Alpenrand-Magazin Archiv 2026/10

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Wöchentliche Nachrichten und Reportagen aus den Alpenländern und darüber hinaus

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KW 41 – 2026
05. – 11.10.2026

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Verlängerung
der Übergangsfristen
für E-Rechnungen

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Bayern – »Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem vollständigen digitalen Rechnungsverkehr. Ab Juli 2030 sollen nach dem Unionsrecht Papierrechnungen der Vergangenheit angehören. Das digitale und standardisierte Format der E-Rechnung erleichtert den Behörden die Betrugsbekämpfung erheblich und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit – auch im Interesse all unserer redlichen Unternehmen. Bayern steht daher klar hinter der auf EU-Ebene beschlossenen Umstellung. Gleichzeitig stehen wir fest an der Seite unserer Unternehmen, denn sie sind der Motor des Wirtschaftsstandortes Bayern und Deutschland. Die aktuellen Verzögerungen beim Normierungsprozess der E-Rechnung auf europäischer Ebene haben nicht sie zu verantworten. Deshalb wird sich Bayern im Bundesrat dafür stark machen, die auf nationaler Ebene für Unternehmen geltenden Übergangsfristen angemessen zu verlängern. Denn unsere Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, klare Vorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Umstellung erfolgreich gelingt«, forderte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die sogenannte »Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie« lege fest, dass »E-Rechnungen« ab dem 1. Juli 2030 grundsätzlich verpflichtend seien und ein einheitliches, maschinenlesbares Datenformat haben müsse. Die technischen Vorgaben und Standards für die »E-Rechnung« würden derzeit von einem europäischen Komitee aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weiterentwickelt. Bislang seien in den Vorgaben lediglich öffentliche Aufträge berücksichtigt worden. Die Erweiterung auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sei noch nicht abgeschlossen. Softwareanbieter könnten somit ihre Programme zur Erstellung und Verarbeitung von »E-Rechnungen« noch nicht final anpassen.

Deutschland setze die EU-Vorgaben stufenweise mit Übergangsregelungen um: Seit dem 1. Januar 2025 müssten laut Umsatzsteuergesetz Unternehmen in der Lage sein, »E-Rechnungen« zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 »E-Rechnungen« ausstellen müssen. Ab dem 1. Januar 2028 solle die allgemeine »E-Rechnungspflicht« im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen – dem sogenannten B2B-Bereich – gelten. Die schrittweise Einführung der »E-Rechnung« sei eine sinnvolle Maßnahme und solle Unternehmen auf ein transaktionsbezogenes und zeitnahes Meldesystem vorbereiten, das ab dem 1. Juli 2030 vorgesehen sei.

Der Freistaat Bayern setzte sich jedoch dafür ein, dass die nationalen Übergangsfristen um ein Jahr verlängert werden, um den Unternehmen zusätzliche Zeit für eine technisch verlässliche Umsetzung zu geben. Die allgemeine »E-Rechnungspflicht« im deutschen B2B-Bereich würde in diesem Fall erst zum 1. Januar 2029 – und damit anderthalb Jahre vor der auf EU-Ebene geforderten Frist für die Einführung des Meldesystems – greifen. Die europarechtliche Frist wäre von dem bayerischen Antrag also nicht betroffen.

-bstmfh-

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Mehr Überwachung
von Gewalttätern
durch elektronische Fußfesseln

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Baden-Württemberg – Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt hat kürzlich einen Staatsvertrag über die »Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung« unterzeichnet. Damit sei der Weg für mehr »Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln« frei. Um »Stalking-Opfer« oder »Opfer häuslicher- oder partnerschaftlicher Gewalt besser zu schützen, könnten künftig Fußfesseln angeordnet werden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz sollen 2027 in Kraft treten, im Landespolizeigesetz Baden-Württemberg seien sie bereits zum 1. Juli 2026 geschaffen worden. Oppelt: »Vor allem Frauen sind immer wieder Opfer von brutaler Gewalt oder zermürbendem Stalking und die Zahlen nehmen zu. Deshalb setzen wir auf die elektronische Fußfessel. Künftig können Familiengerichte entscheiden, dass Gewalttäter eine solche Fessel tragen müssen, damit ihr Aufenthalt rund um die Uhr überwacht werden kann. Mit dem jetzt unterzeichneten Staatsvertrag gewährleisten wir, dass die Anordnungen in der Praxis dann auch rund um die Uhr überwacht werden. Kommt ein Täter der bedrohten Person zu nahe, wird die Stelle, der wir die technische Überwachung übertragen, automatisch alarmiert. Auch Opfer können sich unter Umständen ein Empfangsgerät besorgen, auf dem sie dann gewarnt werden. So können zeitnah effektive Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden«.

Das bisherige Haupteinsatzgebiet der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sei die strafrechtliche Führungsaufsicht zur Unterstützung entlassener Straftäter bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und zugleich zu ihrer Überwachung gewesen, um neue Straftaten zu verhindern. Durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach den Regelungen des Polizeigesetzes solle die von der Maßnahme betroffene Person von der Begehung möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie möglicher Straftaten im Zusammenhang häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt abgehalten und zugleich der Zeitraum bis zu einer Anordnung einer Aufenthaltsüberwachung nach dem Gewaltschutzgesetz überbrückt werden. Dies könne insbesondere im Zusammenhang mit einem polizeilich angeordneten Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot oder Annäherungsverbot relevant sein. Die teilweise bereits bestehenden sowie die neu auf die Länder zukommenden hoheitlichen Aufgaben bei der Durchführung einer »angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung« sollen durch den Staatsvertrag auf die in Hessen ansässige »Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder« übertragen werden.

-lbw-

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Kompetenzen
für den Umgang
mit Desinformation stärken

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Schweiz – Ein neuer Bericht des Schweizer Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zeige auf, wie »politische Bildung und Medienbildung« Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung im Umgang mit Desinformation stärken könnten. Die Schweiz verfüge über wichtige Voraussetzungen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation zu stärken. Gleichzeitig zeige der Bericht mögliche Entwicklungspotenziale auf.

Digitale Plattformen, soziale Medien und generative künstliche Intelligenz veränderten die Informationsumgebung grundlegend. Für die Meinungsbildung und eine fundierte Beteiligung am demokratischen Diskurs gewännen Fähigkeiten wie Informationen kritisch zu beurteilen und Desinformation zu erkennen an Bedeutung. Politische Bildung fördere als transversales Bildungsziel Urteilsfähigkeit, demokratische Teilhabe und die kritische Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen, während Medien- und Informationskompetenz Lernende befähigten, Informationen zu prüfen, Quellen einzuordnen und Mechanismen digitaler Technologien zu verstehen und sie verantwortungsvoll zu nutzen.

Aus einer Analyse ergäben sich vier mögliche Handlungsfelder. Erstens könnte die politische, mediale und digitale Bildung stärker verknüpft und ganzheitlich vermittelt werden. Zweitens könnten Lehrpersonen durch geeignete Aus- und Weiterbildungsangebote gezielt unterstützt werden. Drittens könnte ein Ausbau der empirischen Grundlagen dazu führen, Entwicklungen besser zu verfolgen und Lücken frühzeitig zu erkennen. Viertens könnte die Koordination der politischen Bildung über die verschiedenen Zuständigkeiten sowie die formalen, non-formalen und informellen Bildungsbereiche hinweg gestärkt werden.

Der Bericht zeige aber auch auf, dass die Stärkung der digitalen Bürgerschaft und der gesellschaftlichen Resilienz gegenüber Desinformation eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die nicht allein durch einzelne Massnahmen oder Akteure erfüllt werden könne. Gefragt sei vielmehr ein langfristiges und koordiniertes Zusammenwirken von Bildungsinstitutionen, Behörden, Medien, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren.

-chbk-

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Eingeschränkte
Wiederaufnahme
des VwbP-Betriebs

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Liechtenstein – Infolge eines Cyberangriffs am 30. Juli 2026 sei das »Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern« (VwbP) für externe Benutzer nicht mehr zugänglich gewesen. Ab 5. Oktober 2026 werde der Betrieb in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nachdem die identifizierten Schwachstellen behoben werden konnten. Der Zugang sei bis auf Weiteres ausschliesslich nach persönlicher Identifikation des jeweiligen Benutzers und mit reduziertem technischem Funktionsumfang möglich.

Der Zugang stehe Benutzern offen, die persönlich ins Dienstleistungszentrum in Vaduz kommen und sich vor Ort mittels eines gültigen Reisepasses oder einer Identitätskarte ausweisen würden. Für den Zugang werde das bestehende alternative Anmeldeverfahren für E-Government-Dienste genutzt. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme dieses Zugangsverfahrens bestehe nicht. Soweit gesetzliche Fristen aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit des »VwbP« oder aufgrund der Nichtinanspruchnahme dieses eingeschränkten Zugangsverfahrens nicht eingehalten werden könnten, blieben diese Fristen weiterhin sistiert.

-RdFL-

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Groß werden
mit Bildung

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Vorarlberg – Unter dem Vorsitz Vorarlbergs tagte am 2. Oktober eine »Konferenz der Landesbildungs- und -elementarpädagogikreferenten«. Im Zentrum der Konferenz seien die Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen »Elementarpädagogik« und »Bildung«, der bundesländerübergreifende »Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen« sowie die »Absicherung zentraler Zukunftsfelder« wie »inklusive Pädagogik«, der »Ausbau ganztägiger Schulformen« und die »Attraktivierung der Schulleitungsfunktion« gestanden.

Ein zentrales Thema der Beratungen seien die geplante Neuordnung der Kompetenzverteilung in der »Elementarpädagogik« auf der Grundlage der Ergebnisse des Reformpartnerschaftsgipfels von Ende Juni 2026 gewesen. Die Verantwortung für die Kindergärten müssten auch künftig klar bei den Ländern liegen, betonten die Elementarpädagogikreferenten. Ihrer Ansicht nach solle der Bund in bestimmten Bereichen bundesweite Mindestqualitätsstandards festlegen können, die Länder müssten aber nach Meinung aller Bundesländer die Möglichkeit behalten, in all diesen Bereichen darüber hinauszugehen und noch bessere Qualitätsstandards zu setzen. Die Länder – mit Ausnahme von Wien – würden darauf bestehen immer ein Zustimmungsrecht bei Gesetzesänderungen zu behalten.

Die geplante neue »Gesetzgebungskompetenz des Bundes« solle laut acht von neun Bundesländern klar begrenzt sein und sich auf Mindestqualitätsstandards in bestimmten Bereichen beschränken. Dazu zählten beispielsweise das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, die Sprachförderung, der Übergang vom Kindergarten in die Schule sowie die Gruppengröße und der Betreuungsschlüssel. Für die Länder solle ausdrücklich die Möglichkeit bestehen bleiben, bessere Standards als diese Mindeststandards vorzusehen. Auch die Vollziehung solle weiterhin vollständig bei den Ländern liegen. Mit der neuen »Gesetzgebungskompetenz des Bundes« sollten keine zusätzlichen unmittelbaren Aufsichts-, Prüfungs- oder Weisungsrechte gegenüber den Ländern entstehen.

Voraussetzung für eine Zustimmung der Länder zur neuen Bundeskompetenz sei auch eine nachhaltige und verfassungsgesetzlich abgesicherte Finanzierung. Das beim Reformpartnerschaftsgipfel vereinbarte Finanzierungsmodell solle einen dynamischen Automatismus zur Abgeltung der durch die Maßnahmen entstehenden Kosten durch den Bund vorsehen. Gleichzeitig müsse gewährleistet sein, dass jene Länder, die bei der Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten seien, finanziell nicht schlechter gestellt würden.

-vlk-

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Filmreihe
machte Kinosäle
zu Klassenzimmern

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Tirol – 235 Schülerinnen und Schüler, eine große Kinoleinwand und ein Thema, das ihre Zukunft unmittelbar betreffe: Zum Auftakt der Filmreihe »SÜDLICH(T)ER – Filme für EINE Welt« sei das Metropol Kino in Innsbruck kürzlich zum Klassenzimmer geworden. Gezeigt wurde der Dokumentarfilm »Requiem in Weiß – Das würdelose Sterben unserer Gletscher«. Im anschließenden Filmgespräch hätten die Jugendlichen mit dem für Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Philip Wohlgemuth und Regisseur Harry Putz über den Film, den Klimawandel und die Zukunft der alpinen Lebensräume diskutiert.

16 Vorstellungen in sieben Regionen
Bis April 2027 sollen bei der Filmreihe »SÜDLICH(T)ER« insgesamt 16 kostenlose Vorstellungen in sieben Regionen Tirols stattfinden, und zwar in Breitenwang, Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Landeck, Nußdorf-Debant und Wörgl. Das Angebot richte sich an Schülerinnen und Schüler zwischen zehn und 19 Jahren und greife Themen auf, die weit über den Kinosaal hinausreichten. Klimawandel, Ernährungssicherheit, Umweltverschmutzung, Kolonialismus und nachhaltiges Ressourcenmanagement stünden im Mittelpunkt der ausgewählten Filme. Zu allen Filmen gebe es pädagogische Begleitung und Unterrichtsmaterialien.

-lt-

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Barrierefreies
Spielen
ermöglichen

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Südtirol – Am ersten Sonntag im Oktober fanden in ganz Italien Aktionen statt, die auf die Bedeutung des Abbaus architektonischer Barrieren hinweisen würden. Denn egal, ob ein zu hoher Bordstein, Treppen als einzige Möglichkeit Höhen zu überwinden oder eine schwer erreichbare, enge öffentliche Toilette: Beispiele für bauliche Hindernisse, die einem Menschen, der auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sei, ebenso wie für Eltern mit einem Kinderwagen schwer oder kaum erreichbar seien, gebe es leider auch in Südtirol viele. Beim so genannten »Fiaba Day« werde für den Abbau von architektonischen Hindernissen sensibilisiert. Auch das Land Südtirol beteilige sich bereits seit vielen Jahren mit der Kampagne »Weniger Barrieren, mehr Lebensqualität»« an der Aktion. In diesem Jahr werde ein besonderer Fokus auf »barrierefreies Spielen« gelegt: Denn auch auf Spielplätzen seien oft Hürden zu finden, die es Kindern oder Eltern mit einer Behinderung erschweren würden, ganz unbeschwert den Spielplatz zu nutzen.

-lpast-

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Vom
Klassenzimmer
in die Natur

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Salzburger Land – Die Natur- und Umweltbildung des Landes Salzburg sei in den vergangenen Jahren gezielt neu aufgestellt und laufend an die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften sowie Kindern und Jugendlichen angepasst worden. Der Erfolg zeige sich in einer starken Nachfrage. Das kostenlose Angebot werde von Salzburgs Schulen intensiv genutzt und bestätige den eingeschlagenen Weg. 2025 seien bei insgesamt 491 Veranstaltungen 8.878 Personen erreicht worden, darunter mehr als 8.000 Schüler. Auch 2026 setze sich diese Entwicklung fort. Allein im ersten Halbjahr seien bereits 365 Veranstaltungen erfolgt, davon 332 Schulworkshops. Insgesamt hätten daran 7.311 Personen teilgenommen. »Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass das Angebot ankommt. Genau deshalb wollen wir Kindern und Jugendlichen weiterhin die Möglichkeit geben, Natur nicht nur aus dem Schulbuch kennenzulernen, sondern selbst zu entdecken und zu verstehen. Was Kinder selbst erleben und begreifen, bleibt mehr als reine Theorie«, so Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Lebensraum Stadtberge
Die Natur- und Umweltbildung habe das Ziel, Kinder und Jugendliche für die Natur zu begeistern und ihnen ein integriertes Verständnis wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte zu vermitteln. Die Workshops sollen fachliches Wissen mit praktischen und spielerischen Elementen verbinden und richteten sich an Volksschulen sowie die Sekundarstufen I und II. Besonders gefragt seien derzeit die Themen »Lebensmittel im Abfall«, »Insekten«, »Lebensraum Wiese«, »Nachhaltigkeit« und »Lebensraum Salzachau«. Neu im Schuljahr 2026/27 sei außerdem der »Mönchsberg«, der im Rahmen einer Exkursion »Lebensraum Stadtberge« als Naturraum erkundet werden könne. Für 2027 seien insgesamt 667 Veranstaltungen vorgesehen, davon 561 Schulworkshops. Die Durchführung erfolge weiterhin durch das »Haus der Natur« im Auftrag des Landes Salzburg.

-ls-

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Welttierschutztag

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Oberösterreich – Am 4. Oktober war Welttierschutztag. An diesem Tag standen wieder jene im Mittelpunkt, die sich das ganze Jahr über für das Wohl der Tiere einsetzten. In den letzten Monaten sei Oberösterreichs Tierschutz-Landesrat Mag. Martin Winkler in ganz Oberösterreich unterwegs gewesen, um sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tierheime auszutauschen. Der Welttierschutztag gelte nicht nur als ein Tag des Dankes, sondern auch als Anlass, auf Missstände hinzuweisen. Eine der zentralen Belastungen sei die anhaltend hohe Zahl an Tierabgaben. Ein wesentlicher Grund dafür sei der Online-Tierhandel über unseriöse Anbieter, bei dem Tiere oft unüberlegt angeschafft und teilweise unter fragwürdigen Bedingungen angeboten würden. Informationen über Herkunft, Gesundheitszustand oder Bedürfnisse der Tiere fehlten dabei häufig – die Folgen würden später in den Tierheimen landen.

Mit der Kampagne »Tiere, die ins Leben passen« sollen Menschen nicht irgendein Tier, sondern eines, das wirklich zu ihrem Alltag passe im Tierheim finden. Rund 1.500 Tiere mit ganz unterschiedlichen Charakteren und Lebensgeschichten warteten derzeit in Oberösterreich auf ein neues Zuhause. Über das Tierschutzportal www.tiere-die-ins-leben-passen.at seien Fund- und Vermittlungstiere übersichtlich abrufbar.

-loö-

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Raum
für erneuerbare
Energie

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Steiermark – In der Steiermark seien kürzlich Beschlüsse für klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien gefasst worden. Im Mittelpunkt habe eine Novelle des »Sachprogramms Windenergie«, die Ausweisung von »Energie-Sonderstandorten« sowie die »Steiermärkische Beschleunigungsgebietsverordnung« gestanden. Ziel sei es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern, zu beschleunigen und gleichzeitig sensible Natur-, Landschafts- und Landwirtschaftsräume zu schützen.

Mit der Novelle des »Sachprogramms Windenergie« sollen 16 neue Vorrang- und Eignungszonen festgelegt werden. Diese umfassten rund 4.000 Hektar beziehungsweise 0,24 Prozent der Landesfläche und würden ein Ausbaupotenzial von rund 450 bis 700 Megawatt bieten. Insgesamt würden damit 25 Vorrangzonen und drei Eignungszonen mit rund 8.560 Hektar für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen Ausschlusszonen um rund 40.000 Hektar erweitert werden: Insgesamt seien nun 444.220 Hektar beziehungsweise rund 27 Prozent der Landesfläche von der Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.

-lstmk-

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Verkehrsstrafen
auf Bundesstraßen
sollen Ländern zufließen

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Kärnten / Salzburg / Oberösterreich / Niederösterreich – Auf Österreichs Bundesstraßen sollen eingehobene Verkehrsstrafen zukünftig dem jeweiligen Straßenerhalter zufließen. Bereits 2002 sei mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz die »Bundesstraßen B« in die Verantwortung der Länder übergegangen. Seither würden die Bundesländer für Erhaltung, Sanierung und Winterdienst aufkommen. Die Strafgelder aus Verkehrsdelikten auf diesen Straßen flössen aufgrund einer Ausnahmebestimmung in der Straßenverkehrsordnung jedoch weiterhin an den Bund.

Auf Antrag von Kärnten, Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich forderten die Verkehrsreferenten die Österreichische Bundesregierung nun erneut auf, diese Regelung zu Gunsten der Länder zu ändern. »Die Landesverkehrsreferenten haben dieses Missverhältnis bereits mehrfach aufgezeigt, zuletzt hat sich auch die Landeshauptleutekonferenz unserer Forderung angeschlossen. Wir erhalten die Straßen, wir sind für den Winterdienst zuständig und wir investieren in ihre Sicherheit. Es ist daher völlig unverständlich, dass die dort eingehobenen Verkehrsstrafen nicht an die Länder, sondern an den Bund fließen. Nach fast 25 Jahren muss diese Schieflage endlich korrigiert werden«, forderte Kärntens Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig.

-lktn-

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Heimat
zahlreicher
Welterbestätten

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Niederösterreich – Die Natur- und Kulturschätze Niederösterreichs könnten kaum unterschiedlicher sein: Jahrhundertealte Klöster, artenreiche Wälder, historische Eisenbahnstrecken sowie lebendige Traditionen in Kellergassen und an Fischteichen. Mit der Anerkennung der »Waldviertler Karpfenteichwirtschaft« als »landwirtschaftliches Weltkulturerbe« im Vorjahr habe nun Niederösterreich neben den bestehenden UNESCO Auszeichnungen eine weitere globale Würdigung erhalten.

UNESCO-Welterbe-Auszeichnungen werden an Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellen Wert verliehen und in die Kategorien »Weltkulturerbe« und »Weltnaturerbe« eingeteilt. Zum »immateriellen Kulturerbe« zählten hingegen lebendige Traditionen, Bräuche sowie überliefertes Wissen. Viele dieser Orte und Bräuche liessen sich bei Führungen, Wanderungen und regionalen Festen in Niederösterreich unmittelbar erleben.

Seit dem Jahr 2000 bereits zähle die Wachau zum UNESCO-Welterbe. Ausgezeichnet sei die auf rund 40 Flusskilometern zwischen Melk und Krems über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft aus mittelalterlich geprägten Dörfern, Marillengärten und steilen Weinterrassen, die von hunderten Kilometern Trockensteinmauern gehalten würden. Diese Steinmauern würden bis heute von Hand errichtet – ein Handwerk, das seinerseits Teil des »immateriellen Weltkulturerbes« der UNESCO sei.

Technik als Weltkulturerbe finde sich in den »Wiener Alpen«. Als erste Hochgebirgsbahn der Welt stehe die Semmeringbahn seit 1998 auf der UNESCO-Welterbeliste. Ausgezeichnet worden sei die außergewöhnliche Ingenieursleistung, welche über 41 Kilometer mit 15 Tunneln, 16 Viadukten und 100 gewölbten Brücken verfüge.

Baden bei Wien im Wienerwald sei Teil der »Great Spa Towns of Europe«, die als bedeutende Kurstädte seit 2021 Teil des UNESCO-Welterbes sei. Die Thermalquellen seien seit der Römerzeit dokumentiert. Ab 1793 sei Baden unter Kaiser Franz II. zum führenden Kurort Österreichs aufgestiegen. 1820 habe hier das erste freistehende Kurhotel Europas eröffnet. Die Welterbe-Kernzone umfasse die historische Altstadt mit den ehemaligen Bädern, das Ensemble aus Kurhaus und Kurpark sowie den Villengürtel bis zum Helenental.

Im Mai 2025 habe die Welternährungsorganisation FAO die »Waldviertler Karpfenteichwirtschaft« zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe ernannt. Ausgezeichnet worden sei die nachhaltige Bewirtschaftung, die Artenvielfalt sowie der Erhalt des jahrhundertealten Wissens. Die rund 900 Jahre alte Teichwirtschaft umfasse über 2.200 Teiche, bewirtschaftet von rund 150 Teichwirtinnen und Teichwirten.

-lnö-

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Recht auf
Reparatur

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Burgenland – Am 1. Oktober 2026 trat in Österreich das »Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz« (WaRUG) in Kraft. Damit werde die EU-Richtlinie zum »Recht auf Reparatur« (Right to Repair) österreichweit umgesetzt und die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten werde nachhaltig gestärkt. Eine wichtige Neuerung: Wird ein Produkt repariert, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr. Außerdem seien Hersteller bei bestimmten Produkten auch nach Ablauf der Gewährleistung zur Reparatur verpflichtet – grundsätzlich unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt, sofern eine Reparatur möglich ist. Die Reparaturpflicht gelte unter anderem für bestimmte Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher und Monitore, Schweißgeräte, Staubsauger, Datenserver, Mobiltelefone und Wäschetrockner. Produkte mit Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter seien ab 2027 von der Reparaturpflicht betroffen.

-lbgld-

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