Alpenrand-Magazin Archiv 2021/01

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Das bayerische LfU
fordert für die Zone II A
im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing
die Anordnung eines Dünge- und Beweidungsverbots
Landrat Olaf von Löwis of Menar wehrt sich gegen diese Umgehung des Verfahrens

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Das „Wasserschloss“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing des Landkreises Miesbach

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Region Miesbach – Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, über die Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, „dringendst“ per Anordnung ein Dünge- und Beweidungsverbot für die „Zone II A“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing zu erlassen. Damit wird von Löwis of Menar faktisch dazu aufgefordert, die Hauptsache des Verfahrens zur Ausweisung der Wasserschutzzone ohne Verfahren durchzusetzen.

Das Landratsamt Miesbach hat jedoch Bedenken hinsichtlich dieser Anordnung: Wie ist es mit einem ergebnisoffenen Verfahren zu vereinbaren, dass die Hauptargumente des Verfahrens nun per Anordnung vorweggenommen werden sollen? Die Stadtwerke München (SMW) werben seit Jahrzehnten mit sauberstem Wasser aus dem Mangfalltal, insofern verwundert die Aufforderung zur Anordnung ohne Verfahren noch mehr. Landrat Olaf von Löwis of Menar hat daher die Stadtwerke München aufgefordert, offenzulegen, welche konkrete Gefährdung sich für die Landeshauptstadt ergeben hat, die jetzt den „Sofortvollzug“ rechtfertigen würde.

Würde das Landratsamt Miesbach jetzt ein „Wirtschaftsdünge- und Beweidungsverbot für die Zone II A“ erlassen, würde dies bedeuten, dass im Frühjahr, wenn der Schnee abgetaut ist, keine Gülle und kein Vieh mehr auf Flächen in den Kommunen Miesbach, Warngau und Weyarn gebracht werden darf. Die Flächen liegen damit brach. Das Dünge- und Beweidungsverbot ist einer der Haupt Streitpunkte im Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing und den damit verbundenen Einschränkungen für Landwirte und Grundstücksbesitzer. Der traurige Höhepunkt der langjährigen Diskussionen war ein völlig missglückter Erörterungstermin im September 2018, zu dessen Scheitern die vom Landratsamt geschaffenen Rahmenbedingungen maßgeblich beigetragen hatten. Inzwischen wurde das Verfahren mit einem komplett neuen Team aufgestellt. Ziel war es eigentlich, noch einmal bei null zu beginnen und damit allen Beteiligten die Chance auf ein rechtsstaatliches, faires, transparentes und vor allem ergebnisoffenes Verfahren zu geben.

Dass das Verfahren geführt werden muss, steht außer Frage, weil das Landratsamt Miesbach nicht nur Kreisbehörde, sondern auch untere Staatsbehörde ist und der Landrat als Chef dieser Behörde staatliche Verfahren führen muss. Olaf von Löwis of Menar und Sebastian Schuh, der als Staatsjurist mit dem Neustart des Verfahrens betraut wurde, haben viele Gespräche mit allen Beteiligten geführt und versucht die Emotionen aus dem Thema herauszunehmen und die Diskussion auf eine neutrale Ebene zurückzuführen. Zuletzt stand Schuh den Kreistagsmitgliedern in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2020 Rede und Antwort.

Mitten in diese Bemühungen platzt nun ein Brief der Regierung von Oberbayern, in welchem der Landrat von Löwis aufgefordert wird, wortwörtlich „dringendst“ ein Dünge- und Beweidungsverbot für die „Zone II A“ anzuordnen. „Anordnen“ heißt faktisch: Es gibt dazu kein Verfahren, in dem Betroffene ihre Einwendungen vorbringen können und bedeutet, dass das Verbot sofort vollzogen wird. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat bereits im Februar 2019 das Landratsamt über die Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, diese Anordnung zu erlassen. Da nun zwei Jahre vergangen sind, ist es noch verwunderlicher, dass jetzt sofort vollzogen werden muss und nicht das Verfahren mit den Betroffenen abgewartet werden kann.

„Ich verstehe dieses Vorgehen nicht!“, sagte Landrat von Löwis of Menar und ergänzte: „Wir wollen ein rechtsstaatliches und ergebnisoffenes Verfahren und das ist der Staat jedem betroffenen Bürger auch schuldig!“ Er stelle sich die Frage, wie es zum Sinneswandel – hin zur Anordnung und weg vom Verfahren – gekommen sei. „Wenn es gravierende Vorfälle gäbe, wäre eine Anordnung notwendig, um die Gesundheit der Konsumenten nicht zu gefährden. Aber die Stadtwerke München werben seit Jahrzehnten mit sauberstem Trinkwasser aus dem Mangfalltal. Eine Anordnung ist unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar! Ich erwarte von den Stadtwerken München, dass sie zeitnah offenlegen, welche Vorfälle es gibt, die es rechtfertigen würden, Verfahren mit allen Beteiligten zu umgehen“, betonte der Landrat.

Rechtlich ist eine Anordnung zweifelhaft, weil unklar ist, wie der Sofortvollzug zu begründen ist. Die Stadtwerke München wurden daher schriftlich aufgefordert, Stellung zu nehmen, wann und wie sich eine Gefährdung der Landeshauptstadt ergeben hat. Insbesondere wurden die Stadtwerke München gebeten, die Gefährdung vor dem Hintergrund der UV-Filter zu betrachten, die 2019 eingebaut wurden. Diese UV-Filter, würden laut SWM zuverlässig alle Keime vernichten, sofern es welche gäbe. Den Stadtwerken München wird nun eine angemessene Frist eingeräumt, um Stellung zu nehmen. Nach Eingang und Prüfung der Stellungnahme wird das Landratsamt Miesbach entscheiden, ob ein amtlicher oder privater Sachverständiger um Einschätzung gebeten werden soll. Die gesetzte Frist der Regierung von Oberbayern, bis 31. März die Anordnung zu vollziehen, kann daher realistischerweise nicht eingehalten werden.

Der Freie Wähler-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag – Florian Streibl – war zum Thema „Wasserschutzzonenerweiterung im Landkreis Miesbach“ unlängst der Meinung: „Das Landratsamt Miesbach führt das hierfür erforderliche Verfahren von Amts wegen im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Zuständigkeit durch“. Ferner war der bayerische Wirtschaftsminister – Hubert Aiwanger – diesbezüglich der Überzeugung: „Dieses Problem muss auf politischer Ebene geklärt werden!“

-lamb- Bild: am

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Fünfter
Innovationsdialog

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Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Gesundheitsminister Jens Spahn, Forschungsministerin Anja Karliczek und Kanzleramtschef Helge Braun waren am 20. Januar mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft zur fünften Sitzung des Innovationsdialogs von Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft in der 19. Legislaturperiode zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie Resilienz in Lieferketten und Wertschöpfungsnetzwerken gesteigert und langfristig verankert werden kann. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Betrachtung des Gesundheitssektors und der Fahrzeugindustrie.

Wie Unternehmen und staatliche Einrichtungen ihre Strukturen und Prozesse langfristig gegenüber Schockereignissen aller Art resilienter gestalten können, war Gegenstand des Innovationsdialogs. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betrachteten hierzu exemplarisch zwei zentrale Sektoren der deutschen Wirtschaft, und zwar den Gesundheitssektor und die Fahrzeugindustrie. Einigkeit bestand darin, dass der Gesundheitssektor auch im Krisenfall die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleisten können muss, wozu unter anderem die Verfügbarkeit von Medikamenten und Medizintechnik gehört. Eine zügige Digitalisierung des Gesundheitswesens kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten und kann nicht zuletzt für die intelligente Ausgestaltung der Bevorratung essenzieller Güter von großer Bedeutung sein. Digitale Infrastrukturen können ferner eine zentrale Rolle bei einem sicheren Austausch sensibler Gesundheitsdaten einnehmen.

Resilienz fördernde Maßnahmen in der Fahrzeugindustrie müssen in den laufenden Strukturwandel der Branche integriert werden. Nur so kann nach Überzeugung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Innovationsdialogs die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gesichert werden. Aus Resilienzsicht ist dabei eine Diversifizierung der Bezugsquellen zentraler Technologiekomponenten für die Mobilität der Zukunft erstrebenswert. Beispiele hierfür bilden die Förderung der Batterie- und Mikroelektronikfertigung in Europa. Auch Circular Economy-Ansätze, wie Batterierecycling, können einen wichtigen Beitrag leisten, um knappe Rohstoffe in Wertschöpfungskreisläufen zu halten und in diesen unabhängiger von kritischen Importen zu werden.

Insgesamt waren sich die Mitglieder des Innovationsdialogs einig, dass Resilienz nicht mit dem Streben nach wirtschaftlicher Autarkie gleichgesetzt werden darf, sondern in vielen Bereichen eine enge europäische und internationale Zusammenarbeit erfordert. Des Weiteren wurden aktuelle Entwicklungen von zwei durch den Innovationsdialog angestoßenen innovationspolitischen Initiativen der Bundesregierung diskutiert. Rafael Laguna de la Vera berichtete als Gründungsdirektor zur Arbeit der Bundesagentur für Sprunginnovationen. Die Vorsitzenden des Expertenrats Quantencomputing Prof. Dr. Stefan Filipp und Dr. Peter Leibinger stellten die vom Expertenrat erarbeitete „Roadmap Quantencomputing“ vor. Der Innovationsdialog der Bundesregierung wird inhaltlich von einer Geschäftsstelle vorbereitet, die bei acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften angesiedelt ist.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft und Wissenschaft im Innovationsdialog sind:
Prof. Dr. Henning Kagermann | Vorsitzender des acatech Kuratoriums – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften – Vorsitz des Steuerkreises
Prof. Dr. Dr. Andreas Barner | Präsident des Stifterverbandes und Mitglied des Gesellschafterausschusses der C. H. Boehringer Sohn AG & Co. KG
Dr. Martin Brudermüller | Vorstandsvorsitzender und Chief Technology Officer (CTO) der BASF SE
Gabi Grützner | Geschäftsführerin der micro resist technology GmbH
Prof. Dr. Jörg Hacker | ehem. Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften
Prof. Dietmar Harhoff, Ph. D. | Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb
Reiner Hoffmann | Bundesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds
Dr. Marion Jung | Geschäftsführerin der ChromoTek GmbH
Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla | Vorstandsvorsitzende Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Prof. Dr. Renate Köcher | Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach GmbH
Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer | Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft
Dr.-Ing. Reinhard Ploss | Vorstandsvorsitzender der Infineon Technologies AG
Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh | Geschäftsführer der e.GO Mobile AG
Prof. Dr. Martin Stratmann | Präsident der Max-Planck-Gesellschaft
Stefan Vilsmeier | CEO der Brainlab AG
Dr.-Ing. Anna-Katharina Wittenstein | Vorstand der Wittenstein SE
und Oliver Zipse | Vorsitzender des Vorstandes der BMW AG

-bkin-

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Online-Lehre
und digitale Fernprüfungen
an Bayerns Hochschulen

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Region Bayern – Bayerns Hochschulen haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie intensiv mit der digitalen Lehre und digitalen Prüfungsformaten auseinandergesetzt und diese weiterentwickelt. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat diesen Schub in der Digitalisierung mit mehreren Maßnahmen unterstützt und sorgt gleichzeitig dafür, dass Studentinnen und Studenten im Freistaat in Corona-Semestern sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell möglichst wenige Nachteile entstehen.

Auf Betreiben von Wissenschaftsminister Sibler konnte im September 2020 ein deutschlandweit einmaliger rechtlicher Rahmen für digitale Prüfungen geschaffen werden. Die zu diesem Zweck erlassene Rechtsverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen (BayFEV) sorgt seither für einheitliche Regelungen für Bayerns Hochschulen bei der Durchführung von Prüfungen über das Internet. Im Vordergrund stehen dabei ein Wahlrecht für Studentinnen und Studenten zwischen dem analogen oder digitalen Ablegen von Prüfungen sowie Regelungen zum Datenschutz. „Bayern leistet mit dieser ersten umfassenden zentralen Normierung elektronischer Fernprüfungen Pionierarbeit“, so Sibler. Wesentliche Grundsätze, beispielsweise zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen, setzen einen klaren Rahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studentinnen und Studenten an allen Hochschulen des Freistaats. Die erlassenen Regeln gelten rückwirkend zum 20. April 2020 für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden.

Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Einrichtung zweier Kompetenzzentren zum weiteren Ausbau digitaler Prüfungsformate an den Hochschulen. An der Technischen Universität München (TUM) entsteht das „Bayerische Kompetenzzentrum für Online-Prüfungen“ für die bayerischen Universitäten, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) München das „Kompetenzzentrum Digitales Prüfen“ für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wissenschaftsminister Sibler betonte: „Die Erfahrungen des digitalen Sommersemesters 2020 sind eine wertvolle Grundlage für die weitere Konzeption digitaler Prüfungsformate. Das große Engagement unserer Hochschulen hat es möglich gemacht, in kürzester Zeit viel zu bewegen. Ich bin stolz auf die großen Erfolge, die wir im Bereich der Online-Prüfungen gemeinsam erzielen konnten. Diesen Weg will ich zusammen mit den Hochschulen konsequent weitergehen. Die neuen Kompetenzzentren sind dabei eine wichtige Säule. Mit ihnen treiben wir den Ausbau digitaler Prüfungsformate voran, mit ihrer Arbeit sind wir noch besser aufgestellt für die digitale Zukunft.“

Eine Bilanz zum digitalen Sommersemester 2020 der Verantwortlichen an Bayerns Hochschulen sowie Studierendenvertretern hatte bereits gezeigt, dass die kurzfristige Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre gut funktioniert hat. Alle Hochschulen haben die Herausforderung durch die Corona-Krise in einer großen Gemeinschaftsleistung gemeistert und wertvolle Erfahrungen gesammelt, auf die auch für das Wintersemester aufgebaut werden konnte.

In zwei Förderrunden pro Jahr – für die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) mit ihren insgesamt 31 Trägerhochschulen – unterstützt das Bayerische Wissenschaftsministerium den Ausbau verschiedener digitaler Lehrangebote. Neben den hochschuldidaktischen Einrichtungen an den einzelnen Hochschulen befassen sich auch hochschulübergreifende Plattformen und Angebote mit der Weiterentwicklung und dem Einsatz digital gestützter Lehrformate, darunter das Netzwerk der hochschuldidaktischen Einrichtungen der bayerischen Universitäten „ProfiLehrePlus“, das Didaktikzentrum der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (DiZ) und die Arbeitsgruppe „Digitalisierung und Lehre“ des Bayerischen Wissenschaftsforums „BayWISS“.

Wichtig war für Wissenschaftsminister Bernd Sibler ferner, dass sich Studentinnen und Studenten im Freistaat auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen müssen. Deshalb soll es eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz geben, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird in Kürze in den Landtag eingebracht. „Bereits im Sommer haben wir betont, dass die Hilfen und digitalen Errungenschaften aus dem Sommersemester 2020 bei Bedarf auch auf das aktuelle Wintersemester übertragen werden können, sollte die Dynamik der Corona-Pandemie dies erfordern. Mir ist wichtig: Auch das Wintersemester soll studierbar bleiben. Den Studentinnen und Studenten sollen sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell keine, oder zumindest möglichst wenige, Nachteile entstehen. Eine hohe Flexibilität und Planungssicherheit stehen für mich an erster Stelle“, resümierte Sibler.

Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wurde den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

-stmwk-

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Mehr
Naturschutz
im Wald

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Region Bayern – Der Freistaat wird private und kommunale Waldbesitzer künftig bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Wald noch besser unterstützen. Dazu werden 2021 die Fördersätze erhöht und das Programm gleichzeitig um neue Maßnahmen erweitert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärte: „Unser Ziel ist klar: Der Vertragsnaturschutz im Wald soll auf sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes ausgedehnt werden. Das entspricht einer Fläche von rund 100.000 Hektar. Gesunde und biologisch vielfältige Wälder sind wichtige Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel. Mit einem nochmals attraktiveren Programm wollen wir möglichst viele Waldbesitzer für den Naturschutz gewinnen. Gleichzeitig können wir damit die Waldbesitzer in dieser auch für sie sehr schwierigen Zeit kraftvoll unterstützen. Der große Gewinner ist die Artenvielfalt im Wald. Beispielsweise sorgen die erhöhten Fördersätze für den arbeitsaufwändigen Erhalt der Mittelwälder dafür, dass dieses bundesweit einmalige Eldorado der Artenvielfalt in Franken erhalten bleibt.“ Daneben wird bundesweit erstmals die Maßnahme „Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen“ eingeführt, die eine ökologische Alternative zur arbeits und kostenintensiven Räumung von Schadflächen nach einem Windwurf darstellt. Darüber hinaus werden zukünftig auch Altholzinseln gefördert.

Im Jahr 2020 haben bereits über 1.900 Waldbesitzer am Programm teilgenommen und eine Förderung in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro erhalten, ein Höchststand seit Einführung des Programms vor 15 Jahren. Das Vertragsnutzschutzprogramm Wald honoriert freiwillige Leistungen von Waldbesitzern bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder, beispielsweise der Erhalt wertvoller Strukturen – wie Horst-oder Höhlenbäume oder Totholz. Die Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2021 möglich. Weitere Informationen erhalten private und kommunale Waldbesitzer bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

-stmuv- bild: am

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Neuer
Terminplan
für das Schuljahr

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Region Bayern – Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo passt den Terminplan für das zweite Schulhalbjahr an die Pandemie-Bedingungen an. An allen Schularten werden die Termine für die Abschlussprüfungen verschoben. Am Gymnasium, wo die Abiturprüfungen aufgrund der engeren Taktung des Schuljahres bereits Ende November verschoben wurden, wird zusätzlich die Zahl der Klausuren im zweiten Halbjahr deutlich reduziert, um die derzeitige Schulschließung zeitlich zu kompensieren. Auch in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule werden die Rahmenbedingungen für den Übertritt angepasst.

Terminplan:
Mittelschule
Mittlerer Schulabschluss
Die Prüfungen beginnen statt am 22. Juni am 6. Juli 2021.
Im Fach Muttersprache bleibt es beim 23. Juni als Prüfungstermin.
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Die Prüfungen beginnen statt am 28. Juni am 12. Juli 2021.
Im Fach Muttersprache bleibt es beim 25. Juni als Prüfungstermin.
Realschule
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 22. Juni am 6. Juli 2021.
Die zentralen mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen werden ebenso nach hinten verschoben.
Wirtschaftsschule
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 18. Juni am 2. Juli 2021.
FOSBOS
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 17. Mai am 10. Juni 2021.
Gymnasium
Die Abiturprüfungen beginnen statt am 30. April am 12. Mai 2021.
In Q11 und Q12 wird das erste Halbjahr verlängert, um diesen Ausbildungsabschnitt gut abschließen zu können. Die Zahl der Klausuren im zweiten Halbjahr wird deutlich reduziert: Schulaufgaben finden nur in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache (Q11) bzw. in den drei schriftlichen Abiturfächern (Q12) statt.
Grundschule
Die Zahl der Probearbeiten wird erneut reduziert, und zwar von 18 auf 14.
Der Termin für das Übertrittszeugnis wird vom 3. Mai auf den 7. Mai 2021 verlegt.
Die Aufgaben für den Probeunterricht werden an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

-stmuk-

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Bayern
war auf der digitalen
„Grünen Woche“ vertreten

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Auch beim neuen Format der Grünen Woche konnte das Publikum teilnehmen. Die Messe Berlin hatte unter www.gruenewoche.de eine öffentlich zugängliche Online-Plattform eingerichtet. Bayern zeigte dort mehrere Kurzfilme zum Thema „Genuss“. Dazu gehörte Bayerisches Bier, das zusammen mit über 50 weiteren Spezialitäten aus Bayern durch die EU vor Nachahmung geschützt ist. Eine virtuelle „Kostprobe“ führte zu 100 Genussorten in Bayern, deren Namen jeweils eng mit einer kulinarischen Spezialität verknüpft sind. 16 Steckbriefe beschrieben ausgewählte Genuss-Schätze Bayerns, die sich durch einzigartige Rohstoffe auszeichnen. Die Internationale Grüne Woche findet jährlich im Januar statt. 2020 kamen rund 400.000 Besucher in die Berliner Messehallen. Die IGW Digital fand heuer am 20. und 21. Januar statt.

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„Die Internationale Grüne Woche ist eine ideale Plattform, um Bayern einem großen internationalen
Publikum zu präsentieren – als Heimat einzigartiger Spezialitäten, als gastfreundliche Urlaubsregion
und mit einer Landwirtschaft als zukunftsgerichteter und wichtiger Wirtschaftszweig.
Diese Gelegenheit werde ich auch heuer wieder gerne nutzen, auch wenn die IGW pandemiebedingt nicht als große Publikumsmesse,
sondern digital stattfinden muss“, so die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber,
die den „Digitalen Marktplatz Bayern“ mit einer Videobotschaft eröffnete.

-stmelf- Bild: stmelf

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20.000 Euro
für Hygienemaßnahmen
bei den bayerischen Tafeln

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Region Bayern – Die bayerischen Tafeln dürfen auch während des Corona-Lockdowns geöffnet bleiben. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Die gemeinnützigen Tafeln stärken die Grundversorgung bedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft, sind wertvolle Anlaufstellen und Orte gelebter Solidarität“, so die Ministerin und ergänzte: „Die Corona-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Mit ihrem Einsatz helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafeln den Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen“.

Um sowohl den Helferinnen und Helfern ihre Tätigkeit in der örtlichen Tafel als auch den Kundinnen und Kunden den Tafelbesuch weiter zu ermöglichen, werden vom Sozialministerium 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag soll dabei helfen, den ersten Bedarf an Hygiene- und Schutzmaterialien bei den Tafeln zu decken. Peter Zilles, Vorsitzender der Tafel Bayern, erklärte: „Die Tafeln sind sehr dankbar für die Unterstützung durch das Sozialministerium. So sind wir beispielsweise in der Lage unsere Helferinnen und Helfer mit FFP2-Masken auszustatten sowie, wo nötig, Kundinnen und Kunden für den ersten akuten Bedarf entsprechende Masken zur Verfügung zu stellen und so die größtmögliche Sicherheit zu bieten.“

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Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner und Peter Zilles, Vorsitzender der Tafel Bayern, mit dem 20.000 Euro-Förderbescheid

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Die bayerischen Tafeln tragen mit Ihrer Arbeit nicht nur dazu bei, die Lebenssituation von Armut bedrohter Menschen und oft auch Familien zu verbessern, sondern sind auch maßgeblich daran beteiligt, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. In Bayern unterstützen rund 7.000 Ehrenamtliche in 169 Tafeln weit über 200.000 Menschen, darunter etwa ein Drittel Kinder und Jugendliche.

Die angeordneten Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind wichtig und notwendig und müssen eingehalten werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die kürzlich eingeführte FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel, die auch für die Tafeln gilt. Die Staatsregierung fördert den Landesverband Tafel Bayern e.V. seit 2019 mit 100.000 Euro pro Jahr.

-stmas- Bild: stmas

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Einstellung
des Veranstaltungsbetriebs
an den Bayerischen Staatstheatern
bis 28. Februar 2021 verlängert

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Region Bayern – Gemeinsam mit den Intendanten der Bayerischen Staatstheater und dem Präsidenten der Bayerischen Theaterakademie August Everding hat Kunstminister Bernd Sibler vor dem Hintergrund der nach wie vor ernsten pandemischen Lage beschlossen, den Veranstaltungsbetrieb der bayerischen Staatstheater unabhängig von den jeweils geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmenregelungen zunächst bis einschließlich 28. Februar geschlossen zu halten. Staatsminister Sibler betonte: „Mit der verlängerten Einstellung des Veranstaltungsbetriebs haben wir eine richtige, wenn auch schmerzliche Entscheidung treffen müssen. Angesichts der Infektionsdynamik und der Verschärfung der Lage durch die Virusmutation müssen wir die Kontakte weiterhin reduziert halten. Die Staatstheater werden aber auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, sich darauf vorzubereiten, den Vorstellungsbetrieb wiederaufzunehmen, sobald es die Lage zulässt.“

Die Regelung gilt für die Bayerische Staatsoper, das Bayerische Staatsschauspiel, das Staatstheater am Gärtnerplatz, die Bayerische Theaterakademie August Everding sowie – vorbehaltlich der Zustimmung der Stiftungsgremien – die Staatstheater Nürnberg und Augsburg. Mit der Einstellung des Veranstaltungsbetriebs bis Ende Februar 2021 gewinnen die Staatstheater die Möglichkeit, ihren Spielbetrieb längerfristig zu planen, als dies die beschränkten Geltungszeiträume der allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zulassen. Mitte Februar soll darüber beraten werden, wie ab dem 1. März 2021 weiter verfahren werden kann.

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Wildtiere
verdienen Rücksichtnahme
und Respekt

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Region Bayern – Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten in der Corona-Pandemie zieht es viele Menschen in die Berge und Wälder. Aktuell sind mehr Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgänger unterwegs als in Vor-Corona-Zeiten. Dabei treffen sie nicht selten auf Wildtiere, die im Winter ihren Stoffwechsel umgestellt haben und existenziell auf Ruhe angewiesen sind. Bei Störungen geht es für diese Lebewesen um Leben und Tod, weil sie bei Störungen vermehrt wichtige körperliche Reserven verbrauchen.

„Wildtiere sind für mich ein Teil unserer bayerischen Heimat, sie sind Mitgeschöpfe, mit denen wir respektvoll umgehen müssen. Sie dürfen nicht auf der Strecke bleiben“, betonte die Bayerische Forstministerin Michaela Kaniber und appelliert an die Erholungssuchenden, auf den Wegen, Routen und Pisten zu bleiben, unnötigen Lärm und Lichtquellen, wie etwa Stirnlampen, möglichst zu vermeiden. Rücksichtnahme der Erholungssuchenden auf Wild- und Weidetiere ist für die Staatsministerin ein ganzjähriges Thema. Deshalb wird bald eine Informations- und Aufklärungskampagne unter dem Motto „Dein Freiraum. Mein Lebensraum.“ starten. „Wir müssen Wanderer, Tourengeher, Skifahrer, Mountainbiker und Erholungssuchende für die Belange von Natur und Tieren, aber auch für die Belange der Landwirte, Waldbesitzer und Jäger sensibilisieren“, so Kaniber.

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Möglichkeit
des Verlustrücktrags
sollte deutlich ausgeweitet werden

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Region Bayern – Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen. Einigen Branchen wurde die Arbeitsgrundlage für gewisse Zeit fast vollständig entzogen. Insbesondere die Liquiditätsreserven sind in vielen Unternehmen auf ein Minimum geschrumpft, wenn nicht sogar aufgezehrt. Hier muss schnell und wirksam unterstützt werden, um Arbeitsplätze und Knowhow in Deutschland bestmöglich zu erhalten. Angesichts des gewaltigen Investitionsbedarfs in der Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes setzt sich Bayern daher für ein attraktives Unternehmensteuerrecht ein. Dies trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern und die heimische Wirtschaft auf einen stabilen Wachstumskurs zurückzuführen.

„Wir wollen möglichst viel Krise von den Menschen fernhalten. Nur mit einer starken, handlungsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft können wir diese Herausforderung meistern. Unsere Unternehmen brauchen dringend Liquidität. Daher fordert Bayern als aktive Hilfe endlich eine deutliche Ausweitung des Verlustrücktrags. Damit erhalten die Unternehmen die Möglichkeit in zukunftsgerichtete Technologien für die Zeit nach Corona, aber auch die Homeoffice-Ausstattung für die Mitarbeiter zu investieren“, erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker und ergänzte „Wir fordern daher den Bund dringend auf, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags deutlich auszuweiten. Unternehmen müssen ihren Verlust des Jahres 2020 bis zu einem Volumen von 10 Millionen Euro mit Gewinnen der guten Jahre 2017 bis 2019 verrechnen können. Auch im Jahr 2021 muss ein dreijähriger Verlustrücktrag mit einem entsprechenden Höchstbetrag möglich sein. Das wäre eine direkte Hilfe für die Wirtschaft in Bayern und ganz Deutschland. Es ist nicht zu begreifen, warum der Bundesfinanzminister und die SPD hier nicht entsprechend reagieren. Finanzminister Olaf Scholz muss hier endlich aktiv werden, bevor es für unsere Unternehmen zu spät ist“.

Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK): „Es ist völlig unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung auf mindestens zwei Jahre sowie einer Verdopplung des möglichen Rücktrags von Verlusten auf 10 Millionen Euro durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen. Der ausgeweitete Verlustrücktrag könnte schnell und unbürokratisch über die Finanzämter vollzogen werden.“

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: „Wir unterstützen einen höheren und weiter in die Vergangenheit reichenden Verlustrücktrag ausdrücklich. Er hilft gezielt Unternehmen, die in der Vergangenheit hohe Steuerbeiträge geleistet haben, jetzt durch die Krise hart getroffen werden und bei anderen zur Verfügung stehenden Hilfsprogrammen zu wenig Unterstützung bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Starten die Unternehmen nach der Krise erfolgreich durch, werden die Steuerausfälle des Staates später komplett kompensiert.“

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Bayerischer
Integrationspreis
2021

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Region Bayern – Knapp die Hälfte aller Kinder in Deutschland hat eine Zuwanderungsgeschichte. Für eine gemeinsam gestaltete Zukunft ist ihre Integration besonders wichtig. Dabei bedeutet Integration nicht, die eigenen Wurzeln aufzugeben, sondern in neuer Umgebung die Möglichkeit zu bekommen, weiter zu wachsen. Zudem kann Integration nur durch Teilhabe gelingen: „Wo ich mich selbst einbringe und engagiere, bin ich angekommen. Wo ich die Zukunft aktiv und kreativ mitgestalte, forme ich sie mit“. So verstandene Integration rückt die Potentiale junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Vordergrund und hilft dabei, dauerhaft sprachliche, religiöse und kulturelle Grenzen zu überwinden sowie Verbindungen zu schaffen.

Die Ausschreibung für den „Bayerischen Integrationspreis 2021“ ist gestartet. Die Bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer, Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann und Landtagspräsidentin Ilse Aigner loben auch heuer wieder einen gemeinsamen Integrationspreis aus. Zum zehnjährigen Jubiläum steht er unter dem Motto „Integration von Kindern und Jugendlichen – Gemeinsam Zukunft gestalten!“.

Bis zum 28. Februar 2021 können sich Projekte, Initiativen und Einzelpersonen bewerben, die sich für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Bayern einsetzen. Heuer soll ausserdem ein Sonderpreis an eine Einzelperson vergeben werden. Die Auszeichnung wird voraussichtlich am 21. Juni 2021 im Bayerischen Landtag verliehen.

Der Bayerische Integrationspreis 2021 ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Dabei kann das Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einzusetzen. Der Sonderpreis ist darüber hinaus mit 500 Euro bedacht. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury des Bayerischen Integrationsrates.

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Impulse
für Deutschlands
Integrationspolitik

“Fachkommission Integrationsfähigkeit“
übergab Bericht an die Bundeskanzlerin

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Stefan Löwl, Landrat des Landkreises Dachau, hat gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der unabhängigen Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Abschlussbericht der Kommission – coronabedingt in einem digitalen Format – übergeben. Dieser Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen für Integration sowie Impulse und Empfehlungen, wie diese weiterentwickelt werden können. Der Bericht ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, haben die Fachkommission federführend begleitet. Die Fachkommission hatte sich im Auftrag der Bundesregierung zwischen Februar 2019 und Januar 2021 mit einer großen Bandbreite an Themen im Bereich Migration und Integration beschäftigt. Landrat Löwl war als einer von 25 Expertinnen und Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Bereichen, die sich seit vielen Jahren mit Prozessen der Migration und Integration beschäftigen, durch die Bundesregierung in die Fachkommission berufen worden.

„Die Arbeit in der Fachkommission war für mich als lokaler Verantwortungsträger interessant und bereichernd, zeigte mir aber auch deutlich die Differenzen zwischen der empirischen, wissenschaftlichen Wahrnehmung und den lokal vor Ort zu lösenden Problemen und vielschichtigen Rahmenbedingungen. Die Herausforderung vor Ort, humanitäre, richtige und rechtmäßige Lösungen auf alle Einzelfälle unter Beachtung der jeweiligen lokalen Situation zu finden und die generelle Frage der Rolle der Kommunen bei der Integration, auch außerhalb der Großstädte, mit den verschiedenen Interessen- und Ressourcenkonflikten, haben wir bei unserer Arbeit daher intensiv diskutiert“, so Löwl.

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Der Bericht der Fachkommission macht deutlich: 15 Jahre nach seiner Einführung ist der Begriff „Migrationshintergrund“ nicht mehr zeitgemäß, er bildet die Vielfalt unserer Gesellschaft nicht mehr ab. Wir brauchen eine Diskussion, wie wir den Begriff ablösen, zugleich aber auch künftig Entwicklungen und Herausforderungen bei der Integration statistisch messbar machen können. Und wir brauchen ein neues Integrationsverständnis, das alle einschließt und auf Bedarf statt Herkunft setzt. Denn Integration ist eine Entscheidung, zu der alle ja sagen müssen: Der Staat, der Angebote macht, jeder Einzelne, der sich aktiv einbringt und Angebote wahrnimmt, und eine Gesellschaft, die sich zu ihrer Einheit in Vielfalt bekennt. Es geht um ein Deutschsein im 21. Jahrhundert, das Vielfalt und Einwanderungsgeschichten auf der Basis gemeinsamer Regeln und Werte als Normalität anerkennt.“

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Ohne die vielen Fachkräfte mit ausländischen Wurzeln wäre unsere Wirtschaft nicht so stark wie sie heute ist. Wir bleiben darauf angewiesen, dass gut ausgebildete Menschen aus dem Ausland gerne in Deutschland arbeiten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir einen großen Schritt gemacht. Wir können flexibel auf den Bedarf am Arbeitsmarkt reagieren und zugleich die Integration von Beschäftigten verbessern. Denn Integration findet zu einem großen Teil auch am Arbeitsplatz statt: Über die Sprache, über den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen und über das Gefühl, einen Platz in der Gesellschaft zu haben. Deshalb muss unser Ziel eine offene Arbeitswelt sein, in der Vielfalt als Stärke gilt. Die Empfehlungen der Fachkommission werden uns auf diesem Weg sicherlich voranbringen.“

„Deutschland ist ein starkes, weltoffenes Land im Herzen Europas. Wir können stolz sein, dass Ein- und Auswanderung ein Teil unserer Geschichte und unserer Kultur geworden sind. Auch in Zukunft gilt: Erfolgreiche Integration ist der Schlüssel für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Daher danke ich der Kommission für ihren unabhängigen Debattenbeitrag“, erklärte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Markus Kerber.

Ashok-Alexander Sridharan, Vorsitzender der Fachkommission: „Die Bundesregierung hat die Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit vor zwei Jahren eingesetzt und herausragende Expertinnen und Experten für die Arbeit an dem Bericht gewinnen können. Dass es gelungen ist, den Bericht zu übergeben, ist dem gemeinsamen Willen der Mitglieder der Fachkommission und der Geschäftsstelle zu verdanken, der Komplexität des Themas gerecht zu werden und diese in dem Bericht darzustellen. Daher empfehle ich nicht nur die Kernbotschaften und Empfehlungen Ihrer Aufmerksamkeit, sondern den gesamten Bericht.“

Derya Çağlar, Vorsitzende der Fachkommission: „Es freut mich, dass dieser Bericht nach konstruktiven und arbeitsintensiven Beratungen der Bundesregierung übergeben wird. Das Thema Integration wird den Weg unserer Gesellschaft auch in Zukunft weiterhin in vielfältiger Art und Weise prägen und begleiten. Die Handlungsempfehlungen und Anregungen aus dem Bericht sollen bevorstehende Debatten bereichern und bei Entscheidungen herangezogen werden.“

14 Kernbotschaften zur Zukunft der Integrationspolitik
Im Abschlussbericht gibt die Fachkommission einen Überblick über den Stand und die Zukunft der Integrationspolitik in Deutschland. Der Fokus der Beratungen der unabhängigen Kommission lag auf dem Zusammenhang von Migration und Integration sowie den Themenfeldern Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Gefahren durch Rassismus, Rechtsextremismus und Terrorismus werden im Bericht adressiert. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Integrationspolitik wurden ebenfalls beleuchtet. Der Abschlussbericht enthält 14 Kernbotschaften, die als Impulse für die künftige Integrationspolitik dienen sollen.

Der Fachkommission gehören 24 Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis an. Den Vorsitz haben Derya Çağlar, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, und Ashok-Alexander Sridharan, Rechtsanwalt und Oberbürgermeister a.D. der Bundesstadt Bonn. Die Mitglieder der unabhängigen Kommission wurden im Januar 2019 vom Bundeskabinett berufen und nahmen im Februar 2019 die Arbeit auf. Adressaten der Empfehlungen sind sowohl der Bund als auch die Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft. Der Bericht der Fachkommission wurde dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat zugeleitet. Die Empfehlungen werden innerhalb der Bundesregierung beraten.

-ladah- Bild: ladah

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Deutschlandweites
E-Mobilitätsranking

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Region Wunsiedel – Die Zahl der E-Autos ist im Landkreis im vergangenen Jahr spürbar gestiegen. Aktuell sind 236 reine E-Fahrzeuge, 187 Plugin-Hybride, sowie 499 Hybrid-Fahrzeuge angemeldet. Das liegt zum Einen an der steigenden Aktzeptenz dieser Technik, aber auch an der immer besseren Infrastruktur im Bezug auf die Lademöglichkeiten. Hier hat der Landkreis im Zuge seiner E-Ladeinitiative im vergangenen Jahr die Zahl der öffentlichen Ladesäulen verdoppelt und somit ein flächendeckendes Netz geschaffen. Konkret verfügt die Region derzeit über 65 Ladepunkte, fünf davon sind Schnelllader mit einer Leistung von mehr als 22 kW. Das erste offizielle Ladenetz Ranking des Verbandes der Automobilindustrie würdigte nun diese Bemühungen mit vorderen Platzierungen im deutschlandweiten Vergleich.

Beim sogenannten T-Wert landet die Region Wunsiedel beispielsweise auf Rang 16 von 400. Der T-Wert zeigt an, wie viele E-Pkw sich einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt teilen müssen und zeigt das Verhältnis aller aktuell zugelassenen E-Pkw und der verfügbaren öffentlich zugänglichen Ladepunkte je Stadt und Landkreis. Beim sogenannten A-Wert belegt der Landkreis Rang 35 von 400. Dieser benennt die Attraktivität des Ladenetzes und benennt die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Verhältnis zu den in der Region zugelassen Autos. Je mehr Ladepunkte vorhanden sind, desto attraktiver ist die Region für die Umstellung auf E-Autos.

Jürgen Kromer, Klimaschutzmanager im Landkreis Wunsiedel: „Wir sind in Sachen E-Mobilität auf einem sehr guten Weg. Mit den neuen E-Autos, die dieses Jahr auf den Markt kommen, wird E-Mobilität noch attraktiver werden. Jetzt sind die Kosten über die Nutzungsdauer eines E-Autos schon meist geringer als ein vergleichbares Verbrennermodell. Es lohnt sich finanziell also jetzt schon auf E-Mobilität umzusteigen.“

-lawun- Bild: am

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Agrarverwaltung:
Mehr Beratung, Bildung
und Information vor Ort

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Region Bayern – Die Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung in Bayern ist einen großen Schritt vorangekommen. Statt der bislang 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wird es ab 1. Juli 2021 bayernweit nur noch 32 Ämter geben. 17 Ämter bleiben selbständig, 30 werden mit einem benachbarten Amt zu künftig 15 neuen und größeren Ämtern zusammengeführt.

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Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber:
„Wir brauchen mehr Dialog und Austausch
zwischen Land- und Forstwirten,
Verbrauchern, Handel, Anwohnern, Schulen und Kommunen“

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Wie Agrarministerin Michaela Kaniber mitteilte, stehen nun die Führungskräfte der künftigen Ämter fest. „Wir brauchen mehr Dialog und Austausch zwischen Land- und Forstwirten, Verbrauchern, Handel, Anwohnern, Schulen und Kommunen, um nur einige Beteiligte zu nennen. Eine straffere Verwaltung und gestärkte Ämter bedeutet weniger Leitungspositionen und mehr Personal für Kerndienstleistungen – wie Beratung, Bildung und Information – für Landwirte und Gesellschaft vor Ort“, betonte die Ministerin und ergänzte: „Mit den neuen Ämtern wollen wir das Verständnis zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft stärken.“

Die Neuausrichtung trägt den geänderten Anforderungen der Gesellschaft und der Landwirtschaft Rechnung. „Damit rücken wir die Landwirtschaft wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft und können auf aktuelle Herausforderungen – wie Klimawandel, regionale Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, Tierwohl oder den Schutz der natürlichen Ressourcen – effizienter antworten. Die Verwaltung wird bayernweit einheitlicher, wirtschaftlicher und effektiver“, so Kaniber. Dennoch bleibe sie als Ansprechpartner in der Fläche präsent, denn keiner der bisherigen Standorte werde aufgegeben.

Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen bleibt der Landwirtschaftsdirektor Rolf Oehler. Der 65-Jährige leitet das AELF Holzkirchen seit 2017. Das AELF Holzkirchen ist zukünftig der zentrale Ansprechpartner für alle Themen von Bildung, Beratung, Förderung bis zum Hoheitsvollzug für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Mit der Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung sollen vor allem die Zukunftsthemen „Gemeinwohlberatung“ (Gewässerschutz, Wildlebensraum, Tierwohl), „Ökologischer Landbau“, „Unternehmensentwicklung“, „Diversifizierung“, „Ernährung“ und „Alltagskompetenzen“ eine zentrale Rolle spielen. Die entstehenden Synergieeffekte werden für die Erledigung dieser Aufgaben eingesetzt. Die Personalausstattung in der Abteilung L2 „Bildung und Beratung“ mit den entsprechenden Sachgebieten wird bedarfs- und aufgabengerecht angepasst.

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Amtsleiter des AELF Holzkirchen bleibt
Landwirtschaftsdirektor Rolf Oehler

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Das AELF Holzkirchen behält das Sachgebiet L 2.3T „Überregionale Aufgaben zur Nutztierhaltung“. Zur Sicherstellung eines flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes wurde Holzkirchen als zukünftiger Schulstandort für die Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft ausgewählt. Für die Studierenden der LWS, Abteilung Hauswirtschaft bleibt die Schule Holzkirchen im Dienstgebiet heimatnah erhalten.

-stmelf- Bilder: stmelf, am

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Vizepräsidentenwechsel
beim Polizeipräsidium
Oberbayern Süd

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Region Rosenheim – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim im Rahmen eines Pressetermins die bisherige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Eva Schichl, verabschiedet und Frank Hellwig als neuen Vizepräsidenten begrüßt. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage musste der Festakt leider abgesagt werden. Schichl ging mit Ablauf Dezember 2020 in den Ruhestand, „nach fast 38 Jahren ausgezeichneter Arbeit bei der Bayerischen Polizei, davon rund zwei Jahrzehnte als Führungskraft“, wie Herrmann betonte. Neben ihrer Fachkompetenz hob der Innenminister vor allem Schichls menschliche Art hervor, die von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets hochgeschätzt wurde: „Fairness, Bodenständigkeit und eine klare Linie kennzeichneten Eva Schichls Amtsführung.“ Der bayerische Innenminister dankte der Polizeivizepräsidentin a.D. im Namen der Bayerischen Staatsregierung für ihr großartiges Engagement und ihre Verdienste um die Innere Sicherheit.

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Innenminister Joachim Herrmann
hat im Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim
die bisherige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd,
Eva Schichl, verabschiedet und
Frank Hellwig als neuen Vizepräsidenten begrüßt
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Herrmann ist sich sicher, mit Hellwig einen Top-Nachfolger für die verantwortungsvolle Position an der Spitze der Polizei im südlichen Oberbayern gefunden zu haben. Hellwig war zuvor Leiter des Abschnitts Mitte beim Polizeipräsidium München und hatte dort bereits eine Führungsverantwortung. „Sein großer Erfahrungsschatz bei der Bayerischen Polizei und sein ausgezeichnetes Fachwissen zeichnen ihn aus“, so Herrmann. Laut Innenminister hat Hellwig beginnend als Kriminalhauptwachtmeister alle Hierarchieebenen der Polizei durchschritten und sich auf allen Stellen hervorragend bewährt, sei es bei der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei und im Innenministerium. Damit hat sich Hellwig nach Herrmanns Worten eine große Bandbreite angeeignet, die ihm bei den künftigen Herausforderungen sehr hilfreich sein wird. Für den Innenminister ebenfalls sehr wichtig: „Frank Hellwig kann hervorragend mit Menschen umgehen. Daher ist er bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochanerkannt.“  Nach dem offiziellen Termin verließen die Pressevertreter die Veranstaltung und es erfolgte „in Coronazeiten“ für die verbliebenen Gäste ein gemeinschaftliches Mittagsmenü.

-stmi- Bild: ppos

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Novelle
der Bayerischen Bauordnung

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Region Bayern – Am 1. Februar 2021 tritt die „Novelle der Bayerischen Bauordnung“ in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen machen das Bauen in Bayern einfacher und schneller, flächensparender und kostengünstiger. Künftig können Bauanträge schneller bearbeitet werden. Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit können Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Wir denken beim Bauen vom Menschen her und beschleunigen die Verfahren deswegen massiv. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags nicht meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt. Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung werden auch das Abstandsflächenrecht und das Bauen mit Holz vereinfacht. Der Baustoff Holz kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Außerdem wird es für Bauherren günstiger. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Ausbau von Dachgeschossen – zur Schaffung von Wohnraum – ist künftig keine Genehmigung mehr nötig. Außerdem entfällt die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs bei der Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum, wenn der Aufwand unverhältnismäßig groß wäre. „Mit der Bauordnungsnovelle setzen wir konsequent auf Vereinfachung und Beschleunigung für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns, für einen einfachen und schnellen Wohnungsbau“, so Schreyer.

-stmb-

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Brauereigaststätten
können nun leichter von
den November- und Dezemberhilfen profitieren

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist es gelungen, die Antragsvoraussetzungen für bayerische Brauereigaststätten für die November- und Dezemberhilfe zu verbessern. Aiwanger: „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist auf meinen Vorschlag eingegangen und hat die Hürden für die Hilfen gesenkt. Dadurch haben wir einen Durchbruch geschafft und Ungerechtigkeiten bei diesem Bundesprogramm aus der Welt geschafft.“

Bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes gab es für die Brauereigaststätten bisher besonders hohe Hürden. Denn für diese Unterstützung ist nur antragsberechtigt, wer insgesamt mindestens 80 Prozent des Umsatzes als „direkt, indirekt oder mittelbar vom Lockdown Betroffener“ erzielt. Damit waren die Gaststätten, die Brauereien angeschlossen sind, schlechter gestellt als Restaurants ohne Brauerei. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte Aiwanger diese ungerechte Behandlung der Brauereigaststätten dargelegt und um angemessene Unterstützung der Branche gebeten. Dem wurde nun in einer Aktualisierung der Antragskriterien speziell für Brauereigaststätten Rechnung getragen. Der mit dem Verkauf von Fassbier erzielte Umsatz im Jahr 2019 wird künftig der indirekten Betroffenheit zugerechnet, weil angenommen wird, dass der Verkauf von Fassbier für Veranstaltungen erfolgte, die im November beziehungsweise Dezember 2020 nicht stattfinden durften. Gerade für kleinere Brauereigaststätten, deren Brauereibetrieb in der Regel auch den Fassverkauf umfasst, sollte es daher nun wesentlich leichter sein, die benötigte 80 Prozent-Schwelle für die Antragsberechtigung zu erreichen. Denn es wird nun jeder Fassbierverkauf, auch an den Einzel- und Großhandel, bei der Berechnung des Umsatzes der Brauereigaststätten berücksichtigt. „Unsere traditionsreichen Brauereigaststätten sind eine wichtige Stütze bayerischer Wirtshauskultur. Sie brauchen die Unterstützungsleistungen dringend“, betonte Aiwanger.

-stmwi-

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Munich
Quantum
Valley
Quantencomputer in Bayern

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Region Bayern – Die Bayerische Akademie der Wissenschaften sowie die Fraunhofer-Gesellschaft, die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, die Max-Planck-Gesellschaft und die Technische Universität München (TUM) haben die Initiative „Munich Quantum Valley“ gegründet. Hierzu hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Beisein von Wissenschaftsminister Bernd Sibler und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet.

Auf dieser Basis wollen sie München gemeinsam weiter zu einem national und europaweit führenden und konkurrenzfähigen Standort für Quantenwissenschaften und -technologien (QWT) ausbauen. Langfristig ist die gemeinsame Entwicklung von Hard- und Software für Quantencomputer eines der zentralen Ziele.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler unterstützt die Initiative mit Nachdruck. Er erklärte anlässlich der Unterzeichnung: „Für mich ist die Quantentechnik ebenso wie die Künstliche Intelligenz (KI) eine der zentralen Schlüsseltechnologien. Sie ist von größter Bedeutung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bayern und damit für unser aller Zukunft. Deshalb müssen wir die Nase vorne haben.“ München sei schon heute ein anerkannter Spitzenstandort für Quantentechnologien, so der Minister. Mit der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft sowie den beiden Münchner Universitäten LMU und TUM haben sich nun die „Big Five“ der Quantenszene im „Munich Quantum Valley“ zusammengetan, um den Technologievorsprung des Standorts München weiter voranzutreiben. „Damit wird Bayern nicht nur Taktgeber für Quantenforschung in Deutschland, sondern auch international sichtbares Zentrum für Quantentechnologien und Quantencomputing“, so Sibler.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte: „Diese Initiative ist ein kraftvolles Signal zur Entwicklung und Förderung der Quantentechnologien in Bayern. Wir setzen damit ein deutliches Zeichen in Richtung Bund: Bayern ist in der Bundesrepublik einer der am besten geeigneten Wissenschafts- und Technologiestandorte für Quantencomputer und Quantentechnologien. Wir wollen in Bayern ein wirkungsvolles Ökosystem „Wirtschaft-Wissenschaft“ aufbauen, damit hier auch eine echte Quantenindustrie entsteht. Dazu bietet die einzigartige Mischung aus weltweit erfolgreichen Industrieunternehmen und innovativen Start-Ups im Raum München beste Voraussetzungen.“

Zusammenführung von Wissenschaft und Industrie
Die Initiative „Munich Quantum Valley“ möchte ein leistungsfähiges Ökosystem von Wirtschaft und Wissenschaft auf dem Feld der QWT etablieren. Zu diesem Zweck plant sie, Spitzenforscherinnen und -forscher zu rekrutieren und ein Zentrum für Quantencomputing und Quantentechnologien einzurichten, welches Industrie und Wissenschaft zusammenführen soll. Hier will man vor allem die Grundlagenforschung und die Entwicklung von Basistechnologien im Bereich der QWT fördern und Quantencomputer entwickeln, bauen und betreiben. Zusätzlich wollen die fünf Mitglieder des Konsortiums einen Quantentechnologiepark errichten, der die technische Infrastruktur für die Entwicklung und Fertigung modernster Komponenten zur Verfügung stellt. Nicht zuletzt hat sich das „Munich Quantum Valley“ auch zum Ziel gesetzt, die wissenschaftliche Qualifizierung und Weiterbildung einer neuen Generation von Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Informatikern mit dem Schwerpunkt auf Quantentechnologien voranzutreiben.

Forschungsturbo und noch nie dagewesener Ausbau des Wissenschaftsstandorts
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie den Auftrag zum Bau von mindestens zwei Quantencomputern unmittelbar an geeignete Konsortien in Deutschland vergeben wird. Die Bayerische Staatsregierung hat diese Ankündigung aufgegriffen und mit einer groß angelegten Technologieoffensive die Grundlage für eine aussichtsreiche Bewerbung der Initiative „Munich Quantum Valley“ für die Bundesmittel gelegt. Im Rahmen der „Hightech Agenda Bayern“, die ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro umfasst und vor allem auf Künstliche Intelligenz und Supertech abzielt, investiert der Freistaat rund 70 Millionen Euro in Quantentechnologien. Zusätzlich wurden im Rahmen des Beschleunigungsprogramms „Hightech Agenda Plus“ für die Jahre 2021 und 2022 je bis zu 60 Millionen Euro für die Förderung der Quantentechnologien im Bayerischen Staatshaushalt vorgesehen. Wissenschaftsminister Sibler: „Mit der „Hightech Agenda Bayern“ und der „Hightech Agenda Plus“ legen wir den Forschungsturbo ein und bauen den Wissenschafts- und Technologiestandort Bayern nicht nur im Bereich der Künstlichen Intelligenz, sondern auch im Bereich „Supertech“ und „Quantentechnologien“ in noch nie dagewesenem Umfang aus. Insgesamt plant der Freistaat im Rahmen der Strategie „Hightech Agenda Plus“ in den kommenden fünf Jahren für die Initiative „Munich Quantum Valley“ mit einer Investition von rund 300 Millionen Euro an bayerischen Landesmitteln.“

-stmwk-

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Barrierefreier
Bahnhofsausbau

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Region Bayern – Das Bahnnetz in Bayern ist wieder ein Stück barrierefreier geworden. Durch den Aus- und Neubau von Stationen sind im vergangenen Jahr insgesamt 17 weitere barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten entstanden. „Zuständig ist hier der Bund. Der schiebt zwar an, aber wir als Freistaat legen freiwillig jedes Jahr viele Millionen Euro drauf. Denn das Thema Barrierefreiheit ist für alle Fahrgäste wichtig, egal ob mit Mobilitätseinschränkung, Kinderwagen, Fahrrad oder schwerem Gepäck. Deswegen freue ich mich, dass nun weitere 46.000 Ein- und Aussteiger von barrierefreien Zugängen profitieren“, so Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer.

Die 2020 in Betrieb genommenen ausgebauten Stationen sind in Oberbayern Buchenau, Gilching-Argelsried, Unterschleißheim, Lohhof, Saulgrub, Schongau, Marktl und Garmisch-Partenkirchen (Zugspitzbahn), in Niederbayern Straubing, in der Oberpfalz Deuerling und Furth im Wald, in Oberfranken Oberkotzau sowie in Unterfranken Schweinfurt und Rottendorf. Ferner sind mit dem Knotenbahnhof Lindau-Reutin und den Haltepunkten Coburg-Beiersdorf und Brunnen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei neue, barrierefrei gebaute Stationen im Freistaat ans Netz gegangen. Fast alle diese Stationen werden von DB Station&Service betrieben, mit Ausnahme des Bahnhofs in Marktl (Südostbayernbahn) und dem Bahnhof der Bayerischen Zugspitzbahn.

Auch im vergangenen Jahr hat sich das Bayerische Verkehrsministerium wieder umfassend finanziell am barrierefreien Ausbau beteiligt, obwohl für den Aus- und Neubau von Bahnstationen in erster Linie der Bund verantwortlich ist. Insgesamt sind rund 33 Millionen Euro an Landesmitteln in die in Betrieb genommenen und in die sich noch in der Planung bzw. in Bau befindlichen barrierefreien Stationsprojekte geflossen. „Auch 2021 schieben wir beim barrierefreien Ausbau der bayerischen Stationen weiter kräftig an. Gut 25 weitere Stationen werden voraussichtlich barrierefrei“, betonte Schreyer.

Die bedeutendsten Maßnahmen darunter sind der Würzburger Hauptbahnhof – als einer der zentralen Knotenpunkte im Freistaat sowie die Bahnhöfe in Pleinfeld und Gersthofen und die S-Bahn-Station Feldkirchen. Außerdem sollen auch neue Planungen starten, beispielsweise für den Bahnhof Tegernsee. Mit den 2020 fertiggestellten barrierefreien Stationsmaßnahmen sind nun im bayerischen Bahnnetz von 1.066 Bahnhöfen und Haltepunkten 468 komplett barrierefrei eingestuft. Damit erfolgen bereits rund 77 Prozent der Ein- und Ausstiege im bayerischen Schienenpersonennahverkehr barrierefrei.

-stmb-

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15
Kilometer
Regel

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Region Bayern – Gemäß der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen sind für die Bürgerinnen und Bürger, die in den betroffenen Regionen wohnen, nach der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appellierte an alle Betroffenen, die Neuregelung unbedingt einzuhalten. „Die Polizei wird das vor allem an beliebten Ausflugsorten verstärkt überwachen. Schließlich geht es darum, das Risiko einer Ansteckung bestmöglich einzudämmen. Wir müssen verhindern, dass sich die Pandemie aus Hotspots bei Ausflügen in andere Regionen weiter ausbreitet“, so Herrmann.

Darüber hinaus wird die Polizei weiterhin auch insbesondere die Maskenpflicht, die Ausgangsbeschränkungen und die Ausgangssperre kontrollieren. Herrmann kündigte empfindliche Bußgelder an: „Diejenigen, die gegen die neue „15-Kilometer-Regel“ verstoßen, müssen mit 500 Euro Geldbuße rechnen“. Der bayerische Innenminister erläuterte, dass Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise und kreisfreie Städte die „15-Kilometer-Regel“ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen können, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt untersagt sind. „Auch das werden wir konsequent kontrollieren. Bei Bedarf werden die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt“, so Herrmann.

-stmi-

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Stempelkarussell
gehört ins Museum

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Region Bayern – Das Bayerische Staatsministerium für Digitales treibt die Digitalisierung der Verwaltung im Freistaat voran. „Der „Roll-Out“ der Online-Services bei den Kommunen nimmt Fahrt auf“, erklärte Digitalministerin Judith Gerlach. Nachdem das Ministerium die wichtigsten Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellt, sind jetzt die Kommunen gefordert, diese über den sogenannten „BayernStore“ zu aktivieren. Besonders aktiv sind beispielsweise bereits Würzburg, Augsburg, Ingolstadt, Amberg, Straubing, Nürnberg und Bamberg. Diese Städte bieten bereits eine Vielzahl der Leistungen für Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen an. Gerlach betonte: „Das gute alte Stempelkarussell gehört ins Museum! Serviceleistungen wie die KfZ-Anmeldung oder ein Antrag auf Elterngeld sollen künftig in jeder Kommune Bayerns ganz selbstverständlich auch online möglich sein. Unser Ziel ist die weitgehend papierlose Verwaltung. Die Kommunen müssen baldmöglichst den Online-Service bei sich umsetzen.“

Wie geplant stehen seit dem Jahreswechsel Online-Anträge für die wichtigsten Leistungen zur Verfügung. Dazu zählen etwa die Beantragung des Familiengeldes oder einer Geburtsurkunde. Die bayerischen Rathäuser, Landratsämter und Bezirksverwaltungen können jetzt ihre wichtigsten Dienstleistungen nach und nach online anbieten. Für die Bürger wird es damit deutlich einfacher, zum Beispiel Wohngeld zu beantragen oder ihren neuen Hund anzumelden.

-stmd-

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Bayerisches Konsortium
bewirbt sich für ein Wasserstoffzentrum
im Landkreis Landshut

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Region Landshut – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Bewerbung eines bayerischen Konsortiums für ein Technologie- und Innovationszentrum Wasserstofftechnologie in Pfeffenhausen bei Landshut begrüßt. Das Bundesverkehrsministerium hat dieses Energieprojekt bundesweit ausgeschrieben. Aiwanger: „Wasserstoff ist ein entscheidender Treiber der Energiewende. Wir werden das bayerische Konsortium seitens der Staatsregierung bei der Bewerbung unterstützen, damit das Zentrum in den Freistaat kommt. Bayern hat durch seine Wasserstoff-Infrastruktur mit zahlreichen Forschungs- und Anwendungsprojekten beste Voraussetzungen, Vorreiter in der Wasserstofftechnologie zu sein.“

Das bayerische Konsortium rund um das Konzept des Technologie-Anwenderzentrums Wasserstoff (WTAZ) wird durch mehrere Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft gebildet. Mitglieder sind Hynergy GmbH, TÜV SÜD AG, MR Plan GmbH, TesTneT Engineering GmbH, Ludwig-Bölkow Systemtechnik, TU München, FAU Erlangen, Helmholtz Institut Erlangen-Nürnberg. Es wird durch 40 weitere Firmen, Organisationen und Körperschaften unterstützt. Die Mitglieder hatten mehrere gute Standortbewerbungen aus Bayern erhalten und drei davon als für das Wasserstoffzentrum besonders geeignet identifiziert. Entscheidend für die Auswahl von Markt Pfeffenhausen im Landkreis Landshut waren die Kriterien „Kosten“, „Umsetzungsgeschwindigkeit“ sowie „Anbindung an die bayerische HyPerformer-Wasserstoffregion“ der Landkreise Landshut, Ebersberg, München, die vom Bundesverkehrsministerium bereits mit 20 Millionen Euro gefördert wird.

Thomas F. Hofmann, Präsident der TU München, erklärte: „Mit dem Technologie-Anwenderzentrum Wasserstoff schafft der Freistaat das notwendige Schnellboot, um den Transfer der Wasserstofftechnologie aus der Forschung in die industrielle Praxis zu beschleunigen. Die Technische Universität bringt ihre Fachexpertise in der Elektrochemie, elektrische Energiespeichertechnik, Brennstoffzellen sowie Anlagen- und Prozesstechnik in den Kompetenzverbund ein, um die Transformation der deutschen Zulieferindustrie hin zu emissionsfreien Wasserstoff-Antriebs- und Fahrzeugtechnologien zu ermöglichen.“

-stmwi-

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Mit BayIMCO
zum Impftermin

Region Bayern – Impf-Anmeldungen laufen künftig über ein zentrales Registrierungsportal – auch Vorabanmeldung möglich. Seit etwas mehr als zwei Wochen haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Nun steht das zentrale bayerische Registrierungsportal BayIMCO zur Verfügung.

Registrierung und Terminbuchung für alle Bürger – Terminvergabe nach Priorisierung
Bürgerinnen und Bürger können sich damit nun für die Impfung vormerken lassen. Ab dem 20. Januar 2021 können dann auch konkrete Impftermine elektronisch vereinbart werden. Für die Online Anmeldung muss ein persönliches Profil erstellt werden, für das eine E-Mail-Adresse und ein persönliches Passwort hinterlegt werden muss. Darin werden sämtliche für die Priorisierung notwendigen Daten, wie Wohnort, Alter, Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder bestimmten Berufsgruppe erfasst. Die Person wird dann direkt dem für sie zuständigen Impfzentrum zugeordnet. Anhand der Daten wird entsprechend der Corona-Impfverordnung eine Priorisierungsliste erstellt. Die registrierten Personen mit der aktuell jeweils höchsten Priorität werden dann, je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe, von dem für sie zuständigen Impfzentrum per SMS oder E-Mail zur persönlichen Terminbuchung eingeladen. So wird sichergestellt, dass immer die besonders gefährdeten Menschen zuerst geimpft werden. Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht zu der aktuell priorisierten Personengruppe gehören, haben die Möglichkeit, ihre Daten bereits jetzt im System zu hinterlegen und Angaben zu einer möglichen Priorisierung zu machen.

Telefonische Terminbuchung weiterhin möglich
Auch telefonische Terminvereinbarungen in den Impfzentren oder über die bundesweite Zentralnummer 116 117 sind selbstverständlich weiterhin möglich, um die Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang bei der Registrierung zu unterstützen. Die persönlichen Daten werden in diesem Fall direkt über das Personal in den Impfzentren in BayIMCO erfasst.

-lam-

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Auch
Lichtenfelser
Feuerwehr
hilft in Kroatien

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Region Lichtenfels – Auch die Freiwillige Feuerwehr Lichtenfels unterstützt die Feuerwehren in Kroatien bei der Bewältigung der Erdbeben-Katastrophe. Es macht mich sehr stolz, dass zwei Kameraden aus dem Landkreis mit einem Logistikfahrzeug aufgebrochen sind, um gemeinsam mit den anderen Bayerischen Feuerwehren Hilfe im Krisengebiet zu leisten“, betonte Landrat Christian Meißner. Er sagte ihnen ein herzliches Dankeschön für dieses außergewöhnliche Engagement. Mit Kreisbrandrat Timm Vogler, dem Ersten Lichtenfelser Bürgermeister Andreas Hügerich, dem Kommandanten der Feuerwehr Lichtenfels Andreas Lehe und dem Gerätewart Stefan Geiger verabschiedete er die Feuerwehrleute Bastian Weidner und Daniel Derr, die als Fahrer des Logistikfahrzeuges Richtung Kroatien aufbrachen.

Der insgesamt 22 Fahrzeuge umfassender bayerische Transportkonvoi traf sich in Rosenheim und ist in die Stadt Sisak nach Kroatien aufgebrochen. Rund 300 Freiwillige Feuerwehren und Kommunen haben sich an den Ausrüstungs- und Gerätespenden beteiligt. Insgesamt werden mit den 22 Fahrzeugen rund 15.000 Einzelteile in die Krisenregion gebracht, erläuterte Kreisbrandrat Timm Vogler. Er unterstreicht, es sei für die Feuerwehren im Landkreis Lichtenfels selbstverständlich gewesen, dass man der Bitte um Unterstützung des Hilfsgütertransports nachgekommen sei.

Zentral-Kroatien wurde am 29. Dezember 2020 und in den Folgetagen von mehreren Erdbeben schwer getroffen. Insbesondere in den ländlichen Gebieten des Landkreises Sisačko-Moslavačke ist die Not sehr groß. Wie Vogler weiter informiert, werden nach Rücksprache mit dem kroatischen Feuerwehrverband besonders Schutzkleidung für Feuerwehrleute, tragbare Leitern sowie Beleuchtungsgerät einschließlich Stromerzeuger für die örtlichen Feuerwehren gebraucht, um deren Einsatz wieder zu ermöglichen.

Die Verantwortlichen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. haben daher nach Rücksprache und mit Unterstützung des Bayerischen Innenministerium eine Abfrage bei allen Bayerischen Feuerwehren vorgenommen, um zwar ausgesonderte, aber noch brauchbare Ausrüstungsgegenstände für die kroatischen Feuerwehren zu ermitteln. Die Resonanz war überwältigend. Rund 300 Freiwillige Feuerwehren und Kommunen haben insgesamt rund 15.000 Einzelteile angeboten und an die beiden vorbenannten Sammelpunkte in Hersbruck im Bereich Nordbayern und Rosenheim im Bereich Südbayern geliefert. Um diese Spenden den Feuerwehrkameraden in Kroatien zukommen zu lassen, wurden die Kommunen in Bayern gebeten, Transportfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Diese Bitte beantwortete Kreisbrandrat Kreisbrandrat Timm Vogler positiv. Florian Helmbrecht von der Feuerwehr Lichtenfels wird über den Hilfsgütertransport auf Facebook ein „Einsatztagebuch“ veröffentlichen, um einige Eindrücke über diesen Einsatz, die Menschen und das vom Erbeben betroffene Land zu geben.

-lalif- Bild: Feuerwehr Lichtenfels

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Förderbescheide
für Hebammen

Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Vor nunmehr vier Jahren musste die stationäre Geburtshilfestation an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz wegen fehlender ärztlicher Geburtshelferinnen und Geburtshelfer geschlossen werden. In diesem Zusammenhang bestand und besteht die Befürchtung, dass sich insbesondere Hebammen, die bislang im Einzugsbereich der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ihre Dienstleistungen erbracht haben, räumlich anderweitig orientieren und damit für die werdenden Mütter im Landkreis nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis mehrere Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung auf den Weg gebracht. Beispielsweise kommen die vom Freistaat Bayern gewährten Zuweisungen in voller Höhe den im Landkreis in der Wochenbettbetreuung tätigen Hebammen zugute.

Die Förderbescheide im Rahmen der Zuweisungen des Freistaats Bayern für Hebammen, die in der Region Bad Tölz-Wolfratshausen in der Wochenbettbetreuung tätig sind, wurden versendet. Insgesamt erhalten 13 Hebammen eine Zuschusszusage für 2020. Damit unterstützen der Freistaat Bayern und der Landkreis die geburtshilfliche Versorgung. Kreisausschuss und Kreistag hatten entsprechende Beschlüsse gefasst.

Den Zuschuss erhält jede Hebamme, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen pro Kalenderjahr mindestens 15 Mütter im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt. Die Höhe des Förderbetrages, inklusive des zehnprozentigen Anteils des Landkreises, beträgt für drei Hebammen jeweils 1.188,21 und für zehn Hebammen jeweils 2.376,87 Euro. Insgesamt wurden 27.333,33 Euro ausbezahlt.

-labt-

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DFB
Pokal
Achtelfinale

Borussia Dortmund – SC Paderborn 07
und VfB Stuttgart – Borussia Mönchengladbach
live im Ersten

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Kaum ist das letzte Spiel der 2. Hauptrunde in der DFB-Pokal-Saison 2020/21 vorbei, steht schon das Achtelfinale vor der Tür. Am 2. und 3. Februar geht es bereits in die nächste Runde. Das Erste zeigt am Dienstag, 2. Februar 2021, ab 20:15 Uhr (Anstoß: 20:45 Uhr) live die Begegnung Borussia Dortmund gegen den SC Paderborn 07. Der aktuelle Tabellen-Vierte aus Dortmund ist im Aufeinandertreffen mit dem Zweiligisten klarer Favorit. Dass dies aber im Pokal nicht immer ausschlaggebend ist, hat Holstein Kiel mit dem Sieg gegen den FC Bayern München bewiesen.

Nach der Live-Übertragung zeigt Das Erste die Zusammenfassung der anderen DFB-Pokal-Begegnungen des Tages: Holstein Kiel – SV Darmstadt 98, Rot-Weiss Essen – Bayer 04 Leverkusen und Werder Bremen gegen die SpVgg Greuther Fürth. Matthias Opdenhövel moderiert das Achtelfinale am Dienstag im Ersten, an seiner Seite ARD-Experte Bastian Schweinsteiger. Reporter der Partie ist Tom Bartels. Im Anschluss an die Live-Übertragung im Ersten ist ab ca. 23:30 Uhr eine neue Ausgabe von „Sportschau Thema“ geplant. Titel der von Jessy Wellmer moderierten Sendung ist „Vorsprung durch Technik: Wie revolutioniert die Digitalisierung den Fußball?“.

Direkt weiter geht es mit dem DFB-Pokal-Achtelfinale im Ersten am Mittwoch, 3. Februar 2021, wenn die „Fohlen“ aus Gladbach zum VfB nach Stuttgart reisen. Es scheint ein Duell auf Augenhöhe zu sein, trennen im Moment doch nur wenige Punkte die beiden Klubs in der Bundesliga-Tabelle. Im Anschluss an das Livespiel gibt es im Ersten noch Zusammenfassungen der Partien VfL Wolfsburg – FC Schalke 04, RB Leipzig – VfL Bochum und SSV Jahn Regensburg – 1. FC Köln. Jessy Wellmer moderiert die Live-Übertragung ab 20:15 Uhr (Anstoß: 20:45 Uhr). Bastian Schweinsteiger steht als Experte erneut parat, um die Begegnung sportlich einzuordnen und zu analysieren. Kommentieren wird Florian Naß. Ab ca. 23:30 Uhr begrüßt Alexander Bommes zum „Sportschau Club“.

Sendeplanung im Ersten:
Dienstag, 2. Februar 2021
19:45-19:50 Uhr
Sportschau vor acht
Moderation: Matthias Opdenhövel

20:15-23:30 Uhr
Sportschau
Borussia Dortmund – SC Paderborn 07
DFB-Pokal Achtelfinale
Reporter: Tom Bartels
Moderation: Matthias Opdenhövel
Experte: Bastian Schweinsteiger

Zusammenfassungen der Spiele:
Holstein Kiel – SV Darmstadt 98
Rot-Weiss Essen – Bayer 04 Leverkusen
Werder Bremen – SpVgg Greuther Fürth

23:30-00:30 Uhr
Sportschau Thema
Vorsprung durch Technik: Wie revolutioniert die Digitalisierung den Fußball?
Moderation: Jessy Wellmer

Mittwoch, 3. Februar 2021
19:45-19:50 Uhr
Sportschau vor acht
Moderation: Jessy Wellmer

20:15-23:30 Uhr
Sportschau
VfB Stuttgart – Borussia Mönchengladbach
DFB-Pokal Achtelfinale
Reporter: Florian Naß
Moderatorin: Jessy Wellmer
Experte: Bastian Schweinsteiger

Zusammenfassungen der Spiele:
VfL Wolfsburg – FC Schalke 04
RB Leipzig – VfL Bochum
SSV Jahn Regensburg – 1. FC Köln

23:30-00:00 Uhr
Sportschau Club
Moderation: Alexander Bommes

-ard-

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Bundeskanzlerin Merkel zur Pandemiebekämpfung:
Besonnenheit
und Rücksicht
werden sich auszahlen

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel:
„Die Einschränkungen sind hart, aber auch zwingend erforderlich“

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In ihrem ersten Video-Podcast im neuen Jahr betonte Bundeskanzlerin Merkel, dass die kommenden Winterwochen die wohl schwierigsten der Pandemie sein werden. Die von Bund und Ländern nun verlängerten und zum Teil verschärften Maßnahmen seien „einschneidend“, sagte die Kanzlerin. Dies sei allen politisch Verantwortlichen bewusst. Die Einschränkungen seien „hart, aber auch zwingend erforderlich.“ Gleichzeitig gebe es – durch den Start der Impfungen in Deutschland – Anlass zur berechtigten Hoffnung auf Besserung.

„Ärzte und Pflegepersonal arbeiten in vielen Krankenhäusern am Rande der Überforderung. Auch was wir über Mutationen des Virus hören, macht die Sorgen nicht geringer – im Gegenteil“, so Angela Merkel mit Blick auf die weiter hohen Infektionszahlen. Das Ziel sei deshalb, die Zahl der Neuinfektionen sehr deutlich zu senken, um die Gesundheitsämter wieder in die Lage zu versetzen, jede Neuinfektion nachzuverfolgen.

Die Kanzlerin betonte, was auch die Wissenschaft sagt: „Je konsequenter wir heute sind, desto schneller werden wir den Zustand der Kontrolle wiederherstellen können, desto kürzer wird die Zeit sein, in der wir mit solchen Einschränkungen leben müssen.“ Besonnenheit und Rücksicht aufeinander würden sich auszahlen. Hoffnung auf Besserung mache der Impfstart. Das Tempo beim Impfen werde zunehmen, so Merkel. Und es werde genügend Impfstoff geben, um schließlich jedem in Deutschland ein Impfangebot machen zu können. Zur europäischen Beschaffung des Impfstoffs sagte die Kanzlerin: „Ich bin fest überzeugt, dass es gut war, auf den europäischen Weg zu setzen. Ein Virus, das uns alle trifft, lässt sich von keinem Land allein besiegen. Kein Land, auch Deutschland nicht, wäre sicher vor dem Virus, wenn seine Freunde und Nachbarn es nicht wären.“

-bkin- Bild: Bundesregierung/Denzel

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Ausfallfonds
für TV-Produktionen

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Region Bayern – Fortan können Hilfen aus dem von den Ländern aufgesetzten Ausfallfonds II für TV- und Streamingproduktionen beantragt werden. Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit 15 Mio. Euro für bayerische Produktionen an diesem Hilfsprogramm und hat eine entsprechende Vereinbarung mit der deutschen Filmförderungsanstalt FFA unterzeichnet. Die für die Filmwirtschaft zuständige Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach betonte: „Verzögerungen bei Produktionen kosten viel Geld. Corona-bedingte Ausfälle und Unterbrechungen sind deshalb mit immensen Schäden verbunden. Mit der Beteiligung an den beiden Ausfallfonds und Hilfen für die bayerischen Kinos haben wir seit Beginn der Corona-Pandemie der Film-, Fernseh- und Kinobranche insgesamt mit über 46 Millionen Euro unter die Arme gegriffen. Damit erhalten wir eine wichtige Ader bayerischer Kultur und sichern zugleich viele Arbeitsplätze in der Filmbranche.“

Hilfen in Form von Ausgleichszahlungen für Corona-bedingt entstandene Produktionsstörungen aus dem Ausfallfonds II können bei der deutschen Filmförderanstalt beantragt werden. Die finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern wird an Produktionsunternehmen ausgezahlt, die ihren Hauptsitz in Bayern haben. Bereits im Oktober 2020 hat sich Bayern als erstes Bundesland aktiv am Ausfallfonds I für Kino- und HighEnd-Serien-Produktionen mit fünf Millionen Euro zur Absicherung der von Bayern im Rahmen der regulären Filmförderung geförderten Produktionen beteiligt. Seit Juli 2020 stellt der Freistaat für die Filmtheater Anlaufhilfen in Höhe von 24 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm läuft bis Mitte des Jahres 2021.

Im Frühjahr konnte 155 kleinen und mittelgroßen Filmtheatern mit einer Kino-Sofortprämie von jeweils 5.000 Euro geholfen werden. Von den vorgezogenen und auf insgesamt 860.000 Euro verdoppelt Filmtheater-Programmprämien profitierten insgesamt 83 bayerische Filmtheater mit Prämien zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro. Im Herbst erhielten zudem 36 bayerische Kinos im Rahmen der regulären Kinoinvestitionsförderung eine kräftige Finanzspritze in Höhe von 1,3 Millionen Euro für Modernisierungen und Verbesserungen, wie zum Beispiel neue Kinostühle, Klimaanlagen, digitale Projektoren und Tonsysteme.

-stmd-

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17 neue
Lotto-Millionäre

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Region Bayern –Über 600 Millionen Euro wurden in 2020 bei den Lotterien von LOTTO Bayern gewonnen. 17 glückliche Menschen in Bayern wurden sogar zu Millionären. Aber auch die Allgemeinheit profitiert: An die Staatskasse flossen von LOTTO Bayern rund 438 Millionen Euro Lotteriesteuer, Gewinnabführung und Spielbankabgabe. Sie ermöglichen zusätzliche Leistungen insbesondere im Bereich Sportförderung, Kulturförderung und Denkmalpflege und kommen damit allen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zu Gute“, stellte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bilanz 2020 von LOTTO Bayern fest.

Bei den Spielbanken wurde das abgelaufene Geschäftsjahr vor allem durch die Corona-Pandemie geprägt. Alle neun Bayerischen Spielbanken mussten 2020 über viereinhalb Monate schließen. „Die Sicherheit der Gäste und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen schwierigen Zeiten unser oberstes Gebot. Ich bedanke mich bei allen Verantwortlichen und bei den Spielgästen für die gute Umsetzung der umfassenden Hygienekonzepte in allen Spielbankstandorten“, so der Heimatminister. Die Corona-bedingten Schließungen haben sich unmittelbar auf die Entwicklung des Bruttospielertrages sowie der Gästezahlen ausgewirkt, die bis dahin deutlich besser als im sehr guten Vorjahr waren. 2020 lag der Bruttospielertrag am Jahresende bei rund 57 Mio. Euro (rund ein Drittel weniger als 2019). Die Gästezahlen lagen bei rund 366.000 – ca. die Hälfte von 2019.

Gewinne LOTTO Bayern:
Insgesamt gingen bei der Staatlichen Lotterieverwaltung im letzten Jahr Spieleinsätze aus Lotterien und Wetten in Höhe von 1,235 Milliarden Euro ein, das sind 76 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Den höchsten Einzelgewinn bei LOTTO Bayern erzielte ein Eurojackpot-Spieler aus Oberfranken. Für seinen Treffer in Gewinnklasse 1 bekam er mit 90 Millionen Euro Bayerns höchsten Lotteriegewinn aller Zeiten ausbezahlt. „Einen sympathischen jungen Mann von 25 Jahren zum Multimillionär und Rekordgewinner von LOTTO Bayern zu machen, war für mich in 2020 ein herausragendes Ereignis“, blickte Friederike Sturm, die Präsidentin von LOTTO Bayern, zurück.

Beim beliebten LOTTO 6aus49 können alle Spielerinnen und Spieler seit September 2020 von einer Erhöhung der Ausschüttungen profitieren. Siebenmal war das Mitspielen bei dieser Lotterie in Bayern im letzten Jahr sogar jeweils Millionen wert: Knapp 17,7 Millionen Euro, über 16,9 Millionen Euro und rund 3,5 Millionen Euro jeweils in Mittelfranken. Knapp 9,8 Millionen Euro in Oberfranken. Über 3,9 Millionen Euro und über 1,4 Millionen Euro jeweils in Oberbayern. Über 1,7 Millionen Euro in der Oberpfalz. Bei der Zusatzlotterie Spiel 77 gelang es 2020 zwei Menschen in Bayern, mit Treffern der höchsten Gewinnklasse jeweils Millionär zu werden: Rund 4,2 Millionen Euro in Schwaben und knapp 3,5 Millionen Euro in Oberbayern.

Die GlücksSpirale feierte 2020 ihren 50. Geburtstag. Im Jubiläumsjahr gingen Gewinne von 100.000 Euro insgesamt 13 mal in den Freistaat. Außerdem flossen 2020 dank der Lotterie knapp zwölf Mio. Euro direkt an Verbände für soziale Projekte, Sport, Natur- und Denkmalschutz in Bayern. Seit ihrer Gründung vor 50 Jahren hat die Glücksspirale damit deutschlandweit den guten Zweck mit insgesamt über 2,2 Milliarden Euro unterstützt. Bei der Zusatzlotterie Sieger-Chance 2020 gab es einen Hauptgewinner aus Niederbayern, der sich über eine Million Euro freuen konnte. Fünf Eurojackpot-Spielaufträge erzielten 2020 im Freistaat Gewinne in mindestens siebenstelliger Höhe: Rekordgewinn von 90 Millionen Euro in Oberfranken und rund fünf Millionen Euro sowie rund 1,8 Millionen Euro und zweimal knapp 1,4 Millionen Euro in Oberbayern. Auf einen in Oberbayern und einen in Schwaben abgegebenen Spielauftrag fielen je eine Million Euro bei der erstmals veranstalteten Jahresanfangslotterie BayernMILLIONEN.

-stmfh-

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Click & Collect
Abholservice

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Bedeutung des „Click & Collect-Abholservices“ für den bayerischen Einzelhandel unterstrichen. Aiwanger: „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir diesen Verkaufskanal für die lokalen Händler jetzt öffnen. Im Dezember hatte noch die Befürchtung überwogen, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig vor den Geschäften aufhalten. Nun ist das der vielleicht letzte Strohhalm für die Händler, die seit Mitte Dezember geschlossen haben müssen.“

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Hubert Aiwanger:
„Bürger sollten gezielt beim ortsansässigen Händler einkaufen
und nicht nur auf den großen internationalen Plattformen“

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Ab 11. Januar kann in Bayern bei Händlern online oder telefonisch bestellt und die Ware anschließend vor dem Geschäft abgeholt werden. Beschlossen wurden Schutz und Hygienekonzepte wie die Vereinbarung gestaffelter Zeitfenster zur Abholung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken. Aiwanger: „Ich appelliere an die Menschen, dass sie den Abholservice auch nutzen und die lokalen bayerischen Händler damit unterstützen. Die Bürger sollten gezielt beim ortsansässigen Händler einkaufen und nicht nur auf den großen internationalen Plattformen. Niemand kann wollen, dass wir nach Corona ein Ladensterben erleben.“

-stmwi- Bild: am

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Registrierungsportal
für Corona-Impftermine

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Region Bayern – Die Vereinbarung von Corona-Impfterminen wird in Bayern noch einfacher. Bayerns neuer Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Ab 11. Januar wird ein neues Registrierungsportal freigeschaltet. Hier können die Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Bayern bereits von zu Hause aus wichtige Informationen bereitstellen, die im Rahmen der Impfung relevant werden. Auf Basis dieser Daten können dann in einem nächsten Schritt ab dem 20. Januar konkrete Impftermine elektronisch vereinbart werden.“

Holetschek gab dazu grünes Licht für das entsprechende Modul der Bayerischen Impfsoftware Bayerisches Impfmanagement gegen Corona (BayIMCO). Daneben werden aber auch weiterhin die telefonischen Terminvereinbarungen in den regionalen Impfzentren oder über die bundesweite Zentralnummer 116 117 möglich sein, um die Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang bei der Registrierung zu unterstützen.

„Die Freischaltung des Registrierungsportals ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Es besteht aber für Impfwillige kein Grund zur Hektik. Denn eine möglichst schnelle Registrierung führt nicht automatisch zu einem schnellen Impftermin. Die Vergabe der Impftermine orientiert sich vielmehr streng an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe“, so Holetschek.

-stmgp- Bild: am/archiv

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Betreibern
nicht gemeldeter Solaranlagen
droht der Auszahlungsstopp

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Betreiber von Solaranlagen in Bayern aufgerufen, ihre Systeme bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Aiwanger: „Wer sich nicht in das Melderegister der Bundesnetzagentur eintragen lässt, dem droht ein Zahlungsstopp der EEG-Umlage. Gerade in Bayern gibt es viele kleine Solaranlagenbetreiber, die zum erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen und auf die Umlage angewiesen sind.“ Zuvor hatte die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass die Anmeldefrist für Solaranlagen bereits Ende Januar ausläuft. Ohne Registrierung würde die Auszahlung der Umlage gestoppt. Die zurückgehaltenen Zahlungen würden aber nachgezahlt, sobald die Anlage in das Marktstammdatenregister eingetragen sei. Bundesweit seien etwa 350.000 Anlagen noch nicht registriert. Das Register soll zur Datenbank der Energiewende werden. Es soll helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und den Bau neuer Leitungen reduzieren. Solaranlagen, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

-stmwi- bild: am/archiv

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Distanzunterricht
an Bayerns Schulen

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Region Bayern – Die Infektionszahlen in Bayern sind nach wie vor zu hoch. Daher muss bis einschließlich 29. Januar für alle Schularten und alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht stattfinden. Für jüngere Kinder, die von ihren Eltern nicht betreut werden können, werden die Schulen eine Notbetreuung anbieten. Um die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr zu sichern, werden die Faschingsferien (15. Februar – 19. Februar) durch eine Unterrichtswoche ersetzt.

Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo: „Mein Ziel ist es, die hohe Qualität der bayerischen Schulbildung zu erhalten und die Chancengerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schüler zu erhalten – auch mit Blick auf die Abschlussprüfungen.“ Oberstes Ziel: Sicherung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit. Die Einschränkungen beim Präsenzunterricht werden mit einem umfassenden Maßnahmenpaket begleitet: An allen Schularten werden die Abschlussprüfungen verschoben – die neuen Termine werden derzeit noch in der Schulfamilie abgestimmt. Der Termin für das Zwischenzeugnis wird vom 12. Februar auf den 5. März verschoben. Die Zahl der Proben in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule wird weiter abgesenkt – von 18 auf 14 Proben. Der Termin für das Übertrittszeugnis wird verschoben. Am Gymnasium und der Realschule kann die Zahl der verbindlich vorgegebenen Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 – 10 reduziert werden.

Zum Umgang mit dem Lehrplan werden verbindliche Hinweise erarbeitet, um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zeitlich zu entlasten und Planungssicherheit zu schaffen. Um Schüler mit Lernrückständen zu unterstützen, werden die „Brückenangebote“ aus dem ersten Halbjahr fortgesetzt. Kultusminister Michael Piazolo mit Blick auf den Unterrichtsstart am 11. Januar: „Die Schulen sind gut vorbereitet, damit unsere Schülerinnen und Schüler gut in den Distanzunterricht starten können.“

-stmuk-

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Arbeitsmarkt

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Region Bayern – Der Winter beeinträchtigt den bayerischen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig hat auch die Corona-Pandemie den Arbeitsmarkt in Bayern weiterhin fest im Griff. „Steigende Arbeitslosenzahlen sind im Winter zwar saisonüblich, der aktuelle Lockdown macht aber einzelnen Branchen weiterhin schwer zu schaffen“, kommentierte Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner die veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen. Gegenüber November 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen leicht um 4.385 Personen. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnet Bayern jedoch einen deutlichen Zuwachs von 66.646 Arbeitslosen. „Wie zu erwarten war, macht sich die Corona- Pandemie auch in der Jahresdurchschnittsquote für das Jahr 2020 bemerkbar. Diese ist mit 3,6 Prozent um 0,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2019. Trotz aller Widrigkeiten beendet Bayern das Jahr 2020 aber als bestes und einziges Bundesland mit einer Jahresdurchschnittsquote unter vier Prozent. Die Ende Dezember begonnenen Corona-Impfungen machen Hoffnung auf ein Ende der Pandemie und sind ein Lichtblick für Konjunktur und Arbeitsmarkt. Dennoch müssen wir uns darauf einstellen, dass Corona den bayerischen Arbeitsmarkt auch im Jahr 2021 weiter belasten wird. Es war richtig, frühzeitig die Weichen für die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen auch für das neue Jahr zu stellen. Dies verschafft Planungssicherheit und hilft den Betrieben, weiter durch die Krise zu kommen und Beschäftigung zu stabilisieren. Nicht zuletzt mit Hilfe der Kurzarbeit liegt die Beschäftigung in Bayern mit gut 5,7 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin hohem Niveau“, betonte Trautner.

Kontraproduktiv seien aber überzogene Mindestlohnforderungen zur Unzeit und überzogene bürokratische Belastungen: „Erst vor wenigen Monaten wurde beschlossen, den Mindestlohn stufenweise auf 10,45 Euro bis Mitte 2022 anzuheben. An diesem Beschluss sollte gerade jetzt nicht gerüttelt werden, er geht auf die Empfehlung der sozialpartnerschaftlich besetzten Mindestlohnkommission zurück. Wichtiger wäre vielmehr, das Mindestlohngesetz schleunigst um unverhältnismäßige Bürokratie zu entrümpeln. Nur so tragen wir zu einer nachhaltigen Beschäftigungssicherung bei“, resümierte die Ministerin. Im Dezember 2020 waren in Bayern 275.067 Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote blieb damit im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 3,6 Prozent.

-stmas-

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Sechs
neue Landesschülersprecher

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Region Bayern – In Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen geht auch die bayerische Schülervertretung neue Wege. Erstmals in ihrer Geschichte wählten die 40 bayerischen Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher aller weiterführenden Schularten im Nachgang der digitalen Landesschülerkonferenz per Briefwahl sechs neue Landesschülersprecher und deren Stellvertreter. Kultusminister Michael Piazolo: „Es haben sich sehr viele junge Menschen zur Wahl gestellt. Ich bin beeindruckt, dass so viele Schülerinnen und Schüler bereit sind, auch in schwierigen Zeiten ein solch verantwortungsvolles Amt zu übernehmen. Sie vertreten die Interessen aller bayerischen Schülerinnen und Schüler – keine leichte, aber eine sehr spannende Aufgabe.“

Auch Kultusstaatssekretärin Anna Stolz gratuliert zur Wahl und betonte die Bedeutung des bayerischen Landesschülerrats: „In all unseren Überlegungen steht immer das Wohl der Schülerinnen und Schüler an erster Stelle. Wir wollen ihnen zuhören und wissen, was die junge Generation bewegt. Was wir heute entscheiden, ist wegweisend für ihre Zukunft. Um diese erfolgreich zu gestalten, wollen wir die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen.“

Demokratisch gewählte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler
Der Landesschülerrat ist eine demokratisch gewählte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler. Er ist seit August 2008 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verankert und vertritt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler von Förder-, Mittel-, Real-, Berufs- und Fachoberschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen. Bei grundlegenden, die Schüler betreffenden schulischen Angelegenheiten hat er das Recht, informiert und angehört zu werden, beispielsweise bei Änderungen des Bayerischen Gesetzes zum Erziehungs- und Unterrichtswesen oder der Schulordnungen. Außerdem kann er Anregungen und Vorschläge der bayerischen Schülerinnen und Schüler an das Kultusministerium richten.

Die neuen Landesschülersprecher und ihre Stellvertreter:
Berufliche Schulen
Landesschülersprecherin: Mouna Nifer, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg, Mittelfranken; Stellv. Landesschülersprecherin: Jana Schuster, Berufsschule Vilshofen, Niederbayern.
Fachoberschulen/Berufsoberschulen
Landesschülersprecher: Tobias Fritz, BOS Bad Neustadt an der Saale, Nordbayern; Stellv. Landesschülersprecherin: Pauline Mercer, FOS Augsburg, Südbayern.
Förderschulen
Landesschülersprecher: Aliaksandr Pfeffer, Von-Lerchenfeld-Schule Bamberg, Oberfranken; Stellv. Landesschülersprecher: Adam Al-Jaisani, Johannes-de-la-Salle Berufsschule, Unterfranken.
Gymnasien
Landesschülersprecher: Moritz Meusel, Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg, Oberfranken; Stellv. Landesschülersprecher: Nevio Zuber, Gymnasium Ottobrunn, Oberbayern-Ost.
Mittelschulen
Landesschülersprecherin: Lorena Bulla, Mittelschule Höchberg, Unterfranken; Stellv. Landesschülersprecherin: Isabell Sonnefeld, Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn, Oberbayern.
Realschulen
Landesschülersprecherin: Lilly Landauer, Joseph-von-Fraunhofer-Realschule München, Oberbayern-West; Stellv. Landesschülersprecher: Orcun Celik, Realschule Kitzingen, Unterfranken.

-stmuk-

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Ideenwettbewerb
für Kommunale-Nachhaltigkeit

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Region Bayern – Derzeit werden die smartesten Vorschläge für digitale Lösungen zur Nachhaltigkeit in Kommunen gesucht. Der BUND Naturschutz begrüßt die Aktion. Die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach erklärte: „Nachhaltigkeit ist eines unserer wichtigsten Ziele. Die Digitalisierung kann hier Lösungen liefern, um Umwelt- und Klimaschutz in den bayerischen Kommunen zu stärken. Mit unserem Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ wollen wir solche digitalen Lösungen mit Modellcharakter finden, die dann von anderen Städten und Gemeinden übernommen werden können. Damit unsere bayerischen Kommunen noch umweltfreundlicher, effizienter und lebenswerter werden.“

Richard Mergner, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern, erklärte: „Das ist ein guter Schritt. Die Digitalisierung kann den Klima- und Ressourcenschutz voranbringen. Wichtig sind hier Projekte, die einen sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Fläche fördern. Allerdings gilt es dabei auch einiges zu beachten. So muss der Strom für die Digitalisierung aus erneuerbaren Quellen kommen, die Soft- und Hardware müssen langlebig gestaltet und Rebound-Effekte müssen vermieden werden. Wir hoffen hier auf viele gute Ideen, die in dieser Richtung den Nachhaltigkeits- und Umweltschutzgedanken in den bayerischen Kommunen voranbringen.“

„Kommunal? Digital!“ ist ein Best Practice-Wettbewerb für alle bayerischen Kommunen. Bis 12. Februar 2021 können dabei erste Projektskizzen eingereicht werden, für einen sparsamen Umgang mit unseren wertvollsten Ressourcen: Rohstoffe, Platz und Zeit. Nach einer Vorauswahl müssen detaillierte Konzepte vorgelegt werde, die zusammen mit einer wissenschaftlichen Einrichtung erarbeitet werden. Anschließend werden bis zu drei Projekte pro Regierungsbezirk im Rahmen des Wettbewerbs ausgezeichnet. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für Bayerns Top 10 der smarten Ideen zur Verfügung, d.h. jedes prämierte Projekt wird vom Freistaat mit bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Preisträger werden von einer Jury bestimmt, die sich aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände sowie je einem Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammensetzt. Digitalministerin Judith Gerlach ist Vorsitzende der Jury.

-stmd-

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Corona-Trickbetrüger

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Region Straubing-Bogen – Trickbetrüger setzen nun auch auf eine neue Masche im Zusammenhang mit Corona. Auch im Landkreis Straubing-Bogen sind bereits die ersten verdächtigen Anrufe erfolgt. Das Polizeipräsidium Niederbayern bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger – gerade die Älteren – um Vorsicht bei verdächtigen Anrufen.

Mit einer speziellen Technik, die eine andere Rufnummer vorgaukelt und verschiedenen Legenden versuchen die Trickbetrüger an Geld und/oder Wertsachen zu kommen. Legenden sind unter anderem, dass für die Impfung vorab eine Gebühr entrichtet werden muss, Geld aufgrund der Pandemie abgehoben werden muss oder eine Anzeige im Zusammenhang mit Corona droht und nur durch einen Geldbetrag abgewendet werden kann.

Wer unsicher ist, soll umgehend den Telefonhörer auflegen, insbesondere dann, wenn nach persönlichen Daten und finanziellen Verhältnissen gefragt wird, der Anrufer auffordert Geld oder andere Wertgegenstände herauszugeben bzw. zu überweisen, der Anrufer Druck ausübt. Nach einem solchen Anruf sollten auch Angehörige und ggf. die nächste Polizeidienststelle informiert werden. Weder die Polizei noch andere Ämter fordern telefonisch dazu auf, Geld und/oder Wertsachen auszuhändigen. Außerdem die ist Corona-Impfung kostenlos!

-lastb-

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Erweiterter
Entschädigungsanspruch
für Eltern und Pflegeeltern bei Schul- und Kita-Schließungen

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Region Bayern – Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern vor Vollendung des zwölften Lebensjahrs oder von behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern haben rückwirkend zum 16. Dezember 2020 Anspruch auf Entschädigung, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen auf Anordnung von Behörden aus Infektionsschutzgründen geschlossen sind oder die Präsenzpflicht in Schulen ausgesetzt ist. Bislang galt ein Anspruch nur, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit – wie beispielsweise Notbetreuungen in Schulen und Kitas – vorhanden waren. Diese Einschränkung ist nun entfallen.

Die Neuregelung bei der Entschädigung gilt demnach auch bei Wechselunterricht an Tagen, an denen die Schüler zu Hause sind. Die Entschädigung an den Arbeitnehmer erfolgt durch den Arbeitgeber in Form der Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Der Arbeitgeber kann sich die Entschädigung anschließend über einen Antrag bei der Regierung von Oberbayern erstatten lassen. Frist ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Schließung bzw. Untersagung des Betretens der Einrichtung. Auch Selbständige sind anspruchsberechtigt.

Weitere Ansprüche auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen bei einem Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder Tätigkeitsverbot, die von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt ausgesprochen wurde. Auch hier erfolgt die Entschädigung für sechs Wochen zunächst über den Arbeitgeber in Form der Lohnfortzahlung. Zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot von mehr als sechs Wochen muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

-lamue-

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Versorgung
mit 100 Prozent Ökostrom aus der Region

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Region Miesbach – Die Kreisverwaltung Miesbach versorgt nun die eigenen Verwaltungsgebäude und die der Liegenschaften mit 100 Prozent Ökostrom aus der Region. Das E-Werk Tegernsee und die Stadtwerke Bad Tölz haben zusammen den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung erhalten. „Es freut mich sehr, dass sich zwei so tief in der Region verwurzelte Unternehmen durchsetzen konnten“, betonte Landrat Olaf von Löwis of Menar.

In der Behörde werden inzwischen die meisten Dienstleistungen digital angeboten oder werden derzeit digitalisiert, sodass es in der Natur der Sache liegt, dass viel Strom benötigt wird. Die bestehenden Stromlieferungsverträge liefen zum 31.12.2020 aus, daher war die Ausschreibung notwendig geworden. Gefordert war, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt und in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

-lamb-

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Schutz
vor der Vogelgrippe

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Region Garmisch-Partenkirchen – Die Vogelgrippe breitet sich leider auch in Bayern aus. Um einen Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu verhindern, bittet das Veterinäramt Geflügelhalter wichtige Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Bei einem im Dezember 2020 im Landkreis Landsberg am Lech tot aufgefundenen Schwan wurde die hochpathogene Aviären Influenza vom Typ H5N8 (Vogelgrippe) amtlich festgestellt. Nachgewiesen wurde die Vogelgrippe vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Bestätigung der Analyse erfolgte durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut.

Die Kreisverwaltung Garmisch-Partenkirchen nimmt diesen Fall zum Anlass, um die Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis explizit auf die Einhaltung notwendiger Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in der Region zu verhindern. So sollen Geflügelhaltungen nur noch durch berechtigte Personen in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden, zudem sind die Ställe und sonstigen Standorte vor dem Zutritt unbefugter Personen zu sichern. Der Besucherverkehr ist auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, wobei auch hier betriebseigene Schutzkleidung zu tragen ist, die nach dem Gebrauch im Betrieb verbleibt oder entsorgt werden muss. Vor dem Kontakt mit den Tieren ist auch eine hygienische Reinigung der Hände mit Wasser und Seife durchzuführen. Es ist ebenso darauf zu achten, dass nach Möglichkeit nur betriebseigene Arbeitsgeräte verwendet werden.

Geräte und auch Fahrzeuge müssen nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel sowie nach jedem Geflügeltransport gereinigt und desinfiziert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Potenziell mit Vogelkot kontaminiertes Futter bzw. verunreinigtes Einstreu ist zu entsorgen. Auch dürfen keine Speise- und Küchenabfällen sowie Eierschalen an das Geflügel verfüttert werden. Darüber hinaus sind Haustiere – wie Hunde oder Katzen – vom Geflügel fernzuhalten und es ist regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen.

Bei -mobilen- Freilandhaltungen ist ferner darauf zu achten, dass Fütterungen nur in geschützten Stallbereichen stattfinden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben – und dass Auslaufbereiche für Wildvögel unattraktiv gestalten werden; das heißt, dass kein Oberflächenwasser und keine Nistmöglichkeiten vorhanden sind. So ist auch kein Oberflächenwasser zur Tränke vom Geflügel zu verwenden, sondern Leitungswasser.

Bei Stallhaltungen ist speziell zu beachten, dass ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Einzelstallungen stattfindet und es vor der Stallung Desinfektionsmatten/-bädern für Stiefel gibt. Ebenso müssen die Reifen von Fahrzeugen, die zum Einbringen von Einstreumaterialien etc. genutzt werden, desinfiziert werden. Wichtig ist vor allem auch, dass Geflügelhalterinnen und -halter den Gesundheitszustand ihrer Tiere gewissenhaft und regelmäßig kontrollieren und hierbei unter anderem auf eine erhöhte Sterblichkeit achten. Bei Haltungen von weniger als 100 Tiere mindestens drei verendete Tiere pro Tag; bei Haltungen von mehr als 100 Tieren mehr als zwei Prozent verendete Tiere pro Tag. Ebenso ist auf neurologische Symptome – wie Müdigkeit, Gleichgewichtsstörungen, verminderte Lautgebung sowie auf einen Rückgang von Legeleistung und verminderte Futteraufnahme – zu achten. Bei Auffälligkeiten ist ein Tierarzt zu Rate zu ziehen. Finden Geflügelhalterinnen und -halter tote Wildvögel auf ihrem Grundstück, ist der direkte Kontakt zu vermeiden und das Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer 0 88 21 – 75 17 00 zu informieren. Unabhängig von den genannten Maßnahmen sind selbstverständlich alle geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Geflügelhaltung einzuhalten, u.a. die Anzeigepflicht der Geflügelhaltungen oder das Führen eines Bestandsregisters. Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Zug- oder Wasservögel in der Natur sichten, wird unter genannter Telefonnummer um eine entsprechende Meldung gebeten.

-lagap-

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Freiwillige
Naturschutzmaßnahmen
werden gefördert

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Region Günzburg – Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist ein Instrument, mit dem Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand auf eine Steigerung der Artenvielfalt hinwirken können. Hierbei erhalten Landwirte für freiwillige Bewirtschaftungsleistungen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen ein Entgelt für zusätzlichen Aufwand und entgangenen Ertrag. „Unser Ziel ist es, dass zehn Prozent der Grünlandfläche in Bayern erst ab Mitte Juni gemäht werden. Dadurch können sich Insekten besser entwickeln und stehen insbesondere Vögeln zur Verfügung, die für ihre Jungen in der Aufzuchtphase eiweißreiche Nahrung benötigen. Die Landwirte leisten damit eine wichtige Aufgabe für Natur- und Artenschutz“, erklärte Judith Kronberg, Biodiversitätsberaterin im Landkreis Günzburg.

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Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume
 ist über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) förderfähig

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„Förderfähig sind beispielsweise ein späterer Schnittzeitpunkt mit Düngeverzicht, extensive Beweidung, aber auch die Erhaltung oder Entwicklung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone“, so Josef Schmid, Naturschutzreferent an der unteren Naturschutzbehörde. Diese Maßnahmen können für eine Laufzeit von fünf Jahren in ökologisch bedeutsamen Gebieten – wie Natura 2000-Gebieten, Wiesenbrütergebieten und auf Flächen zum Aufbau des Biotopverbundes – abgeschlossen werden. Zusätzlich können über das „VNP Wald“ u.a. der Erhalt von Biotopbäumen sowie von Nieder- und Mittelwäldern gefördert werden. Der Antragszeitraum läuft vom 11. Januar bis zum 24. Februar 2021.

-lagz- Bild: Judith Kronberg

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Neue Gesetze,
neue Regelungen:
Das ändert sich im Jahr 2021
bei Wohnen und Energie

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Region Bayern – CO2-Preis, Energielabel, Plastikverbot: Im neuen Jahr ändert sich so manches rund ums Bauen, Wohnen, Energie und Klimaschutz. Das bereits bestehende EU-Energieeffizienzlabel bekommt ab März einen neuen Anstrich. Das betrifft vor allem die Einteilung in verschiedene Effizienzklassen. Bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, kombinierten Waschtrocknern, Kühl- und Gefriergeräten sowie Fernsehern und Monitoren gibt es dann nur die Klassifizierungen, absteigend von A bis G. Die Kategorien A+++, A++ und A+ fallen weg. Gleichzeitig steigt die Anforderung an die Sparsamkeit der Geräte. Die Aussagekraft des Energielabels wird dadurch insgesamt gestärkt.

Ab 1. September wird auch für Lampen die Klassifizierung auf A bis G angepasst. Gleichzeitig dürfen ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Darunter finden sich auch Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät – sog. Energiesparlampen. Diese waren noch vor wenigen Jahren ein Fortschritt gegenüber den klassischen Glühbirnen, sind mittler- weile aber technisch von den LED-Lampen in den Schatten gestellt worden, so dass sie aus dem Verkehr gezogen werden. Für andere kennzeichnungspflichtige Elektrogeräte – wie Trockner, Staubsauger oder Backöfen werden die Klassifizierungen ab 2024 erneuert, für Heizungen ab 2026.

Verbot von Einweg-Plastik: Aus für die Plastikgabel
Ab Juli 2021 geht es Besteck, Tellern, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäben aus Plastik an den Kragen. Ebenfalls dürfen Becher und Behälter aus Styropor und Beutel und Verpackungen nicht mehr verkauft werden. Für all diese Produkte gibt es mittlerweile umweltfreundliche Alternativen. Trauriger Hintergrund: In Europa fallen jährlich rund 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an und vermüllen nach ihrer einmaligen Nutzung oftmals Meere, Strände und Umwelt.

Einführung eines CO 2 -Preises: Fossile Kraftstoffe werden teurer
Fossile Energieträger zu verbrennen, ist schlecht für’s Klima. Deshalb wird ab 2021 eine Abgabe für Verkehr und Heizen eingeführt, sofern fossile Energieträger zugrunde liegen. Pro Tonne CO2, die bei der Nutzung von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel entsteht, werden 25 Euro erhoben. Damit steigt der Literpreis beim Benzin um sieben Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent und Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Die Mehrkosten beim Heizen fallen dabei unterschiedlich aus, sind aber stark vom Energieträger und der Haushaltsgröße abhängig. Laut ersten Abschätzungen werden die Heizkosten 2021 voraussichtlich um rund 40 bis 85 Euro für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter-Wohnung und um etwa 105 bis 140 Euro in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus steigen. Die CO 2 -Abgabe wird in den Folgejahren stufenweise weiter erhöht.

Senkung der EEG-Umlage: Aussicht auf geringfügig niedrigere Strompreise
Durch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe können Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. So wird die Ökostromumlage, die Bestandteil des Strompreises ist, 2021 von 6,756 auf 6,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) gesenkt, 2022 auf 6,0 Cent je kWh. Dadurch besteht die Aussicht auf geringfügig niedrige Strompreise, wenn die Stromversorger diese Senkung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

CO2-Zuschuss beim Wohngeld
Um Menschen mit geringem Einkommen vom CO2-Preis zu entlasten, steigt im Gegenzug das Wohngeld an. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld rund 15.- Euro monatlich. Die genaue Kalkulation bemisst sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushalts. Rund 665.000 Haushalte in Deutschland werden davon profitieren, davon 35.000 zum ersten Mal.

Mobilität: Höhere Kfz-Steuer und Spritpreise
Spritschlucker werden teuer: Neben höheren Preisen an der Tankstelle durch die CO2-Abgabe fallen für neu zugelassene Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch ab 2021 zusätzliche Steuern an, wenn sie mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Durchschnittlich erhöht sich die Steuer pro Jahr um 15,80 Euro für neue Fahrzeuge. Für sparsamere Fahrzeuge wird es dagegen einen Steuerrabatt von 30.- Euro geben, sofern sie den Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer unterschreiten. Insgesamt soll damit der Kauf spritsparender Fahrzeuge attraktiver werden. Für vor 2021 zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Die CO2-Abgabe wird in den Folgejahren kontinuierlich weiter erhöht werden. Heizen mit Öl und Erdgas wird teurer werden. Daher lohnt es sich für Hausbesitzer bereits jetzt, einen kritischen Blick in den Heizungskeller und auf die Heizkostenabrechnung zu werfen: Zum einen gibt es Möglichkeiten, die bestehende Heizung zu optimieren. Altanlagen ab 15 Jahren gelten als ineffizient. Ein Heizungstausch auf einen umweltfreundlichen Energieträger wird mit bis zu 45 Prozent vom Staat bezuschusst. Besonders der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt: Pelletheizungen oder Wärmepumpe sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen.

-laa-

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Bayern
verlängert Lockdown
Kontaktbeschränkungen werden vertieft

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Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte:
„In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz
von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge
über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort -d.h. die politische Gemeinde- hinaus untersagt“

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Region Bayern – Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 6.1.2021 beschlossen: Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen: Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort -d.h. die politische Gemeinde- hinaus untersagt. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt soll mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen soll – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen sollen beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland soll erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. Gleichzeitig werden die Bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen.

Der Ministerrat bekräftigte, dass die Bildung der Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßte die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten -insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung- sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte „click-and-collect“ oder „call-and-collect“ Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nimmt der Ministerrat mit großer Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden. Der Ministerrat appelliert an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risikogebiete zu erlassen. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.

-bsr- Bild: am

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Silvesternacht-Bilanz
2020/2021

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Region Bayern – Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat am Neujahrstag eine positive Bilanz zur Silvesternacht 2020/2021 gezogen: „Es war ein guter Start ins neue Jahr 2021. Die meisten waren sehr vernünftig und haben sich an die geltenden Corona-Regeln mit Ausgangssperre – ab 21:00 Uhr – und auch an die Böllerverbote an öffentlichen Orten und an von Kommunen weiteren festgelegten Plätzen gehalten. Bayern hält auch in diesen Corona-bedingt schwierigen Zeiten zusammen.“ Insgesamt gab es vom 31. Dezember 2020, 19:00 Uhr, bis 1. Januar 2021, 7:00 Uhr, 2.875 Polizeieinsätze im Freistaat. Das sind 444 Polizeieinsätze mehr als vergangenes Jahr. Dabei verzeichnete die Polizei 2.007 Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, davon 749 wegen Kontaktbeschränkungen und 73 wegen der Maskentragepflicht. Ferner gab es dieses Silvester deutlich weniger Verkehrsunfälle: Waren es 2019 noch 102 Unfälle, passierten heuer aufgrund der Ausgangssperre lediglich 61 Unfälle.“

-stmi-

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Landarztprämie

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Region Bayern – Seit dem 1. Januar 2021 wird die erfolgreiche bayerische Niederlassungsförderung zur Landarztprämie weiterentwickelt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hingewiesen. Sie betonte: „Unser Ziel ist es, noch mehr Ärztinnen und Ärzte als bisher für die Arbeit im ländlichen Raum Bayerns zu gewinnen. Denn wir wollen, dass es weiterhin überall in Bayern eine gute und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung gibt. Mit der Einführung der Landarztprämie setzen wir zudem ein weiteres Versprechen aus unserer Koalitionsvereinbarung um.“

Die Landarztprämienrichtlinie ersetzt die bislang geltende Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum. „Die Bedingungen für die Gewährung der Prämie lehnen sich im Wesentlichen an das bisherige Förderprogramm zur Niederlassung im ländlichen Raum an. Vereinfacht werden Antragstellung und Abwicklung der Förderung. Zudem wird die Niederlassungsförderung auch auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet“, so Huml. Unterstützt wird wie bisher die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiater mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen. In Ausnahmefällen ist ferner die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überversorgten Planungsbereichen möglich – beispielsweise, wenn bei einer Einzelfallprüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit festgestellt wurde.

„Mit unserem bisherigen Förderprogramm konnten wir seit dem Start vor rund sieben Jahren insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen unterstützen. Darunter waren unter anderem 555 Hausärzte sowie 112 Psychotherapeuten. Ich bin zuversichtlich, dass die Landarztprämie diese Erfolgsgeschichte fortsetzen wird. Bayern hat die Weichen bereits frühzeitig gestellt und als eines der ersten Bundesländer ein Förderprogramm für Landärzte aufgelegt, um Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum zu gewinnen. Insgesamt wurden dafür seit 2012 bereits rund 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist gut angelegtes Geld. Denn jeder zusätzliche Haus- und Facharzt leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer guten Versorgung und trägt zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei“, betonte die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin.

-stmgp-

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Technische
Universität Nürnberg
geht an den Start

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Region Nürnberg – Die Technische Universität Nürnberg ist gegründet. Seit 1. Januar 2021 gilt sie formell als errichtet. Damit hat der Freistaat nun zehn staatliche Universitäten. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Das ist schon eine kleine Sensation. Denn nirgendwo sonst in Deutschland werden neue Universitäten gegründet. Das wird Nürnberg und der ganzen Region einen Riesenschub geben. Damit setzen wir im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ein deutliches Ausrufezeichen.“ Für Wissenschaftsminister Bernd Sibler ist das „ein mächtiger Aufschlag für den Hochschulstandort Bayern“ und betonte: „Die Technische Universität Nürnberg ist innovativ und wird bundesweit sichtbare Maßstäbe setzen. Der Freistaat begibt sich mit ihr auf neues Terrain. Ziel ist, eine Universität mit Modellcharakter für ganz Deutschland in Lehre und Forschung zu entwickeln. Mit ihrem besonderen Profil wird die neue Einrichtung in die Metropolregion Nürnberg-Erlangen-Fürth hineinstrahlen. Mit ihrer einzigartigen Struktur kann sie auf Studentinnen und Studenten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland große Anziehungskraft entwickeln. Ich bin stolz und überglücklich, dass die Technische Universität Nürnberg nun sukzessive wachsen und den Hochschulstandort Bayern bereichern wird.“

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Interimsgebäude der TU-Nürnberg an der Ulmenstraße 52

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Ihren Anfang nimmt die Universität in einem Interimsquartier an der Ulmenstraße. Hier findet das Gründungsteam um den ersten Kanzler Dr. Markus Zanner ein optimales Umfeld für die Entwicklung in den Anfangsjahren. Die Technische Universität Nürnberg wird als erste Universität im Freistaat überwiegend englischsprachige Studiengänge anbieten. Sie ist international, interdisziplinär und – in Lehre wie in Verwaltung – digital angelegt. An die Stelle von Fakultäten treten Departments. Mit der regionalen Wissenschaft und Wirtschaft wird sie eng vernetzt sein. Als Campus-Universität und urbane Universität vereint sie Leben, Forschen und Wohnen auf dem an der Brunecker Straße zentral in Nürnberg gelegenen Campus.

-stmwk- Bild: Andreas Vallbracht

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Ausbildungsförderung
im Handwerk wird erhöht

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Region Bayern – Die Berufsausbildung im Handwerk wird seit 1. Januar 2021 in Bayern stärker gefördert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium auf seine Initiative hin die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat: „Damit erreichen wir unser Ziel, beim Handwerk hochwertigste Ausbildungsleistung auf modernstem Niveau zu ermöglichen, ohne die Handwerksbetriebe zusätzlich belasten zu müssen.“ Sowohl der Bund als auch der Freistaat werden die Ausbildungsförderung anheben und gleichzeitig in technologisch hochmoderne Bildungsinfrastruktur der Handwerksorganisationen investieren. Das Gesamtniveau der Mittel, die das Bayerische Wirtschaftsministerium für Fördermaßnahmen der Berufsausbildung beim Handwerk bereitstellt, erhöht sich 2021 auf voraussichtlich rund 36,6 Millionen Euro an Landes- und EU-Mitteln, von 30,8 Millionen im Jahr 2018.

-stmwi-

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Amtliche
Dienstleistungen
fortan auch online möglich

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Region Bayern – Bei der Digitalisierung der Verwaltung in Bayern ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Seit dem Jahreswechsel stehen den bayerischen Kommunen für die wichtigsten Leistungen Online-Anträge zur Verfügung. Dazu zählen etwa die Beantragung des Familiengeldes oder einer Geburtsurkunde. Den Service können jetzt Kommunen Schritt für Schritt übernehmen. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung in Bayern. Die bayerischen Rathäuser, Landratsämter und Bezirksregierungen können jetzt ihre wichtigsten Dienstleistungen online anbieten. Viele Kommunen sind da bereits sehr aktiv und haben schon zahlreiches im Angebot. Für die Bürger wird es damit deutlich einfacher, zum Beispiel Wohngeld zu beantragen oder ihren neuen Hund anzumelden“, betonte die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach.

Die bayerische Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass bis Ende 2020 für die wichtigsten Verwaltungsleistungen Online-Dienste bereitgestellt werden. Dieses Ziel ist nunmehr erreicht. Neben den Online-Diensten, die Kommunen selbst entwickelt haben, stehen den umsetzenden Kommunen weitere Lösungen entweder zentral zur Verfügung -bereitgestellt durch den Freistaat oder den Bund- oder es gibt entsprechende Angebote auf dem Markt. Einige Angebote befinden sich bei ausgewählten Kommunen noch in der Testfase, um die Anträge an den Bedürfnissen der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern auszurichten. Diese werden in den nächsten Monaten den weiteren Kommunen bereitgestellt.

Die zentral vom Freistaat Bayern bereitgestellten kommunalen Online-Dienste können von den Kommunen über das BayernPortal im sogenannten „BayernStore“ abonniert werden. Dieses Abonnement-Prinzip ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Anwendung der Online-Dienste bei den kommunalen Vollzugsbehörden in ganz Bayern. Die Online-Dienste werden automatisch im BayernPortal veröffentlicht.

Künftig sind unter anderem folgende Online-Dienste möglich:
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Kindheits- und Sozialpädagogen; Anerkennung von Berufsqualifikationen (Zulassung von reglementierten Berufen); Aufenthaltstitel – Blaue Karte, Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige Ausbildungsförderung (Bafög); Bauvorbescheid und Baugenehmigung; Beantragung von Plaketten für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur; Beantragung von Ruhestands- und Vorruhestandsleistungen aus obligatorischen Systemen; Berufsgenossenschaftsanmeldung; Betriebsnummer nach SGB IV; Bewohnerparkausweis; Einbürgerung; Einkommensteuer; Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Elterngeld; Ersuchen um Informationen über die Daten im Zusammenhang mit Ruhestandsleistungen aus obligatorischen Systemen; Familienerholungszuschuss; Familiengeld; Feinstaubplakette/Umweltplakette; Führerschein; Führungszeugnis; Geburtsurkunde und -bescheinigung; Gesundheitszeugnis; Gewerberegisterauszug; Härtefallfond bei Straßenausbaubeiträgen; Hochschulzulassung, -studium, -prüfung und -zeugnis; Hundesteuer; Innovationsförderung für Unternehmen; Körperschaftsteuer; Kraftfahrzeugkennzeichen; Kraftfahrzeugzulassung, -um- und abmeldung; Krankenversicherungsnachweis; Krippengeld; Landespflegegeld; Melde- und Beitragsnachweisverfahren zur Sozialversicherung; Meldebestätigung und -registerauskunft; Meldung an die Sozialversicherungssysteme bei Beendigung des Vertrags mit einem Beschäftigten; Mutterschaftsgeld; Parkerleichterungen für Schwerbehinderte; Personalausweis: Einsicht der gespeicherten Daten, Statusabfrage; Registrierung eines Arbeitgebers (einer natürlichen Person) bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen; Registrierung von Beschäftigten bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen; Rundfunkbeitrag; Schwerbehindertenausweis; Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung; Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung; Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit; Studienstipendien (Deutschlandstipendium); Umsatzsteuer; Unternehmensanmeldung und -genehmigung – Gewerbeanmeldung; Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung; Vermessungsnahe Leistungen; Wahlschein und Briefwahl; Wohngeld; Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte und letzendlich Zulassungsbescheinigungen.

-stmd-

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Eine Million Euro
Förderung
für die Geburtshilfe

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Landkreis erhält für das Jahr 2019 als Ausgleich für das Defizit in der stationären Geburtshilfe eine Million Euro. Die Gelder stammen aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seit dem 1. Juli 2019 betreibt das Krankenhaus Starnberg in den Räumen der Kreisklinik Wolfratshausen eine Außenstelle seiner geburtshilflichen Abteilung. Grundlage dieser landkreisübergreifenden Zusammenarbeit ist ein Beschluss des Kreistages vom 6. April 2018, mit dem sich der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen verpflichtet hat, dass am Standort Wolfratshausen in der stationären Geburtshilfe entstehende Defizit zu tragen.

Der Landkreis erhält nun eine Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, weil im Jahr 2019 erstmals die Kriterien der bayerischen Geburtshilferichtlinien erfüllt wurden. So wurden 2019 am Standort Wolfratshausen 615 Geburten betreut. Das entspricht rund 52 Prozent der nach Melderecht angemeldeten Neugeborenen im Landkreis. Insgesamt wurden 2019 im Landkreis 1.194 Neugeborene gemeldet. Landrat Josef Niedermaier freute sich sehr über die Zusage des Defizitausgleichs und die damit verbundene Entlastung des Kreishaushalts: „Ich bin überzeugt, dass die damalige Entscheidung für die Kooperation mit dem Kreiskrankenhaus Starnberg die richtige für unsere Bevölkerung war und freue mich, dass das Angebot so gut von unseren werdenden Müttern angenommen wird.“

-labt-

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Wasserstoff:
Chancen für Ihr Unternehmen

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Region Nürnberger Land – Wasserstoff in der Antriebstechnologie ist das wohl bekannteste Beispiel zur Nutzung dieses Energieträgers. Aber das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Das Thema Wasserstoff ist vielseitig, sowohl in den Anwendungsmöglichkeiten, als auch im eigenen Produktpalette. Auch beim Weg hin zur Klimaneutralität ist Wasserstoff eine wichtige Option. Wie können sich Unternehmen erstmals dem Thema Wasserstoff nähern? „Einfach vernetzen“, so Dr. Hannes Zapf, geschäftsführender Gesellschafter der Zapf KG aus Behringersdorf. Gerade diese Vernetzung funktioniert im Nürnberger Land ganz einfach. Quasi vor der Haustür befindet sich das Zentrum Wasserstoff.Bayern, das sogenannte H2.B. Mit diesem Zentrum verfolgt der Freistaat das Ziel, zentrale Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammenzubringen. Das Thema „Wasserstoffwirtschaft“, insbesondere Wasserstoff in der Mobilität in Bayern, soll schnellstmöglich vorangebracht werden und der Einsatz von Wasserstoff in der breiten Praxisanwendung erreicht werden.

Um Unternehmen den Zugang zu dieser Zukunftstechnologie zu erleichtern, stößt die Wirtschaftsförderung Nürnberger Land virtuell die Tür zum H2.B für heimische Unternehmen auf. Am Donnerstag, 21. Januar 2021, wird Dr. Hannes Zapf um 15:00 Uhr über seine eigene Motivation berichten und interessierte Unternehmen informieren. Was das Zentrum Wasserstoff.Bayern zu bieten hat und welche Potentiale die heimischen Unternehmen heben können, stellt Stefan Dürr, Leiter Technologie und Innovation, vor.

-lanl-

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Förderung
der Schaf- und Ziegenhaltung

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Region Garmisch-Partenkirchen – Die Schaf- und Ziegenhaltung ist im Landkreis eine wichtige Säule der Kulturlandschaftspflege. Deshalb sollen Schaf- und Ziegenhalter, die mit ihren Tieren und ihrem Betrieb besonders zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft beitragen, auch im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 20 Euro je Muttertier -ab 10 Monaten- erhalten, sofern mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm, Annahme von Bergwiesenheu anderer Betriebe oder Auftrieb bei einer Weidegenossenschaft / Weidegemeinschaft. Dies gilt für Tierhalter mit insgesamt bis zu 19 Muttertieren. Der Förderantrag kann bis zum 30. April 2021 bei der Kreisverwaltung Garmisch-Partenkirchen gestellt werden. Tierhalter mit mehr als 20 Muttertieren können beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)  in Weilheim einen entsprechenden Förderantrag stellen.

-lagap- Bild: am

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Erster geprüfter
Kadaversuchhund
für Wildschweine

Region Ansbach – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, für Schweine und Wildschweine aber tödliche Krankheit. Die Ansteckung verläuft bei Wildschweinen über die Aufnahme von virushaltigem Fleisch, beispielsweise von verendeten Artgenossen. Da das Virus in Kadavern von Schwarzwild sehr lange überleben kann, könnten sich Wildschweine monatelang über Fraß von Teilen nicht entdeckter Kadaver neu infizieren. Deshalb sollten im Seuchenfall verendete Wildschweine möglichst schnell gefunden werden. Der Mensch kommt mit seinem, im Verhältnis zu Tieren schwach entwickelten Geruchsinn bei der Suche schnell an Grenzen.

Aufgrund von Erfahrungen aus Belgien wurden im Saarland 2019/2020 Suchhunde zur ASP-Kadaversuche ausgebildet. Diese sind aufgrund ihrer feinen Nase in der Lage, selbstständig und großflächig Wildschweinrückzugsgebiete in ASP-Restriktionsgebieten abzusuchen. Durch die spezielle Ausbildung werden die Hunde in die Lage versetzt, einen Fund eines Wildschweinkadavers eindeutig anzuzeigen („Totverweiser“). Nicht jeder Hund ist geeignet. So muss ein solcher neben ausgeprägtem Finderwillen auch durch guten Grundgehorsam, z.B. vor anderem Wild, charakterisiert sein. Die Ausbildung des Hundes ist aufwändig und setzt hohen Idealismus und Engagement voraus.

Frank und Michaela Botz aus Wolframs-Eschenbach haben mit ihrer Holländischen Schäferhund-Hündin „Uschi“ die Prüfung nach den saarländischen Prüfungsvorgaben für ASP-Kadaversuchhunde in Mecklenburg-Vorpommern bestanden und die Ausbildung somit erfolgreich abgeschlossen.

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Die Holländische Schäferhund-Hündin „Uschi“ – aus dem Landkreis Ansbach –
ist der erste geprüfte ASP-Kadaversuchhund Bayerns

-laan- Bild: laan

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Neue Perspektiven
für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

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Region Bayern – Ein novelliertes EEG bietet Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Altanlagen. Die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, deren System vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, haben dem Jahreswechsel mit Sorge entgegengesehen: Denn laut Gesetzgeber steht den Betreibern erneuerbarer Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu. Im Januar endet somit für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum, bundesweit gar für 18.000 Anlagen. Aber wie geht es weiter? Technisch funktionieren die Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch jahrelang Erträge liefern.

Neues EEG trat zum 1. Januar 2021 in Kraft
Am 17. Dezember 2020 gab es für Solarpioniere ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Das zugrundeliegende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) passierte den Bundestag sowie den Bundesrat und ist zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Auf den letzten Verhandlungsmetern wurden Regelungen geschaffen, wie die „ausgeförderten“ Anlagen weiterhin mit einer wirtschaftlichen Perspektive am Netz bleiben können.

Tipps für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Solaranlagen
Solarpioniere müssen erst einmal nichts machen. Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder Änderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen. Der Solarstrom darf auch weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Ab 2021 wird die Anlage automatisch weiter als Volleinspeise-Anlage gewertet. Für den eingespeisten Strom wird eine Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt, die dem Jahresmarktwert Solar der Börse entspricht – dies sind normalerweise 3-4 Cent pro Kilowattstunde, im Corona-Jahr 2,5 Cent pro Kilowattstunde – minus einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Es müssen keine technischen Änderungen an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden oder zusätzliche Messtechnik installiert werden. Ausnahme: Anlagen ab einer Größe von sieben Kilowatt Peak müssen einen Smart-Meter installieren. Hier wird der Netzbetreiber auf die Anlagenbesitzer zukommen. Im nächsten Jahr sollte in Ruhe entschieden werden, wie man die Anlage weiterbetreiben will. Denn der Jahresmarktwert Solar wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können.

Grundlage dieser Entscheidung sollte ein gründlicher Anlagencheck durch einen Fachbetrieb sein, um eine mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage bewerten zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 200 Euro. Falls vorhanden, kann die Photovoltaikversicherung gekündigt werden. Anlagenbesitzer sollten prüfen, ob sie die PV-Anlage in die Gebäudehaftpflichtversicherung ohne nennenswerte jährliche Mehrkosten integrieren können.

Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Solarmodule und der zu erwartenden Lebensdauer – in den meisten Fällen zehn bis 15 Jahre – können sich Anlagenbesitzer überlegen, ob sie in eine andere Vermarktungsform wechseln wollen. Falls ja, muss dies dem Netzbetreiber LEW Verteilnetz mindestens einen Monat zuvor mitgeteilt werden. In den meisten Fällen wird ein Wechsel auf Eigenverbrauch am lohnendsten sein. Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, weniger teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen und damit einen Teil der bisherigen Stromkosten einzusparen. Jede im Haushalt selbst verbrauchte Kilowattstunde der eigenen Photovoltaikanlage kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage nur die laufenden Ausgaben – zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr – für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung, Zählerkosten und Versicherung. Voraussichtlich werden bei der Umstellung auf Eigenverbrauch Umbauten im Zählerschrank notwendig sein, damit der Solarstrom direkt in den Stromkreis des eigenen Haushalts fließen kann. Die entsprechenden Kosten belaufen isch im einfachsten Fall ab 200 Euro. Pferdefuß bei Photovoltaikanlagen, die größer als 30 Kilowatt Peak sind: Für eigenverbrauchten Strom müssen 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden. Der Großteil der Solarpioniere fällt jedoch nicht unter diese Regelung, da die Anlagen auf dem eigenen Hausdach meist deutlich kleiner waren. Typischerweise können rund 30 Prozent des Solarstroms direkt im Haus genutzt werden. Wie kann der Eigenverbrauch gesteigert werden, um mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen? Hier sind mehrere Optionen denkbar.

Beispiele:
Wasch- und Spülmaschine bei Sonnenschein laufen lassen
Warmwasseraufbereitung über einen PV-Heizstab
Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe
PV-Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe nutzen
Größere Investitionen zur Steigerung des Eigenverbrauchs sind die Installation eines Batteriespeichers oder das Betanken eines Elektroautos.

Für größere Photovoltaikanlagen – ab 30 Kilowatt Peak – kann ein Wechsel zur Direktvermarktung sinnvoll sein. Ein Stromhändler verkauft den Strom dann an der Börse. Dafür müssen die Anlagen aber technische Voraussetzungen wie Viertelstundenmessung oder eine Fernsteuerbarkeit erfüllen.

Da die rechtliche Situation bislang unklar war, werden im nächsten Jahr vermutlich weitere Optionen durch Stromversorger und Direktvermarkter auf den Markt kommen. In den meisten Fällen sind diese Angebote mit einem Wechsel des Stromversorgers verknüpft, so dass geprüft werden sollte, ob sich diese Optionen wirtschaftlich rechnen.

Sollte man die Altanlage durch eine neue ersetzen?
Falls die Anlage aus technischen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann, lohnt es sich, diese durch eine neue zu ersetzen. Für die neue Anlage erhält man die aktuelle EEG-Vergütung mit momentan gut acht Cent pro Kilowattstunde, für die nächsten 20 Jahre. Da die Modulpreise in den letzten 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb vor allem über den Eigenverbrauch machbar. Funktionstüchtige Altmodule können ihr zweites Leben im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil als Inselanlage genießen. Auch ein Sponsoring für Entwicklungshilfeprojekte ist denkbar. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die gerne auf Altmodule zurückgreifen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.

-laa- Bild: Margit Spöttle

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Drei neue Fahrzeuge
für Feuerwehr und Katastrophenschutz

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Region Rottal-Inn – Mit etwas pandemiebedingter Verzögerung konnten der Landkreis Rottal-Inn und seine Feuerwehren nun drei neue MAN-Wechsellader in Empfang nehmen und damit die ersten Fahrzeuge einer neuen Generation von Einsatzgeräten. Die Fahrzeuge werden in den drei Städten des Landkreises, Pfarrkirchen, Eggenfelden und Simbach von den dortigen Feuerwehren betreut und eingesetzt, sie stehen außerdem dem Katastrophenschutz des Landkreises im Bedarfsfall zur Verfügung. Finanziert hat sie der Landkreis im Rahmen der Zuständigkeit für die Beschaffung von überörtlich erforderlichen Sonderfahrzeugen.

Bei den drei Einsatzfahrzeugen handelt es sich um Trägerfahrzeuge, die je nach Bedarf mit verschiedenen Containern, sogenannten Abrollbehältern (AB) ausgestattet werden können. Also kann beispielsweise ein „AB Atemschutz“, ein „AB Gefahrengut“ oder ein „AB Ölwehr“ aufgesetzt werden, genauso wie ein Wassertank, eine Befüllanlage für Sandsäcke oder eine Notstromversorgung für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Im Katastrophenfall können aber auch mobile Einsatzzentralen, Besprechungsräume oder ein „AB Evakuierung“ für die Ausstattung von Notunterkünften aufgesetzt werden. Einer der drei Einsatzwägen verfügt außerdem über einen Kran und kann mit einem Holzgreifer, einer Palettengabel oder einem Arbeitskorb für Sicherungsmaßnahmen in besonderer Höhe bestückt werden. Auch wenn die Ausbildung an den Geräten aufgrund der Corona-Situation derzeit noch warten muss, zeigten sich Landrat Michael Fahmüller und Kreisbrandrat René Lippeck sehr froh, dass die Trägerfahrzeuge nun im Landkreis sind und man so noch besser für den Ernstfall gerüstet ist.

-lari- Bild: lari

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Jugendwerkstätten
für den Einstieg in die Arbeitswelt

Region Bayern – Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung gelingt den meisten junggen Menschen problemlos. Manche brauchen jedoch Unterstützung. Ihnen hilft eine Qualifizierung in einer Jugendwerkstätte der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS). Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Junge Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen die passgenaue und kontinuierliche Hilfe bekommen, die sie brauchen. Deshalb fördern wir Projekte der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Denn dort erhalten Jugendliche mit der individuellen sozialpädagogischen Betreuung eine reelle Chance auf einen optimalen Einstieg in die Arbeitswelt.“

Im Projekt „Laboratorium“ der Kontrapunkt gGmbH erhalten benachteiligte junge Menschen Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung in den Bereichen Bildende Kunst und Medien. „Wir haben in Bayern hervorragende Strukturen bei der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Allein 2019 haben wir jeweils mehr als fünf Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds dafür zur Verfügung gestellt“, so Trautner. In AJS-Jugendwerkstätten wurden seit Beginn des aktuellen ESF-Förderzeitraums in 2014 über 2.500 junge Menschen qualifiziert oder ausgebildet. Dort werden sie auch individuell sozialpädagogisch betreut.

-stmas-

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Regionalisierte
Bevölkerungsvorausberechnung

bis 2039

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Region Bayern – Gemäß dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann wächst Bayerns Bevölkerung bis 2039 zwar weiter, jedoch gibt es wegen der Corona-Pandemie vorerst weniger Zuzug. „Bayerns Attraktivität bleibt zwar ungebrochen hoch, die langfristigen Trends wurden jedoch in diesem Jahr durch unsere aktuelle Situation überlagert und diese Auswirkungen werden auch in den nächsten Jahren sichtbar sein“, so Herrmann. So seien die nationalen, ganz besonders aber die internationalen Wanderungsbewegungen vor allem aufgrund der zeitweisen Einschränkung der Einreise aus Risikogebieten erheblich niedriger ausgefallen als in den Vorjahren.

In der Vorausberechnung wird Corona-bedingt für das gesamte Jahr 2020 auf das restliche Bundesgebiet bezogen angenommen, dass etwa 1.700 Personen mehr nach Bayern gezogen sind als aus Bayern weggezogen sind. Auch was das Ausland anbelangt, übersteigt die Zahl der Zugezogenen die Zahl der Fortgezogenen. Bayern kann insofern ein Plus von rund 27.600 Personen verzeichnen. Die Wanderungsgewinne aus dem In- und Ausland sind damit jedoch nur halb so hoch wie im Vorjahr. Auch für 2021 werden zumindest aus dem Ausland niedrigere Zuwanderungszahlen als in den bisherigen Vorausberechnungen hinterlegt erwartet. „Erst ab 2022 kann wohl wieder mit einer Normalisierung des Wanderungsgeschehens gerechnet werden. Trotzdem ist auf lange Sicht von einem Bevölkerungsstand von über 13,5 Millionen Menschen in Bayern im Jahr 2039 auszugehen, 2019 lebten hier noch rund 13,1 Millionen“, betonte Herrmann.

Gewinner ist Oberbayern, insbesondere mit seinem Großraum München, der nach wie vor bei Zuzügen aus dem In- und Ausland äußerst begehrt ist. Auch für die Regierungsbezirke Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken sowie die Oberpfalz wird ein Bevölkerungsplus erwartet. Lediglich Unter- und Oberfranken werden weniger Einwohner zu verzeichnen haben; sie verlieren nach der Vorausberechnung 2,2 Prozent sowie 4,2 Prozent. Ein Grund ist, dass in manchen Regionen trotz der Zuzüge und Geburten die Sterbefälle nicht ausgeglichen werden können.

Klar zeichnet sich laut Herrmann auch ab, dass die Bayern im Durchschnitt immer älter werden: Das Durchschnittsalter 2019 mit 43,9 Jahren wird bis 2039 auf 45,9 Jahre steigen und gleichzeitig werden mehr Menschen ab 65 Jahren in Bayern leben. Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung und die erwartete Altersstruktur resümierte Herrmann: „Keine Vorausberechnung ist in Stein gemeißelt. Wir können Trends ändern. Hierzu müssen wir vor allem den Verfassungsauftrag umsetzen, auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land hinzuwirken. Damit werden ländliche Gemeinden und Dörfer nicht abgehängt und sie bleiben beziehungsweise werden für junge Menschen attraktiv.“ Gleichzeitig zeigte das Jahr 2020, welche Vorteile die Digitalisierung bietet. Unter anderem kann auch Home-Office das Leben im ländlichen Raum attraktiver machen.

-stmi-

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