Alpenrand-Magazin Aktuelles

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Wöchentliche Nachrichten und Reportagen aus den Alpenländern und darüber hinaus

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KW 03 – 2026 
12. – 18. 01. 2026

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Handball-EM

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Alle deutschen Spiele mit dem Rundfunkverbund ARD und dem ZDF im TV, so viele Livestreams wie noch nie und umfassende Berichterstattungen auf allen Plattformen: Am 15. Januar startet das erste sportliche Großereignis des Jahres, und zwar die »Handball-EM 2026« in Dänemark, Schweden und Norwegen. Los geht’s direkt am Donnerstag, 15. Januar, mit dem Spiel Deutschland – Österreich, das ab 20:15 Uhr (Anwurf 20:30 Uhr) im Ersten live aus Herning übertragen wird. Zwei Tage später, am Samstag, 17. Januar, zeigt Das Erste die zweite Vorrunden-Begegnung der deutschen Nationalmannschaft gegen Serbien live ab 20:15 Uhr (Anwurf: 20:30 Uhr). Wenn das deutsche Team die EM-Hauptrunde erreicht, sind zwei der vier Spiele, die ebenfalls in Herning ausgetragen werden, im Ersten zu sehen. Außerdem würde ein Halbfinale mit Deutschland bei der ARD gezeigt werden.

Alle deutschen Spiele gibt es live parallel in der ARD Mediathek, dazu ca. 40 weitere EM-Spiele im Livestream. »Unser Streaming-Angebot ist so umfangreich wie noch nie bei einer Handball-EM. Gemeinsam mit dem ZDF können wir eine Vielzahl der nicht-deutschen Begegnungen zeigen und so einen großartigen Einblick in das gesamte Turnier gewähren«, so ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky. In der ARD Mediathek gibt es außerdem Zusammenfassungen, Highlights und Relives zu sehen. Die deutschen Spiele werden darüber hinaus in der Audio-Vollreportage angeboten (ARD Audiothek und sportschau.de), im ARD-Hörfunk zusätzlich Talks, Gespräche, Interviews und vieles mehr. Umfassend berichte die ARD auch auf sportschau.de und über Social Media. Alex Schlüter moderiert die Sendungen von der Handball-EM im Ersten, mit dem erfahrenen Experten Dominik Klein an seiner Seite. Reporter im TV ist Florian Naß, auch dieses Mal wieder unterstützt von Ex-Nationalspieler und Weltmeister von 2007 Johannes Bitter. Die Federführung für die Übertragungen von der Handball-EM in der ARD liegt beim Norddeutschen Rundfunk.

Neu in der ARD Mediathek ist außerdem seit dem 7. Januar 2026 die Dokumentation »Generation Goldjungs – unsere neuen Handballstars« über drei der größten deutschen Handballtalente: Renārs Uščins, wurfgewaltiger Rückraumspieler und Deutschlands Handballer des Jahres 2024 aus Hannover; David Späth, emotionsgeladener Torhüter aus Mannheim, der nicht nur wegen seiner Körpergröße von 2,02 Metern herausragt, und Marko Grgić, Rückraumspieler der SG Flensburg-Handewitt und Bundesliga-Torschützenkönig 2024/25. Sie bilden zusammen ein Trio, das nach Silber bei Olympia 2024 nun bei der EM den ersten Titel seit 2016 gewinnen möchte.

-ard-

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Schenkung
für das 
Museum Miesbach 

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Region Bayern – Eine sehr umfangreiche Sammlung mit insgesamt 223 historischen Wachsstöcken und weiteren Gegenständen – aus dem Erbe von Dr. Hilde Meier-Schnell – durfte Stadthistoriker Alexander Langheiter kürzlich von Andrea und Dr. Florian Meier im großen Sitzungssaal des oberbayerischen Rathauses Miesbach entgegennehmen. »Unsere Mutter sammelte gut 25 Jahre aus Leidenschaft unter anderem Wachsstöcke. Sie fand sie meist auf Auktionen. In der Sammlung befinden sich plastische Darstellungen, christliche Votivtafeln und Reliefbilder, welche sie testamentarisch der Stadt Miesbach hinterlassen hat«, betonte Dr. Meier.

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Bei der Übergabe exemplarischer Schenkungsstücke v.l.: Astrid Güldner (2. Bürgermeisterin der Stadt Miesbach),
Alexander Langheiter (Historiker und Kunsthistoriker der Stadt Miesbach) sowie Dr. Florian Meier und Andrea Meier.

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Erfreut über die großzügige Schenkung erklärte Stadthistoriker Alexander Langheiter, dass auch in der Stadt Miesbach, und zwar im damaligen »Cafe Lebzelter«, die Kunst des Wachsziehens beheimatet war und dass dies zur Kulturgeschichte der Stadt Miesbach gehöre. Die sogenannten »Votivgaben«, »Wachsstöcke« mit christlichen Motiven, Männer und Frauen in betender Haltung, Tiere und Häuser, wurden vorallem im 16., 17. und 18. Jahrhundert bei Wachsziehern gekauft und in Wallfahrtskirchen geopfert, um damit himmlischen Beistand bei Krankheit und anderen Notlagen zu erbitten oder für eine erhaltene Hilfe zu danken. Ferner wurden die kleinen Kunstwerke aus echtem Bienenwachs, weshalb sie sehr wertvoll waren, zu kirchlichen Anlässen – wie Kommunion oder Hochzeit – geschenkt, waren oftmals Teil der Aussteuer und schmückten in der guten Stube den »Herrgottswinkel«, um Schaden von Haus, Hof, Mensch und Tier abzuhalten. Ausserdem seien die »Model«, so nennt man die Formen zur Herstellung der Votivgaben, seit Jahrhunderten die selben geblieben, weshalb sich kaum das Alter der hübschen Kunstwerke feststellen lasse und eine monetäre Taxierung dadurch erschwere, so Langheiter.

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Exemplarische Anschauungsstücke der Schenkungsgegenstände

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Ebenso erfreut zeigte sich Astrid Güldner, 2. Bürgermeisterin der Stadt Miesbach: »Es ist schon was besonderes, etwas so schönes geschenkt zu bekommen, wobei der Wert nicht zu beziffern ist. Die Sammlung ist gut im Stadtmuseum Miesbach aufgehoben«. Ferner teilte Alexander Langheiter mit, dass, bevor ein Ausstellungstermin festgesetzt werden könne, die Sammlung noch komplett gesichtet und konservatorisch bearbeitet werden müsse. Diese Arbeit professionell durchgeführt, brauche eine gewisse Zeit.

-am- Bilder: am

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Bauen
mit Holz

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Region Baden-Württemberg – Bauen mit Holz werde in Baden-Württemberg künftig noch einfacher und in einem breiteren Anwendungsbereich möglich. Das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat nun eine neue Fassung der »Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen« (VwV TB) erlassen und eine neue »Holzbau-Richtlinie« (HolzBauRL) als technische Baubestimmung veröffentlicht. »Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz: Mit unserer neuen Holzbau-Richtlinie wird das Bauen mit Holz auch dort ermöglicht, wo strengere Brandschutzanforderungen bestehen. Das schafft Planungssicherheit und spart Zeit und Geld«, erklärte Baden-Württembergs Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. Die neuen Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft.

Die »Holzbau-Richtlinie« konkretisiere die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise. Damit sollen künftig noch mehr innovative und nachhaltige mehrgeschossige Holzgebäude entstehen. Die bisherigen Grenzen bei der Anwendung sollen deutlich erweitert werden: Beispielsweise werde die Holztafelbauweise nun auch bei Gebäuden der »Gebäudeklasse 5« – wie zum Beispiel großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 Metern Höhe – und grundsätzlich auch bei Sonderbauten möglich. Bei Sonderbauten könnten dafür weitergehende Anforderungen wie zum Beispiel Brandschutzgutachten notwendig werden.

Vorreiter beim Thema Holzbau
Künftig gebe es in Baden-Württemberg auch in der »Holzbauweise« keine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten in »Gebäudeklasse 5 mehr«. Dabei werde jedoch bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten, wie insbesondere Krankenhäusern, verbindlich ein Brandschutzgutachten gefordert. »Baden-Württemberg bleibt damit weiterhin Vorreiter beim Thema Holzbau«, so Razavi. Baden-Württemberg erleichterte bereits seit Jahren das Bauen mit Holz, indem es die technisch nicht gerechtfertigten Beschränkungen abbaue und seine Technischen Baubestimmungen entsprechend anpasse. »Mit der Muster-Holzbau-Richtlinie ist die Bauministerkonferenz unserem Beispiel aus Baden-Württemberg gefolgt. Wir haben nicht nur einen Trend gesetzt – er ist jetzt Standard für ganz Deutschland«, betonte Razavi.

Fünf Richtlinien, zwei Verwaltungsvorschriften
Die »Holzbau-Richtlinie« des Landes Baden-Württemberg sei eine von fünf Richtlinien, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen aktualisiert habe. Sie sollen zusammen mit der Neufassung der »VwV TB« sowie der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen zur Anpassung an die letzte Änderung der Landesbauordnung veröffentlicht und als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht werden. Ab dem 12. Januar 2026 gelten somit über die Landesgrenzen hinweg weitgehend einheitliche technische Regelungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Dies baue Hemmnisse bei Planung und Bau von Gebäuden insbesondere im Wohnungsbau ab.

-lbw-

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Unterstützung
für Opfer 
und Angehörige 
der Brandkatastrophe 
von Crans Montana

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Region Schweiz – Mit vereinten Kräften setzten sich der Bund und die kantonalen Opferhilfestellen der Schweiz dafür ein, dass die Betroffenen jetzt und in Zukunft rasch und unbürokratisch die notwendige Hilfe erhalten. Das Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüfe, ob zusätzliche Massnahmen notwendig seien, um die Opfer und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen. Opfer einer Straftat und deren Angehörige hätten gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Diese umfasse sowohl die unmittelbare Soforthilfe, als auch mittel- und längerfristige Leistungen. Für die Ausrichtung der Soforthilfe seien die kantonalen Opferhilfestellen verantwortlich. 

Das EJPD und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) hätten angesichts der massiven Folgen der Brandkatastrophe in Crans Montana ihre Zusammenarbeit im Bereich der Soforthilfe intensiviert. Kürzlich habe unter der Leitung der SODK eine erste Koordinationssitzung stattgefunden. Diese würden bis auf Weiteres wöchentlich stattfinden. Das EJPD werde durch das Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) vertreten. Ziel sei es, dass die Opferberatungsstellen über ausreichend Ressourcen verfügten, um auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Derzeit arbeiteten die SODK unter Einbezug des BJ daraufhin, dass die Leistungen der Opferhilfestellen in den Kantonen aufeinander abgestimmt werden. Auf Anfrage der Kantone stehe das BJ für weitere Unterstützung zur Verfügung.

Soforthilfe decke die unmittelbar notwendige Unterstützung
Die Soforthilfe beinhalte gemäss Opferhilfegesetz und den Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz namentlich medizinische Leistungen, psychologische Betreuung, Reise- und Unterkunftskosten von Angehörigen. Ausserdem orientierten die Beratungsstellen die Opfer und ihre Angehörigen über ihre Rechte und möchten helfen das Geschehene zu verarbeiten. Weiter würden Fachleute die Betroffenen auch bei versicherungsrechtlichen oder strafprozessualen Fragen beraten. Für die ersten Beratungen bei einem Anwalt oder einer Anwältin würden ausserdem die Kosten durch die Opferhilfe übernommen. Aktuell seien die Opferhilfestellen daran, mit den betroffenen Personen und Familien im Inland und im Ausland Kontakt aufzunehmen.

Mittel- und längerfristige Unterstützung 
Die Konsequenzen der Brandkatastrophe seien für die Opfer und ihre Angehörigen gravierend. Es sei absehbar, dass sie mit hohen medizinischen Kosten und komplexen Rechtsfragen konfrontiert werden. Diese betreffen beispielsweise die Leistungen der Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherungen. Während die Soforthilfe die unmittelbar notwendige Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen abdecke, sollen die nachgelagerten Opferhilfeleistungen den Betroffenen bei den mittel- bis längerfristig anfallenden Kosten eine ausreichende Unterstützung bieten. Betreffend Entschädigungs – und Genugtuungleistungen seien die kantonalen Opferentschädigungsbehörden zuständig. Diese könnten Vorschüsse auf Entschädigung gewähren, um beispielsweise Bestattungskosten oder Erwerbsausfälle zu übernehmen.

Das »Opferhilfegesetz« sehe ausserdem vor, dass der Schweizer Bund die Kantone für deren Leistungen der Opferhilfe finanziell unterstützen könne – namentlich wenn die Kosten der Opferhilfe infolge ausserordentlicher Ereignisse sehr hoch ausfallen. Darüber entscheide letztlich das Schweizer Parlament. Das EJPD prüfe, ob beim bestehenden Unterstützungsangebot Lücken bestehen und zusätzliche Massnahmen zugunsten der betroffenen Personen und deren Angehörigen erforderlich seien. Niemand solle durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen.

-bkch-

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Versorgung
von 
wohnungslosen Menschen

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Region Vorarlberg – Aufgrund der aktuellen Berichterstattung stelle die zuständige Vorarlberger Landesrätin Martina Rüscher klar, dass die »Versorgung von wohnungslosen Menschen sowie von Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind«, gesichert sei. »Gerade in Zeiten steigender sozialer Herausforderungen und insbesondere während der kalten Jahreszeit hat dieser Bereich höchste Priorität. So wurden bereits die Öffnungszeiten im »dowas Treffpunkt« in Bregenz in den kalten Wintermonaten erweitert«, so Rüscher.

Die »Wohnungslosenhilfe« in Vorarlberg erhalte für ihre Leistungen im Jahr 2026 insgesamt ca. 12,95 Millionen Euro aus Mitteln des Sozialfonds, davon seien 7,45 Millionen Euro für Wohnplätze im Rahmen der stationären Wohnungslosenhilfe und 4,44 Millionen Euro für ambulante Wohnberatung und -betreuung vorgesehen. Für die 24 Notschlafstellenplätze würden Mittel in Höhe von 0,86 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Weitere 0,2 Millionen Euro seien für präventive Angebote – wie etwa für die Koordinationsstelle der Delogierungsprävention und das Soziale Netzwerk Wohnen – veranschlagt.

Der »Vorarlberger Sozialfonds« habe im Rahmen des Strukturprozesses in allen Sozialeinrichtungen, so auch in der Wohnungslosenhilfe, maximale Stundentarife festgelegt. Dies vor allem deshalb, weil bisher für die gleiche Leistung unterschiedliche Stundentarife verrechnet wurden. Alle Sozialeinrichtungen, so auch die Beratungen der Wohnungslosenhilfe, seien nun angehalten strukturelle Maßnahmen zu treffen, um diese Zielwerte bei den Tarifen einzuhalten. Es sei die klare Vorgabe gemacht worden, dass die direkte Leistung bei den Menschen, die Hilfe brauchten, nicht eingespart werden dürfe. In diesem Zusammenhang sei seitens des Landes Vorarlberg bereits im Dezember 2025 in Aussicht gestellt worden, dass für »allfälligen finanziellen Mehrbedarf« – insbesondere im Bereich der Notschlafstelle der Caritas – nach Vorliegen einer nachvollziehbaren und detaillierten Kalkulation eine entsprechende Lösung gefunden werde.

-vlk-

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Fernpass
Paket

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Region Tirol – Ein gesteigertes Mobilitäts- und Reisebedürfnis der Menschen treffe auf beschränkte Aufnahmekapazitäten auf der Straße entlang der Fernpassroute. Diese Kapazitäten würden auch so bleiben: Mit dem »Fernpass-Paket« werde es keinen Ausbau geben. Gebaut werde nur, um sicher und verlässlich über den Fernpass zu kommen und die Bevölkerung zu schützen. Gegen Jahresende soll der Bau des  Fernpasstunnels mit der Errichtung der Baustraße im Bereich der Haarnadelkurve im Gemeindegebiet von Nassereith starten. Derzeit würden die Behördenverfahren laufen. »Was wir baulich machen, dient der Sicherheit. Die Tunnelprojekte Fernpasstunnel und zweite Röhre Lermooser Tunnel stehen für eine verlässlichere Anbindung«, betonte Landeshauptmann-Stellvertreter und Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie und Traditionswesen, Josef Geisler.

Auch für den Bau der zweiten Röhre des Lermooser Tunnels lägen die straßenrechtlichen Bewilligungen vor. Nachdem die Bestandsröhre des Lermooser Tunnels nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspreche, sei die Errichtung einer zweiten Röhre zum Schutz der Bevölkerung des Ehrwalder Beckens unbedingt notwendig. Ohne zweite Röhre würde während der Sanierung des Lermooser Tunnels über Monate der gesamte Verkehr durch Lermoos fließen. Geplanter Baustart beim Lermooser Tunnel sei 2027. Darüber hinaus werde die Region Außerfern mit einem eigenen Regionalförderungsprogramm gestärkt – konkret jeder Haushalt mit der »Außerfernförderung«. Dazu laufe derzeit die Ausschreibung, sodass diese im heurigen Jahr initiiert und den Haushalten zur Verfügung gestellt werden könne.

Die Maut werde überwiegend vom Durchzugsverkehr getragen
Rund 500 Millionen Euro (Preisbasis 2023) sollen in den kommenden Jahren in die Sicherheit und Lebensqualität der Bevölkerung investiert werden. Möglich seien all diese Maßnahmen im Außerfern und entlang der B 189 Mieminger Straße, weil das Land Tirol mit der Gründung der »Fernpassstraße« die Erhaltung und Bewirtschaftung der »B 179« an eine 100-prozentige Landestochter übertragen habe, die nach Fertigstellung des Fernpasstunnels eine sogenannte »Durchzugsmaut« nach dem »Verursacherprinzip« erheben werde. »Aus dem regulären Landesbudget wäre das Fernpass-Paket selbst ohne Sparzwang niemals stemmbar. Allein die zweite Röhre des Lermooser Tunnels wird 250 Millionen Euro kosten. Durchreisende zahlen die Investitionen«, so Geisler. 

Generelle Mautausnahmen seien aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union nicht möglich. Bei der Maut-Planung würden rechtliche Möglichkeiten genutzt, um auf die Bedürfnisse der Anrainerinnen und Anrainer einzugehen. Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft sollen bestmöglich berücksichtigt werden. Die Höhe des Mauttarifs könne nicht willkürlich festgesetzt werden: Sie müsse in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben für Investitionen, Erhaltung und Bewirtschaftung der Strecke stehen. »Heuer werden außerdem Verkehrserhebungen durchführt, deren Ergebnisse ebenfalls in das Tarifmodell und die Ausgestaltung der Mehrfahrtenkarten einfließen«, erklärte Klaus Gspan, Geschäftsführer der »Fernpassstraße« .

Das Land Tirol setze weiter auf LKW-Kontrollen, Fahrverbote und Verkehrsdosierungen
Die »B 179 Fernpassstraße« bleibe auch nach der Realisierung der Tunnelprojekte ein alpiner Verkehrsweg. Die verkehrslenkenden Maßnahmen dienten dem Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Verkehrs. »Das LKW-Fahrverbot ist weiterhin notwendig – dass es auch rechtlich hält, untermauern mehrere Rechts- und verkehrstechnische Gutachten«, betonten Geisler und Verkehrslandesrat René Zumtobel. Das Fahrverbot für LKW mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs werde streng und laufend überwacht. »Über 1.400 LKW passieren den Fernpass pro Tag. Fünf Prozent der insgesamt durchschnittlich über 14.000 täglichen Fahrzeuge sind LKW mit 40 Tonnen. Im Zuge der engmaschigen LKW-Kontrollen hat die Polizei im gesamten Jahr 2025 insgesamt 889 Verletzungen des bestehenden Fahrverbots festgestellt und geahndet. Diese Kontrollen sind wichtig und werden selbstverständlich fortgesetzt – für die Sicherheit auf der Straße und den Schutz der Bevölkerung«, so Zumtobel. Dies gelte auch für die Fahrverbote für den Ausweichverkehr zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Dass Dosierungen sowie Fahrverbote für den Ausweichverkehr und für LKW notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Bevölkerung seien – darauf mache in Kürze auch eine »Plakataktion« des Landes Tirol auf der B 179 Fernpassstraße aufmerksam.

Das »Fernpass-Paket« umfasse zahlreiche weitere Projekte
Das »Fernpass-Paket« bestehe aus mehr als den Tunnelprojekten. So seien auf der B 189 Mieminger Straße als Teil der Nord-Süd-Verbindung über den Fernpass per »Fernpass-Paket« bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung gesetzt worden, und zwar In Obsteig habe das Land Tirol eine neue Geh- und Radwegunterführung errichtet und den Lärmschutz verbessert. Der Rückbau der Ortsdurchfahrt sei abgeschlossen worden. Mit der Errichtung eines Bypass beim Kreisverkehr »Auf Arzill« in Imst sei die Entflechtung von Regional- und Durchfahrverkehr erfolgt. Im heurigen Jahr solle in Tarrenz gemeinsam mit der Gemeinde ein weiteres Projekt zu Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger umgesetzt werden. Seit kurzer Zeit folgten auch bayerische Regionen dem Tiroler Vorbild und setzte zum Schutz der Ortschaften auf »Abfahrverbote« für den Stauausweichverkehr von der Autobahn. 

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Verkehrskonzept
während der 
Olympischen Winterspiele

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Region Südtirol – In Kürze finden in Antholz die olympischen Biathlon-Wettkämpfe statt. Während des gesamten Wettkampfzeitraums gelte im Zufahrtsbereich zum Antholzertal eine außerordentliche Verkehrsregelung. Zeitlich begrenzte Verkehrszonen sollen die Zufahrt zu bestimmten Gebieten mit speziellen Plaketten regelnDas »Olympia-Verkehrskonzept« sehe drei Zonen vor, und zwar »Zone 0« (rot) für das Gebiet rund ums »Biathlonzentrum«, »Zone 1« (violett) für die Gebiete Antholz-Mittertal bis Antholz-Obertal und »Zone 2« (gelb) für die Zone Niederrasen bis Antholz-Mittertal. Für die Zufahrt zu jeder Zone sei ein sogenannter »Car Pass« erforderlich.

Die Zufahrtsbeschränkungen zur roten Zone (Biathlonzentrum, Antholzer See) seien seit dem 7. Januar aktiv. Hier würden, im Vergleich zur violetten und gelben Zone, zusätzliche Sicherheitsbedingungen gelten. Die violette Zone (Antholz-Mittertal bis Antholz-Obertal) sei an den Wettkampftagen von 8:00 bis 19:00 Uhr mit der nötigen Plakette zugänglich. In der gelben Zone (Niederrasen bis Antholz-Mittertal) gelte die zeitliche Verkehrseinschränkung von 8:00 bis 14:00 Uhr. Für Zone 1 und Zone 2 gelte: Beim Verlassen einer Zone sei kein »Car Pass« erforderlich, auch müsse er für Fahrten innerhalb derselben Zone nicht vorgezeigt werden. »Es handelt sich um verschiedene Arten von Pässen, die für die lokale Bevölkerung, Unternehmen, Pendlerinnen und Pendler sowie Gäste erstellt wurden, um den vom olympischen Protokoll vorgeschriebenen Verkehrseinschränkungen nachzukommen. Am Eingang des Antholzertals wird eine Ausgabestelle eingerichtet, wo Tageskarten bei Bedarf direkt vor Ort abgeholt werden können«, betonte der Bürgermeister von Rasen-Antholz, Thomas Schuster.

Zufahrt für Zuschauerinnen und Zuschauer
Alle, welche die olympischen Biathlonbewerbe vor Ort mitverfolgen wollen und dafür mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, brauchen keinen »Car Pass«. Es genüge beim Kontrollpunkt am Kreisverkehr in Rasen die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Es werde allerdings empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Anreise könne dabei bis zum Bahnhof Olang erfolgen, dort sollen kostenlose Shuttlebusse zum Stadion bereit stehen. Für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen stehe ein spezieller Shuttle-Service zur Verfügung, dieser müsse jedoch vorab online reserviert werden.

Beantragung und Abholung des »Car Pass«
Bis zum 15. Januar 2026 können online unter https://passauto.milanocortina2026.org/it/ Mehrtagespässe beantragt werden. Abgeholt werden müssen die Mehrtagespässe im Rathaus in Rasen-Antholz oder im Tourismusbüro Antholzertal. 

Garantierte öffentliche Mobilität
In der Zeit der Wettkämpfe verkehre die »Buslinie 431« zu den regulären Zeiten, Endstation sei in dieser Phase die Haltestelle »Wildgall«. Die »Shuttlebusse A, B und C« nach Antholz-Mittertal seien für alle Fahrgäste kostenlos. Detaillierte Informationen unter: https://passauto.milanocortina2026.org/de/home. 

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Jägerbataillone
jetzt Teil 
der Luftstreitkräfte

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Region Salzburger Land – Bei einem Festakt in der »Salzburger Schwarzenberg-Kaserne« mit Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler sowie zahlreichen Ehrengästen erfolgte die Übergabe der Führungsverantwortung über das »Jägerbataillon 8« und das »Jägerbataillon Salzburg« an die Luftstreitkräfte, die im Rahmen des Aufbauplans des Bundesheeres konsequent weiterentwickelt werden sollen.

»Gerade in einer sicherheitspolitisch fordernden Zeit ist der Schutz des Luftraumes ein unverzichtbarer Bestandteil unserer umfassenden Landesverteidigung. Salzburg hat sich dabei zum Herz und zum Hirn der österreichischen Luftstreitkräfte entwickelt. Neben der Kompetenz der Drohenabwehr werden nun auch Fliegerabwehrsysteme für kurze und mittlere Reichweite in der Schwarzenberg Kaserne stationiert werden. Die Präsenz der Fliegerabwehr in Salzburg ist ein klares Bekenntnis zur Sicherheit der Bevölkerung und zur Verantwortung des Bundesheeres gegenüber der Republik Österreich«, so Edtstadler.

Für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner stehe nach der Beschaffung zusätzlicher Hubschrauber nun die bodengebundene Luftverteidigung im Mittelpunkt. »Wir führen die Luftverteidigung in ein neues Zeitalter und machen sie gleichzeitig zukunftsfit. Das gemeinsame Ziel ist, das Bundesheer verteidigungsfähig zu machen, damit Frieden, Neutralität und Bevölkerung geschützt werden können«, erklärte Tanner.

Drohnenabwehr
Eine moderne Drohnenabwehr sei der nächste Schritt in der Landesverteidigung. Um diese neuen Fähigkeiten rasch aufzubauen und organisatorisch zu bündeln, werde aus dem »Jägerbataillon 8« das »Fliegerabwehrbataillon 8«. Das »Jägerbataillon Salzburg« und die zusätzlichen Milizeinheiten sollen für den Schutz militärischer Ressourcen eingesetzt werden. Sie sollen Einsatzzentralen, Flugplätze und weitere sensible Strukturen schützen.

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Neue
Mega-
Wasserstoffanlage

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Region Niederösterreich – Ein Großprojekt in Bruck an der Leitha stehe für Umsetzungskraft, Innovation und Klimaschutz: Eine Investition der OMV in ein modernes »Wasserstoffprojekt«, welches nun durch eine Bundesförderung von bis zu 123 Millionen Euro unterstützt werde. Dies sei aus Sicht von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ein starkes Signal für den Industrie-, Energie- und Innovationsstandort Niederösterreich. »Diese Mega-Investition der OMV, die nun auch durch eine substanzielle Förderung des Bundes unterstützt wird, freut mich sehr. Sie stärkt den Industrie- und Energiestandort Niederösterreich nachhaltig. In Bruck an der Leitha entsteht damit eine der größten Elektrolyseanlagen Europas. Das neue Mega-Projekt reiht sich unter die Top fünf der größten Wasserstoff-Anlagen Europas ein und zeigt eindrucksvoll, wie erneuerbare Energie, moderne Industrie und Klimaschutz erfolgreich zusammenspielen können. Es ist ein konkreter Beitrag zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und ein sichtbares Beispiel für den eigenständigen niederösterreichischen Weg. Wir reden nicht über die Energiewende und die Modernisierung des Wirtschaftsstandorts – wir packen an und setzen um«, so Mikl-Leitner. 

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Einzigartiges
Sport-Ausbildungszentrum

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Region Kärnten – Stams und Schladming gelten als die wohl bekanntesten »Sport-Ausbildungszentren« Österreichs. Ferner schaffe Kärnten nun mit dem »GoldEck« ein österreichweit einzigartiges »Sport Ausbildungszentrum für Olympiasieger und Profisportler« von morgen. Die Pläne dafür wurden kürzlich von kärntens Sportreferent und Landeshauptmann Peter Kaiser, Regionalitätsreferent LHStv. Martin Gruber, Bildungsreferent Landesrat Peter Reichmann und Spittals Bürgermeister Gerhard Köfer gemeinsam mit Bildungs- und Sportverantwortlichen des Landes präsentiert. Konkret entstehe am Standort der »Fritz-Strobl-Skimittelschule« und »Polytechnischen Schule« in Spittal an der Drau das »Leistungssportzentrum Spittal GoldEck« mit einem eigenen Internat. Es werde aber nicht nur für den Wintersport sein – über das »Schulsportleistungsmodell Kärnten« (SSLK) sollen ganze 32 Sportarten angeboten werden. Ferner solle mit dem »BORG Spittal« eng zusammengearbeitet werden. Das Projekt gehe jetzt in die Detailplanung, soll im Herbst starten und in eineinhalb bis zwei Jahren abgeschlossen sein.

Peter Kaiser erklärte, dass dieser Campus für Bildung und Spitzensport einzigartig in Österreich sein werde. Für 250 bis 300 Schülerinnen und Schüler werde es hier eine duale Ausbildung der Sonderklasse geben. »Das Leistungssportzentrum wird ein bis weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinausstrahlender Leuchtturm sein, der die Attraktivität Kärntens als Sport- und Bildungsland sowohl bei der jungen einheimischen Bevölkerung als auch darüber hinaus steigern und auf ein neues Level heben wird. Die Ausbildung hier wird jungen Menschen noch bessere Chancen eröffnen«, so Kaiser. Er verwies auch auf die österreichweit unerreichte Zahl an Olympiasiegen – 13 an der Zahl – die von Franz Klammer, Karl Schnabl über Thomas Morgenstern, Martin Koch bis hin zu Fritz Strobl, Anna Gasser, Kathi Truppe reichen und aus einer Region, nämlich Spittal an der Drau, kommen würden.

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Psychoaktive 
Gummibären 
im Kinderzimmer

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Region Burgenland – Angesichts der zunehmenden Verbreitung sogenannter »Edibles« mit psychoaktiven Inhaltsstoffen möchte sich die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner mit einem eindringlichen Appell an Eltern richten. Derzeit befindet sich eine Novelle des »Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes« (LMSVG) in Begutachtung, die das Inverkehrbringen bestimmter psychoaktiver Stoffe künftig klar regeln und verbieten soll – zum Schutz der Gesundheit, insbesondere jener von Kindern und Jugendlichen. »Was harmlos aussieht wie ein Zuckerl oder ein Keks, kann hochgefährlich sein. Diese Produkte sind oft bunt, süß und leicht verfügbar – genau das macht sie für Jugendliche so riskant. Es braucht vor allem ein Bewusstsein seitens der Eltern, dass hier reale Gesundheitsgefahren lauern«, warnte Haider-Wallner.

Bei »Edibles« handelt es sich um essbare Produkte wie Fruchtgummis, Kekse, Schokoladen, Getränke oder Kapseln, die Wirkstoffe wie THC oder andere psychoaktive Cannabinoide, Muscimol (Fliegenpilzgift), Kratom, Kanna oder Blauen Lotus enthalten könnten. Anders als beispielsweise Koffein seien diese Stoffe keine herkömmlichen Zutaten. Sie würden häufig gezielt in einer Form angeboten, die sie für junge Menschen attraktiv mache.

Die geplante Gesetzesnovelle sehe vor, das Inverkehrbringen (Verkauf, Bereithalten und Anbieten zum Verkauf sowie jede andere Form der Weitergabe – ob gegen Entgelt oder unentgeltlich) solcher »psychoaktiver Stoffe« zu verbieten, auch wenn sie (noch) nicht offiziell als gesundheitsschädlich eingestuft seien und ihre Verwendung nicht als herkömmlich gelte. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot seien herkömmliche Zutaten wie etwa Koffein.

Vertrieb über Automaten und Internet
Problematisch sei, dass der Vertrieb vielfach über Automaten und das Internet erfolge. Um rechtliche Konsequenzen zu umgehen, deklarierten Anbieter die Waren häufig nicht als Lebensmittel, sondern etwa als »Sammlerprodukt«, »Gel-WC-Steine« oder als »Produkte für botanische, technische oder dekorative Zwecke«. Dennoch komme es immer wieder vor, dass Jugendliche diese Stoffe konsumierten – mit teils schweren Folgen bis hin zu Krankenhausaufenthalten. »Wir sehen leider, dass junge Menschen nach dem Konsum solcher »Edibles« medizinisch behandelt werden müssen. Das darf nicht bagatellisiert werden. Ich appelliere an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern, schauen Sie genau hin, was konsumiert wird und seien Sie wachsam bei Produkten, die plötzlich im Kinderzimmer auftauchen«, so Haider-Wallner. Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität, betonte die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Die Novelle des LMSVG sei ein wichtiger Schritt, um eine rechtliche Lücke zu schließen und den Verkauf sowie die Weitergabe dieser Stoffe zu unterbinden.

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Fotografische Streifzüge:
»Licht und Landschaft«

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Region Bayern – Fotografie bedeutet wörtlich »Zeichnen mit Licht«. In einer Ausstellung »Licht und Landschaft« zeigen die Fotofreunde Tegernseer Tal e.V., im renommierten Kulturzentrum Waitzinger Keller im oberbayerischen Miesbach, wie vielfältig und individuell dieses Zeichnen sein kann. Die Mitglieder rücken ihre Heimat aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln ins rechte Licht: Vom majestätischen Alpenpanorama über stille Landschaften und stimmungsvolle Naturaufnahmen bis hin zu Momenten des Alltags, abstrakten Strukturen oder feinen Details, die erst im zweiten Blick sichtbar werden.

So verschieden wie die Motive sind auch die Wege, auf denen sie entstehen. Manche Fotografen arbeiten mit klassischer Spiegelreflextechnik, andere mit modernen spiegellosen Systemkameras oder sogar mit dem Smartphone. Zum Einsatz kommen Weitwinkelobjektive für ausgedehnte Landschaften ebenso wie Makroobjektive für kleinste Strukturen. Auch anspruchsvollere Verfahren wie Langzeitbelichtung, HDR, Panorama- oder Focus-Stacking finden ihren Platz. Dabei geht es nie nur um Technik – sondern um den persönlichen Ausdruck, die Freude am Experimentieren und die Faszination, wie aus Licht und Schatten ein stimmungsvolles Bild entsteht.

Vom ambitionierten Amateur bis zum erfahrenen Semi-Profi vereine die »Fotofreunde Tegernseer Tal« Menschen, die auf ihre Weise das Gleiche antreibe: Die Leidenschaft zur Fotografie. Bei gemeinsamen Exkursionen, Workshops und Bildbesprechungen tauschen sie Erfahrungen aus, lernen voneinander und inspirieren sich gegenseitig. Die Mitglieder stammen nicht nur aus dem Tegernseer Tal, sondern aus dem gesamten Landkreis Miesbach und darüber hinaus – verbunden durch ein gemeinsames Ziel: Gute Bilder zu machen und die eigene Sicht auf die Welt zu teilen.

In Zeiten, in denen unzählige Fotos digital entstehen und oft ungesehen auf Festplatten verschwinden, sei es für die Fotofreunde etwas Besonderes, ihre Werke als echte Ausbelichtungen zu präsentieren. Erst im gedruckten Bild entfalte sich die Wirkung von Farbe, Licht und Komposition vollständig. Jedes Foto werde so zu einem greifbaren Ausdruck persönlicher Leidenschaft – und zu einer Einladung an die Betrachter, selbst auf Entdeckungsreise zu gehen.

Zur kürzlich erfolgten Vernissage gab es für die Besucher neben den ausgestellten Fotografien ein besonderes Highlight: Das »Zeichnen mit Licht« wurde durch eine aufwändige Laser-Show erlebbar. Professionelle, regional gefertigte Show-Laser-Projektoren machten mit musikalischer Untermalung das Licht selbst zum Hauptdarsteller und schlugen zugleich den Bogen zurück zur Heimat der Motive. Die Ausstellung kann noch bis zum 7. Februar 2026, bei freiem Eintritt, von Montag bis Freitag, in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und bei Saalveranstaltungen, im Kulturzentrum Waitzinger Keller Miesbach, Schlierseer Straße 16, 83714 Miesbach besichtigt werden. 

-am- Bild: Andreas Eirainer

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Fusions-
forschungsallianz

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Region Baden-Württemberg – Mehrere Länder wollen gemeinsam die Entwicklung von »Fusionsreaktoren« zur Energiegewinnung vorantreiben. Baden-Württemberg bringe die Kompetenzen des »Karlsruher Instituts für Technologie« (KIT) in diese Fusionsallianz ein. Die Fusionsforschung nehme weltweit rasant an Tempo auf. Staaten und Unternehmen investierten massiv, um diese Energiequelle der Zukunft nutzbar zu machen. Deutschland bündele nun seine Kräfte: Mit Baden-Württemberg schließe sich ein weiteres starkes Wissenschaftsland der Allianz zur Fusionsforschung um Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein an. »Wir treten der Fusionsallianz bei, weil Deutschland seine Führungsrolle in der Fusionstechnologie nicht nur sichern, sondern mutig ausbauen muss. Der Weg hin zu Fusionskraftwerken ist ein weltweiter Wettlauf um die Energie der Zukunft. Das KIT in Karlsruhe spielt eine ganz entscheidende Rolle bei der Entwicklung der relevanten Technologien«, erklärte Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.

International führende Expertise in Karlsruhe
Baden-Württemberg habe eine international führende Expertise in der für Fusionskraftwerke notwendigen Tritium-Versorgung, dem Brennstoffkreislauf und in der Materialforschung. Herzkammer dieser Kompetenzen sei das »KIT«. Mit dem dortigen Fusionsmateriallabor (FML), dem weltweit einzigartigen Tritiumlabor (TLK) und weiteren Forschungsinfrastrukturen trage das KIT entscheidend dazu bei, Deutschlands Spitzenstellung zu stärken.

Das KIT forsche und entwickele insbesondere an sogenannten Flaschenhälsen der Fusionstechnologie: Erstens der Versorgung mit dem für Fusionskraftwerke zwingend notwendigen Tritium und der Entwicklung des Brennstoffkreislaufs sowie zweitens der Erprobung von Materialien, die den enormen Energie- und Hitzeentfaltungen der Fusion standhalten können.

Brücke zur Wirtschaft festigen
Alle Partner wollen ferner die Brücke zur Wirtschaft festigen und ausbauen, um die Innovationskraft der Unternehmen einzubinden und schlussendlich Wertschöpfung in dieser Hochtechnologie in Deutschland sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf der Ausbildung von Fachkräften. Start-ups und etablierte Unternehmen investierten zunehmend – und der Bedarf an spezialisierten Fachpersonen wachse deshalb stark. Besonders gefragt seien Kompetenzen in Physik, Chemie, Materialwissenschaften und Maschinenbau. Das KIT richte seine Ausbildungsprogramme gezielt auf diesen steigenden Bedarf aus und zahle somit in die Ziele der Fusionsallianz ein.

-lbw-

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Schnell-
ladestationen
für E-LKW

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Region Schweiz – Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) möchte einen Beitrag für eine taugliche Ladeinfrastruktur für elektrische Lastwagen leisten. Mit einem neuen Projektaufruf lade es private Anbieter ein, »Schnellladestationen« (SLS) auf ausgewählten Rastplätzen und Schwerverkehrskontrollzentren entlang der Nationalstrassen zu realisieren. Damit entstehe ein weiterer Baustein für ein zukunftsfähiges, öffentlich zugängliches Schnellladenetz für den Schwerverkehr.

Die Schweiz verfüge bereits über ein gut ausgebautes Netz an Schnellladestationen für Personenwagen. Mit dem nun lancierten Projektaufruf richte ASTRA den Fokus auf den Schwerverkehr und stärke die Rahmenbedingungen für dessen Elektrifizierung. Der Aufruf sei Teil der »Roadmap Elektromobilität 2030«, die auch den Schwerverkehr einbeziehe. Für den Ausbau der »Schnellladeinfrastruktur für E-LKW« stelle ASTRA drei Lose bereit. Die Lose sollen nach Qualitätsbeurteilung den bestbenoteten Gesuchstellenden in Form von Reservationsvereinbarungen zugeteilt werden.

Die ausgewählten Anbieter sollen die Schnellladestationen eigenverantwortlich planen, finanzieren, bauen und betreiben. Nach Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung sollen grundsätzlich zwei Jahre zur Verfügung stehen, um die Detailplanung abzuschliessen und das Baugesuch einzureichen. ASTRA stelle als Basislösung – die Stromanschlüsse bis und mit Trafostation – bereit und übernehme dafür die Vorfinanzierung. Die Betreibergesellschaften sollen diese Kosten in Form einer jährlichen Entschädigung erstatten.

-bkch-

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Krankenpflege
unter Strom

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Region Vorarlberg – Die Vorarlberger Krankenpflegevereine wollen in der Betreuung auf nachhaltige Mobilität setzen und haben für die Hauspflegedienste insgesamt 15 Elektroautos angeschafft. Die Anschaffung wurde unter anderem vom »Energieinstitut Vorarlberg« fachlich begleitet und vom Land Vorarlberg mit 150.000 Euro gefördert. Zuverlässig besonders auf kurzen Strecken, wartungsarm und günstig im Betrieb: Das seien die zentralen Anforderungen, die der Krankenpflegeverein an ein Fahrzeug stelle, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauskrankenpflege zu ihren Einsätzen zu bringen. 

Elektromobilität ideal für Einsatzzweck
»Die Elektromobilität macht dort besonders viel Sinn, wo viele Kurzstrecken gefahren werden und niedrige Betriebskosten ein wichtiges Kriterium sind. Das trifft auf die Krankenpflegevereine in den Gemeinden besonders zu. Deshalb hat das Land die Anschaffung als Beitrag zur Energieautonomie und zur sozialen Nachhaltigkeit gefördert«, so Vorarlbergs Landesrat Daniel Allgäuer. »Für uns ist es besonders wichtig, zuverlässig zu unseren Klientinnen und Klienten zu kommen. Und da die Krankenpflegevereine auf Spenden angewiesen sind, kommt noch ein weiteres handfestes Argument zum Tragen. Die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer – die sogenannten »Total Costs of Ownership« – sind beim Elektroauto je nach Kilometerleistung bis zu 10.000 Euro niedriger als beim Verbrenner«, erklärte Johanna Rebling-Neumayr, Geschäftsführerin vom Landesverband Hauskrankenpflege Vorarlberg.

Die interessierten Vereine mit konkretem Bedarf seien im Nachgang einer Informationsveranstaltung »E-Mobility« in Kooperation von Landesverband, kairos und dem Energieinstitut von den Mobilitätsexperten auch individuell beraten worden. Dabei hätten Fragen zu den Fahrzeugen selbst, zum Laden und zu Kosten und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund gestanden. Durch die anschließende gemeinsame Beschaffung konnten Mengenrabatte beim Händler erzielt werden. Aufgrund des Erfolgs der Aktion möchten das Land und der Landesverband Hauskrankenpflege das Angebot auch 2026 weiterführen, und zwar mit dem Ziel, die Flotte Schritt für Schritt nachhaltig umzustellen.

Umweltauswirkungen
Die Fahrzeuge der Krankenpflegevereine würden im Durchschnitt jährlich zwischen 5.000 und 10.000 Kilometer zurücklegen. Im Vergleich zu benzinbetriebenen Fahrzeugen würden Schadstoffemissionen (1,1 Tonnen CO2 pro Jahr), Lärm und 75 Prozent Energie eingespart. Wer Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen von Elektroautos mit Verbrennern vergleichen möchte, könne das mit dem »Onlinerechner EMIL«: www.energieinstitut.at/emil

-vlk-

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Harvester-
Simulator 
für Forstausbildung

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Region Tirol – Mit der Inbetriebnahme eines »Harvester-Simulators« möchte Tirol einen weiteren Meilenstein in der Modernisierung der Forstausbildung setzen. Der Simulator wird an der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt Rotholz eingesetzt. Er sei künftig Bestandteil des Lehrplans für Forsttechnikerinnen und Forsttechniker sowie Forstfacharbeiterinnen und Forstmitarbeiter – und damit Voraussetzung für das aktive Arbeiten mit Maschinen im Gelände. 

Forstreferent Josef Geisler betonte die Bedeutung moderner Ausbildungsinfrastruktur: »Forstarbeit ist Profiarbeit – und dafür braucht es bestens ausgebildete Fachkräfte, die mit modernster Technik umgehen können. Mit dem Harvester-Simulator wird gezielt in moderne Infrastruktur investiert und damit eine Ausbildung am neuesten Stand der Technik geschaffen, womit wir die Qualität der forstlichen Ausbildung nachhaltig stärken«.

Ausbildung auf neuestem Stand der Forsttechnik
Mit dem neuen Harvester-Simulator können sämtliche Arbeitsschritte der vollautomatisierten Holzernte realitätsnah trainiert werden. Arbeitsabläufe lassen sich beliebig oft wiederholen, analysieren und optimieren – ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem direkten Einstieg in die Praxis. Der Simulator sei Teil einer gezielten Weiterentwicklung der Ausbildungsstandards, betonte Landesschulinspektor Stephan Prantauer und ergänzte: »Die moderne Forstwirtschaft stellt hohe Anforderungen an die Fachkräfte. Mit dem Harvester-Simulator stellen wir sicher, dass die Ausbildung in Rotholz diesen Anforderungen entspricht und laufend weiterentwickelt wird«.

Technologie erhöht Sicherheit und Ausbildungsqualität
Ein zentrales Ziel des neuen Simulators sei die Erhöhung der Sicherheit in der Ausbildung. Komplexe und potenziell gefährliche Arbeitssituationen könnten zunächst virtuell trainiert werden, bevor im realen Gelände gearbeitet werde. Aktuell gibt es insgesamt 130 Auszubildende, davon rund 30 Forsttechnikerinnen und Forsttechniker sowie rund 100 Forstfacharbeiterinnen und Forstmitarbeiter. Die Gesamtinvestition von rund 110.000 Euro wurde gemeinsam vom Land Tirol, dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der »WKO« und den gewerblichen Dienstleistern in der Fachgruppe Tirol getragen. Ziel sei es, langfristig qualifizierte Fachkräfte für die Forstwirtschaft auszubilden und dem steigenden Bedarf der Betriebe gerecht zu werden.

-lt- Bild: Hörmann

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Siebter
Volksmusik-
wettbewerb

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Region Südtirol – Der »Südtiroler Volksmusikwettbewerb« gilt als Ort der musikalischen Begegnung und der volksmusikalischen Vielfalt. Rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Südtirol hatten am sechsten Wettbewerb teilgenommen, der am 12. und 13. April 2024 in Auer ausgetragen wurde. Nun steht die nächste Ausgabe bevor: Der siebte »Südtiroler Volksmusikwettbewerb« am 17. und 18. April biete wiederum jungen Menschen die Möglichkeit, die eigene musikalische Volkskultur kennenzulernen und sich verstärkt mit ihr auseinanderzusetzen. Zugleich soll diese Veranstaltung Ansporn und Vorbereitung für eine Teilnahme am alpenländischen Volksmusikwettbewerb »Herma Haselsteiner-Preis« in Innsbruck sein. Deshalb werde der »Südtiroler Volksmusikwettbewerb« ebenso wie jener in Innsbruck immer in geraden Kalenderjahren veranstaltet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in drei Kategorien auftreten: Als Solist beziehungsweise Solistin, als Gesangsgruppe und als Musiziergruppe. In jeder Kategorie werde nach unterschiedlichen Kriterien bewertet, die von einer Fachjury festgelegt werden. Die Jury bewerte die musikalische Qualität, den Ausdruck, die Interpretation und die technischen Fertigkeiten. Die Jurys setzen sich aus Fachleuten aus dem In- und Ausland zusammen, die den jungen Musikerinnen und Musikern wertvolles Feedback mitgeben können. Veranstalter des seit 2012 ausgetragenen Volksmusikwettbewerbs ist das Referat
Volksmusik in der »Landesdirektion Deutsche und ladinische Musikschule« in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Volksmusikverein.

-lpast-

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