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Zukunftsvertrag
zur Landwirtschaft
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Region Bayern – Bayerns Staatsregierung hat mit dem bayerischen Bauernverband im Rahmen eines Festakts im Kaisersaal der Münchner Residenz den Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern geschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber unterzeichneten den Vertrag für die Staatsregierung, der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner sowie die Landesbäuerin der Landfrauengruppe des Bayerischen Bauernverbandes, Christine Singer für den Bayerischen Bauernverband. „Bayern bekennt sich zu seiner starken, eigenständigen und bäuerlichen Landwirtschaft. Wir sind stolz auf unsere mittelständischen Familienbetriebe. Sie sind das Herzstück des ländlichen Raums und Grundlage der regionalen Ernährung, unserer Kulturlandschaft und unseres Wohlstands. Der Zukunftsvertrag ist ein richtungsweisendes Bekenntnis: Wir setzen auf regionale Lebensmittel – ob bio oder konventionell. Wir schützen landwirtschaftliche Nutzflächen und Eigentum. Wir wollen mehr Freiheit und Vertrauen und weniger Kontrollen und Bürokratie in der Landwirtschaft. Und wir stehen zur Tierhaltung, denn sie ist das Rückgrat der bayerischen Landwirtschaft. Insgesamt werden wir jährlich bis zu 120 Millionen Euro bereitstellen und entwerfen damit ein Gegenmodell zum Bund. Der Zukunftsvertrag ist auch ein Generationenvertrag. Darum unterstützen wir unsere Landwirte bei den Herausforderungen der nächsten Jahre und bieten dem Nachwuchs Perspektiven. Auch stärken wir Bildung, Forschung und Beratung. Gute junge Landwirte sind der Schlüssel zu einer guten Zukunft“, erklärte Söder.
Kern des Vertrags ist ein Zehn-Punkte-Programm mit insgesamt mehr als 60 Einzelmaßnahmen. Von der zukunftsfesten Weiterentwicklung von Tierhaltung und Pflanzenbau über Digitalisierung und Forschung bis hin zu Ernährung, Wassermanagement und Erneuerbaren Energien werden alle wichtigen Zukunftsthemen der bayerischen Landwirtschaft abgedeckt. Für die Umsetzung der im Zukunftsvertrag genannten Maßnahmen ist im Endausbau ein Mittelbedarf von bis zu 120 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
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Schatzkisten
der Artenvielfalt
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Region Bayern – Bayerische Streuobstwiesen sind Paradise der Biodiversität und fester Bestandteil der Kulturlandschaft. Mit mehr als 2.000 Sorten sichert der Streuobstanbau einen wahren Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Schon in den ersten zwei Jahren wurden Förderanträge für über 50.000 neue Streuobstbäume bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung gestellt. Der Erhalt der Streuobstwiesen sei nicht nur für die Umwelt und die Artenvielfalt von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die regionale Wirtschaft und die Versorgung mit hochwertigen Produkten aus der Region.
Als Teil des Streuobstpaktes unterstützt das Förderprogramm „Streuobst für alle“ Kommunen, Vereine und Verbände mit bis zu 45 Euro pro Streuobstbaum, damit sie diese kostenlos zur Pflanzung an Privatpersonen und Landwirte weitergeben können. Der Freistaat unterstützt ferner den Erhalt und die Pflege bestehender Streuobstbestände. So wurde in diesem Jahr der Förderbetrag im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) zu „Streuobst – Erschwerte Unternutzung“ auf 12 Euro je Baum erhöht. Voraussichtlich noch im laufenden September wird die investive Förderung für die Streuobstpflege starten.
Die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) organisierte „Aktion Streuobst“ verzeichnet dieses Jahr einen neuen Rekordanmeldestand mit bayernweit knapp 300 Veranstaltungen und leiste so einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Streuobstpaktes. Fach- und Forschungsprojekte unterstützen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Das große gemeinsame Ziel für dieses wertvolle Natur- und Kulturerbe sei eine Million zusätzliche Streuobstbäume in Bayern bis 2035. Weitere Informationen zum Bayerischen Streuobstpakt unter bayern-streuobstpakt.de
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Biotopverbund
in Bayern
soll stetig wachsen
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Region Bayern – Bayern weitet den Biotopverbund im Offenland erfolgreich aus. Dazu haben der Freistaat und die Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds eine Partnerschaft besiegelt. Ulrike Lorenz, Vorständin des Naturschutzfonds, erklärte: „Die Vereinbarung zum Biotopverbund ist im Jubiläumsjahr „40 Jahre Bayerischer Naturschutzfonds“ eine besondere Auszeichnung für die Naturschutzstiftung. Damit können künftig zusätzliche Projekte gefördert werden, die zur Entwicklung des Biotopverbunds beitragen.“ Konkret bringt der Naturschutzfonds von ihm verwaltete staatliche Naturschutzflächen und Stiftungsflächen – im Eigentum bzw. langfristig gepachtet – sowie durch den Naturschutzfonds geförderte Flächen Dritter ein. Ohne die Förderflächen handelt es sich bereits um einige hundert Hektar. Der weit überwiegende Teil resultiert aus den Förderprojekten. Dabei kommt den vielen Partnern des Naturschutzfonds eine große Bedeutung zu. So leisteten insbesondere die Kommunen, Verbände und Stiftungen einen großen Beitrag, um das gesetzliche Ziel beim Biotopverbund zu erreichen.
Der Biotopverbund sei das Netzwerk ökologisch wertvoller Lebensräume. Für Tiere, Pflanzen und Pilze soll es landesweit wieder mehr Naturflächen geben, die es den Arten erlauben, sich zwischen verschiedenen Lebensräumen auszutauschen. Ein intakter Biotopverbund könne das Überleben heimischer Arten in der bayerischen Kulturlandschaft dauerhaft sichern. Im Zusammenhang mit dem „Volksbegehren Plus“ wurde die Bedeutung des Biotopverbunds im Offenland gestärkt: Der Freistaat Bayern arbeite mit Verbänden, Stiftungen und Unternehmen kontinuierlich daran, das im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegte Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen. Es soll bis zum Jahresende 2023 mindestens zehn Prozent und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen. Bis 2030 sollen mindestens 15 Prozent des Offenlands im Biotopverbund sein. Die Bilanzierung weise bereits für 2022 einen Wert von 10,4 Prozent Biotopverbund aus, so dass das erste Zwischenziel dank des engagierten Mitwirkens zahlreicher Akteure sowie durch eine Vielzahl an Modell- und Förderprojekten, eine deutliche Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) und eine partnerschaftliche Beteiligung von Flächeneigentümern bereits erreicht wurde. Seit 40 Jahren setzt sich der Bayerische Naturschutzfonds – die Naturschutzstiftung des Freistaats – für mehr Artenvielfalt und Lebensqualität in Bayern ein. Der Bayerische Naturschutzfonds fördert Projekte zum Schutz sowie für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Bandbreite der geförderten Projekte ist groß – vom Druckkostenzuschuss bis hin zum länderübergreifenden Naturschutzgroßprojekt.
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Streit
um den
Wolf
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Region Miesbach – Die Bayerische Landtagspräsidentin und Abgeordnete des Stimmkreises Miesbach, Ilse Aigner, warb noch im April bei Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir um die dringliche Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus, nachdem abermals gerissene Schafe und Rehe im Grenzgebiet ihres Stimmkreises zum benachbarten Tirol gefunden worden waren. Vier Monate später ließ Özdemir nun durch seine Staatssekretärin ausrichten, dass eine Dialogreihe ins Leben gerufen wurde. Die Herabsetzung des Schutzstatus allerdings werde nicht umgesetzt.
„Landwirtschaft und Naturschutz gehen Hand in Hand. Ohne unsere Almwirtschaft würden viele – auch europarechtlich streng geschützte – Lebensräume unweigerlich verloren gehen. Die Biodiversität ist in Gefahr, wenn der Bestand der großen Beutegreifer nicht reguliert wird“, betonte Aigner. Schließlich seien Almen und Alpen aufgrund ihrer schieren Größe und des oftmals starken Gefälles schlicht nicht mit sogenannten Herdenschutzmaßnahmen zu sichern. Auch wegen des verstärken Tourismus im Almgebiet könnten Zäune und Hütehunde keine Lösung zu sein. „Aus Angst vor Wolfsrissen werden Almbauern ihre Almen früher oder später nicht mehr bewirtschaften. Die ökologische Vielfalt der Almen hat offenbar zu wenig Lobby – der Wolf hingegen zu viel“, fürchtet Aigner.
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Ilse Aigner betont: „Landwirtschaft und Naturschutz gehen Hand in Hand“
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Auch die diesjährige Hauptalmbegehung am Sudelfeld – an der Arzmossalm – konnte den Bundeslandwirtschaftsminister offenbar nicht davon überzeugen, sich aktiv mit der Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus für die Almwirtschaft einzusetzen. Stattdessen setze man im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf die sogenannte „Dialogreihe Wolf“. Ein Format, bei dem gemeinsam mit anderen Akteuren das Vertrauen der Landwirte in den Naturschutz gestärkt werden solle.
-am- Bild: bia
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Innovative
Forschung
zu Zukunftsthemen
der Landwirtschaft
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Region Bayern – Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft stehe vor gewaltigen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Eine der größten davon ist der Klimawandel. Dessen Auswirkungen auf Wälder und Felder sind unübersehbar, beispielsweise durch Trockenschäden an Bäumen oder deutliche Ertragseinbußen bei landwirtschaftlichen Kulturen. Vor diesem Hintergrund wird praxisrelevante Forschung immer wichtiger.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat nun für dieses Jahr 26 Forschungsvorhaben ausgewählt und dafür insgesamt ein Fördervolumen von elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Forschungsvorhaben werden an den drei Bayerischen Landesanstalten für Landwirtschaft (LfL), für Wein- und Gartenbau (LWG) und für Wald und Forstwirtschaft (LWF) durchgeführt – oftmals gemeinsam mit den Bayerischen Staatsgütern sowie Hochschulen und Universitäten. Ferner werde der Wissensaustausch zwischen Forschern und der Praxis gefördert, unter anderem im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Agri.
Die ausgewählten Forschungsvorhaben betreffen die Bereiche Öko-Landbau, Biodiversität und besonders auch den Ressourcenschutz. Letzterer steht in diesem Jahr im Fokus, rund 30 Prozent der Mittel fließen in Projekte zum Schutz natürlicher Ressourcen. Zu den Schwerpunkten zählen aber auch Tierwohl, Tiergesundheit, Digitalisierung und Klimaanpassung. Im Bereich Landwirtschaft befasse sich die Forschung beispielsweise mit der Verringerung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Das Wassermanagement sei ebenso ein Thema wie innovative, tiergerechte Haltungssysteme für Rinder bei maximalen Wohlfühlstandards und Weidehaltung. Forstwissenschaftler beschäftigen sich unter anderem mit trockenheitstolerantem Eichen-Saatgut und der Frage, wie sich ein aus Amerika eingeschleppter Pilz an Latsche und Spirke ausbreitet.
Die nachwachsenden Rohstoffe seien ebenfalls ein breites Feld der Untersuchungen: Etwa, wie sich sogenannte Nasskulturen – beispielsweise Schilf, Rohrglanzgras und Wiesengras – aus moorbodenschonender Bewirtschaftung in der Papier- und Kartonagenherstellung nutzen lassen. Oder, wie Mähgut aus Straßenbegleitgrün alternativ verwertbar sei. Auch Agroforstsysteme – die Kombination von Ackerbau und Forstwirtschaft – werden weiter erforscht.
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Pferde-
Zehnerzugtreffen
2023
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Region Miesbach – Zu einem besonderen Highlight für Pferdefreunde traf man sich in Hundham. Zum zweiten Mal fand dort ein internationales Pferde-Zehnerzugtreffen statt. Es kamen die bekanntesten Fahrer aus Deutschland und Österreich ins Leitzachtal, um Ihre prächtigen Gespanne zu präsentieren. Das Zehnerzugtreffen begann mit der Aufstellung rund um Hundham. Anschließend gingen die Gespanne auf Ihre Fahrt durch die Ortschaft und präsentierten sich auf dem Paradeplatz rund um die Leonhardikapelle.
-am- Bild: am
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Wiederherstellung
des Rappenalpbachs
beginnt
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Region Unterallgäu – Am Rappenalpbach nahe Oberstdorf beginnen demnächst die Wiederherstellungsarbeiten. Dafür trafen sich kürzlich Vertreter von Wasserwirtschaftsamt, unterer Naturschutzbehörde, der Gemeinde Oberstdorf, der Alpgenossenschaft und der ausführenden Baufirma für erste Absprachen vor Ort. Seit den Arbeiten am Wildbach hat sich das Bachbett in Teilbereichen weiter eingegraben. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gewässersohle wieder anzuheben, um die Wiederherstellung des naturnahen Wildbachsystems mit breiten Umlagerungsflächen und einem verzweigten Verlauf einzuleiten. Hierfür sind unter anderem der weitgehende Rückbau der Dämme, das Einbringen von Totholz und Bäumen als Querriegel sowie die Verlagerung von Kies ins Bachbett vorgesehen. All diese Maßnahmen sollen bewirken, dass mitgeführtes Geschiebe sich ablagert und damit die gewünschte Gewässersohle erreicht wird.
Vier Arbeitswochen wurden dafür angesetzt. Durchgeführt werden die Maßnahmen auf einer Länge von 1,6 Kilometern, beginnend am unteren Teil des Baches. Flankierend zur Durchführung der Wiederherstellung wurden regelmäßige Rücksprachen zwischen Wasserwirtschaftsamt, unterer Naturschutzbehörde und Alpgenossenschaft vereinbart. Landrätin Baier-Müller zeigte sich erleichtert bezüglich des nahenden Baubeginns: „Ich bin sehr froh, dass wir nun starten können. Vor allem im Hinblick auf Starkregenereignisse, die im Rappenalptal insbesondere im Juli und August immer wieder stattgefunden haben und die Schonzeit der Fische, die im Oktober beginnt, ist es wichtig, dass wir dem Bachlauf in diesem günstigen Zeitfenster wieder Raum schaffen“, betonte sie am Rande des Vororttermins.
Um die Überschwemmungsgefahr durch Schmelzwasser für die Unterlieger zu reduzieren, wurden bereits im Jahr 2022 vor Wintereinbruch Sofortmaßnahmen veranlasst. Dabei wurden an sieben Stellen punktuelle Dammöffnungen durchgeführt, um dem Bachlauf mehr Raum zu geben. Im Juli diesen Jahres haben Alpgenossenschaft und Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich zum weiteren Vorgehen geschlossen, auf dem die nun beginnenden Maßnahmen beruhen. Die Maßnahmen wurden durch die Fachbehörden des Freistaats Bayern konzeptioniert. Nun hat die Alpgenossenschaft ein Unternehmen mit der Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen beauftragt.
-laua- Bild: Florian Vogel
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Muster-
verordnung
zum Schutz
freilebender Katzen
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Region Bayern – Mit einer aktualisierten Musterverordnung und FAQ’s unterstützt das bayerische Umweltministerium die zuständigen Behörden vor Ort dabei, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, um das Tierwohl bei herrenlosen freilebenden Katzen zu verbessern. Das Umweltministerium bietet den Kommunen beratende Unterstützung an. Ferner sei es sinnvoll, örtliche Tierheime oder Tierschutzvereine in die Maßnahmen einzubinden. Nach § 13b des bundesweit geltenden Tierschutzgesetzes können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Maßnahmen zum Schutz und zur Verminderung der Zahl freilebender Katzen treffen. Diese Ermächtigung wurde in Bayern auf die Kreisverwaltungsbehörden – Landratsämter und kreisfreie Städte – übertragen. Denn vor Ort könne am besten beurteilt werden, ob Maßnahmen wie etwa die Einschränkung des unkontrollierten freien Auslaufs von unkastrierten Katzen oder eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen erforderlich seien.
Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist, dass in einem auszuweisenden Gebiet eine hohe Anzahl herrenloser Katzen lebt, die erhebliche Leiden oder Schäden haben. Bayern fördert außerdem Vorhaben zur Eindämmung der Vermehrung herrenloser Hauskatzen durch Kastration nach der Förderrichtlinie Tierheime (FöR-TH). Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit Mittel von rund zwei Millionen Euro verfügbar.
-stmuv- Bild: am
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Jährliche
Waldzustandserhebung
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Region Bayern – Wie gesund sind die Wälder eigentlich? Antwort auf diese Frage gibt die jährliche Waldzustandserhebung (WZE). Auch in diesem Jahr erfassen speziell geschulte Teams im Auftrag der Bayerischen Forstverwaltung die Vitalität der Bäume im Freistaat. An 449 Inventurpunkten begutachten Expertenteams in den kommenden Wochen rund 17.000 Bäume. Dabei erfassen sie den Nadel- beziehungsweise den Blattverlust und weitere Schädigungen, wie beispielsweise Insekten- und Pilzbefall oder Stammverletzungen. Ein Schwerpunkt der Erhebung liegt auch in diesem Jahr auf den Kiefernwäldern und der Baumart Eiche, für die zusätzliche Inventurpunkte angelegt wurden. Alles in allem werden die Ergebnisse der Erhebung zeigen, welche Folgen die wochenlange Trockenheit im Jahr 2022 für die heimischen Bäume hat. Die Waldzustandserhebung wird in Bayern seit 1983 durchgeführt. Die Ergebnisse der Aufnahmen zeigen über Jahrzehnte, wie sich der Gesundheitszustand der Wälder entwickelt. Weiterführende Informationen: https://www.lwf.bayern.de/boden-klima/waldzustandserhebung/index.php
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Verbesserung
des Wasserhaushalts
in ländlichen Regionen
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Region Bayern – In Bayerns Dörfern soll Regenwasser künftig lieber im Boden versickern als in der Kanalisation verschwinden. Es sollen die Themen Rückhalt und Verbesserung der Speicherfähigkeit von Wasser im Siedlungsbereich zu einem Schwerpunkt in der Dorferneuerung werden. Die Begrünung möglichst vieler Flächen verbessere die klimatische und ökologische Situation und damit die Lebensqualität. Der Bau von unterirdischen Pufferspeichern, sogenannten Rigolen, zur langsamen Versickerung von Oberflächenwasser und von Zisternen zur Aufnahme von Regenwasser und dessen Nutzung in Trockenphasen werde nun ebenfalls verstärkt über die Ämter für Ländliche Entwicklung angeregt und gefördert. Ein Erfolgsfaktor sei auch hier das Konzept der Dorferneuerung aus Information, Aktivierung und Beteiligung der Bürger. In ländlichen Kommunen könne ferner die umgebende Landschaft in die Planungen mit einbezogen werden.
Die landesweit sieben Ämter für Ländliche Entwicklung betreuen derzeit 1.436 Dorferneuerungen in 2.200 Ortschaften. Die Ländliche Entwicklung leiste wichtige Beiträge zum Ressourcenschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Ein Schwerpunkt liege in der Verbesserung des Wasserhaushalts der ländlichen Regionen. Mit vielfältigen Ansätzen und Instrumenten in der Initiative boden:ständig, der Integrierten Ländlichen Entwicklung, der Flurneuordnung dem Förderprogramm „FlurNatur“ könnten maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume entwickelt werden.
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Bienenschutz
auf Bayerns Fluren
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Region Bayern – Es summt und brummt auf Bayerns Feldern und Wiesen. Landwirte fördern die Artenvielfalt in Feld und Flur, oft in Zusammenarbeit mit lokalen Imkern. Daraus entstehen gezielte Projekte zum Schutz der Insekten. Kürzlich wurden die drei besten Partnerschaften im Rahmen des Wettbewerbs „Landwirte.Imker.Miteinander“ ausgezeichnet. Mit dem ersten Preis und 3.000 Euro Preisgeld wurden Margit Ziegler aus Merkershausen und Annette Seehaus-Arnold aus Burglauer im Landkreis Rhön-Grabfeld ausgezeichnet. Die Landwirtin und die Imkerin arbeiten seit 2017 im Rahmen des Projekts „BiogasBlühfelder Rhön-Grabfeld“ zusammen. Die Partnerschaft zeigt laut Jury in beispielhafter Weise, dass auch konventionell wirtschaftende Betriebe die Agrar- Ökosysteme durch den Anbau des „Veitshöchheimer Hanfmixes“ deutlich stärken können. Denn im Hanfmixfeld sammeln neben Honigbienen auch 57 Wildbienenarten, von denen 18 auf der Roten Liste Bayerns stehen, Nektar und Pollen. Am Projekt beteiligen sich 60 landwirtschaftliche Betriebe mit 130 Hektar Anbaufläche. Sie zeigen: Biodiversität und Biogaserzeugung lassen sich perfekt kombinieren.
Den mit 3.000 Euro dotierten zweiten Platz erhielten die Imkerin Ramona Pfister und der Landwirt Holger Lenz aus Abtswind im Landkreis Kitzingen. Die Imkerin betreut derzeit 23 Bienenvölker und knapp drei Hektar Streuobstfläche. Holger Lenz bewirtschaftet bienenfreundlich einen Bioland-Betrieb mit 110 Hektar, davon sieben Hektar Dauergrünland sowie Klee und Luzerne auf 40 Hektar, eingebettet in eine vielfältige Fruchtfolge. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung des Blühangebots für alle Insekten und damit mehr Biodiversität in der Region. Beide Partner legen Wert auf die regionale Vermarktung, ganz nach dem Motto „Aus der Region für die Region“.
Das Projekt „Biobienen im Bioweinberg“ der Familie Heindel aus dem Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wurde mit dem dritten Platz ausgezeichnet und erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro. Die Familie bewirtschaftet ein Weingut in Ipsheim. Zusammen mit dem Imkerverein Oberer Ehegrund, der in den Weinbergen einen Bienenstand aufgebaut hat, wird vorbildlich demonstriert, wie moderner, ökologischer Erwerbsweinbau, Insektenschutz und Bienenhaltung miteinander harmonieren. Durch vielfältige, blütenreiche Begrünungen in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen werde die Bodenstruktur verbessert und der Humus vermehrt. So werde auch wertvoller, differenzierter Lebensraum geschaffen, was die Artenvielfalt nachhaltig stärke. Informationen zum Veitshöchheimer Hanfmix gibt es unter www.lwg.bayern.de/hanfmix
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Mücken-
monitoring
weiter ausgebaut
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Region Bayern – Bayerns Gesundheitsministerium lässt verstärkt prüfen, in welchem Umfang sich in Folge des Klimawandels gebietsfremde Stechmückenarten im Freistaat verbreiten. „Bayern hat sein Monitoring gebietsfremder Stechmücken in diesem Jahr auf insgesamt sechs neue Standorte ausgeweitet. Im Fokus steht dabei insbesondere die Asiatische Tigermücke, die unter Umständen Erreger von Krankheiten wie Dengue-, Zika- oder West-Nil-Fieber verbreiten kann. Der Klimawandel und die Globalisierung bringen neue gesundheitliche Herausforderungen. So wird es immer mehr Stechmückenarten im Freistaat geben, die bei uns eigentlich nicht beheimatet sind und Infektionskrankheiten übertragen können. Dafür müssen wir gewappnet sein. Wir hatten zunächst in einer Pilotphase verschiedene Fallentypen getestet, mit denen das Vorkommen gebietsfremder Stechmücken in Bayern überprüft werden soll. Nach dem Abschluss dieser Phase haben wir in den vergangenen beiden Monaten an sechs in Bayern verteilten Standorten Mückenfallen aufgestellt, um Stechmücken zu fangen und Vorgehensweisen zum Umgang mit Tigermücken zu erarbeiten. Die Fallen werden dann im Herbst wieder abgebaut und die Daten bis Ende des Jahres ausgewertet“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
Die entsprechende Machbarkeitsstudie läuft seit 2022 unter Federführung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Bei der Standortplanung wurden auch Orte einbezogen, an denen es im Jahr 2022 bereits einzelne Funde der Asiatischen Tigermücke gab. Diese wurde in den vergangenen Jahren vereinzelt in Bayern gefunden. Zuvor konnte sie sich bereits in Südeuropa und Deutschland entlang des Rheingrabens etablieren. Man erkennt die Asiatische Tigermücke an ihrer auffälligen schwarz-weißen Musterung. Neben schwarz-weiß geringeltem Körper und Beinen trägt sie eine weiße Linie, die mittig von Kopf bis Brustkorb verläuft. Außerdem ist die Tigermücke im Vergleich zu einheimischen Mücken deutlich kleiner und aggressiver. Asiatische Tigermücken sind auch am Tag aktiv.
Professorin Claudia Traidl-Hoffmann, Sonderbeauftrage für Klimaresilienz und Prävention, erklärte: „Im Zuge des Klimawandels werden sich bisher gebietsfremde Stechmückenarten, die Infektionserkrankungen übertragen können, weiterverbreiten. In den letzten Jahren haben Vektorvermittelte Erkrankungen zugenommen.“ Unter Vektorvermittelten Krankheiten versteht man Infektionskrankheiten, bei denen die Erreger beispielsweise durch Mücken oder Zecken übertragen werden. Professorin Dr. med. Caroline Herr, Amtsleitung Gesundheit am LGL, ergänzte: „Schutz vor Mückenstichen und einer potenziellen Übertragung von Infektionen bietet zum Beispiel ein geeignetes Mückenschutzmittel, das regelmäßig auf Haut und Kleidung aufgetragen wird, ebenso das Tragen von langer und heller Kleidung.“ Untypisch oder auffällig erscheinende Mückenexemplare können zur morphologischen Bestimmung sowohl an das LGL als auch an den „Mückenatlas Deutschland“ eingesendet werden.
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Pflanzenkohle
für den
Klimaschutz
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Region Bayern – Die Erzeugung von hochwertiger Pflanzenkohle aus Biomasse könnte einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Speicherung von Kohlendioxid und damit zum Klimaschutz leisten. Um tiefere Erkenntnisse über Stoffströme, Absatz und Beteiligungsmöglichkeiten zu sammeln, ermöglicht das bayerische Agrarministerium nun die Förderung von sechs Pyrolyse-Demonstrationsanlagen. Mit der jetzt veröffentlichten neuen Förderrichtlinie können ab 1. September Investitionen in die Anlagen gefördert werden. Die erzeugte Pflanzenkohle, die den Qualitätskriterien des European Biochar Certificate (EBC) entsprechen muss, lasse sich sowohl in Produkten der Tierernährung und Kosmetik als auch im Bereich der Bodenvitalisierung und vielem mehr nutzen.
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Fischotter
darf
bejagt werden
Jäger müssen viele Voraussetzungen und Bedingungen einhalten
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Region Bayern – Zum 1. August 2023 wurden in Bayern jagd- und naturschutzrechtliche Änderungen und Neuerungen vorgenommen, die es seitdem ausschließlich den Jägern erlauben, den Fischotter zu bejagen und zu töten. Dabei muss der Jagdausübungsberechtigte im jeweiligen Jagdrevier aber vorher eine Vielzahl von Voraussetzungen prüfen und darf Jagdhandlungen erst aufnehmen, wenn er hinter jede einzelne Voraussetzung einen Haken setzen und diese als erfüllt sehen kann. Nachdem bereits zum 01. Mai die naturschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Bejagung des bislang streng geschützten Fischotters erlassen wurden, folgte nun die Bekanntgabe der sogenannten Gebietskulisse, also der Gebiete in Bayern, in denen die Bejagung des Otters seit dem 1. August zugelassen ist.
Gleichzeitig wurden jetzt auch die jagdrechtlichen Voraussetzungen für die Bejagung des Fischotters, der bislang ganzjährig von der Jagd zu verschonen war, geschaffen. Die bislang geltende ganzjährige Schonzeit wurde dabei in eine ganzjährige Jagdzeit abgeändert. Ebenso wurde auch die Verwendung der Nachtsichttechnik zugelassen. So dürfen bei der Jagd auf den Fischotter künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden. Es gelten hier dieselben Voraussetzungen wie bei der Schwarzwildjagd. Die nun zulässige Bejagung des Fischotters ist dabei aber an eine ganze Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die der jeweilige Jäger vollständig beachten muss, bevor er Jagdhandlungen gegen den Fischotter aufnehmen darf. Der Jäger muss erlegte Fischotter in seiner Streckenliste eintragen. Würde ein Fischotter außerhalb der Vorgaben des Naturschutzes erlegt, wäre das ein Verstoß, der zum Verlust des Jagdscheins führen kann.
-lasad-
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Ein
neues Zuhause
für Fledermäuse
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Zwergfledermaus „Pipistrellus pipistrellus“
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Region Neuburg-Schrobenhausen – Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird der Fledermausschutz großgeschrieben. Bei einer besonderen Aktion werden nun Quartiere für Fledermäuse im Stadtwald Neuburg geschaffen. Seit den 1990er Jahren kümmern sich Naturschutzbehörden und Ehrenamtliche um die kleinen Säugetiere. Insgesamt 18 verschiedene Arten wurden seitdem nachgewiesen, darunter das Große Mausohr und die Zwergfledermaus. Dennoch sind sie aus vielerlei Gründen in ihrem Bestand bedroht. Neben Nahrungsmangel, verursacht durch Insektensterben, und Lichtverschmutzung, ist ein weiterer wichtiger Faktor der Quartiermangel. Denn Fledermäuse benötigen für jede Jahreszeit viele verschiedene Unterkünfte. Sie sammeln sich im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter jeweils in unterschiedlichen Quartieren, teilweise sogar getrennt nach Geschlecht. Diese Quartiere sind aber mittlerweile Mangelware. Baumhöhlen und -spalten, alte Dachstühle und Gebäudespalten nehmen ab und stellen die Flugkünstler vor ein Problem. Dem möchte man nun im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vorbeugen und rüstet mit künstlichen Fledermauskästen nach. Je nach Größe und Material können diese die verschiedenen Ansprüche der einzelnen Arten nachbilden, sodass sie in Zukunft wieder häufiger in der Dämmerung zu sehen sein werden. Im August findet eine Aktion statt, bei der freiwillige Helfer Fledermauskästen in zwei bis drei Meter Höhe an Bäume montieren. Hierfür stellt die Stadt Neuburg an der Donau einen Bereich im Stadtwald zur Verfügung. Hier können die Kästen ungestört hängen und von Fledermäusen besiedelt werden.
-land-Bild: Dr. Andreas Zahn
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Wiesenknopf-
Ameisenbläulinge
am Chiemsee
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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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Region Rosenheim – Entlang der Uferwege am Chiemsee sowie in den angrenzenden Wiesen lassen sich derzeit Schmetterlinge beobachten. Unter den bekannteren und durchaus häufigeren sind das Tagpfauenauge, der Kleine Fuchs oder einer der hierzulande größten Tagfalter, der Schwalbenschwanz. Mit etwas Glück sieht man sogar den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Ebenso wie sein nächster Verwandter, der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, zählt er aufgrund seiner ganz besonderen Fortpflanzungsbiologie sicher zu den ausgefalleneren Schmetterlingsarten. Ganz wichtig für das Vorkommen dieser Falter ist nämlich zunächst das Vorhandensein des Großen Wiesenknopf. Ohne die zu den Rosengewächsen zählende Pflanze gäbe es den Falter nicht.
Die ausgewachsenen Schmetterlinge fliegen die tiefroten Blütenköpfe gezielt an, um hier Nektar zu saugen, aber insbesondere auch, um an den oft noch nicht ganz aufgeblühten Blütenständen ihre Eier abzulegen. Bereits nach acht Tagen schlüpfen die kleinen Raupen und ernähren sich zunächst von den Blütenköpfen. Nach gut zwei Wochen lassen sie sich dann zu Boden fallen, um hier von Knotenameisen aufgesammelt und in deren Bau getragen zu werden. Dies ist die zweite wichtige Voraussetzung für das Vorkommen dieser Bläulingsarten. Durch das Absondern von sogenannten Botenstoffen wird die Raupe von den Ameisen als Nestinsasse toleriert. Die Raupe selbst ernährt sich nun räuberisch von der Ameisenbrut. Nach mehreren Monaten verpuppt sich die dann propper gewachsene Schmetterlingsraupe, um nach insgesamt elf Monaten als vollentwickelter Schmetterling den Ameisenbau zu verlassen, da die Tarnung jetzt nicht mehr greift. Der Fortpflanzungszyklus beginnt nun von neuem.
„Es freut mich sehr“, so der Gebietsbetreuer für den Chiemsee, Dirk Alfermann, „dass der Schmetterling in den letzten Jahren auch an einigen Stellen entdeckt wurde, wo er bisher nicht bekannt war.“ Dies zeigt, dass die extensive Bewirtschaftung der Streuwiesen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms, speziell auch hier für diese Falterarten, ihre Wirkung zeigen. Die besonders artenreichen Streu- und Pfeifengraswiesen werden erst ab dem 1. September gemäht, wofür die Landwirte zusätzlich entlohnt werden. Darüber hinaus nehmen die Gemeinden Rücksicht beim Wegeunterhalt und der Randstreifenmahd. Besonders erfreulich ist, dass in manchen Bereichen sogar der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu finden ist. Er ist noch mal deutlich seltener und gilt sogar als stark gefährdet. Beide Arten haben in Bayern sowie im Nachbarland Baden-Württemberg ihren Verbreitungsschwerpunkt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und auch darüber hinaus, woraus eine besondere Schutzverantwortung für den Erhalt dieser europaweit gefährdeten und geschützten Arten resultiere. Im „Natura 2000-Gebiet Chiemsee“ sei diese dank naturschutzfachlicher Wiesenbewirtschaftung und rücksichtsvoller Wegeunterhaltung gegeben.
-laro- Bild: Dirk Alfermann
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Neue
Natur-App
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Region Bayern – Die digitale Welt bietet viele Chancen – auch für den Naturschutz und das Naturerleben. Kürzlich wurde nun der neueste digitale Naturbegleiter für Bayern in Form einer Natur-App vorgestellt. Die Funktionen der App machen Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erlebbar. So präsentiert die App interessante Orte in der Natur und hilft dabei, heimische Arten zu erkennen. Die Informationen umfassen bayernweit 80 Gebiete und Touren, über 900 sehenswerte Ziele und 1.000 Steckbriefe zu Tieren, Pilzen oder Pflanzen. Das Programm gibt außerdem Tipps, wie man sich in sensiblen Gebieten verhalten sollte. Wenn zu bestimmten Jahreszeiten Besucherregeln in Gebieten oder auf Routen gelten, wird darauf über zeitlich dynamische Ampelfarben oder per Push Nachricht in der App aufmerksam gemacht. Mit Hilfe von Texten, Kartendarstellungen, visuellen und auditiven Effekten kann die App bei der Recherche, etwa zur Planung von Tagestouren, vorab und auch im Gelände helfen. Im Gelände werden die Nutzer aktiv per GPS-Ortung gelenkt. Somit ist immer bekannt, wo man sich aktuell befindet. Daneben kann die App auch offline genutzt werden. Die App steht kostenlos zum Download über den Apple- und Android-App-Store zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.naturdigital.bayern.de
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Respekt
vor Wildtieren:
Verhalten bei Wanderungen
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Region Bayern – Der Sommer ist bereits im vollen Gange und so auch die Wandersaison. Leider freut sich auf diese Saison nicht jeder. Vor allem Wildtiere werden oft durch Wanderer gestört, die früh morgens oder spät abends noch unterwegs sind, um den Sonnenauf- oder untergang sehen zu können. Ein weiteres Problem sind Wanderer, die auf dem Gipfel Feuer machen oder übernachten. Denn die Wildtiere haben sich an die Nutzung der Landschaft durch den Menschen angepasst und sind daher zu Zeiten aktiv, in denen die geringste oder sogar keine Störung zu erwarten ist. Aber nicht nur der Mensch wird zu den frühen und späten Uhrzeiten gemieden. Auch Fressfeinde, wie der Steinadler, sind früh am Morgen und spät am Abend aufgrund fehlender Thermik nur selten unterwegs. Daher nutzen Wildtiere oft die frühen und späten Dämmerungszeiten für alle überlebenswichtigen Tätigkeiten, um der Gefahr durch Fressfeinde zu entgehen. Werden die Tiere hierbei regelmäßig gestört, führt dies aufgrund des Fluchtverhaltens zu einem erhöhten Energieverbrauch, den sie erst wieder ausgleichen müssen. Im schlimmsten Fall kann es so auch zum Tod der Tiere kommen. Dies ist besonders bei selten gewordenen Arten, wie den Raufußhühnern, tragisch, da hier jedes Individuum zum Erhalt der Art benötigt wird. Das Birkuhn ist in seinem Bestand stark gefährdet und das Auerhuhn ist mittlerweile sogar vom Aussterben bedroht.
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Wer eine Wanderung planen möchte, ohne einen negativen Einfluss auf die Umgebung zu haben, ist nicht vor 7:00 Uhr und nicht nach 19:00 Uhr am Berg unterwegs. Wer einen Sonnenaufgang oder -untergang betrachten möchte, kann in einer Berghütte übernachten. Das Lagerfeuer ersetzt man einfach durch den warmen Platz am Kachelofen der Berghütte.
-laro- Bilder: am
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Neugestalteter
Natur-Themenweg
mit Bewegungselementen
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Region Garmisch-Partenkirchen – Im Wandergebiet „Garmisch-Classic“ soll, ausgehend von den Bergstationen Alpspitzbahn und Kreuzeckbahn ein neuer Themenweg „Natur & Bewegung“ entstehen. Er löst den bisherigen Erlebnisweg ab und setzt mit der heimischen Natur einen neuen thematischen Schwerpunkt. Das betonten Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Christian Neureuther bei der Übergabe des Förderschecks für das Projekt. „Das Wandergebiet Garmisch-Classic wird um ein weiteres Highlight reicher. Der neue Weg soll Informationen über die heimische Tier und Pflanzenwelt vermitteln und gleichzeitig Gäste zu mehr Bewegung motivieren. Dazu werden Natur-Inhalte mit individuellen Bewegungselementen kombiniert. Wir wollen, dass sich Kinder und Erwachsene in der freien Natur austoben können und dabei gleichzeitig etwas lernen. Ich freue mich, dass wir mit der Felix-Neureuther-Stiftung einen prominenten Partner für das Projekt gefunden haben. Ich bin mir sicher: Der Themenweg Natur & Bewegung wird eine Erfolgsgeschichte“, so Glauber. Felix Neureuther betonte: „Unser Ziel muss sein, Kinder und Erwachsene draußen an der frischen Luft zu mehr Bewegung zu motivieren. Die wunderschöne Natur rund um die Alpspitze ist dabei der perfekte Ort, um Bewusstsein zu schaffen und zu motivieren.“
Der alpine Themenweg integriert Bewegungselemente und kognitive Übungsanleitungen der Initiative „Beweg dich schlau!“ der Felix-Neureuther-Stiftung, wobei die Übungen immer eine thematische Brücke zum jeweiligen Naturthema schlagen. Das Projekt wird vom Umweltministerium mit 143.500 Euro gefördert. Empfänger der Fördersumme ist die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen.
-stmuv- Bild: stmuv
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Weichenstellung
für mehr
Klimaschutz
durch Moorbodenschutz
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Region Bayern – Intakte Moore sind natürliche CO2-Speicher und für den Klimaschutz unverzichtbar. Sie haben eine besondere biologische Vielfalt und sind Lebensräume unterschiedlichster Artengemeinschaften und tragen zur Wiederherstellung eines natürlichen Landschaftswasserhaushalts bei. Bayern als moorreiches Land stelle sich seiner Verantwortung und habe sich ambitionierte Ziele im Bereich Klimaschutz durch Moorbodenschutz gesetzt. 2018 hat Bayern mit dem „Masterplan Moore“ den Moorbodenschutz auf eine breite und solide Basis gestellt. Die drei Umsetzungsinstrumente Moorwildnis-, Moorwald- und Moorbauernprogramm sind im Klimaschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung fest verankert. Der Freistaat Bayern setze dabei auf Kooperation aller Beteiligten und auf Freiwilligkeit. In der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 wurde das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorböden zu sanieren und wieder zu vernässen. Als Zwischenziele sollen 20.000 Hecktar gemäß Moorbauernprogramm bis zum Jahr 2029, 10.000 Hecktar im Vertragsklimaschutz Niedermoore und 2.000 Hecktar im Donaumoos klima- und moorbodenschonend bewirtschaftet werden. In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wieder vernässt und damit wichtige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung gewonnen sowie Herausforderungen identifiziert werden.
-bsr- Bild: am
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Lebensraum
für seltene
Tier- und Pflanzenarten
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Region Günzburg – Aufgrund seiner historischen Nutzung als offene Riedlandschaft mit Streuwiesen auf Niedermoortorf und Futterwiesen auf Auenböden hat sich im Naturschutzgebiet „Taubried“ eine besondere Artenvielfalt entwickelt, die es zu schützen gilt. Bereits seit 2003 ist das ca. 59 Hecktar große „Taubried“ zwischen Ellzee und Wiesenbach im Landkreis Günzburg als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Um die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes, die seither stattgefunden hat, zu dokumentieren und somit auch beurteilen zu können, fanden 2020 botanische und zoologische Erfassungen statt. Diese Ergebnisse sollen nicht nur den Naturschutzverbänden und Behörden zur Einordnung dienen, sie sollen auch die Öffentlichkeit auf die Besonderheit des Gebietes hinweisen und Grundlage für die Vermittlung der Zusammenhänge zwischen bedrohten Arten und einer zielführenden Bewirtschaftung für deren Erhalt dienen.
Kürzlich trafen sich unter anderem Bewirtschafter und Flächeneigentümer sowie Jagdpächter und Naturschutzverbände zur Vorstellung der Zustandserfassung im Naturschutzgebiet Taubried. Ziel der Veranstaltung war in erster Linie darüber aufzuklären, welche besonderen Arten in diesem Lebensraum zu finden sind, was für deren Schutz von Vereins- und Behördenseite getan wird und wie jeder Einzelne zum Erhalt des Gebietes beitragen kann. Felix Vogt-Pokrant, zuständig für die Ausweisung und Betreuung von Naturschutzgebieten an der Regierung von Schwaben, erläuterte die Ergebnisse der Zustandserfassung. Zu den seltenen und wertgebenden Pflanzenarten im „Schatzkästchen“ Taubried gehören beispielsweise die Europäische Trollblume und verschiedene Orchideen. Bei den schützenswerten Insekten stellte Vogt-Pokrant unter anderem ein besonderes Artenpaar vor, welches nur in Koexistenz erhalten bleibt und auf die dortigen Feuchtwiesen angewiesen ist – der Randring Perlmuttfalter und seine Wirtspflanze, der Schlangenknöterich. Der orange gemusterte Schmetterling ist laut bayerischer Roter Liste stark gefährdet und legt seine Eier ausschließlich an dieser Pflanze ab. Dort schlüpfen dessen Raupen, die allerdings mit der Mahd abgeräumt werden. „Deshalb ist das Prinzip der Streifenmahd des Landschaftspflegeverbandes Günzburg dort so erfolgreich. 2020 wurden auf den Feuchtwiesen im Taubried über 200 Exemplare gesichtet, was selbst die Forschenden in Staunen versetzte“, betonte Felix Vogt-Pokrant.
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Randring-Perlmuttfalter
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Der Grund, dass manche Naturschutzgebiete überhaupt bewirtschaftet werden müssen, liegt in der Kulturlandschaft begründet. Gerade durch die historische Nutzung von Flächen als Wiesen und Weiden haben sich vielfältige Strukturen entwickelt, an die wiederum viele Arten angepasst sind. Werden die Flächen nicht weiterhin extensiv landwirtschaftlich genutzt, wachsen erst Sträucher und später Bäume. Das vielfältige Nutzungsmosaik verschwindet und damit auch die Artenvielfalt.
Timo Albrecht, Fachkraft zur Umsetzung von Moorschutz an der Regierung von Schwaben, erläuterte, warum Moorschutz auch Klimaschutz bedeute und warum es so wichtig sei, Moore zu renaturieren. Um individuelle Möglichkeiten mit den einzelnen Grundstückseigentümern zu finden, möchte er mit den einzelnen Personen in den Dialog kommen. Judith Kronberg, Biodiversitätsberaterin an der Unteren Naturschutzbehörde, erläuterte die Fördermöglichkeiten einer extensiven Bewirtschaftung über das Vertragsnaturschutzprogramm. Ferner werden die Grundstücke des Landkreises Günzburg im Naturschutzgebiet im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet, was Stefan Koralewska, Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbands Günzburg darlegte. Julia Sing, Projektmanagerin der Stiftung Kulturlandschaft Günztal stellte das „Taubried“ in den Zusammenhang des Biotopverbunds Günztal.
-lagz- Bild: Eberhard Pfeuffer
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Waldpakt
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Region Kelheim – Vor mehreren tausend Waldbesitzern und Vertretern aus der gesamten Branche haben der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsministerin Michaela Kaniber zusammen mit den forstlichen Verbänden den „Waldpakt für Bayern“ unterzeichnet. Söder würdigte den Pakt als einzigartigen Schulterschluss für die Zukunft der bayerischen Wälder: „Bayern ist Waldland. Wald ist prägend für die Seele unseres Landes. Mit dem Waldpakt mit den Waldbesitzern geben wir ein klares Bekenntnis zu unserer Lebensart und zum Eigentum. Er schafft die richtige Balance aus Schützen und Nützen unserer Wälder. Wir wollen kein Stilllegen von Flächen und kein Verbot von Holzheizungen. Denn Holz ist unser nachhaltiger und natürlicher Rohstoff. Es ist wichtig, dass unser Wald zum Klimawald umgebaut wird, aber mit den Waldbesitzern und nicht gegen sie. Sie sind die besten Klimaschützer und haben unsere volle Unterstützung verdient.“
-stmelf-
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Sensible
Zeit
für bedrohte Hühner
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Region Berchtesgadener Land – Derzeit befindet sich wieder die Brut und Aufzuchtzeit vieler Vögel in vollem Gange – darunter auch die seltenen Raufußhühner, die unter anderem noch im Alpenraum vorkommen. Federn in Tarnfarben von den Nasenlöchern bis zu den Zehen, ein kräftiger Muskelmagen der, zusammen mit absichtlich verschluckten Steinchen, karge Nahrung wie Nadeln, Knospen, Blätter oder Triebe zermahlen, um daraus die wenigen Nährstoffe zu gewinnen, auffällige Paarungsrituale im Frühjahr und naturgegebene Feder-Schneeschuhe im Winter – das sind die heimischen Raufußhühner.
Bedrohte Anpassungskünstler und Meister der Tarnung
Raufußhühner sind geschützte Arten, die in Deutschland extrem selten – und im Fall von Auerhuhn und Birkhuhn vom Aussterben bedroht – sind. Außerhalb des Alpenraums gibt es nur noch wenige und teils voneinander isolierte Vorkommen etwa in den Mittelgebirgen wie dem Bayerischen Wald oder der Rhön. Im Berchtesgadener Land kommen mit Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn und Alpenschneehuhn alle vier in Deutschland heimischen Arten noch vor und machen den Landkreis zu einem wichtigen Refugium und einem der letzten Rückzugsorte der Raufußhühner in Deutschland und Mitteleuropa.
Raufußhühner sind an extreme, karge und kalte Lebensbedingungen angepasst, sehr scheu und leben zurückgezogen. Neben dem Verlust ihres Lebensraumes macht ihnen der besonders in den vergangenen Jahren immer stärker werdende Freizeitdruck zu schaffen. So ist ihr Lebensraum – in den Gebirgslagen bis auf 2500 Meter – für viele unternehmungslustige Menschen eine idyllische naturnahe Landschaft, ein Skiparadies oder ein reizvoller Pfad abseits der Wege. Dabei sind Raufußhühner nicht nur Meister der Anpassung an extreme Lebensbedingungen, sondern auch Meister der Tarnung. Viele sind ihnen schon bei Wanderungen begegnet, ohne sie bemerkt zu haben. Denn die Raufußhühner haben als einzigen Schutz vor potenziellen Räubern ihre Tarnung aus einem an die Umgebung angepassten Federkleid, Regungslosigkeit und das Leben in der Verborgenheit – deswegen begeben sie sich meist in Deckung, noch bevor der Mensch sie sieht.
Am ehesten sieht man sie zur Balzzeit, vereinzelt den ein oder anderen balzenden Auerhahn, der zu dieser Zeit mit Adrenalin und Testosteron vollgepumpt ist, sodass er versucht, alle potenziellen Rivalen, denen er in seinem Revier begegnet, mit Drohgebärden zu verscheuchen. Das können dann auch Menschen sein. Hier ist es wichtig, Abstand zu halten und nicht stehen zu bleiben, da dies als zusätzliche Provokation empfunden wird und den Hähnen noch mehr lebenswichtige Energie abverlangt. Ansonsten bekommen Menschen Raufußhühner aber eher nicht zu Gesicht. So kann jemand beim Wandern am Berg oder im Wald bereits ein Huhn gestört haben, ohne dass sich dessen bewusst zu sein. Werden sie außerdem plötzlich und für sie unvorhergesehen im Gebiet überrascht – etwa durch Wanderer abseits der Wege, Radler oder Skitourengeher, flüchten sie. Dabei bedeutet jede Störung für die Tiere Stress und Energieverlust – lebenswichtige Energie, welche die Hühner aufgrund ihrer kargen Nahrung nur sehr begrenzt zur Verfügung haben und die sie für Ihr Überleben und ihre Fortpflanzung bräuchten. Auerhühner reagieren auf Störungen abseits markierter und regelmäßig begangener Wege besonders empfindlich – sie merken sich diese Gefahrenstelle und meiden sie dann oft dauerhaft oder wandern in weniger geeignete Gebiete ab. Das hat zur Folge, dass ihr ohnehin nur noch kleiner und teils zersplitterter Lebensraum weiter schrumpft.
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Neben dem Winter ist besonders die bis in den Juli und teilweise August andauernde Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen eine besonders störanfällige und kritische Zeit für die Raufußhühner. Hier legt die Henne in eine versteckte auf dem Boden gescharrte Mulde ihre Eier, die sie etwa einen Monat bebrütet – nur während der Dämmerung verlässt sie zur Nahrungssuche das Nest. Die geschlüpften Jungen sind zwar Nestflüchter und können sofort selbstständig laufen, sind aber noch nicht flugfähig und von der Henne abhängig. So müssen sie die ersten Wochen von der Henne immer wieder gewärmt werden, weil sie ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig regulieren können. Leider stirbt ein großer Teil der Jungen in den ersten Monaten, etwa durch extremes Wetter, eine zu feuchte Witterung, durch Störungen oder durch Fressfeinde.
Nähert sich in dieser äußerst sensiblen Zeit ein Fressfeind, oder etwas, das von der Henne für einen solchen gehalten wird, bleibt sie während der Brut möglichst lange auf ihrem Nest sitzen und flüchtet erst spät von ihrem Gelege. So kann ein auffliegender Vogel etwa bedeuten, dass sich eine Henne unfreiwillig von ihrem Gelege oder ihren Küken trennt und sie schutzlos zurücklässt. Dabei kann sie vortäuschen verletzt zu sein. Sie schleppt sich zum Beispiel mit hängendem Flügel davon, um von ihrer Brut oder von ihren Küken abzulenken und den Fressfeind wegzulocken. Auch dann bedeutet jede Bedrohung und jede Flucht den Verlust wertvoller Energie und Zeit, welche die Henne zur Nahrungssuche bräuchte oder zum Wärmen und zum Schutz ihrer Jungen.
Menschen können gerade in dieser sensiblen Zeit Rücksicht nehmen, wenn sie sich beim Wandern oder Bergradeln im Lebensraum der Raufußhühner bewegen und die ausgewiesenen Wanderrouten nicht verlassen, nicht Querfeldein oder auf Trampelpfaden durch den Wald gehen, Hunde anleinen und nicht unnötig lärmen. Zusätzlich hilft es, nicht in der Dämmerung oder im Morgengrauen unterwegs zu sein. So können die letzten Vorkommen der faszinierenden Anpassungskünstler geschützt werden. Damit diese besonderen Tiere überleben können.
-labgl- Bilder: am
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Moorschutz
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Region Bayern – Der Moorschutz in Bayern soll weiter gestärkt werden. Zum Erhalt und zur Verbesserung der einzigartigen Lebensräume startet beispielsweise der Landkreis Wunsiedel mit Unterstützung des Bayerischen Umweltministeriums ein Förderprojekt. Das Projekt stärke die Moorachse Häuselloh – Breiter Teich – Wunsiedler Weiher, die den bedeutendsten Komplex an Moorgebieten in Oberfranken bilde. Hier wurden bereits 2020 für den Erwerb des Breiten Teichs Fördermittel in Höhe von über 350.000 Euro bereitgestellt. In den kommenden Jahren sollen Flächen angekauft werden, anschließend Gräben verschlossen und ein naturnaher lichter Moorwald geschaffen werden. Bayern verfügt insgesamt über rund 220.000 Hektar Moorflächen. Der Freistaat will diese Lebensräume noch besser schützen und es sollen bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar wieder vernässt werden.
-stmuv- Bild: am
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Garten-
und Blumentage
begeisterten
in Tegernsee
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Region Tegernsee – Frei nach dem Motto „Frühling in Tegernsee“ erfolgten im Kurpark der Stadt Tegernsee die „Tegernseer Garten- und Blumentage“. Diese präsentieren sich als Garten-Verkaufsausstellungstage, mit ausgewählten Anbietern. Vom Flair dieses besonderen Ortes und der schönen Ausstellung mit Angeboten rund um den Garten waren sowohl Besucher als auch Aussteller wieder begeistert. Auf insgesamt rund 800 Quadratmetern wurden beispielsweise blühende Blumen, Pflanzen, Biokräuter, Stauden, Hydrokulturpflanzen, Bonsaigewächse, Heilpflanzen, Kräuter- und Wildkräuterspezialitäten sowie Salat- und Gemüsepflanzen angeboten.
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Ferner gab es Schönes und Nützliches zur Gartendekoration u.a. aus Holz, Bronce, Stein und Glas, Filzkunst, Lavendelherzen und viel interessantes mehr. Für das leibliche Wohl der Besucher sorgten u.a. Biergartenklassiker sowie Getränke und Süßwaren.
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-am- Bilder: am
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Klimawald-
Zwischenbilanz
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Region Bayern – Mit dem „30-Millionen-Bäume-Programm“ liege ein wichtiges Klimaschutzprojekt voll im Plan: Mehr als 17 Millionen klimafester Zukunftsbäumchen wurden seit dem Startschuss des Programms im Herbst 2020 in die Erde gebracht. Diese Zwischenbilanz haben der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Forstministerin Michaela Kaniber im Rahmen einer gemeinsamen Pflanzaktion gezogen. Das Pflanzprogramm ist Teil der „Bayerischen Klimaschutzoffensive“ und sieht vor, bis 2025 insgesamt 30 Millionen Klimabäume in Bayerns Staatswäldern zu pflanzen oder zu säen. Schwerpunktmäßig werden besonders klimatolerante Arten wie Eichen oder seltene Baumarten wie Elsbeere, Esskastanie oder Spitzahorn ausgebracht. Ziel sei es, klimagefährdete Fichten- und Kiefernreinbestände in stabile Mischwälder zu überführen. Unterstützt wird das Programm mit einem Sonderbudget in Höhe von 25 Millionen Euro. Für private und kommunale Waldbesitzer, die ihren Wald umbauen möchten, gibt es darüber hinaus ein eigenes umfangreiches Beratungs- und Förderungsprogramm der Bayerischen Forstverwaltung.
–stmelf- Bild: am
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Fünf Jahre
Blühpakt Bayern
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Region Bayern – Der Blühpakt Bayern ist in den fünf Jahren seit seiner Gründung zu einer bayernweit bekannten Marke für den Schutz heimischer Insekten geworden. Insgesamt rund 100 Betriebe und Behörden sind vom bayerischen Umweltministerium bereits für ihr Engagement als „Blühender Betrieb“ ausgezeichnet worden. Die Betriebe müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise eine naturnahe Gestaltung ihrer Außenanlagen mit heimischen, insektenfreundlichen Stauden, Hecken oder Blumenwiesen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung artenreicher Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Neben der Auszeichnung „Blühender Betrieb“ sind insbesondere die Projekte „Starterkit – blühende Kommune“ sowie die „Blühpakt-Allianzen“ wichtige Säulen des Blühpakts. Die fünfjährige Jubiläumsfeier des Blühpakts Bayern fand gemeinsam mit den mittlerweile sieben Blühpakt-Allianz-Partnern statt: Bayerischer Golfverband, Landesverband der Bayerischen Imker, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Bayerischer Städtetag und Bayerischer Gemeindetag sowie der Fränkische Klein- und Obstbrennerverband und der Bayerische Bauernverband Franken.
Insgesamt neun bayerische Institutionen erhielten im Rahmen der fünfjährigen Jubiläumsfeier des Blühpakts Bayern die staatliche Auszeichnung „Blühender Betrieb“. Bienen und andere Insekten sind unverzichtbar für das Ökosystem. Ein Drittel der Nahrungsmittel hängt von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten ab. Eine Studie schätzt den wirtschaftlichen Nutzen durch bestäubende Insekten wie Honig- und Wildbienen in Europa pro Jahr auf rund 15 Milliarden Euro.
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Neue
Wildnis-App
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Region Bayern – Der Wald mit seinen Geheimnissen steht im Mittelpunkt einer neuen App, die Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach vorgestellt haben. Glauber betonte bei der Präsentation im Naturkundemuseum „Biotopia Lab“: „Digitalisierung bietet auch im Umwelt- und Naturschutz immer mehr Möglichkeiten – ob bei der touristischen Besucherlenkung oder in der Umweltbildung. Bildung ist der wichtigste Schlüssel, um die Menschen vom rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur zu überzeugen. Die „Wildnis Augmented Reality App“ macht Bayerns Naturschönheiten digital und spielerisch erlebbar. Mit den faszinierenden virtuellen Erlebnissen wollen wir junge Menschen nach draußen locken und für die Natur begeistern. Die App bringt die bayerische Wald-Wildnis dank raffinierter Technik nach draußen oder auch in unser Wohnzimmer. Multimediale Inhalte informieren über die Tier- und Pflanzenwelt im Wald. Das ist spannende, interaktive Umweltbildung.“
Digitalministerin Gerlach ergänzte: „Die App ist eines der Projekte, die wir mit unserem deutschlandweit einzigartigen Förderprogramm für Extended Reality (XR) unterstützen. Diese Förderung zielt auf besonders kreative, inhaltlich hochwertige und im Hinblick auf die User Experience innovative XR-Projekte ab. Mit der Wildnis AR App zeigt sich, wie mit den Mitteln unserer Zeit Wissen transportiert wird – anschaulich und interaktiv. Die Wildnis AR App ist eine großartige Möglichkeit, gerade jungen Menschen die Bedeutung des Ökosystems Wald näher zu bringen.“
Prof. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, unterstrich: „Ob im Klassenzimmer oder im Wald – diese Lern-App ist ein gutes Beispiel, wie neue Technologien sinnvoll in unserem Alltag genutzt werden können und sogar die Natur mit digitaler Hilfe lernend erlebbar ist.“
Ein Blick in das geheimnisvolle Innere der Bruthöhle eines Spechts, ein Habichtskauz, der seine Flügel bis zu 1,25 Meter weit spannt oder ein Pilzmycel, das sich unterirdisch verzweigt: Die Wildnis Augmented Reality (AR) App gibt Einblicke in völlig neue Welten, indem sie die reale Umgebung mit Virtuellem kombiniert. So lasse sich erkunden, was bei einem Waldspaziergang normalerweise verborgen bleibt. Über Smartphones oder Tablets lasse sich die Natur in ihrer ganzen Vielfalt entdecken, das wertvolle Ökosystem Wald und seine Bewohner besser begreifen und viel Spannendes lernen. Umfangreiches didaktisches Begleitmaterial sichere den Lernerfolg und den Einsatz im Schulunterricht. Die Wildnis AR App könne aber auch als Familienvergnügen genutzt werden. Die App begeistere durch hochwertige Augmentierungen, 3-D-Animationen, Röntgenblickfunktion, Filmelemente und Audiobeiträge. Die renommierte Dokumentarfilmerin Lisa Eder hat die App mit ihrem Team produziert und dafür auch Material aus ihrem Kinofilm „Der wilde Wald“ zur Verfügung gestellt. Die App steht kostenlos zum Download über den Apple- und Android-App-Store zur Verfügung. Sobald der Download der App abgeschlossen ist, funktioniert die App offline.
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Landes-
gartenschau
in Freyung
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Region Freyung-Grafenau – Landesgartenschauen schaffen neue Lebensqualität mitten in der Stadt. Das elf Hektar große Gelände der Landesgartenschau, die vom 25. Mai bis zum 3. Oktober ihre Pforten öffnet, befindet sich im außerhalb der Altstadt gelegenen Stadtteil Geyersberg. Dieser entwickelt sich durch die Landesgartenschau zu einem Landschaftspark und einem Naherholungsgebiet für die Menschen aus der Region und für Touristen. Im neuen Höhenpark wurden u.a. Aufenthaltsbereiche, Gärten sowie Aktions-, Spiel- und Walderlebnisbereiche für Groß und Klein geschaffen. Eines der Herzstücke des Höhenparks ist der Aktivpark mit Spiel- und Aktionselementen. Die Grün- und Erholungsanlage bleibt über das Veranstaltungsjahr der Landesgartenschau hinaus erhalten.
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Im Bereich des Ferienparks Geyersberg entstand im Zuge der Landesgartenschau ein durchgängiges „Grünes Band“ in Form einer Staudenpflanzung. Es wertet die Wegeverbindung zwischen den Gebäuden optisch und ökologisch auf. Sitzgelegenheiten für Besucher wurden ergänzt und Ausblicke in die Umgebung inszeniert. Neuanpflanzungen von rund 240 Gehölzen und Rosen, rund 180 Bäumen und Obstbäumen, 75.000 Blumenzwiebeln und 24.000 Stauden sollen das Stadtklima nachhaltig verbessern. Die Ansaat einer rund 10.000 Quadratmeter großen Blühwiese leistet einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt. Bestandteil der Landesgartenschau ist auch der unkonventionelle, quaderförmige Holzpavillon „Stockgeflüster“, der einem Bienenstock nachempfunden wurde. Auf der umgebenden Freifläche werden Ideen vorgestellt, wie Gärten in Zukunft mit den Folgen des Klimawandels wie Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen könnten. Weitere Infos: Bayerische Landesgartenschau Freyung
-stmuv- Bilder: Freyung 2023 gGmbH
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Neue bayerische
Wolfsverordnung
und Fischotter-Regelung
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Ortstermin zum Thema „Wolf und Bär“ in Oberaudorf
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Region Bayern – Der Bayerische Ministerrat hat nun eine „bayerische Wolfsverordnung“ und die Regelung zum Fischotter beschlossen. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bekräftigte: „Die Entscheidung des Kabinetts ist ein wichtiges Signal für die Almbauern, Weidetierhalter und die Teichwirtschaft. Vor allem aber für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und die Biodiversität. Wir können nicht länger zusehen, wie die Rückkehr der Beutegreifer Wolf, Bär, aber auch der Fischotter die Nutztierhaltung und die Fischwirtschaft immer mehr zunichtemacht. Wir müssen feststellen, dass Wölfe nicht mehr bedroht sind, aber unsere Weidetierhalter sind es bereits. Deswegen sind wir zum Handeln gezwungen. Denn wir stehen zu unserer nachhaltigen Weide- und Teichwirtschaft. Wir lassen die Tierhalter und Teichwirte nicht allein. Der Bund muss sich dafür einsetzen, den Schutzstatus des nicht mehr auf der Roten Liste stehenden Wolfs abzusenken.“
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Wirtschafts- und Tourismuminister Hubert Aiwanger sowie Umweltminister Torsten Glauber haben bei einem Informationsbesuch der Bayerischen Staatsregierung in Oberaudorf (Landkreis Rosenheim) die neue Wolfsverordnung der Bayerischen Staatsregierung als „Rettungsversuch für Tourismus und Almwirtschaft in Bayern“ bezeichnet. Aiwanger: „Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem es für die Menschen in Regionen wie Oberaudorf so nicht mehr weitergeht. Ich appelliere an alle diejenigen, die schon wieder juristische Hintertüren suchen, um die Wolfsverordnung zu stoppen, dass sie jetzt mal Ruhe geben. Der Bär und der Wolf bedrohen den Tourismus und die Almbewirtschaftung. Wenn wir die großen Beutegreifer jetzt nicht stoppen, wird es in wenigen Jahren keine Weidetiere mehr geben. Die Wolfsverordnung ist bitter nötig, um die Tiere vor den Wölfen zu schützen. Dennoch richte ich einen dringenden Appell an die Bundesregierung, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes festzustellen. Wir haben in Deutschland mindestens 2000 Wölfe. In Schweden gibt es nur 500 und dennoch wird dort der Wolf bejagt und bei uns nicht. Da wir auf den Bund nicht warten können, brauchen wir nun eine zügige Umsetzung der Bayerischen Wolfsverordnung in den Landratsämtern. Das heißt, wenn der Wolf in einer Region wie Oberaudorf zuschlägt, muss ein Jäger innerhalb weniger Stunden die Möglichkeit haben, auch mit Nachtsichtechnik den Wolf zu entnehmen. Das ist unser Anspruch. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Menschen, die in Wolfsgebieten wie hier leben, den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, weil Gerichte eine Bejagung untersagen.“
Für die Probleme in der Teichwirtschaft hat der bayerische Ministerrat Änderung der Artenschutzrechtlichen, Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften beschlossen. Danach wird es künftig unmittelbar ermöglicht, zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden ganzjährig Fischotter zu entnehmen. „Unsere Teichwirte brauchen jetzt eine Perspektive. Denn die Betriebe sind zermürbt. Die Schadensmeldungen explodieren, sie haben sich seit 2016 nahezu verzehnfacht. Immer mehr Teichwirte ziehen daher für sich die Konsequenzen. Allein in den letzten beiden Jahren haben 600 von 10.000 Betrieben aufgegeben. Wir müssen daher schnell handeln. Der Otter hat seine Berechtigung, aber wir müssen es ermöglichen, dass unsere Teichwirte überleben können“, so Kaniber.
Umweltminister Torsten Glauber ergänzte: „Die Fisch- und Teichwirtschaft hat einen festen Platz in der bayerischen Kultur und Tradition. Wir wollen die bayerische Kulturlandschaft umfassend erhalten, insbesondere auch die Teichwirtschaft in der Oberpfalz und in Franken. Dazu braucht es auch klare Regeln für den Fischotter. Die Teichwirte haben die volle Unterstützung der Baywerischen Staatsregierung. Sie handelt entschlossen zum Erhalt der Teichwirtschaft.“
Die Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn es dazu keine zumutbaren Alternativen gibt, etwa eine Einzäunung. Die Entnahme soll auch nur dort zulässig sein, wo das Auftreten des Otters ein Problem darstellt wie insbesondere in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern und dies unter Beachtung des Artenschutzrechts vertretbar ist. Der Erhaltungszustand der Population darf durch die Entnahme nicht verschlechtert werden. In diesen Regionen wird eine Höchstzahl an Tieren festgelegt, die entnommen werden dürfen, ohne dass die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gefährdet wird. Die Festlegung dieser und weiterer Regionen werde sukzessive erfolgen, Grundlage dafür seien Daten wissenschaftlicher Untersuchungen, die aktuell durchgeführt werden. Die hohen arten- und tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Entnahme würden beachtet. Der Fischotterbestand soll dadurch nicht gefährdet werden. Die durch ihn verursachten Schäden seien für die betroffenen Teichwirtinnen und Teichwirte mittlerweile aber existenzbedrohend. Viele stünden aktuell vor der Entscheidung, ob sie aufgeben. Die jahrhundertealte Teichwirtschaft, die Bayern landschaftlich und kulturell präge und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Biodiversität leiste, drohe verloren zu gehen.
-stmelf- Bild: stmwi
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Schweizer
Steinböcke
in Bayern:
Auswilderungsprojekt
an der Benediktenwand gestartet
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Schweizer Steinböcke für Bayerns Berge: Die bayerische Staatsministerin Michaela Kaniber hat kürzlich gemeinsam mit der Kreisgruppe Bad Tölz des Bayerischen Jagdverbands Steingeißen und Steinböcke an der Benediktenwand in ihre neue Heimat entlassen. Die Auswilderung der aus der Schweiz stammenden Tiere dient der Auffrischung des Genpools der bestehenden Steinwild-Population. „Es ist großartig, dass wir mit diesem in Bayern einzigartigen Projekt dem Steinwild an der Benediktenwand gezielt helfen können. Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag für die genetische Vielfalt der Kolonie. Schließlich soll es den Tieren auch künftig gut gehen“, erklärte die Ministerin, die erst vor wenigen Wochen nach gründlicher Prüfung und breiter Abstimmung mit den Beteiligten die Auswilderungsgenehmigung erteilt hatte.
Der Steinwildbestand werde in Bayern schon seit Jahren intensiv beobachtet. Wissenschaftlich fundierte Untersuchungen hätten gezeigt, dass die seit über 50 Jahren bestehende Benediktenwand Population im Vergleich zu 54 anderen untersuchten Steinwild-Populationen die geringste genetische Vielfalt aufweise. Da ein natürlicher Austausch zu anderen Kolonien wegen der geographischen Lage nicht möglich sei, war die aktive Auswilderung der einzige Weg, um diese Situation zu verbessern. Das Projekt wird in den nächsten Jahren eingehend wissenschaftlich begleitet, um seinen Erfolg beurteilen zu können. Detaillierte Informationen zum Steinwild in Bayern sind im Wildtierportal des bayerischen Forstministeriums zu finden.
-stmelf- Bild: Felix Klein
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Natur- und
Artenschutz
mit Drohnen-Projekt
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Region Bayern – Die Zwischenbilanz eines vierjährigen, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) betreuten Pilotprojekts zum Einsatz von Drohnen im Natur- und Artenschutz liefere vielversprechende Ergebnisse. Der Einsatz von Drohnen im Bodenbrüterschutz sei ein wesentlicher Schwerpunkt im Projekt: Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen können dazu beitragen, Gelege und Jungvögel noch vor der Mahd zu entdecken, um sie mit speziellen Maßnahmen und in Zusammenarbeit mit den Landwirten bestmöglich zu schützen. So können von der Drohne entdeckte Gelege – beispielsweise von Großem Brachvogel oder Kiebitz – aus der Luft mittels GPS-Koordinaten verortet werden, wodurch es vielfach nicht mehr notwendig ist, dass Menschen die Nester direkt aufsuchen.
Im Rahmen des Projekts gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Verein „Kitzrettung Pinzberg e.V.“. Der oberfränkische Verein hat schon zahlreiche Drohnenflüge zum Entdecken der Gelege von Rebhühnern, Kiebitzen und Wiesenweihen in Nordbayern durchgeführt und dabei wichtige Erkenntnisse für das Projekt gewonnen. Neben dem Schutz von Bodenbrütern liefert das Projekt auch wichtige Erkenntnisse zur Rettung von Niederwild. So konnten in den vergangenen zwei Jahren vom Verein mehr als 200 Rehkitze mittels Drohne aufgespürt und vor dem sicheen Tod durch das Mähwerk bewahrt werden. Mit der Erstellung hochauflösender Drohnenfotos von den Untersuchungsflächen wird auch das Bayerische Artenschutzzentrum (BayAZ) unterstützt. Anhand der Bilder könne schnell und kostengünstig geprüft werden, ob in einer Region Änderungen der Vegetation oder einzelner Arten auftreten. Erste Einsätze fanden im Murnauer Moos und am Fellhorn in den Allgäuer Alpen statt.
-stmuv- Bild: am
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Raue
Zeiten
für wilde Hühner
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Region Tegernsee – Die Raufußhühner sind wie das Auer- und Birkhuhn vom Aussterben bedroht. „Ihre letzten Rückzugsräume in Bayern sind die bayerischen Alpen, also bei uns“, betonte Florian Bossert, Gebietsbetreuer des Mangfallgebirges. Mit Aufklärung und Information möchte er gemeinsam mit seiner Kollegin Theresa Schöpfer für den Erhalt der (Über-)Lebensräume dieser Tiere in den Bergen werben. Kürzlich wurde deshalb eine Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ im Rathaus Tegernsee eröffnet.
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Bis 11. Juni können sich bei der Wanderausstellung große und kleine Besucher zu den Öffnungszeiten des Rathauses über das Leben von Birkhuhn, Auerhuhn und Co. umfänglich informieren. „Die Ausstellung führt mit Großformatfotos, interaktiven Stationen und Präparaten durch die Lebensräume der Raufußhühner in den bayerischen Alpen. Sie ist vor allem für Familien und Naturinteressierte konzipiert“, so Bossert. Bisher gastierte die Ausstellung in Balderschwang und Füssen und wurde hier von mehr als 10.000 Menschen besucht.
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Die beiden Gebietsbetreuer haben sich auch abseits der Ausstellung einiges überlegt, um Aufklärung zu betreiben. „Es werden Veranstaltungsabende, Führungen im Rahmen der „Natur-Pur-Woche“ sowie weitere Umweltbildungsangebote, wie beispielsweise Schulführungen geben“, erklärte Bossert.
Die Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ ist bis 11. Juni 2023 – im Rathaus Tegernsee am Rathausplatz 1 in 83684 Tegernsee – zu sehen. Öffnungszeiten: Montags und dienstags 10:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags 10:00 bis 19:00 Uhr, freitags 10:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.
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-gbm- Bilder: am
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Baggern
für die
Kreuzkröte
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Region Ansbach – Die seltenen Bewohner einer Sandgrube in der Nähe von Wilburgstetten sind gerade mal ein paar Zentimeter groß, aber hören kann man sie kilometerweit. Weil Kreuzkröten ihre natürlichen Lebensräume in sandigen Fluss- und Bachauen größtenteils verloren haben, ist die stark gefährdete Art beinahe nur noch in menschengemachten Habitaten wie Kies- oder Sandgruben zu finden. Damit die Kreuzkröten – und in der Folge viele weitere Arten – dort auch gerne bleiben, rückt nun einmal im Jahr ein großer Bagger an. „Schaffung und Erhalt von Lebensraum für seltene Tier-und Pflanzenarten können mit einvernehmlichen Lösungen und guter Zusammenarbeit vor Ort gelingen“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
„Die Kreuzkröte benötigt immer wieder offene Bodenstellen und freie Wasserflächen“, berichtete Stefanie Schwarz von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach. Daher werden künftig nach Rücksprache mit dem Diplom-Biologen Ulrich Messlinger nicht nur tiefe Pfützen gezogen, sondern hier und da auch Gestrüpp entfernt. Da Kreuzkröten-Kaulquappen bei günstigen Umweltbedingungen nur drei bis sechs Wochen für die Entwicklung benötigen, reichen ihnen kleinere Pfützen, die über den Sommer auch trockenfallen können. Kreuzkröten bewegen sich übrigens nicht hüpfend fort, wie für Frösche und Kröten üblich, sondern können flink laufen.
Die ökologische Aufwertung, die in der Grube zwischen Wilburgstetten und dem Ortsteil Welchenholz stattfindet, ist eine gemeinsame Aktion der Naturschutzbehörden am Landratsamt Ansbach und an der Regierung von Mittelfranken sowie der Gemeinde Wilburgstetten und der benachbarten Sandwerke Brenner&Haas KG – und ein gutes Beispiel, wie stark sich Einsatz für die Natur lohnen kann. Denn der Aufwand, den die Gemeinde hier zum Beispiel mit Kosten für ein Gutachten und den Pflegemaßnahmen hatte, schlägt sich um ein Vielfaches positiver auf ihrem Ökokonto nieder. Das bedeutet: Plant die Gemeinde später Eingriffe in die Natur, beispielsweise bei der Ausweisung von Baugebieten oder Wegebaumaßnahmen, kann sie hierfür ihr „Guthaben“ aus dem Sandgruben-Projekt einbringen. Bürgermeister Michael Sommer freut sich besonders, dass auch die benachbarten Sandwerke so gut mitziehen und für die Arbeiten bereits kostenlos Maschinen zur Verfügung gestellt haben.
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Dass Diplom-Biologe Ulrich Messlinger in der Grube vor einigen Jahren eher zufällig auf Kreuzkröten gestoßen ist, hat sich damit als glücklicher Zufall herausgestellt. Denn früher diente die Grube als Hausmüll- und dann als Bauschuttdeponie. Da allerdings Schadstoffbelastungen im Ablagerungsmaterial festgestellt wurden, musste das Material wieder entnommen und die Deponie saniert werden. Messlinger wurde dann im Jahr 2020 bei Arbeiten in der Umgebung auf die durchaus lautstarken Kröten aufmerksam. „Die trillernden Rufe sind teils über Kilometer noch zu hören“, so Messlinger. Er ist gespannt, ob es gelingt, im Gefolge der Kreuzkröte weitere Arten anzusiedeln.
-an- Bilder: Fabian Hähnlein, Ulrich Messlinger
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Passende
Bäume
für den
Zukunftswald
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Region Bayern – Kürzlich wurde mit den neuen Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen der Bayerischen Forstverwaltung eine Entscheidungshilfe für den Aufbau klimafester Zukunftswälder veröffentlicht. Die neuen Empfehlungen wurden auf Grundlage internationaler Forschungen am Amt für Waldgenetik in Teisendorf erarbeitet. Neben den schon bisher bewährten Herkünften umfasst die Überarbeitung auch solche aus trocken-warmen Regionen, wie beispielsweise Frankreich sowie Herkünfte von noch seltenen Baumarten, wie Zedern oder Baumhasel.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Waldbesitzer in Bayern beim Umbau ihrer Wälder mit Fördergeldern auf Rekordniveau. Voraussetzung für diese finanziellen Unterstützungen ist die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus empfohlenen Herkünften. Darüber hinaus sind die empfohlenen Herkünfte Grundlage für die Bewirtschaftung des Staatswaldes, der Körperschaftswälder und von Wäldern, die nach PEFC oder FSC zertifiziert sind. Weitere Informationen https://www.awg.bayern.de/
-stmelf- Bild: am
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Weniger
Pflanzen-
schutzmittel
beim Zuckerrübenanbau
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Region Bayern – Bayern ist ein Zuckerrübenland – im Freistaat werden auf über 63.000 Hektar Rüben angebaut. Um sich gegen schneller wachsende Beikräuter durchzusetzen, seien die Pflanzen jedoch auf Unterstützung angewiesen. Dies geschehe vielerorts noch mit Pflanzenschutzmitteln. Nun soll der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2028 um die Hälfte reduziert werden. Mit einem Praxisprojekt werde in den nächsten drei Jahren modernste Technik zur Verringerung des Herbizideinsatzes im Zuckerrübenanbau erprobt. Insgesamt werden für das Projekt Fördermittel in Höhe von bis zu 642.000 Euro bereitgestellt.
Herbizide sind derzeit die mengenmäßig bedeutendste Gruppe von Pflanzenschutzmitteln. Sie reduzieren Beikräuter, die mit den Nutzpflanzen um Licht und Nährstoffe konkurrieren. Die Pflanzen hätten damit im Keim- und Jugendstadium bessere Startbedingungen. Es wurden bereits technische Lösungen entwickelt, Herbizide nur punktuell oder in schmalen Bändern auszubringen und die restliche Fläche mechanisch, beispielsweise durch Hacken, weitgehend beikrautfrei zu halten. Das könne den Einsatz von Herbiziden erheblich senken und die Biodiversität im Ackerbau steigern. Jedoch seien mit dieser sehr modernen, innovativen Technik noch erhebliche Investitionen verbunden, die für die kleinstrukturierten Betriebe in Bayern vielfach nicht zu stemmen sei.
Im Rahmen des Praxisprojekts wird die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Bayerischen Zuckerrübenanbauer die Verfahren „Bandspritze und Hacke“ sowie „Spotspraying“ in großflächig angelegten Praxistests mit überbetrieblicher Mechanisierung durchführen. Parallel dazu sollen ihre Machbarkeit und mögliche Kapazitätsgrenzen untersucht und aufgezeigt werden. Darüber hinaus werde die Akzeptanz zur betrieblichen und überbetrieblichen Nutzung dieser Verfahren bei den Landwirten analysiert.
Die Zuckerrübe ist vor allem für reine Ackerbaubetriebe ein wichtiger Bestandteil der Fruchtfolge. Die getesteten Alternativen der Herbizidbehandlung und ihr überbetrieblicher Einsatz sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Zuckerrübenanbauer und den Rübenanbau im bestehenden Umfang zu sichern.
-stmelf-
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Alternative
Nutzungsformen
für Moorböden
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Region Bayern – Das Landwirtschaftsministerium hat zwei Projekte im Donaumoos genehmigt, die dazu beitragen sollen, eine landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden mit gehobenem Grundwasserstand weiter voranzubringen. Denn nur mit gehobenem Grundwasserstand könnten Moorböden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die beiden Projekte, die mit je 100.000 Euro gefördert werden, ergänzen ein umfangreiches Forschungsvorhaben unter Leitung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Dabei untersuchen die Experten, wie die Landwirtschaft angepasst werden müsse, um sie auf Moorböden zu ermöglichen. Das Ziel sei es, Landnutzung und Klimaschutz in Einklang zu bringen.
Das bayerische Landwirtschaftsministerium hatte dieses mit 5,4 Millionen Euro dotierte Forschungsvorhaben, das auf verschiedenen Moorbodenstandorten in Bayern realisiert werden soll, Anfang 2021 in Auftrag gegeben. Beispielsweise der Donaumooszweckverband ist in diesem Großprojekt ein wichtiger Partner. Er soll Wertschöpfungsketten für landwirtschaftliche Produkte und ein Netzwerk für zukünftige Marktpartner aufbauen. Eine zentrale Rolle spielten dabei Paludikulturen, spezielle Gräser, die auf nassen landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten wachsen. Solche Gräser sind beispielsweise Seggen und Rohrglanzgras, die als nachwachsende Rohstoffe Verwendung finden sollen.
Eines der beiden Kurzprojekte wurde vom Donaumoos-Zweckverband angestoßen. Unter seiner Leitung soll im Projekt „Pflanzenfasern aus moorverträglicher Bewirtschaftung“ die Frage geklärt werden, wie sich Pflanzenfasern mit definierten Qualitätseigenschaften in industriellen Verarbeitungsprozessen weiterverwendet werden können. Denn Fasern aus Paludikulturen könnten als Rohstoff für die Papier-, Karton- und Freiformteilindustrie dienen.
Traditionell ist das Donaumoos für seine Kartoffelerzeugung bekannt. Bei der Produktion von Stärke aus Kartoffeln fällt als Nebenprodukt Kartoffelpülpe an, die bislang nur eingeschränkt verwertet werden kann. Neue Chancen könnten sich aus der kombinierten Verwertung von Pülpe mit Paludikultur-Material in einer Biogasanlage ergeben. Bei dieser Frage setze das zweite Projekt „KaPaGas“ unter der Leitung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf an. Damit könnten neue Verwertungsmöglichkeiten für ein Nebenprodukt der Stärkeerzeugung erschlossen, eine wirtschaftliche Perspektive für Moorflächen und eine neue Wertschöpfung für die Regionen geschaffen werden.
-stmelf- Bild: am
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Neue
Tierschutz-
Hundeverordnung
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Das Halten und Züchten von Hunden wird gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt, die nun vom Gesetzgeber zum 1.1.2023 angepasst wurde: Die Anbindehaltung von Hunden ist ab 2023 verboten. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitshunde bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde. Es bleibt erlaubt, einen Hund in einem Zwinger zu halten oder einem Raum, der nach seiner Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dient. Dabei müssen aber Bedingungen gewährleistet sein: Ein Hund muss sich im Zwinger oder in seinem Raum ausreichend bewegen können. Die uneingeschränkt nutzbare Bewegungsfläche muss für mittelgroße Hunde mindestens acht Quadratmeter betragen, bei kleinen Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 Zentimetern sind es sechs Quadratmeter Mindestbewegungsfläche und bei großen Hunden über 65 Zentimetern Widerristhöhe müssen mindestens zehn Quadratmeter als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Da die Hundehütte und ein Liegeplatz sich nur eingeschränkt als Lauffläche eignen, gelten die Größenvorgaben zusätzlich zum Platz, den Hütte und Liegeplatz einnehmen.
Ein Zwinger oder ein ungeheizter Raum müssen mit einer wärmeisolierten Schutzhütte ausgestattet sein, in welcher der Hund trocken, bequem und warm liegen kann. Die Hütte muss ferner groß genug sein, damit der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und ausgestreckt hinlegen kann und gleichzeitig klein genug, um den Innenraum mit der eigenen Körperwärme warm halten zu können. Damit nicht zu viel Wärme verloren geht, darf auch die Hüttenöffnung nicht zu groß sein oder der Eingang sollte in der kalten Jahreszeit mit einem Kälteschutz versehen werden.
Hunde brauchen eine gute Aussicht: Hunde wollen tagsüber ihr Zuhause bewachen und möglichst viel von ihrer Umgebung im Blick haben. Deshalb liegen sie tagsüber hauptsächlich da, wo sie dies am besten können. An dieser Stelle benötigt der Hund deshalb zusätzlich zur Schutzhütte einen Liege- und Aussichtsplatzplatz. Auf dem Liegeplatz muss sich der Hund in Seitenlage ausgestreckt hinlegen können. Auch der Aussichtsplatz muss trocken, witterungsgeschützt, schattig, wärmegedämmt sowie weich oder elastisch verformbar sein. Daher ist für Liegeplätze im Freien, die vom Regen nass werden könnten, eine geeignete Überdachung notwendig. Ein Liegeplatz der vom Hund nicht benutzt wird, weil er sich dort nicht wohlfühlt, ist ungeeignet. Der Hund müsse einen freien Blick aus dem Zwinger oder dem Gebäude heraus haben. Es sei denn, der Hund schläft nur nachts dort und dem Hund steht tagsüber ein ständiger Auslauf ins Freie zur Verfügung.
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Die Gruppenhaltung mehrerer Hunde ist so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein eigener Liegeplatz zur Verfügung steht. Außerdem muss es möglich sein, die Tiere individuell zu füttern sowie gesundheitlich zu versorgen. Jedem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Ferner müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Deshalb muss nun jeder Hundehalter mit seinem Hund spazieren gehen und/oder ihm reichlich Auslauf auf einem geeigneten Gelände verschaffen.
Ein Hund sollte täglich mindestens eine Stunde Auslauf im Freien haben, wobei auf die individuellen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen ist. Es ist jedoch nicht nur die Zeitdauer des Auslaufs entscheidend, sondern ebenso dessen Qualität, die durch die Möglichkeiten zur Erkundung der Umwelt sowie zur Kommunikation mit Artgenossen und dem Halter bestimmt wird. Der Auslauf im Freien darf sich nicht darauf beschränken, dem Hund den Harn- und Kotabsatz zu ermöglichen.
Prinzipiell ist es weiterhin erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass man dem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglicht. Nur in Einzelfällen sind Hundehalter von dieser Pflicht ausgenommen, und zwar wenn der Gesundheitszustand des Hunds den Kontakt zu Artgenossen ausschließt, zum Beispiel bei einer infektiösen Erkrankung und wenn eine generelle Unverträglichkeit mit anderen Hunden besteht.
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Regeln für Hundewelpen und Hundezucht
Züchter und Welpenbesitzer müssen die Hundekinder möglichst gut an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnen: Werden Welpen in Räumen gehalten, muss ihnen vom Züchter ab einem Alter von fünf Wochen mindestens einmal täglich eine angemessene Auslaufdauer im Freien gewährt werden. Bis zu einem Alter von 20 Wochen muss sich eine Betreuungsperson täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen beschäftigen. Das gilt nicht nur für den Züchter sondern auch für den Halter. Man sollte sich nur dann einen Hund anschaffen, wenn man auch genügend Zeit für ihn hat.
Es ist verboten, Welpen vor der achten Lebenswoche von der Mutter zu trennen. Die Zeit mit der Mutter und Geschwistern ist für einen kleinen Hund entscheidet maßgeblich über sein späteres Verhältnis zu anderen Hunden. Es sei grundsätzlich besser, den Welpen etwas länger bei seiner bisherigen Hundefamilie zu lassen. Hunde mit erblich bedingten Merkmalen, die mit Leiden verbunden sein können (Qualzuchtmerkmale) oder mit kupierten Ohren bzw. Schwänzen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Eine Gruppenhaltung von Hunden muss so gestaltet werden, dass keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.
Stachelhalsbänder sind verboten
Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung verbietet es künftig, bei Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sein können.
-lanew- Bild: am
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Hotspots
der Biodiversität
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Region Oberfranken – In Oberfranken starten zum Jahresbeginn 2023 die ersten zwei großen Umsetzungsprojekte für den „Bayerischen Streuobstpakt“. Im Rahmen der Projekte des Landschaftspflegeverbandes Fränkische Schweiz und des Landschaftspflegeverbandes Bamberg werden mehr als 1.500 Obstbäume gepflanzt und gepflegt. Auch ökologisch vielfältige Streuobstwiesen werden wieder bewirtschaftet. Damit werde ihr einmaliger Wert für Kulturlandschaft und Artenvielfalt erhalten.
Die Projektgebiete, der Landkreis Bamberg und der südwestliche Landkreis Bayreuth, gehören zu den Gebieten mit traditionell starkem Streuobstbestand, insbesondere in der Nähe von Siedlungen, aber auch in der Landschaft und entlang von Straßen und Wegen. Das Projekt „Streuobst im südwestlichen Landkreis Bayreuth 2023 bis 2026“ setzt einen Schwerpunkt auf Obstbaumschnitt-, Sensen-und Veredlungskurse und schult kommunale Bauhofmitarbeiter. Basierend auf der vorhandenen Streuobstkartierung werden alte Obstbäume wieder gepflegt und neue Bäume gepflanzt. Partner des Projekts sind dabei sowohl Grundschulen als auch die Erwachsenenbildung und private Streuwiesenbesitzer. Außerdem werden spezielle Pflegekonzepte für besonders wertvolle Streuobstflächen erstellt und die Netzwerkarbeit mit anderen Verbänden und Initiativen sowie Behörden im Bereich Streuobst in der Region ausgebaut.
Bestandteile des Projekts:
Das Projekt „Landkreis Bamberg – Streuobst hat hier Tradition“ hat das Ziel, die bestehenden Streuobstbestände im Landkreis zu sichern und neue Streuobstwiesen und -äcker anzulegen. Die Pflanzung von Obstbäumen auf Äckern hat Pilotcharakter. Früher war es eine gängige Form der Doppelnutzung, heute finde man jedoch so gut wie keine Streuobstäcker mehr im Landkreis Bamberg. Hier setze das Projekt an und informiert, unterstützt und fördert Flächeneigentümer und -bewirtschafter bei der Pflanzung von Obstbäumen auf Äckern. Ein weiterer Schwerpunkt auch dieses Projekts ist die Schulung von Eigentümern, Flächennutzern und gemeindlichen Bauhofmitarbeitern im fachgerechten Obstbaumschnitt. In der Beratung zur Neuanlage von Streuobstwiesen werden im Rahmen des Projekts auch alternative Arten wie Esskastanie, Speierling und Wildkirsche berücksichtigt. Gezielt sollen auch die Bedürfnisse von Vogelarten – wie Steinkauz, Wiedehopf und Wendehals – berücksichtigt und entsprechende Nisthilfen installiert werden. Durch Kartierungen von Wildbienen, Vögeln und bestimmten Käfern auf Streuobstwiesen und -äckern könnten Informationen gewonnen und die Ergebnisse bei zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Über 2.000 Obstsorten werden in Bayern als Streuobst angebaut. Streuobstbestände zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa: Rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben dort. Die Bayerische Staatsregierung hat im Oktober 2021 den „Bayerischen Streuobstpakt“ zusammen mit zahlreichen Verbänden unterzeichnet. Ziel ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen. Die Streuobstbestände seien akut gefährdet: Seit 1965 sind 70 Prozent der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Die bayerische Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes bis 2035 mit insgesamt über 600 Millionen Euro unterstützen.
-stmuv- Bild: am
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Libelle
des Jahres
2023
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Die Alpen-Smaragdlibelle (Somatochlora alpestris) hat ein über den Polarkreis nach Norden reichendes Verbreitungsgebiet, das von Norwegen über Sibirien bis in den Norden Japans im Osten reicht. In Deutschland kommt diese „kälteliebende“ Art daher nur in Lagen über 750 Metern vor, also u.a. im Bayerischen Wald, in den bayerischen Alpen, im Harz, im Thüringer Wald, im Erzgebirge und im Fichtelgebirge. In den Mittelgebirgen kommt die Art nahezu ausschließlich in Zwischen- und Hochmooren vor. Wesentliche Larvalgewässer sind dort primäre Kleinstgewässer – wie Schlenken und Rüllen – aber auch Sekundärgewässer – wie angestaute Gräben. Wichtig sei, dass diese Gewässer nicht oder allenfalls kurzzeitig austrocknen. In den höheren Lagen der Alpen werden auch größere Gewässer wie Weiher und Kleinseen besiedelt. Der Lebenszyklus der Art ist mehrjährig. Die kurze Schlupfperiode beginnt in Deutschland im Mai und nur in hohen Lagen erst im Juni, die Flugzeit dauert außer in den Hochlagen meist nur bis in den August an.
„Die Alpen-Smaragdlibelle zählt zu den Verliererinnen des Klimawandels und ist vom Aussterben bedroht. In Bayern geht es ihr etwas besser, hier ist sie stark gefährdet – das kann sich aber schnell ändern. Dabei ist sie nicht einfach zu bestimmen und wird aufgrund ihrer Seltenheit und der Unzugänglichkeit ihrer Lebensräume auch nicht häufig beobachtet“, erklärte die BN-Artenschutzexpertin Dr. Christine Margraf. Anhand der Kopfzeichnung, Merkmalen im Flügelgeäder und der Form der Hinterleibsanhänge beim Männchen und des Legeapparates beim Weibchen, kann die Alpen-Smaragdlibelle von ähnlichen verwandten Arten wie beispielsweise der Arktischen Smaragdlibelle unterschieden werden.
„Die Gefährdungsursachen sind neben der Seltenheit der spezifischen Lebensräume die starken Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensräume der Larven, vor allem deren Austrocknung und eine für die Larven schädliche Temperaturerhöhung. Erschwerend ist die starke Isolation der Vorkommen. Diese Wirkungen bedingen und verstärken sich gegenseitig und in Kombination mit der ohnehin schon gegebenen Seltenheit besteht daher in den Mittelgebirgen, wie dem Bayerischen Wald, eine sehr große Aussterbewahrscheinlichkeit“, so Margraf.
Für den Schutz und Erhalt dieser seltenen Libellenart müssten ihre Lebensräume intensiver geschützt und verbessert werden. Dazu verpflichte auch der Schutz der Moore in Gesetzen und der europäischen FFH-Richtlinie. Konkret heiße das Schutz vor zu starker Beweidung empfindlicher Moorgewässer, die Reduzierung von Nährstoffeinträgen und die Renaturierung hydrologisch geschädigter Moore. All das brauche zusätzlich ambitionierten Klimaschutz, denn die Wiederherstellung natürlicher Wasserstände im Moor werde durch zunehmende Trockenheit konterkariert. So stehe die Alpen-Smaragdlibelle stellvertretend für all die Arten, die mehr Natur- und Klimaschutz benötigen.
-bn- Bild: Dr. Franz-Josef Schiel
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Meilenstein
in der
forstlichen
Förderung
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Region Bayern – Wie das Forstministerium in München mitteilte, hat die EU-Kommission den Weg für eine bessere Unterstützung der Selbsthilfeeinrichtungen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern frei gemacht. Nachdem jetzt die Begrenzung durch die sogenannte De-minimis-Regelung teilweise entfällt, kann der Freistaat die bayernweit rund 130 anerkannten Zusammenschlüssen der Waldbesitzer finanziell stärker fördern. Damit das Geld nun schnell dort ankomme, wo es für den Waldumbau und für die Pflege der Wälder gebraucht wird, werde Bayern die entsprechende Förderrichtlinie unmittelbar und bestmöglich anpassen. Wie viel Förderung durch den Freistaat für die Unterstützung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ausbezahlt werden kann, war bislang durch die De-minimis-Regelung gedeckelt. So mussten bisher in Bayern mögliche Zuschüsse regelmäßig gekappt werden. Nachdem die EU-Kommission eine bundesweiten Rahmenregelung genehmigt hat, fällt jetzt eine entscheidende Begrenzung weg. Den neu entstanden Spielraum nutzt der Freistaat bei der Förderung zur Bündelung des Holzangebots. Auf die Bündelung entfielen bislang rund 50 Prozent des Gesamtfördervolumens von rund fünf bis acht Millionen Euro pro Jahr. Die Aufhebung des Förderlimits entlaste die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse spürbar und schaffe mehr Freiraum.
Viele der 700.000 bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in Selbsthilfereinrichtungen – wie etwa Waldbauernvereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften – organisiert. Diese helfen ihnen, Strukturnachteile von kleinem und oftmals zersplittertem Waldbesitz auszugleichen. Sie bündelten und koordinierten beispielsweise für ihre Mitglieder die Vermarktung von Holz, kümmern sich um den gemeinsamen Kauf von Forstpflanzen und bieten ihren Mitgliedern von Fortbildungsveranstaltungen bis hin zur Waldpflege ein breites Dienstleistungsportfolio an. Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfüllten eine zentrale Rolle, wenn es darum gehe, die aktuellen Herausforderungen für Wald und Forstwirtschaft zu bewältigen. Ohne diese Einrichtungen wäre für viele Waldbesitzer eine nachhaltige Bewirtschaftung und ein klimagerechter Umbau ihrer Wälder kaum möglich. Weitere Informationen zur forstlichen Förderung in Bayern: www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung
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Das
Braunkehlchen
ist Vogel
des Jahres 2023
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Zum zweiten Mal nach 1987 ist das Braunkehlchen vom NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. zum „Vogel des Jahres“ ausgerufen worden. Auch im Jahr 2023 trägt der kleine Verwandte von Schwarzkehlchen und Nachtigall nun diesen Titel. Seinen Namen hat das Braunkehlchen von der orangebraunen Brust, die sich von der ansonsten hellbraunen Vorderseite absetzt. Auch der helle Überaugenstreif ist charakteristisch für den Singvogel.
Das Braunkehlchen hat ein großes Verbreitungsgebiet, das sich von der Westküste Europas bis hinein nach Zentralasien erstreckt. In Bayern hat der Bestand in den letzten Jahrzehnten jedoch kontinuierlich abgenommen, sodass die Art hierzulande vom Aussterben bedroht und nur noch regional verbreitet ist. Demnach wird sie auch in der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Bayerns in die höchste Kategorie eingeordnet. Als ausgesprochener Bewohner des extensiv genutzten Grünlandes ist der Bodenbrüter stark von der Strukturvielfalt der Landschaft abhängig. So braucht er beispielsweise Hochstauden oder einzelne Büsche als Sitzwarten. Diese nutzt er, um Ausschau nach Nahrung und Feinden zu halten. Aber auch die Bodenvegetation ist für die Art von entscheidender Bedeutung. Wichtig sei, dass sie ein reiches Nahrungsangebot in Form von Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmern bereithält. Ein Nest baut das Braunkehlchen in einer kleinen Mulde in Nähe der Sitzwarte. Nach der Brutzeit, die etwa im Mai beginnt, macht es sich Ende des Hochsommers auf in seine Überwinterungsgebiete südlich der Sahara. Dabei legt der nur bis 14 Zentimeter kleine Marathon-Flieger eine Strecke von bis zu 5000 Kilometern zurück.
-laro- Bild: am
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Wasserpakt
wird fortgesetzt
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Region Bayern – Gemeinsamer Einsatz für mehr Wasserschutz: Der vor fünf Jahren geschlossene Wasserpakt werde erweitert und setze mit zusätzlichen Partnern seine erfolgreiche Arbeit fort. Kürzlich haben Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Hubert Bittlmayer, der Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, mit Vertreterinnen und Vertretern von 15 verschiedenen Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Kommunen, Umwelt und Wasserwirtschaft die erneuerte Vereinbarung unterzeichnet. Ziel des Wasserpakts ist es, alle Kräfte zu bündeln und damit auf freiwilliger Basis, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben, den Zustand der bayerischen Gewässer und den Landschaftswasserhaushalt weiter zu verbessern.
Ziele und Maßnahmen des Wasserpakts stünden in Einklang mit der bayerischen Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“. Inhaltlich werde der Wasserpakt insbesondere um die Themen „Verbesserung der Infiltrations- und Wasserspeicherfähigkeit der Böden“ und „Realisierung einer klimaangepassten Flurgestaltung“ erweitert. Das stelle den Pakt auf eine breitere Basis und trage den Herausforderungen des Klimawandels mit flächiger Austrocknung der Landschaft – wie in diesem Jahr vielerorts in Franken – und gleichzeitiger Zunahme von Starkregenereignissen Rechnung.
Mit der Erweiterung um die neuen Partner – den Bayerischen Gemeindetag, den Verband der kommunalen Unternehmen, Landesgruppe Bayern (VKU), den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches, Landesgruppe Bayern (DVGW) und die Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Landesverband Bayern (DWA) – gewinne der Wasserpakt eine neue Stärke. Der Pakt habe bereits in den vergangenen Jahren vieles auf die Beine gestellt und verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. So wurden beispielsweise die staatliche Gewässerschutzberatung flächendeckend ausgebaut, das „Demonstrationsnetzwerk Gewässerschutz“ etabliert und die Themen Wasser-, Boden- und Klimaschutz in der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung massiv gestärkt. Die Initiative „boden:ständig“ der Verwaltung für Ländliche Entwicklung werde in über 100 Projektgebieten mit regionalen Projektpartnern umgesetzt. „Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Wasserpakts wird weiterhin auf der Umsetzung von ganz konkreten Projekten zur Verbesserung der Gewässerqualität und des Landschaftswasserhaushalts liegen. An die regionalen Gegebenheiten angepasst und von den Akteuren vor Ort getragen, versprechen sie zielgenaue Lösungen. Die positiven Erfahrungen zeigen uns, dass dieser Weg die beste Voraussetzung für eine nachhaltige und überzeugende Umsetzung schafft“, so Bittlmayer.
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Leitfaden
für Stadtbäume
im Klimawandel
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Region Bayern – Ein neuer Leitfaden für „Stadtbäume im Klimawandel“ zeige Kommunen und Planern, welche Baumart an welchem Ort in der Stadt gepflanzt werden sollte. Ziel sei es, in Zeiten des Klimawandels die Ökosystemleistungen von Stadtbäumen optimal zu nutzen. Grundlage des Leitfadens ist eine mehrjährige Studie der Technischen Universität München (TUM), die Untersuchungen von rund 2.000 Stadtbäumen in ganz Bayern umfasste.
Beispielsweise stellt der Leitfaden das zu erwartende Baumwachstum für vier häufig in Städten gepflanzte Baumarten entsprechend ihres Alters dar. So könnten die Raumansprüche der Bäume ermittelt werden. Auch die Ökosystemleistungen der Bäume, wie zum Beispiel Kohlenstoffspeicherung oder Kühlwirkung durch Verdunstung und Beschattung, werden für die Baumarten nach Altersklassen dargestellt. Der Einfluss von Bodenart, Bodenversiegelung und Licht wird ebenfalls aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung ist die Modellierung für zukünftige Klimabedingungen in Bayerns Städten.
Der Leitfaden zeige außerdem zukünftige Entwicklungen von städtischen Baumbeständen auf. So wurde unter anderem errechnet, dass 30 neu gepflanzte Rosskastanien und Platanen auf einem großen Platz in Bayreuth in 30 Jahren eine Höhe von elf bzw. 17 Metern erreichen könnten, eine Standfläche von insgesamt 2.100 Quadratmeter haben werden und eine Fläche von 80 bzw. 200 Quadratmetern je Baum beschatten. Es gibt auch konkrete Empfehlungen: Für große Städte im trockenen Franken rät der Leitfaden zum Beispiel unter Berücksichtigung zukünftiger Klimabedingungen zur Pflanzung von Arten wie der Scheinakazie mit einem geringen Wasserverbrauch und einer hohen Trockenheitstoleranz. In Städten mit voraussichtlich weiterhin guter Wassersituation wie beispielsweise Kempten können – je nach Standort – auch Arten mit hohem Wasserbedarf wie die Winterlinde ihr Wachstumsoptimum erreichen. In bayerischen Großstädten wie Regensburg oder München gibe es derzeit mehr als einhundert Baumarten, darunter Linde, Ahorn, Birke, Kastanie, Pappel und Esche. Allein die Zahl der Bäume an öffentlichen Frei- und Grünflächen wird für München auf 600.000 geschätzt, in Würzburg sind es fast 40.000 Bäume.
Der Leitfaden wurde als Ergebnis zweier Projekte der angewandten Klimaforschung vom “Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung” (ZSK) der TUM erarbeitet. Die Projekte wurden mit über 300.000 Euro vom Bayerischen Umweltministerium finanziert. Den Leitfaden und weitere Informationen sind unter www.zsk.tum.de/zsk/veroeffentlichungen/ und www.zsk.tum.de ersichtlich.
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European
Bee Award
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Region Unterfranken – Das Projekt „Veitshöchheimer Hanfmix“ ist in Brüssel mit dem „Bienen-Preis des Europäischen Parlaments“, dem „European Bee Award“ ausgezeichnet worden. Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, wurde diese bienenfreundliche Saatmischung von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim entwickelt. „Die Auszeichnung aus Brüssel freut uns sehr. Denn sie honoriert auch die großen Leistungen des Freistaats zum Schutz der Insekten auf unseren Fluren. Sie zeigt eindrucksvoll, dass wir in Bayern beides können, und zwar Bienenschutz und landwirtschaftliche Produktion. Mit unserer erfolgreichen Forschung und mit Innovationen unterstützen wir den Weg in eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Natürliche Ressourcen schonen und Biodiversität stärken waren zwei der erklärten Ziele“, so Hubert Bittlmayer, der Amtschef des bayerischen Agrarministeriums.
Ein interdisziplinäres Team der LWG hat den „Veitshöchheimer Hanfmix“ in jahrelanger, geduldiger Forschungsarbeit entwickelt. Die Mischung aus 30 ein- und mehrjährigen Pflanzenarten blüht abwechselnd den ganzen Sommer über und liefert über Biogasanlagen erneuer- und speicherbare Energie aus Wildpflanzen. Mittlerweile wird die Mischung in vielen bayerischen Ackerbauregionen erfolgreich angebaut und trägt erheblich zur Artenvielfalt bei. Die Förderung über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm sorge dafür, dass die Mischung auch betriebswirtschaftlich attraktiv sei. Weitere Infos zum „Veitshöchheimer Hanfmix“ gibt es unter www.lwg.bayern.de/hanfmix
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Neue
Tierheim-
Förderrichtlinie
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Region Bayern – Die finanzielle Förderung von Tierheimen in Bayern wird über 2022 hinaus verstetigt. Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit voraussichtlich Mittel von zwei Millionen Euro verfügbar. Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms u.a. Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen. Die neue Förderrichtlinie sieht deutlich höhere Pauschalen für Vermittlungsaktivitäten vor. Ferner wurde der Stichtag für die Antragstellung auf den 30. April des jeweiligen Jahres festgesetzt, insbesondere um die Abwicklung von Baumaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr vor Einbruch der kalten Jahreszeit besser ermöglichen zu können. Im Zuge der Überarbeitung der Förderrichtlinie wurden die erforderlichen Antragsunterlagen außerdem stark vereinfacht. Die neue Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Förderverfahren wird weiterhin einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut.
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Wolf
oder Kuh?
EU-Resolution betont
Schutzbedarf für Weidehaltung
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Das EU-Parlament diskutierte kürzlich zum Thema „Schutz der Viehwirtschaft und Großraubtiere in Europa“ und hat eine Resolution angenommen. Die Resolution benennt eine wachsende Herausforderung für die Weidewirtschaft durch Großraubtiere und fordert eine bessere Unterstützung für Landwirte. Die Europaabgeordnete Ulrike Müller (FW) von der Fraktion „Renew Europe“ hat den Text mitverhandelt. Müller hält fest: „Die Rückkehr bedrohter Tiere ist ohne Frage ein Erfolg des Artenschutzes. Aber Koexistenz bedeutet, dass beide Seiten ein Recht auf Existenz haben. Bauern und Weidetiere leiden massiv unter den zunehmenden Angriffen. Verantwortliche und Naturschützer müssen erkennen, wenn der Wolf kommt, geht die Weide – und damit auch viele Pflanzen und Insekten.“
Müller unterstreicht die Forderungen nach mehr Unterstützung und effektiveren Schutz: „Die Weidehaltung braucht bessere Strukturen und Mittel für Prävention und Kompensation. Außerdem fordere ich die Kommission dringend auf, die Leitlinien zur Nutzung der Flexibilitäten innerhalb der Habitat-Richtlinie zu verbessern. Mit der Resolution setzen wir neue Impulse, damit Herden endlich durch die Tötung einzelner Raubtiere effektiv geschützt werden können, wenn dies nötig wird.“ Ferner betont sie, dass dies keine Aufgabe der Landwirtschaftspolitik sei, sondern ins Artenschutzbudget gehöre. Sie fordert ferner die Kommission auf, die Anhänge der Habitat-Richtlinie sowie die Leitlinien zu deren Umsetzung zu überarbeiten. Die Regelungen zur gezielten Entnahme einzelner Raubtiere stifteten zu viel Verwirrung.
Besserer Schutz für Weidewirtschaft
Die Resolution des EU-Parlaments benennt die wachsenden Herausforderungen für die Weidewirtschaft durch die Rückkehr von Großraubtieren – wie Wölfen und Bären. Sie unterstreicht die ökologische und kulturelle Bedeutung der Weidewirtschaft für die Biodiversität und den Erhalt des ländlichen Raumes. Diese ist für die Landschaftsstruktur gerade in Bergregionen wie den Alpen wichtig, wo auch vermehrt Betriebe aufgegeben werden. Die steigende Zahl von Raubtierangriffen bedinge Konflikte der Koexistenz, weshalb die Parlamentarier eine bessere Unterstützung für Landwirte fordern. Dabei geht es sowohl um Präventionsmaßnahmen wie auch um die langfristige und angemessene Finanzierung von Schadensersatz. Müller begrüßt darüber hinaus, dass die Resolution den Erhaltungszustand der Wolfspopulation auf gesamteuropäischer Ebene so einschätzt, dass sein Schutzstatus herabgestuft werden könne. Der Schutzstatus sollte je nach Populationsgröße geändert werden können.
Ulrike Müller beschäftigt sich seit 2008 auf Landes- und EU-Ebene mit dem Thema Wolfsangriffe. Seit langem sei es ihr ein Dorn im Auge, dass vorhandene Flexibilität zur Entnahme von einzelnen Tieren nicht genutzt werde. Sie konnte sich nun mit ihrer Linie durchsetzen. Demnach fordert das EU-Parlament die Kommission auf, ein Bewertungsverfahren zur Überprüfung des Schutzstatus gemäß Artikel 19 der Habitat-Richtlinie zu entwickeln. „Dies würde für die Zukunft bedeuten, dass der Schutzstatus von Populationen in bestimmten Regionen geändert werden kann, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist“, erläuterte Müller. In der Konsequenz bedeute dies auch, dass der Anhang der Habitat-Richtlinie mittels delegiertem Rechtsakt angepasst werde.
Hintergrund: Leitlinien der Habitat-Richtlinie klärungsbedürftig
Im Oktober 2021 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zu den nach Artikel 16 der Habitat-Richtlinie vorgesehenen Flexibilitäten bezüglich der strengen Unterschutzstellung einzelner Arten veröffentlicht. Grund dafür war die zwischen den Regionen sehr uneinheitliche Interpretation und Umsetzung der Flexibilitäten und der damit verbundenen Möglichkeit, einzelne Raubtiere gezielt zu töten. Trotz Bedarf nutzten sie manche Regionen kaum. Außerdem wurden die neuen Leitlinien vielfach kritisiert, in zentralen Fragen keine Klärung zu bieten.
-mu- Bild: am
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Tierische
Starthilfe
für Baden-Württemberg
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Region Neuburg-Schrobenhausen – Die Starthilfe ist geglückt: Vier Wisente aus dem Gehege im Donaumoos sind auf das baden-württembergische Härtsfeld umgezogen. Auf dem weitläufigen Areal bei den Kommunen Neresheim und Nattheim sollen die Tiere als Grundstock für eine neue Herde dienen. Die vier Wisentdamen hatten sich in den vergangenen Wochen schon im Gehege beim Haus im Moos in Kleinhohenried aneinander gewöhnen können. Nach allen erforderlichen Untersuchungen stand dann für Dalida, Sporona, Donröschen und Branita nun der Umzug in die neue Heimat an.
Den Anfang machten die 20 Jahre alte Dalida, die aus dem Wisentreservat Damerower Werder (Mecklenburg-Vorpommern) stammt und seit 2007 im Donaumoos lebte, sowie die zwei Jahre alte Sporona, die erst im August aus dem niedersächsischen Springe nach Kleinhohenried gekommen war. Bis beide auf dem Anhänger vom Tierspediteur waren, dauerte es zwar etwas. „Es lief aber insgesamt alles gut“, zeigte sich Zuchtleiter Johannes Riedl nach der ersten Aktion sichtlich zufrieden. Ähnlich verlief der Nachmittag, als Donröschen und Branita ihre Reise ins knapp 100 Kilometer entfernte Gehege antraten. Mit Donröschen verlässt eine waschechte Möslerin das Areal bei Kleinhohenried. Sie ist im Jahr 2004 auf die Welt gekommen und hat mittlerweile selbst sieben Kälber geboren. Branita, eine drei Jahre alte Kuh aus dem Neuburg-Schrobenhausener Partnerlandkreis Saale-Orla, ist sogar erst seit September im Donaumoos daheim. Bei Runde zwei verlief es etwas zäher; vor allem Donröschen erschwerte den Betreuern Alfred Wiedmann, Paula Fletcher, Michael Strobel und Annette Reindl die Arbeit. Nach einer kurzen Ruhepause sprang aber schließlich auch die schon etwas ältere Wisentdame auf den Anhänger – und einige Stunden später von diesem in die neue Heimat auf der Alb.
Für das Wisentgehege in Kleinhohenried, das unter Trägerschaft des Donaumoos-Zweckverbands steht, war die Aktion der größte Transport seit dem vergangenen Sommer, als das Team sieben Stiere nach Rumänien in die Freiheit schickte. Gleichzeitig war die Aktion eine Premiere. „Gründertiere für eine komplett neue Herde haben wir noch nie gestellt“, erklärte Tierarzt Riedl. Ebenso reibungsfrei wie im Donaumoos verlief auch das Abladen in Neresheim, so dass das dortige Personal die Ankunft der ersten Wisente bravourös meisterte. „Alles hat problemlos geklappt“, berichtete Tierspediteur Kniele. Damit die Mitarbeiter auf dem Härtsfeld bei ihrem Start ungestört arbeiten und auch die Tiere in Ruhe ankommen konnten, hatte im Vorfeld des Umzugs Stillschweigen über das genaue Datum geherrscht. Alle, die sich für die Tiere interessieren, müssen sich aber nicht ärgern. Denn zwei Filmemacher des Bayerischen Rundfunks und des Südwestrundfunks begleiteten die Aktion. Der BR wird in Kürze darüber berichten, der SWR unterdessen zwischen Weihnachten und Neujahr in einer mehrteiligen Reihe über Rainer Kniele, der aus dem baden-württembergischen Landkreis Esslingen stammt.
-lanb- Bild: Reindl
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Verschärfung
der Maßnahmen
gegen die
Geflügelpest
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Region Nürnberg – Um die Ausbreitung der Geflügelpest weiter zu minimieren, erlässt das Landratsamt Nürnberger Land eine weitere Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen, ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln. Sie trat am Samstag, 26. November in Kraft. Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitet sich aktuell von Norddeutschland aus. Das derzeitige Geflügelpest-Geschehen ist das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, erachte es das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als notwendig, die Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiter zu verschärfen.
Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört, die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese Personen müssen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen, die Schutzkleidung ist nach Gebrauch sofort zu reinigen und zu desinfizieren, Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden. Ebenso müssen nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden. Dies gilt auch für betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports: Sie müssen auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, müssen jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall gereinigt und desinfiziert werden. Geflügelhalter sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und hierüber Aufzeichnungen zu machen. Darüber hinaus müssen sie eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorhalten. Neben diesen betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen sind zusätzlich Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel – ausgenommen sind Tauben – verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im Landkreis Nürnberger Land verboten.
Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern, sei es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln – hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellten naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Singvögel im heimischen Garten dürften nach wie vor gefüttert werden.
Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet versterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden, da für die Vogelgrippe eine Anzeigepflicht gilt. Auch wer in der freien Natur totes Wildgeflügel findet, sollte dem Veterinäramt Bescheid geben – und den Kadavern nicht zu nahe kommen.
-lanl- Bild: am
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Rekord
beim Naturschutz
im Wald
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Region Bayern – Die bayerischen Waldbesitzer (m/w/d) haben in diesem Jahr mehr Maßnahmen für den Naturschutz umgesetzt als je zuvor. Kürzlich erfolgte der Start der neuen Antragsperiode. Über 4.800 Maßnahmen, vom einzelnen Biotopbaum über kleinflächige Nutzungsverzichte bis zur Bewahrung von Altholzinseln, hat der Freistaat dieses Jahr mit 11,4 Millionen Euro unterstützt. Das ist rund eine Million mehr als im Vorjahr. Die bayerischen Waldbesitzer (m/w/d) leisteten damit in ihren Wäldern einen entscheidenden Beitrag für mehr Natur- und Artenschutz. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald, ein gemeinsames Förderprogramm beider Verwaltungen, honoriert eine Fülle an Naturschutzmaßnahmen auf Waldflächen. Insbesondere der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen, als Lebensgrundlage für seltene Pilz-, Moos-, Insekten- und Flechtenarten, steht mit rund 90 Prozent der Maßnahmen im Mittelpunkt der Förderung. Private und kommunale Waldbesitzer können für das kommende Jahr noch bis zum 31. Mai 2023 Zuschüsse beantragen. Weitere Informationen: www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048720/index.php
-stmelf- Bild: am
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50 Jahre
Alpenplan
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Region Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat kürzlich die Bedeutung des „Alpenplans“ gewürdigt. “Der Alpenplan ist das Markenzeichen Bayerns für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums. Dass er seit 50 Jahren nahezu unverändert besteht, zeigt, wie weitsichtig und richtig die Einführung war”, so der Minister beim Festakt zum Jubiläum am
Wendelsteinhaus.
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Beim 50 Jahre Alpenplan-Termin am Wendelsteinhaus v.l.:
Anton Speer, Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen; Josef Niedermaier, Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen;
Sepp Hofer, stellvertretender Landrat des Landkreises Rosenheim; Bernhard Kern, Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land;
Hubert Aiwanger, stellvertretender Bayerischer Ministerpräsident und Wirtschaftminister; Axel Doering, Präsident der CIPRA Deutschland-Organisation;
Jens Zangenfeind, stellvertretender Landrat des Landkreises Miesbach und Georg Kittenrainer, Bürgermeister der Gemeinde Bayrischzell im Landkreis Miesbach.
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Der „Alpenplan“ regelt, wo eine weitere Erschließung der Alpen möglich ist und wo Natur- und Landschaftsschutz Vorrang haben. Er ist seit 1972 in Kraft und seit 1976 Teil des Landesentwicklungsprogramms. “Der Druck auf den Alpenraum steigt – der Schutz des sensiblen Naturraums und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung müssen weiterhin in Einklang gebracht werden. Damit hat der Alpenplan auch 50 Jahre nach seiner Einführung nicht an Relevanz verloren”, betonte Hubert Aiwanger bei seiner Rede am Wendelsteinhaus. Durch den Klimawandel erhöhe sich das Risiko für Naturgefahren, auch der Biodiversitätsschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien werden wichtiger. Gleichzeitig habe der Alpenraum für den Tourismus eine besondere Bedeutung.
Axel Doering, Präsident von CIPRA Deutschland: “Der Alpenplan ist ein Schmuckstück der Landesentwicklung, um das uns andere Alpenländer beneiden. Seine große Stärke ist zweifelsohne die Unantastbarkeit seiner Schutzzone C.” CIPRA Deutschland setzt sich als Dachverband von Alpin- und Umweltorganisationen für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des deutschen Alpenraumes ein.
Der „Alpenplan“ teilt den bayerischen Alpenraum flächendeckend in drei Schutzzonen ein. Eine verkehrliche Erschließung zum Beispiel durch Bergbahnen, Lifte oder Skiabfahrten ist in der Zone A – ca. 35 Prozent des Alpengebietes – grundsätzlich landesplanerisch unbedenklich, in Zone B – ca. 22 Prozent – erfolgt eine Überprüfung im Einzelfall. Zone C – ca. 43 Prozent – umfasst besonders schutzwürdige Teilräume, in denen eine verkehrliche Erschließung unzulässig ist. Eine Ausnahme stellen nur Alm- und Forstwege dar. Durch die Steuerung von Infrastrukturmaßnahmen hat der Alpenplan nicht nur erhebliche Bedeutung für die touristische Entwicklung, sondern indirekt auch für die Siedlungsentwicklung sowie den Natur- und Landschaftsschutz.
-stmwi- Bild: Neureuther
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Bergfilm-Festival
Tegernsee
begeisterte die Cineasten
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Region Tegernsee – Zur Eröffnung des 19. Bergfilm-Festivals im Barocksaal des Tegernseer Schlosses begeisterte Viktoria Rebensburg mit ihrem Skitouren-Abenteuer „Trans Salzburgerland“ sowie der Kurzfilm „24 Stunden Odyssee“ die Zuschauer mit starken Bildern. Der Valleyer Alpinist, Publizist und Filmemacher Tom Dauer ehrte sein großes Idol, den Bergsteiger und Kletterer Reinhard Karl, mit einem Film und einem Buch.
Erleichterung war zu spüren im Saal, als der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn die Zuschauer mit den Worten begrüßte: „Nach Corona endlich wieder ein volles Haus.“ Und als Festival-Leiter Michael Pause seine Eröffnungsrede hielt, schwang Freude in seinen Worten, Freude darüber, „dass die Community beinand ist“ und dass das ganze Spektrum des Genre Bergfilm wieder gemeinsam erlebt werden kann, und zwar mit all den unmittelbaren Reaktionen des Publikums – die Lacher und das Staunen – und dem Zusammentreffen prominenter Filmeschaffender, die so ein Festival zu einem Erlebnis werden lassen.
Zu sehen waren bis zur Preisverleihung insgesamt 80 verschiedene Filme in sechs Sälen. Den Anfang machte Viktoria Rebensburgs spannendes Skitouren-Abenteuer „Trans Salzburgerland“. Die Kreuther Ex-Skirennfahrerin Rebensburg und Sandra Lahnsteiner, Freeskierin und Filmproduzentin aus dem Salzburger Land, berichteten an diesem Abend im Tegernseer Barocksaal von ihrem Filmprojekt. Für Lahnsteiner war es die erste Berg-Dokumentation. Für Rebensburg der „Aufbruch in eine neue Welt aus Fels, Eis und Schnee“. Der Film beleuchtete, wie die Olympiasiegerin und zwei Profi- Freeriderinnen eine hochwinterliche Skidurchquerung von Sportgastein nach Hinterglemm wagten. Drei junge Frauen – Viktoria Rebensburg, Sabine Schipflinger und die Freeride-Pionierin Sandra Lahnsteiner – kämpften sich mutig über Grate und Gletscher. Nach den wildesten Abfahrten in aller Welt entdeckten sie innerhalb von fünf Tagen die Berge ihrer Heimat auf der „Trans Salzburgerland“. Als Finale wartete der höchste Berg Österreichs, der Großglockner.
Auch der Valleyer Alpinist, Publizist und Filmemacher Tom Dauer war am Eröffnungsabend vor Ort und schilderte auf der Bühne auf sehr persönliche Art und Weise, wie es dazu kam, ein Buch und einen Film über den Heidelberger Bergsteiger, Schriftsteller und Fotografen Reinhard Karl zu machen. „Die Kunst, einen Berg zu besteigen“ ist eine Hommage und ein filmisches Denkmal an einen ganz besonderen Menschen. Karl, der 1982, also vor genau 40 Jahren, mit nur 35 Jahren am Cho Oyu (8.153 m) in einer Eislawine ums Leben kam, gab mit seinem Bildband „Erlebnis Berg: Zeit zum Atmen“ dem Lebensgefühl einer ganzen Generation von Bergsteigern und Kletterern Ausdruck – und faszinierte Tom Dauer bereits als Zwölfjährigen. Dauer: „In der Jugend war er mein Idol und meiner
Generation ein Vorbild.“ Karl hatte unter anderem 1969 in nur eineinhalb Tagen die Eiger-Nordwand bestiegen, war in den 1970er-Jahren ein Vorreiter des Freikletterns und stand im Mai 1978 im Rahmen der berühmten Mount-Everest-Expedition von Reinhold Messner und Peter Habeler als erster Deutscher auf dem Mount Everest.
Zu sehen war an dem Abend auch der 23-minütige Film „24 Stunden Odyssee“ von Johannes Mair. Die „Odyssee“ gilt mit der „Paciencia“ als schwierigste Kletterroute in der Eiger-Nordwand. Die ersten Versuche in der 33 Seillängen langen Linie begannen 2009, fünf Jahre später gelang nach fast zweimonatiger Irrfahrt die erste freie Begehung. 2018 wiederholten Barbara Zangerl und Jacopo Larcher die Route, sie brauchten vier Tage. Im Stil der Erstbegeher, dem sogenannten „Bigwall-Stil“, musste das Pärchen dafür Essen, Wasser, Ausrüstung und ein Hängezelt durch die Wand befördern. Bis zum Ende fieberte der Zuschauer mit. Festivalleiter Pause: „Überzeugende Protagonisten und eine wirklich starke Geschichte – das ist das, was einen richtig guten Bergfilm ausmacht und was Alpin-Cineasten in Höhenrausch versetzt“.
Ob einer der Beiträge zur Eröffnung im Barocksaal wohl einen Preis erhalten wird? Darüber zerbrach sich die international besetzte Jury den Kopf, die bereits einen Filmmarathon hinter sich hat. Sie musste entscheiden, wer beim einzigen Bergfilm-Festival Deutschlands mit Wettbewerb ausgezeichnet wird.
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-am- Bild: bff
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Landes-
gartenschauen
2028 bis 2032
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Region Bayern – Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat die Urkunden für die Austragung der Bayerischen Landesgartenschauen von 2028 bis 2032 an die Oberbürgermeister der Städte Nürnberg und Günzburg sowie die Bürgermeister von Penzberg, Schrobenhausen und Langenzenn überreicht und die Siegerkonzepte der fünf Städte vorgestellt. Glauber betonte dazu: “Bayerns Landesgartenschauen sind eine echte Bereicherung für die Städte und Gemeinden. Sie schaffen dauerhaft attraktive Landschaftsräume und Freiflächen für die Menschen. Zu den drängenden Herausforderungen Klimaschutz, Klimaanpassung, Umweltschutz und Artenschutz können die Landesgartenschauen einen wertvollen Beitrag leisten und Lösungen anbieten, die schön und nützlich zugleich sind. Landesgartenschauen bringen grüne Oasen in die Städte, fördern Naherholung und ermöglichen Naturerlebnisse vor Ort. Die Konzepte der fünf neu ernannten Austragungsorte für die Jahre 2028 bis 2032 sind vielversprechend. In den Städten wird die grüne und blaue Infrastruktur nachhaltig gestärkt werden – für mehr Lebensqualität und zur Anpassung an den Klimawandel.”
Schwerpunkte der fünf Konzepte:
Penzberg 2028: Mit der Gartenschau sollen das Penzberger Grün gestaltet und grüne Flächen zwischen den Stadtteilen bis hin zum Zentrum aufgewertet werden. In Penzberg soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Park als grüne Mitte mit hohem Erholungsfaktor entstehen. Ferner rückt bei dieser Landesgartenschau die Sicherung der Landschaft in den Fokus. Moor- und Feuchtlebensräume sollen geschützt, Waldflächen erhalten, Umweltprojekte und Naturbeobachtung gefördert werden. Dazu gehöre auch der behutsame Ausbau des Wegenetzes.
Günzburg 2029: Mit der Landesgartenschau soll die Stadt wieder intensiver an ihre Flüsse angebunden werden. Für Einheimische und Touristen sollen die Naherholung und der Naturschutz am Wasser gestärkt und mehr Familienfreundlichkeit erreicht werden. Die Flüsse sollen als Energiespender, Transportmittel und Lebensraum für Pflanzen, Tier und Mensch entwickelt werden. Innerstädtisch genutzte Flächen sollen umgewidmet und aufgewertet werden. Der Fokus liege auf der Bahnstrecke und den Fußgängerbrücken über Donau und Günz. Derzeit wenig genutzte Bereiche bieten viel Potenzial für neues Grün.
Nürnberg 2030: Im Mittelpunkt steht die Aufwertung des Stadtgrabens zu einem grünen und blauen Parkband durch die Stadt. Im nordwestlichen Teil des Stadtgrabens sind Maßnahmen geplant, die viel für die Biodiversität bringen. Außerdem sollen Verkehrsflächen und Parkplätze im Umfeld des Stadtgrabens entsiegelt und intensiv begrünt werden. Grüne Trittsteine in der Altstadt und den südlichen Stadtteilen sollen die Aufenthaltsqualität steigern. Zukunftsorientierte Ideen wieSchwammstadt, klimatolerante Pflanzen und multifunktionale Räume sollen aufzeigen, wie Klima- und Mobilitätswandel in Städten gelingen kann. Dabei soll die Bürgerschaft intensiv mit eingebunden werden. Die Idee ist, die Landesgartenschau in diesem Prozess als Katalysator zu sehen. Dazu kommt das 2030 anstehende 50-jährige Jubiläum der Landesgartenschauen in Bayern, das im Rahmen der Gartenschau gefeiert werden soll.
Schrobenhausen 2031: Schrobenhausen wird grün mit der Landesgartenschau 2031. Altstadtnah werden Grünräume neu geschaffen, nachhaltig aufgewertet und funktional gestärkt. Hinzu kommen Planungen zum Hochwasserschutz – Schrobenhausen ist eine Stadt an einem hochwassergefährdeten Fluss. Der Hochwasserschutz – mit der Gartenschau als “Booster” – soll so gestaltet werden, dass die entstehenden Flächen als Erholungs- und Aufenthaltsraum attraktiv werden. Auch durch einen besseren Zugang zur Paar und die Umgestaltung des Paar-Ufers soll der Erlebniswert dieses prägenden Stadt-Gewässers steigen.
Langenzenn 2032: Herzstück der Umgestaltung für die Landesgartenschau 2032 ist ein neuer Stadtpark. Dafür wird der Schwanenweiher zusammen mit dem versiegelten Areal einer ehemaligen Ziegelei im Bereich der Zennaue zu einer grünen Oase entwickelt. Diese Konversionsflächen werden entsiegelt und zu einem öffentlich zugänglichen Naherholungsraum gestaltet. In Langenzenn wurden Ämter und Naturschutzverbände bereits eng in die Planungsphase der Landesgartenschau einbezogen. Die Landesgartenschau in Langenzenn ist eine Chance für Ökologie und Biodiversität in der Stadt. Die neu geschaffenen Strukturen für Langenzenn würden eine nachhaltige Wirkung in der Stadtentwicklung entfalten.
Seit über 40 Jahren fördert Bayern die Gartenschauen. In dieser Zeit wurden rund 526 Hektar neue, dauerhafte Grün- und Erholungsflächen geschaffen, über 75 Millionen Euro an Fördermitteln des Freistaats Bayern eingesetzt und rund 25 Millionen Besucherinnen und Besucher begeistert.
-stmuv-
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Neuer
Zuchtstier
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Region Neuburg-Schrobenhausen – Das Wisentgehege im Donaumoos hat einen neuen Zuchtstier: Ihkarus, ein gebürtiger Saarländer, ist kürzlich auf dem Gelände beim „Haus im Moos“ in Kleinhohenried angekommen. Im Gegenzug ist sein Artgenosse Donhard in den Wild- und Wanderpark Weiskirchen gezogen. Die Ankunft des zehn Jahre alten und 720 Kilogramm schweren Stieres lief völlig problemlos. Das lag nicht nur an der guten Vorbereitung durch Zuchtleiter Johannes Riedl und die Betreuer Alfred Wiedmann, Paula Fletcher, Michael Strobel und Annette Reindl. Auch Ihkarus selbst spielte nach der rund sechsstündigen Fahrt mit und verließ den Anhänger ohne Murren. Ähnlich war es einige Stunden zuvor mit Jungstier Donhard gelaufen.
Das zwei Jahre alte Tier, das 340 Kilogramm auf die Waage bringt, soll bald in Weiskirchen für Nachwuchs sorgen. Eine Aufgabe, die Ihkarus im Donaumoos zukommt. Mit ihm hat das größte Gehege in Süddeutschland nun drei Zuchtstiere aus drei verschiedenen Linien. „Auf diese Weise können wir die Zucht nach unseren Vorstellungen gestalten“, erklärte Tierarzt Johannes Riedl. Insgeheim hofft er nach einigen Jahren mit überwiegend männlichen Kälbern natürlich auf weiblichen Nachwuchs. Neben Ihkarus kümmert sich weiterhin der mittlerweile 16 Jahre alte Elhard – geboren im Wildtierpark Edersee – um diese Aufgabe. Dazu kommt bald auch Jungstier Quill, der 2019 in der nordrhein-westfälischen Wisent-Wildnis zur Welt gekommen ist.
Das Gehege im Donaumoos zählt derzeit rund 30 Tiere. Wisente gelten nach wie vor als potenziell gefährdet. Nach dem Ersten Weltkrieg war die Art so gut wie ausgerottet, seitdem laufen Bemühungen zum Erhalt. Dank verschiedener Initiativen gibt es mittlerweile wieder rund 10.000 Tiere.
-dmz- Bild: Reindl/Janda
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Neuer
Stall
für das
Haupt- und Landgestüt
Schwaiganger
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Region Garmisch-Partenkirchen – Der Freistaat investiert in mehr Tierwohl und in die Tiergesundheit bei der Pferdehaltung sowie in sein Bildungszentrum Schwaiganger. Kürzlich wurde am Haupt- und Landgestüt ein neuer Ausbildungs- und Lehrstall in Betrieb genommen. Der neue Stall wurde in zweijähriger Bauzeit für insgesamt knapp sechs Millionen Euro errichtet, vier Millionen Euro davon aus Landesmitteln. Am Haupt- und Landgestüt spielen nicht nur die Haltung und Zucht der rund 250 Pferde der Rassen Warmblut, Kaltblut und Haflinger eine große Rolle. Es wird vor allem großes Augenmerk auf das vielschichtige Bildungsangebot gelegt. Der neue Stall veranschauliche mit 24 Boxen unterschiedliche, artgerechte Stallsysteme. In Schwaiganger können sich Pferdewirte überbetrieblich ausbilden und sich zum Pferdewirtschaftsmeister weiterbilden lassen. Auf dem Gelände befindet sich auch die einzige staatliche Hufbeschlagschule Bayerns.
Die Pferdebranche in Bayern hat in den vergangenen Jahrzehnten in Bayern deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit Pferdezucht, Pferdesport und Pferdehaltung werden pro Jahr etwa 500 Millionen Euro umgesetzt und rund 32.000 Arbeitsplätze gesichert – vor allem im ländlichen Raum. Insgesamt stehen in Bayern rund 140.000 Pferde, mehr als 107.000 davon in über 15.000 landwirtschaftlichen Betrieben.
-stmelf-
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50 Jahre
Bund
Naturschutz
im Landkreis Miesbach
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Region Miesbach – Als im Jahre 1970 die Pläne der Gemeinde Bayrischzell, das Rotwandgebiet zu einem „Skizirkus“ nach Schweizer Muster auszubauen, publik wurden, machte insbesondere die Jugend der Sektion Leitzachtal des DAV mobil. Es wurde die Bürgeraktion „Rettet das Rotwandgebiet vor der Zerstörung“ gegründet und bayernweit unter anderem Alpenvereinssektionen, Bund Naturschutz Gruppen und Politiker angeschrieben und um Unterstützung gegen den Ausbau des Rotwandgebiets gebeten. Obwohl der Bund Naturschutz in Bayern zunächst mit Zurückhaltung reagierte, konnte er sich, angesichts der Breitenwirkung der Bürgeraktion in der Öffentlichkeit und der positiven Akzeptanz im neu etablierten Umweltministerium der Bayerischen Staatsregierung, nicht mehr heraushalten. Um das vorhandene Potenzial der engagierten Leute für den Bund Naturschutz zu gewinnen und einzubinden, erfolgte am 22. April 1971 die Gründung der „Bund Naturschutz Kreisgruppe Miesbach“.
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Bei der offiziellen Eröffnung der Ausstellung im Waitzinger Keller begrüßte Vorstand Manfred Burger die Gäste.
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Nach Protestaktionen und Berichten durch das Fernsehen war eine gestartete Unterschriftenaktion gewaltig, aber der Bayrischzeller Bürgermeister hatte für seine Erschließungspläne die Einwohner seiner sowie anderer Tourismusgemeinden sowie die Kommunalpolitiker im Landkreis Miesbach mehrheitlich auf seiner Seite. Erst eine Erwanderung des Rotwandgebietes im Juli 1972 brachte die Mitglieder des Miesbacher Kreistags zum Umdenken und so erbrachte die Abstimmung bei der Sondersitzung eine klare Absage an die geplante Erschließung. Tags darauf wurde der Alpenplan unter Einschluss des Rotwandgebiets in die Zone C (Ruhezone) vom Bayerischen Kabinett verabschiedet.
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Der stellvertretende Landrat, Jens Zangenfeind,
betonte in seiner Rede unter anderem, wie wichtig die Natur für Mensch und Tier ist
und insbesondere Kinder die Landschaft brauchen.
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Nun, nach rund 50 Jahren, blickt die Kreisgruppe Miesbach mit einer Ausstellung auf seine Erfolge und Niederlagen zurück. Bei der offiziellen Eröffnung der Ausstellung im Waitzinger Keller begrüßte Vorstand Manfred Burger die Gäste. Der stellvertretende Landrat, Jens Zangenfeind, betonte unter anderem, wie wichtig die Natur für Mensch und Tier ist und insbesondere Kinder die Landschaft brauchen. Auch Dr. Gerhard Braunmiller, Bürgermeister der Stadt Miesbach, lobte den Einsatz im Naturschutz, denn es sei ein Kampf für eine gute Sache. Beate Rutkowski, stellvertretende Landesvorsitzende des Bund Naturschutz Bayern, gab zu bedenken, dass 50 Jahre Naturschutz unendlich viel Aufklärungsarbeit bedeuteten, viel Wissen und Verständnis für ökologische Zusammenhänge nötig und das Aufbauen von Vernetzungen mit anderen Gruppen und Vereinen wichtig seien. Vorallem sei der Bund Naturschutz unabhängig und könne deshalb auch entsprechend agieren, da er sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziere.
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Naturfotografin Hertha Böhner mit ihren Bildern
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Die Ausstellung „50 Jahre Bund Naturschutz Kreisgruppe Miesbach“ ist bis 14. Oktober 2002 im Veranstaltungszentrum Waitzinger Keller in Miesbach zu besichtigen. Begleitend dazu gibt die Naturfotografin Hertha Böhner aus Otterfing mit ihren Bildern interessante Einblicke in die Natur. Wegen einer Ausbildungsmesse ist die Ausstellung vom 6. bis 8. Oktober nicht zugänglich.
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Ein Taubenschwänzchen bei der Nahrungsaufnahme
-am- Bilder: am
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Projekt
zum Schutz
der Kreuzotter
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Region Wunsiedel – Mit einem neuen, vom Umweltministerium geförderten „BioDiv-Projekt“ hat sich der Naturpark Fichtelgebirge den Schutz einer stark gefährdeten Schlangenart auf die Fahnen geschrieben: Die früher weitverbreitete Kreuzotter zählt zwar zu den Giftschlangen, doch ist sie weit mehr „gefährdet als gefährlich“, so der bezeichnende Titel des großangelegten Projektes. In einer ersten Phase werden die Bestände der Kreuzotter sowohl von professionellen Reptilienexperten, als auch von eigens dafür vom Naturpark Fichtelgebirge geschulten Ehrenamtlichen erfasst. Seit dem Frühjahr 2022 begaben diese sich in teilweise unwegsames Gelände, um dort die noch vorhandenen Vorkommen der Kreuzotter zu erfassen. Darüber hinaus plant der Naturpark Fichtelgebirge, ab dem Jahr 2023 im Rahmen eines „Citizen-Science-Ansatzes“ auch die Bevölkerung in die Suche nach dem seltenen Reptil zu einzubinden.
Zu wissen, wo es überhaupt noch Kreuzottern gibt, ist essentiell, doch werden auch weitere Daten zur Biologie der Kreuzotter gesammelt, wie beispielsweise zu deren Beutetieren, Fundort, Wetter und Begleitumstände, um die zu entwickelnden Schutzmaßnahmen anzupassen. Bis Ende September läuft die Geländearbeit noch, dann sind Treffen mit allen Akteuren geplant, um die gesammelten Erfahrungen auszutauschen und gezielte Maßnahmen zum Schutz der Kreuzotter zu erarbeiten.
Während die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor allem in den Händen der Landschaftspflegeverbände und den Forstbetrieben liegen wird, setzt der Naturpark Fichtelgebirge stark auf die Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für den Schutz der Kreuzotter – vor allem in der jungen Generation. Mit der Produktion einer leicht verständlichen, aber auf den neuesten Erkenntnissen basierenden Broschüre, sowie einem Flyer und einem Arbeitsblatt, das speziell für Grundschulkinder entwickelt wird, soll die Begeisterung für die Kreuzotter so früh wie möglich gefördert werden. Auch eine Ausstellung rund um das Thema Kreuzotter im Naturpark Fichtelgebirge ist vorgesehen. Der Naturpark plant die Kreuzotterbestände auch in den nächsten Jahren weiter zu überwachen und kontinuierlich Maßnahmen zu ihrem Schutz zu erarbeiten.
-lawun- Bild: Harry Wölfel
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Trotz
Trockenheit
erwarten Winzer
guten Jahrgang
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Region Franken – Die Fränkische Weinlese 2022 hat begonnen. Mit einigen kräftigen Schnitten haben Ministerpräsident Markus Söder, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und die Fränkische Weinkönigin Eva Brockmann in den historischen Weinbergen des Pfaffenbergs bei Zeil am Main symbolisch die ersten Trauben des diesjährigen Jahrgangs geerntet. Die für den Weinbau zuständige Agrarministerin Michaela Kaniber zeigte sich überzeugt: „Allen Herausforderungen zum Trotz bekommen wir heuer einen sehr guten Jahrgang.“ Durch die hohe Sonneneinstrahlung sind ihren Worten zufolge gehaltvolle und charakterstarke Weine zu erwarten. Die Ertragsmenge sei aufgrund der Trockenheit nur schwer abzuschätzen. Voraussichtlich werde sie etwas unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 80 Hektoliter pro Hektar liegen.
Die zunehmende und in diesem Jahr außergewöhnliche Trockenheit in Nordbayern bereite den fränkischen Winzern allerdings große Sorgen. Kaniber: „Der Zugang zu Wasser und seine Verteilung sind das Topthema im fränkischen Weinbau.“ Vor allem bei Junganlagen und wasserfernen Standorten stelle die Verfügbarkeit des Wassers eine große Herausforderung dar. Der Freistaat unterstütze mit seiner Landwirtschafts- und Umweltverwaltung die Winzer bei dieser wichtigen Generationenaufgabe intensiv. Nachhaltige Bewässerungskonzepte erhalten ihren Worten zufolge nicht nur den Weinbau, sondern würden ebenso zum Erhalt der jahrhundertealten Kulturlandschaft und den wichtigen Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere beitragen.
In Franken, Bayerns mit Abstand größtem Weinanbaugebiet, gibt es rund 6.300 Hektar Rebflächen. Die durchschnittliche Betriebsgröße liege bei etwa zwei Hektar. Etwa ein Fünftel der rund 3.000 fränkischen Winzer produzierten eigene Weine, die restlichen lieferten ihre Trauben an die Fränkischen Winzergenossenschaften. Um ihre Betriebe zukunftsfähig zu halten, erhalten die bayerischen Winzer umfangreiche Unterstützung durch den Freistaat. Über die insgesamt sieben Förderprogramme werden jährlich rund vier Millionen Euro an die Winzer ausbezahlt.
-stmelf- Bilder: Stefanie Büchl
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Gartenbauverein-
Kreisversammlung
im Landkreis Günzburg
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Region Günzburg – Erstmals in seiner Funktion als Vorsitzender begrüßte Roman Gepperth die Vertreter der Gartenbauvereine des Landkreises Günzburg. Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person berichtete er zunächst von der Bezirksversammlung, auf der sein Vorgänger Hans Joas für seine besonderen Verdienste mit dem „Schwabenteller“ ausgezeichnet worden war. Beim weiteren Jahresrückblick sprach Gepperth allen, die mit ihrem Engagement zum Erfolg des diesjährigen „Gartentags im Kreislehrgarten“ beigetragen hatten, seinen herzlichen Dank aus. Auch für die Bereitschaft der Langenhaslacher Familie Behr, beim „Tag der offenen Gartentür“ zahlreichen Interessierten einen Einblick in ihren wunderschönen Garten gewährt zu haben, fand er herzliche anerkennende Worte. Nach Clementine Brunners Kassenbericht und einstimmiger Entlastung der Vorstandschaft ging das Wort an die Vertreterinnen der Kreisfachberatung.
Tina Sailer, von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landkreis Günzburg, berichtete begeistert von der „Landesgartenschau in Lindau“. Hier hatten im Pavillon des schwäbischen Bezirksverbands auch Mitglieder aus den Gartenbauvereinen des Landkreises Günzburg mitgeholfen, den interessierten Besuchern Informationen und Wissenswertes zum Thema Gartenbau nahe zu bringen. Katharina Mairle brachte die „Baumpflanzaktion zum Erhalt regionaltypischer Kernobstsorten“ in Erinnerung. Hier konnte auch 2021 wieder jeder Verein, gesponsert durch die Sparkasse Günzburg-Krumbach, kostenfrei zwei Bäume erhalten. Erfreuliches gab es auch vom Kreislehrgarten zu berichten: Als erster Garten im Landkreis Günzburg wurde er als Naturgarten zertifiziert. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, chemische Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Substrate. „Wer Interesse hat, seinen eigenen Garten zertifizieren zu lassen, kann sich gerne bei uns Kreisfachberaterinnen genauer informieren“, betonte Sailer.
Natürlich könne der Kreislehrgarten nur mit regelmäßiger Hilfe und Unterstützung durch die Gartenbauvereine so vorbildlich erhalten werden. Diesmal ging ein Extra-Dankeschön an die Helfer, welche den Zaun am Schulungsgebäude in zahlreichen Arbeitsstunden erneuert hatten. Auch Tina Sailer lenkte die Aufmerksamkeit noch einmal auf den Tag der offenen Gartentür und bat die Anwesenden, schon für das kommende Jahr nach geeigneten Gärten Ausschau zu halten und diese Bitte auch in ihren Vereinen zu verbreiten. Eine Anmeldung ist bis 1. Oktober 2022 möglich. Ansprechpartner sei hier die Kreisfachberatung, genauso wie auch für Fachvorträge und Baumschnittkurse. Beate Bremensdorfer stellte sich als neues Vorstandschaftsmitglied den Anwesenden vor. Anhand von Bildmaterial erläuterte sie das Informationsangebot der überarbeiteten Homepage des Kreisverbands und regte Überlegungen zur besseren Vernetzung der Vereine untereinander an.
Als krönenden Abschluss der Versammlung überreichte Thannhausens Bürgermeister, Alois Held, Urkunden des schwäbischen Regierungspräsidenten für „Vorbildliche Garten- und Ortsgestaltung durch Grün“ an Josef Oberlander und Christian Berchtold aus Gundremmingen, Anna und Josef Brunner sowie Günther Blau aus Mindelzell.
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Bei der Gartenbauverein-Kreisversammlung v.l.:
Roman Gepperth, Katharina Mairle, Josef Oberlander,
Günther Blau, Anna und Josef Brunner, Tina Sailer, Alois Held
-bb- Bild: Beate Bremensdorfer
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Erfolgreiche
Nachzucht
seltener Donau-Fischart
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Region Niederbayern – Der „Streber“ ist eine stark gefährdete Fischart, die in Deutschland nur in der Donau und ihren Zuflüssen vorkommt. Rund 2.000 Streber (wiss. Zingel streber) finden nun eine neue Heimat. Nach erfolgreicher Nachzucht dieser seltenen Donau-Barschart in der Teichanlage des Landesamts für Umwelt (LfU) in Wielenbach konnten Jungfische in Abstimmung mit der Fischereifachberatung Niederbayern und dem Kreisfischereiverein Landau e.V. in der Isar bei Landau ausgewildert werden. Das historische Verbreitungsgebiet des Strebers in Bayern umfasste neben der bayerischen Donau auch die Mittel- und Unterläufe vieler Donauzuflüsse, wie z.B. Iller, Isar, Inn, Salzach und Lech.
Der Streber ist heute nach der Roten Liste als „stark gefährdet“ eingestuft. „Aufgrund der hohen Fachkompetenz im Bereich heimischer Arten kann das LfU zur Förderung stark bedrohter Fischarten und damit zum Erhalt der Artenvielfalt der bayerischen Flüsse beitragen“, betonte Dr. Richard Fackler, Vizepräsident des LfU und dankte gleichzeitig den Anglerinnen und Anglern für ihre Unterstützung dieser Besatzaktion. Dass die Isar bei Landau für den Streber wieder gute Bedingungen für den Aufbau und den Erhalt eines stabilen Bestands bietet, ist das Ergebnis erfolgreicher Renaturierungsmaßnahmen durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut. Prof. Dr. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern unterstrich: „Fischer sind der Hege aller heimischen Fischarten verpflichtet und freuen sich über das gemeinsame Nachzucht-Programm. Der LFV Bayern und seine Mitgliedsvereine sind selbst seit vielen Jahren mit Artenhilfsprogrammen aktiv, um gefährdete Arten zu erhalten.“
Der Streber gehört neben dem Zingel, dem Schrätzer und dem Donau-Kaulbarsch zu den Donau-Barscharten, die in Mitteleuropa nur in der Donau und ihren Zuflüssen vorkommen. Streber werden selten größer als 20 Zentimeter. Ihre Schwimmblase ist verkümmert, so dass sie sich eher ruckartig und quasi hüpfend über Grund fortbewegen. Der nachtaktive Fisch lebt vorwiegend in der Strömung am Gewässergrund und benötigt kiesiges Substrat. Streber laichen von März bis April. Die Ursachen für den Rückgang des Strebers sind vielschichtig. Insbesondere der Aus- und Verbau der Gewässer für verschiedene Nutzungen führte zu einer tiefgreifenden und nachhaltigen Veränderung der flusstypischen Lebensräume. In der Folge gingen fischökologisch wichtige Lebensräume verloren und wurden fragmentiert. Die noch intakten Lebensräume sind aufgrund eingeschränkter Wandermöglichkeiten bzw. Erreichbarkeit häufig unzureichend miteinander vernetzt.
Damit Artenhilfsmaßnahmen mittelfristig erfolgreich sind und nicht zur Symptombekämpfung verkommen, sollten mittel- bis langfristig auch im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie möglichst viele frei fließende, dynamische Fließgewässerabschnitte wiederhergestellt werden.
-lfv- Bild: Steffi Schütze
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Rekord-
temperaturen
belasten
auch Nutztiere
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Region Bayern – Durch die langanhaltenden, hohen Temperaturen, die aktuell erlebt werden, sind unter anderem Milchkühe zunehmend hitzebedingten Belastungssituationen ausgesetzt. Durch die Verdauung im Pansen und die Milchproduktion entsteht Wärme, die an die Umgebung abgegeben wird. Doch bei höheren Temperaturen funktioniert das nicht mehr zuverlässig. Bereits ab Temperaturen um die 16 °C steigt die Belastung der Tiere. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erforscht seit einigen Jahren im Rahmen von verschiedenen Projekten, wie sich mit Hilfe von technischen und baulichen Möglichkeiten, die Bereiche Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit optimal verbinden lassen.
Anzeichen dafür, dass bei einer Kuh eine Hitzebelastung vorliegt, sind beispielsweise eine erhöhte Atemfrequenz oder eine geringere Futteraufnahme, wodurch die Milchleistung sinkt. Die Kuh versucht auf diese Arten Wärme abzugeben. Um noch konkretere Aussagen zur individuellen Hitzebelastung der Kühe treffen zu können, erforschen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der LfL geeignete Indikatoren, die sowohl physiologische Änderungen als auch Verhaltensänderungen mit einbeziehen. Darunter fallen beispielsweise die innere Körpertemperatur oder die Bewegungsaktivität der Tiere. Erfasst werden diese Parameter unter anderem durch Sensoren, die wie ein Fitnesstracker kontinuierlich Informationen und Daten über die Tiere bereitstellen. Die Arbeit mit den Sensorsystemen ist Teil des Experimentierfelds „DigiMilch“ (Digitalisierung in der Prozesskette Milcherzeugung), das ebenfalls an der LfL angesiedelt ist und in dessen Rahmen an smarten, digitalen Lösungen für die Milchviehhaltung gearbeitet wird. Durch die genaue Analyse der tierindividuellen Parameter unter Einbeziehung von Stall- und Umweltdaten können dann technische Möglichkeiten aufgezeigt werden, die den Tieren frühzeitig die Wärmeabgabe erleichtern, wie beispielsweise durch den gezielten Einsatz von Ventilatoren oder Verdunstungskühlungen. Mithilfe von moderner Sensortechnik und technisch-baulichen Maßnahmen könne so Hitzebelastung vermindert und das Tierwohl gesteigert werden.
-lfl- Bild: am
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Zwei Jahre
Afrikanische
Schweinepest
in Deutschland
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Seit dem 10. September 2020 ist Deutschland nicht mehr frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der erste ASP-Fall wurde vor zwei Jahren an der Grenze zu Polen aus dem Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg gemeldet. Seither wurde die für den Menschen ungefährliche Tierseuche in über 4.000 Fällen bei Wildschweinen in Deutschland nachgewiesen. Auch mehrere Fälle bei Hausschweinen traten auf – zuletzt in Baden- Württemberg, Niedersachsen und in Brandenburg.
In Bayern ist ASP bisher zum Glück noch nicht aufgetreten. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nimmt die vielen ASP-Fälle in den betroffenen Bundesländern zum Anlass, die schweinehaltenden Betriebe in Bayern erneut zur strikten Einhaltung und regelmäßigen Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen aufzurufen. „Die jüngsten Fälle belegen, dass mit einem Auftreten der ASP immer und überall in Deutschland gerechnet werden muss“, so die Ministerin. Weiter führt sie aus: „Die Biosicherheit ist das A und O, um die Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen.“ Die Ministerin bittet die schweinehaltenden Betriebe, das „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“ zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Betriebe schon vor Seuchenausbruch die Weichen stellen können, um im Seuchenfall ihre Tiere leichter vermarkten zu können. „Bei dem Fall in Niedersachsen haben wir gesehen, welch enorme Vermarktungsprobleme die Einrichtung einer Sperrzone nach sich zieht. Deshalb unterstützt sowohl das Umweltministerium als auch das Landwirtschaftsministerium eine Teilnahme an dem freiwilligen Verfahren schon seit dem Jahr 2021 finanziell“, so Kaniber. Als Forstministerin ist Michaela Kaniber auch für die Jagd zuständig und bittet daher eindringlich die bayerischen Jägerinnen und Jäger um Mithilfe. „Die Schwarzwildbestände konsequent zur regulieren bleibt ein unverzichtbares Gebot bei der ASP-Seuchenprävention“, erklärte Kaniber. Für die anstehenden Herbstmonate sieht man revierübergreifende Bewegungsjagden als wichtigen Baustein bei der Schwarzwildbejagung. Aber auch Touristen, Saisonarbeitskräfte, LKW-Fahrer sowie alle Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten einen Beitrag leisten, damit die ASP nicht nach Bayern gelange. Die Krankheit kann u.a. durch Lebensmittel auf Haus- und Wildschweine übertragen werden. Deshalb sollten Speisereste – beispielsweise an den Rastplätzen oder bei Wanderungen – nur in verschlossene Müllbehälter gegeben werden.
-stmelf-
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Trockenheit
gefährdet
Bayerns Moorwälder
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Region Bayern – Der trockene und heiße Sommer macht auch den bayerischen Moorwäldern zu schaffen. Dreh- und Angelpunkt für den Erhalt der Waldmoore ist das Wasser. Fehlt es dauerhaft, gerät das feuchte Ökosystem schnell ins Schwanken. Der über Jahrhunderte angewachsene Moorkörper baut sich ab und setzt eine große Menge an klimaschädlichen CO2 frei, anstatt dieses Treibhausgas zu speichern. Auch würde damit ein seltener Lebensraum für viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten verloren gehen.
Im Rahmen des Moorwaldprogramms der Bayerischen Staatsregierung werde deshalb – insbesondere im bayerischen Staatswald – der Zustand der Moore unter die Lupe genommen und – wo notwendig und machbar – aktiv verbessert oder erhalten. In zahlreichen Projekten werden unter Einbeziehung der Beteiligten vor Ort beispielsweise alte Entwässerungsgräben verschlossen. Dadurch fließt weniger Wasser ab und der Wasserstand im Moorkörper hebt sich. Darüber hinaus kümmere sich die bayerische Forstverwaltung durch gezielte fachliche Beratung der Waldbesitzer bei der Moorwaldpflege und mit finanzieller Förderung um den Erhalt und die Verbesserung des Zustands der bayerischen Moorwälder.
-stmelf- Bild: am
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Feldvogelarten
in Bayerns Fluren
helfen
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Region Bayern – Bayern verstärkt den Schutz des Kiebitz und anderer Feldvogelarten in der Agrarlandschaft. Die neuen Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ab 2023 widmeten sich besonders dem Erhalt dieser heimischen Vogelart. Auch ein gemeinsames Projekt mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat das gleiche Ziel. Der Kiebitz, der früher häufig auf Wiesen, Weiden und im offenen, flachen und feuchten Dauergrünland vorkam, ist massiv im Bestand zurückgegangen und heute vor allem auf Ackerflächen zu finden. Der Bestand in Bayern wird aktuell auf weniger als 3.000 Brutpaare geschätzt. Aus diesem Grund unterstützt das Bayerische Landwirtschaftsministerium das überregionale Projekt „Vanellus vanellus muss ein Bayer bleiben“ des LBV in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 450.000 Euro. Eines der wichtigen Kernelemente bestehe darin, die Kommunikation zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, den Naturschutz- und der Landschaftspflegeverbänden, den Behörden – wie der Wildlebensraumberatung und der Jägerschaft zu verbessern. Ziel sei es, die Kiebitz-Schutzmaßnahmen einerseits bekannter zu machen und gleichzeitig alle Beteiligten dafür zu motivieren.
Flankierend werden im neuen bayerischen Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr zwei Fördermaßnahmen zum Schutz des Kiebitz angeboten. Zum einen die sogenannten „Feldvogelinseln“ in bestellten Ackerflächen mit einer Größe von 0,5 bis zwei Hektar. Die „Feldvogelinseln“ selbst dürfen vom 15. März bis zum 30. Juni nicht bewirtschaftet werden. Die zweite Maßnahme honoriert eine verspätete Aussaat. Auf diesen Ackerflächen darf vom 15. März bis zum 20. Mai der Boden nicht bearbeitet werden. Auf beiden Flächen könnten dann nicht nur der Kiebitz, sondern auch das Rebhuhn und die Feldlärche ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.
-stmelf- Bild: am
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Über
300 Jahre alte
Linde
erhielt Unterstützung
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Region Miesbach – Je älter ein Baum, desto wertvoller ist er nicht nur für das Landschaftsbild, desto wertvoller ist er auch als Lebensraum und als CO2–Speicher. Außerdem steht auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Fokus. In den Regionen Rosenheim, Ebersberg, Miesbach und Mühldorf ist diesbezüglich das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig. Regelmäßig werden deshalb Bäume entlang der Straßen auf Schäden kontrolliert, erfasst und wenn nötig, Maßnahmen festgelegt. Im Landkreis Miesbach, im Ortsbereich Gmund am Tegernsee, wurden dabei kürzlich zwei Bäume ausgemacht, an denen direkt Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden mussten.
Eine etwa über 300 Jahre alte Linde musste gepflegt werden – und zwar von einer beauftragten Spezialfirma, die über viel Handlungserfahrung verfügt. Dabei kam u.a. verschiedenes Werkzeug und eine Hebebühne zum Einsatz, damit die Baumpfleger in der Baumkrone arbeiten konnten. Bäume dieser Art zu erhalten ist den Mitarbeitern der Abteilung Landschaftspflege und Umweltschutz des Staatlichen Bauamtes Rosenheim ein ganz besonderes Anliegen, da er ortsbildprägend ist und viele Tierarten darin ihren Lebensraum haben. Die Zentralstelle Landschaftsplanung an der Landesbaudirektion Bayern nutzte die Gelegenheit und hatte ein Filmteam mit der Dokumentation der Baumkontrolle und Baumpflegemaßnahmen beauftragt.
-stbaro- Bild: am
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Größtes
angepflanztes
Bilderrätsel der Welt
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Luftbild des Bilderrätsel-Irrgartens
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Region Straubing-Bogen – Das größte angepflanzte Bilderrätsel der Welt befindet sich derzeit im Landkreis Straubing-Bogen. Dies hat das Deutsche Rekord-Institut dem Straubinger Maisirrgarten in Atting-Rinkam offiziell bescheinigt. In den Tiefen des Straubinger Maisirrgartens kann man sich verlaufen, doch aus der Vogelperspektive ergibt das Irrgartenmuster ein riesiges Bilderrätsel auf rund 16.000 Quadratmetern Ackerfläche. Damit ist der Maisirrgarten mit insgesamt fünf verschiedenen Labyrinth-Segmenten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden in diesem Jahr um eine weitere Attraktion reicher.
Markus Hiendlmeier, bekannt für seine ausgefeilten Labyrinth-Strukturen, hat sich von der Idee eines riesigen Escape-Rooms inspirieren lassen, mit der Besonderheit, dass das Wegenetz selbst Teil der Rätsel-Aufgabe wird. „Maisirrgärten gibt es schon seit den 1990er Jahren auf der ganzen Welt, doch die Idee ein Maisfeld als gigantischen Rätselplan zu verwenden ist gänzlich neu“, so Hiendlmeier beim Besuch von Landrat Josef Laumer und Attings Bürgermeister Robert Ruber, die dem Irrgartenschmied persönlich die Rekordurkunde für sein neuestes Projekt überreichten.
Was auf dem Luftbild aussieht wie original ägyptische Hieroglyphen ist ein verschlüsseltes Rätsel. Die Lösung des Rätsels erläutert Markus Hiendlmeier seinen Gästen: „Es besteht aus drei Spiel-Leveln. Im ersten muss man ganz klassisch in den Hieroglyphen umherirren und dort kniffelige Aufgaben lösen. Mit diesen Antworten kann man in Level 2 einsteigen. Allerdings muss man dann mit anderen Besuchern interagieren, um diese Aufgabe zu meistern. Erst dann ist es möglich im Level 3 das Luftbild zu entschlüsseln. Zugegeben recht kompliziert, aber es ist halt das größte Rätsel der Welt. Aber keine Angst, jeden Tag werden unter www.irrgarten-straubing.de kleine Tipps veröffentlicht, die helfen die Aufgabe zu lösen. Es wird spannend, wer in die Rekordgeschichte eingeht und das größte gepflanzte Bilderrätsel der Welt entschlüsseln kann.“
Seit 1998 gibt es den Maisirrgarten bei den Hiendlmeiers in Rinkam – erst jährlich, mittlerweile im zweijährlichen Rhythmus. „Das ist ein echtes Aushängeschild für unsere Gemeinde, das viele Gäste anzieht“, freut sich Bürgermeister Ruber. Ähnlich äußerte sich auch Landrat Josef Laumer: „Der Landkreis ist ja bekannt für viele touristische Highlights. Die meisten befinden sich aber eher im nördlichen Landkreis in Richtung Bayerischer Wald. Es ist schön, dass die Innovation und die Ideen von Markus Hiendlmeier auch viele Gäste und Ausflügler in den Gäuboden ziehen.“
Erfreulicher Nebeneffekt: Die VSL-Buslinie 25 von Straubing über den Tierpark, Rinkam, Rain, Pfatter nach Regensburg hält in unmittelbarer Nähe und seit 1. August wurde dort das Fahrtangebot erweitert, u.a. mit zusätzlichen täglichen Fahrten und erstmals auch Fahrten an Sonntagen. So wird auch die Anreise mit dem ÖPNV leichter gemacht.
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Bei der Übergabe der Rekordurkunde v.l.: Robert Ruber, Bürgermeister der Gemeinde Atting,
Markus Hiendlmeier und Josef Laumer, Landrat des Landkreises Straubing-Bogen
-lasb- Bild: lasb
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Die
„Blaue Holzbiene“
ist Gartentier des Jahres
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Region Berchtesgadener Land – Die „Blaue Holzbiene“ (Xylocopa violacea) wurde zum Gartentier des Jahres 2022 gewählt. Manche halten die Blaue Holzbiene für eine übergroße Hummel – genauer hingesehen unterscheidet sie sich jedoch deutlich von dieser durch ihren schwarzen Körper und ihre auffälligen blau glänzenden Flügel. Mit eindrucksvollen zwei bis drei Zentimetern Körperlänge ist sie auch die größte der etwa 570 bei uns vorkommenden Wildbienenarten. Sie ist friedfertig, harmlos und ungefährlich.
Die Blaue Holzbiene als Klimagewinner
Ursprünglich vorkommend in Nordafrika, dem Mittelmeerraum und Zentral-Asien, breitet sich die „Blaue Holzbiene“ nun auch seit der Jahrtausendwende in Deutschland aus. Als wärmeliebende Art profitiert sie dabei von der Klimaerwärmung und wird begünstigt durch die überdurchschnittlich warmen Jahre der vergangenen Jahrzehnte zusammen mit milden, schneearmen Wintern und trocken heißen Sommerphasen. Dennoch gehört sie zu den gefährdeten Wildbienenarten und ist streng geschützt.
Wohnstätten in altem Holz
Im Gegensatz zur staatenbildenden Honigbiene ist die „Blaue Holzbiene“ eine Einzelgängerin. Sie kommt bevorzugt vor in naturnahen und blütenreichen Gärten, Parkanlagen, lichten Waldrändern und allgemein in strukturreichen, sonnenbeschienenen Landschaftsräumen wie Streuobstwiesen. Ihr Name ist dabei Programm – der lateinische Name „Xylocopa“ bedeutet in etwa „die Holzschneidende“. So frisst die Holzbiene mit ihren kräftigen Kauwerkzeugen kleine, etwa fingerdicke Nistgänge in morsches, abgestorbenes Holz. Hier legt sie in voneinander durch Holzmehl abgetrennte Brutzellen jeweils ein Ei und zusätzlich ein Pollenpaket als Futter-Proviant für die geschlüpften Nachkommen. Diese entwickeln sich schnell binnen zweier Monate in ihren Brutzellen und schlüpfen als fertige Biene im Spätsommer aus dem Holz. Das besondere bei der Holzbiene ist, dass die Weibchen eine für Wildbienen ungewöhnlich lange Lebenserwartung haben, wodurch das Muttertier ihren Nachwuchs noch „kennenlernen“ kann und sogar mit diesem zusammen im Nest lebt, bis es etwa im August stirbt. Die Nachkommen selbst fliegen noch bis etwa Oktober und überwintern danach in geschützten Hohlräumen, wie abgestorbenen Bäumen, Mauerspalten oder in selbst gegrabenen Erdlöchern. Im darauffolgenden Jahr können sie bei steigenden Temperaturen recht früh, etwa ab Februar bis März, ihre Winterquartiere verlassen. Ab dem Frühjahr folgen dann Paarung, Futter- und Nistplatzsuche.
Die Holzbiene ist bei ihrer Futtersuche nicht besonders wählerisch oder wie viele Wildbienen auf bestimmte Pflanzen spezialisiert: So bedient sie sich an einem breiten Blütenspektrum von Schmetterlings-, Lippen- und Korbblütlern und Raublattgewächsen. Darunter fallen beispielsweise Platterbse, Luzerne, Staudenwicke, Salbei, Taubnesseln, Beinwell, Klatschmohn oder Blauregen. Bevorzugt werden dabei aber pollen- und nektarreiche Blüten. Hierbei kann sie zum sogenannten „Nektarräuber“ werden, wenn ihr die Blüten zu schmal oder zu lang sind, um an den darin enthaltenen Nektar zu gelangen. So beißt sie seitlich in die Blüten- bzw. Kelchwand ein Loch – und gelangt an den Nektar, ohne die Blüte zu bestäuben.
Trotz des in den vergangenen Jahren für das Vorkommen der Holzbiene eher günstigen Klimas gehört die Holzbiene bei uns zu den gefährdeten Wildbienenarten. Eine der wesentlichen Ursachen ist der Verlust von Nistmöglichkeiten. Für den Schutz der „Blauen Holzbiene“ – wie auch für viele andere Insekten – ist so besonders das Vorhandensein und der Erhalt von Totholz in den Gärten, Parks und Streuobstwiesen wichtig, damit sie Nistmöglichkeiten hat.
Der Holzbiene kann man helfen, indem man beispielsweise abgestorbene Bäume, Baumstümpfe oder große Äste stehen oder liegen lässt, eine kleine Totholzhecke im Garten einrichtet oder eine Trockenmauer als Unterschlupf anbietet. Auch ein vielfältiges Nahrungsangebot an ungefüllten Blüten in den Gärten, Beeten und Wiesen ist für die Holzbiene und andere Wildbienen wichtig und wird gerne angenommen. Durch diese einfachen Maßnahmen kann man zum Erhalt dieser imposanten und faszinierenden Wildbienenart beitragen.
-labgl- Bild: labgl
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Sieger
beim
Tierwohl-Preis
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Region Bayern – Für ihre besonders interessanten baulichen Lösungen und Managementmaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in ihren Ställen, hat Agrarministerin Michaela Kaniber drei landwirtschaftliche Betriebe mit dem „Tierwohl-Preis 2022“ ausgezeichnet. Die drei gleichwertigen Preisträger sind der Rindermastbetrieb des Biohofs Leonbacher im Landkreis Fürstenfeldbruck, der Milchviehbetrieb der Familie Grandl aus Marzling im Landkreis Freising und der Milchviehbetrieb der Familie Himmelstoß aus Michelsneukirchen im Landkreis Cham.
„Sie haben sich ganz bewusst für deutlich mehr Tierwohl in Ihrer Tierhaltung entschieden. Sie stellen sich den Herausforderungen der Zukunft und erkennen das Entwicklungspotential Ihrer Betriebe. Die Umsetzung Ihrer Ideen geben anderen ein tolles Beispiel, wie mit baulichen und Managementlösungen das Wohl der Nutztiere in den Ställen nachhaltig verbessert werden kann“, sagte die Ministerin bei der Preisverleihung. Die unabhängige Jury, die mit Experten und Praktikern aus Forschung, Verwaltung, Tierschutz und Berufsstand besetzt ist, hatte die drei Siegerbetriebe aus insgesamt 18 eingegangenen Bewerbern ausgewählt. Der Betrieb von Familie Leonbacher erhielt die Auszeichnung für die insgesamt sehr artgerechte Haltung der Masttiere. Die Familie Leonbacher hat günstige Bedingungen im Stall geschaffen, wie zum Beispiel durch Einstreu, viel Platz, Licht und die Möglichkeit des Weidegangs. Der Betrieb der Familie Grandl wurde insbesondere für das Gesamtkonzept in der Milchvieh- und Rinderhaltung ausgezeichnet. Ein Schlüssel des Erfolgs sei dabei auch das großzügige Flächenangebot, der Auslauf und der Weidegang sowie die sogenannte Ammenkuhhaltung. Der Betrieb der Familie Himmelstoß wurde für die Umbaulösung vom Anbindestall in eine freie Liegefläche als Kompostierungsstall für Milchkühe prämiert. Diese Umbaulösung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung zeige anschaulich, dass auch Nebenerwerbsbetriebe bereit seien, die Tierhaltung fortzuführen und Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls zu tätigen. Mit dem „Bayerischen Tierwohl-Preis für landwirtschaftliche Nutztierhalter“ werden seit 2014 konkrete Projekte ausgezeichnet, die bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt wurden. Details zu den Siegerprojekten sind unter Nutztierwohlpreis ersichtlich.
-stmelf- Bild: am
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Jubiläums-
hauptalmbegehung
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Region Miesbach – Kürzlich nahmen u.a. der Bayerische Ministerpräsident, Markus Söder; Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber an der 75. Hauptalmbegehung auf der Sieblalm in der Bezirksalmbauernschaft Tegernsee teil. „Unsere Alpen und Almen sind wunderschöne Natur und wichtiger Lebens- und Wirtschaftsraum. Die Almbauern prägen und pflegen die Kulturlandschaft. Wir brauchen wieder mehr Wertschätzung für unsere Landwirte. Heimat, Kultur und Tradition machen Bayern aus“, betonte Söder.
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Markus Söder bei der 75. Hauptalmbegehung
-bsr- Bilder: bsr
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Gesundheitscheck
in Bayerns Wäldern
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Region Bayern – Seit Mitte Juli begutachten Försterinnen und Förster der bayerischen Forstverwaltung wieder den Gesundheitszustand der Wälder im Freistaat. Ausgerüstet mit Fernglas und forstlichen Messgeräten kontrollieren 25 speziell geschulte Fachleute an 449 gleichmäßig über Bayern verteilten Inventurpunkten Laub und Nadeln von insgesamt rund 11.500 Waldbäumen. Zusätzlich werden Schäden erfasst, die beispielsweise durch Insekten, Pilze, Sturm oder Hagel entstanden sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auch dieses Jahr auf den Kiefernwäldern in Mittelfranken und der Baumart Eiche, weshalb die Förster für diese Baumarten zusätzliche Inventurpunkte aufgenommen haben. Darüber hinaus beschäftigen sich die Forscher mit der Frage, wie sich die Trockenheit der letzten Jahre auf die Wälder in Bayern und die einzelnen Baumarten ausgewirkt hat. Die Außenaufnahmen dauern bis in den August hinein. Anschließend wertet die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) in Freising die erhobenen Daten aus. Die Ergebnisse werden bereits im Herbst vorgestellt.
Die jährliche Waldzustandserhebung wird schon seit 1983 durgeführt und ist Bestandteil des bundesweiten langfristigen forstlichen Umweltmonitorings. Neben Aussagen zum Gesundheitszustand der Wälder liefern die Ergebnisse aus den Aufnahmen wichtige Hinweise, etwa zum Anbaurisiko bestimmter Baumarten in Zeiten des Klimawandels oder zur Verbreitung von Schädlingen.
-stmelf- Bild: am
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Stechmücken-
Monitoring
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Region Bayern – Im Rahmen einer bayernweiten Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2023 untersucht werden, unter welchen Bedingungen ein Netzwerk zum präventiven und systematischen Monitoring gebietsfremder Mückenarten möglich ist. Das Stechmückenmonitoring ist ein gemeinsames Projekt des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Umweltministeriums. Das Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt die Studie durch. LGL-Präsident Prof. Christian Weidner führte hierzu aus: „Das LGL ist im Sinne des One-Health Charakters eines präventiven Mückenmonitorings ideal aufgestellt. Am LGL arbeiten Experten für umweltbezogenen Gesundheitsschutz, Infektiologen und Parasitologen Hand in Hand.“ Weitere Informationen unter: www.lgl.bayern.de/forschung/forschung_gesundheit/fp_moskito.htm
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Kauf
einer Weiherkette
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Region Fürth – Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) will zusammen mit dem Landratsamt Fürth eine Weiherkette am Teufelsgraben in Langenzenn zu einem Zuhause für gefährdete Arten machen. Aus diesem Grund wurde das Grundstück gekauft. Landrat Matthias Dießl konnte das geplante Projekt nun gemeinsam mit den Verantwortlichen des LBV vorstellen. „Ziel des Projektes ist es, dass die Weiherkette als Teil des Biotopverbundes gesichert werden kann. In den kommenden Monaten werden deshalb verschiedene Untersuchungen begonnen und Maßnahmen gestartet. Wir sind froh, dass sich der LBV dieser Aufgabe angenommen hat und dort nun ein naturschutzfachliches Entwicklungskonzept umsetzt“, so Dießl.
Gleich zu Beginn der Untersuchungen soll dabei festgestellt werden, welches natürliche Potenzial in den Teillebensräumen der Fläche steckt. „Hierzu werden wir intensive Untersuchungen zum vorhandenen Spektrum an Arten und Lebensraumtypen durchführen. Wir wollen so herausfinden, welche Tiere und Pflanzen am Teufelsgraben bereits ein Zuhause haben“ erklärte Richard Fischer, LBV-Vorsitzender der Kreisgruppe Fürth und ergänzte: „Je nach Ergebnis starten dann die weiteren Planungen zu Renaturierungs- und Optimierungsmaßnahmen“.
Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. freut sich auf das Projekt. Er führte aus, was für die Weiherkette weiter geplant ist: „Wichtig ist uns, die Quell- und Fließgewässerlebensräume ökologisch aufzuwerten. Unsere Hoffnung ist dadurch verschiedene gefährdete Arten zu fördern und am Teufelsgraben zu etablieren“.
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Zu diesen Arten zählen unter anderem die Gelbbauchunke, der Kammmolch, die Knoblauchkröte, der Laubfrosch, Binsenjungfern und Fledermausarten der Roten Liste. Auch Vogelarten strukturreicher Waldränder und Feuchtgebiete sowie der Muschelbestand sollen auf dieser Fläche gestärkt werden. Der Biber soll als Landschaftsgestalter in den Teichen weitgehend freie Hand bekommen, lediglich die Teichsicherheit und eine Steuerung der Teichpegel soll hier erfolgen. Bevor er durch die Gestaltung seines Lebensraumes abwechslungsreiche, hochwertige und vielfältige Biotope schafft, von denen die anderen Arten profitieren können, wird der Biotopbaumbestand abgesichert. Möglich wurde der Kauf der Fläche mit rund 80.000 Euro aus Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds. Bis 2032 soll das Entwicklungskonzept dann umgesetzt sein und ein kleines Paradies für gefährdete Arten in Langenzenn geschaffen sein.
-lafü- Bild: lafü
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Sanierungs-
pflichten
für neue Hausbesitzer
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Werden Ein- oder Zweifamilienhäuser verkauft oder vererbt, entstehen für die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer Pflichten zur energetischen Sanierung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen. Derzeit sind lediglich langjährige Hauseigentümer von vielen Pflichten zur Energieeffizienz befreit. Bei einem Eigentümerwechsel müssen Altbauten innerhalb einer Frist von zwei Jahren so überholt werden, dass sie modernen energetischen Anforderungen genügen. Das Gebäudeenergiegesetz regelt für die Bereiche Heizung und Gebäudehülle, welche Änderungen an Wohngebäuden verpflichtend sind.
Wechsel auf erneuerbare Energie wird gefördert
Gas- oder Ölheizkessel, die beim Hausverkauf älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sind alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ein Wechsel auf Heiztechniken, die erneuerbare Energie nutzen, wird dabei vom Staat mit bis zu 45 Prozent der Kosten unterstützt. Zu diesen zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie. Die Zuschüsse müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wer die Maßnahmen finanzieren will, kann anstelle eines direkten Zuschusses einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss bei seiner Hausbank beantragen. Der zweite Bereich der Sanierungspflicht betrifft die oberste Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden. Werden die Vorschriften des GEG nicht erfüllt, drohen Bußgelder.
Heizsysteme für die Zukunft rüsten
Angesichts der hohen Energiepreise empfiehlt sich mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. Neue Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an ohnehin nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf die steigenden Preise verlieren auch Gasheizkessel zunehmend an Attraktivität. Bei einer Gebäudesanierung geht es um hohe Investitionen und Fördermittel. Daher sollte vor einer Entscheidung stets eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
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Alarmierende
Zahlen
bei Fröschen und Kröten
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Laubfrosch
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Region Bayern – Eine erste Auswertung der Amphibienwanderung 2022 deute auf einen erneuten Rückgang der Bestände hin. An einzelnen Wanderwegen habe sich die Anzahl der eingesammelten Amphibien nochmals um die Hälfte reduziert. Auch das etwas feuchtere Wetter im Sommer 2021 habe offensichtlich zu keiner Erholung geführt. Der klassische Wandermonat März fiel wegen Frost und Trockenheit praktisch aus. Der „BUND Naturschutz“ in Bayern hat die entsprechenden Ergebnisse der diesjährigen Amphibienwanderung vorliegen. Nach Umfragen bei 20 Orts- und Kreisgruppen zeichne sich dabei ein düsteres Bild ab.
Bezüglich der an den Schutzzäunen eingesammelten Amphibien berichteten vierzehn Gruppen von einem starken bis sehr starken Rückgang, bei drei sei die Anzahl in etwa gleich geblieben und lediglich bei drei Orts- oder Kreisgruppen gab es einen Anstieg. „Die Zahlen sind ein deutliches Alarmzeichen“, betonte der BN-Vorsitzende Richard Mergner und ergänzte: „Unsere rund 6.000 freiwilligen Helferinnen und Helfer leisten seit Jahrzehnten bei den Amphibienwanderungen leidenschaftlich ihren Beitrag für die Erhaltung der Amphibien in Bayern. Doch nur wenn Feuchtlebensräume erhalten und neu geschaffen werden, können wir verhindern, dass die Klimakrise die Erfolge dieses Engagements zunichtemacht.“
Der BN-Amphibienexperte Uwe Friedel erklärte: „Nachdem der letzte Sommer wieder etwas regenreicher war wie in den Vorjahren, hatten wir auf eine Erholung der Bestände gehofft. Auch wenn die derzeit vorliegenden Daten noch keine abschließende Bewertung zulassen, kann man wohl jetzt schon sagen, dass sich diese Hoffnung zerschlagen hat. Es bereitet mir Sorgen, dass selbst Allerweltsarten – wie die Erdkröte und der Grasfrosch – Jahr für Jahr mit weniger Tieren in unseren Fangeimern landen.“
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Erdkröte
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Um der Reduzierung der Amphibienbestände entgegenzuwirken müssten vor allem die Lebensräume erhalten werden, fordert der BUND Naturschutz. Dazu müsse die ökologische Landwirtschaft weiter ausgebaut werden, denn vor allem der Pestizideinsatz und der Mangel an Insekten mache den Fröschen, Kröten und Molchen sehr zu schaffen. Uferrandstreifen und die Verbesserung des Biotopverbundes würden ebenfalls dazu beitragen, Bayerns Amphibienbestände für eine Zukunft fit zu machen, in der zunehmend trockene Frühjahre und Sommer zu erwarten sind. Aber auch von der Wiederherstellung der natürlichen Auendynamik an bayerischen Flüssen in Verbindung mit natürlichem Hochwasserschutz würden die Amphibien stark profitieren.
-bn- Bilder: Marcus Bosch, am
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Agrar-
umweltmaßnahmen
für bessere Biodiversität
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Region Bayern – Neueste Forschungsergebnisse belegen, dass die umweltschonenden und nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft helfen würden, die Biodiversität wirksam zu verbessern. Die aktuellen Ergebnisse zeigten, dass auch in ackerbaulich geprägten Gebieten mit gezielten Agrarumweltmaßnahmen viel erreicht werden könne. Gewässerrandstreifen dienten dort nicht nur, den Erosions- und Gewässerschutz bei Starkregen zu verbessern. Sie erhöhten auch nachweißlich die Biomasse und die Artenvielfalt bei Insekten. Im Grünland würden die Versuche neben einer Zunahme der Pflanzenarten auch einen klaren Anstieg der Insektenarten und der -biomasse belegen. Konkret konnte an Gewässerrandstreifen im Durchschnitt eine 40 Prozent höhere Insektenbiomasse und eine um 16 Prozent höhere Artenvielfalt festgestellt werden. Die Artenvielfalt der Schmetterlinge steige sogar um 45 Prozent. Auf Grünlandflächen mit Agrarumweltmaßnahme konnten 17 Prozent mehr Insektenarten im Vergleich zu Flächen ohne solche Maßnahmen festgestellt werden.
Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms auf extensiven Grünlandflächen und an Gewässerrändern werden aktuell im Freistaat von mehr als 25.000 Betrieben auf knapp 190.000 Hektar Fläche umgesetzt. Bayern honoriere allein dieses Engagement der Betriebe mit jährlich knapp 40 Millionen Euro. Die Erkenntnisse der Wissenschaft fließen nun in die Weiterentwicklung der Förderprogramme ein und sind darüber hinaus Grundlage für die Wildlebensraumberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Diese unterstützen interessierte Betriebe dabei, Agrarumweltmaßnahmen ins Betriebskonzept zu integrieren und im Landschaftskontext gezielt zu platzieren.
-stmelf- Bild: am
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Kleingarten-
anlage
wurde als „Naturgarten“
zertifiziert
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Region München – Mit einer Gold-Plakette hat die für den Gartenbau in Bayern zuständige Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den „Kleingartenverein NW 18“ aus München-Moosach ausgezeichnet. Damit wurde erstmals in Bayern eine komplette Kleingartenanlage als „Naturgarten“ zertifiziert. Sie erfüllt damit die höchsten Anforderungen an Natur- und Umweltschutz. „Diese Auszeichnung ist ein großer Erfolg, auf den Sie sehr stolz sein können. Denn diese große gärtnerische Gemeinschaftsleistung hat in Bayern bisher noch keine Kleingartenanlage geschafft. Das ist nur möglich, wenn alle an einem Strang ziehen und dieses gemeinsame Ziel im Blick behalten. Kein chemischer Pflanzenschutz, keine chemisch-synthetischen Dünger, dafür mehr Biodiversität und mehr Nahrung für Bienen und andere Insekten. Davon profitieren alle“, betonte Kaniber bei der Überreichung der Gold-Plakette.
Das bayernweite Projekt „Bayern blüht – Naturgarten“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um zum Engagement für mehr Biodiversität zu motivieren und die Artenvielfalt in den Gärten zu fördern. Mit im Boot ist seit dem Jahr 2021 auch der Landesverband Bayerischer Kleingärtner, der unter dem Dach der Landesvereinigung Gartenbau Bayern die Zertifizierung der bayerischen Kleingärten übernommen hat. Damit eine Kleingartenanlage „Gold“ erreichen kann, müssen über 90 Prozent aller Gärten die Naturgarten-Kriterien erfüllen. Neben dem Verzicht auf Torf verpflichten sich die Gartenbesitzer auch, nur organische Dünger zu verwenden. Daneben müssen sie auch vielfältige Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleintiere schaffen. In der jetzt ausgezeichneten Kleingartenanlage NW 18 erfüllen 115 von 122 Gärten diese hohen Kriterien. Viele Obstbäume, große Gemüsebeete, Steinbiotope, Sandbeete, Vogelhäuser und blühende Stauden sieht man in den dortigen Gärten. Ferner haben die Kleingärtner des Vereins gemeinschaftlich einen Lehrpfad – mit Fledermauskasten, vielen Vogelnistkästen und einer Kräuterspirale – angelegt. Weitere Details zur Gartenzertifizierung „Bayern blüht – Naturgarten“ sind unter www.lwg.bayern.de ersichtlich. Informationen zum Naturgarten-Projekt der Kleingartenanlage NW 18 sind unter www.kleingarten-nw18.de zu finden.
-stmelf-
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Umweltdialog
zur Neuordnung
des Walchensee-Systems
gestartet
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Anlässlich der anstehenden rechtlichen Neuordnung des „Walchensee-Systems“ bis zum Jahr 2030 hat das Bayerische Umweltministerium nun Umweltverbände zu einem ersten Umweltdialog eingeladen. Dabei wurden die rechtlichen Grundlagen zum Heimfall und zum Verfahrensablauf erläutert sowie das weitere Vorgehen im Vorfeld des Wasserrechtsverfahrens gemeinsam erörtert. Inhaltlich haben die Teilnehmer des Umweltdialogs Fragen zum Geschiebemanagement, zur Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 sowie verfügbare Grundlagendaten diskutiert.
Ziel des Umweltdialogs ist es, den mit den Verbänden begonnenen konstruktiven Austausch zu den genannten Themen und darüber hinaus fortzuführen. So soll beispielsweise für den Sedimenthaushalt der Oberen Isar mittels Modellierungen der Sedimenttransport nachgebildet werden. Im Zusammenhang mit den Anforderungen der Natura 2000-Richtlinie wird der Fauna-Flora Habitat-Managementplan für die Obere Isar bis zum Sylvensteinspeicher aktualisiert. Für die naturnahe Gewässerbewirtschaftung wichtige wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Fragen sollen in einem ökologischen Entwicklungskonzept herausgearbeitet werden. Die Vorbereitungen für die drei Teilprojekte haben begonnen.
Bereits in den vergangenen zwei Jahren fand im Vorfeld des jetzt begonnenen Umweltdialogs ein intensiver Austausch der Umweltverwaltung mit Verbänden und Interessensvereinigungen aus der Region statt. Zum Walchenseekraftwerk gehört seit etwa 100 Jahren die Ausleitung der Isar vom Krüner Wehr zum Walchensee. In den 1950er Jahren wurde das Walchenseesystem durch die Ableitung von Rißbach, Fischbach und Alpenbach über den Rißbachstollen zum Walchensee sowie die beiden Kraftwerke Niedernach und Obernach ergänzt.
Hintergrund des laufenden Dialogs ist die notwendige Neuordnung der wasserrechtlichen Genehmigungen für die weitere Nutzung des Walchensee-Systems bis zum 30.9.2030. Dabei soll die Wasserkraftnutzung als klimafreundliche und regenerative Form der Stromerzeugung gesichert und zugleich an die geltenden Umweltrichtlinien für Natur und Gewässer angepasst werden. Der Dialog mit Kommunen, örtlichen Mandatsträgern, Verbänden und Interessensvertretungen sowie dem zukünftigen Wasserkraftbetreiber sei ein zentraler Baustein des auf mehrere Jahre angelegten Prozesses. Das zentrale Ziel sei es, die Belange sowie alle vorhandenen Erkenntnisse bestmöglich zu berücksichtigen, um am Ende gemeinsam eine ausgewogene und tragfähige Lösung für die nachhaltige Nutzung des Walchensee-Systems unter Sicherung der natürlichen Funktionen dieser landesweit bedeutsamen Gewässerlandschaft auf den Weg zu bringen.
-stmuv-
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Biodiversitäts-
beratung
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Region Bayern – Rund 50 Biodiversitätsberaterinnen und Biodiversitätsberater sind seit einem Jahr in ganz Bayern an den unteren Naturschutzbehörden für den Natur- und Lebensraumschutz tätig. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte anlässlich des zweiten Arbeitstreffens der Biodiversitätsberatung in Bad Staffelstein: “Das erste Jahr der Biodiversitätsberatung war ein Erfolgsjahr. Die Biodiversitätsberatung hat bereits rund 350 Maßnahmen im Natur- und Artenschutz initiiert und ein starkes Netzwerk aufgebaut. Gemeinsam mit Eigentümern, Landbewirtschaftern, Kommunen und Verbänden betreuen sie Bayerns Schutzgebiete und bringen den Biotopverbund weiter voran. Sie leisten wertvolle Arbeit in den bayerischen Landkreisen und sind wichtige Ansprechpartner vor Ort. Wir wollen den Naturschutz in Bayern in der Fläche noch weiter stärken. Die Biodiversitätsberatung ist für den bayerischen Naturschutz eine wichtige Säule. Unser Ziel sind Biodiversitätsberater an allen bayerischen Landratsämtern und kreisfreien Städten.”
In allen Regionen Bayerns laufen inzwischen eine Vielzahl an Natur- und Artenschutzprojekten, die von der Biodiversitätsberatung betreut werden: In Oberbayern werden beispielsweise in Kooperation mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Flachland-Mähwiesen in den Innauen großflächig entwickelt. In Mittelfranken läuft in den Landkreisen Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt ein gemeinsames Projekt zur Erfassung und zum Schutz der Kiebitze. In Oberfranken fördern Landwirte über den Vertragsnaturschutz ganz gezielt seltene Ackerwildkräuter. In Unterfranken werden im Landkreis Aschaffenburg gemeinsam mit Landwirten die Lebensräume von Ameisenbläulingen, einer seltenen Schmetterlingsart, gesichert und optimiert. Auch in Niederbayern steht im bezirksweiten Projekt “Wiesenschaftler” der Erhalt, die Entwicklung und Neuschaffung von artenreichen Wiesen als Lebensraum vieler Pflanzen und Insekten im Mittelpunkt.
Der Biotopverbund wird in Schwaben durch mehrere Beweidungsprojekte gestärkt – u.a. durch die Beweidung und Wiedervernässung einer Niedermoorfläche im Landkreis Günzburg. Im Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz werden in einem Natura2000-Gebiet gebietsfremde Pflanzen zurückgedrängt, um einheimische Pflanzen zu schützen und wichtige Kernflächen des Biotopverbundes zu erhalten.
Innerhalb kurzer Zeit haben die Biodiversitätsberaterinnen und -berater ein breites Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und Kooperationspartnern vor Ort – wie den Landschaftspflegeverbänden, den Gebietsbetreuern, den Wildlebensraumberatern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Landwirtinnen und Landwirten und weiteren Akteuren aufgebaut. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des “Volksbegehrens Plus” zum Artenschutz in Bayern. Insgesamt sind an 42 unteren Naturschutzbehörden Biodiversitätsberater tätig. Darüber hinaus wurde bereits an vier kreisfreien Städten eine Biodiversitätsberatung installiert. Unterstützt wird die Biodiversitätsberatung von acht Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Regierungsbezirken und einer Landeskoordinatorin am Bayerischen Artenschutzzentrum im Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg. Der Fokus ihrer Arbeit liegt insbesondere auf den bayerischen Natura 2000-Gebieten, dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume als auch im Biotopverbund.
-stmuv- Bild: am
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Köchelwälder
werden zum Urwald
von morgen
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Region Garmisch-Partenkirchen – Die Köchelwälder im Murnauer Moos sind nun ein Naturwaldreservat. Forstministerin Michaela Kaniber hat sie im Murnauer Moos bei Eschenlohe im Rahmen eines Festakts offiziell unter den Schutz des Waldgesetzes gestellt. „Diese einzigartigen Waldinseln im größten Alpenrandmoor Mitteleuropas bieten seltenen und gefährdeten Arten wie dem Weißrückenspecht, der Hohltaube oder dem Wespenbussard einen vielfältigen Lebensraum. Die wertvollen Biotope, Tier- und Pflanzenarten sind ein echter Schatz der Biodiversität. Jetzt überlassen die Waldbesitzer diese artenreichen Wälder ihrer natürlichen Entwicklung, die damit zu einem Urwald von morgen werden“, so Kaniber.
Das neue Naturwaldreservat „Köchelwälder im Murnauer Moos“ ist nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht eine Besonderheit: Mit dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen, dem Markt Murnau, dem Bund Naturschutz sowie den Bayerischen Staatsforsten haben sich erstmalig vier kommunale, verbandliche und staatliche Waldbesitzer zusammengeschlossen, um gemeinsam ein Naturwaldreservat zu beantragen. Das rund 131 Hektar große Naturwaldreservat mit seinen vielfältigen Waldgesellschaften, wie strukturreichen Blockwäldern und seltenen Bruch-, Sumpf- und Moorwäldern, ergänzt die bestehende Kulisse der Naturwaldreservate in Bayern. Seit dem Jahr 1978 wurden insgesamt 167 Reservate mit einer Größe von über 7.700 Hektar ausgewiesen.
-stmelf-
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Zukunftsprojekt
„Der neue Frankenwald“
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Region Oberfranken – Im Frankenwald sind in den vergangenen Jahren große Waldflächen dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen, die prägenden Fichtenwälder der Region vielerorts verschwunden. Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen soll nun die Wiederbewaldung der Kahlflächen vorangetrieben werden. Dazu wurde bei Pressig im Landkreis Kronach das Zukunftsprojekt „Der neue Frankenwald“ gestartet. Das Zukunftsprojekt stehe auf mehreren Säulen: Auf einem für den Frankenwald maßgeschneiderten neuen Bewaldungskonzept, auf einer nochmals verbesserten finanziellen Unterstützung und auf der Bereitstellung von zusätzlichem forstlichen Fachpersonal. Unter anderem werden die beiden hauptbetroffenen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach und Bayreuth-Münchberg durch sieben Revierförster und eineinhalb Stellen für die Förderabwicklung im Büro unterstützt. Gleichzeitig werden die Fördermöglichkeiten für die Wiederbewaldung erweitert und verbessert. Für die Instandsetzung geschädigter Forstwege beträgt der Förderhöchstsatz im Projektgebiet grundsätzlich 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch würden den Waldbesitzern einfache und praxisgerechte Lösungen für die rasche Aufforstung der Kahlflächen an die Hand gegeben. Dafür hat die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft gemeinsam mit einer Expertengruppe verschiedene Varianten entwickelt, die in zwei neu angelegten Wiederbewaldungsparcours anschaulich vorgestellt werden.
Die Technische Universität München wird gemeinsam mit einem jungen Start-up erproben, ob die Saat von Pionierpflanzen und Waldbäumen mit Drohnen eine praktikable Lösung für die Steillagen des Frankenwalds wäre. Zum anderen wird die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf auf den Freiflächen geeignete und sparsame Bewässerungstechniken für Forstkulturen testen. Denn gerade auf den flachgründigen Böden des Frankenwalds seien Trockenheit und Hitze eine große Bedrohung für die jungen Bäumchen.
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Urban
Gardening
Schaugarten
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München – Mobiles Gärtnern ist ein weltweiter Trend, der auch in Bayern zunehmend seine Anhänger findet. Die Corona-Krise hat dazu beigetragen, dass sich viele Verbraucher wieder vermehrt auf ihr heimisches Umfeld, regionale Produkte, die Bedeutung funktionierender regionaler Wirtschaftskreisläufe und auf Vertrautes besinnen. So hat auch die Versorgung mit Lebensmitteln aus dem eigenen Garten, vom eigenen Balkon oder dem Gemeinschaftsgarten für viele wieder deutlich an Bedeutung gewonnen.
Der „Urban-Gardening-Schaugarten“ am bayerischen Landwirtschaftsministerium – in der Galeriestraße – in München startet unter dem Motto „Urbanes Gärtnern – Mobiles Gärtnern in Kiste, Kübel und Sack“ in eine neue Saison. Die Pflanzbeispiele im Schaugarten zeigen anschaulich, wie sich der Wunsch nach einem gewissen Grad an Selbstversorgung auch auf kleinen Flächen verwirklichen lässt. Neben dem Schaugarten in München gibt es noch weitere sechs bayerische Schaugärten. Weitere informationen zum Thema „Urban Gardening“ sind unter www.lwg.bayern.de/urban-gardening-bayern ersichtlich. Dort gibt es auch Beispiele für eine kreative und vitaminreiche Bepflanzung von mobilen Kisten und weitere Infos rund ums Thema.
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Kiebitz
wird weiter
geschützt
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Region Rosenheim – Das „BayernNetzNatur“-Projekt „Netzwerke für den Kiebitz“ im Landkreis Rosenheim wird drei weitere Jahre fortgesetzt. Der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von rund 33.000 Euro für die gesamte Laufzeit wurde bewilligt. Seit 2019 wird das „BayernNetzNatur“-Projekt in den drei oberbayerischen Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Altötting durchgeführt. Wesentliches Ziel war und ist es, mittelfristig stabile Kiebitzbestände aufzubauen und dadurch die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu erhalten bzw. aufzubauen. Dies gelang in einem Großteil des 190 Quadratkilometer großen Projektgebietes in der Region Rosenheim. Der Bestand von 270 erwachsenen Kiebitzen konnte in den drei Projektjahren erhalten werden. Die Anzahl der geschlüpften Küken stieg von 127 in 2019 auf 310 im vergangenen Jahr. 102 Jungvögel wurden flügge. Damit konnte erstmals die Marke von 100 flüggen Jungvögeln durchbrochen werden. Die zur Erhaltung der Populationen erforderliche Anzahl von 0,8 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar konnte annähernd erreicht werden. Hier soll die begonnene Verbesserung der Lebensräume in den kommenden drei Jahren fortgeführt werden.
Erste Nester seinen markiert worden. Nun gehe es darum, diese Nester zu schützen. Notwendige Schutzmaßnahmen sollen, so weit möglich, von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern übernommen werden. Aktuell unterstützen 25 Ehrenamtliche das Projekt. Um engagierte, kompetente und zuverlässige ehrenamtliche Kiebitzbetreuerinnen und Kiebitzbetreuer gewinnen bzw. halten zu können, erhalten diese im Rahmen des Projekts eine Ehrenamts-Anerkennungspauschale.
Der ursprünglich in Feuchtwiesen brütende Kiebitz weicht heute aufgrund des drastischen Rückgangs seiner Lebensräume auf spärlich bzw. unbewachsene Ackerflächen aus. Hier kommt es durch die landwirtschaftliche Nutzung immer wieder zum Verlust der Gelege. Hier versucht das Projekt, mit Unterstützung engagierter Landwirte, gegenzusteuern.
-laro- Bild: am
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Tag
des
Baumes
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Region Bayern – Zum 70. Jubiläum des „Tag des Baumes“ haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Forstministerin Michaela Kaniber und die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) in Bayern, Tanja Schorer-Dremel gemeinsam eine Buche und weitere klimastabile Zukunftsbäume gepflanzt. „Bayern ist Waldland Nr. 1. Wald hat eine hohe Bedeutung für Ökologie, Freizeit und die bayerische Seele. Bäume zu pflanzen und zu nutzen ist nachhaltiger Klimaschutz. Wälder sind wichtige CO2-Speicher. Der Freistaat investiert viel, um den Wald an Klimaveränderungen anzupassen“, so Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Auch für Forstministerin Kaniber ist die bundesweite Pflanzaktion der SDW ein wichtiges Zeichen für die Zukunft: „Mit der Pflanzung wollen wir den Wald wieder mehr in den Fokus unserer Gesellschaft rücken. Denn die bayerischen Wälder sind unsere grüne Lunge, sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz und machen unsere Heimat lebenswert.“
Gerade im Klimawandel zeige sich, wie wichtig arten- und strukturreiche Mischwälder sind. Genau aus diesem Grund wurden neben der Buche, dem Baum des Jahres 2022, mit Eiche und Hainbuche auch weitere entscheidende Stützen im Klimawandel gesetzt. Die Staatsregierung unterstützt die bayerischen Waldbesitzer seit Jahrzehnten aktiv beim Aufbau klimastabiler Mischwälder mit finanziellen Mitteln, gemeinwohlorientierter Beratung und Forschung zu zukunftsfähigen Baumarten. „Allein im vergangenen Jahr haben unsere privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer rund 13 Millionen klimastabile Zukunftsbäume gepflanzt. Im Rahmen der forstlichen Förderprogramme haben wir mit rund 93 Millionen Euro erneut eine Rekordsumme ausbezahlt, von der andere Bundesländer nur träumen können. Und auch in diesem Jahr stellen wir wieder ausreichend Mittel in vergleichbarem Umfang für den Aufbau klimastabiler Zukunftswälder bereit“, erklärte Kaniber. Weitere Infos unter www.foersterfinder.de und www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung. Außerdem beraten die Försterinnen und Förster der bayerischen Forstverwaltung die Waldbesitzer in allen Fragen des Waldumbaus.
-stmelf- Bild: am
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Moorschutz
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Im „Booser Ried“ wurden Entwässerungsgräben mit frischem Torf gefüllt
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Region Unterallgäu – Der Kampf gegen den Klimawandel hat die klimaschützende Bedeutung der Moore ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Mit einer Renaturierung im „Booser Ried“ engagiert sich der Landkreis Unterallgäu für den Moorschutz. Vor Kurzem wurden Entwässerungsgräben wieder mit frischem Torf gefüllt. Renaturiert werden die landkreiseigenen Flächen in der Mitte des 14 Hektar großen Rieds. Dabei handelt es sich um sechs Hektar. Vor zwei Jahren wurden dort in einem ersten Schritt die Weidengehölze entfernt. Es entstand eine offene Moorfläche, die allerdings noch von den typischen Entwässerungsgräben durchzogen war, die das Wasser herausleiten und so klimaschädliche Treibhausgase freisetzen.
Nun wurden die Gräben wieder gefüllt. Dank einer Kooperation von Landschaftspflegeverband Unterallgäu, Markt Babenhausen und der Unteren Naturschutzbehörde konnten 400 Kubikmeter Moorboden, die bei einer anderen Naturschutzmaßnahme angefallen waren, in die Booser Gräben eingebaut werden. Fünf alte Rinnen mit einer Länge von insgesamt 750 Metern wurden aufgefüllt. Da die Gräben nun geschlossen sind, kann das Gelände wieder bewirtschaftet und gemäht werden. Für den Sommer ist geplant, artenreiches Mähgut aus dem Hundsmoor auf die offenen Flächen zu verteilen, um so die Entwicklung des Geländes hin zu einer artenreichen Nasswiese zu fördern. Ferner hofft man, dass sich schon bald wieder die für Nasswiesen typischen Kuckucks-Lichtnelke und der Schlangenknöterich im Booser Ried ansiedeln.
-laua- Bild: Maximilian Simmnacher
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Beginn
der
Brutsaison
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Kiebitz mit Küken
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Während der Brutsaison benötigen alle Vögel, insbesondere Wiesenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz, die Uferschnepfe, der Rotschenkel oder auch der Brachvogel besonders viel Ruhe. Jede Störung, sei es durch querfeldeinlaufende Menschen oder auch freilaufende Hunde, bedeutet für sie großen Stress und die Vögel flüchten und verlassen das Nest. Die Eier und Küken bleiben dann ohne Wärme und Futter zurück. In manchen Fällen verlassen die Elternvögel ganz das Nest und die Jungen sterben. Da die Vögel zum Teil weit entfernt sein können und sich versteckt am Boden aufhalten, bleiben die Stressreaktion und die Flucht meist unbemerkt. Der Schlüssel zum Bruterfolg in Naturschutzgebieten liegt nicht nur in der intensiven Zusammenarbeit mit den Landwirten vor Ort, sondern auch im rücksichtsvollen Verhalten jedes Besuchers.
-lacha- Bild: Peter Zach
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Mehr
Tierwohl
in bayerischen Ställen
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Region Bayern – Der Freistaat Bayern setzt einen Akzent für mehr Tierwohl und startet ein eigenes Tierwohlprogramm. Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat nun die Eckpunkte für den Bereich Zuchtsauen vorgestellt. Ein Plan zum Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl liegt in Berlin seit letztem Jahr auf dem Tisch. Die Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) hat ihn erarbeitet und vorgelegt. Das Konzept war bei fast allen auf breite Zustimmung gestoßen. Auch Bayern hatte den Plan gutgeheißen und unterstützt. Der Koalitionsvertrag erwähnt den Borchert-Plan jedoch mit keiner Silbe. Offenbar lässt die Bundesregierung die Vorschläge der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung endgültig fallen.
Das neue bayerische Programm „BayProTier“ bietet zwei Stufen an: Zum einen die Komfortstufe für den Einstieg in mehr Tierwohl, die über gesetzliche Standards hinaus geht und zum zweiten die Premiumstufe mit erhöhten Fördersätzen für noch deutlich höhere Standards. „So schaffen wir einen maßgeschneiderten Einstieg, um möglichst viele Zuchtsauenbetriebe auf den Weg zu bringen und ihnen Perspektiven zu bieten“, erläuterte die Landwirtschaftsministerin. Die mit dem Programm geförderten Tierwohlmaßnahmen gehen deutlich über die gesetzlichen Standards hinaus.
Neben einer attraktiven Investitionsförderung, die zumindest einen Teil der erhöhten Investitionskosten für Tierwohlställe ausgleicht, kommt nun mit „BayProTier“ flankierend noch in diesem Jahr, ein eigenes bayerisches Tierwohlprogramm hinzu, das den erhöhten Aufwand für Tierwohl im laufenden Betrieb ausgleicht. Die Genehmigung durch die EU-Kommission wird jetzt eingeleitet, damit noch im Sommer 2022 gestartet werden kann, zunächst mit Fokus auf die Zuchtsauen und die Ferkelaufzucht. Wesentliche Vorgaben des völlig neuen Programmes sind beispielsweise mehr Platz für die Tiere, mit Stroh eingestreute Liegeflächen oder die Möglichkeit des Auslaufs ins Freie. Der modulartige Aufbau des Programms ermöglicht es, dass Verbesserungen beim Tierwohl auch in einzelnen Haltungsbereichen – Deckstall, Wartestall, Abferkelstall, Ferkelaufzucht – bei Zuchtsauen und der Ferkelaufzucht honoriert werden können. Hauptziel von „BayProTier“ ist es, mithilfe gestufter Prämien pro Tier die höheren laufenden Kosten – zum Beispiel für Stroheinstreu oder die Mehrarbeit für mehr Tierwohl – auszugleichen. Bayern hat bereits Weideprämien für Rinder, Schafe und Ziegen. Nun wird Zuchtsauenhaltern ein neues Angebot für eine Tierwohlhaltungsprämie angeboten. In den folgenden Jahren soll das Programm dann auf weitere Nutztierarten – wie die Rinder- und die Schweinemast – ausgeweitet werden.
-stmelf- Bild: am
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Tausende
Solitärbäume
für den Artenschutz
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Region Rhön-Grabfeld – Rund 3.500 Solitärbäume werden im Rahmen eines Pilotprojekts des BUND-Naturschutzes und des Bayerischen Bauernverbandes im Landkreis Rhön-Grabfeld gepflanzt. Das bayerische Umweltministerium fördert das Projekt mit über einer Million Euro über das Landschaftspflegeprogramm. Solitärbäume sind Bäume, die aufgrund ihrer Wuchsform, Größe, Blattfärbung, Blüten- oder Blattform optisch herausragend und damit prägend für ihre Umgebung sind. Ziele des Gemeinschaftsprojekts sind eine räumliche Vernetzung von Biotopen und eine optische Auflockerung der offenen Agrarlandschaft. Ferner soll durch die Pflanzaktion auf die Bedeutung von Solitärbäumen für die Kulturlandschaft aufmerksam gemacht werden und mehr Bewusstsein für den Umwelt- und Klimaschutz geweckt werden. Wie bei Streuobstbeständen sollen auch Nutzungsinitiativen auf den Weg gebracht und somit ein dauerhafter Anreiz für die langfristige Erhaltung der Bäume geschaffen werden. Das Projekt ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie zum Erhalt der natürlichen Vielfalt in Bayern. Auch im Rahmen des “Bayerischen Streuobstpakts” setzt sich der Freistaat für den Erhalt der natürlichen Vielfalt in Bayern ein: Bis 2035 sollen über eine Million Streuobstbäume gepflanzt werden. Insgesamt über 600 Millionen Euro werden für die Umsetzung des Streuobstpakts bereitgestellt.
-stmuv-
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Moorschutz
gewinnt
an Fahrt
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Region Bayern – Mit neuen Projektstellen und einem nochmal erhöhten Mittelansatz wird im Freistaat die Renaturierung von Moorflächen weiter verstärkt. 12,5 Millionen Euro sind für Maßnahmen im Bereich Moorschutz im anstehenden Haushalt zusätzlich vorgesehen. 2021 wurden insgesamt in 76 Mooren Maßnahmen zum Moorschutz gefördert. Insgesamt wurden für den Schutz von Moorböden über 20 Millionen Euro aufgewendet. Daneben wurden aktuell weitere 15,5 Projektstellen für Moormanagerinnen und Moormanager in allen wichtigen Moorregionen in Bayern genehmigt. Bisher gab es in Bayern bereits zwölf Projektstellen für Moormanager. Die neuen Stellen verteilen sich wie folgt: Oberbayern erhält neun Projektstellen, Schwaben drei Projektstellen, Niederbayern 2,5 Projektstellen, Oberfranken und Oberpfalz erhalten je eine halbe Stelle. Das größte Einzelprojekt im Moorschutz findet aktuell im Donaumoos statt. Es gilt als Leuchtturmprojekt für den Moorschutz in Bayern. Bis zu 20 Millionen Euro jährlich für die kommenden zehn Jahre sind an Investitionen in der Region vorgesehen. Der Fahrplan sieht verschiedene konkrete Maßnahmen zum Erhalt von 2.000 Hektar Moorflächen vor.
Moore speichern im Durchschnitt 700 Tonnen CO2 pro Hektar und damit sechsmal so viel wie Wälder. Allerdings werden viele Moorböden aktuell entwässert. Dabei setzen sie klimaschädliche Treibhausgase frei. Um diese Spirale umzukehren, sollen Moore zukünftig beispielsweise durch eine Wiedervernässung der Flächen Treibhausgase einsparen. Bayern verfügt insgesamt über rund 220.000 Hektar Moorflächen. In Bayern emittieren entwässerte Moore rund fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Damit liegen die Emissionen der Moore in der Größenordnung von etwa sechs Prozent der Gesamtemissionen Bayerns aus der Nutzung fossiler Energieträger. Allein die Moore im Donaumoos emittieren jedes Jahr 400.000 Tonnen CO2 -Äquivalente. Weitere Infos zum Moorschutz in Bayern sind unter klimawandel-meistern.bayern.de/moorschutz.html ersichtlich.
-stmuv- Bild: latöl
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26
neue
Streuobstmanager
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Region Bayern – Der Freistaat schafft neue Projektstellen für den „Bayerischen Streuobstpakt“. Mit Mitteln für insgesamt 26 Streuobstmanager unterstützt das Bayerische Umweltministerium die Bezirksregierungen und Landratsämter bei der Umsetzung des Streuobstpakts. Über 2.000 Obstsorten werden in Bayern als Streuobst angebaut. Streuobstbestände zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa: Rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben dort.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Oktober 2021 den “Bayerischen Streuobstpakt” zusammen mit zahlreichen Verbänden unterzeichnet. Ziel ist, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen. Die Streuobstbestände sind akut gefährdet: Seit 1965 sind 70 Prozent der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Die Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes bis 2035 mit insgesamt über 600 Millionen Euro unterstützen. Die Verteilung der Projektstellen ist in enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen erfolgt. Dabei wurden insbesondere die Schwerpunktgebiete der Streuobstbestände berücksichtigt. Die Projektstellen sind zunächst auf fünf Jahre befristet. Im Rahmen des Streuobstpaktes hat die bayerische Staatsregierung zugesagt, sich für die Schaffung fester Stellen einzusetzen, welche die Projektstellen ablösen sollen. Weitere Informationen: Bayerischer Streuobstpakt
-stmuv- Bild: am
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Wolf
in der
Region Traunstein
darf nicht
„entnommen“ werden
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Region Traunstein – Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts, die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern zur Entnahme des Traunsteiner Wolfes auszusetzen. Der entsprechende Eilantrag des BN – vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Dr. Franziska Heß) – ist bewilligt worden. In der ausführlichen Begründung des Gerichts steht, dass die Abschussgenehmigung nicht rechtens wäre. „Wir sind sehr froh und erleichtert über diese Entscheidung. Dass das Gericht schon jetzt so deutlich unsere Argumente bestätigt, zeigt, wie klar die Sachlage ist. Die Begründung für den Abschuss des Wolfes war wirklich an den Haaren herbeigezogen. Der Wolf hat keinerlei Interesse an Menschen gezeigt. Die Behauptung der Regierung von Oberbayern und Ministerin Kaniber, dass er eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt, war nicht haltbar. Das hat das Gericht nun bestätigt“, kommentierte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Gleichwohl macht sich der BUND Naturschutz für einen effektiven und fairen Herdenschutz stark und fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Deckelung der Förderung für wolfsabweisende Zäune auf 13 Euro wieder aufzuheben. „Der Schutz der Weidetiere vor dem Wolf muss der Bayerischen Staatsregierung das Geld wert sein. Es kann nicht sein, dass die Weidetierhalter kurz vor der nächsten Weidesaison damit konfrontiert werden, dass sie nun doch mit einem großen Teil der Herdenschutzkosten alleine gelassen werden“, kritisierte Beate Rutkowski, stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein. Weitere Forderungen des BN sind u.a. eine Flächendeckende Herdenschutzförderung in Bayern, zumindest für Schaf- und Ziegenhaltung sowie die Förderung der laufenden Kosten für den Herdenschutz, denn der Unterhalt des Herdenschutzes ist sehr aufwendig, insbesondere in schwierigem Gelände – wie z. B. auf
Almen und Alpen. Auch eine Förderung der Behirtung sollte angedacht werden. Diese bringt dem Weidetierhalter neben dem Schutz vor Wölfen weitere Vorteile.
-bn- Bild: bn
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Mehr
Tierschutz
bei Tiertransporten
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Das Europäische Parlament fordert mehr Tierschutz bei Tiertransporten. Dazu haben die Abgeordneten über einen Abschlussbericht des „Untersuchungsausschusses Tiertransporte“ abgestimmt. Das Bayerische Umweltministerium geht bereits seit längerer Zeit gegen Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen in Drittstaaten vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch entschieden, dass aufgrund der geltenden Regelungen derartige Transporte aus Bayern heraus nicht unterbunden werden können. Daneben arbeitet das Umweltministerium an verschiedenen Initiativen zur Stärkung des Tierschutzes und regionaler Vermarktungsstrukturen, wie beispielsweise zur Weideschlachtung und zum Erhalt der regionalen Strukturen im Schlachtbereich.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßte diese Haltung: “Jetzt kommt auf europäischer Ebene endlich Bewegung in die Sache. Das Europäische Parlament bestätigt unsere Haltung, dass Tiertransporte tierschutzgerecht sein müssen. Seit 2019 kämpfen wir in Bayern dafür, dass tierschutzwidrige Transporte in bestimmte Drittstaaten nicht mehr stattfinden dürfen. Es hat sich gezeigt, dass wir bundeseinheitliche und vor allem auch EU-weite Regelungen brauchen, um verbliebene Schlupflöcher über andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten zu schließen. Jetzt sind die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel am Zug. Gerade von der neuen Bundesregierung erwarte ich großen Einsatz für mehr Tierwohl bei Tiertransporten. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Tiere sollten in vertrauter Umgebung tierschonend geschlachtet werden können. Eine hofnahe Schlachtung bedeutet weniger Stress für die Tiere und mehr Tierschutz. Massenmarkt und lange Lebendtiertransporte sind nicht mehr zeitgemäß. Weideschlachtung ist oft mit einer direkten Vermarktung verbunden, was Vertrauen bei den Verbrauchern schafft und die Wertschöpfung vor Ort erhöht”.
-stmuv- Bild: am
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Alte Linde
wird zum
Habitatbaum
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Region Rosenheim – Gemäß Artikel 9 des Bayerischen Naturschutzgesetzes können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer herausragenden Schönheit, Seltenheit, Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Insgesamt 46 Bäume im Landkreis Rosenheim genießen derzeit den Schutzstatus als Naturdenkmal. Dazu gehört auch die Sommerlinde an der Lindenstraße bei Schönau in der Gemeinde Tuntenhausen.
Im Rahmen der jährlichen Regelkontrollen der Naturdenkmäler wurden erhebliche Zweifel an der Verkehrssicherheit des rund 200 Jahre alten Baumes festgestellt. Ein im Sommer 2021 in Auftrag gegebenes Gutachten hat diesen Verdacht leider bestätigt, sodass massive Einkürzungen unumgänglich sind. Die Sommerlinde leidet unter anderem an einem starken Pilzbefall durch den „Schuppigen Porling“, der zu einem massiven Holzabbau und folglich einer hohen Bruchgefahr führt. Der Baum wurde daher in der Vergangenheit bereits stark eingekürzt und mit einer statischen Kronensicherung versehen, um für Entlastung zu sorgen.
Die Linde ist aufgrund der fortgeschrittenen Fäulnis nun nicht mehr zu retten. Wegen ihres Alters, der Geschichte und der ökologischen Bedeutung wird von einer Fällung des Baumes jedoch abgesehen. Nun geht es darum, die Sommerlinde in Würde sterben zu lassen und ihr eine an natürliche Prozesse angepasste letzte Aufgabe als Habitatbaum zu ermöglichen. Habitatbäume bieten mit ihren Höhlungen, Morschungen und Totholzanteilen wichtige Lebensräume für zahlreiche Vogelarten, Säugetiere, Insekten und Pilze. Zusätzlich nehmen solitär stehende Altbäume eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung von Lebensräumen ein und dienen vielen Arten als Trittstein für die Besiedelung oder den Übertritt in neue Lebensräume.
Kreisfachberater Roman Pröll will in Absprache mit einer Baumpflege-Fachfirma zusätzlich noch künstliche Höhlungen am verbleibenden Baum schaffen, bestehende Höhlungen, die aufgrund der Verkehrssicherungsmaßnahmen entfernt werden müssen, wieder im Baum einbauen und natürliche Astausbrüche simulieren. So soll der geschichtsträchtige Baumriese einem möglichst großen Artenspektrum als Lebensraum dienen und weiterhin seine Geschichte erzählen dürfen. Die notwendigen Arbeiten an der Sommerlinde sollen nun durchgeführt werden.
Grundsätzlich leisten Bäume nicht nur einen enorm wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Artenvielfalt, sondern sind auch hervorragende Klimaschützer. Im Durchschnitt gibt ein hundertjähriger Baum pro Stunde 12.000 Liter Sauerstoff an die Luft ab. Damit kann er fünfzig Menschen Luft zum Atmen liefern. Im Gegenzug entnehmen Bäume der Atmosphäre CO2 und speichert dieses Kohlendioxid im Holzkörper. Laubbäume verdunsten an heißen Sommertagen bis zu 400 Liter Wasser und entziehen dabei der umgebenden Luft Wärme.
-laro- Bild: Roman Pröll
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BUND
Naturschutz
zieht positive
„Grüne Bilanz 2021“
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Region Bayern – Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. zieht eine positive Jahresbilanz für 2021. „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz haben im Jahr 2021 durch die schlimmen Flutkatastrophen und Auseinandersetzungen um Flächenverbrauch und Straßenbauprojekte in Bayern eine zentrale Rolle gespielt und auch die Bundestagswahl beeinflusst. Das wachsende Interesse in der Bevölkerung belegt auch das Mitgliederwachstum im BUND Naturschutz um 6.000 Personen auf den Höchststand von 261.000 Mitgliedern. Wir sehen dies als enormen Rückenwind und werden im Jahr 2022 verstärkt Druck machen, damit die Versprechen der bayerischen Staatsregierung und der neuen Ampelkoalition zu konsequenterem Klima-, Wald-, und Flächenschutz auch umgesetzt werden. Wir werden uns im Jahr 2022 von der Bundes- bis hin zur Gemeindeebene mit unseren 650 Orts- und Kreisgruppen für die Rettung bäuerlicher Familienbetriebe, gegen weitere industrielle Tierfabriken sowie eine echte Mobilitätswende einsetzen. Rückwärtsgewandte Entwicklungen werden wir weiter als Dinosaurier-Politik kritisieren. So fordern wir weiterhin einen Stopp aller geplanten Staats- und Bundesfernstraßen im Freistaat!“, erklärte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Die Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, welche monatelang unter Verschluss gehalten wurde, ist zum Jahresende 2021 nicht zuletzt durch den Druck des BN doch noch veröffentlicht worden. „Sie ist aber leider nicht dazu geeignet, das 1,5-Grad-Ziel von Paris für den Freistaat einzuhalten. Nach den vollmundigen Klima-Ankündigungen von Ministerpräsident Markus Söder stimmt uns das ärgerlich. Wir werden auch künftig den Finger in die Wunde legen und das Gesetz sehr kritisch begleiten, wenn es seinen Weg durch den bayerischen Landtag nimmt“, so Mergner. Er betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des aufsehenerregenden Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Unter anderem der BUND Bundesverband hatte erfolgreich für mehr Klimaschutz geklagt, der BN Bayern hatte sich der Klage angeschlossen. „Diesem Urteil kann sich auch Bayern nicht entziehen“, betonte Mergner.
Im Hinblick auf das kommende Jahr hat sich der BUND Naturschutz in Bayern neben zentralen Fortschritten bei Klima- und Artenschutz zahlreiche Einzelziele gesetzt: Die weitere Sensibilisierung für einen Nationalpark Steigerwald, der spätestens 2023 Realität werden soll, ein naturverträglicher Umgang mit den Alpen statt einem weiterem Ausbau wie am Grünten oder den Stopp zahlreicher Straßenbauprojekten wie beispielsweise der geplante Ausbau der B 12 und die Ortsumfahrungen Dinkelsbühl oder Erding. „Die vielen Aspekte einer natur- und klimaverträglichen Entwicklung Bayerns müssen 2022 auch in das Bayerische Landesentwicklungsprogramm eingehen. Die anstehende Überarbeitung ist eine große Chance, alle Regionen Bayern gleichwertig und zukunftsfähig zu entwickeln“, so Mergner.
Für 2021 positiv hervorzuheben sei die Unterzeichnung des Streuobstpaktes. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe dazu: „Ein großer Erfolg, bei dem der BN maßgeblich beteiligt war. Dass die Regelungen aus dem Bienen-Volksbegehren in diesem Bereich nachgebessert wurden ist einzig den Umweltverbänden zu verdanken. Wenn die Ziele des nun mit der Staatsregierunggeschlossenen Streuobstpakts umgesetzt und auch mit den nötigen Finanzen und Strukturen unterstützt werden, ist dies ein großer Beitrag zum Schutz dieser ‚Paradiese aus Menschenhand‘.“ Herausragend ist laut Geilhufe auch die Verhinderung des Personalabbaus bei den Bayerischen Staatsforsten im Rahmen der Forstreform – hier war der BN maßgeblich beteiligt. Ebenso erfreulich ist die endgültige Abschaltung des AKW Gundremmingen nach jahrzehntelangen Protesten und Aktionen, die maßgeblich vom BN initiiert waren. Der komplette Atomausstieg wird dann im kommenden Jahr in Bayern mit dem Abschalten von Isar II vollzogen.
Ebenfalls erfolgreich war die Klage gegen die Genehmigung der Tötung von Fischottern an drei Fischteichen durch die Regierung der Oberpfalz. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte Ende August 2021 der BN-Klage stattgegeben und die Tötung untersagt. „Wir hoffen, dass damit auch grundsätzlich Forderungen nach dem Abschuss von Tierarten, die zum Sündenbock für grundlegende Probleme gestempelt werden, ein Ende haben“, erklärte der Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Neben den Fischottern konnte sich der BN auch erfolgreich für die Feuersalamander einsetzen. Das gemeinsame Artenhilfsprogramm mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV), dem Landesverband für Amphibien- und Reptilienschutz (LARS) und dem bayerischen Umweltministerium soll den Bestand des Feuersalamanders sichern. Bayern stellt 1,7 Millionen Euro für das Programm bereit. „Der Amphibienschutz ist im BUND Naturschutz seit Jahrzehnten fest verankert. Unsere Amphibienrettungs- und Schutzmaßnahmen stellen eine der größten Artenschutzanstrengungen in Bayern dar“, so Geilhufe.
Erfreuliche Nachrichten gab es in diesem Jahr auch für das „Grüne Band“ und den Moorschutz: Am „Grünen Band“ wird der länderübergreifende Biotopverbund durch den Flächenankauf nahe des Nationalparks Bayerischer Wald gestärkt. Bei einem Besuch von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber warb der BN ferner dafür, das „Grüne Band“ als UNESCO-Welterbestätte vorzuschlagen. Auch im Moorschutz konnte der BN den Ankauf zahlreicher Flächen und Maßnahmen zur Renaturierung und für gefährdete Arten fortsetzen.
Der BN hat sich auch in diesem Jahr durch zahlreiche Mitmachaktionen und anderen Initiativen ausgezeichnet. So können Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Baumpatenschaften im Steigerwald erwerben. Außerdem gibt es ein „Hummeltelefon“, eine „Eichhörnchen-App“ und eine „Vogelstimmen-Hotline“. Ein besonders weitreichender Erfolg ist die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“. Desweiteren gab es die Petitionen „Solaroffensive“ und „Saatgut-Patente“, Amphibienaktionen und die Wanderausstellung zum Ökolandbau, um nur einige zu nennen.
-bn- Bild: am
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Verstärkte
Biosicherheits-
maßnahmen
gegen
Geflügelpest
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Region Bayern – Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Vorbeugungen – wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden. Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das „Wildvogelmonitoring“ konsequent weitergeführt. Ferner hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen gekeult.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger – über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen – ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen sind unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ ersichtlich.
-stmuv-
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Die
Zauneidechse
ist das Reptil
des Jahres 2021
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Region Rosenheim – Wenn der Winter vor der Tür steht, heißt das für viele Tiere, sich auf eine entbehrungsreiche und karge Zeit vorzubereiten. Darunter sind auch viele Arten, die sich vollständig in ihre Winterquartiere zurückziehen – so auch die heimischen Reptilien. Zu ihnen gehört u.a. die Zauneidechse, sie ist das Reptil des Jahres 2021. Dirk Alfermann, Gebietsbetreuer des Chiemsees stellt sie vor: Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist eine der fünf in Deutschland heimischen Eidechsenarten. Das bis zu 20 Zentimeter große Tier hat einen kräftigen Körper mit kurzen Beinen. Dabei ist der Schwanz ein gutes Stück länger als der restliche Körper. Zauneidechsen sind sehr variabel gefärbt. Die prächtigen Männchen zeichnen sich meist durch kräftig grün gefärbte Flanken aus. Die Weibchen hingegen sind eher schmucklos braun gefärbt.
In Bayern ist die Zauneidechse landesweit zu finden. Schwerpunkte ihrer Verbreitung sind jedoch die Flusstäler und lichte Kiefern- bzw. Eichen-Kiefern-Mischwälder. Als klassischer Kulturfolger besiedelt sie heute eine Vielzahl menschengemachter Lebensräume – wie Sand- und Kiesgruben aber auch Bahndämme und Straßenböschungen. Auch in naturnahen Hausgärten kann man sie zuweilen finden. „In landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen ist sie allerdings nur noch recht selten anzutreffen. Viele Kleinstrukturen – wie Säume, Randstreifen, Hecken, Legesteinhaufen, Brachen oder Ruderalfluren gehen immer mehr zurück oder sind bereits ganz verschwunden“, so Alfermann.
So wundert es auch nicht, dass die Zauneidechse in der Roten Liste Bayerns mittlerweile als „gefährdet“ eingestuft wird. Am Chiemsee findet die Zauneidechse aber erfreulicher Weise noch eine Vielzahl geeigneter Lebensräume. So ist sie zum Beispiel in den ufernahen Waldbereichen bei Übersee zu finden, oder auch am Rand des Grabenstätter Mooses und den Streuwiesen bei Seebruck. Weiter nördlich findet man sie auch in weiten Teilen der „Eiszeitseen“, dem Biotopverbund von Eggstätt Hemhofer Seenplatte und Seeoner Seen, wie der zuständige Gebietsbetreuer Patrick Guderitz bestätigt: „Hier findet sie überall noch ausreichend Nahrung. Vor allem Spinnen, Heuschrecken und andere Insekten stehen auf dem Speiseplan“.
Vereinzelt kann man die wechselwarme Eidechse an sehr sonnigen Tagen auch jetzt noch entdecken. Spätestens aber in zwei Wochen werden sich auch die letzten von ihnen in ihre Winterquartiere zurückgezogen haben. Übrigens, gekürt wird das Reptil des Jahres alljährlich von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT).
-laro- Bild: Sarah Lindner
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Initiative
„earth NIGHT“
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Auch Lichtverschmutzung ist für den Artenrückgang mitverantwortlich. Wenn es Nacht wird, kämpfen viele Insekten ums Überleben. Straßenlampen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame, Flutlichter auf Parkplätzen, an Tankstellen und Sportanlagen, Strahler auf Baustellen, Gewerbeflächen und Baudenkmäler – für nachtaktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todesfallen werden, denn sie führen zum Zusammenbruch ihres angeborenen Orientierungsvermögens. Um das große Insektensterben aufzuhalten fordert der BUND Naturschutz zusammen mit den „Paten der Nacht“ (Initiatoren der bundesweiten Aktion) die sich ehrenamtlich für die Eindämmung der Lichtverschmutzung einsetzen wenigstens eine dunkle Nacht im Jahr mit der Initiative „Earth Night“ ein. Am 7. September (Neumond) ruft die Initiative dazu auf, ab 22:00 Uhr das Licht zu reduzieren oder abzuschalten. Der BUND Naturschutz (BN) unterstützt die Aktion und bittet Kommunen und Bevölkerung, sich daran zu beteiligen.
„Von den in Deutschland vorkommenden Insektenarten sind etwa 70 Prozent nachtaktiv. Viele davon sind bereits in ihrem Bestand gefährdet“, betont Manfred Burger, der Vorsitzende der BN Kreisgruppe Miesbach. Für ihn steht fest: „Es ist höchste Zeit, um auf Beleuchtungsalternativen umzusteigen, die Beleuchtungsdauer zu verkürzen oder in bestimmten Fällen ganz auf nächtliche Beleuchtung zu verzichten. Leider haben noch nicht alle Kommunen die Vorgaben des Volksbegehrens Artenvielfalt umgesetzt, dass Bauten der öffentlichen Hand zwischen 23:00 Uhr und der Morgendämmerung nur noch in Ausnahmefällen beleuchtet werden dürfen. Die Reduzierung der Lichtverschmutzung ist aber auch eine Aufgabe für alle andere Institutionen. Wir sollten den Insekten zu Liebe soweit möglich auf nächtliche Beleuchtungen verzichten.“
Hintergrund:
Viele nachtaktive Insekten fühlen sich vom Licht angezogen. Schmetterlinge können beispielsweise auch den ultravioletten Teil des Lichtspektrums wahrnehmen. Viele Lampen, die neben dem
sichtbaren auch dieses UV-Licht ausstrahlen, ziehen deshalb Nachtfalter und andere Nachtinsekten besonders stark an und locken sie in riesigen Scharen aus ihren eigentlichen Lebensräumen heraus. Das Fatale: Haben Insekten eine künstliche Lichtquelle entdeckt, umfliegen sie diese bis zur völligen Erschöpfung oder sie kollidieren mit der Lampe und werden dabei zumeist tödlich verletzt. Nachtjäger wie Spitzmäuse, Igel, Kröten, Laufkäfer und Spinnen haben mit den erschöpften Insekten leichtes Spiel. Bei Tagesanbruch räumen dann die Vögel unter den verbliebenen Insekten auf. Ganze Insektenpopulationen können so in kurzer Zeit zusammenbrechen.
„Ein Ziel des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ war, die Lichtbelastung zu reduzieren. Seit 1. August 2019 gelten entsprechend neue Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden und im Außenbereich, wobei unter anderem die Notwendigkeit der Beleuchtung abzuklären ist. Nicht jede nächtliche Beleuchtung im öffentlichen Raum ist wirklich notwendig. Bei baulichen Veränderungen sollten unnötig gewordene Beleuchtungen rückgebaut werden. Leuchtkörper sollten so abgeschirmt werden, dass das Licht nur dorthin gelangt, wo auch etwas beleuchtet werden muss. Wünschenswert sind vor allem Leuchten mit einem begrenzten Abstrahlwinkel. Objekte sollten nur so stark wie wirklich nötig beleuchtet werden. Mit einer gedämpften Beleuchtung lässt sich oft eine bessere Wirkung erzielen. Zudem sollten Leuchtkörper verwendet werden, die einen möglichst geringen Anteil an kurzwelligem Licht aussenden. Die deutlich geringste Anlockwirkung zeigen warmweiße LED-Lampen. Sie lockten nur etwa ein Achtel so viele Insekten wie die gängigsten Metalldampflampen an. Auch die Ausrichtung und Platzierung der Leuchten sollte beachtet werden. Jede Leuchte sollte grundsätzlich zum Boden gerichtet sein. Vor allem Straßenleuchten sollten so platziert werden, dass sie nicht in die Umgebung oder in ökologisch sensible Räume strahlen. Beim umweltgerechten Betrieb von Beleuchtungen sind Zeitschaltungen gefragt. Nicht jede Laterne und jeder Scheinwerfer muss die ganze Nacht eingeschaltet sein. Einige Kommunen in Bayern haben bereits damit begonnen, nach Mitternacht die Straßenbeleuchtung abzuschalten oder zu reduzieren. Auf Sportplätzen sollte das Flutlicht erst kurz vor dem Spiel ein- und danach sofort wieder ausgeschaltet werden. In ökologisch sensiblen Gebieten sollte die Beleuchtung nach 22:00 Uhr vollständig abgeschaltet werden, vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen erlauben eine solche Maßnahme. Ferner sollten nur Leuchten zum Einsatz gelangen, die eine Abdichtung gegen das Eindringen von Insekten und Spinnen aufweisen. Falls der Boden stark beleuchtet wird, sollte darauf geachtet werden, dass dieser keinen hellen oder gar reflektierenden Farbton hat. Die „Festbeleuchtung“ in den Orts- und Stadtkernen kann mit diesen insektenfreundlichen Lampen und Beleuchtungsvorschlägen ohne Sicherheitskompromisse reduziert werden und spart darüber hinaus kostbare Energie ein. Zusätzlich sollte darüber nachgedacht werden, ob bei Kirchen oder anderen baulichen oder landschaftlichen Attraktionen eine Effektbeleuchtung überhaupt notwendig ist oder diese zumindest auf Sonn- und Feiertage begrenzt werden kann“, so Burger.
-am- Bild: am
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Zwei junge
Bartgeier
im Nationalpark
Berchtesgaden
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Region Berchtesgadener Land – Erstmals seit über 140 Jahren gibt es wieder Bartgeier in Bayern! Der Nationalpark Berchtesgaden hat zusammen mit dem bayerischen Naturschutzverband LBV sowie der bayerischen Forstministerin Michaela Kaniber, dem bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber, dem Vorsitzenden des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) Dr. Norbert Schäffer und dem bayerischen Finanz- und Heimatminister, Albert Füracker, im Nationalpark Berchtesgaden zwei junge, noch nicht flugfähige Bartgeier in einer Felsnische im Klausbachtal erfolgreich ausgewildert. „Mit dem Bartgeier kehrt ein imposanter Ureinwohner der Berge in seine bayerische Heimat zurück. Es freut mich ganz besonders, dass wir hier im Berchtesgadener Land eine Stück Geschichte schreiben. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz und zur Biodiversität. Auch wenn man den Bartgeier früher Lämmergeier nannte, reißt er keine lebenden Tiere und ist daher auch keine Bedrohung für die Tierhaltung im Alpenraum“, betonte Kaniber. Denn der Bartgeier ist trotz seiner beachtlichen Größe kein Beutegreifer, sondern ein reiner Aasfresser.
Mit großer Freude hatte die Staatsministerin vor einem Monat die jagdrechtliche Auswilderungsgenehmigung ausgehändigt. Bis 2030 werden im Nationalpark nun jährlich zwei bis drei Jungvögel ausgewildert. Die ersten beiden Vögel, die künftig ihre Kreise um den Watzmann ziehen werden, kamen im März 2021 in einer internationalen Zuchtstation in Andalusien zur Welt. Mittlerweile bringen sie stattliche sechs Kilo auf die Waage und haben eine Flügelspannweite von fast drei Metern erreicht. In ihrem neuen Horst werden die beiden Jungvögel noch einige Wochen durch ein Auswilderungsteam des Landesbunds für Vogelschutz mit Unterstützung des Nationalparks Berchtesgaden betreut, bevor sie dann selbständig ihre neue Heimat im Gleitflug erkunden werden.
Das Projekt soll über die nächsten zehn Jahre die Zukunft der zentraleuropäischen Population dieser seltenen Vogelart stärken und verbinden. Denn die Rückkehr des völlig harmlosen Greifvogels in die deutschen Alpen bildet einen wichtigen geografischen Lückenschluss für die Art. Vor ihrer Auswilderung wurden die beiden jungen Bartgeierweibchen vom Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber auf die Namen „Bavaria“ und „ Wally“ getauft. „Das ist ein historischer Moment für den Artenschutz in Deutschland und ein echter Meilenstein. Der größte Vogel der Alpen ist nach Bayern zurückgekehrt“, freute sich der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Die beiden Jungvögel stammen aus einer andalusischen Zuchtstation der Vulture Conservation Foundation (VCF) und gehören zu einem europäischen Nachzuchtprogramm. Auch im Nationalpark Berchtesgaden ist die Freude groß: „Wir freuen uns sehr, dass wir den Grundstein für die Rückkehr dieser faszinierenden Vogelart nach Deutschland legen konnten“, betonte Nationalparkleiter Dr. Roland Baier. Auch für den Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber ist die erste Bartgeierauswilderung in Deutschland ein ganz besonderes Ereignis an einem besonderen Ort: „Der Nationalpark Berchtesgaden ist ein Juwel des Naturschutzes in Bayern und ein Hotspot der Artenvielfalt. Wir bringen den Bartgeier in die bayerischen Alpen zurück. Der Nationalpark Berchtesgaden ist für die Wiederansiedlung der Bartgeier in Bayern hervorragend geeignet. Das Umweltministerium unterstützt das herausragende Projekt in den kommenden drei Jahren mit rund 610.000 Euro. Ich wünsche den beiden Bartgeiern „ Wally“ und „Bavaria“ ein langes Leben. Sie werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der alpenweiten Bartgeierpopulation leisten.“
Als eine der Partnerschulen des Nationalparks hatten sich die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Berchtesgaden für den Namen „Bavaria“ entschieden. Bei den Leserinnen und Lesern der Süddeutschen Zeitung hatte „Wally“ das Rennen gemacht. Nachdem die beiden jungen Geierweibchen vom Tiergarten der Stadt Nürnberg nach Berchtesgaden gebracht worden waren, wurden sie zur Taufe aus den Transportkisten geholt und erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Anschließend wurden die beiden Junggeier in von Nationalparkmitarbeitern speziell angefertigteTragekisten gesetzt und auf „Kraxen“ den Berg zur Auswilderungsnische getragen. Als freiwillige Träger fungierten Projektpartner: Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten sowie der Vertreter der Kreisgruppe Berchtesgadener Land des Bayerischen Jagdverbandes. Der eineinhalbstündige Aufstieg konnte anfangs noch von interessierten Wanderern begleitet werden. Ab Erreichen des weglosen Geländes in der sogenannten Halsgrube war nur noch ein kleines Team aus Experten, Trägern und Nationalpark-Rangern zugelassen. Der anspruchsvolle Steilhang und die Querung über Felsplatten in die eigentliche Auswilderungsnische hinein waren auf den letzten Metern mit Sicherungsseilen versehen, sodass im Gelände von allen Beteiligten höchste Konzentration nötig war. Wegen der Steinschlaggefahr trugen alle Beteiligten zur Sicherheit Helme.
„Nach dem geglückten Anstieg haben wir „Bavaria“ und „Wally“ in zuvor vorbereitete Nester aus Fichtenzweigen und Schafwolle gesetzt. Anschließend wurden den Vögeln GPS-Sender angelegt, sie wurden nocheinmal untersucht und das erste Futter aus Gamsknochen in der Nähe platziert. Dann haben wir uns auch schon zurückgezogen, um den beiden Geiern die Eingewöhnung in ihre neue Heimat zu ermöglichen“, erklärte Nationalpark-Projektleiter Ulrich Brendel. Die ausgewählte Felsnische wurde von Experten für die Auswilderung der jungen Bartgeier liegt in rund 1.300 Metern Höhe. Dort werden die rund 90 Tage alten Bartgeier von nun an ohne menschlichen Kontakt weiter aufwachsen und das Fliegen üben. Wissenschaftler werden die Vögel in den kommenden Monaten rund um die Uhr von einem nahegelegenen Beobachtungsplatz aus direkt sowie durch installierte Infrarotkameras und per Livestream überwachen. „Dies ermöglicht es uns, Unregelmäßigkeiten sofort zu erkennen und so können wir den beiden Vögeln einen optimalen Schutz bieten“, betonte LBV-Projektleiter Toni Wegscheider. Die Fütterung erfolgt je nach Bedarf im Abstand von mehreren Tagen jeweils im Morgengrauen. „Dabei bekommen die noch schlafenden Geier Nahrungsportionen in die Nische geworfen, sodass sie zwar beim Aufwachen frisches Futter vorfinden, jedoch nie einen Menschen damit verbinden“, so Wegscheider. Der selbstständige erste Ausflug der beiden Vögel dürfte nach ausgiebigen Flugübungen in etwa drei bis vier Wochen erfolgen. „Dann sind ihre Flügel stark genug, um mit ihrer bis zu 2,90 Metern großen Spannweite ihre sechs Kilo Körpergewicht in die Luft zu heben“, erläuterte Nationalpark-Projektleiter Ulrich Brendel. Danach werden sie vor ihrem endgültigen Aufbruch zur Erkundung des Alpenraums noch bis in den Spätsommer in der näheren Umgebung der Felsnische im Nationalpark anzutreffen sein und dort auch weiterhin mit Nahrung versorgt und überwacht. Interessierte können die Entwicklung der beiden Bartgeier-Jungvögel im Internet mitverfolgen. Zum einen werden die Geschehnisse in der Auswilderungsnische live auf der Webseite des Nationalparks Berchtesgaden unter nationalpark-berchtesgaden.bayern.de sowie beim LBV unter lbv.de/bartgeier-webcam übertragen. Auch die ersten Flugversuche und den weiteren Lebensweg der beiden Vögel können in den nächsten Monaten und Jahren im Internet mitverfolgen werden. Durch eine Ausstattung der Bartgeier mit GPS-Sendern werden die zukünftigen Flugrouten der Vögel auf einer Karte unter lbv.de/bartgeier-auf-reisen dargestellt.
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Hintergrund:
Der Bartgeier gehört zu den Greifvögeln, genauer gesagt zur Familie der Habichtartigen. Mit einer Flügelspannweite von rund drei Metern zählt er weltweit zu den größten flugfähigen Vögeln. Über 140 Jahre galt er im Alpenraum als ausgestorben. Die heutigen Vorkommen gehen auf Wiederansiedlungsprojekte, welche 1986 in Österreich starteten zurück. Heute noch werden in verschiedenen Ländern Europas junge Bartgeier in die Freiheit entlassen. Seit Juni 2021 gehört auch ein Auswilderungshorst in den bayerischen Alpen zur Projektkulisse. Aufgrund der späten Geschlechtsreife der Geier mit fünf bis acht Jahren, wird es allerdings noch einige Zeit dauern bis bayerischer Nachwuchs zu erwarten ist. Trotz seiner beeindruckenden Größe stellt der Bartgeier keinerlei Gefahr für Heim-, Nutz- und Wildtiere dar, denn er gehört zu den Aasfressern und leistet damit einen aktiven Beitrag als Gesundheitspolizei in seinem Lebensraum. Mit einer Spannweite von fast drei Metern und einem Gewicht von bis zu sieben Kilogramm, gehört der Bartgeier neben dem Mönchsgeier zu den größten Greifvögeln der Alpen. Das Gefieder ausgewachsener Bartgeier ist an der Oberseite schiefergrau. Kopf, Hals und die komplette Körperunterseite sind weiß. Diese Federpartien werden allerdings von den Vögeln gerne durch das Baden in eisenoxidhaltigem Schlamm eingefärbt, so dass dieser Bereich rötlich wirkt. Junge Bartgeier besitzen einen dunkeln Kopf, eine hellere Schulterpartie und eine graue Körperunterseite. Mit etwa sechs Jahren sind die Vögel dann komplett durchgefärbt. Seinen Namen verdankt der Bartgeier dem schwarzen Federbart, der von den Augen aus über den Schnabel nachunten hängt. Die gelben Augen sind von einem roten Ring – dem sogenannten Skleralring – umgeben, welcher durch die Farbintensität die Stimmung des Bartgeiers widerspiegelt. Je intensiver das Rot desto aufgeregter ist der Bartgeier. Die Flugsilhouette ist durch die langen schmalen Flügel, den keilförmigen Schwanz (Stoß) sowie die enorme Größe geprägt. Jungvögel wirken durch den kürzeren Schwanz und die breiten Flügel meist wuchtiger als die Altvögel. Detaillierte Informationen zum Bartgeier sind unter wildtierportal.bayern.de ersichtlich.
-stmelf- Bilder: Judith Schmidhuber, Hansruedi Weyrich
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Auf der Suche
nach unbekannten Arten
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Beim Malaise-Fallenaufbau:
v.l. Johannes Voith (Landesamt für Umwelt), Theresa Schöpfer (Landratsamt Miesbach)
und Florian Bossert (Gebietsbetreuer Mangfallgebirge)
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Region Miesbach – Die Arten gehen weltweit zurück, das Artensterben ist auch in Bayern jetzt Realität. Andere Arten besiedeln in Folge des Klimawandels neue Lebensräume. Doch trotz jahrhundertelanger wissenschaftlicher Forschung sind noch gar nicht alle bekannt und erfasst. Das soll ein weltweit durchgeführtes Projekt ändern. Dazu werden von Frühjahr bis Herbst Insektenfallen aufgestellt. Entsprechende Fallen stehen auch im Landkreis Miesbach, unter anderem in der Nähe von Bayrischzell und im Suttenfeuchtgebiet.
Johannes Voith schlägt wuchtig mit einem schweren Metallhammer auf einen Pfahl, treibt ihn in den nassen Untergrund des Moores im Suttengebiet. Voith arbeitet für das Bayerische Artenschutzzentrum, Teil des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Der Holzpfahl ist Teil des Gerüsts für ein schwarzes Zelt aus Netzmaterial. Mit dieser Malaise-Falle werden Insekten gesammelt. Sie fallen in einen weißen Plastikbehälter mit Alkohol, der regelmäßig ausgeleert und ausgewertet wird. Bei dem Projekt werden fünf Fallen aufgestellt, zwei in der Nähe von Bayrischzell, zwei an der Weißach bei Kreuth und eine weitere Falle im Suttenfeuchtgebiet am Ufer des Baches Rottach. Bei dem Projekt kooperieren das Bayerische Landesamt für Umwelt und die Zoologische Staatssammlung München.
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Der mittlere Perlmuttfalter ist vom Aussterben bedroht.
Im Suttengebiet des Landkreises Miesbach gibt es die letzten guten Vorkommen in Bayern.
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Das gesammelte Material wird nach Gruppen sortiert und zur Auswertung an Experten in ganz Deutschland geschickt. Die Gen-Sequenzen werden dann in eine Datenbank in Kanada aufgenommen, das „Barcode of Life Data System“ (BOLD). Später sollen Forscherinnen und Forscher aus der ganzen Welt auf dieses Wissen zugreifen können. Im Landkreis Miesbach wurde das Suttengebiet bewusst gewählt, weil es sehr vielseitig ist. Im Hochtal liegen auf engstem Raum verschiedene Biotop-Arten nebeneinander – Hochmoore, Übergangsmoore, Niedermoore, Pfeifengraswiesen oder Hochstaudenflure. Das Gebiet umfasst – auf 90 Prozent der Offenlandflächen – geschützte Biotope, die Hälfte der Fläche ist Landschaftsschutzgebiet.
Einzigartige Vielfalt
„Wir wollen möglichst viele Arten erwischen“, erläutert Landschaftsökologe Johannes Voith, „ein Schwerpunkt sind die Alpen, gerade das Gebiet hier ist besonders artenreich und naturnah. In diesem strukturreichen Komplex liegen zum Teil äußerst seltene Biotope auf engem Raum. Aus wissenschaftlicher Sicht ist besonders die Vielfalt der Insekten interessant. Der Standort im Suttengebiet ist gut gewählt, weil wir die Fallen hier nicht vor Weidevieh schützen müssen.“
Das Projekt wurde im vergangenen Jahr schon einmal durchgeführt, unter anderem an der Hofbauernweißach in Wildbad Kreuth. Eine vollständige Auswertung der Sammlung des Jahres liegt noch nicht vor. Gebietsbetreuer Florian Bossert: „Es ist spannend. Es gibt erste Hinweise, dass bisher unbekannte Arten entdeckt wurden. In den bayerischen Alpen ist ein großer Reichtum besonders an Insekten zu beobachten. In den vergangenen Jahren bemerken wir besonders im Mangfallgebirge viel Bewegung bei den Insekten sowohl bei den aussterbenden Arten als auch bei Neuankömmlingen. Welche Arten nehmen zu und welche nehmen ab? Viele Arten kennen wir jetzt noch gar nicht, selbst wenn die Artenvielfalt auch in Bayern bereits spürbar zurückgeht. Wenn wir die Arten noch nicht kennen, kennen wir auch die Ansprüche nicht, die sie an ihren Lebensraum stellen – und das ist die Grundlage, um sie zu schützen!“ Beim Aufstellen der Falle in der Moorwiese ist auch Theresa Schöpfer dabei. Die Forstwissenschaftlerin erarbeitet ein Wegekonzept für das Mangfallgebirge. Das Projekt zur Erfassung neuer Arten begeistert sie: „Es ist faszinierend, die vielfältige Flora und Fauna hier im Suttengebiet kennen zu lernen. Dieses Projekt motiviert mich, die Natur noch besser zu schützen“.
Transekte für die Tagfalter
Florian Bossert kombiniert das Barcoding-Projekt mit den Insektenfallen mit einer weiteren Aktion, im Rahmen des Tagfalter-Monitoring Deutschlands: Er kümmert sich um seltene Tagfalter, die kaum in die Fallen gehen. Dazu hat er an den Fallen „Transekte“ eingerichtet – dies ist ein Satz von Mess- bzw. Beobachtungspunkten entlang einer geraden Linie. Alle zwei bis drei Wochen geht er die Strecke ab. Auf diesen 200 bis 400 Metern notiert er alle Tagfalter systematisch. Er freut sich über seltene Arten, wie den Randringperlmuttfalter, der auf der Roten Liste als „Stark gefährdet“ geführt wird. Oder der mittlere Perlmuttfalter, der sogar „Vom Aussterben bedroht“ ist. Das Vorkommen dieser sehr seltenen Tiere sei aber in den vergangenen Jahren schon „massiv zurückgegangen“, so der Gebietsbetreuer. Für die Falter gebe es im Mangfallgebirge „eines der letzten guten Vorkommen in Bayern“. Zum Erhalt dieser schönen Tiere trägt auch bei, dass die Wiesen nur einmal gemäht werden, und zwar möglichst spät im Jahr. Die Seilbahnbetreiber verwenden dazu eine umgebaute Pistenraupe. Deren Ketten greifen den empfindlichen Moorboden nicht so stark an. Für Florian Bossert ist dies ein weiteres Zeichen, dass Naturschutz, Umweltschutz und der Erhalt der Arten gerade in so einem sensiblen Gebiet nur gelingen kann, wenn alle an einem Strang ziehen. Daher ist er sehr dankbar, dass die Projekte dort vom Forstbetrieb Schliersee, den Weidepächtern und den Almbauern getragen und unterstützt werden.
-am- Bilder: Birger Nemitz
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Faktensammlung
zum Thema Klimawandel
Klimaabkommen von Paris erreicht bisher nicht die notwendige Wirkung
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Die Temperaturen steigen weltweit, Extremwetter nehmen zu, das Meereis geht dramatisch zurück – das Klima ist im Wandel. Mit Folgen für uns und unsere Umwelt. Was sind Ursachen für die Veränderungen? Wie zeigen sie sich und worauf müssen wir uns in Zukunft einstellen? Sechs namhafte Organisationen haben dazu im vergangenen September eine Faktensammlung rund um das Thema Klimawandel zusammengestellt. Auf 26 Seiten geben sie einen Überblick über Erkenntnisse, die in der Wissenschaft unumstritten sind. Jetzt liegt eine Aktualisierung vor, welche die neuesten Zahlen aufnimmt.
Die Folgen der globalen Erwärmung sind weiter massiv: Das Jahr 2020 war weltweit nach 2016 das zweitwärmste Jahr, das Meereis am Nordpol schrumpfte auf den zweitniedrigsten Wert und der Meeresspiegel steigt weiter an. Auch in Deutschland zeigen sich deutliche Veränderungen: Das vergangene Jahrzehnt (2011-2020) war das wärmste in den Aufzeichnungen. Deutschland erlebte das dritte, viel zu trockene Jahr in Folge und gleichzeitig deutet sich an, dass immer mehr Starkregen fällt.
Der gegenwärtige Klimawandel ist eine Tatsache und menschliches Handeln der Hauptgrund dafür – das zeigt das Faktenpapier „Was wir heute übers Klima wissen“. Gemeinsam haben das Deutsche Klima-Konsortium, die Deutsche Meteorologische Gesellschaft, der Deutscher Wetterdienst, der Extremwetterkongress Hamburg, die Helmholtz-Klima-Initiative und klimafakten.de in vier Kapiteln die wichtigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel zusammengetragen. Die erste Ausgabe aus dem letzten Jahr haben sie nun aktualisiert.
Noch hat es die Menschheit in der Hand, die globale Erwärmung auf ein weniger gefährliches Maß zu begrenzen. Notwendig sind hierfür aber schnelle und dauerhafte Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft – vom Energiesystem über die Landnutzung bis hin zur Infrastruktur – sowie neue technologische Ansätze. Je später diese Veränderungen beginnen, desto schwieriger wird es, den Klimawandel zu bremsen und unumkehrbare Veränderungen zu vermeiden. Fakten für kluge Entscheidungen sind da.
Höchststand beim Kohlenstoffdioxid trotz Klimaabkommen
Frank Böttcher, Mitinitiator, Coautor des Faktenpapiers und Veranstalter des ExtremWetterKongresses: „Die Daten zeigen, dass der Klimawandel auch in Zeiten der Pandemie keine Pause eingelegt hat. In Folge des Rückgangs der wirtschaftlichen Entwicklung während der Pandemie sind die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) um rund zehn Prozent auf rund 36 Milliarden Tonnen in 2020 zurück gegangen. Da sich das Treibhausgas jedoch auf Grund seiner Langlebigkeit in der Atmosphäre anreichert, ist die Gesamtkonzentration trotz der Pandemie weiter gestiegen. Damit hat sich der Treibhauseffekt in den vergangen zwölf Monaten weiter verstärkt. Im Mai dieses Jahres erreichte die Konzentration des Kohlenstoffdioxids an der Referenzstation auf Hawaii – mit 419ppm – den höchsten Wert seit Beginn der Messungen im Jahre 1958. Der Anstieg hat sich in diesem Zeitraum erheblich beschleunigt. Während in den 1960er-Jahren die Konzentration im Mittel um 0,9ppm pro Jahr stieg, waren es in der Dekade von 2011 bis 2020 knapp 2,5ppm pro Jahr (Quelle). Auch das Abkommen von Paris hat eine Wirkung auf die Emissionen. Jedoch ist diese Wirkung bisher weit davon entfernt, den Anstieg der Treibhausgaskonzentration zu stoppen. Ohne das Abkommen von Paris 2015 hätte der Anstieg in der letzten Dekade möglicherweise noch höher ausgefallen können. Trotzdem bedeuten die Werte, dass das Abkommen von Paris die gewünschte und notwenige Wirkung bisher nicht erreicht hat.“
ExtremWetterKongress 2021
Der nächste ExtremWetterKongress findet vom 22. bis 24. September 2021 im Internationalen Maritimen Museum Hamburg als Präsenzveranstaltung statt.
-fb- Bild: am
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Bunte
Pfeifengraswiesen,
eiszeitliche Seen- und Moorlandschaften
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Region Weilheim-Schongau – Ein vierköpfiges Kartier-Team setzt seit April 2021 die Suche nach den Naturschätzen im Landkreis fort. Bei der jüngsten Bürgermeisterdienstbesprechung in der Schlossberghalle in Peiting gab das Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Auskunft über die Aktualisierung der Biotopkartierung in der Region. Vor über 30 Jahren wurde zum ersten Mal die Biotopkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau durchgeführt. Bereits 2018 wurde mit dem zweiten Erfassungsdurchgang begonnen, der in den kommenden Jahren fertig gestellt werden soll. Die Biotopkartierung liefert u. a. Kommunen, Naturschutzbehörden, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen wichtige Informationen für ihre tägliche Arbeit.
Für die naturverträgliche Bewirtschaftung können Landwirte eine Förderung nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm beantragen. Landrätin Frau Andrea Jochner-Weiß bestätigte die hohe Biotopausstattung im Landkreis und wies darauf hin, dass jährlich knapp 1,7 Millionen Euro Fördergelder an die Bewirtschafter gehen und ihr Landkreis auch in weiteren Kernaufgaben des Naturschutzes, wie der Moor-Renaturierung, aktiv vorangeht.
Die Bandbreite der Naturoasen reicht von ausgedehnten Seenlandschaften über naturnahe Bäche und artenreiche Mähwiesen, bis hin zu den bayernweit größten Nasswiesen und Moorkomplexen. Der Brachvogel, die gebänderte Heidelibelle, das Sumpf-Glanzkraut und der Rauhaarige Alant gehören zu den seltenen Arten, die im Landkreis Weilheim-Schongau noch einen Lebensraum finden. Für den Erhalt dieser einzigartigen Naturschätze Bayerns ist die Erfassung in der Biotopkartierung die wesentliche Wissensgrundlage. Nach der Digitalisierung und Prüfung der Daten ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse für den gesamten Landkreis im Sommer 2023 zu rechnen. In den Gemeindeverwaltungen liegt für alle Interessierten die Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“ des LfU zur Information aus.
-lawm- Bild: Dr. A. u. I. Wagner
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Vogelbrutzeit
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Die wärmere Witterung und das Frühjahr lässt Vögel balzen und ihr Brutgeschäft beginnen. Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeit sind Vögel jedoch in besonderer Weise empfindlich für Störungen. Diese können beispielsweise beim Spazierengehen und Wandern in sensiblen Rückzugsräumen – ob allein, in Begleitung oder mit Hund – bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten – wie Kanu- oder Bootfahren nahe der Lebensstätten wasserbrütender Vögel oder beim Reiten oder Mountain-Bike-fahren querfeldein oder entlang schmaler Pfade – oder auch beim Ausführen für notwendig erachteter Rückschnitt- und Aufräumarbeiten erfolgen.
Gerade Unbedacht oder leicht vermeidbare Unachtsamkeiten führen häufig bereits zu Störungen der Brut, die dann ggf. sogar abgebrochen und aufgegeben werden können. Aber auch die bekannten gängigen Regeln und Vorschriften, welche dem Schutz der Vögel und deren Bruterfolg dienen, finden nicht immer ausreichende Beachtung.
Grundsätzlich dürfen ab 1. März auch im Siedlungsbereich keine Hecken, lebenden Zäune und Gebüsch mehr geschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Sollten im Zuge von winterlichen Ausholzmaßnahmen immer noch Holz- und Aststapel liegen, die noch gehäkselt werden sollen, sind diese unbedingt vorher zu kontrollieren, inwieweit diese bereits von Vögeln oder auch anderen Tieren als Niststätten benützt werden und somit tabu sind.
Bei Spaziergängen oder Aktivitäten in der freien Natur ist es gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit besonders wichtig, auf die Lebensstätten und Rückzugsräume für die freie Tierwelt Rücksicht zu nehmen und diese nicht zu durchqueren. Hilfreich ist hier möglichst auf den Wegen zu bleiben sowie mitgeführte Hunde an die Leine zu nehmen. Bodenbrütende Vögel können andernfalls beim Brüten gestört und aufgestöbert werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht bereits die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben oder Jungvögel vertrieben werden.
-ladah- Bild: lalif
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Sieger
des Fotowettbewerbs
„Insekten an heimischen Pflanzen“
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Wettbewerbsfoto von Gerhard Wiegel
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Region Ansbach – Dass Artenschutz ein Thema ist, welches die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats umtreibt, ist spätestens seit dem Volksbegehren im Frühjahr 2019 kein Geheimnis mehr. Dass die Vielfalt der heimischen Insekten auch die Bewohner des Landkreises fasziniert, konnte im Rahmen des Fotowettbewerbs des Aktionsbündnisses ArtenLandkreis Ansbach eindrucksvoll unter Beweis gestellt werden.
Insgesamt erfolgten 293 Einsendungen von 113 Teilnehmern. Den Mitgliedern der Jury – bestehend aus Kreisrätin Christine Reitelshöfer – als Impulsgeberin des Wettbewerbs und Zugleich Vertreterin der bayerischen Landfrauen – sowie Bechhofens Erster Bürgermeister Helmut Schnotz als Vertreter des Bayerischen Gemeindetages, Norbert Hauer als Kreisvorsitzender der Imker, Roger Rehn als Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege und Stefanie Schwarz, Sachgebietsleiterin der Unteren Naturschutzbehörde – fiel es bei der Menge an großartigen Fotos nicht leicht, eine Auswahl zu treffen. Die Bilder wurden den Juroren zweimal vorgelegt, bevor letztendlich ein eindeutiger Sieger gefunden werden konnte. Den größten Zuspruch erhielt dabei das Bild von Gerhard Wiegel (Flachslanden). Im Licht der Abenddämmerung gelang es ihm das geschäftige Treiben einiger Streifenwanzen auf einem Exemplar der wilden Möhre vor einem Meer aus Blüten abzulichten. Die Blühfläche, in der das Bild entstand, habe er selbst bereits vor zwei Jahren angelegt. Mit seiner Kamera wollte er festhalten, was sich in der Fläche mittlerweile alles tummelt. Gerhard Wiegels Bild konnte sich letzten Endes nur im Stechen gegen die Einsendung von Philip Steigauf (Neusitz), einer faszinierenden Nahaufnahme von einem Paar Zweiflügler, durchsetzen. Mit dem Foto einer Gruppe von Widderchen, tagaktiven Nachtfaltern, an den Blütenständen der Rauen Nelke von Walter Leidenberger (Geslau) wurde das Siegertrio komplettiert.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für mehr Artenschutz im eigenen Garten zu werben. „Durch eine naturnahe Landschaftsgestaltung, auch auf kleinen Flächen im heimischen Garten, kann jeder dazu beitragen den Lebensraum für Insekten zu verbessern“, so Dr. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach. Blütensäume mit heimischen Pflanzen beispielsweise bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für verschiedenste Insekten. „Mit dem Bau von Insektenhotels oder der Aufschichtung von Reisig- oder Laubhaufen können die Lebensbedingungen für Hummel, Grashüpfer und Co. weiter verbessert werden“, betonte Christine Reitelshöfer.
Weitere Informationen sind unter www.landkreis-ansbach.de/Leben-im-Landkreis/ArtenLandkreis-Ansbach/Fotowettbewerb ersichtlich.
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Bei der Fotowettbewerb-Siegerehrung v.l.:
Christine Reitelshöfer mit dem Foto des Drittplatzierten Walter Leidenberger,
der Erstplatzierte Gerhard Wiegel mit eigenem Bild sowie
Landrat Dr. Jürgen Ludwig mit dem Foto des Zweitplatzierten Philip Steigauf
-laan- Bilder: Gerhard Wiegel, laan
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„Apfel-Birne-Berge – alte Obstsorten im Alpenvorland“
Juwele
des Landkreises
vom Aussterben bedroht
Pomologe rettet alte Apfel- und Birnensorten
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Region Miesbach – Krummbeinige, vergraiste Erscheinungen mit bemoosten Rinden, über Jahrzente gezeichnet von Wind und Wetter, sind ungehante Schätze. Obstbäume, die über Generationen Bestandteil der Ernährung der Vorfahren waren und sich an das wechselhafte Wetter im Alpenvorland optimal angepasst haben. Für die jahrzehnte alten Bäume stellt inzwischen jedes Unwetter eine Bedrohung dar.
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Obstbaumnachzuchten im Projekt „Apfel-Birne-Berge – alte Obstsorten im Alpenvorland“
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Ertraggesteigerte, schnellwüchsige neue Sorten verdrängen diese Juwele langsam aber sicher aus den Gärten von Bauernhöfen und Familienhäusern. Das Projekt „Apfel-Birne-Berge – alte Obstsorten im Alpenvorland“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, vergessene Apfel- und Birnensorten zu identifizieren und seltenere Sorten in Erhaltungsgärten zu sichern. Bereits seit 2015 werden in den oberbayerischen Voralpenlandkreisen von Weilheim-Schongau bis Berchtesgandener Land Kartierungen der alten Obstbäume durchgeführt. In den Gemeinden des Landkreises Miesbach wurden in der letzten Erntesaison ebenso wieder alte Obstbäume untersucht, die von Sortenkennern und Eigentümern gemeldet wurden. Auch hier wurden wieder seltener bekannte und gänzlich unbekannte Sorten gefunden. Bei 24 dieser Sorten wird durch eine Nachzucht nun zum Erhalt beitragen.
Der Pomologe (Person, die sich mit der Bestimmung, systematischen Einteilung und Beschreibung von Obstarten und -sorten beschäftigt) Georg Loferer war in den vergangenen Wochen unter anderem in Weyarn, Bayrischzell, Valley, Irschenberg und Gmund unterwegs, um Reiser, also einjährige Triebe von den in diesem Jahr nachzuziehenden Altbäumen, zu schneiden. Ein mühsames Unterfangen, denn die brauchbaren Reiser – lang und möglichst kräftig – befinden sich häufig ganz oben in der Krone der bisweilen noch mächtigen Altbäume.
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Pomologe Georg Loferer bei der Begutachtung eines enjährigen Triebes
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Die Reiser wurden gut gekühlt und vor Austrocknung geschützt zur Baumschule Schmitt nach Poxdorf im Landkreis Forchheim transportiert und dort auf vorbereitete Unterlagen (Jungbäumchen mit kräftig entwickelter Wurzel) veredelt. Spätestens im Mai werden die Reiser austreiben und der Fortbestand der Sorten ist gesichert – sofern fleißige Hände in den Folgejahren für ein gutes Gedeihen der veredelten Bäume sorgen.
Ab Herbst 2022 werden die Jungbäume dann in Sortenerhaltungsgärten gepflanzt. Bis die Sorten in größeren Mengen in die Streuobstwiesen verbreitet werden können, werden jedoch noch einige Jahre vergehen. Projektmanagerin Eva Bichler-Öttl führt allerdings schon jetzt eine Liste mit Streuobstwiesenbesitzern, die gerne selbst seltene oder vergessene Sorten auspflanzen möchten, denn das Interesse ist groß.
Die Mittel zur Finanzierung des Projekts „Apfel-Birne-Berge – Alte Obstsorten in den oberbayerischen Voralpenlandkreisen“ kommen vom Bayerischen Naturschutzfonds, dem Bezirk Oberbayern, dem Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. sowie von allen beteiligten Landkreisen bzw. dem Trägerverein Biosphärenregion Berchtesgadener Land. Weiterhin werden Fördermittel gemäß der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) eingesetzt. Weitere Informationen sind unter www.apfel-birne-berge.de ersichtlich.
-lamb- Bilder: Sabine Hermsdorf-Hiss, Eva Bichler-Öttl
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Schutz
der
Wiesenbrüter
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Wiesenpieper
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Im Landkreis kann man u.a. die selten gewordenen Wiesenbrüter -wie Großer Brachvogel, Braunkehlchen und Wiesenpieper- noch vereinzelt antreffen. Während der Brutzeit sollte man die sensiblen Arten jedoch nur mit großem Abstand betrachten und Störungen vermeiden. „Wiesenbrüter, die auch Weidevögel genannt werden, brüten bei uns vorwiegend in Moorgebieten, Streuwiesen und seltener auch im Grünland. Alle vorkommenden Arten gehen in ihrem Bestand zurück. Ihre Bodennester sind durch freilaufende Hunde und Spaziergänger abseits der Wege gefährdet. Wenn die Elterntiere das Nest aufgrund einer Störung verlassen müssen, kühlen die Jungvögel in der nassen Vegetation schnell aus und gehen ein“, so Hannah Heither, Biodiversitätsberaterin des Landkreises.
Zum Schutz der wiesenbrütenden Vogelarten wurden bayernweit sogenannte „Wiesenbrütergebiete“ deklariert. Die aufgestellten Hinweisschilder in den Attenloher Filzen, im Naturschutzgebiet Kirchseefilzen und in den Loisach-Kochelsee-Mooren weisen auf die Schutzbedürftigkeit der Arten hin. Zusätzlich sollen die Schilder darauf aufmerksam machen, dass einige Wege nicht verlassen werden dürfen, dass andere Wege gänzlich gesperrt sind und dass Hunde angeleint werden müssen. Von diesen Regeln ausgenommen sind lediglich Grundeigentümer, Pächter und sonstige berechtige Personen.
In diesem Frühjahr findet in den Wiesenbrütergebieten eine landesweite Bestandserfassung der vorkommenden Vogelarten statt. Die ehrenamtlich tätigen Kartierer dokumentieren die Brutvögel und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Überwachung und zum Schutz der gefährdeten Arten. Weitere Informationen zu Naturschutz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und zur landesweiten Wiesenbrüterkartierung gibt es online unter: Naturschutz; Beratung, Information sowie lfu.bayern.de/natur/artenhilfsprojekte_voegel/wiesenbrueter/
-labt- Bild: Johan Krol
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Der Wald
von morgen
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Rund 80 Millionen Euro wird die Staatsregierung auch 2021 für den Aufbau klimafester Zukunftswälder zur Verfügung stellen. Die Mittel kommen Bayerns privaten und kommunalen Waldbesitzern zugute, die derzeit wieder Millionen junger, klimatoleranter Bäumchen in die Erde setzen. Bei einer gemeinsamen Pflanzaktion in der Nähe von Ammerland bei Münsing haben sich Forstministerin Michaela Kaniber und der Präsident des bayerischen Waldbesitzerverbands, Josef Ziegler, ein Bild vom laufenden Waldaufbau gemacht. „Unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer arbeiten mit Hochdruck daran, die grüne Lunge Bayerns fit für die Zukunft zu machen. Das ist praktizierter Klimaschutz. Ich freue mich sehr, dass wir ihnen dabei auch künftig mit Fördermitteln auf Rekordniveau unter die Arme greifen können“, betonte die Ministerin. Kaniber und Ziegler waren sich einig, dass die Mammutaufgabe Waldumbau nur im Schulterschluss aller Beteiligten zu meistern ist.
Die riesige Nachfrage nach staatlichen Zuschüssen für die Waldpflege im vergangenen Jahr zeigt, dass die attraktiven waldbaulichen Förderangebote ankommen: Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Anzahl der geförderten Maßnahmen in etwa verdreifacht werden. Der positive Trend wird sich Kaniber zufolge in diesem Jahr fortsetzen. Auch deshalb, weil die bayerische Forstverwaltung die Förderung rund um den Wald Anfang des Jahres nochmals verbessert hat: Es gibt höhere Zuschüsse für den Bau von Waldwegen und erstmals sind auch Holzlagerplätze förderfähig, um große Schadholzmengen künftig für den Markt besser zwischenlagern zu können. Ferner gibt es höhere Fördersätze und noch praxisnähere Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutzprogramm Wald, das in Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung freiwillige Naturschutzmaßnahmen im Wald bezuschusst.
Für eine kostenlose und gemeinwohlorientierte Beratung der Waldbesitzer sind die Kontaktdaten der Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung unter www.foersterfinder.de zu finden. Nützliche Infos für Waldinteressierte und Waldbesitzer sowie die Angebote der Bayerischen Forstverwaltung sind unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de ersichtlich.
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Bei einer Pflanzaktion: Forstministerin Michaela Kaniber und
Josef Ziegler, Präsident des bayerischen Waldbesitzerverbands
-am- Bilder: aelf, Judith Schmidhuber
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Kröten
und Frösche
wandern wieder
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Region Bayern – Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen und den länger werdenden Tagen erwachen die Amphibien allmählich wieder aus ihrer Winterstarre. Damit beginnt ein alljährlich zu beobachtendes Spektakel von neuem: In milderen, besonders in regnerischen Nächten machen sich Gras- und Springfrösche, Molche und vor allem Erdkröten auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Die aktuelle Kälteperiode bringt zwar die Wanderung wieder zum Erliegen, doch mit den länger werdenden Tagen und den allmählich über fünf Grad Celsius steigenden Nachttemperaturen ist mit einer Fortsetzung der Wanderbewegungen zu rechnen.
Derzeit werden alle relevanten Wanderstrecken auf den amphibischen Ansturm vorbereitet. An Straßen mit starken Wanderbewegungen werden Zäune aufstellt und Eimer eingegraben. Einzelne Strecken mit besonders starker abendlicher Laichwanderung werden über die Nachtstunden vollständig gesperrt, andere sind nur eingeschränkt befahrbar. Dort heißt es aufmerksam sein und vor allem Fuß vom Gas! Schon bei Geschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde werden Amphibien allein durch den Luftdruck getötet. Autos, Lastwagen, sogar Fahrräder werden von den Tieren nicht als Gefahren erkannt, sie reagieren deshalb nicht rechtzeitig und erliegen so jährlich zu Tausenden dem Straßentod.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Einhaltung der vorübergehenden Tempolimits und um Beachtung der Warnschilder, die auf Streckenabschnitte mit erhöhten Amphibienaufkommen hinweisen gebeten. Besondere Vorsicht ist in regnerischen Nachtstunden während der Hauptwanderzeit zwischen 19:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens geboten. Auf nassem Untergrund streben die Tiere nämlich massenhaft zu den Gewässern.
Auf allen Wanderstrecken sind abends und in den frühen Morgenstunden auch zahlreiche engagierte Helfer unterwegs. Sie betreuen u.a. Schutzzäune, sammeln Frösche, Kröten und Molche ein und tragen die Tiere über die Straße, damit sie gefahrlos den Weg zu den Laichgewässern fortsetzen können.
-lam- Bild: lam
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Brachvogel,
Kiebitz und Co.
sind auf besonderen
Schutz angewiesen
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Brachvogel
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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Bald kehren die Wiesenbrüter, wie beispielsweise der Große Brachvogel oder der Kiebitz aus ihren Winterquartieren auch in die Region Pfaffenhofen zurück, um ihre Nester auf Wiesen und Äckern anzulegen. Vernimmt man ihre unverkennbaren Rufe, beginnt für viele Menschen der Frühling. „In unserem Landkreis gibt es zwar noch Brutvorkommen, aber nicht nur die Bestände dieser beiden Leitarten, sondern aller Wiesenbrüter sind stark rückläufig“, erläuterte Gudrun Bosch von der Unteren Naturschutzbehörde.
In den heimischen Wiesen und Äckern brüten die scheuen und sehr standorttreuen Vögel zwischen März und Mai innerhalb von rund vier Wochen meist vier Eier aus. Gudrun Bosch: „Da sich die Nester am Boden befinden, sind die Tiere starken Störungen sowie Gefährdungen durch Fressfeinde und die Bewirtschaftung ausgesetzt. Auch die geschlüpften Jungvögel können ungefähr vier Wochen lang noch nicht fliegen und sind auf die Aufsicht durch die Elterntiere angewiesen.“ Bei häufigen Störungen durch Freizeitbetrieb würden die erwachsenen Tiere sehr viel Energie verbrauchen, da sie jedes Mal auffliegen müssen, um ihre Nester und Jungen zu verteidigen. „Werden die Störungen zu stark, geben die Tiere ihre Gelege oder Nachkommen sogar ganz auf. Daher sind die Wiesenbrüter auf unseren Schutz und unsere Rücksichtnahme angewiesen“, so die Naturschutzexpertin.
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Kiebitz
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Es werden daher, wie jedes Jahr, Schilder aufgestellt, um Spaziergänger, Radfahrer usw. so zu lenken, dass die Tiere ohne Störung ihrem Brutgeschäft nachgehen können. In Kooperation mit den Landwirten werden ferner Nester ausgesteckt und gezäunt, um den Schutz der Gelege neben der Bewirtschaftung sicherzustellen. Für jedes ausgesparte Nest bekommt der Landwirt eine Nestprämie. Landwirte, die Wiesenbrüter auf ihren Wiesen und Feldern entdecken, können sich gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und an dem Programm teilnehmen. Gudrun Bosch: „Bitte unterstützen Sie uns bei diesen Maßnahmen, damit auch unsere nachfolgenden Generationen noch die einzigartigen Vögel bei uns im Landkreis und nicht nur im Internet beobachten können.“
-lapaf- Bilder: denk
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Richtiges Verhalten
im Auerwildgebiet
Naturpark Oberer Bayerischer Wald ruft zu Rücksicht auf
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Region Ostbayern – Die Kombination aus frisch gefallenem Schnee und Corona-Lockdown treibt in diesen Tagen viele Menschen zu Fuß oder auch auf Skiern in die Natur. Verschneite Wälder, die Aussicht auf Abwechslung und Ruhe locken die Besucher geradezu in die Hochlagen der Bergregionen. Das Arbergebiet, die Auerhahnloipe und die Scheibenloipe sowie das Zwercheck-Ossergebiet sind davon besonders betroffen. Dabei vergisst man häufig, dass man nur Besucher des Waldes ist. Gerade für das Auerwild – als geschützte und vom Aussterben bedrohte Tierart – welche während der Wintermonate nur von angelegten Fettreserven und energiearmen Koniferennadeln zehrt, ist jede Störung mit großem Stress verbunden. Die Naturpark-Verantwortlichen rufen daher dazu auf, das Wegegebot einzuhalten und die Freizeitaktivitäten in der Natur auf die Tagesstunden zu begrenzen. Wer dennoch auf einen aggressiven Auerhahn trifft, dessen Verhalten häufig der Revierverteidigung in der Balzzeit dient, sollte dem Tier aus dem Weg gehen und weitere Konfrontationen vermeiden.
-lacha- Bild: Karl-Heinz Schindlatz
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Naturschutz-
Maßnahmen
in den Loisach-Kochelsee-Mooren
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Braunkelchen in den Loisach-Kochelsee-Mooren
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Loisach – Kochelsee – Moore zählen mit ihren ausgedehnten Nieder- und Hochmoorflächen zu den bedeutendsten Moorlandschaften in Süddeutschland. Wiesenbrütende Vogelarten – wie das Braunkelchen – leben hier noch in bedeutenden Populationen. In den letzten Jahren verzeichnet aber auch diese Art durch unterschiedlichste Einflussfaktoren starke Bestandsrückgänge. Mittlerweile zählt das Braunkehlchen zu den Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind.
Unlängst wurde daher westlich von Ort bei Kochel der Bodenfrost für Arbeiten mit Motorsäge und Forstmulcher genutzt. Kleinere Baumgruppen und Gehölzbestände wurden entfernt, wo es dem Schutz und der Verbesserung des Lebensraumes für die Wiesenbrüter dient. Da Gehölze von Fressfeinden – wie dem Fuchs oder Greifvögeln – als Unterschlupf oder Ansitzwarten angenommen werden, die von dort aus vermehrt Jagd auf die Jungvögel machen, halten Wiesenbrüter große Abstände von 100 bis 200 Meter zu diesen Gehölzen ein. Wo an schwer mähbaren Rändern Gehölze aufkommen, können die Wiesenbrüter nicht erfolgreich brüten.
Von der Naturschutzbehörde werden diese Maßnahmen im Wiesenbrütergebiet geprüft. Sie werden genehmigt, wenn eine sorgfältige Abwägung zeigt, dass seltenere Arten in ausreichendem Maße gefördert werden. Denn was im Ausnahmefall für den Erhalt der äußerst seltenen Wiesenbrüter notwendig ist, kann für andere Arten, die an Feldgehölzen Schutz und Nahrung finden, ein Nachteil sein. Daher dürfen Feldgehölze, einzelne Bäume und Baumgruppen nicht einfach gerodet werden. Sie stellen für die übrigen Vogelarten, für Insekten und viele andere Wildtiere wichtige Bestandteile in der Natur dar und müssen im Allgemeinen erhalten bleiben. Da die Wiesenbrüter besonders selten sind, aber an bestimmten Stellen in den Loisach-Kochelsee-Mooren im Gegensatz zur Umgebung noch vorkommen können, wenn diese nicht zu stark von Gebüschen eingenommen werden, wurden die beantragten Fällungen genehmigt.
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Faulbaumgebüsch wird auf den Wiesenbrüterflächen entfernt
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Die Gebietsbetreuerin des Zentrums für Umwelt und Kultur Benediktbeuern, Elisabeth Pleyl, hat die Maßnahmen mit Eigentümern, Nutzern, Gebietskennern und betroffenen Ämtern abgestimmt. Die freigestellten Streuwiesen sollen künftig teils am Rand gemäht werden, teils nur von Gehölzen frei gehalten werden. Das ist nur ein Teil der Maßnahmen, die zum Erhalt der seltenen Wiesenbrüter durchgeführt werden. Um deren Überlebenschancen zu erhöhen, beobachten Ehrenamtliche, wo bestimmte Arten brüten. Landwirte werden über die Vorkommen informiert und gemeinsam besprochen, wie der Erhalt einer Brut gesichert werden kann.
Altgrasstreifen, die entlang von Wegen, Gräben oder Zäunen über den ersten Mahdtermin hinaus stehen bleiben, oder auch feuchte Senken, sind wertvolle Nahrungsquellen für die seltenen Vogelarten, für Amphibien und viele andere Arten. Sie dürfen nicht verfüllt werden. Natürlich stellen auch Wege Korridore dar, von denen die Wiesenbrüter entsprechend Abstand halten. Um die Wiesenbrüter noch lange in den Mooren erleben zu können, gilt in den Loisach-Kochelsee-Mooren eine Verordnung. So darf zur Brutzeit zwischen 20. März und 15. Juli nicht Querfeldein gegangen werden und bestimmte Wege dürfen gar nicht genutzt werden.
-labt- Bilder: Rudolf Schmidt, Elisabeth Pleyl
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Naturgarten-
Zertifizierung
2020
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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Im Landkreis fanden die ersten Verleihungen der Naturgarten-Plaketten anlässlich der Zertifizierung Ausgezeichneter Naturgarten statt. Mit dabei waren neben der stellvertretenden Landrätin Kerstin Schnapp auch Wolfram Vaitl, Präsident des bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e.V sowie Andreas Kastner, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege.
„Die Zertifizierung soll die Biodiversität und somit den Erhalt der heimischen Tierwelt in den bayerischen Gärten fördern. Ein Naturgarten erhöht die lebendige Vielfalt von Lebensräumen. Die ausgezeichneten Gärten zeigen eine bunte Mischung vom Bauerngarten bis zur Blumenwiese und vom Trockenbiotop bis zum Gartenteich“, so Kerstin Schnapp. Ein positiver Nebeneffekt sei die Durchgrünung der Ortschaften und Städte, denn dadurch werde die allgemeine Lebensqualität erhöht. Kreisfachberater Andreas Kastner: „Es werden die Aspekte des Gartenbaues sowie des Naturschutzes verbunden. Auch Klein-Gartenbesitzer können damit am Thema Natur- und Artenschutz unter dem großen Begriff Biodiversität teilhaben.“
In der Region Pfaffenhofen wurden nun drei Gärten zertifiziert. Beim „Obstgarten“ der Familie Karl aus Ilmmünster handelt es sich um eine naturnahe Obstwiese mit etwa 80 Obstsorten, vielen Wildblumen, einem Gemüsegarten, sehr vielen Nützlingsunterkünften, einem kleinen Teich und mehreren wilden Ecken. Die Verwertung der erzeugten Lebensmittel und des Obstes spielt eine zentrale Rolle. Andreas Kastner: „Die Delegation war begeistert von dem geschaffenen Garten und der Vielfalt. Der wundervolle Blick auf das Ilmtal ergänzte das Bild.“ Vor Jahren hat der Garten auch schon am Tag der offenen Gartentür teilgenommen.
Der Garten von David Seifert in Puch entstand aus einer besonderen Philosophie: Es ist ein Drei-Zonen-Garten Hortus Statera nach Markus Gastl mit integrierten Permakulturelementen. Darunter ist ein gegliederter Garten zu verstehen, bei dem eine Pufferzone die schädlichen Einflüsse von außen weitgehend abhalten soll. Oft finden sich Heckenpflanzungen am Rand und in der Hot-Spot-Zone magere Böden als Lebensraum für heimische Blumen und Kräuter. Insekten und andere Tiere haben damit einen besonderen Lebensraum. In der Ertragszone wird Gemüse angebaut und das anfallende organische Material in Form einer Kreislaufwirtschaft wiederverwertet. Der Garten ist mittlerweile mehrfach prämiert.
Im Garten der Landwirtschaftsschule in Pfaffenhofen wird den angehenden Dorfhelferinnen Gartenwissen rund um das naturnahe Gärtnern vermittelt. Dieses Wissen wird in die Betriebe getragen. Damit können bestehende Gärten fachgerecht und ökologisch bewirtschaftet werden. Auch in diesem Garten sind neben einer Blumenwiese, Obstbäume und einem großen Gemüsegarten sehr viele Elemente vorhanden und bieten im Unterricht Möglichkeiten, sich mit der Natur auseinanderzusetzen. Heimische Materialien finden beispielsweise im neuen Hochbeet Verwendung. Hier wird gezeigt, dass auch kleine Flächen Ertrag bringen können und keine exotischen Materialien notwendig sind. Es wurde heimische Lärche für das Hochbeet verwendet. Der Garten wird von Fachlehrerin Stefanie Rieblinger betreut und stetig weiterentwickelt.
Alle bisher zertifizierten Gärten sind Multiplikatoren für eine naturnahe Gartennutzung und zeigen dies in Form von Jugend- und Vereinsarbeit, zu Ausbildungszwecken sowie privatem Engagement. „Natürlich ist dies nicht zwingend notwendig, denn ein guter Garten spricht für sich selbst. Gärten müssen übrigens auch nicht groß sein, um vielen Arten einen Lebensraum zu bieten“, so Andreas Kastner. Sind viele naturnahe Gärten in einer Ortschaft vorhanden, vergrößere sich das Potential.
Die Zertifizierung ist eine Aktion der Landesvereinigung Bayern e.V. unter der Dachmarke „Bayern Blüht“ und wird vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. durchgeführt. Lokal wird das Projekt durch den Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Pfaffenhofen an der Ilm e.V. und die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege unterstützt.
„Lassen Sie sich von den verschiedenen Ideen motivieren und schaffen Sie neue Naturgartenelemente in Ihrem Garten“ appelliert Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege Andreas Kastner.
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Verleihungen der Naturgartenzertifizierung v.l.:
Christian Wild, Behördenleiter und Bereichsleiter Forsten am AELF Pfaffenhofen;
stv. Landrätin Kerstin Schnapp, Fachlehrerin Stefanie Rieblinger,
Wolfram Vaitl sowie Andreas Kastner
-lapaf- Bild: lapaf
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Kursreihe
zum Erhalt der Artenkenntnis
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Region Bamberg – Die Zahl von Menschen mit umfassenden Kenntnissen von Tier- und Pflanzenarten sinkt stetig. Dies stellten Prof. Dr. Kai Frobel, Artenschutzreferent beim BN und Initiator des „Grünen Bandes“ sowie Dr. Helmut Schlumprecht bereits 2014 in einer Studie fest. Sie belegten damit erstmals mit konkreten Fakten, dass es heute etwa 20 Prozent weniger Artenkenner als noch vor 20 Jahren gibt und zu wenig junge nachkommen. Artenkenner stehen heute quasi selber auf der Roten Liste. Für den Naturschutz sind sie jedoch von enormer Bedeutung, denn sie sind die ersten, die den Rückgang der Artenvielfalt bemerken und stellen somit ein Frühwarnsystem für Umweltveränderungen dar.
Das Projekt „Artenkenner in der Region Bamberg“ ist demnach eng mit der Problematik des immer weiter fortschreitenden Artensterbens verknüpft. Der BN hat die „Erosion der Artenkenner“ als erster erkannt und vor allem folgende Gründe dafür herausgefunden: Kinder erleben zu wenig Natur, Lehrkräften an Schulen fehlt die nötige Artenkenntnis und Universitäten sind zu stark marktwirtschaftlich ausgerichtet, wodurch selbst Menschen mit abgeschlossenem Biologie-Studium oftmals jegliche Artenkenntnis fehlt. Um dieser dramatischen Entwicklung entgegenzuwirken hat der BUND Naturschutz Bamberg das Umweltbildungsprojekt „Was man kennt, das schützt man – Artenkenner in der Region Bamberg“ ins Leben gerufen, das von 2020 bis 2022 zum ersten Mal stattfindet und durch den beim Landkreis angesiedelten Verein LAG Region Bamberg e.V. mit LEADER-Mitteln und Geldern der Oberfranken- und Heidehofstiftung sowie der Postcode Lotterie gefördert wird, die sich insgesamt auf etwa 136.000 Euro belaufen.
„Ich freue mich sehr, dass es nun im Landkreis Bamberg ein groß angelegtes Projekt zum Erhalt der Artenkenntnis gibt, denn auch hier in der Region sind Artenkenner eine seltene Spezies geworden. Wir bieten insgesamt sechs Kurse zu den Artgruppen Amphibien, Falter, Fledermäuse, Pflanzen, Pilze und Vögel an“, berichtet BN-Projektkoordinator Jan Ebert. Die Kurse richten sich in erster Linie an Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren. Darüber hinaus sind auch Kurse für Landwirtinnen und Landwirte zum Thema Botanik und Wiesenbrüter sowie eine Zusammenarbeit mit Schulen und der Universität Bamberg geplant. „Der Artenschutz ist unerlässlich um einen funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten. Ich bin sehr erfreut, dass das von LEADER geförderte Projekt „Artenkenner“ im Landkreis Bamberg einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird“ so der Vorsitzende der LAG Region Bamberg – Landrat Johann Kalb.
-laba- Bild: Jan Ebert
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Ein weiterer Steinbruch
für die Riesnatur
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Region Donau-Ries – Nach der in den vergangenen Jahren erfolgten Aufwertung des Kellersteinbruchs bei Holheim soll jetzt nach diesem Vorbild ein weiterer Steinbruch für die Riesnatur aufgewertet werden. Bei Holheim bestehen eine Reihe von großflächigen und tiefen Kalksteinbrüchen, die schon vor Jahrzehnten stillgelegt wurden. Bekannte Brüche sind das Geotop Lindle und das eindrucksvolle Fuchsloch nördlich des Naturschutzgebietes Ofnethöhlen.
Die Heide-Allianz Donau-Ries wird im Rahmen des vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Projekts „Abbaustellen im Landkreis Donau-Ries – Von Wunden in der Landschaft zu Naturparadiesen“ auch im Herbst 2021 Pflegearbeiten im ehemaligen Steinbruch Fuchsloch durchführen. Das Projekt wird aus Zweckerträgen der Glücksspirale gefördert. Der Geopark Ries ist Mitträger des Projektes. Die Stadt Nördlingen unterstützt das Projekt durch Bereitstellung von Grundstücken. Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben verzichtet wegen der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Gebiets auf eine weitere Verfüllung. Damit kann der Steinbruch für den Erhalt einer hohen Artenvielfalt gesichert werden. Der Steinbruch selbst ist Teil des Fauna-Flora-Habitat Gebietes „Trockenverbund am Rand des Nördlinger Rieses“ und gehört somit zum europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Er stellt eine wertvolle Ergänzung der Naturschutzgebiete auf bayerischer und baden-württembergischer Seite des Riegelbergs dar.
Ein Teil der noch im Privatbesitz befindlichen, kleinflächigen Grundstücke im Steinbruchbereich wurden von der Heide-Allianz Donau-Ries zwischenzeitlich erworben. Der Vorsitzende des Rieser Naturschutzvereins Johannes Ruf erläuterte: „Der ehemalige Steinbruch, dessen wärmeliebende Lebensgemeinschaften stark von Gehölzaufwuchs bedroht sind, soll durch Gehölzentnahmen aufgewertet werden. Ferner ist beabsichtigt, die dortigen Felswände für Felsbewohner offen zu halten. Zur Vorbereitung der im Herbst 2021 vorgesehenen größeren Pflegemaßnahmen wird die Heide Allianz auf Eigentumsflächen der Stadt Nördlingen, aber auch auf baden-württembergischer Seite parallel zum bestehenden Zaun im Norden und Nordwesten Gehölzentnahmen durchführen, um dort einen Weidezaun zu errichten.“ „Diese Maßnahme ist mit den Fachbehörden beider Bundesländer abgestimmt. Dadurch kann eine Beweidung bereits im Sommer 2021 ermöglicht werden, die eine nachfolgende Pflege erleichtert.“, ergänzte der Geschäftsführer der Heide-Allianz Donau-Ries Werner Reissler.
Ein Teil der bestehenden Absturzsicherung wird in den Wintermonaten erneuert. Durch geeignete Maßnahmen soll die Erlebbarkeit des Steinbruchs für die Bevölkerung gesichert und neue Einblicke ermöglicht werden. Im kommenden Frühjahr will die Heide-Allianz die für Herbst 2021 geplanten Pflegemaßnahmen öffentlich vor Ort vorstellen. Die Heide-Allianz Donau-Ries ist eine Kooperation zwischen dem Landkreis Donau-Ries, dem Rieser Naturschutzverein, der Schutzgemeinschaft Wemdinger Ried und des Bund Naturschutz Kreisgruppe Donau-Ries.
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Blick auf die Steinbrüche des Naturschutzgebietes Ofnethöhlen bei Holheim; rechts der ehemalige Steinbruch Fuchsloch
-ladr- Bild: Kurt Kroepelin
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Obdachlose Igel:
Laubsauger und Laubbläser
zerstören Winterquartiere
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Gute Verstecke sind für den Igel überlebenswichtig. Sie finden Winterquartiere u.a. unter Holzterrassen, unter Sträuchern, Laub- und Holzhaufen oder Geräteschuppen. Der November ist für die Tiere jedoch ein Monat mit Tücken. Manche Igel befinden sich bereits im Winterschlaf. Weibchen und Jungtiere sind aber häufig noch auf der Suche nach Nahrung und einem Quartier für den Winter. Die Ordnungsliebe der Menschen bringt die Suche nach guten Verstecken vollkommen durcheinander. In vielen Gärten wird derzeit Laub gefegt, werden Hecken geschnitten, der Rasen gemäht – doch vor allem gelärmt.
„Laubsauger und Laubbläser zerstören Winterquartiere oder vertreiben die Igel durch ihren enormen Lärm“, beklagt Kai Frobel, Artenschutzreferent des Bund Naturschutz (BN). Doch nicht nur Igel sind gefährdet. Die Geräte bedrohen vor allem zahlreiche Kleintiere wie Würmer und Insekten, die durch die Beseitigung des Laubs ihren Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren. Also gerade die Tiere, die der Igel als Fleischfresser zum Überleben braucht. Der BN bittet deshalb alle Gartenbesitzer, auf Laubsauger und Laubbläser zu verzichten und stattdessen lieber wilde Ecken mit Laubhaufen im Garten einzurichten. „Winterquartiere, die durch eine übertriebene Gründlichkeit zerstört werden, bringen die Igel in große Bedrängnis. Die erneute Suche nach einem alternativen Schlafplatz, kostet die Tiere viel Energie und kann tödlich enden“, so Frobel.
Wer keine Möglichkeit für Laub- und Reisigecken im Garten hat, kann den Tieren auch ein fertiges Igelhaus anbieten und zufüttern. Gefressen werden gerne Rühreier, Katzenfutter, gekochtes Geflügel oder gebratenes Hackfleisch. Milch dagegen schadet den Tieren. Eine flache Schale mit frischem Wasser sollte in keinem Garten fehlen. Eine Fütterung ohne zusätzlichen Unterschlupf in der Nähe macht jedoch keinen Sinn. Futterstellen werden von Igeln gerne angenommen, finden die Tiere dagegen kein Versteck in der unmittelbaren Umgebung, müssen sie bei kühlen Temperaturen weit laufen und verlieren ihre zuvor angefressene Energie. Die beste Lösung ist deshalb immer ein Naturgarten, in dem der Igel alleine zurechtkommt.
Igelhilfe – was ist erlaubt?
Der Igel ist eine besonders geschützte Tierart. Nur kranke und verletzte Igel dürfen häuslich aufgenommen und gepflegt werden. Sobald sich diese Tiere wieder selbst erhalten können, müssen sie unverzüglich in die Freiheit entlassen werden. Für die Pflege eines hilfsbedürftigen Igels reicht Tierliebe allein nicht aus. Igelfinder sollten sich in jedem Fall die nötige Sachkenntnis aneignen oder im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen. Mehr Infos unter bund-naturschutz.de/oekologisch-leben/tieren-helfen/igel
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-bn- Bild: am
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Kleine Rinder
sind in der Landschaftspflege ganz groß
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Region Main-Spessart – Seit Mitte Oktober weiden drei Dexter-Rinder in der Region Aschfeld. Sie weiden im Auftrag des Landschaftspflegeverbandes Main-Spessart für das Projekt „BayernNetzNatur – Lebensräume auf Kalkstandorten im Landkreis Main-Spessart“. Die Aufgabe: Den vorhandenen Kalkmagerrasen für seltene Pflanzen und Insekten offenhalten, denn mit dem Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“ in unmittelbarer Nähe bildet diese Fläche ein wichtiges Spektrum in der Agrarlandschaft.
Die eher kleinen Dexter-Rinder werden gerne für die Landschaftspflege eingesetzt, da sie sehr robust sind und auch mit kargem Futter zurechtkommen. Die Offenhaltung von Flächen durch Beweidung mit Rindern, aber auch anderen tierischen Landschaftspflegern ist eine gängige Praxis. Auf diese Weise werden seltene, lichtliebende Pflanzen- und Tierarten gefördert. Ein Vorteil der Beweidung liegt darin, dass die Tiere auch einen Teil der Sträucher verbeißen. Der Verbiss beugt einer übermäßigen Gebüsch-Entwicklung vor. Doch die Beweidung alleine reicht oft nicht aus, um den schnell wachsenden Sträuchern entgegen zu wirken. Deshalb wurde auf der Fläche zusätzlich ein maschineller Rückschnitt einiger Sträucher vorgenommen. Ein großer Teil der Heckenstruktur bleibt stehen und bildet ein Mosaik unterschiedlicher Lebensräume für eine große Artenvielfalt.
Das „BayernNetzNatur“-Projekt vom Landschaftspflegeverband Main-Spessart läuft seit Juni 2019. Das Projekt setzt naturschutzfachliche Maßnahmen um, damit Magerstandorte durch geeignete Pflege und Bewirtschaftung offengehalten und weiter optimiert werden. Diese Flächen sind wichtig für den Biotopverbund zwischen den hochwertigen Naturschutzflächen.
-lamsp- Bild: Julia Eberl
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„Tag der offenen Gartentür 2021“
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Region Unterallgäu – Wer seinen Garten im kommenden Jahr beim „Tag der offenen Gartentür“ präsentieren möchte, kann sich jetzt bewerben. Die Veranstaltung erfolgt am Sonntag, 27. Juni 2021. Teilnehmer öffnen ihre Gärten an diesem Tag von 10:00 bis 17:00 Uhr für die Öffentlichkeit. In die teilnehmenden Gärten kommen viele Besucher, die sich Anregungen für daheim holen wollen oder an einem Austausch interessiert sind. Wie immer findet die Veranstaltung am 27. Juni nicht nur im Unterallgäu, sondern in ganz Bayern statt. In Schwaben wird der „Tag der offenen Gartentür“ vom Schwäbischen Bezirksverband für Gartenbau und Landespflege mit seinen Kreis- und Ortsverbänden, den schwäbischen Kreisfachberatern für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern sowie dem Gartenbauzentrum Bayern Süd-West am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg veranstaltet. Ein Bewerbungsformular kann unter offene-gartentuer heruntergeladen werden. Bewerbungsschluss ist am Montag, 12. Oktober 2020.
-laua- Bild: laua
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Analyse
nach den ALB-Baumfällungen in Miesbach:
40 Käfer- und 130 Larvenfunde
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Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)
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Region Miesbach – Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Holzkirchen haben Ende März 2020 mit Fällungen nach Vorgaben des Bundes und der EU zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) begonnen. In den vorgegebenen 100-Meter-Radien sind von den relevanten 16 Laubgehölzgattungen – sogenannte „spezifizierte Pflanzen“ – 13 Gattungen festgestellt, gefällt und untersucht worden. In einem Quarantänelabor ergab die Analyse der entnommenen Gehölze aus der Befallszone in Miesbach insgesamt 40 lebende Käfer, von denen allein sieben im speziell gesicherten Labor geschlüpft sind. Es konnten ferner rund 130 Larven und etwa 400 Eiablagestellen festgestellt werden. An 97 Gehölzen konnte ALB-Befall festgestellt werden, wobei 77 Gehölze lebenden Befall aufwiesen.
Der bei den Fällungen im Frühjahr gefundene ALB-Befall machte weitere Fällmaßnahmen, eine Änderung der Allgemeinverfügung sowie eine Erweiterungen der bisherigen Befallszone in Richtung Südosten und Nordwesten notwendig. Die anschließenden Bekämpfungsmaßnahmen, die Mitte Mai 2020 endeten, ergaben keine weiteren Funde. Die ALB-Verdachtsproben haben die Experten der LfL während der Fällungen sichergestellt und in das Quarantänelabor am Institut für Pflanzenschutz der LfL nach Freising gebracht. Einige der gefundenen Larven wurden zur DNA-Analyse geschickt, andere für weitere Untersuchungen archiviert. Die befallenen Bäume gehören den Gattungen Ahorn (Acer spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Birke (Betula ssp.) und Weide (Salix ssp.) an.
Zwei vom ALB befallene Bäume, die bei Fällungen im April gefunden wurden, bewirkten eine Erweiterung der Miesbacher ALB-Befallszone, im Südosten und Norden. Bei der nördlichen Fläche im Bereich der Riviera handelte es sich um öffentlichen Grund und es wurde im konstruktiven Vorgehen von LfL und der Stadt Miesbach beschlossen, die notwendigen Fällungen unmittelbar an die laufende Maßnahme anzuschließen. Diese konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichte ein zügiges Erledigen der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen. Der teilweise massive Käferflug bei Entdeckung des Befalls im August 2019 war Hintergrund für die durchgehenden Fällungen ab dem Frühjahr 2020, wenn auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Epidemie einerseits sowie der teilweise schwierigen Geländegestaltung in den Fällbereichen andererseits. Die LfL hat in diesem Zeitraum der einsetzenden Brutzeit Rechnung getragen und die Arbeiten bis zum Flüggewerden der Jungtiere verschoben, beziehungsweise in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vogelschutzverbänden brütende Vögel umgesetzt oder Nestlinge zu einer Pflege zum Aufziehen und Auswildern gebracht.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Miesbach, dem Bauhof, dem AELF Holzkirchen, den örtlichen Vogelschutzverbänden, der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Miesbach, den an der Maßnahme beteiligten Firmen sowie der LfL verlief äußerst konstruktiv und zielführend. Im Waitzinger Park wurden 22 Linden von den Fällungen ausgenommen, da sie aufgrund ihres kulturellen Wertes für die Allgemeinheit unter Naturschutz gestellt wurden. Für das intensive Monitoring dieser Bäume, die als geschützter Landschaftsbestandteil erhalten bleiben sollen, wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Miesbach als Lasten- und Kostenträger sowie mit der Kreisverwaltung Miesbach ein Konzept entwickelt. Kern dieses Konzeptes ist ein intensives Kronenmonitoring durch erfahrene, von der LfL speziell auf ALB-Diagnose ausgebildete Sachkundige. Die Bürger in miesbach sind auch weiterhin aufgerufen, die Bekämpfung des ALBs aktiv zu unterstützen und den ausgewiesenen Sammelplatz für Schnittgut zu nutzen.
-lfl- Bild: lfl
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Mückenatlas
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Weltweit gibt es etwa 3500, hierzulande wohl 50 Stechmückenarten. Trotz dieser Vielfalt und der direkten Interaktion mit dem Menschen ist das Wissen über Vorkommen, Verbreitung und Biologie der verschiedenen Arten in Deutschland nicht ausreichend. Denn Stechmücken sind nicht nur lästig, sondern teilweise auch in der Lage, Krankheitserreger zu übertragen. Um den Wissensstand zu verbessern, gibt es seit mehreren Jahren eine verstärkte Forschungstätigkeit, die seit 2012 durch ein Citizen Science-Projekt ergänzt wird – den Mückenatlas.
Der Mückenatlas ruft die Bevölkerung dazu auf, Stechmücken zu fangen und zur Identifizierung an die verantwortlichen Forschungsgruppen am Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) und/oder am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu senden. So erreichen jährlich Tausende Mücken die Forschungsgruppen am Institut. Über dieses sogenannte passive Monitoring sammeln die Wissenschaftler kontinuierlich Daten von verschiedenen Standorten und klären somit nicht nur die Bevölkerung über Stechmücken auf, sondern verfeinern die Datenlage durch Informationen von nicht öffentlich zugänglichen Orten.
Jede Einsendung ist ein wertvoller Baustein im Gesamtbild der Stechmückenverbreitung Deutschlands. Daher ist die Schwelle zur Teilnahme äußerst gering gehalten: Ein Internetanschluss oder ein Smartphone sind nicht notwendig zum Mitmachen. Es müssen lediglich folgende Schritte beachtet werden: Eine Stechmücke unversehrt in einem geschlossenen Behälter einfangen, nicht zerquetschen. Das Insekt über Nacht im Behältnis im Gefrierschrank einfrieren, um es zu töten. Den Mückenfang zum Verschicken in einen kleineren, stabilen Behälter umschütten. Das Einsendeformular über mueckenatlas.com ausdrucken und ausfüllen oder ein eigenes Informationspapier erstellen, und zwar mit Fangdatum und -ort sowie Kontaktdaten für die Rückmeldung und zusammen mit dem Mückenfang mit ausreichend Porto an den Mückenatlas versenden.
Die eingeschickte Mücke wird morphologisch auf ihre Art bestimmt, oder – bei unklaren und invasiven Arten – genetisch analysiert. Anschließend erhält jeder Teilnehmer neben einer Eintragung auf der „Karte der Sammler“ eine persönliche Nachricht zur Art und Biologie der Mücke sowie Tipps zur Eindämmung, falls die Tiere in Massen vorkommen. Die Projektverantwortlichen lenken auch die Aufmerksamkeit auf mögliche gesundheitliche Risiken und Gegenmaßnahmen zur Verbreitung von invasiven Stechmückenarten, wie etwa der Tigermücke (Aedes albopictus).
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Mückenbestimmung
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Forschungszweck
Klimawandel und Globalisierung begünstigen die Einschleppung nichtheimischer – sogenannter invasiver – Arten, die Überträger von Krankheitserregern sein können. Daher ist es für Politik und Gesellschaft von Interesse zu erfahren, wo und wann welche Stechmückenarten in Deutschland vorkommen, ob diese potenzielle Überträger sind und welche nichteinheimischen Arten bereits hier existieren. Eines der wichtigsten Ziele ist es, aussagekräftige Verbreitungskarten für einzelne Arten zu erstellen. Da Stechmückenpopulationen von Klimaschwankungen und anderen Umweltveränderungen beeinflusst werden, erfolgt die Datensammlung regelmäßig und über Jahre.
Wissenschaftlich relevante Informationen zu den Einsendungen, wie Art, Fangdatum und -ort, fließen in die deutschlandweite Stechmücken-Datenbank „Culbase“ ein. Auf die „Culbase“ greifen Forscher und Entscheidungsträger zurück, um sich über den aktuellen Stand der Verbreitung von Stechmücken zu informieren und Risikoanalysen für Deutschland zu erstellen. Ein großer Teil der eingesandten Tiere wird aufbewahrt, entweder tiefgekühlt als genetische Sammlung (DNS) am Friedrich-Loeffler-Institut oder „genadelt“ in der Referenzsammlung des ZALF, die schon mehr als 30.000 Exemplare von in Deutschland gesammelten Stechmücken umfasst.
Das Projekt ist eine Kooperation zwischen dem Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Weitere Infos: mueckenatlas.com
-zalf- Bild: Jarno Müller
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Afrikanische Schweinepest:
Marktstörungen befürchtet
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Region Bayern – Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat nach dem ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland darauf hingewiesen, dass die Tierseuche für den Menschen unbedenklich ist. Auch vom Fleisch-Verzehr gehe keine gesundheitliche Gefahr aus. Für Haus- und Wildschweine ist der hochinfektiöse ASP-Virus aber lebensgefährlich. „Wichtig ist jetzt, dass der Seuchenherd in der betroffenen Region schnell eingegrenzt und eine weitere Verbreitung unterbunden wird. Ich appelliere an alle bayerischen Schweinehalter, die Hygiene- Sicherheitsmaßnahmen bei ihren Betrieben nochmals zu überprüfen und weiterhin strikt einzuhalten. Eine Übertragung in die Hausschweinebestände muss unbedingt verhindert werden“, betonte Kaniber. Ferner rät sie den Betrieben dringend zu einer Teilnahme an der Status-Untersuchung zur ASP, um gegebenenfalls ihre ASP-Freiheit nachweisen zu können.
Um den Betrieben den Einstieg in das Verfahren zu erleichtern, wurden dafür bereits im Vorfeld 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bayern sei aber für einen ASP-Ausbruch gut gerüstet. Entsprechende Präventionsmaßnahmen wurden frühzeitig eigeleitet sowohl durch das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige bayerische Umweltministerium, als auch durch das Landwirtschaftsministerium.
„Mit einer Rekordstrecke von über 112.000 erlegten Wildschweinen im Jagdjahr 2019/2020 wurden so viele Wildschweine wie nie zuvor erlegt“, so Michaela Kaniber. Das sei eine Steigerung von 71 Prozent gegenüber der Strecke des Vorjahrs mit 65.457. „Es war wichtig, dass wir vorausschauend ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben, das der Jägerschaft noch effizientere Mittel zur Bejagung der Wildschweinbestände an die Hand gegeben wurde“, so die Ministerin.
Deutschland gilt durch den ASP-Fall bei einem Wildschwein in Brandenburg ab sofort nicht mehr als ASP-Frei. Auf die Betriebe in Bayern hat das unmittelbar keine Auswirkungen für das Verbringen ihrer Schweine in andere Betriebe oder zur Schlachtung. Von tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ist Bayern derzeit nicht unmittelbar betroffen. Massive Marktstörungen sind aber nicht auszuschließen, da wichtige Märkte – z. B. in Asien – wegbrechen könnten. „Hier ist der Bund in der Pflicht, sich bei der EU für entsprechende Marktentlastungsmaßnahmen einzusetzen“, so Kaniber. Aber nicht nur die Jägerschaft und die Landwirte tragen Kaniber zufolge Verantwortung bei der Seuchenprävention. Auch jeder Reisende könne dazu beitragen. Über Nahrungsmittel kann die Seuche über hunderte Kilometer mitreisen. „Um ein Einschleppen der Tierseuche zu vermeiden, sollte man auf das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen verzichten“, betonte die bayerische Landwirtschaftsministerin.
-stmelf- Bild: am
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Gefräßige Raupen
in Schach halten
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Region Unterallgäu – Seit vergangenem Jahr treibt der Buchsbaumzünsler sein Unwesen im Unterallgäu. Auch heuer frisst er wieder Buchsbäume ab. Um die Sträucher zu schützen, sollten diese regelmäßig auf einen Befall kontrolliert und eventuell vorhandene Raupen entfernt werden. Wer den Buchsbaumzünsler bis zum ersten Frost im Herbst in Schach halte – danach ist der Schädling nicht mehr aktiv – könne vermeiden, dass der Buchs zu stark geschwächt wird und abstirbt.
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Buchsbaumzünsler-Raupe
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Die Raupen des Falters befinden sich vorwiegend im Pflanzeninneren und sind aufgrund ihrer guten Tarnung nicht leicht zu erkennen. Die Tiere sind rund viereinhalb Zentimeter lang, gelbgrün und haben einen schwarzen Kopf. Befallene Pflanzen sind meist gelblich, haben kaum noch Blätter und sind häufig von den Raupen eingesponnen. Wer die gefräßigen Tiere entdeckt, sollte diese entfernen und die Gespinste herausschneiden. Bei Einzelpflanzen könne man die Raupen absammeln. Bei vielen Pflanzen, zum Beispiel bei einer Hecke, ist es effektiver, die Tiere mit einem Hochdruckreiniger abzuspritzen oder mit dem Staubsauger abzusaugen. Entfernte Schädlinge und befallene Pflanzenteile sollten in Säcke verpackt und im Restmüll entsorgt werden.
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Buchsbaumzünsler-Falter
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Werden Buchsbäume stark oder wiederholt befallen, können diese absterben. Bekämpft man die Tiere und hält den Fraß-Schaden in Grenzen, überleben die meisten Pflanzen. Da der Schädling aber nicht mehr ausgerottet werden kann, müssten sich Gartenbesitzer wohl darauf einstellen, dass der Kampf jedes Jahr von Neuem beginne. Wer das nicht möchte oder Ersatz für bereits abgestorbene Buchsbäume sucht, kann Alternativen wie Eibe, Heckenkirsche oder Zwergliguster pflanzen. Pflanzzeit ist im Herbst.
-laua- Bilder: laua
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Mit Balkonmodulen
Solarstrom selbst erzeugen
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Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. In der Vergangenheit waren nur Hausbesitzer in der Lage, Solarstrom selbst zu erzeugen. Doch mit Stecker-Solar-Geräten, sogenannten Balkonmodulen, können jetzt auch Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern ihren eigenen Strom produzieren. Bei den Balkonmodulen handelt es sich um vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme mit einer Fläche zwischen 1,5 und 3 Quadratmetern. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Montage in Frage. Die Geräte sollten möglichst unverschattet zur Sonne ausgerichtet werden. „Durch ein Stecker-Solar-Gerät haben Verbraucher die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Genug Strom für eine Kühl-Gefrier-Kombination
Der Anschluss von bis zu 600 Watt an eine Steckdose ist erlaubt. Der Strom wird vorwiegend im eigenen Haushalt verbraucht, was Strombezug und Kosten reduziert. Speisen die Nutzer Überschuss-Strom ins öffentliche Netz ein, verzichten sie aus Aufwandsgründen meist auf die ohnehin geringe Einspeisevergütung. Die Anschaffungskosten für Balkonmodule betragen je nach Größe bis etwa 1.000 Euro und die jährliche Stromerzeugung liegt bei etwa 200 bis 500 Kilowattstunden, die für den Betrieb einer Kühl-Gefrier-Kombination ausreichen. Über den Betrieb eines Stecker-Solar-Gerätes muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden – verbieten kann er ihn nicht. Der vorhandene Haushaltsstromzähler darf bei Netzeinspeisung nicht rückwärtslaufen, eventuell muss er durch eine moderne Messeinrichtung mit etwas höherer Grundgebühr ersetzt werden.
Beratungen zum Thema sind u.a. unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 809 802 400 möglich. Weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Aktion „Gelbes Band“:
Ernten erwünscht!
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Region Main-Spessart – Die Erntezeit für Äpfel und Birnen ist angebrochen und wer durch die Landschaft geht, sieht immer häufiger Streuobstbäume die nicht abgeerntet werden. Das Obst verfault auf oder unter den Bäumen. Das ist schade, lassen sich doch aus den Früchten leicht verschiedenste Leckereien herstellen. Die Gründe, warum das Obst nicht geerntet wird, sind sehr verschieden. Häufig benötigen die Bewirtschafter keine solch großen Mengen an Obst oder können es aus Altersgründen nicht mehr ernten. Um in diesen Fällen Abhilfe zu schaffen, ruft der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Main-Spessart die Aktion „Gelbes Band – Ernte erwünscht“ ins Leben.
Die Idee selbst stammt aus dem Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg und wird dieses Jahr auch von der Stadt Karlstadt übernommen. Streuobstwiesen-Bewirtschafter können mithilfe eines „Gelben Bandes“ ihre Bäume kennzeichnen und so anzeigen, dass diese Bäume zum Abernten für Jede und Jeden freigegeben sind. Die Obst- und Gartenbauvereine des Landkreises sind die Ansprechpartner vor Ort und verteilen die Bänder an die Baumbesitzer, die ihre Bäume für andere zur Ernte freigeben möchten. Das „Gelbe Band“ sollte gut sichtbar am Stamm angebracht werden.
-lamsp- Bild: Hilmar Keller
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Bayerische
Tiergesundheits-Datenbank
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Region Bayern – Die Gesundheit ihrer Tiere ist ein zentrales Anliegen aller landwirtschaftlichen Tierhalter. Mit dem Aufbau einer bayerischen Tiergesundheits-Datenbank will Agrarministerin Michaela Kaniber die tierhaltenden Betriebe bei diesem Bestreben unterstützen. „Gesunde Tiere sind die Basis für die Erzeugung gesunder und sicherer Nahrungsmittel“, betonte die Ministerin. Die Datenbank soll Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Betrieben schaffen. Damit können die Tierhalter Schwachpunkte in der Tiergesundheit frühzeitig erkennen und gegebenenfalls schnell Abhilfe einleiten. Eine stetige Verbesserung der Tiergesundheit in den bayerischen Ställen soll nach den Worten Kanibers auch dazu beitragen, den Arzneimitteleinsatz weiter zu verringern, das Tierwohl zu fördern sowie eine zukunftsfähige, in der Gesellschaft akzeptierte Nutztierhaltung sicherzustellen.
Bereits seit 2015 fördert das Landwirtschaftsministerium ein Projekt zur Erfassung und Rückmeldung von Schlachttierbefunden bei Rindern, Schweinen und Geflügel. Auf dieser breiten Basis wird nun über den „Fleischprüfring Bayern“ die Datenbank schrittweise aufgebaut. Dazu werden Schlachtbefunddaten mit weiteren Betriebs- und Leistungsindikatoren zusammengeführt und so zu einer Tiergesundheits-Datenbank weiterentwickelt. Ferner werde damit auch eine Basis für zielgerichtete Beratung geschaffen. „Dadurch bekommen die Landwirte ein wichtiges Online-Instrument an die Hand, das ihnen als Frühwarnsystem zur Verbesserung der Tiergesundheit dient“, so Michaela Kaniber.
-stmelf- Bild: stmelf
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Klimaprogramm
„Bayern 2050 – Moorrenaturierung“
Natürlicher Moorwasserstand im Münsinger Filz
wird im Projektgebiet wieder hergestellt
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – In Kürze beginnen die Renaturierungsmaßnahmen im Münsinger Filz. Nachdem im vergangenen Winter auf den Flächen, auf denen die Entwässerungsgräben verschlossen und die Fichten entfernt wurden, werden heuer im September und Oktober die Gräben verschlossen, und zwar überall dort, wo die Eigentümer damit einverstanden sind und soweit Nachbarn nicht betroffen sind.
Die Riegel werden mit einem Moorbagger aus nicht zersetztem Torf gebaut. Das Material wird vor Ort entnommen und mit einem Holzgerüst verstärkt. Ziel der Maßnahme ist es, den natürlichen Moorwasserstand im Projektgebiet im Münsinger Filz wieder herzustellen. Die Fichten mussten zur Vorbereitung der Maßnahme herausgenommen werden, weil die Bäume durch die Vernässung instabil und dadurch anfällig für den Borkenkäfer werden. Zum anderen sind die Flächen auch schwerer befahrbar, wenn sie vernässt sind. Dadurch dass die Gräben verschlossen werden, wird das Regenwasser im Moor zurückgehalten. Der Torf wird dort, wo er nass ist, bewahrt und nicht weiter zersetzt, der Abbau durch Mikroorganismen endet, die Torfmoose können wieder wachsen und das Wasserregime der Umgebung wird gleichmäßiger. In den bereits angestauten Bereichen finden unter anderem Libellen, Wasserkäfer und vieles mehr wieder einen Lebensraum. Die Renaturierungsmaßnahme führt die Kreisverwaltung Bad Tölz-Wolfratshausen durch. Die Finanzierung trägt der Freistaat Bayern aus den Mitteln des Klimaprogramm Bayern 2050 – Moorrenaturierung.
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Eine Moosjungfer-Libelle im Moorrenaturierungsgebiet
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-latöl- Bilder: Pleyl, latöl
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Beratung
bei Problemen mit Bibern
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Region Nürnberger Land – Wem die beeindruckenden tierischen Ingenieure ungefragt ein Bauwerk in die Landschaft setzen, auf das ein Fluss mit Überschwemmungen reagiert, oder bei der Materialbeschaffung Fraßschäden in Wald- und Ackerflächen hinterlassen, kann sich mit Biberberatern in Verbindung setzen und mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung suchen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben jedoch nur Land-, Forst- und Teichwirte.
Das Nürnberger Land hat nun zwei neue Biberberater. Wer Probleme mit den Nagern hat, kann sich vertrauensvoll an Niels Baumann und Bernd Deinzer wenden. Bei ihrer umfangreichen Ausbildung haben sie eine Faszination für Deutschlands größten Nager entwickelt, der auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten steht. „Deswegen ist unser Motto: leben und leben lassen“, erklärten die Biberberater. Niels Baumann wird sich vorrangig um Probleme im südlichen Landkreis kümmern und ist mobil erreichbar unter Tel. 0151 – 12 14 33 95 oder per Email unter fsg@fbg-nuernbergerland.de. Im nördlichen Landkreis steht Bernd Deinzer zu Verfügung; er ist erreichbar unter Tel. 0157 – 53 57 24 09 oder per Email unter bdeinzer@online.de
-lan- Bild: lala
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Auf der Jagd
nach unbekannten Tierarten
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Region Miesbach – Aufmerksamen Wanderern an der Hofbauernweißach – in Wildbad Kreuth – sind sie vielleicht schon aufgefallen: Mitten im Bachbett oder am Steilufer sind zeltartige schwarze Netze aufgebaut. Es handelt sich um Fallen. In diesen „Malaise-Fallen“ fangen Wissenschaftler flugaktive Insekten, vor allem Fliegen und Mücken, aber auch Spinnen. Dies dient der biologischen Grundlagenforschung. Denn selbst nach jahrhundertelanger wissenschaftlicher Arbeit ist noch nicht bekannt, wie viele Arten es auf der Welt gibt. Es werden immer noch neue entdeckt, und zwar auch im Landkreis Miesbach.
Gebietsbetreuer Florian Bossert kniet vor der Falle aus schwarzem Netz. Er gräbt den Befestigungshering tiefer in den Sand ein. Ein weißes Schild verrät, worum es sich hier handelt. „Insektenfalle – bitte nicht berühren“ steht dort. Im Tegernseer Tal stehen vier „Malaise Fallen“, die nach ihrem Erfinder, dem schwedischen Forscher René Malaise benannt sind. Die Insekten fliegen gegen das Netz, flüchten dann nach oben in Richtung Licht und fallen in eine Flasche mit Industriealkohol.
Der Gebietsbetreuer muss die vier Fallen im Talbett alle zwei Wochen absammeln. Die Flaschen werden ausgetauscht. Das Projekt ist ein Nachfolger des ehrgeizigen Forschungsprojektes „Barcoding Fauna Bavarica“. Damit sollte der „DNA-Barcode“ von allen Tieren in Bayern festgelegt werden. Doch dies gelang nicht ganz, es waren zu viele. In dem neuen Projekt arbeitet nun ein Konsortium aus drei deutschen Instituten mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zusammen. Für die Zoologische Staatsammlung München ist Dieter Doczkal in den Landkreis Miesbach gekommen. Er hat insgesamt 40 Fallen in Südbayern aufgestellt und weitere zwölf im Rheintal. Drei Jahre soll geforscht werden. Die Auswertung wird weitere Jahre dauern. „Das Projekt wird die Erkenntnisse über die Artenvielfalt deutlich steigern“, urteilte Dieter Doczkal, „wir können noch nicht einmal eine seriöse Schätzung machen, wie viele Arten wir noch gar nicht kennen“. Dies betrifft vor allem kleine Tiere, sie stellen die höchste Artenvielfalt in ganz Deutschland, wie etwa Gallmücken. Hierzulande gibt keinen Experten, der sich wissenschaftlich fundiert mit ihnen beschäftigt. Nur in Schweden gebe es dazu Fachleute, berichtet Doczkal.
Von den gefangenen Tieren wird das Erbgut sequenziert. Die Staatssammlung beauftragt damit ein Labor in Kanada. Falls es hier keine Übereinstimmung mit erfassten Tieren gibt, könnte es sich um eine neue Art handeln, etwa Parasiten von Pilzmückenlarven. Die Gen-Sequenzen werden in einer kanadischen Datenbank – dem „Barcode of Life Data System“ (BOLD) des kanadischen Biologen Paul Hebert – aufgenommen, auf die Forscher aus der ganzen Welt zugreifen können.
Florian Bossert arbeitet mit dem Helmholtz-Zentrum Umweltforschung, wenn es um das Zählen von selten gewordenen Schmetterlingen – wie den Trauermantel, den Thymian-Ameisen-Bläuling, Schlüsselblumen-Würfelfalter oder den Quellen-Mohrenfalter geht. In dem vielbegangenen Tal mit dem Bachbett wirft seine Arbeit Fragen auf. „Für einen Gebietsbetreuer ist dieses Projekt hochinteressant“, meint Bossert, „man unterstützt die Wissenschaft. Und gleichzeitig werde ich viel und oft angesprochen. So kann ich Besucher für den Naturschutz begeistern und für den Erhalt der Artenvielfalt“. Wie aufs Stichwort schreit ein kleiner Junge vom anderen Ufer herüber: „Was macht ihr da?“ Damit hat er einen Wesenszug für einen guten Naturforscher schon gezeigt, nämlich Neugierde. Der spannende Beruf ist zukunftssicher: Denn selbst bei weiteren Jahrzehnten der Forschung werden immer noch neue Arten entdeckt und kategorisiert – auf der ganzen Welt, in Bayern und im Landkreis Miesbach.
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Auszeichnung
„Bayern blüht – Naturgarten“
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Region Weilheim-Schongau – Gleich 44 Gartenbesitzer und Gartenbesitzerinnen erhalten bei vier Terminen ihre „Bayern blüht“-Urkunde und die Plakette für den Gartenzaun. Im Januar konnten erstmalig fünf Auszeichnungen übergeben werden. Die Gärten befinden sich in 18 Gemeinden und Städten im Landkreis Weilheim-Schongau. Sie sind sehr unterschiedlich gestaltet, haben aber gemeinsam, dass sie die Pflichtkriterien: „Keine Pestizide“, „keine synthetischen Dünger“, „kein Einsatz von torfhaltigen Substraten“ und eine „hohe biologische Vielfalt“ erfüllen. Hinzu kommen weitere Kriterien aus dem Bereich Naturgartenelemente sowie Nutzgarten. Auf der Rückseite der Urkunde heißt es: „Mit Ihrer Gartenplakette „Bayern blüht – Naturgarten“ sind Sie ein Vorbild für behutsamen Umgang mit der Natur und bereichern die örtliche Gartenkultur durch einen blühenden, belebten und vielseitigen Garten.
Anmeldungen sind noch möglich – die Gartenbesuche haben in diesem Jahr erst ab Juli stattgefunden und werden bei entsprechender Nachfrage bis Ende September erfolgen. Die Aktion wird 2021 fortgeführt, dann stehen voraussichtlich zwölf Zertifizierer in der Region zur Verfügung, die jeweils zu zweit die Gärten besuchen. Die Koordination liegt bei der Kreisfachberaterin für Gartenkultur mit Unterstützung des Kreisverband für Gartenkultur und Landespflege und dem Netzwerk Gartenwinkel-Pfaffenwinkel. Weitere Infos: www.gartenbauvereine-wm-sog.de oder auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau www.lwg.bayern.de
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Bei
langanhaltender
Hitzeperiode
für ausreichend Wasser und Beschattung sorgen
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Region Bayern – Die Freilandhaltung gilt als eine der artgerechtesten Haltung für den Großteil der in der Obhut von Menschen gehaltenen Nutztiere. Obwohl viele dieser Tiere durchaus in der Lage wäre, sich an die verschiedenen Witterungsverhältnisse anzupassen, sind diesen natürlichen Verhaltensweisen Grenzen gesetzt. Die zur Verfügung stehenden Flächen auf Weiden oder in Gehegen müssen daher alle die für die jeweiligen Bedürfnisse notwendigen Einrichtungen in ausreichendem Maße zum Schutz und der Versorgung der Tiere bieten. Angesichts des globalen Klimawandels kommt es immer häufiger zu langanhaltenden Hitzeperioden. Unter idealen Bedingungen kann die überschüssige Energie über die Atemluft, durch Schwitzen und Strahlungswärme abgegeben werden. Entscheidend ist jedoch immer, dass Tiere jederzeit Zugang zu Frischwasser in ausreichender Menge haben. So liegt der Wasserbedarf eines Rindes bei 40 – 100 Liter je Tag, bei Pferden bei 30 – 40 Liter je Tag, bei Schafen 3 – 5 Liter je Tag, bei Hühnern 0,25 Liter je Tag und sogar Kaninchen trinken ca. 0,5 Liter je Tag. Bei heißer Witterung kann jedoch die zwei- bis dreifache Wassermenge benötigt werden!
In der freien Natur lebende Wildtiere sind in der Lage, vor Sonne geschützte Plätze aufzusuchen und erst nachts oder früh am Morgen die kühlen, geschützten Unterstände zu verlassen. Gleiches gilt für den Schutz vor Unwettern mit Hagel, Sturm und Regen. Bei der Nutztierhaltung muss der Tierhalter für Witterungsschutz und Wasser sorgen. Als Witterungsschutz können sowohl natürliche Gegebenheiten wie auch künstliche Einrichtungen genutzt werden. Natürliche Schutzmöglichkeiten (Hecken, Bäume, Büsche, Waldungen u. ä.) bzw. künstliche Schutzmöglichkeiten müssen ganztägig und ganzjährig wirksam sein. Situationen, welche die körpereigenen Temperaturregulationsmechanismen überfordern und das natürliche Schutzbedürfnis der Tiere missachten, müssen in jedem Fall vermieden werden.
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Mehr Bäume
für den Klimaschutz
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Baum des Jahres: Die Robinie
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Region Unterallgäu – Wieder konnten Gemeinden über die Fachstelle für Klimaschutz Bäume bestellen – vorzugsweise den Baum des Jahres: Das ist heuer die Robinie. Insgesamt 40 Gemeinden beteiligten sich. Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, beriet die Gemeinden bei der Wahl der Bäume und des Standorts. Im Herbst können die Gemeinden ihre Bäume an den Bauhöfen in Mindelheim und Ottobeuren abholen. Einen Baum je Gemeinde zahlt die Fachstelle für Klimaschutz.
Seit 2014 gibt es das Projekt „Mehr Bäume für den Klimaschutz“. Normalerweise findet jedes Jahr am Tag des Baumes – 25. April – eine feierliche Auftaktveranstaltung zu der Aktion statt, um den jeweiligen Baum des Jahres zu pflanzen. Diese hätte heuer im Kindergarten St. Josef in Oberneufnach stattfinden sollen, musste aber aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden. Trotzdem hat die Kreisverwaltungsfachstelle für Klimaschutz einen Apfelbaum für den Kindergarten gestiftet – ausnahmsweise nicht den Baum des Jahres, da Blätter, Rinde und Samen der Robinie für den Menschen giftig sind.
Über die Robinie:
Die Robinie hat ihren Ursprung im östlichen Nordamerika. Aufgrund ihres dekorativen Erscheinungsbildes wird sie hierzulande unter anderem in Parks und Gärten gepflanzt. Sie braucht viel Licht und kommt gut mit trockenen und mageren Böden zurecht. Als Pioniergehölz breitet sie sich rasch aus und findet sich zum Beispiel häufig entlang von Bahndämmen oder Straßenböschungen. Die Robinie, auch falsche Akazie genannt, ist eine sommergrüne Baumart und zählt zur Familie der Lippenblütler. Etwa ab dem sechsten Jahr bildet sie hängende Blütentrauben mit weißen, duftenden Blüten aus – welche bei Bienen sehr beliebt sind. Aus den Blüten entstehen fünf bis zehn Zentimeter lange schwarzbraune Hülsenfrüchte.
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Illegaler
Hundewelpenhandel
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Corona treibt viele Blüten – eine Folge davon ist, dass der Handel mit Hundewelpen – im Internet – boomt, und zwar zum Leidwesen der Tiere. Denn durch die Einschränkung der Freizeitangebote und Kurzarbeit oder Home-Office verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause als früher. Das zwingt zu Selbstbeschäftigung in Haus und Natur.
Nahezu anonym oder unter falschem Namen werden ahnungslosen Käufern niedliche Welpen mit herzzerreißenden Geschichten vor allem in Online-Portalen zum Kauf angeboten. Informationen zum Hund sind oft frei erfunden oder gar nicht vorhanden. Laut Angaben der EU werden so jeden Monat schätzungsweise 50.000 Welpen zwischen den europäischen Ländern gehandelt. Doch die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist sehr hoch. Die Behörden erfahren in der Regel erst durch Straßenverkehrskontrollen der Polizei oder Hinweise aus der Bevölkerung von derartigen Fällen. Auch in der Region Straubing-Bogen haben sich die Fälle zuletzt gehäuft. Seit Juni gab es bereits viermal Hinweise aus der Bevölkerung bzw. Kontrollen der Polizei im Zusammenhang mit illegalem Hundewelpenhandel. Falsche Papiere, illegale Einfuhr, keine Impfung, zu klein – so lauteten zumeist die Vorwürfe. Der Aufklärung der potentiellen Käufer von Hundewelpen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken.
Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen ist die Folge. Die tatsächliche ausländische Herkunft der Hundewelpen wird dabei gerne verheimlicht, stattdessen eine inländische Herkunft vorgetäuscht. Ferner wird vom Tierkauf im Internet grundsätzlich abgeraten. Beim Kauf eines Welpen sollte unbedingt folgende Checkliste beachtet werden: Bei Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss ein Welpe über den in diesem Fall vorgeschriebenen EU-Heimtierausweis in Verbindung mit einer Kennzeichnung durch Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung verfügen. Daneben ist ein amtliches Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland vorgeschrieben. Ein weiteres Kriterium, das für ein unseriöses Angebot spricht, ist der Verkauf „aus dem Kofferraum“ bzw. das Angebot des Verkäufers an den Käufer, den Welpen an einen beliebigen Ort zu liefern. Schlechte Aufzuchtbedingungen sowie die tatsächliche Herkunft können auf diese Weise leicht vertuscht werden. Es ist dringend zu empfehlen, sich das Muttertier und eventuelle Wurfgeschwister vor dem Kauf anzusehen. Auch ein Preis deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises, ein sogenannter „Schnäppchenpreis“ kann auf eine nicht tiergerechte Aufzucht und ein unseriöses Angebot mit zweifelhafter Herkunft des Welpen hinweisen. In letzter Zeit werden jedoch in immer mehr Fälle handelsübliche Preise verlangt, um eine seriöse Zucht vorzutäuschen.
Ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Indiz für ein unseriöses Angebot, da kein verantwortungsbewusster Züchter oder Händler ein krankes Tier verkaufen würde. Zu den auffälligen Krankheitssymptomen, die auch von einem Laien erkannt werden können, zählen allgemeine Schwäche, Augen- und Nasenausfluss, Husten und Lahmheiten. Jeder angebotene Hundewelpe sollte über Begleitpapiere verfügen. Ungereimtheiten, wie Eintragungen eines ausländischen Tierarztes bei einem angeblich aus Deutschland stammenden Hund, sollten in jedem Fall hinterfragt werden. Außerdem sollten die Impfdaten mit dem vom Verkäufer angegebenen Alter des Welpen abgeglichen werden. Hundewelpen werden in der Regel mit acht Wochen erstmalig gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose geimpft, die Nachimpfung und die Tollwuterstimpfung erfolgen im Alter von zwölf Wochen.
Die Tollwutimpfung wird in der Regel frühestens im Alter von zwölf Wochen durchgeführt. Danach dauert es 21 Tage, bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird. Hundewelpen können deshalb aus tierseuchenrechtlichen Gründen grundsätzlich erst ab einem Alter von 15 Wochen aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden. Aus bestimmten Nicht-EU-Ländern kann diese Frist deutlich länger sein. So müssen Welpen, die beispielsweise aus Serbien stammen, zusätzlich eine Wartezeit von drei Monaten nach Ausbildung des Impfschutzes einhalten. Diese Welpen können demnach erst ab einem Alter von sieben Monaten nach Deutschland eingeführt werden. Oft haben illegal eingeführte Welpen keinen gültigen Tollwut-Impfschutz. Zum Schutz der Öffentlichkeit müssen diese Tiere dann bis zum Vorliegen gültiger Bedingungen unter amtliche Aufsicht, das bedeutet, unter Quarantäne, gestellt werden. Dies ist mit erheblichen Kosten für den Tierbesitzer verbunden und eine weitere Belastung für die Tiere. Keinesfalls sollte ein Welpe aus Mitleid gekauft werden, da der illegale Welpenhandel auf diese Weise unterstützt wird. Vielmehr sollte bei Verdacht auf entsprechende Verstöße gegen das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht umgehend die Polizei oder das örtlich zuständige Veterinäramt informiert werden.
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Auf der Suche nach
seltenen Apfel- und Birnensorten
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Im Rahmen eines laufenden Obstsortenerhaltungsprojektes, das von sechs Landkreisen entlang des oberbayerischen Alpenvorlandes getragen wird, sollen besonders alte oder seltene Apfel- und Birnensorten vor dem Verschwinden bewahrt und zu neuem Leben erweckt werden. Bäuerliche Obstgärten, die oft einer großen Anzahl alter und seltener Sorten Platz boten, waren auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen weit verbreitet. Sie sind jedoch immer rückläufiger. Viele Sorten drohen unwiederbringlich verloren zu gehen.
Besitzer von Obstwiesen, aber auch großen Hausgärten, die unter ihren Apfel- oder Birnbäumen ältere als 50 Jahre oder seltene Sorten vermuten, sind aufgerufen, sich bis 24. August 2020 beim Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege zu melden (E-Mail: lorenz.meier@lra-toelz.de, Tel. 08041 505-305). Die Bäume werden durch Fachleute näher bestimmt. Besonders alte oder seltene – auch lokale Sorten – oder Sorten mit wertvollen Frucht- oder Verwertungseigenschaften sollen mit Zustimmung des Eigentümers zum Sortenerhalt weiter vermehrt und in Sortenerhaltungsgärten für interessierte Obstbaumliebhaber als Anschauungsobjekte aufgepflanzt werden. Weitere Informationen: www.apfel-birne-berge.de
-latöl- Bild: am
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Eichenprozessionsspinner
auf dem Vormarsch
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Region Dachau – Der Eichenprozessionsspinner war ursprünglich als wärmeliebende Art ein Insekt des Offenlandes. Man konnte ihn vor allem an einzelnstehenden Eichen in Parkanlagen, an Alleen und an Waldrändern finden. Kam er bisher vorwiegend im nordbayerischen Raum vor, ist er aufgrund der klimatischen Entwicklung mittlerweile in fast ganz Bayern zu finden und befällt seit Ende der 1990er Jahre auch flächig geschlossene Waldbestände.
Auch in der Region Dachau ist die Art bereits angekommen, wobei glücklicherweise aktuell nur wenige Bäumen befallen sind. Die bis zu fünf Zentimeter langen Raupen leben gesellig und begeben sich in Gruppen hintereinander wie bei einer Prozession – daher auch der Name – auf Nahrungssuche. Sie sind dabei fast ausschließlich auf Eichen zu finden. Tagsüber und später zur Häutung ziehen sich die Raupen in sogenannte Raupennester, bis zu einem Meter lange Gespinste am Stamm oder in Astgabelungen, zurück. Die befallenen Bäume werden in der Regel nicht dauerhaft geschädigt, da häufig nur ein kleiner Teil der Blätter gefressen wird. Auch bei einem Kahlfraß treiben die befallenen Eichen wieder aus, so dass zum Schutz der Bäume in der Regel keine Maßnahmen erforderlich sind.
Die Raupen besitzen aber ab dem dritten Larvenstadium hohle, mit vielen Wiederhaken besetzte Haare, die das Eiweißgift Thaumetopoein enthalten. Bei Kontakt mit den Raupen brechen die Haare leicht ab und dringen durch Reibung in die Haut ein. Hierdurch können allergische Hautreaktionen hervorgerufen werden sowie Entzündungen der Augen und – sollten sie eingeatmet werden – auch der oberen Luftwege, in schlimmeren Fällen sogar Schwindel, Fieber und Schüttelfrost.
Wenn man auf befallene Bäume stößt, ist ein Kontakt mit den Tieren und deren Gespinsten daher unbedingt zu vermeiden. Es gibt weitere Falterarten, wie Goldafter und Wollafter, deren Raupen auffällige Gespinste ausbilden und deren Brennhaare allergische Reaktionen hervorrufen können. Sie sollten daher ebenfalls nicht aufgesammelt oder Gespinste zerpflückt werden. Bekämpfungsaktionen sind generell nur in Fällen erforderlich, wo eine Gefährdung von Mensch und Tier vorliegt. Befinden sich durch Eichenprozessionsspinner befallene Bäume in Bereichen, an denen sich regelmäßig Personen aufhalten, sollte der Standort unverzüglich der betroffenen Gemeinde oder der Kreisverwaltung gemeldet werden. Bei Bäumen im Wald oder am Waldrand, an stark frequentierten Wegen oder beispielsweise in der Nähe von Waldkindergärten, sollte die zuständige Forstdienststelle verständigt werden.
-ladah- Bild: am
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Projekt
„Autochthones Saatgut für die Region“
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Region Cham – Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Naturparks Oberer Bayerischer Wald e. V. und dem Maschinen- und Betriebshilfsring Cham e. V. stellte Landrat Franz Löffler das Projekt „Anbau von autochthonem Saatgut für die Region“ vor, dessen Ziel die Gewinnung von gebietsheimischen (autochthonen) Saatgut ist. „Heimische Pflanzen haben sich seit Jahrtausenden an die Bedingungen vor Ort wie etwa Klima, Boden, Tageslänge, und Höhenlagen angepasst. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt daher zum Schutz der Biodiversität seit 1. März 2020 vor, dass in der freien Natur gebietsheimisches Saatgut bei der Ansaat verwendet werden muss. Für unsere Region gibt es aber keinen einzigen Anbieter. Deswegen haben wir uns gemeinsam mit Partnern an dieses Thema gewagt und können nun ein Jahr nach Projektstart erste Ergebnisse vorweisen, die uns motivieren, hier gezielt weiter zu arbeiten.“, so Löffler.
Um den Bedarf an gebietsheimischem Saatgut zu decken, startete bereits 2019 das Projekt zum „Anbau von Wildpflanzen aus der Region für die Region“. Der Naturpark übernahm das Projektmanagement und als ersten Schritt die Sammlung von Saatgut von vier häufigen Wiesenpflanzen: „Gemeine Schafgarbe“, „Spitzwegerich“, „Echtes Johanniskraut“ und „Weißes Labkraut“. Die Samen wurden über den Winter von einer Gärtnerei zu Pflanzen angezogen. Der Maschinenring Cham brachte die Pflanzen dann im Frühjahr 2020 auf den Acker und kümmert sich seither mit viel Handarbeit. „Auch wir vom Maschinenring betraten mit diesem Projekt absolutes Neuland. Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um das Anlegen einer Blühfläche oder Blumenwiese, sondern um einen artenreinen Anbau – am ehesten vergleichbar mit Gemüseanbau. Demnächst steht die Ernte des Saatguts an. Auch diesbezüglich müssen wir uns eine spezielle Erntemethode überlegen“, fasste der Geschäftsführer Johann Stibich zusammen. Das so gewonnene Saatgut soll dann im nächsten Jahr großflächiger angebaut werden und auch weitere Arten sollen hinzukommen.
„Bereits im ersten Jahr des Anbaus konnten so viele wichtige Erfahrungen gewonnen werden – von der Sammlung des Ausgangssaatguts und den verschiedenen Ansprüchen der Arten, über den Umgang mit Pflanz- und Hackmaschine bis hin zur Unkrautbekämpfung. Vor allem aber ist ein Netzwerk aus Partnern entstanden, die ihre jeweiligen Expertisen erfolgreich bündeln.“, resümiwerte Landrat Löffler.
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Gemeinsam „ackern“
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Region München – Immer mehr Kinder haben keinen Bezug zum Anbau von Lebensmitteln. Dem will das Projekt „GemüseAckerdemie“ entgegenwirken, welches an zehn Schulen im Landkreis München umgesetzt wird. Landrat Christoph Göbel hat bei einem Pflanztermin an der Grundschule Unterföhring den jungen Gärtnern über die Schulter geschaut. Gerade in Zeiten von Corona zeigt sich, wie wertvoll und wichtig das Thema Selbstversorgung ist.
Kinder und Jugendliche entfremden sich zunehmend von der natürlichen Nahrungsmittelproduktion und deren Zusammenhängen. So kommt es, dass nur wenige Kinder wissen, wo ihre Lebensmittel wirklich herkommen, wie sie entstehen und was sie bedeuten. Ziel der „GemüseAckerdemie“ ist es, Kindern und Jugendlichen mehr Wertschätzung von Lebensmitteln zu vermitteln. Hier lernen sie am Beispiel der Produktion und Vermarktung von Gemüse auf nachhaltige Art und Weise landwirtschaftliches Basiswissen und entwickeln ein Verständnis für natürliche Wachstumsprozesse und gesunde Ernährung.
Bei dem jüngsten Pflanztermin an der Grundschule Unterföhring handelte es sich bereits um den dritten Termin des Jahres. Viele Gemüsesorten und Kräuter waren schon hochgewachsen und teilweise erntereif. Neben Landrat Christoph Göbel überzeugten sich unter anderem auch Unterföhrings Erster Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer und die Ernährungsberaterin des Landkreises München, Anne Kösler, vor Ort vom Ergebnis. „Ein Schulgarten bietet eine ausgesprochen tolle Möglichkeit, die Themen Lebensmittel und Ernährung besonders anschaulich zu vermitteln. Wissen lässt sich am besten aneignen, wenn man Dinge nicht nur hört, sondern auch gleichzeitig sieht und – im wahrsten Sinne des Wortes – begreift. Dabei spielt hier nicht nur der Themenkomplex Ernährung eine Rolle, vielmehr lernen die Kinder bei der „GemüseAckerdemie“ spielerisch die Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit – und damit die Werkzeuge zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft kennen“, so Göbel.
Geackert wird an zehn Schulen im Landkreis
Gefördert werden in der Region München insgesamt zehn Schulen über eine Dauer von zwei bis drei Jahren. Acht Schulen haben das Projekt bereits gestartet, zwei weitere folgen im kommenden Jahr. Nach Ende des Förderzeitraums sollen die Schulen in die „Selbstständigkeit“ entlassen werden und ihre Schuläcker dann eigenständig weiterführen. Dabei ist der Landkreis München bundesweit der erste und bislang einzige Landkreis, der das Projekt „GemüseAckerdemie“ fördert. Am Projekt nehmen bereits jetzt die Grundschule Baierbrunn, die Max-Mannheimer Mittelschule Garching, die Grundschule Hohenbrunn, die Carl-Steinmeier Mittelschule Hohenbrunn, die Grund- und Mittelschule Kirchheim teil.
-lam- Bild: lam
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Amerikanische Faulbrut
erfolgreich bekämpft
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Region Traunstein – Im August 2019 wurde in einem Bienenstand in der Gemeinde Surberg die Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt. Daraufhin wurde durch das Veterinäramt ein Sperrbezirk eingerichtet, der Gebiete der Gemeinde Surberg und der Stadt Traunstein umfasste. Nach erfolgter Sanierung sowie Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bienenstände haben abschließende Untersuchungen keine weiteren Hinweise von Amerikanischer Faulbrut ergeben. Der Sperrbezirk wurde daher nun durch das Veterinäramt aufgehoben.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Erkrankung der Honigbienen. Der Erreger wird über die erwachsenen Bienen auf die im Stock vorhandene Brut übertragen und führt letztendlich zu deren Tod. Bis zum Absterben des Volkes können nach Infektion oft Jahre vergehen. In dieser Zeit verläuft die Erkrankung ohne Symptome. Die Bekämpfung der Erreger erfolgt in Deutschland ohne Medikamenteneinsatz. Wurden bis vor kurzem befallene Bienenvölker entfernt, wird mittlerweile in den allermeisten Fällen das sogenannte Kunstschwarmverfahren durchgeführt. Dabei werden die Bienen von ihren befallenen Waben getrennt und in eine neue Behausung umgesetzt, in welcher die Bienen komplett neue Waben ausbauen müssen. Durch diesen Neuanfang gelingt es, das Faulbrut-Bakterium wieder aus dem Bienenvolk zu entfernen.
Durch die frühzeitige Entdeckung und die konsequente Einhaltung der Sperrvorgaben durch die betroffenen Imker, konnte eine größere Ausbreitung verhindert werden. Der Erreger wurde bei nur vier von insgesamt 117 vorhandenen Bienenvölkern im Sperrgebiet nachgewiesen. Der Erreger konnte aber auch in einem leerstehenden Bienenhaus dokumentiert werden. Der ursprünglich ordnungsgemäße Verschluss war witterungsbedingt nicht mehr gegeben. Da die Bakterien der Amerikanischen Faulbrut als Sporen jahrelang überleben, können sie auch mit dem Honig transportiert werden. Für Menschen besteht aber keine Gefahr, da die Seuche für sie völlig ungefährlich ist. Auch Honig und Honigprodukte wurden in ihrer Qualität nicht beeinflusst. Bienen wiederrum können die Sporen über den Honig aufnehmen und dadurch ihr Volk gefährden. Untersuchungen zeigten, dass Importhonig in rund 70 Prozent der Fälle mit Sporen belastet war. Daher sollten nur gründlich gereinigte Honiggläser entsorgt werden.
-lats- Bild: am
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Wo die Holzbiene
Nektar holt
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Eine Holzbiene, die sich auf der Blüte einer Platterbse Nektar holt
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Region Lichtenfels – Viele Gartenbesitzer haben sich heuer schon verwundert die Augen gerieben, als sie dicke Brummer namens „Holzbiene“ in ihrem Garten beobachtet haben. Auch Jochen Partheymüller hat sie in seinem Garten in Marktgraitz an einer Platterbse entdeckt und damit ein Bild der Woche für die Aktion „Gartenfreuden“ des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege geliefert.
Die Holzbiene taucht in der Region in diesem Jahr so häufig auf wie nie zuvor. Das sei auf die beiden vergangenen warmen und trockenen Jahre zurückzuführen, erläuterte der Leiter der Umweltstation des Landkreises Lichtenfels in Weismain, Michael Stromer. Diese Witterungsbedingungen haben die Vermehrung und Verbreitung der Holzbienen begünstigt. Diese Insekten nagen ihre Brutröhren selbst ins Holz, was für Wildbienen selten ist, braucht es doch dazu sehr starke Mundwerkzeuge. Trotzdem ist die Holzbiene für den Menschen harmlos. Die Blüten von Hülsenfruchtgewächsen – wie der Platterbse – ziehen sie mit ihrem Nektar stark an, was momentan vielerorts zu sehen ist. Platterbsen, auch Duftwicken genannt, gibt es in vielen Farbvarianten. Sie werden üblicherweise im April ausgesät oder samen sich nach der Blüte selbst aus. Gerade an Zäunen und Beeträndern sind sie seit jeher eine Zierde.
Alle Fotobeiträge der Aktion „Gartenfreuden“ sind unter www.landespflege-lichtenfels.de ersichtlich. Wer selbst Gartenfreuden per Foto mitteilen möchte, kann sein Bild per E-Mail an gartenfreuden@landespflege-lichtenfels.de einsenden. Das Foto sollte aktuell sein und in einem Garten im Landkreis Lichtenfels aufgenommen worden sein.
-lalif- Bild: Jochen Partheymüller
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Naturpark-Kindergarten und -Schule
im Naturpark
Nördlicher Oberpfälzer Wald
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Region Neustadt an der Waldnaab – Das unmittelbare Umfeld entdecken und eine natürliche Verbundenheit zur eigenen Umgebung aufzubauen steht im Mittelpunkt der Projekte „Naturpark- Kindergarten“ und „Naturpark-Schule“. Dabei sind die bewusste und altersgerechte Auseinandersetzung von Kindern mit der Natur sowie die Sensibilisierung für natürliche Kreisläufe wichtig, um die „Heimat“ bewusst zu entdecken und eine nachhaltiges Bewusstsein für regionale Lebensräume und Naturprodukte zu schaffen.
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Besiegelten eine Kooperationsvereinbarung v.l.:
Landrat Andreas Meier, Kindergartenleiterin Sabine Hösl, Pfarrer Arnold Pirner und Naturpark-Rangerin Simone Peuleke
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Die erste Kooperationsvereinbarung für einen „Naturpark-Kindergarten“ im „Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald“ unterzeichneten für den Kindergarten St. Martin in Luhe-Wildenau die Kindergartenleitung Sabine Hösl, Pfarrer Arnold Pirner von der Katholischen Kirchenstiftung St. Martin und Landrat Andreas Meier als Vorstand vom Naturpark Oberpfälzer Wald e.V. Das gleiche freudige Ereignis fand nur wenige Tage später in der Grundschule in Grafenwöhr statt: Schulleiterin Ruth Seitz, Bürgermeister Edgar Knobloch und Landrat Andreas Meier leisteten ihre Unterschriften für die erste Naturpark-Schule.
Ziel der Kooperationsprojekte „Naturpark-Schule“ und „Naturpark-Kindergarten“ ist es, den Kindern Themen aus den Bereichen Natur, Kultur und Heimat mit außerschulischen Partnern zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu bieten, in der Natur prägende Erfahrungen zu sammeln. Naturpark-Rangerin Simone Peuleke wird die Umweltbildungsarbeit im Kindergarten und der Schule übernehmen und regionale Kooperationspartner mit einbeziehen. Wer gerne als Kooperationspartner mit Kindern aktiv werden möchte, kann sich bei unserer Naturpark-Rangerin melden. Ob Imker, Angler oder Geschichtenerzähler – gemeinsam kann man den Kindern die Heimat „begreifbar“ machen.
-lanew- Bild: lanew
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Kartierung wertvoller Lebensräume:
Felsige Gipfel, blütenreiche Wiesen und einzigartige Waldhufen
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Region Freyung-Grafenau – Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Freyung-Grafenau nehmen Fachleute ab August die Naturschätze in der Region unter die Lupe. Über die Aktualisierung der Biotopkartierung gab das LfU kürzlich Auskunft. Vor über 30 Jahren wurde zum ersten Mal die Biotopkartierung im Landkreis Freyung-Grafenau durchgeführt. Das Wissen über die Naturschätze wird jetzt auf den neuesten Stand gebracht. Die wertvollen Biotopflächen prägen die einzigartige Landschaft und machen den Landkreis nicht nur für Touristen attraktiv, sondern tragen auch entscheidend zur Lebensqualität der Bürger bei.
Die Biotopkartierung liefert Kommunen, Naturschutzbehörden, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen wichtige Informationen für ihre tägliche Arbeit, wie die Planung und Beurteilung von Bauvorhaben und Maßnahmen zum Schutz der Natur. Landrat Sebastian Gruber und Bürgermeister begleiteten den Vortrag mit kritischen Fragen – u. a. zur Frage der Entschädigung für Grundeigentümer, wenn ein Biotop auf ihrem Grund festgestellt wird. Hierfür hat der Freistaat Bayern das Vertragsnaturschutzprogramm ins Leben gerufen. Landwirte, die bei der Naturschutzbehörde einen Antrag stellen, können für die biotoperhaltende Nutzung oder Pflege von Biotopflächen ein Entgelt erhalten. Rund eine Million Euro Fördergelder kommen so schon bisher jährlich in den Landkreis.
Auf der Basis der aktualisierten Daten können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege der Biotopflächen gezielt über den Vertragsnaturschutz honoriert werden. Die Bandbreite der Naturoasen ist in Freyung-Grafenau vielfältig: Mittelgebirgsbäche, abwechslungsreiche Waldhufenlandschaften und Rodungsinseln, Mager- und Borstgrasrasen sowie extensiv genutzte, blütenreiche Wiesen: Sie alle sind Garant für die kostbare Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Die Flussperlmuschel, das Braunkehlchen, die kürzlich wiederentdeckte Wald-Birkenmaus, die Echte Arnika und der Böhmische Enzian gehören zu den Arten, die in der Region Lebensraum finden. Für den Erhalt dieser einzigartigen Naturausstattung ist die Erfassung in der Biotopkartierung die wesentliche Wissensgrundlage.
Im Jahr 2018 wurden bereits in einem Teil des Landkreises die wertvollen Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten untersucht. Nach einem bayernweiten Stopp der Biotopkartierung im Frühjahr 2019 wird ab August 2020 ein beauftragtes Fachbüro die Arbeiten fortsetzen. Die Ergebnisse der Kartierung liegen voraussichtlich im Sommer 2024 vor. Über 800.000 Euro stellt der Freistaat für die Naturinventur im Landkreis Freyung-Grafenau zur Verfügung. Bei der letzten Kartierung wurden ca. 2.700 Biotope mit einer Gesamtfläche von rund 5.300 Hektar erfasst. Dies entspricht einem Biotopanteil von ca. 5,4 Prozent im Landkreis.
Gemäß Art. 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das „LfU“ für die landesweite Durchführung der Biotopkartierung zuständig. Die Biotopkartierung erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume, wie die nach § 30 und § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Art. 16 und 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotoptypen oder die Natura 2000-Lebensraumtypen. Sie liefert eine Bestandsaufnahme der wertvollen Flächen und der Pflanzenarten, die dort leben. Wiederholungskartierungen bringen die Daten auf den neuesten Stand. Das „LfU“ koordiniert die Arbeiten bayernweit und stellt die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Biotope werden im Gelände erhoben und im Maßstab 1:5.000 in Luftbild-Karten eingezeichnet. Dabei erfassen und beschreiben speziell ausgebildete Kartierer die für den Naturschutz wichtigen Flächen und die dort wachsenden Pflanzen. Seit 2006 werden zusätzlich die Lebensraumtypen des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000 erfasst. Rund vier Prozent der Landesfläche Bayerns außerhalb der Alpen sind seit Beginn der Biotopkartierung als ökologisch wertvolle Lebensräume erfasst und beschrieben worden. Weitere Informationen: www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/ und www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web
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Auf Zeckenschutz achten
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Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft, gemeinsam mit der Familie oder zu zweit, sind während des bundesweiten Kontaktverbotes aufgrund des aktuellen Ausbruchs von „COVID-19“ weiterhin erlaubt. Bei frühlingshaften Temperaturen zieht es die Menschen verstärkt ins Freie. Mit ansteigenden Temperaturen steigt auch die Gefahr für Zeckenstiche, die Borreliose oder FSME übertragen können.
Menschen, die sich im Freien bewegen, sollten daher für ausreichend Schutz sorgen. Zecken sind ab einer Temperatur von zirka acht Grad aktiv. Man findet sie überall dort, wo es im Freien Pflanzen gibt. In zehn bis 50 Zentimetern über dem Boden warten sie u.a. auf Grashalmen, im Gebüsch oder auf Totholz. Bei Kontakt mit einem Menschen oder Tier beißen sie sich fest. Dabei übertragen sie Krankheiten wie die Lyme-Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) im vergangenen Jahr 444 Menschen an FSME erkrankt. Das sind zwar 24 Prozent weniger als im Vorjahr, die Zahl der Erkrankten schwankt jährlich aber stark. Ferner könnte die niedrigere Infektionsrate auch auf eine bessere Impfquote zurückzuführen sein. Von den im Jahr 2019 gemeldeten FSME-Erkrankten waren 98 Prozent gemäß der Meldedaten gar nicht oder unzureichend geimpft.
Die ersten Anzeichen der Frühsommer-Meningoenzephalitis zeigen sich zwei bis drei Wochen nach einer Übertragung des FSME-Virus durch eine Zecke in Form grippeähnlicher Symptome. In schweren Fällen greift das Virus Gehirn, Hirnhaut und das Rückenmark an; es kann zu Lähmungen, Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen kommen. Gegen FSME kann man sich zuverlässig durch eine Impfung schützen. Diese wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen in den FSME-Risikogebieten in Deutschland empfohlen.
Zu den Bundesländern mit dem höchsten FSME-Übertragungsrisiko zählen Bayern und Baden-Württemberg. Aber auch Südhessen, das südöstliche Thüringen und Sachsen sind betroffen; insgesamt 164 Landkreise bundesweit. Für einen verlässlichen und langdauernden FSME-Schutz sind drei Impfstoffdosen notwendig, die im Abstand von mindestens 14 Tagen – erste und zweite Dosis – und dann nach fünf bis zwölf Monaten – zweite und dritte Dosis – verabreicht werden. Man kann auch auf einen Schnellschutz zurückgreifen: Dann werden zwei Dosen im Abstand von 14 Tagen verabreicht. Die Impfung sollte, je nach Lebensalter, alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Für die ebenfalls durch Zecken übertragene Lyme-Borreliose liegen nur Schätzungen der Fallzahlen vor, da es keine einheitliche Meldepflicht gibt. In Bayern ist die Lyme-Borreliose seit 2013 meldepflichtig: Das Nationale Referenzzentrum für Borrelien in Bayern schätzt, dass in Deutschland jedes Jahr zwischen 60 000 und 100 000 Menschen neu daran erkranken. Zudem ist die Lyme-Borreliose nicht einfach zu diagnostizieren, da sie sehr unterschiedliche Symptome verursachen kann. In sehr seltenen Fällen entwickelt sie sich zu einem chronischen Leiden, welches das Nervensystem, die Gelenke und das Herz schädigt. Grundsätzlich muss jedes Symptom der Lyme-Borreliose antibiotisch therapiert werden. Der Erfolg der Antibiotika-Therapie ist in frühen Infektionsstadien am besten. Eine wirksame Impfung gegen Borreliose gibt es bisher nicht. Daher sind allgemeine Schutzmaßnahmen gegen Zeckenstiche ratsam: Bei Aufenthalten im Grünen sollten lange Hosen und geschlossene Schuhe getragen werden. Auch Repellents zum Einreiben und Aufsprühen auf die Haut sind sinnvoll. Am wichtigsten ist aber die Kontrolle nach dem Ausflug. Dabei sollten vor allem die von Zecken bevorzugten Körperregionen wie Kniekehlen, Achseln, Schambereich, Bauchnabel, Bauchfalten und der Bereich hinter den Ohren gründlich abgesucht werden. Denn je schneller die Zecke entdeckt und entfernt werden kann, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit Borreliose.
Die beste Entfernungsmethode: Eine feine Pinzette so dicht wie möglich über der Haut ansetzen und die Zecke am Kopf herausziehen. Der Körper des Tieres sollte nicht gequetscht werden, sonst besteht die Gefahr, dass erregerhaltiges Sekret aus dem Zeckenleib in die Stichstelle gedrückt wird. Nach dem Entfernen sollte die Einstichstelle desinfiziert werden. Danach gilt es die Einstichstelle gut zu beobachten: Bildet sich dort eine kreisförmige Rötung, oder treten grippeartige Symptome auf, ist ein Arztbesuch unbedingt erforderlich.
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Photovoltaik-Anlagen
lohnen sich weiter
52-Gigawatt-Deckel kommt nicht
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Das befürchtete Ende der Einspeisevergütung für Solarstrom kommt nun doch nicht. Der Bundestag hat die Abschaffung des so genannten 52-Gigawatt-Deckels beschlossen. Damit kann die private Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen weiter durch die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes gefördert werden.
Großes Potenzial für den Klimaschutz
Eine private Photovoltaik-Anlage kann rund 30 Prozent des eigenen Strombedarfs decken. Bei einem Haushalt mit vier Personen und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden sinken die jährlichen CO2-Emission um etwa 500 Kilogramm. Obwohl die Einspeisevergütung weiter sinkt, kann eine neue Photovoltaik-Anlage auch heute noch kostendeckend oder mit Gewinn betrieben werden. Grund sind die in den vergangenen Jahren immer preisgünstiger gewordenen Solarmodule.
Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern wird oft überschätzt
Ein Batteriespeicher im Haus kann den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms deutlich erhöhen. Allerdings verschlechtern die Batterien in der Regel die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik Anlagen. Dies liegt an den hohen Anschaffungskosten für die Batterien und deren begrenzter Lebensdauer. Wer sein Elektrofahrzeug mit eigenem Solarstrom betankt, kann den Eigenverbrauchsanteil ebenfalls erhöhen. Oft reichen Kapazität und Ladestrom eines Batteriespeichers nicht zum vollständigen Laden der Fahrzeugbatterie aus. Wenn möglich sollte man tagsüber direkt aus dem Überschuss der Photovoltaik-Anlage laden. Photovoltaik-Anlage, Speicher und intelligente Ladestation müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vor der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage sollte eine unabhängige Beratung stattfinden. Hierfür bietet sich unter anderem der „Eignungs-Check Solar“ der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.
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Wespen- oder Hornissennest:
Kein Grund zur Panik!
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Jetzt ist die Zeit, in der wegen „regem Flugverkehr“ erstmals auffällt, dass im Gartenhaus, auf dem Dachboden oder im Rollladenkasten ein Wespen- oder Hornissennest entstanden ist. Die jungen Königinnen haben sich nach der Platzsuche für ihre Nestgründung oft eine anschauliche Anzahl von Arbeiterinnen zur Unterstützung herangezogen. Aber noch lange kein Grund zur Panik. Denn hält man sich an einige Grundregeln, kann ein Nebeneinander gut funktionieren. Grundsätzlich sind Wespen und Hornissen friedliche Flieger und Nützlinge, die keineswegs an Ärger mit dem Menschen interessiert sind.
Die meisten heimischen Wespenarten bauen ihre Nester aus Fasern, die sie mit ihren Kiefern von totem Holz abnagen und mit Speichel zu einer Art Papierbrei vermischen. Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden. So vertilgt ein mittelgroßes Hornissenvolk ein halbes Kilo Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Motten und Wespen täglich. Nur zwei Wespenarten (die Deutsche und die Gemeine Wespe) fliegen Süßspeisen an und können vor allem im Spätsommer durchaus lästig werden. Daher sollten Getränke und Marmeladengläser im Freien abgedeckt werden und Kinder süße Getränke nur mit dünnen Strohalmen trinken, um zu verhindern, dass Tiere verschluckt werden.
Wichtig im Umgang mit Wespen und Hornissen:
Sich ruhig bewegen, nicht nach den Tieren schlagen, die direkte Einflugschneise bis ca. zwei Meter vor dem Nest freihalten und Erschütterungen von Nestern vermeiden. Grundsätzlich weichen Wespen und Hornissen Störungen durch den Menschen aus und greifen nur dann an, wenn sie sich zum Beispiel durch Quetschen oder Schlagen bedroht fühlen oder ihr Volk durch Störungen des Nestes bedroht sehen.
Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dürfen daher ohne vernünftigen Grund nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Vernünftige Gründe können z. B. sein: Nest über Eingangstür, Wespengiftallergie oder gewöhnlicher Aufenthalt von Kleinkindern in unmittelbarer Nähe zum Nesteingang. Ansonsten muss das Nest geduldet werden und es darf nicht selbst entfernt, der Nesteingang verschlossen oder einfach mit einem Wespenspray besprüht werden. Dauerhaft bleiben die Gäste ohnehin nicht: Je nach Art stirbt ein Wespenvolk Ende Juli, spätestens jedoch im Herbst mit den ersten Frösten ab. Auch bei den Hornissen sind die Tage nach dem Ausfliegen der Geschlechtstiere (Jungköniginnen und Drohnen) im August bereits gezählt und finden bis Oktober ihr Ende. Die leeren Nester können daher im Winter problemlos entfernt werden. Alte Nester werden im nächsten Jahr nicht wiederbesiedelt, so dass man seine Untermieter gewiss nur für eine Saison beherbergt. Oft reicht es aber bereits auch, die Einflugschneise durch eine kleine Abschirmvorrichtung zu verändern, um so ein gefahrloses Nebeneinander für Mensch und Insekt zu ermöglichen. Die meisten Nester können erfahrungsgemäß mit geringen Nutzungseinschränkungen und umsichtigem Verhalten während der Sommermonate an ihrem Platz bleiben. Hornissen sind darüber hinaus sogar nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutz Behörde möglich. Bei Fragen und Problemen mit Wespen und Hornissen stehen auch die örtlichen Wespen- und Hornissenberater zur Verfügung.
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Sicherungsmaßnahmen
an der mehrere hundert Jahre alten Tassilo-Linde auf der Insel Frauenchiemsee
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Region Rosenheim – Die Bayerische Schlösserverwaltung führt Sicherungsmaßnahmen an einer mehrere hundert Jahre alten, mächtigen Linde auf der Fraueninsel durch. Die Tassilo-Linde ist kulturhistorisch und naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Sie steht im Zentrum der Fraueninsel, auf deren höchstem Punkt. Der betagte Baum, der einige Faulstellen, Risse und einen Pilzbefall aufweist, musste bereits in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach baumpflegerisch behandelt werden.
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Tassilo-Linde auf der Insel Frauenchiemsee
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Die mehrere Tage andauernden Arbeiten dienen dazu, die Bruchsicherheit der Tassilo-Linde wiederherzustellen. Zu diesem Zweck müssen die Krone des Baumes leicht eingekürzt sowie Seilverspannungen ersetzt bzw. neu eingebaut werden. Aus Sicherheitsgründen wird in dieser Zeit der Lindenhain für den Publikumsverkehr gesperrt. „Diese Maßnahmen ermöglichen, dass die beeindruckende Tassilo-Linde hoffentlich noch viele weitere Jahrzehnte erhalten bleibt“, so Konstantin Buchner, Leiter der Schloss- und Gartenverwaltung Herrenchiemsee. Die Maßnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Rosenheim abgestimmt und wird zudem durch einen Biologen begleitet. Der Baum, der in einem Meter Stammhöhe einen Umfang von über zehneinhalb Metern hat, wurde nach Herzog Tassilo benannt, der im 8. Jahrhundert das Kloster Fraunchiemsee gründete.
-am- Bild: Bayerische Schlösserverwaltung
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„Ganz meine Natur!“
Natura 2000-BayernOskar
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Region Bayern – Studierende und Schüler, Grundeigentümer, Landnutzer und deren Verbände können bis zum 30.10.2020 in drei Kategorien Beiträge zu neuen Konzepten oder bereits umgesetzten Maßnahmen zu „Natura 2000“ einreichen und Preise gewinnen.
Die Bayerische Naturschutzakademie (ANL) führt seit 2018 das EU-geförderte Kommunikationsprojekt „LIFE Living Natura2000“ durch, das Inhalt und Zielsetzung von „Natura 2000″ für Bayern an unterschiedliche Zielgruppen kommuniziert und die Akteure in allen Regierungsbezirken miteinander vernetzt. Unter dem Motto „Ganz meine Natur!“ werden Aktivitäten und Veranstaltungen in Bayerns „Natura 2000“-Gebieten und allen bayerischen Regierungsbezirken durchgeführt.
Viele Menschen engagieren sich bereits seit langem für den Naturschutz in Bayern im Allgemeinen und für das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ im Besonderen. Nun kann dieses Engagement mit einer Auszeichnung prämiert werden. Wer besonders gute, besonders originelle oder sehr erfolgreiche Maßnahmen zur Sicherung des europäischen Naturerbes mit seinen einzigartigen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten durchgeführt hat, kann sich in drei Kategorien für die Auszeichnung „Natura 2000-BayernOskar“ bewerben.
Der „Natura 2000-BayernOskar“ wird in drei Kategorien ausgelob
Idee: Studierende und Schüler können innovative Konzepte oder bereits umgesetzte Projekte zum Thema „Natura 2000“ einreichen. Engagement: Grundeigentümer, Landnutzer und deren Verbände und Interessensverbände können sich in dieser Kategorie mit ihrem Engagement zur Umsetzung von „Natura 2000″ bewerben. Vermittlung: Diese Kategorie prämiert Projekte und/oder Veranstaltungen, welche Kinder und Jugendliche zielgruppengerecht an das Thema „Natura 2000“ heranführen. Interessensverbände/Grundeigentümer und Landnutzer und deren Verbände können in dieser Kategorie ebenfalls Beiträge einreichen.
Natura 2000
„Natura 2000“ ist die Bezeichnung für ein europäisches Netzwerk besonders wertvoller und schutzwürdiger Naturgebiete, die von der EU nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- Gebiete) und nach der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete) geschützt sind. Das Netzwerk umfasst mehr als 27.000 Schutzgebiete in ganz Europa. Alle Gebiete zusammen nehmen etwa ein Fünftel der Fläche der EU ein. Damit ist „Natura 2000“ das weltweit größte Projekt zum Schutz der biologischen Vielfalt. Obwohl Europa nur etwa fünf Prozent der Fläche der Erde bedeckt, beherbergt Europa eine einzigartige Vielfalt an Wildtieren, -pflanzen und Landschaften.
Projekt LIFE living Natura 2000
„LIFE living Natura 2000“ ist eine durch die EU, die Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und den Bayerischen Naturschutzfonds geförderte Öffentlichkeitskampagne, die das Ziel verfolgt, die Bevölkerung über das Europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ zu informieren und die Wertschätzung für intakte Natur und artenreiche Landschaften in Bayern zu fördern. Das Projekt wird unter Federführung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) über vier Jahre hinweg umgesetzt. Weitere Infos: ganz-meine-natur.bayern.de/natura-2000-bayern-oskar/
-am- Bild: natura2000
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Asiatischer
Moschusbockkäfer
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Region Rosenheim – Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat im Landkreis Rosenheim 29 Schilder zur Kennzeichnung der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers aufstellen lassen. Aus dieser Zone darf kein Steinobst-Schnittgut heraus transportiert werden, um eine Verbreitung des Käfers zu verhindern. In dem Bereich ist es zudem wichtig, Steinobstschnittgut über die Sammelstellen zu entsorgen und die Wirtspflanzen regelmäßig zu kontrollieren.
Der Schwerpunkt des Befalls mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer liegt derzeit in Kolbermoor, in Rosenheim gab es bisher einen Fund. Die sogenannte Verbringung von Wirtspflanzen-Schnittgut stellt die größte Gefahr bei der Verbreitung des Käfers dar. Daher darf kein Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone hinaus transportiert werden. Auch innerhalb der Quarantänezone müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung zu verhindern. So wurden vier Sammelstellen in der Quarantänezone errichtet, in der Steinobstschnittgut kostenlos abzugeben ist; der Kirschlorbeer ist dabei ausgenommen. Das Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um noch im Holz vorhandene Käferstadien abzutöten.
Die Sammelstellen befinden sich am Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8 sowie am Wertstoffhof Bad Aibling, Thürnhammerstraße 21; am Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25 und am Wertstoffhof Stephanskirchen, Spielnstraße 17. Neben der Entsorgung ist eine Lagerung des hauseigenen Schnittgutes auf dem Grundstück zulässig. Das Schnittgut darf allerdings das Grundstück nicht verlassen, das heißt es muss im eigenen Kamin verheizt oder das Häckselgut auf den Beeten verteilt werden. Als Gartenbesitzer ist man verpflichtet, die Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers (Gehölze der Gattung Prunus – beispielsweise Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle u. a. sowie alle Zierformen) alle zwei Monate auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere ein bis zwei Zentimter große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf der Larven am Stammfuß oder in Astgabelungen. Die LfL unterstützt bei der Suche nach Befallsmerkmalen, deshalb findet ganzjährig ein Bodenmonitoring statt. Dabei kontrollieren LfL-Mitarbeiter auch Gehölze in Privatgärten. Neuanpflanzungen von Wirtsgehölzen innerhalb der Befallszone sind verboten, um dem Käfer die Nahrungsgrundlage zu entziehen und damit seiner weiteren Verbreitung vorzubeugen.
Mit der warmen Witterung hat die Flugzeit des Asiatischen Moschusbockkäfers begonnen. Der Käfer schlüpft und sucht einen Partner zu Paarung. Die Käfer sind träge, wärmeliebend, leicht zu fangen – zum Beispiel in einem Marmeladenglas mit Löchern im Deckel.
-lfl- Bild: lfl
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Der „intelligente” Blumenkasten
bienenfreundlich – insektenfreundlich – küchengeeignet – praktisch
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Viele Balkone und Fenster sind im Sommer mit einer bunten Blütenpracht geschmückt. Rot, blau, gelb oder weiß leuchtet oft ein üppiges Meer an Blüten und bringt heitere Natur in so manch ein tristes Wohnviertel, aber auch Bauernhäuser oder Reihenhaussiedlungen schmücken sich im Sommer gerne mit bunten Blumen. So üppig Geranien und Fuchsien im Sommer blühen – außer Blüten können sie nicht viel bieten. Noch schöner sind Blumen aber, wenn auch fleißige Bienen, dicke Hummeln, zierlich kleine Wildbienen und bunte Schmetterlinge zu Besuch kommen, weil sie hier Nektar und Pollen als Nahrung finden. Noch besser sind die Pflanzen, wenn man sie auch noch in der Küche verwerten kann. Noch praktischer und auch billiger sind sie, weil sie nicht jedes Jahr neu gepflanzt werden müssen, sondern zwei oder drei Jahre durchhalten. Was aber wächst, blüht und gedeiht in einem Blumenkasten?
Wertvoll für Insekten, Feines für die Küche
Zur Bepflanzung eignen sich viele mehrjährige Stauden vor allem aus der nektar- und pollenspendenden Familie der Lippenblütler, unter denen es aber auch viele geschätzte Küchenkräuter gibt, die nicht übermäßig groß werden und durchweg sehr hübsch blühen, wie zum Beispiel Lavendel, Thymian, Dost, Bohnenkraut, Salbei, Ysop oder Pfefferminze. Schnittlauch, wenn er blühen darf, passt ebenfalls ins Sortiment, genauso auch die gelb blühende Weinraute. Die Blüten des Lavendels kann man u.a. in die Wäsche legen.
Am „intelligenten Blumenkasten“ kann man beispielsweise zuhören, wie fleißige Bienen am Bohnenkraut summen oder eine dicke Hummel zwischen den Blüten brummt, oder zusehen, wie Schmetterlinge um den blühenden Dost schweben. Der besondere Blumenkasten macht es möglich. Sollte die Bepflanzung wirklich etwas teuerer ausfallen als bei den herkömmlichen Balkonblumen, so sollte man aber daran denken, dass die Kästen winterfest sind und einige Jahre durchhalten. Erneuerung ist in der Regel erst dann nötig, wenn einzelne Stauden zu groß werden und auch dann besteht vielfach die Möglichkeit, einzelne Stöcke zu teilen oder Ableger zu machen, die für einen neuen Kasten verwendet werden können. Übrigens: Man spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Arbeit, wenn die Kästen länger als nur einen Sommer halten!
Und die Pflege?
Die genannten Pflanzen sind dankbar für einen sonnigen Standort. Die Kästen nicht zu klein wählen, da die Pflanzen längere Zeit im selben Boden bleiben. Regelmäßige, jedoch mäßige Düngung vom Frühjahr bis zum Spätsommer – bei nicht übermässiger Bewässerung – sichert gutes Wachstum und Blühen. Rückschnitt nach der Blüte bringt manche Stauden noch einmal zum Blühen. Wer sich nicht an trockenen Blütenstengeln im Herbst und Winter stört, kann sogar erleben, dass sich auch Vögel einstellen, wenn die Samen reifen.
Empfehlenswerte Pflanzen für den “intelligenten” Blumenkasten:
Alle Mauerpfefferarten, zum Beispiel: Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Weißer Mauerpfeffer (Sedum album), Felsen-, Fettkraut, Tripmadam (Sedum rupestre), Große Fetthenne (Sedum telephium), Unechte Fetthenne (Sedum spurium) sowie deren Zuchtformen mit rötlichen Blättern und reichlichem Blütenflor. Lippenblütler, die gleichzeitig als Gewürzkräuter verwendet werden können, beispielsweise: Thymian (Thymus vulgaris), Lavendel (Lavandula officinalis), Bohnenkraut (Satureja montana), Küchen-Salbei (Salvia officinalis), Dost (Origanum vulgare), Ysop (Hyssopus officinalis), Zitronenmelisse (Melissa officinalis), Pfefferminze (Mentha piperita). Weitere wertvolle Arten: Weinraute (Ruta graveolens) und Schnittlauch (Allium schoenoprasum).
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Fetthenne
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Wie sollte man die Auswahl treffen?
Immerhin muss man bedenken, dass diese Pflanzen nicht zum Zierpflanzensortiment gehören und deswegen im Gegensatz zu den gewohnten Geranien nur eine Blühphase hervorbringen. Eine überlegte Zusammenstellung von Pflanzen unterschiedlicher Größe, Arten mit besonderen Blättern und hängenden Formen ist wichtig, wenn die Kästen lange Zeit ansprechend aussehen sollen. Etwas größer im Wuchs und damit etwas anspruchsvoller im Platzbe- darf sind Große Fetthenne (blau-grüne Blätter, große Rosette, blüht sehr spät), Salbei (üppige Blattmasse), Origanum, Bergbohnenkraut (zierliche Wuchsform), Lavendel, Ysop und Weinraute (geteilte, blaugrüne Blätter, einzige Pflanze mit gelben Blüten). Ältere Pfefferminze kann sich manchmal gut ausbreiten, Zitronenmelisse gibt große Stöcke, aber beide lassen sich problemlos zurückschneiden, was im Hinblick auf ihre Verwendungsmöglichkeit in der Küche durchaus willkommen ist. Polsterförmig, als Bodendecker oder hängende Formen, wenn sie den Rand des Blumentopfes erreichen, sind die übrigen Fetthenne-Arten (nur der Scharfe Mauerpfefferbleibt recht klein). Bei guter Düngung wachsen sie üppig – wenn die Pflanzen zu groß werden, lassen sie sich durch Abschneiden leicht im Zaun halten. Der Schnittlauch darf alle etwas größeren Zwischenräume einnehmen. Wenn die – nicht geschnittenen – Schnittlauchstöcke im Frühsommer blühen, sind die übrigen Kastenpflanzen gerade im Aufwachsen und stören sich nicht. Größere Stöcke sollte man teilen, gelegentlich frische Erde tut ihnen ebenfalls gut.
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Pfefferminze
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Wo gibt es die Pflanzen?
Das Pflanzenangebot ist nicht so ausgefallen, dass man nicht zumindest den größten Teil in jeder gut sortierten Gärtnerei bekommt. Staudengärtnereien bieten allerdings oft auch Zuchtformen an, die in ihren Farben Besonderheiten aufweisen und damit zusätzliche Abwechslung in die Pflanzung bringen können, zum Beispiel Salbei mit gescheckten Blättern oder Fettehenne-Arten mit roten Blättern oder besonderen Blütenfarben. Das meiste wird als junge Staude angeboten und blüht noch im gleichen Jahr. Bei Schnittlauch, Ysop und Weinraute kann man auch Samen kaufen, muss dann aber selbst aussäen und bis zur Blüte mit einem Jahr Vorkultur rechnen.
Eine Empfehlung: Man sollte sich die Liste mit den lateinischen Namen zum Einkaufen mitnehmen, denn Fachgeschäfte geben nicht immer den deutschen Namen an. Geheimtipp unter Garten- und Imkerfreunden: Einen Gartenbesitzer – der auch Küchen- und Gewürzkräuter pflegt – fragen, ob er ein paar Ableger übrig hat. Gute Ratschläge zum erfolgreichen Einpflanzen gibt es oft kostenlos dazu.
-lwg- Bilder: am
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Ein Haus oder eine Wohnung
fürs ganze Leben?
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Wer sich ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen und möglichst lange auch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben in seinem eigenen Zuhause führen möchte – das gleiche gilt auch für Menschen, die ihre Wohnung barrierefrei sanieren wollen oder aufgrund einer Behinderung, sei es durch Krankheit oder Unfall, eine weitgehend hindernis- und gefährdungsfreie Wohnung benötigen, sollte beachten, dass eine barrierefreie Wohnung ein Komfort für alle Bewohner und Besucher ist.
Betrachtet man die heutige gebaute Umwelt, gemietete Wohnungen und selbstfinanzierten Häuser, in denen man lebt, so kann man feststellen, dass diese meist nur für gesunde Menschen errichtet wurden. Früher hatte man keinen Gedanken daran verwendet, dass man einmal älter und damit auch unbeweglicher oder behindert werden könnte. Überall befinden sich Barrieren, u.a. in Form von Treppenstufen, zu engen Türen, zu hohen Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse.
Für eine barrierefreie und zukunftweisende Hausplanung sollten Investoren, Architekten und die Bauherren einige grundlegende Planungsprinzipien berücksichtigen: Schlafzimmer, Bad und Toilette sollten grundsätzlich im Erdgeschoss untergebracht werden und die Türen nach außen aufgehen oder mit einer Schiebetür versehen werden, damit bei einer eventuellen Ohnmacht die Tür nicht blockiert und man sofort helfen kann. Neben dem Bett sollte ein Freiraum von 150 Zentimetern Breite sein, damit man bei häuslicher Pflege gut zum Patienten kommt und ihn ohne Schwierigkeiten u.a. zum Roll- oder Toilettenstuhl umsetzen kann.
Türbreiten sollten 90 Zentimeter nicht unterschreiten, damit sie mit Unterarmstützen, Gehwagen, Kinderwagen oder Rollstuhl uneingeschränkt passiert werden können und Treppen sollten in der Regel geradlinig verlaufen. Auf gewendelte Treppen ist zu verzichten, weil sie ungleiche Auftrittstiefen haben. Konstante Auftrittstiefen vermitteln gebrechlichen und ältern Menschen bessere Sicherheit beim Treppensteigen. Ebenso ist der Transport von Pflegebedürftigen auf geraden Treppen einfacher und ein Treppenlift ist später leichter zu integrieren. Vor der Treppe sollte ein Freiraum von 150 Zentimetern sein. Die beste Grifffähigkeit für Handläufe erreicht man bei einem Durchmesser von 30 – 45 Millimetern und die Handlaufenden sollten etwa 30 Zentimeter waagrecht über die letzte Stufe hinausreichen. Optimal sind zwei Treppen-Handläufe und die Treppenkanten sollten Kontrastreich gestaltet werden.
Lichtschalter, Steckdosen, Türdrücker und andere Bedienelemente sind bestmöglich auf einer Höhe von 85 bis 95 Zentimetern zu montieren. Diese Höhe unterstützt ein sicheres Zugreifen. Kontrastreiche Lichtschalter sind für sehbehinderte Personen und bei diffusem Licht eine Erleichterung. Badezimmer – ob mit Dusche oder mit Badewanne oder beidem – sind eine individuelle Entscheidung. Eine stufenlose Dusche ist bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit – wie z.B. bei einer Fußverletzung – von großem Vorteil. Man kann mit einem Plastikstuhl bequem duschen. Die Toilettenschüssel sollte von einer Seite -90 Zentimeter- frei zugänglich sein, damit sie eventuell später mit dem Rollstuhl anfahrbar ist. Der Badewannenablauf könnte so positioniert werden, dass man ihn später für eine ebenerdige Dusche verwenden kann. Die Oberkante des Waschbeckens sollte maximal 80 Zentimeter betragen, wobei die Kniefreiheit 30 Zentimeter in der Tiefe und 67 Zentimeter Höhe sein sollte. Eine Einhebelstandarmatur – mit einem langen, schwenkbarem Auslauf – ist vorteilhaft. Ein Spiege – kein Kippspiegel – sollte die Masse ca. 40 x 100 Zentimetern haben und mittig über dem Waschbecken angebracht werden. Die Unterkante sollte sich hier rund 90 Zentimeter über dem Fußboden befinden.
Balkon und Terrassentüren, sollten stufenlos ausgeführt werden. Bei der Garagenplanung ist darauf zu achten, dass an der Längsseite des Autos eine 150 Zentimeter tiefe Fläche zur Verfügung steht; damit schafft man einen Bewegungskomfort und man kann bequem ein- und aussteigen, egal ob man mit einem Kind auf dem Arm, mit Einkäufen bepackt, oder einem behinderten Menschen helfen muss.
Eine kontrastreiche Gestaltung der Wohnung ist gerade im höheren Lebensalter wichtig, denn es kommen typische Augenerkrankungen, wie z.B. altersabhängige Makuladegeneration, hinzu. In Deutschland gibt es rund eine Millionen Betroffene und jährlich erkranken 50.000 Personen neu an dieser Volkskrankheit. Je älter man wird desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine derartige körperliche und sensorische Einschränkung bekommt.
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Perlmuttfalter, Kammmolch und Co.:
Seltene Tierarten im Fokus
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Der Heidegrashüpfer liebt trockene Magerwiesen, wie sie die Schwäbische Alb im nördlichen Landkreis Dillingen bietet
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Region Dillingen – Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) beginnt im Landkreis Dillingen an der Donau die Naturschutzfachkartierung. In den nächsten zwei Jahren werden wichtige Lebensräume seltener Tierarten aus verschiedenen Artengruppen untersucht und dokumentiert. „Die Aktualisierung vorhandener Grundlagendaten ist eine wichtige Basis für die Arbeit von Behörden, Kommunen, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen“, betonte LfU-Präsident Claus Kumutat zum Auftakt der Naturschutzfachkartierung. Die Ergebnisse, die voraussichtlich im Herbst 2022 vorliegen, unterstützen fachlich fundierte Aussagen im Naturschutz und tragen zu einem effektiven Einsatz von Fördermitteln bei.
Gegenstand der Kartierung sind die Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Heuschrecken: In welchen Gewässern gibt es noch Kammmolch und Gelbbauchunke, wo fliegen seltene Libellen und Schmetterlinge wie Binsenjungfern und Perlmuttfalter und wo sind im Sommer Heidegrashüpfer zu finden? Im Frühjahr 2021 werden Mittelspecht und Halsbandschnäpper in den Donauauen gesucht. Die beiden Vogelarten bevorzugen Laubwälder mit hohem Anteil an Eichen- und Buchen-Altholz.
Neben dem aktuellen Nachweis von Arten und ihren Lebensräumen ermöglicht die Kartierung auch den Vergleich mit älteren Daten. So können Aussagen zur Bestandsentwicklung seltener Arten gemacht und Fördermaßnahmen für bedrohte Arten gezielt umgesetzt werden. Die Naturschutzfachkartierung liefert Informationen über bedrohte Tierarten eines Landkreises. Wiederholungskartierungen dienen dazu, die Daten auf den neuesten Stand zu bringen. Die Ergebnisse werden in der landesweiten Datenbank der Artenschutzkartierung zentral gespeichert.
-lfu- Bild: Eberhard Pfeuffer
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„Mit den Rangern unterwegs“
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Region Wunsiedel – Was macht die Landschaft zu dem was sie ist? Was ist besonders schützenswert? Welche historischen und kulturellen Hintergründe sollte man zum Naturpark Fichtelgebirge wissen? Welche Pflanzen und Tiere leben hier besonders gern? Und wie nimmt der Mensch auf all das Einfluss? Solche und andere Fragen beantworten die „Naturpark-Ranger“. Geführten Touren „Mit den Rangern unterwegs“ sollen darüber informieren, was es überhaupt bedeutet „Naturpark“ zu sein – für die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch für die Menschen. Wo die Unterschiede beispielsweise zu einem „Nationalpark“ liegen und wie sich Erholungssuchende richtig in der Natur verhalten. Die Zielgruppe ist entsprechend breit: „Mit den Rangern unterwegs“ richtet sich an Jung und Alt, Einheimische und Feriengäste, einzelne Wanderer und Familien. Die circa zweieinhalb Stunden dauernden, leichten bis mittelschweren Touren finden rund um die bekannten Naturpark-Infostellen statt und werden von den Naturpark-Rangern geführt; teilweise sind auch Geopark-Ranger an der Führung beteiligt. Corona-bedingt war in diesem Jahr nur die Planung von drei Terminen möglich; vorgesehen ist aber, das Angebot im Jahr 2021 auszubauen. Weitere Infos: naturpark-fichtelgebirge.org
-lawun-
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Umgang
mit Wildtieren
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Oft ist zuhören, dass in Gärten überraschend Wildtiere – wie Füchse – anzutreffen sind. Manchen macht dieser Kontakt mit Wildtieren Angst; einige greifen zur Selbsthilfe und legen Giftköder aus, andere fordern den sofortigen Abschuss der Tiere. Die Jagdbehörde kann jedoch für einen gesunden Fuchs im befriedeten Bezirk, also in einem Wohngebiet, keine Abschusserlaubnis erteilen. Für den Fuchs gibt es keinen Abschussplan, die Fähen dürfen ferner von März bis Mitte August nicht gejagt werden.
Während manche Menschen vor Füchsen Angst haben oder sich vor übertragbaren Krankheiten schützen wollen, gibt es auch Tierfreunde, die Füchse extra anfüttern. Oft meinen sie: Die Tiere würden in den Garten, ins Dorf oder die Stadt flüchten, da ihnen der Mensch den Lebensraum nimmt. Jedoch ist dies falsch: Die Tiere suchen die Nähe zum Menschen, da gerade für anpassungsfähige Tierarten wie Marder, Füchse oder Waschbären hier beste Lebensräume – mit höheren Bestands- und Besatzdichten – geboten werden. Es gibt also in der Stadt mehr Füchse, als auf dem Land.
Ein Anfüttern führt meist dazu, dass Füchse die Scheu vor dem Menschen komplett verlieren und nach Futter betteln oder teilweise sogar in Wohnungen eindringen. Die Nähe zum Menschen bietet oft auch Schutz vor Feinden. Neben gewollter Fütterung füttern viele Menschen die Tiere auch ungewollt oft selber an: Durch unbedachtes Verhalten ist für Füchse der Speisezettel im Dorf und in der Stadt meist bestens bestellt – unverschlossene Mülleimer, weggeworfene Essensreste, Igel- und Vogelfutter, Komposte und offene Hunde- oder Katzennäpfe sind dann wie Selbstbedienungsläden. Wer stattdessen die Tiere aktiv fern halten will, kann einige Verhaltensweisen beherzigen: Komposte sollten verschlossen sein, Gelbe Säcke hochhängen, Haustiere nicht auf der Terrasse füttern und Speisereste ordnungsgemäß entsorgen. Jedoch wird man mit diesen Maßnahmen nie ganz verhindern, dass Füchse, Marder oder Dachse nachts den Garten besuchen.
Viele haben auch vor übertragbaren Krankheiten Angst. Der Fuchsbandwurm ist hier ebenso zu nennen, wie die Räude, welche sich auch auf Hunde überträgt. Es ist nachgewiesen, dass Haustierbestände vermehrt die Räude haben, in denen die Fuchspopulation stark räude-belastet ist. Bei anderen Wildtieren – wie Kaninchen – treten Krankheiten, wie beispielsweise die Staupe oder Myxomatose, auf. Diese Krankheiten können dazu führen, dass Wildtiere verenden. Tote Tiere sollten aus Gründen der Hygiene unbedingt fachgerecht beseitigt werden. Auf keinen Fall dürfen sie in Restmülltonnen oder in Biotonnen geworfen werden – sie sollen auch nicht vergraben oder hinter einer Hecke oder im Wald „entsorgt“ werden. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt mit dem Verbringen der toten Tiere in eine Konfiskat-Truhe, welche meist im Landkreisbezirk befindlich sind. Die gekühlten Truhen werden regelmäßig von Fachfirmen geleert und der Inhalt wird entsorgt. Die Nutzung der Truhen ist meist kostenlos, für Fallwild ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.
Was Füchse und Marder anlockt – etwa offene Näpfe mit Katzenfutter – schmeckt auch einem anderen nützlichen Gartenbewohner, dem Igel. Igel haben neben dem Straßenverkehr einen neuen Feind bekommen, den auch der Mensch verantwortet. Immer öfter übernimmt ein Mähroboter das von vielen Gartenbesitzern als lästig empfundene Mähen des Rasens. Die Mähroboter schnurren nahezu geräuschlos über den Rasen und halten ihn meist auf Golfrasen-Niveau. Sie haben aber auch einen großen Nachteil: Die Hersteller weisen in ihren Bedienungsanleitungen darauf hin, die Geräte in der Gegenwart von Kindern oder Haustieren nicht unbeaufsichtigt arbeiten zu lassen – viele Gartenbesitzer verlegen die Betriebszeiten darum auf die Abend- und Nachtstunden.
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Leider kommt es vor allem bei Dunkelheit oft zu verhängnisvollen Zusammenstößen mit der heimischen Gartenfauna! Mähroboter sind eine Gefahr für Igel, Blindschleichen und Amphibien. Da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen, sind sie durch Mähroboter besonders gefährdet. Die Zahl der verletzten Stacheltiere, die zur Behandlung bei den Igelstationen abgegeben wurden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies wird auf die immer stärkere Verbreitung von Mährobotern zurückgeführt. Aber auch andere Kleintiere wie Blindschleichen oder Amphibien sind durch die automatischen Rasenmäher bedroht. Am Ende hat es jeder Mähroboter-Besitzer selbst in der Hand, etwas für den Tierschutz im eigenen Garten zu tun. Es wird empfohlen, die Betriebszeiten des Mähroboters auf das notwendige Minimum zu begrenzen und darauf zu verzichten, ihn nachts laufen zu lassen. Ein guter Kompromiss ist beispielsweise der Betrieb am Vormittag, wenn die Kinder in der Schule sind, oder am frühen Abend, solange es noch hell ist.
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-lramb- Bilder: am
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Wohnen
im Alter
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Der demographische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue gesellschaftliche Antworten und insbesondere vielfältige alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für ein würdevolles Altern. Alternative Lebensformen sind gefragt: Es entspricht derzeit dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen, ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit möglichst unabhängig, selbständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung namens „zu Hause“ verbringen zu können. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 um etwa 60 bis 75 Prozent steigen wird.
Vielfältige Möglichkeiten für ein Wohnen im Alter können u.a. sein:
Betreutes Wohnen zu Hause; betreutes Wohnen; Quartierskonzepte; ambulante Hausgemeinschaften; intergenerative Wohnformen; Wohngemeinschaften für Ältere; ambulant betreute Wohngemeinschaften und stationäre Einrichtungen.
-am- Bilder: am
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Ambrosia
und Riesenbärenklau
sind nicht ungefährlich
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Pflanzen, die den Menschen schaden können, kommen in der Natur immer wieder vor. Dazu zählt zweifelsohne die Ambrosia, auch „Beifußblättriges Traubenkraut“ genannt. Die Ambrosia beginnt ab Anfang Juli mit der Blüte, unmittelbar danach kommt es zur Pollenausschüttung. Durch ihr hohes allergenes Potential ist diese Pflanze sowohl für Allergiker als auch gesunde Menschen problematisch bis gefährlich. Vor allem während der Blütezeit, von Juli bis Oktober, könnten Symptome -wie juckende Augen, allergischer Schnupfen, Husten, Atemlosigkeit und Asthmaanfälle auftreten.
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Ambrosia, alias „Beifußblättriges Traubenkraut“
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Am besten ist die Ambrosia durch Ausreißen der gesamten Pflanze zu bekämpfen. Blüht die Pflanze noch nicht, reichen Handschuhe zum Eigenschutz aus. Sind die Blütenstände sichtbar, ist es ratsam, vor dem Entfernen der Pflanze einen Plastiksack überzustülpen, dann mitsamt ihrem Wurzelstock auszureißen und zu entsorgen. Die Entsorgung sollte auf jeden Fall über die Restmülltonne bzw. bei größeren Mengen über die Müllverbrennung erfolgen. Bei der Entfernung während der Blüte ist das Tragen eines Mundschutzes, d.h. einer Feinstaubmaske – mindestens FFP2 oder höher – notwendig. Handschuhe, Schutzanzug und eine dicht sitzende Schutzbrille schützen zusätzlich vor Kontaktallergien. Bei Ambrosia ist zu beachten, dass die Samen noch viele Jahre im Boden keimfähig bleiben. Deshalb ist es wichtig, diese Bereiche auch in den Folgejahren rechtzeitig vor der möglichen Blüte zu kontrollieren, um einen Bestand vorher restlos beseitigen zu können.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf Straßenrändern und Bereiche mit Erdbewegungen bzw. offenem Boden liegen, da die Samen der Pflanze häufig durch Fahrzeuge oder kontaminiertes Erdreich verteilt werden und gute Wachstumsbedingungen vorfinden.
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Riesenbärenklau
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Eine weitere invasive und sehr widerstandsfähige Pflanze ist der „Riesenbärenklau“. Der Pflanzensaft ist phytotoxisch, d.h., wenn mit dem Saft benetzte Haut mit Sonnenlicht in Berührung kommt, entstehen zum Teil Hautrötungen bis hin zu schweren Verbrennungserscheinungen. Wer diese Pflanze im Garten oder auf seinem Grundstück hat, kann sie meist nur durch Ausstechen bekämpfen. Dabei sollten Körper, Gesicht und Augen vor dem Kontakt mit dem Pflanzensaft geschützt sein. Empfehlenswert ist das Tragen eines Schutzanzuges mit Handschuhen und einer Schutzbrille. Falls möglich, sollte die Entfernung nur an bewölkten Tagen oder in den Abendstunden stattfinden. Idealerweise findet die Entfernung oder der Rückschnitt noch vor der Blüte statt. Werden die Pflanzen nur zurückgeschnitten, ist zu beachten, dass meist noch eine Nachblüte erfolgt, die ebenfalls entfernt werden sollte. Eine besonders hartnäckige Eigenschaft ist, dass die Samen sogar an den abgeschnittenen Samenständen noch ausreifen können. Die Samen behalten außerdem ihre Keimfähigkeit über mehrere Jahre hinweg, weshalb die Samen nicht in den Kompost gelangen dürfen. Auch der „Riesenbärenklau“ wird mit durch Samen oder Wurzelresten kontaminiertes Erdreich verbreitet. Wird ein kleiner Bestand, ob Ambrosia oder Riesenbärenklau, von Anfang an konsequent bekämpft, besteht auch Hoffnung, die Pflanzen zumindest an der Stelle wieder los zu werden.
-lapaf- Bilder: lapaf
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Auf der Suche
nach der Fledermaus des Jahres
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Region Neustadt an der Waldnaab – Die Fledermaus des Jahres 2020, die seltene Mopsfledermaus, macht sich im Sommer die Scheunen des Naturparks NOW zu Nutze und schläft dort tagsüber u.a. in Spalten zwischen den Holzbalken. Naturpark-Rangerin Simone Peuleke befestigt derzeit im Naturparkgebiet „Batcorder“ in der Nähe solcher Scheunen. Die „Batcorder“ nehmen die Ultraschallfrequenzen der Fledermäuse auf, so dass festgestellt werden kann, ob die Scheunen von Mopsfledermäusen bewohnt werden.
Die Tätigkeit ist Teil eines bundesweiten Naturschutzprojekts, dessen Ziel in Nordostbayern es ist, Scheunen-Lebensräume für die gefährdete Mopsfledermaus zu sichern. Naturparkbewohner mit geeigneten Scheunen können sich am Projekt beteiligen, indem sie die Naturpark-Rangerin kontaktieren, die dann vor Ort einen „Batcorder“ für einige Tage anbringt. Es bestehen Möglichkeiten der Förderung bei den von Mopsfledermäusen bewohnten Scheunen. Außerdem findet im Anschluss an das Projekt eine Ehrung mit Urkunden für alle Teilnehmer und eine Präsentation mit den Ergebnissen statt. Weitere Infos: Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald e.V., naturpark-now.de
-lanew-
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„Wildes Wohnzimmer“
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Region Fürth – Jäger, Imker und ein Landwirt haben in Weinzierlein in den vergangenen Jahren zwei große Flächen zu Wildlebensräumen umgewandelt. Dazu haben sie entsprechende Pflanzen auf zwei Grundstücken gepflanzt. Die eine Blühfläche wurde 2018 angesät und ist rund 2500 Quadratmeter groß. Die zweite Fläche wurde Ende April 2020 angesät und umfasst knapp 5800 Quadratmeter. Dort traf sich die Regionalinitiative “Gutes aus dem Fürther Land” zusammen mit Landrat Matthias Dießl und dem örtlichen Bürgermeister Thomas Zwingel.
Die Projektpartner informierten die Gäste über die Hintergründe der Aktion: Daran beteiligt ist Helmut Stoll, Landwirt, Jäger und Jagdpächter aus Weinzierlein. Er hat die beiden Grundstücke von Eigentümer Wolfgang Meyer gepachtet, mit der Maßgabe, darauf langjährige Blühflächen anzusäen und zu pflegen. Die Imker Jürgen Wied, Gerhard Behringer und Hans-Peter Härtl aus Weinzierlein haben das Saatgut für die Blühflächen zur Verfügung gestellt. Tatkräftig unterstützt wird die Aktion durch den Jagdvorstand des Jagdbezirks Weinzierlein. „Ganz wichtig ist das Miteinander der beteiligten Jäger, Imker und Jagdgenossenschaft. Ein Gegeneinander hätte diesen neuen Naturraum nicht vorangebracht“, so Helmut Stoll, der sich hierfür auch bei seinen Mitstreitern und den Grundstückseigentümern aus Weinzierlein für den großen Einsatz bedankte. “Hier wurde ein Stück ursprünglicher Wildlebensraum geschaffen. Daran sieht man, wenn man der Natur Zeit lässt und sie wenig beeinflusst, was sich entwickeln kann. Die Verantwortung beginnt bei jedem selbst, einen Teil für die Natur beizutragen“, so Landrat Matthias Dießl. Das zeigen die Akteure, die mit viel Eigenleistung ein Stück Wildlebensraum geschaffen haben. Die Projektpartner haben dabei bewusst auf Fördergelder verzichtet und ihre jahrelange Erfahrung einfließen lassen. Letztendlich wurde die Natur größtenteils sich selbst überlassen. Sofern Arbeiten zu verrichten waren, wurden diese behutsam vorgenommen.
-lafü- Bild: lafü
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Rosenpflege
nach der Blüte
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Die Rose als „Königin der Blumen“ schmückt fast jeden Garten. Noch stehen die Rosen in voller Blüte. Doch hohe Temperaturen und starker Regen führen zu einem schnellen Verblühen. Die unterschiedlichen Wuchsformen sowie die verschiedenen Blütenfarben lassen fast keinen Wunsch offen. Ungefüllte und halb gefüllte Sorten liefern Pollen und Nektar und werden deshalb von Insekten gerne besucht.
Sanfter Rückschnitt
Einmalblühende Rosen blühen früher und anhaltender. Auch wenn der Name schon sagt, dass die Pflanzen keine weitere üppige Blüte hervorbringen werden, kann es sein, dass bei starker Blüteninduktion vereinzelte Nachblüher erscheinen. Ansonsten freut man sich über eine reiche Hagebuttenpracht. Bei mehrmals blühenden Rosen lohnt sich der Griff zu Schere. Man sollte nicht sehr tief schneiden, nur bis zum nächsten voll ausgebildetem Blatt. Dann erscheinen die Nachblüten schneller.
Manchmal haben sich, besonders an alten und historischen Rosensorten, schon kleine Seitentriebe gebildet. Damit ist der Schnitt vorgegeben. An den jungen Trieben sind bereits neue Blütenknospen angelegt. Es wäre schade, wenn man diese entfernt. Leider ist manche Rose nicht mehr ganz makellos. Gelegentlich findet man erste Schadsymptome. Sei es Echter Mehltau oder Rosenrost; hier empfiehlt es sich betroffene Pflanzenteile großzügig zurück zu schneiden, um mehr Luft und Licht in die Pflanze zu bringen sowie die Krankheiterreger zu entfernen. Welke Triebe werden durch Rosentriebbohrer verursacht, die sich in die Triebe einbohren und schließlich zum Welken und Absterben führen. Auch hier sollten Sie großzügig zurückschneiden.
Wasser und Nährstoffe
Stehen Rosen schon mehrere Jahre auf ihrem Platz, haben sie ein weit- und tiefreichendes Wurzelwerk gebildet. Das erleichtert das Bewässern. In Trockenphasen sollte man lieber weniger oft gießen, also nur alle ein bis zwei Wochen und dafür aber durchdringend. Zu starke Trockenheit würde die neue Trieb- und Blütenbildung hemmen. Im Wurzelbereich sollte man auf den Boden und nicht über die Blätter gießen. Dies beugt Pilzkrankheiten vor.
Meist reicht eine einmalige Düngung der Rosen im Frühjahr, besonders dann, wenn es sich um einen Langzeitdünger – wie Kompost oder andere organische Dünger – handelt. Verfärben sich die Blätter während oder nach der Blüte hell und man hat das Gefühl, dass die Pflanze Hunger leidet und nicht mehr wüchsig austreibt, kann noch nachgedüngt werden. Flüssigdünger oder in Gießwasser aufgelöste mineralische Dünger wirken schnell. Bei später Düngung (nach Mitte Juli) reifen die Triebe bis zum Spätherbst und Winter nicht mehr richtig aus und sind frostempfindlich. Weitere Infos: lwg.bayern.de/gartenakademie
-lalif/lwg- Bild: Christine Scherer
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