Gesundheit & Soziales – Archiv 2020

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Auswirkungen
der Einstufung des Landes Vorarlberg
als Corona-Risikogebiet

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Region Lindau am Bodensee – Kürzlich hat das Robert-Koch-Institut (RKI) das österreichische Bundesland Vorarlberg als Covid-19-Risikogebiet eingestuft. Parallel hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. Somit wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Vorarlberg gewarnt. Was bedeutet das für die Region Lindau im Zusammenhang mit dem „kleinen Grenzverkehr“? Für die Einreise nach Vorarlberg gilt österreichisches Recht, bei der Einreise nach Bayern gilt die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). „Ich bin in engem Austausch mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und mit dem Bayerischen Innenministerium mit dem Ziel, gemeinsam eine gute Lösung für unser Grenzgebiet zu finden. Mir ist wichtig, dass es vor allem für Familien und Berufspendler keine drastischen Einschränkungen mehr gibt“, betonte Elmar Stegmann, Landrat des Landkreises Lindau am Bodensee. Die aktuellen Regelungen sind auf der Internetseite des Landkreises Lindau landkreis-lindau.de ersichtlich.

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Elmar Stegmann, Landrat des Landkreises Lindau am Bodensee, ist es wichtig,
dass es im „kleinen Grenzverkehr“ vor allem für Familien und Berufspendler
keine drastischen Einschränkungen mehr gibt

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FSME-Erkrankungen
in Deutschland angestiegen

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In der aktuellen Zeckensaison ist die Zahl der FSME-Erkrankungen laut Robert Koch Institut (RKI) um 14 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 gestiegen, in dem die bisherige Höchstzahl erreicht wurde. Insbesondere Baden-Württemberg und Bayern zeigen hohe Fallzahlen. Die meisten Betroffenen waren nicht oder nur unzureichend geimpft. Fachleute des Centrum für Reisemedizin (CRM) empfehlen, mit einer Grundimmunisierung für das kommende Jahr bereits jetzt zu beginnen. Damit können alle drei notwendigen Impfdosen vor der nächsten Zeckensaison verabreicht werden.

Bislang wurden 535 Erkrankungen an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) an das Robert Koch Institut gemeldet (Stand: 07.09.2020). Damit liegt die Zahl im Vergleich zum Jahr 2018, das mit 468 Fällen den bisherigen Höchststand aufweist, im Vergleichszeitraum um 14 Prozent höher. Als Ursachen dafür sieht das RKI einerseits ein durch die Corona-Pandemie verändertes Freizeitverhalten, bei dem Menschen sich durch vermehrte Aufenthalte im Freien auch stärker dem Risiko einer Zeckeninfektion aussetzen. Andererseits seien in den bekannten Risikogebieten in diesem Jahr auch mehr Zecken im Erwachsenenstadium ihrer Entwicklung gefunden worden – also in dem Stadium, in dem sie bei einem Biss eine höhere Virusrate übertragen.

„Die Zahl der Erkrankten unterlag in den vergangenen Jahren immer größeren Schwankungen. Wir halten es unabhängig von den jährlichen Zahlen für ratsam, dass sich Menschen in Deutschland, insbesondere in den Risikogebieten, impfen lassen“, so Professor Dr. med. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin.  So lasse sich eine Erkrankung mit Frühsommer-Meningoenzephalitis wirksam vermeiden.

Für einen verlässlichen und langdauernden FSME-Schutz sind drei Impfstoffdosen notwendig, die im Abstand von mindestens 14 Tagen (erste und zweite Dosis) und dann nach fünf bis zwölf Monaten (dritte Dosis) verabreicht werden. Ein vorübergehender Schutz besteht bereits ca. 14 Tage nach der zweiten Impfung. „Mit Blick auf den Schutz vor FSME im kommenden Jahr sollte man mit dieser dreistufigen Impfung bereits jetzt beginnen“, rät Jelinek.

Die ersten Anzeichen der Frühsommer-Meningoenzephalitis zeigen sich zwei bis drei Wochen nach einer Übertragung des FSME-Virus durch eine Zecke in Form grippeähnlicher Symptome. In schweren Fällen greift das Virus Gehirn, Hirnhäute und Rückenmark an, es kann zu Lähmungen, Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen kommen. Gegen FSME kann man sich zuverlässig durch eine Impfung schützen. Diese wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen mit Zeckenexposition in den FSME-Risikogebieten in Deutschland empfohlen. Zu den Bundesländern mit dem höchsten FSME-Übertragungsrisiko zählen Bayern und Baden-Württemberg. Aber auch Südhessen, das südöstliche Thüringen und Sachsen sind betroffen, ebenso weitere Landkreise – insgesamt 164 bundesweit.

-crm- Bild: am

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Tölzer
Gesundheitsforum:
Arthrose in der Schulter

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Region Bad Tölz –  Die Schulter ist beim Menschen das Gelenk mit der größten Beweglichkeit. Das Schultergelenk wird geringer mit Druck belastet als Knie- und Hüftgelenk, welche beim Laufen das Körpergewicht tragen müssen. Deshalb ist die Arthrose des Schultergelenkes deutlich seltener. Sie tritt vor allem nach Verletzungen auf. Unter einer Schultergelenksarthrose versteht man den Gelenkverschleiß im Schultergelenk. „Als Folge von Verletzungen, wie z.B. den Bruch des Oberarmkopfes wurde die knorpelige Gelenkfläche des Oberarmkopfes oder der Gelenkpfanne beschädigt. Nutzt sich der Knorpel im Gelenk durch fortschreitende Belastung dann weiter ab, wird der Puffer im Gelenk immer weniger und Oberarmkopf und Gelenkpfanne reiben aufeinander. Das verursacht starke Schmerzen und geht mit Einschränkungen des Bewegungsradius einher“, so Dr. med. Harald Rieger, Leiter der Sektion Unfallchirurgie und Endoprothetik sowie D-Arzt der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz.

Im Rahmen der ersten Diagnostik begutachtet er zunächst die Haltung eines Patienten, tastet die Gelenke nach Schwellungen ab und überprüft deren Beweglichkeit. Ein Röntgenbild- und bei speziellen Fragestellungen – eine Kernspintomographie – liefern dann weitere Erkenntnisse über die Schwere der Gelenkschädigung und das Stadium der Arthrose. Wird die Arthrose früh erkannt, können die Patienten durch regelmäßige Bewegung die Durchblutung des Gelenks fördern und so ihre Beschwerden lindern. In vielen Fällen geht die Schulterarthrose (Omarthrose) mit einer Bewegungseinschränkung und mäßigen Schmerzen einher und kann mit Schmerzmedikamenten gut behandelt werden. „Werden die Schmerzen jedoch unerträglich oder schränkt der Bewegungsverlust die alltäglichen Aktivitäten hochgradig ein, besteht die Indikation zur Schulterprothese“, so Dr. Rieger. In diesem Fall werden sowohl der Oberarmkopf als auch die Gelenkpfanne durch Implantate ersetzt. Die Auswahl an Prothesen ist groß. Für welches Material sich Patient und Arzt entscheiden, ist abhängig vom Zustand des Knochens rund um das zu ersetzende Gelenk und weiteren individuellen Faktoren. Welche das sind und welche Prothesenmodelle zur Verfügung stehen, darüber wird Dr. Rieger im Rahmen seines Vortrags zum Thema „Arthrose in der Schulter – Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes“ am 8. Oktober ab 18:00 Uhr – in der Aula der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz- sprechen.

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Dr. med. Harald Rieger, Leiter der Sektion Unfallchirurgie und Endoprothetik sowie D-Arzt der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz,
hält im Rahmen des Tölzer Gesundheitsforums einen Vortrag zum Thema
„Arthrose in der Schulter – Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes“

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Klinik setzt weiterhin auf ein klares Hygienekonzept
In Zeiten der Corona-Pandemie setzt die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz auch nach der stufenweisen Rückkehr zum Regelbetrieb weiterhin auf ein klares Hygienekonzept. Voranmeldungen zur Veranstaltung sind per Mail unter c.horn@asklepios.com oder per Tel. unter 0 80 41 – 50 71 00 5 erforderlich. Die Aula bietet ausreichend Platz, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Die Besucher werden bei Ankunft gebeten, sich entsprechend der Vorgaben der Behörden zu registrieren, sich bei Ankunft und Verlassen die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Um den gebotenen Mindestabstand einzuhalten, ist die Anzahl der Besucher auf maximal 40 Personen begrenzt. Corona-Patienten gibt es in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz derzeit nicht.

-am- Bild: ch

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Penzberg
bietet günstige Voraussetzungen
für Infektionsforschung und Pandemiebekämpfung

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Region Weilheim-Schongau – Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht am Standort Penzberg alle Voraussetzungen gegeben, um ein Forschungsschwerpunkt für Infektionsforschung und Pandemiebekämpfung zu schaffen: „Penzberg ist heute dank des Gesundheitsunternehmens Roche ein wichtiger Pharma- und Diagnostikstandort, der mit weiteren Forschungseinrichtungen gestärkt werden soll.“ Im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Beschleunigung der „Hightech Agenda“ plant das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine neue Fraunhofer-Einheit für Gesundheitsforschung sowie Forschungs- und Kooperationsvorhaben – mit je fünf Millionen Euro in 2021 und 2022 zu fördern.

Für den Zeitraum von 2023 bis 2025 sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen über 30 Millionen eingeplant. „Derzeit laufen Gespräche zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft, dem Unternehmen Roche und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium“, erklärte der Staatsminister. Die Fraunhofer-Gesellschaft forciert unter anderem Projekte aus dem Medizin- und Gesundheitssektor – zum Beispiel die Impfstoffentwicklung, notwendige innovative Diagnostik und Medikamentenentwicklung, die Bereitstellung von IT-Kapazitäten sowie gezielte Vorlaufforschung.

Ein neues Vorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft zu Infektionsforschung und Pandemiebekämpfung fügt sich gut in diese Planung ein. Eine Kooperation mit Roche könnte diesem Projekt weiteren Vortrieb geben. Roche könnte besonders durch seine Expertise in diagnostischer und pharmazeutischer Forschung sowie in der zielgerichteten Auswertung von medizinischen Gesundheitsdaten zum erfolgreichen Aufbau der Einheit beitragen. Aktuell werden hierzu von der Fraunhofer-Gesellschaft ein entsprechendes, bedarfsorientiertes inhaltliches Profil erstellt und eine Hochschulanbindung geklärt.

Die Fraunhofer Gesellschaft teilte dazu mit: „Die Fraunhofer-Gesellschaft unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Politik, Deutschland als Standort für eine erfolgreiche Forschung in Sachen Infektions- und Pandemieforschung zu stärken und bestmöglich zu positionieren. Derzeit erfolgen erste Gespräche zur Ausgestaltung von Fraunhofer-Aktivitäten am Standort Penzberg zum Thema Infektionsforschung und Pandemiebekämpfung“.

„Wir freuen uns, dass die Bayerische Staatsregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums die Planung eines Infektions- und Pandemie-Forschungszentrums in Penzberg vorantreibt. Die in diesem Zusammenhang geplante Ansiedlung eines Fraunhofer-Instituts wird die Kompetenz des Forschungsstandortes Penzberg weiter stärken“, kommentierte Claus Haberda, Geschäftsführer der Roche Diagnostics GmbH, den Kabinettsbeschluss.

-stmwi-

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West-Nil-Fieber:
Infektionen in Deutschland nachgewiesen
– auf Mückenschutz achten –

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Mitte August wurden vier in Deutschland erworbene Infektionen mit West-Nil-Fieber beim Menschen durch das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) bestätigt, weitere Verdachtsfälle liegen vor. Alle Betroffenen wurden im Rahmen einer Blut- oder Plasmaspende positiv getestet. Das Centrum für Reisemedizin (CRM) rät in den betroffenen Regionen in Zentral-Ostdeutschland zu sorgfältigem Mückenschutz.

West-Nil-Fieber tritt vorwiegend in den Tropen und Subtropen auf. Seit einigen Jahren breitet es sich aber auch in Nordamerika und Südosteuropa aus. Fälle in Deutschland sind seit vergangenem Jahr bekannt: „Im Jahr 2018 wurden die ersten lokal erworbenen Infektionen in Deutschland bei Vögeln und Pferden registriert, im Spätsommer des vergangenen Jahres sind in Ostdeutschland erstmals fünf Menschen erkrankt. Für den kommenden Herbst rechnen wir neben den nun für dieses Jahr bekannten vier Fällen noch mit weiteren Infektionen. Deutlich stärker betroffen sind jedoch aktuell Spanien, Italien und vor allem auch Griechenland“, erläuterte Professor Dr. med. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM.

Mitte Juli waren die ersten Infektionen mit West-Nil-Fieber bei Vögeln in diesem Jahr gemeldet worden. In Berlin wurde das Virus bei einer toten Blaumeise nachgewiesen. Im Bergzoo Halle (Sachsen-Anhalt) ist eine Alpendohle an der Infektion verstorben, in Bernburg (Sachsen-Anhalt) ein Uhu und im Erfurter Zoopark (Thüringen) eine Schneeeule. „Wir raten insbesondere in diesen Gebieten zu konsequentem Mückenschutz“, so der Experte. Da es in Europa seit den 1960er Jahren immer wieder zu sporadischen Ausbrüchen kommt, wird diskutiert, dass Zugvögel im Frühjahr den West-Nil-Virus aus den tropischen und subtropischen Endemiegebieten einschleppen und dann in Europa auf Mücken übertragen. Unter bestimmten Witterungsbedingungen können diese infizierten Mücken dann auch Menschen mit dem Virus anstecken.

Bei West-Nil-Fieber handelt es sich um eine akute, oft grippeähnliche Erkrankung, die von nachtaktiven Mücken übertragen wird. Hauptüberträger in Europa sind hauptsächlich die Mückenarten Culex pipiens bzw. Culenx modestus. Die Krankheit bricht drei bis sechs Tage nach dem Stich durch eine infizierte Mücke aus. Fieber, Muskelschmerzen und angeschwollene Lymphknoten sind typische Symptome. Etwa ein Drittel der Erkrankten entwickelt an Brust, Rücken und Armen einen Hautausschlag, der jedoch ohne Schuppung abheilt. Bei einigen Patienten kommt es zu Hirn- oder Hirnhautentzündung. Vor allem bei älteren Menschen kann die Erkrankung tödlich verlaufen. „Ob sich ein Patient wirklich mit West-Nil-Fieber infiziert hat, wird durch einen spezifischen Antikörpertest oder Virusnachweis diagnostiziert“, so Professor Jelinek. Eine spezifische Therapie für West Nil- Fieber existiert bislang nicht. „Gegen das Virus gibt es keine Impfung. Daher ist ein konsequenter Mückenschutz, insbesondere in der Dämmerung und nachts, besonders wichtig“, so der Reisemediziner. Bei Aufenthalten im Freien hilft körperbedeckende Kleidung aus möglichst hellen, luftdurchlässigen Stoffen. Durch die Imprägnierung mit einem Insektizid, beispielsweise mit Permethrin, kann die Schutzwirkung nochdeutlich verbessert werden. Auf nicht bedeckte Hautstellen, wie Handgelenke, Kopf und Hals, sollte ein Mückenabwehrmittel aufgetragen werden. Repellents, die den Wirkstoff DEET (N,N-Diethyl-m-toluamid) in einer Konzentration von 30 bis 50 Prozent enthalten, gelten derzeit als das effektivste verfügbare Mittel. Quelle: Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 36/2020

-crm-

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Asklepios
Stadtklinik
Bad Tölz
unter Deutschlands Top-Kliniken

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Die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz

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Region Bad Tölz – Die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz gehört nunmehr bereits im dritten Jahr in Folge zu Deutschlands besten Krankenhäusern. Zu diesem Ergebnis kommen das renommierte F.A.Z-Institut und Institut für Management-und Wirtschaftsforschung (IMWF) – nach der Auswertung der Qualitätsberichte von bundesweit mehr als 2.200 Kliniken. Darüber hinaus flossen Daten aus dem „TK-Klinikführer“, der „Weissen Liste“ und des Bewertungsportals „Klinikbewertungen.de“ mit ein.

„Diese Auszeichnung ist ein Zeugnis für hohe Qualität und das Ergebnis der hervorragenden Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darauf können wir sehr stolz sein und das ist in aller erster Linie eben der Verdienst unserer Mitarbeiter“, betonte Felix Rauschek, Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Das F.A.Z.-Institut gehört zur Verlagsgruppe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Für das Zertifikat „Deutschlands beste Krankenhäuser“ greift das Institut auf eine Vielzahl von Daten der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland zurück und wertet diese systematisch aus. Eine wesentliche Quelle stellen die Qualitätsberichte der Krankenhäuser dar, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Aus den Qualitätsberichten wurden vier Kennzahlen entnommen und unter Berücksichtigung zum Gesamtwert „sachliche Bewertung“ verrechnet: Medizinische Versorgung und Pflegerische Versorgung mit je 35 Prozent, Kontrolle (Qualitäts- und Risikomanagement, Hygienemanagement, Beschwerdemanagement) mit 20 Prozent und Service (nicht-medizinischen Leistungsangebot) mit 10 Prozent. Dazu kommen Patientenbewertungen auf den Portalen des „TK-Klinikführers“, der „Weissen Liste“ und von „Klinikbewertungen.de“.

Wissenschaftlich begleitet wurde die Studie von Prof. Dr. Arne Westermann von der International School of Management (ISM). Das Ergebnis ist ein Überblick über „Deutschlands beste Krankenhäuser“, zu denen auch die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz gehört. Indem sie die subjektiven Einschätzungen der Bewertungsportale mit den objektiven Kriterien der Qualitätsberichte kombiniert, bietet die Studie einen besonderen Blick auf die deutschen Kliniken.

Im Ranking weist das Institut ausschließlich Krankenhäuser aus, die mindestens 75 von möglichen 100 Punkten erreicht haben. Demnach landet die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz im bundesweiten Vergleich auf einem geteilten 28. Platz von insgesamt 1.583 Kliniken, die mit in die Bewertung aufgenommen wurden.

Mit den Fachabteilungen für Akutgeriatrie, Anästhesie und Intensivmedizin, Chirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde / Kopf-Hals-Gesichtschirurgie, Innere Medizin I und II, Neurologie und Neurologische Frührehabilitation, Orthopädie und Unfallchirurgie, Endoprothetik, Sportorthopädie, Arthroskopie und regenerative Gelenkchirurgie sowie Urologie ist die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ein medizinischer Grund- und Regelversorger für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und das gesamte Oberland sowie akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München.

-am- Bilder: ask

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Pflege
als neues Handlungsfeld für
Gesundheitsregion Passauer Land

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Region Passau – In der neuen Förderphase der „Gesundheitsregion plus“, die seit Jahresbeginn läuft, wird nun neben den Handlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ sowie „medizinische Versorgung“ auch das Handlungsfeld „Pflege“ bearbeitet. Bereits zu Beginn des Jahres hatten sich Vertreter der Landkreis-Gesundheitseinrichtungen und der stationären Seniorenheime getroffen, um mögliche Kooperationen zu klären. Besonders in den Bereichen Nachwuchsgewinnung und Personalkooperationen konnten bereits einige Projektideen entwickelt werden. Diese wurden nun vorgestellt: Neben der Präsentation der aktuellen Projektideen ging es vor allem um den Austausch über aktuelle Herausforderungen in der Pflege. Zukünftig, so der aktuelle Plan, soll es mehrere Projektgruppen geben. Erweitert werden soll die neu gegründete Arbeitsgruppe durch Vertreter der ambulanten Pflege sowie der Rehabilitation. Der Landkreis Passau wird als „Gesundheitsregion plus“ das Engagement unterstützen.

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Personalkooperationen und Nachwuchsgewinnung im Pflegebereich ist das Hauptziel
des neuen Handlungsfeldes in der Gesundheitsregion plus Passauer Land. In einem ersten Gespräch
haben v.l. Franziska Solger-Heinz, Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus Passauer Land;
 Michael Hisch, Leiter des KWA Stift Rottal und Sprecher der Arge Heimleiter;
Andreas Buettner, Abteilungsleiter für Kommunale und Soziale Angelegenheiten in der Kreisverwaltung;
 Cornelia Wasner-Sommer, stellvertretende Landrätin; Josef Mader, Geschäftsführer der Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen;
Sigfried Weishäupl, Sachgebietsleiter Soziales und Senioren in der Kreisverwaltung
und Landrat Raimund Kneidinger über konkrete Projektideen ausgetauscht.

-lapa- Bild: lapa

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Auszeichnung für
klinikweites Diabetes-Engagement

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Region Regensburg – Menschen mit Diabetes müssen zuweilen wegen anderer Beschwerden ins Krankenhaus, beispielsweise für eine Operation am Knie. Aber können sie immer sicher sein, dass sie dort mit ihrer Vorerkrankung optimal versorgt werden? Etwa bei einer auftretenden Unterzuckerung? In der Kreisklinik Wörth kann man sich darauf verlassen: Die Einrichtung wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erstmalig mit dem Qualitäts-Siegel „Klinik für Diabetespatienten geeignet“ ausgezeichnet.

Diabetes ist die Volkskrankheit Nummer 1 in Deutschland: Über sechs Millionen Menschen sind betroffen. Daher haben Ärzte und Pfleger in Kliniken sehr oft mit Patienten zu tun, die zusätzlich zu ihrer aktuellen Erkrankung noch Diabetes haben. „Patienten sollten darauf achten, dass das Personal in der Klinik sich auch mit Diabetes sehr gut auskennt“, so DDG-Präsidentin Prof. Dr. Monika Kellerer. Dafür hat die DDG das Zertifikat „Klinik für Diabetespatienten geeignet“ entwickelt, welches nun die Kreisklinik Wörth erhalten hat: „Die Kreisklinik Wörth an der Donau stellt eine fächerübergreifende Diabetes-Kompetenz sicher, von der die Patienten auf allen Stationen profitieren”, betonte Kellerer.

Um das Siegel zu bekommen, musste die Kreisklinik Wörth umfangreiche Maßnahmen nachweisen, unter anderem spezielle Schulungen für das Pflegepersonal, das Vorhandensein qualifizierter, Diabetes-erfahrener Ärzte, die für die Patienten auf allen Stationen die optimale Behandlung der Vorerkrankung Diabetes mellitus festlegen sowie beispielsweise durch Erstellen von Notfallplänen bei Unter- oder Überzuckerung – ihre Kollegen fachlich unterstützen. Auf jeder Station sind mindestens zwei Pflegekräfte speziell geschult und unterstützen das Ärzteteam bei der optimalen Betreuung der Diabetespatienten. Auch bei Operationen und Narkosen wird die Diabetes-Erkrankung mitberücksichtigt. „So können viele Komplikationen für Patienten mit Diabetes im Vorhinein vermieden und die Patienten früher entlassen werden. Wir freuen uns über das Zertifikat der DDG als Bestätigung unseres Engagements für eine fachlich optimale Behandlung“, erläuterte Chefarzt Dr. med. Christoph Gößl, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie.

Von den zusätzlichen Maßnahmen profitieren auch Patienten, deren Diabetes noch gar nicht entdeckt wurde. Denn bei jeder Neuaufnahme werden routinemäßig die Blutzuckerwerte kontrolliert. So werden auch neue Diabetesfälle entdeckt – was für die Betroffenen sehr wertvoll ist, denn Diabetes wird im Folgenden während des Krankenhausaufenthaltes berücksichtigt. Das sichert unmittelbar den Behandlungserfolg und zusätzlich lassen sich durch die frühe Diagnose und rechtzeitige Therapie Folgeschäden verhindern.

Das DDG-Zertifikat „Klinik für Diabetespatienten geeignet“ gilt für drei Jahre, dann muss die Klinik erneut nachweisen, dass sie die strengen Kriterien der DDG erfüllt. Auch für einweisende Ärzte bietet das Siegel eine wichtige Entscheidungshilfe, um eine Diabetes-adäquate stationäre Behandlung für ihre Patienten zu finden. „Der hervorragende Ruf der Kreisklinik beruht maßgeblich auf der hohen fachlichen Qualität unseres Personals“, so Landrätin Tanja Schweiger. Diese Standards nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen, sei das Ziel der Kreisklinik und auch des Landkreises Regensburg als Träger dieses Krankenhauses. Landrätin Tanja Schweiger gratulierte dem gesamten Behandlungsteam. „Diese Zertifizierung untersteicht die hochwertige Qualität der Behandlung an unserer Kreisklinik“.

-lar-

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Fit für den Saisonstart:
„Tölzer Löwen“

beim Medizincheck

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Region Bad Tölz – Die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ist Premiumpartner des Eishockeyvereins EC Bad Tölz und deren „Tölzer Löwen“ und kümmert sich gemeinsam mit dem Mannschaftsarzt auch um die medizinische Versorgung. Vor dem Saisonstart absolvieren die Spieler der ersten Mannschaft die von der DEL2 vorgeschriebenen sportmedizinischen Untersuchungen in der Asklepios Stadtklinik.

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Johannes Sedlmayr strampelte unter Anleitung von Chefarzt der Inneren Medizin I / Kardiologie,
Angiologie und Diabetologie, Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle
und Oberärztin Dr. med. Dörte Melchers-Schwarz auf dem Fahrradergometer

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Voraussichtlich Anfang November starten die Tölzer Löwen in die neue DEL2 Saison. Vor dem ersten Punktspiel können sich die Spieler nun auch bereits abseits der Eisfläche beweisen. In der Asklepios Stadtklinik absolvierten sie die sportmedizinischen Untersuchungen. Mediziner des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie, darunter der Chefarzt für Sportorthopädie, Arthroskopie und regenerative Gelenkchirurgie Prof. Dr. med. habil. Peter C. Kreuz, der Leitende Oberarzt Michael Otto und die Oberärzte Dr. Tino Gasche und Dr. med. Wilhelm Raith testeten zunächst die Funktionsfähigkeit und Stabilität der großen Gelenke – Schulter, Ellenbogen, Hüfte, Knie und Sprunggelenk – sowie der Wirbelsäule.

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Der Chefarzt für Sportorthopädie, Arthroskopie und regenerative Gelenkchirurgie
Prof. Dr. Peter C. Kreuz untersuchte die Funktionsfähigkeit der Gelenke von Philipp Schlager

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Zur abschließenden Bewertung des Fitnesszustandes standen dann weitere Belastungstests im Bereich der Inneren Medizin auf dem Programm. Mit einer Atemmaske und mit einem Belastungs-EKG-Gerät verbunden, musste jeder Spieler 30 Minuten auf dem Fahrradergometer strampeln. Bei der sogenannten „Spiroergometrie“ kontrollierten die Ärzte die Messwerte und fragten in regelmäßigen Abständen das Belastungsempfinden ab. „Der Begriff Spiroergometrie bezeichnet im weitesten Sinne eine Analyse der Atemluft unter einer definierten Belastung. Dabei wird unter Belastung die Sauerstoffaufnahme, die CO2-Abgabe und die Herzfrequenz gemessen, das EKG abgeleitet sowie der Blutdruck gemessen“, erklärte die internistische Oberärztin Dr. med. Dörte Melchers-Schwarz, welche die Belastungstests gemeinsam mit dem Chefarzt der Inneren Medizin I / Kardiologie, Diabetologie, Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle durchführte.

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Prof. Dr. Peter C. Kreuz bei der Untersuchung von Andreas Schwarz

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„Ich wünsche dem Team und den Fans der Tölzer Löwen eine erfolgreiche Saison. Durch unser medizinisches Engagement wollen wir unseren Teil dazu beitragen, dass die kommende Spielzeit in positiver Erinnerung bleibt“, betonte Felix Rauschek, Geschäftsführer der Asklepios Klinik Bad Tölz. „Die Asklepios Stadtklinik steht für hohe medizinische Kompetenz und hervorragende Qualität. Wir sind froh, dass wir die Klinik als medizinischen Partner haben“, betonte Christian Donbeck, Geschäftsführer der Tölzer Eissport GmbH.

-am- Bilder: ask/ch

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Ad-hoc-Kommission SARS-CoV-2
der Gesellschaft für Virologie (GfV) ist für
SARS-CoV-2-Präventionsmassnahmen
bei Schulbeginn nach den Sommerferien

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In den vergangenen Wochen erfolgte ein Anstieg der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2. Da in einigen Bundesländern bald die Ferien enden bzw. gerade zu Ende gingen, mehren sich die Sorgen um die beschlossenen Öffnungen des Schulbetriebs. Nach derzeitigem Wissensstand verlaufen Infektionen mit SARS-CoV-2 bei Kindern in der überwiegenden Mehrheit mild, mit deutlich geringeren Raten an Hospitalisierung, Komplikationen und Todesfällen als bei Erwachsenen.

Die Gesellschaft für Virologen (GfV) befürwortet jede Maßnahme, die dem Zweck dient, die Schulen und Bildungseinrichtungen in der kommenden Wintersaison offen zu halten. Nicht nur die Entlastung für berufstätige Eltern, sondern auch das Wohlergehen der Kinder sind unabdingbar an einen funktionierenden Schulbetrieb gebunden. Der Schulbetrieb muss jedoch an pragmatische Konzepte gekoppelt sein, die das Risiko der Infektionsausbreitung an Schulen eliminieren oder zumindest deutlich reduzieren können. Für eine wirksame Unterdrückung der Virusausbreitung in der Gesamtgesellschaft bleibt es auch weiterhin eine Grundvoraussetzung, die Viruszirkulation in den Schulen niedrig zu halten. Gleichzeitig ist eine effektive Kontrolle der Neuinfektionen in der Umgebung der Schulen, also dem privaten Umfeld von Schülern und Lehrkräften, die beste Prävention für die Eintragung des Virus in die Schulen.

Ferner warnt die GfV vor der Vorstellung, dass Kinder keine Rolle in der Pandemie und in der Übertragung spielen. Solche Vorstellungen stehen nicht im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Fehlende Präventions- und Kontrollmaßnahmen könnten in kurzer Zeit zu Ausbrüchen führen, die dann erneute Schulschließungen erzwingen. Eine Unterschätzung der Übertragungsgefahren an Schulen wäre kontraproduktiv für das kindliche Wohlergeben und die Erholung der Wirtschaft.

Infektionsraten bei Kindern und deren Rolle in der Pandemie sind bisher nur unvollständig durch wissenschaftliche Studien erfasst. Neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen und konkrete Beobachtungen in einigen Ländern deuten darauf hin, dass die initial teilweise angenommene, minimale Rolle von Kindern in Frage gestellt werden muss. Die Mehrheit der frühen Studien wurden unter den Ausnahme-Bedingungen weitgreifender kontaktreduzierender Regelungen – sogenannter „Lockdown“ – mit Schulschließungen oder in der Zeit der niedrigen Grundinzidenz unmittelbar nach dem Lockdown in Deutschland durchgeführt. Sie haben somit als Entscheidungsgrundlage nur einen eingeschränkten Aussagewert für die in naher Zukunft zu erwartende Situation in Deutschland. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass Kinder einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Infektionen mit SARS-CoV-2 ausmachen. Inzwischen liegt der prozentuale Anteil von Kindern an der Gesamtzahl der Neuinfektionen in Deutschland in einer Größenordnung, die dem Anteil der Kinder an der Gesamtbevölkerung entspricht.

Die bekannte „Inzidenz“ der SARS-CoV-2 Infektion zeigt das tatsächliche Infektionsgeschehen in der Bevölkerung nur mit Verzögerung an. Kontrollmaßnahmen gegen ein dynamisches Infektionsgeschehen unterliegen grundsätzlich einer Latenz. Die Gesellschaft für Virologen neigt daher zu einer vorsichtigen Grundhaltung bei der Interpretation der wissenschaftlichen Datenlage. Fälle bei Kindern könnten in der Anfangsphase der Epidemie übersehen worden sein, da vor allem bei Symptomatik getestet wurde und die Symptome bei Kindern allgemein geringer ausgeprägt sind.

Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass sich die Viruslast bei Kindern hinsichtlich der nachweisbaren RNA-Konzentrationen in Abstrichtupfern nicht – oder nicht in klinisch relevantem Maß – von der Viruslast Erwachsener unterscheidet. Belege der Aussagekraft der Viruslastmessung für den Nachweis von tatsächlich infektiösem Virusmaterial liegen inzwischen vor. Schwierig ist weiterhin die Interpretation der Daten zur eigentlichen Übertragungshäufigkeit bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen. Ergebnisse aus einigen sorgfältig durchgeführten Haushaltsstudien zeigten, dass Kinder etwa gleich häufig infiziert waren wie Erwachsene. Unklar bleibt die Häufigkeit einer von Kindern ausgehenden Übertragung. Eine neue umfassende Beobachtungsstudie aus Italien legt nahe, dass von Kindern in erhöhtem Maße Infektionen ausgehen, was die Autoren auf deren intensiveres Kontaktverhalten zurückführen. Eine Studie konnte zeigen, dass Kinder, trotz höherer angenommener Kontaktraten, eine etwa gleich hohe Infektionshäufigkeit wie Erwachsene hatten, woraus eine geringere Empfänglichkeit von Kindern abgeleitet wurde.

Eine Modellierungsstudie aus Israel schätzt anhand statistischer Rekonstruktionen von wahrscheinlichen Übertragungsverläufen, dass Kinder etwa halb so empfänglich für die Infektion wie Erwachsene sind. Während diese Studien auf Haushaltsbeobachtungen basieren, gibt es allerdings nur wenige Daten aus der tatsächlichen Schulsituation. In einer neueren Studie aus Südkorea wurde für Schüler im Altersbereich der weiterführenden Schulen (10-19 Jahre) eine vergleichbare Übertragungshäufigkeit wie bei Erwachsenen nachgewiesen, auch wenn meist nur geringe oder keine Symptome auftraten. Eine Studie aus Australien untersuchte 12 Kinder und 15 Erwachsene, die jeweils während ihrer infektiösen Phase – gezählt ab Tag 2 vor Symptombeginn – am Schul- und Kitabetrieb teilgenommen hatten. Bei 633 im Labor getesteten Kontaktpersonen fanden sich 18 Folgeübertragungen. Diese Zahl ist nicht als gering zu bewerten, weil bei Bekanntwerden jedes einzelnen primären Falls eine sofortige Heimquarantäne des gesamten Klassen-/Gruppenverbands und eine sofortige ca. zweitägige Schließung der gesamten Einrichtung erfolgte und die Schulen ohnehin nur während der Hälfte der Studienperiode im Präsenzbetrieb waren.

Beispiele von tatsächlichen SARS-CoV-2-Clustern an Schulen in Israel und Australien untermauern das gegebene Risiko von Ausbruchsgeschehen im Bildungsbereich, insbesondere bei einem verstärkten Gesamt-Infektionsgeschehen in der Bevölkerung. Eine der wichtigen neuen Erkenntnisse zu SARS-CoV-2, die bei der Schulöffnung bedacht werden müssen, betrifft die inzwischen anerkannte Möglichkeit der Aerosolübertragung, also die Übertragung durch die Luft, insbesondere in Innenräumen bei unzureichender Luftzirkulation. Je mehr Personen sich in einem geschlossenen Raum befinden und je länger die dort verbrachte Zeitspanne ist, desto grösser ist das Risiko einer Übertragung.

Bezogen auf die Schulöffnung im Herbst bedeutet dies, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden sollten, um Übertragungsrisiken in Schulen zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise, die Klassengrößen abhängig von der Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren, räumliche Ressourcen auszuschöpfen und pragmatische Lösungen für einen verbesserten Luftaustausch in öffentlichen Gebäuden wie Schulen zu finden. Zur Umsetzung technischer Maßnahmen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Raumluftwechsels ist die Einbindung technischer Fachexpertise dringend erforderlich. In Bezug auf den Klassenverband sollten aus virologischer Sicht feste Kleingruppen inkl. Lehrpersonal definiert werden, und zwar mit möglichst geringer Durchmischung der Gruppen im
Schulalltag. Unterrichtseinheiten könnten möglichst breit per Kleingruppe über verschiedene Tageszeiten und Wochentage verteilt werden. Digitale Lösungen mit einem Mix aus Präsenzunterricht und Heimarbeitseinheiten könnten weitere Möglichkeiten bieten, räumliche Kapazitäten zu entlasten.

Sollte es gegen Jahresende zu einem kritischen Anstieg der Neuinfektionen mit regelmäßiger Beteiligung von Bildungseinrichtungen kommen, sollte eine Ausdehnung der Weihnachtsferien diskutiert werden, um die Zeiten mit höchster Infektionsaktivität zu verringern. Insbesondere eine Ausdehnung in das neue Jahr erscheint sinnvoll, vor allem auch, weil es über Weihnachten durch feiertagsbedingte Reisetätigkeit und Familienfeiern vermutlich zu einer weiteren Zunahme der Infektionsrisiken kommen kann.

In Betracht zur Schutzwirkung bei konsequentem und korrektem Einsatz von Alltagsmasken hat in der Zwischenzeit zugenommen. Im Hinblick auf die reale Gefahr der Übertragung zwischen Schülern, die zum Zeitpunkt der Infektiosität -noch- keine Krankheitssymptome haben, ist aus alleiniger virologischer Sicht daher das konsequente Tragen von Alltagsmasken in allen Schuljahrgängen auch während des Unterrichts ratsam. Dies sollte begleitet werden durch eine altersgerechte Einführung der Kinder in die Notwendigkeit und den Umfang von Präventionsmaßnahmen. Selbstverständlich sollte eine konsequente Händehygiene beibehalten werden, auch wenn die Übertragung durch Oberflächen wahrscheinlich initial überschätzt und die aerogene Übertragung unterschätzt wurde. Hier sollten die Empfehlungen der ersten Jahreshälfte nachgearbeitet werden. Maßnahmen in den Bereichen Tröpfchen-, Aerosol- und Kontaktübertragung sind nicht gegeneinander austauschbar.

Schüler mit einer akuten Atemwegsinfektion sollten auch bei milden Symptomen labordiagnostisch abgeklärt werden, wenn dies möglich ist, weil sie als Anzeiger von Übertragungsherden (Clustern) eine unverzichtbare Rolle in der Früherkennung von Schulausbrüchen spielen. Bis zum Testergebnis sollten sie dem Schulbetrieb fernbleiben. Eine labordiagnostische Abklärung könnte durch niedergelassene Ärzte oder speziell eingerichtete Teststellen erfolgen. Eine besonders niedrigschwellige Testung sollte für das Lehrpersonal sichergestellt sein. Das organisatorische Ziel bei der Testung von Schülern und insbesondere Lehrpersonal sollte eine Befundübermittlung innerhalb von 24 Stunden nach Probennahme sein.

Positiv getestete Schüler und Lehrer sind Indikatorfälle für Übertragungscluster. Für die Behandlung von Übertragungsclustern könnte eine generelle und sofortige Kurzzeitquarantäne in Betracht gezogen werden. Die sofortige Isolierung von Clustern hat sich in Japan in der Eindämmung der ersten Welle bewährt. Sie ist auch durch die Empfehlungen des RKI vorgesehen, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis oft durch den Wunsch nach einstweiliger diagnostischer Abklärung des Ausmaßes einer Clusterübertragung verzögert. Zur Prävention größerer Schulausbrüche ist aber eine sofortige zumindest kurzzeitige Quarantäne des gesamten Sozialverbands erforderlich. Am Ende einer Kurzzeitquarantäne könnte eine „Freitestung“ der Mitglieder des Clusters erfolgen, d. h. eine weitere Quarantäne wäre dann nicht mehr nötig. Wichtig ist hierzu die Schaffung kontinuierlicher, sich nicht überschneidender Sozialgruppen – in der Regel Klassenverbände – im Schulbetrieb.

Die Notwendigkeit einer Kurzquarantäne bei Nachweis einer Infektion im Klassenverband sollte im gesamten Schulbetrieb bekannt sein und durch die jeweilige Schulleitung in sofortiger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt umgesetzt werden.

-gfv-

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Bad Tölzer
Pflegefachhelfer
feierten Abschluss

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Ein Pensum mit 600 Stunden theoretischem Unterricht und 1.000 Stunden fachpraktischer Ausbildung, haben die Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Ausbildung zum Pflegefachhelfer am „Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bad Tölz“ erfolgreich abgeschlossen. „Unsere Pflegefachhelfer unterstützen unsere Patienten bei der erfolgreichen Bewältigung des Alltags und sind wichtige Bezugspersonen. Ich wünsche Ihnen viele tolle Erfahrungen in ihren neuen Beruf“, betonte Christine Zürr, Leiterin des „Asklepios Bildungszentrums für Gesundheitsberufe Bad Tölz“.

„Pflege und Betreuung“, „Grundlagen der Pflege“, oder „Deutsch und Kommunikation“ – diese und andere Fächer standen auf dem Lehrplan zur einjährigen Ausbildung zum Pflegefachhelfer. So wurden die Auszubildenden zunächst in der Theorie auf den Umgang mit den Patienten vorbereitet. Bereits nach einem Monat folgten dann praktische Einsätze auf den Stationen der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz und der Asklepios Klinik München-Gauting unter Anleitung des Stationspersonals und in regelmäßiger Begleitung der Lehrkräfte. Mit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fand ein Großteil des theoretischen Unterrichts dann „online“ statt. Zudem gelten für die praktischen Einsätze besondere Hygienerichtlinien.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Ausbildung warten nun spannende Tätigkeiten auf die Pflegefachhelfer. „Sie helfen den Patienten u.a. bei der täglichen Körperpflege, dem Ankleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme und erledigen darüber hinaus viele weitere verantwortungsvolle Aufgaben. Sie sind damit eine große Unterstützung für das gesamte Pflege-Team der Klinik. Ganz besonders freut mich zudem, dass sich Absolventen entschieden haben bei uns zu bleiben“, betonte die stellvertretende Pflegedienstleitung Sigrid Gruber. Sie werden am 1. Oktober die dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann (w,m,d) in Bad Tölz beginnen und damit neben den theoretischen Unterrichtsstunden im „Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Bad Tölz“ auch weiterhin in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz und den verschiedenen Partnereinrichtungen im Einsatz sein.

-am- Bild: ask

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Meldung
für Reiserückkehrer
jetzt auch als Online-Formular
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich umgehend
in Quarantäne begeben und bei der Kreisverwaltung melden

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Region Neu-Ulm – Die Ferien haben begonnen und damit steigen die Anfragen, was bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu beachten ist. So müssen sich Reisende bei ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet umgehend 14 Tage in Quarantäne begeben, wenn sie wieder nach Bayern und in den Landkreis Neu-Ulm zurückkommen. Außerdem muss umgehend das Gewerbeamt im Landratsamt Neu-Ulm informiert werden. Hierfür gibt es jetzt ein Online-Formular auf der Website, das Reiserückkehrer direkt ausfüllen und abschicken können.

Wenn ein negatives Testergebnis für eine Coronavirus-Infektion vorliegt, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. So kann der Online-Meldung für Reiserückkehrer ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache beigefügt werden, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine sogenannte molekularbiologische Testung stützen. Die Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat mit hierfür ausreichenden Qualitätsstandards gemacht worden sein. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein. Der Test kann auch nach Wiedereinreise vom Hausarzt vorgenommen werden.

Nun werden auch Tests direkt an den Flughäfen in München und Nürnberg für Reiserückkehrer angeboten. Dies ist auch für den Flughafen Memmingen geplant. Desweiteren hat die Regierung laut ihrer Kabinettssitzung vom 28. Juli 2020 angekündigt, auch an den bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen – in München und Nürnberg – Testzentren einzurichten.

Das Online-Formular für Reiserückkehrer sowie weitere Infos zu den aktuellen Bestimmungen sind unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen.html und die Risikogebiete – gemäß Robert-Koch-Institut – unter rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html ersichtlich.

-lanu-

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Regelungen
der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung (EQV)

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Region Bayern – Die Infektionszahlen in Deutschland und der Europäischen Union sind aktuell noch auf einem niedrigen Niveau. Die Situation ist aber in sehr vielen Ländern außerhalb der EU eine andere. Um den Import der COVID-19-Erkrankung aus stärker betroffenen Staaten zu verhindern, haben die Bundesländer in Verordnungen Maßnahmen zur Absonderung nach Einreise aus einem Risikogebiet geregelt. Ob ein Staat oder eine Region ein Risikogebiet ist, wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet und auf seiner Homepage unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html veröffentlicht. In Bayern wurde hierzu die Einreise-Quarantäneverordnung, kurz EQV erlassen, welche unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true ersichtlich ist. Sie regelt, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage in häuslicher Quarantäne abgesondert werden müssen.

Insbesondere mit der nun beginnenden Urlaubszeit sollten Reisende auf die Ausweisung der Risikogebiete achten. Es gibt eine Reihe europäischer Staaten, wie zum Beispiel Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Serbien, bei denen nach der Rückreise die 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten ist. Aber auch weltweit sind eine Vielzahl beliebter Reiseländer als Risikogebiete eingestuft. Hierunter fallen zum Beispiel Ägypten, Türkei, USA sowie Staaten in Südamerika und Afrika.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich umgehend für 14 Tage in seiner Wohnung in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen sind möglich, wenn man einen Laborbefund eines fachärztlichen Labors in deutscher oder englischer Sprache über ein negatives Ergebnis einer Abstrichuntersuchung (PCR-Untersuchung) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 dem Gesundheitsamt vorlegen kann und keine Erkrankungssymptome auf COVID-19 bestehen.

Es gibt die Möglichkeit, den Test noch im Urlaubsland vorzunehmen. Er darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Das RKI hat eine Liste von Staaten veröffentlicht, deren Labortests von den deutschen Behörden anerkannt werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Der Test kann aber auch nach der Einreise in Deutschland, zum Beispiel beim Hausarzt oder in einer Corona-Infektpraxis, durchgeführt werden. Dafür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Es ist zu beachten, dass die Einreisenden bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses in häuslicher Quarantäne bleiben müssen.

Die Coronatests können auch am Flughafen bzw. an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg vorgenommen werden. Eine weitere Ausnahme ist u.a. möglich, wenn der Aufenthalt im Risikogebiet kürzer als 48 Stunden war und keine Erkrankungssymptome auf COVID-19 vorliegen.

Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, meldet Sie sich umgehend unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail, Einreisedatum und des Reiselandes beim zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt.

Sobald Erkältungssymptome auftreten, sollte man zu Hause bleiben und sich möglichst von anderen Personen fernhalten. Der Hausarzt sollte dann umgehend kontaktiert werden, um sich untersuchen zu lassen. Unabhängig von der Reiserückkehr wird appelliert, sich auch weiterhin verantwortungsvoll an die „AHA“-Regeln, das sind das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln sowie Händewaschen und die Verwendung von Alltagsmasken, zum Schutz der Gesundheit einzuhalten.

-laro-

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Mit der
Adipositas-Selbsthilfegruppe
leichter mit dem Thema Übergewicht umgehen
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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Erfahrungen austauschen, Tipps geben und einander unterstützen – das sind die Ziele der neuen Adipositas-Selbsthilfegruppe, welche die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ins Leben gerufen hat. Interessierte können sich an jedem ersten Mittwoch im Monat – ab 18:00 Uhr – treffen und austauschen. Die Klinik setzt dabei auch weiterhin auf ein klares Hygienekonzept.

Die Zahl der Menschen mit starkem Übergewicht nimmt in Deutschland immer weiter zu. Oft stellen sich im Verlauf dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen ein. Noch häufiger haben die Betroffenen aber auch mit Diskriminierung, mehr oder weniger wohlgemeinten Ratschlägen und Hänseleien zu kämpfen. Die Adipositas-Selbsthilfegruppe Bad Tölz soll einen zwanglosen Erfahrungsaustausch ermöglichen und Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Ziel ist es, miteinander in Dialog zu treten und den „Weg zusammen zu gehen“. Im Rahmen der Gruppentreffen sind in Zukunft auch gemeinsame Aktivitäten, wie Vorträge durch Fachpersonal – z.B. Ernährungsberaterinnen, Psychologen, Mediziner – möglich. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Um dies wohnortnah und in geschützter Umgebung zu ermöglichen, wurde die Selbsthilfegruppe gegründet. Die Gruppe ist, wie andere Adipositas-Selbsthilfegruppen in Deutschland, im Verzeichnis des Adipositasverbandes Deutschland e.V. gelistet. Sitzgelegenheiten, Tische und Beamer für Präsentationen sind vorhanden. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 05. August um 18.00 Uhr im Konferenzraum der Verwaltung der Stadtklinik, Ostbau 1. OG Zimmer 64 vorgeshen. Die weiteren Termine auf einen Blick: 01.07. / 05.08. / 02.09. / 07.10. / 04.11. / 02.12.2020.

-am-

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Nach dem Urlaub
droht die Quarantäne

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Region Bayern – Die Pandemie ist noch nicht vorbei und nach einem „Urlaub“ oder „Verwandtenbesuch“ in einem Risikogebiet droht eine Quarantäne. Die Folge ist nicht nur, dass man nicht mehr zur Arbeit gehen und die Kinder weder Schule noch Kindergarten besuchen dürfen; die eigene Wohnung darf überhaupt nicht mehr verlassen werden. Welche Länder Risikogebiete sind, legt das Robert-Koch-Institut fest. Aktuell betrifft das über 120 Länder der Erde, z.B. Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Serbien, die Türkei und die USA. Mit Luxemburg ist auch ein Land der EU dabei.

Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, dass sich die Einstufungen auch spontan ändern können. Wer sich zu dem Zeitpunkt in einem Land aufhält, wenn es zum Risikogebiet erklärt wird, hat Pech und muss in Quarantäne. Jeder sollte sich also nicht nur vor einer Reise, sondern auch bei Rückkehr auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes darüber informieren, ob das Zielland als Risikogebiet eingestuft ist. Sonst ist die Überraschung groß, wenn beispielsweise die Schule oder der Kindergarten das Kind für 14 Tage vom Besuch ausschließt oder der Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigert – möglicherweise ohne weiter Lohn zu zahlen. Der Quarantänepflicht kann man nur mit einem ärztlichen Zeugnis entkommen, das dem Landratsamt nach der Rückreise vorgelegt werden muss. Der Test auf das Coronavirus darf nicht älter sein als 48 Stunden vor der Einreise. Jedes einzelne Familienmitglied muss getestet sein. Am besten lässt man sich vor der Heimreise aus einem Risikogebiet von einem Arzt direkt im Urlaubsland oder am Flughafen untersuchen, da die Wohnung nach der Ankunft zu Hause nicht mehr verlassen werden darf. Das ärztliche Zeugnis muss allerdings auf Deutsch oder Englisch geschrieben sein.

Die Quarantäneregeln einzuhalten, zeigt nicht nur Rücksicht auf die Gesundheit der anderen Menschen und hilft, eine neue Ausbreitung und damit neue Verschärfungen der Corona-Maßnahmen zu verhindern. Bei einem Verstoß gegen die Regeln droht auch ein Bußgeld. Weitere Informationen zur Einreise-Quarantäne-Verordnung hält das Bayerische Gesundheitsministerium unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv bereit.

-lanm-

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Corona-Einreise-Checker
informiert kostenlos
über weltweite Einreisebestimmungen

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Der weltweite Corona-Ausbruch ist mit vielen Reisebeschränkungen verbunden. Urlauber und Geschäftsreisende fragen sich derzeit oft, welche Länder sie wieder bereisen können und welche Einreisebestimmungen gelten. Um die Suche nach fundierten Informationen darüber zu erleichtern, hat das Centrum für Reisemedizin (CRM) ein kostenloses Online-Tool, den „Corona-Einreise-Checker“, entwickelt. Dieser bündelt aktuelle Informationen aus verschiedenen, zuverlässigen Quellen – wie beispielsweise dem Auswärtigen Amt oder der International Air Transport Association (IATA). Wer sich für ein bestimmtes Land interessiert kann es entweder über das Suchfeld eingeben oder über das vorliegende ABC aufrufen. Sofort erscheinen dann die gewünschten Informationen – ob eine Einreise möglich ist, welche Einreise- und Quarantänebestimmungen bestehen und was darüber hinaus wichtig ist: Für europäische Länder ist beispielsweise auch hinterlegt, ob es aktuell Ausgangssperren oder andere Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt.

„Reisende können sich über das Online-Tool auch darüber informieren, in welchen Ländern sie bei der Einreise ein negatives PCR-Testresultat benötigen – also eine Bescheinigung, die nachweisen soll, dass man aktuell nicht an COVID-19 erkrankt ist“, so Professor Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. Wer sich für den Corona-Einreise-Checker des CRM interessiert, kann ihn auf zwei Wegen nutzen: Über die Website des CRM unter www.crm.de oder über die CRM-App „gut.beraten.reisen“. Die mobile Anwendung kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. In beiden kostenfreien digitalen Angeboten sind zusätzlich die Reisemedizinischen Länderinformationen des CRM integriert – laienverständliche Informationen zur Gesundheitsvorsorge für die einzelnen Länder, die über Corona hinausgehen. „Reisende erfahren dort beispielsweise, welche Impfungen sie benötigen oder ob eine Malariaprophylaxe ratsam ist. Detaillierte Fragen dazu können Urlauber oder Geschäftsreisende dann in der reisemedizinischen Beratung klären“, erläuterte Professor Jelinek.

Da sich die Bestimmungen immer wieder ändern, werden sie im Corona-Einreise-Checker regelmäßig aktualisiert. „Da sich das Corona- Infektionsgeschehen jedoch überall schnell verändern kann, müssen wir aber darauf hinweisen, dass wir die Daten natürlich nicht in Echtzeit anbieten können“, betonte der Reisemediziner. Das CRM könne daher keine Gewähr oder Haftung übernehmen, wenn sich Bestimmungen kurzfristig ändern. Weiterhin sollten Reisende aus Deutschland die bislang geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – wie die gängigen Hygiene und Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beachten – auch unterwegs.

-am-

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Coronavirus-Infektion
in Lindauer Kindertagesstätte
Einrichtung bleibt vorerst geschlossen – Reihentestungen werden durchgeführt

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Region Lindau/Bodensee – Im Kinderhaus „IdeenReich“ in der „Lindauer Denkfabrik“ ist bei einem Kind eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Die betroffene Kindergartengruppe befindet sich unter häuslicher Quarantäne, die gesamte Einrichtung wurde vom Träger vorsorglich bis Ende der Woche geschlossen. Derzeit finden Reihentestungen statt, und zwar nicht nur für die direkten Kontaktpersonen, sondern es können sich auch die Eltern und Kinder der anderen Gruppen testen lassen. Nach Vorliegen der Testergebnisse wird der Träger entscheiden, ob es in der Einrichtung zumindest eine Notbetreuung geben kann.

Wer in angeordneter Quarantäne ist, muss zuhause bleiben, enge Kontakte vermeiden und Hygienemaßnahmen beachten. „Das Virus ist nach wie vor hier. Ich bitte nochmals eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Mindestabstände zu halten sowie die Mund-Nasen-Bedeckung gewissenhaft zu tragen“, so Landrat Elmar Stegmann mit Blick auf die schwindende Durchhaltemoral bei den Schutz- und Hygienemaßnahmen.

In den letzten Wochen gab es nur vereinzelte Infektionen in der Region, die durch den Fachbereich Gesundheitswesen der Kreisverwaltung gut nachvollzogen werden konnten. Auch die Kontaktpersonen konnten identifiziert und unter Quarantäne gestellt werden. Nun ist erstmals wieder eine Einrichtung und damit ein größerer Personenkreis betroffen. Die Kreisverwaltung Lindau hat rund um das neuerliche Infektionsgeschehen umgehend alle Maßnahmen eingeleitet. Betroffen sind noch weitere Familienmitglieder. Wie sich die Familie infiziert hat, ist momentan aber noch unklar. Derzeit sind 29 Menschen in häuslicher Quarantäne, indirekt sind jedoch etwa 80 Kinder, ihre Familien sowie das Kinderhauspersonal betroffen. „Nach den Reihentestungen wissen wir mehr“, so Stegmann. Im Vergleich zu den Einzelfällen der letzten Wochen kann es beim aktuellen Infektionsgeschehen sein, dass nicht alle möglichen Kontaktpersonen umgehend identifiziert und unter Quarantäne gestellt werden können. „Wir weisen deshalb die Öffentlichkeit auf dieses Infektionsgeschehen hin und appellieren nochmals dringend, sich an die Schutz- und Hygienemaßnahmen zu halten“, mahnte Stegmann.

-lali-

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Dr. Joachim Ramming
wurde in den VPKA-Vorstand gewählt

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Dr. Joachim Ramming

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Region Bayern – Dr. Joachim Ramming, Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern, wurde im Rahmen der Jahresmitgliederversammlung des Verbands von den anwesenden 47 Mitgliedern in den Vorstand des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) gewählt. Er wird sich unter anderem dafür einsetzen, dass die Krankenhäuser gestärkt aus der Covid- Pandemie hervorgehen. „Die Auswirkungen der Corona-Krise gehen mit großen Herausforderungen für die Krankenhauslandschaft einher. Der Kostendruck auf die Träger wird weiter steigen. Ich möchte versuchen, Impulse im Sinne einer „Post Corona Strategie“ zu geben, von der letztlich alle Kliniken im VPKA Bayern profitieren können“, so Dr. Ramming. Auch die Chancen die sich durch die zunehmende Verzahnung ambulanter und stationärer Strukturen bieten, will er nutzen. Ferner wirbt er für ein positives Image der privaten Krankenhäuser und Reha Einrichtungen. „Die privaten Krankenhausbetreiber haben in der Corona Krise zum Beispiel schneller mehr zusätzliche Beatmungsplätze geschaffen als andere Träger. Trotzdem werden sie in der Öffentlichkeit leider häufig zu Unrecht negativ dargestellt. Dieses Bild gilt es mit guten und nachhaltigen Argumenten und Fakten widerlegen“, resümierte Dr. Ramming.

-am- Bild: Tom Roch

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Felix – der Glückliche
ist das 300. Baby im Krankenhaus Schongau
Neues Informationsformat „ZOOM“ wird angenommen

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Region Weilheim-Schongau – Felix heißt „Der Glückliche“ und das sind auch alle Beteiligten – glücklich. „Alles ging gut und alle sind wohlauf“, so Dr. Ikechukwu Emmanuel Anikwe, Chefarzt der Geburtshilfe in der Krankenhaus GmbH des Landkreises Weilheim-Schongau. Zur Halbzeit des Jahres ist Felix das 300. Baby und der 160. Bub. Seit Jahren steigen die Zahlen der Geburten am Schongauer Krankenhaus. Allein in diesem Jahr sind es bisher 24 Kinder mehr als 2019. Das zeigt, wie viel Vertrauen die Eltern in die Geburtshilfe im Landkreis haben.

Die Krankenhaus GmbH geht neue Wege und hat ihr Informationsangebot um das Portal „ZOOM“ aus der digitalen Welt erweitert, da die beliebten Informationsabende für werdende Eltern Corona bedingt derzeit nicht stattfinden können. Über 50 werdende Eltern waren kürzlich online. Fragen konnten schriftlich über die Chat-Funktion gestellt werden. Chefarzt Dr. Anikwe, Oberärztin Dr. Kira Essiger und Hebamme Stephanie Glötzl-Widl waren absolut zufrieden „Wir hatten den Eindruck einer sehr offenen Gesprächsatmosphäre. In diesem digitalen Format haben viele Fragen gestellt, die an manchen Abenden in der Vergangenheit offen geblieben sind“, betonte Dr. Anikwe.

Der digitale Informationsabend für werdende Eltern wird an jedem ersten Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr wiederholt. Alle Informationen rund um den digitalen Informationsabend werden unter meinkrankenhaus2030.de und auf den Social Media-Kanälen – auf Instagram und Facebook – „Mia san Krankenhaus“ vor dem Termin bekanntgegeben.

Der Kreißsaal kann derzeit nur im Zusammenhang mit der Geburtsvorbereitung besichtigt werden. Die Besucher auf der Geburtsstation sind im Rahmen der allgemeinen Regeln des Krankenhauses herzlich willkommen. Das Familienzimmer steht auch wieder zur Verfügung.

-am- Bild: khwm

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Vibrionen-Infektion
nach Baden in Ost- und Nordsee?
Bei starken Schmerzen nach kleinen Hautverletzungen sofort zum Arzt

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Deutsche Urlauber zieht es aufgrund der Corona-Pandemie aktuell vermehrt an die Ost- und Nordseestrände. In heißen Sommern können sich dort Bakterien aus der Familie der Vibrionen stark im Wasser vermehren und zu schweren Infektionen führen. Bei ersten Anzeichen sollte man sofort einen Arzt aufzusuchen.

Bei Vibrionen handelt es sich um Bakterien, die mäßig bis stark salzbedürftig sind. Ihr bekanntester Vertreter ist der Erreger der Cholera. In der Ost- und Nordsee, vereinzelt auch in leicht salzhaltigen Binnengewässern, kommen vor allem die sogenannten Nicht-Cholera-Vibrionen als Bestandteil der natürlichen Bakterienflora vor. Bei Wassertemperaturen über 20°C und einem Salzgehalt von 0,5 bis 2,5 Prozent vermehren sie sich stark.

Diese Bedingungen liegen in warmen Sommern an der Ostsee mit einem Salzgehalt von 0,8 Prozent vor. Der Salzgehalt der Nordsee liegt zwar höher, gerade an Flussmündungen gibt es auch hier ideale Bedingungen für ein vermehrtes Bakterienwachstum. Infektionswege, Symptome und Behandlung Die Nicht-Cholera-Vibrionen gelangen beim Baden oder Wasserwaten über nicht-verheilte Wunden oder im Wasser entstandene Hautverletzungen in den Körper. Bei Kindern wurden vereinzelt auch Ohrinfektionen beobachtet. Prinzipiell ist auch eine Infektion möglich, wenn man kontaminierte Meerestiere verarbeitet und sich dabei verletzt oder rohe beziehungsweise halb gare Austern, Muscheln, Krabben oder Fische verzehrt. Letzteres kann zu schweren Magen-Darm-Infektionen bis hin zu einer Blutvergiftung führen. Diese Fälle kommen aber ausschließlich in wärmeren Klimazonen als Deutschland vor und wurden bislang von der Nord- und Ostseeküste nicht berichtet.

Vibrionen-verursachte Wundinfektionen rufen vergleichsweise starke Schmerzen hervor, die angesichts der sichtbaren Wunde als übertrieben empfunden werden. Dieses erste Anzeichen gilt es unbedingt ernst zu nehmen und einen Arzt aufzusuchen. Denn im weiteren Verlauf können Fieber, Schüttelfrost bis hin zu einer Blutvergiftung auftreten. Ohne adäquate Behandlung bewirkten die Bakterien bei schweren Verläufen ein tiefgreifendes Absterben von Zellen und die Entstehung von Hautgeschwüren, die schlimmstenfalls eine Amputation betroffener Gliedmaßen erforderlich machen oder gar zum Tod führen können. Infizierte Personen werden in erster Linie antibiotisch behandelt. Häufig ist auch eine chirurgische Behandlung nötig.

Infektionsrisiko und Vorbeugung
Seit dem 20. März 2020 ist eine Infektion mit humanpathogenen Vibrionen-Spezies in Deutschland namentlich meldepflichtig. Gesunde, junge Menschen erkranken in der Regel selten und nur mild an einer Infektion mit Nicht-Cholera-Vibrionen. Für ältere und vorerkrankte Personen kann diese hingegen tödlich enden. Zu den Risikogruppen gehören ältere, immungeschwächte Personen mit Vorerkrankungen – wie Diabetes mellitus, Leber-, Herz- oder Krebserkrankungen. Diese sollten sich generell am Badeort informieren und vom Baden in Gewässern mit vermutetem oder bestätigtem Vorhandensein von Vibrionen absehen. Für alle anderen gilt: Nach dem Baden im Meer sollten entzündete Hautverletzungen umgehend ärztlich untersucht werden.

-crm-

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Mit „da Vinci“
schonend und effektiv gegen den Krebs
Vortrag zu modernsten Behandlungsmöglichkeiten

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Zum Thema Krebsbehandlung in der Urologie. Minimal-Invasive Therapie mit dem „da Vinci“ Roboter“ veranstaltet die Abteilung für Urologie, der Asklepios Stadtklink Bad Tölz, am 16. Juli um 18:00 Uhr einen Vortrag in der Aula. Chefarzt Prof. Dr. med. Roman Ganzer setzt auf das hochmoderne „da Vinci“ OP-Robotersystem und wird erläutern, wann das System zum Einsatz kommt und welche Vorteile es für den Patienten hat.

Seit 1. Juli 2017 ist Prof. Dr. med. Roman Ganzer Chefarzt der Urologie an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Er ist ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet der Laparoskopischen Chirurgie und der Roboter-assistierten Chirurgie. Seit dem Start von Prof. Ganzer und seinem Team in Bad Tölz ist das OP-Robotersystem „da Vinci“ der Firma „Intuitive Surgical“ in der Urologie der Stadtklinik im Einsatz. Ein Alleinstellungsmerkmal in der Region. Die Behandlungszahlen sind aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs jedes Jahr weiter gestiegen.

Bei dem High-Tech Verfahren sitzt der Operateur an einer Steuerkonsole im Operationssaal und blickt durch das stereoskopische Sichtfenster. Der Arzt führt von der Konsole mittels Hand- und Fußpedalen die Arme eines Roboters, der die Bewegungen präzise verarbeitet und zitterfrei ausführt. Die Handbewegung wird in kleinerem Maßstab auf die Arme des Roboters übertragen. Zudem wird das OP-Feld in gestochen scharfer 3D-Ansicht dargestellt. Wie die aktuelle Literatur zeigt, sind Patienten nach Eingriffen mittels „da Vinci“ meist schneller wieder fit, benötigen weniger Schmerzmittel und entwickeln seltener Komplikationen als bei offenen Verfahren. „Aus diesem Grund kommt das da Vinci System in der Urologie bei vielen Eingriffen – wie zum Beispiel bei der Entfernung der Prostata – bei Prostatakrebs (radikale Prostatektomie), der „nierenerhaltenden Tumorentfernung oder auch bei der Behandlung von Nierenbecken- oder Harnleiterkrebs zum Einsatz. „Da Vinci“ ist eigentlich kein OP-Roboter, sondern lediglich ein System, das nur das macht, was ihm die Ärzte vorgeben“, so Chefarzt Prof. Dr. med. Roman Ganzer.

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Chefarzt Prof. Dr. med. Roman Ganzer am „da Vinci“-Robotersystem

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Klinik setzt weiterhin auf ein klares Hygienekonzept
In Zeiten der Corona-Pandemie setzt die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz auch nach der stufenweisen Rückkehr zum Regelbetrieb weiterhin auf ein klares Hygienekonzept. Eine Voranmeldung zur Veranstaltung ist per Mail unter c.horn@asklepios.com oder per Tel. unter 0 80 41 – 507 10 05 erforderlich. Die Aula bietet ausreichend Platz, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Die Besucher werden bei Ankunft gebeten, sich entsprechend der Vorgaben der Behörden zu registrieren, sich bei Ankunft und Verlassen die Hände zu desinfizieren und einen Mund Nasen-Schutz mitzubringen. Um den gebotenen Mindestabstand einzuhalten, ist die Anzahl der Besucher auf maximal 30 Personen begrenzt. Corona-Patienten gibt es in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz derzeit nicht.

-am- Bild: carolin Jacklin

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Bayerische
Corona-Strategie

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Region Bayern – Der Bayerische Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen und wird damit die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv ausbauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele „Schutz, Sicherheit und Prävention“.

Testungen zum Schutz bei akutem Infektionsgeschehen
Testung symptomatischer Patientinnen und Patienten
Zur schnellen Erkennung von Erkrankten hat die Testung von Personen mit einschlägigen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten, oberste Priorität.
Kontaktpersonen der Gruppe I
Um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen, testen die Gesundheitsämter enge Kontaktpersonen von Erkrankten so früh wie möglich am ersten Tag der Ermittlungen und dann erneut fünf bis sieben Tage nach der Erstexposition.
Bekämpfung von Ausbruchsgeschehen
Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen führen die Gesundheitsämter auch weiterhin systematisch Reihentestungen aller betroffenen Personen durch, um insbesondere vulnerable Personengruppen zu schützen, bei denen situationsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Testungen zur Sicherheit der Bewohner Bayerns
Bayerisches Testangebot ab 01.07.2020
Testungen für die Bewohner Bayerns, sich auch ohne Symptome freiwillig testen zu lassen. Die Testungen sind jederzeit möglich; eine Obergrenze für Testungen pro Person gibt es nicht. Die Testungen werden durch Vertragsärzte durchgeführt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) übernimmt die Kostenabrechnung für den Freistaat Bayern. Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern.

Insbesondere: Testangebot an Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte
Am 01.07.2020 starten die 9.800 bayerischen Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Dies soll mit Reihentestungen begleitet werden. Eine einmalige Reihentestung von Lehrkräften und sonstigem Unterrichtspersonal im Sinn von Art. 60 BayEUG findet zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 statt. Der erste Termin für die Fach- und Ergänzungskräfte soll ab Juli bis Ende August, der zweite Termin nach dem Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfinden. Was die Lehrkräfte und das sonstige Unterrichtspersonal betrifft, soll an jeder Schule möglichst innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eine Testung angeboten werden. Die Kosten trägt jeweils der Freistaat Bayern. Organisation der Testungen erfolgt durch Träger bzw. Leitungen derEinrichtungen oder der Schulen vor Ort. Die Teilnahme an Testungen ist freiwillig.

Testungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen
Diese Testungen als dritte Säule der Teststrategie richten sich insbesondere an Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen:

Alten- und Pflegeheime
Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt. Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen. Getestet wird das Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig sowie Bewohnerinnen und Bewohner stichprobenartig und bei (Wieder-) Aufnahme und Rückverlegung.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt. Betroffen sind vollstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – beispielsweise Wohngruppen – sowie teilstationäre Einrichtungen – beispielweise Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen, heilpädagogischen Tagesstätten. Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen. Getestet wird das Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig sowie Bewohnerinnen und Bewohner stichprobenartig und bei (Wieder-)Aufnahme und Rückverlegung.

Ambulante Eingliederungshilfe
Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt. Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen, falls Einrichtungen vorhanden sind, in welchen die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden – beispielsweise Beratungsstellen, Frühförderstellen und Tagesstätten. Falls die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht in einer Einrichtung erbracht werden, sollen die Testungen in einer Arztpraxis erfolgen. Soweit das Aufsuchen einer Arztpraxis im Einzelfall unzumutbar ist, erfolgt ausnahmsweise die Testungen im Rahmen eines Hausbesuchs. Getestet wird das Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig sowie Leistungsempfängerinnen und -empfänger stichprobenartig und bei (Wieder-)Aufnahme und Rückverlegung.

Krankenhäuser
Beschäftigte im Krankenhaus können sich unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in Absprache mit dem Krankenhausträger auf Veranlassung des Gesundheitsamtes testen lassen. Träger organisieren die Testungen der Beschäftigten, nach Möglichkeit vorrangig durch im Krankenhaus tätige Ärzte. Getestet werden können neu einzustellende Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bereits im Krankenhaus beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abhängigkeit von dem lokalen Infektionsgeschehen und der konkreten Infektionsgefahr. Patienten können auf Veranlassung des Krankenhauses gemäß den bundesrechtlichen Bestimmungen bei Aufnahme ins Krankenhaus und / oder während des Krankenhausaufenthalts getestet werden.

Testung in Risikogebieten
Ergänzt wird die Testung von Einrichtungen durch weitere spezielle Testungen: Asymptomatische Personen, die sich in einem Gebiet mit einer hohen Zahl von Erkrankungen – mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner in den letzten siebenTagen – aufhalten oder aufgehalten haben, werden stichprobenartig getestet.

Kritische Infrastruktur
Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Justiz sowie für Familie, Arbeit und Soziales organisieren für die Polizei sowie die Justizvollzugsanstalten und den Maßregelvollzug weitere Reihentestungen.

Anlassbezogene Reihentestungen
Weitere anlassbezogene Testkonzepte, wie zum Beispiel für Schlachthöfe, fleischverarbeitende Betriebe oder landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitern, werden entsprechend den aktuellen Erfordernissen angeordnet.

Lockerung der Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich und Kinos
Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen positiv entwickelt. Die Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung des Kulturbereichs haben gezeigt, dass Theater, Konzerthäuser, Kinos etc. bei der Umsetzung von Lockerungsschritten, u.a. Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygienevorschriften, gewissenhaft vorgegangen sind. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, Kinos etc. in geschlossenen Räumen mit Wirkung zum 1. Juli 2020 zu lockern. Für die Besucher gilt Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende – grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat – bleiben hiervon unberührt.

Das Gesundheitsministerium wird die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Zuge der Fortschreibung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vornehmen.

Stärkung der Medienlandschaft in Bayern
Die Staatsregierung beschließt die Fortsetzung der Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten. Bayern hat eine der vielfältigsten Medienlandschaften in Deutschland, gerade auch wegen der starken Unterstützung durch den Freistaat. Seit 2008 wird die flächendeckende Verbreitung des Lokal-TV – einzigartig in Deutschland – staatlich gefördert. Allein im Doppelhaushalt 2019/20 stellt die Staatsregierung dafür jährlich 12,5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Ministerrat hat beschlossen, diese Unterstützung der lokalen und regionalen TV-Anbieter im Freistaat fortzusetzen. Die im Bayerischen Mediengesetz bisher bis Ende 2020 befristete staatliche Förderung soll weitere vier Jahre fortgeführt werden. Damit werden die bestehende Angebotsstruktur und eine flächendeckende Verbreitung des lokalen und regionalen Fernsehens gesichert. Gleichzeitig werden die Lokalsender bei der Erschließung bedeutender digitaler Verbreitungswege, wie beispielsweise, Medienplattformen unterstützt.

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird außerdem die Aufgabenbeschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) modernisiert. Damit soll klargestellt werden, dass zu den Aufgaben der BLM auch die Unterstützung von Gründern in den digitalen Medien sowie die weitere Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern gehören.

-bsr-

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Leben ohne Gallenblase?
Social-Experten-Chat am 07.07.20 um 17.15 Uhr
Erster Live-Expertenchat der Krankenhäuser Weilheim-Schongau
in dem Social-Media-Kanal „Mia san Krankenhaus“ auf Facebook

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Region Weilheim-Schongau – Wird die Galle zum Problem, sind Frauen besonders häufig davon betroffen. Prof. Dr. Reinhold Lang, Chefarzt der Allgemein-Viszeralchirurgie, erklärt live am 7. Juli 2020 – um 17.15 Uhr – im ersten Social-Expertenchat die Ursachen und warum ein Leben ohne Gallenblase unkomplizierter ist, als gedacht. In rund 30 Minuten geht er auf alles Wissenswertes zu Gallenblasenleiden ein, darunter auch auf neue Möglichkeiten besonders schonender und narbenarmer Operationsmethoden. Am Ende des Videos beantwortet Prof. Lang alle Fragen zu Ursachen und Behandlung von Gallenblasenleiden.

Mit dem neuen Veranstaltungsformat bieten die Krankenhäuser Weilheim-Schongau erstmals einen Live-Expertenchat auf dem Facebook-Kanal „Mia san Krankenhaus“. Die klassischen Patienten-Infoabende können Corona-bedingt derzeit nicht stattfinden. „Mit der Möglichkeit des Live-Gehens auf Facebook, bieten wir eine zeitgemäße Form der Patientenkommunikation an. Wir wissen, dass z.B. Berufstätige mit Familie abends schlichtweg keine Zeit mehr haben, um für einen Vortrag ins Krankenhaus zu kommen. Am Live-Chat können sie bequem von überall her teilnehmen, wenn sie ihr Smartphone mitführen und unserem Facebook-Kanal folgen“, so Professor Lang. Alternativ kann über den Link https://zoom.us/j/98971238439 oder die Webinar-ID 98971238439 teilgenommen werden. Das neue Veranstaltungsformat ist als Ergänzung zu den Patienten-Infoabenden entwickelt worden und wird mit weiteren Themen fortgesetzt.

-am-

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Corona-App soll
Pandemie unter Kontrolle halten

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Region Würzburg – Die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung steht zum Herunterladen bereit. Landrat Thomas Eberth wirbt gemeinsam mit Eva-Maria Löffler, Leiterin des Katastrophenschutzes am Landratsamt Würzburg und Paul Justice, Geschäftsführer des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg dafür, die Warn-App zu nutzen. „Diese App ist ein wichtiger Baustein, der dabei helfen kann, Infektionsketten schneller zu erkennen und nachzuverfolgen. So kann die Warn-App eine wichtige Stütze im Kampf gegen das Virus werden. Das funktioniert aber nur, wenn möglichst viele Menschen die App nutzen“, betonte Landrat Eberth und wirbt dafür, sich die App herunterzuladen.

Gerade jetzt, wo viele Corona-bedingte Einschränkungen auch in Bayern wegfallen, könne die Warn-App dabei unterstützen, Infektionsrisiken zu minimieren, so Eva-Maria Löffler. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in den Blaulichtorganisationen haben bisher großartige Arbeit geleistet, um die Pandemie in unserer Region möglichst gut zu bewältigen. Jeder, der die Warn-App nutzt, kann dazu beitragen, dass dieses gute Ergebnis auch anhält“, erklärte Paul Justice.

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Sie werben für die Nutzung der Corona-Warn-App, um die Pandemie weiterhin gut kontrollieren zu können:
Eva-Maria Löffler, Leiterin des Katastrophenschutzes;
Paul Justice, Geschäftsführer des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Würzburg und Landrat Thomas Eberth

-lawü- Bild: Eva Schorno

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Leichter
mit dem Thema Übergewicht umgehen
Adipositas-Selbsthilfegruppe startet wieder

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Erfahrungen austauschen, Tipps geben und einander unterstützen – das sind die Ziele der neuen Adipositas-Selbsthilfegruppe, welche die Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ins Leben gerufen hat. Interessierte können sich an jedem ersten Mittwoch im Monat ab 18:00 Uhr im Konferenzraum der Verwaltung der Stadtklinik treffen. Am 1. Juli geht es wieder los. Die Klinik setzt dabei auch weiterhin auf ein klares Hygienekonzept.

Die Zahl der Menschen mit starkem Übergewicht nimmt in Deutschland immer weiter zu. Oft stellen sich im Verlauf dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen ein. Noch häufiger haben die Betroffenen aber auch mit Diskriminierung, mehr oder weniger wohlgemeinten Ratschlägen und Hänseleien zu kämpfen. Die Adipositas-Selbsthilfegruppe Bad Tölz soll einen zwanglosen Erfahrungsaustausch ermöglichen und Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Ziel ist es, miteinander in Dialog zu treten und den „Weg zusammen zu gehen“.

Im Rahmen der Gruppentreffen sind in Zukunft auch gemeinsame Aktivitäten, wie Vorträge durch Fachpersonal – beispielsweise Ernährungsberaterinnen, Psychologen, Mediziner – möglich. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Um dies wohnortnah und in geschützter Umgebung zu ermöglichen, wurde die Selbsthilfegruppe Bad Tölz gegründet. Die Gruppe ist, wie andere Adipositas Selbsthilfegruppen in den Nachbarlandkreisen und ganz Deutschland, im Verzeichnis des Adipositasverbandes Deutschland e.V. gelistet.

-am-

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COVID-19-Immunität
im Landkreis Tirschenreuth
– Start der Antikörpertestung –
Erwachsene und Kinder werden zur Teilnahme eingeladen

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Region Tirschenreuth – Wissenschaftler der Universitätskliniken Regensburg und Erlangen haben den 29. Juni als Start für die vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) in Auftrag gegebene Antikörpertestung im Rahmen der Studie „Prospektive Covid19-Kohorte Tirschenreuth“ (TiKoCo19) geplant. Basierend auf einer von den Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth vorgenommenen zufälligen Stichprobenanalyse wurden in den vergangenen Tagen 7.200 mögliche Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer ermittelt. Von diesen werden zunächst 4.800 Einwohnerinnen und Einwohner Post von den beiden Unikliniken erhalten, in der Prof. Dr. Wagner, Universität Regensburg und Prof. Dr. Überla, FAU Universität Erlangen- Nürnberg, um eine freiwillige Teilnahme an der Studie werben.

COVID-19-Immunität in der Tirschenreuther Bevölkerung (14 Jahre und älter)
Der Landkreis Tirschenreuth weist vergleichsweise viele gemeldete COVID-19-Fälle auf. Durch den Nachweis von Virus-spezifischen Antikörpern wollen die beiden Studienleiter herausfinden, wie viele Menschen sich im Landkreis Tirschenreuth mit dem Virus infiziert haben. Die Summe der Infizierten kann Aufschluss über die Immunität in der Bevölkerung geben, was wiederum Rückschlüsse auf die Ausbreitungsdynamik zulässt. Gleichzeitig erwarten die Wissenschaftler wichtige Hinweise auf die Qualität und die Langlebigkeit sowie eine mögliche schützende Wirkung COVID-19-spezifischer Antikörper. „Um diese Informationen zu erarbeiten, müssen wir mindestens 3.600 Einwohnerinnen und Einwohner über 14 Jahre für die Abnahme einer Blutprobe gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Tirschenreuther Bevölkerung“, so die beiden Wissenschaftler. Landrat Grillmeier unterstützt diese Initiative ausdrücklich: „Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bestimmung der Dunkelziffer der tatsächlich Infizierten und zur Bedeutung COVID-spezifischer Antikörper“.

Blutabnahmezentren des BRK in Kemnath, Wiesau und Tirschenreuth
Die Versendung der Einladungen zur Studienteilnahme der über 14-Jährigen beginnt mit entsprechendem Vorlauf zum jeweils geplanten Blutabnahmetermin. Mit dem Einladungsschreiben erhalten die ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner wichtige Hintergrundinformation zur Studie sowie einen Kurzfragebogen, der die Interpretation der Studienergebnisse unterstützen soll. Die möglichen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, im Zeitraum vom 29. Juni bis zum 17. Juli an einem konkreten Termin – jeweils zwischen 14:00 und 16:00 Uhr – eines der drei vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) eingerichteten Blutabnahmezentren in Tirschenreuth (Turnhalle St. Peter, St. Peter Str. 38), Wiesau (Mittelschule Wiesau, Schulstraße 6) und Kemnath (Alte Schule Waldeck, Alte Straße) aufzusuchen und sich zu einer Blutabnahme vorzustellen. Die Teilnahme ist absolut freiwillig. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen der Studienteilnahme schriftlich zu. Wenn gewünscht, erhalten die Teilnehmerinnen und -teilnehmer ihren Befund der Antikörperuntersuchung im Anschluss an die Analyse, sodass sie Kenntnis zu ihrem COVID-Immunstatus erhalten können.

Untersuchung der Kinder (6 Monate bis 13 Jahre) auf COVID Antikörper
Im Rahmen der Studie „TiKoCo19“ werden u.a. alle Kinder im Alter von 6 Monaten bis 13 Jahren zu einer freiwilligen, anonymen Testung am 23.6., 24.6. und 26.6.2020 jeweils von 9:00 bis12:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr im Testzentrum in Tirschenreuth, Einsteinstrasse 10, eingeladen. Dort werden sie von einem Team aus erfahrenen Kinderärzten empfangen. Eingeladen sind alle Familien aus dem Landkreis Tirschenreuth, ganz unabhängig, ob die Kinder oder weitere Familienmitglieder erkrankt waren oder nicht. Ein Einladungsschreiben per Post ist für die Untersuchung der Kinder nicht nötig. Interessierte Eltern können einen Wunschtermin – im Fünfminutentakt – selbständig direkt über das Internet buchen: studie.brk-tirschenreuth.de. Auch in den Kinderarztpraxen Dr. Hofmann, Drs. Beer/Schirmer und Dr. Tretter finden bereits seit Anfang Juni Testungen für die Studie statt. Wenn man dort Patient ist, wendet man sich an die jeweilige Praxis; die Testung kann dann in der Praxis durchgeführt werden.

Die Ergebnisse der Kinder aus Tirschenreuth werden im Rahmen der vom StMWK finanzierten Studie „TiKoCo19“ gemeinsam mit den Daten der Erwachsenen aus dem Landkreis ausgewertet. Darüber hinaus werden die Daten auch im Rahmen der Studie „Antikörper gegen Corona-Virus bei Kindern in Bayern (CoKiBa)“ ausgewertet. „Ziel dieser Studie ist es, in besonders betroffen Landkreisen in Bayern über die Bestimmung der COVID-19 Antikörper möglichst zeitnah den Status Quo in Kindern zu erfassen, um daraus wichtige Informationen zum Umgang des kindlichen Immunsystems mit der Infektion abzuleiten“, so die CoKiBa Studienleiter Prof. Dr. Kabesch und Dr. Leipold.

Aufruf zur Unterstützung der Forschungen zu COVID-19
Der Freistaat Bayern finanziert die „Prospektive Covid19-Kohorte Tirschenreuth“ (TiKoCo19) im Kampf gegen die Pandemie mit weit über einer halben Million Euro, betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler bereits bei der Vorstellung der Studie. Mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien zu COVID-19 könne man zum Beispiel „besser beurteilen, wie wirksam die aktuellen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind“.

-latir-

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Neues Herzkatheterlabor:
High-Tech zum Wohle des Patienten

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Region Bad Tölz – Bei einem akuten Herzinfarkt zählt jede Sekunde! Daher hat die schnellstmögliche und optimale Versorgung der Patienten mit Infarktsymptomen auch an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz oberste Priorität. Die Abteilung für Innere Medizin I bietet seit drei Jahren eine 24-Stunden Herzkatheter-Bereitschaftsdienst und verfügt nun über ein zusätzliches neues, hochmodernes Herzkatheterlabor.

Bei einem Herzinfarkt sterben Herzmuskelzellen rasch ab. Schuld ist in der Regel der akute Verschluss eines Herzkranzgefäßes. Da das Herzmuskelgewebe nur kurze Zeit ohne Sauerstoffversorgung überleben kann, ist es entscheidend, das verschlossene Herzkranzgefäß so schnell wie möglich wieder zu eröffnen und die Blutversorgung wiederherzustellen. In der Asklepios Stadtklinik steht hierzu ein Team aus erfahrenen interventionellen Kardiologen – unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stempfle – bereit. „Bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Herzinfarkt erfolgt die unmittelbare Aufnahme in unser Herzkatheterlabor zur Diagnostik und falls erforderlich sofortigen interventionellen Therapie rund um die Uhr“, betonte Prof. Kreider-Stempfle.

Neues Herzkatheterlabor: High-Tech zum Wohle des Patienten
Das neue Labor setzt auf High-Tech und eine patientenfreundliche Umgebung. Direkt über dem Untersuchungstisch haben die Ärzte und Pflegekräfte auf vier großen Monitoren alle laufenden Anwendungen und Untersuchungsschritte hochauflösend im Blick. Vorteil ist die direkte Bedienung vom Herzkatheter-Tisch, die es auch ermöglicht dem Patienten die Befunde rasch zu zeigen. Mit der neuen Plattform „Azurion 7C12“ von Philips profitieren die Ärzte von einem breiten Spektrum an innovativen Bildgebungslösungen, die sie bei der Diagnosestellung und der Wahl der Therapieansätze unterstützen. Besonders erwähnenswert ist die Erweiterung der Diagnosemöglichkeiten mit einer integrierten Messung des intravaskulären Ultraschalls (IVUS) sowie der intrakoronaren Druckdrahtmessung zur Bestimmung der fraktionellen Flussreserve (alternativ iFR/FFR). Die Bedienung direkt vom Untersuchungstisch führt hierbei zur Beschleunigung der Untersuchungszeiten. Ebenfalls integriert ist die Möglichkeit zur Durchführung von elektrophysiologischen Untersuchungen und Ablationen.

Das neue Herzkatheterlabor setzt dabei auch in Sachen Effizienz Maßstäbe: Das Personal im Untersuchungs- und Kontrollraum kann jegliche Aktivitäten parallel und ohne Beeinflussung des Teams im jeweils anderen Raum ausführen. Auch während einer laufenden Untersuchung können jetzt parallel im Kontrollraum Patientenbilder befundet und weiterverarbeitet werden, die Patientendokumentation für eine vorherige Prozedur abgeschlossen, Vorbefunde geladen oder die nächste Prozedur vorbereitet werden. Das neue Labor bietet ferner einen besseren Einblick in die Koronargefäße. Dies wird durch den größeren digitalen Flachdetektor zur Koronardarstellung mit besonders hoher Auflösung ermöglicht. Dank eines deutlich größeren Blickfeldes lassen sich die Aortenklappe und einen Großteil des Aortenbogens oder sämtliche Koronargefäße in nur einer Ansicht visualisieren und somit besser darstellen“, so Prof. Kreider-Stempfle.

Bei einer kathetergestützten Untersuchung über die Blutgefäße wird der Patient mittels Röntgenstrahlung durchleuchtet. Dank der neuesten Generation einer Herzkatheter-Anlage kann zudem die Strahlenbelastung durch Einsatz modernster Digitaltechnik und Filterung für den Patienten und das Untersuchungsteam – um 50-75 Prozent – deutlich reduziert werden. Letztendlich ist das neue System auch noch deutlich sparsamer und dementsprechend der Energieverbrauch geringer.

„Durch unseren 24-Stunden Herzkatheter-Bereitschaftsdienst und das neue Herzkatheterlabor leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Herzinfarkt-Versorgung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und der Region. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für das Engagement in dieser so wichtigen Angelegenheit bedanken“, so Felix Rauschek, Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz.

-am- Bild: ask/töl

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Bayerische
Corona-Strategie

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Region Bayern – Durch die zielgerichteten Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Belastungsspitzen und die ohne entschiedene Maßnahmen absehbare Überlastung der Gesundheitsversorgung konnten vermieden werden. Bayern ist durch sein umsichtiges und schnelles Handeln auch bei der Bekämpfung der Pandemie Wegweiser für ganz Deutschland geworden.

Die Staatsregierung hat bereits in den vergangenen Wochen wesentliche erste Schritte in eine neue Normalität eingeleitet. Dazu gehören insbesondere der Übergang von allgemeinen Ausgangs- zu Kontaktbeschränkungen, die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Öffnung der Gastronomie, des Handels, die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen sowie der Neustart des Sportbetriebs in verschiedenen Bereichen.

Eine Bestandsaufnahme nach dem Ende der Pfingstferien zeigt, dass diese Schritte verantwortungsvoll und angemessen waren. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen.

Die Staatsregierung setzt deshalb ihren Kurs der erfolgreichen Krisenbewältigung fort. Es gilt weiterhin, Rückkehr zur Normalität einerseits und Umsicht und Vorsicht andererseits durch abgestimmte Einzelschritte miteinander in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat beschlossen:

Katastrophenfall
Die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls am 16. März 2020 hat ein gezieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ermöglicht und so erheblich zur Bewältigung des Pandemiegeschehens beigetragen. Der Ministerrat dankte den 104 „Führungsgruppen Katastrophenschutz“ für ihren großen und unverzichtbaren Einsatz. Angesichts sich weiterhin positiv entwickelnder Infektions- und Kennzahlen stellt der Ministerrat fest, dass die Aufhebung des bayernweiten Katastrophenfalles der nächste wichtige Schritt zurück in die Normalität ist. Er beauftragte den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch vorhandenen Koordinierungsbedarfs zur Bewältigung des Pandemiegeschehens mit Ablauf des 16. Juni 2020 das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.

Allgemeine Kontaktbeschränkung
Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze – mit Mindestabstand – begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.

Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen war
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 Quadratmeter pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten, wie beispielsweise Museen oder zoologische Gärten. Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23:00 Uhr verlängert.

Kunst und Kultur
Kunst- und Kultur sind Vorreiter für die weiteren Öffnungsschritte im gesamten Veranstaltungsbereich. Seit 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Ab 22. Juni 2020 werden diese Personenhöchstzahlen erweitert: Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert. Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.

Gottesdienste
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern.

Veranstaltungen
Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium umgehend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen erarbeiten. Für die künftigen Besuchsregelungen gilt dabei der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort, jeweils im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bzw. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Der Schutz der Bewohner bzw. Patienten hat oberste Priorität. Ziel sind weitgehende Erleichterungen bei den Besuchsregelungen, dies stets aber nur in Abhängigkeit von den konkreten örtlichen Verhältnissen.

Hallenbäder, Thermen und Hotelschwimmbäder
Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Betrieb von Reisebusunternehmen
Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gültig sind. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.

Sport
Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport – bisher 20 Personen – werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen mit der Raumgröße und Belüftung.

Kindertagesbetreuung und Schule
Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.

-bsr-

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Zum Schutz
vor Ausbreitung des Corona-Virus:
Daten von Gästen und Kunden richtig erfassen

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Nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen haben Gastronomiebetriebe, Sportstätten, Fitnessstudios und andere Einrichtungen unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Dazu zählen umfangreiche Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung ebenso wie die Erfassung der Kontaktdaten aller Gäste bzw. Kunden. Diese Daten sind wichtig, damit das Gesundheitsamt im Falle einer Infektion entsprechende Kontaktpersonen schnell ermitteln und ohne Zeitverzögerung entsprechende Maßnahmen – wie Testungen und Quarantäne – veranlassen kann. Die Datenerhebung ist damit ein wichtiger Baustein, um Infektionsketten nachzuverfolgen und wirksam zu unterbinden.

Folgende Angaben sind erforderlich:
• Name, Vorname und Adresse
• Bevorzugte Telefonnummer, unter welcher der Kunde bzw. Gast schnell erreichbar ist
• Zeitraum des Aufenthalts
• Falls vorhanden die E-Mail-Adresse

Die Daten verbleiben beim Betreiber unter Verschluss und müssen nur im Falle einer Corona-Infektion dem Gesundheitsamt – für die schnelle Kontaktermittlung und für die Information und Beratung der Gäste bzw. Kunden – zur Verfügung gestellt werden.

-lamue-

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Reisen
während der Corona-Pandemie:
Hygieneregeln und aktuelle regionale Informationen – was Reisende beachten sollten

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Nach der schrittweisen Aufhebung der bundesweit geltenden Quarantäne-Maßnahmen folgen weitere Lockerungen: Die aufgrund der COVID-19 Pandemie weltweit geltende Reisewarnung soll ab 15. Juni für die EU-Länder sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein aufgehoben werden, wie die Bundesregierung ankündigte. Sie wird durch differenzierte Reisehinweise ersetzt. Diese sollen eine Hilfestellung geben, in welchem Land ein Urlaub geplant werden kann. Auch über Reisen außerhalb von Europa wird es künftig weitere Entscheidungen geben.

Welche Vorsorge Reisende treffen können, um sich bestmöglich vor SARS-CoV-2 zu schützen, darüber informiert das CRM Centrum für Reisemedizin: „Reisende sind zum einen potenziell gefährdet, da sie sich vor Ort anstecken können, zum anderen sind sie aber auch potenziell gefährdend, da sie die Infektion in andere Länder bringen können. Diese Mechanismen, die wir alle beim Ausbruch der Pandemie beobachten konnten, behalten ihre Wirksamkeit auch nach einem Rückgang der Fallzahlen in Europa“, so Professor Dr. med. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM.

In der aktuellen Situation gilt es daher, die geltenden Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch im Urlaub unbedingt einzuhalten. Zu diesen zählt neben sorgfältigem und häufigem Händewaschen unter anderem auch die Abstandsregelung: Der Abstand zu Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sollte mindestens 1,5 Meter betragen. Wo dies nicht möglich ist – beispielsweise in Geschäften oder an belebteren Orten – empfiehlt sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser ist in Europa oftmals, wie in Deutschland auch, derzeit vorgeschrieben und gehört in ausreichender Menge ins Reisegepäck, ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände, falls unterwegs keine Waschmöglichkeiten bestehen.

„Reisende sollten sich vor Antritt der Reise unbedingt darüber informieren, welche Regeln im Urlaubsland und der besuchten Region gelten. Denn je nach aktuellen Infektionsgeschehen wird es hierbei regional sehr unterschiedliche Vorschriften geben. Auch die Regeln zur Einreise werden sich zum Teil kurzfristig ändern, wenn die Infektionszahlen sinken oder steigen. Ob Reisen hinsichtlich Corona besonders risikoreich ist, hängt von Reiseziel, -weg und -art ab. Gibt es wenige COVID-19 Fälle in einer Region oder einem Land, ist das Risiko gering, bei höheren Fallzahlen besteht auch ein höheres Risiko“, erklärte Jelinek.

Auch hierüber müssten sich Reisewillige bei der Planung informieren, aber berücksichtigen, dass sich die aktuelle Situation auch ändern könne. Insgesamt seien die Covid-19-Fallzahlen in vielen Ländern aber auch niedriger als in Deutschland, das Risiko also eher geringer. Der Reiseweg werde grundsätzlich sicherer, je mehr Isolation er ermöglicht, das Auto sei daher beispielsweise Busreisen vorzuziehen. Flüge gelten als sicher, da die Luft im Flugzeug mit Virussicheren HEPA-Filtern gereinigt werde. „Flughäfen können aber – wie alle Orte, an denen Menschen aus unterschiedlichen Gegenden auf engem Raum zusammen-treffen, ein Problem sein und haben sicher auch zur Verbreitung von Corona beigetragen. Ein wesentlicher Teil der Übertragungen fand bei
Großveranstaltungen statt, denen man eher fernbleiben sollte“, so Jelinek.

In den meisten Ländern blieben diese ohnehin weiterhin untersagt. In Hotels und Gastronomie werden geltende Abstandsregeln die bisherigen Abläufe deutlich verändern und so die Sicherheit vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 erhöhen. Außerhalb von Europa werden manche Länder nach Öffnung der Grenzen eine meist 14-tägige Quarantäne nach Einreise verhängen oder auf einem „Fit to Fly“ oder „Corona-free“-Zertifikat bestehen. Hierbei wird ein negativer Abstrich verlangt, der nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein darf und kurz vor Abreise durchgeführt werden muss.

„Später werden vermutlich auch Antikörper-Tests akzeptiert, die eine Immunität nach durchgemachter Infektion bestätigen“, sagte Professor Jelinek. Chile sei diesen Schritt bereits im April gegangen und stellt Immunitäts-Ausweise aus, die eine freie Bewegung im Land ermöglichen. „Auf der Reise selbst werden wir uns zudem auf vermehrte Kontrollen einrichten müssen“, so der Reisemediziner. Je nach Land werden dies Fragebögen sein, die ausgefüllt werden müssen, Temperaturmessungen, Befragungen, in seltenen Fällen auch Entry- oder Exit-Untersuchungen. „Sobald effektive Impfstoffe verfügbar sind, werden sehr viele Länder ein Impfzertifikat bei der Einreise verlangen. Dieses Vorgehen kennen wir schon von anderen Impfungen, wie Gelbfieber. Erst dann wird sich das Reisen wieder weitgehend normalisieren“, resümierte Professor Jelinek.

-am-

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Diskussion
um wissenschaftliche Studien in den Medien

Statement von Prof. Dr. Hartmut Hengel und Prof. Dr. Ralf Bartenschlager
von der Gesellschaft für Virologie (GfV)

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In der aktuellen Diskussion um ein geeignetes Vorgehen bei der Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Ausbreitung in Deutschland, spielen wissenschaftliche Untersuchungen zur Virusübertragung, zum Infektionsrisiko in verschiedenen Bevölkerungsgruppen und zum Nachweis von Antikörpern eine sehr wichtige Rolle. Politik und Medien nutzen diese Daten zurecht für Handlungsempfehlungen und politische Entscheidungen. In letzter Zeit ist es zu öffentlich ausgetragenen wissenschaftlichen Bewertungen und Abwägungen gekommen, die – befeuert von einigen Medien – zu Konflikten zwischen einzelnen Wissenschaftlern hochstilisiert wurden.

Die Gesellschaft für Virologie weist diesbzüglich auf wichtige Grundsätze der wissenschaftlichen Diskussion hin, die in Medien, Politik und Gesellschaft vielleicht nicht immer bekannt sind und daher mitunter nicht berücksichtigt werden:

Die kontroverse Diskussion um die Stärken und Schwächen wissenschaftlicher Studien sowie ihre Interpretation ist ein unverzichtbarer Bestandteil des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses und des wissenschaftlichen Fortschritts überhaupt. Die weit verbreitete Erwartung einer prompten und endgültigen Wahrheit als Ergebnis einer Untersuchung ist wissenschaftsfremd. Auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauende Handlungsempfehlungen entsprechen daher nur dem aktuellen Stand des Wissens und müssen im Licht des Erkenntnisfortschritts immer wieder neu bewertet und angepasst werden.

Wissenschaftliche Evidenz wird in den wenigsten Fällen durch eine singuläre Studie generiert, sondern durch die vielfache Reproduktion von Daten mit denselben oder anderen Forschungsansätzen. Die daraus resultierenden Ergebnisse ergänzen bzw. korrigieren sich und erlauben immer zielgenauere Interpretationen. Deshalb besitzen Replikationsstudien, also solche, die der Überprüfung eines Befundes dienen, sehr hohen wissenschaftlichen Wert.

Wissenschaftliche Daten in Studien, die lediglich auf Preprint- oder Universitäts-Servern öffentlich zugänglich gemacht werden und kein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben, sind immer vorläufig, ohne dass dies explizit betont werden muss. Auch die Kritik durch – zumeist fachnahe – Experten an diesen Ergebnissen ist in diesem Stadium, also vor der eigentlichen Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift, als vorläufig zu verstehen und muss mit diesem entscheidend wichtigen Vorbehalt betrachtet werden.

Die Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse und Meinungen in den Medien sollte immer sachlichen Kriterien folgen. Dazu gehören Zitationen, welche die ursprüngliche Aussage nicht grob vereinfachen, entstellen oder bewusst verfälschen, um gezielt einen bestimmten Eindruck zu erwecken. Die Gesellschaft für Virologie findet es sehr bedauerlich, dass Teile der deutschen Presse sowie einige wenige Diskutanten auf öffentlichen Internetforen die sachliche Auseinandersetzung zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nutzen konnten, um persönlich erscheinende Konflikte hervorzurufen und diese für eigene Zwecke, wie etwa die Steigerung von Zugriffszahlen, zu instrumentalisieren. Dadurch wird der Eindruck einer zerstrittenen Wissenschaftsgemeinschaft erweckt und das Vertrauen in die Seriosität wissenschaftlichen Arbeitens geschmälert.

Die COVID-19-Pandemie und die durch sie verursachten Herausforderungen sind noch lange nicht vorbei und es sind noch gesellschaftliche Bewährungsproben zu erwarten. Deshalb darf das Vertrauen der Menschen in die Virologie und die Wissenschaft insgesamt nicht verloren gehen. Die Gesellschaft für Virologie appelliert deshalb mit Nachdruck an alle Beteiligten, ihrer langfristigen Verantwortung einer objektiven Berichterstattung weiterhin gerecht zu werden. Dazu gehört es, wissenschaftliches Arbeiten transparent zu machen und zu erklären, aber nicht eine wissenschaftliche Debatte zu personalisieren oder gar zu skandalisieren. Letzteres ist schädlich für die Aufklärung in der Sache und behindert eine sachgerechte Meinungsbildung.

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Prof. Dr. Hartmut Hengel / Prof. Dr. Ralf Bartenschlager

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Menschen
mit Behinderung
in der Corona-Zeit:
“Niemanden zurücklassen!”

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Ulrike Müller, Freie Wähler-Abgeordnete in Brüssel und Straßburg, fordert von der EU mehr Einsatz für die Rechte von Behinderten und setzte sich im Petitionsausschuss des Europaparlaments für die Belange behinderter Menschen ein. Sie forderte eine bessere finanzielle und strukturelle Unterstützung von Betroffenen und deren Familien und wies auf die besondere Verwundbarkeit dieser Gruppe hin. Eine Petition von „Inclusion Europe“ lenkt das Augenmerk auf die Lage von Menschen mit geistiger Behinderung in ganz Europa während der Corona-Krise und fand fraktionsübergreifend große Zustimmung.

Müller forderte in diessem Zusammenhang: “Im Rahmen der schrittweisen Lockerungen müssen wir Menschen mit Behinderung bei ihrer Rückkehr in den Alltag unterstützen. Zugleich müssen wir uns auf künftige Krisen dieser Art viel besser vorbereiten! Die EU muss sicherstellen, dass kein einziger Mensch zurückgelassen wird!”

Petition: Menschen mit Behinderung besonders schützen und unterstützen „Inclusion Europe“ macht mit seiner Petition darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Corona-Regelungen vielen Menschen mit Behinderung Therapie und individuelle Unterstützung verweigert wird. Sie sind ganz besonderem Risiko ausgesetzt – im Kontext von Triage-Leitlinien (Entscheidungen über Leben und Tod, wenn z.B. nicht ausreichend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen sollten). Die Trennung von Familienangehörigen und Bezugspersonen im Rahmen von Quarantäne- und „Social-Distancing“-Maßnahmen bringt schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich. Stigmatisierungen verschärfen sich – und im Bereich der inklusiven Bildung bedeutet Corona einen schweren Rückschlag.

Corona verschärft Diskriminierung und Segregation
“Das Coronavirus und der Lockdown werfen ein Schlaglicht auf die fortdauernde Segregation und Diskriminierung von Menschen mit intellektuellen Einschränkungen, inbesondere bezüglich ihres Zugangs zur Gesundheitsversorgung”, schreibt „Inclusion Europe“ in seiner Petition. Der Verband fordert Respekt und Einhaltung der Menschenrechte, wie sie beispielsweise in der EU- Grundrechtecharta festgeschrieben sind. Alle Leben sind gleichwertig, betonte der Verband und keine dritte Person könne darüber entscheiden, ob ein Leben lebenswert sei oder nicht.

„Inclusion Europe“ fordert, dass die Rückkehr zum Normalbetrieb für Behinderteneinrichtung oberste Priorität haben müsse. Finanzielle Hilfsmaßnahmen für die Zeit nach Corona müssten Menschen mit Behinderung und deren Familien nicht nur erreichen, sondern vielmehr prioritär bei ihnen ansetzen.

„Alle Menschen haben Recht auf Höchstmaß an Gesundheit! Die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen garantieren, dass die Verpflichtungen aus dem UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen respektiert werden. Dazu gehören Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft, an Bildung und am Arbeitsleben. Ganz besonders will ich hier das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit hervorheben, das unter Corona nicht gewahrt wurde. Das ist bitter, und hier müssen wir besser werden”, so Ulrike Müller.

EU steht in der Verantwortung, die Menschenrechte zu sichern
Müller wies ferner darauf hin, dass die Gesundheitsversorgung grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedsstaaten sei. “Das entlässt die EU aber nicht aus der Verantwortung. Wir müssen in Brüssel dafür sorgen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Die Wahrung der Grundrechte jedes einzelnen Menschen ist sehr wohl die Pflicht der Europäischen Union!”, resümierte die Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

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Ulrike Müller: „Die EU muss sicherstellen, dass kein einziger Mensch zurückgelassen wird!“

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Hintergrund
„Inclusion Europe ist ein Verband“, dem derzeit 78 Organisationen in 39 Mitgliedsstaaten angehören; in Deutschland unter anderem die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.“. Der Verband setzt sich u.a. für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fordert Respekt, Solidarität und Inklusion.

Die Corona-Krise stellt Personen mit Behinderung und deren Pflegende und Angehörige vor besondere Herausforderungen. Wichtige Therapien sind ausgesetzt. Therapie über den Bildschirm ist eine Möglichkeit, ersetzt aber keinen direkten Kontakt! Gerade schwer behinderte Menschen brauchen häufig rund um die Uhr Betreuung. Wenn ein betroffenes Kind zuhause lebt, müssen Eltern „Homeoffice“ mit Pflege, Betreuung und Heimunterricht ggf. auch von weiteren Kindern verbinden. Es ist zudem schwierig oder unmöglich, Personen mit geistiger Behinderung in einer Einrichtung zu erklären, dass sie keinen Besuch erhalten dürfen. Gleichermaßen haben viele Betroffene keine verbalen Möglichkeiten, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Die Kosten der Betreuung stellen viele behinderte Menschen und deren Familien vor finanzielle Probleme. Diskriminierung und Stigmatisierung verschärfen sich in Krisenzeiten.

Ulrike Müller, Freie Wähler, MdEP

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Statement
von Anton Grafwallner, 
Beauftragter für Menschen mit Behinderung des Landkreises Miesbach:

Schützen darf nicht „einsperren“ bedeuten!
Corona-Shutdown in Pflege- und Behinderteneinrichtungen

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Nach den monatelangen massiven Einschränkungen durch den Corona Virus erfolgt nun „Stück für Stück“ – unter bestimmten Voraussetzungen – die Rückkehr zur Normalität. Bedingt durch die Corona-Lockerungen in Bayern und angesichts des schönen Wetters ist es in den letzten Tagen zu einem Ansturm in die Berge und zu den Seen gekommen. Aber nicht alle Menschen konnten diese Freiheiten genießen, Menschen in Pflege-oder Behinderteneinrichtungen mussten, weil sie „einer Risikogruppe“ angehören, in ihren Einrichtungen bleiben! Für diese Einrichtungen gilt immer noch ein Besuchsverbot und ein komplettes Ausgehverbot, nicht einmal Spaziergänge sind erlaubt.

Die Eindämmung des Corona-Virus hat die Gesellschaft in den letzten acht Wochen intensiv gefordert. Oberste Prämisse war dabei, sich vor einer Ansteckung zu schützen. Vorübergehend schränkt dieser „Shutdown“ unsere Grundrechte ein. Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen zählen zur „Risikogruppe“. Sie gelten durch das Corona-Virus als besonders gefährdet. Es darf aber nicht sein, diese Personen weiter vorsorglich „wegzusperren“, um sie zu schützen! Es mag zwar für manche sicher scheinen, aber für die Betroffenen ist es eine Zumutung und aus menschenrechtlicher Perspektive absolut inakzeptabel!

Um den Menschen in diesen Einrichtungen wieder mehr Normalität zu ermöglichen, sollte unter Verwendung einer FFP2-Maske und unter bestimmten Voraussetzungen, zumindest wieder ein Spaziergang mit Angehörigen außerhalb der Einrichtungen ermöglicht werden. Es gibt weiterhin zu berücksichtigen, dass vor allem in Behinderteneinrichtungen viele – vor allem junge – Erwachsene leben und diese bisher alle zwei Wochen nach Hause gefahren sind. Dies ist seit dem Besuchs-/Betretungsverbot nicht mehr möglich. Ein Besuch ist für viele dieser Bewohner keine Lösung, weil das Verständnis, warum ein „Nachhause fahren“ weiterhin verboten ist, fehlt. Auch diese Menschen brauchen eine langfristige Perspektive!

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Anton Grafwallner: „Es werden deshalb mehr Normalität für Menschen in den Pflege-oder Behinderteneinrichtungen,
aber auch neue kreative Lösungen gefordert. Schützen darf nicht „einsperren“ bedeuten!“

-ag-  Bild: am

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Der Zuspruch
ist großartig
Asklepios Stadtklinik Bad Tölz sagt Danke für die Unterstützung

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Coronavirus ist für alle eine große Herausforderung. Die Mitarbeiter der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz leisten auch in dieser schwierigen Zeit weiterhin hervorragende Arbeit und sind rund um die Uhr für die Patienten im Einsatz. Dafür erreicht die Klinik viel Zuspruch, Hilfsbereitschaft und Unterstützung aus der Bevölkerung und von lokalen Einzelhändlern. Von Visieren über Desinfektionsmittel, selbstgenähtem Mund-und Nasenschutz für den Gebrauch im Alltag außerhalb des Krankenhauses bis hin zu Schokolade, Eiscreme und anderen Leckereien. Das sind nur einige der großzügigen Aufmerksamkeiten, die das Team der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz von lokalen Geschäften und Unternehmen aus der Region in den vergangenen Wochen erhalten hat. Hinzu kommen viele positive Zuschriften aus der Bevölkerung, oder gar ein spontanes Ständchen zweier Musiker vor dem Haupteingang.

Das Ziel: Ein großes Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen, die auch in Zeiten von Covid-19 rund um die Uhr um die Patienten kümmern. „Vielen Dank für die Hilfsbereitschaft und Solidarität. Der Zuspruch ist wirklich großartig. Gemeinsam schaffen wir es, diese Pandemie zu bewältigen“, betonte Felix Rauschek, Geschäftsführer der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz.

Glücklicherweise mussten bislang nur vereinzelte Covid-Patienten in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz versorgt werden. Auf einen möglichen Anstieg von Corona-Fällen ist man vorbereitet. Im Umgang mit den Betroffenen wird auf die entsprechende Schutzausrüstung gesetzt. Für andere Patienten die in die Klinik kommen, besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.

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Stellvertretend für das Team der Notaufnahme und der gesamten Asklepios Stadtklinik Bad Tölz
sagten Raimund Novak und Dr. med. Tiina Rau „Danke für die Unterstützung“ aus der Bevölkerung

-am- Bild: ch

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Bundes-
gesundheitsminister
Jens Spahn
und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder

besuchten das Gesundheitsunternehmen Roche in Penzberg

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Region Oberland – Auf Einladung von Dr. Christoph Franz, Verwaltungsratspräsident von Roche, besuchten der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder das größte europäische biotechnologische Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionszentrum der Firma Roche – am Standort in Penzberg. In Anwesenheit der Spitzenpolitiker verkündete Roche, seine biochemischen Anlagen in Penzberg auszubauen, um u.a. seinen neuen Test „Elecsys Anti-SARS-CoV-2“ zum Nachweis von Antikörpern gegen „SARS-CoV-2“ in größeren Mengen zu produzieren. Hierfür investiert Roche geschätzte 170 Millionen Euro.

Nach einer Vereinbarung zwischen Roche und dem Bundesgesundheitsministerium sollen diese Tests bereits im Mai an Gesundheitseinrichtungen in Deutschland ausgeliefert werden. Dazu erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Antikörpertests helfen uns, zu wissen, wer eine Corona-Infektion schon durchgemacht hat. So gewinnen wir Erkenntnisse über das tatsächliche Ausbruchsgeschehen. Sobald gesicherte Erkenntnisse über eine mögliche Immunität nach durchgemachter Infektion vorliegen, gewinnen die Tests noch größere Bedeutung. Die Kooperation mit Roche ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen das Corona-Virus.“

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Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, sprach im Roche-Entwicklungslabor
des neuen „Elecsys Anti-SARS-CoV-2“-Antikörpertests mit Forschern und Entwicklern des Tests

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Zusätzlich verkündete Roche, 250 Millionen Euro über vier Jahre in einen neuen Hub in Penzberg zu investieren, in dem Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für diagnostische Tests zusammengeführt und gebündelt werden sollen. Schon derzeit werden in Penzberg – in Kooperation mit nationalen und internationalen Forschungsinstituten – Wirkstoffe und diagnostische Tests erforscht und für Deutschland und die Welt produziert. Dazu gehört unter anderem auch der neue serologische Antikörpertest „Elecsys Anti-SARS-CoV-2“.

„Der Hub wird Teil unseres weltweiten Kompetenznetzwerks in der Entwicklung von diagnostischen Tests im Bereich der Infektiologie und ist ein klares Bekenntnis zum Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland. Es geht um Spitzentechnologie von Weltrang in Bayern“, so Dr. Christoph Franz, Verwaltungsratspräsident von Roche. Ministerpräsident Dr. Söder betonte: „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig robuste Wertschöpfungsketten im Bereich der Wirkstoffproduktion und Testentwicklung sind. Wir müssen die in Deutschland und Bayern bereits vorhandene Forschungskapazität schnell ausbauen. Daher begrüße ich die Investition von Roche in den Standort Penzberg sehr. Sie fördert nicht nur die Forschung und Entwicklung im Bereich Pharma, sondern stärkt den Hightech-Standort Bayern insgesamt. Dieses Engagement werden wir als Freistaat substanziell unterstützen.“

Im Rahmen des Besuchs besichtigten der Bundesgesundheitsminister und der Bayerische Ministerpräsident ein zentrales Forschungs- und Entwicklungslabor und sprachen mit den Forschern, die an der Entwicklung des Tests „Elecsys Anti-SARS-CoV-2“ federführend beteiligt waren. „Wir sind stolz, heute einen besonders hochwertigen Test anbieten zu können“, erläuterte Dr. Christoph Franz und ergänzte: „Die Auswertung tausender Proben in kürzester Zeit bestätigt eine sehr hohe Testspezifität von 99,8 Prozent“. Damit leiste Roche einen weiteren entscheidenden Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie.

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Der „Elecsys Anti-SARS-CoV-2“-Antikörpertest, den Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder in Händen hält,
besitzt eine Testspezifität von 99,8 Prozent

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Spahn und Söder wandten sich ferner per Live-Videostream mit einer Ansprache an die gesamte Belegschaft von Roche in Deutschland, welche in kürzester Zeit alle Kräfte mobilisiert hat, um den Kampf gegen die „COVID-19“-Krise zu beschleunigen. „Die industrielle Gesundheitswirtschaft leistet einen zentralen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in Deutschland“, erklärte der Ministerpräsident. Da Infektionskrankheiten einen Kernbereich der pharmazeutischen Forschung und Diagnostikkompetenz von Roche ausmachen, steht das Unternehmen der Politik auch mit seiner Expertise und seinem Know-How zur Verfügung. „Wir danken der Politik und den Behörden für die sehr gute Zusammenarbeit, um Antworten auf die aktuelle Krise zu finden und für die Überlegungen und Anstrengungen, wie wir in Zukunft in einem Pandemiefall sogar noch schneller und effizienter gemeinsam vorgehen können“, so Dr. Christoph Franz.

Etwa 98.000 Mitarbeitende sind weltweit bei Roche tätig. Das Unternehmen trägt auch erheblich zur Wirtschaftskraft in Deutschland bei. Allein in Penzberg unterhält Roche ca. 6.400 Arbeitsplätze, deutschlandweit sind es fast 16.700. Insgesamt hat Roche in den vergangenen fünf Jahren über 2,7 Milliarden Euro in seine Standorte in Deutschland investiert – davon rund 1,3 Milliarden Euro in Penzberg.

-am- Bilder: roche

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Neues CT-Gerät
für die Corona-Versorgung

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Region Weilheim-Schongau – Der Landkreis bekommt aus dem Beschaffungs- und Ausrüstungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ein neues CT-Gerät – zur Lungenuntersuchung – für eine verbesserte Corona Diagnostik. CT-Systeme weisen bei der Diagnostik von „Covid-19“-Erkrankungen eine besondere Leistungsfähigkeit auf, da sie schnelle und eindeutige Ergebnisse ermöglichen.

Das neue CT-Modell ist ein „Canon Aquilion Prime SP“, ein sog. 80-Zeiler mit niedriger Dosis. Mitgeliefert wird die neueste Software von Canon „AiCE Deep Learning“, die im Bereich Lungenscreening extrem effizient ist und bis zu 20 Prozent Dosis bei besserer Bildqualität spart. Dies gelingt dadurch, dass die „AiCE“-Software in der Lage ist, das Bild-Rauschen in CT-Bildern von den eigentlichen Signalen zu differenzieren und zu bereinigen. Damit werden CT-Bilder von außerordentlich hoher Qualität bei minimalem Rauschen und somit minimaler Dosis erzeugt.

Staatsministerin Melanie Huml: „Ich bin froh, dass wir mit 34 neuen CT-Geräten die medizinische High Tech Ausstattung in Bayerischen Krankenhäusern weiter verstärken können. Die Anlieferung und Inbetriebnahme der Geräte findet umgehend statt. MdB Alexander Dobrindt: „Ich danke Staatsministerin Huml ausdrücklich, dass sie unserer Bitte nach Ausstattung unserer Krankenhaus GmbH mit einem zusätzlichem CT-Gerät nachgekommen ist. Gerade für unser Krankenhaus in Weilheim – in der Mitte des Oberlandes – und seinem großen Einzugsbereich ist dieses CT-Gerät ein wichtiger Beitrag für die medizinische Spitzenversorgung der Bürger auch über die Corona-Krise hinaus.“

“Ich bin stolz und freue mich sehr, dass unser Landkreis berücksichtigt wurde und wir dieses moderne CT-Gerät in unserem Krankenhaus für unsere Bürgerinnen und Bürgereinsetzen können. Das ist ein großartiges Signal der Wertschätzung gegenüber allen unseren Beschäftigten in diesen schweren Corona-Zeiten und unserem Kooperationspartner, dem Radiologischen Zentrum Weilheim“, betonte Andrea Jochner-Weiß, Landrätin des Landkreises Weilheim-Schongau. MdL Harald Kühn ergänzte: „Das neue CT-Gerät ist eine weitere wichtige und langfristige Stärkung für die Gesundheitsregion Weilheim-Schongau und der Krankenhaus GmbH Weilheim“.

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Der Landkreis Weilheim-Schongau bekommt ein neues CT-Gerät
Mit von der Partie beim Erörterungstermin im Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege waren v.l. :
Thomas Lippmann, Geschäftsführer KH GmbH; Andrea Jochner-Weiß, Landrätin des Landkreises Weilheim-Schongau,
Staatsministerin Melanie Huml; MdL Harald Kühn und MdB Alexander Dobrindt

-lawm- Bild: lawm

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Begrifflichkeiten
im Zusammenhang mit „Corona“

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Viren: Viren sind Parasiten, sie können nicht ohne einen Wirt überleben. Sie bestehen aus Erbgut, also RNA oder DNA, und viele sind von einer Eiweißhülle umgeben. Ein typisches Virus erreicht nur rund ein Hundertstel bis Tausendstel der Größe einer normalen Körperzelle. Es gibt keinen Organismus, der nicht von Viren befallen ist. Moleküle aus der Hülle ermöglichen es den Viren, sich an eine Wirtszelle zu heften. Der neuartige Coronoavirus SARS-CoV-2 kann das besonders gut bei menschlichen Zellen. Sind die Viren in eine Zelle eingedrungen, zwingen sie diese, Tochterviren herzustellen. Sie haben selbst keinen Stoffwechsel, können sich weder bewegen noch selbstständig vermehren. Manche Viren schleusen ihre Gene in das Erbgut ihres Wirts ein.

COVID-19: Das Virus, das für die derzeitige Pandemie verantwortlich ist, heißt SARS-CoV-2. Es löst die Krankheit Covid-19 aus: Covid ist eine Abkürzung für Coronavirus Disease, englisch für „Corona-Virus-Krankheit“, und die 19 steht für das Jahr in dem die Krankheit ausgebrochen ist, also 2019. Die Weltgesundheitsorganisation WHO ist verantwortlich für den Namen.

Epidemie: Wenn in einem bestimmten Zeitraum in einem begrenzten Gebiet viele Menschen aufgrund einer Ursache erkranken, spricht man von einer Epidemie. Oft wird der Begriff bei Infektionskrankheiten gebraucht.

Pandemie: Gibt es auf der ganzen Welt oder über Grenzen von Kontinenten und Ländern hinweg den Ausbruch einer Infektionskrankheit zu vermelden, ist die Rede von einer Pandemie.

Home Office:  Der Arbeitsplatz befindet sich „Zuhause“.

Lockdown: Ausgangssperre.

Shutdown: Herunterfahren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens; bei einem „Shutdown“ arbeiten in der Regel nur Menschen in systemrelevanten Berufen.

Immunsystem: Das menschliche Immunsystem reagiert auf Eindringlinge meist nach demselben Muster. Infizieren wir uns mit einem Erreger, rücken zunächst Zellen des angeborenen Immunsystems an, um die Angreifer zu zerstören. Zu ihm gehören Makrophagen und andere sogenannte Fresszellen, die Krankheitserreger regelrecht verspeisen. Hinzu kommen natürliche Killerzellen, die befallene Zellen abtöten können, sowie Mastzellen, die entzündungsfördernde Botenstoffe ausschütten. Reicht das nicht aus, wird die erworbene Immunabwehr aktiviert, dabei handelt es sich um T- und B-Lymphozyten, die Erreger noch ziel­sicherer vernichten. Bis sie richtig aktiv sind, dauert es allerdings einige Tage, je nachdem ob die Keime schon bekannt sind oder nicht. Bei diesem Abwehrkampf werden Stoffe ausgeschüttet, die Schwellungen und Fieber auslösen. Spezielle Immunzellen merken sich die Eigenschaften der Erreger und können so bei der nächsten Infektion den Ausbruch von Krankheitssymptomen verhindern.

Herdenimmunität: Wer eine Infektionskrankheit durchgemacht hat, bildet in der Regel Immunzellen aus, die sich an den Erreger erinnern und ihn bei der nächsten Begegnung effektiv bekämpfen. Man kann auch sagen: „Der Mensch ist immun“. Nicht für alle viralen oder bakteriellen Infektionen gilt das lebenslang, ein Schutz besteht aber immer für eine ganze Weile. Wenn viele Menschen so eine Krankheit bereits hatten, sind sie nicht nur selbst geschützt, sondern geben die Erkrankung auch nicht so leicht an andere weiter. So tritt die Infektion nicht so häufig in der Bevölkerung auf. Man spricht dann von Herdenimmunität – und diese kann auch mit einer Impfung erreicht werden. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, zum Beispiel gegen Masern, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.

Tröpfcheninfektion: Krankheitserreger, die im Rachen oder den Atemwegen siedeln, gelangen beim Niesen, Husten und Sprechen durch winzige Tröpfchen an die Luft. Dann können sie von einem anderen Menschen eingeatmet werden oder über die Schleimhäute in Mund und Nase in den Körper gelangen. Vor allem Viren, aber auch manche Bakterien werden auf diese Weise übertragen. SARS-CoV-2 vermehrt sich besonders gut im Rachen und gelangt dadurch auch besonders leicht wieder in die Luft. Tröpfchen, die größer als fünf Mikrometer sind, sinken in der Luft rasch ab. Abstand halten ist also sinnvoll, um sich nicht anzustecken. Kleinere Tröpfchen können unter Umständen länger in der Luft bleiben und somit auch weiter getragen werden.

Schmierinfektion: Speichel-Tröpfchen, die Krankheitserreger enthalten, können auch an Gegenständen oder Flächen haften bleiben – oder an Händen. Fasst ein noch nicht infizierter Mensch diese Gegenstände an oder gibt jemanden, dem Viren an den Händen haften, die Hand, so kann er sich anstecken. Nämlich dann, wenn er mit seinen dann verunreinigten Händen seine eigenen Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen berührt. Daher ist Hände waschen so wichtig – zum eigenen Schutz und Schutz der anderen. Daraus ergibt sich auch: Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen!

Infektionsschutzgesetz: Das deutsche Infektionsschutzgesetz trat zum 1. Januar 2001 in Kraft, es löste das Bundesseuchengesetz ab. Sein Zweck ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es regelt unter anderem, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Seit Ende Januar gehört das Coronavirus dazu. Wird von einem Labor oder einem Arzt die Krankheit diagnostiziert, muss innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informiert werden. Spätestens am nächsten Arbeitstag muss die Meldung an das Landesgesundheitsministerium und an das Robert Koch-Institut weitergeleitet werden. Derzeit plant die Regierung, das Gesetz für ein Jahr zu verschärfen, vor dem Hintergrund der Coronavirus-Epidemie. Der Bundesgesundheitsminister soll ermächtigt werden, viele Regeln auch ohne Zustimmung des Bundesrates zu beschließen. Das heißt, vom Bund angeordnete Maßnahmen greifen dann auch in den Ländern. Dabei soll es um die Grundversorgung mit Medikamenten, Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln und Schutzausrüstung gehen. Außerdem sollen Länder schneller Meldungen über Infizierte an den Bund weitergeben.

Attack Rate: Wie viele Menschen haben sich in einer Bevölkerung in einem bestimmten Zeitraum angesteckt während einer Epidemie? Das beschreibt die Angriffsrate.

Exponentielles Wachstum: Wenn sich eine Zahl in jeweils gleichen Zeitabschnitten immer um denselben Faktor verändert, dann spricht man von exponentiellem Wachstum. Das heißt zum Beispiel, dass sich die Zahl der Infizierten bei einem Krankheitsausbruch in einem gewissen Zeitraum verdoppelt. Und dann im gleichen Zeitraum wieder verdoppelt und so weiter. In der Darstellung ergibt sich daraus eine ansteigende Kurve. Will man gegensteuern, ist es wichtig zu wissen: Wie schnell verdoppelt sich die Anzahl der Infizierten? Schon nach einem, zwei oder drei Tagen – oder erst nach zwei Wochen? Das ist dann zum einen abhängig davon, um was für einen Erreger es sich handelt, wie neu er ist – und wie viele Menschen sich tagtäglich begegnen und sich theoretisch anstecken könnten.

Lineares Wachstum: Lineares Wachstum bedeutet, dass in gleichen Zeitabständen immer die gleiche Menge dazu kommt. Bei einem Krankheitsausbruch wären das zum Beispiel jeden Tag 500 neue Patienten, und am nächsten Tag wieder 500 neue Patienten und so weiter. In der Darstellung ergibt das eine Gerade.

Letalität: Sie bezieht sich auf den Anteil der Verstorbenen, bezogen auf alle an einer Infektion erkrankten Menschen. Da aber nicht alle Patienten gemeldet werden, ist sie schwer zu ermitteln.

Mortalität: Die Sterblichkeit bezieht sich auf den Anteil der Toten in einer Bevölkerung, die durch eine bestimmte Krankheit gestorben sind.

Manifestationsindex: Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Infizierte auch tatsächlich erkranken und Symptome entwickeln.

RO-Wert (Basisreproduktionszahl R0): Wie viele Menschen steckt ein Infizierter im Durchschnitt an? Dafür steht der R0-Wert. Er wird zu Rate gezogen, um mögliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um neue Infektionen zu vermeiden.

Case Fatality Rate: Fall-Verstorbenen-Anteil. Sie gibt an, welcher Anteil der kranken, gemeldeten Patienten an einer bestimmten Krankheit stirbt; im Fall von COVID-19 also an einer Infektion.

Contact Tracing Management: Beim Kontaktmanagement werden stattgefundene Kontakte von Infizierten überprüft.

Social Distancing: Räumliche Distanzierung, auch räumliche Trennung oder physische Distanzierung.

Infection Fatality Rate:  Todesrate bei Infektionen. Sie gibt den Anteil der Todesfälle unter allen Infizierten an. Darunter sind erkrankte Menschen und jene ohne Symptome. Sie beinhaltet eine Schätzung der Dunkelziffer, also der Menschen, die mit einem Erreger infiziert sind, die aber gar nicht auffallen und auch nicht getestet werden.

-am-

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Durchhalten
und durchstarten!

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Region Bayern – Bayerns Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender, Dr. Markus Söder, hat in seiner Regierungserklärung eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz zur Corona-Krise im Freistaat gezogen. „Unsere Strategie hat geholfen, die Tendenz ist verhalten positiv. Es gibt tatsächlich Anlass zur Hoffnung.“ Markus Söder machte deutlich: „Es war wichtig, rechtzeitig, konsequent und entschlossen zu handeln. Wir haben Bayern vor dem Schlimmsten bewahrt.“ Dennoch warnte der CSU-Vorsitzende eindringlich vor überstürzten Handlungen: „Meine Bitte ist, jetzt nicht nachzulassen. Geduld hat Leben gerettet. Ungeduld kann sie wieder riskieren!“ Die Corona-Krise ist nicht vorbei: „Solange es keinen Impfstoff, kein Medikament gibt, ist das einzig wirksame Konzept: Vorsicht, Distanz, Geduld.“

Konkret kündigte Markus Söder im Umgang mit Corona Grundsätze an:
• Eine Maskenpflicht gilt in allen Geschäften sowie im ÖPNV ab 27. April 2020. Alltagsmasken, auch Schals, die Mund und Nase abdecken, sind ausreichend. Wichtig ist, diese regelmäßig zu desinfizieren und zu reinigen.

• Bis 4. Mai 2020 werden die Ausgangsbeschränkungen verlängert. Das Distanzgebot bleibt, Gruppenbildung ist weiter untersagt. Markus Söder: „Wir erlauben den Kontakt mit einer anderen Person außerhalb der Familie.“

• Im Handel gibt es bereits erste Erleichterungen, die ab 27. April 2020 auf alle anderen Geschäfte bis 800 Quadratmeter – eine bewährte Unterscheidung aus dem Baurecht und der Rechtsprechung für „großflächige Einzelhandelsbetriebe“ – erweitert werden. Bau- und Gartenmärkte dürfen schon jetzt öffnen. Hygienekonzepte sind Bedingung für weitere Erleichterungen. Kaufhäuser, Shopping-Malls, Gastronomie und Hotellerie bleiben vorerst zu.

• Großveranstaltungen sind zunächst bis 31. August nicht erlaubt.

• Für Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften und für Demonstrationen wird derzeit nach Lösungen gesucht. Für Markus Söder ist klar: „Grundrechte gelten auch in schweren
Zeiten.“

Folgende Maßnahmen gelten für Schule und Kinderbetreuung:
• „Das ist bislang kein normales Schuljahr und sind wir ehrlich: Es wird auch kein normales Schuljahr mehr werden. Es war aber richtig, die Schulen zu schließen.“ Dies habe man an den Ansteckungszahlen ablesen können. Hier sei „kein überstürztes Vorgehen“ geboten, es brauche zuerst Hygienekonzepte – auch zum Schutz der Lehrer.

• Grundschulen und Kitas bleiben vorerst zu, da Abstand halten bei den Kleinsten schwierig ist. Die Notfallbetreuung wird aber ausgebaut.

• „Eine staatlich angeordnete Schließung von Betreuungseinrichtungen darf nicht dauerhaft zu Lasten der Eltern gehen“, versprach Markus Söder. Bayern springt an dieser Stelle ein und übernimmt für die kommenden drei Monate die Kita-Gebühren.

• Ab dem 27. April wird die Prüfungsvorbereitung für Abi, Quali, mittlere Reife, BOS und FOS beginnen. „Niemand soll seinen Abschluss versäumen. Denn der Abschluss gilt nicht nur für dieses Jahr, sondern für das ganze Leben“, betonte der CSU-Vorsitzende. Abiturstart sei der 20. Mai. Vorher wird es keine weiteren Klausuren mehr geben.

• Ab 11. Mai ist dann Unterricht in vorbereitenden Klassen, etwa Übergangsklassen, möglich.

• Ferien sollen im Rhythmus bleiben, aber eine Sommerbetreuung wird angeboten. „Uns ist vieles erspart geblieben. Bayern und Deutschland sind besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder der Welt. Das war aber vor einem Monat nicht sicher. Wir liegen bei den wesentlichen Kennzahlen zum Teil sogar unter dem Bundesdurchschnitt, obwohl Bayern aufgrund seiner Nähe zu Österreich ganz besonders betroffen war. Er ist wichtig, keine unkontrollierten, überstürzten Exit-Debatten zu führen. Die Staatsregierung überprüft ihr Konzept jeden Tag und passt an, wo notwendig. Auch die Verhältnismäßigkeit der notwendigen Grundrechtseingriffe wird ständig kontrolliert. Daneben wurde die Zahl der Intensivbetten um 17 Prozent erhöht und die Eigenproduktion von medizinischen Masken angekurbelt“, betonte Söder.

Neben dem bereits beschlossenen bayerischen Schutzschirm von 60 Milliarden Euro kündigte der CSU-Vorsitzende weitere Hilfen an. Bayern setzt sich mit dem Bund dafür ein, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent zu senken. Das bringt 250 Millionen Euro. Ein Hilfspaket von 500 Millionen Euro soll Härten für Einrichtungen abfedern, denen nicht über Soforthilfen geholfen werden kann.

Zur künftigen Entwicklung sagte der Bayerische Ministerpräsident: „Unsere Philosophie lautet: Fortsetzen mit Erleichtern, Erleichtern mit Schutz, auf Sicht fahren und die Vorsorge weiter ausbauen. Je nachdem, wie sich die Situation entwickele. Wir haben Bayern bisher gut geschützt. Wir wollen es auch weiterhin tun. Gott schütze unser Land, wie er es bislang getan hat.“

„Das ist das stärkste Wirtschafts- und Finanzprogramm seit dem zweiten Weltkrieg – eine wuchtige Antwort auf die größte Krise der Nachkriegsgeschichte: Mit dem kraftvollen Krisenmanagement und der starken Regierungserklärung des Ministerpräsidenten sind wir in Bayern auf dem richtigen Weg“, resümierte CSU-Generalsekretär Markus Blume.

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„Stille Opfer“
in der Corona-Krise verhindern
DGIM: Internistische Versorgung in Deutschland ist auch für Nicht-Corona-Patienten gesichert

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Notbetrieb in vielen Kliniken und Arztpraxen, aufgeschobene Operationen und täglich Berichte über die erschwerten Arbeitsbedingungen für Ärzteschaft und Pflegekräfte – wer nicht unbedingt muss, verzichtet derzeit lieber auf einen Besuch in Klinik oder Praxis. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) befürchtet daher, dass unbehandelte Beschwerden über kurz oder lang zu vermehrten Todesfällen, den „stillen Opfern“ der Krise, führen könnten – und das, weil viele Menschen sich derzeit nicht rechtzeitig in Behandlung begeben. Man rät dazu, unnötige Besuche beim Arzt zu vermeiden, bei ernsthaften Beschwerden jedoch dringend ärztlichen Rat in Praxis oder Klinik in Anspruch zu nehmen. Medizinisch notwendige Behandlungen sollten nicht ohne Absprache mit dem Arzt aufgeschoben werden.

Die Kliniken machen sich auf den Ansturm vieler „Covid-19-Patienten“ gefasst und halten hierfür eine große Anzahl von Krankenhaus- und Intensivstationsbetten frei. „Das heißt aber nicht, dass nicht auch weiterhin Kapazitäten für akut oder chronisch kranke Patienten zu Verfügung stehen“, betonte Professor Dr. med. Jürgen Floege, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) und Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten, rheumatologische und immunologische Erkrankungen an der Uniklinik der RWTH Aachen.

Bereits jetzt sei zu beobachten, dass viele Menschen trotz Beschwerden eine ärztliche Behandlung hinauszögerten – aus Angst vor Infektionen oder um einen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems zu leisten. Dem möchte die Fachgesellschaft entgegenwirken, denn Kliniken und Praxen haben sich bereits bestmöglich auf die neuen Herausforderungen eingestellt und verfügen über ausreichende Kapazitäten, um eine breite internistische Versorgung der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Weil für Menschen, die an „Covid-19“ erkrankt sind, eigene Teams in den Kliniken vorgehalten werden, werden planbare Behandlungen und Operationen aufgeschoben – vorausgesetzt es ist keine weitere Verschlechterung der zugrundeliegenden Erkrankung in den nächsten drei Monaten anzunehmen. „Dies trifft in der Bevölkerung und bei den betroffenen Patienten in der Regel auf sehr großes Verständnis und schafft gleichzeitig Kapazitäten, notwendige Behandlungen auch weiterhin durchzuführen“, so Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM und Kardiologe aus Würzburg. Dennoch drängt er dazu, Patienten nicht allzu lange warten zu lassen und damit drohende Versorgungslücken oder Versorgungsengpässe nach der Corona-Krise zu vermeiden. Die rund 150.000 internistischen Krankenhausbetten, in denen jährlich sieben Millionen Patienten behandelt werden, stünden nach wie vor auch für Patienten zur Verfügung, die wegen akuter internistischer Leiden wie Herzinfarkt oder Krebs eine Behandlung benötigten.

„Viele Patienten scheuen sich aus Angst vor einer Infektion mit ‚Covid-19‘, ärztliche Einrichtungen aufzusuchen“, betonte auch Professor Dr. med. Markus Lerch, Vorstandsmitglied der DGIM und Direktor der Klinik für Innere Medizin A an der Universitätsmedizin Greifswald. Eine gute Alternative für vorerkrankte und immungeschwächte Patienten ohne akute Beschwerden schaffen die durch Kliniken und Praxen angebotenen Möglichkeiten der kontaktlosen medizinischen Versorgung. Viele internistische Praxen haben ihre Sprechstunden mittlerweile auf Telefonsprechstunden und Videosprechstunden umgestellt, damit Patienten eine ärztliche Beratung zu Hause erhalten können. Auch Rezepte können heute ausgestellt werden, ohne dass der Patient diese in der Praxis persönlich abholen muss. Um Patienten mit Verdacht auf eine „Covid-19-Infektion“ nicht in den Wartezimmern mit anderen Patienten zu mischen, haben die verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigungen längst an den meisten Standorten spezielle Fieber-Ambulanzen eingerichtet, an denen auch der Testabstrich auf das Coronavirus erfolgen kann und die Erkrankten ambulant behandelt werden. „Das schützt all jene, die trotz telemedizinischer Möglichkeiten eine persönliche ärztliche Behandlung benötigen“, so Lerch.

Auch die Kliniken haben Vorkehrungen für den Infektionsschutz getroffen: Das Tragen von Gesichtsmasken zum Schutz der stationären Patienten gegen Ansteckung ist in fast allen Krankenhäusern für Personal und Patienten inzwischen Pflicht. Darüber hinaus gibt es in den Krankenhäusern fast überall getrennte Bereiche für die an „Covid-19“-Erkrankten und die übrigen Patienten. Das ist insbesondere auch für jene Patienten wichtig, die etwa für die Dialyse oder Chemotherapie regelmäßig eine Klinik aufsuchen müssen. „Damit müssen sich internistische Patienten keine Sorgen um ihre Versorgung machen und sollten bei ernsthaften Beschwerden keineswegs zu lange warten“, resümierte der DGIM-Vorsitzender Floege.

-am-

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Bei Herzkrankheiten
oder Schlaganfall
notwendige Therapien
nicht hinauszögern

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Ärzte waren davor, dass Patienten mit schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen aus Angst vor einer Corona-Infektion dringend notwendige Klinikbehandlungen vermeiden. Dadurch bringen sie sich mitunter in Lebensgefahr, denn die Grunderkrankung kann im Einzelfall gefährlicher sein als das Risiko einer Corona-Ansteckung. Besonders kritisch sind hier Herzkrankheiten, Schlaganfälle und Krebserkrankungen zu nennen.

„Bei allen sinnvollen Maßnahmen gegen die Corona-Infektion dürfen wir nicht andere schwerwiegende Erkrankungen aus dem Blick verlieren“, so Prof. Rüdiger Ilg, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Neurologie der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. „Herzinfarkte, Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfälle sind lebensbedrohliche Krankheiten, die eine sofortige Behandlung erfordern“, betonte auch Prof. Dr. med. Hans Ulrich Kreider-Stemple, Chefarzt der Inneren Medizin I /Kardiologie, Angiologie, Diabetologie und Intensivmedizin. Die beiden Mediziner sprechen damit stellvertretend auch für die Chefärzte der anderen Fachbereiche.

In Übereinstimmung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie ist auch in der aktuellen Situation die leitliniengerechte Versorgung herzkranker Patienten sicherzustellen. In dringenden Fällen sollte man auch in Zeiten der „Covid-19 Pandemie“ keine Zeit verlieren und einen Arzt kontaktieren. Das gilt insbesondere für den akuten Herzinfarkt und einen Schlaganfall, wo jede Minute zählt. „Die Verschlechterung einer bekannten Herzschwäche, akute Lungenembolien, Herzrhythmusstörungen, symptomatische Herzklappenfehler ebenso wie Krebserkrankungen können schnell lebensbedrohlich werden, wenn man sie nicht rechtzeitig diagnostiziert und behandelt“, erklärte Prof. Kreider-Stempfle.

Der Umgang mit „COVID-19“-Patienten
In der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz werden derzeit nur vereinzelte „COVID-19“-Patienten versorgt. Vordefinierte Bereiche zur Behandlung von Coronavirus (Verdachts-)Fällen, die aufgrund der Schwere ihrer Symptome eine stationäre Weiterbehandlung im Krankenhaus benötigen, sind eingerichtet und können bei Bedarf erweitert werden. Auf einen möglichen weiteren Anstieg von Coronavirus-Fällen ist man vorbereitet und das Personal mit der entsprechenden Schutzausrüstung ausgerüstet. Mit der abgetrennten Station und der Zimmer-Isolierung besteht keine Ansteckungsgefahr für andere Patienten. Die Patienten und deren Angehörige, etc. können beruhigt sein. Dringende, nicht aufschiebbare Eingriffe werden weiterhin durchgeführt. Andere unter Umständen von einer Terminverschiebung betroffene Patienten werden rechtzeitig telefonisch informiert, wenn ein anderer Termin vereinbart werden müsste.

-am- Bilder: ask

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116 117

ist keine „Informationshotline“

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Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) verweist darauf, dass für die kostenlose Rufnummer 116 117 die Kapazitäten in den drei Vermittlungszentralen in Augsburg, Bayreuth und München in den letzten Tagen stetig erhöht wurden. Ebenso wurde der eingerichtete Fahrdienst, der rund um die Uhr im Einsatz ist, ausgebaut. Gemäß der KVB haben sich hunderte von Ärztinnen und Ärzten bayernweit freiwillig gemeldet. In einem Schreiben an die Landratsämter heißt es: „Verweisen Sie auch in Ihrem Landkreis auf die Rufnummer 116 117. Auch wenn Wartezeiten unvermeidlich sind, ist dies der beste Weg, um in einem koordinierten Vorgehen die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Spezielle Zentren zur Testung aller Verdachtsfälle sind dazu auf Grund der Ansteckungsgefahr nicht geeignet. Sehen Sie also von solchen Lösungen in Eigenregie möglichst ab und verweisen Sie Bürger, bei denen der Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, bitte auch nicht an einzelne Arztpraxen, um alle Beteiligten wirksam zu schützen.“

Die Nummer 116 117 ist keine Informationshotline sondern für Personen gedacht, bei denen entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ein konkreter Verdacht auf eine Infektion gegeben ist und die auch grippeähnliche Symptome zeigen.

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Personen
mit höherem Infektionsrisiko
müssen in Quarantäne

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Region Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim erließ eine Allgemeinverfügung für Kontaktpersonen der Kategorie I: Personen, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Allgemeinverfügung entlastet das Team des Staatlichen Gesundheitsamtes, weil eine telefonische oder schriftliche Anhörung von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht mehr notwendig ist. Konkret heißt das, für Personen, die durch das Staatliche Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I ermittelt sind, wird für einen Zeitraum von 14 Tagen eine so genannte häusliche Quarantäne angeordnet. Die Isolierung beginnt mit dem letzten Kontakt zum bestätigten SARS-CoV-2-Fall.

Sollten sich innerhalb dieser 14-tägigen Quarantänezeit Erkrankungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-, Gelenk-, Kopf- oder Halsschmerzen entwickeln, verlängert sich die Quarantäne um weitere 14 Tage, beginnend ab dem ersten Tag des Auftretens der Erkrankungssymptome. Diese Anordnung endet nach Ablauf dieser 14 Tage aber nur, wenn die Kontaktperson 48 Stunden vor Ablauf der Quarantänezeit symptomfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich die Quarantänezeit so lange, bis die Person 48 Stunden symptomfrei ist. In dieser Zeit darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen werden. Lediglich der Aufenthalt im Garten oder auf dem Balkon ist gestattet. Der Besuch von Personen, die nicht dem Haushalt angehören, ist untersagt.

Wer Kontaktperson der Kategorie I ist, hat das Robert-Koch-Institut festgelegt. Dies sind: Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt. Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen. Personen die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind. Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.

-laro-

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Hohe Belastung
für Krankenhauspersonal
durch unnötige bürokratische Hürden

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Region Bayern – Unter anderen bereiten sich die Krankenhäuser der Asklepios Gruppe in Bayern seit Wochen mit Hochdruck auf die zu erwartende weitere Ausbreitung der Coronavirus Pandemie und einen Anstieg stationärer Covid-19 Fälle vor. Sie sind gemäß der Empfehlungen des RKI gut gerüstet. Dennoch bedeutet diese Situation eine hohe Belastung für das medizinische Personal. Ungeachtet dessen halten die Krankenkassen auch weiterhin an Prüfpflichten fest, binden so in den Krankenhäusern dringend für die Patientenversorgung benötigtes Personal und riskieren damit das Wohl der Patienten“, betonte der Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern Dr. Joachim Ramming.

Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK Bayern als größter medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Deutschland unter anderem die Abrechnungen der Krankenhäuser für vom Krankenhaus erbrachte Leistungen. Normalerweise geschieht diese Prüfung in Bayern überwiegend über Falldialoge. Prüfer des MDK besuchen auf Geheiß der Krankenkassen die Häuser vor Ort und führen die Prüfung der Akten im Austausch mit den Fallmanagern der Krankenhäuser durch. Aus Gründen des Infektionsschutzes in Zeiten der COVID-19 Pandemie wurden diese vor Ort-Prüfungen zu Recht mit Wirkung vom 17.03.2020 ausgesetzt. Dennoch halten die Krankenkassen weiterhin an der gesetzlich festgelegten Prüfverpflichtung fest und fordert die Kliniken nun auf, die entsprechenden Akten zu kopieren und postalisch einzureichen.

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Dr. Joachim Ramming, Asklepios Regionalgeschäftsführer Bayern

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„Selbst bei der, im Rahmen des vom Bundestag beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, vorgesehen Prüfquote von nur fünf Prozent für das Jahr 2020 und der noch nicht geprüften Altfälle aus 2019 müssten in den kommenden Wochen in jeder einzelnen Klinik rund 1.000 Akten kopiert und verschickt werden. Das führt dazu, dass unsere Mitarbeiter, anstatt sich um die Versorgung der Patienten kümmern zu können, stattdessen durch einen nicht zumutbaren Bürokratieaufwand gebunden werden. Die Forderung der Krankenkassen geht damit nicht nur zu Lasten der Mitarbeiter, sondern auch zu Lasten der Versorgung der Patienten. Unser gemeinsames Ziel, sollte es daher sein, im gemeinsamen Dialog aller Beteiligter – MDK, Krankenkassen, Gesundheitsministerium – eine Lösung zu erreichen und den Krankenhäusern in Krisenzeiten wie diesen, Prüfungen vorübergehend zu ersparen. Auch die Bayerische Krankenhaus Gesellschaft (BKG) setzt sich für ein entsprechendes Vorgehen ein. Es geht hier nicht darum, dass wir uns vor entsprechenden Prüfverfahren drücken wollen, sondern einzig um das Wohl unserer Mitarbeiter und Patienten in dieser Ausnahmesituation. Wir müssen alle gemeinsam unsere Kräfte bündeln, um diese Pandemie zu bewältigen. Dabei sollten wir vor allem unsere Mitarbeiter, die rund um die Uhr für die Versorgung unserer Patienten im Einsatz sind und einen super Job machen, vor unnötigen bürokratischen Belastungen schützen“, resümierte Dr. Ramming.

-am- Bild: ask

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Coronavirus – Lagebesprechung
in der Bayerischen Staatskanzlei:
Die Situation ist bayernweit sehr ernst

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Region Bayern – Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben sich am 23. März gemeinsam mit den Regierungspräsidenten sowie Vertretern der bayerischen Landräte in einer Lagebesprechung ausgetauscht. Als Vertreter der schwäbischen Landräte hat Landrat Elmar Stegmann an der Lagebesprechung teilgenommen: „Die Lage ist weiterhin sehr ernst, die Zahl der Infizierten steigt auch bei uns deutlich an und wir müssen uns auf schwere Krankheitsverläufe einstellen. Der wichtige Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist, weiter zuhause zu bleiben und soziale Kontakte vermeiden. Die Maßnahmen des Freistaats wurden sehr gut aufgenommen. Ein herzliches Dankeschön dafür an alle Bürgerinnen und Bürger“, betonte Stegmann.

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Elmar Stegmann, Landrat des Landkreises Lindau am Bodensee, war als Vertreter der schwäbischen Landräte
bei der Coronavirus-Lagebesprechung in der Bayerischen Staatskanzlei in München zugegen

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Bayern bereitet sich auf schwere Zeiten vor. Derzeit treffen Schutzmaterialien für Kliniken, Ärzte und Pflegeeinrichtungen in Bayern ein und werden auf die Regionen verteilt. Außerdem werden die Kapazitäten mit Intensivbetten und Beatmungsgeräten vor Ort noch weiter ausgebaut. Die Kapazitäten werden in erster Linie in den Krankenhäusern ausgebaut, aber auch andere Einrichtungen wie Reha-/Kur-/Schönheitskliniken kommen bei weiter steigenden Fallzahlen als Ergänzung zu den bestehenden Kliniken in Betracht, so die Bayerische Staatsregierung.

-lali- Bild: lali

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Asklepios-
Vorstand
moniert
Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand:
„Jens Spahn lässt Krankenhäuser im Stich“

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Mit dem bekannt gewordenen Gesetzentwurf ‚zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser‘ bricht der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein persönliches Versprechen und das der Bundesregierung, die auch in Krankenhäusern tätigen Ärztinnen/Ärzte und Pflegerinnen/Pfleger in der akuten Corona-Krise umfassend zu schützen und zu entlasten. Es ist komplett unverständlich, dass der Bundesgesundheitsminister in der historischen Krise nicht alles daransetzt, das Gesundheitssystem in Deutschland sturmfest zu machen. Die Krankenhäuser brauchen dringend umfassende finanzielle Unterstützung und Sicherheit, um so viele Menschenleben wie möglich während der bevorstehenden Hochphase der Corona Pandemie retten zu können. Stattdessen knickt Jens Spahn gegenüber dem Bürokratiewahn der Krankenkassen ein. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf sind Kurzarbeit, Massenentlassungen und Insolvenzen in vielen Krankenhäusern unabwendbar“, betonte Kai Hankeln, Vorsitzender des Vorstands der Asklepios Kliniken.

„Der vorliegende Gesetzentwurf versagt darin, die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und Rehakliniken in dieser historischen Krise für das deutsche Gesundheitssystem zu sichern. Dieser Gesetzentwurf verhindert de facto, dass die Krankenhäuser die jetzt zwingend notwendigen Schritte zum Schutz der Bevölkerung einleiten können. Im Gegenteil werden zahlreiche Gesundheitseinrichtungen absehbar in Finanznot geraten, Kurzarbeit anordnen und Mitarbeiter entlassen müssen. Der Gesetzentwurf riskiert damit die Gesundheit und das Leben von sehr vielen Menschen, die an Corona erkranken werden, aber auch von den vielen Menschen, die ja auch weiterhin ihr Krankenhaus benötigen.

Der Minister feiert eine große symbolische Zahl, die in der Realität aber nicht mehr als ein leeres Versprechen ist und über den Spitzenausgleich am Jahresende auch wieder abgeschöpft wird. Die Krankenhäuser tun aktuell noch alles in ihrer Kraft stehende, um zusätzliche Intensivbetten aufzubauen. Aber wie viele Mitarbeiter werden die Stationen betreiben, wenn die Kliniken sie nicht bezahlen können? Es ist ein Skandal, dass der Minister die pragmatischen Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen und unbürokratischen Hilfe einfach zur Seite geschoben hat. Mit diesen Vorschlägen hätten die Krankenhäuser zumindest eine Chance gehabt, im Sinne der betroffenen Corona-Patienten und aller Patienten das System in der akuten Krise aufrecht zu erhalten. Herr Spahn, wie erklären Sie es der Bevölkerung, wenn es bald auch in Deutschland zu italienischen Verhältnissen kommt?

Zu allem Überdruss ignoriere das vorliegende Gesetz die Lebenswirklichkeit im Gesundheitssystem vollständig: Es wird unterstellt, dass bei den Krankenhäusern und den Krankenkassen die Verwaltungen derzeit Akkord arbeiten, um alles einzeln bürokratisch abzurechnen. Schon heute ist aber Home-Office die Regel bzw. auf Kostenträgerseite so gut wie gar nicht möglich, Ausgangssperren drohen akut. Es ist schlicht keiner mehr da, der die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser in dem vorliegenden Modell sichern könnte“, so Hankeln weiter.

Die wichtigsten Aspekte, welche die Kliniken in akute Existenznöte bringen werden:
1. Kein Ausgleich für den Mehraufwand für Verbrauchsmaterialien Atemschutzmasken, Desinfektionsmitten, Schutzanzüge & Co sind unbedingt benötige Materialien, um die Gesundheitssystem in der aktuellen Corona-Krise am Laufen zu halten. Die Preise für überhaupt verfügbare Materialien auf den Märkten explodieren derzeit – weit über die finanziellen Belastungsgrenzen der Krankenhäuser hinaus. Das „Krankenhausentlastungsgesetz“ sieht aber keinerlei Ausgleich und Unterstützung hierbei vor. Die Folge: Da ohne wichtige Materialien keine Krankenhausbetrieb möglich ist, wird den Krankenhäuser wird schon bald das Geld ausgehen.

2. Der Aufbau dringend benötigter Intensivkapazitäten wird grundlos verzögert: Der zwingend notwendige Aufbau weiterer Intensivkapazitäten, um schwerkranke Corona-Patienten versorgen zu können, darf erst nach vorheriger Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Ein bürokratisches Verfahren, dass nur Zeit kostet – die wir in Deutschland nicht mehr haben! Jeder Tag, den wir vergeuden, um Intensivkapazitäten aufzubauen, kann später Menschenleben kosten! Zudem liegt der Pauschalbetrag pro Intensivbett laut derzeitigem Gesetzentwurf bei 50.000 EUR, ein Betrag der in keinster Weise die Kosten deckt! Die tatsächlichen Kosten sind nach Beurteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft fast doppelt so hoch. Die Folge: Der Aufbau von Intensivbetten verlangsamt sich deutlich oder kann von den Krankenhäusern erst gar nicht geleistet werden!

3. Die Pauschalbeträge decken Erlösausfall bei weitem nicht: Die Krankenhäuser richten – wie man Gesundheitsminister Spahn versprochen hat – derzeit alle verfügbaren Kapazitäten auf die Behandlung von Corona-Patienten aus. Dafür verschieben sie Operationen und Rehabilitationsaufenthalte, sagen Behandlungen ab oder nehmen Patienten mit nicht lebensgefährlichen Krankheiten nicht auf. Klares Ziel: So viele Corona-Patienten wie möglich behandeln zu können. Dafür verzichten die Krankenhäuser auf hohe Einnahmen aus den abgesagten Behandlungen und dergleichen. Das Krankenhausentlastungsgesetz soll diese Verluste ausgleichen, damit die Kliniken nicht in wenigen Wochen in die Insolvenz rutschen. Der aktuelle Gesetzentwurf wird die Pleite von Krankenhäusern aber nicht verhindern! Die vorgesehenen Pauschalbeträge, um den Erlösausfall der Krankenhäuser auszugleichen, liegt weit unter den tatsächlichen Kosten und Ausfällen. Teilweise decken sie nicht einmal die Hälfte der Netto-Ausfälle. Sollte das nicht angepasst werden, werden die Krankenhäuser sehr schnell in eine Liquiditätskrise und damit die Insolvenz getrieben.

4. Die unverhältnismäßige Bürokratie wird nicht ausgesetzt und schränkt Versorgung ein! Die Pflegepersonaluntergrenzen und alle GBA-Vorgaben sollen weiter Bestand haben. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser einerseits Intensivkapazitäten aufbauen sollen, diese aber aufgrund strikter Personalvorgaben und Strukturprüfungen in der Realität gar nicht betreiben können. Schon vor der Krise herrschte Pflegepersonalmangel – es ist völlig unrealistisch, anzunehmen, diese Strukturvorgaben in einer Situation mit einer Corona-Patienten-Welle zusätzlich zum Bedarf der normalen Akutbehandlungen gleichzeitig jederzeit einhalten zu können. Konsequenz wäre die Schließung von Abteilungen mitten in der Stunde der größten Not! Auch die Dokumentationspflichten sollen auch in dieser Ausnahmesituation weiter aufrechterhalten werden. In Deutschland müssen Ärzte rund 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mit dem Ausfüllen von Formularen etc. verbringen. In der aktuellen Krise brauchen die Patienten aber keine Formulare, sondern jede medizinische Behandlung, die irgendwie möglich ist.

5. Für die Corona-Krise dringend benötigte Reha-Kliniken befinden sich nicht unter dem Schutzschirm. Die Reha-Einrichtungen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherung des Gesundheitssystems, wenn uns die Welle der Corona-Krise mit voller Wucht treffen wird. Akutkrankenhäuser können diese Einrichtungen nutzen, um Patienten zu verlegen und so den notwendigen Platz für Corona-Patienten zu schaffen. In der aktuellen Gesetzesvorlage sollen allerdings die Länder lediglich ausgewählte Reha-Einrichtungen unter den Schutzschirm nehmen können. Alle anderen fallen unter den Tisch. Somit gibt es keinen Schutzschirm für die Reha-Einrichtungen und es muss erst ein bürokratischer, langer Prozess beschritten werden. Die Folge: Reha-Einrichtung müssen Kurzarbeit anmelden, die Pflegekräfte stehen für die Versorgung nicht mehr zur Verfügung und die Reha-Einrichtungen gehen insolvent. Dieser Prozess geht ganz schnell, und zwar binnen zwei Wochen. Die Reha Einrichtungen stehen dann auch nicht mehr als „Ersatzbank“ zur Verfügung. Das Gesundheitssystem wird zusammenbrechen, da es keine Entlastung durch die Reha-Häuser gibt.

6. Die Benachteiligung der Krankenhäuser führt zu Insolvenz-Welle. Für die Kassenärztliche Vereinigung und Pflege sind im aktuellen Gesetzentwurf unbegrenzte Ausgleichzahlungen vorgehen, die Krankenhäuser sind dagegen gedeckelt. Die Akteure, welche die Hauptlast in der Corona-Krise tragen und für das Überleben der Menschen sorgen können, werden sehenden Auges in die Insolvenz geschickt!“, resümierte Kai Hankeln, Vorsitzender des Vorstands der Asklepios Kliniken.

-am-

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K-Fall Bayern
Corona-Pandemie:
Bayern ruft Ausgangsbeschränkungen aus

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Angesichts der weiter steigenden Corona-Fallzahlen, gelten im Freistaat Bayern -vorerst bis zum 3. April 2020- Ausgangsbeschränkungen. Demnach dürfen Bürgerinnen und Bürger die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen; u.a. für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum einkaufen. Spaziergänge, Gassigehen und Sport sind erlaubt – aber nur allein oder mit Menschen, mit denen man ohnehin zusammenwohnt. Lokale, Biergärten, Friseure, Bau- und Gartenmärkte müssen -vorerst bis zum 3. April 2020- geschlossen bleiben. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich.

Maßnahmen der Ausgangsbeschränkung:

• das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehören u.a. der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe sowie Arzt- und Apothekenbesuche.

• erlaubt sind Besuche von Lebenspartnern, alten und kranken Menschen sowie Menschen mit Einschränkungen – außerhalb von Einrichtungen.

• Besuche in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind nur noch bei Sterbefällen erlaubt.

• Besuche in Krankenhäusern sind nur noch für Eltern von Kindern und Vätern bei Geburten erlaubt.

• die Gastronomie bleibt geschlossen. Drive-In, Take away und Lieferungen sind weiter erlaubt.

• geschlossen werden Friseure sowie Bau- und Gartenmärkte.

• Lebensmittelmärkte und Banken bleiben geöffnet.

• Sport und Bewegung im Freien bleiben erlaubt, jedoch nur noch alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt und ggf. mit Haustieren.

• Gruppenbildungen im Freien und sog. Corona-Partys sind verboten.

Bei Nichteinhaltung der Verbote drohen gemäß dem Bayerischen Innenminister Herrmann, Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Die Polizei kontrolliert die Vorgaben stichprobenartig.

-bsr-

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K-Fall Bayern
Corona-Pandemie:
Bayern ruft den Katastrophenfall aus
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen

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Region Bayern – Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am Montag, 16. März 2020, aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6:00 bis 15:00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

-bsr-

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Coronavirus:
Antworten auf die häufigsten Fragen

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Wie äußert sich die Krankheit?
Die meisten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen mild. Anzeichen einer Erkrankung sind u.a.: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Nur in schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.

Wie ansteckend ist das Coronavirus?
Das Virus wird von Mensch zu Mensch vorwiegend durch Tröpfcheninfektion, also durch Husten, Niesen oder Speichel übertragen.

Wie lange dauert es, bis man eine Ansteckung bemerkt?
Sowohl WHO als auch ECDC benennen weiterhin eine Inkubationszeit von 14 Tagen in der Falldefinition.

Sind Kinder im Vergleich anfälliger für eine Erkrankung und kann eine Ansteckung vermieden werden?
Es gibt keine Nachweise, dass Kinder anfälliger für eine COVID-19 Erkrankung sind – die meisten belegten Fälle von COVID-19 aus China berichten von Erwachsenen. Dennoch wurden Ansteckungsfälle von Kindern, mitunter sehr jungen Kindern, berichtet. Kinder sollten die üblichen Präventionsmaßnahmen wie Erwachsene ergreifen – wie etwa häufiges gründliches Händewaschen, und den Kontakt zu erkrankten Personen meiden.

Kann man sich über Lebensmittel oder Wasser mit dem Coronavirus infizieren?
Nein: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr durch das neuartige Coronavirus aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser oder Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

Sind Schwangere im Vergleich anfälliger für eine Erkrankung mit CO-VID-19?
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für eine erhöhte Anfälligkeit schwangerer Frauen für CO-VID-19. Frauen können aber während ihrer Schwangerschaft im Vergleich ein höheres Risiko einer Erkrankung haben, wie dies in anderen Coronavirus-Erkrankungen – wie etwa MERS oder SARS oder aber anderen viralen Atemwegsinfektionen wie etwa Grippe – nachweislich der Fall ist.

Wie kann ich mich vor Coronaviren schützen?
Wie bei der saisonalen Grippe werden folgende Maßnahmen empfohlen: Mehrmals täglich Hände mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel waschen. Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch -nicht mit den Händen bedecken, wenn man hustet oder niest. Das Papiertaschentuch umgehend entsorgen und anschließend die Hände waschen. Direkten Kontakt zu kranken Menschen vermeiden.

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes -von ein bis zwei Metern- von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.

Können Einmal-Munschutzmasken schützen?
Einmal-Mundschutzmasken sind kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Aber sie können dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Tragen von Hygiene- bzw. Atemschutzmasken für die gesunde Allgemeinbevölkerung weder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch von der europäischen Seuchenschutzbehörde (ECDC) empfohlen.

Wenn eine leichte Erkältung bzw. ein leichter Schnupfen vorliegt, man aber in keinem Risikogebiet war und auch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte, ist vorerst kein Coronavirus-Test notwendig.

Müssen Kinder, die in Risikogebieten waren oder von Schulschließungen betroffen sind, z. B. vom Vereinstraining fernbleiben?
Bei den Schulschließungen handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, um eine potenzielle Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. So lange Kinder keine Symptome
vorweisen, müssen auch keine Maßnahmen ergriffen werden. Es wird allerdings angeraten, große Menschenansammlungen zu meiden.

Kann der Chef verlangen, dass man sich auf den Coronavirus testen lässt?
Einen Abstrich von Seiten des Staatlichen Gesundheitsamtes kann nur bei symptomatischen Personen und nach offizieller Anordnung erfolgen.

Können geplante Veranstaltungen jetzt noch stattfinden?
In Bayern werden alle Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern abgesagt. Bei kleineren Veranstaltungen liegt die Absage im eigenen Ermessen. Es wird allerdings angeraten, deren Notwendigkeit zu überdenken.

-am-

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DGI fordert
rasches und konsequenteres Handeln
zur Verlangsamung des COVID-19-Infektionsgeschehens

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In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unterstützen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) ausdrücklich die Empfehlungen von Jens Spahn, Großveranstaltungen in Deutschland abzusagen. Zudem plädieren die Experten der DGI dafür, dass die Behörden rasch über weitere Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens beraten. Konsequentes und rasches Handeln sei nun erforderlich, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und das Gesundheitssystem zu entlasten, so die Experten der DGI.

„Mit Sorge betrachten wir momentan die Situation in Italien, wo trotz umfassender Maßnahmen und intensiver Bemühungen der im Gesundheitswesen Tätigen, die Infektionszahlen und Todesfälle derzeit weiter zunehmen und das Gesundheitssystem massiv unter Druck gerät“, betonte Professor Dr. med. Bernd Salzberger, Leiter der Infektiologie am Universitätsklinikum Regensburg und Vorsitzender der DGI. Italien meldet aktuell 9172 Infektionen und 464 Todesfälle (Stand 10.3.2020).

Um eine ähnliche Entwicklung in Deutschland zu verhindern, müsse hierzulande nun rascher und konsequenter gehandelt werden: So ruft die DGI dazu auf – anknüpfend an die Empfehlungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – Großveranstaltungen generell deutschlandweit abzusagen. Dies geschehe derzeit noch zu zögerlich, aktuell fänden bundesweit beispielsweise noch immer Sport- oder Kulturveranstaltungen mit mehreren tausenden Zuschauern statt, so die Experten der Fachgesellschaft. Zudem sollten die zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden über weitere, regional sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung beraten und diese entschieden umsetzen.

In Deutschland hat das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell 1139 Infektionen mit SARS-CoV-2 registriert, zwei Personen sind verstorben (Stand 9.3.2020). Aktuell schätzt das RKI die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als mäßig ein. Diese Gefährdung variiere aber von Region zu Region und sei in besonders betroffenen Gebieten höher. Die Situation ist derzeit von einer hohen Dynamik geprägt und wird daher täglich neu bewertet.

SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen, auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall. Die Krankheitsverläufe variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien, die zu Lungenversagen und zum Tod führen können. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den aktuellen Daten zufolge Menschen über 60 Jahre sowie Menschen mit Grunderkrankungen.

-dgi-

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Großzügige Spenden
„Zum Abbau von Barrieren“:

Spendenübergabe an Behindertenbeauftragten des Landkreises Miesbach

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Region Miesbach – Gleich eine doppelte Freude -in Form von zwei Spendenschecks- durfte der Behindertenbeauftragte des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner, kürzlich im Gut Kaltenbrunn, in Gmund am Tegernsee, entgegennehmen. Hier erhielt er eine Spende über sage und schreibe 1.500 Euro von der ‚Clarissa & Michael Käfer Stiftung‘ sowie einen Scheck über ebenfalls sage und schreibe 1.000 Euro vom ‚CSU Kreisverband des Landkreises Miesbach‘! Die Überbringer der großzügigen Zuwendungen, Clarissa Käfer sowie Alexander Radwan, Olaf von Löwis of Menar sowie Sabrina Schnitzenbaumer von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, waren sich einig, dass die langjährige Arbeit von Anton Grafwallner ein wertvoller Beitrag zum Wohle der Menschen mit Handicap im Landkreis Miesbach sei und dies auch unterstützt gehöre. Daher stellten sie ihren Beitrag unter das Motto „Zum Abbau von Barrieren im Landkreis Miesbach“. Anton Grafwallner freute sich über die unerwartete Aufmerksamkeit und dankte den noblen Spendern für die erhaltenen finanziellen Zuwendungen.

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Alexander Radwan und Olaf von Löwis of Menar bei der Anfertigung des großzügigen Spendenschecks

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Strahlende Gesichter für den guten Zweck (v.l.) :
Sabrina Schnitzenbaumer, Regionalleiterin der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee; Alexander Radwan, CSU-Mitglied des Deutschen Bundestages;
Olaf von Löwis of Menar, Bürgermeister der Marktgemeinde Holzkirchen und Landratskandidat bei der Kommunalwahl 2020;
Anton Grafwallner, Behindertenbeauftragter des Landkreises Miesbach und Clarissa Käfer, Geschäftsführende Gesellschafterin der Käfer Capital GmbH

-am- Bilder: am

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Allgemeinverfügung
zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten
für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten

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Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten – für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie u.a. Südtirol – erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.

Südtirol wurde vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In der Allgemeinverfügung, die am 7. März 2020 in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:

• Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14- Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 Zentimeter hatten.

• Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

• Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“ Die komplette Allgemeinverfügung ist  unter www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf ersichtlich.

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-am- Bild: rki

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Das Bayerische
Gesundheitsministerium
informierte
über aktuelle Entwicklung beim neuartigen Coronavirus
RKI nennt nun auch Südtirol als Coronavirus-Risikogebiet

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Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitag, 6.3., über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus informiert. Ein Ministeriumssprecher verwies darauf, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin die Zahl der Risikogebiete in Italien erweitert hat: Nun wird auch Südtirol als Risikogebiet genannt. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

Nun sind auch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus Südtirol Coronavirus-Symptome entwickeln, als begründete Verdachtsfälle einzustufen. Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, sollen nächste Woche zu Hause bleiben. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bekräftigte mit Blick auf Rückkehrende aus einem Italien-Urlaub: „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollte man sich telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.“

Für Italien-Reisende hatte das bayerische Gesundheitsministerium bereits ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet zu finden ist. Es richtet sich auch an Rückkehrende aus dem Italien-Urlaub. In dem Merkblatt heißt es unter anderem:
„Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten-und Niesetikette. Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.“

Das Robert Koch-Institut hat auch seine Hinweise zum „ambulanten Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ aktualisiert. Demzufolge können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen „bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden“. Die Betreuung umfasse „den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen“.

„Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden“, teilte das RKI mit.

Bayerns Coronavirus-Krisenstab hat zudem Empfehlungen für Schulen im Freistaat festgelegt. Demzufolge soll eine Schule geschlossen werden, wenn dort ein bestätigter Coronavirus-Fall aufgetreten ist. Wenn nur ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, soll die Klasse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers zu Hause bleiben. Die Dauer dieser Maßnahmen ist vom konkreten Einzelfall abhängig.

Gesundheitsministerin Huml betonte ferner mit Blick auf den Umgang mit Veranstaltungen: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Natürlich bedauere ich es, wenn zum Beispiel der ‚Starkbieranstich auf dem Nockherberg‘ abgesagt oder verschoben wird. Aber wir folgen den medizinischen Empfehlungen des bayerischen Coronavirus-Krisenstabs. Dies gilt auch für eine Veranstaltung wie den ‚Starkbieranstich auf dem Nockherberg‘.“

-am-

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Bestätigte Fälle
von Corona-Erkrankten im Landkreis Miesbach
– Gesundheitsamt rät zum Verschieben von Veranstaltungen –

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Region Miesbach – Auch im Landkreis Miesbach sind vier bestätigte Erkrankungen mit dem „Corona-Virus SARS-CoV-2“ gemeldet worden. Laboruntersuchungen bestätigten das Auftreten des Virus. Die Erkrankten aus dem Landkreis Miesbach befinden sich im Krankenhaus Agatharied und werden weiter beobachtet und untersucht. Sie haben leichte Krankheitssymtome. Das Gesundheitsamt hat bereits Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt und Abstriche genommen. Diese werden nun in einem Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht. Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt.

Die beiden ersten Erkrankten stammen aus einer Reisegemeinschaft aus dem Landkreis Miesbach. Sie waren während der Ferien zum Skifahren in Südtirol. Der Vater aus der einen Familie hatte sich mit leichten Krankheitsanzeichen Anfang der Woche an seinen Hausarzt gewandt. Eine Laboruntersuchung bestätigte eine Erkrankung mit dem „Corona-Virus SARS-CoV-2“. Der Mann wurde daraufhin stationär im Krankenhaus Agatharied aufgenommen. Das Kind aus einer anderen Familie hatte ebenfalls leichte Symptome. Nach einer häuslichen Quarantäne wurde es nun ebenfalls im Krankenhaus ausgenommen und wird dort beobachtet. Das Kind besucht keine Schule im Landkreis Miesbach.

Landrat Wolfgang Rzehak meinte zu dem Auftreten der ersten Fälle: „Es war leider damit zu rechnen, dass auch der Landkreis Miesbach nicht verschont bleibt, nach dem in den benachbarten Landkreisen schon Fälle gemeldet wurden. Unser Personal hat sich schon lange auf diesen Fall vorbereitet, der jetzt eingetroffen ist. Das Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck. Wir stehen in engem Kontakt mit allen anderen beteiligten Behörden“.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes Miesbach, Margarita Mühlenfeld betonte: „Bis jetzt haben wir die Erkenntnis, dass beide Erkrankte nur milde Symptome zeigen. Wir werden weiter Kontaktpersonen ermitteln, testen und nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts vorgehen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass wir mit weiteren Fällen im Landkreis Miesbach rechnen müssen“.

Gesundheitsamt rät zum Verschieben von Veranstaltungen
Das Gesundheitsamt rät Veranstaltern, ihre Events zu verschieben. Dies unabhängig von der Anzahl der beteiligten Personen. Falls Veranstaltungen doch durchgeführt werden sollen, so müssen die Veranstalter garantieren, dass es keinen Einlass für Personen mit Krankheitsanzeichen gibt. Sie müssen auf ausreichende Lüftung und Händehygiene achten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Informationen zur Risikobewertung des Robert Koch Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

-lamb-

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Tölzer Gesundheitsforum:
Fachvortrag  „Übergewicht und Diabetes“

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Übergewicht und Diabetes sind eine gefährliche Kombination, deren Ursachen eng miteinander verbunden sind. Zum Thema „Adipositas-Chirurgie: Heilung bei Typ-2-Diabetes?“, über den Zusammenhang zwischen Übergewicht und Diabetes, Vorsorgemaßnahmen sowie konservative und operative Behandlungsoptionen sprachen Dr. med. Marc Krumrey, Leitender Oberarzt Chirurgie in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz und Dr. med. Andreas Liebl, Chefarzt Innere Medizin/Diabetologie der Fachklinik Bad Heilbrunn, bei einem Fachvortrag.

Die Zahl der Menschen mit starkem Übergewicht nimmt in Deutschland immer weiter zu. Die Betroffenen haben gleichzeitig ein sehr hohes Risiko einen Herzinfarkt, Hirninfarkt, eine Leberverfettung oder Leberzirrhose zu erleiden, aber vor allem an Diabetes Typ 2 zu erkranken. „Je höher das Übergewicht ist, desto stärker steigt das Risiko für Diabetes mellitus und desto schwieriger und aufwändiger wird die Therapie bei einer schon aufgetretenen Diabetes. Daher ist die Gewichtsabnahme sowohl vor Ausbruch von Diabetes enorm wichtig, als auch bei schon bestehender Diabetes. Regelmäßige Bewegung und eine gesunde, ausgewogene Ernährung sind ganz entscheidend, um Gewicht abzubauen. Liegt schon eine Diabetes vor, kann eine sinnvolle Auswahl der Medikamente helfen, das Gewicht zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Erfolge können mit operativen Eingriffen erzielt werden“, so Dr. med. Andreas Liebl.

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Dr. med. Andreas Liebl, Chefarzt Innere Medizin/Diabetologie der Fachklinik Bad Heilbrunn, bei seinem Fachvortrag

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Übergewicht trägt also zur Entstehung von Diabetes mellitus Typ 2 bei. Die Risiken bei einer Typ 2-Erkrankung sind neben einer Schädigung der Blutgefäße die Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden, zu erblinden sowie Fuß- und Beinprobleme, was bis zur Amputation von Gliedmaßen führen kann. Insgesamt gesehen können bei einer Erkrankung an Typ-2-Diabetes rund sechs Lebensjahre und mit einem zusätzlichen Herzinfarkt rund zwölf Lebensjahre verloren gehen. Somit wäre eine Gewichtsabnahme essenziell und mit einer Basistherapie, einer guten Lebensführung mit mehr Bewegung und einer kohlehydratarmen Ernährung möglich. Trotzdem ist dem langfristigen Abbauen von Gewicht, das heißt von überschüssigen Pfunden, alleine mit Bewegung und vernünftiger Ernährung nicht optimal beizukommen, da auch manche Medikamente eine Zunahme begünstigen.

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Dr. med. Marc Krumrey, Leitender Oberarzt Chirurgie in der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz,
erörterte „Chirurgische Behandlungsweisen von Adipositas“

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Schafft man es also nicht, die überflüssigen Pfunde mit einer speziellen Adipositas-Therapie abzubauen oder einer weiteren Gewichtszunahme entgegenzuwirken, kann eine Operation Abhilfe schaffen. Bei Patienten, die unter DiabetesTyp 2 leiden und deren BMI höher als 35 ist -etwa 110 Kilogramm bei 175 Zentimetern Körpergröße-, kann eine chirurgische Behandlung sehr effektiv sein. Es gibt verschiedene Verfahren wie die Magenverkleinerung, die Schlauchmagenbildung, die Bildung eines Magenbypasses sowie weitere komplexere Operationen bei speziellen Voraussetzungen. Ziel der Operationen ist es, dass der Patient weniger Mageninhalt aufnehmen kann und es so zu einem stetigen Gewichtsverlust kommt. Die OP’s werden dabei in 99 Prozent der Fälle minimal-invasiv und damit mit wenigen kleinen Schnitten an der Bauchwand durchgeführt. Die Wahrscheinlichkeit, einen Typ 2-Diabetes dauerhaft erfolgreich mit einer Operation zu heilen, liegt bei etwa 50 Prozent. Ferner ist eine regelmäßige, lebenslange Nachsorge durch einen Arzt und eine Ernährungsfachkraft, als auch, gegebenenfalls, eine psychologische Nachbetreuung nötig.

„Eine Operation ist aber nur ein Baustein bei der Bekämpfung des Übergewichts und der Folgeerkrankungen, wie Bluthochdruck und Diabetes. Die Behandlung ist langfristig angelegt, daher baut die Asklepios Stadtklink Bad Tölz nun im Landkreis ein Expertennetzwerk zur langfristigen Betreuung und Behandlung auf“, so Dr. Krumrey.

-am- Bilder: am

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Projekt „TANNE“:
Telemedizinische Antworten
auf Neuropalliative Nachfragen in Echtzeit

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Region Miesbach – Mediziner des Krankenhaus Agatharied haben das Projekt „TANNE“ vorgestellt: Die Abkürzung steht für „Telemedizinische Antworten auf Neuropalliative Nachfragen in Echtzeit“. Durch das Projekt soll die ambulante Versorgung von palliativmedizinischen Patienten mit neurologischen Erkrankungen verbessert werden. Mehr Patienten sollen zu Hause behandelt werden, Einweisungen in das Krankenhaus vermieden werden. Im Krankenhaus Agatharied arbeitet dazu ein Team mit einer speziellen Expertise für neurologische Patienten, das mit mehreren ambulanten Palliativteams per Telemedizin verbunden ist. Der offizielle Projektstart erfolgt Ende 2020.

Eine erste Pilotstudie zu „TANNE“ wurde bereits vom Freistaat Bayern gefördert. Dieses Projekt wurde auch mit einem Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ausgezeichnet. In dieser ersten Pilotstudie wurden rund 100 Patienten betreut. Die neurologischen Patienten sind etwa an Amyotropher Lateralsklerose, Parkinson, Alzheimer, Multipler Sklerose oder Hirntumoren erkrankt.

„Diese Patienten können auch – wenn es die häuslichen Umstände zulassen – in der letzten Phase ihres Lebens zu Hause betreut werden“, berichtet Professor Lorenzl, Chefarzt der Neurologie am Krankenhaus Agatharied – „diese Betreuung erspart einen oft unnötigen Krankenhaus-Aufenthalt. Der Stress, Schmerzen und Angst beim Transport fallen weg“. Nach Auskunft des Mediziners gibt es ein gesetzliches Recht auch auf die ambulante SAPV, die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“. „Es ist noch zu wenig bekannt, dass diese Möglichkeit besteht. Nur 13 Prozent der Patienten nehmen diese Möglichkeit wahr – und nur selten Menschen mit neurologischen Erkrankungen. Viele Ehepartner und Familien bemühen sich, ihren Partner zu Hause zu behalten. Diese Menschen können durch die SAPV unterstützt werden“, so Lorenzl. Damit kommen die Palliativ-Mediziner auch einem Wunsch der Menschen nach.

„Wo möchten Sie sterben, wenn es soweit ist?“ – wurde in einer Studie gefragt. Rund 65 Prozent antworteten: „Zu Hause“. Durch einen Innovationsfond des Bundesforschungsministeriums wurden insgesamt 31 Projekte in ganz Deutschland gefördert. Das Projekt in Agatharied erhielt eine Fördersumme von 2,2 Millionen Euro. Die Mediziner im Krankenhaus Agatharied werden damit ambulante Palliativteams in ganz Bayern mit Beratung und Betreuung unterstützen, wenn diese neurologische Patienten behandeln. Diesen Teams fehlt oft die Expertise und die Experten aus Agatharied können per Telemedizin zugeschaltet werden, wenn das ambulante Palliativteam zu Hause bei dem Patienten ist. Gleichzeitig wird das Projekt wissenschaftlich begleitet, damit Daten gesammelt werden können, und zwar mit dem Ziel, das Projekt in Zukunft in die Regelversorgung zu überführen und damit allen Patienten zugänglich zu machen.

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Coronavirus
Informationen

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Das Coronavirus ist in Deutschland unterwegs. Die regionalen Gesundheitsämter sind beständig in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium, den integrierten Leitstellen, niedergelassenen Ärzten aber auch mit den Gemeinden.

Viele machen sich Sorgen: Was sollten Reiserückkehrer beachten?
• Reiserückkehrer aus Risikogebieten rät man zu allgemeiner Wachsamkeit.
• Insbesondere Reisende, die mit einer an COVID-19 (Coronavirus) erkrankten Personen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden auch wenn sie keine Krankheitszeichen aufweisen.
• Einreisende aus den Risikogebieten sollen für 14 Tagen nach ihrer Rückkehr unnötige Kontakte zu anderen Personen meiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Die aktuellen Risikogebiete können der Homepage des RKI entnommen werden. Bei Auftreten von akuten Erkältungssymptomen jeder Schwere, sollten sie sich ebenfalls umgehend an das zuständige Gesundheitsamt oder die entsprechende Rufbereitschaft über die integrierte Leitstelle unter 112 wenden. Ferner sollten sie – und darauf wird besonders hingewiesen – telefonisch Kontakt mit einer Arztpraxis aufnehmen, ihre Symptome schildern und auf ihre Reise hinweisen. Mit der telefonischen Erstkontaktaufnahme soll vermieden werden, dass es in der Arztpraxis zu weiteren Infektionen kommt.

Was sind typische Symtome?
Typische Symptome, die sich grundlegend von anderen Erkältungskrankheiten unterscheiden, gibt es nicht. Auch das Corona Virus äußert sich in erster Linie in Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber und einige Betroffenen leiden auch an Durchfall. Wer sich nicht in einem der Risikogebieten aufgehalten hat, kann sich bei Symptomen ganz normal an den Hausarzt wenden und muss sich nicht beim Gesundheitsamt melden.

Welche Maßnahmen schützen vor einer Ansteckung?
Beim Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sollten dieselben Maßnahmen beachtet werden, wie auch bei der Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen. Man spricht dabei von der „Husten-und Nies- Etikette“. Beim Husten und Niesen sollte man die Armbeuge vor den Mund und Nase halten oder ein Taschentuch benützen, das sofort zu entsorgen ist. Ferner sollte man beim Husten und Niesen Abstand zu anderen halten und sich weg drehen.

Ein weiterer Punkt ist eine gute Händehygiene:
Damit schützt man sich und andere, d.h. die Hände sollten regelmäßig gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, wobei vor allen Dingen nicht die Handrücken, die Fingerzwischenräume, die Außenseite der Finger und die Nägel zu vergessen sind.

Zum Eigenschutz sollte das Berühren von Augen, Mund und Nase vermieden werden und zu Erkrankten sollte man mindestens einen Abstand von ein bis zwei Metern einhalten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes macht nur für Erkrankte Sinn, da sie damit eine Übertragung von Viren jeder Art vermeiden. Hingegen gibt es keine hinreichenden Beweise dafür, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, deutlich verringert.

Weitere Informationen zum Virus und der aktuellen Entwicklung:
Das Bayerische Gesundheitsministeriums informiert zu den aktuellen Entwicklungen in Bayern unter
stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern

Coronavirus-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: 0 91 31 – 68 08 51 01

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen unter: infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Viele Details sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts ersichtlich: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

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Wettbewerb
„Erfolgreich. Familienfreundlich.“
Ehrung der 20 familienfreundlichsten Unternehmen

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Region Bayern – Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales möchte heuer Bayerns 20 familienfreundlichste Unternehmen mit der Auszeichnung „Erfolgreich. Familienfreudlich.“ ehren. Der Preis soll die positive Auswirkung einer familienfreundlichen Personalpolitik auf den Erfolg und das Image von Unternehmen aufzeigen. Mitmachen können kleine, mittlere und große Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben. Weitere Informationen zu den Auswahl- und Bewertungskriterien sind unter erfolgreich-familienfreundlich.bayern ersichtlich.

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Wohnen im Alter

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Der demographische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue gesellschaftliche Antworten und insbesondere vielfältige alternative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für ein würdevolles Altern. Alternative Lebensformen sind gefragt. Es entspricht derzeit dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen, ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit möglichst unabhängig, selbständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung namens „zu Hause“ verbringen zu können. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 im Vergleich zum Jahr 2000 um etwa 60 Prozent bis 75 Prozent steigen wird.

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Vielfältige Möglichkeiten für ein Wohnen im Alter können u.a. sein:
• Betreutes Wohnen zu Hause
• Betreutes Wohnen
• Quartierskonzepte
• ambulante Hausgemeinschaften
• intergenerative Wohnformen
• Wohngemeinschaften für Ältere
• ambulant betreute Wohngemeinschaften und stationäre Einrichtungen

-am-Bilder: am

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Ein Haus oder eine Wohnung
fürs ganze Leben?

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Wer sich ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen und möglichst lange auch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben in seinem eigenen Zuhause führen möchte – das gleiche gilt auch für Menschen, die ihre Wohnung barrierefrei sanieren wollen oder aufgrund einer Behinderung, sei es durch Krankheit oder Unfall, eine weitgehend hindernis- und gefährdungsfreie Wohnung benötigen, sollte folgendes beachten: Eine barrierefreie Wohnung ist ein Komfort für alle Bewohner und Besucher.

Betrachtet man unsere heutige gebaute Umwelt, gemietete Wohnungen und selbstfinanzierten Häuser, in denen man lebt, so kann man feststellen, dass diese nur für gesunde Menschen errichtet wurden. Früher hatte man keinen Gedanken daran verwendet, dass man einmal älter und damit auch unbeweglicher oder behindert werden könnte. Überall Barrieren, u.a. in Form von Treppenstufen, zu engen Türen, zu hohen Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse.

Für eine barrierefreie und zukunftweisende Hausplanung sollten Investoren, Architekten und die Bauherren einige grundlegende Planungsprinzipien berücksichtigen:
1.: Schlafzimmer, Bad und Toilette sollten grundsätzlich im Erdgeschoss untergebracht werden und die Türen nach außen aufgehen oder mit einer Schiebetür versehen werden, damit bei einer eventuellen Ohnmacht die Tür nicht blockiert und man sofort helfen kann. Neben dem Bett sollte ein Freiraum von 150 Zentimetern Breite sein, damit man bei häuslicher Pflege gut zum Patienten kommt und ihn ohne Schwierigkeiten u.a. zum Roll- oder Toilettenstuhl umsetzen kann.

2.: Türbreiten sollen 90 Zentimeter nicht unterschreiten, damit sie mit Unterarmstützen, Gehwagen, Kinderwagen oder Rollstuhl uneingeschränkt passiert werden können.

3.: Treppen sollten in der Regel geradlinig verlaufen. Auf gewendelte Treppen sollte verzichtet werden, weil sie ungleiche Auftrittstiefen haben. Konstante Auftrittstiefen vermitteln gebrechlichen und ältern Menschen bessere Sicherheit beim Treppensteigen. Ebenso ist der Transport von Pflegebedürftigen auf geraden Treppen einfacher und ein Treppenlift ist später leichter zu integrieren. Vor der Treppe sollte ein Freiraum von 150 Zentimetern sein. Die beste Grifffähigkeit für Handläufe erreicht man bei einem Durchmesser von 30 – 45 Millimetern und die Handlaufenden sollten ca. 30 Zentimeter waagrecht über die letzte Stufe hinausreichen. Bestmöglich sollten zwei Handläufe die Treppe begleiten und die Treppenkanten sollten Kontrastreich gestaltet werden.

4.: Lichtschalter, Steckdosen, Türdrücker und andere Bedienelemente sollten auf eine Höhe von 85 bis 95 Zentimetern montiert werden. Diese Höhe unterstützt ein sicheres Zugreifen. Kontrastreiche Lichtschalter sind für sehbehinderte Personen und bei diffusem Licht eine Erleichterung.

5.: Badezimmer – ob mit Dusche oder mit Badewanne oder beidem – sind eine individuelle Entscheidung. Eine stufenlose Dusche ist bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit – wie z.B. bei einer Fußverletzung – von großem Vorteil. Man kann mit einem Plastikstuhl bequem duschen. Die Toilettenschüssel sollte von einer Seite (90 Zentimeter) frei zugänglich sein, damit sie eventuell später mit dem Rollstuhl anfahrbar ist. Der Badewannenablauf sollte so positioniert werden, dass man ihn später für eine ebenerdige Dusche verwenden kann. Die Oberkante des Waschbeckens sollte max. 80 Zentimeter betragen, wobei die Kniefreiheit 30 Zentimeter in der Tiefe und 67 Zentimeter Höhe sein sollte. Eine Einhebelstandarmatur – mit einem langen, schwenkbarem Auslauf – ist vorteilhaft. Ein Spiegel, kein Kippspiegel – sollte die Masse ca. 40 x 100 Zentimetern haben und mittig über dem Waschbecken angebracht werden. Die Unterkante sollte sich ca. 90 Zentimeter über dem Fußboden befinden.

6.: Balkon und Terrassentüren, sollten stufenlos ausgeführt werden.

7.: Bei der Garagenplanung sollte man darauf achten, dass an der Längsseite des Autos eine 150 Zentimeter tiefe Fläche zur Verfügung steht, damit schafft man einen Bewegungskomfort und man kann bequem ein- und aussteigen, egal ob man mit einem Kind auf dem Arm, mit Einkäufen bepackt oder einem behinderten Menschen helfen muss.

8.: Eine kontrastreiche Gestaltung der Wohnung ist gerade im höheren Lebensalter wichtig, denn es kommen typische Augenerkrankungen, wie z.B. altersabhängige Makuladegeneration, hinzu. In Deutschland gibt es ca. 1 Millionen Betroffene und jährlich erkranken 50.000 Personen neu an dieser Volkskrankheit. Je älter man wird desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine derartige körperliche und sensorische Einschränkung bekommt. Eine vorausschauende Gemeinde sollte die Bebauungspläne mit genügend großen Baufenstern versehen, damit Wohnzimmer, Küche, Bad, Toilette und ein Schlafzimmer im Erdgeschoss untergebracht werden können.

In Bayern gibt es über eine Million Menschen mit Behinderungen, wobei über eine halbe Million über 65 Jahre alt ist. Im Seniorenalter wird jeder dritte Mann bzw. jede fünfte Frau schwerbehindert. Weil wir immer älter werden, wird Wohnen für alte und/oder behinderte Menschen einen immer größeren Stellenwert gewinnen, zumal sie dann auf die Wohnung als ihren Lebensraum in besonderem Maße angewiesen sind. Es gibt bereits eine große Anzahl von alten, kranken und behinderten Menschen, die große Schwierigkeiten mit der gebauten Umwelt haben, die sich nur schwer helfen können, deren Fähigkeiten – in unterschiedlichem Maße und aus unterschiedlichen Gründen – defizitär sind. Ihre Anzahl steigt.

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Helfen mit Herz und Pferd:
Therapeutisches Reiten

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Es kann jeden treffen – ein tragischer Autounfall, ein ungeschickter Sturz, eine heimtückische Krankheit, die neurologische oder cerebrale Bewegungsstörungen nach sich ziehen können. Vielfältige Behandlungsmaßnahmen werden angeboten, wobei auch alle Sinne angesprochen werden, wie beim Therapeutischen Reiten mit dem Pferd!

Beispielsweise auf dem Straußenhof in Waakirchen werden neurologische Bewegungsstörungen, die u.a. von Multipler Sklerose, Querschnittslähmung oder von Unfallfolgen herrühren, da das Gehirn oder Rückenmark geschädigt wurden sowie bei Kindern mit cerebralen Bewegungsstörungen und deren Folgen, mit Hilfe speziell ausgebildeter Pferde behandelt.

Im Jahr 1975 erwarb Dr. Ingrid Strauß den nach ihr benannten Straußenhof und gründete ein Jahr später die Interessengemeinschaft für Therapeutisches Reiten. Der heute gemeinnützige Verein „Therapeutisches Reiten Oberland e.V.“ bildet die organisatorische Grundlage für die Arbeit mit den Patienten. Der Verein fördert das therapeutische Reiten und führt es im Sinne der festgelegten Leitlinien des „Deutschen Kuratorium für therapeutisches Reiten e.V.“ durch. 1986 kaufte Bruno Six den Hof und führte das Angebot des Therapeutischen Reitens weiter. Heute betreibt Tochter Josepha Brünner den Straußenhof.

Gundi, Willi und Leo sind nur drei der braven tierischen Mitarbeiter, welche die sogenannte Hippotherapie mit Therapeuten oder Therapeutinnen und Pferdeführer/innen durchführen. Die Hippotherapie wird in der Gangart „Schritt“ durchgeführt und gilt als Krankengymnastik auf dem Pferd. Die Pferde werden dabei von geschulten Helfern geführt – auf dem Straußenhof sind dies sämtlich ehrenamtlich arbeitende Therapeuten, Helfer und Pferdeführer/innen. Während der Hippotherapie überträgt das Pferd in der Gangart „Schritt“ 90 bis 110 Bewegungsimpulse pro Minute auf den Patienten.

Über die Kontaktflächen Pferderücken – Gesäß – Reitsitz werden u.a. Vor-zurück-, Hoch-tief-, Seit-zu-seit- und Drehbewegungen sowie Links-rechts-Diagonalbewegungsmuster auf den Patienten übertragen. Damit werden Rumpfaufrichtung, Gleichgewicht, Geschicklichkeit, Feinabstimmung und Symmetrie von Bewegungen in gangtypischer Vorwärtsbewegung geschult. Gleichlaufend werden die Funktionen von Wirbelsäule und Gelenken geübt, die Muskelkraft trainiert und der Gang geschult. Atmung, Sinne, Herz und Kreislauf des Patienten werden positiv beeinflußt. All dies ist eine Hilfe für den Menschen mit Behinderungen. Und wer schon einmal in die Gesichter der kleinen und großen Patienten nach der Therapie schaute, wurde vom Strahlen der Augen und dem glücklichen Lachen überwältigt!

Heilpädagogisches Reiten, Voltigieren, kann über das Medium „Pferd“ erfolgreich auf Bewegungsablauf, Sinneswahrnehmung, geistige Entwicklung und Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wirken. Reitsport für Menschen mit Handicap kann die Gesamtpersönlichkeit fördern und kann zur Erhaltung der Gesundheit, Vorbeugung von Krankheit, sozialer Integration und Rehabilitation beitragen. Alle Formen des Reitsports sind für sportfähige Menschen mit Handicap möglich, gegebenenfalls mit speziellen Hilfsmitteln.

„Im Laufe der Zeit lernt das Pferd, sich auf den jeweiligen Patienten einzustellen und ist damit nicht nur wichtiger Helfer in der Therapie, sondern oft auch die beste Therapie“, erläutert Bruno Six. Die Hippotherapie kann unter anderem vom Arzt verordnet werden und wird von Physiotherapeuten mit Zusatzausbildung für Hippotherapie durchgeführt. Weitere Infos: therapeutischesreiten-oberland.de

-am- Bilder: am

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