Das Bräustüberl in Tegernsee lässt sich von „Google“ nicht ins Bockshorn jagen

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Das Bräustüberl
in Tegernsee
lässt sich von „Google“ nicht ins Bockshorn jagen

Tegernseer Traditionswirtschaft verklagt Internetkonzern wegen „gravierend falscher“ Angaben zu ‚Stoß- und Wartezeiten‘

Juli 2019

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Region Miesbach – Wer via Google nach einem Restaurant, einem Supermarkt oder einem Bäcker sucht, dem liefert der Internetkonzern neben Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten auch weitere Informationen. Darunter sind Kundenbewertungen sowie Hinweise auf Stoß- und mögliche Wartezeiten. Doch was, wenn diese Angaben offensichtlich falsch und somit geschäftsschädigend sind, Google daran aber nichts ändern will?

Im Tegernseer Bräustüberl hat man sich zu einem mutigen Schritt entschlossen. Wirt Peter Hubert klagt gegen den Internetkonzern auf Unterlassung – oder besser gesagt: Er würde gern klagen. Denn allein darüber, ob die Klageschrift an Google in Deutschland zugestellt werden darf, muss jetzt ein Gericht entscheiden.

Vielen Geschäftsinhabern und Gastronomen ist vermutlich gar nicht bewusst, welche Informationen Google bei einer Suchanfrage automatisch an potentielle Kunden oder Gäste ausliefert. Im Tegernseer Bräustüberl dagegen wird sehr genau registriert, was im Internet oder in sozialen Medien über das eigene Haus geschrieben wird. Peter Hubert, der das Bräustüberl seit nunmehr 15 Jahren führt, hat die Bedeutung des Onlinesektors als Marketing- und Vertriebskanal früh erkannt. Er und sein Team versorgen Facebook & Co. so, dass die 344 Jahre alte, urbayerische Traditionswirtschaft unter Fachleuten als Vorzeigebetrieb dafür gilt, wie man als Mittelständler neue Medien nutzen kann.

Die Angaben, um die es aktuell geht, stammen allerdings nicht vom Bräustüberl, sondern von Google selbst. Eigentlich ist dies kein Problem für Peter Hubert, „wenn die Informationen denn korrekt wären“, betont er. Einmal misstrauisch geworden, begann man im Bräustüberl, sich die Hinweise auf vermeintliche „Wartezeiten“ genauer anzuschauen. Sie werden dem Nutzer bei einer Google-Suche – etwa nach „Bräustüberl Tegernsee“ oder bei einer Eingabe von „Bräustüberl Tegernsee“ in Google Maps – automatisch und ungefragt angezeigt.

Die Ergebnisse konnten Hubert und sein Team zunächst kaum glauben: Über Wochen hinweg vermeldete der weltweit führende Internetdienstanbieter, das Bräustüberl zu Tegernsee sei – salopp gesagt – voll. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in- oder außerhalb der Hochsaison, die Info lautete fast immer „Stark besucht“ mit „Wartezeiten“ von einer Stunde und mehr.

Was folgte, war eine Ochsentour, in der das Bräustüberl telefonisch und schriftlich versuchte, die Angaben richtigzustellen oder auch nur Informationen darüber zu erhalten, wie die Hinweise zustande kommen oder was konkret mit „Wartezeit“ gemeint ist – auf Einlass, einen Tisch, das Essen, die Rechnung? Man lieferte Material, das bewies, dass Gäste sogar in Spitzenzeiten ohne nennenswerte Verzögerung Plätze fanden, während „online“ von stundenlangen Wartezeiten zu lesen war. Letztendlich alles ohne Erfolg!

Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. Auf welcher Grundlage der Algorithmus diese Angaben erstellt, konnte oder wollte man nicht sagen. Auf das Abmahnschreiben des Bräustüberl-Anwalts reagierte der Internetkonzern mit einer Standard E-Mail, die auf die Supportseiten der Homepage verwies.

Es ist die Ohnmacht gegenüber einem riesenhaften Konzern – der längst in das Leben jedes einzelnen Menschen eingreift, selbst aber kaum fassbar scheint – die Peter Hubert besonders aufbringt. „Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht“, so Hubert. Allein, um die Klageschrift zustellen zu dürfen, muss Hubert jetzt ein Gericht bemühen. Die Zustellung an die Google-Zentrale in Hamburg ist dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort schlichtweg nicht einwirft oder abgibt. Nun muss das Landgericht München beurteilen, ob ein Gerichtsvollzieher die Klageschrift überbringen soll.

Der Bräustüberl-Wirt weiß längst, dass er einen langen Atem braucht. Dennoch meint er: „Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen.“ Dass ein solch negativer Effekt eintritt, davon ist auch Dr. Thomas Glückstein überzeugt. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus der Kanzlei Lausen hat die Klageschrift verfasst. Darin heißt es: „Die Angaben der Beklagten als dem weltweit führenden Internetdienstanbieter haben erhebliche Relevanz für die geschäftlichen Interessen der Klägerin. Tagesgäste und Touristen informieren sich zunehmend über mobile Endgeräte, spontan und unterwegs. Wer im Tegernseer Tal als Tourist oder Tagesgast unterwegs ist und eine Einkehrmöglichkeit sucht, wird häufig – und in Zukunft zunehmend noch mehr – in seinem Handy prüfen, welche Gastronomie-Angebote es in der Gegend gibt. (…) Bei angegebenen Wartzeiten von einer Stunde und mehr liegt es auf der Hand, dass solche Nutzer andere gastronomische Betriebe vorziehen und nicht als Gast ins Bräustüberl kommen werden.“ Für Thomas Glückstein steht der Rechtsstreit darüber hinaus exemplarisch für elementare Rechtsfragen im Zeitalter von Internetdiensten, die auf einem völlig intransparenten Algorithmus beruhen.

Nun richten sich alle Augen darauf, wie das Landgericht in der Verhandlung am 28. August 2019 entscheiden wird. Sollte es der Zustellung der Klageschrift in Deutschland zustimmen, wäre bereits das ein großer Erfolg für das Bräustüberl; und es wäre ein Präzedenzfall, der anderen Mittelständlern – ob aus Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk – den Weg ebnen könnte, sich bei Falschangaben von Internetdiensten leichter zur Wehr zu setzen. Lehnt das Gericht die Zustellung in Deutschland ab, wird Anwalt Glückstein die nächsthöhere Instanz anrufen. Kommt von dort ein weiteres Nein, droht eine monatelange Verzögerung und es wird noch unsicherer und teurer. Denn dann müssen Fachübersetzer ran sowie weitere bürokratische und juristische Hürden genommen werden, bis die Klageschrift vom Bräustüberl Tegernsee schließlich ihren Weg zur Konzernzentrale in den USA antreten kann. „Google“ entfernte mittlerweile jedoch strittige Angaben zum Thema „Stoß- und mögliche Wartezeiten“.

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Bräustüberl-Wirt Peter Hubert und seine Gattin Caterina
lassen sich von „Google“ nicht ins Bockshorn jagen

-am- Bild: am

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