Alpenrand-Magazin Archiv 2021/06

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Was ich
immer schon mal
erzählen wollte!
Geschichten und Anekdoten
aus dem Landkreis Miesbach

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Region Miesbach – Aktuell ist ein Buch erschienen, das die Geschichte des Landkreises Miesbach der letzten rund 100 Jahre – auf unvergleichliche, authentische und herzergreifende Weise – nachvollzieht. Die Seniorenbeauftragte des Landkreises, Christine Dietl, hatte alle Senioren im Landkreis aufgerufen, Beiträge zum Thema „Geschichten und Anekdoten“ einzusenden, um sie in einem Buch zu verewigen.

Gerade in der schlimmen Coronazeit, in der die persönlichen Kontakte aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkt waren, schwelgte man in Erinnerungen. „Was hat man schon für anstrengende Zeiten durchgemacht? Es fallen einem auch oft viele schöne Begebenheiten ein. Je weiter man zurückgeht umso mehr man in der Erinnerung kramt, umso ausgefallener werden die Ereignisse. Sei es der erste Schulranzen, den die Mutter mit einem Streifenstück eines ausgedienten Transimissionsriemens reparierte; der Ferienaufenthalt auf der Alm, wobei man nicht richtig aufgepasst hatte und das Butterfaßl scheppernd über den Hang hinabrollte oder der Schulweg zwischen zwei Dörfern, auf welchem man sich gegenseitig bis hin zum Marterl verfolgt hat, um zu beweisen, wer hier das Sagen hatte. Wie schade, dass solche und andere Geschichten nahezu in Vergessenheit geraten“, betonte Christine Dietl. Bei der Gestaltung des Buches hat sie das Motto „Zeiten vergehen, Andenken bleiben bestehen und aus dem Paradies der Erinnerung kann uns niemand vertreiben!“ angetrieben.

Alle Erinnerungen spiegeln trotz all der vergangenen schweren Zeiten eine oft heitere und bemerkenswerte Kindheit wieder: Schreckliche Ereignisse – wie ein Meuchelmord, die Flucht oder Tieffliegerangriffe – wechseln sich ab mit Heimweh, Sehnsucht und Träumen in jungen Jahren, einem unbekannten Lebensretter und einem strebsamen Politiker mit Familiengeheimnis. Lausbuben und – dirndlgeschichten, gespickt mit Erfindergeist, Entdeckungsfreude und Forscherdrang, runden den Reigen der Erzählungen ab. Dem Leser bietet der Inhalt der Berichte unter anderem zusätzliches Wissen über eine längst vergessene Bahnlinie, die Sprengung der Autobahnbrücke in Weyarn am 1. Mai 1945 oder auch die Abrüstarbeiten am Flughafen in Marschall in den Nachkriegsjahren.

Alle Erzählungen der 149 Geschichten wurden mit viel Liebe zum Detail recherchiert und oft um weitere Informationen ergänzt. Damit das Lesevergnügen auch für jede Altersgruppe wirklich gegeben ist, wurde beim Druck auf eine angenehm große und kontrastreiche Schrift geachtet.

Das umfangreiche Gesamtwerk, mit 192 Seiten, ist ganz klimafreundlich ohne Einschweißfolie – zum Preis von 22,40 Euro zzgl. Portokosten – unter anderem im Buchhandel erhältlich. Produziert wurde das Werk vom SüdSeiten Verlag in Gmund-Moosrain.

-am- Bild: lamb

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Bluttat
in Würzburger Innenstadt:
Landkreis Würzburg trauert um Opfer

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Region Würzburg – Der 25. Juni 2021 wird in erschütternder und trauriger Erinnerung bleiben: Ein mutmaßlicher Täter soll in der Würzburger Innenstadt mehrere Personen getötet und verletzt haben. Nach Informationen der Polizei Unterfranken (Stand: 25.06.2021; 21 Uhr) verloren drei Menschen ihr Leben, weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Thomas Eberth, Landrat des Landkreises Würzburg, zeigte sich tief erschüttert über diese Nachricht: „Voller Entsetzen blicken wir nach Würzburg. Diese Bluttat ist grausam, menschenverachtend und schrecklich. Gewalt, Terror und Hass können und werden nie akzeptiert werden. Unser Mitgefühl ist bei den Opfern und deren Familien“.

Er bedankte sich ganz besonders bei allen Hilfskräften, die an diesem Abend im Einsatz waren – bei Sanitäterinnen und Sanitätern, Feuerwehrfrauen und –männern, Polizistinnen und Polizisten, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern und Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Ferner dankte er allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich dem mutmaßlichen Angreifer entschlossen entgegenstellten und auf diese Weise noch Schlimmeres verhindern konnten. Eberth appelliert außerdem an alle, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen und sich stets auf gesicherte Informationen zu berufen. Kurz nach der Tat kursierten vor allem in den sozialen Medien zahlreiche ungesicherte Informationen. Darunter befanden sich auch Bilder und Videos, die hilflose Opfer zeigten. „Es ist wichtig, die Arbeit der Hilfskräfte vor Ort dadurch nicht zu erschweren und keinen Hass zu schüren“, so Eberth.

-lawü-

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Hornissen
sind
friedliche Insektenjäger

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Region Bayern – Hornissen sind tolerante und friedfertige Tiere. Allen gruseligen Legenden zum Trotz: Ihr Stich ist nicht gefährlicher als ein Bienen- oder Wespenstich. Allergiker müssen trotzdem vorsichtig sein, da auch Hornissenstiche zu einer allergischen Reaktion führen können. Glücklicherweise meiden Hornissen Menschen wo es geht. Wirklich gefährlich sind sie nur für andere Insekten oder Raupen, die für die Ernährung des Nachwuchses besonders wichtig sind. An Kuchen oder zuckersüßer Limo haben sie dagegen kein Interesse – leider wissen das nur wenige. Da Hornissen oft missverstanden werden, klärt der BUND Naturschutz auf und gibt Tipps zum Umgang mit den Tieren im Garten. Eine Hornisse ist drei bis vier Zentimeter lang und damit die größte staatenbildende Wespenart Mitteleuropas. Und ja, sie sticht auch zu, wenn sie sich bedroht oder bedrängt fühlt. „Der Stich einer Hornisse ist nicht gefährlicher als der einer Honigbiene, einer Hummel oder einer herkömmlichen Wespe. Dass Hornissen Menschen und Pferde mit wenigen Stichen töten können, ist wissenschaftlich widerlegt. Das Gerücht hält sich leider hartnäckig, doch an der Behauptung ist nichts dran“, versichert Manfred Burger von der BUND Naturschutz Kreisgruppe Miesbach.

Gefährlich ist ein Stich nur im Mund- oder Rachenraum, aber nicht wegen des Giftes, sondern weil dort eine Schwellung das Atmen behindern kann. Besonders aufpassen müssen Allergiker, denn sie können auf bestimmte Eiweißkörper reagieren, die im Gift von Hornissen enthalten sind. Personen mit einer Bienengiftallergie sind nicht automatisch gegen Wespen oder Hornissen allergisch. Wer sich hier nicht sicher ist, sollte das fachärztlich prüfen lassen. Das Gute: Bei Hornissen muss man beim Frühstück im Freien keine Angst haben, dass sich das Tier auf das Marmeladenbrot setzt. Hornissen haben kein Interesse an Süßem.

Die dicken Brummer sind geschickte Jäger. Auf ihrem Speiseplan stehen u.a. Fliegen, Bremsen, Motten und auch Wespen, Bienen oder Libellen – daher die Bezeichnung „Insektenjäger“. Gejagt wird meistens im Flug – Tag und Nacht. Deshalb landen Hornissen bei geöffnetem Fenster nachts auch mal im Haus. Künstliches Licht irritiert sie. „Hornissen sind rund-um-die-Uhr aktiv. Das ist auch nötig, da ein großes Hornissen-Volk täglich ein halbes Kilo Insekten vertilgt und die Larven ständig gefüttert werden müssen“, erklärte Jürgen Obermaier, ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenbeauftragter. Die Beutejagd dient also weniger der eigenen Ernährung, sondern vielmehr der Brutpflege. Erwachsene Arbeiterinnen fressen fast nur Kohlenhydrate, also Pflanzensäfte von Fallobst und Baumrinden, Nektar von Blüten oder Honigtau der Blattläuse.

Hornissen und Menschen
Ein Zusammenleben mit den Riesenwespen ist gar nicht so kompliziert und erledigt sich im Herbst von selbst. Wichtig zu wissen: Ein Hornissenjahr beginnt je nach Witterung zwischen April und Mai, findet ihren Entwicklungs-Höhepunkt im August und endet im Oktober. „Bis zum November schafft es kaum ein Volk, und wenn, dann so dezimiert, dass Menschen sie nicht mehr wahrnehmen“, so Jürgen Obermaier. Es überleben im Herbst nur die begatteten Jungköniginnen, die sich für den Winter einen geschützten Unterschlupf suchen. Folgende Tipps können das friedliche Zusammenleben
von Menschen und Hornissen erleichtern:
Entspannt bleiben: Hornissen sind scheue Tiere. Außerhalb ihres Nestbereichs gehen sie Konfrontationen gerne aus dem Weg. Verfliegt sich eine Hornisse nachts in ein Haus, kann man das Tier durch Ausschalten des Lichtes und weites Öffnen der Fenster leicht zum Wegfliegen bringen.
Nester in Ruhe lassen: In einem Bereich von etwa vier Meter um das Nest reagieren Hornissen auf Störungen empfindlich und können angreifen. Hält man sich an diese „Ruhezone“, kann man den Hornissen bei ihrer interessanten Arbeit zuschauen.
Umsiedlung nur in Notfällen: Da natürliche Nistmöglichkeiten – wie Höhlen in großen Laubbäumen an Waldrändern – vielerorts fehlen, nutzen Hornissen auch Dachböden, Scheunen oder Vogelnistkästen. Die Riesenbrummer sind selbst in der unmittelbaren Nähe von Häusern friedliche Nachbarn und Untermieter. „Da ein Hornissenvolk im Herbst stirbt, sollte jeder Gartenbesitzer bis zu diesem Zeitpunkt warten und erst dann das Nest entfernen“, erklärte Obermaier. Nur wenn sich der Bau an einer nicht tolerierbaren Stelle befindet, kann man über eine Umsiedlung nachdenken. Hierfür braucht man aber Spezialisten. Ratschläge gibt auch die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises.
Hornissen stehen unter Naturschutz:
Die Riesenwespen sind durch ihre Lebensweise eine Art Naturpolizei im Ökosystem und besitzen eine bedeutende Rolle für natürliche Regulationsprozesse bei Insekten. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass Hornissen kaum noch Lebensräume finden. Verantwortlich dafür sind oft die intensiv genutzten Landschaften, artenarme Nadelwälder, Abholzung alter und hohler Bäume, die Ausbringung von Pestiziden und der Rückgang natürlicher Beutetiere. „Hornissen zählen zu den besonders geschützten Tierarten und werden durch das Bundesnaturschutzgesetz rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht getötet und ihr Nest nicht zerstört werden. Wer Probleme mit den Tieren hat, muss einen Experten kontaktieren“, resümierte Jürgen Obermaier.

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Pilotprojekt
Unternehmenskonto
mit ELSTER-Authentifizierung

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Region Fürth – Unternehmen stehen regelmäßig in Kontakt mit verschiedenen Behörden, im Jahr durchschnittlich 200 Mal. Für Bürgerinnen und Bürger ist dieser Kontakt inzwischen oft digital möglich, sodass ein Besuch der Behörde nicht mehr nötig ist. Firmen und Unternehmen blieb dieser Weg bisher verwehrt. Mit Hilfe eines einheitlichen Systems auf der Basis der ELSTER-Authentifizierung soll das nun bundesweit geändert werden. Der Landkreis Fürth beteiligt sich als Pilotpartner an dem Projekt und kann diesen Online-Dienst als bayernweit erste Behörde anbieten.

Im Jahre 2020 wurde das Projekt in Zusammenarbeit der Bundesländer Bremen und Bayern auf den Weg gebracht. Ziel ist es, allen Unternehmen in Deutschland authentifizierte Zugänge zu staatlichen und kommunalen Online-Angeboten einfach und praktikabel zu ermöglichen und eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Nach und nach sollen so verschiedenste Bereiche integriert werden, sodass es beispielweise möglich ist, ein Gewerbe über das sogenannte Unternehmenskonto anzumelden oder auch beispielsweise eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.

Das Unternehmenskonto basiert auf der seit Jahren bewährten ELSTER-Technologie. Firmen sollen damit zukünftig die Möglichkeit haben, sich bei Online-Diensten anzumelden, Anträge authentifiziert auszufüllen, abzusenden und Bescheide über ein zentrales Postfach zu empfangen. Als Pilotpartner hat der Landkreis Fürth ein Onlineformular für die Beantragung der Parkerleichterung für das Handwerk und die Sozialen Dienste zur Verfügung gestellt. „Durch das Unternehmerkonto können nun auch Betriebe von den Online-Diensten profitieren. Ich freue mich, dass der Landkreis Fürth hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat und das erste Formular mitentwickelt hat“, so Matthias Dießl, Landrat des Landkreises Fürth.

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Modellprojekt
„Besucherlenkung in den bayerischen Alpen“

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Region Bayern – Der bayerische Alpenraum ist Rückzugsraum für seltene Tiere und Pflanzen, Heimat für zahlreiche Menschen und Sehnsuchtsort für Erholungssuchende. Für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur sind Konzepte zur Besucherlenkung entscheidend. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber gab daher den Startschuss für das Modellprojekt „Besucherlenkung in den bayerischen Alpen“. Glauber: „Die Menschen sollen die Naturjuwelen erleben können. Wir wollen den Besuchern ein nachhaltiges Naturerlebnis ermöglichen. Für mich ist aber auch klar, dass nicht jeder Pfad in den Alpen touristisch genutzt werden darf. Die besonders sensiblen Bereiche müssen geschützt bleiben. Direkte Ansprechpartner vor Ort sind dafür ein wesentlicher Schlüssel. Wir bauen das Netz der Gebietsbetreuer im Alpenraum deutlich aus. Der Naturschutzfonds fördert daher mit rund 1 Million Euro fünf neue Gebietsbetreuerstellen – verteilt auf die Landkreise Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen.“

Träger der neuen Stellen sind die Landkreise. Damit steigt das Fördervolumen für die Gebietsbetreuung in Bayern im Zeitraum 2021 bis 2024 auf insgesamt rund 8,9 Millionen Euro. Neben der Aufstockung der Gebietsbetreuer setzt das Modellprojekt auf verschiedene weitere Bausteine:
Werkzeugkasten Besucherlenkung: Bereits bestehende und erprobte Instrumente der Besucherlenkung sollen gesammelt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll in digitaler Form Kommunen bayernweit zur Verfügung gestellt werden. So können bewährte Instrumente einer Region auf andere Regionen übertragen werden.
Neues Netzwerk von Naturbetreuern und Besucherlenkungsinitiativen: Die Vielzahl der verschiedenen Naturbetreuer (Gebietsbetreuer, Naturpark-Ranger, kommunale Ranger, Naturschutzwächter und Nationalpark-Ranger) soll stärker vernetzt werden. Der Erfahrungsaustausch der verschiedenen lokalen Besucherlenkungsinitiativen wird ausgebaut.
Qualifizierungsoffensive: Ferner soll es für Naturbetreuer durch das „Zentrum Naturerlebnis Alpin“ gezielte Weiterqualifizierungsangebote geben. Ein spezieller Fokus wird dabei im Bereich digitale Besucherlenkung liegen. So wird die Naturbetreuung im Alpenraum weiter gestärkt.
Zusammenarbeit mit Verbänden: Auch die Zusammenarbeit mit Verbänden und Outdoor-Anbietern soll intensiviert werden.

Das Modellprojekt „Besucherlenkung in den bayerischen Alpen“ ist eines von vielen Besucherlenkungsprojekten, die durch Mittel des Bayerischen Umweltministeriums unterstützt werden. So wird beispielsweise das Oberallgäu aktuell zu einer „Musterregion für Besucherlenkung“ entwickelt. 500.000 Euro stehen dafür zur Verfügung. Am Schneeberg im Fichtelgebirge entsteht ein neues Wegenetz für Mensch und Natur, das mit rund 100.000 Euro gefördert wird. In der Rhön schützt ein mit rund 650.000 Euro geförderter, größtenteils barrierefreier Bohlen-Lehrpfad die empfindliche Vegetation und vermittelt gleichzeitig Wissenswertes über den CO2 -Tresor Moor. Glauber: „Wir arbeiten an der Stärkung von nachhaltigen Naturerlebnissen und der Besucherlenkung in den Naturerlebnis-Hot Spots in ganz Bayern. Mit der neuen Dachmarke „Naturerlebnis Bayern“ schaffen wir eine fixe Anlaufstelle für Bürgerinnen, Bürger und Kommunen.“

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Mozart & KI

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Region Bayern – Wie kann man sich dem Ausnahmekomponisten Wolfgang Amadeus Mozart mit Künstlicher Intelligenz (KI) nähern? Diese Frage steht im Mittelpunkt von vier Projekten, die im Rahmen des „Würzburger Mozartfests“ präsentiert wurden. Bayerns Digitalministerin und Schirmherrin der Aktion, Judith Gerlach, lobte dabei die Kreativität der teilnehmenden Projektteams: „Als Digitalministerin bin ich begeistert, wie die Projekte mittels moderner Technologien ein ganz neues Licht auf Mozart und seine Musik werfen. Egal, ob ein „Mozart-Genom“ erforscht wird, um in seinem Sinne weitere Stücke zu komponieren, oder mittels Künstlicher Intelligenz Musik kategorisiert wird – hier lässt sich sehr schön nachverfolgen, wie KI funktioniert. Denn digitale Technologien sind wie Musikinstrumente, die von uns Menschen gespielt werden können. Mozart hätte vermutlich seine Freude daran gehabt.“

Seit einem Jahr setzen sich Teams der Uni Würzburg, der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, des Steinbeis-Instituts sowie ein freier Komponist aus Weimar mit dem Thema Musik und Künstliche Intelligenz auseinander. Dabei entstanden vier konkrete Projekte. So wurde etwa versucht, den Komponisten eines Stückes anhand einer kurzen Sequenz durch einen Algorithmus zu bestimmen. Mit der „Mozart Jukebox“ wurde per Künstlicher Intelligenz ermittelt, wie ähnlich Werke von Mozart und Stücke anderer Komponisten sind. In einem weiteren Projekt wird per Künstlicher Intelligenz Musik erstellt, die vom Schwarmverhalten von Vögeln inspiriert ist. Alle Ergebnisse können im Rahmen einer Ausstellung in Würzburg und der begleitenden App „Mozart & More“ entdeckt werden. Die App steht im Google Play Store und im App Store von Apple zum Download zur Verfügung.

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Deutscher
Bauerntag
2021

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Region Bayern – Der diesjährige „Deutsche Bauerntag“ stand unter dem Motto „Zukunft Landwirtschaft“. Deutschland braucht die Landwirtschaft, betonte der bayerische Staatsminister Hubert Aiwanger anlässlich des Bauerntages am 23. und 24. Juni 2021. Er sieht viele agrarpolitische Zukunftsfelder. Denn die Landwirtschaft steht für biobasierte und nachhaltige Wirtschaft: „Die Land- und Forstwirtschaft ist ein unverzichtbarer Wirtschaftszweig und in höchstem Grade „systemrelevant“. Neben den hochwertigen Nahrungsmitteln aus der Region versorgt die Landwirtschaft uns mit Rohstoffen wie Holz. Holz wird künftig immer wichtiger als Ausgangsprodukt für eine Bioökonomie. Neben der wichtigen Rolle beim Umbau hin zu einem zukunftsfähigen Wirtschaftssystem leistet die Land- und Forstwirtschaft einen zunehmenden Beitrag in der Energieversorgung. Diese reicht von Biogas über Hackschnitzel und Photovoltaik bis hin zu Standorten für Windräder. Zusätzlich pflegen und erhalten die Landwirte die Landschaft. Sie sind die Grundlage unseres Tourismus.“

In diesem Jahr wird auch das Jubiläum der „Rhöndorfer Gespräche mit Bundeskanzler Konrad Adenauer“ gefeiert. Genau vor 70 Jahren, im Jahr 1951, wurde festgelegt, dass die Landwirte einen Anspruch auf einen kostendeckenden Lohn haben. Sieben Jahrzehnte nach diesem Dialog – ein historischer Meilenstein für eine verbesserte Stellung der Landwirtschaft – sind die Probleme auch heute noch aktueller denn je: „Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen ein ausreichendes Einkommen erzielen können. Dies ist eine Frage von Wertschätzung und wichtig für unsere Gesellschaft. Daher setze ich mich als bayerischer Wirtschaftsminister gerne für eine starke heimische Landwirtschaft ein, welche Grundlage unseres Wohlstands ist. Für die harte Arbeit muss ein auskömmliches Einkommen erwirtschaftet werden können. Sonst gibt es bald keine Bauernhöfe mehr!“

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Digital
bezahlen
mit „ePayBayern.de“

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Region Bayern – Mit „epay.bayern.de“ stellt der Freistaat Bayern zusätzlich zum bereits bestehenden „ePayService“ eine zentrale Bezahlwebseite zur Verfügung und bringt damit die digitale Transformation im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs weiter voran. Dies ist eine Vereinfachung für Bürgerinnen und Bürger, wie auch Firmen, die bisher Geldforderungen des Freistaats Bayern lediglich per Überweisung, per Lastschrift oder mit Scheck begleichen konnten. Die Angabe von QR-Codes auf Rechnungen ermöglicht auch eine schnelle Bezahlung per Smartphone. Möglich sind damit zum Beispiel Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die Rückzahlung von Bafög-Darlehen, die Begleichung von Kurs- und Prüfungsgebühren bei Landwirtschaftsämtern oder Gebühren der Finanz-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Besonders Zahlungen aus dem Ausland, die bisher nur mit Banküberweisung oder Scheckzahlung beglichen werden konnten, verursachten den Zahlungspflichtigen häufig hohe Gebühren. „ePayBayern.de“ ist eine digitale Alternative um dem entgegenzuwirken. Ferner wird über die Bezahlplattform eine vollautomatische Abrechnung in der Verwaltung gewährleistet. Ausgenommen sind jedoch Zahlungen an die Finanz- und Landesjustizkasse, d.h. insbesondere Steuerzahlungen.

-stmfh-

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Kulturerbe
jetzt auf
bavarikon.de
einsehbar

Region Bayern – Unter bavarikon.de sind unter anderem tausende Ansichten digitalisierter historischer Schätze zu finden. „bavarikon.de“ ist das Internetportal des Freistaats Bayern zur Präsentation von Kunst-, Kultur- und Wissensschätzen aus Einrichtungen in Bayern. Beteiligt sind Archive, Bibliotheken und Museen sowie Institutionen der Landesverwaltung, der Denkmalpflege und aus der Wissenschaft. „bavarikon“ ermöglicht einen weltweiten und kostenlosen Zugang zu einem breiten Spektrum von Kulturgütern – wie Urkunden und Archivalien, Handschriften, archäologischen Funden, Gemälden, Grafiken und Fotografien, Stadtplänen und Landkarten, Skulpturen, Zahlungsmitteln, Burgen und Schlössern sowie Volkskultur und vielem mehr. Ausgewählte Exponate werden als 3D-Modelle angeboten. Das Portal wird monatlich um neue Inhalte erweitert und gewinnt laufend weitere Einrichtungen als neue Partner. „bavarikon“ ist ein Bestandteil des Förderprogramms „Bayern Digital II“ der Bayerischen Staatsregierung und war in seinen Anfangsjahren ein Modul des „Bayerischen Kulturkonzepts“.

In der Leitungsebene entscheiden das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Staatsministerium für Digitales über die grundsätzliche Ausrichtung von „bavarikon“ und die Grundlinien des Einsatzes der verfügbaren Finanzmittel. Der bavarikon-Rat, bestehend aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern bayerischer Institutionen, entscheidet über die Aufnahme neuer Inhalte in das Portal entsprechend der Vorgaben der Leitungsebene. Des Weiteren berät er die Leitungsebene in ihren Grundsatzentscheidungen hinsichtlich des technischen Betriebs und der Digitalisierungsstrategie. Den laufenden technischen, redaktionellen und organisatorischen Betrieb von „bavarikon“ trägt die Bayerische Staatsbibliothek. Das Hosting erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Liste der Einrichtungen, die Bestände in bavarikon präsentieren, sind unter Institutionen ersichtlich.

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Abgabefrist
für Steuererklärungen 2020
wurde verlängert

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Der Bundesrat hat am 24. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2020 gelten gleichermaßen für Steuererklärungen, die von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, als auch für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Diejenigen, die ihre Steuererklärung 2020 selbst anfertigen, haben demnach bis Ende Oktober 2021 Zeit, um diese beim Finanzamt einzureichen. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

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Einigung im Trilog

EU-Agrarpolitik
der kommenden Jahre

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Zum Abschluss der Verhandlungen über die künftige EU-Agrarpolitik, dem sogenannten Trilog, erklärte die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Mit der Einigung in Brüssel bekommen wir endlich Klarheit über die Eckpunkte der EU-Agrarpolitik und Agrarförderung in den kommenden Jahren. Das schafft Planbarkeit und Handlungsfähigkeit. Das ist ein wichtiger Schritt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit auf den Höfen in Einklang zu bringen. Besonders wichtig ist es dabei natürlich, dass es einheitliche Mindeststandards bei Konditionalität und Öko Regelungen gibt, denn nur so können wir EU-weit vergleichbare Produktionsbedingungen erreichen. Das schafft mehr Fairness für unser Bäuerinnen und Bauern. Diese Mindeststandards wird es nun geben, auch wenn uns die vom Europäischen Parlament verlangte Anhebung des verpflichtenden Stilllegungsanteils bei Ackerflächen von drei auf vier Prozent sehr schmerzt. Da geht Produktion in Europa verloren und es werden Spielräume für freiwillige Fördermaßnahmen eingeschränkt. Besonders jungen Landwirtinnen und Landwirten müssen wir den Start ins Berufsleben erleichtern. Die Einigung im Trilog ist hierfür ein starkes Signal: Künftig wird die Junglandwirte-Prämie von einem auf drei Prozent aller Direktzahlungen verdreifacht. Bayerns Nachfolgegeneration wird durch diese Regelung deutlich unterstützt. Mit unserer hohen Zahl an Betrieben und damit auch an Hofnachfolgen wird auch Bayern insgesamt in besonderem Maße profitieren können. Ein weiteres zentrales Anliegen war uns, die Umverteilungsprämie auf die ersten Hektare deutlich zu erhöhen und unsere vielen kleineren und mittleren Betriebe in Bayern besonders zu stärken. Denn kleinere Betriebe haben gegenüber großen Betrieben deutliche Kostennachteile und erwirtschaften einen niedrigeren Gewinn. Wir haben in Bayern die Strukturen, die sich die Gesellschaft für ganz Deutschland wünscht. Wir begrüßen sehr, dass wir auf nationaler Ebene in Deutschland mit zwölf Prozent Umverteilungsprämie den richtigen Weg eingeschlagen und für die EU-Ebene mit vorgezeichnet haben. Bayern war in den Verhandlungen besonders wichtig, weiter die ökonomische Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern. Denn ihre wirtschaftliche Stabilität ist Voraussetzung dafür, dass sie die von der Gesellschaft gewünschten Umweltleistungen auch erbringen können. Die Junglandwirteprämie und der Zuschlag auf die ersten Hektare sind dafür wichtige Instrumente.“

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50.000
digitale Klassenzimmer
im Freistaat

Region Bayern – Ein großer Sprung für die Digitalisierung an Bayerns Schulen: Nach nicht einmal drei Jahren ist es gelungen, die als Zielmarke definierte Zahl von 50.000 digitalen Klassenzimmern im Freistaat zu erfüllen. Kultusminister Michael Piazolo: „Die Digitalisierung unserer Klassenzimmer hat in der letzten Zeit einen großen Schub gemacht. Wir haben uns zu Beginn der Legislatur die ambitionierte Zielmarke von 50.000 digitalen Klassenzimmern gesetzt und alles dafür getan, unsere Schulen schnell fit für die digitale Zukunft zu machen. Jetzt haben wir unser Ziel deutlich schneller erreicht als geplant.“

Digitales Klassenzimmer
Ein digitales Klassenzimmer verfügt mindestens über einen Lehrerarbeitsplatz, einen fest installierten Beamer bzw. Großbildmonitor, eine Dokumentenkamera und einen WLAN-Zugriff auf das Internet sowie Schulnetz. Zusammen mit dem inzwischen deutlich ausgebauten Bestand an mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sind damit alle Voraussetzungen für einen zeitgemäßen digital gestützten Unterricht erfüllt. Für die Umsetzung des ambitionierten Vorhabens war die gesamte Legislaturperiode bis 2023 vorgesehen.

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Wiedereröffnung
der Kunst-, Handwerker-,
Töpfer- und Flohmärkte

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Region Bayern – Der Wiedereröffnung der Kunst-, Handwerker- und Töpfermärkte sowie auch der Flohmärkte steht nichts mehr im Wege. Die Verabschiedung des neuen Rahmenhygienekonzeptes für Märkte ohne Volksfestcharakter ist für Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein wichtiger Schritt auf dem Weg in Richtung Normalität. Aiwanger: „Pünktlich zum Beginn der Marktsaison erhalten die Händler Klarheit und Planungssicherheit. Es ist wichtig, dass diese bedeutenden Dreh- und Angelpunkte für das gesellschaftliche und ökonomische Leben der Menschen wieder stattfinden. Märkte sind wichtige Zentren städtischen und ländlichen Lebens und nicht zu unterschätzende Orte für das Seelenleben.“

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Im Mittelpunkt des von den Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft und Gesundheit verabschiedeten Rahmenhygienekonzeptes steht der Gesundheitsschutz für Mitarbeiter, Marktbetreiber und Besucher. Die wichtigsten Eckpunkte über die Durchführbarkeit von Märkten ohne Volksfestcharakter entsprechen den bekannten Vorschriften für den Einzelhandel: Nicht mehr als ein Besucher je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter sowie zusätzlich ein Besucher je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Marktfläche. Es handelt sich dabei um Orientierungswerte. Eine exakte Besucherzählung ist am Eingang zum Markt nicht erforderlich.

stmwi- Bilder: am

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Bayerische
Denkmalschutz-
medaille
2021

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Region Bayern – Insgesamt 15 Denkmalschutzmedaillen gehen in diesem Jahr an Persönlichkeiten und Institutionen im ganzen Freistaat, die sich in herausragender Weise für die Denkmalpflege engagiert haben. Das gaben Kunstminister Bernd Sibler und Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, bekannt. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich in vielfacher Weise um den Erhalt von Denkmälern verdient gemacht: Einzelpersonen, Familien, Vereine, Stiftungen und Gemeinden, haben u.a. Gebäude – beispielsweise ein Kloster, verschiedene Wohnhäuser, eine Mikwe und eine Burgruine – instandgesetzt; Ausgrabungen unterstützt, archäologische Funde erfasst oder ihr denkmalpflegerisches Fachwissen weitergegeben.

Die Preisträgerinnen und -träger der Denkmalschutzmedaille 2021:

Hans Kleissl aus dem Landkreis Weilheim-Schongau in Oberbayern – für die Instandsetzung der Alten Ziegelei in Polling.

Sr. M. Elke Prochus aus dem Landkreis Dillingen a. d. Donau in Schwaben – für den Ordenskonvent Maria Medingen der Dillinger Franziskanerinnen für die Restaurierung der brandgeschädigten Teile des Klosters Maria Medingen in Mödingen.

Landrat a. D. Wolfgang Berthaler aus dem Landkreis Rosenheim in Oberbayern – für die Instandsetzung der Burgruine Falkenstein in Flintsbach am Inn.

Gabriele und Dr. Werner Gudat (posthum) aus dem Landkreis Regen in Niederbayern – für die Instandsetzung eines Wohnstallhauses und der zugehörigen Nebengebäude in Kollnburg.

Elisabeth und Leonhard Zintl aus dem Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz – für die Instandsetzung und Revitalisierung der Hollerhöfe „Zu Gast im Dorf“ in Waldeck bei Kemnath.

Bürgermeister Hans Kaltner und Archivar Dr. Johannes Mordstein aus dem Landkreis Dillingen a. d. Donau in Schwaben – für die Gemeinde Buttenwiesen zur Instandsetzung der ehemaligen Mikwe und das Engagement für die jüdische Baukultur in Buttenwiesen.

Reinhold Geldner aus dem Landkreis Forchheim in Oberfranken – für den Fränkische Schweiz-Verein Hiltpoltstein zur Instandsetzung des „Spörlhaus“ und der dazugehörigen Scheune in Hiltpoltstein.

Julia und Christian Zang aus dem Landkreis Kitzingen in Unterfranken – für die Instandsetzung des „Häckeranwesens“ in Nordheim am Main.

Bianca und Felix Puchinger aus dem Landkreis Ansbach in Mittelfranken – für die Instandsetzung des „Pfarrer-Mayer-Haus“ in Neusitz-Schweinsdorf.

Sabine Ewert und Robert Neuberger aus dem Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern – für die Instandsetzung eines Stadthauses in Pfarrkirchen.

Pfarrer Wilhelm Bauer aus dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab in der Oberpfalz – für die katholische Kirchenstiftung St. Michael zur Instandsetzung der katholischen Wallfahrtskirche St. Jodok in Tännesberg.

Prof. Dr. Birgit Terhorst und Prof. Dr. Bodo Damm aus dem Landkreis Würzburg in Unterfranken – für die Instandsetzung des „Bischofshauses“ in Thüngersheim.

Iris Selch aus dem Landkreis Hof in Oberfranken – für die Instandsetzung einer ehemaligen Fabrikantenvilla in Helmbrechts.

Prof. Dr. Helmut Bender aus Passau in Niederbayern – für seine herausragende wissenschaftliche Leistung und sein ehrenamtliches Engagement für die Bodendenkmalpflege.

Stefan Fach aus dem  Landkreis Würzburg in Unterfranken – für seine Verdienste als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege im Landkreis Würzburg, Tiefenthal.

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135 Millionen Euro
STRABS-Ausgleich

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Region Bayern –Wir unterstützen unsere Städte und Gemeinden bei ihren Straßenausbaumaßnahmen weiterhin auf höchstem Niveau! So erhalten die bayerischen Kommunen nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) im Jahr 2021 pauschal 135 Millionen Euro – 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der Freistaat ist und bleibt, besonders in den aktuell schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie, ein sehr verlässlicher Partner seiner Kommunen“, teilte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge erhalten die bayerischen Kommunen jährlich 85 Millionen Euro in Form von Straßenausbaupauschalen. Im Jahr 2021 stehen für die Pauschalen einmalig zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Langfristig werden die Pauschalen auf 150 Millionen Euro anwachsen. Diese staatlichen Finanzmittel sind weit mehr, als die ca. 55 Millionen Euro, welche die Gemeinden im Durchschnitt der letzten zehn Jahre vor der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vereinnahmt hatten.

Die Straßenausbaupauschalen sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Bayern, der 2021 ein Volumen von über 10,3 Milliarden Euro aufweist. Die Pauschalen werden allen Städten und Gemeinden gewährt. Kommunen, die in der Vergangenheit ihre Straßenausbaubeitragssatzungen genutzt hatten, werden auch in diesem Jahr bei der Verteilung nochmals besonders berücksichtigt: 15 Prozent der Mittel werden nach dem Verhältnis der in Jahren 2008 bis 2017 durchschnittlich vereinnahmten Straßenausbaubeiträge verteilt. Von den übrigen Mitteln erhalten alle Gemeinden einen Anteil nach dem Verhältnis ihrer Siedlungsflächen. Die Mindestpauschale beträgt 10.000 Euro.

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Mit
Davidstern
und
Lederhose

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Region Miesbach – Die Europäische Janusz Korczak Akademie e.V. lädt am 4. und 5. Juli 2021 zur interaktiven Wanderausstellung „Mit Davidstern und Lederhose – Jüdische G’schichtn on Tour“  in den Waitzinger Keller in Miesbach ein. Dies ist die erste Station der bayernweiten Tour durch die sieben bayerischen Bezirke. Gezeigt werden faszinierende Geschichten über Jüdisches in Bayern – von der Vergangenheit bis heute. Die Besucher erfahren unter anderem einiges über jüdische Persönlichkeiten aus Miesbach, was Albert Einsteins Familie mit dem Oktoberfest zu tun hatte, wie zwei jüdische Brüder Trachtenmode „en vogue“ machten und wie jüdische Alpinisten ihre Liebe zu den bayerischen Bergen entdeckt haben.

Das Projekt gegen Radikalisierung und Antisemitismus wird vom Bayerischen Sozialministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Die Ausstellung kann nur mit Voranmeldung am Sonntag, 4. Juli 2021 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Waitzinger Keller, Schlierseer Str. 16, 83714 Miesbach besucht werden. Am Montag, 5. Juli ist die Ausstellung dem Besuch von Schulklassen vorbehalten. Für beide Tage ist eine Anmeldung unter anmeldung@ejka.org erforderlich.

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Warnung
vor dem
Borkenkäfer

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Region Bayern – Aufgrund der hohen Temperaturen schwärmen die Borkenkäfer in Bayerns Wälder jetzt massiv aus. Forstministerin Michaela Kaniber ruft die Waldbesitzer daher auf, ihre Wälder jetzt regelmäßig auf frischen Borkenkäferbefall zu kontrollieren. „Nur wenn die Waldbesitzer rasch und konsequent handeln, haben wir eine Chance, ein weiteres Katastrophenjahr in unseren Wäldern zu verhindern“, betonte Kaniber.

Frischer Borkenkäferbefall ist gut am braunen, kaffeepulver-ähnlichen Bohrmehl auf den Rindenschuppen oder den Pflanzen am Boden zu erkennen. Das eingeschlagene Holz muss zügig vor dem Ausfliegen der Käfer aus dem Wald abgefahren oder mit einem Mindestabstand von 500 Metern zum nächsten Fichtenbestand gelagert werden. Mit Blick auf die derzeitigen Engpässe bei der Versorgung mit Bauholz appelliert Ministerin Kaniber auch an die heimischen Säger, jetzt frisches Käferholz zu fairen Preisen in der Region zu kaufen und so die Versorgung der heimischen Holzindustrie mit wertvollem Bauholz sicherzustellen. Denn entgegen häufiger Annahmen verfügt frisches Käferholz über nahezu identische Eigenschaften wie herkömmliches Schnittholz und ist als Material im Holzbau uneingeschränkt zulässig.

Unterstützung finden die Waldbesitzer bei den Förstern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und unter www.borkenkaefer.org

-stmelf- Bild: Tobias Hase

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Über
1.000 Mitglieder
im Familienpakt Bayern

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Region Bayern – Der „Familienpakt Bayern“ feiert sein eintausendstes Mitglied: Die Leistritz Produktionstechnik GmbH in Pleystein. Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner besuchte die Firma in der Oberpfalz und zeigte sich sehr erfreut: „Mit diesem Beitritt ist ein Meilenstein im Familienpakt Bayern erreicht. Die Herausforderungen der Corona-Pandemie und des demografischen Wandels zeigen die Bedeutung und Notwendigkeit einer familienfreundlichen Arbeitswelt.“

Mit dem Familienpakt Bayern unterstützt die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den Paktpartnern der Wirtschaft bayerische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Gestaltung einer familienfreundlichen Personalpolitik. So soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch breiter in der bayerischen Unternehmenskultur verankert werden. Trautner: „Die hohe Nachfrage von Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf beweist, wie wichtig eine familienfreundliche Personalpolitik inzwischen geworden ist. Familienfreundlichkeit zahlt sich hierbei für alle Seiten aus. Fachkräfte gehen heute dorthin, wo Beruf und Familie gut vereinbar sind. Familienfreundlichkeit im Unternehmen schafft daher zufriedene, motivierte Beschäftigte und attraktive, erfolgreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.“

Die Servicestelle des Familienpakts steht als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Sie bietet eine kostenfreie Erstberatung an, gibt Impulse für individuelle Lösungen und informiert rund um das Thema Familienfreundlichkeit. Ferner können Mitgliedsunternehmen von Best-Practice- Beispielen, einem bayernweiten Netzwerk und vielfältigen Publikationen und Veranstaltungen profitieren.

-stmas-

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Hightech-Land
Bayern
soll an die Weltspitze
von Wasserstoff bis Klimatechnologie

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Region Bayern – Für den „Green Deal“ stellt die EU Milliardenbeträge zur Verfügung, ergänzt durch Bundes- und Landesmittel. Auch Bayern sollte gezielt von diesem Angebot profitieren, erklärten Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber. Die beiden Minister unterstrichen: „Der technologische Wandel bietet Chancen für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Bayern. Das High-Tech-Land Bayern muss hier an der Weltspitze sein, von Wasserstoff bis Klimatechnologie. Das schafft die Arbeitsplätze der Zukunft und ersetzt fossile Energieträger, die wir derzeit in großem Umfang importieren müssen und die der Umwelt schaden. Das neue Klimapaket II soll zeigen, dass Klimaschutz in erster Linie Entwicklung und Innovation ist. Zentraler Eckpfeiler dabei ist der Europäische „Green Deal“, der Mittel im großen Stil bereitstellt.“

Mit verschiedenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Bürger die klimapolitische Neuausrichtung erfolgreich bewältigen und vor Ort davon profitieren können. Dazu zähle beispielsweise eigene bayerische Förderprogramme zum Bau von Wasserstofftankstellen oder zum Umstieg von herkömmlichem Flugbenzin auf grüne Kraftstoffe. Wirtschaftsminister Aiwanger hat dazu eine Arbeitsgruppe „CleanTech“ in der Luftfahrt gegründet. Wasserstoff soll neben den erneuerbaren Energien zukünftig auch eine zentrale Rolle als Kraftstoff für die Industrie spielen. Aiwanger: „Ziel ist es, mit neuen Technologien Türen in eine klimaneutrale Zukunft zu öffnen. Der Weg geht vom Feuer hin zum erneuerbaren Strom. Ziel ist ein Innovations- und Gründerboom in der Klimatechnologie. Ein Start up-Fonds und Gründerzentren für junge Unternehmen, die sich auf innovative Klimatechnologien spezialisiert haben sowie Forschungseinrichtungen wären für Fördermittel sinnvolle Ziele.“ Die Minister wollen sich ferner dafür einsetzen, dass die nächste Bundesregierung passgenaue Förderprogramme auflegt, um Unternehmen, Bürger und Kommunen bei der Umsetzung des „Green Deal“ wirkungsvoll zu unterstützen.

Auf Ebene der EU müsse begleitend dazu eine Modernisierung des EU-Beihilferechts erfolgen. Glauber: „Der technologische Wandel ist ein Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz. Wir brauchen einen Nachhaltigkeits-Boost für Beihilfen aus Brüssel. Investitionen in erneuerbare Energien, die Gebäudesanierung und die Infrastruktur für eine CO2 -arme Mobilität müssen durch die öffentliche Hand effektiv unterstützt werden können. Die geplanten Änderungen für Umwelt- und Energiebeihilfen sind dafür der richtige Zeitpunkt.“ Daneben ist ein kontinentaler Schub für klimaneutrale Energien nötig. Aiwanger: „Europa muss technologieoffen bleiben und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle klimaneutralen Energieträger ihre Potenziale entfalten. Wind und Wasser, Sonne und Biogas – wir brauchen alle. Wir brauchen für den erfolgreichen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eine zügige Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie. Ziel muss es sein, die Potenziale des grünen Wasserstoffs bestmöglich zu nutzen.“ Für zukunftsweisende Investitionen in klimaneutrale Produkte und Prozesse brauche es zudem staatliche Unterstützung. „Mut und Forschergeist müssen sich lohnen. Projektbezogene Ausgleichszahlungen sollen dazu ermutigen, mit tollen Technologien die Märkte zu erobern und dabei auch wirtschaftliche Risiken einzugehen. Solche Instrumente muss die EU-Kommission zulassen. Wir sind bereit, gemeinsam mit der bayerischen Wirtschaft Pilotanwendungen zu erproben“, resümierte Aiwanger.

-stmwi-

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EU-Projekttag:
MdB Alexander Radwan
diskutierte mit Schülern
zum Thema Europa

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Region Miesbach – Nach einer langen corona-bedingten Pause war es dem Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Alexander Radwan endlich wieder möglich, eine Schule in seinem Wahlkreis zu besuchen. Mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Miesbach diskutierte er anlässlich des EU-Projekttages zum Thema Europa. Unter Wahrung der Covid-Hygienevorgaben kam Radwan, der schon mehrmals zu Gast am Gymnasium Miesbach war, in einen intensiven Austausch mit Schülerinnen und Schülern der Klasse Q11. Lehrer Nicolas Stöcker hatte den Termin möglich gemacht und seine Schüler auf die Diskussion eingestimmt. Alexander Radwan zeigte sich begeistert: „Jeder Austausch mit jungen Leuten zeigt mir, dass an dem Vorwurf, die Jugend sei so desinteressiert und unpolitisch, einfach nichts dran ist. Ich bin sehr beeindruckt, wie interessiert, kritisch und niveauvoll hier diskutiert wird und wie gut die Schülerinnen und Schüler informiert sind.“

Die Jugendlichen zeigten sich umfangreich vorbereitet, wissbegierig sowie diskussionsfreudig und forderten den Bundestagsabgeordneten mit diversen Fragen rund um Europa und verwandte Themen heraus. Der Umgang mit China oder die Rolle der EU im Nah-Ost- Konflikt wurden ebenso diskutiert wie die europäische Flüchtlings- und Grenzsicherungspolitik oder allgemeine Repräsentationsfragen.

„Es war wirklich wieder Zeit für einen Schulbesuch und ich habe mich sehr gefreut, hier zu sein. Ich hoffe, mit meiner Erfahrung im EU-Parlament einige Fragen beantwortet haben zu können, konnte aber vor allem auch selbst viele Anregungen und Aufgabenstellungen mitnehmen. Sei es Kritik an der Situation an den EU-Außengrenzen oder die berechtigten Anliegen und Forderungen der Jugend in Verschuldungs- und Rentenfragen oder Klimaschutz. Ich nehme das alles natürlich als fruchtbaren Input in den Politikbetrieb mit.“

Im Rahmen des Besuchs ergab sich für Radwan auch die Gelegenheit des Austauschs – mit Schulleiter Rainer Dlugosch – über die aktuelle Situation in der Schule. Abschließend wurde noch eine Berlinreise des Gymnasiums mit Besuch im Bundestag in der nächsten Legislaturperiode vereinbart. Der Bundestagsabgeordnete sicherte mit einem Augenzwinkern zu, die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich im Bundestag zu begrüßen, sofern er im Herbst wieder gewählt werden würde. Er betonte dabei erneut, wie sehr der Austausch mit Jugendlichen und Schülern im Corona-Jahr gefehlt habe – ob bei Besuchen in Berlin oder in den Schulen im Wahlkreis.

-am- Bild: bar

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Neues
Landkreisbuch
vorgestellt

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Region Weilheim-Schongau – Fast zwei Jahre hat es gedauert, da sich die Coronakrise als „Verzögerer“ entpuppt hatte: Kürzlich stellte Landrätin Andrea Jochner-Weiß im Landratsamt in Weilheim das neue Landkreisbuch vor, das im sechsjährigen Turnus neu herausgegeben wird. Federführend waren Pressesprecher Hans Rehbehn mit Mitarbeiterin Erika Breu in Zusammenarbeit mit dem Fotografen Emanuel Gronau. In dem repräsentativen Buch werden u.a. alle Gemeinden sowie die Entstehungsgeschichte des Landkreises, die politische Struktur, alle Lebensbereiche – wie Wirtschaft, Tourismus, Sport, Ehrenamt, Landwirtschaft und vieles mehr – vorgestellt .

Die Landrätin zeigte sich vom Ergebnis begeistert. „Bunt, facettenreich, lebhaft und informativ, das passt sehr gut zu unserem Landkreis. Ein Buch, das alle Infos kompakt versammelt, dass man immer mal zum Schmökern in die Hand nehmen kann. Ich selbst mache das gerne“, betonte Andrea Jochner-Weiß. Sie bedankte sich bei allen Mitwirkenden für die sorgfältige Arbeit sowie bei den Werbeinserenten für ihren Beitrag. Eine besondere Innovation stellte die Landrätin dabei zu früheren Ausgaben vor: Da sich im Kreistag in den sechs Jahren immer wieder etwas an der Besetzung ändere, wurde der Part über die Kreistagsmitglieder als herausnehmbarer Beileger geschaffen. So könne man diesen Teil bei Bedarf aktualisieren. „Das ist sehr praktisch, da man ihn leicht zur Hand hat, wenn man die Namen nicht kennt “, sagte sie.

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Bei der Buchpräsentation v.l.: Fotograf Emanuel Gronau, Erika Breu, Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Pressesprecher Hans Rehbehn

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Erika Breu von der Pressestelle leistete laut Jochner-Weiß den „Löwenanteil“ der Arbeit. „Das ist eine Meisterleistung, so viel unter einen Hut zu bringen“, lobte sie. „Ich war bei vier Ausgaben des Landkreises dabei. Bisher hatte ich die Korrekturen gemacht. Es war nun eine spannende Aufgabe, das alles zu koordinieren“, so Breu. Dazu gehörte auch die Kommunikation mit Fotograf Emanuel Gronau, der den größten Teil des ausgezeichneten Bildmaterials lieferte. „Wir waren nicht immer einer Meinung, aber das ist ja auch gut so“, sagte Gronau schmunzelnd. Erika Breu taucht übrigens selbst im Buch auf: Als „Pilotin“ eines großen Traktors bei der Siloernte. Pressesprecher Hans Rehbehn wies darauf hin, dass das Buch auch als Onlineversion verfügbar ist. Als gedruckte Ausgabe geht es den Gemeinden zu: 500 Exemplare in einer Hardcover- und 4000 in einer Softcoverversion.

-lawm- Bild: lawm

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Bürgerfreundliche
Bauanträge
ganz ohne Papier

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Region Bayern – Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Nach dieser Devise treibt Bayern die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voran. Gerade bei der Baugenehmigung bietet sich ein enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung. Das bayerische Bauministerium hat gemeinsam mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern daher frühzeitig in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet und in ausgewählten Landkreisen gestartet. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer und Digitalministerin Judith Gerlach konnten sich im Landratsamt Traunstein vom beachtlichen Erfolg überzeugen. Dabei wurde bereits ein erster Meilenstein erreicht: Dort ist bereits der 100. digitale Bauantrag eingegangen.

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über diesen Fortschritt: „Der digitale Bauantrag ist sehr gut angelaufen. Das freut mich sehr, denn damit gehen wir einen großen Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit beim Bauen. Ich bedanke mich herzlich beim Landratsamt Traunstein und den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, bei denen Bürgerinnen und Bürger ihre Bauanträge ebenfalls schon digital einreichen können. Ab August werden weitere Landratsämter ebenfalls auf den digitalen Bauantrag setzen.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach: „Die digitale Verwaltung schreitet mit großen Schritten voran. Der digitale Bauantrag ist ein hervorragendes Beispiel dafür. Bürgerinnen und Bürger oder die beauftragten Planer können dadurch die notwendigen Unterlagen bequem zu jeder Zeit online einreichen. So bauen wir Barrieren ab, vereinfachen die Antragstellung und beschleunigen die Bearbeitung. Gerade für viele junge Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim ist das ein echter Gewinn. Ein großes Lob geht an die Landratsämter Traunstein, Ebersberg, Hof, Kronach und Neustadt an der Waldnaab, die eine Vorreiterrolle eingenommen haben. Ich freue mich schon darauf, wenn bald weitere Landratsämter und Städte ihrem digitalen Vorbild folgen.“

„Der digitale Bauantrag ist ein Gewinn für alle und wird bestens angenommen: Inzwischen ist bereits der 100. digitaler Bauantrag im Landratsamt Traunstein eingegangen. Wir sind froh und stolz, dass wir den Schritt einer digitalen Bauantragstellung von Beginn an mitgestaltet haben. Zu Beginn meiner Amtszeit im Jahr 2014 mussten die Akten noch mühevoll von A nach B gebracht werden. Bereits seit über zwei Jahren arbeiten wir daran, sämtliche Prozesse Schritt für Schritt zu digitalisieren. Das nun diese Arbeit wegfallen kann und gar kein Antrag mehr in Papier gestellt werden muss, ist im Hinblick auf die Digitalisierung nur konsequent. Wir werden die Digitalisierung unserer Dienstleistungen mit Überzeugung und Leidenschaft weiter vorantreiben“, betonte Traunsteins Landrat Siegfried Walch.

Der digitale Bauantrag für Bayern ist im Rahmen eines gemeinsam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales angestoßenen Pilotprojekts mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt worden. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, helfen den Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Ferner ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Die Online-Assistenten nutzen den vorhandenen bayerischen Formularserver, die Bauanträge gelangen über eine neu eingerichtete Schnittstelle direkt in die Bauverwaltungssoftware der unteren Bauaufsichtsbehörden.

Mit dem Landratsamt Traunstein wurde bereits im Dezember 2020 das erste Pilotamt an die Schnittstelle angeschlossen. Im Testbetrieb hat der digitale Bauantrag seine Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt. Ziel ist der schrittweise flächendeckende Einsatz an allen unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern. Eine erste Erweiterung um die Landratsämter Augsburg, Pfaffenhofen und Straubing-Bogen ist bereits für den 1. August 2021 vorgesehen.

-stmb-

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Förderung
von Tagespflegepersonen
und Assistenzkräften
in Kindertageseinrichtungen

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Region Bayern – Im Zuge der Umsetzung des „Gute-Kita-Vertrages“ intensiviert der Freistaat mit Mitteln des Bundes zielgerichtet die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Hierzu zählt auch die Förderung von Anstellungsverhältnissen von Tagespflegepersonen sowie von Assistenzkräften unter erheblich verbesserten Förderkonditionen. Für die Umsetzung stellt der Freistaat im Jahr 2021 Mittel in Höhe von bis zu 27 Millionen Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) bereit.

„Ab sofort erfolgt die Förderung der Maßnahmen ausschließlich aus staatlichen Mitteln“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und ergänzte: „Um mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen, müssen wir die Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal weiter verbessern. Daher wollen wir für zusätzliche Personalressourcen sorgen. Damit die Fördermaßnahme flächendeckend wirkt, verzichten wir für die Laufzeit des Programms bis Ende 2022 auf die sonst übliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von rund 15.000 Euro jährlich pro ganztags beschäftigter Tagespflegeperson bzw. Assistenzkraft.“

Aufgrund des sehr hohen Fachkräftebedarfs in der Kinderbetreuung stehen trotz vielfältiger Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels nicht immer ausreichend Fachkräfte zur Verfügung. Deshalb sollen Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung langfristig gebunden und Seiten- sowie Quereinsteiger dafür gewonnen werden, sich zu Fachkräften zu qualifizieren. Anreize dafür werden zum einen durch die Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen geschaffen. Zum anderen werden Assistenzkräfte für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen qualifiziert und gefördert. Dies entlastet das Stammpersonal und erschließt auch neue Personenkreise für das Tätigkeitsfeld der Kinderbetreuung.

Auch die Assistenzkräfte müssen die Eignung einer Tagespflegeperson (Tagespflegequalifikation) aufweisen sowie eine Zusatzqualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden absolvieren. Diese Form der Vorbereitung ermöglicht insbesondere fachfremden Personen einen niedrigschwelligen Einstieg in das Tätigkeitsfeld. Sie stellt zudem den Grundstein für ein modulares Gesamtkonzept einer berufsbegleitenden Qualifizierung dar, das parallel zur schulischen Ausbildung weitere Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis hin zur Fachkraft bietet. Weitere Informationen zur Förderung unter Tagespflege Bayern

-stmas-

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Airbus
Helicopters
stärkt Wartungsgeschäft
durch Übernahme von ZF Luftfahrttechnik

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Region Donau-RiesAirbus Helicopters und die ZF Friedrichshafen AG haben eine Vereinbarung über die Übernahme der ZF Luftfahrttechnik GmbH durch Airbus Helicopters unterzeichnet. Die Transaktion zielt darauf ab, das Wartungsgeschäft von Airbus Helicopters zu stärken. Darüber hinaus trägt sie auch dazu bei, die Flottenverfügbarkeit der von ZF Luftfahrttechnik betreuten Hubschrauberprogramme aufrechtzuerhalten und zu verbessern. ZF Luftfahrttechnik ist derzeit Servicepartner für den Großteil der Hubschrauberflotte der Bundeswehr und hat weltweit mehr als 10.000 Getriebe geliefert. Das Unternehmen ist Lieferant des H135-Hauptgetriebes, der Heckrotorgetriebes für den Tiger und ist auch am H145-Programm beteiligt. Im Jahr 2020 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 85,3 Mio. Euro und beschäftigte 370 Mitarbeiter. ZF Luftfahrttechnik hat seinen Sitz in Kassel-Calden. „Durch die Integration von ZF Luftfahrttechnik in unser Portfolio werden wir unser Wartungsgeschäft ausweiten und zusätzliche Kompetenzen im Bereich dynamischer Systeme für Airbus Helicopters sichern, um einen Mehrwert für unsere internationalen Kunden zu schaffen. Mit ZF Luftfahrttechnik können wir unser Serviceangebot für unsere Kunden, einschließlich wichtiger Partner – wie der Bundeswehr – verbessern und so deren Wartungsbedarf schneller und mit einem höheren Integrationsgrad erfüllen. Das ausgewogene und globale Geschäftsmodell von ZF Luftfahrttechnik passt sehr gut zu unserem Geschäftsmodell“, so Bruno Even, CEO von Airbus Helicopters. „Mit Airbus als neuen Mutterunternehmen ergeben sich hervorragende Perspektiven. Es ist uns ein Anliegen, dass der Standort bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Mitarbeiter eine gute Zukunftsperspektive erhalten“, erklärte Wilhelm Rehm, Vorstandmitglied der ZF Friedrichshafen AG.

Mit über 100 Jahren Erfahrung in der Luftfahrtindustrie ist ZF Luftfahrttechnik ein weltweit führender Hersteller von dynamischen Komponenten für leichte und mittlere Hubschrauber, einschließlich zugehöriger Dienstleistungen und verfügt über einen weltweiten Kundenstamm. Als Tochterfirma der ZF Friedrichshafen AG ist ZF Luftfahrttechnik auch ein führendes Unternehmen in Bezug auf Wartung, Reparatur und Überholung für dynamische Komponenten von Hubschraubern. Die Beziehung zwischen Airbus und ZF Luftfahrttechnik geht weit zurück, sie beginnt mit der Zusammenarbeit bei den Modellen bei Alouette II und BO105. Airbus beabsichtigt in ZF Luftfahrttechnik als Teil von Airbus zu investieren und dieses weiter auszubauen. Die Übernahme wurde von den zuständigen Gremien beider Unternehmen autorisiert. Sie soll, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen sowie weiterer für diese Art von Transaktion üblichen Konditionen, im Jahr 2021 abgeschlossen sein.

-ab-

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Bundestagswahl
2021
in der ARD

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1500 Minuten Sondersendungen mit Talk, Triell, Townhall, Elefanten-Runde und Dokumentationen im Ersten – umfangreiche Online-Angebote in der ARD-Mediathek, bei tagesschau.de und in Sozialen Medien: Mit einer vielschichtigen Wahlberichterstattung bereitet die ARD die Zuschauerinnen und Zuschauer auf die Stimmabgabe zur Bundestagswahl am 26. September vor. Die Angebotspalette zur Wahl- und Vorberichterstattung umfasst neben den bewährten politischen Magazinen und Talk-Formaten Extra-Sendungen im linearen Programm. Gerade im Hinblick auf die große Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler wird das Konzept um eine intensive Web-Präsenz ergänzt. So wird es nicht nur zu den meisten Sendungen eine Online-Begleitung geben, sondern auch eigene Angebote in der ARD-Mediathek, auf tagesschau.de sowie den Social-Media-Kanälen.

Ein Höhepunkt ist das „TV-Triell“ von ARD und ZDF am Sonntag, 12. September 2021, um 20:15 Uhr, wenn die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Kanzlerkandidaten der jetzigen Regierungsparteien, Armin Laschet (CDU/CSU) und Olaf Scholz (SPD), zwei Wochen vor der Wahl noch einmal Gelegenheit bekommen, mit ihren unterschiedlichen Positionen zu den großen Wahlkampfthemen die Wählerinnen und Wählern zu überzeugen. Aber auch schon vorher stellen sich die Kanzlerkandidatin bzw. die Kanzlerkandidaten einzeln in der „Wahlarena“ am 6., 7. und 15. September, jeweils um 20:15 Uhr, live den Fragen der durch Infratest dimap ausgewählten Zuschauerinnen und Zuschauer. Die Townhall-Formate – seit 2005 fester Bestand der ARD-Wahlberichterstattung – werden durch tagesschau.de und mit einem Fakten- Check mittels Sozialen Medien begleitet.

Einen Tag nach dem „TV-Triell“ können die Spitzenkandidaten jener Parteien in einen „Vierkampf“ treten, die eine realistische Chance auf den Einzug in Fraktionsstärke in den Bundestag haben. In der Schlussrunde der Spitzenkandidaten und Spitzenkandidatinnen haben voraussichtlich am 23. September die Vertreter von CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke und AfD Gelegenheit, im Ersten und im ZDF um die Wählergunst zu ringen. Neben Talk- und Townhall-Formaten steht eine Vielzahl von Dokumentationen zu Wahlkampfthemen auf dem Programm. Auf dem „Story im Ersten“-Sendeplatz am Montagabend geht es beispielsweise um das Ende der Ära Merkel, die unterschiedlichen Charaktere der wichtigsten Spitzenkandidaten, das Erbe der Großen Koalition und die Motivationen der Wechselwähler. In längeren Dokumentationen gilt das Augenmerk unter anderem der „Generation Z“, die zum ersten Mal den Wahlzettel ausfüllt. Was erwarten die diesmal in großer Zahl aufgerufenen Erstwähler von der Politik für die Zukunft? Die Propaganda aus dem Netz wird ein dokumentarisches Thema sein ebenso wie die Tricks der PR-Agenturen, der Druck der Lobbyisten und die Intentionen der Kleinstparteien. Die „Merkel-Jahre“ werden am Ende einer Ära noch einmal rückblickend betrachtet und bilanziert, ob ihr Versprechen eingehalten wurde: „Wir schaffen das!“

In einer fast dreistündigen Wahlsendung zur Bundestagswahl 2021 am 26. September 2021 wird es ab ca. 17:15 Uhr Hintergrundberichte und Interviews mit hochrangigen Gästen sowie die Prognose der Meinungsforscher von Infratest dimap und im Verlauf der Sendung aktuelle Hochrechnungen und Analysen geben. Ferner schaltet die ARD in die Parteizentralen und holt Stimmen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands ein. Der Blick richtet sich aber auch auf die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin und auf die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Nach der „Tagesschau“ bewerten am Wahlsonntag traditionell die Parteivorsitzenden in der „Berliner Runde“ von ARD und ZDF den Wahlausgang, die Erfolge bzw. Misserfolge der Parteien. Die ARD-Wahlberichterstattung im Ersten wird durch Online-Tagebücher, Netzreporter oder Podcasts digital begleitet. In der ARD-Mediathek wird unter anderem im dreiteiligen Roadmovie „Sound of Germany“ gefragt: „Wie klingt die Gesellschaft?“

„Stimmst du?“ heißt ein weiteres multimediales Angebot, das dazu beitragen soll, dass Sorgen und Wünsche der Communitys im Land eingesammelt und beschrieben werden. Diese sollen aber auch mit den Lösungsansätzen der zur Wahl stehenden Parteien verbunden werden, um den „Usern“ die Wahlentscheidung bewusster zu machen. Im Podcast „mal angenommen“ der „Tagesschau“ werden Wahlprogramme auf den Prüfstand gestellt und Prognosen getroffen, was es bedeuten würde, wenn zum Beispiel eine Partei mit absoluter Mehrheit regieren könnte.

Ab Anfang September können die Wählerinnen und Wähler auf tagesschau.de mit dem Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung testen, mit welchen Thesen der Wahlprogramme sie übereinstimmen.

-am-

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EU-
Biodiversitätsstrategie

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Kürzlich hat das Europaparlament über die Biodiversitätsstrategie abgestimmt. Der Bericht wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 515 Stimmen (90 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen) angenommen. Für Ulrike Müller – Mitglied des Europäischen Parlaments – ist der Ansatz des Europaparlaments nicht zielführend. Sie sieht es als zentrales Problem an, dass der Bericht die Ausweitung von Schutzgebieten und Vorgaben zur Bewirtschaftung ausführlich behandelt, aber Eigentumsrechte nicht angemessen berücksichtigt.

Partnerschaft muss Eigentumsrechte respektieren
Für Müller steht außer Frage, dass die zunehmende menschliche Landnutzung besser mit Umwelt- und Artenschutz in Einklang gebracht werden muss. Dies könne aber nicht gelingen, wenn berechtigte Ansprüche von Land- und Forstwirten verletzt würden: “Fakt ist, wir bewirtschaften immer mehr Land und müssen es zugleich für nachfolgende Generationen bewahren. Das kann nur gelingen, wenn wir die Land- und Forstwirte nicht als Problem, sondern als Partner behandeln. Zentral ist dafür ein klares Bekenntnis zum Eigentum. Das muss der Ausgangspunkt unserer europäischen Biodiversitätsstrategie sein.” „Es wäre fatal, wenn die Politik Land- und Forstwirte als Verbündete für den Naturschutz verlöre“, warnt Müller und ergänzt: “Die Land- und Forstwirte sind die wichtigsten Schlüsselakteure im Herzen der Strategie. Sie sind unsere Partner, nicht unsere Gegner. Wenn wir ihre Eigentumsrechte nicht respektieren – wie sollen wir darauf zählen können, dass sie die Maßnahmen in die Praxis umsetzen? Die Verankerung des Respekts für Eigentum und des Schutzes von Eigentumsrechten in die Biodiversitätsstrategie ist unbedingt notwendig.”

Positive Praxisbeispiele aus Teich-, Forst- und Landwirtschaft
In jüngerer Vergangenheit hatte Müller das Beispiel der Teichwirtschaft ins Felde geführt, um aufzuzeigen, wie Bewirtschaftung sogar einen Beitrag zur Artenvielfalt darstellen kann. Auch Forstwirte leisteten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und Fortbestand der Wälder und deren Artenvielfalt. Nicht zuletzt gebe es in der Landwirtschaft bereits zahlreiche vorbildliche Ansätze zum Erhalt der Biodiversität, beispielsweise Blühstreifen, vorteilhafte Fruchtfolgen und der sparsame Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. “Unsere Bauern haben ein hohes Interesse daran, die Umwelt für ihre eigene Existenz und ihre Nachfahren zu erhalten”, so Müller.

Umwelt sollte nicht zum Naturkundemuseum werden
Die aktuelle Fassung des Berichts zur Biodiversitätsstrategie werde dieser Realität nicht gerecht. Wenn man den Text liest, bekommt man den Eindruck, die Umwelt solle zu einer Art Naturkundemuseum werden. Viel zu kurz kommt dabei, dass die Natur ein komplexer Lebensraum ist, in dem wir Umweltschutz mit Landnutzung als gleichberechtigte Partner in Einklang bringen müssen. Dabei geht es um die wirtschaftliche Existenz vieler ländlicherKlimaziele”, resümierte Ulrike Müller.

Hintergrund:
Laut dem Kommissionsvorschlag zur Biodiversität soll es künftig eine Ausweitung der geschützten Gebiete auf 30 Prozent der Fläche der EU geben – jeweils zu Land und zu See; aktuell 26 Prozent zu Land (18 Prozent unter Natura 2000, acht Prozent unter nationalen Programmen), sowie elf Prozent zu See (acht Prozent Natura 2000, drei Prozent nationale Programme). In so genannten Gegenden mit hohem Biodiversitätswert soll zusätzlicher Schutz greifen: Hier will die Europäische Kommission keinerlei Bewirtschaftung erlauben, jeweils auf zehn Prozent der Land- und Seefläche.

-am-

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Ausstellung
„Dialogtüren“

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Region Miesbach –Kein Frieden unter den Nationen ohne Frieden unter den Religionen. Kein Frieden unter den Religionen ohne Dialog zwischen den Religionen“: Mit dem Zitat des vor kurzem verstorbenen kath. Theologen Hans Küng beschreibt Roger Schmidt, der Leiter des ev. Studienzentrums in Josefsthal, die Motivation zur interreligiösen Ausstellung „Dialogtüren“, die bis 30. Juni in Miesbach zu sehen ist. Diese „Türen“ stehen an vier verschiedenen Orten in Miesbach und geben den Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, sich mit zentralen Themen der Weltreligionen zu beschäftigen. Texte und Bilder laden zum Nachdenken und Miteinanderreden ein. Konzipiert wurde die Ausstellung von OCCURSO, einem Institut für interreligiöse und interkulturelle Begegnungen.

Welche Impulse bieten diese „Türen“?
Wer im Eingangsbereich des Rathauses in Miesbach seine Ausstellungsrunde beginnt, kann sich mit dem Thema „Freiheit“ auseinandersetzen. Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und gehört zu den Menschenrechten – aber in vielen Ländern können die Menschen nicht mit dieser Sicherheit leben. In der evangelischen Kirche befinden sich zwei Türen: Geschichte und Ziele des Dialogs stehen im Mittelpunkt beim Thema „Positionen“ und die Türe mit dem Titel „Lernen“ zeigt, wie interreligiöse Begegnung heute und in Zukunft aussehen kann. Der „Ausstellungsweg“ führt weiter zur katholischen Pfarrkirche – dort geht es um „Lebenswege“ und Rituale bei Geburt, Erwachsenwerden, Partnerschaft, Krankheit und Tod. Eine zweite „Tür“ befasst sich mit dem Prinzip „Hoffnung“ – Anregungen zur Dialogpraxis. Besonders schön ist es, dass sich auch die Türkisch islamische Gemeinde (Moschee) an der Ausstellung beteiligt: Dort geht es um das „Gebet“ in den vielfältigsten Formen.

Am Montag, den 14. Juni 2021 lädt um 19:00 Uhr das „Netzwerk Integration“ zu einem „Zoom“-Vortrag mit Prof. Dr. Martin Rötting „Interreligiöser Dialog in Alltag, Unterricht und Pastoral“ ein. Anmeldung zum Vortrag unter netzwerk@integration-mb.de.

Das Kulturzentrum Waitzinger Keller in Miesbach zeigt an den Glasfronten des Hauses – begleitend zu den Dialogtüren – die Ausstellung „Namen“ von Georg Brinkies. Bis 30. Juni lädt die Ausstellung ein, sich auf einen Spaziergang zu begeben oder einfach an einem Ort innezuhalten. Eingebettet ist sie in das zentrale Thema „Rassismus“, das mit dem „Gebet der Religionen“ im März begann und im Laufe des Jahres bei weiteren Veranstaltungen ins Gedächtnis gerufen wird. In Kürze erscheint auch eine von Inge Jooß, der Miesbacher Integrationsreferentin, konzipierte Broschüre mit dem Titel „Wir müssen über Rassismus reden“. Veranstalter der Ausstellung „Dialogtüren“ sind der Förderverein PIA e.V. – Netzwerk Integration, die evangelische Kirchengemeinde Miesbach, die Katholische Pfarrei Miesbach, die Türkisch islamische Gemeinde zu Miesbach e.V., das Studienzentrum für evangelische Jugendarbeit in Josefstal e.V., Inge Jooß, die Integrationsreferentin der Stadt Miesbach und das Kulturamt der Stadt Miesbach.

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Lisa Braun-Schindler – die Sprecherin des Netzwerkes Integration – in der evangelischen Kirche Miesbach

-am- Bilder: Isabella Krobisch

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Die
Roulettekugel
rollt wieder

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Region Bayern –In Bayerns Spielbanken rollt die Roulettekugel wieder. Ich freue mich, dass alle Bayerischen Spielbanken wieder geöffnet haben“, so der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Die geltenden Infektionsschutzregeln lassen – in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 – auch den Betrieb von Spielbanken zu. Derzeit ist das bei allen Bayerischen Spielbanken der Fall. Nun kann wieder am Roulette- und Black Jack-Tisch und an den Automaten gespielt werden. Die Spielbanken hatten bereits im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept entwickelt, das nach der Wiedereröffnung voll umgesetzt wird.

Für die Gäste besteht FFP2-Maskenpflicht. Darüber hinaus schützen Vorrichtungen aus Plexiglas an den Spieltischen Gäste und Mitarbeiter. Für die erforderliche Handdesinfektion vor Spielbeginn werden Spender mit Desinfektionsmitteln bereitgestellt. Ferner werden Jetons und Chips regelmäßig desinfiziert. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt bei Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen können auf spielbanken-bayern.de eingesehen werden.

In Bayern gibt es insgesamt neun Spielbanken: Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau. Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung, welche die Spielbanken betreut, gehört zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.

-stmfh-

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Reform
der Unternehmenssteuern
bleibt hinter Erwartungen zurück

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Im internationalen Vergleich fällt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung immer weiter zurück. Seit mehreren Jahren liegen bereits konkrete Reformvorschläge aus den Ländern für eine umfassende Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts vor, die Körperschaften und Personenunternehmen gleichermaßen entlasten. Das auf einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beruhende und mittlerweile vom Bundestag beschlossene Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) geht vielen Ländern nicht weit genug. Die Finanzminister von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben daher weitere Verbesserungen insbesondere für Personengesellschaften gefordert, um deren steuerliche Benachteiligungen gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen. Ganz konkret soll insbesondere die Besteuerung von im Unternehmen belassenen, den sogenannten thesaurierten Gewinnen zur Stärkung der Betriebe verbessert werden.

„Für den Unternehmensstandort Deutschland kommt es in der Nachpandemie-Zeit vor allem darauf an, international weiterhin eine maßgebende Rolle zu spielen. Die Steuerbelastung ist ein wesentliches Kriterium für unternehmerische Standortentscheidungen. Wenn Deutschland im weltweiten Wettbewerb erfolgreich bleiben will, müssen wir unseren Unternehmen gute Rahmenbedingungen bieten – auch im Steuerrecht. Nur so wird insbesondere unser Mittelstand, der das erfolgreiche Rückgrat unserer Wirtschaft ist, weiter in Deutschland investieren und neue Arbeitsplätze schaffen. Unser Angebot an die Unternehmen muss eine Steuerbelastung für im Inland erwirtschaftete Gewinne auf einem Niveau von 25 Prozent sein“, stellt der bayerische Finanzminister Albert Füracker fest.

Der Gesetzesentwurf des BMF sah nur die Einführung einer Option vor, die es Personengesellschaften ermöglichen soll, künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Diese Regelung ist erst auf Druck der Länder überhaupt gangbar gemacht worden – der vom Bundesfinanzminister vorgelegte Entwurf enthielt eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Fehlern. Die Option dürfte aber aufgrund ihrer hohen Komplexität und dem damit verbundenen Beratungsaufwand in der Praxis faktisch nur für wenige große Personenhandelsgesellschaften in Betracht kommen. Gerade der Mittelstand als Stütze der Wirtschaftsstruktur und wichtiger Motor des Aufschwungs nach der Krise droht hier, auf der Strecke zu bleiben. Die von den Unions-Finanzministern erhobene wichtige Forderung nach einer ergänzenden Verbesserung der bereits bestehenden Thesaurierungsbegünstigung geht im Interesse des Wirtschaftsstandorts über die Minimallösung des BMF hinaus. Sie steht für alle Formen der gerade im Mittelstand verbreiteten Personengesellschaften zu Verfügung, ist weniger komplex und mit einem deutlich geringeren Beratungsaufwand für die Unternehmen verbunden.

Minister Lutz Lienenkämper, Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrates und nordrhein-westfälischer Minister der Finanzen signalisierte für die Finanzminister der Union gleichwohl, das Gesetz nicht im Bundesrat scheitern lassen zu wollen. „Auch wenn Olaf Scholz seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat und mit seinen Vorschlägen weit hinter den berechtigten Erwartungen der Wirtschaft zurückbleibt, wollen wir diesen ersten Verbesserungen nicht im Wege stehen. Das sind wir den Personengesellschaften in unserem Land schuldig, welche die Option in Anspruch nehmen könnten. Klar ist aber auch, dass unsere Wirtschaft mehr verdient hat und mehr möglich gewesen wäre. Eine Weiterentwicklung der aktuellen Reformansätze muss daher weit oben auf der Agenda des nächsten Bundesfinanzministers stehen“, so Lienenkämper.

Sowohl mit dem nun vorgelegten Optionsmodell als auch mit der weitergehenden Forderung nach Verbesserungen bei der Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne soll die Besteuerung von Personengesellschaften der Besteuerung von Kapitalgesellschaften weiter angenähert werden. Bislang werden Personengesellschaften (ertrag-)steuerlich in vielen Fällen benachteiligt. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen und zusammen mit der Gewerbesteuer auf eine Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent – einschließlich SolZ – bei im Unternehmen belassenen Gewinnen kommen, unterfallen die Gewinne von Personengesellschaften der Einkommensteuer und werden regelmäßig mit den persönlichen Einkommensteuersätzen ihrer Gesellschafter belastet. Die Gewinne werden damit in der Spitze mit bis zu 48 Prozent – einschl. SolZ – belastet.

-stmfh-

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QS World
University
Ranking

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Region Bayern – Mit den beiden Exzellenz-Universitäten, der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), haben die bayerischen Universitäten das Renommee des Freistaats als ausgezeichneten Wissenschaftsstandort bekräftigt. Bei dem international viel zitierten „QS World University Ranking“ behauptete die TUM auf Rang 50 unter insgesamt 1.300 Universitäten – wie bereits in den Jahren zuvor ihre Ausnahmestellung als beste deutsche Universität. Auch die LMU kam als drittbeste deutsche Universität auf Platz 64 erneut klar unter die besten 100 Universitäten weltweit.

Unter den TOP 400 des Rankings sind ferner die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) gelistet. Auch die Universitäten Bayreuth und Regensburg sind in dem Ranking vertreten. Wissenschaftsminister Bernd Sibler gratulierte den Universitäten zu ihrem erfolgreichen Abschneiden und betonte: „Diese ausgezeichneten Ergebnisse sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass an unseren Hochschulen hervorragende Arbeit geleistet wird. Sie schaffen beispielhafte Voraussetzungen für Lehre und Forschung auf Spitzenniveau und bieten damit exzellente Studienbedingungen. Dass dies auch international so beurteilt wird, ist für uns ein Ansporn, gemeinsam mit unseren Hochschulen den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Denn mit unserer milliardenschweren Zukunfts- und Technologieoffensive „Hightech Agenda Bayern“ und dem geplanten neuen Hochschulinnovationsgesetz setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass der Freistaat auch in Zukunft ein Wissenschaftsland von Weltniveau ist.“

Das „QS World University Ranking“ gehört zu den großen Hochschulranglisten, die international Beachtung finden. Es vergleicht Universitäten auf der Grundlage mehrerer Indikatoren, von denen insbesondere das akademische Renommee ins Gewicht fällt. Neben diesem gibt QS noch regionale und weitere Ranglisten – wie das QS-Fächerranking – heraus. Die Rankings sollen zukünftige Studentinnen und Studenten dabei unterstützen, die führenden Universitäten zu identifizieren.

-stmwk-

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Public Viewing
bei der
Fußball-

Europameisterschaft
2021

Am 11. Juni 2021 begann die Fußball-Europameisterschaft. Public Viewing in der Außengastronomie und Freischankflächen ist diesbezüglich – unter Einhaltung der Coronaschutz-Maßnahmen – wieder möglich. Das Bayerische Wirtschaftsministerium und das Bayerische Umweltministerium haben in einem Schreiben die Regierungen über mögliche Ausnahmen hinsichtlich Öffnungszeiten und Lärmschutzrechten informiert. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber forderten die Behörden auf, von den vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Aiwanger: „Nach monatelangem Lockdown wollen die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder zusammen feiern. Das Bedürfnis nach Geselligkeit ist in diesem Jahr besonders groß. Bei der Fußball-Europameisterschaft sollen deshalb in Biergärten und anderen Freiluft-Gastronomiebetrieben wieder Public Viewings möglich sein. Damit können die Menschen wieder zusammen die Spiele anschauen und einen gemütlichen Abend verbringen – alles unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Die Aussicht darauf bedeutet für sehr viele Menschen in Bayern ein sehr großes Stück zurückgewonnene Lebensqualität. Und natürlich freuen sich auch die Gastronomen, die nach den langen Schließungen endlich wieder Umsatz machen können.“

„Die Fußball-Europameisterschaft ist ein bedeutendes sportliches Ereignis, das wir am liebsten gemeinsam feiern. Die Menschen lieben Public Viewing. Die vergangenen Monate haben uns allen viel abverlangt: Zur Bewältigung der Pandemie haben wir auf vieles verzichten müssen. Es ist besonders wichtig, dass wir den Sommer genießen können. Wir setzen darauf, dass die Feiernden Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Es ist auch wichtig, dass die Gastronomie jetzt wieder voll durchstarten kann. Die lokalen Behörden kennen die örtlichen Verhältnisse am besten und können maßgeschneiderte Regelungen treffen“, so Thorsten Glauber.

Public Viewings sind nach Auffassung der Staatsregierung als Ergänzung zur bestehenden Gastronomietätigkeit zulässig. Ebenfalls möglich ist die Übertragung von EM-Spielen in Kinos oder Sportstadien unter Voraussetzung der jeweils geltenden Regelungen. Eigene Public Viewing Veranstaltungen ohne Bezug zu bestehenden Gastronomietätigkeiten sind nicht erlaubt.

-stmwi-

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Deutliche
Lockerungen
der coronabedingten Beschränkungen
in Bayern

Der Katastrophenfall wird zum 7. Juni 2021 aufgehoben

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Region Bayern – Seit nunmehr über einem Jahr prägen die Auswirkungen der Corona-Pandemie das öffentliche und private Leben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. „Vorsicht und Umsicht“ sind nach wie vor der beste Ratgeber für die Gesellschaft. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein bleiben eine zentrale Forderung. Die Belastung der Krankenhäuser nimmt spürbar ab. Die stetig steigende Impfquote, die spürbar gesunkenen Inzidenzen, die beginnende Outdoor-Saison – die Zeichen stehen auf Entspannung.

Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni 2021 aufgehoben. Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen. Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni 2021 als neue „13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts – bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten – nicht mit.

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass: Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen – zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

Schulen: Ab dem 7. Juni 2021 findet in Gebieten mit Inzidenz < 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni 2021 gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz < 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch als „Selbsttest-Ausweis“ genutzt werden.

Kindertagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück – bei Inzidenz < 100 ab dem 21. Juni 2021.

Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums – bei 1,5 Meter Abstand. Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen – Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche – bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.

Märkte: Märkte können draußen wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr – bisher 22 Uhr – bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.

Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (zehn Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus maximal drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft – nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden – einen negativen Test vorweisen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Freizeiteinrichtungen: Mit einem entsprechenden Infektionsschutzkonzept können Solarien, Sauna, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse und Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Flusskreuzfahrten werden ab dem 7. Juni 2021 unter der Voraussetzung eines negativen Tests – vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt – wieder möglich.

Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni 2021 bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Gottesdienste sind ab dem 7. Juni 2021 in Gebieten mit einer Inzidenz < 100 – indoor mit FFP2-Maske – wieder erlaubt. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich mit Mindestabstand und Hygienerahmenkonzept nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums. Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze -mit Abstandsregel- zulässig.

Sport: Für alle wird Sport – kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport – indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel 500 Personen, bei fester Bestuhlung. Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball-Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen.

Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz < 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.

Bundesnotbremse: In Gebieten mit einer Inzidenz > 100 gibt es keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist.

Entbürokratisierung: Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

-bsr-

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Weltbauerntag

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In Bayern gibt es noch weit über 100.000 landwirtschaftliche Betriebe. Damit haben mehr als ein Drittel der deutschen Höfe ihren Sitz in Bayern. Sie bewirtschaften in nachhaltiger Weise die Hälfte der Landesfläche und erzeugen hochwertige Lebensmittel, heimische Futtermittel für die Tiere und Agrarrohstoffe zur stofflichen und energetischen Verwendung. Über 60 Prozent der Landwirte bewirtschaften ihren Betrieb im Nebenerwerb, knapp 40 Prozent im Haupterwerb. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt rund 36 Hektar. Zusammen mit dem vor- und nachgelagerten Bereich erwirtschaftet die Land- und Forstwirtschaft einen jährlichen Umsatz von 173 Milliarden Euro in Bayern. Sie ist damit ein bedeutender Wirtschaftsbereich und Arbeitgeber. Die Landwirtschaft pflegt die Kulturlandschaft und macht Bayern so als Urlaubsdestination besonders attraktiv.

„Unser Freistaat ist ohne seine Bäuerinnen und Bauern nicht denkbar. Sie halten unser Land lebens- und liebenswert und machen Bayern so zu einer Heimat mit Zukunft. Die Funktion der Landwirtschaft geht aber weit über ihre wirtschaftlichen Aspekte hinaus: Bäuerinnen und Bauern erhalten Tradition und Brauchtum und zeichnen sich durch ein besonders hohes bürgerschaftliches Engagement aus. Und sie sind auch bereit, die von der Gesellschaft gewünschten Verbesserungen bei Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Sie fordern dafür aber zu Recht faire Preise und praktikable Regelungen. Der Weltbauerntag ist eine gute Gelegenheit von Herzen Danke zu sagen. Ganz bewusst will ich aber auch den Dialog mit der gesamten Gesellschaft erweitern und vertiefen, um den Mehrwert heimischer regionaler Lebens- und Nahrungsmittelproduktion für jeden Verbraucher sichtbar zu machen. Wir alle haben in der Pandemie gesehen, was kleinste Beeinträchtigungen von Lieferketten bedeuten können. Ich wünsche es uns allen nicht, dass wir in zehn Jahren von den Agrarexportländern USA, Russland, Brasilien und China abhängig sind. Greifen wir lieber heute zu heimischen Lebensmitteln“, betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zum kürzlich erfolgten Weltbauerntag der UNESCO.

-stmelf-

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Weniger
Verwarnungen
und Bußgeldbescheide

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Region Bayern – 13,3 Prozent weniger Verwarnungen und Bußgeldbescheide im Verkehrsbereich weist die Jahresstatistik des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts (PVA) für 2020 aus (2019: 2.708.113; 2020: 2.348.225). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann führt den Rückgang insbesondere auf das coronabedingt geringere Verkehrsaufkommen zurück, beispielsweise aufgrund von vermehrtem „Homeoffice“. „Von einem grundlegenden Einstellungswandel, sich mehr an Verkehrsregeln zu halten, können wir leider nicht ausgehen“, kritisierte Herrmann. Der Innenminister kündigte an, dass die Bayerische Polizei in den kommenden Monaten verstärkt mit hochmodernem Kontrollgerät die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachen wird. Das sei eine wichtige Schwerpunktmaßnahme des neuen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“, das darüber hinaus auch auf mehr „gebaute“ Sicherheit auf Landstraßen und spezielle Unfallpräventionsprojekte setzt.

Besonders gefährlich sind nach Herrmanns Worten die Raser und Drängler. Das PVA musste 2020 1.006.556 Geschwindigkeitsverstöße (2019: 1.110.945) und 74.382 Verstöße gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand (2019: 100.856) verzeichnen. Herrmann: „Zu schnelles Fahren und zu wenig Sicherheitsabstand sorgen für unnötige Unfallgefahren und führen viel zu oft auch zu schweren Unfällen. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen und auch wenn Geldbußen nicht zur Einsicht führen, sind Fahrverbote unerlässlich“, betonte Herrmann vor dem Hintergrund der 71.767 erteilten Fahrverbote im vergangenen Jahr (2019: 72.406). Gut 53 Prozent der Fahrverbote entfielen auf Geschwindigkeitsverstöße, fast 23 Prozent auf Alkohol- und Drogendelikte sowie knapp 15 Prozent auf Abstandsunterschreitungen.

Fassungslos zeigte sich der Innenminister über das unverantwortliche Verhalten des letztjährigen „Negativ-Spitzenreiters“ bei Geschwindigkeitsverstößen: Ein 43-Jähriger war auf einer Bundesstraße bei Kempten statt der erlaubten 100 mit satten 223 Stundenkilometer unterwegs, als er in die Geschwindigkeitskontrolle geriet. „Das dreimonatige Fahrverbot und die saftige Geldbuße sind hoffentlich ein Denkanstoß, künftig das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr aufs Spiel zu setzen“, betonte der bayerische Innenminister.

-stmi- Bild: stmi

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Betrug und
Unregelmäßigkeiten
bei Corona-Teststellen

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt die Aufklärung der Vorwürfe um Betrug und Unregelmäßigkeiten mit Corona-Teststellen weiter intensiv voran. Holetschek: „Wir haben die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen, die Kontrollen aller Teststellen noch intensiver zu verfolgen und dabei jede Teststelle noch einmal zu überprüfen. Dabei geht es sowohl um ordnungsgemäße Tests als auch um die Einhaltung der Hygienevorschriften. Wir werden dazu auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dessen Corona-Taskforce mit einbeziehen, die künftig unangekündigte Besuche vor Ort vornehmen wird, um die Qualität der Teststellen sicherzustellen. Wir prüfen sehr sorgfältig, welche Verdachtsmomente es in Bayern gibt. In Miesbach haben wir Anhaltspunkte für ein konkretes Fehlverhalten gefunden. Erste Verdachtsmomente hatten sich bereits Mitte Mai ergeben. Im Rahmen der gegenwärtigen Ermittlungsarbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft wird das Fehlverhalten des Betreibers untersucht. Am 31. Mai wurde der Betrieb der Teststelle eingestellt.“ Der Minister verwies darauf, dass wegen der laufenden Ermittlungen derzeit keine Einzelheiten zu dem Fall genannt werden können.

Die über 600 privaten Teststellen runden die weitreichende und hervorragende Testinfrastruktur in Bayern ab. Ursprünglich gab es bei dieser Gruppe sogar 785 Anträge an die Gesundheitsbehörden, von denen im Rahmen der intensiven Zulassungsprüfung aber über 20 Prozent wegen mangelnder Voraussetzungen abgelehnt wurden. „Die Bayerische Strategie im Kampf gegen Corona steht auf den zwei Säulen „Testen und Impfen“. Das niederschwellige Testangebot trägt einen entscheidenden Anteil dazu bei, die Inzidenzen zu senken und die Pandemie zu bekämpfen. Der Großteil der Zentren arbeitet sehr gewissenhaft und leistet einen ungemein wichtigen Beitrag. Die aktuellen Vorwürfe sollten nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die wichtige und breit aufgestellte Bayerische Teststrategie verlieren. Es kann ab er auch nicht sein, dass durch Unklarheiten Betrügereien Tür und Tor geöffnet wird. Ich habe bereits das Einbeziehen des Zolls, der Finanzämter oder der Steuerfahnder ins Spiel gebracht, um Angaben über Umsätze noch besser überprüfen zu können“, so Holetschek.

Im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt einberufenen Arbeitsgruppe zum Thema Teststellen engagiert sich auch Bayern bei der Frage, wie die Qualität verbessert und kriminelle Manipulationen unterbunden werden können.

-stmgp-

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Fünfte
Novelle
der Handwerksordnung

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Region Bayern – Die fünfte HwO-Novelle modernisiert unter anderem die Vorschriften für das Meisterprüfungswesen. Sie ermöglicht nicht nur eine personelle Verschlankung der Prüfungsausschüsse, sondern führt auch zu einer Entlastung der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer aus den Handwerksbetrieben beim Meisterprüfungsverfahren. Diese Anpassungen waren nach der Erweiterung der Meisterpflicht auf zwölf Gewerke im Jahr 2019 erforderlich. Durch den Beschluss des Länderparlaments wird das praxisnahe Prüfungssystem des Handwerks nachhaltig unterstützt. Die neue Novelle schafft Spielräume für mehr Arbeitsteilung und Flexibilität im Meisterprüfungsverfahren ohne die hohen Ansprüche an die Prüfungsqualität in Frage zu stellen.

„Die Meisterqualifikation steht für Qualität und Wettbewerbsfähigkeit. Auch als Ausbilder sind Hochqualifizierte die Mannschaft des Erfolgs. Daher haben wir uns für die Wiedereinführung der Meisterpflicht stark eingesetzt. Hier konnten wir 2019 bei zwölf Gewerken einen ersten Etappensieg verbuchen. High-Tech und High-Service sind die Markenzeichen des Handwerks. Der Meisterbrief stärkt den Verbraucherschutz und steht für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Offenheit für Innovationen. Das bayerische Wirtschaftsministerium engagiert sich auch in Zukunft dafür, dass der Meisterbrief durch wirksame und solide Rechtsgrundlagen auf hohem Niveau nachhaltig Bestand haben wird. Mit den neuen Vorschriften ist das Handwerk im Bereich Organisations- und Berufsbildungsrecht zukunftssicher und modern aufgestellt“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Auf vielfältige Weise engagiert sich das Wirtschaftsministerium in der Handwerksförderung. So wurden 2020 alleine 29,7 Millionen Euro an Landes- und EU-Mitteln zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung investiert. Der Meisterbonus oder die „Allianz für starke Berufsbildung in Berufsbildung“ – ein Zusammenschluss von Regierungs- und Wirtschaftsvertretern – sind weitere wichtige Bausteine des Ministeriums in der Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung.

2019 war mit der vierten Novelle der Handwerksordnung die Meisterpflicht wieder in folgenden Berufen eingeführt worden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger / Betonstein und Terrazzohersteller / Estrichleger / Behälter- und Apparatebau / Parkettleger / Rolladen- und Sonnenschutztechniker / Drechsler und Holzspielzeugmacher / Böttcher / Raumausstatter / Glasveredler / Orgel- und Harmoniumbauer / Schilder- und Lichtreklamehersteller. Diese vor zwei Jahren wieder eingeführte Zulassungspflicht reformierte die Entscheidung aus dem Jahr 2004, die 54 Handwerksberufe als zulassungsfrei einstufte.

-stmwi-

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Modellprojekt
Gemeindeschwester

Region Bayern – Der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich verstärkt für die häusliche Pflege im ländlichen Raum ein. Der Minister betonte zum Modellprojekt „Gemeindeschwester Oberer Frankenwald“: „Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stetig zu. Und der ganz überwiegende Teil der Menschen möchte möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben. Um das zu ermöglichen, müssen wir belastbare Versorgungsstrukturen bereithalten – auch im ländlichen Raum – und die Pflege im häuslichen Bereich stärken. Wir wollen passgenaue Angebote schaffen und Versorgungslücken schließen. Dafür braucht es tragfähige Konzepte in den Kommunen vor Ort. Ein gutes Beispiel dafür ist das Modellprojekt „Gemeindeschwester Oberer Frankenwald“ des Kreisverbands Kronach des Bayerischen Roten Kreuzes. Wir fördern das Modellprojekt, einschließlich der wissenschaftlichen Begleitung, mit über 274.000 Euro.“

Die Gemeindeschwestern sollen ihre Tätigkeit ab 1. Juli 2021 aufnehmen. Dann können sich insbesondere Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen telefonisch, digital oder persönlich an die Gemeindeschwestern wenden. Sie unterstützen bei individuellen Lösungen, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen am Heimatort zu erhalten. So vermitteln sie zum Beispiel Alltagshilfen, hauswirtschaftliche Dienste und Schulungen. Die Gemeindeschwestern agieren auch als Netzwerkmanagerinnen und Helferinnen in der ländlichen Region „Oberer Frankenwald“ und sorgen für den Aufbau und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort.

„Das Projekt dient der Etablierung eines tragfähigen Konzepts, das dann auch in anderen Kommunen umgesetzt werden kann. Hiervon kann besonders der ländliche Raum profitieren. Denn dort gibt es häufig ein weniger stark ausgebautes Netz an pflegerischen und medizinischen Einrichtungen. Gleichzeitig ist aber klar: Der Bedarf für solche Hilfsangebote wird überall weiter zunehmen. In naher Zukunft wird es durch den demografischen Wandel in ganz Bayern mehr ältere und hilfebedürftige Menschen geben“, resümierte  Holetschek.

-stmgp-

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Indoorfarm

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Mehrlagen-Kulturraum in der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

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Region Bayern – Die Nahrungsmittelerzeugung kommt auch in die Städte. Nicht nur „Urban Gardening“ wird immer beliebter, auch das Thema „Urban Farming“ nimmt an Bedeutung zu. Die Nahrungsmittelproduktion findet beim „Urban Farming“ nicht mehr auf dem Acker statt, sondern an Hausfassaden, auf Dächern oder in ausgedienten Lagerhallen. Mit Hilfe von mehreren übereinander angeordneten Beeten, sogenannten „LED-Mehrlagen-Kulturräumen“ kann auf engem Raum, unabhängig vom Sonnenlicht, viel angebaut werden. So kann auch in dicht besiedelten urbanen Bereichen ein effizienter Pflanzenbau betrieben werden. „Wenn wir an die Landwirtschaft der Zukunft denken, müssen wir offen sein für neue Konzepte! Mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) haben wir ausgewiesene Experten, die sich diesem Themenkomplex annehmen. Wir werden Möglichkeiten erarbeiten, wie unsere bayerischen Landwirtinnen und Landwirte von diesen Anbauverfahren profitieren können. Dafür richten wir eine spezielle Indoorfarm ein“, so Bayerns Landwirtschaftsministerin.

Der Standort dieser „Indoorfarm“ soll an der LWG entstehen. Für die genauere Umsetzung läuft nun die Planungsphase an. Bereits 2019 hat die LWG einen „LED-Mehrlagen-Kulturraum“ in Betrieb genommen. Durch eine optimierte Licht- und Wärmenutzung, kann dort besonders ressourcenschonend gewirtschaftet werden. Außerdem hilft das geschlossene System durch ein höheres Hygieneniveau dabei, Pflanzenschutzmaßnahmen zu reduzieren. „Es wird möglich, quasi unter sterilen und umweltunabhängigen Bedingungen Pflanzen zu kultivieren. Gleichzeitig benötigt der Anbauer weniger Fläche. Nun müssen wir Produktionsverfahren entwickeln, die diese Mehrlagen- Kulturräume effektiv mit Gewächshäusern kombinieren“, erklärte Kaniber.

Mittlerweile gibt es schon Verfahren, die komplett auf Erde als Grundsubstrat verzichten. Mit diesem bodenunabhängigen Pflanzenbau, wie der „Deep-Water“- oder der „Substrat-Kultur“ kann Gemüse unter immer gleichbleibenden Bedingungen produziert werden. Etabliert ist die Kultivierung von Tomaten, Gurken oder Paprika auf Substraten wie Perlit oder Kokosfaser. „Mir ist bewusst, dass diese Verfahren für viele unserer landwirtschaftlichen Betriebe aktuell neu und ungewohnt sind, aber es gibt bereits erste erfolgreiche Konzepte in der Praxis. Unabhängig von der Jahreszeit hochwertiges regionales Gemüse zu produzieren und gleichzeitig weniger Wasser zu verbrauchen, weniger Nitrat auszutragen oder Pflanzenschutzmittel anzuwenden, das sind faszinierende Perspektiven, die wir im Auge behalten sollten“, betonte Michaela Kaniber.

-stmelf- Bild: LWG Veitshöchheim

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Rekordzahl
an Jägerinnen
und Jägern

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Region Bayern – Knapp 75.000 Menschen dürfen aktuell in Bayern auf die Jagd gehen – so viele wie nie zuvor. Die Zahl der Jagdscheine hat sich im Vergleich zu 2017 um sieben Prozent erhöht. Die Jägerschaft wird insgesamt nicht nur jünger, sondern auch weiblicher. Waren es 2017 rund 9,5 Prozent, gehen heute knapp 12 Prozent Waidfrauen auf die Pirsch. Wichtige Gründe sich der anspruchsvollen Ausbildung zum Jagdschein zu stellen, sind unter anderem der Naturgenuss, die Freude am Jagdhund und die eigenständige Erzeugung eines hochwertigen regionalen Lebensmittels.

Auch wenn sich die staatliche bayerische Jägerprüfung schon seit langem bewährt, wird der Fragenkatalog an die Anforderungen einer zeitgemäßen Jagd stetig angepasst. Die Themen Tierschutz und Jagdethik werden künftig noch intensiver geprüft und die Fragen zur „Afrikanischen Schweinepest“ wurden erweitert. Der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen in der Praxis bleibt selbstverständlich ein besonderer Schwerpunkt in der Prüfung.

Bevor es bei der Jägerprüfung ernst wird, kann jeder sein Wissen mit dem offiziellen Fragenkatalog zur schriftlichen Jägerprüfung im „Wildtierportal Bayern“ unter wildtierportal.bayern.de testen und sich dort zu vielfältigen Themen rund um Jagd, Wild und dessen Lebensräume informieren.

-stmelf- Bild: am

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Digitaler
Einkaufsassistent

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Region Bayern – Die zunehmende Diskussion um eine umweltverträgliche Ernährung führt bei vielen Verbrauchern auch zur Verunsicherung. Was ist ein vernünftiger und umweltschonender Einkauf? Welches Produkt ist denn nun ökologischer? Täglich treffen Verbraucher rund 200 Entscheidungen rund um das Thema Essen. Nicht jede dieser Entscheidungen ist rein faktenorientiert. Genau hier soll die zukünftige App anknüpfen. Ziel ist es, dass zukünftig beim Einkaufen direkt ersichtlich ist, wie viel Wasser ein Produkt verbraucht hat, wie lange der Transportweg war und wie viel CO2 verbraucht wurde. Viele Aspekte der Nachhaltigkeit, können so auf einem Blick im Auge behalten werden.

Hilfestellung kann der „Nachhaltige Einkaufsassistent“ geben. Das neue Künstliche-Intelligenz-Projekt am bayerischen Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) ist nun aktiv. Der Einkaufsassistent, der später auch als App zur Verfügung stehen soll, verknüpft Daten zur Klimawirkung, Landnutzung oder dem Wasserverbrauch und kann so eine schnellere Orientierung beim Lebensmitteleinkauf bieten. Dazu erhält KErn über 330.000 Euro Fördermittel durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Durchgeführt wird das Projekt gemeinsam mit den Unternehmenspartnern IBM und fortiss. Der „Nachhaltige Einkaufsassistent“ soll im Jahr 2024 als Handy-App zur Verfügung stehen.

-stmelf- Bild: am

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Keine
unnötige Bürokratie
für grüne Stromerzeugung
im Eigenheim

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Region Bayern – Von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken auf oder am Eigenheim wird in der Regel die nicht selbst benötigte Energie ins Stromnetz eingespeist. Damit verbundene Einnahmen sind bisher immer in der Einkommensteuererklärung anzugeben und aufwendig zu dokumentieren – und das obwohl in der Regel insgesamt gar kein Gewinn erzielt wird. Diese unnötige Bürokratie kann jetzt entfallen. So werden gerade die Betreiber kleinerer Anlagen entlastet und ihr wertvoller klimafreundlicher Einsatz weiter unterstützt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt zeitnah auf seiner Internetseite einen Vordruck als Hilfestellung zur Verfügung. Damit können die Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach bestätigen, dass sie ihre Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Dies gilt dann auch für die Folgejahre und bewirkt, dass die Einkünfte nicht mehr gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen. Die Vereinfachungsregelung greift für alle Photovoltaikanlagen bis 10 kW und Blockheizkraftwerken bis zu einer Leistung von 2,5 kW bei selbst genutzten Wohnimmobilien (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser), die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.

„Private Investitionen in grünen Strom sind ein wichtiger Beitrag für die Energiewende im Freistaat – das müssen wir unterstützen, nicht erschweren! Das Betreiben von Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach oder einem kleinen Blockheizkraftwerk soll so einfach wie möglich werden. Wir haben uns im Bund erfolgreich eingesetzt, dass hier unnötige Steuer-Bürokratie entfällt“, erklärte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Künftig wird eine einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt, dass die Anlagen keine Gewinne erzielen sollen, ausreichen.

-stmfh- Bild: am

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