Alpenrand-Magazin Archiv 2023/04

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KW 17 – 2023
24. – 30.04.2023

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Blitzmarathon
Bilanz
2023

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Region Bayern – Insgesamt 8.690 Geschwindigkeitssünder hat die bayerische Polizei beim zehnten 24-Stunden-Blitzmarathon vom 21. April, 6:00 Uhr, bis zum 22. April 2023, 6:00 Uhr, erwischt. Der traurige Höchstwert wurde bei einem Autofahrer gemessen, der auf einer Staatsstraße bei Freising, im Polizeipräsidium Oberbayern Nord, mit erschreckenden 155 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 60 gemessen wurde. Die Ausrede des Fahrers lautete: Er habe einen Magen-Darm-Virus und müsse schnell nach Hause. Nun erhält er drei Monate Fahrverbot. Daneben drohen ein Bußgeld von bis zu 1.400 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Vergangenes Jahr habe die bayerische Polizei rund 1,1 Millionen Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit war 2022 die Ursache für mehr als ein Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern. Die Zahl der dabei Getöteten stieg auf 147.

Der 24-Stunden-Blitzmarathon war Teil des europaweiten „Speedmarathons“, der vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk „ROADPOL“ koordiniert wurde. Beim zehnten  Blitzmarathon in Bayern haben rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung 24 Stunden verstärkt die Geschwindigkeit an rund 1.800 möglichen Messstellen kontrolliert. Besonders im Visier waren Unfallschwerpunkte auf Landstraßen und Abschnitte, auf denen oft zu schnell gefahren wird, beispielsweise Tempo 30-Zonen vor Schulen.

-stmi-

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Spatenstich
für den Erweiterungsbau
des weltgrößten Orgelzentrums in Valley

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Region Miesbach – Kürzlich erfolgte der symbolische erste Spatenstich für den Erweiterungsbau des Orgelzentrums Valley. Dieses ist mit mehr als 60 Orgeln die größte Sammlung ihrer Art weltweit. Es wurde 1987 von Sixtus Lampl gegründet und wird von ihm betrieben.

Mit launigen Worten hatte der Bauherr Dr. Sixtus Lampl die Gäste begrüßt und auf die Notwendigkeit des Verbindungsbaus hingewiesen. Nur durch diesen Neubau werde ein barrierefreier Zugang vom Alten Schloss zur Zollingerhalle sowie zum Saal der Kinoorgel ermöglicht. In ihren Grußworten würdigten alle Redner und Rednerinnen das Lebenswerk des Ehepaars Lampl und freuten sich, dass in Valley ein einmaliges Orgelzentrum entstehe. Landtagspräsidentin Ilse Aigner übernahm sehr gerne die Patenschaft für dieses Bauvorhaben und überreichte als „Patengabe“ einige Rosenstöcke. Staatsministerin Michaela Kaniber hat die Unterstützung durch das europäische Förderprogramm Leader vorgestellt, aus dem ein Betrag von 370.000 Euro für den Neubau genehmigt wurde. Ebenfalls unterstützt die Hubertus Altgelt Stiftung, vertreten durch Dr. Anton Lentner diesen Bau mit 75.000 Euro und der Förderverein Orgelmuseum Valley steuert 78.000 Euro bei. Leider hätten sich die Baukosten in den letzten beiden Jahren um rund 40 Prozent erhöht und es sei noch eine Finanzierungslücke von etwa 340.000 Euro zu schließen. Hier hofft die „Dr. Sixtus und Inge Lampl Stiftung“ nun auf weitere Unterstützer.

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Mit von der Partie waren v.l.: Max-Georg Graf von Arco auf Valley; Bauunternehmer Bernhard Obermaier;
Olaf von Löwis of Menar, Landrat des Landkreises Miesbach; Michael Pelzer, 1. Vorsitzender LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land;
 Michaela Kaniber, Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Inge Lampl; Dr. Sixtus Lampl;
 Ilse Aigner, Bayerische Landtagspräsidentin; Bernhard Schäfer, Bürgermeister der Gemeinde Valley
und Andreas Hallmansecker, Stiftungsvorstand der Dr. Sixtus und Inge Lampl Stiftung.

-ah- Bild: ozv

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Männer-
hilfetelefon

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Region Bayern – Auch Männer erleben und erleiden Gewalt: In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft. Ein wichtiger und erster Ansprechpartner ist das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“. Das Hilfetelefon wurde als bundesweit einmaliges Projekt am 22. April 2020 in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen und feiert heuer sein dreijähriges Bestehen. Mit dem Beitritt der Bundesländer Baden-Württemberg im Jahr 2021 und Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr als weitere Projektpartner des Männerhilfetelefons, wurde das Hilfeangebot noch einmal deutlich ausgeweitet. Jedes Jahr suchen immer mehr Männer Unterstützung beim Männerhilfetelefon. Die Anzahl der Kontaktaufnahmen ist von 1480 im Jahr 2020 auf 4498 im Jahr 2022 gestiegen. Zwei Drittel der Ratsuchenden sind direkt von Gewalt betroffen. Am häufigsten wurde eine Beratung zu widerfahrener, psychischer Gewalt – häufig in Kombination mit zusätzlich erlebter körperlicher und sexualisierter Gewalt – in Anspruch genommen.

Gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll dabei helfen das Dunkelfeld weiter auszuleuchten. Da der Zugang zum Hilfetelefon hauptsächlich über Online-Informationen erfolgt, wird das Hilfetelefon Gewalt an Männern anlässlich des dritten Geburtstages zukünftig auch auf Instagram vertreten sein. Das Hilfetelefon startete am 22. April 2020 und ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet. Betrieben wird es durch die Beratungsstelle „man-o-mann Männerberatung“ in Bielefeld, die AWO Augsburg, die Sozialberatung in Stuttgart und „Pfunzkerle“ in Tübingen. Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr. Der Anruf ist kostenlos. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Neben der telefonischen Beratung gibt es eine ebenfalls kostenfreie Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite des Männerhilfetelefons. Eine Beratung im Sofort-Chat ist von Montag bis Donnerstag von 12:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr möglich.

Beraten werden von Gewalt betroffene Männer, Angehörige und Fachkräfte von einem multiprofessionellen Team aus Beraterinnen und Beratern, die über langjährige Erfahrungen im Bereich der Männerarbeit verfügen. Es wird zu den Themen Häusliche Gewalt, Gewalt im öffentlichen Raum, Sexualisierte Gewalt, Physische Misshandlungen in der Kindheit, Zwangsheirat, Mobbing, Stalking/Cyberstalking, Psychische Gewalt, Gewalt mit Diskriminierungsbezug beraten. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellprojekts findet durch das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt.

-stmas-

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Neue
Polizei-
hubschrauber

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Region Donau-RiesDie Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei hat auf dem Gelände von Airbus Helicopters in Donauwörth im Beisein von Innenminister Joachim Herrmann die ersten beiden neuen Polizeihubschrauber für den Trainingsbetrieb übernommen. „Unsere neuen Airbus H145 sind die modernsten Polizeihubschrauber der Welt. Die neuen High-Tech-Hubschrauber werden die Einsatzkräfte erheblich besser unterstützen“, erklärte Herrmann.

Als Ergebnis des Ende 2021 abgeschlossenen EU-weiten Vergabeverfahrens wird „Airbus Helicopters“ insgesamt acht neue Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse für die Bayerische Polizei liefern. Der Kostenpunkt beträgt 145 Millionen Euro. Auf den ersten beiden Maschinen wird das Personal der Hubschrauberstaffel bis Ende 2024 geschult. Die Lieferung der ersten Maschine mit kompletter Polizeiausstattung ist für Mitte 2024 geplant. Bis Mitte 2025 sollen alle acht neuen Hubschrauber der Hubschrauberstaffel zur Verfügung stehen.

Die neuen Airbus H145 – Hubschrauber in der modernsten Fünfblattversion sind laut Herrmann deutlich leistungsfähiger als die bisherigen Polizeihubschrauber der Drei-Tonnen-Klasse vom Typ EC135. Diese seien bereits seit mehr als zwölf Jahren bei der bayerischen Polizei im Einsatz und arbeiteten an ihrer Leistungsgrenze. Die neuen Polizeihubschrauber können mit bis zu acht Personen doppelt so viele wie bisher transportieren, beispielsweise Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos oder auch Verletzte. Neben einer größeren Kabine verdoppelt sich die mögliche Zuladung und es erhöht sich die Reichweite. Knapp ein Drittel der Flugaufträge entstünde durch die Vermisstensuche. 2022 konnten 110 vermisste Personen lebend durch bayerische Polizeihubschrauber aufgefunden werden.

Die von Airbus komplett neuentwickelte Rotorblattspitzenbeleuchtung erhöhe die Flugsicherheit in hindernisreichen Regionen ganz erheblich. Ferner werde künftig eine neuentwickelte Rettungswinde mit 90 Metern Seillänge (bisher 55 Metern) und einer Traglast von 300 Kilogramm (bisher 203 Kilogramm) und zusätzlichen Scheinwerfern den Einsatzbereich im alpinen Raum erweitern. Je nach Einsatzart werden die Maschinen auch mit Tageslicht- oder Wärmebildkamera, Suchscheinwerfern oder Lasthaken für Feuerlöschbehälter und Außenlasten ausgestattet.

-stmi- Bild: Alexandra Beier

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Corona
Soforthilfe-
Rückzahlungen:
Erlass, Stundung und Ratenzahlung sind möglich

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung kommt nun Unternehmen und Selbstständigen, die „Corona-Soforthilfen“ ganz oder teilweise zurückerstatten sollen, weitestmöglich entgegen. Die Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann, sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Die Ratenzahlungen können spätestens ab 1. Juni beantragt werden.

Zusätzlich hat die Bayerische Staatregierung einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückzahlungsforderung beschlossen. Mit den Eckpunkten schöpft Bayern seine rechtlichen Spielräume zugunsten der Betroffenen aus. Gleichzeitig ermöglichten die Eckpunkte eine faire Einzelfallprüfung nach einem landesweit einheitlichen Maßstab. Grundsätzlich ist ein Erlass immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht. Als grobe Faustregel gilt: Wenn das tatsächlich von einem Betrieb erzielte Ergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (Alleinstehender ohne Unterhaltspflichtige) bzw. bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt, ist ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung grundsätzlich möglich.

-bsr-

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Gesetzentwurf
zur
Kommunalrechtsnovelle
2023

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Region Bayern – Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat das Kabinett nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. „Mit dem Gesetzentwurf passen wir das Kommunalrecht den aktuellen praktischen Bedürfnissen an und wollen die Attraktivität kommunaler Ämter, insbesondere auch für Frauen, erhöhen“, erläuterte Herrmann. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat sollen Kommunen ihren Gremienmitgliedern etwa künftig mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten können. Auch die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte soll ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden. „Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll allein der Wählerwille zählen,“ betonte Herrmann.

Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag zugeleitet. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den letzten Jahren gestiegen seien. Die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, wurde daher von bisher 5.000 auf 2.500 Einwohner gesenkt. Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt hier nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein. Ferner soll auch die Entschädigung für Bezirkspräsidenten angepasst werden, denn diese trügen eine immer größere Verantwortung. Ob Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Heimat oder Umwelt: Die Aufgaben der Bezirke sind vielfältig. Hinzu komme ein Haushalt in Milliardenhöhe sowie riesige Personalkörper mit mehreren tausend Mitarbeitern. „Die zunehmende Bedeutung der Bezirke muss sich auch in der angemessenen Entschädigung für dieses Ehrenamt widerspiegeln“, so der Minister.

Die Kommunalrechtsnovelle sieht eine Reihe von weiteren Änderungen im Kommunalrecht vor: Kommunale Gremien können nicht nur hybrid – also teilweise in Präsenz und teilweise als Videoschalte – tagen, sondern auch einen Livestream ihrer Gremiensitzungen im Internet anbieten und künftig eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Außerdem sollen die Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert werden, um alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen. Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, werde die die weibliche und männliche Form verwendet.

Ein in diesen Zeiten besonders bedeutendes Ziel der Gesetzesnovelle sei die Mitwirkung der Gemeinde an der Sicherung der Energieversorgung zu stärken. Wie der Innenminister erläuterte, soll hierzu die Versorgung mit Strom, Wärme und Gas durch gemeindliche Unternehmen neu geregelt werden. Gemeindliche Unternehmen dürfen daher künftig auch über den örtlichen Energiebedarf hinaus tätig werden und die Versorgung mit konventionell erzeugter Energie auch außerhalb des Gemeindegebiets übernehmen. „Indem wir die Energieerzeugung auf eine breitere Grundlage stellen, gewährleisten wir Versorgungssicherheit und machen uns unabhängiger von Energieimporten,“ so Herrmann. Desweiteren sollen die gemeindlichen Unternehmen mit der Energieversorgung üblicherweise verbundene Tätigkeiten übernehmen dürfen, also beispielsweise Installations- oder Wartungsarbeiten an Photovoltaikanlagen sowie die Errichtung und den Betrieb von Ladesäulen, um die Elektromobilität voranzubringen.

Im Bereich des Kommunalwahlrechts gibt es nur geringfügige Änderungen:
„Denn die Evaluierung der letzten Kommunalwahlen hat gezeigt, dass sich die bestehenden Regelungen bewährt haben“, erklärte Herrmann. Daher sollen mit der Gesetzesnovelle insbesondere kleinere Regelungslücken geschlossen und das Wahlrecht – sofern möglich – an die Vorschriften der staatlichen Wahlen angepasst werden, indem etwa gesetzliche Fristen angepasst werden.

-stmi-

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Kindesmissbrauch
in Kirchen,
Vereinen
und Organisationen

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Die Debatte zu Kindesmissbrauch in den Kirchen hat auch eine öffentliche Debatte über das Versagen von Fürsorge- und Aufsichtspersonen ausgelöst. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Geistliche nach Bekanntwerden ihrer Missbrauchstaten – teils sogar nach einschlägiger Verurteilung – weiter in der Seelsorge eingesetzt wurden. „Nach geltendem Recht können Personen, die durch ihr Tun oder – vor allem Unterlassen – sexuellen Missbrauch von Kindern fördern, nur in besonderen Konstellationen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei Taten des sexuellen Missbrauchs setzt dies stets Vorsatz voraus. Bei einer Körperverletzung kann hingegen bereits einfache Fahrlässigkeit zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. Es ist unverständlich, warum der strafrechtliche Schutz vor Körperverletzungen an dieser Stelle weiter reicht als bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Diese Schutzlücke muss der Bundesgesetzgeber aus meiner Sicht schließen“, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich.

Bayern hatte dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz eingebracht, dem parteiübergreifend alle Bundesländer zustimmten. Eisenreich: „Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates, Kinder bestmöglich zu schützen. Der Bund hat – wie seit langem gefordert – den Kindesmissbrauch vom Vergehen zu dem hochgestuft, was er ist: Ein Verbrechen. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, zusätzlich Fälle in den Blick zu nehmen, in denen fürsorge- oder aufsichtspflichtige Personen eine fremde Missbrauchstat durch grobes Fehlverhalten fördern.“

Eine rechtspolitische Debatte über die strafrechtliche Verantwortung dieses Personenkreises sei bislang trotz erschütternder Missbrauchstaten ausgeblieben. Die Fragestellung reiche dabei weit über den kirchlichen Bereich hinaus. Eisenreich: „Die große Mehrheit der Aufsichtspersonen in Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, in Schulen, in Sportvereinen oder in Ämtern setzt sich mit großem Engagement für das Wohl von Kindern ein. Diesen Menschen möchte ich ausdrücklich danken. Wer aber bei der Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch schwer versagt, der muss nach dem Willen Bayerns mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“ Eisenreich setzt sich für die Schaffung eines neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 176f StGB) ein. Vorgeschlagen wird eine ausgewogene Regelung, die dem wichtigen Ziel des Kindesschutzes vor Missbrauch effektiv diene und gleichzeitig keine unangemessenen Sanktionsrisiken schaffe. Sie solle deshalb auf Fälle schweren Versagens, also grober Pflichtverletzungen, von fürsorge- oder aufsichtspflichtigen Personen beschränkt werden. Die Strafbarkeit sollte auch voraussetzen, dass es tatsächlich zum sexuellen Missbrauch eines Kindes gekommen ist, der durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre. „Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Es geht hier um den Schutz unserer Kinder. Die Schutzlücke im Strafrecht kann nur durch ein Bundesgesetz geschlossen werden“, so Eisenreich.

-stmj-

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Bayerisch-
Österreichisches
Wasserstoff-Forum

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Bedeutung der bayerisch-österreichischen Zusammenarbeit für den Aufbau des europäischen Wasserstoffnetzes hervorgehoben. „Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft brauchen wir neben regionalen Startnetzen auch schnellstmöglich ein europäisches Wasserstoffnetz. Die zügige Realisierung einer Wasserstoffpipeline-Infrastruktur, überwiegend durch Umwidmung von Erdgaspipelines, ist daher zwingend notwendig. Österreich und Bayern spielen hier wesentliche Rollen. Wir sind Vorreiter im Bereich Wasserstofftechnologien“, so Aiwnager.

Durch die geographische Lage seien Österreich und Bayern für die Wasserstoffkorridore sowohl aus dem Süden, dem Südosten als auch dem Norden Europas belieferbar. Aiwanger: „Österreich und Bayern sind Infrastruktur-Drehscheiben auch für den Wasserstofftransport. Die guten Beziehungen zwischen beiden Ländern sind Grundlage einer engen künftigen H2-Zusammenarbeit, so wie sie heute schon im Erdgasbereich besteht. Wenn die Versorgung der bayerischen Wirtschaft mit grünem Wasserstoff aus dem Norden zu lange dauert, wird der Süden über Italien und Österreich liefern.“

Der bayerische Wirtschaftsminister kritisierte die Passivität der Bundesregierung im Bereich Wasserstoff, was auch im aktuellen Gebäudeenergiegesetz zu sehen sei: „Anstatt Wasserstoff als zentralen Lösungsansatz für die Weiternutzung der Erdgasinfrastruktur mit H2 zu sehen, wird Wasserstoff viel zu stiefmütterlich behandelt und mehr verhindert als angestrebt“, erklärte Aiwanger.

Das Bayerisch-Österreichische Wasserstoff-Form fand auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministers in Wien statt. Mehr als 100 Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vernetzten sich und diskutierten über die Chancen und Perspektiven der Wasserstoffwirtschaft. Staatsminister Aiwanger sprach unter anderem mit Österreichs Wirtschaftsminister Martin Kocher und der Generalsekretärin im Wiener Wirtschaftsministerium, Eva Landrichtinger. Zu den Teilnehmern des Wasserstoff-Forums gehörten Professor Dr. Peter Wasserscheid, Vorstand des Zentrums Wasserstoff.Bayern, Ass. Professor Dr. Alexander Trattner von der Technischen Uni Graz sowie zahlreiche Unternehmer aus beiden Ländern.

-stmwi-

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KAUSA-
Landesstelle
Bayern

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Region Bayern – In Bayern werden künftig Migranten noch besser unterstützt, eine Ausbildung aufzunehmen. „Die neue KAUSA-Landesstelle Bayern leistet einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Integration von Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte in Ausbildung voranzutreiben“, erklärte Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann zur Vorstellung des neuen Projekts. „KAUSA“ steht für „Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration“ und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Initiative Bildungsketten „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ mit über 1,8 Millionen Euro gefördert. In Bayern ist die Landesstelle in allen sieben Regierungsbezirken tätig. „Die neue Stelle berät, informiert und vernetzt arbeitsmarkt- und integrationspolitische Akteure in Bayern rund um das Thema Ausbildung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Darüber hinaus unterstützt sie migrantengeführte Unternehmen auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb“, so Herrmann.

Die neue Servicestelle vereine somit zwei große, aktuelle gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderungen: Die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und die Gewinnung von Fachkräften. Herrmann ist überzeugt: „Von einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration profitieren wir alle. Die Sicherung und Erweiterung der Fachkräftebasis sind entscheidende Faktoren für die Wirtschaft und unseren Wohlstand.“ Das Integrationsministerium als wichtiger Kooperationspartner begleite und unterstütze die Arbeit aktiv, in dem es das Projekt in die bayerischen Strukturen einbinde und beispielsweise regionale Veranstaltungen finanziell fördere.

Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung machte deutlich: „Mit der Förderung der KAUSA-Landesstelle durch den Bund wollen wir Menschen mit Migrationshintergrund für die duale Ausbildung gewinnen und damit bei der Integration unterstützen. Hierbei spielt gezielte Beratung und Information eine wichtige Rolle. So sorgen wir sowohl für gesellschaftliche Teilhabe als auch für Fachkräftesicherung.“

Projektträger der KAUSA-Landesstelle sind die drei Verbundpartner: Der „Ausbilden. Arbeiten.Unternehmen“ Augsburg e. V. , die „bfz“ gGmbH Aschaffenburg und der „AAU“ Nürnberg e. V. „Das Projekt basiert auf unserer langjährigen Arbeit und den Erfahrungen mit Jugendlichen und jungen Menschen sowie Selbständigen, die einen Flucht- und Migrationshintergrund haben. Wir bieten Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Ausbildung auch für Institutionen, Organisationen und Beratungsstellen. Wir schaffen ein Bewusstsein für die Chancen und die Vorteile einer Berufsausbildung im dualen System“, so Felicitas Eitel die Koordinatorin für die drei Standorte der KAUSA-Landesstelle Bayern und Projektleiterin des Standorts Augsburg.

-stmi-

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Start
des
Deutschlandtickets
am 1. Mai

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Vor dem Start Deutschlandtickets am 1. Mai – mit einem Einführungspreis von 49 Euro – laufe die Umsetzung in Bayern gut. Mit einem bayernweiten Onlineportal für einfache und schnelle Finanzierung unterstütze der Freistaat Verkehrsunternehmen und -verbünde und sorge mit Abschlagszahlungen für deren Liquidität. Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, das Deutschlandticket ab 1. September 2023 für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ermäßigt auf 29.- Euro anzubieten. Um bestehende Semestertickets der Hochschulen erhalten zu können, können diese Solidarmodelle in das Ermäßigungsticket integriert werden. Der Gesamtpreis aus einem örtlichen Solidarticket und einem freiwilligen monatlich kündbaren Aufpreisticket soll 29.- Euro je Monat (174.- Euro je Semester) betragen. In Summe bleibe es so bei den 29.- Euro pro Monat für das deutschlandweit gültige Ticket.

Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülern im vergleichbaren Alter komme, sollen für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse durch eine Absenkung der Familienbelastungsgrenze die Kosten für den Schulweg ebenfalls auf 29.- Euro sinken. Diese Änderung wird zum neuen Schuljahr, also noch 2023 umgesetzt.

-bsr-

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KW 16 – 2023
17. – 23.04.2023

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Blitzmarathon
2023

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Am Freitag, 21. April, um 6:00 Uhr startet der europaweite „Blitzmarathon“, der vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk „ROADPOL“ koordiniert wird. Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ am 24 Stunden-Blitzmarathon. Auch andere Bundesländer nehmen an der Aktion gegen Raser teil. Die Bayerische Polizei führt die bayernweit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen bis Samstag, 22. April, 6:00 Uhr durch. Insgesamt rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren dann die Geschwindigkeit an rund 1.800 möglichen Messstellen. „Unser Blitzmarathon soll wachrütteln, sich unbedingt an die Tempolimits zu halten. Denn Rasen kann töten! Zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit war 2022 die Ursache für mehr als ein Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern. Die Zahl der dabei Getöteten stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 35 Prozent auf 147. Es geht nicht darum, möglichst viele Bußgeldbescheide zu verschicken“, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Vorfeld des zehnten bayerischen Blitzmarathons. Beim neunten Bayerischen 24-Stunden-Blitzmarathon im März 2022 hatte die Bayerische Polizei 9.756 Geschwindigkeitssünder erwischt, trotz ebenfalls frühzeitig veröffentlichter Messstellen. Der traurige Höchstwert wurde bei einem Autofahrer gemessen, der auf der BAB 995 bei Unterhaching mit 190 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 80 gemessen wurde. Alle Messstellen des Blitzmarathons 2023 sind unter innenministerium.bayern.de ersichtlich.

-stmi- Bild: am

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Alpengipfel
zum
Verkehrs­managementsystem
Brennerkorridor

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Region Bayern/Österreich/Südtirol – Kürzlich hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, zusammen mit Staatsminister Christian Bernreiter, an einem Alpengipfel zum Verkehrsmanagementsystem mit dem Landeshauptmann von Tirol, Anton Mattle, und dem Landeshauptmann von Südtirol, Arno Kompatscher, teilgenommen. „Das ist ein echter Neuanfang beim Alpengipfel zwischen Tirol, Südtirol und Bayern. Wir machen ein smartes Angebot zur Besserung der Verkehrssituation auf der Brenner-Transitachse. Wir wollen dauerhafte Entlastung für die Anwohner und gleichzeitig den Erhalt des Güteraustauschs. Der Brenner steht sonst vor dem Kollaps. Geplant ist nun ein digitales Verkehrsmanagement mit intelligenter Verkehrssteuerung. Durch kostenfreie Zeitfenster-Slots könnte der Lkw-Verkehr länderübergreifend besser fließen und die Autobahn nicht überlasten. Das ist eine moderne Alternative zu Blockabfertigung und Durchfahrtsverboten. Nach langer Funkstille senden unsere Länder wieder gemeinsam. Jetzt müssen die Bundesregierungen handeln. Die zentrale Alpen-Verbindungsachse ist eine gesamteuropäische Aufgabe.“

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Trafen sich zu einer Gesprächsrunde  zum Thema „Verkehrsmanagementsystem am Brennerkorridor“ v.l.:
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder,
der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle
und der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher.

-bsr- Bild: bsr

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Hegeschau
Miesbach
2023

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Region Miesbach – Die Pflichthegeschau der Jägerschaft aus der Kreisgruppe Miesbach des Bayerischen Jagdverbandes erfolgte heuer wieder im renommierten Kulturzentrum Waitzinger Keller in Miesbach. Dazu begrüßte der Vorsitzende der Kreisgruppe, Wolfgang Mayr, die Anwesenden aus den Bereichen Jagd, Wald, Natur- und Tierschutz sowie, als Ehrengäste, unter anderem die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner und den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Hauptteil der Hegeschau wurde von sehr zahlreichen Rednern gestaltet, welche in rund dreieinhalb Stunden Lob und Tadel, aber auch Forderungen und Vorschläge zum Ausdruck brachten.

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-am- Bild: am

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Bayerischer
Pharmagipfel

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat für Mittwoch, 19. April zum „Bayerischen Pharmagipfel“ nach Berlin eingeladen. Dabei wird unter anderem auch eine gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Arzneimittelversorgung und den Pharma- und Forschungsstandort Deutschland vorgestellt. Ebenfalls auf dem Podium sind Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin ABDA, Heinrich Moisa, Vorsitzender der Geschäftsführung Novartis Pharma Deutschland, Oliver Kirst, Geschäftsführer Servier Deutschland und Wolfgang Späth, Head regulatory & external Affairs Vorstand Hexal. Ein Videogrußwort hält der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Roland Weigert.

Der „Bayerische Pharmagipfel“ findet seit seiner Neuauflage 2019 regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie statt. Eingeladen sind in diesem Jahr rund 300 Teilnehmer.

-stmgp-

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EU-Parlament
fordert
Bargeld-Limit
von 7.000 Euro

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Die EU-Staaten haben sich bereits Anfang Dezember 2022 im Rat der EU auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2021 auf eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung geeinigt. Sie sieht unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr vor, wobei niedrigere nationale Limits zulässig wären. Ferner soll bereits drei Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung überprüft werden, ob eine Herabsetzung der Barzahlungsobergrenze notwendig und verhältnismäßig ist. Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Rat wegen unterschiedlicher Positionen innerhalb der Bundesregierung enthalten. Die zuständigen Fachausschüsse des EU-Parlaments haben sich Ende März 2023 positioniert und beabsichtigen, mit der Forderung nach einer noch niedrigeren Barzahlungsobergrenze von 7.000 Euro in die abschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zu gehen.

„Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt: Die europäischen Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag einer EU-weiten Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro erst vor kurzem zugestimmt, jetzt fordert das Europaparlament eine noch niedrigere Grenze von 7.000 Euro. Ein weiteres Indiz dafür, dass die schleichende Abschaffung des Bargelds weiter Fahrt aufnimmt. Bayern ist gegen eine allgemeine „Bargeld-Obergrenze“. Bargeld ist geprägte Freiheit: Es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur. Auch Bayern setzt sich für eine Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ein, gerade die zunehmende Cyberkriminalität zeigt aber, wie vielfältig die Möglichkeiten für kriminelles Handeln auch gänzlich ohne Bargeld sind. Eine generelle Begrenzung der Bargeldnutzung ist völlig unverhältnismäßig und beschneidet die Menschen in ihren Freiheitsrechten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten. Wenn es dem Bundesfinanzminister wirklich ernst ist mit seinen öffentlichen Bekenntnissen pro Bargeld, dann muss er sich bei den kommenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament klar gegen die Bargeldobergrenze stellen“, erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Bayerns Europaministerin Melanie Huml ergänzte: „Bargeld hat nicht nur in Bayern sondern in ganz Deutschland traditionell einen hohen Stellenwert. Bayern setzt sich deshalb seit Jahren vehement gegen eine Bargeldobergrenze und eine schleichende Bargeldabschaffung ein. Für fast jeden bargeldlosen Bezahlvorgang zahlt der Händler an die Bank Transaktionsgebühren, die er in seine Produkte einpreisen wird. Das führt zu versteckten Preissteigerungen. Schon jetzt gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Eine weitere Verschärfung lehnen wir ab. Ich werde im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren dafür kämpfen, dass die Bargeldobergrenze möglichst hoch eingezogen wird.

-stmfh-

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Eröffnung
der
bayerischen
Spargelsaison

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Region Nürnberg – Die Spargelanbauer blicken nach zwei eher verhaltenen Jahren zuversichtlich auf die kommenden Monate. Nach der Corona-Krise und der dadurch vielfach geschlossenen Gastronomie hatte die Verunsicherung in Folge des Ukraine-Krieges das vergangene Jahr geprägt. In diesem Jahr hat lediglich die Kältephase vor Ostern das Wachstum noch etwas gebremst. Jetzt aber steht dem Genuss nichts mehr im Weg. Mit über 3.800 Hektar Anbaufläche ist Spargel die flächenmäßig bedeutendste Gemüseart in Bayern. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf gezielt zu bayerischer Ware greifen können, stellt das EU-weit einheitliche Siegel „geschützte geografische Angabe“ sicher, dass der Spargel eine bestimmte Qualität aufweist und aus einer bestimmten Region stammt. So sind beispielsweise der Schrobenhausener Spargel, der Abensberger Spargel und der Fränkische Spargel europaweit geschützte regionaltypische Spezialitäten. Das größte Spargelanbaugebiet in Bayern ist die oberbayerisch-schwäbische Grenzregion um das traditionelle Anbaugebiet Schrobenhausen, zu dem auch die Regionen Pfaffenhofen, Neuburg an der Donau, Pörnbach und Aichach Friedberg zählen. Von hier kommt rund die Hälfte des bayerischen Spargels. Die zweitgrößte Anbauregion mit rund 20 Prozent der bayerischen Anbaufläche liegt im niederbayerischen Gäuboden und um Abensberg. Weitere Anbaugebiete in Bayern sind das unterfränkische Maingebiet um Volkach, Kitzingen und Münsterschwarzach sowie das Knoblauchsland im mittelfränkischen Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen.

Mit einem symbolischen ersten Spargelstich haben der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ernährungsministerin Michaela Kaniber zusammen mit der Fränkischen Spargelkönigin Veronika Hußnätter die diesjährige Bayerische Spargelsaison offiziell eröffnet. Der Beginn der Spargelernte wird von den Spargelfans sehnlichst erwartet, denn traditionell wird Spargel nur für ein paar Monate geerntet. Zu Johanni am 24. Juni ist dann wieder Schluss.

„Saisonalität und Regionalität sorgen für sensationelle Qualität unseres Spargels. Das neue Bio ist regional. Die bayerische und fränkische Landwirtschaft gehören zu Bayern. Sie lebt von ihren Familienbetrieben, die über Generationen bestehen und für die ökologisch nachhaltige Produktion sorgen“, so Söder. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erklärte: „Ich freue mich jedes Jahr, wenn wir nach dem Winter endlich wieder unser frisches regionales Königsgemüse ernten können. Bayerischer Spargel liegt meist noch am Tag der Ernte auf den heimischen Tellern. Diese unschlagbare Frische schmeckt man einfach. Ferner schonen wir durch die kurzen Transportwege unsere Umwelt und Spargel ist einfach so gesund, ein schlankes Gemüse mit einem dicken Gesundheitsplus.“

-stmelf- Bild: stmelf

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Unterstützung
für Sport-
und Schützenvereine

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Region Bayern – Jetzt können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärte: „Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten.“ Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird nach Herrmanns Worten denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine bei den Kreisverwaltungsbehörden und Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

-stmi-

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CDR
Award
2023

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Region Bayern – Besonders verbraucherfreundliche digitale Produkte, Dienste und Geschäftsmodelle werden zum zweiten Mal mit dem „Corporate Digital Responsibility“ (CDR) Preis ausgezeichnet. Prämiert werden praxisorientierte Ansätze ebenso wie theoretische Arbeiten, interne Prozesse und Ideen für eine verantwortungsvolle Gestaltung der Digitalisierung. Die eingereichten Vorschläge werden durch eine Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Arbeitnehmervertretungen sowie Verbraucherorganisationen bewertet. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können sich noch bis zum 28. April 2023 unter cdr-award.digital für den Award bewerben.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der begleitenden CDR-Fachkonferenz am 28. Juni 2023 in München statt. Der CDR-Award 2023 wird gemeinschaftlich von „Bayern Innovativ“ und dem „Bundesverband Digitale Wirtschaft“ (BVDW) e.V. verliehen und durch das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium gefördert.

-stmuv-

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Kamerasystem
für
zivile Polizeimotorräder

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Region Bayern – Die bayerische Polizei wird Motorradraser künftig noch stärker ins Visier nehmen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat gemeinsam mit Polizeiexperten ein neues hochmodernes Kamerasystem an zivilen Polizeimotorrädern vorgestellt. „Dadurch kann das Fehlverhalten der Verkehrssünder beweissicher festgehalten und alle Verstöße während der Fahrt lückenlos dokumentiert werden“, Herrmann. Er bezeichnete die rund 7.000 Euro pro Kamerasystem als eine sehr gute Investition in die Verkehrssicherheit.

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Der bayerische Innenminister machte mit Blick auf den Beginn der Motorradsaison deutlich, dass das neue Kamerasystem ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit beim Motorradfahren sei. „Mit der verbesserten Überwachung wollen wir die Hauptunfallursachen bei Unfällen mit Motorradfahrern bekämpfen und die Unfallzahlen deutlich reduzieren.“ Jedes Jahr ereignen sich laut Herrmann zahlreiche schwere Motorrad-Unfälle. Vergangenes Jahr kamen dabei 122 Menschen ums Leben. Rund drei Viertel der tödlichen Verkehrsunfälle haben Motorradfahrer selbst verursacht, beispielsweise aufgrund von Überholfehlern oder gefährlichen Fahrmanövern.

Das neue Kamerasystem wurde seit 2020 in der Motorradsaison in einem Pilotversuch in Niederbayern getestet. Bereits während der Pilotphase konnten damit zahlreiche Überholverstöße, illegale Rennen und anderes rücksichtsloses Fahrverhalten unterbunden und zur Anzeige gebracht werden. Aber auch Verstöße gegen die Versicherungspflicht und Kennzeichenmissbrauch konnten so aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden. Eingesetzt wird das Kamera-System bei speziell geschulten und ausgerüsteten Motorradkontrollgruppen.

-stmi- Bild: Norbert Wilhelmi

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Spatenstich
für ein
Wasserstoff-Forschungslabor

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Region AltöttingUnlängst hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder am Spatenstich für das Wasserstoff-Forschungslabor Burghausen teilgenommen. Das Verbundvorhaben im bayerischen Chemiedreieck soll als „Leuchtturmprojekt“ fungieren für die gesamte chemische Industrie in Deutschland auf dem Weg in eine klimaneutrale Wasserstoffwirtschaft. „Das Zentrum ist Teil unserer großen Bayerischen Wasserstoff-Strategie. Wasserstoff ist ein wichtiger Energiespeicher der Zukunft und Basis-Produkt der Industrie. Darum erhöhen wir unsere Unterstützung für das Labor auf insgesamt 26 Millionen Euro. Wirtschaft und Wissenschaft forschen hier gemeinsam an der Transformation hin zu einer klimafreundlichen und unabhängigeren Wirtschaft mit grünem Wasserstoff. Die Investition ist auch ein Signal der Unterstützung des Freistaates an die Unternehmen im Chemiedreieck“, erklärte Söder.

-bsr- Bild: bsr

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Telefonhotline
zum
„Post-Vac-Syndrom“

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Region Bayern – Im April startete die neue Telefonhotline zum „Post-Vac-Syndrom“, die vom bayerischen Gesundheitsministerium initiiert wurde. An die Hotline können sich Menschen mit anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung wenden. „Der Freistaat lässt die Betroffenen nicht allein. Nun steht die Post-Vac-Hotline des Freistaats zur Verfügung. Sie gibt allgemeine Informationen und vermittelt Hinweise zur Versorgung. Über das Post-Vac-Syndrom ist noch wenig bekannt. Auch stellt der Begriff „Post Vac“ noch keine definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar. Man versteht darunter ein heterogenes Krankheitsbild, das in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur COVID-19-Impfung auftreten kann. Die Symptome werden als Long-COVID ähnlich beschrieben, wie etwa Erschöpfungssyndrom oder Multisystemisches Entzündungssyndrom. Hier besteht noch großer Forschungsbedarf. Post-Vac darf keinesfalls mit einem Impfschaden gleichgesetzt werden. Auch kurzfristige Impfreaktionen wie etwa Schmerzen an der Einstichstelle müssen vom Post-Vac-Syndrom abgegrenzt werden. Das variable Krankheitsbild macht eine Einordung schwierig. Dies macht es für die Betroffenen nicht einfacher, seriöse Informationen zu finden. Die Hotline ist daher ein wichtiger Wegweiser zu Einrichtungen und Angeboten, bei denen Betroffene individuelle medizinische Beratung finden können. Die Betroffenen wissen bislang oft nicht, an wen sie sich wenden können, zumal sehr viele Fehlinformationen unterwegs sind. Die Hotline und die entsprechenden Internetseiten sollen wie Lotsen durchs Thema führen und hilfreiche Informationen bieten. Grundsätzlich rate ich, dass man sich bei Beschwerden nach jeglicher Impfung zunächst vertrauensvoll an die impfende Ärztin oder den impfenden Arzt wenden sollte. Auch Hausärztinnen und Hausärzte sind wichtige Anlaufstellen. Für besonders schwierig gelagerte Fälle können auch die Post-COVID/Long-COVID-Ambulanzen geeignete Ansprechpartner sein“, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Die Hotline, die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betrieben wird, ist unter der Telefonnummer 09131 – 6808 7878 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Informationen: https://s.bayern.de/post-vac

-stmgp-

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Wissenschaft
als
Wirtschaftsturbo

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Region Bayern – Zur Unterstützung des Technologietransfers zwischen Hochschulen sowie kleinen und mittleren Unternehmen fördert das Bayerische Wissenschaftsministerium insgesamt 17 Projekte mit rund 17,3 Millionen Euro aus Mitteln des „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE). Die Projekte an den Hochschulen in Ansbach, Aschaffenburg, Bayreuth, Deggendorf, Erlangen- Nürnberg, Hof, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sind angesiedelt.

Das EU-Förderprogramm EFRE unterstützt Projekte zum Technologietransfer. Die Inhalte der geförderten Projekte zielen auf die Schwerpunktfelder Life Sciences, Digitalisierung, Materialien und Werkstoffe, Mobilität sowie Energie. Gefördert werden sollen die Projekte für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Der Projektaufruf wurde in zwei Projektrunden mit unterschiedlichen Antragsfristen gegliedert, so konnten einige Projekte bereits zu Beginn des Jahres 2023 starten. Im Jahr 2023 wird eine weitere Ausschreibung für die Einreichung von weiteren Anträgen erfolgen. Die 100-Millionen Euro-Offensive baut auf der 3,5 Milliarden Euro starken „Hightech Agenda Bayern“ auf und bringt die wissenschaftliche Exzellenz der bayerischen Hochschulen und Universitätsklinika in die praktische Anwendung.

-stmwk-

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Besuch
des
Kernkraftwerks
„Isar 2“

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Beim Besichtigungstermin „Isar2“ v.l.: Carsten Müller, Leiter des Kernkraftwerks; Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftminister;
Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident; Markus Blume, Bayerischer Wissenschaftsminister

und Dr. Guido Knott, Vorsitzender der Preussen Elektra-Geschäftsführung.

Region Landshut – Am 13. April 2023 hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder gemeinsam mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Wissenschaftsminister Markus Blume, das Kernkraftwerk „Isar 2“ in Essenbach besucht und sich vor Ort informiert. „Ohne Energie keine Zukunft. Das Abschalten der Kernkraft ist ein schwerer Fehler und eine energiepolitische Sünde der Ampel. Wir brauchen derzeit alle möglichen Energieformen. Hier am Kernkraftwerk Isar 2 muss eine der sichersten Anlagen der Welt vom Netz. Dabei ist der Weiterbetrieb rechtlich und sicherheitstechnisch möglich. Es braucht Grundlast für die Netzstabilität gerade auch in der windstillen Zeit. Das Ende der Kernenergie ist rein ideologisch getrieben und mit großer Doppelmoral der Bundesregierung. Wer auf Kohle statt auf Kernenergie setzt, versündigt sich am Klima. Die Kernkraftwerke müssen weiterlaufen“, erklärte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder.

-bsr- Bild: bsr

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KW 15 – 2023
10. – 16.04.2023

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Saisonstart
der
Bayerischen Seenschifffahrt

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Region Bayern – Die weiß-blaue Flotte lichtete nach der Winterpause pünktlich zu Ostern ihre Anker. Seit Ostersonntag heißt es wieder „Leinen los“ für die Schiffe der Bayerischen Seenschifffahrt“, erklärte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker beim Auftakt zum Saisonstart. Auf dem Tegernsee startete die Saison bereits am 25. März, während die Schiffe auf dem Königssee ganzjährig fahren. „Sowohl Starnberger See, Ammersee, Tegernsee als auch Königssee zählen zu den beliebtesten Urlaubs- oder Ausflugszielen für Gäste von Nah und Fern. Die Seenschifffahrt bietet dabei eine ganz besondere Perspektive auf unsere wunderschöne Voralpenlandschaft. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können dieses Erlebnis ab sofort ganzjährig kostenlos nutzen. Besonders erfreulich ist, dass die Bayerische Seenschifffahrt in 2022 wieder in die Gewinnzone zurück fuhr und erzielte einen Jahresüberschuss von rund einer Million Euro. Insgesamt zählten die Schiffe auf den vier Seen der Bayerischen Seenschifffahrt in 2022 rund 1,3 Millionen Fahrgäste und damit rund 41 Prozent mehr als im Vorjahr.“

Die Saison 2023 wurde mit dem Start der Schiffe am Starnberger See und Ammersee am Osterwochenende offiziell eröffnet. Seit Ostersonntag stehen die Schiffe auf den beiden Seen wieder für ihre Fahrgäste bereit. Dank der Kooperation mit der Ehrenamtskarte sind ab sofort sämtliche Linienfahrten mit der Flotte der Bayerischen Seenschifffahrt für alle Inhaberinnen und Inhaber der Karte ganzjährig kostenfrei. Die 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ins Leben gerufene Ehrenamtskarte sei sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten zahlreiche Vergünstigungen in privaten und öffentlichen Einrichtungen in teilnehmenden Städten und Landkreisen. So gewähre beispielweise die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung freien Eintritt für den Besuch aller Schlösser und Burgen in ihrer Trägerschaft. Die Bayerische Seenschifffahrt ist bereits von Beginn an Kooperationspartner der Ehrenamtskarte und erweitert nunmehr die langjährige Kooperation.

stmfh- Bild: am

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Dialekt-Meister

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Region Bayern – Wie klingt’s in Bayerns Regionen? Wo spricht man so? Nun kann jeder sein Wissen zu den bayerischen Dialekten beim „Dialektquiz Bayern“ testen. Neben den drei Hauptdialekten Fränkisch, Schwäbisch und Bairisch gibt es viele interessante kleine und große Unterschiede, wie in Bayern gesprochen und gesungen wird. Nicht nur das Quiz selbst, auch die sprechende Karte und weitere Funktionen auf der Internetseite zeigen diese Dialektvielfalt. In über 5.000 Hörbeispielen, darunter die Hälfte von Kabarett- oder Gesangskünstlern, kann jeder die vielen verschiedenen Mundarten in Bayern interaktiv erleben.

Beim „Dialektquiz Bayern“ geht es darum, im Dialekt gesprochene oder gesungene Hörbeispiele auf einer Karte richtig zuzuordnen: Vom rheinfränkisch/hessisch-sprachigen Aschaffenburg bis zum südbairischen Mittenwald sowie vom thüringischen Dialekt in Ludwigsstadt bis zum Niederalemannisch in Oberstdorf. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis 31. März 2024 über die Webseite www.dialektquiz.de möglich. Jeder ab 16 Jahren kann monatlich teilnehmen und sein Wissen in drei Schwierigkeitsstufen testen. Die zehn besten Dialektquiz-Expertinnen und Dialektquiz-Experten eines jeden Monats können sich auf Dialekt-Schmankerl auf CD und DVD oder auf eine Brotzeit-Ausrüstung freuen. Ferner werden monatlich 50 kleine Aufmerksamkeiten unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit mindestens drei Punkten verlost. Am Ende eines jeden Quartals winken den drei punktbesten Dialekt-Champions je ein Paket für den Besuch einer Dialektveranstaltung nach Wahl in Bayern mit Übernachtung für zwei Personen sowie eine persönliche Auszeichnung mit Urkunde und Pokal als Dialekt-Meisterin oder Dialekt-Meister.

Neben dem interaktiven Quiz bietet die Webseite noch vieles mehr: Zu den verschiedenen Dialekträumen werden Informationen und jeweils typische Audio-Beispiele dargestellt. In einer sprechenden Karte kann über Regierungsbezirke und Kreise zu einzelnen Gemeinden navigiert und somit Dialekte in allen Winkeln Bayerns entdeckt werden. Außerdem gibt es eine Künstlerliste, unter der man die Hörbeispiele nach Art und Dialektraum sortieren und anhören kann.

-stmfh-

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Bergfilm-
Juwelen

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Region Tegernsee – Bis zur 20. Ausgabe des Internationalen Bergfilm-Festivals Tegernsee ist es noch gut ein halbes Jahr. Wer sich die Zeit des Wartens auf das Jubiläum verkürzen und großartige Siegerfilme der vergangenen Jahre auf Kinoleinwand bestaunen möchte, hat am 19. und 26. April 2023 im „Kino am Tegernsee“ gleich zweimal die Gelegenheit dazu. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr. Durch den Abend führt Festival-Direktor Michael Pause.

Am Mittwoch, 19.04.2023 um 19.30 Uhr wird der 94-minütige Film „Die Wand der Schatten“ präsentiert: „Als eine Sherpa-Familie von einer Gruppe Europäer gefragt wird, ob sie eine Tour durch die noch nie durchstiegene Ostwand des imposanten Kumbhakarna begleiten will, ist sie in einem Dilemma. Nicht nur weil der Gipfel eine größere Herausforderung ist als die Besteigung des Mount Everest. Das größere Problem ist, dass diese Berge in ihrer Religion heilig sind und nicht betreten werden dürfen. Doch die Familie benötigt das Geld dringend. Nur so kann der Sohn eine Schule besuchen und Arzt werden. Und so brechen sie auf, um hinaufzusteigen zu den Göttern.“ Der Film und seine Regisseurin wurden von der International Alliance for Mountain Film mit dem Grande Prize 2023 ausgezeichnet.

Am Mittwoch, 26.04.23 zeigt man um 19.30 Uhr den 50-minütigen Film „Der Wildheuer – Senkrecht über dem Urnersee“: „Es war ein Sonntag im Juli 2016, der letzte für Sepp Gisler. Der 62-jährige Urner Bergbauer stürzte beim Wildheuen an einer steilen Flanke am Rophaien 300 Meter tief in den Tod. Der sechsfache Vater war ein erfahrener Wildheuer, wusste um die Gefahren bei dieser anstrengenden Arbeit. Doch ein Restrisiko bleibt, besonders bei einer Tätigkeit fast in der Senkrechten. Nach dem Tod des Vaters führt Julia, die jüngste Tochter, den Bergbauernhof auf dem Oberaxen weiter. Und auch sie wird wieder in die „Wildi“ steigen müssen, denn es geht nicht anders.“ Prämiert wurde der Film mit dem Preis für den besten Film der Kategorie „Naturraum Berg“ 2018. Ferner wird der 25-minütige Film „Royaye yek Asb – Der Traum eines Pferdes“ und die 33-minütige Filmproduktion „Hütt’n“ präsentiert. Alle Infos zum Bergfilm-Festival Tegernsee unter: www.bergfilm-tegernsee.de. Kartenvorverkauf unter: www.kino-tegernsee.de

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Start
der
Motorradsaison

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Region Bayern – Mit dem Beginn des Frühlings startet auch die Motorradsaison in Bayern. Um die Sicherheit der Bikerinnen und Biker zu erhöhen, wurden besonders beliebte Motorradstrecken mit motorradfreundlichen Leit- und Schutzeinrichtungen ausgerüstet. Es wurden schon über 2.000 flexible Richtungstafeln aus Kunststoff montiert und mehr als 1.000 Kurven mit einer Gesamtlänge von über 200 Kilometern mit Unterfahrschutz ausgerüstet. So können schwere Verletzungen bei einem Sturz vermieden werden.

Richtungstafeln, die den Verlauf scharfer Kurven markieren, werden auf Motorradstrecken nicht mehr aus Metall, sondern aus Kunststoff angebracht. Denn die herkömmlichen Tafeln aus Metall führen bei Motorradfahrern nach einem Sturz zu ähnlich schweren Verletzungen wie andere feststehende Hindernisse, beispielsweise Masten oder Bäume. Die Kunststofftafeln dagegen sind nachgiebig und werden bei einem Aufprall einfach umgeknickt. Außerdem werden in ganz Bayern auf beliebten Motorradstrecken Schutzplanken in engen Kurven mit Unterfahrschutzblechen ausgerüstet. Diese sollen verhindern, dass die Motorradfahrer bei einem Sturz unter der Leitplanke hindurchrutschen und von den Pfosten verletzt werden. Die bayerischen Straßenbaubehörden haben bereits mehr als 1.000 Kurven mit einer Gesamtlänge von über 200 Kilometern mit Unterfahrschutz ausgerüstet. Die Kosten hierfür lagen bei fast neun Millionen Euro.

-stmb- Bild: am

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Bahnbrechende
Forschung
gegen Krebs
und Diabetes

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Region Bayern – Bayern verstärkt mit Mitteln aus der „Hightech Agenda“ seinen Kampf gegen gefährliche Volkskrankheiten: Mit Prof. Dr. rer. nat. Matthias Hebrok forscht und lehrt ein international anerkannter Experte für Stammzell- und Organoidforschung künftig an der Technischen Universität München (TUM) und wird die Diabetes-Forschung und den Kampf gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs weiter vorantreiben.

Mit dem Spitzenprofessurenprogramm (SPP) als Teil der Hightech Agenda Bayern betreibt das bayerische Wissenschaftsministerium Forschungsförderung auf höchstem Niveau. Eine Aufnahme in das Programm an einer staatlichen bayerischen Universität ist bei einer Laufzeit von fünf Jahren neben der Personalstelle mit einem Betrag von bis zu fünf Millionen Euro dotiert. Das schaffe hervorragende Rahmenbedingungen für die Spitzenforschung ausgewiesener Koryphäen aus dem In- und Ausland. Es sind rund 43 Millionen Euro für das Spitzenprofessurenprogramm vorgesehen.

Prof. Hebrok gilt international als Wissenschaftler ersten Ranges bezüglich Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, insbesondere Diabetes und Bauchspeicheldrüsenkrebs. Bahnbrechend in diesem Bereich sind vor allem seine Erfolge bei der Erzeugung von Organoiden, also künstlich hergestellten organähnlichen Strukturen. Prof. Hebrok, der nach seinem Diplom in Zellbiologie an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg und der Beendigung seiner Promotionsstudien am Max-Planck-Institut für Immunbiologie Freiburg als Postdoktorand in Harvard forschte, genießt auch für die Übertragung seiner Forschungserkenntnisse in klinisch anwendbares Wissen großes Ansehen. Der vielfach ausgezeichnete Wissenschaftler hat mehrere Patente hervorgebracht, ist Firmengründer und hat mehrere Biotech-Unternehmen als Mitglied des Beirats begleitet. Er wurde von der University of California in San Francisco (UCSF) auf den Lehrstuhl für angewandte Stammzell- und Organoidsysteme an der Fakultät für Medizin der TUM berufen. Darüber hinaus ist Hebrok Direktor des von der TUM neu gegründeten interdisziplinären „Center for Organoid Systems“ (COS) und Direktor des neuen Instituts für Diabetes und Organoid-Technologie (IDOT) bei Helmholtz Munich. Beide Institute sollen nun als Drehkreuze für die interdisziplinären Forschungen von TUM, Helmholtz Munich und Klinikum rechts der Isar dienen.

-stmwk-

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Jahrestreffen
der
Hochbegabten

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Der Verein für Hochbegabte „Mensa in Deutschland e.V.„, veranstaltet vom 12. bis zum 16. April 2023 sein Jahrestreffen in Stuttgart. Über 1.000 Mensa-Mitglieder und Gäste aus ganz Deutschland und den Nachbarländern werden erwartet. Falls man Menschen mit orangefarbenen Rucksäcken und roten Lanyards in und um Stuttgart sieht, sind diese vermutlich auf dem Weg zu einem der über 200 Events, die beim Mensa-Jahrestreffen angeboten werden. Auf dem Programm des Treffens stehen u.a. die Mitgliederversammlung und zahlreiche Vorträge, Workshops, Besuche von Firmen und Forschungseinrichtungen. Für hochbegabte Kinder gibt es spezielle Programmangebote. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper empfängt die Teilnehmenden des Mensa-Jahrestreffens am Donnerstag, den 13. April 2023, um 14:00 Uhr im Stuttgarter Rathaus.

-am-

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Cybercrime
Bayern
2022

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Region Bayern – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat in Nürnberg das Lagebild „Cybercrime Bayern 2022“ vorgestellt. „Das Risiko, in der digitalen Welt Opfer einer Straftat zu werden, ist so groß wie nie zuvor“, warnte Herrmann. Die Zahl der Straftaten mit dem Internet als Tatmittel habe 2022 mit 45.065 Fällen in Bayern einen neuen Höchststand erreicht, im Vergleich zum letzten Vor Corona-Jahr 2019 ein Anstieg um 51,6 Prozent (2019: 29.717 Fälle; 2021: 39.469 Fälle). Darunter fallen beispielsweise Beleidigungen in Sozialen Medien oder Betrugsdelikte auf Auktionsplattformen. Einen nennenswerten Anstieg gab es auch bei der Cybercrime im engeren Sinne, beim Ausspähen von Daten, Schadsoftware und Computersabotage. Hier verzeichnete die Kriminalstatistik in Bayern von 2019 auf 2022 ein Plus von 10,2 Prozent auf 15.889 Straftaten (2019: 14.420 Fälle, 2021: 15.344 Fälle).

Die Aufklärungsquote betrug 2022 bei Fällen mit dem Tatmittel „Internet“ 52,5 Prozent (2019: 49,1 Prozent; 2021: 52,3 Prozent). „In den vergangenen zehn Jahren konnte die bayerische Polizei die Aufklärungsquote hier um rund zehn Prozentpunkte steigern“, so Herrmann (2013: 42,7 Prozent). Die Aufklärungsquote im Bereich von Cybercrime im engeren Sinne lag im vergangenen Jahr bei 31,9 Prozent und damit im längerfristigen Vergleich im Mittelfeld.

Laut Herrmann habe Bayern in den letzten Jahren eine schlagkräftige Cybersicherheitsarchitektur aufgebaut und die Kompetenzen der operativen Behörden und Einrichtungen mit Cybersicherheitsaufgaben in der 2020 geschaffenen „Cyberabwehr Bayern“ gebündelt. Dadurch werde ein regelmäßiger Austausch zu relevanten Cybersicherheitsvorfällen in Bayern und ein abgestimmtes Vorgehen im Angriffsfall sichergestellt. Teilnehmer sind neben der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt auch das Cyber-Allianz-Zentrum Bayern beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, das Landesamt für Datenschutzaufsicht, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

„Insbesondere bei der bayerischen Polizei haben wir in den letzten Jahren die Cybercrimebekämpfung deutlich verstärkt. Aktuell haben wir dort mehr als 400 IT-Spezialisten eingesetzt“, so Herrmann. Dabei handele es sich um rund 300 speziell aus- und fortgebildete Ermittler sowie um rund 100 IT-Forensiker, die durch Sicherung und Aufbereitung der digitalen Spuren die Ermittlungen unterstützen. „Noch in diesem Jahr wollen wir weitere 20 IT-Kriminalisten einstellen“, kündigte Herrmann an. Außerdem verwies er darauf, dass mittlerweile jede Kriminalpolizeiinspektion über eigene Kommissariate zur Verfolgung schwerwiegender Cybercrime-Delikte verfüge. Es wurden bei allen Landespolizeipräsidien und dem Landeskriminalamt sogenannte ‚Quick-Reaction-Teams‘ eingerichtet, um schnellstmöglich am Einsatzort digitale Spuren zu sichern. Außerdem erprobe derzeit das Polizeipräsidium Oberfranken bundesweit erstmalig den mobilen Einsatz eines vollwertigen IT-Forensiklabors. Dieses beinhalte alle Geräte zur digitalen Beweissicherung sowie spezielle Arbeitsplätze zum Sichten und Sichern digitaler Beweise, Kostenpunkt 300.000 Euro.

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Kunst
trotzt Krise

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Region Bayern – Die staatlichen Museen im Freistaat Bayern konnten im vergangenen Jahr wieder deutlich mehr Gäste begrüßen. Insgesamt haben über zwei Millionen Menschen den staatlichen Museen im Jahr 2022 einen Besuch abgestattet, und das trotz der Corona-Einschränkungen zu Jahresanfang. Besonders beliebt waren die „Pinakothek der Moderne“, die „Alte Pinakothek“ sowie die „Staatlichen Antikensammlungen“ und „Glyptothek“. Das „Museum für Abgüsse Klassischer Bildwerke“ und das „Staatliche Museum Ägyptischer Kunst“ konnten sogar höhere Besucherzahlen als im Jahr vor der Pandemie erzielen. Dieser positive Trend sei nicht nur in Kunstmuseen und anderen großen Häusern spürbar. Aufwind bekommen auch kleine Museen wie das „Deutsche Theatermuseum“ und naturwissenschaftlich ausgerichtete Sammlungen wie der „Botanische Garten München“ in Nymphenburg.

Vielfältige und breite Museumslandschaft
Der Freistaat verfügt über eine vielfältige und breitgefächerte Museumslandschaft. Die staatlichen Kunstsammlungsbestände gehören zu den bedeutendsten in ganz Europa. Auch die naturwissenschaftlichen Museen und Sammlungen bieten eine große Bandbreite an interessanten Themen. Museumsliebhaberinnen und -liebhaber in ganz Bayern können sich über ganz besondere Ausstellungs-Highlights freuen: Beispielsweise kann noch bis Mai in der „Staatlichen Graphischen Sammlung“ in der Pinakothek der Moderne die Ausstellung „CRAGG“ mit eindrucksvollen Skulpturen und Zeichnungen des Künstlers Tony Cragg besucht werden. Die bereits im Oktober eröffnete Ausstellung „Hauptsache. Hüte, Hauben, Hip-Hop-Caps“ im „Bayerischen Nationalmuseum“ unternimmt noch bis 30. April 2023 einen Streifzug durch die Kulturgeschichte der Kopfbekleidung. Wiederum im „Museum für Franken“ in Würzburg kann man ebenfalls bis 30. April in der Familienausstellung „Zeitreise Mittelalter“ in die Lebenswelt des Hoch- und Spätmittelalters eintauchen. Auch der Blick in den Ausstellungskalender der „Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen“ sei lohnenswert: Im „Museum Mensch und Natur“ können noch bis 16. April in der Ausstellung „Natur im Fokus“ preisgekrönte Naturaufnahmen junger Fotografinnen und Fotografen bewundert werden.

Neue Angebote und Ausstellungspreview
Am 1. April hatte das Porzellanikon am Standort Hohenberg an der Eger die Sonderausstellung „Luxus, Wellness, Porzellan – ein Tag im böhmischen Kurbad“ eröffnet. Diese ist ein Beitrag zu den Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen und ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Kunstgewerbemuseum in Prag und dem Westböhmischen Museum in Pilsen. Seit 23. März geht das Textilmuseum in Augsburg in der Ausstellung „COOLNESS – Inszenierung von Mode im 20. Jahrhundert“ dem Phänomen der Coolness als einem Leitmotiv der Mode im 20. Jahrhundert nach. Im „Deutschen Theatermuseum“ in München können Besucherinnen und Besucher ab dem 19. April in der Ausstellung „In meiner Vorstellung. Die Welt der exklusiven Aufführungen von König Ludwig II.“ den exklusiven Theateraufführungen des bayerischen Märchenkönigs nachspüren. Ferner beteiligt sich der „Botanische Garten“ mit zahlreichen Veranstaltungen und ab dem 29. Juni mit der Sonderausstellung „Naturgeschichte der Blüten: schön, divers und sexy“ am Flower-Power-Festival.

-stmwk-

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Anschluss-
finanzierung
der Wohnraumförderung

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Region Bayern – Bezahlbare Mieten langfristig sichern: Bayern bleibe auch in turbulenten Zeiten verlässlicher Partner bei der Finanzierung geförderter Wohnungen und biete Bauherren attraktive Anschlussfinanzierungen. Seit 1. April 2022 werden den Eigentümerinnen und Eigentümern geförderter Mietwohnungen, die in den kommenden Jahren aus der Sozialbindung fallen würden, im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung attraktive Anschlussfinanzierungen angeboten. In diesen Fällen werden nun die günstigen Zinskonditionen der Förderdarlehen verlängert und die Sozialbindung bleibt für 15 weitere Jahre erhalten. Geförderter Mietwohnraum, bei dem die Sozialbindung ausläuft, steht zwar meist weiterhin als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, allerdings entfällt der Mietzuschuss für die Bewohnerinnen und Bewohner. Mit der neuen Möglichkeit der Bindungsverlängerung profitieren die Mieterinnen und Mieter weiterhin von der am individuellen Einkommen orientierten Förderung. Mit dem „Wohnbau-Booster Bayern“ wurden bereits zu Beginn dieses Jahres die Möglichkeit und zusätzliche Anreize für längere Sozialbindungen von bis zu 55 Jahren geschaffen. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Bindungsverlängerung ergänzt diese attraktiven Förderkonditionen.

-stmb-

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Update
für „ePIN-App“
bringt Verbesserungen
für Menschen mit Pollenallergien

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Region Bayern – Das bayerische Gesundheitsministerium hat das Informationsangebot für Allergikerinnen und Allergiker über das bayerische Polleninformationsnetzwerk „ePIN“ verbessert. Bayern betreibe schon seit 2019 das weltweit erste Polleninformationsnetzwerk auf elektronischer Basis. Mit Hilfe von acht elektronischen Pollenmonitoren misst „ePIN“ die aktuelle Pollenbelastung in Bayern standort- und pollenspezifisch. Die acht bayerischen elektronischen Pollenmessstationen befinden sich in Altötting, Feucht, Garmisch-Partenkirchen, Hof, Marktheidenfeld, Mindelheim, München sowie Viechtach und deckten den Pollenflug in Bayern möglichst repräsentativ ab. Die Daten werden alle drei Stunden aktualisiert. Die Informationen sind auf der ePIN-Webseite www.epin.bayern.de oder in einer App („ePIN-Pollenflug Bayern“) auf dem Smartphone nutzbar. „ePIN“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Allergie & Umwelt der Technischen Universität München (ZAUM) und dem Helmholtz Zentrum München entwickelt und wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betrieben.

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Bund-Länder
Digitalgipfel

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Kürzlich fand im Bundesministerium der Justiz der „Bund-Länder Digitalgipfel“ statt. Dabei haben sich Bund und Länder in einer Gipfelerklärung verständigt, die Digitalisierung der Justiz gemeinsam zu beschleunigen. Es wurde ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern vereinbart sowie Schwerpunkte für die Digitalisierungsinitiative der Justiz beschlossen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte: „Die Digitalisierung unseres Landes ist eine Mammutaufgabe – sie wird nur gelingen, wenn wir unsere Kräfte bündeln. Genau dazu haben sich
Bund und Länder getroffen. Uns verbindet der Ehrgeiz, dass wir mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz aufnehmen wollen. Der Bund unterstützt dazu die Länder in den kommenden Jahren mit bis zu 200 Millionen Euro für digitale Projekte – nun haben wir vereinbart, wie wir die Digitalisierungsinitiative für die Justiz erfolgreich starten.“ Die Berliner Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Dr. Lena Kreck ergänzte: „Die Digitalisierung der Justiz ist eine der zentralen Aufgaben, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Wichtig ist eine diskriminierungs- und barrierefreie Ausgestaltung, die den Zugang zum Recht niedrigschwellig für alle Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht.“

Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten Länder, sagte: „Ziel war es, ein neues Miteinander von Bund und Ländern bei der Digitalisierung zu finden. Dafür muss der frühzeitige Informationsaustausch und die Zusammenarbeit erheblich verbessert werden. Hier sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Diese Digitalisierungsinitiative allein reicht aber nicht, um die Ankündigungen des Koalitionsvertrags zu erfüllen. Dort hatte die Bundesregierung vorgesehen, den Pakt für den Rechtsstaat fortzuschreiben und um einen Digitalpakt zu erweitern. Die Forderung nach einem Pakt für den Rechtsstaat und einem Digitalpakt mit einer angemessenen Beteiligung des Bundes an den von ihm verursachten Kosten bleibt.“

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der A-Länder, betonte: „Bei der gemeinschaftlichen Ausgestaltung der Digitalisierung der Justiz sind wir ein großes Stück vorangekommen. Es freut mich, dass der Bund sich in den intensiven Gesprächen auf die Länder zubewegt hat. Wir konnten ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Verständigung erzielen, damit die 200 Millionen Euro der Digitalisierungsinitiative priorisiert, passgenau und zum größten Nutzen eingesetzt werden. Außerdem haben wir klare Arbeitsstrukturen vereinbart. Gleichzeitig haben die Länder noch einmal daran erinnert, dass der Koalitionsvertrag des Bundes die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat und die Erweiterung um einen richtigen Digitalpakt vorsieht.“

Der „Bund-Länder Digitalgipfel“ fand auf Einladung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Berliner Justizsenatorin, Dr. Lena Kreck, statt. Mit dem Gipfel rücken Bund und Länder das Thema Digitalisierung der Justiz noch stärker in das Zentrum der politischen Arbeit. Während des Gipfels wurden Kernbereiche für eine digitale Justiz identifiziert und Wege besprochen, wie die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern optimiert werden könne. Insbesondere soll bei Gesetzgebungsvorhaben mit Bezug zur Digitalisierung der gegenseitige Informationsaustausch verbessert werden. Darüber hinaus wurde über die Digitalisierungsinitiative für die Justiz gesprochen. Der Bund beabsichtigt, großen Entwicklungsverbünden der Länder, wie etwas zum gemeinsamen Fachverfahren (GeFa), beizutreten und sich finanziell zu beteiligen. Die Beschlüsse sind in eine Gipfelerklärung geflossen und beinhaltet unter anderem, dass die Justiz weiterhin mit hoher Qualität arbeiten und eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft genießen soll. Ferner soll die Justiz der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Dabei sollen immer die Menschen- und Grundrechte gewahrt und die notwendigen Datenschutzbestimmungen und IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Desweiteren haben sich Bund und Länder auf folgende Punkte verständigt:
• Priorisierung: Um schneller voranzukommen, verständigen sich Bund und Länder darauf zu prüfen, welche Projekte vorrangig angegangen werden könnten. Denkbar wären Projekte zur Digitalen Infrastruktur zur Verbesserung des digitalen Daten- und Informationsaustausches, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der elektronischen Akte. Oder auch Projekte zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen und zur Vermeidung von Medienbrüchen innerhalb der Justiz und bei der Verbesserung des Zugangs zum Recht.
• Verbesserte Zusammenarbeit: Der Bund-Länder-Digitalgipfel wird künftig mindestens einmal pro Jahr im Zusammenhang mit der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz stattfinden. Gestärkt werden auch Prozesse in bestehenden Gremien der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Verantwortlichkeiten für die Umsetzung von Themen sollen künftig konkret zugeteilt werden.
• Umsetzung der Digitalisierungsinitiative für die Justiz: Die verfügbaren Mittel der Digitalisierungsinitiative sollen nun zügig eingesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass diese schwerpunktmäßig für den Beitritt des Bundes zu den großen Entwicklungsprojekten der Länder wie der Modernisierung des Grundbuchverfahrens, der Entwicklung eines bundesweiten Registerfachverfahrens und des bundeseinheitlichen gemeinsamen Fachverfahrens verwenden werden sollen. Weitere Projekte der Länder kann der „E-Justice-Rat“ vorschlagen. Außerdem werden Machbarkeitsstudien für weitere wichtige Vorhaben wie die Einrichtung einer Justizcloud, Bildung weiterer IT-Standards für die Justiz sowie die Einrichtung eines Justizportals für Onlinedienstleistungen der Justiz erstellt.

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Schutz
vor Sexual-
und Gewaltstraftaten

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Region Bayern – Zum Schutz vor Sexual- und Gewaltstraftätern treibt die bayerische Justiz die flächendeckende Ausdehnung des Angebots an Fachambulanzen voran. Kürzlich na die Außenstelle der Psychotherapeutischen Fachambulanz München in Landshut den Betrieb auf. Seit der Reform der Führungsaufsicht 2007 widmet sich Bayern mit Nachdruck der ambulanten Nachsorge für aus dem Justizvollzug entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter. Bereits seit mehr als 14 Jahren gibt es die Fachambulanz in München, seit mehr als 13 Jahren in Nürnberg und seit zwölf Jahren in Würzburg. Außenstellen wurden vor Landshut bereits in Memmingen, Regensburg und Kulmbach eingerichtet. Mit der neuen Münchner Außenstelle in Landshut soll die ortsnahe Betreuung von Probanden in der Region Niederbayern sichergestellt werden. Nun nahmen in Landshut vier Fachkräfte  – eine Leitung, ein Psychotherapeut, eine Sozialpädagogin und eine Verwaltungskraft – ihre Arbeit auf. Finanziert werden die bayerischen Fachambulanzen durch die Justiz.

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KW 14 – 2023
03. – 09.04.2023

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Na dann:
… frohe Ostern!

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Die wirklich uralte Frage, was wohl vorher da war, die Henne oder das Ei ist, naturgemäß in der Nähe von Ostern, ein besonders beliebtes Thema. Der Dichter Eduard Mörike brachte es einst auf hinreissende Weise auf den Punkt: „Die Gelehrten und die Pfaffen stritten sich mit viel Geschrei: Was hat Gott zuerst geschaffen, wohl die Henne, wohl das Ei? Wäre das so schwer zu lösen? Erstlich ward das Ei erdacht, doch weil noch kein Huhn gewesen, Schatz, so hat´s der Has´ gebracht.“

Auch der Volksmund hat auf seine faxenlose Art das Rätsel gelöst: „Ob Mensch, ob Tier, es bleibt dabei, ihr Ursprung ist ein kleines Ei!“ Doch warum weckt so ein kleines Ding wie ein Ei so viel Bewunderung? Seit germanischer Zeit gilt das Ei als Zeichen der Fruchtbarkeit, im christlichen Sinne ist es auch ein Symbol der Auferstehung und ewiger Wiederkehr des Lebens. Ob die alten Ägypter, Römer oder die Osteuropäer, sie verehrten das kleine ovale Kraftpaket. Das Ei brachte es sogar bis in die Bürokratie: Nach dem „altdeutschen Eiergesetz“ musste der Grund- und Bodenzins in Form von Eiern erbracht werden. Eier dienen auch als Vorlage für Kunstobjekte. Ob geformt aus Holz oder Jade, handbemalt oder mit Applikationen verziert, das kleine ovale Kraftpaket erfreut sich vieler Facetten. Die wertvollsten Eier dürften allerdings die wunderschönen Prachteier aus Gold, Perlen und Edelsteinen von Zar Nikolaus II sein, die er als Geschenke für seine Gattin bei Hofjuwelier Fabergé anfertigen ließ.

Besonders Kinder erfreuen sich an den süßen Ausführungen der Eier. Diese sind aus Schokolade, Marzipan oder Nougat hergestellt und gehören zu Ostern einfach dazu. Eine weitere Erklärung der „Eierschenkerei“ könnte sein, dass wegen dem einstig strengen Verbot der Kirche, während der Fastenzeit keine Eier noch Eierspeisen zu verzehren, dann zu Ostern zu viele Eier vorhanden waren, sich die Menschen großzügig gegenseitig mit gekochten Eiern beschenken konnten. Die Hühner hörten ja nicht wegen dem kirchlichen Erlass auf, ihre Eier zu legen.

Die Sitte, Eier zu bemalen, ist schon uralt. Natürlich, wen wunderts, sollen die Chinesen schon vor gut 5000 Jahren buntverzierte Eier zum Frühlingsanfang verschenkt haben. In Europa war der Brauch, Eier zu bemalen, im vorchristlichen Griechenland verbreitet. Bei uns wurde die nette Sitte der bunten Ostereier erst ab dem 12. Jahrhundert bekannt. Eier zu verschenken war jedoch schon lange Brauch: Schon in frühen christlichen Jahrhunderten sollen Jungfrauen Eier geschenkt bekommen haben, wahrscheinlich als Symbole der Fruchtbarkeit und als Erinnerung an das neue Leben, das sich durch die Schale bricht.

Tja, aber warum bringt der Hase nun die Eier? Der taucht auch erst im 17. Jahrhundert auf, und zwar zusammen mit Hähnen, Füchsen und Eseln, mit denen er in verschiedenen deutschen Gebieten fürs Eierbringen zuständig war. Flächendeckend durchgesetzt hat sich aber der Hase, da auch er ein Symbol der Fruchtbarkeit – wegen seiner enormen Zeugungskraft – und als Frühlingsbote wahrscheinlich einfach niedlicher anzusehen und unbescholten war.

In der modernen Ernährungswissenschaft steht das Ei im Zwiespalt. Wegen dem hohen Cholesteringehalt schade zuviel Ei der Gesundheit, will eine Studie herausgefunden haben. Aber bitte, was ist „zu viel“ ? Wer auf eine ausgewogene Ernährungsweise achtet, dem wird eine mit Lust genossene Eierspeise überhaupt nicht schaden! „Eier sind eine Säule der Küche“ heisst es schon im Appetitlexikon von Habs und Rosner aus dem Jahre 1884. Ähnlich hat es der Begründer der Restaurantkritik, Girmond de la Reyniére gesehen, als er verkündete: “Nähme man den Köchen die Eier weg, bräche deren Kunst elendig zusammen!“ Das stimmt, denn Eier geben unter anderem Mehlspeisen die goldgelbe Farbe, Saucen den rechten Halt und Aufläufen deren stolze Höhe. Vergnügen bereiten Spiegeleier auf geschmolzenen Tomaten, vermischt mit Estragon und belegt mit Sardellenstreifen. Kuchenböden wie lockerer Bisquit oder ein fluffiger Osterfladen aus Hefeteig wären ohne Eier nicht möglich. Und wer ißt sie nicht gerne, die frisch ausgebackenen Pfannkuchen mit süßem Blaubeermus und Sauerrahmdip?

Auch Prominente Feinschmecker wie Napoleon soll Unmengen Pfannkuchen verschlungen, Bismarck sogar täglich hartgekochte Eier im Dutzend gegessen und der Komponist Händel massenhaft Omelettes genossen haben. Um zu ermessen, was sich Köche alles ausgedacht haben, sollte man bedenken, dass unfassbare hunderte Eivariationen bekannt sind. Auch scheinen Eiliebhaber aufs entsprechende Eierköpfzeremoniell zu achten: Klopft man das Dotter-Objekt mit einem kleinen Löffel auf, gilt man als feinfühlig, köpft man es dagegen messerscharf, wird man als dynamisch angesehen. Na dann: … frohe Ostern!

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Geheimsache Doping:
„DEALER“

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Die Dopingredaktion des ARD-Rundfunkverbunds ist bei den Recherchen zu ihrer neuen Doku „Geheimsache Doping: DEALER“ einer Schlüsselfigur des internationalen Dopingmittel-Handels auf die Spur gekommen. Die Autoren um Hajo Seppelt weisen dem Dänen Jacob Sporon-Fiedler illegale Einfuhr von anabolen Steroiden in die Europäische Union nach. Sporon-Fiedler zieht mit seiner Firma „Alpha Pharma“ aus Mumbai die Fäden, wo ihn ein ARD-Team aufspürte.

Ihre mehr als zwei Jahre dauernden Recherchen führten Seppelt und Co. nicht nur nach Indien, sondern auch nach Belfast, London, Singapur und Kopenhagen, nach Polen und Paraguay. Ergebnis ist eine bislang einmalige Innenansicht des internationalen Dopingmittelhandels, mit dem Schätzungen zufolge jährlich etwa 15 Milliarden Euro umgesetzt werden.

Eine Erkenntnis: Häufig haben die Drahtzieher leichtes Spiel, weil sich Strafverfolgungsbehörden weltweit eher auf den Handel mit harten Drogen wie Kokain oder Heroin konzentrieren. „Das Schöne für einen Doping-Dealer ist das geringe Risiko, erwischt zu werden. Niemand achtet wirklich darauf. Es sind eben nur Steroide. Aber die Gewinne sind riesig“, betonte John McLaughlin, langjähriger Ermittler der britischen National Crime Agency. McLaughlin, der heute für die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA arbeitet, erzählt in „DEALER“ von seinem größten Coup: Nach einer abenteuerlichen Jagd gelang ihm 2018 die Festnahme von Jacob Sporon-Fiedler, der sich in der Doping-Szene wie ein Phantom bewegt und mit seiner Firma „Alpha Pharma“ zu den ganz Großen gehört. Nachdem er eine Haftstrafe abgesessen hatte, tauchte der Däne unter. Nun machte das ARD-Team Sporon-Fiedler in Mumbai ausfindig, einem der Zentren der Dopingmittel-Produktion für den weltweiten Markt. In der indischen Metropole fand das ARD-Team innerhalb kürzester Zeit nicht nur potenzielle Partner für die Produktion von Dopingmitteln und deren illegale Lieferung in den europäischen Markt. Die Journalisten erhielten auch Hinweise, dass Sporon-Fiedler wieder im Dopinggeschäft mitmischt. Das ARD-Team stattete ihm daraufhin unter falscher Identität und mit versteckter Kamera einen Besuch ab und bestellte Dopingmittel nach Deutschland. Nachdem Sporon-Fiedler illegal liefern lassen hatte, stand fest: Er ist wieder im Geschäft.

Einer derjenigen, die in Deutschland „Alpha-Pharma“-Produkte vertrieben, war André Böge. Der ehemalige Berufssoldat erzählt in „DEALER“, wie er von Niedersachsen aus sein eigenes Doping Geschäft aufzog und Tausende Euro pro Woche verdiente. „Präparate kaufen, verkaufen – für mich war das Alltag. Man hatte immer irgendwas da. Es war schon wie eine Sucht”, sagte Böge, der unter anderem auch die lebensgefährliche Substanz „DNP“ vertrieb. Das Mittel, das in der Szene zum Abnehmen benutzt wird, führt bei Überdosierung zu einer Überhitzung des Körpers, die auch durch medizinische Notfallmaßnahmen nicht aufzuhalten ist und unweigerlich zum Tod führt. Nach eigenen Angaben hat Böge den Absprung aus der Szene geschafft. In seiner aktiven Zeit verkaufte er nicht nur die „Alpha-Pharma“-Produkte des Dänen Sporon- Fiedler, sondern ließ in einer Untergrundküche auch selbst produzieren.

Ein Doping-Koch zeigt in „DEALER“, wie einfach die Produktion der verbotenen Substanzen ist. André Böge, der auch eigene Produkte konsumierte, leidet heute unter schweren körperlichen Schäden. Der nordirische Doping-Ermittler McLaughlin glaubt, dass vieles im Geschäft mit Körperkult und Sportbetrug viel zu einfach funktioniert. Der Handel mit Steroiden sei ein „modernes Verbrechen“. „Kluge Typen“ ließen einfach von ihrem Büro aus Dinge auf der ganzen Welt erledigen: „Die Zeiten, in denen Leute eine Bank mit einer Schrotflinte ausrauben, sind vorbei.“

Geheimsache Doping: DEALER“ ist seit 31. März, 2023 in der ARD Mediathek zu sehen. Das Erste der ARD zeigt die Dokumentation am 4. April, 2023 im Anschluss an das DFB-Pokal-Viertelfinale FC Bayern München – SC Freiburg – ab ca. 23:00 Uhr.

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Kommunalgipfel
zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

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Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen gerecht zu werden, müssen wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration getroffen werden – national, europäisch und international. Allein 2022 wurden in Deutschland 244.000 Asylanträge gestellt. Die faktischen Aufnahmekapazitäten stoßen vielerorts an ihre Grenzen. Wir müssen uns dieser Realität annehmen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister von Großstädten aus ganz Deutschland in den Deutschen Bundestag nach Berlin eingeladen, um zuzuhören und mit der Kommunalpolitik in einen offenen Austausch über die Asyl- und Flüchtlingspolitik zu treten“, erklärte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 30. März 2023 im Bundestag.

„Der Kommunalgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik der CDU/CSU-Fraktion war wichtig und aus meiner Sicht auch sehr erfolgreich. Zahlreiche Vertreter der Kommunen aus allen Bundesländern waren zusammengekommen und haben sachlich, fokussiert und detailliert ihre Probleme und Herausforderungen geschildert. Sie haben aber auch klare Forderungen an die Bundesregierung gestellt. Eines ist heute besonders deutlich geworden: Die Landkreise und Kommunen im gesamten Bundesgebiet geben derzeit ihr Bestes, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Klar ist aber auch, dass die Ressourcen mittlerweile einfach begrenzt sind, und zwar nicht nur beim Thema „Wohnraum“. Auch bei den ehrenamtlichen Helferkreisen, bei den hauptamtlichen Integrationshilfen oder auch in Kitas und Schulen sind die Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Bundesregierung muss sich deswegen verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen, die Sorgen, Probleme und Nöte der Kommunen hören und daraus möglichst schnell Konsequenzen ziehen. Der Bundeskanzler muss dieses Thema zur Chefsache machen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen der Kommunen liegt ihm bereits vor. Der Asylgipfel war ein wichtiger Schritt und unterstreicht die Geschlossenheit der Kommunen bezüglich ihrer Forderungen“, betonte der Veranstaltungsteilnehmer Otto Lederer, Landrat des Landkreises Rosenheim nach dem Treffen in Berlin.

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Otto Lederer, Landrat des Landkreises Rosenheim

-lo- Bild: laro

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Studie
zur
„KI-Regulierung“

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Laut einer neuen und bislang einzigartigen Studie stelle die aktuell geplante „KI-Verordnung“ der Europäischen Union Unternehmen in Bayern vor große Hürden. Deutlich mehr als die Hälfte der von den Unternehmen entwickelten KI-Anwendungen könnten demnach in den Hochrisikobereich fallen, was für die Betroffenen einen erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwand bedeuten würde. Es könnten für Unternehmen deutlich mehr als 350.000 Euro an Zusatzkosten entstehen. Diese Mehrkosten setzen sich zusammen aus dem Aufbau eines notwendigen Qualitätsmanagements im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess (ca. 250.000 – 330.000 Euro) und zusätzlichen Konformitätskosten pro entsprechendem Anwendungsfall mit ca. 40.000 – 60.000 Euro pro Anwendung. Ändere sich eine bereits zertifizierte Anwendung, beispielsweise durch eine Weiterentwicklung, würden erneut Kosten für eine entsprechende Rezertifizierung bzw. Konformität anfallen.

Die KI-Regulierungsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass 18 Prozent der über 100 untersuchten KI-Systeme der Hochrisikoklasse und 42 Prozent der Klasse mit geringem Risiko zuzuordnen wären. Bei etwa 40 Prozent der untersuchten Anwendungen sei eine Klassifizierung derzeit nicht zweifelsfrei möglich, was bedeute, dass möglicherweise knapp 60 Prozent aller Anwendungen in den Hochrisikobereich mit den entsprechend hohen Anforderungen und Zertifizierungspflichten fallen könnten.

„Die Studie zeigt: Der Entwurf der KI-Verordnung der EU ist zu risikofixiert und an zu vielen Stellen noch unklar. Ein solches Regelwerk funktioniert in der Praxis nicht und bringt unnötige Hürden für die Wirtschaft. Die Unternehmen brauchen Klarheit und Planungssicherheit für den Einsatz und die Entwicklung von Technologien“, erklärte die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach. Insbesondere angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ dürfe Deutschland nicht zurückfallen. Man müsse „KI-Knowhow“ aufbauen, weil dies die Grundlage dafür sei, dass Ideen und Innovationen die besten Chancen auf Umsetzung hätten, so die Ministerin. Man bräuchte Gestalter und müsse ihnen die nötigen Freiräume geben, anstatt sie durch Übernormierung zu blockieren.

Aktuell wird der internationale Wettbewerb im Bereich KI von großen Tech-Unternehmen insbesondere aus den USA und China bestimmt. „Statt uns in technologische Abhängigkeiten zu begeben, müssen wir selbstbestimmt unser freiheitlich-demokratisches Wertesystem in die digitale Welt tragen. Wir müssen zu den Gestaltern modernster Technologien wie „ChatGPT“ werden, anstatt reine Konsumenten zu bleiben“, so Gerlach.

Im Januar 2023 habe der Chatbot „ChatGPT“ nach Angaben seiner Entwicklerfirma „OpenAI“ innerhalb von nur vier Wochen die Marke von 100 Millionen aktiven Nutzern geknackt. Dies ist die schnellste Verbreitung einer neuen Technologie in der Geschichte. „Die einseitig risikofixierte Diskussion innerhalb der EU ist deshalb so problematisch, weil sich durch derartige Anwendungen völlig neue Einsatzmöglichkeiten für Technologien bieten – beispielsweise im Bildungsbereich, erkläerte Gerlach.

Auch Dr. Andreas Liebl, Managing Director „appliedAI“, wirbt für eine Überarbeitung der Regeln zur Risikoklassifizierung: „Während wir definitiv eine gute Regelung für den Einsatz riskanter KI-Systeme brauchen, dürfen wir nicht die Vorteile dieser Systeme vergessen und uns einseitig auf das Risiko fokussieren. Dazu kommt, dass jede Art von Unsicherheit in Kombination mit hohen Strafen dazu führt, dass Unternehmen übervorsichtig entscheiden werden und womöglich viel zu viele Anwendungen ausschließen.“

Der derzeit vorliegende Entwurf der „KI-Verordnung“ verfolgt einen risikobasierten Ansatz, wonach KI-Systeme einer Risikoklasse zugeordnet werden und Hochrisiko-Systeme strengere Anforderungen erfüllen müssen als KI-Systeme in einer niedrigen Risikoklasse. Außerdem diskutiert man im EU-Parlament aktuell, ob auch Programme wie „ChatGPT“ standardmäßig als hochriskant klassifiziert werden müssten.

Mit der gemeinsamen und bislang einzigartigen Studie mit dem Titel „AI Act: Klassifizierung von KI-Anwendungen aus der Praxisperspektive“ wollen u.a. die bayerische Digitalministerin Gerlach und die „appliedAI Initiative“ GmbH den verhandlungsführenden Personen in Brüssel die konkreten Auswirkungen der Regulierung auf die europäischen Unternehmen aufzeigen. Die Studie mache erstmals aus der Praxisperspektive deutlich, welchen Einfluss EU-Regeln für die Risikoklassifizierung auf KI-Innovationen in Unternehmen hätten.

Zu den konkreten Empfehlungen der Studie an die europäischen Entscheidungsträger gehören beispielsweise der Aufbau eines zentralen europäischen Portals für eine verbindliche und schnelle Beantwortung bei Fragen in Bezug auf unklare Klassifizierung; die Beschleunigung bei der Entwicklung von Standards und Leitfäden, welche die Anforderungen der KI-Verordnung spezifizieren, um Unsicherheit und Unklarheit für die Unternehmen zu beseitigen; ein starker Aufbau von Kompetenzen innerhalb der zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene, um bei der Konformitätsbewertung nicht zu Flaschenhälsen zu werden, sowie die Vereinheitlichung von Definitionen, da inkonsistente Definitionen Aufwände bedeuten, ohne einen Mehrwert zu schaffen.

Bayern baue seine „KI-Kompetenzen“ weiter aus. Dazu gehörten 100 KI-Lehrstühle im Zuge der Hightech-Agenda Bayern, das bayerische KI-Netzwerk „baiosphere“ oder der erst kürzlich vorgestellte „Digitalplan“ von Ministerin Gerlach. Das bayerische Digitalministerium unterstütze bayerische KMU bei der Implementierung von KI in den Unternehmen mit dem Projekt „KI-Transfer Plus“, das zusammen mit „appliedAI“ umgesetzt werde.

-stmd-

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Hochsicherheitslabor
„PerForM“
am „Helmholtz Munich“

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Region München – Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Roland Weigert hat gemeinsam mit Leo Meier, von der Generaldirektion „Regionalpolitik und Städteentwicklung der Europäischen Kommission“ das neue Hochsicherheitslabor „PerForM“ am „Helmholtz Munich“ eingeweiht. Das biomedizinische Spitzenforschungszentrum erhält eine Förderung in Höhe von bis zu 18,5 Millionen Euro aus „REACT-EU“-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, die über das Bayerische Wirtschaftsministerium ausgereicht wird.

Staatssekretär Roland Weigert betonte: „Die Covid-19-Pandemie hat uns die Wichtigkeit exzellenter Grundlagenforschung vor Augen geführt. Strategien zur Pandemiebewältigung und -prävention sowie zur Infektionsforschung sind für uns alle von zentraler Bedeutung. Hierzu gehört auch die Entwicklung und der Ausbau einzigartig ausgerüsteter Hochsicherheitslabore, um ein tieferes Verständnis von Pathogenen zu erhalten, die Pandemien auslösen können. Mit der Investition in die neue Labor-Infrastruktur stärkt das „Helmholtz Munich“ seine führende Position als hochinnovativer und weltweit renommierter Standort für Spitzenforschung.”

Um an hochansteckenden Erregern wie Coronaviren sicher forschen zu können, müssen Labore strenge Vorschriften erfüllen. Eine europäische Richtlinie regelt die Anforderungen an Labore mit vier Biosicherheitsstufen. Für die Forschung an luftübertragbaren Krankheiten wie COVID-19 ist die „Biosicherheitsstufe 3“ notwendig. Zur Standardausstattung eines BSL3-Labors gehören u. a. eine luftabgeriegelte Eingangsschleuse, Räume mit Unterdruck, spezielle Arbeitstische, hocheffiziente Lüftungs- und Filtersysteme, eine Anlage zur Hitzeinaktivierung und ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept, um das Austreten eines Erregers sicher zu verhindern. Je nach Forschungsarbeit ist eine spezielle technische Ausstattung mit Mess- und Analysegeräten sowie Spezial Mikroskopen notwendig.

„Wir wollen das Potenzial herausragender biomedizinischer Grundlagenforschung nutzen, um die Welt zukünftig besser vor Pandemien schützen zu können. Solche Exzellenzforschung braucht neben klugen Köpfen auch erstklassige Ausstattung. Dank der EU-Förderung konnten wir die Labore weiter ausbauen und in Zukunft damit einen Beitrag für die Pandemic Preparedness leisten”, betonte Prof. Dr. med. Dr. h.c. Matthias Tschöp, wissenschaftlicher Geschäftsführer von „Helmholtz Munich“.

Die eingesetzten EU-Mittel stammen aus dem Ende 2020 beschlossenen Wiederaufbaufonds („Next Generation EU“). Ein wichtiges Instrument des Wiederaufbaufonds ist die „Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe, REACT-EU) im Rahmen der EU-Strukturfonds. Sie dient dazu, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie und beim Übergang zu einer zukunftsorientieren und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu unterstützen. „PerForM-REACT“ wird mit bis zu 18,5 Millionen Euro aus „REACT-EU“-Mitteln gefördert.

„Helmholtz Munich“ ist als Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaats Bayern Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, der größten öffentlichen Forschungsorganisation Deutschlands. Als europaweit führendes Zentrum für Environmental Health ist es Ziel, Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen, Mechanismen der Krankheitsentstehung zu entschlüsseln und
Konzepte zur Prävention und Therapie von Erkrankungen zu entwickeln.

-stmwi-

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IHK-
Meisterpreisverleihung
2023

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Region Oberbayern – Bei einem Festakt der IHK für München und Oberbayern wurden die Besten Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen ausgezeichnet. Insgesamt bekamen in Oberbayern 181 Nachwuchsfachkräfte in 70 verschiedenen Fachrichtungen den Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen. Im abgelaufenen Prüfungsjahr 2022 hatten von rund 10.000 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern in Oberbayern über 6.000 ihre Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann/-frau oder Betriebswirt erfolgreich vor der IHK abgeschlossen. Die größte Gruppe unter den IHK-Fortbildungsabsolventen waren die Geprüften Wirtschaftsfachwirte. Ihnen folgten die Handelsfachwirte, Industriemeister Metall, Betriebswirte und Personalfachkaufleute.

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, gratulierten den Absolventen. „Als Beste der Besten zünden Sie den Turbo für Ihre berufliche Karriere, denn mit Ihrem Wissen und Ihren Kompetenzen stehen Sie bei unseren Unternehmen ganz hoch im Kurs“, sagte Gößl zu den Preisträgern. Ministerpräsident Söder erklärte: „Unsere berufliche Bildung ist weltweit hoch anerkannt. Deshalb sollten auch wir sie stärker wertschätzen.“ Söder und Gößl dankten den rund 9.000 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern der IHK für München und Oberbayern, deren Expertise und Engagement in der beruflichen Aus- und Fortbildung unverzichtbar sind. Die beruflichen Perspektiven der Absolventen seien hervorragend.

-bsr- Bild: bsr

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Einigung
zur
Erneuerbaren-Energien-Richtlinie

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat erleichtert darauf reagiert, dass die vom EU-Parlament geforderte Einschränkung der Anerkennung von Waldholz als Erneuerbare Energie vom Tisch ist. Eine entsprechende vorläufige politische Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist nun von Rat, Kommission und EU-Parlament in Brüssel erzielt worden. Nach der Einigung müssen bis 2030 42,5 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen – wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft – kommen. Als freiwilliges Ziel wird angestrebt, 45 Prozent zu erreichen. Gegen die fortgesetzte Einstufung von Holz als erneuerbar hatte es Widerstand gegeben.

Aiwanger: „Ich habe mich immer für die Anerkennung von Holz als erneuerbaren heimischen Brennstoff eingesetzt. Jetzt haben wir uns gegen die Unvernünftigen und Ideologen durchgesetzt, die lieber Holz verfaulen lassen. Brüssel hat am Ende doch noch erkannt, dass Holz aus unseren Wäldern ein wichtiger erneuerbarer Energieträger ist. Wir brauchen mehr, nicht weniger Pflege unserer Wälder und ein klares Bekenntnis zu unseren Waldbauern, anstatt Stilllegungs- und damit Enteignungsdebatten.“

Trotzdem sei das Verhandlungsergebnis keineswegs optimal, denn die staatliche Förderung von Holzenergieanlagen werde zukünftig nur eingeschränkt möglich sein. Um förderfähig zu sein, müssen Anlagenbetreiber zukünftig nachweisen, dass nur Holz eingesetzt wird, das als Rohstoff für die industrielle, stoffliche Nutzung nicht geeignet ist. Aiwanger: „Aus dieser unnötigen Vorgabe wird ein enormer Bürokratieaufwand entstehen. Wir müssen weiter aufpassen dass nicht die nächste praxisfremde Gemeinheit durch die bürokratische Hintertür kommt.“

Im neuen Förderprogramm „BioWärme Bayern“ stellt der Freistaat in diesem Jahr zusätzlich zehn Millionen Euro für die Förderung von Biomasseheizwerken sowie zugehörigen Nahwärmenetzen bereit. „BioWärme Bayern“ wird voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals starten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist die zentrale Rechtsnorm der EU zur Regelung der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie enthält auch verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Der vorläufigen politischen Einigung folgt nun ein formaler Prozess zur Annahme der Ergebnisse durch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament. Anschließend wird die Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Kraft treten und muss noch durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

-stmwi-

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Alle
Münchner Gerichte
setzen die
elektronische Akte
in Zivilsachen ein

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Region München – Nicht nur an den bayerischen Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist die Regeleinführung der „elektronischen Akte“ abgeschlossen. Seit 27. März 2023 setzen alle Gerichte in der bayerischen Landeshauptstadt die E-Akte in Zivilsachen ein. Erstinstanzlich neu eingehende Zivilverfahren behandeln die Amts- und Landgerichte nur noch in digitaler Form. Beim Oberlandesgericht München und dem Bayerischen Obersten Landesgericht werden diese Verfahren dann mit elektronischen Akten nahtlos weiterbearbeitet. Auch der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Der Freistaat Bayern setzt auch auf Videotechnik.

Anlässlich der Einführung der elektronischen Akte beim Bayerischen Obersten Landesgericht und beim Amtsgericht München kam der bayerische Justizminister mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Münchner Gerichte zusammen. Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Andrea Schmidt freut sich über die Einführung der E-Akte an ihrem Gericht: „Das Bayerische Oberste Landesgericht besteht seit nunmehr fast 400 Jahren. Nun sind wir ein modernes Gericht und arbeiten in den meisten der zahlreichen Spezialverfahren unserer Zuständigkeit, etwa komplexen Musterfeststellungsklagen oder komplizierten Schiedsverfahren mit internationalen Bezügen, nun mit der elektronischen Akte. Wir sind optimistisch, dass die E-Akte auch bei unseren außergewöhnlichen Zuständigkeiten gut funktionieren wird.“ Auch die Präsidentin des Amtsgerichts München Beate Ehrt begrüßt die Chancen der Digitalisierung: „Modernes, schnelles, flexibles Arbeiten – die elektronische Akte bedeutet auch einen großen Schritt vorwärts für die Attraktivität der bayerischen Justiz im Wettbewerb um die besten Köpfe.“

Auch erste Digitalisierungsbilanzen wurden gezogen. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München Dr. Hans-Joachim Heßler: „Elektronischer Rechtsverkehr bei allen Gerichten, E-Akte in der Eingangsinstanz, Papierakte in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht: Diese Zeiten gehören mit der Regeleinführung der E-Akte beim Oberlandesgericht München der Vergangenheit an. Wir vermeiden die lästigen Medienbrüche und auch die Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht profitieren von den Möglichkeiten, welche die E-Akte bietet und die wir als Pilotgericht bereits frühzeitig getestet und mit entwickelt haben. Wir sind froh, dass mit der E-Akte jetzt die Grundlage für die Entwicklung des Zivilprozesses des digitalen Zeitalters gelegt ist.“  Ebenfalls erfolgreich hat sich die E-Akte an den beiden Münchner Landgerichten etabliert. Die Präsidentin des Landgerichts München I Dr. Beatrix Schobel: „Am Landgericht München I führen wir inzwischen bereits fast 50 Prozent aller Verfahren digital und ich freue mich besonders, dass die Angehörigen unseres Gerichts die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen hervorragend gemeistert haben.“ Der Präsident des Landgerichts München II Dr. Bernt Münzenberg ergänzte: „Die E-Akte erleichtert die Aktenführung bei Gericht sehr – sie ist schnell erfassbar, stets aktuell, jederzeit und überall verfügbar; dies führt zu mehr Effizienz.“ Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht das bayerische Justizministerium jedoch noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf beim Bund.

-stmj-

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Wasser,
Klima und
Artenvielfalt

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Region Bayern – Wasser, Klima und Artenvielfalt: Das bayerische Umweltministerium setzt im aktuellen Haushaltsjahr gezielt Schwerpunkte bei diesen Zukunftsthemen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Haushaltsdebatte im Landtag: „Wasser ist Leben und keine Handelsware. Unsere Wasserversorgung ist in kommunaler Hand bestens aufgehoben. Wir stehen an der Seite unserer Kommunen. Wir unterstützen sie beispielsweise mit der Rekordsumme von über 166 Millionen Euro beim Erhalt ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen. Zur Förderung von Fernwasserstrukturen in Ober- und Unterfranken und zur generellen Ertüchtigung der Fernwasserversorgung sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Wassersicherheit in allen Landesteilen ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Wir arbeiten im Rahmen der Strategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ an einer Vielzahl konkreter Projekte.“

Insgesamt investiert das bayerische Umweltministerium rund 380 Millionen Euro in Wassersicherheit und Gewässersicherheit. Um die Aufgaben rund um das zentrale Zukunftsthema „Wasser“ vor Ort umzusetzen, werden in der Wasserwirtschaft außerdem knapp 20 neue Stellen geschaffen. Insgesamt sieht der bayerische Haushalt 55 neue Stellen vor. Am deutlichsten gestärkt werden das Landesamt für Umwelt mit 16 Stellen für Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Hochwasserschutz sowie die Bezirksregierungen im Bereich Umwelt mit 15 Stellen für Erneuerbare Energien, Streuobstpakt, Masterplan Moore und Digitalisierung. Rund 1,2 Milliarden Euro umfasst der Haushalt 2023 des Umweltministeriums, das sind über 20 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.

Einen weiteren Schwerpunkt bilde der Klimaschutz. „Unser Kompass beim Klimaschutz ist unser neues, ambitioniertes Klimaschutzgesetz mit der Reduktion der Treibhausgase um 65 Prozent bis 2030 und ein klimaneutraler Freistaat bis 2040. Für Klimamaßnahmen in unserem Geschäftsbereich haben wir insgesamt über 93 Millionen Euro eingeplant. Das ist ein Plus von über 13 Millionen und zeigt, dass Klimaschutz bei uns höchste Priorität hat“, betonte Glauber.

Insgesamt über 160 Millionen Euro stehen für die Themen Artenvielfalt, Naturschutz und Landschaftspflege zur Verfügung. Das ist ein Plus von zwölf Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Beispielsweise sind für die Umsetzung des Vertragsnaturschutzprogramms zusätzliche Mittel in Höhe von drei Millionen Euro vorgesehen, zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf zusätzliche drei Millionen Euro und für die Umsetzung des Streuobstpakts ebenfalls zusätzlich zwei Millionen Euro.

Die Ansätze für die Förderung von Tierheimen wurden erhöht. Darüber hinaus soll wegen der Energiepreissteigerungen eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds Bayern erfolgen. Weitere 2,5 Millionen Euro verbesserten den Tierschutz bei der Schlachtung und stärkten die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Mit diesem Geld sollen die Mindereinnahmen der Kommunen durch niedrigere Fleischhygienegebühren für kleine, regionale Schlachtbetriebe kompensiert werden.

-stmuv-

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Zweimal
zweigleisiger Ausbau
für die Werdenfelsbahn

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Region Werdenfelser LandBayern stellt die Signale für einen noch umfangreicheren Bahnausbau auf der Werdenfelsbahn auf grün und will dort über zwölf Kilometer zusätzliche Zweigleisigkeit umsetzen. „Wir werden die Deutsche Bahn mit den Planungen für gleich zwei zusätzliche zweigleisige Streckenabschnitte zwischen Weilheim und Garmisch-Partenkirchen beauftragen,“ kündigte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter an. Der bereits im vergangenen Jahr avisierte Ausbau zwischen Uffing und Murnau wird um das zweite Gleis zwischen Eschenlohe und Oberau ergänzt. Überzeugt hat den Minister hierbei das Ergebnis der jüngst fertiggestellten Fahrplan- und Infrastrukturstudie „Werdenfels“ des Freistaats. Für die Vorplanungen der beiden Abschnitte will das bayerische Verkehrsministerium rund vier Millionen Euro ausgeben.

„Wir wollen München und Garmisch-Partenkirchen perspektivisch mit Expresszügen im Stundentakt in weniger als 70 Minuten auf der Schiene verbinden. Dafür braucht es zwingend diesen infrastrukturellen doppelten Aufschlag auf dieser Strecke. Wir gehen als Freistaat pragmatisch in Vorleistung, weil uns diese Verbindung zwischen der Metropole München und dem ländlichem Raum im Süden Oberbayerns ungemein wichtig ist und der Bund selbst seiner infrastrukturellen Aufgabe einfach nicht nachkommt“, betonte Bernreiter. Neben einem verbesserten Fahrplankonzept sollen die zweigleisigen Streckenabschnitte auch die Betriebsqualität verbessern. Züge könnten sich in diesen Abschnitten künftig auf freier Strecke begegnen und müssen dort nicht mehr auf verspätete Gegenzüge warten. „Nachdem die kurz- und mittelfristigen Verbesserungen beim Zugverkehr im Werdenfels bereits auf den Weg gebracht worden sind, stellt der Freistaat nun die Weichen für das langfristige Zielkonzept“, stellt Bernreiter fest.

Der Ausbauabschnitt zwischen Uffing und Murnau ist 5,6 Kilometer lang. Gemeinsam mit dem bereits zweigleisigen Abschnitt zwischen Murnau und Hechendorf soll damit eine rund neun Kilometer lange durchgehend zweigleisige Strecke entstehen. Für die Vorplanung dort rechnet der Freistaat mit Kosten von rund 1,5 Millionen Euro, der entsprechende Planungsvertrag soll bis zum Sommer 2023 unterzeichnet werden. Der andere Ausbauabschnitt zwischen Eschenlohe und Oberau ist 6,5 Kilometer lang. Wegen der topografisch anspruchsvolleren Verhältnisse werde hier mit Kosten von rund 2,5 Millionen Euro für die Vorplanung gerechnet. Ein Vertragsabschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Der Bahnverkehr im Werdenfelsnetz soll in drei Schritten verbessert werden:
Schritt 1: Investitionsprogramm der DB Netz AG
Noch in diesem Jahr führe die DB mit Investitionen von über 100 Millionen Euro ein Investitionsprogramm für die Bahnstrecken im Werdenfels und im Oberland durch, um die dortige Bahninfrastruktur zu modernisieren und Mängel zu beseitigen.
Schritt 2: Neuausschreibung ab Dezember 2027
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) jüngst den Zugverkehr gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Tirol neu ausgeschrieben. Dabei sollen Optimierungsmöglichkeiten realisiert werden, die ohne Infrastrukturausbau umsetzbar sind. Wichtigste Verbesserungen seien ein umsteigefreier Stundentakt von München über Mittenwald nach Innsbruck und mehr Sitzplätze in den Zügen.
Schritt 3: Schneller und häufiger von München nach Garmisch-Partenkirchen
Langfristig möchte der Freistaat ein neues Fahrplankonzept zwischen München und Garmisch-Partenkirchen einführen. Stündlich sollen dann sowohl eine Regionalbahn mit allen Unterwegshalten als auch ein Regionalexpress mit Halten nur in München-Pasing, Weilheim und Murnau verkehren.

Die Grundlagen für die Schritte 2 und 3 hatte die Fahrplan- und Infrastrukturstudie Werdenfels ermittelt, welche die BEG von der „Rail Management Consultants International“ GmbH und der Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Eisenbahnwesen mbH erstellen ließ.

-stmb- Bild: am

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Von
der Schulbank
direkt in den
Chefsessel

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Es ist der Traum vieler junger Menschen überall auf der Welt: Ein eigenes Unternehmen gründen und darin sich selbst und seine Ideen verwirklichen. Ein Ziel, dem Leonie Schwanecke, Georg Sax, Maximilian Scherm und Philipp Geißelbrecht vom Chiemgau-Gymnasium in Traunstein ein großes Stück nähergekommen sind. Im Rahmen des Wettbewerbs „JUGEND GRÜNDET“ haben sie die App „Exoskin“ entwickelt. Für ihr Projekt wurden sie nun in München von einer Expertenjury mit dem zweiten Platz in Süddeutschland ausgezeichnet.

Unter den Gratulanten vor Ort war auch Kultusminister Michael Piazolo, der an die Traunsteiner Gymnasiasten gerichtet betonte: „Mit eurer Idee und eurem Konzept seid ihr von der Schulbank direkt in den Chefsessel gesprungen. Die Idee eurer App, mit der sich mit Hilfe von KI die menschliche Haut zuverlässig, flächendeckend und regelmäßig auf Auffälligkeiten untersuchen lässt und die auf Basis dieser Erkenntnisse sogar Behandlungsempfehlungen ausspricht, ist toll und wichtig, denn sie kann medizinisch eine sehr wertvolle Unterstützung sein. Ihr habt also nicht nur unternehmerisches Geschick bewiesen, sondern auch gezeigt, dass Ihr bereit seid, Verantwortung zu übernehmen und anderen Menschen zu helfen.“

Das Chiemgau-Gymnasium war in München mit gleich zwei unter insgesamt zehn süddeutschen Teams vertreten, die sich für einen der bundesweit insgesamt drei „pitch events“ qualifiziert hatten. Platz 1 belegte dabei das Team von der Klosterschule am Heiligen Grab aus Baden-Württemberg, das mit der Erfindung eines faltbaren Kleiderbügels überzeugt hatte. Bundesweit nahmen indes rund 870 Schülerteams am Wettbewerb teil, mehr als je zuvor in der zwanzigjährigen Geschichte des Wettbewerbs.

Über den Wettbewerb „Jugend gründet“
Der Bundeswettbewerb „Jugend gründet bietet Schülerinnen und Schülern aller Schularten sowie Auszubildenden seit 20 Jahren die Möglichkeit, unternehmerisches Denken und Handeln praxisnah umzusetzen. Dabei schlüpfen die Teilnehmenden in die Rolle von Gründerinnen und Gründern und entwickeln risikolos online ein virtuelles Start-up, das sie von der ersten Geschäftsidee über die Gründung bis hin zum unternehmerischen Alltag leiten und koordinieren. Der Wettbewerb gehört zu den von der Kultusministerkonferenz (KMK) besonders empfohlenen Schülerwettbewerben und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Ausrichter ist das Steinbeis-Innovationszentrum Unternehmensentwicklung an der Hochschule Pforzheim.

-stmuk-

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36
Schulbibliotheken
erhalten Gütesiegel

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Region Bayern – In der Internationalen Jugendbibliothek auf Schloss Blutenburg in München wurden kürzlich 36 bayerische Schulbibliotheken aller Schularten mit dem Gütesiegel „Treffpunkt Schulbibliothek – Fit in Medien ausgezeichnet. Mit dem Gütesiegel werden seit 2021 Schulbibliotheken ausgezeichnet, die in besonderer Weise die Lese-, Medien-, und Informationskompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern sowie die Schulbibliothek in Unterricht und Schule auf gelungene Art verankern. Es wird für insgesamt vier Jahre vom Kultusministerium gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium verliehen. Die Auszeichnung stellt einen weiteren Baustein der Leseförderungsinitiative #lesen.bayern dar.

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Welt-Autismus-Tag

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Am Sonntag, 2. April fand unter dem Motto „Building an inclusive society for autistic people – Aufbau einer inklusiven Gesellschaft für Autistinnen und Autisten“ der internationale Welt-Autismus-Tag statt. Man geht davon aus, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung von Autismus betroffen ist. Das würde bedeuten, dass es in Bayern um die 130.000 Autistinnen und Autisten geben könnte. Um ihre Lebensqualität zu verbessern sowie um gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen, ist die Autismusstrategie Bayern entwickelt worden. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde die Strategie erarbeitet – in Gemeinschaftsarbeit mit Autistinnen und Autisten, deren Angehörigen, Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung, Leistungsträgern und -erbringern aus dem Autismus-Bereich. Weitere Informationen unter: Autismusstrategie Bayern

-stmas-

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