesamt erreichen wir mit der neuen Regelung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen notwendiger und effektiver Gefahrenabwehr sowie der Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Kirchner.

Eine Neuregelung war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) notwendig. Dieses hatte im Mai 2020 Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) alter Fassung und mehrere Fachgesetze des Bundes, welche die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass Bestandsdaten nur in begrenztem Umfang für die Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen, etwa zum Schutz von Leib, Leben und Freiheit einer Person. Der Bund hat daraufhin seine beanstandeten Rechtsgrundlagen neu gefasst. Davon ausgehend waren auch Anpassungen im bayerischen Polizeirecht erforderlich.

-stmi- Bild: stmi

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Neun
neue
Öko-Modellregionen

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Region Bayern – Um den Ökolandbau in Bayern weiter voranzubringen hat die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das Landesprogramm zur Förderung des regionalen Öko-Landbaus ausgebaut: Künftig wird es neun weitere staatlich anerkannte Öko-Modellregionen in Bayern geben. Sie haben sich in der vierten Wettbewerbsrunde durchgesetzt. Eine Jury, besetzt unter anderem mit Vertretern aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau und des Bund Naturschutz, hat die Gewinner ausgewählt. Insgesamt gibt es damit nun bayernweit 35 Öko-Modellregionen. „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen für mehr Produktion heimischer Bio-Lebensmittel. Und wir fördern das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für die regionale Identität. Die Öko-Modellregionen haben schon bisher der Öko-Branche in ganz Bayern einen kräftigen Schub gegeben. Diesen erfolgreichen Weg gehen wir nun konsequent weiter“, erklärte Kaniber.

Die Öko-Modellregionen sind ein Bestandteil des Landesprogramms „BioRegio 2030“, mit dem die bayerische Staatsregierung das Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030 verfolgt. In den ausgewählten Modellregionen werden zukunftsfähige Projekte zur Entwicklung des ökologischen Landbaus umgesetzt, regionale Bio-Wertschöpfungsketten etabliert und das Bewusstsein der Bevölkerung für bio-regionale Ernährung gestärkt. Erzeuger, Verarbeiter, Vermarkter und Konsumenten werden regional vernetzt und arbeiten Hand in Hand. Das bayerische Landwirtschaftsministerium übernimmt in den anerkannten Öko-Modellregionen 75 Prozent der Kosten für eine Projektmanagement-Stelle, maximal 75.000 Euro im Jahr. Die Förderung läuft zwei Jahre und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich auf knapp 1,5 Millionen Euro im Jahr.

„Die Öko-Modellregionen funktionieren hervorragend, auf freiwilliger Basis und ohne gesetzliche Vorschriften. Wenn alle in einer Region an einem Strang ziehen, kann es gelingen, dass die Menschen die Produkte der Landwirte ihrer Heimat wieder schätzen lernen und sich bewusst werden, dass regionale Öko-Produktion die nachhaltigste ist“, so Kaniber. Weitere Informationen: www.oekomodellregionen.bayern

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Neue
„Best-Practice-Datenbank“

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Region Bayern – Die neue „Best-Practice-Datenbank“ beinhaltet in der Startphase 15 vom bayerischen Heimatministerium geförderte Heimat-Projekte, die alle auf unterschiedlichen Wegen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Bayern – in Stadt und Land – beitragen sollen. Ziel der Online-Datenbank ist es, dazu beizutragen, vorhandene Lösungsansätze auf Orte in ganz Bayern mit ähnlichen Herausforderungen zu übertragen. Mit der Datenbank sollen sich Akteure zu bereits bestehenden Ideen besser vernetzen können. Anhand einer Filterfunktion könne in verschiedenen Themenbereichen gezielt gesucht werden. Zu jedem Projekt gebe es neben einem Ansprechpartner eine detaillierte Beschreibung. Die Projekte sind entsprechend der Regierungsbezirke eingeordnet.

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89
neue Paragraphen
für die künftige Mindeststeuer

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Der Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung der neuen Mindeststeuer umfasst 89 Paragraphen – eine enorme Wucht an hochkomplexen Normen und zusätzlicher Bürokratie! Dieses neue Bundessteuergesetz stellt nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Finanzverwaltung vor massive Herausforderungen. Sämtliche Vereinfachungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, damit die Steuer nicht zu einem Bürokratiemonster für Wirtschaft und Verwaltung wird. Auch im Unternehmenssteuerrecht sind korrespondierende Anpassungen nötig, damit es zu keinen Mehrfachbelastungen der Unternehmen kommt. Zeitdruck aus Brüssel bei der Umsetzung der Mindeststeuer darf nicht zulasten von einfachen und praktikablen Regelungen gehen“, fordert der bayerische Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer globalen Mindeststeuer.

Füracker ergänzte: „Mit der neuen Mindeststeuer von 15 Prozent auf EU-Ebene gilt es, steuerlich motivierte Gewinnverlagerungen ins Ausland sowie einen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten untereinander zu vermeiden. Allerdings war von Beginn an eine globale Lösung angestrebt – der Erfolg des OECD-Projekts steht und fällt daher mit dessen Umsetzung auch in den USA. Auf internationaler Ebene müssen der Bund und die EU bei den USA schnellstmöglich Fortschritte erzielen, damit die Mindeststeuer im Ergebnis nicht die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas als Wirtschaftsstandort gefährdet.“

Hintergrund:
Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 – inzwischen 138 – Staaten auf Ebene der OECD auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt. Diese sieht eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen besonders großer international tätiger Konzerne und eine globale Mindeststeuer für multinationale Unternehmen in Höhe von 15 Prozent vor. Zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer innerhalb der EU hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2022 die betreffende Richtlinie verkündet. Entsprechend der Regelungen der EU-Richtlinie sollen die Vorschriften bis Ende 2023 in nationales Recht überführt werden und ab 2024 in Kraft treten. Der Bund hat am 9. März 2023 einen Diskussionsentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf mit 89 Paragraphen sieht für Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro die Einführung einer Mindeststeuer vor, die zur bestehenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer hinzutritt. In Bayern betrifft dies nach aktuellen Studien etwa 200 Unternehmen.

-stmfh-

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Kulturfonds
Bayern
2023

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Region Bayern – Bayernweit erhalten rund 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Die geförderten Projekte sind vielfältigen künstlerischen Bereichen zuzuordnen. Sie umfassen Laienmusik und Musikpflege, Zeitgenössische Kunst und Museumsarbeit ebenso wie Theater, Archive, Bibliotheken und Literatur. Alle bayerischen Regierungsbezirke sind mehrfach bei der Förderung vertreten. Kulturbegeisterte können sich beispielsweise auf die Sonderausstellung „August und Elisabeth Macke: Der Maler und die Managerin“ im Franz Marc Museum in Kochel am See, auf das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg, das Sommertheater in Bad Windsheim oder das „Festival Fotografischer Bilder“ in Regensburg freuen.

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Walderlebnis-
zentrum

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Region Fürstenfeldbuck – Mit einem Festakt hat Forstministerin Michaela Kaniber das neue Walderlebniszentrum im ehemaligen forstlichen Versuchsgarten Grafrath im Landkreis Fürstenfeldbruck eröffnet. In ihrer Ansprache betonte die Ministerin die herausragende Bedeutung der Waldpädagogik für Bayern: „In unserer schnelllebigen Zeit geht das Verständnis für natürliche Zusammenhänge und Prozesse oft verloren. Deshalb wollen wir die Menschen für den Wald gewinnen und sie begeistern. Das geht am besten, wenn sie den Wald mit allen Sinnen erleben können, und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Es geht darum, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass wir alle achtsam und vorausschauend mit den Wäldern umgehen müssen. Und dass es notwendig ist, sie verantwortungsvoll zu pflegen und zu bewirtschaften.“

Schon seit 2007 ist die Waldpädagogik fester Bestandteil im Versuchsgarten Grafrath. Er wurde im Jahre 1881 von König Ludwig II. gegründet und beherbergt heute rund 280 teils exotische Baum- und Straucharten aus Europa, Amerika und Asien. Auf dem 34 Hektar großen Gelände lernen die Besucher, wie Wälder aus fernen Ländern aussehen und warum der Aufbau klimastabiler Mischwälder im Kampf gegen den Klimawandel so wichtig ist.

Das Walderlebniszentrum ist in einem neuen, innovativen Holzbau untergebracht. Damit erhalten Grafrath und der Westen des Großraums München einen beeindruckenden Ausgangspunkt für waldpädagogische Veranstaltungen. Bayernweit gibt es insgesamt zwölf Walderlebniszentren. Jährlich nehmen rund 180.000 Menschen die Bildungsangebote der Forstverwaltung wahr, fast zwei Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Weitere Informationen: walderlebniszentren-in-bayern

-stmelf-

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Biogas
aus Gülle
und Mist

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Region Landshut – Gülle und Mist in Biogas zu verwandeln, soll künftig mithilfe von kleinen, einfach aufzubauenden Fermentern für Landwirtschaftsbetriebe lukrativer werden. „Mit kleinen Hofbiogasanlagen können wir einen großes Potenzial an erneuerbarer Energie heben. Dies zeigt jetzt die vom Wirtschaftsministerium geförderte Demonstrationsanlage an der Landmaschinenschule Landshut. Innovation ist eben nicht immer nur blitzende Hightech. Forschung und Entwicklung im landwirtschaftlichen Bereich treibt die klimafreundliche Energieerzeugung voran und stärkt den ländlichen Raum“, erklärte der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger.

Bei den neuen Fermentern kommen anders als in konventionellen Biogasanalagen nicht Stahl und Beton zum Einsatz, um die Anlage aufzubauen. Statt dessen wird die Grube für die Vergärung von Gülle und Mist mit textilen Materialien ausgekleidet. Die Entwicklung im Verbundprojekt der Hochschule Landshut, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Agrotel GmbH, Finsterwalder Umwelttechnik GmbH, Landmaschinenschule Landshut-Schönbrunn, fördert das bayerische Wirtschaftsministerium mit rund 2,1 Millionen Euro. Als nächster Schritt soll die Serienproduktion vorangetrieben werden. Eine konventionelle Biogasanlage mit einer Leistung bis zu 75 Kilowatt kostet zwischen 750.000 und 1,2 Millionen Euro. Die neuartige Anlage soll deutlich günstiger werden.

Im Freistaat werden zurzeit rund 20 bis 30 Prozent des Gülleaufkommens in Biogasanlagen genutzt. Wirtschaftlich lukrativ sind zurzeit Anlagen für große Milchviehhöfe ab 250 Großvieheinheiten. Die neue Anlage soll bereits ab 50 Großvieheinheiten rentabel sein.

-stmwi-

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Weltwassertag
sensibilisiert
für Wasserversorgung

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Region Bayern – Mit verschiedenen Großprojekten stärke der Freistaat die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung. Angesichts der deutlich zu warmen und zu trockenen zurückliegenden Jahre hätten die Projekte eine herausgehobene Bedeutung für die Menschen und die Natur in Bayern. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Weltwassertag der Vereinten Nationen. „Wassersicherheit in allen Landesteilen ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat steht vor großen Herausforderungen. Die zurückliegenden Jahre waren wegen des fortschreitenden Klimawandels ein Stresstest für die öffentliche Wasserversorgung. Wenn das vor Ort nutzbare Grundwasser nicht ausreicht, muss der Mensch unterstützend eingreifen. Deshalb arbeiten wir im Rahmen der Strategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ an einer Vielzahl konkreter Projekte zur Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung im gesamten Freistaat. Unser Ziel ist eine sichere Wasserversorgung für die Menschen“, so Glauber.

Aktuell laufe dazu beispielsweise ein Projekt gemeinsam mit den elf Fernwasserversorgungsunternehmen, in dem bayernweit die Strukturen der Fernwasserversorgung bewertet und Vorschläge für Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Versorgungssicherheit erarbeitet werden. Erste Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2023 erwartet. Glauber: „Eine sichere Wasserversorgung vor Ort braucht Partnerschaften. Wir müssen uns auch auf das Szenario vorbereiten, dass die Grundwasserneubildung vor Ort durch die klimatische Veränderung weiter zurückgehen wird. Dazu müssen wir schon heute ergebnisoffen an die Zukunft denken. Die Vernetzung der einzelnen bestehenden Fernwasserversorgungssysteme sowie die Erschließung neuer Dargebote stehen dabei im Fokus. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit insbesondere der ortsnahen öffentlichen Wasserversorgung könnten mehrere hundert Kilometer neuer Fernleitungen in Bayern entstehen. Zusätzlich soll auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den angrenzenden Bundesländern beim Thema Wasser weiter ausgebaut werden.“ Ferner stelle der Freistaat bereits jetzt durch die Förderung von Verbundleitungen sicher, dass bei Bedarf auch gemeindeübergreifend ausreichend Wasser für die ortsnahe öffentliche Wasserversorgung vorhanden sei. „Wir vernetzen die einzelnen ortsnahen Versorger. Ziel ist ein bayernweites Spinnennetz der Wasserversorgung. Hier steht der Freistaat fest an der Seite der Kommunen“, bekräftigte Glauber.

Vom bayerischen Umweltministerium wurden in den zurückliegenden Jahren über 360 Kilometer Verbundleitungen mit über 120 Millionen Euro gefördert. Um die Datenbasis für die Wasserversorgung weiter zu verbessern, werden von der bayerischen Wasserwirtschaft außerdem aktuell die Wasserversorgungsbilanzen fortgeschrieben. Dabei wird jede der rund 3.700 öffentlichen Wasserversorgungsanlagen in Bayern hinsichtlich ihrer Versorgungssicherheit für den Prognosehorizont 2050 bewertet. Fünf Millionen Euro setzt der Freistaat dafür ein, das Projekt läuft bis 2026. Zusätzlich findet eine Ertüchtigung der staatlichen Wasserspeicher statt. Beispielsweise sollen in die Trinkwassertalsperre Mauthaus in Oberfranken in den kommenden Jahren rund 22 Millionen Euro investiert werden. Flankiert würden diese Aktivitäten durch Initiativen zur Sensibilisierung aller Nutzer für einen sorgsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser.

-stmuv-

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Mehr
Förder-
möglichkeiten
beim Radverkehr

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Region Bayern – Seit 1. März 2023 fördert der Freistaat Bayern auch den Bau und Ausbau von selbständigen, also unabhängig von Straßen verlaufenden Geh- und Radwegen, ohne dass besondere Härten finanzieller oder baulicher Art vorliegen müssen. Auch öffentliche Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr sollen künftig zu einer Förderung kommen können. Das zugrundeliegende Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) wurde entsprechend ergänzt.

Grundsätzlich förderfähig sind Geh- und Radwege sowie öffentliche Feld- und Waldwege, wenn sie eine Bedeutung für den alltäglichen Berufs- und Pendelverkehr mit dem Fahrrad haben und nicht ausschließlich dem touristischen Radverkehr dienen. Ferner sollen sie verkehrswichtig für den Radverkehr vor Ort sein. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die prognostizierte Verkehrsbelastung, die Lage in einem Radverkehrsnetz, die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung der Schulwegsicherheit.

Schwerpunkt der Radwegeförderung nach BayGVFG war bislang der Ausbau von Radwegen entlang von Kommunalstraßen, also sogenannte unselbständige Radwege. Mit den beiden neuen Fördertatbeständen forciere der Freistaat nun zusätzlich den Ausbau der Radnetze in Bayern. Die Kommunen können dadurch auch beim Bau selbständiger Radwege oder dem radverkehrsgerechten Ausbau vorhandener Wege mit Unterstützung rechnen.

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Neuer
Campus
für die TU Nürnberg

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Region Nürnberg – Die Planungen für die ersten Gebäude auf dem neuen Campus der Technischen Universität Nürnberg (UTN) im Nürnberger Stadtteil Lichtenreuth nehmen Gestalt an. Nach einem interdisziplinären Planungswettbewerb, an dem insgesamt 15 Planungsteams teilgenommen haben, hat die Preisgerichtsjury aus Vertretern von Freistaat, TU Nürnberg, Stadt Nürnberg und externen Planern den Siegerentwurf für die Neubauten der Zentralen Einrichtungen gekürt. Die Entscheidung fiel einstimmig auf den Entwurf des Planungsteams von Burckhardt+Partner aus Berlin in Arbeitsgemeinschaft mit Buro Happold aus Berlin. Der Entwurf des Planungsteams überzeugte die Jury durch seine klare Struktur und starke Präsenz.

Die Technische Universität Nürnberg wird auf dem Gelände des ehemaligen Südbahnhofs ihr neues Quartier beziehen. Mit den Zentralen Einrichtungen entsteht der erste Baustein für den neuen
Campus der UTN. Auf etwa 8.300 Quadratmetern entstehen unter anderem Lehr- und Seminarbereiche, eine Cafeteria, Bereiche für die „UTN School of Students and Young Researchers“, ein Bibliothekarisches Lernzentrum, das Zentrum für Digitale Lehre sowie Büroflächen für Verwaltung und IT. Im geplanten zentralen Veranstaltungsraum im Kopfbau sollen die Studierenden im Mittelpunkt stehen. Unter Erhalt bestehender Grünstrukturen verbinde das Ensemble die neuen Parkanlagen in Lichtenreuth. Die UTN wurde 2021 gegründet und befindet sich derzeit im Aufbau. In mehreren Planungsschritten soll der neue Campus für rund 6.000 Studierende entstehen. In der ersten Entwicklungsstufe werden zirka 18.500 Quadratmetern Nutzfläche umgesetzt.

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Dialogforum
„Bahnausbau
Region München“

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Region München – Mit dem Programm „Bahnausbau Region München“ macht der Freistaat Bayern die Schieneninfrastruktur rund um München fit für die Zukunft. Nach den Dialogforen Region Nordost und Region Süd wurden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Dialogforum West über den aktuellen Stand weiterer wichtiger Maßnahmen – wie zum Beispiel den neuen Bahnsteig am Gleis 1 in Fürstenfeldbruck sowie die Möglichkeit eines neuen S-Bahnhalts in Emmering – informiert. „Wir brauchen auch im Münchner Westen weitere Ausbauten, um die Schieneninfrastruktur für die zunehmende Mobilität im Großraum München fit zu machen. Viele Maßnahmen sind bereits in der Entstehung oder wurden von Gutachtern positiv bewertet. Wir werden diese gutachterlichen Empfehlungen ernst nehmen, aber auch sehr gut überlegen müssen, für welche Maßnahmen wir die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen“, betonte der bayerische Verkehrsminister Bernreiter.

Die DB Netz AG hat über den aktuellen Stand der Maßnahmen in der Region West informiert, die sich bereits in Planung und Realisierung befinden. Beispielsweise laufen derzeit die Vor- und Entwurfsplanungen für die Bahnsteigertüchtigungen der bereits geplanten Regional-S-Bahnen Richtung Augsburg, Buchloe und Landshut. Mit Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke sollen auf diesen Strecken drei Regional-S-Bahnlinien eingeführt werden, die über den heutigen S-Bahn-Bereich hinaus verkehren. Hierfür sind Bahnsteiganpassungen auf folgenden Linienästen und Stationen erforderlich: S21X: Freising, Marzling, Langenbach (Oberbayern), Bruckberg, Gündlkofen, Landshut (Bay) Hbf; S23X: Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg, Augsburg Hbf, Augsburg-Oberhausen und S24X: Geltendorf, Kaufering, Buchloe. Für Gündlkofen werde bereits die Entwurfsplanung und Vergabe von Bauleistungen erstellt, gebaut werden soll ab 2024. Für die weiteren Stationen laufen Vorplanungen.

Klaus-Dieter Josel, DB-Konzernbevollmächtigter für den Freistaat Bayern, erklärte: „Die Schiene ist das Rückgrat der umweltfreundlichen Mobilität im wachsenden Großraum München. Wir wissen, dass wir weitere Verbesserungen brauchen. Daher bauen wir das System aus und investieren gleichzeitig in mehr Qualität und Robustheit. Wir machen die Schiene damit schrittweise zuverlässiger und leistungsfähiger.“

Ein wichtiger Teil des Dialogforums West war auch der aktuelle Sachstand zu den Maßnahmen für das Programm „Bahnausbau Region München“, die sich noch in Untersuchung befinden. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurden bereits im Dezember 2021 vorgestellt. Jetzt präsentierten die Gutachter weitere Ergebnisse, die mit den Vertretern aus der Region diskutiert wurden. So empfahlen die Gutachter einige Maßnahmen zur Weiterverfolgung, da diese den öffentlichen Verkehr und insbesondere die S-Bahn noch attraktiver machen würden.

Die Bayerische Staatsregierung hat das Programm „Bahnausbau Region München“ auf den Weg gebracht, um die Schieneninfrastruktur auszubauen und so den Schienenpersonennahverkehr und insbesondere die S-Bahn noch attraktiver zu machen. Das Programm beinhaltet derzeit 29 Maßnahmen – sogenannte R-Maßnahmen – die sich bei der DB bereits in konkreter Planung, Realisierung oder schon in Betrieb befinden. Weitere 44 Maßnahmen – sogenannte U-Maßnahmen – die zu einem großen Teil auch aus der Region vorgeschlagen wurden, werden im Rahmen von Machbarkeitsstudien von einem Gutachterteam zunächst auf ihre verkehrliche Wirkung und ihre bautechnische Machbarkeit untersucht, bevor entschieden werden könne, ob sie konkreter Bestandteil des Programms werden können.

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Förderung
von
Energiespar-
maßnahmen

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Region Bayern – Das bayerische Wirtschaftsministerium fördert derzeit Energieeinsparungen im Tourismus mit rund 15 Millionen Euro. Jetzt wurden 16 Projekte ausgewählt, die für die Unterstützung infrage kommen. Aus ganz Bayern haben Kommunen innovative Projekte eingereicht. Die Bandbreite reicht vom Einbau einer Hackschnitzelheizung über Dämmungsmaßnahmen bis zur Energiegewinnung aus dem Chiemsee. Vor allem der Bereich der Gebäudetechnik habe noch viel Potenzial. Die umgesetzten Maßnahmen sollen jährlich mindestens 3,5 Millionen Kilowattstunden Energie sparen.

Gemeinden konnten Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer touristischen Infrastruktur auf einen Projektaufruf des Wirtschaftsministeriums einreichen. Die complan Kommunalberatung hat diese nach den Kriterien CO2-Einsparung und Einsparung von Primärenergie bewertet. Ferner müssen 80 Prozent der Mittel in Räume mit besonderem Handlungsbedarf fließen. Beim aktuellen Förderaufruf habe sich gezeigt, dass kommunalen Einrichtungen noch vielfach ungenutztes Energieeinsparpotenzial hätten. Da gerade im Bereich der Gemeinden aber oft die finanziellen Spielräume für Investitionen fehlen würden, unterstütze hier die EU zusammen mit dem Freistaat gezielt. Um die Unterstützung auch tatsächlich zu erhalten, müssen die Gemeinden im nächsten Schritt einen RÖFE-Förderantrag bei der Bezirksregierung stellen. Die Umsetzung muss bis 2027 erfolgen. Von den Mitteln stammen zehn Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), weitere fünf Millionen aus den Landesmitteln der Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen.

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Starkbierfest
2023
im Bräustüberl
Tegernsee

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Bruder Barnabas, alias Nico Schifferer, in seinem Element

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Region Tegernsee – Dubioses, Bemerkenswertes und Denkwürdiges kam beim Starkbierfest im Tegernseer Bräustüberl ausführlichst zur Sprache. Endlich war es wieder soweit: Die zahlreichen eingeladenen Gäste aus Nah und Fern warteten im vollbesetzten Bräustüberl gespannt auf die große Abrechnung von Bruder Barnabas, im normalen Leben Nico Schifferer. Dieser hielt nun bereits zum zwölften Mal einigen Bürgermeistern und Hoteliers sowie natürlich auch den Kommunalpolitikern viele Unzulänglichkeiten und Peinlichkeiten vor die Nase.

Zuvor jedoch begrüßte Peter Hubert, Bräustüberl-Wirt und großzügiger Gastgeber des Abends, die Gäste, darunter unter anderem IKH Herzogin Helene in Bayern als Hausherrin des Bräustüberls, Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, die Bürgermeister der fünf Talgemeinden, Johannes Hagn von der Stadt Tegernsee, Christian Köck aus der Gemeinde Rottach-Egern, Josef Bierschneider aus der Gemeinde Kreuth, Robert Kühn aus der Gemeinde Bad Wiessee und Alfons Besel aus der Gemeinde Gmund, aber auch Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham und stellvertretender Landrat des Landkreises Miesbach, um wirklich nur einige zu nennen.

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Frei nach dem Motto „Nur wer ko, der ko“ beförderte Bürgermeister Johannes Hagn den Zapfhahn mit nur zwei gekonnten Schlägen ins Faß.
Mit von der Partie waren u.a. (v.l.) Wirtsfrau Caterina Hubert, der Münchner Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner
sowie Christian Wagner und Norbert Stühmer vom Tegernseer Brauhaus.

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Nachdem der Starkbieranstich mit nur zwei gekonnten Schlägen durch Bürgermeister Johannes Hagn erfolgte, konnte das Spektakel beginnen. Zuerst gab Bruder Barnabas jedoch zu, dass er, da das „Derblecken“ coronabedingt drei Jahre ausgefallen war, er sein Publikum vermisst hatte und dankte Peter Hubert für die diesjährige großzügige Veranstaltungseinladung sowie dem Herzoglichen Brauhaus Tegernsee für das süffige Starkbier. Dann holte er zu seinem zweistündigen Rundumschlag aus, indem er den Finger des Tadels in die kleine und großen Wunden legte. Fast schon verwundert stellte er anfangs fest, dass trotz Kaufkraftindex von 216 – bundesweit der zweithöchste – es die Talgemeinden nicht fertig brächten, ein Schwimmbad zu bauen!

Dann wandte er sich der „Maulwurfs“-Gemeinde Bad Wiessee zu, dessen Bürgermeister Robert Kühn zwar mit vollem Elan sein Amt ausübe, welches er problemüberlastet von seinen Vorgängern „geerbt“ habe, es jedoch seit langem von Baugruben, Baustellen und zur Untätigkeit verurteilten Bauvorhaben allenorts nur so wimmele, sodass sich nicht mal die Aktivisten der „Letzten Generation“ bei ihrem Protest gegen den Wiesseer Bauwahn ankleben könnten, da es an festem Untergrund mangele. Auch der neuerbaute Pavillon am Seeufer schien Bruder Barnabas nicht zu gefallen: „Für so viel Geld eine Flixbus-Haltestelle am Seeufer zu bauen! Besonders das Dach hat es ihm angetan und fragte: „Ob man es im Herbst zusammenschieben und einwintern könne“.

Mit philosophischen Gedankenspielen prangerte Barnabas jene Menschen an, welche sich mit populistischen Phrasen ausserhalb der Gesellschaft positionieren und dieser somit nicht gerade dienlich seien. Daraufhin ging er in die Coronazeit zurück, in der Homeoffice, Internet-Shopping und Maskentragen alltäglich und dubiose Maskendeals abgeschlossen wurden und das damalige Einsamkeitsgefühl schließlich in eine ungebändige Unternehmungslust umschlug, was ungeheure Blechlawinen, welche sich auch durch das Tegernseer Tal schoben, nach sich zogen. Hier schlug er kreative und sachdienliche Entscheidungen vor, keine endlosen Debatten und Arbeitskreise, sondern Konsequenz: Eine Untertunnelung des Sees wäre die beste Lösung oder gar die Untertunnelung des ganzen Tegernseer Tales, angefangen bei der Kreuzstrasse und dann bis nach Kreuth. Die Tunnelausfahrten würden -selbstverständlich- gastronomisch durch den Bräustüberlwirt Peter Hubert betreut und von Johannes Hagn verwaltet.

Desweiteren zog er über die lange Erstellungsdauer des neuen Feuerwehrhauses der Stadt Tegernsee her und auch die hochgreifenden Ambitionen der Gemeinde Gmund und ihres Bürgermeisters Alfons Besel, unbedingt – und zwar koste es, was es wolle – eine zertifizierte Fahrradgemeinde zu werden, wobei man bis jetzt schon 180.000 Euro für die Zertifizierung ausgegeben habe, während man mit den betroffenen Grundstückseigentümers bis dato noch nicht einmal gesprochen habe, waren der Rede wert. Auch die angestrebte Anzahl der fahrradfahrenden Bürger in Gmund von sieben Prozent auf zwölf Prozent seien lächerlich, so Barnabas.

Erwähnenswert seien noch die Überlegungen, dem Tegernseer Tal nur eine Verwaltung zu gönnen. Denn das man derzeit für lediglich 23.954 Einwohner sage und schreibe fünf Bürgermeister und 92 Gemeinde- oder Stadträte in Lohn und Brot hätte, während die Landeshauptstadt München bei sage und schreibe 1.487.708 Einwohnern mit nur 80 Stadträten auskomme, sei schon bemerkenswert. Dann kämen noch die vielen notwendigen und nicht notwendigen Mitarbeiter in den zahlreichen Amtsstuben dazu. Die Idee „des einen Bürgermeisters für das Tegernseer Tal“ gebe es schon lange, jedoch fehle der kompetente Mensch, welcher das durchsetzen könne und würde. „Kurz um“, so Barnabas, „mit dem Zusammenlegen wirds nichts“ – es käme eher noch Personal in Form von „Experten und Expertinnen“ sowie viele, viele Berater hinzu.

Doch auch in der Gemeinde Rottach-Egern liege einiges im Argen, wie beispielsweise der langwierige „Tamtam“ über die Fabergé-Eier des russischen Oligarchen und der Bau des neuen Rathauses, welcher eigentlich durch einen Umzug in das leere Sparkassengebäude überflüssig wäre und somit viel Geld gespart würde.

Weiter bemängelte Bruder Barnabas unter anderem die Maskenaffäre, deren Protagonisten und die Urteile. Er stellte die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzgebung in Frage. Ebenso fand er das derzeitige Fernsehprogramm als überbordend schlecht, da jeden Tag vom Alpenrand bis zum Nordseestrand gemordet werde und die Leichen die Wohnzimmer füllten.

Als „Friedentaube des Landkreises Miesbach“ oder „Friedensgandhi“ bezeichnete der Fastenprediger den Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar, da dieser ob der zahlreichen Eigenmächtigkeiten seiner Mitarbeiter versäume, ab und zu auf den Tisch zu hauen und sich durchzusetzen. Denn die Verwaltung sei für den Bürger da und nicht umgekehrt. Barnabas erklärte dem Landrat auch noch: „Es gibt zwei Arten von Freunden: Die einen sind käuflich, die anderen sind unbezahlbar!“ Dann regte er noch eine längere Fragestunde mit den Grünen an. DasHauptthema wäre die Finanzierbarkeit des geforderten Heizungsausstausches, was ein echter „Wahlkampfburner“ sei. Auch die Frage, ob es richtig sei, in Kriegszeiten Fröhlich zu sein, beantwortete der Fastenprediger positiv. Mit dem Rat, sich nicht verbiegen zu lassen, ging der zwölfte Starkbieranstich fast ein wenig melancholisch zu Ende.

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KW 12 – 2023
20. – 26.03.2023

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Haberfeldtreiben:
Fakten & Mythos

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Region Miesbach – Der Brauch des Haberfeldtreibens ist auch heute noch lebendig in Miesbach. Nicht nur der Verein D´Haberer Miesbach trägt dazu bei, auch das große Habererfresko in der Kirchgasse oder der zentral in Miesbach gelegene Habererplatz künden von der Tradition. Doch was war das Haberfeldtreiben eigentlich? Diesen und weiteren Fragen geht die Ausstellung „Das Haberfeldtreiben – Fakten & Mythos“ vom 27.März 2023 bis zum 29. April 2023 im Kulturzentrum Waitzinger Keller Miesbach nach.

Dabei ist das Oberland zentraler Dreh- und Angelpunkt in der Brauchtumsgeschichte des Haberfeldtreibens. Im 18. Jahrhundert fanden sich die ersten Aufzeichnungen dazu im Miesbacher Raum. Ziel war es Menschen, zunächst vorwiegend Frauen, zu diffamieren, die sich nach Meinung der Treibenden unzüchtig oder unrecht verhalten hatten. Dabei formierten sich Burschen, meist Knechte oder Bauern, zu einem Mob und zogen mit lärmenden Gegenständen vor das jeweilige Haus und trugen in Versform den vermeintlichen Missstand vor.

Die Ausstellung im Kulturzentrum Waitzinger Keller Miesbach präsentiert: Ursprung und Deutung im 18.Jahrhundert; Volksjustiz oder Unfug im 19. Jahrhundert; Entwicklung und Verbreitung; Akteure und Gegenspieler (u.a. Kirche und Obrigkeit); das letzte große Haberfeldtreiben in Miesbach 1893; Popularisierung und Mythifizierung; der moderne Shitstorm in den Medien; Kunstinstallation von Sibylle Kobus und Sabine Köhl sowie Fotos von Andreas Leder und Florian Bachmeier. Veranstalter: Stadtarchiv, Heimatmuseum und Kulturamt Miesbach in Kooperation mit d’Haberer Miesbach. Initiator: Hermann Kraus.

Führungen erfolgen am 30.03., 31.03., 02.04., 16.04., 20.04. und 29.04.2023. Der Eintritt ist frei. Geöffnet ist die Ausstellung von Mo. – Fr. von 9:00 – 13:00 Uhr sowie am Do. von 14:00 – 16:00 Uhr und bei Veranstaltungen. Weitere Infos: www.waitzinger-keller.de

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Europas

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Region München – Das „Dr. von Haunersche Kinderspital“ ist eine der traditionsreichsten und renommiertesten Einrichtungen im Bereich der Kinderheilkunde und der Forschung. Es gilt als ein internationales Aushängeschild für den Wissenschafts- und Medizinstandort Bayern. Am Campus Großhadern entsteht nun ein hochmoderner Klinikneubau, in dem Kinder und Jugendliche mit allen Mitteln der modernen Kinder- und Jugendmedizin geheilt werden können. Mit knapp 200 Betten, einer Nutzfläche von rund 19.000 Quadratmetern und eigenen Räumen für eine Schule für kranke Kinder, für ein interdisziplinäres sozialpädiatrisches Zentrum und mit einem neuen Rechenzentrum werden gleichermaßen bauliche und konzeptionelle Maßstäbe gesetzt. Vier Innenhöfe, großzügige Grünflächen und viel Tageslicht im Inneren der Klinik sollen für eine freundliche, kindgerechte Gestaltung sorgen. Über die Einbindung in die Infrastruktur des Campus Großhadern können alle Disziplinen der Kinder- und Jugendmedizin an einem Standort gebündelt werden. Das ermögliche kürzere Wege und eine bessere fachübergreifende Zusammenarbeit. Der Neubau ersetzt den ehrwürdigen Altbau in der Innenstadt an der Lindwurmstraße, der den neuen Standards der modernen Medizin nicht mehr gerecht wird. Die Universitäts-Kindermedizin in München, die im letzten Jahr ihr 175. Jubiläum feiern konnte, erhält damit eine angemessene neue Wirkungsstätte. Im Zuge des Neubaus wird ein komplett neues und hochmodernes Rechenzentrum für das gesamte Klinikum der Universität München errichtet. Hinzu kommen Anbindung und Erschließung des neuen Komplexes.

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume haben den Spatenstich für ein Jahrhundertprojekt gesetzt: Die Kinderklink der Ludwig- Maximilians-Universität München (LMU) erhält in Großhadern einen neuen Klinikbau, der Maßstäbe setzt. „Der Freistaat investiert rund 550 Millionen Euro in eine der größten Kinderkliniken in Deutschland und Europa. Das „Hauner“ steht für optimale medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Und es ist eine Institution für Wissenschaft und Forschung auf weltweit höchstem Niveau. Dieses Geld ist für die Zukunft unserer Kinder hervorragend angelegt“, betonte Söder. Markus Blume ergänzte: „Bayern schreibt Geschichte. Wir geben einer der renommiertesten und wichtigsten Kinderkliniken Deutschlands eine neue Heimat und untermauern unseren Anspruch als Medizinstandort Nummer eins. Das „Hauner“ ist internationales Aushängeschild für den Freistaat. Mit dem Neubau schaffen wir die modernste Kinderklinik Europas und beste Bedingungen für die Versorgung kranker Kinder und die Erforschung neuer Heilungsmethoden. Das ist Verpflichtung und Zukunftsversprechen zugleich. Denn die Gesundheit der Jüngsten ist unser höchstes Gut. Der bayerische Haushaltsausschuss hat kürzlich den Startschuss für das Projekt gegeben.“

Der Ärztliche Direktor des LMU-Klinikums Prof. Dr. Markus M. Lerch: „Nun geht es nach sorgfältiger Planung wirklich los mit dem Neubau des neuen Hauner. Eine Kinderklinik von internationalem Ruf bekommt im LMU Klinikum jetzt ein neues Zuhause, das die zum Teil schwierigen baulichen Verhältnisse an der Goethestraße durch moderne und kindgerechte Strukturen ersetzt. Der Campus Großhadern steht für die Zukunft der Spitzenmedizin für Kinder.“

-stmwk-

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Bislang
112 Verfahren
gegen Klimaaktivisten

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Region Bayern – Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt vor Straftaten „im Namen des Klimaschutzes“ und betonte: „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein existenzielles Thema für die Menschheit. Es gibt viele Möglichkeiten, sich legal für den Klimaschutz einzusetzen und für seine Ziele zu demonstrieren. Viele der Klimakleber blockieren aber in strafbarer Weise den Verkehr. Ein kleiner Teil gefährdet sogar die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. Der Rechtsstaat darf das nicht akzeptieren. Straftaten „im Namen des Klimaschutzes“ nehmen wir nicht hin.“

Die bisherigen Ermittlungen in Zahlen: Seit Anfang 2021 haben die bayerischen Staatsanwaltschaften bereits 112 Vorermittlungsverfahren eingeleitet, die im Zusammenhang mit Gruppierungen wie der „Letzten Generation“ oder „Extinction Rebellion“ stehen. Der Großteil der Straftaten fiel mit 101 Verfahren in den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München. Mehr als die Hälfte der Verfahren (67) betraf Verkehrsblockaden. Bislang haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in 42 Verfahren die öffentliche Klage erhoben. Davon gab es in 21 Fällen bereits Urteile oder Strafbefehle mit Geldstrafen von 10 bis zu 160 Tagessätzen.

„Straftaten werden schuld- und tatangemessen geahndet. Die wiederholte Begehung von Straftaten wirkt sich strafschärfend aus. Selbst wenn man seine Geldstrafe aus Spendengeldern finanziert. Bei Strafen über 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Die Verurteilung kann daher auch Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg haben“, so Eisenreich. Neben den Strafzahlungen müssen die Aktivisten zusätzlich mit Einsatzkosten rechnen, die von der Polizei erhoben werden.

Relevante Straftaten: Nötigung (§ 240 StGB) kommt in Betracht, wenn Teilnehmer durch Sitzstreiks und Festkleben auf der Fahrbahn bewusst und gewollt erhebliche Blockaden auslösen oder aktiven Widerstand gegen das Wegtragen leisten. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB): Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs beispielweise dadurch beeinträchtigt, dass Hindernisse aufgestellt und dadurch Menschen oder Sachwerte gefährdet werden, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB): Wer beispielsweise Hindernisse bereitet und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB): Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Sachbeschädigung (§ 303 Absatz 1 und 2 StGB): Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder unbefugt ihr Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

-stmj-

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40 Jahre
„Bayerischer Naturschutzfonds“

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Region Bayern – Seit nunmehr 40 Jahren setzt sich die Naturschutzstiftung des Freistaats – der „Bayerische Naturschutzfonds“ – für mehr Artenvielfalt und Lebensqualität in Bayern ein. Kürzlich haben rund 250 Gäste das Jubiläum der Stiftung in München gefeiert.  Der Fonds fördert Projekte zum Schutz sowie für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Zusammen mit Verbänden, Vereinen, Kommunen und vielen ehrenamtlichen Naturkennern vor Ort unterstützt er die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaften. Die Bandbreite der geförderten Projekte ist groß – vom Druckkostenzuschuss bis hin zum länderübergreifenden Naturschutzgroßprojekt.

Zu den zentralen Aufgaben des Naturschutzfonds gehören der Schutz der Artenvielfalt, die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und die Stärkung des Bewusstseins für den Natur- und Artenschutz. Die finanziellen Mittel – etwa für den Ankauf von ökologisch wertvollen Flächen – kommen aus Erträgen des Grundstockvermögens, Zweckerträgen der GlücksSpirale und staatlichen Zuwendungen. Das jährliche Budget der Stiftung beläuft sich aktuell auf rund elf Millionen Euro für neue Projekte und weitere Aufgaben des Fonds. Insgesamt wurden dem Bayerischen Naturschutzfonds Zuwendungen in Höhe von über 90 Millionen Euro vom Freistaat zur Verfügung gestellt. Durch die enge Partnerschaft mit Lotto Bayern konnten weit über 1.000 Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von mehr als zehn Millionen Euro gefördert werden.

Der Naturschutzfonds besteht seit 1. September 1982. Er wurde im Rahmen der Novellierung des „Bayerischen Naturschutzgesetzes“ als Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet. Seine Aufgaben sind in Artikel 50 des „Bayerischen Naturschutzgesetzes“ festgelegt. Mit Erlass der Satzung am 14. März 1983 nahm der Naturschutzfonds seine Arbeit auf. Das erste bewilligte Projekt war ein Grunderwerb in Neustadt a.d. Waldnaab mit einem Zuschuss von 4.000 DM. Auch in diesem Jahr wird der „Bayerische Naturschutzfonds“ eine Vielzahl von Naturschutzprojekten im gesamten Freistaat unterstützen, darunter beispielsweise ein Projekt zur Umsetzung von Biotopverbund und Moorschutz im Dachauer-Freisinger-Erdinger Moos mit rund 770.000 Euro.

Der „Bayerische Naturschutzfonds“ ist in seinem Wesenskern eine Förderstiftung, die Naturschutzprojekte betreut – von der Ideenfindung über die Antragsstellung bis hin zur konkreten Umsetzung. Projektträger sind vor allem Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie Kommunen, die einen Eigenanteil von 15 bis 50 Prozent tragen. Für herausragende Projekte und Leistungen im Arten- und Biotopschutz verleiht der Naturschutzfonds alle zwei Jahre den bayerischen Biodiversitätspreis „Natur.Vielfalt.Bayern“.

-stmuv-

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Kriminal-
statistik

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Region Bayern – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Bilanz zur bayerischen Kriminalstatistik 2022 veröffentlicht. „Im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Jahr 2019 hatten wir 2022 in vielen Bereichen bessere Werte. Vor allem ist in Bayern die Kriminalitätsbelastung und damit das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, gesunken.“ Nach Herrmanns Worten ist die Kriminalitätsbelastung der wichtigste Gradmesser in der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS). Sie ist 2022 in Bayern im Vergleich zu 2019 um 1,9 Prozent auf 4.260 Straftaten pro 100.000 Einwohner zurückgegangen, und zwar ohne ausländerrechtliche Delikte, wie illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt.

Laut Herrmann hatten die Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 enorme Auswirkungen auf die Kriminalität. Teilweise fielen Tatgelegenheiten weg, beispielsweise durch Geschäftsschließungen und Ausgangssperren. Sinkende Zahlen beim Ladendiebstahl und bei Delikten in der Öffentlichkeit waren die Folge. „Diese Corona-Effekte kamen 2022 nicht mehr zum Tragen“, so der Minister. Die insbesondere durch Lockdowns angestoßene Verlagerung von Straftaten ins Internet habe sich aber fortgesetzt. „Daher werden wir 2023 die Bekämpfung der Internetkriminalität weiter intensivieren“, kündigte Herrmann mit Blick auf die Fallzahlenentwicklung an (2019: 29.717 Fälle, 2022: 45.065 Fälle, +51,6 Prozent). Die Polizei werde auch verstärkt gegen Sexualdelikte (2019: 9.050 Fälle, 2022: 16.021 Fälle, +77,0 Prozent) und gegen Gewaltkriminalität (2019: 19.953 Fälle; 2022: 20.608 Fälle, +3,3 Prozent) vorgehen.

In vielen Kriminalitätsbereichen gab es von 2019 auf 2022 zum Teil deutliche Rückgänge, beispielsweise minus 34,5 Prozent bei Wohnungseinbrüchen (2019: 4.342; 2022: 2.844), minus 23,0 Prozent bei Taschendiebstählen (2019: 3.692 Fälle, 2022: 2.822 Fälle), minus 13,7 Prozent bei Nötigungsdelikten (2019: 9.631 Fälle, 2022: 8.312 Fälle) und minus 6,2 Prozent bei Betrugsstraftaten (2019: 85.825 Fälle, 2022: 80.541 Fälle). Im Bereich der Gewaltkriminalität, darunter fallen schwerwiegende Rohheitsdelikte wie Mord, Totschlag, Raub sowie gefährliche und schwere Körperverletzungen, ist laut Herrmann insbesondere der Anstieg bei den Raubstraftaten signifikant gestiegen (2019: 2.083 Fälle, 2022: 2.361 Fälle, +13,3 Prozent). Im besonderen Fokus stehe deshalb die Sicherheit im öffentlichen Raum. „Die Polizeipräsidien analysieren die Statistikdaten sehr genau und werden dort, wo notwendig, insbesondere die Polizeipräsenz erhöhen“, machte Herrmann deutlich.

Nach seinen Worten ist der deutliche Anstieg bei der Zahl der Sexualstraftaten insbesondere auf die starke Zunahme bei Kinderpornografie zurückzuführen (2019: 1.735 Fälle, 2022: 6.460 Fälle, +272,3 Prozent), vor allem im Internet (5.249 der 6.460 Fälle in 2022, 81,3 Prozent). Gerade Smartphones und die Nutzung von „Social Media- und Messenger-Diensten“ ermöglichten laut Herrmann eine massenhafte Verbreitung strafbarer Inhalte an eine Vielzahl von Personen in kürzester Zeit. „Wir werden den Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch noch konsequenter führen, um die skrupellosen Täter hinter Gitter zu bringen“, betonte der Innenminister. Detaillierte Statistikauswertungen sind auch unter www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik verfügbar.

-stmi-

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Schwäbische
Landkreisvertreter
kritisieren
Krankenhausreformpläne

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Region Unterallgäu / Lindau am Bodensee – Im Rahmen einer Arbeitstagung im Landkreis Unterallgäu hat der Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Landkreistag aktuelle Themen erörtert. An der Tagung der schwäbischen Landrätinnen und Landräten nahm auch erstmals die neue Regierungspräsidentin der Regierung von Schwaben, Barbara Schretter, teil. Die Landkreisvertreter sehen durch die geplante „Krankenhausreform“ der Bundesregierung die medizinische Versorgung der Bevölkerung gerade in ländlichen Regionen in Gefahr. „Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die geplante Krankenhausreform grundlegend zu überarbeiten und sicherzustellen, dass nicht in die Planungskompetenz der Länder eingegriffen wird und die Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt bleibt“, betonte der Vorsitzende des Bezirksverbands Schwaben, der Lindauer Landrat Elmar Stegmann. Ferner waren auch die steigenden Flüchtlingszahlen in der Region Schwaben und die damit verbundene äußerst angespannte Unterbringungssituation ein Gesprächsthema.

Die Landkreisvertreter waren sich einig, dass eine „Krankenhausreform“ grundsätzlich erforderlich sei. Allerdings müsse sich eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausreform sowohl an der Versorgung der Patientinnen und Patienten, als auch an regionalen Bedürfnissen orientieren. Ihrer Meinung nach bestehe bei Umsetzung der vom Bundesgesundheitsminister vorgesehenen „Krankenhausreform“ die Gefahr einer Benachteiligung der Menschen in ländlichen Gebieten. „Viele Kliniken und Gesundheitseinrichtungen sind nicht nur in Schwaben, sondern deutschlandweit in ihrer wirtschaftlichen Stabilität bedroht. Inflation, Energiekrise und Mehraufwand für Covid-19-Maßnahmen sorgen für Kostenexplosionen, die letztlich die Versorgung der Menschen gefährdet“, so der Bezirksverbandsvorsitzende.

Die Tagungsteilnehmer erachten die geplanten Finanzhilfen der Bundesregierung zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen zwar als hilfreich, sie könnten jedoch nicht das strukturelle Defizit aufgrund inflationsbedingter allgemeiner Kostensteigerungen und der Covid-19-Maßnahmen ausgleichen. Eine wirksame und umfassende Strukturreform könne nicht ohne zusätzliche Finanzmittel auf den Weg gebracht und umgesetzt werden, da bereits eine eklatante Unterfinanzierung der laufenden Betriebskosten und seit Jahrzehnten eine klaffende Lücke bei der Investitionsförderung bestehe.

Sehr kritisch sahen die schwäbischen Landrätinnen und Landräte auch die Entwicklungen des Rettungswesens im ländlichen Raum. Weniger Krankenhäuser oder Häuser mit deutlich eingeschränktem Leistungsspektrum bedeuteten nicht nur längere Fahrtwege, sondern auch zwangsläufig mehr Fahrten. Durch Klinikschließungen stünden aber gleichzeitig noch weniger Krankenhausärzte als Notärzte zur Verfügung, als dies bislang schon der Fall sei und es würden zusätzlich Rettungsmittel auf der Straße durch Transporte gebunden.

Die Landkreisvertreter des Bezirksverbands Schwaben im Bayerischen Landkreistag fordern von der Bundesregierung, dass die geplante Krankenhausreform grundlegend zu überarbeiten sei und so umzusetzen sei, dass die Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten ausreichend sichergestellt werde. Ferner: Vor einer derart großen, strukturellen Reform des Krankenhauswesens zuerst ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser aufzusetzen, um diese kurzfristig finanziell zu stabilisieren. Es brauche einen Inflationsausgleich in voller Höhe, inklusive einer Deckung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen sowie die Übernahme der tatsächlichen Energie-Mehrkosten und die nach wie vor hohen Mehrkosten für die Versorgung und Isolation der Covid-19-Patienten auszugleichen. Denn seit Mitte des Jahres 2022 gebe es keine Mittel mehr, um den Mehraufwand für Hygiene, Isolierung und Behandlung zu refinanzieren. Außerdem sei für den Fortbestand einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen und bezahlbaren stationären Versorgung zu sorgen.

Für eine erfolgreiche Umsetzung einer Krankenhausreform müssten die Auswirkungen von Strukturveränderungen klar im Blick zu behalten werden. Dies gelte in der Realität besonders für die Häuser und Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum. Die kommunalen Spitzenverbände seien bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Gesetzesentwurfes durch den Bund mit einzubeziehen, da bislang eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände entgegen der Forderung des Deutschen Landkreistages nicht vorgesehen ist.

Eine umfassende Krankenhausreform sei nicht ohne zusätzliche Finanzmittel im System auf den Weg zu bringen. Für die schwäbischen Landkreise sei es darüber hinaus von großer Bedeutung, dass bei Reformüberlegungen nicht an Landesgrenzen Halt gemacht werde, sondern eine enge Abstimmung mit Baden-Württemberg erfolgen sollte und auch die Auswirkungen auf die stationäre Krankenhausversorgung entlang der Grenze zu den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg im Blick behalten werden müsste.

Auch die aktuelle Flüchtlingssituation in Schwaben beschäftigte die Landkreisvertreter einmal mehr bei ihrer Arbeitstagung. Die einzelnen Landkreise hätten es in den letzten Monaten immer wieder geschafft zahlreiche Unterbringungsplätze für die Geflüchteten, sei es aus der Ukraine oder anderen Ländern, zu finden, kämen nun aber an ihre Belastungsgrenze. Die meisten Landkreise haben die ehemaligen Impfzentren in Notunterkünfte umgewandelt und versuchen nun teilweise mit Containern und Zelten Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen, um möglichst die Belegung von Turnhallen zu vermeiden. Sollte der Zustrom jedoch so weitergehen und kein weiterer Wohnraum gefunden werden können, bliebe den Landkreisvertretern wohl keine andere Wahl als auf Turnhallen zurückzugreifen.

Die aktuell stattfindende kontinuierliche und unkontrollierte Zuwanderung nach Europa, insbesondere jedoch nach Deutschland, bereite den Landkreisvertretern Sorgen. Ihnen gehe es nicht nur um die Unterbringungsproblematik, sondern auch um die Betreuung und Begleitung sowie teilweise um die medizinische bzw. psychologische Versorgung, die ein längerer Aufenthalt der Geflüchteten mit sich bringe. Hier wären zwar in den Jahren 2015/2016 Strukturen geschaffen worden, diese Strukturen reichten jedoch für die aktuellen Flüchtlingszahlen nicht aus und auch die Helferkreise stießen überall an ihre Grenzen. „Die Zuwanderung muss kontrolliert werden, und zwar bereits an den europäischen Außengrenzen. Wer keine Bleibeperspektive hat, sollte bestenfalls bereits dort zurückgewiesen oder nach der Einreise konsequent und zeitnah zurückgeführt werden. Europa braucht eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge auf alle Mitgliedsstaaten. Aktuell nimmt Deutschland überproportional viele Flüchtlinge auf. Ferner plädieren wir für die Rückführung der Menschen, deren Asylverfahren abgelehnt und rechtskräftig abge- schlossen ist und derjenigen, die Straftaten begehen“, erklärte Stegmann. Daneben erwarten die Landkreisvertreter mehr finanzielle Unterstützung durch den Bund. Mehr Flüchtlinge bedeuten höhere Kosten. Dabei gehe es nicht nur um die Unterbringungskosten, sondern auch um die zusätzlichen Aufwendungen – beispielsweise für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie die vollständige Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten für integrationsbezogene Zwecke.

-lali-

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Raue
Zeiten
für wilde Hühner

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Region Tegernsee – Die Raufußhühner sind wie das Auer- und Birkhuhn vom Aussterben bedroht. „Ihre letzten Rückzugsräume in Bayern sind die bayerischen Alpen, also bei uns“, betonte Florian Bossert, Gebietsbetreuer des Mangfallgebirges. Mit Aufklärung und Information möchte er gemeinsam mit seiner Kollegin Theresa Schöpfer für den Erhalt der (Über-)Lebensräume dieser Tiere in den Bergen werben. Kürzlich wurde deshalb eine Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ im Rathaus Tegernsee eröffnet.

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Bis 11. Juni können sich bei der Wanderausstellung große und kleine Besucher zu den Öffnungszeiten des Rathauses über das Leben von Birkhuhn, Auerhuhn und Co. umfänglich informieren. „Die Ausstellung führt mit Großformatfotos, interaktiven Stationen und Präparaten durch die Lebensräume der Raufußhühner in den bayerischen Alpen. Sie ist vor allem für Familien und Naturinteressierte konzipiert“, so Bossert. Bisher gastierte die Ausstellung in Balderschwang und Füssen und wurde hier von mehr als 10.000 Menschen besucht.

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Die beiden Gebietsbetreuer haben sich auch abseits der Ausstellung einiges überlegt, um Aufklärung zu betreiben. „Es werden Veranstaltungsabende, Führungen im Rahmen der „Natur-Pur-Woche“ sowie weitere Umweltbildungsangebote, wie beispielsweise Schulführungen geben“, erklärte Bossert.

Die Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ ist bis 11. Juni 2023 – im Rathaus Tegernsee am Rathausplatz 1 in 83684 Tegernsee – zu sehen. Öffnungszeiten: Montags und dienstags 10:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags 10:00 bis 19:00 Uhr, freitags 10:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.

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-gbm- Bilder: am

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Zwei
Millionen
Euro
für Tierheime

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Region Bayern – Bayerns Tierheime werden mit zwei Millionen Euro zusätzlich in der Energiekrise unterstützt. Die Mittel aus dem Härtefallfonds können nun abgerufen werden. Dazu wurde nun die Richtlinie „Härtefallfonds Tierheime“ in Kraft gesetzt. Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen – insbesondere Gnadenhöfe, Tierasyle, Lebenshöfe – in Bayern. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Antrag der jeweiligen Einrichtung mit Nachweis der Energiekostensteigerung und der damit verbundenen Existenzgefährdung.

Der bayerische Ministerrat hatte am 20. Dezember 2022 den „Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur“ beschlossen. Damit können Einrichtungen unterstützt werden, die in der aktuellen Energiekrise vom Bund keine oder keine ausreichenden Hilfen erhalten. Die Anträge werden einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut. Anträge auf Unterstützungsleistungen müssen spätestens zum 30. September 2023 bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Der Nachweis über die tatsächlich erfolgten Ausgaben ist bis spätestens 30. Juni 2024 der Regierung von Oberfranken vorzulegen. Weitere Informationen: Härtefallfonds für Tierheime

-stmuv- Bild: am

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Anerkennung
für zwei
Traditionen

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Region Bayern –Zwei weitere Traditionen aus Bayern sind ab sofort im bundesweiten „Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ zu finden: Das niederbayerische „Englmarisuchen“ und die „Handweberei“. Von insgesamt 144 Einträgen im Bundesverzeichnis sind 35 aus Bayern. Das „Englmarisuchen“ ist ein religiöses Schauspiel, das die Legende vom Leben, dem gewaltsamen Tod und der Auffindung des Leichnams des seligen Engelmar (verstorben um 1100) erzählt. Das Spiel ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt und war bis 1906 in eine Fronleichnamsprozession eingebunden, seither findet es alljährlich am Pfingstmontag in Sankt Englmar im Bayerischen Wald in Niederbayern statt. Kern des Brauchgeschehens ist ein Umzug in historisierenden Kostümen mit einem von Ochsen gezogenen Wagen zum Kapellenberg. Dort soll der Überlieferung nach der selige Engelmar gelebt haben, ermordet und aufgefunden worden sein. Um das Schauspiel haben sich weitere Bräuche wie eine Reiterprozession, das Auftreten des „Pfingstl“ und der „Pfingstltuscher“ zu einem seit Generationen gepflegten zentralen Festtermin gruppiert. Das „Englmarisuchen“ steht seit 2020 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Bei der „Handweberei“ handelt es sich um die Herstellung von Geweben an Webrahmen, Flachwebstühlen oder anderen nichtmaschinellen Webgeräten durch die rechtwinkelige Verkreuzung von Fäden auf einer oder mehreren Ebenen. Das Handweben gehört zu den sehr alten Kulturtechniken und ist eng mit dem Grundprinzip des Flechtens verbunden. Der Brauch der Handweberei ist auf allen Kontinenten verbreitet und wird heute vor allem im Kunsthandwerk und als Hobby ausgeführt. Die „Handweberei“ steht seit 2022 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Über die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis wird im zweijährigen Turnus in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland vor zehn Jahren beigetreten ist. Ziel ist, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des „Bayerischen Landesverzeichnisses“ nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums.

-stmfh-

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Rehkitz-
rettung

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Region Oberpfalz – Wenn ab Anfang April die ersten Landwirte mit der Wiesenmahd beginnen, startet auch die Hochsaison des Vereins „Rehkitzrettung NEW-WEN e.V.“: Es werden Teams aus Drohnenpiloten, „Spottern“ und „Trägern“ gebildet, die dann in den kritischen Wochen bis etwa Ende Mai möglichst viele Hektar Wiesen nach Rehkitzen und anderen Wildtieren absuchen und so die Tiere vor dem sicheren Tod bewahren.

Bereits in seiner ersten aktiven Rettungssaison 2022 konnte der noch junge Verein über 70 fast neugeborene Rehkitze und einige andere Wildtiere vor den Mähwerken retten. Vereinsvorsitzender Stefan Radies schildert das „Problem“: „Rehkitze kommen jetzt im Frühjahr zur Welt. Die ersten Lebenswochen verbringen sie meist gut versteckt in hohem Gras, während die Mütter auf Futtersuche sind. In fast allen Wiesen sind Rehkitze versteckt, insbesondere in der Nähe von Wäldern. Bei Gefahren laufen sie nicht davon, sondern ducken sich instinktiv noch tiefer in die Wiese. Für den Schutz vor Fressfeinden ist das sinnvoll, denn sie verfügen noch über keinen Eigengeruch und werden so meist nicht gefunden. Dieser Instinkt hat aber schreckliche Folgen, wenn die Landwirte dann das erste Mal mit ihren riesigen Maschinen mähen. Die Rehkitze werden übermäht und sind entweder gleich tot oder sie sind schwerverletzt und sterben dann grausam. Im Gebiet des Landkreises NEW und der Stadt Weiden fallen der Wiesenmahd sicherlich hunderte Rehkitze in diesem kurzen Zeitraum im Jahr zum Opfer. Bei der zweiten Mahd besteht das Problem nicht mehr, weil die Rehe dann groß genug sind und selbst flüchten. Um den Tod der Rehkitze zu verhindern, sind Landwirte verpflichtet, ihre Wiesen vor der Mahd absuchen oder andere geeignete Maßnahmen treffen. Obwohl das auch im wirtschaftlichen Interesse der Landwirte ist, da Tierkadaver das Gras als Futtermittel gefährlich verunreinigen, ist die Suche ohne viele Helfer und Drohnen mit Wärmebildkamera nicht effektiv und somit ein nahezu aussichtslosen Unterfangen.“

Der Herkulesaufgabe stellen sich die Initiatoren der Rehkitzrettung NEW-WEN und möchten für das ganze Gebiet des Landkreises NEW und der Stadt Weiden ein Netzwerk aus Helfern bilden. Inzwischen konnte zwei weitere Drohnen beschafft werden, so dass in diesem Jahr noch mehr Teams auch mehrere Einsätze pro Tag bewältigen sollen. Dies ist wichtig, da sich die Einsätze kurz vor einem Umschwung auf schlechtes Wetter immer häufen. Besonders wichtig ist den Vorstandsmitgliedern dabei die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Landwirten. Alle haben das Ziel fest im Blick: Möglichst viele Rehkitze finden und retten. Hilfreich ist, wenn sich die Landwirte baldmöglichst vor dem geplanten Mähen beim Disponenten melden. Da aber meist kurz vor regnerischen Wetter gemäht wird, werden die Suchaufträge sich vor einem solchen Wetterumschwung häufen.

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Das für die Landwirte eingerichtete „Auftrags-Telefon“ mit der Nummer 0151-67 59 81 86 wird während der Mähsaison rund um die Uhr erreichbar sein. Die Wärmebilddrohnen erkennen den Temperaturunterschied der warmen Tierkörper im Vergleich zur kühleren Umgebung. Auch deshalb finden die Suchaktionen meist in den sehr frühen Morgenstunden statt. Die sogenannten „Spotter“ erkennen die Kitze auf dem Monitor und lotsen die „Träger“ per Funk zu den Tieren. Diese Helfer tragen die Rehkitze aus der Wiese und sichern sie in Körben bis nach dem Mähen.

„Damit möglichst viele Rehkitze gerettet werden können, brauchen wir noch viele Helfer, die sich auch nicht scheuen, mal sehr früh aufzustehen“, appelliert Stefan Radies an alle Natur- und Tierfreunde. Interessierte können sich gerne auf der Homepage informieren oder sich gleich online als Mitglied anmelden.

-lanew- Bilder: rrnew

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50 Jahre
Kreisverband
für Gartenbau und Landespflege

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Region Günzburg – Die Gebietsreform im Jahr 1972, welche die Landkreise Günzburg und Krumbach vereinigte, führte auch zur Auflösung der bestehenden Kreisverbände für Gartenbau. Doch schnell wurde ein neuer, gemeinsamer Kreisverband gebildet. Das Gründungstreffen am 11. März 1973 fand ganz symbolisch in der Mitte des neuen Landkreises statt, nämlich in Behlingen, im Gasthaus Traube. Eingeladen hatten die zwei Kreisvorsitzenden Anton Schneider, aus Krumbach und Max Stammer aus Günzburg, sowie die Kreisfachberater Erwin Döß und Ernst Paintner. Landrat Dr. Georg Simnacher freute sich als Gast über die vielen interessierten Teilnehmer. Aus den ersten Wahlen des neu gegründeten Kreisverbandes gingen Arno Abwandner aus Thannhausen und Max Stammer aus Günzburg als erster und zweiter Vorsitzender hervor. Arno Abwandner amtierte bemerkenswerte 24 Jahre, ebenso wie sein Nachfolger, Hans Joas. Seit 2021 leitet nun Roman Gepperth den Kreisverband. Hier sind zurzeit 49 Ortsvereine mit fast 7000 Mitgliedern unter einem Dach vereint.

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Kreislehrgarten in Krumbach

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So manches kann eben nur gemeinsam erreicht werden: Der Kreisverband ist Betreiber des Kreislehrgartens in Krumbach, er bietet zusammen mit der Kreisfachberatung Kurse und Vorträge an, unterstützt die Vereine bei der Jugendarbeit, fördert naturnahen Gartenbau und organisiert Wettbewerbe zu Themen wie Friedhofsgestaltung und Dorfverschönerung. Als herausragendes Ereignis ist bei vielen älteren Gartenfreunden die Grüne Woche 1983 in Krumbach unvergesslich. Doch auch der alljährliche Gartentag im vorbildlichen Kreislehrgarten Krumbach lockt zahlreiche Gartenfreunde an, so wie auch der Tag der offenen Gartentür, der einen Blick in die grünen Oasen anderer Hobby-Gärtner ermöglicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt alter Kernobstsorten und die Anlage von Streuobstwiesen. In Zukunft wird es für den Kreisverband zunehmend darum gehen, seine Ortsvereine dabei zu unterstützen, Mitglieder zu gewinnen, um weiterhin unter dem Motto „Freude an Gartenbau und heimischer Natur“ als starke Gemeinschaft auftreten zu können.

-Beate Bremensdorfer- Bild: Josef Stocker

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Weg
zur kostenfreien
Meisterausbildung

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Region Bayern – Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, den bayerischen Meisterbonus auf 3.000 Euro zu erhöhen. Bisher wurden erfolgreiche Absolventen mit 2.000 Euro belohnt. Die Aufstockung gilt rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss. Damit befördere Bayern die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Auch erfolgreiche Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie sowie Kandidaten bestimmter gleichgestellter Prüfungen werden mit dem Meisterbonus honoriert. Die Prämie setze einen starken Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

-bsr-

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Jean-Paul-Preis
2023

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Region Bayern – In diesem Jahr wird der Schriftsteller Nico Bleutge mit dem „Jean-Paul-Preis“ für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Das gab der bayerische Kunstminister Markus Blume bekannt. Er folgte mit dieser Entscheidung dem Vorschlag der Jury. „Sprachmagier, kritischer Beobachter und scharfsinniger Analytiker – Nico Bleutge ist ein Meister seines Faches. In seinen Werken werden elementare menschliche Erlebnisse genauso wie aktuell drängende politische und ökologische Fragen auf eindrucksvolle Weise aufgegriffen. Wer sich mit der deutschen Gegenwartsliteratur befasst, kommt an Nico Bleutge nicht vorbei“, so Blume.

Nico Bleutge – Lebenslauf und Jurybegründung
Nico Bleutge, geboren am 13. Oktober 1972 in München, wuchs in Pfaffenhofen an der Ilm auf. Er studierte von 1993 bis 1998 „Neuere Deutsche Literatur“, „Allgemeine Rhetorik“ und „Philosophie“ in Tübingen. Heute lebt er in Berlin. Bleutge arbeitet seit 2001 für zahlreiche Tageszeitungen als freier Literaturkritiker. Seine Gedichte werden zunächst in diversen Anthologien und Literaturzeitschriften veröffentlicht. Im Jahr 2006 erscheint sein erster eigener Gedichtband „klare konturen“. Es folgen die Bände „fallstreifen“ (2008), „verdecktes gelände“ (2013), „nachts leuchten die schiffe“ (2017) und „schlafbaum-variationen“ (2023). Neben Gedichten veröffentlichte Bleutge auch Essays über Dichtung und Dichterkolleginnen und -kollegen, u. a. „Drei Fliegen. Über Gedichte“ (2020).

Bleutge wurde bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Erich Fried-Preis (2012), dem Alfred-Kerr-Preis (2016) und dem Kranichsteiner Literaturpreis (2017). Unter den deutschsprachigen Dichterinnen und Dichtern der Gegenwart sei Nico Bleutge eine souveräne, gänzlich solitäre Stimme, so die Jury. „Bleutges Sprache ist fließend und voller Rhythmus, Bilder schieben sich ineinander, subtile Motive werden immer wieder neu variiert. Die Atmosphäre seiner Gedichte ist häufig schwebend, traumhaft und poetisch-fantastisch, sie zeigen die Welt – und auch ihre aktuellen politischen und wirtschaftlichen Phänomene – in ganz neuer Wahrnehmung. Dabei ist das Lyrische Ich häufig ganz zurückgetreten.“ Die Jury stellt weiter fest, dass sich Bleutges Lyrik spätestens mit dem Band „schlafbaum-variationen“ zunehmend auch sehr persönlichen Erfahrungen wie Geburt und Tod in seinem nächsten Umfeld geöffnet habe. Nico Bleutge sei ferner ein formbewusster Lyriker, dessen Gedichte nicht nur äußerst sorgsam gearbeitet seien, sondern auch beeindruckende Kenntnisse der Lyrikgeschichte in sich trügen. Nicht nur als Kritiker und Essayist, auch in seinen eigenen Gedichten sei er in einem ständigen Gespräch mit Dichterinnen und Dichtern verschiedener Sprachen und Zeiten.

Jean-Paul-Preis – Würdigung des literarischen Gesamtwerks
Der Jean-Paul-Preis des Freistaates Bayern ist mit 20.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre, nun zum 21. Mal, verliehen. Der Freistaat würdigt damit das literarische Gesamtwerk einer deutschsprachigen Schriftstellerin bzw. eines deutschsprachigen Schriftstellers. Die Preisverleihung findet am 13. Juli 2023 im Markgräflichen Opernhaus Bayreuth statt. Unter den bisherigen Preisträgern waren Friedrich Dürrenmatt, Botho Strauß, Horst Bienek, Hermann Lenz, Günter de Bruyn, Brigitte Kronauer, Petra Morsbach, Gerhard Roth und Alexander Kluge. Der Jury gehören derzeit Niels Beintker, Thomas Geiger, Dr. Holger Pils und Prof. Dr. Stephanie Waldow an.

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Energie-
systemstudie

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Region Bayern – Bayern hat das ehrgeizige Ziel, bis 2040 „klimaneutral“ zu sein, und zwar ohne Wirtschaft und Wohlstand zu gefährden. Wie das gelingen könnte, wird eine „Energiesystemstudie“ bis Ende des Jahres erforschen. Die Analysen adressieren dabei neben dem Energieverbrauch der unterschiedlichen Sektoren auch die zukünftige Energiebereitstellung und die dafür notwendige Infrastruktur. Die Studie analysiert fünf mögliche Entwicklungspfade des bayerischen Energiesystems und betrachte dabei gleichermaßen den Energieverbrauch über alle Energieträger und Sektoren sowie den Mix der zukünftigen Strom- und Wärmeerzeugung und gebe Anhaltspunkte zur dafür notwendigen Energieinfrastruktur. Die Ergebnisse werden anhand verschiedener Indikatoren hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit bewertet und verglichen.

Dr. Andrej Guminski, Co-Geschäftsführer der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), erläuterte den Fokus der Studie: „Wie kann Bayern seine Klimaschutzziele erreichen? Mit der „Energiesystemstudie Bayern klimaneutral“ haben wir die Chance, zentrale Fragestellung zur Zukunft von Energieversorgung, -verbrauch und -transport in Bayern zu klären. Die Studie stellt auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Grundlage zur weiteren Gestaltung der bayerischen Energiewende bis zur Zielerreichung bereit.“

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Auf
dem Weg
zum Traumjob

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Region Bayern – Die Berufswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines jungen Menschen. Sie will wohlüberlegt sein und die Auswahl ist groß: Hunderte verschiedener Ausbildungs- oder Studiengänge warten mittlerweile auf die Schulabsolventinnen und -absolventen. „Das klingt reizvoll, macht die Entscheidung für viele aber sicherlich nicht leichter“, erklärte der bayerische Kultusminister Michael Piazolo. Nicht zuletzt deshalb ist die berufliche Orientierung fest im Schulalltag aller weiterführenden Schulen verankert und wird immer weiter gestärkt. Ein Teil dieser Bemühungen ist die alle zwei Jahre stattfindende bayernweite „Woche der Aus- und Weiterbildung“, die auf verschiedenen Veranstaltungen dazu einlädt, sich inspirieren zu lassen, Fragen zu stellen, Kontakte zu knüpfen und ganz unterschiedliche Berufsfelder kennenzulernen. Piazolo betonte die Bedeutung dieses Konzepts: „Unsere duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsmodell, um das uns die ganze Welt beneidet. Wir haben allen Grund, stolz auf sie zu sein. Es lohnt sich also, für sie und auch für die Berufsausbildung an unseren Berufsfachschulen zu werben, und jungen Menschen im Freistaat zu zeigen, welche faszinierenden und spannenden Ausbildungsberufe und Chancen in der Weiterbildung es beispielsweise an Fachschulen und Fachakademien gibt. Die „Woche der Aus- und Weiterbildung“ ist hier eine tolle Initiative, die unsere Schulen gerne aufnehmen.“

Die Bayernweite „Woche der Aus- und Weiterbildung“ unter dem Dach der Allianz für starke Berufsbildung fand dieses Jahr vom 13. bis 19. März statt. In dieser Zeit boten Unternehmen, Schulen und Verbände in ganz Bayern verschiedene Veranstaltungen rund um das Thema Ausbildung an. Weitere Informationen: www.ausbildungswochen.bayern

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KW 11 – 2023
13. – 19.03.2023

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Internationale
Handwerksmesse
2023

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Region München – Vom 8. bis 12. März 2023 fand die Internationale Handwerksmesse (IHM) 2023 auf dem Messegelände München statt. Die IHM zeigte die ganze Welt des Handwerks. Aussteller aus über 60 Gewerken und Branchen boten Besuchern einen umfassenden Überblick über Leistung, Qualität und Innovationskraft des Handwerks. Zum Messeangebot gehörten mehrere Leistungs- und Sonderschauen, auf denen Handwerker aus verschiedenen Ländern aktuelle Themen, Produktneuheiten und herausragende Arbeiten präsentierten.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte zum „Tag des Handwerks“ für Schulen und Betriebe bei einem Besuch der Messe „Young Generation“ in München ein Online-Portal gestartet. Im Anschluss hatte er an der Eröffnung der Messe „Zukunft Handwerk 2023“ teilgenommen. Bei einem Messerundgang informierte sich Söder an Messeständen der Aussteller. „Bayern stärkt das Handwerk. Wir machen an den Schulen ab jetzt jedes Jahr einen „Tag des Handwerks“. Damit fördern wir den Nachwuchs und das Interesse an praktischen Berufen. Das Handwerk bietet tolle Jobs für verschiedenste Begabungen. „Master“ und „Meister“ sind gleichwertig. Deshalb machen wir als erstes Bundesland die Meisterausbildung kostenfrei, stärken die Berufsbildungszentren und verankern Praktika im Unterricht“, betonte Söder.

-bsr- Bild: bsr

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20. Internationales
Bergfilm-Festival
Tegernsee
Filmische Zeitreise
zum runden Geburtstag

Neue Produktionen können nun aus aller Welt eingereicht werden

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Region Tegernsee – Dieses Jahr feiert das Internationale Bergfilm-Festival Tegernsee sein 20-jähriges Bestehen. Was die Zuschauer filmisch beim einzigen offenen Bergfilm-Wettbewerb Deutschlands erwartet, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Noch bis 31. Mai 2023 können nun Filmemacher und Filmemacherinnen aus aller Welt ihre neuesten Produktionen einreichen. Eine internationale Jury zeichnet die Besten aus. In drei Wettbewerbskategorien winken den Siegern neun Preise, dotiert mit insgesamt 10.500 Euro. Neben der Auswahl der besten Filme wird es im Programm des Festivals zum Jubiläum noch einige Besonderheiten geben.

20 Jahre „Bergfilm-Festival Tegernsee“ sind wahrlich ein Grund zum Feiern. „Die Vorbereitungen der Jubiläumsausgabe des Festivals im Herbst laufen auf Hochtouren“, betonte Festivalleiter Michael Pause. Und kündigt an: „Sozusagen als Geschenk an unsere treuen Gäste“ sollen in den Filmsälen neben dem aktuellen Film-Wettbewerb auch „Best-of-Filme“ aus 19 Jahren Bergfilm-Festival Tegernsee zu sehen sein. „Wir freuen uns darauf, mit einer filmischen Zeitreise den Bergfilm und das Kino groß zu feiern“, so Pause. Ein neuer Festival-Trailer werde produziert und einen neuen Ort zur Filmpräsentation werde es anlässlich des runden Geburtstags ebenfalls geben, und zwar ein großes Zelt, aufgestellt auf der Freizeitanlage Point der Stadt Tegernsee.

Das Festival ist immer auch eine Bühne für Begegnungen
Gute Geschichten, mitreißende Bilder, authentische Typen und ein spannender Wettbewerb – beim „20. Internationalen Bergfilm-Festival Tegernsee“ können sich die Gäste wie bislang von der Faszination der Berge, der Kreativität der Filmemacher und seiner Protagonisten beeindrucken lassen. In den verschiedenen Vorführsälen lässt sich die ganze Bandbreite des Genres „moderner Bergfilm“ auf großer Leinwand bestaunen: Der klassische Dokumentarfilm ebenso wie der schräge Kurzfilm oder das packende Dokudrama. Seit der Premiere vor genau 20 Jahren bemüht sich das Organisationsteam, die weltweit besten und interessantesten Filme an den Tegernsee zu holen – und die Menschen hinter den Geschichten. Denn, „Festivals sind immer mehr als nur die Summe ihrer Filme. Gelungen ist ein Festival dann, wenn es auch die Macher und Protagonisten hervortreten lässt – und ihnen eine Bühne für Begegnungen gibt. Das wissen und schätzen die vielen Tausend Zuschauer längst, die zum Bergfilm-Festival an den herbstlichen Tegernsee kommen“, so Michael Pause.

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Neue Produktionen können aus aller Welt eingereicht werden
Noch bis Ende Mai können Filmemacher ihre neuesten Produktionen aus der Welt der Berge einreichen, und zwar in drei Kategorien, in denen sich die Filmer dem Gebirge von verschiedenen thematischen Seiten her annähern. In „Erlebnisraum Berg“, der ersten Kategorie, stehen der Alpinismus und die sportliche Begegnung mit den Bergen im Zentrum. Der beste Film dieser Kategorie erhält den Preis des Deutschen Alpenvereins. Um Landschaftsdarstellungen und Umweltthemen geht es in „Naturraum Berg“, der zweiten Kategorie. Die Filme „Lebensraum Berg“, der dritten Kategorie, befassen sich unter ethnologischen und kulturellen Vorzeichen mit der Begegnung Mensch und Berg.

Der beste Film sämtlicher Kategorien wird mit dem Hauptpreis, dem „Großen Preis der Stadt Tegernsee“ und einem Preisgeld von 3000.- Euro ausgezeichnet. Außerdem erhält der beste Nachwuchsfilmer -hierbei dürfen bei der Fertigstellung des Films Autor oder Regisseur nicht älter als 32 Jahre sein- den nach dem Gründer des Bergfilm-Festivals benannten Otto-Guggenbichler-Preis. Schließlich werden noch Sonderpreise für die „bemerkenswerteste Kameraleistung“, für die Kategorie „besonderer Film“ und der „Bayern2-Publikumspreis“ verliehen.

-bff- Bilder: am

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Verkehrs-
gespräch
in Tirol

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Region Bayern/Tirol – Rund einen Monat nach den bereits gemeinsamen schriftlichen Appellen an die jeweiligen Bundesministerien kamen Tirols Verkehrslandesrat René Zumtobel und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter erstmals zu einem persönlichen Arbeitsgespräch in Innsbruck zusammen. Im Fokus standen dabei erneut die Herausforderungen in Sachen Verkehr am Brennerkorridor. „Ich freue mich ganz besonders, dass Staatsminister Bernreiter meiner Einladung nach Tirol nachgekommen ist. Uns beide eint das Engagement für konstruktive Lösungen, um endlich eine Entlastung der Straßen und damit für die Bevölkerung dies- und jenseits der Staatsgrenzen zu erreichen und eine Verlagerung auf der Brennerachse voranzutreiben“, erklärte Landesrat Zumtobel. Der bayerische Staatsminister Bernreiter ergänzte: „Die Beziehungen zwischen Bayern und Tirol sind traditionell und vertrauensvoll. Der persönliche Austausch ist der beste Weg, die Zusammenarbeit im Bereich Verkehr weiter zu stärken. Daher bin ich der Einladung nach Tirol sehr gerne gefolgt.“

Inhalt des Gesprächs war naturgemäß auch das im Vorjahr vom Land Südtirol einer Machbarkeitsstudie unterzogene „Slot-System“, von dem sich sowohl Zumtobel als auch Bernreiter wirksame Verbesserungen erhoffen. Bayern will nun gemeinsam mit Tirol und Südtirol ein Konzept erarbeiten. Eine entsprechende Arbeitsgruppe auf Beamtenebene treffe sich bereits regelmäßig. „Dieses Konzept soll gleichzeitig ein Bekenntnis zur Umsetzung sowie ein konkreter Fahrplan zur Realisierung sein. Nicht zuletzt soll damit aber auch Überzeugungsarbeit bei den jeweiligen Bundesregierungen in Berlin, Wien und Rom geleistet werden“, erläuterte Zumtobel und verwies auf die Vorteile: „Das Slot-System bietet eine echte Chance, die Belastungen durch den stetig zunehmenden Transitverkehr für Mensch, Umwelt und nicht zuletzt für die bereits ermüdete Infrastruktur zu reduzieren“. Gleichzeitig erwarten sich Zumtobel und Bernreiter von einem „Slot-System“ auch eine wesentliche Verbesserung für die Wirtschaft, die unter anderem durch bessere Planbarkeit erzielt werden soll. „Ein digitales „Slot-System“ wäre eine echte Alternative zu Maßnahmen wie der Blockabfertigung. Darum freue ich mich sehr über die konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben hier dieselben Interessen“, so Bernreiter.

Doch auch gemeinsame Initiativen zum grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr standen auf der Agenda der beiden Verkehrspolitiker. Eine Verlängerung der „Rosenheimzüge“ bis nach Wörgl wurde im Gespräch ebenso diskutiert wie die Vorteile, die der Ausbau des Brennernordzulaufs auch für den Personenverkehr mit sich bringen könne. Im Nahverkehr arbeite die Euregio Schwaz, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach unter anderem an Verbesserungen des grenzüberschreitenden Busverkehrs über den Achenpass, in der Euregio Inntal Inntal, Chiemsee, Kaisergebirge und Mangfalltal liegen Konzepte zur grenzüberschreitenden Ausweitung der Gültigkeit von VVT-Tickets vor. „Die klimaschonenden Verkehrskonzepte der Euregios haben unsere volle Unterstützung. Aber auch im Fernverkehr wollen wir gemeinsam neue, attraktive Angebote anstreben, um die Verlagerung des touristischen Verkehrs – der insbesondere an den Winterwochenenden eine besondere Herausforderung darstellt – auf nachhaltige und umweltschonende Verkehrsmittel voranzutreiben“, so Zumtobel.

Einig waren sich Landesrat Zumtobel und Staatsminister Bernreiter über die Bedeutung der Zusammenarbeit der gesamten gemeinsamen Alpenregion: „Wenn wir uns geeint konstruktiven Ansätzen widmen, wird es uns gelingen, wirksame und anerkannte Maßnahmen im Sinne der Bevölkerung, der Umwelt, des Klimas und nicht zuletzt auch der Wirtschaft zu erarbeiten und umzusetzen.“ So solle zeitnah ein weiteres Arbeitsgespräch, an dem auch der Südtiroler Verkehrslandesrat teilnehmen werde, folgen.

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Kommunalrechts-
novelle
2023

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Region Bayern –Mit dem nun vom Kabinett im ersten Durchgang gebilligten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften modernisieren wir das Kommunalrecht und passen es praktischen Bedürfnissen an“, erklärte Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Eckpunkte der „Kommunalrechtsnovelle 2023“. „Es wird zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu gewinnen. Wir wollen daher die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen“, so Herrmann. Dazu gehöre etwa, dass Kommunen ihren Gremienmitgliedern künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat“, betonte Herrmann, der an die Kommunen appellierte, diese Ermächtigung auch als Ermunterung zu begreifen. Auch die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte soll ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden.

Die Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den letzten Jahren gestiegen seien. „Die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, senken wir daher von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner“, so Herrmann. Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt hier nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein. „Ferner passen wir auch die Entschädigung für Bezirkstagspräsidenten an, denn diese tragen eine immer größere Verantwortung. Ob Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Heimat oder Umwelt – die Aufgaben der Bezirke sind vielfältig. Hinzu kommt ein Haushalt in Milliardenhöhe sowie riesige Personalkörper mit mehreren tausend Mitarbeitern. Die zunehmende Bedeutung der Bezirke muss sich daher auch in der angemessenen Entschädigung für dieses Ehrenamt widerspiegeln“, erläuterte Herrmann.

Die „Kommunalrechtsnovelle“ sieht eine Reihe von weiteren Änderungen im Kommunalrecht vor: Kommunale Gremien können nicht nur hybrid – also teilweise in Präsenz und teilweise als Videoschalte – tagen, sondern auch einen Livestream ihrer Gremiensitzungen im Internet anbieten und künftig eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Für Herrmann ist das „größtmögliche Bürgerfreundlichkeit, denn interessierte Bürger könnten die Sitzungen kommunaler Gremien so trotz kollidierender beruflicher und familiärer Pflichten
verfolgen. Ferner werden die Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert, um alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen. „Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, verwenden wir die weibliche und männliche Form. So geht Gleichberechtigung und das ganz ohne künstliches Gendern.“

Ein in diesen Zeiten besonders bedeutendes Ziel der Gesetzesnovelle sei die Mitwirkung der Gemeinden an der „Sicherung der Energieversorgung“. Wie der Innenminister erläuterte, solle hierzu die Versorgung mit Strom, Wärme und Gas durch gemeindliche Unternehmen neu geregelt werden. Gemeindliche Unternehmen sollen künftig Energie auch in einer Menge erzeugen dürfen, die den örtlichen Bedarf übersteige. „Indem wir die Energieerzeugung auf eine breitere Grundlage stellen, gewährleisten wir Versorgungssicherheit und machen uns unabhängiger von Energieimporten“, erklärte Herrmann. Außerdem sollen die gemeindlichen Unternehmen mit der Energieversorgung üblicherweise verbundene Tätigkeiten übernehmen dürfen, also beispielsweise Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen sowie die Errichtung und der Betrieb von Ladesäulen, um die Elektromobilität voranzubringen.

Im Bereich des Kommunalwahlrechts gebe es nur geringfügige Änderungen. Laut Herrmann werden mit der Gesetzesnovelle insbesondere kleinere Regelungslücken geschlossen und das Wahlrecht – sofern möglich – an die Vorschriften der staatlichen Wahlen angepasst. Neu sei auch das „Kumulieren bei Mehrheitswahlen“. Künftig können immer bis zu drei Stimmen je Bewerberin oder Bewerber vergeben werden. Bisher war das nicht möglich, wenn nur ein oder kein Wahlvorschlag vorlag.

Ein weiterer Punkt sei die Abschaffung von Sonderregelungen für kleinere Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern. Die Möglichkeit doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlag aufzunehmen, als überhaupt Gemeinderatssitze zur Verfügung stehen, ist nur noch bei Wahlen mit einer einzigen Liste zulässig. Die Möglichkeit, doppelt so viele Stimmen zu vergeben, entfällt hingegen ganz. Gemäß Herrmann werde nun zur geplanten Gesetzesänderung eine Verbandsanhörung durchgeführt.

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Vernissage
im
Kunst- und Kulturhaus

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Region Miesbach – Hocherfreut und sichtlich beeindruckt eröffnete Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham, die Vernissage der Künstlerinnen Ingrid Faltlhauser, Brigitta Fröhler und Monika Hennig im Kunst- und Kulturhaus des Kunstkreises Hausham: „Die verschiedenen künstlerischen Darstellungen und Facetten der Bilder vermitteln Hoffnung und Zuversicht und machen Lust zum Anschauen. Das ist das, was man in der heutigen Zeit dringend benötigt“, betonte er. Auch Elisabeth Leidgschwendner, Kulturreferentin der Gemeinde Hausham, hieß die zahlreichen Besucher der Vernissage herzlich willkommen. Als ausstellende Künstlerinnen zeigen Brigitta Fröhler stimmungsvolle Werke in Acryl und Aquarell, Ingrid Faltlhauser farbgewaltige Fotografien alltäglicher Situationen in Tunesien sowie Monika Hennig beeindruckende Bilder in Pastell und Acryl sowie zwei Objekte aus Papier und Pappe.

Der Kunstkreis Hausham setzt sich aus Kunstschaffende aus dem Oberland zusammen und vereint neben Kunstrichtungen wie Malerei und Bildhauerei, die Fotografie sowie auch das breite Feld des Kunsthandwerks. Aus diesem umfangreichen Spektrum an Schaffenskraft entstehen regelmäßig interessante und sehenswerte Ausstellungen.

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Bei der Vernissage (v.l.): Jens Zangenfeind, Bürgermeister der Gemeinde Hausham,
die ausstellenden Künstlerinnen Brigitta Fröhler, Monika Hennig und Ingrid Faltlhauser
sowie Elisabeth Leidgschendner, Kulturreferentin der Gemeinde Hausham.

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Der Kunstkreis Hausham trifft sich jeden zweiten Freitag im Monat -um 18:30 Uhr- im Kunst- und Kulturhaus an der Tegernseer Straße 20a in 83734 Hausham. Zu diesen Treffen sind Kunstinteressierte gerne eingeladen. Weitere Informationen zum Kunstkreis Hausham gibt der Vorstand Manfred Priller unter Telefon 08061 – 1450. Die laufende Ausstellung ist bis Sonntag, 19. März 2023 im Kunst- und Kulturhaus Hausham zu sehen.

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Volksbegehren
„Radentscheid Bayern“

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Region Bayern – Am 27. Januar 2023 haben die Initiatoren von „Radentscheid Bayern“ beim bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens eingereicht. Dieses ist auf den Erlass eines bayerischen Radgesetzes und die Änderung weiterer Rechtsvorschriften – u.a. des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – gerichtet. Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Neu-, Um und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen ab. Hierfür müsste der Staat erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Das beantragte Volksbegehren sei daher mit Art. 73 BV unvereinbar, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfindet. Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber für einzelne Regelungen, die den Bereich des Straßenverkehrsrechts betreffen, keine Gesetzgebungsbefugnis. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung getroffen, sodass für eigene landesrechtliche Regelungen insoweit kein Raum mehr bleibe.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden. Das bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des bayerischen Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein. Ferner fehle dem Landesgesetzgeber für die beabsichtigten straßenverkehrsrechtlichen Regelungen die erforderliche Gesetzgebungskompetenz.

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Unberechtigt
erhobene
Corona-Bußgelder
können zurückgefordert werden

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Region Bayern – Die Bußgelder, die während des Corona-Lockdowns gegen Bürgerinnen und Bürger wegen „Verletzung der Ausgangsbeschränkung“ im Freistaat Bayern verhängt wurden, können zum großen Teil zurückgefordert werden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2022 war die im Zeitraum vom 01. April bis 19. April 2020 geregelte „Ausgangsbeschränkung“ unwirksam. Die für diesen Zeitraum verhängten Bußgelder können nun von den Betroffenen von den zuständigen Behörden zurückgefordert werden. Eine Rückforderung sei jedoch nur möglich, wenn das Bußgeld im genannten Zeitraum verhängt wurde. Ebenso ist dies ausschließlich bei einem Verstoß gegen die unwirksam erklärte Ausgangsbeschränkung (§ 4 Abs.2 und 3 der 1.Bayerischen In-
fektionsschutzmaßnahmenverordnung) gültig. Denn, wenn der oder die Betroffene die Wohnung verlassen hatte, um allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen, war das Bußgeld unrechtmäßig. In allen anderen Fällen werden keine Geldbußen zurückgezahlt. Dazu zählen Fälle, bei denen Bußgelder verhängt wurden, weil Menschen die eigene Wohnung verlassen hatten, um andere Bürgerinnen und Bürger zu treffen oder Partys zu feiern.

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Abgabe
auf
Einwegplastik

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Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen oder Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro. Durch das „Einwegkunststofffondsgesetz“ und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik sind Hersteller künftig in der Pflicht, sich an Entsorgungskosten zu beteiligen. „Endlich beteiligen sich auch die Verpackungsherstellerinnen und -hersteller als Mitverursacher der Müllberge an der Beseitigung des Plastikmülls aus dem öffentlichen Raum“, erklärte die grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag Rosi Steinberger und ergänzte: „Für uns in Niederbayern bedeutet das eine Entlastung unserer kommunalen Entsorgungsunternehmen. Das Geld, das wir vorher für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aufwenden mussten, können wir nun an sinnvolleren Stellen einsetzen, etwa um Initiativen zur Plastikvermeidung fördern oder um die Beschaffung in unseren Kommunen nachhaltiger zu gestalten.“

Das Gesetz sieht vor, dass Verpackungshersteller in einen Fonds einzahlen, welcher vom Umweltbundesamtes verwaltet wird. Die Einnahmen des Fonds werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu finanzieren. Nach ersten Schätzungen bekommen sie bundesweit so mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr zurück.

Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen nachbessern können, erklärte Rosi Steinberger. So werde das Gesetz früher als geplant evaluiert, um mögliche weitere Einwegprodukte in die Regulierung aufzunehmen. Außerdem seien auch der Müll von Feuerwerkskörpern noch nachträglich ins Gesetz aufgenommen und Vereinfachungen für die beteiligten Herstellerinnen und Hersteller durchgesetzt worden. „Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe auf Einwegplastik für weniger Müll. Von weniger Plastikmüll an den Straßenrändern, in Gewässern oder Wäldern profitieren wir alle“, ist sich Rosi Steinberger sicher.

-sr-

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Projekt
„Der kleine Bahnhof“

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Region Bayern – Das bayerische Verkehrsministerium unterstützt die Realisierung eines bundesweiten Bahnhofsprojekts im Großraum München. Die „DB Station&Service AG“ hat vom Freistaat einen Förderbescheid in Höhe von rund 223.000 Euro für den Bau des ökologischen Empfangsgebäudes an der S-Bahn-Station Zorneding im Landkreis München erhalten. Die Mittel stammen aus dem Klimaschutztopf des „Bayerischen Corona-Investitionsprogramms“. „Wir honorieren mit unserer freiwilligen Finanzspritze den neuen klimafreundlichen Weg, den die Deutsche Bahn bei kleineren Bahnhofsgebäuden gehen will. Ich setze darauf, dass im Interesse unserer Umwelt, Fahrgäste und Bahnhofsnutzer so etwas auch vielerorts woanders Schule macht“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Die Gesamtkosten des Neubaus, der bis zum Herbst dieses Jahres fertiggestellt werden soll, betragen rund zwei Millionen Euro.

Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern, freut sich über die Unterstützung durch den Freistaat: „Für die Verkehrswende und für eine Starke Schiene in Bayern sind attraktive Bahnhofsgebäude gerade auch an kleineren Stationen unverzichtbar. Mit dem innovativen nachhaltigen Gebäude aus Holz bieten wir unseren Fahrgästen in Zorneding künftig mehr Komfort und schonen gleichzeitig Klima und Umwelt.“

Das Zornedinger Empfangsgebäude entstehe in Modulbauweise mit vorgefertigter Holzkonstruktion. Bereits beim Bau werde durch den Einsatz natürlicher, nachhaltiger und regionaler Rohstoffe CO2 gespart. Zum klimafreundlichen Betrieb installiere die DB zusätzlich auf dem Bahnhofsdach eine Photovoltaikanlage, die sowohl das Gebäude als auch die Verkehrsstation über einen Stromspeicher versorge. Beheizt und gekühlt wird über eine Wärmepumpe. Zum barrierefreien Ausbaustandard gehöre auch ein behindertengerechtes WC. Neben Grünflächen und neuen Fahrradstellplätzen sei auch eine Außengastronomie vorgesehen. Der Vorplatz wurde durch die Gemeinde Zorneding neu gestaltet.

Die S-Bahn-Station Zorneding liegt an den S-Bahn-Linien Geltendorf – Ebersberg (S4) und Tutzing – Grafing (S6). Sie wird werktäglich von rund 5.700 Ein- und Aussteigern genutzt. Auf der gleichen Strecke plant die Deutsche Bahn mit dem Neubau eines kleinen nachhaltigen Empfangsgebäudes am S-Bahnhof in Haar ein ähnliches weiteres Pilotprojekt, das auch vom Freistaat gefördert werden soll.

Das von der Deutschen Bahn entwickelte Konzept „Der kleine Bahnhof“ steht für eine neue Generation von Bahnhofsgebäuden. Diese sollen klimafreundlich gebaut und betrieben werden. Ferner sollen sie auch die Aufenthaltsqualität an kleineren Bahnhofsstandorten verbessern. Das Zornedinger Bahnhofsprojekt nehme hierfür eine Pionierrolle ein.

-stmb-

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Personal-
zuteilungen
bei der
bayerischen Polizei

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Region Bayern – Stellvertretend für die bayernweite Personalzuteilung an die Verbände der bayerischen Polizei im Frühjahr 2023 hat Innenminister Joachim Herrmann 130 neue Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord begrüßt. Dem Polizeipräsidium stehen 94 Zuteilungen ausgebildeter Kolleginnen und Kollegen zu. Die weiteren Neuzugänge ergeben sich aus Versetzungen von anderen Polizeiverbänden. Insgesamt erhalten die bayerischen Polizeidienststellen im März 706 ausgebildete Polizisten der zweiten Qualifikationsebene (ehemals mittlerer Dienst). Hinzu kommen ab Anfang April 75 neue Polizeikommissare (dritte Qualifikationsebene, ehemals gehobener Dienst). „Nach Abzug der Ruhestands- und Todesfälle haben unsere Polizeidienststellen in diesem Frühjahr insgesamt 275 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten. Das ist ein kräftiges Personalplus für mehr Sicherheit in Bayern, das vor allem der Polizeipräsenz zu Gute kommt“, erklärte Herrmann. Nach Herrmanns Worten seien die hohen Ausbildungszahlen auch den 3.500 zusätzlichen Polizeistellen von 2017 bis 2023 zu verdanken. Mit mehr als 45.000 Stellen in diesem Jahr erreiche die bayerische Polizei einen neuen Rekordwert bei der Stellenzahl. Die Zuteilung der 781 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten im Frühjahr 2023 obliegt den Polizeiverbänden. Bereits mit eingerechnet sind 50 Personalzuteilungen für den Ausbau der bayerischen Grenzpolizei.

-stmi- Bild: stmi

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Änderung
des Pflege-
und Wohnqualitätsgesetzes

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium will den Schutz vor Missständen in Pflegeheimen weiter verbessern.  Der bayerische Ministerrat hat diesbezüglich eine entsprechende Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) gebilligt. Im nächsten Schritt erfolgt die Verbandsanhörung. Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünfpunkteplans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Mit dem Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die FQA Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen kann. Damit könne zielgerichteter und schneller auf Missstände reagiert werden. Ferner soll ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Kontext des Ordnungsrechts gelenkt werden. Künftig sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe der FQA Ereignisse, welche die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich anzeigen müssen. So könne die FQA frühzeitig beratend unterstützen.

Das „PfleWoqG“ regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die besonders schutzbedürftig sind.

-stmgp-

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Ressort-
übergreifender
Digitalplan

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Region Bayern – Bayern solle als „Hightech-Standort von Weltrang“ auch bei der digitalen Transformation vorne mitspielen. Die Digitalisierung verändere den Freistaat, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit. Sie betreffe Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche, Landesteile, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur gleichermaßen. Die bayerische Staatsregierung plant nun im Rahmen einer ressortübergreifenden Digitalstrategie allein im Haushalt 2023 Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro in die Digitalisierung und schaffe hierfür über 100 neue Arbeitsstellen. Das bayerische Kabinett hat dazu ein Paket mit rund 200 Maßnahmen beschlossen, mit dem Bayern eine zielgerichtete Transformation in Richtung moderner Digitalstaat vorantreibe. Mit dem „Digitalplan“ baue Bayern seine umfassende Digitalstrategie weiter aus, von der Verabschiedung der „Hightech Agenda“, über die Gründung des ersten eigenständigen Digitalministeriums in Deutschland bis hin zur Verabschiedung des umfassendsten deutschen Digitalgesetzes. Hieran knüpfe der „Digitalplan Bayern“ an. Der „Digitalplan“ wurde von der bayerischen Staatsregierung in engem Austausch mit Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern sowie über 200 Verbänden gemeinsam entwickelt.

80 Prozent der Menschen in Bayern geben an, einen Weiterbildungsbedarf im Bereich Internet, Computer und Smartphone zu haben. Deshalb stoße der bayerische „Digitalplan“ den digitalen Wandel im gesamten Bildungssystem an. Für digitale Einsteiger richte der Freistaat im Rahmen von „Zusammen Digital“ in 30 Kommunen Anlaufstellen für Fragen zu Smartphone und Internet ein. Für die Breite der bayerischen Bevölkerung schaffe der „Digitalplan“ einen Pakt zur Stärkung der digitalen Kompetenzen, in einer Allianz mit führenden Unternehmen aus dem Technologie- und Innovationsbereich mit über 40 Angeboten und Maßnahmen. Den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung stelle der Freistaat mit dem „Digital.Campus Bayern“ eine virtuelle Weiterbildungsmöglichkeit zur Verfügung. Bei der Behördenmodernisierung liege Bayern bundesweit auf Platz 1.

Leistungsfähige und nachhaltige digitale Infrastrukturen in Stadt und Land seien die Grundvoraussetzungen auf dem Weg zur „Gigabit-Gesellschaft“. Der „Pakt Digitale Infrastruktur“ bringe bis 2025 überall in Bayern schnelles und leistungsfähiges Internet in die Städte und aufs Land. Zusätzliche 3,1 Millionen Haushalte erhalten die Möglichkeit einer Glasfaseranbindung. Ferner sollen in Bayern über 2.000 neue Mobilfunkstandorte entstehen. Über 6.400 Masten bekommen ein technologisches Update, um Qualität und Reichweite zu verbessern.

Der „Digitalplan“ bringe Klimaschutz und Digitalisierung zusammen. Mit dem „digitalen Zwilling“ Energie, virtuellen Abbildern von Prozessen oder Abläufen, sollen künftige Entwicklungen, in einem zusammenhängenden System abgebildet werden. Anwendungsfelder hierfür seien beispielsweise der Zuwachs des Elektrizitätsbedarfs durch E-Mobilität und Wärmepumpen.

-bsr-

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KW 10 – 2023
06. – 12.03.2023

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Bayernweiter
Probealarm

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Region Bayern – Ein bayernweit einheitlicher Probealarm erfolgt am Donnerstag, 09. März 2023. Um 10:30 Uhr lösen die Integrierten Leitstellen die gängigen Warn-Apps, unter anderem NINA, BIWAPP und KATWARN, aus und weisen auf den Probealarm hin. Um 11:00 Uhr werden im Vorfeld ausgewählte Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Zusätzlich verschickt das bayerische Staatsministerium des Inneren zentral über das sogenannte Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Warnnachricht an alle Mobiltelefone, die über die technologischen Voraussetzungen verfügen.

Neben dem technischen Check soll der Warntag die Bevölkerung über die verschiedenen Sirenensignale und deren Bedeutung informieren: Feuerwehreinsatzkräfte werden über ein Signal mit drei aufeinanderfolgenden Tönen von je zwölf Sekunden Dauer alarmiert, die jeweils durch zwölf Sekunden Pause unterbrochen sind. Ertönen die Sirenen einmalig, dafür aber für die Dauer von einer Minute und mit einem auf- und abschwellenden Heulton, sollen Bürgerinnen und Bürger dazu veranlasst werden, auf Meldungen in Warn-Apps, Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen zu achten. In diesem Fall ist eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Verzug. Bei Letzterem erfolgt die Entwarnung über einen einminütigen, dann aber gleichbleibenden Heulton.

-lats-

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BaFin
warnt vor
„Immobilien-Teilverkauf“

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Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen lautet: „Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem ‚Herr im Haus‘ “.

Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun genauer beleuchtet. Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen, und zwar die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch: Ein „Teilverkauf“ ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das künftig an den Miteigentümer der Immobilie gezahlt werden muss, ist erheblich. Wenn man es nicht mehr zahlen kann, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie trägt der ursprüngliche Besitzer meist voll – obwohl es einen Miteigentümer gibt.

Was unter dem Strich herauskommt, zeigt sich erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das zuvor einen Teil der Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Bei ursprünglichen Eigentümer sieht es anders aus: Wie viel Geld man für den Rückkauf aufbringen muss oder wie viel beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten gehen, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu durchschauen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, erklärte Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, so Pötzsch. Die BaFin hat daher auf ihrer Website umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt.

-bafin- Bild: am

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Derblecken
am Nockherberg
2023

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Region München – Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, weitere Mitglieder der bayerischen Staatsregierung und zahlreiche Gäste haben am 3. März 2023 an der traditionellen Salvator-Probe am Münchner Nockherberg teilgenommen. Sie ist der Auftakt des alljährlichen Salvator-Ausschanks. „Starke Fastenpredigt von Maxi Schafroth mit einem klaren Bekenntnis zur Freiheit. Und eine großartige Leistung beim diesjährigen Singspiel. Auch wenn das Erbe von Stephan Zinner kein einfaches war, hat Thomas Unger seine Feuertaufe sehr gut bestanden!“, betonte Söder.

-bsr- Bild: bsr

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Landesweites
Verbot
der Übernachtungssteuer
kommt

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat die Änderung des „Kommunalabgabengesetzes“ beschlossen und damit lokale Übernachtungssteuern ausdrücklich untersagt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte diese Entscheidung: „Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch.“ Kürzlich hatte der Münchner Stadtrat noch die Einführung einer solchen Steuer beschlossen. Hermann: „Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten. Solch eine Steuer belastet Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie.“

Herrmann wies auch darauf hin, dass eine solche „Übernachtungssteuer“ anderen Steuererleichterungen für das Beherbergungsgewerbe zuwiderlaufen würde: „Der Bundesgesetzgeber hat 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten. Eine Übernachtungssteuer würde das krass konterkarieren.“ Die Landeshauptstadt müsse andere Möglichkeiten finden, um ihre Stadtkasse aufzubessern. „Den Bürgerinnen und Bürgern neue Steuern oder Abgaben aufzubürden, ist der falsche Weg“, betonte der Minister. Die Landeshauptstadt München profitiere ohnehin bereits vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer.

Der von der Landeshauptstadt angekündigten Klage gegen die Gesetzesänderung sieht der Minister äußerst gelassen entgegen: „Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden“, resümierte Herrmann.

-stmi-

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Frühjahrskonzert
der
Woringer
Musikanten

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Region Unterallgäu – Die Woringer Musikanten veranstalten am Samstag, 25. März 2023 -um 20:00 Uhr-  ihr traditionelles Frühjahrskonzert. Unter der Leitung von Dirigent Johann Scheitzeneder präsentieren die rund 40 Musikanten in der Turnhalle in Woringen ein anspruchsvolles Programm, das vom traditionellen Marsch bis hin zu verschiedenen Soli reicht. Weitere Infos: www.woringer-musikanten.de

-wm- Bild: wm

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Neue App
„MeinELSTER+“

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Das Verfahren „ELSTER“ wird in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder im Vorhaben „KONSENS“ entwickelt. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam. Die neue App „MeinELSTER+“ steht ab sofort zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung. Mit Hilfe der App können beispielsweise Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden. Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App gescannt. So können für die Steuererklärung relevante Werte anschließend direkt extrahiert werden. Die App Nutzer können die Belege auch in Kategorien einteilen. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt. Die Kopplung der App „MeinELSTER+“ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich. Die Belege können dadurch auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden. Zeitgleich können bereits als Datei vorliegende Belege – beispielsweise PDF’s ebenfalls direkt in „Mein ELSTER“ unter „Meine Belege“ hochgeladen werden. Der Datenschutz sei jederzeit gewährleistet, das Finanzamt könne auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden. So verkürze sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.

„Mit der neuen App „MeinELSTER+“ kann ab sofort die Steuererklärung noch schneller, komfortabler und einfacher erledigt werden. Jetzt kann jeder seine Belege, beispielsweise für Werbungskosten, schon unter dem Jahr direkt in der App hochladen, sammeln und individuell sortieren. So hat man beim Erledigen der Steuererklärung gleich direkt alles parat und muss nicht die Papierbelege passend zusammensuchen. „MeinELSTER+“ verwahrt alles vollständig digital und sicher“, erklärte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des App-Starts.

Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner: „Mit der „MeinELSTER+“-App gehen Bund und Länder einen wichtigen Schritt, um die Abgabe der Steuererklärung endlich zu vereinfachen. Rechnungen und Belege können jetzt unkompliziert per Handy eingescannt werden. Ich habe aber noch mehr vor. Mein Ziel als Bundesfinanzminister ist die volldigitale Steuererklärung. „Easy Tax“ heißt für mich auch, dass alle beim Staat verfügbaren Daten bereits automatisch den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Ziel steuern wir nun als Nächstes mit Hochdruck an.“

Im Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de können nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung, etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese könnten dann per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden. Weitere Infos: https://www.elster.de

-stmfh-

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Neue Partner
im Technologie-Hub
für die
bayerische Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie

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Region Bayern – Der „Technologie-Hub“ für die bayerische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie komme in der Branche gut an. Bereits über 20 Partner haben sich der Initiative angeschlossen. Das Zentrum ist bei der Innovations- und Wissenstransferagentur Bayern Innovativ angegliedert. „Die neuen Partner sind für unser junges Branchen- und Technologienetzwerk eine große Bereicherung. Inzwischen haben sich schon über 20 Unternehmen und Institutionen unserer deutschlandweit einzigartigen Initiative angeschlossen. Gemeinsam stärken wir Bayerns Position als führender Wehrtechnikstandort. Dafür investieren wir allein in diesem Jahr eine halbe Million Euro“, erklärte der bayerische Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert.

Mit der Gründung des Technologie-Hubs setze die bayerische Staatsregierung ihre konsequente Unterstützung der Branche fort, betonte der Staatssekretär bei einem Netzwerktreffen am Rande der Branchenmesse „Enforce Tac“: „Wir wissen um die strategische und technologische Bedeutung unserer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Die Unternehmen stehen für eine hohe Industriekompetenz und Innovationsdynamik. Beides ist für den Hightech-Standort Bayern unverzichtbar.“

-stmwi-

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Wasserstoff-
Gipfel

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Region Niederbayern – Auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger trafen sich kürzlich in Straubing mehr als 200 Vertreter der Land- und Forstwirtschaft mit Wissenschaftlern und Mitgliedern des Wasserstoffbündnisses Bayern sowie Herstellern von Wasserstofftechnologien. Ein wichtiges Ziel des Wasserstoffgipfels war die Vernetzung aller Akteure. „Wir müssen alle zusammen für den Erfolg der Energiewende kämpfen. Gerade in der Landwirtschaft können wir die großen Flächen gleichzeitig für die Nahrungsmittel- und die Energie-Produktion nutzen, zum Beispiel durch Agri-Photovoltaik. Auch bei der Bioenergie ist die Landwirtschaft ein wichtiger Faktor. Neben der Produktion ist die Speicherung wichtig und das ist die Stärke von Wasserstoff. Der Energieträger kann die im Sommer produzierte Solar-, Bio-, oder Windenergie speichern, damit sie auch im Winter nutzbar wird“, erklärte Aiwanger.

Nach Impulsvorträgen von Dr. Fabian Pfaffenberger (H2.B) und Professor Dr. Jürgen Karl (Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg) und Praxisberichten moderierte Tilmann Schöberl (Bayerischer Rundfunk) eine Podiumsdiskussion mit Staatsminister Aiwanger, Günther Felßner (Bayerischer Bauernverband), Josef Ziegler (Bayerischer Waldbesitzerverband), Leonhard Ost (Bayerischer Maschinenring) und Peter Flierl (BayWa AG). Der Allgäuer Landmaschinenhersteller Fendt präsentierte in Straubing einen mit Wasserstoff betriebenen Prototypen eines Traktors mit einer 100 Kilowatt-Brennstoffzelle.

-stmwi-

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Grundstück
an „Apple“
verkauft

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Region München – Zwischen Hauptbahnhof und Stiglmaierplatz gelegen wird die Firma Apple auf einem rund 7.200 Quadratmeter großen Grundstück ein hochmodernes Gebäude entwickeln und errichten. Die dortige Situierung ist nicht nur wegen der bestehenden Mischung aus Büro-, Gewerbe und Verwaltungsnutzungen ideal, sondern auch auf Grund der Lage in unmittelbarer Nähe zu anderen bereits errichteten oder sich im Bau befindlichen Gebäuden mit Apple-Nutzungen. Das Verkaufsgrundstück wird Bestandteil des europäischen Zentrums für Chip-Entwicklung von Apple in München sein.

Durch das Bekenntnis von Apple zu den höchsten Standards in der nachhaltigen Stadtentwicklung und Architektur werde dieses neue Gebäude einen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung des Quartiers leisten. Von den wirtschaftlichen Effekten dieser Ansiedelung in der Seidlstraße würden in erheblichem Umfang zahlreiche regionalen Partner wie Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institute und Dienstleister sowie das Gemeinwesen profitieren – sie stelle somit nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern vor allem für den Freistaat Bayern insgesamt einen großen Gewinn dar. „Der Freistaat Bayern leistet mit dem Verkauf des staatlichen Grundstücks an der Seidlstraße 15 einen wichtigen Beitrag, die herausragende Stellung Münchens im Bereich der Informationstechnologie weiter zu stärken“, betonte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter.

-stmb-

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Arbeits-
marktzahlen

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Region Bayern – Auch im Februar 2023 zeigte sich der bayerische Arbeitsmarkt in guter Verfassung. Die Arbeitslosenquote liegt bei 3,6 Prozent – unverändert zum Vormonat Januar und weiterhin auf dem niedrigsten Niveau im Bundesvergleich. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten zwischen 3,1 Prozent in Schwaben und 4,1 Prozent in Niederbayern und somit überall weit unter dem Bundesdurchschnitt von 5,7 Prozent.

-stmwi-

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