Alpenrand-Magazin Aktuelles

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Wöchentliche Nachrichten und Reportagen aus den Alpenländern und darüber hinaus

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KW 43 – 2024
21. – 27.10.2024

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21. Internationales
Bergfilm-Festival
Tegernsee
2024

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Region Bayern – Reger Besucherandrang herrschte beim diesjährigen Eröffnungsabend des «21. Internationalen Bergfilm-Festival Tegernsee» im historischen Barocksaal des Tegernseer Schlosses. Erfreut konnte Dr. h.c. Michael Bourjau, Vize-Bürgermeister der Stadt Tegernsee, eine Vielzahl von Bürgermeistern aus dem Landkreis Miesbach begrüßen, darunter u.a. Jens Zangenfeind aus der Gemeinde Hausham und stellvertretender Landrat; Bernhard Schäfer aus der Gemeinde Valley; Franz Schnitzenbaumer aus der Gemeinde Schliersee; Stefan Deingruber aus der Gemeinde Fischbachau; Klaus Meixner aus der Gemeinde Irschenberg sowie Klaus Thurnhuber aus der Gemeinde Warngau. Ferner waren Dr. Anton Lentner von der Altgelt Stiftung aus Rottach-Egern sowie Vertreter des Stadtrats Tegernsee anwesend. …weiterlesen

-am- Bild: am

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20. Frauen-
wirtschaftstage

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Region Baden-Württemberg – In ganz Baden-Württemberg fanden vom 16. bis 19. Oktober 2024 die «20. Frauenwirtschaftstage» unter dem Motto «#Nachfolge #nachhaltig #gestalten!« » statt. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Baden Württembergs Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, erklärte dazu: «Nachfolge und Nachhaltigkeit sind zentrale Schlüssel für unsere Zukunft. Wie kann ein Generationswechsel gut gelingen – in Organisationen jedweder Art und auf jeder Ebene? Mit diesen und weiteren wichtigen Fragen beschäftigen sich die diesjährigen Frauenwirtschaftstage. Ich freue mich, dass die Resonanz wieder groß ist und landesweit knapp 90 Einzelveranstaltungen unter dem Dach der Frauenwirtschaftage stattgefunden haben».

Motto soll Frauen ermutigen, eine Unternehmensnachfolge anzustreben
Mit dem Motto «#Nachfolge #nachhaltig #gestalten!“» möchte Hoffmeister-Kraut viele Frauen dazu ermutigen, eine Unternehmensnachfolge anzustreben und den Fokus noch stärker auf die Selbständigkeit zu lenken. «Die Übernahme eines Unternehmens stellt eine weitere attraktive Karriereoption für Frauen dar. Denn immer weniger Nachfolgelösungen werden innerhalb von Unternehmensfamilien gefunden. Es kommt zu Betriebsaufgaben und zum Verlust von Arbeitsplätzen. Vielversprechende Lösungsansätze hierfür sind Unternehmensnachfolgen und Übernahmegründungen aus der Belegschaft, im Quereinstieg oder von extern, die sowohl auf den Erhalt wie auch auf die Modernisierung der Unternehmen und deren Ressourcen zielen», so Hoffmeister-Kraut.

Sichtweisen von Frauen wichtig für ausgewogene Unternehmensstruktur
Frauen seien geübt darin, verschiedene Lebensrollen gleichzeitig zu besetzen und flexibel und spontan zu reagieren. So würden sie meist verschiedenste Erfahrungen und neue Sichtweisen mitbringen, die Unternehmen in ihrer Weiterentwicklung stärkten. Ferner würden Frauen häufig Wert auf ethische Geschäftspraktiken und gesellschaftliche Verantwortung legen, was in der heutigen Geschäftswelt immer wichtiger werde. Genau an diesen Punkten setzten die diesjährigen Frauenwirtschaftstage an: «Viele Frauen verfügen über exzellente Fähigkeiten, die zum Beispiel die interne und externe Kommunikation des Unternehmens auf ein ganz neues Level heben können. Sie müssen sich nur mehr zutrauen und den Mut finden, sich bietende Chancen zu ergreifen», ist Hoffmeister-Kraut überzeugt.

Bei den Frauenwirtschaftstagen erhielten Beschäftigte und Unternehmen Impulse, Anreize und Austauschmöglichkeiten, wie die Chancen zur Selbständigkeit und einer Unternehmensübernahme bestmöglich genutzt werden können.Die Frauenwirtschaftstage werden auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg jährlich im Oktober durchgeführt. Zielsetzung sei, die Chancen und die Bedeutung von Frauen als Fach- und Führungskräfte, Gründerinnen und Unternehmerinnen in und für die Wirtschaft in den Fokus zu rücken. Die Veranstaltungen richten sich an Frauen und Männer, Selbstständige, Unternehmensverantwortliche im Bereich Personalmanagement sowie weitere Interessierte. Im Rahmen der Frauenwirtschaftstage 2024 wurden vielfältige regionale Veranstaltungen, unter anderem von Kontaktstellen Frau und Beruf, Agenturen für Arbeit, Regionalbüros für berufliche Fortbildung, Frauen- und Wirtschaftsorganisationen, Gleichstellungsbeauftragten der Kreise und Kommunen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Verbänden angeboten.

-lbw-

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Wertfreigrenze
im Reiseverkehr
wird gesenkt

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Region Schweiz – Anlässlich seiner kürzlich erfolgten Sitzung wurde der Schweizer Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die «Wertfreigrenze im Reiseverkehr» ab dem 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Ferner erfülle das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur «Reduzierung des Einkaufstourismus».
Somit dürfen ab 2025 Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf die eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Mit der Anpassung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag per 1. Januar 2025 erfülle das EFD die Anliegen einer Motion der FK-N «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» und zweier Standesinitiativen «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» des Kantons St. Gallen und «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» des Kantons Thurgau. Die Vorstösse verfolgten das Ziel, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Eine noch tiefere Wertfreigrenze würde den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen. Je tiefer die Wertfreigrenze festgesetzt werde, desto grösser falle die Anzahl der Verzollungen aus.

Selbstständige Warenanmeldung via «QuickZoll»-App
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. In der App werde für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent sei vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via «QuickZoll»-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.

-bkch-

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Umsetzung
der
Elternzeit-Richtlinie

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Region Liechtenstein – Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur «Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige» (Elternzeit-Richtlinie) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Es werden verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere die Überführung des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes von der Krankenversicherung in die Familienausgleichskasse (FAK). Damit könne die Motion der Demokraten Pro Liechtenstein (DpL) zur «Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft» abgeschrieben und eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer und des Liechtensteiner Krankenkassenverbands erfüllt werden.

Arbeitnehmerbeitrag vorgesehen
Zur Mitfinanzierung der Leistungen, die neu von der FAK-Anstalt ausgerichtet werden sollen (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld), schlägt die Regierung einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0.2 Prozent des Lohns vor. Dieser Beitrag berücksichtige den bereits vorgesehenen Beitragssatz für das Elterngeld in Höhe von 0.1 Prozent sowie den bestehenden Arbeitnehmerbeitrag für das Mutterschaftsgeld im Rahmen der Krankenversicherung (0.1 Prozent). Durch die Überführung des Mutterschaftsgeldes in die FAK-Anstalt werde es umgekehrt zu einer Entlastung bei den Prämien für die Krankenversicherung kommen. Konkret heisse das, dass sich der Arbeitnehmerbeitrag infolge der zusätzlichen Leistungen um insgesamt rund 0.1 Prozent erhöhen werde. Die Arbeitgeber finanzierten mit einem FAK-Beitrag von 1.9 Prozent nach wie vor den Hauptanteil der Leistungen aus der FAK-Anstalt. Ferner werden die Übergangsbestimmungen für den Bezug der Elternzeit, der Mutterschaftszeit im Falle des Todes des anderen Elternteils, der ordentlichen Vaterschaftszeit und der Vaterschaftszeit im Falle des Todes der Mutter im Sinne des EWR-Rechts konkretisiert.
Auch werde klargestellt, dass Unfälle während der Elternzeit als «Nichtbetriebsunfälle» gelten, und zwar mit der Folge, dass es keine Abgrenzungsfragen zwischen Betriebsunfällen und Nichtbetriebsunfällen gebe. Das Inkrafttreten der Vorlage sei für den 1. Januar 2026 geplant.

-RdFL-

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Verzögerung
beim Bau
des Brenner Nordzulaufs
möglich

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Region Tirol – Tirols Verkehrslandesrat René Zumtobel war als Experte in den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags geladen. Auf der Agenda stand «der Bau des Brenner Nordzulaufs», der sich weiter verzögern könnte. «Seit 30 Jahren werden immer wieder Absichtserklärungen unterzeichnet und Zusagen ausgesprochen – in Tirol läuft der Ausbau der Schiene mit dem Brenner Basistunnel und den Zulaufstrecken auf Hochtouren. Doch ohne eine Kapazitätssteigerung beim nördlichen Zulauf haben wir trotz Milliardeninvestitionen am Ende ein Herz ohne Aorta. Ich habe mich daher in Berlin dafür eingesetzt, jede weitere Verzögerung zu verhindern», erklärte Zumtobel und unterstrich: «Bahnausbau bedeutet immer jahrzehntelange Vorarbeiten – wenn sich in Deutschland nun weiterhin nichts tut, haben wir in 20 Jahren bei Kufstein ein Bahn-Nadelöhr, das alle Verlagerungspläne zunichte macht».

Zumtobel verweist auf positive Effekte der viergleisigen Unterinntaltrasse
Konkret sollen laut einem Antrag im Bundestag erneut weitere Planungsalternativen im Landkreis Rosenheim geprüft werden. Grund dafür seien unter anderem Bedenken und Proteste von Bürgerinnen und Bürgern. «In den 1990er Jahren standen wir in Tirol mit dem geplanten Bau des ersten 40 Kilometer langen Abschnitts der Unterinntaltrasse zwischen Baumkirchen und dem Knoten Radfeld vor einer ähnlichen Situation. Heute haben wir eindeutige Belege dafür, dass der viergleisige Ausbau des Streckenabschnitts durchwegs positive Effekte hatte, und zwar weniger Lärm, schnelle unterirdische Verbindungen für Güter- sowie Fernverkehr und dadurch ausreichend freie Kapazitäten für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs».

Projekt «Brenner Basistunnel» für Verlagerung unabdingbar
Erst kürzlich war Tirols Landesrat Zumtobel bei einem internationalen Austausch der «Aktionsgemeinschaft Brennerbahn» in Brüssel, um auf die Bedeutung einer gemeinsamen Herangehensweise bei der Verlagerung auf die Schiene aufmerksam zu machen und für den Abbau bürokratischer Hürden zu werben. Als wesentlicher Bestandteil des europäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors sei der «Brenner Basistunnel» das Herzstück der Verlagerung von Gütertransporten. Mit Inbetriebnahme könnten durch die flache Streckenführung im Vergleich zum Transport mit Diesel-Lkw rund 81 Prozent Energie und damit auch Kosten für die Transportwirtschaft eingespart werden. Die neue Hochleistungsstrecke könnte ab 2032 – sofern die Zulaufstrecken vorhanden seien – eine erhebliche Kapazitätssteigerung bewirken. «Mit einem friktionsfreien Schienenverkehr wird ganz Europa, insbesondere aber Deutschland, Italien und Österreich im internationalen Wettbewerb immens gestärkt und ein Wettbewerbsvorteil erreicht. Ferner bringe es erhebliche Fahrtzeitverkürzungen beim Personenverkehr und mehr Zugverbindungen – ein weiterer Anreiz, vom Pkw auf die Bahn umzusteigen».

Straßeninfrastruktur ist 60 Jahre alt – starke, verlässliche Schiene sei das Gebot der Stunde
«Ich verstehe die Sorgen der Menschen im bayerischen Inntal. Und doch muss ich klar festhalten: Das Zeitfenster für neue Planungen und Diskussionen schließt sich. Seit den ersten Staatsverträgen sind 30 Jahre vergangen. Was feststeht ist: Die Herausforderungen auf der Brennerachse mit aktuell jährlich 2,5 Millionen Lkw und zwölf Millionen Pkw auf der Straße werden in den nächsten Jahren weiter groß sein. Das Wipptal auf Tiroler und Südtiroler Seite ist durch seine alpine Topografie bereits jetzt ein Nadelöhr, die Verkehrsbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner enorm. Kürzlich haben stundenlange Staus auf der Nord- wie auf der Südseite des Brenners die Belastungen einmal mehr augenscheinlich gemacht. Die Straßeninfrastruktur ist aus den 1960er-Jahren und dazu Jahr für Jahr enormen Belastungen ausgesetzt. Daher sind Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren unvermeidbar, die entsprechende Kapazitätseinschränkungen mit sich bringen», machte Zumtobel deutlich.

Forderung: Kostenwahrheit und Abbau bürokratischer Hürden
«Das bis 2040 berechnete gesteigerte Verkehrsaufkommen kann nur bewältigt werden, wenn Lkw auf die Schiene verlagert werden, der individuelle Reiseverkehr durch attraktive Angebote der öffentlichen Anreise reduziert wird und gleichzeitig weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Verlagerung auf die Schiene auf europäischer Ebene attraktiv und ökonomisch tragbar zu gestalten», erläuterte der Landesrat die Forderungen Tirols, bürokratische Hürden im Schienengüterverkehr abzubauen und Kostenwahrheit zwischen Straße und Schiene herzustellen sowie das von Tirol forcierte digitale Verkehrsmanagement für Lkw am Brennerkorridor als Pilotregion einzuführen.

-lt-

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Kontrollen
in Hütten
und Gastbetrieben

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Region Südtirol – Während der Sommermonate hat das Südtiroler Arbeitsinspektorat gemeinsam mit der Finanzpolizei Kontrollen in verschiedenen Berghütten, Almen, Restaurants und Hotels im Landesgebiet durchgeführt. Dabei wurden die Beschäftigungssituation der Mitarbeitenden und die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz überprüft. «Diese Kontrollen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden, insbesondere in Sachen Ausbildung, Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz», so Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Es gehe darum, Arbeit in einem sicheren und gesetzeskonformen Umfeld zu ermöglichen und die Arbeitgeber auf ihre Verantwortung hinzuweisen, also auch um Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.

Im Rahmen der Inspektionen wurden in 16 der 45 kontrollierten Betriebe Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften festgestellt, unter anderem die Beschäftigung von 20 Mitarbeitenden ohne Vertrag. Zu den weiteren festgestellten Unregelmäßigkeiten gehörten die nicht genehmigte Installation von Videoüberwachungsanlagen, die Nichtmeldung von Bereitschaftsdiensten und die unangemessene Verwendung von Vouchern. Außerdem wurden mehrere Fälle von unzureichender fachlicher Einstufung festgestellt, die nicht den tatsächlich ausgeübten Aufgaben der Mitarbeitenden entsprach. In den inspizierten Einrichtungen waren alle Minderjährigen regulär als Praktikanten beschäftigt.

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Eigene
Experten
für KI-Anwendungen

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Region Salzburger Land – KI, Künstliche Intelligenz, ist längst in vielen Bereichen des Alltags im Einsatz. Das Land Salzburg nutze die Vorteile und Stärken dieser neuen Technologie künftig in seinen Arbeitsabläufen und habe dafür ein hauseigenes Expertenteam eingesetzt. Die KI-Anwendungen des Landes werden von Sebastian Rathner aus der Landesamtsdirektion und Informatik-Chef Peter Wild auf den Weg gebracht und gemeinsam mit allen Abteilungen umgesetzt. Alle Experten rechnen damit, dass mehr Zeit für die Bürger bleiben und eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelingen werde.
Möglich seien für Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer durch KI-Einsatz mittelfristig schnellere Verfahren oder Hilfe bei der Antragstellung für Landesleistungen. «Und keineswegs werden damit der persönliche Kontakt oder die individuelle Beratung überflüssig. Ganz im Gegenteil: Wir wollen mehr für die Menschen da sein, nicht weniger», so Haslauer.

Entlastung bei Routineaufgaben
Es sei eine tägliche Herausforderung, der sich auch das Land Salzburg als Arbeitgeber stelle: «Die Aufgaben werden mehr und komplexer. Die Suche nach Möglichkeiten für eine Entlastung der Mitarbeitenden ist wichtiger denn je. Was sich wiederholt, wo Standardabläufe klar festgelegt sind, da hat künstliche Intelligenz ihren Platz und ihren Sinn», erklärte Haslauer.

Mit Eigenverantwortung und Sachverstand
Nicht außer Acht bleiben dürften Herausforderungen wie Datenschutz, Transparenz und ethische Fragen. «Nur unbedenkliche Inhalte kommen nach rechtlicher Prüfung in Frage. Und der kritische Sachverstand ist weiterhin erforderlich. Die Ergebnisse müssen ethisch und moralisch unbedenklich sein. Insgesamt sehe ich im Thema KI sehr große Chancen für die Landesverwaltung – wir werden unsere Entwicklung in diesem Bereich weiter intensiv vorantreiben und bereits bis Frühjahr 2025 ein nächstes Maßnahmenbündel schnüren», erläuterte Sebastian Rathner. Er leitet das Projekt zur KI- Einführung im Salzburger Landesdienst.

Im Austausch mit den Vorreitern
Bei KI-Lösungen arbeite das Land Salzburg auch mit «GovTech» zusammen. Dieser Verein erleichtere digitale Innovationen und Technologien für Staat, Öffentlichkeit und Verwaltung. «Mehr als 120 namhafte Organisationen aus Technologie, Forschung und Verwaltung schaffen ein bereits jetzt führendes Ökosystem für «Governance Technology». Das Land Salzburg profitiere bei der Entwicklung und Beschaffung von digitalen Lösungen und Technologien“, resümierte Haslauer.

-ls-

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Blackout-
Plan

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Region Steiermark – Das Land Steiermark habe bereits früh mit der Sensibilisierung rund um das Thema «Blackout» begonnen. Deshalb wurde in den letzten Jahren verstärkt an einem «Gesamtsteirischen Blackout-Plan» gearbeitet, der alle blackout-relevanten Bereiche in der Steiermark miteinander verknüpfe. Im Juni 2023 wurde bereits der «Blackout-Maßnahmenplan für die Steirische Landesverwaltung» in Kraft gesetzt. Als erstes Bundesland Österreichs habe die Steiermark darin geregelt, welche Aufgaben unter welchen Rahmenbedingungen von der Landesverwaltung im «Blackout-Fall» zu vollziehen seien.

Der kürzlich präsentierte „Gesamtsteirische Blackout-Plan” stelle den zweiten Schritt der «Blackout-Vorbereitungen» dar. Er sei eine präzise Bestandsaufnahme für die Jahre 2023 und 2024 in Bezug auf die «Blackout-Resilienz» aller relevanten Branchen und Lebensbereiche. In seinen 48 Kapiteln wird die Blackout-Resilienz in der Steiermark detailliert beschrieben. Diese umfassende landesweite Lagebeurteilung verfolge das Hauptziel, die Verantwortlichen sowie die Bevölkerung in Hinblick auf ihre Eigenverantwortung und die Pflicht zur Selbstvorsorge zu sensibilisieren und sie darüber hinaus zu weiteren Vorsorge zu motivieren.

lstm-

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WHO
zeichnete
Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen aus

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Region Niederösterreich – Niederösterreich nehme bei der «grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung» international eine Vorreiterrolle ein. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Niederösterreich nun als erstes österreichisches Bundesland für seine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung als «Best Practice Region» ausgezeichnet. Diese Anerkennung unterstreiche die Vorreiterrolle des Bundeslands in Europa, die durch enge Zusammenarbeit mit den Nachbarländern erreicht wurde. Um die erfolgreichen Vorzeigeprojekte der Initiative «Healthacross» weltweit bekannt zu machen und andere Regionen zur Nachahmung zu motivieren, hat die WHO bereits ihren zweiten Bericht darüber veröffentlicht, der die Innovationskraft der Region widerspiegelt und ihre internationale Vorbildwirkung im Gesundheitswesen stärke.

«Die Auszeichnung der WHO bestätigt unsere Bemühungen, den Menschen eine bestmögliche medizinische Versorgung direkt in ihrer Nähe zu bieten. Entscheidend ist für uns, dass unsere Maßnahmen vor allem den Menschen vor Ort zugutekommen und sie Zugang zu medizinischen Leistungen auf höchstem Niveau haben. Die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheits- und Sozialbereich ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der lokalen Gesundheitsversorgung», erklärte der für die Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.

Niederösterreich, das im Herzen Europas liegt und an Tschechien, die Slowakei sowie unmittelbar an Ungarn grenzt, habe das Potenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit frühzeitig erkannt und sich in diesem Bereich europaweit an die Spitze gesetzt. Besonders in dünn besiedelten Grenzregionen trage die Zusammenarbeit entscheidend zur Optimierung von Ressourcen wie medizinischem Personal und Geräten bei. Durch die gemeinsame Nutzung dieser Ressourcen könnten medizinische Angebote erweitert, Kosten gesenkt und die Wertschöpfung in der Region erhöht werden. Gleichzeitig fördere der Wissens- und Erfahrungsaustausch über die Grenzen hinweg die Qualität der Gesundheitsversorgung.

-lnö-

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Rebhühner
sollen zurückkehren

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Region Bayern – Im Donaumoos sollen bald wieder mehr Rebhühner leben. Das ist das Ziel einer privaten Initiative zur Zucht und zur Auswilderung der in ganz Deutschland stark gefährdeten Tiere. Der Startschuss dazu ist jetzt im «Baierner Flecken» und bei «Berg im Gau» gefallen. Der «Donaumoos-Zweckverband» unterstützt das Projekt – und will mittelfristig selbst in die Rebhuhnzucht einsteigen. Die ersten 19 Tiere tummeln sich nun in Volieren im Donaumoos – und scheinen sich dort sichtlich wohlzufühlen.

Ihr neues Übergangsheim ist eigens für sie errichtet worden. Und zum Teil erst kurz vor Ankunft der gefiederten Bewohner fertig geworden. «Ich habe mir immer eine Voliere für Rebhühner gewünscht», erklärte der Nebenerwerbslandwirt Franz Eller beim Startschuss des Projekts. Er ist vor allem durch Beweidung des nahen Hochwasserrückhalteraums im «Baierner Flecken» bekannt und einer der engagierten Naturfreunde, welche die Rebhuhnzucht initiiert haben.

Eller: «Weil ich mich schon als junger Jäger gefragt habe: Wie kann man dem Rebhuhn helfen». Die Antwort darauf geben er und seine Mitstreiter nun mit der Zucht der Tiere. Damit wollen sie nicht nur Vorreiter sein, sondern auch ein Umdenken erreichen. Denn das Rebhuhn, dessen Bestände stark geschrumpft sind, braucht Struktur in der Landschaft. Grenzlinien, Hecken, Sträucher, Blühstreifen – all das könne helfen. Damit Zucht und Auswilderung der Tiere in Zukunft klappen, gibt es einen regen Austausch mit dem bayernweit aktiven Ziergeflügelverein Allershausen. Die Fachleute aus dem Landkreis Freising bringen eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Rebhühnern und deren Auswilderung mit – und haben nun die ersten 19 Rebhühner ins Donaumoos geliefert. «Uns geht es darum, die Natur zu unterstützen», betonte der Vorsitzende Alfred Helfer. Zu diesem Ansinnen passe das Donaumoos gut, wo der Verein die Birkwildzucht des «Donaumoos-Zweckverbands» schon lange unterstütze. «Der Kontakt ist nie eingeschlafen», berichtete der stellvertretende Vorsitzende Hans Sedlmayer, dem anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Vereins gemeinsam mit Birkwildbetreuer Hans Wild vom Zweckverband die Idee für die Rebhuhn-Zucht kam. Wild wiederum fand vor Ort Mitstreiter – neben Franz Eller auch weitere Jäger wie Frank Wittmann und Eduard Gogl, in deren Revier bei Berg im Gau die zweite Voliere steht.

Zehn Tiere sind dort eingezogen, neun im «Baierner Flecken». Sie alle kommen von Züchter Günter Wünsch aus dem schwäbischen Meitingen. Dass sich die beiden Zuchtstationen in unmittelbarer Nähe zu Moorschutzmaßnahmen des «Donaumoos-Zweckverbands» befinden, passe gut ins Bild und zeige auch die Vielfalt des Verbands. Denn zu dessen Zielen gehöre auch die Förderung der Biodiversität und der Lebensbedingungen für Flora und Fauna. «Dieses Thema hat eine Relevanz im Donaumoos», so Geschäftsführer Michael Hafner, der das Projekt mit seinem Team unterstützt. Ziel seien Strukturen in der Landschaft, von denen neben dem Rebhuhn weitere Arten profitierten. Der Rest, so Hafners Hoffnung, funktioniere mit Unterstützung der Jägerschaft fast von alleine. Gleichzeitig werde der Zweckverband mittelfristig wohl selbst in die Zucht einsteigen. Nachdem das Birkwildprojekt beim Haus im Moos kaum Erfolge zeige, werden in die dortige Voliere wohl bald Rebhühner einziehen. Bis dahin sollen die ersten Tiere aus dem neuen Projekt bereits in Freiheit leben. In den nächsten Wochen dürfen sie sich aber erst mal in aller Ruhe an die neue Umgebung gewöhnen, und zwar mindestens 14 Tage, wie Hans Wild betonte. Dann soll sich die Population im Donaumoos mit Unterstützung der neuen Initiative erholen und selbst tragen.

-dmzv- Bild: Janda

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Monitoring
von nicht-invasiven
Pränataltests gefordert

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Die deutschen Beauftragten von Bund und Ländern für die «Belange von Menschen mit Behinderungen» haben kürzlich in einem gemeinsamen Positionspapier die dringende Notwendigkeit eines umfassenden und menschenrechtskonformen «Monitorings der nicht-invasiven Pränataltests» (NIPT) betont. Simone Fischer, die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen und derzeitige Sprecherin der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder, sagte dazu: «Es ist unerlässlich, dass die Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests mit größter Sorgfalt und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten begleitet wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Einsatz dieser Tests zu Selektion von Menschen mit Behinderungen führt. Vielmehr müssen die Erfahrungen und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in den Monitoring-Prozess einfließen, um sicherzustellen, dass unsere Gesellschaft das Recht auf Inklusion und Selbstbestimmung für alle Menschen respektiert und stärkt. Wir müssen weiter vorankommen, damit Menschen mit Behinderungen gute Voraussetzungen haben, um gleichberechtigt teilzuhaben und sich in unserer Gesellschaft einbringen zu können». Die baden-württembergische Landes-Behindertenbeauftragte hat bereits im Rahmen des «Welt-Down-Syndrom-Tag» am 21. März 2024 auf die Situation hingewiesen und sich entsprechend eingebracht.

-lbw-

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Infoforum
zur Rücknahme
von radioaktiven Abfällen

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Region Baden-Württemberg – Das mittlerweile sechste Infoforum «Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz» informierte über die «Rücknahme von radioaktiven Abfällen» aus Frankreich nach Philippsburg. Deutschland hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich zurückzunehmen. Noch in diesem Jahr findet der Rücktransport und die Einlagerung von vier «Castor-Behältern» mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus La Hague in Frankreich in das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg statt.

«Mit einer transparenten Informationspolitik wollen wir die Prozesse verständlich machen und das Vertrauen in unsere Arbeit als Aufsichtsbehörde und als Umweltministerium stärken. Dazu gehen wir in die direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir kümmern uns weiterhin verantwortungsvoll um die Hinterlassenschaften der Atomenergie. Die Abfälle stammen aus dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke. Deshalb sind wir auch für ihre Entsorgung verantwortlich», erklärte Baden-Württembergs Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.

Beim sechsten Infoforum des Umweltministeriums zur Nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz haben neben Umweltministerin Thekla Walker und Vertreter der für die Atomaufsicht zuständigen Abteilung im Ministerium auch Fachleute der EnBW Kernkraft GmbH als Betreiberin der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg und Abfallverursacherin, der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als Betreiberin der Zwischenlager und des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) teilgenommen.

-lbw-

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Besteuerung
der Telearbeit

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Region Schweiz – Der Schweizer Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 das Bundesgesetz über die «Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis» auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit werde die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie «Telearbeit» im Ausland verrichten. Das Schweizer Bundesgesetz über die Besteuerung der «Telearbeit» im internationalen Verhältnis sei eine Folge von zwischenstaatlichen Entwicklungen im Bereich von «Telearbeit» mit Frankreich und Italien. Es stelle sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann besteuern kann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten und sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufalle. Die Vorlage beschränke sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz.

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 werden in der «Quellensteuerverordnung» des Eidgenössischen Finanzdepartements Ausführungsbestimmungen in Kraft treten. Diese schafften Rechtssicherheit für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber von in Frankreich wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem 31. Dezember ende.

-bkch-

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Schule
und Betreuung
neu aus einer Hand

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Region Liechtenstein – Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat die Postulatsbeantwortung betreffend «Schule und Betreuung aus einer Hand» verabschiedet. Mit dem Postulat wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, wie die privaten Kinderbetreuungsangebote im Schulkindalter neu mit dem Bildungssystem, zu einem fakultativen und standardisierten Betreuungsmodell zusammenwachsen können. Dies soll allen berufstätigen Eltern, ob Teil- oder Vollzeit, ein niederschwelliges Angebot bieten, ihr Kind oder ihre Kinder in ihrer Wohngemeinde, wenn notwendig ganztags in der Schule oder in unmittelbarer Nähe, betreuen zu lassen.

Liechtensteins Regierung hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsstellen auf Basis einer eigens dafür angefertigten Studie der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) den «Ist-Zustand» untersucht. Das Konzept der Tagesstrukturen und Tagesschulen in Liechtenstein habe sich in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren bewährt. Einerseits reagierten diese Modelle auf den zunehmenden gesellschaftlichen Wandel, bei dem sich Familienformen verändern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen höheren organisatorischen Aufwand bedeute. Andererseits leisteten Tagesstrukturen und Tagesschulen auch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit im Bildungssystem: Kinder aus bildungsfernen Schichten oder mit Migrationshintergrund hätten dadurch die Möglichkeit, sich in der Schule oder schulnah auf ihrem persönlichen Lernweg weiterzuentwickeln.

Es sei ein Anliegen, in erster Linie langfristige und bestmögliche Lösungen aus Sicht der Kinder aufzuzeigen. Ausgangspunkt aller Zielsetzungen und Massnahmen sei dabei das Kindeswohl. Eine Integration von privaten Anbietern in das öffentliche Schulsystem oder gar eine Auflösung von Tagesschulen, wie in den beiden Varianten des Postulats vorgeschlagen wurde, sei aus mehreren Gründen langfristig keine ideale Lösung sondern es sollten erfolgreiche bestehende Angebote erweitert werden.

Bereits in der Halbzeitanalyse der «Bildungsstrategie 2025plus» solle geprüft werden, inwiefern das Angebot der Tagesschulen auch in anderen Gemeinden umgesetzt werden könnte. Auch der Ausbau der Blockzeiten werde in Betracht gezogen: Der Pflichtunterricht beginne auf Primarschulstufe um 8:00 Uhr. Es gebe in allen Gemeinden eine erweiterte Eingangszeit. Es solle geprüft werden, ob diese Zeiten noch weiter ausgebaut werden können, um Familien besser zu entlasten. Des Weiteren werde auf der Basis der Studie der PHZH ein Zukunfts-Model «Bildung und Betreuung aus einer Hand» vorgeschlagen, welches langfristig die Betreuung an den Schulstandorten auf- oder ausbauen könne.

-RdFL-

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Vorläufige
Bilanz
der Almsaison

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Region Tirol – Trotz eines frühen Schneefalls im September und teils herausfordernden Wetterbedingungen in den Sommermonaten zeige die vorläufige Bilanz der «Almsaison 2024» in Tirol durchaus positive Entwicklungen. Nach einem herausfordernden Vorjahr mit langanhaltendem Schlechtwetter verlief die diesjährige Almsaison unter deutlich besseren Bedingungen. Die Weiden blieben bis in den Spätsommer saftig grün, und die Tiergesundheit zeigte sich – auch dank umfassender Vorsorgemaßnahmen – stabil. Was bleibe, sei die Herausforderung, die Nutztiere auf Tirols Almen vor großen Beutegreifern zu schützen.

Vorläufige Zahlen im Überblick
Mit Stand Mitte September 2024 seien 118 tote Nutztiere auf Großraubtiere zurückzuführen. 83 Schafe, neun Ziegen und elf Rinder seien davon auf den Wolf zurückzuführen, elf Schafe auf den Goldschakal und drei Schafe sowie ein Rind auf den Bären. Im Gemeindegebiet von Pfunds habe ein Bär ferner Ende Juni Bienenstöcke geplündert. Im vergangen Jahr waren es insgesamt 183 tote Nutztiere.

Insgesamt 17 unterschiedliche Wolfsindividuen wurden bislang im heurigen Jahr in Tirol genetisch nachgewiesen, davon waren 13 männlich und drei weiblich. Bei einem Individuum war die Genotypisierung nicht erfolgreich. 14 der heuer nachgewiesenen Wölfe stammten aus der italienischen Quellpopulation, ferner wurden bisher zwei Wölfe aus der dinarischen sowie ein Wolf aus der nördlichen Quellpopulation nachgewiesen. Die höchste Wolfspräsenz war im heurigen Jahr in Osttirol mit neun verschiedenen Wolfsindividuen zu verzeichnen, gefolgt vom Bezirk Imst mit vier Individuen. Im Vergleich zu 2022 sei die Zahl der Wolfsnachweise im Jahr 2023 deutlich gestiegen, während die Risszahlen zurückgingen. Erste Prognosen deuteten auf einen weiteren Anstieg der Wolfspräsenz hin.

Herdenschutz-Pilotprojekte: Tiergesundheit im Fokus
Die auf den «Pilotalmen» erprobten Herdenschutzmaßnahmen zielten darauf ab, über mehrere Jahre hinweg Chancen, Herausforderungen und Kosten des Herdenschutzes aufzuzeigen. Ferner sollen die mit dieser Umstellung verbundenen Auswirkungen in Bezug auf Tiergesundheit, Gewichtsentwicklungen, Bewegungsmuster, Tierverluste, Hirtenarbeit, und Vegetation erhoben werden. Auf der Verwall Alm, die im dritten Jahr Teil des Herdenschutzprojekts ist, ziehe Almverantwortlicher Alfons Falch für die Almsaison 2024 eine positive Bilanz: «Die ständige Behirtung der Tiere hat sich auch heuer bewährt. Obwohl wir die Tiere aufgrund des frühen Schnees etwas früher ins Tal bringen mussten, war die Almsaison erfolgreich».

Auf den «Pilotalmen» werde die Tiergesundheit besonders gründlich überwacht. Schon im Frühjahr, vor dem Almauftrieb, werden alle aufgetriebenen Schafe durch die zuständigen Tierärztinnen oder Tierärzte auf Krankheiten – wie Moderhinke und Innenparasiten untersucht. Nur gesunde Tiere werden auf die Almen geschickt. Während der Saison sorge der Tiroler Tiergesundheitsdienst durch regelmäßige Besuche dafür, dass die Gesundheit der Tiere laufend kontrolliert werde.

Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Tirol die drei «Herdenschutz-Pilotalmen» wieder mit rund 325.000 Euro. Rund 130 Euro pro Schaf betrugen die Kosten für «gelenkte Weideführung» mit ständiger Behirtung und eingezäunten Übernachtungsplätzen in der Almsaison 2023. Die Abrechnung für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor.

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Treffen
zum Thema
«Brennerachse»

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Region Südtirol – Die Arbeiten an der Luegbrücke, die Sperre der Reschenbundesstraße, das Verkehrsmanagement entlang der Brennerachse sowie die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs hatten im Mittelpunkt des Treffens zwischen Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrat Daniel Alfreider und den Interessensgruppen aus der Wirtschaft und dem Transportwesen in Bozen gestanden. Mit dabei waren Vertretungen des Unternehmerverbands, der Handwerkerverbände lvh und CNA Alto Adige, des Wirtschaftsrings SWR-EA, der Handelskammer sowie des Handels- und Dienstleistungsverbands hds. Kompatscher betonte, dass Südtirol die Entwicklung mit großer Sorge beobachte: «Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen reichen nicht aus. Es braucht eine gemeinsame länderübergreifende Abstimmung und Steuerung, um die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Südtirol bestmöglich zu sichern».

Aufgrund mehrmaliger Interventionen vonseiten des Landes Südtirol und der Fachleute der Brennerautobahn A22 konnte erreicht werden, dass der Verkehr über die Luegbrücke an verkehrsstarken Tagen zweispurig – und nicht wie zuerst angekündigt ganzjährig einspurig – verlaufe. «Der Wochenendstau hat gezeigt, wie wichtig dies an verkehrsreichen Tagen ist», erklärte Kompatscher. Auch bei der Sperre der Reschenbundesstraße – wegen Arbeiten an der Kanzelgalerie – wurden nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen der Bezirkshauptmannschaft Landeck sowie den Schweizer Behörden zwei Zeitfenster für den Schwerverkehr eingerichtet.

Beim Treffen wurde auch ein Projekt zur Dekarbonisierung des Schwerverkehrs entlang des Brennerkorridors vorgestellt. Das Land Südtirol sei im Gespräch mit der Energiegesellschaft Alperia, um Ladestationen dafür entlang der Brennerautobahn zu errichten. «Innovative Lösungen sind gefragt. Die Gestaltung der Mobilität von Morgen erfordert bessere Daten und mehr Datenaustausch zwischen den Ländern und den einzelnen Infrastrukturen. Nur so können wir Verkehr verhindern, verlagern, aber auch steuern“, betonte Landesrat Alfreider, der wiederholt auf die Bedeutung des Bahnverkehrs in Europa hinwies. Der Ausbau der grenzüberschreitenden Zugverbindungen und die Fertigstellung des Brennerbasistunnels würden maßgeblich beitragen, die Autobahnen zu entlasten, weshalb Investitionen in die Schiene höchste Priorität der Landesmobilitätspolitik genieße. Angesprochen wurden auch die Slot-Studie und die variable Maut als mögliche Maßnahmen.

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Kompetenz-
zentrum
für Wildfleisch
etabliert

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Region Salzburger Land – Die «Genusswelt Pongau – Kompetenzzentrum für alpine Wildkulinarik» gelte als führender Ansprechpartner für Wildfleisch im Bezirk. Man arbeitet dabei eng mit Jägern und Gastbetrieben zwischen Altenmarkt und Werfen zusammen. Das Ziel sei dabei klar: Bevölkerung, Tourismus, Gastronomie und Landwirtschaft die Vorzüge des Wildbrets näherzubringen. Gefördert wurde das Projekt mit rund 100.000 Euro, rund 20.000 Euro davon kommen vom Land Salzburg.

In Schwarzach laufen die Fäden der Genusswelt zusammen. Produktion, Produktveredelung oder auch der Verkauf des Wildbrets werde dort organisiert. Eine wichtige Aufgabe sei dabei auch die Steigerung des Bewusstseins für regional erzeugte Lebensmittel sowie deren Verarbeitung. So werden beispielsweise auch Kochkurse organisiert und die Halbarmachtung von Hirsch-, Reh- oder Wildschweinfleisch gezeigt.

Die für Jagd zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betonte: «Dieses Projekt hat für mich eine große Vorbildwirkung für andere Regionen Salzburgs. Eine ganz wichtige Rolle nehmen dabei die Jägerinnen und Jäger im Pongau ein. Sie tragen zum Erhalt des Gleichgewichtes von Fauna und Flora bei und sorgen für einen entsprechenden Bestand. Gleichzeitig können sie ihre Expertise in punkto Veredelung beweisen.»

ls-

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Ampel-
Krankenhausreform
bedrohe
die medizinische Versorgung
auf dem Land

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Region Bayern – «Kürzlich hat die Ampel gegen die Stimmen der Union eine «Krankenhausreform» beschlossen. Sie wurde an den Bundesländern und Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz zuständig sind. Auch die rund 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene wurden ignoriert. Eine verlässliche Krankenhaus-Grundversorgung ist gerade in Flächenlandkreisen wie Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach unerlässlich, um die medizinische Betreuung, einschließlich Geburtshilfe und umfassender kardiologischer Versorgung, in erreichbarer Nähe sicherzustellen“, betonte der CSU-Bundestagsabgeordnete für die oberbayerischen Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach, Alexander Radan, in einem Statement zum Thema «Krankenhausreform-Gesetz» und ergänzte: «Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik muss sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren – doch unter Karl Lauterbachs Führung geschieht derzeit genau das Gegenteil. Gesundheitsminister Lauterbach hat verlautbaren lassen, es gäbe zu viele Krankenhäuser. Es steht zu befürchten, dass die Reform nun zu Klinik-Schließungen gerade in ländlichen Regionen führen wird».

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete
für die oberbayerischen Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach, Alexander Radan betont:
«Eine verlässliche Krankenhaus-Grundversorgung ist gerade in Flächenlandkreisen unerlässlich»

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Eine zukünftige Krankenhausstruktur müsse die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform werde erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohten weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, sei von den Ampelfraktionen abgelehnt worden.

«Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen», resümierte Radwan.

-am- Bild: br

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Neuregelung
der Feuerwehrförderung

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Region Baden-Württemberg – Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung erlassen. Neben der finanziellen Förderung mit Millionenbeträgen werden zukünftig Feuerwehren auch organisatorisch bei der Beschaffung der Fahrzeuge unterstützt. «Wir lassen unsere Feuerwehren nicht allein – auch nicht beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen. Künftig beschafft das Land für die Städte und Gemeinden landesweit die neuen Feuerwehrfahrzeuge. Das ist Bürokratieabbau in seiner besten Form. Das Bewährte und Gute lassen wir freilich unverändert: Wir unterstützen die Feuerwehren auch künftig weiter kräftig», erklärte der stellvertretende baden-württembegische Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Innenminister hat die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwW) (PDF) erlassen.

Unterstützung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen
Neu wird künftig sein, dass das Innenministerium die Städte und Gemeinden bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützen wird. Damit sollen vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren und aufwändigeren Vergabeverfahren entlastet werden. Das Land Baden-Württemberg biete dazu den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, an der landesweiten Neubeschaffung einzelner Fahrzeugtypen teilzunehmen. Die neuen Regeln für die Feuerwehrförderung gelten ab dem kommenden Jahr 2025.

Strobl informierte in diesem Zusammenhang: «In den letzten fünf Jahren hat das Innenministerium alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich bewilligt. So hat Baden-Württemberg knapp 300 Millionen Euro in das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg investiert. Allein im Jahr 2024 stellt das Land mehr als 61 Millionen Euro für die Feuerwehren zur Verfügung, darunter 49,4 Millionen Euro für die Förderung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern. Hinzu kommen nochmals 12,1 Millionen Euro pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen».

Grundlage der Förderungen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwW). Das Innenministerium hatte die Verwaltungsvorschrift neu gefasst und mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt. Die bislang geltende Verwaltungsvorschrift wird planmäßig zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten.

-lbw- Bild: am

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Zweites Treffen
zur fusionierten UBS

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Region Schweiz – Unlängst fand der zweite Austausch zu den Folgen der «Fusion von UBS und CS» zwischen «Preisüberwacher», «Eidgenössischer Finanzmarktaufsicht» (FINMA), «Wettbewerbskommission» (WEKO) und «Schweizerischer Nationalbank» (SNB) statt. Die Behörden tauschten sich über die neuesten Entwicklungen und die zukünftige Form der Zusammenarbeit aus. Gemäss der letztjährigen Analyse der «WEKO» sei die fusionierte UBS in einigen Märkten «marktmächtig» bzw. «marktbeherrschend». Damit ist der schweizer «Preisüberwacher» unmittelbar gefordert, einen allfälligen Preismissbrauch in diesen Märkten zu verhindern oder zu beseitigen. Die primäre allgemeinwettbewerbsrechtliche Aufsicht liegt bei der «WEKO». Um den Informationsfluss angesichts der neuen Marktlage sicherzustellen, haben sich die Behörden erneut zu einem Austausch getroffen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen: Gemäss Art. 5 Abs. 1 PüG arbeitet der «Preisüberwacher» mit den interessierten Kreisen zusammen; spezifisch für Kreditzinsen ist eine eingehende Konsultation mit der «SNB» und der «FINMA» vorgeschrieben.
Im Zentrum des Treffens standen zwischenzeitlich eingegangene Beschwerden aus der Bevölkerung und der Wirtschaft, ein Update bezüglich bereits durch den «Preisüberwacher» und die «WEKO» in die Wege geleiteter Marktbeobachtungen sowie ein erster Austausch zu den Empfehlungen der WEKO in der Sache.

-bkch-

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Finanzielle Mittel
für die Unterstützung
eines raschen Wiederaufbaus

in der Ukraine

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Region Liechtenstein – Der Wiederaufbau der Ukraine werde in den kommenden Jahren eine der zentralen Herausforderungen darstellen. Bereits heute belaufen sich die Schäden infolge der russischen Aggression auf fast 500 Milliarden US-Dollar. Ohne eine entsprechende Unterstützung zum raschen Wiederaufbau zerfalle die Lebensgrundlage der ukrainischen Bevölkerung immer mehr. Mit Wiederaufbauprojekten solle auch die Anzahl der Flüchtenden reduziert werden sowie die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr von geflüchteten Personen in die Ukraine erhöht werden. Für die Jahre 2025 bis 2029 beantragt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein beim Landtag für den Wiederaufbau finanzielle Mittel in der Höhe von acht Millionen Franken. Dabei stelle diese zusätzliche Unterstützung nicht nur für die Ukraine, sondern auch für den Globalen Süden ein wichtiges Signal dar. Durch die zusätzlichen Mittel gehe die Unterstützung für die Ukraine nicht zu Lasten der Hilfe für die Länder im Globalen Süden, wo sich Liechtenstein mit seiner humanitären Tradition seit Jahrzehnten für die humanitäre Hilfe engagiere. Desweiteren empfehle und beantragt die Liechtensteiner Regierung auch eine Kapitalerhöhung an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in der Höhe von 800.000 CHF.

Wiederaufbau soll Lebensgrundlage jetzt und in Zukunft ermöglichen
Der brutale und inzwischen schon über zwei Jahre andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe neben hunderttausenden von Toten und Verletzten sowie Millionen von Vertriebenen auch die Infrastruktur der Ukraine in grossen Teilen zerstört. Beinahe alle Bereiche des öffentlichen Lebens seien davon betroffen. So wurden unter anderem ukrainische Schulen, Krankenhäuser und Energieinfrastrukturanlagen, welche auch für die europäische Energiesicherheit von Bedeutung sind, systematisch zerstört. Um einen vollkommenen Zerfall der Lebensgrundlagen der ukrainischen Bevölkerung zu vermeiden und den Menschen vor Ort eine Rückkehr in ihr Leben zu ermöglichen sei ein rascher Wiederaufbau der Ukraine zwingend notwendig. Denn das Fehlen einer Lebensgrundlage und dringend benötigter Infrastruktur führe zu verstärkten Fluchtbewegungen und verringere auch die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr von Geflüchteten. Ferner begünstige eine rasche wirtschaftliche Erholung von betroffenen Gebieten private Investitionsprojekte, welche in Anbetracht des bereits bestehenden Zerstörungsausmasses für einen erfolgreichen Wiederaufbau unerlässlich sein werden. Mit dem Wiederaufbau der Ukraine sollte ebenfalls rasch begonnen werden, da dieser langfristig auch zur Friedenssicherung in Europa beitrage.

Der Bericht und Antrag sehe vor, dass sich das Land Liechtenstein in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten am Wiederaufbau in der Ukraine beteilige. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Entminung, dem Zugang zu Bildung, der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung, dem Schutz von Menschenrechten sowie der Unterstützung der Wirtschaft liegen. Dafür seien über fünf Jahre hinweg Gelder in der Höhe von acht Millionen Franken vorgesehen, was durchschnittlich 1,6 Millionen Franken pro Jahr entspreche. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen im Rahmen der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) konkrete und teilweise auch mehrjährige Wiederaufbauprojekte in der Ukraine finanziert werden. Der Beitrag Liechtensteins orientiere sich an der seitens der Schweiz und der EU geleisteten Unterstützung.

Eine Kapitalerhöhung an EBWE ermögliche weitere Kredite
Außerdem schlägt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein vor, dass sich Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) beteilige. Die EBWE wurde 1991 mit dem Ziel gegründet, den Aufbau der Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa zu unterstützen. Sie helfe der Ukraine bereits jetzt bei der laufenden Instandstellung von Schäden und vergebe hierzu Kredite und Garantien für private Investoren. Aufgrund des hohen Bedarfs an solchen Krediten und Garantien solle eine Kapitalerhöhung in der Höhe von vier Milliarden Euro vorgenommen werden. Bis 2032 ermögliche eine derartige Kapitalerhöhung aufgrund der Hebelwirkung des Kapitals weitere Kredite in der Höhe von rund 24 Milliarden euro. Die Höhe des liechtensteinischen Anteils an dieser Kapitalerhöhung würde 800.000 Euro betragen.

RdFL-

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Fest
der Kultur

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Region Tirol – Tirols Landeshauptmann und Kulturreferent Anton Mattle überreichte beim «Fest der Kultur», im Haus der Musik in Innsbruck, die «Kunstpreise des Landes Tirol 2024» an die im heurigen Jahr ausgezeichneten Kunst- und Kulturschaffenden. Mit den Kunstpreisen des Landes werden Persönlichkeiten und Initiativen gewürdigt, die sich in besonderem Maße um die Kunst und Kultur verdient gemacht haben und die mit ihrer Arbeit das kulturelle Leben in Tirol bereichern und prägen. «Die kulturelle Vielfalt in Tirol ist beeindruckend und das breite Angebot spiegelt sich einmal mehr in den heute vergebenen Preisen wider», erklärte Mattle und verwies in seiner Rede unter anderem auf den Mut und das Verantwortungsbewusstsein der in der Kunst und Kultur Tätigen: «Kunst und Kultur haben die Kraft, etwas zu schaffen, das Wirkung entfaltet, und zwar auf Menschen, auf eine Stadt, ein Land, eine Region. Das sind unverzichtbare Impulse für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, dafür möchte ich allen Kunst- und Kulturschaffenden in unserem Land danken und den Ausgezeichneten herzlich gratulieren».

Der «Landespreis für Kunst» ist die höchste Auszeichnung, die im Kulturbereich in Tirol vergeben wird und geht erstmals in der Geschichte dieses Preises nicht an eine Künstlerin oder einen Künstler. «Das Land Tirol zeichnet heuer eine Familie aus, die für das Kunst- und Kulturgeschehen in Tirol seit Jahrzehnten ein Motor ist: Maria und Hannah Crepaz, und immer mitgedacht der 2021 verstorbene Gerhard Crepaz. Die Kunst der Familie Crepaz ist es, seit bald fünf Jahrzehnten ein kulturelles Umfeld zu bereiten, ein Milieu zu schaffen, in dem die Vielfalt hochgehalten wird, in dem sich die Künste entfalten könne», begründete der Landeshauptmann diese Entscheidung.

Die ausgezeichneten Kunst- und Kulturschaffenden der unterschiedlichen Sparten:
Preis und Förderpreise für Zeitgenössische Kunst 2024: Carmen Brucic (Hauptpreis); Angelika Wischermann, Lucas Norer, Ina Hsu (Förderpreise).
Otto-Grünmandl-Literaturpreis: Angelika Rainer.
Poetry-Slam-Preis 2024: Leonard Dravoj (Würdigungspreis) Magdalena Schweissgut (Förderpreis).
Jakob-Stainer-Preis 2024: Claudia Unterkofler.
Tiroler Volksbühnenpreis 2024: Kolpingbühne Hall (Obmann Florian Margreiter).
Landespreis für Kunst 2024: Maria und Hannah Crepazlt.

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Recht
auf Gebrauch
der Muttersprache

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Region Südtirol – Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in einer schriftlichen Note an Tourismusministerin Daniela Santanché auf das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht verwiesen, die Muttersprache in der öffentlichen Verwaltung zu verwenden. Er bezieht sich dabei auf die Nationale Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke zum Erhalt des CIN (Codice Identificativo Nazionale). Kompatscher machte deutlich, dass es wichtig sei, das Recht auf Gebrauch der Muttersprache auch im Kontext des CIN zu beachten.

«Laut Autonomiestatut ist die deutsche Sprache der italienischen in der Region gleichgestellt und ist damit offizielle Landessprache. Es ist wichtig, dass oft komplizierte bürokratische Verwaltungsabläufe in der Muttersprache bewältigt werden können“, so Kompatscher. Laut Dekret des Staatspräsidenten müssten technische Instrumente und Dokumente in beiden Sprachen vorliegen, sofern diese laut Gesetz den Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssten. Damit gelte dies auch für die Erstellung des CIN, welcher von den Betreiberinnen und Betreibern der entsprechenden Betriebe verpflichtend innerhalb von 60 Tagen ab 3. September zu erstellen sei und in der Folge am Betrieb sichtbar angebracht werden müsse. Bei fehlendem CIN drohen Geldstrafen in Höhe von 800 bis 8.000 Euro.

«Das CIN-Portal ist von großer Wichtigkeit für den Sektor, daher ist es nötig, die Anwendungen auch auf Deutsch zur Verfügung zu stellen, damit die Anwenderinnen und Anwender deutscher Muttersprache dieses Instrument korrekt anwenden können», so Luis Walcher, Südtirols Landesrat für Land- und Forstwirtschaft und Tourismus.

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Vier
neue Erbhöfe

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Region Salzburger Land – Die Liste der «Erbhöfe» im Land Salzburg wird um vier Anwesen reicher. Landesrat Josef Schwaiger überreichte Urkunden und Tafeln an eine Besitzerfamilie aus dem Flachgau und drei Familien aus dem Pinzgau. Die «Erbhoftafel» anbringen darf ab sofort die Familie Enzinger in Hof bei Salzburg am Schweighofgut, das sich seit dem Jahr 1660 im Familienbesitz befindet, und in Stuhlfelden die Familien Pfeffer-Altenberger am «Unterzehenthof» (seit 1665); Voithofer am «Hochraingut» (seit 1819) sowie Wallner am «Brennergut» (seit 1807).

Die Auszeichnung «Erbhof» unterstreicht das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. «Das Zusammenhalten als Familie über Generationen und die Verbundenheit mit dem Hof sind wertvoll für unsere lebendige bäuerliche Kultur. Als Erbhof zu gelten darf die Familien zu Recht stolz machen», erklärte Landesrat Josef Schwaiger bei der Überreichung.

Insgesamt rund 1.000 Erbhöfe in Salzburg
In Salzburg gibt es rund 1.000 Erbhöfe. Bei ihrer Auswahl müssen sie alle strenge Kriterien erfüllen. Beispielsweise muss der landwirtschaftliche Betrieb seit mindestens 200 Jahren in Besitz einer Familie sein. Der derzeit älteste bekannte «Erbhof» im Bundesland ist das «Schnitzhofgut» in Abtenau. Es befindet sich seit dem anno 1331 im Besitz derselben Familie.

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Möglicher Auslöser
von Morbus Crohn
entdeckt

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Region Bayern – Störungen in «Mitochondrien» haben einen fundamentalen Einfluss auf «Morbus Crohn». Das haben jetzt erstmals Forschende der Technischen Universität München (TUM) nachgewiesen. Sie konnten zeigen, dass defekte «Mitochondrien» bei Mäusen Symptome chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen auslösen und das Mikrobiom beeinflussen. Chronischer Durchfall, Bauchschmerzen und Fieber sind typische Symptome von «Morbus Crohn». Die Ursache dieser Krankheit ist bis heute nicht vollständig geklärt, jedoch ist seit einigen Jahren bekannt, dass sich das Darm-Mikrobiom, also die Zusammensetzung der Mikroben im Verdauungstrakt, bei Entzündungserkrankungen verändert. Einige Forschende sehen in dieser Veränderung, deren Ursachen bislang unbekannt waren, den Auslöser der Krankheit.

Ein Team um Dirk Haller, Professor für Ernährung und Immunologie und Direktor des Zentralinstituts für Ernährungs- und Lebensmittelforschung (ZIEL) der TUM, hat sich auf die Suche nach dem Grund für die Veränderungen des Mikrobioms gemacht und das Zusammenspiel von Mikrobiom, Darmepithel und Mitochondrien untersucht. Das Darmepithel ist die Zellschicht, die das Innere des Darms auskleidet, Nährstoffe aufnimmt und Krankheitserreger abwehrt. Mitochondrien sind kleine Strukturen in Zellen, die Nährstoffe in Energie umwandeln und damit den Stoffwechsel und die Funktionsfähigkeit von Zellen beeinflussen.

Mitochondrien-Störung führt zu verändertem Mikrobiom
Dirk Haller und sein Team verfolgen seit einigen Jahren die Hypothese, dass Mitochondrien nicht ausschließlich als Kraftwerke der Zellen dienen, sondern auch mit dem Mikrobiom interagieren. Ferner hatte eine vorangegangene Forschung gezeigt, dass das Darmepithel von Patientinnen und Patienten mit chronischen Darmentzündungen gewisse Stressmarker aufweist, die darauf hindeuten, dass die Mitochondrien nicht ordnungsgemäß arbeiten.

Für ihre Studie griffen die Forschenden deshalb in die Mitochondrien von Mäusen ein und entfernten einen Gen-Abschnitt, der für die Produktion des Proteins «Hsp60» verantwortlich ist. Dieses Protein ist unerlässlich dafür, dass die Mitochondrien ihre Aufgaben erfüllen können. Der Eingriff stieß verschiedene Prozesse im Darm an. Zum einen ließen sich Gewebeschädigungen im Darmepithel nachweisen, die denen bei Morbus-Crohn-Patientinnen und -Patienten ähneln. Ferner zeigten sich Genaktivierungen, die für manche Stadien der Krankheit typisch sind. Außerdem – und für die Fragestellung des Teams wesentlich – reagierte das Mikrobiom auf die gestörten Mitochondrien, indem es seine Zusammensetzung änderte. Damit konnten Dirk Haller und sein Team erstmals nachweisen, dass Störungen in den Mitochondrien ursächlich an Gewebeschäden im Darm beteiligt sind und darüber hinaus erkrankungsrelevante Änderungen im Mikrobiom auslösen.

Ausblick auf neue Medikamente
Für Betroffene könnte diese Erkenntnis wichtig werden, denn sie bietet Ansätze für neue Therapien. Aktuell lindere man mit entzündungshemmenden Medikamenten vor allem die Symptome von «Morbus Crohn». «Die große Hoffnung ist, dass man Wirkstoffe findet, welche die Funktionalitätgestörter Mitochondrien wiederherstellen, sie also sozusagen reparieren, und so die Darmschädigung als Auslöser für chronische Entzündungsprozesse begrenzt. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass Arzneien, die auf die mitochondrialen Stoffwechselwege einwirken oder die Verbindungen zwischen Mikrobiom und Mitochondrien angehen, ein Schlüsselelement zu einer besseren Behandlung sein könnten», so Dirk Haller.

-tum-

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Polizei
startet neue
Kommunikationskanäle


Region Baden-Württemberg – Seit Anfang Oktober 2024 teilt die Polizei Baden-Württemberg Informationen zu Einsätzen und Ereignissen auch über «WhatsApp» und «Mastodon». Mit der Nutzung von «Social-Media»-Plattformen erreiche die Polizei noch mehr Menschen und bleibe am Puls der Zeit. «Die Polizei Baden-Württemberg ist seit Jahren erfolgreich auf den Social-Media-Plattformen «Facebook», «X», «Instagram» und «YouTube» aktiv. Die Menschen im Land bekommen hier Einblicke hinter die Kulissen der Polizeiarbeit und werden über aktuelle Ereignisse, Einsätze und wichtige Präventionsthemen informiert. Mit «WhatsApp» und «Mastodon» geht die Polizei nun neue Wege, um noch mehr Menschen zu erreichen. Das ist wichtig, denn eine schnelle und direkte Kommunikation funktioniert am besten, wenn man sie auf mehreren Säulen aufbaut», erläuterte Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Starts der neuen «Social-Media»-Plattformen der Polizei.

Die Polizei Baden-Württemberg betreibt nun den zentralen «WhatsApp»-Kanal «Polizei Baden-Württemberg» und den regionalen Kanal «Polizeipräsidium Aalen». Darüber können «WhatsApp»-Nutzerinnen und Nutzer Meldungen in Form von Texten, Bildern, Videos und Links empfangen. Der Kanal kann abonniert werden. Ferner nutze die Polizei Baden-Württemberg jetzt die «Social-Media»-Plattform «Mastodon». Das deutsche «Open-Source»-Projekt weise eine ähnliche Funktionsweise wie «X» auf und gelte als besonders datenschutzfreundliches Netzwerk. Nach einer Evaluationsphase werden, bei positivem Ergebnis, weitere «Mastodon-Accounts» und «WhatsApp-Kanäle» für die weiteren Dienststellen und Einrichtungen der Polizei Baden-Württemberg geprüft.

2011 leistete die Polizei Baden-Württemberg mit einem Auftritt auf Twitter Pionierarbeit in ganz Deutschland. «Mit den zusätzlichen Kommunikationskanälen gehen wir einen weiteren, wichtigen Schritt bei der digitalen Kommunikation. Damit bleiben wir am Puls der Zeit und nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen», erklärte Strobl.

-lbw-

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Informations-
austausch
mit 108 Staaten

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Region Schweiz – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat mit 108 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA). Zu den 104 bisherigen Staaten kamen Ecuador, Jamaika, Neukaledonien und Sint Maarten hinzu. Mit 81 Staaten tauschte die Schweiz die Daten gegenseitig aus. Von 27 Staaten erhielt die Schweiz Informationen, versandte jedoch keine, weil die Staaten entweder die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen (14) oder auf eine Datenlieferung freiwillig verzichten (13). Mit Russland wurden auch dieses Jahr keine Daten ausgetauscht.

Bei der ESTV sind zurzeit rund 9000 meldende Finanzinstitute registriert (Banken, Trusts, Versicherungen, etc.), welche die Daten sammelten und an die ESTV übermittelten. Die ESTV versandte Informationen zu rund 3,7 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt von ihnen Informationen zu rund 3,4 Millionen Finanzkonten. Zum Umfang der Finanzvermögen kann die ESTV keine Angaben machen.

Die Schweiz hat sich zur Übernahme des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Ausgetauscht werden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen.

Aufgrund der ausgetauschten Informationen können die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob Steuerpflichtige ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben. Die Umsetzung des AIA wird vom «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes» (Global Forum) der OECD geprüft.

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Grenz-
überschreitende
Katastrophenübung

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Region Tirol/Bayern – Starke Niederschläge, die zu einem Hochwasser am Inn und weiteren Fließgewässern im Grenzgebiet zu Deutschland führen – überflutete Häuser, die evakuiert werden müssen – gesperrte Straßen und abgeschnittene Ortsteile: Dieses fiktive Szenario war die Grundlage einer kürzlich stattgefundenen Katastrophenübung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, gemeinsam mit dem Landratsamt Rosenheim (Bayern) und dem Kraftwerksbetreiber «Verbund». Dabei traten sowohl die Bezirkseinsatzleitung der Kufstein als auch die Krisenstäbe des Landratsamts Rosenheim und der «Verbund»-Werksgruppe «Grenzkraftwerke» zusammen, um Abläufe im Ernstfall und vor allem die Kommunikation zwischen den Krisenstäben zu üben.

«Naturkatastrophen wie etwa ein Hochwasser kennen keine Grenzen. Ein Szenario, wie es in der Übung angenommen wurde, fordert Einsatzkräfte und Behörden sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Bei einem Hochwasser im Grenzgebiet spielt zudem eine sichere Betriebsführung der «Verbund»-Wasserkraftwerke eine entscheidende Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir im Ernstfall eng zusammenarbeiten und das auch bereits vorab üben. Im Rahmen der aktuellen Übung haben wir erprobt, wie unsere Krisenstäbe bestmöglich miteinander kommunizieren, Lagebilder abstimmen und gemeinsame Maßnahmen treffen können – und das unter Hochdruck in möglichst kurzer Zeit. Alle drei Stäbe haben gut zusammengearbeitet. Man kann immer noch besser werden, jedoch haben wir bereits einen wichtigen Grundstein für den möglichen Ernstfall gelegt und unsere Partnerschaft weiter gefestigt. Diese Übung war die erste in meiner Funktion als Bezirkshauptmann. Mein Dank gilt meinem gesamten Team und allen Beteiligten. Wir sind gut auf den Ernstfall vorbereitet. Auf unserem Erfolg ausruhen werden wir uns jedoch nicht und auch in Zukunft regelmäßig verschiedenste Szenarien üben», so Kufsteins Bezirkshauptmann Kurt Berek.

Laufender Austausch von Lageinformationen
Das Hochwasserszenario betraf nicht nur den Inn und seine Zubringer auf Tiroler Seite, auch nördlich der Grenze waren Einsatzkräfte und die Behörden gefordert. In der Übung galt es daher, die Informationen zur aktuellen Lage zwischen den Krisenstäben auszutauschen und jeweils zu ergänzen. «Während der Hochwasserkatastrophe im Juni dieses Jahres, zeigte es sich wieder einmal, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Rosenheim und der Bezirkshauptmannschaft Kufstein auf Ebene der Feuerwehren hervorragend funktioniert. Ohne die Hilfe der Tiroler Kameraden wären die Schäden durch die Katastrophe im Bereich der Gemeinde Raubling nicht so schnell beseitigt worden. Was jedoch tatsächlich bislang noch nie geübt wurde, war die Zusammenarbeit zwischen den Krisenstäben. Die Übung mit dem Kraftwerksbetreiber Verbund war hier der perfekte Anlass, um dies zu ändern. Die Rückmeldungen von Seiten der Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landkreises Rosenheim waren durchwegs positiv. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die grenzüberschreitende Hilfeleistung im Notfall zur Sicherheit aller weiter auszubauen», erklärte Rosenheims Landrat Otto Lederer.

Im Grenzgebiet zwischen Tirol und Deutschland betreibt «Verbund» eine Kette von Wasserkraftwerken. Bei Hochwasser sei eine funktionierende Abstimmung mit den österreichischen und bayerischen Behörden für die sichere Betriebsführung entscheidend. «Die Krisenübung war aus Verbund-Sicht ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein aller Beteiligten zu schärfen, wie die Betriebsführung von Wasserkraftwerken im Hochwasserfall funktioniert und unsere Handlungen für die Behörden nachvollziehbar zu machen. Entscheidend ist hier eine gemeinsame verständliche Sprache zu finden», so Verbund-Werksgruppenleiter Andreas Auer. Entsprechend wurde im Rahmen der Übung auch erprobt, wie die Kommunikation zwischen den beiden behördlichen Krisenstäben und dem Krisenstab des «Verbund» funktioniert.

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Meilenstein
für die Elektrifizierung
einer Bahnstrecke

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Region Bayern – Eine Unterschrift mit großer Bedeutung für die Fahrgäste im Oberland: Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die weiterführenden Planungen für die Bahnstrecke Schaftlach – Tegernsee kommen die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahninfrastruktur in der Region einen großen Schritt voran. «Die Bahnverbindung zwischen München und dem Tegernsee ist sehr beliebt. Wir brauchen deswegen dringend einen umfassend zukunftsfähigen Zugverkehr. Elektrisch, mit mehr Kapazität in den Zügen, höheren Geschwindigkeiten und moderneren Stellwerken. Als Freistaat investieren wir rund 2,3 Millionen Euro in die weitere Planung und treiben damit den nötigen Ausbau der Schieneninfrastruktur maßgeblich voran. Nun kann die «Tegernsee-Bahn» mit den vertiefenden Planungen starten», betonte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.

Der neue Vertrag soll die Planungen bis zur Planfeststellung abdecken. Die Umsetzung dieser Planungen werde spürbare Verbesserungen für die Fahrgäste mit sich bringen, wie Bernreiter verdeutlichte: «Künftig werden zwischen München und Tegernsee 140 Meter lange elektrische Züge fahren können. Die Tegernsee-Bahn wird ein neues elektronisches Stellwerk bauen, mit dem der Zugverkehr effizienter gesteuert werden kann und das eventuell höhere Fahrgeschwindigkeiten möglich macht. Gleichzeitig sind elektrische Fahrzeuge deutlich leiser als dieselbetriebene Züge».


Der kürzlich unterzeichnete Vertrag läuft wie der im Sommer 2023 mit der DB abgeschlossene Vertrag für die Strecken Holzkirchen – Schliersee – Bayrischzell und Holzkirchen – Schaftlach – Lenggries bis 2029 und hat ein Volumen von rund 2,3 Millionen Euro. Auf dem Weg hin zum bestandskräftigen Baurecht werde auch die enge Abstimmung mit Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen mit fortschreitender Planungstiefe Schritt für Schritt intensiviert werden. Mit der Umsetzung der Planungen, also dem Bau, sei in den frühen 2030er Jahren zu rechnen.



Vertragsunterzeichnung vor historischem Zug v.l.:

Bundestagsabgeordneter Alexander Radwan (CSU), Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sowie 
der Geschäftsführer der Tegernsee-Bahn Dr. h.c. Michael Bourjau;  der Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar
und der Bürgermeister der Stadt Tegernsee, Johannes Hagn.

-bstmb- Bild: bstmb

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Carsharing-
Strategie

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Region Baden-Württemberg – Das Land Baden-Württemberg hat eine «Carsharing-Strategie 2030» erarbeitet, die kürzlich anlässlich der Jahrestagung des Bundesverbandes «Carsharing» im Haus der Wirtschaft in Stuttgart veröffentlicht wurde. «Die Zahl der Autos steigt, gefahren wird aber weniger. Das ist eine gute Voraussetzung, sich ein Auto zu teilen. Wir werden mit unserer Strategie 2030 den Ausbau des Carsharings in Baden-Württemberg unterstützen und vorantreiben. Carsharing ist ein zentraler Baustein der Verkehrswende und ermöglicht es Menschen, auch ohne eigenes Auto mobil zu sein», erklärte die baden-württembergische Staatssekretärin Elke Zimmer.

Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes CarSharing, ergänzte: «Carsharing ist neben Zufußgehen, Radfahren, und ÖPNV ein wichtiger Baustein des Umweltverbunds. Die Carsharing-Anbieter in Baden-Württemberg haben das Angebot in den vergangenen Jahren bereits massiv ausgebaut und in die Fläche gebracht. Wir begrüßen, dass das Land Baden-Württemberg diese Bemühungen nun durch eine Carsharing-Strategie unterstützen will. Baden-Württemberg ist das erste Flächenland in Deutschland mit einer eigenen Carsharing-Strategie».

Gutachten bildet Grundlage für die Carsharing-Strategie 2030
Als Basis für die Erarbeitung der Strategie wurde 2023 ein wissenschaftliches Gutachten zum «Carsharing in Baden-Württemberg» in Auftrag gegeben, durchgeführt von der «team red Deutschland» GmbH. Es umfasste unter anderem die größte Kundenbefragung im «Carsharing»-Bereich, an der sich rund 9.000 Personen beteiligten. Darüber hinaus wurden Nichtnutzer, «Carsharing»-Unternehmen, Kommunen und Regierungspräsidien befragt. Auf Grundlage dieser umfangreichen Daten skizzierte das Gutachten 31 Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern Marktentwicklung, Förderung der Branche und Kommunikation.

Umsetzung der Carsharing-Strategie hat begonnen
Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat auf Basis des Gutachtens die «Carsharing»-Strategie 2030 entwickelt. Ziel sei es, die Ressourcen des Landes dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen für die Skalierung des «Carsharings» bringe. Eine erste Maßnahme sei eine webbasierte Wissensplattform mit Best-Practice-Lösungen und Leitfäden für Kommunen. Ferner werde die Personalstellenförderung für Kommunen verlängert sowie zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt. Marketinginitiativen sollen auch neue Zielgruppen für «Carsharing und Ridesharing» ansprechen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) unterstützt das Ministerium bei der Umsetzung.

Ein Carsharing-Fahrzeug ersetze bis zu 20 private Autos
Für stationsbasierte «Carsharing»-Systeme in städtischen Wohnquartieren ersetze ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 private Autos. Dadurch könnten Straßenverkehr, Lärm und Schadstoffbelastungen reduziert werden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeige, dass «Carsharing» besonders für Nutzerinnen und Nutzer mit einer Fahrleistung unter 15.000 Kilometer pro Jahr wirtschaftlicher sei.

Karlsruhe ist Carsharing-Hauptstadt
Im Städteranking 2022 des «Bundesverbandes CarSharing» befanden sich Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und Tübingen unter den Top 10 der deutschen «Carsharing-Städte». Karlsruhe hatte mit 4,34 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die höchste Fahrzeugdichte.

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Zulassungs-
beschränkungen
für Ärztinnen und Ärzte

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Region Schweiz – Seit dem 1. Juli 2021 verfügen die Schweizer Kantone über ein Instrument zur Beschränkung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren. Durch die Festlegung von Höchstzahlen können sie eine Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindern und das Kostenwachstum dämpfen. Die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogenen Versorgungsgrade wurden gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren verbessert, damit sie noch verlässlicher werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu die Verordnung über die Festlegung der Versorgungsgrade revidiert und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 festgesetzt.

Gemäss der vom Schweizer Bundesrat in der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich definierten Methode, stützen sich die Kantone unter anderem auf das effektive Angebot an Ärztinnen und Ärzten auf ihrem Gebiet und auf die vom EDI veröffentlichten Versorgungsgrade des Bedarfs an medizinischen Leistungen nach Fachgebiet und Region. Sie können ferner die Ergebnisse anpassen, um bestimmte fachspezifische oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Gewichtungsfaktoren ermöglichten die Einbeziehung von Besonderheiten, die im Modell zur Berechnung der Versorgungsgrade nicht berücksichtigt werden.

bkch-

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Aktiv gegen
Verkehrsbelastungen

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Region Tirol – Kürzlich wurde der «Dosierkalender für LKW» am Grenzübergang Kufstein für die Monate Jänner, Februar und März 2025 von Tirols Verkehrslandesrat René Zumtobel vorgestellt. Ab 1. Jänner 2025 müsse der Verkehr auf der Luegbrücke einspurig geführt werden – mit Ausnahme an rund 170 Tagen und zwar an äußerst verkehrsintensiven Reisetagen, an denen der Verkehr zweispurig abgewickelt werde. Das Land Tirol wolle alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Verkehrsfluss trotz dieser Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Auf Basis der bisher vorhandenen Daten und Maßnahmenpläne wurde unter anderem ein «Dosierkalender» für das erste Quartal erstellt, der bereits an Wirtschaftskammern und Frachtverbände im In- und Ausland übermittelt wurde. «Tirol wehrt sich seit vielen Jahren gegen den überbordenden Verkehr. Die Belastung nimmt dennoch zu, da sich neben dem Transitverkehr auch der Reiseverkehr in den Süden mittlerweile über das ganze Jahr erstreckt. Nördlich von Tirol leben 100 Millionen Menschen, die gerne in den Süden fahren. Reisestarke Wochenenden fordern die einheimische Bevölkerung, die Infrastruktur, die Exekutive und die Behörden enorm. Das geänderte Reiseverhalten führt dazu, dass viele Menschen mehrmals im Jahr ins Auto steigen und auf Urlaub fahren. Der damit verbundene Verkehr trifft Tirol mit voller Wucht. Tirol kann und will aber keine breiteren Straßen bauen. Deshalb sind wir die einzige Region, die massiv Abfahrverbote eingeführt hat. PKW, die beispielsweise an den Gardasee wollen, ist es grundsätzlich verboten, die Autobahn zu verlassen und einfach durch die Dörfer zu fahren. Die Kontrollen sind zwischenzeitlich alles andere als einfach. Kontrolleure und Exekutive berichten, dass sie von entnervten Autofahrern beschimpft werden. Deshalb meine klare Botschaft an alle Durchreisenden: Bleiben Sie auf der Autobahn und den Hauptverkehrsadern und verstopfen Sie nicht die Verkehrswege der einheimischen Bevölkerung. Auch Sie wollen nicht, dass Ihre Heimatgemeinde von einer Blechlawine überrollt wird», appellierte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle, der gleichzeitig ein Bündel an Maßnahmen beauftragt hat.

Unmittelbare Maßnahmen: Abfahrverbote im Wipptal
Die Abfahrverbote im Wipptal – konkret jenes für die L 38 Ellbögener Straße sowie jenes für die Gemeindestraße Nösslach – werden bis zur Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten auf der A13 Brennerautobahn verlängert. Für deren Kontrollen werden die Verkehrsaufsichtsorgane des Landes aufgestockt und von der Polizei entsprechend eingeschult. Das Land Tirol trete ferner an das zuständige Verkehrsministerium heran, um während der Bauphase auf der Luegbrücke eine Ausdehnung des geltenden LKW-Fahrverbots an Samstagen zu prüfen. Außerdem werde die Verkehrssituation laufend beobachtet, um bei Bedarf bereits am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden Maßnahmen setzen zu können.

Brückenbaustellen auf B 182: zusätzliche Verkehrsposten
Bei den drei Brückenbaustellen auf der B 182 Brennerstraße, die nur während der Niedrigwasserperiode durchgeführt werden könne, setze das Land Tirol ebenfalls entlastende Maßnahmen: In den nächsten Tagen ist der Bauabschnitt bei der Stafflacher Sillbrücke im Gemeindegebiet von Gries am Brenner wieder zweispurig befahrbar. Um den Verkehrsfluss bestmöglich zu gewährleisten, wird der Verkehr bei den anderen beiden Landesbrückenbaustellen händisch durch Verkehrsposten geregelt. Für den Weihnachtsverkehr ist die B 182 Brennerstraße durchgehend zweispurig befahrbar.

Dosierung auf B 182 Richtung Norden
Auf der B 182 Brennerstraße werde ferner eine Verkehrsflussregulierung Richtung Norden eingeführt, um durch eine Dosierung die Verkehrsflüssigkeit und Versorgungssicherheit am Landesstraßennetz zu gewährleisten. Hierfür werde auf Höhe Brennersee auf der B 182 Brennerstraße eine «Dosierampel» installiert. Die bereits bestehende «Dosierampel» in Matrei am Brenner in Richtung Süden werde von einem zusätzlichen Verkehrsposten mit Unterstützung der Polizei betrieben.

Navi-Betreiber sollen temporäre Fahrverbote in Systeme einspielen
«Das alles sind Optimierungsmaßnahmen die bereits am kommenden Wochenende anlaufen, um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, wiewohl es bei gleichem Verkehrsaufkommen und eingeschränkten Kapazitäten leider zwangsläufig immer wieder zu Behinderungen kommen wird. Die Polizei und auch die zuständigen Behörden werden weiterhin alles dafür tun, die betroffene Bevölkerung vor der Verkehrslawine zu schützen. Grundsätzlich sind neben der Verkehrsmenge die Navigationsgeräte und Smartphone-Apps das größte Problem, die bei Verzögerungen umgehend auf eine andere Route umleiten. Wir brauchen daher dringend ein Bundesgesetz, das Navi-Betreiber verpflichtet, temporäre Fahrverbote in ihre Systeme einzuspielen. Potentielle Ausweichrouten – wie beispielsweise über B 182 oder die L 38 – könnten dann für Ortsunkundige buchstäblich von der Landkarte verschwinden», betonte Zumtobel.

Kommunikation weiterer Dosierungen für 2025 erfolgt bis Ende des Jahres
Der Autobahnbetreiber habe ein umfangreiches Maßnahmenpaket erstellt, das unter anderem auch zusätzliche LKW-Fahrverbote, Schrankenanlagen enthalte. Sobald die Planungen hierfür abgeschlossen seien, könnten auch weitere «LKW-Dosierungen» festgelegt und gemeinsam mit dem Fahrkalender kommuniziert werden. «Die Situation auf der Brennerroute ist immer herausfordernd und wird sich mit den nun anstehenden Sanierungsmaßnahmen weiter verschärfen. Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Abstimmung der zu treffenden Maßnahmen ist ausschlaggebend, um die Bevölkerung entlang der Strecke so gut als möglich zu entlasten und Planbarkeit für Pendlerinnen und Pendler, Reisende und Transportunternehmen gleichermaßen zu ermöglichen», so Zumtobel.

«Lkw-Dosierungen» am Grenzübergang Kufstein auf der A12 Inntalautobahn, 1. Quartal 2025: Dienstag, 7. Jänner; Montag, 3. Februar; Montag, 10. Februar; Montag, 17. Februar; Montag, 24. Februar; Montag, 3. März und Montag, 10. März. Die «LKW-Dosierung» findet jeweils ab 5:00 Uhr am Grenzübergang Kufstein in Fahrtrichtung Süden statt. Dabei werde die Zahl der LKW, die den Dosierungspunkt passieren, in der kritischen Zeit während der Morgenspitze reduziert. Dies erfolge mittels Geschwindigkeitsreduktion, wodurch die Maßnahme derart flexibel angewendet werde, dass gerade so viele LKW den Checkpoint bei Kufstein passieren, wie die Inntal- und die Brennerautobahn aufnehmen könne. Die Maßnahme werde von der Polizei umgehend eingestellt, wenn sie sich als nicht mehr erforderlich erweise. Im vergangenen Jahr konnte die durchschnittliche «Dosierdauer» im Vergleich zu 2022 um zwei Stunden, auf vier Stunden und 20 Minuten, gesenkt werden.

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Neuer
Punkteführerschein
für Baustellen

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Region Südtirol – Seit 1. Oktober 2024 kann italienweit der «Punkteführerschein für Baustellen» beantragt werden. Diesen müssen alle Unternehmen und Selbstständigen besitzen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, darunter auch Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter. Dadurch soll die Sicherheit auf Baustellen erhöht und Schwarzarbeit verhindert werden. Der «Punkteführerschein» könne bis spätestens 31. Oktober 2024 beantragt werden, und zwar auf digitalem Weg über das Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats (Ispettorato Nazionale del Lavoro). Der Zugang erfolge mittels persönlicher SPID- oder CIE-Authentifizierung. Die erforderlichen Nachweise werden über eine Selbsterklärung erbracht.

Die Vorschrift gilt sowohl für in Italien ansässige Unternehmen als auch für Unternehmen und Selbstständige aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten – sie müssen ein gleichwertiges bzw. nach italienischem Recht anerkanntes Dokument vorlegen können. Unternehmen mit SOA-Qualifikationsbescheinigung der Klasse III oder höher sind von der Pflicht zum Punkteführerschein ausgenommen.

In der ersten Phase der Einführung des «Punkteführerscheins», die am 1. Oktober begonnen hat, müssen Unternehmen und Selbstständige ferner eine Eigenerklärung abgeben, mit der sie bestätigen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Bis zum Stichtag müssen die betroffenen Personen den offiziellen Antrag auf den «Punkteführerschein» über das Online-Portal eingereicht haben. Der «Punkteführerschein» könne widerrufen werden, falls bei späteren Kontrollen festgestellt werde, dass eine oder mehrere der gemachten Angaben in der Selbsterklärung nicht der Wahrheit entsprechen. Ab dem 1. November 2024 ist die Selbsterklärung für die Tätigkeit auf Baustellen nicht mehr zulässig und der Besitz des «Punkteführerscheins» zwingend erforderlich.

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Zulassung
von Fahrzeugen
aus der Ukraine

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Region Bayern – Bisher gab es in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen, diese lief nun aus: Fahrzeuge aus der Ukraine müssen nun nach spätestens einem Jahr in Deutschland zugelassen werden. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: «Es galt immer die Rechtslage, dass Fahrzeuge mit einem regelmäßigen Standort in Deutschland unverzüglich oder bei einem vorübergehenden Verkehr spätestens nach einem Jahr umgeschrieben werden müssen. In Einzelfällen konnten die Zulassungsbehörden Ausnahmen zulassen. Diese laufen nun aus. Denn die Zulassung in Deutschland ist wichtig, damit der Fahrzeughalter zum Beispiel nach Verkehrsverstößen und Unfällen zuverlässig ermittelt werden kann».

Fahrzeuge aus der Ukraine – wie alle anderen ausländischen Fahrzeuge – dürfen im Rahmen des vorübergehenden Verkehrs bis zu ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Die Frist beginnt mit dem Grenzübertritt. Die Fahrzeuge unterliegen dann nicht der Hauptuntersuchungspflicht, müssen aber betriebs- und verkehrssicher sein. Für die Fahrzeuge muss ein Versicherungsschutz bestehen. Die Bundesländer und der Bund hatten sich im letzten Jahr darauf verständigt, im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen, die bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen waren, diese Frist bis zum 31.03.2024 zu verlängern. Da dann bei vielen Fahrzeugen Probleme mit dem Nachweis der Verfügungsberechtigung bestanden und technische Änderungen erforderlich waren, wurden die Zulassungsbehörden ermächtigt, nach Prüfung des Einzelfalles diese Frist noch einmal zu verlängern. In Bayern wurden etwa 200 Genehmigungen erteilt. Die betroffenen Fahrzeuge mussten nun umgeschrieben oder wieder ausgeführt werden.

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Gesellschaftsvertrag
zur Zukunft
der Landwirtschaft

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Region Baden-Württemberg – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat gemeinsam mit rund 50 beteiligten Akteuren einen «Gesellschaftsvertrag für die Zukunft der Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg» unterzeichnet. Er ist Ergebnis eines breit angelegten Strategiedialogs Landwirtschaft. Der Vertrag ziele auf konkrete Lösungen, um die Landwirtschaft nachhaltig zu gestalten, regionale Erzeuger und gleichzeitig die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu stärken. «Wir haben einen breit getragenen Konsens geschaffen, der alle relevanten Akteure einbindet und Naturschutz und Landwirtschaft zusammenbringt. Wir stehen vor großen Herausforderungen: Klimakrise, Artensterben und ein gesellschaftlicher Wandel, der von unseren Landwirten immer mehr verlangt. Diese Situation lässt sich nicht durch politische Einzelmaßnahmen lösen. Der Gesellschaftsvertrag zeigt, dass wir gemeinsam Verantwortung für die Zukunft unserer Landwirtschaft übernehmen wollen», erklärte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Das Land stellt zusätzlich 143 Millionen Euro für Umsetzung bereit
Für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen aus dem Strategiedialog hat die Landesregierung Baden-Württemberg im Doppelhaushalt 2025/2026 und den Folgejahren zusätzlich knapp 120 Millionen Euro vorgesehen. Dazu komme die Sicherung von Landesmitteln nach dem Wegfall einer Bundesförderung, so dass die Gesamtsumme 143 Millionen Euro betrage. Mit einer jährlichen Veranstaltung will die Landesregierung den Fortschritt der Roadmap überprüfen. So soll der Gesellschaftsvertrag eine zukunftsfähige Landwirtschaft und den Schutz der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg dauerhaft und nachhaltig sichern.

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Robotik
und KI
für Menschen
mit Behinderungen

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Region Bayern – Robotik- und KI-Forschende der Technischen Universität München (TUM) werden künftig mit körperlich eingeschränkten und behinderten Personen der Stiftung «Pfennigparade» zusammenarbeiten. In den kommenden drei Jahren ist es das Ziel, technische Ideen zu entwickeln, die den Menschen das Leben leichter mache. Entsprechende Räumlichkeiten der «Pfennigparade» stehen nun dafür zur Verfügung. «Ich hoffe, dass ich irgendwann wieder Körperteile steuern kann, die ich aktuell gar nicht oder nur sehr schwer bewegen kann», erklärte Dennis Bruder von der «Pfennigparade». Der 38-Jährige ist bei der Stiftung für digitales Marketing und Social Media zuständig. Ferner ist er als Paraplegiker, der seine Arme und Beine nicht bewegen kann, selbst in Betreuung bei der Stiftung.
Im Sommer 2024 gab die Ethikkommission der TUM grünes Licht für den Start des Forschungsprojekts.

«Mit körperlich eingeschränkten und behinderten Menschen zu arbeiten, ist eine große Herausforderung und Verantwortung für uns», betonte Dr. Melissa Zavaglia, Forscherin am «Munich Institute of Robotics and Machine Intelligence» (MIRMI) der TUM und Projektleiterin. «Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit der Stiftung Pfennigparade an Lösungen zu arbeiten, die Menschen helfen», so der «Executive Director» des MIRMI, Prof. Sami Haddadin. Robert Hofer von der Stiftung Pfennigparade ergänzte: «Es gibt eine große Bereitschaft, dabei zu sein».

Seit über 70 Jahren setzt sich die Stiftung «Pfennigparade» für eine Gesellschaft ein, in der Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen problemlos zusammenleben können. Die «Pfennigparade» will Menschen unterstützen, die durch Krankheit, Unfall oder angeborene Behinderungen beeinträchtigt sind. «Selbstbestimmung fördern, Perspektiven eröffnen und Chancen für eine selbstbestimmte Zukunft von Menschen mit Behinderungen gestalten» sei der Auftrag der «Pfennigparade».

Technische Lösungen können dazu beitragen, Menschen verloren gegangene Fähigkeiten zurückzugeben und ihnen so ein unabhängigeres Leben zu ermöglichen. «Viele Menschen, die wir betreuen, sind sehr offen dafür, an der Forschung teilzunehmen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind froh über jeden Schritt, den die Technik für sie tun kann. Mitzuhelfen, dass eines Tages auch andere Menschen von neuen Roboterlösungen profitieren, ist eine große Motivation», erklärte der Geschäftsführer der Ambulanten Dienste der Stiftung «Pfennigparade», Robert Hofner.

Erste Tests: Bewegungssignale von Muskeln bei Probanden mit Rückenmarksverletzungen identifizieren und entschlüsseln
In den kommenden Wochen wird in der ersten Studie die Aktivität der Muskeln bei zwei Menschen mit Rückenmarksverletzungen mittels einer speziellen Elektromyographie, einem «High-Density-EMG», gemessen. «Wir werden versuchen, bewegungsbezogene Signale von den gelähmten Muskeln zu identifizieren. Und wir wollen untersuchen, ob diese bewegungsbezogenen Signale für die Steuerung eines Hilfssystems oder eines Rollstuhls verwendet werden können», betonte der Forscher Ioannis Xygonakis vom MIRMI. Die Forscher entwickelten außerdem eine Reihe von Fragen, um zu beurteilen, wie gut Menschen typische Alltagsaufgaben erledigen können.

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