Alpenrand-Magazin Archiv 2021/03

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Deutsche
Meteorologische
Gesellschaft
unterzeichnete gemeinsames
internationales Klimakommuniqué

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Eine globale Gemeinschaft von 43 nationalen meteorologischen Gesellschaften und Organisationen, hat am UN-Welttag der Meteorologie 2021 ein gemeinsames internationales Klimacommuniqué veröffentlicht. Zu den Unterzeichnern zählt auch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft. Gemeinsam bekräftigen sie die entscheidende Bedeutung des Klimaschutzes. Prof. Dr. Clemens Simmer, Vorsitzender der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft: „Das gemeinsame Communiqué erkennt die überwältigenden wissenschaftlichen Belege an, dass sich die Welt weiterhin erwärmt und extreme Wetterereignisse und klimabedingte Katastrophen wahrscheinlicher werden.“

Hauptursache sind die Emission von Treibhausgasen durch menschliche Aktivitäten. Seit dem Abkommen von Paris im Jahr 2015, welches darauf abzielt, den Klimawandel zu begrenzen, sind die drei wärmsten Jahre seit Beginn der Industrialisierung einschließlich 2020 – etwa 1,2°C höher als vorindustriell – eingetreten. Trotz der Ankündigungen vieler Regierungen, die Emissionen deutlich zu reduzieren, bleiben die derzeitigen Verpflichtungen insgesamt weit hinter den Anstrengungen zurück, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens erforderlich sind. Selbst wenn alle gemeldeten Verpflichtungen umgesetzt würden, könnten die Temperaturen bis 2100 auf über 3°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau steigen. Damit besteht das Risiko, dass der durchschnittliche Temperaturanstieg innerhalb des nächsten Jahrzehnts 1,5°C überschreitet. Simmer: „Die Unterzeichner des Communiqués fordern alle Staats- und Regierungschefs auf, ihre Bemühungen durch rasche und ehrgeizige Maßnahmen zu verstärken, einschließlich der Unterstützung derjenigen, die weniger dazu fähig sind.“

Die Erhöhung der Minderungsambitionen der Nationen vor der für 2023 geplanten „Bestandsaufnahme“ des Pariser Abkommens würde dazu beitragen, die Welt näher an die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens heranzuführen und das Risiko potenziell verheerender Klimaauswirkungen zu verringern. „Dies ist notwendig“, so Simmer, „um ein gefährliches Klimaänderungsniveau zu vermeiden.“

Wetter- und Klimadienste und -beobachtungen sind unerlässlich, um Bewertungen der Klimarisiken vorzunehmen und Anpassungsstrategien zu begleiten und zu bewerten. Die meteorologische Gemeinschaft ist gut aufgestellt, um Entscheidungsträger zu unterstützen, benötigt jedoch Unterstützung und Ressourcen von Regierungen. Simmer: „Diese Erklärung ist die dritte internationale Koalition, die von der Royal Meteorological Society in Großbritannien initiiert wurde. Die erste war das Pariser Klimacommuniqué, welches vor dem Pariser Gipfel 2015 erstellt wurde. Die zweite gemeinsame globale Klimaerklärung wurde 2017 veröffentlicht.“

Es gibt mehr als 60 meteorologische Gesellschaften auf der ganzen Welt, die versuchen, die Wissenschaft, das Berufsfeld und die Kommunikation von Wetter und Klima zum Nutzen der Weltbevölkerung voranzutreiben. Durch die Zusammenarbeit entwickeln diese gemeinnützigen Gesellschaften internationale Brücken, um die Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen, Ideen und Ressourcen zu fördern.

-dmg- Bild: am

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DFB-Pokal-Halbfinale
am 30. April und 1. Mai
um 20:30 Uhr live im Ersten

Jahn Regensburg/Werder Bremen – RB Leipzig am Freitag

und Borussia Dortmund – Holstein Kiel am Samstag

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Solidarität ist Zukunft! So lautet das zentrale Motto des DGB am 1. Mai 2021. Das unbedingte Zusammenhalten ist auch bei den Teams im DFB-Halbfinale am Tag der Arbeit und bereits am Tag davor gefordert, denn das Finale in naher Zukunft winkt – am 13. Mai im Berliner Olympiastadion. Das Erste überträgt die Halbfinalpartien am 30. April und am 1. Mai live: RB Leipzig trifft im Auswärtsspiel am Freitag um 20:30 Uhr auf den Sieger der Partie Jahn Regensburg gegen den SV Werder Bremen, die am 7. April nachgeholt wird. Im Samstagsspiel um 20:30 Uhr erwartet Borussia Dortmund den Zweitligisten Holstein Kiel. Die „Störche“ aus dem hohen Norden sind dabei nicht zu unterschätzen, haben sie doch mit Bayern München bereits den Pokalsieger des Vorjahres und Rekordmeister ausgeschaltet! Für alle Teams gilt jedoch: Nie in dieser Saison war Solidarität so wichtig – und das Finale, möglicherweise auch der Titel, so greifbar nahe.

Gerd Gottlob und Tom Bartels kommentieren die beiden Begegnungen live im Ersten. Als Experte ist Bastian Schweinsteiger an beiden Fußballabenden im Einsatz. Am Freitag gibt es im Anschluss an das DFB-Pokal-Halbfinale außerdem einen „Sportschau Club“ mit Alexander Bommes, am Samstag eine neue Ausgabe von „Sportschau Thema“. Jessy Wellmer und ihre Gesprächsgäste beschäftigen sich an dem Abend mit „Tradition im Fußball: Ballast oder Chance?“.

Das Erste zeigt außerdem live die DFB-Pokalhalbfinal-Begegnung der Frauen VfL Wolfsburg – FC Bayern München am Ostersonntag, 4. April ab 13:55 Uhr. Reporterin der Partie ist Stephanie Baczyk. Claus Lufen moderiert die Übertragung, unterstützt von ARD-Expertin Nia Künzer. Im Anschluss sendet Das Erste noch einmal die sehenswerte Dokumentation „Frauenfußball in Deutschland – Der größte Gegner ist das Klischee“. Das zweite Halbfinale im DFB-Pokal der Frauen, Eintracht Frankfurt – SC Freiburg, wird am Samstag, 3. April ab 13:00 Uhr auf sportschau.de live gestreamt.

Die Sendetermine im Ersten:
4. April 2021
13:55-16:55 Uhr
Sportschau
DFB-Pokal Halbfinale der Frauen
VfL Wolfsburg – FC Bayern München
Reporter: Stephanie Baczyk
Expertin: Nia Künzer
Moderation: Claus Lufen
Übertragung aus Wolfsburg

ca. 16:05 Uhr
Frauenfußball in Deutschland
„Der größte Gegner ist das Klischee“
Film von Jürgen Schmidt

30. April 2021
20:15-22:45 Uhr
DFB-Pokal Halbfinale
Jahn Regensburg/Werder Bremen – RB Leipzig
Reporter: Gerd Gottlob
Moderation: Matthias Opdenhövel
Experte: Bastian Schweinsteiger

22:45-23:15 Uhr
Sportschau Club
Moderation: Alexander Bommes

1. Mai 2021
20:15-22:45 Uhr
DFB-Pokal Halbfinale
Borussia Dortmund – Holstein Kiel
Übertragung aus Dortmund
Reporter: Tom Bartels
Moderation: Alexander Bommes
Experte: Bastian Schweinsteiger

22.45-23.45 Uhr
Sportschau Thema
„Tradition im Fußball: Ballast oder Chance?“
Moderation: Jessy Wellmer

-ard-

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Durchbruch
im „Super-Trilog“
zur EU-Agrarreform

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Am 26. März fand der „Super-Trilog“ zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Europäischen Parlament statt. Er umfasste Themen aus allen drei GAP-Verordnungen. Deutlich wurde der Wille zu wesentlichen Fortschritten. Ulrike Müller, Freie Wähler Europaabgeordnete und Renew Europe-Berichterstatterin für die Verordnung, zeigte sich hoch zufrieden mit den bislang erzielten Kompromissen: “Wir sind zwar noch nicht am Ziel, aber wir sind auf dem Weg dorthin ein ganz entscheidendes Stück weiter. Wir machen die bestehende GAP fit für die Zukunft und haben die Grundlage dafür gelegt, dass die Landwirte künftig für die Leistung, die sie erbringen, bezahlt werden können.”

Interesse an zeitnaher und pragmatischer Einigung
Ulrike Müller führt aus: „Das grundlegende Ziel des Europäischen Parlaments in diesen Verhandlungen für die Agrarreform war ein zweifaches: Wir müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Agrarsektors durch die Auszahlungen der GAP gewährleisten. Und wir müssen dies mit den ehrgeizigen Klimazielen des „Green Deal“ unter einen Hut bringen. Das eine ist ohne das andere nicht erreichbar. Wir haben ein echtes Interesse an einer möglichst zeitnahen und pragmatischen Einigung für die kommende GAP ab Januar 2023. Das erwarten die Landwirte und die interessierte Öffentlichkeit auch von uns.”

Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle zu 80 Prozent abgeschlossen
Müller betrachtet die heutigen Verhandlungen als einen großen und entscheidenden Schritt: “Wir haben heute erreicht, dass sich das Parlament klar zum „New Delivery Model“ positioniert. Ich freue mich sehr, dass wir die entscheidenden Verwaltungsstrukturen bestätigt haben. Endlich bekommt dieses neue Liefermodell, auch mit dem guten Willen des Rats, das Go!”

Für die Europaabgeordnete ist das neue Umsetzungsmodell das Kernstück der GAP-Reform: “Das „New Delivery“ Model ist das entscheidende Regelwerk, um die ehrgeizigen Ziele in den Nationalen Strategieplänen auch tatsachlich umzusetzen, ohne dabei die Auszahlungssicherheit der finanziellen Mittel zu gefährden.“ Die Verhandlungsergebnisse werden als entscheidenden Durchbruch im Bericht Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle betrachtet. Die GAP ist nun zu einem starken Instrument für die Verwaltung gemacht worden, um Regelverstöße zu verfolgen. Der Kompromiss stellt sicher, dass die Verwendung öffentlicher Gelder in der GAP transparenter wird und die Strategiepläne die Grundsätze der Gemeinschaftlichkeit einhalten. Die Bedenken des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der GAP-Zahlungen sind damit ausgeräumt.

Strategiepläne: Verantwortung für Landwirte und Konsumenten
Begrüßt werden auch die erzielten Fortschritte hinsichtlich der GAP-Strategiepläne, wobei die Rahmenbedingungen abgesteckt werden konnten. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir in den Strategieplänen noch mehr Fortschritte erreichen”, so Müller. „Aber wir haben jetzt die Grundlage gelegt, dass wir während der nächsten Wochen bis zum Ende der portugiesischen Ratspräsidentschaft tatsächlich zu einem Abschluss kommen können. Das Europaparlament wird alles daran setzen, um hier seiner Verantwortung gerecht zu werden.

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Gruppenbild nach erfolgreichem „Super-Trilog“ v.l.:
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski,
der Berichterstatter für die Gemeinsame Marktordnung Eric Andrieu,
die portugiesische Landwirtschaftsministerin Maria do Céu Antunes für die Ratspräsidentschaft,
der Vorsitzende des EU-Agrarausschusses Norbert Lins,
der Berichterstatter für die Verordnung Strategische Pläne Peter Jahr
und Ulrike Müller, Berichterstatterin zur Horizontalen Verordnung

-am- Bild: ep

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Europäische
Investitionsbank
beteiligt sich am
„Wachstumsfonds Bayern 2“

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Die Europäische Investitionsbank (EIB) beteiligt sich mit 50 Millionen Euro am „Wachstumsfonds Bayern 2“ der Bayern Kapital GmbH. Das Fondsvolumen erhöht sich dadurch auf insgesamt 165 Millionen Euro. Ermöglicht werden die zusätzlichen Mittel durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Der EFSI ist eine der drei Säulen des Investitionsplans für Europa, mit dem die EIB-Gruppe und die Europäische Kommission die Investitionstätigkeit in der EU wiederbeleben und strategische Projekte in der Realwirtschaft anstoßen wollen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Ich begrüße das Engagement der EIB. Die substanzielle Beteiligung macht unseren „Wachstumsfonds Bayern 2“ schlagkräftiger. Die zusätzlichen 50 Millionen Euro werden dafür eingesetzt, weitere hoch innovative Geschäftsmodelle bayerischer Start-ups voranzubringen und das in der Wachstumsphase so dringend nötige Wagniskapital bereitzustellen. Neben der Würdigung der erfolgreichen Arbeit der Bayern Kapital ist der Einstieg der EIB auch ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Bayern.“

Der für die Aktivitäten der EU-Bank in Deutschland verantwortliche Vizepräsident Ambroise Fayolle unterstrich: „Ich freue mich sehr über die Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern bei der Einrichtung des „Wachstumsfonds Bayern 2“. Hoch innovative Start-ups gelten als Schlüsselfaktor für Beschäftigung, Produktivitätswachstum und nachhaltige Arbeitsplätze – und die EIB fördert, mit Unterstützung der Investitionsoffensive für Europa, mit hoher Priorität Investitionen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Europa stärken. Das gilt besonders in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Covid-19-Pandemie.“

Roman Huber und Dr. Georg Ried, Geschäftsführer der Bayern Kapital GmbH, über die Beteiligung der EIB am „Wachstumsfonds Bayern 2“: „Mit diesem Fonds wird das Erfolgskonzept „Wachstumsfonds Bayern“ nicht nur fortgesetzt, sondern auch noch kräftig ausgebaut. Noch mehr innovative und wachstumsstarke Unternehmen können mit Beteiligungen bis zu zehn Millionen Euro finanziert werden. Unsere regelmäßige Kooperation mit nationalen und internationalen Investoren eröffnet den Unternehmen zusätzlich zum Kapital wichtige Fachexpertise im internationalen Markt.“

„In ganz Bayern arbeiten technologieorientierte Start-ups Tag für Tag an innovativen Geschäftsmodellen. Gerade die kapitalintensive Finanzierung der Wachstumsphase ist in vielen Fällen eine der größten Hürden, um für das eigene Produkt die Marktdurchdringung zu erhöhen und die Marktposition auszubauen. Der „Wachstumsfonds Bayern 2“, der stets als Co-Investmentpartner auftritt, trägt entscheidend dazu bei, neben staatlichem Kapital auch private Investoren in die Finanzierung junger Unternehmen einzubinden. Daher ist es eine sehr gute Nachricht, dass durch die Beteiligung der Europäischen Investitionsbank mit dieser wichtigen Finanzierungssäule zusätzliches Kapital für Innovationen „Made in Bavaria“ mobilisiert werden kann“, so Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern.

Das Bayerischen Wirtschaftsministerium hat den „Wachstumsfonds Bayern“ im Jahr 2015 initiiert und darüber 70 Millionen Euro in 23 vielversprechende bayerische Start-ups investiert. Durch die Kooperation mit in- und ausländischen Investoren wurden weitere rund 300 Millionen Euro privates Kapital für die Start-ups mobilisiert. 1.700 hochqualifizierte neue Arbeitsplätze sind daraus entstanden. Als Nachfolger hat der Freistaat 2020 den „Wachstumsfonds Bayern 2“ mit 115 Millionen Euro ausgestattet.

-stmwi-

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Neue
Dienstausweise
der Bayerischen Polizei

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Region Bayern – Die rund 44.000 Beschäftigten der Bayerischen Polizei erhalten neue Dienstausweise im Scheckkartenformat. Damit wird der seit rund 35 Jahren genutzte „grüne Polizeidienstausweis“ abgelöst. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die neuen Ausweismodelle am Firmensitz der Mühlbauer ID Services GmbH in Roding vorgestellt. Von dort kommen das Know-how, die Kartenrohlinge und die Maschinen zur Herstellung. „Die neuen Dienstausweise der Bayerischen Polizei sind ein High-Tech Spitzenprodukt aus Bayern für Bayern. Qualität, Sicherheit und Haltbarkeit zeichnen ihn aus“, erklärte Herrmann.

Alle Polizeidienststellen werden in den kommenden Monaten mit den neuen Ausweisen ausgestattet. Künftig wird es drei verschiedene Ausweistypen im weißblauen Design geben: Der „Polizeidienstausweis“ wird für aktive Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ausgestellt. Die „Kriminaldienstmarke“ für die Kriminalpolizei ist weiterhin gültig und kann ergänzend zum Dienstausweis vorgezeigt werden. Sie gilt aber nicht als Ersatz. Der „Beschäftigtenausweis“ ist für Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Polizeiverwaltung sowie auch für Polizeianwärter im ersten Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr gedacht. Er ist bei gleichem Design farblich etwas heller gestaltet.

Der „Ruhestandsausweis“ für ehemalige Polizeiangehörige ist nach Herrmanns Worten auch Zeichen der Wertschätzung und Verbundenheit mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Besonders wichtig ist dem Innenminister die Fälschungssicherheit. Dafür gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherheitsmerkmale. Dazu gehören unter anderem ein „Anti-Scan-Muster“, ein spezieller Sicherheitsdruck, ein Kippbild des Beschäftigtenfotos sowie ein integriertes Hologramm. Außerdem sind die Polizeidienstausweise und Beschäftigtenausweise mit sogenannten „RFID-Chips“ zur automatischen und berührungslosen Identifizierung ausgestattet sind.

Die Herstellung der neuen Ausweise mit den Geräten der Firma Mühlbauer erfolgt auch weiterhin innerhalb der Polizei, und zwar zentral bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Bamberg und beim Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg. Damit müssen keine Personaldaten an externe Stellen übermittelt werden. Mit den Projektmitteln von rund einer Million Euro können 100.000 Ausweise hergestellt werden. Damit können neben der Erstausstattung aller rund 44.000 Beschäftigten auch bereits Neuausstellungen abgedeckt werden. Diese sind beispielsweise erforderlich, wenn sich der Dienstgrad ändert.

-stmi- Bild: stmi

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Invest
in Bavaria

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Region Bayern – 2020 war trotz der Pandemie ein sehr gutes Jahr für die bayerische Ansiedlungsagentur „Invest in Bavaria“. 101 erfolgreich betreute Projekte, davon allein 89 Neuansiedlungen, belegen das Engagement. Bayernweit wurden dadurch 2.654 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Ansiedlungserfolge belegen, dass Bayern als führender Innovationsstandort weltweit geschätzt wird. Mit zahlreichen Ansiedlungen im High-Tech-Bereich und einem Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung wird Bayern zur Leitregion für industrielle Zukunftsthemen. Innovative Unternehmen und Start-ups aus dem In- und Ausland leisten dabei einen wichtigen Beitrag für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern und sichern Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand.

Die begleiteten Investitionsprojekte stammten 2020 aus insgesamt 24 Herkunftsländern. Unter den ausländischen Investoren belegten die USA vor China und Frankreich die Spitzenplätze. Erfreulich ist auch die regionale Verteilung der Projekte: Neuansiedlungen gab es in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken – und knapp die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze entfällt auf Regionen des ländlichen Raums.

-stmwi-

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2,6 Millionen
FFP2-Masken
und Förderung
von Luftreinigern für mehr Sicherheit an Schulen

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Region Bayern – Das bayerische Kultusministerium stellt weitere 2,6 Millionen Masken im FFP2-Standard für Lehrkräfte zur Verfügung. Die Auslieferung beginnt in den Osterferien. Das Förderprogramm für mobile Luftreinigungsgeräte wird verlängert. Die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger können auch weiterhin für alle Räume in Schulen Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion beantragen. Die Förderung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Anträge können weiterhin bis Ende April 2021 gestellt werden.

-stmuk-

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Startschuss
zur Umsetzung
der bayerischen
6G-Initiative

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern hat mit der konkreten Umsetzung seiner „6G-Initiative“ für die mobile Kommunikation der Zukunft begonnen. Im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung gab Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert den Startschuss für das „Thinknet 6G“. Die Themenplattform soll alle relevanten Akteure im Freistaat und darüber hinaus frühzeitig miteinander vernetzen, damit 6G durch einen intensiven Austausch aktiv aus Bayern mitgestaltet werden kann.

„Als führender Hightech-Standort ist es von entscheidender Bedeutung, dass Bayern frühzeitig die Schlüsseltechnologien von morgen identifiziert und bei Forschung und Entwicklung vorangeht. Die von 6G zu erwartenden Innovationssprünge werden bedeutende Auswirkungen auf bayerische Kernkompetenzen – wie den Automobilbau oder den Gesundheitssektor – haben. Mit der 6G-Initiative nehmen wir schon heute die mobile Kommunikation der Zukunft in den Blick, um die bayerische Wirtschaft optimal auf den Einsatz von 6G mit dem Zielhorizont im Jahr 2030 vorzubereiten. Bayern soll beim Thema 6G international Vorreiter sein“, so der bayerische Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert.

Das vom Bayerischen Wirtschaftsministerium ins Leben gerufene und bei Bayern Innovativ unter dem Dach des Zentrums für „Digitalisierung.Bayern“ angesiedelte „Thinknet 6G“ ist gleichzeitig eine Experten-Denkfabrik und ein Netzwerk für alle Organisationen und Akteure, die Interesse an 6G haben. Prof. Dr. Wolfgang Kellerer, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Kommunikationsnetze der Technischen Universität München (TUM) und Sprecher der Wissenschaft bei „Thinknet 6G“, betonte: „Für die Wissenschaft ist es von großer Bedeutung, zu erfahren, welche Anforderungen die künftigen Nutzerinnen und Nutzer an das 6G-Netz haben. Dann können wir die entscheidenden Forschungsfragen so formulieren, dass die neue Mobilfunkgeneration ein großer Wurf wird, der zahlreiche Hightech-Anwendungen – wie etwa Assistenzroboter oder ferngesteuerte medizinische Operationen – ermöglichen wird.“

Peter Merz, Head of Standardization Research bei „Nokia Bell Labs“ und Sprecher der Wirtschaft bei „Thinknet 6G“, betonte: „Wir wollen die 6G-Technologieforschung durch gemeinsames Handeln aktiv vorantreiben. Technologie muss sich an den Herausforderungen der Menschheit orientieren und deshalb ist es unser Ziel, gleichzeitig Wachstum und Nachhaltigkeit zu fördern und dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang zu digitalen Ressourcen erhalten. Konnektivität spielt dabei eine fundamentale Rolle.“

„Die kommende 6G-Technologie wird für alle innovativen Branchen von herausragender Bedeutung, die eine schnelle Datenübertragung benötigen – egal ob Energie, Gesundheit, Material und Produktion, Mobilität – und natürlich die Digitalisierung. „Bayern Innovativ“ wird mit seinen branchenübergreifenden Netzwerken und Beratungsangeboten die Entwicklung in Bayern unterstützen“, so Dr. Rainer Seßner, Geschäftsführer der Bayern Innovativ GmbH, die im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums die Initiative Thinknet 6G koordiniert.

„Thinknet 6G“ ist eine von drei eng miteinander verzahnten Säulen der bayerischen 6G-Initiative, für die der Freistaat allein in diesem und den kommenden beiden Jahren mindestens fünf Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stellt. Die zweite Säule bildet das Grundlagenforschungsprojekt „6G Zukunftslabor Bayern“ an der Technischen Universität München. Zwölf Lehrstühle und Professuren werden eingebunden, um grundlegende Erkenntnisse zum Mobilfunkstandard der nächsten Generation zu gewinnen und sie für weitere wissenschaftliche Untersuchungen sowie die Weiterentwicklung und Standardisierung in der Wirtschaft aufzubereiten. Die dritte Säule nimmt den Transfer von Know-how aus der Wissenschaft in die Wirtschaft in den Fokus. Mit Hilfe von Förderaufrufen sollen Ideen für innovative Verbundforschungsvorhaben im Bereich 6G gesammelt werden. Hiervon können vor allem kleine und mittelständische Unternehmen über ganz Bayern hinweg profitieren.

-stmwi-

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Karpfenteich-
wirtschaft
ist nun
Immaterielles Kulturerbe

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Region Bayern –  Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat Bayerns Karpfenteichwirten zur Anerkennung „Immaterielles Kulturerbe“ gratuliert. Die entsprechende Mitteilung kam von der Deutschen UNESCO-Kommission. „Diese Anerkennung würdigt die große Leistung, die unsere Teichwirte und Teichwirtinnen mit ihrer Arbeit für unsere Kulturlandschaft und die artgerechte Haltung erbringen. Sie prägen mit der Pflege der Teiche das Bild unserer Landschaft – vor allem in Franken und der Oberpfalz – aber auch in den anderen Regionen“, so Kaniber.

Besonders freut sich die Landwirtschaftsministerin, dass die Kommission dabei das aktive Engagement der Frauen in der Teichwirtschaft und die Pflege des Gedankens der Nachhaltigkeit hervorgehoben hat. „In den traditionell bewirtschafteten Karpfenteichen werden die Fische nicht nur nachhaltig und extensiv erzeugt, die Teichlandschaften sind auch wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten“, betonte die Ministerin. Neben dem Landesfischereiverband Bayern und dem Verband Bayerischer Berufsfischer, hatte sich vor allem auch der ehemalige Vorsitzende der ARGE Fisch Tirschenreuth, Hans Klupp, intensiv um die Anerkennung bemüht.

Bayern ist Deutschlands größtes Karpfenland. Von den bundesweit 42.000 Hektar Karpfenteichen liegen rund 20.000 Hektar im Freistaat. Schwerpunkt der bayerischen Karpfenerzeugung sind die Oberpfalz und Mittelfranken. Jeweils über ein Drittel der Karpfen stammen von dort. Die rund 8.000 bayerischen Karpfenerzeuger sind ausschließlich Familienbetriebe, die allermeisten im Nebenerwerb. Die Karpfen sind ein reines Naturprodukt, das heute noch unverändert so erzeugt wird wie seit Jahrhunderten. Bevor die Teiche abgefischt werden, wachsen die Fische drei Jahre heran und erhalten als Beifutter nur Getreide. Im Durchschnitt werden im Jahr etwa 6.000 Tonnen Karpfen aus den mehr als 30.000 bayerischen Teichen gefischt, das ist die Hälfte der bundesweiten Menge.

-stmelf- Bild: gs

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#und du so?

Kunst
als Sprachrohr
für junge Menschen

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Region Weilheim-Schongau – Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Das dachte sich auch das Jugendzentrum in Peiting, als die Idee eines Kunstprojektes Form annahm. Alle Jugendzentren in Bayern sind seit Ende November geschlossen und können somit nur virtuell in Kontakt mit jungen Menschen kommen. Und das während einer Pandemie, die für junge Menschen besondere Herausforderungen und Belastungen mit sich bringt. Daher war den Pädagogen des Peitinger Jugendzentrums klar, dass eine etwas andere Form der Kontaktaufnahme stattfinden soll.

Mit der Kunstform „Tape Art“ war dann auch schon ein Weg gefunden. „Tape Art“ ermöglicht es, mit Tape – nachhaltigem Klebeband – Figuren zu bauen. Mit diesen Figuren im öffentlichen Raum und der Fragestellung „und du so?“ wollen die Pädagogen mit jungen Menschen in Kontakt treten. Damit das gelingt, haben die Figuren einen QR-Code auf ihrer Kleidung. Hinter diesem QR-Code verbirgt sich eine kurze online Umfrage. Bei der anonymen Befragung werden die Jugendlichen dazu animiert ein kurzes Statement abzugeben, was sich bei ihnen seit der Corona-Pandemie verändert hat.

Das Projekt dient damit als Kommunikationsplattform für die Belange von Jugendlichen. Die, durch die Befragung, gewonnen Statements werden in einem anschließenden Projekt verarbeitet und der Öffentlichkeit präsentiert. Mit dem Projekt soll auf die gegenwärtige Situation von Jugendlichen in der Pandemie aufmerksam gemacht werden und den jungen Menschen ein Sprachrohr gegeben werden. Die „Tape Art“-Figuren werden im öffentlichen Raum zu finden sein. Den Beginn macht das Jugendzentrum Peiting. Ferner sind auch noch die Jugendzentren aus Weilheim, Penzberg und Schongau mit dabei. Nach Ostern können dann auch die Figuren der anderen Jugendzentren in den jeweiligen Gemeindegebieten bestaunt werden.

-lawm- Bild: lawm

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Re-Use-Zentren

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Region Südbayern / Salzburg – Zusammen mit dem Landkreis Berchtesgadener Land und dem Regionalverband Flachgau-Nord gibt der Landkreis Traunstein eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Bei dieser Studie wird für die grenzübergreifende Region geprüft, ob ein oder mehrere Standorte das Potenzial für Zentren zur Wiederverwendung von Abfall „Re-Use-Zentren“ haben. In einem Re-Use Zentrum werden Materialien, die noch brauchbar wären, aber im Abfall landen soweit geprüft, repariert und aufbereitet, um die Produkte wieder verkaufen zu können. Im Rahmen eines ersten Projekt-Treffens wurden die ersten Schritte zur Potentialanalyse für ein „Re-Use Zentrum“ in den drei Regionen diskutiert.

Fragen nach den möglichen Akteuren, dem wiederverwendbaren Material und dem Einzugsgebiet wurden erörtert. „Abfallvermeidung ist für uns im Landkreis Traunstein ein wichtiges Thema. Durch dieses Projekt haben wir die Möglichkeit das Potential zur Wiederverwendung von Abfall in der Region untersuchen zu können und gehen damit einen wichtigen Schritt, um in Zukunft Ressourcen zu schonen und den Begriff „Kreislaufwirtschaft“ noch konsequenter umzusetzen“, so Astrid Steinkirchner, Sachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft in Traunstein. Ziele des Projekts sind die Konzeptionierung eines „idealen“ Re-Use-Zentrums, die juristische Prüfung – insbesondere Haftungsfragen – ein begleitendes Öffentlichkeitsarbeits- und Bewusstseinsbildungskonzept, um langfristig Abfall zu vermeiden. Nach Prüfung der untersuchten Szenarien könnte ein Aufbau regionaler Re-Use-Zentren geprüft werden. „Re-Use: Regional“ ist ein gefördertes Projekt des EU-Programms Interreg Bayern-Österreich 2014-2020, mit Unterstützung der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein.

-lats-

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Kultur-
und Kreativpreis
2021

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Region Mühldorf am Inn – Auch im Jahr 2021 gibt es wieder einen Kultur- und Kreativpreis des Landkreises Mühldorf. Dieser besondere Preis, der im Jahr 2019 zum ersten Mal verliehen wurde und alle zwei Jahre ausgelobt wird, ist mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 Euro dotiert. „Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende sind hervorragende Botschafter unseres Landkreises. Sie stellen nicht nur einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar, sie leisten mit ihren Werken und Darbietungen auch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag“, so Thomas Perzl, Fachbereichsleiter der Kreis- und Regionalentwicklung. Coronabedingt ist gerade diese Branche schwer gebeutelt. Um ein kleines Zeichen der Hoffnung, der Anerkennung und des Aufschwungs zu setzen, wird der Preis in diesem Jahr auf drei Preisträger aufgeteilt und möchte damit möglichst viele Kreative und Künstlerinnen und Künstler motivieren, sich zu bewerben.

Die Auszeichnung richtet sich an Einzelpersonen und Personengruppen, die auf dem Gebiet der Kultur- und Kreativwirtschaft besonders anerkennenswerte Leistungen erbracht haben. Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. April bis 31. Mai 2021. Teilnehmen können alle, die im Landkreis Mühldorf am Inn geboren, ansässig sind oder waren oder deren Wirken für den Landkreis Mühldorf unmittelbare Bedeutung hat.

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Max Heimerl, Landrat des Landkreises Mühldorf am Inn, 
ruft zur Bewerbung für den Kultur- und Kreativpreis auf

-lamue- Bild: lamue

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ATS und SMG
ziehen
unter ein Dach

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Region Miesbach – Die Alpenregion Tegernsee-Schliersee-Gesellschaft (ATS) und die Standort Marketing-Gesellschaft (SMG) des Landkreises Miesbach sollen fusionieren: Dieses Ziel hat Landrat Olaf von Löwis of Menar für das Jahr 2021 vorgegeben. Der erste große Schritt wird zum 1. Juli 2021 vollzogen, wobei die beiden Organisationen eine gemeinsame Adresse erhalten. „Ich freue mich, dass ATS und SMG jetzt zusammenziehen. Das ist ein Schritt in genau die richtige Richtung!“, betonte der Landrat. Mitte des Jahres ziehen die Mitarbeiter der ATS zu den Mitarbeitern der SMG in die Räume der SMG am Miesbacher Rathausplatz. Auf Grund der derzeitigen Homeoffice-Möglichkeiten, reicht der Platz für die noch insgesamt 22 Mitarbeiter vorerst aus. So werden erste Synergien bei der Büromiete und der Verwaltung erzielt.

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Landrat Olaf von Löwis of Menar:
„Die räumliche Zusammenlegung ist ein großer Schritt
in Richtung Zusammenwachsen der beiden Organisationen!“

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Bekanntermaßen sollen die beiden Tochtergesellschaften zu einer gemeinsamen Regionalentwicklungsgesellschaft zusammenwachsen. Dort sollen künftig alle Themen und Projekte rund um die Wirtschafts- und Tourismusförderung im Landkreis gebündelt werden. Zudem wird gerade die Rechtsform und Finanzierung der neuen Regionalentwicklungsgesellschaft geprüft. Bis zur Aufstellung des Kreis-Haushalts im Oktober 2021 müssen die Rahmenbedingungen der Fusionierung feststehen. Es bleibt noch abzuwarten, ob dann auch ein ganz neuer Organisationsleiter eingesetzt wird.

-lamb- Bild: lamb

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Radschnellverbindungen

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Region München – Dem Radverkehr kommt eine immer wichtigere Bedeutung zu – sei es in Sachen Klimaschutz und umweltfreundliche Mobilität oder mit Blick auf die Entlastung der Verkehrssysteme. Auch gesundheitliche Aspekte spielen gerade auch unter dem Eindruck der Pandemie eine immer größere Rolle.

Um das Fahrrad nicht nur für die Freizeitgestaltung, sondern insbesondere auch für Berufspendler attraktiver zu machen, sind schnelle Verbindungen und eine komfortable Ausstattung der Wege, beispielsweise durch einen regelmäßigen Winterdienst, von entscheidender Bedeutung. Bereits realisiert ist eine so genannte Radhauptverbindung im Süden des Landkreises zwischen Oberhaching und der Landeshauptstadt, die Umsetzung einer ersten Radschnellverbindung, also eines Radwegs mit höheren Qualitätskriterien, zwischen Garching bzw. Unterschleißheim und der Stadt München schreitet voran. Doch zwei Verbindungen bilden noch lange kein attraktives regionales Radverkehrsnetz. Deswegen haben der Landkreis und die Landeshauptstadt gemeinsam drei weitere Korridore in einer Machbarkeitsstudie untersuchen lassen. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden in den kommenden Monaten sowohl im Landkreis als auch in der Stadt München in den Gremien diskutiert.

In drei Himmelsrichtungen
Untersucht wurden Verbindungen im Osten, Süden und Westen. Jeweils ausgehend von der Münchner Innenstadt führt ein Korridor über Kirchheim und Feldkirchen weiter nach Markt Schwaben, der nächste über Unterhaching und Taufkirchen nach Oberhaching und ein weiterer über Planegg und Gräfelfing nach Starnberg. Für alle drei untersuchten Verbindungen haben sich vielversprechende Trassenvarianten herauskristallisiert. Die politischen Gremien haben nun die Aufgabe, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

-lam- Bild: lam

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100
Mehrweg-Gläser

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Region Bayreuth –Mit Herz. Und Verstand.“ – so lautet das Motto der Umweltkampagne „Let’s go Mehrweg“. Mittlerweile gibt es sehr, sehr viele, die sich diese Worte auch wirklich zu Herzen nehmen. Hier lohnt sich auch ein Blick in den „Unverpacktladen Hamsterbacke“ e.V., der sich in Bayreuth befindet. Dieser zeigt, wie man verantwortungsbewusst mit dem Thema Abfallvermeidung umgeht. Aus diesem Grund wurden die Verantwortlichen der „Hamsterbacke“ nun mit einer Sachspende in Form von Mehrweg-Gläsern durch die Kampagne „Let’s go Mehrweg“ von Stadt und Landkreis Bayreuth unterstützt. Kürzlich wurden die Gläser offiziell überreicht. Damit soll deutlich gemacht werden, dass die Verwendung umweltfreundlicher Mehrwegartikel für jeden Einzelnen eine Herzensangelegenheit sein sollte und mit Hilfe des Verstands die richtige Entscheidung für Mehrweg – und gegen Einweg – getroffen wird.

Der Laden der Hamsterbacke e.V. in der Innenstadt Bayreuths bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, regionale, ökologische sowie unverpackte Lebensmittel zu erwerben. Hier sollen auch Erzeuger und Verbraucher wieder näher zusammengeführt werden. Dabei lassen sich die Mitglieder der „Hamsterbacke“ auch in der aktuellen Corona-Situation nicht unterkriegen – sie bieten nun als Ergänzung zum eingeschränkten Ladenbetrieb eine Click & Collect-Option an.

Über „Hamsterbacke“ e.V.
Die Hamsterbacke existiert seit Juni 2019 in Form eines eingetragenen Vereins. Geschäftsidee ist der Aufbau einer Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft zum Vertrieb unverpackt erhältlicher, regional und ökologisch produzierter Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs. Ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung dieser Vision war die Eröffnung eines Ladengeschäftes im Juni 2020. Aktuell hat der Hamsterbacke-Verein rund 800 Mitglieder.

Über die Kampagne „Let’s go Mehrweg“
Stadt und Landkreis Bayreuth thematisieren seit 1997 mit der Umweltkampagne „Let’s go Mehrweg“ Bereiche, in denen umweltfreundliche Mehrwegsysteme zum Einsatz kommen. Hintergrund ist der drastische Anstieg des Marktanteils an Einwegverpackungen vor allem im Getränkesektor seit Anfang der 1990er-Jahre.

-labt- Bild: labt

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Corona-Infektion
trotz
zweifacher Impfung!

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Region Lindau am Bodensee – Im Landkreis Lindau wurde eine Person, die aus beruflichen Gründen eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer erhalten hatte, positiv auf die britische Virusmutation getestet! Die Erstimpfung erfolgte Ende Januar und die Zweitimpfung Mitte Februar. Die Person weist trotz der Impfung deutliche Symptome der Erkrankung auf, muss derzeit jedoch nicht ärztlich behandelt werden. Um der Sache weiter auf den Grund zu gehen, beteiligt sich die betroffene Person an einer freiwilligen Studie des Robert-Koch- Instituts (RKI). Aktuell befinden sich alle Kontaktpersonen in Quarantäne.

Da sich die hochansteckende britische Virusmutation in der Region Lindau derzeit stark ausbreitet, ruft Landrat Elmar Stegmann alle Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger zur Vorsicht auf: „Nur durch das konsequente Einhalten der Maßnahmen haben wir eine Chance, einen weiteren Anstieg der dritten Welle abzumildern!“ Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes berichten derzeit von einer „Regelmüdigkeit“ in Bezug auf die Coronamaßnahmen und häufige Diskussionen mit Betroffenen.

Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe:
Laut RKI bieten nach derzeitigem Kenntnisstand die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe eine gute Wirksamkeit, es kann jedoch auch trotz einer COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen. So geht das RKI derzeit davon aus, dass COVID-19-mRNA-Impfstoffe wie BioNTech/Pfizer zumindest beim Wildtyp des SARS-CoV-2-Virus eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95 Prozent haben.

-lali-

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Zustimmung
vom Paul-Ehrlich-Institut
für neues COVID-19-Medikament
FYB207

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Region München – Mit „FYB207“ entwickelt Formycon AG – in Martinsried-Planegg – gemeinsam mit ihren akademischen Partnern Prof. Dr. Ulrike Protzer, Lehrstuhl für Virologie, und Prof. Dr. Johannes Buchner, Lehrstuhl für Biotechnologie der Technischen Universität München, einen effizienten antiviralen SARS-CoV-2-Blocker auf Basis eines langwirksamen ACE2-Immunglobulin Fusionsproteins. SARS-CoV-2 und andere Corona-Viren nutzen ACE2 auf der Oberfläche menschlicher Zellen als Eintrittspforte für die Infektion der Atemwege. Formycon hat daher das menschliche ACE2-Protein mittels computergestütztem Strukturdesign mit dem konstanten Teil des menschlichen Immunglobulin G4 (IgG4) verknüpft und damit einen sehr wirksamen SARS-CoV-2-Blocker geschaffen, der in-vitro die Infektion von Zellen vollständig verhindert!

Das für Corona-Viren beschriebene Risiko einer Krankheitsverstärkung durch Impfstoffe und Antikörper wird durch die Verwendung von IgG4 in der Fusion minimiert. „FYB207“ besitzt ferner eine natürliche enzymatische Aktivität, die möglicherweise zusätzlichen Schutz für die Lunge und das Herz-Kreislauf-System bei symptomatischen Patienten bietet. Da ACE2 der humane Rezeptor für das Spike Protein von SARS-CoV-2 ist, ist „FYB207“ gegen ein Ausweichen des Virus durch Mutation geschützt. Darüber hinaus kann „FYB207“ potenziell bei allen Corona-Viren eingesetzt werden, die ACE2 als Eintrittspforte benutzen.

Formycon hat nun für ihren innovativen SARS-CoV-2-Blocker „FYB207“ die Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zum vorgeschlagenen Entwicklungskonzept erhalten. Durch den „Scientific Advice“ unterstützt das nationale Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel die durch Formycon geplante Entwicklung von „FYB207“. Abgestimmt wurden vor allem die Analytik, Prozessentwicklung, Herstellung (sogenannter CMC-Teil: Chemistry-Manufacturing and Control) die präklinische Entwicklung sowie das Konzept der klinischen Prüfung Phase I und II, inklusive der damit verbundenen bioanalytischen Strategie.

Die Begutachtung der Anträge für die klinischen Prüfungen soll unter einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Alle präklinischen Aktivitäten sowie die Vorbereitungen für den Eintritt in die klinische Prüfung mit „FYB207“ schreiten somit planmäßig voran. Ferner bereitet Formycon ein „Scientific Advice Meeting“ mit der U.S. Food and Drug Administration (FDA) vor und hat sich „Gute Herstellungspraxis“-Kapazitäten (Good Manufacturing Practice / GMP) für „FYB207“ bei einem erfahrenen deutschen Hersteller gesichert.

„Wir freuen uns über das positive Feedback des Paul-Ehrlich-Instituts und sehen uns in der Entwicklung und der Herangehensweise von „FYB207“ bestätigt. Gerade im Hinblick auf die Virusmutationen wird ein wirksames Medikament zum unausweichlichen Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Mit „FYB207“ entwickeln wir eine wichtige Behandlungsoption für COVID-19 Patienten und tragen gleichzeitig zur Vorsorge gegen Ausbrüche neuer Corona-Viren bei“, betonte Dr. Carsten Brockmeyer, CEO der Formycon AG.

Dr. Stefan Glombitza, COO der Formycon AG ergänzte: „Das Beratungsgespräch mit dem Paul-Ehrlich-Institut hat uns Klarheit für unser Vorgehen bei der Entwicklung von „FYB207“ verschafft. Die Geschwindigkeit, mit der wir dieses Programm von ersten Laborstudien bis zum Eintritt in die klinische Studie voranbringen, spricht für das hohe Engagement aller Beteiligten. Menschen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind und Gefahr laufen, schwer zu erkranken oder gar zu versterben, benötigen dringend wirksame Medikamente.“

Über Formycon:
Formycon ist ein konzernunabhängiger Entwickler biopharmazeutischer Arzneimittel, insbesondere von Nachahmerprodukten (Biosimilars). Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf Therapien in der Ophthalmologie und Immunologie sowie auf weitere wichtige chronische Erkrankungen und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung bis zur klinischen Phase III sowie der Erstellung der Zulassungsunterlagen ab. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen Beitrag, um möglichst vielen Patienten den Zugang zu wichtigen und bezahlbaren Arzneimitteln zu ermöglichen. Derzeit hat Formycon vier Biosimilars in der Entwicklung. Basierend auf der umfangreichen Erfahrung in der Entwicklung biopharmazeutischer Arzneimittel, arbeitet das Unternehmen auch an der Entwicklung eines COVID-19 Fusionsproteins.

-am-

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Bürgerpreis
2021

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Region Bayern – Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2021 ist gestartet. Auch heuer würdigt die bayerische Volksvertretung mit der hohen Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „Gemeinsam stiften – Gemeinschaft stiften – Sinn stiften“. „Die Auslobung richtet sich an gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in Bayern, die sich mit ihren Projekten und dem Engagement von Ehrenamtlichen in herausragender Weise um das Gemeinwohl kümmern“, teilte die Bayerische Landtagspräsidentin und Miesbacher Stimmkreisabgeordnete – Ilse Aigner – mit.

Gemeinsam geht manches leichter: Eine Gemeinschaft kann oft viel mehr bewegen als der Einzelne. Das gilt auch für gemeinnützige Stiftungen, in die engagierte Menschen Mittel und Zeit einbringen, um etwas zu erreichen. Die Ideen und Projekte gemeinnütziger Stiftungen kommen – gemäß den Stiftungszielen – der Allgemeinheit zugute. Insbesondere in Bürgerstiftungen, also in „Stiftungen von Bürgern für Bürger“, machen sich Gleichgesinnte gemeinsam für eine Sache stark. Gemeinschaftlich möchten sie ihren Ort oder ihre Region lebenswerter machen, Menschen helfen, Gutes und Sinnvolles für die Gesellschaft tun.

Dieses ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Stiftungswesen stellt der Bayerische Landtag in den Mittelpunkt seines diesjährigen Bürgerpreises. Ausgezeichnet werden gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in Bayern, die mit sozialen Projekten in herausragender Weise dazu beitragen, dass Menschen im Freistaat durch den Einsatz und das Engagement von Ehrenamtlichen Gemeinschaft und Sinn erfahren.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2021 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Ferner kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts einzusetzen.

-am- Bild: bla

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„Made in Germany – Made in Ostbayern“
Dauerausstellung
zur
Industriegeschichte
Ostbayerns

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Region Amberg-Sulzbach – Im Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern in Theuern wird seit gut einem halben Jahr gewerkelt, gehämmert und gesägt, was das Zeug hält: „Wir wollen unseren Besuchern ein neues Highlight bieten, wenn wir nach Entspannung der Corona-Lage irgendwann wieder unsere Pforten öffnen dürfen“, erklärte der Museumsleiter Dr. Martin Schreiner.

Die Realisierung der neuen Dauerausstellung zur Industriegeschichte „Made in Germany – Made in Ostbayern, 1800 bis heute“ läuft trotz Corona auf Hochtouren und steht kurz vor dem Abschluss. Grund genug für einen Besuch des Landrats in Theuern. Dort präsentierte Dr. Martin Schreiner stolz Richard Reisinger die bisherigen Ergebnisse und den enormen Baufortschritt, der 2020 und 2021 erzielt werden konnte. Abgeschlossen werden sollen die Arbeiten an der neuen Dauerausstellung nach jetzigem Planungsstand noch Anfang April 2021, eine Eröffnung der Ausstellung ist aktuell für April 2021 geplant. Die Festlegung eines definitiven Termins könne aber selbstverständlich erst erfolgen, wenn absehbar sei, wie sich die Corona-Lage entwickeln werde.

Bei der Industriegeschichtsausstellung „Made in Germany – Made in Ostbayern“, handelt es sich um einen von insgesamt aktuell vier geplanten großen Präsentationsabschnitten, die zukünftig zusammen die neue Dauerausstellung des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern bilden werden. Die neue Ausstellung findet im ersten Stock des West- und Nordtraktes des Hammerherrenschlosses Theuern ihren Platz. Das Ausstellungsprojekt gehört aktuell flächenmäßig zu den größten Unternehmungen dieser Art in der Oberpfalz. Kuratiert wurde die Ausstellung von Dr. Ulrike Laufer.

Die Präsentation zeigt anhand von sechs Kapiteln die industrielle Entwicklung Ostbayerns – vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die Jetztzeit auf. Anfänge, Hochblüte, Krisen- und Boomzeiten der Oberpfälzer Industrie werden darin ausführlich dargestellt. Insbesondere der Präsentation gegenwärtiger Entwicklungen im Oberpfälzer Industriesektor geben die Planer viel Raum. Viele Oberpfälzer Unternehmen haben für die Ausstellung nicht nur aktuelle Produktionsbeispiele, sondern teilweise auch sehr wertvolle Objekte und Archivalien aus ihren Familien- und Unternehmensarchiven bereitgestellt.

Museumsleiter Dr. Martin Schreiner: „Durch die Ausstellung entsteht für eine traditionsreiche, vielfältige und immer noch sehr bedeutende Industrielandschaft Deutschlands ein unmittelbarer Präsentations- und Vergegenwärtigungsraum. Modernste Medientechnik und zahlreiche interaktive Ausstellungselemente laden zum Entdecken und Ausprobieren ein.“ Dabei bieten insbesondere sogenannte „Hands-on-Elemente“ vor allem jüngeren Museumsbesuchern die Gelegenheit, die Industriegeschichte der Region an vielen Stationen interaktiv und spielerisch zu entdecken. So soll vor allem die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Handwerk und Industrie geweckt und gestärkt werden – moderne Medientechnik hilft dabei.

Die Ausstellung, so erklärte Dr. Schreiner weiter, solle Industriewelten mit allen Sinnen erfahrbar machen: „Ihr grundlegend innovativer Charakter wurde entscheidend durch die enge Vernetzung und Kooperation mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH) gefördert.“ Ein technisches Highlight der Präsentation wird unter anderem eine Virtual-Reality-Station darstellen, die im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen dem Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern und der OTH Amberg-Weiden von Studenten entwickelt wurde. Die enge Kooperation mit dem Industriemuseum Lauf an der Pegnitz stellte durch intensiven Erfahrungsaustausch entscheidende Weichen bei der Entwicklung von innovativen Mitmach-Stationen und ermöglichte die Auslotung von musealen Schnittmengen im Bereich der Ausstellungskonzeption.

Landrat Richard Reisinger zeigte sich nach einem ausgedehnten Rundgang begeistert sowohl von den respektablen Baufortschritten als auch von der Idee: „Hier entsteht etwas, das unserer Region und darin besonders unserem Landkreis die Bedeutung zumisst, die ihnen zusteht. Der sanierte West- und Nordtrakt bildet dafür den idealen Rahmen. Die sechs Abschnitte dieser ersten Industrieausstellung der Oberpfalz in Geschichte und Gegenwart sind dazu angetan, auch jüngere Besucher zu faszinieren und für die Heimatgeschichte zu begeistern. Es ist alles da, vom Aufbruch ins Industriezeitalter bis zu Oberpfälzer Rennwagen und Raketen. Ich freue mich auf die Eröffnung!“

Die Neukonzeption und Realisierung der neuen Dauerausstellung zur Industriegeschichte Ostbayerns wird nicht nur im Rahmen des LEADER-Förderprogramms, sondern auch durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, die Landesstiftung und den Bezirk Oberpfalz großzügig unterstützt.

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Beim Museumsrundgang v.l.:
Museumsleiter Dr. Martin Schreiner, Landrat Richard Reisinger
und Tourismusreferent Hubert Zaremba

-laas- Bild: Joachim Gebhardt

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„Komm mit!“:
Neues Bildungsprojekt
gegen pandemiebedingte
Lernrückstände und Vereinsamung

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Region Augsburg – Die umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie grenzen alle ein – in besonderem Maße sind davon jedoch Kinder und Jugendliche betroffen: Wochenlange Schulschließungen und permanenter Verzicht auf den Kontakt mit Gleichaltrigen können zu Lerndefiziten und dem Gefühl von Isolation und Einsamkeit führen. Wer vor der Krise von keinerlei Benachteiligung betroffen war, kann sich inzwischen in einer völlig anderen Lage befinden; gleichzeitig hat sich die Situation für diejenigen, die ohnehin als benachteiligt galten, noch verschärft.

Dank des großzügigen Beitrags aus der Corona-Spendenaktion der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg, mit 70 Stiftungen die größte in der Region, sowie der Bezuschussung durch die Kreissparkasse Augsburg und die Brunnhuber Sozial-Stiftung hat das Bildungsbüro des Landkreises Augsburg nun das Projekt „Komm mit!“ auf den Weg bringen können, dessen Teilprojekte konkrete Lösungen für die schwierige, pandemiebedingte Lage vieler Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bieten. Die Einzelprojekte sind unter dem Titel „Komm mit!“ zusammengefasst und richten sich insbesondere auch an junge Menschen mit Sprachförderbedarf. „Gerade in der aktuellen Situation übernehmen wir Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen in der Region und verhindern so langfristig Bildungsungleichheiten“, so Horst Schönfeld, Vorstand der Kreissparkasse Augsburg. „Außerdem ermöglichen wir im Rahmen des Komm-mit-Projekts, dass Kinder und Jugendliche wieder gemeinsam, statt ausschließlich für sich alleine lernen“, erklärte Martin Sailer, Landrat des Landkreises Augsburg.

Erster Projektabschnitt startet an vier Standorten
Für den Einsatz der Spendengelder im Rahmen des Projekts „Komm mit!“ hat das Bildungsbüro vielfältige Ideen entwickelt, die jeweils auf den konkreten Bedarf im Bildungsbereich abzielen. Unter dem Titel „Deutsch erleben“ geht es im Bildungsprojekt um die Vermittlung von Deutschkenntnissen, insbesondere der Bildungssprache. „Die Schülerinnen und Schüler verbessern durch den Unterricht nicht nur ihre Sprachbeherrschung, sondern werden auf spielerischem Wege zum aktiven Gebrauch der Sprache motiviert“, erklärte Anna-Katharina Helwig, die im Bildungsbüro für Integrations- und Bildungsprojekte verantwortlich ist.

Der Einsatz von digitalen Medien fördere auch die Medienkompetenz. Das eingesetzte Fachpersonal, das die Lerngruppen leitet und aus dem Drittkräftepool des Landkreises bestellt wird, verfügt über eine Ausbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Mit insgesamt rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern startet „Deutsch erleben“ an fünf Grundschulen in Aystetten, Neusäß und Gersthofen. Anfang April erfolgt der Startschuss an den Grundschulen Biberbach, Westheim und Stadtbergen. Weitere Standorte sollen folgen.

Die verfügbaren Mittel werden bereits dafür verwendet, Kinder und Jugendliche in begründeten Einzelfällen finanziell zu fördern und ihnen auf diesem Wege die Teilnahme an Lernangeboten zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um bedürftige junge Menschen mit dringlichem Förderbedarf, denen beispielsweise der Zugang zu Angeboten – wie der Hausaufgabenhilfe – eröffnet wird. Gefördert werden dabei die Lernangebote öffentlicher Einrichtungen sowie Lernförderungen durch Ehrenamtliche. Seit Januar 2021 werden auf diese Weise vier Kinder und Jugendliche unterstützt. Analog zu „Deutsch erleben“ befindet sich aktuell das verwandte Teilprojekt „Mathe erleben“ in der Vorbereitung. Auch hierbei wird es um die Vermittlung und Übung der Fachkenntnisse in kleinen Arbeitsgruppen gehen.

-laa-

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Landesausstellung
„Typisch Franken“
2022

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Region Franken – Die Bayerische Landesausstellung „Typisch Franken“ in Ansbach kann kommen: Kunstminister Bernd Sibler, Heimatminister Albert Füracker und Ansbachs Oberbürgermeister Thomas Deffner unterzeichneten die entsprechende Kooperationsvereinbarung. Sie wird vom 25. Mai bis 6. November 2022 in dem im 18. Jahrhundert errichteten barocken Orangeriegebäude im markgräflichen Hofgarten gezeigt. Dort steht im Grünen Saal, im Blauen Saal sowie im Kuppelsaal eine Ausstellungsfläche von rund 900 Quadratmetern zur Verfügung.

Kunstminister Bernd Sibler betonte anlässlich der Vertragsunterzeichnung: „Meine Unterschrift ist mit einer großen Vorfreude auf eine neue Bayerische Landesausstellung in wunderbarer Umgebung verbunden. Ansbach atmet nicht nur Geschichte, sondern ist auch pulsierender Wissenschaftsstandort. Die Landesausstellung „Typisch Franken“ wird den Besucherinnen und Besuchern von Ansbach aus einen Blick auf ein umfassendes Abbild Frankens schenken. Ich bin mir sicher, dass dem Haus der Bayerischen Geschichte als Ausstellungsmacher wieder ein großer Wurf gelingt, der mindestens ganz Bayern in seinen Bann ziehen wird. Der Weg, Geschichte für die Menschen lebendig zu machen, hat sich mit unseren Landesausstellungen längst bewährt.“

„Der malerische Hofgarten und die Orangerie der Residenz Ansbach bilden den perfekten Rahmen für die Landesausstellung 2022. Der Garten ist „Typisch Franken“ im besten Sinne: Reich an Geschichte und gleichzeitig auch heute Treffpunkt für Jung und Alt. Die Besucherinnen und Besucher wird eine großartige Ausstellung erwarten, die in dieser geschichtsträchtigen Umgebung bestimmt zu einem besonderen Erlebnis wird!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Anbachs Oberbürgermeister Thomas Deffner ergänzte: „Es ist Ansbach eine Ehre Gastgeber für die Landesausstellung zu sein. Der Titel „Typisch Franken“ trifft in Ansbach mitten ins Herz. Die Besucher werden begeistert sein.“

Typisch Franken!?
In der Bayerischen Landesausstellung wird anhand von Exponaten und Hands-on-Stationen beleuchtet, was das Besondere an Franken ist. Unter „Franken“ werden die im heutigen Freistaat Bayern gelegenen fränkischen Regionen bzw. Bezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken verstanden. Thematisiert werden zum einen die Typisierungen und Klischees, die man Franken zuschreibt und die hinterfragt werden. Zum anderen werden ausgewählte (kultur-)historische Aspekte vorgestellt, die seit dem Mittelalter die verschiedenen fränkischen Herrschaften und Territorien – also Reichsstädte, Reichsritterschaften, Fürststifte und Adelsherrschaften – charakterisiert haben und die teils bis in die Gegenwart nachwirken. In der Gesamtübersicht ergibt sich das Bild fränkischer Vielfalt und Geschichte in seinen auch überregionalen Vernetzungen. Der kulturgeschichtliche Ansatz wird mit einer regional-geografischen Komponente verknüpft.

Die Ausstellung ermöglicht u.a. Entdeckungsreisen durch fränkische Räume und durch unterschiedliche Zeiten. Die Besucherinnen und Besucher gehen auf eine Spurensuche nach dem, was typisch für die vorgestellte Gegend ist bzw. sein könnte. Aus den regionalen Puzzleteilen entstehen spannungsreiche Bilder fränkischer Geschichten. Natürlich geht es auch um Franken als Wein- und Bierland, um fränkische Dialektformen, Kirchweih und Romantikvorstellungen – sowie um die Bratwurst. Die Bayerische Landesausstellung 2022 wird vom Haus der Bayerischen Geschichte, der Stadt Ansbach und der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen gemeinsam veranstaltet.

-stmwk-

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Kritik
an Pop-Up-Radwegen

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Region München – Das Fahrrad ist das ideale Verkehrsmittel für kurze Strecken und damit wichtiger Bestandteil in einem ausgewogenen Verkehrsmix, gerade in den Städten. Für den Ausbau der Radwege an Bundes- und Staatsstraßen stellt der Freistaat daher jährlich 40 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Dazu kommen weitere rund 40 Millionen Euro an Zuschüssen pro Jahr, welche die Kommunen aus den verschiedenen Förderprogrammen des Bundes und des Landes für den Ausbau ihres Radwegnetzes erhalten.

„Pop-Up-Radwege“, die nach einem Beschluss des Münchner Mobilitätsausschuss in diesem Jahr dauerhaft auf wichtigen Verkehrsachsen eingerichtet werden sollen, hält Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer für den falschen Weg: „Wir dürfen die verschiedenen Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen. Gerade in einer stark verkehrsbelasteten Stadt wie München braucht es nachhaltige Verkehrskonzepte und keine Maßnahmen nach dem „Sankt-Florians-Prinzip“ zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner.“ München war auch 2020 wieder mit weitem Abstand die Stauhauptstadt in Deutschland. Die Zeit, die jeder Fahrer im letzten Jahr in München im Stau verbringen musste, summiert sich auf 65 Stunden! Vor diesem Hintergrund kritisiert Schreyer den Beschluss des Mobilitätsausschusses der Landeshauptstadt: „Gerade bei größeren Entfernungen können die Menschen oft nicht auf das Auto verzichten. In dieser Situation Autofahrspuren zu streichen, wird die derzeitigen Verkehrsprobleme meines Erachtens nur noch weiter verstärken. Wir brauchen einen ausgewogenen Mix der verschiedenen Verkehrsträger“.

Eine ausgewogene Mischung der unterschiedlichen Verkehrsträger ist nicht nur ein Beitrag zu attraktiveren Innenstädten, sondern auch gut für Klimaschutz und Luftreinhaltung. Die Staatsregierung setzt daher Anreize, damit mehr Wege mit dem Rad zurückgelegt werden. In München fehle der Stadt laut Schreyer aber ein schlüssiges und nachhaltiges Konzept, was dem Klima nützt und die Luftqualität an besonders belasteten Straßenzügen verbessert: „Jede Minute, in der Autofahrer länger im Stau stehen, erhöhen sich Schadstoffbelastung und CO2-Ausstoß. Ob es dem Klima wirklich gedient ist, wenn man neben im Stau stehenden Autos radelt oder wohnt, wage ich zu bezweifeln. Die Förderung des Radverkehrs braucht dauerhafte, stadtplanerisch wie verkehrstechnisch sinnvolle Netzlösungen“. Gerade in den Städten brauche es daher nicht zuletzt aus ökologischen Gründen kluge Konzepte für ein Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

-stmb-

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Virtuelle
Ausbildungstour

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Region Deggendorf – Firmen suchen unbedingt Azubis, Schüler suchen Ausbildungsplätze- aber wie finden sie zusammen? In Zeiten von Corona ist dies noch schwieriger. Keine Berufsberater an den Schulen, keine Projekte zur Berufsorientierung und Praktika sind nur sehr eingeschränkt möglich. Eine gute Alternative haben der Arbeitskreis SchuleWirtschaft, die Agentur für Arbeit in Deggendorf und das Regionalmanagement Deggendorf ins Leben gerufen.

„Wir wollen den Schülerinnen und Schülern weiterhin Einblicke in die Unternehmen verschaffen und den direkten Kontakt mit den Personalverantwortlichen herstellen. Deshalb ist die Ausbildungstour in diesem Jahr virtuell!“, erläuterte Markus Steinhuber vom „Arbeitskreis SchuleWirtschaft“ die Intention hinter dem Projekt. „Mit dem Format geben wir den Schulen gleichzeitig eine berufsorientierende Maßnahme an die Hand, die sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht funktioniert. Damit schaffen wir eine gewisse Planungssicherheit für die Lehrer“, so Christiane Niedermeier, Vorsitzende vom „Arbeitskreis SchuleWirtschaft“.

-ladeg- Bild: ladeg

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Praxistest
für kompostierbare
Gemüse- und Obstbeutel

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Region Straubing – Im niederbayerischen Straubing werden erstmals in deutschen Supermärkten kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel eingesetzt. Der biologisch abbaubare Kunststoff schützt Obst und Gemüse beim Transport vor Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und anderen Umwelteinflüssen. Er besteht aus nachwachsenden Rohstoffen – u.a. Maisstärke. Bislang wurden in den vier Supermärkten neben Papiertüten auch Polyethylen-Beutel für Obst und Gemüse verwendet. Insgesamt kamen in Deutschland im Jahr 2019 mehr als 1,7 Milliarden herkömmliche, erdölbasierte Kunststofftragetaschen in den Verkehr. Für die Produktion eines halben Kilos Polyethylen benötigt man rund ein Liter Erdöl. Das Straubinger Modellprojekt findet – mit neun Partnern – unter der Federführung von C.A.R.M.E.N. – dem  „Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk “ des Freistaats Bayern statt. In einer sechsmonatigen Testphase sollen Fragen rund um die Kreislaufwirtschaft beantwortet werden.

-stmwi-

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200
Klimakoffer

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Region Bayern – Knapp 500 weiterführende Schulen in Bayern haben an der Verlosung der „Klimakoffer“ teilgenommen. Nun stehen die 200 Gewinner fest. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Auslosung in München: „Der Klimawandel ist längst in Bayern spürbar. Der aktuelle Klima-Report zeigt, dass die mittlere Temperatur in Bayern bis 2100 um bis zu maximal 4,8 Grad Celsius gegenüber dem Zeitraum von 1971 bis 2000 ansteigen könnte, wenn wir keine Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Umso wichtiger ist es, dass sich bereits die junge Generation intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. Wir müssen jetzt handeln. Mit den Klimakoffern bringen wir den Klimaschutz an Bayerns Schulen. Die Schülerinnen und Schüler können konkret erleben, wie der Klimawandel funktioniert und Ideen mitnehmen, wie er sich meistern lässt.“ Zusätzlich zu den 200 Klimakoffern gab es im Rahmen einer Sonderverlosung eine Diskussionsveranstaltung – mit Minister Glauber und Prof. Dr. Harald Lesch – an einer der teilnehmenden Schulen zu gewinnen. Die Gewinnerin dieses Preises ist die Maria-Ward-Realschule in Burghausen.

Die Verlosung der 200 Klimakoffer ist Teil des Projekts „Klimawandel: verstehen und handeln“ der Fakultät für Physik der LMU München um Dr. Cecilia Scorza, Koordinatorin für Öffentlichkeitsarbeit und Schulkontakte sowie Astrophysiker Prof. Dr. Harald Lesch. „Mit dem Klimakoffer ist es uns gelungen, die wissenschaftlichen Hintergründe, Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels für den MINT-Unterricht experimentell zu elementarisieren“, betonte Scorza. Lesch ergänzte: „Ich bin stolz auf unser Projekt. Der Klimakoffer ist große Klasse! Er funktioniert und macht klar, worum es geht.“

In den Klimakoffern sind Anleitungen und Materialien für zahlreiche Experimente enthalten, mit denen an den Schulen die Ursachen und Folgen des Klimawandels unmittelbar erforscht werden können. Die Klimakoffer werden aktuell noch von einer Caritaswerkstätte fertig gestellt, im Anschluss verpackt und an die Gewinnerschulen verschickt.

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Bei der Verlosung der Klimafoffer v.l.:
Prof. Dr. Harald Lesch, Dr. Cecilia Scorza und Umweltminister Thorsten Glauber

-stmuv- Bild: stmuv

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Feuerwehren
erhalten
Schwimmsauger

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Bei der Übergabe der Schwimmsauger v.l.:
Kreisbrandrat Alexander Möbus und
Florian Ramsl, Referent für Feuerwehrförderung bei der Versicherungskammer Bayern

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Region Unterallgäu – Die Versicherungskammer Bayern hat den Unterallgäuer Feuerwehren insgesamt 14 Schwimmsauger im Wert von 7.000 Euro gespendet. Mit einem Schwimmsauger kann eine Feuerwehr Löschwasser auch bei geringem Wasserstand aus einem Gewässer pumpen – es genügt eine Wasserhöhe von nur fünf Zentimetern. „Gerade in trockenen, heißen Sommern, wie in den vergangenen Jahren, wird schon mal das Löschwasser knapp“, so Kreisbrandrat Alexander Möbus. Ein Schwimmsauger sei hier enorm praktisch, vor allem, wenn man auf Löschwasser aus Teichen oder Bächen angewiesen sei.

-laua- Bild: Eva Büchele

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Klimaschutz
im Spiegel der Gesellschaft

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Region Bayern – Bayern setzt bei Fragen des Klimaschutzes auf den Rat und die Unterstützung von Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen. Kürzlich erfolgte nun die Berufung des neuen „Bayerischen Klimarats“ in München. Neben den drei bisherigen Klimaräten wurden auch drei neue Mitglieder ernannt. „Der Klimarat ist unser wissenschaftlicher Kompass in Zeiten des Klimawandels. Wir setzten auf ein interdisziplinäres Team aus hochkarätigen Persönlichkeiten. Ihr Sachverstand wird uns voranbringen. Klimaschutz ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft. Die drei neuen Mitglieder werden die Perspektiven des Mittelstandes und der Kommunen in unsere Beratungen einbringen. Unser Ziel ist ein offener Austausch mit neuen konkreten Ideen. Ich danke unseren Klimaräten für ihr Engagement. Wir sind gemeinsam Werber für den Klimaschutz“, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.

Der „Bayerische Klimarat“ wird auf Grundlage des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vom Umweltministerium für drei Jahre berufen und berät die Staatsregierung zu Fragen des Klimawandels und Klimaschutzes. Er tagt regelmäßig unter dem Vorsitz des Umweltministers. Dem neuen „Bayerischen Klimarat“ gehören weiterhin Prof. Dr. Karen Pittel vom Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre am ifo-Zentrum München, Prof. Dr. Harald Lesch, Professor für Physik an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Lehrbeauftragter für Naturphilosophie an der Hochschule für Philosophie München, sowie Prof. Dr. Dr. Jörg Völkel, Professor für Geomorphologie und Bodenkunde an der Technischen Universität München, an. Neu in das Gremium berufen wurden Barbara Scheitz, Geschäftsführerin der Andechser Molkerei Scheitz GmbH sowie Marcus Steurer, Geschäftsführer der infra fürth gmbh, und Dr. Johannes Gnädinger, Geschäftsführender Gesellschafter der Prof. Schaller UmweltConsult GmbH.

In seiner ersten Sitzung hat der „Bayerische Klimarat“ die Arbeit aufgenommen und über die Weiterentwicklung der Klimaoffensive der Bayerischen Staatsregierung beraten. Ein Thema dabei war das kürzlich von Umweltminister Glauber vorgeschlagene „Klima-Paket II“. „Der aktuelle Klima-Report zeigt, dass wir handeln müssen. Wir agieren eng verzahnt mit dem Bund. Werden dort die Klimaziele angepasst, zieht Bayern mit. Wir müssen vor allem die Möglichkeiten beim Ausbau der Photovoltaik auf staatlichen Gebäuden und der Renaturierung von Mooren im staatlichen Eigentum verstärkt nutzen. Im Sonnenland Bayern brauchen wir mehr Photovoltaik für eine erfolgreiche Energiewende“, resümierte Glauber. Der neue Klimarat will demnächst in einem Workshop die ersten Handlungsschwerpunkte festlegen.

-stmuv-

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75 Jahre
Glück in Zahlen

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Region Bayern –Eindreiviertel Jahrhundert Glück in Zahlen! 75 Jahre Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern bedeutet: Insgesamt 20 Milliarden Euro an Gewinnen, über 1000 neue Millionäre und Einzelgewinne bis zu 90 Millionen Euro. Das sind historische Superlative und ist alles im sicheren und verantwortungsvollen staatlichen Rahmen möglich. Selbst wer nicht gewinnt, weiß, dass sein Einsatz wichtigen Zielen zu Gute kommt. Dadurch sind eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich sowie im Breitensport möglich. So gewinnen alle Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat“, betonte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Jubiläums, das LOTTO Bayern begeht.

Die Staatliche Lotterieverwaltung kann auf erfolgreiche 75 Jahre zurückblicken und ist gleichzeitig für die Zukunft gut gerüstet. Die neun bayerischen Spielbanken sind seit 2019 ebenfalls Teil von LOTTO Bayern. Pünktlich zum Jubiläum ändert sich nun auch entsprechend der Name. Aus der „Staatlichen Lotterieverwaltung“ wird künftig die „Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung“. Mit dem neuen Namen ist nun auch die Zugehörigkeit der Spielbanken nach außen erkennbar.

Am 12. März 1946 wurde die „Bayerische Staatslotterie“ als staatliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen errichtet. Zu Beginn der 1950er Jahre zählte die Staatliche Lotterieverwaltung bereits zu den Vorreitern in Deutschland. So gehörte Bayern zu den ersten Ländern, in denen LOTTO 6aus49 angeboten wurde. LOTTO Bayern ist seit 2013 Federführer der GlücksSpirale, der Soziallotterie, welche die Gesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock gemeinsam durchführen. Seit Beginn der GlücksSpirale findet die Ziehung der Gewinnzahlen jeden Samstag in München auf der Theresienhöhe bei LOTTO Bayern statt.

-stmfh-

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Lieferkettengesetz:
Unternehmerische
Sorgfaltspflicht
soll europäischen Rechtsrahmen bekommen

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Kürzlich stimmte das Europaparlament über einen Bericht zu einem europäischen „Lieferkettengesetz“ ab. Diesem Bericht ist ein Gesetzesvorschlag beigefügt, mit dem das Parlament schon vor der Veröffentlichung des entsprechenden Kommissionsentwurfs seine Erwartungen deutlich machte. Der Bericht des Rechtsausschusses (JURI) hat die Unterstützung aller Fraktionen im Parlament.

Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in EU
Die Freie Wähler-Europaabgeordnete, Ulrike Müller, ist grundsätzlich für den Gesetzesvorschlag des Parlaments: “Es ist wichtig und richtig, dass wir auf europäischer Ebene einen einheitlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen schaffen. Dabei geht es auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen in unserem Binnenmarkt.” Müller fordert, dass der Mechanismus auf internationalen Standards – wie beispielsweise den UN Leitprinzipien oder den OECD Empfehlungen – aufbauen müsse; dies ist im Parlamentsbericht so vorgesehen. Er dürfe jedoch nicht dazu führen, dass sich Unternehmen aus Lieferkettenbeziehungen zu schwierigen Regionen zurückziehen.

Bislang fehlen internationale Standards
Kritisch bewertet Müller, dass der Bericht Verpflichtungen nicht nur auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, sondern auch auf Umweltverhalten allgemein und auf gute Unternehmensführung bezieht: “Im Bereich Umwelt und Unternehmensführung fehlen bisher internationale Standards. An dieser Stelle sollten nicht Unternehmen in die Pflicht genommen werden, europäische Standards andernorts zu etablieren. Es ist vielmehr die Aufgabe der Kommission und der Mitgliedsstaaten, auf internationale Standards hinzuarbeiten”, so Müllers Einordnung.

Keine bürokratische Mehrbelastung für KMU
Als Freie Wählerin hat Müller ein besonderes Augenmerk auf kleine und mittlere Unternehmen und deren bürokratische Belastung. Diesbezüglich bewertet sie den Berichts grundsätzlich positiv. Sie betont, dass die praktische Ausgestaltung auf europäischer Ebene bei bürokratischem Aufwand und Kosten die besondere Situation von KMU berücksichtige: “Laut Vorschlag soll das Gesetz nur börsennotierte KMU und KMU mit besonders hohen Risiken in der Lieferkette betreffen. Außerdem sollen Unternehmen eine Erklärung über die Abwesenheit von Risiken in der Lieferkette abgeben können.” Positiv bewertet sie auch die Wahl eines risikobasierten Ansatzes, da dieser generell den Aufwand reduziere.

An anderer Stelle geht Müller der Bericht in diesem Zusammenhang aber nicht weit genug: „Besonders für KMU müssen Zertifizierungssysteme als Ansatz zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht offenstehen. Für viele KMU würde der Aufbau eigener Strukturen zu erheblichen Mehrkosten führen. Vertrauenswürdige Zertifizierungssysteme sind hier eine pragmatische Lösung.“ Ferner begrüßt die Europaabgeordnete, dass der Bericht keine Ergebnisverpflichtung vorsieht, sondern von den Unternehmen im Rahmen einer Bemühungspflicht “verhältnismäßige Maßnahmen” einfordert. “Wichtig ist bei dieser Regelung allerdings, dass ein Gesetzesvorschlag hier Rechtssicherheit bietet und die Bemühungspflicht nicht stark interpretationsbedürftig ist”, betont Müller.

Freie Wähler in Deutschland drängen auf praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen
Hubert Aiwanger, Freie Wähler Bundesvorsitzender, begrüßt das Lieferkettengesetz, warnt jedoch auch davor, dass heimische Firmen nicht über Gebühr belastet werden dürfen: „Das gut gemeinte Lieferkettengesetz darf sich nicht zum weltfremden Bürokratiemonster entwickeln! Es ist zwar richtig, auf die weltweite Einhaltung von Sozialstandards hinzuwirken. Ein Unternehmen kann aber schwerlich alle Zulieferer und deren Zulieferer weltweit zuverlässig kontrollieren. Hier müssen auf staatlicher Ebene noch mehr internationale Standards festgezurrt werden, die Unternehmen können nicht das Versagen der internationalen Politik auffangen.”

Unternehmen tragen Verantwortung für gesamte Lieferkette
Die Lieferketten-Richtlinie soll für alle großen Unternehmen sowie börsennotierte und sogenannte “Hoch-Risiko”-KMU gelten. Die Unternehmen sollen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes für die gesamte Lieferkette zuständig sein. Sie sollen eine “Erklärung über die Abwesenheit von Risiken” abgeben können. Auf Regelungen zur strafrechtlichen Haftbarkeit wird verzichtet. Die Mitgliedsstaaten sollen vielmehr sicherstellen, dass im Rahmen des nationalen Rechts die Möglichkeit für zivilrechtliche Klagen besteht.

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Alpenrand-Magazin Archiv 2021/02

Ulrike Müller, Freie Wähler-Abgeordnete in Brüssel und Straßburg:
„Es ist die Aufgabe der Kommission und der Mitgliedsstaaten,
auf internationale Standards hinzuarbeiten“

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„In den Augen der Freien Wähler in Deutschland kann das Lieferkettengesetz einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit leisten. Dafür sind jedoch verbindliche und nachvollziehbare Richtlinien für Unternehmen erforderlich, wann die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Zulieferer und Lieferketten erfüllt ist. Dort, wo Unternehmen jedoch keinen Einfluss auf die einzelnen Arbeitsschritte haben, hält man eine formale Haftung der Unternehmen für nicht umsetzbar“, resümierte Ulrike Müller.

-am- Bild: um

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Miesbacher
Schüler
des Jahrgangs 1936
spendeten Klassenkasse

an das Caritas Kinderdorf in Irschenberg

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Region Miesbach –Freundschaften fürs Leben“ – unter diesem Motto trafen sich die Schüler des Jahrgangs 1936 aus Miesbach regelmäßig zu Klassentreffen. Nachdem die Teilnehmer nun schon alle hochbetagt sind und keine weiteren Treffen im großen Stil mehr geplant sind, hatte Peter Neumann, der Kassierer des Jahrgangs 1936, die Idee, die verbliebene Klassenkasse für einen gemeinnützigen Zweck zu spenden. Die ehemaligen Klassenkameraden waren von dem Vorschlag begeistert und stimmten der Spende zu.

Wolfgang Hodbod, Leiter der Caritas Kinderdorf-Jugendhilfeeinrichtung in Irschenberg, nahm die Spende in Höhe von 1.370 Euro sehr erfreut entgegen. „Die Spende wird ganz im Sinne der Gönner zur schulischen Förderung der Kinder und Jugendlichen im Caritas Kinderdorf eingesetzt!“, so Hodbod.

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Letztmalig trafen sich die Miesbacher Schüler des Jahrgangs 1936
im September 2017 zu einen geselligen Beisammensein

-fl- Bild: cki

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Positionspapier
„Bus und Bahn einfach machen“

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Region Bayern – Die Grünen im Bayerischen Landtag haben ein detailliertes Konzept für flächendeckende Verkehrsverbünde in Bayern beschlossen. Kernpunkt ist eine Neustrukturierung: In Zukunft soll es in Bayern nur noch fünf Verbünde geben, die sich weitgehend an den Bezirksgrenzen orientieren – oder sogar einige Bezirke zusammenfassen. So ist in dem Konzept ein ostbayerischer Verkehrsverbund mit Niederbayern und der Oberpfalz angedacht. Ferner soll sich der Freistaat sehr viel stärker finanziell engagieren, um die Verbünde dauerhaft zu fördern. „Der bayerische Nahverkehr gleicht derzeit einem Flickerlteppich. Der Zustand ist in weiten Teilen Bayerns nicht ansatzweise geeignet, die Verkehrswende zu unterstützen“, erklärte Landtagsabgeordneter Toni Schuberl aus Passau. 

Weite Teile Bayerns haben keinen vollwertigen Verkehrsverbund mit Bus und Bahn oder „On-Demand- und Sharing“- Angeboten. „Die Mobilitätswende ist eine der Grundvoraussetzungen für effektiven Klimaschutz. Für zukunftsfähige Mobilität brauchen wir ein Netz aus Bus, Bahn, Fahrrad- und Fußwegen, das allen Menschen bequem und einfach Mobilität auch ohne eigenes Auto ermöglicht. Dafür brauchen wir auch in unserer Region eine Perspektive. Wichtig ist, dass man in ganz Ostbayern mit einem Ticket fahren kann“, forderte Rosi Steinberger, Landtagsabgeordnete aus Kumhausen.

Für Toni Schuberl ist auch eine Berücksichtigung der Ilztalbahn im Verbundgutachten wichtig. „Das ist nicht nur ökologisch, sondern auch sozial – und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe für alle. Eine wichtige Basis für die verstärkte Nutzung der Öffentlichen ist, dass man sich in ganz Bayern nach dem Prinzip „eine Fahrkarte“ bewegen kann: Egal welche Verkehrsmittel man auf dem Weg von A nach B nutzen möchte, es gilt dasselbe Ticket. Auch in allen Zügen des Nahverkehrs. Nur mit einem einfach nutzbaren System und gutem Angebot steigen mehr Menschen vom Auto zu Bus und Bahn um“, so Schuberl. „Mit fünf großen, leistungsfähigen Verkehrsverbünden, flächendeckend in ganz Bayern, schützen wir das Klima und unterstützen die Verkehrswende“, ergänzte Dr. Markus Büchler, MdL, Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen.

Derzeit existieren in Bayern insgesamt zwölf vollwertige Verbünde, die höchst unterschiedlich strukturiert und bedeutsam sind. Weiter gibt es 25 Verkehrsverbünde ohne Integration von Bahntickets, acht Verbünde nur für Fahrplankoordinierung und manche Landkreise bleiben ganz ohne Verbund. Insgesamt besteht ein Dschungel an Tarifen, Strukturen und Angeboten, der das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oft unattraktiv macht. „Darüber hinaus lässt die Staatsregierung die Kommunen – wie so oft – finanziell im Regen stehen. Ein Landkreis, der einem bestehenden Verkehrsverbund beitreten will, muss dafür hohe Beträge zahlen. Hier muss der Freistaat koordinieren und kofinanzieren“, resümierte Rosi Steinberger.

-am-

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Baby-Mützchen
für Neugeborene

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Region Cham – Familien mit Babys, die in den „Sana Kliniken Cham“ das Licht der Welt erblicken, dürfen sich über ein Baby-Mützchen als Geschenk freuen. Andrea Löffler, die Schirmherrin der Hilfsaktion „Bürger helfen Bürgern“, konnte Bettina von Armansperg, Sprecherin der Hebammen auf der Geburtsstation der „Sana-Kliniken Cham“, einen Teil der insgesamt 1.600 gespendeten Mützchen übergeben.

„Die Mützchen werden gerade im OP-Bereich und Aufwachraum immer wieder dringend benötigt. Eine wunderbare Sache, die gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt, da der Vorrat an Baby-Mützchen zur Neige geht. Noch dazu handelt es sich um eine hervorragende Qualität aus reiner zertifizierter Bio-Baumwolle“, so von Armansperg.

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Bei der Übergabe der Baby-Mützchen v.l.:
Bettina von Armansperg und Andrea Löffler

-lacha- Bild: Reimund Früchtl

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Forstliche
Gutachten

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen/Miesbach – Sind klimastabile Mischbaumarten – wie Eiche, Tanne oder Bergahorn – an den Wäldern der Zukunft ausreichend beteiligt? Das ist eine der zentralen Bewertungen der „Forstlichen Gutachten“, die alle drei Jahre erstellt werden. Als gesetzlich vorgesehene Grundlage der Abschussplanungen für die Jahre 2022 bis 2025 untersuchen u.a. die Försterinnen und Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen heuer wieder rund 50.000 junge Bäumchen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach auf Verbiss durch Rotwild, Rehwild und Gamswild.

„Mit der statistisch abgesicherten Inventur haben wir die Entwicklung der kleinen Waldbäume genau im Blick und können beurteilen, wie sich die nächste Waldgeneration entwickelt. Leider können wir aufgrund der Corona-Pandemie keine Informationsveranstaltung für alle Beteiligten anbieten“ “, so Christian Webert, Bereichsleiter „Forsten“ des AELF Holzkirchen. Trotz der erschwerten Situation sei es aber wichtig, dass die an der Abschussplanung beteiligten Personengruppen die Möglichkeit bekommen, die Aufnahmen zu begleiten. „Durch eine Abfrage haben wir gewährleistet, dass interessierte Jäger und Grundeigentümer mit jeweils einem Vertreter bei den Aufnahmen anwesend sein können. Wir haben derzeit strenge Spielregeln zu beachten, möchten die Transparenz bei der Aufnahme im Rahmen der Vorgaben aber unbedingt erhalten“, betonte Webert.

Die Försterinnen und Förster des AELF Holzkirchen sind in den nächsten Wochen unterwegs, um an 2650 Aufnahmepunkten in den beiden Landkreisen Daten zu erheben. „Die Zahlen bilden dann die Grundlage für die forstfachliche Bewertung der Situation der Waldverjüngung 2021“, so Webert. Auf der Ebene von 14 sogenannten Hegegemeinschaften, einem Zusammenschluss benachbarter Reviere, werden so die Einflüsse durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Um innerhalb dieser Hegegemeinschaften nochmals genauer auf das einzelne Jagdrevier zu schauen, wurden 2012 für das dreijährigen Gutachten ergänzende Revierweisen-Aussagen eingeführt.

„In unserem Amtsbereich haben die Revierweisen-Aussagen schon wesentlich längere Tradition – oftmals sogar jährlich – und unterstützen einen intensiven Austausch zwischen Jagdpächtern und Grundeigentümern. Wie wichtig unseren Jägern und Waldbesitzern diese neutrale Aussage durch den örtlichen Förster ist, zeigt sich auch daran, dass sie in den meisten der 235 Jagdreviere beider Landkreise beantragt wurde. Unabhängig davon, wie die Beurteilung des letzten Gutachtens ausgefallen ist. Anfang Juli sollen die Daten ausgewertet und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt sein. Nach der Gelegenheit zur Stellungnahme zum Zahlenwerk werden bis November die Forstlichen Gutachten gefertigt und an die unteren Jagdbehörden zur Weitergabe an die Beteiligten versandt“, so Webert.

-am- Bild: aelfhoki

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42,9 Millionen Euro
Förderung
für ein Batterieprojekt

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Region Bayern – Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern fördern ein Batterie-Projekt des bayerischen Spezialisten für Graphit und Faserverbundwerkstoffe „SGL Carbon“ in Meitingen im Landkreis Augsburg, in Höhe von insgesamt 42,9 Mio. Euro bis 2029. Dieser Betrag beinhaltet eine gemeinsame Förderung von 24,86 Millionen Euro für Projekte am SGL-Standort. Die Bundesregierung fördert mit weiteren 18 Millionen Euro eine enge Zusammenarbeit der SGL Carbon-Standorte in Meitingen und Polen – zur weiteren Entwicklung der Batteriematerialien.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger übergab gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundeswirtschaftsministeriums, Elisabeth Winkelmeier-Becker, einen Förderbescheid an das Unternehmen. Aiwanger: „Gerade für das Autoland Bayern ist der Aufbau einer eigenen Batteriefertigung enorm wichtig. SGL Carbon belegt, dass Bayern ein hervorragender Standort für diese Technologie ist. Durch das geförderte Projekt wird unsere Führungsrolle weiter ausgebaut. Denn die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir müssen die hierfür benötigten Batteriezellen möglichst in Bayern produzieren, um wirtschaftlich an dieser Technologie teilzuhaben und unabhängiger von Lieferanten aus Drittländern zu werden. Wir wollen die Wertschöpfung in Bayern.“

Gefördert wird SGL Carbon im Rahmen einer Fördermaßnahme des Bundes als „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI). Bund und Länder investieren insgesamt drei Milliarden Euro in den Aufbau der Batteriefertigung in Deutschland. Damit soll die technologische Kompetenz zur Fertigung von Batteriezellen am Standort Deutschland gestärkt werden. Bayern übrnimmt für die Projekte im Freistaat eine Kofinanzierung in Höhe von 30 Prozent der jeweiligen Fördersummen. Neben SGL Carbon werden im Freistaat auch Projekte bei BMW, Varta in Nördlingen und Alumina Systems in Redwitz gefördert.

Das IPCEI-Projekt von SGL Carbon in Meitingen zielt darauf ab, in enger Zusammenarbeit mit SGL Graphite Solutions in Polen verbesserte und neue Herstellungs- und Veredlungsprozesse für aktuelle und künftige Anodenmaterialien zu entwickeln und zu skalieren. Dabei liegt der Fokus auf dem Pilot- und Vorserienmaßstab in Form von energie- und emissionsreduzierten Verfahren.

-stmwi-

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20 Jahre
Schulnetzwerk
MINT-EC

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Region Bayern – Bei der digitalen bayerischen Jubiläumsfeier von „MINT-EC“ trafen sich 100 Teilnehmende aus Bildung und Wirtschaft, um das zwanzigste Jubiläum des nationalen Excellence-Schulnetzwerks zu feiern. Das Programm bot einen spannenden Mix aus Keynotes und Workshops sowie einer Podiumsdiskussion mit Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer bayme/vbm/vbw, Ministerialdirektor Stefan Graf, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, sowie Wolfgang Gollub, Vorstandsvorsitzender MINT-EC.

Zum zwanzigjährigen Bestehen hatte das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC zu einer digitalen Jubiläumsveranstaltung, bei der insbesondere die herausragende Förderung von bayerischen Schulen im MINT-Bereich, der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik umfasst, im Fokus steht, eingeladen.

Im Gründungsjahr 2000 startete das nationale Excellence-Schulnetzwerk mit 34 Schulen. Derzeit vernetzt „MINT-EC“ rund 330 Schulen (Sekundarstufe II) mit herausragendem MINT-Profil bundesweit und bietet deren Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen Maßnahmen für Studien- und Berufsorientierung sowie für Unterrichts- und Schulentwicklung.

„MINT-EC ist eine Erfolgsgeschichte; sie beruht auf exzellenten und engagierten Schulen, die untereinander sowie mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft eng vernetzt sind,“ so Wolfgang Gollub, Vorstandsvorsitzender MINT-EC. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo hob zum Jubiläum die besondere Rolle der Naturwissenschaften für die Zukunftsfähigkeit des Landes hervor: „Zukünftige Forschungsergebnisse und Entdeckungen unserer heutigen Schülerinnen und Schüler werden auch der Schlüssel zur Lösung dann aktueller, globaler Probleme wie Pandemien oder Klimawandel sein. Die Förderung des MINT-Nachwuchses von der frühkindlichen Phase bis hin zu den Universitäten hat in Bayern hohe Priorität. Das zeigt auch der überdurchschnittliche Anteil von knapp 20 Prozent, den bayerische Schulen im deutschlandweiten Netzwerk MINT-EC ausmachen“, so der Minister.

Seit 2013 fördern die Arbeitgeberverbände der bayerischen Metall- und Elektronindustrie sowie die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Aktivitäten von „MINT-EC“ im Rahmen einer Excellence-Initiative. Dank dieser besonderen Förderung und der Unterstützung durch das Kultusministerium konnte das Schulnetzwerk im Freistaat deutlich ausgebaut werden. Inzwischen sind rund 60 bayerische Gymnasien mit starkem MINT-Profil in das Programm eingebunden und profitieren von den Maßnahmen zur Schulentwicklung und Talentförderung.

„Die Fachkräftesicherung im MINT-Bereich bleibt eine Daueraufgabe für die bayerische Wirtschaft. Schulprogramme, die schon früh die Begeisterung junger Menschen für Technik wecken sowie ein starkes Netzwerk MINT-orientierter Schulen bieten hierzu hervorragende Möglichkeiten. Genau hier setzt „MINT-EC“, den wir als Hauptförderer unterstützen, an. Wir gratulieren dem „MINT-EC“ e.V.
herzlich zum Jubiläum “, so „bayme/vbm/vbw“-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

In Workshops hatten die Teilnehmenden Gelegenheit sich zu Themen wie „Digitaler Transformation“, „Wertebildung in MINT-Fächern“ oder „Mobiles Lernen“ fortzubilden und auszutauschen. Ferner stellten sich die drei bayerischen Leuchtturmschulen – das Johann-Schöner-Gymnasium in Karlstadt, das Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium in Cham sowie das Dürer-Gymnasium in Nürnberg – aus dem „MINT-EC“-Netzwerk vor und präsentierten ihre innovativen Schulkonzepte – mit einem Fokus auf Netzwerkentwicklung und digitaler Bildung.

„MINT-EC“ – Das nationale Excellence-Schulnetzwerk
„MINT-EC“ ist das nationale Excellence-Netzwerk von Schulen mit Sekundarstufe II und ausgeprägtem Profil in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Es wurde im Jahr 2000 von den Arbeitgebern gegründet und arbeitet eng mit deren regionalen Bildungsinitiativen zusammen. „MINT-EC“ bietet ein breites Veranstaltungs- und Förderangebot für Schülerinnen und Schüler sowie Fortbildungen und fachlichen Austausch für Lehrkräfte und Schulleitungen. Das Netzwerk mit derzeit 332 zertifizierten Schulen mit rund 353.000 Schülerinnen und Schülern sowie 29.000 Lehrkräften steht seit 2009 unter der Schirmherrschaft der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK). Hauptförderer von „MINT-EC“ sind der Arbeitgeberverband Gesamtmetall im Rahmen der Initiative „think ING.“ sowie die Siemens Stiftung und die bayerischen Arbeitgeberverbände bayme/vbm/vbw.

-stmuk-

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Atomare
Endlagersuche
braucht Transparenz
und Bürgerbeteiligung

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Region Bayern – Die laufende Endlagersuche in Deutschland wird nur Akzeptanz finden, wenn die Menschen bestmöglich eingebunden sind. Bayern begleitet die Endlagersuche in Deutschland konstruktiv aber auch kritisch. Wir setzen bei der Endlagersuche auf Transparenz und Wissenschaftlichkeit. Bei der Suche muss die Sicherheit der Menschen an erster Stelle stehen. Bayern setzt auf eine sichere Barriere durch das Wirtsgestein. Begleitende technische Lösungen sind nicht ausreichend“, betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

Um die Interessen insbesondere der vom Suchverfahren umfassten Regionen bestmöglich zu bündeln, wurde das „Bayerische Begleitgremium Endlagersuche“ eingerichtet. Es soll die betroffenen Kommunen und die Menschen vor Ort optimal unterstützen. Es wurde bereits ein gut eingespieltes Kommunikationsnetzwerk zu allen interessierten Landkreisen und Kommunen etabliert. „Die Staatsregierung steht fest an der Seite der Regionen. Ein enger Austausch bietet die Chance, den Suchprozess aktiv mitzugestalten. Das Bayerische Begleitgremium stellt den direkten Draht zwischen Staatsregierung und Kommunen her. So sind die bayerischen Kommunen mit den aktuellen Informationen versorgt“, so Glauber. Bei der erfolgten Infoveranstaltung – zur Vorbereitung auf den 1. Beratungstermin der „Fachkonferenz Teilgebiete“ – haben über 160 Kommunalvertreter teilgenommen und aktuelle Informationen ausgetauscht. Das Begleitgremium bündelt dabei die Fragen der Beteiligten und unterstützt die Kommunen bei der Abstimmung weiterer Schritte.

Im Zuge der laufenden Endlagersuche hat der Freistaat sich außerdem mit einer kritischen Stellungnahme zum Zwischenbericht an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gewandt. Glauber: „Der vorliegende Zwischenbericht zur Endlagersuche hat einige Fragen aufgeworfen. Die Kritikpunkte müssen zeitnah von der BGE berücksichtigt und die betroffenen Gebiete schnellstmöglich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.“ In der Stellungnahme konnten die Experten des Geologische Dienstes vom Landesamt für Umwelt (LfU) aufzeigen, bei welchen bayerischen Teilgebieten eine Fehleinschätzung gesehen wird und wo ein entsprechender Ausschluss erfolgen muss.

In der Stellungnahme des bayerischen LfU wird beispielsweise kritisiert, dass ein in Bayern ausgewiesenes Teilgebiet im Tongestein deutlich zu groß bemessen sei. Bei zwei weiteren Teilgebieten ebenfalls im Tongestein seien außerdem sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen ausgewiesen worden, die noch dazu zwischen aktiven Störungszonen liegen. In einem anderen ausgewiesenen Teilgebiet in kristallinem Wirtsgestein habe die BGE außerdem kristallines Wirtsgestein identifiziert, auf dessen Verbreitung im relevanten Tiefenbereich zwischen 300 bis 1.300 Meter weder geowissenschaftliche Karten noch Ergebnisse von Tiefbohrungen hinweisen. Auch in einem weiteren Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein sei die Annahme geeigneter Gesteinsformationen durch die BGE nach aktueller Datenlage teilweise unzutreffend. Allein dieses Gebiet umfasst eine Fläche von mehreren hundert Quadratkilometern.

-stmuv-

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Woche
der
Ausbildung

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Region Bayern – Ende des Sommers startet in Bayern traditionell das neue Ausbildungsjahr. Die bayerische Staatsregierung organisiert deshalb ab 15. März die bayernweite „Woche der Ausbildung“, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Überblick über die Ausbildungsvielfalt zu ermöglichen. Sie können sich an sechs Tagen aus über 400 Angeboten beispielsweise von Industrie- und Handwerksbetrieben und Fachschulen ein eigenes Bild über ihren Traumberuf und den künftigen Ausbildungsplatz machen. Coronabedingt liegt der Fokus heuer auf vielen Online-Angeboten.

Die bayernweite Woche der Ausbildung erfolgt vom 15. bis 21. März. In diesem Zeitraum wird die gesamte Bandbreite der beruflichen Aus- und Weiterbildung gezeigt. Die Informationsangebote reichen beispielsweise von einem Online-Bewerbertag beim Bäcker (16.3.2021) über eine virtuelle Betriebsbesichtigung beim Intralogistik-Unternehmen Jungheinrich (18.3.2021) bis hin zu einem Live-Talk mit dem Starnberger Koch Maximilian Moser über seinen eigenen Weg vom Azubi zum Michelin-Sterne-Koch. (19.3.2021).

Eingeleitet wird die Woche am 15. März 2021 um 11.30 Uhr mit einem Live-Event, bei dem Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert – mit Vertretern der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern – zu dem Thema „Corona-Pandemie & Ausbildung? Jetzt erst recht!“ diskutiert. Anschließend gibt es eine Talk-Runde mit Ausbildungsprofis und Auszubildenden. Schüler, Lehrer und Eltern können ihre Fragen rund um das Thema Bewerbung und Ausbildung während des Online- Gesprächs im Live-Chat stellen.

-stmwi-

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Die Welt
wird immer
digitaler

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Region Bayern – Eine neue Software des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit Verbraucherdaten zu kommunizieren und leicht verständlich darzustellen, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte anlässlich der Vorstellung der neuen Software auf der 3. Netzwerkkonferenz zur Digitalisierung: „Die Welt wird immer digitaler. Auch die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung nochmal einen großen Schub gegeben. Umso wichtiger ist es, den Verbraucherschutz dabei ernst zu nehmen. Verbraucher sollen sich im Dschungel der digitalen Welt leicht zurechtfinden und schnell entscheiden können, wem und zu welchem Zweck persönliche Daten anvertraut werden. Die Software unterstützt Unternehmen dabei, Datentransparenz in der Praxis verständlich umzusetzen. Das schafft Vertrauen. Ich appelliere an die Unternehmen, ihrer digitalen Verantwortung nachzukommen und diese einfache Möglichkeit zur Datentransparenz zu nutzen. Die neue Software ist ein echter Gewinn für Unternehmen und Verbraucher.“

Die Software „Data Process Modeler“ (DPM) wird kostenlos und Open Source zur Verfügung gestellt. Neben der Software bietet auch die neue „Privacy by Design-Webseite“ der Themenplattform Verbraucherbelange Hilfestellungen für Unternehmen, um datensparsame Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Die Webseite erklärt wie „Privacy by Design“ im Unternehmensalltag helfen kann und bietet die erste deutschsprachige Wissensdatenbank mit Anleitungen für datensparsame Softwarelösungen – sogenannte „Privacy Patterns“. Ziel ist es, Unternehmen im Sinne des kooperativen Verbraucherschutzes zu unterstützen, damit möglichst viele Produkte und Dienstleistungen bereits datensparsam beim Verbraucher ankommen.

-stmuv-

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SchulKinoWoche
Bayern

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Region Bayern – Auf geht’s zur 14. „SchulKinoWoche Bayern“! Nachdem im letzten Jahr das landesweit größte Projekt zur Förderung der Film- und Medienkompetenz kurz vor Eröffnung coronabedingt abgesagt werden musste, wird nach herausfordernden Monaten im Frühjahr 2021 wieder eine „SchulKinoWoche Bayern“ stattfinden. Erstmalig wird die Projektwoche über einen Zeitraum von zehn Tagen vom 26. April bis 5. Mai angeboten. Bayerische Schülerinnen und Schüler dürfen sich dann wie gewohnt auf ein Filmprogramm freuen, das auf Jahrgangsstufen, Unterrichtsfächer und lehrplanrelevante Inhalte abgestimmt ist.

Die Spannbreite an künstlerisch und pädagogisch wertvollen Filmen reicht von ausgezeichneten Kinderfilmproduktionen über beeindruckende Dokumentar- und spannende Animationsfilme – bis hin zu Literaturverfilmungen. Kinos haben sich als kulturelle Lernorte im Schulalltag fest etabliert. An der 14. „SchulKinoWoche Bayern“ beteiligen sich heuer 120 Kinos in 109 Städten und öffnen ihre Säle nach langen Schließungszeiten aller Voraussicht nach wieder für den Unterricht im Kino. Alle Veranstaltungen im Rahmen der „SchulKinoWoche“ finden unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben statt. Ferner gelten in den teilnehmenden Kinos detaillierte Hygiene- und Schutzkonzepte, um Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrkräften einen sicheren Besuch zu gewährleisten. So wird die Teilnehmerzahl pro Kino entsprechend den Saalgrößen auf die vorgegebene Anzahl sowie auf rein geschlossene Lerngruppen oder Klassen beschränkt. Zusätzliche Termine ermöglichen ein Angebot von flexiblen Veranstaltungen. Falls es im Frühjahr zu weiteren Einschränkungen des Schul- und Kulturbetriebs kommen sollte, ist ein alternatives Digitalprogramm geplant.

Starkes medienpädagogisches Gesamtkonzept
Ein umfangreiches didaktisches Begleitprogramm wird bei der „SchulKinoWoche“ auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung stehen. Für eine optimale Vor- und Nachbereitung der Filme im Unterricht sorgen kostenlose Unterrichtsmaterialien zum Download sowie digitale Zusatzangebote. Bereits im Vorfeld der Projektwochen wurden im Februar und März für Lehrerinnen und Lehrer filmpädagogische Online-Fortbildungen angeboten, um sie auf den vielseitigen Umgang mit dem Medium Film bestens vorzubereiten.

Herzstück der „SchulKinoWochen“ sind die medienpädagogischen „KinoSeminare“, die auch innerhalb der 14. Runde der Filmbildungswochen vielerorts stattfinden. Schülerinnen und Schüler haben hier die einmalige Gelegenheit, mit Filmschaffenden oder Expertinnen und Experten in Kontakt zu treten, mehr über Filminhalt und Hintergründe zu erfahren, über Filmsprache zu diskutieren und diese zu analysieren. Neben „KinoSeminaren“ vor Ort, die eine differenzierte Auseinandersetzung im Kinosaal ermöglichen, wird es 2021 zusätzliche Onlineformate geben, in denen die Auseinandersetzung mit dem gesehenen Film vertieft wird.

Ausgewählte Sonderprogramme zu aktuellen Schwerpunktthemen runden die diesjährige SchulKinoWoche ab. Die Filme der angebotenen Sonderreihen setzen sich u. a. mit Bioökonomie im Rahmen des Wissenschaftsjahrs 2020/21 oder den 17 Zielen der UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige, gerechte und lebenswerte Zukunft auseinander. Besondere gesellschaftliche Relevanz und Aktualität haben die Themen „Rassismus, Polizeigewalt und Schwarzes Leben im US-Kinofilm“, ein Sonderprogramm, das in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung entstanden ist. Aktuell ist auch der Themenschwerpunkt „Wirklichkeit – gestern und heute“ mit Filmen zur Zeitgeschichte, zum gesellschaftlichen Wandel und zur politischen Bildung.

Über die „SchulKinoWochen“
Die „SchulKinoWochen“ sind ein bundesweites Filmbildungsangebot von VISION KINO – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz. VISION KINO ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Film- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Sie wird unterstützt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Filmförderungsanstalt, der Stiftung Deutsche Kinemathek sowie der „Kino macht Schule“ GbR, bestehend aus dem Verband der Filmverleiher e. V., dem HDF Kino e. V., der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e. V. und dem Bundesverband kommunale Filmarbeit e. V. Die Schirmherrschaft über VISION KINO hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übernommen.

Die „SchulKinoWoche Bayern“ ist ein Projekt von VISION KINO, koordiniert und durchgeführt vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Das Kultusministerium unterstützt die „SchulKinoWoche“ als Bildungsmaßnahme zur Förderung von Film- und Medienkompetenz.

-stmuk-

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Geflügelpest

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Region Bayern – Die Geflügelpest (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat deshalb bayernweit alle Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, in den HAPAI-Risikogebieten die Aufstallung des Geflügels anzuordnen sowie Geflügelhalter zu verpflichten erweiterte Aufzeichnungen – beispielsweise zu Todesfällen innerhalb des Bestandes – zu führen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen (Wild-)Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel – wie zum Beispiel Enten und Gänse – befällt. Für diese Tiere ist die Geflügelpest oft tödlich. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

In Bayern sind über die Landesfläche verteilt bislang 23 Fälle bei Wildvögeln sowie drei Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Die bisherigen Fundorte HPAI-positiver Wildvögel liegen zu einem weitaus überwiegenden Teil in HPAI-Risikogebieten. Vor diesem Hintergrund und einer steigenden Häufigkeit des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern, kommt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seiner aktuellen Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zum Ergebnis, dass insbesondere für Geflügelhaltungen in HPAI-Risikogebieten ein besonders hohes Risiko für den Eintrag von HPAI über Wasservögel besteht.

-am-

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Girls’ &
Boys’ Day

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Beim Aktionstag „Girls‘ bzw. Boys‘ Day“ handelt es sich um einen bundesweiten Schnuppertag für Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei „typisch weibliche“ bzw. „typisch männliche“ Berufsbilder kennen lernen.  Die Anmeldung der Betriebe für den „Girls‘ Day / Boys‘ Day erfolgt unter www.girls-day.de bzw. www.boys-day.de durch Eintragung in die jeweilige Aktionslandkarte. Außerdem befinden sich auf diesen Seiten Informationen über den Schnuppertag, Checklisten und kostenlose Werbematerialien.

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Inzidenzabhängige
Erleichterungen
beschlossen

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In der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen Deutschland und Bayern jetzt vor entscheidenden Wochen: Angesichts der Virusvarianten setzt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf den erfolgreichen Kurs der Vorsicht und Umsicht. Der Ausbruch einer dritten Pandemiewelle muss unbedingt verhindert werden. Entscheidend ist ein kluges und ausbalanciertes Konzept mit Leitplanken. Mehr Testungen, mehr Impfungen und weitere Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln einschließlich FFP2-Maskenpflicht sind maßgeblich.

Der bayerische Ministerrat begrüßte die Weiterentwicklung des Impfkonzepts. Die Einbindung der Vertrags- und Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Ärzte – wie auch die weitestmögliche Ausschöpfung des Intervalls zwischen den zwei Impfungen – wird die Impfgeschwindigkeit deutlich steigern. Auch die angekündigte Freigabe von „AstraZeneca“ für Über-65-Jährige wird die Durchimpfung der besonders vulnerablen Altersgruppe deutlich beschleunigen.

Für Bayern besonders bedeutsam ist die Möglichkeit zur prioritären Nutzung der Impfstoffe in stark betroffenen Grenzregionen. Ausdrücklich positiv ist die zugesagte umfassende Einbeziehung der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne. Wegweisend für weitere Schritte ist diese massive Ausweitung der Impfkapazitäten. Schnellstmöglich muss es heißen: Jeder, der will, bekommt eine Impfung!

Beschlüsse:
Die Beschaffung von 11,5 Mio. Antigen-Schnelltests pro Monat bis 30.06.2021 – für 183 Millionen Euro – sowie die Beschaffung von je 12,4 Millionen Selbsttests für die Monate März bis Mai 2021 und von 17,7 Mio. Selbsttests für Juni 2021 – für 284 Millionen Euro – ist beschlossen. Für die Beauftragung der Apotheken als Schnellteststellen werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Millionen Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung gestellt. An der regelmäßigen Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen einschließlich Behinderteneinrichtungen wird festgehalten. Ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hat künftig die zuständige Kreisverwaltungsbehörde regelmäßige – mindestens zweimal wöchentliche – Reihentestungen der in diesen Einrichtungen Beschäftigten anzuordnen.

Für alle Öffnungsschritte gilt der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“. In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Geltung ab 8. März 2021 bis einschließlich 28. März 2021 geregelt, dass die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten ab 8. März 2021 wieder erweitert wird und sich nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt – ist. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab dem 8. März 2021 Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter – für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche – und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März 2021 inzidenzabhängig weitere Öffnungen möglich. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt: Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter. Ferner erfolgt die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist wieder möglich.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt: Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. Eine Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung möglich. Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich – auch auf Außensportanlagen – ist möglich.

Ab 22. März 2021 sind weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, ist eine Öffnung der Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich möglich. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, ist eine Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Kontaktnachverfolgung möglich. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.

Öffnungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos ist für Besucher mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest möglich. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ist unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen möglich.

Steigt jedoch die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 maßgeblich waren. Die Details der Öffnungen richten sich nach Rahmenkonzepten, welche die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Wissenschaft und Kunst sowie für Digitales bzw. des Innern, für Sport und Integration, jeweils im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen.

Künftige weitere Öffnungsschritte
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird gemäß der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren, nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden werden.

Kontaktnachverfolgung
Es wird aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form – beispielsweise mittels einer App – erfolgen kann. Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.

Einreisequarantäne
Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 28. März 2021 verlängert. Für die Einreise – speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten – gelten folgende Änderungen: Die Quarantänedauer beträgt hier künftig 14 Tage, statt bisher nur zehn Tage. Die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung -Negativtest am fünften Tag nach der Einreise – verkürzt werden. Die sonstigen Quarantäneausnahmen für die Einreise aus Virusvariantengebieten – u.a. für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler – bleiben unverändert.

Schulen
An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“. Der Unterricht an den Schulen findet ab 15. März 2021 in Schritten statt: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen und Förderschulen Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt. Zur besseren Planbarkeit gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.

Kinderbetreuungseinrichtungen
In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.

Stärkung der Sozialkontakte in Alten- und Pflegeheimen
Dank der deutlich fortgeschrittenen Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte – Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen – ermöglicht werden, und zwar sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet. Dabei sind weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umzusetzen.

-bsr-

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Frauen
müssen endlich
so viel verdienen können
wie Männer

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Angela Merkel: „Wir brauchen Parität in allen Bereichen der Gesellschaft“

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Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnt in ihrem aktuellen Podcast mit Blick auf den Weltfrauentag an, immer wieder kritisch zu hinterfragen, was auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter noch fehle. „Es kann nicht sein, dass Frauen unsere Gesellschaften maßgeblich tragen und gleichzeitig nicht gleichberechtigt an wichtigen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligt sind“, betonte die Kanzlerin. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dies zu ändern.

Gerade in der Corona-Pandemie seien schon überwunden geglaubte Rollenmuster zu erkennen. „So sind es doch wieder vermehrt Frauen, die den Spagat zwischen Homeschooling, Kinderbetreuung und dem eigenen Beruf meistern. Und es sind vor allem auch Frauen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz in sozialen und Pflegeberufen derzeit besonders gefordert sind“, unterstreicht Merkel. So werde die Regierung auch immer wieder daran arbeiten, dass Familie und Beruf noch besser vereinbar sind. Dafür sei der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter von großer Bedeutung. Hierbei unterstütze der Bund die Länder seit Jahren intensiv.

Es gehe in den Bemühungen der Bundesregierung um nicht mehr, aber auch nicht weniger als um gleiche Chancen von Männern und Frauen, um echte Gleichstellung. Dazu gehört auch: Frauen müssen endlich so viel verdienen können wie Männer! Deshalb brauchen wir Parität in allen Bereichen der Gesellschaft“, so Angela Merkel. Sie ist sich außerdem sicher, dass die jüngst auf dem Weg gebrachte Quotenregel für Vorstände die deutsche Wirtschaft stärken werde.

-bkin- Bild: Bundesregierung/Kugler

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Homeoffice
ist und bleibt
fester Bestandteil
einer modernen Arbeitswelt

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern geht bei „Homeoffice“ mit gutem Beispiel voran. Homeoffice ist und bleibt ein fester Bestandteil unserer modernen Arbeitswelt, darüber sind sich auch der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sowie der Vorsitzende des bayerischen Beamtenbunds e.V. (BBB), Rainer Nachtigall, einig. „Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran: Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Möglichkeiten, Familie und Beruf in bestmöglicher Weise in Einklang zu bringen – auch durch Homeoffice. Mit Beginn der Pandemie hat der öffentliche Dienst seine hohe Leistungsfähigkeit und Flexibilität erneut unter Beweis gestellt. In Rekordzeit und nahezu reibungslos wechselten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice. Wir haben uns schnell angepasst, zusätzliche Arbeitsschritte ins Digitale übertragen, Abläufe umgestaltet und neue, geschützte Kommunikationswege integriert. Dabei war und ist die Verwaltung in dieser schwierigen Pandemiezeit extrem gefordert. An die bereits geschafften Fortschritte wollen wir anknüpfen. Unser Ziel ist es, Arbeitsprozesse weiter zu digitalisieren, aber auch ein gesundes Gleichgewicht zwischen Präsenz an Dienststelle und Arbeit im Homeoffice zu finden, und zwar für ein dauerhaft flexibles, modernes und familienfreundliches Arbeitsmodell in der staatlichen Verwaltung“, betonte Füracker.

BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall: „Der Freistaat Bayern hat Großartiges geleistet und bei den Beschäftigungsbedingungen in kürzester Zeit möglich gemacht, was nur möglich zu machen war. Zusammen mit dem großen persönlichen Einsatz der Beschäftigten auch im privaten Umfeld, sind wir dahin gekommen, wo wir heute stehen. Jetzt müssen wir das, was im Angesicht der Pandemie Hals über Kopf geschaffen wurde, auf dauerhaft verlässliche Beine stellen – gerade auch jetzt, während das Ende der Pandemie noch nicht absehbar ist. Es geht um technische Ausstattung auch im Homeoffice, Ausgestaltung von Arbeitszeitregelungen, Umsetzung von Datenschutz und Cybersecurity und wo nötig Gesundheitsmanagement. Wir haben da noch einiges zu tun! Die zeitliche Dauer der Pandemie wird für alle zur Belastungsprobe. Hier muss speziell im öffentlichen Dienst und u. a. im Homeoffice gegengesteuert werden. Das alles wird es uns ermöglichen, in Zukunft von einer völlig veränderten modernen Arbeitswelt zu profitieren, welche die bestmögliche Vereinbarkeit von privaten und beruflichen Bedürfnissen noch besser sicherstellt, als dies bisher bereits der Fall ist. Das fördert die Nachwuchsgewinnung und zeigt dem restlichen Arbeitsmarkt den künftigen Weg. Das werden wir gemeinsam und in enger Zusammenarbeit angehen!“

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie der Besucher in den Behörden hat der Freistaat Bayern seine Homeoffice-Möglichkeiten in der Corona-Pandemie nochmals massiv erweitert. Dieses Angebot wird intensiv genutzt: In der Ministerialverwaltung arbeiten beispielsweise derzeit zwischen 60 – 90 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice. Der Freistaat digitalisiert die Arbeitswelt der Beamtinnen und Beamten immer weiter, beispielsweise mit elektronischen Akten, Videokonferenzen und Angeboten von Online-Veranstaltungen oder Online-Schulungen. Die staatliche IT-Beschaffung unterstützt diesen Trend und stellt verstärkt mobile Endgeräte für eine höhere Arbeitsplatz-Flexibilität und komfortableres Arbeiten im Homeoffice zur Verfügung. Selbstverständliches Homeoffice gehört zur Weiterentwicklung des regulären Arbeitsalltags.

-stmfh-

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Erfolgreiche
Start-ups
und talentierte Jungmanager

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Region Bayern – Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben in Deutschland verändert und auch die Wirtschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Im neuen „Projekt JUNIOR“ können Schüler wie im richtigen Wirtschaftsleben eine Firma gründen, eine Geschäftsidee entwickeln, Kapital besorgen und ihr Produkt vermarkten. Die Idee ist keine Unternehmenssimulation, sondern findet am echten Markt statt. Mit Unterstützung der Lehrkräfte als Schulpaten und ökonomischen Experten als Wirtschaftspaten können sich Schüler als Jungunternehmer ausprobieren und eigene Geschäftsideen auf ihre Markttauglichkeit überprüfen.

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung fiel die Startklappe für die jungen Unternehmen, die zum zweiten Halbjahr ins Geschäftsleben einsteigen. JUNIOR ist eines der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Programme zur Durchführung eines Schülerunternehmens. Es ist in Bayern seit 25 Jahren etabliert und an vielen Schularten präsent. Die Durchführung eines Schülerunternehmens fördert bei Schülern vielfältige Selbst-, Sozial- und Fachkompetenzen – vor allem im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich. Die Schüler sollen dabei in ihrer Berufsorientierung gestärkt werden und einen praxisnahen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge erhalten.

-stmuk-

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Register-
Modernisierung

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Der Bundesrat hat mit der Zustimmung zum Registermodernisierungsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung gemacht. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach, die sich im Bundesrat für das Gesetz stark gemacht hat, erklärte: „Das ist ein Riesensprung bei der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Unsere Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht serviceorientierte, digitale Behörden. Durch die Registermodernisierung ersparen wir ihnen beispielsweise den Aufwand, Nachweise, wie etwa eine Geburtsurkunde, bei jedem Antrag erneut vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn aktuelle Daten vorliegen und den Bürgerinnen und Bürgern zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es freut mich sehr, dass wir im Bundesrat den Weg dafür bereiten konnten.“

Derzeit verfügt die deutsche Registerlandschaft über mehr als 375 Registertypen. Diese sind zum Teil zentral, aber auch dezentral geführt. Qualität und Aktualität der Daten sind über die verschiedenen Register hinweg sehr unterschiedlich. Für die klare Identifizierung einer Person wird künftig als zentrales Merkmal die Steueridentifikationsnummer verwendet. Durch das Gesetz wird damit ein registerübergreifendes Identitätsmanagement ermöglicht, um so die Verwaltungsdigitalisierung datenschutz- und verfassungskonform voranzutreiben.

Gerlach betonte: „Entscheidend ist für mich ein hohes Datenschutzniveau, das durch das Registermodernisierungsgesetz erfüllt wird. Bei Datenübermittlungen über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg prüfen unabhängige Stellen im Voraus, ob eine Abfrage und die dazugehörige Übermittlung gestattet sind. Die Bürgerinnen und Bürger können ferner über ein sogenanntes „Datencockpit“ nachträglich Auskunft erhalten, welche konkreten Daten zwischen Behörden übermittelt wurden. Das schafft Transparenz. Wir nehmen zur Umsetzung der Registermodernisierung die Einwilligung und damit Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger klar in den Fokus. Das neue Registermodernisierungsgesetz erleichtert damit auch den Bürgerinnen und Bürgern den Umgang mit ihren eigenen Daten.“

-stmd- Bild: am

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Bürger-
Beschwerden
über LINT-Züge
der Bayerischen Regiobahn

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Region Miesbach – Beschwerden rund um das Thema Lärm, die von Anwohnerinnen und Anwohnern an Bahnstrecken der Bayerischen Regiobahn (BRB) immer wieder an sie herangetragen worden sind, hat Landtagspräsidentin und Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner zum Anlass genommen, sich vor dem geplanten nächsten Runden Tisch im Mai über den aktuellen Sachstand und den Fortschritt der eingeleiteten Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu informieren. Per Videokonferenz tauschte sie sich mit Verantwortlichen der BRB sowie der Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft (TBG), der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, aus. Der Zwischenstand: Einige Bereiche wie „Tür-Sounder“ und „Druckluftlärm“ konnten bereits deutlich verbessert werden. Weiter herausfordernd bleibt das Thema „Kurvenquietschen“. Aber auch hier zeichnet sich eine dauerhafte Lösung ab, die allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Arnulf Schuchmann, Technischer Geschäftsführer bei der BRB, referierte über die umgesetzten Maßnahmen: Die „Tür-Sounder“, also die Pfeiftöne, die für Sehbehinderte beim Öffnen und Schließen der Türen zu hören sind, seien seit Ende November 2020 auf die adaptive Steuerung umgestellt worden. In Abhängigkeit von der Umgebungslautstärke wird die Lautstärke der Türsignale damit leiser oder lauter, maximal bis zu den in der Norm festgelegten Werten. Damit sind die Türsignale – innen wie außen – in aller Regel deutlich leiser als vorher. Es gebe hier keine Beschwerden mehr von Anwohnern, sondern positive Rückmeldungen von Mitarbeitern und Fahrgästen.

Auch das „Bremsenquietschen“ habe durch das Einfahren der neuen Züge deutlich nachgelassen. Bei den meisten Zügen höre man praktisch nichts mehr. Auch hier lägen keine neuen Beschwerden vor. Beim Ablassen der Druckluft bei „Bremsproben“ kommt es zu einer Art Knall, der zu Beschwerden führt. Auch hier sei laut Schuchmann mittlerweile eine Lösung gefunden worden: Bis Ende Juni sollen der Einbau eines Schalldämpfers und Verlegung der Leitung in das Fahrzeug über die Bühne gehen. In Bayrischzell werden im Rahmen einer Sperrpause für den Umbau des elektronischen Stellwerks Schliersee/Bayrischzell Ende April und Ende Mai auch die Gleise 1 und 2 an die stationäre Druckluftanlage angeschlossen. Hierdurch müssen die Motoren beim Aufrüsten der Fahrzeuge deutlich kürzer laufen.

Ferner sei die Planung für die stationäre Druckluftanlage in Tegernsee weitgehend abgeschlossen, wie Heino Seeger, Geschäftsführer der Tegernsee Bahn, berichtete. Diese Anlage bewirke, dass die Motoren der Fahrzeuge im Stand deutlich kürzer laufen müssen, da sie mit der Druckluft aus der Anlage versorgt werden. Nicht befriedigend, aber nicht weiter änderbar ist die Situation bei den sogenannten „Makrophonen“, den Signalen, die an Bahnübergängen zwingend abgegeben werden müssen. Hier ist laut Schuchmann eine Reduzierung der Lautstärke innerhalb der Norm um ungefähr drei Dezibel erreicht worden. An der Anbringung der „Makrophone“ – Schallwinkel und Position auf dem Zugdach – könne wegen entsprechender Vorgaben nichts verändert werden. „Die einzig nachhaltige und wirksame Lösung ist und bleibt die technische Sicherung von Bahnübergängen oder deren Schließung“, resümierte Schuchmann, damit die Pfeiftafeln abgebaut werden könnten.

Beschwerden von Anwohnern erfolgen weiter zum Thema „Kurvenquietschen“: Hohe Erwartungen setzt man hier in so genannte „Absorberringe“, mit denen die Räder der Züge künftig ausgestattet werden sollen. Dass diese Lärmquelle damit dauerhaft ausgeschaltet wird, gilt als sehr wahrscheinlich. Auch Vibrationen dürften damit der Vergangenheit angehören. So schätzt das auch Prof. Dr.-Ing. Markus Hecht ein, Leiter des Fachgebiets Schienenfahrzeuge am Institut für Land- und Seeverkehr der Technischen Universität Berlin. Voraussichtlich Ende April erfolgt die Lieferung der ersten „Absorberringe“, mit denen zunächst ein Testfahrzeug bestückt wird. Die Finanzierung teilen sich BEG und BRB.

Sollten sich die Erwartungen erfüllen, können nach und nach alle Züge mit den neuen Rädern ausgestattet werden. Natürlich gehe das nicht von heute auf morgen, darauf wiesen die Vertreter von BRB und TBG hin. Die Ringe müssten zunächst produziert und im Anschluss die Räder aller 31 Züge umgebaut werden. Hier müsse man von einer Zeitspanne bis zu einem Jahr ausgehen, bis die Arbeiten abgeschlossen seien.

Auch wenn sie neben den Absorberringen bestenfalls eine unterstützende Wirkung haben, setzt man zwischenzeitlich zusätzlich auf „Spurkranzschmieranlagen“, die allerdings ständig neu eingestellt werden müssen. Schwierig sei es, so die Verantwortlichen der BRB und TBG, lückenlos und dauerhaft zu prüfen, ob diese richtig funktionieren, gerade bei wechselnder Witterung. Daher sollen Fahrzeuge jetzt mit sogenannten Daten-Loggern ausgestattet werden. Diese prüfen im Betrieb die Funktionalität der mobilen Schmieranlagen. Damit kann schnell und dauerhaft ermittelt werden, ob die Schmieranlagen die richtige Menge an der richtigen Stelle abgeben. Weitere technische Einrichtungen sind geplant, um vom Zug aus auf jede Eventualität passgenau mit Schmiermittel reagieren zu können.

Im Bereich der Tegernsee-Bahn setzt man ferner auf den Test einer neueren stationären „Spurkranzschmieranlage“, da die bestehende laut Heino Seeger seit dem Jahr 2005 auf das Vorgängermodel „Integral“ als Triebfahrzeug eingestellt war und zuverlässig gearbeitet hatte. Nach Aussagen des neuen Herstellers hätten diese Anlagen an anderen Orten signifikant die Geräusche reduziert. Allerdings seien hier noch einige Fragen zu den Themen „Umweltverträglichkeit des Schmiermittels“, „bewältigbare Steigung der Fahrzeuge bei Verwendung des Schmiermittels“ sowie „Finanzierung und Umsetzungszeitpunkt“ offen.

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Ilse Aigner: „Es ist einiges umgesetzt worden, das ist gut. Allerdings sind wir noch nicht da, wo wir hinwollen.
Aber ich gehe davon aus, dass alle Verantwortlichen gemeinsam das „Quietschproblem“ in absehbarer Zeit
in den Griff kriegen werden. Daran muss weiter mit Hochdruck gearbeitet werden!“

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„Allerdings“, so Aigner, „geht es leider nicht so schnell, wie wir das gerne hätten. Auch das gehört zur Wahrheit.“ Im Mai – wenn voraussichtlich die ersten Testergebnisse zu den Absorberringen vorliegen – soll ein neuer Runder Tisch zum Thema LINT-Züge der Bayerischen Regiobahn stattfinden.

-am- Bilder: am,  Rolf Poss

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Freie Fahrt
für Bahnhofsmissionen
in Bayern

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Region Bayern – Weniger Bürokratie und finanzielle Erleichterungen für die Bahnhofsmissionen in Bayern: Der Freistaat hat sich mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im bayerischen Nahverkehr geeinigt, dass für diese wichtige soziale Einrichtung bei dienstlichen Fahrten künftig kein Ticket mehr nötig ist. „Die Bahnhofsmissionen fördern mit ihrer wichtigen Arbeit auch die Akzeptanz des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene. Ich freue mich deshalb, dass nun alle Beschäftigten der Bahnhofsmissionen im Job kostenfrei mit den Zügen des bayerischen Schienenpersonennahverkehrs fahren können. Mir ist es sehr wichtig gewesen, diese Freifahrten in ganz Bayern zu ermöglichen. Wer ehrenamtlich allein reisende Kinder oder hilfsbedürftige Menschen begleitet, soll dafür kein eigenes Ticket benötigen. Das dadurch eingesparte Geld können die Bahnhofsmissionen an anderer Stelle besser für ihre hervorragende Arbeit einsetzen. Ich denke, das ist kurz vor dem 125-jährigen Jubiläum der Bahnhofsmissionen in Bayern eine tolle Solidaraktion der Eisenbahnverkehrsunternehmen.“

Bereits seit 2010 gibt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, in ihren Ausschreibungen vor, dass den Beschäftigten der Bahnhofsmissionen für Begleitfahrten Freifahrten gewährt werden müssen. Auf Vermittlung des Freistaats haben die bayerischen Verkehrsunternehmen nun auch für all jene Strecken, für die die Verträge schon vor dem Jahr 2010 abgeschlossen worden sind, analoge Vereinbarungen mit der Bahnhofsmission getroffen. Außerdem hat der Freistaat erreicht, dass in Zukunft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahnhofsmissionen auch auf dem Weg zu Fortbildungen, Tagungen und Fachveranstaltungen kostenlos unterwegs sind.

In Bayern gibt es 13 Bahnhofsmissionen mit insgesamt rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 350 Ehrenamtliche. Sie geben Reisenden Hilfestellung beim Ein-, Aus- und Umsteigen, helfen beim Fahrkartenkauf, betreuen unbegleitete Kinder auf Bahnreisen und unterstützen ältere Menschen, Schwangere und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beim Umsteigen. Bei Bedarf gibt es eine kleine Stärkung und Aufenthalt bei Zugverspätungen oder -ausfällen, und zwar derzeit, soweit es die Pandemieregelungen erlauben.

Die Anfänge der Bahnhofsmission gehen in Deutschland auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück, als im Zuge der Industrialisierung vermehrt Mädchen und junge Frauen in die Städte kamen, um dort Arbeit zu finden. Einrichtungen der beiden christlichen Kirchen sowie damals auch der israelitischen Kultusgemeinden kümmerten sich um diese Frauen und boten ihnen Schutz und Hilfe. Die erste Bahnhofsmission in Deutschland wurde 1894 in Berlin gegründet, die erste Bahnhofsmission in Bayern anno 1897 auf dem „Centralbahnhof“ in München.

-stmb-

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Roboter
versendete
Leistungsberichte
von Gymnasiasten

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Region Oberbayern – Ein neuer Software-Roboter erspart am Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten den Lehrkräften viel Arbeit. Im Rahmen des vom Bayerischen Staatsministeriums für Digitales unterstützten Modellprojekts „Robot Process Automation (RPA)“ versendete der Roboter die sogenannten Leistungsstandberichte, welche die Schüler anstelle eines Zwischenzeugnisses erhalten, an die Eltern der Schüler. Für diese Verwaltungstätigkeit wären ansonsten dutzende Arbeitsstunden nötig gewesen. Die Software soll nach und nach genutzt werden, um verschiedene Verwaltungsvorgänge zu automatisieren. Derzeit wird geprüft, das Pilotprojekt auf weitere Schulen auszuweiten.

-stmd-

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Auch
Familien
sind Systemrelevant

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Region Bayern/Tirol – Das strenge Corona-Grenzregime der Bundesrepublik Deutschland an der bayerisch-österreichischen Grenze bringt auch binationale Familien und grenzübergreifende Paare in Not. „Mütter und Väter binationaler Beziehungen können ihre Kinder, ihre Partner aktuell nur sehen, wenn sie sich einer zehntägigen Quarantäne unterziehen. Das ist eine viel zu hohe Hürde“, betonte Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete der Freien Wähler und Mitglied der Kinderkommission im Bayerischen Landtag. Gemeinsam mit ihrem Kollegen, dem Europaausschussvorsitzenden Tobias Gotthardt, hat sie in der Regierungsfraktion eine klare Position: „Familien müssen sich wieder begegnen dürfen, wenn sie bei Grenzübertritt einen gültigen, negativen PCR-Test vorweisen und sich direkt an der Grenze nochmal einem Schnelltest unterziehen.“

Für Gotthardt ist klar: „Familien sind systemrelevant! Entsprechend sollten wir sie an der Grenze behandeln“. Der Antrag geht nun in den Landtag. Unzählige binationale Familien hatten sich in den vergangenen Wochen an die Abgeordneten der Freien Wähler gewandt – teils auch mit selbst gemalten, berührenden Bildern der betroffenen Kinder: „Das lässt einen nicht kalt“, so Gotthardt, selbst dreifacher Familienvater. „Das Ganze ist“, so Gabi Schmidt – eine ihrer Töchter lebt in Wien -, „einfach herzlos, wenn Kinder über Wochen ihre Mama, ihren Papa nicht sehen können, obwohl durch Testung eine gefahrlose Einreise ermöglicht werden kann“. Für die Freien Wähler stünden „die Familien und Kinder deshalb ganz oben auf der Agenda: Jedes Kind würde seinen Eltern sofort eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, um in der Begriffswelt der Bürokratie zu bleiben.“ Die Zeit drängt, denn am 7. März entscheidet der Bundesinnenminister neu über die Fortführung oder Abänderung des „Grenzregimes“.

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Gabi Schmidt: „Familien müssen sich wieder begegnen dürfen!“

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Im Grunde müsse man zurück zu den Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung, das entspreche auch mehr den Grundregeln der EU. Die einstige Ausnahmeregelung für Familienmitglieder ersten Grades könne man problemlos – ergänzt um die Verpflichtung zum Schnelltest an der Grenze – anwenden. „Es wäre ein kleiner Schritt für unsere Bundesregierung – aber ein großer Fortschritt für die vom Grenzschluss betroffenen Familien diesseits und jenseits der Grenze“, so Gotthardt.

Unterstützt vom Votum ihrer Fraktion wenden sich die Freien Wähler über den Antrag im Landtag hinaus damit nun an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wir fordern – im Namen der Familien, der Kinder – eine Lösung mit Herz!“ Gabi Schmidt bringt das Thema zudem auf die Agenda der nächsten Kinderkommission: „Unser Auftrag ist der Schutz und das Wohl der Kinder – das gilt auch an den Grenzen“. Gotthardt steht als Europaausschussvorsitzender seit Wochen in engem Kontakt mit Parlamentskollegen aus Österreich und Tschechien – unter ihnen der Tiroler NEOS-Clubobmann Dominik Oberhofer und Dr. Sebastian Huber, Zweiter Präsident des Salzburger Landtages: „Die Menschen erwarten vollkommen zurecht Politiker, die um die besten Lösungen ringen – wir tun das, miteinander, voller Respekt.“ Der Europaausschussvorsitzende hatte auch in den vergangenen Wochen nicht mit Kritik am Grenzregime der Bundesregierung gespart: „Kontrollen sind angebracht – darüber hinaus aber hatten wir mit unserem „Bayerischen Weg“ und Dreifachtestungen bei den Wochenpendlern eine gute und sichere Lösung. Das Draufsatteln des Bundes bleibt in meinen Augen ohne Mehrwert – es erhöht bloß den Umstand und Schäden für die regionale Wirtschaft“, resümierte Gotthardt.

-am-

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ARGE
Windenergie
Hofoldinger Forst
prüft Fortführung
des Windenergieprojekts

-Paukenschlag aus Brunnthal stellt Gesamtprojekt in Frage-

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Region München / Miesbach – Aktuell werden die Ergebnisse der Windmessung, der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der artenschutzrechtlichen Prüfung des Windenergieprojekts im Hofoldinger Forst den Gremien der beteiligten Gemeinden und Landkreise vorgestellt. Diese Gremien müssen anhand dieser Ergebnisse entscheiden, ob ihre Kommune weiterhin am Projekt beteiligt bleiben möchte. Die Gemeinderäte von Otterfing und Sauerlach haben sich bereits für eine Fortführung des Projekts ausgesprochen. Auch der Umweltausschuss des Landkreises Miesbach empfiehlt eine Fortführung. Der Gemeinderat von Brunnthal hat sich hingegen – am 3. März 2021 – entschieden, das Klimaschutzprojekt nicht weiter fortzuführen. Damit scheidet Brunnthal aus der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst aus.

Die übrigen drei Gemeinden – Otterfing, Sauerlach und Aying – sowie die beiden Landkreise Miesbach und München müssen nun entscheiden, ob und wie sie das Projekt ohne Brunnthal fortführen wollen. Hierzu soll eine virtuelle Sitzung der ARGE einberufen werden.

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„Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass das Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst
eine einmalige Chance für wohnortnahe, ökologische Energiegewinnung ist.
Mit dem Projekt würde die Region einen riesigen Schritt in Richtung Energiewende machen,
daher hoffe ich sehr, dass sich die übrigen Beteiligten für eine Fortführung entscheiden“,
betonte Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, der derzeit Ratspräsident der ARGE ist.

-lamb- Bild: lamb

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Wettbewerb
zur Förderung
der Baukultur

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Region Augsburg – Der Landkreis Augsburg ruft von 1. März bis 31. Juli 2021 zum zweiten Mal den Wettbewerb zur Förderung der Baukultur aus. Er richtet sich an Bauherren und Architekten, denen es gelungen ist, in baugestalterischer Hinsicht und unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit herausragende Gebäude in der Region zu realisieren. Die Auszeichnung beispielgebender Gebäude soll dazu beitragen, das Bewusstsein für eine zeitgemäße und innovative Gestaltungsqualität der baulichen Umwelt im Augsburger Land zu schärfen.

Der Wettbewerb soll zeigen, wie Bauaufgaben in gestalterischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht in vorbildlicher Art und Weise umgesetzt werden können. Dies kann sowohl mit den Gestaltungsmitteln der zeitgenössischen Architektursprache als auch mit Stilmitteln des „Schwäbischen Baustils“ oder bei der Umnutzung/Sanierung von Altbauten dargestellt werden.

Der Wettbewerb ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Auf Empfehlung einer Fachjury entscheidet der Ausschuss für „Bildung, Schule und Kultur“ über die Preisvergabe. Ausgezeichnet werden können Bauwerke im Bereich „Neu- und Altbau“, „Umbauten“ sowie „Sanierungen“. Teilnahmeberechtigt sind Gebäude, die im Landkreis Augsburg errichtet wurden und nicht älter als sechs Jahre sind.

-laa- Bild: Matthias Baumgartner

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Neue
Tagespflegepersonen

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Region Freyung-Grafenau – Tagespflegepersonen in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau beendeten die Ausbildung. Nach 130 Stunden intensiver Lern- und Lehrzeit im Qualifikationskurs für Kindertagespflege, können nun acht neue Tagespflegepersonen der Landkreise Regen (5) und Freyung-Grafenau (3) nun ihre Tagespflegeerlaubnis beantragen. Die mundartlich liebevoll genannten „Tagesmütter“ oder „Tagesväter“ können damit bis zu fünf gleichzeitig anwesende Tageskinder bei sich zu Hause oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen.

Der Qualifikationskurs wurde dieses Jahr von der vhs Arberland gemeinsam mit dem Kreisjugendamt Regen in Kooperation mit dem Amt für Kinder und Familie der Kreisverwaltung Freyung-Grafenau angeboten. Kursleitung und Hauptdozentin Manuela Gramalla – selbst langjährige Tagesmutter und Erzieherin – übernahm das Training und Mentoring ihrer Schützlinge und bereitete sie auf die anspruchsvolle Tätigkeit vor, in dem sie ihnen wichtige pädagogische und psychologische Grundlagenkenntnisse gemäß der Curriculums „Fortbildung in der Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts vermittelte.

Zu Beginn fand der Qualifizierungskurs in Präsenzform statt, aber natürlich machte Corona auch vor den angehenden Tagespflegepersonen nicht Halt und so wurden die Einheiten ab Dezember online in der vhs-Cloud abgehalten. Dabei waren alle Referenten und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr flexibel und konnten zugleich einige technische Erfahrungen sammeln. Zum Abschluss der Qualifizierung stellten die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ihr selbst erarbeitetes, individuelles Betreuungskonzept vor. In anschaulichen Präsentationen und lebendigen Vorträgen zeigten die künftigen Tagespflegepersonen, wie sie sich ihre Arbeit mit den Kindern und deren Eltern vorstellen und wünschen. Auch die abschließende mündliche Prüfung meisterten alle mit Bravour.

Die individuellen und flexiblen Betreuungsmöglichkeiten von Kindern bei Tagespflegepersonen oder in Großtagespflege werden von Eltern immer wieder gerne als Alternative oder Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Kindertageseinrichtungen genutzt. Die Fachberaterinnen des Amtes für Kinder und Familie freuen sich daher, dass sie durch den Zuwachs an neuen Tagespflegepersonen weiteren Eltern und Kindern die Betreuung in diesem familiären Rahmen anbieten können..


Ein Teil der neuen Tagespflegepersonen mit vhs-Mitarbeiterin Catharina Klauser (1. v. r.);
Fachberatung des Kreisjugendamtes Regen, Nicole Ernst (3. v. r.);
Fachberatung des Amts für Kinder und Familie, Alexandra Meier (2. v. l.) und Hauptdozentin Manuela Gramalla (4. v. r.)

-lafrg- Bild: Manuela Gramalla

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45.000
Krokusse
gepflanzt

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Region Lindau am Bodensee – Insgesamt 45.000 Wildkrokusse wurden im Landkreis Lindau in diesem Jahr im Rahmen der Aktion „Wir sorgen für die ersten Blüten im Jahr“ gepflanzt. 18 Gemeinden haben sich an der Aktion beteiligt, geeignete Flächen für frühblühende Zwiebelpflanzen zur Verfügung gestellt und die Zwiebeln gesetzt. „Gerade die Frühblüher sind für viele Insekten nach dem langen Winter überlebenswichtig,“ erläuterte Landrat Elmar Stegmann bei der Eröffnung der Aktion im Stadtpark von Lindenberg. Damit sich Hummeln und andere Wildbienen dort gleich heimisch fühlen können, spendierte der Landkreis für den Stadtpark ein Insektenhotel.

In den vergangenen Jahrzehnten sind auch durch den wachsenden Flächenverbrauch viele natürliche Lebensräume für Insekten verschwunden. Deshalb haben die Landkreise Lindau und Unterallgäu sowie die Stadt Memmingen gemeinsam mit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim die Aktion „Wir sorgen für die ersten Blüten im Jahr“ ins Leben gerufen. Mit 10.000 Euro unterstützt die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim den Kauf der Zwiebeln. Landrat Stegmann bedankte sich beim Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, Thomas Munding, für die finanzielle Unterstützung der Aktion. Da das Budget zwischen allen Partnern aufgeteilt wird, hat der Landkreis Lindau 2.600 Euro für den Kauf von Zwiebeln erhalten. „Mit den ersten Blüten in diesem Jahr möchten wir gemeinsam mit allen Beteiligten dem Insektensterben nachhaltig entgegenwirken und die Biodiversität fördern“, so Munding.

Lindenberg hat einen besonders schönen Standort für die Zwiebeln und das Insektenhotel ausgesucht, den Friedhofpark bei der Aureliuskirche. „Mit bunt blühenden Wildwiesen engagiert sich die Stadt seit Jahren in vorbildlicher Weise für den Erhalt der Artenvielfalt“, betonte Stegmann. Er ist überzeugt, dass aber auch kleine Projekte helfen und ruft auch die Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen auf: „Wer Insekten und Vögeln in der Brutsaison helfen will, sollte unbedingt Frühblüher in seinen Garten pflanzen. Nur gemeinsam gelingt es uns, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern.“ Die fachliche Betreuung der Aktion hat Kreisfachberater Bernd Brunner. Er erklärte, warum Krokusse für die Aktion gewählt wurden: „Krokusse vermehren sich besonders gut und weisen in wenigen Jahren üppige Bestände auf.“

-lali- Bild: lali

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Künftig
auch auf kommunaler Ebene
Hybridsitzungen möglich

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Zentrale Neuerung ist die Möglichkeit für Kommunen, künftig in Form von Hybridsitzungen zu tagen. Die Kommunen können künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit sich Mitglieder kommunaler Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben. Bei den künftig möglichen Hybridsitzungen muss mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Rein virtuelle Sitzungen sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Ferner haben auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen. Die Regelung zu Hybridsitzungen gilt zunächst bis Ende 2022, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, sie zu erproben. Wichtig ist vor allem, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger damit mehr Optionen für die Ausübung ihrer Funktion erhalten. Das ermöglicht beispielsweise auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern an Ratssitzungen von zu Hause aus teilzunehmen.

Nach der neuen Rechtslage können künftig „Ferienausschüsse“ auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände eingesetzt werden; der Zeitraum für die Einsetzung dieser Ausschüsse wird 2021 von sechs Wochen auf bis zu drei Monate verlängert. Weiterhin können Kommunen außerhalb der Ferienzeit die den jeweiligen Vollgremien vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse bis zu drei Monate – mit Verlängerungsoptionen, längstens bis Ende 2021 – auf beschließende Ausschüsse übertragen. Hierdurch ist es möglich, auch in den kommenden Wochen und Monaten unter andauernden Pandemiebedingungen alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen und zugleich die Zahl der Sitzungsteilnehmer zu reduzieren.

Dem Ziel, Infektionen zu vermeiden, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzes für das Jahr 2021: Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt, jedoch gegebenenfalls bis Ende März 2022 nachgeholt werden müssen. Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide und Gemeinde- und Landkreiswahlen sollen in 2021 als reine Briefwahlen bzw. -abstimmungen erfolgen können. Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen hängt dies aber von einer Anordnung der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde ab, die auch den jeweiligen Wahltermin festsetzt. Das Gesetz tritt nach Verkündung am 17. März 2021 in Kraft.

-stmi-

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Technologie
Campus
Cham
wächst

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Region Cham –  Der Technologie Campus Cham, Außenstelle der Technischen Hochschule Deggendorf, wird um einen Neubau in der Badstraße erweitert. „Damit ist eine herausragende Aufwertung für den Studienstandort Cham verbunden“, freuten sich der Chamer Landrat Franz Löffler und MdL Dr. Gerhard Hopp sowie Chams Bürgermeister Martin Stoiber und der Präsident der Technischen Hochschule Deggendorf Prof. Dr. Peter Sperber.

Bauherr ist der Freistaat Bayern. Wissenschaftsminister Bernd Sibler betonte: „Der Ausbau des Standortes Cham erfolgt ganz im Sinne unserer „Hightech Agenda Bayern“. Denn hier geht die TH Deggendorf entscheidende Zukunftsthemen an. Alle Beteiligten ziehen an einem Strang, um diesen Studien- und Forschungsstandort weiter auszubauen. Der neue Modulbau ist dafür bestes Beispiel.“ Ebenso erfreut zeigte sich der Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Hopp: „Die Investition in den Modulbau und die Weiterentwicklung des Technologiecampus sind ein klares Bekenntnis des Freistaates Bayern zum Studienort Landkreis Cham. Gerne habe ich mich dafür mit Nachdruck im Haushaltausschuss des Bayerischen Landtags eingesetzt. Die Investition ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem gemeinsamen Ziel, gleichwertige und attraktive Lebenschancen in ganz Bayern zu erreichen!“

Landrat Franz Löffler wies darauf hin, dass der Technologie Campus im Landkreis Cham längst eine bedeutende Symbolwirkung und Schlüsselfunktion für eine Vielzahl von positiven Entwicklungen habe. „Die Schaffung mehrerer Studiengänge, die Gründung eines Digitalen Gründerzentrums sowie der Aufbau von zwei Anwenderzentren für die digitale Produktion und die additive Fertigung waren Meilensteine in der technologischen Entwicklung des Landkreises Cham. Die Erweiterung um einen neuen internationalen Studiengang „Künstliche Intelligenz für smarte Sensorik/Aktorik“ wird die erfolgreiche Arbeit des Campus festigen. Besonders freue ich mich, dass der Freistaat Bayern mit der Finanzierung des dafür nötigen Neubaus ein Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Studienstandorts Cham setzt“. Präsident Dr. Peter Sperber stellte die Bedeutung des Lehr- und Studienstandorts Cham heraus: „Der Technologie Campus Cham hat sich in den letzten zehn Jahren prächtig entwickelt. Wir haben dabei unsere gesetzten Ziele erreicht und sind mittlerweile ein internationaler Studienstandort mit über 260 Studierenden aus 20 Nationen. Ich freue mich ganz besonders darüber, den Campus um ein zweites Modul erweitern zu können.“

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Erweiterungsbau-Termin des Technologie-Campus Cham

-lacha- Bild: Tobias Galli

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Covid-19-Allianz
beschlossen

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Region Bayern/Sachsen – Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer haben am 1. März 2021 die „COVID-19-Allianz Bayern-Sachsen“ beschlossen und als Maßnahmenpaket dazu einen gemeinsamen 10-Punkte-Plan erstellt:
1. Grenzkontrollen
Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sichern die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und schützen vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten. Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten. Einreisen sind nur mit negativem Testergebnis möglich.
2. Testkonzepte
Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sichern ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten. Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests erfolgt wo nötig. Man unterstützt Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests. Bürgerinnen und Bürger können sich so „schnell testen“. Tschechien wird beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen unterstützt.
3. „Pendlerquarantäne“ für Grenzgänger und -pendler
Bayern und Sachsen stimmen sich bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ab. In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler eine sogenannte Pendlerquarantäne an. Das bedeutet für Grenzgänger: Kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen. Stichprobenartige Kontrollen unterstützen dies.
4. Sequenzierung – Virusvarianten
Für ein einheitliches Lagebild zu Mutationen dient die Sequenzierung aller positiven PCR-Tests. Diesbezüglich wird das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien ausgeweitet. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und sechs Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund ist aufgerufen, hier finanziell zu unterstützen. Bei einem gemeinsamen „Virusvarianten-Monitoring“ erfolgen der Austausch aller Untersuchungsergebnisse sowie eine regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds und Maßnahmenkonzepte für „Ausbruchs-Cluster“.
5. Sicheres Arbeiten
In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum sind als Zielführend zu erachten. Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler. Kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt werden Schnelltests angeboten, und zwar im zusammenhang mit Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten. Beim „Pakt für sichere Unterbringung“ werden Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien unterstützt. Geachtet wird dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen. Es erfolgt die Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept. Bei der Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen, erfolgt ein länderübergreifendes „Pandemie-Board“ als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
6. Hot-Spot Regelungen
In Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen. Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich sowie Ausgangsbeschränkungen. Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.
7. Kontaktnachverfolgung
Kontaktpersonen und Infizierte werden schnell und zuverlässig informiert, insbesondere in Mutationsgebieten. Betroffene werden eng begleitet – z.B. durch häufige Kontaktaufnahme. Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
8. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. Die Einhaltung der Quarantäneanordnungen wird verstärkt kontrolliert. In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften.
9. Krankenhausversorgung / Lagebild
Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf. Man unterstützt sich im Bedarfsfall gegenseitig. Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild bezüglich der Infektionszahlen, Bettenbelegung und Mutationen, wird mindestens wöchentlich erstellt.
10. Impfen
Bayern und Sachsen tauschen sich bezüglich der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus. Ferner soll sichergestellt werden, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.

-bsk-

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Bayerischer
Ministerrat
beschließt Erleichterungen

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Region Bayern – Der bayerische Ministerrat hat beschlossen: Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.

Ab dem 1. März werden ferner neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz unverzüglich bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden (Karenztag) zu erfolgen hat. Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.

-bsk-

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Ein Jahr
Corona-Kick:
Wie ein Virus
den Fußball verändert

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Es ist bald genau ein Jahr her, dass auch die Fußball-Bundesliga von der Corona-Pandemie erschüttert wurde. Im März 2020 kam es zur ersten Unterbrechung des Fußballbetriebs seit dem Zweiten Weltkrieg. Beim ersten Lockdown war die Angst groß, dass einige Clubs diese Krise nicht überleben werden. Christian Seifert, der Chef der Deutschen Fußball Liga (DFL), malte ein düsteres Szenario. Er sprach davon, dass „viele Vereine in akuter Gefahr“ seien. Ohne Geisterspiele werde es in Zukunft „keine 20 Profi-Clubs mehr geben“. Sie seien die einzige Möglichkeit, „die Bundesliga am Leben zu erhalten“. Mittlerweile sind „Geisterspiele“ zur neuen Normalität geworden. Die Liga hatte mit Demut um sie geworben und angekündigt, offen für Reformen des Profifußballs zu sein: Er sollte finanziell gesünder werden und sich mit der verbreiteten Kritik auseinandersetzen, abgehoben zu sein und zu wenig auf die Interessen der Fans zu achten. Doch was ist ein Jahr später hiervon tatsächlich geblieben? Und vor allem: Wie hat Corona den Fußball verändert?

Zu Gast bei „Sportschau Thema“ am Dienstag, 2. März 2021, ab 23:15 Uhr im Ersten sind Fredi Bobic, Sportvorstand von Eintracht Frankfurt; Martin Kind, erfolgreicher Unternehmer und Geschäftsführer von Hannover 96; Hajo Sommers, Präsident von Rot-Weiß Oberhausen und Theaterleiter – sowie die Fanvertreterin Anna-Maria Hass, die auch Mitglied der DFL-Taskforce „Zukunft Profifußball“ gewesen ist. Mit ihnen wird Moderatorin Jessy Wellmer darüber sprechen, welche Lehren der Fußball in den vergangenen zwölf Monaten gezogen hat, welche Reformen nicht nur versprochen, sondern tatsächlich umgesetzt werden sollen und wie groß die Herausforderung ist, die Fans wieder in die Stadien zu holen.

-am-

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Windenergieprojekt
im Hofoldinger Forst:
Windmessung, Wirtschaftlichkeitsberechnung
und artenschutzrechtliche
Prüfung geben Projekt Rückenwind

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Region München / Miesbach – Das Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst geht in eine entscheidende Phase: Inzwischen liegen die Ergebnisse der Windmessung, der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Die beiden Landkreise München und Miesbach sowie die vier betroffenen Gemeinden entscheiden nun in den kommenden Wochen, ob sie sich weiter am Projekt beteiligen wollen. Als nächstes sollen die Bürger informiert werden, bevor dann die politischen Gremien über die Antragstellung entscheiden.

Die vier Gemeinden Otterfing, Aying, Brunnthal und Sauerlach sowie die beiden Landkreise München und Miesbach haben sich zur „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst“ (ARGE) zusammengeschlossen, um die Realisierung von vier Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst zu prüfen. Im Hofoldinger Forst wurden vier potenzielle Standorte identifiziert, je einer pro Gemeinde auf beiden Seiten der Autobahn A8.

Nach der Vorstudie im Jahr 2018 wurden im Jahr 2020 mehrere detaillierte Prüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die Windmessung ergab, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der vier Windräder möglich wäre. Auch aus Sicht des Artenschutzes spricht dem Projekt voraussichtlich nichts entgegen. Die Einschätzung einer Genehmigungsfähigkeit des Projekts obliegt jedoch den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter München und Miesbach in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern. Auf Basis dieser Ergebnisse müssen die sechs beteiligten Gemeinden und Landkreise entscheiden, ob sie das Projekt grundsätzlich fortführen wollen.

Nächste Schritte wären dann die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises München, die bisher die Errichtung von Windenergieanlagen nicht vorsieht sowie die Gründung einer Betreibergesellschaft. Parallel dazu könnte bereits der Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt werden. Würden diese Schritte noch im Jahr 2021 vollzogen, wäre mit einer Genehmigung frühestens im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen. Vor der konkreten Antragstellung auf Errichtung von Windenergieanlagen, sollen die Bürger jedoch umfassend informiert und einbezogen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es aktuell jedooch nicht möglich, größere Informationsveranstaltungen durchzuführen. Alternativen, beispielsweise hybride Informationsveranstaltungen, werden aktuell geprüft und werden noch vor der Beschlussfassung durch die politischen Gremien durchgeführt.

Wegen der großen Distanz zu Siedlungen – diese entspricht der zehnfachen Höhe der Windräder – ist die Fläche für die Nutzung von Windenergie privilegiert – d.h., die Errichtung von Windenergieanlagen kann nur verweigert werden, wenn andere öffentliche Belange dagegensprechen. Die ARGE hat daher beschlossen, das Windenergieprojekt in kommunaler Regie zu prüfen, bevor die Fläche für private Investoren interessant wird. So soll sichergestellt werden, dass das charakteristische Landschaftsbild möglichst erhalten bleibt, die Bevölkerung vor Beeinträchtigung geschützt und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird. Bürger aus den Anliegergemeinden sollen sich finanziell an den Windrädern beteiligen können.

-lamb-

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Novelle
des bayerischen
Polizeiaufgabengesetzes

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Region Bayern – Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) wurde in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt und dem „Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport“ als federführendem Ausschuss überwiesen. Dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mehr Bürgerrechte und noch klarer definierte Eingriffsbefugnisse sind die Kernpunkte der PAG-Novelle. Damit setzen wir die Anregungen der PAG-Kommission und die Vorgaben des Koalitionsvertrags um. Zugleich sichern wir das hohe Schutzniveau für unsere Bevölkerung.“

Ein zentraler Aspekt der PAG-Novelle ist laut Herrmann die Überarbeitung der Regelungen zur „drohenden Gefahr“ und insbesondere deren Verhältnis zur „konkreten Gefahr“. Es wird nun gesetzlich definiert, wann eine „konkrete Gefahr“ oder eine „drohende Gefahr“ vorliegt und klargestellt, dass die konkrete Gefahr der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleiben soll. Die „bedeutenden Rechtsgüter“, zu deren Schutz die Polizei insbesondere beim Vorliegen einer „drohenden Gefahr“ handeln darf, werden präzisiert und eingeschränkt. „Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur drohenden Gefahr im vergangenen Jahr mehrfach bestätigt, weitergeführt und den Begriff der „drohenden Gefahr“ sogar selbst verwendet“, so Herrmann.

Mit Blick auf die Erfolgschancen der noch anhängigen Verfassungsklagen gegen das PAG setzt Herrmann darauf, dass sich die Linie verfestigt, wie sie das Bundesverfassungsgericht auch in seiner jüngsten Rechtsprechung zur sogenannten „elektronischen Fußfessel“ verfolgt. Joachim Herrmann: „Die Kläger waren mit ihrer Klage gegen Normen des Bundes erfolglos, weil die Pflicht zum Tragen einer „elektronischen Fußfessel“ nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Grundrechte verstößt. Insbesondere wurde die „elektronische Aufenthaltsüberwachung“ von den Verfassungsrichtern als geeignetes Mittel zur Verhinderung von Straftaten bewertet. Die „elektronische Fußfessel“ ist ja auch die erheblich weniger einschränkende Maßnahme, um Gefahren abzuwehren, als beispielsweise eine Gewahrsamnahme – und damit auch in Bayern eine sinnvolle, verhältnismäßige und wichtige Befugnis der Polizei.“

Nach Herrmanns Worten wird das neue PAG nicht nur bei der drohenden Gefahr transparenter und verständlicher. Auch die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren sind künftig an zentraler Stelle in einem neuen Abschnitt im Gesetz zusammengefasst. So finden sich dort künftig beispielsweise eine Zusammenfassung der gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalte sowie zentrale Regelungen für richterliche Entscheidungen und Rechtsmittel – beispielsweise zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde.

Der Ausbau der Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger zeigt sich nach Herrmanns Darstellung auch an anderer Stelle: Bei DNA-Untersuchungen und für die spätere Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen werden zusätzliche gerichtliche Kontrollen verpflichtend eingeführt. Außerdem wird die maximale Gewahrsamsdauer auf höchstens zwei Monate verkürzt und bei einem längerfristigen Gewahrsam von Amts wegen ein Rechtsanwalt beigeordnet. Darüber hinaus wird der Schutz für Opfer von Straftaten durch Datenübermittlungssperren verbessert.

Der bayerische Ministerrat hatte 2018 die Einrichtung einer Kommission zur Begleitung und unabhängigen Prüfung des neuen PAG beschlossen. Die PAG-Kommission setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Karl Huber, Präsident des Bayer. Verfassungsgerichtshofs a. D. (Vorsitz); Prof. Dr. Thomas Petri, Bayer. Landesbeauftragter für den Datenschutz; Dr. Erwin Allesch, Vizepräsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs a. D.; Elisabeth Mette, Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts; Prof. Dr. Martin Burgi, Universitätsprofessor an der LMU München und Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts a. D.. Die Experten bestätigen grundsätzlich die zentralen Änderungen des damaligen PAG aus den Jahren 2017 und 2018, unterbreiteten darüber hinaus Anregungen, wie das PAG weiterentwickelt werden könnte.

-stmi-

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Wasserstoff:
Chance für Unternehmen

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Region Oberpfalz – Wasserstoff gilt schon lange als mögliche Lösung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und als Antwort auf den Klimawandel. Wasserstoff kann Energie speichern, Motoren antreiben und ist bei vielen industriellen und technischen Prozessen von großer Bedeutung. Spätestens seit Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie durch die Bundesregierung ist Wasserstoff bundesweit im Zentrum der Energie- und Rohstoffbranche.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neumarkt lädt zu einer virtuellen Infoveranstaltung „Wasserstoff – Chance für Unternehmen“ ein. Das kostenfreie Seminar findet am Donnerstag, 11. März 2021, von 15:00 bis 16:30 Uhr statt und richtet sich an interessierte Unternehmer im Landkreis Neumarkt. Die virtuelle Veranstaltung zeigt auf, welch große Bedeutung im kleinsten Element unseres Universums steckt. Stefan Dürr, Leiter Technologie & Innovation des Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) wird in seinem Vortrag, neben einigen grundlegenden Themen der „Hydrogen Economy“, vor allem die bayerische Perspektive auf die nationalen und internationalen Wasserstoffaktivitäten erläutern. Dabei geht es um die Voraussetzungen in Bayern und die unterstützenden Angebote des H2.B, aber auch die Möglichkeiten für bayerische Unternehmen in einer globalen Wasserstoffwirtschaft.

Andreas Bodensteiner, Geschäftsführer von KW ENERGIE in Freystadt stellt in seinem Praxisbericht ferner die Produktfamilie der smartblock-BHKW vor. Bei diesem Kurzvortrag werden geeignete Einsatzbereiche vorgestellt, insbesondere smart-block im Wasserstoffbetrieb mit Leistungswerten und Emissionsverhalten.

-lanm- Bild: Guilia Lannicelli/H2.B

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Brauerei-Gipfel

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, Brauern und Winzern im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware zu gewähren. Damit können die bayerischen Brauer das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossene Gastronomie als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend machen. Aiwanger: „Ich freue mich für die Brauereien, dass der Bundesfinanzminister meiner Forderung nun nachgekommen ist. Diese wichtige Branche braucht das Geld, um zu überleben und den Neustart nach dem Lockdown vorzubereiten.“

Der bayerische Wirtschaftsminister hatte kürzlich in München zu einem „bayerischen Brauerei-Gipfel“ geladen. Brauereien aus allen Bezirken im Freistaat schilderten dem Minister ihre wirtschaftliche Lage und bedankten sich bei Aiwanger, dass er sich für ihre Interessen einsetzt. „Es ist ein wichtiger Erfolg unserer Politik, dass die Stimmen der bayerischen Brauer in Berlin gehört wurden und sie nun eine Erstattung für ihr überschüssiges Fassbier erhalten. Doch nun braucht die Branche auch eine Perspektive, um wieder eigenes Geld zu verdienen. Das heißt: Bund und Länder müssen in der kommenden Woche die Öffnung der Gastronomie spätestens an Ostern, zumindest in den Außenbereichen, beschließen. Die Hygienekonzepte sind gut, Selbst- und Schnelltests sind möglich. Die bayerischen Biergärten wären in der Pandemie sicherer als private Treffen ohne Einhaltung der Hygieneregeln“, erklärte der bayerische Wirtschaftminister.

-stmwi-

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Neues EU-Label
für energieeffiziente
Elektrogeräte kommt

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Effizienter Ressourceneinsatz schützt das Klima und die Umwelt. Um Verbraucher künftig beim Kauf sparsamer Elektrogeräte besser unterstützen zu können, wird es ab 1. März 2021 ein neues EU-Label geben. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Ein sparsamer Umgang mit endlichen Ressourcen ist aktiver Klima- und Umweltschutz. Es gibt einfache und praktische Möglichkeiten für jeden von uns, Energie zu sparen und damit Ressourcen zu schonen. Das neue „EU-Energielabel“ schafft mehr Klarheit bei den Verbrauchern und setzt Anreize zum Kauf energieeffizienter Elektrogeräte. Mit dem neuen Label können die Verbraucher die Energieeffizienz von Geräten vergleichen und sparsame Modelle leichter erkennen. Im Alltag können so Energie und Kosten eingespart werden.“

Das „EU-Energielabel“ soll auch für die Hersteller ein Anreiz sein, um Forschung und Innovation zur Entwicklung energieeffizientere Technologien weiter voranzubringen. Die Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen bzw. -trockner, Kühlgeräte, elektronische Displays und Leuchtmittel werden ab März 2021 mit dem neuen Label gekennzeichnet. Wichtigstes Merkmal des Labels ist die Einteilung in Energieeffizienzklassen: Diese sollen künftig von A (niedrigster Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reichen. Die höchste Klasse wird in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt bleiben. Die mehrstufige Skala des Energielabels zeigt in Stufen von rot bis grün den Energie- und Ressourcenverbrauch von Elektro- und Haushaltsgeräten an. Auch optisch wird das neue Label ein verbessertes Design erhalten und über einen QR-Code verfügen, der den Verbrauchern weitere Produktinformationen zur Verfügung stellt. Bis 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen ein neues „EU-Energielabel“ erhalten.

Mit Inkrafttreten des neuen Labels veröffentlicht das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zusammen mit der „Verbraucher Initiative“ erklärende Broschüren für Verbraucher. Diese stellen die Neuerungen noch einmal umfassend dar, geben nützliche Gebrauchstipps und stellen wichtige Ansprechpartner vor.

-stmuv-

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Bundesweite
Reform
der Autobahnverwaltung

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Region Bayern – Seit Januar 2021 ist die Verwaltung des rund 2.500 Kilometer langen Autobahnnetzes in Bayern von den Autobahndirektionen Nord- und Südbayern des Freistaates an die „Autobahn GmbH“ des Bundes übergegangen. Durch die bundesweite Reform der Autobahnverwaltung geht eine über sieben Jahrzehnte lange Geschichte der Auftragsverwaltung für die Autobahnen durch die Länder zu Ende. Nun hat Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer im Rahmen eines digitalen Festaktes die Schlüssel für die beiden ehemaligen Autobahndirektionen Nord- und Südbayern symbolisch an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergeben.

Die beiden Autobahndirektionen Nordbayern unter der Leitung von Reinhard Pirner und Südbayern unter der Leitung von Michael Kordon wurden in die Niederlassungen Nordbayern und Südbayern umgewandelt. Die sieben Dienststellen wurden zu Außenstellen. Auch alle bayerischen Autobahnmeistereien bleiben erhalten. Ebenso bleiben die Ansprechpartner für die Planungsprojekte und die Baustellen bei den Niederlassungen Nord- und Südbayern der „Autobahn GmbH“ dieselben. Vorsitzender der Geschäftsführung der „Autobahn GmbH“ des Bundes ist Stephan Krenz.

Bundesminister Andreas Scheuer betonte die Bedeutung der symbolischen Schlüsselübergabe: „Schneller planen, effizienter bauen, betreiben und erhalten – das sind die Ziele der größten Reform in der Geschichte der Bundesfernstraßenverwaltung. Klar ist natürlich auch: Der Freistaat Bayern war bei den Autobahnen immer ganz vorne dabei – und das bleibt auch in Zukunft so. Es können jetzt die Aufgaben und das Know-how von Fachleuten aus allen 16 Bundesländern gebündelt werden. Zusammen haben wir das Bundesfernstraßennetz als Gesamtheit im Blick. Die Menschen in unserem Land brauchen und erwarten leistungsfähige und sichere Autobahnen – und genau das bekommen sie.“

Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der „Autobahn GmbH“ des Bundes: „Die Niederlassungen Nord- und Südbayern haben den Aufbau der „Autobahn GmbH“ entscheidend vorangetrieben. In Bayern wurden wichtige Pilotprojekte ausgeführt. So wurde im Freistaat unter anderem die erste Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung einer leistungsfähigen IT unterzeichnet. Wir bedanken uns für die konstruktive und enge Zusammenarbeit, die zum Gelingen der Autobahnreform maßgeblich beigetragen hat. Wir freuen uns, dass wir nun insgesamt 2.460 neue Beschäftigte aus Bayern bei der Autobahngesellschaft begrüßen konnten. Die Expertise, die diese mitbringen, ist die beste Voraussetzung dafür, dass hier auch weiterhin erfolgreich an den Autobahnen gearbeitet werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Autobahndirektionen konnten wählen, ob sie beim Freistaat bleiben oder mit dem Bund einen neuen Dienstherrn wählen möchten.“

-stmb-

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Spürnasen
für Afrikanische Schweinpest
ausgebildet
-Neue ASP-Hundestaffel einsatzbereit-

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Region Bayern – In Bayern haben die ersten fünf Teilnehmer der neuen ASP-Hundestaffel die Abschlussprüfungen als Kadaversuchhunde für die Afrikanische Schweinepest (ASP) absolviert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber machte sich bei der Abschlussprüfung selbst ein Bild vor Ort: „Im Kampf gegen die „Afrikanische Schweinepest“ setzen wir auf vielfältige Maßnahmen. Die neue Hundestaffel ist eine große Unterstützung. Im Seuchenfall müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell gefunden werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Keiner hat so gute Spürnasen wie ausgebildete Suchhunde. Die Hunde können Wildschweinkadaver selbst im tiefsten Dickicht aufspüren. In Kombination mit modernster Drohnentechnik und der Jägerschaft sowie weiteren freiwilligen Helfern bereiten wir uns bestmöglich vor, um im Seuchenfall schnell und zielgerichtet die Suche nach verendeten Wildschweinen durchzuführen.“

Die aktuelle Hundeausbildung erfolgt im Rahmen eines Kooperationsprojekts des Jagd-Gebrauchshund-Vereins Bayern e.V., des Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern e.V. und des Bayerischen Jagdverbands e.V.. Ziel ist es, schnellstmöglich eine komplette ASP-Hundestaffel für ganz Bayern aufzubauen. Diese soll aus bis zu 40 Kadaversuchhunden und zugehörigen Hundeführern bestehen, die im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und effektive Fallwildsuche sicherstellen. Dazu sollen in einem bayernweiten Projekt am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Kooperation mit Jagd- und Hundeverbänden sowie weiteren Fachstellen geeignete Hunde speziell zur Fallwildsuche ausgebildet werden. Der Aufbau der Hundestaffel wird vom Umweltministerium mit insgesamt rund 150.000 Euro gefördert.

Bayern hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP ergriffen. Teil der umfangreichen Präventionsmaßnahmen sind insbesondere ein Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein und die Beschaffung von Zaunmaterial. Insgesamt rund 900 Kilometer Zaunmaterial (Wildschutz-, Elektro- und Duftzäune) wurden bereits zentral für Bayern erworben. Auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern entlang der Bundesautobahnen im Gebiet der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik wurden zudem feste Wildschutzzäune errichtet.

Das Umweltministerium hat diese Maßnahme mit rund 400.000 Euro gefördert. Aktuell laufen Planungen zum weiteren Ausbau der Wildschutzzäune entlang weiterer bayerischer Autobahnen, insbesondere in Richtung Österreich. Die Umsetzung erfolgt durch die Autobahnmeistereien. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung. Schweinehaltende Betriebe werden ferner mit einem freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm vom Freistaat unterstützt. Damit soll ein Handel mit Schweinen aufrechterhalten werden, auch wenn ein ASP-Fall in Bayern auftreten sollte. In einem Sonderforschungsprogramm wird aktuell untersucht, wie in Bayern Auslauf-und Freilandhaltungen von Schweinen selbst im Falle eines ASP-Ausbruchs möglich bleiben können. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

-stmuv- Bild: stmuv

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Einrichtung
einer
Landeskoordinierungsstelle
gegen Gewalt

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Region Bayern – Um bestehende Hilfsangebote systemübergreifend zu vernetzen, richtet Bayern eine Landeskoordinierungsstelle gegen Gewalt ein. „Gewalt hat viele Gesichter und kennt keine Zuständigkeits- und Fachgrenzen. Deshalb ist es mir wichtig, dass unterschiedlichste Bereiche im Sinne der Betroffenen gut miteinander vernetzt sind. Um Gewalt entgegenzuwirken und damit es bestenfalls gar nicht dazu kommt, muss ein noch intensiverer Austausch zwischen Behörden und fachlicher Praxis stattfinden“, betonte Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.

Die neu eingerichtete Landeskoordinierungsstelle gegen Gewalt soll die Koordinierung der sogenannten „Istanbul-Konvention“ begleiten, welche sich gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt wendet. Darüber hinaus sieht der Bayerische Drei-Stufen-Plan Maßnahmen gegen jegliche Form von Gewalt vor, welche sich gegen Menschen unterschiedlicher sexueller Identität und Orientierung richten. In der Umsetzung des Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention der Bayerischen Staatsregierung sind die Vernetzung und Verzahnung von bestehenden Hilfesystemen zum Wohle der Betroffenen entscheidend. Hierzu gehört auch die länderübergreifende Zusammenarbeit auf institutioneller wie fachlicher Ebene.

Ein wichtiger Kooperationspartner der neu eingerichteten Landeskoordinierungsstelle gegen Gewalt wird die bereits bestehende landesweite Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen sein.

-stmas-

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Chamer
Altlandrat
feierte 90. Geburtstag

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Region Cham – Der Chamer Landrat Franz Löffler hat kürzlich dem Altlandrat des Landkreises Cham, Ernst Girmindl, zu dessen 90. Geburtstag gratuliert und ihm für sein Lebenswerk im Dienst der kommunalen Selbstverwaltung gedankt. „Wir freuen uns, dass Du auch im 90. Lebensjahr noch so gesund und vital bist. Die Menschen im Landkreis denken mit großer Wertschätzung an Dein Wirken als erster Landrat des 1972 neu geschaffenen Landkreises Cham. Du hast die Weichen dafür gestellt, dass aus der damaligen Randregion ein attraktiver Wirtschafts- und Lebensraum entstanden ist. Bis 1996 hast Du die Entwicklung maßgeblich gelenkt. Unbeirrbar in der Sache und nachhaltig in den Bemühungen ist es Dir gelungen, unterschiedliche politische und regionale Interessen zusammenzuführen und auf das gemeinsame Ziel auszurichten. Besondere Akzente hast Du im kulturellen Bereich mit den Museen und der Landkreismusikschule sowie im Bereich der Wirtschaftsförderung und des Tourismus gesetzt. Du wirst deshalb zu Recht als „Architekt des neuen Landkreises Cham“ bezeichnet“, betonte Löffler bei einem kurzen Besuch des Jubilars, der sich coronabedingt im Freien abspielte.

Glückwünsche übermittelte auch sein Nachfolger und heutige BRK-Präsident Theo Zellner, der von 1996 bis 2010 das Amt als Landrat des Landkreises Cham ausübte. Girmindl habe nicht nur den Landkreis vorangebracht, sondern auch die Arbeit des Bayerischen Roten Kreuzes stets tatkräftig unterstützt. Ernst Girmindl bedankte sich für die Glückwünsche und brachte seine Dankbarkeit für ein erfülltes Leben zum Ausdruck. Kommunalpolitisch seien die Gebietsreform und die Öffnung der Grenze die einschneidendsten Ereignisse gewesen.

1962 trat der gebürtige Niederbayer seinen Dienst als juristischer Staatsbeamter im Rodinger Landratsamt an. Erstmals wurde Ernst Girmindl 1967 für den damaligen Landkreis Roding zum Landrat gewählt, anschließend bei der Gebietsreform 1972 für den neuen Landkreis Cham. Das Amt hatte er bis 1996 inne.

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Gratulation zum 90. Geburtstag v.l.: Landrat Franz Löffler mit Irmgard und Ernst Girmindl

-lacha- Bild: Schuhbauer

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Keine
Gehölzfällungen
vom 1. März bis 30. September

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Region Bayern –  Die ersten Weidenkätzchen und die Blüten der Obstbäume sind eine wichtige Nahrung für die Bienen. Oft brüten in den Zweigen auch viele Singvögel in einer Saison mehrmals hintereinander. Auf den Blättern, Nadeln und Zweigspitzen finden sich die Larven der Marienkäfer und auch so manche Schmetterlingsraupe. In Spalten und Höhlen älterer Bäume leben Bilche, Fledermäuse, Spechte und Meisen, die hier ihre Jungen großziehen oder sich verstecken. Es ist wichtig, dass all diese Vorgänge möglichst ungestört ablaufen können. Denn die Zeit der Nahrungssuche, Vermehrung und Jungenaufzucht ist entscheidend für die Erhaltung der Artenvielfalt.

Nach §39 Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Vegetationsperiode zwischen 1. März und 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche abzuschneiden und Bäume, die außerhalb des Waldes bzw. gärtnerisch genutzter Grundflächen oder außerhalb von Hausgärten stehen, zu fällen. Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte oder notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen, die nicht aufzuschieben sind. In üblichen Hausgärten dürfen Bäume ebenfalls das ganze Jahr über gefällt werden. Jedoch dürfen Gehölze, in denen Vögel nisten, nicht gefällt werden! Möglicherweise stehen im Einzelfall weitere Vorschriften einer Fällung entgegen – wie beispielsweise Bebauungspläne, Verordnungen zu Schutzgebieten oder Naturdenkmälern. Der Grund für diese Regelung im Bundesnaturschutzgesetz liegt in den Aktivitäten der Natur von Frühjahr bis Herbst.

-labt-  Bild: am

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European
Energy Award

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Region München – Der Landkreis München erweitert sein Engagement für den Klimaschutz: Seit dem 1. Oktober 2020 geht man im Klimaschutz einen Schritt weiter und nimmt am Qualitätsmanagementsystem für Klimaschutz des European Energy Award (eea) teil. Das seit über 20 Jahren europaweit etablierte Programm bietet die Möglichkeit bestehende Klimaschutzaktivitäten ganzheitlich zu erfassen und mit System nächste Schritte anzugehen. Für die Maßnahmen der Klima- und Energieinitiative 29++, der sich der Landkreis ebenso wie alle 29 kreisangehörigen Kommunen verpflichtet hat, stellt es in Ergänzung zum im vergangenen Jahr ebenfalls etablierten Treibhausgas-Controlling ein detailliertes Evaluationsinstrument dar.

Ergänzung des Umweltmanagements nach EMAS
Während das Umweltmanagement nach EMAS in der Kreisverwaltung seit mehr als 20 Jahren vornehmlich interne Umweltaspekte und die Verwaltungsgebäude betrachtet, hat der eea den Anspruch alle Tätigkeitsbereiche des Landkreises einzubeziehen, die Auswirkungen auf das Klima haben. Beide Programme werden bei der Kreisverwaltung München in enger Zusammenarbeit durchgeführt. Unterstützt durch zwei eea-Beraterinnen der Energieagentur Ebersberg-München und ein umfassendes Online-Tool werden für den European Energy Award alle Aktivitäten zum Klimaschutz erfasst und bewertet sowie Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Ist-Situation zu erreichen, die Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes noch zielgerechter zu gestalten und schnellstmöglich mit dem European Energy Award ausgezeichnet zu werden.

Mit dem European Energy Award steht Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Programm für die kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik zur Verfügung, welches auf modernes Verwaltungshandeln abgestimmt ist und alle inhaltlichen Anforderungen der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik abdeckt. Neben der Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz liefert die Teilnahme an dem Programm aussagekräftige Kennzahlen und eine fundierte Dokumentation der kommunalen Tätigkeiten. Er hilft Prioritäten zu setzen, konkrete Maßnahmen zu identifizieren und stellt durch eine fortlaufende Betreuung durch den eea-Berater sicher, dass die gewünschten Ziele erreicht werden können.

Kommunen und Kreise erhalten zu Beginn einen Überblick über den lokalen Ist-Zustand in Sachen Energie und Klimaschutz. Benannt werden Potenziale in den sechs Maßnahmenbereichen „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „kommunale Gebäude und Anlagen“, „Ver- und Entsorgung“, „Mobilität“, „interne Organisation“ sowie „Kommunikation und Kooperation“. Er steht europaweit für ausgezeichneten Klimaschutz – und einen für jede Kommune maßgeschneiderten Weg dorthin. Mittlerweile nehmen mehr als 1.500 Kommunen am „European Energy Award“ teil, in Deutschland sind es über 300.

Förderpakete des Bayerischen Umweltministeriums für Kommunen
Im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit können sich eea-Kommunen einzelne Maßnahmen mit insgesamt 50 Prozent anstatt der Regelförderung von 40 Prozent fördern lassen. Das Bayerische Umweltministerium fördert ferner die Teilnahme am „European Energy Award“ im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR), die im Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Gefördert werden Vorhaben zum Klimaschutz, die der Vorbereitung der systematischen Minderung von Treibhausgasemissionen dienen, u. a. durch die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug. Die Förderung erfolgt projektbezogen durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Zuwendungen werden gewährt für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

-lam- Bild: eea

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Freistaat investiert
in Forschung
zur zuverlässigen Nutzung
von künstlicher Intelligenz

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert hat einen Förderbescheid für das Fraunhofer-Institut für „Kognitive Systeme IKS“ in Höhe von 20,1 Millionen Euro an Institutsleiter apl. Prof. Dr. Mario Trapp übergeben. Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt die außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in München seit der Gründung Ende 2019 im Rahmen der „Hightech Agenda“.

Das Fraunhofer IKS forscht an der Absicherung Künstlicher Intelligenz (KI) für sicherheitskritische Systeme, um eine zuverlässige Funktion, beispielsweise beim autonomen Fahren, sicherzustellen. Mit den zusätzlichen Fördermitteln soll die angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der sogenannten „Safe Intelligence“ weiter vorangetrieben werden. Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert: „Künstliche Intelligenz ist ein strategischer Innovationsmotor der bayerischen Wirtschaft. Neue Entwicklungen auf Grundlage von KI sind entscheidend für unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit und erfolgreiche Positionierung auf vielen Zukunftsmärkten. Dazu ist es unverzichtbar, dass die Schlüsseltechnologie in der Anwendung höchste Zuverlässigkeit bietet. Insbesondere dort, wo sie sehr sicher funktionieren muss – wie in selbstfahrenden Autos oder Medizingeräten. Hierfür stellen wir über 20,1 Millionen Euro Fördergelder bereit und stärken das neue Fraunhofer IKS als Forschungsleuchtturm für das Zukunftsthema KI.“

Das Fraunhofer IKS wird seit seiner Gründung intensiv durch den Freistaat unterstützt. Mit einer Anschubfinanzierung wurde der Aufbau des Instituts in die Wege geleitet. Durch die neuen Fördermittel kann die Forschungseinrichtung ihre Arbeit in dem strategisch wichtigen Forschungsfeld der KI-Zuverlässigkeit deutlich ausbauen. Mittelfristig ist der Neubau eines eigenen Institutsgebäudes in Kofinanzierung von Land und Bund in unmittelbarer Nähe zum Campus der TU München in Garching geplant. „Der praxisnahe Forschungsschwerpunkt macht das Fraunhofer IKS zu einem wichtigen Partner unserer technologischen Schlüsselbranchen im Freistaat, wie etwa Automobilindustrie, Maschinenbau oder Medizintechnik. Dort wird verlässlich arbeitende KI schon in wenigen Jahren in marktreifen Produkten zur Anwendung kommen. Darüber hinaus stärken wir mit der Förderung das bayernweite Kompetenznetzwerk zur Künstlichen Intelligenz. Für den schnellen Ausbau der anwendungsorientierten KI-Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen stellen wir über die Hightech Agenda insgesamt 120 Millionen Euro bereit. Bayern soll weltweit ein Vorreiter für künstliche maschinelle Intelligenz werden“, erklärte Staatssekretär Weigert.

-stmwi-

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Energiesparen
im Homeoffice

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Das Arbeiten zuhause und das Unterrichten der Kinder in den eigenen vier Wänden bringen die Stromzähler vieler Haushalte auf Hochtouren. Auch die Heizung läuft derzeit oft im Dauerbetrieb. Höchste Zeit also, den Stromverbrauch im eigenen Heim zu reduzieren, um Geld zu sparen und einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zunächst sollte man Energiefresser im eigenen Haushalt ausfindig machen. Dazu gehören etwa Glühlampen und Halogenlampen, die sich durch stromsparende LEDs ersetzen lassen. Beim Neukauf von Bürotechnik lohnt es sich, auf möglichst energiesparende Geräte zu achten. Darüber hinaus müssen elektronische Geräte – wie Notebook, Monitor, Internet-Router und Drucker nicht ständig in Betriebsbereitschaft bleiben. Werden sie absehbar längere Zeit nicht benutzt – etwa über Nacht – sollten sie ganz ausgeschaltet werden.

Unnötiger Stand-By-Betrieb verbraucht viel Strom
Auch die Unterhaltungselektronik bietet ein großes Einsparpotenzial: Fernseher, DVD-Player und Stereoanlage laufen in vielen Haushalten auf „Stand-By“, wenn sie nicht benutzt werden. Mit einer abschaltbaren Mehrfachsteckdose ist es möglich, diesen Geräten mit nur einem Handgriff den Strom abzudrehen und viel zu sparen. Weitere konkrete Tipps zum Energiesparen im Homeoffice sind u.a. auf verbraucherzentrale-energieberatung.de/energie-sparen/homeoffice/ ersichtlich.

-vz-

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