Wenn »Unrechtsbewusstsein« in Sachen Wasserschutzgebiet keine Rolle spielt

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Wenn
»Unrechtsbewusstsein«
in Sachen Wasserschutzgebiet
keine Rolle spielt

November 2024

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Region Bayern – Andreas Hallmannsecker, Altbürgermeister der oberbayerischen Gemeinde Valley  und Vorstand vom »Unser Wasser«-Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. freue sich nun sehr, dass der Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter, erstmals – im seit Jahrzehnten andauernden Wasserstreit zwischen den Betroffenen Kommunen und Landwirten einerseits und der Landeshauptstadt München andererseits – Gespräche »auf Augenhöhe« zugesagt habe. Wichtig wäre es, dass der Oberbürgermeister persönlich teilnehme.

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Andreas Hallmannsecker, Altbürgermeister der Gemeinde Valley
und Vorstand vom „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V.

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Drei in der kürzlich geführten Debatte gefallene Behauptungen bedürften jedoch einer Richtigstellung, so Hallmannsecker.  »Die Stadtwerke München als Antragssteller für das Wasserschutzgebietsverfahren behaupten, dass sie nicht die Antragssteller gewesen seien, sondern das Bayerische Umweltministerium. Dies ist unrichtig: Das Bayerische Umweltministerium stellt meiner Meinung nach grundsätzlich keine Anträge zur Ausweisung eines Wasserschutzgebiets. Antragssteller sind die Stadtwerke München, verfahrensführende Behörde ist das Landratsamt Miesbach. Die »Stadtwerke München Services GmbH« hat den Ausgangsantrag gestellt und mit Datum 15.03.2012 eine Antragstektur »Trinkwasserschutzgebiet Reisach-Gotzing-Thalham« beim Landratsamt Miesbach eingereicht. Ferner wurde seitens der Stadtwerke München behauptet, dass es für die Grundwasserfassung Reisach »kein Wasserschutzgebiet« gebe und deshalb sofort ein entsprechendes Schutzgebietsverfahren durchzuführen sei. Dies ist ebenfalls unrichtig, denn seit 20.03.1964 besteht das »WSG Reisach-Gotzing-Thalham« mit entsprechenden Beschränkungen der Grundstücksnutzung zum Schutz des »Münchner Wassers«. Die betroffenen Landwirte haben alle ihre Bewirtschaftung auf »Biolandwirtschaft« umgestellt. Deshalb hat das »Münchner Wasser« die hervorragende Qualität, die von den Stadtwerken München stets und überall beworben wird.

Nun besteht jedoch die berechtigte Notwendigkeit der Klärung des Bestehens von »Altrechten« vor der Durchführung des gewünschten Wasserschutzgebietsverfahrens. Von den Stadtwerken München wurde bislang immer behauptet, »es ergäbe sich aus der Rechtsprechung«, dass die Frage, ob die Stadtwerke München recht- oder unrechtmäßig das Wasser aus der Reisacher Grundwasserfassung ableiten, für die Durchführung eines Wasserschutzgebietsverfahrens »irrelevant« sei. Dies ist ebenfalls unrichtig: Staatsministerin Ulrike Scharf hatte schon im Jahre 2014 eine Prüfung der Frage, ob Altrechte bestehen oder nicht, verlangt, bevor ein Wasserschutzgebietsverfahren durchgeführt wird. Der führende Experte auf dem Gebiet des Wasserrechts, Prof. Kment, hat ebenfalls in seiner Stellungnahme vom September 2024 das Urteil des BayVGH aus 2002 eingeordnet und klargestellt, dass die Stadtwerke München – im Sinne des § 20 Abs.1 Nr.1 WHG iVM. § 75 Abs.2 BayWG – keinerlei »alte Wasserrechte« besitzen«, betonte Hallmannsecker.

-am- Bild: am

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