Alpenrand-Magazin Archiv 2025/01

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Wöchentliche Nachrichten und Reportagen aus den Alpenländern und darüber hinaus

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KW 01 – 2025
30.12.2024 – 05.01.2025

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Deutschland-
ticket
für 2025 gesichert

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Ein Jahr und 44 Tage stand das Deutschlandticket auf der Kippe. So lange hat es gedauert, bis die Deutsche Bundesregierung die Zusage von Kanzler Scholz umgesetzt und das Regionalisierungsgesetz geändert hat. Nun hat dem auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt und damit den Zugriff auf nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2023 zur Finanzierung für das Deutschlandticket ermöglicht. »Die monatelange Unsicherheit beim Deutschlandticket zeigt die Misere der Ampel-Koalition. Wir Länder sind unserer Verantwortung schon lange nachgekommen, aber der Bund hat uns und damit alle Fahrgäste und Verkehrsunternehmen hängen lassen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes können die Restmittel nun auch in 2024 und 2025 für das Deutschlandticket eingesetzt werden. Außerdem haben wir entgegen dem ursprünglichen Ampel-Vorschlag erreicht, dass es keine Kürzungen bei den allgemeinen Regionalisierungsmitteln gibt. Auch das geplante Finanzierungsverbot für Ticketvarianten – wie unser bayerisches Ermäßigungsticket für Auszubildende und Studenten – ist vom Tisch. Klar ist aber, dass der Bund ab 2026 komplett für die Kosten des Deutschlandtickets aufkommen muss«, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.

Nach langen Verhandlungen ist nun beschlossen, dass die Bundesmittel für das Deutschlandticket über den gesamten Zeitraum bis 2025 verwendet werden dürfen, es in diesem Zeitraum aber auch bei Kostensteigerungen keine zusätzlichen Bundesmittel gibt. Bernreiter: »Sowohl als bayerischer Verkehrsminister als auch als neuer Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz werde ich genau darauf achten, dass es bei der hälftigen Finanzierung zwischen Bund und Ländern für das Ticket in 2025 bleibt. Weitere bayerische Landesmittel wird es auf keinen Fall geben. Mit dem Zugriff auf die Reste aus 2023 und dem neuen Preis von 58 Euro pro Monat können wir das Deutschlandticket bis weit in das Jahr 2025 hinein finanzieren. Wenn es auch danach noch bestehen soll, muss es komplett der Bund übernehmen. Es war schließlich seine Idee«.

Hintergrund seien die dringend nötigen Investitionen in die »Schieneninfrastruktur«, die »Barrierefreiheit« und die »Ausweitung des Angebots«. »Das Geld reicht dafür vorne und hinten nicht. Die Regionalisierungsmittel sind viel zu knapp bemessen. Laut einem Gutachten des Bundesministeriums fehlen den Ländern bis 2031 insgesamt rund 40 Milliarden Euro, nur um den Status quo zu halten. Ohne zusätzliche Bundesmittel müssen wir Verkehr abbestellen, wie es in manchen Ländern schon heute der Fall ist. Das wäre ein Desaster für den ländlichen Raum. Von der künftigen Bundesregierung erwarten wir Länder deshalb tragfähige Vorschläge für eine langfristige Finanzierung«, betonte Bernreiter.

-bstmb-

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Meldepflichtiges
Ereignis
im Kernkraftwerk

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Region Baden-Württemberg – Im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg im Landkreis Karlsruhe hat der Betreiber an drei Edelstahlfässern mit radioaktiven Abfällen, die aus derselben Produktionscharge stammen, Spuren von getrockneter Flüssigkeit an der Außenseite entdeckt. Die Spuren deuten auf punktförmige Schäden hin. Eine Kontamination ließ sich an der Oberfläche der Fässer nicht feststellen. Bei den Abfällen handelt es sich um ehemals flüssige Abfälle, die in den Fässern getrocknet wurden.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es soll keine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt bestanden haben. Der Betreiber hat an sechs weiteren Fässern, die ebenfalls aus dieser Produktionscharge stammen, Sichtprüfungen ohne Befund durchgeführt. Aufgrund des vergleichbaren Schadensbildes an drei Fässern der gleichen Produktionscharge, liege ein Hinweis auf eine systematische Ursache vor. Ebenso legten die Befunde nahe, dass es in der Vergangenheit zu einem Austritt eines Mediums aus den Fässern gekommen sei. Jedoch sei keine Oberflächenkontamination festzustellen. Aktuell träten keine radioaktiven Substanzen aus den Fässern aus. Die Stabilität der Fässer sei nicht gefährdet. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses sei daher gering.

Meldestufen
Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der »Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten-und Meldeverordnung« (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen. Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet:
Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betriebhinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

-lbw-

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Schweiz
weitet
Sanktionslisten
aus

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Region Schweiz – Das für Sanktionen zuständige »Schweizer Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung« (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus ausgeweitet. Die Schweiz habe damit die Änderungen übernommen, welche die EU aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte, sowie jene, welche die EU aufgrund der Lage in Belarus erliess. Die Änderungen traten am 24. Dezember 2024 in Kraft.

Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, welche die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergrabe, hat die EU am 16. Dezember 2024 im Rahmen ihres »15. Sanktionspakets« neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen. Neu wurden 54 natürliche Personen sowie 30 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen ferner einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den 54 neu sanktionierten natürlichen Personen handelt es sich insbesondere um Angehörige des Militärs, Führungskräfte in Unternehmen im russischen Energiesektor sowie um Personen, die für die Deportation von Kindern oder die Verbreitung von Propaganda/Falschinformationen verantwortlich seien. Bei den 30 neu sanktionierten Unternehmen und Organisationen handele es sich namentlich um russische Rüstungsunternehmen sowie Schifffahrtsunternehmen, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse transportierten.

Weiter wurden 52 neue Schiffe umfassenden Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands »Schattenflotte« seien und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgingen, militärische Güter für Russland transportieren oder aus der Ukraine gestohlenes Getreide beförderten. Im Handelsbereich wurden außerdem 32 neue »Entitäten« strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Des Weiteren hat das WBF die individuellen Finanzsanktionen, welche die EU im Rahmen ihres »Sanktionsregimes« gegenüber Belarus aufgrund der dortigen Lage erlassen hatte, übernommen. Neu unterliegen weitere 26 natürliche Personen sowie zwei Organisationen aus Belarus der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot. Die natürlichen Personen unterstehen auch Reisebeschränkungen. Es handele sich dabei insbesondere um Mitglieder der Justiz, wie Richter, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich seien, sowie um Leitungspersonen verschiedener Justizvollzugsanstalten, in denen politische Gefangene Misshandlungen ausgesetzt seien.

Die »Schweizer Sanktionslisten« im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russland gegen die Ukraine sowie jene bezüglich Belarus sind nun identisch mit denen der Europäischen Union.

-bkch-

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Massnahmen
zur
Armuts-
bekämpfung

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Region Liechtenstein – Im Januar 2024 startete das liechtensteinische Amt für Soziale Dienste das Projekt »Gemeinsam gegen Armut«. Auf der Basis des Berichts »Armutsgefährdung und Armut 2020« sollten Massnahmen zur Reduzierung von Armut definiert und hinsichtlich Relevanz und Umsetzungszeitraum beurteilt werden. Grundlage des Projekts war der Einbezug von Betroffenen und Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen und Behörden sowie von Politikerinnen und Politikern. Ziel war es, gemeinsam Massnahmen auszuarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden können. Konkret wurden mit einer Onlinebefragung die Erfahrungen und das Wissen von Betroffenen und Fachpersonen eingeholt. Gruppen- und Einzelinterviews mit Betroffenen lieferten weitere Erkenntnisse. Schliesslich setzten sich Fachpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Politik mit den in den Befragungen erhaltenen Lösungsansätzen in einem Workshop auseinander und teilten diese in kurz-, mittel- oder langfristige Massnahmen ein.

Drei Massnahmen werden priorisiert
Für die in einer ersten Phase umzusetzenden Massnahmen orientierte sich das Amt für Soziale Dienste am eigenen Tätigkeits- und Wirkungsfeld. In einem ersten Umsetzungsschritt werden drei Massnahmen priorisiert: Die Weiterentwicklung und Neupositionierung des bestehenden Austauschgremiums zum Thema Armut, die Durchführung einer Sensibilisierungskampagne sowie die Erhöhung der Transparenz durch verstärkte Informationen zu Unterstützungsleistungen und Angeboten des Amtes für Soziale Dienste.

-RdFL-

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Fortbildung
der Lawinen-
kommissionen

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Region Tirol – Die »Lawinenkommissionen in Tirol« spielen mit ihrer Aufgabe, Lawinengefahren einzuschätzen, eine entscheidende Rolle für die Sicherheit in Tirols Gemeinden. Insgesamt sind 245 Kommissionen mit mehr als 1.350 Mitgliedern im Einsatz. Um diese umfassend auf die Herausforderungen der Wintersaison vorzubereiten, fand in Galtür, im Bezirk Landeck, kürzlich eine dreitägige Fortbildung statt. Dabei nahmen 50 Mitglieder verschiedener Kommissionen, großteils aus Tirol, teil. Ferner waren auch Teilnehmende aus Südtirol, Trentino, Bayern und den USA mit dabei. Weitere Schulungen und Übungen folgen im Laufe der Saison.

»Lawinen und die damit verbundenen Gefahren gehören in Tiroler Wintern leider zur Realität. Daher ist die Arbeit der Lawinenkommissionsmitglieder von unschätzbarem Wert. Sie bewerten kontinuierlich die Gefahrenlage und beraten gemeinsam mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Bezirkshauptmannschaften und Betreibern von Sportanlagen über Maßnahmen wie Evakuierungen oder Sperrungen von Straßen, Loipen oder Pisten«, betonte Landeshauptmann Anton Mattle, der sich in seiner Heimatgemeinde Galtür persönlich ein Bild von dem Kurs »Notfall Lawine« machte. »Die Lawinenkommissionen sind oft auch die ersten vor Ort, wenn eine Lawine abgegangen ist und schnelle Hilfe erforderlich wird. Das Land Tirol unterstützt die Kommissionen mit regelmäßigen Schulungen, die ihnen nicht nur Handlungssicherheit geben, sondern auch der Bevölkerung ein gutes Gefühl geben, da hier absolute Profis am Werk sind«, erklärte Tirols Sicherheitslandesrätin Astrid Mair.

»Notfall Lawine« – Schwerpunkt auf Handlungssicherheit
Die Fortbildung in Galtür stand unter dem Titel »Notfall Lawine«. Im Mittelpunkt der Übungen stand die sichere und effektive Bewältigung von Notfällen nach einem Lawinenabgang. »Besonderer Fokus lag auf medizinischen Notfällen im alpinen Gelände. Die Teilnehmenden lernten, technische Rettungselemente wie den Einsatz von LVS-Geräten mit Erste-Hilfe-Maßnahmen – wie Reanimation – zu kombinieren. Ziel war es, die gesamte Rettungskette – von der Bergung bis zum Eintreffen professioneller Rettungsdienste – zu stärken«, erläuterte Harald Riedl, Leiter der Lawinenkommissionsausbildung des Landes Tirol.

Dichtes Aus- und Weiterbildungsprogramm
Seitens des Landes Tirol werden laufende Aus- und Weiterbildungen für Mitglieder von Lawinenkommissionen angeboten. So finden neben der »Notfall Lawine« unter anderem auch Kurse zum Thema »Schneedeckenanalyse«, »Drohnenunterstützung«, »Skigebietssicherung« sowie »wesentlichen Rechts- und Versicherungsfragen« statt.

-lt-

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Neues
Kinderliederbuch
für Familien und Chöre

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Region Südtirol – 40 Kinderlieder in verschiedenen Sprachen für verschiedene Anlässe, Feste und Jahreszeiten: Das ist das neue »Familien-Liederbuch« des Südtiroler Chorverbandes. »Das Liederbuch soll die Generationen verbinden, die Freude an der Bewegung und vor allem die Freude am Singen wecken«, erklärte die Verbandschorleiterin des Südtiroler Chorverbandes Renate Unterthiner. Das Liederbuch sei aus einer Idee der »Visionsgruppe Jugend« im Südtiroler Chorverband entstanden und solle Eltern und Kindern gleichermaßen zugutekommen. »Bei der Liedauswahl war uns wichtig, dass wir sowohl traditionelle als auch neue, unbekannte Lieder hineinnehmen und dass auch Lieder von Südtiroler Komponisten vertreten sind«, so Unterthiner.

Eine Besonderheit dieses neuen Liederbuches sei, dass es zu jedem Lied ein Video mit Chor und eine Liedaufnahme gebe. In den Videos musizieren Singklassen und Kinderchöre sowie Solistinnen und Solisten verschiedener Musikschulen, und zwar die Chöre der Musikschulen Bruneck, Vintl, Klausen, Sterzing, Bozen, Auer, Oberer Vinschgau, Vinzentinum, Terlan und Meran. Über einen QR-Code können die gesungenen Lieder gehört sowie gesehen und damit Anregungen für die eigene Umsetzung erhalten werden. »So können Eltern und Kinder gemeinsam singen, selbst wenn sie keine Noten können oder unsicher bei der Melodie sind«, heißt es im Vorwort. Das Liederbuch könne auch gut von Kinderchören genutzt werden.

Die »Landesdirektion Deutsche und ladinische Musikschule« hat die Finanzierung der Videos übernommen. »Wie in unserem Leitbild verankert, sehen wir uns auch als Impulsgeber für das kulturelle Leben Südtirols. Da der Chorverband eine der tragenden Kultursäulen des Landes ist, war es mir ein besonderes Anliegen, dieses wunderschöne Projekt bestmöglich zu unterstützen, damit es möglichst viele Menschen – ob klein und groß – erreichen kann«, unterstrich Landesmusikschuldirektorin Alexandra Pedrotti. Die Stimme eines jeden Kindes zum Klingen zu bringen und die große Singtradition im Lande bestmöglich zu fördern sei das gemeinsame Anliegen der Landesmusikschulen und des Südtiroler Chorverbandes. Das neue »Familien-Liederbuch« ist im Buchhandel und im Chorverband um 24 Euro erhältlich.

-lpast-

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185 Millionen Euro
mehr
für Salzburgs
Universitäten

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Region Salzburger Land – Erst kürzlich fand die feierliche Amtseinführung des neuen Rektors der »Paris-Lodron Universität Salzburg« (PLUS), Bernhard Fügenschuh, statt. Nun stattete er mit seinem Team an Vizerektorinnen und -rektoren Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer seinen Antrittsbesuch ab. Gleichzeitig veröffentlichte der Bund die neue Leistungsvereinbarung mit der »PLUS« und der Uni Mozarteum: Fast 28 Prozent mehr Budget wird es für den Zeitraum 2025 bis 2027 geben.

Für Haslauer ist es »besonders in diesen heraufordernden Zeiten ein Gebot der Stunde, in Salzburgs Stärken zu investieren. Unser Bundesland kann als Hochschulstandort bereits jetzt im Bereich Life-Sciences oder mit der neuen Fakultät für Digitale und Analytische Wissenschaften wichtige Innovationen vorweisen. Diese Leistungsvereinbarung für die nächsten Jahre ist ein maßgeblicher Schritt, um mit unseren hervorragend ausgestatteten Universitäten, Salzburg als Wissenschafts-, Forschungs- sowie Kunststandort noch besser für die Zukunft aufzustellen«, so Haslauer.

Für den neuen Rektor der »PLUS«, Bernhard Fügenschuh »eröffnen diese namhaften Mittel, über die wir in der kommenden Periode verfügen können, nicht nur Möglichkeiten zur Stabilisierung, sondern auch zur strategischen Weiterentwicklung. Damit können wir gezielt in zukunftsweisende Forschungsprojekte inklusive Infrastruktur investieren, die Qualität unserer Lehre steigern und somit die internationale Sichtbarkeit der Universität Salzburg erhöhen. Die Universität Salzburg möchte ihre Attraktivität für alle Angehörigen, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierende steigern«.

Neues Rektorat
Beim Antrittsbesuch bei Landeshauptmann Wilfried Haslauer wurde Rektor Bernhard Fügenschuh von seinem neuen Team begleitet. Jutta Horejs-Höck ist die Vizerektorin für Forschung, Barbara Romauer Vizerektorin für Finanzen, Michaela Rückl Vizerektorin für Lehre und Studierende und Elias Felten ist Vizerektor für Personal.

28 Prozent mehr Budget
Mit der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden die Budgets von »PLUS« und Universität Mozarteum um fast 28 Prozent erhöht. Von 2025 bis 2027 stehen den beiden Universitäten rund 852 Millionen Euro zur Verfügung.

Life Sciences Center wird aufgebaut
Bereits im September haben Landeshauptmann Haslauer und Bundesminister Martin Polaschek den »Masterplan Life Sciences« präsentiert. Darin festgelegt sei unter anderem die Schaffung eines »Life Sciences Center Salzburg«. In diesem sollen die Stärkefelder von »PLUS«, »Paracelsus Medizinischer Privatuniversität« und den »Salzburger Landeskliniken« vereint werden. Im kommenden Jahr erfolgten dazu die ersten Schritte.

»Mozarteum« wird Digital-Hotspot
Große Schritte mache auch die Universität »Mozarteum« bei der Verschränkung von Musik und Digitalität. Im »UMAK«, dem Neubau sei ab Ende 2025 die Eröffnung des »X-Reality Labs« geplant, ein Multimedia- und Digitalisierungslab, das durch 3D-Projektoren sowie ein ausgeklügeltes 3D-Audiosystem samt Sensoren völlig neue Produktionsmöglichkeiten von Bild-, Video- und Soundwelten biete. Über die Leistungsvereinbarung 2025 bis 2027 werde nicht nur ihr Aufbau und ihr Betrieb finanziert, sondern auch die Durchführung von »Artist-in-Residence«-Programmen. Dazu werden gezielt international renommierte Künstlerinnen und Künstler eingeladen.

-ls-

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Pädagogischer
Werkzeugkoffer
für Umgang
mit Naturkatastrophen
entwickelt

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Region Niederösterreich – Unlängst hatten heftige Niederschläge zu einer Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen des Landes geführt. Gerade für Kinder sind Ausnahmesituationen wie ein Hochwasserereignis besonders belastend. Viele Kinder waren selbst in ihrem Zuhause oder im Kindergarten betroffen. Andere Kinder hatten möglicherweise die Überflutungen mitbekommen, wenn etwa die Eltern Nachrichten geschaut haben. »Die Elementarpädagoginnen und -pädagogen haben speziell in dieser Zeit Großartiges geleistet, obwohl viele selbst vom Hochwasser betroffen waren. Mir ist es ein Anliegen, dass wir die Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in ihrer täglichen Arbeit in solchen Situationen unterstützen. Aus diesem Grund haben wir einen »pädagogischen Werkzeugkoffer« für hochwasserbetroffene Kindergartenteams entwickelt. Teil dieses »Werkzeugkoffers« ist unter anderem ein aufgenommener Podcast mit der renommierten Spezialistin im Feld der Krisenintervention bei Großschadensereignissen, Universitätsprofessorin Dr. Barbara Juen, welcher durch spezielle pädagogische Materialien unterstützt wird. Auf einem sogenannten »Padlet« sind alle Informationen und Unterstützungsmaterialien digital abrufbar. Natürlich gebe es daneben auch individuelle Unterstützung für betroffene Kindergärten per Telefon oder vor Ort, wie zum Beispiel durch die Pädagogischen Beraterinnen, die Kindergarteninspektorinnen bzw. die Möglichkeit von Supervision und Teambegleitung. Als Kooperationspartner stehen das Akutteam und das Rote Kreuz zur Seite«, so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

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Virtuelle
Kinderklinik

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Region Bayern – Bayerns »Virtuelle Kinderklinik« wird ausgebaut. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach teilte hierzu mit: »Nach dem erfolgreichen Start vor fast genau einem Jahr gehen wir nun in die zweite Phase. Ab Januar 2025 gibt es neben dem Bettenmanagement auch die Möglichkeit für telemedizinische Konsultationen in der Intensivmedizin für Kinder. Das bedeutet, dass sich die vor Ort behandelnden Ärzte bei schwierigen oder unklaren Fällen mit Experten in anderen Kliniken über das digitale Netzwerk – zum Beispiel über Videoberatungen – austauschen können, so dass medizinisches Spezialwissen bei allen Netzwerkbeteiligten stets verfügbar ist. So können sich Ärzte im Freistaat noch schneller und direkter austauschen. Dieser Schritt wird die stationäre Versorgung von Kindern noch weiter verbessern und Spitzenmedizin an allen Standorten verfügbar machen. Durch das digitale Netzwerk der »Virtuellen Kinderklinik« ist bereits das Bettenmanagement für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen besser und effizienter geworden. Ab Januar werden rund 95 Prozent der Bettenkapazitäten in Kinderkliniken und Krankenhäusern mit pädiatrischen Abteilungen an das Netzwerk angeschlossen sein. Das entspricht 2.443 von 2540 für das Netzwerk verfügbaren Betten«.

Die »Virtuelle Kinderklinik« ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention in enger Zusammenarbeit mit der Universität Passau. Das Projekt wurde am 18. Dezember 2023 gestartet. Inzwischen sind 38 von 44 bestehenden Krankenhäusern in Bayern beteiligt.

-stmgp-

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Über
9 Millionen Euro
für Solarforschung

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Region Baden-Württemberg – Mit einem Zuschuss von 8,7 Millionen Euro ermöglicht das baden-württembergische Umweltministerium die Erneuerung der »Solarmodul-Forschungslinie« am »International Solar Energy Research Center Konstanz« (ISC). Diese Förderung erfolge zeitgleich mit einer Institutserweiterung, die den Kauf und Umbau einer angrenzenden Liegenschaft beinhalte. Mit den geförderten Produktions- und Testanlagen werde das ISC innovative Solarzellen-Technologien entwickeln und gleichzeitig seine Entwicklungskompetenzen im Bereich der »Silizium-Photovoltaik« ausbauen.

»Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Photovoltaik(PV)-Zuliefererindustrie auf einem hart umkämpften globalen Markt. Das ISC kann unsere Maschinenbauer künftig noch besser unterstützen, die neueste Solartechnologie zur Produktreife zu bringen», so Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker.

Produktion folgt Forschung und Entwicklung
Mit der Förderung will das baden-württembergische Umweltministerium gezielt die Entwicklung von Zellen der nächsten Generation anregen. Mit einer weiteren Fördermaßnahme von über 600.000 Euro werde die Forschungsfertigungslinie für auf dem Mineral Perowskit basierende Dünnschicht-Solarmodule am Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung (ZSW) in Stuttgart komplettiert. Den Aufbau dieses Perowskit-Technikums hatte das Umweltministerium bereits in den vergangenen Jahren mit Zuschüssen von insgesamt 6,6 Millionen Euro vorangetrieben. Das ZSW soll damit in die Lage versetzt werden, unter Labor- und mittelfristig auch unter Produktionsbedingungen sowohl flexible als auch starre Dünnschicht-Solarmodule auf Perowskit-Basis herzustellen. Ziel dieses Vorhabens sei die Identifikation und Erprobung produktionsrelevanter Verfahren zur Herstellung von Perowskit-Solarmodulen im industriellen Maßstab – unter anderem auch als Perowskit/Silizium-Tandemstrukturen in einer hierzu angestrebten Kooperation mit dem ISC Konstanz.

»International Solar Energy Research Center Konstanz« und »Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung«
Das ISC Konstanz ist ein Forschungsinstitut für die Entwicklung hocheffizienter Siliziumsolarzellen, -solarmodule und Gesamtenergiesysteme. Das ISC wurde 2005 an der Universität Konstanz als gemeinnütziger Verein gegründet. Die Mitarbeiterzahl beläuft sich derzeit auf etwa 60 Personen bei einem Jahresumsatz von circa sechs bis sieben Millionen Euro. In einer Forschungsfertigungslinie können am ISC unter Reinraumatmosphäre Solarzellenmuster im großen Produktionsmaßstab gefertigt sowie Modulfertigungsverfahren getestet werden. Das ISC kooperiert hierzu mit anderen Instituten und Unternehmen aus der Photovoltaikbranche und ist an nationalen und internationalen Forschungsprojekten beteiligt.

Das ZSW wurde 1988 vom Land Baden-Württemberg, den Universitäten Stuttgart und Ulm, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und von Wirtschaftsunternehmen als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Am ZSW sind derzeit an den drei Standorten rund 300 Mitarbeiter sowie circa 100 Studierende beschäftigt. Der Jahresumsatz ohne Investitionen beläuft sich aktuell auf circa 40 Millionen Euro. Das ZSW forscht unter anderem an »Perowskitsolarzellen«, deren Hauptvorteile die günstigen Herstellungsverfahren und ihre hohe Effizienz seien.

-lbw-

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Automatisiertes
Fahren

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Region Schweiz – Automatisiert verkehrende Fahrzeuge könnten die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Ferner eröffneten sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. Kürzlich hat der Schweizer Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, mit denen er »das automatisierte Fahren« regelt. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft. Das Schweizer Parlament hat im Frühling 2023 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Die Gesetzesrevision ermöglicht es, aktuelle und künftige Entwicklungen beim automatisierten Fahren rasch auf Schweizer Strassen einzuführen.

Autobahnpiloten und Fahrzeuge ohne Lenkerinnen und Lenker an Bord
Die Verordnung über das »automatisierte Fahren« erlaubt drei Anwendungsfälle: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden. Ist der Autobahnpilot aktiviert, dürfen sie die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert. Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Die Genehmigung der Strecken liegt im Ermessen der Kantone. Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt für die Beurteilung von beantragten Strecken Weisungen und bildet eine Begleitgruppe, die von den Kantonen herangezogen werden könne. Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem »Operator« in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selbst lösen kann, fordert das System den »Operator« beispielsweise auf, dem Fahrzeug ein Fahrmanöver vorzuschlagen. Der Einsatz führerloser Fahrzeuge kann insbesondere für den Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im Personenverkehr attraktiv sein. Ferner ist auch das automatisierte Parken ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich. Für die Festlegung der geeigneten Parkierungsflächen sind die Kantone oder Gemeinden zuständig. Sowohl die Verordnung als auch die entsprechenden Gesetzesartikel treten am 1. März 2025 in Kraft.

Zulassung von Fahrzeugen mit Automatisierungssystemen
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Fahrzeugherstellende müssen auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden. Die Fahrzeuge werden durch die Kantone zum Verkehr zugelassen.

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Abänderung
der CO2-Verordnung
zum Import von Neuwagen

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Region Liechtenstein – Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat eine Abänderung der »Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen« (CO2-Verordnung) verabschiedet. Die Änderungen in der Verordnung stehen in Zusammenhang mit Importen von Neuwagen basierend auf den schweizerischen Vorgaben. Liechtenstein hat sich unter dem »Pariser Übereinkommen« verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 auf 55 Prozent zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden. CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen seien dabei wichtige bestehende Instrumente zur Erreichung dieser Reduktionsziele. Die Verordnungsänderung umfasse neben verschärften Zielwerten für Personenwagen sowie Lieferwagen und leichten Sattelschleppern neu auch Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge. Die Verordnungsanpassung werde analog der Schweiz am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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Pisten-
tourenmodell

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Region Tirol – Die Skitourenausrüstung ist bei vielen in diesem Winter schon seit Wochen im Einsatz – neben Touren im freien Gelände erfreuen sich auch »Pistentouren« großer Beliebtheit. Um ein harmonisches und sicheres Miteinander auf den Pisten zu gewährleisten, hat das Land Tirol gemeinsam mit den Partnern des Sports verschiedene Maßnahmen entwickelt. Das »Tiroler Pistentourenmodell«, das auf diesen Regelungen basiert, habe sich als äußerst erfolgreich erwiesen, wie der neue Tiroler Sportreferent Philip Wohlgemuth betonte: »Das Pistentourengehen hat sich als wertvolle und beliebte Wintersportaktivität für Gesundheit und Erholung fest etabliert. Tirol, als Land des Berg- und Skisports, hat diesen Trend früh erkannt und unterstützt, indem wir klare Regeln und Lenkungsmaßnahmen entwickelt haben. Es ist wichtig, angesichts der wachsenden Zahl an Sportbegeisterten, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten – besonders auf die festgelegten Abendpistentouren- und Sperrzeiten. Gleichzeitig fördern wir Skigebiete, die ein vielfältiges Angebot für alle Nutzerinnen und Nutzer schaffen. Dieses ganzheitliche Konzept hat sich bewährt: Konflikte wurden auf ein Minimum reduziert«.

Auch Tier- und Naturschutz im Fokus
»Neben der Eigenverantwortung und der Rücksichtnahme auf andere Menschen steht auch der Respekt vor der Natur und der Tierwelt im Mittelpunkt des Programms ‚Bergwelt Tirol – Miteinander erleben’«, so Josef Geisler, der in diesem Zusammenhang auch auf ein neues »«Skitourenlenkungs-Konzept« am Patscherkofel, Glungezer und Morgenkogel hinweist. In allen drei Gebieten gibt es sensible Bereiche, in denen Birk- und Auerhühner sowie Rot- und Rehwild leben. Für diese Bereiche habe eine lokale Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen von Jagd, Forst, Naturschutz, Bergbahnen und Bergsport, Schutzzonen definiert. Infotafeln geben Auskunft über die empfohlenen Routen, naturverträgliches Verhalten am Berg sowie über die Schutzgüter.

Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln, dem Leitsystem sowie Abendpistentouren im Großraum Innsbruck sind auf der Website des Landes www.tirol.gv.at/pistentouren zu finden. Zusätzlich biete die Plattform www.bergwelt-miteinander.at/pistentouren umfassende Materialien und Videos, die das Bewusstsein für ein verantwortungsvolles Verhalten förderten.

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Safety
Park

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Region Südtirol – Im Verkehrssicherheitszentrum »Safety Park« in Pfatten südlich von Bozen sind vom heurigen Jänner bis November so viele Kursteilnehmer gezählt worden wie noch nie zuvor. 4.000 Besucherinnen und Besucher haben insgesamt 570 Fahrsicherheitstrainings absolviert und damit in die eigene Sicherheit und jene der anderen Verkehrsteilnehmer investiert. »Die Mobilität ist ein Grundbedürfnis unserer modernen Gesellschaft und ein Thema, das uns alle betrifft. Damit Mobilität funktionieren kann, ist es notwendig, dass sich alle an gewisse Regeln halten und achtsam und verantwortungsvoll miteinander umgehen«, erklärte Südtirols Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Umso wichtiger sei es deshalb, die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr ein Leben lang zu trainieren. »Je besser man das eigene Fahrzeug und die eigene Reaktionsfähigkeit kennt, desto eher kann im Notfall richtig reagiert werden. Der »Safety Park« bietet eine sichere Umgebung, um unter professioneller Anleitung auszuprobieren, wie sich eine Vollbremsung anfühlt und wie lang Bremswege auch bei geringen Geschwindigkeiten und trotz moderner Bremssysteme sein können“, so Alfreider.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
»Unser Auftrag ist es, alle Verkehrsteilnehmer fit für den täglichen Straßenverkehr machen«, erläuterte Zentrumsleiter Lukas Nothdurfter. Deshalb gehöre zum Angebot im »Safety Park« das klassische Fahrsicherheitstraining genauso, wie Kurse und Sensibilisierungsprogramme für die jüngsten Verkehrsteilnehmer der Grund-, Mittel- und Oberschulen. Das gesamte Angebot kann auf der Webseite des »Safety Park« unter www.safety-park.com eingesehen werden.

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Sichere
Zufluchtsorte
für Frauen

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Region Salzburger Land – In allen Bezirken seien sichere Zufluchtsorte für Frauen eingerichtet, in denen sie und ihre Kinder Schutz vor Gewalt finden können. Das Land Salzburg unterstützte 2024 die aktuell 40 Plätze und die Betreuung vor Ort mit mehr als 1,6 Millionen Euro. Die »ARGE Schutzunterkünfte« bietet für 32 Frauen Unterkünfte, wovon 19 Plätze in der Stadt Salzburg und 13 weitere im Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau liegen. Der Verein »Frauenhaus Pinzgau«, der seit dem Jahr 1999 besteht, betreibt seit Mitte 2022 das neu gebaute und gleichnamige Haus mit fünf Plätzen, das im Eigentum des Landes steht und dem Frauenhaus als Leihgabe zur Verfügung gestellt wird.

24 Stunden am Tag erreichbar
Schutzunterkünfte bieten neben dem Schutz eine zeitlich begrenzte Unterkunft, Beratung und Unterstützung für von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen. Auch die Kinder der Gewaltopfer können gemeinsam mit ihren Müttern Zuflucht finden. In den Schutzunterkünften sind 24 Stunden täglich Ansprechpartnerinnen für Opfer von Gewalt erreichbar.

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Mehr als
100 Hebammen

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Region Bayern – Die bayerische »Niederlassungsprämie für Hebammen« wird auch im Jahr 2025 fortgeführt. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hingewiesen. Die Ministerin betonte: »Ich freue mich sehr, dass unsere bayerische Niederlassungsprämie so gut angenommen wird. Mit dieser unterstützen wir seit 2019 Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern erstmalig oder erneut aufnehmen und sich niederlassen. Die Hebammen erhalten einen einmaligen Finanzschub in Höhe von 5.000 Euro. Im Jahr 2024 konnten wir 112 Prämien auszahlen. Seit 1. September 2019 haben 797 Hebammen die Niederlassungsprämie in Anspruch genommen. Insgesamt haben wir dadurch fast vier Millionen Euro Starthilfe an Hebammen ausgezahlt. Dieses erfolgreiche Angebot haben wir zum Ende des Jahres 2023 um drei Jahre verlängert«.

Neben der »Niederlassungsprämie« werde auch der »Hebammenbonus« sehr gut angenommen. Gerlach erklärte: »Mit dem Hebammenbonus in Höhe von 1.000 Euro unterstützen wir alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Seit der Einführung am 1. September 2018 wurde der Hebammenbonus über 6.000 Mal abgerufen. Wir haben unsere Hebammen dadurch nochmals um über sechs Millionen Euro gefördert. Zum Ende dieses Jahres werden wir die erfolgreiche Förderung um weitere drei Jahre verlängern. Haben 2018 noch 3.047 Hebammen freiberuflich in Bayern gearbeitet, sind es mittlerweile 3.659 Hebammen. Die »Niederlassungsprämie« und der »Hebammenbonus« haben nachweislich ihren Beitrag zur einer Verbesserung der Versorgung in Bayern geleistet. Ich setze mich dafür ein, dass sich die Versorgungsituation noch weiter verbessert und die vorhandenen Hebammen entlastet werden«.

-bstmgp-

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Mammut
und Höhlenlöwe
werden in Blaubeuren
ausgestellt

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Region Baden-Württemberg – Die beiden rund 40.000 Jahre alten »Eiszeitfiguren Mammut und Höhlenlöwe« aus dem Vogelherd im Lonetal werden künftig im Urgeschichtlichen Museum Blaubeuren präsentiert. »Die Schwäbische Alb ist neben dem Ardèche-Tal der wichtigste Fundort für prähistorische Kunstfunde, die beweisen: In der Eiszeit – also vor 40.000 Jahren – beschäftigten sich die Menschen bereits mit Kunst. Was für ein großartiges Erbe. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir das Konzept für Eiszeitkunst im Land sehr sorgfältig gestalten. Mit unserer Entscheidung für Blaubeuren als Ausstellungsort wird das Profil des Urgeschichtlichen Museums als Schwerpunktmuseum für Urgeschichte und Eiszeitkunst im Land gestärkt. Ferner bekennen wir uns zum dezentralen Präsentationskonzept für die Fundstücke aus den zum UNESCO-Welterbe gehörenden Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb«, erklärte Baden-Württembergs Kunststaatssekretär Arne Braun.

Die 3,7 beziehungsweise 5,6 Zentimeter großen Figuren wurden einst aus Mammutelfenbein geschnitzt und in Forschungsgrabungen der Universität Tübingen im Jahr 2006 entdeckt. Bis Ende 2022 waren sie im »Archäopark Niederstotzingen« ausgestellt. Nach dessen Schließung hat sie das Archäologische Landesmuseum in einer temporären Sonderpräsentation gezeigt.

Überzeugendes Vermittlungskonzept in Blaubeuren
Zur Entscheidung über den weiteren Verbleib hat Staatssekretär Arne Braun Gespräche mit den an einer künftigen Präsentation interessierten Einrichtungen geführt. Diese stellten ihre jeweiligen Konzepte vor. Interesse angemeldet hatten die Stadt und das Museum Ulm, die Stadt und die Universität Tübingen und das »Urgeschichtliche Museum Blaubeuren« mit seiner Trägerstiftung. Ausschlaggebende Gründe für die Entscheidung waren insbesondere ein überzeugendes Vermittlungskonzept hinsichtlich verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen, die zu erwartende Besucherzahl, die geografische Nähe zur Fundregion sowie die Anbindung an die wissenschaftliche Forschung, erläuterte Arne Braun.

Das »Urgeschichtliche Museum Blaubeuren« wird als Zweigmuseum des »Archäologischen Landesmuseums Baden-Württemberg« geführt und von der Universität Tübingen, Institut für Ur- und Frühgeschichte und Archäologie des Mittelalters, in der Person von Professor Nicolas Conard wissenschaftlich geleitet und betreut. »Durch diese organisatorische Konstellation verbunden mit attraktiven und vielfältigen Angeboten und Formaten erreicht das Museum verschiedenste Zielgruppen – von Familien und touristischen Gästen über Schulklassen bis hin zu einem wissenschaftlichen Fachpublikum«, so Braun.

Für das Verständnis der Entwicklung der Künste weltweit einzigartig
Die Eiszeitkunst in Baden-Württemberg sei von hohem Rang. Dafür stehen die ersten figürlichen Kunstwerke und die frühesten Musikinstrumente, die vor etwa 40.000 Jahren in den Höhlen des Ach- und Lonetals von menschlicher Hand geschaffen wurden. Deren Bedeutung sei für das Verständnis der Menschheitsgeschichte und die Entwicklung der Künste weltweit einzigartig. Die Welterbestätte »Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb« wurde 2017 in die UNESCO-Welterbeliste eingeschrieben.

-lbw-

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Neue
Afrika-
Strategie

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Region Schweiz – Der Schweizer Bundesrat hat seine neue »Strategie für Afrika« verabschiedet. Zum ersten Mal umfasse die Strategie alle Regionen des Kontinents. Sie lege die Ziele und Massnahmen fest, welche die Schweiz im Zeitraum von 2025 bis 2028 umsetzen wolle. Frieden und Sicherheit, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Demokratie und Gouvernanz seien die Prioritäten der Strategie, die darauf abziele, die auf Partnerschaft basierende Zusammenarbeit Beziehungen zu den afrikanischen Staaten auszubauen.

Die Schweiz erkenne an, dass Afrika politisch und wirtschaftlich an Bedeutung gewinnt. Auf dem afrikanischen Kontinent leben derzeit rund 1,3 Milliarden Menschen. Bis 2050 werden sie mehr als 25 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. Die Schweiz erkenne auch die grosse Vielfalt an, die den afrikanischen Kontinent auszeichnet und die daraus resultierenden Herausforderungen und Chancen. In einigen Regionen leiden grosse Teile der Bevölkerung unter globalen Krisen, dem Klimawandel und seien mit Herausforderungen – wie gewalttätigem Extremismus konfrontiert. Anderswo hingegen zeichne sich ein Potenzial ab, insbesondere bei der wirtschaftlichen Entwicklung. Die »Afrika-Strategie« der Schweiz 2025-2028 adressiere diese Chancen und Herausforderungen gleichermassen.

Zum ersten Mal verabschiedet der Bundesrat eine Strategie für den gesamten Kontinent. Bisher wurden die Beziehungen zu den nordafrikanischen Staaten einerseits und zu den Staaten südlich der Sahara andererseits in zwei separaten Strategien abgebildet. Die neue Strategie baue auf den Vorgängerstrategien (Subsahara-Afrika Strategie 2021-2024 sowie MENA Strategie 2021-2024) auf. Es habe sich aber gezeigt, dass es sinnvoll sei, die Verbindungen zwischen Subsahara-Afrika und Nordafrika stärker zu gewichten. Zu nennen seien hier beispielsweise die Zusammenarbeit innerhalb der Afrikanischen Union und ihre Vorzeigeprojekte – wie die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone, die wirtschaftlichen Verknüpfungen, die Bemühungen um Frieden oder die Migrationsrouten. Eine Strategie für den gesamten Kontinent trage diesen Verbindungen Rechnung.

Interessen der Schweiz auf dem afrikanischen Kontinent
Die »Afrika-Strategie« habe zum Ziel, die Beziehungen zwischen den afrikanischen Staaten und der Schweiz weiter zu vertiefen. Die Schweiz verfüge bereits über ein umfangreiches Vertretungsnetz; 18 Botschaften und zehn Kooperationsbüros – und sei fast in jedem Land mit einer Botschaft oder einem Kooperationsbüro vertreten. Im Frühjahr 2025 werde das Kooperationsbüro in Ruanda in eine Botschaft aufgewertet. Die Strategie gehe auf alle fünf Regionen Afrikas (Nordafrika, Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und südliches Afrika) ein und lege die Ziele und Massnahmen der Schweiz fest. Ein weiterer Fokus liege auf dem »afrikanischen Multilateralismus«. Die »Afrika-Strategie 2025-2028« sei entlang der vier Schwerpunktthemen, die in der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 festgelegt wurden, aufgebaut: »Frieden und Sicherheit«, »Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit«, »Umwelt« sowie »Demokratie und Gouvernanz«.

In der Friedenspolitik spiele die Schweiz eine wichtige Rolle: Sie werde als unabhängige und vertrauenswürdige Brückenbauerin angesehen und agiere erfolgreich als Vermittlerin. Getragen von einer wachsenden Mittelschicht und einer jungen, dynamischen Bevölkerung, wiesen einzelne afrikanische Volkswirtschaften eine starke Wachstumsdynamik auf, was neue Märkte für Schweizer Unternehmen eröffne. Gleichzeitig führten diverse Konflikte zu Migration und Fluchtbewegungen, die Europa direkt betreffen können. Migrationsthemen nehmen eine prominente Rolle in der »Afrika-Strategie« ein. Die Schweiz und ihre europäischen Partner müssten Strategien entwickeln, um diese Instabilität nicht nur humanitär zu bewältigen, sondern auch präventiv zu handeln und dabei die Eigenverantwortung der afrikanischen Staaten zu stärken. Auch der Klimawandel habe einen Einfluss auf die Migration, denn der afrikanische Kontinent sei besonders stark von den Auswirkungen der globalen Erderwärmung betroffen. Eine enge internationale Zusammenarbeit im Bereich Klimawandel mit Afrika sei daher zentral. Die Schweiz fördere außerdem demokratische Werte, Prozesse und Institutionen in den afrikanischen Staaten. Schliesslich sei die Schweiz auch in Bezug auf ihre Aussenwissenschaftspolitik aktiv und baue ihre Aktivitäten stetig aus.

Agilität und Flexibilität der neuen »Afrika Strategie«
Bei der Umsetzung der Vorgängerstrategie für Subsahara Afrika wurde deutlich, dass die neue »Afrika-Strategie« die Schwankungen in verschiedenen Fachgebieten in der Region stärker berücksichtigen müsse. Aus diesem Grund seien die systematische Antizipation sowie die flexible Anwendung aussenpolitischer Instrumente integraler Bestandteil der Strategie. Die Festlegung klarer Ziele und Massnahmen habe sich bewährt und werde fortgesetzt.

Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik
Die Schweiz setze die Strategie in einem partnerschaftlichen Geist um. Sie vertrete ihre Interessen und fördere ihre Werte, indem sie gemäss dem »whole of Switzerland« Ansatz mit zahlreichen Schweizer Akteuren zusammenarbeite. So fördere sie den Aufbau von Partnerschaften und Netzwerken mit Regierungen, Unternehmen, der Wissenschaft sowie Organisationen der Zivilgesellschaft.

-bkch-

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Erste Hilfe
für Betroffene
von Menschenhandel
und Zwangsprostitution

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Region Bayern – Wer in die Fänge der Menschenhändler gerät, braucht schnelle Hilfe. Der Freistaat Bayern richtet deshalb eine Anlaufstelle für »Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution« ein. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte in diesem Zusammenhang: »Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle ist für Bayern ein großer Schritt im Kampf gegen den Menschenhandel. Betroffene finden hier schnellstmöglich Hilfe und Unterstützung. Auch die Polizei erhält Hinweise und kann so umgehend aktiv werden«. Die Anlaufstelle diene als erste Hilfeorientierung, an die sich die Betroffenen bei (Verdachts-)Fällen und Fragen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution wenden können.

Die Anlaufstelle richtet sich an Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution und deren Umfeld. Auch Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können hier Verdachtsfälle auf Menschenhandel melden. Die Kontaktaufnahme wird telefonisch oder mittels Chat im Internet möglich sein. Das Angebot ist kostenlos, anonym und mehrsprachig. Die Vorbereitungen für dieses Projekt beginnen derzeit. Ihren Betrieb nehme die Anlaufstelle in der ersten Jahreshälfte 2025 auf. Der Freistaat Bayern fördere die neue Einrichtung bis Ende 2025 mit über 186.600 Euro. Träger ist die »STOP dem Frauenhandel« gGmbH mit Sitz in München.

-bstmas-

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