Alpenrand-Magazin Archiv 2021/02

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Münchner
Sicherheitskonferenz
Special Edition 2021

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Region München – Die traditionsgemäß im Februar stattfindende Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) ist das weltweit führende Forum für Außen- und Sicherheitspolitik. Aufgrund der anhaltenden Pandemie wird die diesjährige MSC auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 verschoben. Um hochrangigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in dieser wichtigen Zeit eine weltweit sichtbare Plattform zu bieten, hatte das MSC-Organisationsteam beschlossen, am gleichen Tag und am gleichen Ort, an dem die MSC 2021 eigentlich begonnen hätte, die „MSC Special Edition“ zu veranstalten.

Die „MSC Special Edition“ mit dem Titel „Beyond Westlessness: Renewing Transatlantic Cooperation, Meeting Global Challenges“ brachte einige der weltweit ranghöchsten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zusammen. Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie das transatlantische Bündnis wieder gestärkt und erneuert werden kann und in welchen Bereichen die transatlantische und internationale Zusammenarbeit am dringendsten benötigt wird. Diese Denkanstöße werden im Laufe des Jahres während der Hauptkonferenz und in weiteren MSC-Formaten aufgegriffen.

Die „MSC Special Edition“ wurde am 19. Februar in der Zeit von 16:00 bis 19:15 Uhr MEZ im Hotel Bayerischer Hof in München ohne TeilnehmerInnen produziert. Eingeladene Sprecherinnen und Sprecher wurden virtuell von ihren jeweiligen Standorten aus zugeschaltet. Die Veranstaltung fand auf Deutsch und Englisch statt. Eine simultane Übersetzung wurde angeboten. Die Veranstaltung wurde live auf allen digitalen Kanälen der MSC sowie auf dem TV Sender Phoenix, bei Partnersendern der European Broadcasting Union sowie im Netz auf BR24.de übertragen. Der Bayerische Rundfunk fungierte wie in der Vergangenheit als Host Broadcaster.

Die Sendung war in thematische Abschnitte unterteilt, die jeweils kurze Statements ausgewählter Führungspersönlichkeiten, eine Fragerunde mit dem MSC-Vorsitzenden Botschafter Ischinger und vorab aufgezeichnete Beiträge ausgewählter Teilnehmer des „Munich Young Leaders Programms“ beinhalteten. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder eröffnete die virtuelle Veranstaltung. Joe Biden, Angela Merkel, Emmanuel Macron, Boris Johnson, António Guterres, Jens Stoltenberg, Ursula von der Leyen, Charles Michel, Tedros Adhanom Ghebreyesus, John F. Kerry und Bill Gates haben virtuell an dem Event mit dem Titel „Beyond Westlessness: Renewing Transatlantic Cooperation, Meeting Global Challenges“ teilgenommen. Natalie Amiri, Auslandskorrespondentin der ARD, führte als Master of Ceremony durch die Sendung.

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Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat die digitale „MSC-Special Edition“ eröffnet und betonte:
„US-Präsident Joe Biden stoppt den Truppenabzug aus Deutschland und Bayern. Das ist ein starkes
Signal für eine neue und bessere Zusammenarbeit. Die Bande zwischen den USA und Europa
müssen erneuert werden. Ich hatte die Ehre, die Konferenz mit zu eröffnen.“

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The Road to Munich 2021
Um zentrale Debatten voranzutreiben, bis die Münchner Sicherheitskonferenz 2021 in den kommenden Monaten physisch stattfinden kann, bildete die „MSC Special Edition“ den Auftakt der „Road to Munich 2021“. Diese umfasst eine Reihe von Veranstaltungen und Initiativen, die den inhaltlichen Weg für die MSC 2021 ebnen. Zu den Stationen auf diesem Weg zählen unter anderem virtuelle Veranstaltungen zu zentralen Aspekten der transatlantischen Partnerschaft sowie interaktive Workshops und Simulationsübungen.

-am- Bild: bsk

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Sicherheit
und Perspektive
für Ostbayern gefordert

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Region Ostbayern – Die Landkreise an der ostbayerischen Grenze zur tschechischen Republik haben derzeit im bayerischen und deutschen Vergleich zum Teil hohe bis sehr hohe Coronafallzahlen und 7-Tage-Inzidenzen. Eine Vielzahl der Coronafälle steht im Zusammenhang mit der Nachbarschaft zur Tschechischen Republik, die vor kurzem als Virusvariantengebiet eingestuft worden ist.

Der Wunsch nach einer Perspektive für das gesamte Land ist spürbar. In Bayern und Deutschland wird über Öffnungen im Wirtschaftsleben sowie im privaten und schulischen Bereich diskutiert. Einzelne Punkte sind bereits umgesetzt. Diese Perspektive wünschen sich die ostbayerischen Landräte für alle Regionen Bayerns und fordern als bayerische Landkreise entlang der tschechischen Grenze die Umsetzung einiger Punkte. Dabei liegt der Fokus gleichermaßen auf Perspektiven und der Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Gewünschte Umsetzungspunkte sind unter anderem: Die Testkapazitäten in den Grenzregionen wesentlich auszubauen. Dazu werden in jedem Landkreis zusätzliche Schnellteststationen betrieben. Dabei unterstützen Bund und Land mit Personal und Material. Darüber hinaus werden allen Unternehmen Schnelltests zur Verfügung gestellt und Mitarbeiter im Umgang mit diesen geschult. Die Zahl der wöchentlich zur Verfügung gestellten Tests orientiert sich an der Zahl der Mitarbeiter. Die Landkreise begleiten die Teststrategie mit einem Monitoring, um Erkenntnisse anderen Regionen zur Verfügung stellen zu können. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung des Virus an Orten, an denen Menschen unweigerlich aufeinander treffen, erheblich zu minimieren, Infizierte zu identifizieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die tschechischen Grenzpendler können unabhängig von der Systemrelevanz ihre Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines negativen Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach Möglichkeit sollte täglich ein Coronatest durchgeführt werden. Umfassende Grenzkontrollen aller Einreisenden sind beizubehalten. Grenzpendler müssen sich nach ihrer Einreise auf direktem Weg zu ihrer Arbeitsstätte begeben und diese nach Ende der Berufstätigkeit auf direktem Wege wieder verlassen. Eine gemeinsame grenzüberschreitende Strategie sollte erarbeitet werden. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen entlang der tschechischen Grenze unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsgeschehens in den tschechischen Nachbarregionen aufrecht zu erhalten.

Für den Einzelhandel und die Gastronomie wird eine inzidenzunabhängige Öffnungsstrategie umgesetzt. Im Gegenzug zur Öffnung werden erhöhte Anforderungen an das Hygienekonzept vor Ort gestellt. Dies umfasst insbesondere eine betriebliche Teststrategie des Personals und – abhängig von Inzidenzwerten – ein regionales Testangebot und Testkonzept der Kunden unter Einbeziehung der Schnellteststationen. Es erfolgt eine Begleitung und Überwachung der Hygienekonzepte. Ziel ist es, dem Einzelhandel, ebenso wie der Bevölkerung, eine deutschlandweit einheitliche Perspektive zu bieten, unabhängig von geografischer Lage und daraus resultierenden Inzidenzwerten. Damit werden Einkaufsströme in andere Regionen vermieden. Durch die Einbindung der Gastronomie werden Zusammenkünfte aus dem privaten in den öffentlichen Bereich verlagert und Zusammenhänge besser ermittelbar.

Ein Immunisierungskonzept wird erarbeitet. Dieses sieht zum einen den Ausbau der Impfkapazitäten vor Ort vor. Zum anderen bietet man an – soweit in anderen Regionen Impfstoff nicht in ausreichender Geschwindigkeit verimpft werden kann und gelagert werden müsste – diesen in den bayerischen Grenzregionen zu impfen. Ziel ist es, die Bevölkerung vor Ort zu schützen, die Inzidenzwerte zu senken und damit gleichsam einen Schutzgürtel für benachbarte Regionen zu schaffen, um so die Ausbreitung des Virus und von Virusvarianten einzudämmen.

Ein Öffnungskonzept für Schulen und Kindertageseinrichtungen wird erarbeitet. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen möglichst zügig Präsenzunterricht bzw. Kindertagesbetreuung anzubieten. Dazu wird bei höheren Inzidenzen ein besonderes Hygiene- und Testkonzept umgesetzt, das modellhaft begleitet und dynamisch angepasst wird. Ziel ist eine bestmögliche Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Schulfamilie, weshalb Vorlaufzeiten zu berücksichtigen sind. Lehrkräfte und Erzieher werden prioritär geimpft.

„Dieses Konzept ist ein Baustein, das Infektionsgeschehen besser zu beherrschen und Lebensqualität sowie Wirtschaftsstärke zu schaffen und zu sichern“, betonen die Landräte in Ostbayern.

-lawun-

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Venedig – Gesichter einer Stadt
„Venedig antipasto“
Ausstellung

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Region Miesbach – Manfred Lehner, Jahrgang 1953, hat sich schon als junger Student bei einer Studienreise in die Lagunenstadt Venedig verliebt und ihr immer, ob mit dem Aquarellkasten oder der Fotokamera, die Treue gehalten. Bis heute hat für ihn die Serenissima, dieser uralte Ort, mit ihren 450 Brücken und 150 Kanälen ihre Magie und Anziehungskraft nicht verloren. Reflexionen in den Kanälen der Traumstadt waren neben dem Leben der Menschen ein wesentlicher Teil seiner fotografischen Beobachtungen. In keinem anderen Ort der Welt wird die Architektur wohl in solcher Farbenpracht und Abstraktion in Wasserspiegelungen dargestellt.

Manfred Lehners große Ausstellung „Venedig – Gesichter einer Stadt“ war für Juni 2020 in der Kunstgalerie des Waitzinger Kellers geplant und musste coronabedingt auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Jetzt wird, in der Zeit vom 20. Februar bis 5. April 2021, ein Teil der Ausstellung – als Vorgeschmack (Antipasto) – an den Glasfronten des Waitzinger Kellers präsentiert – und das nicht nur tagsüber, sondern auch von 17:30 bis 22:00 Uhr mit Beleuchtung.

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Manfred Lehners Ausstellung „Venedig antipasto“
wird vom 20. Februar bis 5. April 2021 an den Glasfronten des Waitzinger Kellers in der Kreisstadt Miesbach präsentiert

-am- Bilder: Manfred Lehner

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Erster
digitaler Supermarkt Bayerns
öffnet heuer in der Oberpfalz

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Region Oberpfalz – In der oberpfälzischen Gemeinde Altenthann im Landkreis Regensburg soll in diesem Jahr der erste digitale Supermarkt Bayerns öffnen. Während viele Dorfläden auf dem Land schließen, sichert und verbessert dieser Supermarkt die Grundversorgung der knapp 1600-Einwohner-Gemeinde. Vor Ort informierte sich Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger über das Projekt und betonte: „Die Digitalisierung macht es möglich: Wir verbessern die Versorgung im ländlichen Raum. Dank künstlicher Intelligenz wird ein 24-Stunden Einkauf an 365 Tagen ermöglicht. Hierüber freuen sich nicht nur junge Menschen. Gerade für die weniger mobile Bevölkerung ist dieser Supermarkt ein Gewinn.“

Derzeit müssen die Altenthanner in umliegende Gemeinden fahren, um in einem Supermarkt einzukaufen. Der neue Supermarkt soll laut „Emma ́s Tag und Nacht Markt GmbH“, die den Supermarkt in Altenthann errichten wird, ein Vollsortimenter werden, und zwar mit Lebensmitteln wie Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren sowie Obst und Gemüse. „Diese digitale Infrastrukturplattform baut keine Arbeitsplätze ab, sondern schafft neue in der Region. Besonders freut es mich, dass auch viele Anbieter regionaler Produkte im Sortiment aufgenommen werden“, so Aiwanger.

Das digitale Geschäftsmodell ist darauf ausgelegt, dass das System eigenständig nachordert, sobald sich die Regale leeren. Diese werden dann vom Personal mit der neuen Ware aufgefüllt. Ferner kann das Sortiment dank künstlicher Intelligenz „on-demand“ angepasst werden. Sollten beispielsweise Biowaren oder saisonales Gemüse wie Spargel besonders gefragt sein, wird das Verkaufsangebot verändert.

Der Finanzpolitiker und Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt freute sich auf den neuen Supermarkt: „So ein Markt stellt gerade für kleine Kommunen eine riesige Chance dar. Die moderne Technik macht nun in vielen Ortskernen einen 24/7-Markt möglich, der auch und gerade für die ältere Bevölkerung leicht erreichbar bleibt.“ Gemeinsam mit dem Altenthanner Bürgermeister Harald Herrmann hatte sich Gotthardt bei der EU für das Projekt stark gemacht. So erhielt Gotthardt eine Zusage für eine 40-prozentige Förderung aus europäischen Mitteln. Für ihn stellt das „innovative Altenthanner Modell ein Vorzeigeprojekt für ganz Bayern“ dar.

Der Zutritt erfolgt über eine kostenlose Kundenkarte und einer Pin, welche der Kunde selbst festlegt. Nach der Eingabe des PINs kommt man in den Supermarkt. Nachdem der Einkaufszettel abgearbeitet ist, gelangt der Kunde in den Kassenbereich mit Selbst-Scan-Kassen. Der Kunde kann die Produkte selbst einscannen und mit seiner EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen.

-stmwi-

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Kunst-
und Kulturförderung

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Kunst und Kultur sind von den Folgen der Pandemie besonders hart getroffen. Das ist dem Landkreis und seinem Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten bewusst und deshalb haben sich die Beteiligten trotz der momentan unsicheren Haushaltssituation auch für das Jahr 2021 für eine freiwillige Förderung ausgesprochen. „Damit wollen wir den Kunst- und Kulturschaffenden in diesen schwierigen Zeiten unsere Wertschätzung und Unterstützung signalisieren“, so Landrat Josef Niedermaier.

2017 hatte der Kreistag die Richtlinien zur Kunst- und Kulturförderung im Landkreis beschlossen. Alle natürlichen und juristischen Personen können für künstlerische und kulturelle Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen, eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden und eine überörtliche Bedeutung haben.

Der Landkreis-Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten entscheidet in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Vergabe der Mittel. Seit 2017 bis einschließlich 2021 wurden bislang 61 Projekte gefördert. Es handelt sich um Projekte und Veranstaltungen wie beispielsweise Konzertreihen der Musikwerkstatt Jugend e.V. aus Icking; des Vereins Klangwelt Klassik – Freunde der Kammermusik e.V.; des Vereins Holzhauser Musiktage e.V.; des Vereins Klangerlebnis e.V. oder die Kunstmeile in Wolfratshausen des Vereins Lebendige Altstadt Wolfratshausen e.V.; Programme des Kulturvereins LUST e.V. in Bad Tölz; jährliche Ausstellung der Künstlervereinigung Lenggries e.V.; Sonderausstellungen des Vereins Bürger fürs Badehaus Waldram e.V.; Projekte des Kunstvereins Tölzer Land e.V.; Projekte des Historischen Vereins Wolfratshausen e.V. aber auch um Einzelprojekte, wie Sonderveranstaltungen der Galerie Hollerhaus in Irschenhausen; Projekte des Künstlers Florian Hüttner; Literaturfestival des Veranstalters AlpenLichtSpiele; Künstlerkalender zum 1.000-jährigen Jubiläum; Gruppenausstellung im Kloster Schlehdorf sowie die Erstellung der Website „das-kunst-werk“.

-labt- Bild: am

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GNA-Octea

Pilotstudie
zum bayerischen
PCR-Schnelltest
am Münchner Flughafen

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek haben sich über den Fortgang der Pilotstudie zum Einsatz des bayerischen PCR-Schnelltests „GNA-Octea“ informiert. Die Staatsminister besuchten das „Test&Fly“-Zentrum am Flughafen München, in dem sich Flugpassagiere vor dem Abflug auf eine COVID-19-Infektion testen lassen können.

Das „Test&Fly“-Zentrum ist einer von drei Standorten der Pilotstudie, die das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Auftrag gegeben hat. Ferner werden in der Klinik Kitzinger Land und am Schlachthof Landshut die Ergebnisse und die Nutzbarkeit des bayerischen Schnelltests im Vergleich mit anderen Verfahren validiert.

Test-Abstriche von Passagieren werden am Münchner Flughafen -anonymisiert- zusätzlich durch „GNA-Octea“ ausgewertet. Anschließend vergleichen Experten die Ergebnisse mit herkömmlichen, langsameren Verfahren. Ziel ist es, eine breite Datenbasis zu haben, um die Zuverlässigkeit und Anwendbarkeit des PCR-Schnelltests beurteilen zu können. Für die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität ist die Clinical Research Organisation „SSS“ an der Pilotstudie beteiligt. Sie hatte bereits den Prozess um die Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im November 2020 begleitet.

Ein wichtiger Vorteil von „GNA-Octea“ im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren ist, dass der Schnelltest in einer mobilen Laborumgebung eingesetzt werden kann. Daher soll er an Brennpunkten wie Krankenhäusern, Seniorenheimen und Verkehrsknoten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen genutzt werden.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte die Entwicklung des Schnelltests im April 2020 bei GNA Biosolutions in Martinsried in Auftrag gegeben. Dadurch sicherte sich die Staatsregierung 1000 „Octea“-Testgeräte und eine Million Einzeltests. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Kosten für den Pilotversuch übernommen. Der auf dem PCR-Verfahren basierende Schnelltest hat nach den Angaben des Herstellers eine deutlich höhere Zuverlässigkeit als die derzeit häufig genutzten Antigen-Schnelltests, weil er das Erbgut des Erregers nachweist. Mit einer Sensitivität von 96,7 Prozent und einer Spezifität von 100 Prozent soll er das hohe Niveau von PCR-Normaltests erreichen. „GNA-Octea“ braucht vom Rachenabstrich bis zum Testergebnis nur rund 40 Minuten, wobei 20 Minuten für die Rachenabstriche und Vorbereitungszeit angesetzt sind.

-stmwi-

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Initiative
Klischeefrei

Region Bayern – Traditionelle Rollenbilder von Frauen und Männern beeinflussen noch immer die Berufs- und Studienwahl, dabei sollten hier allein die persönlichen Interessen und Begabungen ausschlaggebend sein. „Junge Menschen sollen die Zukunft nach den eigenen Talenten, Interessen und Wünschen gestalten – ohne einengende Geschlechterstereotype. Denn Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer ist eine entscheidende Stellschraube für eine moderne und zukunftsfähige Gesellschaft,“ betonte die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner.

Der Freistaat Bayern setzt sich seit langem dafür ein, diese einengenden Rollenbilder aufzulösen. Um dieses Engagement noch sichtbarer zu machen, unterzeichnete die Sozialministerin die sogenannte „Klischeefrei-Vereinbarung“. Damit wird das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als erstes bayerisches Ministerium Partner der „Initiative Klischeefrei“, ein Bündnis aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung zur Förderung der Berufswahl ohne Geschlechterklischees – unter der Schirmherrschaft von Elke Büdenbender.

Miquel Diaz, Leiter der Servicestelle der „Initiative Klischeefrei“: „Wir begrüßen mit großer Freude das Engagement des Landesministeriums. Mit dem Beitritt setzt es ein deutliches Zeichen für eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl und stärkt unsere Initiative auf ihrem Weg. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, in allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen, die Chancengleichheit junger Menschen auf ihren Berufswegen zu fördern und damit eine an Talenten sowie Potentialen orientierte Berufsorientierung, die gleichfalls auch den Wirtschaftsstandort Bayern sichert.“

-stmas-

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Studie
zu automatisiertem Bahnfahren
im ländlichen Raum

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Region Bayern – Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert die Digitalisierung im Bahnverkehr. Hierzu finanziert es mit 11.400 Euro eine Vorstudie des Projekts „BahnAutonom Bayern 2029 – Automatisiertes Bahnfahren im ländlichen Raum“, das perspektivisch im oberfränkischen Landkreis Forchheim auf der Bahnstrecke zwischen Forchheim und Ebermannstadt umgesetzt werden soll.

Die Vorstudie wird koordinierend vom Münchner Architektur- und Designunternehmen Andreas Vogler Studio erstellt, das bereits Referenzen bei der Gestaltung von Schienenfahrzeugen hat und auch Mitglied im „Cluster Bahntechnik Bayern“ ist. Mit an Bord sind ferner das Regensburger Eisenbahnverkehrsunternehmen Agilis, das auf der Strecke Forchheim – Ebermannstadt aktuell im Auftrag des Freistaats die Schienenpersonennahverkehrsleistungen erbringt, der renommierte Schweizer Fahrzeughersteller und Ausrüster Stadler sowie weitere Forschungsinstitutionen aus dem Umfeld des Bahntechnik-Clusters. Neben dem Freistaat unterstützt auch die Nürnberger Privatstiftung „Innovation und Zukunft“ mit 19.000 Euro die Vorstudie.

Das Projektteam Andreas Vogler und Robert Künzler dazu: „Ziel des Projektes ist es, das künftige technische, wirtschaftliche und angebotsmäßige Potenzial des digitalisierten Bahnverkehrs aufzuzeigen und zu entfalten. Mit fahrzeugseitiger Ausrüstung soll ein kostengünstiger und hochautomatisierter Betrieb auf Nebenbahnen zum Vorteil des Betreibers, der Fahrgäste und der öffentlichen Hand verwirklicht werden. Das geplante durch Personal begleitete, autonom fahrende Demonstrator-Schienenfahrzeug soll in der Öffentlichkeit Vertrauen in den digitalen Schienenverkehr aufbauen und so die Weichen zu einem deutlich attraktiveren, umwelt- und ressourcenschonenden SPNV im ländlichen Raum stellen.“

Im Rahmen der Vorstudie sollen die einzelnen Aufgabenstellungen und Etappenziele detailliert definiert und untersucht, weitere Industrie- und Projektpartner gewonnen sowie mögliche Umsetzungshindernisse identifiziert und beseitigt werden. Die Ergebnisse der Vorstudie sollen voraussichtlich im Sommer 2021 vorliegen.

-stmb- Bild: am

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Grenzgänger-
Bescheinigungen

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Region Bayern – Die Zwischenbilanz seit der Einführung strengerer Einreisebeschränkungen fällt positiv aus. So betragen die maximalen Wartezeiten an der tschechischen Grenze bei Waidhaus oder Philippsreut rund 20 Minuten. Die Liste der bayerischen Unternehmen, die dringend erforderliche Grenzgänger aus Tschechien und Tirol beschäftigen und von den Kreisverwaltungsbehörden als systemrelevant eingestuft wurden, hat das Staatsministerium des Innern vereinbarungsgemäß an das Bundesinnenministerium übermittelt.

Bundespolizei und Bayerische Grenzpolizei haben Mitte Februar an den bayerischen Landesgrenzen bei rund 48.600 kontrollierten Personen 6.742 zurückweisen müssen, weil sie die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten. Darüber hinaus haben Bundespolizei und Bayerische Grenzpolizei seit dem 27. Dezember 2020 direkt an der Grenze, im grenznahen Raum und an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen insgesamt mehr als 266.000 Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Corona-Infektionsschutzbestimmungen zu überwachen. Bei 17.307 Personen wurde festgestellt, dass kein gültiger negativer Corona-Test vorlag. Bei mehr als 36.000 Einreisenden erfolgte eine Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, weil beispielsweise kein gültiger negativer Testnachweis vorgelegt wurde oder die digitale Einreiseanmeldung nicht vorlag.

-stmi-

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CO2 – Challenge

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Region Bayreuth – Die CO2-Challenge der Klimaschutzbeauftragten in der Metropolregion Nürnberg liefert jeden Tag während der Fastenzeit neue Impulse für mehr Klimaschutz im Alltag. Insgesamt 40 Tages-Challenges liefern Anregungen, die eigenen Gewohnheiten mit offenem Blick in neuem Licht zu sehen. Die CO2-Challenges werden auch auf den Social Media-Kanälen der Metropolregion Nürnberg unter #co2challenge geteilt. Die Challenges sind trotz des ernsten Themas humorvoll und ohne erhobenen Zeigefinger formuliert. Mitmachen soll schließlich auch Spaß machen.

Als Autor/innen der CO2-Challenges, aber auch als Mitwirkende, die sich den Herausforderungen stellen, sind seit mehreren Jahren die Klimaschutzmanagerinnen und -manager aus der Stadt und dem Lankreis Bayreuth dabei. In diesem Jahr will sich auch Landrat Florian Wiedemann in seinem privaten Umfeld an einige Challenges wagen: „Ich bin sehr gespannt auf die Herausforderungen. Mein Ehrgeiz ist geweckt, ein paar dieser Challenges auch selbst zu bestehen. Generell finde ich, dass sich die Klimaschutzmanagerinnen und -manager der Metropolregion hier etwas Großartiges ausgedacht haben und mit einem sehr ernsten Thema auf sehr kreative Art und Weise umgehen.“

Der Fokus der Challenges liegt auf den Bereichen Konsum, Ernährung, Mobilität und Energie. Ansatzpunkte für Klimaschutz im Alltag finden sich überall in unmittelbaren Umgebung, ob in der Garage, auf dem Weg zur Arbeit, im Heizungskeller oder beim Duschen, Kochen, Waschen und Einkaufen. Wie die dazu passenden Challenges konkret aussehen, wird auf der Website verraten. Dort findet man auch Hintergrundinformationen und weiterführende Links. Die Sonntage sind ausgenommen, können aber mit klimafreundlichen Rezepten, die auf der Webseite veröffentlicht werden, emissionsarm gestaltet werden. Die Rezepte wurden aus den Einsendungen des Rezeptwettbewerbs der regionalen Dachmarke „Bayreuther Land“ ausgewählt. Die Aktion hat 2019 einen Hauptpreis im Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune“ erhalten und will mit dem Preisgeld noch mehr Breitenwirkung für die CO2-Challenge entwickeln.

-labt- Bild: metropolregion nürnberg

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Familienwegweiser

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Region Berchtesgadener Land – Im Familienalltag tauchen oft viele Fragen auf: Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Hilfe brauche? Wer hilft weiter bei Erziehungsfragen? Wo kann ich mich mit anderen Eltern austauschen? Umso dankbarer sind Mütter und Väter dann für schnelle Antworten und praktische Lösungen. Die Familienförderstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familien im Berchtesgadener Land hat für die Region Berchtesgadener Land die wichtigsten Anlaufstellen für Familien übersichtlich in einem handlichen Familienwegweiser gebündelt.

Der neue Familienwegweiser 2021/22 liegt -kostenlos- bei allen Rathäusern der Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land in gedruckter Form aus. Der Familienwegweiser ist aus der Netzwerkarbeit der Familienförderstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land entstanden und dient bereits seit Jahren als wertvolle Informationsbroschüre für Familien, Eltern, Erziehende und junge Menschen. Er enthält viele wichtige Adressen und Kontaktstellen für Familien und ist damit zuverlässiges Nachschlagewerk für unterschiedliche Familienfragen. Ebenso richtet er sich an (sozial-)pädagogisches und medizinisches Fachpersonal, das mit Kindern und Familien arbeitet.

„Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Es ist uns deshalb sehr wichtig, dass Familien Unterstützung in den verschiedensten Lebenslagen finden. Mit den vielen Adressen und Unterstützungsangeboten im neuen Familienwegweiser sind viele wichtige Grundinformationen für Familien zusammengefasst“, so Lisa Tiefenbacher von der Familienförderstelle Berchtesgadener Land.

-labgl- Bild: labgl

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Projekt
des deutsch-polnischen
Jugendwerks
„Bei mir und bei dir, u mnie i u ciebie“

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Region Bayern – Der Jugendaustausch spielt im Rahmen deutsch-polnischer Kommunalpartnerschaften eine wesentliche Rolle. Um die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Kommunen in diesem Bereich zu unterstützen, hat das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) unter der Schirmherrschaft des Rates der Gemeinden und Regionen Europas das Schulungs- und Vernetzungsprogramm „Bei mir und bei dir. U mnie i u ciebie“ entwickelt. Dieses hat zum Ziel, dauerhafte Kontakte zwischen Jugendlichen sowie einen nachhaltigen Fachaustausch zwischen Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen zu schaffen. Bis Ende Januar 2021 haben sich mehrere Städte-, Gemeinde- und Landkreispartnerschaften um die Teilnahme am Programm beworben, darunter auch die Landkreispartnerschaft „Dachau – Oświęcim“. Jetzt wurden die Ergebnisse bekannt gegeben – beide Landkreise sind mit dabei.

„Die Entscheidung des DPJW freut unsere Partner vom Landratsamt Oświęcim und uns riesig. In den letzten Jahren haben wir uns bemüht, die Kontakte zwischen den Jugendlichen aus beiden Kommunen herzustellen. Mehrere Klassen und Jugendorganisationen von uns haben unseren Partnerlandkreis besucht und sich nach der Besichtigung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau mit der Geschichte auseinandergesetzt. Wir haben wiederrum jedes Jahr eine Gruppe von Jugendlichen aus Oświęcim zur Internationalen Jugendbegegnung nach Dachau eingeladen. Es waren aber bis dato in der Regel leider nur einmalige Maßnahmen. Durch die Teilnahme am Programm erhoffen wir uns, unsere Vision der gut funktionierenden Partnerschaft im Bereich Jugendaustausch durch die professionelle Unterstützung erfolgreich zu realisieren“, so Dr. Bernadetta Czech-Sailer, zuständige Partnerschaftsreferentin im Landratsamt Dachau.

Landrat Stefan Löwl sieht auch politische Aspekte des Projektes: „Der Jugendaustausch dient dem gemeinsamen Kennenlernen und trägt zum Abbau von Vorurteilen bei, was das Verständnis füreinander und die Freundschaften fördert. Dies wiederrum ist sehr wichtig für das Bekenntnis zu einem vereinten Europa und zum Kampf gegen die Feinde der Demokratie“.

Die Partnerschaftsbeauftragte, Kreisrätin Marese Hoffman, ergänzte: „Ganz grundsätzlich dient dieser Austausch der Jugendlichen auch dazu, sich selbst und die eigene Identität kennenzulernen, um dann kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu finden, was letztendlich dazu führt, das Wesen von Vielfalt in der Gesellschaft zu verstehen“.

Im Rahmen des Programms ist ein Netzwerktreffen für die Vertreterinnen und Vertreter der ausgewählten Kommunalpartnerschaften geplant, in welchem die Potenziale beider Kommunen ermittelt werden. Nach einer individuellen Beratung mit den Expertinnen und Experten des DPJW wird ein Aktionsplan erarbeitet, wie man Jugendliche in die Partnerschaft miteinbeziehen kann. Die Auftaktveranstaltung ist für Herbst 2021 vorgesehen, danach soll die Umsetzung der grenzüberschreitenden Kooperationsprojekte erfolgen.

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk ist eine 1991 von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen gegründete internationale Organisation, die deutsch-polnische Jugendbegegnungen und Fachprogramme finanziell und inhaltlich unterstützt. Seit der Gründung wurden über drei Millionen junge Menschen im Rahmen von nahezu 80.000 Projekten im Austausch gefördert.

-ladah-

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Schülerbeförderung
zum Gymnasium Kufstein
sichergestellt

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Region Rosenheim/Kufstein – Rund 80 Schülerinnen und Schüler aus dem bayerischen Inntal, die in Kufstein in das Gymnasium gehen, können am Präsenzunterricht teilnehmen. Dem Antrag der Schulleitung auf Befreiung der Quarantänepflicht für die bayerischen Schülerinnen und Schüler hat das Landratsamt Rosenheim entsprochen. Ferner kümmerte sich das Landratsamt Rosenheim um die Schülerbeförderung. Die rechtliche Prüfung ergab, dass eine grenzüberschreitende Beförderung zulässig ist, wenn ausschließlich Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden. Das ist sichergestellt, weil der Schulbus nicht Teil einer öffentlichen Buslinie ist.

Die Schülerbeförderung wird bei der Bundespolizei angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig getestet werden. Gleiches gilt für den Busfahrer. Als „Arbeitskraft im Verkehrssektor“ fällt er unter eine systemrelevante Berufsgruppe. Bei allen ist eine digitale Einreiseanmeldung und ein negativer COVID-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft beauftragte die Firma „Busreisen Astl“ mit der Schülerbeförderung.

-laro-

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Mehr
Verbraucherschutz
bei automatischen
Vertragsverlängerungen
gefordert
-Neuregelung soll auch für Altverträge gelten-

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Region Bayern – Bayern setzt sich auf Bundesebene für mehr Verbraucherschutz bei Verbraucherverträgen ein. Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu fairen Verbraucherverträgen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Schutz insbesondere bei Verträgen mit automatischer Verlängerung. Es kann nicht sein, dass Verbraucher – sei es beim Handyvertrag, sei es beim Fitnessstudio – regelmäßig durch Laufzeiten von zwei Jahren mit automatischer Vertragsverlängerung um weitere zwölf Monate gebunden werden und nur unter erschwerten Bedingungen kündigen können. Deshalb ist es richtig, dass nach dem Gesetzentwurf Verbraucher künftig vor Ablauf der Kündigungsfrist benachrichtigt werden müssen und sich die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt. Aber die meisten Verbraucher stecken in Altverträgen, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung leider bislang ausnimmt. Wir haben daher im Bundesrat einen Vorschlag für eine Regelung eingebracht, die dafür sorgt, dass auch bei Bestandsverträgen die stärkeren Schutzrechte greifen. Alle Verbraucher sollen von dem neuen Gesetz profitieren. Die Länder konnten wir davon im Bundesrat schon überzeugen – jetzt ist die Bundesregierung am Zug.“

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zu fairen Verbraucherverträgen sieht umfassende Regeln für mehr Verbraucherschutz vor: Insbesondere mehr Schutz vor zu langen Laufzeitvereinbarungen bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen – wie etwa Mobilfunkverträgen sowie mehr Schutz vor telefonisch aufgedrängten Verträgen und unerlaubter Telefonwerbung. Ziel des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung ist es, die Position der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu stärken und faire Verbraucherverträge zu fördern. Die Länder haben in der 1000. Bundesratssitzung beschlossen, dieses Ziel zu unterstützen, sehen jedoch weiteren Änderungsbedarf. Beispielsweise sollen Verbraucher auch im gesamten Sport- und Freizeitbereich – wie etwa bei Fitnessstudioverträgen – vor zu langen Vertragslaufzeiten geschützt werden.

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat sich im Rahmen des Bundesratsverfahrens insbesondere dafür eingesetzt, dass die Neuregelungen im Bereich der stillschweigenden Vertragsverlängerung auch für Bestandsverträge gelten sollen. Automatische Vertragsverlängerungen um zwölf Monate schränken die Möglichkeiten der Verbraucher ein, auf Veränderungen der persönlichen Umstände oder der Qualität der angebotenen Leistungen zeitnah zu reagieren. „Daher ist es nur ein Gebot der Fairness, wenn alle Verbraucher – egal ob Neukunden oder Altkunden – rechtzeitig auf den Ablauf der Kündigungsfrist hingewiesen werden und von einer verkürzten Kündigungsfrist profitieren“, so Glauber.

-stmuv-

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Tourismus
in Bayern
stark eingebrochen

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Region Bayern – Der Tourismus in Bayern ist in Folge der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr stark eingebrochen. Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger: „Für den Tourismus in Bayern war 2020 mit Ausnahme einiger Sommermonate ein katastrophales Jahr. Zwei Lockdowns, von denen einer noch immer andauert, haben die Branche stellenweise fast vollständig zum Erliegen gebracht.“ Der Minister forderte – bei der Vorstellung der Tourismusbilanz 2020 – vom Bund, auch für touristische Einrichtungen eine faire, faktenbasierte Öffnungsperspektive zu erarbeiten. Auch Einrichtungen wie Seilbahnen könnten in den nächsten Wochen verantwortbar mit guten Konzepten wieder geöffnet werden. Schrittweise müssten Hotellerie und Gastronomie folgen.

„Die Tourismusbranche leidet besonders stark unter den Corona-Maßnahmen, viele Mitarbeiter kündigen angesichts der Perspektivlosigkeit. Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bayern. Der Bund muss den steuerlichen Verlustrücktrag auf mehrere Jahre ausweiten und die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie nutzen. Auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der dankenswerterweise jetzt bis Ende 2022 verlängert wurde, muss dauerhaft beibehalten und auf Getränke ausgedehnt werden“, so Aiwanger.

Die Bilanz des Tourismus in Bayern 2020:
Die Zahl der Gästeankünfte ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 50,4 Prozent eingebrochen. Statt 40 Millionen reisten nur rund 19,8 Millionen Personen an. Die Zahl der Übernachtungen sank von rund 101 Millionen auf knapp 60 Millionen, das entspricht einem Rückgang von 40,6 Prozent. Von dem Rückgang sind alle bayerischen Tourismusregionen betroffen. Die Spannbreite reicht bei den Gästeankünften von Minus 42,7 Prozent in Allgäu/Bayerisch-Schwaben bis Minus 55,7 Prozent in München-Oberbayern. Besonders stark war der Einbruch in den Städten, die unter der starken Reduzierung von Geschäftsreisen sowie den Absagen von Messen und Events gelitten haben. Im Gegensatz dazu – eine der wenigen guten Nachrichten des vergangenen Tourismusjahres – konnten vor allem die ländlichen Regionen ein paar ordentliche Sommermonate verbuchen.

Aiwanger setzt deshalb auch für dieses Jahr auf eine starke Sommersaison: „Mit dem ‚Urlaub dahoam‘ ist es Bayern schon im vergangenen Jahr gelungen, neue Zielgruppen – wie junge Menschen und Familien – als Gäste zu gewinnen und so den weggefallenen Auslandtourismus durch heimische Nachfrage teilweise zu kompensieren. Es zahlt sich aus, dass wir schon vor Corona mit den Themen Authentizität, Regionalität und Umweltverträglichkeit auf Zukunftstrends im Tourismus gesetzt haben. Urlaub in Bayern ermöglicht Eintauchen in unsere Kultur und Lebensart – in Stadt und Land. Hinzu kommt: Urlaub in Bayern wird seit jeher als sehr sicher wahrgenommen. Diese Einschätzung der Gäste hat sich in der Corona-Krise bestätigt und ist ein wichtiges Plus im Wettbewerb“, betonte der bayerische Wirtschafts- und Tourismusminister.

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern: „Das bayerische Gastgewerbe befindet sich unverschuldet in der schwersten Krise seit dem zweiten Weltkrieg, derzeit sehen über 74 Prozent ihren Betrieb durch die Corona-Krise in seiner Existenz gefährdet, 24 Prozent denken bereits konkret über eine Betriebsaufgabe nach. Umso wichtiger war das Signal, die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen zu verlängern. Hierdurch werden die Unternehmen in die Lage versetzt, nach einer Öffnung wieder Verluste auszugleichen, Schulden zu tilgen, gestundete Beiträge zu begleichen und wieder in eine Altersvorsorge, die oftmals im Rahmen des Überlebenskampfes aufgelöst werden musste, zu investieren. Hier kämpfen wir weiter für eine Entfristung – auch nach 2022 – und einen Einbezug von Getränken. Zugleich bedarf es jetzt aber auch dringend eines verlässlichen, transparenten Öffnungskonzeptes, das Planungssicherheit schafft. Ziel müssen erkenntnisbasierte Kriterien sein, die auch eine Differenzierung auf Basis der vorgehaltenen Hygiene- und Schutzkonzepte ermöglichen. Jetzt ist es an der Zeit, die Rahmenbedingen so zu verändern, dass Unternehmer sich aus eigener Kraft erholen können.“

Alois Brundobler, Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbandes: „3,4 Millionen Ankünfte in den bayerischen Heilbädern und Kurorten, das ist ein Minus von 40,7 Prozent; 16,5 Millionen Übernachtungen, das bedeutet einen Rückgang um 32,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das sind dramatische Zahlen für die Heilbäder und Kurorte. Viele Kommunen sind in existenziellen Nöten. Dennoch stecken wir den Kopf nicht in den Sand – wir arbeiten an der Weiterentwicklung des Gesundheitstourismus. Die Covid-19-Pandemie hat uns allen gezeigt: Gesundheit, Prävention und Rehabilitation sind die Mega-Themen in unserer Gesellschaft, auch für die Wirtschaft. Die bayerischen Heilbäder und Kurorte haben in den vergangenen Jahren kräftig investiert, allein zwischen 2014 bis 2016 waren es über 200 Millionen Euro. Diesen Weg gehen wir weiter. Mit wissenschaftlich begleiteten und erforschten Gesundheitsangeboten, mit neuen digitalen Projekten, mit Präventionsangeboten, die auf Berufsgruppen zugeschnitten sind. Und wir werden und müssen Rehabilitationsprogramme für Menschen entwickeln, die nach einer Corona-Erkrankung noch lange mit diversen Symptomen zu kämpfen haben. Gesundheitskompetenz ist unser Alleinstellungsmerkmal und die Stärke der bayerischen Heilbäder und Kurorte, das wollen wir behalten.“

Barbara Radomski, Geschäftsführerin der Bayern Tourismus Marketing GmbH: „Die Corona-Krise hat den Tourismus schwer getroffen. Sie hat uns gezeigt, wo unsere Schwächen liegen, aber auch, in welchen Bereichen wir schon sehr gut sind. Diese Erkenntnisse wollen wir nutzen, um die Krise nicht einfach nur zu überstehen, sondern an ihr zu wachsen. Wir wollen den Tourismusstandort Bayern für die Zukunft noch besser aufstellen. Deshalb setzen wir auch in Zukunft auf ein starkes Marketing und eine starke Kommunikation für das Reiseland Bayern. Und wir investieren verstärkt in die Digitalisierung des bayerischen Tourismus, die Vernetzung mit und innerhalb der Branche und die nachhaltige Entwicklung unserer bayerischen Destinationen. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Vorgehen den Erfolg des Reiselandes Bayern langfristig sichern werden.“

Prof. Dr. Jürgen Schmude, Direktor des Departments für Geographie an der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Die COVID-19-Pandemie ist ein externer Schock unbekannten Ausmaßes für die bayerische Tourismuswirtschaft, die zu dauerhaften Veränderungen sowohl auf der Seite der touristischen Leistungsträger als auch der touristischen Nachfrage führen wird. Auf der Angebotsseite werden unter anderem ’sichere‘ Produkte an Bedeutung gewinnen und neue Geschäftsmodelle entstehen. Auf der Nachfrageseite wird sich das touristische Verhalten zumindest teilweise ändern, wobei das Reisebedürfnis und die die Reiselust ungebrochen bleiben.“

-stmwi- Bild: am

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Präsidentin
des Bayerischen Landtags
nahm an Online-Schulunterricht teil:
„Kinder erlernen wichtige Digitalkompetenzen“

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Region Miesbach – Unterricht übers Netz: Wie Schulunterricht virtuell läuft, wollte Landtagspräsidentin Ilse Aigner auch selbst erleben. Daher nahm sie die Einladung zu einer Schulstunde via MS Teams des Privatgymnasiums Holzkirchen gerne an. Das Fazit der Stimmkreisabgeordneten: Lehrer und Schüler haben sich auf die Wissensvermittlung übers Netz gut eingestellt, auch wenn dafür viel Einsatz und Improvisationstalent aller Beteiligten nötig ist. „Zwar ist Präsenzunterricht durch nichts zu ersetzen, dennoch vermittelt diese Krise unseren Kindern und Jugendlichen wichtige Digitalkompetenzen, von denen sie auch später profitieren können. Wäre die Pandemie vor 20 Jahren gewesen, hätten wir diese Möglichkeit nicht gehabt“, betonte Aigner. Auch wenn es mitunter holprig laufe, sei der Online-Unterricht ein Gewinn.

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Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, nahm an Online-Schulunterricht teil

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Das Thema, das die Klasse 11 b ausgesucht hatte, war die Lyrik der Romantik. Mit Deutschlehrerin Melanie Kensy wurde das Gedicht „Sehnsucht“ von Joseph von Eichendorff analysiert. Obwohl dieses aus dem Jahr 1834 stammt, erkannten die Schülerinnen und Schüler gleich den Bezug zur aktuellen Corona-Krise, die ebenfalls stark von Sehnsucht, nach Freiheit und Unbeschwertheit geprägt ist. Ein Schüler brachte es auf den Punkt: „Wir sehnen uns gerade nach den besseren Zeiten aus unserer Vergangenheit – für unsere Zukunft!“

Abgesehen von diesen philosophischen und literarischen Gedanken hatten die Schülerinnen und Schüler auch viele Fragen an die Abgeordnete, vor allem zu den politischen Abläufen und Entscheidungsprozessen in der Krise. Aigner verwies darauf, dass das Spannungsfeld auch für alle Verantwortlichen in der Politik herausfordernd sei. Man müsse ständig abwägen zwischen Infektionsschutz, wirtschaftlicher Lage und Akzeptanz in der Bevölkerung. „Den einen Weg gibt es in unserer Demokratie nicht, es ist immer ein Kompromiss aus unterschiedlichen Sichtweisen“, resümierte Ilse Aigner.

-am- Bild: bla

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Kreislaufwirtschaft
muss Innovationspotential
beflügeln

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Kürzlich stimmte das Europaparlament über einen Bericht zum Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan ab. Dieser soll als Teil des „Green Deal“ zu einer effizienteren Ressourcennutzung in der EU führen und insbesondere Abfallvermeidung und Recycling fördern. Grundsätzlich begrüßte die Freie Wähler-Europaabgeordnete Ulrike Müller den Bericht, den ihr Fraktionskollege Jan Huitema (Renew Europe) als Berichterstatter verantwortet. Sie unterstützt den Ansatz, Abfallvermeidung in den Vordergrund zu stellen und eine Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der EU-Bürgerinnen und Bürger anzustreben. In ihren Augen sollte der Schwerpunkt auf Anreizen für Innovation und nachhaltiges Wirtschaften liegen.

Gefährden die Forderungen den Wirtschaftsstandort Europa?
Müller unterstreicht die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft, um die EU-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen: “Die Kreislaufwirtschaft bietet viel wirtschaftliches Potential für innovative deutsche und europäische Unternehmen. Der Aktionsplan der Kommission wie auch der Bericht des Parlaments setzen hier wichtige Impulse.” Allerdings sieht die Europaabgeordnete einige Elemente des Berichts kritisch. Dieser enthält die Forderung nach einem flächendeckenden, verpflichtenden Ziel zur reduzierten Nutzung von Primärrohstoffen. Müller findet diese Forderung problematisch. Sie fordert gezielte und sachgerechte Maßnahmen statt eines Pauschalziels.

In der vom Parlament vorgelegten Fassung befürchtet Müller eine Gefährdung der industriellen Produktion in der EU: “Wir wissen, dass zum Beispiel im Textilbereich so viel produziert wird, dass gar nicht alles seinen Weg in die Geschäfte, geschweige denn in die Kleiderschränke findet. Das ist nicht nachhaltig. Aber in der momentanen Formulierung des Parlamentes könnte eine solche Maßnahme dazu führen, dass die verbleibende industrielle Produktion aus der EU abwandert.”

Nutzung von Recycling-Rohstoffen muss attraktiver werden
Stattdessen fordert Müller einen differenzierten Maßnahmenkatalog: “Die Kommission sollte kein allgemeines, unspezifisches Ziel für alle Primärrohstoffe ausgeben. Stattdessen sollte sie mit gezielten Maßnahmen dort ansetzen, wo es tatsächlich Probleme gibt. So können wir Ressourcenverschwendung vermeiden, ohne damit den Industriestandort Europa zu gefährden.” Ulrike Müller findet es besser, Anreize zu schaffen statt Verbote auszusprechen: “Wir sollten den Einsatz von Primärrohstoffen nicht gesetzlich einschränken, sondern die Nutzung von Sekundärrohstoffen, also Recyclaten, durch entsprechende Rahmenbedingungen attaktiver machen.”

Innovation braucht gute Rahmenbedingungen
Für Müller muss der Schwerpunkt darauf liegen, günstige Bedingungen für Innovationen zu schaffen: “Europa ist arm an Rohstoffen, aber reich an Know-how. Wir müssen dieses immense Innovationspotential unseres Kontinents aktivieren. Dazu gehören Standards, zum Beispiel und insbesondere für die Qualität von Recyclaten, damit diese wettbewerbsfähiger werden und in nennenswerten Mengen Primärrohstoffe ersetzen können.”

Aufgeklärte Verbraucher sind das A und O
Müller wiederholt einmal mehr ihre Forderung nach guter Information und Aufklärung für die Endverbraucher. Vorgaben zum Design von Verbraucherprodukten und Forderungen nach verbindlichen Vorgaben bezüglich Lebensdauer, Materialien und Reparierbarkeit von Produkten dürften nicht zu steigenden Preisen führen. Weiterhin sieht sie darin auch eine Gefährdung der Innovationskraft. Vielmehr müsse die Verbraucherinformation gestärkt werden. Der Rahmen dürfe mit Blick auf die Befriedigung der Verbrauchernachfrage nicht zu eng gesetzt werden.

Hintergrund:
Der Konsum allein der Europäer entspricht derzeit der Tragfähigkeit von drei Erden. Eine möglichst umfassende Kreislaufwirtschaft ist also zentral, um langfristig im Rahmen der planetaren Grenzen zu bleiben. Um die Ziele des „Green Deal“ und der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist neben erneuerbaren Energien und Energieeffizienz auch die Ressourceneffizienz ein wichtiger Faktor. Darüber hinaus bietet die Kreislaufwirtschaft große wirtschaftliche Chancen für Forschung, Entwicklung und Produktion in der EU. Eine effiziente Kreislaufwirtschaft hat positive Auswirklungen auf Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsmarkt.

Der Bericht zum Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan bezieht sich auf den allgemeinen EU-Rahmen für die Kreislaufwirtschaft. Er regelt unter anderem Stärkung der Lebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten sowie einen Rahmen für Sekundärrohstoffe. Außerdem betrachtet er wichtige Wertschöpfungsketten – wie Elektronik, Batterien, Fahrzeuge, Verpackungen, Textilien, Baugewerbe oder Lebensmittel. Der Bericht betont die Wichtigkeit von Anreizen für Innovation und nachhaltige Unternehmen. Der EU-Markt für Recyclate sowie die Verwendung nachhaltiger und erneuerbarer Rohstoffe sollen gefördert werden.

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Ulrike Müller, Freie Wähler-Abgeordnete in Brüssel und Straßburg
unterstreicht die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft, um die EU-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen

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-am- Bild: Ulrike Müller, Freie Wähler, MdEP

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Europaweit
einheitlicher Rechtsrahmen
für den Betrieb von Drohnen

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Region Bayern – Pressefotografen, Reiseblogger, Landwirte, Feuerwehr: Drohnen werden in immer mehr Arbeitsfeldern, aber auch privat eingesetzt. Das Anwendungsspektrum dieser innovativen Technologie ist breit gefächert und ihr Nutzen im professionellen Bereich unbestritten. Derzeit sind laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft etwa eine halbe Million Drohnen unterwegs. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer warnen jedoch vor illegalem Einsatz von Drohnen: „Drohnen können auch zum Sicherheitsrisiko werden. Dann drohen hohe Bußgelder oder bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr sogar Freiheitsstrafen.“

Seit dem Jahreswechsel gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Die neuen Regeln betreffen praktisch alle Drohnenbesitzer. Einheitlich in ganz Europa gelten nunmehr je nach Einsatzprofil, Art und Gewicht unterschiedliche Anforderungen. Ministerin Schreyer: „Mit den neuen Regeln wurde erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Unternehmen in diesem zukunftsträchtigen Segment auch europaweit agieren können.“

Der Schutz von besonders sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel über Flugplätzen, Justizvollzugsanstalten und Regierungsgebäuden, bleibt allerdings auch weiterhin eine nationale Aufgabe. „An dem national festgelegten Verbot zum Betrieb von Drohnen über Justizvollzugsanstalten ändert die neue EU-Drohnenverordnung erst einmal nichts.“ so die Verkehrsministerin. Minister Eisenreich: „Die Zahl der Drohnen-Sichtungen über Bayerns Gefängnissen ist seit Jahren kontinuierlich gestiegen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Überflugverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 Euro rechnen!“ Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren können bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr (§ 315 StGB) verhängt werden. Eisenreich: „Illegal eingesetzte Drohnen werden zunehmend zu einer neuen Gefahr am Himmel. Allein im Jahr 2019 hat die Deutsche Flugsicherung 125 Fälle registriert, in denen Drohnen in den gesperrten Luftraum um einen Flugplatz eingedrungen sind. Bayern hat gemeinsam mit NRW einen Gesetzentwurf für mehr Sicherheit u.a. auch im Luftverkehr erstellt. Damit wollen wir den Strafrahmen für vorsätzliche Gefährdungen mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge (§ 315 StGB) auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren erhöhen.“

Hintergrund:
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten europaweit einheitliche neue Drohnen-Regelungen. Die EU-Verordnung teilt den Betrieb von Drohnen abhängig von Gewicht und Einsatzprofil in drei Kategorien ein: offen (genehmigungsfrei), speziell (anzeige- bzw. genehmigungspflichtig) und zulassungspflichtig. Neue Drohnen werden generell fünf Klassen zugeordnet, und zwar nach Faktoren wie Gewicht, technischen Merkmalen, Flugeigenschaften und Sicherheitsfunktionen – in den Klassifizierungen C0 bis C4. Der Drohnen-Führerschein ist nun für alle Drohnen ab 250 Gramm Pflicht. Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm müssen sich registrieren lassen. Betreiber von Kamera-Drohnen müssen sich registrieren lassen, unabhängig vom Drohnen-Gewicht. Die maximale Flughöhe von 100 Metern wurde generell auf 120 Meter angehoben. Für Bestandsdrohnen gilt eine Übergangsregelung.

-stmj-

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COVID-Control

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich über eine neue bayerische Technologie informiert, die beispielsweise bei der Wiederöffnung des Einzelhandels Infektionsrisiken weiter senken könnte. Im Münchner Einkaufszentrum „Schwanthaler Höhe“ präsentierte man eine Lösung auf Basis Künstlicher Intelligenz, die Körpertemperatur, Einhaltung der Maskenpflicht und die Gesamtzahl der Kunden kontrollieren kann. Aiwanger: „Der Einsatz moderner Technologie kann den Einkauf im Einzelhandel sicherer machen und das Coronarisiko bei Menschenansammlungen reduzieren. Auch Veranstaltungen werden wieder möglich sein, wenn Lösungen entwickelt werden, welche die Menschen effektiv vor einer Virus-Ansteckung schützen. Ich bin zuversichtlich, dass innovative bayerische Firmen zur Überwindung der Pandemie beitragen werden und eine Alternative zum teuren und sturen Lockdown in gewissen Branchen darstellt.“ Die Technologie „COVID-Control“ ist bereits beim europäischen Fußballverband UEFA, in Hotels und einem Universitätsklinikum im Einsatz.

-stmwi- Bild: E. Neureuther

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Künftig
auch audiovisuelle Zuschaltungen
von Gemeinderäten möglich

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Region Bayern – Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach begrüßen den Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen CSU und FW zur Änderung des Kommunalrechts. „Die Corona-Pandemie stellt auch die kommunalen Gremien vor große Herausforderungen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen auch in Form von Hybridsitzungen tagen können“, so Herrmann. Judith Gerlach betonte: „Diese Änderung erleichtert ein kommunalpolitisches Amt nicht nur in der Corona-Zeit deutlich. Denn beispielsweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern profitieren sehr davon, wenn sie an den Ratssitzungen von zu Hause aus teilnehmen können.“

Der Gesetzentwurf beruht auf Vorarbeiten des Bayerischen Innenministeriums. Er will die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in der Corona-Pandemie verbreitern und Infektionskontakte vermeiden helfen. Insbesondere sollen die Kommunen entscheiden können, ob und inwieweit sich Mitglieder kommunaler Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben.

Herrmann erklärte, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen bleiben sollen und -mindestens- der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein muss: „Der Landtag hatte am 21. Oktober 2020 mit großer Mehrheit einen Gesetzesantrag der FDP abgelehnt, der unter anderem virtuelle Sitzungen kommunaler Gremien per Video oder Telefon im Katastrophenfall oder einem Gesundheitsnotstand vorsah. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt diese Entscheidung und will stattdessen Hybridsitzungen ermöglichen.“ Damit kann jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zuschalten lassen will.

„Mir ist wichtig, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger digitale Lösungen so weit wie möglich in der Gremienarbeit nutzen können. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit dem Gesetzentwurf nun die Grundlagen bilden, um auch kommunale Gremiensitzung in Hybridform zuzulassen. Damit leisten wir einen großen Beitrag für die Teilhabe, auch unabhängig von der Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich appelliere an die kommunalen Gremien und Verwaltungen, diese digitale Chance zu nutzen“, so Gerlach.

Neben der audiovisuellen Zuschaltung will der Gesetzentwurf „Ferienausschüsse“ auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände zulassen und den Einsetzungszeitraum für diese im Jahr 2021 auf bis zu drei Monate erhöhen. In der Zeit, in denen heuer keine „Ferienausschüsse“ eingesetzt sind, sollen die Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und Verbandsversammlungen von Zweckverbänden die ihnen vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse bis zu drei Monate – mit Verlängerungsoptionen, längstens bis Ende 2021 – auf beschließende Ausschüsse übertragen können. „Ziel ist es, Sitzungen der Vollgremien zu vermeiden und stattdessen in 2021 möglichst in kleineren Gremien tagen zu können“, so Herrmann.

Dem Ziel, Infektionskontakte reduzieren zu können, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzentwurfes für das Jahr 2021: Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt – jedoch bis Ende März 2022 nachgeholt – werden müssen. Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide und Gemeinde- und Landkreiswahlen sollen in 2021 als reine Briefwahlen bzw. -abstimmungen erfolgen können. Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen hängt dies aber von einerAnordnung der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde ab, die auch den jeweiligen Wahltermin festsetzt.

-stmd-

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Digitaloffensive:
Fortan kann unter anderem
eine GmbH online gegründet werden

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Die vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe bringen weitere Fortschritte. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt das neue Gesetzespaket ausdrücklich: „Unsere Welt wird immer digitaler. Mit den Gesetzesinitiativen gehen wir wichtige Schritte hin zu einer digitalen Justiz. Durch ein neues Videoverfahren sollen u.a. GmbH-Gründungen bei den Notaren online beurkundet werden können. Das spart Unternehmern wichtige Zeit und Ressourcen bei der Gründung.“

Neben der Online-Beurkundung und Online-Verfahren zur Beglaubigung von Registeranmeldungen sieht der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie den Wegfall von Gebühren vor. „Durch das Reformgesetz werden den Bürgerinnen und Bürgern wesentliche Unternehmensinformationen kostenlos zur Verfügung stehen. Der Abruf von Daten aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister wird damit für jedermann kostenlos“, so Eisenreich.

Ferner hat das Bundeskabinett mit einem weiteren Gesetz wichtige Schritte zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten genommen. Eisenreich: „Bereits heute können Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden problemlos über besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz teilnehmen. Für eine umfassende Digitalisierung müssen aber alle Akteure einen einfachen und sicheren digitalen Weg zum Gericht finden. Der vorgelegte Entwurf ermöglicht für alle einen einfachen und sicheren digitalen Weg zu Gerichten. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie professionelle Verfahrensbeteiligte wird ein eigenes elektronisches Postfach geschaffen. Über das ‚besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach‘ (eBO) können elektronische Dokumente einfach und sicher an das Gericht verschickt und von diesem empfangen werden. Daneben wird auch die elektronische Kommunikation mit der Justiz über die Verwaltungsportale von Bund und Ländern eröffnet. Dadurch kann künftig jeder leichter mit der Justiz auf digitalem Wege in Kontakt treten. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt.“

Bayern treibt die Digitalisierung der Justiz voran: Kürzlich erarbeitete die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ unter dem Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, Reformansätze.

Hintergrund:
Online GmbH-Gründungen: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie soll vor allem die Online-Gründung von Gesellschaften mit beschränker Haftung ermöglicht werden. Eine persönliche Vorsprache beim Notar soll für die zur Gründung erforderlichen Schritte nicht mehr nötig sein. Stattdessen soll ein sicheres, von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationsverfahren zum Einsatz kommen können. Auch für die notarielle Beglaubigung weiterer Anmeldungen zum Handelsregister wird ein Verfahren mittels Videokommunikation ermöglicht.

Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs: Mit dem Gesetzesentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten soll der Kommunikationsweg zwischen Bürgern und Organisationen vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen die Gerichte an das digitale Zeitalter angepasst werden. Über das neue elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) können elektronische Dokumente künftig einfach und sicher an das Gericht übermittelt werden. Dadurch wird der Informationsaustausch für alle Beteiligten einfacher und effizienter.

-stmj- Bild: am

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Bayerisches
Landesamt
für Umwelt
unter neuer Leitung

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Region Bayern – Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat ab 1. Mai 2021 einen neuen Leiter: Dr. Christian Mikulla. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber gratulierte dem 53-jährigen Diplom-Geologen zur neuen Funktion: „Ich freue mich sehr, dass wir für unser Landesamt mit Dr. Christian Mikulla einen hochkompetenten neuen Behördenleiter gewinnen konnten. Das Landesamt für Umwelt ist unser Umweltfachbehörde mit höchstem Gütesiegel. Hier arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Schutz der Umwelt in Bayern. Das Landesamt für Umwelt lebt von der Kreativität und dem Engagement seines Teams. Auch mit seinem zukünftigen Präsidenten Dr. Mikulla an der Spitze wird das Landesamt Konzepte und Strategien für den Umweltschutz der Zukunft entwickeln.“

Dr. Christian Mikulla begann seine Laufbahn im Öffentlichen Dienst am Bayerischen Geologischen Landesamt. Sein Weg führte über verschiedene herausgehobene Aufgaben, beispielsweise die Neuausrichtung der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH auf der Zugspitze. Zuletzt war Dr. Mikulla im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Referatsleiter für die Bereiche Ressourceneffizienz und Sonderabfallentsorgung verantwortlich. Seiner Bestellung zum Behördenleiter des LfU mit Wirkung vom 1. Mai 2021 hat der Ministerrat zugestimmt. Bereits ab dem 1. März 2021 wird er kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.

Gleichzeitig dankte Minister Glauber dem scheidenden Präsidenten des Landsamts für Umwelt, Claus Kumutat. „Seit rund zehn Jahren steht Präsident Claus Kumutat an der Spitze dieser außergewöhnlichen Fachbehörde. Mit viel persönlichem Einsatz und Fingerspitzengefühl hat Kumutat die Behörde durch herausfordernde Jahre geführt. Seine große fachliche Kompetenz hat auch dazu geführt, dass das Landesamt für Umwelt weit über Bayern hinaus einen hervorragenden Ruf genießt“, so Glauber. Insbesondere die Themenbereiche Klimaschutz und Energiewende, Endlagersuche sowie Gewässer- und Artenschutz gehören am Landesamt zu den großen Aufgaben.

-stmuv-

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Bundeseinheitliche
Regelungen
für Tiertransporte
gefordert

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Der Bundesrat hat eine Initiative Bayerns, Nordrhein-Westfalens und Hessens mit deutlicher Mehrheit angenommen, mit der Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten aus Deutschland heraus unterbunden werden sollen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Tierschutzwidrige Transporte sind nicht hinnehmbar! Die Rechtslage ist unbefriedigend. Die Gerichtsentscheidungen zeigen klar: Wir brauchen bundeseinheitliche und EU-weite Regelungen, um die verbliebenen Schlupflöcher über andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten zu schließen. Ich freue mich sehr, dass die anderen Bundesländer im Bundesrat beim Thema Tiertransporte nun mitgezogen sind. Jetzt sind die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel am Zug. Für direkte Transporte aus Bayern heraus in bestimmte Drittstaaten gelten weiterhin unsere strengen Regeln in Bayern. Ich hoffe, dass in der Zwischenzeit noch mehr Bundesländer der klaren bayerischen Linie folgen und direkte Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten nicht mehr abfertigen. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Auch die Tierhalter und Zuchtverbände sind gefordert: Sie sind verantwortlich für die Tiere.“

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Mit der Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Linie bei Tiertransporten in entfernte Drittstaaten festzulegen. Darüber hinaus soll der Bund sich auch auf EU-Ebene für ein Verbot solcher Transporte einsetzen. Das Bayerische Umweltministerium geht gemeinsam mit den zuständigen Vollzugsbehörden vor Ort bereits seit längerer Zeit gegen Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen in Drittstaaten vor. Dazu wurde in Bayern bereits Anfang 2019 eine Liste mit inzwischen 18 Staaten erstellt, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass europäische Tierschutzstandards durchgehend bis zum Zielort eingehalten werden. Die bayerische Veterinärverwaltung wurde angewiesen, Tiertransporte in diese Staaten nicht abzufertigen, wenn Zweifel an der Plausibilität der Transportpläne bestehen. Mehrere Gerichte haben die zuständigen Vollzugsbehörden jedoch verpflichtet, zunächst verweigerte Tiertransporte abzufertigen beziehungsweise erforderliche Dokumente für Tiertransporte auszustellen. Davon betroffen waren Tiertransporte in Drittstaaten, die über andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten gehen sollten. Es können aufgrund der rechtlichen Vorgaben aktuell daher nur solche Tiertransporte von den bayerischen Vollzugsbehörden verweigert werden, die direkt aus Bayern in die genannten Drittstaaten gehen sollen.

-stmuv- Bilder: am

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Bundesländerübergreifendes
Bahnprojekt

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Region Bayern / Baden-Württemberg – Das Projekt „Regio-S-Bahn Donau-Iller“ wird vom Freistaat Bayern und Baden-Württemberg mit den Kommunen in der Region vorangetrieben. Gemeinsam haben die beiden Bundesländer es nun beim Bund für eine Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet. Dieser Topf ist vom Bund zuletzt massiv aufgestockt worden. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Wir wollen die Chance am Schopf packen. Denn damit ist das Projekt sichtbar platziert. Wir machen deutlich, dass wir zur Regio-S-Bahn Donau-Iller stehen und drängen beim Bund gleichzeitig darauf, nach Abschluss der Planungen länderübergreifend Fördermittel zu gewähren.“

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Meldung des Projekts für die Kategorie C des GVFG-Bundesprogramms ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Regio-S-Bahn Donau-Iller. Nach der Absichtserklärung für den Ausbau und die Elektrifizierung der Brenzbahn Anfang Dezember 2020 erhalten unsere Bemühungen für einen attraktiven Schienenverkehr in der Region wenige Wochen später einen weiteren Schub. Das Signal an den Bund ist: Es tut sich was in der Region Donau-Iller aber auch im ganzen Land sind viele Projekte in Planung und Vorbereitung.“

Mit dem umfangreichen Bahnprojekt soll das Mobilitätsangebot in der Region deutlich verbessert und vereinheitlicht werden. Die „Regio-S-Bahn Donau-Iller“ umfasst mehrere Strecken in beiden Bundesländern und wird deshalb vom Freistaat Bayern gemeinsam mit Baden-Württemberg und der Region vorangetrieben. Zur Umsetzung des Projekts soll eine Marke etabliert, die Angebote ausgeweitet und die Infrastruktur an zahlreichen Linien ausgebaut werden. Die bisherigen Planungen sehen neue Stationen, den Ausbau der Kapazitäten sowie auf verschiedenen Strecken – z.B. der Südbahn, der Illertalbahn mit der geplanten Verlängerung nach Buxheim, der Brenzbahn und der Regio-S-Bahn-Linie Ulm – Senden – Weißenhorn – eine Elektrifizierung vor. Die dafür notwendigen Investitionskosten für die Planung und den Bau der Schieneninfrastruktur werden grob auf rund 700 Millionen Euro geschätzt.

Als Vorabmaßnahmen wurden gemeinsam mit der DB bereits verschiedene Verbesserungen auf den Weg gebracht. Beispielsweise der barrierefreie Umbau des Bahnhofs Senden, der bis Ende 2023 abgeschlossen werden soll. Außerdem fahren bereits neue, schadstoffarme Dieseltriebwagen im Illertal und nach Weißenhorn, die offiziell schon die neue Bezeichnung „Regio-S-Bahn“ oder kurz „RS“ tragen. Auch die Elektrifizierung der Südbahn wird bis Ende des Jahres umgesetzt sein.

Um eine Förderung des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten zu können, muss das Projekt später noch von der aktuellen Anmeldekategorie „C“ in die Kategorie „A“ aufsteigen. Hierzu muss die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sein. Der Verein „Regio-S-Bahn Donau-Iller“ hat deswegen kürzlich eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Gesamtprojekt beauftragt, die von beiden Ländern finanziell gefördert wird. Sofern die Untersuchung einen Wert von mindestens 1,0 ergibt, gilt das Projekt als volkswirtschaftlich vorteilhaft und kann vom Bund gefördert werden. Thorsten Freudenberger, Landrat des Landkreises Neu-Ulm und stellvertretender Vorsitzender des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V.: „Wir freuen uns außerordentlich über die breite und umfassende Unterstützung des Freistaats Bayern. Damit können wir das Projekt Regio-S-Bahn Donau-Iller weiter vorantreiben und eine wichtige Säule für unser zukünftiges Mobilitätsangebot in der Region aufbauen. Besonders entgegen kommt uns dabei, dass der Freistaat bereits aktuell Vorabmaßnahmen – wie die Bahnhofsmodernisierung in Senden oder die Einführung der ersten RS Linien im Illertal und nach Weißenhorn – umsetzt.“

Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm und Vorsitzender des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V.: „Für die Umsetzung des Regio-S-Bahn Projektes werden wir den notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Region nur mit einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung des Bundes bewerkstelligen können. Daher ist es für das Regio-S-Bahn Projekt ein sehr gutes und wichtiges Zeichen, dass beide Bundesländern das Projekt nun beim Bund für eine Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet haben und mit der Region zusammen nun alles daransetzen, diese Bundesförderung einzuwerben.“

Bei einem digitalen Meeting mit Winfried Hermann, Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, betonte der Günzburger Landrat Dr. Hans Reichhart: „Die Regio-S-Bahn als länderübergreifendes Projekt kann wesentlich zum weiteren Zusammenwachsen der Region beitragen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt weitere konkrete Schritte unternommen wurden, um das Projekt voranzutreiben.“

-stmb- Bild: am

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Zweiter
Jahrestag
des Artenvielfalt-Volksbegehrens

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Region Bayern – Zum zweiten Jahrestag des Volkbegehrens „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ hat die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eine positive Zwischenbilanz gezogen: „Die Umsetzung läuft problemlos und gerade die jüngsten Diskussionen zum Insektenschutz haben gezeigt, dass wir mit dem Volksbegehren und dem Versöhnungsgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt haben. Unserem ambitionierten Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, sind wir ein großes Stück nähergekommen, auch weil wir das große Wissen der Landwirte mit einbeziehen. Die Gemeinsamkeiten und die sachliche Diskussion des Runden Tischs, den Ministerpräsident Dr. Markus Söder initiiert hat, sollten wir weiterhin bewahren“.

Kaniber verwies insbesondere auf die Fortschritte bei den Agrarumweltmaßnahmen und beim Öko-Landbau. Im vergangenen Jahr sind im Freistaat über 400 Betriebe mit rund 15.000 Hektar Fläche neu in den Öko-Landbau eingestiegen. Rund 11.000 Öko-Betriebe in Bayern bewirtschaften nun über 380.000 Hektar Fläche. Damit stieg die Öko-Fläche in Bayern auf über zwölf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Tendenz steigend. Um das ehrgeizige Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 erreichen zu können, hofft Michaela Kaniber auf die tatkräftige Unterstützung der Verbraucher. Sie tragen beim Einkauf von bio-regionalen Lebensmitteln entscheidend zum Erreichen der Ziele bei. „Bayern ist auch deutschlandweit führend bei der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen“, betonte die Landwirtschaftsministerin.

Der Freistaat gibt jährlich rund 350 Millionen Euro für den Artenschutz über das sogenannte Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) aus. 2020 wurden neue Fördermöglichkeiten im Sinne des Artenschutzes ins KULAP aufgenommen. „Jeder zweite Landwirt beteiligt sich am Kulturlandschaftsprogramm, jeder dritte Hektar in Bayern ist einbezogen. Die hohe Beteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe an diesen Maßnahmen zeigt, wie ernst die Bäuerinnen und Bauern den Artenschutz nehmen“, so Kaniber.

Die Ministerin wies auch auf die Leistungen im Forstbereich hin: „Mit der Ausweisung von 58.000 Hektar Naturwald haben wir einen herausragenden Beitrag zur Biodiversität erbracht, den auch der Bund Naturschutz erfreulicherweise nur gutheißen kann.“ Bayern sei also auf einem guten Weg hin zu mehr Artenvielfalt.

-stmelf- Bild: am

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Verwaltung
in Bayern
soll bürgerfreundlicher
und unbürokratischer werden

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Region Bayern – Ab dem Jahr 2023 müssen -alle- Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Gerade bei der „Baugenehmigung“ bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung. Das Bauministerium hat daher frühzeitig zusammen mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den „Digitalen Bauantrag“ erarbeitet, und zwar mit Erfolg: Der bayerische Ministerrat hat in einer Sitzung beschlossen, dass der „digitale Bauantrag“ am 1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb geht. Bereits seit Dezember findet am Landratsamt Traunstein ein Testbetrieb statt, bei dem ausgewählte Planer Bauanträge testweise digital einreichen können.

Bayern Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über diesen Fortschritt: „Mit dem Testbetrieb am Landratsamt Traunstein konnten wir den „digitalen Bauantrag“ unter realen Bedingungen auf seine Praxistauglichkeit prüfen und Kinderkrankheiten beseitigen. Mit der Aufnahme des regulären Betriebs an vorerst fünf Landratsämtern in ganz Bayern machen wir nun einen ganz wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit beim Bauen. Ich bin zuversichtlich, dass sich rasch weitere „Untere Bauaufsichtsbehörden“ dem neuen Verfahren anschließen werden.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betonte: „So sieht moderner Dienst am Kunden aus! Wir haben den „digitalen Bauantrag“ an den fünf Landratsämtern gemeinsam auf den Weg gebracht. Ab März können Bürgerinnen und Bürger oder die beauftragten Planer die notwendigen Unterlagen dort bequem zu jeder Zeit online einreichen. Wir arbeiten daran, dass die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung bald in weiteren Landkreisen und damit ganz Bayern möglich wird. Damit bauen wir Barrieren ab und vereinfachen die Antragstellung. Gerade viele junge Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim werden davon profitieren.“

Auch der Traunsteiner Landrat Siegfried Walch zeigt sich vom Projekt überzeugt: „Der digitale Bauantrag ist für uns alle eine Chance, und zwar für die Bürger, für die sich die Antragsstellung erleichtert und auch für uns als Behörde, um effizient und professionell zu arbeiten. Wir sind froh, dass wir diesen Schritt gegangen sind und werden dieses Projekt mit Überzeugung und Leidenschaft weiter umsetzen.“

Der „digitale Bauantrag“ für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines gemeinsam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales angestoßenen Pilotprojekts mit 15 „Unteren Bauaufsichtsbehörden“ konzipiert und entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern.

Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, führen den Nutzer durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Ferner ermöglicht es der „digitale Bauantrag“ dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.

Die Online-Assistenten nutzen den vorhanden bayerischen Formularserver, die Bauanträge sollen über eine neu eingerichtete Schnittstelle direkt in die Bauverwaltungssoftware der „Unteren Bauaufsichtsbehörden“ gelangen. In technischer Hinsicht ist der digitale Bauantrag weitgehend fertiggestellt. Mit dem Landratsamt Traunstein wurde im Dezember 2020 das erste Pilotamt an die Schnittstelle angeschlossen. Im seither dort laufenden Testbetrieb soll der digitale Bauantrag seine Praxistauglichkeit unter Beweis stellen. Ziel ist der sukzessive flächendeckende Einsatz an allen „Unteren Bauaufsichtsbehörden“ in Bayern. Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Letztere tritt am 1. März 2021 in Kraft. Ab diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen. Zeitgleich werden weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.

-stmb-

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Braucht’s des wirklich?
Fastenaktion
von Landkreisen und Kirchen

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Region Niederbayern – Am Aschermittwoch begann eine Fastenaktion für „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Kinderrechte“. Sie wurde auch in diesem Jahr wieder von den beiden Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau sowie dem Bistum und dem evangelisch-lutherischen Dekanat Passau veranstaltet. In einer Aktionsbroschüre wurde zu jeder Themenwoche interessante Fakten und Handlungsimpulse aufgezeigt. Landrat Sebastian Gruber lädt zur Aktion ein und betonte: „Neben der Politik ist auch jeder und jede Einzelne gefragt. Die Vorschläge in der Broschüre sollen einen Schubs in die richtige Richtung darstellen auf dem Weg zu mehr Klimaschutz und Umweltbewusstsein.“

Bereits zum fünften Mal fand die Aktion in der Region statt. Seit letztem Jahr ist auch der Landkreis Freyung-Grafenau Mitveranstalter. Unterstützer sind zudem der ‚BürgerEnergieStammtisch‘ Sittenberg, der ‚Katholische Deutsche Frauenbund‘ und der ‚VerbraucherServiceBayern‘. Die gemeinsam entwickelte Broschüre gibt Anregungen für die Fastenzeit. Jede Woche steht dabei unter einem anderen Thema und fordert zum Nachdenken über Lebensstil, weltweite Zusammenhänge und Ressourcenverbrauch auf. Einleger mit Schöpfungsgedanken und Gebeten rufen zur Besinnung auf.

„In diesem Jahr wurde die Aktion um den Themenschwerpunkt Kinderrechte erweitert, nachdem 2021 das internationale Jahr zur Beendigung der Kinderarbeit ist. Die Klimakrise sei auch eine Kinderkrise, denn die Lebensbedingungen von Kindern sind weltweit eng verbunden mit den klimatischen Veränderungen, die durch die globale Erwärmung verursacht werden“, erklärte Klimaschutzmanagerin Verena Holzbauer. Wetterextreme, Ressourcenknappheit und Konflikte stehen einem kindgerechten Aufwachsen entgegen.

Der Fastenbegleiter gibt jede Woche unter dem Motto: „Wos kann denn i do doa?“ konkrete Anregungen zum Umdenken und Andersmachen. Ergänzt werden die Wochen mit Aktionen und Vorträgen zu den Themen. „Leider müssen wir die begleitenden Veranstaltungen in diesem Jahr stark einschränken, teilweise konnten wir aber digitale Alternativen finden“, so Holzbauer.

Die Eröffnung der Fastenaktion findet auch heuer in Kombination mit dem Start der ‚Solibrotaktion‘ am 18.02. statt. Eine digitale Teilnahme von Zuhause aus an der Filmvorführung „Brot – das Wunder das wir täglich essen“ ist für jedermann nach Anmeldung möglich. Auch für den Vortrag „Gärtnern mit der Natur“ am 11.03. kann eine digitale Alternative angeboten werden. Leider muss der angekündigte Kinoabend in der zweiten Fastenwoche entfallen.

Sebastian Gruber, Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau,
und Klimaschutzmanagerin Verena Holzbauer
bei der Vorstellung der Fastenbroschüre

-lafrg- Bild: lafrg

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Wie trifft
die Corona-Krise
die Wirtschaft?

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft sind immens: Zahlreiche Betriebe haben massive Umsatzeinbußen, viele Mitarbeiter müssen in Kurzarbeit und es drohen sogar Insolvenzen. Gleichzeitig gibt es Produkte und Dienstleistungen, die in der Krise gefragt sind wie nie zuvor. Um ein möglichst genaues Bild über die Auswirkungen der Pandemie speziell im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zu bekommen, starten die Wirtschaftsförderer im Landratsamt und in den Städten Bad Tölz, Geretsried und Wolfratshausen eine landkreisweite Unternehmensbefragung. „Gerade in dieser besonderen Zeit wollen wir den bewährten Dialog mit unseren heimischen Betrieben suchen, damit wir ein möglichst genaues Bild über die Auswirkungen der Pandemie haben – vor allem aber über die Themen, die unsere Wirtschaftsförderung künftig bearbeiten muss“, erläuterte Landrat Josef Niedermeier. Die Initiatoren hoffen auf viele Rückmeldungen. Die Wirtschaftsförderer des Landkreises und der drei Städte Bad Tölz, Geretsried und Wolfratshausen setzen auf die Kooperationsbereitschaft der Betriebe.

-labt- Bild: am

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Verkehrssicherheitsgewinnspiel
„Bayern mobil – sicher ans Ziel“

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Region Bayern – Beim Verkehrssicherheitsgewinnspiel 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ gingen mehr als 40.000 Einsendungen ein. Der Gewinner des Hauptpreises -welcher ungenannt bleiben möchte- steht nun fest und hat einen von der BMW Group gestifteten „MINI Cooper S E Countryman ALL4“ in der BMW Welt in München – unter strengen Corona-Schutzauflagen – abgeholt. „Leider konnte ich dem Glückspilz coronabedingt nicht persönlich gratulieren“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Aufgrund der großen Resonanz kündigte Herrmann für 2021 eine Fortsetzung des Verkehrssicherheitsgewinnspiels an. „Damit können wir unsere Bürgerinnen und Bürger aktiv in Fragen der Verkehrssicherheit einbinden“, so der Minister, und weiter: „Ich hoffe, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele am Gewinnspiel beteiligen! Es wird ab Mai in den bayerischen Kommunen, in allen Polizeidienststellen und bei den bayerischen Sparkassen ausgelegt und auch im Internet abrufbar sein.

Neben dem MINI Cooper gab es auch heuer wieder zehn Sparkassenbücher im Wert von je 1.000 Euro vom Sparkassenverband Bayern, zehn Gutscheine für ein Fahrsicherheitstraining vom ADAC sowie Frei- und Familienkarten für die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung zu gewinnen. Das Gewinnspiel drehte sich im letzten Jahr um die vielfältigen Möglichkeiten, am Verkehr teilzunehmen. Daraus ergaben sich wichtige Fragen wie: Was ist erlaubt? Was ist Pflicht? Wo darf ich fahren? Und wie schütze ich mich vor Gefahren?

Das neue Gewinnspiel ist in diesem Jahr auf die Inhalte des neuen Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 ausgerichtet und soll alle Bürgerinnen und Bürger unter dem Motto „Jeder trägt Verantwortung – alle machen mit“ informieren.

-stmi- Bild: stmi

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Führungswechsel
bei SIEMENS
Roland Busch übernimmt Vorstandsvorsitz von Joe Kaeser

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Bei der SIEMENS-Hauptversammlung 2021 v.l.:
Jim Hagemann Snabe, Joe Kaeser und Roland Busch

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Region München – Mit der Hauptversammlung 2021 der Siemens AG endete die erfolgreiche Amtszeit des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser (63). Wie seit langem geplant geht die Führung des Münchener Technologiekonzerns von Kaeser an seinen Nachfolger Roland Busch (56) über. Siemens schließt damit den Führungswechsel an der Unternehmensspitze erfolgreich ab.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie fand das Aktionärstreffen rein virtuell statt – also ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. „Heute verabschiedet sich Siemens von einer seiner größten Führungspersönlichkeiten. Joe Kaeser ist ein Mensch, der das Unternehmen wie wenige andere geprägt und ein starkes Fundament für künftige Generationen hinterlassen hat. Es ist sicher nicht übertrieben zu sagen: Mit dem Abschied von Joe Kaeser geht eine Ära zu Ende. Gleichzeitig beginnt die nächste Phase der Transformation von Siemens“, sagte Jim Hagemann Snabe (55), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens AG.

Snabe würdigte zugleich Kaesers Nachfolger, der seit dem Jahr 1994 im Siemens-Konzern tätig ist und zuletzt als Chief Operating Officer, Chief Technology Officer und stellvertretender Vorstandsvorsitzender fungierte. „In all seinen Rollen überzeugte Roland Busch durch strategische Weitsicht und operative Erfolge. Roland Busch ist die ideale Wahl, um den Wandel der Siemens AG weiter voranzutreiben. Für seine Pläne zur Weiterentwicklung von Siemens hat Roland Busch die volle Unterstützung des Aufsichtsrats. Der gesamte Aufsichtsrat wünscht ihm alles Gute für die neue Aufgabe als Vorstandsvorsitzender und freut sich sehr auf die Zusammenarbeit!“, betonte der Aufsichtsratsvorsitzende.

„Bei meinem Amtsantritt als Vorstandsvorsitzender habe ich öffentlich gesagt: ‚Ich persönlich stehe Ihnen dafür gerade, dass die nachfolgende Generation ein besseres Unternehmen weiterführen kann. Das ist meine Verantwortung. Das ist mein Versprechen‘. Jetzt ist die Zeit, es dieser nächsten Generation zu übergeben. Im Zeitalter rasanten technologischen Wandels braucht die neue Siemens AG eine Person an der Spitze, die ein umfassendes Verständnis von digitalen Technologien hat und eine hohe Umsetzungskompetenz besitzt. Diese Person ist für mich Roland Busch“, erklärte Kaeser.

„Ich übernehme die neue Aufgabe mit einem großen Gefühl der Verantwortung und Demut – und freue mich sehr darauf, mit einem herausragenden Team an meiner Seite Siemens in die Zukunft zu führen. Für das in mich gesetzte Vertrauen bedanke ich mich sehr herzlich bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Unser Unternehmen steht jetzt vor einem Jahrzehnt der Möglichkeiten. Gemeinsam mit unseren Kunden wollen wir Industrie, Infrastruktur, Mobilität und Gesundheitswesen in dasdigitale Zeitalter bringen – und damit den Alltag von Milliarden Menschen neu erfinden. Mit klaren strategischen Prioritäten werden wir aus Siemens ein nachhaltig wachsendes, fokussiertes Technologieunternehmen machen“, sagte Roland Busch.

Wert einer Investition in Siemens unter Kaesers Ägide mehr als verdoppelt
Joe Kaeser arbeitete mehr als 40 Jahre für Siemens, sieben Jahre führte er das Unternehmen als Vorstandsvorsitzender. In dieser Zeit hat er den Konzern von Grund auf erneuert und geprägt. Der erste große strategische Schritt war die „Vision 2020“. Damit stärkte Siemens seine Wettbewerbsfähigkeit und wurde wieder führend in seinen Märkten. Mit der „Vision 2020+“ entwickelten Kaeser und sein Team dann die Strategie für die tiefgreifende Transformation des Siemens-Konglomerats in drei starke und fokussierte Unternehmen. Das Siemens-Ökosystem besteht heute aus der Siemens AG, Siemens Healthineers und Siemens Energy. Alle drei Unternehmen sind bereit für optimale Wertschaffung, denn sie können sich nun bestmöglich auf die spezifischen Anforderungen ihrer Märkte konzentrieren und schnell auf Veränderungen reagieren. Die Siemens AG selbst ist heute fokussierter, anpassungsfähiger und stärker denn je.

Die Aktionäre erkennen diese Strategie an und profitieren davon: Von Juli 2013 bis zum 25. Januar 2021 hat sich der Wert einer Investition in die Siemens AG mehr als verdoppelt. Die Gesamtrendite für die Aktionäre -Total Shareholder Return- betrug über 136 Prozent. Der DAX-30 kam in diesem Zeitraum lediglich auf 64 Prozent. Zusätzlich verzeichnete Siemens Healthineers eine Wertentwicklung von 28 auf knapp 50 Milliarden Euro und Siemens Energy von rund 16 auf 24 Milliarden Euro seit den jeweiligen Börsengängen. Die Angepasste EBITA-Marge -Industrielle Geschäfte- konnte Siemens unter Kaesers Führung mit zuletzt 14,3 Prozent -im Geschäftsjahr 2020- sehr deutlich verbessern.

Die Innovationskraft von Siemens bauten Kaeser als Vorstandschef und Busch als Forschungsvorstand und Chief Sustainability Officer mit gezielten Investitionen in Zukunftsfelder – wie die Digitale Fabrik, dezentrale Infrastrukturlösungen und Zugautomatisierung – nachhaltig aus. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 4,6 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert, was einer Steigerung um rund ein Drittel im Vergleich zu 2013 entspricht. Gleichzeitig stärkten sie die Nachhaltigkeit des Technologiekonzerns. Noch vor dem Pariser Klima-Abkommen 2015 war Siemens der erste industrielle Großkonzern, der sich verpflichtete, bis 2030 CO2-neutral zu sein. Seit 2014 hat Siemens seine eigenen Emissionen um mehr als 54 Prozent reduziert.

Die Übernahme von Varian, dem Weltmarktführer auf dem Gebiet der Krebstherapie, durch Siemens Healthineers hat transformatorischen Charakter in der Krebsbekämpfung und stellt mit einem Volumen von 16 Milliarden US-Dollar die größte Übernahme der Firmengeschichte dar.

Neues Vorstandsteam für das nächste Kapitel der Siemens AG
Kaesers Nachfolger Busch zeichnet sich unter anderem durch ein umfassendes Technologieverständnis, unternehmerische Erfolge sowie Teamorientierung aus. In seiner Laufbahn sammelte der gebürtige Erlangener internationale Erfahrung in verschiedenen Schlüsselpositionen. Er war unter anderem Strategieleiter, Vorstandsmitglied mit Zuständigkeit für Geschäftsbereiche Bahn- und Gebäudetechnik, Märkte wie Asien und den Nahen und Mittleren Osten sowie zuletzt Chief Technology Officer und für einige Zeit Arbeitsdirektor, Chief Operating Officer und stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Das neue Führungsteam um Busch wird komplettiert durch Ralf P. Thomas (CFO), Judith Wiese (CHRO), Cedrik Neike (Digital Industries) und Matthias Rebellius (Smart Infrastructure). In der Hauptversammlung 2021 entschieden die Aktionärinnen und Aktionäre unter anderem über die Wahl von zwei neuen Aufsichtsratsmitgliedern: Grazia Vittadini (51), Chief Technology Officer und Mitglied des Airbus Executive Committee, sowie Kasper Rørsted (58), Vorstandsvorsitzender der adidas AG. Darüber hinaus wurde Jim Hagemann Snabe zur Wiederwahl für weitere vier Jahre vorgeschlagen, da auch seine Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endete. Snabe stellte sich dem Aufsichtsrat erneut als Vorsitzender zur Wahl. Ferner stimmte die Hauptversammlung unter anderem über die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr ab. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von 3,50 Euro pro Aktie auszuschütten. Bereinigt um den Marktwert der Abspaltung von Siemens Energy in Höhe von zehn Prozent stellt dies gegenüber den 3,90 Euro aus dem letzten Jahr eine gleichbleibende Dividende dar.

-sag- Bild: siemens ag

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Millionen
junger Bäume
für Bayerns Wälder

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Region Bayern – Der Aufbau klimafester Zukunftswälder läuft in Bayern auf Hochtouren. Wie Forstministerin Michaela Kaniber mitteilte, haben private und kommunale Waldbesitzer in Bayern im Jahr 2020 rund 10 Millionen junge Bäume gepflanzt und damit etwa 5.000 Hektar labile oder geschädigte Nadelwälder in widerstandsfähige Mischwälder umgebaut. Die Förderung weiterer 10 Millionen Bäumchen ist bereits für das Frühjahr 2021 beantragt und in Vorbereitung.

Auch im Staatswald läuft der Aufbau des Klimawaldes planmäßig: Im Rahmen des 30-Millionen-Bäume-Programm haben die Bayerischen Staatsforsten in den vergangenen Monaten zusätzlich zu den regulären Pflanzungen überdurchschnittlich viele Klimawald-Bäumchen in den Boden gebracht. „Ich danke den bayerischen Waldbesitzern für Ihren unermüdlichen Einsatz bei der Borkenkäferbekämpfung und im Waldumbau. Dieses herausragende Engagement kommt uns allen zugute. Denn nur ein zukunftsfähiger, klimatoleranter Wald kann weiterhin seine unverzichtbaren Leistungen für Klimaschutz, Biodiversität und unsere Gesellschaft erbringen“, betonte Kaniber. Ermöglicht wurde dieser Erfolg durch die frühzeitige Weichenstellung der Ministerin. Mit der kompletten Überarbeitung der waldbaulichen Förderrichtlinie Anfang 2020 konnten die Förderanreize für die Waldbesitzer deutlich verbessert werden. „Die hohe Nachfrage nach unseren Förderprogrammen zeigt, dass wir die richtigen Impulse gesetzt haben und so den Waldumbau spürbar beschleunigen. Auch dieses Jahr werden wir auf diesem noch nie dagewesenen Niveau weitermachen und den Waldbesitzern beim Waldumbau unter die Arme greifen“, so Kaniber.

Insgesamt hat die Bayerische Staatsregierung im vergangenen Jahr rund 80 Millionen Euro an Bundes- und Landesmittel für die Waldförderung bereitgestellt. Mit Nachdruck haben die Waldbesitzer den Borkenkäfer bekämpft und so die umliegenden Wälder vor Käferbefall geschützt. Dank der Zuschüsse konnten allein 2020 über zwei Millionen Festmeter Käferholz ohne jeglichen Einsatz von Insektiziden aufgearbeitet werden.

-stmelf- Bild: aelfhoki

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Bargeld
ist geprägte Freiheit

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Bargeld ist nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel in Deutschland – rund 60 Prozent aller Einkäufe in 2020 wurden bar getätigt. Bargeld hat zahlreiche Vorzüge: Es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur. Bargeld gibt damit auch Sicherheit, nicht nur in der Krise. Alle Bestrebungen, die Bargeldnutzung einzuschränken, sind kritisch zu sehen. Dazu zählen auch die aktuellen Überlegungen der EU-Kommission zur Abschaffung von 1- und 2-Cent-Münzen oder zur Einführung EU-weiter Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Schweden, wo bereits viele Geschäfte Bargeld nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptieren, ist ein warnendes Beispiel.

Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sprach sich bei der Auftaktveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung „Bargeld und Einlagen – quo vadis?“ klar gegen Initiativen zur Einschränkung von Bargeldzahlungen aus: „Die Corona-Pandemie hat den Trend zu bargeldlosem und kontaktlosem Zahlen verstärkt: Elektronische Bezahlsysteme sind praktisch und auch aus Infektionsschutzgründen derzeit eine gute Alternative. Den Bargeldverkehr jedoch grundsätzlich einzuschränken oder gar abzuschaffen ist keine Option. Bargeld ist geprägte Freiheit! Wir kämpfen dafür, dass Bargeld erhalten bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen selbst entscheiden dürfen, wie sie bezahlen möchten. Und wenn die Pandemie überwunden ist, wollen wir daher nicht nur zum Handschlag zurück, sondern auch zum Bargeld!“, so Füracker.

-stmfh-

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2,4 Millionen Euro
für barrierefreien Ausbau
des Bahnhofs Tegernsee

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Region Miesbach – Die Tegernsee-Bahn-Betriebsgesellschaft kann den Bahnhof Tegernsee barrierefrei ausbauen. Möglich macht dies eine Förderung des Freistaats in Höhe von 2.4 Millionen Euro, wie die Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner bekanntgab. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3,7 Millionen Euro. Den verbleibenden Eigenanteil kann die Tegernsee-Bahn für eine Erhöhung des Stationspreises geltend machen, so dass dieser indirekt ebenfalls vom Freistaat finanziert wird.

„Obwohl der Ausbau nicht in die Zuständigkeit des Freistaats fällt, engagiert er sich hier. Das ist wichtig und richtig, damit wir hinsichtlich der Barrierefreiheit im Bahnverkehr schneller vorankommen“, betonte Aigner. Bei Stationen der Deutschen Bahn sind eigentlich Bund und Bahn für die Finanzierung verantwortlich, bei Stationen von nicht-bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturbetrieben sind es diese selbst.

Die Ausbaumaßnahmen umfassen vor allem die Erneuerung der zwei Bahnsteigkanten an Gleis 1 und 2 sowie den Ausbau auf eine Bahnsteiglänge von mindestens 120 Metern und eine Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern. Mit dieser Ausbaumaßnahme wird die letzte verbliebene Lücke bei den Stationen im Netz der Oberlandbahn geschlossen. Die Fertigstellung soll im Jahr 2023 erfolgen.

-am- Bild: am

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geMAINsam
Eine Initiative der Landkreise, Städte und Gemeinden am Main

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Region Franken – Der Startschuss für die erste Koordinierungsstelle „Bayerischer Main“ ist gefallen. Getragen wird die „geMAINsam“-Initiative mit dem Ziel, ein starkes Netzwerk aller Anrainer am Main zu schaffen, und zwar durch „Flussparadies Franken“ e.V. in Bamberg und die Gemeinde Knetzgau, bei welcher das Projektmanagement angesiedelt ist. Die Koordinierungsstelle, die perspektivisch für den gesamten Main – auch außerhalb Bayerns – zuständig sein wird, konzipiert und begleitet sämtliche Aktionen der vorerst 200 Mainanrainer im Bereich der Umweltbildung, Tourismus, Wasser-Wirtschaft und Ökologie.

Als Projektleiter wurde Marc Heinz in Vollzeit angestellt. Der 47-Jährige war zuvor drei Jahre lang Stadtmanager in Haßfurt am Main und baute dort u.a. eine komplett neue Stadtmarke auf. Sein Studium der Sprach-, Literatur- und Kommunikationswissenschaften, European Management und Soziologie mit Schwerpunkt Wirtschaft & Betrieb absolvierte er in Bamberg und Hamburg. Er war für Fernsehsender, Agenturen und Verlage tätig, arbeitete als Eventmanager in Hamburg und sammelte als Marketingleiter und Journalist internationale Berufserfahrung. Als langjähriger Dozent an verschiedenen Hochschulen und Medienschaffender verfügt er über hervorragende Kontakte. “Seit meiner Zeit als Praktikant beim ZDF in Mainz habe ich in verschiedenen Städten und Gemeinden am Main gelebt und gearbeitet, darunter Aschaffenburg, Miltenberg und Bamberg. Dadurch sind mir sowohl viele der dort lebenden Menschen als auch die wunderschöne Flusslandschaft ans Herz gewachsen”, erklärte der neue Projektleiter. Marc Heinz möchte seine inzwischen über 20-jährige Berufserfahrung in die Weiterentwicklung des Netzwerks einbringen. “Es ist bereits sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet worden auf dem Weg hin zu einem Erlebniszentrum am Main, welches diese innerdeutsche Lebensader mit all ihren Facetten spürbar macht. Ich bin stolz darauf und gespannt, wie hier mithilfe zahlreicher Befürworter und Unterstützer etwas geschaffen wird, das es so noch nie gab”, betonte Heinz.

Ab 1. April 2021 verstärkt Simone Kolb als Assistenz die Koordinierungsstelle. Sie hat bis vor kurzem in der Verwaltung von Prichsenstadt gearbeitet und war dort langjährig im Bereich Tourismus tätig. „Für mich ist es eine ganz besondere Herausforderung, den sich wunderschön dahinschlängelnden Main zu erfassen, die Angebote zu vernetzen und daraus ein geMAINsames Projekt zu gestalten. Ganz besonders freue ich mich darauf, „die Marke Main“ mit Hilfe der vielfältigen digitalen Möglichkeiten bekannter zu machen “, so Kolb.

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Präsentierten die Initiative „geMAINsam“ v.l.: 
Simone Kolb (Projektassistentin), Marc Heinz (Projektleiter), Johann Kalb (Landrat des Landkreises Bamberg) 
Stefan Paulus (1. Bürgermeister Gemeinde Knetzgau), Dr. Anne Schmitt (Geschäftsführerin Flussparadies Franken e.V.),
Wilhelm Schneider (Landrat des Landkreises Haßberge) und Ulla Schmidt (ILE- Managerin Lebensregion+)

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Entlang der 527 bayerischen Flusskilometer des Mains leben in elf Landkreisen und fünf kreisfreien Städten rund 2,5 Millionen Menschen, für die der Main Heimat und Identität bedeutet. Vielfältigste Ansprüche an den Main rufen in der täglichen Praxis aller dort tätigenm Akteure eine Reihe von Konflikten und konkurrierenden Ansprüchen hervor. Die Städte und Gemeinden am Fluss sehen sich bei jedem Vorhaben konfrontiert mit energie- und wasserwirtschaftlichen, logistischen, touristischen und ökologischen Anforderungen. Die Koordinierungsstelle kann ihnen diese Aufgaben zwar nicht abnehmen, aber sie kann für eine bessere Vernetzung und Rücksichtnahme untereinander sorgen. Sie bringt in Zusammenarbeit mit den vielfältigen Interessengruppen den Main und die wechselseitigen Beziehungen stärker ins Bewusstsein. Was neue Ideen, insbesondere aus den komplexen Themengebieten Digitalisierung, Heimat und Klimaschutz betrifft, kann sie Impulse setzen, Kontakte herstellen und koordinieren sowie weitere Initiativen anstoßen und beratend begleiten.

Knetzgau als Standort der Koordinierungsstelle
Die Gemeinde Knetzgau hat bereits in der Entwicklungsphase 130.000 Euro in das Projekt investiert und damit ihr unerschütterliches Engagement unter Beweis gestellt. Sie agiert mit dem „Flussparadies Franken e.V.“ als ausgezeichnetem Qualitätspartner der Umweltbildung Bayern. Fördergelder werden gebündelt und sinnvoll eingesetzt. Es gibt zahlreiche, hochrangige Unterstützer aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

“Der Main ist der „Fluss der Franken“ – die Initiative ist sehr, sehr gut – sie ist nicht nur ökologisch gut, sondern auch, weil sie das Selbstbewusstsein in den Regionen stärkt”, so der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder.

-laba- Bild: René Ruprecht

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Förderung
des Radverkehrs

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Region Donau-Ries – Bayerns Netzwerk für Radverkehrsförderung spannt sich immer weiter auf: Der Landkreis Donau-Ries wurde nun offiziell in den Kreis der Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) aufgenommen. Dass Politik, Bevölkerung und Verwaltung dem Fahrrad als Verkehrsmittel steigende Bedeutung beimessen, lässt sich auch am kontinuierlichen Mitgliederzuwachs der AGFK Bayern ablesen, der mittlerweile 83 Kommunen angehören. Die jüngsten Zertifikate verliehen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die AGFK Bayern vor kurzem bei einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung, die pandemiebedingt erstmals als digitales Event stattfand. Der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Donau-Ries –Alexander Wolfinger– präsentierte im Anschluss die Aufnahmeurkunde des Landkreises Donau-Ries.

In der AGFK haben sich 83 bayerische Kommunen mit insgesamt knapp sechs Millionen Einwohnern mit dem Ziel zusammengeschlossen, gemeinsam den Radverkehr zu fördern, Erfahrungen auszutauschen und Synergieeffekte zu nutzen. Die AGFK Bayern vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Radverkehrsbereich u.a. in der Landes- und Bundespolitik und bei kommunalen Spitzenverbänden. Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur als auch der Ausbau der Infrastruktur und die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer. Alle Mitglieder werden nach einem einheitlichen Kriterienkatalog auf ihre Fahrradfreundlichkeit geprüft.

„Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel mit Zukunft. Ich freue mich deshalb, wenn sich viele Kommunen in der AGFK engagieren und die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit noch mehr Menschen in Bayern Radfahren und dabei auch sicher unterwegs sind“, betonte Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer im Rahmen der Veranstaltung.

Auch im Landkreis Donau-Ries ist die Radverkehrsförderung als Baustein des Gesamtprojektes „Mobilität der Zukunft“ ein Schwerpunktthema für die kommenden Jahre. In der nun erfolgten Aufnahme des Landkreises in die AGFK sieht Landrat Stefan Rößle einen wichtigen Schritt, die radverkehrsfreundliche Mobilität in der Region weiter voranzubringen. „Mehr Radverkehr im Landkreis bedeutet einen Vorteil für unsere Umwelt und sorgt damit verbunden auch für mehr Nachhaltigkeit “, betonte Landrat Rößle.

-ladr- Bild: ladr

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Hilfsprogramm
für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege
sowie für Faschingsvereine

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Region Bayern – Das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchpflege sowie für Faschingsvereine gestartet. Damit, so das Ministerium, will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftliche und kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben. Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2.000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.

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Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschingsvereine in voller Höhe angerechnet.

-bsr- Bilder: am

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Wasserversorgung
der Landeshauptstadt München
aus der Region Garmisch-Partenkirchen

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Region Garmisch-Partenkirchen – Die Mitversorgung Münchner Umlandgemeinden wurde nun vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen durch Bescheid gestattet.  Wie angekündigt wurde nach Prüfung letzter Stellungnahmen entschieden und durch Bescheid vom 5. Februar 2021, die weitere Mitversorgung der Gemeinden Neubiberg, Neuried, und Unterhaching durch die Stadtwerke München GmbH gestattet. Die Umlandgemeinden dürfen während der gesamten Laufzeit -der zugunsten der Stadtwerke München GmbH erteilten wasserrechtlichen Gestattungen- bis zum 31. Dezember 2045 mitversorgt werden. Das Landratsamt ist nach Prüfung aller vorgelegten Stellungnahmen und Gutachten zum Ergebnis gekommen, dass eine Mitversorgung der Umlandgemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dem Grundsatz der ortsnahen Versorgung nach § 50 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes widerspricht.

-lagap-

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Virtuelle
Arbeitstagung
des Bezirksverbands Schwaben

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Region Schwaben – Der Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Landkreistag hat sich im Rahmen einer virtuellen Arbeitstagung über aktuelle Themen ausgetauscht. Neben einem Überblick zum Impfstart in den einzelnen Landkreisen wurde auch über die Digitalisierung an den Gesundheitsämtern diskutiert. Ferner war auch die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten ein Thema.

Die Landkreisvertreter berichteten u.a. wie die Impfungen gegen das Coronavirus in den vergangenen Wochen angelaufen sind. Insgesamt gaben die einzelnen Landkreise die Rückmeldung, dass die Einrichtung der Impfzentren und der Impfstart weitestgehend gelungen seien. Aktuell fehle es jedoch an genügend Impfstoff und auch die Impfsoftware bereite noch Probleme. Die Tagungsteilnehmer diskutierten auch wie mit immobilen Personen, die sich gerne impfen lassen möchten, in Zukunft umgegangen werden könnte. So wurde über die Möglichkeit gesprochen diese mit Bussen zu den einzelnen Impfzentren zu fahren. Hier wurden jedoch viele Stimmen laut, dass dies aus infektiologischen Gründen keine sinnvolle Lösung sei. Mehr Zustimmung fand der Vorschlag einen sogenannten „Impfbus“ einzurichten, der von Gemeinde zu Gemeinde fahre, um dort die jeweiligen Impfungen durchzuführen. Die Landkreisvertreter waren sich einig, dass eine solche Variante erst dann umgesetzt werden kann, wenn auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Wann dies soweit sein wird, sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht absehbar.

Ein weiteres Thema war die Digitalisierung der Gesundheitsämter, die in den vergangenen Wochen von vielen Seiten immer wieder als unzureichend kritisiert wurde. Diesen Vorwurf wiesen die Landrätinnen und Landräte jedoch entschieden zurück, ihre Verwaltungen seien inzwischen „volldigitalisiert“. Ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalisierung, der die Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern zukünftig verbessern solle, sei das System „Sormas“ – ein integriertes und vernetztes Kontaktpersonenmanagementsystem.

Der Vorsitzende des Bezirksverband Schwaben, Elmar Stegmann – Landrat des Landkreises Lindau – berichtete: „Wir werden auf „Sormas“ ab Mitte Februar bei uns im Landratsamt umstellen. Dieses System bietet auch den großen Vorteil, dass es als Webanwendung von Mitarbeitern im Homeoffice genutzt werden kann.“ Auch die übrigen Landkreise teilten mit, dieses System nach und nach bei sich einzuführen. Außerdem haben die Landkreisvertreter des Bezirksverbands Schwaben über die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten gesprochen. Mit der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurden die Landkreise darüber informiert, dass sie als „Sachaufwandsträger“ der Schulen im Rahmen eines Sonderbudgets die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte übernehmen müssen. Zusätzlich sollten die „Sachaufwandsträger“ für die Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur der Einzelschulen sorgen. Dies geschehe im Auftrag des Freistaats Bayern, der für die Investition je Lehrerdienstgerät einen maximalen Festbetrag von 1.000 Euro gewähre. Aufgeteilt würden diese Kosten in 750 Euro für den Kauf des Endgerätes inklusive Zubehör, Betriebssoftware, Garantieverlängerungen und in eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 250 Euro. Die Tagungsteilnehmer waren sich einig, dass gerade die Wartung der Geräte einen personellen Aufwand erfordere, der durch den Zuschuss des Freistaates nicht gedeckt sei. Deshalb werde es in den einzelnen Landkreisen noch Beratungen geben, wie diese Vorgabe für alle Beteiligten bestmöglich umgesetzt werden könne.

-lali- Bild: lali

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Haus
der kleinen Forscher
wird digital

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Region Rottal-Inn – Das Netzwerk „Kleine Forscher im Landkreis Rottal-Inn“ organisiert seit rund zehn Jahren Fortbildungen sowohl für Erzieher und Erzieherinnen, als auch für Grundschullehrkräfte, um sie dabei zu unterstützen, die Kinder beim Entdecken, Forschen und Lernen zu begleiten. „MINT-Bildung“, also die Bereiche Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik bleiben auch in Pandemiezeiten wichtig. Deswegen bieten die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ und das lokale Netzwerk verschiedene Formate an, die zeigen, wie Fortbildungen auch online funktionieren können.

Als erstes auf dem Programm steht das Thema „Magnetismus – unsichtbare Kräfte entdecken“. Die Fortbildung, die „live“ aus der Kreisentwicklung der Kreisverwaltung Rottal-Inn gesendet wird, enthält Anregungen, um gemeinsam mit den Kindern erste Grunderfahrungen mit Magneten zu sammeln. Die Teilnehmenden entdecken und erforschen Wirkungen und Eigenschaften von Magneten und vertiefen ihr Wissen über magnetische Anwendungsmöglichkeiten.

Ein ganz neues Angebot gibt es für Grundschullehrkräfte der Klassen 3 und 4: Die „Haus der kleinen Forscher“-App „Potz Blitz! Meine Stromwerkstatt“ unterstützt bei der Unterrichtsgestaltung rund um das Thema „Strom und Energie“. Sie eignet sich gut für eine Verzahnung von digitalen und analogen Unterrichtseinheiten. Außerdem stellt die Stiftung jede Menge Forschungsideen und Experimente – auch für Zuhause – zur Verfügung, wie etwa einen Kompass selbst bauen.

„Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen ermöglichen uns digitale Kommunikationswege die Möglichkeit, uns weiterhin auszutauschen und Veranstaltungen durchzuführen. Trotz der vielen Chancen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, sind wir überzeugt, dass solche Formate die Präsenzangebote nicht gänzlich ablösen, sondern vielmehr ergänzen werden“, so Kathrin Zenger und Inge Hitzenberger von der Kreisentwicklung.

-lari-

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Mehr Vernetzung
in der Freien Kunst-Szene

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Region Bayern – Mit einer neuen Online-Veranstaltungsreihe unterstützt das Bayerische Kunstministerium die Freie Kunst-Szene dabei, sich überregional wie spartenübergreifend noch besser zu vernetzen. „Neben dem Runden Tisch, den ich ins Leben gerufen habe, können auch die neuen Web-Seminare eine Plattform für einen offenen Dialog und zur Vertiefung von Kontakten bieten. Schon vor der Corona- Pandemie war es mir ein ganz wichtiges Anliegen, der Freien Szene eine noch kräftigere Stimme zu geben, ihre Interessen möglichst gut zu bündeln und ihre Arbeit noch stärker zu fördern. Schließlich hat sie einen hohen Anteil an der Vielfalt unserer lebendigen Kulturlandschaft“, betonte der bayerische Kunstminister Bernd Sibler.

Die Web-Seminare richten den Blick sowohl auf die aktuelle Situation des Lockdowns als auch auf die Zeit nach der Pandemie. Digitale Geschäftsmodelle und kreative Teamarbeit im digitalen Raum sind ebenso Themen wie ökologisch und sozial nachhaltiges Arbeiten in Kunst, Kultur und Storytelling bei der Kunstvermittlung. Anmelden können sich Akteurinnen und Akteure der Freien Kunst-Szene. Die Initiative zu den geplanten online-Veranstaltungen ist im Rahmen des digitalen Runden Tischs „Freie Kunst-Szene – Aktueller Stand und Zukunftsperspektiven“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Freien Kunst-Szene entstanden. Das Kunstministerium bietet die Veranstaltungsreihe in Kooperation mit „bayern kreativ“ – Das bayerische Zentrum für Kunst- und Kreativwirtschaft, LEONARDO – Zentrum für Kreativität und Innovation und der Bayerischen Akademie der Schönen Künste an.

-stmwk- Bild: am

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200 Unternehmen
nutzen bereits das
bayerische Bio-Siegel

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Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber mit dem Bio-Siegel

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Region Bayern – Immer mehr Hersteller setzen auf das Bayerische Bio-Siegel: Inzwischen nutzen zweihundert Unternehmen das Zeichen, das für hohe kontrollierte Bio-Qualität und regionale Herkunft steht. „Wir freuen uns, dass das bayerische Bio-Siegel so breiten Zuspruch bekommt. Dies zeigt, dass das Siegel am Markt nachgefragt wird und an Popularität gewinnt. Es hilft den Kunden an der Ladentheke bei der Suche nach hochwertigen Bio- Lebensmitteln aus der Heimat“, betonte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Die Anmeldung zum Bayerischen Bio-Siegel gehe über eine reine Kontrollverpflichtung hinaus. „Wer beim Einkauf auf das Bio-Siegel achtet, bekennt sich zur Regionalität und übernimmt Verantwortung gegenüber den heimischen Erzeugern. Wenn Unternehmen das Bayerische Bio-Siegel verwenden, unterstützen sie faire Lieferbeziehungen zwischen Verarbeiter und Erzeuger. Das ist Gold wert, gerade in einer Zeit, in der die Unabhängigkeit von internationalen Warenströmen an Bedeutung zunimmt“, so Kaniber.

Die Verbindung von „Regionalität und Bio“ beim Einkauf ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Derzeit sind rund 1.100 Produkte, beispielsweise Back- und Teigwaren, Eier, Fleisch und Wurst, Gemüse, Sauerkonserven, Milchprodukte, Öle, Kräuter und Getränke, mit dem Siegel bei Direktvermarktern und im Einzelhandel erhältlich. Über 1.300 Bio-Betriebe erzeugen als Programmteilnehmer die dafür notwendigen Rohstoffe. Auch in der Gemeinschaftsverpflegung wird das Siegel genutzt, so etwa beim Studentenwerk München oder den staatlichen Kantinen.

-stmelf- Bild: stmelf

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Altbürgermeister
Georg von Preysing
spendete Entschädigungszahlung
der „Tegernseer Stimme“ – Lokale Stimme GmbH
an das Pius-Kinderhaus in Gmund

-02.02.2021-

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Region Miesbach/Tegernseer Tal – Am 2. Februar 2021 übergab der Gmunder Altbürgermeister Georg von Preysing -um 9:30 Uhr- eine Spende in Höhe von 7.000 Euro an die Leiterin des Pius-Kinderhauses in Gmund am Tegernsee, Sabine Hildenbrand. Die Übergabe erfolgte mit dem Geschäftsführer der „Tegernseer Stimme“ – Lokale Stimme GmbH, Mangfallstraße 3a, 83703 Gmund am Tegernsee, Peter Posztos, welcher den Betrag im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs als Entschädigung an den Altbürgermeister gezahlt hatte.

Hintergrund: Nachdem die „Tegernseer Stimme“ – Lokale Stimme GmbH mehrfach unzutreffende und unzulässige Behauptungen über den ehemaligen Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing verbreitet hatte, war es zu einem längeren Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien gekommen. Dieser nahm am 3. Dezember 2020 mit einem Vergleich sein Ende. Georg von Preysing und Peter Posztos Geschäftsführer der Lokale Stimme GmbH, einigten sich vor dem Landgericht München wie folgt: „Die „Tegernseer Stimme“ muss es künftig unterlassen, diese Behauptungen zu verbreiten und zahlt eine Entschädigung von 7.000 Euro an den Altbürgermeister.“ Im Rahmen der Vergleichsverhandlung hatte Georg von Preysing von Anfang an betont, dass er eine mögliche Entschädigung nicht für sich beanspruchen, sondern das Geld für einen sozialen Zweck spenden wolle.

„Während meiner langjährigen Amtszeit war mir das Wohl und eine gesicherte Zukunft der Familien und Kinder in unserer Gemeinde ein vorrangiges Anliegen. Daher lag es nahe, dass ich den Betrag dem Pius-Kinderhaus spende“, so Georg von Preysing. Bei der Gerichtsverhandlung wurde außerdem vereinbart, dass die Spende gemeinsam übergeben und so das Ende des langjährigen Streits bekundet werden soll. Kindergarten-Leiterin Sabine Hildenbrand bedankte sich im Namen der Gemeinde Gmund am Tegernsee herzlich für die großzügige Spende – durch Georg von Preysing – und versicherte, diese bestens zum Wohle der Kinder zu verwenden.

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Bei der Spendenübergabe am 02. 02. 2021 v.l.:
Peter Posztos, Geschäftsführer der „Tegernseer Stimme“ – Lokale Stimme GmbH;
Sabine Hildenbrand, Leiterin des Pius-Kindergarten
und Georg von Preysing, Altbürgermeister der Gemeinde Gmund am Tegernsee

-am- Bild: gg

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Statements
zum Thema:
– Wasserschutzzonen-Erweiterungsverfahren –
Künftig keine enkeltaugliche Zukunft im Landkreis Miesbach?

-01.02.2021-

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Das „Wasserschloss“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing des Landkreises Miesbach

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Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags und Stimmkreisabgeordnete

Es braucht ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, um die Frage der Rechtmäßigkeit der Altrechte klären zu lassen. Dieses Verfahren wäre vor allem aber auch nötig, weil davon ganz erheblich die Zukunft des Landkreises Miesbach und seiner Bewohner abhängt. Der Druck, der jetzt von manchen Stellen ausgeübt wird, löst dieses Problem nicht! Das Vorgehen von Landrat von Löwis of Menar ist deswegen aus meiner Sicht durchaus verständlich und nachvollziehbar. Erst brauchen wir die Rechtssicherheit und die kann nur durch ein neues und ergebnisoffenes Verfahren hergestellt werden. Ich unterstütze das Vorhaben von Olaf von Löwis of Menar hierbei, als örtliche Stimmkreisabgeordnete.“

Bild: Rolf Poss

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Ulrike Müller, Freie Wähler-Europaabgeordnete

Ulrike Müller hat als Schattenberichterstatterin der ‚Renew Europe-Fraktion‘ den Gesetzgebungsprozess zur europäischen Trinkwasser-Richtlinie entscheidend beeinflusst. Sie konnte wichtige Verbesserungen im Interesse der Verbraucher – wie auch der kommunalen Wasserversorger – durchsetzen. Für das Vorgehen der Münchner Stadtwerke (SWM) hat sie allerdings kein Verständnis und drängt darauf, dass das gesetzlich vorgesehene Prozedere respektiert werden müsse: “Da muss das Verfahren eingehalten werden. Wenn es Gründe für ein Beweidungs- und Düngeverbot gibt, dann bedarf es einer Entschädigung. Sonst kommt das einer Zwangsenteignung gleich!” Ferner verweist sie darauf, dass die neue EU-Richtlinie zum Trinkwasser einen wesentlichen Fortschritt für den Schutz von Gewässern und natürlichen Trinkwasserressourcen bedeutet: “Mit einem risikobasierten Ansatz bekämpfen wir Verunreinigungen an der Quelle und setzen Prävention vor Eindämmung. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich die SWM willkürlich über geltende Gesetze und Verfahren hinwegsetzen können! Das Trinkwasser in München genießt einen hervorragenden Ruf – unter den bisherigen Bedingungen. Ein Beweidungs- und Düngeverbot erscheint mir daher als unbegründet!”

Bild: um

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Alexander Radwan, CSU-Bundestagsabgeordneter

Ich unterstütze die Bemühungen des Landrates, Olaf von Löwis of Menar, das Verfahren neutral und ergebnisoffen zu führen. Es tut dem Prozess gut, etwas die Emotionen herauszunehmen und sich auf Fairness für alle Seiten zu besinnen. Es sollte ein gemeinsamer Weg gefunden werden, um die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Region zu gewährleisten.“ Alexander Radwan „baut darauf, dass auch der Umweltstaatsminister der Freien Wähler hier alles dafür tun wird, dass es zu einem fairen und offenen Verfahren kommt und nicht nur die Wünsche der Stadtwerke München Beachtung finden.“

Bild: Stephan Münnich

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Rolf Oehler, Landwirtschaftsdirektor und Behörden- sowie Schulleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen

Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes ist ein Verwaltungsakt, in dessen Verlauf – neben anderen – die Landwirtschaftsverwaltung grundsätzlich um Stellungnahme gebeten wird. Nach der gescheiterten Anhörung im Jahr 2018 ist das Verfahren zur Ausweisung noch nicht wieder aufgenommen worden, zumindest ist das AELF Holzkirchen bis dato nicht wieder eingebunden worden. Eine „Aufforderung zur Anordnung“ derart die landwirtschaftliche Flächennutzung einschränkenden Maßnahmen, ohne Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, ist mir in meiner über 36-jährigen Berufstätigkeit noch nicht vorgekommen! Ich beziehe mich daher in meiner Antwort auf den 2018 diskutierten Entwurf einer Schutzgebietsverordnung. Darin sind neben vielen anderen Auflagen die bereits angesprochenen Dünge- und Weideverbote die entscheidenden, welche die Landbewirtschaftung einschränken.

Das im Einzugsgebiet um den Taubenberg gewonnene ‚Miesbacher Trinkwasser‘ wird seit über 100 Jahren von den Stadtwerken München mit allerbester Qualität verkauft. Zwischenzeitlich wurde sogar einmal damit geworben, dass die Qualität des „Münchner“ Trinkwassers besser als Mineralwasser sei. Mit den sehr niedrigen Nitratwerten liegt das „Münchener“ Trinkwasser in der absoluten Spitzenklasse aller Trinkwassergewinnungsanlagen in Deutschland. Das ist in erster Linie der vorbildlichen Wirtschaftsweise der Miesbacher Bauern im Einzugsgebiet zu verdanken, die dort fast ausschließlich Dauergrünland bewirtschaften. Unterstützt worden ist das nicht zuletzt durch die zwischenzeitlich fast 30 jährige, starke finanzielle Unterstützung der Bauern mit Bewirtschaftungsverträgen mit den Stadtwerken München. Dies hat dazu geführt, dass im Trinkwassereinzugsgebiet fast alle Bauern ökologisch wirtschaften, der Gesamtlandkreis Miesbach ist mit jetzt 32 Prozent ökologisch wirtschaftender Betriebe nicht nur in Bayern absoluter Spitzenreiter.

Ein Komplettverbot der organischen Düngung, mit gleichzeitigem absoluten Weideverbot hätte praktisch ein Bewirtschaftungsverbot – auf den knapp 50 Hektar Dauergrünlandflächen in der Wasserschutzzone IIa – zur Folge. Es kann ernsthaft niemanden daran gelegen sein, dass die Flächen dann wieder konventionell genutzt würden, was praktisch dann nur als Ackernutzung möglich wäre. Wegen dem im Volksbegehren grundsätzlich verbotenen Grünlandumbruch im Wasserschutzgebiet, wäre eine Genehmigung – mit Einsaat von Ackerflächen anderswo – eh kaum denkbar.

Die katastrophalen Auswirkungen bezüglich der nach einem Grünlandumbruch einsetzender massiver Nitratmobilisierung und nachfolgender Auswaschung würde mit Sicherheit zur Ablehnung eines etwaigen Antrags führen. Das heißt das Dünge- und Weideverbot kann im Einzelfall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb größere Flächenanteile in der Wasserschutzzone IIa hat, bis zu einem faktischen Berufsverbot führen. Zur Rinderhaltung auf Grünland gibt es keine Alternative. Das in diesem Fall Entschädigungszahlungen anfallen, ist im Wasserhaushaltsgesetz eindeutig formuliert.

Das AELF Holzkirchen wird in einem neuen Verfahren diese Bedenken deutlich zur Sprache bringen und darauf hinweisen, dass die gute Zusammenarbeit der Bauern mit den Stadtwerken München bisher die Voraussetzung war, dass so vorbildlich gutes Trinkwasser aus Miesbach nach München geliefert worden ist. Diese gute Zusammenarbeit durch – nach unserer Kenntnis – nicht begründete Verschärfungen der Auflagen zu gefährden, sollte von allen Beteiligten nochmal überdacht werden! Die Landwirtschaftsverwaltung steht für diese Diskussion gerne zu Verfügung.“

Bild: am

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Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Florian Streibl, schließt sich der Sichtweise des bayerischen Umweltministeriums an: „Das Landratsamt Miesbach hat darauf hingewiesen, dass innerhalb der aktuell gesetzten Frist eine aus Sicht des Landratsamts erwünschte Beauftragung und Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Problematik der mikrobiologischen Belastungen begleitend zur vorliegenden Expertise des Landesamts für Umwelt nicht möglich sei. Das bayerische Landesamt für Umwelt hält fachlich an seiner Haltung fest, hält es aber für vertretbar, dem Landratsamt die Möglichkeit einzuräumen, die Thematik der mikrobiologischen Belastungen durch einen externen Gutachter fachlich weiter zu untersuchen. Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen der Pandemie – gerade auch im Landkreis Miesbach – spricht seitens des bayerischen Landesamts für Umwelt nichts dagegen, wenn die Regierung von Oberbayern die gesetzte Frist für eine fachliche und rechtliche Äußerung bis August 2021 verlängert. In diesem Zeitraum können alle relevanten Daten gutachterlich erhoben werden, um anschließend eine abschließende Entscheidung treffen zu können.“

Bild: am

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Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Der BUND Naturschutz setzt sich seit Jahrzehnten für eine zukunftsfähige, bäuerliche Landwirtschaft ein, die sowohl sorgsam mit den Nutztieren umgeht und natürlich den Boden sowie unser wichtigstes Lebensmittel „Wasser“ schützt. Daher muss das Wasserschutzgebietsverfahren nun endlich zum Abschluss kommen, wobei im Detail Lösungen für ökologisch wirtschaftende Bauern und auch die Beweidung gefunden werden müssen.“

Bild: Peter Roggenthin

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Gabi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bayerischen Landtag

Wasser ist ein wertvolles Gut, gleichzeitig aber der einzige Bodenschatz, dessen Schutz allein der Bevölkerung vor Ort auferlegt wird. Sinnvoll wäre deshalb die Einführung eines ‚Wassercents‘, über den – vergleichbar mit dem ‚Kohlepfennig‘ – die Bürger vor Ort entschädigt werden können. Denn diese haben nicht nur den Wertverlust ihrer Grundstücke zu tragen, sondern müssen durch die Wasserschutzgebiete auch strengere Auflagen als andernorts beachten. Die Verantwortung für den Schutz des Wassers müsste von der Gesamtheit getragen werden, von den Bürgern vor Ort genauso wie von den Verbrauchern in den Städten. Beim derzeitig niedrigen Wasserpreis von etwa 2,50 Euro für 1000 Liter Wasser wird das Trinkwasser aber nicht wertgeschätzt und infolgedessen auch nicht auf dessen Einsparung geachtet. Marken-Mineralwasser koste im Einzelhandel ungefähr 0,95 Euro, für den gleichen Preis lieferten die Trinkwasserversorger etwa 400 Liter qualitativ hochwertiges Trinkwasser – frei Haus.

Die Landespolitikerin sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf: „Wir müssen die Trinkwasserversorgung neu regeln. Bürger, Kommunen, Wasserversorger und Verbraucher müssen als Bündnis agieren, anstatt – wie derzeit – gegeneinander zu arbeiten. Zudem muss die Privatisierung der Trinkwasserversorgung dauerhaft verhindert werden.

Bild: abgs

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Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach

Landrat Olaf von Löwis of Menar handelt völlig richtig, indem er zunächst einmal Begründungen und Stellungnahmen einfordert. Jetzt ein Dünge- und Beweidungsverbot anzuordnen würde von der Bevölkerung und von den Betroffenen stark verurteilt werden, da ja alle auf die Durchführung eines fairen Verfahrens warten, in dem Betroffene ihre Einwendungen vorbringen können und eine gerechte Lösung erwarten – und das natürlich bevor es zu Maßnahmen kommt! Die Forderung des LfU ist daher für mich völlig unverständlich.

Bild: am

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Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau

Klares Vorgehen von unserem Landrat Olaf von Löwis of Menar ist angesagt: Die Aufforderung zur „dringenden Anordnung“ von einem Dünge- und Beweidungsverbot in der besagten „Zone II A“ ohne ein rechtstaatliches Verfahren entzieht sich jeglicher Grundlage! Die Landeshauptstadt München wirbt ständig mit dem saubersten Trinkwasser Europas. Auch sind keine Zwischenfälle bekannt, die eine solche „dringende Aufforderung“ gerechtfertigen. Vielmehr wird versucht ein rechtsstaatliches und ergebnisoffenes Verfahren auszuhebeln und zu umgehen. Ich freue mich sehr das unser Landrat klare Kante zeigt und den Versuch, ohne rechtsstaatlichen Verfahren „Fakten zu schaffen“, abgewehrt hat.

Bild: am

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Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley und Vorstand von „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.

Die Auswirkungen wären eine Katastrophe für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitzer. Wenn jetzt diese Verordnung kommt, werden rechtliche Tatsachen geschaffen, die dann eine Ausweisung der Wasserschutzzone erleichtern würden. Die Frage nach den behaupteten, sogenannten Altrechten wäre dann außen vorgelassen. Mich verwundert in diesen Zusammenhang, dass in dem Schreiben der Regierung von Obbayern von der „Zone II A“ ausgegangen wird. Wie Herr Schuh vom Landratsamt Miesbach am 2.12.2020 vor dem Kreistag erklärt hat, wird es eine neue Gebietskarte mit neuen Größen und Einteilungen der Zonen geben. Erst wenn diese Karte vorliegt kann mit dem Ausweisungsverfahren begonnen werden. Jetzt unterstellt das bayerische LfU eine Fläche der nicht rechtlich bestehenden Fläche der aktuellen „Zone II A“! Meine Einschätzung ist, wenn die rechtlichen Grundlagen schlecht oder eventuell auch gar nicht vorhanden sind, werden alle anderen Mittel angewendet. Ich wünsche Landrat Olaf von Löwis of Menar ein gutes ‚Standing‘, damit er dieses Thema wirklich rechtsstaatlich, fair, transparent und vor allem ergebnisoffen durchführen kann!“

Bild: am

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Manfred Burger, Vorsitzender der Kreisgruppe Miesbach des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Die Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing steht schon seit Jahrzehnten an, wurde aber bisher immer wieder ausgebremst. Notwendig ist sie insbesondere, weil bisher innerhalb des Wasserschutzgebiets überhaupt keine Zone III ausgewiesen ist. Auch sollte der Forderung des LfU als Fachbehörde, die ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa vorsieht, zeitnah nachgekommen werden. Die geforderte Dringlichkeit muss vom Landrat zum Anlass genommen werden, das Verfahren zügig wieder aufs Gleis zu setzen und nach entsprechender Prüfung abzuschließen.“

Bild: am

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Für Familien
ist die Pandemie
ein „gewaltiger Kraftakt“

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel:
„Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen gehen die Infektionszahlen seit einiger Zeit wieder zurück“

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wird ihre digitalen Bürgerdialoge fortsetzen und sich u.a. mit Müttern und Vätern über deren Erfahrungen in der Corona-Pandemie austauschen. „In der Bundesregierung sind wir uns sehr bewusst, wie hart der Alltag für viele Eltern und Kinder zurzeit ist. Das unterschätzt niemand von uns. Wir setzen alles daran, Kitas und Schulen als erstes wieder öffnen zu können, um den Kindern ein Stück ihres gewohnten Alltags wiederzugeben und um Familien zu entlasten“, sagte die Kanzlerin im neuen Video-Podcast.

Es sei ein gewaltiger Kraftakt für Eltern, Kita- und Grundschulkinder zu Hause zu betreuen und zu unterrichten. Gleichzeitig müssten oft auch ältere Kinder beim digitalen Lernen begleitet werden. „Dazu kommen die eigenen beruflichen Verpflichtungen und Sorgen“, so die Kanzlerin. Wohnungen seien zurzeit Spielplatz, Klassenraum und Arbeitsplatz in einem. Im Bürgerdialog möchte die Kanzlerin u.a. erfahren, was Mütter und Väter, darunter Alleinerziehende, bewegt und wie die Bundesregierung sie weiter unterstützen kann. Eine Reihe von Maßnahmen sei schon umgesetzt, sagte Merkel. Dazu gehören beispielsweise das Konjunkturpaket mit dem Kinderbonus, die jüngste Kindergelderhöhung sowie die Verdopplung der Kinderkrankentage. Diese können auch beansprucht werden, wenn die Schule oder die Kita geschlossen ist und ein Kind zuhause betreut werden muss.

„Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen gehen die Infektionszahlen seit einiger Zeit wieder zurück“, betonte die Kanzlerin. Die Richtung stimme, gleichzeitig gebe es aber eine sehr reale Gefahr durch die hochansteckenden Virusmutationen. „Deshalb müssen wir auf unserem Weg durch die nächsten Wochen vorsichtig und behutsam handeln. Noch sind wir nicht so weit, Kitas und Schulen wieder öffnen zu können“, erklärte Merkel. Es sei weiter wichtig, Kontakte zu vermeiden – und bei unumgänglichen Begegnungen Maske zu tragen sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Je konsequenter wir jetzt seien, desto schneller sei es auch möglich, die Bildungseinrichtungen wieder zu öffnen.

-bkin- Bild: Bundesregierung/Kugler

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Förderprogramm
„Stadt und Land“
für den Radverkehr

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Der Bund stellt mit dem neuen Förderprogramm „Stadt und Land in den nächsten drei Jahren insgesamt bis zu 657 Millionen Euro für den Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr in Deutschland zur Verfügung. Rund 95 Millionen Euro werden davon Projekten in Bayern zugutekommen. Mit dem neuen Programm können insbesondere bauliche Maßnahmen zum Lückenschluss von Radwegen, Fahrradabstellanlagen sowie Radverkehrskonzepte von Kommunen und Freistaat gefördert werden. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer begrüßte das neue Programm: „Ich freue mich sehr, dass die Städte, Landkreise und Gemeinden mit den Finanzhilfen wichtige kommunale Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr mit einem attraktiven Fördersatz voranbringen können. Ich hoffe sehr, dass die Kommunen diese Gelegenheit nutzen.“

Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer freute sich über das neue Förderprogramm: „Damit werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder –unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen“, so der Minister.

Besonders attraktiv am Förderprogramm, das bis zum 31. Dezember 2023 laufen wird, sind die hohen Fördersätze. So können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, danach mit rund 75 Prozent. Das Sonderprogramm erweitert die Fördertatbestände für den Radverkehr und umfasst neben dem Bau auch die erforderlichen Planungsleistungen.

Förderungen sind beispielsweise möglich für den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur wie Radwege, Fahrradstraßen, Radwegbrücken oder -unterführungen; den Neu-, Um- und Ausbau von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern; Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr – wie etwa getrennte Ampelphasen oder die Erstellung von Radverkehrskonzepten zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden baulichen Maßnahmen. Neben Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sind auch Anlagen an wichtigen Zielen des Radverkehrs oder die Erneuerung bestehender Abstellanlagen förderfähig, sofern hiermit eine qualitative Verbesserung für die Radfahrer entsteht. In solchen Fällen wird der Freistaat die Förderung des Bundes sogar auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten aufstocken.

-stmb- Bild: am

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Biodiversitätsberatung
bayernweit gestartet
50 neue Fachkräfte für mehr Artenvielfalt

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Region Bayern – 50 Biodiversitätsberater haben jetzt in den bayerischen Landratsämtern und in den Regierungen ihre Arbeit aufgenommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat sich digital mit ihnen getroffen. Glauber betonte nach dem Gespräch: „Ein neues Zeitalter beim Artenschutz hat begonnen. Mit der Umsetzung des „Volksbegehrens Plus“ bringen wir Natur- und Artenvielfalt in Bayern deutlich voran. Beim Schutz der Natur ist es vor allem wichtig, Bürger, Kommunen und Landwirte mitzunehmen. Dabei kommt es auf gute Kommunikation und Beratung vor Ort an. Eine wesentliche Säule sind unsere neuen Biodiversitätsberater. Mit insgesamt 50 engagierten Fachleuten stärken wir flächendeckend und effektiv den Naturschutz in Bayern. Die Biodiversitätsberater packen ganz konkret an: Sie starten neue Projekte, geben laufenden Aktionen mehr Schwung und werben vor Ort für den Vertragsnaturschutz. Das hochmotivierte Team will gemeinsam mit Eigentümern, Landbewirtschaftern, Kommunen und Verbänden Bayerns Schutzgebiete bestmöglich betreuen und den Biotopverbund weiter voranbringen und koordinieren. So schaffen wir Perspektiven für Arten, Lebensräume und unsere Landwirte. Mein Ziel ist, dass in Zukunft die unteren Naturschutzbehörden aller 71 Landkreise und auch der Städte einen Biodiversitätsberater haben.“

Die Biodiversitätsberater initiieren in allen Regionen Bayerns neue Projekte. In Schwaben wird beispielsweise in einem Artenschutzprojekt eines der bedeutendsten Vorkommen des Waldwiesenvögelchens – eines sehr seltenen Schmetterlings – geschützt. In Oberfranken schützen Landwirte über den Vertragsnaturschutz ganz gezielt seltenste Ackerwildkräuter. In der Oberpfalz wird der Biotopverbund entlang des Grünen Bandes zu Tschechien ausgebaut. „Mit der neuen Biodiversitätsberatung sind wir auf dem richtigen Weg, um gemeinsam die einzigartige landschaftliche und biologische Vielfalt Bayerns zu bewahren. Zusammen mit vielen anderen Kooperationspartnern – wie den Landschaftspflegeverbänden und den Wildlebensraumberatern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – werden wir den Biotopverbund in Bayern wirksam stärken“, so Glauber.

Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des „Volksbegehrens Plus“ ist neben finanziellen und personellen Ressourcen, alle Beteiligten gut zu vernetzen sowie Beratung und Kommunikation zu intensivieren. An den unteren Naturschutzbehörden haben dazu Biodiversitätsberater ihre Arbeit aufgenommen. Unterstützt werden sie von Koordinatoren in den Regierungsbezirken und einer Landeskoordination am Bayerischen Artenschutzzentrum im Landesamt für Umwelt in Augsburg. Der Fokus ihrer Arbeit liegt insbesondere auf den bayerischen Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten, aber auch auf allen weiteren ökologisch wertvollen Biotopen in der Landschaft.

-stmuv-

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Weichen für die
digitale Zukunft gestellt:
Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm wird digitale Bildungsregion

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Als deutliches Zeichen für die Innovationskraft, aber auch für den Zusammenhalt in der Region überreichte Kultusminister Michael Piazolo Landrat Albert Gürtner das Qualitätssiegel „Digitale Bildungsregion“. Der Kultusminister betonte: „Die Digitalen Bildungsregionen sind Glanzpunkte der bayerischen Bildungslandschaft. Im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm hat man frühzeitig erkannt, dass die Digitalisierung nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine unglaubliche Chance ist. In Bayern sind wir nicht nur Teil des digitalen Wandels, wir sind Vorreiter. Bei unseren digitalen Bildungsregionen sehen wir, was alles möglich ist, wenn verschiedene Akteure miteinander zum Wohle der Kinder und Erwachsenen denken, planen und handeln.“

Die Bildungsregion Pfaffenhofen an der Ilm legt dabei unter anderem individuelle Schwerpunkte auf die Handlungsfelder „Digitalisierung gemeinsam gestalten“ und auf die „Vermittlung von Kompetenzen für eine digitalisierte Welt“. So bot das Bildungsbüro des Landkreises in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Pfaffenhofen bereits im vergangenen Winter online Vorträge für alle Eltern aus dem Landkreis zum Thema Medienkompetenz an. „Der Impuls für dieses Projekt ging von einem Elternvertreter aus. Er machte im Rahmen der Auftaktveranstaltung für unsere Bewerbung den Vorschlag, sich die Vorteile der Digitalisierung zu Nutzen zu machen und diese Vorträge nicht wie üblich vor Ort in einer Schule, sondern über ein Online-Konferenzsystem anzubieten“, erklärte Christina Berger vom Bildungsbüro des Landkreises, welche die Bewerbung für das Qualitätssiegel zusammengestellt hat.

Der Kultusminister dankte allen Akteuren, die mit großem Einsatz und innovativen Impulsen die Digitale Bildungsregion im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm auf einen erfolgreichen Weg gebracht haben. Landrat Albert Gürtner nahm diesen Dank gerne an und betonte: „Der Landkreis ist in Sachen Digitaler Bildung schon auf einem sehr guten Weg. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis langfristig den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und sie diesbezüglich zu schulen. Durch das Bewerbungsverfahren zeigte sich, dass die Bildungsakteure im Landkreis schon ein sehr umfangreiches Angebot zur Vermittlung digitaler Bildung machen können. In einigen Bereichen entstanden durch den zustande gekommenen Austausch neue Projektideen. Diese werden wir nun weiterverfolgen.“

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Bei der Übergabe des Qualitätssiegels „Digitale Bildungsregion“ v.l.:
Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo und Albert Gürtner, Landrat des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm

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Digitale Bildungsregionen
Die „Digitalen Bildungsregionen“ sind eine Weiterentwicklung der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“. Dabei können und sollen die bayerischen Bildungsregionen ihre bereits bestehenden regionalen Netzwerke und Strukturen nutzen, um zukunftsorientiert die digitale Bildung noch stärker in den Blickpunkt zu rücken. Mittlerweile haben sich 37 von insgesamt 76 Bildungsregionen im Freistaat zusätzlich auf den Weg zu einer „Digitalen Bildungsregion“ gemacht.

Die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ wurde 2012 im Einvernehmen mit dem Bayerischen Sozialministerium ins Leben gerufen, um die Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen vor Ort vom Kindergarten bis zum Eintritt in die Schule und dann bis zum Berufsleben oder zum Studienbeginn weiter zu erhöhen. Kern der Initiative stellt die Vernetzung der Akteure in der Region dar, um Angebote weiterzuentwickeln und zu erweitern. An der Initiative beteiligen sich von den insgesamt 71 bayerischen Landkreisen und 25 kreisfreien Städten mehr als drei Viertel – mit weit über 7.000 Akteuren.

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Radon-
Vorsorgegebiet
festgelegt

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Region Wunsiedel – Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge wird zum 11. Februar 2021 als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Zu diesem Zweck wurde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Kriterien zur Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten beruhen auf dem Strahlenschutzgesetz des Bundes. Grundlage der Ausweisung sind zwei Prognosekarten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) von 2017 und 2020 und eigens durchgeführte Bodenluftmessungen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt wurden.

Das Thema Radon wird in Bayern durch das LfU behördlich betreut. Auf der Internetseite des LfU steht ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Radon bereit. Das LfU startet darüber hinaus in der Region Wunsiedel begleitend zur Festlegung als Radon-Vorsorgegebiet ein neues Pilotprojekt zu Radonmessungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Datenlage zu verbessern und weitere Informationen zu sammeln. Hierzu können Arbeitgeber die Messergebnisse ihrer Radonmessungen und weitere Daten zu den jeweiligen Gebäuden und Arbeitsplätzen übermitteln. Mit Übermittlung der Daten kann eine Kostenerstattung für die Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragt werden.

Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas. Es entsteht im Boden und kann über Risse und undichte Fugen in Häuser gelangen. Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in mindestens zehn Prozent der Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschreitet. In Radon-Vorsorgegebieten entsteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoß die Radonkonzentration zu messen. Ziel des Strahlenschutzrechts ist eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Ist der Referenzwert unterschritten, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Andernfalls lässt sich häufig bereits durch regelmäßiges Lüften oder das Abdichten von Fugen und Rissen im Mauerwerk eine Verbesserung erreichen. Ferner ist per Gesetz in diesen Gebieten bei Neubauten neben den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eine weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Radon zu ergreifen.

-lawun-

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Wasser
gegen den Klimawandel

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Region Bayern – Der Klimawandel ist in den Städten stärker spürbar als auf dem Land. Dieser Effekt soll mit dem Generationenthema „Schwammstadt“ minimiert werden. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber anlässlich der Vorstellung eines neuen Leitfadens für Kommunen und Planer: „Wasser ist Leben. Wir wollen die Wasserversorgung in ganz Bayern dauerhaft auf höchstem Niveau sicherstellen – gerade auch im Hinblick auf den Klimawandel. Mit dem Projekt „Wasserzukunft Bayern 2050“ gehen wir dieses Thema umfassend und mit einer Vielzahl konkreter Projekte an, und zwar in Stadt und Land. Der Klimawandel verändert auch das Leben in unseren Siedlungen. Die Sommer werden heißer, die Niederschläge nehmen ab. Die Städte heizen sich auf wie ein Kachelofen. Auf der anderen Seite drohen häufigere extreme Hochwasser und Starkregen. Deshalb brauchen wir ein Konzept für die Städte und Gemeinden der Zukunft. Unsere Lösung heißt „Schwammstädte“. Wir müssen das Wasser in unseren Städten halten – wie in einem Schwamm. Dafür dürfen Städte nicht weiter zubetoniert werden.“

Studien zeigen, dass die Temperatur vor Ort um bis zu drei Grad Celsius sinken könnte, wenn Städte wieder grüner werden. „Wir brauchen einen ganzen Instrumentenkasten von natürlichen Klimaanlagen, blauen Adern, Regenwasserspeichern und Grünflächen. Unser Ziel ist ein sicheres und lebenswertes Wohnen ohne Hitzestress. Das Gebot der Stunde heißt: Flächensparend bauen und dabei in Siedlungsbereichen Sicherheit, Lebensqualität und Artenvielfalt gewährleisten“, so Glauber.

Mit dem neuen Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung“ sollen Kommunen und Planer für diese Herausforderungen sensibilisiert werden. Die Broschüre wird allen bayerischen Kommunen kostenfrei zugesandt. Der Leitfaden enthält eine Reihe von Lösungsansätzen und Umsetzungsbeispielen, wie mit den aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel bei der Siedlungsentwicklung umgegangen werden kann. Konkret wird beispielswiese vorgeschlagen, schon bei der Bauleitplanung Flächen für den Rückhalt und die Versickerung von Regenwasser festzusetzen oder eine Gebäudebegrünung zu fordern. Auch bei der Stadterneuerung kann durch neu angelegte abgesenkte Grünflächen Regen gespeichert und damit die Hitze- und Starkregenvorsorge verbessert werden. Gleichzeitig werden damit Aufenthaltsqualität und Artenvielfalt erhöht.

Die erste Folge des neuen Umwelt- und Verbraucher-Podcasts „Morgen beginnt heute“ beschäftigt sich ebenfalls mit dem Generationenthema „Schwammstadt“. Wissenschaftler wie Physiker Prof. Harald Lesch oder Prominente – wie Schauspieler Hannes Jaenicke – bringen den Hörern mit diesem Podcast die Herausforderungen des Klimawandels verständlich nahe. „Morgen beginnt heute“ bietet in insgesamt zwölf Folgen Umwelt- und Verbraucherthemen für unterwegs und ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen zu finden. Der Leitfaden wurde gemeinsam entwickelt von Umweltministerium, LfU, DWA Landesverband Bayern, Bayerischer Architektenkammer, Bayerischer Ingenieurekammer Bau, BayerischemStädtetag und Bayerischem Gemeindetag.

-stmuv-

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Licht
und Schatten
im bayerischen Einzelhandel

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Region Bayern – Der gesamte bayerische Einzelhandel verzeichnet für das Jahr 2020 ein Umsatzplus von 7,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie aus den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik hervorgeht. „Das sind insgesamt erfreuliche Zuwächse. Doch Bayerns Händlerinnen und Händler haben ein hartes Jahr hinter sich und gerade im Einzelhandel gab es 2020 viel Licht und Schatten. Es ist deshalb ein gutes Zeichen, wenn die Bilanz insgesamt trotzdem positiv ausfällt. Das Wachstum beispielsweise im Lebensmitteleinzelhandel und im Online-Handel darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bekleidungshandel, Buchhandel, Uhren und Schmuck und viele andere innerstädtische, mittelständisch geprägte Branchen stark verloren haben. „Click und collect“ zu erlauben war ein erster wichtiger Schritt. Mit der FFP2-Maskenpflicht im Handel und ÖPNV schaffen wir jetzt zusätzliche Sicherheit für Kunden und Händler. Zusammen mit den Hygiene und Schutzkonzepten, die letztes Jahr bereits sehr gut funktioniert haben, ist der Handel sehr gut auf die Zeit nach einer möglichen Wiedereröffnung vorbereitet“, betonte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

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Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist der Meinung:
„Es geht jetzt darum, Schaden für den Einzelhandel bestmöglich zu begrenzen. Dazu gibt es die Überbrückungshilfe des Bundes.
Ein Sterben der Innenstädte dürfen wir nicht zulassen! Daher müssen wir dem Handel baldmöglichst wieder Öffnungsperspektiven aufzeigen.
Denn allein mit Fördergeldern ist es nicht getan!“

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Laut Statistik ist der Einzelhandel mit Lebensmitteln mit 9,1 Prozent stärker gewachsen als der Handel mit Nicht-Lebensmitteln mit 6,6 Prozent. Im Dezember 2020 konnte ferner der Versand- und Internethandel Zuwächse von rund einem Drittel im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnen. In den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik und Bekleidung sowie an Verkaufsständen und auf Märkten ist der Umsatz jedoch zurückgegangen. Ebenfalls um 0,3 Prozent gesunken ist die Zahl der im Handel Beschäftigten.

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Entscheidung
zur Änderung
des Notfallsanitätergesetzes

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Region Bayern –Unserem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen, sind wir mit dem Beschluss des Gesundheitssauschusses im Bundestag einen großen Schritt nähergekommen.“ Mit diesen Worten begrüßte Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Ausschusses, dem Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes zu folgen. Dem Beschluss des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag war eine entsprechende Bundesratsinitiative von Bayern und Rheinland-Pfalz vorausgegangen. „Notfallsanitäter sollen im Notfall auch vor Eintreffen eines Arztes alle Hilfsmaßnahmen ergreifen dürfen, die zur Lebensrettung des Patienten notwendig sind. Einerseits profitieren hiervon alle Patienten in Notfallsituationen, die auf rasche Hilfe angewiesen sind. Andererseits schaffen wir mit der nunmehr beschlossenen Änderung auch Rechtsklarheit für unsere Notfallsanitäterinnen und -sanitäter“, betonte Herrmann, der sich zwei Jahre lang für diese Neuregelung eingesetzt hatte.

Notfallsanitäter sind aufgrund ihrer Ausbildung und der Aufgabenstellung im Rettungsdienst befähigt und verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Mit der beschlossenen Änderung sollen sie künftig auch bestimmte lebensrettende Maßnahmen, die grundsätzlich Ärzten vorbehalten sind, rechtssicher anwenden können, um Patienten in Notlagen schnell und effektiv Hilfe zu leisten. „Das gilt aber nur, solange der alarmierte Notarzt noch nicht vor Ort ist und die Hilfe durch den Notfallsanitäter erforderlich ist, für den Patienten Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden“, betonte Herrmann. Bislang steht die Durchführung solcher Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt vorbehalten sind, unter dem Heilkundevorbehalt des Heilpraktikergesetzes. Der Notfallsanitäter hat sich bisher also bei notwendiger und lebensrettender Hilfe möglicherweise strafbar gemacht. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll dieses Dilemma behoben und die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.

-stmi-

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Zwölf Kommunen
in Bayern
nun offiziell „fahrradfreundlich“

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Region Bayern – Bayerns Netzwerk für Radverkehrsförderung spannt sich immer weiter auf: Zum Jahresbeginn 2021 zählt die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen e.V. (AGFK Bayern) insgesamt 83 Mitgliedskommunen. Die Anzahl der Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich als „Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ qualifizieren konnten, hat sich 2020 von 26 auf 37 Kommunen gesteigert. Die jüngsten Zertifikate verliehen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die AGFK Bayern bei einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung, die pandemiebedingt erstmals als digitales Event stattfand.

Elf AGFK-Mitgliedskommunen haben sich dem anspruchsvollen Prüfverfahren mit Erfolg unterzogen und dürfen sich bis 2027 offiziell „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ nennen: Die Städte Freising, Fürstenfeldbruck, Lindau, Memmingen, Neumarkt in der Oberpfalz und Passau, die Gemeinden Gröbenzell und Oberschleißheim sowie die Landkreise Augsburg, Nürnberger Land und München. Die Auszeichnung ist eine Anerkennung für das bisher Erreichte bei der Radverkehrsförderung, erfordert nach sieben Jahren jedoch eine Rezertifizierung, bei der weitere Fortschritte erkennbar sein müssen. Die Stadt Nürnberg wurde bereits 2013 als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet – sie ist das erste Vereinsmitglied, das den Rezertifizierungsprozess durchlaufen hat und bis 2027 erneut das Siegel tragen darf.

„Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel mit Zukunft. Ich freue mich deshalb, wenn sich viele Kommunen in der AGFK engagieren und die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit noch mehr Menschen in Bayern Radfahren und dabei auch sicher unterwegs sind. Dabei werden wir die Städte, Gemeinden und Landkreise in gewohnter Manier unterstützen und beispielsweise den Bau von Radwegen und Abstellanlagen weiter fördern“, betonte Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer.

Dass Verwaltung, Politik und Bevölkerung dem Fahrrad als Verkehrsmittel steigende Bedeutung beimessen, lässt sich auch am kontinuierlichen Zuwachs der AGFK Bayern ablesen. 2020 wuchs das kommunale Netzwerk mit der Stadt Dorfen, den Gemeinden Adelsdorf, Bad Wiessee und Rottach-Egern, dem Markt Cadolzburg sowie dem Landkreis Donau-Ries auf 83 Mitgliedskommunen an. Sie wurden offiziell in den Kreis der AGFK-Mitgliedskommunen aufgenommen.

In der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) haben sich die beteiligten bayerische Kommunen mit insgesamt knapp sechs Millionen Einwohnern mit dem Ziel zusammengeschlossen, gemeinsam den Radverkehr zu fördern, Erfahrungen auszutauschen und Synergieeffekte zu nutzen. Die AGFK Bayern vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Radverkehrsbereich u.a. in der Landes- und Bundespolitik und bei kommunalen Spitzenverbänden. Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur als auch der Ausbau der Infrastruktur und die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer. Alle Mitglieder werden nach einem einheitlichen Kriterienkatalog auf ihre Fahrradfreundlichkeit geprüft.

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Abschluss
des Raumordnungsverfahrens
zum „Brenner-Nordzulauf“
-Vier Grobtrassenvarianten als raumverträglich eingestuft-

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Region Rosenheim – Für den geplanten Neubau zweier zusätzlicher Bahngleise als nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel hat die Regierung von Oberbayern das Raumordnungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung vorgelegt. Es handelt sich um die Strecke zwischen den Gemeinden Tuntenhausen und Kiefersfelden an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze. Von den fünf Grobtrassenvarianten, welche die DB Netz AG als Vorhabenträgerin in das Verfahren eingeführt hat, hat sich die „Variante Blau“ – östlich des Inns – als nicht raumverträglich erwiesen. Die vier weiteren Varianten – Oliv, Gelb und Türkis – westlich des Inns und Violett östlich des Inns – sind dagegen mit umfangreichen Maßgaben raumverträglich. Bei den Maßgaben handelt es sich um Bereiche wie Immissionsschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Natur und Landschaft.

Welche der Varianten weiterverfolgt werden soll, obliegt der Entscheidung der DB Netz AG als Vorhabenträgerin. Eine rechtsverbindliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamts vorbehalten. Bayerns Wirtschafts- und Landesentwicklungsminister Hubert Aiwanger betonte: „Die Debatte um den „Brenner-Nordzulauf“ geht in die nächste Runde, die betroffene Region hat mit Spannung auf das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens gewartet. Die weitere Planung konzentriert sich jetzt auf eine handvoll konkreter Trassenvorschläge, die weiter beleuchtet und gegebenenfalls verbessert werden sollen. Am Ende soll eine verträgliche Entscheidung für die Bürger, die Natur und die Wirtschaft getroffen werden.“

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Der einzige Verfahrensschritt einer bayerischen Behörde ist nun abgeschlossen. Dafür danke ich der Regierung von Oberbayern. Mir ist wichtig zu betonen, dass damit noch nicht entschieden ist, ob gebaut wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Deshalb ist nun der Bund am Zug, denn er ist für das Projekt zuständig und am Ende entscheidet der Deutsche Bundestag darüber. Unser bayerischer Koalitionsvertrag fordert jedenfalls ganz klar, dass zunächst die Erforderlichkeit einer Neubaustrecke nachzuweisen ist. Der Bund hat eine Szenarienstudie erstellt, aber diese ergibt ein „entschiedenes Vielleicht“. Darüber hinaus fordert Bayern im Interesse seiner Bürger maximale Anwohnerfreundlichkeit. Das heißt es braucht Lärm und Landschaftsschutz, vorrangig durch weitgehend unterirdische Streckenführung. Genau dafür mache ich mich beim zuständigen Bund stark.“

Oberbayerns Regierungspräsidentin Maria Els ergänzte: „Mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens liegt nun eine gute Grundlage für die weitere Planung dieses Großprojekts in dem in vielerlei Hinsicht sensiblen Inntal und Raum Rosenheim vor. Ich freuemich, dass die Regierung von Oberbayern das komplexe Raumordnungsverfahren, zu dem rund 30.000 Stellungnahmen eingingen, mit größter Sorgfalt zügig durchführen konnte.“

Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der DB für den Freistaat Bayern, erklärte: „Mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Wenn wir nun im Trassenauswahlverfahren fortschreiten, geht es darum den verkehrlichen Nutzen mit möglichst wenig Eingriffen in Einklang zu bringen. Die Bahn hat zusammen mit der Region dafür Kriterien entwickelt. Anhand dieser Kriterien können die Trassen bewertet werden. Dabei werden auch raumordnerische Bewertungen einfließen. Von den Trassen hat sicherlich diejenige gute Chancen, welche die geringsten Eingriffe mit sich bringt. Unser Ziel ist es, in den kommenden drei bis vier Monaten soweit zu sein.“

Der „Brenner-Nordzulauf“ liegt auf der Achse München – Verona und ist Teil der nördlichen Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Die Brennerachse ist Teil des transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors mit großer strategischer Bedeutung für den Verkehr in Europa. Mit dem Ausbau des „Brenner-Nordzulaufs“ will die DB Netz AG eine zukunfts-, leistungs- und konkurrenzfähige Schieneninfrastruktur schaffen und einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität leisten – mit dem Ziel, vor allem den Güterverkehr in großem Umfang von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt als vordringlicher Bedarf eingestuft.

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde hatte auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen der DB Netz AG am 29. Mai 2020 das Raumordnungsverfahren eingeleitet und fünf unterschiedliche Grobtrassenvarianten für zwei Neubaugleise zwischen Tuntenhausen und Kiefersfelden auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung hin geprüft. Dabei wurden insbesondere rund 100 Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Verbänden und Organisationen sowie 30.000 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit – vor allem aus dem Planungsraum ausgewertet. Sie hatten schwerpunktmäßig Belange des Immissionsschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft, des Verkehrs und der Siedlungsstruktur zum Gegenstand. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einer rund 180 Seiten umfassenden landesplanerischen Beurteilung bekannt gegeben. Danach ergibt sich für alle fünf Varianten, dass die Belange des Verkehrs, insbesondere der Schieneninfrastruktur, der Wirtschaftsstruktur und der Raumstruktur von der Realisierung des Vorhabens deutlich profitieren würden, sofern jeweils auch das „Oberzentrum Rosenheim“ dauerhaft in das Fernverkehrsnetz eingebunden bleibt. Negativ betroffen wären in allen Varianten in jeweils unterschiedlichem Maße insbesondere Belange des Immissionsschutzes, der Siedlungsstruktur, der Erholung, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft sowie der Wasserwirtschaft.

Die vorliegenden Varianten entsprechen unter Berücksichtigung diverser Maßgaben für die weitere Planung den Erfordernissen der Raumordnung. Um insbesondere den Belangen des Immissionsschutzes, der Siedlungsstruktur, der Erholung, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft und der Wasserwirtschaft besser Rechnung tragen zu können, wurden für die jeweiligen Varianten eine Reihe von Maßgaben festgelegt. Hierzu zählen u.a. die Prüfung weiterer Tunnelführungen über die schon jetzt geplanten Tunnelabschnitte hinaus, eine möglichst geländeangepasste und flächensparende Trassierung, Vermeidung von Verschlechterungen im Schienenpersonennahverkehr sowie Minimierung der Lärmbelastung.

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Neuer Direktor
auf dem „Grünen Hügel“

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Region Bayreuth – Ulrich Jagels wird zum 1. April 2021 Geschäftsführender Direktor der Bayreuther Festspiele GmbH. Als Nachfolger von Holger von Berg wird Jagels gemeinsam mit Prof. Katharina Wagner die Geschäftsführung übernehmen und den wirtschaftlichen Bereich verantworten. Große Aufgaben warten u.a. mit der umfassenden Sanierung des Festspielhauses auf ihn. Der bayerische Kunstminister Bernd Sibler begrüßte die Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Bayreuther Festspiele GmbH für diese Personalie: „Ulrich Jagels weiß, wie Kulturbetriebe zu managen sind. Dass er nun von der „Oper Leipzig“ auf den „Grünen Hügel“ in Bayreuth wechselt, freut mich sehr. Mit seinem Verständnis für künstlerische Prozesse und für das Werk Richard Wagners sowie seinen Erfahrungen bei großen Baumaßnahmen bringt er ein Gesamtpaket an Kompetenzen mit, um die anstehenden Projekte der Bayreuther Festspiele erfolgreich anzugehen. Für die neue Aufgabe wünsche ich ihm alles, alles Gute.“

„Den Wechsel von der Geburtsstadt Richard Wagners zu den wohl bekanntesten Festspielen weltweit empfinde ich als einen besonderen Karriereschritt. Jetzt freue ich mich besonders auf die Atmosphäre und die damit verbundenen Herausforderungen auf dem Festspielhügel und der Stadt Bayreuth, die Wagner ermöglicht hat, diesen besonderen Festspielort zu schaffen. Ich bin voller Respekt für die Anstrengungen, die es immer wieder erfordert, sein Werk zu interpretieren und musikalisch und szenisch zur Aufführung zu bringen“, so Ulrich Jagels.

Der gebürtige Bremer kann in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn auf mehrere Stationen in der wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Leitung an Theatern und insbesondere auch an einem großen Musiktheater zurückblicken. Er arbeitete für die Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival, bei der Rundfunkorchester und Chöre gGmbH Berlin, für die Städtische Theater Chemnitz gGmbH und war zuletzt Verwaltungsdirektor der Oper Leipzig.

-stmwk-

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…weiter zum Alpenrand-Magazin Archiv-2021-01

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