Alpenrand-Magazin Aktuelles

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Wöchentliche Nachrichten und Reportagen aus den Alpenländern und darüber hinaus

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KW 28 – 2026
05. – 12.07.2026

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Umstrittener
Bescheid ausgesetzt:
Gams und Co. hat Schonzeit zurück

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Bayern – Zum zweiten Mal binnen einer Woche sei der Verein »Wildes Bayern« mit einer Klage erfolgreich gewesen, weil sich eine Jagdbehörde nicht ausreichend mit vorliegenden Argumenten auseinandergesetzt habe, als sie die Schonzeit für eine Wildart aufgehoben hatte. Gemäß einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dürfe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen keine Gams, kein Rotwild und kein Reh mehr abseits der regulären Jagdzeit geschossen werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe in einem Eilverfahren am 24. Juni 2026 die »Schonzeitaufhebung für Gamswild« in einem Revier des Forstbetriebs Oberammergau des Unternehmens Bayerische Staatsforsten (BaySf) ausgesetzt. »Damit darf jetzt im ganzen Landkreis Garmisch-Partenkirchen außerhalb der Jagdzeiten kein Schuss mehr auf eine Gams fallen, bis über eine Klage von Wildes Bayern gegen den Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen in der Hauptsache entschieden ist«, erläuterte »Wildes Bayern«-Vorsitzende Dr. Christine Miller.

Der VGH habe eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München revidiert, das die Klage von »Wildes Bayern« gegen die Schonzeitaufhebung für Reh, Rotwild und Gams für drei Jahre auf einer Fläche der Bayerischen Staatsforsten im Riffelwald abgewiesen hatte. Hauptgrund für den VGH sei gewesen, dass die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (UJB) ihr so genanntes Ermessen nur sehr einseitig und eingeschränkt ausgeübt habe. »Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat sich nach Ansicht der Juristen offenbar einseitig auf die Argumente des Forstes gestützt, also des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Betriebs der BaySf. Was der Wildökologe des Landratsamts oder die Untere Naturschutzbehörde dazu sagten, ist hingegen komplett unter den Tisch gefallen«, so Dr. Miller.

Die Störungen von besonders geschützten Arten, wie dem Birkhuhn, durch die Jagd hätten laut Naturschutzbehörde im Bescheid mit Auflagen berücksichtig werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei. Solchen speziellen Anforderungen werde nicht Genüge getan, indem pauschal auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten zum Naturschutz oder ihre gesetzliche Pflicht zur vorbildlichen Jagdausübung verwiesen werde, machten die Richter deutlich. Der VGH schreibe ferner, dass ein »bloßer Verweis auf eine erforderliche Waldverjüngung« oder »pauschal den Klimawandel« nicht ausreiche, um den Sonderfall einer »Schonzeitaufhebung« zu rechtfertigen. Deshalb sei der Bescheid des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom Gericht bis zum Abschluss der Hauptverhandlung ausgesetzt worden. Der VGH habe in seiner Begründung explizit festgehalten: »An der Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann kein öffentliches Interesse bestehen«. Und auch das habe der VGH betont: »Wildes Bayern e. V. vertrete ein öffentliches Interesse«.

Tatsächlich sei die Zahl der »Schonzeitaufhebungen« in ganz Oberbayern durch den massiven juristischen Gegenwind von »Wildes Bayern« von über 90 im Jahr 2024 auf nur noch elf Anträge im Jahr 2025 zusammengeschmolzen. Diese seien von den Landratsämtern von Berchtesgaden bis Garmisch erlassen worden. Davon seien zwei nach Ansicht von »Wildes Bayern« räumlich so beschränkt und konkret, dass eine Klage nicht notwendig sei. Acht weitere Bescheide habe der Verein beklagt. Vier seien in der Zwischenzeit von den Behörden zurückgenommen, und einer – der hier beschriebene Fall – sei nun im Eilverfahren vom VGH behandelt und vorerst aufgehoben worden. »Wildes Bayern« habe sich jetzt ähnlichen Fällen im Bezirk Schwaben zugewandt und möchte klären lassen, ob die Jagd- und Naturschutzgesetze auch im Landkreis Oberallgäu Geltung hätten.

-am- Bild: wb

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Drug
Checking
Verordnung

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Baden-Württemberg – Die Landesregierung Baden-Württemberg habe am 30. Juni 2026 den Weg für qualitätsgesicherte »Drug-Checking«-Angebote geebnet. Der Ministerrat habe den Entwurf einer Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen zur Anhörung freigegeben. Mit dem Verordnungsentwurf setze Baden-Württemberg eine bundesrechtliche Verpflichtung aus Paragraf 10b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) um und greife zugleich ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben auf. »Angesichts der zunehmenden Verbreitung gefährlicher synthetischer Opioide und Medikamentenfälschungen auch bei uns im Land ist Drug-Checking eine wichtige Maßnahme des Gesundheitsschutzes und der Überlebenshilfe für drogenkonsumierende Menschen. Drug Checking ist aus meiner Sicht ein bedeutender Baustein in einem Maßnahmenpaket, mit dem wir der hohen Zahl von Drogentoten begegnen. Wir wollen Menschen schützen, die sonst durch unerwartet starke oder verunreinigte Substanzen ihr Leben riskieren, oft ohne jede Verbindung zum Suchthilfesystem«, so Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand.

Gezielt warnen können
Durch »Drug-Checking« könnten mitgebrachte, nicht ärztlich verschriebene Betäubungsmittel qualitativ und quantitativ analysiert werden. Untrennbar verbunden sei damit eine persönliche Beratung. Die Konsumierenden sollen über die Risiken der Substanz und des Konsums aufgeklärt werden und erhielten Hinweise zu Safer-Use und weiterführenden Hilfsangeboten. Damit sollen auch Personen erreicht werden, die bislang keinen Kontakt zu Angeboten der Suchthilfe hatten. »Drug-Checking kann uns zugleich ein aktuelles Bild davon vermitteln, welche Substanzen auf dem sehr schnelllebigen Drogenmarkt gehandelt werden. Im Zusammenwirken mit dem bundesweiten Monitoring- und Frühwarnsystem National Early Warning System können wir Drogenkonsumierende und Hilfesystem gezielt warnen, wenn gefälschte Medikamente oder mit hochwirksamen synthetischen Opioiden versetzte Drogen auftauchen. Das kann buchstäblich Leben retten«, erklärte Hildenbrand. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) habe den Aufbau eines solchen »Frühwarnsystems« jüngst einstimmig unterstützt.

-lbw-

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Dieselbusse
umrüsten 
statt ersetzen

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Schweiz – Würde man bestehende Dieselbusse für den Elektrobetrieb umrüsten, liesse sich der gesamte europäische Busverkehr rund 15 Jahre früher elektrifizieren, das zeige eine aktuelle Studie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa). Davon würde nicht nur die Umwelt profitieren, sondern auch die Busbetreiber. Mit den eingesparten Kosten könnten sie das Angebot ausbauen – und das ohne grossen Bedarf an zusätzlicher Infrastruktur.

Eine der wichtigsten »Baustellen« auf dem Weg zu »Netto-Null« sei der Verkehr. Elektrische Fahrzeuge könne Verbrenner ersetzen; öffentlicher Verkehr solle zu-, Individualverkehr eher abnehmen. Busse seien dabei eine besonders attraktive Option, um den öffentlichen Verkehr auszubauen. Im Gegensatz zum Schienenverkehr benötigten sie kaum neue Infrastruktur. Nehme gleichzeitig mit dem Ausbau der Buskapazitäten der motorisierte Individualverkehr ab, habe es auf den bestehenden Strassen genügend Platz für zusätzliche Busse.

Um ihren Auftrag im Sinne der Nachhaltigkeit zu erfüllen, sollten Busse allerdings mit Strom fahren. Heutzutage würden Dieselbusse zunehmend durch Elektrobusse ersetzt. Dieser Prozess stehe aber erst am Anfang. 2023 seien gerade einmal knapp drei Prozent aller Busse auf europäischen Strassen elektrisch unterwegs gewesen. »Wenn die Busflotte konstant bleibt, dauert es noch bis mindestens 2055, bis mehr als 95 Prozent aller europäischen Busse mit elektrischen ersetzt wären. Das ist nach 2050, dem Jahr, in dem das Netto-Null-Ziel in Europa und der Schweiz erreicht sein sollte – und viele Länder und Regionen haben sich noch ambitioniertere Ziele gesetzt«, so Harald Desing aus der Abteilung »Technologie und Gesellschaft« an der Empa in St. Gallen.

In einer Publikation, die kürzlich in der Fachzeitschrift »Environmental Research: Infrastructure and Sustainability« veröffentlicht wurde, untersuchte Desing deshalb das Potential eines anderen Weges. »Wenn wir bestehende Busse auf Elektrobetrieb umrüsten, anstatt sie durch neue zu ersetzen, erreichen wir die vollständige Elektrifizierung der Busflotte rund 15 Jahre früher – und sparen dabei Emissionen und Rohstoffe«, so der Forscher.

Einfacher Umbau für weniger Emissionen
Im Rahmen des EU-Forschungsprojekts »CircEUlar« habe Desing das Potential dieses sogenannten »E-Retrofittings« für die europäische Busflotte im Detail untersucht. Seine Studie zeige: Die Umstellung wäre technisch und wirtschaftlich machbar. »Es gibt bereits heute Firmen, die E-Retrofits für Diesel- und Benzinfahrzeuge anbieten«, erklärte Desing. Der grosse Vorteil bei den Bussen: Das Verfahren und die benötigten Bauteile könnten standardisiert werden. »Im Gegensatz zur grossen Vielfalt an Autos gibt es bei Stadtbussen nur wenige Modellreihen, dafür jeweils in grossen Stückzahlen«, ergänzte Desing.

Die durchschnittliche Lebensdauer eines Dieselbusses in Europa betrage rund 20 Jahre. Die ausgedienten Fahrzeuge würden danach meist an andere Länder verkauft, wo sie noch viele Jahrzehnte weiterfahren würden – und weiter Emissionen verursachten. Das »Retrofitting« verhindere, dass der Bus andernorts weiterhin mit Diesel betrieben werde – und die Umrüstung selbst verursache rund 20 bis 50 Prozent weniger Umweltauswirkungen pro Bus als die Produktion eines neuen Busses. Um aus einem Dieselbus einen Elektrobus zu machen, müsse man im Wesentlichen den Motor und das Getriebe ersetzen. Statt Auspuff und Dieseltank würden Batterien montiert. Etwaige Hilfsantriebe für die Klimaanlage, das Bremssystem und die Lenkunterstützung liessen sich relativ einfach auf kleine Elektromotore umstellen.

Schneller und günstiger zur E-Bus-Flotte
Ein weiterer Vorteil des »Retrofittings« sei: Die Flottenbetreiber müssten nicht die 20-jährige Lebensdauer ihrer Fahrzeuge abwarten oder künstlich verkürzen, sondern können die Umstellung jederzeit vornehmen. Die Lebensdauer dürfte sich dadurch sogar verlängern. »Heute werden Busse ersetzt, weil sie moderne Emissionsstandards, etwa bei Feinstaub oder Lärm, nicht mehr erfüllen. Wenn der Antrieb ausgetauscht wird, können Karosserie und Inneneinrichtung oft deutlich länger in Betrieb bleiben«, so Desing. Denkbar wäre auch ein »Retrofitting« von Lastwagen, die in noch grösseren Zahlen auf den Strassen unterwegs seien.

-chbk-

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Stimmen
aus der Pandemie

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Liechtenstein – Mit einem Buchprojekt unter dem Titel »Stimmen aus der Pandemie« möchte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufarbeitung der »Covid-19-Pandemie« in Liechtenstein leisten. Das Projekt, das kürzlich gestartet wurde, soll Raum für Reflexion schaffen und dazu beitragen, Verständnis und Zusammenhalt in der Gesellschaft nachhaltig zu stärken, indem auch grundrechtliche und ethische Fragen einbezogen werden.

Im Zentrum stehe das Ziel, aus den Erfahrungen der »Corona-Pandemie« Lehren zu ziehen. Dazu sollen im Buch rund 50 Personen aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Bereichen zu Wort kommen, die ihre persönlichen Erlebnisse, Wahrnehmungen und Erkenntnisse offen, authentisch und respektvoll schildern. Ergänzend dazu ordneten fachliche Beiträge zentrale rechtliche und ethische Fragestellungen ein und sollen rückblickend zu einem umfassenden Gesamtbild der gesellschaftlichen Situation beitragen.

»Nach der bisherigen Aufbereitung fehlt noch die grundrechtliche und ethische Komponente der Aufarbeitung. Mit dem Buch sollen Gräben überwunden und Brücken gebaut werden«, betonte Liechtensteins Gesellschaftsminister Emanuel Schädler. Das Buch werde im Rahmen einer Präsentation der Öffentlichkeit vorgestellt und soll als Symbol für ein verbessertes gegenseitiges Verständnis unterschiedlicher Perspektiven sowie als offizieller Abschluss der Aufarbeitung der »Covid-19-Pandemie« in Liechtenstein dienen.

-RdFL-

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Verpflichtender
Sachkundenachweis

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Österreich – Wer sich in Österreich künftig erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchte, müsse seit 1. Juli 2026 einen »verpflichtenden Sachkundenachweis« erbringen. Ziel der neuen bundesweiten Regelung sei es, Tierhalterinnen und Tierhalter bereits vor der Anschaffung auf eine verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung vorzubereiten. »Ein Haustier bedeutet Verantwortung – oft über viele Jahre hinweg. Der Sachkundenachweis vermittelt wichtiges Grundwissen und trägt dazu bei, dass Tiere von Beginn an gut versorgt und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Damit stärken wir das Tierwohl und helfen gleichzeitig, unüberlegte Spontananschaffungen zu vermeiden«, erklärte Vorarlbergs Landesrätin Martina Rüscher.

Die neue Regelung betreffe ausschließlich Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten möchten. Wer ein entsprechendes Tier bereits vor diesem Zeitpunkt gehalten habe, müsse den Sachkundenachweis nicht nachholen. Ebenso würden Ausnahmen für Personen bestehen, die bereits ausreichende Erfahrung in der Haltung nachweisen können oder über bestimmte fachliche Ausbildungen verfügten.

Der »Sachkundenachweis« vermittele Grundlagen zur artgerechten Haltung, Pflege, Gesundheit und zum verantwortungsvollen Umgang mit den jeweiligen Tieren. Für Hunde sei vor der Anschaffung ein vierstündiger Theoriekurs zu absolvieren. Zusätzlich sei innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Bei Hunden müsse den Sachkundenachweis nur jene Person absolvieren, die als Halterin oder Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen sei. Für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel sei ein vierstündiger Theoriekurs vorgesehen.

vlk-

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106 Unternehmen
als »Ausgezeichneter Lehrbetrieb«
ausgezeichnet

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Vorarlberg – Am 29. Juni 2026 wurden in Götzis insgesamt 106 Unternehmen mit dem Qualitätslabel »Ausgezeichneter Lehrbetrieb« geehrt. Die Auszeichnung werde gemeinsam von der Landesregierung, der Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Arbeiterkammer Vorarlberg vergeben. Zusätzlich hätten 46 Absolventinnen und Absolventen der »Akademie für Ausbilderinnen und Ausbilder« ihre Zertifikate erhalten. »Diese Betriebe übernehmen Verantwortung. Sie sind ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, die Fachkräfte von morgen ideal auszubilden. Vorarlberg ist ein Land der Lehre – mit Investitionen in Ausbildung und gezielter Unterstützung für Betriebe und Jugendliche arbeiten wir zusammen daran, dass das so bleibt«, erklärte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner.

Insgesamt würden derzeit 317 Vorarlberger Betriebe aus allen Branchen die Landesauszeichnung »Ausgezeichneter Lehrbetrieb« tragen, das seien rund 20 Prozent aller Ausbildungsbetriebe im Land. »Wer ausgezeichnet wird, hat verstanden: Die Lehrausbildung ist eine Chance – für die Jugend, für die Betriebe und für ganz Vorarlberg. Gerade im Umfeld von Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung ist es entscheidend, dass Lehrlinge bestmöglich gerüstet sind«, ergänzte der Landeshauptmann.

Auszeichnung für Lehrlingsausbilderinnen und Lehrlingsausbilder
Neben den Lehrbetrieben seien auch 46 Absolventinnen und Absolventen der »Akademie für Ausbilderinnen und Ausbilder« geehrt worden: 33 zertifizierte, acht ausgezeichnete und fünf Diplom-Ausbilderinnen und Ausbilder. »Qualität in der Lehre beginnt bei den Ausbildenden selbst. Wer heute ein Zertifikat erhält, prägt nicht nur Berufe, sondern auch Menschen«, so Wallner. »Das Prädikat Ausgezeichneter Lehrbetrieb ist weit mehr als eine Auszeichnung – es ist ein starkes Bekenntnis zur Qualität in der Ausbildung. Gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen braucht es gezielte Unterstützung für jene Betriebe, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen in die Ausbildung junger Menschen investieren. Maßnahmen wie die Lehrbetriebsförderung sind dabei ein wichtiges Instrument, um dieses Engagement abzusichern und weiter auszubauen. Die ausgezeichneten Betriebe zeigen eindrucksvoll, wie Ausbildung auf höchstem Niveau gelingt. Sie sind zentrale Säulen unseres dualen Systems und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung in Vorarlberg«, erläuterte Wirtschaftskammer-Präsident Karlheinz Kopf.

Seit 1997 werde das »Prädikat Ausgezeichneter Lehrbetrieb« vergeben und gelte jeweils für drei Jahre. Danach müsse jeweils eine neuerliche Zertifizierung beantragt werden. Eine Kommission prüfe die Ausbildungsqualität und mache sich in den Betrieben ein genaues Bild. Mit der Auszeichnung sollen vorbildliche Lehrbetriebe gewürdigt und das Bewusstsein für die Bedeutung einer qualifizierten Lehrausbildung gestärkt werden.

-vlk-

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Vergrämung
und Besenderung 
eines Bären

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Tirol – Seit März 2026 sei im Bezirk Landeck mehrmals die Präsenz eines Bären nachgewiesen worden. Neben Wildkamera- und Videoaufnahmen sowie Spuren, Haarproben und einer Losung habe es zuletzt Ende Juni bei einem gerissenen Schaf auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders den konkreten Verdacht auf die Beteiligung eines Bären gegeben. Die Ergebnisse der entnommenen Proben stünden noch aus. Insgesamt sei im Bezirk Landeck im heurigen Jahr bisher acht Mal ein Bär nachgewiesen worden. Die Präsenz weiterer Bären sei auf Basis der Nachweise nach derzeitigem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich. Alle Nachweise eines Bären seien bisher weit entfernt von Siedlungsgebieten gewesen. Die Tiroler Landesregierung nehme die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst und habe eine Verordnung erlassen, mit der die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden seien, im Bedarfsfall eine Vergrämung und Besenderung eines Bären in diesem Gebiet zu veranlassen.

Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen
Der genaue Aufenthaltsort des Bären sei aktuell nicht bekannt. Aus diesem Grund würden in einem ersten Schritt unter enger Einbindung der Jägerschaft Monitoring-Maßnahmen – beispielsweise durch Wildkameras – intensiviert. Auf Grundlage der Verordnung bestehe unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit im Bedarfsfall jederzeit eine Vergrämung zu autorisieren. Unter Vergrämung verstehe man Maßnahmen, die darauf abzielten, das Tier vorsorglich abzuschrecken, und zwar unter anderem mit Lichtreizen in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschossen oder Knallkörpern.

-lt-

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Brennerbahn
abschnittsweise gesperrt

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Südtirol / Tirol – Entlang der Brennerbahnlinie sollen vom 18. Juli bis einschließlich 1. August 2026 umfangreiche Arbeiten an der Bahninfrastruktur stattfinden. Die Bauarbeiten sollen vom italienischen Schienennetzbetreiber RFI (Rete ferroviaria italiana) gemeinsam mit den Österreichischen Bundesbahnen – ÖBB Infrastruktur AG durchgeführt werden. Die Maßnahmen dienten der langfristigen Modernisierung und Leistungssteigerung der Strecke. Während der Arbeiten komme es auf mehreren Abschnitten zu Sperren und Änderungen im Bahnverkehr. Betroffen seien insbesondere die Abschnitte »Bozen–Brixen« am 18. Juli, »Brixen–Brenner« sowie »Brenner–Gries am Brenner« vom 18. Juli bis 1. August und »Steinach am Brenner–Innsbruck« vom 23. Juli bis 1. August. Zusätzlich sei vom 20. bis 26. Juli auch der Abschnitt Peri–Verona Porta Nuova gesperrt. Während der Sperre werde ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Im Regionalverkehr verkehrten Ersatzbusse der Linie B100 je nach Zeitraum zwischen Bozen beziehungsweise Brixen und Brenner. Am Brenner bestehe Anschluss an den von den ÖBB organisierten Ersatzverkehr in Richtung Steinach am Brenner beziehungsweise Innsbruck. Zwischen Bozen und Brixen verkehrten die Regionalzüge im Zeitraum vom 19. Juli bis 1. August in reduziertem Takt. Im Zuge der Arbeiten sollen unter anderem am Bahnhof Brenner Gleisbauarbeiten und der Austausch von Weichen durchgeführt werden. Im Bereich Vahrn sollen die technischen Voraussetzungen für die künftige Anbindung der Riggertalschleife geschaffen werden. Auch an den Bahnhöfen Brixen und Waidbruck-Lajen sollen bestehende Bauprojekte fortgeführt werden. Weitere Arbeiten würden unter anderem Domegliara sowie den Abschnitt Steinach am Brenner–Innsbruck betreffen. Im Ersatzverkehr sei die Mitnahme von Fahrrädern grundsätzlich nicht möglich. Für die Express-Ersatzbusse SV300 zwischen Bozen beziehungsweise Brixen und Innsbruck würden keine südtirolmobil-Fahrscheine gelten.

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Mikrohotels

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Salzburger Land – Die Umnutzung von Wohnungen zu sogenannten »Mikrohotels« sei in einigen wenigen Gemeinden des Bundeslandes Salzburg zuletzt ein Thema geworden. Abhilfe soll nun eine Änderung im Raumordnungsgesetz schaffen. Das Land Salzburg schaffe mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes zusätzliche Möglichkeiten, um touristische Nutzungen – wie »Mikrohotels« – dort zu steuern, wo sie tatsächlich zum Thema würden. Gleichzeitig setze das Land bewusst auf Planung statt auf starre Verbote oder politisch motivierte Einzelfallentscheidungen. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Raumordnungsgesetzes soll im salzburger Landtag beschlossen werden.

»Gerade wenn man Regeln für das gesamte Bundesland erlässt, braucht es Fingerspitzengefühl. Das Thema Mikrohotels betrifft derzeit nur wenige Objekte, vor allem im städtischen Bereich. Deshalb wäre es falsch, für das ganze Land starre Vorgaben zu schaffen, die auch Regionen treffen, in denen überhaupt kein Problem besteht«, so Salzburgs Wohnbaulandesrat Martin Zauner. Statt einer gesetzlichen Definition würden Gemeinden künftig ein noch präziseres Instrumentarium erhalten. Über die örtliche Raumplanung könnten sie künftig festlegen, wo touristische Nutzungen zulässig seien und wo nicht. Dabei könnten unter anderem die Anzahl der Gästezimmer, hoteltypische Dienstleistungen oder touristische Nutzflächen berücksichtigt werden. So könnten Gemeinden maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die ihrer jeweiligen Situation entsprächen.

Seit 2022 gelte für Wohnungseigentumsobjekte, die nachträglich touristisch genutzt werden sollen, eine Kennzeichnungspflicht. Wer also aus einer Eigentumswohnung durch den Ausbau der Küche einen Hotelbetrieb machen möchte, benötige schon nach geltender Rechtslage eine entsprechende raumordnungsrechtliche Kennzeichnung.

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Landes-
Sportehrenzeichen

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Oberösterreich – Herausragende sportliche Erfolge und jahrzehntelanges Engagement für den organisierten Sport standen am 29. Juni im Mittelpunkt der »Verleihung der Landes-Sportehrenzeichen«. Insgesamt seien 173 Persönlichkeiten aus dem oberösterreichischen Sportwesen von Oberösterreichs Wirtschafts- und Sport-Landesrat Markus Achleitner in den Kategorien Gold (62) und Silber (111) ausgezeichnet worden. »Mit dem Landes-Sportehrenzeichen würdigen wir außergewöhnliche sportliche Erfolge ebenso wie jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Verbänden. Diese Auszeichnung ist ein sichtbares Zeichen unseres Dankes an all jene, die den Sport in Oberösterreich mit großem Einsatz und persönlicher Leidenschaft tragen und Oberösterreich damit nicht nur national, sondern auch international zu einem bedeutenden Sportstandort machen«, erklärte Achleitner.

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»Prix Styria«
zum zehnten Mal
verliehen

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Steiermark – Seit 2017 verleihe die Steiermärkische Landesbibliothek den »Prix Styria«, eine Auszeichnung für Abschließende Arbeiten (AHS) und Diplomarbeiten (BHS). Drei Abschließende Arbeiten sowie drei Diplomarbeiten seien feierlich prämiert worden. Steiermarks Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl unterstrich die Bedeutung des Preises: »Mit dem Prix Styria holen wir junge Talente vor den Vorhang, die mit Neugier, Fleiß und Kreativität tief in die steirische Gegenwart und Geschichte eintauchen«. 2026 habe es insgesamt 43 Einreichungen von 22 steirischen Schulen gegeben. Die Jury habe anerkennend die ernsthafte, umfassende und ideenreiche Auseinandersetzung mit Fragen, die gesellschaftliche Relevanz haben honoriert. Die ausgewählten Arbeiten hätten durch Detailwissen, interessante Versuchsanordnungen, historische Recherche und vor allem durch die selbstständigen Schlüsse überzeugt, welche die Verfasserinnen und Verfasser aus den Forschungs- und Versuchsergebnissen gezogen hättern.

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Beste Bauten
ausgezeichnet

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Kärnten – Im »Architektur Haus Kärnten« wurden kürzlich die Auszeichnungen des »Kärntner Landesbaupreises 2026« verliehen. Kärntens Kulturreferentin Gaby Schaunig habe die Preise in Vertretung von Landeshauptmann und Baukulturreferent Daniel Fellner überreicht und die ausgezeichneten Projekte als beispielgebende Beiträge zu einer qualitätsvollen Baukultur in Kärnten gewürdigt. Insgesamt seien aus 24 eingereichten Projekten ein »Landesbaupreis«, zwei »Anerkennungen«, eine »Belobigung« sowie der Sonderpreis »Beständige Architektur- und Bauqualität« vergeben worden. Darüber hinaus sei das »Jahresstipendium für Architektur 2027« verliehen worden. Für die Organisation und Umsetzung des »Kärntner Landesbaupreises« habe das »Architektur Haus Kärnten« verantwortlich gezeichnet, das den Wettbewerb und die Preisverleihung im Auftrag des Landes Kärnten betreut habe.

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Beschäftigungsprojekt
für psychisch beeinträchtigte
Menschen

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Niederösterreich – »Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen nicht nur therapeutische Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre Fähigkeiten einzubringen. Das Projekt »Aktivierende individuelle Beschäftigung« bietet genau diese Chance und schafft wichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in einem geschützten RahmeMit der Fortführung der Finanzierung wird auch 2026 ein bewährtes Beschäftigungsangebot für Menschen in der Region sichergestellt«, erklärte Niederösterreichs Arbeitsmarkt-Landesrätin Susanne Rosenkranz.

Das Angebot richte sich an Personen ab 18 Jahren, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in ihrer Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt seien und den Anforderungen des regulären Arbeitsmarktes derzeit nicht oder nur eingeschränkt gerecht werden könnten. Die Teilnehmer arbeiteten je nach individueller Belastbarkeit und persönlicher Verfassung in den Bereichen Bügelservice, Textilveredelung, Kleinmontagen und Versand. Das Beschäftigungsausmaß werde dabei flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.

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Padbol
Challenge

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Burgenland – Vor einem Jahr entstanden an der »Fußballakademie Burgenland« (AKA Burgenland) drei neue »Padbol-Courts«. Sie sollen die Technik-Ausbildung junger Fußballtalente beflügeln. Kürzlich zeigten Nachwuchshoffnungen bei einer »Padbol-Challenge« mit spannenden Matches ihr Können. »Die drei Padbol-Courts bei der Fußballakademie zu errichten, war die absolut richtige Entscheidung. Sie geben unseren Fußballstars von morgen die Möglichkeit, zusätzlich zum Trainingsprogramm ihre technischen Fähigkeiten auf engem Raum zu perfektionieren«, erläutete Burgenlands Landesrat Heinrich Dorner. In den Bau der »Padbol-Anlage« seien rund 200.000 Euro investiert worden. 

Bei der Padbol Challenge hätten sowohl Mädchen als auch die Burschen in ihren jeweiligen Matches ihr Bestes gegeben. Im Rahmen des Turniers hätten einige Spieler des U 18-Kaders einen emotionalen Moment erlebt: Nach ereignis- und vor allem trainingsreichen Jahren würden die Angehörigen des Geburtsjahrganges 2008 nun die Fußballakademie verlassen und seien deshalb von der Akademieleitung und den Teamangehörigen der jüngeren Jahrgänge feierlich verabschiedet worden.

»Padbol« sei 2008 in Argentinien entstanden und verbinde Elemente von Fußball, Tennis, Volleyball und Squash. Gespielt werde auf einem zehn mal sechs Meter großen Platz. Gezählt werde nach demselben Schema wie beim Tennis. Beim Spiel erfolge die Angabe von rechts hinten aus einem als Servicezone bezeichneten Bereich. Von dort aus werde der spezielle »Padbol-Ball« über das Netz nach links in die im Feld des Gegners liegende Empfangszone serviert. Um den Ball innerhalb der eigenen Mannschaft zu halten – erlaubt seien zwei, höchstens drei Zuspiele innerhalb des eigenen Teams – oder um ihn in das gegnerische Feld zu befördern, könnten auch die Glaswände benutzt werden. Das Spiel gewinne, wer zwei Sätze für sich entscheidet. 

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Infektionsrisiko
beim Bornavirus

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Bayern – Das Risiko einer Infektion mit dem gefährlichen »Bornavirus« sei in Bayern trotz eines leichten Anstiegs der Fallzahlen weiterhin gering. Darauf habe Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hingewiesen. Sie betonte: »Es ist wichtig, dass die Menschen wissen, wie sie sich vor einer Ansteckung schützen können. Deshalb informiere das Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeinsam mit Gesundheitsämtern und Landkreisen über geeignete Maßnahmen«. In diesem Jahr seien bislang fünf Bornavirus-Fälle in Bayern registriert worden – das seien drei mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Im gesamten Meldejahr 2025 seien es bayernweit fünf Erkrankungsfälle, im Meldejahr 2024 nur zwei gewesen. Alle fünf bayerischen Betroffenen aus dem Jahr 2026 starben infolge der Erkrankung. Das »Borna Disease Virus 1« (BoDV-1) führe zu einer schweren Gehirnentzündung (Enzephalitis).

LGL-Präsident Prof. Dr. Christian Weidner erklärte: »Eine spezifische Therapie für BoDV-1- Infektionen oder einen Impfstoff gibt es bislang nicht. Die Behandlung besteht entsprechend weiterhin im Wesentlichen aus unterstützenden Maßnahmen mit intensivmedizinischer Betreuung der Patientinnen und Patienten. Um mehr über die Borna’sche Krankheit beim Menschen herauszufinden, wird seit dem Jahr 2023 im Rahmen des Zoonotic Bornavirus Focalpoint Bavaria (ZooBoFo) zum Thema Bornavirus-Infektionen geforscht. Dabei handelt es sich um ein interdisziplinäres Kooperationsprojekt von LGL, Friedrich-Loeffler-Institut sowie den Universitätskliniken Regensburg und Augsburg/Ulm. Ziel ist unter anderem, den Übertragungsweg von BoDV-1 auf den Menschen einzugrenzen sowie weitere Erkenntnisse zum Verlauf der Infektion bei Tier und Mensch und zu den Eigenschaften des Virus zu gewinnen«.

Hintergrund: Bornavirus
Beim »Borna Disease Virus 1« (BoDV-1) – umgangssprachlich als »Bornavirus« bezeichnet – handele es sich um den Erreger der »Borna’schen Krankheit«, die seit mehr als 250 Jahren als Tierseuche bekannt sei. Im Jahr 2018 sei »BoDV-1« erstmalig als Ursache schwerer Gehirnentzündungen beim Menschen identifiziert worden. Infektionen beim Menschen seien sehr selten und bislang überwiegend in ländlich geprägten Regionen nachgewiesen worden. Das Virus komme vor allem in Bayern und weiteren Teilen Süd- und Ostdeutschlands vor, sowie auch in Teilen der Schweiz, Österreichs und in Liechtenstein.

Als natürliches Reservoir gelte die Feldspitzmaus (Crocidura leucodon), die selbst nicht infolge einer BoDV-1-Infektion erkranke. Infizierte Feldspitzmäuse schieden das Virus aber unter anderem über Urin, Kot, Speichel und die Haut aus. Spitzmäuse sind meist kleiner als Hausmäuse und an ihrer langen, spitz zulaufenden Schnauze und den im Vergleich zu anderen Mäusen deutlich kleineren Augen und Ohren erkennbar. Weitere Informationen: BoDV1

bstmgp-

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Handbuch
für Kur- und Heilwälder

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Baden-Württemberg – »Ein Spaziergang im Wald tut Menschen gut. Er senkt die Herzfrequenz und den Blutdruck, baut Stresshormone ab und sorgt für Wohlbefinden. Wir wollen die Lust auf Gesundheit und Erholung im Wald unterstützen. Hierfür haben wir ein Handbuch entwickelt, um Kur – und Heilwaldprojekte landesweit zu stärken sowie gesundheitsfördernde und therapeutische Angebote im Wald praxistauglich und wissenschaftlich fundiert zu unterstützen«, erklärte Baden-Württembergs Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, am 2. Juli 2026 anlässlich der Veröffentlichung des HandbuchsDas neue »Handbuch für Kur- und Heilwaldprojekte« bündele Fachwissen aus der Forstwirtschaft, Medizin, Public Health und Tourismus und mache dieses Wissen für die Praxis nutzbar. Der Leitfaden biete von der Idee über die Umsetzung bis hin zum laufenden Betrieb vielfältige Informationen und Hilfestellungen.

Während »Kurwälder« auf Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung ausgerichtet seien, liege der Fokus in »Heilwäldern« auf der therapeutischen Behandlung von definierten Krankheitsbildern. Beide Ansätze einten das Ziel, die positiven Wirkungen von Waldaufenthalten systematisch für die menschliche Gesundheit zu nutzen. In der Praxis würden die Ansätze daher häufig kombiniert. Erste »Kur- und Heilwald-Pilotprojekte« zeigten bereits, wie die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche und Institutionen in der Praxis funktioniere.

-lbw-

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Neues
geologisches
3D-Modell

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Schweiz – Mit dem »Nationalen Geologischen Modell« (NGM) entwickele »swisstopo« derzeit eine digitale Darstellung des Schweizer Untergrunds. Diese nationale Dateninfrastruktur liefere die wesentlichen Grundlagen für die Planung und Umsetzung von Projekten in Bereichen wie Energie, Infrastruktur oder Naturgefahrenprävention. Die Veröffentlichung eines neuen geologischen 3D-Modells markiere einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des Programms. Die Oberfläche der Schweiz sei bislang sehr gut dokumentiert. Ihr Untergrund hingegen sei zum Teil noch wenig erforscht. Fundierte geologische Kenntnisse seien jedoch unerlässlich, um unter anderem die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, Naturgefahren vorzubeugen und Grossbauwerke zu realisieren.

Eine nationale Infrastruktur für geologische Daten
Das Nationale Geologische Modell habe zum Ziel, bis 2032 zwei- und dreidimensionale geologische Modelle zu entwickeln, die das gesamte Gebiet der Schweiz abdeckten. Dieser Ansatz sei auf die Besonderheiten der wichtigsten geologischen Regionen des Landes zugeschnitten und ermögliche es, Informationen insbesondere aus geologischen Karten, Bohrdaten, geophysikalischen Daten und geologischen Profilen zu integrieren und zu harmonisieren, um eine einheitliche Darstellung des Untergrunds zu liefern. Die so gewonnenen Informationen sollen zentral bereitgestellt werden und könnten mit anderen Georeferenzdaten des Bundes kombiniert werden.

Die im Rahmen von NGM entwickelte Plattform www.swissgeol.ch bilde eine nationale Daten- und Wissensinfrastruktur zum Schweizer Untergrund. Zusammen mit map.geo.admin.ch lieferten die beiden Plattformen dem Bund, den Kantonen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft zuverlässige und zugängliche Grundlagen für die Planung, Bewilligung und Umsetzung von Projekten in so unterschiedlichen Bereichen wie Energie, Rohstoffe, Infrastruktur oder Naturgefahrenmanagement. Durch die Verbesserung des Zugangs zu geologischen Daten fördere das Programm die Wiederverwendung bestehender Daten, senke die Kosten für deren Erfassung und steigere deren wirtschaftlichen Wert.

-chbk-

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