Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

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Regelung
des Gemeingebrauchs
auf der Isar

Seit drei Monaten gilt die Bootfahrverordnung
im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Juli 2019

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Region Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Verhalten an der Isar hat sich seit dem Inkrafttreten der Bootfahrverordnung im Landkreis verändert – das sagen die Isar-Ranger, nachdem die Isar laut Bootfahrverordnung -seit 1. Juni- befahren werden darf. Sie müssen es wissen, denn sie sind täglich an der Isar unterwegs, klären auf und sehen nach dem Rechten. Nach drei Monaten bzw. sechs Wochen sind die Probleme nicht aus der Welt geschafft, aber das Bewusstsein ändert sich. Schwierigkeiten gibt es vor allem mit ungeeigneten Wasserfahrzeugen, Glasflaschen und der Unkenntnis über das richtige Verhalten auf einem Wildfluss.

Seit 1. Juni 2019, wirken nun alle 14 Verhaltensregeln zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar, kurz Bootfahrverordnung. In Kraft getreten war die Verordnung bereits am 19. April, anfänglich war jedoch nur die Regelung zur jahreszeitlichen Begrenzung relevant, wodurch die Isar erst seit Juni befahren werden darf. Erstmals sind nun insgesamt elf Isar-Ranger am Fluss unterwegs, klären über die Bootfahrverordnung auf und führen dazu praktisch den ganzen Tag Gespräche.

„Mit der Bootfahrverordnung schützen wir die Isar und wollen die Isar damit so auch für künftige Generationen erhalten, wie sie uns allen lieb und teuer ist“, betonte Landrat Josef Niedermaier im Pressegespräch am Isarufer noch einmal den besonderen Schutz der Natur. Zu viele Interessensgruppen würden an der Isar zerren, das natürliche Gleichgewicht sei empfindlich. Dieses zu schützen und zu bewahren sei Aufgabe der unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt. „Wir haben bei der Erarbeitung der Bootfahrverordnung sorgfältig und lange abgewogen, um den Zugang zur Natur weiterhin zu ermöglichen. Die Regelungen sollen diesen Zugang jedem in einem bestimmten Rahmen möglich machen – aber eben mit Maß und Ziel“, resümierte Niedermaier.

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Josef Niedermaier, Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen: „Mit der Bootfahrverordnung schützen wir die Isar
und wollen sie damit so auch für künftige Generationen erhalten, wie sie uns allen lieb und teuer ist“

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Aus der Praxis berichten die Isar-Ranger Positives, was das Verständnis für die Verordnung angeht, aber auch darüber, dass nach wie vor große Unkenntnis über den Lebensraum „Wildfluss“ und ein entsprechend angepasstes Verhalten darin herrscht. Etwa die Hälfte der Bootfahrerinnen und Bootfahrer, die bislang angesprochen wurden, kannten die Verordnung aus den Medien, vor allem das Alkoholverbot und die jahreszeitliche Beschränkung betreffend. Die meisten zeigten Verständnis und waren – wenn eine Regelung einmal nicht beachtet wurde – auch gesprächsbereit und einsichtig. So gab es keine Probleme hinsichtlich des Schwimmwestengebotes für Kinder und Nichtschwimmer oder der tagezeitlichen Begrenzung. Komplizierter wird es, wenn es um das verbotene Mitführen von Glasflaschen geht. Gerade am Ickinger Wehr kommen viele Erholungssuchende direkt von der S-Bahn. Sie wie auch diejenigen, die mit dem PKW anreisen, sind in der Pflicht, Flaschen nicht aufs Wasser mitzunehmen. Ein Verstoß wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet, die Entsorgung in der Landschaft ebenfalls, hier greift dann die Naturschutz- bzw. die Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Die Hauptarbeit der Isar-Ranger besteht in der Aufklärung über die Regelungen. Gerade in den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung führten die Ranger zahlreiche Gespräche und konnten die Konflikte in den meisten Fällen lösen. Allerdings werden nun nach der ersten Anlaufzeit Verstöße konsequent geahndet. Insgesamt zeigte sich die Lage an der Isar im Juni und Juli entspannt. Einerseits spielen hier Wetter und Hochwasser eine wichtige Rolle. Doch auch die Verordnung dürfte einen Teil dazu beitragen, gerade was das Tragen von Schwimmwesten aber auch das Thema Lärm, Alkohol und Beiboote betrifft.

Allerdings scheinen sich – bedingt durch die Verordnung und deren Geltungsbereich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – immer noch sehr viele Nutzerinnen und Nutzer am Ickinger Wehr zu tummeln. Die schon immer beliebte und mit der S-Bahn erreichbare Einstiegsstelle liegt am nördlichen Rand des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Genaue statistische Zahlen liegen noch nicht vor, jedoch wurden unlängst in der Zeit von 9:00 bis 14:00 Uhr nach einer Zählung der Ranger 244 Boote zu Wasser gelassen! Wenn nun im Durchschnitt drei Personen pro Boot angenommen werden, dürften an diesem Tag mehr als 700 Personen auf dem Wasser gewesen sein.

Wie viel Nutzung die Isar über die Landkreisgrenzen hinaus insgesamt verträgt, soll ein Monitoring zeigen, das den Lebensraum Isar sowohl auf dem Fluss sowie am Ufer untersucht. Daran beteiligt sich auch der Landkreis München. Unmittelbar an der Isar machen nun Schilder auf die geltenden Regeln aufmerksam, damit das richtige Verhalten am Fluss noch mehr in den Fokus rückt. Dennoch braucht es auch hier eine Anlaufphase: „Mit der Bootfahrverordnung wird sich das Gebaren auf und an der Isar nicht von heute auf morgen komplett ändern, aber jede Nutzerin und jeder Nutzer, die davon erfahren und sich daran halten, sind ein Gewinn“, resümierte Josef Niedermaier.

-labw- Bilder: am

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