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Schluß mit „Mia san Mia“:
Stadtwerke
München
verfügen gemäß einem aktuellen
rechtswissenschaftlichen Gutachten
über keinen Titel
in Sachen „Altrechte“
im Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing
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Region Miesbach – Es tut sich was, in der Thematik rund um die geplante Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach, welche bekanntlich gewachsene Firmenexistenzen und Familienbetriebe im ländlichen Bereich extrem beeinträchtigen bis vernichten würde. Die Stadtwerke München (SWM) rechtfertigen ihre Wasserentnahme aus der Reisacher Grundwasserfassung bis dato immer noch mit den sogenannten „Alten Rechten“ gemäß Art. 33 BayWG aus dem Jahr 1852, ohne die heute geltenden Wassergesetze einhalten zu müssen.
Dass dies rechtens ist, so Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, wird seit langem unter anderem von der Stadt Miesbach, weiteren betroffenen Gemeinden und Landwirtschaftsbetrieben sowie dem Landratsamt Miesbach bezweifelt. Daher gaben die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley, Warngau, Hausham, der Markt Schliersee sowie der Verein „Unser Wasser e.V.“, der „Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Thalham-Darching e.V.“, als auch Dres. Marion und Kartz von Kameke vom BioGut Wallenburg und der Biolandwirt Alois Fuchs ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei Univ.-Professor Dr. Martin Kment von der Universität Augsburg in Auftrag, um die Frage der „Alten Rechte“ umfänglich klären zu lassen. Äußerst wichtig war es den Auftraggebern jedoch zu erwähnen, dass es keinesfalls in ihrer Absicht liege, eventuell die Stadt München „trocken zu legen“, sondern nur beiderseitige Belange und Interessen nach Recht und Gesetz klären zu lassen.
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Bei den Erläuterungen stellte Professor Dr. Kment – selbst bekennender und unbekümmerter Münchner Wasserbenutzer – fest, dass 80 Prozent des Wassers für die Stadt München und der umliegenden Regionen aus dem Mangfalltal im Landkreis Miesbach kommen. Gebaut wurde die Grundwasserfassung in Reisach in der Zeit von 1902 bis 1912, und zwar mit vier Sammelkanälen, wovon heute noch drei betrieben werden. Diese mündeten in einen Hauptschacht und von diesen werde das Grundwasser durch zwei Ableitungen westlich und östlich der Mangfall, in Richtung München, geführt. Diese beiden Ableitungen wurden ab 1924 mit einem Verbindungsstollen verbunden. Zusätzlich wurde im Jahr 1984 im Bereich der Reisacher Grundwasserfassung eine künstliche Untergrundverdichtung vorgenommen, um die Versorgungssicherheit der Stadt München sicherzustellen.
In dem 65 Seiten umfassenden Gutachten durchleuchtet Professor Dr. Martin Kment – aus bestehenden Unterlagen und Dokumenten – die baulichen Begebenheiten der Fassungsanlage Reisach, nebst den Verbindungsbauten im Zusammenhang mit behördlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen unter Berücksichtigung von Bauplänen und Grundstück-Eigentumsverhältnissen. Daraus gehe beispielsweise hervor, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. 207 BayWG 1907 (Bayerisches Wassergesetz) die Reisacher Grundwasserfassung, die sich bis 1912 in Bau befand, keiner öffentlich-rechtlichen Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht unterzogen wurde. Die Grundwassergewinnung und Ableitung stütze sich allein auf die Eigentumsberechtigung der Wasserbenutzer.
Ferner, so ist weiter im Gutachten zu lesen, war die Stadt München nicht immer die Eigentümerin der Grundstücke gewesen, auf denen Baumaßnahmen durchgeführt wurden. So wurde beispielsweise das Grundstück, auf dem der Verbindungsstollen ab 1924 errichtet wurde, erst am 2. Mai 1927 auf die Stadt München übertragen. Überdies hätte dieses Teilbauwerk genehmigt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Daher entfalle, laut § 20 WGH, für die -gesamte Anlage- die Rechtmäßigkeit der Wasserbenutzung und führe zum Erlöschen aller eventueller Wasserrechte an der Altanlage.
Ausserdem erhöhte sich seit der Errichtung des Verbindungsstollens die Gesamtkapazität der Reisacher Grundwasserfassung von 2.200 Liter auf 3.600 Liter pro Sekunde. Aus diesem Grund wäre diese, wasserwirtschaftlich relavante Änderung, genehmigunggspflichtig gewesen, und zwar gemäß Art. 19 BayWG 1907 (Bayerisches Wassergesetz) und sei dies auch weiterhin nach § 8 Abs. 1 WHG. Eine derartige Genehmigung liege jedoch ebenfalls nicht vor. Außerdem hätte der Beschluß des „Königlich Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes“ vom 29.12.1910 auch keine Kapazitätserweiterung erlaubt, die durch neue Bauten auf Grundstücken erzielt werden, die vormals nicht im Eigentum der Stadtwerke München oder des Rechtsvorgängers standen.
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Bei der Übergabe des rechtswissenschaftlichen Gutachtens v.l.:
Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach
und Univ.-Professor Dr. Martin Kment von der Universität Augsburg
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Die Pointe des ganzen Streites ist, laut dem rechtswissenschaftlichen Gutachten, dass die Stadtwerke München – im Sinne des § 20 Abs. 1Nr. 1 WHG iVM. § 75 Abs. 2 BayWG – keinerlei „alte Wasserrechte“ besitzen. Es wären auch keine „alten Rechte“ erteilt worden, da kein behördlicher Erteilungsakt nachweisbar sei, der Rechte für die Wasserbenutzung durch die Reisacher Grundwasserfassung liefere. Zulässig sei dagegen, gegen die heutige Gewässerbenutzung der Stadtwerke München wasserbehördlich einzuschreiten und die neuen Wasserrechte, welche auf der heutigen Rechtsauffassung basieren, einzufordern.
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Neuzugang
beim „Unser Wasser“
Verein zur Wahrung
von Eigentum und Eigenständigkeit
im Landkreis Miesbach e.V.
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Region Miesbach – Bei der kürzlich erfolgten Gemeinderatssitzung in Bad Wiessee wurde beschlossen, dem „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. beizutreten. Der Beschluss erfolgte Einstimmig.
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Statement:
Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand vom „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.
„Am 22.11.22 durfte ich in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Bad Wiessee den Verein „Unser Wasser“ vorstellen. Ich konnte die Beweggründe und Ziele des Vereins vortragen. Dabei sprach ich unter anderem auch den „Ersatz-Neubau“ der Stadtwerke München GmbH im Betriebshof in Reisach an. Die Stadtwerke München bauen dort ein gewaltiges Werkstatt- und Bürogebäude mitten in der „Wasserschutzzone 2“. Von allen bislang geltenden Verboten wurden von den zuständigen Behörden insgesamt 16 „Befreiungen“ für eine fragwürdige Baugenehmigung erteilt. Wir haben eine Gegenüberstellung des Bauvorhabens der Stadtwerke München zu einem landwirtschaftlichen Betrieb erstellt und man kann eine sehr unterschiedliche Betrachtung der Bauanträge durch die Genehmigungsbehörden erkennen. Nach einer Reihe von Wortmeldungen und Fragen der Gemeinderäte wurde dem Vereinsbeitritts einstimmig stattgegeben. Fortan hat der „Unser Wasser“-Verein 186 Mitglieder, u.a. die Kreisstadt Miesbach, die Stadt Tegernsee und die Gemeinden Valley, Warngau, Gmund, Rottach-Egern, Kreuth, Hausham, Waakirchen, Bad Wiessee und den Abwasserzweckverband Tegernseer Tal. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Stadtwerke München GmbH unzulässige Sonderrechte eingeräumt werden! Wir alle wollen sauberes Trinkwasser, aber bitte nach geltendem Recht und Gesetz!“
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„Area 51“
nun auch
im oberbayerischen
Landkreis Miesbach?
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Region Miesbach – Beim Jahrestreffen des „Unser Wasser-Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ stellten sich manche die Frage „Was geht in Miesbachs „Area 51″ vor?“ Nach der Abarbeitung der üblichen Tagesordnungspunkte wurde nochmal zurückgeblickt. Vorallem die Übergabe der Petition am Rathaus in Miesbach am 18. November 2021 sowie der Ortstermin am 24. Februar 2022, bei dem die Tatsachen und Ausmaße einer Erweiterung der Wasserschutzzone erläutert wurden sowie die Verhandlung der Petition am 31. März 2022 im Bayerischen Landtag und dass das Landratsamt Miesbach die Stadtwerke München (SWM) kürzlich per Bescheid aufgefordert hat, für die Nutzung des Wassers aus der Reisachfassung eine Gestattung zu beantragen, wurden als großer Erfolg gewertet.
Als besonders eigenartig wurde die „Austrocknung“ von Mangfall und Schlierach am 26. August 2022 gewertet. Das Wasser sei dann, obwohl es nicht regnete, plötzlich am nächsten Tag wieder dagewesen. Der Vorfall konnte nicht geklärt werden. Ein ganz anderes Thema war für die Versammlungsteilnehmer hingegen der Neubau eines „Erweiterungsbaus“ im Betriebshof der Stadtwerke München in Thalham. Dort solle u.a. ein Farbenlager, ein Gefahrstoffraum sowie eine Waschhalle und eine KFZ-Werkstatt – wo bekanntermassen ölhaltige Abwässer anfallen würden – in der „Schutzzone 2a“ des Wasserschutzgebiets entstehen. Hier bewahrheite sich der altbekannte Spruch: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe“.
So sei das Bauen in Zone 2a und 2b für Privatpersonen verboten, selbst Ersatzbauten zu erstellen sei äußerst schwierig. Auch der Bau von einfachen Garagen werde vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt nicht genehmigt. Jedoch dürften von den Stadtwerken München beispielsweise sechs neue Kfz-Stellplätze erstellt werden, wenn das Wasser „breitflächig“ versickern könne, wohingegen an den privaten Bauherren die Auflage gestellt würde – falls Kfz-Stellplätze überhaupt eine Genehmigung erhielten – diese nur auf dichten Standflächen zu erstellen.
Bei den Erweiterungsbauten der Stadtwerke München wären der Grundwasserstand, die Grundwasserüberdeckungen und die Tiefen für den Ölabscheider „schön gerechnet“ worden, so die einhellige Meinung in der Versammlung. Es sei sogar möglich, die Brunnen „Thalham Nord 1-3“, welche 870 Meter südlich des Bauvorhabens liegen, während der Bauarbeiten vom Netz zu nehmen und den Brunnen „Weyarn“, der nur 130 Meter weiter nördlich liege, nicht abgestellt werden müsse. Obwohl das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet „HQextrem“ liege, sei nach ansicht des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes das Bauen dort für die Stadtwerke München möglich.
Das zuständige Wasserwirtschaftsamt genehmigte den dreieinhalbmal grösseren „Erweiterungsbau“ der Stadtwerke München und begründete die „Ausnahmenerteilung“ so: „Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung und langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der Landeshaupthauptstadt München“. Was hätten „Kfz-Stellplätze“, eine „Waschhalle“ und eine „Kfz-Werkstatt“, in der mehr als 1000 Liter, zum Teil ölhaltige, Abwassermengen am Tag anfallen könnten, mit der Wasserversorgung zu tun, wollten die Versammlungsteilnehmer gerne wissen und man stellte fest, dass der Landkreis Miesbach von den Stadtwerken München wassertechnisch ausgeblutet werde, was mit der Entwicklung der zu versorgenden Gemeinden und der ständig wachsenden Zahl der Einwohner zu erwarten sei. So würden, neben der Stadt München, noch weitere 18 Gemeinden versorgt. München werde – so vorsichtigen Schätzungen zufolge – bis zum Jahr 2040, also in gut 18 Jahren, um 16 Prozent wachsen. Das wären rund 250.000 Einwohner mehr und der Wasserverbrauch läge dann bei über 32 Millionen Liter pro Tag. Wie solle das der Landkreis Miesbach überleben, fragten sich die Versammlungsteilnehmer.
Obwohl beispielsweise unter dem Hofoldinger Forst ein riesiges Trinkwasservorkommen bekannt sei – es war seinerzeit Grund für die Ablehnung des Baus des Flughafens – werde es nicht gefördert. Nur das Wasser des Landkreises Miesbach, welches kostenlos und in allerbester Qualität in die Leitungen der Stadtwerke München fließe, sei gewollt. Die Bevölkerung im Landkreis Miesbach werde von den Stadtwerken München quasi entrechtet. Fragen zu den Themen „Entschädigungen für Vermögensverluste“, „wirtschaftliche Einschränkungen“ sowie „massiv erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand“ seien nebensächlich. Altlasten – wie chemische Substanzen und Schwermetalle – und auch die Bahnlinie mitten durch das „planreife“ Wasserschutzgebiet, seien ebenfalls unwichtig.
Die Stadtwerke München kauften Grundstücke im Landkreis Miesbach auf und wollten die Erweiterung der bereits bestehenden Wasserschutzzone mit allen Mitteln durchsetzen, da dies doch dem „Schutz des Trinkwassers diene“ und bauten gleichzeitig in der ausgewiesenen, hochsensiblen Wasserschutzzone riesige Werkshallen, betonten die Versammlungsteilnehmer und wollen letztendlich wissen: „Was geht in Miesbachs „Area 51″ vor?“
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Beim Jahrestreff des „Unser Wasser-Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ v.l.:
Tobias Müller, Vereinsschatzmeister; Norbert Kerkel, Bürgermeister der Gemeinde Waakirchen;
Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach; Alois Fuchs, Vereinsbeisitzer;
Jens Zangenfeind, stellvertretender Landrat des Landkreises Miesbach und Bürgermeister der Gemeinde Hausham;
Leonhard Obermüller, zweiter Bürgermeister der Gemeinde Warngau;
Alexander Bronisch, stellvertretender Vereinsvorsitzender und Andreas Hallmannsecker, Vereinsvorsitzender.
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Paukenschlag
beim Umweltausschuss
im Bayerischen Landtag:
Petitionserfolg
auf ganzer Linie
erfolgte in Sachen
„Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“
mit Berücksichtigungsbeschluss
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Region München/Miesbach – Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags stellte sich am 31. März 2022 mit einem Berücksichtigungsbeschluss – der schärfsten Entscheidungsform des Petitionsrechts – hinter die betroffenen Antragssteller. „Es ist eine gute Entscheidung für den Landkreis Miesbach. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat der Petition zur Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing entsprochen. Das Gremium hält die vorgebrachten Einwände in vollem Umfang für berechtigt. Damit geht vom Umweltausschuss ein klares Signal in Richtung Umweltministerium, das Verfahren zur Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach beim bislang zuständigen Landratsamt zu belassen und von der bereits vorab geforderten Erteilung eines Dünge- und Beweidungsverbots abzusehen“, so Rechtsanwalt Benno Ziegler, welcher die Petenten vertritt.
Für die sieben Petenten – das sind die Stadt Miesbach, der Gemeinden Valley und Warngau sowie Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck begrüßten die Entscheidung des Umweltausschusses und sehen sich endlich in ihrer Rechtsauffassung – mit dem Ziel, ein faires, ergebnisoffenes Verfahren zu erreichen – bestätigt.
„Dieses Votum des Umweltausschusses haben wir mit sehr großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Es ist unser Wunsch, dass dieses Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebiets fair, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aller Interessen durchgeführt wird. Dass Umweltministerium und die Regierung von Oberbayern wollten bereits während des laufenden Verfahrens wesentliche Teile der Entscheidung vorab festlegen und damit Fakten schaffen. Dies ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien“, betonte Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau, als Sprecher der Petenten im Anschluss an die Sitzung.
Auch seitens der betroffenen Bio-Landwirte ist die Anerkennung der Petition durch den Umweltausschuss ein wichtiger Schritt, um die Existenz ihrer Betriebe zu sichern. Denn das geforderte Dünge- und Beweidungsverbot in der geplanten „Schutzzone IIa“ hätte zur Folge, dass die Betriebe nicht mehr ihrer Viehwirtschaft nachgehen könnten. „Uns wird unterstellt, dass unsere Tiere das Münchner Trinkwasser gefährden. Dabei ist dem Umweltministerium sowie dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Oberbayern seit Langem bekannt, dass die aufgetretenen Verkeimungen des Trinkwassers nicht von unserer flächenschonenden Bio-Landwirtschaft stammen, sondern von legalen Ausleitungen des benachbarten Klärwerks des Zweckverbands Miesbach, deren Fassungsvermögen bei Starkregenereignissen überschritten wird“, so Alois Fuchs, dessen Biobetrieb die Existenz verlieren würde.
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Das sog. SWM-Wasserschloss im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing
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Die Petenten haben allesamt darauf vertraut, dass nach dem gescheiterten „Erörterungstermin“ im September 2018 und der per Petition vom Umweltausschuss im Jahre 2019 ausgesprochenen Forderung, das gesamte Verfahren zur Wasserschutzzone wieder auf null zu setzen, nun uneingeschränkt entsprochen würde. Doch mit der „Aufforderung“ der Regierung von Oberbayern an das Landratsamt Miesbach im Januar 2021, mit einer Allgemeinverfügung vorab ein Dünge- und Beweidungsverbot auszusprechen und damit das Hauptsacheverfahren zu entkernen, wurde den Beteiligten ein weiterer Vertrauensbruch zugemutet. Diese Allgemeinverfügung hätte die Existenzvernichtung der Biobetriebe zur Folge gehabt, die seit mehr als zehn Jahren für die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Flächen durch die Stadtwerke München (SWM) gefördert und sogar belobigt wurden.
Übertroffen wurde dieser Vorgang vom im Oktober 2021 angedrohten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern, die dem Landratsamt Miesbach den Vorgang entziehen wollte, wenn die Staatsbehörde nicht umgehend ihren Kurs ändere und das gewünschte Verbot umsetze. Dies war der entscheidende Punkt, der die Betroffenen dazu zwang, sich erneut mit einer Petition an den Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zu wenden.
Der strenge Anforderungskatalog des bayerischen Umweltministeriums habe seit langer Zeit für großes Unverständnis bei den Menschen im Landkreis Miesbach gesorgt. Bei ihnen sei der Eindruck entstanden, dass ihre Lebensgrundlagen über Gebühr eingeschränkt würden. Im Schutzgebiet liegen auch die Autobahn A8 und die Bahnlinie der Bayerischen Regiobahn (BRB), auf der Dieselloks fahren, direkt im Fassungsbereich. Nahe der geplanten inneren Schutzzone liegt auch die Kläranlage des Zweckverbands Miesbach. Gleichzeitig würde den Grundeigentümern sowie den Kommunen strikt untersagt, sich zumindest angemessen entwickeln zu dürfen. „Es ist weder für Privatpersonen noch für die Kommunen nachvollziehbar, warum sie sich nicht mehr entwickeln dürfen. Wir brauchen ein faires Verfahren, das auf die konkrete Situation abstellt und nicht stur die Menschen, die hier leben, auf Sparflamme setzt“, erklärte Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.
Das Argument, es gehe aber um das Trinkwasser der Landeshauptstadt München und damit um das Wohlergehen von 1,5 Millionen Menschen, ist aus Sicht der Petenten nicht stichhaltig. „Wir wollen München nicht das Wasser streitig machen oder gar abdrehen. Wir wünschen uns lediglich ein sauberes, rechtstaatlich einwandfreies Verfahren“, betonte Rechtsanwalt Benno Ziegler.
BUND Naturschutz fordert baldmöglichste Wiederaufnahme des Verfahrens
„Im Umweltausschuss wurde über die Petition „Wasserschutzgebiet Mangfalltal – Sicherung des Rechtsstaatlichkeit statt Selbsteintritt der Regierung von Oberbayern“ entschieden. Dabei wurde diese berücksichtig und im Herbst soll eine Berichtspflicht erfolgen. Auch wenn der BUND Naturschutz für die Ausweisung einer Zone III im Wasserschutzgebiet und für ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa ist, lehnen wir den Selbsteintritt des Beweidungsverbots durch die Regierung von Oberbayern vehement ab. Dieses in der WAA-Zeit entstandene „Lex Schuirer“ entspricht nicht unserem Demokratieverständnis. Gleichzeitig trägt das Landratsamt Miesbach durch monatelange Untätigkeit selbst Schuld, dass diese Situation eingetreten ist. Nach Berücksichtigung der Petition durch den Umweltausschuss im Landtag muss Landrat Olaf von Loewis of Menar alles daran setzten, dass das Verfahren zur Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing endlich wieder aufgenommen und baldmöglichst zum Abschluss gebracht wird“, kommentierte der Landesvorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, das Ganze.
„Die Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing steht schon seit Jahrzehnten an, wurde aber bisher immer wieder ausgebremst. Notwendig ist sie insbesondere, weil bisher innerhalb des Wasserschutzgebiets überhaupt keine Zone III ausgewiesen ist. Auch sollte der Forderung des LfU als Fachbehörde, die ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa vorsieht, zeitnah nachgekommen werden. Die geforderte Dringlichkeit muss vom Landrat zum Anlass genommen werden, das Verfahren zügig wieder aufs Gleis zu setzen und nach entsprechender Prüfung abzuschließen“, äußerte sich der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Miesbach, Manfred Burger.
CSU-Fraktion unterstützt Petition
Ob das Wasserschutzgebiet Mangfalltal erweitert wird – diese Frage soll nach dem Willen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auch künftig vom Landratsamts Miesbach direkt entschieden werden – und nicht per „Anordnung“ durch die Regierung von Oberbayern. Die entsprechende Petition aus der Region Miesbach hat die CSU-Fraktion im Umweltausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme des SPD-Vertreters Florian von Brunn – als berechtigt eingestuft und den Petenten Recht gegeben.
Durch den „Berücksichtigungsbeschluss“ ist das Umweltministerium jetzt aufgefordert, den bisherigen Kurs zu korrigieren. Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Eric Beißwenger: „Von oben durchzuregieren ohne die berechtigten Interessen der Betroffenen einzubeziehen ist hier der falsche Weg. Das Verfahren geht nur miteinander, alle sitzen hier in einem Boot. Alle Bürger, die Münchner und die Miesbacher, haben ein Recht auf ein faires, rechtlich einwandfreies und ergebnisoffenes Verfahren. Wir wollen, dass vor Ort gemeinsam die beste Lösung gefunden wird.“
„Ich hoffe, dass man im Umweltministerium durch das Votum des Umweltausschusses endgültig anerkennt, dass man eine Lösung nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort finden kann. Und dazu braucht es auch ein umfassendes Verfahren und nicht einzelne vorgezogene Maßnahmen. Zumal ein Beweidungsverbot unverhältnismäßig wäre, denn es ist niemals ein Nachweis erbracht worden, dass die Verkeimungen vom Vieh stammten. Mit dem Votum des Umweltausschusses gehen wir in die richtige Richtung“, betonte die Miesbacher Stimmkreisabgeordnete und Landtagspräsidentin Ilse Aigner.
Die Stadt München bezieht ihr Trinkwasser überwiegend aus dem Mangfalltal. Um zu verhindern, dass möglicherweise Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, wollen die Stadtwerke München schon lange die Wasserschutzzone ausweiten. Das zu prüfen, hatte das bayerische Umweltministerium zuletzt dringend empfohlen. In der Folge hatte die Regierung von Oberbayern den Landrat von Miesbach aufgefordert, ein sofortiges Dünge- und Weideverbot innerhalb des Wasserschutzgebietes anzuordnen. Weil sich der Landrat aufgrund des Widerstandes der Betroffenen weigerte, hatte die Regierung von Oberbayern mit Billigung des bayerischen Umweltministeriums angekündigt, das Verfahren an sich zu ziehen und das Dünge- und Weideverbot so durchzusetzen.
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Stippvisite
im
Münchner Rathaus
zum Thema
Wasserschutzgebiet
im Landkreis Miesbach
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Region München/Miesbach – Der Welttag des Wassers am 22. März, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen, erinnert alljährlich an die Besonderheiten von Wasser als der essenziellsten Ressource allen Lebens. Eine Delegation des Bayerischen Bauernverbands übergab nun einen offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter, und zwar mit der Bitte, sich für die betroffenen Landwirte im Landkreis Miesbach einzusetzen. Die erneute Ausweisung und Erweiterung gefährde die Existenzen einiger Betriebe.
Miesbacher Landwirte stünden für besten und freiwilligen Trinkwasserschutz. Aufgrund der guten, funktonierenden freiwiliigen Kooperationen sei eine Ausweitung und strengere Reglementierung des Wasserschutzgebietes unverständlich. „Die Stadtwerke München werben, eines der besten Trinkwasser Europas zu haben. Das Münchner Wasser stammt überwiegend aus dem Mangfalltal. Seit vielen Jahren bewirtschaften die Bäuerinnen und Bauern ihre Flächen, dass Trinkwasser allerhöchster Qualität aus den Wasserhähnen Münchens fließt. Durch eine Erweiterung und Veränderung des bestehenden Wasserschutzgebietes drohen den Miesbacher Bauern Konsequenzen, die für viele Familienbetriebe existenzbedrohend sein werden“, betonten die BBV-Delegationsteilnehmer in München.
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Bei der Übergabe des offenen Briefes mit Präsentkorb v.l.:
Kreisobmann des Landkreises Miesbach, Hans Hacklinger,
Oberbürgermeister Dieter Reiter sowie die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer,
Bezirksbäuerin Christine Singer, BBV Präsident Walter Heidl und BBV Bezirkspräsident Ralf Huber.
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Der BBV-Kreisobmann des Landkreises Miesbach, Johann Hacklinger, selbst Biobauer, ist in höchstem Maße über die geplanten Veränderungen bestürzt: „Auf vielen Flächen darf künftig keine Beweidung mehr erfolgen, dann ist Ökolandwirtschaft im Mangfalltal nicht mehr möglich“. Die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer, ergänzte, „alle Ökobetriebe sind verpflichtet, ihre Rinder auf die Weide zu lassen.“ Damit wäre eine ökologische Landwirtschaft mit Rinderhaltung im Mangfalltal für viele Betriebe nicht mehr möglich. Nicht nachvollziehbar, finden Hupfauer und Hacklinger, da im Landkreis Miesbach der Anteil an Ökobetrieben bereits über 30 Prozent ausmacht, und somit schon das aktuelle politische Ziel der Bundesregierung erfülle.
„Auch die weiteren Auflagen werden durch die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes aufgrund der hohen Kosten eine künftige Bewirtschaftung für die Betriebe in Frage stellen“, erklärte Hacklinger. „Wir halten es für unverantwortlich, durch die geplante Neuausweisung die Zukunft der ökologischen und konventionellen Landwirtschaft in Miesbach in Frage zu stellen. Insbesondere wenn durch die bestehenden Auflagen unser Wasser bereits „eines der besten Europas“ ist. Die Spitze des Miesbacher Bauernverbands bittet die Landeshauptstadt München eindringlich, den Wasserschutz mit Augenmaß fortzuschreiben und auf die neuen vom Landesamt für Umwelt geplanten unnötigen Auflagen zu verzichten“, betonte Marlene Hupfauer.
Nach dem alle Beteiligten vom BBV Ihre Bedenken zur geplanten Wasserschutzzonenerweiterung Oberbürgermeister Dieter Reiter mitgeteilt hatten, überreichte Kreisbäuerin Marlene Hupfauer einen „Offenen Brief“ und einen Präsentkorb aus der Region mit den Worten: „Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter, als kleines Dankeschön, dass Sie sich heute für uns Zeit genommen haben, haben wir Ihnen einen kleinen Präsentkorb aus unserer Region mitgebracht. Ich habe außerdem noch eine kleine Holzkuh in den Korb gestellt. Diese stellen Sie bitte -zur Erinnerung- auf Ihren Schreibtisch. Die Holzkuh ist das Symbol der Landwirtschaft hinter der viele, viele Bauernfamilien stehen. Sie sollen damit jeden Tag daran erinnert werden das 180 Vertragslandwirte aus dem Landkreis Miesbach, Tag für Tag dafür sorgen, dass die Millionen Stadt München europaweit das beste Trinkwasser aus dem Landkreis Miesbach erhält. Jede weitere Wasserschutzzonenreglementierung schwächt die Betriebe, die Region, ja sogar jeden einzelnen Bürger im Landkreis Miesbach. Denn wenn wir mit den zahlreichen Reglementierungen so weiter machen, werden auch immer mehr Landwirte Ihre Betriebe schließen müssen. Wir im Landkreis Miesbach werden schön langsam zum Naturschutzpark umgebaut und Essen kommt von draußen rein. In welcher katastrophalen Abhängigkeit wir uns jetzt schon befinden wird durch die jetztige Kriegssituation sehr deutlich sichtbar! Sie als Oberbürgermeister haben nicht nur die Verantwortung Ihre Millionenstadt mit besten Trinkwasser zu versorgen, sondern Sie sind auch in der Verantwortung eine „Regionale Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten – und das können nur Landwirte schaffen“, betonte die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer.
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Der BBV-Präsentkorb für den Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter.
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Der offene Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
wir – der Bayerische Bauernverband Oberbayern – wenden uns in Sachen „Erweiterung des Wasserschutzgebietes“ zur Neufestsetzung des „Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing“ mit der dringenden Bitte um Unterstützung an Sie.
Seit Jahrzehnten sind die Münchner Stadtwerke und die bayerischen Bauernfamilien freiwillige Kooperationen eingegangen, um bestes Trinkwasser für die Landeshauptstadt München bereitzustellen. Viele Bäuerinnen und Bauern aus dem Mangfalltal haben ihre Betriebe in den Schutzzonen auf Bio-Landwirtschaft umgestellt und berücksichtigen die bisherigen aufwändigen Wasserschutzauflagen. Diese Kooperation ist ein herausragendes Beispiel für einen nachhaltigen Umgang mit den Schätzen der Natur.
Die Ausweisung des geplanten Wasserschutzgebietes auf nahezu die doppelte Flächengröße ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer. Innerhalb der Schutzgebietsgrenzen befindet sich eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Anwesen. Hier gilt es einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Eigentums der Betroffenen und dem Vorsorgeprinzip zum Trinkwasserschutz zu finden. Aus unserer Sicht müssen die vorliegenden Fakten zugunsten der Grundeigentümer und Bewirtschafter im Auslegungs- und Einwendungsverfahren stärker berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, dass das Auslegungs- und Einwendungsverfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Thalham-Reisach-Gotzing“ einvemehmlich und auf Augenhöhe mit den betroffenen Bäuerinnen und Bauern erarbeitet wird. Wir brauchen keinen unrealisierbaren Verbots- und Auflagenkatalog, der ganz wesentlich über die bisherigen Auflagen hinausgeht, wenn mit den bisherigen Maßnahmen eines der besten Trinkwasser Europas sichergestellt werden konnte.
Wir bitten darum den Auflagenkatalog zu überarbeiten und um die erforderlichen Bedingungen zu ergänzen. Dazu legen wir diesem Brief eine detaillierte fachliche Ausarbeitung bei.
Besonders wichtig ist uns die Berücksichtigung folgender Forderungen:
Das Bauen und Sanieren von Gebäuden im Schutzgebiet sind durch die Auflagen stark eingeschränkt. Die Weiterentwicklung der Betriebe muss auch in Zukunft gewährleistet sein, wobei hier der Vergleich zu einem Standort außerhalb des Schutzgebietes heranzuiehen ist. Die Kosten für notwendige Mehraufwendungen sind den Bäuerinnen und Bauern zu erstatten.
Das Ausbringen von organischem Dünger ist auch in Zone IIa zu erlauben, um weiterhin eine sinnvolle und ökologische Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Viele landwirtschaftliche Betriebe aus dem Mangfalltal haben schon seit Jahrzehnten auf Bio-Landwirtschaft umgestellt. Für diese Betriebe ist es unabdingbar, dass Sie auf ihren Flächen Rinder weiden lassen dürfen. Ökobetriebe müssen ihre Tiere weiden lassen. Ist das nicht möglich bleibt nur eine Rückumstellung auf konventionelle Landwirtschaft oder die Betriebsschließung.
Die Weidehaltung muss für alle Betriebe auf allen Flächen möglich bleiben. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen zeigen, dass die Beweidung keinerlei negative Auswirkung auf die Wasserqualität hat. Gartenbaubetriebe brauchen einen Bestandschutz sowie die Möglichkeit zur marktgerechten Erweiterung.
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Das Mangfalltal zählt zu einem der schönsten und wertvollsten Naherholungsgebiete für die Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt München. Wir wollen gemeinsam unsere wertvolle Kulturlandschaft und die seit Generationen bewirtschafteten Höfe mit ihren Traditionen in der Region bewahren. Nachhaltige reglonale Landwirtschaft sehen wir als gelebten Klimaschutz. Wir bitten Sie unsere Forderungen zu berücksichtigen und freuen uns, Ihnen unsere Argumente in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. -Zitat Ende-
-am- Bilder: bbv
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Ortstermin
in Sachen
Wasserschutzzone
Thalham-Reisach-Gotzing
im Landkreis Miesbach
24.2.2022
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Region Miesbach – Zu einem speziellen Ortstermin im Landkreis Miesbach traf sich der Umweltausschuss des Bayerischen Landtages kürzlich zur Bearbeitung einer eingereichten Petition. Mit dabei waren auch Mitarbeiter vom Bayerischen Umweltministerium, der Regierung von Oberbayern, vom Landesamt für Umwelt, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Wasserwirtschaftsamts, des Landratsamts Miesbach, der Stadtwerke München sowie die Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner und Vertreter der Stadt Miesbach, der Gemeinden Valley und Warngau sowie Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck, als Antragsteller der Petition. Anwälte und Sachverständige der Petenten verfolgten die Veranstaltung.
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Die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag,
Dipl. Ing. Agr. Rosi Steinberger / B’90/Grüne (Bildmitte), begrüßte die sehr zahlreichen Ortsterminteilnehmer
in Sachen Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach
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Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Kreisstadt Miesbach, begrüßte die Teilnehmer, welche in Kleinbussen zu den betroffenen Gebieten gebracht wurden. Unter anderem kam der betroffene Biolandwirt Alois Fuchs zu Wort und erläuterte seine Sachlage. Weitere Stationen waren die Ackerflächen des BioGuts Wallenburg und die Kläranlage Miesbach. Dort wurde der zeitliche Ablauf durch den Notüberlauf des ungeklärten Wassers in die Schlierach im direkten zeitlichen Zusammenhang mit den angeblichen Verunreinigungen im Jahr 2020 vorgestellt. Abschließend kam es im Saal des Waitzinger Kellers in Miesbach zu einer Diskussion vieler Teilnehmer. Ministeriumsvertreter möchten „in Vorsorge für sauberes Wasser“ die geplante Verordnung unbedingt durchsetzen. Dass eine Verunreinigung durch Beweidung bzw. Düngung entstanden ist, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar, stellte den Ablauf der Wasserschutzzonenausweisung während seit seiner Amtszeit vor. Unter anderem habe das Landratsamt Miesbach gemeinsam mit dem Ministerium und der Regierung von Oberbayern den Sachverständigen Prof. Tröger ausgewählt – jetzt wird dessen Ergebnis nicht akzeptiert. „Ziel sei es nun, dass hier ein rechtlich korrektes Verfahren für die geplante Ausweisung eines Wasserschutzgebietes durchgeführt werden kann“, betonte der Landrat. Dazu gehöre, dass vorab die Frage der sogenannten „Alten Rechte“ geklärt werde. Die teilnehmenden Mitglieder des Umweltausschusses hatten viele Fragen und immer wieder die oft kontroversen Antworten hinterfragt. Die letztendliche Petitionsbeurteilung erfolgt Ende März in einer Sitzung des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag.
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Bayerische
Staatsregierung
lehnte Antrag
auf Ausweitung
der Wasserschutzgebiete in Bayern ab
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Region Bayern – Im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags lehnten die Regierungsfraktionen – am 17. Februar 2022 – einen Antrag der Grünen-Landtagsfraktion zu Wasserschutzgebieten (WSG) ab! Dieser hatte zum Ziel, die Wasserschutzgebiete in Bayern für einen besseren Schutz des Grundwassers -auf das gesamte Einzugsgebiet der Brunnen- auszuweiten. „Die CSU/FW Staatsregierung erweist dem Grundwasserschutz in Bayern damit einen Bärendienst. Bayern geht mal wieder einen eigenen Weg und tut sich hervor mit besonders kleinen Wasserschutzgebieten“, so Rosi Steinberger, niederbayerische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz.
So schneide Bayern im deutschlandweiten Vergleich schlechter ab: Während in Baden-Württemberg etwa 30 Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen seien und der bundesweite Durchschnitt bei etwa zwölf Prozent liege, wären es in Bayern nur etwa fünf Prozent – in Niederbayern sogar nur zwei bis drei Prozent. Schon jetzt müssten niederbayerische Wasserversorger ihr Trinkwasser mit Aktivkohle filtern, um es von Pestiziden zu befreien oder das Wasser mit Tiefengrundwasser verdünnen, weil es häufig mit zu hohen Nitratwerten belastet sei. Aufgrund der kleinen Wasserschutzgebiete haben sie wenig Möglichkeiten, auf den Pestizid- und Nitrateintrag in ihre Brunnen positiven Einfluss zu nehmen. Auch die „Expertenkommission Wasser“, die von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt wurde, stütze in ihrem Abschlussbericht die Forderungen der Landtagsgrünen nach einer Ausweitung der Wasserschutzgebiete. „Die Sicherung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung kann nur durch eine Erweiterung der Ausweisung von Schutzgebieten (nach DVGW W101 das gesamte Einzugsgebiet) gelingen.“, heißt es im Kommissionsbericht. „Wir müssen im Grundwasserschutz endlich weiterkommen, bevor es zu spät ist! Die Ausweitung der Wasserschutzgebiete wäre dafür ein geeignetes Mittel. Doch leider schert sich die Staatsregierung offenbar nicht um den Schutz unseres Grundwassers – der Basis für unser Trinkwasser“, meint Rosi Steinberger.
Im Herbst 2020 beauftragte die Bayerische Staatsregierung eine Expertenkommission, bestehend aus acht Professorinnen und Professoren, um Gestaltungsvorschläge für eine zukunftssichere Wasserversorgung im Freistaat Bayern zu entwickeln.
Im Abschlussbericht der „Expertenkommission Wasser“ heißt es u.a.: „Die Sicherung dieser wertvollen Ressource betrifft unterschiedliche Bereiche ganz unmittelbar, wie etwa den Landschaftswasserhaushalt, die überregionale Speicherung und Verteilung des Wasserdargebots, die Wasserversorgung und Sicherung des Trinkwassers, die Siedlungsstrukturen und die Wahrung der Ökosystemfunktionen. Angesichts der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen nimmt dieser Bericht Stellung zu notwendigen Maßnahmen einer Umorientierung hin zu einer zukunftssicheren und nachhaltigen Wasserversorgung in Bayern und gibt klare Empfehlungen an die Politik. Dieser Strukturwandel ist eine Generationenaufgabe, die wegweisender Entscheidungen mit Weitsicht bedarf, Gewohnheiten in Frage stellt, aber auch Neuland betritt und dadurch neue Chancen schafft. Diese Aufgabe wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. In vielen Bereichen ist ein Umdenken erforderlich, denn mit den heutigen Strategien und Planungen können wir den zukünftigen wasserwirtschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht werden. Um einen praxisnahen Bericht anzufertigen, war es der Expertenkommission wichtig, den direkten Austausch mit allen Beteiligten zu suchen. Dafür wurden Fachleute des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der nachgeordneten Landesämter befragt. Außerdem wurden Gespräche mit Vertreterninnen und Vertretern von 34 Verbänden und Organisationen aus Bayern geführt. Die Expertenkommission wurde in ihrer Arbeit organisatorisch maßgeblich durch die Abteilung „Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und dem IESP e. V. – Internationales Expertennetzwerk für „Earth System Preservation“ an der Technischen Universität München unterstützt. Allen an diesem Prozess Beteiligten danken wir für ihre wertvollen Beiträge und vorgetragenen Standpunkte, ohne die dieser Bericht unvollständig geblieben wäre. Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass der Bericht nicht mit den Beteiligten abgestimmt ist, sondern die Standpunkte der Expertenkommission darstellt.“ Weitere Informationen: Expertenkommissionsbericht Wasserversorgung in Bayern
-am-
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Petitions-
ausschuss
beschloss Ortstermin
in Sachen
geplantes „Dünge- und Bewirtschaftungsverbot in der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“
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Region Miesbach – Bezüglich des geplanten „Dünge- und Bewirtschaftungsverbots in der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“, haben die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley und Warngau, Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck am 25. November 2021 einen Petitionsantrag beim bayerischen Landtag eingereicht. Bei der nun kürzlich anberaumten Petitionsausschusssitzung des Umweltausschusses im bayerischen Landtag wurde diesbezüglich ein Ortstermin beschlossen, welcher am Dienstag, 1. Februar 2022 erfolgen soll.
-am- Bild: am
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Stadtwerke
München
übergaben Unterlagen
zur geplanten Neuausweisung
des Wasserschutzgebiets im Landkreis Miesbach
an das Landratsamt
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Region Miesbach – Das Landratsamt Miesbach hat die angeforderten Unterlagen der Stadtwerke München (SWM) zum neuen Verfahren der Ausweisung des Wasserschutzgebiets am 20.01.2022 erhalten. Da die bisherigen Dokumente zum Verfahren teilweise aus dem Jahr 2012 stammen, hat das Landratsamt im Jahr 2020 um Aktualisierung gebeten. Im nächsten Schritt führt das Landratsamt unter anderem eine Vollständigkeitsprüfung durch, bevor die relevanten Unterlagen an das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zur fachlichen Begutachtung weitergeleitet werden. Die Unterlagen stellen die Grundlage für den von allen Seiten gewünschten Neustart des Verfahrens dar.
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„Seitens des Landratsamtes Miesbach bereiten wir uns
auf ein ergebnisoffenes Verfahren vor, welches fair und transparent stattfinden soll.
Bezüglich der Vorwegnahme des Dünge- und Weideverbots warten wir
noch auf die Ergebnisse des Petitionsausschusses“, erklärte Landrat Olaf von Löwis.
-lamb- Bilder: am, lamb
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Statements
zum Thema
geplante Wasserschutzzonenerweiterung
im Landkreis Miesbach:
„Selbsteintritt“
durch die Hintertür?
22.12.2021
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Rosi Steinberger – MdL B’90/Die Grünen – Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag
„Vor der Behandlung durch den Ausschuss kann ich leider keine Stellungnahme abgeben. Die Petition wird voraussichtlich am 27.01.2022 im Umweltausschuss des bayerischen Landtags behandelt. Alle Beteiligten pochen auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Dem kann ich mich nur anschließen.“
Bild: brs
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Dr. Marion von Kameke – Biogut Wallenburg Miesbach
„Die Regierung von Oberbayern „ordnete an“ und setzt Landrat Olaf von Löwis of Menar damit unter Druck, den Erlass einer Allgemeinverfügung mit sofortigem Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot in der Zone IIa zu vollstrecken. Die Betroffenen Landwirte wehren sich gemeinsam mit den von der geplanten Wasserschutzzone betroffenen Kommunen, mit einer legitimen Petition – gegen den geplanten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern. Der bayerische Umweltminister, Thorsten Glauber, wollte offensichtlich den zuständigen Umweltausschuss im bayerischen Landtag durch eine schnelle Zustimmung im Kabinett umgehen.
Das Biogut Wallenburg liegt am Rande der Kreisstadt Miesbach und würde inmitten der Wasserschutzzone liegen, wenn die geplante Erweiterung – wie von den Stadtwerken München, dem bayerischen Umweltministerium und dem angekündigten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern geplant – durchgesetzt wird.
Aufgrund der dann strikt zu befolgenden Gebote und Verbote würde die Landwirtschaft des Bioguts Wallenburg, obwohl dieses seit 1983 nach den strengen Richtlinien des Bioland-Verbandes bewirtschaftet wird, in der Tierhaltung so stark beeinträchtigt, dass der Landwirtschaftszweig dann nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll zu halten wäre und vermutlich zur Betriebschließung mit einhergehenden Mitarbeiterentlassungen führen würde.
Wie bereits bekannt, reichten die Stadt Miesbach, weitere Kommunen und die betroffenen Landwirte eine Petition beim bayerischen Landtag ein, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwirken. Eine „Allgemeinverfügung“ hätte die Umgehung der Petition bedeutet.
Ein Petitionsantrag ist in einer gelebten Demokratie eigentlich ein ganz normaler Vorgang, da es das verfassungsgemäße Recht eines jeden Bürgers ist!
Beinahe wäre der rechtsstaatliche Weg für die Petition und damit das gesamte weitere Verfahren allerdings ausgehebelt worden. In einer der letzten Kabinettsitzungen vor der Weihnachtspause wollte das bayerische Umweltministerium „vollendete Tatsachen“ schaffen, und zwar unter Umgehung des Landtages!
Glücklicherweise hat man sich offensichtlich eines Besseren besonnen. Der in einer Demokratie vorgesehene Rechtsweg soll nun eingehalten werden. Die Petition geht nun ihren Weg: Der Umweltausschuß des bayerischen Landtags wird den Petitionsantrag erörtern. Der Termin wurde auf den 27. Januar 2022 festgelegt.
Wie auch immer in Zukunft das weitere Verfahren ausgehen wird: Unser Landrat, Olaf von Löwis of Menar, bemüht sich bestimmt um ein transparentes, angemessenes Verfahren, und zwar auf Augenhöhe aller Beteiligten.
Zu bemerken ist noch, dass hinter jedem Unternehmen – auch im Landkreis Miesbach – Arbeitsplätze stehen, die Familien ernähren und die Zukunft unserer Kinder sichern und in Form der Steuerabgaben für das Allgemeinwohl sorgen. Diese Tatsachen sollten die ausführenden Entscheider auch bedenken.
Bild: am
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Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.
„Auch wenn der BUND Naturschutz für die Ausweisung einer Zone III im Wasserschutzgebiet und für ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa ist, lehnen wir den „Selbsteintritt“ des Beweidungsverbots durch die Regierung vehement ab! Dieses in der dunklen WAA-Zeit entstandene „Lex Schuirer“ entspricht nicht unserem Demokratieverständnis. Gleichzeitig trägt das Landratsamt Miesbach durch monatelange Untätigkeit selbst schuld, dass diese Situation eingetreten ist. Wir fordern daher Landrat Olaf von Löwis of Menar auf, dass das Verfahren zur Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing endlich wieder aufgenommen und baldmöglichst zum Abschluss gebracht wird.“
Bild: Peter Roggenthin
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Marlene Hupfauer – Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach
„Für mich ist das Wort „Demokratie“ nicht nur ein Wort sondern es ist und war für mich die Motivation warum ich mich zwölf Jahre als Gemeinderätin, jetzt als Kreisrätin und fünf Jahre als Kreisbäuerin engagiert habe. „Demokratie“ bedeutet für mich ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung, also das Volk über politische Sachfragen mitbestimmen kann. Was jetzt gerade im bayerischen Umweltministerium – mit Thorsten Glauber – zur geplanten Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach Gotzing abläuft stellt alle meine demokratischen Vorstellungen nicht nur in Frage, sondern es versetzt mich in Wut!
Was ist bloß mit unserer „Politik“ los? In einem „laufenden Verfahren“ wird von heute auf morgen der Landrat gezwungen eine „Allgemeinverfügung zum Dünge- und Beweidungsverbot“ auszusprechen. Will dieser es zuerst prüfen und lässt ein Gutachten erstellen wird es ignoriert. Wird dann eine Petition eingereicht, versucht man sogar den Landtag zum umgehen und man hört von einem „Selbsteintritt durch die Hintertür“. Ist das die „Demokratie“ die wir uns vorstellen? Für mich sind da schon sehr viele diktatorische Züge erkennbar.
Seit 2017 bin ich Kreisbäuerin im Landkreis Miesbach und von Anfang an beschäftigte ich mich mit der geplanten Wasserschutzzonen-Gebietsausweisung. Unzählige Gespräche mit den Stadtwerken München, Professor Grambow, Regierungspäsidentin Els und viele andere folgten und „jedes mal“ stellten wir vom Bauernverband die Frage: Warum eine Gebietsausweisung, wenn wir doch europaweit das besteTrinkwasser haben.
Und „jedes mal“ bekammen wir die Antwort, „das ist jetzt längst überfällig, das muss jetzt sein“. Professor Grambow lies uns auch wissen, dass alle zehn Jahre über eine Erweiterung nachgedacht werden muss. Also was sagt uns das? Die Stadt München wächst und wächst und braucht immer mehr Trinkwasser auf unsere Kosten und der Landkreis Miesbach soll die Schutzzonen ständig erweitern und erweitern. UND wenn wir nicht „schön artig sind und folgen“ werden wir schließlich durch einen „Selbsteintritt“ regiert.
Wir im Landkreis Miesbach sind alle Bürger die in dieser sogenannten „Demokratie“ leben und wir haben alle ein Recht auf ein rechtstaatliches, transparentes, faires und ergebnissoffenes Verfahren!
Bild: bv
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Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand von „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.
„Das bayerische Umweltministerium – mit Umweltminister Thorsten Glauber – muss schon sehr schlechte Argumente haben. Es versuchte, die von der Regierung von Oberbayern angeordnete, aber vom Miesbacher Landrat, Olaf von Löwis of Menar, mit sachlichen Argumenten zurückgewiesene Allgemeinverfügung eines Beweidungs- und Düngeverbots durch die Hintertür als „Kabinettsbeschluss“ durchzusetzen, statt das Ergebnis einer Petition an den bayerischen Landtag abzuwarten. Wie zahlreiche Medien berichteten, wurde im Zeitraum zwischen Februar und August 2020 auf Grund von Starkregen aus den beiden Kläranlagen Miesbach und Gmund jeweils ungeklärtes Wasser in die Mangfall abgeleitet, und zwar rechtlich einwandfrei. Das war entsprechend einem Gutachten von Prof. Tröger aus Berlin die Ursache einer Verkeimung des Wassers und nicht Beweidung und Düngung, wie ohne jeglichen Beleg vom bayerischen Landesamt für Umwelt behauptet wird. Aber staatlicherseits will man das einfach nicht akzeptieren!
Deshalb haben betroffene Landwirte und Gemeinden zusammen mit dem Verein „Unser Wasser“ eine entsprechende Petition eingereicht. Nun wollte man dieses demokratische Mittel und das Mitspracherecht des Parlaments aushebeln, um die Faktenlage der Beweidung und Düngung von Wiesen dennoch zu untersagen.
Geht es im Grunde gar nicht um die Ursache der Verkeimung? Will man Landwirtschaft aus dem weiteren Einzugsgebiet der Trinkwasseranlagen ganz einfach aus Prinzip entfernen, so wie das seit über 100 Jahren schon von München und von der Stadtwerke München GmbH gerne praktiziert wird? Im Landkreis Miesbach wird dieses Vorgehen ein weiteres Mal als Behördenwillkür wahrgenommen. Der Verein „Unser Wasser“ stellt nun die Forderung nach einer demokratisch und rechtsstaatlich ordnungsgemäßen Behandlung der eingereichten Petition!
Im Statement des Bayerischen Umweltministeriums wird u. a. aufgeführt, dass die Trinkwasserversorgung für weit über eine Million Einwohner oberste Priorität hat. Aus Sicht des Umweltministeriums „ist der Sachverhalt eilbedürftig“. Aus meiner Sicht hat die Trinkwasserversorgung ALLER Einwohner oberste Priorität. Weshalb der Sachverhalt bei der Münchner Trinkwasserversorgung „eilbedürftig“ sein soll, verwundert mich.
In der Infobroschüre MPULS 4/2021 der Stadtwerke München steht auf der letzten Seite, „dass das Münchner Trinkwasser (ein Geschenk der Natur) aus drei bestens geschützten Wassergewinnungsgebieten stammt“.
Aus mehr als „bestgeschützten Wassergewinnungsgebieten“ kann das Wasser wohl nicht kommen – wo ist hier eine „Eilbedürftigkeit“ abzuleiten? Wenn das Trinkwasser schon aus den bestgeschützten Gewinnungsgebieten kommt und zu den besten Europas zählt, warum besteht dann vor einer juristischen und fachlichen Überprüfung der „Verordnung für das Beweidungs- und Düngeverbot“ eine so große Angst? Bitte lassen sie eine demokratische Vorgehensweise zu und den Umweltausschuss des Landtags über unsere Petition entscheiden.
Bild: am
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Bernhard Schäfer, Bürgermeister der Gemeinde Valley
„Es ist schon sehr erstaunlich mit welchen Argumenten und Mitteln man versuchte den „Selbsteintritt“ durchzusetzen. Was das Ministerium zu dieser Vorgehensweise veranlasst und warum man einen solchen Konfrontationskurs wählt, wäre interessant zu wissen. Schließlich wurde im Vorfeld die Vergabe des Gutachtens an Professor Uwe Tröger besprochen. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, erkennt man es einfach nicht an – oder? Durch einen solchen Kurs verspielt man in der Öffentlichkeit jegliches Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
Es geht uns Betroffenen um ein rechtsstaatliches, faires und ergebnisoffenes Verfahren. Man sollte eigentlich aus der Vergangenheit seine Lehren gezogen haben! Es müsste in der Zwischenzeit auch beim Umweltministerium angekommen sein, das der ganze Landkreis Miesbach mit der gemeinsamen Erklärung – aller Bürgermeister – hinter der an den Umweltausschuss des bayerischen Landtags gerichteten Petition steht. Was aus meiner Sicht ein sehr starkes Zeichen ist und die Geschlossenheit und Entschlossenheit des ganzen Landkreises zeigt.
Bild: gv
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Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau
„Die Reaktion der Regierung von Oberbayern zum Ergebnis von Prof. Dr. Uwe Tröger macht mir Sorge! Ein zunächst gemeinsam ausgesuchter und anerkannter Gutachter von der TU Berlin hat sein Ergebnis vorgestellt das aber nicht „die Meinung“ der Regierung von Oberbayern wiedergibt und somit stark angezweifelt und als nicht tragbar kommittiert wird.
Da stellt sich für mich die Frage ob es wirklich um den Wasserschutz geht oder ob die Regierung keine fachlich qualifiziertes Gutachten zulässt, das im Ergebnis nicht „die Regierungsmeinung“ wieder gibt. Diese Vorgehensweise staatlichen Handelns ist uns allen bekannt, und zwar von Ländern die wir alle nicht als demokratisch einstufen. Deshalb sollte rechtsstaatliches Handeln in unsere Demokratie oberstes Gebot sein, damit die Menschen weiterhin vom staatlichen Handeln überzeugt sind und unsere freie Marktwirtschaft respektieren und achten.
Bild: am
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Statement des Bayerischen Umweltministeriums
„Der Schutz des Wassers ist das oberste Ziel. Das Umweltministerium bleibt bei der bestehenden, klar begründeten fachlichen Auffassung, dass das Grundwasser für die Münchner Wasserversorgung im Landkreis Miesbach nach den geltenden Standards vor akuten gesundheitlichen Risiken geschützt werden muss. Der erforderliche bestmögliche Schutz des Trinkwassers für weit über eine Million Menschen in München hat oberste Priorität. Es gehört zu den geübten demokratischen Gepflogenheiten, den Landtag als Souverän in derartigen Situationen nicht zu übergehen.
Aus Sicht des Umweltministeriums ist der Sachverhalt eilbedürftig. Deshalb hat das Ministerium innerhalb weniger Tage gegenüber dem Landtag zu der Petition Stellung genommen. Daneben wurde der Landtag auf die bestehende besondere Dringlichkeit deutlich hingewiesen und um eine schnelle Beratung im zuständigen Landtagsausschuss gebeten. Das Umweltministerium hat dabei angeregt, den Sachverhalt noch in diesem Jahr – wenn nötig im Rahmen einer Sondersitzung des zuständigen Landtagsausschusses – zu behandeln“, betonte ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums.
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Josef Huber, Vorstandsmitglied des BBV-Kreisverbands Miesbach
„Die Festsetzung des Dünge- und Beweidungsverbotes ohne ein offizielles Verfahren ist für unsere Bäuerinnen und Bauern ein Schlag ins Gesicht! Es ist nicht verständlich, weshalb gerade ein Verbot, das eines der Hauptprobleme bei der Schutzgebietsausweisung darstellt, durchgesetzt wird, ohne die Einwendungen und Argumente der Betroffenen überhaupt angehört zu haben. Die Familienbetriebe vor Ort haben auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen zum Trinkwasserschutz mit den Stadtwerken München ihre Betriebe auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt. Hierzu zählen zwangsläufig geschlossene Nährstoffkreisläufe durch organische Düngung sowie hohe Standards im Tierwohl mit obligatorischem Weidegang. Bislang war dieses Vorgehen ein voller Erfolg für den Trinkwasserschutz.
Die jetzige Anordnung konterkariert diese erfolgreichen Maßnahmen jedoch und macht die weitere Umsetzung einschließlich der Fortführung des Ökolandbaus für die Betriebe unmöglich. „Ordnungsrecht von oben herab“ vor erfolgreicher gemeinschaftlicher Kooperation – Eine traurige Wendung in einem Verfahren, das auf Augenhöhe geführt werden sollte!“
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Allgemein-
verfügung
zur Wasserschutzzone:
Ilse Aigner fordert
weiteres Abwarten
vom Umweltministerium
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Region Miesbach – In der Kontroverse um das geforderte Dünge- und Beweidungsverbot im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach hat sich die zuständige Stimmkreisabgeordnete, Ilse Aigner, bei Regierungspräsidentin Maria Els dafür stark gemacht, dass die Regierung von Oberbayern bis auf Weiteres von Konsequenzen gegenüber dem Landrat, seiner Behörde und damit in der Folge auch gegenüber den betroffenen Landwirten und Kommunen absieht. Die Regierungspräsidentin hat zugesichert, dass sie nur auf Weisung des zuständigen Umweltministeriums handeln werde.
Hintergrund: Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis of Menar sollte bis zum 1. Dezember 2021 eine „Allgemeinverfügung zum Dünge- und Beweidungsverbot“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing erlassen. Bekanntermaßen hat er das aber aus sachlichen Gründen nicht getan. Um die Fragen drohender Auswirkungen zu klären, war Eile geboten. Grund für ein Abwarten ist eine Petition, welche die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley und Warngau, Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck am 25. November 2021 beim Bayerischen Landtag eingereicht haben.
Wie Aigner berichtete, hat nun der „Arbeitskreis der Regierungsfraktionen“ eingefordert, dass das entscheidende Umweltministerium und damit auch die nachgeordnete Regierung von Oberbayern mit weiteren Maßnahmen abwarten sollen, bis die Petition entschieden ist. „Wir alle erwarten vom Umweltminister, dass zumindest so lange nichts passiert, bis die Petition im Umweltausschuss abschließend behandelt wurde. Das gebietet auch der Respekt vor dem Parlament“, betonte Ilse Aigner.
-am-
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Wasserschutzzone
im Landkreis Miesbach:
Vertrauen
der Betroffenen
in Regierung von Oberbayern
ist tief erschüttert
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Das „Wasserschloss“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing des Landkreises Miesbach
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Region Miesbach – Zum wiederholten Male sahen sich die betroffenen Kommunen sowie landwirtschaftlichen Betriebe und Bewohner im Landkreis Miesbach gezwungen, ein offizielles Hilfsgesuch an den Bayerischen Landtag zu stellen. Grund war auch diesmal eine mögliche – unwiderrrufliche – Neuausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, welche für den Landkreis Miesbach ein enormes Entwicklungshemmnis und eine stetig wachsende Belastung darstellen würde.
Auslöser zu diesem Petitionsschritt war eine erneute Fristsetzung -nun durch die Regierung von Oberbayern- welche Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, quasi nötigt, bis zum 01. Dezember 2021 eine „Allgemeinverfügung mit Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ in der geplanten Wasserschutzzone 2a zu erlassen, was zur Umgehung eines rechtstaatlichen Verfahrens zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets führen würde. Da sich der Landrat weigerte, der Anordnung Folge zu leisten, drohte die Regierung von Oberbayern mit einem „Selbsteintritt“. Als „Selbsteintritt“ wird im Verwaltungsrecht die Möglichkeit bezeichnet, dass eine übergeordnete Veraltungsbehörde Weisungen, welche eigentlich von einer nachgeordneten Behörde befolgt werden müssten, selbst ausüben kann.
Um dies abzuwenden, verfassten die betroffenen Kommunen und Landwirte eine Petition für den „Ausschuß für Umwelt- und Verbraucherschutz“ im Bayerischen Landtag, welche kürzlich der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner am Rathaus der Stadt Miesbach offiziell übergeben wurde. Mit von der Partie waren u.a. Rechtsanwalt Benno Ziegler sowie Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach; Bernhard Schäfer, Bürgermeister der Gemeinde Valley; Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck.
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Wasser ist wichtig, sauberes Trinkwasser überlebenswichtig
Aber ist ein Mensch, ein Landkreis oder eine städtische Institution wichtiger als ein anderer? Um einen „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern bei der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing – was als Vorwegnahme der Wasserschutzgebietsausweisung als vollendete Tatsache zur Folge haben würde, zu verhindern, bitten die Betroffenen den Ausschuß für Umwelt- und Verbraucherschutz, die Regierung von Oberbayern zu veranlassen, ein „rechtsstaatliches Verfahren“ sicherzustellen und dabei insbesondere die Vereinbarungen mit dem Landkreis Miesbach einzuhalten, das gestellte Ultimatum zurückzunehmen und den „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern sowohl für den Erlass der Allgemeinverfügung „Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ als auch für das Aufstellungsverfahren der Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing zu unterbinden und die gesamte weitere Verfahrensführung beim Landratsamt Miesbach zu belassen“. Ferner wird der bayerische Umweltminister, Thorsten Glauber, aufgefordert, „die Zustimmung zu dem durch die Regierung von Oberbayern drohenden „Selbsteintritt“ für eine Allgemeinverfügung „Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ im Vorgriff auf die Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing – nicht zu erteilen“.
Ferner fordern die Betroffenen, „dass eine Entscheidung über Umfang und Inhalt einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung – insbesondere über die darin enthaltenen Verbote und Einschränkungen für die Landkreisbürger – erst nach Durchführung eines ordnungsgemäßen „Erörterungstermins“ erfolgt, und zwar ohne die vorherige Schaffung vollendeter Tatsachen, die weder erforderlich noch rechtens seien. In der Petition wird u.a. gefordert, dass „der Landkreis Miesbach von der Regierung von Oberbayern endlich ernst genommen wird und auf Augenhöhe mit der Landeshauptstadt München und den Stadtwerken München (SWM) eine einvernehmliche Lösung im seit Jahrzehnten schwelenden Wasserstreit gefunden werden soll“.
Es steht für die Bewohner und Landwirte im Landkreis Miesbach viel auf dem Spiel
Nicht weniger als um ihre Existenz, um ihr Hab und Gut und um die Zukunft ihrer Enkel, kämpfen die Kommunen, Landwirte und Bewohner in den betroffenen Gebieten. Seit 1992 haben nahezu alle Landwirte im derzeitigen Einzugsgebiet der Quellfassungen im Mangfalltal ihre Betriebe auf „Bio“ umgestellt. Während in der konventionellen Landwirtschaft die intensive Nutzung durch Beweidung und Gülleausbringung zulässig ist, dürfen im Mangfalltal -je Hektar- maximal zwei Kühe die Weiden betreten. Insgesamt 175 Landwirte haben ihren Betrieb auf ökologische Standards umgestellt und bewirtschaften eine Fläche von rund 4.200 Hektar. Das ist das größte ökologisch bewirtschaftete Gebiet in ganz Deutschland.
Auch die Kommunen hätten mit einschneidenden Veränderungen zu leben. Überhaupt wäre es fraglich, ob ein zukunftssicheres Leben bei der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing in gehabter Form möglich sei. Der umfangreiche Verbotskatalog spricht jedenfalls dagegen. Nachfolgende Repressalien wegen einer ausgewiesenen „Wasserschutzzone“ sowie finanzielle Einbußen sind zu erwarten. Insbesondere der Verlust von Arbeitsplätzen wäre nicht kalkulierbar, da sich eine Entlassungswelle pandemisch im Landkreis Miesbach ausbreiten würde.
Kein rechtstaatlich gebotenes Wasserschutzgebietsverfahren
Als ausschlaggebender Grund für die Ankündigung der „Selbsteintretung“ der Regierung von Oberbayern wird eine Mitteilung der Stadtwerke München bezüglich einer Verunreinigung des Grundwassers an drei Tagen im Februar 2020 und an einem Tag im August 2020 angegeben, was eine gemeinsame Bestellung eines externen Gutachters durch das Landratsamt Miesbach und der Regierung von Oberbayern zur Folge hatte. Jenes Gutachten wurde dann im August 2021 vorgelegt. Das Ergebnis des Gutachtens ergab, dass die mutmaßlichen Verunreinigungen des Grundwassers nicht auf Düngung und Beweidung durch Nutzvieh zurückzuführen waren.
Günde: Im Februar gebe es weder eine Düngung noch eine Weidehaltung, also sei eine Verunreinigung durch Güle nicht gegeben. Und eine grundsätzliche Verunreinigung durch Weidevieh, wie an einem Tag im August, käme ebenso wenig in Betracht. Vielmehr bestehe die begründete Möglichkeit, dass es wegen Schneeschmelze und Starkregens und daraus resultierendem Hochwasser zu eventuellen Verunreinigungen des Grundwassers gekommen sein könnte, da die regionalen Kläranlagen bei Bedarf abgeschlagenes, verunreinigtes Wasser ausleiten. Ausserdem leben in dem mehrere tausend Hektar großen Einzugsbereich diverse Wildtiere – wie Rotwild, Schwarzwild und Kleinsäuger. Auch von Spaziergängern und Hunden finden sich auf dem „Münchner Wasserweg“ der Stadtwerke München und dem gesamten Naherholungsgebiet Mangfalltal Hinterlassenschaften in Form von Abfall und Exkrementen.
„Leider rief das erstellte Gutachten bei der Regierung von Oberbayern keine Reaktion hervor. Stattdessen wurden Behauptungen aufgestellt und der „Selbsteintritt“ angekündigt. Im übrigen entstand der Eindruck, laut Petition, dass die Stadtwerke München einen gewissen Druck auf die Staatsverwaltung ausüben würde, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Da der Landrat von Miesbach nicht wie gewünscht funktioniere, will die Regierung von Oberbayern jetzt das Heft selbst in die Hand nehmen“, so die Meinung der Betroffenen.
Demnach droht dem von den Bürgern des Landkreises Miesbach gewählten Landrat, Olaf von Löwis of Menar, „der eventuelle Ersatz“: Allerdings ist solch ein „Selbsteintritt von der Regierung von Oberbayern“, bislang zwei Mal geschehen, war aber nie von Erfolg gekrönt. Nun soll es ein dritter Anlauf genommen werden. Jedoch wäre dieses Vorhaben, so die Begründung in der Petition, rechtswidrig, weil der Landrat eben nichts anderes gemacht hätte, als die Gesetze zu vollziehen und die mit der Regierung von Oberbayern vereinbarten Schritte und Maßnahmen umzusetzen.
Obwohl die Stadtwerke München bislang die Qualität des Wassers aus dem Mangfall – das sogenannte „M-Wasser“ – als eines der besten in Europa bewirbt, sollen nun durch die Regierung von Oberbayern vollendete Tatsachen entstehen. Grundlos, wie die Betroffenen in der Peition ausführen, da die sowieso schon hervorragende Wasserqualität auf die langzeitigen Bemühungen der Bürger des Landkreises Miesbach zurückzuführen sind.
Gibt es sie oder gibt es sie nicht – die „Altrechte“?
Als weiteres Thema in der Petition sind die „Altrechte“ aufgeführt. Nach Auffassung der Betroffenen sind die, von den Stadtwerken München behaupteten und nie bewiesenen, seit über hundert Jahren existierenden „Altrechte“ für die Trinkwasserentnahme und -ableitung im Landkreis Miesbach, nach gegenwärtigem Kenntnisstand, höchst zweifelhaft. Sie seien sogar tatsachenbedingt erloschen, was der Regierung von Oberbayern schriftlich mitgeteilt wurde. Denn, so die Ausführungen in der Petition, bestehen die Altrechte nicht, fehlt es schon ganz grundsätzlich an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Trinkwasserentnahme im Landkreis Miesbach, solange dafür kein behördliches Genehmigungverfahren nach „aktuell geltendem Wasserecht“ durchgeführt wird. Dies wurde jedoch von den Stadtwerken München mehrfach kategorisch abgelehnt. Offenbar, so ein Verdacht der Betroffenen, soll eine behördliche Überprüfung der Trinkwasserentnahme nach aktuell geltendem Recht und Gesetz um jeden Preis vermieden werden.
Viel „Geld und Tamtam“ um gleiches Recht für alle zu erreichen
Im Grunde bitten die Bürgermeister als Vertreter der betroffenen Kommunen und gleichzeitig als Bürger des Freistaats sowie die in ihrer Existenz bedrohten Betriebe und Bewohner des Landkreises Miesbach in ihrer mehrere Seiten umfassenden Petition um einen persönlichen Termin beim „Ausschuß für Umwelt-und Verbraucherschutz“ im Bayerischen Landtag, um ihr Anliegen schildern zu können und dann zu dem Recht zu kommen, das ihnen wirklich zusteht.
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Dauerbrenner
Wasserschutzgebiet:
Anweisung zum Erlass eines
Dünge- und Beweidungsverbotes
wurde zurückgewiesen
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Region Miesbach – Unlängst hatte das Landratsamt Miesbach zu einer Konferenz zum aktuellen Stand im Wasserschutzgebietsverfahren Thalham-Reisach-Gotzing eingeladen, um ein offenes und transparentes Ausweisungsverfahren auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Oberbayern jedoch kurzfristigst erneut eine Anweisung erteilt, mit welcher in der Wasserschutzzone IIA ein Beweidungs- und Düngeverbot – bis zum 1. Dezember 2021 – zu verhängen sei, obwohl ein anders lautendes Gutachten vorliege. Das Gutachten des Hydrogeologen Prof. Uwe Tröger von der TU Berlin stelle fest, dass bemängelte Verunreinigungen nichts mit Beweidung oder Düngemaßnahmen zu tun hätten.
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Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, weist die erneut verfügte Anordung
der Regierung von Oberbayern zurück und fordert eine entsprechende Überprüfung.
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Unser
Wasser
Verein
zur Wahrung von Eigentum
und Eigenständigkeit
im Landkreis Miesbach
Jahreshauptversammlung 2021
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Region Miesbach – Der sich seit einem Jahr im Amt befindliche Vorsitzende Andreas Hallmannsecker konnte trotz der Pandemieauflagen zahlreiche Mitglieder zur Jahreshauptversammlung begrüßen. Dies zeigt, dass die angestrebte „Schutzzonenausweitung“ für die Stadtwerke München nach wie vor vielen Bürgern im Landkreis unter den Nägeln brennt. Im Jahresbericht des Vorsitzenden wurde auch deutlich, dass die Aufmerksamkeit diesbezüglich in keiner Weise nachgelassen hat. Dies zeigten auch die vier Vorstandssitzungen – per Video, in Präsenz und die vielen Gespräche mit Betroffenen und etlichen Kommunalpolitikern. Dies führte unter anderem dazu, dass auch im Kreistag des Landkreises Miesbach ein ausführlicher Bericht zum Sachstand des Verfahrens zur Schutzzonenausweisung Thalham-Reisach-Gotzing gegeben wurde.
„Bei diesen Gesprächen wurde immer wieder bemerkenswerte Aussagen gemacht und Tatsachen bekannt. So wurde bei jener Kreistagssitzung der nun zuständige Jurist am Landratsamt Miesbach gefragt, warum ein erweitertes Schutzgebiet nötig sei, wo doch die Stadtwerke München mit großem Aufwand das Wasser aus dem Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing als „eines der saubersten Wasser Europas“ bewerben. Antwort: „… es gibt auch jetzt immer wieder Verunreinigungen“. Ein besonderes Augenmerk werden wir weiterhin auf die sogenannten „Altrechte“ richten. Diese werden von den Stadtwerken München zwar stets in die Waagschale geworfen, wurden aber noch nie belegt! Die Berufung auf die „Altrechte“ ist nicht aufrecht zu erhalten, dies ist auch die Ansicht mehrerer Rechtsanwälte“, erklärte Hallmannsecker.
„Viele kleine und größere Vorkommnisse, dem Unser Wasser Vereinsvorstand von verschiedenen Seiten zugetragen, zeigten die Widersprüchlichkeit der sich stets so umweltfreundlich gebenden Stadtwerke München. Warum können tonnenschwere Skulpturen mit schwerstem Gerät in die engere Schutzzone um das „Reisachschloss“ mit anschließendem Werbeaufwand verbracht werden, aber einer Fernsehreporterin wird die Zufahrt mit ihrem PKW aus Wasserschutzgründen verweigert?“, so Hallmannsecker.
Als absolut inakzeptabel empfindet der Verein die „Aufforderung“ der Regierung von Oberbayern an Landrat Olaf von Löwis of Menar, ein Dünge- und Beweidungsverbot für die Zone IIA per „Anordnung“ durchzusetzen. „Es ist eine grobe Verletzung rechtsstaatlicher Grundregeln, vorgeschriebene Verfahrenswege zu umgehen. Was rechtfertig ein solch rohes Vorgehen?“, betonte der Unser Wasser Vereinsvorsitzende.
Zuversichtlich stimmen den Vorstand und die Mitglieder des Vereins, dass sich die Erkenntnis verbreitet, dass die angestrebte „Schutzzonenausweitung“ nicht nur einige wenige Bauern in der Region betreffen, sondern mittel- und langfristig sogar der ganze Landkreis Miesbach betroffen sein wird. Als ein deutliches – auch politisches – Signal sei ein Brief aller Bürgermeister des Landkreises Miesbach an den Bayerischen Umweltmister Thorsten Glauber zu sehen.
Deutlich zum Ausdruck gebracht wurde von allen Versammlungsteilnehmern, dass die Aufmerksamkeit nicht nachlassen wird, die Dokumentation von Widersprüchlichkeiten und Verfehlungen von Seiten der Stadtwerke München weiter verfolgt würden und dass man sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Ausweisung der angestrebten Wasserschutzzone wehren wird.
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Bei der Jahreshauptversammlung 2021 v.l.:
Der Unser Wasser Vereinsvorsitzende Andreas Hallmannsecker
sowie die Stellvertreter Dr. Alexander Bronisch und Alfred Mittermaier
-am- Bild: uwv
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Statements
zum Thema:
– Wasserschutzzonen-Erweiterungsverfahren –
Künftig keine enkeltaugliche Zukunft im Landkreis Miesbach?
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Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags und Stimmkreisabgeordnete
„Es braucht ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, um die Frage der Rechtmäßigkeit der Altrechte klären zu lassen. Dieses Verfahren wäre vor allem aber auch nötig, weil davon ganz erheblich die Zukunft des Landkreises Miesbach und seiner Bewohner abhängt. Der Druck, der jetzt von manchen Stellen ausgeübt wird, löst dieses Problem nicht! Das Vorgehen von Landrat von Löwis of Menar ist deswegen aus meiner Sicht durchaus verständlich und nachvollziehbar. Erst brauchen wir die Rechtssicherheit und die kann nur durch ein neues und ergebnisoffenes Verfahren hergestellt werden. Ich unterstütze das Vorhaben von Olaf von Löwis of Menar hierbei, als örtliche Stimmkreisabgeordnete.“
Bild: Rolf Poss
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Ulrike Müller, Freie Wähler-Europaabgeordnete
Ulrike Müller hat als Schattenberichterstatterin der ‚Renew Europe-Fraktion‘ den Gesetzgebungsprozess zur europäischen Trinkwasser-Richtlinie entscheidend beeinflusst. Sie konnte wichtige Verbesserungen im Interesse der Verbraucher – wie auch der kommunalen Wasserversorger – durchsetzen. Für das Vorgehen der Münchner Stadtwerke (SWM) hat sie allerdings kein Verständnis und drängt darauf, dass das gesetzlich vorgesehene Prozedere respektiert werden müsse: “Da muss das Verfahren eingehalten werden. Wenn es Gründe für ein Beweidungs- und Düngeverbot gibt, dann bedarf es einer Entschädigung. Sonst kommt das einer Zwangsenteignung gleich!” Ferner verweist sie darauf, dass die neue EU-Richtlinie zum Trinkwasser einen wesentlichen Fortschritt für den Schutz von Gewässern und natürlichen Trinkwasserressourcen bedeutet: “Mit einem risikobasierten Ansatz bekämpfen wir Verunreinigungen an der Quelle und setzen Prävention vor Eindämmung. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich die SWM willkürlich über geltende Gesetze und Verfahren hinwegsetzen können! Das Trinkwasser in München genießt einen hervorragenden Ruf – unter den bisherigen Bedingungen. Ein Beweidungs- und Düngeverbot erscheint mir daher als unbegründet!”
Bild: um
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Alexander Radwan, CSU-Bundestagsabgeordneter
„Ich unterstütze die Bemühungen des Landrates, Olaf von Löwis of Menar, das Verfahren neutral und ergebnisoffen zu führen. Es tut dem Prozess gut, etwas die Emotionen herauszunehmen und sich auf Fairness für alle Seiten zu besinnen. Es sollte ein gemeinsamer Weg gefunden werden, um die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Region zu gewährleisten.“ Alexander Radwan „baut darauf, dass auch der Umweltstaatsminister der Freien Wähler hier alles dafür tun wird, dass es zu einem fairen und offenen Verfahren kommt und nicht nur die Wünsche der Stadtwerke München Beachtung finden.“
Bild: Stephan Münnich
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Rolf Oehler, Landwirtschaftsdirektor und Behörden- sowie Schulleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen
„Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes ist ein Verwaltungsakt, in dessen Verlauf – neben anderen – die Landwirtschaftsverwaltung grundsätzlich um Stellungnahme gebeten wird. Nach der gescheiterten Anhörung im Jahr 2018 ist das Verfahren zur Ausweisung noch nicht wieder aufgenommen worden, zumindest ist das AELF Holzkirchen bis dato nicht wieder eingebunden worden. Eine „Aufforderung zur Anordnung“ derart die landwirtschaftliche Flächennutzung einschränkenden Maßnahmen, ohne Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, ist mir in meiner über 36-jährigen Berufstätigkeit noch nicht vorgekommen! Ich beziehe mich daher in meiner Antwort auf den 2018 diskutierten Entwurf einer Schutzgebietsverordnung. Darin sind neben vielen anderen Auflagen die bereits angesprochenen Dünge- und Weideverbote die entscheidenden, welche die Landbewirtschaftung einschränken.
Das im Einzugsgebiet um den Taubenberg gewonnene ‚Miesbacher Trinkwasser‘ wird seit über 100 Jahren von den Stadtwerken München mit allerbester Qualität verkauft. Zwischenzeitlich wurde sogar einmal damit geworben, dass die Qualität des „Münchner“ Trinkwassers besser als Mineralwasser sei. Mit den sehr niedrigen Nitratwerten liegt das „Münchener“ Trinkwasser in der absoluten Spitzenklasse aller Trinkwassergewinnungsanlagen in Deutschland. Das ist in erster Linie der vorbildlichen Wirtschaftsweise der Miesbacher Bauern im Einzugsgebiet zu verdanken, die dort fast ausschließlich Dauergrünland bewirtschaften. Unterstützt worden ist das nicht zuletzt durch die zwischenzeitlich fast 30 jährige, starke finanzielle Unterstützung der Bauern mit Bewirtschaftungsverträgen mit den Stadtwerken München. Dies hat dazu geführt, dass im Trinkwassereinzugsgebiet fast alle Bauern ökologisch wirtschaften, der Gesamtlandkreis Miesbach ist mit jetzt 32 Prozent ökologisch wirtschaftender Betriebe nicht nur in Bayern absoluter Spitzenreiter.
Ein Komplettverbot der organischen Düngung, mit gleichzeitigem absoluten Weideverbot hätte praktisch ein Bewirtschaftungsverbot – auf den knapp 50 Hektar Dauergrünlandflächen in der Wasserschutzzone IIa – zur Folge. Es kann ernsthaft niemanden daran gelegen sein, dass die Flächen dann wieder konventionell genutzt würden, was praktisch dann nur als Ackernutzung möglich wäre. Wegen dem im Volksbegehren grundsätzlich verbotenen Grünlandumbruch im Wasserschutzgebiet, wäre eine Genehmigung – mit Einsaat von Ackerflächen anderswo – eh kaum denkbar.
Die katastrophalen Auswirkungen bezüglich der nach einem Grünlandumbruch einsetzender massiver Nitratmobilisierung und nachfolgender Auswaschung würde mit Sicherheit zur Ablehnung eines etwaigen Antrags führen. Das heißt das Dünge- und Weideverbot kann im Einzelfall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb größere Flächenanteile in der Wasserschutzzone IIa hat, bis zu einem faktischen Berufsverbot führen. Zur Rinderhaltung auf Grünland gibt es keine Alternative. Das in diesem Fall Entschädigungszahlungen anfallen, ist im Wasserhaushaltsgesetz eindeutig formuliert.
Das AELF Holzkirchen wird in einem neuen Verfahren diese Bedenken deutlich zur Sprache bringen und darauf hinweisen, dass die gute Zusammenarbeit der Bauern mit den Stadtwerken München bisher die Voraussetzung war, dass so vorbildlich gutes Trinkwasser aus Miesbach nach München geliefert worden ist. Diese gute Zusammenarbeit durch – nach unserer Kenntnis – nicht begründete Verschärfungen der Auflagen zu gefährden, sollte von allen Beteiligten nochmal überdacht werden! Die Landwirtschaftsverwaltung steht für diese Diskussion gerne zu Verfügung.“
Bild: am
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Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Florian Streibl, schließt sich der Sichtweise des bayerischen Umweltministeriums an: „Das Landratsamt Miesbach hat darauf hingewiesen, dass innerhalb der aktuell gesetzten Frist eine aus Sicht des Landratsamts erwünschte Beauftragung und Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Problematik der mikrobiologischen Belastungen begleitend zur vorliegenden Expertise des Landesamts für Umwelt nicht möglich sei. Das bayerische Landesamt für Umwelt hält fachlich an seiner Haltung fest, hält es aber für vertretbar, dem Landratsamt die Möglichkeit einzuräumen, die Thematik der mikrobiologischen Belastungen durch einen externen Gutachter fachlich weiter zu untersuchen. Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen der Pandemie – gerade auch im Landkreis Miesbach – spricht seitens des bayerischen Landesamts für Umwelt nichts dagegen, wenn die Regierung von Oberbayern die gesetzte Frist für eine fachliche und rechtliche Äußerung bis August 2021 verlängert. In diesem Zeitraum können alle relevanten Daten gutachterlich erhoben werden, um anschließend eine abschließende Entscheidung treffen zu können.“
Bild: am
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Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.
„Der BUND Naturschutz setzt sich seit Jahrzehnten für eine zukunftsfähige, bäuerliche Landwirtschaft ein, die sowohl sorgsam mit den Nutztieren umgeht und natürlich den Boden sowie unser wichtigstes Lebensmittel „Wasser“ schützt. Daher muss das Wasserschutzgebietsverfahren nun endlich zum Abschluss kommen, wobei im Detail Lösungen für ökologisch wirtschaftende Bauern und auch die Beweidung gefunden werden müssen.“
Bild: Peter Roggenthin
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Gabi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bayerischen Landtag
„Wasser ist ein wertvolles Gut, gleichzeitig aber der einzige Bodenschatz, dessen Schutz allein der Bevölkerung vor Ort auferlegt wird. Sinnvoll wäre deshalb die Einführung eines ‚Wassercents‘, über den – vergleichbar mit dem ‚Kohlepfennig‘ – die Bürger vor Ort entschädigt werden können. Denn diese haben nicht nur den Wertverlust ihrer Grundstücke zu tragen, sondern müssen durch die Wasserschutzgebiete auch strengere Auflagen als andernorts beachten. Die Verantwortung für den Schutz des Wassers müsste von der Gesamtheit getragen werden, von den Bürgern vor Ort genauso wie von den Verbrauchern in den Städten. Beim derzeitig niedrigen Wasserpreis von etwa 2,50 Euro für 1000 Liter Wasser wird das Trinkwasser aber nicht wertgeschätzt und infolgedessen auch nicht auf dessen Einsparung geachtet. Marken-Mineralwasser koste im Einzelhandel ungefähr 0,95 Euro, für den gleichen Preis lieferten die Trinkwasserversorger etwa 400 Liter qualitativ hochwertiges Trinkwasser – frei Haus.
Die Landespolitikerin sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf: „Wir müssen die Trinkwasserversorgung neu regeln. Bürger, Kommunen, Wasserversorger und Verbraucher müssen als Bündnis agieren, anstatt – wie derzeit – gegeneinander zu arbeiten. Zudem muss die Privatisierung der Trinkwasserversorgung dauerhaft verhindert werden.
Bild: abgs
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Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach
„Landrat Olaf von Löwis of Menar handelt völlig richtig, indem er zunächst einmal Begründungen und Stellungnahmen einfordert. Jetzt ein Dünge- und Beweidungsverbot anzuordnen würde von der Bevölkerung und von den Betroffenen stark verurteilt werden, da ja alle auf die Durchführung eines fairen Verfahrens warten, in dem Betroffene ihre Einwendungen vorbringen können und eine gerechte Lösung erwarten – und das natürlich bevor es zu Maßnahmen kommt! Die Forderung des LfU ist daher für mich völlig unverständlich.
Bild: am
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Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau
„Klares Vorgehen von unserem Landrat Olaf von Löwis of Menar ist angesagt: Die Aufforderung zur „dringenden Anordnung“ von einem Dünge- und Beweidungsverbot in der besagten „Zone II A“ ohne ein rechtstaatliches Verfahren entzieht sich jeglicher Grundlage! Die Landeshauptstadt München wirbt ständig mit dem saubersten Trinkwasser Europas. Auch sind keine Zwischenfälle bekannt, die eine solche „dringende Aufforderung“ gerechtfertigen. Vielmehr wird versucht ein rechtsstaatliches und ergebnisoffenes Verfahren auszuhebeln und zu umgehen. Ich freue mich sehr das unser Landrat klare Kante zeigt und den Versuch, ohne rechtsstaatlichen Verfahren „Fakten zu schaffen“, abgewehrt hat.
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Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand von „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.
„Die Auswirkungen wären eine Katastrophe für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitzer. Wenn jetzt diese Verordnung kommt, werden rechtliche Tatsachen geschaffen, die dann eine Ausweisung der Wasserschutzzone erleichtern würden. Die Frage nach den behaupteten, sogenannten Altrechten wäre dann außen vorgelassen. Mich verwundert in diesen Zusammenhang, dass in dem Schreiben der Regierung von Obbayern von der „Zone II A“ ausgegangen wird. Wie Herr Schuh vom Landratsamt Miesbach am 2.12.2020 vor dem Kreistag erklärt hat, wird es eine neue Gebietskarte mit neuen Größen und Einteilungen der Zonen geben. Erst wenn diese Karte vorliegt kann mit dem Ausweisungsverfahren begonnen werden. Jetzt unterstellt das bayerische LfU eine Fläche der nicht rechtlich bestehenden Fläche der aktuellen „Zone II A“! Meine Einschätzung ist, wenn die rechtlichen Grundlagen schlecht oder eventuell auch gar nicht vorhanden sind, werden alle anderen Mittel angewendet. Ich wünsche Landrat Olaf von Löwis of Menar ein gutes ‚Standing‘, damit er dieses Thema wirklich rechtsstaatlich, fair, transparent und vor allem ergebnisoffen durchführen kann!“
Bild: am
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Manfred Burger, Vorsitzender der Kreisgruppe Miesbach des BUND Naturschutz in Bayern e.V.
„Die Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing steht schon seit Jahrzehnten an, wurde aber bisher immer wieder ausgebremst. Notwendig ist sie insbesondere, weil bisher innerhalb des Wasserschutzgebiets überhaupt keine Zone III ausgewiesen ist. Auch sollte der Forderung des LfU als Fachbehörde, die ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa vorsieht, zeitnah nachgekommen werden. Die geforderte Dringlichkeit muss vom Landrat zum Anlass genommen werden, das Verfahren zügig wieder aufs Gleis zu setzen und nach entsprechender Prüfung abzuschließen.“
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Das bayerische LfU
fordert für die Zone II A
im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing
die Anordnung eines Dünge- und Beweidungsverbots
Landrat Olaf von Löwis of Menar wehrt sich gegen diese Umgehung des Verfahrens
– 22.01.2021 –
Region Miesbach – Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, über die Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, „dringendst“ per Anordnung ein Dünge- und Beweidungsverbot für die „Zone II A“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing zu erlassen. Damit wird von Löwis of Menar faktisch dazu aufgefordert, die Hauptsache des Verfahrens zur Ausweisung der Wasserschutzzone ohne Verfahren durchzusetzen.
Das Landratsamt Miesbach hat jedoch Bedenken hinsichtlich dieser Anordnung: Wie ist es mit einem ergebnisoffenen Verfahren zu vereinbaren, dass die Hauptargumente des Verfahrens nun per Anordnung vorweggenommen werden sollen? Die Stadtwerke München (SMW) werben seit Jahrzehnten mit sauberstem Wasser aus dem Mangfalltal, insofern verwundert die Aufforderung zur Anordnung ohne Verfahren noch mehr. Landrat Olaf von Löwis of Menar hat daher die Stadtwerke München aufgefordert, offenzulegen, welche konkrete Gefährdung sich für die Landeshauptstadt ergeben hat, die jetzt den „Sofortvollzug“ rechtfertigen würde.
Würde das Landratsamt Miesbach jetzt ein „Wirtschaftsdünge- und Beweidungsverbot für die Zone II A“ erlassen, würde dies bedeuten, dass im Frühjahr, wenn der Schnee abgetaut ist, keine Gülle und kein Vieh mehr auf Flächen in den Kommunen Miesbach, Warngau und Weyarn gebracht werden darf. Die Flächen liegen damit brach. Das Dünge- und Beweidungsverbot ist einer der Haupt Streitpunkte im Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing und den damit verbundenen Einschränkungen für Landwirte und Grundstücksbesitzer. Der traurige Höhepunkt der langjährigen Diskussionen war ein völlig missglückter Erörterungstermin im September 2018, zu dessen Scheitern die vom Landratsamt geschaffenen Rahmenbedingungen maßgeblich beigetragen hatten. Inzwischen wurde das Verfahren mit einem komplett neuen Team aufgestellt. Ziel war es eigentlich, noch einmal bei null zu beginnen und damit allen Beteiligten die Chance auf ein rechtsstaatliches, faires, transparentes und vor allem ergebnisoffenes Verfahren zu geben.
Dass das Verfahren geführt werden muss, steht außer Frage, weil das Landratsamt Miesbach nicht nur Kreisbehörde, sondern auch untere Staatsbehörde ist und der Landrat als Chef dieser Behörde staatliche Verfahren führen muss. Olaf von Löwis of Menar und Sebastian Schuh, der als Staatsjurist mit dem Neustart des Verfahrens betraut wurde, haben viele Gespräche mit allen Beteiligten geführt und versucht die Emotionen aus dem Thema herauszunehmen und die Diskussion auf eine neutrale Ebene zurückzuführen. Zuletzt stand Schuh den Kreistagsmitgliedern in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2020 Rede und Antwort.
Mitten in diese Bemühungen platzt nun ein Brief der Regierung von Oberbayern, in welchem der Landrat von Löwis aufgefordert wird, wortwörtlich „dringendst“ ein Dünge- und Beweidungsverbot für die „Zone II A“ anzuordnen. „Anordnen“ heißt faktisch: Es gibt dazu kein Verfahren, in dem Betroffene ihre Einwendungen vorbringen können und bedeutet, dass das Verbot sofort vollzogen wird. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat bereits im Februar 2019 das Landratsamt über die Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, diese Anordnung zu erlassen. Da nun zwei Jahre vergangen sind, ist es noch verwunderlicher, dass jetzt sofort vollzogen werden muss und nicht das Verfahren mit den Betroffenen abgewartet werden kann.
„Ich verstehe dieses Vorgehen nicht!“, sagte Landrat von Löwis of Menar und ergänzte: „Wir wollen ein rechtsstaatliches und ergebnisoffenes Verfahren und das ist der Staat jedem betroffenen Bürger auch schuldig!“ Er stelle sich die Frage, wie es zum Sinneswandel – hin zur Anordnung und weg vom Verfahren – gekommen sei. „Wenn es gravierende Vorfälle gäbe, wäre eine Anordnung notwendig, um die Gesundheit der Konsumenten nicht zu gefährden. Aber die Stadtwerke München werben seit Jahrzehnten mit sauberstem Trinkwasser aus dem Mangfalltal. Eine Anordnung ist unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar! Ich erwarte von den Stadtwerken München, dass sie zeitnah offenlegen, welche Vorfälle es gibt, die es rechtfertigen würden, Verfahren mit allen Beteiligten zu umgehen“, betonte der Landrat.
Rechtlich ist eine Anordnung zweifelhaft, weil unklar ist, wie der Sofortvollzug zu begründen ist. Die Stadtwerke München wurden daher schriftlich aufgefordert, Stellung zu nehmen, wann und wie sich eine Gefährdung der Landeshauptstadt ergeben hat. Insbesondere wurden die Stadtwerke München gebeten, die Gefährdung vor dem Hintergrund der UV-Filter zu betrachten, die 2019 eingebaut wurden. Diese UV-Filter, würden laut SWM zuverlässig alle Keime vernichten, sofern es welche gäbe. Den Stadtwerken München wird nun eine angemessene Frist eingeräumt, um Stellung zu nehmen. Nach Eingang und Prüfung der Stellungnahme wird das Landratsamt Miesbach entscheiden, ob ein amtlicher oder privater Sachverständiger um Einschätzung gebeten werden soll. Die gesetzte Frist der Regierung von Oberbayern, bis 31. März die Anordnung zu vollziehen, kann daher realistischerweise nicht eingehalten werden.
Der Freie Wähler-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag – Florian Streibl – war zum Thema „Wasserschutzzonenerweiterung im Landkreis Miesbach“ unlängst der Meinung: „Das Landratsamt Miesbach führt das hierfür erforderliche Verfahren von Amts wegen im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Zuständigkeit durch“. Ferner war der bayerische Wirtschaftsminister – Hubert Aiwanger – diesbezüglich der Überzeugung: „Dieses Problem muss auf politischer Ebene geklärt werden!“
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„Landratsamt Miesbach führt
Wasserschutzzonen-Erweiterungsverfahren
in eigener Zuständigkeit durch“
– 9.11.2020 –
Region Miesbach – Bezüglich einer Anfrage des Alpenrand-Magazins zum Thema “Wasserschutzzonenerweiterung im Landkreis Miesbach“, antwortete der Freie Wähler-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Florian Streibl: „Wasser ist für uns Freie Wähler das höchste Gut und das wertvollste Lebensmittel, das es besonders zu schützen gilt. Umweltminister Thorsten Glauber hat dies bei seiner kürzlich gehaltenen Regierungserklärung deutlich gemacht. Für uns Freie Wähler ist klar: Bei der Neuausweisung und Erweiterung von Wasserschutzgebieten müssen die Verfahren neutral und ergebnisoffen durchgeführt werden und Betroffene, wie beispielsweise Grundeigentümer. mit einbezogen werden – es geht dabei um ihre Lebensgrundlage! Wir begrüßen daher die Ankündigung des neuen Landrats von Miesbach, das Verfahren sachlich fortführen zu wollen und alle Beteiligten erneut an einen Tisch zu holen. Denn es gilt, eine weitere Entfremdung zwischen Stadt- und Landbevölkerung zu verhindern. Deshalb hat die Freie Wähler-Landtagsfraktion vergangenes Jahr das Aktionsbündnis Ländlicher Raum initiiert. Mithilfe dieses Gremiums wollen wir dem ständig weiter fortschreitenden Auseinanderdriften von Stadt und Land kraftvoll entgegenwirken. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Wasserschutzgebiete regelmäßig im Hinblick auf die aktuell gültigen Vorgaben zu überprüfen und an die aktuell gültigen Regeln der Technik anzupassen sind. So ist es auch im Fall des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing im Mangfalltal.“
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Der Freie Wähler-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag – Florian Streibl –
zum Thema „Wasserschutzzonenerweiterung im Landkreis Miesbach“:
„Das Landratsamt Miesbach führt das hierfür erforderliche Verfahren von Amts wegen
im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Zuständigkeit durch.“
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„Unser Wasser“- Verein
im Landkreis Miesbach
kämpft für eine enkeltaugliche Zukunft
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Region Miesbach – Bei der Hauptversammlung des „Unser Wasser – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“, konnte 1.Vorstand, Norbert Kerkel (FWG), unter anderem viele Bürgermeister und Kreisräte sowie Mitglieder begrüßen. Dies bewies, wie brisant das Thema „Wasser“ im Landkreis Miesbach noch immer ist und wie wichtig auch die Arbeit des Vereins „Unser Wasser“ angesehen wird.
Kerkel trat nun von seiner Position als 1. Vorstand zurück, da er sich nun als 1. Bürgermeister der Gemeinde Waakirchen den umfangreichen Aufgaben und Zielen des Vereins nicht mehr entsprechend widmen kann. Zum Abschied sprach er über die vergangenen neuneinhalb Jahre seiner Amtszeit und nannte Höhepunkte – wie beispielsweise die Großveranstaltung mit den Stadtwerken München (SWM) und dem damaligen Landrat Jakob Kreidl (CSU) in Miesbach, das Knüpfen von Bündnissen mit den Partnervereinen in Valley und in Garmisch-Partenkirchen, bei welchem er und Alexander Bronisch bei der Gründung behilflich waren. Stolz nannte Kerkel neben den Presseterminen mit dem Bayerischen Rundfunk, die Erörterungstermine zum Wasserschutzverfahren sowie die Gründung der Anwalts- und Geologengemeinschaft.
Infolge des Rücktritts wurde also ein patenter Nachfolger gesucht und mit Andreas Hallmannsecker (FWG) auch gefunden. Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Valley kann auf eine zwölfjährige, umfassende Erfahrung in Sachen Gemeindeverwaltung, auf Erkenntnisse seiner Mitwirkung in diversen Ausschüssen und seine ehemalige Tätigkeit als ehrenamtlicher Fußball-Schiedsrichter, zurückblicken. Ferner hat er tiefgreifende Einblicke zum Thema „Wasserschutzzonenerweiterung“ erhalten. Dementsprechend bringt er das beste Rüstzeug als Vereinsvorstand des Vereins „Unser Wasser“ mit – und Andreas Hallmannsecker hat sich arbeitsintensive Ziele gesetzt. So möchte er unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit optimieren und die Vereinsmitgliedszahlen erhöhen: „Wir brauchen für die Zukunft jede Unterstützung im Kampf gegen die Ausweisung der geplanten Wasserschutzzone der Stadtwerke München GmbH!“
Priorität habe für Hallmannsecker zunächst das umfängliche Informieren aller Landkreisbürger bezüglich der Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing und das Aufklären zum derzeitigen Sachstand. Hier möchte er auf die gravierenden Auswirkungen einer Ausweitung der Wasserschutzzone auf das gesamte Leben im gesamten Landkreis, ganz besonders aber bei Landwirtschaft und Tourismus, hinweisen und dies den Landkreisbewohnern immer noch nicht bewußt ist! Genauso möchte er in den Stadt- und Gemeindegremien mit den Bürgermeistern und Räten sprechen und diese zur Zusammenarbeit für den Erhalt einer enkeltauglichen Zukunft im ganzen Landkreis Miesbach bewegen.
Folglich sei zudem die produktive Kooperation mit dem Landratsamt zu erneuern, da das gute Verhältnis in der Vergangenheit ziemlich gelitten habe, merkte Hallmannsecker an. Doch seit den Kommunalwahlen im März 2020 hat mit Olaf von Löwis of Menar (CSU) ein neuer Kreisverwaltungs-Chef das Sagen, welcher während seiner Zeit als 1. Bürgermeister des Marktes Holzkirchen ein interessiertes Mitglied des Vereins war. Jedoch ruhe die Mitgliedschaft während der Amtszeit als Landrat im Landkreis Miesbach.
Im Übrigen möchte Hallmannsecker demnächst Kontakt zum verantwortlichen Juristen der Bayerischen Staatsregierung aufnehmen, welcher sich im Landratsamt Miesbach derzeit um die Belange der Wasserschutzzonenausweitung kümmert.
Abschließend betonte der neue Vereinsvorstand, dass der Wasserverbrauch von Stadt und Land München in den kommenden Jahren wegen enorm steigender Bevölkerungszahlen auch erheblich ansteigen werde. Bereits heute fließen rund 80 Prozent des Trinkwassers aus dem Mangfallgebiet nach München – und deren Begehrlichkeiten werden immer heftiger. Dies müsse beobachtet werden.
In die neue Vorstandsschaft des „Unser Wasser – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ wurde Andreas Hallmannsecker als 1. Vorsitzender; Alexander Bronisch und Alfred Mittermaier als 2. Vorsitzende; Tobias Müller als Schatzmeister; Georg Nöscher als Schriftführer; Alois Fuchs und Martin Meitinger als Beisitzer sowie Monika Schweimer und Anian Bichlmaier als Revisoren gewählt.
Der 1. Bürgermeister der Stadt Miesbach, Gerhard Braunmiller (CSU), informierte bei der Versammlung über die geplante Vorgehensweise der Stadt Miesbach mit weiteren betroffenen Gemeinden Valley, Warngau und Weyarn. Ferner wurde in Erfahrung gebracht, dass die Stadtwerke München (SWM) derzeit flächendeckend im Landkreis Miesbach – per Callcenter-Offerten – unter anderem den Stromtarif „M-Strom Business Vario“ für 22,3 Cent netto zzgl. 115.- Euro Grundpreis anbieten.
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Die neue Vereinsvorstandschaft v.l.: Martin Meitinger, Alexander Bronisch, Alfred Mittermaier, Andreas Hallmannsecker, Alois Fuchs und Tobias Müller
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Neue Staatsjuristen
am Landratsamt Miesbach
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Region Miesbach – Das Landratsamt Miesbach erhält die seit langem geforderte Verstärkung: Zwei Stellen werden mit Staatsjuristen neu besetzt. Die eine Position ist in Nachbesetzung der vakanten Abteilungsleitung Umwelt. Der zweite Beamte soll sich um die Durchführung eines Verordnungsverfahrens kümmern. Die Stelle der Abteilungsleitung „Umwelt“ ist nach dem Ausscheiden von Regierungsdirektor Dr. Thomas Eichacker seit dem 1. Mai 2019 unbesetzt.
Nun zeichnet sich für das Amt Verstärkung auf der Ebene der Staatsjuristen ab. Die neue juristische Staatsbeamtin oder der neue juristische Staatsbeamte wird voraussichtlich zum Jahresanfang 2020 in Nachbesetzung der Abteilungsleitung das Haus verstärken. Die Regierung von Oberbayern hat darüber hinaus angekündigt, einen zusätzlichen Staatsjuristen zur Durchführung des Verordnungsverfahrens „Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing“ abzuordnen. Er soll Anfang Dezember seinen Dienst am Landratsamt Miesbach beginnen. Kommissarisch soll er zunächst die Funktion des Abteilungsleiters übernehmen, bis die Position wieder besetzt ist.
Die Sonderfunktion „Wasserschutzgebiet“ wird organisatorisch als Stabsfunktion direkt Landrat Wolfgang Rzehak zugeordnet. Der neue Jurist soll eng mit seinen fachlichen Ansprechpartnern im Fachbereich Wasser, Abfall und Bodenschutz zusammenarbeiten. „Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass dieses Verfahren vollkommen transparent und rechtsstaatlich durchgeführt wird. Ich drücke mich nicht vor der Verantwortung, es soll ein ergebnisoffenes Verfahren sein. Der neue Mitarbeiter ist mir direkt unterstellt. Ich gehe davon aus, dass er sich erst einmal ausführlich in die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe dieses sehr umfangreichen Verfahrens einarbeiten muss. Wegen des Umfangs und der Komplexität ist davon auszugehen, dass es eine längere Einarbeitungszeit braucht“, sagte Landrat Wolfgang Rzehak.
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Wasserschutzgebiet
im Landkreis Miesbach:
Umweltministerium schweigt, LfU schreibt
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Region Miesbach – Im Zuge der Ausweisung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing hat das Landratsamt Miesbach immer noch keine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erhalten. Vor einem Vierteljahr hatte das Amt um eine Positionierung des neuen Umweltministers Thorsten Glauber (FW) gebeten. Dessen Vorgänger Dr. Marcel Huber (CSU) hatte immer eine klare Position eingenommen.
Unterdessen hat sich das Landesamt für Umwelt mit einer Forderung an das Landratsamt Miesbach gewandt: Das Beweidungsverbot und das Wirtschaftsdüngerverbot sollten nun per Anordnung durchgesetzt werden, und zwar ohne Erörterungstermin.
Landrat Wolfgang Rzehak reagierte mit Unverständnis auf das Verhalten des Umweltministers: „Bisher hatte die Ausweisung des Wasserschutzgebiets Priorität für das Ministerium. Mittlerweile ist die Position der Bayerischen Staatsregierung unklar. Es muss für jeden deutlich werden: Dies ist ein staatliches Verfahren. Wenn der Staat dieses Verfahren nun nicht mehr durchführen will – umso weniger muss dies der Landrat des Landkreises Miesbach tun“, betonte Rzehak.
Während der Umweltminister seit drei Monaten beharrlich schweigt, hat eine ihm unterstellte Behörde, das Landesamt für Umwelt, dem Landratsamt Miesbach schriftlich eine Forderung mitgeteilt. Dr. Richard Fackler, Vizepräsident des Landesamtes für Umwelt schrieb: WSG-Verfahren Reisach-Gotzing-Thalham Aufgrund einer sich abzeichnenden starken zeitlichen Verzögerung oder möglicherweise sogar eines Neustarts des förmlichen WSG-Verfahrens erachten wir aus fachlicher Sicht die Umsetzung der aus hygienischen Gründen dringend gebotenen Beweidungs- und Wirtschaftsdüngerverbote (…) in der engeren Schutzzone II A für notwendig. Das in der Reisachfassung gefasste Wasser muss im Jahresverlauf aus hygienischen Gründen immer wieder vorsorglich in die Mangfall abgeschlagen werden. Nur die Umsetzung o.g. Verbote kann diesbezüglich eine Situationsverbesserung erwirken, damit ein hygienisch vorbeugender Trinkwasserschutz wirksam werden kann. (…) Daher bitten wir Sie, unter Beteiligung des Fachbereichs Gesundheit den fachlich notwendigen Erlass von Anordnungen nach § 52 Abs. 1 WHG (drei betroffene Grundstückseigentümer) oder § 52 Abs. 2 WHG umzusetzen.
Das Landratsamt Miesbach hat sich daher erneut in einem Brief an den Umweltminister gewandt. Dabei fragt die Miesbacher Behörde, ob die Position des LfU gleichzeitig die Position des Ministeriums sei. Das Beweidungsverbot und das Wirtschaftsdüngerverbot sind ohne Frage die beiden umstrittensten Punkte in dem ganzen Verfahren. Es sind vom Beweidungsverbot derzeit insgesamt im ganzen Landkreis ein Bauernhof und ein Gut betroffen. Ein dritter Landwirt beweidet das fragliche Gebiet momentan nicht.
Das Landratsamt Miesbach möchte nun wissen, warum die drei betroffenen Grundstückseigentümer nicht ausreichend beteiligt werden sollen, etwa in einem Erörterungsverfahren. Abschließend schreibt Landrat Wolfgang Rzehak an den Minister: „Falls es sich nun abzeichnet – wie wir auf Grund des Schweigens Ihres Hauses leider nur vermuten können – dass der Freistaat Bayern gar kein gesteigertes Interesse an einer Ausweisung des Wasserschutzgebietes hat, so müssen wir die Angelegenheit für den Landkreis Miesbach als abschließend erledigt betrachten.“
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Unterschriftenaktion
zum Thema
„Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“:
Rund 15.000 Unterschriften wurden nun an engagierte Bürgermeister übergeben
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Region Miesbach – „Ich bin so begeistert über die Menge an Unterschriften, die meine Mitstreiter und ich sammeln konnten! Dies zeigt, dass die Bürger sich mit dem Thema „Wasserschutzgebiet und Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing “ auseinandersetzen und informiert werden wollen“, betonte Gisela Hölscher – Freie Wähler-Gemeinderätin in der Gemeinde Waakirchen – bei der Übergabe der Unterschriftenlisten im Rathaus der Stadt Miesbach.
„Leider zeigte sich der Landrat des Landkreises Miesbach, Wolfgang Rzehak, in der Vergangenheit zum Thema Unterschriftenaktion nicht sonderlich interessiert und bezeichnete sie sogar als nicht relevant und nicht maßgebend bei seiner Beschlußfindung“, so Hölscher. Aus diesem Grund überreichte die Initiatorin der Aktion, Gisela Hölscher, nun die prall gefüllten Aktenordner – mit rund 15.000 Unterschriften – nicht dem Landrat, sondern drei engagierten Bürgermeistern: „Wir nehmen die Unterschriftenlisten als beteiligte Bürgermeister der betroffenen Kommunen im Landkreis Miesbach an“, erklärten Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach; Andreas Hallmannsecker, Bürgermeister der Gemeinde Valley und Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau übereinstimmend.
„Die Rund 15.000 Unterschriften -wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger- kamen bei der Aktion zusammen, die zur Information der Bürger über das Thema ‚Ausweitung der Wasserschutzzone‘ – sowie als „moralische Unterstützung“ für alle an der Klärung der Wasserschutzzonenproblematik Beteiligten – dienen soll. Die Menge der Unterschriften -es sind gut 25 Prozent der wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miesbach- haben schon eine Aussage, die nicht einfach ignoriert werden kann. Die Menschen wollen aufgeklärt und informiert, nicht aber übergangen werden!“, ergänzte Hölscher.
Auch Ingrid Pongratz bemerkte voller Respekt und Freude, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger mit dem emotionsgeladenen Thema auseinandersetzen: „Das Interesse am Verfahren ist sehr groß und es muss mehr Tranzparenz geben. Die Bürger wollen deswegen keine Einschränkungen hinnehmen. Wir müssen uns die Bürgernähe und das Vertrauen der Bürger auf die Fahnen schreiben und es uns wieder erarbeiten“, so Pongratz. Andreas Hallmannsecker, Bürgermeister der Gemeinde Valley, ergänzte: „Es betrifft auch nicht nur ein paar Bauern, was ja in der Vergangenheit oft gesagt wurde. Es betrifft mehr, es ist eine Sache des ganzen Landkreises!“ Und Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau, resümierte: „Die Thematik um den Wasserschutz wird so in die Köpfe der Bürger gelenkt, über alle Parteigrenzen hinweg. Es geht um die Grundversorgung, da gilt ‚gleiches Recht für alle‘! Das geht jeden Bürger an und da müssen wir alle zusammenhelfen!“
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Bei der Übergabe der rund 15.000 Unterschriften:
v.l. Gisela Hölscher, Freie Wähler-Gemeinderätin in der Gemeinde Waakirchen;
Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach;
Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau
und Andreas Hallmannsecker, Bürgermeister der Gemeinde Valley
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Wasserschutzzone
im Landkreis Miesbach:
Landrat fordert Rückkehr zu sachlicher Diskussion
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Region Miesbach – In einer Mitteilung bezieht das Landratsamt Miesbach zur Thematik „Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“ Stellung: „Landrat Wolfgang Rzehak hat im Zusammenhang mit der Neuausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing eine Rückkehr zu einer sachorientierten Diskussion gefordert. Anlass war eine Petition im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages. Das Bayerische Umweltministerium und die Regierung von Oberbayern hatten die Petition eines Münchner Anwalts vorher sehr ausführlich als inhaltlich haltlos zurück gewiesen. Dennoch hatten die Landtagsabgeordneten der CSU und der Freien Wähler entschieden, die Petition „zur Würdigung“ an die Staatsregierung zu überweisen. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen gegen die Vertreter des Umweltministeriums gestellt. Das Landratsamt Miesbach wartet immer noch auf die Positionierung des Umweltministers zum Wasserschutzgebiet.
Im Ausschuss hatte sich der zweite Berichterstatter Florian von Brunn mit deutlichen Worten gegen die Petition positioniert. Er analysierte den Sachverhalt: „Der Ausschuss soll instrumentalisiert werden. Die CSU will Landrat Wolfgang Rzehak „zur Kommunalwahl“ 2020 „sturmreif schießen.“ Die Vertreter von SPD und Grünen im Umweltausschuss sprachen sich klar gegen die Petition aus.
„Gerade in Zeiten von wachsender Politikverdrossenheit ist es sehr bedenklich, dass sich die Landtagsabgeordneten von der CSU und den Freien Wählern zu so einer peinlichen politischen Posse herablassen. So ein Verhalten hat der Bayerische Landtag nicht verdient!“, sagte der Landrat. In der Petition wird etwa behauptet, der Landrat wäre befangen, da er vorher im Kreisverwaltungsreferat der Stadt München in der Bußgeldstelle gearbeitet hat. Diese Tätigkeit hatte natürlich überhaupt keinen Bezug zum Landkreis Miesbach, zum Thema Wasser, Wasserrecht, Wasserschutzzonen oder einer Ausweitung.
In der Petition wird außerdem erwähnt, dass ein Mitarbeiter des Landratsamtes während des Erörterungstermins gesagt hätte, „die Kanzlei“ sei „dafür bekannt, dass es ihre Spezialität sei, mit Befangenheitsanträgen Anhörungsverfahren zu sprengen“. Wegen dieser angeblich getätigten Aussage hat der Rechtsanwalt der Kanzlei Befangenheitsantrag gestellt. Außerdem geht es in der Petition um angebliches „spöttisches und abfälliges Grinsen“. Die Regierung von Oberbayern hat auch zu diesem möglicherweise erfolgten kurzzeitigem Hochziehen der Mundwinkel ausführlich Stellung genommen. So heißt es: „Die Bewertung von Mundwinkelbewegungen sei immer stark subjektiv geprägt“.
Die Petition wurde noch gar nicht abschließend behandelt. Sie ist noch nicht entschieden. Die „bestmögliche Weise“ – aus Sicht der Petenten – wäre eine „Berücksichtigung“ gewesen. Der Ausschuss hat die Petition aber zur „Würdigung“ an die Staatsregierung überwiesen. „Würdigung“ bedeutet konkret: Nur ein Teil der Abgeordneten des Umweltausschusses war der Meinung, dass das Umweltministerium hier weiter prüfen soll. Dieses Vorgehen ist allerdings auch ein klarer Affront gegen den neuen Umweltminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern. Denn zuvor haben das Umweltministerium und die Regierung von Oberbayern die Petition sehr deutlich zurückgewiesen. Die Regierung nimmt auf 14 Seiten dazu eindeutig Stellung.
So heißt es: „Aus Sicht eines vernünftigen Beteiligten ergibt sich aus der früheren Tätigkeit des Landrats (…) kein Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Landrats zu zweifeln. (…) Spekulationen oder Mutmaßungen reichen für eine Besorgnis der Befangenheit nicht aus.“ Auch allen anderen Anschuldigungen der Petition werden so ausführlich und vollständig widerlegt. Die Antworten müssen nun von Umweltminister Thorsten Glauber kommen.
Der früherer Umweltminister Dr. Marcel Huber (CSU) hatte klar formuliert. Am 5. Juli 2012 schrieb er: „Unter Beachtung dieser dargestellten Grundsätze entspricht vorliegend nur der Erlass einer Schutzgebietsverordnung pflichtgemäßem Ermessen“. Thorsten Glauber hat nun die Nachfolge von Staatsminister Dr. Marcel Huber angetreten. Minister Huber hatte eine klare Position vertreten. Der neue Umweltminister Glauber ist vom Landratsamt Miesbach eindringlich um eine Stellungnahme gebeten worden. Allerdings wartet das Landratsamt nun schon seit zwei-einhalb Monaten auf eine Reaktion des Ministers zu diesem wichtigen Thema.
Keine Reaktion des Umweltministers
„Der Minister muss sich entscheiden, ob er parteipolitische Spielchen spielen will oder ob er an einer sachlich fundierten Entscheidung Interesse hat“, urteilte Landrat Wolfgang Rzehak. „Das Letztere fordert Mut. Wir laden den neuen Minister jedenfalls sehr freundlich ein, hier im Oberland – nicht in einem Ministerium in München – seine Position offen und ehrlich darzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miesbach haben ein Recht darauf zu wissen, woran sie sind. Es muss klar werden, wer diese Ausweitung der Wasserschutzzone will und warum“, so der Landrat.
Das Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets war im August 2012 vom Landrat Jakob Kreidl (CSU) gestartet worden. Das Bayerische Umweltministerium und die Regierung von Oberbayern haben seitdem immer unmissverständlich klar gemacht: Das Verfahren muss durchgeführt werden. Das Landratsamt Miesbach ist hier nicht auf eigene Initiative tätig, sondern von Amts wegen als staatliche Behörde. Das Verfahren ist ergebnisoffen“, teilte das Landratsamt Miesbach unlängst mit.
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Umweltausschuss
des bayerischen Landtages
befasste sich mit dem Wasserschutzverfahren im Landkreis Miesbach
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Region Miesbach – Der Umweltausschuss des bayerischen Landtags hat eine Petition wegen Befangenheit des Grünen-Landrats Wolfgang Rzehak und Beamte des Landratsamts Miesbach – während der Erörterung zur geplanten Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach – angenommen. „Damit“, so freute sich Rechtsanwalt Benno Ziegler, der die Petentenden vertritt, „wird nun endlich für Rechtstaatlichkeit in dem Verfahren gesorgt, das damit zugleich -auf Anfang- gesetzt wird.“
„Ein juristisches Hochreck war es nicht“, meinte Rechtsanwalt Benno Ziegler nach der Sitzung im Maximilianeum. Dennoch ist der Jurist froh, dass sich der Umweltausschuss des bayerischen Landtags nach einer Dreiviertelstunde – zum Teil hochemotionaler Diskussion – seiner Rechtsauffassung anschloss. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und AfD nahm der Umweltausschuss die Petition an – SPD und Grüne waren dagegen.
Eingereicht hatten die Petition im Oktober letzten Jahres vier Betroffene, unterstützt von der parteiübergreifenden Initiative ‚Heimatwasser‘. Auslöser für diesen Schritt waren die Umstände, unter denen die Erörterung zur geplanten Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, beantragt von den Stadtwerken München (SWM), stattfand. Denn vom 24. bis 26. September ging es im Miesbacher Kulturzentrum hoch her – obwohl von 77 Betroffenen nur drei angehört wurden: Ihren Anwälten wurde das Wort abgeschnitten, das Mikrofon abgedreht, ein Anwalt sollte unter Polizeibegleitung gar des Saales verwiesen werden. Tische – für ihre Unterlagen – fanden die Anwälte zu Beginn der Erörterung nicht vor, ganz im Gegensatz zu den bestens ausgestatteten Anwälten der Stadtwerke München. Die Einwender waren daruafhin der Ansicht, dass sich die Vertreter des Landratsamts längst auf den Verordnungserlass festgelegt hatten. Ohnehin hatte Landrat Rzehak genau dieses schon Monate vor dem Erörterungstermin gegenüber Betroffenen – wie der Bürgermeisterin von Miesbach, Ingrid Pongratz – erklärt.
Mit Annahme der Petition hat die Staatsregierung nun einen klaren Handlungsauftrag erhalten. Sie ist aufgefordert, für Rechtsstaatlichkeit in dem Verfahren zu sorgen und die Position der Petition bei der gerügten Befangenheit zugrunde zu legen. Die Landtagspräsidentin Ilse Aigner war zwischen zwei Terminen kurz zur entsprechenden Pressekonferenz geeilt und betonte: „Ich hoffe auf einen Neuanfang und auf ein transparentes, ergebnisoffenes Verfahren, das vernünftig und ordnungsgemäß durchgeführt wird, so wie es der Wunsch der Bürger ist.“
Rechtsanwalt Ziegler hat noch mehr Erwartungen. Zum einen sollte sich der Grünen-Landrat nach diesem eindeutigen Votum ebenso aus dem Verfahren zurückziehen wie seine gerügten Beamten. Zum anderen erwartet Ziegler, da das Verfahren mit Annahme der Petition wieder auf Anfang gestellt ist, dass eine korrekte Alternativenprüfung zur geplanten Erweiterung der Wasserschutzzone durchgeführt wird. „Im bisherigen „Gutachten“ waren nämlich schlicht ganze Passagen der SWM-Positionen eins zu eins übernommen worden! Damit würden – endlich – auch die „Altrechte“ auf den Prüfstand kommen, auf die sich die Münchner Stadtwerke stets berufen. Denn eine 1950 errichtete 460 Meter lange und 10,6 Meter hohe Grundwasserstaumauer bei der Reisinger Quelle sei eine Veränderung der Fassungseinrichtung, wodurch die Altrechte verwirkt seien“, argumentierte Ziegler. Er erwartet ferner, dass nun alle betroffenen Gemeinden, also auch Schliersee und Hausham, korrekt am Verfahren beteiligt werden, dass es eine vollständige Akteneinsicht gibt sowie transparente Informationen für Protokolle zur Selbstverständlichkeit werden.
Der Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Benno Zierer, der sich im Umweltausschuss vehement für die Petition eingesetzt hatte, weil es seiner Meinung nach erschreckend sei, „wie wenig man sich hier an die selbstverständlichsten rechtsstaatlichen Gepflogenheiten gehalten“ habe, und weil sich „vorgefestigte Meinungen nicht mit der stets propagierten Ehrlichkeit, Offenheit, Transparenz und Bürgernähe in der Politik vereinbaren ließen“, zeichnete noch einen möglichen Ausweg vor. Der bedarf keiner langwierigen Ausweitung des Wasserschutzgebiets und sichert trotzdem auch zukünftig die exzellente Wasserqualität: Er brachte privatrechtliche Verträge zwischen den betroffenen Landwirten sowie Gemeinden und den Münchner Stadtwerken ins Gespräch. Schließlich hätten doch alle Parteien in den letzten Jahrzehnten erfolgreich bewiesen, dass sie den Weg mit den Stadtwerken gemeinsam gingen, und zwar als Vertragspartner auf Augenhöhe, zumWohle aller. In Freising habe dieser Weg seinerzeit gut geklappt und in einer schwierigen Situation vergleichsweise rasch Verbesserungen erbracht.
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„Unser Wasser“
und
„Heimatwasser Mangfalltal“
kämpfen weiter für „faires Wasser“
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Region Miesbach – Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative „Heimatwasser“ und des Vereins „Unser Wasser“ in der Eventscheune des Bioguts Wallenburg in Miesbach, trafen sich viele Betroffene und Interessierte, um über das brisante Thema, den absoluten Dauerbrenner im Landkreis Miesbach – die Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing – den Stand der Sachlage zu erfahren und sich weiter zu informieren.
„Der Verein „Unser Wasser“ gründete sich im Jahre 2008 und setzt sich seither für die Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach ein. Mitglieder sind u.a. direkt betroffene Besitzer von landwirtschaftlichen Betrieben sowie von Haus- und Grundeigentum, betroffene Gemeinden, aber auch Menschen, die verstanden haben, dass auf lange Sicht der gesamte Landkreis Miesbach massiv in seiner Entwicklung beeinträchtigt werden kann – dass letztendlich nicht nur die Kosten für Wasser und Abwasser im Landkreis Miesbach für die Bürger steigen werden, sondern auch die Auflagen in Sachen Erhalt und Neubau enorm steigen werden und dass dahinter massive wirtschaftliche Interessen eines kommunalen Unternehmens, der Stadtwerke München GmbH stehen“, erläuterte Alexander Bronisch vom „Unser Wasser“-Verein.
Hausherrin von Biogut Wallenburg und Initiatorin von Heimatwasser – Dr. Marion von Kameke-Stahl – begrüßte alle Gäste und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen und gab einen Veranstaltungsüberblick. „Die Initiative „Heimatwasser“, welche sich im Juli 2018 gegründet hat, ist ein überparteiliches Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Miesbach. Ihr gehören nicht nur die direkt von der Ausweitung der Wasserschutzzone Betroffenen – wie Landwirte und Grundbesitzer – an, sondern interessierte Mitstreiter aus den Gemeinden sowie Anwohner, Bürgerinitiativen und Vereine. „‚Heimatwasser‘ steht für sauberes, aber auch faires Wasser als Lebensquell für alle. Denn es geht nicht an, dass die Stadt München unter Berufung auf alte Rechte, die defacto eindeutig bestritten werden müssen, reinstes Trinkwasser zum Nulltarif aus dem Mangfalltal bezieht, während der Landkreis Miesbach die Einschränkungen zu Stemmen hat. Wie bekannt sein dürfte, soll, auf Betreiben der Stadt München und der Stadtwerke München, das Landratsamt Miesbach eine größere Wasserschutzzone ausweisen. Im Bereich Thalham-Reisach-Gotzing würden somit statt bisher acht nun mehr als 18 Quadratkilometer Fläche zum Wasserschutzgebiet werden. Mit dramatischen Folgen für Anwohner, Landwirte, Unternehmen und Kommunen“, betonte Dr. Marion von Kameke-Stahl.
Alexander Bronisch erläuterte ausführlich die bestehende Wasserschutzzonenausweitungs-Problematik. Er monierte nochmals die damaligen kurzfristig gesetzten Fristen und die Auslegung der Unterlagen über Weihnachten. Erfreut äußerte er sich dagegen über die verhältnismäßig hohe Zahl der Einwendungen an: Es sind 77. Weiter erzählte er, wie unfreundlich der kürzlich erfolgte Erörterungstermin im Waitzinger Keller in Miesbach mit den Vertretern des Landratsamtes Miesbach und der Stadtwerke München GmbH samt deren Anwälten ablief. Von fehlenden Tischen für die Einwendungsgeber über Redeverbote bis zur Abführung eines Anwalts durch die Polizei war allerhand unerfreuliches geboten.
Als nächsten Erörterungsort hatte das Landratsamt Miesbach für sechs Tage das Seeforum in Rottach-Egern angemietet. Dieser Termin wurde jedoch bereits vom Landratsamt wieder abgesagt. Bronisch betonte, dass das Verfahren gestoppt werden müsse und eine Rechtsgrundlage bezüglich der „Altrechte“ nicht belegt sei. Ferner forderte er, dass nach einem bestimmten Zeitraum die Wasserentnahme neu festgesetzt, die Fragen zu den „Alten Rechten“ überprüft und die Wasserrechte nach geltendem Recht festgelegt werden muss.
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Anschließend wurde ein Mitschnitt einer Pressekonferenz der Bürgerinitiative „Heimatwasser“ gezeigt, in welchem der Münchner Rechtsanwalt Dr. Schönfeldt, über die komplizierten Wasserrechte von Grundstückseigentümern und das Bayerische Wasserhaushaltsgesetz sowie über deren Veränderungen, referierte.
Der anwesende Rechtsanwalt Dr. Benno Ziegler sprach ebenfalls über den Erörterungstermin und klärte das Publikum darüber auf, dass Erörterungstermine wie Gerichtsverfahren zu bewerten sind. Er hatte den Eindruck, dass beim Miesbacher Erörterungstermin die Antragsgegner nicht willkommen gewesen seien und von Seiten des Landratsamts Miesbach die Sache gerne schnell abgehackt worden wäre. „Normalerweise heisst es“, so der Anwalt, „dass jeder vor dem Gesetz gleich ist, jedoch in Miesbach war es anders. Hier gab es einen Konzern aus München, der sich an großen Tischen schon häuslich eingerichtet hatte, bevor die Antragsgegner den Raum betraten und lediglich nur Stühle und keine Ablagemöglichkeiten für ihre Akten vorfanden“, so Dr. Ziegler. Er führte eine lange Liste der Vorkommnisse während des Erörterungstermins aus.
Ein Stadtrat aus Miesbach meldete sich zu Wort und sagte u.a., dass jeder Bürger in Sachen Wasserschutzzone betroffen sei. Als Beispiel nannte er die Schließung einer Kläranlage. Ferner, dass die Stadt Miesbach in nächster Zeit viele Straßen und Gebäude sanieren muss und es fraglich sei, wo die Einnahmen hierfür herkommen sollen. Denn wenn wegen der Beschränkung der Gewerbegebietsausweisungen Gewerbesteuern verloren gehen und wenn daher auch weniger Arbeitsplätze entstehen, gingen auch hier die Einnahmen durch die Einkommensteuer zurück. Die Stadtwerke München könnten ihr Wasser aus der Schotterebene pumpen, was aber mit Kosten für sie verbunden ist, wobei jedoch das Mangfallwasser quasi von alleine zu ihnen nach München läuft, und zwar ohne Mehrkosten“, so der Stadtrat.
Josef Glasl von der Agentur „its live advertising“ aus München – sie betreut die Initiative Heimatwasser- führte aus, dass das Problem mit dem Wasser nicht nur die Bürger im Landkreis Miesbach, sondern auch die Stadt München betrifft. „Wahrheit, Klarheit und Transparenz“ seien wichtig, da Politiker oft „strategisch“ von den Behörden informiert würden. „Ziel muss es sein“, so Glasl, „das neue Wasserschutzgebiet zu verhindern und ein modernes Wassermanagement einzuführen ist. Man muss den Mut haben, die Dinge anzusprechen“, betonte Glasl. „Es geht nur gemeinsam, man muß Initiativen zusammenlegen und das Thema in die Gesellschaft bringen. Viel überregionales Interesse ist vorhanden!“, ergänzte er.
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Waren u.a. mit von der Partie: (v.l.) Andreas Hallmannsecker, Bürgermeister der Gemeinde Valley;
Dr. Kartz von Kamecke; Olaf von Löwis of Menar, Bürgermeister der Marktgemeinde Holzkirchen;
Dr. Marion von Kameke-Stahl; Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau;
Alexander Bronisch und Leonhard Wöhr, Bürgermeister der Gemeinde Weyarn
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Dr. Marion von Kameke-Stahl vom Biogut Wallenburg berichtete, dass es sehr bedenklich sei, dass die Stadtwerke München große Gebiete in der Wasserschutzzone aufkaufen würden. Auch würden den Eigentümern ihre Grundstücke quasi weggenommen, zweckentfremdet und so gut wie wertlos werden. Der Verbotskatalog für Landwirte, insbesondere was die Tierhaltung und Beweidung betrifft, aber auch für Privateigentümer, rufen meist hohe Mehrkosten hervor. Fraglicher Weise führt jedoch auch die Autobahn und die Bayerische Oberland Bahn durch die Wasserschutzzone. Besonders der Abrieb von Autoreifen und Schienenfahrzeugen ist wegen der Kleinstpartikel für die Wasserqualität gefährlich“, so Dr. Marion von Kameke-Stahl. „Auch die Ausscheidungen von Hunden, da sie Allesfresser sind, wären im Vergleich zu denen von Rindern, qualitätsschädigend“, ergänzte sie resümierend.
In der anschließenden Diskussion ergaben sich noch viele Aspekte zum Thema. Weitere ausführliche Informationen gibt es u.a. unter www.heimatwasser-mangfalltal.de und www.unser-wasser-miesbach.de.
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Dauerbrenner
Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing:
Landrat Rzehak fordert neuen Umweltminister auf, Farbe zu bekennen
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Region Miesbach – Der Landrat des Landkreises Miesbach – Wolfgang Rzehak – gratuliert dem Oberfranken Thorsten Glauber -von den Freien Wählern- zu seiner neuen Position als bayerischer Umweltminister. Das Landratsamt Miesbach interessiert sich besonders für seine Position zu der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing. Sein Amtsvorgänger Marcel Huber (CSU) hatte immer sehr deutlich betont, dass „nur der Erlass einer Schutzgebietsverordnung – pflichtgemäßem Ermessen“ entspräche. Landrat Rzehak kündigte an, dass er die Fortsetzung des Verfahrens von einer eindeutigen Positionierung des Ministers abhängig macht. Der für die 47. Kalenderwoche geplante Erörterungstermin im Seeforum in Rottach-Egern wird abgesagt!
„Die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets ist ein staatliches Verfahren“, meinte dazu Landrat Wolfgang Rzehak. „Es ist mir wichtig, dass erkennbar wird, wer sich dafür einsetzt. Gerade da die Partei des neuen Umweltministers im Landkreis sehr deutlich die Meinung vertritt, dass eine Erweiterung des Wasserschutzgebiets unnötig sei, ist hier eine sehr klare Aussage nötig. Darum bitte ich den neuen Umweltminister freundlich um eine klare Aussage“, ergänzte Rzehak.
Staatsminister Dr. Marcel Huber hatte in einem Brief vom 5. Juli 2012 geschrieben: „Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, können (…) von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. (…) Unter Beachtung dieser dargestellten Grundsätze entspricht vorliegend nur der Erlass einer
Schutzgebietsverordnung pflichtgemäßem Ermessen“, Zitat Ende.
Die Regierung von Oberbayern hatte am 14. April 2014 geschrieben: „Auf Bitten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz weise ich daher das Landratsamt Miesbach als Staatsbehörde an, das o. g. Ausweisungsverfahren pflichtgemäß, d. h. gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahrensabläufen zügig durch- bzw. weiterzuführen“, Zitat Ende.
„Nachdem sich die Freien Wähler im Landkreis Miesbach klar gegen die Erweiterung des Wasserschutzgebietes aussprechen, ist völlig unklar, welche Auffassung der neue Minister hier hat. Daher wird der Erörterungstermin abgesagt und das Verfahren gestoppt, bis Klarheit herrscht“, betonte Landrat Rzehak. „Zudem ist es mir wichtig, mich vor meine Mitarbeiter zu stellen, denn die Unterstellungen haben ein nicht mehr zu duldendes Ausmaß erreicht. Daher möchte ich auch, dass der Landtag zu den Vorwürfen gegen meine Mitarbeiter Stellung bezieht“, ergänzte der Landrat.
Er spielte damit auch auf eine Petition an, die ein Münchner Rechtanwalt an den Bayerischen Landtag geschickt hat. Die Eingabe enthält -aus Sicht des Landratsamts Miesbach- eine Vielzahl von Unterstellungen und falschen Angaben. Bereits vorher war die Tätigkeit des Rechtsanwaltes von Rzehak als „Diffamierungskampagne“ bezeichnet worden. „Diese Kampagne wird von einem Münchner Rechtsanwalt und einer Münchner Marketingfirma orchestriert. Ich halte die Vorwürfe in der Petition für völlig haltlos“, resümierte Landrat Rzehak. Um hier eine eindeutige Klärung zu erreichen, bittet der Landrat des Landkreises Miesbach die Mitglieder des Bayerischen Landtages, die Petition auch dann zu behandeln, falls diese wegen der Absage des Erörterungstermins zurückgezogen wird.
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Dauerbrenner
Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing
Hubert Aiwanger, Landtagsabgeordneter der Freien Wählern ist der Meinung:
„Dieses Problem muss auf politischer Ebene geklärt werden!“
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Region Miesbach – Das Thema Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing hat grosse Brisanz im Landkreis Miesbach. Hubert Aiwanger, Land-tagsabgeordneter von den Freien Wählern und Gisela Hölscher, Landtagskandidatin der Freien Wähler, liessen es sich nicht nehmen, persönlich, bei einem Treffen des Vereins „Heimatwasser Mangfalltal“ anwesend zu sein. Denn es geht um den „Dauerbrenner“ im Landkreis Miesbach: Um das Thema „Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“.
Die Initiative „Heimatwasser Mangfalltal“, die sich im Juli 2018 gegründet hat, ist ein überparteiliches Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Miesbach. Ihr gehören nicht nur die direkt von der Ausweitung der Wasserschutzzone Betroffenen – wie Landwirte und Grundbesitzer an, sondern auch interessierte Mitstreiter aus den Gemeinden sowie Anwohner, Bürgerinitiativen und Vereine. „Heimatwasser“ steht für sauberes, aber auch faires Wasser – als Lebensquell für alle. „Denn es geht nicht an, dass die Stadt München und deren Stadtwerke (SWM) unter Berufung auf „alte Rechte“, die de facto eindeutig bestritten werden müssen, reinstes Trinkwasser zum Nulltarif aus dem Mangfalltal bezieht, während der Landkreis Miesbach die Einschränkungen zu Stemmen hat“, so Josef Glasl, Pressesprecher der Initiative „Heimatwasser Mangfalltal“.
„Wie bekannt sein dürfte, soll, auf Betreiben der Stadt München und der Stadtwerke München, das Landratsamt Miesbach eine größere Wasserschutzzone ausweisen. Im Bereich Thalham-Reisach-Gotzing würden somit statt bisher acht nun mehr als 18 Quadratkilometer Fläche zum Wasserschutzgebiet werden. Mit dramatischen Folgen für Anwohner, Landwirte, Unternehmen und Kommunen“, ergänzte Glasl.
Dr. Marion von Kameke-Stahl vom Biogut Wallenburg in Miesbach berichtete, dass die Stadtwerke München ca. 2800 Liter Wasser pro Sekunde aus der Region Mangfalltal bislang völlig kostenfrei entnehmen. „Dabei berufen sich die Stadtwerke München auf sogenannte „Altrechte“, welche seit dem Jahr 1852 bestehen sollen und auch den Status „unbefristet“ haben sollen, was aber nicht unbeschränkt und unwiderrufbar bedeutet. So dürfen die Stadtwerke München das Wasser bislang aus dem Entnahmegebiet Mangfall entnehmen, das sind 80% deren Gesamtbedarfs – aber nur für die Versorgung des Stadtgebietes und, in untergeordnetem Umfang, auch für einige Gemeinden ausserhalb Münchens. Aber München wächst und braucht demnach auch immer mehr Wasser!“, so Dr. Marion von Kameke-Stahl.
Mit der Ausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, droht nun ein strikter Verbotskatalog, der die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht, da das Ausbringen von natürlichen Düngern, wie Gülle sowie das Beweiden von Wiesen verboten würde, während gleichzeitig die Autobahn mit Schwerlast- oder gar Gefahrengutverkehr und die Trasse der Oberlandbahn durch das Gebiet führt, eine Kläranlage arbeitet, Altlasten im Bereich „Müller am Baum“ vergraben liegen, Kiesgruben mit Müll verfüllt sind und Hundebesitzer mit ihren Hunden in der Schutzzone Gassi gehen“, betonte von Kameke-Stahl.
Weitere gravierende Auswirkungen würden bei der Kreditvergabe bemerkbar: Banken und Sparkassen geben in Wasserschutzzonen keine Kredite für Grundstücke. Ferner würde eine erhebliche Wertminderung von privaten Haus- und Grundbesitz mit enteignender Wirkung entstehen. „Es sei sehr bedenklich“, so die Unternehmerin, „dass die Stadtwerke München große Gebiete in der Wasserschutzzone aufkaufen würden. Niemand will München trocken legen, aber fair sollte es schon zugehn! Denn der Gewinn der Stadtwerke München sollte auch dem Landkreis Miesbach zugute kommen“, so ihr Apell.
Gisela Hölscher betonte: „Das ist ein Ausverkauf der Zukunft! Denn es geht hier nicht um das Wasserschutzgebiet, sondern um Wassernutzungsrechte!“ Dr. Marion Kameke-Stahl bemängelte ferner, dass ihnen der Einblick in die Unterlagen für die nichtöffentlich angesetzten Anhörungstermine vom 24. bis 26. September, vom Landratsamt Miesbach verweigert wurde. Doch sie versprach, weiter zu kämpfen – und, wenn nötig, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen, falls dies nötig werden sollte.
Sehr interessiert zeigte sich Hubert Aiwanger und liess sich den Sachverhalt rund um die Ausweisung der Wasserschutzzone sowie der drohenden Enteignung der Lebensgrundlagen der ansässigen Landwirte, Unternehmen und Anwohnern genauestens erläutern und zeigte sich ob der bürgerfernen Handlungsweise der verantwortlichen „Entscheidungsträger“ zutiefst erschüttert!
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Hubert Aiwanger, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler ist der Meinung:
„Dieses Problem muss auf politischer Ebene geklärt werden!“
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„Wenn Wasser
einen faden
Beigeschmack bekommt“
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Region Miesbach – Vom 24. bis 26. September fand im Miesbacher Waitzinger Keller die Erörterung zur geplanten Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing für die Stadtwerke München (SWM) im Landkreis Miesbach statt. An den ersten beiden Tagen ging es hoch her: Den Anwälten der Betroffenen wurde u.a. das Wort nicht erteilt, und wenn doch, dann abgeschnitten oder das Mikrofon abgedreht, ein Anwalt sollte unter Polizeibegleitung sogar des Saals verwiesen werden.
Noch nicht einmal Tische für ihre Unterlagen fanden die Anwälte der Betroffenen zu Beginn der Erörterung vor, ganz im Gegensatz zu den bestens ausgestatteten Amtsvertretern und den Anwälten der Stadtwerke München. Entsprechend negativ fiel die Bilanz von Anwälten und betroffenen Bauern sowie Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach, bei einem Pressegespräch in München aus: „Diese Erörterung ist ein reines Feigenblatt, eine reine Alibi- und unwürdige Showveranstaltung. Das Landratsamt Miesbach als federführende Behörde ist vorab festgelegt, das Ergebnis steht längst fest“, so die einhellige Meinung.
Anwalt Benno Ziegler (Schönefelder Rechtsanwälte) ist wie sein Kollege Dr. Thomas Schönfeld (Lutz | Abel Rechtsanwälte) ein „alter Hase“ und hat als Spezialist für Verwaltungsrecht schon viele Erörterungen mitgemacht. Aber die ersten beiden Tage dieses Verfahrens seien „singulär“, seien „schockierend“ und eines „Rechtsstaats unwürdig“ gewesen“, erläuteren die Anwälte. Anwalt Ziegler sparte beim Pressegespräch nicht mit Kritik: „Den Mitarbeitern des Landratsamts Miesbach – es führt als Untere Staatsbehörde die Erörterung – „mangelt es an jeglicher Objektivität, die Behörde ist vorab schon festgelegt“. 16 Befangenheitsanträge hat der Jurist gegen die Behörde gestellt.
Auch Miesbachs Bürgermeisterin Ingrid Pongratz (CSU) zeigte sich „sehr traurig und erschüttert“ über die ersten beiden Tage. Hier seien „Grenzen weit überschritten worden“. Und sie berichtete wie Norbert Kerkel, 1. Vorsitzender des Vereins „Unser Wasser“, von der übergroßen Nähe der „vier Freunde“: Landratsamt Miesbach, Landesamt für Umwelt (LfU), Regierung von Oberbayern und Stadtwerke München. Belegt durch etliche Gespräche vor Zeugen. Was Kerkel besonders ärgert: „Der Abteilungsleiter Umwelt des Landratsamtes Miesbach, Dr. Thomas Eichacker, hat nicht einmal den Versuch einer Alternativprüfung gestartet“, so Kerkel. „Es habe sich ihm nicht aufgedrängt, dass er eine Alternative gesehen hätte“ – diese Aussage von Eichacker mag Kerkel nicht stehen lassen. Sein Verein hat ob der Untätigkeit des Miesbacher Landratsamtes im Vorfeld ein entsprechendes Gutachten beauftragt, in dem genau diese Alternativen aufgezeigt werden.
Heimatwasser-Pressesprecher Josef Glasl ist der Meinung: „Das M-Wasser hat einen Geschmack“. Anwalt Schönfeld berichtete, dass sein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt und seine diesbezügliche Beschwerde noch nicht einmal beantwortet wurde. Während Schönfeld rechtswidrig wesentliche Informationen vorenthalten wurden, kannten die SWM-Anwälte ganz offensichtlich sämtliche Einwendungen der Gegenseite.
Dr. Schönfeld, der sich bisher in den Einwendungen, insbesondere um die angeblichen Altrechte kümmert, auf die sich die Stadtwerke München stützen und die Dr. Eichacker in einem Gutachten für rechtens erklärt hat, erläuterte, dass es mit den Altrechten und dem Gutachten seiner Ansicht nach nicht weit her ist. In den zwei entscheidenden Punkten des Gutachtens schlage sich Dr. Eichacker auf die Seite der SWM, tue dies aber ohne einen anerkannten juristischen Beleg. Er widerspreche in einem Punkt sogar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts!
„Stadt und Land – Hand in Hand“ – davon hat Miesbachs Bürgermeisterin Ingrid Pongratz in den drei Tagen der Anhörung nichts gespürt. Sie sieht ihre Stadt in der Opferrolle, während die Stadtwerke München nur die Vorteile haben. Doch das bei Münchnern so beliebte Naherholungsgebiet könne keine Grünkulisse sein, „auch wir müssen überleben und uns entwickeln dürfen. Wir brauchen Wohnungsbau für die Einheimischen und wir wollen unsere Landwirte nicht vergrämen“, plädierte Pongratz.
Einig waren sich auf dem Podium alle, dass im Kampf „David gegen Goliath“ – die Stadtwerke München sind ein milliardenschweres Unternehmen mit einer großen Presseabteilung und einem riesigen Werbebudget – der einzelne „Null Chancen“ hat. Mit der Initiative Heimatwasser als Kommunikationsspitze hingegen – hier haben sich parteiübergreifend Vereine und Betroffene, Gemeinden und Landwirte, Interessierte etc. zusammengeschlossen – hofft man auf überregionale Vernetzung und damit bessere Schlagkraft..
Reines, sauberes Wasser ist schließlich ein gesamtgesellschaftliches Thema. Zudem will man an den weiteren Tagen der Erörterung mehr Transparenz und Wahrheit in das Verfahren bringen. Weitere Erörterungstermine sind notwendig, da von 77 Parteien, die Einwendungen eingereicht haben, bislang lediglich vier angehört wurden. Eine Terminierung ist allerdings noch nicht erfolgt.
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Beim Pressetermin in München: v.l. Dr. Thomas Schönfeld, Lutz| Abel Rechtsanwälte;
Benno Ziegler, Schönfelder Rechtsanwälte; Alois Fuchs, betroffener Landwirt/Initiative ‚Heimatwasser‘;
Dr. Marion von Kameke-Stahl, betroffene Landwirtin/Initiative ‚Heimatwasser‘;
Gisela Hölscher (Landtagsdirektkandidatin der Freien Wähler);
Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach
und Norbert Kerkel, vom Verein ‚Unser Wasser‘
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„Unser Wasser“-Verein:
Die Perspektive der Betroffenen und
Gegenargumente werden kaum berücksichtigt
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Region Miesbach – Die Fronten zwischen dem Landratsamt Miesbach und dem „Unser Wasser“-Verein verhärten sich immer mehr! Norbert Kerkel, Vorsitzender des „Unser Wasser-Vereins“, betonte nun in einer Reaktion auf eine Stellungnahme aus dem Landratsamt Miesbach: „In einem Brief an den Verein „Unser Wasser“ e. V., der in einer Presseinformation des Landratsamtes am 14. August 2018 der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde – dem Verein aber nicht vorliegt – nimmt u.a. der Abteilungsleiter Umwelt, Dr. Thomas Eichacker, offenbar Stellung zu einem offenen Brief des Vereins an den Landrat und an ihn selbst. Die Feststellung von „Unser Wasser“, dass das staatliche Landratsamt in den letzten Jahren immer wieder den Eindruck erweckt habe, fast ausschließlich die Interessen der Stadtwerke München (SWM) GmbH, des Landesamtes für Umwelt und der Regierung von Oberbayern zu berücksichtigen und dabei die Interessen des Landkreises hintanzustellen, bewertet Dr. Eichacker als einen „sehr polemischen Abschnitt des Briefes“. Leider aber ist dieser Eindruck geradezu zwingend, wenn man die Schreiben des Landratsamtes Miesbach an das Umweltministerium -vom vergangenen Herbst- gründlich liest. Das Landratsamt Miesbach übernimmt zahllose Behauptungen der SWM unkritisch und ungeprüft. Die Perspektive der Betroffenen und Gegenargumente werden kaum berücksichtigt. Das Landratsamt Miesbach geht sogar so weit, Tatsachen in ihr Gegenteil zu verkehren. Ein Beispiel: In der Prüfung der Alten Rechte schreibt Dr. Eichacker: „Die Stadtwerke München hatten 1977 und 1990 wiederholt die Eintragung angemahnt und dabei den ursprünglichen Antrag vorgelegt.“ Sachlage ist aber: Die Aufforderung zur Anmeldung alter Rechte erging im Amtsblatt am 6. März 1964 – mit einer Frist von drei Jahren. Wird die Anmeldung versäumt, heißt es dort, dann erlöschen die alten Rechte zehn Jahre nach dieser Aufforderung endgültig. Genau das ist der Stadt München bzw. den Stadtwerken passiert! Nun verweist Dr. Eichacker auf ein seltsamerweise als „Vormerkung“ bezeichnetes Papier aus dem Archiv der SWM vom 21.02.1977. Es handelt sich um einen Aktenvermerk eines Mitarbeiters der Stadtwerke (Name unleserlich). Darin behauptet er, am selben Tag beim Landratsamt Miesbach wegen der Eintragung ins Wasserbuch vorgesprochen zu haben, die noch nicht erfolgt war.
Das Dokument ist insgesamt so fragwürdig, dass es kaum als Beleg dienen kann. Schon die angebliche Tatsache, dass sich die Stadtwerke München nun, zwölf Jahre später, plötzlich an diese wichtige Eintragung erinnern, ist zumindest merkwürdig. Weitere Details würden an dieser Stelle zu weit führen. Für die Fristversäumnis, 13 Jahre nach Bekanntgabe der Frist durch das Landratsamt Miesbach und drei Jahre nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist das Schreiben ohnehin vollkommen wertlos.
Für Dr. Eichacker aber ist diese „Vormerkung“ Beweis genug. Er geht sogar noch weiter und behauptet, die Stadtwerke hätten 1990 die Eintragung erneut angemahnt. Tatsächlich aber war es das Landratsamt Miesbach. In einem Schreiben vom 15.11.1989 (Aktenzeichen: V/3/642-4/3 Hui-sa) an die Stadtwerke stellt das Landratsamt Miesbach fest, dass die Eintragung ins Wasserbuch noch nicht erfolgt ist und fordert die Stadtwerke auf, die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dies ist jedoch rechtswidrig, weil die Fristen längst abgelaufen waren! Anders als Dr. Eichacker behauptet, waren es also nicht die Stadtwerke München, sondern das Landratsamt Miesbach. Die SWM hatten den gesamten Vorgang also weitere zwölf Jahre für nicht wichtig gehalten und ihn erneut komplett vergessen.
Der Verein „Unser Wasser“ erkennt in der oben zitierten Formulierung von Dr. Eichacker eine klare Verdrehung der Tatsachen. Das könnte ein einfacher Verständnisfehler sein, der sich spätestens auf dem Erörterungstermin beheben ließe. Im Einwand unseres Vereins ist das bereits geschehen.
Aber was Dr. Eichacker in Reaktion auf den offenen Brief von „Unser Wasser“ behauptet, bedeutet eine erneute Verbiegung von eindeutigen Formulierungen. Er schreibt: „Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Sie aus Angst vor einem nicht genehmen Urteil von dieser Forderung [nach einer gerichtlichen Klärung; U.W.] nun Abstand nehmen und das Gegenteil fordern, nämlich dass die Aberkennung‚ auf keinen Fall (…) Anlass zur gerichtlichen Klage bieten‘ dürfe“.
Im offenen Brief des „Unser Wasser“-Vereins aber heißt es eindeutig, dass der Verein weiterhin die Aberkennung der Alten Rechte für sämtliche Anlagen fordert und das Landratsamt Miesbach in allen diesen Fragen unterstützt. Der Verein zählt in diesem Zusammenhang sogar eine Reihe von Argumenten auf, die das Landratsamt zur Aberkennung der Alten Rechte vorbringen kann. Allerdings: „Auf keinen Fall darf die Aberkennung des Rechts für den Speisekanal IV der SWM GmbH einen Anlass zur gerichtlichen Klage bieten, die sie angesichts der unvollständigen Argumentation unseres Landratsamts dann auch noch gewinnt.“
Es geht also um die zaghafte, unvollständige und somit möglicherweise wirkungslose Argumentation des Landratsamtes, weil die Aberkennung des „Alten Rechts“ allein für den Speisekanal IV ein viel zu schwaches Argument sein dürfte, um vor Gericht bei einer Klage der Stadtwerke München bestehen zu können. An der richtigen Lesart dieses Satzes gibt es keinen Zweifel.
Polemisch ist also nicht der „offene Brief“ unseres Vereins, sondern die Reaktion aus dem Landratsamt! Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass leider kein Umdenken im Landratsamt stattgefunden hat – und mit Interesse erwarten wir, welche weiteren Bewertungen diese Reaktion in Presse und Medien erfahren wird“, resümierte Norbert Kerkel.
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Landratsamt
Miesbach
widerspricht „Offenem Brief“
des „Unser Wasser“-Vereins
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Region Miesbach – Der Verein „Unser Wasser“ hat kürzlich in einem Offenen Brief bestimmte Behauptungen über das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing aufgestellt. Die Landkreisverwaltung ist der Meinung: „Diese Behauptungen sind weder neu noch inhaltlich zutreffend“ – und hat in einer Antwort an den Verein den Kern-Aussagen widersprochen. In einer Stellungnahme des Amtes heisst es u.a.: „Der ‚Unser Wasser‘-Verein hat seit Jahren wiederkehrend die Behauptung aufgestellt, die Altrechte bestünden nicht. Nun, da das Landratsamt diese Altrechte gegen den Willen der Stadtwerke München zum Teil widerrufen hat, fürchtet der ‚Unser Wasser‘-Verein eine Klage der Stadtwerke. Begründung: Man könnte möglicherweise vor Gericht unterliegen.“ Das Wichtige am Bescheid des Amtes sei seine grundsätzliche Bedeutung: „Wir machen damit klar, auch Altrechte sind widerrufbar“, betonte Landrat Wolfgang Rzehak. „Ich habe diese Herausforderung angenommen. Eine Entscheidung wird nach Recht und Gesetz getroffen – nicht willkürlich. Damit haben wir angepackt, was schon lange in der Vergangenheit hätte geklärt werden sollen. Man muss Probleme auch angehen, wenn sie unangenehm sind“, ergänzte der Landrat.
Weiter heisst es: „Das Landratsamt Miesbach hat mit seinem Bescheid klar gemacht: Die Stadt München darf mit dem altrechtlich gewonnenen Wasser aus dem Landkreis Miesbach kein Geld verdienen. Das Trinkwasser muss dem Allgemeinwohl dienen. Eine Kommerzialisierung ist ausgeschlossen! Die Münchner Umlandgemeinden dürfen nur in sehr eingeschränktem Maß mitversorgt werden.“
„Wir haben mit diesem Widerruf eines Altrechts etwas getan, was bisher noch keiner getan hat“, berichtete der Abteilungsleiter Dr. Thomas Eichacker, „falls die Stadtwerke München nun eine gerichtliche Verhandlung suchen: Wir haben keine Angst, hier eine Entscheidung herbeizuführen. Wir scheuen keinen Konflikt“. Eichacker erinnerte daran, dass das Amt auch weitere Schritte durchsetzen werde – etwa zusätzliche Einschränkungen der Altrechte oder weiterer Änderungen des Wasserbuchs – falls sich dazu rechtliche oder tatsächliche Erkenntnisse ergeben.
Die größte Verwunderung -im Landratsamt Miesbach- hat die Passage im Offenen Brief des ‚Unser Wasser‘-Vereins hervorgerufen, in welcher vom ‚Unser Wasser‘-Verein mit – „Die Stadtwerke München könnten eine Klage möglicherweise gewinnen“ – davor gewarnt wird, dass die Altrechte vor Gericht landen könnten. Dr. Thomas Eichacker schreibt dazu: „Seit Jahren fordern Sie mit Vehemenz eine gerichtliche Überprüfung der Altrechte. Einen Widerruf der Altrechte durch das Landratsamt verlangten Sie immer wieder und begründeten dies stets auch damit, so endlich eine gerichtliche Klärung der Altrechte herbeiführen zu können. (…) Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Sie aus Angst vor einem nicht genehmen Urteil von dieser Forderung nun Abstand nehmen und das Gegenteil fordern, nämlich dass die Aberkennung „auf keinen Fall (…) Anlass zur gerichtlichen Klage bieten“ dürfe! Wir können Ihnen hierzu (…) mitteilen, dass wir Bescheide nur erlassen, wenn wir von ihrer Rechtmäßigkeit überzeugt sind, dann aber auch keine Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben“. „Unser Wasser“ hatte außerdem argumentiert, „die Aberkennung der Alten Rechte“ bezüglich des Quellstollens IV bringe „dem Landkreis keinerlei Vorteile“. „ Ferner entscheiden wir als untere Wasserbehörde nach Recht und Gesetz, nicht danach, ob die Rechtslage dem Landkreis Vorteile bringt.“
Desweiteren heisst es aus dem Landratsamt Miesbach: „Ein Gesetz ist nicht nur anzuwenden, wenn es dem Landkreis Vorteile bringt. In einem sehr polemischen Abschnitt des Briefes hatte der Verein desweiteren behauptet, das Landratsamt habe „immer wieder den Eindruck erweckt, (…) fast ausschließlich die Interessen der SWM GmbH, des Landesamtes für Umwelt und der Regierung von Oberbayern zu berücksichtigen“.
Hierauf entgegnet die Landkreisverwaltung: „Diesen Eindruck versuchen Sie zwar immer wieder zu erwecken, die Realität ist aber eine andere: Das Landratsamt steht für die rechtsstaatliche und transparente Durchführung des Verfahrens. Die Rechtslage wurde nicht von uns, sondern von Bundestag und Landtag in einem demokratischen Verfahren festgelegt. Dass wir uns daran halten, hat nichts mit einer fehlerhaften Interessenswahrnehmung zu tun, sondern mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wo wir Spielraum haben, nutzen wir ihn. Insbesondere ist es uns wichtig, die Auswirkungen jeder einzelnen Bestimmung im Verbotskatalog auf die Betroffenen zu ergründen und zu prüfen, ob die Einschränkungen verhältnismäßig und im Hinblick auf den Trinkwasserschutz wirklich nötig sind.“
Vom 24. bis zum 26. September 2018 ist der entsprechende Erörterungstermin geplant. Das Landratsamt Miesbach weist darauf hin, dass dann die Argumente im Detail besprochen werden können.
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Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing:
Landratsamt Miesbach
schränkt „Altrechte“ ein
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Region Miesbach – Der Fachbereich Wasser, Abfall, Bodenschutz des Landratsamts Miesbach, hat die Altrechte für den Quellstollen IV der Reisacher Grundwasserfassung zum Teil widerrufen. Das Wasserbuch soll berichtigt werden für die Grundwasserfassung Reisach, die Hangquellfassung Gotzing und die Hangquellfassungen Mühltal. Die Stadtwerke München GmbH (SWM) wurden über diesen Vollzug des Wasserrechts offiziell in Kenntnis gesetzt.
In dem Bescheid des Amtes heißt es:
„Das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Altrecht nach dem Wasserbenutzungsgesetz von 1852 (…) wird hinsichtlich des „Quellstollen IV“ der Reisacher Grundwasserfassung widerrufen.“ Das Wasserbuch soll unter dem Punkt „Zweck der Benutzung“ für alle Quellfassungen wie folgt konkretisiert werden: „Verwendung als Trink- und Brauchwasser für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München. Weitere Gemeinden, Gemeindeteile oder Einrichtungen dürfen nur mitversorgt werden, soweit deren Versorgung im Verhältnis zur gesamten Entnahmemenge der Quellfassung noch als untergeordneter Nebenzweck anzusehen ist. Der Zweck der öffentlichen Wasserversorgung umfasst nur Wasserentnahmen, mit denen der Träger der Wasserversorgung Zwecke verfolgt, die ausschließlich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
„In der Vergangenheit wurde oft behauptet, die Altrechte wären unbeschränkt, unwiderrufbar und unbefristet“, erläutert der Abteilungsleiter Umwelt am Landratsamt Miesbach Dr. Thomas Eichacker, „nun stellt sich heraus: Nur „unbefristet“ ist wirklich richtig!“ Das entzogene Altrecht bezieht sich auf den Quellstollen IV der Reisacher Grundwasserfassung. Die Anlage besteht aus vier Speisekanälen, das sind betonierte Kanäle mit seitlichen Wassereintrittsschlitzen. Die vier Kanäle führen das gewonnene Trinkwasser dem Hauptsammelschacht zu. Der Speisekanal IV führt aus westlicher Richtung von der Mangfall her in den Hauptsammelschacht. Er wurde bereits im Jahr 1953 zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse abgemauert. Wird ein Altrecht längere Zeit nicht genutzt, kann es nach Wasserrecht widerrufen werden.
Stadtwerke München durften Stellungnahme abgeben
„Durch unseren Bescheid ist nunmehr geklärt, dass dieser Kanal auf Basis der Altrechte nicht mehr in Betrieb genommen werden kann“, erläuterte Dr. Eichacker. Das Landratsamt Miesbach hatte die Stadtwerke München über den geplanten Widerruf des alten Rechts informiert. Ebenso über die Konkretisierung des Wasserbuchs hinsichtlich der Mitversorgung der Umlandgemeinden sowie des Verwendungszwecks des Wassers aus dem Landkreis Miesbach.
Die Stadtwerke teilten mit, dass sie den Teilwiderruf und die Anpassung des Wasserbuchs ablehnen. Als Argument wurde unter anderem angeführt, dass gerade im Hinblick auf das Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing der Eindruck entstehen könnte, dass die Altrechte gar nicht mehr bestehen könnten. Das Landratsamt ist dieser Argumentation aber nicht gefolgt, da ausreichend klargestellt ist, dass nur ein Teil der Rechte widerrufen wird.
Das Recht zur Nutzung des Kanals IV konnte widerrufen werden, auch wenn die verbleibenden drei Speisekanäle die zulässige Kapazität voll ausnutzen. Der Teilwiderruf begründet sich daraus, dass das Allgemeinwohl beeinträchtigt würde, wenn sich ein Rechteinhaber nach vielen Jahren auf das alte Recht besinnt und außer Betrieb gegangene Anlagen oder Anlagenteile wieder in Betrieb nimmt.
Kommerzielle Nutzung nicht gedeckt
Durch die Konkretisierung des Wasserbuchs wird klargemacht: Eine kommerzielle gewerbliche Vermarktung des Wassers, etwa bei einer Liberalisierung des Wassermarktes oder einer vollständigen Privatisierung der Stadtwerke München ist durch die Altrechte nicht gedeckt.
Einschränkung für Umlandgemeinden
Die historisch gewachsene Mitversorgung von Münchner Umlandgemeinden unterliegt nun einer quantitativen Beschränkung. Sie ist nur als „untergeordneter Nebenzweck zulässig“. Dabei wurde in dem Bescheid des Landratsamtes bewusst keine absolute Grenze eingeräumt oder gestattet. Im Jahr 2017 wurde rund fünf Prozent des Wassers aus dem Landkreis Miesbach zur Versorgung der Umlandgemeinden genutzt.
„Die Altrechte decken ein grenzenloses Wachstum im Speckgürtel von München nicht“, betonte Landrat Wolfgang Rzehak und ergänzte: „Jede Umlandgemeinde Münchens sollte daher nicht nur beim Flächenverbrauch sparsam sein, sondern sich vorher überlegen, wo künftig das Wasser für noch mehr Gewerbe und noch mehr Bewohner herkommen soll.“
Das Landratsamt Miesbach hält sich auch weitere Einschränkungen der Altrechte und weitere Änderungen des Wasserbuchs vor, falls sich dazu rechtliche oder tatsächliche Erkenntnisse ergeben.
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Thema Wasser:
„Es geht um unsere Heimat!“
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Region Miesbach – Will München -das Oberland Wasser- vergolden? Diese Frage und viele weitere mehr kamen bei einer Versammlung im Gasthof Maximilian in Gmund zur Sprache. Eingeladen hatte Gisela Hölscher von den Freien Wählern. Gastredner waren Udo Schmidt, Landwirt aus Mittelfranken und selbst Betroffener des Wasserschutzgebietes Uehlfeld und seine Ehefrau, Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete des Bayerischen Landtages und Sozialpolitische Sprecherin der Freie Wähler Landtagsfraktion, zur Problematik „Wasserschutzgebiet: Was wurde versprochen – was bleibt von den Versprechen übrig – wie sieht die Realität aus?“. Der Landkreis Miesbach ist bekanntlich die kostenlose Wasserkammer der Stadt München, denn diese holt sich rund 80% ihrer Trinkwasserversorgung von hier. Nun möchte die „Großkommune“ mittels Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, ihr Entnahmegebiet vergrößern.
Im voll besetzten Stüberl begrüßte Gisela Hölscher die anwesenden Gäste und gab gleich die Brisanz der Sache zum Ausdruck. Auch Norbert Kerkel, Vorstand des Vereins „Unser Wasser“ und der Freien Wähler Gemeinschaft im Landkreis Miesbach, bekräftigte, dass dieses Thema „unter den Nägeln brennt“. „Leider“, so Kerkel, „sei der momentane Sachstand sehr unbefriedigend: Niemand weiß etwas genaues! Seit vielen Jahren wehrt sich der Landkreis Miesbach gegen die Entnahme seines Wassers. Der Fragenkatalog von der Ministerin wurde vom Landratsamt ja bekanntlich beantwortet, Ende letztes Jahres, „husch-husch“, zum Überprüfen ausgelegt und versendet. Über 70 Einwendungen seien eingegangen“, so Kerkel. Er bedauerte, dass es nicht mehr waren. Aber es sei trotzdem ein Beweis, dass die Wasserschutzzonen-Ausweisung von der Bevölkerung nicht einfach so hingenommen wird. „Dann wurde der bereits angesetzte Erörterungstermin vom Juli, wegen Erkrankung von Mitarbeitern im Landesamt für Umwelt, in den September verschoben. Dieser soll nun am 24., 25. und 26. September stattfinden. Der genaue Ablauf sei noch nicht festgelegt“, so Kerkel weiter, „aber es werde an den ersten beiden Tagen wahrscheinlich auf die Einwendungen von den Vertretern der öffentlichen Belange, der Gemeinden und Vereine, dann, am dritten Tag, solle noch auf die Einwendungen der anwaltschaftlich vertretenden Privatleute, eingegangen werden. Genaues stehe aber nicht fest“, ergänzte Kerkel..
Dann übernahm Udo Schmidt das Wort. Als Landwirt und Betroffener einer Wasserschutzzone konnte er aus Erfahrung reden. Er habe die erste Bürgerinitiative gegen die Wasserschutzzone in Uehlfeld in Mittelfranken gegründet. Jedoch machte er nicht viel Hoffnung. Wasserschutz ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Entschädigungen seien über Art. 32 des Bayerischen Wasserschutzgesetzes geregelt, das leider sehr „schwamming“ sei und weitläufig ausgelegt werden könne. Hier fangen bereits die ersten Probleme bei der Landwirtschaft an. Der Wertverlust der Flächen wird nicht finanziell ausgeglichen. Ferner werden die Erweiterung oder gar der Neubau von Betriebsflächen und Biogasanlagen nicht genehmigt, die Hofstellen müssen aus dem Wasserschutzgebiet verlagert werden, das Ausbringen von Mist oder Gülle ist auch nicht mehr erlaubt, ebenso wie das Weiden von Rindern auf den Wiesen. Auch mit privatem Grundbesitz ist es im Wasserschutzgebiet nicht mehr weit her! So dürften keine Gebäude mehr errichtet werden, die Lagerung von Gefahrenstoffen wie Heizöl in Tanks wird mit strengen Auflagen belegt. Die Anlage von Gartenteichen und ähnlichem wird auch untersagt. Besonders im Gewerbebereich werden die Auflagen erhöht und verschärft. Die Ausweisung von Gewerbeflächen oder Gewerbegebieten wird verringert oder hinfällig. Die Lagerung von Gefahrstoffen sowie die Erweiterung von Produktionsstätten ist nicht möglich. Gewerbesteuerzahlende und arbeitsplatzrelevante Firmen werden aus Schutzzonen wegziehen. Der finanzielle Verlust der Gemeinden wird immens! Insgesamt wird der Ausbau von Kanalisationen und Straßen mit hohen Auflagen belegt, welche die Kosten so hoch treiben, dass sie vom Bürger kaum noch zu stemmen sind. Die gesamte Infrastruktur wie der Bau von Schulen, Kitas oder öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern, erläuterte Schmidt weiter, wird wegen der Auflagen kaum noch möglich sein. Die Planungssicherheit für Gewerbetreibende und Familien ist dahin. Es werden tote Dörfer entstehen! Besonders bitter sind die Aussagen der Wasserwirtschaftsämter, welche die Folgen für die Betroffenen einfach herunter reden. Es gibt keinen Überblick über die Auflagen. Die Zusagen von Wasserwirtschaftämtern haben die maximale Haltbarkeit einer Wahl“, so Schmidt. Die Wasserwirtschaftsämter (WWÄ) seien nicht neutral, bemängelte Schmidt weiter. Die WWÄ fordern ein Wasserschutzgebiet, prüfen eines und genehmigen es. Dazu kommt, dass die Kommunen, zwar immer in Kontakt mit den WWÄ stehen, aber auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen seien.
Dem pflichtete auch Gabi Schmidt bei, die anregte, diese Probleme auch auf die politische Schiene zu bringen. Die Trinkwasserversorger, die Stadtwerke, bauen immer gerne einen sehr engen Kontakt zur Bevölkerung auf; u.a. mittels Werbung und Ausbau von Sportstadien, Betreiben von Schwimmbädern und mit Angeboten für Studierende. Da die Schutzgebietsbetroffenen keine Lobby in der Politik haben und auch mit deren Klagen vor Gericht seit 30 Jahren nichts erreicht hätten und keine Gesetzesänderung herbei geführt wurde, sieht Gabi Schmidt nicht viel Hoffnung auf Erfolg. „Ein Lösungsansatz wäre aber, eine landkreiseigene Wasserversorgung aufzubauen“, so Schmidt.
Gisela Hölscher warf ein, dass festgestellt wurde, dass die Wasserqualität vor und nach Ausweisung einer Schutzzone nicht besser oder schlechter wurde! Ein weiteres Argument Schmidts war, dass durch eigene Wasserversorger der Landkreis das Wasser dann den Münchner Wasserversorgern verkaufen könnten – auch wenn diese auf eventuelle Wasserrechte und der kostenlosen Entnahme pochen würden. Denn jedes Gesetz kann geändert werden – auch Wasser- rechte, die schon seit mehr als 100 Jahren bestünden. Schließlich lebe man in Bayern (noch) in einem Rechtsstaat und es müßte eine rechtsstaatliche Überprüfung bezüglich der Wasserrechte durchgeführt werden!“, erläuterte Schmidt. Auch München sei lediglich eine Kommune, die sich an Gesetze halten müsse! Vor allem sei das Wasser für die ansässigen Einwohner sehr teuer, da die Kommunen das Wasser schützen und pflegen müssen, ergänzte sie. Gabi Schmidt regte an, dass geltendes Recht endlich zur Geltung kommen solle! Dieses besagt, dass sich Kommunen immer standortnah versorgen sollen. Doch der Landkreis Miesbach sei nicht „standortnah“ für München, auch wenn München ihn gerne als „Münchner Umland“ besinge.
Das alles beträfe aber nicht eine Generation X, nein, auch die jetzigen Einwohner müssen schon jetzt mit dem Verlust von Heim und Arbeitsplatz rechnen. Die Betreiber des Biogut Wallenburgs bei Miesbach beispielsweise rechnen mit der kompletten Schließung des Betriebes. Bei Ausweitung des Wasserschutzgebietes würden auch die ansässige Industrie, der Tourismusbereich sowie die gesamte Unternehmerschaft große Probleme bekommen. Angefangen beim Verlust von Arbeitsplätzen und den Wegfall von Gewerbe- und Einkommensteuer, was insbesondere die Einnahmen der Gemeinden schmälerte, was den Wegzug von jungen Arbeitnehmern und Familien zur Folge hätte. In dieses Schreckensszenario würde auch der Verfall der Immobilien- und Grundstückspreise fallen, da ja eine Bebauung nicht mehr möglich sei. Sogar Banken würden nicht mehr benötigt, da diese sowieso keine Geld- oder Immobiliengeschäfte mehr tätigen oder eigentumgedeckten Kredite vergeben könnten.
Ja, das Thema „Wasser“ gehe alle 100.000 Landkreisbürger an, so das Fazit. Schließlich könne der „normale“ Bürger, oder der vielgerühmte „Souverän“, nur bei bevorstehenden Wahlen die Sachlagen entscheidend beeinflussen! Denn der Bürger merke sich sehr wohl, ob „ihre“ gewählten Vertreter sie vertreten oder hintergehen!
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Landratsamt
Miesbach
gibt neuen Erörterungstermin
zum Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing bekannt
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Region Miesbach – Das Landratsamt Miesbach hat den Erörterungstermin zum Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing bekannt gegeben: Die Erörterung soll am Montag, 24., Dienstag, 25. und Mittwoch, 26. September 2018 stattfinden. Der Termin war ursprünglich vor den Sommerferien geplant. Auf Grund einer krankheitsbedingten Personalsituation am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), wurde die Veranstaltung auf diesen Ausweichtermin verlegt.
An dem Termin werden die Experten des LfU und die Vertreter der Stadtwerke München teilnehmen. Eingeladen sind Vertreter der Stadt Miesbach sowie der Gemeinden Valley, Warngau und Weyarn und die Einwender. Mitarbeiter des Landratsamtes Miesbach nehmen als Vertreter der verfahrensdurchführenden Staatsbehörde teil.
Das Landratsamt hat Stellungnahmen aller beteiligten Gemeinden erhalten. Außerdem bearbeitete das Amt vor dem Termin weitere 17 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Institutionen. Von Bürgern und Institutionen wurden insgesamt 71 Einwendungen erhoben. Zur Beantwortung von fachlichen Fragen wurde das LfU als amtlicher Sachverständiger eingebunden. Alle Einwendungen werden systematisch und ausführlich behandelt.
Die Einladungen an alle Einwenderinnen und Einwender sollen nun zeitnah noch vor den Sommerferien verschickt werden. Das Landratsamt Miesbach hat zugesichert, Einladungen zum Erörterungstermin mindestens vier Wochen vor dem Termin zu verschicken. Den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange soll so eine frühzeitige Planung und Vorbereitung garantiert werden.
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Erörterungstermin
zum Thema „Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“ steht fest
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Region Miesbach – Zur Jahreshauptversammlung lud der „Unser Wasser – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ ins Feuerwehrhaus Wies ein. Der Verein wurde im Jahr 2008 von Bürgern des Landkreises Miesbach gegründet. Hintergrund war der Schutz der heimischen Wasservorkommen, da die Stadt München, mit ihren Stadtwerken (SWM) rund 80 Prozent ihrer Trinkwasserversorgung aus dem Landkreis Miesbach entnimmt und sich nun, mittels Ausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, ihr Entnahmegebiet vergrößern möchte, was auf einigen Widerstand bei den „Einheimischen“, Landwirten und Eigenheimbesitzern, trifft. Daher war es auch nicht verwunderlich, dass der Verein sich bei Terminen und Veranstaltungen des vergangenen Jahres nur um das Thema „Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing“ und deren Protagonisten, die Stadtwerke München und die Stadt München, beschränkte.
„So“, erklärte Vorstand Norbert Kerkel, „war der Verein u.a. bei der Veranstaltung „10 Jahre Zivilcourage“ und dem „Tag der offenen Tür“ auf dem Biogut Wallenburg mit Informationsständen vertreten, um die Problematik direkt mit Interessierten aus der Bevölkerung zu erörtern. Weitere Treffen, wie mit dem Aktionsbündnis der betroffenen Gemeinden, mit dem Verein der Wasserschutzzonen-Geschädigten Thalham-Darching e.V. oder mit den Stadtwerken München, standen auf dem Programm.
Sehr rührig war auch der zweite Vorstand des „Unser Wasser“-Vereins, Dr. Alexander Bronisch. Er führte verschiedene Informationsgespräche, u.a. im Rathaus in Miesbach beim Pressegespräch der betroffenen Gemeinden und Landwirte und bei diversen Informationsveranstaltungen, ferner bei einem Veranstaltungstermin der Bayern Partei, bei Gesprächen mit dem Bayerischen Fernsehen und einer Tageszeitung sowie beim Eigenheimerverein Wachlehen und beim Wasserverband Bernloh-Einhaus.“
„Der Informationsstand auf Gut Wallenburg beim „Tag der offenen Tür“ war ein Riesenerfolg! Wir konnten vielen Besuchern das Thema „Wasserschutzgebiet“ näher bringen. Sogar Vertreter des Landratsamtes Miesbach sind gekommen“, freute sich der Vorsitzende, Norbert Kerkel. „Das Bayerische Fernsehen wird voraussichtlich am 4. Juli, in der Sendung „DokThema“ die Aufnahmen vom „Tag der offenen Tür“ ausstrahlen“, ergänzte Kerkel.
Bei der Abarbeitung der weiteren Tagesordungspunkte wurde Kassensturz gemacht und festgestellt, dass der Verein gut gewirtschaftet habe. Die Entlastung des Vorstandes erfolgte einstimmig. Abschließend gab Norbert Kerkel noch einen wichtigen Termin bekannt: Den 23. und 24. Juli 2018. „Dann findet nämlich der langerwartete Erörterungstermin mit den Beteiligten und Betroffenen der „Ausweitung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing“ statt“, betonte er. Auch hier wird der „Unser Wasser“-Verein gut vorbereitet sein, verspricht Dr. Alexander Bronisch. Wo der Erörterungstermin jedoch stattfinden wird, steht bis dato noch nicht fest, so Kerkel.
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Neues
zum Thema
Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing
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Region Miesbach – Befragt zum Stand der Dinge, in Sachen Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing, haben Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach und Leonhard Wöhr, Bürgermeister der Gemeinde Weyarn, kürzlich folgendes festgestellt:
„Die von der Umweltministerin Ulrike Scharf gestellten Fragen zu den Altrechten, Brunnenmanagement, Schutzwürdigkeit der Reisach, Beweidungsverbot in der Schutzzone II und Ausweisung des Gewerbegebiets unter Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes, sind vom Landratsamt beantwortet worden. Somit ist die Wasserschutzzonenausweisung vom staatlichen Landratsamt wiederaufgenommen worden. Mit den betroffenen Landwirten hat es am 20. Dezember 2017 im Rathaus in Miebach eine intensive Besprechung gegeben, in der sie aufgefordert wurden zum Verbotskatalog Stellung zu nehmen und die für ihren Betrieb relevanten Punkte darzulegen. Die Einwendungen können bis 21. Februar 2018 entweder bei der Stadt Miesbach oder beim Landratsamt abgegeben werden. Wenn alle Einwendungen und Anregungen seitens des Landratsamts geprüft sind, wird es zu einem Erörterungstermin, der heute noch nicht feststeht, kommen. Laut Landratsamt Miesbach ist das Verfahren ergebnisoffen! Ich bitte daher eindringlich alle, die von der Erweiterung der Wasserschutzzone betroffen, in ihrer Existenz eingeschränkt oder sogar gefährdet sind, sich einzubringen und auch die Frist 21. Februar 2018 zu wahren. Nicht dass es später heißt: Ja, wenn ich das gewusst hätte!“, erläuterte Ingrid Pongratz.
Leonhard Wöhr betonte: „Die Gemeinde Weyarn hat die Auslage der Unterlagen, gemäß Weisung des Landratsamtes Miesbach, ab 8.1.2018 vorgenommen. Neben der Einsicht im Rathaus könnten die Unterlagen unter www.weyarn.de / „Bekanntmachungen“ mit den konkreten Auslagefristen und Einwendungsfristen online erschlossen werden. Sofern Gemeindebürger in der Einwendungsfrist bis zum 21.02.2018 Belange geltend machen wollen, so ist dies bei der Gemeinde Weyarn oder beim Landratsamt Miesbach möglich. Die Gemeinde Weyarn wird als Träger öffentlicher Belange selbst eine Stellungnahme abgeben.“
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Wie geht
es weiter
mit dem
Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing?
Interview mit Norbert Kerkel und Josef Bierschneider
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Region Miesbach – Das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing und die damit verbundenen Wasserschutzzonen beschäftigen nach wie vor die Gemüter der Landkreisbevölkerung! Wir befragten hierzu den 1. Vorstand des Vereins „Unser Wasser“ und FWG – Kreistagsfraktionsvorsitzenden, Norbert Kerkel sowie den CSU – Kreistagsfraktionsvorsitzenden und Bürgermeister von Kreuth, Josef Bierschneider, wie es denn nun weiter geht:
LaMag: Wie weit sind die Prüfungen der Ergebnisse des Landratsamtes Miesbach denn fortgeschritten? Schaffen es die Betroffenen, die zur Verfügung stehenden Unterlagen in der festgesetzten Zeit zu überprüfen?
Norbert Kerkel: Wir versuchen, die Ergebnisse in der festgesetzten Zeit zu überprüfen. Letztendlich sind die Unterlagen, die wir vom Landratsamt erhalten haben oder selber abholen mußten, bei unserem Anwalt, welcher die Sache nun auch prüft.
Josef Bierschneider: Für die Kreistagsfraktion oder die Kreistagsmitglieder ist es so, dass man vom Landratsamt Miesbach einen Web-Link erhalten hat, unter dem man die Unterlagen einsehen kann. Es ist ein sehr umfangreiches Werk, welches man in aller Ruhe durchlesen muß, um zu ersehen, wo noch Unklarheiten herrschen und das Landratsamt ggf. noch zusätzliche Erläuterungen geben sollte, wo nicht klar ist, auf welcher Grundlage die Aussagen, wie beispielsweise zu den „Altrechten“ oder dem „Brunnenmanagement“, gegeben wurden.
LaMag: Warum ist das Mangfallgebiet derart schutzwürdig, dass eine Wasserschutzzone ausgewiesen werden muß, obwohl die Siedlungsdichte dort nicht so dramatisch ist?
Norbert Kerkel: Dieses Gebiet ist bereits vierfach mit Schutzgebieten bedacht worden. Die Stadt München verkündet gerne, dass sie in diesem Gebiet die beste Wasserqualität in Europa haben. Meiner Meinung nach gibt es durchaus Möglichkeiten, besser auf einzelne Faktoren zu reagieren, auch technische Möglichkeiten, um Probleme in den Griff zu bekommen. Gemäß einem VGH-Urteil, sind technische Möglichkeiten grundsätzlich einer Schutzgebietsausweisung vorzuziehen! Verhandlungen bezüglich des Verbotskatalogs bieten letztendlich keine Rechtssicherheit. Dieser kann auf dem Verwaltungswege geändert werden.
Es entsteht ferner der Eindruck, als sei die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes bereits ausgemachte Sache. Aber genau das meinen wir ja nicht! Es muss ganz ordentlich geprüft werden, ob die Reisacher Grundwasserfassung angesichts der vielfältigen Risiken überhaupt schutzfähig ist! Das entsprechende neue Gutachten des Landratsamtes Miesbach aber spielt alle bestehenden Risiken mit dem Hinweis herunter, dass ja die letzten 40 Jahre auch nichts passiert sei, während die Landwirtschaft, die in den letzten Jahrzehnten auch keinen Grund zur Klage gaben, nun als untragbares Risiko eingestuft werden und in einem Verbotskatalog eingehegt werden müssten.
Josef Bierschneider: Ich denke, unabhängig von der Frage, wie groß das Wasserschutzgebiet sein muß oder nicht, stellt sich die Frage, was schließlich im Verbotskatalog steht, welche Einschränkungen die Landwirte betreffen und welche Einschränkungen die Gemeinden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten haben und welche Auswirkungen, an die man jetzt noch gar nicht denkt. Wie geht’s dann unter anderem mit der Kläranlage des Tegernseer Tales oder den großen Fabriken, die entlang der Mangfall angesiedelt sind, weiter? Das ist wichtig für die gesamte Bevölkerung, man denke da u.a. an die Gewerbesteuer und Arbeitsplätze.
Natürlich ist es wichtig, dass das Landratsamt und der Landrat nach Recht und Gesetz handeln. Jedoch muß der Landrat auch die Interessen des Landkreises Miesbach mit vertreten und für seinen Landkreis und die Bevölkerung den bestmöglichen Schutz und die bestmöglichen Entwicklungsmöglichkeiten sichern!
LaMag: Die Stadtwerke München schreiben in eigenen Prospekten u.a. von ökologischer Landwirtschaft und artgerechter Tierhaltung im Mangfallgebiet, haben im Jahre 1992 sogar die „Initiative Ökobauern“ ins Leben gerufen. Wie verhält sich dies zum Weideverbot und dem Verbot, natürlichen Dünger auszubringen?
Norbert Kerkel: Es ist so, dass sich im Wasserschutzgebiet die Biolandwirtschaft erledigt hat, da eine Beweidung und natürliche Düngung, wie Mist und Gülle ausbringen, nicht mehr erlaubt sind! Erlaubt ist nur Kunstdünger. Das „Biobauern-Programm“ greift eigentlich nur für Bauern, die am Rand oder ausserhalb der Wasserschutzzone ansässig sind. Das Programm war ein Schachzug von den Stadtwerken München. Sie haben die Bauern damit in eine „Zweckgemeinschaft“ gebracht, die von ihnen entsprechend unterstützt werden und die daher natürlich auch kein Interesse haben, gegen die Stadtwerke zu arbeiten.
Josef Bierschneider: Die Stadtwerke München haben Subventionen für die ökologische Bewirtschaftung der Flächen ausgelobt, wobei die Gefahr gegeben ist, dass es in Zukunft zu mehr „Knebelungen“ in der Landwirtschaft kommt. Unterm Strich wirkt der Verbotskatalog mittel- bis langfristig wie ein Verhinderungsinstrument für die Landwirtschaft im Schutzgebiet!
LaMag: Im Kapitel 2.1 des Leitfadens „Wasserschutzgebiete und Ausgleichszahlungen“ des Verbandes Kommunaler Unternehmen, Berlin, vom September 2011 steht, „dass Belastungen aus landwirtschaftlichen Nutzungen Gefahrenpotenziale sind, der keinen Nachweis eines unmittelbar drohenden Schadeneintritts bedarf.“ Wie können die SWM die „Initiative Ökobauern“ unterstützen, wenn ökologische Landwirtschaft mit Beweidung und Naturdüngung ein grundsätzliches Gefahrenpotenzial ist?
Norbert Kerkel: Die Stadtwerke München haben einen Verband geschmiedet, der die Bauern an sie gebunden hat. Sie haben auch diese Bauern mitgenommen, die nicht unmittelbar im Wasserschutzgebiet ansässig sind. Die Stadtwerke fördern teilweise sogar noch Almflächen mit. Es ist schon ein ganz ausgeklügeltes System, das die Stadtwerke da konstruiert haben!
LaMag: Wie wirkt sich die Ausweisung der Wasserschutzzone auf den Rest der Bevölkerung im Landkreis Miesbach aus? Gibt es dort auch Einschränkungen, z.B. beim Bauen von Privathäusern, Abwasseranlagen oder auf den Tourismus?
Norbert Kerkel: Zu beachten ist auch, dass nicht nur die Bauern betroffen sind! Jeder, der Häuser oder Flächen im Einzugsgebiet der Wasserversorgung der Stadt München hat, und zwar auch ausserhalb des derzeit geplanten Wasserschutzgebietes, ist betroffen! Sie alle müssen mit Einschränkungen, Verboten sowie Auflagen und in der Folge mit höheren Eigenkosten bei Vorhaben rechnen! Darüber hinaus gibt es keine Rechtssicherheit, weil auch im Nachhinein notwendig erscheinende Maßnahmen durchsetzbar sind!
Josef Bierschneider: Ich bin der Meinung, die Wasserschutzzone hat in der jetzigen Größe keine Auswirkungen auf den Tourismus im Tegernseer Tal. Aber man weiß ja nicht, was in 20 oder mehr Jahren ist, daher möchte ich jetzt keine Aussagen treffen. Ich denke aber, dass die Landwirtschaft und die bauliche Entwicklung in erster Linie betroffen sein werden.
LaMag: Was passiert bei langer Trockenheit? Muß dann die Wasserentnahme gedrosselt oder gar die Schutzzone erweitert werden?
Norbert Kerkel: Die sogenannten „Alten Rechte“ bestimmen bislang, dass die Stadtwerke München auf keine Pegelstände rücksicht nehmen müssen. Sie können -bislang- jederzeit die Wassermenge, welche im Jahr 1907 gefördert werden konnte, mit bestehenden Anlagen, sowie den im Bau befindlichen oder geplanten Anlagen entnehmen. Wie es sich da, anhand der Wassermenge aus dem Jahr 1907, mit der bis heute gestiegenden Einwohnerzahl Münchens und dem Einsparverhalten der Großstadtbevölkerung verhält, kann ich nicht sagen.
Josef Bierschneider: Ja, durch die „Alten Rechte“ können die Stadtwerke München -bislang- soviel Wasser entnehmen, wie sie mit den Anlagen aus der Bauzeit anno 1907 entnehmen durften.
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Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing:
Landratsamt legt Zeitplan vor
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Region Miesbach – Das Landratsamt Miesbach hat einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen bei der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing vorgelegt. Da das im Jahr 2012 gestartete Verfahren ein staatliches Verfahren ist, orientiert sich der Plan hauptsächlich am Bayerischen Verwaltungsver-fahrensgesetz. Landrat Wolfgang Rzehak betonte Handlungsspielräume zu nutzen. Besonders die Gemeinden werden weiterhin aktiv eingebunden.
„Wir haben immer wieder intensiv mit der Leitung des bayerischen Umwelt-Ministeriums und mit der Regierung von Oberbayern kommuniziert“, sagte der Landrat. Hier ist klar geworden: Die Oberbehörden des Landratsamtes sehen eindeutig keinen fachlichen Grund für eine weitere Verzögerung. Sie mahnen insofern eine dringliche weitere Abwicklung an. „Wir können und wollen hier das Gesetz nicht brechen“, sagte Landrat Rzehak, „aber sofern es Spielräume gibt, nutze ich diese. Gerade für die Zusammenarbeit mit den vier betroffenen Gemeinden ist uns das wichtig! Bisher haben wir gut zusammengearbeitet und auch die Anregungen der Anwälte der Gemeinden schon ausführlich und erschöpfend geprüft. Alles, was aus fachlicher Sicht relevant war, wurde auch eingearbeitet. Einen rechtlichen Anspruch haben die Gemeinde darauf nicht, das muss man deutlich sagen“, ergänzte Rzehak, „aber im Sinne der bisher sehr guten Zusammenarbeit hier bei uns im Landkreis haben wir den Gemeinden mehr Zeit eingeräumt. Trotz der dringlichen Bitte um eine schnelle Fortführung des Verfahrens konnte ich im Dialog mit dem Umwelt-Ministerium diesen Zugewinn erreichen. Die Entscheidung wird auch von der obersten Spitze des Ministeriums mitgetragen“, so Rzehak.
Bei einem Gespräch im Landratsamt wurde der Bürgermeisterin und den drei Bürgermeistern der neue Zeitplan vorgestellt. Das weitere Vorgehen ist im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Dieses sieht vor: Sobald das Landratsamt die Unterlagen an die Gemeinden versendet, bleibt den Verwaltungen maximal drei Wochen Zeit, auf die bevorstehende Auslegung öffentlich hinzuweisen. Diese Auslegung dauert dann genau einen Monat. Anschließend haben Bürgerinnen und Bürger noch weitere zwei Wochen Zeit, ihre Bedenken beim Landratsamt Miesbach einzubringen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung läuft die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Diese Beteiligung der Träger ist schon einmal in diesem Verfahren erfolgt. Das Landratsamt wiederholt diese Beteiligung, da durch die Prüfung der Fragen des Umweltministeriums in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten, welche eine erneute Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange rechtfertigt. Diese Frist dauert drei Monate ab Versand der Unterlagen. Konkret bedeutet das: Am 18. Dezember 2017 werden die Planunterlagen per Boten an die Gemeinden verschickt. Bis zum 8. Januar 2018 können die Gemeinden in den Gemeindeblättern und auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass die Unterlagen in den Rathäusern ausgelegt werden.
Zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 8. Februar 2018 erfolgt die Auslegung – in den Rathäusern, auf der Homepage der Gemeinden und auf der Homepage des Landratsamtes Miesbach. Hier wurde darauf geachtet, dass die Auslegung nicht in den Weihnachtferien erfolgt, damit alle Bürgerinnen und Bürger eine Chance der Beteiligung haben. Ab dem 8. Februar beginnt die zusätzliche Nacheinwendungsfrist. Ab dem 22. Februar 2018 könnte dann formal das Verfahren gestartet werden. Der Erörterungstermin wird mehrere Tage dauern, wobei auch der Landrat anwesend sein wird. Für die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange läuft die Drei-Monatsfrist bis zum 18. März 2018.
Landrat Wolfgang Rzehak appellierte abschließend an alle Beteiligten: „Rechtsstaatliche Regeln müssen wir beachten. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern das bestmögliche Ergebnis für Alle erreichen werden.“
-la-
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Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing:
Betroffene sind zutiefst enttäuscht
über die Handlungsweise des Landratsamtes Miesbach
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Region Miesbach – Nun war es an den Bürgermeistern der betroffenen Stadt und der Gemeinden, den Vertretern der Landwirtschaft und Vereinen, sich zum geplanten Wasserschutzgebiet des Landrats Wolfgang Rzehak, zu äußern. Bei einem Pressegespräch, welches im Miesbacher Rathaus stattfand, redeten die Bürgermeisterin der Stadt Miesbach, Ingrid Pongratz, der Bürgermeister von Valley, Andreas Hallmannsecker, der Bürgermeister von Warngau, Klaus Thurnhuber und der Bürgermeister von Weyarn, Leonhard Wöhr, sowie die Vertreter des Vereins „Unser Wasser – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach“ und vom „Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach, Thalham, Darching“, offen über die unzumutbare Behandlung durch das Landratsamt Miesbach, in Bezug auf die Ausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing. „Der Landrat habe als ‚Staatsbeamter‘ gehandelt, nicht als Landrat des Landkreises Miesbach“, so der einhellige Eindruck der Gmeindevertreter. Einstimmig wurde ferner festgestellt, dass die Frist zur Stellungnahme eindeutig zu kurz sei. Sie, die Vertreter der Bürger vom Landkreis Miesbach, hätten die Unterlagen zum Wasserschutzverfahren zwar erhalten, aber Zeit zum Überprüfen des über 98 Seiten umfassenden Schreibens sei, nach dem Prinzip „Vogel friß oder stirb“, anscheinend nicht vorgesehen. Alle seien sehr enttäuscht, dass keine Gespräche mit den Gemeinden und Fachleuten zum Austausch statt gefunden haben. Schließlich wäre genug Zeit dafür da gewesen, da das Landratsamt rund 30 Monate zum Zusammentragen der Ergebnisse gebraucht habe. Vor allen Dingen: Wie sollen denn die Betroffenen, die Bürger, Vereine und Gemeinden etwas in wenigen Wochen -geplant ist von Mitte Oktober bis vor Weihnachten- prüfen, wofür die staatliche Behörde fast 900 Tage Zeit hatte?“, so Pongratz. Die Bürgermeister erinnerten an das Versprechen des Landrats, der einst behauptete, dass es „mit ihm keine Wasserschutzzone geben werde“. Leider, so waren sie sich alle einig, verließe sich der Landrat zu sehr auf seine Berater. Eine große Frage stand im Raum: Warum bezog der Landrat die Gemeinden und Vereine nicht in das Verfahren ein und peitscht nun das Verfahren ohne „wenn und aber“ durch? Dass die Ausweisung der Wasserschutzzone einen massiven Eingriff für den -gesamten Landkreis- und nicht nur für die derzeit betroffenen Gemeinden bedeutet, war das Credo aller Anwesenden. So müßten die in der Wasserschutzzone beheimateten Landwirte extreme Auflagen befolgen, wie beispielsweise den kompletten Verzicht von natürlicher Düngung, sodass deshalb auf künstliche Düngung ausgewichen werden müsse, sowie das Weideverbot der Nutztiere, was zur Folge hätte, dass die Bio-Landwirtschaft nicht mehr möglich sei. Auch die Löschung der sogenannten „Abrissklausel“ sei nur Augenwischerei, da ein weiterer Paragraph die „Herstellung des Grundstücks in seine Ursprünglichkeit“ verlangen kann. Die Auflagen würden immer höher und die Landwirte hätten keine Rechts- und Planungssicherheit mehr. Ferner sei die Wertminderung von Grund und Boden, die Rede ist von bis zu 50 Prozent(!), ein großes Thema, das auch die Enkel der heute Betroffenen noch beeinträchtigen wird. Die Landwirte wären faktisch enteignet. Außerdem vergibt keine Bank einen grundschuldgedeckten Kredit auf Besitz in einem Wasserschutzgebiet! Somit wären auch Investitionen so gut wie unmöglich. Die vielbeschworenen Entschädigungen, die die Versorger den Betroffenen auszahlen würden, müßten auch erst langwierig erstritten werden. Was die Gemeindevertreter, zusammen mit den Vereinen und Landwirten noch unternehmen könnten, um die Wasserschutzzone „erträglicher“ zu gestalten, müsse erst noch beschlossen werden, so die allgemeine Meinung. Auch wenn die Frage – warum die Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach, trotz riesiger Trinkwasservorkommen im Umfeld Münchens, überhaupt ausgewiesen werden muß – sehr kompliziert zu beantworten ist, so sei im Vorfeld des Planungsabschlusses schon einmal ein Ausblick auf die Zukunft -auf ein bereits angedachtes Szenario- erlaubt: Die Stadt München und ihr Umland wächst, wird immer größer und so wird auch der Wasserverbrauch steigen. Was würde dann für die Stadtwerke München (SWM) näher liegen, als die Wasserschutzzone bis über Gmund und das Tegernseer Tal, sogar bis an den Achensee zu erweitern? So würde die Ausweisung von Bauland, die „Versiegelung“ von Flächen und die apokalyptischen Steigerungen der Grundstückspreise rund um den Tegernsee und deren Anrainern wahrscheinlich schlagartig ein Ende finden. Bodenlos fallende Preise und unnennbare Auflagen für die Besitzer von Grund und Boden, Häusern und Betrieben, wären die Folge. Der Lebensplan vieler Menschen würde zerfallen, die sich mit Eigentum ein gesichertes Leben erhofften, da Häuser und Grundstücke nur noch, angenommen, eventuell die Hälfte oder noch weniger Wert wären. Der Tourismus wäre, wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt möglich. Weidevieh und Pferde dürften nicht mehr auf die Weiden. Der Landkreis Miesbach würde verarmen, aber die Bewohner säßen auf dem saubersten Trinkwasservorkommen Europas, das sie den Stadtwerken München (SWM) jedoch kostenlos zur Verfügung stellen müssten, obwohl die SWM – in vielfältiger Weise – horrenden Handel damit betreibt.
-lm-
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Dauerbrenner
„Wasserschutzzone“
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Region Miesbach – Ein scheinbares Dauerthema -im Landkreis Miesbach- wird wieder akut: Seit rund 19 Jahren wird viel über das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing heftigst diskutiert. Es gibt das Bestreben einer neuen Vermessung und Erweiterung der Wasserschutzone, in dem das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt werden soll. Eine weitere Verzögerung ergab sich mit einem Schreiben aus dem Ministerium von Ulrike Scharf aus dem Jahr 2014. Nun scheinen die Fragen des Ministeriums geklärt.
Die Bürgermeister der betroffenen Kommunen Warngau, Weyarn, Valley und der Stadt Miesbach seien umfänglich informiert worden und letztendlich fand ein Pressegespräch mit den Veranwortlichen des Landratsamtes statt. „Wir lehnen den Vorwurf der Verschlepppung ab“, erklärte Landrat Wolfgang Rzehak zu Beginn der Konferenz. „Wir stellen uns unseren Aufgaben, möchten Tranzparenz und Rechtssicherheit schaffen. Besonders für die Stadt Miesbach bestand bezüglich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Nord und der Ausweisung der Wasserschutzzone, viel Unklarheit. Ich glaube, wir haben viel für uns rausgeholt“, ergänzte Rzehak.
Wie Dr. Thomas Eichacker -Leiter der Abteilung Umwelt am Landratsamt Miesbach- darstellte, ergeben die Prüfungen nach derzeitigen Verfahrensstand, dass der Status der Altrechte -die seit dem Jahr 1852 bestehen sollen- zwar unbefristet aber nicht unbeschränkt und nicht unwiderrufbar ist. So dürfen die Stadtwerke München das Wasser aus dem Entnahmegebiet Mangfall -das sind derzeit 80% deren Gesamtbedarfs- entnehmen. Dies gilt jedoch nur für die Versorgung des Stadtgebietes und in untergeordnetem Umfang, auch für einige Gemeinden ausserhalb Münchens.
Das Entnahmerecht kann sich allerdings ändern, wenn die Münchner Stadtwerke privatisiert bzw. der Wassermarkt liberalisiert wird. „Da können die Altrechte hinfällig werden. Dies soll auch im Wasserbuch vermerkt werden“, so Dr. Eichacker. „Alternativen für die Stadt München bei der Wassergewinnung gibt es darüberhinaus keine“, ergänzt Dr. Eichacker. Eine Wasserentnahme aus der südlichen Schotterebene ist für München nicht ausreichernd und wäre höchstens als Zusatzmöglichkeit bei Wasserknappheit geeignet. Auch die Aufbereitung des Oberflächenwassers aus umliegenden Seen, wie beispielsweise aus dem Starnberger See, wäre möglich, aber die Wasserqualität wäre deutlich schlechter und die Wasseraufbereitung zu aufwendig und zu teuer.
Die Entnahme aus der nördlichen Schotterebene wäre denkbar, aber nicht realistisch durchführbar, da das Wasserversorgungssystem von München auf Süden ausgerichtet ist. Das Wasser müßte somit erst in den Süden gepumpt werden, um dann von dort verteilt zu werden. Daher gäbe es keine altternative Wasserversorgung für die Stadt München. Auch eine teilweise Erhöhung der Wasserentnahme aus einzelnen Brunnen nütze nichts und ändere auch nichts an den Grenzen der Schutzzone. Das besagte Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf rund 16 Quadratkilometer, von Thalham über Gotzing bis zum Gewerbegebiet Nord der Stadt Miesbach bis hin zum Müller am Baum. Dieses Gebiet unterliegt einem strengen Verbotskatalog, der jedoch in entschäfter Weise übernommen werden soll: So soll der Bestandsschutz für Gebäude gestärkt werden, indem die sogenannte „Abrissklausel“, bei der die Stadtwerke München auf den Abriss von Gebäuden bestehen können, ersatzlos gestrichen werden und für den Erhalt und Fortentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe soll eine erleichterte Befreiungsmöglichkeit von den Verboten der Schutzgebietsverordnung festgelegt sowie Klarstellungen und Erleichterungen für die Bewohner des Wasserschutzgebietes festgeschrieben werden. Ferner sollen betroffene Bauern Ausgleichszahlungen vom
Wasserversorger erhalten. Ausserdem kann das generelle Beweidungsverbot in der engeren Schutzzone II A, bei Bedarf, in jeden Einzelfall von den Fachbehörden beurteilt werden, damit eine Beweidung unter Einschränkungen und Auflagen ermöglicht werden kann.
Als großen Erfolg wertete Landrat Wolfgang Rzehak den erreichten Kompromiss bei der Ausweitung des Gewerbegebietes Miesbach-Nord. Bislang war das alles entscheidende Landesamt für Umwelt (LFU) in Hof rigoros gegen eine Erweiterung. Nun lenkte die staatliche Behörde doch noch ein und hat sich mit einer auf rund 30.000 Quadratmeter reduzierte Ausweitung des Gewerbegebiets einverstanden erklärt. Allerdings mit Auflagen. So sind beispielsweise Bebauungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen oder Kühlmitteln grundsätzlich unzulässig.
Die vorgestellten Prüfberichte sind lediglich Zwischenberichte, betonte der Landrat, wobei der Planungsentwurf voraussichtlich ab Oktober öffentlich ausgelegt wird. Noch vor Weihnachten sollen die Ergebnisse nochmals gesichtet und geordnet werden. Im Frühjahr 2018 steht eine weitere Prüfung der Unterlagen durch Sachverständige fest. Im Herbst 2018 soll dann hoffentlich die endgültige Entscheidung zur Wasserschutzzone getroffen werden.
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„Unser Wasser“–Verein
traf sich zur Jahreshauptversammlung
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Region Miesbach – Die Mitglieder des Vereins ‚Unser Wasser‘ trafen sich zur Jahreshauptversammlung. Nach der Begrüßung durch den 1.Vorstand, Norbert Kerkel, wurde der Jahresbericht des vergangenen Jahres erläutert. In erster Linie wurden von Seiten des Vereins -im vergangenen Jahr- Gespräche über die geplante Ausweitung des Wasserschutzgebietes im Landkreis Miesbach durch die Stadt München und der Stadtwerke München GmbH, mit Vertretern der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee sowie der Privatwirtschaft geführt. Diese verliefen sämtlich positiv und breite Unterstützung wurde zugesagt.
„Leider gibt es von den zuständigen Stellen im Landratsamt Miesbach nichts zu berichten, da die Informationspolitik der Behörden sehr intransparent gehalten wird und wir mehr oder weniger ignoriert werden!“, so Norbert Kerkel. „Aber wir bleiben dran und sammeln Informationen! Da hilft es auch nichts, wenn einige Fantasievolle unseren Landkreis Miesbach als ́Münchner Oberland ́ bezeichnen!“, versprach Kerkel.
Weitere Tagesordnungspunkte waren der Kassenbericht des Schatzmeisters, der Kassenprüfbericht, die Entlastung der Vorstandschaft sowie Neuwahlen. Unter der Aufsicht des Wahlleiters, Waakirchens Bürgermeister Sepp Hartl, wurde die Vorstandschaft einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.
Der „Unser Wasser – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ wurde im Jahr 2008 von Bürgern des Landkreises Miesbach gegründet. Hintergrund war der Schutz der heimischen Wasservorkommen, da die Stadt München derzeit rund 80 Prozent ihrer Trinkwasserversorgung aus dem Landkreis Miesbach bezieht.
Seit mehr als 125 Jahren entnimmt die Stadt München aus dem Landkreis Miesbach täglich über 300 Millionen Liter Wasser pro Tag – ohne dafür einen geldlichen Ausgleich zu zahlen –. Die Stadt München und das gewinnorientierte Unternehmen, Stadtwerke München GmbH (SWM), berufen sich auf „Alte Rechte“, die besagen sollen, dass sie das Wasser kostenlos beziehen dürften, obwohl sie -bis heute- keine ausreichenden Belege aufweisen können.
Für die betroffenen Gemeinden und Bürger des ‚Wasserschutzgebiets‘, sind die Auswirkungen schwerwiegend: Es würden keine Baugebiete in der weiteren und engeren Schutzzone ausgewiesen werden; bauliche Veränderungen wären weitgehend Unzulässig; drastische Einschränkungen in der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen würden entstehen; die Neuansiedlung von Betrieben würde sich erschweren; die Stadtwerke München GmbH hätten ein Mitspracherecht bei der Erteilung von Baugenehmigungen und bei der Durchführung von Sport- und Festveranstaltungen im Landkreis Miesbach.
Vorallem würden Bauwillige gravierende Auswirkungen bei der Kreditvergabe bemerken: Banken und Sparkassen geben in Wasserschutzzonen keine Sicherheiten für Grundstücke. Ferner würde eine erhebliche Wertminderung von privaten Haus- und Grundbesitz mit enteignender Wirkung entstehen.
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