Tier & Natur – Haus & Garten

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Biber
bewohnen
derzeit 102 Reviere

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Region Salzburger Land – Der Biber ist seit rund 40 Jahren wieder in Salzburg heimisch. Durch Vermehrung und Zuwanderung werden seit der Aussetzung eines Biberpaares in der Antheringer Au im Jahr 1983 landesweit wieder 102 aktiv bewohnte Reviere gezählt. Die Gesamtpopulation der großen Nagetiere beläuft sich auf geschätzte 360 bis 400 Tiere. Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek steht vor dem Hintergrund des aktuellen Bibermonitorings fest: „Biber haben ihren festen Platz in der heimischen Natur. Gleichzeitig muss aber darauf geachtet werden, dass die Ausbreitung der Nagetiere in geordneten Bahnen verläuft, da sie große Flächen beanspruchen, auf denen auch eine Vielzahl von Bäumen – die manchmal das Resultat mühsamer Wiederaufforstungsbemühungen sind – zerstört wird. Hier muss auch ermöglicht werden, geeignete Lenkungsmaßnahmen zu setzen, die unter anderem die Verbreitung eindämmen.“

Beschränkte Lebensräume
Biber bevorzugen als Lebensraum strömungsberuhigte Still- und Fließgewässer. Daher ist die Mehrheit der bewohnten Reviere auch im Flachgau (54) zu finden. Wo sich der Biber bereits etabliert hat, wird beobachtet, dass die Population stabil bleibt, da die Nagetiere ihre Reviere vehement verteidigen. Noch nicht erschlossene Lebensräume sind im Salzachpinzgau, Lungau und Pongau zu finden.

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Neue
Wolfsverordnung

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Region Bayern – Der Freistaat Bayern wird die Wolfsverordnung neu erlassen. Das kündigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber an: „Wir werden jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung starten. Ziel ist und bleibt ein konsequentes Wolfsmanagement. Dazu wird die Wolfsverordnung beitragen. Um die Weidetierhaltung überall und auf Dauer zu ermöglichen, ist ein pragmatischer Umgang mit dem Wolf erforderlich. Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern. Zu einem konsequenten Wolfsmanagement zählt auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen.“

Die Wolfsverordnung soll inhaltlich gegenüber der bisherigen Verordnung unverändert bleiben. Als einer der ersten Schritte im Verfahren werde demnächst die Verbändeanhörung gestartet. Zusätzlich werde ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht. Bis zum Erlass der neuen Verordnung seien auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Anlass für die neue Wolfsverordnung ist die kürzlich erfolgte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), mit der die aktuelle Wolfsverordnung für unwirksam erklärt wurde. In der mündlichen Verhandlung hatte sich der VGH auf formale Gründe gestützt.

Der Freistaat werde sich auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich. Wichtig ist es vor allem, die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland zu schaffen“, betonte Glauber. Dazu fordere Bayern als wesentliche Voraussetzung eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem solle der Bund alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf in den biogeographischen Regionen Deutschlands möglichst rasch festzustellen.

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27 neue
Botschafterinnen
und Botschafter
der Natur

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Region Tirol – Wald, Wasser, Wiese und Gebirge – diese vier Schwerpunktmodule haben 27 fachkundige Personen im Rahmen ihrer Ausbildung zur/zum Naturführerin oder Naturführer in den vergangenen Monaten absolviert. Ob Pflanzen am Wegesrand, der Gesang unterschiedlicher Vogelarten oder die Vielfalt der Mineralien – die frischgebackenen Naturführerin und Naturführer in Tirol haben bereits vorhandenes Wissen vertieft und neues dazugelernt. Ab sofort können sie es im Rahmen von Führungen und Workshops an Jung und Alt weitergeben. Bis Juni absolvierten sie insgesamt 16 Ausbildungstage in den unterschiedlichen Modulen, die themenspezifisch in einem der fünf Tiroler Naturparks, dem Nationalpark Hohe Tauern und auch im Botanischen Garten der Universität Innsbruck stattfanden. Genau dort erhielten sie vom Tiroler Naturschutzlandesrat René Zumtobel und den beiden Natopia-Kursleitern Daniel Baumgartner und Wolfgang Bacher kürzlich im Rahmen einer Abschlussfeier auch ihre Zertifikate.

Die vom Verein Natopia angebotene und vom Land Tirol unterstützte Ausbildung wurde von führenden Experten und Experten in Naturkunde, Biologie, Didaktik und Kommunikation geleitet und legt einen besonderen Fokus auf praktische Erfahrungen. „Begeisterung für die Natur wecken, wertvolles Wissen vermitteln und für das Gleichgewicht in der Natur sensibilisieren: Genau das machen die Naturführerinnen und Naturführer als „Botschafter und Botschafterinnen der Tiroler Natur“ im Rahmen ihrer Tätigkeit, sei es eine geführte Wanderung durch die schönen alpinen Landschaften, ein Workshop für Schulkinder oder ein Fachvortrag“, so Zumtobel.

In der Natur und für die Natur unterwegs
In den letzten 16 Jahren wurden über 360 Naturführer und Naturführerinnen ausgebildet. Sie arbeiten in Naturparks, für Tourismusverbände oder in der Hotellerie und bieten sowohl Einheimischen als auch Gästen geführte Wanderungen und Workshops an. Dabei vermitteln sie Wissen über die Flora und Fauna und fördern das Bewusstsein für Naturschutz und Nachhaltigkeit.

-lt-

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Fünf Jahre
„Volksbegehren Plus“

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Region Bayern – Vor fünf Jahren startete die Staatsregierung die Umsetzung des „Volksbegehrens Plus“ in Bayern. Seitdem hat der Freistaat vielfältige Projekte für mehr Artenvielfalt umgesetzt. Knapp 90 Prozent der Maßnahmen aus dem Volksbegehren und dem 2019 auf den Weg gebrachten Begleitgesetz sind inzwischen umgesetzt. Leitgedanke des „Volksbegehrens Plus“ war die Überzeugung, dass erfolgreicher Artenschutz eine Zusammenarbeit aller relevanten Akteure erfordere – Naturschützer, Land- und Forstwirte, Unternehmen, Kommunen und staatliche Behörden ebenso wie Verbände und Vereine. Nur so könne eine nachhaltige Umsetzung gelingen, die den Interessen aller Betroffenen angemessen Rechnung trage.

Das umfangreiche Maßnahmenpaket des „Volksbegehrens Plus“ hat zu einer Vielzahl von naturschutzrelevanten Veränderungen geführt. Beispielsweise wurde das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm deutlich ausgeweitet. Die entsprechenden Flächen haben sich von 90.000 Hektar im Jahr 2018 auf nunmehr über 164.000 Hektar fast verdoppelt. Um die Beratung in der Fläche zu stärken, wurden 50 Stellen für Biodiversitätsberatung und deren Koordinierung geschaffen. Zur Umsetzung von naturschutzrelevanten Maßnahmen vor Ort wurde ferner die Neugründung von Landschaftspflegeverbänden unterstützt – diese sind inzwischen auf deutlich über 90 Prozent der Landesfläche als Partner bei der Umsetzung naturschutzrelevanter Maßnahmen aktiv.

Aus dem Volksbegehren sind weitere wichtige Projekte entstanden, wie beispielsweise der „Bayerische Streuobstpakt“. Dieser Pakt sei eine weitere Erfolgsgeschichte mit einem konkreten Maßnahmen- und Finanzierungsplan mit Ausgaben von mehr als 600 Millionen Euro bis 2035 hinterlegt. Bayern sei auch deshalb in Deutschland Vorreiter im Ökolandbau, den der Freistaat mit jährlich rund 120 Millionen Euro unterstützt. Aktuell bewirtschaften rund 11.900 Ökobetriebe eine Fläche von rund 420.000 Hektar, das sind 13,6 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. 35 Öko-Modellregionen umfassen mittlerweile 43 Prozent der Landesfläche. Mit dem Landesprogramm „BioRegio 2030“ werde der Öko-Sektor gestärkt und weiterentwickelt.

Die Menge der eingesetzten chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel konnte im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 bis zum Jahr 2022 um rund 19 Prozent reduziert werden. Die über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) geförderten Blühflächen konnten von 2018 auf 2021 um mehr als 70 Prozent gesteigert werden. An allen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde die „Wildlebensraumberatung“ etabliert. Und bei 22 der 32 Ämter wurden nun „Wildlebensraum-Modellgebiete“ erarbeitet. Auch beim Thema Wald sei der Freistaat vorbildlich. Mit der rechtsverbindlichen Ausweisung von über 83.000 Hektar Naturwäldern wurde das gesetzliche Zehnprozent-Ziel bereits im November 2022 erfüllt, und damit früher als vorgegeben.

Auch die Ausweitung des Biotopverbundes im Offenland laufe erfolgreich. Die Berechnung weise für das Jahr 2023 einen Wert von 11,39 Prozent Biotopverbundfläche im Offenland in Bayern aus. Das gesetzlich festgelegte Flächenziel für das Jahr 2023 wurde somit erreicht. Der Ausbau des Biotopverbundes werde weiter fortgesetzt. Gesetzlich festgelegtes Ziel sei, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfasse. Zum weiteren Ausbau des Biotopverbundes wurde mit dem Bayerischen Naturschutzfonds eine Partnerschaft geschlossen.

-bsr- Bild: am

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100 Jahre
Haus der Natur

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Region Salzburger Land – Am 15. Juli 1924 öffnete das „Museum für darstellende und angewandte Naturkunde“ in der ehemaligen Hofstallkaserne, wo sich heute das Große Festspielhaus befindet, erstmals seine Türen. Zum runden Jubiläum wurde kürzlich die Sonderausstellung „Natur begreifen – 100 Jahre Haus der Natur“ in Salzburg eröffnet. Das Haus der Natur als Universalmuseum der Naturwissenschaften zählt zu den bekanntesten im gesamten deutschen Sprachraum. Mit einer Ausstellungsfläche von mehr als 7.000 Quadratmetern ist es das größte Museum Salzburgs. Seit 1959 am heutigen Standort im ehemaligen Ursulinenkloster wuchs es beständig mit Reptilienzoo, Weltraumhalle, Aquarium und zuletzt dem Science Center.

Seit mittlerweile einem ganzen Jahrhundert steht das Haus der Natur Salzburg für Bildung, Wissenschaft und Faszination für die Wunder unseres Planeten und darüber hinaus. „Wir sind stolz auf diese Institution und ihre unermüdliche Arbeit, Wissen nachvollziehbar zu vermitteln sowie Jung und Alt für den Schutz unserer Umwelt zu begeistern“, betonte Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer beim sommerlichen Festakt und gratulierte den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um Direktor Robert Lindner für das tatkräftige Engagement.

„Natur begreifen“ zeigt Highlights aus 100 Jahren
Das Jubiläum bot Anlass, die Depots des Museums nach erhaltenen historischen Ausstellungsobjekten zu durchforsten und diese vor den Vorhang zu holen, sie haben bis heute ihre Faszination nicht verloren. Die überraschenden Präparate, Bewegungsmodelle, der Gläserne Mensch oder vergrößerte Pflanzenzellen zeigen eine „virtuelle“ Realität und wurden teilweise schon in den 1920er-Jahren erfunden und gebaut. Sie sind in der Sonderschau „Natur begreifen – 100 Jahre Haus der Natur“ zu bewundern.

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In der Sonderausstellung „Natur begreifen“ v.l.:
Kuratoriumsvorsitzender Josef Schöchl; Salzburgs Bürgermeister Bernhard Auinger,
Salzburgs Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer und Museumsdirektor Robert Lindner.

-ls- Bild: Haus der Natur

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Borkenkäfer
im Bayerischen Wald

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Region Bayern – Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bekräftigte beim „Runden Tisch Borkenkäfer“ in Zwiesel den Schulterschluss mit den Waldbesitzern vor Ort: „Das Waldschutzmonitoring in der Region wurde massiv ausgeweitet. Die Borkenkäferfallen wurden auf 30 Stück verdoppelt und die Luftbeobachtung rund um den Nationalpark beträgt nun drei Kilometer. Auf der Fläche unterstützen wir die Waldbesitzer mit umfangreichen Fördermaßnahmen. Allein im letzten Jahr mit 430.000 Euro nur in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau. Zusätzlich stärken wir den Runden Tisch um ein Arbeitsgremium und wir machen die beiden Landkreise zur exklusiven Modellregion eines Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft-Projekts. Zusammen mit allen Akteuren müssen wir alles dafür tun, die grüne Lunge der Region zu schützen und für die kommenden Generationen zu erhalten.“

Gemeinsam mit Vertretern des Privat-, Kommunal- und Staatswaldes sowie dem Nationalpark veranstaltet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen quartalsweise Runde Tische, verstärkt seit 2022, um einen Informationsaustausch zur aktuellen Käferlage zu ermöglichen. Dieses Format wird nun um ein zusätzliches Arbeitsgremium erweitert, mit dem Ziel regelmäßig gemeinsame Bekämpfungsmaßnahmen abzustimmen. Ergänzt wird die Arbeit vor Ort durch das Forschungsprojekt „Forstliches Kalamitätsmanagement“ der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Im Rahmen des Projektes wird ein praxisgerechtes Managementsystem zur Bewältigung von Kalamitäten entwickelt. Damit profitierten die Waldbesitzer von Erkenntnissen aus Borkenkäfer-Schwerpunkten, wie beispielsweise dem Frankenwald.

Die Forstverwaltung stehe allen Waldbesitzern mit Beratung, Forschung und einer Förderung auf Rekordniveau zur Seite. Allein für die Borkenkäferbekämpfung hat der Freistaat Bayern im letzten Jahr rund 24 Millionen Euro Fördermittel ausbezahlt. Ein weiteres wichtiges Element bei der Borkenkäferbekämpfung seien ausreichende Holzlagerkapazitäten. Hier unterstütze der Freistaat durch die Übernahme von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

-stmelf- Bild: stmelf

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Weiterhin
Abschussverordnungen
für Wölfe

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Region Tirol – Im Herbst 2022 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Basis eines Abschussbescheids aus dem Jahr 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden FFH-Richtlinie für eine so genannte Vorabentscheidung übermittelt. Der EuGH hat am Donnerstag, 11.7.2024 in einem Urteil beschlossen, dass die Wolfsjagd auch in Österreich verboten bleibt.

„Die Entscheidung des EuGh hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen. Die Abschussverordnungen haben sich bewährt und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen. Unsere Verordnungen sind Einzelfallentscheidungen, die auf sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten basieren und die Besonderheiten unserer Almwirtschaft berücksichtigen“, stellte der Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler in einer ersten Reaktion fest.

Die Entscheidung verdeutliche aus Sicht des Landes Tirol, dass es bei der FFH-Richtlinie großen Änderungsbedarf gebe. „Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, den Schutzstatus zu senken und erwarten uns hier mehr Tempo. Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und gehört reguliert wie jedes andere Wildtier auch“, betonte Geisler. In einem nächsten Schritt unterziehen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten des Landes Tirol die EuGh-Entscheidung einer Detailanalyse.

-lt-

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37. Bayerische
Landesgartenschau

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Region Bayern – Bei strahlendem Sonnenschein hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gemeinsam mit dem bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber am 15. Mai die 37. Bayerische Landesgartenschau“ in Kirchheim bei München eröffnet. Die Landesgartenschau umfasst einen neuen, zehn Hektar großen Ortspark sowie weitere knapp vier Hektar temporäre Ausstellungsflächen. Gefeiert wird 145 Tage lang bis zum 6. Oktober 2024. Mehr als 40 Jahre lang wurde in Kirchheim darüber gerungen, was mit den Flächen zwischen den räumlich getrennten Gemeindeteilen Kirchheim und Heimstetten geschehen soll. Unter dem Motto „Zusammen.Wachsen.“ sind Besucherinnen und Besucher nun eingeladen, einen Sommer lang im neuen Ortspark in Kirchheim zu feiern und die Natur zu genießen.

Die offizielle Eröffnung der Landesgartenschau fand im neuen Bürgersaal statt, wo Bayerns Ministerpräsident den „echten Mehrwert betonte, der durch Landesgartenschauen für die Bevölkerung geschaffen wird“. Zweiter Gesellschafter der Landesgartenschau Kirchheim ist neben der Gemeinde die Bayerische Landegartenschau GmbH (ByLGS). Seit 1980 führt sie Landesgartenschauen in Bayern durch. Die Parkplaner haben das Gelände in fünf sogenannte Sphären unterteilt, und zwar Garten, Wildnis, Wasser, Wald und Wiese. Entstanden ist ein Park mit starken sinnlichen Kontrasten, mit nutzbaren Räumen und natürlichen Lebensräumen direkt nebeneinander. Aus Bäumen, die ehemals an einem Parkplatz standen, wurden Bäume in der Sphäre „Wald“, in dem viele weitere gepflanzt wurden. Wo früher die stark befahrene Hauptstraße von Kirchheim nach Heimstetten führte, spiegelt sich jetzt das neue Rathaus im Wasser des Parksees.

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Bei der Eröffnung der Landesgartenschau v.l.:
Stephan Keck (Erster Bürgermeister Gemeinde Kirchheim),
Maximilian Böltl (Altbürgermeister Gemeinde Kirchheim und Initiator der Landesgartenschau),
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber
und der Vorsitzende der Bayerische Landegartenschau GmbH, Gerhard Zäh

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Der Autoverkehr führt nun westlich und östlich am Park vorbei. Erschlossen wird die neue Grünfläche durch eine großzügig angelegte Fuß- und Radwegschleife in Form einer Acht. Insgesamt wurden für den Bau des neuen Ortsparks knapp 12.000 Quadratmeter Fläche entsiegelt. Es wurden mehr als 800 neue Bäume gepflanzt. Auf knapp 20.000 Quadratmetern gibt es Hecken-, Stauden- und Strauchpflanzungen und aus 150.000 Blumenzwiebeln ist zur Landesgartenschau ein farbenprächtiges Blütenmeer entstanden, das bis zum Abschluss am 6. Oktober immer wieder neu und den Jahreszeiten angepasst blühen wird.

Die Blütenschauen finden in fünf halboffenen Pavillons, sogenannten „Blütenräumen“ statt. Die Besucherinnen und Besucher erwarten mehr als 90 Ausstellungsbeiträge zu den Themen Gartenkultur, Natur- und Umweltschutz sowie ein Veranstaltungsprogramm mit über 3.5000 Programmpunkten. Dazu zählen die Veranstaltungen der 29 Kommunen des Gastgeber-Landkreises München im „Landkreis-Pavillon“ sowie hunderte Veranstaltungen der evangelischen und katholischen Kirche im Ausstellungsbeitrag „Holy Garden“. Durch den behutsamen Umbau der Bestandsvegetation bietet die Landesgartenschau Kirchheim viel natürlichen Schatten sowie weitere gut beschirmte Ruhezonen auf der Liegewiese am Parksee, am Generationenplatz und an drei Gastronomiestandorten.

blg- Bild: bsr

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Pilz-
sammelgebühr
angepasst

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Region Südtriol – Pilzesammeln ist in Südtirol grundsätzlich nur an geraden Kalendertagen in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr und außerhalb von Schutzgebieten erlaubt – in enigen Gemeinden gilt Sammelverbot. Außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde muss eine Gebühr entrichtet werden. Diese fließt in die Gemeindekassen; damit sollen Forstwege instand gesetzt werden. Die letzte Erhöhung dieser Gebühr geht auf das Jahr 2007 zurück. Kürzlich hat die Südtiroler Landesregierung die Erhöhung von 8 auf 10 Euro beschlossen. Wer die Gebühr bezahlt, darf ein Kilogramm Pilze pro Person sammeln. Kostenlos dürfen Pilze in der eigenen Wohnsitzgemeinde gesammelt werden, und zwar zwei Kilogramm pro Kopf und Tag. Auf eigenem Grund darf man immer Pilze sammeln, aber nicht mehr als drei Kilogramm pro Person und Tag. Der Südtiroler Landesforstdienst ist damit beauftragt, Kontrollen durchzuführen und nötigenfalls Strafen zu verhängen.

„Wir wissen, dass viele Südtirolerinnen und Südtiroler und auch Gäste gern Pilze sammeln – das soll niemandem genommen werden. Ich appelliere an alle, sich an die Regeln zu halten und sich respektvoll gegenüber dem Lebensraum Wald zu verhalten – der Wald geht uns alle an“, erklärte der Südtrioler Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Stöcke, Spaten und ähnliches gehörten nicht zur Ausrüstung eines Pilzesammlers. Pilze seien ein wichtiges Element im Ökosystem. „Das, was wir von den Pilzen sehen, ist nur ein kleiner Teil dieses Lebewesens, das rein biologisch weder Pflanze noch Tier ist. Die sichtbaren Pilze sind der Fruchtkörper, wichtig für das Ökosystem ist das Pilzmyzel, das Geflecht unter der Erde. Ein Steinpilz kann unter der Erde auch 100 Quadratmeter Pilzmyzel haben“, betonte Mykologe Stefan Burger vom Forstinspektorat Welsberg.

Es gibt drei Arten von Pilzen: Parasiten, sogenannte Totholzzersetzer, gemeinsam mit anderen schließen sie den Nährstoffkreislauf, indem sie absterbende Reste im Wald mineralisieren und so zu neuen Nährstoffen für die Pflanzen machen, und Symbionten, sie gehen eine Symbiose mit anderen Pflanzen ein. „Wer Pilze sammelt, sollte zur eigenen Sicherheit nur jene Pilze mitnehmen, die er wirklich kennt. Alle anderen Pilze sollten stehen bleiben – auch wenn sie für den Menschen ungenießbar sind, können sie für Rehe, Füchse oder andere Lebewesen Nahrung sein. Alle Infos und die Vorlage für die Einzahlung der Pilzgebühr sind auf der Homepage des Südtiroler Landesforstdienstes ersichtlich.

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„More Moore“
in Tirol

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Region Tirol – Einen Grund zur Freude gab unlängst in Trins im Bezirk Innsbruck-Land. Zwei Hektar Moorflächen im Gebiet der sogenannten „Lahnwiesen“ wurden in den vergangenen 18 Monaten renaturiert. Die Moorfläche wurden im Rahmen der Tiroler Moorstrategie ausgewählt und renaturiert. Seit Beginn des Projekts im Jahr 2022 wurden nun bereits 9,5 Hektar – eine Fläche so groß wie 13 Fußballfelder – wiederhergestellt. „Mehr ist mehr heißt es in Tirol in Sachen Moore. Viele Moorflächen wurden insbesondere Mitte des 20. Jahrhunderts entwässert, um die Flächen land- und forstwirtschaftlich nutzen zu können. Heute wissen wir es besser und machen einen wichtigen Schritt zurück zur Natur. Mit dieser Fläche hier in Trins ist ein weiterer Meilenstein gelungen“, so Naturschutzlandesrat René Zumtobel.

Moore: In vielfacher Hinsicht bedeutend
Moore sind wertvolle und oft unterschätzte Lebensräume. Die Feuchtgebiete mit meist sauren Böden beheimaten hochspezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Aus der Tierwelt sind es insbesondere Insekten, die sich in Mooren zuhause fühlen. Doch nicht nur das: Torfböden sind auch wertvolle CO2-Speicher mit großem Einfluss auf das regionale und lokale Klima. Wird Torf entwässert und trocknet aus, wird das gespeicherte CO2 freigesetzt und der Effekt ist entsprechend negativ. Umgekehrt kann die Wiederherstellung des natürlichen feuchten Zustands des Torfs dazu führen, dass wieder CO2 gespeichert werden kann.„Obwohl Moore nur rund drei Prozent der Erdoberfläche bedecken, speichern sie doch mehr als 30 Prozent des weltweiten Kohlendioxids und damit mehr als doppelt so viel als alle Wälder zusammen. Jedes Projekt, das wir in Tirol erfolgreich umsetzen können ist ein aktiver Beitrag zum Naturschutz“, erklärte der Experte von der Abteilung Umweltschutz des Landes, Felix Lassacher.

„Lahnwiesen“ in Trins erholt sich
Nach den ersten Gesprächen und einer Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und den drei betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die ebenfalls am Lokaltermin teilnahmen, ging es in die Umsetzung: Auf 20.000 Quadratmetern wurde zuerst bestehende standortfremde Vegetation, hauptsächlich Fichten und Schilf, entfernt. Um die Natur dabei möglichst zu schonen, fanden diese Arbeiten während der Wintermonate statt. Im Frühjahr begann dann die Wiederherstellung. Künstlich angelegte Entwässerungsgräben wurden mittels Spundwänden aus Holz geschlossen und der natürliche Wasserpegel des Moors wieder erreicht. Mit der Vernässung und natürlichen Versäuerung des Bodens beginnt nun das Wachstum der für Moore typischen Pflanzen wie der weiß blühende Fieberklee, Moorschlenken und Schwingrasen.

Auch Orchideenarten wie das Knabenkraut und der Frauenschuh sind auf der Lahnwiesen zu finden. Bis ein Moor nach den umfassenden Renaturierungsmaßnahmen wieder vollkommen intakt ist, vergehen meist einige Jahre. „Den Erfolg sehen wir hier schon heute durch die Rückkehr der typischen Pflanzenarten. Zahlreiche Erholungssuchende berichten auch von einer deutlichen Zunahme an Vogelgesang. In ein paar Jahren wird sich die typische Vegetation und Fauna wieder vollkommen ausgebreitet haben“, so Lassacher.

EU-LIFE-Projekt AMooRe führt Bemühungen des Landes in die Zukunft
Zehn Jahre und 44 Millionen Euro: Das sind die Eckdaten des Projekts „AMooRe“ (Austrian Moore Restoration), das erst vor wenigen Monaten bewilligt wurde und an dem sechs Bundesländer sowie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium beteiligt sind. Damit stehen den Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark bis 2034 umfangreiche finanzielle Mittel zur Wiederherstellung weiterer Moore zur Verfügung. Für Tirol sind rund 2,3 Millionen Euro vorgesehen. Aktuell laufen die ersten Planungen zur Auswahl der Moorstandorte in ganz Tirol, die im Rahmen von „AMooRe“ wiederhergestellt werden sollen.

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Jungimker-
Staatsmeistertitel

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Region Salzburger Land – Er heißt Kilian Steer, besucht den ersten Jahrgang der Landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) Tamsweg und darf sich fortan als regierender „Jungimker-Staatsmeister“ bezeichnen. Beim Bundeswettbewerb in Bruck an der Mur konnte sich der junge LFS-Schüler in Theorie und Praxis punktegleich mit Elija Raab aus Niederösterreich durchsetzen. Jährlich messen sich die drei besten Jungimkerinnen und Jungimker jedes Bundeslandes auf Österreich-Ebene. 2024 fand der Wettbewerb in der Steiermark über drei Tage an der „HBLA für Forstwirtschaft“ in Bruck an der Mur statt. 50 Fragen rund um das Bienenleben, die Anatomie, Verhaltensweisen und Zucht mussten richtig beantwortet werden und zwölf Praxisstationen erforderten Wissen und Geschick. Das vierköpfige Team aus der LFS Tamsweg konnte neben dem Sieg noch den vierten, siebten und achten Platz für sich verbuchen. „Das erfolgreiche Abschneiden unserer Jungimker ist eine schöne „Ernte“ des praxisorientierten und fachlich ausgezeichneten Unterrichts an unseren Landwirtschaftlichen Fachschulen“, zeigte sich Landesrat Josef Schwaiger mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und gratulierte den prämierten Junkimkern.

Faszination Bienen
Seit September 2023 besucht Kilian Steer den ersten Jahrgang der Landwirtschaftlichen Fachschule Tamsweg. Ohne vorherige Erfahrung mit Bienen entdeckte er seine Leidenschaft für diese faszinierenden Insekten im Unterrichtsfach „Bienenkunde“. Kilians Interesse wuchs mit jeder Unterrichtsstunde und vertiefte sich während einer projektbezogenen und klassenübergreifenden Schulwoche, in der eine „Spezialgruppe“ eingerichtet wurde. Wochen vor der Jugend-Staatsmeisterschaft traf sich die Gruppe fast täglich, um sich intensiv vorzubereiten.

Vier „Tamsweger“ traten an
„Die Jugendlichen waren bereit für den Wettbewerb“, so Fachlehrerin Andrea Lenzhofer. Da jedes Bundesland nur drei Teilnehmer zum Bewerb entsenden darf und Kilian aus dem Ennstal stammt, trat er für die Steiermark an. So konnte die LFS Tamsweg in diesem Jahr vier Teilnehmer zum Wettbewerb schicken: Drei für Salzburg und einen für die Steiermark.

-ls- Bild: LFS Tamsweg

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Verordnung
für Weideschutzgebiete

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Region Salburger Land – Am Freitag, 14. Juni 2024, um 0.00 Uhr, trat eine Weideschutzgebietsverordnung in Kraft. In dieser werden Gebiete wie Almen als schützbar und nicht schützbar vor Wolf, Bär und Luchs eingestuft. Wo Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind, sei zukünftig ein noch effizienteres Wolfsmanagement möglich. Insgesamt 1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, wurden für die Weideschutzgebietsverordnung überprüft. Auf 434 Flächen sei eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen, 6.186 an der Zahl, wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig seien. „Das ist ein wichtiger Schritt beim Schutz unserer Almgebiete und des ländlichen Raumes vor dem Wolf“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

In der Weideschutzgebietsverordnung sind Kriterien definiert, nach denen Gebiete wie Almen als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Wesentlich dafür sind die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Auch die Möglichkeit der Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau analysiert. „Mein Ziel ist die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität, die Weidetiere und auch die Kulturlandschaft im Bundesland und damit unsere Lebensgrundlage mit einem effizienten Wolfsmanagement zu schützen“, resümierte Svazek.

-ls- Bild: am

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Naturpark
Ötztal
wächst um 2,5 Quadratkilometer

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Region Tirol – Rund 27 Prozent der Landesfläche Tirols stehen unter Schutz – darunter auch die im Naturpark Ötztal zusammengefassten Schutzgebiete. Teile des Naturschutzgebietes Tschirgant-Bergsturz und der geschützte Landschaftsteil Rauher Bichl werden nun in den Naturpark Ötztal aufgenommen und künftig von den MitarbeiterInnen des Naturparks betreut. Diese Vergrößerung des Naturpark Ötztal um rund 2,5 Quadratkilometer auf nun insgesamt 510,5 Quadratkilometer beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von Naturschutzlandesrat René Zumtobel. „Nach langen Vorbereitungen, zahlreichen Gesprächen und einem öffentlichen Begutachtungsverfahren dürfen wir uns nun über diesen erfreulichen „Zuwachs“ in der gut betreuten Struktur der Tiroler Naturparks freuen. Damit ist bereits mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des Ötztals Teil des Naturpark Ötztal“, so Zumtobel.

Gegründet wurde der Naturpark Ötztal im Jahr 2006, seit Juni 2009 besteht er in seiner bisherigen Form. Er ist einer von insgesamt fünf Naturparks in Tirol, die zusammen mit dem Tiroler Teil des Nationalparks Hohe Tauern einen Großteil der geschützten Gebiete in Tirol ausmachen. Durch die Eingliederung der Teilflächen von Tschirgant-Bergsturz und Rauher Bichl in die Strukturen des Naturparks werde die Schutzgebietsbetreuung erheblich erleichtert. Die Standortgemeinden profitierten außerdem von der immer wichtigeren Besucherlenkung, die vom Naturparkteam übernommen wird.

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Wolf
in Rauris
gemäß Verordnung
erlegt

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Region Salzburger Land – Ein Wolf, der vermutlich in den vergangenen Wochen insgesamt 23 Schafe gerissen und viele weitere verletzt haben könnte, wurde im Raurisertal erlegt. Das meldete der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock. Damit wurde die entsprechende Verordnung, die für einen Umkreis von zehn Kilometer der Vorfälle gilt, umgesetzt. „Wir wissen bisher, dass es ein männlicher Wolf ist. Weitere Untersuchungen werden in Wien durchgeführt, dann wird auch das Alter, eventuelle Herkunft und die DNA festgestellt“, betonte Stock. Der Wolfsbeauftragte begutachtete den Abschuss vor Ort im Raurisertal. „Die Erleichterung hier unter den Landwirten ist groß, die Tiere sollen in Kürze wieder auf die Alm getrieben werden“, erklärte Stock.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek bedankte sich bei der Jägerschaft für die schnelle Umsetzung der Verordnung des Landes und auch bei den Landwirten für die Geduld. „Wir waren sehr schnell mit der Verordnung, aber natürlich ist für die Almbauern jeder Tag wichtig, den wir gewinnen. Daher ist auch die neue Weideschutzverordnung, die gerade in Begutachtung ist, von großer Bedeutung“, erläuterte Svazek.

-ls- Bild: Hubert Stock

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270.000 Euro
für die Umweltbildung
in den Tiroler Naturparks

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Region Tirol – Von einem Kinoabend oder einer Sternenwanderung in der Nacht über ein Naturparkfest bis hin zu Vorträgen über Pilze und Insekten: Ein vielfältiges Programm für Jung und Alt gibt es auch im Jahr 2024 in den fünf Tiroler Naturparks Karwendel, Kaunergrat, Tiroler Lech, Ötztal und dem Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen. Das Land Tirol fördert Programmhighlights mit dem Fokus auf Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit heuer mit insgesamt 270.000 Euro. „Neben den Förderungen wie etwa für die Personalkosten oder einzelne Projektförderungen im Bereich Forschung und Naturschutz zielen diese Fördermittel darauf ab, dass unsere Naturparks als Erholungsgebiete und auch als Zentren für Umweltbildung bei allen Menschen in Tirol sowie unseren Gästen Interesse für den Erhalt der Natur wecken. Es geht darum, den Menschen die Besonderheiten der Natur näher zu bringen, Besucherlenkungsmethoden in den Schutzgebieten weiterzuentwickeln und Interessierte mit Veranstaltungen und Exkursionen für die Artenvielfalt zu begeistern“, erklärte Naturschutzlandesrat René Zumtobel.

Beispielsweise im Naturpark Karwendel gibt es aktuell elf Naturparkschulen sowie einen Naturpark-Kindergarten/-Hort, die sich im Rahmen des Unterrichts mit der vielfältigen Flora und Fauna im Karwendel auseinandersetzen. 2024 sind einerseits Veranstaltungen mit Naturführerinnen und Naturführern in der Schule als auch Exkursionen in KlimaTope, auf artenreiche Wiesen und ins Gebirge geplant. Im Naturpark Tiroler Lech finden über das Programm mit den Naturparkschulen hinaus auch Naturparktage in den Ferien statt. Dabei werden Überlebensstrategien der Wildflussspezialisten kennengelernt und der Wildfluss als Lebensraum entdeckt. Auch im Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen gibt es einen Schwerpunkt für Kinder. Im Rahmen des Naturparkfestes 2024 wird ein speziell für Kinder aufbereitetes Klima- Programm geboten, daneben steht allen Tiroler Schulen eine breite Palette buchbarer Module zur Verfügung.

Über 90 Schutzgebiete gibt es in Tirol. Damit stehen insgesamt rund 27 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Ein Großteil dieser geschützten Fläche befindet sich in den fünf Tiroler Naturparks, die zusammen eine Fläche von 193.852 Hektar ausmachen, sowie im Tiroler Teil des Nationalpark Hohe Tauern.

-lt- Bild: am

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Start
des
Bartgeier-
managements

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Region Tirol – Bis zu 2,90 Meter Flügelspannweite und ein prächtiges Federkleid machen den Bartgeier nicht nur zu einem der größten, sondern wohl auch beeindruckendsten Vögel in Europa. Die Beobachtung eines Bartgeiers in freier Wildbahn ist im Alpenraum etwas Besonderes. Nachdem die Vogelart im 20. Jahrhundert hierzulande ausgerottet war, tragen die Wiederansiedelungsversuche der letzten Jahrzehnte langsam Früchte. 2023 gab es neun bestätigte Brutpaare in Österreich, drei davon in Tirol. Im gesamten Alpenraum wird die Population derzeit auf 300 bis 400 Tiere geschätzt. Für Nordtirol wurde nun ein eigenes Bartgeier-Management ins Leben gerufen, das sich um den Fortbestand der Greifvögel kümmert. Das Land Tirol stellt dafür in den kommenden drei Jahren insgesamt bis zu 54.000 Euro zur Verfügung, wobei rund 43 Prozent über EU-Fördermittel gedeckt werden. „Seit der ersten erfolgreichen Auswilderung im Nationalpark Hohe Tauern Mitte der 80er-Jahre geht es Stück für Stück bergauf. Unter Federführung einer eigenen Bartgeier-Managerin, die im Naturpark Ötztal angestellt ist, wird nun in den kommenden Jahren intensiv am Schutz der bestehenden Population und ihrer Brutplätze sowie an der Bewusstseinsbildung gearbeitet“, so Naturschutzlandesrat René Zumtobel.

Mythen führten zur beinahen Ausrottung des „Lämmergeiers“
Im Volksmund oft als „Lämmergeier“ bezeichnet, war der Bartgeier lange Zeit dafür gefürchtet, Lämmer, Kitze und sogar Kinder zu stehlen. Ein mittlerweile widerlegter, falscher Mythos: Heutzutage weiß man, dass sich der Bartgeier fast ausschließlich von Knochen verendeter Tiere und von Aas ernährt. Die intensive Bejagung der Tiere in Kombination mit einem Rückgang der Wildpopulation und die Verbreitung von Giftködern, die für andere Tiere gedacht waren, führten bis Anfang des 20. Jahrhunderts zum Verschwinden der Vögel. „Jede Tierart ist ein wichtiger Bestandteil des natürlichen Kreislaufs und ein Mosaikstein der Artenvielfalt. Auch der Bartgeier, der als Aasfresser die wichtige Funktion als Abfallsammler in der Natur übernimmt. Es freut mich, dass Bartgeier in Tirol brüten und ich hoffe, dass wir mit dem professionellen Management nun zur langfristigen Erholung des Bestands beitragen können. Wichtig ist auch, dass mehr Menschen von der Sanftheit dieser Riesen der Lüfte erfahren und sich alte Mythen nicht länger halten“, betont der Naturschutzlandesrat.

Über das Bartgeiermanagement
Die fünf Tiroler Naturparkgebiete Karwendel, Kaunergrat, Tiroler Lech, Ötztal, der Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler Alpen und die Abteilung Umweltschutz des Landes Tirol bilden unter der Federführung von Elisabeth Weninger den zentralen Netzwerkknoten des Projekts. Diese arbeiten wiederum mit einem breiten Partner- und Beobachternetzwerk – unter anderem mit dem Nationalpark Hohe Tauern – zusammen. Insbesondere mit den bayerischen Nachbarn bestehe eine enge Zusammenarbeit durch ein bereits vorangegangenes Interreg-Projekt. „Durch gezielte Maßnahmen sollen bestehende Brutplätze erhalten und gesichert werden. Ferner sollen durch besucherlenkende Maßnahmen externe Störungen, insbesondere während der sensiblen Brutzeit, künftig vermieden werden. Vorträge, Workshops und andere Kommunikationsmaßnahmen tragen dazu bei, die Sensibilität und die Faszination für diese einzigartige Vogelart zu fördern“, erklärte Weninger.

-lt- Bild: Stefan Plangger

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Citizen
Science

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Region Südtirol –Citizen Science“, übersetzt Bürgerwissenschaft, bezeichnet eine Arbeitsmethode der Wissenschaft, bei der interessierte Bürgerinnen und Bürger aktiv in wissenschaftliche Projekte eingebunden werden können. Das Südtiroler Landesamt für Natur sammelt – in Zusammenarbeit mit „Eurac Research“ und Naturmuseum Südtirol – im Rahmen eines „Citizen-Science-Projekts“ Beobachtungsdaten ausgewählter Tier- und Pflanzenarten in Südtirol. „Im Fokus stehen sechs Arten von europäischem Interesse: Hirschkäfer, Russischer Bär und Gelbbauchunke als Vertreter der Fauna sowie Frauenschuh, Moretti-Glockenblume und Schopfteufelskralle als Vertreter der Flora. Demnächst werden noch weitere Arten ins Projekt aufgenommen“, erklärte Amtsdirektor Leo Hilpold.

Mehr über die Verbreitung ausgewählter Arten zu erfahren, ist das Ziel des Projekts. „Naturschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe – die Daten aus diesem Projekt tragen dazu bei, unser Wissen über die Verbreitung und den Schutz dieser Arten zu verbessern. Die Beobachtungen der Bevölkerung können einen bedeutenden Beitrag zum Naturschutz in Südtirol leisten“, betonte der Landesrat für Umwelt- und Naturschutz Peter Brunner die Bedeutung der Initiative.

Online-Formular ausfüllen und Foto mitsenden
Wer eine oder mehrere dieser Arten in der Natur sieht, kann seine Meldung einfach und rasch mitteilen. Dazu steht ein eigens ausgearbeitetes Online-Formular zur Verfügung, das die Meldung von Beobachtungen erleichtert. Unterwegs kann das Formular auch gleich am Mobiltelefon ausgefüllt werden. „Mit dem neuen Online-Formular ist die Meldung einer Beobachtung wesentlich einfacher als bisher. Wir hoffen nun auf vermehrte Meldungen vonseiten engagierter Bürgerinnen und Bürger“, so Edith Bucher vom Landesamt für Natur. Als Beleg für die Beobachtung ist ein – möglichst scharfes – Foto mitzuschicken. Damit können die Fachleute die Beobachtung prüfen, bevor sie in die naturkundliche Datenbank des Naturmuseums Südtirol übernommen wird. Weitere Informationen unter „Citizen Science„.

-lvst- Collage: LfN

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Bekenntnis
zu Wald
und grenzüberschreitenden Strategien

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Region Osttirol – In Obertillach in Osttirol fand kürzlich der „Walddialog“ statt. Daran nehmen turnusmäßig die Landesräte und verwaltungstechnisch Verantwortlichen aller drei Euregio-Länder und auch der in Österreich zuständige Bundesminister teil. Zentraler Punkt der Tagung war die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Grenzüberschreitende Strategien zur Stärkung der Bergwälder“. Darin wird die fundamentale Rolle des Waldes für die Gesellschaft in Zeiten des Klimawandels unterstrichen und der gemeinsame Willen der Länder Tirol, Südtirol und des Trentino bekundet, den Wald in all seinen Funktionen zu stützen und zu schützen – auch durch grenzüberschreitende Strategien.

Der Bundesminister unterstrich durch seine Unterschrift – zusätzlich zu jenen der Landesräte aus Südtirol und Tirol und dem Trentiner Landesforstdirektor – die Wichtigkeit dieses Papiers. „Die grenzüberschreitende Problematik erfordert die Bereitstellung von entsprechenden Geldmitteln zur Sicherstellung der Waldfunktionen“, erklärte Elfriede Moser, Leiterin der Sektion Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit im österreichischen Ministerium für Landwirtschaft.

Ein wichtiger Fokus der Veranstaltung waren die Schäden durch den Borkenkäfer. Mit unterschiedlichen Strategien versuchen die Regionen, der Probleme Herr zu werden – auch mit Unterstützung der öffentlichen Hand. Allein in Südtirol wurden im Jahr 2023 14,5 Millionen Euro für den Abtransport des Schadholzes aus dem Wald (Bringung) ausbezahlt; in Tirol wurden für die Schadholzaufarbeitung, Borkenkäferbekämpfung und Wiederbewaldung insgesamt 24 Millionen Euro an öffentlichen Geldern aufgebracht. In Tirol, vor allem in Osttirol, haben Vaia (2018) und der Schneedruck (2019 und 2020) laut dem Tiroler Landesforstdirektor Sepp Fuchs „zu einem Käferbefall in Osttirol geführt, wie man ihn noch nie gesehen hat“. Von etwa 100.000 Vorratsfestmetern vor Vaia sei man auf eine Million Festmeter an Schadholz gekommen. In Südtirol sind etwa 10.000 Hektar Wald vom Borkenkäfer betroffen, berichtete Günther Unterthiner, Direktor der Landesabteilung Forstdienst. „Der Wald krankt nicht nur in Südtirol. Der Austausch über die Grenzen hinaus ist von forstlicher Seite schon seit jeher ein unbedingtes Muss, weil die Herausforderungen rund um den Bergwald keine Grenzen kennen“, so Unterthiner.

Im Trentino seien 40.000 Hektar vom Borkenkäfer befallen oder durch Vaia beschädigt worden, berichtete der Trentiner Landesforstdirektor Giovanni Giovannini. Das sind etwa zehn Prozent der Waldoberfläche. „Auch wirtschaftlich ist das eine große Herausforderung. Die Trentiner Sägewerker brauchen im Jahr eine Million Festmeter an Holz – das wird künftig fehlen“, erklärte Giovannini. Das Trentino habe eine Aufforstungsstrategie beschlossen, welche der natürlichen Erneuerung den Vorrang gebe. Um die Wiederbewaldung und den Umbau hin zu klimafitten Bergwäldern zu bewerkstelligen, brauche es die entsprechend Forstpflanzen in ausreichender Menge. Eine halbe Million Forstpflanzen für das Trentino wurden im Landesforstgarten Nikolsdorf für die Wiederaufforstung der Sturmflächen 2018 gezogen. Die Landesforstgärten von Tirol und Südtirol kooperieren bereits seit längerer Zeit. Im Rahmen eines „Arge-Alp-Projekts“ werden Angebot und Nachfrage an Forstpflanzen zusammengeführt. Die Regionen geben benötigte Baumarten bekannt und tauschen Saat- und Pflanzgut aus. Parallel zu den Maßnahmen gegen den Befall durch Schädlinge wie den Borkenkäfer müssten andere Stütz- und Schutzmaßnahmen zugunsten dieses Lebens- und Wirtschaftsraums unternommen bzw. Wald- mit Jagdwirtschaft gekoppelt werden, waren sich die Teilnehmenden beim „Walddialog“ einig.

-lvst- Bild: am

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Wolf
gemäß Verordnung
erlegt

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Region Tirol – Wenige Stunden nachdem die Tiroler Landesregierung nach einem Rissereignis mit 15 toten und sieben verletzten Schafen eine Abschussverordnung für einen Wolf im Villgratental erlassen hatte, wurde dort von der Jägerschaft in den Abendstunden ein Wolf erlegt. Damit sei die Verordnung erfüllt und in weiterer Folge aufgehoben. Das erlegte Tier werde nun nach Innsbruck an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort untersucht.

„Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass rasches Handeln unverzichtbar ist. Mein Dank gilt der vor allem auch der Osttiroler Jägerschaft“, sieht Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler den Weg der Tiroler Landesregierung einmal mehr bestätigt. Nur mit unmittelbar in Kraft tretenden Abschussgenehmigungen habe man eine Chance, Risiko- und Schadwölfe auch tatsächlich zu erlegen. Forderung des Landes Tirol an Brüssel bleibe aber weiterhin die Senkung des Schutzstatus. „Wölfe sind keine gefährdete Tierart und gehören reguliert“, so Geisler. Allen Tierhalterinnen und Tierhaltern werde weiterhin empfohlen, Schafe und Ziegen auf den Heimweiden mit einem wolfsabweisenden Elektrozaun einzuzäunen.

-lt-

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Garten-
und Blumentage
Tegernsee

25. – 26.Mai 2024

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Region Bayern – Die „Garten- und Blumentage“ laden heuer vom 25. bis 26. Mai 2024 in die Stadt Tegernsee ein und präsentieren u.a. blühendes und schmückendes für Haus, Balkon und Garten. Unter dem Motto „Frühling in Tegernsee“ wird es wieder viel zu sehen und staunen geben. Auf insgesamt 800 Quadratmeter Ausstellungsfläche werden im weitläufigen Kurgarten der Stadt Tegernsee jeweils in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr an über 50 Ständen allerlei Blüh- und Grünstauden, mediterrane Kräuter in Bioqualität, Salat- und Gemüsepflanzen, Obstgehölze, blühende Azaleen und Rhododendren, edle Rosen und Kletterpflanzen, imposante Großsträucher und beeindruckende Bonsaigewächse sowie hübsche Blumen für Töpfe und Kästen, passend für die Balkonbepflanzung, angeboten. Dazu liefern die Gartenfachleute Tipps und Tricks für den richtigen Umgang mit den grünen Schönheiten. …weiterlesen

-am- Bild: am

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Mit Hightech
Rehkitze retten

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Region Salzburger Land – Bevor die Traktoren mit Mähwerken bei der Heumahd im Einsatz waren, flog am landwirtschaftlichen Betrieb der LFS Kleßheim bereits in den frühen Morgenstunden eine Drohne mit Wärmebildkamera über die Wiesen. Das Ziel: Rehkitze, die sich im hohen Gras verstecken, zu finden und in Sicherheit zu bringen. Traktor und Mähwerk standen bereits am Wiesenrand und waren bereit für die Mahd. Gleich daneben stand die zweite Klasse der Landwirtschaftsschule Kleßheim und der Drohnenpilot der Gemeindejagd Wals-Siezenheim und in der Luft die Drohne mit Wärmebildkamera auf der Suche nach Rehkitzen im Gras. „Heuer haben wir erstmals die Drohne im Einsatz. Die Schüler sind die Landwirte von morgen, und wenn sie lernen, dass es so einfach ist, dann hoffen wir, dass sie es auch zu Hause weitergeben und so viel Tierleid verhindern“, so Georg Brötzner, Leiter der Gemeindejagd Wals-Siezenheim.

Die Drohnen mit Wärmebildkamera sind eine schnelle und wirkungsvolle Methode, um Rehkitze im hohen Gras vor der Heumahd zu finden und zu retten. „Die moderne Technologie hilft den Jägern und den Bauern sehr effektiv, zahlreiche Jungtiere zu finden und zu retten. Bisher mussten dabei viele Personen mithelfen und es war auch zeitintensiv“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. „Die Landwirtschaftsschulen sind auch bei der Rehkitzrettung am Stand der Zeit und Technik und mit dem praktischen Unterricht schaffen wir auch bei den nächsten Generationen ein Bewusstsein für den Schutz der Wildtiere“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Wenig Aufwand, große Wirkung
Begonnen wird die Suche nach den Jungtieren zeitig in der Früh. „Da liefert die Wärmebildkamera die besten Ergebnisse“, so der Drohnenpilot der Walser Jäger, Franz Hasenöhrl und er erklärte: „Wir fliegen dann mit der Drohne systematisch die Wiesen ab und wenn da ein Tier ist, zeigt uns die Infrarotkamera das mit einem roten Punkt oder auch Warnton an. Mit der Drohne ist es eigentlich die einzige effektive Möglichkeit die Rehkitze zu retten, weil man einen sehr großen Bereich in kürzester Zeit abfliegen kann.“ Gefundene Tiere werden vorsichtig in einen Karton mit Gras gelegt, diesen stellt man an einen schattigen Platz. Nach der Heuernte holen die Rehgeißen ihre Jungtiere wieder ab.

-ls- Bild: Martin Wautischer

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Woche
der
Artenvielfalt

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Region Neu-Ulm – Auch in diesem Jahr können Interessierte und die, die es werden wollen, ihr Wissen zu den unterschiedlichsten Themen bei der „Woche der Artenvielfalt“ vertiefen. Es stehen Vorträge, Führungen und Kreativangebote auf dem Programm. Pünktlich zum Muttertag am 12. Mai 2024 findet die Auftakt- veranstaltung „Markt der Artenvielfalt“ im Botanischen Garten in Ulm statt. Neben der Blütenpracht, die einen dort erwartet, kann man sich an Informationsständen von regionalen Naturschutzverbänden über Fledermäuse, Wild- und Honigbienen erkundigen, oder sein Wissen beim Rätselspaß am Biber- und Bachmuschelstand testen. Von den Kreisfachberatern aus Neu-Ulm bekommen Besucherinnen und Besucher nicht nur Tipps, um Ihren heimischen Garten ökologisch aufzuwerten, sondern auch gleich das notwendige Saatgut kostenlos dazu. Auf Kinder warten tolle Aktionen von der Tourismusregion und den Museen sowie die Kinderdruckwerkstatt von der BUND Ortsgruppe Neu-Ulm. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weiter geht es mit dem abwechslungsreichen Programm am Montag, 13. Mai 2024, mit einer Exkursion im Botanischen Garten. Dr. Hermann Muhle teilt seine Expertise zum Thema „Moose und Flechten“. Am Dienstag, 14. Mai 2024 stehen im Botanischen Garten Ulm die ganz Kleinen im Vordergrund: Bei der Führung „Wildbienen im eigenen Garten“ wird über die beliebten Nützlinge und deren Schutz berichtet. Einen Tag später geht es in das Kleine Lautertal. Hier referiert Dr. Muhle über Moose und Flechten – dieses Mal der Schwäbischen Alb.2022 wurde das Projekt „Alte Kläre – Biotop aus zweiter Hand“ mit dem Klima- und Naturschutzpreis des Landkreises Neu-Ulm ausgezeichnet. Am Donnerstag, 16. Mai 2024, besteht die Möglichkeit, mehr über die Verwandlung der alten Kläranlage in Illertissen-Tiefenbach in das
artenreiche Biotop, welches es heute ist, zu erfahren. Am Freitag, 17. Mai 2024, findet die diesjährige Familienaktion im Kreismustergarten in Weißenhorn statt. „Artenvielfalt to go“ heißt das Angebot, bei der eine Staudenkiste für Zuhause gebastelt wird. So haben nicht nur die Familien Spaß, sondern auch die Insekten profitieren davon.

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Zum Start der Pfingstferien am Freitag, 17. Mai 2024, geht es in die Tropen. Bei der magischen Veranstaltung „Tropische Nächte“ im Botanischen Garten Ulm, kann mit Taschenlampen bewaffnet, die faszinierende Welt des Regenwaldes erkundet werden. Musikalische Umrahmung sorgt für die passende Stimmung. Am Sonntag, 19. Mai 2024, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des „Internationalen Museumstag“ kostenlos die Museen im Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Ulm zu besichtigen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Am Welt-Bienen-Tag, 20. Mai 2024, warten im „Bayerischen Bienenmuseum“ in Illertissen Aktionen wie ein Wachs-Workshop auf die ganze Familie. Am selben Tag findet abends das Open-Air-Konzert mit meet & greet in der Lehmgrube Bellenberg statt. Ferner findet dieses Jahr eine Reise in die Vergangenheit statt: Am 21. Mai 2024 ist der „Dinosaurier-Tag“ im Naturmuseum Ulm, an dem die ganze Familie teilnehmen und spannende Aktionen erleben kann. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mit dem „Tag der Artenvielfalt“ am Mittwoch, 22. Mai 2024 endet die diesjährige „Woche der Artenvielfalt“ im Naturschutzgebiet Wasenlöcher in Vöhringen. Es erfolgt eine Exkursion im ehemaligen Torfabbaugebiet.

-lanu- Bilder: Stefanie Batke

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Mehr
Tierwohl

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Region Bayern – Der Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber nur wenn die Rahmenbedingungen passen, seien Landwirte bereit, diesen Weg mitzugehen. Die Mehrkosten könnten nicht allein durch die Betriebe getragen werden. Bayern unterstütze daher die Tierhalter bereits seit Jahren mit einem eigenen „Bayerischen Programm Tierwohl – BayProTier“. Jetzt wurde das Programm vereinfacht und Bürokratie abgebaut.

Betriebe bekommen mit „BayProTier“ finanzielle Unterstützung als Ausgleich für eine tierwohlgerechtere, aber damit auch teurere Haltungsform. Zentrale Vorgaben des Programmes sind beispielsweise offene, lichtdurchflutete Ställe, mehr Platz für die Tiere, mit Stroh eingestreute Liegeflächen oder die Möglichkeit des Auslaufs ins Freie oder Weidehaltung. Schon jetzt treffe das Programm auf sehr hohes Interesse, denn Knapp 1.000 Antragsteller, 380.000 Tiere und 11,25 Millionen Euro beantragtes Fördervolumen im Jahr 2023 zeigten eindrucksvoll, dass viele Landwirte bereit seien, mehr Tierwohl in den Ställen umzusetzen. Bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms lag das Hauptaugenmerk insbesondere im Bereich der Vereinfachung und Entbürokratisierung. Die vorgenommenen Vereinfachungen führen dazu, dass nach einem Förderantrag die „BayProTier“-bedingte Büroarbeit für Landwirte komplett erledigt und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich sei.

-stmelf- Bild: am

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Ausbreitung
der Asiatischen Tigermücke

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Region Bayern – Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) verbreitet sich zunehmend in Europa. Sie wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2007 in der Rheinebene nachgewiesen. Mittlerweile sind auch in einigen bayerischen Kreisen und Städten gesicherte Funde der Tigermücke bekannt. Aufgrund der sich verändernden Klimafaktoren finden Stechmückenarten, die durch den internationalen Handels- und Tourismusverkehr eingetragen werden, zunehmend günstige Bedingungen, um sich auch in Deutschland anzusiedeln und überwinterungsfähige Populationen zu bilden – dem könne jedoch durch die aktive Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei der Bekämpfung entgegnet werden.

Tigermücken gehören zu den sogenannten „Container-Brütern“ und legen ihre Eier in Kleingewässern ab. Wasseransammlungen in Grabvasen, Untersetzern von Blumentöpfen, Vogeltränken, Regentonnen oder Ähnlichem können als Brutstätte dienen und sollten daher vermieden bzw. regelmäßig erneuert werden. Durch ihr aggressives Stechverhalten tritt die tagaktive, sehr kleine und auffällig schwarz-weiß gestreifte Tigermücke hierzulande in Erscheinung, sodass sich eine Ausbreitung negativ auf die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung auswirkt. Durch Tigermücken können grundsätzlich verschiedene reiseassoziierte Erkrankungen, wie das Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Fieber und das West-Nil-Fieber, übertragen werden. In Deutschland wird das Risiko einer Infektion durch den Stich einer Tigermücke derzeit noch als gering erachtet, da die Erkrankungen bisher nicht endemisch vorkommen, sondern nur über Reiserückkehrer eingetragen werden. Der Flugradius der Tigermücke ist mit rund 200 Metern sehr gering, was für Bekämpfungs- bzw. Vermeidungsstrategien von Vorteil ist. Für eine erfolgreiche Eliminierung sind die frühe Erkennung vorhandener Tigermücken sowie schnelle und gezielte Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen wichtig.

-lam- Bild: am

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Landes-
gartenschau
2024

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Region München – Unter dem Motto „Zusammen.Wachsen“ öffnet die 37. Bayerische Landesgartenschau am 15. Mai 2024 ihre Pforten in Kirchheim bei München. Die Landesgartenschau sei der Auftakt für dauerhaft mehr Natur, mehr Erholung und mehr Lebensqualität im Osten der Landeshauptstadt München. Der autofreie Ortspark werde die neue „grüne Lunge“ Kirchheims. Mit mehr als 3.500 Veranstaltungen wird die diesjährige Landesgartenschau ein Ereignis in der Region. Das Gartenschau-Gelände ist über zehn Hektar groß und verbindet die im Zuge der Gemeindereform von 1978 zusammengefügten Gemeindeteile Kirchheim und Heimstetten.

Fünf Naturräume – Garten, Wildnis, Wasser, Wald und Wiese – wurden mit Ruhezonen und Spielbereichen auf dem Gelände angelegt. Flächenentsiegelungen, Neupflanzungen und der Ausbau vorhandener Grünstrukturen sollen das Stadtklima, die Regenwasserversickerung und die Artenvielfalt verbessern. Eine mehr als 7.000 Quadratmeter große Wasserfläche, der „Parksee“ mit integrierten Schilfinseln, diene auch dem Hochwasserschutz. Ferner wurde ein Rad- und Fußwegenetz neu geschaffen. Ergänzend zum vorhandenen Gehölzbestand wurden rund 800 Bäume neu gepflanzt. Auf knapp 20.000 Quadratmetern gibt es Hecken-, Stauden- und Strauchpflanzungen zu sehen. Die Landesgartenschau 2024 dauert bis zum 6. Oktober.

-stmuv- Bild: am

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Balkonpflanze
des Jahres

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Region Bayern –Bella Stella“ – übersetzt „Schöner Stern“ ist der klangvolle Name der bayerischen Balkonpflanze des Jahres 2024. Diese neue Pelargonie mit reinweißen sternförmigen Blüten und ginkgoähnlichem Laub wurde kürzlich zum „Tag der offenen Gärtnerei“ getauft. Bereits zum 20. Mal wurde in Bayern eine „Balkonpflanze des Jahres“ gekürt. In diesem Jahr beteiligen sich rund 200 Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Gärtnereiverbandes (BGV) an der Aktion. Veranstaltungen zur Taufe der „Bella Stella“ finden in jedem Regierungsbezirk mit prominenten Taufpaten statt. Ab dem „Tag der offenen Gärtnerei“ – bayernweit am 27. und 28. April 2024 – können Verbraucher die neue Garten- und Balkonschönheit exklusiv bei den teilnehmenden Gärtnereien erwerben.

Die „Balkonpflanze des Jahres“ wird von einem Bewertungsgremium aus Vertretern des Berufsstandes, der Beratung und der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) jeweils im Vorjahr gewählt. Bewertungsgrundlage sind die Ergebnisse aus den Sortensichtungsversuchen der LWG. In den Vorjahren wurden „Alpenglühen“ (Petunie – 2023), „Sunny Sisters“ (Garten-Gerbera – 2022), „Das Himmlische Duo“ (Fächerblumen – 2021), oder „Rockin‘ Rosi“ (Dahlie 2020) gekürt. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung in Laufen wurde heuer zusätzlich auch das „Gemüse des Jahres“, ein Tomaten-Trio mit Namen „Tommis Meistertrio“, vorgestellt.

-stmelf- Bild: Stefanie Büchl

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Wald-Wild-Verhältnis

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung und die Eigentümerverbände sehen im „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ ein unverzichtbares Monitoring- und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes „Wald-Wild-Verhältnis“, das haben kürzlich Forstministerin Michaela Kaniber, Jagdminister Hubert Aiwanger und die Spitzen des Bayerischen Waldbesitzerverbands und des Bayerischen Bauernverbands bei einem Treffen bekräftigt. Das Gutachten sei – vor dem Hintergrund der Jahrhundertaufgabe der Wälder in gemischte, klimafeste Bestände umzubauen – eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um eine gesetzeskonforme Abschussplanung, den Schutz des Eigentums und den Aufbau zukunftsfähiger Wälder zu erreichen. Denn es lege objektiv und transparent dar, ob die Verbissbelastung für den Wald tragbar sei oder nicht. Alle Teilnehmer bekräftigten die Bedeutung der Aussagen der sogenannten „Ergänzenden Revierweisen“, Waldbegehungen und Weiserzäune für eine sachgerechte Abschussplanung. Die Teilnehmer waren sich einig, in die Revierweisen-Aussagen eine Hilfestellung aufzunehmen, Einschränkungen beim Verjüngungspotenzial – Lichtsituation, Bodenvegetation, Fruktifikation Altbäume – zu konkretisieren.

-stmelf- Bild: stmwi

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Hegeschau
2024

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Region Miesbach – Die Jagdreviere im Landkreis Miesbach teilen sich in vier Hegegemeinschaften auf: In die Hochwildhegegemeinschaft Miesbach sowie die drei Niederwildhegegemeinschaften Holzkirchen, Mangfall-Ost und Mangfall-West. Bei der diesjährigen Plichthegeschau am Samstag, 13. April 2024, präsentierten die Jägerinnen und Jäger die Abschußtrophäen des letzen Jahres. Insgesamt zwölf Referenten, unter anderem der Vorsitzende der BJV-Kreisgruppe Miesbach, Wolfgang Mayr sowie der Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar; der Bundestagsabgeordnete Alexander Radwan (CSU); der zweite Bürgermeister der Gemeinde Gmund am Tegernsee, Herbert Kozemko; der Revierjäger der Luxemburgischen Vermögensverwaltung, Hubert Billiani und der Tierarzt Christian Messner, berichteten auf Gut Kaltenbrunn sehr umfänglich bezüglich ihrer Fachgebiete. Schon am Freitag, 12. April, konnten sich Schulklassen aus dem Landkreis an Infoständen von Fischern, Imkern und einer Hundeschule sowie im Wildmobil des BJV über die heimische Fauna und Flora informieren.

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-am- Bilder: am

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Borkenkäfersaison
steht bevor

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Region Bayern – Durch das anhaltend warme Frühlingswetter steht unmittelbar der erste Schwärmflug des Borkenkäfers an. Waldbesitzern wird empfohlen ihre Waldbestände intensiv und regelmäßig zu kontrollieren. Diese vorbeugende Maßnahme im Frühjahr ist auch in Regionen wichtig, in denen bisher nur geringe Borkenkäfer-Schäden aufgetreten sind. Vorhandenes, frisches Brutmaterial und Bäume, in denen die Käfer überwintert haben, sollten zügig aufgearbeitet und das Holz abgefahren oder mit einem Abstand von mindestens 500 Meter zum nächsten Fichtenwald gelagert werden. Anzeichen für befallene Bäume sind häufig rotverfärbte Kronen, grüne Nadeln am Boden oder abfallende Rinde. Im Zweifel hilft auch ein Blick unter die Rinde. Sind Borkenkäfer vorhanden, gilt es schnell zu handeln und auch die umliegenden Bäume intensiv zu untersuchen und weiter zu beobachten. Aktuelle Infos zur Borkenkäfergefahr und eine Praxishilfe zum Erkennen von Befall sind unter www.borkenkaefer.org ersichtlich.

-stmelf- Bild: am

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Tag
des Waldes

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Region Bayern – Allein im Jahr 2023 haben Bayerns Waldbesitzer mit Unterstützung durch die Bayerische Forstverwaltung rund 11,5 Millionen Zukunftsbäume gepflanzt. Jetzt im Frühjahr setzen viele Waldbesitzer klimastabile Bäumchen und schaffen so die Zukunftswälder von morgen. Die Forstverwaltung unterstützt die Waldbesitzer mit einem Förderprogramm. Damit konnten bereits mehr als 103.000 Hektar im Privat- und Körperschaftswald klimafit gestaltet werden. Mit einem Basissatz von 2,50 Euro pro gepflanztem Bäumchen plus Zuschlägen werden bis zu 90 Prozent der Kulturkosten in den ersten Jahren gedeckt. Damit der neue Mischwald auch aufwachsen könne, seien waldverträgliche Wildbestände der entscheidende Faktor. Wichtig für eine gute Zusammenarbeit vor Ort seien Ergebnisse des derzeit laufenden Forstlichen Gutachtens sowie ein regelmäßiger Austausch zwischen den Waldbauern und ihren Jägern, zum Beispiel durch Revierbegänge. Weitere Informationen zum Waldumbau unter: www.waldbesitzer-portal.bayern.de

-stmelf- Bild: am

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Biotop-
Kartierung

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Helle Wiesenknopf-Ameisenbläulinge

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Region Weilheim-Schongau – Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt haben Fachleute seit April 2021 die Naturschätze des Landkreises Weilheim-Schongau kartografisch erfasst. Für ein Teilgebiet auf etwa 50 Prozent der Landkreisfläche konnten die Kartierungen nun abgeschlossen werden. Vor über 30 Jahren wurde zum ersten Mal die Biotopkartierung in der Region durchgeführt. Durch die Erhebungen in den Jahren 2021 bis 2023 durch ein vierköpfiges Kartierteam konnte das Wissen über die erhaltenswerten Lebensräume des Landkreises auf den neuesten Stand gebracht werden. Über 3100 Biotopflächen mit einer Gesamtfläche von 1.500 Hektar wurden bei den jetzt abgeschlossenen Kartierungen erhoben. Für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind diese naturnahen Kleinode überlebenswichtig.

„Die neuen Daten sind für unsere tägliche Arbeit und für den Erhalt unserer Natur im Landkreis von unschätzbarem Wert“, erläuterte Johannes Wölfl von der Unteren Naturschutzbehörde. Auch Michael Stellmach aus der Abteilung Naturschutz am LfU stellt die Bedeutung der aktuellen Biotopkartierung heraus: „Nur mit dem Wissen über die aktuelle Naturausstattung im Landkreis können wir gemeinsam daran arbeiten, dieses besondere Schutzgut für künftige Generationen zu erhalten.“

Landwirte können über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten. Für Behörden und Naturschutzverbände ist die Biotopkartierung ferner die wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der schützenswerten Lebensräume. Landrätin Andrea Jochner-Weiß bestätigte die hohe Biotopausstattung im Landkreis und wies darauf hin, dass jährlich knapp 1,7 Millionen Euro Fördergelder an die Bewirtschafter gehen und ihr Landkreis auch in weiteren Kernaufgaben des Naturschutzes, wie etwa der Moor-Renaturierung, aktiv vorangeht.

Die Bandbreite der erfassten Naturoasen im Landkreis reicht von ausgedehnten Seenlandschaften über naturnahe Bäche und artenreiche Mähwiesen bis hin zu den bayernweit größten Nasswiesen und Moorkomplexen. Der Brachvogel, die gebänderte Heidelibelle, der Wiesenknopf-Ameisenbläuling, das Sumpf-Glanzkraut oder der Rauhaarige Alant gehören zu den seltenen Arten, die im Landkreis Weilheim-Schongau noch einen Lebensraum finden. Seit Anfang März sind die Ergebnisse der Kartierung über den UmweltAtlas Bayern für die Öffentlichkeit verfügbar. Ende März werden sämtliche Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück bei den letztjährigen Kartierungen ein Biotop neu erfasst oder aktualisiert wurde, schriftlich informiert.

In Teilbereichen des Landkreises werden die Kartierungsarbeiten in diesem Jahr noch fortgeführt. Die Veröffentlichung dieser Kartierungsergebnisse ist für Anfang 2026 geplant. Auf der Website des LfU ist eine Übersichtskarte hinterlegt, aus der zu entnehmen ist, für welche Teilbereiche des Landkreises nun die aktuelle Biotopkartierung abgeschlossen und veröffentlicht wurde. Gemäß Art. 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das LfU für die landesweite Durchführung der Biotopkartierung zuständig. Die Biotopkartierung erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume. Wiederholungskartierungen bringen die Daten auf den neuesten Stand. Das LfU koordiniert die Arbeiten bayernweit und stellt die Ergebnisse den Gemeinden und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Biotope werden von Fachleuten im Gelände erhoben und im Maßstab 1:5.000 in Luftbildkarten eingezeichnet. Rund vier Prozent der Landesfläche Bayerns außerhalb der Alpen sind seit Beginn der Biotopkartierung als ökologisch wertvolle Lebensräume erfasst und beschrieben worden.

-lawm- Bild: Christiane Mayr

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Drei neue
Moorprojekte

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Region Schwaben – Der Moorschutz in Bayern werde weiter gestärkt. Rund acht Millionen Euro fließen in den kommenden fünf Jahren in drei neue große Moorprojekte in Schwaben. Die neuen Projekte liegen im Gundelfinger- und Leipheimer Moos in den Landkreisen Dillingen an der Donau und Günzburg, im Dattenhauser Ried im Landkreis Dillingen an der Donau sowie im Gennachhauser Moor mit den Korbseemooren im Landkreis Ostallgäu.

Die drei neuen Moorprojekte:
Im Gundelfinger- und Leipheimer Moos setzt der Freistaat Bayern in den nächsten fünf Jahren rund 3,6 Millionen Euro ein, um in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband ARGE Donaumoos auf knapp 440 Hektar den Wasserhaushalt in den bayernweit bedeutsamen Wiesenbrüter-Lebensräumen zu optimieren. Im Dattenhauser Ried werden in Kooperation mit dem Zweckverband „Renaturierung Dattenhauser Ried“ auf einer Fläche von etwa 100 Hektar Wiedervernässungsmaßnahmen durchgeführt und wertvolle Lebensräume, wie Flachmoore oder Pfeifengraswiesen, optimiert. Hierfür stehen rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. In den zwei Moorgebieten Gennachhauser Moor und den Korbseemooren wird die Wiedervernässung von Hoch- und Niedermoorböden auf einer Fläche von rund 100 Hektar angestrebt. Durch eine Zusammenfassung beider Gebiete zu einem Projekt können Synergieeffekte genutzt und die Umsetzung erleichtert werden. Im Gebiet der Korbseemoore soll der Hochmoorkörper wieder vitalisiert werden, um dort bestehende Lebensräume und Arten zu erhalten. Für das Projekt werden rund 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Bayern verfügt insgesamt über rund 220.000 Hektar Moorflächen. Der Freistaat will diese Lebensräume noch besser schützen. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar wiederzuvernässen.

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Reichliche
Niederschläge

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Region Bayern – Insbesondere in den vergangenen Wintermonaten haben sich bayernweit die Wasserstände im Grundwasser deutlich erholt. Bayernweit weisen aktuell nur noch zehn Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen im Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern niedrige oder sehr niedrige Grundwasserstände auf – gegenüber rund 65 Prozent im März 2023. In den tieferen Grundwasser-Stockwerken zeigen 40 Prozent der Messstellen eine Niedrigwassersituation – gegenüber rund 70 Prozent im März 2023. Die Niederschlagssumme im bisherigen hydrologischen Winterhalbjahr (1.11.2023 bis 29.2.2024) beträgt für Nordbayern 396 Millimeter, das entspricht 155 Prozent vom Mittel 1971 bis 2000. Für Südbayern beträgt die Niederschlagssumme im bisherigen hydrologischen Winterhalbjahr 472 Millimeter, das entspricht 169 Prozent vom Mittel 1971 bis 2000.

Im Durchschnitt lagen in Bayern in den vergangenen drei Monaten je nach Region normale bis mäßig bzw. sehr feuchte Verhältnisse vor. Niederschläge im hydrologischen Winterhalbjahr (November bis April) wirken sich auf Grund der Vegetationsruhe und der geringen Verdunstungsverluste generell stärker auf die Sickerwasserraten und somit auf die Grundwasserneubildung aus als vergleichbare Niederschläge im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober). Die Niederschlagsmenge des Gesamtjahres 2023 lag in Bayern zehn Prozent über dem langjährigen Mittel von 1971 bis 2000.

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Kiebitz
ist der Vogel des Jahres

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Einst war der Kiebitz auf den Wiesen, Weiden und Äckern anzutreffen, doch längst ist der Feld- und Wiesenvogel mit seiner markanten Federhaube aus vielen Landschaften Deutschlands verschwunden. 2024 trägt der Kiebitz die Krone der Vogelwelt als „Vogel des Jahres“, doch gut steht es nicht um ihn. Bereits 1996 wurde der Kiebitz zum Vogel des Jahres gewählt, doch an seiner Gefährdung hat sich seitdem kaum etwas verändert. Ganz im Gegenteil, seine Lage hat sich sogar verschlechtert. Die massiven Einbrüche seiner Population sind schon seit längerem ein besorgniserregender Trend: Allein zwischen 1980 und 2016 ist seine Zahl um 90 Prozent zurückgegangen. Die Art gilt deshalb in Deutschland als stark gefährdet, 2015 wurde sie auf die internationale Rote Liste gefährdeter Vogelarten gesetzt.

Als Lebensraum bevorzugt der Kiebitz flache und offene Flächen mit niedrigwüchsiger Vegetation. Ursprünglich waren dies feuchte Wiesen oder Weiden. Hier fand er auch für sich und seine Küken genügend Nahrung. Mit dem Verschwinden und Trockenlegen seines Lebensraumes siedelte der Kiebitz um. Heutzutage findet der Großteil der Kiebitzbruten auf Ackerflächen statt, wo sie Gefahr laufen, bei der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung unbeabsichtigt zerstört oder gestört zu werden. Aber auch Fressfeinde und Gelegeräuber, wie der Fuchs, stellen ein großes Problem für den Bruterfolg dar, genauso wie Erholungssuchende und Hundehalter, welche die Tiere bei der Brut aufscheuchen. Kiebitze geben ihr Gelege auf, wenn sie mehrmals gestört werden, oder es werden erst gar keine Eier gelegt. Von diesen Störungen ist nicht nur der Kiebitz betroffen, sondern auch andere Wiesen- und Feldbrüter, wie beispielsweise die Feldlerche, der Wachtelkönig oder das Braunkelchen.

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Naturpark
Nagelfluhkette
um 7.300 Hektar erweitert

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Region Allgäu/Vorarlberg – Bayerns länderübergreifender „Naturpark Nagelfluhkette“ wächst. Um rund 7.300 Hektar Fläche wurde der bayerisch-österreichische Naturpark im Freistaat jetzt erweitert. Mit Unterstützung des Naturparks Nagelfluhkette e.V. wurde auf Initiative der Gemeinden Burgberg und Rettenberg das Gebiet in Richtung Osten, über das Illertal hinweg zum Gebirgsstock des Grünten und des Rottachbergs, erweitert. Einbezogen wurden außerdem Teile der Gemeinden Fischen, Blaichach und Ofterschwang sowie der Stadt Immenstadt. Für den bayerischen Teil weist der Naturpark nach der Erweiterung insgesamt eine Größe von über 32.000 Hektar auf, verteilt über zehn Gemeinden sowie der Stadt Immenstadt im Landkreis Oberallgäu. Etwa zwei Drittel des Naturparks Nagelfluhkette liegen im bayerischen Allgäu und ein Drittel im österreichischen Bregenzerwald. Gegründet wurde der Naturpark im Jahre 2008.

In Bayern gibt es 19 Naturparks. Diese sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 Hektar, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der naturverträglichen Erholung, der nachhaltigen Regionalentwicklung und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung und können auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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Der Fischotter,
die Fischerei
und die Biodiversität

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Region Oberpfalz – Die Jahresklausur des Landesfischereiverbands an der alle Präsidenten der sieben Bezirksfischereiverbände teilnahmen, diskutierte kürzlich im oberpfälzischen Falkenberg intensiv über den weiteren Umgang mit dem Fischotter. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entnahmeverordnung kassiert hat, bestehe für die Politik in drei Bereichen dringender Handlungsbedarf: Zusätzliche Unterstützung für betroffene Teichwirte, Änderung des Schutzstatus des Otters und Schutz der Fischbestände in Flüssen und Bächen.

Bayerns Teichwirte legten große Hoffnungen in die von Ministerpräsident Markus Söder vor der vergangenen Landtagswahl initiierte Fischotterverordnung, die im Frühjahr in Kraft trat. Seit der Aufhebung der Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof im November stehen sie nun wieder völlig im Regen. „Wir stehen wieder bei Null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen. Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei weitem nicht aus, um die Verluste zu decken. Wir können unsere Teiche schon seit langem nicht mehr normal bewirtschaften. Wie in der Landwirtschaft schon länger üblich, brauchen auch wir Teichwirte bis zu einer rechtssicheren Neuregelung einen Erschwernisausgleich für betroffene Betriebe. Andernfalls geben noch mehr Kollegen auf und die Teichwirtschaft in Bayern ist bald nur noch Geschichte“, betonte der für die Teichwirtschaft zuständige Vizepräsident des Landesfischereiverbands Alfred Stier.

Eines der größten Hindernisse für eine gesetzliche Entnahmeregelung für den Fischotter sei sein hoher und starrer Schutzstatus in der Europäischen Union. In Österreich sei beispielsweise der bundesweit günstige Erhaltungszustand festgestellt und dadurch sind dort Entnahmen zulässig. Im unmittelbar angrenzenden Bayern sei dies dagegen nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand bestehe. Die Otter in den Nachbarländern Tschechien, Österreich und Bayern bilden jedoch eine zusammenhängende Population, die seit längerem expandiere. „Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal! Unsere Teichwirte dürfen nicht länger dafür büßen, dass der Erhaltungszustand in Bayern zwar günstig, in anderen deutschen Bundesländern aber ungünstig oder nicht bekannt ist. Die EU muss endlich Möglichkeiten schaffen, Populationen von Wildtieren anhand ihrer tatsächlichen Verbreitung zu managen, unabhängig von Ländergrenzen“, monierte Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Parallel zu den aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, den Schutzstatus beim Wolf herabzustufen,
halten wir es für dringend erforderlich auch den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und entsprechend anzupassen. Wir hoffen hier auf eine starke und schnelle Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung“, ergänzte Präsident Axel Bartelt. Erste Gespräche mit Regierungsvertretern insbesondere am Rande der Grünen Woche in Berlin zeigten, dass die Politik die Dringlichkeit durchaus erkannt habe.

Schutz gefährdeter Wildfischbestände
Die Wiederausbreitung des Fischotters sei auf der einen Seite Zeichen einer erfolgreichen europäischen Artenschutzpolitik. Mittlerweile werfe dieser Erfolg aber auch deutliche Schatten. Der zurückgekehrte Fischotter bedrohe nicht nur die Teichwirtschaft, sondern auch Fließgewässer und deren Bewohner. Otter jagten beispielsweise gezielt Fische an neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen und Laichplätzen. Exemplarisch dafür stehe der Huchen, ebenfalls eine europarechtlich geschützte Art. Er kommt nur im Donaueinzugsgebiet vor, weshalb Bayern nationale Verantwortung für diese Fischart trage. Für ihn sei der Otter inzwischen eine ernste Bedrohung, wie aktuelle Studien aus Bayern und Österreich belegten. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer. Durch den absoluten Schutz des Fischotters breitet sich dieser rasant aus und andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten sind die leidtragenden. Hier ist das Gleichgewicht in der Natur und die Biodiversität regional bereits erheblich gefährdet“, resümierte Axel Bartelt.

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Keine
Gehölzfällungen
von 1. März bis 30. September

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Wer anstehende Gehölzfällungen und größere Schnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken erledigen möchte, muss den 1. März im Auge behalten. Denn ab dann gilt wie jedes Jahr das jahreszeitliche Verbot von Gehölzfällungen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Dementsprechend ist es in der Vegetationsperiode zwischen 1. März und 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche abzuschneiden und Bäume, die außerhalb des Waldes bzw. gärtnerisch genutzter Grundflächen oder außerhalb von Hausgärten stehen, zu fällen. Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte oder notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen, die nicht aufzuschieben sind. In üblichen Hausgärten dürfen Bäume ebenfalls das ganze Jahr über gefällt werden.

Gehölze, in denen Vögel nisten, dürfen nicht gefällt werden. Möglicherweise stehen im Einzelfall weitere Vorschriften einer Fällung entgegen – wie beispielsweise Bebauungspläne, Verordnungen zu Schutzgebieten oder Naturdenkmälern. Der Grund für diese Regelung im Bundesnaturschutzgesetz liegt in den zahlreichen Aktivitäten der Flora und Fauna von Frühjahr bis Herbst: Die ersten Weidenkätzchen und die Blüten der Obstbäume sind eine wichtige Nahrung für die Bienen. Oft brüten auch in den Zweigen viele Singvögel in einer Saison mehrmals hintereinander. Auf den Blättern, Nadeln und Zweigspitzen finden sich die Larven der Marienkäfer und auch so manche Schmetterlingsraupe, beispielsweise die des Großen Schillerfalters, des Segelfalters und des Trauermantels. In Spalten und Höhlen älterer Bäume leben Bilche, Fledermäuse, Spechte und Meisen, die hier ihre Jungen großziehen oder sich verstecken. Es ist wichtig, dass all diese Vorgänge möglichst ungestört ablaufen können. Denn die Zeit der Nahrungssuche, Vermehrung und Jungenaufzucht ist entscheidend für die Erhaltung der Artenvielfalt.

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Neue
Jagd-Verordnung
präzisiert das
Nachsuchewesen

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der auch für „Jagd und Staatsforsten“ verantwortlich ist, hat die Voraussetzung für die revierübergreifende Nachsuche durch anerkannte Nachsuchengespanne geschaffen. Als „Nachsuche“ bezeichnen Jäger das Verfolgen der Spur, die ein verwundetes Wildtier hinterlässt. Dafür werden speziell ausgebildete Hunde eingesetzt, um ein sicheres Auffinden des verletzten Tiers auch unter erschwerten Bedingungen und über lange Strecken sicherzustellen. Nachsuchenführer und Nachsuchenhund bilden ein Nachsuchengespann. Aiwanger: „Am 30. Dezember 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft. Mit ihr wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen. Hiermit wird ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.“

Nach den bisherigen Regelungen musste eine Nachsuche an der Jagdreviergrenze unterbrochen werden, falls keine Vereinbarung mit dem Jagdnachbarn getroffen war. Um den Grenzübertritt rechtssicher zu ermöglichen und Tierleid möglichst zu verhindern, schafft die neue Verordnung die Möglichkeit, dass Nachsuchengespanne behördlich anerkannt und mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden. Diese werden im Bedarfsfall künftig Reviergrenzen auch ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten dürfen, um keine Zeit zu verlieren und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen zu dürfen. Selbstverständlich werde der Nachbarrevierinhaber dann informiert und bekomme das erlegte Wild. „Für den praktischen Einsatz brauchen wir erfahrene, eingespielte Teams, die auch schwierige Situationen meistern. Ich rufe alle interessierten Nachsuchenführer dazu auf, sich um eine Anerkennung zu bewerben“, erklärte Aiwanger. Anträge auf Anerkennung sind ab bis 19. Januar 2024 möglich.

-stmwi- Bild: am

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Drei Wisente
aus dem Donaumoos
zogen nach Franken

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Keine Lust auf die neue Heimat:
Wisentkuh „Donauschnecke“ wollte nach der Ankunft in Oberfranken partout nicht aussteigen.

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Region Oberfranken – Im oberfränkischen Wildpark Hundshaupten gibt es wieder Wisente. Kurz vor Weihnachten sind drei Tiere aus einem Gehege im Donaumoos dorthin gezogen. Eine Aktion, die viel Vorbereitung bedurfte und am Ende nicht ganz so wie geplant lief – dank der beiden Kühe aus dem Moos. Mit „Donauschnecke“ und „Donina“ verließen zwei stattliche Wisentdamen das Areal beim Haus im Moos in Kleinhohenried. Beide haben der Herde im Donaumoos gemeinsam bereits zehnmal Nachwuchs beschert, zuletzt im August 2023. Daher war es keine Frage, dass der kleine Jungstier seine Mutter „Donina“ in die neue Heimat begleiten durfte. Mit der Ankunft der Tiere aus Oberbayern endete dort pünktlich zum Weihnachtsfest eine wisentlose Zeit.

Mehrere Jahre lang ließ der Landkreis Forchheim als Träger des Wildparks das Areal für die größten Landsäugetiere des Kontinents modernisieren. Dennoch wollten sich die beiden Kühe aus dem Donaumoos zunächst nicht mit ihrer neuen Heimat anfreunden. „Donina“ ließ sich beim Abtransport partout nicht dazu bewegen, in den Anhänger des Tierspediteurs zu steigen und verlangte dem Betreuerteam des Donaumoos-Zweckverbands viel Geduld ab. „In diesem Ausmaß hatten wir das noch nie“, so Dr. Johannes Riedl, der fachliche Leiter des Geheges, zu der mehrstündigen Prozedur. Den Transport der zweiten Kuh verschoben die Verantwortlichen daher auf einen anderen Tag, was deutlich besser klappte – dann allerdings in Hundshaupten alles andere als reibungslos verlief. Denn „Donauschnecke“ wiederum wollte am Zielort nicht aussteigen, obwohl dort ihre beiden Artgenossen aus dem Donaumoos bereits warteten. Erst nach längerer Eingewöhnung und mit viel Geduld klappte schließlich auch das.

-dmz- Bild: Reindl

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EU-Vorschlag
zur Absenkung
des Wolf-Schutzstatus

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Region Bayern – Die EU-Kommission strebt eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der „Berner Konvention“ an. Die „Berner Konvention“ aus dem Jahr 1979 ist ein völkerrechtlicher Vertrag und enthält unter anderem Regelungen zu Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen von über 700 Tierarten. Der Wolf ist dort derzeit als streng geschützt eingestuft. Der kürzlich erfolgten Erklärung ging eine europaweite Konsultation voraus, um aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden.

-stmelf-

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Moor-
bodenschutz

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Region Donaumoos – Es gehe vorwärts beim Moorbodenschutz in Bayern: Das Bayerische Landwirtschaftsministerium gibt grünes Licht für ein Praxisprojekt namens „StabiLand“ im Donaumoos. Damit sollen offene Fragen zu einer ackerbaulichen Bewirtschaftung mit erhöhten Wasserständen beantwortet werden. Auf bis zu 100 Hektar Fläche sammelt das Projekt Erkenntnisse aus der Praxis bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen mit erhöhten Wasserständen. Die Initiative zu diesem Projekt ging von Landwirten der Interessensgemeinschaft „Unser Donaumoos“ aus. In intensiv ackerbaulich genutzten Bereichen des bayerischen Donaumooses sollen dabei auf landwirtschaftlichen Pilotflächen Erfahrungen im Ackerbau bei angehobenen Graben- und Grundwasserständen gesammelt, mögliche Nutzungseinschränkungen und -änderungen evaluiert sowie Entwicklungsoptionen aufgezeigt werden. In das Projekt sind Flächen im gesamten bayerischen Donaumoos, bei denen eine Anhebung des Wasserstands möglich ist, einbezogen.

-stmelf- Bild: am

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Drei neue
Streuobst-
Großprojekte

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Region Bayern – Drei der größten Projekte im bayerischen Streuobstpakt mit einem Gesamtvolumen von über 7 Millionen Euro sind jetzt offiziell auf den Weg gebracht worden. Den Startschuss hat Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber im mittelfränkischen Marloffstein gegeben. Glauber betonte bei der Übergabe der Förderbescheide: „Streuobstwiesen sind Hotspots der Artenvielfalt und ein klares Bekenntnis zum Artenschutz. Streuobstwiesen sind auch ein wunderbarer Schatz für die Menschen und ihre Ernährung. Ob Äpfel, Kirschen, Zwetschgen oder Birnen – Die ganze Vielfalt des Streuobsts gedeiht in unserer bayerischen Heimat. Um diese Vielfalt zu schützen und zu fördern, hat der Freistaat mit den Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden, den Bauern, den Saftherstellern, Baumschulen, Gartenbauvereinen und vielen weiteren Akteuren den Streuobst-Pakt geschlossen. Mit den drei neuen Großprojekten nimmt der Streuobstpakt weiter Fahrt auf.“

„Als Unterzeichner des Bayerischen Streuobstpakts ist es unser Ziel, uns gemeinsam für diese artenreiche Kulturlandschaft im Freistaat einzusetzen. Hierfür nutzen wir die Stärken unserer Verbände in ihrer regionalen Vernetzung und fördern naturschutzfachlich wertvolle Streuobstwiesen, um deren Nutzung und Erhalt langfristig zu sichern. Das Fachwissen und die langjährige Erfahrung der drei Verbände werden wir bündeln und in den Verbänden sowie für die Bevölkerung zugänglich machen“, so Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Landschaftspflege Bayern (DVL) für das „Aktionsbündnis Streuobst“.

Das bayerische Umweltministerium fördert bis 2035 im Rahmen des „Bayerischen Streuobstpaktes“ mehr als 20 mehrjährige Streuobst-Großprojekte in allen bayerischen Regierungsbezirken. Die ersten zwei großen Projekte sind Anfang 2023 in Oberfranken angelaufen. Neu hinzugekommen sind jetzt das bislang größte Streuobstpakt-Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ in Kooperation der Verbände Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V., Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Deutscher Verband für Landschaftspflege Bayern e.V. mit einem Gesamtvolumen von etwa 5,1 Millionen Euro. Zentrale Projektbausteine sind praktische Umsetzungsmaßnahmen in Streuobstwiesen, der Aufbau von Strukturen zur langfristigen Betreuung der Streuobstbestände vor Ort sowie Weiterbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Mitmachaktionen für die breite Öffentlichkeit. Das Projekt „Streuobst für Mittelfranken“ des Landschaftspflegeverbands Mittelfranken wird mit rund 1,5 Millionen Euro unterstützt. Mit dem Projekt sollen Bürger für das Thema Streuobst begeistert werden, beispielsweise durch einen eingesetzten „Streuobstbotschafter“ und neue „Streuobstpfleger“ als lokale Ansprechpartner. Das Projekt „Mehr Baamaland für Frankens Mehrregion“ des Landschaftspflegeverbands Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim wird mit rund 600.000 Euro unterstützt. Durch Wissensvermittlung, Hilfestellung und modellhafte Umsetzungsmaßnahmen sollen die Bürger befähigt werden, die Streuobstbestände im Landkreis eigenständig zu erhalten und zu erweitern. Das Bayerische Umweltministerium unterstützt die drei Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt rund 6,5 Millionen Euro. Die Verbände tragen einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent.

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für Kulturlandschaft und Biodiversität. Um diese für Mensch und Natur so wertvolle Nutzungsform in Bayern zu bewahren, hat die Bayerische Staatsregierung am 18. Oktober 2021 mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen den „Bayerischen Streuobstpakt“ geschlossen. Bis 2035 sollen zusätzlich eine Million Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden. Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa.

-stmuv- Bild: am

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Bedeutung
der Rotwildfütterung
im Winter

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Region Miesbach – Bei einem Besuch in den Bayerischen Staatsforsten am Spitzingsee betonte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kürzlich die Bedeutung der Rotwildfütterung im Winter: „Artgerechte Winterfütterung gerade auch des Rotwildes nutzt den Tieren und dem Wald. Schäden am Wirtschaftswald können dadurch minimiert und trotzdem ein artgerechter Wildbestand erhalten werden. Die Bayerischen Staatsforsten betreiben sowohl Wintergatter als auch freie Fütterungen. In der Nähe dieser Futterstellen darf nicht gejagt werden, damit sich das Wild hier einfindet und Waldschäden vermieden werden.“

Aus verschiedenen Gründen ist die natürliche Wanderbewegung des Rotwilds im Winter aus den Gebirgen in die Flusstäler inzwischen nicht mehr möglich, beispielsweise durch Bebauung und Autobahnen. Im Gebirgsraum ist es daher bewährte Praxis, Rotwild in der Notzeit zu füttern. Die Rotwildfütterung Spitzing wurde bereits 1975 eingerichtet. Seit 2006 können Interessierte jedes Jahr ab der Woche vor Weihnachten die Schaufütterung besuchen. Gefüttert wird überwiegend mit Grassilage und Heu. Um Störungen zu vermeiden und dem Wild die notwendige Ruhe zu sichern, wird seit einigen Jahren ein Wildschutzgebiet während des Gatterbetriebs eingerichtet. „Das Wild ist in dieser Phase auf Ruhe angewiesen, um mit den Verhältnissen zurechtzukommen. Daher bitte ich alle, bei ihren Wintersportaktivitäten auf den ausgewiesenen Pisten und Wegen zu bleiben, damit das Wild nicht unnötig beunruhigt wird. Dadurch können die Bedürfnisse von Mensch und Tier in Einklang gebracht werden“, so Aiwanger.

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (2. v.l.) beim Besuch in den Bayerischen Staatsforsten am Spitzingsee

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Unlängst erfolgten im Süden Bayerns starke Schneefälle. In den Rotwildgebieten der Mittel- und Hochgebirge kann bei derartiger Witterung eine Notsituation für das Rotwild entstehen. Jagdrevierinhaber in Rotwildgebieten sind gefordert, darauf zu achten, ob durch den plötzlichen Wintereinbruch eine Fütterung notwendig ist. Aiwanger setzt sich für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wald und Wild ein: „Die Jagd steht öffentlich im Spannungsfeld zwischen Extrempositionen. Die einen werfen den Jägern vor, zu viel Wild zu erlegen. Die anderen sagen, die Jäger würden zu wenig Wild erlegen und damit zulassen, dass das Wild die Wälder schädigt. Ich bin für eine nachhaltige und ausgeglichene Bewirtschaftung des Waldes und der Wildbestände. Das bewährte, an Grund und Boden gebundene Jagdrecht muss beibehalten werden. Wir brauchen waldangepasste Wildbestände und einen Waldbau, der die Verjüngung des Waldes fördert, beispielsweise durch genügend Licht für die jungen Bäume. Wenn Jäger und Waldbauern vernünftig zusammenarbeiten, ist Wald und Wild am besten geholfen.“

-stmwi- Bilder: Neureuther

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Bayerns
Wäldern
geht es schlechter

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Region Bayern – Extremwetter, Trockenheit und Hitze: Die Wälder im gesamten Freistaat leiden 2023 besonders stark. Das geht aus dem aktuellen Waldbericht hervor, den Forstministerin Michaela Kaniber vorgestellt hat. „Die hohen Temperaturen und der geringe Niederschlag machen unseren Wäldern zu schaffen. Nur jeder zehnte Baum hat keine Schäden. Der Zustand der Waldbäume hat sich gegenüber dem Vorjahr leider wieder verschlechtert“, so die Ministerin. Kaniber zufolge stieg der mittlere Nadel-/Blattverlust aller Baumarten im Freistaat auf 26,0 Prozent an.

Neu in diesem Jahr sind die hohen Schadenswerte in den südlichen Regierungsbezirken. Während Mittelfranken mit einem mittleren Nadel- und Blattverlust von 29,1 Prozent – gefolgt von Oberfranken mit 28,1 Prozent – weiterhin an der Spitze steht, stiegen die Schäden in Niederbayern auf 25,9 Prozent und in Oberbayern auf 25,8 Prozent ebenfalls an. Hinsichtlich der Baumarten waren in diesem Jahr Kiefer und Fichte mit einem mittleren Nadelverlust von 31,1 Prozent – im Vorjahr 29,1 Prozent – beziehungsweise 25,1 Prozent – im Vorjahr: 23,4 Prozent – erneut besonders betroffen. Bei den Laubbäumen zeigen Buche (23,5 Prozent, Vorjahr: 19,8 Prozent) und Eiche (24,9 Prozent, Vorjahr 22,3 Prozent) im Vergleich dazu niedrigere Blattverluste. Geringere Schäden und damit eine vergleichsweise höhere Vitalität habe weiterhin die Tanne (22,7 Prozent, Vorjahr 18,9 Prozent).

Der Freistaat Bayern unterstützt die Waldbesitzer umfangreich durch Forschung, Beratung und Förderung in Rekordhöhe: Über 100.000 Hektar konnten schon umgebaut werden. Die Daten zum Waldzustand in Bayern basieren auf einer jährlichen Erhebung durch forstliche Sachverständige. Sie haben im Sommer über 17.500 Waldbäume an landesweit 452 Inventurpunkten begutachtet. Der Waldbericht mit den detaillierten Ergebnissen der Erhebung ist unter https://s.bayern.de/waldzustand ersichtlich.

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Rechtliche
Möglichkeiten
beim Wolf

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Region Bayern – Der Freistaat werde sich auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf einsetzen. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber im Anschluss an die Umweltministerkonferenz (UMK): „Almwirtschaft und Weidetierhalter sind wichtige Partner für Artenvielfalt und Lebensräume in der Kulturlandschaft. Sie brauchen beim Umgang mit dem Wolf volle Unterstützung. Die Beschlüsse der UMK können nur ein erster Schritt sein. Weitere Rechtsänderungen sind notwendig. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie macht den Weg frei für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Auch ein Einsatz bei der EU für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfs ist erforderlich. Wir werden beim Thema Wolf weiter Druck machen.“

Die Umweltministerkonferenz hat über das Thema Wolf und insbesondere über Vorschläge des Bundes beraten und dazu Beschlüsse gefasst. Daneben hat sich die UMK auf Antrag Bayerns gegen vom Bund geplante Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausgesprochen. Anlass dafür sind Pläne des Bundes, die im Rahmen der GAK Kürzungen von rund 290 Millionen Euro vorsehen. Dies würde in vielen Ländern zu Herausforderungen bei der Finanzierung zentraler Naturschutzprojekte führen. In Bayern wären davon beispielsweise der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege betroffen.

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Tierheim-
Förderrichtlinie
wird neu aufgelegt

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Region Bayern – Die Förderung von Tierheimen in Bayern wird deutlich erweitert. Jetzt treten die entsprechenden Änderungen der Neuauflage der bayerischen „Tierheim-Förderrichtlinie“ in Kraft. Im Rahmen des Förderprogramms bezuschusst der Freistaat u.a. Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen und im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

Mit der neuen Richtlinie wurden die Fördermöglichkeiten für Tierheime deutlich erweitert und vereinfacht. Beispielsweise sind Bau- und Sanierungsarbeiten künftig auch dann förderfähig, wenn sie nur mittelbar zur Verbesserung der Unterbringung von Heimtieren dienen. Dadurch können auch Bau- und Sanierungsarbeiten von Lager- und Waschräumen bezuschusst werden. Ferner sind nun auch Neu- und Anbauten von Tierheimen förderfähig. Auch die Fördermöglichkeiten von Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen wurden aufgenommen, so dass größere Geräte – wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler und Ausstattungen für Quarantäne- und Krankenstationen – gefördert werden können. Darüber hinaus wurde das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Die Antragstellung wird dadurch leichter und kann insbesondere unabhängig von einem Stichtag während des gesamten Kalenderjahres erfolgen. Damit sind auch noch in diesem Jahr Anträge möglich. Das Förderverfahren wird weiterhin einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut. Die neue Förderrichtlinie trat am 16. November 2023 in Kraft.

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Erstmals
100-prozentige
Förderung
für
Moorschutz
möglich

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Region Bayern – Projekte zur Wiederherstellung von Mooren können in Bayern künftig mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. „Klimaschutz durch Moorschutz ist ein zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Wir setzen beim Naturschutz auf Kooperation. Durch die neue Förderung wird das Tempo bei der Umsetzung bestimmt nochmals deutlich gesteigert. Moore sind ökologische Multi-Talente. Als Kohlenstoff-Tresore sind Moore für den Klimaschutz unverzichtbar. Moore halten das Wasser in der Landschaft zurück und sind ein großartiger Hotspot der Artenvielfalt“, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.

Im entwässerten Zustand setzen Moore schädliches Kohlendioxid in die Atmosphäre frei. Mit der nun in Kraft getretenen Änderung der Fördermöglichkeiten in den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien wirke das bayerische Umweltministerium dieser Entwicklung entgegen. Ziel sei es, bis zum Jahr 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorböden in Bayern zu sanieren und wiederzuvernässen. In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wiedervernässt werden. Insgesamt über 4.000 Hektar sind aktuell in der Umsetzung oder geplant. Daneben werden in der geänderten Richtlinie ab 2024 auch Landschaftspflegeverbände und Naturparks als wesentliche Partner des Naturschutzes noch besser gefördert. So unterstützt das bayerische Umweltministerium die knapp 60 Naturpark-Rangerinnen und -Ranger mit zukünftig 70.000 statt bisher 65.000 Euro pro Jahr und Ranger. Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Kommunen und Naturparke können die Zuwendungen bei den unteren Naturschutzbehörden beantragen und sich dort auch beraten lassen. Nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) wurden im Jahr 2022 rund 4.700 Maßnahmen gefördert und über 44 Millionen Euro ausgezahlt.

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Fischerei-
Förderprogramm

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Region Bayern – In Bayern hat die Fischereiwirtschaft eine lange Tradition. Rund 10.000 Familienbetriebe bewirtschaften seit Generationen die Gewässer im Freistaat. Neben der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln hat gerade auch die Teichwirtschaft eine enorme Bedeutung für Biodiversität und das Landschaftsbild. Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wurde nun ein neues Förderprogramm gestartet. Für die Förderung stehen EU- und Landesmittel in Höhe von 17,7 Millionen Euro bereit. Neben der Erhöhung der Förderbeträge pro Betrieb werde vor allem der Fördersatz für Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Wildtiere angehoben. Zukünftig werden zum Beispiel für Fischotterzäune oder Abwehrnetze gegen Kormorane 60 Prozent Zuschuss ausbezahlt. Schutzmaßnahmen seien aber nicht überall möglich oder wirtschaftlich sinnvoll.

Der „EMFAF“ ist das Nachfolgeprogramm des jetzt zu Ende gehenden Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). In den Jahren 2016 bis 2023 wurden in Bayern 861 Vorhaben mit einer Investitionssumme von insgesamt über 29 Millionen Euro bewilligt, mit einem Schwerpunkt im Bereich der Aquakultur. Knapp 72 Prozent aller Vorhaben wurden von Fischzucht- und Teichwirtschaftsbetrieben beantragt. Mit dem EMFF-Programm konnten in der vergangenen Förderperiode insgesamt 15 Millionen Euro Zuwendungen für überbetriebliche und betriebliche Vorhaben bewilligt werden. 75 Prozent davon stammen aus EU-Mitteln, 25 Prozent übernimmt der Freistaat. Neben den betrieblichen Investitionen wurde aus dem EMFF auch die Entwicklung von vier sogenannten Fischwirtschaftsgebieten (FLAG) gefördert, die besonders stark durch Teichwirtschaft geprägt sind. In Bayern waren das in der vergangenen Förderperiode die Landkreise beziehungsweise Fischwirtschaftsgebiete Tirschenreuth, Schwandorf, Ansbach und Aischgrund.

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Tierwohl-Preis
für Nutztierhalter

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Region Mühldorf am Inn – Lichtdurchflutete Ställe mit großzügigem Flächenangebot und Liegekomfort, beispielsweise auf eingestreutem Stroh, aber auch Weidegang und viele andere vorbildliche Managementmaßnahmen zum Wohl von Nutztieren – dafür stehe der „Bayerische Tierwohl-Preis für landwirtschaftliche Nutztierhalter“. Nun wurde die mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Auszeichnung verliehen, und zwar an den Betrieb Straßer aus Mühldorf (Landkreis Mühldorf am Inn), an den Betrieb Klöck aus Burggen (Landkreis Weilheim-Schongau) und den Betrieb Markstein aus Gattendorf (Landkreis Hof).

Seit dem Jahr 2014 wird der bayerische „Tierwohl-Preis“ vergeben. Die Auszeichnung bekommen Tierhalterinnen und -halter, die durch technische beziehungsweise bauliche Lösungen oder vorbildliche Managementmaßnahmen das Tierwohl in der bayerischen Landwirtschaft verbessern. Eine unabhängige Jury mit Experten und Praktikern aus Forschung, Verwaltung, Tierschutz und Berufsstand hat für den Preis 2023 unter 19 Bewerbern die drei Siegerbetriebe ausgewählt.

Der Betrieb Straßer erhält die Auszeichnung für artgerechte Aufzucht seiner Kälber zu sogenannten Fressern. Unter Fachleuten werden so Jungrindern im Alter zwischen sechs Monaten und einem Jahr bezeichnet. Die Jury hat das Stallkonzept mit Einstreu, aber auch viel Platz und Licht überzeugt; ebenso, dass Familie Straßer beim Weiterverkauf darauf achtet, dass die Tiere auch bei den regionalen Mastbetrieben Tierwohl erfahren.

Der Nebenerwerbsbetrieb Klöck konnte die Juroren durch den Umbau des alten Anbindestalls in einen tierwohlgerechten Stall für Mutterkuhhaltung mit Winterauslauf und saisonaler Weidehaltung für sich gewinnen. Die Rinder werden im Ort geschlachtet und direkt vermarktet. Das mache lange Transportwege entbehrlich und steigere die regionale Wertschöpfung. Dieses Konzept zeige, so die Jury-Begründung, dass auch Nebenerwerbsbetriebe bereit sind, die Tierhaltung fortzuführen und durch erhebliche Investitionen Tierwohl zu verbessern.

An den Betrieb Marktstein geht der Preis für seine artgerechte Schweinehaltung im Außenklimastall auf Stroh. Trotz unsicherer Zeiten habe die Familie einen Stallneubau gewagt und zum Wohl der Tiere sogar sichere Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft an den Nagel gehängt, heißt es in der Begründung der Juroren. Wo andere Betriebe aufgeben, habe Familie Markstein kräftig investiert – in die Ferkelaufzucht und -mast, in Ferienwohnungen und betriebseigenes Wirtshaus. Die Verarbeitung der Tiere über ortsansässige Metzger und das eigene Wirtshaus stärke die regionale Vermarktung und sorge für kurze Wege, einer der Grundsteine für das erfolgreiche Gesamtkonzept des Betriebes.

-stmelf-

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Raue Zeiten
für
wilde Hühner
Wanderausstellung informiert über bedrohte Raufußhühner

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Region Berchtesgadener Land – Die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Alpinium und Nationalpark Hohe Tauern konzipierte Wanderausstellung „Raue Zeiten für Wilde Hühner“ kommt ab 4. November ins Haus der Berge in Berchtesgaden. Raufußhühner wie Auerhuhn und Birkhuhn halten mit ihrem warmen Federkleid Minusgraden in kalten und schneereichen Bergwäldern stand, können mit karger Kost – wie Tannennadeln, Blättern und Knospen – überleben, haben ausdrucksstarke Paarungsrituale und leben ansonsten scheu und zurückgezogen im Verborgenen, sodass man sie nur äußerst selten zu Gesicht bekommt. Sie sind regionale Raritäten – die auch im Berchtesgadener Land eine ihrer letzten Vorkommen in Deutschland haben.

Über diese beeindruckenden Künstler der Anpassung und Tarnung, ihr Leben und ihre Besonderheiten informiert nun die Ausstellung im Haus der Berge bis Ende Januar 2024. Die Ausstellung startet mit der Eröffnung am 4. November 2023 ab 15:00 Uhr.

Sensible Zeit für Wildtiere
Da sich die Hühner vor allem zur kalten Jahreszeit von pflanzlicher Kost ernähren, die ihnen wenig Energie liefert, müssen sie gerade in den kurzen Wintertagen möglichst viele Nadeln und Pflanzenknospen aufnehmen, um ihren Tagesbedarf zu stillen. Mithilfe von verschluckten kleinen Steinchen im robusten Muskelmagen der Hühner wird die karge Nahrung zermahlen, sodass die Hühner selbst das letzte bisschen Energie daraus gewinnen können. So verbringen die Hühner die größten Teile des Tages damit zu fressen – um ansonsten gut versteckt und getarnt Energie zu sparen. Auch sind die Hühner gerade jetzt in den kalten und nahrungsarmen Monaten auf Ruhe und Störungsarmut angewiesen. Jedes Stören der Hühner etwa durch potenzielle Fressfeinde wie Füchse oder durch den Menschen bedeutet Stress und auch Energieverlust – entweder durch eine kräftezehrende Flucht oder weil sie wertvolle Zeit verlieren, die ihnen für die Nahrungsaufnahme fehlt. Wiederholte Störungen beispielsweise durch Wintersportler wie Skitourengeher oder Schneeschuhwanderer abseits der Wege können sich somit empfindlich auf das Überleben der Hühner auswirken, da sie ihre lebensnotwendigen Energiereserven mit der Winternahrung nicht mehr auffüllen können und somit verhungern. Auch ihre erfolgreiche Fortpflanzung im kommenden Frühjahr kann dadurch gefährdet werden – weil ihnen dann die für die Jungenaufzucht nötige Energie fehlt.

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Schutz und Gefährdungsstatus
Dabei ist das Überleben jedes einzelnen Raufußhuhnes heute wichtiger denn je. Denn Auerhuhn und Birkhuhn sind in Deutschland vom Aussterben bedroht und auch Haselhuhn und Schneehuhn sind stark gefährdet und extrem selten. Die Bestände sind in den bayerischen Alpen seit Jahrzehnten auf dem Rückzug. Grund hierfür sind neben den Störungen durch natursuchende Besucher insbesondere zu den sensiblen Dämmerungs- und Nachtzeiten unter anderem der Verlust und die Zerschneidung ihres Lebensraumes durch Klimawandel, den Rückgang der natürlichen Gebirgswälder, die Degradierung der Moore oder Eingriffe in das Gebiet durch den Tourismus. So werden die für die Raufußhühner geeigneten Rückzugsgebiete immer kleiner und die ohnehin kleinen Bestände isolieren sich mehr und mehr, sodass der für das Überleben der Art notwendige genetische Austausch zwischen den Beständen immer weniger gegeben ist.  Um den Raufußhühnern zu helfen und ihnen das Leben leichter zu machen, können Menschen gerade jetzt in der harten Winterzeit Rücksicht nehmen und Störungen vermeiden, indem sie sich auf Skitouren oder beim Schneeschuhwanderern in ihrem Lebensraum nur auf ausgewiesenen Wanderrouten bewegen, diese nicht verlassen und nicht Querfeldein und auf Trampelpfaden durch den Wald gehen. Auch sollte auf Touren zur Abenddämmerung, in der Nacht und dem Morgengrauen verzichtet werden. Weitere Informationen: www.nationalpark-berchtesgaden.bayern.de/infostellen/haus_der_berge

-labgl- Bilder: am

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Energiepflanze
Silphie
als blühende
Alternative zu Mais

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Region Bayern – Um die Nutzung von insektenfreundlichen Energiepflanzen wie der „Durchwachsenen Silphie“ in Biogasanlagen voranzubringen, hat das Bayerische Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein neues Förderprogramm mit dem Namen „Blütenbauer“ aufgelegt. Darüber hinaus mache der hohe Flächenertrag und die ökologischen Vorteile einer Dauerkultur die Energiepflanze Silphie für die Biogasproduktion interessant. Das Risiko für erodierte Böden oder aus dem Boden ausgewaschener Nährstoffe gehe zurück und die Bauern müssten weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen. Außerdem bereichert die Pflanze durch die lange Blüte von Juli bis September das Landschaftsbild und ist eine beliebte Bienentrachtpflanze. Versuche in Oberfranken hätten gezeigt, dass die Zahl der Arten und der Individuen von Insekten in Silphie-Beständen im Vergleich zu angrenzenden Mais- und Getreide-Flächen deutlich höher war. Es werde mit „Silphie“ nicht nur ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch zur Biodiversität sowie zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern, aber auch zum Schutz vor Erosion geleistet. Die Förderhöchstsumme je Antragsteller und Jahr beträgt 5.000 Euro. Derzeit wird die „Durchwachsene Silphie“ in Bayern auf rund 2.400 Hektar angebaut.

-stmwi- Bild: stmwi

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13.
Extrem
Wetter
Kongress

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Der ExtremWetterKongress (EWK) fand erstmals im Februar 2006 im Hamburger Geomatikum statt. Er ist damit der erste regelmäßige Kongress, der Spitzenforschung in den Bereichen Wetter und Klima sowie den interdisziplinär angrenzenden Fachbereichen in Form einer Dialogveranstaltung mit einer breiten Öffentlichkeit diskutiert und Wegbereiter der Klimakommunikation. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie und Expertinnen und Experten diskutieren mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gesellschaft, Medien, Kultur, Wirtschaft und Politik die neuesten Erkenntnisse zu Fragen der globalen Erwärmung und die sich in besonderer Weise durch diese verändernden Extremwetterereignisse sowie deren Folgen in allen betroffenen Bereichen. Der EWK erhielt 2022 mit dem „Outreach & Communication Award“ der Europäischen Meteorologischen Gesellschaft die höchste europäische Auszeichnung in diesem Bereich.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten sahen in ihrer Bestandsaufnahme beim 13. ExtremWetterKongress die Chance als verpasst an, mit relativ wenig Aufwand das Klimasystem zu stabilisieren. Der Klimawandel wird aus Sicht der Konferenzteilnehmer nun in großen Teilen ungebremst erfolgen, womit nicht mehr abwendbare massive Veränderungen auf der Erde zu
erwarten seien. 2023 stellt nach Ansicht der Experten das Jahr dar, in dem die Entwicklung der extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht habe, in dem es keine Möglichkeit mehr der Leugnung des Klimawandels und der menschlichen Ursachen gebe. Neben der dringenden Mahnung zum entschlossenen Klimaschutz mahnen die Wissenschaftler auch zum entschlossenen Handeln im Bereich der Anpassung und den nicht umkehrbaren Folgen einer weiteren globalen Erwärmung.

Vor dem Hintergrund rapide schmelzender Gletscher, brennender Wälder, dramatischer Überschwemmungen und extremer Hitzewellen wurde in Hamburg der 13. ExtremWetterKongress veranstaltet. Wissenschaftler ordneten die aktuellen Ereignisse ein, stellten neueste Ergebnisse ihrer Forschungen einer breiten Öffentlichkeit vor und gingen mit dieser in einen direkten und interaktiven Dialog. Im Rahmen des Kongresses stellte der Deutsche Wetterdienst als wissenschaftlicher Partner des ExtremWetterKongresses das neue Faktenpapier „Was wir 2023 über das Extremwetter in Deutschland wissen“ vor.

2023 sei für die Klimaentwicklung auf unserem Planeten eine Wendemarke. Nie zuvor waren die globalen Luft- und Wassertemperaturen so hoch, wie in diesem Jahr. Nie zuvor haben Hitzerekorde und Waldbrände ein solches Ausmaß erreicht wir 2023. Die um fünf bis sechs Grad höheren Wassertemperaturen im Mittelmeerraum haben für Rekordwerte bei der Verdunstung und den nachfolgenden Niederschlägen in Europa und Nordafrika gesorgt. Durch die Zufälligkeiten im chaotischen System der Atmosphäre kam es in Deutschland nicht zu den extremen Hitze- und Dürrephasen, wie sie in Südeuropa erlebt wurde. Neben den dringend notwendigen Maßnahmen zum Stopp eines weiteren Anstiegs der Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre sahen die Experten beim Kongress die ebenso dringende Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen in der Anpassung an die nicht mehr abwendbaren Folgen der massiven globalen Erwärmung. Erstmals halten saisonale Klimamodelle für die Jahre 2024 und 2025 das Überschreiten der 1,5-Grad-Grenze bei den globalen Temperaturen für möglich.

Tobias Fuchs, Vorstandsmitglied und Leiter des Geschäftsbereichs Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes: „Die schrecklichen Bilder der Unwetterkatastrophen in Griechenland, Bulgarien, der Türkei und in Libyen haben wir alle noch vor Augen. Die internationale Klimaforschung ist sich einig: Jede weitere Erderwärmung führt zu einer raschen Zunahme wetterbedingter Naturgefahren – wie zum Beispiel Hitzewellen, extreme Trockenheit, Starkregen oder Stürme und erhöht damit die Risiken für Mensch und Natur. Wir müssen uns deshalb besser auf die katastrophalen Folgen von Extremwetter wie Dürren, Waldbrände, Überflutungen vorbereiten. Wir müssen aber auch deren indirekte Wirkung auf Ernährungssicherheit, Trinkwasserverfügbarkeit und Artenvielfalt im Blick haben. Der Klimawandel hat – und das ist quantitativ belegbar – bei Extremwetter seine Finger im Spiel. Das zeigt unser neuer Bericht „Was wir 2023 über das Extremwetter in Deutschland wissen“. In Deutschland ist die Jahresmitteltemperatur seit 1881 um etwa 1,7 Grad angestiegen. Seit 1960 war hierzulande jede Dekade wärmer als die vorherige. Im Gesamtzeitraum 1881-2022 wurde es jedes Jahrzehnt 0,12 Grad wärmer, für den Zeitraum 1971-2022 lag die Erwärmungsrate schon bei 0,38 Grad Celsius pro Dekade. Hier kann man mit Messungen zahlenmäßig belegen, wie die Erderwärmung Fahrt aufnimmt.“

Mehr Hitzeextreme und Hitzewellen in Deutschland
Die Zahl heißer Tage mit einer Maximaltemperatur von mindestens 30 °C sei seit den 1950er Jahren von etwa drei Tagen im Jahr auf heute im Mittel neun Tage gestiegen, das heißt auf das dreifache. Am 20. Juli 2022 wurde während einer intensiven Hitzewelle in Hamburg-Neuwiedenthal eine Tageshöchsttemperatur von 40,1 °C gemessen. Noch nie wurden in Mitteleuropa Temperaturen über 40 °C gemessen. Die höheren Temperaturen im Sommerhalbjahr bei gleichzeitig abnehmenden Niederschlägen führten dazu, dass die Pflanzen zum einen früher mit der Verdunstung beginnen und zum anderen auch mehr verdunsten können. Das habe in der Summe zur Konsequenz, dass die Böden im Frühjahr schneller und im Sommer stärker austrocknen. Insgesamt beobachteten Agrarmeteorologen in den vergangenen 10-15 Jahren eine Zunahme trockener Frühjahre und Sommer. Gleichzeitig stelle man eine Zunahme der Winterniederschläge seit 1881 um 27 Prozent fest. Wärmere Sommer und längere Trockenphasen verstärkten auch in Deutschland das Risiko von Waldbränden. Deutschlandweit gemittelt gab es im Zeitraum 1961 bis 1990 rund fünf Tage im Jahr. Im Zeitraum 1991 bis 2020 waren es schon rund zehn Tage. Vier der letzten fünf Jahre waren von erhöhtem Waldbrandrisiko betroffen. Der Sommer 2023 verlief hierzulande vergleichsweise glimpflich.

Pariser Rahmenabkommen faktisch gescheitert
Prof. Dr. Jochem Marotzke, Direktor am Max-Planck-Institut für Meteorologie und Koordinierender Leitautor des Kapitels „Future global climate: scenario-based projections and near-term information“ im Sechsten Sachstandsbericht des IPCC sowie Mitherausgeber des Hamburg Climate Futures Outlook: „Die Veränderungen in Deutschland sind Folge des globalen Temperaturanstiegs. Wir müssen uns damit abfinden, dass die 1,5-Grad-Grenze überschritten werden wird. Damit ist das Pariser Rahmenabkommen in diesem Punkt faktisch gescheitert. Das bedeutet auch, dass es nur noch mit enormer Anstrengungen möglich sein wird, die Erwärmung unter der 2-Grad-Grenze zu halten. Wir sind aktuell eher auf dem Weg in eine 3-Grad-Welt bis zum Ende des Jahrhunderts. Am Beispiel des Ozonlochs sahen wir, dass ein wirksames internationales Abkommen erst nach zwanzig Jahren eine Wirkung im atmosphärischen System zeigte. Wir müssen verstehen, dass die Ereignisse von heute vor 20 Jahren im Klimasystem angelegt worden sind. Unser selbst entschlossenes Handeln heute wird also erst in zwanzig Jahren im Klimasystem Wirkung zeigen. Wir kommen damit in den kommenden 20 Jahren in Bereiche, in denen sich die Prozesse beschleunigen, sowohl was den Anstieg der Temperaturen angeht als auch die Entwicklungen bei extremen Wetterereignissen und beim Anstieg des Meeresspiegels. Um gerade auch die regionalen Folgen dieser Entwicklung präziser abschätzen zu können, brauchen wir noch leistungsfähigere Computer.“

Diplom-Meteorologe und Wettermoderator Sven Plöger: „Wir erleben einen gesellschaftlichen Zustand, der nicht dafür geeignet erscheint, die Probleme zu lösen, die wir auf diesem Planeten verursacht haben. Wir verdrängen, verharmlosen und beschönigen nach wie vor die aktuelle Lage auf der einen Seite, während wir die Lösungen auf der anderen Seite zerreden. Sich die Welt schönzureden und gleichzeitig möglichen Maßnahmen zur Stabilisierung des Klimasystems von vornherein eine Absage zu erteilen, ist keine Lösung, sondern Teil der Ursache des Problems, in dem wir stecken. Wenn auch unabsichtlich, haben wir das Klimasystem in die eine Richtung gesteuert, also haben auch wir das Steuerrad in der Hand, wieder in die andere zu lenken. Die Zeit ist aber begrenzt. Wir müssen schnell und entschlossen sein. Wenn eine kleine Zahl von Idealisten ihren Lebensstil ändert, ist das wunderbar, aber es wird nicht reichen. Es braucht also Ideen, um alle zum Mitmachen zu bewegen – um es klar zu sagen: Der Klimaschutz muss ein Jahrhundertgeschäft in einer auf dem sozialen und ökologisch Auge ertüchtigten Marktwirtschaft ohne Hyperkonsum werden. Hier ist die Politik aufgefordert, die dafür nach wie vor fehlenden Leitplanken endlich zu schaffen.“

Der Vorsitzende der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft (DMG) und Veranstalter des ExtremWetterKongresses, Frank Böttcher, unterstreicht die Notwendigkeit einer unideologischen Betrachtung der reinen Faktenlage. „Beenden wir die Illusion, wir hätten in den letzten 30 Jahren einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Viele haben viel getan. Wir sind aber sehr weit davon von einem Rückgang der Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre entfernt. Weiterhin steigen alle Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre an und mit ihnen erleben wir einen nie dagewesenen schnellen Anstieg der globalen Luft- und Wassertemperaturen, des Anstiegs an extremen Niederschlagsereignissen und einen massiven Rückgang der Eisflächen auf unserem Planeten. Die Erkenntnisse und Beobachtungen erfordern mehr Mut zur Realität. Das Pariser Rahmenabkommen ist faktisch gescheitert, weil immer weniger Länder daran glauben, dass immer mehr Länder die nötigen Maßnahmen wirklich ergreifen“, betonte Böttcher und verweist auf den Anstieg des globalen Kohlenstoffdioxids um 3 ppm auf 424 ppm binnen eines Jahres. „Wir machen uns die Dimensionen des Klimawandels immer noch nicht klar. Allein in den letzten zwölf Monaten haben wir einen zusätzlichen Meeressspielanstieg von rund 25 Zentimetern in Gang gesetzt. Eine globale Erwärmung von 1,5 Grad – wir sind jetzt bei 1,1 Grad – würde den Meeresspiegel um etwa elf Meter ansteigen lassen. Das passiert nicht bis zum Ende des Jahrhundert. Es ist aber nicht eine Frage des ob, sondern nur eine Frage des wann. Bei einer Erwärmung um drei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts erreichten man das Klimaniveau des „Pliozäns“ vor drei bis fünf Millionen Jahren. Man weiss aus dieser Zeit, dass der Meeresspiegel stabil war bei etwa 20 Metern über dem jetzigen Niveau“, so Böttcher.

Die Lösung sieht Böttcher in veränderten Leitplanken für Konsumentenentscheidungen: „Im Moment sind die Produkte besonders günstig, die unsere Lebensgrundlagen zerstören. Wenn wir als Gesellschaft die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch aufhalten und gleichzeitig eine freie Marktwirtschaft erhalten wollen, dann sehe ich in den Weg dorthin eher in einer sozialverträglich an die Emissionen von Treibhausgasen und den Ressourcenverbrauch gekoppelten Besteuerung und Förderung von Produkten und Dienstleistungen. Der Auftrag dafür liegt bei der Politik. Die Wissenschaft hatte die Aufgabe, die Erkenntnisse zu schaffen. Das hat sie getan. Jetzt muss die Politik ihrer Aufgabe nachkommen und die Leitplanken für unser Verhalten so gestalten, dass wir durch unser Verhalten unsere existentiellen Grundlagen auch erhalten“, resümierte Böttcher.

-am- Bild: ewk

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Zukunftsvertrag
zur Landwirtschaft

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Region Bayern – Bayerns Staatsregierung hat mit dem bayerischen Bauernverband im Rahmen eines Festakts im Kaisersaal der Münchner Residenz den Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern geschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber unterzeichneten den Vertrag für die Staatsregierung, der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner sowie die Landesbäuerin der Landfrauengruppe des Bayerischen Bauernverbandes, Christine Singer für den Bayerischen Bauernverband. „Bayern bekennt sich zu seiner starken, eigenständigen und bäuerlichen Landwirtschaft. Wir sind stolz auf unsere mittelständischen Familienbetriebe. Sie sind das Herzstück des ländlichen Raums und Grundlage der regionalen Ernährung, unserer Kulturlandschaft und unseres Wohlstands. Der Zukunftsvertrag ist ein richtungsweisendes Bekenntnis: Wir setzen auf regionale Lebensmittel – ob bio oder konventionell. Wir schützen landwirtschaftliche Nutzflächen und Eigentum. Wir wollen mehr Freiheit und Vertrauen und weniger Kontrollen und Bürokratie in der Landwirtschaft. Und wir stehen zur Tierhaltung, denn sie ist das Rückgrat der bayerischen Landwirtschaft. Insgesamt werden wir jährlich bis zu 120 Millionen Euro bereitstellen und entwerfen damit ein Gegenmodell zum Bund. Der Zukunftsvertrag ist auch ein Generationenvertrag. Darum unterstützen wir unsere Landwirte bei den Herausforderungen der nächsten Jahre und bieten dem Nachwuchs Perspektiven. Auch stärken wir Bildung, Forschung und Beratung. Gute junge Landwirte sind der Schlüssel zu einer guten Zukunft“, erklärte Söder.

Kern des Vertrags ist ein Zehn-Punkte-Programm mit insgesamt mehr als 60 Einzelmaßnahmen. Von der zukunftsfesten Weiterentwicklung von Tierhaltung und Pflanzenbau über Digitalisierung und Forschung bis hin zu Ernährung, Wassermanagement und Erneuerbaren Energien werden alle wichtigen Zukunftsthemen der bayerischen Landwirtschaft abgedeckt. Für die Umsetzung der im Zukunftsvertrag genannten Maßnahmen ist im Endausbau ein Mittelbedarf von bis zu 120 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

-stmelf- Bild: am

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Schatzkisten
der Artenvielfalt

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Region Bayern – Bayerische Streuobstwiesen sind Paradise der Biodiversität und fester Bestandteil der Kulturlandschaft. Mit mehr als 2.000 Sorten sichert der Streuobstanbau einen wahren Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Schon in den ersten zwei Jahren wurden Förderanträge für über 50.000 neue Streuobstbäume bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung gestellt. Der Erhalt der Streuobstwiesen sei nicht nur für die Umwelt und die Artenvielfalt von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die regionale Wirtschaft und die Versorgung mit hochwertigen Produkten aus der Region.

Als Teil des Streuobstpaktes unterstützt das Förderprogramm „Streuobst für alle“ Kommunen, Vereine und Verbände mit bis zu 45 Euro pro Streuobstbaum, damit sie diese kostenlos zur Pflanzung an Privatpersonen und Landwirte weitergeben können. Der Freistaat unterstützt ferner den Erhalt und die Pflege bestehender Streuobstbestände. So wurde in diesem Jahr der Förderbetrag im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) zu „Streuobst – Erschwerte Unternutzung“ auf 12 Euro je Baum erhöht. Voraussichtlich noch im laufenden September wird die investive Förderung für die Streuobstpflege starten.

Die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) organisierte „Aktion Streuobst“ verzeichnet dieses Jahr einen neuen Rekordanmeldestand mit bayernweit knapp 300 Veranstaltungen und leiste so einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Streuobstpaktes. Fach- und Forschungsprojekte unterstützen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Das große gemeinsame Ziel für dieses wertvolle Natur- und Kulturerbe sei eine Million zusätzliche Streuobstbäume in Bayern bis 2035. Weitere Informationen zum Bayerischen Streuobstpakt unter bayern-streuobstpakt.de

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Biotopverbund
in Bayern
soll stetig wachsen

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Region Bayern – Bayern weitet den Biotopverbund im Offenland erfolgreich aus. Dazu haben der Freistaat und die Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds eine Partnerschaft besiegelt. Ulrike Lorenz, Vorständin des Naturschutzfonds, erklärte: „Die Vereinbarung zum Biotopverbund ist im Jubiläumsjahr „40 Jahre Bayerischer Naturschutzfonds“ eine besondere Auszeichnung für die Naturschutzstiftung. Damit können künftig zusätzliche Projekte gefördert werden, die zur Entwicklung des Biotopverbunds beitragen.“ Konkret bringt der Naturschutzfonds von ihm verwaltete staatliche Naturschutzflächen und Stiftungsflächen – im Eigentum bzw. langfristig gepachtet – sowie durch den Naturschutzfonds geförderte Flächen Dritter ein. Ohne die Förderflächen handelt es sich bereits um einige hundert Hektar. Der weit überwiegende Teil resultiert aus den Förderprojekten. Dabei kommt den vielen Partnern des Naturschutzfonds eine große Bedeutung zu. So leisteten insbesondere die Kommunen, Verbände und Stiftungen einen großen Beitrag, um das gesetzliche Ziel beim Biotopverbund zu erreichen.

Der Biotopverbund sei das Netzwerk ökologisch wertvoller Lebensräume. Für Tiere, Pflanzen und Pilze soll es landesweit wieder mehr Naturflächen geben, die es den Arten erlauben, sich zwischen verschiedenen Lebensräumen auszutauschen. Ein intakter Biotopverbund könne das Überleben heimischer Arten in der bayerischen Kulturlandschaft dauerhaft sichern. Im Zusammenhang mit dem „Volksbegehren Plus“ wurde die Bedeutung des Biotopverbunds im Offenland gestärkt: Der Freistaat Bayern arbeite mit Verbänden, Stiftungen und Unternehmen kontinuierlich daran, das im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegte Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen. Es soll bis zum Jahresende 2023 mindestens zehn Prozent und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen. Bis 2030 sollen mindestens 15 Prozent des Offenlands im Biotopverbund sein. Die Bilanzierung weise bereits für 2022 einen Wert von 10,4 Prozent Biotopverbund aus, so dass das erste Zwischenziel dank des engagierten Mitwirkens zahlreicher Akteure sowie durch eine Vielzahl an Modell- und Förderprojekten, eine deutliche Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) und eine partnerschaftliche Beteiligung von Flächeneigentümern bereits erreicht wurde. Seit 40 Jahren setzt sich der Bayerische Naturschutzfonds – die Naturschutzstiftung des Freistaats – für mehr Artenvielfalt und Lebensqualität in Bayern ein. Der Bayerische Naturschutzfonds fördert Projekte zum Schutz sowie für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Bandbreite der geförderten Projekte ist groß – vom Druckkostenzuschuss bis hin zum länderübergreifenden Naturschutzgroßprojekt.

-stmuv-

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Streit
um den
Wolf

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Region Miesbach – Die Bayerische Landtagspräsidentin und Abgeordnete des Stimmkreises Miesbach, Ilse Aigner, warb noch im April bei Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir um die dringliche Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus, nachdem abermals gerissene Schafe und Rehe im Grenzgebiet ihres Stimmkreises zum benachbarten Tirol gefunden worden waren. Vier Monate später ließ Özdemir nun durch seine Staatssekretärin ausrichten, dass eine Dialogreihe ins Leben gerufen wurde. Die Herabsetzung des Schutzstatus allerdings werde nicht umgesetzt.

„Landwirtschaft und Naturschutz gehen Hand in Hand. Ohne unsere Almwirtschaft würden viele – auch europarechtlich streng geschützte – Lebensräume unweigerlich verloren gehen. Die Biodiversität ist in Gefahr, wenn der Bestand der großen Beutegreifer nicht reguliert wird“, betonte Aigner. Schließlich seien Almen und Alpen aufgrund ihrer schieren Größe und des oftmals starken Gefälles schlicht nicht mit sogenannten Herdenschutzmaßnahmen zu sichern. Auch wegen des verstärken Tourismus im Almgebiet könnten Zäune und Hütehunde keine Lösung zu sein. „Aus Angst vor Wolfsrissen werden Almbauern ihre Almen früher oder später nicht mehr bewirtschaften. Die ökologische Vielfalt der Almen hat offenbar zu wenig Lobby – der Wolf hingegen zu viel“, fürchtet Aigner.

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Ilse Aigner betont: „Landwirtschaft und Naturschutz gehen Hand in Hand“

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Auch die diesjährige Hauptalmbegehung am Sudelfeld – an der Arzmossalm – konnte den Bundeslandwirtschaftsminister offenbar nicht davon überzeugen, sich aktiv mit der Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus für die Almwirtschaft einzusetzen. Stattdessen setze man im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf die sogenannte „Dialogreihe Wolf“. Ein Format, bei dem gemeinsam mit anderen Akteuren das Vertrauen der Landwirte in den Naturschutz gestärkt werden solle.

-am- Bild: bia

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Innovative
Forschung
zu Zukunftsthemen
der Landwirtschaft

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Region Bayern – Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft stehe vor gewaltigen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Eine der größten davon ist der Klimawandel. Dessen Auswirkungen auf Wälder und Felder sind unübersehbar, beispielsweise durch Trockenschäden an Bäumen oder deutliche Ertragseinbußen bei landwirtschaftlichen Kulturen. Vor diesem Hintergrund wird praxisrelevante Forschung immer wichtiger.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat nun für dieses Jahr 26 Forschungsvorhaben ausgewählt und dafür insgesamt ein Fördervolumen von elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Forschungsvorhaben werden an den drei Bayerischen Landesanstalten für Landwirtschaft (LfL), für Wein- und Gartenbau (LWG) und für Wald und Forstwirtschaft (LWF) durchgeführt – oftmals gemeinsam mit den Bayerischen Staatsgütern sowie Hochschulen und Universitäten. Ferner werde der Wissensaustausch zwischen Forschern und der Praxis gefördert, unter anderem im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Agri.

Die ausgewählten Forschungsvorhaben betreffen die Bereiche Öko-Landbau, Biodiversität und besonders auch den Ressourcenschutz. Letzterer steht in diesem Jahr im Fokus, rund 30 Prozent der Mittel fließen in Projekte zum Schutz natürlicher Ressourcen. Zu den Schwerpunkten zählen aber auch Tierwohl, Tiergesundheit, Digitalisierung und Klimaanpassung. Im Bereich Landwirtschaft befasse sich die Forschung beispielsweise mit der Verringerung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Das Wassermanagement sei ebenso ein Thema wie innovative, tiergerechte Haltungssysteme für Rinder bei maximalen Wohlfühlstandards und Weidehaltung. Forstwissenschaftler beschäftigen sich unter anderem mit trockenheitstolerantem Eichen-Saatgut und der Frage, wie sich ein aus Amerika eingeschleppter Pilz an Latsche und Spirke ausbreitet.

Die nachwachsenden Rohstoffe seien ebenfalls ein breites Feld der Untersuchungen: Etwa, wie sich sogenannte Nasskulturen – beispielsweise Schilf, Rohrglanzgras und Wiesengras – aus moorbodenschonender Bewirtschaftung in der Papier- und Kartonagenherstellung nutzen lassen. Oder, wie Mähgut aus Straßenbegleitgrün alternativ verwertbar sei. Auch Agroforstsysteme – die Kombination von Ackerbau und Forstwirtschaft – werden weiter erforscht.

-stmelf- Bild: am

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Pferde-
Zehnerzugtreffen
2023

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Region Miesbach – Zu einem besonderen Highlight für Pferdefreunde traf man sich in Hundham. Zum zweiten Mal fand dort ein internationales Pferde-Zehnerzugtreffen statt. Es kamen die bekanntesten Fahrer aus Deutschland und Österreich ins Leitzachtal, um Ihre prächtigen Gespanne zu präsentieren. Das Zehnerzugtreffen begann mit der Aufstellung rund um Hundham. Anschließend gingen die Gespanne auf Ihre Fahrt durch die Ortschaft und präsentierten sich auf dem Paradeplatz rund um die Leonhardikapelle.

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-am- Bild: am

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Wiederherstellung
des Rappenalpbachs
beginnt

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Region Unterallgäu – Am Rappenalpbach nahe Oberstdorf beginnen demnächst die Wiederherstellungsarbeiten. Dafür trafen sich kürzlich Vertreter von Wasserwirtschaftsamt, unterer Naturschutzbehörde, der Gemeinde Oberstdorf, der Alpgenossenschaft und der ausführenden Baufirma für erste Absprachen vor Ort. Seit den Arbeiten am Wildbach hat sich das Bachbett in Teilbereichen weiter eingegraben. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gewässersohle wieder anzuheben, um die Wiederherstellung des naturnahen Wildbachsystems mit breiten Umlagerungsflächen und einem verzweigten Verlauf einzuleiten. Hierfür sind unter anderem der weitgehende Rückbau der Dämme, das Einbringen von Totholz und Bäumen als Querriegel sowie die Verlagerung von Kies ins Bachbett vorgesehen. All diese Maßnahmen sollen bewirken, dass mitgeführtes Geschiebe sich ablagert und damit die gewünschte Gewässersohle erreicht wird.

Vier Arbeitswochen wurden dafür angesetzt. Durchgeführt werden die Maßnahmen auf einer Länge von 1,6 Kilometern, beginnend am unteren Teil des Baches. Flankierend zur Durchführung der Wiederherstellung wurden regelmäßige Rücksprachen zwischen Wasserwirtschaftsamt, unterer Naturschutzbehörde und Alpgenossenschaft vereinbart. Landrätin Baier-Müller zeigte sich erleichtert bezüglich des nahenden Baubeginns: „Ich bin sehr froh, dass wir nun starten können. Vor allem im Hinblick auf Starkregenereignisse, die im Rappenalptal insbesondere im Juli und August immer wieder stattgefunden haben und die Schonzeit der Fische, die im Oktober beginnt, ist es wichtig, dass wir dem Bachlauf in diesem günstigen Zeitfenster wieder Raum schaffen“, betonte sie am Rande des Vororttermins.

Um die Überschwemmungsgefahr durch Schmelzwasser für die Unterlieger zu reduzieren, wurden bereits im Jahr 2022 vor Wintereinbruch Sofortmaßnahmen veranlasst. Dabei wurden an sieben Stellen punktuelle Dammöffnungen durchgeführt, um dem Bachlauf mehr Raum zu geben. Im Juli diesen Jahres haben Alpgenossenschaft und Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich zum weiteren Vorgehen geschlossen, auf dem die nun beginnenden Maßnahmen beruhen. Die Maßnahmen wurden durch die Fachbehörden des Freistaats Bayern konzeptioniert. Nun hat die Alpgenossenschaft ein Unternehmen mit der Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen beauftragt.

-laua- Bild: Florian Vogel

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Muster-
verordnung
zum Schutz
freilebender Katzen

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Region Bayern – Mit einer aktualisierten Musterverordnung und FAQ’s unterstützt das bayerische Umweltministerium die zuständigen Behörden vor Ort dabei, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, um das Tierwohl bei herrenlosen freilebenden Katzen zu verbessern. Das Umweltministerium bietet den Kommunen beratende Unterstützung an. Ferner sei es sinnvoll, örtliche Tierheime oder Tierschutzvereine in die Maßnahmen einzubinden. Nach § 13b des bundesweit geltenden Tierschutzgesetzes können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Maßnahmen zum Schutz und zur Verminderung der Zahl freilebender Katzen treffen. Diese Ermächtigung wurde in Bayern auf die Kreisverwaltungsbehörden – Landratsämter und kreisfreie Städte – übertragen. Denn vor Ort könne am besten beurteilt werden, ob Maßnahmen wie etwa die Einschränkung des unkontrollierten freien Auslaufs von unkastrierten Katzen oder eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen erforderlich seien.

Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist, dass in einem auszuweisenden Gebiet eine hohe Anzahl herrenloser Katzen lebt, die erhebliche Leiden oder Schäden haben. Bayern fördert außerdem Vorhaben zur Eindämmung der Vermehrung herrenloser Hauskatzen durch Kastration nach der Förderrichtlinie Tierheime (FöR-TH). Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit Mittel von rund zwei Millionen Euro verfügbar.

-stmuv- Bild: am

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Jährliche
Waldzustandserhebung

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Region Bayern – Wie gesund sind die Wälder eigentlich? Antwort auf diese Frage gibt die jährliche Waldzustandserhebung (WZE). Auch in diesem Jahr erfassen speziell geschulte Teams im Auftrag der Bayerischen Forstverwaltung die Vitalität der Bäume im Freistaat. An 449 Inventurpunkten begutachten Expertenteams in den kommenden Wochen rund 17.000 Bäume. Dabei erfassen sie den Nadel- beziehungsweise den Blattverlust und weitere Schädigungen, wie beispielsweise Insekten- und Pilzbefall oder Stammverletzungen. Ein Schwerpunkt der Erhebung liegt auch in diesem Jahr auf den Kiefernwäldern und der Baumart Eiche, für die zusätzliche Inventurpunkte angelegt wurden. Alles in allem werden die Ergebnisse der Erhebung zeigen, welche Folgen die wochenlange Trockenheit im Jahr 2022 für die heimischen Bäume hat. Die Waldzustandserhebung wird in Bayern seit 1983 durchgeführt. Die Ergebnisse der Aufnahmen zeigen über Jahrzehnte, wie sich der Gesundheitszustand der Wälder entwickelt. Weiterführende Informationen: https://www.lwf.bayern.de/boden-klima/waldzustandserhebung/index.php

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Verbesserung
des Wasserhaushalts
 in ländlichen Regionen

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Region Bayern – In Bayerns Dörfern soll Regenwasser künftig lieber im Boden versickern als in der Kanalisation verschwinden. Es sollen die Themen Rückhalt und Verbesserung der Speicherfähigkeit von Wasser im Siedlungsbereich zu einem Schwerpunkt in der Dorferneuerung werden. Die Begrünung möglichst vieler Flächen verbessere die klimatische und ökologische Situation und damit die Lebensqualität. Der Bau von unterirdischen Pufferspeichern, sogenannten Rigolen, zur langsamen Versickerung von Oberflächenwasser und von Zisternen zur Aufnahme von Regenwasser und dessen Nutzung in Trockenphasen werde nun ebenfalls verstärkt über die Ämter für Ländliche Entwicklung angeregt und gefördert. Ein Erfolgsfaktor sei auch hier das Konzept der Dorferneuerung aus Information, Aktivierung und Beteiligung der Bürger. In ländlichen Kommunen könne ferner die umgebende Landschaft in die Planungen mit einbezogen werden.

Die landesweit sieben Ämter für Ländliche Entwicklung betreuen derzeit 1.436 Dorferneuerungen in 2.200 Ortschaften. Die Ländliche Entwicklung leiste wichtige Beiträge zum Ressourcenschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Ein Schwerpunkt liege in der Verbesserung des Wasserhaushalts der ländlichen Regionen. Mit vielfältigen Ansätzen und Instrumenten in der Initiative boden:ständig, der Integrierten Ländlichen Entwicklung, der Flurneuordnung dem Förderprogramm „FlurNatur“ könnten maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume entwickelt werden.

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Bienenschutz
auf Bayerns Fluren

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Region Bayern – Es summt und brummt auf Bayerns Feldern und Wiesen. Landwirte fördern die Artenvielfalt in Feld und Flur, oft in Zusammenarbeit mit lokalen Imkern. Daraus entstehen gezielte Projekte zum Schutz der Insekten. Kürzlich wurden die drei besten Partnerschaften im Rahmen des Wettbewerbs „Landwirte.Imker.Miteinander“ ausgezeichnet. Mit dem ersten Preis und 3.000 Euro Preisgeld wurden Margit Ziegler aus Merkershausen und Annette Seehaus-Arnold aus Burglauer im Landkreis Rhön-Grabfeld ausgezeichnet. Die Landwirtin und die Imkerin arbeiten seit 2017 im Rahmen des Projekts „BiogasBlühfelder Rhön-Grabfeld“ zusammen. Die Partnerschaft zeigt laut Jury in beispielhafter Weise, dass auch konventionell wirtschaftende Betriebe die Agrar- Ökosysteme durch den Anbau des „Veitshöchheimer Hanfmixes“ deutlich stärken können. Denn im Hanfmixfeld sammeln neben Honigbienen auch 57 Wildbienenarten, von denen 18 auf der Roten Liste Bayerns stehen, Nektar und Pollen. Am Projekt beteiligen sich 60 landwirtschaftliche Betriebe mit 130 Hektar Anbaufläche. Sie zeigen: Biodiversität und Biogaserzeugung lassen sich perfekt kombinieren.

Den mit 3.000 Euro dotierten zweiten Platz erhielten die Imkerin Ramona Pfister und der Landwirt Holger Lenz aus Abtswind im Landkreis Kitzingen. Die Imkerin betreut derzeit 23 Bienenvölker und knapp drei Hektar Streuobstfläche. Holger Lenz bewirtschaftet bienenfreundlich einen Bioland-Betrieb mit 110 Hektar, davon sieben Hektar Dauergrünland sowie Klee und Luzerne auf 40 Hektar, eingebettet in eine vielfältige Fruchtfolge. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung des Blühangebots für alle Insekten und damit mehr Biodiversität in der Region. Beide Partner legen Wert auf die regionale Vermarktung, ganz nach dem Motto „Aus der Region für die Region“.

Das Projekt „Biobienen im Bioweinberg“ der Familie Heindel aus dem Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wurde mit dem dritten Platz ausgezeichnet und erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro. Die Familie bewirtschaftet ein Weingut in Ipsheim. Zusammen mit dem Imkerverein Oberer Ehegrund, der in den Weinbergen einen Bienenstand aufgebaut hat, wird vorbildlich demonstriert, wie moderner, ökologischer Erwerbsweinbau, Insektenschutz und Bienenhaltung miteinander harmonieren. Durch vielfältige, blütenreiche Begrünungen in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen werde die Bodenstruktur verbessert und der Humus vermehrt. So werde auch wertvoller, differenzierter Lebensraum geschaffen, was die Artenvielfalt nachhaltig stärke. Informationen zum Veitshöchheimer Hanfmix gibt es unter www.lwg.bayern.de/hanfmix

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Mücken-
monitoring
weiter ausgebaut

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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsministerium lässt verstärkt prüfen, in welchem Umfang sich in Folge des Klimawandels gebietsfremde Stechmückenarten im Freistaat verbreiten. „Bayern hat sein Monitoring gebietsfremder Stechmücken in diesem Jahr auf insgesamt sechs neue Standorte ausgeweitet. Im Fokus steht dabei insbesondere die Asiatische Tigermücke, die unter Umständen Erreger von Krankheiten wie Dengue-, Zika- oder West-Nil-Fieber verbreiten kann. Der Klimawandel und die Globalisierung bringen neue gesundheitliche Herausforderungen. So wird es immer mehr Stechmückenarten im Freistaat geben, die bei uns eigentlich nicht beheimatet sind und Infektionskrankheiten übertragen können. Dafür müssen wir gewappnet sein. Wir hatten zunächst in einer Pilotphase verschiedene Fallentypen getestet, mit denen das Vorkommen gebietsfremder Stechmücken in Bayern überprüft werden soll. Nach dem Abschluss dieser Phase haben wir in den vergangenen beiden Monaten an sechs in Bayern verteilten Standorten Mückenfallen aufgestellt, um Stechmücken zu fangen und Vorgehensweisen zum Umgang mit Tigermücken zu erarbeiten. Die Fallen werden dann im Herbst wieder abgebaut und die Daten bis Ende des Jahres ausgewertet“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Die entsprechende Machbarkeitsstudie läuft seit 2022 unter Federführung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Bei der Standortplanung wurden auch Orte einbezogen, an denen es im Jahr 2022 bereits einzelne Funde der Asiatischen Tigermücke gab. Diese wurde in den vergangenen Jahren vereinzelt in Bayern gefunden. Zuvor konnte sie sich bereits in Südeuropa und Deutschland entlang des Rheingrabens etablieren. Man erkennt die Asiatische Tigermücke an ihrer auffälligen schwarz-weißen Musterung. Neben schwarz-weiß geringeltem Körper und Beinen trägt sie eine weiße Linie, die mittig von Kopf bis Brustkorb verläuft. Außerdem ist die Tigermücke im Vergleich zu einheimischen Mücken deutlich kleiner und aggressiver. Asiatische Tigermücken sind auch am Tag aktiv.

Professorin Claudia Traidl-Hoffmann, Sonderbeauftrage für Klimaresilienz und Prävention, erklärte: „Im Zuge des Klimawandels werden sich bisher gebietsfremde Stechmückenarten, die Infektionserkrankungen übertragen können, weiterverbreiten. In den letzten Jahren haben Vektorvermittelte Erkrankungen zugenommen.“ Unter Vektorvermittelten Krankheiten versteht man Infektionskrankheiten, bei denen die Erreger beispielsweise durch Mücken oder Zecken übertragen werden. Professorin Dr. med. Caroline Herr, Amtsleitung Gesundheit am LGL, ergänzte: „Schutz vor Mückenstichen und einer potenziellen Übertragung von Infektionen bietet zum Beispiel ein geeignetes Mückenschutzmittel, das regelmäßig auf Haut und Kleidung aufgetragen wird, ebenso das Tragen von langer und heller Kleidung.“ Untypisch oder auffällig erscheinende Mückenexemplare können zur morphologischen Bestimmung sowohl an das LGL als auch an den „Mückenatlas Deutschland eingesendet werden.

-stmgp- Bild: am

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Pflanzenkohle
für den
Klimaschutz

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Region Bayern – Die Erzeugung von hochwertiger Pflanzenkohle aus Biomasse könnte einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Speicherung von Kohlendioxid und damit zum Klimaschutz leisten. Um tiefere Erkenntnisse über Stoffströme, Absatz und Beteiligungsmöglichkeiten zu sammeln, ermöglicht das bayerische Agrarministerium nun die Förderung von sechs Pyrolyse-Demonstrationsanlagen. Mit der jetzt veröffentlichten neuen Förderrichtlinie können ab 1. September Investitionen in die Anlagen gefördert werden. Die erzeugte Pflanzenkohle, die den Qualitätskriterien des European Biochar Certificate (EBC) entsprechen muss, lasse sich sowohl in Produkten der Tierernährung und Kosmetik als auch im Bereich der Bodenvitalisierung und vielem mehr nutzen.

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Fischotter
darf
bejagt werden

Jäger müssen viele Voraussetzungen und Bedingungen einhalten

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Region Bayern – Zum 1. August 2023 wurden in Bayern jagd- und naturschutzrechtliche Änderungen und Neuerungen vorgenommen, die es seitdem ausschließlich den Jägern erlauben, den Fischotter zu bejagen und zu töten. Dabei muss der Jagdausübungsberechtigte im jeweiligen Jagdrevier aber vorher eine Vielzahl von Voraussetzungen prüfen und darf Jagdhandlungen erst aufnehmen, wenn er hinter jede einzelne Voraussetzung einen Haken setzen und diese als erfüllt sehen kann. Nachdem bereits zum 01. Mai die naturschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Bejagung des bislang streng geschützten Fischotters erlassen wurden, folgte nun die Bekanntgabe der sogenannten Gebietskulisse, also der Gebiete in Bayern, in denen die Bejagung des Otters seit dem 1. August zugelassen ist.

Gleichzeitig wurden jetzt auch die jagdrechtlichen Voraussetzungen für die Bejagung des Fischotters, der bislang ganzjährig von der Jagd zu verschonen war, geschaffen. Die bislang geltende ganzjährige Schonzeit wurde dabei in eine ganzjährige Jagdzeit abgeändert. Ebenso wurde auch die Verwendung der Nachtsichttechnik zugelassen. So dürfen bei der Jagd auf den Fischotter künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden. Es gelten hier dieselben Voraussetzungen wie bei der Schwarzwildjagd. Die nun zulässige Bejagung des Fischotters ist dabei aber an eine ganze Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die der jeweilige Jäger vollständig beachten muss, bevor er Jagdhandlungen gegen den Fischotter aufnehmen darf. Der Jäger muss erlegte Fischotter in seiner Streckenliste eintragen. Würde ein Fischotter außerhalb der Vorgaben des Naturschutzes erlegt, wäre das ein Verstoß, der zum Verlust des Jagdscheins führen kann.

-lasad-

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Ein
neues Zuhause
für Fledermäuse

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Zwergfledermaus „Pipistrellus pipistrellus“

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Region Neuburg-Schrobenhausen – Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird der Fledermausschutz großgeschrieben. Bei einer besonderen Aktion werden nun Quartiere für Fledermäuse im Stadtwald Neuburg geschaffen. Seit den 1990er Jahren kümmern sich Naturschutzbehörden und Ehrenamtliche um die kleinen Säugetiere. Insgesamt 18 verschiedene Arten wurden seitdem nachgewiesen, darunter das Große Mausohr und die Zwergfledermaus. Dennoch sind sie aus vielerlei Gründen in ihrem Bestand bedroht. Neben Nahrungsmangel, verursacht durch Insektensterben, und Lichtverschmutzung, ist ein weiterer wichtiger Faktor der Quartiermangel. Denn Fledermäuse benötigen für jede Jahreszeit viele verschiedene Unterkünfte. Sie sammeln sich im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter jeweils in unterschiedlichen Quartieren, teilweise sogar getrennt nach Geschlecht. Diese Quartiere sind aber mittlerweile Mangelware. Baumhöhlen und -spalten, alte Dachstühle und Gebäudespalten nehmen ab und stellen die Flugkünstler vor ein Problem. Dem möchte man nun im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vorbeugen und rüstet mit künstlichen Fledermauskästen nach. Je nach Größe und Material können diese die verschiedenen Ansprüche der einzelnen Arten nachbilden, sodass sie in Zukunft wieder häufiger in der Dämmerung zu sehen sein werden.  Im August findet eine Aktion statt, bei der freiwillige Helfer Fledermauskästen in zwei bis drei Meter Höhe an Bäume montieren. Hierfür stellt die Stadt Neuburg an der Donau einen Bereich im Stadtwald zur Verfügung. Hier können die Kästen ungestört hängen und von Fledermäusen besiedelt werden.

-land-Bild: Dr. Andreas Zahn

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Wiesenknopf-
Ameisenbläulinge
am Chiemsee

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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

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Region Rosenheim – Entlang der Uferwege am Chiemsee sowie in den angrenzenden Wiesen lassen sich derzeit Schmetterlinge beobachten. Unter den bekannteren und durchaus häufigeren sind das Tagpfauenauge, der Kleine Fuchs oder einer der hierzulande größten Tagfalter, der Schwalbenschwanz. Mit etwas Glück sieht man sogar den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Ebenso wie sein nächster Verwandter, der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, zählt er aufgrund seiner ganz besonderen Fortpflanzungsbiologie sicher zu den ausgefalleneren Schmetterlingsarten. Ganz wichtig für das Vorkommen dieser Falter ist nämlich zunächst das Vorhandensein des Großen Wiesenknopf. Ohne die zu den Rosengewächsen zählende Pflanze gäbe es den Falter nicht.

Die ausgewachsenen Schmetterlinge fliegen die tiefroten Blütenköpfe gezielt an, um hier Nektar zu saugen, aber insbesondere auch, um an den oft noch nicht ganz aufgeblühten Blütenständen ihre Eier abzulegen. Bereits nach acht Tagen schlüpfen die kleinen Raupen und ernähren sich zunächst von den Blütenköpfen. Nach gut zwei Wochen lassen sie sich dann zu Boden fallen, um hier von Knotenameisen aufgesammelt und in deren Bau getragen zu werden. Dies ist die zweite wichtige Voraussetzung für das Vorkommen dieser Bläulingsarten. Durch das Absondern von sogenannten Botenstoffen wird die Raupe von den Ameisen als Nestinsasse toleriert. Die Raupe selbst ernährt sich nun räuberisch von der Ameisenbrut. Nach mehreren Monaten verpuppt sich die dann propper gewachsene Schmetterlingsraupe, um nach insgesamt elf Monaten als vollentwickelter Schmetterling den Ameisenbau zu verlassen, da die Tarnung jetzt nicht mehr greift. Der Fortpflanzungszyklus beginnt nun von neuem.

„Es freut mich sehr“, so der Gebietsbetreuer für den Chiemsee, Dirk Alfermann, „dass der Schmetterling in den letzten Jahren auch an einigen Stellen entdeckt wurde, wo er bisher nicht bekannt war.“ Dies zeigt, dass die extensive Bewirtschaftung der Streuwiesen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms, speziell auch hier für diese Falterarten, ihre Wirkung zeigen. Die besonders artenreichen Streu- und Pfeifengraswiesen werden erst ab dem 1. September gemäht, wofür die Landwirte zusätzlich entlohnt werden. Darüber hinaus nehmen die Gemeinden Rücksicht beim Wegeunterhalt und der Randstreifenmahd. Besonders erfreulich ist, dass in manchen Bereichen sogar der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu finden ist. Er ist noch mal deutlich seltener und gilt sogar als stark gefährdet. Beide Arten haben in Bayern sowie im Nachbarland Baden-Württemberg ihren Verbreitungsschwerpunkt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und auch darüber hinaus, woraus eine besondere Schutzverantwortung für den Erhalt dieser europaweit gefährdeten und geschützten Arten resultiere. Im „Natura 2000-Gebiet Chiemsee“ sei diese dank naturschutzfachlicher Wiesenbewirtschaftung und rücksichtsvoller Wegeunterhaltung gegeben.

-laro- Bild: Dirk Alfermann

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Neue
Natur-App

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Region Bayern – Die digitale Welt bietet viele Chancen – auch für den Naturschutz und das Naturerleben. Kürzlich wurde nun der neueste digitale Naturbegleiter für Bayern in Form einer Natur-App vorgestellt. Die Funktionen der App machen Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erlebbar. So präsentiert die App interessante Orte in der Natur und hilft dabei, heimische Arten zu erkennen. Die Informationen umfassen bayernweit 80 Gebiete und Touren, über 900 sehenswerte Ziele und 1.000 Steckbriefe zu Tieren, Pilzen oder Pflanzen. Das Programm gibt außerdem Tipps, wie man sich in sensiblen Gebieten verhalten sollte. Wenn zu bestimmten Jahreszeiten Besucherregeln in Gebieten oder auf Routen gelten, wird darauf über zeitlich dynamische Ampelfarben oder per Push Nachricht in der App aufmerksam gemacht. Mit Hilfe von Texten, Kartendarstellungen, visuellen und auditiven Effekten kann die App bei der Recherche, etwa zur Planung von Tagestouren, vorab und auch im Gelände helfen. Im Gelände werden die Nutzer aktiv per GPS-Ortung gelenkt. Somit ist immer bekannt, wo man sich aktuell befindet. Daneben kann die App auch offline genutzt werden. Die App steht kostenlos zum Download über den Apple- und Android-App-Store zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.naturdigital.bayern.de

-stmuv-

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Respekt
vor Wildtieren:
Verhalten bei Wanderungen

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Region Bayern – Der Sommer ist bereits im vollen Gange und so auch die Wandersaison. Leider freut sich auf diese Saison nicht jeder. Vor allem Wildtiere werden oft durch Wanderer gestört, die früh morgens oder spät abends noch unterwegs sind, um den Sonnenauf- oder untergang sehen zu können. Ein weiteres Problem sind Wanderer, die auf dem Gipfel Feuer machen oder übernachten. Denn die Wildtiere haben sich an die Nutzung der Landschaft durch den Menschen angepasst und sind daher zu Zeiten aktiv, in denen die geringste oder sogar keine Störung zu erwarten ist. Aber nicht nur der Mensch wird zu den frühen und späten Uhrzeiten gemieden. Auch Fressfeinde, wie der Steinadler, sind früh am Morgen und spät am Abend aufgrund fehlender Thermik nur selten unterwegs. Daher nutzen Wildtiere oft die frühen und späten Dämmerungszeiten für alle überlebenswichtigen Tätigkeiten, um der Gefahr durch Fressfeinde zu entgehen. Werden die Tiere hierbei regelmäßig gestört, führt dies aufgrund des Fluchtverhaltens zu einem erhöhten Energieverbrauch, den sie erst wieder ausgleichen müssen. Im schlimmsten Fall kann es so auch zum Tod der Tiere kommen. Dies ist besonders bei selten gewordenen Arten, wie den Raufußhühnern, tragisch, da hier jedes Individuum zum Erhalt der Art benötigt wird. Das Birkuhn ist in seinem Bestand stark gefährdet und das Auerhuhn ist mittlerweile sogar vom Aussterben bedroht.

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Wer eine Wanderung planen möchte, ohne einen negativen Einfluss auf die Umgebung zu haben, ist nicht vor 7:00 Uhr und nicht nach 19:00 Uhr am Berg unterwegs. Wer einen Sonnenaufgang oder -untergang betrachten möchte, kann in einer Berghütte übernachten. Das Lagerfeuer ersetzt man einfach durch den warmen Platz am Kachelofen der Berghütte.

-laro- Bilder: am

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Neugestalteter
Natur-Themenweg
mit Bewegungselementen

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Region Garmisch-Partenkirchen – Im Wandergebiet „Garmisch-Classic“ soll, ausgehend von den Bergstationen Alpspitzbahn und Kreuzeckbahn ein neuer Themenweg „Natur & Bewegung“ entstehen. Er löst den bisherigen Erlebnisweg ab und setzt mit der heimischen Natur einen neuen thematischen Schwerpunkt. Das betonten Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Christian Neureuther bei der Übergabe des Förderschecks für das Projekt. „Das Wandergebiet Garmisch-Classic wird um ein weiteres Highlight reicher. Der neue Weg soll Informationen über die heimische Tier und Pflanzenwelt vermitteln und gleichzeitig Gäste zu mehr Bewegung motivieren. Dazu werden Natur-Inhalte mit individuellen Bewegungselementen kombiniert. Wir wollen, dass sich Kinder und Erwachsene in der freien Natur austoben können und dabei gleichzeitig etwas lernen. Ich freue mich, dass wir mit der Felix-Neureuther-Stiftung einen prominenten Partner für das Projekt gefunden haben. Ich bin mir sicher: Der Themenweg Natur & Bewegung wird eine Erfolgsgeschichte“, so Glauber. Felix Neureuther betonte: „Unser Ziel muss sein, Kinder und Erwachsene draußen an der frischen Luft zu mehr Bewegung zu motivieren. Die wunderschöne Natur rund um die Alpspitze ist dabei der perfekte Ort, um Bewusstsein zu schaffen und zu motivieren.“

Der alpine Themenweg integriert Bewegungselemente und kognitive Übungsanleitungen der Initiative „Beweg dich schlau!“ der Felix-Neureuther-Stiftung, wobei die Übungen immer eine thematische Brücke zum jeweiligen Naturthema schlagen. Das Projekt wird vom Umweltministerium mit 143.500 Euro gefördert. Empfänger der Fördersumme ist die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen.

-stmuv- Bild: stmuv

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Weichenstellung
für mehr
Klimaschutz
durch Moorbodenschutz

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Region Bayern – Intakte Moore sind natürliche CO2-Speicher und für den Klimaschutz unverzichtbar. Sie haben eine besondere biologische Vielfalt und sind Lebensräume unterschiedlichster Artengemeinschaften und tragen zur Wiederherstellung eines natürlichen Landschaftswasserhaushalts bei. Bayern als moorreiches Land stelle sich seiner Verantwortung und habe sich ambitionierte Ziele im Bereich Klimaschutz durch Moorbodenschutz gesetzt. 2018 hat Bayern mit dem „Masterplan Moore“ den Moorbodenschutz auf eine breite und solide Basis gestellt. Die drei Umsetzungsinstrumente Moorwildnis-, Moorwald- und Moorbauernprogramm sind im Klimaschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung fest verankert. Der Freistaat Bayern setze dabei auf Kooperation aller Beteiligten und auf Freiwilligkeit. In der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 wurde das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorböden zu sanieren und wieder zu vernässen. Als Zwischenziele sollen 20.000 Hecktar gemäß Moorbauernprogramm bis zum Jahr 2029, 10.000 Hecktar im Vertragsklimaschutz Niedermoore und 2.000 Hecktar im Donaumoos klima- und moorbodenschonend bewirtschaftet werden. In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wieder vernässt und damit wichtige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung gewonnen sowie Herausforderungen identifiziert werden.

-bsr- Bild: am

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Lebensraum
für seltene
Tier- und Pflanzenarten

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Region Günzburg – Aufgrund seiner historischen Nutzung als offene Riedlandschaft mit Streuwiesen auf Niedermoortorf und Futterwiesen auf Auenböden hat sich im Naturschutzgebiet „Taubried“ eine besondere Artenvielfalt entwickelt, die es zu schützen gilt. Bereits seit 2003 ist das ca. 59 Hecktar große „Taubried“ zwischen Ellzee und Wiesenbach im Landkreis Günzburg  als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Um die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes, die seither stattgefunden hat, zu dokumentieren und somit auch beurteilen zu können, fanden 2020 botanische und zoologische Erfassungen statt. Diese Ergebnisse sollen nicht nur den Naturschutzverbänden und Behörden zur Einordnung dienen, sie sollen auch die Öffentlichkeit auf die Besonderheit des Gebietes hinweisen und Grundlage für die Vermittlung der Zusammenhänge zwischen bedrohten Arten und einer zielführenden Bewirtschaftung für deren Erhalt dienen.

Kürzlich trafen sich unter anderem Bewirtschafter und Flächeneigentümer sowie Jagdpächter und Naturschutzverbände zur Vorstellung der Zustandserfassung im Naturschutzgebiet Taubried. Ziel der Veranstaltung war in erster Linie darüber aufzuklären, welche besonderen Arten in diesem Lebensraum zu finden sind, was für deren Schutz von Vereins- und Behördenseite getan wird und wie jeder Einzelne zum Erhalt des Gebietes beitragen kann. Felix Vogt-Pokrant, zuständig für die Ausweisung und Betreuung von Naturschutzgebieten an der Regierung von Schwaben, erläuterte die Ergebnisse der Zustandserfassung. Zu den seltenen und wertgebenden Pflanzenarten im „Schatzkästchen“ Taubried gehören beispielsweise die Europäische Trollblume und verschiedene Orchideen. Bei den schützenswerten Insekten stellte Vogt-Pokrant unter anderem ein besonderes Artenpaar vor, welches nur in Koexistenz erhalten bleibt und auf die dortigen Feuchtwiesen angewiesen ist – der Randring Perlmuttfalter und seine Wirtspflanze, der Schlangenknöterich. Der orange gemusterte Schmetterling ist laut bayerischer Roter Liste stark gefährdet und legt seine Eier ausschließlich an dieser Pflanze ab. Dort schlüpfen dessen Raupen, die allerdings mit der Mahd abgeräumt werden. „Deshalb ist das Prinzip der Streifenmahd des Landschaftspflegeverbandes Günzburg dort so erfolgreich. 2020 wurden auf den Feuchtwiesen im Taubried über 200 Exemplare gesichtet, was selbst die Forschenden in Staunen versetzte“, betonte Felix Vogt-Pokrant.

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Randring-Perlmuttfalter

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Der Grund, dass manche Naturschutzgebiete überhaupt bewirtschaftet werden müssen, liegt in der Kulturlandschaft begründet. Gerade durch die historische Nutzung von Flächen als Wiesen und Weiden haben sich vielfältige Strukturen entwickelt, an die wiederum viele Arten angepasst sind. Werden die Flächen nicht weiterhin extensiv landwirtschaftlich genutzt, wachsen erst Sträucher und später Bäume. Das vielfältige Nutzungsmosaik verschwindet und damit auch die Artenvielfalt.

Timo Albrecht, Fachkraft zur Umsetzung von Moorschutz an der Regierung von Schwaben, erläuterte, warum Moorschutz auch Klimaschutz bedeute und warum es so wichtig sei, Moore zu renaturieren. Um individuelle Möglichkeiten mit den einzelnen Grundstückseigentümern zu finden, möchte er mit den einzelnen Personen in den Dialog kommen. Judith Kronberg, Biodiversitätsberaterin an der Unteren Naturschutzbehörde, erläuterte die Fördermöglichkeiten einer extensiven Bewirtschaftung über das Vertragsnaturschutzprogramm. Ferner werden die Grundstücke des Landkreises Günzburg im Naturschutzgebiet im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet, was Stefan Koralewska, Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbands Günzburg darlegte. Julia Sing, Projektmanagerin der Stiftung Kulturlandschaft Günztal stellte das „Taubried“ in den Zusammenhang des Biotopverbunds Günztal.

-lagz- Bild: Eberhard Pfeuffer

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Waldpakt

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Region Kelheim – Vor mehreren tausend Waldbesitzern und Vertretern aus der gesamten Branche haben der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsministerin Michaela Kaniber zusammen mit den forstlichen Verbänden den „Waldpakt für Bayern“ unterzeichnet. Söder würdigte den Pakt als einzigartigen Schulterschluss für die Zukunft der bayerischen Wälder: „Bayern ist Waldland. Wald ist prägend für die Seele unseres Landes. Mit dem Waldpakt mit den Waldbesitzern geben wir ein klares Bekenntnis zu unserer Lebensart und zum Eigentum. Er schafft die richtige Balance aus Schützen und Nützen unserer Wälder. Wir wollen kein Stilllegen von Flächen und kein Verbot von Holzheizungen. Denn Holz ist unser nachhaltiger und natürlicher Rohstoff. Es ist wichtig, dass unser Wald zum Klimawald umgebaut wird, aber mit den Waldbesitzern und nicht gegen sie. Sie sind die besten Klimaschützer und haben unsere volle Unterstützung verdient.“

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Sensible
Zeit
für bedrohte Hühner

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Region Berchtesgadener Land – Derzeit befindet sich wieder die Brut und Aufzuchtzeit vieler Vögel in vollem Gange – darunter auch die seltenen Raufußhühner, die unter anderem noch im Alpenraum vorkommen. Federn in Tarnfarben von den Nasenlöchern bis zu den Zehen, ein kräftiger Muskelmagen der, zusammen mit absichtlich verschluckten Steinchen, karge Nahrung wie Nadeln, Knospen, Blätter oder Triebe zermahlen, um daraus die wenigen Nährstoffe zu gewinnen, auffällige Paarungsrituale im Frühjahr und naturgegebene Feder-Schneeschuhe im Winter – das sind die heimischen Raufußhühner.

Bedrohte Anpassungskünstler und Meister der Tarnung
Raufußhühner sind geschützte Arten, die in Deutschland extrem selten – und im Fall von Auerhuhn und Birkhuhn vom Aussterben bedroht – sind. Außerhalb des Alpenraums gibt es nur noch wenige und teils voneinander isolierte Vorkommen etwa in den Mittelgebirgen wie dem Bayerischen Wald oder der Rhön. Im Berchtesgadener Land kommen mit Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn und Alpenschneehuhn alle vier in Deutschland heimischen Arten noch vor und machen den Landkreis zu einem wichtigen Refugium und einem der letzten Rückzugsorte der Raufußhühner in Deutschland und Mitteleuropa.

Raufußhühner sind an extreme, karge und kalte Lebensbedingungen angepasst, sehr scheu und leben zurückgezogen. Neben dem Verlust ihres Lebensraumes macht ihnen der besonders in den vergangenen Jahren immer stärker werdende Freizeitdruck zu schaffen. So ist ihr Lebensraum – in den Gebirgslagen bis auf 2500 Meter – für viele unternehmungslustige Menschen eine idyllische naturnahe Landschaft, ein Skiparadies oder ein reizvoller Pfad abseits der Wege. Dabei sind Raufußhühner nicht nur Meister der Anpassung an extreme Lebensbedingungen, sondern auch Meister der Tarnung. Viele sind ihnen schon bei Wanderungen begegnet, ohne sie bemerkt zu haben. Denn die Raufußhühner haben als einzigen Schutz vor potenziellen Räubern ihre Tarnung aus einem an die Umgebung angepassten Federkleid, Regungslosigkeit und das Leben in der Verborgenheit – deswegen begeben sie sich meist in Deckung, noch bevor der Mensch sie sieht.

Am ehesten sieht man sie zur Balzzeit, vereinzelt den ein oder anderen balzenden Auerhahn, der zu dieser Zeit mit Adrenalin und Testosteron vollgepumpt ist, sodass er versucht, alle potenziellen Rivalen, denen er in seinem Revier begegnet, mit Drohgebärden zu verscheuchen. Das können dann auch Menschen sein. Hier ist es wichtig, Abstand zu halten und nicht stehen zu bleiben, da dies als zusätzliche Provokation empfunden wird und den Hähnen noch mehr lebenswichtige Energie abverlangt. Ansonsten bekommen Menschen Raufußhühner aber eher nicht zu Gesicht. So kann jemand beim Wandern am Berg oder im Wald bereits ein Huhn gestört haben, ohne dass sich dessen bewusst zu sein. Werden sie außerdem plötzlich und für sie unvorhergesehen im Gebiet überrascht – etwa durch Wanderer abseits der Wege, Radler oder Skitourengeher, flüchten sie. Dabei bedeutet jede Störung für die Tiere Stress und Energieverlust – lebenswichtige Energie, welche die Hühner aufgrund ihrer kargen Nahrung nur sehr begrenzt zur Verfügung haben und die sie für Ihr Überleben und ihre Fortpflanzung bräuchten. Auerhühner reagieren auf Störungen abseits markierter und regelmäßig begangener Wege besonders empfindlich – sie merken sich diese Gefahrenstelle und meiden sie dann oft dauerhaft oder wandern in weniger geeignete Gebiete ab. Das hat zur Folge, dass ihr ohnehin nur noch kleiner und teils zersplitterter Lebensraum weiter schrumpft.

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Neben dem Winter ist besonders die bis in den Juli und teilweise August andauernde Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen eine besonders störanfällige und kritische Zeit für die Raufußhühner. Hier legt die Henne in eine versteckte auf dem Boden gescharrte Mulde ihre Eier, die sie etwa einen Monat bebrütet – nur während der Dämmerung verlässt sie zur Nahrungssuche das Nest. Die geschlüpften Jungen sind zwar Nestflüchter und können sofort selbstständig laufen, sind aber noch nicht flugfähig und von der Henne abhängig. So müssen sie die ersten Wochen von der Henne immer wieder gewärmt werden, weil sie ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig regulieren können. Leider stirbt ein großer Teil der Jungen in den ersten Monaten, etwa durch extremes Wetter, eine zu feuchte Witterung, durch Störungen oder durch Fressfeinde.

Nähert sich in dieser äußerst sensiblen Zeit ein Fressfeind, oder etwas, das von der Henne für einen solchen gehalten wird, bleibt sie während der Brut möglichst lange auf ihrem Nest sitzen und flüchtet erst spät von ihrem Gelege. So kann ein auffliegender Vogel etwa bedeuten, dass sich eine Henne unfreiwillig von ihrem Gelege oder ihren Küken trennt und sie schutzlos zurücklässt. Dabei kann sie vortäuschen verletzt zu sein. Sie schleppt sich zum Beispiel mit hängendem Flügel davon, um von ihrer Brut oder von ihren Küken abzulenken und den Fressfeind wegzulocken. Auch dann bedeutet jede Bedrohung und jede Flucht den Verlust wertvoller Energie und Zeit, welche die Henne zur Nahrungssuche bräuchte oder zum Wärmen und zum Schutz ihrer Jungen.

Menschen können gerade in dieser sensiblen Zeit Rücksicht nehmen, wenn sie sich beim Wandern oder Bergradeln im Lebensraum der Raufußhühner bewegen und die ausgewiesenen Wanderrouten nicht verlassen, nicht Querfeldein oder auf Trampelpfaden durch den Wald gehen, Hunde anleinen und nicht unnötig lärmen. Zusätzlich hilft es, nicht in der Dämmerung oder im Morgengrauen unterwegs zu sein. So können die letzten Vorkommen der faszinierenden Anpassungskünstler geschützt werden. Damit diese besonderen Tiere überleben können.

-labgl- Bilder: am

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Moorschutz

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Region Bayern – Der Moorschutz in Bayern soll weiter gestärkt werden. Zum Erhalt und zur Verbesserung der einzigartigen Lebensräume startet beispielsweise der Landkreis Wunsiedel mit Unterstützung des Bayerischen Umweltministeriums ein Förderprojekt. Das Projekt stärke die Moorachse Häuselloh – Breiter Teich – Wunsiedler Weiher, die den bedeutendsten Komplex an Moorgebieten in Oberfranken bilde. Hier wurden bereits 2020 für den Erwerb des Breiten Teichs Fördermittel in Höhe von über 350.000 Euro bereitgestellt. In den kommenden Jahren sollen Flächen angekauft werden, anschließend Gräben verschlossen und ein naturnaher lichter Moorwald geschaffen werden. Bayern verfügt insgesamt über rund 220.000 Hektar Moorflächen. Der Freistaat will diese Lebensräume noch besser schützen und es sollen bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar wieder vernässt werden.

-stmuv- Bild: am

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Garten-
und Blumentage
begeisterten
in Tegernsee

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Region Tegernsee – Frei nach dem Motto „Frühling in Tegernsee“ erfolgten im Kurpark der Stadt Tegernsee die „Tegernseer Garten- und Blumentage“. Diese präsentieren sich als Garten-Verkaufsausstellungstage, mit ausgewählten Anbietern. Vom Flair dieses besonderen Ortes und der schönen Ausstellung mit Angeboten rund um den Garten waren sowohl Besucher als auch Aussteller wieder begeistert. Auf insgesamt rund 800 Quadratmetern wurden beispielsweise blühende Blumen, Pflanzen, Biokräuter, Stauden, Hydrokulturpflanzen, Bonsaigewächse, Heilpflanzen, Kräuter- und Wildkräuterspezialitäten sowie Salat- und Gemüsepflanzen angeboten.

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Ferner gab es Schönes und Nützliches zur Gartendekoration u.a. aus Holz, Bronce, Stein und Glas, Filzkunst, Lavendelherzen und viel interessantes mehr. Für das leibliche Wohl der Besucher sorgten u.a. Biergartenklassiker sowie Getränke und Süßwaren.

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-am- Bilder: am

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Klimawald-
Zwischenbilanz

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Region Bayern – Mit dem „30-Millionen-Bäume-Programm“ liege ein wichtiges Klimaschutzprojekt voll im Plan: Mehr als 17 Millionen klimafester Zukunftsbäumchen wurden seit dem Startschuss des Programms im Herbst 2020 in die Erde gebracht. Diese Zwischenbilanz haben der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Forstministerin Michaela Kaniber im Rahmen einer gemeinsamen Pflanzaktion gezogen. Das Pflanzprogramm ist Teil der „Bayerischen Klimaschutzoffensive“ und sieht vor, bis 2025 insgesamt 30 Millionen Klimabäume in Bayerns Staatswäldern zu pflanzen oder zu säen. Schwerpunktmäßig werden besonders klimatolerante Arten wie Eichen oder seltene Baumarten wie Elsbeere, Esskastanie oder Spitzahorn ausgebracht. Ziel sei es, klimagefährdete Fichten- und Kiefernreinbestände in stabile Mischwälder zu überführen. Unterstützt wird das Programm mit einem Sonderbudget in Höhe von 25 Millionen Euro. Für private und kommunale Waldbesitzer, die ihren Wald umbauen möchten, gibt es darüber hinaus ein eigenes umfangreiches Beratungs- und Förderungsprogramm der Bayerischen Forstverwaltung.

stmelf- Bild: am

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Fünf Jahre
Blühpakt Bayern

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Region Bayern – Der Blühpakt Bayern ist in den fünf Jahren seit seiner Gründung zu einer bayernweit bekannten Marke für den Schutz heimischer Insekten geworden. Insgesamt rund 100 Betriebe und Behörden sind vom bayerischen Umweltministerium bereits für ihr Engagement als „Blühender Betrieb“ ausgezeichnet worden. Die Betriebe müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise eine naturnahe Gestaltung ihrer Außenanlagen mit heimischen, insektenfreundlichen Stauden, Hecken oder Blumenwiesen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung artenreicher Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Neben der Auszeichnung „Blühender Betrieb“ sind insbesondere die Projekte „Starterkit – blühende Kommune“ sowie die „Blühpakt-Allianzen“ wichtige Säulen des Blühpakts. Die fünfjährige Jubiläumsfeier des Blühpakts Bayern fand gemeinsam mit den mittlerweile sieben Blühpakt-Allianz-Partnern statt: Bayerischer Golfverband, Landesverband der Bayerischen Imker, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Bayerischer Städtetag und Bayerischer Gemeindetag sowie der Fränkische Klein- und Obstbrennerverband und der Bayerische Bauernverband Franken.

Insgesamt neun bayerische Institutionen erhielten im Rahmen der fünfjährigen Jubiläumsfeier des Blühpakts Bayern die staatliche Auszeichnung „Blühender Betrieb“. Bienen und andere Insekten sind unverzichtbar für das Ökosystem. Ein Drittel der Nahrungsmittel hängt von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten ab. Eine Studie schätzt den wirtschaftlichen Nutzen durch bestäubende Insekten wie Honig- und Wildbienen in Europa pro Jahr auf rund 15 Milliarden Euro.

-stmuv-

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Neue
Wildnis-App

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Region Bayern – Der Wald mit seinen Geheimnissen steht im Mittelpunkt einer neuen App, die Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach vorgestellt haben. Glauber betonte bei der Präsentation im Naturkundemuseum „Biotopia Lab“: „Digitalisierung bietet auch im Umwelt- und Naturschutz immer mehr Möglichkeiten – ob bei der touristischen Besucherlenkung oder in der Umweltbildung. Bildung ist der wichtigste Schlüssel, um die Menschen vom rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur zu überzeugen. Die „Wildnis Augmented Reality App“ macht Bayerns Naturschönheiten digital und spielerisch erlebbar. Mit den faszinierenden virtuellen Erlebnissen wollen wir junge Menschen nach draußen locken und für die Natur begeistern. Die App bringt die bayerische Wald-Wildnis dank raffinierter Technik nach draußen oder auch in unser Wohnzimmer. Multimediale Inhalte informieren über die Tier- und Pflanzenwelt im Wald. Das ist spannende, interaktive Umweltbildung.“

Digitalministerin Gerlach ergänzte: „Die App ist eines der Projekte, die wir mit unserem deutschlandweit einzigartigen Förderprogramm für Extended Reality (XR) unterstützen. Diese Förderung zielt auf besonders kreative, inhaltlich hochwertige und im Hinblick auf die User Experience innovative XR-Projekte ab. Mit der Wildnis AR App zeigt sich, wie mit den Mitteln unserer Zeit Wissen transportiert wird – anschaulich und interaktiv. Die Wildnis AR App ist eine großartige Möglichkeit, gerade jungen Menschen die Bedeutung des Ökosystems Wald näher zu bringen.“

Prof. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstrich: „Ob im Klassenzimmer oder im Wald – diese Lern-App ist ein gutes Beispiel, wie neue Technologien sinnvoll in unserem Alltag genutzt werden können und sogar die Natur mit digitaler Hilfe lernend erlebbar ist.“

Ein Blick in das geheimnisvolle Innere der Bruthöhle eines Spechts, ein Habichtskauz, der seine Flügel bis zu 1,25 Meter weit spannt oder ein Pilzmycel, das sich unterirdisch verzweigt: Die Wildnis Augmented Reality (AR) App gibt Einblicke in völlig neue Welten, indem sie die reale Umgebung mit Virtuellem kombiniert. So lasse sich erkunden, was bei einem Waldspaziergang normalerweise verborgen bleibt. Über Smartphones oder Tablets lasse sich die Natur in ihrer ganzen Vielfalt entdecken, das wertvolle Ökosystem Wald und seine Bewohner besser begreifen und viel Spannendes lernen. Umfangreiches didaktisches Begleitmaterial sichere den Lernerfolg und den Einsatz im Schulunterricht. Die Wildnis AR App könne aber auch als Familienvergnügen genutzt werden. Die App begeistere durch hochwertige Augmentierungen, 3-D-Animationen, Röntgenblickfunktion, Filmelemente und Audiobeiträge. Die renommierte Dokumentarfilmerin Lisa Eder hat die App mit ihrem Team produziert und dafür auch Material aus ihrem Kinofilm „Der wilde Wald“ zur Verfügung gestellt. Die App steht kostenlos zum Download über den Apple- und Android-App-Store zur Verfügung. Sobald der Download der App abgeschlossen ist, funktioniert die App offline.

-stmuv-

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Landes-
gartenschau
in Freyung

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Region Freyung-Grafenau – Landesgartenschauen schaffen neue Lebensqualität mitten in der Stadt. Das elf Hektar große Gelände der Landesgartenschau, die vom 25. Mai bis zum 3. Oktober ihre Pforten öffnet, befindet sich im außerhalb der Altstadt gelegenen Stadtteil Geyersberg. Dieser entwickelt sich durch die Landesgartenschau zu einem Landschaftspark und einem Naherholungsgebiet für die Menschen aus der Region und für Touristen. Im neuen Höhenpark wurden u.a. Aufenthaltsbereiche, Gärten sowie Aktions-, Spiel- und Walderlebnisbereiche für Groß und Klein geschaffen. Eines der Herzstücke des Höhenparks ist der Aktivpark mit Spiel- und Aktionselementen. Die Grün- und Erholungsanlage bleibt über das Veranstaltungsjahr der Landesgartenschau hinaus erhalten.

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Im Bereich des Ferienparks Geyersberg entstand im Zuge der Landesgartenschau ein durchgängiges „Grünes Band“ in Form einer Staudenpflanzung. Es wertet die Wegeverbindung zwischen den Gebäuden optisch und ökologisch auf. Sitzgelegenheiten für Besucher wurden ergänzt und Ausblicke in die Umgebung inszeniert. Neuanpflanzungen von rund 240 Gehölzen und Rosen, rund 180 Bäumen und Obstbäumen, 75.000 Blumenzwiebeln und 24.000 Stauden sollen das Stadtklima nachhaltig verbessern. Die Ansaat einer rund 10.000 Quadratmeter großen Blühwiese leistet einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt. Bestandteil der Landesgartenschau ist auch der unkonventionelle, quaderförmige Holzpavillon „Stockgeflüster“, der einem Bienenstock nachempfunden wurde. Auf der umgebenden Freifläche werden Ideen vorgestellt, wie Gärten in Zukunft mit den Folgen des Klimawandels wie Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen könnten. Weitere Infos: Bayerische Landesgartenschau Freyung

-stmuv- Bilder: Freyung 2023 gGmbH

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Neue bayerische
Wolfsverordnung
und Fischotter-Regelung

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Ortstermin zum Thema „Wolf und Bär“ in Oberaudorf

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Region Bayern – Der Bayerische Ministerrat hat nun eine „bayerische Wolfsverordnung“ und die Regelung zum Fischotter beschlossen. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bekräftigte: „Die Entscheidung des Kabinetts ist ein wichtiges Signal für die Almbauern, Weidetierhalter und die Teichwirtschaft. Vor allem aber für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und die Biodiversität. Wir können nicht länger zusehen, wie die Rückkehr der Beutegreifer Wolf, Bär, aber auch der Fischotter die Nutztierhaltung und die Fischwirtschaft immer mehr zunichtemacht. Wir müssen feststellen, dass Wölfe nicht mehr bedroht sind, aber unsere Weidetierhalter sind es bereits. Deswegen sind wir zum Handeln gezwungen. Denn wir stehen zu unserer nachhaltigen Weide- und Teichwirtschaft. Wir lassen die Tierhalter und Teichwirte nicht allein. Der Bund muss sich dafür einsetzen, den Schutzstatus des nicht mehr auf der Roten Liste stehenden Wolfs abzusenken.“

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Wirtschafts- und Tourismuminister Hubert Aiwanger sowie Umweltminister Torsten Glauber haben bei einem Informationsbesuch der Bayerischen Staatsregierung in Oberaudorf (Landkreis Rosenheim) die neue Wolfsverordnung der Bayerischen Staatsregierung als „Rettungsversuch für Tourismus und Almwirtschaft in Bayern“ bezeichnet. Aiwanger: „Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem es für die Menschen in Regionen wie Oberaudorf so nicht mehr weitergeht. Ich appelliere an alle diejenigen, die schon wieder juristische Hintertüren suchen, um die Wolfsverordnung zu stoppen, dass sie jetzt mal Ruhe geben. Der Bär und der Wolf bedrohen den Tourismus und die Almbewirtschaftung. Wenn wir die großen Beutegreifer jetzt nicht stoppen, wird es in wenigen Jahren keine Weidetiere mehr geben. Die Wolfsverordnung ist bitter nötig, um die Tiere vor den Wölfen zu schützen. Dennoch richte ich einen dringenden Appell an die Bundesregierung, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes festzustellen. Wir haben in Deutschland mindestens 2000 Wölfe. In Schweden gibt es nur 500 und dennoch wird dort der Wolf bejagt und bei uns nicht. Da wir auf den Bund nicht warten können, brauchen wir nun eine zügige Umsetzung der Bayerischen Wolfsverordnung in den Landratsämtern. Das heißt, wenn der Wolf in einer Region wie Oberaudorf zuschlägt, muss ein Jäger innerhalb weniger Stunden die Möglichkeit haben, auch mit Nachtsichtechnik den Wolf zu entnehmen. Das ist unser Anspruch. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Menschen, die in Wolfsgebieten wie hier leben, den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, weil Gerichte eine Bejagung untersagen.“

Für die Probleme in der Teichwirtschaft hat der bayerische Ministerrat Änderung der Artenschutzrechtlichen, Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften beschlossen. Danach wird es künftig unmittelbar ermöglicht, zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden ganzjährig Fischotter zu entnehmen. „Unsere Teichwirte brauchen jetzt eine Perspektive. Denn die Betriebe sind zermürbt. Die Schadensmeldungen explodieren, sie haben sich seit 2016 nahezu verzehnfacht. Immer mehr Teichwirte ziehen daher für sich die Konsequenzen. Allein in den letzten beiden Jahren haben 600 von 10.000 Betrieben aufgegeben. Wir müssen daher schnell handeln. Der Otter hat seine Berechtigung, aber wir müssen es ermöglichen, dass unsere Teichwirte überleben können“, so Kaniber.

Umweltminister Torsten Glauber ergänzte: „Die Fisch- und Teichwirtschaft hat einen festen Platz in der bayerischen Kultur und Tradition. Wir wollen die bayerische Kulturlandschaft umfassend erhalten, insbesondere auch die Teichwirtschaft in der Oberpfalz und in Franken. Dazu braucht es auch klare Regeln für den Fischotter. Die Teichwirte haben die volle Unterstützung der Baywerischen Staatsregierung. Sie handelt entschlossen zum Erhalt der Teichwirtschaft.“

Die Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn es dazu keine zumutbaren Alternativen gibt, etwa eine Einzäunung. Die Entnahme soll auch nur dort zulässig sein, wo das Auftreten des Otters ein Problem darstellt wie insbesondere in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern und dies unter Beachtung des Artenschutzrechts vertretbar ist. Der Erhaltungszustand der Population darf durch die Entnahme nicht verschlechtert werden. In diesen Regionen wird eine Höchstzahl an Tieren festgelegt, die entnommen werden dürfen, ohne dass die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gefährdet wird. Die Festlegung dieser und weiterer Regionen werde sukzessive erfolgen, Grundlage dafür seien Daten wissenschaftlicher Untersuchungen, die aktuell durchgeführt werden. Die hohen arten- und tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Entnahme würden beachtet. Der Fischotterbestand soll dadurch nicht gefährdet werden. Die durch ihn verursachten Schäden seien für die betroffenen Teichwirtinnen und Teichwirte mittlerweile aber existenzbedrohend. Viele stünden aktuell vor der Entscheidung, ob sie aufgeben. Die jahrhundertealte Teichwirtschaft, die Bayern landschaftlich und kulturell präge und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Biodiversität leiste, drohe verloren zu gehen.

-stmelf- Bild: stmwi

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Schweizer
Steinböcke
in Bayern:
Auswilderungsprojekt

an der Benediktenwand gestartet

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Schweizer Steinböcke für Bayerns Berge: Die bayerische Staatsministerin Michaela Kaniber hat kürzlich gemeinsam mit der Kreisgruppe Bad Tölz des Bayerischen Jagdverbands Steingeißen und Steinböcke an der Benediktenwand in ihre neue Heimat entlassen. Die Auswilderung der aus der Schweiz stammenden Tiere dient der Auffrischung des Genpools der bestehenden Steinwild-Population. „Es ist großartig, dass wir mit diesem in Bayern einzigartigen Projekt dem Steinwild an der Benediktenwand gezielt helfen können. Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag für die genetische Vielfalt der Kolonie. Schließlich soll es den Tieren auch künftig gut gehen“, erklärte die Ministerin, die erst vor wenigen Wochen nach gründlicher Prüfung und breiter Abstimmung mit den Beteiligten die Auswilderungsgenehmigung erteilt hatte.

Der Steinwildbestand werde in Bayern schon seit Jahren intensiv beobachtet. Wissenschaftlich fundierte Untersuchungen hätten gezeigt, dass die seit über 50 Jahren bestehende Benediktenwand Population im Vergleich zu 54 anderen untersuchten Steinwild-Populationen die geringste genetische Vielfalt aufweise. Da ein natürlicher Austausch zu anderen Kolonien wegen der geographischen Lage nicht möglich sei, war die aktive Auswilderung der einzige Weg, um diese Situation zu verbessern. Das Projekt wird in den nächsten Jahren eingehend wissenschaftlich begleitet, um seinen Erfolg beurteilen zu können. Detaillierte Informationen zum Steinwild in Bayern sind im Wildtierportal des bayerischen Forstministeriums zu finden.

-stmelf- Bild: Felix Klein

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Natur- und
Artenschutz
mit Drohnen-Projekt

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Region Bayern – Die Zwischenbilanz eines vierjährigen, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) betreuten Pilotprojekts zum Einsatz von Drohnen im Natur- und Artenschutz liefere vielversprechende Ergebnisse. Der Einsatz von Drohnen im Bodenbrüterschutz sei ein wesentlicher Schwerpunkt im Projekt: Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen können dazu beitragen, Gelege und Jungvögel noch vor der Mahd zu entdecken, um sie mit speziellen Maßnahmen und in Zusammenarbeit mit den Landwirten bestmöglich zu schützen. So können von der Drohne entdeckte Gelege – beispielsweise von Großem Brachvogel oder Kiebitz – aus der Luft mittels GPS-Koordinaten verortet werden, wodurch es vielfach nicht mehr notwendig ist, dass Menschen die Nester direkt aufsuchen.

Im Rahmen des Projekts gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Verein „Kitzrettung Pinzberg e.V.“. Der oberfränkische Verein hat schon zahlreiche Drohnenflüge zum Entdecken der Gelege von Rebhühnern, Kiebitzen und Wiesenweihen in Nordbayern durchgeführt und dabei wichtige Erkenntnisse für das Projekt gewonnen. Neben dem Schutz von Bodenbrütern liefert das Projekt auch wichtige Erkenntnisse zur Rettung von Niederwild. So konnten in den vergangenen zwei Jahren vom Verein mehr als 200 Rehkitze mittels Drohne aufgespürt und vor dem sicheen Tod durch das Mähwerk bewahrt werden. Mit der Erstellung hochauflösender Drohnenfotos von den Untersuchungsflächen wird auch das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) unterstützt. Anhand der Bilder könne schnell und kostengünstig geprüft werden, ob in einer Region Änderungen der Vegetation oder einzelner Arten auftreten. Erste Einsätze fanden im Murnauer Moos und am Fellhorn in den Allgäuer Alpen statt.

-stmuv- Bild: am

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Raue
Zeiten
für wilde Hühner

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Region Tegernsee – Die Raufußhühner sind wie das Auer- und Birkhuhn vom Aussterben bedroht. „Ihre letzten Rückzugsräume in Bayern sind die bayerischen Alpen, also bei uns“, betonte Florian Bossert, Gebietsbetreuer des Mangfallgebirges. Mit Aufklärung und Information möchte er gemeinsam mit seiner Kollegin Theresa Schöpfer für den Erhalt der (Über-)Lebensräume dieser Tiere in den Bergen werben. Kürzlich wurde deshalb eine Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ im Rathaus Tegernsee eröffnet.

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Bis 11. Juni können sich bei der Wanderausstellung große und kleine Besucher zu den Öffnungszeiten des Rathauses über das Leben von Birkhuhn, Auerhuhn und Co. umfänglich informieren. „Die Ausstellung führt mit Großformatfotos, interaktiven Stationen und Präparaten durch die Lebensräume der Raufußhühner in den bayerischen Alpen. Sie ist vor allem für Familien und Naturinteressierte konzipiert“, so Bossert. Bisher gastierte die Ausstellung in Balderschwang und Füssen und wurde hier von mehr als 10.000 Menschen besucht.

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Die beiden Gebietsbetreuer haben sich auch abseits der Ausstellung einiges überlegt, um Aufklärung zu betreiben. „Es werden Veranstaltungsabende, Führungen im Rahmen der „Natur-Pur-Woche“ sowie weitere Umweltbildungsangebote, wie beispielsweise Schulführungen geben“, erklärte Bossert.

Die Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ ist bis 11. Juni 2023 – im Rathaus Tegernsee am Rathausplatz 1 in 83684 Tegernsee – zu sehen. Öffnungszeiten: Montags und dienstags 10:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags 10:00 bis 19:00 Uhr, freitags 10:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.

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-gbm- Bilder: am

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Baggern
für die
Kreuzkröte

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Region Ansbach – Die seltenen Bewohner einer Sandgrube in der Nähe von Wilburgstetten sind gerade mal ein paar Zentimeter groß, aber hören kann man sie kilometerweit. Weil Kreuzkröten ihre natürlichen Lebensräume in sandigen Fluss- und Bachauen größtenteils verloren haben, ist die stark gefährdete Art beinahe nur noch in menschengemachten Habitaten wie Kies- oder Sandgruben zu finden. Damit die Kreuzkröten – und in der Folge viele weitere Arten – dort auch gerne bleiben, rückt nun einmal im Jahr ein großer Bagger an. „Schaffung und Erhalt von Lebensraum für seltene Tier-und Pflanzenarten können mit einvernehmlichen Lösungen und guter Zusammenarbeit vor Ort gelingen“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

„Die Kreuzkröte benötigt immer wieder offene Bodenstellen und freie Wasserflächen“, berichtete Stefanie Schwarz von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach. Daher werden künftig nach Rücksprache mit dem Diplom-Biologen Ulrich Messlinger nicht nur tiefe Pfützen gezogen, sondern hier und da auch Gestrüpp entfernt. Da Kreuzkröten-Kaulquappen bei günstigen Umweltbedingungen nur drei bis sechs Wochen für die Entwicklung benötigen, reichen ihnen kleinere Pfützen, die über den Sommer auch trockenfallen können. Kreuzkröten bewegen sich übrigens nicht hüpfend fort, wie für Frösche und Kröten üblich, sondern können flink laufen.

Die ökologische Aufwertung, die in der Grube zwischen Wilburgstetten und dem Ortsteil Welchenholz stattfindet, ist eine gemeinsame Aktion der Naturschutzbehörden am Landratsamt Ansbach und an der Regierung von Mittelfranken sowie der Gemeinde Wilburgstetten und der benachbarten Sandwerke Brenner&Haas KG – und ein gutes Beispiel, wie stark sich Einsatz für die Natur lohnen kann. Denn der Aufwand, den die Gemeinde hier zum Beispiel mit Kosten für ein Gutachten und den Pflegemaßnahmen hatte, schlägt sich um ein Vielfaches positiver auf ihrem Ökokonto nieder. Das bedeutet: Plant die Gemeinde später Eingriffe in die Natur, beispielsweise bei der Ausweisung von Baugebieten oder Wegebaumaßnahmen, kann sie hierfür ihr „Guthaben“ aus dem Sandgruben-Projekt einbringen. Bürgermeister Michael Sommer freut sich besonders, dass auch die benachbarten Sandwerke so gut mitziehen und für die Arbeiten bereits kostenlos Maschinen zur Verfügung gestellt haben.

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Dass Diplom-Biologe Ulrich Messlinger in der Grube vor einigen Jahren eher zufällig auf Kreuzkröten gestoßen ist, hat sich damit als glücklicher Zufall herausgestellt. Denn früher diente die Grube als Hausmüll- und dann als Bauschuttdeponie. Da allerdings Schadstoffbelastungen im Ablagerungsmaterial festgestellt wurden, musste das Material wieder entnommen und die Deponie saniert werden. Messlinger wurde dann im Jahr 2020 bei Arbeiten in der Umgebung auf die durchaus lautstarken Kröten aufmerksam. „Die trillernden Rufe sind teils über Kilometer noch zu hören“, so Messlinger. Er ist gespannt, ob es gelingt, im Gefolge der Kreuzkröte weitere Arten anzusiedeln.

-an- Bilder: Fabian Hähnlein, Ulrich Messlinger

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Passende
Bäume
für den
Zukunftswald

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Region Bayern – Kürzlich wurde mit den neuen Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen der Bayerischen Forstverwaltung eine Entscheidungshilfe für den Aufbau klimafester Zukunftswälder veröffentlicht. Die neuen Empfehlungen wurden auf Grundlage internationaler Forschungen am Amt für Waldgenetik in Teisendorf erarbeitet. Neben den schon bisher bewährten Herkünften umfasst die Überarbeitung auch solche aus trocken-warmen Regionen, wie beispielsweise Frankreich sowie Herkünfte von noch seltenen Baumarten, wie Zedern oder Baumhasel.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Waldbesitzer in Bayern beim Umbau ihrer Wälder mit Fördergeldern auf Rekordniveau. Voraussetzung für diese finanziellen Unterstützungen ist die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus empfohlenen Herkünften. Darüber hinaus sind die empfohlenen Herkünfte Grundlage für die Bewirtschaftung des Staatswaldes, der Körperschaftswälder und von Wäldern, die nach PEFC oder FSC zertifiziert sind. Weitere Informationen https://www.awg.bayern.de/

-stmelf- Bild: am

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Weniger
Pflanzen-
schutzmittel
beim Zuckerrübenanbau

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Region Bayern – Bayern ist ein Zuckerrübenland – im Freistaat werden auf über 63.000 Hektar Rüben angebaut. Um sich gegen schneller wachsende Beikräuter durchzusetzen, seien die Pflanzen jedoch auf Unterstützung angewiesen. Dies geschehe vielerorts noch mit Pflanzenschutzmitteln. Nun soll der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2028 um die Hälfte reduziert werden. Mit einem Praxisprojekt werde in den nächsten drei Jahren modernste Technik zur Verringerung des Herbizideinsatzes im Zuckerrübenanbau erprobt. Insgesamt werden für das Projekt Fördermittel in Höhe von bis zu 642.000 Euro bereitgestellt.

Herbizide sind derzeit die mengenmäßig bedeutendste Gruppe von Pflanzenschutzmitteln. Sie reduzieren Beikräuter, die mit den Nutzpflanzen um Licht und Nährstoffe konkurrieren. Die Pflanzen hätten damit im Keim- und Jugendstadium bessere Startbedingungen. Es wurden bereits technische Lösungen entwickelt, Herbizide nur punktuell oder in schmalen Bändern auszubringen und die restliche Fläche mechanisch, beispielsweise durch Hacken, weitgehend beikrautfrei zu halten. Das könne den Einsatz von Herbiziden erheblich senken und die Biodiversität im Ackerbau steigern. Jedoch seien mit dieser sehr modernen, innovativen Technik noch erhebliche Investitionen verbunden, die für die kleinstrukturierten Betriebe in Bayern vielfach nicht zu stemmen sei.

Im Rahmen des Praxisprojekts wird die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Bayerischen Zuckerrübenanbauer die Verfahren „Bandspritze und Hacke“ sowie „Spotspraying“ in großflächig angelegten Praxistests mit überbetrieblicher Mechanisierung durchführen. Parallel dazu sollen ihre Machbarkeit und mögliche Kapazitätsgrenzen untersucht und aufgezeigt werden. Darüber hinaus werde die Akzeptanz zur betrieblichen und überbetrieblichen Nutzung dieser Verfahren bei den Landwirten analysiert.

Die Zuckerrübe ist vor allem für reine Ackerbaubetriebe ein wichtiger Bestandteil der Fruchtfolge. Die getesteten Alternativen der Herbizidbehandlung und ihr überbetrieblicher Einsatz sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Zuckerrübenanbauer und den Rübenanbau im bestehenden Umfang zu sichern.

-stmelf-

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Alternative
Nutzungsformen
für Moorböden

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Region Bayern – Das Landwirtschaftsministerium hat zwei Projekte im Donaumoos genehmigt, die dazu beitragen sollen, eine landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden mit gehobenem Grundwasserstand weiter voranzubringen. Denn nur mit gehobenem Grundwasserstand könnten Moorböden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die beiden Projekte, die mit je 100.000 Euro gefördert werden, ergänzen ein umfangreiches Forschungsvorhaben unter Leitung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Dabei untersuchen die Experten, wie die Landwirtschaft angepasst werden müsse, um sie auf Moorböden zu ermöglichen. Das Ziel sei es, Landnutzung und Klimaschutz in Einklang zu bringen.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium hatte dieses mit 5,4 Millionen Euro dotierte Forschungsvorhaben, das auf verschiedenen Moorbodenstandorten in Bayern realisiert werden soll, Anfang 2021 in Auftrag gegeben. Beispielsweise der Donaumooszweckverband ist in diesem Großprojekt ein wichtiger Partner. Er soll Wertschöpfungsketten für landwirtschaftliche Produkte und ein Netzwerk für zukünftige Marktpartner aufbauen. Eine zentrale Rolle spielten dabei Paludikulturen, spezielle Gräser, die auf nassen landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten wachsen. Solche Gräser sind beispielsweise Seggen und Rohrglanzgras, die als nachwachsende Rohstoffe Verwendung finden sollen.

Eines der beiden Kurzprojekte wurde vom Donaumoos-Zweckverband angestoßen. Unter seiner Leitung soll im Projekt „Pflanzenfasern aus moorverträglicher Bewirtschaftung“ die Frage geklärt werden, wie sich Pflanzenfasern mit definierten Qualitätseigenschaften in industriellen Verarbeitungsprozessen weiterverwendet werden können. Denn Fasern aus Paludikulturen könnten als Rohstoff für die Papier-, Karton- und Freiformteilindustrie dienen.

Traditionell ist das Donaumoos für seine Kartoffelerzeugung bekannt. Bei der Produktion von Stärke aus Kartoffeln fällt als Nebenprodukt Kartoffelpülpe an, die bislang nur eingeschränkt verwertet werden kann. Neue Chancen könnten sich aus der kombinierten Verwertung von Pülpe mit Paludikultur-Material in einer Biogasanlage ergeben. Bei dieser Frage setze das zweite Projekt „KaPaGas“ unter der Leitung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf an. Damit könnten neue Verwertungsmöglichkeiten für ein Nebenprodukt der Stärkeerzeugung erschlossen, eine wirtschaftliche Perspektive für Moorflächen und eine neue Wertschöpfung für die Regionen geschaffen werden.

-stmelf- Bild: am

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Neue
Tierschutz-
Hundeverordnung

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Das Halten und Züchten von Hunden wird gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt, die nun vom Gesetzgeber zum 1.1.2023 angepasst wurde: Die Anbindehaltung von Hunden ist ab 2023 verboten. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitshunde bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde. Es bleibt erlaubt, einen Hund in einem Zwinger zu halten oder einem Raum, der nach seiner Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dient. Dabei müssen aber Bedingungen gewährleistet sein: Ein Hund muss sich im Zwinger oder in seinem Raum ausreichend bewegen können. Die uneingeschränkt nutzbare Bewegungsfläche muss für mittelgroße Hunde mindestens acht Quadratmeter betragen, bei kleinen Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 Zentimetern sind es sechs Quadratmeter Mindestbewegungsfläche und bei großen Hunden über 65 Zentimetern Widerristhöhe müssen mindestens zehn Quadratmeter als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Da die Hundehütte und ein Liegeplatz sich nur eingeschränkt als Lauffläche eignen, gelten die Größenvorgaben zusätzlich zum Platz, den Hütte und Liegeplatz einnehmen.

Ein Zwinger oder ein ungeheizter Raum müssen mit einer wärmeisolierten Schutzhütte ausgestattet sein, in welcher der Hund trocken, bequem und warm liegen kann. Die Hütte muss ferner groß genug sein, damit der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und ausgestreckt hinlegen kann und gleichzeitig klein genug, um den Innenraum mit der eigenen Körperwärme warm halten zu können. Damit nicht zu viel Wärme verloren geht, darf auch die Hüttenöffnung nicht zu groß sein oder der Eingang sollte in der kalten Jahreszeit mit einem Kälteschutz versehen werden.

Hunde brauchen eine gute Aussicht: Hunde wollen tagsüber ihr Zuhause bewachen und möglichst viel von ihrer Umgebung im Blick haben. Deshalb liegen sie tagsüber hauptsächlich da, wo sie dies am besten können. An dieser Stelle benötigt der Hund deshalb zusätzlich zur Schutzhütte einen Liege- und Aussichtsplatzplatz. Auf dem Liegeplatz muss sich der Hund in Seitenlage ausgestreckt hinlegen können. Auch der Aussichtsplatz muss trocken, witterungsgeschützt, schattig, wärmegedämmt sowie weich oder elastisch verformbar sein. Daher ist für Liegeplätze im Freien, die vom Regen nass werden könnten, eine geeignete Überdachung notwendig. Ein Liegeplatz der vom Hund nicht benutzt wird, weil er sich dort nicht wohlfühlt, ist ungeeignet. Der Hund müsse einen freien Blick aus dem Zwinger oder dem Gebäude heraus haben. Es sei denn, der Hund schläft nur nachts dort und dem Hund steht tagsüber ein ständiger Auslauf ins Freie zur Verfügung.

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Die Gruppenhaltung mehrerer Hunde ist so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein eigener Liegeplatz zur Verfügung steht. Außerdem muss es möglich sein, die Tiere individuell zu füttern sowie gesundheitlich zu versorgen. Jedem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Ferner müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Deshalb muss nun jeder Hundehalter mit seinem Hund spazieren gehen und/oder ihm reichlich Auslauf auf einem geeigneten Gelände verschaffen.

Ein Hund sollte täglich mindestens eine Stunde Auslauf im Freien haben, wobei auf die individuellen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen ist. Es ist jedoch nicht nur die Zeitdauer des Auslaufs entscheidend, sondern ebenso dessen Qualität, die durch die Möglichkeiten zur Erkundung der Umwelt sowie zur Kommunikation mit Artgenossen und dem Halter bestimmt wird. Der Auslauf im Freien darf sich nicht darauf beschränken, dem Hund den Harn- und Kotabsatz zu ermöglichen.

Prinzipiell ist es weiterhin erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass man dem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglicht. Nur in Einzelfällen sind Hundehalter von dieser Pflicht ausgenommen, und zwar wenn der Gesundheitszustand des Hunds den Kontakt zu Artgenossen ausschließt, zum Beispiel bei einer infektiösen Erkrankung und wenn eine generelle Unverträglichkeit mit anderen Hunden besteht.

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Regeln für Hundewelpen und Hundezucht
Züchter und Welpenbesitzer müssen die Hundekinder möglichst gut an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnen: Werden Welpen in Räumen gehalten, muss ihnen vom Züchter ab einem Alter von fünf Wochen mindestens einmal täglich eine angemessene Auslaufdauer im Freien gewährt werden. Bis zu einem Alter von 20 Wochen muss sich eine Betreuungsperson täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen beschäftigen. Das gilt nicht nur für den Züchter sondern auch für den Halter. Man sollte sich nur dann einen Hund anschaffen, wenn man auch genügend Zeit für ihn hat.

Es ist verboten, Welpen vor der achten Lebenswoche von der Mutter zu trennen. Die Zeit mit der Mutter und Geschwistern ist für einen kleinen Hund entscheidet maßgeblich über sein späteres Verhältnis zu anderen Hunden. Es sei grundsätzlich besser, den Welpen etwas länger bei seiner bisherigen Hundefamilie zu lassen. Hunde mit erblich bedingten Merkmalen, die mit Leiden verbunden sein können (Qualzuchtmerkmale) oder mit kupierten Ohren bzw. Schwänzen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Eine Gruppenhaltung von Hunden muss so gestaltet werden, dass keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.

Stachelhalsbänder sind verboten
Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung verbietet es künftig, bei Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sein können.

-lanew- Bild: am

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Hotspots
der Biodiversität

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Region Oberfranken – In Oberfranken starten zum Jahresbeginn 2023 die ersten zwei großen Umsetzungsprojekte für den „Bayerischen Streuobstpakt“. Im Rahmen der Projekte des Landschaftspflegeverbandes Fränkische Schweiz und des Landschaftspflegeverbandes Bamberg werden mehr als 1.500 Obstbäume gepflanzt und gepflegt. Auch ökologisch vielfältige Streuobstwiesen werden wieder bewirtschaftet. Damit werde ihr einmaliger Wert für Kulturlandschaft und Artenvielfalt erhalten.

Die Projektgebiete, der Landkreis Bamberg und der südwestliche Landkreis Bayreuth, gehören zu den Gebieten mit traditionell starkem Streuobstbestand, insbesondere in der Nähe von Siedlungen, aber auch in der Landschaft und entlang von Straßen und Wegen. Das Projekt „Streuobst im südwestlichen Landkreis Bayreuth 2023 bis 2026“ setzt einen Schwerpunkt auf Obstbaumschnitt-, Sensen-und Veredlungskurse und schult kommunale Bauhofmitarbeiter. Basierend auf der vorhandenen Streuobstkartierung werden alte Obstbäume wieder gepflegt und neue Bäume gepflanzt. Partner des Projekts sind dabei sowohl Grundschulen als auch die Erwachsenenbildung und private Streuwiesenbesitzer. Außerdem werden spezielle Pflegekonzepte für besonders wertvolle Streuobstflächen erstellt und die Netzwerkarbeit mit anderen Verbänden und Initiativen sowie Behörden im Bereich Streuobst in der Region ausgebaut.

Bestandteile des Projekts:
Das Projekt „Landkreis Bamberg – Streuobst hat hier Tradition“ hat das Ziel, die bestehenden Streuobstbestände im Landkreis zu sichern und neue Streuobstwiesen und -äcker anzulegen. Die Pflanzung von Obstbäumen auf Äckern hat Pilotcharakter. Früher war es eine gängige Form der Doppelnutzung, heute finde man jedoch so gut wie keine Streuobstäcker mehr im Landkreis Bamberg. Hier setze das Projekt an und informiert, unterstützt und fördert Flächeneigentümer und -bewirtschafter bei der Pflanzung von Obstbäumen auf Äckern. Ein weiterer Schwerpunkt auch dieses Projekts ist die Schulung von Eigentümern, Flächennutzern und gemeindlichen Bauhofmitarbeitern im fachgerechten Obstbaumschnitt. In der Beratung zur Neuanlage von Streuobstwiesen werden im Rahmen des Projekts auch alternative Arten wie Esskastanie, Speierling und Wildkirsche berücksichtigt. Gezielt sollen auch die Bedürfnisse von Vogelarten – wie Steinkauz, Wiedehopf und Wendehals – berücksichtigt und entsprechende Nisthilfen installiert werden. Durch Kartierungen von Wildbienen, Vögeln und bestimmten Käfern auf Streuobstwiesen und -äckern könnten Informationen gewonnen und die Ergebnisse bei zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Über 2.000 Obstsorten werden in Bayern als Streuobst angebaut. Streuobstbestände zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa: Rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben dort. Die Bayerische Staatsregierung hat im Oktober 2021 den „Bayerischen Streuobstpakt“ zusammen mit zahlreichen Verbänden unterzeichnet. Ziel ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen. Die Streuobstbestände seien akut gefährdet: Seit 1965 sind 70 Prozent der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Die bayerische Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes bis 2035 mit insgesamt über 600 Millionen Euro unterstützen.

-stmuv- Bild: am

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Libelle
des Jahres
2023

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Die Alpen-Smaragdlibelle (Somatochlora alpestris) hat ein über den Polarkreis nach Norden reichendes Verbreitungsgebiet, das von Norwegen über Sibirien bis in den Norden Japans im Osten reicht. In Deutschland kommt diese „kälteliebende“ Art daher nur in Lagen über 750 Metern vor, also u.a. im Bayerischen Wald, in den bayerischen Alpen, im Harz, im Thüringer Wald, im Erzgebirge und im Fichtelgebirge. In den Mittelgebirgen kommt die Art nahezu ausschließlich in Zwischen- und Hochmooren vor. Wesentliche Larvalgewässer sind dort primäre Kleinstgewässer – wie Schlenken und Rüllen – aber auch Sekundärgewässer – wie angestaute Gräben. Wichtig sei, dass diese Gewässer nicht oder allenfalls kurzzeitig austrocknen. In den höheren Lagen der Alpen werden auch größere Gewässer wie Weiher und Kleinseen besiedelt. Der Lebenszyklus der Art ist mehrjährig. Die kurze Schlupfperiode beginnt in Deutschland im Mai und nur in hohen Lagen erst im Juni, die Flugzeit dauert außer in den Hochlagen meist nur bis in den August an.

„Die Alpen-Smaragdlibelle zählt zu den Verliererinnen des Klimawandels und ist vom Aussterben bedroht. In Bayern geht es ihr etwas besser, hier ist sie stark gefährdet – das kann sich aber schnell ändern. Dabei ist sie nicht einfach zu bestimmen und wird aufgrund ihrer Seltenheit und der Unzugänglichkeit ihrer Lebensräume auch nicht häufig beobachtet“, erklärte die BN-Artenschutzexpertin Dr. Christine Margraf. Anhand der Kopfzeichnung, Merkmalen im Flügelgeäder und der Form der Hinterleibsanhänge beim Männchen und des Legeapparates beim Weibchen, kann die Alpen-Smaragdlibelle von ähnlichen verwandten Arten wie beispielsweise der Arktischen Smaragdlibelle unterschieden werden.

„Die Gefährdungsursachen sind neben der Seltenheit der spezifischen Lebensräume die starken Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensräume der Larven, vor allem deren Austrocknung und eine für die Larven schädliche Temperaturerhöhung. Erschwerend ist die starke Isolation der Vorkommen. Diese Wirkungen bedingen und verstärken sich gegenseitig und in Kombination mit der ohnehin schon gegebenen Seltenheit besteht daher in den Mittelgebirgen, wie dem Bayerischen Wald, eine sehr große Aussterbewahrscheinlichkeit“, so Margraf.

Für den Schutz und Erhalt dieser seltenen Libellenart müssten ihre Lebensräume intensiver geschützt und verbessert werden. Dazu verpflichte auch der Schutz der Moore in Gesetzen und der europäischen FFH-Richtlinie. Konkret heiße das Schutz vor zu starker Beweidung empfindlicher Moorgewässer, die Reduzierung von Nährstoffeinträgen und die Renaturierung hydrologisch geschädigter Moore. All das brauche zusätzlich ambitionierten Klimaschutz, denn die Wiederherstellung natürlicher Wasserstände im Moor werde durch zunehmende Trockenheit konterkariert. So stehe die Alpen-Smaragdlibelle stellvertretend für all die Arten, die mehr Natur- und Klimaschutz benötigen.

-bn- Bild: Dr. Franz-Josef Schiel

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Meilenstein
in der
forstlichen
Förderung

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Region Bayern – Wie das Forstministerium in München mitteilte, hat die EU-Kommission den Weg für eine bessere Unterstützung der Selbsthilfeeinrichtungen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern frei gemacht. Nachdem jetzt die Begrenzung durch die sogenannte De-minimis-Regelung teilweise entfällt, kann der Freistaat die bayernweit rund 130 anerkannten Zusammenschlüssen der Waldbesitzer finanziell stärker fördern. Damit das Geld nun schnell dort ankomme, wo es für den Waldumbau und für die Pflege der Wälder gebraucht wird, werde Bayern die entsprechende Förderrichtlinie unmittelbar und bestmöglich anpassen. Wie viel Förderung durch den Freistaat für die Unterstützung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ausbezahlt werden kann, war bislang durch die De-minimis-Regelung gedeckelt. So mussten bisher in Bayern mögliche Zuschüsse regelmäßig gekappt werden. Nachdem die EU-Kommission eine bundesweiten Rahmenregelung genehmigt hat, fällt jetzt eine entscheidende Begrenzung weg. Den neu entstanden Spielraum nutzt der Freistaat bei der Förderung zur Bündelung des Holzangebots. Auf die Bündelung entfielen bislang rund 50 Prozent des Gesamtfördervolumens von rund fünf bis acht Millionen Euro pro Jahr. Die Aufhebung des Förderlimits entlaste die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse spürbar und schaffe mehr Freiraum.

Viele der 700.000 bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in Selbsthilfereinrichtungen – wie etwa Waldbauernvereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften – organisiert. Diese helfen ihnen, Strukturnachteile von kleinem und oftmals zersplittertem Waldbesitz auszugleichen. Sie bündelten und koordinierten beispielsweise für ihre Mitglieder die Vermarktung von Holz, kümmern sich um den gemeinsamen Kauf von Forstpflanzen und bieten ihren Mitgliedern von Fortbildungsveranstaltungen bis hin zur Waldpflege ein breites Dienstleistungsportfolio an. Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfüllten eine zentrale Rolle, wenn es darum gehe, die aktuellen Herausforderungen für Wald und Forstwirtschaft zu bewältigen. Ohne diese Einrichtungen wäre für viele Waldbesitzer eine nachhaltige Bewirtschaftung und ein klimagerechter Umbau ihrer Wälder kaum möglich. Weitere Informationen zur forstlichen Förderung in Bayern: www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung

-stmelf-

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Das
Braunkehlchen
ist Vogel
des Jahres 2023

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Zum zweiten Mal nach 1987 ist das Braunkehlchen vom NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. zum „Vogel des Jahres“ ausgerufen worden. Auch im Jahr 2023 trägt der kleine Verwandte von Schwarzkehlchen und Nachtigall nun diesen Titel. Seinen Namen hat das Braunkehlchen von der orangebraunen Brust, die sich von der ansonsten hellbraunen Vorderseite absetzt. Auch der helle Überaugenstreif ist charakteristisch für den Singvogel.

Das Braunkehlchen hat ein großes Verbreitungsgebiet, das sich von der Westküste Europas bis hinein nach Zentralasien erstreckt. In Bayern hat der Bestand in den letzten Jahrzehnten jedoch kontinuierlich abgenommen, sodass die Art hierzulande vom Aussterben bedroht und nur noch regional verbreitet ist. Demnach wird sie auch in der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Bayerns in die höchste Kategorie eingeordnet. Als ausgesprochener Bewohner des extensiv genutzten Grünlandes ist der Bodenbrüter stark von der Strukturvielfalt der Landschaft abhängig. So braucht er beispielsweise Hochstauden oder einzelne Büsche als Sitzwarten. Diese nutzt er, um Ausschau nach Nahrung und Feinden zu halten. Aber auch die Bodenvegetation ist für die Art von entscheidender Bedeutung. Wichtig sei, dass sie ein reiches Nahrungsangebot in Form von Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmern bereithält. Ein Nest baut das Braunkehlchen in einer kleinen Mulde in Nähe der Sitzwarte. Nach der Brutzeit, die etwa im Mai beginnt, macht es sich Ende des Hochsommers auf in seine Überwinterungsgebiete südlich der Sahara. Dabei legt der nur bis 14 Zentimeter kleine Marathon-Flieger eine Strecke von bis zu 5000 Kilometern zurück.

-laro- Bild: am

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Wasserpakt
wird fortgesetzt

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Region Bayern – Gemeinsamer Einsatz für mehr Wasserschutz: Der vor fünf Jahren geschlossene Wasserpakt werde erweitert und setze mit zusätzlichen Partnern seine erfolgreiche Arbeit fort. Kürzlich haben Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Hubert Bittlmayer, der Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, mit Vertreterinnen und Vertretern von 15 verschiedenen Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Kommunen, Umwelt und Wasserwirtschaft die erneuerte Vereinbarung unterzeichnet. Ziel des Wasserpakts ist es, alle Kräfte zu bündeln und damit auf freiwilliger Basis, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben, den Zustand der bayerischen Gewässer und den Landschaftswasserhaushalt weiter zu verbessern.

Ziele und Maßnahmen des Wasserpakts stünden in Einklang mit der bayerischen Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“. Inhaltlich werde der Wasserpakt insbesondere um die Themen „Verbesserung der Infiltrations- und Wasserspeicherfähigkeit der Böden“ und „Realisierung einer klimaangepassten Flurgestaltung“ erweitert. Das stelle den Pakt auf eine breitere Basis und trage den Herausforderungen des Klimawandels mit flächiger Austrocknung der Landschaft – wie in diesem Jahr vielerorts in Franken – und gleichzeitiger Zunahme von Starkregenereignissen Rechnung.

Mit der Erweiterung um die neuen Partner – den Bayerischen Gemeindetag, den Verband der kommunalen Unternehmen, Landesgruppe Bayern (VKU), den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches, Landesgruppe Bayern (DVGW) und die Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Landesverband Bayern (DWA) – gewinne der Wasserpakt eine neue Stärke. Der Pakt habe bereits in den vergangenen Jahren vieles auf die Beine gestellt und verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. So wurden beispielsweise die staatliche Gewässerschutzberatung flächendeckend ausgebaut, das „Demonstrationsnetzwerk Gewässerschutz“ etabliert und die Themen Wasser-, Boden- und Klimaschutz in der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung massiv gestärkt. Die Initiative „boden:ständig“ der Verwaltung für Ländliche Entwicklung werde in über 100 Projektgebieten mit regionalen Projektpartnern umgesetzt. „Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Wasserpakts wird weiterhin auf der Umsetzung von ganz konkreten Projekten zur Verbesserung der Gewässerqualität und des Landschaftswasserhaushalts liegen. An die regionalen Gegebenheiten angepasst und von den Akteuren vor Ort getragen, versprechen sie zielgenaue Lösungen. Die positiven Erfahrungen zeigen uns, dass dieser Weg die beste Voraussetzung für eine nachhaltige und überzeugende Umsetzung schafft“, so Bittlmayer.

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Leitfaden
für Stadtbäume
im Klimawandel

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Region Bayern – Ein neuer Leitfaden für „Stadtbäume im Klimawandel“ zeige Kommunen und Planern, welche Baumart an welchem Ort in der Stadt gepflanzt werden sollte. Ziel sei es, in Zeiten des Klimawandels die Ökosystemleistungen von Stadtbäumen optimal zu nutzen. Grundlage des Leitfadens ist eine mehrjährige Studie der Technischen Universität München (TUM), die Untersuchungen von rund 2.000 Stadtbäumen in ganz Bayern umfasste.

Beispielsweise stellt der Leitfaden das zu erwartende Baumwachstum für vier häufig in Städten gepflanzte Baumarten entsprechend ihres Alters dar. So könnten die Raumansprüche der Bäume ermittelt werden. Auch die Ökosystemleistungen der Bäume, wie zum Beispiel Kohlenstoffspeicherung oder Kühlwirkung durch Verdunstung und Beschattung, werden für die Baumarten nach Altersklassen dargestellt. Der Einfluss von Bodenart, Bodenversiegelung und Licht wird ebenfalls aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung ist die Modellierung für zukünftige Klimabedingungen in Bayerns Städten.

Der Leitfaden zeige außerdem zukünftige Entwicklungen von städtischen Baumbeständen auf. So wurde unter anderem errechnet, dass 30 neu gepflanzte Rosskastanien und Platanen auf einem großen Platz in Bayreuth in 30 Jahren eine Höhe von elf bzw. 17 Metern erreichen könnten, eine Standfläche von insgesamt 2.100 Quadratmeter haben werden und eine Fläche von 80 bzw. 200 Quadratmetern je Baum beschatten. Es gibt auch konkrete Empfehlungen: Für große Städte im trockenen Franken rät der Leitfaden zum Beispiel unter Berücksichtigung zukünftiger Klimabedingungen zur Pflanzung von Arten wie der Scheinakazie mit einem geringen Wasserverbrauch und einer hohen Trockenheitstoleranz. In Städten mit voraussichtlich weiterhin guter Wassersituation wie beispielsweise Kempten können – je nach Standort – auch Arten mit hohem Wasserbedarf wie die Winterlinde ihr Wachstumsoptimum erreichen. In bayerischen Großstädten wie Regensburg oder München gibe es derzeit mehr als einhundert Baumarten, darunter Linde, Ahorn, Birke, Kastanie, Pappel und Esche. Allein die Zahl der Bäume an öffentlichen Frei- und Grünflächen wird für München auf 600.000 geschätzt, in Würzburg sind es fast 40.000 Bäume.

Der Leitfaden wurde als Ergebnis zweier Projekte der angewandten Klimaforschung vom “Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung” (ZSK) der TUM erarbeitet. Die Projekte wurden mit über 300.000 Euro vom Bayerischen Umweltministerium finanziert. Den Leitfaden und weitere Informationen sind unter www.zsk.tum.de/zsk/veroeffentlichungen/ und www.zsk.tum.de ersichtlich.

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European
Bee Award

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Region Unterfranken – Das Projekt „Veitshöchheimer Hanfmix“ ist in Brüssel mit dem „Bienen-Preis des Europäischen Parlaments“, dem „European Bee Award“ ausgezeichnet worden. Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, wurde diese bienenfreundliche Saatmischung von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim entwickelt. „Die Auszeichnung aus Brüssel freut uns sehr. Denn sie honoriert auch die großen Leistungen des Freistaats zum Schutz der Insekten auf unseren Fluren. Sie zeigt eindrucksvoll, dass wir in Bayern beides können, und zwar Bienenschutz und landwirtschaftliche Produktion. Mit unserer erfolgreichen Forschung und mit Innovationen unterstützen wir den Weg in eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Natürliche Ressourcen schonen und Biodiversität stärken waren zwei der erklärten Ziele“, so Hubert Bittlmayer, der Amtschef des bayerischen Agrarministeriums.

Ein interdisziplinäres Team der LWG hat den „Veitshöchheimer Hanfmix“ in jahrelanger, geduldiger Forschungsarbeit entwickelt. Die Mischung aus 30 ein- und mehrjährigen Pflanzenarten blüht abwechselnd den ganzen Sommer über und liefert über Biogasanlagen erneuer- und speicherbare Energie aus Wildpflanzen. Mittlerweile wird die Mischung in vielen bayerischen Ackerbauregionen erfolgreich angebaut und trägt erheblich zur Artenvielfalt bei. Die Förderung über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm sorge dafür, dass die Mischung auch betriebswirtschaftlich attraktiv sei. Weitere Infos zum „Veitshöchheimer Hanfmix“ gibt es unter www.lwg.bayern.de/hanfmix

-stmelf- Bild: am

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Neue
Tierheim-
Förderrichtlinie

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Region Bayern – Die finanzielle Förderung von Tierheimen in Bayern wird über 2022 hinaus verstetigt. Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit voraussichtlich Mittel von zwei Millionen Euro verfügbar. Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms u.a. Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen. Die neue Förderrichtlinie sieht deutlich höhere Pauschalen für Vermittlungsaktivitäten vor. Ferner wurde der Stichtag für die Antragstellung auf den 30. April des jeweiligen Jahres festgesetzt, insbesondere um die Abwicklung von Baumaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr vor Einbruch der kalten Jahreszeit besser ermöglichen zu können. Im Zuge der Überarbeitung der Förderrichtlinie wurden die erforderlichen Antragsunterlagen außerdem stark vereinfacht. Die neue Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Förderverfahren wird weiterhin einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut.

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Wolf
oder Kuh?
EU-Resolution betont
Schutzbedarf für Weidehaltung

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Das EU-Parlament diskutierte kürzlich zum Thema „Schutz der Viehwirtschaft und Großraubtiere in Europa“ und hat eine Resolution angenommen. Die Resolution benennt eine wachsende Herausforderung für die Weidewirtschaft durch Großraubtiere und fordert eine bessere Unterstützung für Landwirte. Die Europaabgeordnete Ulrike Müller (FW) von der Fraktion „Renew Europe“ hat den Text mitverhandelt. Müller hält fest: „Die Rückkehr bedrohter Tiere ist ohne Frage ein Erfolg des Artenschutzes. Aber Koexistenz bedeutet, dass beide Seiten ein Recht auf Existenz haben. Bauern und Weidetiere leiden massiv unter den zunehmenden Angriffen. Verantwortliche und Naturschützer müssen erkennen, wenn der Wolf kommt, geht die Weide – und damit auch viele Pflanzen und Insekten.“

Müller unterstreicht die Forderungen nach mehr Unterstützung und effektiveren Schutz: „Die Weidehaltung braucht bessere Strukturen und Mittel für Prävention und Kompensation. Außerdem fordere ich die Kommission dringend auf, die Leitlinien zur Nutzung der Flexibilitäten innerhalb der Habitat-Richtlinie zu verbessern. Mit der Resolution setzen wir neue Impulse, damit Herden endlich durch die Tötung einzelner Raubtiere effektiv geschützt werden können, wenn dies nötig wird.“ Ferner betont sie, dass dies keine Aufgabe der Landwirtschaftspolitik sei, sondern ins Artenschutzbudget gehöre. Sie fordert ferner die Kommission auf, die Anhänge der Habitat-Richtlinie sowie die Leitlinien zu deren Umsetzung zu überarbeiten. Die Regelungen zur gezielten Entnahme einzelner Raubtiere stifteten zu viel Verwirrung.

Besserer Schutz für Weidewirtschaft
Die Resolution des EU-Parlaments benennt die wachsenden Herausforderungen für die Weidewirtschaft durch die Rückkehr von Großraubtieren – wie Wölfen und Bären. Sie unterstreicht die ökologische und kulturelle Bedeutung der Weidewirtschaft für die Biodiversität und den Erhalt des ländlichen Raumes. Diese ist für die Landschaftsstruktur gerade in Bergregionen wie den Alpen wichtig, wo auch vermehrt Betriebe aufgegeben werden. Die steigende Zahl von Raubtierangriffen bedinge Konflikte der Koexistenz, weshalb die Parlamentarier eine bessere Unterstützung für Landwirte fordern. Dabei geht es sowohl um Präventionsmaßnahmen wie auch um die langfristige und angemessene Finanzierung von Schadensersatz. Müller begrüßt darüber hinaus, dass die Resolution den Erhaltungszustand der Wolfspopulation auf gesamteuropäischer Ebene so einschätzt, dass sein Schutzstatus herabgestuft werden könne. Der Schutzstatus sollte je nach Populationsgröße geändert werden können.

Ulrike Müller beschäftigt sich seit 2008 auf Landes- und EU-Ebene mit dem Thema Wolfsangriffe. Seit langem sei es ihr ein Dorn im Auge, dass vorhandene Flexibilität zur Entnahme von einzelnen Tieren nicht genutzt werde. Sie konnte sich nun mit ihrer Linie durchsetzen. Demnach fordert das EU-Parlament die Kommission auf, ein Bewertungsverfahren zur Überprüfung des Schutzstatus gemäß Artikel 19 der Habitat-Richtlinie zu entwickeln. „Dies würde für die Zukunft bedeuten, dass der Schutzstatus von Populationen in bestimmten Regionen geändert werden kann, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist“, erläuterte Müller. In der Konsequenz bedeute dies auch, dass der Anhang der Habitat-Richtlinie mittels delegiertem Rechtsakt angepasst werde.

Hintergrund: Leitlinien der Habitat-Richtlinie klärungsbedürftig
Im Oktober 2021 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zu den nach Artikel 16 der Habitat-Richtlinie vorgesehenen Flexibilitäten bezüglich der strengen Unterschutzstellung einzelner Arten veröffentlicht. Grund dafür war die zwischen den Regionen sehr uneinheitliche Interpretation und Umsetzung der Flexibilitäten und der damit verbundenen Möglichkeit, einzelne Raubtiere gezielt zu töten. Trotz Bedarf nutzten sie manche Regionen kaum. Außerdem wurden die neuen Leitlinien vielfach kritisiert, in zentralen Fragen keine Klärung zu bieten.

-mu- Bild: am

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Tierische
Starthilfe
für Baden-Württemberg

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Region Neuburg-Schrobenhausen – Die Starthilfe ist geglückt: Vier Wisente aus dem Gehege im Donaumoos sind auf das baden-württembergische Härtsfeld umgezogen. Auf dem weitläufigen Areal bei den Kommunen Neresheim und Nattheim sollen die Tiere als Grundstock für eine neue Herde dienen. Die vier Wisentdamen hatten sich in den vergangenen Wochen schon im Gehege beim Haus im Moos in Kleinhohenried aneinander gewöhnen können. Nach allen erforderlichen Untersuchungen stand dann für Dalida, Sporona, Donröschen und Branita nun der Umzug in die neue Heimat an.

Den Anfang machten die 20 Jahre alte Dalida, die aus dem Wisentreservat Damerower Werder (Mecklenburg-Vorpommern) stammt und seit 2007 im Donaumoos lebte, sowie die zwei Jahre alte Sporona, die erst im August aus dem niedersächsischen Springe nach Kleinhohenried gekommen war. Bis beide auf dem Anhänger vom Tierspediteur waren, dauerte es zwar etwas. „Es lief aber insgesamt alles gut“, zeigte sich Zuchtleiter Johannes Riedl nach der ersten Aktion sichtlich zufrieden. Ähnlich verlief der Nachmittag, als Donröschen und Branita ihre Reise ins knapp 100 Kilometer entfernte Gehege antraten. Mit Donröschen verlässt eine waschechte Möslerin das Areal bei Kleinhohenried. Sie ist im Jahr 2004 auf die Welt gekommen und hat mittlerweile selbst sieben Kälber geboren. Branita, eine drei Jahre alte Kuh aus dem Neuburg-Schrobenhausener Partnerlandkreis Saale-Orla, ist sogar erst seit September im Donaumoos daheim. Bei Runde zwei verlief es etwas zäher; vor allem Donröschen erschwerte den Betreuern Alfred Wiedmann, Paula Fletcher, Michael Strobel und Annette Reindl die Arbeit. Nach einer kurzen Ruhepause sprang aber schließlich auch die schon etwas ältere Wisentdame auf den Anhänger – und einige Stunden später von diesem in die neue Heimat auf der Alb.

Für das Wisentgehege in Kleinhohenried, das unter Trägerschaft des Donaumoos-Zweckverbands steht, war die Aktion der größte Transport seit dem vergangenen Sommer, als das Team sieben Stiere nach Rumänien in die Freiheit schickte. Gleichzeitig war die Aktion eine Premiere. „Gründertiere für eine komplett neue Herde haben wir noch nie gestellt“, erklärte Tierarzt Riedl. Ebenso reibungsfrei wie im Donaumoos verlief auch das Abladen in Neresheim, so dass das dortige Personal die Ankunft der ersten Wisente bravourös meisterte. „Alles hat problemlos geklappt“, berichtete Tierspediteur Kniele. Damit die Mitarbeiter auf dem Härtsfeld bei ihrem Start ungestört arbeiten und auch die Tiere in Ruhe ankommen konnten, hatte im Vorfeld des Umzugs Stillschweigen über das genaue Datum geherrscht. Alle, die sich für die Tiere interessieren, müssen sich aber nicht ärgern. Denn zwei Filmemacher des Bayerischen Rundfunks und des Südwestrundfunks begleiteten die Aktion. Der BR wird in Kürze darüber berichten, der SWR unterdessen zwischen Weihnachten und Neujahr in einer mehrteiligen Reihe über Rainer Kniele, der aus dem baden-württembergischen Landkreis Esslingen stammt.

-lanb- Bild: Reindl

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Verschärfung
der Maßnahmen
gegen die
Geflügelpest

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Region Nürnberg – Um die Ausbreitung der Geflügelpest weiter zu minimieren, erlässt das Landratsamt Nürnberger Land eine weitere Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen, ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln. Sie trat am Samstag, 26. November in Kraft. Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitet sich aktuell von Norddeutschland aus. Das derzeitige Geflügelpest-Geschehen ist das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, erachte es das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als notwendig, die Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiter zu verschärfen.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört, die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese Personen müssen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen, die Schutzkleidung ist nach Gebrauch sofort zu reinigen und zu desinfizieren, Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden. Ebenso müssen nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Dies gilt auch für betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports: Sie müssen auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, müssen jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall gereinigt und desinfiziert werden. Geflügelhalter sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und hierüber Aufzeichnungen zu machen. Darüber hinaus müssen sie eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorhalten. Neben diesen betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen sind zusätzlich Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel – ausgenommen sind Tauben – verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im Landkreis Nürnberger Land verboten.

Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern, sei es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln – hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellten naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Singvögel im heimischen Garten dürften nach wie vor gefüttert werden.

Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet versterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden, da für die Vogelgrippe eine Anzeigepflicht gilt. Auch wer in der freien Natur totes Wildgeflügel findet, sollte dem Veterinäramt Bescheid geben – und den Kadavern nicht zu nahe kommen.

-lanl- Bild: am

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Rekord
beim Naturschutz
im Wald

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Region Bayern – Die bayerischen Waldbesitzer (m/w/d) haben in diesem Jahr mehr Maßnahmen für den Naturschutz umgesetzt als je zuvor. Kürzlich erfolgte der Start der neuen Antragsperiode. Über 4.800 Maßnahmen, vom einzelnen Biotopbaum über kleinflächige Nutzungsverzichte bis zur Bewahrung von Altholzinseln, hat der Freistaat dieses Jahr mit 11,4 Millionen Euro unterstützt. Das ist rund eine Million mehr als im Vorjahr. Die bayerischen Waldbesitzer (m/w/d) leisteten damit in ihren Wäldern einen entscheidenden Beitrag für mehr Natur- und Artenschutz. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald, ein gemeinsames Förderprogramm beider Verwaltungen, honoriert eine Fülle an Naturschutzmaßnahmen auf Waldflächen. Insbesondere der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen, als Lebensgrundlage für seltene Pilz-, Moos-, Insekten- und Flechtenarten, steht mit rund 90 Prozent der Maßnahmen im Mittelpunkt der Förderung. Private und kommunale Waldbesitzer können für das kommende Jahr noch bis zum 31. Mai 2023 Zuschüsse beantragen. Weitere Informationen: www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048720/index.php

-stmelf- Bild: am

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50 Jahre
Alpenplan

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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat kürzlich die Bedeutung des „Alpenplans“ gewürdigt. “Der Alpenplan ist das Markenzeichen Bayerns für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums. Dass er seit 50 Jahren nahezu unverändert besteht, zeigt, wie weitsichtig und richtig die Einführung war”, so der Minister beim Festakt zum Jubiläum am
Wendelsteinhaus.

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Beim 50 Jahre Alpenplan-Termin am Wendelsteinhaus v.l.:
Anton Speer, Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen; Josef Niedermaier, Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen;
Sepp Hofer, stellvertretender Landrat des Landkreises Rosenheim; Bernhard Kern, Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land;
Hubert Aiwanger, stellvertretender Bayerischer Ministerpräsident und Wirtschaftminister; Axel Doering, Präsident der CIPRA Deutschland-Organisation;
Jens Zangenfeind, stellvertretender Landrat des Landkreises Miesbach und Georg Kittenrainer, Bürgermeister der Gemeinde Bayrischzell im Landkreis Miesbach.

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Der „Alpenplan“ regelt, wo eine weitere Erschließung der Alpen möglich ist und wo Natur- und Landschaftsschutz Vorrang haben. Er ist seit 1972 in Kraft und seit 1976 Teil des Landesentwicklungsprogramms. “Der Druck auf den Alpenraum steigt – der Schutz des sensiblen Naturraums und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung müssen weiterhin in Einklang gebracht werden. Damit hat der Alpenplan auch 50 Jahre nach seiner Einführung nicht an Relevanz verloren”, betonte Hubert Aiwanger bei seiner Rede am Wendelsteinhaus. Durch den Klimawandel erhöhe sich das Risiko für Naturgefahren, auch der Biodiversitätsschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien werden wichtiger. Gleichzeitig habe der Alpenraum für den Tourismus eine besondere Bedeutung.

Axel Doering, Präsident von CIPRA Deutschland: “Der Alpenplan ist ein Schmuckstück der Landesentwicklung, um das uns andere Alpenländer beneiden. Seine große Stärke ist zweifelsohne die Unantastbarkeit seiner Schutzzone C.” CIPRA Deutschland setzt sich als Dachverband von Alpin- und Umweltorganisationen für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des deutschen Alpenraumes ein.

Der „Alpenplan“ teilt den bayerischen Alpenraum flächendeckend in drei Schutzzonen ein. Eine verkehrliche Erschließung zum Beispiel durch Bergbahnen, Lifte oder Skiabfahrten ist in der Zone A – ca. 35 Prozent des Alpengebietes – grundsätzlich landesplanerisch unbedenklich, in Zone B – ca. 22 Prozent – erfolgt eine Überprüfung im Einzelfall. Zone C – ca. 43 Prozent – umfasst besonders schutzwürdige Teilräume, in denen eine verkehrliche Erschließung unzulässig ist. Eine Ausnahme stellen nur Alm- und Forstwege dar. Durch die Steuerung von Infrastrukturmaßnahmen hat der Alpenplan nicht nur erhebliche Bedeutung für die touristische Entwicklung, sondern indirekt auch für die Siedlungsentwicklung sowie den Natur- und Landschaftsschutz.

-stmwi- Bild: Neureuther

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Bergfilm-Festival
Tegernsee
begeisterte die Cineasten

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Region Tegernsee – Zur Eröffnung des 19. Bergfilm-Festivals im Barocksaal des Tegernseer Schlosses begeisterte Viktoria Rebensburg mit ihrem Skitouren-Abenteuer „Trans Salzburgerland“ sowie der Kurzfilm „24 Stunden Odyssee“ die Zuschauer mit starken Bildern. Der Valleyer Alpinist, Publizist und Filmemacher Tom Dauer ehrte sein großes Idol, den Bergsteiger und Kletterer Reinhard Karl, mit einem Film und einem Buch.

Erleichterung war zu spüren im Saal, als der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn die Zuschauer mit den Worten begrüßte: „Nach Corona endlich wieder ein volles Haus.“ Und als Festival-Leiter Michael Pause seine Eröffnungsrede hielt, schwang Freude in seinen Worten, Freude darüber, „dass die Community beinand ist“ und dass das ganze Spektrum des Genre Bergfilm wieder gemeinsam erlebt werden kann, und zwar mit all den unmittelbaren Reaktionen des Publikums – die Lacher und das Staunen – und dem Zusammentreffen prominenter Filmeschaffender, die so ein Festival zu einem Erlebnis werden lassen.

Zu sehen waren bis zur Preisverleihung insgesamt 80 verschiedene Filme in sechs Sälen. Den Anfang machte Viktoria Rebensburgs spannendes Skitouren-Abenteuer „Trans Salzburgerland“. Die Kreuther Ex-Skirennfahrerin Rebensburg und Sandra Lahnsteiner, Freeskierin und Filmproduzentin aus dem Salzburger Land, berichteten an diesem Abend im Tegernseer Barocksaal von ihrem Filmprojekt. Für Lahnsteiner war es die erste Berg-Dokumentation. Für Rebensburg der „Aufbruch in eine neue Welt aus Fels, Eis und Schnee“. Der Film beleuchtete, wie die Olympiasiegerin und zwei Profi- Freeriderinnen eine hochwinterliche Skidurchquerung von Sportgastein nach Hinterglemm wagten. Drei junge Frauen – Viktoria Rebensburg, Sabine Schipflinger und die Freeride-Pionierin Sandra Lahnsteiner – kämpften sich mutig über Grate und Gletscher. Nach den wildesten Abfahrten in aller Welt entdeckten sie innerhalb von fünf Tagen die Berge ihrer Heimat auf der „Trans Salzburgerland“. Als Finale wartete der höchste Berg Österreichs, der Großglockner.

Auch der Valleyer Alpinist, Publizist und Filmemacher Tom Dauer war am Eröffnungsabend vor Ort und schilderte auf der Bühne auf sehr persönliche Art und Weise, wie es dazu kam, ein Buch und einen Film über den Heidelberger Bergsteiger, Schriftsteller und Fotografen Reinhard Karl zu machen. „Die Kunst, einen Berg zu besteigen“ ist eine Hommage und ein filmisches Denkmal an einen ganz besonderen Menschen. Karl, der 1982, also vor genau 40 Jahren, mit nur 35 Jahren am Cho Oyu (8.153 m) in einer Eislawine ums Leben kam, gab mit seinem Bildband „Erlebnis Berg: Zeit zum Atmen“ dem Lebensgefühl einer ganzen Generation von Bergsteigern und Kletterern Ausdruck – und faszinierte Tom Dauer bereits als Zwölfjährigen. Dauer: „In der Jugend war er mein Idol und meiner
Generation ein Vorbild.“ Karl hatte unter anderem 1969 in nur eineinhalb Tagen die Eiger-Nordwand bestiegen, war in den 1970er-Jahren ein Vorreiter des Freikletterns und stand im Mai 1978 im Rahmen der berühmten Mount-Everest-Expedition von Reinhold Messner und Peter Habeler als erster Deutscher auf dem Mount Everest.

Zu sehen war an dem Abend auch der 23-minütige Film „24 Stunden Odyssee“ von Johannes Mair. Die „Odyssee“ gilt mit der „Paciencia“ als schwierigste Kletterroute in der Eiger-Nordwand. Die ersten Versuche in der 33 Seillängen langen Linie begannen 2009, fünf Jahre später gelang nach fast zweimonatiger Irrfahrt die erste freie Begehung. 2018 wiederholten Barbara Zangerl und Jacopo Larcher die Route, sie brauchten vier Tage. Im Stil der Erstbegeher, dem sogenannten „Bigwall-Stil“, musste das Pärchen dafür Essen, Wasser, Ausrüstung und ein Hängezelt durch die Wand befördern. Bis zum Ende fieberte der Zuschauer mit. Festivalleiter Pause: „Überzeugende Protagonisten und eine wirklich starke Geschichte – das ist das, was einen richtig guten Bergfilm ausmacht und was Alpin-Cineasten in Höhenrausch versetzt“.

Ob einer der Beiträge zur Eröffnung im Barocksaal wohl einen Preis erhalten wird? Darüber zerbrach sich die international besetzte Jury den Kopf, die bereits einen Filmmarathon hinter sich hat. Sie musste entscheiden, wer beim einzigen Bergfilm-Festival Deutschlands mit Wettbewerb ausgezeichnet wird.

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-am- Bild: bff

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Landes-
gartenschauen
2028 bis 2032

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Region Bayern – Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat die Urkunden für die Austragung der Bayerischen Landesgartenschauen von 2028 bis 2032 an die Oberbürgermeister der Städte Nürnberg und Günzburg sowie die Bürgermeister von Penzberg, Schrobenhausen und Langenzenn überreicht und die Siegerkonzepte der fünf Städte vorgestellt. Glauber betonte dazu: “Bayerns Landesgartenschauen sind eine echte Bereicherung für die Städte und Gemeinden. Sie schaffen dauerhaft attraktive Landschaftsräume und Freiflächen für die Menschen. Zu den drängenden Herausforderungen Klimaschutz, Klimaanpassung, Umweltschutz und Artenschutz können die Landesgartenschauen einen wertvollen Beitrag leisten und Lösungen anbieten, die schön und nützlich zugleich sind. Landesgartenschauen bringen grüne Oasen in die Städte, fördern Naherholung und ermöglichen Naturerlebnisse vor Ort. Die Konzepte der fünf neu ernannten Austragungsorte für die Jahre 2028 bis 2032 sind vielversprechend. In den Städten wird die grüne und blaue Infrastruktur nachhaltig gestärkt werden – für mehr Lebensqualität und zur Anpassung an den Klimawandel.”

Schwerpunkte der fünf Konzepte:
Penzberg 2028: Mit der Gartenschau sollen das Penzberger Grün gestaltet und grüne Flächen zwischen den Stadtteilen bis hin zum Zentrum aufgewertet werden. In Penzberg soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Park als grüne Mitte mit hohem Erholungsfaktor entstehen. Ferner rückt bei dieser Landesgartenschau die Sicherung der Landschaft in den Fokus. Moor- und Feuchtlebensräume sollen geschützt, Waldflächen erhalten, Umweltprojekte und Naturbeobachtung gefördert werden. Dazu gehöre auch der behutsame Ausbau des Wegenetzes.

Günzburg 2029: Mit der Landesgartenschau soll die Stadt wieder intensiver an ihre Flüsse angebunden werden. Für Einheimische und Touristen sollen die Naherholung und der Naturschutz am Wasser gestärkt und mehr Familienfreundlichkeit erreicht werden. Die Flüsse sollen als Energiespender, Transportmittel und Lebensraum für Pflanzen, Tier und Mensch entwickelt werden. Innerstädtisch genutzte Flächen sollen umgewidmet und aufgewertet werden. Der Fokus liege auf der Bahnstrecke und den Fußgängerbrücken über Donau und Günz. Derzeit wenig genutzte Bereiche bieten viel Potenzial für neues Grün.

Nürnberg 2030: Im Mittelpunkt steht die Aufwertung des Stadtgrabens zu einem grünen und blauen Parkband durch die Stadt. Im nordwestlichen Teil des Stadtgrabens sind Maßnahmen geplant, die viel für die Biodiversität bringen. Außerdem sollen Verkehrsflächen und Parkplätze im Umfeld des Stadtgrabens entsiegelt und intensiv begrünt werden. Grüne Trittsteine in der Altstadt und den südlichen Stadtteilen sollen die Aufenthaltsqualität steigern. Zukunftsorientierte Ideen wieSchwammstadt, klimatolerante Pflanzen und multifunktionale Räume sollen aufzeigen, wie Klima- und Mobilitätswandel in Städten gelingen kann. Dabei soll die Bürgerschaft intensiv mit eingebunden werden. Die Idee ist, die Landesgartenschau in diesem Prozess als Katalysator zu sehen. Dazu kommt das 2030 anstehende 50-jährige Jubiläum der Landesgartenschauen in Bayern, das im Rahmen der Gartenschau gefeiert werden soll.

Schrobenhausen 2031: Schrobenhausen wird grün mit der Landesgartenschau 2031. Altstadtnah werden Grünräume neu geschaffen, nachhaltig aufgewertet und funktional gestärkt. Hinzu kommen Planungen zum Hochwasserschutz – Schrobenhausen ist eine Stadt an einem hochwassergefährdeten Fluss. Der Hochwasserschutz – mit der Gartenschau als “Booster” – soll so gestaltet werden, dass die entstehenden Flächen als Erholungs- und Aufenthaltsraum attraktiv werden. Auch durch einen besseren Zugang zur Paar und die Umgestaltung des Paar-Ufers soll der Erlebniswert dieses prägenden Stadt-Gewässers steigen.

Langenzenn 2032: Herzstück der Umgestaltung für die Landesgartenschau 2032 ist ein neuer Stadtpark. Dafür wird der Schwanenweiher zusammen mit dem versiegelten Areal einer ehemaligen Ziegelei im Bereich der Zennaue zu einer grünen Oase entwickelt. Diese Konversionsflächen werden entsiegelt und zu einem öffentlich zugänglichen Naherholungsraum gestaltet. In Langenzenn wurden Ämter und Naturschutzverbände bereits eng in die Planungsphase der Landesgartenschau einbezogen. Die Landesgartenschau in Langenzenn ist eine Chance für Ökologie und Biodiversität in der Stadt. Die neu geschaffenen Strukturen für Langenzenn würden eine nachhaltige Wirkung in der Stadtentwicklung entfalten.

Seit über 40 Jahren fördert Bayern die Gartenschauen. In dieser Zeit wurden rund 526 Hektar neue, dauerhafte Grün- und Erholungsflächen geschaffen, über 75 Millionen Euro an Fördermitteln des Freistaats Bayern eingesetzt und rund 25 Millionen Besucherinnen und Besucher begeistert.

-stmuv-

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Neuer
Zuchtstier

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Region Neuburg-Schrobenhausen – Das Wisentgehege im Donaumoos hat einen neuen Zuchtstier: Ihkarus, ein gebürtiger Saarländer, ist kürzlich auf dem Gelände beim „Haus im Moos“ in Kleinhohenried angekommen. Im Gegenzug ist sein Artgenosse Donhard in den Wild- und Wanderpark Weiskirchen gezogen. Die Ankunft des zehn Jahre alten und 720 Kilogramm schweren Stieres lief völlig problemlos. Das lag nicht nur an der guten Vorbereitung durch Zuchtleiter Johannes Riedl und die Betreuer Alfred Wiedmann, Paula Fletcher, Michael Strobel und Annette Reindl. Auch Ihkarus selbst spielte nach der rund sechsstündigen Fahrt mit und verließ den Anhänger ohne Murren. Ähnlich war es einige Stunden zuvor mit Jungstier Donhard gelaufen.

Das zwei Jahre alte Tier, das 340 Kilogramm auf die Waage bringt, soll bald in Weiskirchen für Nachwuchs sorgen. Eine Aufgabe, die Ihkarus im Donaumoos zukommt. Mit ihm hat das größte Gehege in Süddeutschland nun drei Zuchtstiere aus drei verschiedenen Linien. „Auf diese Weise können wir die Zucht nach unseren Vorstellungen gestalten“, erklärte Tierarzt Johannes Riedl. Insgeheim hofft er nach einigen Jahren mit überwiegend männlichen Kälbern natürlich auf weiblichen Nachwuchs. Neben Ihkarus kümmert sich weiterhin der mittlerweile 16 Jahre alte Elhard – geboren im Wildtierpark Edersee – um diese Aufgabe. Dazu kommt bald auch Jungstier Quill, der 2019 in der nordrhein-westfälischen Wisent-Wildnis zur Welt gekommen ist.

Das Gehege im Donaumoos zählt derzeit rund 30 Tiere. Wisente gelten nach wie vor als potenziell gefährdet. Nach dem Ersten Weltkrieg war die Art so gut wie ausgerottet, seitdem laufen Bemühungen zum Erhalt. Dank verschiedener Initiativen gibt es mittlerweile wieder rund 10.000 Tiere.

-dmz- Bild: Reindl/Janda

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Neuer
Stall
für das
Haupt- und Landgestüt
Schwaiganger

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Region Garmisch-Partenkirchen – Der Freistaat investiert in mehr Tierwohl und in die Tiergesundheit bei der Pferdehaltung sowie in sein Bildungszentrum Schwaiganger. Kürzlich wurde am Haupt- und Landgestüt ein neuer Ausbildungs- und Lehrstall in Betrieb genommen. Der neue Stall wurde in zweijähriger Bauzeit für insgesamt knapp sechs Millionen Euro errichtet, vier Millionen Euro davon aus Landesmitteln. Am Haupt- und Landgestüt spielen nicht nur die Haltung und Zucht der rund 250 Pferde der Rassen Warmblut, Kaltblut und Haflinger eine große Rolle. Es wird vor allem großes Augenmerk auf das vielschichtige Bildungsangebot gelegt. Der neue Stall veranschauliche mit 24 Boxen unterschiedliche, artgerechte Stallsysteme. In Schwaiganger können sich Pferdewirte überbetrieblich ausbilden und sich zum Pferdewirtschaftsmeister weiterbilden lassen. Auf dem Gelände befindet sich auch die einzige staatliche Hufbeschlagschule Bayerns.

Die Pferdebranche in Bayern hat in den vergangenen Jahrzehnten in Bayern deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit Pferdezucht, Pferdesport und Pferdehaltung werden pro Jahr etwa 500 Millionen Euro umgesetzt und rund 32.000 Arbeitsplätze gesichert – vor allem im ländlichen Raum. Insgesamt stehen in Bayern rund 140.000 Pferde, mehr als 107.000 davon in über 15.000 landwirtschaftlichen Betrieben.

-stmelf-

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50 Jahre
Bund
Naturschutz
im Landkreis Miesbach

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Region Miesbach – Als im Jahre 1970 die Pläne der Gemeinde Bayrischzell, das Rotwandgebiet zu einem „Skizirkus“ nach Schweizer Muster auszubauen, publik wurden, machte insbesondere die Jugend der Sektion Leitzachtal des DAV mobil. Es wurde die Bürgeraktion „Rettet das Rotwandgebiet vor der Zerstörung“ gegründet und bayernweit unter anderem Alpenvereinssektionen, Bund Naturschutz Gruppen und Politiker angeschrieben und um Unterstützung gegen den Ausbau des Rotwandgebiets gebeten. Obwohl der Bund Naturschutz in Bayern zunächst mit Zurückhaltung reagierte, konnte er sich, angesichts der Breitenwirkung der Bürgeraktion in der Öffentlichkeit und der positiven Akzeptanz im neu etablierten Umweltministerium der Bayerischen Staatsregierung, nicht mehr heraushalten. Um das vorhandene Potenzial der engagierten Leute für den Bund Naturschutz zu gewinnen und einzubinden, erfolgte am 22. April 1971 die Gründung der „Bund Naturschutz Kreisgruppe Miesbach“.

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Bei der offiziellen Eröffnung der Ausstellung im Waitzinger Keller begrüßte Vorstand Manfred Burger die Gäste.

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Nach Protestaktionen und Berichten durch das Fernsehen war eine gestartete Unterschriftenaktion gewaltig, aber der Bayrischzeller Bürgermeister hatte für seine Erschließungspläne die Einwohner seiner sowie anderer Tourismusgemeinden sowie die Kommunalpolitiker im Landkreis Miesbach mehrheitlich auf seiner Seite. Erst eine Erwanderung des Rotwandgebietes im Juli 1972 brachte die Mitglieder des Miesbacher Kreistags zum Umdenken und so erbrachte die Abstimmung bei der Sondersitzung eine klare Absage an die geplante Erschließung. Tags darauf wurde der Alpenplan unter Einschluss des Rotwandgebiets in die Zone C (Ruhezone) vom Bayerischen Kabinett verabschiedet.

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Der stellvertretende Landrat, Jens Zangenfeind,
betonte in seiner Rede unter anderem, wie wichtig die Natur für Mensch und Tier ist
und insbesondere Kinder die Landschaft brauchen.

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Nun, nach rund 50 Jahren, blickt die Kreisgruppe Miesbach mit einer Ausstellung auf seine Erfolge und Niederlagen zurück. Bei der offiziellen Eröffnung der Ausstellung im Waitzinger Keller begrüßte Vorstand Manfred Burger die Gäste. Der stellvertretende Landrat, Jens Zangenfeind, betonte unter anderem, wie wichtig die Natur für Mensch und Tier ist und insbesondere Kinder die Landschaft brauchen. Auch Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, lobte den Einsatz im Naturschutz, denn es sei ein Kampf für eine gute Sache. Beate Rutkowski, stellvertretende Landesvorsitzende des Bund Naturschutz Bayern, gab zu bedenken, dass 50 Jahre Naturschutz unendlich viel Aufklärungsarbeit bedeuteten, viel Wissen und Verständnis für ökologische Zusammenhänge nötig und das Aufbauen von Vernetzungen mit anderen Gruppen und Vereinen wichtig seien. Vorallem sei der Bund Naturschutz unabhängig und könne deshalb auch entsprechend agieren, da er sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziere.

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Naturfotografin Hertha Böhner mit ihren Bildern

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Die Ausstellung „50 Jahre Bund Naturschutz Kreisgruppe Miesbach“ ist bis 14. Oktober 2002 im Veranstaltungszentrum Waitzinger Keller in Miesbach zu besichtigen. Begleitend dazu gibt die Naturfotografin Hertha Böhner aus Otterfing mit ihren Bildern interessante Einblicke in die Natur. Wegen einer Ausbildungsmesse ist die Ausstellung vom 6. bis 8. Oktober nicht zugänglich.

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Ein Taubenschwänzchen bei der Nahrungsaufnahme

-am- Bilder: am

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Projekt
zum Schutz
der Kreuzotter

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Region Wunsiedel – Mit einem neuen, vom Umweltministerium geförderten „BioDiv-Projekt“ hat sich der Naturpark Fichtelgebirge den Schutz einer stark gefährdeten Schlangenart auf die Fahnen geschrieben: Die früher weitverbreitete Kreuzotter zählt zwar zu den Giftschlangen, doch ist sie weit mehr „gefährdet als gefährlich“, so der bezeichnende Titel des großangelegten Projektes. In einer ersten Phase werden die Bestände der Kreuzotter sowohl von professionellen Reptilienexperten, als auch von eigens dafür vom Naturpark Fichtelgebirge geschulten Ehrenamtlichen erfasst. Seit dem Frühjahr 2022 begaben diese sich in teilweise unwegsames Gelände, um dort die noch vorhandenen Vorkommen der Kreuzotter zu erfassen. Darüber hinaus plant der Naturpark Fichtelgebirge, ab dem Jahr 2023 im Rahmen eines „Citizen-Science-Ansatzes“ auch die Bevölkerung in die Suche nach dem seltenen Reptil zu einzubinden.

Zu wissen, wo es überhaupt noch Kreuzottern gibt, ist essentiell, doch werden auch weitere Daten zur Biologie der Kreuzotter gesammelt, wie beispielsweise zu deren Beutetieren, Fundort, Wetter und Begleitumstände, um die zu entwickelnden Schutzmaßnahmen anzupassen. Bis Ende September läuft die Geländearbeit noch, dann sind Treffen mit allen Akteuren geplant, um die gesammelten Erfahrungen auszutauschen und gezielte Maßnahmen zum Schutz der Kreuzotter zu erarbeiten.

Während die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor allem in den Händen der Landschaftspflegeverbände und den Forstbetrieben liegen wird, setzt der Naturpark Fichtelgebirge stark auf die Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für den Schutz der Kreuzotter – vor allem in der jungen Generation. Mit der Produktion einer leicht verständlichen, aber auf den neuesten Erkenntnissen basierenden Broschüre, sowie einem Flyer und einem Arbeitsblatt, das speziell für Grundschulkinder entwickelt wird, soll die Begeisterung für die Kreuzotter so früh wie möglich gefördert werden. Auch eine Ausstellung rund um das Thema Kreuzotter im Naturpark Fichtelgebirge ist vorgesehen. Der Naturpark plant die Kreuzotterbestände auch in den nächsten Jahren weiter zu überwachen und kontinuierlich Maßnahmen zu ihrem Schutz zu erarbeiten.

-lawun- Bild: Harry Wölfel

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Trotz
Trockenheit
erwarten Winzer
guten Jahrgang

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Region Franken – Die Fränkische Weinlese 2022 hat begonnen. Mit einigen kräftigen Schnitten haben Ministerpräsident Markus Söder, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und die Fränkische Weinkönigin Eva Brockmann in den historischen Weinbergen des Pfaffenbergs bei Zeil am Main symbolisch die ersten Trauben des diesjährigen Jahrgangs geerntet. Die für den Weinbau zuständige Agrarministerin Michaela Kaniber zeigte sich überzeugt: „Allen Herausforderungen zum Trotz bekommen wir heuer einen sehr guten Jahrgang.“ Durch die hohe Sonneneinstrahlung sind ihren Worten zufolge gehaltvolle und charakterstarke Weine zu erwarten. Die Ertragsmenge sei aufgrund der Trockenheit nur schwer abzuschätzen. Voraussichtlich werde sie etwas unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 80 Hektoliter pro Hektar liegen.

Die zunehmende und in diesem Jahr außergewöhnliche Trockenheit in Nordbayern bereite den fränkischen Winzern allerdings große Sorgen. Kaniber: „Der Zugang zu Wasser und seine Verteilung sind das Topthema im fränkischen Weinbau.“ Vor allem bei Junganlagen und wasserfernen Standorten stelle die Verfügbarkeit des Wassers eine große Herausforderung dar. Der Freistaat unterstütze mit seiner Landwirtschafts- und Umweltverwaltung die Winzer bei dieser wichtigen Generationenaufgabe intensiv. Nachhaltige Bewässerungskonzepte erhalten ihren Worten zufolge nicht nur den Weinbau, sondern würden ebenso zum Erhalt der jahrhundertealten Kulturlandschaft und den wichtigen Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere beitragen.

In Franken, Bayerns mit Abstand größtem Weinanbaugebiet, gibt es rund 6.300 Hektar Rebflächen. Die durchschnittliche Betriebsgröße liege bei etwa zwei Hektar. Etwa ein Fünftel der rund 3.000 fränkischen Winzer produzierten eigene Weine, die restlichen lieferten ihre Trauben an die Fränkischen Winzergenossenschaften. Um ihre Betriebe zukunftsfähig zu halten, erhalten die bayerischen Winzer umfangreiche Unterstützung durch den Freistaat. Über die insgesamt sieben Förderprogramme werden jährlich rund vier Millionen Euro an die Winzer ausbezahlt.

-stmelf- Bilder: Stefanie Büchl

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Gartenbauverein-
Kreisversammlung
im Landkreis Günzburg

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Region Günzburg – Erstmals in seiner Funktion als Vorsitzender begrüßte Roman Gepperth die Vertreter der Gartenbauvereine des Landkreises Günzburg. Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person berichtete er zunächst von der Bezirksversammlung, auf der sein Vorgänger Hans Joas für seine besonderen Verdienste mit dem „Schwabenteller“ ausgezeichnet worden war. Beim weiteren Jahresrückblick sprach Gepperth allen, die mit ihrem Engagement zum Erfolg des diesjährigen „Gartentags im Kreislehrgarten“ beigetragen hatten, seinen herzlichen Dank aus. Auch für die Bereitschaft der Langenhaslacher Familie Behr, beim „Tag der offenen Gartentür“ zahlreichen Interessierten einen Einblick in ihren wunderschönen Garten gewährt zu haben, fand er herzliche anerkennende Worte. Nach Clementine Brunners Kassenbericht und einstimmiger Entlastung der Vorstandschaft ging das Wort an die Vertreterinnen der Kreisfachberatung.

Tina Sailer, von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landkreis Günzburg, berichtete begeistert von der „Landesgartenschau in Lindau“. Hier hatten im Pavillon des schwäbischen Bezirksverbands auch Mitglieder aus den Gartenbauvereinen des Landkreises Günzburg mitgeholfen, den interessierten Besuchern Informationen und Wissenswertes zum Thema Gartenbau nahe zu bringen. Katharina Mairle brachte die „Baumpflanzaktion zum Erhalt regionaltypischer Kernobstsorten“ in Erinnerung. Hier konnte auch 2021 wieder jeder Verein, gesponsert durch die Sparkasse Günzburg-Krumbach, kostenfrei zwei Bäume erhalten. Erfreuliches gab es auch vom Kreislehrgarten zu berichten: Als erster Garten im Landkreis Günzburg wurde er als Naturgarten zertifiziert. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, chemische Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Substrate. „Wer Interesse hat, seinen eigenen Garten zertifizieren zu lassen, kann sich gerne bei uns Kreisfachberaterinnen genauer informieren“, betonte Sailer.

Natürlich könne der Kreislehrgarten nur mit regelmäßiger Hilfe und Unterstützung durch die Gartenbauvereine so vorbildlich erhalten werden. Diesmal ging ein Extra-Dankeschön an die Helfer, welche den Zaun am Schulungsgebäude in zahlreichen Arbeitsstunden erneuert hatten. Auch Tina Sailer lenkte die Aufmerksamkeit noch einmal auf den Tag der offenen Gartentür und bat die Anwesenden, schon für das kommende Jahr nach geeigneten Gärten Ausschau zu halten und diese Bitte auch in ihren Vereinen zu verbreiten. Eine Anmeldung ist bis 1. Oktober 2022 möglich. Ansprechpartner sei hier die Kreisfachberatung, genauso wie auch für Fachvorträge und Baumschnittkurse. Beate Bremensdorfer stellte sich als neues Vorstandschaftsmitglied den Anwesenden vor. Anhand von Bildmaterial erläuterte sie das Informationsangebot der überarbeiteten Homepage des Kreisverbands und regte Überlegungen zur besseren Vernetzung der Vereine untereinander an.

Als krönenden Abschluss der Versammlung überreichte Thannhausens Bürgermeister, Alois Held, Urkunden des schwäbischen Regierungspräsidenten für „Vorbildliche Garten- und Ortsgestaltung durch Grün“ an Josef Oberlander und Christian Berchtold aus Gundremmingen, Anna und Josef Brunner sowie Günther Blau aus Mindelzell.

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Bei der Gartenbauverein-Kreisversammlung v.l.:
Roman Gepperth, Katharina Mairle, Josef Oberlander,
Günther Blau, Anna und Josef Brunner, Tina Sailer, Alois Held

-bb- Bild: Beate Bremensdorfer

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Erfolgreiche
Nachzucht
seltener Donau-Fischart

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Region Niederbayern – Der „Streber“ ist eine stark gefährdete Fischart, die in Deutschland nur in der Donau und ihren Zuflüssen vorkommt. Rund 2.000 Streber (wiss. Zingel streber) finden nun eine neue Heimat. Nach erfolgreicher Nachzucht dieser seltenen Donau-Barschart in der Teichanlage des Landesamts für Umwelt (LfU) in Wielenbach konnten Jungfische in Abstimmung mit der Fischereifachberatung Niederbayern und dem Kreisfischereiverein Landau e.V. in der Isar bei Landau ausgewildert werden. Das historische Verbreitungsgebiet des Strebers in Bayern umfasste neben der bayerischen Donau auch die Mittel- und Unterläufe vieler Donauzuflüsse, wie z.B. Iller, Isar, Inn, Salzach und Lech.

Der Streber ist heute nach der Roten Liste als „stark gefährdet“ eingestuft. „Aufgrund der hohen Fachkompetenz im Bereich heimischer Arten kann das LfU zur Förderung stark bedrohter Fischarten und damit zum Erhalt der Artenvielfalt der bayerischen Flüsse beitragen“, betonte Dr. Richard Fackler, Vizepräsident des LfU und dankte gleichzeitig den Anglerinnen und Anglern für ihre Unterstützung dieser Besatzaktion. Dass die Isar bei Landau für den Streber wieder gute Bedingungen für den Aufbau und den Erhalt eines stabilen Bestands bietet, ist das Ergebnis erfolgreicher Renaturierungsmaßnahmen durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut. Prof. Dr. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern unterstrich: „Fischer sind der Hege aller heimischen Fischarten verpflichtet und freuen sich über das gemeinsame Nachzucht-Programm. Der LFV Bayern und seine Mitgliedsvereine sind selbst seit vielen Jahren mit Artenhilfsprogrammen aktiv, um gefährdete Arten zu erhalten.“

Der Streber gehört neben dem Zingel, dem Schrätzer und dem Donau-Kaulbarsch zu den Donau-Barscharten, die in Mitteleuropa nur in der Donau und ihren Zuflüssen vorkommen. Streber werden selten größer als 20 Zentimeter. Ihre Schwimmblase ist verkümmert, so dass sie sich eher ruckartig und quasi hüpfend über Grund fortbewegen. Der nachtaktive Fisch lebt vorwiegend in der Strömung am Gewässergrund und benötigt kiesiges Substrat. Streber laichen von März bis April. Die Ursachen für den Rückgang des Strebers sind vielschichtig. Insbesondere der Aus- und Verbau der Gewässer für verschiedene Nutzungen führte zu einer tiefgreifenden und nachhaltigen Veränderung der flusstypischen Lebensräume. In der Folge gingen fischökologisch wichtige Lebensräume verloren und wurden fragmentiert. Die noch intakten Lebensräume sind aufgrund eingeschränkter Wandermöglichkeiten bzw. Erreichbarkeit häufig unzureichend miteinander vernetzt.

Damit Artenhilfsmaßnahmen mittelfristig erfolgreich sind und nicht zur Symptombekämpfung verkommen, sollten mittel- bis langfristig auch im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie möglichst viele frei fließende, dynamische Fließgewässerabschnitte wiederhergestellt werden.

-lfv- Bild: Steffi Schütze

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Rekord-
temperaturen
belasten
auch Nutztiere

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Region Bayern – Durch die langanhaltenden, hohen Temperaturen, die aktuell erlebt werden, sind unter anderem Milchkühe zunehmend hitzebedingten Belastungssituationen ausgesetzt. Durch die Verdauung im Pansen und die Milchproduktion entsteht Wärme, die an die Umgebung abgegeben wird. Doch bei höheren Temperaturen funktioniert das nicht mehr zuverlässig. Bereits ab Temperaturen um die 16 °C steigt die Belastung der Tiere. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erforscht seit einigen Jahren im Rahmen von verschiedenen Projekten, wie sich mit Hilfe von technischen und baulichen Möglichkeiten, die Bereiche Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit optimal verbinden lassen.

Anzeichen dafür, dass bei einer Kuh eine Hitzebelastung vorliegt, sind beispielsweise eine erhöhte Atemfrequenz oder eine geringere Futteraufnahme, wodurch die Milchleistung sinkt. Die Kuh versucht auf diese Arten Wärme abzugeben. Um noch konkretere Aussagen zur individuellen Hitzebelastung der Kühe treffen zu können, erforschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der LfL geeignete Indikatoren, die sowohl physiologische Änderungen als auch Verhaltensänderungen mit einbeziehen. Darunter fallen beispielsweise die innere Körpertemperatur oder die Bewegungsaktivität der Tiere. Erfasst werden diese Parameter unter anderem durch Sensoren, die wie ein Fitnesstracker kontinuierlich Informationen und Daten über die Tiere bereitstellen. Die Arbeit mit den Sensorsystemen ist Teil des Experimentierfelds „DigiMilch“ (Digitalisierung in der Prozesskette Milcherzeugung), das ebenfalls an der LfL angesiedelt ist und in dessen Rahmen an smarten, digitalen Lösungen für die Milchviehhaltung gearbeitet wird. Durch die genaue Analyse der tierindividuellen Parameter unter Einbeziehung von Stall- und Umweltdaten können dann technische Möglichkeiten aufgezeigt werden, die den Tieren frühzeitig die Wärmeabgabe erleichtern, wie beispielsweise durch den gezielten Einsatz von Ventilatoren oder Verdunstungskühlungen. Mithilfe von moderner Sensortechnik und technisch-baulichen Maßnahmen könne so Hitzebelastung vermindert und das Tierwohl gesteigert werden.

-lfl- Bild: am

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Zwei Jahre
Afrikanische
Schweinepest
in Deutschland

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Seit dem 10. September 2020 ist Deutschland nicht mehr frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der erste ASP-Fall wurde vor zwei Jahren an der Grenze zu Polen aus dem Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg gemeldet. Seither wurde die für den Menschen ungefährliche Tierseuche in über 4.000 Fällen bei Wildschweinen in Deutschland nachgewiesen. Auch mehrere Fälle bei Hausschweinen traten auf – zuletzt in Baden- Württemberg, Niedersachsen und in Brandenburg.

In Bayern ist ASP bisher zum Glück noch nicht aufgetreten. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nimmt die vielen ASP-Fälle in den betroffenen Bundesländern zum Anlass, die schweinehaltenden Betriebe in Bayern erneut zur strikten Einhaltung und regelmäßigen Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen aufzurufen. „Die jüngsten Fälle belegen, dass mit einem Auftreten der ASP immer und überall in Deutschland gerechnet werden muss“, so die Ministerin. Weiter führt sie aus: „Die Biosicherheit ist das A und O, um die Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen.“ Die Ministerin bittet die schweinehaltenden Betriebe, das „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“ zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Betriebe schon vor Seuchenausbruch die Weichen stellen können, um im Seuchenfall ihre Tiere leichter vermarkten zu können. „Bei dem Fall in Niedersachsen haben wir gesehen, welch enorme Vermarktungsprobleme die Einrichtung einer Sperrzone nach sich zieht. Deshalb unterstützt sowohl das Umweltministerium als auch das Landwirtschaftsministerium eine Teilnahme an dem freiwilligen Verfahren schon seit dem Jahr 2021 finanziell“, so Kaniber. Als Forstministerin ist Michaela Kaniber auch für die Jagd zuständig und bittet daher eindringlich die bayerischen Jägerinnen und Jäger um Mithilfe. „Die Schwarzwildbestände konsequent zur regulieren bleibt ein unverzichtbares Gebot bei der ASP-Seuchenprävention“, erklärte Kaniber. Für die anstehenden Herbstmonate sieht man revierübergreifende Bewegungsjagden als wichtigen Baustein bei der Schwarzwildbejagung. Aber auch Touristen, Saisonarbeitskräfte, LKW-Fahrer sowie alle Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten einen Beitrag leisten, damit die ASP nicht nach Bayern gelange. Die Krankheit kann u.a. durch Lebensmittel auf Haus- und Wildschweine übertragen werden. Deshalb sollten Speisereste – beispielsweise an den Rastplätzen oder bei Wanderungen – nur in verschlossene Müllbehälter gegeben werden.

-stmelf-

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Trockenheit
gefährdet
Bayerns Moorwälder

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Region Bayern – Der trockene und heiße Sommer macht auch den bayerischen Moorwäldern zu schaffen. Dreh- und Angelpunkt für den Erhalt der Waldmoore ist das Wasser. Fehlt es dauerhaft, gerät das feuchte Ökosystem schnell ins Schwanken. Der über Jahrhunderte angewachsene Moorkörper baut sich ab und setzt eine große Menge an klimaschädlichen CO2 frei, anstatt dieses Treibhausgas zu speichern. Auch würde damit ein seltener Lebensraum für viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten verloren gehen.

Im Rahmen des Moorwaldprogramms der Bayerischen Staatsregierung werde deshalb – insbesondere im bayerischen Staatswald – der Zustand der Moore unter die Lupe genommen und – wo notwendig und machbar – aktiv verbessert oder erhalten. In zahlreichen Projekten werden unter Einbeziehung der Beteiligten vor Ort beispielsweise alte Entwässerungsgräben verschlossen. Dadurch fließt weniger Wasser ab und der Wasserstand im Moorkörper hebt sich. Darüber hinaus kümmere sich die bayerische Forstverwaltung durch gezielte fachliche Beratung der Waldbesitzer bei der Moorwaldpflege und mit finanzieller Förderung um den Erhalt und die Verbesserung des Zustands der bayerischen Moorwälder.

-stmelf- Bild: am

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Feldvogelarten
in Bayerns Fluren
helfen

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Region Bayern – Bayern verstärkt den Schutz des Kiebitz und anderer Feldvogelarten in der Agrarlandschaft. Die neuen Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ab 2023 widmeten sich besonders dem Erhalt dieser heimischen Vogelart. Auch ein gemeinsames Projekt mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat das gleiche Ziel. Der Kiebitz, der früher häufig auf Wiesen, Weiden und im offenen, flachen und feuchten Dauergrünland vorkam, ist massiv im Bestand zurückgegangen und heute vor allem auf Ackerflächen zu finden. Der Bestand in Bayern wird aktuell auf weniger als 3.000 Brutpaare geschätzt. Aus diesem Grund unterstützt das Bayerische Landwirtschaftsministerium das überregionale Projekt „Vanellus vanellus muss ein Bayer bleiben“ des LBV in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 450.000 Euro. Eines der wichtigen Kernelemente bestehe darin, die Kommunikation zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, den Naturschutz- und der Landschaftspflegeverbänden, den Behörden – wie der Wildlebensraumberatung und der Jägerschaft zu verbessern. Ziel sei es, die Kiebitz-Schutzmaßnahmen einerseits bekannter zu machen und gleichzeitig alle Beteiligten dafür zu motivieren.

Flankierend werden im neuen bayerischen Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr zwei Fördermaßnahmen zum Schutz des Kiebitz angeboten. Zum einen die sogenannten „Feldvogelinseln“ in bestellten Ackerflächen mit einer Größe von 0,5 bis zwei Hektar. Die „Feldvogelinseln“ selbst dürfen vom 15. März bis zum 30. Juni nicht bewirtschaftet werden. Die zweite Maßnahme honoriert eine verspätete Aussaat. Auf diesen Ackerflächen darf vom 15. März bis zum 20. Mai der Boden nicht bearbeitet werden. Auf beiden Flächen könnten dann nicht nur der Kiebitz, sondern auch das Rebhuhn und die Feldlärche ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.

-stmelf- Bild: am

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Über
300 Jahre alte
Linde
erhielt Unterstützung

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Region Miesbach – Je älter ein Baum, desto wertvoller ist er nicht nur für das Landschaftsbild, desto wertvoller ist er auch als Lebensraum und als CO2–Speicher. Außerdem steht auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Fokus. In den Regionen Rosenheim, Ebersberg, Miesbach und Mühldorf ist diesbezüglich das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig. Regelmäßig werden deshalb Bäume entlang der Straßen auf Schäden kontrolliert, erfasst und wenn nötig, Maßnahmen festgelegt. Im Landkreis Miesbach, im Ortsbereich Gmund am Tegernsee, wurden dabei kürzlich zwei Bäume ausgemacht, an denen direkt Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden mussten.

Eine etwa über 300 Jahre alte Linde musste gepflegt werden – und zwar von einer beauftragten Spezialfirma, die über viel Handlungserfahrung verfügt. Dabei kam u.a. verschiedenes Werkzeug und eine Hebebühne zum Einsatz, damit die Baumpfleger in der Baumkrone arbeiten konnten. Bäume dieser Art zu erhalten ist den Mitarbeitern der Abteilung Landschaftspflege und Umweltschutz des Staatlichen Bauamtes Rosenheim ein ganz besonderes Anliegen, da er ortsbildprägend ist und viele Tierarten darin ihren Lebensraum haben. Die Zentralstelle Landschaftsplanung an der Landesbaudirektion Bayern nutzte die Gelegenheit und hatte ein Filmteam mit der Dokumentation der Baumkontrolle und Baumpflegemaßnahmen beauftragt.

-stbaro- Bild: am

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Größtes
angepflanztes
Bilderrätsel der Welt

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Luftbild des Bilderrätsel-Irrgartens

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Region Straubing-Bogen – Das größte angepflanzte Bilderrätsel der Welt befindet sich derzeit im Landkreis Straubing-Bogen. Dies hat das Deutsche Rekord-Institut dem Straubinger Maisirrgarten in Atting-Rinkam offiziell bescheinigt. In den Tiefen des Straubinger Maisirrgartens kann man sich verlaufen, doch aus der Vogelperspektive ergibt das Irrgartenmuster ein riesiges Bilderrätsel auf rund 16.000 Quadratmetern Ackerfläche. Damit ist der Maisirrgarten mit insgesamt fünf verschiedenen Labyrinth-Segmenten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden in diesem Jahr um eine weitere Attraktion reicher.

Markus Hiendlmeier, bekannt für seine ausgefeilten Labyrinth-Strukturen, hat sich von der Idee eines riesigen Escape-Rooms inspirieren lassen, mit der Besonderheit, dass das Wegenetz selbst Teil der Rätsel-Aufgabe wird. „Maisirrgärten gibt es schon seit den 1990er Jahren auf der ganzen Welt, doch die Idee ein Maisfeld als gigantischen Rätselplan zu verwenden ist gänzlich neu“, so Hiendlmeier beim Besuch von Landrat Josef Laumer und Attings Bürgermeister Robert Ruber, die dem Irrgartenschmied persönlich die Rekordurkunde für sein neuestes Projekt überreichten.

Was auf dem Luftbild aussieht wie original ägyptische Hieroglyphen ist ein verschlüsseltes Rätsel. Die Lösung des Rätsels erläutert Markus Hiendlmeier seinen Gästen: „Es besteht aus drei Spiel-Leveln. Im ersten muss man ganz klassisch in den Hieroglyphen umherirren und dort kniffelige Aufgaben lösen. Mit diesen Antworten kann man in Level 2 einsteigen. Allerdings muss man dann mit anderen Besuchern interagieren, um diese Aufgabe zu meistern. Erst dann ist es möglich im Level 3 das Luftbild zu entschlüsseln. Zugegeben recht kompliziert, aber es ist halt das größte Rätsel der Welt. Aber keine Angst, jeden Tag werden unter www.irrgarten-straubing.de kleine Tipps veröffentlicht, die helfen die Aufgabe zu lösen. Es wird spannend, wer in die Rekordgeschichte eingeht und das größte gepflanzte Bilderrätsel der Welt entschlüsseln kann.“

Seit 1998 gibt es den Maisirrgarten bei den Hiendlmeiers in Rinkam – erst jährlich, mittlerweile im zweijährlichen Rhythmus. „Das ist ein echtes Aushängeschild für unsere Gemeinde, das viele Gäste anzieht“, freut sich Bürgermeister Ruber. Ähnlich äußerte sich auch Landrat Josef Laumer: „Der Landkreis ist ja bekannt für viele touristische Highlights. Die meisten befinden sich aber eher im nördlichen Landkreis in Richtung Bayerischer Wald. Es ist schön, dass die Innovation und die Ideen von Markus Hiendlmeier auch viele Gäste und Ausflügler in den Gäuboden ziehen.“

Erfreulicher Nebeneffekt: Die VSL-Buslinie 25 von Straubing über den Tierpark, Rinkam, Rain, Pfatter nach Regensburg hält in unmittelbarer Nähe und seit 1. August wurde dort das Fahrtangebot erweitert, u.a. mit zusätzlichen täglichen Fahrten und erstmals auch Fahrten an Sonntagen. So wird auch die Anreise mit dem ÖPNV leichter gemacht.

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Bei der Übergabe der Rekordurkunde v.l.: Robert Ruber, Bürgermeister der Gemeinde Atting,
Markus Hiendlmeier und Josef Laumer, Landrat des Landkreises Straubing-Bogen

-lasb- Bild: lasb

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