Erneuter Petitionserfolg in Sachen Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing

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Erneuter
Petitionserfolg
in Sachen
Wasserschutzgebiet

Thalham-Reisach-Gotzing

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Die Stadt Miesbach, die Gemeinden Valley, Warngau, Hausham und Schliersee, der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching, der Verein Unser Wasser, der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee sowie die Familien Fuchs und von Kameke, hatten im Mai 2024 eine erneute Petition eingereicht, um zu erreichen, dass die vermeintlichen »Altrechte« der Stadtwerke München (SWM) endlich auf den Prüfstand kommen. Die entsprechende Petition wurde am 14.11.2024 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages behandelt. Der Umweltausschuss sprach der Petition, mit einer Gegenstimme der SPD, die »Berücksichtigung« aus – ein voller Erfolg für die Petenten. Es ist bereits die dritte Petition, mit der sich die Petenten aus dem Landkreis Miebach, als von der Erweiterung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing Betroffenen, durchsetzen konnten.

Im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages erklärte Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU), als Sprecher der Petenten: »Unsere beauftragten Untersuchungen belegen eindeutig, dass die behaupteten Altrechte nicht bestehen. Niemand will die Versorgungssicherheit der Landeshauptstadt und die Möglichkeit der Wasserentnahme aus dem Mangfalltal in Frage stellen. Dies muss jedoch im Rahmen der aktuellen Wassergesetze und nicht auf Basis von behaupteten, nicht bestehenden »Altrechten«, erfolgen«. Rechtsanwalt Benno Ziegler erläuterte die wesentlichen juristischen Argumente. Im Kern lautete die Forderung, dass das Verfahren zur Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets im Mangfalltal erst fortgeführt werden darf, wenn neutral und objektiv geprüft wurde, ob es »Altrechte« der Stadtwerke München gibt oder nicht.

Die Petenten dankten im anschließendem Pressegespräch dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtages und dem Vorsitzenden Alexander Flierl (CSU), dass dies nun klargestellt wurde sowie der Landtagspräsidentin und örtliche Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner (CSU), die sich stets eingesetzt habe, um auf Basis von Recht und Gesetz eine Lösung zu finden. Im Pressegespräch, geleitet von Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller, wurden noch ausführlich die juristischen Kernthemen von Rechtsanwalt Ziegler erläutert. Ferner kamen die Umweltausschussmitglieder Thomas Holz (CSU), Nikolaus Kraus (FW), Christian Hierneis (Grüne) sowie der von der Wasserschutzzone betroffene Biolandwirt Alois Fuchs zu Wort.

»Das war ein großer und wichtiger Tag für den Landkreis Miesbach und die Petenten. Es wurde die Grundlage dafür gelegt, dass der Wasserrechtsstreit einvernehmlich beendet werden kann, und zwar in einem geordneten Bewilligungsverfahren, auf Basis von Recht und Gesetz und auf Augenhöhe«, resümierte Dr. Gerhard Braunmiller.

Andreas Hallmannsecker, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Valley und Vorstand von „Unser Wasser“ – Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Miesbach e.V. ergänzte: »Der 14. November 2024 ist zu einem wichtigen Datum für die Klarstellung der Wasserentnahmerechte der Stadtwerke München im Landkreis Miesbach geworden. Der Umweltausschuss im Bayerischen Landtag hat der Petition der zehn Petenten mit einem »Berücksichtigungsbeschluss« nach § 80 Nr. 3 der Landtagsgeschäftsordnung mit einer überwältigenden Mehrheit in vollem Umfang stattgegeben. Lediglich die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Anna Rasehorn, war dagegen. Vor der Abstimmung hatte der 1. Bürgermeister der Stadt Miesbach, Dr. Gerhard Braunmiller und Rechtsanwalt Benno Ziegler dem Ausschuss die Sichtweise und Rechtslage vorgetragen. Dieses Ergebnis ist nun ein großer Erfolg für die jahrelangen Bemühungen für eine rechtlich korrekte, für alle Wasserversorger gleich geltende Vorgehensweise bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Es gilt doch in unserem Freistaat Bayern, gleiches Recht für alle! Diese Ansicht teilten auch alle befürwortenden Fraktionen und wiesen in ihren Stellungnahmen auch darauf hin, dass mit dem Trinkwasser behutsam und sparsam umgegangen werden müsse. Auch die Landtagspräsidentin Ilse Aigner forderte immer wieder ein rechtlich sauberes Vorgehen bei den Ausweisungsverfahren und zeigt sich mit dieser Entscheidung des Umweltausschuss zufrieden. Nach nun drei gewonnenen Petitionen besteht bei den Antragstellern die große Hoffnung, dass die Stadtwerke München nun endlich ihre, seit über 100 Jahren praktizierte Vorgehensweise mit den behaupteten »Alten Rechten« verlässt und nach geltenden Recht und Gesetz handelt. Endlich ist es soweit, dass diese überprüft werden müssen, bevor das Ausweisungsverfahren für eine Wasserschutzzone begonnen werden darf. Diese rechtliche Würdigung ist nach meiner Meinung ein normaler Vorgang, der für jegliche Ausweisungsverfahren erforderlich und damit üblich ist. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht, die Rechtslage klar zu stellen und dann kann die Stadtwerke München GmbH entsprechende Anträge stellen. Auf dieses Ziel wurde bereits mehrere Jahre hingearbeitet und konnte nur durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der betroffenen Kommunen, Betrieben und Vereinen erreicht werden.«

-am- Bild: ha

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