Saubere Luft durch neue Öfen

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Saubere Luft
durch
neue Öfen

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Seit der Mensch das Feuer entdeckt hat und aktiv benutzt, ist Heizen mit Holz selbstverständlich. Bis in die heutige Zeit sind Holzfeuerungsanlagen bevorzugte Wärmelieferanten, und zwar nicht nur aus interieurtechnischen Gründen. «Heizen mit Holz ist eine tolle Sache, denn Holz ist verfügbar und gut zu lagern. Die Wärme ist intensiver und das Knistern während des Brennvorgangs schafft eine gemütliche Atmosphäre», schwärmt Ofensetzermeister Bernd Ettenreich aus dem oberbayerischen Gmund am Tegernsee und erklärte: «Bäume gelten als nachwachsende Rohstoffe, mit welchen umweltfreundlich geheizt werden kann, da diese während ihres Wachstums so viel Kohlendioxid aus der Luft aufnehmen wie bei der Verrottung oder auch Verbrennung wieder abgegeben wird. So schließt sich der natürliche Kohlenstoffkreislauf. Allgemein gesehen ist Holz ein vielseitig einzusetzendes Material, welches komplett verwertet werden kann, das heißt, es wird unter anderem zur Herstellung von Möbeln, Spielzeug und Bauholz oder als Rohstoff für die Papier- oder Zellstoffindustrie benötigt sowie als Brennstoff zu Scheiten oder Pellets verarbeitet. Sogar ganze Häuser werden aus Holz gebaut, was als energiebewußte Bauweise bezeichnet werden kann.»

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Ofensetzermeister Bernd Ettenreich aus dem oberbayerischen Gmund am Tegernsee plädiert für «Saubere Luft durch neue Öfen»

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Doch es entstehe nach Ansicht des «Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz» beim Verbrennen von Holz zuviel Feinstaub, sodass im Jahr 2017 ein in drei Zeiträumen aufgegliedertes Gesetz mit neuen Richtwerten erlassen wurde. Dieses Gesetz bestimmt nun, dass alte Holzöfen strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten und Einzelraumfeuerungen – wie Kamin- und Kachelöfen – nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen. Für letzteren Zeitraum, 01. Januar 1995 bis 21. März 2010, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.

Richtungsweisend ist das Erstellungsdatum auf dem Typschild, das auf den Öfen zu finden ist oder auch im Feuerstättenbescheid festgehalten ist. Zumeist, aber nicht immer, informieren die zuständigen Bezirkskaminkehrermeisterinnen und -meister ihre Kunden frühzeitig, ob ein Ofen unter die Verordnung fällt und beraten über die Möglichkeiten einer Nachrüstung oder den Austausch. Danach ist unter anderem das Wissen und Können eines Fachbetriebes gefordert: «Auch wenn man das Gesetz auf den ersten Blick als Gängelei betrachtet, so ist es doch richtig, wenn alte Öfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die neuen Öfen besitzen Verbrennungs- und Nachverbrennungszonen und eine Abbrandsteuerung, welche die optimale Luftzugabe kontrolliert, was nicht nur Brennmaterial einzusparen hilft, sondern auch die Abgaswerte niedrig hält. Früher hat in der Heizsaison der Ruß und Feinstaub in der Luft förmlich gestanden, was heutztage mit den neuen Abgaswerten nicht mehr der Fall ist. Die neuen Öfen geben Wärme in den Raum ab, nach aussen jedoch nicht», betonte Bernd Ettenreich.

Es müssen jedoch nicht grundsätzlich alle alten Öfen ausgetauscht werden: «Die «historischen» oder «nostalgischen» Grund- und Kachelöfen, Bade- und Backöfen oder solche, die als einzige Wärmequelle in einer Immobilie betrieben werden, sind von der Verordnung ausgenommen. Dies gilt ebenso für Feuerungsanlagen mit dem sogenannten «Bestandschutz», welcher beim Hersteller erfragt werden kann sowie für holzbetriebene Küchenherde und Backöfen unter 15 Kilowatt Nennwärmeleistung. Dann wird vom Gesetzgeber auch noch die «Härtefallregelung» in Betracht bezogen, wenn es nämlich für einen Besitzer unzumutbar ist, die alte Raumfeuerungsanlage zu entfernen, weil sonst der gesamte Raum oder das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird, kann er den alten Ofen weiter benutzen. Aber dies wird jeweils von der zuständigen Bezirkskaminkehrerin oder dem Bezirkskaminkehrer geprüft“, so Ettenreich.

Wenn nun ein Kaminofen die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht erfüllt, kann er ggf. «Nachgerüstet» werden. Dazu informiert Bernd Ettenreich: „Wir werden oft bezüglich Nachrüstungssystemen befragt. Aber ein «alter Ofen» bleibt auch mit eingebauten Filter ein «alter Ofen». Vor allem sollte man bedenken, dass das Nachrüsten, eventuelle Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie eine CO-Messung durch die zuständige Kaminkehrerin oder den Kaminkehrer, hohe Kosten verursachen können. Daher sollte man zuerst eine «Kosten-Nutzen-Analyse» durchführen, ob doch eine Neuanschaffung im Hinblick auf die Effizienz sinnvoller wäre. Wer unschlüssig ist, kann sich bei den Fachbetrieben umfänglich beraten lassen. Wir helfen gerne weiter“, resümierte Ettenreich.

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Ein Kaminkehrer-Team bei der Arbeit

-am- Bilder: am

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