Alpenrand-Magazin Archiv 2020/3

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266 COVID-19-Infizierte

im Landkreis BadTölz-Wolfratshausen

-126 gelten als genesen-

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Von den inzwischen 261 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen befinden sich aktuell 14 Personen in stationärer Behandlung, drei werden beatmet (Stand Samstag, 4. April 2020). 126 der 266 infizierten Personen wurden aus der Quarantäne entlassen, sie gelten als genesen. Eine weitere Person ist verstorben, bei der das Virus nachgewiesen wurde. Sie wurde kurz vor ihrem Tod getestet, wies allerdings keinerlei Symptome auf. Die Person starb also nicht an dem Virus, sondern mit dem Virus. Um diesem Umstand gerecht zu werden, hat sich das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen dafür entschieden, nur diejenigen Todesfälle in der Coronastatistik zu erfassen, die nach dem Urteil der behandelnden Ärzte auch an COVID-19 verstorben sind. Anders handhaben dies das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Robert-Koch-Instituts (RKI). Dort werden Erkrankte, die zu Tode kommen und positiv auf das SARS-CoV-2 getestet wurden, als COVID-19 Todesfälle gezählt. Dadurch kommt es zu Diskrepanzen zwischen den lokalen und den übergeordneten Statistiken.

-latöl-

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Corona-Krise
trifft bayerische Brauwirtschaft
ins Mark

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Region Bayern – Die Auswirkung der Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Corona-Infektion treffen die mittelständisch strukturierte bayerische Brauwirtschaft mit voller Wucht. Seit Anfang März ist der Export von bayerischem Bier – sonst ein Viertel des Ausstoßvolumens – aufgrund der nationalen Abschottungsmaßnahmen nahezu zusammengebrochen. Gerade für dienstleistungsorientierte, mittelständische Brauereien, deren Absatzschwerpunkt in erster Linie auf der Belieferung von kleinen und größeren Festen und auf der Gastronomie liegt, ist die Lage existenzbedrohend: Volksfeste und Dulten wurden bis in den Sommer hinein weitestgehend abgesagt. Aufgrund der nun verlängerten Ausgangsbeschränkungen in Bayern bleiben die gastronomischen Betriebe weiterhin geschlossen. Dies betrifft die bayerische Brauwirtschaft massiv: Einerseits haben gerade kleinere Brauereien oft eigene Gastronomiebetriebe, die nun ebenfalls geschlossen bleiben, andererseits bangen die Brauereien um ihre Wirte.

Viele Brauereien kämpfen an der Seite der Gastronomie und versuchen, durch den Verzicht auf Pachteinnahmen, die Aussetzung von Zahlungsverpflichtungen bei Gastronomiedarlehen und die Ausschöpfung aller Hilfsangebote Dritter Insolvenzen abzuwenden und eine Wiedereröffnung nach der Krise zu gewährleisten. Mit der Insolvenz eines Wirtes stünden bei vielen Brauereien nicht nur die zukünftigen Bierlieferungen an das gastronomische Objekt im Feuer. In Kombination mit dem Bierlieferungsvertrag gewährte Gastronomiekredite drohen komplett auszufallen.

So brennt es in den Brauereien aufgrund des „Shut downs“ lichterloh. Viele Betriebe haben die Fassbierproduktion, die rund ein Fünftel des Absatzvolumens ausmacht, komplett eingestellt und als Reaktion auf extrem fallende Bierabsätze Kurzarbeit angemeldet. Eine Umfrage des Bayerischen Brauerbundes ergab, dass auch der Flaschenbierabsatz über den Handel sowie über den oft kurzfristig eingerichteten Heimdienstservice aufgrund der fehlenden Konsumanlässe zurückgeht. Ausfallende Fußballspiele, andere abgesagte Sportereignisse, verbotene private Grill- und Gartenpartys und der komplett weggebrochene Freizeitkonsum lassen sich nicht durch den kurzfristig erhöhten Vorratskauf für den „Bleib Daheim-Zeitraum“ kompensieren.

„Wir befürchten, dass in den kommenden Wochen Gastronomen, aber auch Brauereien den Kampf ums Überleben verlieren werden,“ erklärt Dr. Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes. Er lobt die umfangreichen Maßnahmen, die der Freistaat und der Bund zur Rettung gerade kleinerer Unternehmen ergriffen haben. Sie würden nach seiner Wahrnehmung intensiv in Anspruch genommen. Zugleich mahnt er aber, die Chancen, die Krise durch Kredite, Bürgschaften und Stundungen zu überwinden, nicht überzubewerten: „Im März und April verlorener Umsatz in Handel und Gastronomie wird im Mai nicht nachgeholt, keiner trinkt oder isst im Mai das mehr, was er aufgrund „Corona“ im März und April weniger konsumiert hat“, so Ebbertz. Brauer und Gastronomen bräuchten jetzt Liquiditätshilfen in Form umfassender Zuschüsse. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Getränken im Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel sei nicht zuletzt auch durch das Eintreten des Brauerbundes gewährleistet, so der Spitzenverband der bayerischen Brauwirtschaft. Es komme jetzt auf jeden einzelnen an, durch sein aktives Konsumverhalten einen Beitrag zum Erhalt vieler Brauereien im Freistaat zu leisten.

-am-

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Gesichtsmasken-Sammelbestellung
für die gesamte Landkreisbevölkerung

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Der Landkreis wird mittels Sammelbestellung Gesichtsmasken für all seine Bürgerinnen und Bürger ordern und den Gemeinden – je nach gewünschten Mengen – bereitstellen. „Es läuft derzeit eine Abfrage bei den Bürgermeistern. Sobald wir alle Rückmeldungen haben, werden wir zügig bestellen, da die angegebene Lieferzeit zwei bis drei Wochen beträgt“, so Landrat Martin Wolf. Schnellere Lieferzeiten wären derzeit für solch eine große Menge – ausgegangen wird von rund 100.000 Stück – nicht möglich.

Der Kauf der Masken wird dabei komplett über den Landkreis abgewickelt. Eine Abrechnung mit den Gemeinden wird im Nachgang erfolgen. „Unsere Katastrophenschutzbehörde hat beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Bezuschussung für die Masken beantragt. Bei diesen einfachen Gesichtsmasken dürfte eine finanzielle Unterstützung, auch wenn wir uns im Katastrophenfall befinden, aber eher unwahrscheinlich sein“, so Martin Wolf.

-lapaf-

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Neue
Spargelkönigin
im Amt

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Region Franken – Die neue Spargelsaison steht bevor und der Spargel-Erzeugerverband Franken wird von einer neuen Spargelkönigin vertreten: Christiane Reinhart aus Unterfranken ist die neue Fränkische Spargelkönigin. Sie wird für die nächsten zwei Jahre den fränkischen Spargel repräsentieren. Christiane kommt aus Untereuerheim, Gemeinde Grettstadt im Landkreis Schweinfurt und stammt von einem Spargelbetrieb, der neben fränkischem Bleich- und Grünspargel auch Zuckerrüben anbaut. Daneben gehören Zuchtsauen, Mastschweine und Mastbullen zum Betrieb.

Die 20-Jährige arbeitet als Steuerfachangestellte in Hofheim. Erfahrungen mit repräsentativen Aufgaben hat sie bereits gesammelt: Christiane war schon als Spargelprinzessin im Landkreis Schweinfurt tätig. „Die neue Königin wurde bereits auf der letzten Beiratssitzung im vergangenen Jahr gewählt – eigentlich sollte dieser Tage die öffentliche Krönungszeremonie stattfinden. Doch nun hat die bisherige Königin Theresa Bub die Krone leider ohne Öffentlichkeitsbeteiligung weitergereicht“, so die Vorsitzende des Spargel-Erzeugerverbandes Franken e. V., Miriam Adel.

Die neue fränkische Spargelkönigin beginnt ihren Job in einer wahrlich herausfordernden Zeit. Während die Betriebe gerade händeringend nach Saisonkräften suchen, will sie mehr als nur Sympathieträgerin sein. Christiane hat deshalb an einem Lehrfilm des Landwirtschaftsamtes Kitzingen mitgewirkt, der Handgriffe für die anstehende Spargelernte vermittelt. Er soll als ‚Tutorial‘ für angehende Erntehelfer dienen. Weitere Informationen über den Spargel-Erzeugerverband Franken sowie die Vita und das Lieblingsrezept von Königin Christiane unter www.spargel-franken.de

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Christiane Reinhart aus Unterfranken ist die neue Fränkische Spargelkönigin

-bbv- Bild: bbv

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Helfende Hände
für die Spargel- und Hopfenerzeugung gesucht

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Region Kelheim – Spargel und Hopfen gehören zur Landkreis-DNA: Im Landkreis werden deshalb Personen mit handwerklichem Geschick, Studenten etc. für die Unterstützung der Spargel- und Hopfenbetriebe bei den anstehenden Arbeiten gesucht. Jede Hilfe ist sehr wichtig.

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Helfer-Anmeldungen sind per Mail an info@qualitaetsspargel.de für die Spargel-Unterstützung

und forstner-martin@t-online.de für die Hopfen-Unterstützung möglich

-lakeh- Bild: lakeh

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Schutzausrüstung eingetroffen
Feuerwehr hilft bei der Verteilung

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Region Ostallgäu –Mit das größte Problem für den medizinischen und pflegerischen Bereich sind im Kampf gegen das Coronavirus die knappen Bestände an Materialen, wie persönlicher Schutzausrüstung, Schutzmasken und Desinfektionsmittel“, betonte Landrätin Maria Rita Zinnecker. Um Abhilfe zu schaffen hat Ministerpräsident Söder zugesagt, dass der Freistaat Bayern 700.000 Einheiten an Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt und über das Technische Hilfswerk an die Landkreise verteilt. Die erste Teillieferung ging in Marktoberdorf ein. Sofort begann die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) Ostallgäu mit Unterstützung der Feuerwehren über 3.000 Schutzmasken, rund 2.500 Handschuhe, 110 Schutzanzüge und 300 Liter Desinfektionsmittel an insgesamt 45 Alten- und Pflegeheime, sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu verteilen.

„Die Lieferung schnellstmöglich an die Orte und Einrichtungen, die Priorität haben, zu bringen, war unser vorrangiges Ziel. Hier gebührt mein Dank, dem THW und den Feuerwehren vor Ort, die die Verteilung vorgenommen haben. In dieser Krise wird wieder einmal klar, wie wichtig und verlässlich die ehrenamtlichen Hilfskräfte sind“, stellte die Landrätin als Leiterin der Führungsgruppe Katastrophenschutz klar. Die Verteilung durch die FüGK erfolgt im Rahmen der vom Innenministerium vorgegebenen Prioritäten, wonach vorrangig Beteiligte des Gesundheitswesens nach dem Prinzip des Schutzes von Risikogruppen und der medizinischen Notwendigkeit berücksichtigt werden. Weitere Bereiche die berücksichtigt werden sind die Krankenhäuser und der öffentliche Gesundheitsdienst selbst. Die FüGK hofft, dass möglichst bald neue Lieferungen des Freistaats eingehen.

-laoa- Bild: laoa

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Hausbesuchsdienst
gestartet

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Im Landkreis wurde ein ärztlicher Hausbesuchsdienst (HBD) gestartet, um Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen zu entlasten. Der HBD richtet sich ausschließlich an nachweislich Corona-Infizierte oder begründete Verdachtsfälle. Damit soll ein Ansteckungsweg ausgeschlossen und die Bevölkerung geschützt werden, denn durch den Hausbesuch des Arztes können Infizierte in häuslicher Quarantäne bleiben und kommen z. B. anderen Patienten im Wartezimmer der Praxen nicht in Kontakt. Auch wird infizierten Patienten bzw. Verdachtsfällen geholfen, denen es nicht möglich ist, eine Praxis aufzusuchen.

„Ich bin froh, dass mit diesem Hausbesuchsdienst sichergestellt wird, dass infizierte Patienten wenn notwendig zu Hause ärztlich begutachtet werden können. Mir ist es wichtig, an den Stellen, wo ein offensichtlicher Bedarf besteht, neue Strukturen aufzubauen. Neben all dem, was auf Bundes- und Landesebene unternommen wird, suchen wir auf lokaler Ebene mit engagierten Mitarbeitern Lösungen. Jetzt befinden wir uns in der Phase, wo wir zusätzlich einen gezielten Schutz bzw. eine Unterstützung für besonders anfällige und von schweren Verläufen betroffene Personengruppen aufstellen müssen. Insbesondere geht es um Menschen, die mit Covid-19 infiziert, aber noch kein Fall für eine stationäre Behandlung sind und trotzdem unbedingt ärztlich begutachtet werden müssen. Wir müssen alles dafür tun, dass die Betreuung der Betroffenen soweit möglich im häuslichen Bereich, also ambulant, erfolgt. Dies geschieht letztlich auch, um die Ressourcen in den Krankenhäusern zu schonen“, betonte Landrat Josef Niedermaier.

Den Besuchsdienst organisieren Katastrophenschutz, Feuerwehren und ärztlicher Kreisverband in Kooperation. Insgesamt werden im Landkreis drei Abschnitte gebildet: Süd, Mitte und Nord. Der Katastrophenschutz organisiert in Kooperation mit dem ärztlichen Kreisverband die benötigten Ärzte für jeden Abschnitt. Über die Feuerwehren werden Fahrer und Fahrzeuge gestellt, um die Ärzte zu den Patienten zu bringen.

An wen richtet sich der Hausbesuchsdienst?
Der HDB bringt Ärzte zu den Patienten, die nicht in die Praxis kommen können, z.B. wegen einer bestehenden Covid19-Infektion oder weil sie begründete Verdachtsfälle sind. Weiterhin sollen immobile Patienten ärztliche Hilfe erhalten.

Wie kann ich einen Hausbesuch beantragen?
Die Indikation wird beim Hausarzt festgestellt, sprich der Patient meldet sich telefonisch bei seinem Hausarzt. Dieser meldet den Patienten dann im Landratsamt. Das heißt für die Patienten, erster Ansprechpartner ist der Hausarzt, wenn dieser nicht erreichbar ist, dann bleibt weiterhin die 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes als Anlaufstelle bestehen.

Wie sind die Ärzte und die Fahrer geschützt?
Ärzte und Fahrer erhalten durch die Feuerwehr eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Dies beinhaltet einen Ganzkörperanzug, Handschuhe, Schutzbrille und FFP2-Masken.

Test für Beschäftigte mit Corona-Symptomen aus Pflege- und Altenheimen
sowie ähnlichen Einrichtungen an der Drive-In-Teststation auf der Flinthöhe:

Inklusive der ersten Tests wurden derzeit in der Drive-In-Teststation ca. 270 Personen abgestrichen. Um die Tests noch mehr auszuweiten, sollen nun auch alle Mitarbeiter aus Pflege- und Altenheimen sowie ähnlichen Einrichtungen, die Corona spezifische Symptome zeigen, schnell und unbürokratisch in der Drive-in-Station untersucht werden. Damit soll verhindert werden, dass das Virus in Einrichtungen eindringt, wo sich besonders gefährdete Mitbürger befinden. Aber auch hier gilt: Der Termin wird im Gesundheitsamt vergeben.

Zentrale Koordination der Krankenhäuser und Rehakliniken im Rettungsdienstbereich Oberland
Aktuell werden alle Krankenhäuser und Rehakliniken im Rettungsdienstbereich Oberland, der die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen umfasst, zentral koordiniert. Dr. Martin Dotzer wurde nach Absprache der drei Landräte als Ärztlicher Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz bestellt. Ziel ist es, Patienten möglichst effektiv und passgenau zu versorgen und die Patientenströme so zu steuern, dass stets eine optimale Betreuung erfolgen kann.

-latöl-

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Christoph Göbel

wieder Landrat im Landkreis München

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Region München – Christoph Göbel bleibt auch für die kommenden sechs Jahre Landrat des Landkreises München. Mit 64,1 Prozent der Stimmen setzte sich Amtsinhaber Göbel (CSU) in der Stichwahl gegen Christoph Nadler von den Grünen durch. Nadler erhielt 35,9 Prozent der Stimmen. Insgesamt beteiligten sich im Landkreis München 161.421 Bürgerinnen und Bürger an der Stichwahl. Rund 266.600 Einwohner wären wahlberechtigt gewesen. Im Vergleich zur Landratswahl vor sechs Jahren ist die Wahlbeteiligung deutlich gestiegen.

Amtlich wird die Entscheidung der Landkreisbürger erst am 2. April 2020, wenn der Wahlausschuss offiziell das Ergebnis feststellt. Das vorläufige Ergebnis zur Landratswahl ist unter landkreis-muenchen.de/wahlen/landratswahl_stichwahl_2020 ersichtlich.

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Der glückliche Wahlsieger Christoph Göbel (Mitte) zusammen mit Ehefrau Ochmaa Göbel
und dem Wahlleiter für den Landkreis München, Alfred-Alexander Gaßner

-lam- Bild: lam

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Unterstützung
für Schüler, Lehrkräfte und Schulen
während der Schulschließungen

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Region Freyung-Grafenau – Aufgrund der Schulschließungen stehen die Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern vor der Frage, wie sie das Lernen von zu Hause aus gestalten können. Dies stellt für viele Familien eine zusätzliche Herausforderung dar. Die Kreisbibliothek Freyung und der Wissens- und Bildungsanbieter „Brockhaus“ stellen für die Dauer der Schulschließungen das Online-Lernangebot „Brockhaus Schülertraining“ allen Bibliothekskunden kostenfrei zur Verfügung. Mit dem Angebot erschließen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 – in einer werbefreien Lernwelt – den Schulstoff in spannenden Lernmodulen selbst. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können sie jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugreifen.

Schülertraining im Überblick
Das „Brockhaus Schülertraining“ für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik hilft Schülern beim Verstehen von Unterrichtsinhalten, Schließen von Wissenslücken und Vertiefung von bereits erlerntem Stoff. Schüler wählen in dem digitalem Nachhilfe-Angebot ihr Wunschfach und -thema aus und nach einer kurzen Einführung stehen ihnen abwechslungsreiche, interaktive Übungen zur Verfügung. Von Fachexperten und Didaktikern entwickelt, fördert das Brockhaus Schülertraining neben dem Umgang mit Computer und Internet auch Lesekompetenzen, Textverständnis und eigenständiges Arbeiten.

Das Digital-Angebot erfolgt unter www.kreisbibliothek-freyung.de im Brockhauszugang oder direkt unter auth.brockhaus.de/login im Bereich „Online-Kurse“.

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Olaf von Löwis of Menar

wird neuer Landrat im Landkreis Miesbach

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Region Miesbach – Die Wahlleiterin verkündete das ermittelte vorläufige Wahlergebnis der Wahl des Landrats – unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss. Rechtsgrundlage ist die Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen. Die Zahl der Stimmberechtigten lag bei 79.919. Die Zahl der Personen, die gewählt haben, bei 52.176. Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen umfasste 51.765. Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel lag bei 411.

Nach diesem vorläufigen Ergebnis entfielen von der Gesamtzahl der gültigen Stimmen auf den Bewerber der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU), Olaf von Löwis of Menar insgesamt 33.859 Stimmen auf den Bewerber von Bündnis 90/Die Grünen (Die Grünen), Wolfgang Rzehak insgesamt 17.906 Stimmen. Es wurde festgestellt, dass Olaf von Löwis of Menar mit 33.859 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum neuen Landrat gewählt ist.

-lamb- Bild: am

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Regionaler Einkaufsführer als App
Direktvermarkter und Dorfläden online finden

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Region Donau-Ries – Einen regionalen Einkaufsführer gibt es jetzt auch als App für das Smartphone. Nun sind die Kunden noch schneller und bequemer über das Angebot an regionalen Produkten aus dem Landkreis Donau-Ries informiert. Dank der neuen „Progressive Web App“ (PWA) kann man einmal geladene Einträge auch offline abrufen. Die App kann kostenlos unter www.donauries.bayern/einkaufsfuehrer auf dem Smartphone gespeichert werden.

In Amerika ist sie bereits jetzt schon eine gängige Alternative zu den üblichen Applikationen für das Smartphone. Hierzulande nutzen allerdings erst wenige Unternehmen die praktischen Eigenschaften einer Progressive Web App. Dabei ermöglicht die PWA dem Nutzer über ein auf dem Bildschirm installiertes Icon den direkten Zugriff auf das Sortiment der regionalen Produzenten. Konversionsmanagerin Barbara Wunder erklärte: „Eine PWA vereint das Beste aus zwei Bereichen: Es ist kein Download notwendig. Trotzdem erscheint die Anwendung wie eine App. Man kann es sich als einen Mix zwischen einer normalen App und einer herkömmlichen Internetseite vorstellen“. Der Vorteil ist hier, dass die PWA dabei immer aktuell ist. Es ist also keine manuelle Aktualisierung der Inhalte notwendig. Zudem werden bereits geöffnete Einträge zwischengespeichert. Ein Abruf der Daten ist damit also auch offline oder mit eingeschränktem Internetzugang möglich.

Weitere Einträge gesucht
Mittlerweile sind über 100 Einträge von regionalen Produzenten und Regionalläden vorhanden. Weitere Verkaufsstellen regionaler Produkte aus dem Landkreis können sich kostenlos präsentieren. Als „regional“ gelten Produkte, die innerhalb des Landkreises Donau-Ries angebaut und weiterverarbeitet werden. Die enge und gute Zusammenarbeit mit dem „Erzeuger- und Gastronomennetzwerk Geopark Ries“ und den weiteren Kooperationspartnern des Einkaufsführers trägt einen großen Teil zum Erfolg bei.

Einfache Installation
Für die Installation des „Einkaufsführer-Icons“ auf dem Bildschirm des Smartphones muss nur die Internetseite www.donauries.bayern/einkaufsfuehrer aufgerufen werden und die Installation bestätigt werden. Die PWA ist kostenlos. Mit nur einem Klick ist man damit bestens über das Sortiment, die Kontaktdaten und Anfahrtswege der regionalen Produzenten aus seiner Nachbarschaft informiert.

-ladr- Bild: Barbara Wunder

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Neues Sozialschutz-Paket kommt

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Region Günzburg – Das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung tritt ab 01.04.2020 in Kraft. Es sieht auch einen erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) bei der Grundsicherung vor. Erhebliche Einkommenseinbußen infolge der derzeitigen Pandemie können dazu führen, dass erwerbsfähige Personen und ihre Familien ihren notwendigen Lebensunterhalt (Existenzminimum) nicht mehr aus eigenem Einkommen, Rücklagen oder anderweitigen Ansprüchen selbst sichern können. Dies kann auch ältere und befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen.

Im Einzelnen ist für Personen oder Familien, die als Folge des Wegbrechens von Einkünften wegen der derzeitigen Pandemie neu hilfebedürftig werden, vorgesehen:
– eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung vom Vermögenseinsatz, soweit nicht erhebliches Vermögen vorhanden ist.
– eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessenen Unterkunftsbedarf.
– Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

Der Zugang zur Grundsicherung als unterem System der sozialen Sicherung wird dadurch etwas erleichtert; dennoch verbleibt es bei einer antragsabhängigen, rechtlich wie tatsächlich zu prüfenden Fürsorgeleistung des Staates. Die Hilfesuchenden müssen weitgehend – wie bisher – ihre Notlagensituation nachvollziehbardarlegen, nachweisen und ihr Einkommen vor Inanspruchnahme der Grundsicherung einsetzen. Ebenso bleibt es dabei, dass die Grundsicherungsbehörden dann, falls Dritte ersatzpflichtig sind, dort den Ersatz geltend machen (Nachrang der Grundsicherung). Bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften ist das Einkommen beider Partner für die Frage, ob das Existenzminimum gesichert ist, heranzuziehen.

Im Landkreis Günzburg hat die Beratungsstelle für Sozialleistungen eine Hotline für möglicherweise betroffene Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis eingerichtet. Unter der zentralen Telefonnummer 0 82 21 – 95 505 sind montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr Beratungen möglich.

-lagb-

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Alex Eder

gewinnt die Landratswahl im Unterallgäu

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Region Unterallgäu – Alex Eder wird neuer Landrat im Unterallgäu. Der Kandidat der Freie Wähler erhielt in der Stichwahl 80,1 Prozent der Stimmen. Auf Rainer Schaal von der CSU entfielen 19,9 Prozent. Alex Eder tritt das Amt des Landrats am 1. Mai an. Er löst Hans-Joachim Weirather – ebenfalls Freie Wähler – ab, der sich nach zwei Amtsperioden nicht mehr zur Wahl stellte. „Ich freue mich, dass die Bürger Alex Eder ihr Vertrauen geschenkt haben“, betonte Weirather.

Aufgrund der Corona-Krise fand die Stichwahl ausschließlich per Briefwahl statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 59,8 Prozent. Die Stichwahl war erforderlich, weil beim ersten Wahlgang am 15. März keiner der vier Kandidaten die absolute Mehrheit erzielte. Zur Landratswahl angetreten waren neben Eder und Schaal auch Daniel Pflügl von den Grünen und Michael Helfert von der SPD. Eder und Schaal erreichten mit 50,0 Prozent der Stimmen beziehungsweise 25,6 Prozent die besten Ergebnisse und gingen in die Stichwahl. Die Wahlergebnisse sind unter www.unterallgaeu.de/wahlen ersichtlich.

-laua-

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Zweigeteiltes

Notaufnahme-System

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Region Kelheim/Mainburg – Die Ilmtalklinik Mainburg setzt, aufbauend auf den baulichen Maßnahmen und entsprechenden Abstimmungen mit dem Landkreis ein zweigeteiltes Notaufnahme-System um. Ab 1. April um 8:00 Uhr wird der Haupteingang somit nicht mehr zugänglich sein, jeglicher Zugang wird künftig über den bisherigen Klinikparkplatz erfolgen. „Auf dem Parkplatz werden Patienten und in Ausnahmefällen auch Besucher auf Symptome überprüft und in eine der beiden Notaufnahmen weitergeleitet“, erläutert der Geschäftsführer der Ilmtalkliniken, Ingo Goldammer. Durch diese Zweiteilung ist sichergestellt, dass Covid-19-symptomatische oder Covid-19-bestätigte Patienten getrennt von symptomfreien Patienten behandelt werden und das Klinikpersonal beiden Patientengruppen jederzeit gerecht werden kann, so Goldammer weiter. Auch dem Schutz der Krankenhausangestellten wird so maximal Rechnung getragen. All diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Kelheim getroffen.

Angesiedelt bleibt auf dem Parkplatz weiterhin die Abstrich-Container, wohin die Haus- und Fachärzte ihre Patienten bei Symptomen überweisen können. Ebenfalls aus dem regulären Klinikbetrieb ausgelagert ist auch die KVB-Bereitschaftspraxis, welche sich nun in der ehemaligen Physiotherapiepraxis im Erdgeschoss des Krankenhauses befindet.

-lakeh- Bild: lakeh

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Hohe Belastung
für Krankenhauspersonal
durch unnötige bürokratische Hürden

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Region Bayern – Unter anderen bereiten sich die Krankenhäuser der Asklepios Gruppe in Bayern seit Wochen mit Hochdruck auf die zu erwartende weitere Ausbreitung der Coronavirus Pandemie und einen Anstieg stationärer Covid-19 Fälle vor. Sie sind gemäß der Empfehlungen des RKI gut gerüstet. Dennoch bedeutet diese Situation eine hohe Belastung für das medizinische Personal. Ungeachtet dessen halten die Krankenkassen auch weiterhin an Prüfpflichten fest, binden so in den Krankenhäusern dringend für die Patientenversorgung benötigtes Personal und riskieren damit das Wohl der Patienten“, betonte der Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern Dr. Joachim Ramming.

Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK Bayern als größter medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Deutschland unter anderem die Abrechnungen der Krankenhäuser für vom Krankenhaus erbrachte Leistungen. Normalerweise geschieht diese Prüfung in Bayern überwiegend über Falldialoge. Prüfer des MDK besuchen auf Geheiß der Krankenkassen die Häuser vor Ort und führen die Prüfung der Akten im Austausch mit den Fallmanagern der Krankenhäuser durch. Aus Gründen des Infektionsschutzes in Zeiten der COVID-19 Pandemie wurden diese vor Ort-Prüfungen zu Recht mit Wirkung vom 17.03.2020 ausgesetzt. Dennoch halten die Krankenkassen weiterhin an der gesetzlich festgelegten Prüfverpflichtung fest und fordert die Kliniken nun auf, die entsprechenden Akten zu kopieren und postalisch einzureichen.

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Dr. Joachim Ramming, Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern

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„Selbst bei der, im Rahmen des vom Bundestag beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, vorgesehen Prüfquote von nur fünf Prozent für das Jahr 2020 und der noch nicht geprüften Altfälle aus 2019 müssten in den kommenden Wochen in jeder einzelnen Klinik rund 1.000 Akten kopiert und verschickt werden. Das führt dazu, dass unsere Mitarbeiter, anstatt sich um die Versorgung der Patienten kümmern zu können, stattdessen durch einen nicht zumutbaren Bürokratieaufwand gebunden werden. Die Forderung der Krankenkassen geht damit nicht nur zu Lasten der Mitarbeiter, sondern auch zu Lasten der Versorgung der Patienten. Unser gemeinsames Ziel, sollte es daher sein, im gemeinsamen Dialog aller Beteiligter – MDK, Krankenkassen, Gesundheitsministerium – eine Lösung zu erreichen und den Krankenhäusern in Krisenzeiten wie diesen, Prüfungen vorübergehend zu ersparen. Auch die Bayerische Krankenhaus Gesellschaft (BKG) setzt sich für ein entsprechendes Vorgehen ein. Es geht hier nicht darum, dass wir uns vor entsprechenden Prüfverfahren drücken wollen, sondern einzig um das Wohl unserer Mitarbeiter und Patienten in dieser Ausnahmesituation. Wir müssen alle gemeinsam unsere Kräfte bündeln, um diese Pandemie zu bewältigen. Dabei sollten wir vor allem unsere Mitarbeiter, die rund um die Uhr für die Versorgung unserer Patienten im Einsatz sind und einen super Job machen, vor unnötigen bürokratischen Belastungen schützen“, resümierte Dr. Ramming.

-am- Bild: ask

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Bernhard Kern

gewinnt Landrats-Stichwahl im Berchtesgadener Land

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Region Berchtesgadener Land – Bernhard Kern (CSU) wird neuer Landrat im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Stichwahl setzte sich Kern mit 58,73 Prozent der gültigen Stimmen gegen Dr. med. Bartl Wimmer (GRÜNE), der 41,27 Prozent-Stimmenanteil erhielt, durch. Die Wahlbeteiligung lag mit 58,21 Prozent um 1,23 Prozentpunkte höher als beim ersten Wahlgang am 15. März (56,98 Prozent). Das vorläufige Gesamtergebnis der Stichwahl und die Einzelergebnisse aus den 15 Gemeinden des Berchtesgadener Lands sind unter www.lra-bgl.de/t/der-landkreis/wahlen/kreiswahlen-2020 abrufbar.

-labgl-

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Väter

sind bei der Geburt erwünscht

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Region Weilheim-Schongau –Väter sind ausdrücklich bei der Geburt erwünscht, sofern sie gesund sind und einen Mund-Nasenschutz tragen“, stellt Chefarzt Dr. Ikechukwu Emmanuel Anikwe klar. Die öffentliche Diskussion zur Praxis bei der Geburt in Zeiten von Corona hat einige Verunsicherungen mit sich gebracht. „Aber nach der Geburt können die Väter nicht mit auf die Wochenstation und auch der Besuch der Familie ist derzeit nicht möglich. Wir müssen das Corona Risiko so gering wie möglich halten für die Mütter, die Familien und auch unser Personal“, betonte Dr. Anikwe. Der Chefarzt und sein erfahrenes Team folgen mit dieser Handlungsweisung den Empfehlungen der Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Kooperation mit dem Universitätsklinikum r. d. Isar. Die Familien der Neugeborenen im Krankenhaus Schongau können dieser Vorgabe gut folgen und haben Verständnis. Bis Ende März wurden in diesem Jahr mehr als 155 Kinder im Klinikum geboren.

Kontakte reduzieren
Im Schongauer Krankenhaus wird in der Regel auf der Geburtsstation ein Zimmer mit zwei Müttern und ihren Kindern belegt, da müssen zum Schutz vor Corona die weiteren Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Ohnehin werden die Mütter so schnell wie möglich entlassen, damit sie wieder bei ihren Familien sein können. Ungewohnte Kommunikationsmöglichkeiten kommen für kurze Zeit zur Anwendung: „Skypen statt Umarmen“.

Kreissaalbesichtigungen sind derzeit nicht möglich
Vor der Geburt erfolgen nur unbedingt notwendige Kontrolluntersuchungen, ein Besuch des Kreißsaals ist derzeit nicht möglich und auch der Informationsabend für werdende Eltern findet aufgrund der Ausgangsbeschränkungen derzeit nicht statt. Dank der ‚Geburtshilfe Schongau‘ auf Facebook können sich die werdenden Eltern aber auch so ein gutes Bild der Geburtsklinik machen.

Ruhe tut allen gut
Hebammen und Pflegekräfte stellen übereinstimmend fest, dass die ungewohnte Ruhe auf der Station und in den Zimmern Müttern und Kindern gut tut: „Die Kinder müssen nachts nicht mehr die Aufregung des Tages aufarbeiten“, so die stellvertretende Stationsleitung Monika Hirschvogel und „mit dem Stillen klappt es mit mehr Ruhe besser“, stellt Hebamme Nadine Lachmann fest. Natürlich wäre es schöner, die ganze Familie dürfte das Neugeborene besuchen, aber Sicherheit geht über alles.

Vorsichtsregeln für Zuhause
– Fremde Personen oder Personen mit Verdacht auf Corona oder bestätigter Diagnose müssen Abstand halten
– Häufig Händewaschen
– Kind nicht küssen
– Desinfektion
– Kein Besuch

-lawm- Bild: lawm

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Nützliche Tipps von den Landfrauen
zum Thema „Wir bleiben dahoam!“

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Region Oberbayern – Die Landfrauen haben derzeit viele Anfragen von Müttern, die Homeoffice machen, nebenbei ihre Kinder betreuen und auch noch für die Verpflegung sorgen müssen. Einige Anregungen unter: bayerischerbauernverband.de/gekocht-wird-zuhause und bayerischerbauernverband.de/themen/ernaehrung-verbraucher/rezeptsammlung-fuer-kinderkoeche

-am- Bild: am

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Personen
mit höherem Infektionsrisiko
müssen in Quarantäne

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Region Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim erließ eine Allgemeinverfügung für Kontaktpersonen der Kategorie I: Personen, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Allgemeinverfügung entlastet das Team des Staatlichen Gesundheitsamtes, weil eine telefonische oder schriftliche Anhörung von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht mehr notwendig ist. Konkret heißt das, für Personen, die durch das Staatliche Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I ermittelt sind, wird für einen Zeitraum von 14 Tagen eine so genannte häusliche Quarantäne angeordnet. Die Isolierung beginnt mit dem letzten Kontakt zum bestätigten SARS-CoV-2-Fall.

Sollten sich innerhalb dieser 14-tägigen Quarantänezeit Erkrankungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-, Gelenk-, Kopf- oder Halsschmerzen entwickeln, verlängert sich die Quarantäne um weitere 14 Tage, beginnend ab dem ersten Tag des Auftretens der Erkrankungssymptome. Diese Anordnung endet nach Ablauf dieser 14 Tage aber nur, wenn die Kontaktperson 48 Stunden vor Ablauf der Quarantänezeit symptomfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich die Quarantänezeit so lange, bis die Person 48 Stunden symptomfrei ist. In dieser Zeit darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen werden. Lediglich der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon ist gestattet. Der Besuch von Personen, die nicht dem Haushalt angehören, ist untersagt.

Wer Kontaktperson der Kategorie I ist, hat das Robert-Koch-Institut festgelegt. Dies sind: Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt. Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen. Personen die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind. Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.

-laro-

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Handlungsfähigkeit
des Bayerischen Landtags
in der Coronakrise sicherstellen

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Region Bayern – Der Bayerische Landtag will die Handlungsfähigkeit in Zeiten der Coronakrise sicherstellen und im interfraktionellen Einvernehmen ein Zeichen der Krisenfestigkeit setzen. „Das Signal ist klar: Die Menschen in Bayern können sich darauf verlassen, dass ihre demokratischen Volksvertreter in diesen Tagen parteipolitische Ränkespielchen zurückstellen und einvernehmlich das Beste für unser Land veranlassen. Die Präsenz im Plenum und den Ausschüssen des Landtags auf ein Fünftel der Mitglieder jeder Fraktion zu beschränken ist ein vorbildlicher Modus, um die Abgeordneten bestmöglich zu schützen – ohne den Parlamentsbetrieb lahmzulegen. Diese Regelung als vorübergehenden Krisenmodus in der Geschäftsordnung zu verankern, ist deshalb richtig und sinnvoll. Ebenso gilt es jetzt, die Möglichkeiten der Digitalisierung für die parlamentarische Arbeit verstärkt nutzbar zu machen, wo immer dies sinnvoll erscheint. Zur Herbeiführung von Beschlüssen müssen Präsenzsitzungen aber weiterhin Vorrang gegenüber Umlaufbeschlüssen, Telefon- oder Videokonferenzen haben. Es wäre ein grundfalsches Signal an all die Helden des Alltags, die derzeit in den Supermärkten oder Krankenhäusern den Betrieb aufrechterhalten, wenn ausgerechnet wir Volksvertreter uns eine Extrawurst braten und nur noch vom Sofa aus arbeiten. Weil es derzeit gilt, die größten Herausforderungen der Nachkriegszeit zu bewältigen, muss es möglich bleiben, politische Entscheidungen in Kleingruppen und mit zwei Metern Sitzabstand persönlich miteinander zu beraten. Hiervon sollte auch in den nächsten Wochen nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, und zwar unter sorgsamer Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen“, so Dr. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freie Wähler Landtagsfraktion.

-am-

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Neuer Landrat

in Dingolfing-Landau

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Region Dingolfing-Landau – Mit seiner Unterschrift hat Werner Bumeder die Wahl zum Landrat ganz offiziell angenommen. Im Beisein von Wahlleiterin Luise Lauerer und Wahlsachbearbeiterin Helga Schönmaier unterzeichnete der neu gewählte Landkreis-Chef die sogenannte Annahmeerklärung. „Es ist für mich eine Ehre, nach Fritz Ettengruber und Heinrich Trapp das Amt des Landrats von Dingolfing-Landau zu übernehmen“, sagte Werner Bumeder, der am 1. Mai die Nachfolge von Landrat Heinrich Trapp antreten wird.

Der 52-jährige Mamminger hatte sich bei den Kommunalwahlen mit 69,1 Prozent der Stimmen gegen vier Mitbewerber durchgesetzt. „Ich bin noch immer überwältigt von diesem traumhaften Wahlergebnis. Das ist ein großer Vertrauensvorschuss. Ich verspreche, ich werde mein Bestes geben. Das ist gerade in der aktuellen Situation eine große Herausforderung, die ich mit vollem Einsatz annehmen werde.“

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Der neu gewählte Landrat hat die Annahmeerklärung unterzeichnet und damit die Wahl offiziell angenommen v.l.:
Wahlleiterin Luise Lauerer, Werner Bumeder und Wahlsachbearbeiterin Helga Schönmaier

-ladl- Bild: ladl

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Aufruf an verfügbares

medizinisches Fachpersonal

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Region Günzburg – Auch im Landkreis steigen die Infektionszahlen und es wird mit einer weiteren Verbreitung des Coronavirus gerechnet. Um die Gesundheitsverwaltung und die Kräfte, die bereits im Einsatz sind, zu verstärken, richtet die Führungsgruppe Katastrophenschutz einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeiten.

Diese können sich unter der Telefonnummer 0 82 21 – 95 17 3 – Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr – oder per E-Mail an fachpersonal@landkreis-guenzburg.de melden. Besonders Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) oder Medizinisch-technische Assistenten (MTA) im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung sind gesucht. Sie können das Personal am Gesundheitsamt, den Krankenhäusern oder Praxen auf verschiedenste Weise verstärken, unterstützen und entlasten.

Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf geeignete Einsatzmöglichkeiten geprüft. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte nicht einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. In jedem einzelnen Fall geht dem Einsatz die Prüfung voraus, ob und wie die- oder derjenige eingesetzt werden kann.

-lagb-

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Brachvogel, Kiebitz und Co.

kommen aus den Winterquartieren zurück

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Ein Pärchen des ‚Großen Brachvogels‘

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Region Kelheim – Im Landkreis kann man sie noch vereinzelt antreffen, die selten gewordenen wiesenbrütenden Vogelarten, wie Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen und den Wiesenpieper. Eng an Grünland gebunden ist auch der Weißstorch, der zwar nicht in den Wiesen brütet, aber bei der Nahrungssuche regelmäßig in diesen Bereichen anzutreffen ist. Die wichtigsten Brut- und Aufzuchtgebiete für Wiesenbrüter liegen im Abenstal und seinen Seitentälern sowie im Tal der Großen Laber. Aber auch im Forstmoos, in der Donauniederung, im Sallingbachtal und im Esperbachtal bei Herrnwahlthann muss auf wiesenbrütende Vögel Rücksicht genommen werden.

Anlässlich der Rückkehr der Vögel aus den Winterquartieren wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, die selten gewordenen Tiere während der Brut- und Aufzuchtzeit von März bis Ende August zu stören. In diesem Zeitraum ist die Bevölkerung aufgefordert, die Gebiete ausschließlich auf den vorhandenen Wegen zu nutzen und Hunde unbedingt anzuleinen. Das Wegegebot ist bei allen Freizeitaktivitäten und damit auch bei Touren mit Quads, Mountainbikes oder Motocrossmaschinen zu beachten. Auch das Reiten abseits der Wege und das Betreiben von Modellflugzeugen und Drohnen können zu empfindlichen Störungen führen.

Diese besondere Rücksichtnahme ist aufgrund der dramatischen Bestandsrückgänge der letzten Jahrzehnte dringend erforderlich. Insbesondere die Bestände des Großen Brachvogels, der offene, gut überschaubare, feuchte und ebene Wiesenlandschaften als Brutgebiet benötigt, sind vielerorts auf wenige Tiere zurückgegangen. So brüteten in den fünfziger Jahren noch mehrere Dutzend Paare im Landkreis Kelheim, während heute an Abens und Großer Laber nur noch jeweils ein bis zwei Brutpaare zu verzeichnen sind. Aber auch die früher allgegenwärtigen Kiebitze sind in der Roten Liste bayernweit als „stark gefährdet“ eingestuft. Nachdem sich die bayerischen Bestände zwischen 1975 und 1998 schon mehr als halbiert hatten, geht der Rückgang seitdem kontinuierlich weiter. Schon bei einer Entfernung von mehreren hundert Metern fühlen sich die empfindlichen Vögel durch Menschen und freilaufende Hunde, die sich in ihrem Brutrevier aufhalten, gestört. Jede Störung bedeutet zusätzlichen Stress während der ohnehin anstrengenden Brut- und Aufzuchtphase. Als Folge unterbrechen sie die Nahrungssuche, verlassen das Nest fluchtartig und starten Angriffsflüge oder Ablenkungsversuche. Störungen während des Brutgeschäftes können daher auch zum Auskühlen der Eier oder Nestlinge und letztlich zur Aufgabe der Brut führen. Gefahr besteht also weniger im direkten Verlust von Vögeln und Gelegen als vielmehr in der Beunruhigung der Tiere.

Vor allem bis April rasten in den Flusstälern auch Zugvögel, die sich kurzzeitig von den Strapazen und Gefahren ihrer langen Reise erholen und sich für die nächste Etappe bereit machen. Für diese ohnehin geschwächten Vögel stellen Störungen ebenfalls ein großes Problem dar. Deshalb sind bis August vermehrt ehrenamtliche Naturschutzwächter in allen Wiesenbrütergebieten im Einsatz. Ihre Aufgabe ist es, die Bevölkerung auf die Einhaltung von Wegegebot und Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen und Fragen zu den vorkommenden Arten und zu Besonderheiten jedes Gebietes zu beantworten. Im Abenstal, im Tal der Großen Laber und im Forstmoos weisen außerdem Schilder an den Gebietsgrenzen auf den Lebensraum der Wiesenbrüter hin.

-lakeh- Bild: Burkhard Deifel

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Corona-Sprechstunde

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Region Lindau/Bodensee – Die Kassenärztliche Vereinigung hat in Lindau eine „Corona-Sprechstunde“ für Betroffene eingerichtet. Das Zelt steht auf einem Parkplatz an der Friedrichshafener Straße gegenüber der Asklepios Klinik Lindau. Nur wer einen Termin sowie eine Überweisung seines Hausarztes oder aber über die Telefonnummer 116117 einen Termin für die Sprechstunde erhalten hat, kann dort getestet werden. Einen Termin erhalten diejenigen, die akute Symptome aufweisen und es damit konkrete Hinweise auf eine Infektion gibt. Die Versichertenkarte ist mitzubringen, da bei begründeten Verdachtsfällen der Test von der Krankenkasse bezahlt wird.

Die Corona-Sprechstunde ist als Entlastung für die niedergelassenen Ärzte gedacht. Patienten, die nicht so schwer erkrankt sind, dass sie die Wohnung nicht verlassen können, können hier getestet werden. Die Patienten erhalten die Termine so, dass sie sich in der Corona-Sprechstunde nicht begegnen. „Wer ohne Termin zur Corona-Sprechstunde kommt, muss leider weg geschickt werden. Flächendeckend zu testen, ist nicht leistbar, da wir die Kapazitäten bei den Ärzten und Laboren für diejenigen brauchen, die tatsächlich erkrankt sind“, so Dr. Krischan Rauschenbach, der die Abstriche in der Sprechstunde vornimmt.

Die niedergelassenen Ärzte haben mit der Corona-Sprechstunde eine Alternative für leichtere Fälle und die Krankenhäuser können sich mit voller Kraft auf die Patienten konzentrieren, die so schwer erkrankt sind, dass sie im Krankenhaus stationär versorgt werden müssen. Beide Lindauer Krankenhäuser sind gemäß den Vorgaben des RKI gut vorbereitet und haben interne Vorgehensweisen für den Umgang mit potentiellen Coronavirus Verdachtsfällen, die aufgrund der Schwere ihrer Symptome eine stationäre Weiterbehandlung im Krankenhaus benötigen, erarbeitet. Entsprechende vordefinierte Bereiche zur Behandlung von Verdachtsfällen sind eingerichtet.

-lali-

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Neue Hotline

für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen

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Region München – Im Landkreis München wurde die Hotline-Nummer 0800 – 089 4000 für das Ehrenamt freigeschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Sie informieren und beraten Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Organisationen im Bereich Freiwilligenengagement rund um das Thema zu „Covid-19“ – sei es zum Versicherungsschutz, zur Fürsorgepflicht und zu Pandemieplänen, zur Integration oder zu Fördermöglichkeiten des Landkreises.

Darüber hinaus beraten und vermitteln die Hotline-Beratungen Ehrenamtliche und Interessierte, die sich engagieren wollen, trägerübergreifend in die vielfältigen sozialen Dienste sowie an andere kommunale Anlaufstellen und Koordinierungszentren des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis München.

-lam-

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Vollzugslockerungen

bei Saisonarbeitern

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Region Bayern – Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Vollzugslockerungen bei der Saisonbeschäftigung verfügt, nachdem die Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Corona-Krise als systemrelevante Infrastruktur eingestuft wurde. Dies hat zur Folge, dass neben Asylbewerbern, welche grundsätzlich Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben, nun auch Personen, die im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen Duldung sind, also abgelehnten und ausreisepflichtigen Ausländern, die Tätigkeit als Erntehelfer genehmigt werden kann.

Bei der einzelfallbezogenen Ermessensprüfung wird als gewichtiger positiver Punkt nun die Aufnahme einer Beschäftigung als Erntehelfer berücksichtigt. Ausschlussgründe stellen nur Straftaten, Identitätstäuschungen oder z.B. die Herkunft aus einem sicheren Staat dar. Weiter können Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit, die nun infolge der Krise ausgestellt worden sind, eine Arbeitsgenehmigung als Erntehelfer beantragen. Soweit ein Betrieb geeignete Arbeiter gefunden hat, muss vor Beschäftigungsbeginn Kontakt mit der Ausländerbehörde aufgenommen werden. Zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Anfragen bevorzugt behandelt.

-am-

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Zentrale Verteilung

der Schutzartikel beginnt

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Region Straubing-Bogen – Zamhalten“ – dieser Hashtag hat in den sozialen Netzwerken derzeit Hochkonjunktur. „Zamhalten“ – das gilt auch für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen. Konzertiert arbeitet man in der Corona-Krise – so gibt es auch eine zentrale Verteilstelle für Schutzartikel, die Seniorenheime, Pflegedienste und Ärzte benötigen. Die Einrichtungen konnten im Vorfeld in den letzten Tagen ihren Bedarf und ihren Bestand melden und werden nun zentral über das BRK und den örtlichen ‚Einsatzleiter Medizin‘ versorgt. In Kürze beginnt die Verteilung je nach Bedarf und Prioritätenliste des Bayerischen Innenministeriums. Koordiniert wird dies durch den Führungsassistenten des ÖEL Medizin, Tobias Weiss, und den örtlichen ‚Einsatzleiter Logistik‘, Albert Uttendorfer. Die Verteilung erfolgt dann durch die Freiwilligen Feuerwehren. Im Vorfeld wurde das Material des Freistaats durch das THW an die zentrale Sammelstelle gebracht.

Zahlreiche Unternehmen und Betriebe der Region beteiligten sich in den letzten Tagen und stellten verschiedenste Schutzausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Die Apotheken kümmerten sich um Materialien zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Jeweils 1.000 Liter Ethanol dafür stellten beispielsweise die Firma Clariant aus dem Hafen Straubing-Sand und B+K aus Konzell kostenfrei zur Verfügung. Bei den Verantwortlichen ist man für diese Unterstützung äußerst dankbar. Denn die auf dem Markt verfügbaren Ressourcen sind äußerst knapp und die Beschaffung ist trotz intensiver Bemühungen nicht einfach und derzeit eine der größten Herausforderungen bei der Eindämmung der Pandemie. Hilfsangebote von Firmen oder Privatpersonen bezüglich Schutzkleidung, aber auch Anforderungen der medizinischen Einrichtungen sollten daher weiterhin ausschließlich über die Katastrophenschutzbehörden getätigt werden, um eine bestmögliche Versorgung aller nach Bedarf gewährleisten zu können. Von Hilfsaufrufen auf dem privaten Weg, wie sie derzeit verschiedentlich in den sozialen Medien zu finden sind, wird ausdrücklich abgeraten.

-lastb- Bild: lastb

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Firmen

spenden Schutzmasken

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Region Weilheim-Schongau – Überrascht und dankbar zeigten sich die Vertreter der Krankenhaus GmbH über die großzügige Spende der Firmen Hörbiger, Hella Priem und MediaMarkt. Allgemein ist dieser Tage zu lesen, ob die Masken in den Gesundheitseinrichtungen reichen. Kurz entschlossen spendeten die Firmen Hörbiger in Schongau, Hella Priem Beflockung und MediaMarkt Donauwörth insgesamt mehr als 1.700 Schutzmasken, darunter Feinstaubmasken und Masken vom Typ FFP2 und FFP3, sowie Mund-Nasenschutz Masken.

„Das ist eine sehr noble Geste, dass die Firmen an uns denken, wo wir in diesen Zeiten zusammenrücken müssen. Schutzkleidung ist das A&O und die Masken der zentrale Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)“, dankte der Ärztliche Direktor der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Michael Platz.

-lawm- Bild: lawm

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Amphibienwanderung

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Region Bayern – Wegen der untypischen und anhaltend warmen Temperaturen hat die Frühjahrswanderung der Frösche, Kröten und Molche in diesem Jahr besonders früh begonnen. Wegen der nächtlichen Minusgrade ist die Wanderung zwar nochmals ins Stocken geraten, aber sobald die Abendtemperaturen ca. 5 Grad erreichen, machen sich die Tiere bevorzugt bei Regenwetter wieder auf ihre Wanderung zu den Laichgewässern. Weil die Amphibien auf ihrem Weg dorthin häufig Straßen überqueren müssen, werden Autofahrer gebeten, besonders in der Dämmerung auf die Tiere zu achten und entsprechend vorsichtig zu fahren.

Auch Tiere, die nicht unmittelbar verletzt werden, können wegen der sich unter einem Fahrzeug aufbauenden starken Luftdruckunterschiede verenden. Diese führen zu tödlichen inneren Verletzungen, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 30 Stundenkilometer übersteigt. Wenn also Amphibien auf der Straße sind, sollte diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Eine Schutzmaßnahme sind u.a. Beschilderungen. Für das Überleben der Tiere werden zudem von ehrenamtlichen Helfern mobile Amphibienzäune aufgestellt. Sie sammeln die Amphibien entlang der Zäune ab und bringen sie sicher zu den Laichplätzen.

-am- Bild: am

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Absage

der Wahl zur 11. Bayerischen Bierkönigin 2020/2021

– Die amtierende 10. Bierkönigin – Vroni Ettstaller – wird bis zur Wahl der Nachfolgerin im Mai 2021 im Amt bleiben –

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Region Bayern – In Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie hat sich der Bayerische Brauerbund entschlossen, in diesem Jahr keine neue Bayerische Bierkönigin zu wählen. „Derzeit müssen wir leider davon ausgehen, dass das Finale nicht wie geplant am 14. Mai 2020 im Löwenbräukeller stattfinden kann. Nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider nehmen wir auch davon Abstand, eine neue Bierkönigin dieses Jahr auf anderem Weg zu wählen“, so der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbunds, Dr. Lothar Ebbertz.

In Frage gekommen wäre eine reine Online-Abstimmung oder die ausschließliche Ernennung durch eine Jury. Damit reagiert der Bayerische Brauerbund auf die Absagen zahlreicher Brauereifeste und Veranstaltungen im In- und Ausland, bei denen die Bierkönigin das Bayerische Bier und die heimischen Brauereien hätte vertreten sollen.

Seit 2001 wird die Wahl der Bayerischen Bierkönigin vom Bayerischen Brauerbund organisiert. Die Wahl entscheidet sich durch Stimmen des Online-Votings, die Jurystimmen und durch die Saalabstimmung am Wahlabend. Der Wahlabend war dieses Jahr für den 14. Mai geplant, das Online-Voting sollte am 7. April starten.

Die 7 Kandidatinnen, die sich bereits beim Casting am 04. März für das Finale am Wahlabend qualifiziert hatten, werden auch nächstes Jahr die Gelegenheit bekommen, im Finale gegeneinander anzutreten.

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Die amtierende 10. Bierkönigin – Vroni Ettstaller – wird bis zur Wahl der Nachfolgerin im Mai 2021 im Amt bleiben

-am- Bild: am

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Die Heidelerche:

In der Holledau dahoam

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – In diesen Tagen kehrt sie wieder zurück aus dem Süden, wo sie den Winter verbracht hat – die stark gefährdete Heidelerche. Sie ist erst seit einem Vierteljahrhundert in der Holledau zu Hause, wo Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam alles tun, damit es ihr gut geht. Es war eine ornithologische Sensation, als Ende der 1990er Jahre Experten des Landesbunds für Vogelschutz die Heidelerche in der Holledau entdeckten. Bis zu diesem Zeitpunkt war in der Region kein einziges Vorkommen bekannt. Tatsächlich aber haben sich gerade die landschaftsprägenden Hopfengärten als äußerst wertvoller Ersatzlebensraum für die Heidelerche herausgestellt.

Mit ihrer Stangenstruktur vermitteln die Hopfengärten den Vögeln im zeitigen Frühjahr offenbar den Eindruck sehr lichter Heidewälder. Die Hopfenstangen sind auch deshalb so wertvoll, weil sie den Vögeln als Sitz- und Singwarten dienen und den für sie so wichtigen ungestörtem Blick über das Revier ermöglichen. Darüber hinaus ist der zu dieser Zeit im Hopfengarten noch ziemlich offene, lockere Sandboden sehr günstig für die Nahrungssuche. Bisweilen baut die Heidelerche hier in Bodenvegetation versteckt auch ihr aus Pflanzenmaterialien geflochtenes Nest.

Als man diese Zusammenhänge erkannt hatte und gleichzeitig offenbar wurde, dass sich der Heidelerchenbestand von selbst nicht stabilisieren konnte, entschloss man sich zur gezielten Hilfe. Es wurde im Jahr 2010 das BayernNetzNatur-Projekt „Heidelerche im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen“ ins Leben gerufen, das von der Regierung von Oberbayern und dem Landkreis Pfaffenhofen finanziert wird. Landwirte, Grundstückseigentümer und Kommunen stellten zahlreiche Flächen zur Verfügung, auf denen dann über Jahre eine für die Heidelerche günstige Pflege möglich wurde. Die Maßnahmen werden von den Landwirten selbst oder vom Maschinenring ausgeführt. Finanziert werden die Maßnahmen über die verschiedenen landwirtschaftlichen Förderprogramme des Naturschutzes.

Die aktuellen Untersuchungsergebnisse machen Hoffnung: Die Anzahl der Brutpaare konnte in den zurückliegenden zehn Jahren von ursprünglich 10-15 auf nun 42 Brutpaare gesteigert werden. Es handelt sich in Bayern mittlerweile um die größte Population der Heidelerche südlich der Donau. Auch wenn vielleicht noch andere Faktoren eine Rolle spielen, ist das BayerNetzNatur-Projekt, bei dem alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben, der Ausschlag gebende Grund für diesen Erfolg. Die gemeinsame Hilfsaktion hat die Heidelerchenbestände soweit gesichert, dass dieser bayernweit vom Aussterben bedrohte Vogel heute wieder in der Holledau „dahoam“ ist.

Doch die Heidelerche braucht weiterhin unsere Unterstützung zum Schutz ihrer Brut- und Nahrungshabitate. So wird der Landesbund für Vogelschutz fortfahren, die Bestandsentwicklung der Heidelerche jährlich zu kontrollieren. Für die Pflege und extensive Bewirtschaftung der Heidelerchen-Lebensräume stehen die erforderlichen Fördermittel ebenfalls weiterhin zur Verfügung und auch Grundstücke werden weiterhin angepachtet oder angekauft.

-lapaf- Bild: LBV, Z.Tunka

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Digitale

Lernangebote

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Region Dachau – Die erste Woche Schulschließung und damit der Umstieg auf rein digitale Lernangebote war für alle Beteiligten eine große Herausforderung: Lehrer mussten digitale Lernangebote erarbeiten und zur Verfügung stellen sowie viele Fragen der Eltern beantworten. Schüler sammelten ihre Erfahrungen mit neuen Programmen, Apps und Portalen und mussten sich vielfach selbst organisieren, da sie Wochenarbeitspläne erhielten. Eltern waren gefragt bei technischen Problemen ihrer Kinder und eines oft regen E-Mail-Aufkommens von der Schule.

Hinzu kam, dass „Mebis“, das Internetportal des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, zu Wochenbeginn nicht funktionierte. Da alle Schulen vom Ministerium die Empfehlung erhielten, dieses Portal für die digitalen Lernangebote zu nutzen, war es zwischendurch völlig überlastet. Mittlerweile sind die Serverkapazitäten jedoch so ausgebaut, dass wieder ganz normal damit gearbeitet werden kann.

Tobias Frischholz, Leiter des Medienzentrums für Schule und Bildung des Landkreises Dachau und Lehrer an der Mittelschule Marktindersdorf, hat auch Alternativen ausprobiert:
Tutory
Auf der Plattform „Tutory“ kann man sein eigenes Arbeitsblatt anlegen aber auch auf Arbeitsblätter anderer Nutzer zugreifen und diese für sich selbst abändern. Mit Millionen frei verfügbaren Bildern und Grafiken lassen sich die Unterrichtsmaterialien sehr ansprechend gestalten. Damit nicht jeder eine Einzellizenz beschaffen muss, hat das Medienzentrum dafür eine Landkreislizenz erworben. Die Zugangsdaten können dort per Telefon 0 81 31 – 74 33 0 oder medienzentrum@lra-dah.bayern.de erfragt werden.

HackMD
Mit diesem kostenfreien Werkzeug „HackMD“ lassen sich schnell Websites erstellen. In einem Split-Screen gibt man seinen Text ein, fügt Links, Bilder und Videos hinzu und sieht gleich, wie die fertige Seite aussieht. Ein Klick auf „Publish“ und schon sehen zum Beispiel die Schüler die Seite, die gerade eben noch erstellt wurde.

Telegraph
Über die kostenfreie Online-Plattform „Telegraph“ ist es möglich, schnell Internetseiten mit Informationen zu versenden. Überschrift und Texte eingeben, Links oder Bilder einbetten, das ist ohne große Vorkenntnisse möglich. Den Link auf das eigene Telegraph versendet man dann einfach an seine Schüler oder die Eltern, zum Beispiel in einer E-Mail.

Office 365
Das Büropaket Office 365 von Microsoft bietet die Möglichkeit, Dateien über OneDrive zu teilen, mit den Schülern in Teams zu kommunizieren und über OneNote Arbeitsblätter zu verteilen und wieder einzusammeln. Einzellizenzen für Lehrkräfte sind kostenlos, dann laufen die Programme allerdings nur im Browser. Bei einer schulweiten Anschaffung sind die Programme wie gewohnt auf den Arbeitsgeräten installiert. In beiden Fällen ist die Nutzung für Schüler kostenlos.

„Natürlich ist jede neue Anwendung mit ein bisschen Einarbeitung verbunden. Wenn es schnell gehen muss, können Arbeitsblätter und Materialien auch in einer E-Mail verschickt werden,“ empfiehlt Tobias Frischholz.  Weitere Ideen für Lehrer zum Thema digitale Lernprogramme sind u.a. unter: mebis.bayern.de/infoportal zu finden.

Ermöglicht wird der Einsatz der Programme und Apps durch die Änderung der Datenschutzregelungen für Beschäftige in öffentlichen Stellen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) erlaubt diesen für mobiles Arbeiten ihre Privatgeräte zu nutzen und Messenger, Videokonferenzen und Clouddienste für die Kommunikation mit Kollegen und Schülern einzusetzen. Dabei müssen aber folgende technische Bedingungen eingehalten werden: Die Kommunikation sollte möglichst datensparsam erfolgen. Mobile Geräte müssen mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden. Sobald die Nutzung dieser Dienste nicht mehr erforderlich ist, sind die damit verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, insbesondere die zu diesem Zweck gespeicherten Telefonnummern von privaten Geräten.

-ladah-

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Briefwahl-Unterlagen

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Region Bayern – Durch Allgemeinverfügung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege festgelegt: Die Stichwahlen sind am Sonntag, 29. März, ausschließlich als Briefwahlen durchzuführen. Die Gemeinden haben die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberichtigen versandt. Für den Fall, dass einzelnen Wahlberechtigten bis Freitag, 27. März, noch keine Briefwahlunterlagen zugestellt wurden, können sich diese Personen mit dem Wahlsachbearbeiter in ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Bis Samstag, 28. März, um 12:00 Uhr werden noch neue Wahlunterlagen ausgestellt.

Verlorene Unterlagen werden dagegen nicht ersetzt. Unabhängig davon werden Rückläufer von nicht zustellbaren Briefwahlunterlagen noch am Wahltag von den Gemeinden ausgehändigt. Wählerinnen und Wähler setzen sich diesbezüglich mit dem Wahlamt in Ihrer Gemeinde in Verbindung. Alle Wahlberechtigten müssen selbst Sorge tragen, dass diese kurzfristig ausgehändigten Unterlagen dem Rathaus / Wahlamt noch fristgerecht -am 29.3.- bis spätestens 18:00 Uhr zugehen – gegebenenfalls durch Einwurf am Rathaus. Die Deutsche Post wird am Samstag, 28. März, bayernweit alle Briefkästen nach 18:00 Uhr nochmals leeren und Wahlbriefe am Sonntag, 29. März, rechtzeitig den Städten, Märkten und Gemeinden zustellen.

-am-

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Gemeindeverwaltung

arbeitet im Zweischichtbetrieb

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Region Miesbach – Um zu verhindern, dass im Falle einer Corona-Erkrankung eines Mitarbeiters die gesamte Gemeindeverwaltung den Betrieb einstellen muss, stellte das Rathaus in Gmund am Tegernsee – ab 25. März 2020 – auf Zweischichtbetrieb um. Dabei wird die Belegschaft in zwei getrennte Teams aufgeteilt, die jeweils wochenweise die Gemeindeverwaltung übernehmen. „Wir bemühen uns, alle Bereiche abzudecken, bitten jedoch um Verständnis, wenn einzelne Anliegen nicht immer sofort bearbeitet werden können. In manchen Fällen wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sich die Bearbeitung etwas nach hinten verschiebt“, so Bürgermeister Alfons Besel.

Der Zweischichtbetrieb läuft zunächst bis zum 19. April 2020 und gilt auch für den örtlichen Bauhof – hier jedoch im vierzehntägigen Wechsel. Auf der Website www.gemeinde.gmund.de stellt die Gemeinde in der Rubrik „Gmund aktuell“ wichtige Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie bereit. Senioren und Personen mit Vorerkrankungen, die Unterstützung bei Einkäufen etc. benötigen, können sich u.a. an die Nachbarschaftshilfe Tegernseer Tal e.V. wenden: Telefon 08022 – 70 65 63. Bei Fragen darüber hinaus, steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

-am-

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Nachpflanzung

einer Lindenallee

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Region Erding – Rund 40 Linden wurden in den letzten Tagen entlang der Lindenallee, etwa 2,50 Meter vom Straßenrand entfernt, gepflanzt. „Ich bedanke mich ganz besonders bei dem Gemeinderat und den vornehmlich aktiven Landwirten, die bisher ihren Grund und Boden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lindenallee geleistet haben. Ich hoffe, dass noch viele weitere diesem beispielhaften Handeln folgen, um die Lindenallee wieder das werden zu lassen, was sie einmal war“, so Landrat Martin Bayerstorfer. Seit dem 28. Februar 2020 unterzeichnete der Landrat mehrere Vereinbarungen, die dem Landkreis Erding das Recht sichern, über 40 Linden im Gemeindegebiet Kirchberg nachzupflanzen. Die Umsetzung in Wartenberg ist demnächst geplant.

-laed- Bild: laed

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ÖPNV

verkehrt nach Ferienfahrplan

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Region Lindau/Bodensee – Die Entwicklungen rund um das Coronavirus haben zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Auch der ÖPNV im Landkreis Lindau ist davon betroffen. Die Busse im Landkreis verkehren nach Ferienfahrplan und auch bei der Deutschen Bahn gibt es Fahrplanänderungen. Gerade im Grenzverkehr mit Österreich kommt es aufgrund der derzeitigen Grenzschließung zu großen Einschränkungen, der „Ländlebus“ fährt nicht mehr über die Grenze. Außerdem wurden zum Schutz der Fahrgäste sowie des Fahrpersonals verschiedene Maßnahmen getroffen. So ist der Ein- und Ausstieg in den Bussen des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbunds (bodo) nur noch durch die mittlere und hintere Tür möglich und Fahrkarten können nicht beim Fahrer direkt gekauft werden.

Aktuelle Fahrtzeiten und Linienführung
Seit 17. März verkehren alle Busse, die zum „bodo“ gehören, nach Ferienfahrplan (Fahrten mit Hinweis „F“). Der Landbus Unterland (Ländlebus) verkehrt nicht mehr im Landkreis Lindau. Der Stadtbus Lindau hat seine Betriebszeiten geändert. Bis Samstag 28. März startet der Stadtbus jeweils planmäßig, Betriebsende ist aber jeweils um 20.40 Uhr. Am Sonntag, 29. März ist nach planmäßigem Start die letzte Fahrt ab „ZUP“ um 16.40 Uhr.

Bei der Deutschen Bahn kommt es seit Montag, 23. März zu Einschränkungen. Richtung Hergatz-Kempten verkehrt der Regionalexpress nach Augsburg, die RAB-Züge nach Hergatz/Wangen fallen aus und der ALX hat den Betrieb eingestellt. Für die beiden Eisenbahnverkehrsunternehmen wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Richtung Friedrichshafen läuft der Verkehr bisher planmäßig, doch auch hier wird es ab 30. März zu Fahrplanreduzierungen kommen. Die S-Bahn-Vorarlberg fährt weiterhin bis zum Bahnhofm auf der Lindauer Insel.

Die Mitfahrt im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund ist weiterhin nur mit einem gültigen Fahrschein erlaubt. Hierfür kann entweder die eCard, ein Handyticket, der DB Navigator oder der Fahrscheinautomat im Stadtbus und am Bahnhof genutzt werden.

-lali-

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Briefwahl-Unterlagen

werden verschickt

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Region Bayern – Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden die am Sonntag, 29. März 2020, stattfindenden Stichwahlen ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt. Die Gemeinden, Märkte und Städte der Landkreise arbeiten in diesen Tagen mit Hochdruck daran, Briefwahl-Unterlagen an alle Wahlberechtigte zu versenden. Die gegenwärtige Situation kann dazu führen, dass in einigen Gemeinden das vorhandene Kontingent an amtlichen Umschlägen nicht mehr ausreicht. Den Gemeinden ist es unter diesen Umständen gestattet, einen anderen Umschlag zu verwenden. Sollten die Wählerinnen und Wähler daher in Ihren Briefwahlunterlagen einen vom Merkblatt abweichenden Umschlag erhalten, ist dieser zu verwenden. Die Briefwahlvorstände werden über die ausgegebenen Umschläge der Gemeinde informiert.

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185 Corona-Patienten

im Landkreis Miesbach

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Region Miesbach – Derzeit sind im Landkreis -bis zum 25.3.- insgesamt 185 Personen am Coronavirus erkrankt (Stand Vortag: 171). Elf davon müssen stationär betreut werden, vier weitere intensivmedizinisch. Elf Personen konnten die häusliche Quarantäne schon wieder verlassen. Die positiv getesteten Personen sind zwischen vier und 97 Jahren alt. Alle Zahlen sind Momentaufnahmen; sie ändern sich fast täglich.

Inzwischen hat die „Führungsgruppe Katastrophenschutz“ ihre Arbeit aufgenommen und trifft sich zweimal täglich zur Lagebesprechung. Seit Feststellung des Katastrophenfalls war die Führungsgruppe in Bereitschaft. Wegen des zunehmenden Koordinierungsbedarfs hat sie nun auch operativ die Federführung übernommen. Geleitet wird der Krisenstab abwechselnd vom Leitenden Verwaltungsdirektor Martin Pemler und von der Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit, Teresa Nitsch. Landrat Wolfgang Rzehak sitzt den Besprechungen vor. Speziell geschulte Mitarbeiter führen die Lagekarte, dokumentieren alle Veränderungen und erfassen zentrale Daten – z.B. Abfrage der Bettenkapazitäten im Landkreis, Bedarfsabfrage für Schutzausrüstung für Pflegedienste. So ist sichergestellt, dass alle relevanten Informationen über die Organisationgrenzen hinweg an einem Ort gesammelt und den Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Anders formuliert: Die Führungsgruppe Katastrophenschutz ist dazu da, den Überblick zu behalten, auch wenn sich Informationen überörtlich schnell ändern, und muss daraus die bestmöglichen Entscheidungen für den ganzen Landkreis ableiten.

Vertreter der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, BRK, THW, Polizei), der Integrierten Leitstelle Rosenheim, des Krisenstabs des Krankenhauses und der niedergelassenen Ärzte werden per Telefonkonferenz zugeschaltet, um das Infektionsrisiko für den Stab zu minimieren. Unterstützt wird die Führungsgruppe durch die Unterstützungsgruppe des Örtlichen Einsatzleiters. Diese setzt sich zusammen aus Freiwilligen der Feuerwehren und des THW, die sonst bei Großschadenlagen dem Kreisbrandrat oder einem seiner Vertreter zuarbeiten. Die Unterstützungsgruppe hilft bei der Verarbeitung der Vielzahl an Informationen.

-lamb-

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Weiter medizinisches Personal gesucht
Rund 100 Interessenten stehen schon auf der Liste

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Region Neu-Ulm – Letzte Woche hatte man einen Aufruf an Bürgerinnen und Bürger gestartet, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen und derzeit nicht im Gesundheitssektor im Einsatz sind – sich ggf. zu melden. Bis jetzt haben sich erfreulicherweise schon rund 100 Interessentinnen und Interessenten gemeldet, die bereit wären, sich in Krankenhäusern und Praxen als medizinisches Fachpersonal einzubringen.

Infolge der weiteren Verbreitung des Coronavirus im Landkreis Neu-Ulm ist die Unterstützung durch weiteres medizinisches Fachpersonal notwendig, um das Gesundheitssystem und die Kräfte, die bereits im Einsatz sind, zu verstärken und zu entlasten. Weitere Helferinnen und Helfer wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) oder Medizinisch-technische Assistentinnen (MTA) im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung werden daher gesucht. Diese können sich bei den Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn unter der Telefonnummer 0 73 09 – 87 01 51 1 oder per E-Mail coronahilfe@kreisspitalstiftung.de melden.

Die Empfehlung, die personellen Kapazitäten des Gesundheitssektors zu steigern, indem Fachpersonal zum Beispiel aus dem Ruhestand rekrutiert wird, stammt vom Robert-Koch-Institut (RKI). Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf geeignete Einsatzmöglichkeiten geprüft. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte nicht einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. In jedem einzelnen Fall geht dem Einsatz die Prüfung voraus, ob und wie die- oder derjenige eingesetzt werden kann.

Die möglichen Helferinnen und Helfer erhalten von der Kreisspitalstiftung einen Fragebogen, der vom Personal der Kliniken ausgewertet wird. Bei Bedarf werden sie von den Kliniken kontaktiert. Des Weiteren sind Anfragen von Personen eingegangen, die nicht aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich stammen, aber trotzdem gerne helfen möchten. Diese können sich ebenfalls bei den Kliniken unter der Telefonnummer 0 73 09 – 87 01 51 1 oder E-Mail coronahilfe@kreisspitalstiftung.de melden. Auch hier wird in jedem einzelnen Fall geprüft, ob und wie die- oder derjenige eingesetzt werden kann.

Im Landkreis Neu-Ulm sind derzeit 58 Fälle für eine Erkrankung am neuen Coronavirus gemeldet. Vier Patienten werden aktuell in den Kliniken betreut (Stand 23.03.2020). Die gemeldete Zahl von 68 Fällen von Sonntag, 22.03.20, wurde nach unten korrigiert, weil Fälle gemeldet worden waren, die nicht ihren Erstwohnsitz im Landkreis Neu- Ulm haben.

-lanu-

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Coronavirus – Lagebesprechung

in der Bayerischen Staatskanzlei:

Die Situation ist bayernweit sehr ernst

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Region Bayern – Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben sich am 23. März gemeinsam mit den Regierungspräsidenten sowie Vertretern der bayerischen Landräte in einer Lagebesprechung ausgetauscht. Als Vertreter der schwäbischen Landräte hat Landrat Elmar Stegmann an der Lagebesprechung teilgenommen: „Die Lage ist weiterhin sehr ernst, die Zahl der Infizierten steigt auch bei uns deutlich an und wir müssen uns auf schwere Krankheitsverläufe einstellen. Der wichtige Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist, weiter zuhause zu bleiben und soziale Kontakte vermeiden. Die Maßnahmen des Freistaats wurden sehr gut aufgenommen. Ein herzliches Dankeschön dafür an alle Bürgerinnen und Bürger“, betonte Stegmann.

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Elmar Stegmann, Landrat des Landkreises Lindau am Bodensee, war als Vertreter der schwäbischen Landräte
bei der Coronavirus-Lagebesprechung in der Bayerischen Staatskanzlei in München zugegen

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Bayern bereitet sich auf schwere Zeiten vor. Derzeit treffen Schutzmaterialien für Kliniken, Ärzte und Pflegeeinrichtungen in Bayern ein und werden auf die Regionen verteilt. Außerdem werden die Kapazitäten mit Intensivbetten und Beatmungsgeräten vor Ort noch weiter ausgebaut. Die Kapazitäten werden in erster Linie in den Krankenhäusern ausgebaut, aber auch andere Einrichtungen wie Reha-/Kur-/Schönheitskliniken kommen bei weiter steigenden Fallzahlen als Ergänzung zu den bestehenden Kliniken in Betracht, so die Bayerische Staatsregierung.

-lali- Bild: lali

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Sturmwarnung

geht wieder in Betrieb

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Region Traunstein/Rosenheim – Ab 1. April geht täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr der Sturmwarndienst am Chiemsee, Waginger See, Tachinger See und Simsee wieder in Betrieb. 40 Lichtblitze in der Minute bedeuten „Starkwindwarnung“. Damit wird vor Windböen oder anhaltendem Wind von sechs und sieben Beaufort (39 bis 61 km/h) gewarnt. Die Starkwindwarnung soll die Wassersportler auf die Gefahr aufmerksam machen und sie veranlassen, das Wetter sorgfältig zu beobachten sowie ihre Aktivitäten darauf einzurichten. Die Sturmwarnung selbst wird durch 90 Lichtblitze in der Minute angezeigt. Damit wird vor Sturmböen von acht und mehr Beaufort gewarnt. Wassersportler müssen in diesem Fall unverzüglich alle Vorsichtsmaßnahmen treffen und das Ufer oder windgeschützte Stellen aufsuchen.

Um ein reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten, wird ab 1. April bis Ende Oktober jeden Mittwoch um 8:00 Uhr Probealarm ausgelöst. Merkblätter über die Bedeutung der Sturmwarnsignale und über das Verhalten der Seebenutzer bei Sturmwarnungen sind  u.a. unter https://bit.ly/3ajINe4 für den Sturmwarndienst am Chiemsee und unter https://bit.ly/2J9saWh für den Sturmwarndienst am Waginger und Tachinger See zu finden.

-am-

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Erste Ergebnisse

der Jugendkommunalwahl liegen vor

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Zum ersten Mal hat im Zuge der Kommunalwahlen 2020 in Bayern im Landkreis mit der Jugendkommunalwahl eine Online-Wahl stattgefunden. Die Initiatoren sind mit der Durchführung sehr zufrieden.

Die durchschnittliche Gesamtwahlbeteiligung der stimmberechtigten Jugendlichen lag bei 16 Prozent. „Was auf den ersten Blick etwas niedrig klingt, erweist sich allerdings als durchaus beachtlich. Laut dem externen Anbieter des online-Wahl-Tools ist diese Beteiligung sehr bemerkenswert“, bilanziert Kreisjugendpflegerin Verena Peck. Im Schnitt läge die Beteiligung bei reinen Online-Jugendparlamentswahlen in der entsprechenden Altersgruppe beispielsweise bei unter zehn Prozent. Mehr als 1.135 Jugendliche haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt – ohne dass der Wahlvorgang durch die Schulen organisiert war, wie das bei der klassischen U18-Wahl vielfach der Fall war. Alle Ergebnisse sind unter www.kjr-toel.de ersichtlich.

-latöl-

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50.000 Euro Soforthilfe

gegen „Corona“

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Der Verein „Leben retten“ stellt einen Finanzrahmen von 50.000 Euro zur Versorgung von Corona-Patienten zur Verfügung. Dies ist das Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Vorsitzenden des Vereins „Altlandrat Rudi Engelhard“ und dem ärztlichen Leiter der Fieberambulanz Dr. Andreas Kinskofer. Mit dem Betrag sollen alle Maßnahmen finanziert werden, für die aktuell kein anderer Kostenträger zur Verfügung steht. Insbesondere sind das die Anwerbung, Schulung und Unterbringung studentischer Hilfskräfte, aber auch die Beschaffung von Schutzkleidung und Medikamenten.

In diesem Zusammenhang bittet Rudi Engelhard auch alle Betriebe, vorhandene Schutzkleidung und Atemschutz, die nicht unmittelbar benötigt werden, anzubieten. „Wir wollen vorbereitet sein, wenn eine große Zahl von Patienten an der Ilmtalklinik behandelt werden müsste“, so Dr. Andreas Kinskofer. Weitere Informationen zum Verein „Leben retten“ unter: www.verein-leben-retten.eu

-lapaf-

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Ehrenamtliche Hilfen

bei Besorgungen und Botengängen

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Region Ostallgäu – Die aktuell andauernde Corona-Pandemie bedeutet für alle eine massive Einschränkung des Alltags. Besonders betroffen davon sind viele ältere Menschen, da diese alle sozialen Kontakte auf ein notwendiges Minimum beschränken sollen und daher in der Regel ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Dies kann bei den Betroffenen zu Versorgungsengpässen führen. Viele Gemeinden bauen deshalb derzeit Netze für Nachbarschaftshilfen auf.

In ihrer Rede an die Bevölkerung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel betont, dass es aktuell neben der persönlichen Disziplin jedes Einzelnen mehr denn je auch auf Achtsamkeit, gegenseitige Unterstützung und solidarisches Engagement ankommt. Im Internet haben sich glücklicherweise bereits viele Menschen im Ostallgäu, zum Beispiel auf Facebook zusammengeschlossen, die Hilfe anbieten möchten. Jedoch erreichen diese Informationen in den sozialen Netzwerken in vielen Fällen nicht diejenigen, die Hilfe benötigen. Diese sind nämlich oft auf analoge Angebote wie Telefonnummern angewiesen.

Viele Nachbarschaften und Gemeinden organisieren bereits Helferkreise, um Hilfe bei Besorgungen und Botengängen -beispielsweise bei Einkäufen- zu koordinieren, beispielsweise die Gemeinde Pfronten unter der Telefonnummer 0160 – 92 04 07 71, die Gemeinde Schwangau unter der Nummer 0 83 62 – 81 98 0 oder die Stadt Marktoberdorf unter der Nummer 0 83 42 – 23 96. Die Gemeinde Germaringen ist gerade dabei, eine Nachbarschaftshilfe aufzubauen.

Allgäuweit vermittelt außerdem die Stiftung „Nächstenliebe in Aktion“ Helfer und Hilfesuchende. Wer helfen will oder Unterstützung braucht, kann bei der Stiftung unter der Festnetznummer 0 83 41 – 43 88 91 0 oder der Mobilfunknummer 0160 – 97 79 30 13 anrufen. Weitere Informationen über Hilfemöglichkeiten bietet das Staatsministerium für Arbeit und Soziales auf der Website „Unser Soziales Bayern“ an: https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/index.php. Weiterhin können sich Bürgerinnen und Bürger unter der Nummer 0 83 42 – 91 16 23 täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr an die Infohotline mit Fragen rund um das Thema Coronavirus wenden.

-laoa-

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Asklepios-Vorstand moniert
‚Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand‘:
„Jens Spahn lässt Krankenhäuser im Stich“

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Mit dem bekannt gewordenen Gesetzentwurf ‚zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser‘ bricht der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein persönliches Versprechen und das der Bundesregierung, die auch in Krankenhäusern tätigen Ärztinnen/Ärzte und Pflegerinnen/Pfleger in der akuten Corona-Krise umfassend zu schützen und zu entlasten. Es ist komplett unverständlich, dass der Bundesgesundheitsminister in der historischen Krise nicht alles daransetzt, das Gesundheitssystem in Deutschland sturmfest zu machen. Die Krankenhäuser brauchen dringend umfassende finanzielle Unterstützung und Sicherheit, um so viele Menschenleben wie möglich während der bevorstehenden Hochphase der Corona Pandemie retten zu können. Stattdessen knickt Jens Spahn gegenüber dem Bürokratiewahn der Krankenkassen ein. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf sind Kurzarbeit, Massenentlassungen und Insolvenzen in vielen Krankenhäusern unabwendbar“, betonte Kai Hankeln, Vorsitzender des Vorstands der Asklepios Kliniken.

„Der vorliegende Gesetzentwurf versagt darin, die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und Rehakliniken in dieser historischen Krise für das deutsche Gesundheitssystem zu sichern. Dieser Gesetzentwurf verhindert de facto, dass die Krankenhäuser die jetzt zwingend notwendigen Schritte zum Schutz der Bevölkerung einleiten können. Im Gegenteil werden zahlreiche Gesundheitseinrichtungen absehbar in Finanznot geraten, Kurzarbeit anordnen und Mitarbeiter entlassen müssen. Der Gesetzentwurf riskiert damit die Gesundheit und das Leben von sehr vielen Menschen, die an Corona erkranken werden, aber auch von den vielen Menschen, die ja auch weiterhin ihr Krankenhaus benötigen.

Der Minister feiert eine große symbolische Zahl, die in der Realität aber nicht mehr als ein leeres Versprechen ist und über den Spitzenausgleich am Jahresende auch wieder abgeschöpft wird. Die Krankenhäuser tun aktuell noch alles in ihrer Kraft stehende, um zusätzliche Intensivbetten aufzubauen. Aber wie viele Mitarbeiter werden die Stationen betreiben, wenn die Kliniken sie nicht bezahlen können? Es ist ein Skandal, dass der Minister die pragmatischen Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und unbürokratischen Hilfe einfach zur Seite geschoben hat. Mit diesen Vorschlägen hätten die Krankenhäuser zumindest eine Chance gehabt, im Sinne der betroffenen Corona-Patienten und aller Patienten das System in der akuten Krise aufrecht zu erhalten. Herr Spahn, wie erklären Sie es der Bevölkerung, wenn es bald auch in Deutschland zu italienischen Verhältnissen kommt?

Zu allem Überdruss ignoriere das vorliegende Gesetz die Lebenswirklichkeit im Gesundheitssystem vollständig: Es wird unterstellt, dass bei den Krankenhäusern und den Krankenkassen die Verwaltungen derzeit Akkord arbeiten, um alles einzeln bürokratisch abzurechnen. Schon heute ist aber Home-Office die Regel bzw. auf Kostenträgerseite so gut wie gar nicht möglich, Ausgangssperren drohen akut. Es ist schlicht keiner mehr da, der die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser in dem vorliegenden Modell sichern könnte“, so Hankeln weiter.

Die wichtigsten Aspekte, welche die Kliniken in akute Existenznöte bringen werden:
1. Kein Ausgleich für den Mehraufwand für Verbrauchsmaterialien Atemschutzmasken, Desinfektionsmitten, Schutzanzüge & Co sind unbedingt benötige Materialien, um die Gesundheitssystem in der aktuellen Corona-Krise am Laufen zu halten. Die Preise für überhaupt verfügbare Materialien auf den Märkten explodieren derzeit – weit über die finanziellen Belastungsgrenzen der Krankenhäuser hinaus. Das „Krankenhausentlastungsgesetz“ sieht aber keinerlei Ausgleich und Unterstützung hierbei vor. Die Folge: Da ohne wichtige Materialien keine Krankenhausbetrieb möglich ist, wird den Krankenhäuser wird schon bald das Geld ausgehen.

2. Der Aufbau dringend benötigter Intensivkapazitäten wird grundlos verzögert: Der zwingend notwendige Aufbau weiterer Intensivkapazitäten, um schwerkranke Corona-Patienten versorgen zu können, darf erst nach vorheriger Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Ein bürokratisches Verfahren, dass nur Zeit kostet – die wir in Deutschland nicht mehr haben! Jeder Tag, den wir vergeuden, um Intensivkapazitäten aufzubauen, kann später Menschenleben kosten! Zudem liegt der Pauschalbetrag pro Intensivbett laut derzeitigem Gesetzentwurf bei 50.000 EUR, ein Betrag der in keinster Weise die Kosten deckt! Die tatsächlichen Kosten sind nach Beurteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft fast doppelt so hoch. Die Folge: Der Aufbau von Intensivbetten verlangsamt sich deutlich oder kann von den Krankenhäusern erst gar nicht geleistet werden!

3. Die Pauschalbeträge decken Erlösausfall bei weitem nicht: Die Krankenhäuser richten – wie man Gesundheitsminister Spahn versprochen hat – derzeit alle verfügbaren Kapazitäten auf die Behandlung von Corona-Patienten aus. Dafür verschieben sie Operationen und Rehabilitationsaufenthalte, sagen Behandlungen ab oder nehmen Patienten mit nicht lebensgefährlichen Krankheiten nicht auf. Klares Ziel: So viele Corona-Patienten wie möglich behandeln zu können. Dafür verzichten die Krankenhäuser auf hohe Einnahmen aus den abgesagten Behandlungen und dergleichen. Das Krankenhausentlastungsgesetz soll diese Verluste ausgleichen, damit die Kliniken nicht in wenigen Wochen in die Insolvenz rutschen. Der aktuelle Gesetzentwurf wird die Pleite von Krankenhäusern aber nicht verhindern! Die vorgesehenen Pauschalbeträge, um den Erlösausfall der Krankenhäuser auszugleichen, liegt weit unter den tatsächlichen Kosten und Ausfällen. Teilweise decken sie nicht einmal die Hälfte der Netto-Ausfälle. Sollte das nicht angepasst werden, werden die Krankenhäuser sehr schnell in eine Liquiditätskrise und damit die Insolvenz getrieben.

4. Die unverhältnismäßige Bürokratie wird nicht ausgesetzt und schränkt Versorgung ein! Die Pflegepersonaluntergrenzen und alle GBA-Vorgaben sollen weiter Bestand haben. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser einerseits Intensivkapazitäten aufbauen sollen, diese aber aufgrund strikter Personalvorgaben und Strukturprüfungen in der Realität gar nicht betreiben können. Schon vor der Krise herrschte Pflegepersonalmangel – es ist völlig unrealistisch, anzunehmen, diese Strukturvorgaben in einer Situation mit einer Corona-Patienten-Welle zusätzlich zum Bedarf der normalen Akutbehandlungen gleichzeitig jederzeit einhalten zu können. Konsequenz wäre die Schließung von Abteilungen mitten in der Stunde der größten Not! Auch die Dokumentationspflichten sollen auch in dieser Ausnahmesituation weiter aufrechterhalten werden. In Deutschland müssen Ärzte rund 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mit dem Ausfüllen von Formularen etc. verbringen. In der aktuellen Krise brauchen die Patienten aber keine Formulare, sondern jede medizinische Behandlung, die irgendwie möglich ist.

5. Für die Corona-Krise dringend benötigte Reha-Kliniken befinden sich nicht unter dem Schutzschirm. Die Reha-Einrichtungen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherung des Gesundheitssystems, wenn uns die Welle der Corona-Krise mit voller Wucht treffen wird. Akutkrankenhäuser können diese Einrichtungen nutzen, um Patienten zu verlegen und so den notwendigen Platz für Corona-Patienten zu schaffen. In der aktuellen Gesetzesvorlage sollen allerdings die Länder lediglich ausgewählte Reha-Einrichtungen unter den Schutzschirm nehmen können. Alle anderen fallen unter den Tisch. Somit gibt es keinen Schutzschirm für die Reha-Einrichtungen und es muss erst ein bürokratischer, langer Prozess beschritten werden. Die Folge: Reha-Einrichtung müssen Kurzarbeit anmelden, die Pflegekräfte stehen für die Versorgung nicht mehr zur Verfügung und die Reha-Einrichtungen gehen insolvent. Dieser Prozess geht ganz schnell, und zwar binnen zwei Wochen. Die Reha Einrichtungen stehen dann auch nicht mehr als „Ersatzbank“ zur Verfügung. Das Gesundheitssystem wird zusammenbrechen, da es keine Entlastung durch die Reha-Häuser gibt.

6. Die Benachteiligung der Krankenhäuser führt zu Insolvenz-Welle. Für die Kassenärztliche Vereinigung und Pflege sind im aktuellen Gesetzentwurf unbegrenzte Ausgleichzahlungen vorgehen, die Krankenhäuser sind dagegen gedeckelt. Die Akteure, welche die Hauptlast in der Corona-Krise tragen und für das Überleben der Menschen sorgen können, werden sehenden Auges in die Insolvenz geschickt!“, resümierte Kai Hankeln, Vorsitzender des Vorstands der Asklepios Kliniken.

-am-

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Maßnahmen
gegen den „Asiatischen Laubholzbockkäfer“

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Region Miesbach – Nach dem Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) in Miesbach im August 2019 laufen die Maßnahmen gegen den Quarantäneschädling: Seit Montag, 23. März 2020, werden im 100-Meter-Kreis um die nachweislich vom ALB befallenen Bäume die vorgeschriebenen Laubgehölzgattungen entnommen. Rechtliche Grundlage hierfür ist der EU-Durchführungsbeschluss 215/893. Die von den Fällungen betroffenen Baumbesitzer wurden schriftlich vorab informiert.

Für die beginnende Maßnahme sehen die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen einen Zeitraum von etwa sechs bis acht Wochen vor. Da das Vorgehen witterungsabhängig ist, sind tag-genaue Angaben zum Verlauf nicht möglich. Zuerst werden Gehölze im südlichen Bereich der Befallszone sowie Verdachtsbäume entnommen; hier sind sowohl private als auch städtische Grundstücke betroffen. Im Anschluss daran wird die Maßnahme im sogenannten Hallenwald am Harzberg fortgesetzt. Von dort aus wird innerhalb der Befallszone in südliche Richtung weiter gearbeitet. Im „Waitzinger Park“ gibt es eine Ausnahmeregelung für einzelne Bäume. Für den „Hallenwald“ und die „Riviera“ konnte nach intensiver Prüfung keine Ausnahmeregelung erteilt werden.

Im Detail verläuft die Baumentnahme folgendermaßen: Der Baum wird gefällt, sein am Boden liegendes Holz optisch von den Experten und ‚olfaktorisch‘ von ALB- Spürhunden kontrolliert; verdächtige Holzstücke werden in Quarantäneboxen sichergestellt und im Labor untersucht, das verbleibende Holz wird gehäckselt und innerhalb von 24 Stunden verbrannt. Nach Abschluss und Auswertung der Fällaktion informiert die LfL über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen gegen den Laubholzschädling.

In den gegebenen 100-Meter-Radien sind rund 13 Laubgehölzgattungen – sogenannte „spezifizierte Pflanzen“ – von der Maßnahme betroffen, vor allem Ahorn und Esche. Gefällt werden etwa 4.600 Gehölze, von denen rund 60 Prozent einen Brusthöhenstammdurchmesser von unter sechs Zentimetern aufweisen. Die Maßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem AELF Holzkirchen, das für diese Waldflächen zuständig ist, sowie der Stadt Miesbach vorbereitet und durchgeführt.

Die Behörden bitten in diesem Zusammenhang, die Sicherheitsvorkehrungen und Sperrungen bei der Fällung strikt zu beachten. Bei Schnittmaßnahmen auf Privatgrund ist der vorgegebene Entsorgungsweg für das anfallende Laubholz-Schnittgut einzuhalten, um eine Verbreitung des ALB zu verhindern.

ALB-Info-Telefon: 08161 71-5730, Mo – Mi & Fr in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr, Do: 13:00 – 16:00 Uhr, E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

Weitere Informationen:

Asiatischer Laubholzbockkäfer in Bayern: www.lfl.bayern.de/alb

Asiatischer Laubholzbockkäfer in Miesbach: https://www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/225195/index.php

Informationen zur Entsorgung von Laubholz-Schnittgut: https://www.lfl.bayern.de/alb/entsorgung

-lfl- Bild: lfl

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-Ein Wunsch ändert nichts, eine Entscheidung alles-

K-Fall Bayern

Corona-Pandemie:

Bayern ruft Ausgangsbeschränkungen aus

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Angesichts der weiter steigenden Corona-Fallzahlen, gelten im Freistaat Bayern -vorerst bis zum 3. April 2020- Ausgangsbeschränkungen. Demnach dürfen Bürgerinnen und Bürger die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen; u.a. für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum einkaufen. Spaziergänge, Gassigehen und Sport sind erlaubt – aber nur allein oder mit Menschen, mit denen man ohnehin zusammenwohnt. Lokale, Biergärten, Friseure, Bau- und Gartenmärkte müssen -vorerst bis zum 3. April 2020- geschlossen bleiben. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich.

Maßnahmen der Ausgangsbeschränkung:

• das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehören u.a. der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe sowie Arzt- und Apothekenbesuche.

• erlaubt sind Besuche von Lebenspartnern, alten und kranken Menschen sowie Menschen mit Einschränkungen – außerhalb von Einrichtungen.

• Besuche in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind nur noch bei Sterbefällen erlaubt.

• Besuche in Krankenhäusern sind nur noch für Eltern von Kindern und Vätern bei Geburten erlaubt.

• die Gastronomie bleibt geschlossen. Drive-In, Take away und Lieferungen sind weiter erlaubt.

• geschlossen werden Friseure sowie Bau- und Gartenmärkte.

• Lebensmittelmärkte und Banken bleiben geöffnet.

• Sport und Bewegung im Freien bleiben erlaubt, jedoch nur noch alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt und ggf. mit Haustieren.

• Gruppenbildungen im Freien und sog. Corona-Partys sind verboten.

Bei Nichteinhaltung der Verbote drohen gemäß dem Bayerischen Innenminister Herrmann, Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Die Polizei kontrolliert die Vorgaben stichprobenartig.

-bsr-

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Finanzierungshilfen für Unternehmen

in Zeiten von „Corona“

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Die Bayerische Staatsregierung hat für Unternehmen in Zeiten von CORONA Soforthilfemaßnahmen versprochen. Das Formular dazu ist unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ abrufbar. Anträge können von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gestellt werden. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
– bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
– bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
– bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
– bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Weitere Infos über diese und weitere Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen unter Telefon 089 – 21 62 21 01.
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-am-

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Fieberambulanz
nimmt Arbeit auf

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Für seine Bürgerinnen und Bürger betreibt der Landkreis Pfaffenhofen mit der Ilmtalklinik in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab Montag, 23.03.2020, 8:00 Uhr eine Fieberambulanz an der Ilmtalklinik Pfaffenhofen. Sie dient zur Entlastung der Notfallambulanz an der Klinik und beherbergt künftig auch den Dienst der ärztlichen Bereitschaftspraxis an der Ilmtalklinik GmbH. Auch niedergelassene Ärzte haben sich schon bereit erklärt, aktiv am Betrieb mitzuwirken.

Das Angebot richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen. Patienten mit fieberhaften Erkrankungen finden dort eine Anlaufstelle. Diese soll jedoch erst in Anspruch genommen werden, wenn zuvor eine Abklärung beim Hausarzt oder unter der Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes 116 117 nicht möglich war. Erste Anlaufstelle bei Fragen und auch für die Behandlung leichter Fälle sind und bleiben die Hausärzte.

Die Fieberambulanz an der Ilmtalklinik bietet ein weiterführendes Behandlungsangebot bei schwereren Fällen bis hin zur Intensivmedizin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abstrich- oder Screeningzentrum für Personen ohne Krankheitsanzeichen handelt. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fieberambulanz werden dringend Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Assistenzpersonal gesucht. Eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KOBE) des Landkreises Pfaffenhofen ist unter Tel. 08441 – 27 39 5 möglich. Die Erreichbarkeit ist auch am Wochenende von jeweils 9:00 bis 15:00 Uhr gegeben.

Geöffnet hat die Fieberambulanz zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 21:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 9:00 bis 21:00 Uhr

Die Leitung des ärztlichen Kreisverbandes bittet die Kolleginnen und Kollegen um die Einrichtung von besonderen Fiebersprechstunden am Ende der regulären Sprechzeiten. Dadurch sollen potentiell infektiöse Patienten von den übrigen schwer kranken Patienten getrennt werden. Ob solche Fiebersprechstunden angeboten werden, erfahren die Bürgerinnen und Bürger telefonisch bei ihrer jeweiligen Hausarztpraxis.

An alle Bürgerinnen und Bürger ergeht seitens des Gesundheitsamtes, der Ilmtalklinik GmbH und der Leitung des ärztlichen Kreisverbandes nochmals der eindringliche Appell, sich an dieses Schema zu halten und generell medizinische Einrichtungen nur bei schwereren Krankheitssymptomen aufzusuchen. Auf die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird nochmals besonders hingewiesen.

-lapaf- Bild: lapaf

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COVID-19 Testzentren

in Betrieb

Modellprojekt läuft erfolgreich an – Bürgertelefon auch Samstag und Sonntag besetzt

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Region München – Im Landkreis wurde der Grundstein für ein neues Modell der Zusammenarbeit gelegt. Nun sind bereits einige Testzentren in Betrieb, viele weitere in Planung. Derweil sind die Kapazitäten des Bürgertelefons erweitert worden, welches nun immer bis 18:00 Uhr und auch am Wochenende erreichbar ist.

Die Ausgestaltung der Zentren ist dabei von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Meist wurden die Teststationen als Drive-In- und Walk-In-Stationen realisiert. Die Tester arbeiten entweder in bestehenden Gebäuden, auf Parkplätzen oder in bereitgestellten Zelten. Einige Kommunen realisieren ihre Test-Einheit in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde. Auch die Ermittlung der Kontaktpersonen läuft in vielen Kommunen bereits an. Sobald eine Gemeinde von einem neuen positiv getesteten Fall im Gemeindegebiet erfährt, setzt sich ein Mitarbeiter mit der betroffenen Person in Verbindung und erfragt, welche Kontaktpersonen es gibt. Diese werden anschließend mit relevanten Informationen versorgt. Sollten die Kontaktpersonen außerhalb des Landkreises München leben, geht die Information an das dort zuständige Gesundheitsamt.

Bürgertelefon ausgeweitet
Durch die hohe Nachfrage des Bürgertelefons, hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, die Erreichbarkeitszeiten auszuweiten. Dafür hat man sich von einem Externen Anbieter Unterstützung geholt. So können die Bürgerinnen und Bürger ab sofort jeden Tag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ihre Fragen rund um das Thema Coronavirus klären, und zwar auch am Wochenende. Die Anruferinnen und Anrufer interessieren sich für die unterschiedlichsten Aspekte in Bezug auf das Coronavirus. So geht es neben der Frage nach Ansteckungsmöglichkeiten, zurückliegenden Reisen in Risikogebiete und den Kriterien für einen Corona-Test auch um Fragen nach Unterstützungsmöglichkeiten für geschlossene Betriebe. Die Telefone stehen nicht still, so gehen an einem durchschnittlichen Tag rund 500 Anrufe ein.

Die Hotline ist jeden Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der 089 – 62 21 12 34 für Landkreisbürger erreichbar.

-lam-

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Landesweite Sirenen-Probealarmierung

im Katastrophenschutz ist abgesagt

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Region Bayern – Der für Donnerstag, 26.03.2020 -ab 11:00 Uhr- geplante landesweite Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aufgrund der aktuellen Lage und zur Vermeidung von Missverständnissen abgesagt.

-am-

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50 Jahre

„Erholungsgebiete für die Region Augsburg“

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Region Augsburg – Vor 50 Jahren begann ein wichtiges Kapitel in der Geschichte der Freizeit und Erholungsgebiete: Im März 1970 gründeten verschiedene regionale Städte, Landkreise, Märkte und Gemeinden den Erholungsgebiete für die Region Augsburg e. V., kurz „EVA“. Bis heute konnten durch den Verein mehr als 60 überörtliche Erholungsgebiete, Freizeitzentren, Rad- und Wanderwege, Bade- und Erholungsseen sowie Lehrpfade für die erholungssuchende Bevölkerung der Region Augsburg geschaffen werden. EVA schaffte in den letzten zehn Jahren jedoch nicht nur neue Naherholungsgebiete, sondern bezuschusste und förderte ebenso zahlreiche Investitionen der Mitglieder zum Erhalt und stetigen Ausbau bestehender Einrichtungen mit rund 2,7 Millionen Euro. Dem Verein gehören mittlerweile 36 kommunale Gebietskörperschaften an, darunter die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Landsberg am Lech sowie die Stadt Augsburg.

-laa-

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Elternratgeber 2020:
Alles Wissenswerte zu Gebühren, Anmeldung und Rechtsanspruch

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Region München – Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung, vor die zahlreiche Eltern gestellt sind. Kindertageseinrichtungen und Kindertagepflege ergänzen mit ihrem Angebot die Erziehung und frühkindliche Bildung in der Familie – und stärken damit auch die Kinder in ihren Basiskompetenzen wie z. B. der Selbständigkeit und die Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzufügen und gleichzeitig die eigenen Bedürfnisse zu behaupten. Aktuell werden im Landkreis München rund 23.900 Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege betreut. In einer 25-seitigen Broschüre wird nun verständlich für Eltern zusammengefasst, welche Arten von Kindertagesbetreuung es im Landkreis gibt und es wird über die Regularien der jeweiligen Betreuungsform informiert.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
In der neuen Rechtsanspruchbroschüre werden Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder sowie weitere Typen als Betreuungsformen der sogenannten Kindertageseinrichtungen verständlich beschrieben. Die Kindertagespflege hingegen ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Angebot der Kinderbetreuung – grundsätzlich können dabei Kinder von 0 bis 14 Jahren entweder in Großtagespflege oder Kindertagespflege in Familien betreut werden. Außerdem formuliert die Broschüre, welche rechtlichen Grundlagen gelten und gibt Wissenswertes zu Gebühren, Anmeldungsabläufen sowie Ansprechpartnern und Kontakten. Eine übersichtliche Checkliste hilft bei der Suche nach dem passenden Betreuungsplatz, u. a. mit Antworten zu Fragen wie: Wie sind Anmeldefristen und Anmeldeverfahren in meiner Wohnsitzgemeinde? Was mache ich, wenn mir meine Wohnsitzgemeinde keinen Platz anbieten kann?

Seit 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht hingegen keiner. Unabhängig des Rechtsanspruchs ist es Aufgabe der Gemeinden und des Landkreises für Kinder unter einem Jahr, Betreuungsplätze anzubieten. Unter bestimmten Voraussetzungen können je nach Einkommenssituation die Gebühren sowohl für den Besuch einer Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege vom Landratsamt ganz oder teilweise übernommen werden. Die Broschüre ist unter https://www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales/kinder-jugend-und-familie/kindertagesbetreuung/ erhältlich.

-lam-

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Spielstadt Donau-Ries:

Eine Stadt nur für Kinder

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Region Donau-Ries – Dieses Jahr öffnet die Spielstadt Donauries ggf. in der Zeit vom 10. – 14. August wieder ihre Tore. 2019 gab es sie zum ersten Mal in der Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth und bereits da sorgte sie bei Kindern und Betreuern für viel Begeisterung, denn das Besondere der Spielstadt ist, dass Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren das Leben wie in einer echten Stadt ausprobieren. Sie gehen zur Arbeit und verdienen ihr eigenes Geld. Dabei können sie in ganz unterschiedliche Betriebe „rein schnuppern“, u.a. in die Bank, das Rathaus, den Stadtladen, die Kunstwerkstatt, die Schreinerei oder die Presseagentur. Anschließend können sie ihr Geld im Bistro oder für Freizeitaktivitäten, wie Kino oder Wellnessoase, ausgeben oder auf der Bank ein Konto anlegen und sparen. Wie in einer echten Stadt wählen die Kinder in der Spielstadt auch einen Bürgermeister, Stadträte und nehmen an Bürgerversammlungen teil.

Veranstalter des Angebots sind der Kreisjugendring Donau-Ries, die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises und die Stadtjugendpflege Donauwörth. „Dieses Jahr soll die Spielstadt noch besser für alle Kinder des Landkreises zu erreichen sein“, so die Organisatorinnen. Weitere Informationen: www.spielstadt-donauries.de

-ladr-

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Medizinisch qualifiziertes Personal
für Kampf gegen Corona gesucht

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Region Neu-Ulm – Allgemein wird mit einer weiteren Verbreitung des Coronavirus gerechnet. Um das Gesundheitssystem und die Kräfte, die bereits im Einsatz sind, zu verstärken, werden alle Bürgerinnen und Bürger, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeiten gebeten, sich bei den Kliniken unter der Telefonnummer 0 73 09 – 87 01 51 1 zu melden. Besonders Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Pharmazeutischtechnische Assistentinnen (PTA) oder Medizinisch-technische Assistentinnen (MTA) im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung sind gesucht. Diese können das Personal in den Krankenhäusern oder Praxen verstärken, unterstützen und entlasten.

Es geht nicht um einen sofortigen Einsatz, sondern um die Vorbereitung für eine Lage, die den verstärkten Einsatz medizinisch erfahrener Kräfte gegebenenfalls erforderlich macht. Die Empfehlung, die personellen Kapazitäten des Gesundheitssektors zu steigern, indem Fachpersonal zum Beispiel aus dem Ruhestand rekrutiert wird, stammt vom Robert- Koch-Institut (RKI). Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf geeignete Einsatzmöglichkeiten geprüft. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte nicht einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. In jedem einzelnen Fall geht dem Einsatz die Prüfung voraus, ob und wie die- oder derjenige eingesetzt werden kann.

-lanu-

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Hinweise für Betreiber

von Hotels und Beherbergungsbetriebe

im Tölzer Land

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Tölzer Land Tourismus weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Geschehnisse um das Corona-Virus nun auch der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken untersagt ist. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen. Grundlage hierfür ist Ergänzung der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern, welche seit dem 18.03.2020 in Kraft getreten ist.

„Tölzer Land Tourismus“ bittet alle Gastgeber, diese Untersagung ernst zu nehmen. Denn abgesehen von drohenden Sanktionen bei Missachtung ist es gerade die Tourismusbranche, die einerseits mit am heftigsten und schnellsten von der Krise getroffen wurde, andererseits aber auch immens viel zu einer baldigen Eindämmung des Virus beitragen kann.

-latöl-

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Spende an

„1000 Schulen für unsere Welt“

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Region Erding – Im Dezember 2019 gab man den Startschuss für ein Spendenprojekt in Afrika im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt“. Inzwischen sind – mit den aktuellsten Spenden – 13.000 Euro auf dem Konto gelandet. Damit sind mehr als ein Fünftel der benötigten Gesamtsumme von rund 60.000 Euro bereits zusammengekommen. Die jüngsten Spenden belaufen sich auf 1.000 Euro vom Lions Club Erding sowie auf 1.000 Euro von Landrat Martin Bayerstorfer.

Der Bau von Schulen in Entwicklungsländern trägt dazu bei, mittels Bildungsförderung Perspektiven vor Ort zu schaffen und Kindern eine Zukunft in ihrer Heimat zu geben. Konkret handelt es sich um eine Schule in Niagara. Das Dorf gehört zu der Kommune Mamou mit der gleichnamigen Hauptstadt Mamou in Guinea/Westafrika. Die Niagara Schule wurde im Jahr 1997 mit drei Klassenräumen errichtet und hat ihre Kapazitätsgrenze bereits seit Längerem erreicht. Derzeit werden 210 Kinder in dieser Schule unterrichtet; mehr als 75 Kinder stehen auf der Warteliste. Mit rund 60.000 Euro soll die Schule durch den Bau eines neuen Gebäudes mit drei Klassenräumen inkl. Einrichtung, einem kleinen Lehrerzimmer sowie einem Lagerraum und Toiletten erweitert werden. Zudem soll ein Brunnen auf dem Schulgelände für die Trinkwasserversorgung entstehen.

Die drei kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund – haben im November 2018 die deutschlandweite Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt“ ins Leben gerufen. Schirmherr ist Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ideengeber war Stefan Rößle, seit 2002 Landrat des Landkreises Donau-Ries.

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Bei der Spendenscheckübergabe (v.l.):
Axel Raymann, Ingrid Kratzer, Landrat Martin Bayerstorfer, Gerhard Hilger und Dr. Dr. Boris Blechschmidt

-laed- Bild: laed

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Verschiebung

der reformierten Schuleingangsuntersuchung

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Region Weilheim-Schongau – Im Mai 2020 wollte das Team des Gesundheitsamts mit der reformierten Schuleingangsuntersuchung starten. Dann sollten Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung getestet werden, um möglichen Förderbedarf frühzeitig und mit ausreichend Zeit bis zum Schulbeginn zu erkennen. Das Coronavirus hat diesen Plänen nunmehr eine Absage erteilt. Dr. Stefan Günther, Leiter des Weilheimer Gesundheitsamts: „Das gesamte Personal im Gesundheitsamt wird derzeit für die Bewältigung der Coronakrise eingesetzt. Daher haben wir gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entschieden, die reformierte Schuleingangsuntersuchung erst im Jahr 2021 zu beginnen.“ Die Schuleingangsuntersuchung für die Schüler, welche im September 2020 in die Schule kommen wird regulär durchgeführt.

-lawm-

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Kurzfristige

Kinderbetreuung

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Region Weilheim-Schongau – Aus der dynamischen Entwicklung um die aktuellen SARS-Co2-Infektionen haben sich an den Krankenhäusern Weilheim-Schongau weitere Maßnahmen ergeben. Um den Klinik-Mitarbeitern zeitnah Betreuungs-Alternativen zu bieten, haben die Krankenhäuser Weilheim-Schongau kurzfristig ein eigenes Kinderbetreuungsprogramm organisiert. „Dank der schnellen und unbürokratischen Unterstützung unsere Landratsämter und Bürgermeisterämter“, so Geschäftsführer Thomas Lippmann, „konnten wir dieses Angebot innerhalb weniger Stunden bereitstellen. Hierfür sind wir sehr dankbar.“ Das Programm steht allen Klinik-Mitarbeitern offen und wird an beiden Klinik-Standorten im Landkreis angeboten.

Ausweitung Infektionsschutz auf Besuche und Krankenpflegeschule
Die bayerische Staatsregierung hat den Infektionsschutz ausgeweitet. Dadurch verändern sich die Besuchsregelungen in beiden Kliniken sowie der theoretische Unterricht an der Krankenpflegeschule in Schongau: Für die Krankenhäuser in Weilheim und in Schongau gilt ein Besuchsverbot. Mit diesem Schritt soll die Infektionsgefahr weiter eingedämmt werden. Entsprechend dem Maßnahmenpaket der bayerischen Staatsregierung wird darüber hinaus der Schulbetrieb der Krankenpflegeschule Schongau zunächst bis 06.April 2020 ausgesetzt. Dies betrifft rund 80 Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte, die jetzt in den Krankenhäusern eingesetzt werden. Die theoretische Ausbildung wird dann im zweiten Halbjahr nachgeholt.

-lawm-

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Stundung der Gewerbesteuer

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Region Traunstein – Es wurde eine Vereinbarung über die Stundung der Gewerbesteuer für ansässige Unternehmen getroffen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Situation sollen dadurch die heimischen Unternehmen in dieser Ausnahmesituation unterstützt werden. Die Gewerbesteuer wird als Gemeindesteuer grundsätzlich von den jeweiligen Städten und Gemeinden durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Sie ist dann durch das Unternehmen an die Kommune zu zahlen. Mit einer Steuerstundung soll nun eine vorübergehende Liquiditätsschwäche von Unternehmen verhindert werden. Die Unternehmen können die Stundung durch ein einfaches Formular bei der jeweiligen Gemeinde beantragen. Da die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden zählt, wird der Landkreis im Gegenzug die Zahlungen der Kreisumlage aufschieben.

Jetzt kommt es darauf an, dass man auch in den einzelnen Verwaltungen unkompliziert handelt. Deshalb verständigte man sich auch auf ein einheitliches Antragswesen. Den Antrag auf Gewerbesteuerstundung ist unter https://bit.ly/38M1Yvh abrufbar und bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einzureichen.

-lats-

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35 Millionen Euro

für einen neuen OP-Trakt

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Region Rottal-Inn – Es tut sich etwas am Eggenfeldener Klinikum in Sachen Erweiterung des OP-Trakts. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungszeit ist der Durchbruch gelungen: Im Rahmen eines Termins am Bayerischen Gesundheitsministerium verhandelte der Landkreis gemeinsam mit den Klinikvorständen Bernd Hirtreiter und Gerhard Schlegel sowie OP-Manager Dr. Thomas Riedel über die Fördermöglichkeiten für die voraussichtlich 35 Millionen Euro teure Erweiterung des OP-Trakts mit Intensiv, IMC und Zentralsterilisation. Am Ende stand eine Antragstellung für die Gesamtmaßnahme zur Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2020, der im Herbst durch die Regierung von Niederbayern geprüft wird. Erwartet werden kann eine übliche Förderquote von 85 Prozent.

-lari-

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Lokaler Schutzfonds für

„Kultur, Brauchtum und Sport“
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Region Ingolstadt – Die vom ehrenamtlichen Engagement getragene Ingolstädter Kultur-, Brauchtums- und Sportlandschaft stellt das gesellschaftliche Rückgrat der Stadt dar. Sie wird wie alle Lebensbereiche durch die sogenannte „Corona-Krise“ persönlich und finanziell in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grunde hat Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel den „Schutzfonds Kultur, Brauchtum und Sport“ ins Leben gerufen: „Wir versuchen alles Mögliche, um zumindest die finanzielle Mehrbelastung der kulturellen und sportlichen Institutionen abzufedern. Insgesamt wurden hierfür zwei Haushaltsstellen geschaffen und jeweils mit vorerst 50.000 Euro ausgestattet“.

Die in Folge der „Corona-Krise“ aufgetretenen oder auftretenden finanziellen Belastungen durch abgesagte Veranstaltungen im gemeinnützigen Bereich lassen sich zu diesem Zeitpunkt nicht in verallgemeinernde Schemata fassen. Um unnötigen und der Situation nicht gerecht werdenden Formalismus zu vermeiden, stellt die Stadt Ingolstadt eine unbürokratische Verfahrensweise vor: Sportvereine wenden sich vor konkreter Antragstellung an das Amt für Sport und Freizeit – sport-corona@ingolstadt.de, 0841/305-1141. Kultur- und Brauchtumsinstitutionen wenden sich vor konkreter Antragstellung an das Kulturreferat – kultur-corona@ingolstadt.de, 0841/305-1806. Dort erhalten Betroffene alle für eine Antragstellung erforderlichen Informationen.

Rechtssicherheit steht auch in dieser Situation insbesondere für betroffene Organisationen an oberster Stelle. Die Fachämter prüfen die Anliegen im Interesse der betroffenen Vereine und Institutionen.

-sti-

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„Schule daheim“:

Kultusministerium und BR starten Lernangebot für zuhause

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Region Bayern – Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Rundfunk stellen in Partnerschaft unter dem Motto „Schule daheim“ ein besonderes Angebot zum Lernen zuhause auf ARD-alpha, in der BR Mediathek und dem Infoportal „mebis“ bereit. Schülerinnen und Schüler können sich damit ab 16. März, dem Beginn der Schulschließungen, zuhause mit Unterrichts-materialien beschäftigen. Montags bis freitags -zwischen 9:00 und 12:00 Uhr- sendet der Bildungskanal ARD-alpha ausgesuchte Lernformate. Mit der BR Mediathek kann unter www.br.de/mediathek zeitlich unabhängig gelernt werden. Ergänzt wird das Angebot durch das Infoportal www.mebis.bayern.de, auf dem auch der BR zahlreiche Programme bereitstellt. Von Mathematik über Geographie bis hin zu Biologie, Sozialkunde und Geschichte werden Lerninhalte breit gefächert angeboten. Die Programmierung stellt sicher, dass für jede Jahrgangsstufe in Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und anderen weiterführenden Schularten zumindest einmal täglich jede Fächergruppe (MINT, Geisteswissenschaften, Sprachen) berücksichtigt wird. Sowohl bei „mebis“ als auch im Online-Angebot sind alle Inhalte übersichtlich nach Fächern strukturiert.

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Wichtig ist, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern verschiedene Möglichkeiten bieten, Unterrichtsinhalte von zu Hause aus zu bearbeiten. Mit den qualitativ hochwertigen Bildungsmedien des Bayerischen Rundfunks können wir sie dabei hervorragend unterstützen. Ich bedanke mich für das beispielhafte Engagement des Senders.“ BR-Fernsehdirektor Dr. Reinhard Scolik: „In dieser besonderen Situation wollen wir mit unserem Angebot ‚Schule daheim‘ den Schülerinnen und Schülern helfen, im Lernrhythmus und im Schuljahr am Ball zu bleiben.“

-bsr-

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Jede Sekunde zählt!
„Mobilfunkaktivierte Laienreanimation“ kann Leben retten

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Region München – Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand gilt in Deutschland als eine der häufigsten Todesursachen. Jedes Jahr werden in Deutschland bei über 75.000 Menschen Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet, doch nur 5.000 dieser Personen überleben ohne bleibende Schäden. Es zählt jede Sekunde! Die Münchner Rettungsdienste geben jeden Tag alles, damit Betroffene schnell versorgt werden. So dauert es in der Regel nur wenige Minuten, bis sie vor Ort eintreffen. Um diese Zeitspanne zu überbrücken, werden in München ab 2020 mit der Mobilfunkaktivierten Laienreanimation zusätzlich so genannte Ersthelferinnen und Ersthelfer aktiviert, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden. Sie werden von der Rettungsleitstelle per App informiert und sind geschult, um im Notfall die dringend notwendigen Wiederbelebungsmaßnahmen schnell durchzuführen. Da sie sich in nächster Nähe der Betroffenen befinden, sind sie in kürzester Zeit am Einsatzort und können noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes helfen. Durch den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfer vor Ort wird die Versorgung in lebensbedrohlichen Notfällen in München noch weiter verbessert.

„München Rettet Leben“, so anspruchsvoll wie der Titel, ist auch das Projekt. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass die Zeit nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt wird. Deshalb hat der Stadtrat auf Initiative der CSU-Fraktion das Referat für Gesundheit und Umwelt und die Integrierte Leitstelle beauftragt, das Konzept der Mobilfunkaktivierten Laienreanimation zu entwickeln. Außerdem hat der Stadtrat die notwendigen finanziellen Mittel für das Alarmierungssystem und die Betreuung der Ersthelferinnen und Ersthelfer bereitgestellt“, so Manuel Pretzl, zweiter Bürgermeister der Landeshauptstadt München.

„Das Angebot wird in Stufen aufgebaut. In der ersten Stufe arbeiten wir mit qualifiziertem Personal bzw. Ehrenamtlichen der Rettungsdienstorganisationen. In der zweiten Stufe wird der Personenkreis auf medizinisches Fachpersonal ausgeweitet und später werden geschulte Laien einbezogen – daher kommt auch der Name des Projekts. Dieses Konzept hat meine Dienststelle gemeinsam mit der Integrierten Leitstelle, dem Rettungszweckverband und der ärztlichen Leitung Rettungsdienst, dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen e.V. und dem Landkreis München entwickelt. Für diesen Einsatz und die gute Kooperation möchte ich mich ganz herzlich bedanken“, erläuterte Münchens Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs.

Landkreis und Landeshauptstadt München arbeiten bei dem Projekt eng zusammen. „Je mehr Zeit bis zum Einsetzen der Wiederbelebung verstreicht, umso niedriger ist die Überlebenswahrscheinlichkeit. Im Landkreis München haben wir durch den Einsatz von First Respondern das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bereits um zwei bis drei Minuten verkürzt. Die „Mobilfunkaktivierte Laienreanimation“ verfeinert das Hilfenetz weiter und informiert künftig per App den nächstgelegenen Ersthelfer. Viele Landkreisbürger arbeiten in der Stadt und umgekehrt – dass Stadt und Landkreis München gemeinsam das System einführen, halte ich daher für besonders wertvoll“, so Landrat Christoph Göbel.

-lam-

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Gartenabfälle und Schnittgut

umweltfreundlich entsorgen

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Vielerorts sind Aufräumarbeiten im Garten, auf Feld und Flur oder im Wald durch Hobbygärtner und Landwirte bereits im Gange – und immer wieder stellt sich die Frage, wohin mit den Gartenabfällen? Weit verbreitet ist die Meinung, die angefallenen pflanzlichen Abfälle im Wald abzukippen oder zu verbrennen, sei die einfachste und günstigste Entsorgungsmöglichkeit. Doch das ist falsch. Grundsätzlich kann Grüngut auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zur Verrottung gebracht werden. Alternativ können die Abfälle durch Häckseln und Kompostieren zur wertvollen und kostenlosen Düngung des Bodens verwertet werden. Sollte hierzu keine Möglichkeit bestehen, können Kleinmengen in der Biotonne oder größere Mengen über die bekannten Grüngutannahmestellen entsorgt werden. Ein Ablagern der Abfälle im Wald oder in der Landschaft ist nicht zulässig!

Das Verbrennen des Grünguts ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt, dabei gelten strenge Anforderungen. Bei unsachgemäßer Entsorgung der Gartenabfälle kann ein Bußgeld drohen. Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe sind einige einfache Regeln zu beachten: Grüngut nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile unter Aufsicht von mindestens zwei Personen über 16 Jahren – an Werktagen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr – verbrennen und die Glut beim Verlassen der Feuerstelle ablöschen. Auf jeden Fall ist es ratsam, ein solches „Räumfeuer“ beim Landratsamt und zur Vermeidung von Fehlalarmen bei der Integrierten Leitstelle – Telefon: 0881 – 92585100 – anzumelden.

-latöl-

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ÖPNV-Wabentarif

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Region Traunstein – Dem Landkreis Traunstein wurde nun ein einheitlicher Wabentarif vereinbart. Dieser Tarif gilt im gesamten Landkreis-Gebiet und wird zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt. Damit sei ein erster Schritt hin zum Verkehrsverbund bereits erreicht. Denn der Wabentarif reicht über die Landkreisgrenze hinaus auch über den kompletten Landkreis Berchtesgadener Land. Mit dem einheitlichen Tarif kann damit in jedem Bus ein Ticket zu beliebigen Haltestellen in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gelöst werden.

Spätestens ab dem ersten Quartal 2021 können desweiteren Fahrten mit dem Bus über die „Wohin du willst“ – App zusammengestellt und bezahlt werden. „Die Frage, wie man von A nach B kommt und was das kostet, lässt sich damit in wenigen Klicks beantworten – und die Bezahlung ist damit auch schon erledigt.

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Unterzeichneten die Verträge für die Zusammenarbeit in der Verkehrsgemeinschaft im Landkreis Traunstein (v.l.):
Heino Brodschelm (Brodschelm Verkehrsbetrieb GmbH), Michael Schmidt (Regionalverkehr Oberbayern GmbH), Nicolaj Eberlein (Hövels GmbH&Co.KG),
Landrat Siegfried Walch (Landkreis Traunstein), Günter und Marianne Wengler (Omnibus Wengler), Marinus Haigermoser (Christian Gloss Omnibus- und Transportunternehmen)

-lats- Bild: lats

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Internationale

Grubenwehr-Großübung

im Salzbergwerk Berchtesgaden wurde abgesagt

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Region Berchtesgadener Land – Im Salzbergwerk Berchtesgaden sollte am Freitag, 27. März 2020 – in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr – eine internationale Grubenwehr-Großübung erfolgen. Dabei sollten Ereignisse unter Tage mit Beteiligung des Heilstollens und der Gästeeinfahrt geübt werden.

An der international besetzten Übung hätten 16 Grubenwehren aus Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien teilnehmen sollen. Die Übung sollte vom Katastrophenschutz des Landkreises Berchtesgadener Land – unter Beteiligung sämtlicher Hilfs- und Rettungsorganisationen – wie Freiwillige Feuerwehren, Polizei, Bayerisches Rotes Kreuz, Malteser, Bundeswehr und THW sowie der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen in Österreich und der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Kompetenz-Center Notfallprävention Hohenpeißenberg – geleitet werden und wurde nun aufgrund der aktuellen Coronavirussituation abgesagt.

-labgl- Bild: labgl

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MVV-Landkreise
übergeben S-Bahn-Positionspapier
an Bayerns Verkehrsministerin

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Verfasser des S-Bahn-Positionspapiers waren die Landräte aus München, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Freising, Erding, Dachau und Bad Tölz-Wolfratshausen

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Region Oberbayern – Die Landräte der MVV-Verbundlandkreise übergaben kürzlich der neuen bayerischen Verkehrsministerin Kerstin Schreyer die Fortschreibung des Positionspapiers „Zukunftsperspektiven für den Schienenpersonennahverkehr aus Sicht der Verbundlandkreise“. Schon länger ist bekannt, dass für die Bürgerinnen und Bürger für die Frage, ob sie das Auto öfter stehen lassen und auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen, vor allem die Qualität des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs entscheidend ist.

Die S-Bahn hat dabei eine Schlüsselfunktion für den ÖPNV im Großraum München inne. Entsprechend haben die Landräte der MVV-Verbundlandkreise bereits im März 2017 ein Positionspapier zu den Zukunftsperspektiven für die S-Bahn München verfasst und der Bayerische Staatsregierung übergeben. Der Freistaat Bayern hat in der Folge zahlreiche Anregungen aus diesem Papier zur Prüfung aufgegriffen und auch neue wichtige Themenfelder und Aufgaben hinzugenommen. Ferner werden die langersehnten Baumaßnahmen – auf der S-Bahn-Stammstrecke sowie auch auf den Außenästen der S-Bahn in den Verbundlandkreisen – das seit vielen Jahren am Rande der Kapazitätsgrenze arbeitende System vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Deshalb gilt es nun gegenzusteuern – und gemeinsam unterstützende, vorbeugende und zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.

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Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Wir müssen uns den gesamten Großraum München anschauen, um das Verkehrssystem intelligenter aufzustellen. Wir müssen alle Möglichkeiten durchdenken, von U-Bahn-Verlängerungen bis zur Seilbahn. Aber aus meiner Sicht braucht es vor allem eine erhebliche Beschleunigung und Querverbindungen bei den Außenästen der S-Bahn. Hier müssen wir mit den zuständigen Landkreisen überlegen, wie wir uns klüger aufstellen.“

Mit der vorliegenden Fortschreibung des Positionspapiers unterbreiten die Landräte der Staatsregierung deshalb weitere kurzfristig umsetzbare und ergänzende Maßnahmen der Angebotsplanung für S-Bahn und Regionalzug im MVV. „Nur durch einen koordinierten Ausbau der S-Bahn-Infrastruktur sowie eine deutliche Steigerung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit werden wir den großen und sicherlich weiter wachsenden Mobilitätsbedarf im Ballungsraum München bewältigen können. Dies sind leider äußerst langwierige Prozesse und Projekte, weshalb wir jetzt sofort und nachdrücklich daran arbeiten müssen“, so Stefan Löwl, Landrat des Landkreises Dachau.

„Zahllose Rückmeldungen der Pendler, die nahezu tagtäglich mit den Schwierigkeiten im System konfrontiert sind, sind für mich gleichermaßen Anspruch und Triebfeder, für weitergehende und schnell umsetzbare Verbesserungen im System einzustehen“, so Robert Niedergesäß, Landrat des Landkreises Ebersberg und Sprecher der MVV-Verbundlandkreise.

Gerade die Angebotsplanung eröffne die Option, rasch deutliche Verbesserungen bei der S-Bahn München und den Regionalzügen zu realisieren. Ferner sei, durch die Aufstockung der Regionalisierungsmittel, durch die der S-Bahn-Verkehr unter anderem finanziert wird, nun Geld vorhanden. So könnte beispielsweise ein durchgehender 20-Minuten-Takt auf den Außenästen der S-Bahn und stündliche Regionalzughalte eingerichtet, Taktlücken geschlossen und mehr Früh- und Nachtfahrten angeboten werden. Darüber hinaus sollten weitere Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur angestoßen werden.

-ladah- Bilder: stmb,mvv

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Lehrgang zum
geprüften Natur- und Landschaftspfleger

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Region Bayern – Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgt ein Fortbildungslehrgang zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin. Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss in einem „grünen“ Ausbildungsberuf, wie Landwirt, Gärtner oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege weiterbilden möchten. Sie erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September 2020 bis Juli 2021 verteilt sind. Beginn ist Montag, 14. September 2020. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 1.000.- Euro bzw. 250.- Euro. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020. Weitere Informationen: landschaftspfleger-lehrgang.

-am- Bild: am

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„New Work“

die Zukunft der Arbeit?

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Region Donau-Ries – Die Generation der Millennials, oft auch Generation Y (Geburtsjahr 1980 bis 2000) genannt, macht heutzutage etwas mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer aus. Bis 2025 wird sie mehr als 75 Prozent der Belegschaft ausmachen. Diese „Digital Natives“ sind im digitalen Zeitalter der Globalisierung aufgewachsen. Sie sind zumeist „24 Stunden online“ und legen sehr viel Wert auf Sinn in ihrem privaten und beruflichen Leben. Sie erwarten von ihrem Arbeitgeber nicht nur flexible Arbeitszeiten, sondern auch die Möglichkeit selbständig zu arbeiten und Freiräumen für Kreativität zu bekommen.

Wie Unternehmer diese Erwartungen entgegen kommen können, um diese Generation nicht nur für sich zu gewinnen, sondern auch langfristig zu halten, haben über 50 Teilnehmer aus regionalen und überregionalen Unternehmen in der „Donauries informiert“-Veranstaltung „New Work, die Zukunft der Arbeit?“ erfahren. Gertrud Hansel (Inhaberin, Schule für Unternehmer) erklärte, dass bei „New Work“ der Mensch im Mittelpunkt steht. Sie zitierte den emeritierten Philosophieprofessor Frithjof Bergmann, Begründer der „New Work“ Bewegung in den Siebzigerjahren. „Es geht darum, was Menschen wirklich wirklich wollen. „New Work“ bedeutet, auf die Bedürfnisse der Mensch einzugehen.“ Sinn steht im Vordergrund. Mitarbeiter müssen gestärkt werden, damit sie zufrieden und motiviert sind. Um das zu realisieren ist das Zusammenspiel zwischen dem Mensch, der Technik (Digitalisierung) und dem Raum sehr wichtig. Als Beispiel zeigte sie das „New Work Office“ der Firma flytech IT in Friedberg. Sinn der Firma ist es, Mitarbeiter zu befähigen „einfach digital“ zu arbeiten. Eine hervorragende Infrastruktur, eine optimale Raumgestaltung und eine wertschätzende, agile Führungskultur schaffen für das Team die Rahmenbedingungen. So können sie räumlich und zeitlich flexibel arbeiten, das Beste aus ihren individuellen Stärken herausholen und sich kontinuierlich weiterentwickeln.

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Daniel Petrasch, Prokurist der Sigel GmbH, ergänzte den Vortrag von Gertrud Hansel, indem er Frithjof Bergmanns „New Work“ Konzept detaillierter erklärte. Bei „New Work“ steht Teamarbeit im Vordergrund. Man hat Selbstverantwortung für seine Ziele und ein transparentes Vorgehen. Die Ausweitung von Kompetenzen wird gefördert, indem man die Möglichkeit hat, sich weiterzuentwickeln. Mitarbeiter sollten durch Befähigung und Begleitung geführt werden. Die Unternehmenskultur basiert auf Vertrauen und selbstorganisiertem Arbeiten.

Im Anschluss stellte Tobias Seemiller (Accelerator- und Projektmanager, Digitales Zentrum Schwaben) das „roots-Coworking“ vor. Ein neuer Arbeitstrend im „neuen Arbeiten“ ist das „Coworking“. Immer mehr GründerInnen, Freelancer und Kreative nutzen diese Form des Arbeitens, um in einer inspirierenden Umgebung kreativ und produktiv zu sein. Sogenannte „Coworking-Spaces“ bieten flexible Plätze zum Arbeiten, Austauschen und Vernetzen.

-ladr- Bild: Schulz

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116 117

ist keine „Informationshotline“

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Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) verweist darauf, dass für die kostenlose Rufnummer 116 117 die Kapazitäten in den drei Vermittlungszentralen in Augsburg, Bayreuth und München in den letzten Tagen stetig erhöht wurden. Ebenso wurde der eingerichtete Fahrdienst, der rund um die Uhr im Einsatz ist, ausgebaut. Gemäß der KVB haben sich hunderte von Ärztinnen und Ärzten bayernweit freiwillig gemeldet. In einem Schreiben an die Landratsämter heißt es: „Verweisen Sie auch in Ihrem Landkreis auf die Rufnummer 116 117. Auch wenn Wartezeiten unvermeidlich sind, ist dies der beste Weg, um in einem koordinierten Vorgehen die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Spezielle Zentren zur Testung aller Verdachtsfälle sind dazu auf Grund der Ansteckungsgefahr nicht geeignet. Sehen Sie also von solchen Lösungen in Eigenregie möglichst ab und verweisen Sie Bürger, bei denen der Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, bitte auch nicht an einzelne Arztpraxen, um alle Beteiligten wirksam zu schützen.“

Die Nummer 116 117 ist keine Informationshotline sondern für Personen gedacht, bei denen entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ein konkreter Verdacht auf eine Infektion gegeben ist und die auch grippeähnliche Symptome zeigen.

-am-

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Bayerwald kein Standort

für Atommüll-Endlager

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Region Niederbayern – Keinerlei Verständnis haben die niederbayerischen Landräte für jede Art von Diskussion, welche den Bayerischen Wald und speziell die Region Saldenburg erneut als Standort für ein Atommüll-Endlager ins Spiel bringt. Passaus Landrat Franz Meyer als niederbayerischer Bezirksvorsitzender im Bayerischen Landkreistag und sein Freyunger Amtskollege Sebastian Gruber erinnern den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber an den geltenden Koalitionsvertrag, in dem die Aussage „Bayern ist kein geeigneter Standort für ein Atommüll-Endlager“ verankert sei.

Wenn jetzt neue Experten-Meinungen auftauchten, wonach der an sich für die Einlagerung ungeeignete Granit mit technischen Möglichkeiten „nachgerüstet“ werden könne, dann widerspreche das klar der bisherigen Linie. Nicht ohne Grund sei der Bayerische Wald bzw. der Saldenburger Granit (Landkreis Freyung-Grafenau) bislang von der Standortsuche ausgenommen. Franz Meyer und Sebastian Gruber erinnern hier auch erneut an die Resolution der niederbayerischen Landräte von 2017, die sich klar gegen eine Standortsuche im Bayerischen Wald ausgesprochen haben. Beide finden für die erneute Diskussion deutliche Worte: „Wir erwarten, dass das Gespenst eines Atommüll-Endlagers im Bayerischen Wald wieder in der Versenkung verschwindet und die Bayerische Staatsregierung gegenüber dem Bund mit aller Macht deutlich macht, dass unsere Region für ein Endlager geologisch definitiv ungeeignet ist“.

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Wollen kein Atommüll-Endlager im Bayerwald v.l.: Landrat Sebastian Gruber und Landrat Franz Meyer

-lafrg- Bild: lafrg

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Österreichisches Lkw-Transitfahrverbot

zu Lasten der B20

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Region Berchtesgadener Land – Die Einigung Salzburgs und Oberösterreichs auf ein „Gesamtpaket“ im Zusammenhang mit dem Lkw-Transitfahrverbot auf österreichischen Landesstraßen im nördlichen Flachgau und im Bezirk Braunau geht zu Lasten des südostbayerischen Straßennetzes. Landrat Georg Grabner lässt daher Gegenmaßnahmen prüfen, um die Verkehrsbelastungen auf der B 20 insbesondere auf der Ortsdurchfahrt Laufen und am „Kleinen Deutschen Eck“ durch österreichischen Transitverkehr zu vermindern.

Von einem „Gesamtpaket“, wie von Salzburg und Oberösterreich kommuniziert, könne nicht die Rede sein, so Landrat Georg Grabner. Ergebnis der Gespräche zwischen Salzburg und Oberösterreich sei, dass die Lkw-Fahrverbote auf der B156 (Lamprechtshausener Straße), auf der B147/B1 (Braunauer Straße/Wiener Straße) und der L505/L101 (Mattseer Landesstraße) zu einer Verlagerung der Verkehrsbelastung auf die bayerische B 20 zwischen Burghausen und Bad Reichenhall führe. Das Argument von österreichischer Seite, die bayerische B 20 sei bemautet und werde deshalb nicht stärker befahren, sei „an den Haaren herbeigezogen“. Die Alternativen seien dann entweder das nachgelagerte mautfreie Straßennetz von Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen auf bayerischer Seite oder die weiträumigen und zeitaufwändigen Fahrten über die Autobahnen, die ebenfalls mautpflichtig sind.

Der bei den Verkehrsgesprächen zwischen Salzburg und Oberösterreich beschworene „Weg des Miteinanders“ betreffe nur die Zusammenarbeit auf österreichischer Seite und zeige, dass an der Einbeziehung der bayerischen Seite von vornherein kein Interesse bestand. So wie bereits im Herbst 2019 die Beschlüsse in Salzburg ohne Abstimmung mit den bayerischen Nachbarn getroffen und nur über die Medien kommuniziert wurden, wurden nun auch die Gespräche der Landeshauptleute und der Verkehrslandesräte von Salzburg und Oberösterreich geführt. „Das hat mit nachbarschaftlicher Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum nichts zu tun. Wir prüfen deshalb mit Nachdruck alle Möglichkeiten, um die Verkehrsbelastungen auf der B20, insbesondere auf der Ortsdurchfahrt Laufen zu reduzieren“, so Grabner. Die Maßnahmen auf österreichischer Seite hat Landrat Georg Grabner konkret nochmals zum Anlass genommen, das bisher von der Regierung von Oberbayern, der Polizei und dem Staatlichen Bauamt abgelehnte LKW-Nachtfahrverbot durch Laufen nochmals aufzugreifen, um den LKW-Verkehr auf der B20 durch Laufen zu reduzieren. Die entsprechenden Vorbereitungen für gezielte Messungen seien inzwischen eingeleitet worden. Gleichzeitig wird aktuell auch die Möglichkeit einer Tonnagebeschränkung in der Schlossstraße in Laufen von der Straßenverkehrsbehörde überprüft. Darüber hinaus lässt Landrat Grabner vom Bayerischen Innenministerium auch die Kriterien für den LKW-Transitverkehr auf der B20/B21, dem „Kleinen Deutschen Eck“ überprüfen. Ziel sei es, „insbesondere den LKW-Verkehr auch auf diesem extrem stark belasteten Streckenabschnitt durch bayerisches Gebiet zu reduzieren“.

-labgl-

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K-Fall Bayern

Corona-Pandemie:

Bayern ruft den Katastrophenfall aus

Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am Montag, 16. März 2020, aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6:00 bis 15:00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

-bsr-

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67.500 Wildkrokusse

gepflanzt

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Region Unterallgäu – Insgesamt 67.500 weiße und violette Wildkrokusse sorgen bereits jetzt und in den kommenden Wochen für ein neues, frühes Nahrungsangebot für Bienen und Insekten. 24 Schulen aus dem gesamten Landkreis – von der Grundschule über die Mittel- und Realschulen sowie die Gymnasien bis hin zu den Berufsschulen – beteiligten sich in diesem Jahr an der Aktion. Seit vielen Jahren setzt sich der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim dafür ein, dass Wildblumenflächen an Straßenrändern und auf Kreisverkehren, aber auch in Ortszentren und vor Schulen und Rathäusern entstehen.

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Begonnen hat alles im Jahr 2011 – damals noch unter dem Motto „Unsere Schulen blühen auf“. Ab 2013 folgte die Aktion „Unser Landkreis blüht auf“. Zunächst wurden tausende Päckchen mit Saatgut für Blumenmischungen verteilt. Seit letztem Jahr sorgen im gesamten Landkreis tausende Wildkrokusse, Winterlinge und Schneeglöckchen dafür, dass es bereits im zeitigen Frühjahr ein buntes Nahrungsangebot für Bienen, Hummeln und Insekten gibt. „Erst recht können wir uns auf die kommenden Jahre freuen“, betonte Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege: Nach und nach würden sich die Wildblumen nämlich vermehren und dann von selbst für „ein tolles Blumenmeer“ sorgen.

-laua- Bild: laua

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Starkbierfest in Raubling

wurde amtlich untersagt

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Region Rosenheim – Das Starkbierfest in Raubling wurde amtlich untersagt. Die für das Gesundheitsrecht zuständigen Fachleute in der Behörde folgten damit einer Empfehlung des Gesundheitsamtes Rosenheim. Der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes – Dr. Wolfgang Hierl – sieht eine deutlich erhöhte Gefährdungslage in der Region. Bisher traten drei Fälle an COVID-19 auf. Alle drei Erkrankungsfälle hatten sich in Südtirol angesteckt. Zudem befinden sich in Stadt und Landkreis Rosenheim derzeit 38 Personen als Ansteckungsverdächtigte in häuslicher Quarantäne. Dr. Hierl befürchtet, dass Erkrankungen, die mit einer geringen Symptomatik verlaufen unerkannt bleiben, aber die betroffenen Personen das Virus weiter verbreiten können. „Ein Starkbierfest ist hier ein großer Risikofaktor“, so Hierl. Die Untersagung von Veranstaltungen durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist nach dem Infektionsschutzgesetz möglich und dient dem Schutz der Bevölkerung.

-laro-

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Neues zum Thema ‚Kultur & Tourismus‘

in der Stadt Miesbach

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Region Miesbach – Viel Interessantes gab es aus dem Kulturamt und der Tourismusförderung in Miesbach zu berichten. In Anwesenheit von Ingrid Pongratz, Bürgermeisterin der Stadt Miesbach, wurden bei der Sitzung des Kultusausschusses u.a. der Jahresbericht des Waitzinger Kellers vorgestellt, und zwar mit einem Rückblick auf Veranstaltungen, durchgeführte Neuerungen und zukünftige Planungen für die Stadtbücherei Miesbach.

Thema war auch die derzeitige Corona-Krise, welche auch die Durchführung der Veranstaltungen im Waitzinger Keller voll im Griff hat. Im Bereich „Tourismus und Stadtmarketing“ war man jedoch voller Zufriedenheit. So berichtete Isabella Krobisch, Chefin des Kulturamtes, dass die Idee der Sportattraktion „Laufpark“ für die Stadt Miesbach, zusammen mit der Nachbargemeinde Hausham, realisiert und demnach ein Parcour mit neun Strecken von einer Gesamtlänge von 58 Kilometern mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, enstehen werde. Ferner wurde die Teilnahme bei „Stadtradeln“ beschlossen, welches einen Beitrag zum Klimaschutz darstelle. Mit den Ausführungen des Berichtes zum Geschäftsjahr des Waitzinger Kellers und dem Rückblick auf die zahlreichen Veranstaltungen des vergangenen Jahres – rund um die kommunale Kulturarbeit – ging man letztendlich auf die Konzeptbeschreibung für die Stadtbücherei Miesbach über.

-am- Bild: am

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Landesweiter

Sirenen-Probealarm

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Region Bayern – Ein bayernweiter Sirenenprobealarm erfolgt am Donnerstag, 26. März, um 11:00 Uhr. Die Testwarnung wird auch über die Warn-App NINA ausgelöst und dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Getestet wird ein auf- und abschwellender Heulton in der Dauer von einer Minute. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Weitere Infos:  katastrophenschutz/warnungundinformation abrufbar. Informationen zur App gibt es unter www.bbk.bund.de/DE/NINA

-am-

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„Ausbildung macht Zukunft“

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Region Straubing-Bogen – Gesundheitswesen, Industrie, Handwerk – so verschieden die Branchen auch sein mögen, sie alle haben derzeit ein gemeinsames Ziel: Nachwuchsfachkräfte zu gewinnen, zu fördern und zu halten. Deshalb gibt es seit über zehn Jahren die Aktion „Ausbildung macht Zukunft“ im Landkreis. Die Auftaktveranstaltung der Initiative für das Jahr 2020 fand kürzlich statt.

Seitens der Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf informierte Pflegedirektor Johannes Pirner über die zum 1. April dieses Jahres in Kraft tretende Umstellung der dreijährigen Pflegeausbildung hin zu einer generalistischen Ausbildung. Die neue Berufsbezeichnung Pflegefachmann (m/w/d) qualifiziert dazu, Menschen jeden Alters zu pflegen und eröffnet zahlreiche Perspektiven, Einsatzbereiche und Spezialisierungsmöglichkeiten. Die Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf sind hierfür Ausbildungskooperationen eingegangen, die stetig weiter ausgebaut werden. Diskutiert wurde, ob es sinnvoll sei, die Krankenpflegeschule in Mallersdorf, die vor 15 Jahren geschlossen wurde, durch staatliche Förderungen zu reaktivieren.

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Teilnehmer der Aktionsauftaktveranstaltung „Ausbildung macht Zukunft“

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Pflegedirektor Pirner gab zu bedenken, dass es einen starken Mangel an Lehrkräften in der Pflege gebe, der selbst große Krankenpflegeschulen herausfordert. Unsicher sei hier auch, ob ausreichend Auszubildende in der Region seien. Über die attraktive Ausbildungsvergütung in der Pflege zeigten sich die Vertreter der anderen Branchen sehr erstaunt. Man hat sich ganz bewusst für die Kreisklinik als Kick-off-Ort 2020 entschieden. Robert Betz, Vorstand der Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf, berichtete von der Verringerung der Liegedauer der Patienten und den dadurch erhöhten Pflegeaufwand: „Es ist deshalb umso wichtiger, dass die Arbeitsbedingungen stimmen und das kann nur mit genügend Personal gewährleistet werden.“ Die personalintensiven Zukunftspläne der Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf erfordern noch stärkere Bemühungen um vorhandene und zusätzliche Fachkräfte. Geplant sei ein neuer Anbau in Mallersdorf für OP, Intensiv und Funktionsbereiche sowie ein Herzkatheterlabor, an der Klinik Bogen eine Kooperation im Bereich Akutgeriatrie mit dem Klinikum Straubing.

-lastb- Bild: Elisabeth Landinger

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800.000 Euro

für Digitalisierung der Schulen

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Region Passau/Bad Griesbach – Die Digitalisierung im Landkreis nimmt Gestalt an. An der Realschule Bad Griesbach stehen die ersten Hardware-Komponenten bereit. „Im Rahmen des Förderprogramms „Bayern Digital II“ hat der Landkreis Passau bereits Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 220.000 Euro abgeschlossen. 90 Prozent davon werden gefördert,“ erklärte Leitender Baudirektor Edgar Küblbeck. Grundlage für die Ausschreibungen ist das Medienkonzept der jeweiligen Schule. Je nach Bedarf, der sich aus den Konzepten ergibt, werde die entsprechende Ausstattung angeschafft. Bereits zuvor – ohne staatliche Förderprogramme – hat der Landkreis in die Digitalisierung seiner Schulen investiert. Vor zwei Jahren wurde beispielsweise in Bad Griesbach für rund 25.000 Euro ein „Sprachlabor“ mit Schülerarbeitsplätzen in Klassenstärke ausgestattet. Mit dem laufenden Programm sollen die Realschulen Hauzenberg, Tittling und Bad Griesbach digital aufgerüstet werden. In Hauzenberg können damit vorerst rund 70, in Tittling ca. 40 und in Bad Griesbach etwa 60 Schüler- und Lehrerarbeitsplätze ausgestattet werden. Damit verbunden sind aber auch bauliche Maßnahmen, wie das Verlegen neuer Leitung oder die Einrichtung von Server-Räumen.

Gedanken hat man sich auch über die Wartung und Administration der Server und Arbeitsplätze gemacht. Das soll auch weiterhin über die Systembetreuer an den Schulen vor Ort geschehen. An der Realschule Bad Griesbach will man die neue Ausstattung schnell in Betrieb nehmen. „Derzeit sind wir noch dabei, die entsprechende Server-Technik einzurichten,“ so Schulleiterin Christine Graf. Bis Ostern, so der Plan, sollen die Server laufen. Danach können die Schülerarbeitsplätze eingerichtet werden, erklärte die stellvertretende Schulleiterin Sabine Mayerhofer. Für den gesamten Landkreis läuft im Rahmen des Bundesförderprogramms derzeit die Projektierung, mit der Umsetzung kann dann im Sommer begonnen werden. Für die Umsetzung des Bundesförderprogramms rechnet man allein im Haushaltsjahr 2020 mit etwa 800.000 Euro. Auch das Bundesprogramm unterstützt die Sachaufwandsträger der Schulen mit einem Fördersatz von 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

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Die neue digitale Ausstattung für zwei Klassenräume an der Realschule Bad Griesbach ist bereits da v.l.:
Landrat Franz Meyer, Realschulrektorin Christine Graf, Laura Wolff, Leitender Baudirektor Edgar Küblbeck, Realschulkonrektorin Sabine Mayerhofer
und Johann Resch haben die ersten Geräte beim Ortstermin ausgepackt

-lapa- Bild: lapa

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DGI fordert

rasches und konsequenteres Handeln

zur Verlangsamung des COVID-19-Infektionsgeschehens

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In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unterstützen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) ausdrücklich die Empfehlungen von Jens Spahn, Großveranstaltungen in Deutschland abzusagen. Zudem plädieren die Experten der DGI dafür, dass die Behörden rasch über weitere Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens beraten. Konsequentes und rasches Handeln sei nun erforderlich, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und das Gesundheitssystem zu entlasten, so die Experten der DGI.

„Mit Sorge betrachten wir momentan die Situation in Italien, wo trotz umfassender Maßnahmen und intensiver Bemühungen der im Gesundheitswesen Tätigen, die Infektionszahlen und Todesfälle derzeit weiter zunehmen und das Gesundheitssystem massiv unter Druck gerät“, betonte Professor Dr. med. Bernd Salzberger, Leiter der Infektiologie am Universitätsklinikum Regensburg und Vorsitzender der DGI. Italien meldet aktuell 9172 Infektionen und 464 Todesfälle (Stand 10.3.2020).

Um eine ähnliche Entwicklung in Deutschland zu verhindern, müsse hierzulande nun rascher und konsequenter gehandelt werden: So ruft die DGI dazu auf – anknüpfend an die Empfehlungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – Großveranstaltungen generell deutschlandweit abzusagen. Dies geschehe derzeit noch zu zögerlich, aktuell fänden bundesweit beispielsweise noch immer Sport- oder Kulturveranstaltungen mit mehreren tausenden Zuschauern statt, so die Experten der Fachgesellschaft. Zudem sollten die zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden über weitere, regional sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung beraten und diese entschieden umsetzen.

In Deutschland hat das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell 1139 Infektionen mit SARS-CoV-2 registriert, zwei Personen sind verstorben (Stand 9.3.2020). Aktuell schätzt das RKI die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als mäßig ein. Diese Gefährdung variiere aber von Region zu Region und sei in besonders betroffenen Gebieten höher. Die Situation ist derzeit von einer hohen Dynamik geprägt und wird daher täglich neu bewertet.

SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen, auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall. Die Krankheitsverläufe variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien, die zu Lungenversagen und zum Tod führen können. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den aktuellen Daten zufolge Menschen über 60 Jahre sowie Menschen mit Grunderkrankungen.

-dgi-

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Allgemeinverfügung
zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten
für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten

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Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten – für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie u.a. Südtirol – erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol wurde vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In der Allgemeinverfügung, die am 7. März 2020 in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:

• Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14- Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 Zentimeter hatten.

• Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

• Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“ Die komplette Allgemeinverfügung ist  unter www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf ersichtlich.

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-am- Bild: rki

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Großzügige Spenden

„Zum Abbau von Barrieren“:

Spendenübergabe an Behindertenbeauftragten des Landkreises Miesbach

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Region Miesbach – Gleich eine doppelte Freude -in Form von zwei Spendenschecks- durfte der Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner, kürzlich im Gut Kaltenbrunn, in Gmund am Tegernsee, entgegennehmen. Hier erhielt er eine Spende über sage und schreibe 1.500 Euro von der ‚Clarissa & Michael Käfer Stiftung‘ sowie einen Scheck über ebenfalls sage und schreibe 1.000 Euro vom ‚CSU Kreisverband des Landkreises Miesbach‘! Die Überbringer der großzügigen Zuwendungen, Clarissa Käfer sowie Alexander Radwan, Olaf von Löwis of Menar sowie Sabrina Schnitzenbaumer von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, waren sich einig, dass die langjährige Arbeit von Anton Grafwallner ein wertvoller Beitrag zum Wohle der Menschen mit Handicap im Landkreis Miesbach sei und dies auch unterstützt gehöre. Daher stellten sie ihren Beitrag unter das Motto „Zum Abbau von Barrieren im Landkreis Miesbach“. Anton Grafwallner freute sich über die unerwartete Aufmerksamkeit und dankte den noblen Spendern für die erhaltenen finanziellen Zuwendungen.

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Alexander Radwan und Olaf von Löwis of Menar bei der Anfertigung des großzügigen Spendenschecks

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Strahlende Gesichter für den guten Zweck (v.l.) :
Sabrina Schnitzenbaumer, Regionalleiterin der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee; Alexander Radwan, CSU-Mitglied des Deutschen Bundestages;
Olaf von Löwis of Menar, Bürgermeister der Marktgemeinde Holzkirchen und Landratskandidat bei der Kommunalwahl 2020;
Anton Grafwallner, Behindertenbeauftragter des Landkreises Miesbach und Clarissa Käfer, Geschäftsführende Gesellschafterin der Käfer Capital GmbH

-am- Bilder: am

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Coronavirus

Informationen

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Das Coronavirus ist in Deutschland unterwegs. Die regionalen Gesundheitsämter sind beständig in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium, den integrierten Leitstellen, niedergelassenen Ärzten aber auch mit den Gemeinden.

Viele machen sich Sorgen: Was sollten Reiserückkehrer beachten?
• Reiserückkehrer aus Risikogebieten rät man zu allgemeiner Wachsamkeit.
• Insbesondere Reisende, die mit einer an COVID-19 (Coronavirus) erkrankten Personen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden auch wenn sie keine Krankheitszeichen aufweisen.
• Einreisende aus den Risikogebieten sollen für 14 Tagen nach ihrer Rückkehr unnötige Kontakte zu anderen Personen meiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Die aktuellen Risikogebiete können der Homepage des RKI entnommen werden. Bei Auftreten von akuten Erkältungssymptomen jeder Schwere, sollten sie sich ebenfalls umgehend an das zuständige Gesundheitsamt oder die entsprechende Rufbereitschaft über die integrierte Leitstelle unter 112 wenden. Ferner sollten sie – und darauf wird besonders hingewiesen – telefonisch Kontakt mit einer Arztpraxis aufnehmen, ihre Symptome schildern und auf ihre Reise hinweisen. Mit der telefonischen Erstkontaktaufnahme soll vermieden werden, dass es in der Arztpraxis zu weiteren Infektionen kommt.

Was sind typische Symtome?
Typische Symptome, die sich grundlegend von anderen Erkältungskrankheiten unterscheiden, gibt es nicht. Auch das Corona Virus äußert sich in erster Linie in Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber und einige Betroffenen leiden auch an Durchfall. Wer sich nicht in einem der Risikogebieten aufgehalten hat, kann sich bei Symptomen ganz normal an den Hausarzt wenden und muss sich nicht beim Gesundheitsamt melden.

Welche Maßnahmen schützen vor einer Ansteckung?
Beim Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sollten dieselben Maßnahmen beachtet werden, wie auch bei der Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen. Man spricht dabei von der „Husten-und Nies- Etikette“. Beim Husten und Niesen sollte man die Armbeuge vor den Mund und Nase halten oder ein Taschentuch benützen, das sofort zu entsorgen ist. Ferner sollte man beim Husten und Niesen Abstand zu anderen halten und sich weg drehen.

Ein weiterer Punkt ist eine gute Händehygiene:
Damit schützt man sich und andere, d.h. die Hände sollten regelmäßig gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, wobei vor allen Dingen nicht die Handrücken, die Fingerzwischenräume, die Außenseite der Finger und die Nägel zu vergessen sind.

Zum Eigenschutz sollte das Berühren von Augen, Mund und Nase vermieden werden und zu Erkrankten sollte man mindestens einen Abstand von ein bis zwei Metern einhalten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes macht nur für Erkrankte Sinn, da sie damit eine Übertragung von Viren jeder Art vermeiden. Hingegen gibt es keine hinreichenden Beweise dafür, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, deutlich verringert.

Weitere Informationen zum Virus und der aktuellen Entwicklung:
Das Bayerische Gesundheitsministeriums informiert zu den aktuellen Entwicklungen in Bayern unter
www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

Coronavirus-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: 0 91 31 – 68 08 51 01

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Viele Details sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts ersichtlich: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

-am-

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Starkbierprobe vom Nockherberg
wird verschoben

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Die geplante Starkbierprobe vom Nockerherberg, welche am Mittwoch, 11. März 2020 – ab 19:00 Uhr – vom Bayerische Rundfunk im BR Fernsehen und per Live-Stream in der BR Mediathek live übertragen werden sollte, wird aufgrund der aktuellen Entwicklung beim neuartigen Coronavirus verschoben. Maximilian Schafroth soll beim Verschiebetermin als Fastenredner den Politikern wieder kräftig einschenken – das Singspiel wurde zum dritten Mal von Richard Oehmann und Stefan Betz gestaltet. Durch das Programm sollen dann Ursula Heller, Christoph Deumling und Sandra Rieß führen. BR Heimat überträgt die Fastenrede von Maximilian Schafroth ggf. live im Hörfunk. In der BR Mediathek sind Rede und Singspiel sowie die weiteren Sendungen im Anschluss ggf. abrufbar.

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Die Moderatoren der Starkbierprobe auf dem Münchner Nockherberg (v. l.): Christoph Deumling, Ursula Heller und Sandra Rieß

-am- Bild: BR/Zehentmeier

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Weniger Zeit in der Wahlkabine

dank Probestimmzettel

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Region Dingolfing-Landau – Mit den echten Daten der Parteien und der Kandidaten, die zur Kreistagswahl antreten, wird im Internet ein Probestimmzettel abgebildet, den Wählerinnen und Wähler zur Probe ausfüllen können. Fehler bei der Eingabe werden angezeigt und erklärt. Somit wird das komplizierte Wahlverfahren durchschaubar und man geht gut vorbereitet zum Wählen.

Wer sich den Probestimmzettel genauer anschauen möchte, kann das bequem von zu Hause aus tun. Wählerinnen und Wähler können zu Testzwecken kumulieren und panaschieren und dabei ganz genau beobachten, wann eine Stimme gültig ist und wann nicht. Es werden keine Abstimmungen gespeichert. Man kann jeden möglichen Fehler begehen, die Erläuterungen führen einen immer wieder auf den korrekten Weg zur Stimmabgabe. Ferner ist der Wiedererkennungseffekt am Wahltag bei den Wählern groß, die sich schon vorab mit dem Probestimmzettel beschäftigt haben. Wer vorbereitet zur Wahl kommt, braucht weniger Zeit in der Wahlkabine und kann sich sicher sein, seine Wahlentscheidung richtig auf dem Stimmzettel abzugeben.

Der Weg zum Online-Stimmzettel
Unter www.landkreis-dingolfing-landau.de ist auf der Startseite in der Rubrik „Meldungen aus dem Landkreis“ der Link zum interaktiven Demo-Stimmzettel zu finden und dann kann es auch schon losgehen. Zum Vergeben oder Entfernen der Stimmen sind einfach die Listenkreuzfelder oder die Bewerberkreuzfelder -links neben den Bewerbern- anzuklicken. Durch mehrmaliges Klicken mit der linken Maustaste erhöht sich ein Bewerber-Stimmenwert. Mit der rechten Maustaste können die Stimmen wieder reduziert oder entfernt werden. Die Auswirkungen der einzelnen Mausklicks werden direkt sichtbar und entsprechend erläutert, denn alle wahlrechtlichen Prüfungen sind im Online-Stimmzettel enthalten.

-ladl-

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Aktionstag

„Natürlich auf Tour“

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Region Miesbach – Der bayernweite Aktionstag „Natürlich auf Tour“ war auch im Mangfallgebirge ein voller Erfolg. 29 Helferinnen und Helfer sprachen rund 750 Tourengeher und Schneeschuhgeher an. Ziel des Aktionstages ist es, bei Skitouren- und Schneeschuhgehern mehr Verständnis und Sensibilität für ein umweltfreundliches Verhalten im winterlichen Gelände zu schaffen. Im ganzen Freistaat nahmen 120 Helfer teil und erreichten rund 2.500 Sportler.

Im Landkreis Miesbach waren 29 Helferinnen und Helfer unterwegs, und zwar im Spitzinggebiet, am Hirschberg und am Breitenstein. Die Helfer rekrutierten sich aus Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins und seiner lokalen Sektionen, aus der Gebietsbetreuung Mangfallgebirge, dem Landesamt, der Alpenregion Tegernsee-Schliersee, den Bayerischen Staatsforsten, dem Bund Naturschutz Kreisgruppe Miesbach, dem Landesbund für Vogelschutz und den Mitgliedern verschiedener Bergwachten.

Der Aktionstag ist Bestandteil der Kampagne „Natürlich auf Tour“, die der Deutsche Alpenverein 2014 auf den Weg gebracht hat. Die Kampagne wird je nach Handlungsbedarf in den bayerischen Tourengebieten umgesetzt. Sie ist erforderlich geworden, weil sich längst nicht alle Wintersportler an die naturverträglichen Ski- und Schneeschuhrouten halten. Welche Routen naturverträglich sind, haben der DAV und das Bayerische Umweltministerium beziehungsweise das Bayerische Landesamt für Umwelt im Rahmen des Projektes „Skibergsteigen umweltfreundlich“ und der Untersuchung „Wildtiere und Skilauf im Gebirge“ herausgefunden. Zwischen 1995 und 2013 sind dazu die gesamten Bayerischen Alpen und grenzüberschreitende Teilbereiche Österreichs flächendeckend bearbeitet worden.

Wald-Wild-Schongebiete
Die sensiblen Bereiche im Umfeld der üblichen Routen wurden als sogenannte „Wald-Wild-Schongebiete“ ausgewiesen, die Wintersportlerinnen und Wintersportler auf Basis der Freiwilligkeit meiden sollen. Freiwilliger Verzicht zum Schutz der Natur sei nur auf rund 20 Prozent der üblicherweise genutzten Fläche erforderlich. Damit würde niemandem zu viel abverlangt. So informieren auch im Mangfallgebirge unter anderem am Taubensteinparkplatz und Hirschberg Tafeln über naturverträgliche Ski- und Schneeschuhrouten sowie über die Wald-Wild-Schongebiete.

Situation im Mangfallgebirge
Stark wachsende Zahlen an Skitouren- und Schneeschuhgehern führen zu steigenden Belastungen für die Natur. Die Tourengebiete im Spitzinggebiet und am Hirschberg sind in dieser Hinsicht ein besonderer Brennpunkt: Hierhin zieht es sehr viele Wintersportler aus dem Großraum München -und leider gibt es immer noch einige, die sich nicht an die wenigen einfachen Verhaltensregeln halten, die den Wintersport abseits gesicherter Skipisten naturverträglich machen. So gehen seit längerer Zeit die Bestände bedrohter Tierarten wie das Birkhuhn im Mangfallgebirge zurück, weil neben anderen Ursachen die ausgewiesenen Wald-Wild-Schongebiete nicht respektiert werden. In vielen Fällen ist das gar keine Absicht, sondern schlicht eine Folge von Unkenntnis. An dieser Stelle setzt der Aktionstag mit seinem breiten Informationsangebot an.

-lamb- Bild: Roman Ossner

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Investieren

für den Klimaschutz

Kommunales Divestment und Reinvestment

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Region München – Um Umwelt- und Klimaschutz erfolgreich und nachhaltig umzusetzen, sind viele Akteure aus verschiedensten Bereichen gefragt – auf lokaler wie auf nationaler Ebene. Insbesondere auch den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, die über den Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz oder neue Mobilitätsformen hinausgeht. Klimaschutz betrifft auch den Finanzsektor. Denn letztendlich sind auch Kommunen Investoren. Aus diesem Anlass luden der Landkreis München und die Energieagentur Ebersberg-München kürzlich zum Fachdialog „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Reinvestment“ ein.

Auf dem Weg zur klimafreundlichen Investmentstrategie
Was zunächst sperrig klingt, ist eine wirksame und risikoarme Methode, Gelder aus fossilen Energieträgern abzuziehen und klimafreundlich zu reinvestieren, um zu einer CO2-ärmeren Wirtschaft beizutragen. Weltweit haben bereits mehr als 1.000 Institutionen eine klimafreundliche Investmentstrategie beschlossen. Auf Bundesebene wurde ein Sustainable-Finance-Beirat etabliert, der die Bundesregierung dabei unterstützen soll, Deutschland zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Finanzstandort zu entwickeln. Auf internationaler Ebene unterstreicht ein neuer EU-Aktionsplan die Relevanz der Thematik, indem vorgegeben wird, dass Assetberater ab sofort auch auf nachhaltige Geldanlagen hinweisen und dazu beraten müssen.

Die Umlenkung bestehender Geldanlagen in kommunaler Hand in nachhaltigere Portfolios wird allerdings bislang noch kaum als innovative, klimafreundliche Strategie wahrgenommen. Dabei sind diese Gelder in Aktien, Anleihen, Beteiligungen, Fonds und weiteren Anlagen investiert, die meist einer Dekarbonisierung und damit sowohl dem Schutz des Klimas als auch der treuhänderischen Verantwortung einer Kommune widersprechen. Mehrere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sich nicht negativ auf die Rendite auswirke und diese unter Umständen sogar verbessere.

Nachhaltiger Umgang mit kommunalen Finanzen
Im Rahmen der Veranstaltung brachten Experten des Projekts „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Reinvestment“ den Kommunen die Möglichkeiten von Divestment und Reinvestment näher und zeigten anhand von Praxisbeispielen aus anderen Kommunen auf, wie nachhaltiges Wirtschaften für kommunale Finanzen aussehen kann. In Deutschland waren hier beispielsweise die Städte Münster, Berlin und Bonn oder der Landkreis Osnabrück Vorreiter. Auch grundsätzliche Chancen und Wege für den Landkreis München sowie mögliche erste Schritte wurden erörtert.

Bisher gibt es im Landkreis München – und auch in ganz Deutschland – noch keine Kommune, die divestiert hat. Die teilnehmenden Kommunen und Kommunalunternehmen konnten sich aber grundsätzlich vorstellen, Divestment und Reinvestment als Teil eines kommunalen bzw. betrieblichen Nachhaltigkeitskonzepts aufzunehmen. Dabei sollten, so auch die Empfehlung der Experten, die sogenannten „ESG-Kriterien“ (Environment (E), Social (S), Governance (G)) angewendet werden, die als Standard nachhaltiger Anlagen inzwischen allgemein anerkannt sind.

Außerhalb Bayerns besteht in zahlreichen Bundesländern die Möglichkeit, insbesondere über die Neustrukturierung der Versorgungsrücklagen zu divestieren. In Bayern übernimmt diese Aufgabe bis zu einer gewissen Größe der Kommunen die Bayerische Versorgungskammer. Als Mitglieder zahlen die Kommunen für die beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie für die aktuellen Versorgungsempfänger eine jährliche Umlage. Der Bayerische Versorgungsverband finanziert aus dieser Umlage dann die Pensionszahlungen. Daher halten die kreisangehörigen Kommunen wie auch der Landkreis München selbst keine eigene Versorgungsrücklage vor. Entsprechend müsste hier vorwiegend der Versorgungsverband selbst umlenkend aktiv werden.

Ein weiterer Punkt, der kommunales Divestment in Bayern erschwert, ist die Tatsache, dass im Gegensatz zum Vorgehen in anderen Bundesländern bayerische Kommunen ihre Gelder sicher und Ertrag bringend anzulegen haben. Dies schließt eine Anlage in Aktien aus. Dennoch befürworten die Experten, künftig verstärkt nachhaltige kommunale Investitionen zu prüfen. Wenn etwa zehn Prozent der Investoren Divestment in ihre Wirtschaftsstrategie aufnehmen würden, könnte einer Studie des Potsdam- Instituts für Klimafolgenforschung zufolge bereits ein Wandel des Finanzmarkts angestoßen werden.

Landrat Christoph Göbel begrüßte die intensive Auseinandersetzung der Kommunen mit möglichen finanziellen Stellschrauben für nachhaltigen Klimaschutz: „Als Kommunen sind wir heute mehr denn je angehalten, kreativ zu wirtschaften, ohne jedoch den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zu vernachlässigen. An erster Stelle unserer Investitionen müssen immer die Sinnhaftigkeit und ein möglichst geringes Risiko stehen. Es liegt in unserer Verantwortung, die kommunalen Finanzen stabil zu halten und damit auch eine lebenswerte Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Viele Kommunen sind hier bereits sehr erfolgreich aktiv, etwa in örtlichen Gemeindewerken. Dennoch bleibt hier auch in Zukunft viel zu tun. Den Kreislauf des Geldes zu erhalten und nachhaltig zu investieren, ist so aktuell wie nie. Ich freue mich sehr, dass wir diese Herausforderung im Landkreis München angehen und gemeinsam mit Experten Ideen und Strategien für langfristige, klimafreundliche Investitionen entwickeln.“

Der Fachdialog wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Projekts „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Reinvestment“ vom Forschungs- und Beratungsinstitut adelphi, dem Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlagen sowie dem Klima-Bündnis e. V. durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, Divestment und Reinvestment in und mit Kommunen in Deutschland weiter in die Fläche zu tragen. Die Schwerpunkte des Projekts liegen auf der Sondierung des jeweiligen Potenzials für kommunales Divestment, konstruktiven Dialogen zwischen Vorreitern, Experten und weiteren Akteuren sowie der Befähigung der teilnehmenden Kommunen, ihre Geldanlagen unter klimafreundlichen, nachhaltigen Gesichtspunkten zu analysieren und alternative, klimafreundliche Reinvestitionsmöglichkeiten zu nutzen.

-lam-

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Zweiter „Gerätewagen Logistik“

für das BRK Dachau

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Region Dachau – Kürzlich wurde der zweite „Gerätewagen Logistik“ an das BRK Dachau übergeben. Das Fahrzeug dient zum Transport von Einsatzmitteln im Katastrophenschutz im Landkreis Dachau. Der erste Gerätewagen wird bei der Bereitschaft Markt Indersdorf in der Fachgruppe Technik und Sicherheit eingesetzt und ersetzt drei in die Jahre gekommene Fahrzeuge. Der zweite Gerätewagen wird im Bereich der SEG (Schnelle Einsatzgruppe) Betreuung eingesetzt und dient dort als Transportfahrzeug für Schnelleinsatzzelte und Material zur Betreuung.

-ladah- Bild: ladah

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Bayerisches Gesundheitsministerium informierte

über aktuelle Entwicklung beim neuartigen Coronavirus

RKI nennt nun auch Südtirol als Coronavirus-Risikogebiet

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Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitag, 6.3., über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus informiert. Ein Ministeriumssprecher verwies darauf, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin die Zahl der Risikogebiete in Italien erweitert hat: Nun wird auch Südtirol als Risikogebiet genannt. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

Nun sind auch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus Südtirol Coronavirus-Symptome entwickeln, als begründete Verdachtsfälle einzustufen. Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, sollen nächste Woche zu Hause bleiben. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bekräftigte mit Blick auf Rückkehrende aus einem Italien-Urlaub: „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollte man sich telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.“

Für Italien-Reisende hatte das bayerische Gesundheitsministerium bereits ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet zu finden ist. Es richtet sich auch an Rückkehrende aus dem Italien-Urlaub. In dem Merkblatt heißt es unter anderem:
„Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten-und Niesetikette. Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.“

Das Robert Koch-Institut hat auch seine Hinweise zum „ambulanten Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ aktualisiert. Demzufolge können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen „bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden“. Die Betreuung umfasse „den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen“.

„Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden“, teilte das RKI mit.

Bayerns Coronavirus-Krisenstab hat zudem Empfehlungen für Schulen im Freistaat festgelegt. Demzufolge soll eine Schule geschlossen werden, wenn dort ein bestätigter Coronavirus-Fall aufgetreten ist. Wenn nur ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, soll die Klasse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers zu Hause bleiben. Die Dauer dieser Maßnahmen ist vom konkreten Einzelfall abhängig.

Gesundheitsministerin Huml betonte ferner mit Blick auf den Umgang mit Veranstaltungen: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Natürlich bedauere ich es, wenn zum Beispiel der ‚Starkbieranstich auf dem Nockherberg‘ abgesagt oder verschoben wird. Aber wir folgen den medizinischen Empfehlungen des bayerischen Coronavirus-Krisenstabs. Dies gilt auch für eine Veranstaltung wie den ‚Starkbieranstich auf dem Nockherberg‘.“

-am-

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„U18-Wähler“

haben schon abgestimmt

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Region Landshut – Auf sehr großes und lebhaftes Interesse ist die „U 18-Wahl“ bei den jungen Leuten in der Realschule Ergolding gestoßen – zur Freude von Ergoldings Bürgermeister Andreas Strauß, des Schulleiters Marco Schönauer, des Kreisjugendpflegers Markus Daiker sowie von Lehrern und von Mitarbeitern der Marktgemeinde, die sich ein Bild vom „Wahlgeschehen“ machten: Unter Federführung der Kommunalen Jugendarbeit wurde zum vierten Mal eine „U 18-Wahl“ in Landkreis und Stadt Landshut durchgeführt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren konnten dabei in 14 U 18-Wahllokalen zwischen Velden und Rottenburg – darunter in der Realschule sowie in der Grund- und Mittelschule Ergolding – sowie in zehn Wahllokalen in der Stadt Landshut mit originalgetreuen Stimmzetteln die Kreistags- beziehungsweise die Oberbürgermeister-Wahl üben, die bekanntlich am Sonntag, 15. März, stattfinden.

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Bürgermeister Strauß sagte, es freue ihn und mache ihn stolz, dass sich die Wähler von morgen so stark für das politische Geschehen interessierten: Er hofft, dass davon auch Impulse an die Bürger über 18 Jahren ausgehen und die Wahlbeteiligungen wieder höher wird. Denn das Wichtigste überhaupt sei es, dass die Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, betonte der Bürgermeister. Auch Schulleiter Schönauer fand sehr lobende Worte für die Schüler: Sie setzten sich sehr intensiv, offen und kritisch mit Politik und Zeitgeschehen auseinander.

-lala- Bild: lala

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Projekt „TANNE“:

Telemedizinische Antworten

auf Neuropalliative Nachfragen in Echtzeit

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Region Miesbach – Mediziner des Krankenhaus Agatharied haben das Projekt „TANNE“ vorgestellt: Die Abkürzung steht für „Telemedizinische Antworten auf Neuropalliative Nachfragen in Echtzeit“. Durch das Projekt soll die ambulante Versorgung von palliativmedizinischen Patienten mit neurologischen Erkrankungen verbessert werden. Mehr Patienten sollen zu Hause behandelt werden, Einweisungen in das Krankenhaus vermieden werden. Im Krankenhaus Agatharied arbeitet dazu ein Team mit einer speziellen Expertise für neurologische Patienten, das mit mehreren ambulanten Palliativteams per Telemedizin verbunden ist. Der offizielle Projektstart erfolgt Ende 2020.

Eine erste Pilotstudie zu „TANNE“ wurde bereits vom Freistaat Bayern gefördert. Dieses Projekt wurde auch mit einem Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ausgezeichnet. In dieser ersten Pilotstudie wurden rund 100 Patienten betreut. Die neurologischen Patienten sind etwa an Amyotropher Lateralsklerose, Parkinson, Alzheimer, Multipler Sklerose oder Hirntumoren erkrankt.

„Diese Patienten können auch – wenn es die häuslichen Umstände zulassen – in der letzten Phase ihres Lebens zu Hause betreut werden“, berichtet Professor Lorenzl, Chefarzt der Neurologie am Krankenhaus Agatharied – „diese Betreuung erspart einen oft unnötigen Krankenhaus-Aufenthalt. Der Stress, Schmerzen und Angst beim Transport fallen weg“. Nach Auskunft des Mediziners gibt es ein gesetzliches Recht auch auf die ambulante SAPV, die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. „Es ist noch zu wenig bekannt, dass diese Möglichkeit besteht. Nur 13 Prozent der Patienten nehmen diese Möglichkeit wahr – und nur selten Menschen mit neurologischen Erkrankungen. Viele Ehepartner und Familien bemühen sich, ihren Partner zu Hause zu behalten. Diese Menschen können durch die SAPV unterstützt werden“, so Lorenzl. Damit kommen die Palliativ-Mediziner auch einem Wunsch der Menschen nach.

„Wo möchten Sie sterben, wenn es soweit ist?“ – wurde in einer Studie gefragt. Rund 65 Prozent antworteten: „Zu Hause“. Durch einen Innovationsfond des Bundesforschungsministeriums wurden insgesamt 31 Projekte in ganz Deutschland gefördert. Das Projekt in Agatharied erhielt eine Fördersumme von 2,2 Millionen Euro. Die Mediziner im Krankenhaus Agatharied werden damit ambulante Palliativteams in ganz Bayern mit Beratung und Betreuung unterstützen, wenn diese neurologische Patienten behandeln. Diesen Teams fehlt oft die Expertise und die Experten aus Agatharied können per Telemedizin zugeschaltet werden, wenn das ambulante Palliativteam zu Hause bei dem Patienten ist. Gleichzeitig wird das Projekt wissenschaftlich begleitet, damit Daten gesammelt werden können, und zwar mit dem Ziel, das Projekt in Zukunft in die Regelversorgung zu überführen und damit allen Patienten zugänglich zu machen.

-lamb-

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„Metropolitanraum Bodensee“

ermöglicht verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit

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Region Lindau/Bodensee – Die Bodenseeregion ist ein starker Wirtschaftsstandort mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, exportstarken kleinen und mittleren Unternehmen sowie global tätigen Großunternehmen. Rund um den See ist die Region ein vielfältiger und attraktiver Lebensraum mit hoher Siedlungsdichte, urbanen und landschaftlichen Qualitäten, kulturellen Institutionen mit internationaler Ausstrahlung. Auf Initiative des Kantons St. Gallen soll der Raum Rheintal-Bodensee als „Metropolitanraum“ etabliert werden. Die Charta „Metropolitanraum Bodensee“ wurde kürzlich im Bregenzer Landhaus feierlich unterzeichnet.

„Metropolitanräume“ sind eine Kategorie des Schweizer Raumkonzepts, die vom Schweizer Bund verstärkt gefördert werden. Im Zentrum stehen dabei der weitere Ausbau von Standortqualitäten von überregionaler Ausstrahlung, wie Mobilität, Wirtschaft und Innovation. Primärer und erster Schwerpunkt soll die Verbesserung der überregionalen und innerregionalen Erreichbarkeit sein. Mit der Charta soll die Zusammenarbeit in der Region über die Grenzen hinweg intensiviert und ein wahrnehmbares Profil als metropolitaner Wirtschafts-, Bildungs- und Lebensraum etabliert werden. Damit soll die Position im europäischen Standortwettbewerb gestärkt, die nationale und internationale Erreichbarkeit verbessert, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft, die Wissens- und Bildungsinfrastruktur sowie die vielfältigen Kultur- und Freizeitangebote gestärkt werden.

„Die Zusammenarbeit über die Grenzen ist für uns nichts Neues. Wir arbeiten bereits jetzt in den Bereichen der Wirtschaftsförderung und des Tourismus fachlich und politisch auf der Ebene der Internationalen Bodensee Konferenz eng zusammen. Gemeinsam wollen wir das Profil der Region aber weiter schärfen und unsere Interessen bündeln“, so Landrat Elmar Stegmann, der die Charta für den Landkreis Lindau/Bodensee unterzeichnet hat.

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Die Charta „Metropolitanraum Bodensee“ wurde kürzlich im Bregenzer Landhaus von (v.l.)
Landesrat Marco Tittler – Landrat Elmar Stegmann – Regierungsrat Marc Mächler feierlich unterzeichnet

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Die Bodenseeregion verbindet, dass sie weit von den jeweiligen Hauptstädten Berlin, Bern und Wien entfernt liegt. Umso wichtiger ist nach Auffassung von Landrat Stegmann, dass die Wahrnehmung der Region gestärkt wird. Dabei soll die Positionierung als Metropolitanraum Bodensee wichtige Impulse liefern. Der Metropolitanraum Bodensee umfasst einen starken Wirtschafts- und Lebensraum mit rund 750.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und über 400.000 Beschäftigten. Mit der Charta soll das Profil des Metropolitanraums besser wahrgenommen und die Position der Region gestärkt werden. Die operative Umsetzung erfolgt durch Vertreter des Kantons St. Gallen und des Landes Vorarlberg sowie zwei Geschäftsleiter der Agglomerationsprogramme und zwei bis drei Wirtschaftsvertreter.

-lali- Bild: lali

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Bestätigte Fälle

von Corona-Erkrankten im Landkreis Miesbach

– Gesundheitsamt rät zum Verschieben von Veranstaltungen –

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Region Miesbach – Auch im Landkreis Miesbach sind vier bestätigte Erkrankungen mit dem „Corona-Virus SARS-CoV-2“ gemeldet worden. Laboruntersuchungen bestätigten das Auftreten des Virus. Die Erkrankten aus dem Landkreis Miesbach befinden sich im Krankenhaus Agatharied und werden weiter beobachtet und untersucht. Sie haben leichte Krankheitssymtome. Das Gesundheitsamt hat bereits Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt und Abstriche genommen. Diese werden nun in einem Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht. Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt.

Die beiden ersten Erkrankten stammen aus einer Reisegemeinschaft aus dem Landkreis Miesbach. Sie waren während der Ferien zum Skifahren in Südtirol. Der Vater aus der einen Familie hatte sich mit leichten Krankheitsanzeichen Anfang der Woche an seinen Hausarzt gewandt. Eine Laboruntersuchung bestätigte eine Erkrankung mit dem „Corona-Virus SARS-CoV-2“. Der Mann wurde daraufhin stationär im Krankenhaus Agatharied aufgenommen. Das Kind aus einer anderen Familie hatte ebenfalls leichte Symptome. Nach einer häuslichen Quarantäne wurde es nun ebenfalls im Krankenhaus ausgenommen und wird dort beobachtet. Das Kind besucht keine Schule im Landkreis Miesbach.

Landrat Wolfgang Rzehak meinte zu dem Auftreten der ersten Fälle: „Es war leider damit zu rechnen, dass auch der Landkreis Miesbach nicht verschont bleibt, nach dem in den benachbarten Landkreisen schon Fälle gemeldet wurden. Unser Personal hat sich schon lange auf diesen Fall vorbereitet, der jetzt eingetroffen ist. Das Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck. Wir stehen in engem Kontakt mit allen anderen beteiligten Behörden“.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes Miesbach, Margarita Mühlenfeld betonte: „Bis jetzt haben wir die Erkenntnis, dass beide Erkrankte nur milde Symptome zeigen. Wir werden weiter Kontaktpersonen ermitteln, testen und nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts vorgehen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass wir mit weiteren Fällen im Landkreis Miesbach rechnen müssen“.

Gesundheitsamt rät zum Verschieben von Veranstaltungen
Das Gesundheitsamt rät Veranstaltern, ihre Events zu verschieben. Dies unabhängig von der Anzahl der beteiligten Personen. Falls Veranstaltungen doch durchgeführt werden sollen, so müssen die Veranstalter garantieren, dass es keinen Einlass für Personen mit Krankheitsanzeichen gibt. Sie müssen auf ausreichende Lüftung und Händehygiene achten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Informationen zur Risikobewertung des Robert Koch Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

-lamb-

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Projekt

„Berufe besuchen“

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Region Eichstätt – Im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzeptes des Landkreises fand zur Unterstützung der beruflichen Integration das Projekt „Berufe besuchen“ statt. Eine Gruppe interessierter Teilnehmer erhielt eine Führung durch den Produktionsleiter. Dabei wurden u.a. die Qualitätsprüfung, Arbeitsschritte, Hygienevorschriften und Kontrollmaßnahmen erläutert; von der Annahme der Zutaten über die Produktion bis hin zur Auslieferung der Produkte in die Backstuben. Dabei waren die Teilnehmer besonders von der Verbindung der traditionellen Handwerkskunst mit moderner Technik fasziniert: So werden die Brezen bei der besuchten Firma beispielsweise noch von Hand geformt. Bei den gewichtsintensiven Tätigkeiten unterstützt die Technik. Das Brezendrehen durften die Teilnehmer gleich mal selbst ausprobieren. Was bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Backstube völlig leicht von der Hand ging, stellte sich bei den Interessierten als kleine Herausforderung dar. Zum Abschluss gab es einen informativen Austausch, in welchem die Projekt-Teilnehmer wichtige Informationen zu Voraussetzungen für jeweilige Stellen erhielten.

Das Projekt „Berufe besuchen“ der Kommunalen Integrationskoordination Eichstätt ermöglicht auch Migrantinnen und Migranten einen Einblick in verschiedene Tätigkeitsbereiche und bietet einen unkomplizierten Zugang zu Einrichtungen und Unternehmen. Dies erleichtert sowohl eine Einstellung als Auszubildende/r oder Angestellte/r. Gleichzeitig wird dem personellen Notstand entgegengewirkt. Auf Grund der hohen Nachfrage und der großen Akzeptanz aller Beteiligten wird das Projekt weitergeführt.

-laei- Bild: laei

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Runder Tisch zum Thema

„Afrikanische Schweinepest“

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Region Dachau – Die Afrikanische Schweinepest (ASP), eine Infektionskrankheit von Wild- und Hausschweinen, nähert sich durch neue Ausbrüche in Polen der deutschen Grenze bis auf wenige Kilometer. Das BayStMUV hat Anfang Dezember 2019 den zur Prävention und Bekämpfung ausgearbeiteten „Rahmenplan ASP“ aktualisiert. Einer der darin geforderten Punkte sind regelmäßige Treffen von Jägerschaft und Verwaltung, um für den eventuellen Tierseuchenfall Vorbereitungen zu treffen und Kommunikationswege aufzubauen.

Bei einer kürzlich erfolgtem „Runder Tisch“-Treffen zum Thema „ASP“ wurden die Pläne für den Fall eines Ausbruchs im Landkreis oder dem näheren Umfeld den Beteiligten vorgestellt und dargelegt, welche Aufgaben die öffentlichen Stellen und die Jägerschaft dabei übernehmen müssen. Die Teilnehmer einigten sich insbesondere auf folgende präventive Maßnahmen: 1: Pro Hegegemeinschaft werden Erkundungs- und Markierungssets für Jäger beim Auffinden verdächtiger Kadaver beschafft. 2: Alle Revierinhaber werden zeitnah über die Planungen und konkreten Handlungsschritte bei Fund verdächtiger Kadaver und den Einsatz der Sets informiert. 3: Die Untersuchung und Entsorgung der Kadaver wird durch das Veterinäramt organisiert und es sind Planungen vorzubereiten, wie ggf. größere Mengen von toten Wildschweinen gesammelt und sicher entsorgt werden können.

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Allgemeine Informationen über die Afrikanische Schweinepest (ASP):
Bei der „ASP“ handelt es sich um eine für den Menschen zwar ungefährliche, für Wild- und Hausschweine aber tödliche und hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Übertragung erfolgt lokal von Schwein zu Schwein. Über größere Entfernungen hinweg kann die Krankheit aber auch durch kontaminierte Lebensmittel wie Wurst aus den betroffenen Gebieten verbreitet werden. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten – wie Salami oder Schinken – stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Ein effektives Gegenmittel oder einen wirksamen Impfschutz für die Tiere gibt es nicht. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen oder Hunde besteht nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht – auch nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch. Für Hausschweinebestände ist die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen die wichtigste Vorsorge.

-ladah- Bild: am

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Online-Dialog
„Mobilität neu denken“

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Region Freyung-Grafenau – Mit einem großen Online-Dialog fällt im Landkreis der Startschuss für das Projekt „Mobilität neu denken“. Unter anderem mit Hilfe der dabei erhobenen Daten soll ein ganzheitliches, zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept für die Region „Bayerischer Wald“ entworfen werden. Zunächst sind die Bürgerinnen Bürger des Landkreises am Zug. Im Rahmen eines Online-Dialogs haben sie bis zum 06.04.2020 die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit dem öffentlichen Nahverkehr sowie ihre Wünsche oder Verbesserungsvorschläge im Bezug auf die Mobilität im Landkreis mitzuteilen.

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Das Projekt „Mobilität neu denken“ wird vom Freistaat Bayern unterstützt, vom Fraunhofer CeRRI koordiniert und gemeinsam mit den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau, Regen, der Stadt Passau, dem Fraunhofer IML und der acatech durchgeführt. In den kommenden zehn Monaten werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedenen Expertengruppen Erfahrungen und der Bedarf erhoben, Ideen generiert und auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Besonders an dem Ansatz ist, dass die Öffentlichkeit von Anfang an die Chance hat, eigene Wünsche und Ideen miteinzubringen und zu diskutieren. Weitere Infos: www.mobilitaetneudenken.de

-lafrg-

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Neue Wege beim Klimaschutz:
Blockheizkraftwerk und Solarstromanlage am Gymnasium in Lindenberg

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Region Lindau/Bodensee – Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet und der Kohleausstieg wird voraussichtlich bis 2030 erfolgen. Doch bisher ist noch nicht klar, wie die entstehende Stromlücke geschlossen werden soll – vor allem, da der Bedarf an Strom in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Die Region Lindau geht deshalb eigene Wege in der Stromgewinnung: So wurde gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern eine neue Solarstromanlage am Gymnasium Lindenberg eingeweiht, die unmittelbar mit einem kleinen Blockheizkraftwerk, das im vergangenen Herbst in Betrieb genommen wurde, gekoppelt ist. Die Solarstromanlage sowie der Wechselrichter sind in Deutschland gefertigt und kosten rund 40.000 Euro. Mit der Solarstromanlage werden etwa 22.000 Kilowattstunden generiert, wovon grob 20.000 Kilowattstunden – dies entspricht 17 Prozent des Strombedarfs der Schule – direkt genutzt werden.

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Bei der Anlageneinweihung im Gymnasium in Lindenberg

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Der Landkreis bezieht für seine Liegenschaften seit über 4 Jahren Ökostrom und reduziert den Strommehrbedarf in seinen Liegenschaften durch Einsatz moderner, energiesparender Techniken – zum Beispiel Hocheffizienzpumpen, LED-Leuchten, sparsame EDV und Kraft-Wärme-Kopplung. Dadurch konnte der Strombezug für die Landkreisliegenschaften seit 2008 insgesamt um 35 Prozent gesenkt werden, Tendenz weiter fallend. Auch der Strombezug des Gymnasiums Lindenberg ist rückläufig und beträgt mit 120.000 Kilowattstunden etwas mehr als die Hälfte als noch 2011 benötigt wurde. Das Optimierungspotential ist damit weitgehend ausgeschöpft.

-lali- Bild: lali

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Im Einsatz

für die Fledermäuse

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Region Pfaffenhofen an der Ilm – Wenn der Tag endet, beginnt die Zeit der Fledermäuse. Faszinierende Geschöpfe, die mit erstaunlichen Techniken nachts auf Insektenjagd gehen, die aber auch aufgrund ihrer spezialisierten Lebensweise besonderen Schutz benötigen. Fledermäuse haben für ihren Unterschlupf keine großen Ansprüche – in von Menschen besiedelten Gebieten reichen oft Spalten an Häusern, zum Beispiel hinter Fensterläden. Besonders beliebte Tagesverstecke sind geräumige Dachböden von Kirchen; zu finden sind die Tiere aber auch an normalen Wohnhäusern und in Baumhöhlen.

Um den Schutz der Fledermäuse im Landkreis weiter zu stärken und zu verbessern, sucht das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm Personen, die Interesse haben, sich als Fledermausbotschafter zu betätigen. Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich, die möglichen Einsatzbereiche und Mitmachaktivitäten im Fledermausschutz sind vielfältig und können je nach Wissensstand, Interesse und verfügbarer Zeit eingebracht werden. Es werden auch Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, z.B. Workshops oder Kurse bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege. Anmeldungen sind unter Tel. 0 84 41 – 27 30 9 oder per Mail an gudrun.bosch@landratsamt-paf.de möglich.

-lapaf- Bild: Andreas Zahn

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Zukunft der ÖPNV-Haltestellen:
Papierlose, interaktive und barrierefreie Fahrpläne in Echtzeit und Bayern WLAN

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Region Kelheim – Mit der Installation und Inbetriebnahme von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI), die Echtzeitdaten über die aktuell angebotenen Fahrten liefern, wird den ÖPNV-Kunden künftig an hoch frequentierten Haltestellen im Landkreis eine zeitgemäße und zugleich attraktivitätssteigernde Technik zur Verfügung gestellt. Fortan erhalten die Fahrgäste an sieben wichtigen ÖPNV-Haltestellen in Kelheim, Bad Abbach, Saal an der Donau, Riedenburg, Abensberg, Neustadt an der Donau und Mainburg in beide Richtungen aktuelle, umfassende Informationen über Abfahrtzeiten, Fahrplanabweichungen oder Betriebsstörungen.

Anstelle statischer Fahrplanaushänge schaffen moderne digitale Fahrplanmonitore eine neue Qualität in der Fahrgastinformation und beschleunigen eine intelligente Weiterentwicklung der Verkehrssysteme. Das Image des gesamten öffentlichen Verkehrs wird dadurch innovativer und attraktiver wahrgenommen und steigert die Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel. Auf den digitalen Anzeigern werden die jeweiligen Linienbezeichnungen, das Fahrtziel, Zwischenziele und die verbleibende Zeit bis zur erwarteten Abfahrt dargestellt. Ferner erfolgen frühzeitige Hinweise auf besondere Betriebssituationen und zusätzliche Verkehrsangebote. Die Vorhersagen für die Abfahrtszeiten an jeder Haltestelle werden mit Hilfe der GPS-Ortung berechnet. Der Fahrplan der einzelnen Fahrzeuge wird somit laufend mit ihrem tatsächlichen Standort abgeglichen und ergänzt. Diese Echtzeitprognosen laufen in der Datendrehscheibe von DEFAS zusammen und werden von dort aus an die DFI-Anzeiger verteilt. Innerbetrieblich ermöglicht die dahinterliegende Technik eine kontinuierliche Erfassung der Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Bei Fahrzeugen, die noch keine Echtzeitinformationen senden können, werden die Fahrgäste über die planmäßige Zeit der Abfahrt – Sollzeit laut Fahrplan – benachrichtigt. Die Fahrgastinformationen werden möglichst barrierefrei vermittelt. Die eingesetzten Informationsanzeiger sind mit einer integrierten Sprachausgabe ausgestattet, die über einen Anforderungstaster in Anspruch genommen werden kann. Auch im Dunkeln sind die Fahrzeiten jederzeit für Menschen mit Sehschwäche einsehbar, da die Anzeigetafeln beleuchtet sind.

Die Einführung dieses Fahrgastinformationssystems, welches nachhaltig die Mobilität im ländlichen Raum durch einen modernen und kundenfreundlichen ÖPNV stärkt, wurde mit Landesmitteln gefördert. In jedem DFI-Zielanzeiger ist auch ein W-LAN Accesspoint für freies Bayern W-LAN eingerichtet. Die Ausstattung der digitalen Fahrtanzeiger im Landkreis an den Haltestellen mit W-LAN ist ein Pilotprojekt des Bayern W-LAN Zentrums Straubing.

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Bei der DFI-Einweihung in Bad Abbach v.l.: Bürgermeister Ludwig Wachs, Michael Bloos (RBO),
 Stefan Grüttner (Stabsstelle ÖPNV) und Landrat Martin Neumeyer

-lakeh- Bild: Inge Braun

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Vertragsnaturschutzprogramm

entwickelt sich erfreulich

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Region Neu-Ulm – Insgesamt 520 Hektar werden dieses Jahr nach dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) bewirtschaftet: 30 landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Neu-Ulm haben sich im Antragszeitraum 2020 erstmalig zu einer Teilnahme entschieden. Damit sind aktuell insgesamt 115 Betriebe im Landkreis VNP-Partner. Für die Gesamtzahl der VNP-Flächen bedeutet dies eine Erhöhung um fast 200 Hektar gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt der Landkreis bei jetzt circa 520 Hektar, was etwa 8,2 % aller landwirtschaftlich genutzter Grünlandflächen im Landkreis und einem Gesamtfördervolumen von knapp 300.000 Euro entspricht. Denn das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm fördert Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften. Für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag erhalten sie ein Entgelt.

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Die im VNP befindlichen Wiesen werden künftig frühestens ab 15. Juni eines jeden Jahres gemäht und in der Regel nicht gedüngt. Darüber hinaus werden noch dieses Jahr nahezu 70 Hektar bestehende Ackerflächen in Grünland oder sogar Blühwiesen umgewandelt. Somit konnte die Tendenz des fortschreitenden Umbruchs von Wiesen gestoppt und sogar wieder mehr artenreiches Grünland entwickelt werden. Im Rahmen seiner Bemühungen zum Klima- und Naturschutz hat man sich unter anderem das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 insgesamt 600 Hektar und damit zehn Prozent aller Grünlandflächen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet werden. Mit der Gewinnung der neuen Partner dieses Jahr ist man dem Ziel einen sehr großen Schritt näher.

-lanu- Bild: lanu

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Sprachgutscheine

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Region Donau-Ries – Bereits das zweite Jahr fördert der Landkreis Neuzugewanderte, die in einem eigenfinanzierten Sprachkurs Deutsch lernen mit einmalig 20 Prozent der Kurskosten bzw. maximal 200 Euro pro Person. Donau-Ries präsentiert sich mit dieser einzigartigen Förderung als beispielgebend bei Fachkräftesicherung und Integration.

Der Zuzug von Ausländern, die aus europäischen Ländern in den Landkreis Donau-Ries kommen ist ungebrochen. Für die letzten beiden Jahre weist die Statistik einen entsprechenden Zuzug von jährlich ca. 600 Personen aus. Es sind Fachkräfte, die dringend gebraucht werden. Aber um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten und sich in die Gesellschaft zu integrieren, ist es notwendig, Deutsch zu lernen. Leider gibt es einige Hindernisse, die gerade dieser Zielgruppe den Zugang zu Sprachkursen versperren. Neben der Tatsache, dass Arbeitszeiten einen Deutschkurs einfach nicht zugänglich machen, sind es oft fehlende Möglichkeiten einen solchen Deutschkurs zu finanzieren, denn von den ausländischen Beschäftigten im Landkreis sind 36 Prozent auf Helferniveau tätig. Hier erfolgt Unterstützung mit dem „Sprachgutschein Donau-Ries“.

Neu ab diesem Jahr ist, dass der Sprachgutschein durch alle Ausländer, die im Landkreis leben oder arbeiten in Anspruch genommen werden kann. Die noch im letzten Jahr gültige Begrenzung der Förderung auf Zuwanderer aus den EU-Ländern wurde nun aufgehoben. Um den EU-Bürgern die Unterstützung gleich zu Beginn ihres Aufenthaltes im Landkreis bereit zu stellen, werden Sprachgutscheine auch durch die Einwohnermeldeämter an Neuzugezogene ausgegeben. Als Ausgabestellen fungieren ebenfalls alle Volkshochschulen und Sprachkursträger im Landkreis sowie die Migrationsberatungsstellen von Diakonie und Caritas. Weitere Infos: www.donauries.bayern/sprachgutschein

-ladr- Bild: ladr

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18.Unterallgäuer Gesundheitswoche:

„(R)Auszeit für alle“

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Region Unterallgäu – Hektik und Stress begleiten viele auf Schritt und Tritt, egal ob im Alltag zu Hause, in der Schule oder im Beruf. Wer sich eine Auszeit nimmt, schöpft neue Kraft und bringt Körper, Geist und Seele wieder in Einklang. Eine Auszeit sein sollen auch die Angebote der 18. Unterallgäuer Gesundheitswoche – von 20. bis 28. Juni. Diese steht heuer erneut unter dem Motto „(R)Auszeit für alle“. Wer eine Veranstaltung zu diesem Thema anbieten möchte, kann sich melden.

Die Bandbreite bei der Gesundheitswoche soll wieder von Sportangeboten über Vorträge bis hin zu Entspannungskursen reichen. Eröffnet wird die Gesundheitswoche am 20. Juni mit einem Tag der offenen Tür in der Klinik in Mindelheim. Weitere Infos: www.freizeit-unterallgaeu.de/gesundheit/unterallgaeuer-gesundheitswoche

-laua-

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Für mehr Sicherheit
in schwierigen Gefahrenlagen:
Kennzeichnungstaschen für Feuerwehren

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Region München – Ein Mehrfamilienhaus ist einsturzgefährdet. In einem Altenheim ist ein Brand mit großer Rauchentwicklung entfacht. Weil eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg entschärft werden soll, muss ein ganzer Straßenzug evakuiert werden. Für Rettungskräfte ist es in solchen Situationen nicht immer leicht, den Überblick zu behalten: In welcher Wohneinheit sind noch Menschen, die evakuiert werden müssen? Wer befindet sich schon in der Obhut eines Hilfsdienstes oder hat sich am Sammelplatz eingefunden? Wer hat die Schlüssel zur Wohnung im dritten Stock?

Um den Rettungskräften die Arbeit zu erleichtern, hat man jetzt 130 Kennzeichnungstaschen für die Landkreisfeuerwehren beschafft. Mit deren Hilfe soll ein einheitliches System zur Kennzeichnung und zur Dokumentation bereits abgesuchter Bereiche eingeführt werden. Jede Tasche enthält zehn Türanhängekarten mit einem abtrennbaren Dokumentationsabschnitt, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld zur Schlüsselkennzeichnung sowie Schreibmaterial und eine Kurzanleitung. Wohnungen oder einzelne Zimmer können so eindeutig gekennzeichnet und ein wiederholtes Absuchen oder sogar das Aufbrechen einer Wohnung vermieden werden. Der Dokumentationsabschnitt dient als „Durchschlag“, welcher der Einsatzleitung bei der Darstellung der Gesamtlage hilft.

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Bei der Übergabe der Kennzeichnungstaschen v.l.: Kreisbrandrat Josef Vielhuber,
Landrat Christoph Göbel, Christian Albrecht, 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unterhaching,
Alexander Beschowetz, stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unterhaching
und der projektverantwortliche Kreisbrandmeister Thilo Hoffmann

-lam- Bild: kbim

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Bayerisches

Fachkräfteforum

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Region Bayern – Kürzlich tagte das Bayerische Fachkräfteforum in Kelheim und beschäftigte sich mit Strategien zur Gewinnung von Fachkräften mit Migrationshintergrund für den deutschen Arbeitsmarkt. Initiiert wurde die Veranstaltungsreihe durch das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, den bayerischen Landkreistag, migranet und das iQ-Netzwerk Bayern sowie die bayerische Gemeindezeitung.

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Teilnehmer des Bayerischen Fachkräfteforums 2020

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Die Veranstaltung zeigte Möglichkeiten auf, wie sich Unternehmen dem vieldiskutierten Fachkräftemangel unter Berücksichtigung von Fachkräften mit Migrationshintergrund stellen können. Nach einer aktuellen Studie hat fast die Hälfte der Flüchtlinge, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind, inzwischen Arbeit gefunden. Zur Gewinnung von Fachkräften mit Migrationshintergrund wurden im Laufe der Veranstaltung viele Unterstützungsangebote beleuchtet. Darunter das zum 1. März in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

-lakeh- Bild: lakeh

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Aktion „Junge Fahrer“

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Region Mühldorf am Inn – Fahrerinnen und Fahrer in der Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen haben trotz sinkender Unfallzahlen weiter das mit Abstand höchste Unfallrisiko und verursachen rund 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden. Um Fahranfängerinnen und Fahranfänger für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren wurde an der Staatlichen Berufsschule I  zum vierten Mal die Aktion „ Junge Fahrer“ durchgeführt.

Das Programm vermittelte den Schülerinnen und Schülern in spannender Weise ernste Inhalte. Nach einem Theorie-Teil mit einem Vortrag über „Ablenkung im Straßenverkehr“ folgte der praktische Teil. Hier konnten an einem Überschlags- sowie einem Aufprallsimulator interessante Erfahrungen unter reellen Bedingungen gemacht werden. Ferner gab es einen Fahr- und Bremssimulator sowie einen Rauschbrillen-Parcours. Zusätzlich durften die Schülerinnen und Schüler noch an einem Verkehrssicherheits-Quiz teilnehmen und ihr Wissen testen – fünf Gewinnerinnen und Gewinner wurden dabei aus allen mit der richtigen Lösung gezogen. Etwa 500 Schülerinnen und Schüler der Berufsschule I haben an dem Projekt „Junge Fahrer“ teilgenommen und dabei neue Erkenntnisse gewonnen und wichtige Erfahrungen gesammelt.

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Bei der Preisvergabe v.l.: Sicherheitsbeauftragter Ernst Hartl; Schulleiter Wolfgang Gaigl;
Gewinner der Aktion: Emili Blum, Claudia Ehrenschwendtner, Dominik Hollmayr und Annika Leipfinger;
Landrat Georg Huber; Fachbereichsleiterin für Verkehrswesen Helga Bauer-Hanauer

-lamue- bild: lamue

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„Baywatch Donau-Ries“
Bädernetzwerk sucht Rettungsschwimmer für die kommende Sommersaison

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Region Donau-Ries – Das Bädernetzwerk Donau-Ries sucht nach ausgebildeten Rettungsschwimmern: Diese sollen unter anderem in den zahlreichen Freibädern im Donau-Ries eingesetzt werden. Der Landkreis wird hierzu einen unbürokratischen „Rettungsschwimmer-Pool“ schaffen. Die Kommunen können dann, je nach Bedarf, Kontakt zu den eingetragenen Rettungsschwimmern aufnehmen. Im neu gegründeten Bädernetzwerk schließen sich die Kommunen und Initiativen von Hallen- und Freibädern sowie von Badeseen und Flussfreibädern zusammen. So wird nun in regelmäßigen Abständen der aktuelle Bedarf und Herausforderungen im Netzwerk diskutiert. Durch das Netzwerk ergeben sich schon jetzt Vorteile für alle Beteiligten und Kosten können gesenkt werden. Ein wichtiges Ziel des Netzwerkes ist die Optimierung des Personaleinsatzes der Bäder.

Immer wieder wird in der öffentlichen Diskussion gefordert „der Landkreis müsse für die Bäder Geld in die Hand nehmen“. Nach der geltenden Rechtsprechung stellen Bäder jedoch keine Landkreisaufgabe dar, womit eine Finanzierung von Baumaßnahmen seitens des Landkreises ausgeschlossen ist. Der Landkreis sucht daher anhaltend nach anderen Möglichkeiten, um den
Kommunen hier unter die Arme greifen zu können. Neben der mittlerweile deutlich aufgestockten Zahlungen des Landkreises für die Bädernutzung durch die weiterführenden Schulen ist die Einrichtung des „Rettungsschwimmerpools“ nun ein weiteres Beispiel für eine konkrete – und vor allem rechtlich zulässige Unterstützung des Landkreises beim Bäderthema.

Rettungsschwimmerpool
Zusammen mit der DLRG und der Wasserwacht möchte das Landratsamt ausgebildete Rettungsschwimmer in der Region animieren, bei der diesjährigen Sommersaison Dienst zu leisten. Dabei können sich die ausgebildeten Rettungsschwimmer unter rettungsschwimmer@lra-donau-ries.de mit ihrer eigenen E-Mailadresse eintragen lassen und sind dann im Rettungsschwimmerpool des Landkreises gelistet. Sofern eine Kommune im Sommer eine Aufsichtsperson für ein Freibad benötigt, sendet diese eine Anfrage an alle eingetragenen Rettungsschwimmer. Diese wiederum können sich bei der Kommune melden und ihre Dienste anbieten. Die Konditionen werden dann zwischen der Kommune und dem Rettungsschwimmer geklärt. Der Service funktioniert auch in Notfällen am Wochenende, da die Weiterleitung der Anfrage automatisiert erfolgt.

Partner sind DLRG und Wasserwacht
Als Ausbildungsstellen und Institutionen vor Ort sind DLRG und Wasserwacht erste Ansprechpartner für Rettungsschwimmer. Gerne können sich Interessierte, mit und ohne Ausbildung, an die Wasserwacht Nordschwaben unter rettungsschwimmen@wasserwacht.bayern oder an die DLRG Mönchsdeggingen unter rettungsschwimmerpool@moenchsdeggingen.dlrg.de wenden. Beide Institutionen bilden auch zukünftige Rettungsschwimmer aus.

-ladr- Bild: Julian Faul

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