Dauerbrenner Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing

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Schluß mit „Mia san Mia“:
Stadtwerke
München
verfügen gemäß einem aktuellen 
rechtswissenschaftlichen Gutachten
über keinen Titel
in Sachen „Altrechte“
im Wasserschutzgebiet
Thalham-Reisach-Gotzing

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Region Miesbach – Es tut sich was, in der Thematik rund um die geplante Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach, welche bekanntlich gewachsene Firmenexistenzen und Familienbetriebe im ländlichen Bereich extrem beeinträchtigen bis vernichten würde. Die Stadtwerke München (SWM) rechtfertigen ihre Wasserentnahme aus der Reisacher Grundwasserfassung bis dato immer noch mit den sogenannten „Alten Rechten“ gemäß Art. 33 BayWG aus dem Jahr 1852, ohne die heute geltenden Wassergesetze einhalten zu müssen.

Dass dies rechtens ist, so Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, wird seit langem unter anderem von der Stadt Miesbach, weiteren betroffenen Gemeinden und Landwirtschaftsbetrieben sowie dem Landratsamt Miesbach bezweifelt. Daher gaben die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley, Warngau, Hausham, der Markt Schliersee sowie der Verein „Unser Wasser e.V.“, der „Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Thalham-Darching e.V.“, als auch Dres. Marion und Kartz von Kameke vom BioGut Wallenburg und der Biolandwirt Alois Fuchs ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei Univ.-Professor Dr. Martin Kment von der Universität Augsburg in Auftrag, um die Frage der „Alten Rechte“ umfänglich klären zu lassen. Äußerst wichtig war es den Auftraggebern jedoch zu erwähnen, dass es keinesfalls in ihrer Absicht liege, eventuell die Stadt München „trocken zu legen“, sondern nur beiderseitige Belange und Interessen nach Recht und Gesetz klären zu lassen.

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Bei den Erläuterungen stellte Professor Dr. Kment – selbst bekennender und unbekümmerter Münchner Wasserbenutzer – fest, dass 80 Prozent des Wassers für die Stadt München und der umliegenden Regionen aus dem Mangfalltal im Landkreis Miesbach kommen. Gebaut wurde die Grundwasserfassung in Reisach in der Zeit von 1902 bis 1912, und zwar mit vier Sammelkanälen, wovon heute noch drei betrieben werden. Diese mündeten in einen Hauptschacht und von diesen werde das Grundwasser durch zwei Ableitungen westlich und östlich der Mangfall, in Richtung München, geführt. Diese beiden Ableitungen wurden ab 1924 mit einem Verbindungsstollen verbunden. Zusätzlich wurde im Jahr 1984 im Bereich der Reisacher Grundwasserfassung eine künstliche Untergrundverdichtung vorgenommen, um die Versorgungssicherheit der Stadt München sicherzustellen.

In dem 65 Seiten umfassenden Gutachten durchleuchtet Professor Dr. Martin Kment – aus bestehenden Unterlagen und Dokumenten – die baulichen Begebenheiten der Fassungsanlage Reisach, nebst den Verbindungsbauten im Zusammenhang mit behördlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen unter Berücksichtigung von Bauplänen und Grundstück-Eigentumsverhältnissen. Daraus gehe beispielsweise hervor, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. 207 BayWG 1907 (Bayerisches Wassergesetz) die Reisacher Grundwasserfassung, die sich bis 1912 in Bau befand, keiner öffentlich-rechtlichen Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht unterzogen wurde. Die Grundwassergewinnung und Ableitung stütze sich allein auf die Eigentumsberechtigung der Wasserbenutzer.

Ferner, so ist weiter im Gutachten zu lesen, war die Stadt München nicht immer die Eigentümerin der Grundstücke gewesen, auf denen Baumaßnahmen durchgeführt wurden. So wurde beispielsweise das Grundstück, auf dem der Verbindungsstollen ab 1924 errichtet wurde, erst am 2. Mai 1927 auf die Stadt München übertragen. Überdies hätte dieses Teilbauwerk genehmigt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Daher entfalle, laut § 20 WGH, für die -gesamte Anlage- die Rechtmäßigkeit der Wasserbenutzung und führe zum Erlöschen aller eventueller Wasserrechte an der Altanlage.

Ausserdem erhöhte sich seit der Errichtung des Verbindungsstollens die Gesamtkapazität der Reisacher Grundwasserfassung von 2.200 Liter auf 3.600 Liter pro Sekunde. Aus diesem Grund wäre diese, wasserwirtschaftlich relavante Änderung, genehmigunggspflichtig gewesen, und zwar gemäß Art. 19 BayWG 1907 (Bayerisches Wassergesetz) und sei dies auch weiterhin nach § 8 Abs. 1 WHG. Eine derartige Genehmigung liege jedoch ebenfalls nicht vor. Außerdem hätte der Beschluß des „Königlich Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes“ vom 29.12.1910 auch keine Kapazitätserweiterung erlaubt, die durch neue Bauten auf Grundstücken erzielt werden, die vormals nicht im Eigentum der Stadtwerke München oder des Rechtsvorgängers standen.

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Bei der Übergabe des rechtswissenschaftlichen Gutachtens v.l.: 
Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach
und Univ.-Professor Dr. Martin Kment von der Universität Augsburg

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Die Pointe des ganzen Streites ist, laut dem rechtswissenschaftlichen Gutachten, dass die Stadtwerke München – im Sinne des § 20 Abs. 1Nr. 1 WHG iVM. § 75 Abs. 2 BayWG – keinerlei „alte Wasserrechte“ besitzen. Es wären auch keine „alten Rechte“ erteilt worden, da kein behördlicher Erteilungsakt nachweisbar sei, der Rechte für die Wasserbenutzung durch die Reisacher Grundwasserfassung liefere. Zulässig sei dagegen, gegen die heutige Gewässerbenutzung der Stadtwerke München wasserbehördlich einzuschreiten und die neuen Wasserrechte, welche auf der heutigen Rechtsauffassung basieren, einzufordern.

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Neuzugang
beim „Unser Wasser“
Verein zur Wahrung
von Eigentum und Eigenständigkeit
im Landkreis Miesbach e.V.

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Region Miesbach – Bei der kürzlich erfolgten Gemeinderatssitzung in Bad Wiessee wurde beschlossen, dem „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. beizutreten. Der Beschluss erfolgte Einstimmig.

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Statement:
Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand vom „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.

„Am 22.11.22 durfte ich in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Bad Wiessee den Verein „Unser Wasser“ vorstellen. Ich konnte die Beweggründe und Ziele des Vereins vortragen. Dabei sprach ich unter anderem auch den „Ersatz-Neubau“ der Stadtwerke München GmbH im Betriebshof in Reisach an. Die Stadtwerke München bauen dort ein gewaltiges Werkstatt- und Bürogebäude mitten in der „Wasserschutzzone 2“. Von allen bislang geltenden Verboten wurden von den zuständigen Behörden insgesamt 16 „Befreiungen“ für eine fragwürdige Baugenehmigung erteilt. Wir haben eine Gegenüberstellung des Bauvorhabens der Stadtwerke München zu einem landwirtschaftlichen Betrieb erstellt und man kann eine sehr unterschiedliche Betrachtung der Bauanträge durch die Genehmigungsbehörden erkennen. Nach einer Reihe von Wortmeldungen und Fragen der Gemeinderäte wurde dem Vereinsbeitritts einstimmig stattgegeben. Fortan hat der „Unser Wasser“-Verein 186 Mitglieder, u.a. die Kreisstadt Miesbach, die Stadt Tegernsee und die Gemeinden Valley, Warngau, Gmund, Rottach-Egern, Kreuth, Hausham, Waakirchen, Bad Wiessee und den Abwasserzweckverband Tegernseer Tal. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Stadtwerke München GmbH unzulässige Sonderrechte eingeräumt werden! Wir alle wollen sauberes Trinkwasser, aber bitte nach geltendem Recht und Gesetz!“

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„Area 51“
nun auch
im oberbayerischen
Landkreis Miesbach?

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Region Miesbach – Beim Jahrestreffen des „Unser Wasser-Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ stellten sich manche die Frage „Was geht in Miesbachs „Area 51″ vor?“ Nach der Abarbeitung der üblichen Tagesordnungspunkte wurde nochmal zurückgeblickt. Vorallem die Übergabe der Petition am Rathaus in Miesbach am 18. November 2021 sowie der Ortstermin am 24. Februar 2022, bei dem die Tatsachen und Ausmaße einer Erweiterung der Wasserschutzzone erläutert wurden sowie die Verhandlung der Petition am 31. März 2022 im Bayerischen Landtag und dass das Landratsamt Miesbach die Stadtwerke München (SWM) kürzlich per Bescheid aufgefordert hat, für die Nutzung des Wassers aus der Reisachfassung eine Gestattung zu beantragen, wurden als großer Erfolg gewertet.

Als besonders eigenartig wurde die „Austrocknung“ von Mangfall und Schlierach am 26. August 2022 gewertet. Das Wasser sei dann, obwohl es nicht regnete, plötzlich am nächsten Tag wieder dagewesen. Der Vorfall konnte nicht geklärt werden. Ein ganz anderes Thema war für die Versammlungsteilnehmer hingegen der Neubau eines „Erweiterungsbaus“ im Betriebshof der Stadtwerke München in Thalham. Dort solle u.a. ein Farbenlager, ein Gefahrstoffraum sowie eine Waschhalle und eine KFZ-Werkstatt – wo bekanntermassen ölhaltige Abwässer anfallen würden – in der „Schutzzone 2a“ des Wasserschutzgebiets entstehen. Hier bewahrheite sich der altbekannte Spruch: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe“.

So sei das Bauen in Zone 2a und 2b für Privatpersonen verboten, selbst Ersatzbauten zu erstellen sei äußerst schwierig. Auch der Bau von einfachen Garagen werde vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt nicht genehmigt. Jedoch dürften von den Stadtwerken München beispielsweise sechs neue Kfz-Stellplätze erstellt werden, wenn das Wasser „breitflächig“ versickern könne, wohingegen an den privaten Bauherren die Auflage gestellt würde – falls Kfz-Stellplätze überhaupt eine Genehmigung erhielten – diese nur auf dichten Standflächen zu erstellen.

Bei den Erweiterungsbauten der Stadtwerke München wären der Grundwasserstand, die Grundwasserüberdeckungen und die Tiefen für den Ölabscheider „schön gerechnet“ worden, so die einhellige Meinung in der Versammlung. Es sei sogar möglich, die Brunnen „Thalham Nord 1-3“, welche 870 Meter südlich des Bauvorhabens liegen, während der Bauarbeiten vom Netz zu nehmen und den Brunnen „Weyarn“, der nur 130 Meter weiter nördlich liege, nicht abgestellt werden müsse. Obwohl das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet „HQextrem“ liege, sei nach ansicht des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes das Bauen dort für die Stadtwerke München möglich.

Das zuständige Wasserwirtschaftsamt genehmigte den dreieinhalbmal grösseren „Erweiterungsbau“ der Stadtwerke München und begründete die „Ausnahmenerteilung“ so: „Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung und langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der Landeshaupthauptstadt München“. Was hätten „Kfz-Stellplätze“, eine „Waschhalle“ und eine „Kfz-Werkstatt“, in der mehr als 1000 Liter, zum Teil ölhaltige, Abwassermengen am Tag anfallen könnten, mit der Wasserversorgung zu tun, wollten die Versammlungsteilnehmer gerne wissen und man stellte fest, dass der Landkreis Miesbach von den Stadtwerken München wassertechnisch ausgeblutet werde, was mit der Entwicklung der zu versorgenden Gemeinden und der ständig wachsenden Zahl der Einwohner zu erwarten sei. So würden, neben der Stadt München, noch weitere 18 Gemeinden versorgt. München werde – so vorsichtigen Schätzungen zufolge – bis zum Jahr 2040, also in gut 18 Jahren, um 16 Prozent wachsen. Das wären rund 250.000 Einwohner mehr und der Wasserverbrauch läge dann bei über 32 Millionen Liter pro Tag. Wie solle das der Landkreis Miesbach überleben, fragten sich die Versammlungsteilnehmer.

Obwohl beispielsweise unter dem Hofoldinger Forst ein riesiges Trinkwasservorkommen bekannt sei – es war seinerzeit Grund für die Ablehnung des Baus des Flughafens – werde es nicht gefördert. Nur das Wasser des Landkreises Miesbach, welches kostenlos und in allerbester Qualität in die Leitungen der Stadtwerke München fließe, sei gewollt. Die Bevölkerung im Landkreis Miesbach werde von den Stadtwerken München quasi entrechtet. Fragen zu den Themen „Entschädigungen für Vermögensverluste“, „wirtschaftliche Einschränkungen“ sowie „massiv erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand“ seien nebensächlich. Altlasten – wie chemische Substanzen und Schwermetalle – und auch die Bahnlinie mitten durch das „planreife“ Wasserschutzgebiet, seien ebenfalls unwichtig.

Die Stadtwerke München kauften Grundstücke im Landkreis Miesbach auf und wollten die Erweiterung der bereits bestehenden Wasserschutzzone mit allen Mitteln durchsetzen, da dies doch dem „Schutz des Trinkwassers diene“ und bauten gleichzeitig in der ausgewiesenen, hochsensiblen Wasserschutzzone riesige Werkshallen, betonten die Versammlungsteilnehmer und wollen letztendlich wissen: „Was geht in Miesbachs „Area 51″ vor?“

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Beim Jahrestreff des „Unser Wasser-Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.“ v.l.:
Tobias Müller, Vereinsschatzmeister; Norbert Kerkel, Bürgermeister der Gemeinde Waakirchen;
Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach; Alois Fuchs, Vereinsbeisitzer;
Jens Zangenfeind, stellvertretender Landrat des Landkreises Miesbach und Bürgermeister der Gemeinde Hausham;
Leonhard Obermüller, zweiter Bürgermeister der Gemeinde Warngau;
Alexander Bronisch, stellvertretender Vereinsvorsitzender und Andreas Hallmannsecker, Vereinsvorsitzender.

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Paukenschlag
beim Umweltausschuss
im Bayerischen Landtag:
Petitionserfolg
auf ganzer Linie
erfolgte in Sachen
„Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“
mit Berücksichtigungsbeschluss

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Region München/Miesbach – Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags  stellte sich am 31. März 2022 mit einem Berücksichtigungsbeschluss – der schärfsten Entscheidungsform des Petitionsrechts – hinter die betroffenen Antragssteller. „Es ist eine gute Entscheidung für den Landkreis Miesbach. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat der Petition zur Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing entsprochen. Das Gremium hält die vorgebrachten Einwände in vollem Umfang für berechtigt. Damit geht vom Umweltausschuss ein klares Signal in Richtung Umweltministerium, das Verfahren zur Ausweitung der Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach beim bislang zuständigen Landratsamt zu belassen und von der bereits vorab geforderten Erteilung eines Dünge- und Beweidungsverbots abzusehen“, so Rechtsanwalt Benno Ziegler, welcher die Petenten vertritt.

Für die sieben Petenten – das sind die Stadt Miesbach, der Gemeinden Valley und Warngau sowie Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck begrüßten die Entscheidung des Umweltausschusses und sehen sich endlich in ihrer Rechtsauffassung – mit dem Ziel, ein faires, ergebnisoffenes Verfahren zu erreichen – bestätigt.

„Dieses Votum des Umweltausschusses haben wir mit sehr großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Es ist unser Wunsch, dass dieses Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebiets fair, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aller Interessen durchgeführt wird. Dass Umweltministerium und die Regierung von Oberbayern wollten bereits während des laufenden Verfahrens wesentliche Teile der Entscheidung vorab festlegen und damit Fakten schaffen. Dies ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien“, betonte Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau, als Sprecher der Petenten im Anschluss an die Sitzung.

Auch seitens der betroffenen Bio-Landwirte ist die Anerkennung der Petition durch den Umweltausschuss ein wichtiger Schritt, um die Existenz ihrer Betriebe zu sichern. Denn das geforderte Dünge- und Beweidungsverbot in der geplanten „Schutzzone IIa“ hätte zur Folge, dass die Betriebe nicht mehr ihrer Viehwirtschaft nachgehen könnten. „Uns wird unterstellt, dass unsere Tiere das Münchner Trinkwasser gefährden. Dabei ist dem Umweltministerium sowie dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Oberbayern seit Langem bekannt, dass die aufgetretenen Verkeimungen des Trinkwassers nicht von unserer flächenschonenden Bio-Landwirtschaft stammen, sondern von legalen Ausleitungen des benachbarten Klärwerks des Zweckverbands Miesbach, deren Fassungsvermögen bei Starkregenereignissen überschritten wird“, so Alois Fuchs, dessen Biobetrieb die Existenz verlieren würde.

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Das sog. SWM-Wasserschloss im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing

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Die Petenten haben allesamt darauf vertraut, dass nach dem gescheiterten „Erörterungstermin“ im September 2018 und der per Petition vom Umweltausschuss im Jahre 2019 ausgesprochenen Forderung, das gesamte Verfahren zur Wasserschutzzone wieder auf null zu setzen, nun uneingeschränkt entsprochen würde. Doch mit der „Aufforderung“ der Regierung von Oberbayern an das Landratsamt Miesbach im Januar 2021, mit einer Allgemeinverfügung vorab ein Dünge- und Beweidungsverbot auszusprechen und damit das Hauptsacheverfahren zu entkernen, wurde den Beteiligten ein weiterer Vertrauensbruch zugemutet. Diese Allgemeinverfügung hätte die Existenzvernichtung der Biobetriebe zur Folge gehabt, die seit mehr als zehn Jahren für die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Flächen durch die Stadtwerke München (SWM) gefördert und sogar belobigt wurden.

Übertroffen wurde dieser Vorgang vom im Oktober 2021 angedrohten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern, die dem Landratsamt Miesbach den Vorgang entziehen wollte, wenn die Staatsbehörde nicht umgehend ihren Kurs ändere und das gewünschte Verbot umsetze. Dies war der entscheidende Punkt, der die Betroffenen dazu zwang, sich erneut mit einer Petition an den Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zu wenden.

Der strenge Anforderungskatalog des bayerischen Umweltministeriums habe seit langer Zeit für großes Unverständnis bei den Menschen im Landkreis Miesbach gesorgt. Bei ihnen sei der Eindruck entstanden, dass ihre Lebensgrundlagen über Gebühr eingeschränkt würden. Im Schutzgebiet liegen auch die Autobahn A8 und die Bahnlinie der Bayerischen Regiobahn (BRB), auf der Dieselloks fahren, direkt im Fassungsbereich. Nahe der geplanten inneren Schutzzone liegt auch die Kläranlage des Zweckverbands Miesbach. Gleichzeitig würde den Grundeigentümern sowie den Kommunen strikt untersagt, sich zumindest angemessen entwickeln zu dürfen. „Es ist weder für Privatpersonen noch für die Kommunen nachvollziehbar, warum sie sich nicht mehr entwickeln dürfen. Wir brauchen ein faires Verfahren, das auf die konkrete Situation abstellt und nicht stur die Menschen, die hier leben, auf Sparflamme setzt“, erklärte Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.

Das Argument, es gehe aber um das Trinkwasser der Landeshauptstadt München und damit um das Wohlergehen von 1,5 Millionen Menschen, ist aus Sicht der Petenten nicht stichhaltig. „Wir wollen München nicht das Wasser streitig machen oder gar abdrehen. Wir wünschen uns lediglich ein sauberes, rechtstaatlich einwandfreies Verfahren“, betonte Rechtsanwalt Benno Ziegler.

BUND Naturschutz fordert baldmöglichste Wiederaufnahme des Verfahrens
„Im Umweltausschuss wurde über die Petition „Wasserschutzgebiet Mangfalltal – Sicherung des Rechtsstaatlichkeit statt Selbsteintritt der Regierung von Oberbayern“ entschieden. Dabei wurde diese berücksichtig und im Herbst soll eine Berichtspflicht erfolgen. Auch wenn der BUND Naturschutz für die Ausweisung einer Zone III im Wasserschutzgebiet und für ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa ist, lehnen wir den Selbsteintritt des Beweidungsverbots durch die Regierung von Oberbayern vehement ab. Dieses in der WAA-Zeit entstandene „Lex Schuirer“ entspricht nicht unserem Demokratieverständnis. Gleichzeitig trägt das Landratsamt Miesbach durch monatelange Untätigkeit selbst Schuld, dass diese Situation eingetreten ist. Nach Berücksichtigung der Petition durch den Umweltausschuss im Landtag muss Landrat Olaf von Loewis of Menar alles daran setzten, dass das Verfahren zur Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing endlich wieder aufgenommen und baldmöglichst zum Abschluss gebracht wird“, kommentierte der Landesvorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, das Ganze.

„Die Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing steht schon seit Jahrzehnten an, wurde aber bisher immer wieder ausgebremst. Notwendig ist sie insbesondere, weil bisher innerhalb des Wasserschutzgebiets überhaupt keine Zone III ausgewiesen ist. Auch sollte der Forderung des LfU als Fachbehörde, die ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa vorsieht, zeitnah nachgekommen werden. Die geforderte Dringlichkeit muss vom Landrat zum Anlass genommen werden, das Verfahren zügig wieder aufs Gleis zu setzen und nach entsprechender Prüfung abzuschließen“, äußerte sich der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Miesbach, Manfred Burger.

CSU-Fraktion unterstützt Petition
Ob das Wasserschutzgebiet Mangfalltal erweitert wird – diese Frage soll nach dem Willen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auch künftig vom Landratsamts Miesbach direkt entschieden werden – und nicht per „Anordnung“ durch die Regierung von Oberbayern. Die entsprechende Petition aus der Region Miesbach hat die CSU-Fraktion im Umweltausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme des SPD-Vertreters Florian von Brunn – als berechtigt eingestuft und den Petenten Recht gegeben.

Durch den „Berücksichtigungsbeschluss“ ist das Umweltministerium jetzt aufgefordert, den bisherigen Kurs zu korrigieren. Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Eric Beißwenger: „Von oben durchzuregieren ohne die berechtigten Interessen der Betroffenen einzubeziehen ist hier der falsche Weg. Das Verfahren geht nur miteinander, alle sitzen hier in einem Boot. Alle Bürger, die Münchner und die Miesbacher, haben ein Recht auf ein faires, rechtlich einwandfreies und ergebnisoffenes Verfahren. Wir wollen, dass vor Ort gemeinsam die beste Lösung gefunden wird.“

„Ich hoffe, dass man im Umweltministerium durch das Votum des Umweltausschusses endgültig anerkennt, dass man eine Lösung nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort finden kann. Und dazu braucht es auch ein umfassendes Verfahren und nicht einzelne vorgezogene Maßnahmen. Zumal ein Beweidungsverbot unverhältnismäßig wäre, denn es ist niemals ein Nachweis erbracht worden, dass die Verkeimungen vom Vieh stammten. Mit dem Votum des Umweltausschusses gehen wir in die richtige Richtung“, betonte die Miesbacher Stimmkreisabgeordnete und Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

Die Stadt München bezieht ihr Trinkwasser überwiegend aus dem Mangfalltal. Um zu verhindern, dass möglicherweise Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, wollen die Stadtwerke München schon lange die Wasserschutzzone ausweiten. Das zu prüfen, hatte das bayerische Umweltministerium zuletzt dringend empfohlen. In der Folge hatte die Regierung von Oberbayern den Landrat von Miesbach aufgefordert, ein sofortiges Dünge- und Weideverbot innerhalb des Wasserschutzgebietes anzuordnen. Weil sich der Landrat aufgrund des Widerstandes der Betroffenen weigerte, hatte die Regierung von Oberbayern mit Billigung des bayerischen Umweltministeriums angekündigt, das Verfahren an sich zu ziehen und das Dünge- und Weideverbot so durchzusetzen.

-am- Bilder: ah, am

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Stippvisite
im
Münchner Rathaus
zum Thema
Wasserschutzgebiet
im Landkreis Miesbach

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Region München/Miesbach – Der Welttag des Wassers am 22. März, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen, erinnert alljährlich an die Besonderheiten von Wasser als der essenziellsten Ressource allen Lebens. Eine Delegation des Bayerischen Bauernverbands übergab nun einen offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter, und zwar mit der Bitte, sich für die betroffenen Landwirte im Landkreis Miesbach einzusetzen. Die erneute Ausweisung und Erweiterung gefährde die Existenzen einiger Betriebe.

Miesbacher Landwirte stünden für besten und freiwilligen Trinkwasserschutz. Aufgrund der guten, funktonierenden freiwiliigen Kooperationen sei eine Ausweitung und strengere Reglementierung des Wasserschutzgebietes unverständlich. „Die Stadtwerke München werben, eines der besten Trinkwasser Europas zu haben. Das Münchner Wasser stammt überwiegend aus dem Mangfalltal. Seit vielen Jahren bewirtschaften die Bäuerinnen und Bauern ihre Flächen, dass Trinkwasser allerhöchster Qualität aus den Wasserhähnen Münchens fließt. Durch eine Erweiterung und Veränderung des bestehenden Wasserschutzgebietes drohen den Miesbacher Bauern Konsequenzen, die für viele Familienbetriebe existenzbedrohend sein werden“, betonten die BBV-Delegationsteilnehmer in München.

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Bei der Übergabe des offenen Briefes mit Präsentkorb v.l.:
Kreisobmann des Landkreises Miesbach, Hans Hacklinger,
Oberbürgermeister Dieter Reiter sowie die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer,
Bezirksbäuerin Christine Singer, BBV Präsident Walter Heidl und BBV Bezirkspräsident Ralf Huber.

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Der BBV-Kreisobmann des Landkreises Miesbach, Johann Hacklinger, selbst Biobauer, ist in höchstem Maße über die geplanten Veränderungen bestürzt: „Auf vielen Flächen darf künftig keine Beweidung mehr erfolgen, dann ist Ökolandwirtschaft im Mangfalltal nicht mehr möglich“. Die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer, ergänzte, „alle Ökobetriebe sind verpflichtet, ihre Rinder auf die Weide zu lassen.“ Damit wäre eine ökologische Landwirtschaft mit Rinderhaltung im Mangfalltal für viele Betriebe nicht mehr möglich. Nicht nachvollziehbar, finden Hupfauer und Hacklinger, da im Landkreis Miesbach der Anteil an Ökobetrieben bereits über 30 Prozent ausmacht, und somit schon das aktuelle politische Ziel der Bundesregierung erfülle.

„Auch die weiteren Auflagen werden durch die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes aufgrund der hohen Kosten eine künftige Bewirtschaftung für die Betriebe in Frage stellen“, erklärte Hacklinger. „Wir halten es für unverantwortlich, durch die geplante Neuausweisung die Zukunft der ökologischen und konventionellen Landwirtschaft in Miesbach in Frage zu stellen. Insbesondere wenn durch die bestehenden Auflagen unser Wasser bereits „eines der besten Europas“ ist. Die Spitze des Miesbacher Bauernverbands bittet die Landeshauptstadt München eindringlich, den Wasserschutz mit Augenmaß fortzuschreiben und auf die neuen vom Landesamt für Umwelt geplanten unnötigen Auflagen zu verzichten“, betonte Marlene Hupfauer.

Nach dem alle Beteiligten vom BBV Ihre Bedenken zur geplanten Wasserschutzzonenerweiterung Oberbürgermeister Dieter Reiter mitgeteilt hatten, überreichte Kreisbäuerin Marlene Hupfauer einen „Offenen Brief“ und einen Präsentkorb aus der Region mit den Worten: „Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter, als kleines Dankeschön, dass Sie sich heute für uns Zeit genommen haben, haben wir Ihnen einen kleinen Präsentkorb aus unserer Region mitgebracht. Ich habe außerdem noch eine kleine Holzkuh in den Korb gestellt. Diese stellen Sie bitte -zur Erinnerung- auf Ihren Schreibtisch. Die Holzkuh ist das Symbol der Landwirtschaft hinter der viele, viele Bauernfamilien stehen. Sie sollen damit jeden Tag daran erinnert werden das 180 Vertragslandwirte aus dem Landkreis Miesbach, Tag für Tag dafür sorgen, dass die Millionen Stadt München europaweit das beste Trinkwasser aus dem Landkreis Miesbach erhält. Jede weitere Wasserschutzzonenreglementierung schwächt die Betriebe, die Region, ja sogar jeden einzelnen Bürger im Landkreis Miesbach. Denn wenn wir mit den zahlreichen Reglementierungen so weiter machen, werden auch immer mehr Landwirte Ihre Betriebe schließen müssen. Wir im Landkreis Miesbach werden schön langsam zum Naturschutzpark umgebaut und Essen kommt von draußen rein. In welcher katastrophalen Abhängigkeit wir uns jetzt schon befinden wird durch die jetztige Kriegssituation sehr deutlich sichtbar! Sie als Oberbürgermeister haben nicht nur die Verantwortung Ihre Millionenstadt mit besten Trinkwasser zu versorgen, sondern Sie sind auch in der Verantwortung eine „Regionale Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten – und das können nur Landwirte schaffen“, betonte die Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach, Marlene Hupfauer.

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Der BBV-Präsentkorb für den Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter.

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Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
wir – der Bayerische Bauernverband Oberbayern – wenden uns in Sachen „Erweiterung des Wasserschutzgebietes“ zur Neufestsetzung des „Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing“ mit der dringenden Bitte um Unterstützung an Sie.

Seit Jahrzehnten sind die Münchner Stadtwerke und die bayerischen Bauernfamilien freiwillige Kooperationen eingegangen, um bestes Trinkwasser für die Landeshauptstadt München bereitzustellen. Viele Bäuerinnen und Bauern aus dem Mangfalltal haben ihre Betriebe in den Schutzzonen auf Bio-Landwirtschaft umgestellt und berücksichtigen die bisherigen aufwändigen Wasserschutzauflagen. Diese Kooperation ist ein herausragendes Beispiel für einen nachhaltigen Umgang mit den Schätzen der Natur.

Die Ausweisung des geplanten Wasserschutzgebietes auf nahezu die doppelte Flächengröße ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer. Innerhalb der Schutzgebietsgrenzen befindet sich eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Anwesen. Hier gilt es einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Eigentums der Betroffenen und dem Vorsorgeprinzip zum Trinkwasserschutz zu finden. Aus unserer Sicht müssen die vorliegenden Fakten zugunsten der Grundeigentümer und Bewirtschafter im Auslegungs- und Einwendungsverfahren stärker berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie, dass das Auslegungs- und Einwendungsverfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Thalham-Reisach-Gotzing“ einvemehmlich und auf Augenhöhe mit den betroffenen Bäuerinnen und Bauern erarbeitet wird. Wir brauchen keinen unrealisierbaren Verbots- und Auflagenkatalog, der ganz wesentlich über die bisherigen Auflagen hinausgeht, wenn mit den bisherigen Maßnahmen eines der besten Trinkwasser Europas sichergestellt werden konnte.

Wir bitten darum den Auflagenkatalog zu überarbeiten und um die erforderlichen Bedingungen zu ergänzen. Dazu legen wir diesem Brief eine detaillierte fachliche Ausarbeitung bei.

Besonders wichtig ist uns die Berücksichtigung folgender Forderungen:

Das Bauen und Sanieren von Gebäuden im Schutzgebiet sind durch die Auflagen stark eingeschränkt. Die Weiterentwicklung der Betriebe muss auch in Zukunft gewährleistet sein, wobei hier der Vergleich zu einem Standort außerhalb des Schutzgebietes heranzuiehen ist. Die Kosten für notwendige Mehraufwendungen sind den Bäuerinnen und Bauern zu erstatten.

Das Ausbringen von organischem Dünger ist auch in Zone IIa zu erlauben, um weiterhin eine sinnvolle und ökologische Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Viele landwirtschaftliche Betriebe aus dem Mangfalltal haben schon seit Jahrzehnten auf Bio-Landwirtschaft umgestellt. Für diese Betriebe ist es unabdingbar, dass Sie auf ihren Flächen Rinder weiden lassen dürfen. Ökobetriebe müssen ihre Tiere weiden lassen. Ist das nicht möglich bleibt nur eine Rückumstellung auf konventionelle Landwirtschaft oder die Betriebsschließung.

Die Weidehaltung muss für alle Betriebe auf allen Flächen möglich bleiben. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen zeigen, dass die Beweidung keinerlei negative Auswirkung auf die Wasserqualität hat. Gartenbaubetriebe brauchen einen Bestandschutz sowie die Möglichkeit zur marktgerechten Erweiterung.

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Das Mangfalltal zählt zu einem der schönsten und wertvollsten Naherholungsgebiete für die Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt München. Wir wollen gemeinsam unsere wertvolle Kulturlandschaft und die seit Generationen bewirtschafteten Höfe mit ihren Traditionen in der Region bewahren. Nachhaltige reglonale Landwirtschaft sehen wir als gelebten Klimaschutz. Wir bitten Sie unsere Forderungen zu berücksichtigen und freuen uns, Ihnen unsere Argumente in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. -Zitat Ende-

-am- Bilder: bbv

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Ortstermin
in Sachen
Wasserschutzzone
Thalham-Reisach-Gotzing
im Landkreis Miesbach

24.2.2022

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Region Miesbach – Zu einem speziellen Ortstermin im Landkreis Miesbach traf sich der Umweltausschuss des Bayerischen Landtages kürzlich zur Bearbeitung einer eingereichten Petition. Mit dabei waren auch Mitarbeiter vom Bayerischen Umweltministerium, der Regierung von Oberbayern, vom Landesamt für Umwelt, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Wasserwirtschaftsamts, des Landratsamts Miesbach, der Stadtwerke München sowie die Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner und Vertreter der Stadt Miesbach, der Gemeinden Valley und Warngau sowie Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck, als Antragsteller der Petition. Anwälte und Sachverständige der Petenten verfolgten die Veranstaltung.

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Die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag,
Dipl. Ing. Agr. Rosi Steinberger / B’90/Grüne (Bildmitte), begrüßte die sehr zahlreichen Ortsterminteilnehmer
in Sachen Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach

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Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Kreisstadt Miesbach, begrüßte die Teilnehmer, welche in Kleinbussen zu den betroffenen Gebieten gebracht wurden. Unter anderem kam der betroffene Biolandwirt Alois Fuchs zu Wort und erläuterte seine Sachlage. Weitere Stationen waren die Ackerflächen des BioGuts Wallenburg und die Kläranlage Miesbach. Dort wurde der zeitliche Ablauf durch den Notüberlauf des ungeklärten Wassers in die Schlierach im direkten zeitlichen Zusammenhang mit den angeblichen Verunreinigungen im Jahr 2020 vorgestellt. Abschließend kam es im Saal des Waitzinger Kellers in Miesbach zu einer Diskussion vieler Teilnehmer. Ministeriumsvertreter möchten „in Vorsorge für sauberes Wasser“ die geplante Verordnung unbedingt durchsetzen. Dass eine Verunreinigung durch Beweidung bzw. Düngung entstanden ist, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar, stellte den Ablauf der Wasserschutzzonenausweisung während seit seiner Amtszeit vor. Unter anderem habe das Landratsamt Miesbach gemeinsam mit dem Ministerium und der Regierung von Oberbayern den Sachverständigen Prof. Tröger ausgewählt – jetzt wird dessen Ergebnis nicht akzeptiert. „Ziel sei es nun, dass hier ein rechtlich korrektes Verfahren für die geplante Ausweisung eines Wasserschutzgebietes durchgeführt werden kann“, betonte der Landrat. Dazu gehöre, dass vorab die Frage der sogenannten „Alten Rechte“ geklärt werde. Die teilnehmenden Mitglieder des Umweltausschusses hatten viele Fragen und immer wieder die oft kontroversen Antworten hinterfragt. Die letztendliche Petitionsbeurteilung erfolgt Ende März in einer Sitzung des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag.

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-ah- Bilder: ah

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Bayerische
Staatsregierung
lehnte Antrag
auf Ausweitung
der Wasserschutzgebiete in Bayern ab

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Region Bayern – Im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags lehnten die Regierungsfraktionen – am 17. Februar 2022 – einen Antrag der Grünen-Landtagsfraktion zu Wasserschutzgebieten (WSG) ab! Dieser hatte zum Ziel, die Wasserschutzgebiete in Bayern für einen besseren Schutz des Grundwassers -auf das gesamte Einzugsgebiet der Brunnen- auszuweiten. „Die CSU/FW Staatsregierung erweist dem Grundwasserschutz in Bayern damit einen Bärendienst. Bayern geht mal wieder einen eigenen Weg und tut sich hervor mit besonders kleinen Wasserschutzgebieten“, so Rosi Steinberger, niederbayerische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz.

So schneide Bayern im deutschlandweiten Vergleich schlechter ab: Während in Baden-Württemberg etwa 30 Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen seien und der bundesweite Durchschnitt bei etwa zwölf Prozent liege, wären es in Bayern nur etwa fünf Prozent – in Niederbayern sogar nur zwei bis drei Prozent. Schon jetzt müssten niederbayerische Wasserversorger ihr Trinkwasser mit Aktivkohle filtern, um es von Pestiziden zu befreien oder das Wasser mit Tiefengrundwasser verdünnen, weil es häufig mit zu hohen Nitratwerten belastet sei. Aufgrund der kleinen Wasserschutzgebiete haben sie wenig Möglichkeiten, auf den Pestizid- und Nitrateintrag in ihre Brunnen positiven Einfluss zu nehmen. Auch die „Expertenkommission Wasser“, die von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt wurde, stütze in ihrem Abschlussbericht die Forderungen der Landtagsgrünen nach einer Ausweitung der Wasserschutzgebiete. „Die Sicherung einer ortsnahen Trinkwasserversorgung kann nur durch eine Erweiterung der Ausweisung von Schutzgebieten (nach DVGW W101 das gesamte Einzugsgebiet) gelingen.“, heißt es im Kommissionsbericht. „Wir müssen im Grundwasserschutz endlich weiterkommen, bevor es zu spät ist! Die Ausweitung der Wasserschutzgebiete wäre dafür ein geeignetes Mittel. Doch leider schert sich die Staatsregierung offenbar nicht um den Schutz unseres Grundwassers – der Basis für unser Trinkwasser“, meint Rosi Steinberger.

Im Herbst 2020 beauftragte die Bayerische Staatsregierung eine Expertenkommission, bestehend aus acht Professorinnen und Professoren, um Gestaltungsvorschläge für eine zukunftssichere Wasserversorgung im Freistaat Bayern zu entwickeln.

Im Abschlussbericht der „Expertenkommission Wasser“ heißt es u.a.: „Die Sicherung dieser wertvollen Ressource betrifft unterschiedliche Bereiche ganz unmittelbar, wie etwa den Landschaftswasserhaushalt, die überregionale Speicherung und Verteilung des Wasserdargebots, die Wasserversorgung und Sicherung des Trinkwassers, die Siedlungsstrukturen und die Wahrung der Ökosystemfunktionen. Angesichts der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen nimmt dieser Bericht Stellung zu notwendigen Maßnahmen einer Umorientierung hin zu einer zukunftssicheren und nachhaltigen Wasserversorgung in Bayern und gibt klare Empfehlungen an die Politik. Dieser Strukturwandel ist eine Generationenaufgabe, die wegweisender Entscheidungen mit Weitsicht bedarf, Gewohnheiten in Frage stellt, aber auch Neuland betritt und dadurch neue Chancen schafft. Diese Aufgabe wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. In vielen Bereichen ist ein Umdenken erforderlich, denn mit den heutigen Strategien und Planungen können wir den zukünftigen wasserwirtschaftlichen Erfordernissen nicht gerecht werden. Um einen praxisnahen Bericht anzufertigen, war es der Expertenkommission wichtig, den direkten Austausch mit allen Beteiligten zu suchen. Dafür wurden Fachleute des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der nachgeordneten Landesämter befragt. Außerdem wurden Gespräche mit Vertreterninnen und Vertretern von 34 Verbänden und Organisationen aus Bayern geführt. Die Expertenkommission wurde in ihrer Arbeit organisatorisch maßgeblich durch die Abteilung „Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und dem IESP e. V. – Internationales Expertennetzwerk für „Earth System Preservation“ an der Technischen Universität München unterstützt. Allen an diesem Prozess Beteiligten danken wir für ihre wertvollen Beiträge und vorgetragenen Standpunkte, ohne die dieser Bericht unvollständig geblieben wäre. Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass der Bericht nicht mit den Beteiligten abgestimmt ist, sondern die Standpunkte der Expertenkommission darstellt.“

-am-

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Petitions-
ausschuss
beschloss Ortstermin
in Sachen
geplantes „Dünge- und Bewirtschaftungsverbot in der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“

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Region Miesbach – Bezüglich des geplanten „Dünge- und Bewirtschaftungsverbots in der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing“, haben die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley und Warngau, Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck am 25. November 2021 einen Petitionsantrag beim bayerischen Landtag eingereicht. Bei der nun kürzlich anberaumten Petitionsausschusssitzung des Umweltausschusses im bayerischen Landtag wurde diesbezüglich ein Ortstermin beschlossen, welcher am Dienstag, 1. Februar 2022 erfolgen soll.

-am- Bild: am

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Stadtwerke
München
übergaben Unterlagen
zur geplanten Neuausweisung
des Wasserschutzgebiets im Landkreis Miesbach
an das Landratsamt

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Region Miesbach – Das Landratsamt Miesbach hat die angeforderten Unterlagen der Stadtwerke München (SWM) zum neuen Verfahren der Ausweisung des Wasserschutzgebiets am 20.01.2022 erhalten. Da die bisherigen Dokumente zum Verfahren teilweise aus dem Jahr 2012 stammen, hat das Landratsamt im Jahr 2020 um Aktualisierung gebeten. Im nächsten Schritt führt das Landratsamt unter anderem eine Vollständigkeitsprüfung durch, bevor die relevanten Unterlagen an das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zur fachlichen Begutachtung weitergeleitet werden. Die Unterlagen stellen die Grundlage für den von allen Seiten gewünschten Neustart des Verfahrens dar.

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„Seitens des Landratsamtes Miesbach bereiten wir uns
auf ein ergebnisoffenes Verfahren vor, welches fair und transparent stattfinden soll.
Bezüglich der Vorwegnahme des Dünge- und Weideverbots warten wir
noch auf die Ergebnisse des Petitionsausschusses“, erklärte Landrat Olaf von Löwis.

-lamb- Bilder: am, lamb

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Statements
zum Thema
geplante Wasserschutzzonenerweiterung
im Landkreis Miesbach:
„Selbsteintritt“
durch die Hintertür?

22.12.2021

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Rosi Steinberger – MdL B’90/Die Grünen – Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag

Vor der Behandlung durch den Ausschuss kann ich leider keine Stellungnahme abgeben. Die Petition wird voraussichtlich am 27.01.2022 im Umweltausschuss des bayerischen Landtags behandelt. Alle Beteiligten pochen auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Dem kann ich mich nur anschließen.“

Bild: brs

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Dr. Marion von Kameke – Biogut Wallenburg Miesbach

Die Regierung von Oberbayern „ordnete an“ und setzt Landrat Olaf von Löwis of Menar damit unter Druck, den Erlass einer Allgemeinverfügung mit sofortigem Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot in der Zone IIa zu vollstrecken. Die Betroffenen Landwirte wehren sich gemeinsam mit den von der geplanten Wasserschutzzone betroffenen Kommunen, mit einer legitimen Petition – gegen den geplanten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern. Der bayerische Umweltminister, Thorsten Glauber, wollte offensichtlich den zuständigen Umweltausschuss im bayerischen Landtag durch eine schnelle Zustimmung im Kabinett umgehen.

Das Biogut Wallenburg liegt am Rande der Kreisstadt Miesbach und würde inmitten der Wasserschutzzone liegen, wenn die geplante Erweiterung – wie von den Stadtwerken München, dem bayerischen Umweltministerium und dem angekündigten „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern geplant – durchgesetzt wird.

Aufgrund der dann strikt zu befolgenden Gebote und Verbote würde die Landwirtschaft des Bioguts Wallenburg, obwohl dieses seit 1983 nach den strengen Richtlinien des Bioland-Verbandes bewirtschaftet wird, in der Tierhaltung so stark beeinträchtigt, dass der Landwirtschaftszweig dann nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll zu halten wäre und vermutlich zur Betriebschließung mit einhergehenden Mitarbeiterentlassungen führen würde.

Wie bereits bekannt, reichten die Stadt Miesbach, weitere Kommunen und die betroffenen Landwirte eine Petition beim bayerischen Landtag ein, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwirken. Eine „Allgemeinverfügung“ hätte die Umgehung der Petition bedeutet.

Ein Petitionsantrag ist in einer gelebten Demokratie eigentlich ein ganz normaler Vorgang, da es das verfassungsgemäße Recht eines jeden Bürgers ist!

Beinahe wäre der rechtsstaatliche Weg für die Petition und damit das gesamte weitere Verfahren allerdings ausgehebelt worden. In einer der letzten Kabinettsitzungen vor der Weihnachtspause wollte das bayerische Umweltministerium „vollendete Tatsachen“ schaffen, und zwar unter Umgehung des Landtages!

Glücklicherweise hat man sich offensichtlich eines Besseren besonnen. Der in einer Demokratie vorgesehene Rechtsweg soll nun eingehalten werden. Die Petition geht nun ihren Weg: Der Umweltausschuß des bayerischen Landtags wird den Petitionsantrag erörtern. Der Termin wurde auf den 27. Januar 2022 festgelegt.

Wie auch immer in Zukunft das weitere Verfahren ausgehen wird: Unser Landrat, Olaf von Löwis of Menar, bemüht sich bestimmt um ein transparentes, angemessenes Verfahren, und zwar auf Augenhöhe aller Beteiligten.

Zu bemerken ist noch, dass hinter jedem Unternehmen – auch im Landkreis Miesbach – Arbeitsplätze stehen, die Familien ernähren und die Zukunft unserer Kinder sichern und in Form der Steuerabgaben für das Allgemeinwohl sorgen. Diese Tatsachen sollten die ausführenden Entscheider auch bedenken.

Bild: am

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Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Auch wenn der BUND Naturschutz für die Ausweisung einer Zone III im Wasserschutzgebiet und für ein Dünge- und Beweidungsverbot in der Schutzzone IIa ist, lehnen wir den „Selbsteintritt“ des Beweidungsverbots durch die Regierung vehement ab! Dieses in der dunklen WAA-Zeit entstandene „Lex Schuirer“ entspricht nicht unserem Demokratieverständnis. Gleichzeitig trägt das Landratsamt Miesbach durch monatelange Untätigkeit selbst schuld, dass diese Situation eingetreten ist. Wir fordern daher Landrat Olaf von Löwis of Menar auf, dass das Verfahren zur Neufestsetzung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing endlich wieder aufgenommen und baldmöglichst zum Abschluss gebracht wird.“

Bild: Peter Roggenthin

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Marlene Hupfauer – Kreisbäuerin des Landkreises Miesbach

Für mich ist das Wort „Demokratie“ nicht nur ein Wort sondern es ist und war für mich die Motivation warum ich mich zwölf Jahre als Gemeinderätin, jetzt als Kreisrätin und fünf Jahre als Kreisbäuerin engagiert habe. „Demokratie“ bedeutet für mich ein politisches System, in dem die stimmberechtigte Bevölkerung, also das Volk über politische Sachfragen mitbestimmen kann. Was jetzt gerade im bayerischen Umweltministerium – mit Thorsten Glauber – zur geplanten Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach Gotzing abläuft stellt alle meine demokratischen Vorstellungen nicht nur in Frage, sondern es versetzt mich in Wut!

Was ist bloß mit unserer „Politik“ los? In einem „laufenden Verfahren“ wird von heute auf morgen der Landrat gezwungen eine „Allgemeinverfügung zum Dünge- und Beweidungsverbot“ auszusprechen. Will dieser es zuerst prüfen und lässt ein Gutachten erstellen wird es ignoriert. Wird dann eine Petition eingereicht, versucht man sogar den Landtag zum umgehen und man hört von einem „Selbsteintritt durch die Hintertür“. Ist das die „Demokratie“ die wir uns vorstellen? Für mich sind da schon sehr viele diktatorische Züge erkennbar.

Seit 2017 bin ich Kreisbäuerin im Landkreis Miesbach und von Anfang an beschäftigte ich mich mit der geplanten Wasserschutzzonen-Gebietsausweisung. Unzählige Gespräche mit den Stadtwerken München, Professor Grambow, Regierungspäsidentin Els und viele andere folgten und „jedes mal“ stellten wir vom Bauernverband die Frage: Warum eine Gebietsausweisung, wenn wir doch europaweit das besteTrinkwasser haben.

Und „jedes mal“ bekammen wir die Antwort, „das ist jetzt längst überfällig, das muss jetzt sein“. Professor Grambow lies uns auch wissen, dass alle zehn Jahre über eine Erweiterung nachgedacht werden muss. Also was sagt uns das? Die Stadt München wächst und wächst und braucht immer mehr Trinkwasser auf unsere Kosten und der Landkreis Miesbach soll die Schutzzonen ständig erweitern und erweitern. UND wenn wir nicht „schön artig sind und folgen“ werden wir schließlich durch einen „Selbsteintritt“ regiert.

Wir im Landkreis Miesbach sind alle Bürger die in dieser sogenannten „Demokratie“ leben und wir haben alle ein Recht auf ein rechtstaatliches, transparentes, faires und ergebnissoffenes Verfahren!

Bild: bv

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Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand von „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.

Das bayerische Umweltministerium – mit Umweltminister Thorsten Glauber – muss schon sehr schlechte Argumente haben. Es versuchte, die von der Regierung von Oberbayern angeordnete, aber vom Miesbacher Landrat, Olaf von Löwis of Menar, mit sachlichen Argumenten zurückgewiesene Allgemeinverfügung eines Beweidungs- und Düngeverbots durch die Hintertür als „Kabinettsbeschluss“ durchzusetzen, statt das Ergebnis einer Petition an den bayerischen Landtag abzuwarten. Wie zahlreiche Medien berichteten, wurde im Zeitraum zwischen Februar und August 2020 auf Grund von Starkregen aus den beiden Kläranlagen Miesbach und Gmund jeweils ungeklärtes Wasser in die Mangfall abgeleitet, und zwar rechtlich einwandfrei. Das war entsprechend einem Gutachten von Prof. Tröger aus Berlin die Ursache einer Verkeimung des Wassers und nicht Beweidung und Düngung, wie ohne jeglichen Beleg vom bayerischen Landesamt für Umwelt behauptet wird. Aber staatlicherseits will man das einfach nicht akzeptieren!

Deshalb haben betroffene Landwirte und Gemeinden zusammen mit dem Verein „Unser Wasser“ eine entsprechende Petition eingereicht. Nun wollte man dieses demokratische Mittel und das Mitspracherecht des Parlaments aushebeln, um die Faktenlage der Beweidung und Düngung von Wiesen dennoch zu untersagen.

Geht es im Grunde gar nicht um die Ursache der Verkeimung? Will man Landwirtschaft aus dem weiteren Einzugsgebiet der Trinkwasseranlagen ganz einfach aus Prinzip entfernen, so wie das seit über 100 Jahren schon von München und von der Stadtwerke München GmbH gerne praktiziert wird? Im Landkreis Miesbach wird dieses Vorgehen ein weiteres Mal als Behördenwillkür wahrgenommen. Der Verein „Unser Wasser“ stellt nun die Forderung nach einer demokratisch und rechtsstaatlich ordnungsgemäßen Behandlung der eingereichten Petition!

Im Statement des Bayerischen Umweltministeriums wird u. a. aufgeführt, dass die Trinkwasserversorgung für weit über eine Million Einwohner oberste Priorität hat. Aus Sicht des Umweltministeriums „ist der Sachverhalt eilbedürftig“. Aus meiner Sicht hat die Trinkwasserversorgung ALLER Einwohner oberste Priorität. Weshalb der Sachverhalt bei der Münchner Trinkwasserversorgung „eilbedürftig“ sein soll, verwundert mich.

In der Infobroschüre MPULS 4/2021 der Stadtwerke München steht auf der letzten Seite, „dass das Münchner Trinkwasser (ein Geschenk der Natur) aus drei bestens geschützten Wassergewinnungsgebieten stammt“.

Aus mehr als „bestgeschützten Wassergewinnungsgebieten“ kann das Wasser wohl nicht kommen – wo ist hier eine „Eilbedürftigkeit“ abzuleiten? Wenn das Trinkwasser schon aus den bestgeschützten Gewinnungsgebieten kommt und zu den besten Europas zählt, warum besteht dann vor einer juristischen und fachlichen Überprüfung der „Verordnung für das Beweidungs- und Düngeverbot“ eine so große Angst? Bitte lassen sie eine demokratische Vorgehensweise zu und den Umweltausschuss des Landtags über unsere Petition entscheiden.

 

Bild: am

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Bernhard Schäfer, Bürgermeister der Gemeinde Valley

Es ist schon sehr erstaunlich mit welchen Argumenten und Mitteln man versuchte den „Selbsteintritt“ durchzusetzen. Was das Ministerium zu dieser Vorgehensweise veranlasst und warum man einen solchen Konfrontationskurs wählt, wäre interessant zu wissen. Schließlich wurde im Vorfeld die Vergabe des Gutachtens an Professor Uwe Tröger besprochen. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, erkennt man es einfach nicht an – oder? Durch einen solchen Kurs verspielt man in der Öffentlichkeit jegliches Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.

Es geht uns Betroffenen um ein rechtsstaatliches, faires und ergebnisoffenes Verfahren. Man sollte eigentlich aus der Vergangenheit seine Lehren gezogen haben! Es müsste in der Zwischenzeit auch beim Umweltministerium angekommen sein, das der ganze Landkreis Miesbach mit der gemeinsamen Erklärung – aller Bürgermeister – hinter der an den Umweltausschuss des bayerischen Landtags gerichteten Petition steht. Was aus meiner Sicht ein sehr starkes Zeichen ist und die Geschlossenheit und Entschlossenheit des ganzen Landkreises zeigt.

Bild: gv

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Klaus Thurnhuber, Bürgermeister der Gemeinde Warngau

Die Reaktion der Regierung von Oberbayern zum Ergebnis von Prof. Dr. Uwe Tröger macht mir Sorge! Ein zunächst gemeinsam ausgesuchter und anerkannter Gutachter von der TU Berlin hat sein Ergebnis vorgestellt das aber nicht „die Meinung“ der Regierung von Oberbayern wiedergibt und somit stark angezweifelt und als nicht tragbar kommittiert wird.

Da stellt sich für mich die Frage ob es wirklich um den Wasserschutz geht oder ob die Regierung keine fachlich qualifiziertes Gutachten zulässt, das im Ergebnis nicht „die Regierungsmeinung“ wieder gibt. Diese Vorgehensweise staatlichen Handelns ist uns allen bekannt, und zwar von Ländern die wir alle nicht als demokratisch einstufen. Deshalb sollte rechtsstaatliches Handeln in unsere Demokratie oberstes Gebot sein, damit die Menschen weiterhin vom staatlichen Handeln überzeugt sind und unsere freie Marktwirtschaft respektieren und achten.

Bild: am

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Statement des Bayerischen Umweltministeriums

Der Schutz des Wassers ist das oberste Ziel. Das Umweltministerium bleibt bei der bestehenden, klar begründeten fachlichen Auffassung, dass das Grundwasser für die Münchner Wasserversorgung im Landkreis Miesbach nach den geltenden Standards vor akuten gesundheitlichen Risiken geschützt werden muss. Der erforderliche bestmögliche Schutz des Trinkwassers für weit über eine Million Menschen in München hat oberste Priorität. Es gehört zu den geübten demokratischen Gepflogenheiten, den Landtag als Souverän in derartigen Situationen nicht zu übergehen.

Aus Sicht des Umweltministeriums ist der Sachverhalt eilbedürftig. Deshalb hat das Ministerium innerhalb weniger Tage gegenüber dem Landtag zu der Petition Stellung genommen. Daneben wurde der Landtag auf die bestehende besondere Dringlichkeit deutlich hingewiesen und um eine schnelle Beratung im zuständigen Landtagsausschuss gebeten. Das Umweltministerium hat dabei angeregt, den Sachverhalt noch in diesem Jahr – wenn nötig im Rahmen einer Sondersitzung des zuständigen Landtagsausschusses – zu behandeln“, betonte ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums.

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Josef Huber, Vorstandsmitglied des BBV-Kreisverbands Miesbach

Die Festsetzung des Dünge- und Beweidungsverbotes ohne ein offizielles Verfahren ist für unsere Bäuerinnen und Bauern ein Schlag ins Gesicht! Es ist nicht verständlich, weshalb gerade ein Verbot, das eines der Hauptprobleme bei der Schutzgebietsausweisung darstellt, durchgesetzt wird, ohne die Einwendungen und Argumente der Betroffenen überhaupt angehört zu haben. Die Familienbetriebe vor Ort haben auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen zum Trinkwasserschutz mit den Stadtwerken München ihre Betriebe auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt. Hierzu zählen zwangsläufig geschlossene Nährstoffkreisläufe durch organische Düngung sowie hohe Standards im Tierwohl mit obligatorischem Weidegang. Bislang war dieses Vorgehen ein voller Erfolg für den Trinkwasserschutz.

Die jetzige Anordnung konterkariert diese erfolgreichen Maßnahmen jedoch und macht die weitere Umsetzung einschließlich der Fortführung des Ökolandbaus für die Betriebe unmöglich. „Ordnungsrecht von oben herab“ vor erfolgreicher gemeinschaftlicher Kooperation – Eine traurige Wendung in einem Verfahren, das auf Augenhöhe geführt werden sollte!“

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Allgemein-
verfügung
zur Wasserschutzzone:
Ilse Aigner fordert
weiteres Abwarten
vom Umweltministerium

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Region Miesbach – In der Kontroverse um das geforderte Dünge- und Beweidungsverbot im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach hat sich die zuständige Stimmkreisabgeordnete, Ilse Aigner, bei Regierungspräsidentin Maria Els dafür stark gemacht, dass die Regierung von Oberbayern bis auf Weiteres von Konsequenzen gegenüber dem Landrat, seiner Behörde und damit in der Folge auch gegenüber den betroffenen Landwirten und Kommunen absieht. Die Regierungspräsidentin hat zugesichert, dass sie nur auf Weisung des zuständigen Umweltministeriums handeln werde.

Hintergrund: Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis of Menar sollte bis zum 1. Dezember 2021 eine „Allgemeinverfügung zum Dünge- und Beweidungsverbot“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing erlassen. Bekanntermaßen hat er das aber aus sachlichen Gründen nicht getan. Um die Fragen drohender Auswirkungen zu klären, war Eile geboten. Grund für ein Abwarten ist eine Petition, welche die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley und Warngau, Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck am 25. November 2021 beim Bayerischen Landtag eingereicht haben.

Wie Aigner berichtete, hat nun der „Arbeitskreis der Regierungsfraktionen“ eingefordert, dass das entscheidende Umweltministerium und damit auch die nachgeordnete Regierung von Oberbayern mit weiteren Maßnahmen abwarten sollen, bis die Petition entschieden ist. „Wir alle erwarten vom Umweltminister, dass zumindest so lange nichts passiert, bis die Petition im Umweltausschuss abschließend behandelt wurde. Das gebietet auch der Respekt vor dem Parlament“, betonte Ilse Aigner.

-am-

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Wasserschutzzone
im Landkreis Miesbach:
Vertrauen
der Betroffenen
in Regierung von Oberbayern
ist tief erschüttert

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Das „Wasserschloss“ im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing des Landkreises Miesbach

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Region Miesbach – Zum wiederholten Male sahen sich die betroffenen Kommunen sowie landwirtschaftlichen Betriebe und Bewohner im Landkreis Miesbach gezwungen, ein offizielles Hilfsgesuch an den Bayerischen Landtag zu stellen. Grund war auch diesmal eine mögliche – unwiderrrufliche – Neuausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing, welche für den Landkreis Miesbach ein enormes Entwicklungshemmnis und eine stetig wachsende Belastung darstellen würde.

Auslöser zu diesem Petitionsschritt war eine erneute Fristsetzung -nun durch die Regierung von Oberbayern- welche Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, quasi nötigt, bis zum 01. Dezember 2021 eine „Allgemeinverfügung mit Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ in der geplanten Wasserschutzzone 2a zu erlassen, was zur Umgehung eines rechtstaatlichen Verfahrens zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets führen würde. Da sich der Landrat weigerte, der Anordnung Folge zu leisten, drohte die Regierung von Oberbayern mit einem „Selbsteintritt“. Als „Selbsteintritt“ wird im Verwaltungsrecht die Möglichkeit bezeichnet, dass eine übergeordnete Veraltungsbehörde Weisungen, welche eigentlich von einer nachgeordneten Behörde befolgt werden müssten, selbst ausüben kann.

Um dies abzuwenden, verfassten die betroffenen Kommunen und Landwirte eine Petition für den „Ausschuß für Umwelt- und Verbraucherschutz“ im Bayerischen Landtag, welche kürzlich der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner am Rathaus der Stadt Miesbach offiziell übergeben wurde. Mit von der Partie waren u.a. Rechtsanwalt Benno Ziegler sowie Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach; Bernhard Schäfer, Bürgermeister der Gemeinde Valley; Andreas Hallmannsecker, Vorsitzender des „Unser Wasser“-Vereins zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. und die derzeit betroffenen Landwirte Dres. Marion und Kartz von Kameke, Alois Fuchs und Martina Eck.

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Wasser ist wichtig, sauberes Trinkwasser überlebenswichtig
Aber ist ein Mensch, ein Landkreis oder eine städtische Institution wichtiger als ein anderer? Um einen „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern bei der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing – was als Vorwegnahme der Wasserschutzgebietsausweisung als vollendete Tatsache zur Folge haben würde, zu verhindern, bitten die Betroffenen den Ausschuß für Umwelt- und Verbraucherschutz, die Regierung von Oberbayern zu veranlassen, ein „rechtsstaatliches Verfahren“ sicherzustellen und dabei insbesondere die Vereinbarungen mit dem Landkreis Miesbach einzuhalten, das gestellte Ultimatum zurückzunehmen und den „Selbsteintritt“ der Regierung von Oberbayern sowohl für den Erlass der Allgemeinverfügung „Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ als auch für das Aufstellungsverfahren der Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing zu unterbinden und die gesamte weitere Verfahrensführung beim Landratsamt Miesbach zu belassen“. Ferner wird der bayerische Umweltminister, Thorsten Glauber, aufgefordert, „die Zustimmung zu dem durch die Regierung von Oberbayern drohenden „Selbsteintritt“ für eine Allgemeinverfügung „Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot“ im Vorgriff auf die Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing – nicht zu erteilen“.

Ferner fordern die Betroffenen, „dass eine Entscheidung über Umfang und Inhalt einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung – insbesondere über die darin enthaltenen Verbote und Einschränkungen für die Landkreisbürger – erst nach Durchführung eines ordnungsgemäßen „Erörterungstermins“ erfolgt, und zwar ohne die vorherige Schaffung vollendeter Tatsachen, die weder erforderlich noch rechtens seien. In der Petition wird u.a. gefordert, dass „der Landkreis Miesbach von der Regierung von Oberbayern endlich ernst genommen wird und auf Augenhöhe mit der Landeshauptstadt München und den Stadtwerken München (SWM) eine einvernehmliche Lösung im seit Jahrzehnten schwelenden Wasserstreit gefunden werden soll“.

Es steht für die Bewohner und Landwirte im Landkreis Miesbach viel auf dem Spiel
Nicht weniger als um ihre Existenz, um ihr Hab und Gut und um die Zukunft ihrer Enkel, kämpfen die Kommunen, Landwirte und Bewohner in den betroffenen Gebieten. Seit 1992 haben nahezu alle Landwirte im derzeitigen Einzugsgebiet der Quellfassungen im Mangfalltal ihre Betriebe auf „Bio“ umgestellt. Während in der konventionellen Landwirtschaft die intensive Nutzung durch Beweidung und Gülleausbringung zulässig ist, dürfen im Mangfalltal -je Hektar- maximal zwei Kühe die Weiden betreten. Insgesamt 175 Landwirte haben ihren Betrieb auf ökologische Standards umgestellt und bewirtschaften eine Fläche von rund 4.200 Hektar. Das ist das größte ökologisch bewirtschaftete Gebiet in ganz Deutschland.

Auch die Kommunen hätten mit einschneidenden Veränderungen zu leben. Überhaupt wäre es fraglich, ob ein zukunftssicheres Leben bei der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing in gehabter Form möglich sei. Der umfangreiche Verbotskatalog spricht jedenfalls dagegen. Nachfolgende Repressalien wegen einer ausgewiesenen „Wasserschutzzone“ sowie finanzielle Einbußen sind zu erwarten. Insbesondere der Verlust von Arbeitsplätzen wäre nicht kalkulierbar, da sich eine Entlassungswelle pandemisch im Landkreis Miesbach ausbreiten würde.

Kein rechtstaatlich gebotenes Wasserschutzgebietsverfahren
Als ausschlaggebender Grund für die Ankündigung der „Selbsteintretung“ der Regierung von Oberbayern wird eine Mitteilung der Stadtwerke München bezüglich einer Verunreinigung des Grundwassers an drei Tagen im Februar 2020 und an einem Tag im August 2020 angegeben, was eine gemeinsame Bestellung eines externen Gutachters durch das Landratsamt Miesbach und der Regierung von Oberbayern zur Folge hatte. Jenes Gutachten wurde dann im August 2021 vorgelegt. Das Ergebnis des Gutachtens ergab, dass die mutmaßlichen Verunreinigungen des Grundwassers nicht auf Düngung und Beweidung durch Nutzvieh zurückzuführen waren.

Günde: Im Februar gebe es weder eine Düngung noch eine Weidehaltung, also sei eine Verunreinigung durch Güle nicht gegeben. Und eine grundsätzliche Verunreinigung durch Weidevieh, wie an einem Tag im August, käme ebenso wenig in Betracht. Vielmehr bestehe die begründete Möglichkeit, dass es wegen Schneeschmelze und Starkregens und daraus resultierendem Hochwasser zu eventuellen Verunreinigungen des Grundwassers gekommen sein könnte, da die regionalen Kläranlagen bei Bedarf abgeschlagenes, verunreinigtes Wasser ausleiten. Ausserdem leben in dem mehrere tausend Hektar großen Einzugsbereich diverse Wildtiere – wie Rotwild, Schwarzwild und Kleinsäuger. Auch von Spaziergängern und Hunden finden sich auf dem „Münchner Wasserweg“ der Stadtwerke München und dem gesamten Naherholungsgebiet Mangfalltal Hinterlassenschaften in Form von Abfall und Exkrementen.

„Leider rief das erstellte Gutachten bei der Regierung von Oberbayern keine Reaktion hervor. Stattdessen wurden Behauptungen aufgestellt und der „Selbsteintritt“ angekündigt. Im übrigen entstand der Eindruck, laut Petition, dass die Stadtwerke München einen gewissen Druck auf die Staatsverwaltung ausüben würde, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Da der Landrat von Miesbach nicht wie gewünscht funktioniere, will die Regierung von Oberbayern jetzt das Heft selbst in die Hand nehmen“, so die Meinung der Betroffenen.

Demnach droht dem von den Bürgern des Landkreises Miesbach gewählten Landrat, Olaf von Löwis of Menar, „der eventuelle Ersatz“: Allerdings ist solch ein „Selbsteintritt von der Regierung von Oberbayern“, bislang zwei Mal geschehen, war aber nie von Erfolg gekrönt. Nun soll es ein dritter Anlauf genommen werden. Jedoch wäre dieses Vorhaben, so die Begründung in der Petition, rechtswidrig, weil der Landrat eben nichts anderes gemacht hätte, als die Gesetze zu vollziehen und die mit der Regierung von Oberbayern vereinbarten Schritte und Maßnahmen umzusetzen.

Obwohl die Stadtwerke München bislang die Qualität des Wassers aus dem Mangfall – das sogenannte „M-Wasser“ – als eines der besten in Europa bewirbt, sollen nun durch die Regierung von Oberbayern vollendete Tatsachen entstehen. Grundlos, wie die Betroffenen in der Peition ausführen, da die sowieso schon hervorragende Wasserqualität auf die langzeitigen Bemühungen der Bürger des Landkreises Miesbach zurückzuführen sind.

Gibt es sie oder gibt es sie nicht – die „Altrechte“?
Als weiteres Thema in der Petition sind die „Altrechte“ aufgeführt. Nach Auffassung der Betroffenen sind die, von den Stadtwerken München behaupteten und nie bewiesenen, seit über hundert Jahren existierenden „Altrechte“ für die Trinkwasserentnahme und -ableitung im Landkreis Miesbach, nach gegenwärtigem Kenntnisstand, höchst zweifelhaft. Sie seien sogar tatsachenbedingt erloschen, was der Regierung von Oberbayern schriftlich mitgeteilt wurde. Denn, so die Ausführungen in der Petition, bestehen die Altrechte nicht, fehlt es schon ganz grundsätzlich an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Trinkwasserentnahme im Landkreis Miesbach, solange dafür kein behördliches Genehmigungverfahren nach „aktuell geltendem Wasserecht“ durchgeführt wird. Dies wurde jedoch von den Stadtwerken München mehrfach kategorisch abgelehnt. Offenbar, so ein Verdacht der Betroffenen, soll eine behördliche Überprüfung der Trinkwasserentnahme nach aktuell geltendem Recht und Gesetz um jeden Preis vermieden werden.

Viel „Geld und Tamtam“ um gleiches Recht für alle zu erreichen
Im Grunde bitten die Bürgermeister als Vertreter der betroffenen Kommunen und gleichzeitig als Bürger des Freistaats sowie die in ihrer Existenz bedrohten Betriebe und Bewohner des Landkreises Miesbach in ihrer mehrere Seiten umfassenden Petition um einen persönlichen Termin beim „Ausschuß für Umwelt-und Verbraucherschutz“ im Bayerischen Landtag, um ihr Anliegen schildern zu können und dann zu dem Recht zu kommen, das ihnen wirklich zusteht.

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Dauerbrenner
Wasserschutzgebiet:
Anweisung zum Erlass eines

Dünge- und Beweidungsverbotes
wurde zurückgewiesen

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Region Miesbach – Unlängst hatte das Landratsamt Miesbach zu einer Konferenz zum aktuellen Stand im Wasserschutzgebietsverfahren Thalham-Reisach-Gotzing eingeladen, um ein offenes und transparentes Ausweisungsverfahren auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Oberbayern jedoch kurzfristigst erneut eine Anweisung erteilt, mit welcher in der Wasserschutzzone IIA ein Beweidungs- und Düngeverbot – bis zum 1. Dezember 2021 – zu verhängen sei, obwohl ein anders lautendes Gutachten vorliege. Das Gutachten des Hydrogeologen Prof. Uwe Tröger von der TU Berlin stelle fest, dass bemängelte Verunreinigungen nichts mit Beweidung oder Düngemaßnahmen zu tun hätten.

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Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach, weist die erneut verfügte Anordung
der Regierung von Oberbayern zurück und fordert eine entsprechende Überprüfung.

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Unser
Wasser
Verein
zur Wahrung von Eigentum
und Eigenständigkeit
im Landkreis Miesbach
Jahreshauptversammlung 2021

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Region Miesbach – Der sich seit einem Jahr im Amt befindliche Vorsitzende Andreas Hallmannsecker konnte trotz der Pandemieauflagen zahlreiche Mitglieder zur Jahreshauptversammlung begrüßen. Dies zeigt, dass die angestrebte „Schutzzonenausweitung“ für die Stadtwerke München nach wie vor vielen Bürgern im Landkreis unter den Nägeln brennt. Im Jahresbericht des Vorsitzenden wurde auch deutlich, dass die Aufmerksamkeit diesbezüglich in keiner Weise nachgelassen hat. Dies zeigten auch die vier Vorstandssitzungen – per Video, in Präsenz und die vielen Gespräche mit Betroffenen und etlichen Kommunalpolitikern. Dies führte unter anderem dazu, dass auch im Kreistag des Landkreises Miesbach ein ausführlicher Bericht zum Sachstand des Verfahrens zur Schutzzonenausweisung Thalham-Reisach-Gotzing gegeben wurde.

„Bei diesen Gesprächen wurde immer wieder bemerkenswerte Aussagen gemacht und Tatsachen bekannt. So wurde bei jener Kreistagssitzung der nun zuständige Jurist am Landratsamt Miesbach gefragt, warum ein erweitertes Schutzgebiet nötig sei, wo doch die Stadtwerke München mit großem Aufwand das Wasser aus dem Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing als „eines der saubersten Wasser Europas“ bewerben. Antwort: „… es gibt auch jetzt immer wieder Verunreinigungen“. Ein besonderes Augenmerk werden wir weiterhin auf die sogenannten „Altrechte“ richten. Diese werden von den Stadtwerken München zwar stets in die Waagschale geworfen, wurden aber noch nie belegt! Die Berufung auf die „Altrechte“ ist nicht aufrecht zu erhalten, dies ist auch die Ansicht mehrerer Rechtsanwälte“, erklärte Hallmannsecker.

„Viele kleine und größere Vorkommnisse, dem Unser Wasser Vereinsvorstand von verschiedenen Seiten zugetragen, zeigten die Widersprüchlichkeit der sich stets so umweltfreundlich gebenden Stadtwerke München. Warum können tonnenschwere Skulpturen mit schwerstem Gerät in die engere Schutzzone um das „Reisachschloss“ mit anschließendem Werbeaufwand verbracht werden, aber einer Fernsehreporterin wird die Zufahrt mit ihrem PKW aus Wasserschutzgründen verweigert?“, so Hallmannsecker.

Als absolut inakzeptabel empfindet der Verein die „Aufforderung“ der Regierung von Oberbayern an Landrat Olaf von Löwis of Menar, ein Dünge- und Beweidungsverbot für die Zone IIA per „Anordnung“ durchzusetzen. „Es ist eine grobe Verletzung rechtsstaatlicher Grundregeln, vorgeschriebene Verfahrenswege zu umgehen. Was rechtfertig ein solch rohes Vorgehen?“, betonte der Unser Wasser Vereinsvorsitzende.

Zuversichtlich stimmen den Vorstand und die Mitglieder des Vereins, dass sich die Erkenntnis verbreitet, dass die angestrebte „Schutzzonenausweitung“ nicht nur einige wenige Bauern in der Region betreffen, sondern mittel- und langfristig sogar der ganze Landkreis Miesbach betroffen sein wird. Als ein deutliches – auch politisches – Signal sei ein Brief aller Bürgermeister des Landkreises Miesbach an den Bayerischen Umweltmister Thorsten Glauber zu sehen.

Deutlich zum Ausdruck gebracht wurde von allen Versammlungsteilnehmern, dass die Aufmerksamkeit nicht nachlassen wird, die Dokumentation von Widersprüchlichkeiten und Verfehlungen von Seiten der Stadtwerke München weiter verfolgt würden und dass man sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Ausweisung der angestrebten Wasserschutzzone wehren wird.

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Bei der Jahreshauptversammlung 2021 v.l.:
Der Unser Wasser Vereinsvorsitzende Andreas Hallmannsecker
sowie die Stellvertreter Dr. Alexander Bronisch und Alfred Mittermaier

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