Erneute Petition an den Umweltausschuss im Bayerischen Landtag in Sachen „Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“

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Erneute Petition
an den Umweltausschuss
im Bayerischen Landtag
in Sachen
„Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“

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Region Bayern – Der Bürgermeister der Stadt Miesbach, Dr. Gerhard Braunmiller, und weitere Petenten überreichten am Dienstag, 14. Mai 2024 dem Vorsitzenden des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Alexander Flierl sowie der Landtagspräsidentin und Stimmkreisabgeordneten Ilse Aigner eine erneute Petition in Sachen „Wasserschutzzone im Landkreis Miesbach“.

Die Bürgermeister der Stadt Miesbach, der Kommunen Hausham, Schliersee, Valley und Warngau, sowohl als Vertreter ihrer Gemeinden als auch als Bürger sowie die Vereine „Unser Wasser“ und „Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching“, die Familien von Kameke, Biogut Wallenburg und Alois Fuchs, Naturlandbetrieb und der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee mit den in ihm zusammengeschlossenen Gemeinden sind die Petenten. Ihr Anliegen: Seit April vergangenen Jahres liegt ein Gutachten eines der führenden Wasser- und Umweltrechtlers in Deutschland, von Prof. Kment, Universität Augsburg, zum Thema der behaupteten alten Rechte (Altrechte) der Stadt München zur Gewinnung von 80 Prozent ihres Trinkwassers im Mangfallgebiet vor.

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Übergabe der Petition im Bayerischen Landtag v.l. :
Dr. Marion von Kameke; Josef Bögl (Vorsitzender des Vereins der Wasserschutzzonen-Geschädigten);
Benno Ziegler (Rechtsanwalt); Andreas Hallmannsecker, (Vorsitzender des Vereins Unser Wasser);
Ilse Aigner (Landtagspräsidentin und Stimmkreisabgeordnete);
sowie Dr. Gerhard Braunmiller (Bürgermeister der Stadt Miesbach)
und Alexander Flierl (Vorsitzender des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag)

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Dieses Gutachten kommt klar zum Ergebnis: Es bestehen keine Altrechte. Bis heute sei jedoch dieses Gutachten, das allen beteiligten Verantwortlichen vorliege, in keinster Weise berücksichtigt worden und in das Verfahren eingeflossen. Der Landrat des Landkreises Miesbach, Olaf von Löwis of Menar, hat das Wasserschutzgebietsverfahren – das bestehende Schutzgebiet soll mehr als verdoppelt werden – wieder beginnen müssen. Die von den Stadtwerken München (SWM) dazu eingereichten Unterlagen liegen derzeit zur Prüfung beim Landesamt für Umwelt (LfU). Es sei von absoluter Wichtigkeit, dass vor Fortführung des Wasserschutzgebietsverfahrens die behaupteten Altrechte der Stadt München neutral und sachlich geprüft werden, wie dies das Umweltministerium bereits 2014 unter Ministerin Scharf angemahnt hatte. Bis heute werde diese Forderung ignoriert, und nun auch die Erkenntnisse aus dem Gutachten Kment aus April 2023.

„Nur wenn die Stadt München endlich wirklich Wasserrechte beantragen, die nach modernem Wasserrecht, also nach derzeit gültigem Wasserhaushaltsgesetz zu erteilen sind – nur dann wird es zu einer echten, umfassenden Prüfung aller Alternativen kommen. Und nur dann kann gemeinsam mit allen Beteiligten ein Verfahren auf Augenhöhe stattfinden – wenn Recht und Gesetz für alle Beteiligten gelten, und zwar für die Stadt München genauso wie für die Bürger im Landkreis Miesbach. Nur, wenn endlich sachlich und neutral festgestellt wird, ob „alte Rechte“ vorliegen oder nicht, dann kann ein Wasserschutzgebietsverfahren rechtlich korrekt vom Landrat des Landkreises Miesbach geführt werden“, betonten die Petenten.

-am- Bild: am

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