BaFin warnt vor Immobilien-Teilverkauf

.

.

.

BaFin
warnt vor
„Immobilien-Teilverkauf“

.

.

Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen lautet: „Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem ‚Herr im Haus‘ “.

Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun genauer beleuchtet. Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen, und zwar die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch: Ein „Teilverkauf“ ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das künftig an den Miteigentümer der Immobilie gezahlt werden muss, ist erheblich. Wenn man es nicht mehr zahlen kann, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie trägt der ursprüngliche Besitzer meist voll – obwohl es einen Miteigentümer gibt.

Was unter dem Strich herauskommt, zeigt sich erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das zuvor einen Teil der Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Bei ursprünglichen Eigentümer sieht es anders aus: Wie viel Geld man für den Rückkauf aufbringen muss oder wie viel beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten gehen, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu durchschauen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, erklärte Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, so Pötzsch. Die BaFin hat daher auf ihrer Website umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt.

-bafin- Bild: am

.

*************************

.

Um technisch einwandfrei funktionieren zu können, verwendet diese Website Cookies. Cookie-Richtlinie

Impressum / AGB&Datenschutzhinweise

.