Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing im Landkreis Miesbach: Sind die angeblich »Alten Wasserrechte« der Stadtwerke München nun entgültig passé?

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Wasserschutzzone
Thalham-Reisach-Gotzing
im Landkreis Miesbach: 
Sind die angeblich »Alten Wasserrechte«
der Stadtwerke München nun entgültig passé?

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Das »Wasserschloss« der Stadtwerke München in der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing

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Region Bayern – Das Ringen um die angeblich »Alten Wasserrechte«, welche den Stadtwerken München (SWM) bislang die kostenlose Wasserentnahme aus dem oberbayerischen Landkreis Miesbach – seit über 150 Jahren – zusicherten, scheint nun neu bewertet werden zu müssen. Hierzu informierten kürzlich, sehr umfänglich, u.a. Rechtsanwalt Benno Ziegler, Marion und Kartz von Kammeke vom BioGut-Wallenburg sowie Bürgermeister der betroffenen Kommunen; Dr. Gerhard Braunmiller von der Stadt Miesbach, Bernhard Schäfer von der Gemeinde Valley, Klaus Thurnhuber von der Gemeinde Warngau sowie Andreas Hallmannsecker, Vorstand des Vereins »Unser Wasser«.

»Nun liegen grundlegend neue Erkenntnisse vor, die einmal mehr unterstreichen, dass die Stadtwerke München keine »(Alt)-Rechte« haben, aus der gesamten Thalhamer Wasserversorgungsanlage Trinkwasser zu entnehmen. Zu betonten ist, dass wir der Stadt München nicht das Wasser abdrehen, sondern nur ganz prinzipiell zu unserem Recht kommen wollen«, betonte Anwalt Ziegler. Die Stadtwerke München rechtfertigten ihre Wasserentnahme aus der Reisacher Grundwasserfassung bislang mit sogenannten »Alten Rechten« gemäß »Art. 33 BayWG« aus dem Jahre 1852. Denn solche »Rechte« ergaben sich seinerzeit aus dem Grundstückseigentum oder dinglichen Rechten an Grundstücken – beispielweise Leitungsrechten – und wurden durch nachfolgende Wassergesetze unter bestimmten Bedingungen aufrecht erhalten. Der Bayerische König soll die Wasserentnahme »annodazumal« in hoheitlicher Großzügigkeit zugesprochen haben.

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Anwalt Benno Ziegler bei seinen ausführlichen Erläuterungen

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Gebaut wurde die »Grundwasserfassung« in Reisach in der Zeit von 1902 bis 1912, und zwar mit vier Sammelkanälen, wovon heute noch drei betrieben würden. Diese mündeten in einen Hauptschacht und von diesen werde das Grundwasser durch zwei Ableitungen westlich und östlich der Mangfall, in Richtung München, geführt. Diese beiden »Ableitungen« seien ab 1924 bis 1931 auf Höhe der Straßenbrücke Thalham-Reismühle mit einem Verbindungsstollen verbunden worden. Die Stadtwerke München verteidigten dieses Bauwerk mit der Aussage »es spiele keine Rolle, wie das Wasser nach München komme, ob mit der westlichen oder östlichen Zuleitung«.

Doch Anwalt Benno Ziegler grübelte darüber nach und fragte sich schlußendlich, »warum jemand« eine rund 30 Kilometer lange Leitung baue, wenn keine vermehrte Wasserableitung geplant sei. Seine Recherchen zu diesen Thema seien nicht einfach gewesen, manchmal durften Unterlagen weder fotografiert noch kopiert werden oder standen sogar »unter Verschluß«, erzählte Ziegler. Doch der Zufall wollte es, dass er auf ein Buch von Christian Ude, dem ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt München, mit dem Titel »Quellen für München«, aufmerksam gemacht wurde. Daraus zeigte er bei der anberaumten Pressekonferenz einen Artikel von Rainer List, ehemaliger Leiter der SWM-Trinkwasserversorgung, nebst einem Plan des Leitungsnetzes der »Wasserableitungen« aus dem Mangfalltal. »Dies hat jedoch gar nichts mit dem zu tun, wie es anno 1908 war, das von den sogenannten Alt-Rechten umfasst war«, erklärte Ziegler und erläuterte anhand von Präsentationstafeln die Entwicklungen der Bautätigkeiten bezüglich »Ableitungen«, »Leistungssträngen« und »Hochbehältern« in den Jahren 1908, 1935 und 2008 – von Deisenhofen, Reisach bis nach München.

Ferner sei er auf ein Buch eines Verwaltungsrates namens Eberhard Schmidt aus dem Jahr 1931 in zweiter Auflage, gestoßen. Darin stehe, dass, »um die Wasserzufuhr für die Stadt München sicher zu
stellen« und die Wasserdruckverhältnisse zu verbessern sowie die Wasserverluste durch Überlaufen aufzufangen, zwischen Gotzing und Mühltal eine zweite große Zuleitung geplant und auch gebaut wurde, und zwar als Stollen durch die Berge getrieben. Er beschrieb auch die Zusammenfassung von der Kaltenbach- und Gotzinger-Quelle, dessen Wasser durch die erneuerte erste Leitung und durch die neue zweite Leitung fließe. Desweiteren sei er in der »Bibliothek des Deutschen Museums« in München in alten Verwaltungsberichten, ganz anders als im Münchner Stadtarchiv, fündig geworden: »Hier konnten wir die Jahresberichte von 1905 bis 1936 einsehen und dort wurde insbesondere in der Nazizeit genauestens dokumentiert, warum man diese zweite Leitung gebaut hat und warum man grundlegend die Wassererableitung aus dem Mangfalltal verändert hat«, so Ziegler.

In den alten Verwaltungsberichten wurde ferner eine Grafik der Jahre 1933/34/35 zum »Wachstum der Landeshauptstadt München« im Verhältnis zum gestiegenen Wasserverbrauch gefunden. Anhand einer Informationstafel wurde klar, dass sich die Bevölkerung von 1904 bis 1934 um ein Drittel erhöht habe, was unter anderem mit den Eingemeindungen von Stadtteilen – wie Oberföhring (1910), Schwabing (1913) oder Haslbergl (1938) – in Verbindung stehe, wobei der »Wasserbedarf« stetig angestiegen sei.

Damals habe es die »Wasserversorgung aus Garmisch« noch nicht gegeben, das Mangfalltal habe über genügend Wasser verfügt und daher sei zur »Versorgung der Münchner Stadtteile« im Jahr 1924 eine neue Leitung zwischen Gotzing und Kreuzpullach – für stattliche rund 25 Millionen Reichsmarkt, heutzutage etwa 124 Millionen Euro, gebaut worden. Dafür bestehe nach »Art. 19 BayWG 1907« (Bayerisches Wassergesetz) »keine wasserrechtliche Genehmigung!«

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Bei der Präsentation neuer Wasserschutzonen-Erkenntnisse v.l.: 
Klaus Thurnhuber (Bürgermeister der Gemeinde Warngau), Bernhard Schäfer (Bürgermeister der Gemeinde Valley),
Marion und Kartz von Kammeke (BioGut-Wallenburg), Benno Ziegler (Anwalt der Schönefelder-Ziegler Rechtsanwälte Partnerschaft),
Dr. Gerhard Braunmiller (Bürgermeister der Stadt Miesbach) und Andreas Hallmannsecker (Unser Wasser-Verein).

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Zusammenfassend erklärte Ziegler, dass, wenn »ein Teil einer Anlage« sowie »wesentliche Veränderungen« nicht rechtens, also nicht genehmigt seien, für die »Gesamtanlage« – vom Zuleitungsstollen zum Wasserschloss, vom Hochbehälter nebst den Ableitungen und Verbindungen – die angeblichen »Alten Rechte« auch nicht bestehen würden. Ferner gab Ziegler bekannt, dass diese neuen Informationen nun dem Landratsamt Miesbach zugeleitet werden sollen und betonte nochmals, dass niemand im Landkreis Miesbach der Landeshauptstadt München das Wasser abdrehen möchte. Jedoch solle erreicht werden, dass sich »München«, wie »jede andere Kommune« auch an »Recht und Gesetz« halten müsse. „Es müssen zwingend entsprechnde Baugenehmigungen und wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt werden, rechtsstaatliche Zustände hergestellt und Gespräche auf Augenhöhe geführt werden. Solange dies nicht geschiet, führt die Sache bei allen Beteiligten zur Verbitterung. Es müssen Lösungen gefunden werden, denn München wächst stetig weiter und wird immer mehr Wasser verbrauchen«, resümierte Ziegler.

-am- Bilder: am

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