Ministerpräsidenten-Jahreskonferenz tagte in Elmau

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Ministerpräsidenten-
Jahreskonferenz
tagte in Elmau

November 2019

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In ihrem Kompromisspapier zur Reform des Föderalismus kritisierten die Länder, dass der Bundestag „die vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiativen in der weit überwiegenden Mehrzahl nicht weiter behandelt“, obwohl er laut Grundgesetz dazu verpflichtet sei. „Die Regelungsvorschläge der Länder, die nicht zuletzt auf deren unmittelbaren Erfahrungen im Vollzug des Bundesrechts beruhen, finden dadurch keine ausreichende Berücksichtigung“, heißt es weiter. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder betonte,  „Die Länder müssen auf Augenhöhe im kooperativen Prozess eine Rolle spielen“.

Die Ministerpräsidenten beschlossen u.a. die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Lage des Föderalismus in Deutschland. Bis zum Frühjahr 2020 sollen hier Vorschläge für weitere Reformen vorgelegt werden. In ihrem Kompromiss betonten die Länder ferner, dass sie weitere Zentralisierungen ablehnten und der Bund eine faire Finanzverteilung ermöglichen müsse. Sie kritisierten im Kontext, dass der Bund die Länder oft bei Projekten mit den dauerhaften Kosten alleine ließe. „Wir wollen ein Bewusstsein schaffen, dass Deutschland nicht nur aus Berlin besteht, sondern aus der Vielfalt der Länder“, so Markus Söder.

Weitere Themen waren die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, der flächendeckende Ausbau des Mobilfunks sowie der Schutz von jüdischen Einrichtungen und die stärkere Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland.

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Ministerpräsidenten-Besuch auf der Zugspitze (v.l.):
Michael Kretschmer (Sachsen), Dr. Peter Tschentscher (Hamburg), Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen),
Stefan Weil (Niedersachsen), Dr. Markus Söder, MdL (Bayern), Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz), Michael Müller (Berlin),
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg), Tobias Hans (Saarland), Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) und Volker Bouffier (Hessen)

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Themenschwerpunkte der Konferenz waren:

Stärkung des Föderalismus
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen, dass die föderale Ordnung des Grundgesetzes maßgeblich zur Stabilität der Demokratie und zur besseren Teilhabe der Bürger an der Politik beiträgt. Sie verbindet regionale Vielfalt mit nationaler Einheit. Starke Länder sind die Garanten für ein starkes Deutschland. Die Länderchefs halten es daher für notwendig, die im Grundgesetz vorgesehene Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung auf der Basis eines kooperativen Miteinanders mit den Bundesorganen zu stärken, die Kompetenzen der Länder gegenüber den immer wieder auftretenden Bestrebungen nach weiterer Zentralisierung zu schützen, den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anzuwenden und eine faire Finanzverteilung zu erreichen, die ihnen die zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben notwendigen eigenen Mittel sichert.

Der zentrale Ort für die Teilhabe der Länder an der Gesetzgebung und an der politischen Meinungsbildung im Bund ist der Bundesrat. Um seine Rolle im politischen Prozess zu stärken und die Willensbildung der Länder für die Öffentlichkeit in Deutschland stärker wahrnehmbar und zugleich transparenter zu machen, sollte das Verfahren im Bundesrat die geänderten gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen der politischen Debatte in Deutschland aufgreifen und damit zeitgemäßer werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen es, dass die schleswig-holsteinische Bundesratspräsidentschaft bereits eine Initiative mit dieser Zielsetzung eingeleitet hat – und wollen im Anschluss an diese Initiative gemeinsam innerhalb eines Jahres Eckpunkte für eine weitere Modernisierung des Bundesratsverfahrens beschließen.

Die Ministerpräsidenten stellten fest, dass der Bundestag die vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiativen in der weit überwiegenden Mehrzahl nicht weiter behandelt, obwohl er gemäß Art. 76 Abs. 3 GG dazu verpflichtet ist, über die Gesetzentwürfe des Bundesrates „in angemessener Frist“ Beschluss zu fassen. Die vom Grundgesetz garantierte Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung wird dadurch entwertet und in vielen Fällen unmöglich gemacht. Die Regelungsvorschläge der Länder, die nicht zuletzt auf deren unmittelbaren Erfahrungen im Vollzug des Bundesrechts beruhen, finden dadurch keine ausreichende Berücksichtigung.

Die angemessene Finanzausstattung der Länder ist ein Kernelement des Föderalismus. Der vom Grundgesetz dafür vorgesehene Weg ist der Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen als eigene Finanzmittel (Art. 106 Abs. 3 Satz 4 GG). Dieser Weg wurde in den letzten Jahren jedoch zu selten verfolgt. Stattdessen hat der Bund den Ländern für unbefristete Aufgaben häufig zeitlich befristete Programmtitel gewährt, die mit Steuerungs- und Kontrollrechten zugunsten des Bundes verbunden waren. Dies schwächt das Budget- und Kontrollrecht der Landesparlamente, die Klarheit der Aufgabenverteilung und damit das Prinzip der demokratischen Verantwortlichkeit.

Man bekräftigte den verfassungsrechtlich garantierten Bildungsföderalismus als Fundament für ein leistungs- und zukunftsstarkes Bildungssystem in Deutschland. Im föderalen Handeln können durch konsequente Kooperation passgenaue Antworten auf die bildungspolitischen Herausforderungen entwickelt werden, um dem Anspruch von mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen gerecht zu werden.

Das Grundgesetz gibt den Ländern Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Informationsrechte in Europaangelegenheiten. Diese Rechte müssen von der Bundesregierung konsequenter umgesetzt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder sind der Auffassung, dass die Ländervertreter rechtzeitiger und umfassender informiert und an der Entscheidungsfindung stärker beteiligt werden müssen.

Ferner bitten die Ministerpräsidenten die Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten, um in Abstimmung mit dem Ständigen Beirat über mögliche konkrete Maßnahmen und Initiativen der Länder zu beraten, mit denen die vorgenannten Ziele weiterverfolgt werden können. Diesbezüglich wird gebeten, bis Frühjahr 2020 über die Ergebnisse dieser Beratungen zu berichten.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030
Die Ministerpräsidenten bekräftigen ihre Unterstützung für das Bemühen, die Einhaltung der internationalen Klimaschutzziele für Deutschland sicherzustellen. Den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine der großen Herausforderungen dieser und künftiger Generationen. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen dabei wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen ausgestaltet sein. Für den Erfolg in der Umsetzung bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch der Wirtschaft und der gesamten Zivilgesellschaft.

Die Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030“ der Bundesregierung führt zu erheblichen finanziellen Belastungen auch von Ländern und Kommunen, die selbst eigene erhebliche Anstrengungen im Klimaschutz unternehmen. Im Gegensatz dazu sollen die für das Klimaschutzprogramm eingepreisten Einnahmen grundsätzlich ausschließlich beim Bund verbleiben. Diese Ungleichgewichtung droht zu erheblichen Verwerfungen des im Grundgesetz angelegten – zwischen Bund, Ländern und Kommunen – ausbalancierten Systems der Finanzverfassung zu führen. Die Regierungschefs der Länder stellen fest, dass es einer angemessenen Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedarf, insbesondere im Hinblick auf etwaige weitere Maßnahmen bei der vorgesehenen Wirkungskontrolle. Sie fordern vom Bund mindestens eine vollständige Kompensation der durch die Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030“ im Steuerrecht den Ländern und Kommunen entstehenden Mindereinnahmen. Die Regierungschefs der Länder begrüßen die hierzu angekündigten Gespräche des Bundes mit den Ländern und bitten um zeitnahe Berichterstattung zu Verlauf und Ergebnissen der Gespräche vor der Besprechung der Leiter der Staats- und Senatskanzleien am 14. November 2019.

Flächendeckender Ausbau des Mobilfunks
Die Ministerpräsidenten betonen, dass die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört und begrüßen daher die beabsichtigte Vorlage einer Mobilfunkstrategie der Bundesregierung – auch zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ als ersten Schritt auf dem Weg zu einer mit den Ländern abgestimmten Gesamtstrategie zur flächendeckenden Sicherstellung der Mobilfunkversorgung in Deutschland. Ferner sind sie der Auffassung, dass bis 2025 eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten in Deutschland anzustreben ist. Desweiteren sind sie der Auffassung, dass die Durchführung der jüngsten Frequenzversteigerung gezeigt hat, dass die Art der Bereitstellung von Frequenzen einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollte. Hauptkritikpunkte waren und sind lange Verfahrensdauern und unnötige Einschränkung der Ausbauinvestitionen der Netzbetreiber durch zu hohe Gebote. Die Länder sind daher der Auffassung, dass der Bund die bisherige Bereitstellungspraxis zusammen mit den Ländern überprüfen sollte.

Die Ministerpräsidenten bitten die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise eine Verpflichtung zum regionalen Infrastruktursharing ohne Beeinträchtigung des Wettbewerbs ausgestaltet werden könnte und sehen darüber hinaus die Notwendigkeit, den bisherigen Mobilfunkausbau massiv zu beschleunigen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Die Länderchefs betonen, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Akzeptanz des Mobilfunkausbaus vor Ort zu steigern und sehen dies als Aufgabe aller Beteiligten im Schulterschluss, von der Bundesregierung bis hin zu den kommunalen Vertretern vor Ort und den Telekommunikationsunternehmen. Man appeliert an den Bund, Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung schnellstmöglich umzusetzen und man ist der Auffassung, dass die bisherigen Anstrengungen des Bundes im Bereich 5G nicht ausreichend sind, um perspektivisch eine breite Versorgung mit „5G“ in der Fläche zu erreichen. Sie fordern den Bund daher auf, insbesondere die angelaufenen Fördermaßnahmen aufzustocken, etwa die geplante Förderung von „5G-Modellregionen“ in Deutschland auszuweiten und andere Instrumente zur Beschleunigung des Aufbaus von „5G“ in Deutschland zu prüfen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die reservierten Frequenzen zum Betreiben lokaler drahtloser Netze zum Angebot von Telekommunikationsdiensten – sog. Campus-Netze – für Industrie, Mittelstand, Forschungseinrichtungen oder Landwirtschaft zur Ausschöpfung von Innovationspotenzialen schnellstmöglich und zu wirtschaftlich attraktiven Entgelten zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau von Campus-Netzen darf nicht von vornherein durch zu hohe Lizenzgebühren erschwert werden.

Die Bundesländer vertreten die Auffassung, dass das Schließen von „weißen und grauen Flecken“ im Mobilfunkbereich eine der wichtigsten infrastrukturpolitischen Zielsetzungen darstellt und begrüßen daher die Ankündigung des Bundes, die Schließung von Mobilfunklücken in Deutschland durch geeignete Maßnahmen, u.a. durch eine staatliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft unter Berücksichtigung beihilferechtlicher und wettbewerblicher Gesichtspunkte prüfen zu wollen. Der Bund wird gebeten, die weiteren Schritte in enger Abstimmung mit den Ländern anzugehen.

Schutz der Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen und stärkere Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland
Die Ministerpräsidenten sind über den verabscheuungswürdigen Terrorakt vom 9. Oktober 2019 in Halle – dem Tag des Jom Kippur-Festes, den die jüdischen Gemeinden in Deutschland, in Israel und weltweit als ihren höchsten Feiertag begehen – bestürzt und gedenken der Ermordeten. Die antisemitisch und rechtsextremistisch motivierte Tat von Halle ist ein Angriff auf die ganze Gesellschaft und auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Länder bekräftigen ihr gemeinsames Ziel, jeder Form von Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten.

Die Regierungschefs der Länder sind der Meinung: Jüdisches Leben gehört seit vielen Jahrhunderten und glücklicher Weise auch heute wieder zu Deutschland. Der Schutz jüdischer Gemeinschaft, der Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen gehört zur Staatsräson Deutschlands und aller seiner Länder.  Man begrüßt die bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen und bittet die Schutzmaßnahmen fortwährend entsprechend der Gefährdungsbewertung anzupassen. Einige Länder haben bereits finanzielle Mittel bewilligt, um jüdische Einrichtungen in Absprache mit den Sicherheitsbehörden noch besser zu schützen.

Für ein entschlossenes und hartes Vorgehen gegen antisemitische Bestrebungen ist der Einsatz strafrechtlicher Mittel unabdingbar. Die Strafverfolgungsbehörden sind weiterhin gehalten, dort, wo sich derartige Straftaten zeigen, einen hohen Ermittlungsdruck aufzubauen, schnell und zupackend einzugreifen und die Strafverfahren konsequent und zügig durchzuführen. An deren Ende soll eine dem besonderen Unrechtsgehalt derartiger Taten entsprechende spürbare Sanktionierung stehen. Eine entsprechende Überprüfung der Gesetzeslage auf Ebene der Strafzumessung sei erforderlich.

Die Länderchefs begrüßen die von den Innenministern und -senatoren von Bund und Ländern am 18. Oktober 2019 vereinbarten Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Einrichtungen. Sie bitten die Innenministerkonferenz, einen ersten Bericht zum Stand der Umsetzung und zu gegebenenfalls weitergehenden Handlungserfordernissen zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Dezember 2019 vorzulegen.

Die Ministerpräsidenten halten darüber hinaus weitere verstetigt und gesetzlich abgesicherte Maßnahmen insbesondere im Bildungsbereich für erforderlich, um antisemitischen Einstellungen zu begegnen. In diesem Zusammenhang nehmen sie Bezug auf ihren Beschluss – vom 6. Juni 2019 – welcher die verstärkte Bund-Länder-Zusammenarbeit der Antisemitismusbekämpfung beinhaltet.

Stiftung Auschwitz-Birkenau
Am 27. Januar 2020 jährt sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekennen sich angesichts dieses Gedenktages zu ihrer Verantwortung, die Gedenkstätte als Symbol für den Holocaust, den beispiellosen Völkermord und den Terror während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft dauerhaft zu erhalten. Sie danken der Stiftung Auschwitz-Birkenau für die seit ihrer Gründung erfolgten Anstrengungen und Leistungen zum Erhalt der Gedenkstätte und nehmen den „Globalen Konservierungsplan des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz Birkenau 2019-2043“ (Stand 15. Oktober 2019) und den darin dargestellten Konservierungs- und Sanierungsbedarf zur Kenntnis.

Die mit den aufgeführten Maßnahmen verbundenen Kosten verdeutlichen auch mit Blick auf die prognostizierten Einnahmen der Stiftung die Erforderlichkeit eines erneuten finanziellen Engagements. Die Länderchefs begrüßen deshalb die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, die Stiftung Auschwitz-Birkenau im Wege der Zustiftung mit einem Betrag von insgesamt bis zu 30 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 zu unterstützen. Die Länder erklären sich – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber – bereit, einen insgesamt dem Bundesanteil entsprechenden Betrag bis spätestens Ende des Jahres 2021 aufzubringen und der Stiftung im Wege einer Zustiftung zukommen zu lassen. Sie folgen damit dem bei Gründung der Stiftung tragenden Gedanken der hälftigen Teilung der finanziellen Verantwortung zwischen Bund und Ländern. Die Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, die laufenden Gespräche über einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag vorrangig mit den Staaten fortzusetzen, die sich neben Deutschland bereits im Rahmen der Gründung der Stiftung engagiert hatten und die Länder über den Fortgang dieser Gespräche zu unterrichten. Ferner sollte zur gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin – am 5. Dezember 2019 – ein mit dem Bund abgestimmter Beschlussvorschlag vorgelegt werden, mit dem auch die Modalitäten des Finanzierungsbeitrags der Länder weiter konkretisiert werden.

-bsk- Bilder: Jörg Koch

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